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AA - Arbeitsrecht aktiv | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-11-07
  • ⚙258521
  • aa - arbeitsrecht aktiv
  • AA 2025, 198-200
  • IWW Institut
Künstliche Intelligenz, Teil 3: KI im Arbeitsverhältnis: Haftungsfragen, Aufgabenverlagerung, Verbote und Handlungsempfehlungen

Im dritten Teil der Serie „KI im Arbeitsverhältnis“ geht es um Haftungsrisiken und Verbote im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI.

  • 2025-10-10
  • ⚙256083
  • aa - arbeitsrecht aktiv
  • AA 2025, 179-181
  • IWW Institut
Künstliche Intelligenz, Teil 2: KI im Arbeitsverhältnis: Praxisfälle und spezifische Anwendungsbereiche

Im zweiten Teil der Serie „KI im Arbeitsverhältnis“ geht es um typische Probleme bei der Anwendung von KI in der Praxis des Arbeitsverhältnisses - von Gesichtserkennung bis zur Auwertung von Leistungsdaten. Was ist wann erlaubt und was nicht?

  • 2025-09-12
  • ⚙253770
  • aa - arbeitsrecht aktiv
  • AA 2025, 157-158
  • IWW Institut
Künstliche Intelligenz, Teil 1: KI im Arbeitsverhältnis: Der zulässige Einsatz

Mittlerweile wird Künstliche Intelligenz (KI) in vielen Unternehmen eingesetzt. ArbN und ArbG kommen mit den unterschiedlichen KI-Tools – dank zahlreicher Online-Tipps und -Tutorien – gut zurecht. Doch was ist mit den arbeits- und datenschutzrechtlichen Anforderungen? Der Beitrag zum Thema „KI im Arbeitsverhältnis“ beantwortet diese Fragen.

AfP - Zeitschrift für das gesamte Medienrecht | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-10-10
  • 🌍 1760572800000
  • ⚙256085
  • afp - zeitschrift für das gesamte medienrecht
  • AfP 2025, 369-374
  • Karsten Gulden; Hugo Schwartz
Zwischen Strafprozess und Streaming – True Crime als rechtlicher und ethischer Grenzfall

Der Boom von True Crime-Formaten stellt das Medienrecht vor neue Herausforderungen. Der Beitrag untersucht das Spannungsfeld zwischen öffentlichem Interesse, Persönlichkeitsrechten und Strafverfolgung und zeigt Risiken sowie Handlungsempfehlungen für die rechtskonforme Formatgestaltung auf.

  • 2025-10-10
  • ⚙256063
  • afp - zeitschrift für das gesamte medienrecht
  • AfP 2025, 374-381
  • Johann Mitzscherlich
Das Recht an der eigenen Stimme – Teil 1: Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur

Praktische Bedeutung hat das Recht an der eigenen Stimme erlangt, seit es durch die authentisch wirkende Reproduzierbarkeit der menschlichen Stimme durch Künstliche Intelligenz herausgefordert wird. Diese Entwicklung nimmt der Beitrag zum Anlass, um in seinem vorliegenden ersten Teil den Meinungsstand zum persönlichkeitsrechtlichen Schutz der menschlichen Stimme zu strukturieren.

AG - Die Aktiengesellschaft | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-10-31
  • ⚙258046
  • ag - die aktiengesellschaft
  • AG 2025, 825-837
  • David Markworth
Börsenkursbasierte Kompensationen im Lichte von IDW ES 17 und StoFöG

Der Beitrag legt dar, inwiefern das System des Bewertungsrechts eine finale Form erreicht hat, wenn es um die Bemessung von Kompensationen bei Strukturmaßnahmen börsennotierter Gesellschaften geht. Anlass dafür bieten die Veröffentlichung des Standardentwurfs IDW ES 17 zur Beurteilung der Angemessenheit börsenkursbasierter Kompensationen und die im Regierungsentwurf für ein Standortfördergesetz anvisierte Änderung von § 39 Abs. 3 BörsG.

  • 2025-10-31
  • ⚙257862
  • ag - die aktiengesellschaft
  • AG 2025, 838-850
  • Matthias Popp
Einzelfragen zur Ableitung der festen Ausgleichszahlung nach § 304 Abs. 2 Satz 1 AktG

Die Rechtsprechung des II. Zivilsenats des BGH zur Unternehmensbewertung lässt weiter auf eine stringente, widerspruchsfreie und vor allem betriebswirtschaftlich fundierte Basis warten. Der Beitrag rund um die Kabel-Deutschland-Entscheidung verdeutlich eine Vielzahl von zu kritisierenden Aspekten, wobei die offenen Fragen zur Ermittlung der angemessenen Ausgleichszahlung nicht kleiner geworden sind.

  • 2025-10-10
  • ⚙256346
  • ag - die aktiengesellschaft
  • AG 2025, 804-811
  • Eberhard Vetter
Delegationsverbot zur Festlegung der Frauenzielquote für Vorstand und Aufsichtsrat?

Nach dem FüPoG I und II sind der Vorstand und der Aufsichtsrat verpflichtet, sich mit der Frage der Beteiligung von Frauen auf den unterschiedlichen Ebenen im Unternehmen sowie in den Gesellschaftsorganen zu befassen. Soweit es um eine Aufgabenstellung für den Aufsichtsrat geht, ist unklar, ob sie vom Aufsichtsratsplenum zu erfüllen oder ob eine Delegation auf einen Aufsichtsratsausschuss zulässig ist. Der Beitrag geht dieser Frage nach.

  • 2025-10-10
  • ⚙256301
  • ag - die aktiengesellschaft
  • AG 2025, 793-803
  • Christoph H. Seibt; Jan-Willem Koldehofe
Compliance-Pflicht des Geschäftsleiters zum Abstellen von (Kartell-)Rechtsverstößen

Der Beitrag untersucht die Compliance-Pflicht des Geschäftsleiters, (Kartell-)Rechtsverstöße unverzüglich abzustellen. Hierbei wird aufgezeigt, dass die Legalitäts(kontroll)pflicht durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz begrenzt und ausgestaltet wird. Zugleich erfolgt ein Seitenblick auf die Begrenzung und Ausgestaltung der weiteren Teilaspekte der Legalitäts(kontroll)pflicht durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

  • 2025-10-10
  • ⚙256273
  • ag - die aktiengesellschaft
  • AG 2025, 811-816
  • Wolfgang Troidl; Stephanie Brüggemann
Externe inhaltliche Prüfung des künftigen Ertragsteuerinformationsberichts

Der Beitrag geht der Frage nach, welches Organ den Auftrag für eine externe inhaltliche Prüfung des Ertragsteuerinformationsberichts erteilen muss. Zunächst wird die Vertretungsbefugnis des Vorstands im Hinblick auf Prüfungsaufträge dargelegt. Sodann werden Kompetenznormen untersucht, die für eine Zuständigkeit des Aufsichtsrats herangezogen werden könnten. Das Ergebnis wird mit den Regelungen der Abschlussprüferverordnung betreffend Nichtprüfungsleistungen verprobt.

  • 2025-10-02
  • ⚙255313
  • ag - die aktiengesellschaft
  • AG 2025, 704-716
  • Jens Koch
Reformbedarf im Aktienrecht – eine Gebrauchsanweisung

Die Aktienrechtsreform in Permanenz ist oft beklagt worden, aber zugleich werden auch die Rufe nach der nächsten Aktienrechtsreform immer hörbarer. Doch kann der Reformbedarf schon aus Gründen begrenzter politischer und ministerieller Ressourcen kaum in einem einzigen Wurf abgearbeitet werden. Aber wo soll man anfangen? Was kann noch etwas warten? Was hat ohnehin keine Aussicht auf Umsetzung? Auf diese Fragen soll der Beitrag eine Antwort geben.

  • 2025-10-02
  • 🌍 1760313600000
  • ⚙255273
  • ag - die aktiengesellschaft
  • AG 2025, 608-630
  • Heinz-Dieter Assmann; Alexander Sajnovits
Aktien- und Kapitalmarktrecht im ESG‑Zeitalter und danach

Der Beitrag verfolgt die Entwicklungslinien des Aktienrechts und spürt die für diese maßgeblichen konzeptionellen Grundlagen auf. Er führt zu dem Befund, dass die für das Komplementaritätsverhältnis von Aktienrecht und Kapitalmarktrecht im Hinblick auf das Zustandekommen und die Durchführung von Finanzierungsbeziehungen zwischen Anleger und Unternehmen maßgeblichen Regelungen einerseits perfektioniert, andererseits durch neue Regulierungen – namentlich im ESG-Bereich – überlagert und konterkariert werden.

  • 2025-10-02
  • ⚙255268
  • ag - die aktiengesellschaft
  • AG 2025, 671-676
  • Mathias Habersack
Ceterum censeo: Akuter Reformbedarf im aktienrechtlichen Beschlussmängelrecht!

Es ist weithin konsentiert, dass das aktienrechtliche Beschlussmängelrecht reformbedürftig ist: Es erweist sich im Hinblick auf die aus Aktionärssicht bedeutsamen, dem Freigabeverfahren zugänglichen Strukturbeschlüsse als stumpfes Schwert, während es bei den weniger bedeutsamen Beschlüssen nicht selten „mit Kanonen auf Spatzen“ schießt. Der Ankündigung im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode, das Beschlussmängelrecht zu reformieren, sollten deshalb möglichst rasch Taten folgen.

  • 2025-10-02
  • ⚙255207
  • ag - die aktiengesellschaft
  • AG 2025, 676-704
  • Rafael Harnos
Digitales Aktienrecht

Die Auflösung der „Deutschland AG“ und die engere Anbindung deutscher Aktiengesellschaften an internationale Kapitalmärkte in den 1990er Jahren erzwangen die Digitalisierung des analogen Aktiengesetzes 1965. Der Beitrag beleuchtet die Bereiche des Aktienrechts, die der Gesetzgeber in Trippelschritten digitalisiert hat, und zeigt am Beispiel bestehender Digitalisierungslücken auf, dass die Besitzstandswahrung mitunter die Fortschrittsfreude überlagert.

  • 2025-10-02
  • ⚙255154
  • ag - die aktiengesellschaft
  • AG 2025, S1-S71
  • Johannes Adolff
KI‑Governance für unternehmerische Entscheidungen

Während KI-Systeme in deutschen Unternehmen auf der operativen Ebene bereits breitflächig zum Einsatz kommen, steht die KI-unterstützte strategische Unternehmensführung noch ganz am Anfang. Dabei wird es kaum bleiben können. Es ist zu erwarten, dass KI-Systeme Stück für Stück Einzug in die strategische Unternehmensführung halten. Vor diesem Hintergrund geht der Beitrag zwei Rechtsfragen nach, die sich für die Organpflichten von Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern deutscher Aktiengesellschaften bei ihren unternehmerischen Entscheidungen ergeben: Wann darf und wann muss KI herangezogen werden?

  • 2025-10-02
  • ⚙255126
  • ag - die aktiengesellschaft
  • AG 2025, 597-608
  • Walter Bayer; Thomas Hoffmann
Die AG-Landschaft vor und nach der großen Aktienrechtsreform 1965

Der Beitrag beleuchtet die rechtstatsächliche AG-Landschaft unmittelbar vor der Aktienrechtsreform von 1965 und zeigt die wichtigsten Problemfelder im Aktienwesen der damaligen Zeit auf. Nach einer Vorstellung der Reform werden die Auswirkungen des neuen Rechts dargestellt. Dabei wird vorrangig auf einschlägiges statistisches Material zurückgegriffen. Verarbeitet werden auch Rezeption und Resonanz in der zeitgenössischen (Wirtschafts-)Presse.

  • 2025-10-02
  • ⚙255125
  • ag - die aktiengesellschaft
  • AG 2025, 658-670
  • Dirk A. Verse
Der Aufsichtsrat nach 60 Jahren Aktiengesetz 1965

Das Recht des Aufsichtsrats hat sich unter Geltung des AktG 1965 vor allem seit den 1990er Jahren dynamisch entwickelt, die Aufgaben des Aufsichtsrats sind nach und nach immer weiter ausgebaut worden. Anlässlich des 60. Jubiläums des Aktiengesetzes zeichnet der Beitrag die wesentlichen Entwicklungslinien nach und wirft einen Blick auf die aktuelle Reformdiskussion.

  • 2025-10-02
  • ⚙255112
  • ag - die aktiengesellschaft
  • AG 2025, 640-657
  • Jochen Vetter; Sophie Miller-Blumenberg
Kautelarjuristische Überlagerungen und Ergänzungen des Aktienrechts

Das Aktienrecht lässt der kautelarjuristischen Praxis aufgrund der Satzungsstrenge des § 23 Abs. 5 AktG einen begrenzten Gestaltungsspielraum, der – das zeigt der Beitrag am Beispiel von Gesellschaftervereinbarungen, Organisationsverfassung, Organhaftung, Konzernrecht und KGaA – in den letzten 60 Jahren dennoch aktiv genutzt wurde. Für die Akzeptanz der AG sind diese Überlagerungen und Ergänzungen des Aktienrechts von erheblicher Bedeutung.

  • 2025-10-02
  • ⚙255049
  • ag - die aktiengesellschaft
  • AG 2025, 631-640
  • Manfred Born; Bernward Wollenschläger
Der II. Zivilsenat und das Aktiengesetz

Der II. Zivilsenat des BGH hat als „Fabrik des Gesellschaftsrechts“ durch eine Reihe aktienrechtlicher Grundsatzurteile zur Fort- und Weiterentwicklung des Aktienrechts beigetragen und gesetzgeberische Reformen angestoßen. Der Beitrag zeichnet die Bedeutung des II. Zivilsenats als Motor für das Aktiengesetz 1965 anhand einzelner Entwicklungslinien nach.

  • 2025-09-26
  • ⚙254825
  • ag - die aktiengesellschaft
  • AG 2025, 753-762
  • Simon Horn
Prognosen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt berichtspflichtige Unternehmen wegen des Zukunftsbezugs vor Herausforderungen. Der Beitrag beleuchtet die Anforderungen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) an die Wesentlichkeitsprüfung aus der Perspektive der Prognostik und zeigt dabei auf, dass die erforderlichen Prognosen in Qualität und Quantität weit über das bekannte Maß an (finanzieller) Prognoseberichterstattung hinausgehen.

  • 2025-09-26
  • ⚙254689
  • ag - die aktiengesellschaft
  • AG 2025, 762-773
  • Andreas Merkner; Friedrich Schulenburg; Laura Paulssen
Die Governance-Darstellung in den Geschäftsberichten 2024 der DAX‑40-Unternehmen vor dem Hintergrund der erstmaligen freiwilligen Berücksichtigung der ESRS

Weil die CSRD nicht in das deutsche Recht umgesetzt ist, war dür das Geschäftsjahr 2024 kein CSRD-konformer Konzernabschluss zu erstellen, sondern eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung. Allerdings haben sich viele Unternehmen freiwillig an die CSRD-Vorgaben gehalten, indem sie die ESRS als europäisches Rahmenwerk gem. § 289d HGB berücksichtigt haben. Der Beitrag wirft einen Blick auf diese Berichtspraxis unter Corporate-Governance-Aspekten.

  • 2025-09-12
  • ⚙254052
  • ag - die aktiengesellschaft
  • AG 2025, 717-727
  • Jannes Drechsler
Die Satzung der dualistischen Europäischen Aktiengesellschaft

Die wachsende Bedeutung der Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea – SE) lenkt den Blick auf die Besonderheiten dieser Rechtsform. Der Satzungsgeber einer SE muss sich an einen rechtlichen Rahmen halten, der sich teilweise von dem der AG unterscheidet. Der Beitrag setzt sich mit den Besonderheiten der SE-Regelungen auseinander und wertet dabei die Satzungen der im DAX40-SE aus.

  • 2025-09-12
  • ⚙253913
  • ag - die aktiengesellschaft
  • AG 2025, 727-735
  • Andreas Merkner; Friedrich Schulenburg; Philipp Elixmann
Beobachtungen zum virtuellen Hauptversammlungsformat der DAX‑Gesellschaften in der Saison 2025

Die Hauptversammlungssaison 2025 wurde durch die Debatte über das Versammlungsformat dominiert, da bei einem Großteil der Gesellschaften Verlängerung der Ermächtigung auf der Tagesordnung stand. Vor diesem Hintergrund untersucht der Beitrag ausgewählte Einzelaspekte zum virtuellen Hauptversammlungsformat in der Saison 2025.

AGS - Anwaltsgebühren Spezial | Deutscher Anwaltverlag & Institut der Anwaltschaft GmbH, Bonn

  • 2025-10-24
  • ⚙257340
  • ags - anwaltsgebühren spezial
  • AGS 2025, 433-436
  • Joachim Volpert
KostBRÄG 2025: Änderung der Geschäftsgebühr bei einer Inkassodienstleistung betreffend eine unbestrittene Forderung (Abs. 2 S. 2 der Anm. zu Nr. 2300 VV)

Diplom-Rechtspfleger Joachim Volpert befasst sich in diesem Beitrag mit der Geschäftsgebühr bei Inkassodienstleistungen betreffend unbestrittene Forderungen. Hier haben sich durch das KostBRÄG 2025 Änderungen ergeben. Zum einen ist der Gebührenbetrag in der untersten Stufe angehoben worden. Zum anderen hat der Gesetzgeber jetzt den einfachen Fall definiert, nämlich dahingehend, dass ein einfacher Fall vorliegt, wenn die Forderung auf erste Anforderung binnen zwei Wochen bezahlt wird.

  • 2025-10-24
  • 🌍 1761868800000
  • ⚙257286
  • ags - anwaltsgebühren spezial
  • AGS 2025, 456-462
Anrechnung bei Mitvergleichen mehrerer Verfahren

In einer sehr ausführlichen Entscheidung hat sich das OLG Braunschweig damit befasst, wie anzurechnen ist, wenn in einem Verfahren anderweitig anhängige Verfahren mitverglichen werden. Das Problem liegt darin begründet, dass Verfahrens- und Terminsgebühren in diesen Fällen doppelt anfallen, nämlich in dem Verfahren, in dem der Vergleich geschlossen wird, und auch in dem Verfahren, das mitverglichen wird. Hier sind nach Anm. Abs. 1 zu Nr. 3101 VV und Anm. Abs. 2 zu Nr. 3104 VV Gebührenanrechnungen vorgesehen. Während diese Anrechnungen schon schwierig genug sind, wenn nur ein anderes Verfahren mitverglichen wird, ergibt sich ein erheblicher Rechenaufwand, wenn mehrere Verfahren mitverglichen werden. Wie hier vorzugehen ist, hat das OLG Braunschweig anschaulich dargestellt.

  • 2025-09-26
  • 🌍 1759363200000
  • ⚙254796
  • ags - anwaltsgebühren spezial
  • AGS 2025, 385-391
  • Joachim Volpert
KostBRÄG 2025: Anhebung von Regelverfahrenswerten in Familiensachen und deren Auswirkungen auf die Gerichtskosten und die Anwaltsvergütung

Durch das KostBRÄG 2025 sind zum 1.6.2025 die in §§ 44 bis 49 FamGKG enthaltenen Höchst-, Auffang- und Regelverfahrenswerte für bestimmte Kindschaftssachen und bestimmte Abstammungssachen sowie für Ehewohnungssachen und Gewaltschutzsachen angehoben worden. Das führt dazu, dass sich in den betroffenen Verfahren die Gerichtsgebühren nach Nrn. 1110, 1310 und 1320 FamGKG KV nicht nur um linear 6 % erhöht haben, sondern eine weitere Anhebung infolge der Erhöhung der Verfahrenswerte erfolgt ist. Gem. §§ 23 Abs. 1 S. 1, 32 Abs. 1 RVG wirken sich die erhöhten Verfahrenswerte aber auch auf die Anwaltsgebühren aus, die deshalb in den betroffenen Verfahren ebenfalls nicht nur aufgrund der linearen Erhöhung um 6 %, sondern darüber hinaus aufgrund der erhöhten Verfahrenswerte gestiegen sind. Zu berücksichtigen ist hier auch das Übergangsrecht.

  • 2025-09-26
  • ⚙254713
  • ags - anwaltsgebühren spezial
  • AGS 2025, 431-432
Verfahrenswert in Gewaltschutzsachen nach neuem Recht

Mit einem Problem des Übergangsrechts hatte sich das OLG Karlsruhe zu befassen. Dort war in einer Gewaltschutzsache nach dem 31.5.2025 ein Rechtsmittel eingelegt worden, sodass für die Gewaltschutzsache an sich nach § 63 Abs. 1 S. 2 FamGKG der höhere Wert anzusetzen war. Das OLG hat sich dann mit der Frage befasst, ob gem. § 40 Abs. 2 FamGKG dieser Wert auf den Wert der Vorinstanz, die zu Recht den alten Regelwert festgesetzt hatte, zu begrenzen ist. Es hat dies mit der einhelligen familiengerichtlichen Rspr. verneint.

AK - Anwalt und Kanzlei | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-10-10
  • 🌍 1761004800000
  • ⚙256056
  • ak - anwalt und kanzlei
  • AK 2025, 168-171
  • Ann-Kathrin Gräfe
Mandantenakquise: Barrierefreiheit für die Kanzlei-Website

Für viele Kanzleien war digitale Barrierefreiheit lange kein Thema. Doch seit dem 18. Juni müssen Anbieter von Produkten und Dienstleistungen ihre Website barrierefrei gestalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Pluspunkt: Ein barrierefreier Web-Auftritt verbessert das Ranking bei Google. AK verrät, wie Sie die Hürden auf Ihrer Website abbauen.

  • 2025-09-12
  • 🌍 1758153600000
  • ⚙254049
  • ak - anwalt und kanzlei
  • AK 2025, 147-150
  • Marvin Gummels
Aktuelle Gesetzgebung: Wachstums-Booster: Diese Steuererleichterungen kommen für Rechtsanwälte!

Der Bundesrat hat am 11.7.25 den Weg für den „Wachstums-Booster“ freigemacht und dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetzespaket der Bundesregierung zugestimmt. Milliardenschwere Steuerentlastungen sind damit auf dem Weg zu Ihnen. AK nimmt das zum Anlass, Ihnen zu zeigen, welche praxisrelevanten Steueränderungen erfolgen. Inhaltlich geht es vor allem um verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten und eine reduzierte Unternehmensbesteuerung.

AO-StB - AO-Steuerberater | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-10-17
  • ⚙257046
  • ao-stb - ao-steuerberater
  • AO-StB 2025, 335-339
  • Gregor Nöcker
Rechtsschutz und elektronischer Rechtsverkehr

Der Beitrag nimmt den BVerfG-Beschluss v. 23.6.2025 – 1 BvR 1718/24 zum Anlass, um zu prüfen, inwieweit das Gebot effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG dadurch verletzt sein könnte, wenn die Formvorschriften des § 52a FGO selbst bei Nutzung des beSt wie auch des beA aufgrund der höchstrichterlicher Rspr. verlangen, dass die das elektronische Dokument signierende Person mit dem tatsächlichen Versender übereinstimmen muss.

  • 2025-10-17
  • 🌍 1761264000000
  • ⚙256961
  • ao-stb - ao-steuerberater
  • AO-StB 2025, 339-344
  • Christoph Schmidt
Künstliche Intelligenz in Steuerveranlagung und Steuerfahndung: Eine erste Analyse der Pilotprojekte in Nordrhein-Westfalen

Der Beitrag untersucht die erstmalige Einführung Künstlicher Intelligenz in der Steuerveranlagung und Steuerfahndung Nordrhein-Westfalens. Er systematisiert Chancen (Effizienz, Datenqualität, Governance) und Risiken (Datenschutz, Bias, Verfahrensgarantien, Cybersecurity) und leitet Handlungsoptionen für Gesetzgeber und Verwaltung ab. Die Befunde stützen ein integriertes Steuer-KI‑Governance-Modell, das Transparenz, Fairness und Resilienz vereint.

  • 2025-10-02
  • ⚙255211
  • ao-stb - ao-steuerberater
  • AO-StB 2025, 301-308
  • Ann-Erika Jörißen
Erstattungsansprüche von Ehegatten bei der Einkommensteuer gem. § 37 Abs. 2 AO

Die in § 37 Abs. 2 AO enthaltenen Regelungen sind insb. im Zusammenhang mit der Veranlagung von Ehegatten und Lebenspartnern regelmäßig Anlass für finanzgerichtliche Streitigkeiten und werden durch eine umfangreiche Rechtsprechung sowie ein umfassendes BMF-Schreiben konkretisiert. Die Ausführungen in diesem Beitrag gelten entsprechend für Annexsteuern und, soweit Ehegatten betroffen sind, ebenfalls entsprechend für Lebenspartner und Lebenspartnerschaften.

  • 2025-10-02
  • ⚙255163
  • ao-stb - ao-steuerberater
  • AO-StB 2025, 292-298
  • Helmut Tormöhlen
Aktuelle Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht

In dem Beitrag werden wieder praxisrelevante Entscheidungen zum Steuerstrafrecht vorgestellt, die bisher noch nicht im AO-StB besprochen wurden. Die Entscheidungen behandeln insb. die Themen Steuerhinterziehung durch Unterlassen, Konkurrenzen bei der Steuerhinterziehung, Strafzumessung, Urteilsgründe Akteneinsicht, sowie strafverfahrensrechtliche Themen, auch zur Verständigung, Hauptverfahrenseröffnung, Aussetzung und Berufung.

  • 2025-10-02
  • ⚙255157
  • ao-stb - ao-steuerberater
  • AO-StB 2025, 298-300
  • Dieter Steinhauff
(K)eine analoge Anwendung der Übergangsregelung zu § 352 AO n.F. auf § 48 FGO n.F.

Für die teilweise neu geregelte Rechtsbehelfsbefugnis in § 352 AO ist eine ausführliche Übergangsregelung ergangen. Für die Klagebefugnis in dem inhaltlich vergleichbar neugefassten § 48 FGO fehlt eine solche. Der BFH hat entschieden, dass die Übergangsregelung zu § 352 AO nicht – wie für die neuen Regelungen nach dem 1996 in Kraft getretenen Grenzpendlergesetz – analog auf § 48 FGO n.F. anzuwenden sein soll. Diese Rspr. ist zu hinterfragen.

ArbRB - Arbeits-Rechtsberater | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-10-24
  • 🌍 1760659200000
  • ⚙256098
  • arbrb - arbeits-rechtsberater
  • ArbRB 2025, 321-325
  • Martin Reufels; Nora Trautwein
Neues zu nachvertraglichen Wettbewerbsverboten bei Geschäftsführern

Geschäftsführer-Dienstverträge beinhalten regelmäßig nachvertragliche Wettbewerbsverbote unterschiedlicher Ausgestaltung. Der BGB stellt nun in seinem Urteil vom 23.4.2024 – II ZR 99/22 – fest, dass eine Klausel, die den rückwirkenden Wegfall einer Karenzentschädigung bei Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot vorsieht, wirksam ist. Der Beitrag stellt die Rechtslage zu diesem Themenbereich dar und setzt sich kritisch mit dem Urteil des BGH auseinander.

  • 2025-10-24
  • 🌍 1762214400000
  • ⚙255997
  • arbrb - arbeits-rechtsberater
  • ArbRB 2025, 325-328
  • Daniela Range-Ditz
Die Neuerungen der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie – Ein Praxisleitfaden

Seit dem 21.2.2024 sieht die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie) erweiterte Untersuchungsmethoden via Videosprechstunde oder Telefon vor. Angesichts dieser neuen Methoden der Krankschreibungspraxis können Zweifel am Beweiswert einer AU-Bescheinigung aufkommen. Aber wann ist diese überhaupt ordnungsgemäß ausgestellt? Der Beitrag zeigt die Ausstellungsvoraussetzungen auf und gibt Anregungen für den Umgang mit zweifelhaften Krankschreibungen in der Praxis.

  • 2025-10-10
  • ⚙256365
  • arbrb - arbeits-rechtsberater
  • ArbRB 2025, 314-317
  • Ebba Herfs-Röttgen
One size fits all – Drittanstellung von Geschäftsführern als erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung?

In Konzernen ist es keine Seltenheit, dass der Geschäftsführer einer Konzernobergesellschaft zusätzlich zum Geschäftsführer einer weiteren Konzerngesellschaft bestellt wird, bei der er nicht angestellt ist (Drittanstellung). Über eine Abrede mit der Anstellungsgesellschaft wird er an die weitere Konzerngesellschaft „delegiert“. Diese Dreieckskonstellation hat große Ähnlichkeit mit einer Arbeitnehmerüberlassung. Untersagt das AÜG vielleicht solche Drittanstellungen? Dieser Frage geht der Beitrag nach.

  • 2025-10-10
  • ⚙256336
  • arbrb - arbeits-rechtsberater
  • ArbRB 2025, 311-314
  • Charlotte Beck; Sophia Hartmann
Virtuelle Aktienoptionspläne im Licht der aktuellen Rechtsprechung

Die arbeitsrechtlichen Maßgaben, die es bei der Einführung und Gestaltung von virtuellen Aktienoptionsplänen (Virtual Stock Option Plans – VSOPs) einzuhalten gilt, hat das BAG jüngst verschärft. Der Beitrag ordnet die neue Rechtsprechung ein und erläutert ihre Auswirkungen auf die Praxis.

  • 2025-10-10
  • ⚙256172
  • arbrb - arbeits-rechtsberater
  • ArbRB 2025, 318-321
  • Axel Groeger
Personelle Einzelmaßnahmen und die Betriebsverfassung

Um im Wettbewerb bestehen zu können, müssen die Einstellungs- und Versetzungsprozesse in den Betrieben möglichst reibungslos verlaufen. Dabei sind beide Betriebspartner gefordert, möglichst vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Insbesondere die Möglichkeit, Einstellungen und Versetzungen auch als vorläufige personelle Einzelmaßnahmen i.S.v. § 100 BetrVG durchzuführen, trägt, wenn sich der Arbeitgeber an die Spielregeln hält, seinen Interessen weitgehend Rechnung. Der Beitrag gibt einen Überblick über das Verfahren nach §§ 99, 100 BetrVG.

  • 2025-09-26
  • 🌍 1759363200000
  • ⚙253945
  • arbrb - arbeits-rechtsberater
  • ArbRB 2025, 278-282
  • Cord Meyer
Betriebsübergang zum Beibehalt von Arbeitsbedingungen

Betriebsübergange stehen bisweilen in Verdacht, dass hiermit in Wahrheit eine „Tarifflucht“ beabsichtigt ist. In der Praxis kann es aber umgekehrt auch Fälle geben, in denen es den Beteiligten bei der konkreten Umsetzung des geplanten Betriebsübergangs gerade auf den weiteren Beibehalt der bisherigen – kollektivrechtlichen – Arbeitsbedingungen ankommt. Der Beitrag zeigt auf, in welchen Fällen dies erstrebenswert und mit welchen Gestaltungen dieses Ziel erreichbar ist.

  • 2025-09-12
  • ⚙254102
  • arbrb - arbeits-rechtsberater
  • ArbRB 2025, 293-296
  • Jörg Laber
Selbstständig – oder doch nicht?!

In der arbeitsrechtlichen Praxis kommt es nicht selten vor, dass Vertragsparteien ihr Rechtsverhältnis als freien Dienstvertrag behandeln, während in Wahrheit ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Bei der Rückabwicklung muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vergütungsrechtlich so stellen, wie dies bei korrekter Einordnung der Fall gewesen wäre. Hierbei sind auch sozialversicherungs- und steuerrechtliche Fragen zu beachten, welche der Beitrag in den Blick nimmt.

  • 2025-09-12
  • ⚙254017
  • arbrb - arbeits-rechtsberater
  • ArbRB 2025, 286-289
  • Wolfgang Kleinebrink
Die Forderung nach einem Gewerkschaftsbonus und Differenzierungsklauseln

In Tarifverhandlungen fordern Gewerkschaften zunehmend eine finanzielle Besserstellung ihrer Mitglieder gegenüber nicht organisierten Arbeitnehmern. Arbeitgeber betrachten einen solchen „Gewerkschaftsbonus“ mit großer Skepsis und verlassen in einigen Fällen sogar aus diesem Grund den Tarifträgerverband. Der Beitrag zeigt auf, welche Arten von Differenzierungsklauseln nach derzeitiger Rechtsprechung als rechtmäßig zu erachten sind.

  • 2025-09-12
  • ⚙253983
  • arbrb - arbeits-rechtsberater
  • ArbRB 2025, 282-285
  • Christian Moderegger
Betriebliche Mitbestimmung in der Matrixorganisation

Die moderne Organisationform vieler Unternehmen wird zunehmend geprägt durch Matrixstrukturen. Für Arbeitgeber wie Betriebsräte bedeutet dies oft erhebliche Herausforderungen, nicht nur hinsichtlich der Fragen der Zuständigkeit, sondern vor allem mit Blick auf die Wahrnehmung einzelner Beteiligungsrechte. Der Beitrag gibt hierzu einen Überblick unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.

  • 2025-09-12
  • ⚙253969
  • arbrb - arbeits-rechtsberater
  • ArbRB 2025, 289-292
  • Jens Tiedemann; Jürgen Markowski
Typische Verfahrensfragen in der betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstelle

Ist zur Streitbeilegung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat die Einsetzung einer Einigungsstelle nötig, stellen sich unabhängig von den inhaltlichen Streitthemen zahlreiche Verfahrensfragen. Der Beitrag stellt die typischerweise auftretenden Probleme und deren mögliche Lösung dar.

  • 2025-09-12
  • ⚙253825
  • arbrb - arbeits-rechtsberater
  • ArbRB 2025, 274-278
  • Detlef Grimm; Sebastian Krülls
Die interne Meldestelle nach dem HinSchG: Wichtige Weichenstellungen und betriebliche Mitbestimmung

Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten sind verpflichtet, eine interne Meldestelle nach dem HinSchG zu errichten. Aus dem Gesetz lässt sich nicht ablesen, inwieweit dem Betriebsrat bei der Einrichtung von Meldestrukturen Mitbestimmungsrechte zustehen. Der Beitrag nimmt die rege Diskussion in der Literatur und erste Gerichtsentscheidungen hierzu zum Anlass für einen Leitfaden.

AR - Der Aufsichtsrat | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-10-10
  • ⚙256323
  • ar - der aufsichtsrat
  • AR 2025, 212-215
  • Prof. Dr. Jens Grundei; Prof. Dr. Matthias Graumann
Wirksamkeit von Compliance-Management-Systemen

Art und Umfang der Ausgestaltung eines Compliance-Management-Systems liegen stark im Ermessen des Vorstands. Der Aufsichtsrat kann die Qualität der Vorstandsentscheidung aber aus methodischer Sicht überprüfen. Als Ausgangspunkt fungieren die Phasen eines idealen Entscheidungsprozesses, die jeweils spezielle Möglichkeiten der Prüfung eröffnen.

  • 2025-10-10
  • ⚙256297
  • ar - der aufsichtsrat
  • AR 2025, 216-218
  • Guido Gretenkordt
Neue Maßstäbe für Aufsichtsräte in Banken

Die Rolle des Aufsichtsrats in Banken wandelt sich grundlegend: Neue regulatorische Anforderungen, geopolitische Unsicherheiten und technologische Transformationsprozesse stellen das Gremium vor große Herausforderungen. Dieser Beitrag beleuchtet die aktuellen Anforderungen an die Eignung von Aufsichtsratsmitgliedern in Finanzinstituten, analysiert regulatorische Vorgaben und bietet praxisrelevante Handlungsempfehlungen.

  • 2025-10-10
  • ⚙256151
  • ar - der aufsichtsrat
  • AR 2025, 209-211
  • Max Wendler; Michael Wolff
ESG-Ratings: Signale ohne Substanz?

Unternehmen nutzen ESG-Ratings zur Steuerung der externen Wahrnehmung ihrer Nachhaltigkeitsperformance. Aufsichtsräte sollten ESG-Ratings daher nicht unkritisch verwenden. Eine aktuelle Studie der Universität Göttingen analysiert für europäische Unternehmen die Verbreitung der verschiedenen ESG-Ratings und zeigt Fallstricke bei ihrer Interpretation auf.

  • 2025-10-10
  • ⚙256128
  • ar - der aufsichtsrat
  • AR 2025, 219-220
  • Katrin Suder
Risiken mitdenken

Das Risikomanagement steht angesichts einer veränderten Weltlage, von Klimarisiken, neuen technischen Entwicklungen und regulatorischen Anforderungen vor neuen Herausforderungen. Im Gespräch mit Prof. Dr. Roderich C. Thümmel beschreibt Dr. Katrin Suder, welche Rolle der Aufsichtsrat bei der Risikoanalyse und -bewertung spielen sollte.

  • 2025-10-10
  • ⚙255993
  • ar - der aufsichtsrat
  • AR 2025, 224
Aktuelle Fachbeiträge

In der Rubrik „Aktuelle Fachbeiträge“ wertet die Kanzlei White & Case exklusiv für die Leser von „Der Aufsichtsrat“ themenrelevante Beiträge aus anderen Fachzeitschriften oder Festschriften aus.

  • 2025-10-10
  • ⚙255988
  • ar - der aufsichtsrat
  • AR 2025, 204-208
  • Andrea Groiß; Janita Bach; Christina Derer
Die Umsetzung des Public CbCR in Deutschland

Mit der Einführung des Public CbCR (Country-by-Country Reporting) werden multinationale Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Steuerpraktiken fortan öffentlich zugänglich zu machen, um Transparenz und fairen Wettbewerb zu fördern. Die Anforderungen stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen, da diese zusätzlich zum bestehenden Non-Public CbCR zu erfüllen sind und aufgrund der Veröffentlichung ein größerer Interessentenkreis zu berücksichtigen ist. Darüber hinaus sieht das Gesetz eine inhaltliche Prüfung durch den Aufsichtsrat vor.

  • 2025-09-12
  • ⚙254171
  • ar - der aufsichtsrat
  • AR 2025, 183-185
  • Sebastian Pacher; Maximilian Schmidt
Zur „Strategiefähigkeit“ des Aufsichtsrats

Während Strategiezyklen kürzer, volatiler und dynamischer werden, bleibt die Rolle des Aufsichtsrats häufig hinter ihrem gestiegenen Anspruch zurück. Die aktuelle Corporate-Governance-Studie 2025 von Kienbaum zeigt, wie weit Anspruch und Wirklichkeit in der strategischen Gremienarbeit noch auseinanderliegen – und welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um den Aufsichtsrat als strategischen Sparringspartner wirksam zu verankern.

  • 2025-09-12
  • ⚙254112
  • ar - der aufsichtsrat
  • AR 2025, 186-188
  • Maximilian Reinhardt
Der Koalitionsvertrag im Blick des Aufsichtsrats

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD enthält einige Reformvorhaben im Gesellschaftsrecht, deren Auswirkungen Aufsichtsräte im Blick behalten sollten. Besonders in den Bereichen Compliance, ESG und Governance zeichnen sich Veränderungen ab, die Überwachungspflichten und Compliance-Organisation betreffen. Während einige Passagen des Koalitionsvertrags bereits konkrete Gesetzgebungsvorhaben erkennen lassen, bleiben einige in Praxis, Wissenschaft und Rechtspolitik diskutierte Fragen offen.

  • 2025-09-12
  • ⚙254094
  • ar - der aufsichtsrat
  • AR 2025, 196-198
  • Iris Helke
Wie erkennen Aufsichtsräte geschönte Bilanzen?

Die Regelungen zur Bilanzierung sehen Gestaltungsspielräume vor, die Unternehmensorgane nutzen können. Doch der Grat zur geschönten Bilanz ist manchmal schmal. Im Gespräch mit Prof. Dr. Roderich C. Thümmel erläutert Iris Helke, was Aufsichtsräte hierüber wissen müssen.

Iris Helke ist Aufsichtsrätin und Vorsitzende des Prüfungsausschusses bei der KfW IPEX-Bank GmbH, der MEWA Textil-Service SE und der Nemetschek SE. Sie ist Wirtschaftsprüferin und war über viele Jahre Partnerin im Bereich Financial Services bei KPMG und EY.

  • 2025-09-12
  • ⚙254086
  • ar - der aufsichtsrat
  • AR 2025, 192-194
  • Carola Rinker
Risiko Bilanzmanipulation

Bilanzmanipulationen sind selten spektakulär, dafür häufig subtil. Der Beitrag beleuchtet typische Muster solcher Manipulationen, die auch Aufsichtsräte im Blick behalten sollten. Praxisbeispiele aus einem realen Fall und eine Checkliste mit Warnzeichen sollen helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen.

  • 2025-09-12
  • ⚙253815
  • ar - der aufsichtsrat
  • AR 2025, 200
Aktuelle Fachbeiträge

In der Rubrik „Aktuelle Fachbeiträge“ wertet die Kanzlei White & Case exklusiv für die Leser von „Der Aufsichtsrat“ themenrelevante Beiträge aus anderen Fachzeitschriften oder Festschriften aus.

  • 2025-09-12
  • 🌍 1758499200000
  • ⚙253769
  • ar - der aufsichtsrat
  • AR 2025, 180-182
  • Lutz Krämer; Cédine Benson
Die Business Judgement Rule in Zeiten von KI

Während DAX-Unternehmen bereits eine „KI-Governance“ diskutieren, sind kleinere Aktiengesellschaften angesichts der intensiven Diskussionen um die Voraussetzungen und Sorgfaltspflichten beim Einsatz produkt- und kundenorientierter KI-Tools zumeist auch in der Gremienarbeit noch zögerlich, generative KI zur Informationsaufbereitung und Entscheidungsunterstützung einzusetzen. Dabei kann hiermit gerade in kleineren Aufsichtsräten die Gremienarbeit qualitativ erheblich verbessert und die Diskussionskultur vor allem in prekären Entscheidungssituationen gefördert werden.

  • 2025-09-12
  • ⚙253760
  • ar - der aufsichtsrat
  • AR 2025, 189-191
  • Christoph H. Seibt; Martin Leclerc Bialluch
Corporate-Governance-Trend: Strategiekritischer CHRO

Die Zahl ausgewiesener Personalvorstände (Chief Human Resources Officers) bei DAX-Unternehmen wächst. Dies ist ein Indiz dafür, dass das Generationenproblem „Human Capital“ – Fachkräftemangel, zunehmende Komplexität der Arbeitsabläufe mit Integration von Werkzeugen der künstlichen Intelligenz und Erwartungsdruck auf die Weiterentwicklung der Unternehmenskultur – für den Erfolg der strategischen Unternehmensleitung an Bedeutung gewinnt. Aufsichtsräte sollten bei ihren Personalentscheidungen die neue, strategiekritische Positionierung von CHROs stärker als früher in den Blick nehmen – beim Kompetenzprofil der Vorstandskandidaten und dem Zuschnitt des Personalressorts, aber spiegelbildlich auch beim eigenen Kompetenzmix im Aufsichtsrat.

AStW - Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-10-17
  • ⚙256871
  • astw - aktuelles aus dem steuer- und wirtschaftsrecht
  • AStW 2025, 779-783
  • IWW Institut
Schriftliche Dokumentation einer Willensentscheidung : Nicht umsatzsteuerbare Entnahme und Veräußerung von Ausstellungsstücken

„Wer schreibt, der bleibt!“ Diesem seit ca. 1900 gebräuchlichen deutschen Sprichwort werden unterschiedliche Bedeutungen beigemessen – unter anderem auch die, dass bindende Willensbekundungen aus Gründen der Rechtssicherheit schriftlich festzuhalten sind. Das gilt insbesondere auch dann, wenn die Willensbekundungen zu einem steuerlichen Vorteil führen und aufgrund der Feststellungslast des Steuerpflichtigen für steuermindernde Tatsachen dem Finanzamt nachgewiesen werden müssen. Diese Erfahrung musste in einem finanzgerichtlichen Verfahren nunmehr ein Steuerpflichtiger machen, der als Kfz-Händler, Kfz-Teilehändler und Kfz-Vermieter ursprünglich für privat und ohne Vorsteuerabzug erworbene Fahrzeuge auch unternehmerisch nutzte und anschließend verkaufte. Obwohl der Unternehmer die Kaufverträge zivilrechtlich als Privatverträge gestaltete, jedwede unternehmerische Haftung ausschloss und dies auch entsprechend buchhalterisch erfassen ließ, erkannte das Finanzgericht auf Veräußerungen im Rahmen des Unternehmens. Allein der Wille des Unternehmers, keine Rechnung mit Umsatzsteuer erteilen zu wollen, führt umsatzsteuerlich nicht zur Entnahme. Vielmehr bedarf es objektiver Anhaltspunkte für eine vorherige Entnahme und einer gewissen Zeitspanne zwischen Entnahme und Verkauf. Doch lesen Sie selbst.

AW-Prax - Außenwirtschaftliche Praxis | Reguvis Fachmedien GmbH, Köln

  • 2025-11-07
  • ⚙258652
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 475-476
  • Kai Henning Felderhoff
Versandverfahren: Republik Moldau/Montenegro

Am 24.9.2025 wurde der Beschluss (EU) 2025/1948 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-CTC und in dem mit dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-CTC in Bezug auf die Annahme von Beschlüssen über die Einladung an die Republik Moldau und Montenegro, diesen Übereinkommen beizutreten, und in Bezug auf den Erlass von Beschlüssen zur Änderung des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren infolge des Beitritts der Republik Moldau und Montenegros zu diesem Übereinkommen zu vertretenden Standpunkt veröffentlicht.

  • 2025-11-07
  • ⚙258618
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 475
  • Kai Henning Felderhoff
ICS2 Release 3

Am 29.8.2025 veröffentlichte die Generaldirektion für Steuern und Zölle (TAXUD) eine Meldung zum Abschluss der Umstellung auf ICS2 Release 3, mit begrenzten vorübergehenden Ausnahmeregelungen in einigen Mitgliedstaaten.

  • 2025-11-07
  • ⚙258605
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 481-485
  • Lothar Gellert
EU-Recht

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/261 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in der Volksrepublik China

  • 2025-11-07
  • ⚙258585
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 463-465
  • Redaktion
Nationaler Sicherheitsrat gegründet

„Wir entwickeln den Bundessicherheitsrat, im Rahmen des Ressortprinzips, zu einem Nationalen Sicherheitsrat im Bundeskanzleramt weiter“ – so heißt es im Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ vom 5.5.2025 (siehe dort Zeile 3990 f.). Die Bundesregierung hat Wort gehalten: In der Kabinettssitzung vom 27.8.2025 hat sie den Nationalen Sicherheitsrat (NSR) geschaffen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258582
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 478-480
  • Hasso Rieck
Informationsquellen zu Zoll- und Handelsfragen

Die Zollbestimmungen für den internationalen Handel entwickeln sich derzeit besonders dynamisch. Beinahe täglich gibt es neue Meldungen dazu. Häufig kommt es zu kurzfristigen Änderungen. Gerade in einer solchen Zeit besteht ein besonders hoher Bedarf an entsprechenden Informationen. Zudem gibt es immer wieder Recherchebedarf zu Fragen des internationalen Handels. Hinweise auf dafür hilfreiche Webseiten finden sich eher verstreut als in Form einer Zusammenstellung. Dem hilft die folgende Auflistung einer Reihe von einschlägigen Website-Adressen ab. Diese sind zugleich mit kurzen Erläuterungen und einigen weiterführenden Literaturhinweisen versehen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258581
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 477-478
  • Kai Henning Felderhoff
Antidumping: Glyoxylsäure

In der Ausgabe des EU-Amtsblatts vom 23.9.2025 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1901 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Glyoxylsäure mit Ursprung in der Volksrepublik China veröffentlicht, worauf die Generaldirektion Handel mit einer Meldung vom gleichen Tag reagierte.

  • 2025-11-07
  • ⚙258580
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 469
  • Kai Henning Felderhoff
Aussetzung von APS-Zollpräferenzen für die Jahre 2026–2028

In der Ausgabe des EU-Amtsblatts vom 25.9.2025 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1909 zur Festlegung der Regeln für die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Aussetzung bestimmter Zollpräferenzen, die bestimmten APS-begünstigten Ländern gewährt wurden, für die Jahre 2026–2028 veröffentlicht.

  • 2025-11-07
  • ⚙258555
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 470
  • Redaktion
Sanktionen gegenüber Guinea-Bissau überarbeitet

In Anhang I der VO (EU) 377/2012 und in Anhang III des Beschlusses 2012/285/GASP sind Personen, Organisationen und Einrichtungen im Zusammenhang mit Guinea-Bissau aufgeführt, denen gegenüber Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen gelten. Aus diesen Listen hat die EU nunmehr sechs Personen gestrichen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258554
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 474-475
  • Kai Henning Felderhoff
Zollkontrollen und Zusammenarbeit bei der Produktkonformität

Am 28.8.2025 veröffentlichte die Generaldirektion für Steuern und Zölle (TAXUD) eine Meldung zu stärkeren Zollkontrollen und zur Zusammenarbeit bei der Produktkonformität.

  • 2025-11-07
  • ⚙258552
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 470
  • Redaktion
Syrien-Sanktionen überarbeitet

In Anhang II der VO (EU) 36/2012 und im Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP sind Personen, Organisationen und Einrichtungen im Zusammenhang mit Syrien aufgeführt, denen gegenüber u.a. Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen verfügt sind. Aus diesen Listen hat die EU nunmehr eine Person gestrichen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258551
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 473
  • Redaktion
Sanktionen im Hinblick auf schwere Menschenrechtsverletzungen erweitert

Im Anhang I der VO (EU) 2020/1998 und im Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 sind Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgeführt, die schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben. Ihnen gegenüber gelten Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258548
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 472-473
  • Redaktion
Entwurf zum Sanktionenstrafrecht wird neu eingebracht

In der 20. Legislaturperiode konnte sie wegen der Neuwahl des Deutschen Bundestages nicht mehr umgesetzt werden: die „Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.4.2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union“ (im Folgenden: Ril (EU) 2024/1226).

  • 2025-11-07
  • ⚙258543
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 470-471
  • Redaktion
Rüstungsexporte nach Israel: Eilantrag vom VGH Kassel abgewiesen

Die AW-Prax hatte bereits über mehrere von Palästinensern angestrengte Gerichtsverfahren berichtet (Heft 10/2024, Nachrichtenteil, S. N 215; Heft 11/2024, Nachrichtenteil, S. N 236; Heft 12/2024, Nachrichtenteil, S. N 254; Heft 2/2025, Nachrichtenteil S. N 29). Diese hatten Eilanträge gestellt, um der Bundesregierung bzw. dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Rüstungsexporte nach Israel zu untersagen bzw. einschlägige Auskünfte zu erlangen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258542
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 466
  • Redaktion
Vorabversion der EU-dual-use-Verordnung veröffentlicht

Wie in jedem Jahr hat die EU zunächst eine Vorabversion der aktualisierten VO (EU) 2021/821 („EU-dual-use-VO – DUV“) veröffentlicht. Die endgültige Fassung wird aller Voraussicht nach im November im EU-Amtsblatt veröffentlicht und damit in Kraft gesetzt werden.

  • 2025-11-07
  • ⚙258539
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 463
  • Redaktion
Russland-Sanktionen: 19. Paket angekündigt

Unter dem 19.9.2025 hat die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, angekündigt, dass ein 19. Sanktionspaket gegenüber der Russischen Föderation verfügt werden wird. Präsident Putin – so von der Leyen im Rahmen einer persönlichen Erklärung – höre nicht auf, den Krieg mit der Ukraine zu eskalieren. Der Druck auf Russland müsse daher weiter erhöht werden. Besonders kritisierte von der Leyen die Verletzung des Luftraums der EU-Staaten Polen und Rumänien durch russische Schahed-Drohnen. So handele niemand, der Frieden will.

  • 2025-11-07
  • ⚙258517
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 477
  • Kai Henning Felderhoff
ATLAS-Versand: Codelisten

Am 22.9.2025 wurde die ATLAS-Info 838/25 zur Verschiebung von Dokumenten-Codierungen veröffentlicht.

  • 2025-11-07
  • ⚙258500
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 471-472
  • Redaktion
Terrorismusliste geändert

Zum 349. Mal hat die EU die VO (EG) 881/2002 geändert. Dort sind Personen und Organisationen aufgeführt, die mit den ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen. Den Gelisteten gegenüber gelten vor allem Finanzsanktionen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258475
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 470
  • Red.
Sudan-Sanktionen verlängert

Die EU hat ihre Sanktionen gegenüber dem Sudan um ein Jahr verlängert. Diese gelten nunmehr bis zum 10.10.2026.

  • 2025-11-07
  • ⚙258452
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 478
  • Kai Henning Felderhoff
CBAM: Emissionsmethodik

Am 29.8.2025 veröffentlichte die Generaldirektion für Steuern und Zölle (TAXUD) eine Meldung zur Aufforderung zur Einreichung von Beweismitteln zu Emissionsmethodik, Anpassung der kostenlosen Zuteilung und in Drittländern gezahlten Kohlenstoffpreisen im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM).

  • 2025-11-07
  • ⚙258451
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 465
  • Redaktion
Rüstungsexportbericht 2024

Kurz nachdem das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Rüstungsexportzahlen für das 1. Halbjahr vorgelegt hatte, liegt nunmehr der Bericht für das komplette Jahr 2024 vor.

  • 2025-11-07
  • ⚙258441
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 485
  • Lothar Gellert
Schweiz

Folgende Neuveröffentlichungen im Internet sind vom BAZG herausgegeben worden und können auf der Homepage des BAZG eingesehen werden:

  • 2025-11-07
  • ⚙258432
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 472
  • Redaktion
Klage gegen Listung der russischen Positive Group erfolglos

Immer wieder versuchen Personen, Organisation und Einrichtungen, die von der EU gelistet und hierdurch u.a. mit Finanzsanktionen belegt werden, gegen diese Maßnahme zu klagen. In einigen Fällen haben das Europäische Gericht (EuG) und der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Anträgen der Betroffenen stattgegeben. Wohl überwiegend blieben die Klagen aber ohne Erfolg. So auch im vorliegenden Fall.

  • 2025-11-07
  • ⚙258414
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 467-468
  • Kai Henning Felderhoff
PEM: Marokko

Am 24.9.2025 wurde der Beschluss (EU) 2025/1947 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits eingesetzten Assoziationsrat hinsichtlich eines Beschlusses zur Änderung des Protokolls Nr. 4 zu dem genannten Abkommen über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertreten ist, veröffentlicht.

  • 2025-11-07
  • ⚙258413
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 477
  • Kai Henning Felderhoff
PEM: Aktualisierte Matrix aus dem September 2025

Die Europäische Union veröffentlichte am 17.9.2025 im EU-Amtsblatt die Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens (PEM-Matrix), worauf die deutsche Zollverwaltung mit einer Fachmeldung vom 18.9.2025 reagierte.

  • 2025-11-07
  • ⚙258408
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 472
  • Redaktion
Auch Polen verlässt das Ottawa-Abkommen (Antipersonenminen)

Wie die AW-Prax (Nachrichtenteil Heft 10/2025, S. N 244) berichtete, sind die drei baltischen Staaten und Finnland vom Ottawa-Abkommen zurückgetreten. Dieses befasst sich mit dem Verbot von Antipersonenminen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258406
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 471
  • Redaktion
Russland-Sanktionen aktualisiert

Im Anhang I der VO (EU) 269/2014 und im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP sind Personen, Organisationen und Einrichtungen in Bezug auf Russland aufgeführt, denen gegenüber Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen gelten.

  • 2025-11-07
  • ⚙258405
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 468-469
  • Kai Henning Felderhoff
FHA EU–Moldau: Senkung und Beseitigung von Zöllen

In der Ausgabe des EU-Amtsblatts vom 24.9.2025 wurde der Beschluss Nr. 1/2025 des Assoziationsausschusses EU-Republik Moldau in der Zusammensetzung Handel über die Senkung und Beseitigung von Zöllen nach Art. 147 Abs. 4 des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Republik Moldau veröffentlicht.

  • 2025-11-07
  • ⚙258401
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 473-474
  • Kai Henning Felderhoff
EU schlägt Zollsenkungen zur Umsetzung des EU–US-Abkommens vor

Die Europäische Kommission legte am 28.8.2025 zwei Vorschläge vor, die den Weg für die Umsetzung der gemeinsamen Erklärung der EU und der USA vom 21.8.2025 ebnen. Diese Vorschläge sind die ersten Schritte zur Umsetzung dieser Erklärung und gewährleisten eine rückwirkende Zollbefreiung durch die USA für den wichtigen Automobilsektor der EU ab dem 1.8.2025.

  • 2025-11-07
  • ⚙258400
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 476-477
  • Kai Henning Felderhoff
ATLAS: Wartungsfenster am 20.9.2025

Am 15.9.2025 wurde die ATLAS-Info 835/25 zu fachlichen Änderungen nach dem Wartungsfenster am 20.9.2025 veröffentlicht.

  • 2025-11-07
  • ⚙258391
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 463
  • Redaktion
EU-Kommission schlägt Verschiebung des Anwendungsbeginns der EUDR um weiteres Jahr vor

Die EU-Kommission hat am 23.9.2025 in einem Schreiben an das Europäische Parlament ihren Vorschlag angekündigt, die Anwendung der Europäischen Entwaldungsverordnung („EUDR“) um ein Jahr auf den 30.12.2026 zu verschieben. Die Verordnung, die am 29.7.2023 in Kraft getreten ist, sollte ursprünglich ab dem 30.12.2024 gelten. Im vergangenen Jahr war der Anwendungszeitpunkt bereits auf den 30.12.2025 verschoben worden.

  • 2025-11-07
  • ⚙258386
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 466-467
  • Kai Henning Felderhoff
Abschluss der Verhandlungen über FHA EU–Indonesien

Nach der politischen Einigung, die Präsidentin von der Leyen und Präsident Prabowo Subianto am 13.7.2025 erzielt haben, haben die EU und Indonesien am 23.9.2025 die Verhandlungen über ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (CEPA) und ein Investitionsschutzabkommen (IPA) abgeschlossen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258384
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 477
  • Kai Henning Felderhoff
ATLAS: Schnittstelle Versand/Ausfuhr

Am 19.9.2025 wurde die ATLAS-Info 837/25 zur Inbetriebnahme der neuen Funktionalitäten innerhalb der Schnittstelle zwischen ATLAS-Versand und ATLAS-Ausfuhr veröffentlicht.

  • 2025-11-07
  • ⚙258383
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 465-466
  • Kai Henning Felderhoff
Kommission schlägt Mercosur- und Mexiko-Abkommen zur Annahme vor

Die Europäische Kommission hat dem Rat ihre Vorschläge für die Unterzeichnung und den Abschluss des Partnerschaftsabkommens EU–Mercosur und des Modernisierten Globalabkommens EU–Mexiko vorgelegt, worüber die Generaldirektion Handel mit einer Meldung vom 3.9.2025 berichtete.

  • 2025-11-07
  • ⚙258379
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 469-470
  • Red.
Burundi-Sanktionen überarbeitet und verlängert

In Anhang I der VO (EU) 2015/1755 und im Anhang des Beschlusses (GASP) 2015/1763 sind Personen, Organisationen und Einrichtungen im Zusammenhang mit Burundi aufgeführt, denen gegenüber Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen gelten.

  • 2025-10-10
  • ⚙256363
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 247-248
  • Kai Henning Felderhoff
PEM: Warenverkehr mit der Ukraine

Am 15.8.2025 wurde eine Zoll-Fachmeldung zum Warenverkehr mit der Ukraine und zur rückwirkenden Anerkennung von Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 veröffentlicht.

  • 2025-10-10
  • ⚙256326
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 246-247
  • Kai Henning Felderhoff
E-VSF: Verwaltungsvorschrift Schaumwein, Zwischenerzeugnisse und Wein

In der Ausgabe E-VSF-N 17 2025 Nr. 73 vom 21.7.2025 wurde auf die Veröffentlichung der Verwaltungsvorschrift Schaumwein, Zwischenerzeugnisse und Wein (E-VSF V 52 01) und den Wegfall der Verwaltungsvorschriften E-VSF V 52 02-1, V 52 02-2, V 52 10, V 52 20, V 52 25, V 52 70 und V 52 72 hingewiesen.

  • 2025-10-10
  • ⚙256325
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 247
  • Kai Henning Felderhoff
Antidumping: Epoxidharze aus China, Taiwan und Thailand

Am 28.7.2025 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1505zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Epoxidharzen mit Ursprung in der Volksrepublik China, Taiwan und Thailand und zur Einstellung der Untersuchung betreffend die Einfuhren von Epoxidharzen mit Ursprung in der Republik Korea veröffentlicht, worauf die Generaldirektion Handel mit einer Meldung vom gleichen Tag reagierte.

  • 2025-10-10
  • ⚙256299
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 249
  • Kai Henning Felderhoff
Proof of Union Status (PoUS)

Am 18.8.2025 veröffentlichte die Generaldirektion für Steuern und Zölle (TAXUD) eine Meldung zum Projekt „Proof of Union Status“ (PoUS) und dem Start von Phase 2.

  • 2025-10-10
  • ⚙256298
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 251
  • Kai Henning Felderhoff
E-VSF-N: Neue Dienstvorschrift wegen Einführung von ICS 2

In der Ausgabe E-VSF-N 17 2025 Nr. 74 vom 21.7.2025 wurde auf die Anpassung der E-VSF Z 06 01 aufgrund der Einführung von ICS2 und die Einführung einer neuen Dienstvorschrift zur Sicherheitsrisikoanalyse und Durchführung von Kontrollen auf Grundlage der summarischen Eingangsanmeldung hingewiesen.

  • 2025-10-10
  • ⚙256291
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 248
  • Kai Henning Felderhoff
PEM: Lieferantenerklärungen im Übergangszeitraum

Die Europäische Union veröffentlichte am 11.8.2025 im EU-Amtsblatt die Durchführungsverordnung zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 (UZK-DVO) hinsichtlich der Verfahren zur Ausstellung oder Ausfertigung von Ursprungsnachweisen, worauf die deutsche Zollverwaltung mit einer Fachmeldung vom gleichen Tag reagierte.

  • 2025-10-10
  • ⚙256281
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 246
  • Kai Henning Felderhoff
Tabaksteuer: Ab dem 1.1.2026 neue Steuertarife

Gemäß § 2 Tabaksteuergesetz treten ab 1.1.2026 neue Steuertarife in Kraft. Mit der Umstellung der Steuertarife ändern sich auch die Tarifkennzeichen, die auf den Steuerzeichen zu verwenden sind.

  • 2025-10-10
  • ⚙256280
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 253
  • Redaktion
Irak-Sanktionen geändert

In Anhang IV der VO (EG) 1210/2003 sind Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgeführt, denen gegenüber im Zusammenhang mit dem Irak restriktive Maßnahmen, insbesondere Finanzsanktionen, angeordnet sind.

  • 2025-10-10
  • ⚙256232
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 251-252
  • Kai Henning Felderhoff
Schutzmaßnahmen: Änderung/Berichtigung der DVO (EU) 2019/159

In der Ausgabe des EU-Amtsblatts vom 29.7.2025 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1581 zur Änderung und Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 zur Einführung einer endgültigen Schutzmaßnahme gegenüber den Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse veröffentlicht.

  • 2025-10-10
  • ⚙256231
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 253
  • Redaktion
Terrorismusliste neu bekannt gemacht

In den Anhängen zur VO (EG) 2580/2001 und zum Beschluss 2001/931/GASP sind Personen, Vereinigungen und Körperschaften gelistet, die Terrorismusorganisationen nahestehen oder diese unterstützen. Gegenüber den Gelisteten gelten vor allem Finanzsanktionen.

  • 2025-10-10
  • ⚙256230
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 253
  • Red.
Libyen-Sanktionen überarbeitet

In Anhang III der VO (EU) 2016/44 und in den Anhängen II und IV des Beschlusses (GASP) 2015/1333 sind Personen, Organisationen und Einrichtungen mit Bezug zu Libyen gelistet, denen gegenüber Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen gelten.

  • 2025-10-10
  • ⚙256229
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 264
  • Lothar Gellert
Schweiz

Folgende Neuveröffentlichungen im Internet sind vom BAZG herausgegeben worden und können auf der Homepage des BAZG eingesehen werden:

  • 2025-10-10
  • ⚙256168
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 245-246
  • Kai Henning Felderhoff
2024: Kommission leitet Rekordzahl von Handelsschutzuntersuchungen ein

Am 28.7.2025 veröffentlichte die Generaldirektion Handel einen Bericht zu den im Jahr 2024 eingeleiteten Handelsschutzuntersuchungen, worüber sie mit einer Meldung vom gleichen Tag berichtete.

  • 2025-10-10
  • ⚙256166
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 246
  • Kai Henning Felderhoff
EMCS: Ausfallzeiten

Wegen umfangreicher Umstellungsarbeiten stehen die EMCS-Probebetriebs- und die Zertifizierungssysteme vom 29.9.2025 bis 1.10.2025 und vom 8. bis 9.12.2025 für den Nachrichtenaustausch nicht zur Verfügung.

  • 2025-10-10
  • ⚙256164
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 244-245
  • Redaktion
Bundesregierung legt Rüstungsexportbericht für das 1. Halbjahr 2024 vor

Die neue Bundesregierung hat zwischenzeitlich den Bericht über die Exporte konventioneller Rüstungsgüter im 1. Halbjahr 2024 vorgelegt. Die Exporte waren noch unter der Ägide der alten Bundesregierung (Ampelkoalition) durchgeführt worden.

  • 2025-10-10
  • ⚙256161
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 252-253
  • Kai Henning Felderhoff
Gegenseitige Anerkennung der AEO-Programme der EU und Kanadas

Zum 1.8.2025 ist die gegenseitige Anerkennung der Programme für Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (Authorised Economic Operator, AEO) zwischen der Europäischen Union und Kanada wirksam geworden, worüber die Generaldirektion für Steuern und Zölle (TAXUD) sowie deutsche Zollverwaltung mit Meldungen vom 1.8.2025 berichteten.

  • 2025-10-10
  • ⚙256130
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 247
  • Kai Henning Felderhoff
Antidumping: Dekorpapier aus China

Am 6.8.2025 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1717 der Kommission vom 5.8.2025 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Dekorpapier mit Ursprung in der Volksrepublik China veröffentlicht, worüber die Generaldirektion Handel mit einer Meldung vom gleichen Tag berichtete.

  • 2025-10-10
  • ⚙256122
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 249
  • Kai Henning Felderhoff
Zollgutmanifest als Statusnachweis

Am 14.8.2025 wurde eine Meldung der Generaldirektion für Steuern und Zölle (TAXUD) zur Verlängerung der Übergangsregelungen für das Zollgutverzeichnis als Statusnachweis über den 15.8.2025 hinaus veröffentlicht.

  • 2025-10-10
  • ⚙256096
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 243-244
  • Kai Henning Felderhoff
Handelsstreit EU-USA: Aussetzung der EU-Zusatzzölle

Am 5.8.2025 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1727 zur Aussetzung der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1564 eingeführten handelspolitischen Maßnahmen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts in Bezug auf bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika und bestimmte aus der Union in die Vereinigten Staaten von Amerika ausgeführte Waren im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Zudem veröffentlichten die EU und die USA am 21.8.2025 eine gemeinsame Erklärung zu transatlantischem Handel und Investitionen.

  • 2025-10-10
  • ⚙256082
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 253-254
  • Red.
Haiti-Sanktionen erneut erweitert

In Anhang I der VO (EU) 2022/2309 und im Anhang des Beschlusses (GASP) 2022/2319 sind Personen, Organisationen und Einrichtungen mit Bezug zu Haiti aufgeführt, denen gegenüber Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen angeordnet sind.

  • 2025-10-10
  • ⚙256067
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 246
  • Kai Henning Felderhoff
Zertifikatsverwaltung für B2A/EU-Trader-Portal und CBAM-Portal

Mit einer Fachmeldung vom 13.8.2025 wurden Informationen zu den beiden Dienstleistungen „Zertifikatsverwaltung für B2A“ und „EU-Trader-Portal und CBAM-Portal“ mit Wirkung ab diesem Tag veröffentlicht.

  • 2025-10-10
  • ⚙256059
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 249-251
  • Kai Henning Felderhoff
ATLAS: Umstellung auf die NCTS-Phase 6

Am 30.7.2025 wurde die ATLAS-Info 827/25 zur Umstellung auf die NCTS-Phase 6 und zu den Änderungen an der Teilnehmerschnittstelle veröffentlicht.

  • 2025-10-10
  • ⚙256058
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 248
  • Kai Henning Felderhoff
Warenverkehr mit den Andenstaaten

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 29.7.2025 im EU-Amtsblatt den Beschluss Nr. 1/2025 des durch das Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien, Peru und Ecuador andererseits eingesetzten Handelsausschusses vom 19.6.2025 zur Änderung der Anlagen 2, 2A und 5 zu Anhang II dieses Übereinkommens, worauf die deutsche Zollverwaltung mit einer Fachmeldung vom 30.7.2025 reagierte.

  • 2025-10-10
  • ⚙256054
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 245
  • Redaktion
Kein Feststellungsinteresse bei Einstufungen von Gütern im Entwicklungsstadium

Solange sich ein Gut im Entwicklungsstadium befindet, besteht kein Feststellungsinteresse daran, dass es sich hierbei nicht um ein Rüstungsgut im Sinne des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste (AL) handelt. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt a.M. entschieden.

  • 2025-10-10
  • ⚙255985
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 248-249
  • Kai Henning Felderhoff
Warenverkehr mit den Pazifikstaaten

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 30.7.2025 im EU-Amtsblatt die Bekanntmachung nach Art. 6 Abs. 6 Buchst. f des Protokolls II über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen im Rahmen des Interims-Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits, worauf die deutsche Zollverwaltung mit einer Fachmeldung vom 30.7.2025 reagierte.

  • 2025-10-10
  • ⚙255936
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 244
  • Redaktion
Ottawa- und Oslo-Abkommen: Austritte von Vertragsstaaten

Am 18.9.1997 wurde das „Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung“ (sog. Ottawa-Abkommen) angenommen. Die Bundesrepublik Deutschland hat dieses durch Gesetz vom 30.4.1998 ratifiziert. Dem Abkommen waren bis dato 164 Staaten der Welt beigetreten.

  • 2025-09-12
  • ⚙254178
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 220
  • Kai Henning Felderhoff
WZO: Tagungen von Politischem Ausschuss und Rat

Leiter von Zollverwaltungen aus der ganzen Welt kamen zusammen, um an der diesjährigen 92. Tagung des Politischen Ausschusses der Weltzollorganisation (WZO) und der 145./146. Tagung des Rates teilzunehmen, die Ende Juni 2025 in Brüssel stattfanden.

  • 2025-09-12
  • ⚙254176
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 214
  • Redaktion
AGG Nr. 42 überarbeitet

Aufgrund des 18. Paketes der Russland-Sanktionen war es erforderlich, die Allgemeinen Genehmigung (AGG) Nr. 42 zu überarbeiten. Diese regelt die Bereitstellung von Unternehmenssoftware und Dienstleistungen an nicht sensitive Empfänger nach Art. 5n Abs. 10 lit. c) und h) VO (EU) Nr. 833/2014. Durch das 18. Sanktionspaket waren diese Bestimmungen um Software mit bestimmten Verwendungszwecken im Banken- und Finanzsektor erweitert worden.

  • 2025-09-12
  • ⚙254173
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 223
  • Kai Henning Felderhoff
Antidumping: Einfuhren von Lysin aus China

Die Kommission hat am 11.7.2025 endgültige Antidumpingzölle in Höhe von 47,7 % bis 58,2 % auf die Einfuhren von Lysin mit Ursprung in China eingeführt.

  • 2025-09-12
  • ⚙254172
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 220-221
  • Kai Henning Felderhoff
Schutz des kulturellen Erbes: EU-Verordnung zur Bekämpfung des illegalen Handels tritt in Kraft

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2019/880, die den illegalen Handel mit Kulturgütern verhindern soll, macht die Europäische Union einen Schritt zum Schutz des kulturellen Erbes, worüber die GD TAXUD am 30.6.205 berichtete. Zuvor war bereits am 25.6.2025 die ATLAS-Info 806/25 veröffentlicht worden.

  • 2025-09-12
  • ⚙254166
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 226
  • Kai Henning Felderhoff
Einfuhren aus Cabo Verde (Kapverdischen Inseln)

Am 26.6.2025 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1243 zur Neuzuweisung der Mengen bei der Gewährung einer befristeten Abweichung von den Präferenzursprungsregeln in Bezug auf Thunfischfilets und Thunfisch-Loins, Filets vom Unechten Bonito oder von der Fregattmakrele veröffentlicht, worauf die deutsche Zollverwaltung mit einer Fachmeldung vom gleichen Tag reagierte.

  • 2025-09-12
  • ⚙254154
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 227
  • Kai Henning Felderhoff
ATLAS: Schnittstelle NCTS/AES

Am 7.7.2025 wurde die ATLAS-Info 811/25 zur Aufnahme des Probebetriebs zur Schnittstelle NCTS/AES veröffentlicht.

  • 2025-09-12
  • ⚙254130
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 227-228
  • Kai Henning Felderhoff
EU/Kanada: Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft

Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union und Kanadas haben am 24.6.2025 auf dem 20. EU-Kanada-Gipfel eine Vertiefung ihrer Zusammenarbeit und Partnerschaft vereinbart.

  • 2025-09-12
  • ⚙254115
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 218
  • Redaktion
Sanktionen im Hinblick auf schwere Menschenrechtsverletzungen ergänzt

In Anhang I der VO (EU) 2020/1998 und im Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 sind Personen, Organisationen und Einrichtungen gelistet, die schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße begangen haben. Gegenüber den dort Gelisteten gelten Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen.

  • 2025-09-12
  • ⚙254114
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 214
  • Redaktion
Russland-Sanktionen verlängert

Die EU hat Teile der Russland-Sanktionen um sechs Monate bis zum 31.1.2026 verlängert. Hierzu hat sie Art. 9 des Beschlusses 2014/512/GASP entsprechend angepasst.

  • 2025-09-12
  • ⚙254113
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 216
  • Kai Henning Felderhoff
Konsultation zu künftigen Maßnahmen zum Schutz des EU-Stahlsektors

Die Europäische Kommission hat am 18.7.2025 eine gezielte Konsultation eingeleitet, um künftige Maßnahmen zum Schutz des EU-Stahlsektors vor unlauteren Handelspraktiken und den negativen Auswirkungen der weltweiten Überkapazitäten im Stahlsektor zu ermitteln.

  • 2025-09-12
  • ⚙254070
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 221-222
  • Kai Henning Felderhoff
Überwachung von Ein- und Ausfuhren von Metallschrott

Mit Wirkung vom 23.7.2025 an hat die Kommission das Zollüberwachungssystem aktiviert, um die Ein- und Ausfuhr von Metallabfällen und -schrott in die und aus der EU zu überwachen, darunter Eisenabfälle und -schrott (einschließlich Stahl), Aluminium und Kupfer.

  • 2025-09-12
  • ⚙254069
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 228
  • Kai Henning Felderhoff
CBAM: Aktuelle Ansätze der Europäischen Kommission

Am 2.7.2025 startete die GD TAXUD eine öffentliche Konsultation zur Ausweitung von CBAM auf nachgelagerte Produkte. Zudem kündigte sie am 3.7.2025 einen Plan zur Minderung des Carbon-Leakage-Risikos für Exporteure an.

  • 2025-09-12
  • ⚙254068
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 214
  • Redaktion
Russland-Sanktionen ergänzt

Die EU hat bei den Russland-Sanktionen weitere Ergänzungen vorgenommen.

  • 2025-09-12
  • ⚙254048
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 215
  • Redaktion
Kontokündigung bei Listung in den USA

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Kündigung des Kontos einer Person iranischer Abstammung rechtens war, die zu Unrecht in den USA in eine Sanktionsliste aufgenommen wurde.

  • 2025-09-12
  • ⚙254010
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 232-237
  • Lothar Gellert
Europäische Union

Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Auslaufens der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Ferrosilicium mit Ursprung in der Russischen Föderation und der Volksrepublik China

  • 2025-09-12
  • ⚙254003
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 220
  • Kai Henning Felderhoff
ATLAS: TARIC-Codierungen für fluorierte Treibhausgase (F-Gas) und ozonabbauende Stoffe (ODS)

Mit der ATLAS-Info 804/25 wurde die ATLAS-Info 0742/25 aktualisiert, die mittels der ATLAS-Info 804/25 aufgehoben wurde. Insbesondere wird auf die Ergänzung der Erläuterung bei der Codierung L100 (Punkt 2. Einfuhr ODS) sowie die seitens KOM im Bereich F-Gas Ein- und Ausfuhr neu geschaffenen Codierungen (Y169, Y179, Y147, Y161, Y168), womit u.a. die bisherige Doppeldeutigkeit der Codierung Y160 aufgelöst wird, hingewiesen.

  • 2025-09-12
  • ⚙253996
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 216-217
  • Redaktion
Sudan-Sanktionen überarbeitet

Im Anhang I der VO (EU) 2023/2147 und im Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/2135 sind Personen gleistet, die die Stabilität und den politischen Übergang des Sudan untergraben. Gegenüber den Gelisteten gelten Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen.

  • 2025-09-12
  • ⚙253944
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 223
  • Kai Henning Felderhoff
EU leitet Schiedsgerichtsverfahren gegen algerische Handels- und Investitionsbeschränkungen ein

Am 15.7.2025 beantragte die EU die Einsetzung eines Schiedsgerichts im Streit um die algerischen Handels- und Investitionsbeschränkungen, die nach Ansicht der EU gegen das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Algerien verstoßen.

  • 2025-09-12
  • ⚙253941
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 211-213
  • Redaktion
18. Paket der Russland-Sanktionen in Kraft getreten

Schon zum G 7-Gipfel (15.–17.6.2025) waren die Entwürfe zu einem 18. Sanktionspaket gegenüber der Russischen Föderation fertiggestellt. Dass dieses erst über einen Monat später am 20.7.2025 in Kraft gesetzt werden konnte, lag an der Blockadehaltung der Slowakei. Dieser EU-Mitgliedstaat sah seine Energieversorgung durch die neuerlichen Sanktionen gefährdet. Nach entsprechenden Zusagen aus Brüssel stimmte dieser Staat dann schließlich doch den neuen Sanktionen zu.

  • 2025-09-12
  • ⚙253938
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 228-229
  • Kai Henning Felderhoff
Kommission versammelt Unternehmen zur Erörterung nichtpräferenzieller EU-Ursprungsregeln

Am 11.7.2025 fand ein strategischer Umsetzungsdialog statt, in dessen Mittelpunkt die nichtpräferenziellen EU-Ursprungsregeln aus Sicht der Wirtschaft standen. Mit diesen Regeln wird das Ursprungsland der in die EU eingeführten Waren bestimmt. An dem Treffen nahmen Vertreter der Industrie aus verschiedenen Sektoren teil, darunter Automobil, Chemie, Landwirtschaft, Energie, Textilien, Stahl und Metalle, Lebensmittel und Getränke, sowie Vertreter internationaler Wirtschafts- und Handelsverbände.

  • 2025-09-12
  • ⚙253937
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 219-220
  • Kai Henning Felderhoff
China schränkt Rechte an geistigem Eigentum in der EU zu Unrecht ein

Das WTO-Berufungsschiedsgericht im Streit zwischen der EU und China über die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (DS611) hat China aufgefordert, seine Politik der Unterlassungsklagen zu ändern.

  • 2025-09-12
  • ⚙253933
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 218
  • Redaktion
Iran-Sanktionen überarbeitet

In Anhang IX der VO (EU) 267/2012 und in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP sind Personen und Einrichtungen mit Bezug zum Iran aufgeführt, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Flugkörpern beteiligt sind, sowie solche, die die iranische Regierung unterstützen. Gegenüber den Gelisteten gelten u.a. Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen.

  • 2025-09-12
  • ⚙253930
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 222
  • Kai Henning Felderhoff
Beitritt des Vereinigten Königreichs zum vorläufigen Berufungsverfahren gestärkt

Am 26.6.2025 wurde die Entscheidung des Vereinigten Königreichs bekannt gegeben, sich dem multilateralen vorläufigen Berufungsschiedsverfahren (MPIA) der WTO anzuschließen.

  • 2025-09-12
  • ⚙253908
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 219
  • Kai Henning Felderhoff
EMCS: Rollout von Gamma2

Am 9.7.2025 wurde die EMCS-Info vom 9.7.2025 zur Nachricht der EU-Kommission vom 9.7.2025 zum Rollout von Gamma2 am 25.6.2025 veröffentlicht.

  • 2025-09-12
  • ⚙253906
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 227
  • Kai Henning Felderhoff
ATLAS: Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr

Am 14.7.2025 und am 25.7.2025 wurden die ATLAS-Infos 815/25 und 820/25 zur Zentralen Zollabwicklung Ausfuhr veröffentlicht.

  • 2025-09-12
  • ⚙253902
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 218
  • Redaktion
Libanon-Sanktionen verlängert

Die EU hat ihre Sanktionen gegenüber dem Libanon verlängert. Diese gelten nunmehr bis zum 31.7.2026. Die Inhalte der Libanon-Sanktionen haben sich nicht verändert.

  • 2025-09-12
  • ⚙253876
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 223-224
  • Kai Henning Felderhoff
EU/Ukraine: Grundsätzliche Einigung über modernisierte Handelsbeziehungen

Die Kommission hat am 30.6.2025 die Verhandlungen mit der Ukraine über die Überprüfung des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens zwischen der EU und der Ukraine abgeschlossen. Durch die grundsätzliche Einigung über die Überprüfung der Bestimmungen zur Handelsliberalisierung im Rahmen des Assoziierungsabkommens soll eine neue Phase bei der Schaffung eines langfristigen, berechenbaren und auf Gegenseitigkeit beruhenden Rahmens im breiteren Kontext des Beitrittsprozesses der Ukraine eingeleitet werden.

  • 2025-09-12
  • ⚙253863
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 224-225
  • Kai Henning Felderhoff
EU/Moldau: Vertiefung der Handelsbeziehungen

Auf dem ersten Gipfeltreffen zwischen der EU und der Republik Moldau in Chişinău am 4.7.2025 erörterten die Staats- und Regierungschefs den EU-Beitritt und die damit verbundenen Reformen, das Wirtschaftswachstum sowie die Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit und Verteidigung, einschließlich der Bekämpfung hybrider Bedrohungen. Zudem wurde am 25.7.2025 eine Einigung zwischen der EU und Moldau über die Überprüfung und Aktualisierung der Handelsbedingungen der vertieften und umfassenden Freihandelszone (DCFTA) erzielt.

  • 2025-09-12
  • ⚙253861
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 225
  • Kai Henning Felderhoff
EU/Indonesien: Politische Einigung über CEPA

Am 13.7.2024 wurde in Brüssel eine politische Einigung über das umfassende Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (CEPA) zwischen der EU und Indonesien erzielt.

  • 2025-09-12
  • ⚙253856
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 217
  • Redaktion
Sanktionen im Hinblick auf die Republik Moldau erweitert

Im Anhang I der VO (EU) 2023/888 und im Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/891 sind Personen, Organisationen und Einrichtungen gelistet, die wegen Destabilisierung der Republik Moldau Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen gelten.

  • 2025-09-12
  • ⚙253831
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 229-231
  • Kai Henning Felderhoff
DVO zur Verlängerung der Aussetzung der EU-Zusatzzölle

Am 14.7.2025 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1446 zur Aussetzung der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/778 eingeführten handelspolitischen Maßnahmen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts in Bezug auf bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika veröffentlicht. Am 24.7.2025 folgte die Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1564 über handelspolitische Maßnahmen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts in Bezug auf bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika und bestimmte aus der Union in die Vereinigten Staaten von Amerika ausgeführte Waren sowie zur Aufhebung der Durchführungsverordnungen (EU) 2018/724, (EU) 2018/886, (EU) 2020/502 und (EU) 2025/778.

  • 2025-09-12
  • ⚙253820
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 216
  • Kai Henning Felderhoff
Wareneinfuhren aus Israel

Am 25.6.2025 wurde eine Zoll-Fachmeldung zur neuen Liste der präferenzrechtlich nicht begünstigten Orte veröffentlicht.

  • 2025-09-12
  • ⚙253819
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 213
  • Redaktion
Weitere Sanktionen auch gegenüber Belarus (Weißrussland) verfügt

Parallel zum 18. Sanktionspaket gegenüber Russland wurden auch zusätzliche Maßnahmen gegen Belarus in Kraft gesetzt, und zwar

  • 2025-09-12
  • ⚙253809
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 218-219
  • Kai Henning Felderhoff
ATLAS: Anmeldung von ODS-Lizenzen

Am 7.7.2025 wurde die ATLAS-Info 813/25 zur Anmeldung von ODS-Lizenzen bei Zollanmeldungen mit Waren, welche unter die Verordnung (EU) 2024/590 (ODS-VO) fallen, veröffentlicht.

  • 2025-09-12
  • ⚙253807
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 217-218
  • Redaktion
Sanktionen gegenüber Haiti erweitert

Im Anhang Ia der VO (EU) 2022/2309 und im Anhang II des Beschlusses (GASP) 2022/2319 sind Personen, Organisationen und Einrichtungen gelistet, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit Haitis gefährden oder die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Haiti untergraben. Gegenüber den Gelisteten gelten Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen.

  • 2025-09-12
  • ⚙253784
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 216
  • Redaktion
Sanktionen gegenüber dem Südsudan überarbeitet

Im Anhang II der VO (EU) 2015/735 und des Beschlusses (GASP) 2015/740 sind Personen, Organisationen und Einrichtungen im Zusammenhang mit dem Südsudan aufgeführt, denen gegenüber Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen gelten. Die EU hat nunmehr die Begründung zu einer gelisteten Person aktualisiert.

  • 2025-09-12
  • ⚙253782
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 222
  • Kai Henning Felderhoff
Antidumping: Mehrschichtige Holzfußböden aus China

Die Kommission hat am 14.7.2025 endgültige Antidumpingzölle in Höhe von 21,3 % bis 36,1 % auf die Einfuhren von mehrschichtigen Holzfußböden mit Ursprung in China eingeführt.

  • 2025-09-12
  • ⚙253772
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 223
  • Kai Henning Felderhoff
ATLAS: Regenbogenforellen aus der Türkei

Am 30.6.2025 wurde die ATLAS-Info 809/25 zu bestimmten Regenbogenforellen aus der Türkei veröffentlicht.

  • 2025-09-12
  • ⚙253771
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 226
  • Kai Henning Felderhoff
PEM: Zollkontingente für Erzeugnisse aus Tunesien

In der Ausgabe des EU-Amtsblatts vom 25.7.2025 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1459 über die Ausnahmen von den Ursprungsregeln in Protokoll Nr. 4 zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits, die im Rahmen von Zollkontingenten für bestimmte Erzeugnisse aus Tunesien gelten, veröffentlicht.

  • 2025-09-12
  • ⚙253768
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 226-227
  • Kai Henning Felderhoff
Dialog EU/Türkei über Handel

Am 1.7.2025 fand in Ankara die zweite Sitzung des hochrangigen Dialogs über Handel zwischen der EU und der Türkei statt.

  • 2025-09-12
  • ⚙253766
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 215-216
  • Kai Henning Felderhoff
Gemeinsamer Standpunkt der Mitgliedstaaten zum reformierten Unionszollkodex

Am 27.6.2025 hat der Rat sein Verhandlungsmandat für ein Kernelement der Reform der EU-Zollunion angenommen.

  • 2025-09-12
  • ⚙253763
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 217
  • Redaktion
Mali-Sanktionen überarbeitet

In Anhang Ia der VO (EU) 2017/1770 und im Anhang des Beschlusses (GASP) 2017/1775 sind Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgeführt, die „für Handlungen oder Politiken, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Malis bedrohen, unmittelbar oder mittelbar verantwortlich sind, daran mitbeteiligt waren oder sie vorgenommen haben, oder die den erfolgreichen Abschluss des politischen Übergangs in Mali behindern oder untergraben“. Gegen die Gelisteten sind Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen verfügt.

BB - Betriebs-Berater | dfv Mediengruppe, Frankfurt am Main

  • 2025-11-07
  • ⚙258639
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2603-2607
  • Frank J. Matzen
Henne oder Ei – Financial Due Diligence oder Kaufpreismechanismus – wer war zuerst da?

Bei der Wahl des Kaufpreismechanismus in Unternehmenskaufverträgen (share purchase agreement – SPA) wird häufig mit Marktüblichkeit argumentiert. Der nachfolgende Beitrag analysiert die Wahl zwischen zwei dominierenden Kaufpreismechanismen bei Unternehmenserwerben – Locked Box (Kaufpreisfestlegung vor Abschluss der Transaktion) und Closing Accounts (Kaufpreisfestlegung zum Zeitpunkt der Vertragsübergabe) – unter besonderer Berücksichtigung der Ergebnisse der Financial Due Diligence. Der Aufsatz zeigt, welche Aspekte in der Due Diligence für diese Entscheidung analysiert werden müssen und welche Due-Diligence-Ergebnisse die Wahl des geeigneten Mechanismus beeinflussen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258518
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2583-2593
  • Stephan Behnes; Cornelia Hoene
Cum/Cum-Gestaltungen im Lichte aktueller BFH-Rechtsprechung

Der nachfolgende Beitrag von Stephan Behnes und Cornelia Hoene beschäftigt sich mit den steuerlichen Auswirkungen des BFH-Urteils vom 13.11.2024 (I R 3/21) auf bestimmte Aktiengeschäfte. Die Autoren stellen zunächst das Urteil und dessen wesentlichen Inhalt vor. Anschließend untersuchen sie mögliche Auswirkungen der Entscheidung auf sog. Cum/Cum-Gestaltungen. Dabei geht es um die Zurechnung von Aktien nach § 39 AO sowie Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Gestaltungsmissbrauchs gemäß § 42 AO. Ziel ist es insb., die Bedeutung des Urteils für die steuerliche Behandlung sog. Cum/Cum-Gestaltungen zu klären und verbleibende offene Rechtsfragen aufzuzeigen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258491
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2612-2616
  • Thomas Hohe; Tim Hillerbrand
Digitale Zugangsrechte von Gewerkschaften – Grenzen der Koalitionsfreiheit bei Nutzung betrieblicher IT-Systeme (zugleich Anmerkungen zu BAG, 28.1.2025 – 1 AZR 33/24)

Das BAG hat am 28.1.2025 (1 AZR 33/24) erstmals über Umfang und Grenzen digitaler Zugangsrechte von Gewerkschaften entschieden. Es bestätigt, dass Art. 9 Abs. 3 GG auch digitale Kommunikationswege schützt, begrenzt aber Leistungsansprüche gegenüber Arbeitgebern deutlich. Der Beitrag erläutert die Kernaussagen der Entscheidung, zeigt die dogmatische Trennung von Abwehrrechten und Mitwirkungspflichten auf und gibt Handlungshinweise für Gewerkschaften und Arbeitgeber zum Umgang mit betrieblicher IT-Infrastruktur.

  • 2025-11-07
  • ⚙258472
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2563-2568
  • Kristina Weiler; Hendrik Wilkens
Der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts – eine erste Einordnung

Nahezu geräuschlos wurde die Richtlinie (EU) 2024/2853 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2024 über die Haftung für fehlerhafte Produkte und zur Aufhebung der Richtlinie 85/374/EWG des Rates (nachfolgend: Richtlinie) verabschiedet. Ein Kernelement der Richtlinie sind neue Offenlegungs- und Vermutungsregeln zur Korrektur von Informationsasymmetrien. Der am 11.9.2025 veröffentlichte Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) (nachfolgend: Ref-E) setzt diese Neuerungen um und gibt Anlass zu einer ersten Auswertung und Einordnung der relevanten Vorschriften des Entwurfes zum Produkthaftungsgesetz (nachfolgend: ProdHaftG-E).

  • 2025-11-07
  • ⚙258368
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2568-2574
  • Christian Pisani
KI-Compliance: Zur Wechselwirkung von Sorgfaltsmaßstab und Vertrauensschutz beim Einsatz von ChatGPT – Vertrauen schützen, Sorgfalt wahren

Unternehmen nutzen immer häufiger Künstliche Intelligenz (KI). Die Nutzung von ChatGPT stellt sich dabei als Innovationstreiber dar, ist aber gleichzeitig mit Risiken und Limitationen verbunden. Die KI-VO (VO (EU) 2024/1689) gibt insoweit den Regulierungsrahmen vor, ohne selbst ein (abschließendes) Haftungsregime zu schaffen. Vor diesem Hintergrund sollen im folgenden Beitrag Kriterien für die Bestimmung des anwendbaren Sorgfaltsmaßstabes entwickelt werden. Es wird sich zeigen, dass dieser nicht allgemein gültig ist, sondern abhängig vom schutzwürdigen Vertrauen der betroffenen Verkehrskreise. Vertrauen bildet so Grund und Grenze des Sorgfaltsmaßstabs. Diese Erkenntnis kann zur Haftungsminimierung bei der Ausgestaltung interner Prozesse und der Vertragsgestaltung genutzt werden.

  • 2025-10-31
  • 🌍 1762387200000
  • ⚙258027
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2548-2553
  • Madelaine Isabelle Baade; Anna Hemberger; Marius Kliem
Rechtssicher kündigen bei Schwerbehinderung: Ein Leitfaden unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung

Um Menschen mit Schwerbehinderung im Erwerbsleben vor Benachteiligung zu schützen, sieht das deutsche Arbeitsrecht spezielle Regelungen vor. Gerade bei arbeitgeberseitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses genießen Schwerbehinderte besonderen Schutz. Arbeitgeber dürfen schwerbehinderten Beschäftigten daher nur unter strengen Voraussetzungen kündigen – insbesondere ist die vorherige Zustimmung des Integrationsamts erforderlich. Innerbetrieblich muss nicht nur der Betriebsrat, sondern auch die Schwerbehindertenvertretung (SBV) beteiligt werden.

  • 2025-10-31
  • ⚙257978
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2519-2526
  • Jens Binding; Marcus Helios; Wladimir Leonhard
Neuregelungen im KAGB und im InvStG für Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien – eine Bewertung des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes-E (FRiG) und des…

Im dritten Teil des Beitrages wird die kritische Würdigung der geplanten Änderungen im InvStG fortgesetzt. Die Verfasser beschäftigen sich dabei u. a. mit den Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen auf die steuerbefreiten Anleger und auf die Spezial-Investmentfonds sowie mit der Reichweite der Änderungen in § 15 InvStG.

  • 2025-10-31
  • ⚙257951
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2499-2504
  • Stefan Stolte
Die Vergütung von Stiftungsorganen – Zulässigkeit, Angemessenheit und Sozialversicherungspflicht

Der praxisorientierte Beitrag behandelt die von der jüngeren Rechtsprechung thematisierten Fragestellungen rund um die Vergütung von Stiftungsorganen: Unter welchen Voraussetzungen können die Mitglieder der Organe einer Stiftung i. S. d. §§ 80 ff. BGB (rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts) grundsätzlich eine Vergütung erhalten? Welche Aufgaben dürfen ehrenamtliche Stiftungsorgane auf Kosten der Stiftung auf Dritte auslagern? Wonach bemisst sich die Angemessenheit der Höhe einer Vergütung von Stiftungsorganen? Wie ist die Vergütung steuerlich und sozialversicherungsrechtlich zu behandeln?

  • 2025-10-31
  • ⚙257922
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2526-2530
  • Tanja Schienke-Ohletz
Streitigkeiten unter Einbeziehung einer rechtsfähigen Stiftung und zwischen Organmitgliedern einer Stiftung

Stiftungen begegnen uns oft im Gemeinnützigkeitsbereich oder in der Nachfolgeplanung, wenn der Stifter durch die Gründung einer Familienstiftung Vermögen dauerhaft bündeln möchte. Eine Stiftung benötigt – anders als Personen- oder Kapitalgesellschaften – eine Anerkennung durch die Stiftungsbehörde, um zu entstehen. Darüber hinaus unterliegt sie auch während ihrer Existenz der Stiftungsaufsicht, wodurch eine hoheitliche Kontrolle einhergeht. Neben der Finanzverwaltung bestehen somit Beziehungen zu einer weiteren Behörde, die im öffentlichen Interesse die Stiftung überwacht. Beim verwaltungsrechtlichen Handeln kann es zu Streitigkeiten kommen, wenn z. B. die Anerkennung versagt oder eine bestimmte Maßnahme von der Stiftung verlangt wird, bei der die Stiftung der Auffassung ist, dass diese nicht rechtmäßig ist. Daneben hat eine Stiftung Organmitglieder, eine Familienstiftung zusätzlich noch Destinatäre. Die Organmitglieder sind zwar der Satzung unterworfen. Dennoch kann es hier auch zu Unstimmigkeiten kommen, wie z. B. bei der Abberufung von Organen oder bei Unklarheiten der Satzung. Zu gerichtlichen Auseinandersetzungen können auch Pflichtverletzungen der Organe führen, bei denen die Stiftung ggfs. Schadensersatz geltend macht. Daher stellt sich die Frage in der Praxis, welchen Rechtsstreitigkeiten eine Stiftung unterworfen ist und was bei Stiftungen zu beachten ist, wenn diese in einen Rechtsstreit gerät. Da die Stiftung keine Anteilseigner hat, stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein gerichtlicher Prozess geführt werden kann oder sogar muss (Prozessrisiko). Der Beitrag soll die Besonderheiten des Stiftungsrechts im Falle von Verwaltungs- oder Zivilrechtsstreitigkeiten erläutern und auch Fallbeispiele aus der Praxis darstellen.

  • 2025-10-31
  • ⚙257892
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2504-2510
  • Marcel Werner; Benjamin Weber
Überführung gemeinnütziger Körperschaften in neue Trägerschaften am Beispiel einer gemeinnützigen GmbH

Steuerbegünstigten Körperschaften wie gemeinnützigen GmbHs kommt eine bedeutende Rolle in Deutschland zu, da sie vielfach als Teil der Zivilgesellschaft gesellschaftliche, kulturelle und soziale Aufgaben übernehmen. Ihre steuerliche Begünstigung dient der Förderung des Gemeinwohls, unterliegt jedoch strengen rechtlichen wie steuerlichen Anforderungen. Häufig stellt sich die Frage, wie steuerbegünstigte Körperschaften überführt werden können, z. B. wenn sich ihre Gründungsgesellschafter zurückziehen. Darauf geht der nachfolgende Beitrag ein und skizziert praxisnahe Lösungen.

  • 2025-10-31
  • ⚙257880
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2539-2543
  • Sylvia Weidinger; Verena Glutting; Julia Grabmeyer
IFRS 18 – erste Erfahrungen aus der Praxis

Der neue Accounting Standard IFRS 18 “Presentation and Disclosure in Financial Statements” wurde am 9.4.2024 veröffentlicht (s. dazu in dieser Zeitschrift Glutting/Weidinger/Girlich, BB 2024, 1067 ff.). Zahlreiche Unternehmen haben sich seitdem mit den Auswirkungen des neuen Standards auf ihre Finanzberichterstattung befasst. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet zunächst die ersten Erfahrungen aus der Praxis in Bezug auf die neue Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung. Anschließend befasst er sich mit den neuen Anhangangaben zu Steuerungskennzahlen sowie den zusätzlichen Angaben für die Anwender des Umsatzkostenverfahrens.

  • 2025-10-17
  • 🌍 1761609600000
  • ⚙257052
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2439-2445
  • Fabian Klein
Von Eisbären und Markenrechten – ESG auf Kollisionskurs mit IP?

Die ESG-Regulierung wird erhebliche Auswirkung auf Markenführung, Produktdesign und Kommunikationsstrategien von Unternehmen haben und damit in direktem Konflikt mit IP-Regelungen wie dem Markenrecht, Designrecht oder Wettbewerbsrecht (UWG) stehen. Nachfolgend wird analysiert, welche konkreten Auswirkungen zentrale EU-Vorhaben wie die EmpCo-Richtlinie und die Ökodesignverordnung haben werden und zeigt, wie Unternehmen ihre IP-Strategie anpassen können – nicht nur zur Risikominimierung, sondern auch um Chancen für Innovation und Wettbewerbsvorteile wahrzunehmen.

  • 2025-10-17
  • ⚙257008
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2434-2438
  • Marco Stief
Fallstricke und Lösungsansätze bei der Gestaltung von Haftungsbeschränkungen in B2B-Verträgen: Vom Dienst-, Werk- und Kaufvertrag bis zum Unternehmenskaufvertrag

Für die Praxis der Vertragsgestaltung stellen Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse ein überaus wichtiges Thema dar, das in seiner Komplexität nicht zu unterschätzen ist. Die Einschränkungen und daraus verbundenen Folgen, die das deutsche Recht bzw. die deutsche Rechtsprechung bei vertraglichen Haftungsbeschränkungen auch im B2B-Bereich vorsieht, sind zahlreich und zum Teil selbst für den erfahrenen Vertragsjuristen überraschend. Schiedsvereinbarungen oder die Wahl einer ausländischen Rechtsordnung können unter Umständen einen Ausweg und größere Vertragsfreiheit bieten, beinhalten aber auch – soweit überhaupt zulässig – ihrerseits Fallstricke.

  • 2025-10-17
  • ⚙256948
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2455-2462
  • Jens Binding; Marcus Helios; Wladimir Leonhard
Neuregelungen im KAGB und im InvStG für Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien – eine Bewertung des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes-E (FRiG) und des…

Im zweiten Teil des Beitrags würdigen die Verfasser die geplanten Änderungen im InvStG kritisch. Die Verfasser beschäftigen sich dabei u.a. mit den Auswirkungen der Erweiterung des steuerlichen Begriffes des Investmentfonds sowie der geplanten Neuregelungen in § 6 InvStG. Hier zeigt sich, dass eine einheitliche investmentrechtliche und investmentsteuerliche Behandlung oft, aber nicht ausnahmslos geglückt ist. Die durchaus sehr positiven Änderungen müssen punktuell nachgeschärft werden.

  • 2025-10-17
  • ⚙256927
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2475-2482
  • Jens Otto; Kristin Jagusch
BB-Gesetzgebungs-, Rechtsprechungs- und Verwaltungsreport zu bilanziellen Aspekten des Umwandlungssteuerrechts 2024/2025

Der nachfolgende BB-Gesetzgebungs-, Rechtsprechungs- und Verwaltungsreport setzt die jährlichen Reports zu bilanziellen Aspekten des Umwandlungssteuerrechts (zuletzt von Otto/Jagusch, BB 2024, 2475) fort. Der Report analysiert die wesentlichen Entwicklungen bei bilanziellen Aspekten im Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) im Zeitraum von Oktober 2024 bis September 2025. Maßgeblich für die zeitliche Abgrenzung ist das Veröffentlichungsdatum der Dokumente. Der nachfolgende Beitrag gliedert sich in die Hauptabschnitte Gesetzgebung (I.), Rechtsprechung (II.), wobei die Darstellung der Gerichtsentscheidungen der Gliederung des Einkommen- und Umwandlungssteuergesetzes folgt, und Verwaltungsverlautbarungen (III.). Er schließt mit einer Zusammenfassung (Abschn. IV.).

  • 2025-10-17
  • ⚙256863
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2484-2488
  • Sebastian Naber
Vergleichsdruck als Befangenheitsgrund: Die Entscheidungen des BVerfG vom 3.3.2025 (1 BvR 750/23, 1 BvR 763/23) und die arbeitsgerichtliche Praxis

Der Beschluss des BVerfG vom 3.3.2025 hat große Bedeutung auch für die arbeitsgerichtliche Praxis: Darin wird übermäßiger Vergleichsdruck ausdrücklich als möglicher Befangenheitsgrund anerkannt. Dies stellt die verbreitete “Vergleichskultur” auf den Prüfstand und zwingt Richterinnen und Richter ebenso wie Prozessvertreter dazu, ihre Rollen neu auszutarieren – zwischen dem gesetzlichen Auftrag zur Güte und den verfassungsrechtlichen Garantien von Unparteilichkeit und rechtlichem Gehör.

  • 2025-10-10
  • ⚙256292
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2391-2397
  • Christoph Schmidt
Weitere Systembrüche im deutschen Einkommensteuerrecht? – eine kritische Analyse ausgewählter wirtschafts- und sozialpolitischer Maßnahmen des Beschlusspapiers der gemeinsamen Klausurtagung – Teil II

Das Würzburger Beschlusspapier der schwarz-roten Koalition vom 29.8.2025 plant vielfältige steuerrechtliche Reformen, die mitunter fundamentale Systembrüche bewirken. Die Analyse zeigt (verfassungs-) rechtliche Probleme sowie steuersystematische Inkohärenzen; beispielsweise bei Aktivrente und Frühstart-Rente. Besonders kritisch: Punktuelle Steuerbefreiungen ohne sachliche Rechtfertigung gefährden das Gleichheitsprinzip und die Kohärenz der deutschen Steuerrechtsordnung.

  • 2025-10-10
  • ⚙256287
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2411-2415
  • Nobert Lüdenbach; Stefan Bischof
Ausgewählte Fragen zur Bestimmung der Mehrheit der Risiken und Chancen bei einer Zweckgesellschaft

§ 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB sieht für Zweckgesellschaften eigenständige Kriterien zur Beurteilung einer Konsolidierungspflicht vor. Eine Zweckgesellschaft qualifiziert sich dann als Tochterunternehmen, wenn das Mutterunternehmen bei wirtschaftlicher Betrachtung mittelbar oder unmittelbar die Mehrheit der Risiken und Chancen aus der Geschäftstätigkeit der Zweckgesellschaft trägt. Bei der Auslegung dieser Norm bestehen im Detail offene Fragen. Im nachfolgenden Beitrag werden ausgewählte Fragen hierzu diskutiert, etwa wer Träger von Risiken und Chancen sein kann, oder wie konzeptionell die einzubeziehenden Risiken und Chancen zu bestimmen sind.

  • 2025-10-10
  • ⚙256269
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2397-2403
  • Jens Binding; Marcus Helios; Wladimir Leonhard
Neuregelungen im KAGB und im InvStG für Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien – eine Bewertung des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes-E (FRiG) und des…

Am 10.9.2025 wurde der Regierungsentwurf eines “Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts” (StoFöG-E) veröffentlicht. Die im StoFöG-E vorgesehenen Änderungen im InvStG und im KAGB setzen einen Beschluss des Koalitionsausschusses vom 28.5.2025 um (Sofortprogramm) und sind teilweise inhaltsgleich mit den Regelungen im Referenten- bzw. Regierungsentwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes II (ZuFinG II) der vorherigen Regierung. Mit den vorgeschlagenen Neuregelungen im KAGB und im InvStG sollen Hemmnisse für Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien beseitigt werden. Weitere Änderungen im InvStG i. d. F. des StoFöG-E betreffen notwendige Folgeänderungen der durch die AIFMD II harmonisierten Regeln über die originäre Kreditvergabe durch AIF durch den am 8.8.2025 veröffentlichten Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds (FRiG-E). Zielsetzung des StoFöG-E ist es, Kapitalmittel in stärkerem Umfang für Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien nutzbar zu machen zu ermöglichen. Der Beitrag beleuchtet die vorgeschlagenen Anpassungen im KAGB und im InvStG kritisch. Hierbei wird aufgezeigt, dass die ganzheitliche Behandlung im Investmentaufsichtsrecht und im Investmentsteuerrecht oft, aber nicht ausnahmslos geglückt ist.

  • 2025-10-10
  • ⚙256165
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2371-2379
  • Tobias Lettl
BB-Rechtsprechungsreport zum Wettbewerbsrecht 2024/2025

Anknüpfend an den BB-Rechtsprechungsreport zum Wettbewerbsrecht 2023/2024, BB 2024, 2435 ff., gibt der Autor im folgenden Beitrag eine Übersicht über die Entwicklung der Rechtsprechung von EuGH und BGH zum Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht) im vergangenen Jahr.

  • 2025-10-10
  • ⚙256048
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2420-2425
  • Gregor Thüsing; Simon Mantsch
Beschränkung ärztlicher Tätigkeit durch Dienstanweisungen: Das Abtreibungsverbot am Klinikum Lippstadt vor dem ArbG Hamm

Am katholisch geführten Klinikum Lippstadt führte der arbeitgeberseitige Ausspruch mehrerer Dienstanweisungen jüngst zu Kontroversen: Schwangerschaftsabbrüche sollen dort fortan nur noch bei akuter Bedrohung von Leib und Leben der Mutter oder des ungeborenen Kindes durchgeführt werden dürfen. Der Chefarzt der Gynäkologie wollte dies nicht hinnehmen und verklagte seinen Arbeitgeber. Begleitet von einer Demonstration am Verhandlungstag und einer Petition mit 230 000 Unterzeichnern rückte der Fall in den Fokus der medialen Aufmerksamkeit. Das ArbG Hamm wies die Klage vollumfänglich ab und machte dabei deutlich, warum eine andere Entscheidung aus Sicht des Arbeitsrechts auch sehr verwundert hätte und es letztlich dann doch eher ein Fall für die Medien als für die Gerichte war.

  • 2025-10-10
  • 🌍 1761004800000
  • ⚙256023
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2379-2388
  • Salomo Ortega Sawal; Carsten Bringmann; Julian von Lucius
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge: Rechtlicher Rahmen, Ausblick und Potentiale

Die Bundesregierung plant mit dem am 6.8.2025 im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge weitreichende Reformen des Vergaberechts, welche in vielfältigen Bereichen – sowohl des Vergabe- als auch des Nachprüfungsverfahrens – für Digitalisierung, Beschleunigung, Simplifizierung und Flexibilisierung sorgen sollen. Dieser Beitrag soll sowohl für Wirtschaftsteilnehmer als auch für Auftraggeber die wesentlichen Änderungen darstellen, die geplanten Einschränkungen des Rechtsschutzverfahrens insbesondere hinsichtlich der unionrechtlichen Vorgaben kritisch beleuchten und kompakt darstellen, worauf sich privatwirtschaftliche Akteure einstellen sollten, um die durch das Gesetz entstehenden Chancen in wirtschaftlichen Erfolg zu verwandeln.

  • 2025-10-03
  • ⚙255598
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2356-2361
  • Adrian Schürgers; Jonas Hendricks
Das AGG im internationalen Privatrecht – Qualifizierung als Eingriffsnorm?

Grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse sind bei weitem keine Ausnahmeerscheinung mehr. Die konkrete Ausführung sorgt in der Praxis trotzdem häufig für Schwierigkeiten, insbesondere beim interkulturellen Umgang zwischen Führungskräften und Teammitgliedern. Ein Anwendungsfeld von generell wachsender Bedeutung in der Mitarbeiterführung stellt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dar, nicht zuletzt aufgrund eines erfreulicherweise steigenden gesellschaftlichen Bewusstseins für unmittelbare und mittelbare Diskriminierungen. Der folgende Artikel befasst sich vor dem Hintergrund dieser beiden Entwicklungen mit der Schnittstelle zwischen grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen und Ansprüchen aus dem AGG. Es soll konkret die vom BAG bislang ausdrücklich offengelassene Frage beantwortet werden, ob das AGG als Eingriffsnorm zu sehen ist und damit auch Arbeitnehmer schützt, deren Arbeitsverhältnis sonst einer anderen Rechtsordnung unterliegt, oder nicht.

  • 2025-10-03
  • ⚙255596
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2306-2316
  • Markus Gehrlein
BB-Rechtsprechungsreport zur Unternehmensinsolvenz 2024/2025 – Teil II

Auch im Berichtsjahr 2024/2025 hat der BGH die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Insolvenzrecht fortgeschrieben, wie dieser und vorherige in dieser Zeitschrift erschienene Rechtsprechungsreporte verdeutlichen. Die Insolvenzanfechtung ist Gegenstand dieses zweiten Teils des BB-Rechtsprechungsreports. In Teil I, der im vorherigen Heft 40 (BB 2025, 2243 ff.) erschienen ist, wurden Fragestellungen rund um das Eröffnungsverfahren und das eröffnete Verfahren behandelt.

  • 2025-10-03
  • ⚙255472
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2346-2350
  • Stefan Müller; Lina Warnke
Vorschläge der EFRAG zur Änderung der zwölf ESRS aus Set 1 im Überblick

Mit der Omnibus-Initiative der Europäischen Kommission vom 26.2.2025 ist auch eine Vereinfachung der bereits bekannt gemachten Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (European Sustainability Reporting Standards – ESRS) angekündigt worden. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) wurde damit beauftragt, hierfür Vorschläge zu unterbreiten. Ende Juli 2025 hat der EFRAG Sustainability Reporting Board (SRB) die erarbeiteten Erleichterungsvorschläge zur umfassenden Überarbeitung vorgelegt, die bis zum 29.9.2025 kommentiert werden konnten. Im nachfolgenden Beitrag wird ein analysierender Überblick über die zentralen Inhalte gegeben und eine erste Einordnung des Überarbeitungsvorschlags vorgenommen.

  • 2025-10-03
  • ⚙255466
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2333-2337
  • Peter Bilsdorfer
Stadt, Land, . . . – Konkurrenzen bei der Vollstreckung der Gewerbesteuer

Zugegeben, der Titel lässt es spielerisch angehen und verrät dabei nicht allzu viel über das Thema des Beitrags. Deshalb hier mehr: Es geht darum, wem im Falle der Vollstreckung wegen Steuerforderungen (hier: Einkommen- oder Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer; dort Gewerbesteuer) was zusteht. Dominiert das Prioritätsprinzip das Geschehen? Oder gibt es einen anderen Aufteilungsmaßstab im Verhältnis von Land und Gemeinde? Wie können sich Betroffene in Konfliktsituationen zur Wehr setzen?

  • 2025-10-03
  • ⚙255436
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2327-2332
  • Christoph Schmidt
Weitere Systembrüche im deutschen Einkommensteuerrecht? – eine kritische Analyse ausgewählter wirtschafts- und sozialpolitischer Maßnahmen des Beschlusspapiers der gemeinsamen Klausurtagung – Teil I

Das Würzburger Beschlusspapier der schwarz-roten Koalition vom 29.8.2025 plant vielfältige steuerrechtliche Reformen, die mitunter fundamentale Systembrüche bewirken. Die Analyse zeigt (verfassungs-)rechtliche Probleme sowie steuersystematische Inkohärenzen; beispielsweise bei Aktivrente und Frühstart-Rente. Besonders kritisch: Punktuelle Steuerbefreiungen ohne sachliche Rechtfertigung gefährden das Gleichheitsprinzip und die Kohärenz der deutschen Steuerrechtsordnung.

  • 2025-10-02
  • ⚙255208
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2243-2255
  • Markus Gehrlein
BB-Rechtsprechungsreport zur Unternehmensinsolvenz 2024/2025 – Teil I

Auch im Berichtsjahr 2024/2025 hat der BGH die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Insolvenzrecht fortgeschrieben, wie dieser und vorherige in dieser Zeitschrift erschienene Rechtsprechungsreporte verdeutlichen. Der Beitrag behandelt in diesem Teil I Fragestellungen rund um das Eröffnungsverfahren und das eröffnete Verfahren. Die Insolvenzanfechtung ist Gegenstand von Teil II, der im kommenden Heft 41 veröffentlicht wird.

  • 2025-10-02
  • 🌍 1759968000000
  • ⚙255151
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2292-2295
  • Kira Fritsche; Matthias Rothkopf
Effektiver Schutz von Know-how und Geschäftsgeheimnissen über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus

Know-how und Geschäftsgeheimnisse sind häufig wichtiges Asset und Abgrenzungsmerkmal eines Unternehmens im Vergleich zu seinen Konkurrenten, teilweise sogar das einzige relevante Intellectual Property Asset.
Das relevante Wissen kann nicht über eine Registrierung in Anspruch genommen werden, sondern befindet sich vielfach vorrangig in den Köpfen bestimmter Schlüsselmitarbeiter. Der Schutz dieser Informationen kann im laufenden Arbeitsverhältnis über die arbeitsvertraglichen Nebenpflichten und die Vereinbarung entsprechender Verschwiegenheitsklauseln regelmäßig gewährleistet werden.
Deutlich schwieriger gestaltet sich der Schutz von Know-how und Geschäftsgeheimnissen hingegen, sobald ein Schlüsselmitarbeiter den Betrieb verlässt. In dieser Situation stellt sich regelmäßig die Frage, welche Instrumente dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen, um Know-how und Geschäftsgeheimnisse effektiv gegen den Zugriff des Wettbewerbers über den ausgeschiedenen Arbeitnehmer zu schützen.

  • 2025-10-02
  • ⚙255104
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2283-2287
  • Dirk Rabenhorst
Kapitalmarktorientiert, kapitalmarktnotiert, öffentlich gehandelt: Begriffsverwirrung mit Auswirkungen auf Unternehmen und Abschlussprüfer

Mit den unterschiedlichen Möglichkeiten der Inanspruchnahme des Kapitalmarkts sind für Unternehmen und deren Abschlussprüfer verschiedene Unabhängigkeitsanforderungen verbunden. Mit der geänderten Definition von Public Interest Entities (PIE) im Code of Ethics des International Ethic Standards Board of Accountants (IESBA) und deren Auslegung ergeben sich Neuerungen für Unternehmen und Abschlussprüfer. Im nachfolgenden Beitrag werden die unterschiedlichen Begriffsdefinitionen erläutert, die Grundlage für die einschlägigen Unabhängigkeitsvorschriften sind. In Abhängigkeit von der Zugehörigkeit zu den verschiedenen Unternehmenskategorien werden die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die für Unternehmen und deren Abschlussprüfer relevanten Unabhängigkeitsanforderungen herausgearbeitet.

  • 2025-10-02
  • ⚙255094
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2263-2269
  • Nadine Degiorgis
Praxisprobleme gewerbesteuerlicher Hinzurechnungen und erweiterter Kürzungen

Dieser Beitrag ist abgeleitet aus einem Vortrag, den die Autorin bei der 76. Düsseldorfer Steuerfachtagung am 17.3.2025 gehalten hat. Er zeigt aktuelle Praxisprobleme der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen und erweiterten Kürzungen gemäß §§ 8 und 9 GewStG bei der Nutzung fremder beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsguter sowie eigenen Grundbesitzes auf und befasst sich dafür insbesondere mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG sowie § 9 Nr. 1 S. 2 sowie S. 3 Buchst. b und c GewStG.

  • 2025-09-26
  • ⚙254866
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2233-2238
  • Charlotte Seiler; Angela Muschalla
Rechtsprechung des BAG zu § 56 IfSG – Auswirkungen und Besprechung des BAG-Urteils vom 20.3.2024 – 5 AZR 234/23

Nicht nur bei denjenigen, die sich im Zuge der Corona Pandemie (erstmalig) mit dem Infektionsschutzgesetz beschäftigt haben, hat die Entscheidung der 5. Kammer des Bundesarbeitsgerichts vom 20.3.2024 – 5 AZR 234/23 für großes Aufsehen und letztlich Unverständnis gesorgt. Die Auswirkungen dieser Entscheidung auf die Wirtschaft sind enorm. Sie legt die wirtschaftliche Last von weiteren Pandemien größtenteils den Arbeitgebern auf und wird so zu (noch) mehr Insolvenzen führen. Dabei widerspricht sie gänzlich dem gesetzgeberischen Grundgedanken des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und ist dogmatisch mindestens fragwürdig, wie im Folgenden zu zeigen sein wird.

  • 2025-09-26
  • ⚙254823
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2199-2208
  • Monika Jachmann-Michel
BB-Rechtsprechungsreport zur Besteuerung der Kapitaleinkünfte 2025 – Teil II

Teil II. des Überblicks über die Rechtsprechung zur Besteuerung der Kapitaleinkünfte 2025 behandelt Verfahrensfragen im Kontext der Einkünfte aus Kapitalvermögen (III.). Der Beitrag schließt mit Fazit und Ausblick (IV.).

  • 2025-09-26
  • ⚙254814
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2219-2221
  • Annette G. Köhler; Nicole V. S. Ratzinger-Sakel
Aktuelle Entwicklungen auf dem WP-Markt in Deutschland: Umsätze und Mandate der Prüfungsgesellschaften nach Transparenzberichten

Gemäß Art. 13 Abs. 1 S. 1 und 2 VO (EU) Nr. 537/2014 haben Prüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse durchführen, jährlich spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres auf ihren Websites einen Transparenzbericht zu veröffentlichen. Zudem veröffentlicht die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) eine Übersicht dieser Berichte auf ihrer Website. In Fortsetzung von Köhler/Ratzinger-Sakel BB 40/2010, VI f., BB 32/2011, VI f., BB 39/2012, VI f., BB 2013, 2159 ff., BB 2014, 2155 ff., BB 2015, 2155 ff., BB 2016, 2155 ff., BB 2017, 2347 ff., BB 2018, 2091 ff., BB 2019, 2606 ff., BB 2020, 2288 ff., BB 2021, 2347 ff., BB 2022, 2283 ff., BB 2023, 2286 ff., BB 2024, 2219 ff. zeigen die Autorinnen unter Verwendung der Transparenzberichte der Jahre 2023 und 2024 aktuelle Entwicklungen auf dem WP-Markt auf.

  • 2025-09-26
  • ⚙254799
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2179-2186
  • Kathrin Haag
Formelle Fusionskontrolle in Europa: Regulatorischer Dschungel voller (Papier-)Tiger? – von “Gap Cases”, § 32f Abs. 2 GWB und anderen “Innovationen”

Die Fälle Illumina/Grail, Towercast und Nvidia/Run:AI, neue Call-in-Rechte in Mitgliedstaaten, die Rechtsprechung des BGH i. S. Meta/Kustomer zur Auslegung der Transaktionswertschwelle des § 35 Abs. 1a GWB und die im Zuge der 11. GWB-Novelle in Kraft getretene Regelung des § 32f Abs. 2 GWB zeigen, dass die (formelle) Fusionskontrolle das Mittel der Wahl ist, um aktuellen kartellrechtlichen Problemen Herr zu werden – um mit Killeracquisitions, Aquihires und der Vermachtung digitaler wie regionaler Märkte nur ein paar der zu adressierenden Fallkonstellationen zu nennen. Der vorliegende Beitrag beleuchtet den jüngsten deutschen “Lösungsansatz” – die Regelung des § 32f Abs. 2 GWB – im Kontext internationaler Bemühungen um eine Erweiterung der formellen Fusionskontrolle.

  • 2025-09-26
  • 🌍 1759708800000
  • ⚙254717
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2229-2233
  • Alexander Bissels; Stefan Steeger
Vergütung von Betriebsratsmitgliedern zwischen Ehrenamtsprinzip, Compliance und Strafbarkeit

Arbeitgeber sind verpflichtet, insbesondere in Bezug auf die einem Betriebsrat gewährte Vergütung eine neutrale Behandlung sicherzustellen. Das schließt sowohl eine unzulässige Besserstellung als auch eine Benachteiligung im Zusammenhang mit der Amtsausübung aus. Entscheidend ist dabei, dass nicht jede Zahlung zulässig und auch nicht jeder Ausschluss von Zuschlägen etc. risikolos ist.

  • 2025-09-26
  • 🌍 1758153600000
  • ⚙253789
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2051-2057
  • David Klein; Sarah Köppen
Barrierefreiheitsanforderungen in der Praxis: Häufig gestellte Fragen zu EAA, BFSG und MStV

Die Umsetzung der Vorschriften der Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen erfordert von Verpflichteten zum Teil ganz erhebliche Investitionen. Mangels transparenter Vorgaben und konkreter technische Anforderungen müssen Unternehmen genau prüfen, wie sie ihre Compliance mit den Vorschriften zur Barrierefreiheit sicherstellen und Menschen mit Behinderung barrierefreien Zugang zu ihren Produkten und Dienstleistungen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben ermöglichen können. Gerade Abgrenzungsfragen bereiten dabei erhebliche Schwierigkeiten.

  • 2025-09-26
  • ⚙254663
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2187-2190
  • Valentin M. Pfisterer; Jonathan J. Bührer
Der “Elf-Seiter”: Das Offenlegungsdokument nach Anlage IX der EU-Prospektverordnung im Praxischeck – Analyse, Haftung, Potenzial

Der EU Listing Act von 2024 hat mit dem sog. “Elf-Seiter” ein neues, schlankes Offenlegungsdokument eingeführt, das börsennotierten Emittenten eine schnellere, kostengünstigere und dennoch rechtssichere Kapitalaufnahme ermöglichen soll. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem rechtlichen Rahmen dieses neuen Instruments, beleuchtet erste Praxiserfahrungen damit und versucht, sein zukünftiges Potenzial in der deutschen und europäischen Kapitalmarktpraxis auszuloten.

  • 2025-09-19
  • ⚙254478
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2135-2151
  • Monika Jachmann-Michel
BB-Rechtsprechungsreport zur Besteuerung der Kapitaleinkünfte 2025 – Teil I

Der Beitrag gibt einen Überblick über die Rechtsprechung insbesondere des Bundesfinanzhofs zur Besteuerung der Kapitaleinkünfte seit November 2024 bis Juli 2025. Er behandelt die laufenden Kapitalerträge (I.), die Besteuerung des Vermögenstamms (II.) sowie Verfahrensfragen (III.). Damit wird der Rechtsprechungsreport 2024 (BB 2024, 23 und 87) fortgeführt.

  • 2025-09-19
  • ⚙254414
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2155-2159
  • Jens Freiberg
Nur Theater mit der Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital nach IFRS

Der nachfolgende Beitrag ist Dr. Norbert Lüdenbach zu seinem 70. Geburtstag gewidmet. Lüdenbach ist seit 2005 Mitglied im Beirat des Betriebs-Berater und hat für den BB zahlreiche Beiträge verfasst. Er begleitet die Entwicklung der Anforderungen zur bilanziellen Abbildung von Finanzinstrumenten nach IFRS schon mehr als zwei Dekaden und hat sich in zahlreichen Aufsätzen (so z. B. BB 2002, 2113 ff.) kritisch mit der (fehlenden) Prinzipienorientierung auseinandergesetzt und Pionierarbeit, nicht nur für die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital bei Personengesellschaften und Genossenschaften, geleistet. Ausgehend von dem nunmehr seit fast zwei Jahren vorliegenden Exposure Draft (ED) zum lediglich ergebnisorientiert reparierten, aber nicht grundlegend überarbeiteten IAS 32 wird ein Ausblick auf den für 2026 angekündigten Abschluss des Financial-Instruments-with-Characteristics-of-Equity-(FICE-)Projekts gegeben.

  • 2025-09-19
  • ⚙254373
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2115-2119
  • Tabitha Schulze-Bünte; Patrick Grosmann
Ransomware-Angriffe auf Unternehmen: Drohende Strafbarkeitsrisiken im Rahmen von Lösegeldzahlungen

Ransomware-Angriffe bedrohen Unternehmen zunehmend und können mit hohen Lösegeldforderungen verbunden sein. Dieser Beitrag analysiert mögliche Strafbarkeitsrisiken von Unternehmensverantwortlichen im Zusammenhang mit Lösegeldzahlungen. Beleuchtet werden dabei neben den in Betracht kommenden Straftatbeständen auch praxisrelevante Rechtfertigungs- und Schuldausschließungsgründe. Der Aufsatz richtet sich insbesondere an alle Unternehmensverantwortlichen, Compliance-Beauftragten und Berater, die sich nach einem Cyberangriff Lösegeldforderungen ausgesetzt sehen.

  • 2025-09-19
  • 🌍 1759190400000
  • ⚙254352
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2120-2126
  • Astrid Schnabel; Ekkehard Hübel; Darja Chabalewski
Dekarbonisierung und Transformation: Rechtliche Rahmenbedingungen der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)

Mit der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) hat das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Jahr 2024 ein Förderinstrument geschaffen, das gezielt dort ansetzt, wo Emissionen dauerhaft gesenkt werden können – in der industriellen Produktion. Ziel ist es, durch finanzielle Zuschüsse sowohl für treibhausgasarme Verfahren als auch für die Entwicklung und Nutzung von CO2-Abscheidungstechnologien, Investitionen in klimafreundliche Produktionstechnologien zu ermöglichen. Dieser Aufsatz beleuchtet die Fördermodule der Bundesförderung BIK, zeigt auf, welche rechtlichen Anforderungen bei großen Vorhaben greifen und gibt praktische Hinweise aus den Erfahrungen der Verfasser bei der Begleitung antragstellender Unternehmen im ersten Förderaufruf.

  • 2025-09-12
  • ⚙254097
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2057-2063
  • Stefan Brass; Nicolas Helbling
Mehrstimmrechtsaktien als Gestaltungsinstrument für Start-Ups und sonstige Wachstumsunternehmen

Seit Inkrafttreten des Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG I) dürfen Mehrstimmrechtsaktien mit einem bis zu zehnfachen Stimmrecht ausgegeben werden, was den Finanzstandort Deutschland stärken und diesen insbesondere für Start-Ups und Wachstumsunternehmen attraktiver gestalten soll. Der Beitrag analysiert, wie sich dieses neue Gestaltungsinstrument mit den etablierten Grundsätzen des Aktionärsschutzes vereinbaren lässt, welche Einflussmöglichkeiten mit Mehrstimmrechtsaktien eröffnet werden können sowie welche praktischen Vorteile und Schranken für Gründer und Investoren hiermit verbunden sind.

  • 2025-09-12
  • ⚙254012
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2090-2094
  • Christoph Kaserer; Tim Bedenbecker
Finanzierungsherausforderungen vor dem Hintergrund der Unternehmenstransformation

Die strategische Unternehmensfinanzierung befindet sich in einem fundamentalen Umbruch: Künstliche Intelligenz (KI) dringt in sämtliche Unternehmensbereiche vor und verspricht erhebliche Effizienzgewinne. Zudem stellt die voranschreitende Digitalisierung – die mit der geplanten Einführung des digitalen Euro einen weiteren Entwicklungssprung machen wird – die Wertschöpfungs- und Finanzierungsprozesse vor ganz neue Herausforderungen. Gleichzeitig ringen viele Unternehmen mit umfangreichen regulatorischen Anforderungen und geopolitischen Unsicherheiten. Im nachfolgenden Beitrag soll beleuchtet werden, was diese schwierige Gesamtkonstellation für die strategische Unternehmensfinanzierung bedeutet. Insbesondere soll herausgearbeitet werden, mit welchen neuen Fragen sich die Finanzverantwortlichen in den Unternehmen auseinandersetzen müssen.

  • 2025-09-12
  • ⚙253813
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2100-2103
  • Jan Henrich; Hendrik Gellermann
Neue Vorgaben aus Erfurt zur Berücksichtigung des Diskriminierungsverbots für Teilzeitbeschäftigte bei der Gestaltung von Vorruhestandsverhältnissen

Das in § 4 Abs. 1 TzBfG verankerte Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bietet seit jeher erhebliches Konfliktpotenzial zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und war daher wenig überraschend regelmäßig Gegenstand von Gerichtsentscheidungen. Insbesondere aufgrund der vielfältigen tatsächlichen Anwendungsbereiche des Diskriminierungsverbots und einer umfassenden, durch die nationale und europäische Rechtsprechung geprägten Kasuistik stehen Arbeitgeber oftmals vor der anspruchsvollen Herausforderung, benachteiligende Regelungen (idealerweise auf den ersten Blick) zu erkennen, um nachteiligen Konsequenzen effektiv vorzubeugen.

  • 2025-09-12
  • ⚙253777
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2071-2079
  • Gary Rüsch
BB-Rechtsprechungsreport zum steuerlichen Verfahrensrecht 2025

Der Beitrag gibt einen Überblick über die im 1. Halbjahr 2025 veröffentlichten Entscheidungen des BFH, die zum steuerlichen Verfahrensrecht ergangen sind. Einer knappen Darstellung des jeweiligen Hintergrunds folgen die Kernaussagen der Entscheidungen sowie weiterführende Hinweise für die Praxis. In der Reihenfolge wird sich so weit wie möglich am Ablauf des Besteuerungsverfahrens orientiert. Entscheidungen zum Finanzprozessrecht, Steuerstrafrecht, zur Gemeinnützigkeit und zur Akteneinsicht bzw. Datenschutzrecht werden nicht dargestellt.

  • 2025-09-12
  • ⚙253765
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2095-2098
  • Inge Wulf; René Pollmann
Empfehlung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach VSME – erhebliche Erleichterungen für KMU

Die Europäische Kommission hat am 30.7.2025 ihre Empfehlung eines Standards für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), den Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs (VSME), verabschiedet. Dieser Standard richtet sich an KMU mit bis zu 250 Arbeitnehmern, die derzeit nicht der Pflicht zur Berichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unterliegen, dennoch freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen möchten. Der nachfolgende Beitrag skizziert die Bedeutung des VSME, stellt dessen zentrale Anforderungen heraus und nimmt eine Würdigung vor.

BBP - Betriebswirtschaft im Blickpunkt | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-11-07
  • ⚙258578
  • bbp - betriebswirtschaft im blickpunkt
  • BBP 2025, 313-320
  • Lukas Hendricks
Konsequenzen der BGH-Entscheidung für die Praxis: Zwangsweise Entsperrung von Smartphones im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen

Digitale Beweismittel nehmen im Steuerstrafverfahren eine immer größere Rolle ein. Smartphones, Tablets und Laptops enthalten nicht nur private Korrespondenz, sondern auch geschäftliche Kommunikation, Bank-Apps, E-Mails mit Steuerberatern, Buchführungssoftware oder Zugänge zu Zahlungsdienstleistern. Der BGH hat entschieden, dass die Ermittlungsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen die zwangsweise Entsperrung eines Smartphones mittels biometrischer Merkmale vornehmen darf. Mehr dazu erfahren Sie in dem folgenden Beitrag.

  • 2025-10-10
  • ⚙256234
  • bbp - betriebswirtschaft im blickpunkt
  • BBP 2025, 282-287
  • Susanne Kowalski
Betriebswirtschaftliche Tools: So gelingt es, die Sicherheit in Excel, Word und PowerPoint zu gewährleisten

Tabellenkalkulation, Textverarbeitung und Präsentationsprogramm sind aus dem Büroalltag nicht mehr wegzudenken. Bei all den Funktionen, die diese Anwendungen bieten, treten Sicherheitsfragen oft in den Hintergrund. Doch wie risikoreich ist der Austausch von Dateien, insbesondere wenn sie Makros enthalten? Wie können Inhalte in Excel-, Word- und PowerPoint-Dateien vor dem Hintergrund der DSGVO und des BDSG ausreichend geschützt werden? Dieser Beitrag geht der Frage nach, welche Schutzmaßnahmen es gibt und wo deren Grenzen liegen. 

BePr - Betriebliche Prävention | Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2025-11-07
  • ⚙258662
  • bepr - betriebliche prävention
  • BePr 2025, 509-512
  • Prof. Dr. Thomas Wilrich
Urteil zu Fluchtwegen in der Berliner Landesverwaltung

In dieser Rubrik stellt Ihnen Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Wilrich Gerichtsurteile aus dem Sicherheits- und Arbeitsschutzrecht vor, die Grundaussagen mit hoher Relevanz für die betriebliche Praxis enthalten.

  • 2025-11-07
  • ⚙258651
  • bepr - betriebliche prävention
  • BePr 2025, 516-517
  • Jörn-Bo Hein; BePr-Redaktion
Lithium-Ionen-Akkus – unverzichtbar, aber nicht ohne Risiko

Ausgrabungen im heutigen Irak lassen vermuten, dass unsere heutigen Akkumulatoren frühe Vorläufer hatten: die sogenannte Bagdad-Batterie. Was vor rund 2000 Jahren Tonkrug, Kupferzylinder und Eisenstab war, ist heute die moderne Lithium-Ionen-Technologie, die in der mobilen Energieversorgung nicht mehr wegzudenken ist. Doch der Energiespeicher birgt auch Gefahren, vor allem im Hinblick auf Brände.

  • 2025-11-07
  • ⚙258478
  • bepr - betriebliche prävention
  • BePr 2025, 476-479
  • Dr. Joerg Hensiek
Umweltbeauftragte & Co.: Wie die Spezialisten für den betrieblichen Umweltschutz auch den Arbeitsschutz verbessern

Das betriebliche Umweltschutzmanagement braucht Expertinnen und Experten, die wissen, wie die gesetzlichen Anforderungen für den Umwelt- und Ressourcenschutz im Unternehmen umzusetzen sind und wie dadurch gleichzeitig die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten verbessert werden kann. Das sind in erster Linie die Umweltbeauftragten. Was sind ihre konkreten Aufgaben und Pflichten? Wie unterstützen sie durch ihre Arbeit auch den Arbeits- und Gesundheitsschutz? Was unterscheidet sie von den Umweltmanagementbeauftragten? Und wann müssen spezialisierte Beauftragte für Immissionen, Gewässer und Abfall ernannt werden?

  • 2025-11-07
  • ⚙258469
  • bepr - betriebliche prävention
  • BePr 2025, 493-499
  • Dr. Stefan Poppelreuter
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Prävalenz, Prävention, Intervention in Krankenhaus und Pflege

Nicht erst seit der #metoo-Debatte, in der es um sexuelle Belästigung, Bedrohung und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung geht, ist das Thema sexuelle Belästigung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen aktuell. Dabei geht es nicht nur um sexuelle Belästigungen (oder mehr) unter Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sondern auch um Übergriffe auf das Personal durch Patienten oder Bewohner einer Einrichtung. Nicht eingegangen wird an dieser Stelle auf einvernehmliche sexuelle Handlungen innerhalb des Personals oder auch zwischen Personal und Patienten, Bewohnerinnen oder Insassen (z. B. in einer forensischen Einrichtung), die im Hinblick auf die Arbeitsqualität und das ‑klima ebenso erheblichen Einfluss haben können.

Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die Thematik der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz aus unterschiedlichen Blickwinkeln und gibt praktische Hinweise und Empfehlungen, wie das Thema in Organisationen des Gesundheitswesens und der Pflege angegangen werden sollte. Dass es angegangen werden muss, sollte allerspätestens seit der #metoo-Debatte selbstverständlich sein.

  • 2025-11-07
  • ⚙258455
  • bepr - betriebliche prävention
  • BePr 2025, 506-508
  • Dr. jur. Kurt Kreizberg
Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats rechtlich normiert

Das Berufskrankheitengeschehen ist im Berichtsjahr 2023 zu großen Teilen vom Abklingen der COVID-19-Pandemie geprägt. So hat sich die Zahl der Verdachtsanzeigen deutlich reduziert. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie auf insgesamt 150.368 zurückgegangen (2022: 374.461). Auch die Zahl der Anerkennungen verzeichnet mit 74.930 einen deutlichen Rückgang von 62,9 % gegenüber dem Vorjahr1.

1) Zitat aus Kap. 1.6 des Berichts der Bundesregierung über „Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Berichtsjahr 2023“, abgedruckt in BT-Drs. 19/25420 vom 07. 12. 2024, siehe dazu auch: Kreizberg, Positive Trends beim Arbeits- und Gesundheitsschutz, BePr Heft 4/2025, Seite 190 ff.

  • 2025-11-07
  • ⚙258431
  • bepr - betriebliche prävention
  • BePr 2025, 500-505
  • Patrick Aligbe
Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Alter Tradition folgend müssen sich Jugendliche grundsätzlich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, wenn sie in das „Berufsleben“ eintreten. Weiterhin sind nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Folgeuntersuchungen vorgesehen. Fraglich ist in der heutigen Zeit, ob es sich um ein überflüssiges Relikt handelt oder ob es weiterhin der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz dient. Dies wird letztendlich die Disziplin der Medizin beantworten müssen. Nachfolgend sollen daher im Schwerpunkt lediglich die rechtlichen Grundlagen der „Jugendarbeitsschutzuntersuchungen“ erörtert und diskutiert werden.

  • 2025-11-07
  • ⚙258385
  • bepr - betriebliche prävention
  • BePr 2025, 480-485
  • Hertha-Margarethe Kerz
Gesundheits- und Umweltschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen

Der Umgang mit Gefahrstoffen ist in vielen Branchen eine zentrale Herausforderung. Nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zählen dazu alle Stoffe und Gemische, die durch physikalisch-chemische, toxische oder umweltgefährdende Eigenschaften ein Risiko für Mensch oder Umwelt darstellen. Dazu gehören Industriechemikalien wie Lösungsmittel oder Schwermetalle ebenso wie biologische Arbeitsstoffe oder Stäube aus Prozessen. [1] Gefahrstoffe sind zwar unverzichtbar für Produktion, Forschung und Dienstleistungen, bergen jedoch akute Risiken wie Verätzungen, Vergiftungen sowie Brand- und Explosionsgefahren. Langfristig können sie Atemwegserkrankungen, Allergien oder Krebs auslösen. Unsachgemäßer Umgang belastet zudem Böden, Gewässer und Luft und gefährdet so ganze Ökosysteme und die öffentliche Gesundheit. [2], [3], [4] Umso wichtiger ist der präventive Gesundheits- und Umweltschutz, der über Gesetze, Verordnungen und Richtlinien konkretisiert wird.

  • 2025-10-02
  • ⚙255302
  • bepr - betriebliche prävention
  • BePr 2025, 452-454
  • Dr. jur. Kurt Kreizberg
Entscheidungen des 2. Senats vom 25. März 2025

Exakt zur gleichen Stunde, in der im Deutschen Bundestag mit der Wahl eines neuen Präsidiums erste Personalentscheidungen für das am 23. Februar 2025 neu gewählte, deutlich verkleinerte Parlament getroffen wurden, standen bei dem für die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) zuständigen 2. Senat des Bundessozialgerichts Revisionen auf der Tagesordnung, bei denen es um vermeintliche Ansprüche auf Verletztengeld bzw. aus einem Arbeitsunfall ging.

  • 2025-10-02
  • ⚙255290
  • bepr - betriebliche prävention
  • BePr 2025, 467-468
  • Ben Schulz
Das stille Risiko – Warum Boreout Führungssache ist

Überlastung und Burnout haben sich in Unternehmen längst als ernstzunehmende Risiken etabliert und sind im ICD-11 (International Classification of Diseases) mittlerweile als eigenständiges Syndrom erfasst. Präventionsmaßnahmen, Gesundheitsangebote und Führungskräftetrainings stehen gut zur Verfügung. Das gegensätzliche Phänomen – Boreout – bleibt dagegen häufig immer noch unberücksichtigt.

  • 2025-10-02
  • ⚙255275
  • bepr - betriebliche prävention
  • BePr 2025, 461-462
  • Prof. Dr. jur. Eberhard Jung
Der Schutz der Wegeunfallversicherung auf dem unmittelbaren und direkten Weg von und zur Arbeit

Prof. Dr. jur. Eberhard Jung stellt Ihnen Rechtsthematiken vor, die für Unternehmen im Allgemeinen und den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Besonderen relevant sind.

  • 2025-10-02
  • ⚙255272
  • bepr - betriebliche prävention
  • BePr 2025, 444-451
  • Patrick Aligbe
Ordnungswidrigkeitenrecht im Arbeitsschutz

Das Europarecht fordert bereits, dass die Mitgliedsstaaten der EU in Bezug auf den Arbeitsschutz auch über ein System angemessener Kontrolle der verpflichtenden Arbeitsschutzvorschriften verfügen müssen. Neben verwaltungsrechtlichen Maßnahmen ist es in Deutschland weiterhin üblich, Verstöße gegen Ordnungsvorschriften auch mit einem Bußgeld zu belegen. Auch wenn die Verwaltungspraxis zeigt, dass ordnungswidrigkeitenbezogene Maßnahmen im Bereich des Arbeitsschutzes nicht die Regel sind und Bußgelder oftmals nicht erlassen werden, so soll diese Materie nachfolgend einer näheren Betrachtung unterzogen werden.

  • 2025-10-02
  • ⚙255184
  • bepr - betriebliche prävention
  • BePr 2025, 420-422
  • Dr. Joerg Hensiek
Biodiversität auf dem Firmengelände: Was Artenschutz mit dem betrieblichen Gesundheitsschutz zu tun haben kann

Der Arten- und Biodiversitätsschutz wird von Entscheidern in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft weit weniger ernst genommen als die Herausforderungen des Klimaschutzes. Doch Klimawandel und Biodiversitätskrise hängen miteinander zusammen und schaden in ihrem Zusammenspiel auch dem Menschen und seiner physisch-psychischen Gesundheit. Die Erkenntnis über diese grundlegende planetare Wechselwirkung sollte von Unternehmen daher auch für den betrieblichen Gesundheitsschutz fruchtbar gemacht werden. Auf Dauer werden die profitieren, die Klima- und Biodiversitätsschutz einerseits sowie den betrieblichen Gesundheitsschutz andererseits in Zusammenhängen denken und symbiotisch miteinander verknüpfen können.

  • 2025-10-02
  • 🌍 1760486400000
  • ⚙255110
  • bepr - betriebliche prävention
  • BePr 2025, 435-439
  • Dr. Felix Christian Kolb; Daniela Schick
Systemische Organisationsentwicklung und mentale Gesundheit

Psychische Belastungen in Organisationen entstehen selten plötzlich. Sie wachsen langsam, meist unbemerkt. Zwischen Meetings, stummen Erwartungen und Abläufen, die niemand mehr hinterfragt. Manchmal ist es die schiere Menge an Aufgaben, die erschöpft. Manchmal ist es die Art, wie miteinander umgegangen wird. Oft ist es beides zusammen. Mentale Gesundheit ist kein individuelles Problem. Sie entsteht im Zusammenspiel von Strukturen, Beziehungen und Kultur. Trotzdem setzen viele Maßnahmen dort an, wo es am bequemsten scheint, nämlich beim Verhalten der Einzelnen. Was dabei oft fehlt, ist die Verbindung zum Arbeitsalltag, zu dem, was Menschen tatsächlich erleben, was sie können, dürfen, sollen und wollen. Und wo es stockt.

  • 2025-10-02
  • ⚙255092
  • bepr - betriebliche prävention
  • BePr 2025, 455-460
  • Prof. Dr. Thomas Wilrich; Dr. Cordula Wilrich
Klebstoff-Explosion beim Teppichverlegen

In dieser Rubrik stellt Ihnen Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Wilrich Gerichtsurteile aus dem Sicherheits- und Arbeitsschutzrecht vor, die Grundaussagen mit hoher Relevanz für die betriebliche Praxis enthalten.

  • 2025-10-02
  • ⚙255081
  • bepr - betriebliche prävention
  • BePr 2025, 443
  • Björn Bücks
Helden und andere Sicherheitsrisiken: Vom Draufgänger zum Sicherheitsprofi

In dieser Rubrik blickt Björn Bücks mit einem Augenzwinkern auf die kleinen und großen Nachlässigkeiten im Arbeitsschutzalltag und beleuchtet dabei wichtige Aspekte der betrieblichen Prävention.

BeSt - Beratersicht zur Steuerrechtsprechung | Lefebvre Stollfuß, Bonn

  • 2025-10-17
  • ⚙256979
  • best - beratersicht zur steuerrechtsprechung
  • BeSt 2025, 37-39
  • Dr. Guido Bodden
Zur korrespondierenden Bilanzierung und Wertberichtigung von Darlehensforderungen im Sonderbetriebsvermögen bei Betriebsaufgabe

Steuerberater Dr. Martin Strahl als Schriftleiter der BeSt (Quartalsbeilage zu EFG und HFR) hat höchstaktuelle und beratungsrelevante Entscheidungen der Finanzgerichte zusammengestellt, die von Beratern der Steuerrechtskanzlei CKSS in Köln besprochen werden. Jeder Entscheidung wird zunächst der Sachverhalt vorangestellt, sodann die Bedeutung für die Praxis herausgestellt und zuletzt wichtige Beratungserwägungen herausgearbeitet, die dem Berater in ähnlichen Fallkonstellationen wertvolle Beratungsansätze für die Gestaltungsberatung und Argumentationshilfen bei der Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung bieten. So befasst sich Dr. Guido Bodden in der ersten Besprechung der Ausgabe mit dem Urteil des BFH vom 12.6.2025, IV R 28/22, bei dem es um die Frage der korrespondierenden Bilanzierung und Wertberichtigung von Darlehensforderungen im Sonderbetriebsvermögen bei Betriebsaufgabe ging. Bei der von Diana Durst besprochenen Entscheidung des BFH vom 29.4.2025, VI R 12/23, geht es um die doppelte Haushaltsführung bei einem Ein-Personen-Haushalt, insbesondere um die in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG enthaltenen Tatbestandsmerkmale „Vorliegen eines eigenen Hausstands“ und „Innehaben der Wohnung“. Bei der vierten und von Charlotte Graßmann besprochenen BFH-Entscheidung vom 19.3.2025, XI R 4/22, erläutert das Gericht die Anforderungen an eine Rechnung i.S. des § 14c Abs. 2 UStG. Stefan Engels bespricht den BFH-Beschluss vom 6.6.2025, II B 43/24 (AdV) und der dort behandelten schenkungsteuerlichen Folgen disquotaler Gesellschafterleistungen.

CB - Compliance Berater | dfv Mediengruppe, Frankfurt am Main

  • 2025-10-10
  • 🌍 1761091200000
  • ⚙256369
  • cb - compliance berater
  • CB 2025, 407-413
  • Jacob Wende
Fünf aktuelle Probleme im Geldwäschegesetz – ein Praxistest

Damit Compliance eine Akzeptanz in der Praxis hat, sollten Vorgaben verständlich und umsetzbar sein. Betrachtet man das Geldwäschegesetz, lässt sich zunächst feststellen, dass es aufgrund eines steigenden Drucks der Aufsichtsbehörden immer mehr an Bedeutung gewinnt. Bei näherer Betrachtung bleiben aber wesentliche Umsetzungsfragen offen. Der Beitrag soll fünf Anwendungsprobleme im Geldwäschegesetz untersuchen und deren praktische Handhabung prüfen.

  • 2025-10-10
  • ⚙256271
  • cb - compliance berater
  • CB 2025, 413-416
  • Dr Till
Gevestet, aber nicht geschützt? Revolution zu Aktienoptionsprogrammen in der Finanzbranche – Teil 1

Mitarbeiterbeteiligungsprogramme in unterschiedlichen Ausgestaltungen (Employee Stock Option Plans – ESOPs, VESOPs, Aktienoptionen etc.) sind gängige Bestandteile des Vergütungspaketes – auch und gerade in Unternehmen und Instituten der Finanzbranche, die regulatorischen Anforderungen unterliegen. Mit zwei jüngeren Entscheidungen hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) einen fundamentalen Paradigmenwechsel in der arbeitsrechtlichen Bewertung von Aktienoptionen vollzogen. Der Beitrag beschreibt im vorliegenden Teil 1 die bisherige Einordnung solcher Mitarbeiterprogramme und die nun veränderte Rechtsprechung. Teil 2 (erscheint in CB 12/2025) beleuchtet, welche Konsequenzen die Entscheidungen für nicht-regulierte sowie regulierte Unternehmen mit sich bringen und welche praktischen Anpassungen vonnöten sind.

  • 2025-10-10
  • ⚙256236
  • cb - compliance berater
  • CB 2025, 417-422
  • Grégoire Durand; Johanna Möller
Verfahrensbeendende Vereinbarungen im Fokus – Teil 3

Der vorliegende dritte Teil der Beitragsreihe zum Thema verfahrensbeendende Vereinbarungen knüpft an die einführende Darstellung in Teil 1 (CB 2025, 323) sowie an die Fortsetzung in Teil 2 zu den Entwicklungen in der Schweiz (CB 2025, 376) an. In zahlreichen europäischen Ländern hat kürzlich eine Debatte über verfahrensbeendende Vereinbarungen wieder zugenommen. Nachdem Ungarn und Tschechien DPA-artige Instrumente verabschiedet haben, wird aktuell – wie in dieser Beitragsreihe dargelegt – in der Schweiz und Österreich die Einführung vergleichbarer Maßnahmen diskutiert. Vor diesem Hintergrund lohnt sich auch eine Reflexion des bereits bestehenden Systems in Frankreich als Referenzmodell für Länder, die die Implementierung DPA-artiger Vereinbarungen in Erwägung ziehen.

  • 2025-10-10
  • ⚙256180
  • cb - compliance berater
  • CB 2025, 397-400
  • Hartmut T Renz; Andreas M Marbeiter; Vera S Ungaro
WpI MaRisk: Ein Paradigmenwechsel in der Finanzaufsicht – Maßgeschneiderte Regulierung für Wertpapierinstitute

Die deutsche Finanzaufsichtslandschaft erlebt einen bedeutsamen Wandel: Mit der Einführung der aktuellen Konsultationsfassung der „Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Wertpapierinstituten“ (WpI MaRisk) hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erstmals den Entwurf eines eigenständigen Regelwerks vorgelegt, das speziell auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Wertpapierinstitute zugeschnitten ist. Dieses neue Regelwerk markiert einen klaren Bruch mit dem bisherigen „One-size-fits-all“-Ansatz und leitet eine Ära der differenzierten, risikobasierten Aufsicht ein. Es ist weder eine bloße Vereinfachung noch eine Anpassung der klassischen MaRisk für Kreditinstitute, sondern ein eigenständiger Ordnungsrahmen mit eigenen Zielen, Schwerpunkten und strukturellen Ansätzen. Damit stellt die WpI MaRisk einen wichtigen Schritt zu einer differenzierten, risikobasierten Aufsicht dar, die die Vielfalt des deutschen Finanzmarkts besser abbildet.

  • 2025-10-10
  • ⚙256158
  • cb - compliance berater
  • CB 2025, 422-428
  • Nico Jänicke; Lea Krebs; Jakob Louis Schäfer
Basics: Compliance-Pflichten des Geschäftsführers – Maßstab, Haftung, Prävention

Angesichts aktueller Entwicklungen – etwa verschärfter Rechtsprechung sowie bedeutender (insbesondere europäischer) Gesetzesinitiativen wie dem Hinweisgeberschutzgesetz oder der KI-Verordnung – rückt zunehmend die Frage in den Fokus, wie Geschäftsführer den Anforderungen aus ihrer Compliance-Organisationspflicht wirksam und rechtssicher begegnen können. Der folgende Beitrag analysiert die maßgeblichen rechtlichen Grundlagen, beleuchtet typische Haftungsrisiken und zeigt auf, welche präventiven Maßnahmen erforderlich sind, um Compliance nicht nur formal, sondern auch faktisch sicherzustellen.

  • 2025-10-10
  • ⚙256033
  • cb - compliance berater
  • CB 2025, 401-407
  • Markus Müller; Tabea Jarocki
Die „ZAG-MaRisk-Compliance-Funktion“ – Blaupause MaRisk-Compliance oder regulatorischer Neuanfang?

Mit der Veröffentlichung des Rundschreibens 07/2024 (ZAG-MaRisk) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde, neben dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), ein erweiterter, eigenständiger aufsichtsrechtlicher Rahmen für Zahlungs- und E-Geld-Institute (ZAGs) geschaffen. Dieser greift gut fünf Jahre nach dem „Fall Wirecard“ die Lehren der Aufsicht hieraus auf und definiert erstmals umfassende Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten und deren regulatorische Compliance-Funktion. Zentrales Element dieser neuen Mindestanforderungen zur Stärkung des „Finanzplatz Deutschland“ ist die Einführung einer ganzheitlichen Compliance-Funktion nach AT 4.4.2 ZAG-MaRisk. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die bereits im Bankenbereich etablierte MaRisk-Compliance-Funktion (nach AT 4.4.2 MaRisk) als Blaupause/Orientierungshilfe für die Umsetzung der AT 4.4.2 ZAG-MaRisk-Anforderungen genutzt werden kann oder ob Zahlungs- und E-Geld-Institute gänzlich neue Prozesse und Strukturen entwickeln müssen.

  • 2025-09-12
  • ⚙254100
  • cb - compliance berater
  • CB 2025, 382-389
  • Malte Passarge
Studie zu den Auswirkungen des HinSchG auf die mittelständische Wirtschaft

In den vergangenen Jahren sorgte das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) für gewisse Diskussionen im rechtspolitischen und wirtschaftlichen Bereich. Zwar verfolgt das HinSchG wichtige und schützenswerte Ziele, allerdings sind die Regelungen wenig praxistauglich und für die Erreichung der Ziele nicht geeignet. Überdies werden Unternehmen umfangreiche und vor allem kleinteilige Pflichten auferlegt, die weder Unternehmen, Mitarbeitern noch Hinweisgebern von Nutzen sind. Anlass genug, zu hinterfragen, wie das HinSchG von den Adressaten, also vor allem der mittelständischen Wirtschaft, wahrgenommen wird. Dazu wurde von PRO HONORE e. V. mit Unterstützung des Instituts für Compliance im Mittelstand sowie der Handelskammer Hamburg und der Versammlung Ehrbarer Kaufleute zu Hamburg e. V. eine Studie durchgeführt, mit der untersucht werden sollte, welche Auswirkungen das HinSchG auf das Geschäft von mittelständischen Unternehmen hat, wie Unternehmen das HinSchG im Hinblick auf Praxistauglichkeit und Wirksamkeit einschätzen und ob es von diesen Unternehmen als insgesamt förderlich oder als eine Belastung empfunden wird. Besonders interessant sind die individuellen Anmerkungen der Befragten.

  • 2025-09-12
  • ⚙254076
  • cb - compliance berater
  • CB 2025, 353-359
  • Dr Frank
Human in the Loop – wie viel menschliche Aufsicht muss sein?

Künstliche Intelligenz hat Einzug in die Arbeitswelt gehalten und hat das Potenzial, ebenso transformativ zu sein wie die Dampfmaschine für die industrielle Revolution im 19. Jahrhundert oder computergestützte Automatisierung im 20. Jahrhundert. Mit leistungsstarken und -fähigen großen Sprachmodellen (LLMs), die von Google, Meta, Mistral, OpenAI, Anthropic, Cohere und anderen entwickelt wurden, sind wir in eine neue Ära der Informationstechnologie eingetreten. Während 2023 und 2024 Jahre des „Ausprobierens“ waren, der Planung und Entwicklung von Use und Business Cases, sind wir nun mehrheitlich in eine Phase der Adaption übergegangen. Unternehmen beginnen damit, Strukturen und Prozesse zu schaffen, die zu einem sinnvollen Mehrwert durch generative KI führen. Obwohl auch dies noch in den Anfängen steckt, gestalten Unternehmen ihre Arbeitsabläufe neu, verbessern die Governance und mindern Risiken. Allerdings gilt es dabei die gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen zu beachten. Diese werden in puncto menschliche Aufsicht von algorithmenbasierten Entscheidungen aber größtenteils singulär betrachtet und zu strikt ausgelegt – und erschweren damit eine innovative Transformation. Zeit also für ein dogmatisch legimitiertes Umdenken!

  • 2025-09-12
  • ⚙253882
  • cb - compliance berater
  • CB 2025, 370-375
  • Benjamin Matthias Putscher
Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO in der Fallarbeit nach Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) kann in der praktischen Fallarbeit zu Friktionen mit Auskunftsersuchen nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) führen. Die diametralen Interessen von Auskunftsersuchenden und Personen, die vom Schutzschirm des HinSchG erfasst sind, können die erfolgreiche Fallarbeit interner Meldestellen in Einzelfällen deutlich erschweren und zu relevanten Haftungsrisiken führen. Sowohl hinsichtlich des Identitätsschutzes nach HinSchG als auch bei der Interessenabwägung im Zuge der Anwendung des § 29 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergeben sich kritische Szenarien. Im Folgenden soll die Wirkung von Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO auf Fallarbeit und Hinweisgeberschutz erläutert werden und Meldestellen sowie Datenschutzbeauftragten eine Einordnungshilfe für die Praxis liefern.

  • 2025-09-12
  • ⚙253865
  • cb - compliance berater
  • CB 2025, 360-365
  • Iliad Siddiq
Die Anwendung von KI für das CMS – Chancen und Risiken

Das Compliance-Management-System (CMS) zielt auf die Einhaltung der Regelungen ab, die die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens auf Basis der festgelegten Ziele definiert haben. Neben internen Richtlinien umfassen die Regelungen auch externe regulatorische Anforderungen, derer die Unternehmen abhängig von ihrer Größe und Struktur unterlegen sind. Die Adaption auf eine sich ständig verändernde rechtliche Umgebung, nicht zuletzt durch die Anforderungen im Bereich ESG (Umwelt, soziale Verantwortung, Governance), stellt oftmals eine große Herausforderung für das CMS der Unternehmen dar. Neben dem dynamischen rechtlichen Umfeld kommen neue Entwicklungen und Herausforderungen auf das CMS der Unternehmen zu, die insbesondere technologischer Natur sind – die Einführung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) für das CMS. Dieser Beitrag stellt exemplarische Anwendungsbereiche von KI für das CMS vor und analysiert die damit verbundenen Chancen und Risiken.

  • 2025-09-12
  • ⚙253851
  • cb - compliance berater
  • CB 2025, 376-381
  • Simone Nadelhofer; Nina Lumengo Paka; Mischa Zenklusen; Fiona Walther
Verfahrensbeendende Vereinbarungen im Fokus – Teil 2

Der vorliegende zweite Teil der Beitragsreihe zum Thema verfahrensbeendende Vereinbarungen knüpft an die einführende Darstellung in der Ausgabe 9/2025 (CB 2025, 323) an und stellt die aktuellen Entwicklungen bezüglich der Einführung von verfahrensbeendenden Vereinbarungen im Bereich des Unternehmensstrafrechts in der Schweiz vor. Das Schweizer Strafprozessrecht verfügt zwar derzeit noch über keine verfahrensbeendenden Vereinbarungen, aber es gibt dennoch Instrumente, die eine Erledigung von Unternehmensstrafverfahren ohne Durchführung eines vollständigen Gerichtsverfahrens ermöglichen (hierzu II.). Jedoch bestehen de lege lata diverse Herausforderungen sowohl für die Strafverfolgungsbehörden als auch für beschuldigte Unternehmen in internationalen Unternehmensstrafrechtsfällen (hierzu III.). Nachdem bereits 2019 ein Versuch zur Einführung von verfahrensbeendenden Vereinbarungen in das Schweizer Recht gescheitert ist, wurde die Debatte aufgrund eines parlamentarischen Postulats im Februar 2025 wieder aufgenommen (hierzu IV.). Damit geht die Legislative auf Vorschläge und Wünsche aus der Praxis (namentlich auch der Strafverfolgungsbehörden selber) ein. Derzeit ist jedoch noch unklar, wie eine Ausgestaltung von verfahrensbeendenden Vereinbarungen konkret aussehen könnte.

  • 2025-09-12
  • 🌍 1758585600000
  • ⚙253786
  • cb - compliance berater
  • CB 2025, 365-369
  • Tobias Eggers
Large Concept Models und die Bedeutung für Legal-KI und Compliance

Die Entwicklung Künstlicher Intelligenz (KI) im Rechtsbereich verläuft nicht in gemächlichen Schritten, sondern in Sprüngen. Noch vor wenigen Jahren sprachen alle über Large Language Models (LLMs) wie ChatGPT, Gemini oder Claude. Heute steigern diese Systeme ihre Leistungsfähigkeit so schnell, dass Fachleute von einer „Kapazitätsverdopplung pro Quartal“ sprechen. Mit den sogenannten Large Concept Models (LCMs) beginnt nun eine neue Phase: Während LLMs Wörter und Satzteile wie Perlen an einer Kette aneinanderreihen, arbeiten LCMs mit ganzen Bedeutungsblöcken. Semantische Einheiten, die wie fertige Gedankenpakete daherkommen. Das verändert die Spielregeln: Stellen Sie sich vor, Sie lesen den Entwurf einer EU-Verordnung. Noch bevor Sie den Text ganz durchgearbeitet haben, meldet Ihr System: „Achtung! Der neue ‚Sorgfaltspflicht‘-Tatbestand kollidiert mit Ihren internen Lieferketten-Regelungen.“ Dabei taucht das Wort „Lieferkette“ im Gesetz gar nicht auf. Ein LCM erkennt den inhaltlichen Zusammenhang trotzdem. Ein LLM könnte das nicht. Für die Compliance-Praxis ist das auch kein theoretischer Luxus. Es geht vielmehr um die Fähigkeit, Rechtsgedanken zu erkennen, zu vergleichen und in Beziehung zu setzen, statt sich allein auf sprachliche Muster zu verlassen.

CF - Corporate Finance | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-09-26
  • ⚙254894
  • cf - corporate finance
  • CF 2025, 209-216
  • Volker Zimmermann
Potenziale und Hemmnisse bei der Nutzung immaterieller Vermögenswerte als Kreditsicherheit

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung der Investitionen in immaterielles Kapital an den Unternehmensinvestitionen identifiziert dieser Beitrag die Potenziale der Besicherung von Bankkrediten mit immateriellen Vermögenswerten, wie ihre positive Wirkung auf das gewährte Kreditvolumen, sowie deren Verbreitung in kleinen und mittleren Unternehmen. In einem zweiten Schritt zeigt er die dabei auftretenden Hürden sowie mögliche Ansatzpunkte auf, diese abzumildern.

Against the background of the increasing importance of investments in intangible capital in corporate investments, this article identifies the potential of collateralizing bank loans with intangible assets, such as their positive effect on the volume of loans granted, and their prevalence in small and medium-sized enterprises. In a second step, it shows the hurdles that arise and possible approaches to mitigate these.

  • 2025-09-26
  • ⚙254886
  • cf - corporate finance
  • CF 2025, 223-233
  • Sven Huber
Banks and Biodiversity: From Awareness to Action – A Qualitative Content Analysis of European Banks’ Initial CSRD Disclosures

This study analyzes how European banks manage biodiversity-related impacts, risks, and opportunities as reflected in their 2024 CSRD annual reports. A qualitative content analysis of 76 reports reveals that most banks are in a learning phase, focusing on negative impact and risk minimization. Only 38% have identified materiality in relation to biodiversity, showing essential differences from scientific findings. Moreover, positive contributions and financial opportunities are underexplored.

Diese Studie analysiert anhand der CSRD-Berichte 2024, wie europäische Banken biodiversitätsbezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen managen. Eine qualitative Inhaltsanalyse von 76 Berichten zeigt, dass sich die meisten Banken in der Lernphase befinden und negative Auswirkungen sowie Risikominimierung fokussieren. Nur 38% haben eine Wesentlichkeit festgestellt, was sich von wissenschaftlichen Erkenntnissen unterscheidet. Positive Beiträge und finanzielle Chancen finden wenig Beachtung.

  • 2025-09-26
  • ⚙254880
  • cf - corporate finance
  • CF 2025, 249-253
  • Alexander Lahmann; Osei Kwabena Brefo; Bernhard Schwetzler
Multiples und Beta-Faktoren für deutsche Branchen

Das Center for Corporate Transactions & Private Equity (CCTPE) an der HHL Leipzig Graduate School of Management ermittelt vierteljährlich Multiplikatoren, Betafaktoren und Eigenkapitalkosten für den deutschen Kapitalmarkt. Im Folgenden finden Sie die entsprechenden Daten zum Stichtag 15.07.2025.

  • 2025-09-26
  • ⚙254862
  • cf - corporate finance
  • CF 2025, 217-222
  • Dominic Strube; Manuel Reppmann; Olaf Streuer; Matija Denise Mayer-Fiedrich
Nachhaltigkeitsrisiken im Risikomanagement deutscher Banken: Eine empirische Analyse im Vorher-Nachher-Vergleich 2023 – 2024

Dieser Artikel gibt Einblicke in die Entwicklung der Integration von nachhaltigkeitsbezogenen Informationen in das Risikomanagement deutscher Banken zwischen 2023 und 2024. Dazu wurde eine großangelegte Befragung von Bankenvertretern zu zwei Zeitpunkten durchgeführt. Großbanken sind bei diesem Thema erwartungsgemäß erheblich weiter und setzen verstärkt auf „komplexe“ Environmental, Social und Governance (ESG)-Methoden. Die Ergebnisse zeigen allerdings, dass Regionalbanken vor allem bei der Einführung von Methoden wie Szenarioanalysen und internen Nachhaltigkeitsrating aufholen. Defizite bestehen weiterhin vor allem bei der Steuerung und Überwachung von nachhaltigkeitsbezogenen Risiken.

This article provides insights into the development of how sustainability-related information has been integrated into the risk management practices of German banks between 2023 and 2024. To this end, a large-scale survey of banking representatives was conducted at two points in time. As expected, large banks are significantly more advanced in this area and increasingly rely on “complex“ Environmental, Social, and Governance (ESG) products. However, the results also show that regional banks are catching up, particularly in implementing methods such as scenario analyses and internal sustainability ratings. Nonetheless, significant shortcomings remain, especially in the management of sustainability-related risks.

  • 2025-09-26
  • 🌍 1759708800000
  • ⚙254842
  • cf - corporate finance
  • CF 2025, 234-246
  • Dietmar Ernst; Werner Gleißner; Lars Wisotzki
Der Zusammenhang zwischen Environmental, Social und Governance (ESG)-Ratings und Finanzleistungskennzahlen

Die Ausarbeitung untersucht, ob eine Verbesserung der ESG-Leistung, gemessen anhand von ESG-Ratings und fundamentalen, themenspezifischen ESG-Leistungskennziffern, die Finanzleistung (Gesamtkapitalrendite, Tobins Q) positiv beeinflusst. Zur Untersuchung des Zusammenhangs wird eine Stichprobe der S&P-500-Unternehmen von 2016 bis 2022 betrachtet, wobei Finanzunternehmen ausgeschlossen sind. Die Schätzung erfolgt mittels eines robusten heterogenen Trendmodells. Die empirischen Ergebnisse deuten darauf hin, dass eine zusätzliche Betrachtung fundamentaler ESG-Leistungskennziffern notwendig ist, um eine differenzierte und fundierte Einschätzung des Zusammenhangs zu erhalten.

The study examines whether an improvement in ESG performance, measured by ESG ratings and fundamental, theme-specific ESG performance indicators, positively affects the financial performance (return on assets, Tobin’s Q). To investigate this relationship, a sample of S&P 500 companies from 2016 to 2022 is analysed, excluding financial firms. The estimation is conducted using a robust heterogeneous trend model. The empirical results suggest that the additional consideration of fundamental ESG performance indicators is necessary in order to obtain a differentiated and well-founded assessment of the relationship.

  • 2025-09-26
  • ⚙254835
  • cf - corporate finance
  • CF 2025, 254-260
  • Alexander Lahmann; Benedikt Saupp; Fabian Simon Schulz
Fusionen im Sparkassensektor: Günstige Fügung oder notwendiges Übel?

Diese Studie untersucht die Auswirkungen von Fusionen deutscher Sparkassen auf Rentabilität und Kosteneffizienz innerhalb von fünf Jahren. Unter Anwendung der Staggered Difference-in-Differences-Methodik nach Callaway und Sant’Anna, die 32 Fusionen von 2009 bis 2023 umfasst, zeigt sie positive Nettoeffekte: Im Vergleich zu nicht-fusionierten Sparkassen steigt der Return on Average Assets im Mittel um 0,06 Prozentpunkte bzw. acht Perzentilränge, während die Cost-Income-Ratio um 1,68 Prozentpunkte bzw. neun Perzentilränge sinkt. Die Effekte verlaufen dynamisch: negativ im Fusionsjahr, leicht positiv in den zwei Folgejahren und überwiegend signifikant positiv in Jahr drei bis fünf. Die Studie knüpft an uneinheitliche Befunde an und betont den Bedarf längerer Beobachtungszeiträume, um verzögerte Synergieeffekte zu erfassen und so den ökonomischen Wert von Fusionen zu bestimmen.

This study investigates the impact of German Sparkassen mergers on profitability and cost efficiency over a five-year horizon. Applying the staggered difference-in-differences framework of Callaway and Sant’Anna, encompassing 32 mergers between 2009 and 2023, it demonstrates positive net effects: relative to non-merged banks, the return on average assets increases by 0.06 percentage points or eight percentiles, while the cost-income ratio declines by 1.68 percentage points or nine percentiles. The effects exhibit a dynamic trajectory: negative in the merger year, mildly positive in the two subsequent years, and predominantly significant positive in the third and fifth year. The study connects to heterogeneous prior evidence and highlights the necessity of extended observation periods to capture delayed synergies and thereby determine the true economic value of Sparkassen mergers.

  • 2025-09-26
  • ⚙254715
  • cf - corporate finance
  • CF 2025, 247-248
  • Bernhard Schwetzler; Christian Aders; Christian E. Decher; Achim Herfs; Dennis Muxfeld
Der Entwurf IDW ES 17 zur Prüfung börsenkurs-basierter Kompensation – Anmerkungen der DVFA

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des Instituts der WP (IDW) hat mit dem Entwurf eines IDW Prüfungsstandards ES 17 („Beurteilung der Angemessenheit börsenkursbasierter Kompensationen“) einen neuen Standard zur Beurteilung von Abfindungen und Ausgleichszahlungen in aktienrechtlichen Strukturmaßnahmen vorgelegt. Die DVFA-Arbeitsgruppe Corporate Transaction & Valuation hat dazu eine Stellungnahme verfasst; diese kann unter https://dvfa.de/2025/dvfa-erstellt-stellungnahme-zum-idw-es-17/ heruntergeladen werden. Der Beitrag fasst die wesentlichen Anmerkungen an dem Entwurf zusammen.

CR - Computer und Recht | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-10-17
  • ⚙257013
  • cr - computer und recht
  • CR 2025, 693-700
  • Hakke Hansen
Law as Code: Die API zum Recht

Während sich Informations- und Kommunikationstechnologien in immer kürzeren Innovationszyklen transformieren, bleibt das Fundament staatlichen Handelns, das Recht selbst, in seiner Publikationsform bemerkenswert statisch und primär analog verhaftet. Diese Asymmetrie wirft grundlegende Fragen nach der Zukunftsfähigkeit des Rechtsstaates auf. Der Beitrag skizziert eine Vision für den digitalen Staat, die Strukturen und Potentiale neu denkt, um die technischen Potentiale von Automatisierung, algorithmischer Entscheidungslogik und maschinenlesbaren Normstrukturen als Chance für Effizienz, Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Zugänglichkeit des Staats zu nutzen.

  • 2025-10-17
  • ⚙257012
  • cr - computer und recht
  • CR 2025, 634-638
  • Fabian Schuster
Die Entwicklung des IT‑Vertragsrechts von 2005-2025

CR begleitet seit 40 Jahren das IT‑ (oder früher auch: EDV-Recht) und die ersten „20 Jahre CR waren 20 Jahre IT‑Recht“ (Schneider, CR 2005, 695). Der Beitrag schaut auf die Entwicklung des IT‑Vertragsrechts mit der Frage, was zum einen aus den Themen von Schneider aus dem Jahr 2005 geworden ist (II.) und welche Schwerpunkte zum anderen zu rechtlichen Diskussionen in diesem Rechtsgebiet seitdem hinzugekommen sind (III.).

  • 2025-10-17
  • ⚙257004
  • cr - computer und recht
  • CR 2025, 661-667
  • Johannes Döveling; Felix Hempel
Cybersicherheit nach Maß – Die materiellen NIS-2-Pflichten im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes

Der Beitrag analysiert die materiellen Pflichten im Bereich Cybersicherheit unter der NIS-2-Richtlinie und im geplanten deutschen Umsetzungsgesetz. Er zeigt dabei auf, wie angemessenes Risikomanagement und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ineinandergreifen. Hierzu nimmt er die in einer Durchführungsverordnung geregelten besonderen Anforderungen an Einrichtungen aus dem IT‑Sektor sowie den Cybersicherheitsschutz in der Lieferkette detailliert in den Blick.

  • 2025-10-17
  • ⚙257003
  • cr - computer und recht
  • CR 2025, 639-645
  • Simon Baalmann
Die Urheberrechtsstrategie nach Art. 53 Abs. 1 lit. c KI‑VO und ihre Konkretisierung durch den General-Purpose AI Code of Practice

Der Beitrag bietet einen ersten Überblick über das „Copyright Chapter“ des im Juli gem. Art. 56 Abs. 1 KI‑VO veröffentlichten GenAI Praxisleitfadens und arbeitet die wesentlichen Problemfelder im Zusammenhang mit der Pflicht zur Erstellung einer Strategie nach Art. 53 Abs. 1 lit. c KI‑VO heraus, dessen umstrittene Einordnung im Spannungsfeld zwischen Urheberrecht und Produktsicherheitsrecht sowohl die inhaltliche Erfüllung der Pflichten nach dem Praxisleitfaden als auch die Möglichkeiten einer privatrechtlichen Durchsetzung beeinflusst.

  • 2025-10-17
  • ⚙256984
  • cr - computer und recht
  • CR 2025, 655-660
  • Kristina Schreiber
IT‑Sicherheitsrecht und Datenschutz: DSGVO-konforme Implementierung der Anforderungen der NIS-2-Richtlinie

Das IT‑Sicherheitsrecht zielt auf den Schutz der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von IT‑Systemen. Dies umfasst auch die Datensicherheit als eine spezifische datenschutzrechtliche Pflicht insbesondere aus Art. 25, 32 DSGVO. Der Beitrag arbeitet das Verhältnis zwischen NIS-2-Richtlinie und DSGVO auf grundsätzlicher Ebene der Normenhierarchie heraus (II.) und erläutert deren Zusammenwirken anhand konkreter Implementierungsbeispiele im neuen BSIG-E zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (III.).

  • 2025-10-17
  • ⚙256977
  • cr - computer und recht
  • CR 2025, 675-678
  • Niko Härting; Carl Nowak
Fair Use – ein Ass im Ärmel der US-Techkonzerne?

In kurzer Abfolge haben sich jetzt zwei US-Bundesrichter mit der Frage befasst, ob das Training von Sprachmodellen (Large Language Models, LLMs) mit urheberrechtlich geschützten Werken als erlaubter „Fair Use“ nach US-amerikanischem Urheberrecht angesehen werden kann. Die beiden Entscheidungen sind aufschlussreich – nicht zuletzt wegen der Sachverhaltsfeststellungen, die belegen, wie robust große US‑Konzerne mit fremdem geistigem Eigentum bisweilen umgehen.

  • 2025-10-17
  • ⚙256952
  • cr - computer und recht
  • CR 2025, 682-689
  • Sven-Erik Heun; Julian Hunter
Die Regulierung von OTT-Diensten im Wandel der Zeit

Die rechtliche Einordnung von OTT-Diensten als Telekommunikationsdienste war lange Zeit umstritten. Mit Inkrafttreten des Europäischen Kodex für die Elektronische Kommunikation wurde auf das bestehende Klärungsbedürfnis reagiert und OTT-Dienste wurden offiziell in die Telekommunikationsregulierung aufgenommen. Allerdings ergeben sich weiterhin in vielen Bereichen Fragen, insbesondere bei der Abgrenzung oder Überschneidung von OTT-Kommunikationsdiensten und Inhaltsdiensten (digitalen Diensten i.S.d. DDG) und den damit verbundenen Pflichten und Privilegien.

  • 2025-10-17
  • ⚙256943
  • cr - computer und recht
  • CR 2025, 647-654
  • Mona Winau; Indra Spiecker gen. Döhmann
Offene und subkutane Zielkonflikte zwischen KI‑VO und DSGVO

Neben der KI‑VO soll das Datenschutzrecht uneingeschränkt „gelten“ und unberührt bleiben. Wie im Einzelfall die Vorgaben von DSGVO und KI‑VO konkret auszutarieren sind, bleibt indes unklar (II.). Insbesondere wenn produktsicherheitsrechtlichen Anliegen am besten durch eine möglichst weitreichende Verarbeitung personenbezogener Daten Rechnung getragen werden kann, zeigen sich Zielkonflikte, deren Auflösung den Verantwortlichen zufällt. Der Beitrag zeigt, wie diese unaufgelösten Zielkonflikte letztlich die Rechtssicherheit im Binnenmarkt beeinträchtigen können (III.).

  • 2025-10-17
  • 🌍 1761523200000
  • ⚙256852
  • cr - computer und recht
  • CR 2025, 631-634
  • Malte Grützmacher
40 Jahre IT‑Recht: Datenträger ade – Eine schleichende Abkehr von der Sache und Besitz hin zu Information, Gebrauch und Nutzung

Der Beitrag zeigt, wie in den letzten 40 Jahren im Rahmen der zusehenden Digitalisierung etablierte, an die Sacheigenschaft und den Besitz anknüpfende Rechtsinstitute im IT‑Recht neu gedacht werden mussten. Das gilt gerade, aber nicht nur für die Anknüpfung an den Datenträger.

  • 2025-09-12
  • ⚙254050
  • cr - computer und recht
  • CR 2025, 595-602
  • Dimitrios Linardatos
Digitale Dienste in der Produkthaftung: eine Informationshaftung?

Die Produkthaftungsrichtlinie von 2024 trägt den Besonderheiten der digitalen Produktwelt sachgemäß Rechnung und bezieht auch Phänomene wie „verbundene Dienste“ ein, um Hersteller zu einer ganzheitlichen Produktsicherheit anzuhalten. Geschädigte sollen zudem ihre Ersatzansprüche effizienter durchsetzen können, u.a. durch eine konzeptionelle Haftungskanalisierung auf den Endhersteller. Die mit der Richtlinie verbundene Erweiterung des Anwendungsbereichs ruft die Frage hervor, ob das neue Produkthaftungsrecht – entgegen der bisherigen Regel – eine „Informationshaftung“ für digitale Dienste begründet. Der Beitrag zeigt auf, was gegen ein solches Verständnis spricht.

  • 2025-09-12
  • ⚙253935
  • cr - computer und recht
  • CR 2025, 622-628
  • Inka Knappertsbusch; David Rappenglück
Die BNetzA im Zentrum der nationalen Umsetzungspläne der KI‑Verordnung

Zur Umsetzung der KI‑Verordnung in Deutschland lässt der geleakte Referentenentwurf für ein Gesetz zur Durchführung der KI‑Verordnung (KI‑VO-DG-RefE) vom 4.8.2025 die Bundesnetzagentur (BNetzA) als faktische Schlüsselfigur erkennen. Der Beitrag analysiert die geplante Ausgestaltung der nationalen Umsetzung der KI‑VO in Deutschland, die damit zusammenhängenden institutionellen Herausforderungen sowie die Frage, ob dieser hybride Ansatz langfristig trägt.

  • 2025-09-12
  • ⚙253898
  • cr - computer und recht
  • CR 2025, 561-567
  • Christian Fleischmann; Thomas Sassenberg
Die Rolle des Integrators nach der KI‑VO

KI‑Projekte sind heute Standard – oft jedoch nicht durch eigene Mitarbeitende, sondern durch externe Dritte umgesetzt. Diese übernehmen die technische Umsetzung, ohne ihrerseits Anbieter des jeweiligen KI‑Systems bzw. (General Purpose) AI Model zu sein. Der Beitrag beleuchtet, welche rechtliche Rolle diesen „Integratoren“ nach der KI‑Verordnung zukommt.

  • 2025-09-12
  • ⚙253773
  • cr - computer und recht
  • CR 2025, 578-585
  • Felix Krysa
Der Begriff des Netz- und Informationssystems i.S.d. NIS-2-RL

Die NIS-2-RL als Basis des europäischen organisatorischen IT‑Sicherheitsrechts knüpft ihre Regelungen maßgeblich an „Netz- und Informationssysteme“. Der Beitrag untersucht, welche digitalen Daten i.S.d. Art. 6 Nr. 1 lit. c) NIS-2-RL eine Komponente als Netz- und Informationssystems qualifizieren. Während ein weites Begriffsverständnis zur Erfassung jeglicher Art von Daten führen würden, sprechen die besseren Argumente für ein engeres Verständnis. Erfasst sind letztlich nur Hardware und Systemsoftware, nicht hingegen Anwendungssoftware für den produktiven Einsatz.

CRi - Computer Law Review International | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-10-10
  • ⚙256187
  • cri - computer law review international
  • CRi 2025, S23
  • Mathias Lejeune
Fair Use in the Context of Training AI Systems in the USA

The fair use doctrine according to Section 107 of the US Copyright Act is an affirmative defense against infringements of copyrighted works. At the end of June, two judges of the District Court of the Northern District of California have issued two decisions at the heart of which was the application of the fair use doctrine in the context of a training of AI Systems: Bartz v. Anthropic and Kadrey v. Meta. This article explains these decisions and offers an initial evaluation.

  • 2025-10-10
  • ⚙256055
  • cri - computer law review international
  • CRi 2025, S28
  • Daniel Albrecht
Framework for Autonomous Vehicles in China

China accelerates autonomous vehicle (AV) development and outpaces global markets with ambitious city-wide testing programs. This prompts ongoing legal debate and legislative action in response to this fast-evolving sector. The article provides an initial overview of the relevant regulations and emphasizes that, with the rapid advancement of autonomous driving technology, continuous refinement of legal regulations is essential to ensure a balance between technological progress and the protection of public interest.

DB - Der Betrieb | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 258667 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-11-07
  • ⚙258667
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M7
DCGK 2024: Organe, Governanceprozesse und Vergütung

Der Beitrag analysiert die neuralgischen DCGK-Bestimmungen zu Governanceprozessen und Vergütung und skizziert praxisnahe Handlungsoptionen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 258650 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-11-07
  • ⚙258650
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2731-2734
  • David Klügel
Geschäftsführerhaftung für Einfuhrumsatzsteuer bei Zahlungsaufschub

Unternehmen mit Einfuhrgeschäft können sich für die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) einen laufenden Zahlungsaufschub bewilligen lassen. Über die Ware können sie gleichwohl schon verfügen, ehe sie die EUSt entrichtet haben. Ebenfalls können sie sich die entstandene EUSt bereits als Vorsteuer erstatten lassen – ein erheblicher Liquiditätsvorteil. Dieses Privileg kann jedoch wegfallen, wenn das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Der Wegfall kann aus den wirtschaftlichen Schwierigkeiten schnell einen Insolvenzgrund machen, der unter der weiteren Nutzung des Zahlungsaufschubes noch hätte abgewendet werden können – gewissermaßen eine Insolvenz vor der Insolvenz. Der Geschäftsführer trägt das Haftungsrisiko. Die Weiternutzung des Zahlungsaufschubes bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist eine riskante Wette.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 258628 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-11-07
  • ⚙258628
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2780
  • Julia Certa
Betriebsratswahlen: Briefwahl bleibt die Ausnahme

Die Betriebsratswahl hat in Hauptbetrieben grundsätzlich in Präsenz stattzufinden (§ 24 Abs. 3 WO). Dies gilt auch, wenn mehrere Betriebe nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1b BetrVG zusammengefasst sind. Die schriftliche Stimmabgabe kann der Wahlvorstand nur für Betriebsteile und Kleinstbetriebe anordnen, die räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt sind.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 258616 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-11-07
  • ⚙258616
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2781
  • Martina Dierks
Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung und Kosten der Rechtsverfolgung

Durch Nichtbeachtung der betrieblichen Belange kann die Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung entfallen. Die Kosten sind dann insgesamt nicht vom Arbeitgeber zu tragen. Die Kosten der Rechtsverfolgung kann der mit der Durchführung des Verfahrens beauftragte Rechtsanwalt auch ohne Abtretung des Freistellungsanspruchs des Betriebsrats geltend machen, wenn der Betriebsrat nicht mehr besteht.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 258615 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-11-07
  • ⚙258615
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M10
Neue Perspektiven für künftige Klimahaftungsklagen

Die Entscheidung des OLG Hamm im Verfahren Lliuya – RWE AG stellt Carbon Majors vor sehr konkrete Aufgaben, wenn es darum geht, Klimarisiken angemessen zu adressieren.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 258606 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-11-07
  • ⚙258606
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2742-2744
  • Christoph Schmidt
Staatliche Digitalisierung auf dem Vormarsch: Erste Überlegungen zu den Wettbewerbswirkungen von einfachELSTERplus auf steuerliche Beratungsstrukturen

Die Digitalisierung der Finanzverwaltung hat mit einfachELSTERplus im Juli 2025 eine neue Stufe erreicht und stellt das traditionelle Gefüge der Steuerberatung in Deutschland vor erhebliche Herausforderungen. Die Plattform erweitert das etablierte ELSTER-System um eine Interview-basierte Benutzerführung und automatische Datenintegration, angelehnt an erfolgreiche Modelle kommerzieller Steuersoftware. Der Kompaktbeitrag untersucht die Auswirkungen dieser staatlichen Initiative auf den Steuerberatungsmarkt, insb. auch auf die über 300 LSt-Hilfevereine mit rund vier Mio. Mitgliedern. Im Fokus steht die Frage, ob einfachELSTERplus als kostenlose staatliche Alternative deren Geschäftsmodell gefährdet und welche Anpassungsstrategien erforderlich sind. Die Analyse kombiniert technische und ökonomische Perspektiven. Ziel ist es, die Zukunftsfähigkeit klassischer Steuerberatungsmodelle im Zuge der Verwaltungsdigitalisierung zu bewerten und strategische Empfehlungen abzuleiten.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 258597 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-11-07
  • ⚙258597
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2721-2730
  • Alexandra Niessen-Ruenzi; Axel v. Werder
Corporate Governance Report 2025: Akzeptanz und Anwendung des aktuellen Kodex (Teil II)

Nachdem Teil I der aktuellen Studie des Berlin Center of Corporate Governance (BCCG) neben der Untersuchungskonzeption die akzeptanzkritischen Kodexempfehlungen zur Nachhaltigkeit und zu den Organen behandelt hat, stehen die neuralgischen Bestimmungen zu den Governanceprozessen und zur Vergütung im Mittelpunkt von Teil II. Insgesamt zeigen die Befunde, dass der DCGK zwar nach wie vor grundsätzlich eine hohe erklärte Zustimmung erfährt, aber z.B. auch von immerhin zehn Unternehmen pauschal abgelehnt wird. Zugleich ist zu konstatieren, dass Ablehnungsbegründungen überwiegend nur wenig informativ sind und die Formen der praktischen Umsetzung mitunter eine große Spannweite aufweisen. Das Kodexmonitoring bietet damit sowohl den Unternehmen Benchmarks für ihre eigene Kodexpraxis als auch empirische Grundlagen für die weitere Entwicklung des Regelwerks.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 258579 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-11-07
  • ⚙258579
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M4-M6
  • Nadine Lilienthal
AI Knowledge Management

Viele Kanzleien horten ihr Wissen noch in Silos, doch wer das Potenzial von KI ausschöpfen möchte, muss dies ändern. Wird implizites Praxiswissen geteilt und strukturiert, können daraus maßgeschneiderte KI-Tools entstehen, die generische Modelle übertreffen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 258558 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-11-07
  • ⚙258558
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2774-2778
  • Norbert Kollmer
Die elf Stunden Ruhezeit nach dem Arbeitszeitgesetz

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD aus dem Jahr 2025 sieht eine maßvolle Flexibilisierung der Wochenarbeitszeit vor. Geplant ist, das Arbeitsrecht von einer grundsätzlichen täglichen Arbeitszeit in Richtung Wochenarbeitszeit zu entwickeln. Von einer Abkehr von der in § 5 ArbZG geregelten elfstündigen Ruhepause ist im Koalitionsvertrag allerdings explizit nicht die Rede. Gleichwohl lohnt sich eine Betrachtung dieser Vorschrift einschließlich seiner Ausnahmebestimmungen, da auch bei einer Verlängerung der täglichen Arbeitszeit in Richtung Wochenarbeitszeit die Ruhepause zwischen den Arbeitstagen der limitierende Faktor neben der Sonn- und Feiertagsruhe ist.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 258537 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-11-07
  • ⚙258537
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M8
Wenn der Zahlungsaufschub der EUSt zum Risiko wird

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann der Wegfall des Zahlungsaufschubs eine Insolvenz vor der Insolvenz auslösen. Der Geschäftsführer muss riskante Entscheidungen treffen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 258505 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-11-07
  • ⚙258505
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2782
  • Kira Fritsche
Vorwurf der sexuellen Belästigung – Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

Das LAG verfestigt in seiner Entscheidung die Rechtsprechung, wonach selbst bei Vorliegen einer sexuellen Belästigung von Kolleginnen nicht in jedem Fall unmittelbar eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden kann. Weitere Faktoren wie ein langes, beanstandungsloses Arbeitsverhältnis, Alkoholkonsum auf einer Firmenfeier sowie Reue im Nachgang zu dem Vorfall können dazu führen, dass zunächst eine Abmahnung auszusprechen ist.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 258501 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-11-07
  • ⚙258501
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2766-2768
  • Andreas Menkel
Überentnahmen und andere Dauerbrenner bei der GbR

Ein Streit zwischen Gesellschaftern einer zweigliedrigen GbR gehört zu den Standardfällen in der Praxis. Das OLG München hatte in der hier zu besprechenden Entscheidung über einen solchen Fall zu urteilen. Vordergründig ging es um eine Beweiswürdigung sowie die Reichweite des doppelten Schriftformerfordernisses. Letzteres soll auch Gegenstand dieser Besprechung werden. Interessanter für die Praxis sind die Vorfragen. Die Schlagwörter lauten: Rechtsgrundlage für die Berücksichtigung von Überentnahmen, Zeitpunkt der Feststellung von Überentnahmen sowie „Ein-Personen-Liquidationsgesellschaft“. Um diese Vorfragen soll es im Wesentlichen in diesem Beitrag gehen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 258471 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-11-07
  • ⚙258471
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2763-2765
  • Volker Mergener
Langfristige digitale Gewerberaummietverträge jetzt rechtssicher möglich

Bis Ende vergangenen Jahres galt in Deutschland die Schriftform für Gewerberaummietverträge mit einer Laufzeit von länger als einem Jahr. Diese wurde am Markt heftig kritisiert, weil sie in zahlreichen Fällen dazu führte, dass Verträge, die auf viele Jahre abgeschlossen waren, willkürlich vorzeitig gekündigt werden konnten. Die Schriftform wurde zum letzten Jahreswechsel durch die Textform ersetzt, was das Problem nicht vollständig gelöst hat.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 258470 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-11-07
  • ⚙258470
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2759-2762
  • Corinna Wilkening
Gesellschaftsrechtliche Implikationen von Klimahaftungsklagen

Am 28.05.2025 verkündete das OLG Hamm sein Urteil im Klageverfahren des peruanischen Landwirts Saúl Lliuya gegen die RWE AG. Die Begründung des Gerichts eröffnet neue Perspektiven für künftige Klimahaftungsklagen. Der vorliegende Beitrag widmet sich den gesellschaftsrechtlichen Folgefragen, insb. zur Verantwortlichkeit von Vorständen im Umgang mit Regressansprüchen gegen den Vorstand wie auch zur bilanzrechtlichen Behandlung klimabedingter Haftungsrisiken.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 258442 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-11-07
  • ⚙258442
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2735-2741
  • Christoph Schneider; Kristiina Coenen
Technologie trifft Organisation: Wie Change Management in Steuerabteilungen gelingen kann

Der Erfolg digitaler Transformationen in Steuerabteilungen hängt entscheidend von der Einbindung der Mitarbeitenden ab, weshalb dieser Beitrag eine praxisnahe Typologie der verschiedenen Akteure vorstellt – vom motivierten Gestalter bis zum kritischen Bremser. Auf dieser Basis werden passgenaue Change-Management-Maßnahmen entwickelt, die den Wandel mitarbeiterzentriert gestalten und so nachhaltig zum Erfolg führen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 258425 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-11-07
  • ⚙258425
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M11
Arbeitszeitgesetz: Wenn heilige Kühe zur Belastung werden

Hemmschuh für die Moderne: Auch bei einer Umgestaltung der Arbeitszeit in Richtung Wochenarbeitszeit bleibt die Ruhepause zwischen den Schichten der limitierende Faktor.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 258390 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-11-07
  • ⚙258390
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M9
Von motivierten Gestaltern und kritischen Begleitern

Der Erfolg digitaler Transformationen in Steuerabteilungen hängt nicht nur von der eingesetzten Technologie ab. Entscheidend ist die richtige Einbindung der Mitarbeitenden.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 258038 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-10-31
  • ⚙258038
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M8
Einheitlicher Sorgfalts- und Melderahmen für Krypto-Dienstleister

Anleger und Dienstleister im Bereich von Kryptowerten müssen sich künftig auf deutlich strengere und europaweit einheitliche Compliance-Anforderungen einstellen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 258028 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-10-31
  • ⚙258028
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2653-2662
  • Alexandra Niessen-Ruenzi; Axel v. Werder
Corporate Governance Report 2025: Akzeptanz und Anwendung des aktuellen Kodex (Teil I)

Die neue Kodexstudie des Berlin Center of Corporate Governance (BCCG) untersucht die Befolgung und praktische Umsetzung der Empfehlungen des aktuellen DCGK. Erstmals wurden die Entsprechenserklärungen sämtlicher an der Frankfurter Wertpapierbörse gelisteten Unternehmen daraufhin ausgewertet, welche Kodexregelungen aus inhaltlichen Gründen abgelehnt werden. Die konkreten Ablehnungsbegründungen wurden KI-gestützt inhaltlich analysiert. Ferner erfolgte eine Befragung der Unternehmen zur praktischen Anwendung ausgewählter Bestimmungen. Im ersten Teil des Beitrags werden neben der Erläuterung der Konzeption der Studie und Kennzahlen zur allgemeinen Kodexbefolgung diejenigen neuralgischen Kodexbestimmungen eingehender betrachtet, die sich auf die Nachhaltigkeit der Unternehmensführung sowie die Zusammensetzung und Organisation der Organe beziehen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 258024 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-10-31
  • ⚙258024
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2673-2674
  • Marc Nürnberger
GrESt2Go #5: Rückabwicklung von Share Deals

Wird (unbeabsichtigt) GrESt ausgelöst, kann diese grds. durch eine Rückabwicklung des Grunderwerbs nach § 16 GrEStG wieder beseitigt werden. Diese Möglichkeit gibt es auch bei den grunderwerbsteuerlich besonders komplexen Share Deals. Der vorliegende Beitrag gibt eine Übersicht über die Chancen und Hürden bei der grunderwerbsteuerlichen Rückabwicklung von Share Deals.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 258022 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-10-31
  • ⚙258022
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M4-M5
  • Volker Serth
Kürzung des Weihnachtsgeldes wegen Streik

Mit dieser Frage hat sich das ArbG Offenbach in seinem Urteil vom 28.08.2025 (10 Ca 57/25) befasst und entschieden: Der Arbeitgeber durfte das Weihnachtsgeld anteilig kürzen, soweit Arbeitnehmer infolge von Streiktagen fehlten – allerdings nur unter engen Voraussetzungen.

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  • 2025-10-31
  • ⚙258021
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M9
Neue Löschfristen für private Wirtschaftsauskunfteien

Die Neufassung des CoC trägt der EuGH-Rechtsprechung zur Verarbeitung des Datums der Restschuldbefreiung Rechnung. Die Folgen für die Praxis sind weitreichend.

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  • 2025-10-31
  • ⚙257994
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2700
  • Günter Seulen; Antonia Timpanidis
Unzulässige Kombination von Ausgliederung und Sachagio bei der Einbringung eines einzelkaufmännischen Unternehmens

Soll ein einzelkaufmännisches Unternehmen als Sachagio im Wege der Ausgliederung in eine GmbH eingebracht werden, ist nach Auffassung des KG Berlin zwingend ein Verzicht auf die Gewährung neuer Anteile erforderlich. Das erschwert für Einzelkaufleute steuergünstige Umstrukturierungen.

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  • 2025-10-31
  • ⚙257977
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2690-2699
  • Gregor Thüsing; Moritz Brinkmann
Fristen der Datenspeicherung durch Kreditauskunfteien

Die Ausführungen beruhen auf einer Anregung aus der Praxis, die uns wert schien, wissenschaftlich vertieft zu werden. Wir sind gespannt auf die Diskussion.

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  • 2025-10-31
  • ⚙257970
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2704-2708
  • Klaus Friedrich; Lars Hinrichs; Claudia Veh
Der Regierungsentwurf des BRSG 2.0 2025

Die Bundesregierung hat am 03.09.2025 den Regierungsentwurf (RegE 2025) zum Zweiten Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (BRSG 2.0) veröffentlicht. Der vorliegende Beitrag fasst die wesentlichen Erkenntnisse aus dem RegE 2025 zusammen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 17.10.2025 den RegE 2025 in den in diesem Beitrag besprochenen Themen mitgetragen.

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  • 2025-10-31
  • ⚙257957
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2711
  • Maximilian Baur
Personalisierte E-Mail-Adressen für einzelne Betriebsratsmitglieder

Mitglieder des Betriebsrats können vom Arbeitgeber verlangen, dass ihnen individualisierte E-Mail-Adressen zur Verfügung gestellt werden. Das LAG Niedersachsen entschied, dass dies zur Sicherstellung einer zeitgemäßen und vertraulichen Kommunikation mit den vom Betriebsrat vertretenen Arbeitnehmern sowie Externen erforderlich sei. Da die Betriebsratsmitglieder ein eigenes Recht geltend machten, seien sowohl ein Betriebsratsbeschluss als auch die Beteiligung des Betriebsrats entbehrlich.

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  • 2025-10-31
  • ⚙257934
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2710
  • Claudia Posluschny; Hannah Dieterich
Druck der Belegschaft allein rechtfertigt keine Druckkündigung

Druckkündigungen können nur bei Vorliegen strenger Voraussetzungen gerechtfertigt sein. Arbeitgeber dürfen dem Verlangen der Belegschaft auf Kündigung eines Arbeitnehmers nicht ohne Weiteres nachgeben, sondern müssen sich schützend vor den Arbeitnehmer stellen. Ohne ernsthafte, zumutbare Maßnahmen zur Konfliktlösung fehlt es in aller Regel an einem wichtigen Grund für eine betriebsbedingte Druckkündigung.

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  • 2025-10-31
  • ⚙257928
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M7
Interdisziplinärer Austausch zur Besteuerung von Kryptowerten

Anfang Juli fand das 27. Ulmer Kolloquium für Wirtschafts- und Steuerrecht an der Universität Ulm statt. „Krypto und Steuern“ lautete das diesjährige Leitthema.

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  • 2025-10-31
  • ⚙257927
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2663-2668
  • Martin Acker; Dajo Sanning; Sebastian Schmidt
Krypto und Steuern

Der Tagungsbericht fasst die Beiträge und Diskussionen des Kolloquiums „Krypto und Steuern“ zusammen. Er verdeutlicht, dass nationale Steuersysteme kryptobasierte Geschäftsmodelle teils noch nicht adäquat abbilden können. Ziel des Berichts ist es zudem, die im Kolloquium erarbeiteten Lösungsansätze – etwa zur steuerrechtlichen Behandlung von DAOs, Liquidity Pools, Mitarbeiterbeteiligungen und europäischen Transparenzinitiativen – einem breiten Fachpublikum zugänglich zu machen.

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  • 2025-10-31
  • ⚙257926
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2709
  • Sebastian Beckerle; Lukas Heber
Zuweisung einer anderen als der titulierten Beschäftigung qua Direktionsrecht – kein Einwand im Vollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO

Der (Weiter-)Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers ist – nicht nur in Bestandsstreitigkeiten – vielfach Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Von besonderer praktischer Relevanz sind dabei die vollstreckungsrechtlichen Besonderheiten. Wie das BAG jüngst abermals klarstellt, sind Arbeitgeber mit materiell-rechtlichen Einwänden innerhalb des formalisierten Zwangsvollstreckungsverfahrens stark limitiert. Insbesondere kann sich der Arbeitgeber nicht auf einen selbst herbeigeführten Wegfall der titulierten Beschäftigung berufen.

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  • 2025-10-31
  • ⚙257925
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M6
DCGK 2024: Akzeptanz, Ablehnungsgründe, Umsetzungspraxis

Der Beitrag schafft Transparenz über den Stand der Corporate-Governance-Praxis und möglicher Spannungsfelder zwischen Kodexanforderungen und betrieblicher Realität.

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  • 2025-10-31
  • ⚙257859
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2669-2672
  • Hendrik Arendt
Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz auf der Zielgeraden

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 in deutsches Recht vorgelegt. Der nun vorliegende RegE bringt den einheitlichen Sorgfalts- und Melderahmen für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen auf die Zielgerade zu mehr steuerlicher Transparenz bei Einkünften mit Kryptowerten. Auch der RegE bleibt ein Balanceakt zwischen Transparenz und Privatsphäre, aber auch eine Chance für die Etablierung von Kryptowerten als Investmentklasse.

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  • 2025-10-31
  • ⚙257857
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M10
Der (neue) RegE des BRSG 2.0: nach wie vor kein großer Wurf

Der vor Kurzem veröffentlichte RegE 2025 des BRSG 2.0 geht in die richtige Richtung, bleibt in vielen Bereichen aber hinter den Erwartungen der Praxis zurück.

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  • 2025-10-24
  • ⚙257354
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2637-2641
  • Thomas Köllmann
Entgeltgerechtigkeit oder Entgeltgleichheit?

Dass Frauen und Männer für gleiche Arbeit gleich bezahlt werden müssen, ist in der Theorie breiter Konsens. In der Realität zeigt sich ein anderes Bild. Dabei lässt sich über die Aussagekraft statistischer Kennzahlen wie des bereinigten oder unbereinigten Gender Pay Gap diskutieren. Zugleich stehen Unternehmen bei der Umsetzung der Gleichberechtigung nicht allein in der Verantwortung, sind es doch vielfach strukturelle gesellschaftliche Probleme, wie fehlende Betreuungsmöglichkeiten für den Nachwuchs oder klassische gesellschaftliche Rollenbilder, die zu einem nicht zu leugnenden Gender Pay Gap führen. Entsprechend ist das Thema Geschlechtergerechtigkeit insgesamt ein zentrales Feld des politischen wie auch gesellschaftlichen Diskurses. Nachfolgend wird ein Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und Europa geworfen, bevor die Regelungen der Entgelttransparenz-Richtlinie näher betrachtet und Hinweise für die praktische Umsetzung gegeben werden. Dabei wird auch der Frage nachgegangen, ob Gerechtigkeit auch zwingend Gleichheit beim Entgelt bedeuten muss.

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  • 2025-10-24
  • ⚙257353
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2585-2587
  • Norbert Roß; Theresa Ummenhofer
Keine Bilanzverlängerung durch Rechnungsabgrenzungsposten

Bei der Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten sind nach vielfach vertretener Auffassung auch Nicht-Zahlungsvorgänge zu berücksichtigen. Dies sei u.a. bei Forderungs- und Verbindlichkeitszugängen der Fall. Teilweise wird in diesem Zusammenhang auch lediglich auf Forderungen und Verbindlichkeiten rekurriert, die fällig seien. Dabei wird jedoch übersehen, dass bei der bilanziellen Erfassung das handelsrechtliche Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 2 HGB) und der Grundsatz des Nicht-Ausweises schwebender Geschäfte unterlaufen werden.

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  • 2025-10-24
  • ⚙257338
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M8
Gemeinschaftsdiagnose Herbst gibt wichtige Reformimpulse

Führende Wirtschaftsforschungsinstitute werfen fundamentale Fragen zur Zukunft der Wirtschaftspolitik auf. Daraus ergeben sich wesentliche steuerrechtliche Implikationen.

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  • 2025-10-24
  • ⚙257336
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2642
  • Lena Pingen
Einsetzung zweier Einigungsstellen bei unklarer Zuständigkeit von Konzern- oder Gesamtbetriebsrat

Das Anrufen der Einigungsstelle ist im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ein probates Mittel, um Uneinigkeiten der Parteien zu lösen. Dabei kann es jedoch bereits bei der Frage, welchem Betriebsrat das Mitbestimmungsrecht obliegt, zu wesentlichen Differenzen kommen. Dies kann, wie durch das LAG Köln nunmehr entschieden wurde, im Ergebnis sogar rechtfertigen, dass zwei parallele Einigungsstellen zu derselben Angelegenheit eingesetzt werden.

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  • 2025-10-24
  • ⚙257330
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2625-2629
  • Sascha Kuhn; Jan Möller
Privat beauftragt, öffentlich verwertet? Zu Funktion und rechtlichem Rahmen hybrider Untersuchungen

Hybride Untersuchungen sind Ermittlungen, bei denen staatliche Strafverfolgungsbehörden und private Akteure parallel und zumeist in gegenseitiger Kenntnis zum selben Sachverhalt tätig sind. Private Ermittlungen dienen dabei nicht nur internen Zwecken, sondern sollen auch Erkenntnisse für die Strafverfolgung liefern. Die Zusammenarbeit ist rechtlich und praktisch oft unscharf geregelt, was zu Konflikten und Risiken wie Beweisverwertungsverboten führen kann. Besonders häufig treten solche hybriden Konstellationen bei komplexen wirtschaftsstrafrechtlichen Fällen auf, in denen staatliche Behörden an Kapazitätsgrenzen stoßen.

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  • 2025-10-24
  • ⚙257327
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2622-2624
  • Karolin Fitzer; Ingo Theusinger
Bundeskabinett beschließt Novelle des LkSG

Am 03.09.2025 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Änderung des LkSG beschlossen. Die Novelle des LkSG lässt die Berichtspflicht entfallen und schränkt den Bußgeldkatalog ein, ändert jedoch nichts am Fortbestand der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten.

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  • 2025-10-24
  • ⚙257326
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M4-M5
  • Johann Sell
Einwilligung, bitte dokumentieren! – CPMP als Compliance-Booster

Einwilligungen sind das Fundament der digitalen Wirtschaft. Ob beim Newsletter-Versand, bei der Nutzung von Tracking-Tools oder im Rahmen der Vertragsabwicklung – ohne eine wirksame und nachweisbare Zustimmung der betroffenen Person drohen erhebliche rechtliche Risiken.

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  • 2025-10-24
  • ⚙257324
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M7
Tauschgeschäfte im HGB: Zeitwert vor Buchwert

Der Beitrag zeigt, warum beim Tausch mangels Kaufpreis regelmäßig der Zeitwert die Anschaffungskosten bestimmt und die Buchwertfortführung nur eine Ausnahme bleibt.

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  • 2025-10-24
  • ⚙257314
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2643
  • Kristin Frohne
Wirksamkeit einer Probezeitkündigung nach Arbeitsunfall – Kein Verstoß gegen Maßregelungsverbot oder Treu und Glauben

Ein aktuelles Urteil des LAG Hessen wirft ein Schlaglicht auf die Grenzen des Kündigungsschutzes während der Probezeit. Im Zentrum steht die Frage, ob eine Kündigung kurz nach einem Arbeitsunfall und einer Krankmeldung gegen das Maßregelungsverbot oder den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt. Der Beitrag analysiert die differenzierte Argumentation des Gerichts und zeigt, unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber auch in sensiblen Konstellationen rechtssicher kündigen können.

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  • 2025-10-24
  • ⚙257312
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2600-2602
  • Cornelia Kraft; Uwe Hohage
Das Bankenprivileg des § 19 GewStDV für Konzernfinanzierungsgesellschaften

Beim sog. Bankenprivileg geht es im Kern um die Frage, ob eine Konzernfinanzierungsgesellschaft als Kreditinstitut nach § 35c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e GewStG i.V.m. § 19 Abs. 1 Satz 1 GewStDV qualifiziert und damit von der Hinzurechnung der Schuldzinsen nach § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG ausgenommen ist. Mit seiner Entscheidung vom 21.05.2025 stellt der III. BFH-Senat klar, dass es für die Qualifizierung als Kreditinstitut i.S.d. § 19 GewStDV genügt, wenn – neben dem Überwiegen der Bankgeschäfte anhand des Aktivpostenvergleichs nach § 19 Abs. 2 GewStDV – die Bankgeschäfte gewerbsmäßig betrieben werden. Für ein gewerbsmäßiges Betreiben der Bankgeschäfte stellt der Senat – abweichend von der Auffassung des FG – nicht auf die steuerrechtlichen Kriterien des Gewerbebetriebs nach § 15 Abs. 2 EStG ab, sondern lässt vielmehr die weniger strengen aufsichtsrechtlichen Kriterien des § 1 KWG genügen.

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  • 2025-10-24
  • ⚙257306
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M10
Darum braucht es klarere Regeln für hybride Untersuchungen

Die Bedeutung hybrider Ermittlungen wächst. Wie in Projektstrukturen ohne klare Kompetenzverteilung besteht aber das Risiko, dass Aufgaben doppelt oder gar nicht erledigt werden.

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  • 2025-10-24
  • ⚙257302
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M11
Umsetzung von EU-Vorgaben aus der Entgelttransparenzrichtlinie

Die EntgTranspRL ist nicht das Ende leistungsbezogener Entgelte, zwingt Unternehmen aber, sich vermehrt mit diskriminierungsfreien Entgeltsystemen und Arbeitsbewertung zu befassen.

  • 2025-10-24
  • 🌍 1762214400000
  • ⚙257301
  • db - der betrieb
  • DB 2025, 2588-2591
  • Dorothee Amann; Joachim Brixner; Mathias Schaber
Die sog. Tauschgrundsätze im Lichte der GoB und der Bilanzgesetzhistorie

Die sog. Tauschgrundsätze, nach denen handelsrechtlich das Wahlrecht zur Buchwertfortführung, Gewinnrealisierung oder ergebnisneutralen Behandlung besteht, werden in der Literatur mangels GoB-Fundierung nahezu einhellig abgelehnt. Der Beitrag ergänzt die Diskussion durch einen Blick in die Bilanzgesetzhistorie und kommt zum selben Ergebnis, dass das Wahlrecht spätestens mit dem BilMoG und seinem Ziel, steuerrechtlich motivierte Wahlrechte zu streichen, hinfällig sei.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 257297 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-10-24
  • ⚙257297
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2605-2607
  • Matthias Loose
Signing/Closing bei Share Deals – einmal, zweimal oder doppelte Grunderwerbsteuer

Nach dem Einleitungssatz in § 1 Abs. 3 GrEStG erfolgt eine Besteuerung nach dieser Vorschrift nur, „soweit“ eine Besteuerung nach § 1 Abs. 2a oder Abs. 2b GrEStG „nicht in Betracht kommt“. Das Vorrangverhältnis soll eine zweimalige Besteuerung in bestimmten Fällen des Anteilserwerbs ausschließen. Die Finanzverwaltung geht bislang davon aus, dass dieser Vorrang nur besteht, wenn die Tatbestände gleichzeitig erfüllt sind. Soweit die Besteuerungszeitpunkte des § 1 Abs. 3 GrEStG einerseits und des § 1 Abs. 2a oder 2b GrEStG zeitlich auseinanderfallen, sollen die Tatbestände nebeneinander erfüllt sein und eine Korrektur nur unter den Voraussetzungen des § 16 Abs. 4a und 5 GrEStG möglich sein. Der BFH hat Zweifel, ob diese Rechtsauffassung mit dem Wortlaut des Gesetzes übereinstimmt.

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  • 2025-10-24
  • ⚙257280
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2603-2604
  • Jan Keesen
Rückabwicklung einer Anteilsübertragung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

(1.) Wird die Übertragung eines Anteils an einer KapGes. durch die Parteien des Kaufvertrags wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage rückgängig gemacht, kann dieses Ereignis steuerlich auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurückwirken. (2.) Die Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, müssen sich weder aus dem Vertragswortlaut ergeben noch zeitnah mit Vertragsabschluss gegenüber der Finanzverwaltung offengelegt werden. (3.) Ein Stpfl., der sich auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage beruft, muss darlegen und nachweisen, dass vor oder beim Abschluss des gestörten Rechtsgeschäfts ein Umstand erörtert worden ist, dessen Eintritt nach der gemeinsamen Vorstellung der Vertragspartner derart evident ist, dass mit ihm der Vollzug des Rechtsgeschäfts „steht und fällt“.

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  • 2025-10-24
  • ⚙257264
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M9
Neue Vorgaben zur Anwendbarkeit des Bankenprivilegs

Der BFH erläutert in einem aktuellen Urteil, was unter einem gewerbsmäßigen Betrieb von Bankgeschäften zu verstehen ist.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 257259 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-10-24
  • ⚙257259
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M6
Keine Bilanzverlängerung durch RAP bei schwebenden Geschäften

Die Ansicht, bei der Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten seien auch Forderungs- und Verbindlichkeitszugänge zu berücksichtigen, ist kritisch zu betrachten.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 257247 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-10-24
  • ⚙257247
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2592-2599
  • Christoph Schmidt
Expansive Finanzpolitik und Wachstumsschwäche: Steuerrechtliche Implikationen der Gemeinschaftsdiagnose Herbst 2025

Der Beitrag analysiert besonders relevante Impulse der zwölf Reformvorschläge der Gemeinschaftsdiagnose Herbst 2025 aus steuerrechtlicher Sicht. Im Fokus stehen Standort- statt Industriepolitik, ausgabenseitige Konsolidierung, die Rückführung der Verteidigungsausnahme in den Kernhaushalt sowie Arbeitsanreize. Auf dieser Basis werden rechtsdogmatische Grenzen, Vollzugsfragen und konkrete Hebel (Basisverbreiterung, Verlustverrechnung, Verfahrensmodernisierung) zu einer wachstums- und regelkonformen Reformagenda verdichtet.

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  • 2025-10-17
  • ⚙257049
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M8
Die Weiterbeschäftigung im Rentenalter wird wichtiger

Die Regierung will Regeln schaffen, die ein Arbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus erleichtern. Welche Folgen eine Weiterarbeit nach bislang geltendem Recht hat.

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  • 2025-10-17
  • ⚙257042
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2536-2537
  • Volker Kreft
Anwendung der Lohnsteuerklasse VI auf ausländische Arbeitnehmer

(1.) Solange der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Identifikationsmerkmale nicht mitteilt, kommt grds. Steuerklasse VI zur Anwendung. (2.) Darf der Arbeitgeber vorübergehend eine andere Steuerklasse anwenden, weil noch keine Identifikationsnummer zugeteilt wurde, ist unabhängig von einem Verschulden rückwirkend Steuerklasse VI anzuwenden, wenn die Identifikationsnummer nicht binnen drei Monaten nachgereicht wird. § 39c Abs. 1 Satz 1 EStG ist eine Rechtsfolgenverweisung. (3.) Das Erfordernis, zur Vermeidung der Steuerklasse VI eine Identifikationsnummer vorzulegen, stellt keine mittelbare Diskriminierung ausländischer Arbeitnehmer dar.

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  • 2025-10-17
  • ⚙257041
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M10
Aktuelle individualarbeitsrechtliche Entscheidungen im Überblick

Welche Themen haben die Arbeitsgerichte in der Zeit zwischen Januar und September 2025 besonders beschäftigt?

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  • 2025-10-17
  • ⚙257036
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M7
Aktivrente, bAV-Förderbetrag, Aufstockungsprämie und Co.

Der Steuergesetzgeber hat in den vergangenen Wochen eine Fülle von Rechtsänderungen im Bereich der Arbeitnehmerbesteuerung auf den Weg gebracht.

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  • 2025-10-17
  • ⚙257035
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2535-2536
  • Gary Rüsch
Steuerfreistellung des niederländischen Arbeitslohns im Ansässigkeitsstaat Deutschland auch bei Anwendung der niederländischen 30%-Regelung

Der für eine Tätigkeit im Königreich der Niederlande gezahlte Arbeitslohn eines in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Arbeitnehmers ist auch insoweit nach Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 Buchst. a DBA-Niederlande 2012/2016 unter Anwendung des Progressionsvorbehalts von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, als der Arbeitnehmer den Arbeitslohn aufgrund der sog. 30%-Regelung steuerfrei erhalten hat.

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  • 2025-10-17
  • ⚙257028
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2529-2534
  • Michelle Mund
Weiterbeschäftigung im Rentenalter: Rechtliche und versorgungstechnische Herausforderungen

Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, die Weiterarbeit von Arbeitnehmern, die das gesetzliche Rentenalter erreichen/erreicht haben, zu vereinfachen. Die Umsetzung einiger Maßnahmen (insb. die Aktivrente) wird in dem jüngst veröffentlichten RefE zum Arbeitsmarktstärkungsgesetz konkretisiert. Welche Auswirkungen die Weiterarbeit auf die bAV-Versorgungen und auf steuerlicher, arbeitsrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Ebene hat, erörtert der vorliegende Beitrag.

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  • 2025-10-17
  • ⚙256996
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  • DB 2025, 2552-2561
  • Nina Berenbrinker; Anne Sanders; Christina Hoon
Ziele und Gründe für Unternehmen mit gebundenem Vermögen: Ring-Modell

Das Thema „Unternehmen mit gebundenem Vermögen“ gewinnt zunehmend politische und gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Eine qualitative Studie, dargestellt im Ring-Modell, untersucht die Beweggründe und Ziele bestehender Unternehmen, die bereits nach diesem Konzept arbeiten.

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  • 2025-10-17
  • ⚙256981
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  • DB 2025, 2523
  • Christian Zwirner; Sebastian Schöffel
FAUB veröffentlicht erstmals seit 2019 neue Bandbreitenempfehlung für die Marktrisikoprämie

Die Markrisikoprämie stellt einen von drei Bestandteilen des Capital Asset Pricing Models (CAPM) dar, das bei kapitalwertorientierten Unternehmensbewertungen wie dem Ertragswertverfahren nach IDW S 1 herangezogen wird. Der FAUB hat in seiner Sitzung am 16.09.2025 beschlossen, seine Bandbreitenempfehlung für die Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 5,25% bis 6,75% (4,50% bis 5,75% nach persönlichen Steuern) abzusenken. Die bisherige Bandbreiteempfehlung aus dem Jahr 2019 bewegte sich zwischen 6,00% und 8,00% vor persönlichen Steuern (5,00% bis 6,50% nach persönlichen Steuern). Da die mit dem CAPM ermittelten Eigenkapitalkosten und somit auch die Marktrisikoprämie bei allen kapitalwertorientieren Unternehmensbewertungen einfließen (z.B. bei Unternehmensbewertungen nach IDW S 1 und Goodwill Impairment-Tests) hat die neue Bandbreitenempfehlung des FAUB große Auswirkungen auf die Bewertungsergebnisse.

  • 2025-10-17
  • 🌍 1761609600000
  • ⚙256967
  • db - der betrieb
  • DB 2025, 2517-2522
  • Jens Reinke; Stefan Müller
Erwartete finanzielle Effekte in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

In der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist zukünftig an verschiedenen Stellen über wesentliche Risiken und Chancen des nächsten Berichtszeitraums sowie kurz-, mittel- und langfristig erwartete finanzielle Effekte zu berichten. Letztere werden mit dem Quick Fix zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vom 11.07.2025 insgesamt erst ab dem Geschäftsjahr 2027 verpflichtend. Im Rahmen der aktuell laufenden Überarbeitung der ESRS sind im diesbezüglichen Exposure Draft (7/2025) des ESRS 2 zwei Alternativen für die vielfach kritisch gesehenen erwarteten finanziellen Effekte zur Diskussion gestellt worden. Vor diesem Hintergrund folgt zunächst eine Darstellung der aktuellen und geplanten diesbezüglichen Regelungen, um danach im Detail die sich aus diesen für den Ersteller (und den Adressaten) der Nachhaltigkeitsberichterstattung ergebende Problematik darzustellen und zu analysieren.

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  • 2025-10-17
  • ⚙256955
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  • DB 2025, M9
Werteorientiertes Wirtschaften statt Gewinnmaximierung

Was sind die Beweggründe und Ziele von Unternehmen mit gebundenem Vermögen? Diese Fragen untersucht eine qualitative Studie, dargestellt im Ring-Modell.

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  • 2025-10-17
  • ⚙256935
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  • DB 2025, 2569-2576
  • Bernd Schiefer; Iris Arnold
Rechtsprechungsübersicht zum Individualarbeitsrecht

Zuletzt ist in DB 2025 S. 1413 über aktuelle Rechtsprechung zum kollektiven Arbeitsrecht berichtet worden. Der beiliegende Beitrag zum Individualarbeitsrecht knüpft an eine Zusammenfassung der Rechtsprechung in DB 2025 S. 797 an und fasst die aus Sicht der Autoren besonders praxisrelevanten Entscheidungen kurz zusammen.

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  • 2025-10-17
  • ⚙256932
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  • DB 2025, M6
Financial Effects in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Der Beitrag stellt die Regelungen zu den erwarteten finanziellen Effekten in der Nachhaltigkeitsberichterstattung dar und nimmt Bezug auf die praktische Umsetzung.

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  • 2025-10-17
  • ⚙256913
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M4-M5
  • Nadine Lilienthal
Legal Context Engineering

KI ist zunehmend Bestandteil der juristischen Arbeit und zugleich Auslöser grundlegender Identitätsfragen. Der Beitrag zeigt die Bedeutung von Legal Context Engineering, das über klassisches Prompting hinausgeht, indem es Rollenzuweisung, Quellensteuerung, Formatvorgaben und Maßnahmen zur Qualitätssicherung integriert, um die Vorhersehbarkeit und Verlässlichkeit von KI-gestützter Rechtsberatung zu erhöhen.

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  • 2025-10-17
  • ⚙256892
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  • DB 2025, 2525-2528
  • Walter Niermann
Rechtsänderungen im Bereich der Arbeitnehmerbesteuerung ab 2026

Der Steuergesetzgeber hat in den letzten Wochen eine Fülle von Rechtsänderungen im Bereich der Arbeitnehmerbesteuerung auf den Weg gebracht, deren Kenntnis für den mit der Lohnabrechnung befassten Steuerpraktiker unerlässlich ist. In diesem Beitrag werden die geplanten Neuregelungen im Zusammenhang dargestellt und zu bereits jetzt erkennbaren Zweifelsfragen Lösungsansätze aufgezeigt.

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  • 2025-10-17
  • ⚙256838
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  • DB 2025, 2577
  • Jessica Blattner
BAG konkretisiert Anforderungen an Unterlassungsansprüche von Minderheitsgewerkschaften bei Tarifkollisionen nach § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG

Mit seiner Entscheidung konkretisiert der 4. Senat des BAG die Voraussetzungen für Unterlassungsansprüche einer Minderheitsgewerkschaft im Fall einer Tarifkollision. Im Fokus steht dabei die Frage, ob und unter welchen Bedingungen die Anwendung eines verdrängenden Mehrheitstarifvertrags auf Mitglieder der konkurrierenden Gewerkschaft unzulässig ist. Das Gericht stellt dabei hohe Anforderungen an die Bestimmtheit der Klageanträge und betont die begrenzte Reichweite der Verdrängungswirkung nach § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG.

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  • 2025-10-02
  • ⚙255324
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  • DB 2025, 2463-2465
  • Carsten Höink
Finanzverwaltung ersetzt bisherige Auffassung zur Umsatzsteuer bei Online-Veranstaltungen

Spätestens seit der Corona-Pandemie gehören Online-Veranstaltungen zum festen Bestandteil vieler Bildungsdienstleister, Kultur-, Kunst- und Veranstaltungsanbieter. Auch für reine Freizeit- und Sportangebote sind Online-Kurse nicht mehr wegzudenken. Ob Yoga- oder Spinningkurs, berufliches Webinar oder Symphoniekonzert – die Angebote sind vielfältig. Betroffen sind in erster Linie reine Online-Angebote sowohl im Live-Stream als auch als Aufzeichnung oder als hybride Veranstaltungen. Unternehmen nutzen die virtuellen Online-Angebote auch vielfach unter Kostengesichtspunkten, da Reisekosten und Reisezeiten für Unternehmensangehörige entfallen. Zugleich können bei einer virtuellen Leistung nicht nur Reisezeiten und Reisekosten gespart werden, sondern es können auch Lücken in der Flächenabdeckung geschlossen werden, wie die Online-Sprechstunden von Ärzten, Notdiensten oder Telenotärzten zeigen.

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  • 2025-10-02
  • ⚙255318
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  • DB 2025, 2449-2458
  • Moritz Bassemir; Zoltán Novotny-Farkas; Philipp Röder
Der Rückzug vom Kapitalmarkt: Eine deskriptive Analyse von Delistings in Deutschland

Delistings haben sich mittlerweile als ein fester Bestandteil im Rahmen des „Going-Private Playbook“ von Investoren im deutschen Kapitalmarkt etabliert. Die empirische Analyse zeigt, dass die angebotene Gegenleistung regelmäßig dem gesetzlichen Mindestgebot entspricht, aber gegenüber dem Schlusskurs vor der Delisting-Ankündigung eine durchschnittliche Prämie von 5,7% impliziert. Der gesetzliche Mindestgebotspreis leitet sich in den überwiegenden Fällen (53,3%) durch Vorerwerbe und nicht den durchschnittlichen Börsenkurs ab. Es wurden im Durchschnitt 32,2% von den im Rahmen des Delisting-Angebots adressierten Aktien angedient.

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  • 2025-10-02
  • ⚙255305
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  • DB 2025, 2507
  • Stephan Sura
Treuwidrigkeit einer Kündigung in der Probezeit unmittelbar nach Übernahmezusage

Erklärt der Vorgesetzte eines Arbeitnehmers gegenüber diesem am Ende der Probezeit, dass er übernommen wird, schafft dies einen Vertrauenstatbestand im Hinblick auf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Ende der Probezeit, weshalb eine unmittelbar nachfolgende Kündigung gem. § 242 BGB treuwidrig und damit unwirksam ist.

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  • 2025-10-02
  • ⚙255278
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  • DB 2025, 2466-2469
  • Andreas Kowallik
Steuerliche Bedeutung des One Big Beautiful Bill Act für US-Investitionen von deutschen Unternehmensgruppen

Am 04.07.2025, dem US-Nationalfeiertag, unterzeichnete Präsident Trump den One Big Beautiful Bill Act (OBBBA). Dieser diente primär der Verlängerung der zum 31.12.2025 auslaufenden Regelungen des Tax Cuts and Jobs Acts aus Präsident Trumps erster Amtszeit, er enthielt aber – nicht überraschend nach seiner zweiten Amtseinführung – auch noch eine neue US-KapESt-Regel (Sect. 899), um Druck auf US-Handelspartner auszuüben, die die Digitalsteuer oder Säule Zwei umgesetzt haben. Sect. 899 wurde nach der G7-Erklärung vom 18.06.2025 zu Säule Zwei gestrichen. Der Beitrag gibt einen OBBBA-Kurzüberblick und -ausblick für deutsche Konzerne mit US-Investitionen oder -plänen.

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  • 2025-10-02
  • ⚙255209
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  • DB 2025, 2484-2491
  • Martin Schockenhoff; Sima Samari
Die Stiftung von Todes wegen

Die Gründung einer Stiftung von Todes wegen bietet sich an, wenn der Erblasser sein Vermögen zu Lebzeiten nicht hergeben kann oder möchte, ebenso wenn ihm die Zeit oder Kraft fehlt, die Stiftung noch zu Lebzeiten zu errichten. Über eine Stiftung von Todes wegen kann er außerdem den Anfall der Erbersatzsteuer hinauszögern und eine Vermögensseparierung im Todesfall erreichen, um die Verschonungsbedarfsprüfung abzusichern und zu optimieren. Neben diesen Vorteilen bestehen bei der Stiftung von Todes wegen jedoch auch Unwägbarkeiten und Risiken, die frühzeitig bei der Nachfolgeplanung berücksichtigt werden sollten.

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  • 2025-10-02
  • ⚙255201
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M6
Börsenrückzüge in Deutschland: Empirischer Überblick 2015–2024

Delistings sind im deutschen Kapitalmarkt zum Standardinstrument des Going-Private geworden. Eine empirische Analyse wertet 150 Delisting-Fälle gem. § 39 BörsG aus.

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  • 2025-10-02
  • ⚙255199
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  • DB 2025, M8
Kehrtwende bei der Umsatzsteuer für Online-Veranstaltungen

Mit einem neuen Schreiben vom 08.08.2025 klärt das BMF offene Punkte zu der Frage, wie Online-Kurse, Streamings oder Downloads umsatzsteuerlich behandelt werden.

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  • 2025-10-02
  • ⚙255185
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  • DB 2025, M7
Zwei BFH-Urteile mit Grundlagencharakter

Der BFH hat wichtige Fragen zur gewerbesteuerlichen Behandlung einer Veräußerung doppelstöckiger Personengesellschaftsanteile beantwortet.

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  • 2025-10-02
  • ⚙255173
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  • DB 2025, 2469-2471
  • Daniel Sommer
GrESt2Go #4: Erwerbsfiktionen durch Anteilsvereinigung und Anteilsübertragung (§ 1 Abs. 3 GrEStG)

Die Besteuerung von Grundstückstransaktionen über Share Deals hat in den letzten Jahren erhebliche Aufmerksamkeit erfahren. § 1 Abs. 3 GrEStG fingiert bei bestimmten Anteilsbewegungen einen Grundstückserwerb und unterwirft ihn der GrESt. Der folgende Beitrag bietet einen systematischen Überblick über die Norm, erläutert ihre Tatbestände sowie Abgrenzungen und weist auf zentrale Auslegungs- und Praxisprobleme hin.

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  • 2025-10-02
  • ⚙255149
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M10
Übergang in den Ruhestand: Steuer- und beitragsrechtliche Fragen

Eine reduzierte Erwerbstätigkeit plus Flexirente und Zeitwertkonto eignet sich, um Arbeitszeit, Vergütung und Versorgung bei rentennahen Jahrgängen in Einklang zu bringen.

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  • 2025-10-02
  • ⚙255137
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M4-M5
  • Saskia MacLaughlin; Maximilian Plote
(Kein) Digitales Zugangsrecht der Gewerkschaft zum Betrieb?

Durch Homeoffice und mobiles Arbeiten reduziert sich die Anwesenheit von Mitarbeitern im Betrieb. Folgt daraus neben dem physischen Zutrittsrecht ein digitales Zugangsrecht der Gewerkschaften? Das BAG entschied „ja, aber nicht so“.

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  • 2025-10-02
  • ⚙255115
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  • DB 2025, 2459-2462
  • Ulrich Prinz
Neue BFH-Rechtsprechung zur gewerbesteuerlichen Behandlung einer Veräußerung doppelstöckiger Personengesellschaftsanteile

Mehrstöckige PersGes., die im deutschen Mittelstand recht verbreitet sind, werfen etliche bislang noch nicht rechtssicher gelöste Ertragsteuerfragen auf. Der IV. Senat des BFH hat sich in einer kürzlich veröffentlichten Grundlagenentscheidung vom 08.05.2025 mit der gewerbesteuerlichen Behandlung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung an einer Ober-PersGes. befasst und spricht sich für einen einheitlichen Veräußerungsvorgang aus. Eine „Durchstockung“ auf stille Reserven in der Unter-PersGes. erfolgt nicht. Dies war im Streitfall von Nachteil, weil die Unter-KGs gewerbesteuerbefreite Krankenhäuser und Kliniken betrieben. Eine zweite, teils wortgleiche Entscheidung des IV. Senats mit identischem Datum erweitert den Blick auf verfahrensrechtliche Aspekte einer atypisch stillen Beteiligung an dem Veräußerungsgegenstand. Die Beurteilungsfeinheiten mitunternehmerischer Innengesellschaften werden offensichtlich. Der Beitrag versucht aus besteuerungspraktischer Sicht eine steuersystematische Einordnung der beiden Urteile, die weitere wichtige Mosaiksteine im System transparenter Mitunternehmerbesteuerung sind.

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  • 2025-10-02
  • ⚙255097
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2506
  • Tobias Grambow
Wiederholung einer personellen Maßnahme

Hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor Durchführung einer personellen Maßnahme nicht ordnungsgemäß beteiligt, muss er die Maßnahme auf Antrag des Betriebsrats gem. § 101 BetrVG aufheben. Möchte er sie erneut durchführen, muss er die ursprüngliche Maßnahme zunächst abbrechen. Hat der Arbeitgeber das Verfahren der §§ 99, 100 BetrVG beachtet, bedarf es einer solchen Aufhebung vor einer erneuten Einleitung nicht.

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  • 2025-10-02
  • ⚙255064
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M9
Vorteile und Risiken der Errichtung einer Stiftung von Todes wegen

Eine Stiftung von Todes wegen bietet unbestreitbare Vorzüge. Die damit verbundenen Unsicherheiten lassen sich durch eine vorausschauende Gestaltung (weitgehend) beseitigen.

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  • 2025-10-02
  • ⚙255051
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2499-2505
  • Sven Beste; Thomas Haßlöcher; Katharina Meurs; Sebastian Walthierer
„Mehr Flexibilität wagen!“ – Flexible Gestaltungsmodelle für den Übergang in den Ruhestand (Teil 2)

Durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen ergeben sich für Arbeitnehmer starke Anreize, die letzte Phase des Arbeitslebens und den Übergang in den Ruhestand neu zu gestalten. Flexibilität spielt dabei eine immer größere Rolle. Im ersten Teil des Beitrags (DB 2025 S. 1486) wurden mögliche Gestaltungsmodelle beschrieben und arbeits- sowie sozialversicherungsrechtliche Problemstellungen beleuchtet. Im zweiten Teil soll nun neben steuerrechtlichen Gesichtspunkten die beitragsrechtliche Dimension in der Sozialversicherung im Mittelpunkt stehen. Insgesamt wirbt der Beitrag für eine zeitgemäße Sicht auf Arbeitsleben und Ruhestand.

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  • 2025-09-26
  • ⚙254896
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2315-2322
  • Catja Dickmann; Isabel von Keitz
Empfehlung der EU-Kommission für den VSME

Insb. KMU stehen nach der Veröffentlichung einer Empfehlung der EU von Ende Juli 2025 vor der Frage, für welche Unternehmen der VSME aktuell sowie künftig relevant ist und was bei der (Erst)Anwendung zu beachten ist. Der Beitrag soll Hilfestellung zur Beantwortung dieser Fragen geben, indem die Chronologie der EU-Regulatorik zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, der aktuelle und potenzielle VSME-Anwenderkreis, die Inhalte des aktuellen VSME und der verschiedenen Unterstützungsmaterialien sowie die Pros und Contras der Anwendung dargestellt und analysiert werden.

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  • 2025-09-26
  • ⚙254893
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  • DB 2025, 2428
  • Felix Arnold; Jonas Hendricks
Schadensersatzanspruch aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO bei Kontrollverlust über Daten auch bei Weitergabe an zur Verschwiegenheit verpflichtete Dritte

Ein immaterieller Schaden i.S.d. Art. 82 Abs. 1 DSGVO besteht bereits dann, wenn der Betroffene einen Verlust über die Kontrolle seiner personenbezogenen Daten erleidet. Dies ist insb. dann der Fall, wenn die Daten an unberechtigte Dritte weitergegeben werden. Verschwiegenheitspflichten solcher Dritter schließen einen immateriellen Schaden nicht aus, können sich aber auf die Höhe des Schadensersatzanspruchs auswirken.

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  • 2025-09-26
  • ⚙254892
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M11
Zuständigkeit der Hauptversammlung bei Strukturänderung

Begründen Kapitalerhöhungen bei Tochtergesellschaften eine Zuständigkeit der Hauptversammlung der Muttergesellschaft? Dies Frage beschäftigte jetzt das OLG Köln.

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  • 2025-09-26
  • ⚙254887
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2416-2419
  • Hartwin Bungert; Marc Zuber
Zuständigkeit der Hauptversammlung für Kapitalerhöhung und IPO bei einer Tochtergesellschaft

Ob Kapitalerhöhungen auf Ebene von Tochtergesellschaften eine (ungeschriebene) Zuständigkeit der Hauptversammlung der Muttergesellschaft begründen können, ist seit Langem umstritten. Jetzt hatte das OLG Köln in seinem Urteil vom 26.06.2025 (Az. 18 U 7/23, ZIP 2025 S. 1856) Gelegenheit, sich mit diesem Themenkomplex auseinanderzusetzen – konkret für den Fall einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital bei einer Tochtergesellschaft. Das OLG Köln konkretisiert darin die zeitlichen und sachlichen Grenzen, innerhalb derer Aktionäre gegen solche Maßnahmen vorgehen können. Ob auch die Schaffung eines genehmigten Kapitals bei einer Tochtergesellschaft eine Holzmüller-Maßnahme darstellt, musste das OLG Köln zwar nicht beantworten. Das Urteil bietet jedoch Anlass, auch diese Frage erneut in den Blick zu nehmen.

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  • 2025-09-26
  • ⚙254843
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2437
  • Alexander Bissels; Stefan Steeger
Rechtzeitige Einleitung des Verfahrens nach § 17 Abs. 2 KSchG durch Übergabe eines Interessenausgleichs

Die Entscheidung des LAG Nürnberg befasst sich mit der Frage, ob ein Konsultationsverfahren nach § 17 Abs. 2 KSchG bereits durch die Übergabe eines Entwurfs für einen Interessenausgleich wirksam eingeleitet werden kann. Darüber hinaus hatte das Gericht darüber zu befinden, ob Maßnahmen der Kommanditistin, bspw. die Veräußerung des Betriebsgrundstücks, der Arbeitgeberin zugerechnet werden können.

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  • 2025-09-26
  • ⚙254841
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2431-2436
  • Philipp Schäuble; Sophia Bruckdorfer; Benedikt Bögle
Betriebsvereinbarungen nach § 37 Abs. 4 BetrVG

Das BGH-Urteil zur Untreue-Strafbarkeit bei überhöhter Betriebsratsvergütung hat in der Praxis zu Rechtsunsicherheit geführt. Der Gesetzgeber hat zwischenzeitlich reagiert: Schließen die Betriebsparteien eine Betriebsvereinbarung zur Bildung von Vergleichsgruppen, können deren Festsetzungen sowie die hiernach gebildeten Vergleichsgruppen gerichtlich nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden und sind mithin privilegiert. Zur Reduzierung arbeits- und strafrechtlicher Risiken ist Unternehmen der Abschluss einer solchen Betriebsvereinbarung grds. zu empfehlen. Der Beitrag beleuchtet mögliche Inhalte der Betriebsvereinbarung sowie die Reichweite der Privilegierung.

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  • 2025-09-26
  • ⚙254836
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  • DB 2025, 2383-2386
  • Inge Wulf; Patrick Velte
Die Gesetzentwürfe zur CSRD-Umsetzung und zur Änderung des LkSG

Die Bundesregierung hat am 03.09.2025 die beiden Gesetzentwürfe zur Umsetzung der CSRD in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung (im Folgenden: RegE CSRD-UmsG) und zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) (im Folgenden: RegE LkSG-ÄG) veröffentlicht. Der RegE CSRD-UmsG weist gegenüber dem vorangegangenen Referentenentwurf (RefE) nur marginale Unterschiede auf. Die geplanten Änderungen des RegE LkSG-ÄG, dem ein am 29.08.2025 veröffentlichter RefE vorausging, sind dagegen neuartig. Der vorliegende Beitrag stellt zentrale Inhalte der beiden Gesetzentwürfe vor und würdigt ausgewählte Aspekte kritisch.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 254820 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-09-26
  • ⚙254820
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  • DB 2025, 2395-2401
  • Hans-Peter Huber; Wolfram Kubot
Tax Target Operating Model – Der Weg zur effizienten und resilienten Steuerfunktion

Die Steuerfunktion von Unternehmen steht vor einem Wendepunkt: Die zunehmende Steuergesetzgebung, die Digitalisierung der Geschäftsmodelle sowie Kostendruck erfordern eine strategische Neuausrichtung. Das Tax Target Operating Model bietet einen betriebswirtschaftlichen Umsetzungsansatz, mit dem sich die Steuerfunktion als aktiver Wertschöpfungstreiber etablieren lässt. Durch den Einsatz von Agentic AI, die Integration von Tax Data Management und die Gestaltung agiler Organisationsstrukturen schafft das Tax TOM Resilienz und Effizienz. Der Beitrag zeigt praxisnahe Ansätze zur Transformation der Steuerfunktion und macht deutlich, wie Unternehmen Compliance sicherstellen, steuerliche Risiken minimieren und gleichzeitig ihre strategische Position stärken können.

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  • 2025-09-26
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  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M9
Steuerberaterbranche im Umbruch

KI und Mandantenbedürfnisse zwingen zum Rollenwechsel. Kanzleien müssen sich von der reinen Deklaration lösen und als umfassende Business-Advisory-Plattformen neu erfinden.

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  • 2025-09-26
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  • DB 2025, 2420-2427
  • Gerhard Grüter
Der gestohlene Optionswert – Fortbestehende Schutzlücken beim regulären Delisting auch nach dem ZuFinG II-E

Im Zentrum der dogmatischen Auseinandersetzung um das reguläre Delisting nach § 39 Abs. 2 BörsG steht die Frage nach dem angemessenen Ausgleich für den Verlust der durch die Börsennotierung vermittelten mitgliedschaftlichen Rechtsposition. Der aktuelle Entwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG II) postuliert Änderungen in Form einer „kleinen Delisting-Reform“. Der Beitrag untersucht die ökonomischen Auswirkungen der derzeitigen gesetzlichen Regelung des § 39 Abs. 2 BörsG auf Minderheitsaktionäre und greift dabei die bislang vernachlässigte Optionswertproblematik bei der Bestimmung der angemessenen Gegenleistung auf. Die entwickelten Reformvorschläge stellen Ansätze zur Überwindung der systemischen Defizite des geltenden Normengefüges wie auch des Gesetzesentwurfs zum ZuFinG II dar.

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  • 2025-09-26
  • ⚙254786
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M6
Relevanz des VSME für KMU und Tipps für dessen Anwendung

Vielen KMU ist nach wie vor unklar, ob sie in den Scope der CSRD 2.0 fallen und in welchem Umfang ESG-Berichterstattungspflichten auf sie zukommen. Eine Hilfestellung.

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  • 2025-09-26
  • ⚙254784
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M10
Mit Tax TOM zu einer effizienteren Steuerfunktion

Das Tax Target Operating Model bietet einen betriebswirtschaftlichen Umsetzungsansatz, mit dem sich die Steuerfunktion als aktiver Wertschöpfungstreiber etablieren lässt.

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  • 2025-09-26
  • ⚙254779
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M12
Betriebsvereinbarungen zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken

Betriebsvereinbarungen zur Bildung von Vergleichsgruppen für Betriebsratsmitglieder lassen sich gerichtlich nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüfen.

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  • 2025-09-26
  • ⚙254756
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2402
  • Katrin Dorn
Regierungsentwürfe für Steueränderungsgesetz 2025 und „Cuxhaven-Gesetz“ beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 10.09.2025 den Regierungsentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen, durch das Bürgerinnen und Bürger gezielt entlastet werden sollen. Der Gesetzentwurf enthält auf seinen 41 Seiten wenige Vorschläge zur Änderung der Steuergesetze. Falls dieses Gesetz das Jahressteuergesetz 2025 sein sollte, wäre es ein Änderungsgesetz mit nur wenigen Änderungen. In der Einleitung zum Entwurf heißt es, dass Steuerpolitik eine zentrale Stellschraube für einen attraktiven und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort und ein soziales Miteinander sei. Um Wohlstand und Arbeitsplätze langfristig zu sichern, entlastet die Bundesregierung Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger und erhöht die räumliche Flexibilität. Dabei stärkt auch bürgerliches Engagement das Fundament unserer Gesellschaft. Die weiteren Änderungen sind dem fachlich gebotenen Gesetzgebungsbedarf geschuldet. Zugleich hat das Kabinett das sog. Cuxhaven-Gesetz beschlossen.

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  • 2025-09-26
  • ⚙254743
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M6-M7
  • Arbeitskreis Externe Unternehmensberichterstattung (AKEU)
50 Jahre AKEU – Rückblick und Zukunftsthesen

Der Arbeitskreis Externe Unternehmensberichterstattung (AKEU) der Schmalenbach-Gesellschaft skizziert elf Zukunftsthesen zur Unternehmensberichterstattung: stärkere Integration von Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen, KI-gestützte Automatisierung, Daten- statt Dokumentenfokus, kontinuierliche IKS-Prüfung und Reporting, wachsende Stakeholder-Interaktion sowie neue Rollen für Prüfer und Governance.

  • 2025-09-26
  • 🌍 1759881600000
  • ⚙254730
  • db - der betrieb
  • DB 2025, 2389-2394
  • Volker Römermann; Roger Gothmann
Zukunft der Steuerberatung – KI zwingt eine gesamte Branche zum Rollenwechsel

Die Steuerbranche ist normalerweise eine Oase des Friedens und der formellen Höflichkeit. Man kennt sich und (zuweilen) mag man sich auch. Seitdem bekannt wurde, dass PE-Investoren bei Steuerberatungsgesellschaften im großen Stil einsteigen, ist es mit beidem vorbei. Denn der Zwist geht um weit mehr als nur Kapitalgeber und berufliche Unabhängigkeit. Es geht um die Ausrichtung der Branche an sich.

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  • 2025-09-26
  • ⚙254706
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M8
Die RegE zur CSRD-Umsetzung und zur Änderung des LkSG

Überblick über die wichtigsten Änderungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung und den lieferkettenbezogenen Sorgfalts- und Berichtspflichten.

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  • 2025-09-26
  • ⚙254696
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M4-M5
  • Hartmut L. Schwab
Warum die Steuerberatung unabhängig bleiben muss

Mitte August hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vorgelegt. Darin finden sich einige aus Sicht der Bundessteuerberaterkammer kritische Aspekte – wie etwa Befugniserweiterungen für Lohnsteuerhilfevereine und Bilanzbuchhalter. Für uns steht aber die Regelung zum Fremdbesitzverbot im Fokus. Dieses soll gestärkt werden – das begrüßen wir.

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  • 2025-09-19
  • ⚙254512
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M4-M5
  • Ramona Segler
Mehrfach-Wahlrecht von Matrix-Führungskräften

In welchen Betrieben sind Matrix-Führungskräfte, die ihre Tätigkeit in mehreren Betrieben eines Unternehmens erbringen, jeweils aktiv wahlberechtigt? Steht ihnen sogar in mehreren Betrieben und damit für mehrere örtliche Betriebsräte das aktive Wahlrecht zu? Das BAG hat nun diesbezüglich entschieden.

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  • 2025-09-19
  • ⚙254510
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2358-2359
  • Patrick Grosmann
Aktuelles zu Anwendbarkeit, Pflichten und Haftung nach der NIS-2-Richtlinie

Die NIS-2-Richtlinie formuliert einheitliche Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit. Der Anwendungsbereich wird – im Vergleich zu den bisherigen KRITIS-Regelungen nach der NIS-1-Richtlinie – deutlich ausgeweitet. Relevante Rechtsunsicherheiten bestehen noch betreffend die Anwendbarkeit (insb. die Zurechnung von Schwellenwerten) sowie die Pflichten.

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  • 2025-09-19
  • ⚙254503
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2374
  • Andreas Schubert; Xaver Koneberg
Rücksichtnahmepflichten bei Überlassung eines Dienstwagens

Verunreinigt der Arbeitnehmer einen Dienstwagen durch Rauchen im Innenraum des Pkw, schuldet er dem Arbeitgeber die entsprechenden Reinigungskosten. Die Grundsätze beschränkter Arbeitnehmerhaftung gelten in einem solchen Sachverhalt jedenfalls dann nicht, wenn die Überlassung des Pkw lediglich Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz dient. In diesen Fällen fehlt es an der betrieblichen Veranlassung.

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  • 2025-09-19
  • ⚙254501
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M9
Diese aktuellen Verfahren sollten Syndikusanwälte kennen

Wann ist ein Rechtsanwalt ein Rechtsanwalt? Diese Frage beschäftigt die Gerichte auch knapp ein Jahrzehnt nach der Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung noch intensiv.

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  • 2025-09-19
  • ⚙254499
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2373
  • Susanna Stöckert
Kein digitales Zugangsrecht der Gewerkschaften zum Betrieb

Gewerkschaften haben kein generelles digitales Zugangsrecht zu unternehmensinternen Kommunikationskanälen. In einer Arbeitswelt, die zunehmend von digitalen Formen der Kommunikation geprägt ist, hat das BAG grundlegende Fragen zur Reichweite der Koalitionsfreiheit und ihrer praktischen Ausgestaltung im Umgang mit Gewerkschaften in diesem Zusammenhang aufgezeigt. Die Urteilsanmerkung analysiert in der gebotenen Kürze die praktischen Auswirkungen der Entscheidung und zeigt auf, inwieweit das BAG digitaler gewerkschaftlicher Betätigung Grenzen setzt.

  • 2025-09-19
  • 🌍 1758844800000
  • ⚙254490
  • db - der betrieb
  • DB 2025, 2323-2326
  • Wolfgang Blumers; Lars-Henrik Kahle
Wertschöpfungsadäquate Gewinnzuteilung bei Betriebsstätten mit Einsatz von GenAI

Seit der Auseinandersetzung mit Serverbetriebsstätten und ihrer Berücksichtigung in Tz. 66 des OECD-Reports 2010 haben sich die technologischen Rahmenbedingungen personalloser Betriebsstätten verändert: Die damals in den Blick genommene Konstellation aus Server und flüchtiger Website im Rahmen des E-Commerce ist mit den nunmehr ablaufenden Interaktionen zwischen Hardwarekomponenten und generativer KI (z.B. bei Produktionseinheiten) nicht vergleichbar. Die aus diesen Software-Hardware-Interaktionen erwachsenden Wertschöpfungsbeiträge gehen über die in Tz. 66 als Anknüpfungspunkt ausgemachten bloßen Hardwareleistungen weit hinaus. Zugleich hat das Ziel wertschöpfungsadäquater Gewinnzuteilung im Wege der „BEPS-Initiative“ 2015 eine besondere Betonung erfahren. Der Beitrag zeigt auf, dass das Ziel wertschöpfungsadäquater Gewinnzuteilung mit der bislang vorgenommenen Zuteilung von „einem geringen oder gar keinem Gewinn“ an personallose Betriebsstätten jedenfalls dann in Konflikt gerät, wenn statt Personal generative KI agiert.

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  • 2025-09-19
  • ⚙254483
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M8
Von besseren Gesetzen, digitaler Verwaltung und mehr Vertrauen

Die „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ hat im Juli ihren Abschlussbericht vorgelegt. Er bietet wertvolle Ansatzpunkte für eine umfassende Modernisierung des Steuerrechts.

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  • 2025-09-19
  • ⚙254477
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2351-2353
  • Martin W. Huff
Aktuelle Rechtsprechung für Syndikusrechtsanwälte

Auch knapp zehn Jahre nach dem Inkrafttreten der neuen §§ 46 ff. der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) mit der Schaffung der Syndikusanwaltschaft gibt es weiterhin Gerichtsentscheidungen, die für die Zulassung, aber auch für die Tätigkeit der ca. 40.000 in Unternehmen, Verbänden und Vereinen tätigen Syndikusanwälte von hoher Relevanz sind. Die wichtigsten Entscheidungen werden hier aktuell vorgestellt.

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  • 2025-09-19
  • ⚙254445
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M10
Bezugnahmeklauseln bei Tarifgebundenheit beider Parteien

Tarifgebundene Arbeitgeber, die Bezugnahmeklauseln verwenden, sollten ein aktives Vertragsmanagement betreiben, um die damit einhergehenden Risiken zu minimieren.

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  • 2025-09-19
  • ⚙254426
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M7
Wertschöpfung sollte tätigkeits- und nicht personenabhängig sein

Der Einsatz von generativen KI-Systemen führt zu Veränderungen entlang der Wertschöpfungskette. Dem muss die Gewinnzuteilung an Betriebsstätten Rechnung tragen.

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  • 2025-09-19
  • ⚙254412
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2326-2336
  • Christoph Schmidt
Die Initiative für einen handlungsfähigen Staat: Relevanz und Potenziale für das Steuerwesen

Das Steuerrecht steht vor erheblichen Herausforderungen durch Komplexität, Bürokratie und unzureichende Digitalisierung, die seine Handlungsfähigkeit einschränken. Die Initiative für einen handlungsfähigen Staat schlägt strukturelle Reformen vor, darunter gründlichere Gesetzgebungsverfahren mit Praxistauglichkeitstests, innovationsoffene Regelungen und eine drastische Reduktion von Erfüllungsaufwand. Die Digitalisierung der Finanzverwaltung könnte durch ein Bundesministerium für Digitales & Verwaltung sowie standardisierte IT-Lösungen Effizienzgewinne und internationale Wettbewerbsfähigkeit fördern. Gleichzeitig erfordert ein Paradigmenwechsel hin zu mehr Vertrauen in Stpfl. eine Balance zwischen Pauschalierungen, risikobasierten Kontrollen und verschärften Sanktionen bei Missbrauch. Die Umsetzung dieser Reformen bedarf föderaler Koordination, verfassungskonformer Ausgestaltung und einer Kultur des Pragmatismus, um sowohl Verwaltungskraft als auch Bürgervertrauen nachhaltig zu stärken.

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  • 2025-09-19
  • ⚙254404
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2337
  • Katrin Dorn
BMF legt zwei Referentenentwürfe für Gesetze (StoFöG und BRUBEG) vor

Am 22.08.2025 hat das BMF einen Referentenentwurf (RefE) zum Standortfördergesetz (StoFöG) und zum Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG) veröffentlicht. Der Beitrag gibt hierzu eine Übersicht.

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  • 2025-09-19
  • ⚙254381
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2366-2372
  • Wolfgang Kleinebrink
Der richtige Umgang mit Bezugnahmeklauseln bei beiderseitiger Tarifgebundenheit

Tarifgebundene Arbeitgeber haben regelmäßig ein Interesse daran, dass für nicht tarifgebundene Arbeitnehmer die gleichen tariflichen Arbeitsbedingungen gelten wie für tarifgebundene Arbeitnehmer. Arbeitsverträge enthalten daher oftmals Klauseln, die auf Tarifverträge Bezug nehmen. Bei deren Gestaltung sind unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung des BAG insb. das Günstigkeitsprinzip und die Vorgaben des AGB-Rechts zu beachten, wenn auch der Arbeitnehmer tarifgebunden ist. Darüber hinaus sollten Arbeitgeber mögliche zukünftige Entwicklungen durch ein aktives Vertragsmanagement berücksichtigen und soweit möglich in die Risikobewertung einbeziehen.

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  • 2025-09-19
  • ⚙254380
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2354-2357
  • Lisa Reiser
Climate Lawfare in Deutschland

Ein Urteil hat Geschichte geschrieben. Es ist die Klage des peruanischen Bergbauern Saúl Luciano Lliuya gegen die RWE AG (OLG Hamm vom 28.05.2025 – 5 U 15/17, DB 2025, S. 2217). Nach knapp 10-jähriger Prozessdauer ging das Verfahren am 28.05.2025 vor dem OLG Hamm zu Ende. Der peruanische Bergbauer hat den Prozess verloren. Das Urteil ist rechtskräftig. RWE schreibt kurz darauf auf ihrer Website, Klimaaktivisten seien „auch in der 2. Instanz mit dem Versuch [gescheitert], einen juristischen Präzedenzfall zu schaffen“. Der peruanische Bergbauer erklärt hingegen zeitgleich auf der Website der Umweltorganisation Germanwatch e.V., die den Bergbauern juristisch und kommunikativ begleitet hatte, es hätten „die Berge gewonnen“. Germanwatch e.V. selbst zeigt sich ebenso siegreich: Ein Foto kurz nach Urteilsverkündigung zeigt das Klägerteam in T-Shirts mit der Aufschrift „Historic Win“. In der Mitte steht die Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen strahlend mit einem Strauß Blumen in der Hand. Wer hat den Prozess also tatsächlich gewonnen?

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  • 2025-09-12
  • ⚙254156
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2266-2267
  • Volker Kreft
Steuerliche Behandlung von Corona-Soforthilfen im Rahmen einer Einnahmen-/Überschussrechnung

Corona-Soforthilfen haben keinen Darlehenscharakter und stellen im Zeitpunkt des Zuflusses steuerpflichtige Betriebseinnahmen dar. Die Rückforderung von Corona-Soforthilfen stellt kein rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO dar.

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  • 2025-09-12
  • ⚙254096
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2306
  • Dirk H. Laskawy; Peggy Lomb
Zwischen Slogan und Sanktion: Zur Bindungswirkung von Aufhebungsvereinbarungen

Ein kreativer Slogan, der ungewöhnliche Fall eines Aufhebungsvertrags mit Vertragsstrafenregelung zugunsten des Arbeitnehmers und ein Arbeitgeber, der das nutzt, was er vertraglich ausgeschlossen hatte. In dem Urteil des LAG Sachsen geht es um mehr als 70.000 € Vertragsstrafe. Es geht um die Frage, wem Ideen wirklich gehören und was passiert, wenn sie entgegen einer Absprache doch verwendet werden.

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  • 2025-09-12
  • ⚙254095
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M8
Noch verfassungsmäßig, aber nicht wirtschaftsorientiert

Das BVerfG hat am 11.08.2025 seine lang erwartete Entscheidung zur Mindestgewinnbesteuerung veröffentlicht. Perspektivisch muss der Gesetzgeber einen Ausgleich schaffen.

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  • 2025-09-12
  • ⚙254088
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2283-2287
  • Gerd Wichmann; Michael Hackert
„Die disquotale Zurechnung der Kapitalrücklage“? – Bilanzierungs- und Besteuerungsfragen

Der BFH hat disquotale Zuordnung zu einer Kapitalrücklage einer GmbH für die Besteuerung nach dem ErbStG akzeptiert. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Teil einer Kapitalrücklage tatsächlich einem Gesellschafter zugerechnet oder zugeordnet werden kann. Zudem wird die Bedeutung für den Jahresabschluss, die Ertragsteuern und die ErbSt/SchenkSt behandelt. Es ergibt sich folgendes Ergebnis: Eine „disquotale Kapitalrücklage“ ist bei Kapitalgesellschaften zivilrechtlich nicht denkbar. Dem in die Kapitalrücklage der Kapitalgesellschaft disquotal einlegenden Gesellschafter kann schuld- oder gesellschaftsrechtlich ein wertgleiches Äquivalent eingeräumt werden. Ein derartiges Äquivalent ist erbschaftsteuerlich und ggf. im Rahmen des § 17 EStG relevant.

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  • 2025-09-12
  • ⚙254051
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2247-2249
  • Karin Braun; Joachim Brixner; Mathias Schaber
Recouponing von Zinsswaps nach HGB im Lichte der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Vorfälligkeitsentschädigungen

Basierend auf der BFH-Rspr. hat sich Gaber, DB 2025 S. 339 ff., für eine sofortige Ertragsvereinnahmung von Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit einem „marktgerechten“ Recouponing von Zinsswaps ausgesprochen. Im Folgenden wird dargelegt, dass es auf die Frage nach der wirtschaftlichen Identität von ursprünglichem und geändertem Zinsswap ankommt und für Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit einem Recouponing von Zinsswaps die passive Abgrenzung geboten ist. Außerdem wird die Bilanzierungspraxis hinterfragt, nach der nicht abgegrenzte Ausgleichs- bzw. Close-out-Zahlungen im Zinsergebnis ausgewiesen werden.

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  • 2025-09-12
  • ⚙254029
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M11
Wie lassen sich Urlaub und Arbeit rechtssicher verknüpfen?

Wer seinen Arbeitnehmern eine Workation ermöglichen will, hat dafür oft gute Gründe, steht aber vor komplexen juristischen, organisatorischen und steuerlichen Problemen.

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  • 2025-09-12
  • ⚙254026
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M6
Bilanzielle Behandlung von Recouponing-Zahlungen nach HGB

Ausgleichszahlungen beim Recouponing ähneln Vorfälligkeitsentschädigungen – entscheidend ist, ob der Vertrag wirtschaftlich fortgeführt wird.

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  • 2025-09-12
  • ⚙254008
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2305
  • Michael Dluzynski; Lea Steffen
Keine Verpflichtung zur Einleitung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens bei unwirksamer Zustimmungsverweigerung zu Umgruppierung

Der Beitrag beleuchtet die rechtliche Handhabung des § 4a TVG im Verhältnis zu den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats. Zweifel an der Methodik der Mehrheitsfeststellung allein reichen nicht aus, um einen Zustimmungsverweigerungsgrund für personelle Einzelmaßnahmen zu begründen.

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  • 2025-09-12
  • ⚙253905
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M10
Schreibt das OLG Hamm Rechtsgeschichte in Klimafragen?

Wann haften Großemittenten von CO₂ für Klimafolgeschäden? Und was bedeutet die RWE-Entscheidung des OLG Hamm für deutsche Unternehmen? Eine Einordnung.

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  • 2025-09-12
  • ⚙253901
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M7
Spezielle Prüfungsziele zur Suche nach material misstatements

Die ISAs sprechen weiterhin nur von „übergeordneten“ Zielen. Durch den Einsatz „spezieller“ Ziele könnte die Qualität einer Abschussprüfung indes deutlich verbessert werden.

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  • 2025-09-12
  • ⚙253880
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M4-M5
  • Michael Hengstmann
Warum eine Restrukturierung nicht das Ende bedeuten muss

Restrukturierung ist kein Untergang, sondern kann der Beginn einer erfolgreichen Zukunft sein – wenn sie frühzeitig, strategisch und ganzheitlich erfolgt. Ein Praxisbeispiel aus der Automobilindustrie zeigt, wie aus der Krise Transformation und Wachstum entstehen können.

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  • 2025-09-12
  • ⚙253857
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  • DB 2025, 2264-2266
  • Christian Graw
Gewerbesteuerliche Behandlung eines Anteilsveräußerungsgewinns im Fall doppelstöckiger Personengesellschaften

Die Veräußerung des Anteils an einer Oberpersonengesellschaft stellt einen einheitlichen Veräußerungsvorgang dar. Der Veräußerungsgewinn i.S.d. § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG ist nicht auf die Ebene der Unterpersonengesellschaften „durchzustocken“, soweit er auf deren stille Reserven entfällt.

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  • 2025-09-12
  • ⚙253832
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M9
Verluste im Konzern nicht verpuffen lassen

Die anhaltenden wirtschaftlichen Unsicherheiten und die jüngsten Krisen stellen Unternehmen vor erhebliche finanzielle Herausforderungen. Eine effiziente Planung der steuerlichen Verlustnutzung gewinnt vor diesem Hintergrund an Bedeutung.

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  • 2025-09-12
  • ⚙253817
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2300-2304
  • Tobias Vößing
Workation: Arbeiten, wo andere Urlaub machen

Workation und die Arbeit aus dem Ausland erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Viele Arbeitnehmer fordern diese Möglichkeit aktiv ein und viele Arbeitgeber kommen den Wünschen nach oder machen sogar proaktiv Angebote. Können Arbeitgeber jeden Wunsch in jedem Fall berücksichtigen? Welche Risiken bestehen tatsächlich? Geht von dem einen Arbeitnehmer, der aus Thailand arbeitet, wirklich ein betriebliches Risiko aus? Ein Überblick.

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  • 2025-09-12
  • ⚙253801
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2259-2263
  • Andreas Demleitner; Christoph Fischer
Verlustnutzung im Konzern

Die anhaltenden wirtschaftlichen Unsicherheiten und die jüngsten Krisen stellen Unternehmen vor erhebliche finanzielle Herausforderungen. Insb. internationale Unternehmensgruppen sehen sich vermehrt mit Verlustsituationen konfrontiert, die eine effiziente steuerliche Planung erfordern, sofern einzelne Gruppengesellschaften Verluste erwirtschaften, andere jedoch Gewinne erzielen. Die gezielte Nutzung von Verlusten innerhalb des Konzerns gewinnt daher zunehmend an Bedeutung. Dieser Beitrag beleuchtet die aktuellen Möglichkeiten und Grenzen der Verlustnutzung im Verbund und zeigt auf, wie Unternehmen ihre Gesamtsteuerlast in Krisenzeiten durch eine sinnvolle Verlustverwertung reduzieren können.

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  • 2025-09-12
  • ⚙253788
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2288-2293
  • Sebastian Harnischmacher; Moritz Pöschke
Gutes Klima für „Klimaklagen“?

Das Urteil des OLG Hamm vom 28.05.2025 über die Klage eines peruanischen Landwirts gegen den Energiekonzern RWE (OLG Hamm vom 28.05.2025 – 5 U 15/17, DB 2025 S. 2217) könnte den Auftakt für eine Welle von ähnlichen „Klimaklagen“ (zum [facettenreichen] Begriff vgl. Wagner/Ruttloff/Schuler, BB 2025 S. 67 f.) bilden. Der Kläger verlangte von RWE eine Erstattung von Kosten, die ihm zur Sicherung seines Grundstücks vor Klimafolgeschäden entstanden waren – und zwar anteilig in Höhe des Verursachungsbeitrags, den RWE durch jahrzehntelange CO₂-Emissionen zum Klimawandel geleistet hat. Das OLG hat die Klage abgewiesen. Begründet hat es dies allerdings „nur“ mit der fehlenden konkreten Gefährdung des klägerischen Grundstücks. In seiner Entscheidung hat sich das Gericht jedoch ausführlich mit der grundsätzlichen Frage befasst, ob CO₂-emittierende Unternehmen für Schäden haften, die Betroffenen durch den Klimawandel entstehen. Entgegen der bislang herrschenden Auffassung hat das OLG Hamm dies bejaht.

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  • 2025-09-12
  • ⚙253780
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2254-2258
  • Jochen Lüdicke
Mindestgewinnbesteuerung: Die BVerfG-Entscheidung und ihre Folgen

Das BVerfG hat am 11.08.2025 seine lang erwartete Entscheidung vom 23.07.2025 veröffentlicht. Es hält die durch die Einschränkung der Nutzung von Verlustvorträgen i.H.v. 30% (früher und künftig sowie bei der GewSt 40%) des den Sockelbetrag von 1 Mio. € (§ 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG, § 10a Satz 2 GewStG) übersteigenden Verlustvortrags für verfassungskonform, meint aber, dass in Sondersituationen Billigkeitsmaßnahmen in Betracht kommen können. Die Beschränkung der Verlustnutzung sei auch in Fällen, in denen der Gewinn aus einer „bilanziellen Umkehr“ des seinerzeitigen Verlustes entstehe, nicht schlechterdings verfassungswidrig. Dies gelte auch dann, wenn der verbleibende Verlust nicht mehr genutzt werden könne.

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  • 2025-09-12
  • ⚙253775
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2250-2253
  • Werner Krommes
Allgemeine Prüfungsziele reichen nicht mehr

Im Rahmen ihrer Zielsetzung sprechen die International Standards on Auditing (ISAs) merkwürdigerweise nur von den „overall objectives“. Die Qualität einer Abschlussprüfung kann jedoch entscheidend verbessert werden, wenn an den „accounting principles“ ausgerichtete Aussagen des Managements zu den „financial statements“ (sei es zur Existenz oder zur Vollständigkeit bestimmter Posten) zum Gegenstand von Prüfungszielen gemacht werden. Diese spezifischen Ziele sind dann erreicht, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Aussagen zum Abschluss, bei denen es sich bis zur Beendigung der Prüfung im Grunde nur um Behauptungen handelt, stimmen oder den rechtlichen bzw. wirtschaftlichen Bedingungen des Unternehmens nicht entsprechen.

DivRuW - Diversity in Recht und Wirtschaft | dfv Mediengruppe, Frankfurt am Main

  • 2025-10-02
  • ⚙255267
  • divruw - diversity in recht und wirtschaft
  • DivRuW 2025, 86-87
  • Christoph Oscar Hofbauer
A little respect!

Gendern, Schokoküsse und der Papst – Inklusive Kommunikation könnte so einfach sein . . .

  • 2025-10-02
  • ⚙255258
  • divruw - diversity in recht und wirtschaft
  • DivRuW 2025, 96-99
  • Melanie Lorenz
BFSG im Fokus: Zwischen Verbraucherschutz, Inklusion und Marktöffnung

Mit dem am 28. Juni 2025 in Kraft getretenen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) beginnt für Wirtschaft und Gesellschaft eine neue Etappe. Erstmals werden Unternehmen verpflichtet, bestimmte Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen nutzbar sind. Damit rückt ein gesellschaftliches Ziel in den Mittelpunkt: die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben. Barrierefreiheit ist dabei mehr als nur eine gesetzliche Vorgabe – sie steht für Inklusion, Selbstbestimmung und eine höhere Lebensqualität. Gleichzeitig eröffnet das BFSG neue Perspektiven für die Wirtschaft: Es schafft einheitliche Standards, erweitert Märkte und setzt Impulse für Innovationen.

  • 2025-10-02
  • 🌍 1760054400000
  • ⚙255230
  • divruw - diversity in recht und wirtschaft
  • DivRuW 2025, 102-105
  • Markus Lehnshack; Annika Weber
Geschlechtergerechte Sprache in Gerichtsentscheidungen

Ein Beschluss des OLG Naumburg zur geschlechtergerechten Sprache in Urteilen wirft Fragen zum Spannungsfeld zwischen Rechtsklarheit und Gleichberechtigung auf. Dieser Beitrag widmet sich daher der rechtlichen Zulässigkeit geschlechtsneutraler Formulierungen und beleuchtet ihre sozialwissenschaftliche Bedeutung für Identität, Sichtbarkeit und Macht im institutionellen Kontext der Justiz.

  • 2025-10-02
  • ⚙255176
  • divruw - diversity in recht und wirtschaft
  • DivRuW 2025, 84-85
  • Christoph Oscar Hofbauer
Einfach Gendern mit Sonderzeichen oder umständlich Gendern mit Kulturstaatsminister Weimer

Im Zentrum der immer häufiger werdenden Genderverbote stehen die Sonderzeichen: Stern, Doppelpunkt und Unterstrich sollen, geht es nach den Sonderzeichen-Gegner*innen, nicht für die Umsetzung geschlechtergerechter Sprache verwendet werden. Neutrale Formulierungen oder die Paarform (bspw. “Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter”) werden als Alternative genannt. Was dabei häufig ausgeblendet wird: die fehlende Möglichkeit, nichtbinäre Personen sprachlich gleichwertig abzubilden, sichtbar zu machen, anzusprechen. Wir haben bei Kulturstaatsminister Wolfram Weimer nachgefragt, wie er mit dieser Thematik umgeht.

  • 2025-10-02
  • ⚙255155
  • divruw - diversity in recht und wirtschaft
  • DivRuW 2025, 91-95
  • Aleksej Krystian Resmerowski
Ein Jahr SBGG – Eine Bilanz zu den erreichten Fortschritten und verbleibenden Herausforderungen

Am 1. November 2024 trat das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft und markiert einen Wendepunkt im Bereich der Personenstandsänderung für alle, deren Geschlechtsidentität vom Eintrag im Personenstandsregister abweicht. Das Gesetz soll die Selbstbestimmung in Bezug auf das Geschlecht stärken, die geschlechtliche Vielfalt entpathologisieren und die verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechte von trans-, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen verwirklichen. Nun ist es an der Zeit, eine erste Bilanz zu ziehen: Inwieweit konnte das SBGG diesen Zielen gerecht werden? Dies gilt es im Folgenden unter Heranziehung wesentlicher Regelungen des SBGG und erster Erfahrungen aus der Praxis zu beleuchten.

  • 2025-10-02
  • ⚙255148
  • divruw - diversity in recht und wirtschaft
  • DivRuW 2025, 100-101
  • Mathilde Berhault
Diversitykompetenz als Erfolgsfaktor im Public Sector Consulting

Die öffentliche Verwaltung steht unter wachsendem Druck, digitale und strukturelle Transformation gleichzeitig zu bewältigen. In diesem Spannungsfeld gewinnt externe Beratung an Bedeutung, besonders in Modernisierungsprojekten mit hoher Komplexität und politischer Sichtbarkeit. Doch erfolgreiche Beratung im Public Sector braucht mehr als Fach- und Prozesswissen: Sie erfordert auch Diversitykompetenz.

  • 2025-10-02
  • ⚙255138
  • divruw - diversity in recht und wirtschaft
  • DivRuW 2025, 110-112
  • Nadine Schulz
Wertschöpfung durch Wertschätzung – Vereinbarkeit als Führungskompetenz

Führungskräfte stehen unter Druck: Fachkräftemangel, demografischer Wandel und neue Erwartungen von Mitarbeitenden verlangen ein Umdenken. Wer führen will, muss sich kümmern – um das Team, um sich selbst, um private Verantwortung. Care ist kein weiches Thema, sondern ein wirtschaftlicher Erfolgsfaktor. “Dare to Care” steht für ein neues Führungsverständnis, das Vereinbarkeit zur Voraussetzung für Leistung macht.

  • 2025-10-02
  • ⚙255129
  • divruw - diversity in recht und wirtschaft
  • DivRuW 2025, 113-116
  • Laura-Theresa Godau
Semenya: Kein Platz im Sport für alle Frauen?

Der wohl bekannteste Fall im internationalen Sportrecht hat nach einer langen prozessualen Geschichte vor verschiedenen Gerichten im transnationalen Mehrebenensystem seinen Abschluss vor der großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gefunden. Fokus sind die verstrickten rechtlichen Probleme rund um einseitig faktisch verpflichtend wirkende Regelungen privater Verbände. Eine wahre intersektionelle Auslegung des Rechts hätte die Einbeziehung weiterer Faktoren gefordert.

  • 2025-10-02
  • ⚙255058
  • divruw - diversity in recht und wirtschaft
  • DivRuW 2025, 106-109
  • Rouven Freudenthal
Im Auge des Sturms: Aktuelle Forschungsergebnisse zur Situation queerer Menschen in Deutschland und weltweit

Die Zeiten für queere Menschen werden rauer. In den USA hat die Trump-Administration der “Wokeness” den Kampf angesagt und bereits viele Unternehmen dazu bewogen, ihre Bemühungen um Diversität herunterzufahren. Auch hierzulande wächst die Sorge vor dem Verlust von Freiheiten und Rechten. Doch wie steht es tatsächlich um die Akzeptanz von LGBTQIA+ in Deutschland und weltweit? Das Markt- und Sozialforschungsinstitut Ipsos gibt in seinem “Ipsos LGBT+ Pride Report 2025” fundierte und umfassende Einblicke in aktuelle gesellschaftliche Dynamiken und deren Implikationen für die Lebensrealität queerer Menschen. Seit 2021 beleuchtet die 26-Länder-Studie, wie sich die öffentliche Meinung zu einer Reihe von Themen entwickelt hat – vom Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare über Antidiskriminierungsgesetze bis hin zu DEI-Programmen in Unternehmen und trans* Personen im Leistungssport. Für Deutschland zeigen die Forschungsdaten einige positive Trends, global gesehen aber viele problematische Entwicklungen.

  • 2025-10-02
  • ⚙255042
  • divruw - diversity in recht und wirtschaft
  • DivRuW 2025, 88-90
  • Annabell Günther
Zulässigkeit von unterschiedlichen Regelungen zur Haarlänge von Soldatinnen und Soldaten

Soldatinnen ist das Tragen langer Haare erlaubt, Soldaten untersagt. Das Bundesverwaltungsgericht sieht darin eine zulässige Maßnahme zur Förderung von Frauen. Die Autorin stellt diese Ansicht in Frage und argumentiert, dass “lange Haare” kein geschlechtsspezifisches Merkmal darstellen und die unterschiedlichen Regelungen zur Haarlänge nicht erforderlich seien. In Anbetracht dessen nimmt sie einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 2 Satz 1 GG an und fordert eine Reform der Regelungen zur Haarlänge von Soldatinnen und Soldaten.

DK - Der Konzern | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-10-24
  • ⚙257323
  • dk - der konzern
  • DK 2025, 401-402
  • Patrick Grosmann
Aktuelles zu Anwendbarkeit, Pflichten und Haftung nach der NIS-2-Richtlinie

Die NIS-2-Richtlinie formuliert einheitliche Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit. Der Anwendungsbereich wird – im Vergleich zu den bisherigen KRITIS-Regelungen nach der NIS-1-Richtlinie – deutlich erweitert. Rechtsunsicherheiten bestehen noch mit Blick auf die die Anwendbarkeit (insb. die Zurechnung von Schwellenwerten) sowie die Pflichten.

  • 2025-10-24
  • ⚙257295
  • dk - der konzern
  • DK 2025, 381-387
  • Jens Hageböke; Gustav Liedgens
Der Buchwert ist die Untergrenze des umwandlungssteuerlichen Bewertungswahlrechts – Anmerkung zu FG Hessen vom 24.06.2025 – 7 K 1188/21

Die Finanzverwaltung hält im aktualisierten Umwandlungssteuererlass (UmwStE 2025) trotz Kritik im Schrifttum unverändert daran fest, dass der antragsbasierte Ansatz der übertragenden Wirtschaftsgüter (bzw. bei Einbringungen i.S.d. §§ 20, 24 UmwStG das eingebrachte Betriebsvermögen) mit den Buchwerten ausscheidet, wenn am steuerlichen Übertragungsstichtag der gemeine Wert der Sachgesamtheit den Buchwert unterschreitet (Rn. 03.12 UmwStE 2025). Stattdessen sollen zwingend die gemeinen Werte angesetzt werden mit der Folge der Zwangsaufdeckung stiller Lasten. Die Verfasser haben bereits an anderer Stelle dargelegt, dass die Verwaltungsauffassung nicht mit den systemtragenden Prinzipien, der Zielsetzung und den supranationalen Rechtsgrundlagen des UmwStG vereinbar ist. Mit Urteil vom 24.06.2025 (7 K 1188/21) hat das Hessische FG entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung entschieden, dass eine Buchwertfortführung auch in den vorbezeichneten Fällen möglich ist. Des Weiteren hat das Hessische FG es als ausreichend erachtet, dass die für die Buchwertfortführung erforderliche Steuerverstrickung (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UmwStG) auf Gesellschafterebene erfüllt ist (entgegen Rn. 03.12 und 03.16 UmwStE). Mit Blick auf das Revisionsverfahren beim BFH (Az. IX R 15/25) beschäftigt sich der vorliegende Beitrag mit der Entscheidung des Hessischen FG zu dieser praxisrelevanten, aber umstrittenen Rechtsfrage.

  • 2025-10-24
  • ⚙257270
  • dk - der konzern
  • DK 2025, 395-399
  • Torsten Schröder
Auswirkungen des ED 2024/07 Equity Method of Accounting auf die Rechnungslegung nach HGB – Diskussion über eine Annäherung an die IFRS

Während die Equity-Methode seit Langem Bestandteil der IFRS ist, wird sie auch seit einiger Zeit in der Konzernrechnungslegung nach HGB eingesetzt. Aufgrund der knappen und offenen Formulierung der Vorschriften im HGB wird in der Kommentarliteratur zur Auslegung der Vorschriften oft auf die IFRS verwiesen. Änderungen in den IFRS haben daher mittelbar Auswirkungen auf die Anwendung der Methode nach HGB. Die IFRS sehen mit dem ED 2024/7 wesentliche Änderungen und Klarstellungen an der Equity-Methode vor. Vor allem der Wegfall der Zwischenergebniseliminierung und die Bedeutung beizulegender Zeitwerte führen zu Auswirkungen, die gegen die Grundprinzipien des HGB verstoßen. Damit entsteht für den deutschen Anwender die Frage, ob sich die Equity-Methode in Abschlüssen nach dem HGB zukünftig auch an die IFRS orientieren wird oder ob die Methode in Deutschland autark weiterzuentwickeln ist. Leider schließt das IASB die Frage, ob die Equity-Methode eine Bewertungs- oder eine Konsolidierungsmethode ist, aus einer so wesentlichen Anpassung des Standards aus. Daraus könnten auch in Zukunft noch wesentliche Ausstrahlungen auf die deutsche Rechnungslegung folgen.

  • 2025-10-24
  • ⚙257249
  • dk - der konzern
  • DK 2025, 388-394
  • Patrick Velte
Europäische Regulierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor der Kehrtwende?

Die europäischen Regulierungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung werden in der aktuellen Diskussion häufig mit einem Bürokratieaufbau gleichgesetzt, wobei die Chancen einer entscheidungsnützlichen Berichterstattung wenig thematisiert werden. Vor dem Hintergrund der Zielsetzung einer evidenzbasierten Regulierung wird im vorliegenden Beitrag nach einer vergleichenden Darstellung der zentralen Unterschiede zwischen der Non-Financial Reporting Directive (NFRD), Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), Taxonomie-VO und dem aktuellen EU-Omnibus-Paket auf zentrale empirische Befunde zu finanziellen und nachhaltigkeitsbezogenen Konsequenzen der NFRD, Taxonomie-Verordnung und CSRD eingegangen. Dem schließt sich eine kritische Würdigung zu den bisherigen Studien und zum geplanten EU-Omnibuspaket an.

  • 2025-10-24
  • ⚙257248
  • dk - der konzern
  • DK 2025, 400
  • Jan Westhues
Kein Verfall gevesteter virtueller Optionsrechte bei Eigenkündigung

Das BAG hat mit Urteil vom 19.03.2025 klargestellt, dass Verfallklauseln in virtuellen Mitarbeiteroptionsprogrammen, die den vollständigen oder beschleunigten Verfall gevesteter virtueller Optionsrechte bei Eigenkündigung vorsehen, wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam sind.

  • 2025-09-19
  • ⚙254457
  • dk - der konzern
  • DK 2025, 333-339
  • Volker Rieble
Vorrats-SE zur Mitbestimmungsmeidung

Der EuGH hat in der Olympus-Entscheidung vom 16.5.2024 auf Vorlage des BAG gegen die in Deutschland bislang vorwiegende Auffassung betont: Die Aktivierung einer Vorrats-SE löst keine Pflicht zur Nachverhandlung der Beteiligungsrechte aus. Das BAG hat am 26.11.2024 die Schlussentscheidung gefällt und folgt dem EuGH. Die ursprünglich arbeitnehmerlos und deshalb verhandlungsfrei errichtete Vorrats-SE muss diese Beteiligungsverhandlungen nicht nachholen, wenn sie selbst Arbeitnehmer einstellt oder Unternehmen mit Arbeitnehmern erwirbt. Interessanter sind zwei andere Entscheidungen vom gleichen Tag, in denen das BAG den Eintritt einer Vorrats-SE in eine KG beurteilte – unter Verdrängung der bisherigen Komplementär-KapGes. – wodurch § 4 MitbestG „ausgeknipst“ werden könnte. Beide Verfahren 1 ABR 3/23 und 1 ABR 6/23 hatten die Brose SE & Co. KG zum Gegenstand. Auch hier betont das BAG, es gebe keine Nachverhandlungen und auch das Missbrauchsverbot könne diese nicht gebieten. In ihrer Gesamtschau konturieren die drei Entscheidungen des BAG das Recht zur Aktivierung einer Vorrats-SE umfassend neu. Mitbestimmungsmeidung und Mitbestimmungsflucht sind deutlich leichter geworden. Europarechtlich bleibt allein der Missbrauchsvorwurf – der im Tatbestand ungeklärt und in der Rechtsfolge unzureichend ist.

  • 2025-09-19
  • ⚙254434
  • dk - der konzern
  • DK 2025, 349-355
  • Martin Stawinoga
Der Prüfer eines Nachhaltigkeitsberichts – ausschließlich WP oder auch Umweltgutachter und technische Sachverständige?

Wenngleich die Nachhaltigkeitsberichterstattung in den vergangenen Jahren eine erhebliche Bedeutungszunahme erfahren hat, sind zahlreiche Detailaspekte im Zusammenhang mit der Aufstellung, Prüfung und Offenlegung eines Nachhaltigkeitsberichts weiterhin nicht geklärt. Exemplarisch gilt es die Themenstellung hervorzuheben, welche externe Prüfungsinstanz künftig die Angaben des Nachhaltigkeitsberichts verifizieren soll. Hierfür kommen grds. zum einen Vertreter des Berufsstands der WP und zum anderen unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen – bspw. Umweltgutachter – in Frage. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) beinhaltet Mitgliedstaatenwahlrechte hinsichtlich der Prüfungsinstanz. Am 10.07.2025 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen neuen RefE zur Transformation der CSRD in nationales Recht vorgelegt. Der Gesetzgeber plant die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts als Vorbehaltsaufgabe für die Vertreter des Berufsstands der WP auszugestalten. In diesem Zusammenhang sind 73 Stellungnahmen eingegangen. In rund der Hälfte der Stellungnahmen wird die Prüfungsinstanz im Kontext der Prüfung eines Nachhaltigkeitsberichts thematisiert. Angesichts dieser Resonanz wird im vorliegenden Beitrag zunächst die geplante Ausübung des Mitgliedstaatenwahlrechts seitens des BMJV erörtert und anhand der eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und kritisch gewürdigt.

  • 2025-09-19
  • ⚙254424
  • dk - der konzern
  • DK 2025, 340-348
  • Hans-Joachim Böcking; Noellè Alicia Stein
Aktivierung von Sanierungsmaßnahmen und Entsorgungsverpflichtungen im Jahres- und Konzernabschluss für einen informationsorientierten Klima- und Umweltschutz

Die Sensibilisierung der Gesellschaft für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen stellt bilanzierende Unternehmen vor gravierende bilanzielle Herausforderungen. Mit Blick auf ein modernes GoB-Verständnis i.S. der Heranziehung von internationalen Rechnungslegungsstandards für Geschäftsvorfälle, die im HGB nicht explizit geregelt sind, sollen Überlegungen für eine Reform bezüglich der Ermittlung von nachträglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Sanierungsmaßnahmen und der Bruttobilanzierung bei Rückstellungen für Entsorgungsverpflichtungen angestellt werden.

  • 2025-09-19
  • ⚙254405
  • dk - der konzern
  • DK 2025, 358
  • Nikolai Weber
Keine faktische Geschäftsführung durch Sanierungsberater

Der Pflichtenkatalog bei Eintritt der Insolvenzreife einer juristischen Person trifft grds. nur den, der formal Geschäftsleiter der juristischen Person ist. Mit dem sog. faktischen Geschäftsführer können diese Pflichten – und damit die Haftung bei deren Verletzung –auch eine Person treffen, die nicht formal Geschäftsleiter ist. Das OLG Schleswig hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit den Voraussetzungen auseinandergesetzt, die an eine faktische Geschäftsführung zu stellen sind.

  • 2025-09-19
  • 🌍 1759104000000
  • ⚙254360
  • dk - der konzern
  • DK 2025, 356-357
  • Georg Lanfermann; Josef Baumüller
Der RegE zum CSRD-Umsetzungsgesetz

Das Bundeskabinett hat am 03.09.2025 den Regierungsentwurf (RegE) eines Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in das deutsche Recht beschlossen. Dies erfolgte rund zwei Monate nach der (Wieder-)Veröffentlichung des Referentenentwurfs (RefE) – und über ein Jahr nach Verstreichen der von der CSRD vorgesehenen Umsetzungsfrist. Der RegE nimmt nur geringfügige Anpassungen am RefE vor und bringt damit das Bestreben des Gesetzgebers zum Ausdruck, zu einem möglichst raschen Abschluss der Rechtsumsetzung zu gelangen. Wichtige Fragen und Handlungsbedarfe, die aus dem RegE erwachsen, werden im Folgenden umrissen.

DSB - Datenschutz-Berater | dfv Mediengruppe, Frankfurt am Main

  • 2025-11-07
  • ⚙258634
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2025, 298-301
  • Fabian Teichmann
Geplante EU-„Chatkontrolle“ (CSA-Verordnung) – Grundrechtsschutz vs. Kinderschutz

Die Europäische Union diskutiert derzeit einen kontroversen Verordnungsvorschlag zur Verhinderung von Kindermissbrauch im Internet, im öffentlichen Diskurs oft als „Chatkontrolle“ bezeichnet. Ziel des Vorschlags ist es, besser gegen die Verbreitung von Kinderpornografie (CSAM) und gegen sogenannte Grooming-Fälle (sexuelle Anbahnungsversuche gegen Kinder) vorzugehen. Hierzu will die EU-Kommission Anbieter von Messenger- und Kommunikationsdiensten verpflichten, sämtliche private Chats und Nachrichten automatisiert zu scannen – bei Verdacht sollen die Inhalte dann an Behörden gemeldet werden. Die Stoßrichtung lautet: mehr Kinderschutz durch proaktive Überwachung Kritiker hingegen warnen, dies käme einer anlasslosen Grundrechte wie das Recht auf effektivem Kinderschutz und Wahrung von Grundrechten ringt Europa um einen gangbaren Weg.

  • 2025-11-07
  • ⚙258624
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2025, 303-306
  • Dominik Nikol; Simon Bähr
Wann Aufzeichnungen aus Videoüberwachungen nach Art. 15 DSGVO (nicht) herausgegeben werden müssen

Videoüberwachung ist in der Praxis ein effektives Mittel, Delikte zu verhindern bzw. aufzuklären. Der Verantwortliche kann infolge ihres Einsatzes jedoch mit Auskunftsersuchen (vermeintlich) betroffener Personen konfrontiert sein. Sofern diese nicht ordnungsgemäß bearbeitet werden, droht u. a. ein datenschutzrechtliches Bußgeld. Vor diesem Hintergrund wird im vorliegenden Beitrag auf die Frage eingegangen, ob und wann betroffene Personen einen Anspruch auf Herausgabe von Videoaufzeichnungen haben bzw. unter welchen Voraussetzungen die Herausgabe durch Verantwortliche verweigert werden kann.

  • 2025-11-07
  • ⚙258600
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2025, 314-316
  • Cay Lennart Cornelius; Lukas Grasskamp
Strengere Regeln für politische Werbung im Internet

Seit dem 10. Oktober 2025 gilt die Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) in der Europäischen Union unmittelbar. Für Verantwortliche ergeben sich daraus weitreichende Dokumentations- und Informationspflichten, die auch über die DSGVO hinausgehen. Die Berliner Aufsichtsbehörde hat in ihren FAQ die zentralen Anforderungen für die Praxis aufbereitet. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Punkte zusammen und zeigt, worauf Datenschutzbeauftragte und Verantwortliche jetzt achten müssen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258588
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2025, 307-310
  • Christian Niemeier
„Internal Risk Monitoring“ vs. Totalüberwachung: Ein schmaler Grat? Betriebsräte in Entscheidungsnot

In Zeiten zunehmender Cyber-Attacken sind technische Abwehr-Systeme dringend erforderlich. Die Bedrohungen kommen dabei von außen, aber auch von innen. Firewalls sind mittlerweile derart potent, dass die Grenzen zwischen „Internal Risk Monitoring“ und Mitarbeiterüberwachung verschwimmen. Betriebsräte stehen vor der schwierigen Frage, wo die Sicherheit aufhört und wann die Verhaltens- oder Leistungskontrolle beginnt.

  • 2025-11-07
  • ⚙258492
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2025, 317-318
  • Thomas Schweiger
Microsoft Education 365 in Österreich: Microsoft als Verantwortlicher und Anordnung zur Löschung

Die Datenschutzbehörde (DSB) in Österreich hat eine bislang nicht rechtskräftige bemerkenswerte Entscheidung (DSB, 8.10.2025 – D135.027/2025 0.477.534) getroffen: Im Zusammenhang mit der Nutzung von “Microsoft 365 Education” an österreichischen Schulen wurde nicht nur dem Bundesministerium für Bildung und der betroffenen Schule eine Verletzung der ­DSGVO attestiert. Auch die Microsoft Corporation mit Sitz in den USA wurde – entgegen ihrem eigenen Vorbringen – als eigenständig Verantwortlicher i. S. d. Art. 4 Nr. 7 ­DSGVO eingestuft und es wurde die Löschung von erhobenen Daten angeordnet.

  • 2025-11-07
  • ⚙258371
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2025, 311-313
  • Maximilian Wagner
Broad Consent und Drittlandübermittlung

Internationale Forschungskooperationen werfen z. T. komplexe Rechtsfragen auf: Ist in jedem Fall eine Einwilligung erforderlich? Unter welchen Voraussetzungen kann sich ein Verantwortlicher auf eine „breite“ Einwilligung berufen? Wie weit reicht der Broad Consent? Und welche Alternativen gibt es bei der Datenübermittlung aus dem EWR? Antworten auf diese Fragen geben aktuelle Anwendungshinweise der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder zu den Anforderungen an Datenübermittlungen an Drittländer im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung zu medizinischen Zwecken.

  • 2025-10-03
  • ⚙255571
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2025, 291-295
  • David Wasilewski; Johannes Zhou; Simon Waldmann
Datenschutzkonferenz 2025 – Tagungsbericht

Die diesjährige Datenschutzkonferenz fand vom 24. bis zum 26. September 2025 in Düsseldorf statt. Das „Klassentreffen“ der Datenschutz-Community bot zahlreiche Möglichkeiten zum Netzwerken sowie Impulse und Fachvorträge aus der Praxis von Anwälten, Aufsichtsbehörden und Datenschutzbeauftragten.

  • 2025-10-03
  • ⚙255537
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2025, 260-265
  • Carlo Piltz; Ilia Kukin
Tracking und Auswertung von Leistungsdaten im Profisport

Die Datenerfassung im Leistungssport hat sich zu einem unverzichtbaren Instrument für moderne Sportorganisationen entwickelt. Vereine, Verbände und Unternehmen nutzen umfangreiche Datenanalysen zur Leistungsoptimierung und strategischen Entscheidungsfindung. Hierbei werden im Allgemeinen Leistungsdaten, aber mitunter auch sensible Gesundheitsdaten verarbeitet. Verantwortliche müssen die Anforderungen der ­DSGVO beachten und Rechtsgrundlagen für die Datennutzung nachweisen können. Dieser Beitrag beleuchtet, vor welchen rechtlichen Herausforderungen Vereine bei der Auswertung von Leistungs- und Gesundheitsdaten von Sportlern stehen und auf welche Rechtsgrundlagen sie diese Verarbeitung stützen können.

  • 2025-10-03
  • ⚙255468
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2025, 258-259
  • Felix Rützel
Wechselkarussell in der Cloud: „Cloud Switching“ und Anbieterpflichten unter dem Data Act

Der Großteil der Vorschriften der Verordnung (EU) 2023/2854 („Data Act“) gilt seit dem 12. September 2025. Hierzu gehören auch die Regelungen in Art. 23 ff. Data Act, die in erster Linie Cloud-Anbieter adressieren. Sie müssen seit dem 12. September 2025 diverse Pflichten erfüllen, um Kunden den Anbieterwechsel zu erleichtern. Bei Nichteinhaltung drohen nach dem derzeitigen Entwurf des deutschen Umsetzungsgesetzes Bußgelder. Höchste Zeit also für alle Cloud-Anbieter, sich mit den umfangreichen Pflichten zum sog. Cloud Switching auseinanderzusetzen.

  • 2025-10-03
  • ⚙255461
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2025, 266-270
  • Timon Mertens
Der US-Trend zum AVV: Immer mehr US-Staatsgesetze fordern AV-Verträge

Während Donald Trump auf der regulatorischen Bühne für sehr dynamische Impulse sorgt, vollzieht sich auf Ebene der US-Bundesstaaten ein eher unbemerkter Trend, der europäischen Unternehmen jedoch nicht unbekannt ist: die Pflicht mit Dienstleistern, die im Auftrag Daten verarbeiten, einen Vertrag zu schließen, der gewisse Mindestinhalte enthält und insbesondere die Weisungsgebundenheit des Dienstleisters sicherstellt. Allerdings enthalten nicht alle US-Bundesstaatsgesetze derartige Pflichten. Es lohnt sich daher, einen genaueren Blick darauf zu werfen, welche Verträge mit welchem Inhalt ggf. mit Dienstleistern geschlossen werden müssen.

  • 2025-10-03
  • ⚙255415
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2025, 271-274
  • Lisa-Marie Schuchardt
Last Call für Cloud-Anbieter: So verändert der EU Data Act den Umgang mit Kundendaten

Mit dem EU Data Act tritt ein neues Regelwerk in Kraft, das die Spielregeln für Cloud- und insbesondere SaaS-Anbieter grundlegend verändert. Insbesondere die neuen Pflichten zu Datenportabilität, Interoperabilität und Anbieterwechsel setzen etablierte Geschäftsmodelle unter Druck. Für Datenschutzbeauftragte und Vertragsverantwortliche bedeutet das: Die bisherige Vertrags- und Datenschutzpraxis muss umfassend überprüft werden. Wer seine Alt-verträge, AGB und Auftragsverarbeitungsverträge jetzt nicht anpasst, riskiert nicht nur Compliance-Lücken und Bußgelder, sondern auch eine Kundenabwanderung durch Sonderkündigungen.

  • 2025-10-03
  • ⚙255413
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2025, 254-256
  • Olaf Koglin
Update zu Microsoft 365 Copilot: Neue Regelungen, Toolkit und Muster für interne KI-Richtlinie

Seit dem letzten Bericht im Datenschutz-Berater zu den KI-Assistenten von Microsoft (Koglin/Köllner, DSB 2024, 186) hat sich viel geändert: Von den Produktnamen über die Datenschutz-Bedingungen von Microsoft bis zu den eingebundenen Large Language Models (LLM). Der Artikel gibt einen Überblick und stellt eine einfache interne KI-Richtlinie zur Verfügung, um unkritische Fälle abzudecken.

  • 2025-09-26
  • ⚙254900
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2025, 243-244
  • Christina Knoepffler
Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch – unantastbar? Verzicht und Abdingbarkeit – geht das?

Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO ist ein Hauptinstrument für den von der Datenverarbeitung Betroffenen. Er ermöglicht dem Betroffenen, Auskunft darüber zu erhalten, welche seiner personenbezogenen Daten wie und zu welchem Zweck verarbeitet werden. Der Auskunftsanspruch beschäftigt die Gerichte durch die Gerichtsbarkeiten hindurch sehr, weil die Verletzung des Auskunftsbegehrens zu einem Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO führen kann. Umso relevanter wird für Anspruchsgegner die Frage, ob der Verzicht oder die Abdingbarkeit des Auskunftsanspruchs möglich ist.

  • 2025-09-26
  • 🌍 1759363200000
  • ⚙254881
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2025, 217-219
  • Henriette Walzer; Hans-Hermann Schild
Können Inkassodienstleister personenbezogene Daten an Auskunfteien weitergeben?

Mit Einstellungsbeschluss vom 13.5.2024 hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden (Az. 6 K 1306/22.WI) entschieden, dass Inkassodienstleister bei der Verarbeitung personenbezogener Daten trotz eines bestehenden Mandatsverhältnisses eine verantwortliche Stelle sind. Inkassodienstleister sind dann bei der Weitergabe von Daten an Kreditauskunfteien ebenfalls verantwortliche Stellen. Die Autoren versuchen in diesem Artikel die wichtigsten datenschutzrechtlichen Probleme aus dem wohl unzureichend begründeten Beschluss des VG Wiesbaden zu beantworten.

  • 2025-09-26
  • ⚙254879
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2025, 235-238
  • Johannes Gilch; Jan Scharfenberg
Welche Relevanz hat die NIS2-Richtlinie für die Arbeit des Datenschutzbeauftragten im Unternehmen?

Die NIS2-Richtlinie wird in Deutschland voraussichtlich bis Ende 2025 oder Anfang 2026 in nationales Recht umgesetzt. Ein Regierungsentwurf wurde bereits beschlossen und das Gesetzgebungsverfahren befindet sich in den letzten Phasen vor der Verabschiedung. Unternehmen sollten sich schnellstmöglich mit den neuen Sicherheitsanforderungen vertraut machen und entsprechende Maßnahmen treffen. Auch die Rolle des Datenschutzbeauftragten gewinnt hierbei zunehmend an Bedeutung. Dieser Artikel beleuchtet die Grundzüge der NIS2-Richtlinie und welche Bedeutung dem Datenschutzbeauftragten im Kontext der Neuerungen zukommt.

  • 2025-09-26
  • ⚙254789
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2025, 214-216
  • Carlo Piltz; Sandra Häntschel
Die Kommunikation des Datenschutzbeauftragten mit der Behörde: Rechte, Pflichten und Haftungsfragen

Der Datenschutzbeauftragte (DSB) spielt eine wesentliche Rolle im Datenschutzmanagement eines Unternehmens bzw. einer öffentlichen Stelle. Seine Hauptaufgabe ist es, zu überwachen, dass personenbezogene Daten im Einklang mit den Datenschutzgesetzen verarbeitet werden. Zudem muss er den Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern beim Umgang mit personenbezogenen Daten beratend zur Seite stehen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob der DSB bei offenen Fragen oder Konflikten selbst direkt die Aufsichtsbehörde konsultieren kann oder ob eine Konsultation an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist.

  • 2025-09-26
  • ⚙254788
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2025, 210-212
  • Tilman Herbrich
Meta Business Tools

Zwei Jahre sind vergangen, seit der EuGH Metas Methoden für das Nutzer-Tracking jenseits der eigenen Plattformen als rechtswidrig brandmarkte (EuGH, Urt. v. 4.7.2023 – C-252/21). Die Nachwirkungen dieses Grundsatzurteils entfalten nun ihre volle Wucht – und zwar dort, wo es wehtut: vor deutschen Zivilgerichten und in den Bilanzen des Tech-Konzerns. Das Luxemburger Urteil ebnete nicht nur den Weg für das 250-Millionen-Euro-Bußgeld der Kommission vom April 2025 wegen Verstößen gegen Regelungen des DMA, sondern machte vor allem eines kristallklar: Individualansprüche auf immateriellen Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO sind endlich auch hierzulande gerichtlich vor Zivilgerichten durchsetzbar.

  • 2025-09-26
  • ⚙254748
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2025, 231-234
  • Sebastian Stieldorf
Authentifizierung bei Kundensachverhalten – Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum? Wer nicht fragt, …

„Nein, es tut mir leid. Dazu kann ich Ihnen ohne Nennung Ihres Kundenkennwortes aus Datenschutzgründen keine weiteren Informationen erteilen.“ oder „Bitte loggen Sie sich in Ihren Selfcare-Account ein und nutzen Sie die dortigen Konfigurationsoptionen. Das kann ich am Telefon nicht für Sie machen.“ Wir alle kennen solche Situationen aus unserem Alltag. Neben den gesetzlichen Vorgaben gibt es nur bedingt aufsichtsbehördliche Stellungnahmen. Zuletzt hat sich die BfDI in einer Checkliste für die Telekommunikationsbranche in Teilen mit dem Thema befasst. Dieser Beitrag soll eine praktische Hilfestellung im Zusammenhang der Authentifizierung von Kunden in Geschäftsprozessen bieten, wenn sich Unternehmen oder Datenschutzbeauftragte mit dem Thema initial auseinandersetzen müssen.

  • 2025-09-26
  • ⚙254740
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2025, 225-227
  • Gereon Grob; Volker Wergen
Return on Invest von Datenschutz-Tools

Datenschutz-Tools werden mitunter als fixer Kostenblock betrachtet, der notwendig ist, um lästige Datenschutzpflichten erfüllen zu können. Dieser Artikel beleuchtet eine alternative Perspektive: Das Datenschutz-Tool als Effizienzmotor und Quelle betriebswirtschaftlicher Optimierung. Anhand von Beispielen werden Einsatzszenarien aus der Praxis vorgestellt und mit konkreten Zahlen unterlegt, die Entscheidungsträgern in Unternehmen reelle Ansätze zur Quantifizierung des Return on Investment (RoI) von Datenschutz-Tools bieten.

  • 2025-09-26
  • ⚙254722
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2025, 228-230
  • Markus Schröder
Zukunft von Betriebsvereinbarungen im Datenschutz

In der betrieblichen Praxis sind Betriebsvereinbarungen gerade zur Regelung datenschutzrechtlicher Sachverhalte höchst relevant. So können bislang auch Verarbeitungen, die grundsätzlich eine Einwilligung der Arbeitnehmer erfordern, auf eine Betriebsvereinbarung gestützt werden. Der EuGH stellt nunmehr klar, dass auch bei einer Betriebsvereinbarung die Grundsätze der DSGVO einzuhalten sind. Leider sagt der EuGH nichts Näheres zur genauen Umsetzung dieser Anforderung und auch das anschließende Urteil des vorlegenden BAG geht nicht näher auf diesen Aspekt ein.

  • 2025-09-26
  • ⚙254693
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2025, 220-224
  • Carlo Piltz; Alexander Weiss
Anwendung des BGH-Urteils zum Scraping durch die Instanzgerichte – Wie steht es um den Kontrollverlust?

Das BGH-Urteil zum DSGVO-Schadensersatz beim Scraping hat eine hohe Resonanz ausgelöst. Literatur und Praxis bewerten die Entscheidung mitunter kritisch. Auch die Instanzgerichte vertreten häufig eine andere Rechtsauffassung, sodass auf Art. 82 DSGVO gestützte Schadensersatzklagen aufgrund des Scraping-Sachverhalts bei Scraping-Fällen weiterhin häufig mangels Kontrollverlustes abgewiesen werden. Insofern führt das BGH-Urteil bislang noch nicht zu einer einheitlichen Rechtsprechung der Instanzgerichte im Hinblick auf Art. 82 DSGVO. Dementsprechend bleibt die weitere Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Kontrollverlust abzuwarten. Nicht zuletzt der EuGH wird zeitnah die Möglichkeit haben, zur Frage des Kontrollverlustes im Rahmen eines Scraping -Vorfalls Stellung zu nehmen.

  • 2025-09-26
  • ⚙254686
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2025, 239-242
  • Guido Hansch
Personenbezogene Daten beim Training von KI: Dogmatik, Aufsichtspraxis und Rechtsprechung

Dabei treffen drei Dynamiken aufeinander: Erstens die weit gespannte Anwendbarkeit der DSGVO auf Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten, die den gesamten Lebenszyklus eines KI-Systems erfasst; zweitens die technische Eigenart moderner Modelle, die Muster aus Trainingsdaten verallgemeinern, aber in begrenztem Umfang auch wörtlich Dabei treffen drei Dynamiken aufeinander: Erstens die weit gespannte Anwendbarkeit der DSGVO auf Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten, die den gesamten Lebenszyklus eines KI-Systems erfasst; zweitens die technische Eigenart moderner Modelle, die Muster aus Trainingsdaten verallgemeinern, aber in begrenztem Umfang auch wörtlich memorisieren und dadurch personenbezogene Inhalte reproduzieren können; drittens neue Impulse des europäischen KI-Rechts, die den Bedarf an umfangreichen Trainingsdaten anerkennen, aber die Geltung der DSGVO nicht relativieren.

DStZ - Deutsche Steuer-Zeitung | Lefebvre Stollfuß, Bonn

  • 2025-11-07
  • ⚙258479
  • dstz - deutsche steuer-zeitung
  • DStZ 2025, 835-852
  • Prof. Dr. Joachim Schiffers
Bestandsaufnahme und Gestaltungshinweise zum Jahresende 2025: Aktuelle Entwicklungen im Bereich des Bilanzsteuerrechts und der steuerlichen Gewinnermittlung

Bestandsaufnahme und Gestaltungshinweise zum Jahresende 2025: Aktuelle Entwicklungen im Bereich des Bilanzsteuerrechts und der steuerlichen Gewinnermittlung

Vielfach ist der Jahreswechsel auch Bilanzstichtag, so dass aktuelle Entwicklungen im Bilanzrecht/Bilanzsteuerrecht in den Blick zu nehmen sind. Dabei sind punktuelle Gesetzesänderungen aufzugreifen, aber insb. auch aktuelle Rechtsprechung zu diesem Themenbereich. Auch sind Wechselwirkungen zwischen Handels- und Steuerrecht in den Blick zu nehmen. Dies zum einen auf Grund des Maßgeblichkeitsgrundsatzes, aber zum anderen auch z.B., weil die beschlossenen Änderungen des Körperschaftsteuersatzes Auswirkungen auf die Bilanzierung latenter Steuern haben und sich die Frage stellt, in welchem Umfang sich die geänderten steuerbilanziellen Abschreibungsregeln in der Handelsbilanz auswirken.

  • 2025-10-17
  • ⚙256909
  • dstz - deutsche steuer-zeitung
  • DStZ 2025, 788-804
  • Dr. Peter Bauschatz; Katja Neutzner
Sperrfristbehaftung nach § 22 UmwStG durch Einbringung eines Mintunternehmeranteils verbunden mit einer (mittelbaren) Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft im Wege der Sacheinlage

Sperrfristbehaftung nach § 22 UmwStG durch Einbringung eines Mintunternehmeranteils verbunden mit einer (mittelbaren) Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft im Wege der Sacheinlage

Die Einbringung eines Mitunternehmeranteils durch eine natürliche Person in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft zu einem Wert unter dem gemeinen Wert nach § 20 Abs. 2 Satz 2 UmwStG kann auf mehreren Ebenen der gesellschaftsrechtlichen Struktur die umwandlungssteuerrechtlichen Sperrfristen nach § 22 UmwStG auslösen. Werden mit dem Mitunternehmeranteil auch Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft eingebracht, weil Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft als Sonderbetriebsvermögen mit eingebracht werden oder weil die Mitunternehmerschaft an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft beteiligt ist, stellt sich die Frage, inwieweit die erhaltenen Anteile an der übernehmenden Gesellschaft und die miteingebrachten Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft sperrfristbehaftet sind. Außerdem ist fraglich, ob die Veräußerung des eingebrachten Mitunternehmeranteils durch die übernehmende Gesellschaft einen Verstoß gegen die aus der Einbringung resultierenden Sperrfristen begründet und damit die Einbringungsgewinnbesteuerung auslöst.

  • 2025-10-02
  • 🌍 1759968000000
  • ⚙255075
  • dstz - deutsche steuer-zeitung
  • DStZ 2025, 759-762
  • Daniela Gerhards
Neuer Entwurf eines BMF-Schreibens zur E-Rechnung in Deutschland

Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes (Gesetz v. 27.3.2024, BGBl. I 2024 Nr. 108) wurde die Einführung der E-Rechnung in Deutschland beschlossen. Die sich hierdurch ergebenden Änderungen, die Folgen für die Praxis sowie noch bestehende Fragen zu diesem Thema und auch der Inhalt eines diesbezüglichen Schreibens des BMF (BMF v. 15.10.2024, III C 2 – 27287-a/23/10001 :007, BStBl I 2024, 1320) wurden in der DStZ bereits ausführlich erörtert. Am 25.6.2025 veröffentlichte das BMF nun zu diesem Thema den Entwurf eines aktualisierten BMF-Schreibens und gab den Verbänden Gelegenheit zur Stellungnahme.

  • 2025-09-26
  • 🌍 1759795200000
  • ⚙254673
  • dstz - deutsche steuer-zeitung
  • DStZ 2025, 709-716
  • David Reinhard
Zwischen Gestaltung und Missbrauch: Die verschleierte Sachgründung im steuerrechtlichen Fokus

Die verschleierte Sachgründung wirft nach wie vor zahleiche Fragestellungen hinsichtlich der zivilrechtlichen Wirksamkeit und der steuerlichen Einordnung auf. Mit der Einführung des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen vom 23.10.2008 (MoMiG, BGBl. I 2008, 2026) wurden einige Fragen beantwortet, allerdings sind auch neue Problemstellungen hinzugekommen. Für die Praxis relevant ist die zivilrechtliche und steuerrechtliche Einordnung der verschleierten Sachgründung unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung und aktuellen Verwaltungsanweisungen.

DZWIR - Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht | Walter de Gruyter GmbH, Berlin

  • 2025-11-07
  • ⚙258458
  • dzwir - deutsche zeitschrift für wirtschafts- und insolvenzrecht
  • DZWIR 2025, 497-507
  • Dr. iur. Stefan Smid
»Wahlrecht« des doppelt gesicherten Gläubigers zwischen Gesellschaftssicherheit und Gesellschaftersicherheit

I. Einleitung

Wird das Darlehen, das der Gesellschaft gewährt wird, durch eine vom Gesellschafter dem Darlehensgeber gestellte Sicherheit besichert, kann der Sicherungsnehmer im Zweifelsfall der Insolvenz der Gesellschaft auf diese Sicherheit zurückgreifen – und er muss dies tun. Denn nach § 44 a InsO kann ein Gläubiger nach Maßgabe des § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO für eine Forderung auf Rückgewähr eines Darlehens oder für eine gleichgestellte Forderung, für die ein Gesellschafter eine Sicherheit bestellt oder für die er sich verbürgt hat, in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Gesellschaft nur anteilsmäßige Befriedigung aus der Insolvenzmasse verlangen, soweit er bei der Inanspruchnahme der Sicherheit oder des Bürgen ausgefallen ist. Es fragt sich nur, ob dies – der Zugriff auf die Gesellschaftersicherheit vor der anteiligen Befriedigung aus dem Gesellschaftsvermögen – auch dann gilt, wenn der Gläubiger sowohl durch eine von dem Gesellschafter gestellte als auch durch eine von der Gesellschaft an ihren Vermögensgegenständen gestellte Sicherheit gesichert ist, wenn also eine sog. »Doppelsicherung« vorliegt.

  • 2025-11-07
  • ⚙258443
  • dzwir - deutsche zeitschrift für wirtschafts- und insolvenzrecht
  • DZWIR 2025, 508-510
  • Dr. iur. Jonas B. Hofer
Insolvenzschutz bei Übernahme betriebsrentenrechtlicher Zusagen – ungeahnte Risiken?

I. Einleitung

Erteilt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine unmittelbare Versorgungszusage, entsteht damit ein Leistungsversprechen, das erst nach vielen Jahren – regelmäßig Jahrzehnten – durch Rentenleistungen erfüllt wird. Bei Direktzusagen besteht in Deutschland unter dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) keine Verpflichtung des Arbeitgebers, die Versorgungsanwartschaften vollständig oder auch nur teilweise auszufinanzieren. Der Arbeitnehmer trägt damit grundsätzlich das Risiko, dass der Arbeitgeber künftig nicht mehr zahlungsfähig ist. Dem ist der Gesetzgeber bereits frühzeitig begegnet und hat mit dem Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) einen gesetzlichen Insolvenzschutz eingerichtet. § 7 Abs. 5 BetrAVG regelt Ausnahmen für Fälle des Missbrauchs dieses Insolvenzschutzes. Das Bundesarbeitsgericht hat durch seine Entscheidung vom 6. 5. 2025 den Anwendungsbereich des § 7 Abs. 5 Satz 3 BetrAVG, der für die Erteilung von Zusagen oder Verbesserungen von Zusagen innerhalb von zwei Jahren vor Eintritt des Sicherungsfalls erhebliche Einschränkungen vorsieht, für gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG vertraglich übernommene Versorgungszusagen konkretisiert.

  • 2025-10-24
  • 🌍 1761868800000
  • ⚙257337
  • dzwir - deutsche zeitschrift für wirtschafts- und insolvenzrecht
  • DZWIR 2025, 441-450
  • Prof. Dr. iur. Jens M. Schmittmann
Auswirkungen einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Drittstaat erteilten Restschuldbefreiung auf in Deutschland hinterzogene Steuern

I. Einführung

Zu Zeiten der Konkursordnung galt der sog. »Grundsatz der freien Nachforderung«. Nach der Aufhebung des Konkursverfahrens konnten die nicht befriedigten Konkursgläubiger gemäß § 164 Abs. 1 KO ihre Forderungen gegen den Schuldner uneingeschränkt geltend machen; der Schuldner wurde weder von der Restverbindlichkeit befreit, noch kam ihm aufgrund des Konkurses die Rechtswohltat des Notbedarfs zu. Im Hinblick auf das freie Nachforderungsrecht des Gläubigers blieb den Schuldnern in der Vergangenheit in aller Regel die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Neuanfangs versagt.

  • 2025-10-24
  • ⚙257276
  • dzwir - deutsche zeitschrift für wirtschafts- und insolvenzrecht
  • DZWIR 2025, 451-458
  • Dr. iur. Anselm Linnemann
Auswirkungen der vorläufigen Vollstreckbarkeit einer Forderung auf Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

I. Einleitung

Der materiellen Insolvenzreife im Sinn der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 und der Überschuldung nach § 19 InsO kommt überragende Bedeutung zu. Denn auch außerhalb der Eröffnungsgründe der §§ 16 ff. InsO knüpft das Gesetz insbesondere im Rahmen der Insolvenzanfechtung nach den §§ 129 ff. InsO, der Haftung für Zahlungen nach Insolvenzreife nach § 15 b Abs. 4 InsO und im Rahmen von Restrukturierungsverfahren nach §§ 14 Abs. 1, 33 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 43 Abs. 1 StaRUG einschneidende Rechtsfolgen an den Eintritt von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.

ECFR - European Company and Financial Law Review | Walter de Gruyter GmbH, Berlin

  • 2025-10-02
  • ⚙255251
  • ecfr - european company and financial law review
  • ECFR 2025, 340-363
  • Professor Christos V. Gortsos
Early Intervention Measures (EIMs): The EU Framework in Force and Its Proposed Amendment

The objective of this article is to briefly albeit systematically present the EU framework governing early intervention measures (EIMs) in the banking sector. It is structured in four sections as follows: Section A contains a general overview, discussing early intervention within the system of bank crisis prevention, the related international financial standards and the sources of rules under EU law (namely, the BRRD, the SRMR and the SSMR). Section B, on the rules of the BRRD, sets out their system, and then discusses the EBA Guidelines on triggers for use of EIMs, the consistency of Article 104 CRD IV with Article 27 BRRD and the relationship between precautionary recapitalisation and EIMs. In turn, Section C, on the rules of the SRMR, analyses Article 13 SRMR and then presents the exercise by the ECB of its power to apply EIMs, the obligations imposed on the ECB and the relevant NCA and the SRB’s role, as well as the powers of the SRB. Finally, Section D discusses the way forward on the basis of the proposed amendments under the CMDI framework reform package.

  • 2025-10-02
  • ⚙255237
  • ecfr - european company and financial law review
  • ECFR 2025, 310-339
  • Irene Mecatti
Early Intervention Measures and Shareholders’ Rights

The Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD) distinguishes between crisis prevention and crisis management measures. The former, including early intervention measures, are the responsibility of the supervisory authority, while resolution is the responsibility of the resolution authority. In outlining this distinction, the BRRD also clarifies the scope within which early intervention measures can affect shareholders’ rights. It is made clear that such tools cannot dissolve corporate bodies and suspend the functioning of the shareholders’ meeting. Such effects are typical of resolution as a crisis management measure.

The European Central Bank is now the competent authority for applying early intervention measures to significant banks. In this context, it is responsible for enforcing relevant EU and national legislation. However, Member States’ legislation may differ from European law. One example is the Italian extraordinary administration. This procedure, which falls somewhere between early intervention measures and administrative compulsory liquidation, differs in many respects from the provisions of Article 29, BRRD. This led to a dispute over the annulment of the extraordinary administration measure adopted by the European Central Bank with regard to Banca Carige.

Against this backdrop, the paper aims to verify the compatibility of Italian legislation with European law. It concludes that domestic law has not complied with the BRRD insofar as it has regulated a procedure that corresponds to a crisis management tool as a preventive measure. The paper also analyses the relationship between EU law and non-compliant national law, concluding that the former takes precedence in the event of a conflict.

EE - Erbrecht effektiv | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-11-07
  • ⚙258454
  • ee - erbrecht effektiv
  • EE 2025, 182-183
  • Karl-Heinz Günther
Familienheim: Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a S. 1 ErbStG bei Einlage eines Familienheims in Ehegatten-GbR

Der BFH hat aktuell entschieden, dass die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a S. 1 ErbStG auch den Erwerb von Gesamthandseigentum an einem Familienheim erfasst. Nach Ansicht des BFH kann unter die Steuerbefreiungsvorschrift auch die Zuwendung aufgrund der Einlage des Familienheims durch einen Ehegatten in eine GbR fallen, an der beide Ehegatten als Gesellschafter beteiligt sind.

  • 2025-10-03
  • ⚙255464
  • ee - erbrecht effektiv
  • EE 2025, 165-166
  • IWW Institut
Akteneinsicht: Berechtigtes Interesse einer Anwaltskanzlei an der Gewährung von Einsicht in eine Nachlassakte

Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied im Rahmen des Verfahrens nach § 23 Abs. 1, 2 EGGVG über einen Antrag einer Anwaltskanzlei auf Einsichtnahme in ein in der Nachlassakte enthaltenes Sachverständigengutachten über die Testierfähigkeit des Erblassers. Nach einem abgeschlossenen Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht hat eine Rechtsanwaltskanzlei ergänzende Akteneinsicht in die Nachlassakte begehrt, um im Schadensersatzprozess die Testierfähigkeit des Erblassers bestreiten zu können. Das Amtsgericht hatte die begehrte Akteneinsicht verweigert. Das Bayerische Oberste Landesgericht hob diese Entscheidung auf.

EFG - Entscheidungen der Finanzgerichte | Lefebvre Stollfuß, Bonn

  • 2025-10-31
  • 🌍 1762387200000
  • ⚙258020
  • efg - entscheidungen der finanzgerichte
  • EFG 2025, 1548-1551
  • Richter am FG Dr. Ingo Oellerich
322 Rückwirkender Wegfall der Gemeinnützigkeit wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Vermögensbindung

Rückwirkender Wegfall der Gemeinnützigkeit wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Vermögensbindung

Das FG Münster hat mit Urteil vom 29.11.2023 (13 K 1127/22 K) zum rückwirkenden Wegfall der Gemeinnützigkeit wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Vermögensbindung entschieden. Der Richter am FG Dr. Ingo Oellerich kommentiert die Entscheidung und gibt Hinweise für die Praxis:

I. Problemaufriss

Die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG setzt nicht nur eine ordnungsgemäße Satzung, sondern insbesondere auch eine ordnungsgemäße Geschäftsführung voraus, durch die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt werden. Auch wenn eine Stiftung zunächst ihre gemeinnützigen Zwecke verwirklicht, können sich Probleme ergeben, wenn sie von Todes wegen gegründet worden ist und das bei Gründung übertragene Vermögen mit einem Vermächtnis beschwert ist, das die Stiftung zu einer unabsehbar langdauernden fixen Rentenzahlung verpflichtet. Wird nicht bereits bei der Gründung dadurch Vorsorge getroffen, dass das Vermächtnis der Höhe nach beschränkt wird, kann sich bei einer schlechten Entwicklung der Stiftungserträge die Gefahr ergeben, dass die Stiftung nicht mehr in der Lage ist, einerseits ihre gemeinnützigen Ziele zu verfolgen und andererseits die Rente zu zahlen. Zahlt die Stiftung weiterhin die Rente und kann daneben voraussichtlich dauerhaft die gemeinnützigen Ziele nicht mehr verfolgen, stellt sich die Frage nach den Auswirkungen für die Gemeinnützigkeit, da die Stiftung im Ergebnis nur noch allein privatnützigen Interessen, nämlich der Unterhaltung des Rentenberechtigten dient.

In dem Fall der Besprechungsentscheidung kam noch hinzu, dass die Bezirksregierung die Stiftung aufgelöst hatte, weil diese ihre Stiftungszwecke voraussichtlich dauernd und nachhaltig nicht mehr erfüllen konnte, und auch anschließend der Liquidator das Stiftungsvermögen nicht an den gemeinnützigen Y e. V. auskehrte, weil er meinte, noch die Rentenverpflichtung bis zum Tod der DZ erfüllen zu müssen. Dies führte aber prognostisch zu einem vollständigen Verzehr des Stiftungsvermögens bis 2037 allein auf Grund von Rentenzahlungen. Das war Anlass für das FA, gem. § 61 Abs. 3 AO zehn Jahre rückwirkend Körperschaftsteuerbescheide zu erlassen, weil der Grundsatz der Vermögensbindung verletzt worden sei.

II. Die Entscheidung des FG

Das FG Münster stützte im Ergebnis die Rechtsauffassung des FA. Zwar sah auch das FG, dass zunächst einmal das Vermögen bereits vor Errichtung der Stiftung nur mit einem Vermächtnis belastet worden war und damit allein das belastete Vermögen in das Stiftungsvermögen gelangt war. Es stieß sich aber im Ergebnis daran, dass durch das Vermächtnis eine Rentenverpflichtung begründet worden war, die lebenslang bis zum Tod der Berechtigten bestand und keinerlei Sicherungen eingezogen worden waren, um zu garantieren, dass das Stiftungsvermögen im ungünstigen Fall nicht allein dazu dienen würde, das individualnützige Vermächtnis zu erfüllen. Aber nicht nur das: Im Streitfall kam hinzu, dass die Klin. nicht einmal fünf Jahre nach ihrer Auflösung das Stiftungsvermögen an die in diesem Fall begünstigte Körperschaft, einen gemeinnützigen Verein, auskehren wollte, weil das Vermächtnis erfüllt werden sollte.

III. Einordnung und Würdigung der Entscheidung

Das FG hatte keinen Anlass gesehen, die Revision zuzulassen. Dies ist erst durch BFH-Beschluss vom 30.7.2025 V B 3/24 (n. v.) geschehen; die Revision wird unter dem Az. V R 27/25 geführt. Der BFH führte aus, die Revision werde zur Klärung der Rechtsfragen zugelassen, ob (1) die Auflösung oder Aufhebung einer Körperschaft und der Eintritt in die Liquidation bereits für sich genommen zum Verlust der Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG führen sowie ob (2) im Fall der Auflösung oder Aufhebung einer Körperschaft § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO gem. § 61 Abs. 3 Satz 2, § 63 Abs. 2 AO mit der Maßgabe anzuwenden sei, dass Steuerbescheide erlassen, aufgehoben oder geändert werden können, soweit sie Steuern betreffen, die innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre vor der Auflösung oder Aufhebung entstanden sind.

Es überrascht, welche Rechtsfragen der BFH angesichts des konkreten Einzelfalls meint klären zu müssen. Das FG Münster hat nämlich keinesfalls entschieden, dass allein die Auflösung oder Aufhebung der Stiftung bereits das Ereignis war, das zu einem rückwirkenden Erlass von Körperschaftsteuerbescheiden für die vergangenen zehn Jahre geführt hat. Vielmehr betont das FG ausdrücklich die Kumulation der verschiedenen Schwierigkeiten, die im konkreten Fall zusammentrafen: Zunächst einmal vermachten die Eheleute Z ihrer Tochter eine monatlich fortlaufende Rentenverpflichtung, die weder zeitlich noch hinsichtlich der Höhe limitiert war, sondern im Gegenteil lebenslang zu erfüllen war. Und dies sollte auch dann noch gelten, wenn sich die Ertragslage zu Lasten der Stiftung so verfestigt hätte, dass zur Erfüllung der Rente nicht nur sämtliche Erträge verwendet, sondern auch der Vermögensstamm angegriffen werden musste. Entscheidend kam aber hinzu, dass die Stiftung deshalb nicht nur von der Bezirksregierung aufgelöst wurde, sondern sich der Liquidator auch nicht in der Lage sah, das Stiftungsvermögen an den gemeinnützigen e. V. auszukehren, um jedenfalls insoweit zu einer gemeinnützigen Mittelverwendung zurückzukehren. Prognostisch drohte vielmehr bei einem ungehinderten Fortgang allein für die Erfüllung der Rentenverpflichtung das Stiftungsvermögen bis 2037 aufgezehrt zu werden. Der bei Auflösung als Anfallsberechtigter vorgesehener Y e.V. hätte daher nach dem eigenen Vortrag des Liquidators voraussichtlich nichts erhalten.

Wenn man den Schluss des FG mitgeht, dass in diesem konkreten (und wohl auch speziell gelagerten) Fall ein Verstoß gegen den Grundsatz der Vermögensbindung vorliegt, ist der rückwirkende Erlass von Körperschaftsteuerbescheiden für die vergangenen zehn Jahre zwangsläufig. Das sieht § 61 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 63 Abs. 2 AO ausdrücklich so vor.

  • 2025-10-17
  • 🌍 1761177600000
  • ⚙257029
  • efg - entscheidungen der finanzgerichte
  • EFG 2025, 1454-1458
  • Richter am FG Dr. Daniel Aschenbrenner
Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer B nach dem Bayerischen Grundsteuergesetz (BayGrStG)

Einheitliches Vertragswerk; Herabsetzung der Gegenleistung nach insolvenzbedingter Kündigung des Bauvertrages und Auswechslung des Bauunternehmers

Das FG München hat mit Urteil vom 21.5.2025 (4 K 895/23) zur Herabsetzung der Gegenleistung nach insolvenzbedingter Kündigung des Bauvertrages und Auswechslung des Bauunternehmers entschieden. Der Richter am FG Dr. Daniel Aschenbrenner kommentiert die Entscheidung und gibt Hinweise für die Praxis:

I. Sachverhalt

Der Senat hatte im Streitfall zu entscheiden, ob eine Herabsetzung nach § 16 Abs. 3 GrEStG vorliegt, wenn die Kl. im Rahmen eines einheitlichen Vertragswerks zwar den Bauvertrag kundigen, im Ergebnis aber unverändert an dem vereinbarten einheitlichen Vertragswerk festhalten und das Grundstuck entsprechend der ursprünglichen Vereinbarung in bebautem Zustand erhalten.

II. Entscheidung des FG

Zwar ist durch den BFH geklärt, dass eine Herabsetzung der Gegenleistung nach § 16 Abs. 3 GrEStG vorliegen kann, wenn ein Bauerrichtungsvertrag nach nur teilweiser Erfüllung aufgehoben bzw. gekündigt wird (BFH-Urteil vom 10.8.1994 II R 29/91, BFH/NV 1995, 260). Die Rechtsfolge des § 16 Abs. 3 GrEStG tritt aber nur ein, wenn der Erwerber auf Grund der Aufhebung des Gebäudeerrichtungsvertrags in seiner Entscheidung über die Vergabe der zur Fertigstellung des Gebäudes noch notwendigen Bauleistungen wieder völlig frei geworden ist (BFH-Urteil vom 10.8.1994 II R 29/91, BFH/NV 1995, 260). Eine Aufhebung der Bindung des Erwerbers kann im Fall einer Insolvenz der auf der Veräußererseite auftretenden Personen eintreten (dazu z.B. BFH-Urteil vom 14.3.1990 II R 169/87, BFH/NV 1991, 263). Eine Aufhebung der Bindung des Erwerbers tritt jedoch dann nicht ein, wenn mit der Auswechslung der Person des Bauunternehmers der Erwerber seiner Bindung an das ihm unterbreitete einheitliche und als solches angenommene Angebot Rechnung tragt, dieses von vornherein die Vergabe des Bauauftrags durch den Erwerber selbst vorgesehen hat und der Erwerber durch die Erteilung des Bauauftrags an einen anderen Bauunternehmer dem entsprochen und in Fortführung des von ihm einheitlich angenommenen Angebots gehandelt hat (BFH-Urteil vom 31.3.2004 II R 62/01, juris).

Nach Auffassung des Senats liegen im Streitfall die Voraussetzungen für eine Herabsetzung nicht vor. Zwar wurden die Kl. durch die Kündigung des Bauvertrages zivilrechtlich in der Wahl des Bauunternehmers wieder frei. Nach Ansicht des Senats kommt es jedoch zusätzlich darauf an, dass sich der Erwerber auch in tatsächlicher Hinsicht (faktisch) von dem einheitlichen Vertragswerk gelost hat. Dies ist jedoch vorliegend nicht der Fall, da die Veräußererseite den neuen Bauunternehmer ausgesucht, dessen Angebot an den Erwerber ausgehandelt, dafür Sorge getragen hat, dass für die Erwerber wegen der Auswechslung des Bauunternehmers keine Nachteile entstehen, insbesondere, dass sich der Gesamtpreis für Grundstuck samt Gebäude nicht erhöht und die Erwerber dieses Angebot im Wesentlichen unverändert angenommen haben. Die Erwerber handelten daher in Fortführung des von ihm ursprünglich einheitlich angenommenen Angebots.

III. Bewertung und Ausblick

Die Revision wurde zugelassen, da bislang durch den BFH nicht unmittelbar geklärt ist, ob die Voraussetzungen für eine Herabsetzung nach § 16 Abs. 3 GrEStG erfüllt sind, wenn durch die Erwerb im Rahmen eines einheitlichen Vertragswerks lediglich die zivilrechtliche Bindung an den Bauvertrag wegfallt, der Erwerb des Grundstücks in bebautem Zustand durch Auswechslung des Bauunternehmens dadurch aber nicht verändert wird. Angesichts der Zunahme an Insolvenzen von Bauunternehmen infolge der Zinswende und der Baupreisinflation seit dem Jahr 2022 durfte der Entscheidung zunehmende Praxisrelevanz zukommen.

  • 2025-10-02
  • ⚙255061
  • efg - entscheidungen der finanzgerichte
  • EFG 2025, 1353-1355
  • Vorsitzende Richterin am FG Prof. Dr. Susanne Tiedchen
286 Steuerliche Behandlung der Rückzahlung einer Corona-Soforthilfe bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Steuerliche Behandlung der Rückzahlung einer Corona-Soforthilfe bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Das Niedersächsische FG hat mit Urteil vom 13.2.2024 (12 K 20/24) zur steuerlichen Behandlung der Rückzahlung einer Corona-Soforthilfe bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG entschieden. Die Vorsitzende Richterin am FG Prof. Dr. Susanne Tiedchen kommentiert die Entscheidung und gibt Hinweise für die Praxis:

I. Sachverhalt

Der Kl., der als Soloselbstständiger seinen Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, erhielt im Jahr 2020 eine Corona-Soforthilfe, die er als Betriebseinnahme versteuerte, die er aber im Jahr 2023 zum größten Teil zurückzahlen musste.

II. Rechtsauffassungen

Der Kl. war der Auffassung, dass die Corona-Soforthilfe, die „unter dem Vorbehalt der Rückzahlung“ gewährt worden sei, ein Darlehen und keine Betriebseinnahme darstelle. Zudem führte er die Änderungsmöglichkeit des angefochtenen Bescheides gem. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO ins Feld. Der Bekl. hingegen verwies auf das für die Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG geltende Zu- und Abflussprinzip.

III. Die Entscheidung des FG

Das FG hat die Klage abgewiesen. Es sah in der Corona-Soforthilfe, die unstreitig im Streitjahr zugeflossen war, eine Betriebseinnahme, da sie durch die betriebliche Tätigkeit veranlasst war und die Leistungsfähigkeit des Kl. erhöht hatte. Der Annahme eines Darlehens stand aus der Sicht des FG entgegen, dass die Rückzahlungsverpflichtung nicht von vorneherein feststand, sondern von Umständen abhing, auf die der Leistende keinen Einfluss hatte.

Das FG sah die Rückforderung der Corona-Soforthilfe auch nicht als ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO an, sondern als ein neues Ereignis, das sich steuerlich im Jahr der Rückzahlung auswirkte.

Schließlich verneinte das FG auch eine Steuerfreiheit der Corona-Soforthilfe nach § 3 Nr. 2 Buchst. d oder § 3 Nr. 11 EStG.

IV. Einordnung und Würdigung der Entscheidung

Es überrascht, dass ein Fall wie der hier zu entscheidende offenbar noch nie Gegenstand eines finanzgerichtlichen Verfahrens war. Das FG hatte hier also Neuland zu betreten. Das Ergebnis liegt auf der Linie der FinVerw. (vgl. Landesamt für Steuern Niedersachsen, Verfügung vom 8.3.2022 S 2137-206-St221/St224; FinMin. Schleswig-Holstein, Kurzinfo vom 18.10.2021 VI 304-S 2137-347, ESt-Kurzinformation 2021/23, jeweils unter 3.) und erscheint auch überzeugend. Die Annahme eines Darlehens ist ausgesprochen fernliegend, und auch die Erwägung der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 2 Buchst. d EStG (Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch) oder nach § 3 Nr. 11 EStG (Bezüge aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung, die wegen Hilfsbedürftigkeit oder als Beihilfe zu dem Zweck bewilligt werden, die Erziehung oder Ausbildung, die Wissenschaft oder Kunst unmittelbar zu fördern) dürften nur äußerst vorsorglich angesprochen worden sein.

Ernsthaft zu erwägen ist allenfalls die Frage der Rückwirkung der Rückforderung der Corona-Soforthilfe i.S. des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO. Die Vorschrift soll die Wirkung der Abschnittsbesteuerung kompensieren. Als rückwirkende Ereignisse werden demgemäß solche Ereignisse angesehen, die ohne die rückwirkende Berücksichtigung wirtschaftlich leerliefen oder sich aus rechtstechnischen Gründen gar nicht auswirkten (Rüsken in Klein, AO, 18. Aufl. 2024, Rz. 65). Das ist hier jedoch nicht der Fall, denn die Rückzahlungsverpflichtung kann und wird im Jahr der Rückzahlung steuerlich berücksichtigt werden.

V. Hinweise für die Praxis

Auf die Nichtzulassungsbeschw. des Kl. hat der BFH die Revision zugelassen (Az. des BFH: VIII R 4/25). Das erscheint angesichts des Umstands, dass Fälle wie der hier zu entscheidende häufiger vorkommen dürften, nachvollziehbar.

  • 2025-09-19
  • 🌍 1759190400000
  • ⚙254407
  • efg - entscheidungen der finanzgerichte
  • EFG 2025, 1281-1287
  • Richterin am FG Anke Kaufhold
Vorliegen einer ersten Tätigkeitstätte bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Vorliegen einer ersten Tätigkeitstätte bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Das FG Münster hat mit Urteil vom 15.5.2025 (12 K 1916/21 F) zum Vorliegen einer ersten Tätigkeitstätte bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung entschieden. Die Richterin am FG Anke Kaufhold kommentiert die Entscheidung und gibt Hinweise für die Praxis:

I. Problemstellung

Die Entscheidung befasst sich insbesondere mit der Frage, inwieweit nach der Neuregelung der Entfernungspauschale in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG zum 1.1.2014 ein Vermieter an seinem Vermietungsobjekt eine erste Tätigkeitsstätte haben kann.

II. Sachverhalt

Die Klin. vermietet zwei Ferienwohnungen; ihre beiden Gesellschafter sind zudem Eigentümer einer weiteren Wohnung an demselben Ort. Im Streitjahr fuhr einer der beiden Gesellschafter der Klin. insgesamt zehnmal für mehrere Tage bis mehrere Wochen dorthin, um Reinigungs- und Renovierungsarbeiten durchzuführen. An einige Aufenthalte schloss sich ein Urlaubsaufenthalt des Gesellschafters mit seiner Ehefrau an. Das FA berücksichtigte weder Fahrkosten noch Verpflegungsmehraufwendungen oder Übernachtungskosten bei den Einkünften der Klin. aus VuV mit der Begründung, dass eine Aufteilung nicht möglich sei.

III. Die Entscheidung des Gerichts

Das FG Münster hat – ebenso wie das FG Köln im Verfahren 1 K 1209/18 (EFG 2020, 1068) – entschieden, dass am Belegenheitsort der vermieteten Immobilie jeweils eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt. Dabei hat es ausgeführt, dass entsprechend § 9 Abs. 4 Satz 4 Nr. 2 Alt. 2 EStG eine erste Tätigkeitsstätte am Vermietungsobjekt jedenfalls dann vorliege, wenn der Stpfl. mindestens 1/3 seiner regelmäßigen Arbeitszeit für das Vermietungsobjekt am Vermietungsobjekt selbst verrichte und wenn als weiteres Merkmal die Tätigkeitsstätte auch dauerhaft aufgesucht werde. Über die Dauerhaftigkeit sei in Anlehnung an die Beispiele in § 9 Abs. 4 Satz 3 EStG im Rahmen einer „ex ante“-Betrachtung zu entscheiden.Darüber hinaus hat das FG Münster ausgeführt, dass die Kosten aufzuteilen seien, da zum einen unmittelbar im Anschluss an die Reparatur- und Reinigungsarbeiten Erholungsurlaube erfolgt seien und zum anderen nicht für alle zu Reparatur- und Reinigungszwecken geltend gemachten Aufenthalte hinreichend substanziiert dargetan worden sei, dass diese nicht nur in einem untergeordneten Umfang Erholungszwecken gedient hätten.

IV. Rechtliche Einordnung/Hinweis für die Praxis

Das FG Münster hat mit Blick darauf, dass keine höchstrichterliche Rspr. zu § 9 Abs. 3 EStG, wonach Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 bis 5a sowie die Abs. 2 und 4a bei den Einkunftsarten i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 bis 7 EStG entsprechend gelten, vorliegt, die Revision zugelassen. Es ist zu hoffen, dass die Revision auch eingelegt wird, damit durch eine Entscheidung des BFH zur entsprechenden Anwendbarkeit des – auf die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit zugeschnittenen – § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 bis 5a sowie der Abs. 2 und 4a bei den Einkunftsarten i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 bis 7 EStG die anzuwendenden Rechtsgrundsätze geklärt werden.

ErbBstg - Erbfolgebesteuerung | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-10-31
  • 🌍 1762387200000
  • ⚙258042
  • erbbstg - erbfolgebesteuerung
  • ErbBstg 2025, 276-279
  • Paul Tonn
Immobilien: Grundstücksverkauf an den Ehegatten: Nach der Ehegattenschaukel ist vor dem Nießbrauchdepot

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung stellen Abschreibungen oft die wichtigste Aufwandsposition dar. Mit dem in der Praxis äußerst beliebten Gestaltungsmodell der „Ehegattenschaukel“ ist es möglich, durch den fremdüblichen Verkauf der Immobilie an den Ehegatten neues Abschreibungspotenzial zu schaffen und dadurch effektiv Steuern zu sparen. Kombiniert man dieses Modell anschließend noch mit der Einrichtung eines Nießbrauchdepots, lassen sich im Familienverbund weitere steuerliche Vorteile heben. Neben dem durch den fremdüblichen Verkauf erzeugten AfA-Potenzial zeichnet sich das Modell der „Ehegattenschaukel“ dadurch aus, dass weder Grunderwerbsteuer anfällt (§ 3 Nr. 4 GrEStG) noch Einkommensteuer, wenn die ­Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG überschritten ist. Somit wird ohne Steuerbelastung im Wege der Fremdfinanzierung vormals in der Immobilie gebundenes Kapital freigesetzt und in liquide Mittel „umgewandelt“. Zudem verbleibt die Immobilie im Familienbesitz, sodass man von zukünftigen potenziellen Wertsteigerungen profitieren kann. Doch nun stellt sich die Frage, wie diese neu gewonnenen liquiden Mittel steueroptimiert angelegt werden können und wie man im nächsten Schritt auch die Vermögensnachfolge vorausschauend vorantreiben kann, ohne allzu große erbschaft- und schenkungsteuerliche Belastungen. Die Antwort lässt sich in zwei Worten zusammenfassen: Aktien-ETF und Nießbrauchdepot!

  • 2025-09-26
  • ⚙254864
  • erbbstg - erbfolgebesteuerung
  • ErbBstg 2025, 255-260
  • Karl-Heinz Günther
Immobilien: Grundstücksschenkung wird zur Steuerfalle: Vorsicht bei vorschnellen Veräußerungen geboten

Unentgeltliche oder teilentgeltliche Grundstücksübertragungen erfolgen in der Regel infolge eines Erbfalls oder einer vorweggenommenen Erbfolgeregelung. Sofern der neue Eigentümer beabsichtigt, das erhaltene Grundstück zu veräußern, sollte er aber vorab prüfen, ob er damit nicht eine Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 23 EStG auslöst. Gehört das Grundstück zum Betriebsvermögen, führt dies nicht nur zur Aufdeckung stiller Reserven, sondern der nachfolgende Grundstücksverkauf durch den Übernehmer kann auch noch die Besteuerung nach § 23 EStG auslösen. Grund genug, vor Abschluss entsprechender Übertragungsvertrage die möglichen Steuerfallen genau „abzuklopfen“. Wird die sich möglicherweise ergebende Steuerpflicht bei Durchführung der geplanten Übertragung erkannt, kann hierauf durch entsprechende zeitliche Verschiebungen (Zehnjahresfrist) reagiert und eine Besteuerung eventuell vermieden werden.

ErbStB - Erbschaft-Steuerberater | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-10-31
  • 🌍 1762473600000
  • ⚙258004
  • erbstb - erbschaft-steuerberater
  • ErbStB 2025, 380-387
  • Christian Anemüller
Vorabpauschale aktuell: Steuerabzug und Fragen zur Veranlagung

Die „Steuerpause“ wegen des negativen Basiszinses aus den Vorjahren ist längst vorbei. Bereits in diesem Jahr haben die ersten Banken die Vorabpauschale auf Investmentanteile besteuert und die Steuerpflichtigen mit der Steuer auf die Vorabpauschale belastet. Der Beitrag stellt wichtige Aspekte der Vorabpauschale für die aktuellen Besteuerungszeiträume und Praxishinweise vor. Unerlässlich ist die Kenntnis der Regelungen zur Vorabpauschale sowohl für Anleger als auch für deren steuerliche Berater, um die Abrechnungen der Banken kontrollieren und Steuererklärungen zutreffend erstellen zu können.

  • 2025-10-31
  • ⚙257935
  • erbstb - erbschaft-steuerberater
  • ErbStB 2025, 374-379
  • Michael Knittel
Das BMF-Schreiben zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte (Teil III)

Der BMF hat erstmals am 10.5.2022 ein Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token veröffentlicht. Darin wird die Sicht der Finanzverwaltung auf die technischen Grundlagen und Begrifflichkeiten der Blockchain-basierten Technologie und deren steuerliche Behandlung in Zusammenhang mit diversen in Betracht kommenden Geschäftsvorfällen erläutert. Mit Datum vom 6.3.2025 hat das BMF ein überarbeitetes Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Kryptowerten veröffentlicht. Der dreiteilige Beitrag knüpft an den Aufsatz des Verfassers in ErbStB Heft 8/2022 an (ErbStB 2022, 271) und stellt die im neuen BMF-Schreiben erfolgten Änderungen der ursprünglichen Fassung detailliert dar.

  • 2025-09-26
  • ⚙254888
  • erbstb - erbschaft-steuerberater
  • ErbStB 2025, 334-339
  • Akram Juja; Christopher Riedel
Betriebsaufspaltung nach § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. a ErbStG als Rückausnahme vom Verwaltungsvermögen in Holdingstrukturen

Im Rahmen der Unternehmensnachfolge ist es von weitreichender Bedeutung, ob die Übertragung des Familienunternehmens (teilweise) erbschaft- bzw. schenkungsteuerfrei i.R.d. sog. Unternehmensverschonung möglich ist. Oft werden Grundstücke innerhalb von Unternehmensgruppen vertikal oder horizontal zur Nutzung überlassen. Ob und inwieweit Verschonung gewährt wird, hängt dann davon ab, wie viel (junges) Verwaltungsvermögen (sonstiges Verwaltungsvermögen und Finanzmittel) vorliegt. Vor diesem Hintergrund sind regelmäßig die Rückausnahmen des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. a bis lit. f ErbStG zu prüfen. Gegenstand dieses Beitrags ist die Rückausnahme der Betriebsaufspaltung (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. a Alt. 1 ErbStG). Dabei werden auch die Unterschiede zwischen dem Gesetzeswortlaut, den Auffassungen der Fachliteratur und der Finanzverwaltung hin zu einem erbschaftsteuerlichen Verständnis der Betriebsaufspaltung dargelegt und gewürdigt.

  • 2025-09-26
  • ⚙254874
  • erbstb - erbschaft-steuerberater
  • ErbStB 2025, 339-343
  • Heinz-Willi Kamps; Markus Wollweber
Das KI‑Avatar-Testament: Konstrukt mit Testamentsvollstrecker und Supervermächtnis

Im Dokumentarfilm „Eternal You – Vom Ende der Endlichkeit“ begegnet eine trauernde Mutter einem scheinbar lebensechten Avatar der Tochter. Ethisch und psychologisch werfen diese technischen Möglichkeiten neue Fragen auf: Was kann, darf und soll KI? Überträgt man diese neuen Möglichkeiten in das Erbrecht, stellen sich bislang weitgehend unbeleuchtete Fragen. Wie kann ein KI‑Agent in letztwillige Verfügungen einbezogen werden? Dieser Frage geht der Beitrag anhand eines fiktiven Beispiels nach und erläutert die rechtlichen Voraussetzungen der beispielhaften Umsetzung.

  • 2025-09-26
  • ⚙254704
  • erbstb - erbschaft-steuerberater
  • ErbStB 2025, 350-354
  • Michael Knittel
Das BMF-Schreiben zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte (Teil II)

Der BMF hat erstmals am 10.5.2022 ein Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token veröffentlicht. Darin wird die Sicht der Finanzverwaltung auf die technischen Grundlagen und Begrifflichkeiten der Blockchain-basierten Technologie und deren steuerliche Behandlung in Zusammenhang mit diversen in Betracht kommenden Geschäftsvorfällen erläutert. Mit Datum vom 6.3.2025 hat das BMF ein überarbeitetes Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Kryptowerten veröffentlicht. Der dreiteilige Beitrag knüpft an den Aufsatz des Verfassers in ErbStB Heft 8/2022 an (ErbStB 2022, 271) und stellt die im neuen BMF-Schreiben erfolgten Änderungen der ursprünglichen Fassung detailliert dar.

  • 2025-09-26
  • ⚙254699
  • erbstb - erbschaft-steuerberater
  • ErbStB 2025, 343-349
  • Marvin Mühlenstädt; Tim Ridderbusch
Führt das vereinfachte Ertragswertverfahren bei Holdingstrukturen zu einem unzutreffenden Ergebnis?

Nicht selten kommt es in der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Beratung vor, dass Holdinggesellschaften, die ausschließlich Beteiligungen halten, für steuerliche Zwecke bewertet werden müssen. Neben dem Substanzwertverfahren kommt hierbei regelmäßig das vereinfachte Ertragswertverfahren zu Anwendung. Fraglich ist jedoch, ob das vereinfachte Ertragswertverfahren überhaupt zur Anwendung kommen darf oder, ob es nicht bereits aufgrund eines offensichtlich unzutreffenden Ergebnisses ausscheidet. Dieser Fragestellung geht der vorliegende Beitrag ausführlich nach.

ER - EnergieRecht | Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2025-10-03
  • ⚙255543
  • er - energierecht
  • ER 2025, 194-198
  • Matthias Himmelsbach; Stephan Hornick; Michael Rieber
Rechtliche Prüfung beim Erwerb von Großbatteriespeichern – Ein Überblick

Die Anschaffung und der Bau von Großbatteriespeichern sind mittlerweile zu einem wesentlichen Bestandteil vieler Erneuerbare-Energien-Projekte geworden. Bei der Anschaffung von Großbatteriespeichern sind verschiedene rechtliche Aspekte zu beachten. Der Aufsatz gibt einen Überblick über zentrale Aspekte der rechtlichen Prüfung von Lieferverträgen über Großbatteriespeicher.

  • 2025-10-03
  • ⚙255533
  • er - energierecht
  • ER 2025, 204-207
  • Joachim Held
Alles Verteilnetz? – Europarecht­licher Wettbewerbs-Dämpfer für die Auslegung des Kundenanlagenbegriffs

Die aktuelle Entscheidung des BGH zum Kundenanlagenbegriff, die die Vorgaben aus dem EuGH-Vorabentscheidungsverfahren1 umsetzt, ist ein schwerer Dämpfer für die zukünftige Realisierbarkeit von Quartiers- und Mieterstromversorgungsmodellen und belastet bestehende Kundenanlagen mit erheblichen rechtlichen Risiken. Der nachfolgende Kurzbeitrag untersucht die Auswirkungen des Beschlusses auf bestehende Kundenanlagen, die weitere gerichtliche oder legislative Klärung des Kundenanlagenbegriffs und den Wettbewerb um verbrauchsnahe Stromleitungen.

1) EuGH, Urt. v. 28. 11. 2024 – C-293/23, EnWZ 2025, 27 (27 ff.).

  • 2025-10-03
  • ⚙255526
  • er - energierecht
  • ER 2025, 199-203
  • Dr. Miriam Vollmer; Dirk Buchsteiner
Genehmigungssituation solar­thermischer Freiflächenanlagen in Deutschland

Die Energiewende ist bisher vor allem eine Stromwende. Die Wärmewende erscheint dagegen als schlafender Riese. Über 50 % des deutschen Endenergieverbrauchs entfällt auf den Wärmesektor – überwiegend noch gespeist aus fossilen Quellen. Solarthermie auf Freiflächen bietet eine flächeneffiziente, CO2-freie Möglichkeit, erneuerbare Wärme in bestehende und neue Wärmenetze einzuspeisen – kostengünstig, speicherbar und systemdienlich. Dass dieses Potential noch nicht ausgeschöpft wird, spiegelt sich auch in der Genehmigungspraxis wider: Der Praxis fehlt die Erfahrung im Umgang mit dieser Technologie, die im großen Maßstab und auf direktem Weg solare Strahlungsenergie in Heizwärme umwandelt, vorwiegend für die Einspeisung in Nah- und Fernwärmenetze. Dies wiederum schlägt sich in einer uneinheitlichen und zeitaufwändigen Genehmigungspraxis nieder. Grund genug, sich die Genehmigungssituation genauer anzuschauen.1

1) Der Beitrag fußt auf einem Gutachten der Autoren für Projektierer von Freiflächensolarthermieanlagen. Die Autoren danken ihrem wissenschaftlichen Mitarbeiter Maximilian von Tschirnhaus für die tatkräftige Unterstützung.

  • 2025-10-03
  • ⚙255470
  • er - energierecht
  • ER 2025, 187-193
  • Maximilian Wimmer
Die Dekarbonisierung von Gebäuden (Teil 2)

Aufbauend auf der Bestandsaufnahme zum neuen EU‑Rechtsrahmen für die Gebäudedekarbonisierung (siehe ER 2025, S. 143 ff.) stellt sich die Frage, wie die neuen Regelungen hinsichtlich des Ziels der Gebäudedekarbonisierung einzuordnen sind. Insbesondere das Zusammenwirken der Richtlinien steht im Fokus, weil nicht nur die Gebäudeeffizienzrichtlinie allein schon vielfältige Vorgaben enthält, sondern auch in der Energieeffizienzrichtlinie und Erneuerbare-Energien-Richtlinie Regelungen zu finden sind, die für die Gebäudedekarbonisierung relevant sind.

ESGZ - Fachzeitschrift für Nachhaltigkeit und Recht | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-10-24
  • ⚙257349
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 9/2025, 40-42
  • Daniel Graewe
VIRAL – nachhaltig führen in unsicheren Zeiten

Die zunehmende Dynamik, Komplexität und Unsicherheit in globalen Märkten stellt klassische Führungs- und Organisationsansätze von Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Während Modelle wie VUCA, BANI, TUNA, RUPT, CLEAR oder VOPA Plus Impulse zur Beschreibung dieser Phänomene liefern, mangelt es ihnen häufig an konkreter Orientierung für die Praxis. Der vorliegende Aufsatz stellt das VIRAL-Modell als integratives Metamodell vor, das die Stärken etablierter Konzepte bündelt und in einen handlungsleitenden Rahmen überführt.

  • 2025-10-24
  • ⚙257348
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 10/2025, 44-47
  • Oliver Dreher; Arne Klüwer
Nachhaltigkeit im Fadenkreuz: ESG-Label für Rüstung?

Was haben Solaranlagen, Pflegeheime und Rüstungsgüter gemeinsam? Auf den ersten Blick wenig. Doch im Zuge geopolitischer Umbrüche rückt die Frage in den Fokus, ob Verteidigungsinvestitionen unter ESG-Kriterien als nachhaltig gelten dürfen. Der Beitrag beantwortet die Frage, ob und unter welchen Bedingungen Investitionen in Rüstungsgüter als ESG-konform gelten können und welche regulatorischen, politischen und finanziellen Implikationen dies für Kreditgeber, Investoren und Emittenten hat.

  • 2025-10-24
  • ⚙257346
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 9/2025, 58-60
Aktuelle Rechtsprechung zu Nachhaltigkeitsthemen

Jeden Monat stellen wir Ihnen aktuelle Gerichtsentscheidungen vor, die Nachhaltigkeitsthemen aus den drei Bereichen Environmental, Social und Governance betreffen. Die vollständigen Entscheidungsgründe finden Sie in aller Regel online, insbesondere in der Entscheidungsdatenbank Owlit.

  • 2025-10-24
  • ⚙257345
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 10/2025, 35-37
  • Nicolas zur Nieden; Luisa Gulden
Nachhaltigkeit trifft Führung

Die CSRD verändert nicht nur die Berichterstattung, sondern die Unternehmensführung selbst. Verwaltungs-, Management- und Aufsichtsorgane spielen eine zentrale Rolle, um Nachhaltigkeit als strategisches Element zu verankern. Der Beitrag zeigt, wie mit proaktivem Handeln die Transformation erfolgreich gestaltet werden kann.

  • 2025-10-24
  • ⚙257342
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 10/2025, 28-29
  • Johannes Ferstl
Die neue Umweltkennzeichnung für Flüge nach der ReFuelEU Aviation-Verordnung

Die ReFuelEU-Verordnung führt ein freiwilliges Umweltlabel für Flüge ein. Hierdurch werden den Passagieren die mit dem Flug verbundenen CO2-Emissionen aufgezeigt, um nachhaltigere Entscheidungen bei Flugreisen zu ermöglichen. Ein Überblick über den Rechtsrahmen und die Ausgestaltung.

  • 2025-10-24
  • ⚙257339
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 10/2025, 12-13
  • Rüdiger Schmidt; Viola C. Didier
„Die Akzeptanz der Taxonomie könnte durch die Omnibus-Pakete steigen“

Die EU-Taxonomie soll Kapital in nachhaltige Geschäftsmodelle lenken, doch zwischen Anspruch und Realität klafft oft eine Lücke. Dr. Rüdiger Schmidt hat die Berichte von 48 deutschen Nicht-Finanzunternehmen zum Geschäftsjahr 2024 analysiert. Sein Ergebnis: Viel Taxonomiefähigkeit, erstaunlich geringe Konformität. Im Gespräch gehen wir den Ursachen nach und ordnen die neuen Omnibus-Änderungen ein.

  • 2025-10-24
  • ⚙257334
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 9/2025, 4-7
  • Janik Goßler
Umsetzung von ESG-Pflichten in Liefer- und Bezugsverträgen

Auf den ersten Blick spricht vieles dafür, ESG-Compliance-Regelungen in Verträgen mit Zulieferern möglichst breit und umfassend zu formulieren, schließlich gibt es zahlreiche Beweggründe und denkbare Szenarien. Bei genauerem Hinsehen erweist sich jedoch ein gezielter, fokussierter Ansatz meist als rechtlich sinnvoller.

  • 2025-10-24
  • ⚙257331
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 10/2025, 24-25
  • Alexander Bourzutschky
Arbeitgeberpflichten bei Rücksichtnahme auf Angestellte mit pflegebedürftigen Angehörigen

Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofes verpflichtet Arbeitgeber, angemessene Vorkehrungen für Angestellte mit pflegebedürftigen Angehörigen zu treffen, um Diskriminierung zu vermeiden. Der folgende Beitrag beantwortet die fünf zentralen Fragestellungen zur Reichweite und Umsetzung dieser Rechtsprechung.

  • 2025-10-24
  • ⚙257329
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 10/2025, 38-40
  • Björn Blischke; Claudia Feick
Governance im Wandel

Nachhaltigkeit entwickelt sich vom Randthema zur zentralen Steuerungsgröße in Unternehmen. Inzwischen sind viele Organisationen bereit, in Strukturen und Ressourcen zu investieren, der Reifegrad variiert allerdings stark. Der Beitrag zeigt, dass eine strategisch aufgestellte Governance den Grundstein für langfristigen Erfolg in einer nachhaltigkeitsgetriebenen Wirtschaft legt.

  • 2025-10-24
  • ⚙257328
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 10/2025, 49-51
  • Daniel Roßbach
Der neue Gesetzentwurf zum LkSG

Am 29.08.2025 wurde der Referentenentwurf (RefE) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Lieferkettengesetz (LkSG) veröffentlicht und – inhaltsgleich – am 03.09.2025 als „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes – Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung“ vom Bundeskabinett beschlossen. Der Entwurf zielt darauf ab, bürokratische Hürden für Unternehmen zu reduzieren, ohne aber den wesentlichen Charakter des LkSG zu ändern.

  • 2025-10-24
  • ⚙257322
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 9/2025, 32-34
  • Bastian Sens
TTPA: Warum auch mittelständische Unternehmen betroffen sind

Die EU-Verordnung über Transparenz und Targeting politischer Werbung (TTPA) soll politische Kommunikation im Netz nachvollziehbarer machen. Doch neben Parteien, NGOs und Kampagnenorganisationen geraten auch mittelständische Unternehmen ins Visier – insbesondere, wenn sie CSR-Themen bewerben. Zwischen guter Absicht und regulatorischer Pflicht entstehen neue Fallstricke.

  • 2025-10-24
  • ⚙257320
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 10/2025, 26-27
  • Friederike Welskop
Kein Auslaufmodell: Benachteiligungsverbot

Durch gesetzliche Regelungen stehen Betriebsratsmitglieder unter besonderem Schutz. Doch gerade bei befristeten Verträgen oder der Arbeitszeitgestaltung geraten Arbeitgeber leicht in rechtliche Grauzonen. Wer hier Fehler macht, riskiert teure Verfahren oder sogar strafrechtliche Konsequenzen.

  • 2025-10-24
  • ⚙257318
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 9/2025, 38-39
  • Andreas Renner; Viola C. Didier
Nachhaltige Unternehmensführung im Wandel

In einer Welt, die von Unsicherheit, Komplexität und Disruption geprägt ist, reichen klassische Führungsmodelle als Richtschnur nicht mehr aus. Aus vielen unterschiedlichen Ansätzen hat die Steinbeis Augsburg Business School in einem Forschungsprojekt ein Metamodell für nachhaltige Unternehmensführung entwickelt. Andreas Renner, Direktor der Steinbeis Augsburg Business School, erklärt, wie es funktioniert.

  • 2025-10-24
  • ⚙257317
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 10/2025, 6-11
  • Henry Schäfer
EU-Taxonomie – umbauen, abbauen oder entsorgen?

Die (grüne) Taxonomie spielt die zentrale Rolle in der Sustainable-Finance-Regulierung in Deutschland und der EU. Sie gilt auch als Beleg einer Überregulierung und Bürokratisierung mit immer zahlreicheren Problemen. Es ist an der Zeit, über disruptive Lösungen nachzudenken, um wieder mehr Wachstums- und Innovationsimpulse zuzulassen, ohne Nachhaltigkeitsziele aus den Augen zu verlieren.

  • 2025-10-24
  • ⚙257316
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 10/2025, 14-17
  • Christian Maier; Bernadette Bauer; Sylvia Kling
Vereinfachung der EU-Taxonomie-Verordnung

Nachdem erste geplante Änderungen im Rahmen des Omnibus I-Pakets am 26.02.2025 als Entwurf veröffentlicht wurden, wurde am 04.07.2025 die delegierte Verordnung zur EU-Taxonomie (C(2025) 4586 final) durch die EU-Kommission erlassen. Sie ergänzt den bestehenden regulatorischen Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung und soll die Anwendung der Verordnung für Unternehmen und Finanzakteure vereinfachen.

  • 2025-10-24
  • ⚙257311
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 9/2025, 52-54
  • Marco Büttner
CISAF: Europas Chance auf „grünes“ Wirtschaftswachstum?

Die EU und ihre Mitgliedstaaten sehen sich mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert: Zum einen möchte man wirtschaftlich und technologisch im Wettbewerb mit den USA und China mithalten. Zum anderen möchte man Vorreiter für ein klimaneutrales Wirtschaftswachstum werden. Am 25.06.2025 verabschiedete die EU-Kommission einen neuen Rahmen für staatliche Beihilfen, der diesen beiden Herausforderungen gerecht werden soll. Dieser Clean Industrial Deal State Ai.d.F.ramework (CISAF) soll es Mitgliedstaaten in Zukunft ermöglichen, die Entwicklung von sauberer Energie, die industrielle Dekarbonisierung und die Produktion sauberer Technologie in Millionenhöhe zu fördern.

  • 2025-10-24
  • ⚙257310
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 9/2025, 55-57
  • Viola C. Didier
Die aktuelle Meinung

In dieser Kolumne kommen die Köpfe zu Wort: Wir befragen führende Expertinnen und Experten zu aktuellen und kontroversen ESG-Themen. Mit prägnanten Meinungen und fundierten Einschätzungen geben die Befragten neue Denkanstöße zu den zentralen Themen unserer Zeit.

  • 2025-10-24
  • ⚙257308
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 10/2025, 52-55
  • Christian Beer; Manuel Giezek; Viola C. Didier
Nachhaltigkeit ohne Pflicht?

Mit dem EU-Omnibus-Paket wurde die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) für viele Unternehmen verschoben. Für die Stadtwerke Bielefeld bedeutet das einen regulatorischen Aufschub, aber keineswegs Stillstand. Denn Stadtwerke, die Nachhaltigkeit als strategisches Thema verstehen, warten jetzt nicht ab, sondern nutzen die gewonnene Zeit zum Aufbau von Datenstrukturen, Verantwortlichkeiten und Prozessen. Im Interview sprechen Dr. Christian Beer und Manuel Giezek über die Chancen und Herausforderungen der aktuellen Übergangsphase, über freiwillige Berichtsvorhaben, digitale ESG-Tools und darüber, warum die Integration von Nachhaltigkeitsberichterstattung und -strategie über regulatorische Pflichterfüllung hinausgehen sollte.

  • 2025-10-24
  • ⚙257304
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 9/2025, 26-31
  • Karolin Fitzer; Philipp Gergen; Ingo Theusinger
Aktuelle Entwicklungen in der Lieferketten-Compliance

Der Schutz von Kinderrechten in globalen Wertschöpfungsketten ist ein bedeutendes Thema. Das BAFA veröffentlichte jüngst eine neue Handreichung zum Schutz von Kinderrechten, die Unternehmen vor neue Herausforderungen stellt. Dieser Beitrag analysiert praxisrelevante Aspekte der Handreichung und ordnet diese aus juristischer Sicht ein.

  • 2025-10-24
  • ⚙257300
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 9/2025, 11-14
  • Tobias Reiter; Giulia Petretti
M&A-Vertragsklauseln mit Verantwortung

ESG ist mittlerweile ein entscheidender Faktor bei M&A-Transaktionen. Wer Nachhaltigkeitsaspekte in der Due Diligence und im Kaufvertrag nicht angemessen berücksichtigt, riskiert hohe finanzielle und rechtliche Folgen. Dieser Beitrag zeigt, wie sich ESG-Risiken erkennen, vertraglich absichern und gezielt steuern lassen.

  • 2025-10-24
  • ⚙257290
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 9/2025, 48-51
  • Oliver Hahnelt; Claudius Straub
ESG-konforme Finanzierungen

Nachhaltige Finanzierungen, bei denen Umwelt-, Sozial- und Governance-Überlegungen (ESG) in die Finanzierungsvereinbarung einfließen, sind bei der Projekt- und Unternehmensfinanzierung zunehmend (wenngleich in unterschiedlichen Ausprägungen) gefragt. Für Unternehmen, die eine solche Finanzierung in Erwägung ziehen, stellt sich damit die Frage nach den geltenden Standards und den sie im Rahmen der Finanzierung treffenden Pflichten.

  • 2025-10-24
  • ⚙257289
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 9/2025, 23-25
  • Tim Uschkereit
IGH-Gutachten nimmt Staaten beim Klimaschutz in die Pflicht

Ein historisches Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs erklärt Klimaschutz erstmals zum Menschenrecht. Dies hat weitreichende Folgen für Staaten und Unternehmen. Aus einer mutigen Initiative von Jurastudenten im Südpazifik entstand das bislang bedeutendste Verfahren zur Klimagerechtigkeit. Nun steht fest: Staaten müssen handeln und haften, wenn sie es nicht tun.

  • 2025-10-24
  • ⚙257288
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 9/2025, 35-37
  • Kai Imolauer
Klimastrategien im Gegenwind

Die USA erleben unter der zweiten Trump-Regierung einen radikalen Kurswechsel in der Umwelt- und Klimapolitik. Für europäische Unternehmen mit Standorten in den USA bedeutet das: steigende Unsicherheit, politische Polarisierung – und ein wachsender Bedarf an resilienten, nachhaltigen Geschäftsmodellen. Wie Unternehmen trotz Deregulierung ihre ESG-Ziele sichern können, zeigt

dieser Beitrag.

  • 2025-10-24
  • ⚙257287
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 9/2025, 18-22
  • Till Heimann; Helena Byrne
Klimahaftung ohne Grenzen?

Das oberste italienische Kassationsgericht stärkt im ENI-Verfahren die Rechte von Klägern wegen Klimaschäden durch Großemittenten. Der Beitrag ordnet das Urteil in den EU-Rechtsrahmen ein, skizziert Haftungsmaßstäbe (Zurechnung, konkrete Gefährdung) und beleuchtet die Signalwirkung für die unternehmensbezogene Klimahaftung in Europa.

  • 2025-10-24
  • ⚙257283
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 10/2025, 41-43
  • Hendrik Puschmann; Daniel Graewe
„Die kulturelle Haltung spielt eine große Rolle bei der Entwicklung des Nachhaltigkeitsrechts“

Braucht Nachhaltigkeit strenge Regeln oder reicht Vertrauen in den Markt? Während Kontinentaleuropa auf detaillierte Regulierung setzt, vertraut das Vereinigte Königreich stärker auf pragmatische Eigenverantwortung und Vertragsgestaltung. Entscheidend ist dabei weniger die „Nachhaltigkeitskultur“ als die Rechtskultur – und die könnte kaum unterschiedlicher sein. Im Interview erklärt Hendrik Puschmann, wie Unternehmen damit umgehen und welche Risiken und Chancen sich daraus ergeben.

  • 2025-10-24
  • ⚙257279
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 9/2025, 15-17
  • Andreas Griebel
Chancen und Risiken von Green Leases

Green Leases verbinden ökologische Ziele mit mietvertraglichen Pflichten. Sie fördern nachhaltiges Gebäudemanagement, stellen aber auch Vermieter und Mieter vor neue Herausforderungen. Der Beitrag beleuchtet Chancen, Risiken und diskutiert, ob Green Leases das Mietrecht zukunftsfähig gestalten können und damit die Vertragswelt bereichern.

  • 2025-10-24
  • ⚙257278
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 10/2025, 18-22
  • Eric Holger Glattfeld; Marija L. Krstanović
Dekarbonisierung der Industrie durch Wasserstoff

Wasserstoff gilt als Schlüssel zur Dekarbonisierung, insbesondere in schwer elektrifizierbaren Sektoren wie der Stahl- und Chemieindustrie. Er ist vielseitig einsetzbar, speicherbar und transportierbar. Der bisherige Regulierungsrahmen erschwert jedoch den Markthochlauf durch lange Genehmigungsverfahren, hohe Kosten und fehlende Priorisierung.

  • 2025-10-24
  • ⚙257277
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 10/2025, 4-5
  • Viola C. Didier
Factsheet: Die KPIs der EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie verpflichtet große Unternehmen und Finanzmarktteilnehmer, bestimmte Kennzahlen (Key Performance Indicators, KPIs) offenzulegen. Diese sollen Transparenz darüber schaffen, in welchem Umfang wirtschaftliche Tätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten. Für Unternehmen ist das Verständnis und die korrekte Berechnung dieser KPIs entscheidend, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und die eigene Nachhaltigkeitsstrategie glaubwürdig zu belegen.

  • 2025-10-24
  • ⚙257271
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 9/2025, 8-10
  • Till Heimann; Viola C. Didier
„Wie viel ESG gehört in den Arbeitsvertrag?“

Nachhaltigkeit ist auch im Arbeitsrecht ein Thema und beeinflusst dort alle Regelungsebenen, allen voran Arbeitsverträge: Unternehmen verankern CO2-Ziele, Diversity-Standards und Lieferkettenaspekte in Pflichten, Zielvereinbarungen und Bonus-Systemen. Was ist rechtlich zulässig, was riskant, und wo liegen die Herausforderungen in der Praxis? Darüber klärt Dr. Till Heimann im Interview auf.

  • 2025-10-24
  • ⚙257262
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 9/2025, 43-46
  • Mansur Pour Rafsendjani; Alexander Deicke; Viola C. Didier
Zwischen Kodex und Kontrolle: ESG in der Unternehmensführung

Globale Lieferketten stehen unter Druck: Klima, Menschenrechte und geopolitische Risiken rücken Sorgfaltspflichten ins Zentrum. Politik und Aufsicht ziehen nach – von Risikoanalyse über Präventionsmaßnahmen bis zu Beschwerdekanälen und wirksamer Kontrolle. Für die Unternehmensführung bedeutet das mehr als reine Compliance, analysieren Dr. Alexander Deicke und Dr. Mansur Pour Rafsendjani im Interview. Es geht um Proportionalität, Haftung und die Balance zwischen „Cut & Run“ sowie konstruktivem Engagement.

  • 2025-10-24
  • ⚙257257
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 10/2025, 56-57
Aktuelle Rechtsprechung zu Nachhaltigkeitsthemen

Jeden Monat stellen wir Ihnen aktuelle Gerichtsentscheidungen vor, die Nachhaltigkeitsthemen aus den drei Bereichen Environmental, Social und Governance betreffen. Die vollständigen Entscheidungsgründe finden Sie in aller Regel online, insbesondere in der Entscheidungsdatenbank Owlit.

  • 2025-10-24
  • ⚙257254
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 10/2025, 61-63
  • Viola C. Didier
Die aktuelle Meinung

In dieser Kolumne kommen die Köpfe zu Wort: Wir befragen führende Expertinnen und Experten zu aktuellen und kontroversen ESG-Themen. Mit prägnanten Meinungen und fundierten Einschätzungen geben die Befragten neue Denkanstöße zu den zentralen Themen unserer Zeit.

  • 2025-10-24
  • ⚙257246
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 10/2025, 30-34
  • Julia Sieber
ESG als Aufgabe von Vorstand und Aufsichtsrat

ESG-Themen sind längst nicht mehr freiwillige Selbstverpflichtung, sondern Gegenstand detaillierter deutscher und europäischer Regulierung. Was müssen Geschäftsleiter und Aufsichtsräte von Kapitalgesellschaften bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben diesbezüglich beachten?

EStB - Ertrag-Steuerberater | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-10-24
  • ⚙257341
  • estb - ertrag-steuerberater
  • EStB 2025, 382-387
  • Jan Christoph Schumann
Aktuelle Rechtsprechung zum Bilanzsteuerrecht

Der Beitrag nimmt Bezug auf die jüngere höchstrichterliche Rechtsprechung. Diese zeigt sehr grundsätzlich Voraussetzungen und Folgewirkungen der Wahl der Gewinnermittlungsart, der Aktivierung und Passivierung von Wirtschaftsgütern, der außerbilanziellen Gewinnermittlung sowie des Betriebsausgabenabzugs auf. Für Steuerpflichtige und ihre Berater gilt es, sich bei der laufenden Buchführung, der Jahresabschlusserstellung sowie der steuerlichen Gewinnermittlung darauf einzustellen.

  • 2025-10-24
  • ⚙257296
  • estb - ertrag-steuerberater
  • EStB 2025, 378-381
  • Karl-Heinz Günther
Aktuelle FG-Rechtsprechung zum Ertragsteuerrecht

Wir geben Ihnen einen Überblick über ausgewählte praxisrelevante Entscheidungen aus der FG-Rechtsprechung, die in der Zwischenzeit (seit der letzten Auswertung in EStB 2025, 245) beim BFH anhängig sind.

  • 2025-09-19
  • ⚙254513
  • estb - ertrag-steuerberater
  • EStB 2025, 338-345
  • Matthias Gehm
Aspekte der Ehegattenveranlagung

Das Hessische FG hat in einem AdV-Verfahren dazu Stellung bezogen, unter welchen Voraussetzungen eine Zusammenveranlagung gem. §§ 26, 26b EStG bei im Ausland geschlossenen Ehen in Betracht kommt. Im konkreten Fall ging es um eine von rumänischen Staatsbürgern in Rumänien nach dem traditionellen Roma-Ritus geschlossene Ehe (Hess. FG v. v. 31.10.2024 – 8 V 1017/23, FamRZ 2025, 261). Diese Entscheidung soll Anlass geben, sich sowohl mit den Voraussetzungen der Ehegattenveranlagung bzw. der Zusammenveranlagung bei eingetragenen Lebenspartnerschaften respektive des Splittingtarifs auseinanderzusetzen.

  • 2025-09-19
  • ⚙254504
  • estb - ertrag-steuerberater
  • EStB 2025, 345-347
  • Michael Görlich; Carsten Odinius
Krypto 2 Go (Teil 10): Abzugsfähigkeit von Beraterkosten bei Krypto-Gewinnen im Privatvermögen

Bei der Aufarbeitung von Krypto-Gewinnen sind häufig umfangreiche Tätigkeiten erforderlich, die hohe Honorarkosten mit sich bringen können – insbesondere bei Korrekturen von mehreren Veranlagungszeiträumen. Bislang ungeklärt ist, ob diese Kosten als Werbungskosten in die Gewinnermittlung gem. § 23 Abs. 3 S. 1 EStG einzubeziehen sind. Auch im neuen BMF-Schreiben v. 6.3.2025 (BMF v. 6.3.2025 – IV C 1 - S 2256/00042/064/043 – DOK COO.7005.10.4.11527963, EStB 2025, 126 [Apitz]) hat sich die Finanzverwaltung hierzu nicht geäußert. Unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung – insbesondere zu § 23 Abs. 3 EStG und der damit einhergehenden Systematik der Ausnahme bzw. Durchbrechung des Grundsatzes des § 11 EStG – soll in diesem Beitrag die Handhabung in der Praxis beleuchtet werden.

  • 2025-09-19
  • ⚙254369
  • estb - ertrag-steuerberater
  • EStB 2025, 332-338
  • Harald Schwetlik
Der neue Umwandlungssteuererlass (II)

Der neue Umwandlungssteuererlass (UmwSt-E 2025) wurde am 2.1.2025 veröffentlicht (BMF v. 2.1.2025 – IV C 2 - S 1978/00035/020/040 – DOK COO.7005.10.4.10951618, BStBl. I 2025, 92 = EStB 2025, 51 [Apitz]). Gegenstand dieses zweigeteilten Beitrages sind ausgewählte Fragestellungen des Umwandlungssteuerrechts, die vor dem Hintergrund der neuen Erlasslage analysiert werden. Der I. Teil dieses Beitrages (Schwetlik, EStB 2025, 293) hat sich mit den Aussagen des UmwSt-E 2025 zu gesetzlichen Änderungen beschäftigt. Weitere praxisrelevante Aussagen des UmwSt-E 2025 (zu Organschaft und Umwandlung, zu Auf-/Abspaltungen, zum Stehenlassen von Forderungen i.R.d § 20 UmwStG sowie zur Gesamtplanrechtsprechung i.R.d. §§ 20, 24 UmwStG) sind – ebenso wie die BFH-Entscheidung vom 20.9.2024 zum Nießbrauch an GmbH-Geschäftsanteilen – Gegenstand des vorliegenden II. Teils des Beitrages.

EWS - Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht | dfv Mediengruppe, Frankfurt am Main

  • 2025-10-17
  • ⚙257017
  • ews - europäisches wirtschafts- und steuerrecht
  • EWS 2025, 257-261
  • Thomas Kollruss; Tanja Rosinski; Jasmin Kim Vy Le
Erstattung von Kapitalertragsteuer an eine japanische Mutterkapitalgesellschaft nach Art. 63 Abs. 1 AEUV – Analyse sowie Bewertung der EuGH-Vorlage des BFH vom 3. 6.…

In diesem Beitrag wird untersucht, ob eine Drittstaatenkapitalgesellschaft nach Maßgabe der Kapitalverkehrsfreiheit gemäß Art. 63 Abs. 1 AEUV Anspruch auf vollständige Erstattung der Kapitalertragsteuer (KapESt) auf Dividenden hat, die sie von einer deutschen Kapitalgesellschaft bezieht. In diesem Zusammenhang wird auf die EuGH-Vorlage des BFH vom 3. 6. 2025 – VIII R 21/22 eingegangen, welche diese Frage adressiert. Diese EuGH-Vorlage ist kritisch zu sehen. Sie dürfte nicht dem geltenden Unionsrecht und der EuGH-Rechtsprechung entsprechen. Eine in einem Drittstaat ansässige Kapitalgesellschaft hat grundsätzlich nach Art. 63 Abs. 1 AEUV Anspruch auf vollständige Erstattung der Kapitalertragsteuer auf von ihr bezogene Schachteldividenden aus deutschen Kapitalgesellschaftsbeteiligungen. Dies gilt sowohl für die Rechtslage vor Einfügung des § 8b Abs. 4 KStG n. F., d. h. im BFH-Fall VIII R 21/22, als auch unter der aktuellen Rechtslage.

  • 2025-10-17
  • ⚙257011
  • ews - europäisches wirtschafts- und steuerrecht
  • EWS 2025, 254-257
  • Thomas Kollruss; Julia Delchmann
Game over für die gewerbesteuerliche Erfassung von Schachteldividenden aus EU-Tochtergesellschaften! Die EuGH-Grundsatzentscheidung Banca Mediolanum, C-92/24 zur Mutter-Tochter-Richtlinie

Der Autor hat sich bereits in EWS 2/2025, 94 ff. mit dem EuGH-Fall Banca Mediolanum, C-92/24 befasst, und zwar mit dem Vorabentscheidungsersuchen vom 24. 1. 2024. Dieser Beitrag ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der zusätzliche Einbezug von qualifizierten Schachteldividenden aus EU-Tochtergesellschaften in die Besteuerung mit IRAP auf der Ebene einer italienischen Muttergesellschaft gegen Art. 4 der Mutter-Tochter-Richtlinie (RL 2011/96/EU) verstößt und damit unzulässig ist, da die Dividenden bereits zu 5 % in die Besteuerung mit Körperschaftsteuer bei der italienischen Muttergesellschaft einbezogen wurden und der Ansässigkeitsmitgliedstaat der Muttergesellschaft die Befreiungsmethode nach Art. 4 Abs. 1 lit. a) MTR gewählt hat. Die nun vorliegende EuGH-Entscheidung Banca Mediolanum, C-92/24 vom 1. 8. 2025 bestätigt diese Analyse vollumfänglich. Der EuGH hat zutreffend entschieden, dass Art. 4 Abs. 1 lit. a) MTR einer nationalen Besteuerungsregelung entgegensteht, die dazu führt, dass mehr als 5 % der Schachteldividenden in die Besteuerung der Muttergesellschaft einbezogen werden, auch dann, wenn diese Besteuerung durch eine Steuer erfolgt, die keine Körperschaftsteuer ist, deren Bemessungsgrundlage aber diese Dividenden oder einen Teil dieser Dividenden umfasst. Bezogen auf das deutsche Steuerrecht dürfte die EuGH-Entscheidung Banca Mediolanum, C-92/24 eine Grundsatzentscheidung sein und die gewerbesteuerliche Erfassung von Schachteldividenden aus EU-Tochtergesellschaften auf der Ebene einer deutschen Mutterkapitalgesellschaft ausschließen.

  • 2025-10-17
  • ⚙256986
  • ews - europäisches wirtschafts- und steuerrecht
  • EWS 2025, 249-254
  • Julia Lipinsky
Corona-Hilfen – “Special Interest” oder Spielwiese für (beihilferechtliche) Grundsatzentscheidungen? Zum EuGH-Urteil “TOODE” und der deutschen Rechtsprechung zum Gewährungszeitpunkt von Beihilfen

Die beihilferechtliche Genehmigungslage für die Corona-Hilfen setzte voraus, dass Einzelbeihilfen bis zum 30. 6. 2022 gewährt sein mussten. Dies führt zur virulenten Frage, was unter dem Gewährungszeitpunkt i. S. d. Art. 107 Abs. 1 AEUV zu verstehen ist und ob die endgültige Bescheidung im Rahmen der Schlussabrechnung nach dem 30. 6. 2022 außerhalb der beihilferechtlichen Genehmigung liegt, wenn die Bewilligung der Corona-Hilfen zuvor nur vorläufig und unter dem Vorbehalt der Schlussprüfung erfolgte. Sowohl der EuGH als auch das OVG NRW sowie das VG Hamburg haben sich zwischenzeitlich in diesem Kontext mit dem Zeitpunkt der Beihilfengewährung befasst. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Rechtsprechung, ihre Grenzen sowie das etwaige Spannungsverhältnis zwischen nationaler und EuGH-Rechtsprechung.

  • 2025-10-17
  • ⚙256956
  • ews - europäisches wirtschafts- und steuerrecht
  • EWS 2025, 241-249
  • Krisztina Mezey
EU-beihilferechtliche Fragestellungen der öffentlichen Wohnraumförderung zugunsten kommunaler Wohnungsbaugesellschaften

Der Beitrag behandelt die staatliche Wohnraumförderung zugunsten kommunaler Wohnungsbaugesellschaften aus dem Blickwinkel des EU-Beihilferechts. Dabei wird offengelegt, dass sich die jüngere Entscheidungspraxis der Kommission, die sich im Bereich kommunaler Infrastrukturen und Tourismusdienstleistungen zuletzt offener gegenüber der Annahme eines rein lokalen Sachverhalts gezeigt und eine zwischenstaatliche Handelsbeeinträchtigung abgelehnt hat, regelmäßig nicht auf die lokalen Wohnungs- und Immobilienmärkte übertragen lässt. Da staatliche Investitionen zu marktüblichen Bedingungen, die mit dem beihilferechtlichen Privatinvestor-Vergleichsmaßstab im Einklang stehen und keine tatbestandsmäßige Begünstigung darstellen, häufig keinen ausreichenden Beitrag zur Verwirklichung der sozialpolitischen Ziele im Rahmen der Wohnraumförderung zu leisten vermögen, werden anschließend die verschiedenen beihilferechtlichen Rechtfertigungsmöglichkeiten beleuchtet.

FamRB - Familien-Rechtsberater | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-10-24
  • 🌍 1762300800000
  • ⚙257273
  • famrb - familien-rechtsberater
  • FamRB 2025, 457-463
  • Herbert Grziwotz
Erbe trotz Trennung und Scheidung?

Bei einer Scheidung von Ehegatten oder einer Trennung unverheirateter Paare wird im Normalfall kein Partner mehr dem anderen etwas vererben wollen. Die teilweise überraschende gesetzliche Regelung bei Ehegatten, die hierzu ergangene Rechtsprechung auch zu nichtehelichen Partnern und Gestaltungsmöglichkeiten werden nachfolgend erörtert.

  • 2025-10-24
  • ⚙257258
  • famrb - familien-rechtsberater
  • FamRB 2025, 464-467
  • David J. Rapp; Christoph Freichel
Konzeptionelle Überlegungen zur Unternehmensbewertung bei konfliktären und konsensualen Zugewinnausgleichen

Unternehmensbewertungen sind im Kontext der Bestimmung von Zugewinnausgleichen dann relevant, wenn das zu bemessende Vermögen mindestens eine Unternehmensbeteiligung umfasst. Wie sich dabei eine sachgerechte Bewertung gestaltet, hängt maßgeblich vom Bewertungsanlass und dem verfolgten Bewertungszweck ab. Dieser Beitrag differenziert zwei unterschiedliche Arten von Anlässen des Zugewinnausgleichs und erörtert mit Blick auf die einschlägigen Grundsätze des Instituts der Wirtschaftsprüfer – IDW S 13 und IDW ES 1 n.F. –, wie jeweils eine zweckgerechte Bewertung erreicht werden kann.

  • 2025-09-26
  • ⚙254808
  • famrb - familien-rechtsberater
  • FamRB 2025, 422-424
  • Christian Breuers
Zur Gleichartigkeit von Versorgungsanrechten aus der Zusatzversorgung des öffentlichen und kirchlichen Dienstes

Bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs war die Anwendung der Bagatellregelung des § 18 Abs. 1 VersAusglG auf Anrechte aus der Zusatzversorgung des öffentlichen oder kirchlichen Dienstes in der familiengerichtlichen Praxis lange Zeit weitgehend unproblematisch, bis eine Entscheidung des BGH für Rechtsunsicherheit – und daraus folgend – für eine Vielzahl veröffentlichter OLG-Entscheidungen gesorgt hat.

  • 2025-09-26
  • ⚙254803
  • famrb - familien-rechtsberater
  • FamRB 2025, 416-422
  • Petra Ladenburger
Partnerschaftsgewalt und Umgang – Teil 1

Das Miterleben von Partnerschaftsgewalt stellt eine hohe Belastung für Kinder und Jugendliche dar und kann kindeswohlgefährdend sein. Gleichwohl wird Partnerschaftsgewalt in Umgangsverfahren häufig tabuisiert. Das verstößt nicht nur gegen die Istanbul-Konvention, sondern gefährdet die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder und verhindert, dass das Kindeswohl in Umgangsentscheidungen ausreichend berücksichtigt wird. Teil 1 des Beitrags befasst sich mit den Folgen von Partnerschaftsgewalt für Kinder und ihre Mütter und deren Implikationen für Umgangsverfahren sowie der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Partnerschaftsgewalt in Umgangsentscheidungen.

FamRZ - Zeitschrift für das gesamte Familienrecht | Verlag Ernst und Werner Gieseking, Bielefeld

  • 2025-10-31
  • 🌍 1762473600000
  • ⚙258023
  • famrz - zeitschrift für das gesamte familienrecht
  • FamRZ 2025, 1679-1692
  • Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten 2025
Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht

Mit der dritten, überarbeiteten Auflage der „Mindestanforderungen an Gutachten im Kindschaftsrecht“ hat die Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten die Qualitätsstandards an die aktuelle Gesetzeslage angepasst und ihre Empfehlungen vor allem im Hinblick auf datenschutzrechtliche Anforderungen erweitert.

Familiengerichte, Beteiligte und Sachverständige sind zunehmend Adressaten von Fragen und Anliegen zum Datenschutz, auch bei der kritischen Würdigung von Gutachten und Begutachtungsprozessen. Dabei herrscht in der Praxis oftmals große Unsicherheit angesichts des komplexen Schnittstellenthemas. Die Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten hat daher in interdisziplinären Diskussionen mit Datenschutzexperten ergänzend Hinweise zum Datenschutz für Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht erarbeitet. Wie bei den Vorauflagen unterstützte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Vertreterinnen und Vertreter aus Fachverbänden, Kammern und Fachinstituten bei der Entwicklung fachlich. Eingebunden waren neben dem Bundesgerichtshof auch die Landesjustizministerien. Die Überlegungen der Arbeitsgruppe sollen die Mindestanforderungen ergänzen und vervollständigen sowie allen Verfahrensbeteiligten eine Orientierungshilfe zur kritischen Überprüfung bieten.

Nach vorne schauend zeichnen sich weitere Themenfelder für die Arbeitsgruppe ab. Insbesondere der Einsatz „Künstlicher Intelligenz“ durch Sachverständige, aber auch durch die Verfahrensbeteiligten und die möglichen Auswirkungen werden in diesem Zusammenhang besonders zu untersuchen sein.

Prof. Dr. Anja Kannegießer, Koordinatorin

  • 2025-10-31
  • ⚙257980
  • famrz - zeitschrift für das gesamte familienrecht
  • FamRZ 2025, 1673-1677
  • Michael Cirullies
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz v. 22.8.2025

Der Entwurf bildet das vorerst letzte Glied einer längeren Kette von Gesetzesvorhaben, die in den vergangenen 14 Monaten mit dem Ziel verfasst wurden, das Gewaltschutzrecht (und auch das Kindschaftsrecht) zu verbessern. Die früheren Entwürfe enthielten bereits Empfehlungen zur Einführung neuer Maßnahmen, wie sie auch jetzt namensgebend vorgeschlagen werden: die „elektronische Fußfessel“ und die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs. Gänzlich neu hingegen sind geplante Modifikationen im BGB und EGBGB sowie im FamFG.

  • 2025-10-31
  • ⚙257979
  • famrz - zeitschrift für das gesamte familienrecht
  • FamRZ 2025, 1677-1679
  • Daniela Rubenbauer; Hans-Joachim Dose
Unterhaltsbemessung im asymmetrischen Wechselmodell unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH

Die Maßstäbe für eine Unterhaltsbemessung im asymmetrischen Wechselmodell sind seit Jahren in der Rechtsprechung ungeklärt (vgl. schon Rubenbauer/Dose, FamRZ 2022, 1497). Jetzt liegt die rechtliche Beurteilung dem BGH zur Entscheidung vor (XII ZB 415/25) und es ist damit zu rechnen, dass er darüber noch im Frühjahr 2026 entscheiden wird.

  • 2025-10-17
  • 🌍 1761696000000
  • ⚙257010
  • famrz - zeitschrift für das gesamte familienrecht
  • FamRZ 2025, 1595-1599
  • Katharina Beißel
Verlängertes Anfechtungsrecht der Eltern? – Der Lauf der Anfechtungsfrist bei der Vaterschaftsanfechtung für das minderjährige Kind

Fallen rechtliche und genetische Vaterschaft auseinander, können der rechtliche Vater, der mutmaßlich genetische Vater, die Mutter und das Kind die bestehende rechtliche Vaterschaft anfechten. Für das minderjährige Kind entscheiden in der Regel die sorgeberechtigten Eltern über die Anfechtung. Wenn diese die Vaterschaft für das Kind anfechten wollen, beruht das nicht selten darauf, dass für eine Anfechtung der Eltern aus eigenem Recht die Anfechtungsfrist bereits abgelaufen ist. Denn die Anfechtungsfrist für das minderjährige Kind beginnt nach dem Ansatz der herrschenden Meinung häufig erst später zu laufen. In der Folge erscheint das Anfechtungsrecht des Kindes eher als verlängertes Anfechtungsrecht der Eltern. Die jüngere Rechtsprechung gibt nun noch einmal Anlass, den bisherigen Ansatz zum Lauf der Anfechtungsfrist für das minderjährige Kind zu hinterfragen.

  • 2025-10-17
  • 🌍 1761177600000
  • ⚙256978
  • famrz - zeitschrift für das gesamte familienrecht
  • FamRZ 2025, 1585-1594
  • Isabell Götz
Die Einwilligung Minderjähriger im Irrgarten elterlicher Zustimmungserfordernisse – oder: Geht es auch einfacher?

Befasst man sich mit Altersgrenzen, die das Recht für minderjährige Kinder vorsieht und deren sich daraus ergebende Mitwirkungsbefugnisse, entsteht schnell ein Gefühl, wie es mancher bei Betrachtung seiner Vasensammlung im Keller haben mag: große und kleine, bauchige und schlanke, in allen Farben, uni oder bunt. Darunter vielleicht noch das eine oder andere Hochzeitsgeschenk, je nach Ehedauer schon ziemlich aus der Zeit gefallen, allesamt recht unpraktisch, weil nichts zusammenpasst und auch den Sträußen, wie sie heute gebunden werden, keine ordentliche Heimstatt bietet. Da hilft nur eines: radikaler Neuanfang und auf den Flohmarkt mit dem Rest. In diesem Sinn sollen nachfolgend die Regelungen zu vorhandenen Altersgrenzen und Mitwirkungsbefugnissen für minderjährige Kinder dargestellt und untersucht werden, wobei sich der Beitrag vorrangig mit den familienrechtlichen Regelungen des BGB befasst.

  • 2025-10-17
  • ⚙256947
  • famrz - zeitschrift für das gesamte familienrecht
  • FamRZ 2025, 1600-1602
  • Dagmar Zorn
Die gerichtliche Genehmigungsbedürftigkeit von durch den Betreuer abgeschlossenen Rechtsgeschäften

In der Literatur wird diskutiert, ob eine gerichtliche Genehmigungsbedürftigkeit von durch den Betreuer abgeschlossenen Rechtsgeschäften entfällt, wenn der geschäftsfähige Betreute das vom Betreuer als seinem gesetzlichen Vertreter abgeschlossene Rechtsgeschäft genehmigt.

  • 2025-10-02
  • 🌍 1760054400000
  • ⚙255044
  • famrz - zeitschrift für das gesamte familienrecht
  • FamRZ 2025, 1508-1514
  • Iven Köhler
Die Aufhebung und Zurückverweisung in Kindschaftssachen – Dogmatik vs. Praxis

Seit der Einführung des § 68 Abs. 5 FamFG über die persönliche Anhörung von Kindern durch das Beschwerdegericht fällt auf, dass es in Kindschaftssachen zu einer höheren Anzahl von Aufhebungen und Zurückverweisungen an die Amtsgerichte kommt. Anlass, die Voraussetzungen von Aufhebung und Zurückverweisung zu untersuchen und diese Praxis näher zu beleuchten.

  • 2025-09-19
  • 🌍 1759190400000
  • ⚙254518
  • famrz - zeitschrift für das gesamte familienrecht
  • FamRZ 2025, 1417-1431
  • Christian Kohler; Walter Pintens
Entwicklungen im europäischen Personen-, Familien- und Erbrecht 2024–2025

Im Rat der EU machen die Beratungen des Vorschlags für eine Verordnung über den Erwachsenenschutz in grenzüberschreitenden Fällen Fortschritte, wohingegen der Vorschlag für eine Verordnung über die Elternschaft nur wenig vorankommt. In Deutschland lassen das Selbstbestimmungsgesetz und das Namensrechtsänderungsgesetz aus der Perspektive des Unionsrechts nur wenige Fragen offen. Der EuGH hat zur Anerkennung der in einem anderen Mitgliedstaat erfolgten Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags Stellung genommen und ferner die Berichtigung des Geschlechtseintrags in öffentlichen Registern nach der Datenschutz-Grundverordnung ermöglicht. Weitere Urteile des EuGH sind zur Auslegung der EuErbVO, der Brüssel IIa-VO, der EuUntVO und der Rom III-VO ergangen; zu den drei erstgenannten Verordnungen sind noch mehrere Rechtssachen anhängig.

  • 2025-09-19
  • ⚙254488
  • famrz - zeitschrift für das gesamte familienrecht
  • FamRZ 2025, 1454-1456
  • Ioan-Luca Vlad
Die grundlegende Reform des rumänischen Erwachsenenschutzrechts: Zurück zur Weisheit der Siebenbürger?

Im Jahr 2022 wurde das rumänische Erwachsenenschutzrecht komplett erneuert und in das bestehende ZGB eingefügt. Der folgende Beitrag beschreibt die Rechtsentwicklung und stellt die aktuellen Vorschriften dar.

  • 2025-09-19
  • ⚙254484
  • famrz - zeitschrift für das gesamte familienrecht
  • FamRZ 2025, 1460-1462
  • Alan Brown
For Women Scotland v the Scottish Ministers: “Sex” Means “Biological Sex” in the Equality Act 2010

Im Urteil For Women Scotland v Scottish Ministers entschied der Supreme Court des Vereinigten Königreichs, dass „Frau“ und „Mann“ im Sinn des Equality Act 2010 ausschließlich das biologische Geschlecht meinen. Transpersonen mit offizieller Geschlechtsanerkennung sind damit von dem Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ausgeschlossen.

  • 2025-09-19
  • ⚙254475
  • famrz - zeitschrift für das gesamte familienrecht
  • FamRZ 2025, 1434-1436
  • Gitte Meldgaard Abrahamsen; Jens M. Scherpe
Neue Gesetzgebung zur Leihmutterschaft in Dänemark

In Reaktion auf eine Entscheidung des EuGHMR hat der dänische Gesetzgeber mit Wirkung vom 1.1.2025 seine Regelungen zur Leihmutterschaft geändert.

  • 2025-09-19
  • ⚙254460
  • famrz - zeitschrift für das gesamte familienrecht
  • FamRZ 2025, 1447-1448
  • Salvatore Patti
Die Entwicklung des Familienrechts in Italien im Jahr 2024

Neuerungen im italienischen Familienrecht sind im vergangenen Jahr unter anderem bezüglich der Strafbarkeit der Leihmutterschaft und in wenigen Artikeln der Zivilprozessordnung zu verzeichnen.

  • 2025-09-19
  • ⚙254444
  • famrz - zeitschrift für das gesamte familienrecht
  • FamRZ 2025, 1451-1454
  • Paula Távora Vítor
The end of child marriage – marriageable age and the abolition of emancipation in the Portuguese legal system

Portugal hat mit dem Gesetz Nr. 39/2025 die Kinderehe abgeschafft. Niemand darf unter dem Alter von 18 Jahren heiraten – auch nicht mit elterlicher Zustimmung. Damit soll ein Zeichen gegen Früh- und Zwangsehen gesetzt und der Kinderschutz deutlich gestärkt werden.

  • 2025-09-19
  • ⚙254443
  • famrz - zeitschrift für das gesamte familienrecht
  • FamRZ 2025, 1449-1450
  • Willem Breemhaar
Entwicklungen im niederländischen Familien- und Erbrecht 2023 bis 2025

In diesem Jahr beschäftigt sich der Länderbericht für den Berichtszeitraum 2023–2025 zuallererst mit dem Phänomen, dass innerhalb des Königreichs der Niederlande fünf Zivilrechtskodifikationen bestehen. Zu verzeichnen ist die Einführung des neuen surinamischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, das eine enge Verwandtschaft mit dem niederländischen Recht aufweist. Anschließend geht es um das Eherecht und das Kindschaftsrecht. Behandelt werden hier zum einen die gleichgeschlechtliche Ehe und zum anderen die internationale Adoption sowie der Kindesunterhalt. Danach wird untersucht, ob der Grundsatz von Treu und Glauben im Erbrecht eine einschränkende Wirkung hat.

  • 2025-09-19
  • ⚙254411
  • famrz - zeitschrift für das gesamte familienrecht
  • FamRZ 2025, 1456-1457
  • Regina E. Aebi-Müller
Aktuelles aus dem schweizerischen Familienrecht

Aus der Schweiz gibt es eine Revision des Eheschließungsrechts, insbesondere zur Minderjährigenehe, zu berichten. Weitere Revisionen lassen auf sich warten, während das Bundesgericht versucht, Defizite in der Gesetzgebung durch seine Rechtsprechung auszugleichen.

  • 2025-09-19
  • ⚙254408
  • famrz - zeitschrift für das gesamte familienrecht
  • FamRZ 2025, 1432-1434
  • Walter Pintens
Entwicklungen im belgischen Familienrecht 2024–2025

Aufgrund der Parlamentswahl und der Regierungsbildung in Belgien sind keine wichtigen Gesetzesreformen zu verzeichnen. Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs bedeutet das Ende der Anonymität der Gametenspende.

  • 2025-09-19
  • ⚙254394
  • famrz - zeitschrift für das gesamte familienrecht
  • FamRZ 2025, 1437-1445
  • Frédérique Ferrand
Neuigkeiten im französischen Familien- und Personenrecht Juni 2024 – Mai 2025

Wieder einmal hat sich seit dem Bericht in FamRZ 2024, 1432, viel ereignet. Zunächst wurden verschiedene Aspekte des französischen Familien- und Personenrechts vom EuGHMR unter die Lupe genommen, was zu einigen Verurteilungen geführt hat, die Handlungsbedarf entstehen lassen (I.). Verschiedene wichtige Entscheidungen betreffend Leihmutterschaft wurden vom Kassationshof gefällt (II.). Der höchste französische Gerichtshof hat ebenfalls in seinem Plenum eine bedeutende und schon lang fällige Rechtsprechungsänderung betreffend die elterliche Haftung für den vom minderjährigen Kind verursachten Schaden vorgenommen (III.). Über verschiedene weitere Entwicklungen wird schließlich auch kurz berichtet (IV.).

  • 2025-09-19
  • ⚙254378
  • famrz - zeitschrift für das gesamte familienrecht
  • FamRZ 2025, 1458-1460
  • Lenka Westphalová
Die aktuelle Entwicklung des tschechischen Familienrechts 2024–2025

Neben Gesetzesänderungen, über die bereits im letzten Jahr berichtet wurde, sind wichtige Urteile des Verfassungsgerichts vorzustellen, die sich mit familienrechtlicher Problematik auseinandersetzen. Die rasanten Veränderungen des menschlichen Zusammenlebens spiegeln sich wider in der zunehmenden Häufigkeit von Urteilen, Stellungnahmen und Begründungen des Verfassungsgerichts.

  • 2025-09-19
  • ⚙254376
  • famrz - zeitschrift für das gesamte familienrecht
  • FamRZ 2025, 1445-1447
  • Brian Sloan
Legislation on Surrogacy and Family Courts in Ireland

This article provides an update on two new pieces of legislation related to Family Law in Ireland: the Health (Assisted Human Reproduction) Act 2024 and the Family Courts Act 2024, and on reactions to them.

FK - Familienrecht kompakt | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-10-24
  • ⚙257291
  • fk - familienrecht kompakt
  • FK 2025, 195-198
  • M.A., M.M. Juliane Prinz
Kontrovers: Ein Plädoyer dafür, auf rechtswidrige Inobhutnahmen zu verzichten

Kontrovers Ein Plädoyer dafür, auf rechtswidrige Inobhutnahmen zu verzichten Praktizierende der unterschiedlichen Disziplinen im Familienrecht werden sicher der These zustimmen, dass die bundesweite Familiengerichts- und Jugendhilfelandschaft sehr heterogen damit umgeht, kurzfristig ­Kinder aus dem Haushalt der personensorgeberechtigten Kindeseltern herauszunehmen. Bemerkenswert ist dies, weil die in Betracht kommenden Regelungen aus BGB, FamFG und SGB VIII bundesweit einheitlich gelten. Dieser Befund ist Anlass, in einem professionsübergreifenden Diskurs eine rechtmäßige und praktikable Herangehensweise aufzuzeigen.

  • 2025-09-26
  • ⚙254697
  • fk - familienrecht kompakt
  • FK 2025, 167-169
  • Eva Bode
Elternunterhalt: So bemisst der BGH den Selbstbehalt beim Elternunterhalt

Elternunterhalt So bemisst der BGH den Selbstbehalt beim Elternunterhalt Der BGH hat in drei Entscheidungen Stellung zur Bemessung des angemessenen Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen beim Elternunterhalt genommen und dabei wichtige Vorgaben für die Praxis gemacht. Nach dem Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes, der den Anspruchsübergang für Elternunterhalt auf Kinder begrenzte, deren Jahresbruttoeinkommen 100.000 EUR übersteigt, war streitig, ob und wie sich dies auf die Bemessung des Selbstbehalts im zivilrechtlichen Verhältnis zwischen Eltern und Kind auswirkt. Der Beitrag zeigt die „Marschroute“ des BGH auf.

FMP - Forderungsmanagement professionell | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-10-31
  • ⚙257956
  • fmp - forderungsmanagement professionell
  • FMP 2025, 174-177
  • IWW Institut
Allgemeines Vertragsrecht: Notwendigkeit von Telefon- und Telefax-Nummern in Widerrufsbelehrungen

Nach den Vorgaben des EU-Rechts hat der nationale Gesetzgeber in den §§ 312 ff., 495, 650i, BGB für Verbraucher das Recht eingeräumt, sich von einem geschlossenen Vertrag nach § 355 BGB durch Widerruf zu lösen. ­Soweit der Unternehmer den Verbraucher auf sein Widerrufsrecht wirksam hingewiesen hat, beträgt die Widerrufsfrist nach § 355 Abs. 2 BGB grundsätzlich 14 Tage nach Vertragsschluss oder Lieferung der Ware. Wurde ­jedoch eine Belehrung über das Widerrufsrecht unterlassen oder war diese fehlerhaft, verlängert sich die Frist nach § 356 Abs. 3. S. 2 BGB auf 12 ­Monate und 14 Tage. Seit jeher umstritten ist die Frage, was Inhalt einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung sein muss. Um den betroffenen Unternehmen die Erfüllung ihrer Belehrungspflichten über das Widerrufsrecht zu erleichtern, hat der Gesetzgeber in Art. 246 ff. EGBGB gesetzliche Muster für die Widerrufsbelehrung eingeführt. Nicht jeder Unternehmer nutzt ­diese aber ohne Veränderungen. Deshalb wird um den formalen Inhalt ­einer Widerrufsbelehrung weiter gestritten. Der BGH hat jetzt über eine weitere Fallkonstellation entschieden.

  • 2025-09-19
  • ⚙254384
  • fmp - forderungsmanagement professionell
  • FMP 2025, 153-157
  • IWW Institut
Inkassodienstleistungen: Identitätsdiebstahl III: Wenn für Anwälte und Inkassodienstleister unterschiedliche Maßstäbe gelten sollen

In der Praxis sorgen die Entscheidungen des BGH „Identitätsdiebstahl I“ (BGH 6.6.19, I ZR 216/17, Abruf-Nr. 211296) und „Identitätsdiebstahl II“ (BGH 20.10.21, I ZR 17/21, Abruf-Nr. 226602), nach denen ein – verschuldensunabhängiger – Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn ein vermeintlicher Schuldner auf Ausgleich einer Forderung in Anspruch genommen wird und sich erst später herausstellt, dass seine Identität zur Forderungsbegründung missbraucht wurde, für kaum auflösbare Probleme. Denn was der Gläubiger und sein Rechtsdienstleister nicht wissen können, können sie auch nicht berücksichtigen. Trotzdem sind sie Unterlassungsansprüchen ausgesetzt. Jetzt schafft der BGH zumindest für Rechtsanwälte schon einmal ­Abhilfe. Es spricht viel dafür, dass nun der Gesetzgeber das Problem auch im Übrigen noch „abräumen“ sollte.

FoVo - Forderung und Vollstreckung | Deutscher Anwaltverlag & Institut der Anwaltschaft GmbH, Bonn

  • 2025-09-12
  • ⚙253833
  • fovo - forderung und vollstreckung
  • FoVo 2025, 167-168
Fortgeltung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bei Wiederbeschäftigung

Der Sommer neigt sich so langsam dem Ende zu und die Wintersaison beginnt. Für so manchen Beschäftigten in den Sommerurlaubsorten bietet sich damit die Gelegenheit, wieder in seinen früheren Job in den Winterurlaubsgebieten zurückzukehren, d.h. ein Arbeitsverhältnis wieder aufzunehmen, das im März oder April des Jahres geendet hatte.

Welche Auswirkungen hat das aber auf die Pfändung, die Sie im letzten Winter ausgebracht haben und die mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im März oder April ihr (vermeintliches) Ende gefunden hat?

Die Antwort liefert § 833 Abs. 2 ZPO: Endet das Arbeits- oder Dienstverhältnis und begründen Schuldner und Drittschuldner innerhalb von neun Monaten ein solches neu, so erstreckt sich die frühere Pfändung und Überweisung nunmehr auch auf die Forderung aus dem wieder neu begründeten Arbeits- oder Dienstverhältnis.

Haben Sie die Norm gekannt? Oder besser gefragt: Glauben Sie, dass der Drittschuldner die Norm kennt? Wenn Sie nicht absolut sicher sind, sollten Sie den Drittschuldner vielleicht an die Verpflichtung erinnern, den früheren PfÜB wieder und weiter zu beachten.

FR - FinanzRundschau | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-10-31
  • ⚙257945
  • fr - finanzrundschau
  • FR 2025, 974-983
  • Lenhard Jesse
Ruhen des Einspruchsverfahrens gem. § 363 Abs. 2 Satz 1 AO (sog. Zustimmungsruhe)

Der Verfasser behandelt in seinem Beitrag ausführlich das Rechtsinstitut des Ruhens des Einspruchsverfahrens nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO (sog. Zustimmungsruhe). Dabei erläutert er eingangs das Konkurrenzverhältnis zu den anderen AO-Regelungen, die ebenfalls zu einem vorübergehenden Stillstand des Einspruchsverfahrens führen. Im Folgenden legt der Verfasser die Voraussetzungen der Zustimmungsruhe, wie ein anhängiges Einspruchsverfahren, die Zulässigkeit des Einspruchs, einen Antrag des Einspruchsführers oder seine Zustimmung sowie der Begründetheit des Antrags, und der Entscheidung der Finanzbehörde hierüber dar. Zudem werden die Rechtsfolgen der Zustimmungsruhe erläutert. Darüber hinaus verweist der Verfasser auf die Möglichkeit der Fortsetzung des Einspruchsverfahrens. Schließlich beschreibt er die bestehenden Rechtsbehelfsmöglichkeiten, um die Zustimmungsruhe zu erreichen, wie z.B. die isolierte Anfechtungs-/Verpflichtungsklage oder eine einstweilige Anordnung.

  • 2025-10-31
  • ⚙257923
  • fr - finanzrundschau
  • FR 2025, 966-974
  • Vitali Parenko; Sergij Kolesnikow
Grenzüberschreitende gewerbliche Vermietung – Eine abkommensrechtliche Analyse im Outbound-Fall

Bei Einkünften aus der grenzüberschreitenden gewerblichen Vermietung i.V.m. einer ausländischen Betriebsstätte entsteht eine Normenkonkurrenz zwischen Art. 6 und Art. 7 OECD-MA. Für den Belegenheitsstaat hat die Normenkonkurrenz weniger Bedeutung, da diesem ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht zusteht. Für den Ansässigkeitsstaat wirkt sich die Normenkonkurrenz jedoch unmittelbar auf die Anwendung des Methodenartikels aus. Dabei kann ein möglicher Aktivitätsvorbehalt Anwendung finden, sofern das Vermögen sowie die Einkünfte der Betriebsstätte zuzuordnen sind. Hierfür ist ein Maßstab zu definieren.

  • 2025-10-31
  • ⚙257899
  • fr - finanzrundschau
  • FR 2025, 984-986
  • Matthias Borgmeier; Simon Thiel
AfA-Bemessungsgrundlage nach Entprägung einer Personengesellschaft und rückwirkendes Ereignis (§ 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO)

Der Beitrag thematisiert die Urteilsgründe zur geänderten Rechtsprechung des BFH und stellt die Auswirkungen der Bindungswirkung festgestellter Werte im Rahmen einer Betriebsaufgabe für künftige Zeiträume dar.

  • 2025-10-31
  • ⚙257883
  • fr - finanzrundschau
  • FR 2025, 961-965
  • Ulrich Prinz
Verlustnutzung durch Anwachsung – Neue BFH-Rechtsprechung

Die sog. Anwachsung, die seit dem MoPeG von 10.8.2021 in §§ 712, 712a BGB geregelt ist, spielt in der Praxis bei der Umstrukturierung von Personengesellschaften außerhalb der Möglichkeiten des Umwandlungsrechts eine wichtige Rolle. Gerade in Verlustsituationen im Anwendungsbereich von § 15a EStG und § 10a GewStG können sich interessante Effekte einstellen, mit denen sich der BFH in zwei Entscheidungen aus jüngerer Zeit befasst hat. Dies ist zum einen ein Urteil v. 19.3.2025 – XI R 2/23, FR 2025, 941 m. Anm. Nöcker und zum anderen ein Judikat vom 25.4.2024 – III R 30/21, FR 2025, 84. Beide Senate des BFH haben die auftretenden Verlustnutzungsfragen für betroffene Unternehmen positiv entschieden. Inhalt und Gestaltungspotential der beiden Urteile werden in dem Beitrag analysiert.

  • 2025-10-17
  • ⚙257027
  • fr - finanzrundschau
  • FR 2025, 927-935
  • Holger Kahle
Auslegungsfragen des Realisationsprinzips

Theoretisch exakt lässt sich der Gewinn eines Unternehmens nicht auf einzelne Jahre aufteilen. Als Hilfsmittel, als zentrale Konvention der Periodisierung wird das Realisationsprinzip herangezogen. Es lässt sich als Dreh- und Angelpunkt der Gewinnermittlung begreifen: Das Realisationsprinzip legt fest, wann und in welcher Höhe Erträge entstehen, indem die bilanzielle Gewinnentstehung an den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung geknüpft wird, und verlangt, diejenigen Ausgaben dem Umsatz zuzuordnen, die zu seiner Erbringung beigetragen haben. Es legt damit letztlich auch fest, was als Aktivum oder Passivum in der Bilanz zu erfassen ist. In Einzelfragen bedarf das Realisationsprinzip der weiteren Konkretisierung. Hierzu soll der folgende Aufsatz beitragen.

  • 2025-10-17
  • ⚙256974
  • fr - finanzrundschau
  • FR 2025, 913-922
  • Nadya Bozza-Splitt; Leo-Emilio Bodden
Effektivität des finanzgerichtlichen Rechtsschutzes in Verfassungsfragen

Die Verfasser legen dar, dass die Effizienz des finanzgerichtlichen Rechtsschutzes in Verfassungsfragen empfindliche Schwächen aufweist. Sie untersuchen insbesondere die durch das BVerfG aufgestellten Anforderungen an die Zulässigkeit einer konkreten Normenkontrolle, den durch das BVerfG praktizierten Rechtsfolgenausspruch der Unvereinbarkeitserklärung mit Fortgeltungsanordnung aus haushaltspolitischen Gründen sowie die finanzgerichtliche Rechtsprechung zum vorläufigen verfassungsrechtlichen Rechtsschutz. Dabei gelangen sie zu dem Ergebnis, dass dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) nicht hinreichend Rechnung getragen wird.

  • 2025-10-17
  • ⚙256971
  • fr - finanzrundschau
  • FR 2025, 922-926
  • Ulrich Pflaum
Zur Bezeichnung der Beweistatsache im Finanzprozess – zugleich eine kritische Anmerkung zu BFH, Beschl. v. 3.7.2025 – VII B 46/24, BFH/NV 2025, 1198

Der BFH hat in einer aktuellen Entscheidung sehr geringe Anforderungen an die Bezeichnung von Beweistatsachen in Beweisanträgen gestellt. Der Verfasser legt dar, warum er dies angesichts der gefestigten und grundsätzlich übereinstimmenden Rechtsprechung des BFH, des BVerwG und des BGH in Strafsachen nicht für überzeugend hält. Er spricht sich für ein Festhalten an dieser Rechtsprechung und gegen eine Absenkung der Substantiierungsanforderungen aus.

  • 2025-10-17
  • 🌍 1761696000000
  • ⚙256834
  • fr - finanzrundschau
  • FR 2025, 935-940
  • Marcus Gast
Die Wirkung fiskalischer Anreize auf den Markt für neuzugelassene Elektrofahrzeuge – Eine verkürzte Eventanalyse

Der Verfasser analysiert die Marktentwicklung für neuzugelassene Elektrofahrzeuge vor dem Hintergrund der vom Gesetzgeber implizierten Absatzförderung in Folge der steuerlichen Begünstigung von Dienstwagen, der Umweltprämie und der Innovationsprämie. Er kommt zum Ergebnis, dass die steuerliche Begünstigung von Dienstwagen lediglich ein begrenztes Transformationspotenzial für die strukturelle Neuausrichtung des Fahrzeugmarktes aufweist. Im Vergleich hierzu zeigen direkte monetäre Kaufanreize – wie die Umweltprämie und die Innovationsprämie – eine signifikant höhere Effektivität in der Beeinflussung des Konsumentenverhaltens und leisten damit einen substantielleren Beitrag zur Marktdurchdringung emissionsarmer Antriebstechnologien.

  • 2025-09-26
  • ⚙254725
  • fr - finanzrundschau
  • FR 2025, 881-891
  • Lena Maria Klopp
Vorweggenommene und nachträgliche Werbungskosten – insbesondere Typisierungen bei Erstausbildungs- und Altersvorsorgeaufwendungen und typisierende Gesetzesauslegung beim nachträglichen Schuldzinsenabzug

Die Verfasserin untersucht den Veranlassungszusammenhang bestimmter gemischter Aufwendungen und die damit verbundene (Nicht-) Anerkennung dieser als vorweggenommene und nachträgliche Werbungskosten. Im Rahmen der vorweggenommenen Werbungskosten setzt sie sich insbesondere kritisch mit der typisierenden Zuordnung von Erstausbildungs- und Altersvorsorgeaufwendungen zur Privatsphäre und der damit verbundenen Anerkennung (nur) als Sonderausgaben statt als vorweggenommene Werbungskosten durch den Gesetzgeber auseinander. Dabei vertritt sie die Ansicht, dass die gesetzgeberischen Typisierungen zwar aufgrund eines weiten Gestaltungsspielraums verfassungskonform sind, die Anerkennung als vorweggenommene Werbungskosten aber aus gesetzessystematischer und rechtspolitischer Sicht vorzugswürdig gewesen wäre. Besonders kritisiert wird der Eindruck, dass die gesetzgeberischen Zuordnungsentscheidungen erheblich von fiskalischen Interessen geleitet wurden. Im zweiten Teil beleuchtet die Verfasserin die Anerkennung von Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten durch den BFH. Dabei stellt sie zunächst die Rechtsprechungsänderung hin zur Anerkennung nachträglicher Schuldzinsen als Werbungskosten dar und geht auf deren Voraussetzungen ein. Danach diskutiert sie die typisierende Gesetzesauslegung des BFH zur Anerkennung von Erhaltungsaufwendungen als nachträgliche Werbungskosten und geht dabei auch auf den umstrittenen Fall ein, dass die Erhaltungsmaßnahmen zwischen einer Zeit der Vermietung und einem Verkauf bzw. einer Selbstnutzung des Mietobjekts durchgeführt werden. Dabei kommt sie zu der Einschätzung, dass die typisierende Gesetzesauslegung als Beweislastregel eine praktikable Abgrenzungsmethode zu privat veranlassten Erhaltungsaufwendungen ist, aber im Einzelfall nicht vorschnell ein generelles Abzugsverbot für die gemischten Aufwendungen gem. § 12 EStG angenommen werden darf.

  • 2025-09-12
  • ⚙254170
  • fr - finanzrundschau
  • FR 2025, 828-838
  • Nicolas Kopp
Immaterielle Wirtschaftsgüter im Steuerbilanzrecht

Der Verfasser untersucht in einem dreiteiligen Aufsatz die steuerbilanzielle Behandlung immaterieller Wirtschaftsgüter im Lichte digitaler Tendenzen. Nachdem in den ersten beiden Teilen (FR 2025, 634 ff. und 691 ff.) Ansatzfragen rund um die zentrale Norm des § 5 Abs. 2 EStG analysiert wurden, behandelt der abschließende 3. Teil die Zugangs- und Folgebewertung immaterieller Wirtschaftsgüter. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Abnutzbarkeit und Nutzungsdauerschätzung, eine Einordnung des BMF-Schreibens zu digitalen Wirtschaftsgütern sowie die funktionsorientierte Unterscheidung zwischen Modifikation und Wesensänderung mit den jeweiligen Bilanzierungsfolgen. Reformüberlegungen runden den Beitrag ab.

  • 2025-09-12
  • ⚙254005
  • fr - finanzrundschau
  • FR 2025, 817-828
  • Andreas Richter; Berthold Welling
Tagungsbericht zum 96. Berliner Steuergespräch am 23.6.2025 „Steuerpolitik in der neuen Legislaturperiode“

Nach den ersten Einigungen über „Sondervermögen“ im Rahmen der Sondierungsgespräche zur Koalitionsbildung rückten im Juni 2025 die wirtschafts- und steuerpolitischen Themen zunehmend in den Fokus. Es stellt sich die Frage, welche steuerrechtlichen Gesetzgebungsvorhaben in der 21. Legislaturperiode neben dem kurzfristig in Aussicht gestellten Investitions-Booster und der ab 2028 einsetzenden schrittweisen Senkung des Körperschaftsteuersatzes in Angriff genommen werden sollen, und ob der Koalitionsvertrag die richtigen Weichenstellungen vornimmt. Neben steuerlichen Arbeitsanreizen und Vereinfachungen im Verfahren der Forschungszulage findet sich die Ankündigung, den Mehrwertsteuersatz für Gastronomieumsätze dauerhaft auf 7 % zu senken sowie die Entfernungspauschale zu erhöhen und die Einführung einer Arbeitstagepauschale zu prüfen. Doch wie passt das alles zusammen? Und mittels welcher Maßnahmen sollen die Steuerpflichtigen von Bürokratie entlastet werden? Diese Fragen wurden im Rahmen des 96. Berliner Steuergespräches gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Politik und Wissenschaft diskutiert.

GA - Goltdammer's Archiv für Strafrecht | C.F. Müller GmbH, Heidelberg

  • 2025-10-10
  • ⚙255991
  • ga - goltdammer's archiv für strafrecht
  • GA 2025, 571-581
  • Ezequiel Vacchelli
Prospektive und retrospektive Akzessorietät der Beteiligung

Geleitet von einer integrierenden Normentheorie, unterzieht diese Arbeit das Akzessorietätsprinzip einer Doppelanalyse: Einerseits strebt sie an, auf der Ebene der Primärnorm dessen Bedeutung und Funktion als Relation zu erläutern, die verschiedene individuelle Verhaltensweisen verbindet, die in einem Arbeitsteilungszusammenhang ausgeführt werden; andererseits versucht sie, auf der Ebene der Sekundärnorm festzulegen, welches die Anforderungen der Tat sind, die das Akzessorietätsprinzip befähigen, einen Beteiligten als Gehilfen oder Anstifter zu bestrafen. Davon ausgehend wird ein Akzessorietätsprinzip mit einer doppelten Dimension entworfen: prospektiv und retrospektiv, jeweils den Funktionen der Anti-Normativität und der Strafwürdigkeit der strafbaren Beteiligung entsprechend.

  • 2025-10-10
  • 🌍 1760659200000
  • ⚙255987
  • ga - goltdammer's archiv für strafrecht
  • GA 2025, 541-558
  • Andreas Mosbacher
75 Jahre BGH in Strafsachen

Am 1.10.2025 ist der BGH 75 Jahre alt geworden. In diesem Dreivierteljahrhundert hat das höchste Fachgericht in Strafsachen eine Vielzahl von Entscheidungen getroffen – Zeit für einen Rückblick. Hierzu werden schlaglichtartig einzelne Judikate und Entwicklungen in einen größeren kulturellen Kontext gestellt. Ein Ausblick auf die mögliche Zukunft des höchsten deutschen Strafgerichts rundet den Beitrag ab.

  • 2025-10-10
  • ⚙255986
  • ga - goltdammer's archiv für strafrecht
  • GA 2025, 559-571
  • Frank Zieschang
Der error in obiecto beim Diebstahl

Nicht selten kommt es vor, dass ein Täter seinem Opfer eine Tasche (ein Behältnis) wegnimmt oder wegnehmen möchte, wobei es ihm allein auf das darin vermutete Geld ankommt. Stellt der Täter nun fest, dass sich gar kein Geld in der Tasche befindet, sondern diese leer ist oder für ihn nur wertlose Sachen – z.B. Medikamente oder ein Aufladekabel – enthält, ergibt sich das Problem, wie der Täter zu bestrafen ist. Der BGH geht in ständiger Rechtsprechung von einem versuchten Diebstahl (Raub) des Geldes aus, wobei dieser Versuch fehlgeschlagen sei, so dass ein Rücktritt ausscheide. Der vorliegende Beitrag problematisiert, ob die Lösung des BGH zu überzeugen vermag.

  • 2025-09-19
  • 🌍 1759276800000
  • ⚙254517
  • ga - goltdammer's archiv für strafrecht
  • GA 2025, 481-501
  • Till Zimmermann
Materielles Strafrecht im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode

Die Regierungsvereinbarung von CDU, CSU und SPD enthält mehr oder weniger konkrete Hinweise auf Gesetzgebungsvorhaben im Bereich des materiellen Strafrechts. Dieser Beitrag bemüht sich um eine systematisierte Darstellung und unternimmt eine kriminalpolitische und dogmatisch Einordnung. Ausgeklammert bleiben Vorhaben, die lediglich akzessorisch in das (Neben-)Strafrecht hineinwirken – beispielsweise die mit einer Revitalisierung der §§ 109, 109a StGB einhergehende Wiedereinführung der Wehrpflicht oder die Verschärfung des Einwanderungsrechts – sowie die Ankündigungen zum Strafverfahrensrecht.

  • 2025-09-19
  • ⚙254489
  • ga - goltdammer's archiv für strafrecht
  • GA 2025, 501-513
  • Kai Ambos
Grundlagen und Grundfragen des Beweisrechts

Der Beitrag befasst sich mit Grundlagen und Grundfragen des Beweisrechts im Lichte der Arbeiten des portugiesischen Rechtswissenschaftlers Paulo de Sousa Mendes. Im Einzelnen geht es um drei Themenkomplexe: (i) die Bedeutung von Erfahrungssätzen für die strafrechtliche Beweiswürdigung; (ii) das Verhältnis von Sachverhaltsunsicherheit und Beweis sowie (iii) um Beweismaß und Wahrscheinlichkeit. Nach eingehender Auseinandersetzung mit den Überlegungen von de Sousa Mendes werden diese abschließend in fünf Thesen zusammengefasst.

  • 2025-09-19
  • ⚙254410
  • ga - goltdammer's archiv für strafrecht
  • GA 2025, 514-528
  • Ílison Dias Dos Santos
Normative Tatbestandsmerkmale im Strafrecht

Der Beitrag plädiert für die Bestimmung der sog. normativ-rechtlichen Tatbestandsmerkmale als echte normative Elemente und versucht, den Grad des Verständnisses dieser normativen Elemente, welches für den Vorsatz des Täters im subjektiven Tatbestand erforderlich ist, kritisch zu analysieren. Dabei wird auf die Schwierigkeit hingewiesen, diesen Verständnisgrad zu bestimmen, insbesondere in komplexen und multikulturellen Gesellschaften. Der Artikel schlägt die Sozialphänomenologie als am besten geeigneten methodischen Ansatz für ein treffendes Verständnis des Wissens hinsichtlich der normativ-rechtlichen Tatbestandsmerkmale vor.

GesR - GesundheitsRecht | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-10-17
  • 🌍 1761696000000
  • ⚙257019
  • gesr - gesundheitsrecht
  • GesR 2025, 613-618
  • Jens Prütting; Alexandra-Theresa Hufnagel
Gesundheitsdaten in Gefahr!

Der US CLOUD Act ermöglicht US-amerikanischen Behörden und Gerichten, Unternehmen zur Herausgabe von Daten zu verpflichten, selbst wenn diese sich auf Servern außerhalb der USA befinden. Die Regelung nimmt zudem keine Rücksicht auf das Datenschutzrecht anderer Nationen, etwa auf die Vorgaben der DSGVO, die für den Fall eines solchen Fremdstaatenzugriffs vorab eine völkerrechtliche Vereinbarung zur Sicherung der Betroffenenrechte verlangt, Art. 48 DSGVO. Die Unternehmen sitzen in der Falle. Sie befolgen entweder das US-amerikanische oder das europäische Recht, werden aber im Fall einer entsprechenden Anordnung zwangsläufig gegen eines verstoßen. Der nachfolgende Beitrag greift diesen Missstand auf und erörtert Risiken für das Gesundheitswesen sowie Vermeidestrategien.

  • 2025-10-17
  • ⚙256916
  • gesr - gesundheitsrecht
  • GesR 2025, 618-627
  • Dario Arconada; Daniel Brunkhorst
K.O.-Tropfen im Strafrecht und Gesundheitswesen: BGH zur Qualifikation als gefährliches Werkzeug

Dieser Beitrag beleuchtet die jüngste Entscheidung des BGH v. 8.10.2024 (Az. 5 StR 382/24) zur strafrechtlichen Bewertung der Verabreichung von sog. K.O.-Tropfen (insbesondere GBL/GHB) im Kontext des Sexualstrafrechts. Der BGH stellte klar, dass K.O.-Tropfen kein „gefährliches Werkzeug“ i.S.v. § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB sind. Daraus ergibt sich, dass bei Sexualdelikten unter Einsatz solcher Substanzen der erhöhte Mindeststrafrahmen von fünf Jahren zunächst nicht greift. Der Beitrag analysiert die Begründung des Gerichts und die Konsequenzen für Gesetzgebung und Praxis. Besonderes Augenmerk liegt auf den Auswirkungen für Angehörige der Gesundheitsberufe – Pflegekräfte, ärztliches und psychotherapeutisches Fachpersonal – im Hinblick auf Patientenschutz, arbeitsrechtliche Compliance im Klinikalltag und strafrechtliche Risiken. Abschließend werden die Schlussfolgerungen der BGH-Entscheidung im Lichte aktueller Reformen im Betäubungsmittelrecht (KCanG) diskutiert, einschließlich geplanter gesetzlicher Änderungen zur Schließung der durch den BGH aufgezeigten Strafbarkeitslücke.

  • 2025-09-12
  • 🌍 1758240000000
  • ⚙254131
  • gesr - gesundheitsrecht
  • GesR 2025, 545-550
  • Pascal Becker-Wulf
Physician Assistants – Offene Rechtsfragen eines neuen Berufsstandes

Die Tätigkeit im medizinischen Bereich wurde anhand des Arztvorbehaltes von jeher in ärztliche Tätigkeit und sonstige nichtärztliche Tätigkeit unterschieden. Für den Bereich des nichtärztlichen Personals sind vor allem pflegerische Tätigkeiten anerkannt, die durch entsprechend ausgebildetes Pflegepersonal erbracht werden. Seit den 1990er Jahren etabliert sich, zunächst international, der Beruf des Physician Assistant (kurz: PA). Dabei handelt es sich um einen eigenen nichtärztlichen Heilberuf. Dieses Berufsbild etabliert sich derzeit auch im deutschsprachigen Raum.

Es handelt sich um einen eigenständigen Beruf, der hinsichtlich der Verantwortung und Qualifikation zwischen ärztlicher und pflegerischer Tätigkeit anzusiedeln ist. In der Folge wird auch vermehrt diskutiert, ob Leistungen weiterhin nur in Delegation oder als selbständige Heilkunde durch Nichtärzte ausgeübt werden können und dürfen. Mit dieser eigenständigen Tätigkeit gehen Rechtsfragen einher, die bislang größtenteils unbeantwortet sind. Dies betrifft sowohl berufsrechtliche als auch zivil- und strafrechtliche Fragestellungen.

  • 2025-09-12
  • ⚙254032
  • gesr - gesundheitsrecht
  • GesR 2025, 550-555
  • Wolfgang Krafczyk; Viktor Klyk
Die eGbR im Medizinrecht

Die Frage der Rechtsformwahl hat im rechtlichen Kontext von Ärzten schon immer eine zentrale Rolle gespielt, doch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) hat dieser Debatte eine neue, erhöhte Relevanz verliehen. Vor allem die neu eingeführte Option der eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) könnte die bisherigen Entscheidungsgrundlagen grundlegend verändern. Über die klassische Gemeinschaftspraxis hinaus sind nun auch andere Gesellschaftsformen wie beispielsweise die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB), die Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) oder interprofessionelle Kooperationen angehalten, ihre bisherige Struktur kritisch zu beleuchten und gegebenenfalls anzupassen. Dies betrifft sowohl Neugründungen als auch bestehende Kooperationen, die sich in die revidierten rechtlichen Rahmenbedingungen unterordnen müssen.

Die Verfasser geben zu Beginn dieses Aufsatzes nach einer kurzen Zusammenfassung der maßgebenden Regelungen des MoPeG einen Überblick über die aktuelle Ausgangslage der ärztlichen Kooperationen. Im Anschluss wird aufgezeigt, welche Auswirkungen die gesellschaftsrechtlichen Neuerungen im Rahmen des Inkrafttretens des MoPeG für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) haben. Der Schwerpunkt dieser Ausarbeitung liegt sodann auf der Untersuchung der Praktikabilität und Nützlichkeit der neu geschaffenen Option der eGbR für Gesellschaften von Ärzten. Dabei werden Chancen und Risiken im Vergleich zu bereits etablierten GbR abgewogen. Abschließend wird ein Ausblick auf die zukünftige Rolle der eGbR für medizinrechtliche Kooperationen gegeben.

  • 2025-09-12
  • ⚙253890
  • gesr - gesundheitsrecht
  • GesR 2025, 555-558
  • Hans-Berndt Ziegler; Wiebke Wedler
Die Blankoverordnung in der Physiotherapie – ein Rohrkrepierer?

Eine neue Regelung ermöglicht seit dem 1.11.2024, dass Ärzte Physiotherapie „blanko“ verordnen. Der Physiotherapeut bestimmt Art, Umfang und Frequenz der Behandlung innerhalb einer festgelegten Indikationsgruppe (z.B.: Schulterverletzungen) und übernimmt wirtschaftliche sowie therapeutische Verantwortung; dies gilt zunächst als Testphase bis Ende 2025. Kritisch betrachtet wird die damit verbundene Aufklärungspflicht: Da der Arzt die konkreten Therapieverfahren nicht kennt, droht eine Haftungsproblematik, sollte es an der umfassenden Aufklärung fehlen.

GmbHR - GmbHRundschau | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-10-31
  • ⚙257998
  • gmbhr - gmbhrundschau
  • GmbHR 2025, 1121-1127
  • Florian Möslein
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen: Rechtsformvariante vs. Rechtsformneuschöpfung

Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen ist von einer rechtspolitischen Idee zu einem zentralen Gesetzgebungsvorhaben dieser Legislatur geworden. Der Beitrag vergleicht die Einführung als GmbH-Variante mit der Schaffung einer neuen Rechtsform und untersucht beide Ansätze auf systematischer, rechtspolitischer und unionsrechtlicher Ebene. Er zeigt, dass die Vermögensbindung mit dem Leitbild der GmbH nur schwer vereinbar wäre und daher nur ein eigenständiges Statut die notwendige Klarheit, Glaubwürdigkeit und Rechtssicherheit gewährleisten kann.

  • 2025-10-31
  • ⚙257992
  • gmbhr - gmbhrundschau
  • GmbHR 2025, 1127-1140
  • Andreas H. Meyer
Die Erforderlichkeit der Zustimmung der Gesellschafterversammlung des Verkäufers beim Asset Deal

Nachdem der BGH sich von der analogen Anwendung von § 179a AktG auf andere Gesellschaftsformen, insbesondere die GmbH und die KG abgewandt hat, rücken andere Beschlusserfordernisse auf Seiten des Verkäufers bei Asset Deals in den Vordergrund. Diese werden im Beitrag im Hinblick auf die gängigsten Gesellschaftsformen im Einzelnen dargelegt. Dabei wird sowohl die neueste Entscheidung des BGH zur Publikumsgesellschaft berücksichtigt wie auch die Tatsache, dass die zumeist internen Beschlusserfordernisse über die Lehre vom Missbrauch der Vertretungsmacht auch Außenwirkung haben können. Verkäufer wie Käufer werden daher bei Asset Deals nach wie vor darauf achten müssen, dass auf Verkäuferseite die gebotenen Beschlüsse gefasst worden sind.

  • 2025-10-10
  • ⚙256263
  • gmbhr - gmbhrundschau
  • GmbHR 2025, 1065-1071
  • Michael Dollmann; Diego Villegas
Die Darlegung des Verfügungsgrundes bei drohendem Einziehungsbeschluss

Mit Beschluss vom 16.1.2025 – 7 W 55/25 e hat sich das OLG München mit den an die Darlegung des Verfügungsgrundes zu stellenden Anforderungen im Rahmen einer beantragten einstweiligen Verfügung bei einem drohenden Einziehungsbeschluss befasst. Die sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts, welches die beantragte einstweilige Verfügung nicht erlassen hatte, wurde mit nicht überzeugender Begründung im Beschlusswege zurückgewiesen. Die strengen Anforderungen, die das OLG München in seinem Beschluss an die Darlegung des Verfügungsgrundes gestellt hat, geben Anlass, die Möglichkeiten des vorläufigen Rechtsschutzes bei drohendem Einziehungsbeschluss näher zu beleuchten. Dabei soll in dem Beitrag aufgezeigt werden, dass es nicht überzeugend ist, dem Antragsteller die Darlegung von konkreten Rechtsgutsverletzungen abzuverlangen. Insbesondere ist auch kein Grund ersichtlich, im Zeitraum vor Beschlussfassung verschärfte Anforderungen an die Darlegung des Verfügungsgrundes zu stellen.

  • 2025-10-10
  • 🌍 1760918400000
  • ⚙255948
  • gmbhr - gmbhrundschau
  • GmbHR 2025, 1071-1077
  • Carina Freitag
Grundlagen der zivilrechtlichen Steuerberaterhaftung

Der Beitrag nimmt die in der Steuerberaterpraxis seit geraumer Zeit zu beobachtende Zunahme von Regressfällen zum Anlass, die zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Steuerberaters näher zu beleuchten. Es werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der zivilrechtlichen Steuerberaterhaftung skizziert und zudem ausgewählte Praxisbeispiele dargestellt. Dabei zeigt sich, dass nicht jeder Bearbeitungsfehler automatisch zu einer Haftung führt. Ausschlaggebend sind dabei vor allem die Reichweite des Mandats und die konkrete Pflichtenlage.

  • 2025-09-26
  • ⚙254868
  • gmbhr - gmbhrundschau
  • GmbHR 2025, 1009-1021
  • Walter Bayer; Emilio Günter Carl
(Kein) Ende der actio pro socio in der Zweipersonen-GmbH?

Der II. Zivilsenat des BGH hat in seiner in der amtlichen Sammlung veröffentlichten Entscheidung vom 5.11.2024 die actio pro socio des Minderheitsgesellschafters einer zweigliedrigen GmbH mit Hinweis auf deren Subsidiarität als unzulässig abgewiesen. Denn der Minderheitsgesellschafter könne die vermeintlichen Haftungsansprüche gegen die Geschäftsführer als Prozessvertreter der GmbH gem. § 46 Nr. 8 Alt. 2 GmbHG geltend machen, so dass für eine actio pro socio keine Notwendigkeit bestehe. Der Beitrag stellt heraus, dass der BGH mit dieser Entscheidung ohne Not von seiner langjährigen Senatsrechtsprechung abweicht und der neue Ansatz weder im Ergebnis noch in der Begründung überzeugt.

  • 2025-09-26
  • ⚙254751
  • gmbhr - gmbhrundschau
  • GmbHR 2025, 1022-1027
  • Jan Friedeborn
Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats und Weisungsbefugnis der Gesellschafterversammlung in einer GmbH

Zustimmungsvorbehalte zugunsten des Aufsichtsrats und die Weisungsbefugnis der Gesellschafterversammlung in einer GmbH befinden sich in einem Spannungsverhältnis, wenn die Gesellschafterversammlung ungeachtet des Aufsichtsrats Entscheidungen durchsetzen möchte. Der Beitrag beleuchtet den aktuellen Stand der Diskussion und gibt Hinweise für die praktische Handhabung.

  • 2025-09-12
  • ⚙253873
  • gmbhr - gmbhrundschau
  • GmbHR 2025, 953-958
  • Thomas Mueller-Thuns
Haftsumme, Hafteinlage und vereinbarte Einlage sowie Entnahme bei der KG

Das Handelsgesetzbuch verwendet in den durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) geänderten §§ 161 ff. HGB im Zusammenhang mit der Haftung des Kommanditisten nahezu durchgängig die Begriffe „Haftsumme“ (Außenverhältnis) und „vereinbarte Einlage“ (Innenverhältnis). In einigen Regelungen ist nur von „Einlage“ die Rede. Außerdem spricht § 171 Abs. 1 Halbs. 2 HGB von der vereinbarten Einlage, obwohl es in dieser Regelung um den Haftungsausschluss des Kommanditisten geht. Darüber hinaus findet sich in § 172 Abs. 4 Satz 2 HGB, wie bisher, der im Gesellschaftsrecht missverständliche Begriff „Entnahme“. Der Beitrag befasst sich anhand von Beispielen mit den für die Haftung des Kommanditisten maßgebenden Begriffen, präzisiert sie und grenzt sie von der steuerrechtlichen Begriffsbildung ab.

  • 2025-09-12
  • ⚙253835
  • gmbhr - gmbhrundschau
  • GmbHR 2025, 959-965
  • Heribert Heckschen; Christoph Michel
Bedeutung der (partiellen) Gesamtrechtsnachfolge beim Übergang von öffentlich-rechtlichen Personalerlaubnissen

Im deutschen und europäischen Umwandlungsrecht spielt die (partielle) Gesamtrechtsnachfolge eine zentrale Rolle: sie gewährleistet, dass im Rahmen von Umstrukturierungen Vermögenswerte, Rechte und Pflichten des übertragenden Rechtsträgers kraft Gesetzes und umfassend auf den übernehmenden Rechtsträger übergehen. Dieses historisch gewachsene Rechtsinstitut ist rechtssystematisch fest im nationalen und europäischen Rechtsrahmen verankert, um effiziente, flexible Unternehmensumwandlungen zu ermöglichen, ohne dabei die Interessen beteiligter Dritter außer Acht zu lassen. Vor diesem Hintergrund erlangt die restriktive Rechtsprechung bezüglich der Übertragungsfähigkeit öffentlich-rechtlicher Personalerlaubnisse besondere Brisanz und wirft die Frage nach einer verfassungskonformen, praxisnahen sowie interessensgerechten Auslegung der ungeregelten Ausnahmen von der (partiellen) Gesamtrechtsnachfolge auf.

GmbH-StB - GmbH-Steuerberater | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-11-07
  • ⚙258559
  • gmbh-stb - gmbh-steuerberater
  • GmbH-StB 2025, 343-349
  • Jens Herkens
Besteuerung von E-Autos bei Personengesellschaften (Teil I)

Die Versteuerung der privaten Nutzung von Pkw im Betriebsvermögen ist ein typischer Aufgriff in der Betriebsprüfung. Dabei geht es vor allem um zwei Fragestellungen: Unter welchen Voraussetzungen kann die Privatnutzung eines betrieblichen Fahrzeugs unterstellt werden und wie wird dann die Privatnutzung bewertet? Dieses Thema hat sich durch die zunehmende Nutzung von Elektrofahrzeugen (E-Autos) nicht geändert. In diesem Beitrag (Teil I) geht es zunächst um die Abschreibung von Elektrofahrzeugen im Betriebsvermögen und um deren Entnahmebesteuerung bei Personengesellschaften. Im Teil II des Beitrags in GmbH-StB in 12/2025 wird es daran anschließend um die private Nutzung von E-Autos bei Kapitalgesellschaften und dessen Besteuerung als Lohn oder verdeckte Gewinnausschüttung gehen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258547
  • gmbh-stb - gmbh-steuerberater
  • GmbH-StB 2025, 349-351
  • Markus Wollweber; Marc Nürnberger
GmbH 2 Go (Teil 29): Neues zur personenbezogenen Kapitalrücklage

In der Praxis ist gelegentlich erforderlich, dass Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft Einlagen leisten, die nicht ihrer Beteiligungsquote entsprechen (sog. disquotale Einlagen). Damit der überquotale geleistete Betrag bei einer späteren Rückgewähr wieder zugunsten des Gesellschafters berücksichtigt wird, ist eine gesonderte Regelung erforderlich. Die Möglichkeit, hierfür ohne steuerliche Nachteile eine personengebundene Rücklage zu bilden, wurde zuletzt von der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung erheblich vereinfacht, wie der vorliegende Beitrag zeigt.

  • 2025-11-07
  • ⚙258504
  • gmbh-stb - gmbh-steuerberater
  • GmbH-StB 2025, 352-354
  • Martin Lohr
Erbauseinandersetzung über GmbH-Geschäftsanteile

Die Zuweisung eines im Nachlass befindlichen GmbH-Geschäftsanteils an einen von mehreren Erben erfolgt im Regelfall durch eine (Teil-) Erbauseinandersetzung. Hierbei sind die Vorgaben der Satzung zu beachten (insb. Vinkulierungsklauseln). Der Beitrag fasst die wesentlichen Punkte eines solchen Vertrages zusammen.

  • 2025-10-10
  • ⚙256057
  • gmbh-stb - gmbh-steuerberater
  • GmbH-StB 2025, 306-314
  • Thomas Brinkmeier
Aktuelle FG-Rechtsprechung rund um die GmbH

Wir geben Ihnen einen Überblick über ausgewählte praxisrelevante Entscheidungen aus der FG-Rechtsprechung (seit dem letzten Überblick in GmbH-StB 2025, 215), die für die GmbH, den Geschäftsführer und deren steuerliche Berater praxisrelevant sind.

  • 2025-10-10
  • ⚙255992
  • gmbh-stb - gmbh-steuerberater
  • GmbH-StB 2025, 314-320
  • Maximilian Freyenfeld
Die Krypto-GmbH

Die Besteuerung von Kryptowerten hat bedingt durch die enormen Wertentwicklungen von Bitcoin & Co. in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Während im Bereich der Steuerdeklaration inzwischen viele Grundfragen als geklärt gelten, sind legale Steuergestaltungen bislang wenig erforscht. Vor diesem Hintergrund widmet sich der vorliegende Beitrag der Krypto-GmbH. Aufgrund der unterschiedlichen Besteuerungsmechanismen zwischen Kapitalgesellschaft und natürlicher Person stellt sich die Frage, inwieweit die GmbH als Rechtsform für Aktivitäten im Bereich Kryptowerte vorteilhaft ist.

GPR - Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-10-02
  • ⚙255319
  • gpr - zeitschrift für das privatrecht der europäischen union
  • GPR 2025, 214-218
  • Pascal Bronner
EuGH: Die DS-GVO enthält ein „Recht auf Erläuterung“

Mit seiner Entscheidung in der Rs. Dun & Bradstreet Austria erkennt der EuGH ausdrücklich ein „Recht auf Erläuterung“ automatisierter Entscheidungen an und leitet dieses aus Art. 15 Abs. 1 lit. h DS-GVO her.

  • 2025-10-02
  • ⚙255283
  • gpr - zeitschrift für das privatrecht der europäischen union
  • GPR 2025, 174-184
  • Peter Jung
Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen

Wie steht es um die EU‑Regulierung zur Corporate Social Responsibility im internationalen Vergleich? Bedarf sie eines Neuanfangs?

  • 2025-10-02
  • ⚙255259
  • gpr - zeitschrift für das privatrecht der europäischen union
  • GPR 2025, 198-202
  • Frederik Schlosser
Ein alter Bekannter und eine luxemburgische Premiere: Von Ungarns patriotischem Grundbuch und miteinander kollidierenden Grundfreiheiten

In der Entscheidung betreffend die Wiedereintragung von unionsrechtswidrig aus dem ungarischen Grundbuch gelöschten Nießbrauchsrechten zugunsten Gebietsfremder befasst sich der Gerichtshof zum ersten Mal überhaupt mit der Kollision zweier Grundfreiheiten.

  • 2025-10-02
  • ⚙255257
  • gpr - zeitschrift für das privatrecht der europäischen union
  • GPR 2025, 218-224
  • Anne-Marie Weber
Neues aus dem polnischen Rechtssubjektlabor: Die Einfache Aktiengesellschaft (P.S.A.) als Ausdruck start-up-gerechter Innovationslogik im Gesellschaftsrecht

Der Beitrag beleuchtet, wie ausgewählte Strukturprinzipien der P.S.A. auf die Bedürfnisse innovations- und wachstumsorientierter Start-ups zugeschnitten sind.

  • 2025-10-02
  • ⚙255140
  • gpr - zeitschrift für das privatrecht der europäischen union
  • GPR 2025, 184-197
  • Fryderyk Zoll; Leon Balkau; Christina Stiller
Aktualisierungspflichten und deren Verletzung im Rahmen des unternehmerischen Rechts- und Geschäftsverkehrs

Trotz der Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie sah der deutsche Gesetzgeber bis heute keinen Anlass dafür, etwaigen Aktualisierungspflichten ein eigenes allgemeingültiges Regelungsregime zu widmen. Dahingehend besteht Klärungsbedarf.

  • 2025-10-02
  • ⚙255133
  • gpr - zeitschrift für das privatrecht der europäischen union
  • GPR 2025, 202-206
  • Jan-Frederick Göhsl
Neue Klarheit: Die Essential Facilities-Doktrin auf Plattformmärkten

In seiner Entscheidung Android Auto schärft der EuGH die Grenzen der Essential Facilities-Doktrin nach und schafft so mehr Klarheit für ihre Anwendung auf Plattformmärkten, was jedoch auch neue Fragen aufwirft.

  • 2025-10-02
  • ⚙255086
  • gpr - zeitschrift für das privatrecht der europäischen union
  • GPR 2025, 207-214
  • Hannes Henke
Aktuelle Entwicklungen im europäischen Datenrecht

Der Beitrag gibt einen kompakten Überblick über maßgebliche Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, die derzeit das europäische Datenrecht prägen.

  • 2025-10-02
  • ⚙255080
  • gpr - zeitschrift für das privatrecht der europäischen union
  • GPR 2025, 224-227
  • Stefan Königshofer
Ausbildung trifft Arbeitnehmerfreizügigkeit

Der Europäische Gerichtshof qualifiziert die österreichische Kernzeitregelung für Rechtsanwaltsanwärter als unzulässige Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit; er schlägt eine „Gleichwertigkeitsprüfung“ für im Ausland absolvierte Ausbildungen als weniger einschneidende Alternative vor.

GStB - Gestaltende Steuerberatung | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-11-07
  • ⚙258538
  • gstb - gestaltende steuerberatung
  • GStB 2025, 388-390
  • Gerrit Uphues
Heilberufe: Ärztlicher Notfalldienst: Auch vertretungsweise Übernahme gegen Entgelt ist umsatzsteuerfrei

Die Abgrenzung zwischen umsatzsteuerfreien Heilbehandlungen und steuerpflichtigen ärztlichen Leistungen zählt seit jeher zu den äußerst praxisrelevanten Streitfragen im Umsatzsteuerrecht. Besonders in Konstellationen, in denen Ärzte außerhalb der klassischen Behandlungssituation tätig werden, stellt sich die Frage, ob ihre Leistungen noch dem Bereich der Heilbehandlungen i. S. d. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG zuzuordnen sind. Der BFH hatte jüngst zu klären, ob die vertretungsweise Übernahme ärztlicher Notfalldienste umsatzsteuerfrei ist – was das Gericht erfreulicherweise bestätigt hat (BFH 14.5.25, XI R 24/23). Mit dem Besprechungsurteil stellt der BFH fest, dass die entgeltliche Übernahme ärztlicher Notfalldienste durch einen Arzt unabhängig davon, wem gegenüber diese sonstige Leistung erbracht wird, als Heilbehandlung i. S. d. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei ist. Die Entscheidung des BFH verdeutlicht, dass die umsatzsteuerliche Einordnung ärztlicher Leistungen vom Zweck der Tätigkeit abhängt. Während Heilbehandlungen im Sinne von Diagnose, Behandlung oder Prävention steuerfrei bleiben, führt das Erbringen von Leistungen ohne therapeutischen Zweck regelmäßig zur Steuerpflicht. Gerade in atypischen Konstellationen – wie der Übernahme ärztlicher Notfalldienste oder medizinischen Maßnahmen für Behörden – ist daher eine sorgfältige Prüfung erforderlich. Für die Praxis bedeutet dies, dass Ärzte und ihre steuerlichen Berater die steuerliche Behandlung einzelner Tätigkeiten genau differenzieren müssen. Besonders wichtig ist die Dokumentation des therapeutischen Zwecks, um die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG abzusichern.

  • 2025-10-03
  • ⚙255542
  • gstb - gestaltende steuerberatung
  • GStB 2025, 360-363
  • Gerrit Uphues
Der praktische Fall: BFH zur Drei-Objekt-Grenze bei erstmaligen Grundstücksveräußerungen im sechsten Jahr

Sofern ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, kann die erweiterte Grundstückskürzung nicht in Anspruch genommen werden. Im aktuellen Streitfall des BFH vom 20.3.25 (III R 14/23) war zu klären, ob von Beginn an ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, wenn innerhalb von fünf Jahren nach dem jeweiligen Grundstückserwerb noch kein einziges Objekt veräußert wird, im sechsten Jahr jedoch eine zweistellige Anzahl. Die Drei-Objekt-Grenze hat laut BFH die Bedeutung eines Anscheinsbeweises, nicht jedoch einer unwiderleglichen Vermutung. Der Fünf-Jahres-Zeitraum ist zwar keine starre Grenze. Bei Grundstücksveräußerungen nach Ablauf von mehr als fünf Jahren und besonders bei erstmaligen Veräußerungen danach müssen jedoch weitere Beweisanzeichen hinzutreten, um von Anfang an einen gewerblichen Grundstückshandel zu bejahen. Der BFH erkennt den Tod des Geschäftsführers im Urteilsfall als außergewöhnlichen und nicht planbaren Umstand an, der die Veräußerungen ausgelöst hat und damit keine Rückschlüsse auf eine ursprünglich bestehende Verkaufsabsicht zulässt. Die Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze nach Ablauf der Fünf-Jahres-Frist allein genüge demnach nicht, um einen gewerblichen Grundstückshandel zu begründen. Die Entscheidung stärkt die Rechtssicherheit für Grundstücksunternehmen, indem sie klarstellt, dass eine hohe Anzahl an Verkäufen nach Ablauf der Fünf-Jahres-Frist nicht automatisch zur Bejahung eines gewerblichen Grundstückshandels und der damit einhergehenden Versagung der erweiterten Gewerbesteuerkürzung führt. Dafür sind weitere Indizien erforderlich. Die sorgfältige Prüfung der Umstände des Einzelfalls bleibt in der Beratungspraxis weiterhin essenziell.

HFR - Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung | Lefebvre Stollfuß, Bonn

  • 2025-10-31
  • ⚙258039
  • hfr - höchstrichterliche finanzrechtsprechung
  • HFR 2025, 1030-1033
  • RiBFH Dr. Harald Brandl
Keine erste Tätigkeitsstätte eines Leiharbeitnehmers beim Entleiher im Rahmen eines unbefristeten Leiharbeitsverhältnisses

Keine erste Tätigkeitsstätte eines Leiharbeitnehmers beim Entleiher im Rahmen eines unbefristeten Leiharbeitsverhältnisses

Brandl befasst sich in seiner Anmerkung mit dem Urteil des BFH v. 17.06.2025 – VI R 22/23 –, nach dem eine dauerhafte Zuordnung des Leiharbeitnehmers bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhältnis zu einer ersten Tätigkeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 4 Satz 1 bis 3 EStG beim Entleiher regelmäßig nicht in Betracht kommt.

  • 2025-09-12
  • 🌍 1758672000000
  • ⚙254175
  • hfr - höchstrichterliche finanzrechtsprechung
  • HFR 2025, 980-994
  • Dr. Gerhard Bopp
Gesetzliche Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung mit dem Grundgesetz vereinbar

Gesetzliche Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung mit dem Grundgesetz vereinbar

Bopp befasst sich in seiner Anmerkung mit dem Beschluss des BVerfG v. 23.07.2025 – 2 BvL 19/14 –. Nach Auffassung des BVerfG sind die durch die Regelungen der Mindestgewinnbesteuerung in der sog. Grundkonzeption bewirkte Ungleichbehandlung wie auch die Gleichbehandlung in der besonderen Sachverhaltskonstellation eines „Definitiveffekts“ nach Eintritt eines „bilanzsteuerrechtlichen ‚Umkehreffekts’“ nicht willkürlich, weil durch sachliche Gründe gerechtfertigt.

IP-kompakt - Gewerblicher Rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche Praxis | Reguvis Fachmedien GmbH, Köln

  • 2025-10-10
  • ⚙256233
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 171-173
  • Martin Quodbach
EPG (Lokalkammer München) – Brita ./. AQUASHIELD

RA Dr. Martin Quodbach, LL.M., Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Köln

  • 2025-10-10
  • ⚙256163
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 165
  • Niklas Kinting
Editorial

in diesem Heft haben wir für Sie wieder eine interessante Mischung aktueller Entscheidungen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zusammengestellt.

  • 2025-10-10
  • ⚙256129
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 183-185
  • Steffen Weinberg
BGH – Wegfall der Sachbefugnis

RA Steffen Weinberg, LL.M., Köln

  • 2025-10-10
  • ⚙256095
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 166-168
  • Franziska Anneken
BGH – Spreizdübel II

RAin Franziska Anneken, Köln

  • 2025-10-10
  • ⚙256053
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 178-180
  • Markus Gardemann
OLG Düsseldorf – Haftung eines Logistikdienstleisters

RA Markus Gardemann, M.Sc., Köln

  • 2025-10-10
  • ⚙256052
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 173-175
  • Jens Kunzmann
EPG (Lokalkammer Hamburg) – Lionra ./. Cisco

RA Jens Kunzmann, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Köln

  • 2025-10-10
  • ⚙256036
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 175-178
  • Anja Bartenbach
BGH – Mehmet Efendi

RAin Dr. Anja Bartenbach, LL.M., Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz, Köln

  • 2025-10-10
  • ⚙256021
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 180-183
  • Sascha Vander
BGH – Cloudnutzung

RA Dr. Sascha Vander, LL.M., Fachanwalt für IT-Recht, Köln

  • 2025-10-10
  • ⚙256020
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 168-170
  • Anja Bartenbach
BGH – Später Widerhall

RAin Dr. Anja Bartenbach, LL.M., Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz, Köln

  • 2025-09-12
  • ⚙254174
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 148
  • Martin Quodbach
BGH – Flüssigkeitszufuhrgerät II

RA Dr. Martin Quodbach, LL.M., Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Köln

  • 2025-09-12
  • ⚙254167
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 153-155
  • Anja Bartenbach
EPG (Lokalkammer Düsseldorf) – POSITEC ./. Husqvarna

RAin Dr. Anja Bartenbach, LL.M., Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz, Köln

  • 2025-09-12
  • ⚙254165
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 149-150
  • Anja Bartenbach
BGH – Nichtigkeitsstreitwert VII

RAin Dr. Anja Bartenbach, LL.M., Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz, Köln

  • 2025-09-12
  • ⚙254027
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 160-162
  • Steffen Weinberg
BGH – Portraitfoto

RA Steffen Weinberg, LL.M., Köln

  • 2025-09-12
  • ⚙254015
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 156-159
  • Britta Lissner
BPatG – Farbmarke ROT

RAin Britta Lissner, LL.M., Köln

  • 2025-09-12
  • ⚙254006
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 150-151
  • Markus Gardemann
EPG (Berufungsgericht) – Tiroler Rohre ./. SSAB Swedish Steel und SSAB Europe

RA Markus Gardemann, M.Sc., Köln

  • 2025-09-12
  • ⚙253939
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 145
  • Jens Kunzmann
Editorial

auch in diesem Heft haben wir einen patentrechtlichen Schwerpunkt gesetzt. Sowohl das EPG als auch der BGH sind mit jeweils drei Entscheidungen vertreten.

  • 2025-09-12
  • ⚙253841
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 146-147
  • Franziska Anneken
BGH – Hohlfaserdialysator

RAin Franziska Anneken, Köln

  • 2025-09-12
  • ⚙253840
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 152-153
  • Niklas Kinting
EPG (Lokalkammer Düsseldorf) – Aesculap ./. Shanghai Int. Holding Corporation

RA Niklas Kinting, Köln

IPRax - Praxis des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts | Verlag Ernst und Werner Gieseking, Bielefeld

  • 2025-11-07
  • ⚙258612
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2025, 561-566
  • Lukas Veith
Ordre public-Vorbehalt bei Rechtsstaatlichkeitsdefiziten im Europäischen Mahnverfahren?

The rule of law is not immune to attacks within the EU either. This is demonstrated in particular by the Article 7 TEU procedures initiated in the past against Hungary and Poland. With regard to the European order for payment procedure, a lowered level of legal protection appears to be particularly problematic, as European orders for payment are recognized and enforceable within the Union largely without preconditions. This system of accelerated prosecution is based on the premise that the rule of law in the state of origin is in line with Union values. This paper deals with the question of whether – from the perspective of the absence of an expressly stated ordre public reservation in the European order for payment procedure – possibilities for refusing the enforcement of European orders for payment can be derived from the case law of the ECJ if it was issued merely due to inadequacies in the rule of law. At the same time, dangers in connection with politically motivated SLAPP actions that are relevant in the context of a European order for payment procedure are also explored.

  • 2025-11-07
  • ⚙258608
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2025, 552-561
  • Andreas Stein
Die Anti-SLAPP Richtlinie – Mindestharmonisierung nationalen Zivilprozessrechts zum Schutz vor Einschüchterungsklagen

The Anti-SLAPP Directive, which was adopted in 2024 and has to be transposed by EU Member States by May 2026, is the reaction of the EU legislator to the growing phenomenon of abusive civil litigation that has as its main objective the prevention, restriction or penalisation of participation in the public discourse or, in other words, a chilling effect on the freedom of expression and media freedom. The Directive obliges Member States to guarantee the existence of certain procedural safeguards including the early dismissal of manifestly unfounded claims, remedies against abusive court proceedings and protection mechanisms in relation to proceedings in third countries. This contribution presents the different elements of the Directive, placing a particular focus on changes the text has undergone in the legislative negotiation process, and takes into account the recently published proposal for transposition in Germany.

  • 2025-11-07
  • ⚙258604
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2025, 571-578
  • Abbo Junker
Zwingende Bestimmungen und Eingriffsnormen im Internationalen Arbeitsvertragsrecht

The article reviews a decision of the German Federal Labour Court dealing with the validity of the termination of employment of a United Airlines flight attendant based in Frankfurt due to the closure of United Airlines' Inflight Service Base at Frankfurt Airport because of the Corona (Covid 19) lockdown of flight operations. Since the contract of the flight attendant dated back to the year 1993, the Court had to apply the German Private International Law (PIL) Statute of 1986. In applying the old PIL Statute the Court had to take the necessary notice period from German law, whereas the validity of the termination as such is to be judged by the law of the State of Illinois.

  • 2025-11-07
  • ⚙258586
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2025, 589-593
  • Martina Erb-Klünemann
Der Ausnahmetatbestand des Art. 13 Abs. 1 lit. b) HKÜ im Fall der Rückführung entführter Kinder in Krisengebiete

During times of martial law applicable in Ukraine German courts are dealing more frequently with applications on the return of children under the 1980 Hague Convention to Ukraine. The main question is whether the actual situation in Ukraine leads to a grave risk of harm for the child according to the exception of Art. 13 (1)(b) 1980 Hague Convention. The Court of Appeal Stuttgart as well as the Court of Appeal Thuringia refused in October 2022 and February 2024 the return of a child to Ukraine because of a grave risk of harm. In May 2024 the Court of Appeal Stuttgart denied a grave risk of harm in relation to Israel. It distinguished the situation in Israel from that in Ukraine. On 23 April 2024, the German Constitutional Court made important statements on the topic which are included in the analysis.

  • 2025-11-07
  • ⚙258536
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2025, 624-628
  • Silvia Deuring
Leihmutterschaft und Abstammungsverhältnis: zur Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen in Frankreich

In its decision of 14 November 2024, the French Cour de cassation once again ruled that a foreign decision pertaining to surrogacy must be recognized and enforced in France. It argued that the recognition of parentage does not constitute a violation of public policy just because the parents are not the child's biological forebears, as long as it can be inferred from the foreign decision that the surrogate mother acted voluntarily. There does not have to be a biological relationship between the intended parents and the child. The parentage relationship established in a foreign court decision must then be recognized as such in France.

  • 2025-11-07
  • ⚙258474
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2025, 578-584
  • Jan D. Lüttringhaus
Eingriffsnormen im internationalen Deliktsrecht: Von Schock- und Trauerschäden, kollisionsrechtlichen Abwegen und der „Intra-EU“-Durchsetzung mitgliedstaatlichen Eingriffsrechts

The question brought before the ECJ in HUK COBURG II is whether a court may apply its national rules on non-material damages as overriding mandatory provisions within the meaning of Art. 16 Rome II Regulation on the ground that “fair” compensation for non-material damage in cases where the death of a close person has occurred as a result of a tort or delict is considered a fundamental principle of the lex fori. Pursuant to Art. 4(1) Rome II Regulation, the terrible shock and grief suffered by family members learning that a loved one has been killed in an accident abroad is an “indirect consequence” of that accident. The family members' claims for compensation of non-material damages are therefore governed by the law of the country in which the primary damage occurred, i.e. where their loved one was hurt in the accident. Art. 4(1) Rome II Regulation prevents unpredictable outcomes by ignoring the whereabouts of the remaining family members who may be scattered across the globe. However, compensation for grief may vary considerably. German law was (and still is) rather reluctant to award non-material damages. In the HUK COBURG II case, Bulgarian courts therefore sought to apply their national rules on non-material damage as overriding mandatory provisions irrespective of German law otherwise applicable. The ECJ reaffirms its restrictive approach to overriding mandatory provisions: The Court held that the Bulgarian provision does not fall within the scope of Art. 16 Rome II Regulation because the rule on non-material damage aims at compensating individual loss rather than at protecting fundamental public interests.

  • 2025-11-07
  • ⚙258444
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2025, 629-639
  • Aaron Jeschor
Die Erbunwürdigkeit im deutsch-englischen Erbrechtsverkehr

This article examines the legal institution of disinheritance by unworthiness in the case of German-English cross-border succession. The analysis is structured by four questions that will be addressed in detail: 1. What does the term “disqualification by conduct” encompass in the sense of Article 23(2)(d) Alternative 2 of the EU Succession Regulation (Brussels IV) (infra, II.)? 2. How is disinheritance by unworthiness treated in English law from a conflict of laws perspective (infra, III.)? 3. What does the answer to the previous question imply for understanding whether the EU Succession Regulation refers to English law including or excluding its private international law rules in German-English succession cases (infra, IV.)? 4. Given that English succession law applies: Does English succession law recognize the institution of disinheritance by unworthiness, and if so, what type of conduct does it cover (infra, V.)?

  • 2025-11-07
  • ⚙258436
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2025, 567-571
  • Henrike von Scheliha
Internationale Zuständigkeit in Erbsachen – Wann andere Gerichte „besser“ entscheiden können

The decision of the OLG Schleswig deals with the international jurisdiction in an application for a certificate of inheritance involving a German-French couple. At issue was whether German or French courts should decide over the estate, particularly in view of a marriage contract under French law. The OLG overturned the decision of the first instance and declared German courts to be competent, as French inheritance law was deemed not particularly complicated in this case. This assessment is open to criticism. French inheritance law, especially concerning the rights of reserved heirs, is indeed complex. The fact that the French courts would have been better placed to rule on the matter, and that their jurisdiction under Article 6(a) of the Regulation No 650/2012 should have been recognised, ultimately becomes evident in the misclassification of the daughters' legal position by the OLG itself.

  • 2025-11-07
  • ⚙258407
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2025, 585-589
  • Andreas J. Baumert
Die Rechtswahl deutschen Rechts unter Ausschluss des AGB-Rechts im Schiedsrecht

If a state court is called upon to decide on a legal dispute, the court must determine the applicable law in accordance with the conflict of laws of the lex fori, particularly in the case of a choice of law. In Germany – as in the other EU member states – the Rome I Regulation and Rome II Regulation are primarily applicable. Section 1051 ZPO, on the other hand, stipulates for arbitration awards that the arbitral tribunal must decide the dispute in accordance with the legal provisions designated by the parties as applicable to the content of the dispute. It has always been disputed whether Section 1051 ZPO constitutes a special conflict rule for arbitration proceedings in the sense that it is lex specialis to the – for the state courts undisputedly – binding Rome Regulations and other EU Regulations. The question also arises as to how the special sub-case of the choice of German law to the exclusion of the law on general terms and conditions is to be assessed and what legal consequences are to be assumed if this should constitute a breach of mandatory law. The decision of the First Civil Senate of the Federal Court of Justice of January 9, 2025 (I ZB 48/24) provides an opportunity to deal with these questions at the interface of arbitration law and conflict of laws.

  • 2025-11-07
  • ⚙258382
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2025, 541-551
  • Matthias Weller
Grundlegende Neuerungen in der internationalen Kunstrestitution: „Restatement of Restitution Rules for Nazi-Confiscated Art“ und Einführung einer „Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut“

After 25 years of restitution practice under the “Washington Principles on Nazi-Confiscated Art”, two fundamental innovations are emerging for the restitution of Nazi-looted art: Firstly, a “Restatement of Restitution Rules for Nazi-Confiscated Art” was generated from case practice in six states (Germany, Austria, the Netherlands, France, the United Kingdom, Switzerland). Secondly, Germany has decided to set up an “Arbitral Tribunal for Nazi-Confiscated Art”. This article outlines the history and main features of these innovations.

ISR - Internationale SteuerRundschau | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-10-31
  • ⚙257950
  • isr - internationale steuerrundschau
  • ISR 2025, 409-416
  • Michael Dworaczek; Daniel Bickenbach
Dezentrale Verrechnungspreissyteme – Aufgriffspunkte in der Betriebsprüfung

Die Verfasser werden in Betriebsprüfungen zu Verrechnungspreisthemen verschiedentlich mit dem Vorhaben der Finanzverwaltung konfrontiert, dezentral ausgerichtete Verrechnungspreismodelle aus fiskalischen Gründen in sog. Central-Entrepreneur Systeme mit einzigem Strategieträger in Deutschland umzudeuten. Die Beweggründe hierfür sind in dem Interesse zu erkennen, zugunsten der deutschen Unternehmen den ausländischen Gruppengesellschaften lediglich die Erzielung eines Routinegewinns statt eines Anteils am Residualgewinn zu ermöglichen. In ihrem Beitrag führen die Autoren in die genannte Problematik ein. In einem ersten Schritt wird ein Überblick über wesentliche Merkmale und Unterschiede von zentralen vs. dezentralen Verrechnungspreismodellen geboten. Anschließend werden ausgesuchte Diskussionspunkte aus der Betriebsprüfungspraxis erörtert. Im letzten Schritt stellen die Verfasser ihr Fazit vor.

  • 2025-10-31
  • ⚙257939
  • isr - internationale steuerrundschau
  • ISR 2025, 389-397
  • Stefan Köhler
Keine Entstrickungsbesteuerung ohne Entstrickung!?

Das deutsche Steuerrecht kennt eine sog. Entstrickungsbesteuerung (Exit Tax). Diese greift gem. § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG, wenn eine Beschränkung oder ein Ausschluss des deutschen Besteuerungsrechts vorliegt. Durch einen weiteren Satz 4 wurde später hinzugefügt, dass eine solche Beschränkung oder ein solcher Ausschluss des Besteuerungsrechts insbesondere dann vorliegt, wenn ein Wirtschaftsgut einer ausländischen Betriebsstätte zuzuordnen ist. In Bezug auf diesen Satz 4 könnte man Formulierungen in einer neuen Entscheidung des BFH auch so verstehen, dass eine Exit Tax auch dann erhoben werden könnte, wenn zwar eine Zuordnung eines Wirtschaftsguts zu einer ausländischen Betriebsstätte jedoch keine Beschränkung oder kein Ausschluss des deutschen Besteuerungsrechts vorliegt (fehlender Gefährdungstatbestand). Der nachfolgende Beitrag legt dar, dass eine so weitgehende Auslegung des Satz 4 sowohl nach der Gesetzesbegründung, aus Sicht des Unionsrechts als auch des deutschen Verfassungsrechts problematisch sein dürfte und vor diesem Hintergrund eine engere, besser am Ziel der Norm ausgerichtete Auslegung des Satzes 4 als vorzugswürdig erscheint.

  • 2025-10-31
  • ⚙257890
  • isr - internationale steuerrundschau
  • ISR 2025, 417-425
  • Jobst Wilmanns; Felix Ebeling
Studie zum Verfahrensecht in deutschen Betriebsprüfungen: Fokus Verrechnungspreise

Die vorliegende Studie analysiert die Praxis steuerlicher Betriebsprüfungen in Deutschland mit Schwerpunkt auf Verrechnungspreisen. Basierend auf einer Umfrage unter 102 Unternehmensvertretern, überwiegend aus international agierenden Großunternehmen, werden zentrale Schwachstellen wie lange Prüfungsdauern, ineffiziente Nutzung von Dokumentationspflichten und ungelöste Doppelbesteuerung empirisch fundiert identifiziert. Trotz dieser Herausforderungen wird das Verhältnis zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung als überwiegend positiv bewertet. Die Autoren empfehlen eine Präzisierung der Mitwirkungs- und Dokumentationspflichten, die Einführung risikoorientierter Prüfmethoden sowie eine stärkere Nutzung vorhandener Datenquellen, um die Effizienz und Transparenz der Betriebsprüfungen nachhaltig zu verbessern.

  • 2025-10-31
  • ⚙257889
  • isr - internationale steuerrundschau
  • ISR 2025, 426-429
  • Christian M. Scholz
Die Berücksichtigung von Kündigungsrisiken bei Funktionsverlagerungen

Die deutschen Finanzbehörden haben mehrfach Umwandlungen von vollwertigen zu Routine-Einheiten im Rahmen der deutschen Vorschriften zu Funktionsverlagerungen beanstandet. Sie argumentieren, dass bei der Ermittlung des Exitpreises Kündigungsrisiken nicht berücksichtigt wurden. Ihre Kritik lautet, dass bei der Berechnung des Exitpreises als Differenz zwischen den Unternehmenswerten vor und nach der Umstrukturierung der Wert nach der Umstrukturierung das Risiko berücksichtigen muss, dass der ausländische Prinzipal den Vertrag mit der verbleibenden routinemäßigen Einheit kurzfristig kündigen kann. Der vorliegende Beitrag vertritt die Auffassung, dass die von den deutschen Finanzbehörden behaupteten Auswirkungen solcher Risiken übertrieben sind. Es gibt viele realistische Fälle, in denen die Berücksichtigung des Kündigungsrisikos zu einer Senkung und nicht – wie behauptet – Erhöhung des Exitpreises führt.

  • 2025-10-31
  • ⚙257876
  • isr - internationale steuerrundschau
  • ISR 2025, 403-409
  • Noemi Strotkemper
Schiedsverfahren nach Art. 24 Abs. 5 DBA-Japan

Der vorliegende Beitrag fasst zusammen, welche Bedeutung die deutsch-japanische Vereinbarung zu Art. 24 Abs. 5 DBA-Japan hat. Herausgearbeitet werden dazu zunächst der bestehende und auslegungsbedürftige Regelungsgehalt der Schiedsklausel des DBA und des zwischenstaatlichen Protokolls. Sodann wird der Charakter entsprechender Konsultationsvereinbarungen als DBA ergänzende und normkonkretisierende Verwaltungsvereinbarungen dargestellt. Der Beitrag schließt mit der Besprechung des wesentlichen Inhalts der Konsultationsvereinbarung und für Verständigungs- und Schiedsverfahren abzuleitende Beratungsempfehlungen für die Beantragung und Durchführung von Verständigungs- und Schiedsverfahren.

  • 2025-10-02
  • ⚙255291
  • isr - internationale steuerrundschau
  • ISR 2025, 361-365
  • Bruno Cesar Fettermann Nogueira dos Santos
The Brazilian QDMTT established on January 1, 2025

This paper intends to go through the main innovations introduced by Law No. 15,079, published on December 27, 2024, which established the Brazilian rule for the Qualified Domestic Minimum Taxation Rule.

  • 2025-10-02
  • ⚙255260
  • isr - internationale steuerrundschau
  • ISR 2025, 369-373
  • Magdalena Schwarz
German Implementation of the OECD’s Pillar Two

In the article, the author shortly describes Germany’s implementation of the EU Minimum Tax Directive. Furthermore, the legal status of provisions of the German Minimum Tax Act that are not directly based on the Directive are discussed. Subsequently, a German peculiarity the minimum tax group is examined. Before the contribution closes with an outlook, two selected provisions of the minimum tax law that are being discussed in Germany will be analysed in more detail.

  • 2025-10-02
  • ⚙255186
  • isr - internationale steuerrundschau
  • ISR 2025, 374-379
  • Simon Hofstätter
Global Comparison of Pillar 2 Implementation

Austria implemented the OECD/G20 Global Anti-Base Erosion Model Rules (Pillar II) through the Minimum Tax Reform Act (MinBestRefG, BGBl. I 187/2023), effective 31 December 2023. The legislation introduced the Income Inclusion Rule (IIR), the Undertaxed Profits Rule (UTPR), and an elective Qualified Domestic Minimum Top-Up Tax (QDMTT). Implementation follows Austria’s civil law principles, requiring statutory precision and limiting automatic dynamic references to external norms such as de GloBE Model Rules. This report analyzes national particularities, which include the treatment of governmental entities, the non-neutral taxation of equity gains and losses, and the research premium as a Qualified Refundable Tax Credit. While fiscal effects forecast a rather minor budgetary implication, the reform primarily reflects Austria’s commitment to international tax harmonization and the establishment of a global minimum tax framework.

  • 2025-10-02
  • ⚙255156
  • isr - internationale steuerrundschau
  • ISR 2025, 365-369
  • Peter Koerver Schmidt
Danish Implementation of the OECD Global Minimum Tax

In the article, the author elucidates Denmark’s implementation of the EU Minimum Tax Directive. Furthermore, the legal foundation and justification for the rules are examined, and complex questions regarding application and interpretation are addressed. Finally, the author underscores various peculiarities and concerns associated with the Danish implementation.

  • 2025-10-02
  • ⚙255111
  • isr - internationale steuerrundschau
  • ISR 2025, 387-388
  • Lars Micker
Ifitax – Internationale Steuerkonferenz zur Umsetzung von Pillar 2 – Ein globaler Vergleich im Schloss Nordkirchen

Am 19.3.2025 fand in den historischen Räumlichkeiten des Schlosses Nordkirchen eine Internationale Steuerkonferenz zum Thema „Global Comparison of the Implementation of Pillar 2“ statt. Die Veranstaltung, die 172 Teilnehmende aus Wissenschaft, Verwaltung und Praxis versammelte, widmete sich der rechtsvergleichenden Analyse der nationalen Implementierung des OECD/G20-Projekts zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS), konkret der sog. „Global Minimum Tax“ im Rahmen von Pillar 2.

Die Konferenz wurde in Kooperation mit der ukrainischen State Tax University durchgeführt und maßgeblich von Dr. Nadia Altenburg und Julius Scherr (beide Bluebird) konzipiert, denen hierfür besonderer Dank gebührt.

  • 2025-10-02
  • ⚙255073
  • isr - internationale steuerrundschau
  • ISR 2025, 349-355
  • Florian Oppel
(Sonder-) Betriebsausgabenabzug bei internationalen Personengesellschaften: Klarer als gedacht!

Die Finanzverwaltung stellt die Abzugsfähigkeit „inländischer“ (Sonder-)Betriebsausgaben im Umfeld von abkommensrechtlich freigestellten Einkünften in internationalen Personengesellschaftskonstellationen vermehrt in Frage. Zumeist wird dies auf § 3c Abs. 1 EStG (analog) gestützt, da Ausgaben zur Erzielung freigestellter Einnahmen nicht abziehbar seien. Zu beobachten ist in diesem Zusammenhang ebenso, dass im Inland tätigen Mitunternehmern internationaler Personengesellschaften die volle Abzugsfähigkeit ihrer Sonderbetriebsausgaben versagt wird. Zwar fehlen Rechtsprechung und ausführliche Auseinandersetzungen in der Literatur zu diesem Thema. In beiden Fällen führt aber die systematische Anwendung steuerlicher Grundsätze unter Gleichstellung des Gesamthands- und Sonderbereichs zu dem klaren Ergebnis, dass eine (teilweise) Abzugsbeschränkung von (Sonder-)Betriebsausgaben weder eine gesetzliche Grundlage hat noch systematisch geboten ist.

  • 2025-10-02
  • ⚙255048
  • isr - internationale steuerrundschau
  • ISR 2025, 380-387
  • Giammarco Cottani
Implementation of OECD Pillar Two in the UAE and Southeast Asia – Comparative Insights on Minimum Taxation and Incentive Policy Reforms

This document aims to provide a detailed comparative analysis of the implementation of the OECD’s Pillar Two framework in the United Arabic Emirates (UAE) and Southeast Asian countries.

The global tax landscape is undergoing one of the most significant transformations in recent decades. The Organization for Economic Co-operation and Development’s („OECD“) Pillar Two framework, under the broader Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting („BEPS 2.0“), introduced a Global Anti-Base Erosion („GloBE“) system designed to ensure that large multinational enterprises („MNEs“) pay a minimum level of tax – no less than 15 % – on income earned across jurisdictions.

Adopted in December 2021 and refined through subsequent Administrative Guidance, Pillar Two fundamentally challenges traditional international tax planning structures.

ITRB - IT-Rechtsberater | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-10-31
  • ⚙257914
  • itrb - it-rechtsberater
  • ITRB 2025, 297-305
  • Mathias Lejeune
Der EU Data Act und die neuen Mustervertragsklauseln

Der sog. EU Data Act ist am 11.1.2024 in Kraft getreten. Die EU‑Kommission hat gem. Art. 41 DA standardisierte Vertragsklauseln für den B2B-Datenzugang und Cloud-Computing herausgegeben. Der vorliegende Beitrag fasst zunächst die wesentlichen Regelungen des DA für den Datenzugriff und den Wechsel des Anbieters zusammen und erläutert dann die neuen Vertragsklauseln.

  • 2025-10-31
  • ⚙257900
  • itrb - it-rechtsberater
  • ITRB 2025, 292-297
  • Robert Schippel
IT‑Sicherheitsrecht als lauterkeitsrechtliches Risiko

Die rechtlichen Anforderungen an IT‑ und Cybersicherheit erfahren derzeit durch die geplante Umsetzung der NIS2-RL sowie durch die Einführung der Cyberresilienz-VO eine tiefgreifende Reform. Diese neuen Regelwerke normieren nicht nur verbindliche technische und organisatorische Sicherheitsanforderungen, sondern entfalten auch wettbewerbsrechtliche Relevanz: Sie können als Marktverhaltensregelungen i.S.d. § 3a UWG qualifiziert werden.

  • 2025-09-26
  • ⚙254700
  • itrb - it-rechtsberater
  • ITRB 2025, 270-275
  • Helmut Redeker
Datenschutz- und IT‑sicherheitskonforme Gestaltung von Systemkomponenten

Eine ganze Reihe von Gesetzen stellen Anforderungen an die sichere und/oder datenschutzkonforme Gestaltung von IT‑Systemen. Dagegen gibt es nur wenige Regelungen zur entsprechenden Ausgestaltung von IT‑Produkten. Die sich daraus ergebenden Probleme beschreibt der folgende Beitrag.

  • 2025-09-26
  • ⚙254657
  • itrb - it-rechtsberater
  • ITRB 2025, 275-279
  • Thomas Söbbing
Die ewige Frage: Dienst- oder Werkvertrag in IT‑Projekten?

Eine der praxisrelevantesten und zugleich juristisch anspruchsvollsten Fragen ist die Abgrenzung zwischen Dienst- und Werkverträgen im Rahmen komplexer IT‑Projekte. Vor diesem Hintergrund verdient die Entscheidung des OLG Frankfurt v. 19.12.2024 – 10 U 201/22 besondere Aufmerksamkeit. Im Folgenden wird das Urteil inhaltlich wie methodisch analysiert, systematisch in die bisherige Judikatur eingeordnet und einer kritischen Würdigung unterzogen.

jM - juris – Die Monatszeitschrift | juris GmbH, Saarbrücken

  • 2025-09-12
  • ⚙254168
  • jm - juris – die monatszeitschrift
  • jM 2025, 256-258
  • RiBFH Dr. Christian Levedag
Vollständige Erstattung der Kapitalertragsteuer auf Dividenden an japanische Muttergesellschaften ab 2009?

Levedag analysiert die Vorlageentscheidung des BFH (Beschl. v. 03.06.2025 – VIII R 21/22) zur Kapitalertragsteuer auf Dividenden an japanische Muttergesellschaften. Im Zentrum steht die unionsrechtliche Bewertung der deutschen Quellenbesteuerung vor dem Hintergrund einer japanischen Steuerbefreiung ab 2009. Der Autor beleuchtet insbesondere die Abgrenzung von Kapitalverkehrs- und Niederlassungsfreiheit sowie die Rechtfertigung der Steuererhebung bei Drittstaatenbeziehungen. Der BFH legt dem EuGH vier Vorlagefragen zur Vereinbarkeit des Steuerabzugs mit Art. 63 AEUV vor. Levedag weist auf die unionsrechtliche Brisanz der Fragen hin, insbesondere im Hinblick auf mögliche Doppelbegünstigungen und erhöhte Nachweispflichten für Drittstaatengesellschaften.

JR - JURISTISCHE RUNDSCHAU | Walter de Gruyter GmbH, Berlin

  • 2025-09-12
  • 🌍 1758240000000
  • ⚙253981
  • jr - juristische rundschau
  • JR 2025, 476-485
  • Yusef Mansouri; Prof. Dr. Christian Rückert
Touch me if you can – Die Zulässigkeit der zwangsweisen Entsperrung eines Mobiltelefons mittels Fingerabdrucks

I. Der Mensch als Schlüssel zur »digitalen Innenwelt«

Das Smartphone ist heute das digitale Spiegelbild einer Person, kaum ein anderer Gegenstand enthält so umfangreiche, persönliche und tiefgehende Daten – dies bedarf keiner näheren Erörterung. Genauso dürfte es inzwischen zum Allgemeinwissen zählen, dass sich auch Straftaten immer mehr in die digitale Welt verlagern oder zumindest mit Hilfe technischer Mittel begangen werden, die Strafverfolgung damit Schritt halten muss und deshalb naturgemäß ein Interesse an der Verwendung und Auswertung der Speicher von Smartphones (und der mit diesen verbundenen Cloud-Speichern) als Beweismittel hat. Wollen die Strafverfolgungsbehörden auf Daten eines Smartphones zugreifen, bietet die Strafprozessordnung derzeit das zweistufige Instrumentarium aus Durchsuchung und (noch dazugehöriger) Durchsicht nach §§ 102, 110 StPO einerseits sowie die Beschlagnahme nach den §§ 94 ff. StPO andererseits. Aufgrund heute gängiger Authentifizierungs- und Entsperrungsverfahren gestaltet sich dieser Zugriff besonders dort, wo biometrische Erkennungsmerkmale zur Authentifizierung erforderlich werden, schwieriger als erhofft. Die Vorteile dieser Authentifizierungsverfahren liegen auf der Hand: Der Nutzer wird anhand eines körperlichen Merkmals (z. B. Gesicht, Fingerabdruck) erkannt, diese Merkmale sind untrennbar mit ihm verbunden, er kann sie – im Gegensatz zu Passwörtern – nicht vergessen. Hinzukommt, dass – jedenfalls nach derzeitigem forensischem Wissensstand – jeder Fingerabdruck einmalig ist, was freilich nicht heißt, dass diese Methode ohne Gefahren auskommt (Stichworte: Fälschung und Missbrauch, insbesondere, weil der Fingerabdruck nicht geheim ist, sondern auf vielerlei Arten von Dritten erlangt werden kann). Da der Beschuldigte im Ermittlungsverfahren häufig nicht freiwillig bei der Entsperrung seines Smartphones mitwirkt, stellt sich die Frage, ob die Strafverfolgungsbehörden im Wege unmittelbaren Zwangs das Gerät entsperren dürfen. Dies war bislang äußerst umstritten. Erst kürzlich haben sich das OLG Bremen und der BGH hiermit beschäftigt und dieses praktisch relevante Vorgehen aus Sicht der fachgerichtlichen Rechtsprechung für zulässig erklärt. Im Fall des OLG Bremen hat sich ein Betroffener aktiv gegen die zwangsweise Entsperrung seines Smartphones gewehrt, weshalb er wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 Abs. 1 StGB verurteilt wurde. Die Frage der Rechtmäßigkeit des Vorgehens stellte sich dort i. R. d. § 113 Abs. 3 StGB. Im Fall des BGH war ebenfalls die zwangsweise Entsperrung des Smartphones Gegenstand der Revision. Im Raum stand ein Verstoß gegen § 145 c StGB, weil vermutet wurde, dass der Angeklagte über sein Smartphone auf Online-Portale zugegriffen hatte, die der Anbahnung von (ihm untersagten) privaten Betreuungsverhältnissen dienten. Die Entscheidungen bieten Anlass, einer rechtlichen Würdigung unterzogen zu werden und das zwangsweise Entsperren eines Mobiltelefons durch Auflegen des Fingers auf den Gerätesensor als solches näher zu beleuchten.

  • 2025-09-12
  • ⚙253904
  • jr - juristische rundschau
  • JR 2025, 467-475
  • Jan Dehne-Niemann
Darf das Beschwerdegericht gemäß § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG von einer eigenen Anhörung absehen, wenn das Betreuungsgericht den Betroffenen erst im Abhilfeverfahren angehört hat?

I. Einleitung

Gemäß §§ 278 Abs. 1, 319 Abs. 1 FamFG hat das Betreuungsgericht einen Betroffenen vor der Einrichtung einer Betreuung oder vor der Anordnung einer Unterbringung persönlich anzuhören. Dieses Anhörungserfordernis, das dem Gebot bestmöglicher Aufklärung und dem rechtlichen Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) dient, gilt nach ständiger Rechtsprechung im Grundsatz auch in der Beschwerdeinstanz, denn gemäß § 68 Abs. 3 S. 1 FamFG bestimmt sich das Verfahren in der Beschwerdeinstanz grundsätzlich nach den für den ersten Rechtszug geltenden Vorschriften. Davon statuiert § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG eine praktisch hoch bedeutsame Ausnahme, indem die Vorschrift festlegt, dass es (u. a.) einer Anhörung nicht bedarf, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorgenommen wurden. Nach dem gesetzgeberischen Regelungsverständnis dient diese Vereinfachung der Verfahrensbeschleunigung, aber auch der Schonung staatlicher Ressourcen. Die Zurücknahme des rechtlichen Gehörs in der Beschwerdeinstanz ist nach ständiger Rechtsprechung aber nur akzeptabel, wenn der jeweilige Verfahrensschritt erstinstanzlich ordnungsgemäß vorgenommen wurde. Deshalb setzt der Verzicht auf eine Anhörung durch das Beschwerdegericht die Verfahrensfehlerfreiheit der betreuungsgerichtlichen Anhörung voraus, und zwar selbst dann, wenn sich das Beschwerdegericht von einer eigenen Anhörung keinen Erkenntnisgewinn verspricht.

jurisPK-SGB VI | juris GmbH

  • 2025-10-24
  • ⚙255585
  • jurispk-sgb vi
  • juris PraxisKommentar SGB VI
  • Jürgen Winkler u.a.
Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung, 4. Auflage 2025

Bandherausgeber: Dr. Dana Matlok und Prof. Dr. Jürgen Winkler

Die gesetzliche Rentenversicherung steht aufgrund des demographischen Wandels aktuell und auch zukünftig vor großen Herausforderungen. Die längere Lebenserwartung der Menschen und die steigende Zahl an Rentnerinnen und Rentnern führen trotz Konsolidierungsbemühungen zu einem zunehmenden Finanzbedarf. Die Umsetzung neuer Formen der Sicherung im Alter, die Einführung einer Grundrente, die abschlagsfreie Rente für langjährig Beschäftigte und die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltungsverfahren sind einige Stichworte und lassen das Rentenrecht in ständiger Diskussion.

jurisPR-ArbR 36/2025 | juris GmbH

  • 2025-09-12
  • ⚙253967
  • jurispr-arbr 36/2025
  • jurisPR-ArbR 36/2025 Anm. 1
  • Dominic Gottier
Darlegungs- und Beweislast bei Korrektur einer mitgeteilten und gewährten Vergütungserhöhung nach § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG
Macht ein Betriebsratsmitglied eine Entgeltanpassung nach § 37 Abs. 4 BetrVG geltend, trägt es grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für die rechtsbegründenden Tatsachen. Die vorliegende Entscheidung des BAG befasst sich mit der Frage, ob von diesem Grundsatz abzuweichen ist, wenn der Arbeitgeber eine zuvor mitgeteilte und tatsächlich gewährte Entgelterhöhung nachträglich rückgängig macht, obwohl sich diese für das Betriebsratsmitglied nach der objektiven Sachlage als bloße Anpassung seines Arbeitsentgelts gemäß § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG darstellen durfte.
  • 2025-09-12
  • ⚙253940
  • jurispr-arbr 36/2025
  • jurisPR-ArbR 36/2025 Anm. 2
  • Alexander Bissels, Stefan Steeger
Kein anlassloser Anspruch des Betriebsrats auf Hinzuziehung eines Sachverständigenbeistands
Das ArbG Detmold hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Betriebsrat nach § 80 Abs. 3 Satz 1 BetrVG einen Anspruch auf Hinzuziehung eines Sachverständigen hat. Im Fokus steht dabei die Frage, ob bereits die allgemeine Überprüfung bestehender Betriebsvereinbarungen als „Durchführung von Aufgaben“ im Sinne der Norm anzusehen ist und ob der Betriebsrat hierfür ohne konkreten Anlass externen Sachverstand einfordern kann.

jurisPR-ArbR 37/2025 | juris GmbH

  • 2025-09-19
  • ⚙254453
  • jurispr-arbr 37/2025
  • jurisPR-ArbR 37/2025 Anm. 1
  • Franz Josef Düwell
Ärztliche Nebentätigkeit in einem Krankenhausverbund mit gemeinsamer Trägerschaft von Diakonie und Caritas
Kann die Krankenhausleitung nach einer Änderung in der Trägerschaft einen Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, der seit 2012 in einem Krankenhaus mit evangelischer Trägerschaft beschäftigt wurde, anweisen, Schwangerschaftsabbrüche zu unterlassen und eine Nebentätigkeitserlaubnis für die ambulante Behandlung und privatambulante Sprechstunde entsprechend beschränken?
  • 2025-09-19
  • ⚙254371
  • jurispr-arbr 37/2025
  • jurisPR-ArbR 37/2025 Anm. 2
  • Dominic Gottier
Keine hälftige Anlehnung an Wahlanfechtungswert bei Antrag auf Listenberücksichtigung
Im arbeitsgerichtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren im Zusammenhang mit Betriebsratswahlen stellt sich regelmäßig die Frage nach der zutreffenden Festsetzung des Gegenstandswerts. Unklar ist insbesondere, ob für eine Maßnahme innerhalb des Wahlverfahrens, wie etwa die gerichtliche Verpflichtung des Wahlvorstands zur Berücksichtigung einer Vorschlagsliste, die Hälfte des Werts eines Wahlanfechtungsverfahrens oder ein abweichender, eigenständig bemessener Wert anzusetzen ist. Die zugrunde gelegte Entscheidung betrifft damit die verfahrensrechtliche Einordnung und Bewertung typischer Wahlanträge im einstweiligen Rechtsschutz.

jurisPR-ArbR 38/2025 | juris GmbH

  • 2025-09-26
  • ⚙254863
  • jurispr-arbr 38/2025
  • jurisPR-ArbR 38/2025 Anm. 1
  • Eugen Ehmann
Immaterieller Schadenersatz nach Datenschutzverstoß
Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen dürfen personenbezogene Echtdaten von Beschäftigten durch ein Unternehmen, das zu einem internationalen Konzern mit Hauptsitz der Konzernobergesellschaft in den USA gehört, in eine cloudbasierte Personalverwaltungssoftware übertragen werden, deren künftige konzernweite Nutzung beabsichtigt ist, um diese Software zu testen?
  • 2025-09-26
  • ⚙254738
  • jurispr-arbr 38/2025
  • jurisPR-ArbR 38/2025 Anm. 2
  • Ulrich Koch
Erledigung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens
Arbeitgeberin und Betriebsrat streiten über die Einstellung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens wegen einer Versetzung und Umgruppierung.

jurisPR-ArbR 39/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-02
  • ⚙255282
  • jurispr-arbr 39/2025
  • jurisPR-ArbR 39/2025 Anm. 2
  • Wolfhard Kohte
Benachteiligung wegen Behinderung durch Kündigung im Kleinbetrieb
Wenn ein Arbeitgeber unstreitige Gestaltungen behinderungsgerechter Arbeit nicht durchführt, sondern einen Aufhebungsvertrag anbietet, ist eine Benachteiligung wegen Behinderung zu vermuten, so dass sich die Darlegungs- und Beweislast aus § 22 AGG ergibt.
  • 2025-10-02
  • ⚙255274
  • jurispr-arbr 39/2025
  • jurisPR-ArbR 39/2025 Anm. 1
  • Uwe Langohr-Plato
Erfüllung der Wartezeit und Erziehungsurlaub
Das BAG hatte sich mit einer in der Praxis immer wieder relevant werdenden Thematik zu befassen; der Berücksichtigung von Dienstzeiten ohne Entgelt („ruhendes Arbeitsverhältnis“) bei der betrieblichen Altersversorgung im Rahmen einer dienstzeitabhängigen und/oder bei einem vom Gehalt abhängigen umlagefinanzierten Versorgungssystem. Konkret ging es um die Anrechnung von Zeiten des Erziehungsurlaubs auf eine tarifvertraglich normierte Wartezeit, die der Versorgungsschuldner verweigert hat. Der entsprechende Ausschluss dieser Dienstzeiten wurde vom BAG als rechtmäßig bewertet, obwohl hierdurch überwiegend weibliche Mitarbeitende betroffen sind.

jurisPR-ArbR 40/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-10
  • ⚙256324
  • jurispr-arbr 40/2025
  • jurisPR-ArbR 40/2025 Anm. 1
  • Ulrich Koch
Einleitung und Durchführung eines Konsultationsverfahrens nach § 17 Abs. 2 KSchG
Die Entscheidung befasst sich im Wesentlichen mit den Voraussetzungen für die Einleitung eines Konsultationsverfahrens (§ 17 Abs. 2 KSchG) bei einer Betriebsschließung.
  • 2025-10-10
  • ⚙256138
  • jurispr-arbr 40/2025
  • jurisPR-ArbR 40/2025 Anm. 8
  • Torsten von Roetteken
Diskriminierung einer Person, die selbst den Diskriminierungsgrund nicht erfüllt
Der EuGH hatte über die Vorlagefragen eines italienischen Gerichts zu entscheiden. Es hatte darüber zu befinden, ob das Unterlassen der Zuweisung eines Arbeitsplatzes mit festen Arbeitszeiten eine mit der RL 2000/78/EG unvereinbare Diskriminierung darstellte. Die klagende Arbeitnehmerin hatte die Zuweisung eines solchen Arbeitsplatzes beantragt, um sich um ihren vollinvaliden Sohn zu kümmern, der bei ihr lebe und nachmittags zu festen Zeiten an einem Behandlungsprogramm teilnehmen müsse.

jurisPR-ArbR 41/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-17
  • ⚙256983
  • jurispr-arbr 41/2025
  • jurisPR-ArbR 41/2025 Anm. 2
  • Daniel Holler
Vergütungsanpassung für Betriebsratsmitglied
Die Anpassungen der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern - im Regelfall vergütungstechnisch nach unten - erreichen langsam die entscheidungsrechtlichen Höhepunkte, so auch in diesem Verfahren. Anstoß für die Welle an unternehmensinternen Prüfungen der Vergütungen von Betriebsratsmitgliedern war und ist bekanntermaßen das Urteil des BGH vom 10.01.2023 ( 6 StR 133/22 ), in dem die Bezahlung zu hoher Betriebsratsvergütung mit der strafrechtlichen Untreue ( § 266 StGB ) verknüpft wurde. Dass die Betriebsratsmitglieder eine entsprechende Korrektur der Vergütungsanpassungen nicht widerstandslos hinnehmen würden und die Arbeitsgerichte sich mit der Frage der „richtigen“ Vergütungshöhe beschäftigen müssen, war gleichsam vorprogrammiert. Flankiert wurde die rechtliche Diskussion zudem durch den gesetzgeberischen Eingriff in die Grundsätze der Betriebsratsvergütung und den Versuch, hier mehr Klarheit zu schaffen - was nur mäßigen Erfolg hatte. Letztlich bleibt der Ausgang solcher Verfahren eine Frage der Darlegungs- und Beweislast, die häufig zulasten des Arbeitgebers beantwortet wird. Die Entscheidung des BAG bringt insofern etwas mehr Klarheit, da die Leitlinien zur gesetzeskonformen Bestimmung der Entgelthöhe von Betriebsratsmitgliedern nun deutlicher gezogen werden.
  • 2025-10-17
  • ⚙256914
  • jurispr-arbr 41/2025
  • jurisPR-ArbR 41/2025 Anm. 1
  • Franz Josef Düwell
Symmetrie der Beteiligungsverhältnisse von Gesamtschwerbehindertenvertretung und Gesamtpersonalrat
In Großstädten ist regelmäßig die Stadtverwaltung so strukturiert, dass die verschiedenen Fachbereiche mit den zugeordneten Ämtern als personalvertretungsrechtlich verselbstständigte Dienststellen eigene Personalräte wählen, die wiederum für die gesamte Verwaltung (Gesamtdienststelle) einen Gesamtpersonalrat als Gegenpol zur Gesamtleitung durch den Oberbürgermeister errichten. Nach § 180 Abs. 1 SGB IX sind dann parallel zu den Personalvertretungen Schwerbehindertenvertretungen und eine Gesamtschwerbehindertenvertretung (GSBV) zu wählen. Dieses Strukturprinzip führt zu Zuständigkeitskonflikten. Der Besprechungsfall zeigt diesen Konflikt anhand eines Stellenbesetzungsverfahrens auf. Der Oberbürgermeister hat die Entscheidung über höher bewertete Stellen zentralisiert. Da eine GSBV nach § 180 Abs. 6 Satz 1 SGB IX die Interessen der schwerbehinderten Menschen in den Angelegenheiten vertritt, die das „Gesamtunternehmen“ betreffen, wird vom Oberbürgermeister die Zuständigkeit der GSBV für das Beteiligungsverfahren geltend gemacht. Demgegenüber beruft sich die Schwerbehindertenvertretung (SBV) des Amtes, dem die zu besetzende Stelle zugeordnet ist, auf ihre „örtliche“ Zuständigkeit.

jurisPR-ArbR 42/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-24
  • ⚙257292
  • jurispr-arbr 42/2025
  • jurisPR-ArbR 42/2025 Anm. 2
  • Christoph J. Burgmer
Keine Ersetzung eines kurzfristig ausgefallenen Mitglieds in Betriebsratssitzung und Übertragung der zivilrechtlichen Genehmigungslehre in das Betriebsverfassungsrecht
Die Entscheidung des BAG vom 20.05.2025 (1 AZR 35/24) befasst sich mit verschiedenen typischen Problemen des Betriebsverfassungsrechts: erstens mit der Reichweite der Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG im Verhältnis zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Zweitens mit der Frage, ob ein zunächst mangelhafter Beschluss durch nachträgliche Genehmigung rückwirkend wirksam werden kann (§§ 177, 184 Abs. 1 BGB). Drittens mit der Wirksamkeit von Betriebsratsbeschlüssen, die ohne Ladung eines Ersatzmitglieds gefasst wurden. Und viertens, ob Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes einer verschlechternden Ablösung einer Betriebsvereinbarung entgegenstehen könnten. Und zuletzt befasst sich das BAG mit der individualrechtlichen Frage, wie eine arbeitsvertragliche Bezugnahme auf eine Betriebsvereinbarung zu verstehen ist, dynamisch oder konstitutiv.
  • 2025-10-24
  • ⚙257285
  • jurispr-arbr 42/2025
  • jurisPR-ArbR 42/2025 Anm. 1
  • Alexander Bissels, Stefan Steeger
Wirksamkeit einer Kündigung bei einer Rechtswahl zugunsten ausländischen Rechts
Gerade in grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen stellt sich regelmäßig die Frage, ob und in welchem Umfang die Parteien durch eine Rechtswahl nationale Schutzstandards „eliminieren“ können. Besonders problematisch ist dies mit Blick auf Kündigungsfristen. Während andere Rechtsordnungen – etwa das US-amerikanische „Employment at Will“ – Kündigungen praktisch ohne Fristen zulassen, stellt das deutsche Recht zwingende Mindeststandards auf. Die Entscheidung steht dabei im Spannungsfeld zwischen Parteiautonomie im internationalen Privatrecht und dem Schutz zwingender arbeitsrechtlicher Mindeststandards. Während Art. 3 EGBGB a.F. (bzw. heute Art. 8 Rom I-VO) grundsätzlich eine Rechtswahl zulässt, schränkt Art. 30 EGBGB a.F. (bzw. heute Art. 8 Abs. 1, 2 Rom I-VO) diese Freiheit insoweit ein, indem zwingende Arbeitnehmerschutzvorschriften des objektiv anwendbaren Rechts nicht abbedungen werden können. Gerade im Luftverkehrssektor, in dem internationale Anknüpfungspunkte, z.B. Sitz des Unternehmens im Ausland, Einsatzort des Personals in verschiedenen Staaten, Stationierung an deutschen Flughäfen, typisch sind, haben kollisionsrechtliche Aspekte eine erhebliche praktische Relevanz (vgl. EuGH, Urt. v. 15.03.2011 - C-29/10 „Koelzsch“), insbesondere mit Blick auf die Beachtung von Kündigungsfristen. Spannend ist die Entscheidung auch, da das strenge Schriftformerfordernis nach § 623 BGB nicht zu beachten war.

jurisPR-ArbR 43/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-31
  • ⚙258036
  • jurispr-arbr 43/2025
  • jurisPR-ArbR 43/2025 Anm. 2
  • Sebastian Baunack
Dauerhafte Überlassung von Gehaltsliste an Personalrat kann erforderlich sein
Die Wahrung der Entgeltgerechtigkeit innerhalb der Betriebe und Dienststellen ist eine Kernaufgabe betrieblicher Interessenvertretungen. Dies gilt umso mehr in nichttarifierten Bereichen. Die Entgeltordnung ist – soweit sie nicht tariflich geregelt ist – für Betriebs- und Personalräte mitbestimmungspflichtig. Dies ergibt sich für den Bereich der Privatwirtschaft aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, für den Bereich des öffentlichen Dienstes aus § 80 Abs. 1 Nr. 8 BPersVG bzw. den entsprechenden Regelungen in den LPVG. Sofern keine festgelegten Entgeltordnungen bestehen, haben die Betriebs- und Personalräte die Möglichkeit, solche initiativ vorzuschlagen und die Arbeitgeber und Dienststellen dazu zu zwingen, sich in einem förmlichen Mitbestimmungsverfahren auseinanderzusetzen. Dieses Initiativrecht ergibt sich für die Betriebsräte aus der Annexzuständigkeit des § 87 Abs. 1 BetrVG, für die Personalräte aus § 77 Abs. 1 BPersVG bzw. LPVG. Damit die Beschäftigtenvertretungen solche Regelungen aber sinnvoll vorschlagen können, benötigen sie erst einmal Kenntnis von den Gegebenheiten in ihren Betrieben oder Dienststellen. Dazu gehört es auch, dass die Beschäftigtenvertretung die bestehende Zuordnung der Beschäftigten zu (faktischen) Vergütungsgruppen kennt, um anhand dieser Information beurteilen zu können, ob alle Beschäftigten nach Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere keine Diskriminierungen bestehen. Anhand dieser Bewertung kann die Beschäftigtenvertretung sich dann initiativ für eine gerechte Entgeltordnung einsetzen. Aber welche Informationen hat der Arbeitgeber – insbesondere der öffentliche Arbeitgeber – dem Personalrat zu geben? Verhindert der Beschäftigtendatenschutz die Weitergabe der Daten an den Personalrat? Muss die Dienststelle ihr vorliegende Daten aus unterschiedlichen Datenbanken zusammenstellen, um dem Personalrat die gewünschte Information zu geben? Und in welchen Fällen darf der Personalrat eine dauerhafte Überlassung dieser Unterlagen statt nur einer Einsichtnahme durch einzelne Personalratsmitglieder verlangen? Mit diesen Fragen hatte sich das OVG Magdeburg mit seinem hier besprochenen Beschluss vom 14.08.2025 zu beschäftigen.
  • 2025-10-31
  • ⚙257933
  • jurispr-arbr 43/2025
  • jurisPR-ArbR 43/2025 Anm. 1
  • Jacob Joussen
Rechtsweg beim datenschutzrechlichen Herausgabeanspruch aus dem Bewerbungsverfahren
Bei der Bewerbung um eine Arbeitsstelle entsteht spätestens mit der Zusendung der Bewerbungsunterlagen (nicht schon mit der Ausschreibung, BAG, Beschl. v. 23.02.1988 - 1 ABR 82/86; Joussen in: BeckOKArbR, Stand 01.09.2025, § 611a BGB Rn. 38) ein vorvertragliches Schuldverhältnis i.S.d. § 241 Abs. 2 BGB, weil und soweit der eine dem anderen Teil die Möglichkeit zur Einwirkung auf seine Rechte, Rechtsgüter und Interessen gewährt. Dieses vorvertragliche Schuldverhältnis enthält zwar keine Primärpflichten, wohl aber eine Reihe von Sekundärpflichten, deren Verletzung zu einer Haftung etwa nach § 280 Abs. 1 BGB oder zu einer Pflicht zum Ersatz des Vertrauensschadens führen kann (BAG, Urt. v. 10.11.1955 - 2 AZR 282/54). Ebenfalls können während dieser Phase Auskunftsansprüche datenschutzrechtlichen Ursprungs entstehen, weil der Arbeitgeber im Zuge der Bewerbung Daten des Arbeitnehmers erhält und diese regelmäßig auch verarbeitet.

jurisPR-ArbR 44/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-07
  • ⚙258546
  • jurispr-arbr 44/2025
  • jurisPR-ArbR 44/2025 Anm. 2
  • Kai-Oliver Burmann
Befragung aller Mitarbeiter des Betriebes mittels Fragenkataloges zur Sachverhaltsaufklärung bei Verdachtskündigung
Umfassende interne Ermittlungen durch Befragungen aller Arbeitnehmer eines Betriebs zu einer Vielzahl von Vorwürfen gegen einen bestimmten Arbeitnehmer führen zu einer erheblichen Beeinträchtigung von dessen Persönlichkeitsrechten. Immerhin werden damit die Vorwürfe nicht nur dokumentiert, sondern betriebsweit verbreitet. Liegt aber ein betriebsweiter Bezug der Vorwürfe vor oder verteidigt sich der Arbeitnehmer mit einer angeblichen Betriebsüblichkeit bestimmten Verhaltens, kann ein solches Vorgehen dennoch gerechtfertigt sein.
  • 2025-11-07
  • ⚙258447
  • jurispr-arbr 44/2025
  • jurisPR-ArbR 44/2025 Anm. 1
  • Alexander Bissels, Lena Jopp
Abgeltung von Urlaub bei Langzeiterkrankung unter Berücksichtigung von zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbarten AGB
Das BAG hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Verfall von Urlaub bei einer Langzeiterkrankung trotz der arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR-DD) und der Geltung von § 7 Abs. 3 BUrlG in seiner unionsrechtskonformen Ausprägung durch eine abweichend formulierte AGB ausgeschlossen wird. Die Entscheidung behandelt zentrale Aspekte der Auslegung von AGB in Arbeitsverträgen und deren Verhältnis zu kollektivrechtlichen und gesetzlichen Regelungen, insbesondere im Lichte der europäischen und nationalen Rechtsprechung zum Urlaubsrecht.

juris PraxisKommentar Elektronischer Rechtsverkehr Band 1 Allgemeiner Teil | juris GmbH

  • 2025-09-12
  • ⚙253887
  • juris praxiskommentar elektronischer rechtsverkehr band 1 allgemeiner teil
  • juris PraxisKommentar Elektronischer Rechtsverkehr Band 1 Allgemeiner Teil, 3. Aufl. 2025
  • Stephan Ory u.a.
juris PraxisKommentar Elektronischer Rechtsverkehr Band 1 Allgemeiner Teil, 3. Aufl. 2025
Der Elektronische Rechtsverkehr ist in Bewegung wie nie zuvor, viele Fragen sind zu klären. Der „jurisPK ERV“ begleitet den Anwender durch die Praxis und klärt Vorfragen im Band 1 - Allgemeiner Teil.

juris PraxisKommentar Elektronischer Rechtsverkehr Band 2 Zivilverfahren | juris GmbH

  • 2025-11-07
  • ⚙258544
  • juris praxiskommentar elektronischer rechtsverkehr band 2 zivilverfahren
  • juris PraxisKommentar Elektronischer Rechtsverkehr Band 2 Zivilverfahren, 3. Aufl. 2025
  • Henning Müller u.a.
juris PraxisKommentar Elektronischer Rechtsverkehr Band 2 Zivilverfahren, 3. Aufl. 2025
Der Elektronische Rechtsverkehr ist in Bewegung wie nie zuvor, viele Fragen sind zu klären. Auch in der 3. Auflage will der jurisPK ERV dazu beitragen, tatsächliche Entwicklungen zu beschreiben und sie (prozess-)rechtlich einzuordnen. Band 2 ist dem Zivilverfahren gewidmet und enthält ausgewählte Kommentierungen insbesondere zu Normen der ZPO, FamFG, ERVV, BRAO und InsO.

jurisPR-BGHZivilR 18/2025 | juris GmbH

  • 2025-09-12
  • ⚙253928
  • jurispr-bghzivilr 18/2025
  • jurisPR-BGHZivilR 18/2025 Anm. 1
  • Herbert Geisler
Bereicherungsrechtlicher Nutzungsersatz nach Beendigung des Mietverhältnisses
Diese Entscheidung betrifft ein wiederkehrendes Spannungsfeld im Mietrecht: Unter welchen Voraussetzungen schuldet der Mieter nach Vertragsbeendigung eine Nutzungsentschädigung nach § 546a Abs. 1 BGB, insbesondere dann, wenn der Vermieter (noch) vom Fortbestand des Mietverhältnisses ausgeht? Ergänzend stellt sich die Frage, wie der Wertersatz für die Nutzung der Mietsache im Rahmen bereicherungsrechtlicher Anspruchsgrundlagen (§§ 812 ff. BGB) zu bemessen ist, wenn die Nutzung nicht mehr wohnzweckgemäß erfolgt.
  • 2025-09-12
  • ⚙253822
  • jurispr-bghzivilr 18/2025
  • jurisPR-BGHZivilR 18/2025 Anm. 1
  • Ulf P. Börstinghaus
Kein selbstständiges Beweisverfahren zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
Das Mieterhöhungsverfahren im preisfreien Wohnungsbau enthält in den §§ 558 ff. BGB ein sowohl materielle als auch formelle Fragen speziell regelndes Regime. Dabei stellt sich die Frage, welche allgemeinen Regeln daneben noch gelten. Das gilt sowohl für das allgemeine Vertragsrecht als auch für die verfahrensrechtlichen Fragen der ZPO. So gestattet die ZPO z.B. ein selbstständiges Beweisverfahren. Ob dies im Mieterhöhungsverfahren auch möglich ist, wird immer mal wieder behauptet. Der BGH hat sich mit dieser Frage nun erstmals umfassend befasst.

jurisPR-BGHZivilR 19/2025 | juris GmbH

  • 2025-09-26
  • ⚙254746
  • jurispr-bghzivilr 19/2025
  • jurisPR-BGHZivilR 19/2025 Anm. 1
  • Herbert Geisler
Online-Partnervermittlungsportal, Kündigungsrecht, Vertragsverlängerungsklausel
Der BGH hatte in einem von einer Verbraucherschutzorganisation (Musterkläger) angestrengten Musterfeststellungsverfahren über zwei zentrale Fragen im Kontext von Online-Partnervermittlungsportalen zu entscheiden. Es ging um die Frage, ob Nutzer eines vollständig automatisierten Online-Partnervermittlungsportals den kostenpflichtigen Vertrag gemäß § 627 Abs. 1 BGB jederzeit fristlos kündigen können, weil es sich um „Dienste höherer Art“ handelt, die aufgrund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen. Weiter ging es um die Frage, ob die von der Beklagten in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwendeten automatischen Vertragsverlängerungsklauseln Verbraucher nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unangemessen benachteiligen und deswegen unwirksam sind.
  • 2025-09-26
  • ⚙254705
  • jurispr-bghzivilr 19/2025
  • jurisPR-BGHZivilR 19/2025 Anm. 2
  • Eric Aßfalg
Ermittlung des Referenzzinssatzes bei Prämiensparverträgen im Modell „S-Prämiensparen flexibel“
Der BGH hat zur sogenannten Svensson-Methode bei der Bestimmung der Referenzzinsen bei Prämiensparverträgen durch ergänzende Vertragsauslegung entschieden.

jurisPR-BGHZivilR 20/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-03
  • ⚙255525
  • jurispr-bghzivilr 20/2025
  • jurisPR-BGHZivilR 20/2025 Anm. 2
  • Eric Aßfalg
AGB-rechtliche Transparenzkontrolle einer „Einbeziehungsklausel“ im Verbandsklageverfahren nach § 1 UKlaG
Knappe Hinweise in Vertragsangeboten oder in der Werbung auf die ergänzende Geltung der AGB des Unternehmers („Einbeziehungsklauseln“) sind heute gängige Praxis. Sofern der Verwender die entsprechenden AGB dem Angebot bzw. der Werbung nicht sogleich beifügt – was beispielsweise bei Werbung im Fernsehen selbstredend nicht möglich ist –, bedeutet dies für den Vertragspartner des Verwenders allerdings regelmäßig, dass er sich die AGB im Einzelfall selbst beschaffen, also initiativ werden muss. Das kann nicht nur mühsam sein, wenn beispielsweise die Angaben zum „Auffindeort“ (z.B. auf einer Internetseite) ungenau sind. Vielmehr entspricht es häufig auch einem gewissen „rationalen Desinteresse“, dass sich der Vertragspartner des Verwenders diese Mühe schlicht nicht macht.
  • 2025-10-03
  • ⚙255369
  • jurispr-bghzivilr 20/2025
  • jurisPR-BGHZivilR 20/2025 Anm. 1
  • Hans Christian Schwenker
Nichtigkeitsklage wegen vorschriftswidriger Besetzung eines VIa. Zivilsenats des BGH
Der BGH hatte in einem von einer Verbraucherschutzorganisation (Musterkläger) angestrengten Musterfeststellungsverfahren über zwei zentrale Fragen im Kontext von Online-Partnervermittlungsportalen zu entscheiden. Es ging um die Frage, ob Nutzer eines vollständig automatisierten Online-Partnervermittlungsportals den kostenpflichtigen Vertrag gemäß § 627 Abs. 1 BGB jederzeit fristlos kündigen können, weil es sich um „Dienste höherer Art“ handelt, die aufgrund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen. Weiter ging es um die Frage, ob die von der Beklagten in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwendeten automatischen Vertragsverlängerungsklauseln Verbraucher nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unangemessen benachteiligen und deswegen unwirksam sind.

jurisPR-BGHZivilR 21/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-17
  • ⚙257040
  • jurispr-bghzivilr 21/2025
  • Itzel, jurisPR-BGHZivilR 21/2025 Anm. 3
  • Peter Itzel
Drittschutz im Baurecht - abgelehnter Bauantrag
Im Planungs- wie im Baurecht stellt sich im konkreten Fall oft die Frage, ob ein nachteilig Betroffener auch geschützter Dritter i.S.v. § 839 Abs. 1 BGB und damit ersatzberechtigt ist. Dies betrifft sowohl den Bereich der Bauleitplanung, Planfeststellungsverfahren wie auch die Fälle, in denen über Bauanträge entschieden wird. Vom BGH mehrfach und auch aktuell bestätigt gilt für abgelehnte Bauanträge, dass die Amtspflicht, eine baurechtliche Genehmigung nicht rechtswidrig abzulehnen, nur gegenüber dem Antragsteller besteht und der nicht antragstellende Eigentümer zunächst einmal nicht Betroffener, nicht geschützter Dritter ist. Allerdings wurden in Einzelfällen auch Ausnahmen zugelassen (hierzu Staudinger/Wöstmann, BGB, 2020, § 839 Rn. 575 ff.; Dörr in: BeckOGK, § 839 BGB Rn. 325 ff.; enger Papier/Shirvani in: MünchKomm BGB, § 839 Rn. 304). Eine Erweiterung des Schutzbereichs über den Antragsteller hinaus war Gegenstand der vorliegenden Entscheidung.
  • 2025-10-17
  • ⚙256944
  • jurispr-bghzivilr 21/2025
  • Geisler, jurisPR-BGHZivilR 21/2025 Anm. 1
  • Herbert Geisler
Nennung des Namens eines Bundestagsabgeordneten in Demonstrationsaufruf
Die Entscheidung des BGH betrifft die Abgrenzung zwischen Äußerungsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinem Persönlichkeitsrecht. Das Hauptproblem ist, ob ein Bundestagsabgeordneter gegen eine rechtsextreme Kleinstpartei eine Geldentschädigung oder hilfsweise eine fiktive Lizenzgebühr verlangen kann, nachdem diese seinen Namen in einem Telegram-Beitrag zur Mobilisierung politischer Demonstrationen verwendet hatte. Damit zusammenhängend sind grundlegende Probleme der Sinnermittlung mehrdeutiger Äußerungen, der Reichweite des Medienprivilegs nach Art. 85 Abs. 2 DSGVO i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 4 MStV sowie der Abgrenzung ideeller und vermögensrechtlicher Bestandteile des Persönlichkeitsrechts. Zugleich geht es um die Frage, ob politische Parteien in ihrer Öffentlichkeitsarbeit denselben datenschutzrechtlichen Schutz genießen wie klassische Presseorgane.

jurisPR-BGHZivilR 22/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-07
  • ⚙258655
  • jurispr-bghzivilr 22/2025
  • jurisPR-BGHZivilR 22/2025 Anm. 1
  • Peter Itzel
Regressforderungen der öffentlichen Hand - Verjährungsbeginn
Gerade bei Fragen der Verjährung von Ansprüchen kommt es oft auf den Zeitpunkt der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis der den Anspruch begründenden Umstände an (§ 199 Abs. 1 BGB). Dies dürfte bei Ersatzansprüchen gegen Private hinsichtlich der Kenntnis von Schaden und Ersatzpflichtigem regelmäßig unproblematisch sein. Handelt es sich allerdings um Ersatzansprüche gegen die öffentliche Hand (insbesondere Amtshaftungsansprüche aus § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG), so ist oft schon die Person des Ersatzpflichtigen (u.a. wegen der Haftungsüberleitung) für den Geschädigten nicht problemfrei zu bestimmen. Im Regressfall kann die öffentliche Hand nach einem schädigenden Ereignis (z.B. Verletzung eines Beamten) Rückgriff für eigene schadensbedingte Aufwendungen (Krankenkosten, Besoldung etc.) gegen den Schädiger nehmen. Hier ist nun problematisch, wann die Verjährung dieser Ansprüche beginnt, auf wessen Kenntnis abzustellen ist. Dies gilt vor allem in den Fällen, in denen öffentliche Körperschaften – wie zumeist – organisatorisch getrennte Verwaltungsbereiche für die Ersatzleistungen (für den Geschädigten) – Leistungsabteilung – und für die Geltendmachung der Rückgriffsansprüche – Regressabteilung – haben. Für den Beginn des Laufs der Verjährungsfrist ist damit zu entscheiden, ob auf den Kenntnisstand der Leistungs-, Beihilfestelle oder auf den der Regressabteilung der verfügungsberechtigten Behörde abzustellen ist. Werden die Aufgaben der Schadensbearbeitung und -abwicklung nun noch – wie vorliegend in Bayern – verschiedenen Behörden in unterschiedlichen Ressorts innerhalb der Landesverwaltung zugewiesen, so sind Informationsbrüche und -defizite eigentlich vorprogrammiert.
  • 2025-11-07
  • ⚙258411
  • jurispr-bghzivilr 22/2025
  • jurisPR-BGHZivilR 22/2025 Anm. 2
  • Hans Christian Schwenker
Zurechnungszusammenhang zwischen einer anwaltlichen Pflichtverletzung und der den Mandanten treffenden Kostenlast
Mit den Voraussetzungen des Zurechnungszusammenhangs zwischen einer anwaltlichen Pflichtverletzung (hier: unzureichend individualisierter Mahnbescheid) und der den Mandanten treffenden Kostenlast bei späterer Rücknahme des Mahnantrags hatte sich der IX. Zivilsenat zu befassen.

jurisPR-BKR 10/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-24
  • ⚙257293
  • jurispr-bkr 10/2025
  • jurisPR-BKR 10/2025 Anm. 1
  • Michael Hippeli
Die Reform des Genossenschaftsrechts
Am 25.06.2025 hat das Bundesjustizministerium einen weiteren Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform vorgestellt. Zuvor hatte es 2024/2025 schon einmal einen entsprechenden Referentenentwurf mit nachfolgendem Regierungsentwurf gegeben. Jenes Gesetzgebungsverfahren konnte aber in der 20. Legislaturperiode (2021 bis 2025) nicht mehr zum Abschluss gebracht worden und fiel somit der Diskontinuität anheim. Schon der Koalitionsvertrag 2021 der Ampelregierung hatte auf S. 24 davon gesprochen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften, wie zum Beispiel für Genossenschaften, verbessert werden sollen. Im Koalitionsvertrag 2025 der Großen Koalition heißt es auf S. 88 nun ebenfalls, dass das Recht der Genossenschaften modernisiert werden soll. Das Recht der Genossenschaften meint dabei im Wesentlichen das Genossenschaftsgesetz (GenG), welches zuletzt 2006 umfangreich novelliert wurde.
  • 2025-10-24
  • ⚙257268
  • jurispr-bkr 10/2025
  • jurisPR-BKR 10/2025 Anm. 2
  • Timm Gessner
Die Behandlung von Gesellschafterforderungen als darlehensgleich i.S.d. § 135 InsO
Die gegenständliche Entscheidung des BGH vom 10.07.2025 behandelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen (Erstattungs-)Ansprüche eines Gesellschafters anfechtungsrechtlich wie ein Gesellschafterdarlehen zu behandeln sind. Denn häufig kommt es vor, dass Gesellschafter eigene Forderungen gegen die Gesellschaft explizit oder konkludent stunden. In welchen Fällen das hierin liegende Kreditierungselement ausreicht, um die Forderung insgesamt als „darlehensgleich“ zu qualifizieren, ist daher hochgradig praxisrelevant. Vorliegend hatte der BGH dies im Hinblick auf verspätete Gehaltszahlungen und die Erstattung von Auslagen des Gesellschafters zu beleuchten.

jurisPR-BKR 9/2025 | juris GmbH

  • 2025-09-26
  • ⚙254777
  • jurispr-bkr 9/2025
  • jurisPR-BKR 9/2025 Anm. 1
  • Michael Hippeli
Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz - BRUBEG
2024 wurden mit dem EU-Bankenpaket neue Vorschriften zur Stärkung der Bankenregulierung beschlossen und am 19.06.2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Dieses Bankenpaket besteht aus der dritten Fassung der EU-Eigenmittelverordnung (CRR III) sowie der sechsten EU-Eigenmittelrichtlinie (CRD VI). Es enthält insbesondere die finalen Elemente der Basel III-Standards, nachdem die allermeisten Basel III-Standards aus 2010 in der EU bereits umgesetzt wurden. Die Basel III-Standards wurden seinerzeit zur Stärkung der Eigenkapitalanforderungen und der Liquidität von Banken eingeführt. Nunmehr wurde dieses internationale Rahmenwerk vollendet, indem die Berechnungsmethodik der Eigenmittelanforderungen angepasst wurde. Die neuen Regelungen der CRR III wirken als europäische Verordnung i.S.d. Art. 288 Satz 2 AEUV seither direkt, während die CRD VI als europäische Richtlinie i.S.d. Art. 288 Satz 3 AEUV bis zum 10.01.2026 in nationales Recht umzusetzen ist. Mit dem am 22.08.2025 veröffentlichten Referentenentwurf (RefE) für ein Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG) geht Deutschland nun final die Umsetzung an. Bereits aus jenem Wortlaut wird allerdings klar, dass es über die Umsetzung der CRD VI hinaus um Maßnahmen der Bürokratieentlastung im deutschen Bankensektor geht. Von vornherein lässt sich dabei sagen, dass der Entlastungsspielraum naturgemäß nicht allzu groß ist, da der nationale Gesetzgeber das weitestgehend europarechtlich geprägte Bankenrecht nicht einschränken darf und somit nur ein Spielraum entweder bei rein nationalem Bankenrecht oder bei europarechtlich geprägtem Bankenrecht besteht, welches einen nationalen Umsetzungsspielraum belassen hat.
  • 2025-09-26
  • ⚙254745
  • jurispr-bkr 9/2025
  • jurisPR-BKR 9/2025 Anm. 2
  • Stefan Werner
Anspruch eines Bankkunden auf Rückzahlung von Bankentgelten bei unwirksamer Erhöhung der Kontoentgelte; keine Anwendung der bei Energielieferverträgen geltenden sog. „Dreijahreslösung“
In der vorliegenden Entscheidung ging es um die Frage, ob ein Zahlungsdienstleister dann, wenn ein Zahlungsdienstnutzer mehr als drei Jahre rechtsgrundlos vereinnahmte Entgelte widerspruchslos gezahlt hat, den Anspruch auf Erstattung ablehnen kann. Begründet wurde dies vonseiten des betroffenen Zahlungsdienstleisters damit, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Energielieferverträgen der Kunde sich auf die Unwirksamkeit von Preiserhöhungen nicht mehr berufen könne, wenn er sie nicht innerhalb von drei Jahren nach Zugang der jeweiligen Jahresabrechnung, in der die Preiserhöhung erstmals berücksichtigt wurde, beanstandet hat. Übertragen auf den Entgelterstattungsanspruch bei Banken hieße dies, dass die Zahlung eines unwirksam vereinbarten Entgelts als nachträgliche konkludente Genehmigung angesehen werden könnte. Dem ist der BGH jedoch nicht gefolgt.

jurisPR-BVerwG 18/2025 | juris GmbH

  • 2025-09-19
  • ⚙254420
  • jurispr-bverwg 18/2025
  • jurisPR-BVerwG 18/2025 Anm. 2
  • Franz Schemmer
In-camera-Verfahren und archivrechtlicher Nutzungsanspruch
Mitunter entscheidet nicht das Gericht der Hauptsache über den Zugang von Informationen. In verwaltungsgerichtlichen Verfahren kann der Akteninhalt verschlossen bleiben, wenn die zuständige oberste Aufsichtsbehörde die Vorlage verweigert. Ein solcher Sperrvermerk kann aber Gegenstand eines Verfahrens vor dem Fachsenat für Entscheidungen nach § 99 VwGO werden. Im Rahmen dieses sog. In-camera-Verfahrens werden die Geheimhaltungsgründe, auf die der Sperrvermerk gestützt wurde, auf ihr Vorliegen überprüft. Diese Entscheidung kann die Entscheidung in der Hauptsache vorwegnehmen. So lag es auch im vorliegenden Fall.
  • 2025-09-19
  • ⚙254385
  • jurispr-bverwg 18/2025
  • jurisPR-BVerwG 18/2025 Anm. 1
  • Ulrike Bick
Zum Berücksichtigungsgebot des § 13 Abs. 1 Satz 1 KSG in der Vorhabenzulassung
Es geht um § 13 Abs. 1 Satz 1 Bundes-Klimaschutzgesetz (künftig KSG). Die Norm hat folgenden Wortlaut: „Die Träger öffentlicher Aufgaben haben bei ihren Planungen und Entscheidungen den Zweck dieses Gesetzes und die zu seiner Erfüllung festgelegten Ziele zu berücksichtigen.“ In der hier zu besprechenden Entscheidung, die die Ortsumgehung Flöha betrifft, haben die klagenden Naturschutzverbände vom 9. Senat des BVerwG, der für solche straßenrechtlichen Vorhaben zuständig ist, eine Neuausrichtung seiner Senatsrechtsprechung zu § 13 KSG gefordert. Zum besseren Verständnis soll deshalb nachfolgend zunächst diese Rechtsprechung dargestellt werden. Der 9. Senat hat das in § 13 Abs. 1 Satz 1 verankerte Berücksichtigungsgebot erstmals im Mai 2022 im Zusammenhang mit der Nordverlängerung der A 14 ausgelegt (Urt. v. 04.05.2022 - 9 A 7/21 - BVerwGE 175, 312 ; vgl. hierzu ausführlich Sieveking, jurisPR-BVerwG 19/2022 Anm. 1 ). Die damalige Entscheidung betraf - ebenso wie die hier zu besprechende - noch das KSG in der Fassung, die es aufgrund des viel diskutierten Klimaschutz-Beschlusses des BVerfG vom 24.03.2021 erhalten hatte. Dies ist für die nachfolgenden Ausführungen insofern wichtig, als diese Fassung noch sektorenbezogene jährliche Minderungsziele vorsah (vgl. § 4 Abs. 1 KSG ). Inzwischen wurde das KSG durch Art. 1 des Gesetzes vom 15.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 235) geändert. Nun ist nicht mehr auf die zulässigen Jahresemissionsmengen je Sektor, sondern auf die Gesamtmenge abzustellen. Auf diese Gesetzesänderung geht die Besprechung am Ende unter D. (Auswirkungen für die Praxis) noch einmal näher ein.

jurisPR-BVerwG 19/2025 | juris GmbH

  • 2025-09-26
  • ⚙254838
  • jurispr-bverwg 19/2025
  • jurisPR-BVerwG 19/2025 Anm. 1
  • Rainer Störmer
Keine Bestimmung der Zuständigkeit des Gerichts gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 1 VwGO für die Nebenentscheidung über ein Ablehnungsgesuch
Nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 VwGO wird das zuständige Gericht innerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit durch das nächsthöhere Gericht bestimmt, wenn das an sich zuständige Gericht in einem einzelnen Fall an der Ausübung der Gerichtsbarkeit rechtlich oder tatsächlich verhindert ist. Zur Bestimmung des zuständigen Gerichts kann jeder am Rechtsstreit Beteiligte und jedes mit dem Rechtsstreit befasste Gericht das im Rechtszug höhere Gericht oder das BVerwG anrufen ( § 53 Abs. 3 VwGO ). Gilt dies auch für die isolierte Bestimmung der Zuständigkeit für die Nebenentscheidung über ein Ablehnungsgesuch?
  • 2025-09-26
  • ⚙254794
  • jurispr-bverwg 19/2025
  • jurisPR-BVerwG 19/2025 Anm. 2
  • Klaus von der Weiden
Konkurrentenstreit bei hauptamtlichem kommunalen Beigeordneten
Kann die Widerspruchsbehörde beliebig lange mit dem Erlass eines Widerspruchsbescheids warten, wenn der (anwaltlich vertretene) Widerspruchsführer die Vorlage einer Begründung oder ergänzenden Stellungnahme ankündigt? Gilt Art. 33 Abs. 2 GG auch für die Wahl von Beigeordneten als hauptamtliche kommunale Wahlbeamte? Ist der Wahlakt gerichtlich kontrollierbar? Findet zumindest eine Willkürkontrolle statt? Muss die Wahlentscheidung begründet werden? Wie wirkt sich Art. 33 Abs. 2 GG auf die Ausgestaltung des Bewerbungsverfahrens aus? Ist der Gemeinderat befangen, wenn es Vorfestlegungen in den Fraktionen gibt oder das Anforderungsprofil der neugeschaffenen Beigeordnetenstelle im Wesentlichen der Aufgabenzuständigkeit eines der Bewerber entspricht?

jurisPR-BVerwG 20/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-10
  • ⚙256319
  • jurispr-bverwg 20/2025
  • jurisPR-BVerwG 20/2025 Anm. 2
  • Andreas Decker
Keine isolierte Anfechtbarkeit von behördlichen Verfahrenshandlungen
Die Verwirklichung großer Infrastrukturvorhaben ist mit entsprechend aufwändigen Verwaltungsverfahren, zumeist Planfeststellungsverfahren verbunden. Das kostet Zeit, die der Vorhabenträger gerade im Bereich des Ausbaus der Höchstspannungsnetze oftmals nicht hat. Hinzu kommen vielfach Widerstände betroffener Grundstückeigentümer, die ihre Grundstücke nicht „kampflos“ für diese Vorhaben zur Verfügung stellen wollen. Diese Problematik hat auch der Gesetzgeber erkannt und mit § 44 EnWG (Vorarbeiten), § 44b EnWG (vorzeitige Besitzeinweisung) und § 44c EnWG (Zulassung des vorzeitigen Baubeginns) Instrumente zur Verfügung gestellt, die es dem Vorhabenträger ermöglichen, frühzeitig auf fremdes Grundeigentum zugreifen zu können. Hierfür gelten - je nach Eingriffsintensität - unterschiedliche formelle und materielle Anforderungen. So setzt etwa die vorzeitige Besitzeinweisung - in Anknüpfung an das förmliche Verwaltungsverfahren nach den §§ 63 ff. VwVfG , dort § 67 VwVfG - eine mündliche Verhandlung voraus ( § 44b Abs. 2 Satz 1 EnWG ). Was aber ist, wenn der Termin zur mündlichen Verhandlung, z.B. wegen des Urlaubs eines Beteiligten, ungelegen kommt und die Behörde sich weigert, den Termin zu verlegen? Kann dann eine Terminverlegung im Wege einstweiligen Rechtsschutzes erwirkt werden? Nein, sagt das BVerwG im Beschluss vom 29.07.2025.
  • 2025-10-10
  • ⚙256293
  • jurispr-bverwg 20/2025
  • jurisPR-BVerwG 20/2025 Anm. 1
  • Franz Schemmer
Einsicht in Unterlagen des Bundeskartellamts - Änderung der Rechtslage während des Gerichtsverfahrens
Wenn sich im Laufe eines Gerichtsverfahrens die Rechtsgrundlage für einen geltend gemachten Anspruch ändert und dieser deshalb gar nicht mehr oder nur noch beschränkt erfüllt werden kann, sieht sich der Antragsteller enttäuscht. Wie eine solche Entwicklung rechtlich zu beurteilen ist, zeigt der vorliegende Fall. Ob insoweit schutzwürdiges Vertrauen auf den Fortbestand der bisherigen Rechtslage entstanden ist, musste das BVerwG hier im Zusammenhang mit dem geänderten GWB und dem bislang einschlägigen IFG entscheiden.

jurisPR-BVerwG 21/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-24
  • ⚙257298
  • jurispr-bverwg 21/2025
  • jurisPR-BVerwG 21/2025 Anm. 2
  • Elisabeth Steiner
Kein grundsätzlicher Klärungsbedarf hinsichtlich der Voraussetzungen für die Beobachtung einer Partei durch das BfV und der Unterrichtung der Öffentlichkeit
Mit der Einstufung einer Gruppierung als „Verdachtsfall“ markiert das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) das Überschreiten der Erhebungsschwelle des § 4 Abs. 1 Satz 5 BVerfSchG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 BVerfSchG . Ihm liegen dann nach seiner Einschätzung tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen dieser Gruppierung vor. Dies eröffnet dem BfV grundsätzlich die Möglichkeit, von seinen Befugnissen zur gezielten Sammlung von Informationen nach § 8 Abs. 1 Satz 1 BVerfSchG mit offenen Mitteln Gebrauch zu machen. Bei Vorliegen einer entsprechend verdichteten Tatsachengrundlage kann das BfV auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zur heimlichen Informationsbeschaffung arbeiten, § 8 Abs. 2 Satz 1 BVerfSchG , und die Öffentlichkeit über seine Einschätzung informieren, § 16 Abs. 1 BVerfSchG . Gegenstand des Rechtsstreits waren im Wesentlichen die Fragen, ob die dem BfV vorliegende Erkenntnislage die Einstufung der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) als Verdachtsfall rechtfertigt und das BfV die Öffentlichkeit über diesen Umstand auch dann unterrichten darf, wenn das Beobachtungsobjekt eine politische Partei ist.
  • 2025-10-24
  • ⚙257251
  • jurispr-bverwg 21/2025
  • jurisPR-BVerwG 21/2025 Anm. 2
  • Robert Keller
Kein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG wegen inlandsbezogener Belange i.S.d. Art. 5 Halbsatz 1 Buchst. a und b RL 2008/115/EG
Das - gleichzeitig mit zehn Parallelentscheidungen ergangene - Urteil befasst sich mit der Frage, ob inlandsbezogene Aspekte wie das Kindeswohl und familiäre Belange die Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG begründen können. Auch unter Berücksichtigung der maßgeblichen unions- und konventionsrechtlichen Aspekte ist dies aus Sicht des BVerwG nicht der Fall (zustimmend Dörig, NVwZ 2025, 1604 f.).

jurisPR-BVerwG 22/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-07
  • ⚙258633
  • jurispr-bverwg 22/2025
  • jurisPR-BVerwG 22/2025 Anm. 2
  • Klaus von der Weiden
Aufstockung einer Sonderzahlung durch den Finanzminister
Ergibt sich ein Besoldungsanspruch erst dann unmittelbar aus dem Gesetz, wenn dort seine Höhe betragsmäßig beziffert ist? Wann greift der Grundsatz der zeitnahen Geltendmachung bei Besoldungsansprüchen? Unterliegen auch Gesetzgebungsverfahren zu Besoldungsleistungen, die nicht Bestandteil der verfassungsrechtlich geschuldeten Alimentation sind, den aus dem Alimentationsprinzip resultierenden prozeduralen Anforderungen? Sind Jahressonderzahlungen („Weihnachtsgeld“) ein Bestandteil der verfassungsrechtlich geschuldeten Alimentation? Welche Anforderungen stellt das Gebot der Schätzgenauigkeit?
  • 2025-11-07
  • ⚙258434
  • jurispr-bverwg 22/2025
  • jurisPR-BVerwG 22/2025 Anm. 1
  • Robert Keller
Wiedereinsetzung bei plötzlicher Erkrankung und wegen eines noch nicht beschiedenen PKH-Antrags
Der Beschluss befasst sich mit den Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn diese wegen einer plötzlichen Erkrankung des Prozessbevollmächtigten beantragt wird. Die hierfür geltenden strengen Darlegungserfordernisse waren im vorliegenden Fall nicht erfüllt. Ferner war die maßgebliche Frist nicht gerade wegen eines noch nicht beschiedenen Prozesskostenhilfeantrags versäumt worden; auch dieser Umstand führte daher nicht zur Wiedereinsetzung.

jurisPR-Compl 4/2025 | juris GmbH

  • 2025-09-12
  • ⚙253900
  • jurispr-compl 4/2025
  • jurisPR-Compl 4/2025 Anm. 1
  • Annika Kreis, Louis Goral-Wood
Reichweite des unionsrechtlichen Doppelbestrafungsverbots bei ordnungswidrigkeitenrechtlichen Unternehmensgeldbußen
Unternehmen sind einer Vielzahl unionsrechtlich determinierter – sich teilweise überschneidender – regulatorischer Vorgaben ausgesetzt. Dies birgt das Risiko, dass ein Unternehmen in das Visier mehrerer Behörden gerät, die wegen desselben Sachverhalts parallel Verfolgungsmaßnahmen einleiten und Unternehmensgeldbußen verhängen. Aus Unternehmenssicht stellt sich die Frage, ob und inwieweit mehrfache Verfolgungs- und Sanktionsmaßnahmen, die auf der Umsetzung von Unionsrecht beruhen und denselben Sachverhalt betreffen, durch das unionsrechtliche Doppelbestrafungsverbot nach Art. 50 GRCh („ne bis in idem“) ausgeschlossen sind.
  • 2025-09-12
  • ⚙253823
  • jurispr-compl 4/2025
  • jurisPR-Compl 4/2025 Anm. 2
  • Moritz von Hesberg
Voraussetzungen eines unvermeidbaren Verbotsirrtums eines GmbH-Geschäftsführers bei Inanspruchnahme externer Rechtsberatung
Die vorliegende Entscheidung befasst sich unter anderem mit der haftungs- und gesellschaftsrechtlich relevanten Frage, unter welchen Voraussetzungen sich ein GmbH-Geschäftsführer auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum gemäß § 17 Satz 1 StGB berufen kann und dadurch seine strafrechtliche, aber auch die deliktsrechtliche Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB, hier i.V.m. den §§ 1 Abs. 1 Satz 1, 32 Abs. 1, 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG, vermieden wird. Der BGH diskutiert in diesem Zusammenhang in erster Linie, welche Anforderungen an einen Geschäftsleiter bei der Einholung von externem (Rechts-)Rat zu stellen sind, wobei es im konkreten Fall um die Beratung eines qualifizierten Rechtsanwalts sowie die behördliche Einschätzung der Staatsanwaltschaft zur Bewertung der bankrechtlichen Erlaubnisbedürftigkeit eines bestimmten Geschäftsmodells geht.

jurisPR-Compl 5/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-07
  • ⚙258428
  • jurispr-compl 5/2025
  • jurisPR-Compl 5/2025 Anm. 2
  • Florian Junkers, Jutta Bader
Rechtswidrigkeit von Durchsuchungsbeschlüssen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung
Strafprozessuale Durchsuchungsmaßnahmen greifen aufgrund ihres Eindringens in den privaten Lebensbereich tief in Grundrechte ein. Da sie naturgemäß unangekündigt und ohne vorherige Anhörung des Betroffenen erfolgen, sehen Art. 13 Abs. 3 GG und § 105 StPO einen Richtervorbehalt vor, um präventiven Rechtsschutz zu garantieren. Dieser Schutz kann jedoch nur gewährleistet sein, wenn der Ermittlungsrichter seiner Aufgabe und Pflicht nachkommt, indem er Eingriffsbefugnissen der vollziehenden Beamten den rechtsstaatlich und verhältnismäßig gebotenen Rahmen setzt und deren Vorgehen für Betroffene und Gerichte kontrollierbar macht. Welche rechtsstaatlichen Mindestanforderungen eine richterliche Durchsuchungsanordnung erfüllen muss, um ihre Begrenzungs- und Kontrollfunktion zu gewährleisten, hat die ober- und insbesondere die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung über Jahrzehnte herausgearbeitet. In der Praxis der erstinstanzlichen Gerichte – mit denen Strafverteidiger und von Durchsuchungen Betroffene naturgemäß häufiger in Berührung kommen als mit dem BVerfG – zeigt sich jedoch ein anderes Bild. Trotz der strengen Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eingriffsintensiver Maßnahmen werden Durchsuchungsbeschlüsse häufig erlassen, obwohl sie erkennbar erhebliche Mängel aufweisen.
  • 2025-11-07
  • ⚙258415
  • jurispr-compl 5/2025
  • jurisPR-Compl 5/2025 Anm. 1
  • Annika Kreis, Andreas Ladenburger
Schutz von Rechtsanwälten vor Kanzleidurchsuchungen außerhalb von Verteidigungsverhältnissen
Mit der hiesigen Entscheidung stellt das BVerfG klar, dass die Vertrauensbeziehung zwischen Rechtsanwalt und Mandant über die bloße Verteidigung eines Beschuldigten hinaus rechtlich geschützt ist. Das BVerfG schränkt dabei die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden in Bezug auf die Durchsuchung von Kanzleiräumlichkeiten in gewissem Umfang ein. Eine gelungene Fortentwicklung der Rechtsprechungslinie lässt die Entscheidung jedoch vermissen, da insbesondere kein positiv-subsumtionsfähiger Maßstab für die Rechtmäßigkeit von Durchsuchungen bei Rechtsanwälten aufgestellt wird. Hier besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf, der sich mit Blick auf die mögliche Ratifikation eines neuen Europarats-Übereinkommens in absehbarer Zeit konkret stellen dürfte.

jurisPR-FamR 19/2025 | juris GmbH

  • 2025-09-19
  • ⚙254462
  • jurispr-famr 19/2025
  • jurisPR-FamR 19/2025 Anm. 1
  • Binke Hamdan
Co-Mutterschaft gibt es nicht? - Gibt es doch!
Trotz entsprechender (Gestzes-)Initiativen existiert nach deutschem Recht derzeit keine Mitmutterschaft. Zwei-Mütter-Familien müssen aktuell noch immer den Weg der Stiefkindadoption beschreiten, damit das in die Familie geborene Kind zwei rechtliche Eltern hat. Andere Länder sind hier schon deutlich weiter; 11 der 46 Mitgliedstaaten des Europarats kennen bereit die Co-Elternschaft. Wie also umgehen mit Fällen mit entsprechendem Auslandsbezug? Vor dieser Frage stand kürzlich auch ein Standesamt, dem der Antrag auf Eintragung zweier Mütter in das Geburtenregister vorlag.
  • 2025-09-19
  • ⚙254361
  • jurispr-famr 19/2025
  • jurisPR-FamR 19/2025 Anm. 2
  • Tobias Goldkamp
Unterschrift des Erblassers unter einem eigenhändigen Testament muss aus Schrift bestehen
Welche Anforderungen sind an das Schriftbild einer Unterschrift nach § 2247 Abs. 1 BGB zu stellen?

jurisPR-FamR 20/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-02
  • ⚙255276
  • jurispr-famr 20/2025
  • jurisPR-FamR 20/2025 Anm. 1
  • Franz Linnartz
Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht nach Wegfall des benannten Testamentsvollstreckers
Das KG hat sich mit der Frage befasst, ob das Nachlassgericht einen Testamentsvollstrecker zu benennen hat, wenn der im Testament benannte Testamentsvollstrecker das Amt weder annimmt noch aufgrund seiner Befugnisse einen Ersatztestamentsvollstrecker bestimmt.
  • 2025-10-02
  • ⚙255045
  • jurispr-famr 20/2025
  • jurisPR-FamR 20/2025 Anm. 3
  • Wolfram Viefhues
Kein Auskunftsanspruch bei Anerkenntnis des höchsten Tabellenbetrages des Kindesunterhalts
Das OLG München hat sich mit der Frage befasst, ob bei höheren Einkünften des barunterhaltspflichtigen Elternteils noch ein Auskunftsanspruch besteht, wenn dieser sich zur Zahlung von 200% des Mindestunterhaltes und aller Kosten des Mehr- und Sonderbedarfes verpflichtet hat.

jurisPR-FamR 21/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-17
  • ⚙256951
  • jurispr-famr 21/2025
  • jurisPR-FamR 21/2025 Anm. 4
  • Giuseppe Pranzo
Anspruch auf Rückzahlung von Testamentsvollstreckervergütung bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Testamentsvollstreckers
Das OLG München beschäftigt sich im Wesentlichen mit zwei Fragen: Neben der Frage, ob die Ernennung des Urkundsnotars zum Testamentsvollstrecker in einem handschriftlichen Testament, auf das der Urkundsnotar in dem von ihm beurkundeten Testament Bezug nimmt, wirksam ist, geht es um die Frage, ob der Testamentsvollstrecker bei Klagen, die ihn persönlich betreffen, Kostenvorschüsse aus dem Nachlass entnehmen darf.
  • 2025-10-17
  • ⚙256934
  • jurispr-famr 21/2025
  • jurisPR-FamR 21/2025 Anm. 1
  • Marko Oldenburger
Adoptionsentscheidung aus Guinea nicht anerkennungsfähig
Das AG Köln hat sich mit Fragen zu einer Adoption in der Republik Guinea befasst.

jurisPR-FamR 22/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-31
  • ⚙258035
  • jurispr-famr 22/2025
  • Hamdan, jurisPR-FamR 22/2025 Anm. 5
  • Binke Hamdan
Eintragung einer Totgeburt ins Geburtenregister als Mittel der Trauerbewältigung
Geburtsanzeigen und Eintragungen in das Geburtenregister sollte eigentlich ein freudiger Anlass zugrunde liegen. Manchmal ist es jedoch ein trauriger, nämlich dann, wenn es um die Eintragung einer Totgeburt geht. Dies ist zum Glück nicht der Regelfall, doch die Zahl der Totgeburten ist in Deutschland zuletzt angestiegen und beträgt derzeit laut einer Studie des Max-Planck-Instituts für demografische Forschung in Rostock 3,7 pro 1.000 Geburten (European Journal of Public Health, Vol. 35, No. 2, 319). Wenn ein Elternteil nach einer Totgeburt eine solche Eintragung dann noch „erstreiten“ muss, hinterlässt dies einen faden Beigeschmack. Umso erfreulicher ist die Entscheidung des OLG Dresden in ihrer Deutlichkeit.
  • 2025-10-31
  • ⚙257937
  • jurispr-famr 22/2025
  • Maibach, jurisPR-FamR 22/2025 Anm. 1
  • Markus Maibach
Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch der Erben gegen den generalbevollmächtigten Miterben
Welche Kriterien gelten, um ein Auftrags- von einem Gefälligkeitsverhältnis abzugrenzen, wenn ein Familienangehöriger einem nahen Verwandten (hier der Vater dem Sohn) eine umfassende Vollmacht erteilt?

jurisPR-HaGesR 10/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-31
  • ⚙257996
  • jurispr-hagesr 10/2025
  • jurisPR-HaGesR 10/2025 Anm. 1
  • Larissa Naomi Dura, Marc Hain
Voraussetzungen für die Bestellung des Notgeschäftsführers einer GmbH
Der Beschluss befasst sich mit der Frage, ob eine Streitigkeit zwischen den Gesellschaftern oder der pauschale Verweis auf Geschäftsführerpflichten für das Vorliegen eines wichtigen Grundes i.S.d. § 29 BGB ausreicht.
  • 2025-10-31
  • ⚙257929
  • jurispr-hagesr 10/2025
  • jurisPR-HaGesR 10/2025 Anm. 2
  • Ekkehard Nolting
Notwendige Streitgenossenschaft im Aufhebungsverfahren eines nach DIS-ERGes ergangenen Schiedsspruchs
Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des BGH hat mit seiner Entscheidung „Schiedsfähigkeit II“ (BGH, Urt. v. 06.04.2009 - II ZR 255/08 - GmbHR 2009, 705) an Schiedsklauseln in GmbH-Satzungen besondere Anforderungen gestellt, soweit sie auch für Beschlussmängelklagen wirksam sein sollen. Wegen der erga-omnes-Wirkung des Schiedsurteils nach § 1055 ZPO, §§ 248, 249 AktG analog müsse aus rechtsstaatlichen Gründen gewährleistet sein, dass alle Gesellschafter an einem solchen Schiedsverfahren beteiligt werden, sie insbesondere über die Einleitung des Verfahrens informiert werden, sie die Möglichkeit eines Beitritts zum Verfahren haben, sie an der Bildung des Schiedsgerichts beteiligt werden und widerstreitende Entscheidungen vermieden werden, indem alle denselben Streitgegenstand betreffenden Klagen bei ein und demselben Schiedsgericht gebündelt werden. Der für das Schiedsverfahrensrecht zuständige I. Zivilsenat hat sich dem für Personengesellschaften angeschlossen, sofern die Gesellschafter in ihrem Vertrag vorsehen, dass die Beschlussmängelklage allein gegen die Gesellschaft zu erheben ist und nicht zwischen den Gesellschaftern untereinander nach dem Feststellungsmodell auszutragen ist. Die Schiedspraxis hat darauf reagiert, und insbesondere die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit stellt eine von der Rechtsprechung inzwischen anerkannte Musterschiedsklausel sowie eine besondere Verfahrensordnung, die DIS-ERGes, zur Verfügung. Während damit das Schiedsverfahren selbst an die Anforderungen des BGH angepasst worden ist, ist bisher weder in Rechtsprechung noch – soweit ersichtlich – in der Literatur diskutiert worden, wie die Fortsetzung des Streits vor den staatlichen Gerichten im Rahmen eines Aufhebungsantrags nach § 1059 ZPO prozessual ausgestaltet ist. Das BayObLG hat sich damit im Rahmen einer Anordnung der mündlichen Verhandlung nach § 1063 Abs. 2 Satz 1 ZPO auseinandergesetzt.

jurisPR-HaGesR 9/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-02
  • ⚙255270
  • jurispr-hagesr 9/2025
  • jurisPR-HaGesR 9/2025 Anm. 1
  • Michael Hippeli
Keine analoge Anwendbarkeit von § 179a AktG auf eine Publikums-KG
Nach § 179a Abs. 1 AktG bedarf ein Vertrag, durch den sich eine AG zur Übertragung ihres gesamten Gesellschaftsvermögens verpflichtet, der Zustimmung der Hauptversammlung jener AG. Seit jeher steht die Frage im Raum, ob dieses Verdikt in analoger Anwendung auch bei einer Publikums-KG gilt. Erneut musste sich nun der BGH mit jener Frage befassen.
  • 2025-10-02
  • ⚙255041
  • jurispr-hagesr 9/2025
  • jurisPR-HaGesR 9/2025 Anm. 2
  • Carsten Schier
„Geschäftsführung“ und „Geschäftsführer“ nicht registerrechtlich sinnidentisch
Der hier besprochene Beschluss des OLG Düsseldorf vom 15.07.2025 betrifft eine – a prima vista – profane Rechtsfrage: Ist die Verwendung des Begriffs „Geschäftsführung“ anstelle von „Geschäftsführer“ in der Satzung einer GmbH und der entsprechenden Handelsregistereintragung zulässig?

jurisPR-InsR 8/2025 | juris GmbH

  • 2025-09-26
  • ⚙254821
  • jurispr-insr 8/2025
  • jurisPR-InsR 8/2025 Anm. 1
  • Friedrich L. Cranshaw
Voraussetzungen, Umfang und Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Zwangsverwalter wegen unterlassener Vermietung
Das OLG Karlsruhe hat sich mit einem typischen Dilemma der Tätigkeit eines Zwangsverwalters auseinandergesetzt, nämlich mit der Frage, ob bzw. inwieweit er die in der Zwangsverwaltung befindliche Immobilie vermietet (oder einen vergleichbaren anderen Vertrag mit einem Dritten über die Nutzung auf Zeit abschließt wie die Pacht) oder eben nicht. Das ist eine unternehmerische Entscheidung, die nach Abwägung fällt. Faktoren davon sind stets einzelfallabhängig zu beurteilen. Tritt der Leerstand nahe einem Zwangsversteigerungstermin ein, kann die Beurteilung ganz anders aussehen, als wenn der Termin noch in den Sternen steht, erst recht, wenn die Versteigerung nicht eingeleitet wurde. Hoher Investitionsbedarf vor Vermietung bzw. Weitervermietung führt zu wieder anderen Beurteilungskriterien. Eine wesentliche Rolle spielt, ob es sich um eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, eine gemischt-genutzte Stadtimmobilie handelt oder ein gewerbliches Objekt. Wieder völlig anderen Problemen steht der Zwangsverwalter gegenüber, wenn es sich um landwirtschaftlichen Grundbesitz handelt. Es gibt unzählig viele praktische Konstellationen, die jeweils etwas anders beurteilt werden müssen. Ein schlichtes Schema des Vorgehens „für alle Fälle“ gibt es nicht, es ist jeweils taktisches und unternehmerisches Geschick des Zwangsverwalters im Rahmen seiner Aufgaben erforderlich.
  • 2025-09-26
  • ⚙254734
  • jurispr-insr 8/2025
  • jurisPR-InsR 8/2025 Anm. 2
  • Daniel Brzoza
Örtliche Zuständigkeit einer Landesdatenschutzbehörde bei Zweifeln über das Bestehen einer Hauptniederlassung; Rechtmäßigkeit von Veröffentlichungen in einem Gläubigerinformationssystem
Mit dem Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz wurde die verpflichtende Nutzung des Gläubigerinformationssystems (nachfolgend „GIS“) ab Mitte 2024 auch für Verbraucherinsolvenzverfahren vorgeschrieben. Zwar war die Nutzung des GIS keine unbekannte Neuheit im deutschen Insolvenzrecht. Bereits seit 2021 war die Nutzung dieses GIS für größere Verfahren, die bestimmte Schwellenwerte überschritten, bereits zwingend vorgeschrieben. Jedoch waren die datenschutzrechtlichen Aspekte in Unternehmensinsolvenzverfahren eher nebensächlich. In Verbraucherinsolvenzverfahren entwickeln diese datenschutzrechtlichen Aspekte eine deutlich höhere Relevanz. Diese Aspekte wurden und werden auch in den insolvenzrechtlichen Fachkreisen bereits umfangreich diskutiert.

jurisPR-InsR 9/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-24
  • ⚙257315
  • jurispr-insr 9/2025
  • jurisPR-InsR 9/2025 Anm. 2
  • Daniel Brzoza
Unentgeltlichkeit (§ 134 InsO) bei Mehr-Personen-Verhältnissen: Gegenleistung des Zahlungsempfängers entscheidend
Die rechtliche Wertung wird bei Mehr-Personen-Verhältnissen nicht einfacher. Dies gilt auch bei der Insolvenzanfechtung nach § 134 InsO. Zahlt die Schuldnerin auf die fremde Schuld eines Dritten, so ist für die Frage der Unentgeltlichkeit nicht jeweils isoliert auf die entsprechenden Vertragsverhältnisse zu schauen, sondern vielmehr zu prüfen, ob der Zahlungsempfänger eine Leistung zu erbringen hatte. Hiermit hatte sich der BGH im vorliegenden Fall zu beschäftigen.
  • 2025-10-24
  • ⚙257281
  • jurispr-insr 9/2025
  • jurisPR-InsR 9/2025 Anm. 1
  • Friedrich L. Cranshaw
Keine Insolvenzeröffnung auf Gläubigerantrag bei Einstellung der Zwangsvollstreckung aus rechtskräftigem Urteil über insolvenzbegründende Forderung
Stützt ein Gläubiger seinen Insolvenzantrag allein auf eine Forderung aus einem vollstreckbaren Endurteil, entfällt der mit dem Urteil erbrachte Beweis der Forderung als Voraussetzung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auch in diesem Fall, wenn der Schuldner auf dem Prozessweg - sei es auch nur vorläufig - die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem Urteil erreicht und die ggf. an die Einstellung gestellten Voraussetzungen erfüllt (Fortführung von BGH, Beschl. v. 14.01.2010 - IX ZB 177/09 - NZI 2010, 225 Rn. 6 ff.).

jurisPR-ITR 18/2025 | juris GmbH

  • 2025-09-19
  • ⚙254435
  • jurispr-itr 18/2025
  • Halder, jurisPR-ITR 18/2025 Anm. 2
  • Christoph Halder
Der Referentenentwurf zum „Widerrufsbutton“
Mit der Änderungsrichtlinie (EU) 2023/2673 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.11.2023 zur Änderung der Richtlinie 2011/83/EU in Bezug auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/65/EG.1 hat der europäische Gesetzgeber die Verbraucherrechte-Richtlinie (RL 2011/83/EU2; fortan VRRL) um einen Art. 11a ergänzt. Hiernach ist im mitgliedstaatlichen Recht eine Verpflichtung der Unternehmer vorzusehen, dass die Verbraucher die von ihnen abgeschlossenen Fernabsatzverträge über eine Widerrufsfunktion widerrufen können müssen. Verschlagwortet wird das Prozedere als „Widerrufsbutton“. Ziel ist es, einen Beitrag zu einem durchgehendend hohen Verbraucherschutzlevel zu leisten.3 Konkret soll der Widerruf eines Vertrags nicht aufwendiger sein als dessen Abschluss, damit dieses wirkungsvoller ausgeübt werden kann.4 Nach Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 der Änderungsrichtlinie sind die Vorgaben aus Art. 11a VRRL bis zum 19.12.2025 umzusetzen und sollen nach einer Übergangszeit ab 19.06.2026 gelten. Viel Zeit bleibt dem deutschen Gesetzgeber damit für den Erlass eines Umsetzungsgesetzes also nicht. Jüngst wurde hierzu zunächst ein Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts veröffentlicht.5 Dieser folgte einem Diskussionsentwurf der letzten Legislaturperiode.6 Dieser Beitrag soll einen näheren Blick auf das Umsetzungsvorhaben werfen.
  • 2025-09-19
  • ⚙254418
  • jurispr-itr 18/2025
  • Ferner, jurisPR-ITR 18/2025 Anm. 3
  • Jens Ferner
Bibliothek muss wertenden Hinweis zu präsentiertem Medium unterlassen
Darf eine öffentliche Bibliothek Werke einzelner Autoren mit warnenden Hinweisen versehen, um Leser auf einen als „umstritten“ empfundenen Inhalt aufmerksam zu machen – oder überschreitet man damit die Grenzen des gesetzlichen Bildungs- und Informationsauftrags? Das OVG Münster hatte sich nun mit eben dieser Frage zu beschäftigen und musste die sensible Schnittstelle zwischen staatlicher Kulturvermittlung und grundrechtlich geschützter Meinungsfreiheit ausloten. Im Zentrum steht die Frage, ob der Staat über seine Institutionen – hier in Gestalt einer Stadtbibliothek – jedenfalls faktisch wertend in den öffentlichen Diskurs eingreifen darf, indem er einzelnen Meinungsäußerungen ein Stigma auferlegt.

jurisPR-ITR 19/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-02
  • ⚙255198
  • jurispr-itr 19/2025
  • jurisPR-ITR 19/2025 Anm. 3
  • Victor Monsees
Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs nach § 21 Abs. 2 Satz 2 TDDDG im Kontext anonymer Arbeitgeberbewertungen
In der zunehmend digitalisierten Wirtschaft sind Online-Bewertungsportale, auf denen Kunden Waren und Restaurants sowie Arbeitnehmer ihre Arbeitgeber bewerten können, von zentraler Bedeutung für das Ansehen und den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Negative Bewertungen – ob gerechtfertigt oder nicht – sind deshalb oft Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. So auch die vorliegende Entscheidung des OLG Bamberg zur Reichweite des Auskunftsanspruchs nach § 21 Abs. 2 Satz 2 TDDDG im Kontext von negativen Arbeitgeberbewertungen auf Online-Plattformen. Streitentscheidend war die Frage, ob eine Arbeitgeberin durch die Geltendmachung einer Verletzung ihres Unternehmerpersönlichkeitsrechts die Herausgabe der Bestands- und Nutzungsdaten – also Namen, Anschriften, E-Mail-Adressen und IP-Adressen – der bewertenden Nutzer verlangen kann.
  • 2025-10-02
  • ⚙255114
  • jurispr-itr 19/2025
  • jurisPR-ITR 19/2025 Anm. 2
  • Alexander Seidl
Verhältnis des IT-System-Grundrechts zum Fernmeldegeheimnis
Gegenstand der vorliegenden Entscheidung des BVerfG sind die landespolizeilichen Ermächtigungen zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) in Nordrhein-Westfalen.

jurisPR-ITR 20/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-17
  • ⚙256976
  • jurispr-itr 20/2025
  • Koch, jurisPR-ITR 20/2025 Anm. 4
  • Tobias Koch
„Yippie ya yeah Schweinebacke“ - KI generierte Stimme in YouTube Video verletzt allgemeines Persönlichkeitsrecht eines Synchronsprechers
Die Entwicklung generativer künstlicher Intelligenz hat in den vergangenen Jahren rasant an Tempo zugenommen und macht auch vor Stimmimitationen keinen Halt. Bereits mit wenigen Sprachproben können Stimmen täuschend echt imitiert zur Wiedergabe beliebiger Äußerungen verwendet werden. Eine erhöhte Missbrauchsgefahr besteht unter anderem in sozialen Medien, wenn bekannte Stimmen unberechtigterweise verwendet werden, um die Reichweite eines Beitrags aufgrund des Wiedererkennungswerts einer Stimme zu steigern. Dies kann eine Verletzung des „Rechts an der eigenen Stimme“ als Ausprägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts der betroffenen (echten) Person darstellen.
  • 2025-10-17
  • ⚙256859
  • jurispr-itr 20/2025
  • Wirth, jurisPR-ITR 20/2025 Anm. 6
  • Elias Wirth
Bloße Anleitung zum Selbststudium genügt nicht zur Erfüllung der Lehrverpflichtung eines Hochschullehrers
Im Sommersemester 2020 mussten die Hochschulen die Lehre pandemiebedingt kurzfristig ausschließlich digital anbieten. Die Lehrqualität und die Ausgestaltung der Lehrveranstaltungen variierten in dieser für Hochschulen beispiellosen Lage stark. Teils beschränkten sich Hochschullehrer und anderes Lehrpersonal darauf, lediglich asynchrone Inhalte zur Verfügung zu stellen, luden also Materialien wie etwa Skripte, Videos, Podcasts und Selbsttests auf einer Lernplattform hoch. Andere boten weiterhin synchrone Lehrveranstaltungen an, hielten also Distanzvorlesungen über Videokonferenzprogramme ab und ergänzten diese ggf. um asynchrone Inhalte. Beides ging wohl vielfach mit einem erhöhten Vorbereitungsaufwand gegenüber der tradierten Präsenzlehre einher. Diese Entwicklung warf neue Fragen im Spannungsverhältnis zwischen der Lehrfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG und der Lehrverpflichtung von Hochschullehrern auf, über welche nun, soweit ersichtlich, der VGH Mannheim als erstes Obergericht entschied. In dem Urteil setzt das Gericht klare Leitplanken hinsichtlich der Anrechnung von asynchronen Lehrangeboten auf die Lehrverpflichtung der Hochschullehrer. Diese sind auch außerhalb einer pandemischen Lage bedeutsam. Denn während diese Lehrform zuvor bestenfalls ein Schattendasein an Hochschulen fristete, ist sie mittlerweile weitestgehend akzeptiert. Sie wird vom Lehrpersonal in unterschiedlicher Intensität eingesetzt. Jedenfalls synchrone Online-Vorlesungen werden an den Hochschulen regelmäßig gehalten.

jurisPR-ITR 21/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-31
  • ⚙257942
  • jurispr-itr 21/2025
  • Ruff, jurisPR-ITR 21/2025 Anm. 4
  • Franziska Ruff
Löschungsanspruch gegen Facebook bei ausschließlich für rechtsverletzende Äußerungen genutztem Nutzerkonto
Das OLG Frankfurt befasste sich mit der Frage, ob die Meldung mehrerer Rechtsverstöße über eine Online-Plattform zur Löschung des Nutzeraccounts führen kann, über den diese verbreitet werden. Dabei stand die Frage im Mittelpunkt, wann es einer von rechtswidrigen Inhalten auf Online-Plattformen verletzten Person möglich sein muss, auf die Löschung eines Nutzeraccounts auf einer Online-Plattform hinzuwirken, anstatt lediglich die Entfernung der rechtsverletzenden Inhalte zu erreichen.
  • 2025-10-31
  • ⚙257931
  • jurispr-itr 21/2025
  • Wagner, jurisPR-ITR 21/2025 Anm. 2
  • Bernd Wagner
Das Betreiben eines Tanzblogs als individualisierendes Merkmal - zum Kriterium der Erkennbarkeit bei äußerungsrechtlichen Streitigkeiten
Die Pressefreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht der von der Berichterstattung betroffenen Personen stehen in einem Spannungsverhältnis. Deren Verhältnis und Gewichtung sind immer wieder aufs Neue miteinander abzuwägen und – wenn möglich – in einen angemessenen Interessensausgleich zu bringen. Zu der Frage, wie dieser erfolgen kann und welchem Grundrecht im Einzelfall der Vorrang zu geben ist, hat die Rechtsprechung im Bereich äußerungsrechtlicher Ansprüche einen ganzen Katalog unterschiedlicher Kriterien entwickelt, u.a. dass die betroffene Person von der Berichterstattung individuell und unmittelbar betroffen sein muss. Welche Anforderungen hieran konkret zu stellen sind, hatte das LG Berlin II in seinem vorliegenden Besprechungsurteil zu entscheiden.

jurisPR-IWR 5/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-02
  • ⚙255281
  • jurispr-iwr 5/2025
  • jurisPR-IWR 5/2025 Anm. 2
  • Reinhold Thode
Begriff des Erfüllungsortes bei einem Vertrag über die Entwicklung und den Betrieb einer Software
Der EuGH hatte auf Vorlage des österreichischen Obersten Gerichtshofs zur Auslegung der Begriffe des Erfüllungsorts und des Dienstleistungsvertrages i.S.d. Art. 7 Nr. 1 Buchst. b zweiter Gedankenstrich Brüssel Ia-VO für einen grenzüberschreitenden Vertrag über die Entwicklung und den Betrieb einer Individualsoftware zu entscheiden. Die Auslegungsfragen betreffen die Voraussetzungen für die internationale Entscheidungszuständigkeit gemäß Art. 7 Nr. 1 Buchst. b zweiter Gedankenstrich Brüssel Ia-VO.
  • 2025-10-02
  • ⚙255084
  • jurispr-iwr 5/2025
  • jurisPR-IWR 5/2025 Anm. 1
  • Reinhold Thode
Gewöhnlicher Aufenthalt i.S.d. Art. 8 Rom III-VO im Falle einer Scheidung eines Diplomaten
Der EuGH musste sich aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des XII. Zivilsenats des BGH mit der Auslegung des Art. 8 VO (EU) Nr. 1259/2010 Buchst. a, Buchst. b der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates vom 20.12.2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (Rom III-VO) hinsichtlich des gewöhnlichen Aufenthalts der Ehegatten für den Fall befassen, dass einer der Eheleute Diplomatenstatus hat (BGH, EuGH-Vorlage v. 20.12.2023 - XII ZB 117/23 - MDR 2024, 231 m. Anm. Thode, jurisPR-BGHZivilR 25/2024 Anm. 4; Anm. Fuchs, NZI 2024, 243; Anm. Johanson, FamRZ 2024, 343). Da die Parteien keine Rechtswahl gemäß Art. 5 Rom III-VO getroffen haben, war das Scheidungsstatut nach Art. 8 Rom III-VO zu bestimmen (vgl. hierzu ausf. Anm. Thode, jurisPR-BGHZivilR 25/2024 Anm. 4). Die Frage des Vorabentscheidungsersuchens, nach welchen Kriterien der gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten zu bestimmen ist, wenn einer der Ehegatten über den Diplomatenstatus verfügt, war bisher vom EuGH nicht entschieden worden (vgl. ausf. Anm. Thode, jurisPR-BGHZivilR 25/2024 Anm. 4; Anm. zum Besprechungsurteil: Dimmler, FamRB 2025, 226; Antomo, NJW 2025, 1637; Recker/Plitzko, FamRZ 2025, 665).

jurisPR-MedizinR 10/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-07
  • ⚙258621
  • jurispr-medizinr 10/2025
  • jurisPR-MedizinR 10/2025 Anm. 2
  • Joachim Francke
Therapiewahl und Aufklärungspflicht: Ersatzansprüche bei neurochirurgischer Behandlung eines Mädchens mit einer seltenen Wirbelsäulenkrankheit
Wenn für die Behandlung einer Erkrankung mehrere Therapiemöglichkeiten zur Verfügung stehen, hat der Arzt den Patienten hierüber aufzuklären und dabei die Vor- und Nachteile sowie die Risiken der verschiedenen Vorgehensweisen zu erläutern. Die ordnungsgemäße Aufklärung ist Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Einwilligung gemäß § 630d Abs. 2 BGB in eine medizinische Maßnahme. Eine unzureichende oder fehlerhafte Aufklärung führt zur Rechtswidrigkeit des Eingriffs und wirkt sich auf die Beweislastverteilung im Arzthaftungsprozess aus.
  • 2025-11-07
  • ⚙258553
  • jurispr-medizinr 10/2025
  • jurisPR-MedizinR 10/2025 Anm. 1
  • Adem Koyuncu
PAYBACK: Werbung für Medizinprodukte mit Zuwendungen und sonstigen Werbegaben und die Grenzen des § 7 HWG
Das Urteil des BGH befasst sich mit der Werbung für Medizinprodukte. Es geht insbesondere um die Frage, welche betragsmäßigen Wertgrenzen nach § 7 HWG für die Wertreklame für Medizinprodukte gelten. Der BGH stellt klar, wann eine Werbegabe eine „geringwertige Kleinigkeit“ i.S.d. Norm darstellt. Die Entscheidung enthält auch Klarstellungen zur heilmittelwerberechtlichen Beurteilung von Kundenbindungssystemen wie PAYBACK.

jurisPR-MedizinR 9/2025 | juris GmbH

  • 2025-09-26
  • ⚙254781
  • jurispr-medizinr 9/2025
  • jurisPR-MedizinR 9/2025 Anm. 2
  • Ute Walter
Zulässigkeit einer stillen Beteiligung von Privatärzten an einer MVZ-GmbH
Das OLG München hat sich mit der Zulässigkeit einer stillen Beteiligung von Privatärzten an einer MVZ-GmbH befasst.
  • 2025-09-26
  • ⚙254711
  • jurispr-medizinr 9/2025
  • jurisPR-MedizinR 9/2025 Anm. 1
  • Kyrill Makoski
Konkretisierung der Notfallversorgung erforderlich
Seit 2019 gibt es einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss zur gestuften Notfallversorgung. Danach ist vorgesehen, dass Krankenhäuser, die bestimmte Anforderungen erfüllen, für den Zusatzaufwand entsprechende Zuschläge in der Vergütung im Rahmen der Budgetvereinbarung erhalten. Krankenhäuser, die keine der Anforderungen erfüllen, müssen hingegen mit Abschlägen rechnen. Gegen diesen Beschluss wandte sich eine belegärztliche Fachklinik, weil die Zu- und Abschlagsregelung nach ihrer Auffassung nicht mit der Ermächtigungsgrundlage zu vereinbaren sei.

jurisPR-MietR 18/2025 | juris GmbH

  • 2025-09-12
  • ⚙254022
  • jurispr-mietr 18/2025
  • jurisPR-MietR 18/2025 Anm. 2
  • Fabian Bagusche
Eigenbedarfskündigung für eine Zweitwohnung
Das AG Hamburg hatte sich mit der praxisrelevanten Problematik einer Eigenbedarfskündigung zu befassen. Hier sollte die streitgegenständliche Wohnung nicht als Haupt-, sondern als Zweitwohnung genutzt werden. Fraglich war dabei, ob ein berechtigtes Interesse i.S.d. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB bejaht werden konnte und welche Anforderungen an den Härteeinwand des Mieters gestellt werden müssen.
  • 2025-09-12
  • ⚙253875
  • jurispr-mietr 18/2025
  • jurisPR-MietR 18/2025 Anm. 1
  • Wolfgang Dötsch
Rechtliche Einordnung eines Verwaltervertrages
Schlechtleistungen im Bereich der WEG-Verwaltung scheinen nicht selten zu sein; der Fall hier befasst sich mit den rechtlichen Folgen für die Verwaltervergütung.

jurisPR-MietR 19/2025 | juris GmbH

  • 2025-09-26
  • ⚙254844
  • jurispr-mietr 19/2025
  • jurisPR-MietR 19/2025 Anm. 1
  • Johannes Hofele
Verstoß gegen das Preisklauselgesetz: Unwirksamkeit ex nunc - oder doch ex tunc?
Ein Verstoß gegen das Preisklauselgesetz (PrKG) wirkt gemäß § 8 PrKG ex nunc. Allerdings ist bisher nicht höchstrichterlich geklärt, ob bei einem (zusätzlichen) Verstoß gegen § 307 Abs. 1 BGB doch die Nichtigkeitsfolge ex tunc eintreten kann.
  • 2025-09-26
  • ⚙254736
  • jurispr-mietr 19/2025
  • jurisPR-MietR 19/2025 Anm. 2
  • Wolfgang Dötsch
Vollstreckungsabwehrklage gegen Sonderumlage?
Der BGH hat sich mit der Frage befasst, ob ein bestandskräftiger Beschluss über die Erhebung einer Sonderumlage auch die Zahlungspflicht der Wohnungseigentümer begründet, wenn der Beschluss über die zugrunde liegende Maßnahme rechtskräftig für ungültig erklärt worden ist.

jurisPR-MietR 20/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-10
  • ⚙256039
  • jurispr-mietr 20/2025
  • jurisPR-MietR 20/2025 Anm. 1
  • Wolfgang Dötsch
Vermieter haften für ihre Mieter?
Das AG Hamburg-St. Georg hat sich mit der Frage befasst, ob (Mit-)Wohnungseigentümer als mittelbare Handlungsstörer in Anspruch genommen werden können, und zwar neben der Inanspruchnahme des unmittelbaren (Handlungs-)Störers .
  • 2025-10-10
  • ⚙256038
  • jurispr-mietr 20/2025
  • jurisPR-MietR 20/2025 Anm. 2
  • Carsten Herlitz
Juristische Person als Mitglied des Verwaltungsbeirats einer Wohnungseigentumsgemeinschaft
§ 29 WEG bestimmt, dass Wohnungseigentümer zum Mitglied des Verwaltungsbeirats bestellt werden können. In der Rechtsprechung und der Literatur ist aber die Frage höchstrichterlich noch nicht geklärt, ob auch juristische Personen zum Mitglied des Verwaltungsbeirats bestellt werden können. Der 5. Zivilsenat des BGH schafft hier Klarheit.

jurisPR-MietR 21/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-24
  • ⚙257321
  • jurispr-mietr 21/2025
  • jurisPR-MietR 21/2025 Anm. 2
  • Frank-Georg Pfeifer
Keine fristlose Kündigung trotz Mietrückstand bei unwirksam erhöhter Betriebskostenvorauszahlung
Hintergrund der Rechtstreits um die Herausgabe der vom Beklagten genutzten Wohnung ist die Frage, ob nicht gezahlte Betriebskostenvorschüsse zu einem kündigungsrelevanten Mietrückstand i.S.v. § 543 Abs. 2 Nr. 3a BGB führen können. Und zwar dann, wenn vermieterseits die Betriebskostenvorschüsse aufgrund einer Abrechnung erhöht werden, der nicht vereinbarte Betriebskostenpositionen zugrunde liegen.
  • 2025-10-24
  • ⚙257245
  • jurispr-mietr 21/2025
  • jurisPR-MietR 21/2025 Anm. 1
  • Ulf P. Börstinghaus
Kein Zuschlag für ÖPNV-Anbindung oder Versorgungsinfrastruktur im Berliner Mietspiegel 2024
Im Zustimmungsverfahren gemäß § 559b BGB muss das erkennende Gericht die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete, die der Vermieter maximal verlangen kann, mit den Beweismitteln der ZPO ermitteln. Neben dem Sachverständigengutachten kommen hierbei zusätzlich jedoch noch die Vermutungswirkung qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d Abs. 1 und Abs. 3 BGB sowie eventuell die Indizwirkung einfacher Mietspiegel in Betracht. In Berlin sind dabei die Einordnung des jeweiligen Mietspiegels und außerdem die Bedeutung der Orientierungshilfe immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Zurzeit versucht ein börsennotierter Großvermieter sowohl in Berlin als auch in Dortmund Mieterhöhungen unter Berücksichtigung von Zuschlägen für ÖPNV-Anbindung und Nahversorgung bzw. den Energiebedarfskennwert oder eine Teildämmung durchzusetzen (hierzu im Einzelnen: Dreiskämper, „Vonovia SE im Fokus: Fragwürdige Zuschläge bei Mieterhöhungen auf dem Prüfstand“, WuM 2025, 521). In Berlin waren diese Verfahren danach in erster Instanz wohl alle erfolglos. Nunmehr gibt es die erste Berufungsentscheidung zu diesen Fragen des LG Berlin II.

jurisPR-MietR 22/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-07
  • ⚙258457
  • jurispr-mietr 22/2025
  • jurisPR-MietR 22/2025 Anm. 1
  • Dirk Both
Ablauf einer Angebotsbindungsfrist contra Verwirkung der Berufung auf die Unwirksamkeit des Vertrages
Häufig werden bei der Abwicklung von Rechtsgeschäften Fristen, ob sie nun im Vertrag vorgesehen oder gar einseitig gesetzt worden sind, nicht eingehalten, sei es, weil sie der Verpflichtete übersehen, für unwirksam erachtet oder gar bewusst nicht eingehalten hat. Geht dann einige Zeit ins Land, möchte der Verpflichtete ggf. aus diesem zeitlichen Gesichtspunkt gern Kapital für seine Pflichtverweigerung gewinnen. Daher gehört es in solchen Fällen schon zum anwaltlichen Pflichtprogramm, gegenüber dem Anspruch die Einrede der Verjährung und die Einwendung der Verwirkung zu erheben. Gemäß § 194 BGB unterliegen nur Ansprüche der Verjährung, wobei der Anspruch als das Recht definiert wird, vom anderen Teil ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (§ 194 Abs. 1 BGB). Rechte und Rechtsstellungen, die keine Ansprüche sind, können hingegen nicht verjähren. Für solche Fälle bleibt aber immer noch die Frage der Verwirkung zu prüfen.
  • 2025-11-07
  • ⚙258388
  • jurispr-mietr 22/2025
  • jurisPR-MietR 22/2025 Anm. 2
  • Norbert Eisenschmid
Unwirksame Vereinbarung einer Indexmiete wegen Intransparenz
Im streitgegenständlichen Mietvertrag stand unter § 16 folgender Text: „Mieter und Vermieter vereinbaren eine Indexmiete gemäß § 557b BGB“. Unter § 3 des Mietvertrages, der sich laut Überschrift mit Miete und Nebenkosten befasst, befand sich keinerlei Hinweis auf eine Indexmietenvereinbarung. Ist dies für die Annahme eines Verstoßes gegen das AGB-Recht ausreichend?

jurisPR-ÖffBauR 10/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-10
  • ⚙256149
  • jurispr-öffbaur 10/2025
  • jurisPR-ÖffBauR 10/2025 Anm. 1
  • Reiner Tillmanns
Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 Abs. 1 BauGB
Der Kläger ist Eigentümer eines ausgedehnten Ufergrundstücks im unbeplanten Innenbereich. Die Parteien streiten um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines vom Kläger geplanten Wohnhauses im hinteren, aufgrund der Wasserlage sehr attraktiven Bereich seines Grundstücks. Im Kern geht es darum, ob das Vorhaben sich nach der überbaubaren Grundstücksfläche und dem Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und dem Gebot der Rücksichtnahme genügt.
  • 2025-10-10
  • ⚙256061
  • jurispr-öffbaur 10/2025
  • jurisPR-ÖffBauR 10/2025 Anm. 1
  • Christian Zeissler
Berücksichtigung der bisherigen Nutzungsmöglichkeiten bei der Überplanung eines Grundstücks mit einer privaten Grünfläche
Der Bauleitplanung ist immanent, dass Gemeinden durch die Aufstellung von Bebauungsplänen die (bauliche) Nutzbarkeit von Grundstücken verändern und dabei auch die privaten Nutzungsmöglichkeiten einschränken oder gar aufheben. Wie schnell es bei einer solchen „Überplanung“ zu einem beachtlichen, zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans führenden Abwägungsfehler kommen kann, zeigt die hier besprochene Normenkontrollentscheidung.

jurisPR-ÖffBauR 11/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-07
  • ⚙258611
  • jurispr-öffbaur 11/2025
  • jurisPR-ÖffBauR 11/2025 Anm. 2
  • Stefan Tysper
Prüffähigkeit einer Bauvoranfrage
Der prüfbare Bauantrag oder die prüffähige Bauvoranfrage mögen zwar einerseits aus verwaltungsrichterlicher Sicht kaum Gewinnbringendes und erst recht nichts Reizvolles versprechen (so Marci, BauR 2017, 2080). Andererseits kommt gerade diesen formellen Fragestellungen insofern gerade aus Sicht betroffener Bauherren große Bedeutung zu, als sie im Laufe des ohnehin oftmals langen Antragsverfahrens – zuweilen noch dazu recht unvermittelt – mit den allgemeinen Anforderungen an den Antrag (auf Baugenehmigung oder Bauvorbescheid) und seine Bestimmtheit, dem Umfang der mit ihm vorzulegenden Unterlagen (Bauvorlagen), diesbezüglichen Mängeln in formeller und materieller Hinsicht und der Zurückweisung des Antrags schon durch die Bauaufsichtsbehörde oder aber – wie hier noch unvermittelter – erstmals durch das Gericht in höherer Instanz, konfrontiert werden.
  • 2025-11-07
  • ⚙258502
  • jurispr-öffbaur 11/2025
  • jurisPR-ÖffBauR 11/2025 Anm. 1
  • Henning Struck
Normenkontrollverfahren: Prognose dauerhafter Hindernisse für Planverwirklichung
Die Prüfung des Artenschutzes hat im Bebauungsplanverfahren seinen festen Platz und kann in dreifacher Hinsicht auftreten: zum einen als einfacher Umweltbelang i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB, zum anderen als (Teil-)Bereich des Gebietsschutzes, der entweder als einfacher Belang in der planerischen Abwägung zu berücksichtigten oder – bei erheblicher Beeinträchtigung eines Schutzgebiets – nach den Vorschriften des BNatSchG zwingend zu beachten ist, und zuletzt in Form der artenschutzrechtlichen Verbote i.S.d. § 44 Abs. 1 BNatSchG. Im hier zu besprechenden Fall hatte sich das OVG Münster mit der Frage zu beschäftigen, wie mit konkreten Anhaltspunkten für nennenswerte Vorkommen von bisher nicht erfassten oder untersuchten besonders geschützten Arten nach Bestandserhebung, aber vor Inkrafttreten des Bebauungsplans umzugehen ist.

jurisPR-PrivBauR 10/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-10
  • ⚙256286
  • jurispr-privbaur 10/2025
  • Fischer, jurisPR-PrivBauR 10/2025 Anm. 3
  • Peter Fischer
Unternehmerkündigung gemäß § 648a Abs. 5 BGB a.F.: Berücksichtigung etwaiger Mängel in der Abrechnung
Im vorliegenden Fall geht es um die grundsätzliche Frage, in welchem Umfang der Vergütungsanspruch des Unternehmers gemäß § 648a Abs. 5 Satz 2 BGB (jetzt § 650f Abs. 5 Satz 2 BGB) bei Mängeln zu kürzen ist.
  • 2025-10-10
  • ⚙256123
  • jurispr-privbaur 10/2025
  • Biller-Bomhardt, jurisPR-PrivBauR 10/2025 Anm. 5
  • Nikklas-Jens Biller-Bomhardt
Eintragung einer Vormerkung und deren Löschung im einstweiligen Verfügungsverfahren - ungleiche Seiten einer Medaille
Das LG Stralsund hatte sich im Kern mit der Frage zu befassen, welche Anforderungen an den Sachvortrag zu stellen sind, wenn die Abgabe einer Löschungsbewilligung nach § 19 GBO im einstweiligen Verfügungsverfahren begehrt wird.

jurisPR-PrivBauR 11/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-07
  • ⚙258654
  • jurispr-privbaur 11/2025
  • Schwenker, jurisPR-PrivBauR 11/2025 Anm. 2
  • Hans Christian Schwenker
Widerruflichkeit eines Architektenvertrags als Fernabsatzvertrag: Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems
Nach § 312c BGB sind trotz der ausschließlichen Verwendung von Fernkommunikationsmitteln durch den Unternehmer und den Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss Verträge keine Fernabsatzverträge, wenn der Vertragsschluss „nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems“ erfolgt. Unter welchen Voraussetzungen diese Ausnahme für Architektenverträge erfüllt ist, hatte der OLG Frankfurt zu entscheiden.
  • 2025-11-07
  • ⚙258399
  • jurispr-privbaur 11/2025
  • Fischer, jurisPR-PrivBauR 11/2025 Anm. 1
  • Peter Fischer
Bauüberwachung: grundsätzlich Überwachung aller Gewerke bei fehlender vertraglicher Beschränkung
In der Entscheidung des OLG Düsseldorf geht es darum, ob und inwieweit der mit dem Objekt Gebäude und Innenräume beauftragte Architekt auch die Leistung der Technischen Ausrüstung überwachen muss, wenn für diese Leistungen kein Fachingenieur für die Technische Ausrüstung beauftragt ist.

jurisPR-PrivBauR 9/2025 | juris GmbH

  • 2025-09-12
  • ⚙254111
  • jurispr-privbaur 9/2025
  • Biller-Bomhardt, jurisPR-PrivBauR 9/2025 Anm. 3
  • Nikklas-Jens Biller-Bomhardt
Mangelverdacht bei einer Photovoltaikanlage ist kein Mangel im Baurecht
Das LG Düsseldorf hatte sich mit den – sich derzeit häufenden – Problemen rund um Photovoltaikanlagen samt Energiespeicher mit Lithium-Ionen-Batterien sowie deren (behaupteter) Mangelhaftigkeit zu befassen.
  • 2025-09-12
  • ⚙253977
  • jurispr-privbaur 9/2025
  • Fischer, jurisPR-PrivBauR 9/2025 Anm. 4
  • Peter Fischer
Tiefgaragenstellplatz: Rangieraufwand als Mangel?
Bei Eigentumswohnungen ist auch die Qualität des mit der Wohnung zusammenhängenden Stellplatzes von Bedeutung. Dabei stellt sich dann auch die Frage, was der geschuldete Standard der mittleren Art und Güte bei diesem Stellplatz ist.

jurisPR-SozR 19/2025 | juris GmbH

  • 2025-09-19
  • ⚙254395
  • jurispr-sozr 19/2025
  • jurisPR-SozR 19/2025 Anm. 1
  • Karl-Jürgen Bieback
Kurzarbeitergeld bei ausländischer Fluggesellschaft
Was sind die betrieblichen Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld gemäß § 97 SGB III, die nur mit den Begriffen „Betrieb“ bzw. „Betriebsabteilung“ umschrieben werden? Kann mit der Klage gegen die Zurückweisung einer Anzeige von Kurzarbeit (sog. negativer Anerkennungsbescheid) auch auf Leistung von Kurzarbeitergeld geklagt werden?
  • 2025-09-19
  • ⚙254362
  • jurispr-sozr 19/2025
  • jurisPR-SozR 19/2025 Anm. 2
  • Dirk H. Dau
Selbstständige müssen sich entscheiden: Weniger Einkommensteuer oder höheres Elterngeld
Zu welch widersinnigen Ergebnissen der allein mit vereinfachtem Verwaltungsvollzug begründete steuerakzessorische Einkommensbegriff des BEEG führen kann, zeigt – erneut – ein Urteil des Sozialgerichts.

jurisPR-SozR 20/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-03
  • ⚙255529
  • jurispr-sozr 20/2025
  • jurisPR-SozR 20/2025 Anm. 1
  • Martin Kellner
Anspruch der Optionskommune gegen den Bund auf Erstattung von Personalkosten für die Widerspruchssachbearbeitung
Das BSG hat sich mit der Frage befasst, ob der Bund gegen eine Optionskommune einen Anspruch auf Erstattung von Mitteln hat, die diese für das Personal im Bereich der Widerspruchssachbearbeitung zum SGB II eingesetzt hatte.
  • 2025-10-03
  • ⚙255368
  • jurispr-sozr 20/2025
  • jurisPR-SozR 20/2025 Anm. 2
  • Hinnerk Timme
Voraussetzungen des Anspruchs auf Weiterzahlung des Krankengeldes
Wann hat der Versicherte alles in seiner Macht Stehende und ihm Zumutbare unternommen, um eine rechtzeitige ärztliche Folgebescheinigung seiner Arbeitsunfähigkeit (AU) zu erhalten, wenn er nach seinem Vortrag am letzten Tag des vorherigen Bewilligungsabschnitts nicht in der Lage war, eine Arztpraxis aufzusuchen.

jurisPR-SozR /2025 | juris GmbH

  • 2025-10-31
  • ⚙257884
  • jurispr-sozr /2025
  • jurisPR-SozR /2025 Anm.
  • Winfried Pietrek
Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen in Form eines Summenbeitragsbescheids
Die klagende Arbeitgeberin zahlte ihren Beschäftigten für Zeiten der tatsächlich geleisteten Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit jeweils Zuschläge (SFN-Zuschläge), ohne diese Zuschläge für die gesetzlich angeordnete Entgeltzahlung im Krankheitsfall, an Feiertagen und beim Urlaubsentgelt zu entrichten. Nach Abschluss einer Betriebsprüfung nach § 28p Abs. 1 SGB IV war strittig, ob der beklagte Rentenversicherungsträger berechtigt war, einen Summenbeitragsbescheid (§ 28f Abs. 2 SGB IV) zu erlassen, um Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen (U2 und U3) wegen der SFN-Zuschläge im Zusammenhang mit der Entgeltzahlung und beim Urlaubsentgelt nachzufordern.

jurisPR-SozR 21/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-17
  • ⚙256980
  • jurispr-sozr 21/2025
  • jurisPR-SozR 21/2025 Anm. 2
  • Peter Becker
Nachweis eines Arbeitsunfalls
Umstritten ist die Gewährung von Leistungen nach dem SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung.
  • 2025-10-17
  • ⚙256861
  • jurispr-sozr 21/2025
  • jurisPR-SozR 21/2025 Anm. 1
  • Yasemin Körtek
Kurzarbeitergeld für einen im Inland beschäftigten Servicetechniker eines ausländischen Unternehmens
Das BSG hatte im Streit um die Gewährung von Kurzarbeitergeld zu entscheiden, ob die betrieblichen Voraussetzungen bei einem Unternehmen mit Sitz im Ausland und lediglich einem Arbeitnehmer in Deutschland vorlagen, so dass ein sog. positiver Anerkennungsbescheid i.S.d. § 99 Abs. 3 SGB III zu erlassen war.

jurisPR-SozR 22/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-31
  • ⚙257860
  • jurispr-sozr 22/2025
  • jurisPR-SozR 22/2025 Anm. 1
  • Marc Sieper
Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander nach Abgabe eines Arzneimittels in einer Apotheke
Das SG Bremen hat sich mit einem Anspruch einer gesetzlichen Krankenkasse gegen einen gesetzlichen Rentenversicherungsträger auf Erstattung von anteiligen Kosten für in der vertragsärztlichen Versorgung verordnete Arzneimittel, die nach Bezug in einer Apotheke von den versicherten Personen auch im Rahmen einer stationären Rehabilitationsmaßnahme eingenommen wurden, befasst und diesen verneint.

jurisPR-SteuerR 36/2025 | juris GmbH

  • 2025-09-12
  • ⚙254116
  • jurispr-steuerr 36/2025
  • jurisPR-SteuerR 36/2025 Anm. 1
  • Franziska von Freeden
Verfahrensaussetzung bei zweifelhafter Annahme einer atypisch stillen Gesellschaft
Der Besprechungsfall betrifft einen „klassischen“ Verfahrensfehler – das Übersehen einer erforderlichen Verfahrensaussetzung wegen eines vorrangig durchzuführenden Feststellungsverfahrens.
  • 2025-09-12
  • ⚙253886
  • jurispr-steuerr 36/2025
  • jurisPR-SteuerR 36/2025 Anm. 2
  • Robert Prätzler
Keine Berichtigung der Bemessungsgrundlage bei Insolvenz der „Zahlstelle“
Der BFH ist auf die Frage eingegangen, ob die Insolvenz eines Dritten, der das Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung eines Unternehmers als Zahlungsempfänger vereinnahmt hatte, Auswirkung auf die Umsatzsteuerschuld aus der Lieferung hat.

jurisPR-SteuerR 37/2025 | juris GmbH

  • 2025-09-19
  • ⚙254464
  • jurispr-steuerr 37/2025
  • jurisPR-SteuerR 37/2025 Anm. 1
  • Stephan Geserich
Doppelte Haushaltsführung: Kosten der Lebensführung bei einem Ein-Personen-Haushalt
Streitig ist, ob Aufwendungen eines Studenten in Zweitausbildung im Rahmen einer steuererheblichen doppelten Haushaltsführung entstanden und als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zu berücksichtigen sind.

jurisPR-SteuerR 38/2025 | juris GmbH

  • 2025-09-26
  • ⚙254837
  • jurispr-steuerr 38/2025
  • jurisPR-SteuerR 38/2025 Anm. 2
  • Dieter Steinhauff
Anlaufhemmung bei der Festsetzungsfrist für Haftungsbescheide
Der BFH klärt den Anwendungsbereich der Anlaufhemmung, wonach die Rechtsprechung zur Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist für die Haftung von Entrichtungsschuldnern entsprechend für Haftungsschuldner anwendbar ist. Der BFH stellt die Grenzen des Vertrauensschutzes nach § 130 Abs. 2 AO in Fällen klar, in denen der aufgehobene und ein erneuter Haftungsbescheid einen anderen Sachverhalt bzw. eine andere Haftungsnorm betreffen. Schließlich zeigt der BFH die Grundsätze zur Anschlussrevision im finanzgerichtlichen Verfahren auf.
  • 2025-09-26
  • ⚙254659
  • jurispr-steuerr 38/2025
  • jurisPR-SteuerR 38/2025 Anm. 1
  • Stephan Geserich
Keine Änderung zu Lasten des Steuerpflichtigen bei Vorläufigkeit nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO
Streitig ist, ob ein nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO für vorläufig erklärter, materiell unrichtiger Steuerbescheid gemäß § 165 Abs. 2 AO zulasten des Steuerpflichtigen geändert werden kann. Soweit die Finanzbehörde eine Steuer vorläufig festgesetzt hat, kann sie die Festsetzung nach § 165 Abs. 2 Satz 1 AO aufheben oder ändern. Wenn die Ungewissheit beseitigt ist, ist eine vorläufige Steuerfestsetzung aufzuheben, zu ändern oder für endgültig zu erklären; eine ausgesetzte Steuerfestsetzung ist nachzuholen ( § 165 Abs. 2 Satz 2 AO ). In den Fällen des § 165 Abs. 1 Satz 2 AO muss eine vorläufige Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 2 Satz 2 AO nur auf Antrag des Steuerpflichtigen für endgültig erklärt werden, wenn sie nicht aufzuheben oder zu ändern ist ( § 165 Abs. 2 Satz 4 AO ). Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 165 Abs. 2 Satz 1 AO sind die Finanzbehörden lediglich „soweit“ zur Änderung befugt, als sie die Steuer vorläufig festgesetzt haben.
  • 2025-09-19
  • ⚙254401
  • jurispr-steuerr 38/2025
  • jurisPR-SteuerR 37/2025 Anm. 2
  • Sascha Bleschick
DSGVO-Auskunftsanspruch gegen das Finanzamt schließt auch Papierakten ein
Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Frage, in welchem Umfang der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO gegenüber Finanzbehörden besteht. Insbesondere war zu klären, ob dieser Anspruch auch personenbezogene Daten in Papierakten umfasst und ob rechtliche Analysen sowie interne Bearbeitungsvermerke Bestandteil dieses Anspruchs sind. Zudem war streitig, ob eine bereits erfolgte Akteneinsicht den Auskunftsanspruch einschränkt oder gar vollständig ausschließt.

jurisPR-SteuerR 40/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-10
  • ⚙256283
  • jurispr-steuerr 40/2025
  • jurisPR-SteuerR 40/2025 Anm. 1
  • Stephan Geserich
Besteuerungsrecht für Einkünfte eines in Luxemburg angestellten Orchestermusikers im öffentlichen Dienst
Streitig ist, ob der luxemburgische Arbeitslohn des Klägers unter Anwendung des Progressionsvorbehalts von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen oder unter Anrechnung der in Luxemburg entrichteten Steuer in Deutschland zu versteuern ist.

jurisPR-SteuerR 41/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-17
  • ⚙257002
  • jurispr-steuerr 41/2025
  • jurisPR-SteuerR 41/2025 Anm. 2
  • Jens Reddig
Rückabwicklung einer Anteilsübertragung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage
Führt die Rückabwicklung einer Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage auch zum rückwirkenden Wegfall der Besteuerung? Mit dieser Frage hatte sich der IX. Senat des BFH zu befassen. Für den Streitfall bejahte er sie, betonte aber hohe Anforderungen.
  • 2025-10-17
  • ⚙256873
  • jurispr-steuerr 41/2025
  • jurisPR-SteuerR 41/2025 Anm. 1
  • Stephan Geserich
Keine gewerbliche Tätigkeit bei bloßer Übernahme der Kosten der Erschließung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks
Streitig ist, ob es sich bei der Veräußerung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke um Hilfsgeschäfte des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs des Klägers handelt, so dass dieser bis zu der Höhe der bei den Veräußerungen entstandenen Gewinne eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG bilden konnte.

jurisPR-SteuerR 42/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-24
  • ⚙257335
  • jurispr-steuerr 42/2025
  • jurisPR-SteuerR 42/2025 Anm. 1
  • Jens Reddig
Aktivierung von Provisionsansprüchen bei Versicherungsvertretern
Der X. Senat des BFH hat in der Besprechungsentscheidung zum Zeitpunkt der Aktivierung von Provisionsansprüchen eines selbstständigen Versicherungsvertreters wegen der Vermittlung von Versicherungsverträgen entschieden.

jurisPR-SteuerR 43/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-31
  • ⚙257944
  • jurispr-steuerr 43/2025
  • jurisPR-SteuerR 43/2025 Anm. 2
  • Jens Reddig
Zumindest Gewährung von Wiedereinsetzung bei Klageerhebung per Telefax vor Zugang des Erstregistrierungsbriefs für das besondere elektronische Steuerberaterpostfach
Der X. Senat des BFH hat sich der Auffassung des BVerfG im Beschluss vom 23.06.2025 (1 BvR 1718/24 - DStR 2025, 1698 ) angeschlossen, wonach eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im finanzgerichtlichen Verfahren bei fehlender Möglichkeit zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) im Übergangszeitraum 2022/2023 zur Vermeidung einer Verletzung des Gebots effektiven Rechtsschutzes geboten sei.
  • 2025-10-31
  • ⚙257921
  • jurispr-steuerr 43/2025
  • jurisPR-SteuerR 43/2025 Anm. 1
  • Jens Reddig
§ 6e EStG gilt rückwirkend
Der IX. Senat des BFH hatte zu entscheiden, ob die gesetzlich angeordnete Rückwirkung des im Jahr 2019 eingeführten § 6e EStG (Aktivierung von sog. Fondsetablierungskosten) mit Verfassungsrecht vereinbar ist. Er bejahte dies.

jurisPR-SteuerR 44/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-07
  • ⚙258464
  • jurispr-steuerr 44/2025
  • jurisPR-SteuerR 44/2025 Anm. 1
  • Monika Jachmann-Michel
AfA nach Wegfall der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft; Änderung wegen eines rückwirkenden Ereignisses
Zu entscheiden war über die AfA-Bemessungsgrundlage nach Wegfall der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft im Rahmen der Einkünfteerzielungsabsicht aus Vermietung und Verpachtung. Die AfA bemessen sich gemäß § 7 Abs. 4, Abs. 5 EStG grundsätzlich nach den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes. Wird allerdings ein im Betriebsvermögen gehaltenes - eigenbetrieblich genutztes oder vermietetes - Gebäude durch eine Entnahme oder Betriebsaufgabe in das Privatvermögen des Steuerpflichtigen überführt und anschließend zur Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung genutzt, ist § 7 Abs. 4, Abs. 5 EStG nicht unmittelbar anwendbar. Denn die Überführung vom Betriebs- ins Privatvermögen stellt mangels Rechtsträgerwechsels keinen Erwerb dar und führt nicht zu Anschaffungskosten, die im Wege der AfA abzuziehen sind. Nach einer Entnahme oder Betriebsaufgabe ist jedoch der Teilwert ( § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG ) beziehungsweise der nach § 16 Abs. 3 Satz 8 EStG zu berücksichtigende gemeine Wert den Anschaffungskosten nach § 7 EStG gleichzusetzen. Es handelt sich um einen „anschaffungsähnlichen Vorgang“ (ständige Rechtsprechung, zuletzt BFH, Urt. v. 22.02.2021 - IX R 13/19 Rn. 15 m.w.N.).
  • 2025-11-07
  • ⚙258402
  • jurispr-steuerr 44/2025
  • jurisPR-SteuerR 44/2025 Anm. 2
  • Stephan Geserich
Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung eines Beamten im Ausland
Streitig ist, in welcher Höhe Kosten eines Beamten für eine Dienstwohnung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung im Ausland zu berücksichtigen sind. ach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG sind Werbungskosten auch notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer (hier dem Grunde nach unstreitigen) beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen. Zu diesen Kosten zählen auch die Unterkunftskosten für die Wohnung am Beschäftigungsort. Ist dieser im Inland belegen, können als Unterkunftskosten die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens jedoch 1.000 Euro im Monat ( § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG ). Auf einen - wie hier - im Ausland belegenen Zweithaushalt ist die Bestimmung nicht anwendbar. Insoweit verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG , wonach notwendige Unterkunftskosten, das heißt begrenzt auf das nach objektiven Maßstäben zur Zweckverfolgung Erforderliche, als Werbungskosten abzugsfähig sind.

jurisPR-StrafR 18/2025 | juris GmbH

  • 2025-09-19
  • ⚙254505
  • jurispr-strafr 18/2025
  • jurisPR-StrafR 18/2025 Anm. 1
  • Mayeul Hiéramente, Sarah Deschler
Umfang der Kooperationspflicht bei Haftbefehlen des Internationalen Strafgerichtshofs
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist mangels eigener Exekutive für die Vollstreckung seiner Haftbefehle auf die Vertragsstaaten des Römischen Statuts angewiesen. Allerdings stellt sich dabei immer wieder die Frage, ob und inwieweit die Mitgliedstaaten die Durchführung dieser Vertragspflicht aufgrund von nationalen oder abweichenden völkerrechtlichen Vorgaben verweigern dürfen. Vorliegend stellte sich die Vorverfahrenskammer I darüber hinaus die Frage, ob die Weigerung Ungarns deswegen keine Vertragsverletzung darstellte, weil die ungarischen Behörden die Zuständigkeit des IStGH für den Israel-Palästina-Konflikt nicht anerkennen.
  • 2025-09-19
  • ⚙254441
  • jurispr-strafr 18/2025
  • jurisPR-StrafR 18/2025 Anm. 2
  • Gabriele L. Stark-Lütke Schwienhorst
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung und weite Grenzen der Beihilfe: Strafprozessuale Leitlinien und Compliance-Risiken im Bau- und Wirtschaftsleben
Im Baugewerbe sind strafrechtliche Ermittlungen wegen Schwarzarbeit, Sozialversicherungsbetrug oder Steuerhinterziehung inzwischen fast alltäglich. Die branchentypischen Strukturen, insbesondere der häufige Einsatz zahlreicher Subunternehmer, nicht immer transparente Abrechnungsvorgänge und eine weiterhin bestehende hohe Bargeldorientierung, schaffen ein Umfeld, das vielfältige strafrechtliche Risiken birgt. In der Praxis beschränken sich solche Verfahren keineswegs auf die formell Verantwortlichen eines Unternehmens. Zunehmend geraten auch Personen aus dem weiteren Umfeld in den Fokus der Ermittlungsbehörden, etwa Familienangehörige, die unterstützend im Unternehmen tätig werden, oder informelle Berater, deren Einfluss nach außen kaum erkennbar ist. Gerade in diesen Konstellationen stellt sich immer wieder die Frage, wo die Grenze zwischen strafrechtsneutralem Verhalten und strafbarer Beihilfe zu ziehen ist. Die Entscheidung des BGH setzt hierzu wie auch zur nachträglichen Gesamtstrafenbildung wesentliche Leitlinien.

jurisPR-StrafR 19/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-02
  • ⚙255252
  • jurispr-strafr 19/2025
  • jurisPR-StrafR 19/2025 Anm. 1
  • Jens Peglau
Aussetzung der Vollstreckung des Strafrests zur Bewährung bei Leugnen der Anlasstat
Die vorliegende Entscheidung befasst sich mit der Frage, wann eine bedingte Entlassung „unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann“ ( § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB ), wenn sowohl zugunsten des Verurteilten (Erstverbüßereigenschaft), wie auch zu seinen Lasten (u.a. schwerwiegende Taten) gewichtige Umstände streiten und er darüber hinaus auch die begangenen Taten leugnet.
  • 2025-10-02
  • ⚙255205
  • jurispr-strafr 19/2025
  • jurisPR-StrafR 19/2025 Anm. 2
  • Gabriele L. Stark-Lütke Schwienhorst
Zwischen Satire und strafbarer Verleumdung: zur Strafbarkeit wegen gegen Personen des politischen Lebens gerichteter Verleumdung gemäß den §§ 187, 188 StGB durch Veröffentlichung einer manipulierten Bilddatei
Insbesondere Personen des politischen Lebens sind Angriffen auf ihre Integrität und Glaubwürdigkeit ausgesetzt. Die durch soziale Medien verstärkte Verbreitungsdynamik potenziert die Reichweite solcher Äußerungen. Zugleich besteht die Gefahr, dass zulässige Kritik, insbesondere in satirischer Form, kriminalisiert wird. Die Entscheidung des AG Bamberg betrifft einen Fall, in dem eine manipulierte Bilddatei über die Plattform „X“ (ehemals Twitter) veröffentlicht wurde. Sie wirft zentrale Fragen zum Verhältnis von Meinungsfreiheit und strafrechtlichem Ehrenschutz auf.

jurisPR-StrafR 20/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-17
  • ⚙257006
  • jurispr-strafr 20/2025
  • jurisPR-StrafR 20/2025 Anm. 2
  • Wolfgang Staudinger
Durchsuchung ohne Anfangsverdacht
Zwangsmaßnahmen im Strafprozess sind für den Betroffenen der Maßnahme immer ein besonderer Eingriff. Gerade bei Durchsuchungen braucht es keine hohen Hürden, die den Eingriff nach den Regeln der StPO ( §§ 102 ff. StPO ) legitimieren. Gleichwohl ist neben den einfachrechtlich kodifizierten Voraussetzungen auch die ober- und verfassungsrechtliche Rechtsprechung zu beachten. Und schließlich gilt es für jeden Richter, der über einen entsprechenden Antrag zu entscheiden hat, die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
  • 2025-10-17
  • ⚙256870
  • jurispr-strafr 20/2025
  • jurisPR-StrafR 20/2025 Anm. 1
  • Leonhard Held
Berufstypische Handlungen und die Strafbarkeit von Rechtsanwälten durch Rechtsgutachten
Große wirtschaftliche Vorgänge sind oft sehr komplex. Unternehmen und Privatpersonen müssen sich deshalb regelmäßig fachliche Unterstützung holen, meist durch spezialisierte Berater. Macht sich der Beratene strafbar, stellt sich die Frage ob und wie auch der Berater strafrechtlich dafür belangt werden kann. In der Praxis handelt es sich oft um Rechtsberatung von Rechtsanwälten. In komplizierten Fällen erfolgt die Beratung in der Regel durch ein Rechtsgutachten. In der gegenständlichen Entscheidung des BGH geht es um die Strafbarkeit eines Rechtsanwalts, der mehrere Rechtsgutachten zur steuerlichen Rechtmäßigkeit von Cum-Ex-Geschäften erstellte.

jurisPR-StrafR 21/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-31
  • ⚙258043
  • jurispr-strafr 21/2025
  • jurisPR-StrafR 21/2025 Anm. 2
  • Wolfgang Staudinger
Notwendige Verteidigung: Kombination der Gründe des § 140 Abs. 2 StPO reicht
Die notwendige Verteidigung ist weiterhin in Deutschland in vielen Fällen kompliziert. Denn anders als dies die PKH-Richtlinie ( EU 2016/1919 ) als Grundsatz vorgeschlagen hat, blieb Deutschland bei der Umsetzung im merits-System: Es kommt daher für eine Pflichtverteidigerbestellung darauf an, dass die Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung i.S.d. § 140 StPO vorliegen. Wann dies in Anwendung der Generalklausel vorliegt, hat das LG Braunschweig exemplarisch entschieden.
  • 2025-10-31
  • ⚙257910
  • jurispr-strafr 21/2025
  • jurisPR-StrafR 21/2025 Anm. 1
  • Jens Peglau
§ 67d Abs. 6 Satz 3, Abs. 3 StGB gebietet keine Sonderprüfung der Maßregelfortdauer zum Ablauf der Zehnjahresfrist
Sowohl bei der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung als auch (wie im vorliegenden Fall) bei einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verschärft sich ab zehn Jahren der Unterbringung der Prüfungsmaßstab für eine Fortdauer der Maßregel (vgl. § 67d Abs. 3 StGB bzw. § 67d Abs. 6 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 StGB ). Ist dann anlässlich des Eintritts des Zehnjahreszeitpunkts eine gesonderte gerichtliche Fortdauerprüfung unter Zugrunderlegung des verschärften Maßstabs durchzuführen, wenn sie nicht mit der turnusmäßigen Fortdauerprüfung nach § 67e StGB zusammenfällt?

jurisPR-UmwR 10/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-17
  • ⚙256997
  • jurispr-umwr 10/2025
  • Dogs/Triebels, jurisPR-UmwR 10/2025 Anm. 1
  • Maximilian Dogs, Marcel Triebels
Wald bleibt Wald - Zur Unverjährbarkeit von behördlichen Wiederaufforstungsanordnungen nach dem NWaldLG
Im Waldrecht kollidieren Ressourcenschutz und Rechtsfrieden besonders deutlich dort, wo Jahre oder gar Jahrzehnte nach einer unzulässigen Waldumwandlung eine behördliche Wiederaufforstungsanordnung ergeht. Viele Waldinhaber fragen sich, ob eine unerlaubte Rodung von Waldbereichen und ihre anschließende Nutzung etwa als Acker oder Weide irgendwann zum Verlust der Waldqualität führt und die Pflicht zur Wiederaufforstung gewissermaßen entfällt. Die Frage hat für sie deshalb erhebliche Bedeutung, weil es vorkommt, dass Forstbehörden erst Jahre nach einer unerlaubten Rodung von ihren Eingriffsbefugnissen Gebrauch machen. Da Waldinhaber hierdurch dauerhaft mit einem behördlichen Einschreiten konfrontiert sein können, wirft dies die Frage auf, inwieweit sonderordnungsrechtliche Anordnungsbefugnisse – wie die Wiederaufforstungsanordnung nach § 8 Abs. 7 NWaldLG – einer zeitlichen Grenze unterliegen können. Das OVG Lüneburg hat sich in seinem Beschluss vom 18.08.2025 (10 LA 4/25) mit dieser Frage auseinandergesetzt.
  • 2025-10-17
  • ⚙256876
  • jurispr-umwr 10/2025
  • Marschhäuser, jurisPR-UmwR 10/2025 Anm. 2
  • Kevin Marschhäuser
Aussetzungsmöglichkeiten nach UmwRG bei Fehlern mit verfahrens- und materiell-rechtlicher Doppelnatur
Das OVG Berlin-Brandenburg entschied in seinem Beschluss darüber, ob ein Berufungsverfahren nach § 4 Abs. 1b Satz 3 UmwRG zur Durchführung eines ergänzenden Verfahrens zur Nachholung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung ausgesetzt werden kann. Zentrale Frage war insbesondere, ob das Unterbleiben einer FFH-Verträglichkeitsprüfung in einem immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigungsverfahren nur ein materiell-rechtlicher Mangel oder zugleich auch ein Verfahrensfehler ist. Zudem setzte sich das Oberverwaltungsgericht mit der Frage auseinander, ob die Aussetzung nach § 4 Abs 1b Satz 3 UmwRG bereits vor formeller Einleitung des ergänzenden Verfahrens sachdienlich ist.

jurisPR-UmwR 9/2025 | juris GmbH

  • 2025-09-12
  • ⚙254163
  • jurispr-umwr 9/2025
  • jurisPR-UmwR 9/2025 Anm. 1
  • Peter Kersandt, Anil Abay
Neue Rahmenbedingungen für CCS und CCU: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG)
Prozessbedingte CO2-Emissionen, die, wie in der Zement- und Kalkindustrie sowie bei thermischen Abfallbehandlungsanlagen, schwer oder nicht vermeidbar sind, müssen zur Erreichung der Klimaziele abgeschieden und gespeichert werden. Für den Aufbau einer CO2-Wertschöpfungskette, von der CO₂-Abscheidung über den Transport bis hin zur Speicherung und Nutzung des abgeschiedenen CO₂, ist ein erheblicher zeitlicher Vorlauf nötig. Die mit der Planung und Realisierung dieser Technologie verbundenen Kosten sind für Investoren nur dann tragbar, wenn der Gesetzgeber eine Rechtsgrundlage für die beschleunigte Umsetzung in rechtssicheren Verfahren bereitstellt. Nachdem in der letzten Legislaturperiode die damalige Bundesregierung eine Gesetzgebungsinitiative im Bereich der CO₂-Speicherung und -Nutzung angestoßen hatte, hat das Bundeskabinett unter der Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) am 06.08.2025 einen Gesetzentwurf zur Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) beschlossen. Die Novelle sieht umfassende Änderungen der bestehenden Gesetzeslage zur CO2-Speicherung und -Nutzung vor und geht in Teilen über den letztjährigen Gesetzentwurf hinaus.
  • 2025-09-12
  • ⚙254161
  • jurispr-umwr 9/2025
  • jurisPR-UmwR 9/2025 Anm. 2
  • Sophia Hieber
Kein Anspruch auf Einbeziehung eines Grundstücks in Außenbereichssatzung
Gemeinden können nach § 35 Abs. 6 BauGB Außenbereichssatzungen erlassen. Zweck einer solchen Satzung ist es, in ausgewählten bereits bebauten Gebieten im Außenbereich für bestimmte Vorhaben erleichterte Zulässigkeitsvoraussetzungen einzuführen. Denn diesen Vorhaben, deren Zulässigkeit zwar grundsätzlich weiterhin nach § 35 BauGB zu beurteilen ist, können im Geltungsbereich einer Außenbereichssatzung bestimmte öffentliche Belange nicht mehr entgegengehalten werden. Eine Außenbereichssatzung bewirkt somit – ähnlich wie § 35 Abs. 4 BauGB – eine „Teilprivilegierung“ gewisser Außenbereichsvorhaben. Obwohl Außenbereichssatzungen somit auf den ersten Blick nur mit positiven Wirkungen verbunden sind, hat sich die Verwaltungsgerichtsbarkeit hin und wieder mit Normenkontrollen gegen Außenbereichssatzungen zu beschäftigen.

jurisPR-VergR 10/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-17
  • ⚙257000
  • jurispr-vergr 10/2025
  • Trautner, jurisPR-VergR 10/2025 Anm. 1
  • Wolfgang E. Trautner
Referenzen müssen nicht die identische Leistung belegen
Das BayObLG musste sich in der Entscheidung mit mehreren zentralen vergaberechtlichen Fragestellungen befassen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob das Angebot der Beigeladenen wegen Unklarheiten hinsichtlich der angebotenen Fahrradgenerationen (dritte und/oder vierte Generation) und möglicher Abweichungen von den Muss-Kriterien der Vergabeunterlagen auszuschließen war. Weiterhin war zu klären, ob die Eignung der Beigeladenen ordnungsgemäß festgestellt wurde, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen an die GPS-Ortung und die Vergleichbarkeit der Referenzen. Zudem prüfte das Gericht, ob die Vergabeunterlagen und die Leistungsanforderungen hinreichend transparent und eindeutig waren oder ob das Verfahren wegen Unklarheiten zurückzuversetzen ist. Schließlich war auch die Frage der Auskömmlichkeit und Plausibilität des Angebotspreises Gegenstand der Entscheidung.
  • 2025-10-17
  • ⚙256833
  • jurispr-vergr 10/2025
  • Zimmermann, jurisPR-VergR 10/2025 Anm. 2
  • Manuel Zimmermann
Erkennbarkeit der Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie von verzerrenden Preisbewertungsmethoden
Eignungskriterien dienen der Feststellung der Eignung von Unternehmen für die Ausführung eines öffentlichen Auftrags, im Wesentlichen bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (vgl. § 122 Abs. 2 GWB). Zuschlagskriterien dienen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis (vgl. § 127 Abs. 1 GWB). Diese theoretische Grundlage des Vergaberechts erscheint sehr klar. Dennoch gibt es Grenzfälle und Konstellationen, in denen eine Klärung durch die Rechtsprechung erforderlich wird. Das betrifft unter anderem die Fragen, was ein zulässiges Eignungskriterium oder Zuschlagskriterium ist, ob in Einzelfällen ein Kriterium sowohl für die Eignung als auch für Wirtschaftlichkeitsbewertung herangezogen werden kann, ob dies dann zwingend alternativ erfolgen muss oder auch eine „Doppelbewertung“ zulässig ist (zu Letzterem interessant: VK Karlsruhe, Beschl. v. 12.11.2019 - 1 VK 62/19 Rn. 62). Die hier besprochene Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts beschäftigt sich in dem aufgezeigten Kontext damit, ob die grundlegende Unterscheidung, was als Eignungskriterium oder Zuschlagskriterium herangezogen werden darf, für Bieter erkennbar und damit (in offenen Verfahren) bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden muss (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Darüber hinaus wird thematisiert, ob es für Bieter einen erkennbaren Vergabeverstoß darstellt, wenn Preisbewertungsmethoden dazu führen, dass geringste Preisunterschiede unverhältnismäßige Wertungsabstände zur Folge haben.

jurisPR-VergR 9/2025 | juris GmbH

  • 2025-09-19
  • ⚙254470
  • jurispr-vergr 9/2025
  • jurisPR-VergR 9/2025 Anm. 1
  • Parham Sakkaki
Nochmals: Zur Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch den Antragsgegner im Verfahren vor der Vergabekammer
Das KG behandelte in der hier zu besprechenden Entscheidung die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Kosten für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts oder sonstigen Verfahrensbevollmächtigten im Vergabenachprüfungsverfahren durch einen öffentlichen Auftraggeber erstattungsfähig sind.
  • 2025-09-19
  • ⚙254459
  • jurispr-vergr 9/2025
  • jurisPR-VergR 9/2025 Anm. 2
  • Wolfgang E. Trautner
Gegenstand der Anhörungsrüge nach § 69 GWB: rechtliches Gehör
Der Vergabesenat des OLG Dresden musste über eine – selten erhobene – Anhörungsrüge gemäß den §§ 69 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 172 Abs. 3 GWB entscheiden, in deren Rahmen eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG und anderer Verfahrensgrundsätze geltend gemacht wurde.

jurisPR-VerkR 18/2025 | juris GmbH

  • 2025-09-12
  • ⚙253931
  • jurispr-verkr 18/2025
  • jurisPR-VerkR 18/2025 Anm. 1
  • Rainer Wenker
Sturz eines Fahrgastes im abbremsenden Linienbus
Ein Linienbus musste wegen eines auf einem Zebrastreifen die Fahrbahn querenden Fußgängers abbremsen. Dadurch stürzte die in dem Bus als Fahrgast stehende Klägerin und machte Ansprüche wegen ihrer unfallbedingten Verletzungen geltend.
  • 2025-09-12
  • ⚙253848
  • jurispr-verkr 18/2025
  • jurisPR-VerkR 18/2025 Anm. 2
  • Herbert Lang
Gesamtgläubigerschaft bei mehreren regressierenden Sozialversicherern trotz eines bestehenden Teilungsabkommens
Das OLG Schleswig hat sich mit einer in der Praxis seltenen Thematik des abkommensgemäßen Ausschlusses der Gesamtgläubigerschaft zwischen mehreren regressierenden Sozialversicherern befasst.

jurisPR-VerkR 19/2025 | juris GmbH

  • 2025-09-26
  • ⚙254876
  • jurispr-verkr 19/2025
  • jurisPR-VerkR 19/2025 Anm. 1
  • Thomas Neumair
Anwaltliche Sorgfaltspflichten beim Versand eines Schriftsatzes über die beA-Schnittstelle einer Kanzleisoftware
Der BGH hat sich mit den anwaltlichen Prüfpflichten beim Versand eines Schriftsatzes über die beA-Schnittstelle einer Kanzleisoftware bei Umwandlung einer Datei befasst.
  • 2025-09-26
  • ⚙254661
  • jurispr-verkr 19/2025
  • jurisPR-VerkR 19/2025 Anm. 2
  • Rainer Wenker
Abgrenzung zwischen Unfall und Betriebsschaden bei geplatztem Reifen
Das OLG Dresden hatte sich im Fall eines Unfalls aufgrund eines geplatzten Reifens mit der Frage zu befassen, ob es sich um einen versicherten Unfallschaden oder um einen nicht versicherten Betriebsschaden im Sinne der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) handelt.

jurisPR-VerkR 20/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-10
  • ⚙256361
  • jurispr-verkr 20/2025
  • jurisPR-VerkR 20/2025 Anm. 1
  • Timo Karle
Haftung eines Pedelec-Fahrers beim Überholen eines Inline-Skaters
Das OLG Hamm hat sich mit den Sorgfaltspflichten beim Überholvorgang für einen Pedelec-Fahrer außerhalb der von Kraftfahrzeugen genutzten Fahrbahn befasst.
  • 2025-10-10
  • ⚙255990
  • jurispr-verkr 20/2025
  • jurisPR-VerkR 20/2025 Anm. 2
  • Thomas Neumair
Regress des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer wegen unterlassener Schadenanzeige bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
Das OLG Brandenburg hat sich mit der Frage befasst, ob der Versicherer zum Regress gegenüber dem Versicherungsnehmer berechtigt ist, wenn er aufgrund einer unterlassenen Schadenanzeige von der Verpflichtung zur Leistung im Innenverhältnis frei geworden ist.

jurisPR-VerkR 21/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-24
  • ⚙257274
  • jurispr-verkr 21/2025
  • jurisPR-VerkR 21/2025 Anm. 2
  • Rainer Wenker
Zustandsnote eines Oldtimers im Kaufvertrag als Beschaffenheitsvereinbarung
Der Kläger kaufte von dem Beklagten einen Oldtimer. In der Verkaufsanzeige im Internet wurden verschiedene Angaben zum Zustand des Fahrzeugs gemacht, insbesondere auch eine Zustandsnote von „2-3“. Bei einem nachfolgenden Streit über Zustand und Mängel des Fahrzeugs stellte sich in erster Linie die Frage, ob es sich bei der Angabe der Zustandsnote um eine kaufrechtlich verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung handelt.
  • 2025-10-24
  • ⚙257267
  • jurispr-verkr 21/2025
  • jurisPR-VerkR 21/2025 Anm. 1
  • Thomas Neumair
Auswirkungen einer Diskrepanz zwischen Sachverständigengutachten und Reparaturrechnung auf die Darlegung des Fahrzeugschadens im Haftpflichtprozess
Der Umfang von durchgeführten Reparaturmaßnahmen und deren Güte ist sowohl außergerichtlich als auch in der Prozesssituation ein ständiger Streitpunkt zwischen dem Geschädigten und dem gegnerischen Haftpflichtversicherer. Insbesondere dann, wenn die Reparaturrechnung erheblich von den kalkulierten Reparaturkosten oder dem im Gutachten vorgesehenen Reparaturweg abweicht, kann dies Auswirkungen auf den gesamten Anspruch des Geschädigten haben. Das OLG Hamm hatte einen Sachverhalt zu beurteilen, in welchem die Reparaturmaßnahmen des Klägers deutlich hinter dem Gutachten zurückblieben und dieser dennoch eine sach- und fachgerechte Reparatur behauptete.

jurisPR-VerkR 22/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-07
  • ⚙258557
  • jurispr-verkr 22/2025
  • jurisPR-VerkR 22/2025 Anm. 2
  • Timo Karle
Schadensersatzklage aus einem behaupteten Unfallereignis
Das OLG Köln hatte sich mit der Schadensersatzklage aus einem behaupteten Unfallereignis zu befassen, in dem es zu klären galt, ob der behauptete Unfall zwischen dem Fahrzeug des Klägers und dem Fahrzeug auf Beklagtenseite erstens überhaupt, zweitens so wie behauptet und drittens nicht unter Absprache stattgefunden hatte.
  • 2025-11-07
  • ⚙258423
  • jurispr-verkr 22/2025
  • jurisPR-VerkR 22/2025 Anm. 1
  • Herbert Lang
(Mit-)Haftung von Kindern im Straßenverkehr
Das OLG Hamm hat sich im Zusammenhang mit dem Unfall eines 11jährigen Kindes im Straßenverkehr mit der Frage befasst, inwieweit Minderjährige für ihr Verhalten (mit)einstehen müssen.

jurisPR-VersR 10/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-31
  • ⚙258005
  • jurispr-versr 10/2025
  • jurisPR-VersR 10/2025 Anm. 1
  • André Naumann
Anforderungen an die ärztliche Feststellung unfallbedingter Invalidität
Ein Anspruch auf eine Invaliditätsleistung ist in der privaten Unfallversicherung an die Einhaltung bestimmter Invaliditätsfristen geknüpft. So muss eine unfallbedingte Invalidität binnen konkreter Fristen eingetreten sein (Eintrittsfrist), schriftlich ärztlich festgestellt (Feststellungsfrist) und beim Versicherer geltend gemacht (Geltendmachungsfrist) werden. Auf Anspruchs- und Fälligkeitsvoraussetzungen sowie einzuhaltende Fristen muss der Versicherer den Versicherungsnehmer in Textform hinweisen gemäß § 186 Satz 1 VVG. Fehlt die Belehrung, kann er sich auf eine Fristversäumnis nicht berufen, § 186 Satz 2 VVG.
  • 2025-10-31
  • ⚙257886
  • jurispr-versr 10/2025
  • jurisPR-VersR 10/2025 Anm. 1
  • Carsten Vyvers
Zivilrechtliche Verantwortung der unberechtigt auf ein Flughafengelände eindringenden Person für Schäden des Luftfahrtunternehmens
Eingriffe in die Abläufe auf den Flughäfen haben in den letzten beiden Jahren stark zugenommen. Während im Sommer 2024 noch die sog. Klimaaktivisten für Schlagzeilen gesorgt haben, sind es aktuell Störungen durch Drohnenüberflüge. Bei Letzteren dauern die Ermittlungen der Täter jedoch noch an, während die Personen, welche gewaltsam auf die Flughäfen gelangt sind, zumeist gefasst werden konnten und damit bekannt sind. Sowohl die Flughafenbetreiber als auch einzelne Luftfahrtunternehmen versuchen nun, die ihnen durch die Störung des Luftfahrtbetriebes erlittenen Schäden bei den Schadensverursachern zu regressieren. Ein besonderer Fall in diesem Kontext stellt die (versuchte) Entführung eines Kindes durch seinen Vater von Deutschland in die Türkei im November 2023 dar. Die rechtliche Aufarbeitung dieses Falles ist Gegenstand der nachfolgenden Entscheidung.

jurisPR-VersR 9/2025 | juris GmbH

  • 2025-09-26
  • ⚙254890
  • jurispr-versr 9/2025
  • jurisPR-VersR 9/2025 Anm. 2
  • Karl Maier
Kein Unfall bei bloßem Reifenschaden
Reifen zählen zu den empfindlichsten und anfälligsten Teilen eines Fahrzeugs. Daher stellt sich immer wieder die Frage, wann der Kaskoversicherer verpflichtet ist, schadhafte Reifen oder aber Schäden an der Karosserie, die durch geplatzte Reifen entstanden sind, zu ersetzen. Eine Einstandspflicht der Kaskoversicherung kommt insbesondere unter dem Aspekt des in der Kaskoversicherung gedeckten Unfalls in Betracht, so dass es entscheidend darauf ankommt, ob der Reifenschaden durch einen Unfall entstanden ist. Ein Unfall wiederum ist nach den einschlägigen AKB (A.2.2.2.2) definiert als ein plötzlich von außen mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis.
  • 2025-09-26
  • ⚙254668
  • jurispr-versr 9/2025
  • jurisPR-VersR 9/2025 Anm. 1
  • Dirk-Carsten Günther
Überschwemmung von Grund und Boden im Fall gepflasterter Flächen
Im Rahmen von Wetterextremen kommt es immer häufiger zu Starkregen- und Überschwemmungsereignissen, die an Gebäuden zu schweren Schäden führen und Gebäudeversicherer und Gerichte beschäftigen.

jurisPR-WettbR 09/2025 | juris GmbH

  • 2025-09-19
  • ⚙254456
  • jurispr-wettbr 09/2025
  • jurisPR-WettbR 09/2025 Anm. 1
  • Dirk Bruhn
Anwendbarkeit der Arzneimittelpreisbindung (§ 78 AMG a.F.) auf Versandapotheke im EU-Ausland („Arzneimittel-Check“)
Deutsche Regelungen zur Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel beschäftigen die Gerichte schon seit Jahren. Es gibt mittlerweile zahlreiche Entscheidungen des BGH, welche diese Vorgabe im rein nationalen Kontext ausgesprochen extensiv auslegen und selbst kleinste Rabatte für verschreibungspflichtige Medikamente für unzulässig erklärt haben (vgl. etwa die Urteile vom 06.06.2019 - I ZR 206/17 „Brötchen-Gutschein“ und I ZR 60/18 „1 Euro-Gutschein“). Gegenüber ausländischen Unternehmen hat sich die Rechtslage indes bislang deutlich uneinheitlicher dargestellt. Bis Ende 2020 enthielt § 78 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 Satz 2 AMG folgende Regelung für Auslandssachverhalte: „(1) […] Die Arzneimittelpreisverordnung, die auf Grund von Satz 1 erlassen worden ist, gilt auch für Arzneimittel, die gemäß § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden. (2) […] Ein einheitlicher Apothekenabgabepreis für Arzneimittel, die vom Verkehr außerhalb der Apotheken ausgeschlossen sind, ist zu gewährleisten. […]“ Die AMPreisV sollte also auch auf Versandapotheken anderer EU-Staaten Anwendung finden, die Arzneimittel an deutsche Verbraucher versenden. Dies war im Jahr 2012 die Reaktion des Gesetzgebers auf unterschiedliche Gerichtsentscheidungen zur (Nicht-)Geltung der AMPreisV für EU-Versandapotheken, da diese als Bedrohung des deutschen Systems der Arzneimittelversorgung angesehen wurden.
  • 2025-09-19
  • ⚙254358
  • jurispr-wettbr 09/2025
  • jurisPR-WettbR 09/2025 Anm.
  • Jochem Gröning
Auslegung und Handhabung von Product-by-Process-Ansprüchen im Nichtigkeitsverfahren („Spreizdübel II“)
Die Nichtigkeitsentscheidung betrifft materiell-rechtlich die Patentfähigkeit von Product-by-Process-Ansprüchen (Leitsätze a) und b)); prozessual geht es um die Zurückweisung eines verspäteten Verteidigungsmittels der Patentinhaberin (neuer Hilfsantrag).

jurisPR-WettbR 10/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-24
  • ⚙257350
  • jurispr-wettbr 10/2025
  • jurisPR-WettbR 10/2025 Anm. 1
  • Franz Hofmann
„Betrug“! Über die „Neutralität“ des Softwareurheberrechts („Action Replay II“)
Das Urheberrecht ist im Ausgangspunkt neutral: Es fragt weder nach dem künstlerischen Wert z.B. einer Fotografie noch nach der Rechtskonformität eines geschaffenen Werkes. Anders als im Patent- oder Markenrecht (vgl. § 2 Abs. 1 PatG ; § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG ) kann z.B. auch eine volksverhetzende Schrift Urheberrechtsschutz genießen (Götting/Hofmann/Zech, Gewerblicher Rechtsschutz, 12. Aufl. 2024, § 37 Rn. 73). Auch ob die beabsichtigte Verwendung einer Software - z.B. zur Manipulation von Videospielen - moralisch bedenklich erscheint, interessiert das Urheberrecht für sich genommen nicht. Es kommt ausschließlich darauf an, ob erstens ein urheberrechtlich geschütztes Werk im Sinne einer persönlichen bzw. eigenen geistigen Schöpfung vorliegt (vgl. § 2 Abs. 2 UrhG ; § 69a Abs. 3 Satz 1 UrhG ) und ob zweitens eine dem Rechtsinhaber vorbehaltene Verwertung des Werkes ohne Zustimmung desselben vorgenommen wird. Praktisch bedeutsam sind hierbei vor allem das Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Bearbeitungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Wiedergabe (vgl. die §§ 15 ff. UrhG ; § 69c UrhG ). Ob eine einschlägige Verwertungshandlung vorgenommen wird, bedarf regelmäßig zunächst einer „technischen Analyse“. Gerade ob und wann z.B. im Kontext des KI-Trainings ein Werk tatsächlich vervielfältigt wird, ist selbst für Informatiker mitunter kniffelig (vgl. F. Hofmann, WRP 2024, 11, 12 ). Auch im Softwareurheberrecht muss genau geschaut werden, ob der urheberrechtlich geschützte Source- bzw. Maschinencode tatsächlich etwa vervielfältigt oder umgearbeitet wird. Auch hier gibt die (interdisziplinär vorzunehmende) technische Analyse den Weg entscheidend vor. Dessen ungeachtet bleibt natürlich Raum für normative Erwägungen. So lag es auch im nun beendeten Rechtsstreit „Action Replay“.
  • 2025-10-24
  • ⚙257269
  • jurispr-wettbr 10/2025
  • jurisPR-WettbR 10/2025 Anm. 2
  • Alexander Hauch
Titelschutz: Keine unmittelbare Verwechslungsgefahr im engeren Sinne bei Verschiedenheit der Werkkategorien („Nie wieder keine Ahnung“)
Der Verwechslungsschutz für Werktitel gemäß den §§ 5 Abs. 3, 15 Abs. 2 MarkenG hat u.a. die „Werknähe“ zur Voraussetzung. Es handelt sich dabei um das titelrechtliche Pendant zur „Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit (bzw. -identität)“ bei Marken bzw. zur „Branchennähe (bzw. -identität)“ bei Unternehmenskennzeichen. Allerdings dienen Werktitel grundsätzlich nur der Unterscheidung eines Werks von einem anderen, ohne zugleich eine betriebliche Herkunft zu vermitteln (vgl. nur BGH, Urt. v. 22.03.2012 - I ZR 102/10 Rn. 23 „Stimmt's?“). Im Unterschied zu Marken und Unternehmenskennzeichen bieten Werktitel daher im Regelfall nur Schutz gegen eine unmittelbare Verwechslungsgefahr im engeren Sinne, d.h. dass der eine Titel bei werknaher Verwendung für den anderen gehalten werden kann ( BGH, Urt. v. 22.03.2012 - I ZR 102/10 Rn. 23 „Stimmt's?“). In der zu besprechenden Entscheidung stellte sich die Frage, ob zwischen Werken, die unterschiedlichen Werkkategorien angehören, eine „Werknähe“ und, unter weiteren Voraussetzungen, dann eine unmittelbare Verwechslungsgefahr im engeren Sinne bejaht werden kann.

KlimaRZ - Zeitschrift für materielles und prozessuales Klimarecht | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-11-07
  • ⚙258622
  • klimarz - zeitschrift für materielles und prozessuales klimarecht
  • KlimaRZ 2025, 209-216
  • Sebastian Harnischmacher
Aussetzung und Anpassung des LkSG vor dem Hintergrund des Verschlechterungsverbots nach Art. 1 Abs. 2 CS3D

Die Zukunft der Lieferkettenregulierung in Form von LkSG und CS3D ist angesichts aktueller politischer Diskussionen ungewiss. Neben Richtlinienanpassungen aus Brüssel, arbeitet auch Berlin aktiv an der Entschärfung des LkSG und hat einzelne Änderungen bereits auf den Weg gebracht. Problematisch ist in diesem Zusammenhang das Verschlechterungsverbot des Art. 1 Abs. 2 CS3D. Der Beitrag analysiert vor diesem Hintergrund die rechtliche Möglichkeit zur Aussetzung und Anpassung der nationalen Regulierung. Dabei werden nicht nur Bedeutung und Reichweite des „Verbots“ erörtert, sondern die erarbeiteten Grundsätze der Vorschrift auf die geplanten Änderungen des LkSG übertragen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258560
  • klimarz - zeitschrift für materielles und prozessuales klimarecht
  • KlimaRZ 2025, 199-208
  • Fee Tüshaus; Niklas Kasper
CO₂-Bepreisung auf dem Prüfstand – Zur Effektivität des europäischen Emissionshandelssystems und zum Potenzial einer flankierenden CO₂-Steuer

Dieser Beitrag gibt zunächst einen Überblick über die ökonomischen und rechtlichen Grundlagen des europäischen Emissionshandelssystems (EU Emissions Trading System, im Folgenden kurz: EU ETS) sowie seine Verknüpfung mit dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM). Anschließend wird die aktuelle Ausgestaltung des Emissionshandels kritisch analysiert und untersucht, ob und in welchem Rahmen eine CO₂-Steuer sinnvoll daneben treten könnte.

  • 2025-11-07
  • ⚙258488
  • klimarz - zeitschrift für materielles und prozessuales klimarecht
  • KlimaRZ 2025, 230-236
  • Lin Strobio Chen; Reiner Block; Sandra Reich
Hydrogen – status quo, challenges, and opportunities

What could be safely planned for decades in the last century must now change fundamentally within 20 years: the complete energy supply of industrial society! Although half of electricity consumption in Germany is fed from renewable sources, more than 75% of the total energy supply for buildings, industry and mobility is still based on fossil resources. To make Germany completely climate-neutral by 2045, the contribution of renewable energy would need to increase significantly – and fast.

KoR - Zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte Rechnungslegung | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-10-03
  • ⚙255540
  • kor - zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte rechnungslegung
  • KoR 2025, 351-360
  • Patrick Velte
Tragen Unabhängigkeit und Expertise im Prüfungsausschuss bei börsennotierten Aktiengesellschaften zu erhöhten Nachhaltigkeitsaktivitäten bei?

Das Tätigkeitsprofil von Prüfungsausschüssen wird vor dem Hintergrund der EU-Nachhaltigkeitsregulierungen um die Überwachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, der damit zusammenhängenden internen Corporate-Governance-Systeme und des externen Nachhaltigkeitsprüfers erweitert. Der vorliegende Beitrag zeigt die normativen Rahmenbedingungen zur Unabhängigkeit und Expertise des Prüfungsausschusses und die bisherigen empirischen Befunde zum Einfluss dieser Besetzungsmerkmale auf die unternehmerische Nachhaltigkeitsleistung, -berichterstattung und -prüfung auf. Eine regulatorische Aufwertung von Unabhängigkeit und Nachhaltigkeitsexpertise im Prüfungsausschuss wird bei börsennotierten AG empfohlen, um eine angemessene Qualität der Nachhaltigkeitsüberwachung zu gewährleisten.

  • 2025-10-03
  • ⚙255535
  • kor - zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte rechnungslegung
  • KoR 2025, 366-371
  • Hans-Jürgen Hillmer
Controlling Excellence im Sturm

Angesichts des massiven Wirtschaftsdrucks wird für die Geschäftssteuerung eine verlässliche Wissensbasis umso wichtiger. Wie sich in diesem schwierigen Umfeld Controlling- und Reportingexperten umstellen müssen, war Gegenstand des Controller-Congresses 2025, den der ICV wie gewohnt in München ausrichtete. In vielfältiger Perspektive wurde dort unter dem Motto „The perfect storm – Controlling in herausfordernden Zeiten“ analysiert, was es konkret bedeutet, die aus den Megatrends Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Resilienzstärkung erwachsenden Anforderungen in der Managementpraxis umzusetzen.

  • 2025-10-03
  • ⚙255527
  • kor - zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte rechnungslegung
  • KoR 2025, 343-350
  • Peter Dittmar; Henner Klönne
Managementberichterstattung in der internationalen Rechnungslegung – Eine erste kritische Würdigung des überarbeiteten IFRS Practice Statement 1 „Management Commentary“

Der IASB hat sich für eine grundlegende Überarbeitung des IFRS Practice Statement 1 „Management Commentary“ aus dem Jahr 2010 (PS MC (2010)) entschieden. Im Vergleich zum PS MC (2010) sind die Regelungen des im Juni 2025 veröffentlichen IFRS Practice Statement 1 „Management Commentary“ PS MC (2025) deutlich umfassender und detaillierter verfasst. Insoweit ist unzweifelhaft eine Weiterentwicklung der Regelungen erkennbar. Zudem könnte der vom IASB neu eingeführte zielorientierte Ansatz des PS MC (2025) zur Fokussierung auf für Adressaten relevante Angaben führen. Die Vorgaben im PS MC (2025) enthalten allerdings vielfältige Ermessensspielräume bei der Erstellung entsprechender Managementberichte. Der wesentlichste Kritikpunkt am PS MC (2025) bleibt indes die Verlautbarungsart der unverbindlichen Anwendungsleitlinie. Insgesamt ist zu erwarten, dass auch das PS MC (2025) in der Unternehmenspraxis keine hohe Relevanz haben wird.

  • 2025-10-03
  • ⚙255518
  • kor - zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte rechnungslegung
  • KoR 2025, 325-333
  • Lino Ballof; Luca Fober
Künstliche Intelligenz in der Finanzberichterstattung

Die Einsatzmöglichkeiten von generativen KI-Anwendungen erscheinen derzeit nahezu grenzenlos. Eine besondere Stärke dieser Technologie liegt in der Textgenerierung. Ein potenzieller Anwendungsbereich für Unternehmen ist daher die Erstellung von Geschäftsberichten. Bisher war die tatsächliche Nutzung von KI in diesem Kontext jedoch kaum nachvollziehbar, sodass belastbare empirische Daten fehlten. Der vorliegende Beitrag analysiert die Geschäftsberichte der größten börsennotierten Unternehmen in Deutschland im Hinblick auf den Einsatz generativer KI und eröffnet damit eine gänzlich neue Perspektive auf die Analyse und Bewertung von Finanzpublikationen.

  • 2025-10-03
  • ⚙255434
  • kor - zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte rechnungslegung
  • KoR 2025, 372-375
  • Henning Zülch; Leon Kirschbaum
Investors‘ Darling 2025: Kommunikatives Reporting als Treiber von Transparenz und Vertrauen

Am 18.09.2025 wurden erneut die führenden Kapitalmarktstrategen Deutschlands ausgezeichnet. Der renommierte Preis „Investors’ Darling“– vergeben vom manager magazin gemeinsam mit der Berenberg Bank sowie der HHL Leipzig Graduate School of Management – würdigt die beste Kapitalmarktkommunikation von DAX-, MDAX- und SDAX-Unternehmen. Dabei spielen vor allem die zunehmende Bedeutung der nichtfinanziellen Berichterstattung und die fortschreitende Digitalisierung eine tragende Rolle bei der Unternehmensanalyse.

  • 2025-10-03
  • ⚙255414
  • kor - zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte rechnungslegung
  • KoR 2025, 334-342
  • Rüdiger Schmidt; Nora Weidner
EU-Taxonomie-Angaben – zwischen Anspruch und Realität

Große, kapitalmarktorientierte Unternehmen mit über 500 Arbeitnehmern berichteten über das Geschäftsjahr 2024 bereits zum vierten Mal gem. der EU-Taxonomie-Verordnung, erstmals vollumfassend bezüglich Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität für alle sechs Umweltziele. Gegenstand des vorliegenden Beitrags ist eine empirische Untersuchung der EU-Taxonomie-Angaben von 48 deutschen Nicht-Finanzunternehmen. Die Auswertung zeigt konsistente Kennzahlen sowie leicht verbesserte qualitative Angaben im Vergleich zum Vorjahr. Weiterhin wird ein Ausblick auf die anstehenden Änderungen der EU-Taxonomie-Verordnung und mögliche Folgen gegeben.

  • 2025-10-03
  • ⚙255366
  • kor - zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte rechnungslegung
  • KoR 2025, 361-365
  • Volker H. Peemöller
Praxisfall zur Implementierung eines ESG-Kontrollsystems

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfordert die Beteiligung aller Geschäftseinheiten der Organisation. Erforderlich ist eine Kombination mit einem effektiven System der internen Kontrolle der Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der vorliegende Leitfaden beschreibt für die Future AG, wie dabei in der Praxis vorgegangen werden kann. Nach der Ableitung der Anwendung des Three-Lines-Models in der Future AG in Teil 1 (KoR 2025 S. 227-231) wird es im Teil 2 zunächst um Strukturen und Befugnisse sowie die Durchsetzung der Rechenschaftspflicht gehen. Zum Thema Nachhaltigkeit werden die Beurteilung von Messungen, Incentives und Erwartungen sowie die organisatorische Verankerung erläutert, jeweils allgemein und anhand der Umsetzung im Beispiel der Future AG.

  • 2025-09-12
  • ⚙253903
  • kor - zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte rechnungslegung
  • KoR 2025, 305-310
  • Silvia Rogler; Frank Richter
Geplante Neuregelungen zur Anwendung der Equity-Methode nach IASB/ED/2024/7

Ziel der Veröffentlichung von IASB/ED/2024/7 ist es, ausgewählte Fragen, die bei der Anwendung von IAS 28 aufgetreten sind, zu beantworten und durch punktuelle Änderungen und Klarstellungen die Vergleichbarkeit und Verständlichkeit der Abschlüsse zu erhöhen. Unter der Überschrift „Anwendung der Equity-Methode“ erfolgen Änderungen zur Erfassung des Anteils am Verlust des assoziierten Unternehmens, Transaktionen mit assoziierten Unternehmen, latenten Steuereffekten, bedingten Gegenleistungen und Wertminderungen. Die Änderungen werden in den Kommentierungen überwiegend positiv beurteilt, auch wenn sich die einzelnen Institutionen bzw. Stakeholder teilweise weitreichendere Änderungen erhofft haben.

  • 2025-09-12
  • ⚙253897
  • kor - zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte rechnungslegung
  • KoR 2025, 314-317
  • Henning Zülch; Marco Seitz; Leon Kirschbaum
KI-Kompetenz in der Wirtschaftsprüfung zur Vertrauensbildung am Kapitalmarkt: Ein Überblick

Wirtschaftsprüfer sind von zentraler Bedeutung für das Vertrauen der Kapitalmarktteilnehmer in die Unternehmensberichterstattung. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bietet dem Berufsstand vielversprechende Möglichkeiten, die Qualität und Effizienz einer Abschlussprüfung zu verbessern. Gleichzeitig bringt die Integration dieser Technologie in den Prüfungsprozess fachliche, ethische und regulatorische Herausforderungen mit sich. Der gezielte Aufbau neuer Fähigkeiten ist entscheidend, um diese Herausforderungen zu meistern und das Potenzial von KI zu nutzen. Dieser Beitrag skizziert, welche Kompetenzen für Wirtschaftsprüfer im Umgang mit KI besonders relevant sind und trägt somit dazu bei, ihre Rolle als unabhängige Vertrauensinstanz im Kapitalmarkt zu stärken.

  • 2025-09-12
  • ⚙253885
  • kor - zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte rechnungslegung
  • KoR 2025, 299-304
  • Andreas Dauerer; Thomas Andreas Wörl; Anton Aaron Burger
Wenn nicht jetzt Predictive Analytics im Controlling, wann dann?

Predictive Analytics revolutioniert das Controlling, indem es Unternehmen ermöglicht, durch datenbasierte Prognosemodelle die Qualität ihrer strategischen Planung erheblich zu verbessern. Doch wie lassen sich diese Technologien einsetzen, um Nutzenpotenziale im Controlling zu erzielen und erfolgreich zu implementieren sowie welche konkreten Herausforderungen ergeben sich bei der Implementierung dabei für Unternehmen in der Praxis?

  • 2025-09-12
  • ⚙253868
  • kor - zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte rechnungslegung
  • KoR 2025, 311-313
  • Frank Stahn
Praxisbericht zur Erstellung einer zahlungsstromorientierten Kapitalflussrechnung

Die Erstellung einer zahlungsstromorientierten Kapitalflussrechnung ist mit vertretbarem Mehraufwand möglich. Dies verdeutlichen die in diesem Beitrag beschriebenen Erstellungsschritte. Zahlungsstromorientierte Kapitalflussrechnungen führen zu einer wesentlichen Verbesserung der Finanzberichterstattung und können auch intern eingesetzt werden, wie z.B. in der Finanzplanung oder bei Unternehmensbewertungen.

  • 2025-09-12
  • ⚙253808
  • kor - zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte rechnungslegung
  • KoR 2025, 292-298
  • Stefan Buchinger
Berichterstattungspraktiken nach der EU-Taxonomie – Eine empirische Untersuchung deutscher Unternehmen

Die Taxonomie-Verordnung ist eines der Kernstücke der Regulierung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU. Vor dem Hintergrund der sich stufenweise ausbreitenden Berichtspflichten sowie der aktuell gegenläufigen Entwicklung im Rahmen des Omnibus-Pakets stellt sich die Frage, welche Berichterstattungspraktiken sich bei deutschen Unternehmen etabliert haben. Der vorliegende Beitrag analysiert die Berichterstattungspraktiken der DAX40-, MDAX- und SDAX-Unternehmen in den Jahren 2022 bis 2024 bezogen auf den Umfang der Berichterstattung sowie die Platzierung der Taxonomie-Kennzahlen im Rahmen ihrer Geschäftsberichte. Es zeigt sich eine im Zeitverlauf bezüglich des Umfang ansteigende und für die Platzeriung der Taxonomie-KPIs gleichbleibende Tendenz, jedoch sind für beide Aspekte deutliche Index- und Branchenunterschiede erkennbar.

  • 2025-09-12
  • ⚙253779
  • kor - zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte rechnungslegung
  • KoR 2025, 285-291
  • Karsten Eisenschmidt; Ute Vanini
Alternative erfolgsorientierte Performancemaße im Prognosebericht – eine empirische Untersuchung vor und während der Coronavirus-Pandemie

Der Beitrag untersucht auf Basis einer breiten empirischen Analyse, wie deutsche kapitalmarktorientierte Unternehmen erfolgsorientierte Alternative Performance Measures (APM) in ihren Prognoseberichten vor und während der Coronavirus-Pandemie einsetzen. Dabei stehen Fragen zur Häufigkeit, Bereinigungsintensität, Prognosepräzision und Treffsicherheit im Fokus. Die Ergebnisse zeigen eine selektive, teils strategisch geprägte APM-Nutzung – mit Implikationen für Transparenz und Steuerung der Erwartungen am Kapitalmarkt.

KP - Kanzleiführung professionell | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-10-24
  • 🌍 1762732800000
  • ⚙257313
  • kp - kanzleiführung professionell
  • KP 2025, 200-201
  • Jens Henke
Digitalisierung: Welche Kanzleisoftware bedient welche Elster-Prozesse?

Die Digitalisierung der Steuerberatung schreitet unaufhaltsam voran. Ein wesentlicher Baustein ist die elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung über das ELSTER-Verfahren. Für Steuerkanzleien stellt sich dabei jedoch häufig die praktische Frage: Welcher Prozess ist in welcher Kanzleisoftware bereits integriert und wie nutzbar? Um hier Orientierung zu schaffen, hat der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg e. V. die vorliegende Übersicht erstellt. Sie zeigt für ausgewählte ELSTER-Prozesse, welche Funktionen in den marktführenden Kanzleisoftwarelösungen aktuell verfügbar sind und welche noch in Planung sind (Stand September 2025)

  • 2025-09-19
  • 🌍 1758844800000
  • ⚙254355
  • kp - kanzleiführung professionell
  • KP 2025, 172-175
  • Christian Herold
Freie Mitarbeit: Sozialversicherung – Lohnbuchhalter in der Steuerkanzlei kann selbstständig tätig sein

Lohnbuchhalter, die in einer Steuerkanzlei als freie Mitarbeiter tätig sind, können auch sozialversicherungsrechtlich als selbstständig, das heißt als nicht abhängig beschäftigt, gelten und folglich nicht der Beitragspflicht unterliegen (BSG 22.7.25, B 12 BA 7/23 R). Dieses aktuelle Urteil kann möglicherweise der lang erhoffte Umschwung in der Rechtsprechung des BSG zur Frage der abhängigen oder nicht abhängigen Beschäftigung freier Mitarbeiter sein.

Kriminalistik - Kriminalistik | C.F. Müller GmbH, Heidelberg

  • 2025-10-10
  • ⚙256368
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 571-578
  • Roland Hoheisel-Gruler
Probleme bei der Bewertung von KI‑Nutzung in Abschlussarbeiten

Die Fragen zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz bei der Anfertigung von Abschlussarbeiten wurden lange Zeit unter dem Aspekt der Eigenständigkeit der Prüfungsleistung und der Kontrolle und Nachvollziehbarkeit wissenschaftlicher Arbeiten gesehen. Der Gesichtspunkt, wie in der Korrektur und Bewertung von Arbeiten zu verfahren ist, wenn die Nutzung von KI‑Modellen transparent gemacht wurde, ist dabei in den Hintergrund geraten. Der Aufsatz ordnet die Rahmenbedingungen ein und formuliert Ansätze. Dabei wird auch auf das Erfordernis einer eigenständigen KI‑Kompetenz eingegangen. (Redaktion: Prof. Dr. Sigmund Martin)

  • 2025-10-10
  • ⚙256314
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 546-550
  • Lea Buchmann; Alexandra Stupperich
Risikomarker zur Einschätzung von Einzeltätern im Bereich des Low-Tech-Terrorismus

Ziel der im Folgenden dargestellten Studie war es, Risikomarker zur Einschätzung von Einzeltätern im Bereich des Low-Tech-Terrorismus (§ 89a StGB) mit islamistischem Hintergrund herauszuarbeiten. Auf Grundlage einer qualitativen Inhaltsanalyse ausgewählter Fallberichte wurden wiederkehrende Merkmale identifiziert, darunter planvolles Vorgehen, ideologische Bezugnahmen und Hinweise auf Netzwerkunterstützung. Die Ergebnisse zeigen ein komplexes Zusammenspiel ideologischer, emotionaler und situativer Einflussfaktoren. Zudem unterstreichen sie die Relevanz digitaler Ausdrucksformen für die Risikoanalyse und Gefährdungseinschätzung.

  • 2025-10-10
  • ⚙256294
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 522-527
  • Heiko Artkämper; Martin Hussels
Self-fulfilling prophecy „ermittlungsbehördlicher“ Vernehmungen in der Praxis

Im Zuge kriminalpolizeilicher Ermittlungen werden sukzessive Erkenntnisse zusammengetragen und zu einem Bild über den Tatverlauf und den daran beteiligten Personen verdichten. Die resultierende Tathypothese bildet die Grundlage für die Anklageerhebung. Die Ermittlungsergebnisse werden im weiteren (Haupt-)Verfahren häufig so interpretiert, dass sie die aufgestellte Hypothese stützen, wie der nachfolgende Beitrag am Beispiel der hierfür besonders anfälligen Vernehmung zeigt.

  • 2025-10-10
  • ⚙256260
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 578-583
  • Dennis Oßwald; Daniel Köhler
Begegnungsformate zur Stärkung der demokratischen Resilienz innerhalb der Polizei

Der Aufsatz basiert auf einer Hausarbeit im Rahmen des 18. Masterstudiengangs (2024/2026) „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“. Es werden die zentralen Befunde aus einer qualitativen Begleitforschung für ein Begegnungsformat präsentiert, welches das Strategiepatenteam des Polizeipräsidiums Ludwigsburg organisiert hat. Die Begleitforschung basiert auf vier Interviews mit beteiligten Personen, inklusive eines delinquenten Jugendlichen, der an dem Begegnungsformat teilnahm. Die Befunde zeigen, dass durch das Veranstaltungsformat erfolgreich unterschiedliche Meinungen und Positionen von Polizeibeamtinnen und -beamten sowie delinquenten Jugendlichen im kritischen Dialog ausgehandelt werden konnten. Es lässt sich somit aufzeigen, dass Formate wie das hier beschriebene durchaus geeignet sind, zu einer Stärkung der demokratischen Resilienz der Polizeibeamtinnen und -beamten beizutragen. (Redaktion: Prof. Dr. Sigmund Martin)

  • 2025-10-10
  • ⚙256257
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 528-533
  • Anna Christina Ettmann
Strafprozessakten in der qualitativen Forschung

Strafprozessakten dokumentieren nicht nur die juristische Bewertung und Bestrafung von Straftaten, sondern sie geben auch Auskunft darüber, wie die Verfahrensbeteiligten aus ihrer Perspektive und auf der Grundlage ihres „Mindsets“ Tathandlung, Tätermerkmale, Tatmotive, Opfermerkmale und Opferschädigung konstruieren. Strafprozessakten bieten also ein großes Potenzial, um staatliche Deutungsmuster, institutionelle Praktiken und den gesellschaftlichen Umgang mit abweichendem Verhalten offenzulegen. Trotzdem sind sie in der qualitativen Sozialforschung bisher ein methodisch wenig erschlossenes Feld.

  • 2025-10-10
  • ⚙256167
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 565-570
  • Silvia Staubli; Nina Tamm; Elisa Gaia; Jonas Hagmann
Radikalisierung im Schweizer Polizeiwesen

Radikalisierung in Sicherheitsbehörden wie der Polizei birgt großes Schadenspotential, sowohl nach innen, was die Organisation und die Angestellten anbelangt, wie auch nach außen, die Gesellschaft betreffend. Einer breiten Öffentlichkeit wurde das Thema zugänglich, als 2018 in Deutschland Chatgruppen mit rechtsextremistischem Hintergrund in der Polizei aufgedeckt wurden. In der Folge wurden Studien und Forschungsprojekte in Auftrag gegeben. Für die Schweiz ist bis anhin wenig bekannt über das Ausmaß von Radikalisierung in Sicherheitsbehörden. Mit dem angewandten Forschungsprojekt „Einordnung, Erkennung und Vorbeugung von Radikalisierung innerhalb des Schweizer Polizeiwesens“ wurde zur Schließung dieser Lücke beigetragen. Erkenntnisse wurden durch eine Literaturstudie, Interviews mit Expertinnen und Experten und mit Kommandantinnen und Kommandanten, sowie einer Medienanalyse erschlossen. Dieser Beitrag präsentiert die Ergebnisse der Medienanalyse, in welcher für den Zeitraum 2010-2024 nach Berichterstattungen rund um das Thema Radikalisierung in der Polizei gesucht wurde.

  • 2025-10-10
  • ⚙256150
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 556-561
  • Annette Marquardt
Femizide ohne Täter-Opfer-Beziehung

Am 10.9.2023 wird abends in einem Wasser führenden Graben in ländlicher Gegend der Leichnam einer 17‑jährigen gefunden. Während die Polizei noch nach einem etwaigen Motiv und Tatverdächtigen fahndet, erreicht sie zwei Tage später nachts ein Notruf: Messerstiche gegen eine Frau im Nachbarort, die überlebt hat, weil Personen eingegriffen haben, die den Tatverdächtigen beschreiben können. Auch haben sie das Kennzeichen des Pkw abgelesen, mit dem der Mann geflüchtet ist. Nach dem Beschuldigten wird kurze Zeit später öffentlich gefahndet. Erst nach einem weiteren versuchten Tötungsdelikt kann er in den Abendstunden festgenommen werden.

  • 2025-10-10
  • ⚙256147
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 540-545
  • Carsten Wendt
Sind Friedensrichter, Streitschlichter oder Parallelschlichter mit unserem Rechtssystem kompatibel?

Der nachfolgende Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, ob die Institution eines Friedensrichters, Streitschlichters oder Parallelschlichters aus den türkisch-kurdischen und arabisch-sprachigen Communities mit unserem Rechtssystem vereinbar ist oder ob diese Funktion grundsätzlich konträr zu unserem Rechtssystem steht. Die Betrachtung des Themas erfolgt in erster Linie aus (kriminal)polizeitaktischer Sicht.

  • 2025-10-10
  • 🌍 1760918400000
  • ⚙256120
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 534-539
  • Sofie Wißmann; Tanja Cornelius; Fabian Mayer
Menschenhandel und Ausbeutung vietnamesischer Staatsangehöriger in Deutschland (MAViet)

Menschenhandel und Ausbeutung vietnamesischer Staatsangehöriger in Deutschland stellen ein Kriminalitätsphänomen mit zunehmender Bedeutung für die Strafverfolgung dar. Aufgrund der nur eingeschränkt vorhandenen (Forschungs-)Erkenntnisse in diesem Bereich hat das Bundeskriminalamt von 2021 bis 2024 ein entsprechendes Forschungsprojekt durchgeführt. Das Forschungsprojekt beleuchtete in verschiedenen aufeinander aufbauenden Modulen vietnamesischen Menschenhandel und Ausbeutung sowie deren Kontext und mündete in Handlungsempfehlungen für Bekämpfung, Prävention und Opferschutz.

  • 2025-10-10
  • ⚙255938
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 551-555
  • Jörg Lehnert; Nadezda Zelenskaya
Berlin und die „Koordinierende Stelle“

Die Bekämpfung der Geldwäsche stellt einen zentralen Faktor zur Eindämmung der Organisierten Kriminalität dar und dient dem Schutz der Wettbewerbsfähigkeit insbesondere kleinerer und mittlerer Unternehmen. Der hierzu geschaffene Rechtsrahmen, der im Wesentlichen auf Prävention setzt, wird in Berlin in der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe erfolgreich exekutiert. Der nachfolgende Beitrag stellt die historische Entwicklung dar und gibt einen Ausblick in eine weitgehend unklare Zukunft.

  • 2025-09-19
  • ⚙254486
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 450-457
  • Catharina Vogt; Stefanie Giljohann
Der AinoAidTM Chatbot in Deutschland

Die Prävention häuslicher Gewalt ist eine gesellschaftliche Herausforderung, bei der insbesondere die Verunsicherung der Betroffenen hinsichtlich der Gewalt durch (frühere) Liebespartner*innen und die Notwendigkeit einer schnellen Intervention adressiert werden müssen. Der Chatbot AinoAidTM wurde dazu entwickelt, diese Herausforderungen anzugehen. Als anonyme 24/7 erreichbare Informationsplattform, bietet er Betroffenen eine niedrigschwellige erste Anlaufstelle, um sich geschützt zu informieren und Hilfe zu finden. Eine erste Evaluationsstudie (N = 1 312) unterstreicht den Nutzen und gibt Hinweise auf weitere Entwicklungspotentiale.

  • 2025-09-19
  • ⚙254480
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 464-473
  • Frank Robertz
Zwischen Welten – Zur Bedeutung von Täterphantasien bei School Shootings

School Shootings werden in der Berichterstattung meist als unvorhersehbare Ausbrüche exzessiver Gewalt dargestellt und mit monokausalen Erklärungsansätzen unterfüttert. Ein Muster, dass sich aktuell im Kontext des School Shootings im österreichischen Graz (am 10.6.2025) wiederholte. Die Forschung der letzten 25 Jahre hat jedoch gezeigt, dass solche Taten erst nach einer umfangreichen Beschäftigung der Täter mit gewalthaltigen Inhalten entstehen und dass im Vorfeld zahlreiche Warnsignale feststellbar sind (Robertz, 2004; Robertz/Wickenhäuser, 2010; Robertz/Kahr, 2016). Den Schlüssel zum Erkennen solcher Warnsignale liefert das außergewöhnliche Phantasie-Erleben der Täter (Robertz, 2011, 2013; Robertz/Kahr 2015).

  • 2025-09-19
  • ⚙254471
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 477-479
  • Charlotte Kunath
Zusammenarbeit zwischen Behörden und Zivilgesellschaft im Bereich Menschenhandel

Der Artikel beleuchtet die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Zivilgesellschaft im Bereich Menschenhandel in Deutschland. Er analysiert bestehende Kooperationsstrukturen, benennt Herausforderungen wie föderale Unterschiede und Lücken beim Opferschutz und diskutiert die Chancen eines Nationalen Verweisungsmechanismus. Dieser könnte Verfahrenssicherheit schaffen, Betroffenenrechte stärken und die Identifizierung sowie Weiterleitung von Betroffenen systematisieren und verbessern.

  • 2025-09-19
  • ⚙254466
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 501-509
  • Fabian Teichmann
Ermittlungen im Darknet – Teil 2

Nachdem der Autor in Teil 1 typische Deliktsfelder und Ermittlungsansätze der Polizei beleuchtet hat (Kriminalistik 6/2025, S. 366), beschäftigt er sich vorliegend mit dem rechtlichen Rahmen, Zulässigkeit und Grenzen von Maßnahmen wie Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ, Beweissicherungsproblemen bei pseudonymen Tätern sowie verfassungs- und datenschutzrechtlichen Implikationen. Zudem wird die Bedeutung internationaler Kooperation – etwa durch Joint Investigation Teams, Europol/Interpol und gemeinsame Operationen (z.B. „Hydra“ oder „Monopoly Market“) – herausgearbeitet. Abschließend werden führungstechnische Aspekte diskutiert: Anforderungen an spezialisierte Einheiten, Aus- und Fortbildung, Zentralisierung von Darknet-Kompetenz sowie die Rolle von Lagebildern und IT‑Infrastruktur für eine erfolgreiche Ermittlungsstrategie.

  • 2025-09-19
  • ⚙254447
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 480-486
  • Isa Ciftci; Eric Fleischer
Bundesweite Koordinierung der Antisemitismusprävention

Das im Jahr 2018 eingerichtete Amt des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus bietet die Möglichkeit, bislang dezentral organisierte und in ihrer Ausgestaltung heterogene Maßnahmen zur Prävention von Antisemitismus institutionenübergreifend systematisch zusammenzuführen, bundesweit zu koordinieren und in kohärenter Form weiterzuentwickeln. In den Bundes- und Landesbehörden sind bereits vielfältige institutionelle Bildungsmaßnahmen zur Auseinandersetzung mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit implementiert. Die zu den häufigsten Erscheinungsformen – darunter Antisemitismus, Christenfeindlichkeit, Muslimfeindlichkeit, Rassismus, Antiziganismus, Sexismus sowie Queerfeindlichkeit – gewonnenen Erkenntnisse und entwickelten didaktisch-konzeptionellen Ansätze verbleiben zumeist innerhalb der jeweiligen Organisationseinheiten. Eine zentrale Koordinierungsstelle beim Antisemitismusbeauftragten des Bundes könnte vorhandene Präventionsansätze erfassen, wissenschaftlich fundiert weiterentwickeln und bundesweit interessierten Einrichtungen zur Verfügung stellen.

  • 2025-09-19
  • ⚙254439
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 457-463
  • Anna Christina Ettmann
Strafverfolgung von Kinderpornografie-Delikten in Nordrhein-Westfalen

In den vergangenen Jahren haben ein starker Anstieg von Kinderpornografie-Delikten und die Aufdeckung von Kinderpornografie-Ringen diese Taten in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Neben der Forderung nach härteren Strafen entstand ein starker Druck auf die Strafverfolgungsbehörden diese Delikte aufzuklären. Die Polizei in Nordrhein-Westfalen trug dem Rechnung durch organisatorische, personelle und technische Änderungen. Diese Intensivierung der Strafverfolgung hat jedoch auch zur Folge, dass die Täter ihre Handlungsstrategien weiterentwickeln, um eine Entdeckung ihrer Taten zu erschweren.

  • 2025-09-19
  • 🌍 1758758400000
  • ⚙254436
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 487-496
  • Klaus Habschick
Die Cannabis-Legalisierung und Goethes „Zauberlehrling“

Der Autor publiziert seit den 70er Jahren über die Entwicklung der Drogenszenen sowie des Drogenhandels. Fachlich in Repression wie Prävention erfahren, wendete er sich nach langjähriger Präventionsarbeit mit Lehrern, Eltern und Jugendlichen gegen die Verharmlosung und Legalisierung der verbreitetsten Droge, Cannabis. Mit speziellem Bezug zu seinen Beiträgen seit 2014 beschreibt der Autor eingehend die Entwicklung der illegalen Drogenmärkte, den Rollenwechsel der Konsumenten, die Fragwürdigkeit der aktuellen Cannabispolitik sowie ihre ersten erkennbaren Auswirkungen.

  • 2025-09-19
  • ⚙254428
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 514-519
  • Sabrina May
Das Broken-Web Phänomen

Hate Speech stellt eine besondere Herausforderung für die westlichen Gesellschaften und Demokratien dar. Diese besondere Form der Hasskriminalität hat bereits zu vielfältigen Rechtsetzungsakten, Organisationsanpassungen und polizeilichen Maßnahmen wie die sog. „Aktionstage“, in welchen deutsche Strafverfolgungsbehörden regelmäßig in bundesweiten öffentlichkeitswirksamen Aktionen Hasspostings und Hasskriminalität im Internet in einer konstatierten Aktion verfolgen, geführt, ohne dass die Verbreitung signifikant dauerhaft eingeschränkt werden konnte. Dementsprechend bedarf es einer fortgesetzten Betrachtung zu den Ursachen von Hate Speech. Bekämpfungsansätze sind ferner kritisch zu hinterfragen und fortzuentwickeln. Hierzu leistet die nachfolgende, an der Deutschen Hochschule der Polizei im Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“ entstandene, Hausarbeit einen Beitrag. (Redaktion: Joachim Faßbender)

  • 2025-09-19
  • ⚙254417
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 510-514
  • Marcel Matthies
Die „Zero Tolerance Policy“ des New York Police Department

Kriminalstrategische Konzepte aus den USA finden anlässlich herausragender sicherheitspolitischer Ereignisse immer wieder Eingang in die öffentliche Diskussion aber auch in kriminalstrategische Überlegungen verantwortlicher Behörden. Dabei stellt die vom New Yorker Police Departement entwickelte „Zero Tolerance Policy“ eines der populärsten Konzepte dar. Auch wenn diesem wie auch anderen Konzepten wie beispielsweise dem Community Policing ebenso für Deutschland relevante Elemente innewohnen, gründen sie auf historischen Entwicklungen in einem abweichenden gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmen sowie sich einem fortentwickelnden spezifischen Rollenverständnis. Eine Implementierung in hiesige Kriminalitätsbekämpfungskonzepte ist daher generell, wenn auch individuell unterschiedlich, nur eingeschränkt möglich. Dies schließt jedoch die Verwendung einzelner Elemente bzw. von Kerngedanken in kriminalstrategischen Überlegungen nicht aus. Der nachfolgende Beitrag widmet sich einer diesbezüglichen Betrachtung am Beispiel der „Zero Tolerance Policy“ und identifiziert konkrete Anwendungsmöglichkeiten. (Redaktion: Joachim Faßbender)

  • 2025-09-19
  • ⚙254397
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 473-476
  • Kim Ilhoon
Unmittelbare Interventionsstrategien bei vermissten Kindern mit Sprachverzögerung

Diese Studie befasst sich mit dem erhöhten Risiko des Verschwindens von Kindern mit Sprachverzögerung in der Republik Korea und analysiert die Problematik aus politischer Perspektive. Untersucht werden entwicklungsbedingte Risikofaktoren sowie institutionelle Schwächen in der Prävention und Reaktion. Die derzeitige Kooperation zwischen Polizei und Einrichtungen ist unzureichend, was eine effektive Vermisstensuche erschwert. Die Studie empfiehlt frühzeitige Interventionen, individuelle Bildungspläne und eine verbesserte Koordination der beteiligten Akteure, um die besondere Vulnerabilität dieser Kindergruppe besser zu berücksichtigen.

KrV - Kranken- und Pflegeversicherung | Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2025-10-03
  • ⚙255574
  • krv - kranken- und pflegeversicherung
  • KrV 2025, 177-182
  • Professor Dr. Wilfried Erbguth
Krankenhausplanung im System der Raumplanung: Einordnung und Konsequenzen

Die Krankenhausplanung führt bislang weitgehend ein Eigenleben im Verhältnis zu anderen Planungsformen, insbesondere zum System der Raumplanung. Der Beitrag widmet sich der Frage, ob der Krankenhausplan dem als räumlicher Fachplan zugehört, wie es einige Landesregelungen im Gefolge der Vorhaltung von (wenn auch variantenreichen) Raumordnungsklauseln nahelegen. Für diesen Fall ergibt sich die Notwendigkeit von Fortentwicklungen des einschlägigen Rechts, die umrissen werden. Da der Thematik unter dem Aspekt einer Eröffnung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes auch prozessuale Bedeutung zukommt, wird daran anschließend zur Rechtsnatur des Krankenhausplans Stellung bezogen.

  • 2025-10-03
  • ⚙255440
  • krv - kranken- und pflegeversicherung
  • KrV 2025, 182-186
  • Dr. LL. M. (University of Edinburgh) Matthias Dann
Strafrechtliche Fallstricke sektorenübergreifender Versorgung

Erst jüngst hat der Gesetzgeber im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) weitere Versuche unternommen, der sektorenübergreifenden Versorgung neue Impulse zu verleihen. Dabei gerät gelegentlich aus dem Blick, dass es neben den wünschenswerten sozialversicherungsrechtlichen und gesundheitspolitischen Reformauswirkungen auch weitere Rechtsbereiche zu bedenken gilt. Dies gilt gerade auch für die strafrechtlichen Implikationen sektorenübergreifender Zusammenarbeit.

KSI - Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung | Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2025-10-31
  • ⚙258044
  • ksi - krisen-, sanierungs- und insolvenzberatung
  • KSI 2025, 280-283
  • Dr. Oliver Jenal; Dr. Wolfgang Popp
Aktuelle Rechtsprechung zur Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzpraxis

Wirtschaftliche Krisen ereignen sich regelmäßig vor einem komplexen rechtlichen Hintergrund. Die zu beachtenden Vorschriften sind über verschiedene Gesetze verteilt, zudem oft unklar und befinden sich in einer permanenten „Überarbeitung“ durch die Rechtsprechung. Die maßgebende Rechtslage und ihre Entwicklung durch die Rechtsprechung im Blick zu behalten, stellt hohe Anforderungen insbesondere an Berater. Diese Kolumne wirft ohne Anspruch auf Vollständigkeit ein Schlaglicht auf besonders bedeutsame Entscheidungen der jüngeren Zeit.

  • 2025-10-31
  • ⚙257995
  • ksi - krisen-, sanierungs- und insolvenzberatung
  • KSI 2025, 266-269
  • Karen Oetken; Prof. Andreas Crone
Regulatorik der Finanzinstitute und deren Folgen für Unternehmen in der Krise

Die in Sanierungsprozesse involvierten Berater, Fachanwälte, Insolvenzverwalter oder sonstigen Experten blicken zunehmend kritisch auf die in der Sanierung meist wichtigsten Stakeholder, die Finanzinstitute. Diese werden oft als zögerlich, unflexibel und zunehmend kaum kompromissbereit wahrgenommen. Interessant ist, dass auf Nicht-Bankenseite meist wenig Kenntnis über die einzuhaltenden gesetzlichen Regeln in der Finanzbranche besteht. Verhaltenes Handeln wirkt auf die Beteiligten häufig wie die Verweigerung zur Lösungsfindung. Da folglich in Krisensituationen oft Unverständnis oder sogar Verärgerung über das Verhalten der Banken auf Seiten des betroffenen Unternehmens, seiner Gesellschafter, der Geschäftsleitung und seiner Berater auftreten, soll nachstehend aufgezeigt werden, welchen Regelungen die Finanzbranche unterliegt und welche Gründe der Gesetzgeber von einst bis heute für die verstärkte Regulatorik hatte – eine Rahmengesetzgebung, die den Banken zunehmend Sachzwänge auferlegt und Handlungsspielräume einschränkt.

  • 2025-10-31
  • ⚙257948
  • ksi - krisen-, sanierungs- und insolvenzberatung
  • KSI 2025, 260-265
  • Niklas Hummel; Prof. Dr. Henning Werner
Voraussetzungen der effektiven KI‑Anwendung in Distressed-M&A-Prozessen

Nachdem in einem zuvor in KSI 05/2025 veröffentlichten Beitrag die besonderen Herausforderungen und Einsatzmöglichkeiten sowie Chancen des KI‑Einsatzes im Bereich Distressed M&A dargestellt wurden, wird nun darauf aufbauend gezeigt, wie KI insbesondere zur Sicherstellung von Transparenz, Compliance und Nachvollziehbarkeit in den Transaktionsprozessen beitragen kann. Dies erfordert neben der Beachtung der regulatorischen Vorgaben eine anforderungsgerechte organisatorische Verankerung.

  • 2025-10-31
  • ⚙257943
  • ksi - krisen-, sanierungs- und insolvenzberatung
  • KSI 2025, 270-273
  • Martin Krebs; Melissa Henger-Cseh
Umsatzsteuerliche Auswirkungen von Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen

Wenn vor und auch in Krisensituationen – verursacht etwa durch wirtschaftliche Abschwünge, veränderte Marktbedingungen oder andere interne und externe Faktoren – den Fortbestand und somit die Existenz sichernde Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen ergriffen werden, spielen steuerliche Aspekte oft eine wichtige Rolle. Dies gilt insbesondere auch für die aus den Maßnahmen erwachsenden umsatzsteuerlichen Konsequenzen.

  • 2025-10-31
  • ⚙257930
  • ksi - krisen-, sanierungs- und insolvenzberatung
  • KSI 2025, 257-258
  • Andreas Kuffner
Persönliche Resilienz in Krisensituationen: Warum Selbstwirksamkeit der entscheidende Schlüssel für Transformation ist

Krisen sind Bewährungsproben – für Organisationen und für Menschen. Wenn Geschäftsmodelle bröckeln, Renditen einbrechen oder der Veränderungsdruck steigt, richtet sich der Blick meist auf harte Fakten: Kosten, Prozesse, Strukturen. Was dabei oft übersehen wird: Die erste stille Krise entsteht nicht in der Bilanz, sondern in den Menschen selbst – im Verlust von Selbstwirksamkeit. Und hier entscheidet sich, ob Transformation gelingt oder scheitert – hier spricht der Olympiasieger Andreas Kuffner auch aus eigener Erfahrung.

  • 2025-10-31
  • 🌍 1762473600000
  • ⚙257907
  • ksi - krisen-, sanierungs- und insolvenzberatung
  • KSI 2025, 245-249
  • Dr. Oliver Roth; Uta Frahm
Alles soll bleiben, wie es ist – Schockerfahrung Krise!

Was im Folgenden dargestellt wird, erscheint zunächst wie eine Sammlung elementarer Bilanzierungsfehler. Und tatsächlich sind es Erfahrungen aus der jüngeren Vergangenheit mit Jahresabschlüssen von Unternehmen in der Krise, die uns nachdenklich gemacht haben. Im Umfeld herausfordernder wirtschaftlicher Verhältnisse sind wir bei der Analyse von Unternehmen, die wir in Krisenprozessen beraten haben, immer wieder auf vergleichbare Sachverhalte gestoßen. Wenn es um Ausnahmen ginge, bräuchten wir uns mit ihnen nicht weiter zu befassen. In diesem Beitrag wollen wir aufzeigen, warum es sich u. E. nicht um eine zufällige Ansammlung von Ausnahmen handelt. Dazu werden wir die Darstellung der Probleme und ihrer einschlägigen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen um Schlaglichter aus psychologisch-systemischer Perspektive erweitern.

  • 2025-10-31
  • ⚙257877
  • ksi - krisen-, sanierungs- und insolvenzberatung
  • KSI 2025, 274-279
  • Prof. Dr. Karl-Wilhelm Giersberg; Dr. Markus Sendel-Müller; Walter Vogt
Einsatz von Mitarbeiterbeteiligungssystemen in Unternehmenskrisen

Hat sich eine Unternehmenskrise manifestiert oder rutscht das Unternehmen gar in die Insolvenz, kann eine Mitarbeiterbeteiligung, speziell am Kapital des Krisenunternehmens, das noch fehlende Puzzlestück für die erfolgreiche finanzielle Restrukturierung sein. Dennoch wird nur allzu häufig über eine solche Option in der Sanierungspraxis kaum nachgedacht oder sie wird mit der Argumentation „geht nicht aus steuerlichen Gründen“ von vornherein ausgeschlossen. Denn faktisch liegen Erfahrungen mit Mitarbeiterkapitalbeteiligungssystemen in der Krise kaum vor. Hier soll pauschalen Schutzbehauptungen begegnet werden, um dann aus sanierungspraktischer Sicht Handlungsoptionen für eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung aufzuzeigen, ggf. auch in Kombination mit einer in manifesten Unternehmenskrisen vielfach anzutreffenden Mitarbeitererfolgsbeteiligung (hier zumeist über Forderungsverzicht mit Besserungsschein).2

Vorliegender Beitrag führt Teil I aus KSI 3/2025 (S. 181–183) fort.

2) Der Beitrag schließt damit an eine Artikelreihe in dieser Zeitschrift an (vgl. Giersberg/Vogt, Mitarbeiterbeteiligung als ein möglicher Sanierungsbaustein zur Sicherung von Unternehmen und Beschäftigung, Teil A bis Teil E, KSI 5/2022 (S. 222–227), KSI 6/2022 (S. 261–266), KSI 1/2023 (S. 20–25), KSI 3/2023 (S. 114–120) und KSI 4/2023 (S. 163–168)) und will dazu anregen, in der Unternehmenskrise ernsthaft zu prüfen, ob nicht eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung als Bestandteil des Turnaround-Managements einen gangbaren Weg zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens darstellen könnte. Wenn auch die Regelungen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes nicht passgenau auf die Sanierungssituation abstellen, bieten sie dennoch gerade auch aus steuerlichen Gesichtspunkten aktuell neue und attraktive Möglichkeiten.

  • 2025-10-31
  • ⚙257856
  • ksi - krisen-, sanierungs- und insolvenzberatung
  • KSI 2025, 250-256
  • Georgiy Michailov
Duale Restrukturierung gegen die Konjunktur

Eine alte Weisheit unter Restrukturierungsexperten besagt: Gegen den Markt zu restrukturieren, ist besonders anspruchsvoll, ja fast unmöglich. Ein Unternehmen, dessen Existenz bedroht ist, zu stabilisieren und wieder auf Wachstumskurs zu bringen, ist schon schwer genug. Doch wer diese Aufgabe in einer akuten Krise der Branche (wie im Bau), einer Transformation (wie dem Wandel zur E‑Mobilität in der Automobilindustrie) oder einem konjunkturell schlechten Umfeld (wie derzeit in Deutschland) angehen muss, steht vor einer gewaltigen Herausforderung. Klassische Rezepte wie „Cost-Cutting“ reichen (spätestens) unter solch widrigen Umständen nicht mehr aus. Abhilfe bietet eine „duale Restrukturierung“, bei der die strategische Erneuerung des Unternehmens schon in Angriff genommen wird, während die operative Restrukturierung noch im vollen Gange ist. Im Zentrum stehen dabei ein systematisches Stakeholder-Management, ein differenzierender Mehrwert für die Kunden sowie ein wertorientiertes Redesign des Geschäftsmodells (anknüpfend an einen eigenen Beitrag in KSI 2/2022 S. 65 ff.).

LGP - Löhne und Gehälter professionell | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-10-31
  • ⚙257955
  • lgp - löhne und gehälter professionell
  • LGP 2025, 228-230
  • Marvin Gummels
Arbeitgeberleistungen: Wie das Deutschlandticket mit einem Fahrtkostenzuschuss kombiniert werden kann

Viele Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Fahrtkostenzuschuss für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Durch die jüngsten Diskussionen ist aber auch das Deutschlandticket wieder in den Fokus gerückt. Viele Arbeitgeber fragen sich daher: Können wir Arbeitnehmern sowohl ein steuer- und beitragsfreies Deutschlandticket wie auch einen Fahrtkostenzuschuss gewähren? Ja, sagt LGP und erläutert, worauf es bei der Kombination ankommt.

  • 2025-10-02
  • ⚙255136
  • lgp - löhne und gehälter professionell
  • LGP 2025, 201
  • IWW Institut
Arbeitgeberleistungen: FG Niedersachsen zu Firmenfitnessprogramm: Für die Sachbezugsfreigrenze sind die registrierten Arbeitnehmer maßgeblich

Bei der Frage, ob die Freigrenze des § 8 Abs. 2 S. 11 EStG überschritten wird, sind die vom Arbeitgeber aufgewandten Kosten anteilig den für die Nutzung des Firmenfitnessprogramms registrierten Mitarbeitern zuzurechnen. Auf die Anzahl der vom Arbeitgeber erworbenen Lizenzen kommt es nicht an, wenn diese nicht mit der Zahl der für das Programm registrierten Mitarbeiter entspricht.

MBP - Mandat im Blickpunkt | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-11-07
  • ⚙258378
  • mbp - mandat im blickpunkt
  • MBP 2025, 191-194
  • IWW Institut
Der praktische Fall: Verpflegungsmehraufwand: Die Krux mit den Abzugsbeschränkungen

Bei einer Auswärtstätigkeit lässt sich der Verpflegungsmehraufwand grundsätzlich absetzen. Zum Verhängnis wird jedoch oft die Dreimonatsfrist. Ein praktischer Fall zeigt, wie sich ein Neubeginn der ungünstigen Frist erreichen lässt und wann die Frist nicht zu laufen beginnt, sodass sich der Verpflegungsmehraufwand unbefristet absetzen lässt. Zudem wird erläutert, ob Arbeitgeber die Verpflegungspauschalen steuerfrei bzw. pauschal versteuert erstatten können.

  • 2025-10-02
  • ⚙255200
  • mbp - mandat im blickpunkt
  • MBP 2025, 173-175
  • Marvin Gummels
Der praktische Fall: Steuerfalle bei der Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG kennen und beachten

Sonderabschreibungen (allen voran die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG) sind wegen des flexiblen Anwendungsbereichs sehr beliebt. Dabei wird jedoch oft § 7a Abs. 9 EStG vergessen – und eine Steuerfalle tritt auf. Weil diese häufig bei einer Betriebsprüfung aufgedeckt wird, kommt es schnell zu immensen Steuernachzahlungen. Der praktische Fall zeigt, wie die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG eingesetzt werden kann und wie sich eine Nichtbeachtung des § 7a Abs. 9 EStG in einer Betriebsprüfung auswirken kann.

MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-11-07
  • ⚙258643
  • mdr - monatsschrift für deutsches recht
  • MDR 2025, 1369-1375
  • Franz M. Große-Wilde
Die Entwicklungen im Erbrecht

Der Beitrag schließt an den Bericht über die 1. Hälfte des Jahres 2024 (Große-Wilde, MDR 2025, 564) an. Er umfasst die wichtigsten Entscheidungen vom 1.7.2024 bis 31.12.2024 nebst einigen Nachzüglern. Maßgeblich ist jeweils das Datum der Entscheidung. Die Entwicklung wird im Wesentlichen geprägt durch die Fortentwicklung auf bestehender rechtlicher Grundlage.

  • 2025-11-07
  • ⚙258532
  • mdr - monatsschrift für deutsches recht
  • MDR 2025, 1382-1386
  • Stephan Dusil
Der nachteilige Mietvertrag als „Verschlechterung“ der Mietsache?

Die Rechtsprechung hat im Laufe der Zeit den Anwendungsbereich des § 548 Abs. 1 BGB über reine Substanzschäden hinaus auf Beeinträchtigungen des Ertrags- oder Verkehrswertes ausgedehnt, ohne jedoch klare und einheitliche Kriterien zu entwickeln. Anhand eines Praxisfalls, bei dem die Wohnung mit einem wirtschaftlich nachteiligen Mietvertrag zurückgegeben wurde, analysiert Stephan Dusil die Reichweite der kurzen Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 BGB und stellt fest, dass die bisherigen unklaren Wertungsmaßstäbe eine eindeutige Einordnung dieses Falls nicht erlauben und die Kernfrage, wie viel Sachbezug für § 548 BGB erforderlich ist, weiterhin ungeklärt bleibt.

  • 2025-11-07
  • ⚙258418
  • mdr - monatsschrift für deutsches recht
  • MDR 2025, 1375-1382
  • Jörg Maurer
Der Quotenstreitwert („fiktiver Streitwert“) bei der Kostengrundentscheidung nach § 92 Abs. 1 S. 1 ZPO

Soweit eine Partei mit ihrem Rechtsbegehren nicht durchdringt, ist sie nach § 92 Abs. 1 S. 1 ZPO zwingend an den Kosten des Rechtsstreits zu beteiligen. Bei der Kostengrundentscheidung sind deshalb alle entschiedenen Rechtsbegehren der Parteien zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob sie sich im Gebührenstreitwert widerspiegeln. Jörg Maurer zeigt, u.a. anhand von Beispielen und Fallgestaltungen, dass Gebühren- und Quotenstreitwert nicht zwingend identisch sind, so dass in allen Fällen ein Quotenstreitwert („fiktiver Streitwert“) zu bilden ist.

  • 2025-10-17
  • ⚙256990
  • mdr - monatsschrift für deutsches recht
  • MDR 2025, 1306-1312
  • Joachim Knoche
Versicherungsrechtliche Entwendungsfälle

Ein Versicherungsnehmer behauptet, ihm sei eine gegen Entwendung versicherte Sache gestohlen worden. Der Versicherer weigert sich demgegenüber unter Verweis auf eine lediglich vorgetäuschte Entwendung, den Schaden zu regulieren. Wie gestaltet sich nun vor einem Zivilgericht die Beweiswürdigung in streitigen Entwendungsfällen? Danach fragt Joachim Knoche und gibt auf Grundlage dieser Erörterungen Hinweise für die Rechtspraxis.

  • 2025-10-17
  • ⚙256865
  • mdr - monatsschrift für deutsches recht
  • MDR 2025, 1301-1306
  • Raphael Koch
Der Schaden am Leasingfahrzeug

Die Beschädigung von Leasingfahrzeugen ist für alle Beteiligten ein leidiges Ereignis. Flankiert werden die tatsächlichen Mühen, die in der Abwicklung auftreten, durch sowohl materiell-rechtliche als auch prozessuale Fragestellungen. Raphael Koch greift zunächst die aktuelle Entscheidung des BGH (Urt. v. 21.1.2025 – VI ZR 141/24, MDR 2025, 610) auf und ordnet die darin behandelten prozessualen Probleme ein. Darüber hinaus geht der Autor materiell-rechtlichen Fragestellungen nach und zeigt auf, dass die Auflösung von bestimmten Weichenstellungen abhängt, die teilweise wiederum in einem Zusammenhang stehen.

  • 2025-10-17
  • ⚙256853
  • mdr - monatsschrift für deutsches recht
  • MDR 2025, 1313-1316
  • Markus Artz
Die Entwicklungen im Wohnraummietrecht

Der Bericht knüpft an die Rechtsprechungsübersicht in MDR 2024, 1229 an und betrifft den Zeitraum von Anfang 2024 bis Mitte 2025. Er setzt Schwerpunkte der Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats des BGH zu folgenden Themen: Kündigung, Miethöhe und Schönheitsreparaturen.

  • 2025-09-26
  • ⚙254884
  • mdr - monatsschrift für deutsches recht
  • MDR 2025, 1239-1243
  • Herbert Grziwotz
Selbstbestimmtes Testieren bei Verfügungen von Todes wegen

Bei Verfügungen von Todes wegen kann die verfassungsrechtlich garantierte Testierfreit – je nach Begünstigung – besser oder schlechter akzeptiert werden. Vor allem in den Fällen, in denen der Erblasser andere Personen einsetzt, werden häufig Zweifel an der Testierfähigkeit und dem unbeeinflussten Testierwillen geltend gemacht. Herbert Grziwotz lotet – unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung – aus, unter welchen Umständen der Einfluss auf den Erblasser zur Unwirksamkeit einer Verfügung von Todes wegen führt.

  • 2025-09-26
  • ⚙254815
  • mdr - monatsschrift für deutsches recht
  • MDR 2025, 1233-1238
  • Gerhard Ring
Persönlicher Anwendungsbereich des FernUSG

Mit einem Paukenschlag hat der BGH durch seine Entscheidung v. 12.6.2025 – III ZR 109/24, MDR 2025, 1190 Anbieter digitaler Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen für Rechtsanwälte in Aufregung versetzt. Unterfallen auch solche Angebote dem FernUSG mit der Folge, dass wer Fernunterricht anbietet hierfür einer Zulassung nach § 12 Abs. 1 FernUSG bedarf mit der Konsequenz, dass entsprechende Verträge unautorisierter Anbieter nichtig sind und die Teilnehmer bereits erstattete Gebühren zurückverlangen können? Gerhard Ring unterzieht die explizite Aussage des BGH einer kritischen Prüfung, dass das FernUSG seinem persönlichen Anwendungsbereich nach nicht nur auf Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, sondern auch auf Unternehmer i.S.d. § 14 BGB anwendbar ist (Ls. 3 der Entscheidung).

  • 2025-09-26
  • ⚙254732
  • mdr - monatsschrift für deutsches recht
  • MDR 2025, 1243-1249
  • Charlotte Achilles-Pujol
Die Entwicklung des Reiserechts der Luftbeförderung einschließlich der EU‑Fluggastrechte-VO in den Jahren 2024/25

Der Beitrag führt die jährlichen Übersichten zum Reiserecht der Luftbeförderung fort und knüpft an den Beitrag in MDR 2024, 1209 an. Dargestellt werden die wesentlichen Entwicklungen des Luftbeförderungsrechts von etwa Mitte 2024 bis Mitte 2025.

  • 2025-09-12
  • ⚙254140
  • mdr - monatsschrift für deutsches recht
  • MDR 2025, 1165-1171
  • Charlotte Achilles-Pujol
Die Entwicklungen des Pauschalreiserechts in den Jahren 2024/25

Der Bericht führt die jährlichen Übersichten zum Pauschalreiserecht fort und knüpft an den Beitrag in MDR 2024, 1157 an. Dargestellt werden die wesentlichen Entwicklungen des Pauschalreiserechts von etwa Mitte 2024 bis Mitte 2025.

  • 2025-09-12
  • ⚙254043
  • mdr - monatsschrift für deutsches recht
  • MDR 2025, 1171-1178
  • Michael Röcken
Die Entwicklung des Vereinsrechts

Fragen zu Anbauvereinigungen nach dem KCanG, Gesetzesänderungen, die es „im zweiten Anlauf“ versuchen, ungeklärte Fragen rund um den Verein ohne Rechtspersönlichkeit sowie Fragen, ob AfD-Politiker mit anderen Politikern Fußball im Verein spielen dürfen oder ob eine Stadt sich in einem „politischen“ Verein engagieren darf, zeigen, wie abwechslungsreich das Vereinsrecht sein kann. Michael Röcken zeigt die Entwicklung des Jahres 2024 bis Mitte 2025 auf und knüpft an den Überblick in MDR 2024, 1290-1296 an.

  • 2025-09-12
  • ⚙254040
  • mdr - monatsschrift für deutsches recht
  • MDR 2025, 1178-1184
  • Hannes Palmen
Das Akteneinsichtsrecht der Partei vor und nach Verfahrensabschluss

Nach § 299 Abs. 1 ZPO können die Parteien eines Rechtsstreits ohne weitere Voraussetzungen die Prozessakten einsehen, während dritte Personen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen müssen, § 299 Abs. 2 ZPO. Hannes Palmen untersucht, ob die von der herrschenden Auffassung angenommene Entprivilegierung des Akteneinsichtsrechts einer Partei nach Prozessabschluss sachgerecht ist. Außerdem geht er der Frage nach, wann ein Verfahren „endgültig abgeschlossen“ ist, zumal der Begriff von der üblichen zivilprozessualen Terminologie abweicht. Im Fokus stehen zudem weitere Praxisfragen der Akteneinsicht nach § 299 Abs. 2 ZPO durch eine Nicht-mehr-Partei.

medstra - Zeitschrift für Medizinstrafrecht | C.F.Müller GmbH, Heidelberg

  • 2025-09-12
  • ⚙254155
  • medstra - zeitschrift für medizinstrafrecht
  • medstra 2025, 275-281
  • Frank Peter Schuster
Transnationale Leihmutterschaft und andere Maßnahmen der Reproduktionsmedizin im Lichte des deutschen Strafanwendungsrechts

Das in die Jahre gekommene EmbryonenschutzG (ESchG) stellt verschiedene Formen der unerlaubten Anwendung von Fortpflanzungstechniken unter Strafe. Die von einem unerfüllten Kinderwunsch Betroffenen müssen vielfach ins Ausland ausweichen. Der Beitrag befasst sich mit etwaigen Strafbarkeiten von Teilnahmehandlungen im Inland (§ 9 Abs. 2 S. 2 StGB), etwa wenn ein deutscher Arzt zur Vorbereitung der Eizellspende bei der Patientin eine Hormonstimulationen vornimmt. Entsprechende Vorwürfe können auch bei Rechtsberatern, Betreibern einschlägiger Webseiten und Veranstaltern von Kinderwunsch-Informationsabenden aufkommen. Eine höchstrichterliche Klärung der Auslandserstreckung des ESchG ist bisher nicht erfolgt. Sie ist nach der hier vertretenen Auffassung zu verneinen.

  • 2025-09-12
  • ⚙253867
  • medstra - zeitschrift für medizinstrafrecht
  • medstra 2025, 281-287
  • Johannes Arndt; Nima Fannipour
Strafbarkeit ästhetischer Eingriffe durch Nicht-Heilkundler

Vor den Strafgerichten häufen sich Anklagen wegen ästhetischer Eingriffe durch Personen, die nicht über eine heilkundliche Zulassung verfügen. Ihnen drohen wegen typischerweise zahlreicher Behandlungen empfindliche Strafen. Dieser Beitrag erfasst den Stand der Rechtsprechung, untersucht das Verhältnis zum kasuistisch geprägten Arztstrafrecht und beleuchtet das Heilpraktikerwesen.

  • 2025-09-12
  • ⚙253849
  • medstra - zeitschrift für medizinstrafrecht
  • medstra 2025, 294-304
  • Tim Fischer
Eine „sachgerechte Regelung der eigenmächtigen Heilbehandlung“?

Die strafrechtliche Beurteilung medizinischer Behandlungen gehört zu den umstrittensten Fragen in Rechtsprechung und Literatur der letzten 130 Jahre. Zahlreiche Vorschläge de lege lata et ferenda haben es sich zum Ziel gesetzt, die Strafbarkeit des Heileingriffs als Körperverletzung einzuhegen. Als Antwort auf die nach ihrer Ansicht „inakzeptable Gesetzeslage“ haben 29 Mitglieder des Kriminalpolitischen Kreises (KriK) im Jahr 2021 einen Vorschlag für eine „sachgerechte Regelung der eigenmächtigen Heilbehandlung“ vorgelegt (medstra 2021, 65). Im Mittelpunkt steht der Sondertatbestand „Eigenmächtige medizinische Eingriffe“ (§ 241b StGB-E). Die Körperverletzungsdelikte sollen auf lege artis durchgeführte Eingriffe nicht anwendbar sein. Die Erfahrung aus den gescheiterten Lösungsansätzen stellt beachtliche Anforderungen an einen solchen Vorschlag. Dieser Beitrag entwickelt ausgehend von der aktuellen Rechtslage einen Maßstab für eine rechtspolitische Bewertung des Vorschlags. Anschließend wird er analysiert und bewertet.

  • 2025-09-12
  • ⚙253783
  • medstra - zeitschrift für medizinstrafrecht
  • medstra 2025, 288-294
  • Elisabeth Kaupp
Die Vorkernspende

Bald fünf Jahre ist es nun her, dass das BayObLG sein vielbeachtetes Urteil zur Strafbarkeit von Vorkernspenden gefällt und diese für strafbar erklärt hat (BayObLG v. 4.11.2020, medstra 2021, 386). Die Ampel-Koalition hatte daraufhin in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Legalität solcher Spenden „klarzustellen“. Doch seither ist es um die Vorkernspende still geworden. Die Ampel ist von einer neuen Bundesregierung abgelöst worden, ohne ihr Versprechen umzusetzen. Im Koalitionsvertrag 2025 findet sich nunmehr lediglich das sehr vage Bekenntnis, „ungewollt kinderlose Paare auch weiterhin unterstützen“ zu wollen. Dies gibt Anlass zu der Frage, ob mit dem Urteil des BayObLG das letzte Wort in Sachen Vorkernspende gesprochen ist oder ob hier nicht doch ein erneuter, genauerer Blick erforderlich wäre. Dieser Beitrag hinterfragt daher nach einer kurzen Darstellung der medizinischen (I.) und juristischen Hintergründe (II.) die Rechtsprechung zur Vorkernspende kritisch und zeigt alternative Argumentationsansätze auf (III.). Besonderes Augenmerk gilt dabei den verfassungsrechtlichen Implikationen der Vorkernspende. Ein rechtspolitischer Ausblick rundet die Ausführungen ab (IV.).

MietRB - Der Miet-Rechtsberater | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-10-31
  • ⚙258016
  • mietrb - der miet-rechtsberater
  • MietRB 2025, 355-360
  • Rainer Burbulla; Agnès Mvemba
Insolvenz des Gewerberaummieters – Teil 2

Im I. Quartal 2025 haben die AG in Nordrhein-Westfalen 1.572 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren es damit 19,7 % mehr als im I. Quartal 2024. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich in Grundzügen mit der Insolvenz des Gewerberaummieters und den insolvenzrechtlichen Besonderheiten für das laufende Mietverhältnis. Für den Mieter – und auch den Vermieter – einer Gewerbeimmobilie ist es unerlässlich, die Auswirkungen einer Mieterinsolvenz auf das laufende Mietverhältnis sowie die wirtschaftlichen Herausforderungen zu kennen. Teil 1 des Beitrags ist in MietRB 2025, 312 veröffentlicht.

  • 2025-10-31
  • ⚙258007
  • mietrb - der miet-rechtsberater
  • MietRB 2025, 348-354
  • Wolfgang Dötsch
„Solarpflichten“ und ihre Umsetzung im WEG

Landesrechtliche Vorgaben stehen im WEG nicht im Fokus – übrigens zu Unrecht, weil auch Verstöße „nur“ gegen Landesrecht über § 134 BGB zur Beschlussnichtigkeit führen können, wie BGH v. 28.1.2022 – V ZR 106/21, MietRB 2022, 169 (Schultzky) eindrucksvoll gelehrt hat. Der Beitrag will das Augenmerk auf öffentlich-rechtliche Vorgaben der Länder zu „Solarpflichten“ richten. Im Folgenden wird am Beispiel von NRW aufgezeigt, wie mit solchen Regeln – die in bestimmten Fällen auch Bestandsimmobilien treffen können – umzugehen ist.

  • 2025-10-31
  • ⚙257958
  • mietrb - der miet-rechtsberater
  • MietRB 2025, 341-347
  • Ulf P. Börstinghaus
Der Tod des Mieters

Der Tod des einzigen oder eines von mehreren Mietern beendet das Mietverhältnis nicht. Rechtlich geht es darum, wer nach dem Tod Mietvertragspartei ist und wer für welche Verbindlichkeiten einzustehen hat. Im ersten Teil geht es um den Fall, dass mehrere Personen außer dem Mieter in der Wohnung gelebt haben..

  • 2025-10-02
  • ⚙255285
  • mietrb - der miet-rechtsberater
  • MietRB 2025, 312-316
  • Rainer Burbulla; Agnès Mvemba
Insolvenz des Gewerberaummieters – Teil 1

Im I. Quartal 2025 haben die AG in Nordrhein-Westfalen 1.572 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren es damit 19,7 % mehr als im I. Quartal 2024. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich in Grundzügen mit der Insolvenz des Gewerberaummieters und den insolvenzrechtlichen Besonderheiten für das laufende Mietverhältnis. Für den Mieter – und auch den Vermieter – einer Gewerbeimmobilie ist es unerlässlich, die Auswirkungen einer Mieterinsolvenz auf das laufende Mietverhältnis sowie die wirtschaftlichen Herausforderungen zu kennen.

  • 2025-10-02
  • ⚙255232
  • mietrb - der miet-rechtsberater
  • MietRB 2025, 317-323
  • Frank-Georg Pfeifer
Strom für Wärmepumpe und traditionelle Zentralheizung: Würfeln, schätzen oder messen?

In § 7 Abs. 2 HeizkostenV sind die umlegbaren Heizungsbetriebskosten abschließend aufgeführt. Durch die seit dem 1.10.2024 geltende Neuregelung sind die Heizungsbetriebskosten um eine weitere Position ergänzt worden, um den „zur Wärmeerzeugung verbrauchten Strom“. Die Position „Kosten des Betriebsstroms“ wurde beibehalten. Die jetzt zweimalige Einbindung von Strom in den für die zentrale Heizungsanlage maßgeblichen Betriebskostenkatalog belegt, dass der Gesetzgeber diesen Stromverbrauch nicht mehr als bloß unbedeutendes Preiselement ansieht.

  • 2025-10-02
  • 🌍 1760400000000
  • ⚙255191
  • mietrb - der miet-rechtsberater
  • MietRB 2025, 308-312
  • Kai-Uwe Agatsy
Die Beweiserhebung bei Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum – praktische und prozessuale Fragestellungen

Die Beweiserhebung von Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum führt zu diversen praktischen Fragestellungen. Zum einen betrifft dies den Umfang der erforderlichen Feststellungen beim vermieteten Sondereigentum. Zum anderen betrifft dies Fragestellungen, ob und in welchem Umfang die Feststellung und die Beseitigung erheblicher Mängel im gemeinschaftlichen Eigentum in den Verantwortungsbereich der GdWE fallen. Bei Neuerrichtungen von Wohnungseigentumsanlagen kann die Beweiserheblichkeit bestehen, wenn das gemeinschaftliche Eigentum beispielsweise durch den Bauträger nicht abnahmereif fertiggestellt wurde.

MK - Mietrecht kompakt | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-11-07
  • ⚙258607
  • mk - mietrecht kompakt
  • MK 2025, 208-211
  • Astrid Siegmund
Mieterhöhung: Wirksamkeit einer Mieterhöhung für eine Wohnung mit Stellplatz

Werden eine Wohnung und ein Stellplatz (oder eine Garage) in einem einheitlichen Mietvertrag vermietet, gilt – auch preisrechtlich einheitlich – das Wohnraummietrecht. Es kann nur eine einheitliche Miete verlangt und diese nach den Regeln der §§ 558ff. BGB auf das ortsübliche Niveau angehoben werden. Anders verhält es sich bei der separaten Vermietung einer Wohnung und eines Stellplatzes eines Kellerraums (BGH 5.7.23, VIII ZR 94/21). Der BGH hat sich nun mit der Frage befasst, wie ein Mieterhöhungsverlangen bei separater Ausweisung der Miete für die Wohnung und den im einheitlichen Vertrag mitvermieteten Stellplatz außergerichtlich begründet und die ortsübliche Vergleichsmiete im Prozess ermittelt werden kann.

  • 2025-10-02
  • ⚙255072
  • mk - mietrecht kompakt
  • MK 2025, 183-186
  • Astrid Siegmund
Kündigung: Verjährungsbeginn: Rückgabe durch Schlüsseleinwurf?

Gibt der Mieter die Mietsache zurück, beginnt für den Vermieter „die Uhr zu ticken“. Das gilt für alle Mietverhältnisse. Will er sicherstellen, mit Ersatzansprüchen wegen Verschlechterungen der Mietsache nicht ausgeschlossen zu sein, ist er gehalten, die Sechs-Monatsfrist des § 548 Abs. 1 BGB im Blick zu behalten. Diese knüpft (ausschließlich) an den Rückerhalt der Mietsache an, während z. B. für etwaige Miet- oder Nutzungsentschädigungsansprüche auch die Beendigung des Mietverhältnisses relevant ist. Der XII. Zivilsenat des BGH hatte Gelegenheit, die Frage zu klären, ob ein Rückerhalt der Mietsache i. S. d. § 548 Abs. 1 BGB auch angenommen werden kann, wenn der Mieter sich gegen den ausdrücklichen Willen des Vermieters durch den Einwurf der Schlüssel in dessen Briefkasten der Mietsache „entledigt“.

notar - Notar | Deutscher Notarverlag, Bonn

  • 2025-11-07
  • ⚙258549
  • notar - notar
  • notar 2025, 406-412
  • Ulf Schönenberg-Wessel
Der Erbteilskauf in der notariellen Praxis

Bei den Regelungen zum Erbschaftskauf (§§ 2371–2385 BGB) handelt es sich um Sondervorschriften zu den §§ 433 ff. BGB, die dem Umstand Rechnung tragen, dass es sich beim Erbteilskauf nicht um den Kauf von Einzelgegenständen handelt, sondern um die Erbschaft (oder einen Teil davon) als „Gesamtpaket“. Sofern die Vorschriften über den Erbschaftskauf nichts anderes bestimmen, sind daher die §§ 433 ff. BGB sowie die §§ 320 ff. BGB unbeschränkt anwendbar.

Beim Erbschaftskauf verpflichtet sich der Erbe, die ihm angefallene Erbschaft gegen Zahlung eines bestimmten Entgeltes auf einen anderen zu übertragen. Handelt es sich bei dem Veräußernden um den Alleinerben, wird die Erbschaft, also die Gesamtheit aller Nachlassgegenstände, verkauft (Erbschaftskauf), bei einem Miterben die bruchteilsmäßig bestimmte Teilhaberschaft an der Erbengemeinschaft (Erbteilskauf). Auch der Verkauf der Vorerbschaft sowie der Nacherbschaft, d. h. das mit dem Erbfall entstehende Anwartschaftsrecht, ist möglich. Nicht unter §§ 2371 ff. BGB fallen der Verkauf eines Pflichtteilsanspruchs, Vermächtnisses oder Erbersatzanspruchs; dabei handelt es sich lediglich um Nachlassverbindlichkeiten, sodass nicht der Nachlass selbst bzw. ein Teil hieran verkauft wird.

Der Erbschaftskauf bezieht sich stets auf die bereits angefallene Erbschaft (vgl. § 2371 BGB) und kann daher nur nach dem Erbfall wirksam abgeschlossen werden. Ein Vertrag über den Nachlass eines noch lebenden Erblassers ist nach § 311b Abs. 4 S. 1 BGB nichtig, dies gilt auch für einen Anteil bzw. Bruchteil an diesem potenziellen Erbteil. Dasselbe gilt nach § 311b Abs. 4 S. 2 BGB für einen Vertrag über den Pflichtteil oder ein Vermächtnis aus dem Nachlass eines noch lebenden Dritten. Dies gebietet die Pietät und die durch solche Verträge regelmäßig entstehende Rechtsunsicherheit. Dies gilt nach § 311b Abs. 5 BGB freilich nicht, wenn der Vertrag zwischen künftigen gesetzlichen Erben über ihren gesetzlichen Erb- oder Pflichtteil geschlossen und dabei die Form der notariellen Beurkundung gewahrt wird.

  • 2025-10-03
  • ⚙255531
  • notar - notar
  • notar 2025, 359-370
  • Walter Bayer; Sophia Runge
Vorsorgevollmachten für Bankgeschäfte

Um sich im Alter oder vor Krankheit abzusichern, wählen viele Menschen den Weg der (notariellen) Vorsorgevollmacht. Allerdings erkennen viele Banken und Sparkassen diese Vollmachten nicht uneingeschränkt an. Oftmals werden die Bankkunden aufgefordert, die Vollmacht auf einem bankinternen Formular zu erteilen.

Und obwohl etwa das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in einer Broschüre darlegt, dass Banken zur Anerkennung anderer Vollmachten verpflichtet sind, wird dann im nächsten Satz dennoch zur zusätzlichen Verwendung eines bankinternen Formulars geraten. Diese Empfehlung von staatlichen Stellen scheint keine Ausnahme zu sein.

Bedeutet dies, dass das Verlangen der Banken nach hauseigenen Formularen zulässig ist? Oder doch Ausdruck reiner „Willkür“? Kann man sich mithin darauf verlassen, dass man jedenfalls mit einer notariellen Vollmacht genügend aus- bzw. vorgesorgt hat? Und was soll ein Kontoinhaber und Vollmachtgeber in dem Fall machen, in dem von ihm gar keine bankinterne Vollmacht mehr erteilt werden kann, weil er (etwa wegen fortgeschrittener Demenz) zwischenzeitlich geschäftsunfähig geworden ist?

Ziel des Beitrags ist es, die bestehende Rechtslage zu erörtern und der Frage nachzugehen, ob Banken und Sparkassen im Rahmen von Bankgeschäften zur Anerkennung von (notariellen) Vorsorgevollmachten verpflichtet sind. Weiterhin werden Vorschläge herausgearbeitet, um der notariellen Praxis den Umgang mit dieser Problematik zu erleichtern.

NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-10-31
  • ⚙258009
  • notbz - zeitschrift für die notarielle beratungs- und beurkundungspraxis
  • NotBZ 2025, 401-408
  • Walter Böhringer
Ausgewählte Anmeldungen zum Stiftungsregister (Teil 1)

Voraussichtlich zum 1.1.2026 wird in Deutschland ein bundeseinheitliches Stiftungsregister mit Publizitätswirkung geschaffen, das vom Bundesamt für Justiz als Registerbehörde geführt wird. Durch das Stiftungsregister soll die Teilnahme der rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts am Rechtsverkehr erleichtert und die Transparenz der Stiftungen erhöht werden. Insbesondere der Nachweis der Existenz und der Vertretungsberechtigung der Mitglieder ihres Vorstands, ihrer besonderen Vertreter und ihrer Liquidatoren schafft Rechtssicherheit. Für alle Teilnehmer am Rechtsverkehr soll das Stiftungsrecht verlässlicher, übersichtlicher und verständlicher werden. Eintragungen in das Stiftungsregister setzen eine Anmeldung in öffentlicher Beglaubigung (§ 129 BGB) voraus.

In seinem zweiteiligen Aufsatz stellt Böhringer im ersten Teil übergreifende Probleme bei der Anmeldung zum Stiftungsregister dar und geht im zweiten Teil (erscheint im nächsten Heft der NotBZ) auf einige ausgewählte Anmeldungen zum Stiftungsregister ein.

  • 2025-10-31
  • ⚙257972
  • notbz - zeitschrift für die notarielle beratungs- und beurkundungspraxis
  • NotBZ 2025, 408-410
  • Tilman Imm; Cornelius Kniepert; Marlene Tannous
Digitalisierung im Notariat – Ausblick

Die Digitalisierung des Notariats schreitet voran und wird mit der Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung und dem digitalen Vollzug von Immobilienkaufverträgen in Kürze weitere Meilensteine erreichen. Dies nehmen Imm, Kniepert und Tannous zum Anlass, um nicht nur diese beiden Gesetzgebungsvorhaben, sondern auch das Strategieprojekt „Notariat 2030“ vorzustellen.

  • 2025-10-02
  • ⚙255312
  • notbz - zeitschrift für die notarielle beratungs- und beurkundungspraxis
  • NotBZ 2025, 361-369
  • Walter Böhringer
Erst-Anmeldungen von Gesellschaften zum Handelsregister – Teil 2: GmbH und AG

Das Handelsregister ist das Publizitätsmittel, das die offenzulegenden Informationen zu den zentralen und wesentlichen Unternehmensdaten für den Rechts- und Geschäftsverkehr bereithält und ihm zugänglich macht. Eintragungen in das Handelsregister setzen eine Anmeldung zum Registergericht voraus. Daneben können Eintragungen bei anderen Registern wie z.B. dem Transparenzregister notwendig werden. Im bereits erschienenen ersten Teil (s. NotBZ 2025, 321) behandelte Böhringer die Erstanmeldungen einer OHG, KG und EWIV. Den Beitrag setzt er in diesem Heft mit einem zweiten Teil zu Erstanmeldungen einer GmbH und AG fort.

  • 2025-10-02
  • ⚙255102
  • notbz - zeitschrift für die notarielle beratungs- und beurkundungspraxis
  • NotBZ 2025, 369-372
  • Thomas Woinar
Abgesang auf die Ausgliederung als Sachagio

Wer bislang Einzelunternehmen als Sachagio gern flankierend zu einer Bargründung oder Barkapitalerhöhung ausgegliedert hat, muss sich von dieser eleganten Gestaltung verabschieden. Nach OLG Celle (OLG Celle v. 13.6.2024 – 9 W 37/24, NotBZ 2025, 57 = GmbHR 2024, 972) hält dies nun auch das Kammergericht (KG v. 16.6.2025 – 22 W 11/25, NotBZ 2025, 379 [in diesem Heft] für unzulässig. Die Begründung ist schwach und es gibt viele gute Argumente für die Zulässigkeit. Die Praxis wird vorläufig damit leben müssen. Es gibt Alternativen, aber auch Situationen, in denen die Ausgliederung als Sachagio noch gangbar ist, wie Woinar in seinem Beitrag zeigt.

PersV - Die Personalvertretung | Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2025-10-31
  • ⚙258025
  • persv - die personalvertretung
  • PersV 2025, 491-495
  • Prof. Dr. Anna Donner de Ceiba
Die Schwerbehindertenvertretung in der Rechtsprechung des BVerwG

Der Beitrag widmet sich den aktuellen Entwicklungen in der höchstrichterlichen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Recht der Schwerbehindertenvertretung und berücksichtigt insoweit sämtliche einschlägige Entscheidungen des BVerwG von 2020 bis August 2025. Die Entscheidungen richten ihren Fokus insbesondere auf die Themengebiete der verfahrens- und prozessrechtlichen Anforderungen bei der Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung sowie deren Bedeutung im militärischen Dienst. Der Beitrag ergeht in Ergänzung zum parallelen Entwicklungsaufsatz (PersV 2024, 538 ff.), der die Rechtsprechung des BAG zum Schwerbehindertenrecht beleuchtet hat.

  • 2025-10-31
  • ⚙257875
  • persv - die personalvertretung
  • PersV 2025, 483-490
  • Dr. Eberhard Baden
Prinzipien des Zusammenspiels von Personalräten, Stufenvertretungen und Gesamtpersonalräten –

Der Beitrag behandelt das Zusammenspiel von Personalräten, Stufenvertretungen und Gesamtpersonalräten und geht dabei kritisch auf eine jüngst ergangene BVerwG-Entscheidung ein, die für das Landesrecht Nordrhein-Westfalen Zuständigkeitsabgrenzungen der besagten Gremien vorgenommen hat.

  • 2025-09-26
  • ⚙254846
  • persv - die personalvertretung
  • PersV 2025, 444-448
  • Lukas Baumgärtel
Rechtsreferendare im Personalvertretungsrecht

Der Beitrag gibt einen bundesweiten Überblick zur Stellung von Rechtsreferendaren im Personalvertretungsrecht und stellt die gesetzgeberischen Intentionen hinter den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen dar.

  • 2025-09-26
  • ⚙254714
  • persv - die personalvertretung
  • PersV 2025, 435-443
  • Prof. Dr. Andreas Nitschke; Prof. Dr. Klaus Krebs
Neue Entwicklungen zur dienstrechtlichen Würdigung von „Nazi-Chats“

In jüngerer Vergangenheit ergingen diverse oberverwaltungsgerichtliche Grundlagenentscheidungen zum nach wie vor umstrittenen und auch gesellschaftspolitisch bedeutsamen Thema der sogenannten „Nazi-Chats“ im Staatsdienst. Der vorliegende Besprechungsaufsatz möchte diese unter besonderer Berücksichtigung einer neuen Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen (PersV 2025, 470) einordnen und für die Zukunft bedeutsame Fragestellungen in den Blick nehmen.

PFB - Praxis Freiberufler-Beratung | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-10-24
  • 🌍 1762300800000
  • ⚙257332
  • pfb - praxis freiberufler-beratung
  • PFB 2025, 302-308
  • Prof. Dr. Alexander Kratzsch
Musterfall: Wegzugsbesteuerung und Gestaltungsmöglichkeiten am Beispiel einer Influencerin

Die zunehmende Internationalisierung wirtschaftlicher Tätigkeiten und der Trend zur ortsunabhängigen Arbeit führen vermehrt dazu, dass vermögende Privatpersonen – darunter auch Influencer – ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern. Eine solche Verlagerung kann erhebliche steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere durch das Auslösen der Wegzugsbesteuerung gemäß § 6 AStG. Ziel dieses Beitrags ist es, praxisnah die rechtlichen Grundlagen und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten anhand eines realitätsnahen Falles zu beleuchten.

  • 2025-09-19
  • ⚙254509
  • pfb - praxis freiberufler-beratung
  • PFB 2025, 280-284
  • Christian Herold
Musterfall: Einbringung in MVZ-GmbH mit Andienungsrecht

Zuweilen ist der Fall anzutreffen, dass eine Praxis oder ein Praxisanteil zunächst in ein MVZ in der Rechtsform der GmbH eingebracht werden und deren Mehrheitsgesellschafter(n) das Recht angedient wird, den Anteil später zu übernehmen. Zwischen der Vereinbarung und der tatsächlichen Übernahme können aber viele Jahre vergehen. Es stellt sich hier in steuerlicher Hinsicht die Frage, wann der Veräußerungsgewinn zu versteuern ist – bereits bei Einbringung mit Vereinbarung des Andienungsrechts oder erst bei „tatsächlichem“ Verkauf, also der Übernahme des Anteils durch den oder die Mehrheitsgesellschafter?

  • 2025-09-19
  • ⚙254458
  • pfb - praxis freiberufler-beratung
  • PFB 2025, 269-273
  • Christian Herold
Gesetzgebung: Was dürfen Freiberufler vom „Investitionsbooster“ erwarten?

Im Juni und im Juli 2025 haben Bundestag und Bundesrat das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ verabschiedet (BT-Drs. 21/323, BT-Drs. 21/629). Nachfolgend stellen wir Ihnen die beschlossenen Änderungen vor.

PinG - PinG Privacy in Germany | Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2025-09-12
  • ⚙254090
  • ping - ping privacy in germany
  • PinG 2025, 228-235
  • Katja Weber; Eva Liebich
Verhindert der Datenschutz die Verwaltungsdigitalisierung im Föderalismus?

Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland zielt darauf ab, Prozesse zu beschleunigen und bürgerfreundlicher zu gestalten, wobei die behördenübergreifende Datennutzung eine zentrale Komponente ist. Obwohl die Datenschutz-Grundverordnung häufig als Hemmnis wahrgenommen wird, liegt das Hauptproblem bei der Verwaltungsdigitalisierung nicht im Datenschutzrecht selbst, sondern in strukturellen, technischen und föderalen Umsetzungsdefiziten. Oft wird aber der Datenschutz als Blockade empfunden, weil es an klaren Verantwortlichkeiten, interoperablen Infrastrukturen und gemeinsamen Standards fehlt. Dabei sollte der Datenschutz vielmehr als regulatorischer Rahmen für eine vertrauenswürdige und rechtssichere Digitalisierung verstanden werden.

  • 2025-09-12
  • ⚙253979
  • ping - ping privacy in germany
  • PinG 2025, 215-222
  • Dr. Ines Duhanic; Dr. h. c. Marit Hansen
Datenschutz und Privatheit im digitalen Machtgefälle: Bedrohungen für vulnerable Gruppen

Die Digitalisierung durchdringt alle Lebensbereiche und bringt große Vorteile mit sich. Doch gerade für vulnerable Gruppen wie Frauen, Mitglieder der LGBTQ+-Community und Opfer von Stalking oder häuslicher Gewalt birgt sie auch erhebliche Risiken. Im digitalen Raum entsteht ein oft unsichtbares Machtgefälle, in dem persönliche Daten zu einem Werkzeug für Missbrauch und Kontrolle werden können.1 Anhand von Beispielen zeigt dieser Artikel auf, wie gerade vulnerable Gruppen besonderen Risiken ausgesetzt sind. Die folgende Analyse umfasst KI‑Systeme, die auf Basis ihrer Trainingsdaten bestehende Verzerrungen fortschreiben, sowie datenschutzrelevante Anwendungen wie Smart Homes im privaten Umfeld, Zyklus-Tracking-Apps, Ortungstechnologien (etwa Apple AirTags) und KI‑gestützte Begleiter. Unser Ziel ist es, fundierte Einblicke zu bieten, um die zugrunde liegenden Mechanismen dieses digitalen Machtgefälles zu verstehen und proaktive rechtliche sowie technologische Anpassungen zur Stärkung der Daten-Fairness2 und digitaler Souveränität zu fördern.

1) Im europäischen Datenschutzrecht ist der Schutz vulnerabler Gruppen und das Abfedern digitaler Machtgefälle von zentraler Bedeutung, da der Datenschutz als Grundrecht verstanden wird und jedem Individuum die Kontrolle über seine persönlichen Daten sichert; dies ist entscheidend, um den unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung zu schützen und die digitale Freiheit des Einzelnen, besonders der Schwächeren, in einer zunehmend datengesteuerten Welt zu gewährleisten, s. hierzu Erbs/Kohlhaas/Ambs BDSG § 1 Rn. 3–7.

2) Friedewald et al., Daten-Fairness in einer globalisierten Welt, 2023.

  • 2025-09-12
  • ⚙253926
  • ping - ping privacy in germany
  • PinG 2025, 247-250
  • Fiona Oheim; Valerie Schneider
NGOs im datenschutzrechtlichen Blindspot?

Datenschutz ist allgegenwärtig – ob in der Industrie, im Gesundheitswesen oder bei Tech-Konzernen. Doch während sich Unternehmen längst mit Compliance-Abteilungen und Datenschutzbeauftragten wappnen, bleibt ein Akteur weitgehend unter dem Radar der öffentlichen Debatte: gemeinnützige Organisationen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Zwischen Ehrenamt, Fördergeldern und öffentlicher Mission kämpfen sie mit bürokratischen Hürden, die oft übersehen werden – besonders im datenschutzrechtlichen Kontext. Ziel dieses Beitrags ist es, die systemischen Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf NGOs aufzuzeigen und Optionen für eine differenzierte Anwendung zu diskutieren.

  • 2025-09-12
  • 🌍 1758672000000
  • ⚙253862
  • ping - ping privacy in germany
  • PinG 2025, 223-227
  • Judith de Vries
Quantencomputing – Implikationen für Datenschutz und Datensicherheit

Quantencomputing ist eine disruptive technologische Entwicklung der kommenden Jahre, die mit mehrdimensionalen wirtschaftlich-technologischen Chancen und Risiken einhergeht. Eine geeignete rechtliche Absicherung ihres Einsatzes ist entscheidend, wobei auch und gerade geltende Schutzprinzipien der DSGVO herausgefordert sind. Der nachfolgende Beitrag führt in einige technische Grundsätze der Quantencomputing-Technologie ein. Speziell die Auswirkungen des Quantencomputings auf gängige Verschlüsselungsmethoden sowie die Intransparenz von KI‑Systemen sind im Kontext ihrer regulatorischen Einordnung unter der DSGVO zu untersuchen. Ergänzend werden konkrete Handlungsempfehlungen für Unternehmen aufgeführt.

PIStB - Praxis Internationale Steuerberatung | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-10-31
  • ⚙257908
  • pistb - praxis internationale steuerberatung
  • PIStB 2025, 293-296
  • Dr. Stephan Peters
Einkommensteuer: Keine Ausnahme vom Progressionsvorbehalt bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht

Die Ausnahmen vom Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 1 S. 2 EStG gelten ausschließlich für DBA-freigestellte Einkünfte (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG). Für nicht steuerbare Einkünfte nach § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG gilt die Ausnahme nicht, was insbesondere deshalb unionsrechtskonform ist, weil die Einkünfte nach Nr. 5 sowohl im Rahmen des positiven als auch des negativen Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen sind (BFH 21.5.25, I R 5/22). Die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht führt nicht zu einer vollständigen Gleichstellung mit der unbeschränkten Steuerpflicht. Insbesondere greifen die Ausnahmen aus § 32b Abs. 1 S. 2 Nr. 2 und Nr. 3 EStG nicht in Fällen der fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht, da es bereits an inländischen Einkünften i. S. d. § 49 EStG fehlt und sich die Frage der Anwendung eines DBA gar nicht stellt. Diese Unterscheidung zwischen unbeschränkter und fiktiv unbeschränkter Steuerpflicht setzt sich auch bei der Betrachtung des Unionsrechts fort. Die ausländischen Einkünfte erhöhen die Leistungsfähigkeit, was die Einbeziehung in den Progressionsvorbehalt rechtfertigt. Da der Progressionsvorbehalt sowohl negativ als auch positiv gilt, besteht die vom EuGH geforderte Symmetrie, weshalb auf eine Vorlage an den EuGH verzichtet wurde.

  • 2025-10-02
  • ⚙255284
  • pistb - praxis internationale steuerberatung
  • PIStB 2025, 265-270
  • Dr. Stephan Peters
Abkommensrecht: Niederländische 30 %-Regelung für Arbeitnehmer führt nicht zum Rückfall des Besteuerungsrechts

Der in den Niederlanden erzielte Arbeitslohn ist in Deutschland auch dann steuerfrei zu stellen und nur dem Progressionsvorbehalt zu unterwerfen, wenn er dort nach der 30 %-Regelung teilweise steuerfrei ausgezahlt wurde. Denn dadurch wird keine tatsächliche Nichtbesteuerung bewirkt, sondern es handelt sich um eine pauschale Aufwandsentschädigung. Die Entscheidung setzt die bisherige Linie des BFH fort und zeigt zugleich die Probleme, die sich bei Bestehen von steuerlichen Sonderregelungen im ausländischen Recht (hier 30 %-Regelung) ergeben. Solange entsprechende Begünstigungen nicht zu einer Nichtbesteuerung führen, also in die steuerliche Bemessungsgrundlage im Ausland einbezogen werden, besteht kein Grund zur Korrektur der abkommensrechtlichen Mechanismen durch Anwendung einer Subject-to-Tax-Klausel. Leider hat es der BFH versäumt, greifbare Abgrenzungskriterien für aufwandsbezogene Steuerbefreiungen und abkommensrechtlich zur Nichtbesteuerung führende Normen zu entwickeln.

PN - Praxis Nachhaltigkeit | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-10-02
  • ⚙255172
  • pn - praxis nachhaltigkeit
  • PN 2025, 91-95
  • David Meyn
Praxisnahe KI-Lösung für ESG-Berichte: Wie eine neue Software – auch nach Omnibus – Wirtschaftsprüfern die ESG-Prüfung vereinfacht

Die Omnibus-Verordnung verändert aktuell die Spielregeln für das ESG-Reporting - sowohl für die Unternehmen bei der Berichterstellung als auch für Wirtschaftsprüfer bei der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte. Klar ist mittlerweile, dass Nachhaltigkeitsberichte mehr als Pflicht sind, sie sind ein Werkzeug zur Risikoanalyse. In diesem Szenario stehen auch Wirtschaftsprüfer vor neuen Aufgaben. Hier kann eine neue Software helfen, die mittels KI unterstützt, Berichte effizient und präzise zu erstellen, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden. In dem Beitrag stellen wir Ihnen die Prüfsoftware und deren Anwendung vor.  

  • 2025-10-02
  • ⚙255085
  • pn - praxis nachhaltigkeit
  • PN 2024, 10-13
  • IWW Institut
Nur wer CO2 einspart, bekommt Kredit!: Banken setzen Unternehmen ehrgeizige Vorgaben auf dem Weg zur Klimaneutralität

Viele Unternehmen machen derzeit eine ganz neue Erfahrung, wenn sie mit ihrer Hausbank über einen Kredit verhandeln. Sie müssen bei Sparkasse, Volksbank oder Großbank nicht nur ihre Kreditwürdigkeit nachweisen, die Bank will von ihren Firmenkunden auch wissen, wie sie ihre CO2-Emissionen reduzieren und insgesamt nachhaltiger operieren. Eine Analyse des Handelsblatts zur Klimastrategie der Deutschen Bank bestätigt: Für die Branchen Öl und Gas, Energie, Automobil und Stahl gibt es bereits jetzt Ziele, die Unternehmen einhalten müssen, um Kredite bei der Deutschen Bank zu erhalten. In der Zementbranche schreibt die Bank ihren Kunden eine CO2-Verringerung von 29 % bis 2030 vor. Neu hinzukommen Netto-Null-Pläne (CO2-Emissionen werden auf ein Minimum reduziert und die verbleibenden Emissionen aus der Atmosphäre entfernt) für die Branchen Kohlebergbau, Zement und Schifffahrt bis 2050. So hat die Deutsche Bank also im Firmenkundengeschäft für 55 % der finanzierten CO2-Emissionen einen Pfad in Richtung Klimaneutralität festgelegt. Bereits ab 2026 verlangt das Institut von energieintensiven Unternehmen Pläne, wie sie klimaneutral werden wollen. Als Ausgleich zu Kunden, deren Emissionspfad nicht mit dem Netto-Null-Ziel übereinstimmt, benötigt das Institut andere Kunden, die ehrgeizigere Klimaziele vorweisen.Betroffen von solchen Krediteinschränkungen sind keinesfalls nur Großkonzerne, sondern auch mittelständische Unternehmen. Was die Banken wissen wollen und was die Unternehmen berichten müssen, lesen Sie indem vorliegenden Beitrag.

  • 2025-10-02
  • ⚙255059
  • pn - praxis nachhaltigkeit
  • PN 2024, 95-99
  • Dr. phil. Tobias Schnell
Greenmarketing: Ökolabel: Wettbewerbsvorteile für Unternehmen

Ökolabel sind ein effizientes Kommunikationsmittel – wenn sie maßvoll angewandt werden und verstanden werden. Es liegt in der Hand der Unternehmen, mit zielgerichteter und sparsamer Auswahl wirklich relevanter Ökolabel zu diesem Zustand beizutragen. Richtig eingesetzt erlauben Ökolabel Wiedererkennbarkeit, das schnelle Vermitteln von ökologischen Statements und führen zum Vertrauensvorschuss von Konsumenten. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Beitrag.

  • 2025-10-02
  • ⚙255043
  • pn - praxis nachhaltigkeit
  • PN 2024, 53-55
  • IWW Institut
Nachhaltigkeit für Unternehmen: Der Druck wächst: Wer nicht nachhaltig handelt, verliert Kunden, Mitarbeitende und Reputation

Ab 2025 sind alle nach handelsrechtlichen Größenmerkmalen großen Unternehmen betroffen, die ESRS-Richtlinie (European Sustainability Reporting Standards: Regelwerk, das Inhalt und Form der Nachhaltigkeitsberichte vorgibt) umzusetzen und ihrer Berichtspflicht entsprechend nachzukommen. Lediglich die börsennotierten Kleinstunternehmen sind von der ausgeweiteten Nachhaltigkeitsberichtspflicht ausgenommen. Aber allein auf die Gesetzgebung zu schauen, genügt bei weitem nicht: Unternehmen – ob groß oder klein – müssen nach tragfähigen Lösungen suchen, um langfristig bestehen zu können. Nachhaltiges Handeln und weitsichtiges Wirtschaften sind existenziell geworden und müssen mit dem Tagesgeschäft in Einklang gebracht werden.

  • 2025-10-02
  • ⚙255040
  • pn - praxis nachhaltigkeit
  • PN 2024, 165-168
  • Mia Angelov
Steuerung und Überwachung von ESG-Regeln: Interne Kontrollsysteme: Entscheidend für einen erfolgreichen CSRD-Bericht

Mehr als 15.000 Unternehmen in Deutschland müssen in den nächsten Jahren einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen. Dazu verpflichtet sie die Corporate Sustainability Directive (CSRD) der EU. Um die Anforderungen an Datenverlässlichkeit und Transparenz zu erfüllen, brauchen Unternehmen ein internes Kontrollsystem (IKS), das ihre Angaben sichert, prüft und plausibel macht. In diesem Beitrag erklärt Mia Angelov, wie Unternehmen ein solches System etablieren und CSRD-konform gestalten können.

  • 2025-09-19
  • ⚙254402
  • pn - praxis nachhaltigkeit
  • PN 2024, 165-168
  • Mia Angelov
Steuerung und Überwachung von ESG-Regeln: Interne Kontrollsysteme: Entscheidend für einen erfolgreichen CSRD-Bericht

Mehr als 15.000 Unternehmen in Deutschland müssen in den nächsten Jahren einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen. Dazu verpflichtet sie die Corporate Sustainability Directive (CSRD) der EU. Um die Anforderungen an Datenverlässlichkeit und Transparenz zu erfüllen, brauchen Unternehmen ein internes Kontrollsystem (IKS), das ihre Angaben sichert, prüft und plausibel macht. In diesem Beitrag erklärt Mia Angelov, wie Unternehmen ein solches System etablieren und CSRD-konform gestalten können.

  • 2025-09-12
  • ⚙253907
  • pn - praxis nachhaltigkeit
  • PN 2025, 91-95
  • David Meyn
Praxisnahe KI-Lösung für ESG-Berichte: Wie eine neue Software – auch nach Omnibus – Wirtschaftsprüfern die ESG-Prüfung vereinfacht

Die Omnibus-Verordnung verändert aktuell die Spielregeln für das ESG-Reporting - sowohl für die Unternehmen bei der Berichterstellung als auch für Wirtschaftsprüfer bei der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte. Klar ist mittlerweile, dass Nachhaltigkeitsberichte mehr als Pflicht sind, sie sind ein Werkzeug zur Risikoanalyse. In diesem Szenario stehen auch Wirtschaftsprüfer vor neuen Aufgaben. Hier kann eine neue Software helfen, die mittels KI unterstützt, Berichte effizient und präzise zu erstellen, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden. In dem Beitrag stellen wir Ihnen die Prüfsoftware und deren Anwendung vor.  

PStR - Praxis Steuerstrafrecht | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-10-17
  • 🌍 1761177600000
  • ⚙257050
  • pstr - praxis steuerstrafrecht
  • PStR 2025, 245-248
  • Frank Peter
Schwarzlohnzahlungen: Berechnungsgrundlagen bei Schwarzlohnzahlungen – was ist das geringere Übel?

Schwarzlohnzahlungen Berechnungsgrundlagen bei Schwarzlohnzahlungen – was ist das geringere Übel? Der Umfang der Schuld bei Straftaten der Beitragsvorenthaltung gem. § 266a StGB – insbesondere im Zusammenhang mit illegalen, jedoch versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen wie Schwarzlohnzahlungen und Scheinrechnungen – wird in hohem Maße durch das ermittelte Bruttoentgelt bestimmt. Dieses orientiert sich an sozialversicherungsrechtlichen Maßstäben und wurde lange durch die „2/3-Methode“ ­geprägt. In der Praxis wird zunehmend eine neue Berechnungsmethode angewandt, ­sodass sich folgende Frage aufdrängt: Welche Methode ist zu wählen? Der Beitrag beantwortet diese Frage.

PU - Praxis der Unternehmensnachfolge | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-10-17
  • 🌍 1761264000000
  • ⚙256946
  • pu - praxis der unternehmensnachfolge
  • PU 2025, 131-137
  • Susanne Klier
Wer in Generationen denkt, braucht mehr als gute Absichten : Familienverfassung schafft Orientierung

Familienunternehmen leben von klaren Beziehungen. Mit wachsender Gesellschafterzahl, Generationenwechsel, externer Geschäftsführung oder Regulierungs- und Finanzierungsanforderungen steigt das Risiko von Konflikten, Entscheidungsstaus und Wertverlust. Eine Familienverfassung schafft Orientierung: Sie bündelt Werte, Ziele und Regeln für Eigentum, Rollen, Nachfolge und Kommunikation und macht die Familie als Gesellschaftergremium handlungsfähig. Der Beitrag zeigt, wie eine Familienverfassung Stabilität, Geschwindigkeit und Vertrauen erhöht und liefert konkrete Schritte, um vom Vorsatz zur wirksamen Umsetzung zu kommen.

RAW - Recht Automobil Wirtschaft | dfv Mediengruppe, Frankfurt am Main

  • 2025-09-19
  • ⚙254515
  • raw - recht automobil wirtschaft
  • RAW 2025, 108-115
  • Juliane Hilf; Caspar Sachs; Jonas Köster; Alex Schmidtke
Leitplanken für den Wandel – Die Automobil- und Verkehrspolitik der neuen Bundesregierung

Der Beitrag analysiert die automobil- und verkehrspolitischen Maßnahmen der neuen Bundesregierung im Lichte des Aktionsplans für die Automobilindustrie der EU. Adressiert werden Akteurinnen und Akteure der Automobil- und Zulieferindustrie, Juristinnen und Juristen, Verbände sowie politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger. Es wird aufgezeigt, welche regulatorischen Veränderungen in der neuen Legislaturperiode zu erwarten sind und in welchem Verhältnis die nationalen zu den europäischen Zielen stehen

  • 2025-09-19
  • ⚙254511
  • raw - recht automobil wirtschaft
  • RAW 2025, 183-186
  • Christoph Thole
Erfolglose Klimaklage gegen RWE nach § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB

Mit Urteil vom 28. 5. 2025 hat das OLG Hamm eine „Klimaklage“ gegen den Energieversorger RWE abgewiesen. Das ausführliche Urteil wird für eine breite Diskussion sorgen, weil das OLG zwar die Klage abgewiesen hat, aber entgegen dem bisher wohl vorherrschenden Meinungsbild annahm, entsprechende Unterlassungsklagen gegen private Unternehmen wegen CO2-Emissionen ließen sich schlüssig begründen. Die Anmerkung greift neuralgische Punkte der Urteilsbegründung auf und bespricht das Urteil kritisch.

  • 2025-09-19
  • ⚙254508
  • raw - recht automobil wirtschaft
  • RAW 2025, 176-181
  • Burkard Wollenschläger; Julius Müller-Kassner
Aktuelle Entwicklungen rund um die CO2-Flottengrenzwerte

Die Regulierung der CO2-Emissionen von Kraftfahrzeugen ist wieder in den Fokus rechtlicher und politischer Diskussionen gerückt. Strengere CO2-Vorgaben und ein in Europa schwächelnder Absatz von Elektrofahrzeugen haben den Druck auf Fahrzeughersteller zur Erreichung der sog. CO2-Flottengrenzwerte erhöht, bei deren Überschreitung empfindliche Strafzahlungen drohen. In Brüssel hat man die Forderungen nach einer Anpassung der EU-weiten CO2-Flottenziele gehört: Mit der Verordnung (EU) 2025/1214 vom 17. 6. 2025 gewährt die Europäische Union den Fahrzeugherstellern zusätzliche Flexibilität bei der Einhaltung der CO2-Flottenziele in den Jahren 2025 bis 2027. Der EU-Gesetzgeber bleibt im Rahmen der Flottengrenzwerte auch weiterhin gefordert: Noch in diesem Jahr muss die Europäische Kommission eine Methode entwickeln, anhand derer die sog. Lebenszyklusemissionen von Kraftfahrzeugen berechnet und gemeldet werden können. Dieser Beitrag skizziert den Rechtsrahmen der CO2-Flottengrenzwerte für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge anhand der Regelungshistorie und der vom Gesetzgeber gewählten Regulierungsmechanismen. Auf dieser Grundlage lassen sich die zwei herausstechenden aktuellen Entwicklungen erklären: Zum einen die neue „Flexibilisierungsverordnung“, die industriepolitische und klimapolitische Ziele der EU auf pragmatische Weise in Einklang bringen möchte. Zum anderen die bevorstehende Einführung einer Lebenszyklusbetrachtung, die eine Anpassung der bisherigen Bilanzierungsregeln für CO2-Emissionen anstrebt.

  • 2025-09-19
  • ⚙254497
  • raw - recht automobil wirtschaft
  • RAW 2025, 130-135
  • Susanne Wende
Die Omnibus-Pakete der Europäischen Kommission: Aktueller Stand der Gesetzgebungsverfahren und Auswirkungen auf die Automobilindustrie

In ihrem Arbeitsprogramm 2025 hat sich die Europäische Kommission aufgegeben, die bürokratischen Belastungen für Unternehmen in der EU zu reduzieren. Im ersten Halbjahr 2025 hat die Kommission bereits Entwürfe für mehrere Gesetzespakete vorgelegt, mit denen nachhaltigkeitsbezogene Berichts- und Sorgfaltspflichten besser miteinander verzahnt und insgesamt verschlankt werden sollen. Das Europäische Parlament und der Rat haben die Entwürfe bereits mit eigenen Änderungsvorschlägen kommentiert. Der folgende Beitrag stellt die Kernelemente der vier aktuell diskutierten Omnibus-Pakete dar und zeigt mögliche Auswirkungen auf die Automobilindustrie auf.

  • 2025-09-19
  • ⚙254487
  • raw - recht automobil wirtschaft
  • RAW 2025, 135-142
  • Martin Egner; Charlotte Matheis
Offenlegung und Geheimnisschutz – Ausblick auf die zu erwartende Umsetzung der neuen Produkthaftungsrichtlinie

Am 9. 12. 2024 ist die neue Produkthaftungsrichtlinie der EU in Kraft getreten. Diese beinhaltet teils erhebliche Verschärfungen des gegenwärtigen Haftungsregimes, auf welche sich (potentiell) betroffene Unternehmen frühzeitig vorbereiten sollten. Zu den entsprechenden Haftungsverschärfungen gehört insbesondere auch, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Verpflichtung zur Offenlegung von Beweismitteln bestehen kann. Dieser Beitrag soll als Orientierung dafür dienen, was bei der Umsetzung dieser Offenlegungspflichten ins deutsche Recht zu erwarten ist.

  • 2025-09-19
  • ⚙254469
  • raw - recht automobil wirtschaft
  • RAW 2025, 163-170
  • Anton Staib
Zwei Jahre EU-Batterieverordnung – bahnbrechend, aber auch bürokratisch

Die EU-Batterieverordnung VO (EU) 2023/1542 regelt den gesamten Lebenszyklus einer Batterie. Durch neuartige, komplexe und auch bürokratische Regelungen bereitet sie den Automobilherstellern einigen Aufwand. Diese sind in mehrerer Hinsicht Adressaten der Verordnung. Die Verordnung ist seit dem 17.8.2023 und damit seit circa zwei Jahren in Kraft. Der folgende Aufsatz gibt einen Überblick über rechtliche Fragen, die sich bei ihrer Umsetzung stellen können, und schlägt mögliche Lösungsansätze vor.

  • 2025-09-19
  • ⚙254440
  • raw - recht automobil wirtschaft
  • RAW 2025, 170-176
  • Joachim Rung; Florian Rast
Quo vadis EU-Altfahrzeugverordnung?

Bereits seit über zwei Jahren liegt nun der Entwurf der EU-Kommission für eine Altfahrzeugverordnung vor und der Trilog ist immer noch nicht gestartet. Dieser Beitrag beleuchtet den aktuellen Verfahrensstand und gibt einen Ausblick auf die möglichen Streitthemen im Trilog-Verfahren. Ein besonderer Fokus liegt auf der kürzlich veröffentlichten Position des Rates.

  • 2025-09-19
  • ⚙254433
  • raw - recht automobil wirtschaft
  • RAW 2025, 123-129
  • Benedikt Wolfers; Nils Schlenkhoff
Telefahren: Deutschland ermöglicht erstmals in Europa kommerzielle Nutzung ferngelenkter Kraftfahrzeuge durch nationale Pilot-Regulierung

Mit der Ende Juli 2025 veröffentlichten Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für ferngelenkte Kraftfahrzeuge (StVFernLV) und dem weltweit ersten Gesetz zu autonomen Fahrfunktionen im Jahr 2021 schließt Deutschland mit der StVFernLV abermals eine auf internationaler und europäischer Ebene bestehende Regelungslücke in dem Bereich moderner Mobilitätskonzepte. So wie die deutsche Regulierung zu hoch- oder vollautomatisierten und autonomen Fahrfunktionen sich wenig später in ähnlichen Pendants auf europäischer Ebene spiegelte, könnte auch die neue deutsche Pilot-Regulierung zum ferngelenkten Fahren von Kraftfahrzeugen den Weg für einen europäischen Harmonisierungsrechtsakt ebnen. Ob dies geschieht, wird von der Anwendung der neuen Verordnung in der Praxis abhängen. Die Anwender der Technologie zeigten sich zunächst jedenfalls begeistert. Das ist Anlass genug, die Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung und deren wichtigste Anwendungsfragen vorzustellen:

  • 2025-09-19
  • ⚙254427
  • raw - recht automobil wirtschaft
  • RAW 2025, 143-149
  • Frederic Geber
KI-Verordnung und deren Auswirkungen auf das autonome Fahren

Die EU-KI-Verordnung enthält neue Anforderungen für KI-Systeme in autonomen Fahrzeugen. Der Beitrag analysiert, wie sich diese Vorgaben in das bestehende Fahrzeugregulierungsrecht integrieren lassen, welche neuen Pflichten sich daraus für Hersteller und Behörden ergeben und inwieweit bestehende Regelungen des Typgenehmigungsrechts als Grundlage für eine sektorspezifische Umsetzung der KI-Regulierung dienen können. Ziel ist eine praxisgerechte Einbindung der KI-Verordnung in das Fahrzeugregulierungsrecht.

  • 2025-09-19
  • 🌍 1758758400000
  • ⚙254379
  • raw - recht automobil wirtschaft
  • RAW 2025, 115-122
  • Daniel Arand; Volker Popp; Martin Neukirchner; Lilia Kämpfer; Nima Moshgbar
Zölle, Zündstoff und Zukunft: Wie Handelskonflikte die Autoindustrie verändern

Aktuelle internationale Spannungen und Handelskonflikte führen zur Androhung und Einführung neuer Zölle, die auch die Automobilindustrie beeinträchtigen können. Der Artikel untersucht die Mechanismen und mögliche wirtschaftliche Folgen dieser Entwicklungen und bietet praxisorientierte Handlungsempfehlungen für Hersteller und Zulieferer. Lösungen für mögliche Absatzeinbußen umfassen die Einrichtung einer „Tariff-Task-Force“, Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität und Strategien zur Optimierung des Produktionsnetzwerks.

  • 2025-09-19
  • ⚙254368
  • raw - recht automobil wirtschaft
  • RAW 2025, 158-163
  • Ingo Theusinger; Zoé Flöer
Herausforderung Zwangsarbeit – rechtlicher Rahmen und Berücksichtigung in operativer Umsetzung und (Nachhaltigkeits-)Strategie

Zwangsarbeit ist seit Jahrzehnten ein gesellschaftliches und ökonomisches Problem. Die dadurch generierten Gewinne führen zu weiterer Ausbeutung, stärken organisierte Kriminalität, erhöhen das Korruptionsrisiko und untergraben rechtsstaatliche Strukturen. Die wirksame Bekämpfung von Zwangsarbeit liegt daher im Interesse von Staaten und Unternehmen. Dieser Beitrag beleuchtet wesentliche gesetzliche Vorgaben für Unternehmen gegen Zwangsarbeit, insbesondere die EU-Zwangsarbeitsverordnung, geht auf die operative Umsetzung ein und schließt mit einem Blick auf die (strategischen) Aufgaben der Geschäftsleitung.

  • 2025-09-19
  • ⚙254356
  • raw - recht automobil wirtschaft
  • RAW 2025, 186-192
  • Tobias André
Schnelllade-Infrastruktur und „Inhouse“-Privileg bei Bestandskonzessionen: Fortwirkende Suspendierung des Kartellvergaberechts trotz Privatisierung?

Mit Urteil der Großen Kammer vom 29. 4. 2025 hat der EuGH eine im Markt für E-Mobilität mit (Hoch-)Spannung erwartete entgegen zu wirken. Die Frage, ob und unter welchen Umständen dieses Regelungsanliegen auch bei der nachträglichen Ergänzung von ursprünglich privilegiert direktvergebenen Bestandskonzessionen Geltung beansprucht, war Gegenstand eines Vorabentscheidungsersuchens des OLG Düsseldorf.

RdF - Recht der Finanzinstrumente | dfv Mediengruppe, Frankfurt am Main

  • 2025-10-02
  • ⚙255316
  • rdf - recht der finanzinstrumente
  • RdF 2025, 204-211
  • Götz Weitbrecht; Charlotte Strehlke-Verkühlen
BFH-Entscheidung I R 3/21 zum wirtschaftlichen Eigentum – der Nebel lichtet sich

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich erneut mit dem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums und auch mit Fragen des Missbrauchs in Wertpapierleihefällen beschäftigt. Diese Entscheidung bringt eine deutliche Klarstellung und nochmals auch Abgrenzung zum Urteil des BFH vom 18.8.2015 – I R 88/13. Sie ist wesentlich insbesondere für alle Befassungen rund um Wertpapierleihen im Allgemeinen sowie sog. Cum/Cum-Geschäfte und strukturierte Wertpapierleihen im Besonderen. Im nachfolgenden Beitrag stellen die Verf. die Entwicklung der Rechtsprechung des BFH zu den Fragen des wirtschaftlichen Eigentums sowie zu möglichen künftigen Missbrauchsprüfungen in solchen Fällen dar.

  • 2025-10-02
  • ⚙255245
  • rdf - recht der finanzinstrumente
  • RdF 2025, 180-187
  • Alexander von Rummel; Guido Waßmuth
Kapitalanleger-Musterverfahren nach dem KapMuG 2024

Mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) sollen Massenverfahren mit kapitalmarktrechtlichem Bezug effizient erledigt werden können, indem die Tatsachen- und Rechtsfragen, die sich in einer Vielzahl von Fällen stellen, vorab einheitlich für alle Verfahren entschieden werden. Im Jahr 2005 eingeführt, ist das Gesetz im Jahr 2012 einer ersten Novellierung unterzogen worden. Am 20.7.2024 ist nun eine weitere, grundlegende Reform des KapMuG in Kraft getreten. Unter Erläuterung der Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage gibt der nachfolgende Beitrag einen Überblick über die neue Struktur des KapMuG, beschreibt den typischen Verfahrensablauf und diskutiert ausgewählte Zweifelsfragen in Bezug auf das reformierte Gesetz.

  • 2025-10-02
  • ⚙255238
  • rdf - recht der finanzinstrumente
  • RdF 2025, 220-227
  • Adrian Aldinger; Karl Hinn
RdF-Länderreport Luxemburg: Aktuelle Entwicklungen im Aufsichts-, Zivil- und Steuerrecht für den Kapitalmarkt

Seit der letzten Ausgabe dieses Länderberichts im September 2023 (Aldinger/Hinn, RdF 2023, 218) gab es v. a. im Bereich des Aufsichtsrechts bedeutende Neuerungen. Änderungen im Steuerrecht blieben überschaubar. Im Bilanzrecht gab es dagegen keine bemerkenswerten Änderungen mit Bezug auf Finanzinstrumente. Im nachfolgenden Beitrag werden diese Entwicklungen dargestellt und kritisch gewürdigt.

  • 2025-10-02
  • ⚙255217
  • rdf - recht der finanzinstrumente
  • RdF 2025, 212-219
  • Marcus Helios; Bettina Maaß
Verschärfung der französischen Quellensteuervorschriften für Dividenden(-äquivalente) – Folgen für die deutsche Finanzindustrie?

Die Verschärfung der französischen Quellensteuervorschriften durch das Finanzgesetz 2025 führt zu einer Veränderung des Handels mit französischen Aktien und auch Derivaten, die auf französische Aktien referenzieren. Der nachfolgende Beitrag zeigt den Wirkungsmechanismus der Neuregelungen auf und beleuchtet u. a. die steuerlichen Folgen für die deutsche Finanzindustrie.

  • 2025-10-02
  • ⚙255203
  • rdf - recht der finanzinstrumente
  • RdF 2025, 188-195
  • Jens Steinmüller; Christian Peterseim
Neue Fallstricke für Immobilienfonds durch das Wachstumschancengesetz

Das Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024 soll die Rahmenbedingungen für Wachstum, Investitionen und Innovationen verbessern, bringt aber auch Steuerverschärfungen für Investmentfonds. Betroffen sind zum einen Inbound-Fälle, bei denen in- oder ausländische Investmentfonds Veräußerungsgewinne im Rahmen von Share Deals erzielen, die mehrheitlich Inlandsimmobilien betreffen. Zum anderen sind Outbound-Fälle betroffen, bei denen Anleger eines Investmentfonds bzw. eines Spezial-Investmentfonds nicht auf besondere investmentsteuerliche Regeln für Auslandsimmobilien berufen können, wenn bestimmte Voraussetzungen im Hinblick auf die steuerliche Vorbelastung im Ausland nicht erfüllt sind. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Änderungen und zeigt auf, über welche Fallstricke die Fondspraxis künftig nicht stolpern sollte.

  • 2025-10-02
  • ⚙255070
  • rdf - recht der finanzinstrumente
  • RdF 2025, 196-203
  • Susanne Hemme; Stefan Weinberger; Sonia Ahauari
Grunderwerbsteuerliche Aspekte bei KVG- und Fonds(um)strukturierung

Die grunderwerbsteuerliche Behandlung von Immobilienfonds wirft in der Praxis zahlreiche komplexe Fragen auf – insbesondere im Hinblick auf die Zurechnung von Grundstücken, die Strukturierung von Investments sowie die steuerliche Einordnung typischer Transaktionen und Umwandlungsvorgänge. Insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender wirtschaftlicher Verunsicherung, die auch durch das gestiegene Zinsniveau bedingt ist, gewinnen Restrukturierungsmaßnahmen innerhalb bestehender Fondsstrukturen zunehmend an Bedeutung. In diesem Kontext rückt die Grunderwerbsteuer in den Fokus. Denn mit Steuersätzen zwischen 3,5 % und 6,5 % kann sie zu einem erheblichen Renditefaktor werden. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet insbesondere die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer und inländischen sowie ausländischen Immobilien-Sondervermögen, und nimmt auch Stellung zu der Frage, ob die Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG bei Verschmelzung von Kapitalverwaltungsgesellschaften und Sondervermögen anwendbar sein kann.

  • 2025-10-02
  • ⚙255066
  • rdf - recht der finanzinstrumente
  • RdF 2025, 164-171
  • Sven Brandt
Novelle des europäischen Verbriefungsrahmenwerks

Die Europäische Kommission hat am 17.6.2025 ein Maßnahmenpaket zur Novellierung des europäischen Regelungsrahmenwerks für Verbriefungen veröffentlicht. Der nachfolgende Beitrag befasst sich überblicksartig mit den wichtigsten vorgesehenen Neuerungen und bewertet diese aus Sicht der Praxis.

  • 2025-10-02
  • ⚙255046
  • rdf - recht der finanzinstrumente
  • RdF 2025, 172-179
  • Andreas Walter; Malte J. Mehrgardt
Grenzen der Einflussnahme von Anlegern auf die Verwaltung von Investmentvermögen

Der Grad des zulässigen Einflusses institutioneller Anleger auf die Verwaltung von Investmentvermögen ist rechtlich umstritten. Während die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Spezialfondsbereich bislang eine stärkere Anlegerbeteiligung duldete, lehnte die Finanzverwaltung sog. Selbststeuerungsfonds bereits unter dem InvStG a. F. ab. Jüngste Entwicklungen – etwa der Entwurf eines neuen Merkblatts der BaFin und ein Beschluss des FG München – verschärfen die Diskussion. Der nachfolgende Beitrag analysiert die Rechtsgrundlagen und ordnet die aktuelle Diskussionslage im nationalen Recht für Sondervermögen ein.

REF - REthinking Finance | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-10-03
  • ⚙255583
  • ref - rethinking finance
  • REF 5/2025, 49-53
  • Rafael Arto-Haumacher
Das Office of the CFO

Globale Marktvolatilität, Entscheidungsdruck sowie die wachsende Bedeutung von Nachhaltigkeit und Innovation haben die CFO-Rolle neu definiert. Heute sind CFOs Brückenbauer zwischen Technologie, Strategie und operativem Geschäft. Sie verantworten nicht nur die finanzielle Stabilität, sondern treiben auch digitale Transformation und Innovationskraft voran. Der Beitrag zeigt an konkreten Use Cases den Nutzen von Künstlicher Intelligenz im Office of the CFO.

  • 2025-10-03
  • ⚙255581
  • ref - rethinking finance
  • REF 5/2025, 4-9
  • Maik Drozdzynski; David Konzept
Absatzprognose mit neuronalen Netzen in der Mineralölbranche

Der Beitrag zeigt, wie ein mittelständisches Mineralölunternehmen mit RapidMiner den Prognosefehler beim Heizölabsatz von mehr als 16% auf 7,7% senken konnte. Nach CRISPDM werden ERP, Wetter und Rohölpreisdaten aufbereitet, ein FeedForwardNetz trainiert und per LowCode automatisiert bereitgestellt. Das Beispiel zeigt: KIForecasts sind auch für kleine ControllingTeams in mittelständischen Unternehmen realisierbar, erfordern aber saubere Daten und Modellpflege.

  • 2025-10-03
  • ⚙255569
  • ref - rethinking finance
  • REF 5/2025, 16-22
  • Holger Glockner; Andreas Neef
Strategic Foresight im Finanzbereich – Zukunft gestalten in unsicheren Zeiten

Der Beitrag skizziert Strategic Foresight als Methode, die über die Perspektiven Weitsicht, Diversität und Reflexivität den Blickwinkel des Finanzbereichs deutlich erweitern kann. Neben einer theoretischen Einführung werden zwei praktische Beispiele zur Zukunft des Zahlungsverkehrs und zur Entwicklung globaler Szenarien als Treiber strategischer Innovation beschrieben.

  • 2025-10-03
  • ⚙255541
  • ref - rethinking finance
  • REF 5/2025, 43-48
  • Sascha Geißler; Aline Werro; Christian Nitzl
Wargaming – spielerisch die Zukunft bewältigen

Strategisches Denken erfordert von Führungskräften verschiedene Fähigkeiten. Zum einen müssen sie verstehen, wie sich die Zukunft entwickeln könnte, und zum anderen, wie sie diese proaktiv mitgestalten können. In einem ständig im Wandel begriffenen Umfeld kann Wargaming helfen, mögliche Handlungsspielräume aufzudecken und erfahrbar zu machen. Wargaming bietet darüber hinaus die Möglichkeit, Entscheidungen und Strategien zu testen. Dabei zeichnet sich Wargaming insbesondere dadurch aus, dass neben Finanzkennzahlen auch Erfahrungen der Beschäftigten mit einfließen. In einem Wargame kann man nicht nur dynamische Szenarien über die Zeit entwickeln, sondern auch sehen, welche Konsequenzen getroffene Entscheidungen im Zusammenspiel mit relevanten Akteuren haben können. Der Beitrag gibt eine Einführung in das Business Wargaming.

  • 2025-10-03
  • ⚙255471
  • ref - rethinking finance
  • REF 5/2025, 24-30
  • Dietmar Helms; Sandra Reinecke; Veronika von Heise-Rotenburg
Asset-Based Financing: eine strategische Finanzierungsalternative?

Start-ups stehen oft vor erheblichem Finanzierungsbedarf. Traditionelle Bankkredite, die hohe Anforderungen an Bonität, Unternehmenshistorie und Gewinnausweis stellen, sind meist nicht zu bekommen. Gleichzeitig ist Eigenkapital nach der Corona-Finanzierungskrise schwerer einzuwerben und mit hohen Renditeerwartungen der Investoren verbunden. Dieser Artikel stellt Asset-Based Financing (ABF) als alternative Finanzierungsmöglichkeit vor, die es Start-ups ermöglicht, spezifische Vermögenswerte zur Kapitalbeschaffung zu nutzen.

  • 2025-10-03
  • ⚙255417
  • ref - rethinking finance
  • REF 5/2025, 31-36
  • Wolfgang Heinrichs
Härtetest für weiche Erfolgsfaktoren

In diesem Beitrag wird eine People-&-Culture-Strategie für die Finanzfunktion in Cluster strukturiert und durch konkrete Checklisten operationalisiert. Mit den Checklisten liegt ein neues „Werkzeug“ bereit, um weiche Erfolgsfaktoren einem Härtetest zu unterziehen, oder – wie Judith Muster formuliert hat – den Pudding an die Wand zu nageln.

  • 2025-10-03
  • ⚙255367
  • ref - rethinking finance
  • REF 5/2025, 10-15
  • Stefan Burkart; Christian Pfennig; Claus Buhleier; Simon Schacht
M&A Finance: Integration der Finanzfunktion am Beispiel der Viessmann-Carrier-Transaktion

Mergers & Acquisitions (M&A) sind zentrale Instrumente zur Umsetzung von Unternehmensstrategien, um Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, neue Märkte zu erschließen und Synergien zu heben. Ein prominentes Beispiel ist der Verkauf von Viessmann Climate Solutions im Jahr 2024 an die börsennotierte Carrier Global Corporation (nachfolgend Carrier) für 12 Mrd. Euro – eine der größten Transaktionen in Deutschland. Der Beitrag zeigt anhand dieser Transaktion, wie integrierte Finanzberichterstattung und die Harmonisierung der Planungsprozesse trotz unterschiedlicher Systeme und Methoden sichergestellt werden können.

  • 2025-10-03
  • ⚙255361
  • ref - rethinking finance
  • REF 5/2025, 54-59
  • Nadine Kammerlander; Dietmar Arzner
Nachfolge in Familienunternehmen

Familienunternehmen sind das Rückgrat der deutschen Wirtschaft: Mehr als 90 Prozent der Unternehmen sind in den Händen einer oder weniger Familien. Sie stellen mehr als die Hälfte der Arbeitsplätze und erwirtschaften die Hälfte des Brutto-Inlandsprodukts. Doch viele Unternehmerfamilien tun sich mit der Regelung der Nachfolge schwer. Familienunternehmen wird vielfach nachgesagt, besonders umsichtig und risikobewusst zu agieren. Doch wenn es um die Frage der Nachfolge geht, unterschätzen viele Unternehmerfamilien, welches Risiko sie eingehen, wenn sie untätig bleiben. Das kann für Familie wie Unternehmen enorme Folgen haben – nicht nur, aber gerade auch in finanzieller Hinsicht. Der Beitrag skizziert das Spannungsfeld der Unternehmensnachfolge unter besonderer Berücksichtigung steuerlicher und vermögenswirtschaftlicher Aspekte.

  • 2025-10-03
  • ⚙255360
  • ref - rethinking finance
  • REF 5/2025, 37-42
  • Arne Aarnink
Strategisches Entscheiden unter Druck

Schiedsrichter im Profifußball sind weit mehr als neutrale Regelhüter: Sie sind Entscheider, Kommunikatoren und Führungskräfte auf dem Rasen. Ihre Entscheidungshilfen lassen sich daher durchaus auf Entscheidungssituationen in Unternehmen übertragen.

RET - REthinking Tax | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-10-02
  • 🌍 1760054400000
  • ⚙255289
  • ret - rethinking tax
  • RET 5/2025, 47-48
  • Götz Kümmerle
Amtsveranlagung in Kassel: Wie ein Pilotprojekt die Steuerberatung grundlegend verändern kann

In Kassel testet die Finanzverwaltung unter dem Projektnamen „Die Steuer macht jetzt das Amt!“ ein Verfahren, das einfache Steuerfälle automatisiert vorveranlagt. Was für viele Bürger und kleine Unternehmen zunächst nach Erleichterung klingt, könnte tiefgreifende Folgen haben – von einer veränderten Arbeitsteilung zwischen Verwaltung, Steuerpflichtigen und Beratern bis hin zu neuen Anforderungen an Tax-Compliance-Systeme.

RIW - Recht der Internationalen Wirtschaft | dfv Mediengruppe, Frankfurt am Main

  • 2025-11-07
  • ⚙258666
  • riw - recht der internationalen wirtschaft
  • RIW 2025, 734-739
  • Christina Griebeler; Sascha Hurst; Steffen Kassik
Länderreport Schweden

Erneut wurde das rechtspolitische Geschehen in Schweden während der aktuellen Berichtsperiode vorwiegend von der angespannten sicherheitspolitischen Lage und einer Niedrigkonjunktur geprägt. Unter anderem orientierte sich die aktuelle Regierung unter Ministerpräsident Ulf Kristersson bei der Haushaltsführung strategisch neu. Die ambitionierten Regeln des schwedischen finanzpolitischen Rahmens sowie das bereits seit Anfang der 1990er Jahre geltende Überschussziel (överskottsmålet) wurden nun auf das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts geändert, bei dem Einnahmen und Ausgaben im Durchschnitt über einen Konjunkturzyklus gleich hoch sein sollen. Haushaltspolitisch liegt der Fokus damit auf größeren Investitionen in Infrastruktur und Sicherheit, insbesondere der Stärkung der Krisenresilienz bestimmter Wirtschaftssektoren. Während einerseits auf die Förderung klimafreundlicher Technologien gesetzt wird, wurden in der aktuellen Berichtsperiode andererseits auch der Steuersatz auf Benzin und Diesel gesenkt sowie die Flugsteuer abgeschafft (hierzu unter II. 2. b)). Einen weiteren Schwerpunkt setzt die schwedische Politik im Verteidigungsbereich. Der schwedische Verteidigungshaushalt, der in den letzten vier Jahren bereits verdoppelt wurde, wird weiter ausgebaut. Im Juni 2025 präsentierte die Regierung zusammen mit Parteien der Opposition hierzu eine Vereinbarung zur kreditfinanzierten Ausweitung der schwedischen Verteidigungsausgaben, um die entsprechenden NATO-Ziele zu erreichen und eine Aufrüstung auch rasch durchzuführen. Die Regierung betonte dabei ihr Ziel, eine breite parlamentarische Verankerung dieser Maßnahmen zu erreichen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258614
  • riw - recht der internationalen wirtschaft
  • RIW 2025, 724-728
  • Miriam Kelly; Susanne Kölbl; Susann Sturm
Länderreport USA

Am 4. 7. 2025 unterzeichnete US-Präsident Donald J. Trump den “One Big Beautiful Bill Act” (OBBBA) – ein umfassendes Gesetzespaket mit dem Schwerpunkt auf Steuern, das tiefgreifende Änderungen für Unternehmen und Privatpersonen mit sich bringt. Der OBBBA verstetigt zentrale Regelungen des in Trumps erster Amtszeit im Jahr 2017 verabschiedeten “Tax Cuts and Jobs Act” (TCJA) und führt neue Maßnahmen ein, die zentrale Elemente aus Trumps Wahlprogramm 2024 aufgreifen. Obwohl der OBBBA ein US-amerikanisches Gesetz ist, hat er dennoch spürbare Auswirkungen auf deutsche Unternehmen mit US-Bezug.

  • 2025-11-07
  • ⚙258545
  • riw - recht der internationalen wirtschaft
  • RIW 2025, 715-720
  • Thomas Kollruss
Progressionsvorbehalt bei doppelter unbeschränkter Steuerpflicht im abkommensrechtlichen Nichtquellen- und Nichtansässigkeitsstaat und DBA-Recht

In dieser Abhandlung wird untersucht, ob der abkommensrechtliche Nichtansässigkeits- und Nichtquellenstaat von DBA-befreiten Einkünften bei doppelter unbeschränkter Steuerpflicht des Steuerpflichtigen den Progressionsvorbehalt anwenden kann, um nicht aus seinem Staatsgebiet stammende Einkünfte bei der Berechnung seines Steuersatzes zu berücksichtigen. Die zentrale Frage ist, ob der abkommensrechtliche Nichtansässigkeits- und Nichtquellenstaat der Einkünfte durch das DBA-Recht gehindert ist, diese DBA-befreiten Einkünfte in seine Steuersatzberechnung einzubeziehen. Die vorliegende Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass der abkommensrechtliche Nichtansässigkeitsstaat des Steuerpflichtigen im bilateralen Verhältnis DBA-befreite Einkünfte nur dann progressionserhöhend in die Berechnung seines Steuersatzes einbeziehen darf, wenn er abkommensrechtlicher Quellenstaat dieser Einkünfte ist. Denn ein DBA-Vertragsstaat, der abkommensrechtlich Nichtansässigkeitsstaat des Steuerpflichtigen ist, ist abkommensrechtlich nur zur Besteuerung der Einkünfte befugt, die aus seinem Staatsgebiet stammen. Dies gilt für die direkte Besteuerung der Einkünfte. Für die indirekte Besteuerung der Einkünfte, für ihren progressionserhöhenden Einbezug in die Besteuerung, kann nichts anderes gelten.

  • 2025-11-07
  • ⚙258540
  • riw - recht der internationalen wirtschaft
  • RIW 2025, 732-734
  • Zakaria Korte; Amira Mastour
Länderreport Marokko

Das Königreich Marokko verfolgt eine reformorientierte Wirtschaftspolitik, die den Investitionsschutz, die Rechtssicherheit und die internationale Integration in den Mittelpunkt stellt. Das Ziel besteht darin, das Land als regionales Investitionszentrum im afrikanischen und mediterranen Raum zu stärken. Die politischen Leitlinien ergeben sich aus den königlichen Reden und legen die Schwerpunkte auf die Modernisierung des Schiedsrechts, faire Wettbewerbsbedingungen und nachhaltige Entwicklung.

  • 2025-11-07
  • ⚙258525
  • riw - recht der internationalen wirtschaft
  • RIW 2025, 728-731
  • Harald Sippel
Länderreport Malaysia

Malaysia befindet sich seit 2022 unter der Führung einer Einheitsregierung unter Premierminister Anwar Ibrahim. Nach einer Phase politischer Fragmentierung gilt die Koalition als stabilisiert, auch wenn sie in einem heterogenen Parteiengefüge operiert. Der Regierungschef hat den Anspruch formuliert, Malaysia zu einer “Madani”-Gesellschaft zu entwickeln – ein Programm, das wirtschaftliche Modernisierung, soziale Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit in den Mittelpunkt stellt. Madani bedeutet wörtlich “zivilisiert” oder “fortschrittlich” und steht für sechs normative Kernwerte – Nachhaltigkeit, Wohlstand, Innovation, Respekt, Vertrauen und Mitgefühl. Ziel ist es, Malaysia zu einer inklusiven, gerechten und wohlhabenden Gesellschaft zu entwickeln, die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stärkt und zugleich wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, soziale Fürsorge und ökologische Verantwortung miteinander verbindet.

  • 2025-11-07
  • ⚙258473
  • riw - recht der internationalen wirtschaft
  • RIW 2025, 706-715
  • Holger Fleischer; Sevgican Aydin
Aufsätze: Türkisches Konzernrecht: Ein Mosaik aus deutschen, schweizerischen und französischen Rechtssteinen

Der vorliegende Beitrag erläutert die Grundstrukturen und Hintergründe der türkischen Konzernrechtskodifikation von 2012. Er zeigt auf, wie der türkische Reformgesetzgeber Regelungselemente aus dem deutschen, schweizerischen und französischen Recht zu einem neuen Ganzen zusammengefügt hat. Anschließend fragt er in einem rechtspolitischen Rondo nach den Erträgen der Neukodifikation für eine Reform des hiesigen Konzernrechts.

  • 2025-11-07
  • ⚙258468
  • riw - recht der internationalen wirtschaft
  • RIW 2025, 701-705
  • Fabian Walden; Kilian Gramsch
Update aus der Praxis: Beteiligung Dritter am Verfahren vor dem Commercial Court – Einflussmöglichkeiten, Verfahrenssprache und Interventionswirkung

Im Rahmen der RIW-Reihe “Update aus der Praxis” beleuchten Kristina Weiler und Dr. Nicholas Schoch, Rechtsanwälte der Sozietät Freshfields in Hamburg und Frankfurt a. M., gemeinsam mit Kollegen alle zwei Monate die neuesten Praxisentwicklungen des europäischen und internationalen Wirtschafts- und Prozessrechts. Dabei greifen sie auf ihre umfangreiche Beratungspraxis in den Bereichen Litigation & Arbitration sowie Investigations, Compliance und Risk & Crisis Management zurück und bewerten die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf Unternehmen und Berater.

  • 2025-11-07
  • ⚙258429
  • riw - recht der internationalen wirtschaft
  • RIW 2025, 720-724
  • Bettina Mertgen
Zwischen den Mächten: Deutsche Unternehmen im geopolitischen Spannungsfeld zwischen USA und China

Die geopolitische Lage verlangt deutschen Unternehmen einiges ab, insbesondere die Handelskonflikte mit den USA sorgen für viel Unsicherheit im Markt. Ganz hilflos sind die Unternehmen dieser Situation allerdings nicht ausgesetzt.

  • 2025-10-02
  • ⚙255183
  • riw - recht der internationalen wirtschaft
  • RIW 2025, 633-636
  • Constantin Frank-Fahle; Marcel Trost
Von der Leitidee zur Compliance-Pflicht: Emiratisierung in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Die Emiratisierung ist im Privatsektor der Vereinigten Arabischen Emirate vom politischen Leitmotiv zur harten Compliance-Pflicht geworden: Quoten steigen jährlich, NAFIS beschleunigt die Rekrutierung und Bußgelder treffen Verstöße spürbar. Was gilt für Mainland-Unternehmen und KMU in 14 Schlüsselsektoren, warum Freihandelszonen bislang ausgenommen sind – und weshalb sich das ändern kann. Der vorliegende Beitrag ordnet die Regeln, zeigt Risiken und gibt praxisnahe Handlungsoptionen für HR und Management.

  • 2025-10-02
  • ⚙255139
  • riw - recht der internationalen wirtschaft
  • RIW 2025, 636-639
  • Lutz Kaiser; Alexander C. Dy; Andrei Nico P. Nuñez; Ronya Goedicke
Länderreport Philippinen

In den letzten Jahren hat die philippinische Regierung ihre Bemühungen darauf ausgerichtet, die wirtschaftliche Dynamik angesichts sich wandelnder globaler und nationaler Herausforderungen aufrechtzuerhalten. Während das Land weiterhin mit der Erholung nach der Pandemie, geopolitischen Spannungen und internen Forderungen nach Strukturreformen zu kämpfen hat, setzt es auf Steuer-, Regulierungs- und institutionelle Reformen, um das Wirtschaftswachstum zu unterstützen. Diese Reformen sind vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Trends zu betrachten.

  • 2025-10-02
  • ⚙255091
  • riw - recht der internationalen wirtschaft
  • RIW 2025, 625-632
  • Felix Berner
Aufsätze: Die grenzüberschreitende Patronatserklärung

Abhandlungen zu grenzüberschreitenden Patronatserklärungen konzentrierten sich bislang auf international-privatrechtliche Probleme, insbesondere auf Qualifikationsfragen. Aktuelle Rechtsprechung zeigt aber, dass Patronatserklärungen auch einige Fragen der internationalen Zuständigkeit aufwerfen. Der vorliegende Beitrag befasst sich zum einen mit diesen Fragen. Zum anderen zeigt er, wie die Europäisierung der Rechtsquellen die international- privatrechtlichen Probleme der Patronatserklärung beeinflusst und zu neuen Lösungen führt.

  • 2025-10-02
  • ⚙255057
  • riw - recht der internationalen wirtschaft
  • RIW 2025, 645-650
  • Constantin Frank-Fahle; Marcel Trost
Länderreport Kenia

Die rechtspolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Kenia sind im Jahr 2025 geprägt von einer Mischung aus Reformdynamik und einer institutionellen Belastungsprobe. Der politische Diskurs wird zunehmend von gesellschaftlichem Druck hin zu mehr Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und politischer Teilhabe bestimmt. Besonders die Protestbewegung der Generation Z hat neue Standards für bürgerliches Engagement gesetzt und beeinflusst sowohl die Gesetzgebung als auch die Unternehmenspraxis.

  • 2025-10-02
  • ⚙255050
  • riw - recht der internationalen wirtschaft
  • RIW 2025, 640-645
  • Michael Hördt; Sonja Heppner
Länderreport Irland

Im November 2024 kam es zu vorgezogenen Wahlen zum Dáil Éireann, dem irischen Parlament. Fianna Fáil wurde mit 48 Sitzen stärkste Partei, gefolgt von Sinn Féin mit 39 Sitzen und Fine Gail mit 38 Sitzen. Ansonsten sind kleinere Parteien und Unabhängige im Parlament vertreten. Da für eine Mehrheit 88 Sitze im Parlament notwendig sind, benötigten Fianna Fáil und Fine Gael weitere Unterstützung, die sie von insgesamt neun unabhängigen Parlamentariern erhalten; eine Koalition mit Sinn Féin war in jedem Fall ausgeschlossen.

Rpfleger - Der Deutsche Rechtspfleger | Verlag Ernst und Werner Gieseking, Bielefeld

  • 2025-10-31
  • ⚙258041
  • rpfleger - der deutsche rechtspfleger
  • Rpfleger 2025, 645-652
  • Dominic Wanie
Die Gefahr der „herrschenden Meinung“ für die Rechtsprechungspraxis – am Beispiel der vermeintlichen Grundbuchfähigkeit des Vereins ohne Rechtspersönlichkeit

Die „herrschende Meinung“ wird in der juristischen Praxis häufig als maßgebliche Stütze zur Begründung von Rechtsauffassungen herangezogen. Doch gerade in der Diskussion um die Grundbuchfähigkeit des nichtwirtschaftlichen Idealvereins ohne Rechtspersönlichkeit zeigt sich, wie schnell eine vermeintlich „herrschende Meinung“ entstehen kann – und wie gefährlich deren unkritische Übernahme für die Rechtsprechungspraxis sein kann. Dieser Aufsatz untersucht die Entstehungsmechanismen und Risiken einer solchen „herrschenden Meinung“ und analysiert anhand der einschlägigen aktuellen Rechtsprechung des OLG Frankfurt, wie dogmatisch fragwürdige Positionen durch methodische Verkürzung und selbstreferenzielle Zitation normsetzenden Charakter entwickeln können – mit erheblichen Risiken für die Rechtsanwendung.

  • 2025-10-31
  • ⚙257938
  • rpfleger - der deutsche rechtspfleger
  • Rpfleger 2025, 652-657
  • Eva Maier; Jonas Neuhäuser
Sitzungsleitung und Beteiligtenöffentlichkeit in der Gläubigerversammlung

Gemäß § 4 Satz 1 InsO finden die Vorschriften der Zivilprozessordnung auf das Insolvenzverfahren entsprechende Anwendung, soweit sich nicht aus den Bestimmungen der Insolvenzordnung etwas anderes ergibt. Daneben gelten für das Insolvenzverfahren auch alle Regelungen des Gerichtsverfassungsgesetzes. Der vorliegende Beitrag soll in diesem Zusammenhang einen Überblick über die Rechtsgrundlagen und möglichen Problemstellungen für die – meist dem Rechtspfleger obliegende – Sitzungsleitung in der Gläubigerversammlung liefern. Dabei werden im ersten Teil vor allem die in ZPO und GVG geregelten Befugnisse wie etwa sitzungspolizeiliche Anordnungen oder die Zuziehung von Dolmetschern thematisiert. Der zweite Teil beleuchtet sodann die für das Insolvenzverfahren spezifischen Einschränkungen des Öffentlichkeitsprinzips und liefert eine kurze Handreichung für den Umgang mit Medienvertretern.

  • 2025-10-31
  • ⚙257897
  • rpfleger - der deutsche rechtspfleger
  • Rpfleger 2025, 660-661
  • Herbert Grziwotz
Grundbucheinsicht und Zugang aller Menschen zur Justiz

Der Gesetzgeber hat in § 43a GBV eine erleichterte Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen- und Solaranlagen-Unternehmen dadurch zugelassen, dass er das Vorliegen eines berechtigten Interesses im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO bejaht.

  • 2025-10-31
  • ⚙257888
  • rpfleger - der deutsche rechtspfleger
  • Rpfleger 2025, 658-660
  • Horst Bestelmeyer
Der Nachweis der Testamentsvollstreckung im Anwendungsbereich des § 52 GBO

Im Anwendungsbereich des § 52 GBO wird die Ansicht vertreten, dass es für die im Zuge der Eintragung der Erbfolge gebotene gleichzeitige Eintragung des Testamentsvollstreckervermerks nicht ausreiche, dass die Testamentsvollstreckung in einem vorgelegten Erbschein vermerkt ist, sondern dass die Testamentsvollstreckung darüber hinaus nach Maßgabe des § 35 Abs. 2 GBO nachzuweisen sei. Der Autor legt dar, dass diese Ansicht seit jeher auf einer Fehlinterpretation der Norm des § 52 GBO beruht.

  • 2025-09-26
  • ⚙254898
  • rpfleger - der deutsche rechtspfleger
  • Rpfleger 2025, 580-587
  • Sophia Havlik
Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag – Überblick und praktische Auswirkungen

Der Beitrag befasst sich mit dem im November 2024 in Kraft getretenen Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) und dessen praktischen Auswirkungen. Mit dem SBGG hat der Gesetzgeber eine deutliche Vereinfachung des Verfahrens zur Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens in Personenstandsregistern geschaffen: Betroffene Personen können diese Änderungen nun allein durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt vornehmen, ohne dass eine ärztliche Begutachtung oder eine gerichtliche Entscheidung erforderlich wäre. Damit trägt das Gesetz dem verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrecht über die eigene Geschlechtsidentität Rechnung und stellt einen wichtigen Schritt zur Entpathologisierung trans-, intergeschlechtlicher und nichtbinärer Lebensrealitäten dar. Neben einer systematischen Darstellung der neuen Rechtslage behandelt der Aufsatz auch bestehende Fragen und rechtliche Unsicherheiten, die sich in der praktischen Anwendung ergeben, beleuchtet, inwieweit die neuen Regelungen den Anforderungen des Grundgesetzes und der Rechtsprechung des BVerfG gerecht werden und zeigt auf, dass es trotz der erreichten Fortschritte in der Praxis noch weiterer Klarstellungen bedarf.

rv - Die Rentenversicherung | Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2025-09-19
  • 🌍 1759104000000
  • ⚙254377
  • rv - die rentenversicherung
  • rv 2025, 128-135
  • Karl Friedrich Köhler
Schutz vor Gewalt gegenüber Menschen mit Behinderungen (§ 37a SGB IX)

In Deutschland leben rund 200.000 Menschen mit Behinderungen in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe. Rund 330.000 Menschen sind in Werkstätten beschäftigt. Mehreren Studien1 zufolge sind diese Menschen nicht wirksam vor Gewalt geschützt. Sie erfahren zum Teil psychischen Druck, körperliche oder sexualisierte Gewalt, Maßnahmen zur Geburtenkontrolle ohne ihre Zustimmung sowie auch unrechtmäßige freiheitsentziehende Maßnahmen. Besonders betroffen sind Frauen und Mädchen. Auch in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen mehren sich die Hinweise auf Gewaltvorkommnisse.

1) Vgl. z. B. Becker, M. Sexuelle Gewalt gegen Mädchen mit geistiger Behinderung: Daten und Hintergründe, 1995; Klein/Wawrock/Fegert, Sexuelle Gewalt in der Lebenswirklichkeit von Mädchen und Frauen mit geistiger Behinderung – Ergebnisse eines Forschungsprojekts, Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie 48/7 (1999), S. 497 ff.; Kresmsner, Gewalt und Machtmissbrauch gegen Menschen mit Lernschwierigkeiten in Einrichtungen der Behindertenhilfe, Teilhabe 1/2020, S. 10 ff.; Noack/Schmid, Sexuelle Gewalt gegen Menschen mit geistiger Behinderung. Eine verleugnete Realität, 1994; Schröttle/Hornberg, Gewalterfahrungen von in Einrichtungen lebenden Frauen mit Behinderungen – Ausmaß, Risikofaktoren, Prävention – Endbericht, in: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.), 2014.

RVG prof. - RVG professionell | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-10-24
  • 🌍 1762300800000
  • ⚙257263
  • rvg prof. - rvg professionell
  • RVG prof. 2025, 193-194
  • Norbert Schneider
Terminsgebühr: Voraussetzung der fiktiven Terminsgebühr bei einer Verweisung im schriftlichen Verfahren

Unsicherheit besteht in der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Anwalt die Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG im Zivilprozess beanspruchen kann, wenn das Gericht – mit ausdrücklichem Einverständnis der Parteien – im schriftlichen Verfahren keine Sachentscheidung, sondern einen Verweisungsbeschluss gemäß § 281 ZPO erlässt. RVG prof. informiert Sie.

  • 2025-09-26
  • 🌍 1759795200000
  • ⚙254724
  • rvg prof. - rvg professionell
  • RVG prof. 2025, 175-177
  • Peter Mock
Vergütungsvereinbarung: So vermeiden Sie eine unangemessene Höhe beim Zeithonorar

In der Praxis ist die Angemessenheit von anwaltlichen Vergütungsvereinbarungen, insbesondere bei Zeithonoraren, eine häufige Streitfrage. Mandanten sehen sich oft mit hohen Rechnungen konfrontiert, deren Höhe sie nicht abschätzen konnten. Demgegenüber verweisen Anwälte auf die freie Vereinbarung von Honoraren und die Komplexität der Mandate. Die rechtliche Herausforderung besteht darin, einen fairen Ausgleich zwischen der Vertragsfreiheit der Anwälte und dem Schutz der Mandanten vor überhöhten Gebühren zu finden. RVG prof. beleuchtet ein aktuelles BGH-Urteil dazu und gibt praktische Leitlinien für die Beurteilung der Angemessenheit solcher Vereinbarungen.

SB - StiftungsBrief | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-11-07
  • ⚙258584
  • sb - stiftungsbrief
  • SB 2025, 202
  • IWW Institut
Spenden: Spenden an ausländische Organisation: Amtlicher Vordruck auch bei Auslandsspenden erforderlich

Ausländische Spendenempfänger dürfen Zuwendungsbestätigungen ausstellen, wenn sie im Zuwendungsempfängerregister (ZER) eingetragen sind. Das Bayerische Landesamt für Steuern (LfSt Bayern) hat jetzt aber darauf hingewiesen, dass auch hier für den Spendenabzug eine Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erforderlich ist.

  • 2025-10-02
  • 🌍 1760486400000
  • ⚙255174
  • sb - stiftungsbrief
  • SB 2025, 193-194
  • Michael Röcken
Verbrauchsstiftung: Worauf es bei der Umwandlung einer Ewigkeitsstiftung in eine Verbrauchsstiftung ankommt

Die Lage am Kapitalmarkt lässt Stiftungen Erträge nicht mehr in dem Maße erzielen, wie es ursprünglich gedacht war. Die Folge: Der Stiftungszweck kann schwieriger verwirklicht werden, sodass Alternativen angedacht werden. Eine kann die Umwandlung der Ewigkeitsstiftung in eine Verbrauchsstiftung sein. Doch die Voraussetzungen für die Umwandlung prüfen Stiftungsaufsicht und Gerichte genau, wie ein Urteil nun belegt.

SGb - Die Sozialgerichtsbarkeit | Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2025-10-24
  • ⚙257351
  • sgb - die sozialgerichtsbarkeit
  • SGb 2025, 655-664
  • Prof. Dr. Thomas Klein; Ref. iur. Ferdinand Lentes
Der Einfluss sozialrechtlicher Zulassungs- und Vergütungs­regelungen auf die Lohngestaltung bei den Leistungserbringern

Das Sozialrecht hat Einfluss auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten bei den Leistungserbringern und wird zunehmend als Steuerungsinstrument erkannt. In Teil I des Beitrags wurden die seit 2022 geltenden §§ 72 und 82c SGB XI näher beleuchtet, die explizit auf eine Verbesserung der Löhne in der Pflege abzielen. Teil II stellt die Rahmenbedingungen des SGB IX, XII, VIII und III dar. Abschließend werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Systemen herausgearbeitet und Prinzipien sowie Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt.

  • 2025-10-24
  • 🌍 1762732800000
  • ⚙257309
  • sgb - die sozialgerichtsbarkeit
  • SGb 2025, 649-654
  • Dr. jur. Annabelle Meier
Die Versicherungspflicht Gefangener in der Arbeitsförderung

Der Gefangene ist ein Kuriosum des Sozialversicherungsrechts: Zwar ist er von nahezu allen sozialen Sicherungsmechanismen (mit‑)betroffen, nahtlos in deren Systematik einfügen, lässt er sich hingegen nicht. Dieser Befund gilt insbesondere für das Recht der Arbeitsförderung. In § 26 Abs. 1 Nr. 4 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) wird eine Versicherungspflicht für Gefangene statuiert. Deren Voraussetzungen knüpfen an eine Arbeitstätigkeit an, der Gefangene während ihrer Inhaftierung regelmäßig nachgehen, legen aber eine nur teilweise Einbeziehung in die Arbeitsförderung fest. In Ermangelung eines freiwilligen Tätigwerdens gelten Gefangene nicht als Beschäftigte im Sinne der Arbeitsförderung2 und sind demzufolge Gegenstand dieser Sonderregelung. Deren Regelungsgehalt eines partiellen Ein- und Ausschlusses ist in seinen Konturen umstritten und war jüngst Gegenstand sozialgerichtlicher Verfahren. Dieser Beitrag ist zugleich eine Besprechung des Urteils des BSG vom 17. 12. 2024 – B 11 AL 10/23 R, abgedruckt in diesem Heft S. 669 ff.

2) Ulmer in ­BeckOK Sozialrecht (Stand: 1. 6. 2025), § 26 SGB III Rn. 2. BSG, Urt. v. 31. 10. 1967 – 3 RK 84/65, NJW 1968, 1158. Sog. Freigänger, die in einem freien Beschäftigungsverhältnis stehen, werden als Beschäftigte angesehen und unterliegen den allgemeinen Vorschriften (vgl. Ulmer in ­BeckOK Sozialrecht (Stand:1. 6. 2025), § 26 SGB III Rn. 2).

  • 2025-10-24
  • ⚙257307
  • sgb - die sozialgerichtsbarkeit
  • SGb 2025, 631-639
  • Prof. Dr. Laurenz Mülheims; Stefan Bultmann
100 Jahre Versicherungsschutz für Wegeunfälle

Wenn wir über Detailfragen nachdenken, ist dies in aller Regel der Notwendigkeit unseres Tagesgeschäfts geschuldet. Wenn wir über prinzipielle Fragen nachdenken, geraten wir unter Rechtfertigungsdruck, warum wir das tun. Haben wir zu viel Zeit und sonst nichts zu tun? In dieser Situation retten uns runde Geburtstage, die bekanntermaßen Freiraum zum Nachdenken geben; so auch hier. Also lassen Sie uns nachdenken, ob wir nach 100 Jahren Wegeunfallversicherungsschutz „so weiter machen“ oder einem neuen/alten Gedanken die Chance geben, gedacht zu werden. Aber lesen Sie selbst …

  • 2025-10-24
  • ⚙257284
  • sgb - die sozialgerichtsbarkeit
  • SGb 2025, 640-648
  • Karl Friedrich Köhler
Unfallversicherungsschutz während einer Fahrgemeinschaft und der Fahrt zur ständigen Familienwohnung

Aus städte- und verkehrsplanerischer Sicht sind dem weiteren Ausbau des Straßennetzes im innerstädtischen Raum Grenzen gesetzt. Oft begegnen dem Individual- und Wirtschaftsverkehr restriktive Maßnahmen, wie etwa Parkraumbeschränkungen oder die Einführung von Umweltzonen. Insbesondere aber vor dem Hintergrund hoher Benzinpreise und dem stetig wachsenden Berufspendlerverkehr ist die Bildung von Fahrgemeinschaften eine wirksame Möglichkeit, die Innenstädte vom Autoverkehr zu entlasten. Der nachstehende Beitrag befasst sich mit der Frage, in wieweit die Gesetzliche Unfallversicherung zur Erreichung dieser Ziele beiträgt. Auch Berufspendler, die nicht täglich von zuhause aus zu ihrem Arbeitsplatz fahren, sondern an diesem eine Unterkunft beziehen und regelmäßig nur am Wochenende nach Hause fahren, tragen zur Entlastung der Verkehrswege bei. Sie sind während dieser Fahrten zwischen „Familienwohnung“ und Unterkunft trotz deren Existenz am Ort der Tätigkeit nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen ebenfalls unfallversichert.

  • 2025-10-24
  • 🌍 1761868800000
  • ⚙257250
  • sgb - die sozialgerichtsbarkeit
  • SGb 2025, 621-630
  • Prof. Dr. Bettina Weinreich
Der Sozialleistungsmissbrauch im SGB II

Dieser Beitrag soll den Sozialleistungsmissbrauch zum einen im Hinblick auf die weniger bekannten Ordnungswidrigkeitenvorschriften des § 63 SGB II beleuchten, und sich zum anderen dem Sozialleistungsbetrug widmen, wobei diesbezüglich die Frage der Garantenpflicht beim Betrug durch Unterlassen besonders interessant erscheint. Trotz verschiedener Zuständigkeiten beruht die Intention der Sanktionierung in allen angesprochenen Fällen auf der Verletzung der Mitwirkungspflichten aus § 60 SGB I, die zentraler Anknüpfungspunkt sind.

  • 2025-09-26
  • ⚙254895
  • sgb - die sozialgerichtsbarkeit
  • SGb 2025, 580-588
  • Prof. Dr. Thomas Klein; Ferdinand Lentes
Der Einfluss sozialrechtlicher Zulassungs- und Vergütungs­regelungen auf die Lohngestaltung bei den Leistungserbringern

Das Sozialrecht hat Einfluss auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten bei den Leistungserbringern und wird zunehmend als Steuerungsinstrument erkannt. Der Beitrag stellt Rahmenbedingungen des SGB III, VIII, IX, XI und XII dar und untersucht, inwiefern bestehende Ansätze auf andere Bereiche übertragbar sind. Im ersten Teil werden die Regelungen des SGB XI beleuchtet. Im zweiten Teil werden die die Regelungen der übrigen Bücher dargestellt, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Systemen herausgearbeitet und Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt.

  • 2025-09-26
  • ⚙254878
  • sgb - die sozialgerichtsbarkeit
  • SGb 2025, 561-570
  • Prof. Dr. Marc von Miquel
Demokratische Neujustierung der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Unfallversicherung begeht in diesem Jahr ein 100-jähriges Jubiläum, mit dem sich ein nicht unkompliziertes Erbe verbindet: 1925 wurden erstmals Wegeunfälle und Berufskrankheiten versichert. Doch damit nicht genug. Gegen den erklärten Willen von Unternehmerverbänden und Berufsgenossenschaften setzten Legislative und Exekutive ein ganzes Bündel von weiteren Rechtsänderungen in Kraft, die darauf zielten, den Arbeitsschutz zu verbessern, die Unfallrenten zu erhöhen und die staatliche Regulierung zu stärken. Auf dem Feld der Unfallversicherung erfolgte daher nicht weniger als eine Neujustierung des Bismarck’schen Sozialstaats. Mit diesem Überblicksaufsatz zur Geschichte der Reformgesetzgebung 1925 wird eine Serie eröffnet, auf die zwei Aufsätze zum Wegeunfall in Heft 11 und zwei Aufsätze zu Berufskrankheiten in Heft 12 folgen werden.1

1) Ich danke Carsten Karmanski, Richter am Bundessozialgericht, Dr. Wilfried Rudloff, Universität Halle, und Dr. Ulrike Winkler, Trier, für Kritik und Anregungen zu diesem Aufsatz.

  • 2025-09-26
  • 🌍 1759881600000
  • ⚙254662
  • sgb - die sozialgerichtsbarkeit
  • SGb 2025, 571-579
  • Prof. Dr. Torsten Schaumberg
Datenschutzrechtliche Aspekte einer Weiterleitung von Anträgen auf Teilhabeleistungen

Mit der Zuständigkeitsklärung nach § 14 SGB IX stellt das Rehabilitations- und Teilhaberecht ein Instrument zur Verfügung, dass es – zumindest theoretisch – ermöglicht, schnell den Rehabilitationsträger zu ermitteln, der als leistender Rehabilitationsträger für ein konkretes Verfahren zur Bewilligung von Teilhabeleistungen zuständig ist. Die Vorschrift erlaubt unter genau definierten Voraussetzungen den Rehabilitationsträgern die Weiterleitung des jeweiligen Leistungsantrags an einen anderen Rehabilitationsträger und damit auch die Weitergabe von Sozialdaten. Flankiert wird die Zuständigkeitsklärung nach § 14 SGB IX im Hinblick auf Weiterleitungen durch solche Behörden, bei denen es sich nicht um Rehabilitationsträger handelt, durch die Weiterleitungsmöglichkeit des § 16 Abs. 2 SGB I. So einfach diese Instrumente in der Theorie auch zu sein scheinen, so schwierig ist mitunter ihre Anwendung in der Praxis. So sind z. B. rechtswidrige Antragsweiterleitungen außerhalb der Voraussetzungen des § 14 SGB IX keine Einzelfälle. Der Beitrag geht – ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben – der Frage nach, welche datenschutzrechtlichen Aspekte bei der Weiterleitung von Teilhabeleistungsanträgen zu berücksichtigen sind.

SSP - Steuern sparen professionell | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-09-26
  • ⚙254787
  • ssp - steuern sparen professionell
  • SSP 10/2025, 1
  • IWW Institut
Steueränderungsgesetz 2025: Entfernungspauschale: Ab 2026 soll es schon ab dem ersten Kilometer 38 Cent geben

Die Bundesregierung hat am 10.09.2025 den Regierungsentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Wichtig für Arbeitnehmer ist die Maßnahme, dass ab 2026 schon ab dem ersten Kilometer die Entfernungspauschale von 38 Cent gelten soll (und nicht erst ab km 21). Weiterer Eckpunkt ist die Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.

  • 2025-09-26
  • ⚙254731
  • ssp - steuern sparen professionell
  • SSP 10/2025, 2
  • IWW Institut
Einkommensteuer: AdV-Verfahren beim BFH: War der Grundfreibetrag 2023 verfassungswidrig zu niedrig?

Beim BFH ist ein Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung (AdV) anhängig, ob der Grundfreibetrag nach § 32a EStG im Jahr 2023 verfassungsgemäß war. Ein Steuerzahler bezweifelt das. Vorgelegt hat das FG Münster.

StB - Der Steuerberater | dfv Mediengruppe, Frankfurt

  • 2025-11-07
  • ⚙258561
  • stb - der steuerberater
  • StB 2025, 321-327
  • Philipp Engel
Ertragsteuerrecht: Grundlagen des Internationalen Steuerrechts: Die beschränkte Steuerpflicht von Sondervergütungen

Im Inbound-Fall wird die beschränkte Steuerpflicht von Sondervergütungen häufig als selbstverständlich vorausgesetzt. Gleichwohl ist diese nur dann gegeben, wenn eine Zuordnung der Vergütungen zu einer im Inland belegenen Betriebsstätte möglich ist. Der vorliegende Beitrag stellt die im Rahmen der erforderlichen Zuordnungsentscheidung zu berücksichtigenden Zuordnungsmöglichkeiten ebenso instruktiv dar wie das in Bezug auf Sondervergütungen nach Auffassung des Autors einschlägige Zuordnungsprinzip. Die Ausführungen schließen mit einem Appell an die Rechtsprechung.

  • 2025-11-07
  • ⚙258477
  • stb - der steuerberater
  • StB 2025, 332-336
  • Jan Bischoff
Betriebswirtschaft: Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung von so genannten Rentnergesellschaften zur Mitigation von Risiken aus Pensionsverpflichtungen

Der Wunsch von Pensionsverpflichteten, mit Pensionsverpflichtungen verbundene Risiken, z. B. bilanzielle, finanzielle oder administrative/operative, zu minimieren, ist vermutlich beinahe so alt wie die Pensionsverpflichtungen selbst. Die Gründe hierfür sind vielfältig und (überwiegend) offensichtlich.

  • 2025-11-07
  • ⚙258438
  • stb - der steuerberater
  • StB 2025, 327-332
  • Wiebke Holetzek
Betriebswirtschaft: Der Tätowierer als Künstler? Aktuelle steuer- und sozialversicherungsrechtliche Abgrenzungsfragen nach den Urteilen des FG Düsseldorf und des BSG

Die rechtliche Einordnung der Tätigkeit von Tätowierern hat in jüngster Zeit eine bemerkenswerte Entwicklung erfahren, die für die steuerliche Beratungspraxis von erheblicher Relevanz ist. Während das Tätowieren lange Zeit primär als handwerkliche Tätigkeit betrachtet wurde, haben zwei aktuelle Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) und des Finanzgerichts Düsseldorf (FG Düsseldorf) die Tür für eine Anerkennung als künstlerische Leistung in bestimmten Konstellationen weit aufgestoßen. Diese Judikate markieren einen Paradigmenwechsel in der Beurteilung einer Tätigkeit, die an der Schnittstelle von Handwerk, Design und Kunst operiert.

  • 2025-10-10
  • ⚙256321
  • stb - der steuerberater
  • StB 2025, 286-299
  • Christoph Schmidt
OECD-Wirtschaftsbericht Deutschland 2025: Eine kritische Betrachtung der fiskalischen und strukturellen Reformvorschläge

Der Beitrag analysiert den OECD-Wirtschaftsbericht 2025 zur deutschen Fiskalpolitik aus steuerrechtlicher Perspektive. Er würdigt Reformvorschläge zu Schuldenbremse, Steuerstruktur und Kapitalmarkt, prüft verfassungs- und europarechtliche Grenzen und entwickelt praxisorientierte Alternativen. Ziel ist, Investitionen, Tragfähigkeit der Finanzen und gesellschaftliche Akzeptanz ausgewogen zu vereinen.

  • 2025-10-10
  • ⚙256170
  • stb - der steuerberater
  • StB 2025, 281-285
  • Lea Berens
Die Behandlung von Beteiligungskettenverkürzungen und -verlängerungen i. R. d. § 1 Abs. 2a GrEStG

Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Behandlung von Beteiligungskettenverkürzungen und Beteiligungskettenverlängerungen i. R. d. § 1 Abs. 2a GrEStG. Neben einer Darlegung der gegenwärtigen Auffassung der Finanzverwaltung wird u. a. auf das erst jüngst veröffentlichte BFH-Urteil zu Beteiligungskettenverlängerungen bei grundbesitzenden Personengesellschaften i. R. d. § 1 Abs. 2a GrEStG Bezug genommen.

Stbg - Die Steuerberatung | Lefebvre Stollfuß, Bonn

  • 2025-10-10
  • ⚙256153
  • stbg - die steuerberatung
  • Stbg 2025, 344-352
  • Zach Davis
Maßnahmen zur Personalgewinnung und zur Senkung der Fluktuation in der Steuerberatungspraxis

Maßnahmen zur Personalgewinnung und zur Senkung der Fluktuation in der Steuerberatungspraxis

Früher war die große Herausforderung der Kanzleialltag an sich – heute ist es die Mitarbeitergewinnung. Während man einst um jedes neue Mandat kämpfte, ringen Steuerkanzleien heute um qualifizierte Fachkräfte. Der personelle Engpass ist keine abstrakte Zukunftsprognose, sondern längst Realität – mal permanent, mal punktuell spürbar. Man möchte das Team entlasten, doch geeignete Bewerber bleiben aus. Und selbst wenn sich jemand findet, stellen sich sofort weitere Fragen: Passt die Qualifikation? Passt die Person ins Team? Und bleibt sie langfristig?

Erfahrene Mitarbeiter sind oft fest eingebunden, doch bei neuen Kräften ist die Fluktuation hoch – insbesondere in den ersten Monaten. Nicht selten stellen sich auf beiden Seiten schnell Enttäuschungen ein: menschlich, fachlich oder organisatorisch. Trotzdem genießt das Thema Personal in vielen Kanzleien nicht die Priorität, die seiner strategischen Bedeutung gerecht würde. Es bleibt zu oft ein „Mitlauf-Thema“, das im Alltag untergeht. Dabei ist gerade jetzt der Moment gekommen, um Personalthemen ganz oben auf die Agenda zu setzen. Denn die Branche steht nicht mehr am Beginn eines Wandels – sie steckt mittendrin: Digitalisierung, neue Mandantenerwartungen, Automatisierung, Fachkräftemangel, veränderte Arbeitswelten. Wer hier nicht rechtzeitig aktiv wird, riskiert langfristige Probleme, die sich nicht mit Geld oder kurzfristigem Aktionismus lösen lassen. Personal ist heute nicht nur eine operative Notwendigkeit – es ist ein strategischer Erfolgsfaktor. Wer seine Kanzlei zukunftsfähig aufstellen will, muss sich der Frage stellen: Wie gelingt es, nicht nur neue Mitarbeiter zu gewinnen, sondern sie auch zu binden und weiterzuentwickeln?

StBp - Die steuerliche Betriebsprüfung | Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2025-09-26
  • ⚙254828
  • stbp - die steuerliche betriebsprüfung
  • StBp 2025, 317-322
  • Detlef Pieske-Kontny
Ablaufhemmung durch Unterbrechung der Verfolgungsverjährung gem. § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 OWiG

Der BFH hatte sich in dem Urteil v. 31. 01. 2024 mit der Frage auseinanderzusetzen, was unter einer „Verfolgungsbehörde“ i. S. von § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 OWiG zu verstehen ist und welche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluss zur Unterbrechung der Verfolgungsverjährung zwecks Auslösung der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 7 AO zu stellen sind.

  • 2025-09-26
  • ⚙254782
  • stbp - die steuerliche betriebsprüfung
  • StBp 2025, 310-316
  • Hendrik Hübner; Steven Letzner
Anspruch auf Informationszugang in die der Richtsatzsammlung zugrunde liegenden Unterlagen

Der Beitrag wirft auf Grundlage des BFH-Urteils v. 09. 05. 2025 – IX R 1/24 einen Blick auf die Thematik des Anspruchs auf Zugang zu Informationen bzgl. des Zustandekommens der Richtsatzsammlung und einige hiermit im Zusammenhang stehende Fragen.

  • 2025-09-26
  • ⚙254687
  • stbp - die steuerliche betriebsprüfung
  • StBp 2025, 333-335
  • Jörg Burkhard
Nochmals: Probleme mit der Postzustellungsurkunde

Bei Zustellungen mit Postzustellungsurkunde kann es zu Problemen kommen. Der Beitrag von Burkhard in StBp 2025, 159 hat eine rege Diskussion ausgelöst. Der Verfasser nimmt hier zur Kritik von Pflaum in StBp 2025, 330 Stellung.

  • 2025-09-26
  • ⚙254676
  • stbp - die steuerliche betriebsprüfung
  • StBp 2025, 323-329
  • Detlef Pieske-Kontny
Die Betriebsstätte im schweizerischen Steuerrecht

Der Beitrag erörtert ausgewählte Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens in der Schweiz unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Schweizer Bundesgerichts. Der dritte Teil des Aufsatzes stellt den Betriebsstättenbegriff in verschiedenen, von der Schweizerischen Eidgenossenschaft vereinbarten DBA dar.

  • 2025-09-26
  • ⚙254675
  • stbp - die steuerliche betriebsprüfung
  • StBp 2025, 330-332
  • Dr. Ulrich Pflaum
Nochmals: Probleme mit der Postzustellungsurkunde

Bei Zustellungen mit Postzustellungsurkunde kann es zu Problemen kommen. Die Rechtsprechung ist sich dieser Probleme allerdings bewusst. Pauschale Vorbehalte gebieten daher nicht, auf Zustellungen mit Postzustellungsurkunde zu verzichten.

SteuerBlick - Mandanten-Information SteuerBlick | Lefebvre Stollfuß, Bonn

  • 2025-10-17
  • ⚙257007
  • steuerblick - mandanten-information steuerblick
  • SteuerBlick 2025, 01.10.2025
  • Stollfuß Verlag
Aktuelle Informationen aus dem Steuerrecht Oktober 2025

In der aktuellen Ausgabe des SteuerBlicks berichten wir u.a. über die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung bei einem Ein-Personen-Haushalt. Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer am Ort seines Lebensmittelpunkts einen eigenen Hausstand unterhält und zusätzlich am Beschäftigungsort eine weitere Unterkunft bewohnt. Der BFH hatte über die Frage zu entscheiden, ob ein Steuerpflichtiger, der im Obergeschoss des elterlichen Wohnhauses lebt, einen eigenen Hausstand führt oder in den Hausstand seiner Eltern eingegliedert ist.

Außerdem in dieser Ausgabe enthalten sind Beiträge zur Steuerbefreiung für die vertretungsweise Übernahme eines ärztlichen Notfalldienstes gegen Entgelt, zu den lohnsteuerlichen Folgen von Aufwendungen für ein „Gesundheitstraining“, zur steuerlichen Behandlung vorweggenommener Bestattungskosten, zur rückwirkenden Einführung der Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen und den damit verbundenen Abzugsbeschränkungen, zur Gewerbesteuerbefreiung eines Pflegedienstes, zur Gewerbesteuerpflicht einer Ergotherapie-GmbH sowie zur einkommensteuerrechtlichen Nichtanerkennung einer rückwirkenden Änderung der Gewinnverteilungsabrede einer Mitunternehmerschaft.

  • 2025-09-12
  • ⚙254084
  • steuerblick - mandanten-information steuerblick
  • SteuerBlick 2025, 01.09.2025
  • Stollfuß Verlag
Aktuelle Informationen aus dem Steuerrecht September 2025

In der aktuellen Ausgabe des SteuerBlicks berichten wir u.a. über die wohnungswirtschaftliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen nach Umwidmung eines Darlehens. Im Rahmen des sog. Wohn-Riesters kann das in einem Altersvorsorgevertrag angesparte Kapital für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung oder zur Tilgung eines zu diesem Zweck aufgenommenen Darlehens verwendet werden. Der BFH hatte über die Frage zu entscheiden, ob ein Darlehen, das ursprünglich für die Anschaffung oder Herstellung einer selbst genutzten Wohnung aufgenommen wurde, nachträglich für ein anderes Objekt umgewidmet werden kann und dennoch die Voraussetzungen der sogenannten Entschuldungsalternative erfüllt.

Außerdem in dieser Ausgabe enthalten sind Beiträge zu steuerlichen Förderungsmaßnahmen für Elektrofahrzeuge, zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht, zur Gemeinnützigkeit von Servicekörperschaften sowie zum Zeitpunkt der Gewinnvereinnahmung von Provisionsansprüchen bei Versicherungsvertretern.

StraFo - Strafverteidiger-Forum | Deutscher Anwaltverlag & Institut der Anwaltschaft GmbH, Bonn

  • 2025-11-07
  • ⚙258446
  • strafo - strafverteidiger-forum
  • StraFo 2025, 433-437
  • Fabian Meinecke
Die Verteidigung gegen apokryphe Haftgründe in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen

Bei apokryphen Haftgründen fallen der im Haftbefehl angenommene Haftgrund und der tatsächliche Haftgrund auseinander. Es handelt sich um ein in der Rechtswissenschaft lange bekanntes, allerdings wenig erforschtes Phänomen, bei dem Recht und Rechtswirklichkeit nicht übereinstimmen. Anstelle der wahren Gründe, die zur Anordnung der Untersuchungshaft führen, wird der Haftbefehl auf kaum fassbare Leerformeln gestützt, die – flankiert durch rigide Rechtsprechung – sehr schwierig zu entkräften sind. Von den beiden Fallgruppen, die hinter derartigen Leerformeln stehen, sind in der wissenschaftlichen Diskussion der „Denkzettel“, also die Anordnung von Untersuchungshaft als Strafe, und die „Beugehaft“, also die Anordnung der Untersuchungshaft zur Förderung der „Kooperationsbereitschaft,“ bekannt. Die akademische Beschäftigung mit apokryphen Haftgründen soll in den letzten Jahren aus Resignation abgenommen haben. Angesichts zwar nicht ganz frischer, aber jüngerer empirischer Erkenntnisse und der nach wie vor hohen praktische Relevanz lohnt es sich nach wie vor, Verteidigungsansätze in der herausfordernden Konstellation apokrypher Haftgründe (wieder) zu erarbeiten. Gerade in rechtlich für die Verteidigung schwer zugänglichen Zwischenräumen profitiert sie von der Durchdringung des informellen Programms, zu dem der Phänomenbereich der apokryphen Haftgründe zählt.

  • 2025-10-03
  • ⚙255528
  • strafo - strafverteidiger-forum
  • StraFo 2025, 382-391
  • Oliver Harry Gerson
„Gekorene Verteidigungsunterlagen“ in der „Kommunikationsenklave“

Zwischen Strafverfolgungsbehörden und Strafverteidigung herrscht gewöhnlich ein Informationsgefälle zugunsten des staatlichen Inkulpators vor. Häufig verfügt jedoch auch die Strafverteidigung über exklusive Kenntnisse. Quelle hierfür ist der Mandant. Bedeutsam wird dieses Sonderwissen u.a. bei der Aufbereitung einer Verteidigungsstrategie, wenn die Bewertung des Falles beeinflussende Umstände aktiv in das Verfahren eingebracht werden sollen. Generiert wurden diese Inhalte regelmäßig durch eigene Erhebungen der Verteidigung. Begehrt die Staatsanwaltschaft Zugriff auf diese Erkenntnisse und veranlasst dazu sogar eine Durchsuchung der Kanzleiräume, ist das nicht nur ein Affront, sondern weist auf ein strukturelles Ungleichgewicht hin: Die schneidige Durchsetzung staatlicher Ermittlungsinteressen auf in Unterlagen, Datenträgern und anderen Gegenständen verkörpertes Verteidigungswissen birgt die Gefahr, das für die Ausübung des Mandats konstitutive Vertrauensverhältnis zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger zu beschädigen. Es berührt zugleich das Privileg der Verteidigung, im Verfahren ein eigenständiges Gegen-Narrativ zu entwickeln.

Der dogmatische Kern des Problems liegt in der Kollision von tragenden Prinzipien des Strafverfahrensrechts: der umfassenden Ermittlungspflicht der Staatsanwaltschaft nach §§ 152 Abs. 2, 160 Abs. 2 StPO einerseits und dem Berufsgeheimnisschutz des Verteidigers (§§ 53 f., 97, 160a StPO) zur Erfüllung seiner Aufgabe als Interessenvertreter und Fürsprecher des Beschuldigten andererseits. Die Kipppunkte zeigen sich bei der Durchführung strafprozessualer Zwangsmaßnahmen. Die staatliche Herrschaft der Strafverfolger und die durch Sonderwissen umgrenzte Macht der Verteidigung treten in unmittelbare Konfrontation. In diesen Fällen offenbart sich das tief verankerte Misstrauen der Justiz gegenüber der Verteidigung oftmals ungeschönt.

  • 2025-09-12
  • 🌍 1758672000000
  • ⚙254071
  • strafo - strafverteidiger-forum
  • StraFo 2025, 338-343
  • Dirk Uwer; Friedrich Florian Steinert
Ahndung berufsrechtlicher Verfehlungen von Rechtsanwälten

Anwaltliche Berufspflichten sind vielfältig und teilweise – jedenfalls bei vorsätzlichen Verstößen – auch strafbewehrt. Das impliziert, da das aus Art. 103 Abs. 2 GG folgende Doppelbestrafungsverbot auf die berufsrechtliche Ahndung im anwaltsgerichtlichen Verfahren keine Anwendung findet, ein materiell- sowie verfahrensrechtlich komplexes Nebeneinander von straf- und berufsrechtlicher Sanktionierung von Rechtsanwälten. Hinzu kommt, dass keineswegs nur die in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) enthaltenen anwaltlichen Berufspflichten im engeren Sinne berufsaufsichtsrechtlich sanktioniert werden können. Vielmehr können sämtliche Pflichtverletzungen mit hinreichendem Bezug zur anwaltlichen Tätigkeit, unabhängig vom Regelungszusammenhang, zu einer Ahndung durch den Kammervorstand oder das Anwaltsgericht führen. Vor diesem Hintergrund gibt der Beitrag einen Überblick über Ablauf und Besonderheiten des anwaltsgerichtlichen Verfahrens und widmet sich insbesondere dessen materiellem und prozessualem Verhältnis zum Strafprozess.

StuW - Steuer und Wirtschaft | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-11-07
  • ⚙258664
  • stuw - steuer und wirtschaft
  • StuW 2025, 321-335
  • Tim Maciejewski; Maximilian Gerhards
Tax Law Clinics in den USA und (künftig) in Deutschland

Der vorliegende Beitrag untersucht den rechtlichen Rahmen studentischer pro bono-Rechtsberatung in Steuersachen in den USA und in Deutschland. Tax Law Clinics sind ein etabliertes Ausbildungskonzept an US-amerikanischen Law Schools, das praxisnahe Lehre mit gesellschaftlichem Nutzen verbindet. Low Income Taxpayer Clinics spielen eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung des Zugangs zum Recht für Personen mit niedrigem Einkommen und werden von der US-amerikanischen Bundessteuerbehörde im Rahmen eines Förderprogramms finanziell unterstützt. Die klinische Juristenausbildung in Deutschland, insbesondere im Bereich des Steuerrechts, steht hingegen noch an ihrem Anfang. Während Rechtsberatung pro bono durch Studierende in anderen Rechtsgebieten nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz zulässig ist, ist sie in Steuersachen aufgrund der restriktiven Bestimmungen des Steuerberatungsgesetzes nicht erlaubt. Ein aktueller Reformvorschlag des Bundesfinanzministeriums zielt darauf ab, die rechtlichen Regelungen anzugleichen, wodurch Tax Law Clinics in Deutschland ermöglicht würden. Der Vergleich mit den USA zeigt, dass Tax Law Clinics in Deutschland in ähnlichen Organisationsformen umgesetzt werden könnten, sei es in Trägerschaft von Hochschulen oder gemeinnützigen Vereinen mit akademischer Anbindung. Gemeinnützigkeitsrechtlich können Tax Law Clinics in beiden Rechtssystemen zur Förderung der Bildung oder zur Förderung bedürftiger Personengruppen ausgestaltet werden. Deutliche Unterschiede zeigen sich im anwaltlichen Berufsrecht und im steuerlichen Verfahrensrecht. Die Einführung von Tax Law Clinics in Deutschland ist zu begrüßen. Sie stärken die juristische Ausbildung, fördern gemeinnütziges Engagement und verbessern den Zugang zum Recht in Steuersachen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258656
  • stuw - steuer und wirtschaft
  • StuW 2025, 243-269
  • Sophie Bakowies; Malte Chirvi; Dirk Kiesewetter; Ralf Maiterth; Ralf P. Schenke; Niklas Woitok
Möglichkeiten zur Verringerung übermäßiger Steuerausfälle bei der Rentenbesteuerung – Eine interdisziplinäre Querschnittsaufgabe der Steuerwissenschaften

Der Beitrag untersucht die Bedeutung des Verbots der Doppelbesteuerung im System der nachgelagerten Rentenbesteuerung. Nach der BFH-Rechtsprechung schien das Verbot absolut zu gelten; die Nichtannahmebeschlüsse des BVerfG vom November 2023 haben diese Sicht jedoch deutlich in Frage gestellt und den gesetzgeberischen Spielraum erweitert. Unsere modellhaften Berechnungen für typisierte Erwerbsbiografien zeigen, dass das geltende Recht eine Doppelbesteuerung in vielen, jedoch nicht allen Fällen vermeidet, zugleich aber Fälle erheblicher Minderbesteuerungen auftreten. Mit Hilfe der Einkommensteuerstatistik werden die Zahl der betroffenen Steuerpflichtigen sowie die fiskalischen Auswirkungen abgeschätzt. Wir skizzieren sodann drei Reformoptionen für eine gleichmäßigere Rentenbesteuerung, deren umfassendste die Minderbesteuerung erheblich reduziert.

  • 2025-11-07
  • ⚙258522
  • stuw - steuer und wirtschaft
  • StuW 2025, 302-320
  • Johanna Hey
Multilateralismus im Steuerrecht: Lehren aus der Globalen Mindeststeuer

Seit 2012 bemüht sich die internationale Staatengemeinschaft um die Errichtung einer neuen Weltsteuerordnung. Waren die 15 Aktionspunkte des Jahres 2015 noch auf eine Standardisierung nationaler und DBA-rechtlicher Maßnahmen gegen Steuervermeidung fokussiert, schien mit der Einigung des Inclusive Frameworks auf das Zwei-Säulenmodell einer Neuverteilung der Beteuerungsrechte (Pillar One) und der Einführung der Globalen Mindeststeuer (Pillar Two) ein neues Stadium des Multilateralismus im Steuerrecht erreicht. Für einen kurzen Moment entstand der Eindruck, die Staatengemeinschaft sei bereit, sich auf eine neue Systematik des Internationalen Steuerrechts zu einigen. Doch spätestens seit der Aufkündigung des sog. Global Tax Deal durch die USA im Jahr 2025 stellt sich die Frage, was Multilateralismus im Steuerrecht tatsächlich leisten kann und wie die Arbeiten im Inclusive Framework fortgesetzt werden sollen. Trotz des erheblichen Aufwands, der auf Ebene der OECD in die Entwicklung detaillierter Modellregelungen geflossen ist, fehlt es an einer Diskussion der für die Zielerreichung zur Verfügung stehenden Instrumente, obwohl diese Rückwirkungen auf die Erreichbarkeit der gesetzten Ziele und die zu ihrer Erreichung geeigneten Regelungen haben. Ganz entscheidend sind dabei der erforderliche Grad der Verbindlichkeit der multilateralen Absprachen, ihre notwendige Reichweite sowie die Bedeutung einheitlicher Umsetzung.

  • 2025-11-07
  • ⚙258466
  • stuw - steuer und wirtschaft
  • StuW 2025, 237-242
  • Dirk Kiesewetter; Rainer Niemann
Die Kapitaleinkommensbesteuerung: Ein steuerliches Kernthema, das im Koalitionsvertrag vergessen wurde

Wachstumsanreize sollen laut Koalitionsvertrag vor allem durch Maßnahmen im Bereich der Unternehmenssteuern und durch steuerliche Entlastung von Arbeitslohn gesetzt werden. Die Besteuerung privater Kapitaleinkommen wird dagegen nicht erwähnt. Diese ist seit Jahrzehnten durch einen sich stetig ausdifferenzierenden Pluralismus gekennzeichnet, der umfangreiche Entscheidungsverzerrungen und Effizienzeinbußen bewirken kann und hohe Steuerplanungs-, Deklarations-, und Kontrollkosten verursacht. Sollte eine entscheidungsneutrale Besteuerung von Kapitaleinkommen weiterhin politisch nicht realisierbar sein, wäre als minimal-invasive Maßnahme die Steuervereinfachung durch Typisierung und Pauschalierung naheliegend, insbesondere in Gestalt einer deutlichen Ausweitung und Erhöhung des Sparerpauschbetrags.

  • 2025-11-07
  • ⚙258409
  • stuw - steuer und wirtschaft
  • StuW 2025, 288-301
  • Thomas Sendke
Stand der Harmonisierung des Steuervollzugs innerhalb der Europäischen Union

Die Gewährleistung eines wirksamen Grundrechtsschutzes wird mit zunehmendem Einfluss des Unionsrechts auch im Steuerrecht komplexer. Zum einen existieren mit den Unionsgrundrechten und den nationalen Grundrechten unterschiedliche Kontrollmaßstäbe. Insofern ist die Frage zu beantworten, ob die Unionsgrundrechte, die nationalen Grundrechte oder beide Grundrechtsordnungen kumulativ Anwendung finden. Zum anderen bestehen mit der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten verschiedene Grundrechtsverpflichtete. Entsprechend kann die Bestimmung des Kontrollgegenstands – also z.B. Richtlinienbestimmung, nationales Umsetzungsrecht oder administrativer Vollzugsakt – Schwierigkeiten bereiten. Zwingende Vorfrage sowohl für die Bestimmung des grundrechtlichen Kontrollmaßstabs als auch des Kontrollgegenstands ist dabei stets, ob es in einem Regelungsbereich überhaupt zu einer Harmonisierung durch das Unionsrecht gekommen ist und, wenn ja, ob es sich um eine vollständige oder nur teilweise Harmonisierung handelt. Diese Fragen sollen im folgenden Beitrag für den Bereich des Steuervollzugs untersucht werden.

  • 2025-11-07
  • ⚙258380
  • stuw - steuer und wirtschaft
  • StuW 2025, 270-287
  • Daniel W. Blum
Gleichheitsrechtliche Grenzen der steuerlichen Begünstigung von neben der Regelpension bezogenen Arbeitseinkünften – Ein Blick nach Österreich

Um den Verbleib älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt auch nach Erreichen des Regelpensionsalters zu attraktivieren, sieht das Programm der österreichischen Bundesregierung die Einführung einer begünstigten Besteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vor, die neben der Regelpension bezogen werden. Diese sollen aus dem synthetischen Einkommensbegriff des öEStG herausgeschält und im Rahmen einer eigenen Einkünfteschedule mit einem flachen Tarif von 25 % im Abzugsweg endbesteuert werden. Die derart geschaffene Schedule „Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit neben dem Regelpensionsbezug“ würde im Ergebnis zu einer steuerlichen Differenzierung nach drei unterschiedlichen Kriterien führen: (1) Nach dem Alter des Einkünftebeziehers, steht doch die Begünstigung nur nach Antritt der Regelpension zu; (2) nach dem Geschlecht, da bis 2033 in Österreich weiterhin Unterschiede im Pensionsantrittsalter für Männer und Frauen bestehen; und (3) nach der Natur der Einkünfte, da die begünstigte flache Besteuerung auf nichtselbständige Einkünfte beschränkt wäre. Dieser Beitrag geht – unter Rückgriff auf die Judikatur des österreichischen Verfassungsgerichtshofs und basierend auf dem Verständnis des Gleichbehandlungsgebots als Instrument zum Schutz des einzelnen Menschen als selbstbestimmtes, freies und gleiches Individuum – der Frage nach, welche Grenzen der in Art. 7 des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes statuierte Gleichheitssatz dem Gesetzgeber hierbei auferlegt.

Ubg - Die Unternehmensbesteuerung | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-11-07
  • ⚙258648
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2025, 609-624
  • Sven-Eric Bärsch; Jan-Hendrik Hillers; Daniel Keuper
Die Ertragsbesteuerung internationaler Betriebsstätten im „Spotlight“ aktueller BFH-Rechtsprechung in Deutschland

Die Ertragsbesteuerung internationaler Betriebsstätten ist seit jeher eine der grundlegendsten und bedeutendsten Fragen der internationalen Unternehmensbesteuerung. Aktuelle BFH-Entscheidungen rücken dabei zentrale Themen, z.B. das Vorliegen einer (abkommensrechtlichen) Betriebsstätte, die Gewinnaufteilung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte sowie die Anwendung der Freistellungsmethode im Rahmen von DBA, erneut ins Rampenlicht. Der Beitrag beleuchtet zentrale jüngere Entscheidungen des BFH und deren Auswirkungen auf die steuerliche Praxis.

  • 2025-11-07
  • ⚙258631
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2025, 630-634
  • Saskia Menges
Zur Vereinbarkeit des gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegs mit der Mutter-Tochter-Richtlinie

Die Besteuerung von Schachteldividenden bleibt ein juristisch kontrovers diskutiertes Thema. Nachdem bereits die körperschaftsteuerliche Behandlung unions- und verfassungsrechtlich in Zweifel gezogen wurde, rückt nun das gewerbesteuerliche Pendant in den Fokus – und mit ihm die Frage, ob der Gesetzgeber aus früherer Kritik hinreichend Konsequenzen gezogen hat.

  • 2025-11-07
  • ⚙258541
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2025, 635-641
  • Klaus-Dieter Drüen
Grundlagen der steuerrechtlichen Zurechnung bei Wertpapierdarlehen – Teil 3

Die Abwicklung von Cum/Cum-Altgeschäften stockt seit Jahren in der Prüfungspraxis, nachdem die Finanzverwaltung im Juli 2021 durch neue Verwaltungsvorschriften die Maßstäbe der steuerrechtlichen Zurechnung insbesondere für Wertpapierdarlehen geändert hat. Der administrative Meinungswechsel soll Berichtigungspflichten nach § 153 AO begründen und zum Teil werden auch steuerstrafrechtliche Verfehlungen angenommen. Der Beitrag geht aus diesem Anlass den steuerrechtlichen Rechtsmaßstäben für die Zurechnung von Wertpapieren (§ 20 Abs. 5 EStG i.V.m. § 39 AO) nach und stellt die geänderte Verwaltungssicht bei typischen Wertpapierdarlehen unter Berücksichtigung der jüngeren BFH-Rechtsprechung auf den Prüfstand. Im abschließenden Teil 3 geht es um die Unvereinbarkeit der pauschalierenden BMF-Schreiben vom 9.7.2021 zur wirtschaftlichen Zurechnung bei Wertpapiergeschäften und zur steuerlichen Behandlung von Cum/Cum-Transaktionen mit den gesetzlichen Zurechnungsmaßstäben.

  • 2025-11-07
  • ⚙258460
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2025, 650-654
  • Stefan Eymann
Von der Inbox ins Prüfungszimmer – wenn Bits zu Belegen werden – Teil 1

Der Beitrag analysiert die Reichweite der Aufbewahrungs- und Vorlagepflichten für E‑Mails im Spannungsfeld von § 90 Abs. 3, § 147 Abs. 1 und 6 AO sowie §§ 238, 257, 343 HGB auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung (FG Hamburg v. 23.3.2023 – 2 K 172/19; BFH v. 30.4.2025 – XI R 15/23, Ubg 2025, 655 m. Anm. Schmidt/Wargowske/Rasch). Im Mittelpunkt stehen die dogmatische Einordnung elektronischer Korrespondenz als Handels- und Geschäftsbriefe, die Qualifikation von Verrechnungspreisdokumentationen als „sonstige Unterlagen“ und die präzise Begrenzung des Datenzugriffs. Der Beitrag entwickelt Kriterien für Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit von Verlangen „en bloc“ unter Wahrung des Erstqualifikationsrechts des Steuerpflichtigen und überführt diese in prüfungstaugliche Organisations- und Technikstandards. Ein rechtsvergleichender Teil ordnet die deutsche Linie in internationale Transparenzregime ein und zeigt deren faktischen Druck auf konzernweite Compliance-Architekturen. In Teil 1 erfolgt die nationale Einordnung und die kritische Analyse der aktuellen Rechtsprechung durch FG und den BFH.

  • 2025-11-07
  • ⚙258430
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2025, 642-649
  • Hendrik Hübner
Aufgabe des ATAD-III-Richtlinienentwurfs – Teil 2

Nachdem im ersten Teil des Beitrags (Hübner, Ubg 2025, 579) zunächst die Systematik des ATAD-III-Richtlinienentwurfs und das Zusammenspiel mit bereits existierenden Vorschriften aufgearbeitet worden sind, erfolgt im zweiten Teil des Beitrags neben der Darstellung der praktischen Auswirkungen anhand eines Praxisbeispiels eine umfassende kritische Würdigung des Entwurfs.

  • 2025-11-07
  • ⚙258374
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2025, 624-629
  • Hans-Christoph Graessner; Markus Wollweber; Jannik Lottermoser
„Signing-Closing-Theorie“ in der Grunderwerbsteuer als Wille des Gesetzgebers?

Eine der zentralen Rechtsfragen der letzten Jahre in der Grunderwerbsteuer ist der Meinungsstreit um die „Signing-Closing-Theorie“. Streitig ist, ob beim Erwerb von Anteilen an einer grundbesitzenden Gesellschaft sowohl der Tatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 bzw. Nr. 3 GrEStG als auch des § 1 Abs. 2a bzw. Abs. 2b GrEStG verwirklicht wird, wenn das schuldrechtliche Rechtsgeschäft („Signing“) und das dingliche Rechtsgeschäft („Closing“) zeitlich auseinanderfallen, so dass im Ergebnis für einen einheitlichen Lebenssachverhalt zweimal Grunderwerbsteuer entsteht. Während sich die Literatur vehement gegen eine „doppelte Grunderwerbsteuer“ ausspricht, hält die Finanzverwaltung an ihrer „Signing-Closing-Theorie“ fest. Bestärkt sieht sie sich durch die Einführung des § 16 Abs. 4a, Abs. 5 Satz 2 GrEStG, der eine (vermeintliche) verfahrensrechtliche Lösung für die vorgenannte Problematik darstellen soll. Inzwischen sind im Rahmen von AdV-Verfahren die ersten Entscheidungen der FG sowie des BFH zu dieser Rechtsfrage ergangen. Der Beitrag befasst sich insbesondere mit den Beschlüssen des BFH vom 9.7.2025 – II B 13/25 (AdV) und vom 16.9.2025 – II B 23/25 (AdV) sowie mit den Rechtsfragen, die in einem noch ausstehenden Hauptsacheverfahren von den FG zu klären sind.

  • 2025-10-02
  • ⚙255303
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2025, 563-570
  • Carl-Christian Freidank
Neue Ansätze zur Erfassung der Ertragsteuerbelastung bei der Unternehmensbewertung von Personengesellschaften

Zur Quantifizierung der Steuerbelastung im Rahmen der Unternehmensbewertung von Personengesellschaften bietet sich die Teilsteuerrechnung an. Mit Hilfe dieses Systems lassen sich für bestimmte ökonomische Entscheidungssituationen partielle Steuerbelastungen ermitteln, die dann zur zeit- und situationsorientierten steuerlichen Gesamtbelastung unter Berücksichtigung steuerlich wechselseitiger Abhängigkeiten zusammengefasst werden können. Obwohl die Anwendung dieses Planungskonzepts aufgrund seiner einschränkenden Rahmenbedingungen und Vereinfachungen sowie der Unsicherheit der Planungsvariablen zu ungenauen Ergebnissen führen kann, liegt sein Vorteil in der schnellen und transparenten Abschätzung der relevanten Entscheidungswerte, der auch im Rahmen der Digitalisierung der Unternehmensbewertung zu nutzen ist. Die Analysen, die durch Beispiele verdeutlicht werden, stützen sich auf die vom Verfasser in jüngerer Zeit vorgelegten Modelle zur digitalisierten Steuerplanung von Personen- und Kapitalgesellschaften.

  • 2025-10-02
  • ⚙255269
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2025, 570-579
  • Stefan Eymann
Funktionsverlagerung im internationalen Steuerrecht – Teil 2

Der Beitrag rundet durch die ökonomische Sichtweise zu Funktionsverlagerungen mit aktueller Rechtsprechungsanalyse und praktischen Dokumentationsempfehlungen den Beitrag von Eymann/Schneider, Ubg 2024, 672, zu Renditekennziffern ab. In Teil 2 des Beitrags erfolgt die Quantifizierung der Transferpakete sowie eine Darstellung der aktuellen Rechtsprechung.

  • 2025-10-02
  • ⚙255261
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2025, 590-598
  • Merlyn von Hugo
Erstattung und Verzinsung unionsrechtswidrig erhobener Steuern

Unionsrechtswidrig erhobene Steuern sind nicht nur zu erstatten, sondern für die Dauer des unionsrechtswidrigen Liquiditätsentzugs überdies zu verzinsen. Dieser vom EuGH entwickelte unionsrechtliche Erstattungs- und Verzinsungsanspruch hat sich inzwischen etabliert, hält jedoch hinsichtlich seiner Reichweite sowie seiner dogmatischen Einordnung noch einige Unklarheiten bereit. Hochaktuell und weiterhin problematisch bleibt insbesondere die Frage des Beginns des Zinslaufs. Der Zinsanspruch ist auch deshalb nach wie vor hoch relevant, weil auch an der aktuell geltenden Fassung des § 50d Abs. 3 EStG erhebliche unionsrechtliche Zweifel bestehen. Der Beitrag analysiert die unionsrechtlichen Grundlagen, die zugrunde liegende Rechtsprechung des EuGH sowie der deutschen Finanzgerichtsbarkeit, zeigt die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Anknüpfung des Zinslaufs auf und liefert schließlich eine eigene Einschätzung zum Status quo.

  • 2025-10-02
  • ⚙255231
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2025, 598-602
  • Leo-Emilio Bodden; Guido Bodden
Auswirkungen der Insolvenz von Besitz- und/oder Betriebsunternehmen auf Betriebsaufspaltungen – Teil 2

Aufgrund eines Insolvenzverfahrens ergeben sich besondere Rechtswirkungen nicht nur im Zivilrecht, sondern auch auf das materielle Steuerrecht sowie das steuerliche Verfahrensrecht. Die Konsequenzen für die weitere Behandlung in den Einzelsteuergesetzen sind hochkomplex und vielschichtig. Teil 2 des Beitrags befasst sich mit speziellen insolvenzrechtlichen Folgen für betriebsaufspaltungstypische Rechtsbeziehungen zum Schuldnerunternehmen – namentlich Darlehensgewährungen und Nutzungsüberlassungen – und deren ertragsteuerlichen und abgabenrechtlichen Konsequenzen.

  • 2025-10-02
  • ⚙255143
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2025, 545-551
  • Gerhard Kraft
Schlussfolgerungen aus der Qualifikation der britischen „Remittance-Basis“-Besteuerung als Vorzugsbesteuerung durch den IX. Senat des BFH

Mit seiner Entscheidung vom 14.1.2025 – IX R 37/21 hat der IX. Senat des BFH der sog. erweiterten beschränkten Steuerpflicht gem. § 2 AStG einen enormen Bedeutungsaufschwung verschafft. Im Sachverhalt der Entscheidung ging es zentral um die Frage, ob die im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland Zugezogenen gewährte „Remittance-Basis“-Besteuerung eine Vorzugsbesteuerung im Sinne der erweiterten beschränkten Steuerpflicht darstellt. Im Gleichklang mit der Finanzverwaltung und der Vorinstanz bejahte der BFH die Qualität der bis zum 5.4.2025 im Vereinigten Königreich anwendbaren „Remittance-Basis“-Besteuerung als Vorzugsbesteuerung. Auch wenn diese mit Wirkung vom 6.4.2025 durch das sog. Foreign Income and Gains Regime (FIG-Regime) von einem neuen System der privilegierenden Zuzugsbesteuerung abgelöst wurde, nimmt die BFH-Entscheidung fraglos den Stellenwert eines Grundsatzjudikats ein. Vor diesem Hintergrund beleuchtet der Beitrag Bedeutung, Reichweite und Perspektiven der Entscheidung und es wird analysiert, ob und ggf. welche Schlussfolgerungen in der Besteuerungspraxis daraus zu ziehen sind.

  • 2025-10-02
  • ⚙255128
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2025, 579-590
  • Hendrik Hübner
Aufgabe des ATAD-III-Richtlinienentwurfs – Teil 1

Durch den ATAD-III-Richtlinienentwurf sollte Briefkastenfirmen mittels eines mehrstufigen Substanztests der Kampf angesagt werden. Nachdem der Umsetzungsprozess zunächst „nach Plan“ zu laufen schien, verlor dieser erst deutlich an Fahrt, bis vor Kurzem offiziell bekanntgegeben wurde, dass der Vorschlag nicht mehr (unmittelbar) weiterverfolgt wird. Ob dies der dem Richtlinienentwurf innewohnenden Systematik und/oder der fehlenden Kompatibilität mit den bereits existierenden nationalen Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des Steuermissbrauchs geschuldet war, wird im vorliegenden Beitrag genauer untersucht.

  • 2025-10-02
  • ⚙255082
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2025, 551-562
  • Klaus-Dieter Drüen
Grundlagen der steuerrechtlichen Zurechnung bei Wertpapierdarlehen – Teil 2

Die Abwicklung von Cum/Cum-Altgeschäften stockt seit Jahren in der Prüfungspraxis, nachdem die Finanzverwaltung im Juli 2021 durch neue Verwaltungsvorschriften die Maßstäbe der steuerrechtlichen Zurechnung insbesondere für Wertpapierdarlehen geändert hat. Der administrative Meinungswechsel soll Berichtigungspflichten nach § 153 AO begründen und zum Teil werden auch steuerstrafrechtliche Verfehlungen angenommen. Der Beitrag geht aus diesem Anlass den steuerrechtlichen Rechtsmaßstäben für die Zurechnung von Wertpapieren (§ 20 Abs. 5 EStG i.V.m. § 39 AO) nach und stellt die geänderte Verwaltungssicht bei typischen Wertpapierdarlehen unter Berücksichtigung der jüngeren BFH-Rechtsprechung auf den Prüfstand. Teil 2 des Beitrags befasst sich der zwingenden Zeitpunktbetrachtung für die Einkünftezurechnung nach § 20 Abs. 5 EStG und der Regelzurechnung nach § 39 AO beim Wertpapierdarlehensnehmer und Ausnahmen.

UR - Umsatzsteuer-Rundschau | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-10-31
  • ⚙258030
  • ur - umsatzsteuer-rundschau
  • UR 2025, 801-807
  • Benno L’habitant; Adrian Künzinger
NFT-Marktplätze und die Fiktion einer Leistungskette

Mit der Entscheidung des FG Niedersachsen liegt erstmals eine deutsche Finanzgerichtsentscheidung zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von NFTs (Non-Fungible-Token) in Form von digitalen Bilddateien vor. Dies ist insofern zu begrüßen, weil die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von NFTs vielfältige Rechtsfragen aufwirft. Zwar nimmt das Sekretariat des Mehrwertsteuerausschusses in einem Arbeitspaper vom 21.2.2023 zu vielfältigen Rechtsfragen unverbindlich Stellung (Working Paper No. 1060, taxud.c.1(2023)1930643 – EN). Allerdings hat der Mehrwertsteuerausschuss auf Basis dieses Arbeitspapieres keine Leitlinien aufgestellt. Auch im BMF-Schreiben v. 6.3.2025 zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte ist sowohl die ertragsteuerrechtliche als auch die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von NFTs in Rz. 5 explizit ausgenommen (BStBl. I 2025, 658).

In dem Beitrag wird die Entscheidung des FG Niedersachsen kurz zusammengefasst, um sich anschließend mit der Rechtsfrage auseinanderzusetzen, ob der Handel von NFTs in Form von digitalen Bilddateien über NFT-Plattformen zu einer fingierten Leistungskette gem. § 3 Abs. 11a UStG zwischen NFT-Verkäufer, NFT-Plattform und NFT-Käufer führt. Die Rechtsfrage ist insofern von Relevanz, weil NFT-Verkäufer in der Praxis regelmäßig ein Informationsdefizit haben, den Ort der Leistung zu bestimmen – wie die Entscheidung des FG Niedersachsen einleuchtend veranschaulicht.

  • 2025-10-31
  • ⚙258017
  • ur - umsatzsteuer-rundschau
  • UR 2025, 808-811
  • Otto-Gerd Lippross
Umsatzbesteuerung von Abschlepp- und Bergeleistungen inländischer Unternehmer im Grenzbereich zu anderen Mitgliedstaaten

Die Finanzverwaltung hat in der Verfügung der LFD Thüringen v. 18.12.2008, UR 2009, 174, zum Ort der Leistung bei Abschleppleistungen an ausländische Unternehmer Stellung genommen. Diese im Schrifttum regelmäßig zitierte Verfügung ist aus Sicht des Verfassers aktualisierungs- und ergänzungsbedürftig. In dem nachstehenden Beitrag wird deshalb die Frage, wie Abschleppleistungen bei „grenzüberschreitenden“ Sachverhalten umsatzsteuerrechtlich zu behandeln sind, grundlegender behandelt. Dabei erörtert der Verfasser die Thematik u.a. auch für Fälle, in denen Abschlepp- und damit im Zusammenhang stehende Leistungen an Nichtunternehmer mit Wohnsitz oder Sitz in einem anderen Mitgliedstaat erbracht werden.

  • 2025-10-10
  • ⚙256125
  • ur - umsatzsteuer-rundschau
  • UR 2025, 761-768
  • Wendelin Liebgott
Umsatzsteuerrechtliche Fragen bei Kooperationsgesellschaften

Der Beitrag geht anlässlich der EuGH-Vorlage V R 22/23 des BFH zur Beihilfeprüfung und der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit von Servicekörperschaften der in dieser Entscheidung auch relevanten umsatzsteuerrechtlichen Frage nach, ob sog. Service- oder Kooperationsgesellschaften den ermäßigten Steuersatz in Anspruch nehmen können. Da die umsatzsteuerrechtliche Begünstigung des ermäßigten Steuersatzes gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG an persönliche Eigenschaften des Leistenden anknüpft, die nicht von allen Leistungsanbietern vorgewiesen werden, kann es zu Wettbewerbsverzerrungen kommen.

  • 2025-10-10
  • ⚙255942
  • ur - umsatzsteuer-rundschau
  • UR 2025, 768-771
  • Simon Thiel
Voraussetzungen für die nicht umsatzsteuerbare Entnahme und Veräußerung von zwei Fahrzeugen im Rahmen des Unternehmens

Der Beitrag erörtert die Entscheidungsgründe des o.g. Urteils und ordnet es in die jüngste BFH-Rechtsprechung zu den Dokumentationspflichten einer Zuordnungsentscheidung ein.

  • 2025-09-26
  • ⚙254671
  • ur - umsatzsteuer-rundschau
  • UR 2025, 721-729
  • Bernhard Frye
Istbesteuerung für Freiberufler – auch wenn sie Bücher führen!

Dem BFH liegt eine Revision zu der Frage vor, ob einer Partnerschaft von Rechtsanwälten, die freiwillig Bücher führt, die sog. Istbesteuerung für Freiberufler gem. § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG zu gestatten ist. Das FG Baden-Württemberg als Vorinstanz hatte dies im Wesentlichen unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BFH aus dem Jahr 2010 abgelehnt. Danach stehe das – in der Norm nicht erwähnte – Führen von Büchern der Istbesteuerung entgegen. Der BFH sollte nun die Gelegenheit nutzen, um seine Auffassung zu ändern.

  • 2025-09-12
  • ⚙254153
  • ur - umsatzsteuer-rundschau
  • UR 2025, 688-691
  • Alexander Moldan
Umsatzsteuerrechtliche Einordnung von Online-Veranstaltungsdienstleistungen – Neues von der Finanzverwaltung

Mit Schreiben vom 29.4.2024 hatte das BMF nach langer Zeit endlich umfassend zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Online-Veranstaltungsdienstleistungen Stellung genommen. Gut ein Jahr später hat das BMF am 8.8.2025 (UR 2025, 716) nun ein weiteres Schreiben zur selben Thematik veröffentlicht. Dieses hebt das alte Schreiben vom 29.4.2024 auf und ersetzt es – nahezu vollständig – in identischer Form (Tz. 2 und 15). Der folgende Beitrag setzt sich daher insbesondere mit den Änderungen des BMF-Schreibens zu den Leistungskombinationen auseinander.

  • 2025-09-12
  • 🌍 1758499200000
  • ⚙253860
  • ur - umsatzsteuer-rundschau
  • UR 2025, 681-688
  • Christian Merkel
Die Holding als Steuerpflichtiger – eine Frage der Form oder der wirtschaftlichen Realität?

Der vorliegende Beitrag untersucht, unter welchen Voraussetzungen eine Holdinggesellschaft als Steuerpflichtiger im Sinne des Unionsrechts gilt und damit zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Ausgangspunkt ist das Urteil des EuGH vom 3.7.2025 in der Rechtssache C-808/23 – Högkullen, UR 2025, 661, in dem der Gerichtshof die Frage der Bemessungsgrundlage rein einzelfallbezogen und anhand formaler Kriterien löst, ohne die diesem und zahlreichen ähnlichen Verfahren zugrunde liegende Grundsatzproblematik der Unternehmereigenschaft von Holdings aufzugreifen. Die Schlussanträge von Generalanwältin Kokott greifen diesen Punkt auf und plädieren für eine wirtschaftlich-funktionale Betrachtung, die dem unionsrechtlichen Grundsatz der Rechtsformneutralität Rechnung trägt und zahlreiche Streitfragen vermeiden könnte. Der Beitrag ordnet die Entscheidung in den Kontext der bisherigen EuGH-Rechtsprechung ein, zeigt deren Grenzen auf und stellt mit dem Konzept des mittelbaren Unternehmers einen Ansatz vor, der zu kohärenteren Ergebnissen führen kann.

UStB - Umsatz-Steuerberater | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-11-07
  • ⚙258527
  • ustb - umsatz-steuerberater
  • UStB 2025, 361-365
  • Axel Jansen
Vorlage an das EuG zu Dreiecksgeschäften mit mehr als drei Beteiligten

Reihengeschäfte und ihre Sonderregelung für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte i.S.d. § 25b UStG führen in der Praxis immer wieder zu Anwendungsfragen. Obwohl die Neuregelung der Reihengeschäfte in Art. 36a der MwSt SystRL und deren Umsetzung in den Mitgliedstaaten zum 1.1.2020 eigentlich eine EU‑weit einheitliche Handhabung sicherstellen und der Umsetzung der bis dahin ergangenen EuGH-Rechtsprechung dienen sollte, ergeben sich immer wieder Detailfragen, die von den Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgelegt werden. Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Vorlageverfahren EuG T-646/24 und den sich daraus ergebenden, über den Einzelfall hinaus bedeutsamen Fragen und praktischen Konsequenzen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258496
  • ustb - umsatz-steuerberater
  • UStB 2025, 354-358
  • Robert C. Prätzler
Probleme des Verzichts auf die Steuerfreiheit von Vermietungsumsätzen nach § 9 Abs. 2 UStG – Plädoyer für eine Reform

Der Beitrag geht auf ein aktuelles Umsatzsteuerproblem für traditionell voll zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer, insbesondere Einzelhändler im Bereich Elektronik, ein. Die strenge Ausgestaltung des eigentlich zur Missbrauchsbekämpfung geschaffenen § 9 Abs. 2 UStG kann zu neutralitätswidrigen massiven Umsatzsteuerbelastungen von Vermietungsfällen führen, wenn diese Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließen. Es werden ergänzend Lösungsvorschläge gemacht.

  • 2025-11-07
  • ⚙258392
  • ustb - umsatz-steuerberater
  • UStB 2025, 358-360
  • Maximilian Freyenfeld; Anja Bürgel
Keine Steuerbefreiung für Umsätze mit NFTs nach § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG

Nach dem EuGH (EuGH, Urt. v. 22.10.2015 – C-264/14 – Hedqvist) fällt der Umtausch von konventionellen Währungen in Bitcoin und umgekehrt unter die Steuerbefreiung des Art. 135 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL. Das BMF hat dies auf § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG übertragen und damit klargestellt, dass sog. Currency Token befreit sein können (BMF, Schr. v. 27.2.2018 – III C 3 - S 7160-b/13/10001, S. 1–2). Das FG Niedersachsen (FG Nds., Urt. v. 10.7.2025 – 5 K 26/24) hatte nun zu entscheiden, ob diese Grundsätze auch auf Non-Fungible Tokens (NFTs) übertragbar sind. Eine kurze Analyse und Blick auf die Konsequenzen für die Praxis.

  • 2025-10-10
  • ⚙256157
  • ustb - umsatz-steuerberater
  • UStB 2025, 320-333
  • Georg von Streit; Thomas Streit
Voraussetzungen der Erstattung zu Unrecht gezahlter Mehrwertsteuer (Teil 2)

Mit diesem Teil 2 werden die Überlegungen dazu fortgesetzt, unter welchen Voraussetzungen die Erstattung von zu Unrecht gezahlten (Mehrwert-)Steuerbeträgen an die verschiedenen Beteiligten zu erfolgen hat. In UStB 9/25 wurden die Ausführungen des BFH in seiner Entscheidung vom 5.12.2024 zur Natur und zu den Voraussetzungen des sog. Direktanspruchs kritisch betrachtet. Außerdem wurde ein kurzer Blick auf die Gesamtsystematik geworfen, die der EuGH für die Erstattung zu Unrecht gezahlter Steuern entwickelt hat. In Teil 2 soll skizziert werden, mit welchem Inhalt diese im nationalen Recht umgesetzt werden könnte.

  • 2025-09-19
  • ⚙254491
  • ustb - umsatz-steuerberater
  • UStB 2025, 281-286
  • Christoph Wäger
Neues zu nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen

Die nicht rechtsfähige Personenvereinigung wird in der Besteuerungspraxis weiter für Beschäftigung sorgen, insb. bei der Frage, wer als leistender Unternehmer anzusehen ist, wenn mehrere Personen eine unternehmerische Tätigkeit ausüben. Ein neues EuGH-Urteil zur ehelichen Gütergemeinschaft lässt sich dahingehend verstehen, dass auch derartige Personenvereinigungen Steuerpflichtige und leistende Unternehmer sein können. Der Beitrag beschäftigt sich mit den Argumentationen von BFH und EuGH zur Problematik.

  • 2025-09-19
  • 🌍 1759276800000
  • ⚙254389
  • ustb - umsatz-steuerberater
  • UStB 2025, 272-281
  • Georg von Streit; Thomas Streit
Voraussetzungen der Erstattung zu Unrecht gezahlter Mehrwertsteuer (Teil 1)

Der BFH hat sich in seiner Entscheidung vom 5.12.2024 wieder einmal zu den Voraussetzungen des Direktanspruchs (= sog. Reemtsma-Anspruch) geäußert. Dies soll zum Anlass genommen werden, die Voraussetzungen dieses Anspruchs und die gesamte Thematik der Erstattung von zu Unrecht abgeführter Mehrwertsteuer, die im deutschen Recht gar nicht oder nicht unionsrechtskonform geregelt ist, erneut in den Blick zu nehmen. Hierbei soll in Teil 1 dargelegt werden, warum die Ausführungen des BFH in der vorgenannten Entscheidung Unionsrecht widersprechen. In Teil 2 soll dann der Versuch unternommen werden, in Grundzügen eine unionsrechtskonforme Systematik aufzuzeigen, die unter Beachtung der zugrunde liegenden Besteuerungsgrundsätze möglichst rechtssicher aufkommensneutrale Erstattungen ermöglicht.

  • 2025-09-19
  • ⚙254364
  • ustb - umsatz-steuerberater
  • UStB 2025, 286-292
  • Christoph Wäger
Aktuell – Verfahrensübersicht 1.4.–30.6.2025

Übersicht über Verfahren, die im Bereich der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) beim EuGH (EuG) und in Revisionssachen beim BFH zum Ablauf des Berichtszeitraums Aktuell 2025/2. Quartal (BZ) anhängig sind (beim BFH unter Berücksichtigung der aufgrund der zum 1.8.2025 neu vergebenen Aktenzeichen im Anschluss an die Übernahme von Verfahren, die bislang beim aufgelösten XI. Senats anhängig waren, durch den V. Senat).

UVR - Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht | Lefebvre Stollfuß, Bonn

  • 2025-10-31
  • ⚙257911
  • uvr - umsatzsteuer- und verkehrsteuer-recht
  • UVR 2025, 346-349
  • Martha Klink
Die Patchworkfamilie im Erb- und Erbschaftsteuerrecht

Die Patchworkfamilie im Erb- und Erbschaftsteuerrecht

Patchworkfamilien sind inzwischen eine gängige Form des Zusammenlebens. Nach Trennung, Scheidung oder Verwitwung gehen viele Menschen neue Partnerschaften ein, in denen Kinder aus unterschiedlichen Ehen oder Beziehungen zusammenwachsen. Diese Konstellationen werden im Erb- und im Steuerrecht unterschiedlich behandelt:

Das Erbrecht knüpft streng an Abstammung und familienrechtliche Bindungen an, während das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht eigene Maßstäbe über Steuerklassen und Freibeträge setzt. Der Beitrag stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen dar und verdeutlicht anhand eines Praxisfalls, wo Unterschiede bestehen und welche Gestaltungsmöglichkeiten sich eröffnen.

  • 2025-10-02
  • 🌍 1760400000000
  • ⚙255134
  • uvr - umsatzsteuer- und verkehrsteuer-recht
  • UVR 2025, 302-313
  • Raymond Halaczinsky
Verschonung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer – aktuelle Zweifelsfälle

„Betriebsvermögen“ wird von der Erbschaft-/Schenkungsteuer in besonderer Weise ganz oder teilweise verschont. Zum begünstigungsfähigen „Betriebsvermögen“ gehören gem. § 13b Abs. 1 ErbStG nicht nur das „eigentliche“ Betriebsvermögen, sondern auch Beteiligungen an gewerblichen/freiberuflichen Personengesellschaften und Anteile an Kapitalgesellschaften bei einer Mindestbeteiligung von 25 % sowie die „Wirtschaftsteile“ der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe.

Aus „Vorsicht“ vor (verfassungswidriger) Ausnutzung der Verschonung sind äußerst komplizierte Verschonungsregelungen geschaffen worden, die selbst wieder anfällig sind. Die Verschonungen stehen unter ständiger Kritik. Unbeschadet davon müssen die Verschonungen gegenwärtig gewährt werden. Wie bei allen Steuererleichterungen sind die Verschonungsvorschriften im Zweifel restriktiv auszulegen und an evtl. erforderliche Nachweise hohe Anforderungen zu stellen.

Es liegt in der Natur von Steuererleichterungen, dass Steuerbürger die Gewährung der Verschonungen für Betriebsvermögen „um jeden Preis“ durchsetzen wollen (bis zum BFH), die Finanzämter entsprechend die Verschonungen nur unter engen Voraussetzungen gewähren.

Halaczinsky greift aktuelle „Streitfragen“ auf und stellt Lösungen dar.

VA - Verkehrsrecht aktuell | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-10-24
  • ⚙257333
  • va - verkehrsrecht aktuell
  • VA 2025, 191
  • IWW Institut
Reparaturkosten: AG Heidelberg: Anforderungen an eine Großkundenrabatt-Behauptung

Eine im Rechtsstreit aufgestellte Behauptung des Versicherers, eine Autovermietung bekomme 15 Prozent Großkundenrabatt, weil sie mit 70 Fahrzeugen „der sprichwörtliche Großkunde“ sei, weshalb die zu erstattenden Reparaturkosten entsprechend herabzusetzen seien, ist eine unsubstanziierte Behauptung ins Blaue hinein. Dass der BGH bei einem Autovermieter mit einer sechsstelligen Zahl von Fahrzeugen in der schieren Größe des Fuhrparks einen ausreichenden Anhaltspunkt gesehen habe, sei auf den vorliegenden Fall nicht zu übertragen, entschied das AG Heidelberg. VA stellt die Entscheidung vor.

  • 2025-09-19
  • ⚙254502
  • va - verkehrsrecht aktuell
  • VA 2025, 176
  • IWW Institut
Nutzungsausfall: Nutzungsausfall bei langer Ausfalldauer: Linear bis zum letzten Tag oder weniger ab dem 30. Tag?

Immer wieder wird von Versicherern bei langer zu entschädigender Ausfalldauer auf eine Entscheidung des OLG Dresden verwiesen. Danach sei der Betrag aus der Nutzungsausfallentschädigungstabelle nur bis zum 30. Ausfalltag zu erstatten. Ab dem 31. Tag sei nur noch der Betrag für Vorhaltekosten zu erstatten. In der Erkenntnis, dass das der BGH-Rechtsprechung zuwider läuft, ist offenbar dem OLG Dresden selbst nicht wohl mit dem älteren immer wieder von Versicherern bemühten Urteil. Das zeigt ein aktueller Vorgang, bei dem es elegant die Kurve bekommen hat.

VergabeFokus - VergabeFokus | Reguvis Fachmedien GmbH, Köln

  • 2025-11-07
  • ⚙258669
  • vergabefokus - vergabefokus
  • VergabeFokus 5/2025, 2-4
  • Rebecca Schäffer; Rouven Gebauer
Die Strombeschaffung über Power Purchase Agreements

Von Dr. Rebecca Schäffer und

  • 2025-11-07
  • ⚙258668
  • vergabefokus - vergabefokus
  • VergabeFokus 5/2025, 23
Aktuelles – Termine

Wer: Nohrcon GmbH

  • 2025-11-07
  • ⚙258663
  • vergabefokus - vergabefokus
  • VergabeFokus 5/2025, 15-18
  • Rebecca Schäffer
KI im Vergabekontext

Von Dr. Rebecca Schäffer, avocado rechtsanwälte, Köln

  • 2025-11-07
  • ⚙258630
  • vergabefokus - vergabefokus
  • VergabeFokus 5/2025, 9-14
  • Werner Adams
E-Vergabe – gestern igitt? Heute alltäglich! – Teil 2

Von Werner Adams, Ltd. Stadtverwaltungsdirektor a.D.

  • 2025-11-07
  • ⚙258613
  • vergabefokus - vergabefokus
  • VergabeFokus 5/2025, 5-8
  • Laura Haars; Maik Dürichen
„Ein gutes Beschaffungsprojekt hat viele Erfolgsfaktoren!“

Die Energiewende stellt die öffentliche Hand vor neue Herausforderungen – insbesondere beim Einkauf von Strom aus erneuerbaren Quellen. Mit dem Projekt „bdr green Power Purchase Agreement“ beweist die Bundesdruckerei GmbH, wie innovative Beschaffungsstrategien und nachhaltige Unternehmensziele in der Praxis erfolgreich vereint werden können. Für ihre Vorreiterrolle wurde die Bundesdruckerei auch mit dem BME-Preis „Innovation schafft Vorsprung“ ausgezeichnet. Im Gespräch mit der VergabeFokus-Redaktion beleuchten Laura Haars (Strategic Purchasing) und Maik Dürichen (Energy Efficiency & Data) den Weg von der Projektidee über die vergaberechtlichen und technischen Hürden bis hin zu den erzielten Erfolgen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258609
  • vergabefokus - vergabefokus
  • VergabeFokus 5/2025, 21
Aktuelles – Nachrichten

Ab dem 1.1.2026 werden in NRW alle landesrechtlichen Wertgrenzen für kommunale Vergaben aufgehoben. Die Anwendung der UVgO und VOB/A für Unterschwellenvergaben ist nicht mehr verpflichtend. Stattdessen gilt ein neuer § 75a GO NRW, der allgemeine Vergabegrundsätze wie Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Gleichbehandlung und Transparenz verbindlich macht. Kommunen dürfen weitere Vorgaben künftig nur noch durch Satzung regeln. Die bisherigen speziellen Regelungen in der Kommunalhaushaltsverordnung entfallen. Eine Mustersatzung wird als Orientierung angeboten, ist aber freiwillig.

  • 2025-11-07
  • ⚙258459
  • vergabefokus - vergabefokus
  • VergabeFokus 5/2025, 22
  • Kompetenzzentrum innovative Beschaffung
Innovative öffentliche Beschaffung: Kostenfreie digitale Tools für mehr Effizienz und Zukunftsfähigkeit

Ob neue Technologien und rechtliche Vorgaben, fordernde Nachhaltigkeits- und Innovationsziele oder Personal- und Knowhow-Engpässe – die öffentliche Beschaffung muss komplexen Herausforderungen begegnen. Dabei sollen Verfahren schneller, digitaler, transparenter und zugleich rechtssicher gestaltet werden. Das Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO) stellt praxisnahe digitale Tools bereit, die Vergabe- und Beschaffungsstellen von der Fristenkalkulation bis zur Zuschlagsentscheidung gezielt unterstützen – und das kostenfrei.

  • 2025-11-07
  • ⚙258433
  • vergabefokus - vergabefokus
  • VergabeFokus 5/2025, 19-20
  • Markus Figgen; Rebecca Schäffer
Dürfen Bieter KI-gestützte Tools zur Angebotserstellung verwenden?

Markus Figgen,

  • 2025-09-12
  • ⚙254179
  • vergabefokus - vergabefokus
  • VergabeFokus 4/2025, 27
  • Markus Figgen; Rebecca Schäffer
Welche Regelungen zum Datenschutz gelten innerhalb von Vergabeverfahren?

Frage einer Nutzerin des KI-Assistenten „fragXpert“ im Reguvis VergabePortal

  • 2025-09-12
  • ⚙254162
  • vergabefokus - vergabefokus
  • VergabeFokus 4/2025, 24-26
  • Rebecca Schäffer; Lukas Ströbel
Kein Ausschluss wegen Einbindung eines US-Hosting-Dienstes!

Anm. zu OLG Karlsruhe, Beschl. v. 7.9.2022, 15 Verg 8/22

  • 2025-09-12
  • ⚙254150
  • vergabefokus - vergabefokus
  • VergabeFokus 4/2025, 29
Aktuelles – Termine

Wer: Reguvis Akademie GmbH

  • 2025-09-12
  • ⚙254118
  • vergabefokus - vergabefokus
  • VergabeFokus 4/2025, 18-23
  • Rebecca Schäffer; Lukas Ströbel
Datenschutz als Faktor bei Beschaffungen

Von Dr. Rebecca Schäffer

  • 2025-09-12
  • 🌍 1758585600000
  • ⚙254089
  • vergabefokus - vergabefokus
  • VergabeFokus 4/2025, 11-13
  • Ingo Werle; Maren Kohl
Innovative Beschaffung von Schnellladeinfrastruktur in Karlsruhe: Einblicke und Erfahrungen aus der Praxis

Der Bedarf an öffentlichen Ladeinfrastrukturen wächst deutschlandweit rasant. Gute Beispiele für erfolgreiche Vergaben von Betreiberkonzessionen, an denen sich (insbesondere kommunale) Auftraggeber orientieren könnten, sind jedoch bislang leider rar. Umso mehr freuen wir uns, dass wir die Möglichkeit hatten, mit zwei Vertreter:innen der Stadt Karlsruhe sprechen zu dürfen, die zuletzt wertvolle Erfahrungen bei der Vergabe von Konzessionen für den Betrieb öffentlicher Ladeinfrastruktur sammeln konnten. Im Interview mit der VergabeFokus-Redaktion geben Ingo Werle und Maren Kohl wertvolle Einblicke in ihr Beschaffungsprojekt und beleuchten dabei sowohl rechtliche als auch praktische Aspekte, Erkenntnisse aus einem ersten gescheiterten Verfahren sowie die Notwendigkeit interdisziplinärer Zusammenarbeit.

  • 2025-09-12
  • ⚙253896
  • vergabefokus - vergabefokus
  • VergabeFokus 4/2025, 7-10
  • Wolfgang Kräber
Ob Konzession oder Auftrag muss vorab feststehen!

Anm. zu VK Südbayern, Beschl. v. 19.10.2023, 3194.Z3-3_01-23-20

  • 2025-09-12
  • ⚙253806
  • vergabefokus - vergabefokus
  • VergabeFokus 4/2025, 14-17
  • Jana Ranft; Rebecca Schäffer
Der Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 6.8.2025

Von Jana Ranft und

  • 2025-09-12
  • ⚙253767
  • vergabefokus - vergabefokus
  • VergabeFokus 4/2025, 2-6
  • Frederic Delcuvé; Lisa Angela Gut
Vergabe von Aufbau und Betrieb öffentlicher Ladeinfrastruktur

Von Frederic Delcuvé und

  • 2025-09-12
  • ⚙253761
  • vergabefokus - vergabefokus
  • VergabeFokus 4/2025, 28
Aktuelles – Nachrichten

Die Europäische Kommission beschränkt im Rahmen der IPI-Verordnung (EU) 2022/1031 die Beteiligung chinesischer Unternehmen an öffentlichen Beschaffungen von Medizinprodukten mit einem Auftragswert über 5 Mio. Euro. In solchen Vergabeverfahren werden chinesische Anbieter zukünftig weitgehend ausgeschlossen und der Anteil der Leistungen, die aus China stammen, wird auf maximal 50 % begrenzt. Die Maßnahmen reagieren auf die fortgesetzte Diskriminierung europäischer Medizinprodukte durch China im öffentlichen Beschaffungswesen. Sie stehen nach Kommissionsauffassung im Einklang mit internationalen Verpflichtungen, da gegenüber China keine GPA-Bindungen bestehen. Ausnahmen sind vorgesehen, wenn keine alternativen Anbieter verfügbar sind. Eine Rücknahme ist bei entsprechender Öffnung des chinesischen Marktes möglich.

VergabeNews - VergabeNews | Reguvis Fachmedien GmbH, Köln

  • 2025-11-07
  • ⚙258629
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 177-178
  • Redaktion Vergabe News
Newsflash

Ein öffentlicher Auftraggeber darf nicht allein wegen fehlender Inhouse-Juristen oder dem Argument der Waffengleichheit die Kosten für einen Verfahrensbevollmächtigten auf den Bieter abwälzen. Die Hinzuziehung eines Anwalts ist nur dann als notwendig anzusehen, wenn die vergaberechtlichen Fragen die üblicherweise zu erwartende Fachkunde übersteigen. Zieht der Bieter den Nachprüfungsantrag zurück, trägt er regelmäßig die Kosten – jedoch nicht automatisch auch die Anwaltskosten des Auftraggebers.

  • 2025-11-07
  • ⚙258623
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 173-174
  • Redaktion Vergabe News
Kenntnis ersetzt keine Erklärung

Die Vergabekammer des Bundes setzte sich in ihrem Beschluss vom 5.2.2025 – VK 2-119/24 mit der Frage auseinander, ob ein öffentlicher Auftraggeber bei der Eignungsprüfung Referenzen berücksichtigen darf, die ihm zwar bekannt sind, im Angebot jedoch vom Bieter nicht ausdrücklich benannt worden sind. Zudem befasste sich die VK Bund mit der Frage, ob die bloße Zurverfügungstellung von Gerät eine Nachunternehmerschaft begründen kann. Schließlich war zu klären, ob ein Bieter seine technische Eignung auch durch Eignungsleihe nachweisen kann, wenn ein Nachunternehmer Leistungen tatsächlich selbstständig erbringt. Die Entscheidung erforderte eine differenzierte Auslegung der Eignungsanforderungen sowie der Nachweisführung gemäß § 6b EU Abs. 3 VOB/A.

  • 2025-11-07
  • ⚙258550
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 178
  • Jeromin; Kerkmann; Saame
Buchbesprechung

Das umfangreiche Werk erscheint nunmehr zum 30-jährigen Bestehen in der 6. Auflage. Es wurde umfassend überarbeitet und berücksichtigt nun die seit Anfang 2025 in Kraft befindliche Novelle aus dem Jahr 2024 mit ihren Auswirkungen. So wurden nun etwa die neuen §§ 64a–d zur Bauvorlageberechtigung berücksichtigt. Der Kommentar bietet auch in der neuen Auflage eine kompakte und praxisgerechte Aufarbeitung für die Anwendung des öffentlichen Baurechts, und das aus allen Perspektiven. Abbildungen vereinfachen die Annäherung an Grundbegriffe sogar für Neulinge im öffentlichen Baurecht. Den Autoren gelingt es, obwohl mittlerweile allesamt der Anwaltschaft zugehörig, auch die behördliche Perspektive zu berücksichtigen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258482
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 170-172
  • Redaktion Vergabe News
Vergabe von Generalplanerleistungen

Das BayObLG hat sich im Beschluss vom 11.6.2025 (Az. Verg 9/24) mit zahlreichen interessanten Facetten einer Generalplanervergabe beschäftigt. Es geht u.a. um die Wertung von Honorarzuschlägen und Präsentationsterminen sowie um die Zulässigkeit von Vertragsrisiken.

  • 2025-11-07
  • ⚙258435
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 172-173
  • Redaktion Vergabe News
Wann ein gemeinnütziger Verein ausschreibungspflichtig ist

Das OLG Brandenburg hat mit Beschluss vom 12.11.2024 (Verg 2/24) entschieden, dass auch ein gemeinnütziger Verein öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 99 Nr. 2 lit. b GWB sein kann und deshalb bei der Vergabe von Betreiberleistungen das Vergaberecht zu beachten hat. Maßgeblich war die Auslegung der Auftraggebereigenschaft im Lichte von Förderbescheiden und Zweckbindungen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258422
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 169-170
  • Redaktion Vergabe News
Nachrichten

Für das Haushaltsjahr 2025 ist mit Gesamtausgaben von 86,37 Mrd. Euro der höchste Verteidigungsetat in der Geschichte der Bundesrepublik veranschlagt. Zudem wurden Verpflichtungsermächtigungen für Folgejahre in Höhe von 66,93 Mrd. Euro beschlossen. Der Haushaltsausschuss beschloss in der Bereinigungssitzung u.a. eine signifikante Erhöhung der Mittel für die Eurofighter-Beschaffung (796,97 Mio. Euro statt 244,09 Mio. Euro) sowie Kürzungen bei der IT-Beschaffung (minus 84,5 Mio. Euro) und bei Personalaufwendungen. Daneben wurde eine Ausgabensperre für 671,36 Mio. Euro zur Beschaffung von Fregatten der Klasse 126 verhängt. Außerdem entfällt der Beitrag zum NATO-E-3A-Frühwarnsystem aufgrund von Projektverzögerungen. Insgesamt spiegeln die Änderungen den politischen Willen wider, die Bundeswehr umfassend und beschleunigt auszurüsten, gleichzeitig aber auch, punktuell zu konsolidieren.

  • 2025-11-07
  • ⚙258404
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 175-176
  • Redaktion Vergabe News
Keine Angebotsänderung durch Aufklärung zulässig

Die Vergabekammer Berlin (Beschl. v. 28.4.2025, Az. VK-B1-73-24) befasste sich in ihrem Beschluss u.a. mit der Abgrenzung zwischen einer Nachforderung nach § 56 VgV und einer Angebotsaufklärung nach § 15 Abs. 5 VgV.

  • 2025-10-10
  • ⚙256282
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 156-158
  • Redaktion Vergabe News
Mehrere Referenzen nur bei ausdrücklicher Zulassung

Die Vergabekammer Berlin hat mit Beschluss vom 7.7.2025, VK B 1-4/25, klargestellt, dass mehrere Referenzen grundsätzlich kumulativ zur Erfüllung von Eignungskriterien herangezogen werden können. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Vergabeunterlagen eine zusammenfassende Betrachtung nicht ausschließen. Verneint der Auftraggeber dies durch klare Vorgaben in den Vergabeunterlagen oder durch die verbindliche Beantwortung von Bieterfragen, ist jede in sich abgeschlossene Einzelleistung als eigenständige Referenz zu werten. Dem öffentlichen Auftraggeber steht es im Rahmen des § 122 Abs. 4 GWB frei, Art und Anzahl der geforderten Referenzen festzulegen, solange dies nicht zu einer unzulässigen Einschränkung des Wettbewerbs führt.

  • 2025-10-10
  • ⚙256196
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 150
  • Redaktion Vergabe News
Nachrichten

Verteidigungsminister Boris Pistorius hat am 23.7.2025 mit Industrievertretern über Maßnahmen zur beschleunigten Ausrüstung der Bundeswehr beraten, wobei ein Schwerpunkt auf resilienten Lieferketten, höheren Produktionskapazitäten und Innovationsförderung lag. Die enge Einbindung auch von Start-ups soll zu innovationsgetriebenen Lösungen beitragen. Kernstück der Beratungen ist der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwPBBG), der Vergabeverfahren flexibilisieren und beschleunigen soll. Geplant sind insbesondere Vorauszahlungen zur Stärkung kleinerer Anbieter sowie eine Einstufung der inländischen Rüstungsproduktion als „wesentliches Sicherheitsinteresse“ i.S.d. § 107 Abs. 2 Nr. 2 GWB. Ziel ist die zeitnahe, bedarfsorientierte und rechtssichere Vergabe sicherheitsrelevanter Beschaffungsaufträge unter besonderer Berücksichtigung der geänderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen.

  • 2025-10-10
  • ⚙256185
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 159-160
  • Redaktion Vergabe News
Newsflash

Besteht die Beschaffungsabsicht des öffentlichen Auftraggebers fort, ist die Wirksamkeit der Aufhebung anhand des Vorliegens eines sachlichen Grundes zu prüfen. Die Fortführung des Vergabeverfahrens begründet keine Pflicht zur Zuschlagserteilung, sondern führt (hier) nur dazu, dass das Vergabeverfahren zwecks Wahrung der Zuschlagschance des Bieters sowie zwecks Vermeidung von Schadensersatzforderungen aufrechtzuerhalten ist. Bei den Bietern ist nachzufragen, ob Einverständnis mit einer Bindefristverlängerung besteht.

  • 2025-10-10
  • ⚙256162
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 160
  • Werner Langen; Andreas Berger
Buchbesprechung

Das Wichtigste zur VOB/B wird für Einsteiger:innen ins Baurecht und für solche, die nur ab und zu mit der Materie zu tun haben, prägnant und leicht verständlich erläutert. Das Buch befähigt alle, die an Bauprojekten beteiligt sind, mit dem „Handwerkszeug VOB/B“ richtig umzugehen. In der Neuauflage werden ca. 15 wichtigste Urteile der vergangenen zwei Jahre zur VOB/B kurz vorgestellt. Mit der richtigen Mischung aus rechtlicher Information und praktischer Erfahrung geben die Autoren eine prägnante Einführung in die VOB/B und in Zweifelsfragen eindeutigen Rat unter Berücksichtigung der inzwischen gemachten Erfahrungen mit dem neuen Bauvertragsrecht. So können sich Leser:innen mit einem überschaubaren Zeitaufwand auf den neuesten Stand bringen.

  • 2025-10-10
  • ⚙256124
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 155-156
  • Redaktion Vergabe News
Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien ist erkennbar

Der Grundsatz der Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien gehört nach ständiger Rechtsprechung zum allgemeinen Bieterwissen. Ein tatsächlich erkennbarer Verstoß gegen diesen Grundsatz ist daher auch in rechtlicher Hinsicht im Sinne von § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB erkennbar. Dies hat das BayObLG mit Beschluss vom 26.6.2025 (Verg 4/25) festgestellt.

  • 2025-10-10
  • ⚙256094
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 151-153
  • Redaktion Vergabe News
Enge Verzahnung rechtfertigt Gesamtvergabe

Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Fachlose liegen vor, wenn für die einzelnen Leistungen ein eigener Markt besteht. Das ist bei Erd- und Spezialtiefbauarbeiten und dem Abbruch / der Demontage einer Brücke der Fall. Der Grundsatz der Fachlosvergabe gilt nicht schrankenlos. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Technische Gründe liegen bspw. vor, wenn bei getrennten Ausschreibungen das Risiko besteht, dass der Auftraggeber Teilleistungen erhält, die zwar jeweils ausschreibungskonform sind, aber nicht zusammenpassen und deshalb in ihrer Gesamtheit nicht geeignet sind, den Beschaffungsbedarf in der angestrebten Qualität zu befriedigen. Dies hat die VK Bund mit Beschluss vom 28.4.2025, VK 2-27/25, festgestellt.

  • 2025-10-10
  • ⚙255947
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 153-154
  • Redaktion Vergabe News
Ausschluss nur auf tragfähiger Grundlage

Der öffentliche Auftraggeber darf nach erfolgter Preisaufklärung ein Angebot nur auf tatsächlich gesicherter Tatsachengrundlage ausschließen, insbesondere müssen die Zweifel an der Auskömmlichkeit des Angebots plausibel sein und auf einer tragfähigen Grundlage beruhen. Dies hat die Vergabekammer (VK) Berlin mit Beschluss vom 24.1.2025, VK B 1-20/21, entschieden.

  • 2025-09-12
  • ⚙254177
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 138
  • Lederer
Buchbesprechung

Die mittlerweile 4. Auflage des bewährten Werks wurde umfassend überarbeitet. Vierzehn Jahre sind seit der Vorauflage vergangen, nun sind daher erstmals die Auswirkungen der EuGH-Entscheidung zum Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Deutschland berücksichtigt, ebenso andere neuere Entwicklungen wie Building Information Modeling (BIM). Weiter berücksichtigt sind nun auch die Änderungen durch das neue Architektenrecht. Das Werk bietet in kompakter, praxisnaher Form eine systematische Darstellung der relevanten zivilrechtlichen Grundlagen. Der Herausgeber Prof. Dr. Lederer hat mit seinem Autorenteam ein Werk geschaffen, das sich insbesondere für planende Berufe sowie juristische Beratung eignet. Ein empfehlenswerter Praxisleitfaden für alle, die Architekten- und Ingenieurverträge rechtssicher gestalten und abrechnen wollen – präzise, fundiert und anwenderfreundlich.

  • 2025-09-12
  • ⚙254085
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 134
  • Redaktion Vergabe News
Substantiierung von Rügen

Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG, Beschl. v. 9.4.2025, Az. Verg 1/25 e) befasste sich in seinem Beschluss unter anderem mit den Anforderungen an die Substantiierung einer Rüge.

  • 2025-09-12
  • ⚙253912
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 136-138
  • Redaktion Vergabe News
Newsflash

Der öffentliche Auftraggeber kann gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die der betreffende öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte, es nicht zulassen, die Mindestfristen einzuhalten, die für das offene und das nicht-offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschrieben sind. Die Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit dürfen dem öffentlichen Auftraggeber nicht zuzurechnen sein. Dabei ist der Anwendungsbereich des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV aufgrund seines Ausnahmecharakters und seiner wettbewerbshemmenden Wirkung eng auszulegen. Dies gilt auch für die Frage, ob die vorgesehenen Mindestfristen, die für das offene und das nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben sind, nicht eingehalten werden können. Die Entscheidung hierüber prognostiziert der öffentliche Auftraggeber aufgrund gesicherter tatsächlicher Erkenntnisse. Hierbei kommt ihm ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüft werden kann.

  • 2025-09-12
  • ⚙253895
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 132-133
  • Redaktion Vergabe News
(Keine) Berücksichtigung von Feiertagen bei der Fristberechnung

Wenn eine AG im Nachprüfungsverfahren schriftsätzlich anführt, dass der 4.10.2024 kein „halber Feiertag“ war (und das, obwohl es sich um einen Brückentag handelte), wird schnell klar: In der Entscheidung der VK Lüneburg vom 28.11.2024 (Az. VgK-25-2024) wird um Fristen gestritten.

  • 2025-09-12
  • ⚙253850
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 135
  • Redaktion Vergabe News
Zuschlag mit geänderten Vertragsbedingungen begründet keinen Vertragsschluss

Das OLG Naumburg entschied mit Beschluss vom 11.10.2024 (Az.: 6 Verg 2/24), dass ein Zuschlagsschreiben, dem ein gegenüber dem Entwurf geänderter Vertrag beigefügt ist, keinen wirksamen Vertragsschluss herbeiführt. Gleichwohl endet das Vergabeverfahren, wenn der Bieter das geänderte Angebot annimmt.

  • 2025-09-12
  • ⚙253816
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 129-130
  • Redaktion Vergabe News
Nachrichten

Im Haushaltsjahr 2025 sollen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ 37,2 Mrd. Euro verausgabt und zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 84,8 Mrd. Euro gebunden werden, obwohl eine einfachgesetzliche Ausgestaltung des Art. 143h GG bislang fehlt. Der Wirtschaftsplan sieht sieben investive Titelgruppen vor, wobei die größten Mittel für Verkehrsinfrastruktur (11,7 Mrd. Euro), insbesondere Brücken- und Schienenerhalt, sowie Digitalisierung (4 Mrd. Euro) und Energieversorgung (855,2 Mio. Euro) vorgesehen sind. Für die Erhaltung der Bundesautobahnbrücken sind 2,5 Mrd. Euro im Jahr 2025 sowie 6,5 Mrd. Euro als Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen; für die Schieneninfrastruktur insgesamt 7,6 Mrd. Euro im Jahr 2025 und 62,9 Mrd. Euro perspektivisch. Zahlreiche Maßnahmen wurden aus den Einzelplänen anderer Ressorts in das Sondervermögen überführt, etwa Krankenhaustransformation, Bildungsinvestitionen und klimafreundlicher Wohnungsbau, deren haushalterische Unterlegung teilweise noch aussteht.

  • 2025-09-12
  • ⚙253764
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 130-132
  • Redaktion Vergabe News
Änderung einer Konzession ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 29.4.2025 (Rs. C-452/23) entschieden, dass eine bestehende Konzession auch dann ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens geändert werden kann, wenn sie ursprünglich ohne Ausschreibung an eine In-House-Einrichtung vergeben wurde und ihr Gegenstand zu einem Zeitpunkt geändert wird, zu dem der Konzessionsnehmer keine In-House-Einrichtung mehr ist.

VersR - Versicherungsrecht | VVW GmbH, Karlsruhe

  • 2025-11-07
  • ⚙258507
  • versr - versicherungsrecht
  • VersR 2025, 1353-1367
  • Jens Gal
Der Zugang zu Dokumenten der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (insbesondere der EIOPA) oder Akteneinsicht bei diesen

Transparenz ist eine Vorbedingung von Rechtsstaat und Demokratie. Umso bedauerlicher, wie leichtfertig der Zugang zu Dokumenten oder ein Gesuch auf Akteneinsicht teilweise verwehrt wird, wie nicht zuletzt durch das BVerfG durch einen unbegründeten Beschluss vom 1.9.2025 (1 BvR 1780/23) zur Nicht-Widerbeschaffungspflicht der „Kohl-Akten“. Positiv erscheint insofern, dass der Beschwerdeausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für die EIOPA das Transparenzgebot schärfer konturiert, wenn hier auch weiterhin Fragen offenbleiben.

  • 2025-11-07
  • ⚙258465
  • versr - versicherungsrecht
  • VersR 2025, 1367-1373
  • Jürgen Bürkle
Die Bestellung eines Sonderbeauftragten der BaFin wegen Unterschreitung der erforderlichen Geschäftsleiteranzahl

Die Bestellung von Sonderbeauftragten entwickelt sich zunehmend zu einem verbreitet eingesetzten Eingriffsinstrument der BaFin. Das VG Frankfurt behandelte in einem Eilverfahren wesentliche Aspekte dieser behördlichen Intervention.

  • 2025-10-24
  • 🌍 1762128000000
  • ⚙257272
  • versr - versicherungsrecht
  • VersR 2025, 1289-1296
  • Bernhard Hohlbein
Kirche und Missbrauch – was und wie viel ist gerecht?

Sexualisierte Gewalt in Machtverhältnissen ist kein neues Phänomen. In den vergangenen Jahren ist Missbrauch zu Recht aufmerksamer wahrgenommen, moralisch verurteilt und juristisch verfolgt worden. Häufig stammen die Täter aus dem familiären Umfeld oder aus gesellschaftlich etablierten Institutionen. Eine vermeintlich vorbildhafte Gruppe hat sich allerdings unrühmlich hervorgetan: Kleriker. Der folgende Beitrag geht der Frage nach, ob und wie gerechte Entschädigungszahlungen für Missbrauchsopfer erreicht werden können.

  • 2025-10-24
  • ⚙257261
  • versr - versicherungsrecht
  • VersR 2025, 1297-1301
  • Michael Marx
Zur Zinstragungspflicht des Haftpflichtversicherers oberhalb der Deckungssumme nach § 101 Abs. 2 S. 2 VVG

Großschadensereignisse zeichnen sich durch ihre Schadenshöhe und häufig langwierige Abwicklung aus. Steht am Ende die Haftung des VN fest und überschreitet sie die Deckungssumme, stellt sich im Rahmen des § 101 Abs. 2 S. 2 VVG die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Haftpflichtversicherer auch die Zinsen oberhalb der Deckungssumme zu tragen hat und wie sich diese Zinsen berechnen, d.h. bezogen auf die gesamten Haftungssumme oder „nur“ auf die Deckungssumme. Insbesondere die zweite Frage wird in diesem Beitrag diskutiert.

  • 2025-10-03
  • ⚙255582
  • versr - versicherungsrecht
  • VersR 2025, 1238-1242
  • Robert Koch
VersR REPORT: Ausgewählte neue Rechtsprechung zum AGB-Recht

Im Folgenden werden ausgewählte Urteile des BGH und der OLG vorgestellt, die in der zweiten Hälfte des Jahres 2024 und der ersten Hälfte des Jahres 2025 veröffentlicht worden sind.

  • 2025-10-03
  • ⚙255469
  • versr - versicherungsrecht
  • VersR 2025, 1225-1238
  • Dominik Schäfers
Der Digital Operational Resilience Act (DORA): Überblick, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Art. 4 DORA) und Umgang mit „unwilligen“ IKT-Drittdienstleistern

Der Beitrag gibt einen Überblick über den seit dem 17.1.2025 zu beachtenden Digital Operational Resilience Act (DORA), klärt die dogmatischen Grundlagen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nach Art. 4 DORA und entwickelt Lösungsvorschläge, wie aus privatrechtlicher und aufsichtsrechtlicher Perspektive Konstellationen zu behandeln sind, in denen IKT-Drittdienstleister nicht zum Abschluss DORA-konformer Dienstleistungsverträge bereit sind.

  • 2025-09-26
  • 🌍 1759881600000
  • ⚙254703
  • versr - versicherungsrecht
  • VersR 2025, 1161-1171
  • Robert Koch
Umfang des Versicherungsschutzes für Organmitglieder und Arbeitnehmer in der Vermögenschadenshaftpflichtversicherung

Regressansprüche des versicherten Unternehmens gegen seine Organe und Arbeitnehmer werden in der Vermögenschadenshaftpflichtversicherung regelmäßig von der Deckung ausgenommen, obgleich sie sowohl nach dem Gesetz (§ 101 Abs. 1 S. 2 VVG) als auch nach den einschlägigen Bedingungswerken (AVB-WSR, AVB VH) zum Kreis der versicherten Personen zählen. Gleichwohl hält der Ausschluss einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle stand, weil er nur die Innenhaftung wegen originärer Eigenschäden des Unternehmens umfasst. Dagegen besteht Versicherungsschutz, wenn Organmitglieder und Arbeitnehmer von ihrem Unternehmen auf den Ersatz von Haftungsschäden in Regress genommen werden, die gänzlich unbeteiligten Dritten entstanden sind.

VE - Vollstreckung effektiv | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-10-31
  • ⚙258040
  • ve - vollstreckung effektiv
  • VE 2025, 187-189
  • Peter Mock
Zwangsversteigerung: Zustellung im Zwangsversteigerungsverfahren: Darauf müssen Gläubiger achten

Im Zwangsversteigerungsverfahren ist die wirksame Zustellung verfahrensleitender Entscheidungen an den Schuldner essenziell. Kommt es – wie in der Praxis oft – zu mehrfach fehlgeschlagenen Zustellungsversuchen, stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Zustellungsvertreter (§ 6 ZVG) bestellt werden darf und ob die Zustellung an diesen auch dann wirksam ist, wenn sich später herausstellt, dass sich der Schuldner tatsächlich am ursprünglichen Zustellort aufhielt. Der BGH hat hierzu nun klare Leitlinien aufgestellt.

  • 2025-10-02
  • ⚙255178
  • ve - vollstreckung effektiv
  • VE 2025, 170-175
  • Peter Mock
Forderungsvollstreckung: Mauterstattungsansprüche: So pfänden Sie richtig

Die Pfändung von Mautrückerstattungsansprüchen zählt sicherlich zu den exklusiveren Vollstreckungsmöglichkeiten, da solche Forderungen nur bei einem engen Schuldnerkreis entstehen und für Gläubiger schwer erkennbar sind. Aufgrund dieser besonderen Voraussetzungen und der Seltenheit in der Praxis verschafft sie dem informierten Gläubiger eine eher ungewöhnliche, „exklusive“ Zugriffsmöglichkeit. Der folgende Beitrag klärt auf. 

VK - Versicherung und Recht kompakt | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-10-31
  • ⚙257949
  • vk - versicherung und recht kompakt
  • VK 2025, 175
  • IWW Institut
Berufsunfähigkeitsversicherung: Befristetes Anerkenntnis kann bei fehlendem Sachgrund als unbefristet zu werten sein

Hat der Versicherer ein befristetes Anerkenntnis abgegeben, ist dieses als unbefristet zu werten, wenn für die Befristung kein sachlicher Grund bestand und auch eine hinreichende Begründung fehlt.

  • 2025-09-19
  • ⚙254406
  • vk - versicherung und recht kompakt
  • VK 2025, 157-158
  • IWW Institut
Gebäudeversicherung: Regressanspruch des Gebäude-VR wegen fehlerhafter Montage einer Photovoltaikanlage

Lässt sich nicht feststellen, dass der Bauunternehmer eine Photovoltaikanlage sach- und fachgerecht montiert hat, besteht ein Regressanspruch des Gebäude-VR. So entschied es das LG Köln. Der Beitrag erläutert die Entscheidung.

wistra - Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht | C.F.Müller GmbH, Heidelberg

  • 2025-11-07
  • ⚙258619
  • wistra - zeitschrift für wirtschafts- und steuerstrafrecht
  • wistra 2025, 441-448
  • Hans Kudlich
Entschlackung von Umfangsverfahren im Wirtschaftsstrafrecht durch restriktive Auslegung geltenden Rechts?

Wirtschaftsstrafverfahren gelten häufig als komplex und entsprechend langwierig, teilweise aber auch schlicht als „überladen“. Aus diesem Grund gibt es von Seiten der Prozessbeteiligten verschiedene Versuche, die Verfahren insbesondere auf prozessualem Weg (v.a. durch konsensuale Praktiken) zu verschlanken und zu beschleunigen. Daneben stellt sich aber auch die Frage, ob nicht eine Entlastung durch die Einschränkung des Bereichs strafbaren Verhaltens im Bereich des geltenden materiellen Rechts (also nicht erst de lege ferenda) möglich ist. Auf Grund der grundsätzlichen Geltung des Legalitätsprinzips setzt eine Entlastung des Verfahrens hier freilich voraus, dass eine restriktive Auslegung so begründet werden kann, dass möglichst auch Staatsanwaltschaft bzw. Gericht schon in einem frühen Stadium die (mögliche) Straflosigkeit akzeptieren.

  • 2025-11-07
  • ⚙258577
  • wistra - zeitschrift für wirtschafts- und steuerstrafrecht
  • wistra 2025, 449-454
  • Joshua Pawel; Leif Artkämper
Übernahme von Geldauflagen durch privatrechtlich organisierte Unternehmen

Bei strafrechtlichen Ermittlungen gegen Mitarbeiter eines Unternehmens, die einen Bezug zur beruflichen Tätigkeit aufweisen, kann seitens des Arbeitgebers gegebenenfalls ein berechtigtes Interesse an einer geräuschlosen Erledigung des Ermittlungsverfahrens bestehen. Dementsprechend kann es dem Unternehmen ein besonderes Anliegen sein, den Arbeitnehmer bei der „erfolgreichen Bewältigung“ des Ermittlungsverfahrens zu unterstützen. Regelmäßig steht dabei die finanzielle Unterstützung des Mitarbeiters zur Sicherstellung einer angemessenen Verteidigung im Fokus. Neben der Übernahme von Verteidigungskosten stellt sich nicht selten die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen das Unternehmen Geldauflagen für den Arbeitnehmer übernehmen darf, ohne dass sich die Unternehmensverantwortlichen selbst einem (steuer-)strafrechtlichen Vorwurf aussetzen. Die Verfasser beleuchten mögliche Strafbarkeitsrisiken nach § 266 StGB und § 370 AO.

  • 2025-11-07
  • ⚙258485
  • wistra - zeitschrift für wirtschafts- und steuerstrafrecht
  • wistra 2025, 454-463
  • Maurice Bieller
E-Lastschriftreiterei über Point-of-Sale-Terminals

Die zunehmende Bedeutung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs lässt bei gleichermaßen zunehmender Kreativität der Täter auch neue Formen des Missbrauchs entstehen. Der Sachverhalt, der der Entscheidung BGH wistra 2024, 66 zugrunde liegt, liefert dafür ein Beispiel. Der Verfasser unterzieht diese Entscheidung einer kritischen Betrachtung – mit einem besonderen Augenmerk auf der Schadensbestimmung im Rahmen des Eingehungsbetrugs. Im Anschluss werden jene Fälle untersucht, in denen ein Eingehungsbetrug beispielsweise mangels Vorsatzes bei Vertragsschluss nicht in Betracht kommt. Der Verfasser sieht in diesen Fällen letztlich keine Straftaten.

  • 2025-10-10
  • 🌍 1760918400000
  • ⚙256227
  • wistra - zeitschrift für wirtschafts- und steuerstrafrecht
  • wistra 2025, 402-411
  • Folker Bittmann
Via KCanG zum systematisch zutreffenden Verständnis des § 261 Abs. 10 StGB

Der Große Senat in Strafsachen betrachtet Konsumcannabis insgesamt als Tatobjekte, wenn die erlaubten Konsummengen überschritten sind. Zu diesem Ergebnis gelangte er, indem er eine Parallele zur Geldwäsche zog. Weil dort die Einziehung als Tatobjekt jedoch nachrangig gegenüber der Einziehung als Tatertrag ist, forscht der Autor nach den hinter diesen Erwägungen stehenden systematischen Grundlagen. Dabei grenzt er den Ertrag aus Vortaten gegenüber dem Ertrag aus der Geldwäsche als Anschlussdelikt ab und entwickelt Lösungen für Konstellationen völliger wie teilweiser Identität des Ertrags aus der Vortat und dem Objekt der Geldwäsche und skizziert dabei den Anwendungsbereich von § 261 Abs. 10 Satz 1 StGB.

  • 2025-10-10
  • 🌍 1760572800000
  • ⚙256146
  • wistra - zeitschrift für wirtschafts- und steuerstrafrecht
  • wistra 2025, 397-402
  • Stefan Rolletschke
Die Verjährung des Versuchs der besonders schweren Steuerhinterziehung nach § 376 Abs. 1 AO – eine kaum geführte Diskussion

Das im Steuerstrafrecht geltende Verjährungsrecht weist die Besonderheit auf, dass „einfache“ Hinterziehungsfälle nach den im Kernstrafrecht geltenden Regeln nach 5 Jahren verjähren, für die benannten besonders schweren Fälle gilt hingegen die spezialgesetzlich mittlerweile auf das dreifache verlängerte Frist. Diese lange Verjährungsfrist findet nicht nur im vollendeten Regelbeispielsfall Anwendung, sondern auch beim versuchten.

  • 2025-10-10
  • ⚙255994
  • wistra - zeitschrift für wirtschafts- und steuerstrafrecht
  • wistra 2025, 411-417
  • David Adamaszek
Transparenzhinweise im Wirtschaftsstrafrecht

Die Debatte über verpflichtende Transparenzhinweise für juristische Publikationen ist vor dem Hintergrund aktueller wirtschaftsstrafrechtlicher Verfahren zuletzt wieder vermehrt in den Fokus der (Rechts-)Öffentlichkeit gerückt. Unabhängig von der Frage der Notwendigkeit solcher Transparenzhinweise sind deren rechtliche Auswirkungen bisher noch weitgehend ungeklärt. Der Beitrag untersucht, welche Relevanz obligatorische Transparenzhinweise in rechtwissenschaftlichen Publikationen aus Sicht des Wirtschaftsstrafrechts haben können. Es wird dargelegt, dass Transparenzhinweisen eine Bedeutung zukommen kann, diese aber überschaubar bleibt.

  • 2025-09-12
  • ⚙254159
  • wistra - zeitschrift für wirtschafts- und steuerstrafrecht
  • wistra 2025, 353-357
  • Tillmann Horter
Sollen die Strafgerichte zivilrechtliche Ansprüche des Täters im Rahmen von § 73 Abs. 1 StGB prüfen?

Der Verfasser setzt sich erneut mit der Frage auseinander, ob ein zivilrechtlicher Anspruch des Täters auf den Tatertrag dessen Einziehung zwingend ausschließt. Anlass dazu ist der Beitrag Bittmanns aus der Juni-Ausgabe dieser Zeitschrift. Der Verfasser hält an seiner bisherigen Auffassung (kein zwingender Einziehungsausschluss bei Anspruch des Täters auf das durch die Tat Erlangte) fest, wobei der argumentative Fokus in diesem Beitrag auf der prozessualen Dimension des Problems liegt. Die Überlegung Bittmanns, die Tatertragseinziehung könne nicht die Korrektur rechtmäßiger Vermögenszuordnungen zum Ziel haben, verdient einerseits Zustimmung. Andererseits lässt sich aus ihr jedoch nicht die Aufgabe des Strafgerichts ableiten, zivilrechtliche Ansprüche des Täters im Rahmen der Feststellung der Einziehungsvoraussetzungen zu prüfen. Hauptanliegen des Beitrags ist es, sowohl die prozessualen Probleme als auch die fragwürdigen Wertungen darzustellen, die mit einer solchen Aufgabe des Strafgerichts verbunden wären. Daneben zeigt der Verfasser noch einmal, dass die Gesetzeskorrekturen, die im Ursprungsbeitrag befürwortet worden sind, entgegen Bittmann nicht aus der Grundthese des Verfassers folgen, sondern aus allgemeinen Grundsätzen der Tatertragseinziehung.

  • 2025-09-12
  • 🌍 1758585600000
  • ⚙254030
  • wistra - zeitschrift für wirtschafts- und steuerstrafrecht
  • wistra 2025, 365-371
  • Margarete Weiß
EU‑Richtlinie zur Bekämpfung von Umweltkriminalität – Ein „Game Changer“ für den Schutz von Ökosystemen?

Vor dem Hintergrund grenzüberschreitender Auswirkungen von Umweltstraftaten und steigenden daraus erzielten Gewinnen will die Europäische Union der Umweltkriminalität den Kampf ansagen. Der Beitrag setzt sich mit der am 20.5.2024 in Kraft getretenen europäischen Richtlinie zur Bekämpfung von Umweltkriminalität auseinander, die zugleich Ökosysteme schützen und eine wesentliche Einnahmequelle der organisierten Kriminalität zum Versiegen bringen soll. Genauer beleuchtet werden zunächst die neuen Straftatbestände, die Vorgaben zur Ahndung von mit einem Ökozid vergleichbaren Taten sowie Änderungen auf Rechtsfolgenseite für Einzelpersonen und Unternehmen. Besondere Beachtung finden zudem die sehr unterschiedlichen Reaktionen auf die neuen Regelungen – während des Entstehungsprozesses und seit der Verabschiedung – sowie die bereits umgesetzten und noch zu erwartenden Auswirkungen in Deutschland und weiteren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Abschließend werden die neuen Regelungen kritisch eingeordnet, wobei angesichts der hohen Signalwirkung der Richtlinie jedenfalls mit einem erhöhten Strafverfolgungsdruck zu rechnen ist.

  • 2025-09-12
  • ⚙253911
  • wistra - zeitschrift für wirtschafts- und steuerstrafrecht
  • wistra 2025, 357-364
  • Nikolaos Pavlakos
Die asymmetrische Zivilrechtsakzessorietät des Betrugs als Grenze der Normativierung des Schadensbegriffs

Die strafrechtliche Aufarbeitung des „Dieselskandals“ hat gezeigt, dass es im Betrugsstrafrecht zu Überschneidungen zwischen dem zivilrechtlichen und dem strafrechtlichen Schadensbegriff kommt. Während in der Strafrechtsdogmatik das Vorliegen eines Vermögensschadens im Dieselskandal überwiegend abgelehnt wird, bleibt die Frage nach dem Verhältnis des Strafrechts zum Zivilrecht am Beispiel des § 263 StGB offen. Der Beitrag betont die negativ-asymmetrische Zivilrechtsakzessorietät des Vermögensschadens und plädiert für einen autonomen strafrechtlichen Schadensbegriff.

WM - Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-11-07
  • ⚙258563
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2025, 2009-2017
  • Alexander von Rummel; Guido Waßmuth
Kollektive Rechtsdurchsetzung: Die EU‑Verbandsklage im deutschen Recht

Der Beitrag stellt die Funktionsweise und den Ablauf der Verbandsklagen nach deutschem Recht – Abhilfeklage, Musterfeststellungsklage und Unterlassungsklage – dar und ordnet diese in die Systematik des kollektiven Rechtsschutzes ein.

  • 2025-11-07
  • ⚙258448
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2025, 2001-2009
  • Oliver Mietzsch; Ludwig Gramlich
Einnahmenaufteilung in Verkehrsverbünden – ein Anwendungsfall für das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz?

Am Beispiel des Clearing von Fahrgeldeinnahmen und Verkehrsverbünden werden relevante Fragen des persönlichen Anwendungsbereichs des ZAG (§ 1) und passender Ausnahmetatbestände (§ 2 Abs. 1) beleuchtet.

  • 2025-10-31
  • ⚙257981
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2025, 1953-1965
  • Eric Aßfalg
Rückabwicklung der Bargebotszahlung nach Zuschlagsaufhebung in der Zwangsversteigerung

Der Beitrag untersucht, auf welchem Weg der Ersteher nach Aufhebung eines Zuschlagsbeschlusses in der Zwangsversteigerung die Rückzahlung des von ihm gezahlten Bargebots verlangen kann. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine Rückzahlung außerhalb der Fälle des § 118 Abs. 1 ZVG regelmäßig nur von dem Vollstreckungsschuldner verlangt werden kann, nicht dagegen von den Vollstreckungsgläubigern oder dem Vollstreckungsgericht.

  • 2025-10-31
  • ⚙257963
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2025, 1966-1973
  • Hans-Joachim Weingart
Die Reichweite des Zurückbehaltungsrechts wegen notwendiger und nützlicher Verwendungen auf Immobilien nach § 273 Abs. 2 BGB

In der Rechtsprechung sowie in der Literatur bejaht man einhellig ein bestehendes Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf den Bucheigentums-Grundbuchberichtigungsanspruch, wenn der Besitzer Verwendungen, besonders Bauaufwendungen, auf das Grundeigentum tätigt. Diese Auffassung stellt der Aufsatz in Frage und verneint ein derartiges Zurückbehaltungsrecht.

  • 2025-10-24
  • ⚙257347
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2025, 1917-1925
  • Horst Hammen
Besicherung von Börsengeschäften und Teilrechtsfähigkeit der Börse

Der Beitrag schildert die Entwicklung der Regulierung des Sicherheitenwesens bei Börsengeschäften von den Anfängen der Börsengesetzgebung bis zu der geltenden Regelung in § 20 Abs. 1 BörsG. Den Börsen obliegt es, in ihren Börsenordnungen festzulegen, welche jederzeit verfügbaren Globalsicherheiten die Handelsteilnehmer zu leisten haben.

  • 2025-10-24
  • ⚙257319
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2025, 1909-1917
  • Ole Böger
Aktuelle Entwicklungen zu Betrug und Missbrauch im Online-Banking

Fälle von Betrug und Missbrauch im Online-Banking sind aktuell weit verbreitet. Der Beitrag analysiert Gerichtsentscheidungen der letzten Jahre zu den verschiedenen wesentlichen Fallgruppen und zeigt vor dem Hintergrund der bevorstehenden europarechtlichen Neuregelungen Entwicklungslinien der Rechtsprechung auf. Er ist die Fortsetzung aus WM 2025, 1872.

  • 2025-10-17
  • ⚙256936
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2025, 1872-1881
  • Ole Böger
Aktuelle Entwicklungen zu Betrug und Missbrauch im Online-Banking

Fälle von Betrug und Missbrauch im Online-Banking sind aktuell weit verbreitet. Der Beitrag analysiert Gerichtsentscheidungen der letzten Jahre zu den verschiedenen wesentlichen Fallgruppen und zeigt vor dem Hintergrund der bevorstehenden europarechtlichen Neuregelungen Entwicklungslinien der Rechtsprechung auf.

  • 2025-10-17
  • ⚙256845
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2025, 1861-1872
  • Alexander Sajnovits
Neues Europäisches Privatrecht der Zahlungsdienste

Was bedeutet die PSR/PSD3-Reform konkret für Verträge, Haftung und Aufsicht – und wo bleibt Raum für deutsches Recht? Der Beitrag zeigt, weshalb kein Paradigmenwechsel, wohl aber eine methodische Zäsur bevorsteht, ordnet Art. 59 PSR-Entwurf dogmatisch und ökonomisch ein und skizziert, wie Deutschland klug zwischen ZAG-Integration, BGB-Rumpfnormen und einem integrierten Zahlungsdienstegesetz wählt.

  • 2025-10-10
  • ⚙256126
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2025, 1817-1826
  • Thorsten Höche; Andreas von Oppen
Barrierefreiheit und Banken

Dieser Beitrag befasst sich mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß dem BFSG und BFSGV hinsichtlich der von Kreditinstituten erbrachten Dienstleistungen. Er ist die Fortsetzung aus WM 2025, 1769.

  • 2025-10-02
  • 🌍 1760486400000
  • ⚙255295
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2025, 1777-1784
  • Thomas Müller-Bonanni; Alice Jenner; Laura Schaumann
Endgültiges Aus für Bad-Leaver-Klauseln?

Eine Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den sofortigen Verfall „gevesteter“ virtueller Aktienoptionen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Eigenkündigung des Arbeitnehmers vorsieht, ist nach der neusten Rechtsprechung des BAG unwirksam. Dieser Beitrag untersucht, welche Verfallregelungen in Incentiveprogrammen überhaupt noch wirksam vereinbart werden können, und gibt Hinweise für die Vertragsgestaltung.

  • 2025-10-02
  • ⚙255262
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2025, S1-S29
  • Markus Gehrlein
Rechtsprechung des IX. Zivilsenats zur Insolvenzanfechtung der Jahre 2023 bis 2025

Diese Rechtsprechungsübersicht berücksichtigt die von August 2023 bis Juli 2025 veröffentlichte Rechtsprechung.

  • 2025-10-02
  • ⚙255193
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2025, 1769-1777
  • Thorsten Höche; Andreas von Oppen
Barrierefreiheit und Banken

Dieser Beitrag befasst sich mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß BFSG und BFSGV hinsichtlich der von Kreditinstituten erbrachten Dienstleistungen. Er wird in einem zweiten Teil im Folgeheft fortgesetzt.

  • 2025-09-26
  • ⚙254847
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2025, 1721-1729
  • Volker Beuthien; Heinz-Otto Weber
Wie genossenschaftlich sind Stadiongenossenschaften?

Der Beitrag behandelt ein neues Finanzierungsmodell von Berufssportvereinen. Diese gründen mit ihren Mitgliedern und Anhängern zwecks gemeinschaftlicher Selbsthilfe eine Fördergenossenschaft, um mit deren Einlagen und Erträgen ihre Anlagen zu unterhalten und ihren sportlichen Erfolg zu sichern. Es fragt sich, wie genossenschaftlich dieses Finanzierungsmodell ist.

  • 2025-09-26
  • ⚙254757
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2025, 1729-1733
  • Julia Tschickardt; Bernhard Fiedler
Die CRR III und ihre Auswirkungen auf die Kreditrisikominderung durch eine Absicherung ohne Sicherungsleistung

Die CRR III bringt punktuelle, aber praxisrelevante Änderungen im Bereich der Kreditrisikominderung, insbesondere bei der Absicherung ohne Sicherungsleistung. Der Beitrag analysiert die Neuregelungen in den Artikeln 116, 117, 183, 192 ff., 193, 194, 201, 213 und 215 CRR und zeigt, dass sich die grundlegenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen kaum verändert haben.

  • 2025-09-19
  • 🌍 1759276800000
  • ⚙254514
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2025, 1673-1683
  • Jens-Hinrich Binder
125 Jahre Bürgerliches Gesetzbuch: Wo steht das Bankrecht?

125 Jahre Geltung des BGB bieten Anlass zum Rückblick auf die Entwicklung des Bankvertragsrechts in dieser Zeit. Der Beitrag unternimmt diesen Rückblick und nimmt dabei das Spannungsfeld von gesetzlicher und privater Regelsetzung in den Blick.

  • 2025-09-12
  • ⚙253998
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2025, 1629-1638
  • Jens-Hinrich Binder
125 Jahre Bürgerliches Gesetzbuch: Wo steht das Bankrecht?

125 Jahre Geltung des BGB bieten Anlass zum Rückblick auf die Entwicklung des Bankvertragsrechts in dieser Zeit. Der Beitrag unternimmt diesen Rückblick und nimmt dabei das Spannungsfeld von gesetzlicher und privater Regelsetzung in den Blick.

  • 2025-09-12
  • ⚙253109
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2025, 1581-1592
  • Robert Freitag
Die Umsetzung der neuen Verbraucherkreditrichtlinie

In dem Beitrag analysiert der Autor die Auswirkungen der Neufassung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 auf das deutsche Recht und den Referentenentwurf des BMJV zur Richtlinienumsetzung aus dem Juni 2025. Insbesondere geht der Verf. auf die Ausweitung des sachlichen Anwendungsbereichs der Richtlinie und den hieraus resultierenden Anpassungsbedarf im Recht der Kreditkartenverträge und der vertraglichen Abreden im Handel über Ratenzahlung und Zahlungsaufschübe ein. Weitere Schwerpunkte betreffen das Recht der Kreditwürdigkeitsprüfung und des Widerrufs von Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen auch im Zusammenspiel mit der jüngeren Rechtsprechung des EuGH zum Widerrufsrecht. Angesprochen werden zudem die Neuregelungen zu Preisobergrenzen, zur Form des Verbraucherkreditvertrages sowie zu den sog. Nachsichtsmaßnahmen.

WRP - Wettbewerb in Recht und Praxis | dfv Mediengruppe, Frankfurt am Main

  • 2025-10-24
  • ⚙257352
  • wrp - wettbewerb in recht und praxis
  • WRP 2025, 1409-1412
  • Jeannette Viniol
Werbung mit Testergebnissen und Testsiegeln – Ein Update

Die Auslegung der Irreführungsparagraphen bei Werbung mit Testergebnissen und Testsiegeln ist durch die ständige Rechtsprechung des BGH detailliert vorgegeben. Das gilt sowohl hinsichtlich der Anforderungen an den Testveranstalter als auch an die Wiedergabe des Testergebnisses in der Werbung. Neuere Entwicklungen finden sich vor allem bei Fragen zu Informationspflichten sowie auf prozessualer Ebene, insbesondere bei der Beweislastverteilung beim Vorgehen gegen eine Testveröffentlichung. Daneben stellt sich die Frage, ob und inwieweit die Neuregelungen zu Nachhaltigkeitssiegeln, die mit dem 3. UWG-Änderungsgesetz ab September 2026 in Kraft treten sollen, Auswirkung auf die Werbung mit Testsiegeln haben können.

  • 2025-10-24
  • 🌍 1762214400000
  • ⚙257344
  • wrp - wettbewerb in recht und praxis
  • WRP 2025, 1393-1398
  • Wolfgang Nippe
Definitionen-Durcheinander im Regierungsentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des UWG

Der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des UWG in der von der Bundesregierung am 03.09.2025 beschlossenen Version des Regierungsentwurfs wird bei den Definitionen aus der EmpCo-RL (RL (EU) 2024/825) den Anforderungen an die Umsetzung von EU-Richtlinien im Hinblick auf Rechtsklarheit und Rechtssicherheit nicht gerecht, indem er Verweisungen auf Bestimmungen außerhalb des UWG vorsieht. Ebenso wenig überzeugt die Verteilung der Definitionen auf zwei Absätze in § 2 Abs. 2 und Abs. 3 RegE danach, ob es sich um nachhaltigkeitsbezogene Definitionen handelt oder sie auf andere Regelungen verweisen.

  • 2025-10-24
  • ⚙257303
  • wrp - wettbewerb in recht und praxis
  • WRP 2025, 1398-1405
  • Martin Rätze
Elektronische Widerrufsfunktion im Fernabsatzrecht – Verbraucherfreundliche Innovation oder neue Risiken für Unternehmer?

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2673 vorgelegt. Gemäß dieser Richtlinie sowie dem nun vorliegenden Gesetzentwurf wird eine elektronische Widerrufsfunktion etabliert. Der Plan: Verbraucher sollen einen online geschlossenen Vertrag genauso leicht widerrufen, wie sie ihn abschließen können. Aber wird dies funktionieren? Welche – auch wettbewerbsrechtlichen – Herausforderungen kommen auf Unternehmen zu?

  • 2025-10-24
  • ⚙257299
  • wrp - wettbewerb in recht und praxis
  • WRP 2025, 1405-1409
  • Paul Friedrich
Die neue Strategiepflicht aus Art. 53 Abs. 1 lit. c KI-VO – Verständnis der Norm und aktuelle Herausforderungen

Die Europäische Union („EU“) hat im Sommer 2024 eine Verordnung über künstliche Intelligenz („VO (EU) 2024/1689, KI-VO“) erlassen. Zum 02.08.2025 traten damit nach Art. 113 KI-VO neue Vorgaben für das Urheberrecht in der EU in Kraft. Besonders Art. 53 Abs. 1 lit. c KI-VO scheint neue Perspektiven für das Urheberrecht im Lichte von künstlicher Intelligenz („KI“) zu eröffnen. Die darin statuierte Strategiepflicht soll deshalb im Rahmen dieses Beitrages genauer untersucht werden.

  • 2025-10-24
  • ⚙257256
  • wrp - wettbewerb in recht und praxis
  • WRP 2025, 1387-1392
  • Lars Meinhardt
Aktuelles Wettbewerbsverfahrensrecht 2024 (Teil 1)

Der vorliegende Rechtsprechungsbericht knüpft an den Beitrag zum aktuellen Wettbewerbsverfahrensrecht 2023 an und behandelt die in 2024 veröffentlichten Entscheidungen.

  • 2025-10-02
  • ⚙255222
  • wrp - wettbewerb in recht und praxis
  • WRP 2025, 1268-1269
  • Moritz Lange
Zur Abgrenzung neutraler journalistischer Äußerungen und Konkurrentenwerbung

Die Grenzen zwischen zulässigen öffentlichen Äußerungen und wettbewerbsrechtlich relevanten, weil unzulässigen Behauptungen entziehen sich regelmäßig einer schematischen Einordnung. Die Abgrenzung zwischen klassischen äußerungsrechtlichen Ansprüchen und solchen aus UWG bedarf daher einer detaillierten Prüfung der jeweiligen Voraussetzungen anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls. Diese bereitet regelmäßig besondere Schwierigkeiten, sobald sich nicht mehr nur zwei vermeintliche Konkurrenten gegenüberstehen, sondern Handlungen Dritter dazwischentreten. In seinem Urteil vom 11.06.2025 zum Az. 4 U 50/25 befasst sich das OLG Stuttgart mit ebenjener Konstellation und prüft dabei instruktiv die Voraussetzungen des wettbewerblichen Unterlassungsanspruchs bei vergleichender Werbung.

  • 2025-10-02
  • ⚙255141
  • wrp - wettbewerb in recht und praxis
  • WRP 2025, 1248-1253
  • Dirk Seichter
Die Regelungen zur Irreführung durch Unterlassen: Effektiver Verbraucherschutz oder Informationsoverkill?

Der folgende Aufsatz untersucht anlässlich des 20-jährigen Geburtstagesder Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken den Erfolg der Regelungen zurIrreführung durch Unterlassen. Dabei wird die rechtspolitische Diskussionnachgezeichnet. Im Anschluss daran werden die Probleme der aktuellen Regelungaufgezeigt und Vorschläge für eine Verbesserung erarbeitet.

  • 2025-10-02
  • ⚙255118
  • wrp - wettbewerb in recht und praxis
  • WRP 2025, 1243-1248
  • Helmut Köhler
Welche Vorschriften gelten für Online-Vergleichsdienste?

Der Beitrag setzt sich mit der HUK-COBURG-Entscheidung des EuGH auseinander und behandelt die darin offengebliebene Frage, welche Vorschriften für Online-Vergleichsdienste gelten.

  • 2025-10-02
  • 🌍 1760313600000
  • ⚙255078
  • wrp - wettbewerb in recht und praxis
  • WRP 2025, 1253-1262
  • Roman Konertz
Künstliche Intelligenz und § 44b UrhG – Quo vadis?

Über die Zulässigkeit des Trainings von Künstlicher Intelligenz (KI) durch die Text und Data Mining-Schranke des § 44b Abs. 2 S. 1 UrhG ist seit dem Aufkommen generativer KI-Systeme eine Debatte entfacht. Teilweise wird aufgrund der Eigenschaften derartiger Systeme die Anwendung verneint, da das Training von KI sich den urheberrechtlich relevanten Informationen eines Werks bedienen würde. Eine Auslegung des § 44b Abs. 1 UrhG kommt aber zu dem Ergebnis, dass das Training von KI als Text und Data Mining zu betrachten ist und auch der Drei-Stufen-Test nicht gegen die Anwendung der Schranke spricht.

  • 2025-10-02
  • ⚙255052
  • wrp - wettbewerb in recht und praxis
  • WRP 2025, 1262-1268
  • Fabian Teichmann
Der Austausch sicherheitsrelevanter Informationen – Zwischen Cyberresilienz und Kartellverbot

Der Austausch von sicherheitsrelevanten Informationen zwischen Wettbewerbern führt zur Stärkung der Cyberresilienz. Gleichzeitig wirft er kartellrechtliche Fragen auf, insbesondere hinsichtlich Art. 101 AEUV. Der vorliegende Beitrag analysiert die Leitplanken für Threat-Intelligence- und Schwachstellen-Sharing, grenzt zulässige sicherheitstechnische Informationen von verbotenen strategischen Wettbewerbsdaten ab und untersucht die Rolle von Austauschplattformen wie CERTs und ISACs unter dem Regime der NIS2-Richtlinie.

WuW - Wirtschaft und Wettbewerb | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-11-07
  • ⚙258670
  • wuw - wirtschaft und wettbewerb
  • WuW 2025, 602-603
  • Lena Hornkohl
Private Rechtsdurchsetzung des DMA: Die Kopplung von Android und Gmail als Benachteiligung gegenüber E-Mail-Drittanbietern

Neben der Auslegung des Kopplungsverbots nach Art. 5 Abs. 8 DMA enthält die Entscheidung als erste ihrer Art wichtige Klarstellungen zu bislang ungeklärten Fragen des Private Enforcement des DMA.

  • 2025-11-07
  • ⚙258484
  • wuw - wirtschaft und wettbewerb
  • WuW 2025, 591-598
  • Christian Kersting
Kein Beginn der Verjährung vor bindender Entscheidung der Wettbewerbsbehörde

In Heureka hat sich der EuGH zum Verhältnis von Kommissionsentscheidungen zur verjährungsauslösenden Kenntnis geäußert und eine „Richtschnur“ gegeben. In Nissan Iberia hatte er nun die Gelegenheit, diese Rechtsprechung im Kontext von Entscheidungen nationaler Kartellbehörden fortzuführen. Dabei hat er seine Rechtsprechung zu Lasten der Schädiger noch weiter verschärft. Der vorliegende Beitrag analysiert die Entscheidung.

No start of limitation period prior to a binding decision of the competition authority
In Heureka, the ECJ commented on the relationship between Commission decisions and knowledge triggering the limitation period. In Nissan Iberia, the ECJ further tightened its case law. The limitation period for damages claims only begins when a competition authority decision becomes binding, and not before. For decisions by national competition authorities, this means that the limitation period only begins when the decision becomes final. Thus, save for exceptional circumstances, a knowledge-dependent (subjective) limitation period does not begin to run in stand-alone situations. This will shine the spotlight on objective limitation periods. However, their admissibility under European law is doubtful.

  • 2025-11-07
  • ⚙258453
  • wuw - wirtschaft und wettbewerb
  • WuW 2025, 582-590
  • Rupprecht Podszun; Leon Wardelmann
Wettbewerb und Kartellrecht im Rüstungssektor

Die Rüstungsindustrie rückt in den Fokus des Wettbewerbsschutzes. Zur Gewinnung erster Erkenntnisse über die Fallpraxis wurden für diesen Beitrag die öffentlich zugänglichen Informationen über alle Wehrtechnik-Fälle von Bundeskartellamt und Europäischer Kommission zwischen 2000 und 2025 ausgewertet. Eine qualitative Analyse in diesem zweiten Teil des zweiteiligen Beitrags zeigt Besonderheiten bei der Marktabgrenzung mit einem starken Fokus auf Systemanbieter und nationale Märkte. Es bestehen zahlreiche nicht-monetäre Marktzutrittsschranken. Die Nachfragemacht des Staates wird nur schwach ausgespielt. Für die Sicherung wettbewerblicher Strukturen wären eine verstärkte Konzentrationskontrolle, die Förderung eines EU-Binnenmarktes und eine Reform des Beschaffungswesens angezeigt.

Competition in the defence sector (Part 2)
The defence industry moves increasingly into the crosshairs of competition law. To gain initial insights into the case practice, this article analyses publicly available information on all military technology cases handled by the Bundeskartellamt and the European Commission between 2000 and 2025. A qualitative analysis in this second part of the two-part article highlights special features of market definition with a strong focus on system providers and national markets. There are numerous non-monetary barriers to market entry. The state’s buyer power is only weakly exercised. In order to secure competitive structures, increased concentration control, the promotion of an EU internal market and a reform of the procurement system would be appropriate.

  • 2025-10-02
  • ⚙255321
  • wuw - wirtschaft und wettbewerb
  • WuW 2025, 547
  • Philipp Offergeld
Batteriebetriebene Portalhubwagen am Hafen: Eine „echte“ Nachhaltigkeitskooperation?

Die Europäische Kommission hat erstmals seit Veröffentlichung der überarbeiteten Horizontalleitlinien im Jahr 2023 ein informelles Beratungsschreiben zu einer geplanten Nachhaltigkeitskooperation verfasst. Es bestünden keine Bedenken gegen Vereinbarungen von Hafenterminalbetreibern über die gemeinsame Beschaffung von elektrischen Container-Umschlaganlagen sowie über technische Vorgaben für solche Anlagen. Um Nachhaltigkeitsaspekte geht es in der Entscheidung allerdings nur nebensächlich.

  • 2025-10-02
  • ⚙255307
  • wuw - wirtschaft und wettbewerb
  • WuW 2025, 522-528
  • Rupprecht Podszun; Leon Wardelmann
Wettbewerb und Kartellrecht im Rüstungssektor

Die Rüstungsindustrie rückt in den Fokus des Wettbewerbsschutzes. Zur Gewinnung erster Erkenntnisse über die Fallpraxis wurden für diesen Beitrag die öffentlich zugänglichen Informationen über alle Wehrtechnik-Fälle von Bundeskartellamt und Europäischer Kommission zwischen 2000 und 2025 ausgewertet. Der erste Teil des zweiteiligen Beitrags führt in die Rüstungsmärkte mit ihren besonderen Gütern, Teilnehmern und Entscheidungsprozessen ein. Dabei zeigt sich: Die Auswahlkriterien des alleinigen staatlichen Nachfragers weichen erheblich von der üblichen Marktlogik ab. Der Staat ist nicht nur als Nachfrager, sondern häufig auch auf Anbieterseite involviert. Die Fusionen in der Rüstungsindustrie, die seit Kriegsbeginn stärker in der Öffentlichkeit stehen, werden durch das Bundeskartellamt jedenfalls nicht gebremst.

Competition in the defence sector (Part 1)
The defence industry moves increasingly into the crosshairs of competition law. To gain initial insights into the case practice, this article analyses publicly available information on all military technology cases handled by the Bundeskartellamt and the European Commission between 2000 and 2025. In this first of two parts we show that the market is shaped by complicated procurement procedures, state involvement and a peculiar supply-and-demand-structure. Many new merger cases are characterised by the integration into arms systems. The Bundeskartellamt has not slowed down the wave of mergers in the defence sector.

  • 2025-10-02
  • ⚙255255
  • wuw - wirtschaft und wettbewerb
  • WuW 2025, 539-543
  • Jonathan Narjes
Folgen der Rücknahme des Kronzeugenantrags im deutschen Kartellverfahren

Kronzeugenanträgen kommt nach wie vor eine große Bedeutung für die Aufklärung von Verstößen gegen das Kartellverbot zu. Unternehmen bleibt für die Abwägungsentscheidung, ob ein solcher Antrag gestellt werden soll, jedoch wenig Zeit. Die gestiegene Bereitschaft, Kartellverfahren streitig zu führen, wirft die Frage auf, ob eine übereilt getroffene Entscheidung zur Abgabe eines Kronzeugenantrags korrigiert werden kann. Die Rücknahme des Kronzeugenantrags ist zwar möglich, geht allerdings regelmäßig mit dem Ausschluss der Kronzeugenbehandlung einher. Ein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich des Geständnisses der eigenen Tatbeteiligung folgt aus der Rücknahme des Kronzeugenantrags nicht. Der Beweiswert der Ausführungen kann jedoch infolge des erheblichen Anreizmechanismus geschmälert sein.

Consequences of withdrawing a leniency application in German antitrust proceedings
Leniency applications are still of great importance for the investigation of infringements of the cartel prohibition. Undertakings have little time to decide whether to submit such an application. The increased willingness to litigate cartel cases raises the question of whether a hasty decision to submit a leniency application can be corrected. Although it is possible to withdraw a leniency application, this goes hand in hand with the exclusion of the leniency prize. A withdrawal of the leniency application does not result in a ban on the use of evidence regarding the leniency statement. However, the evidentiary value of the leniency statement may be diminished due to the considerable incentive to apply for the leniency programme.

  • 2025-10-02
  • ⚙255188
  • wuw - wirtschaft und wettbewerb
  • WuW 2025, 546
  • Kim Manuel Künstner
Freigestellte vertikale und horizontale Preiskartelle zur Verbesserung der Nachhaltigkeit in der Lebensmittelwertschöpfungskette

Fast vier Jahre nach Inkrafttreten der Kartellausnahme zur Erreichung übergesetzlicher Nachhaltigkeitsstandards in der Agrar- und Lebensmittelwertschöpfungskette nach Art. 210a GMO hatte die EU-Kommission nun erstmals die Möglichkeit zu zeigen, welch Potenzial in der Norm steckt. Die Stellungnahme belegt, dass selbst die Freistellung vertikaler und horizontaler Preiskartelle möglich ist. Es ist eine Abkehr tradierter und für Kartellrechtler eingeübter Effizienzerwägungen aus der Einzelfreistellung nach Art. 101 Abs. 3 AEUV.

  • 2025-10-02
  • ⚙255099
  • wuw - wirtschaft und wettbewerb
  • WuW 2025, 515-521
  • Maik Wolf
Krisenkartellrecht

Der Beitrag nimmt Entwicklungen der jüngeren Vergangenheit wie die Erschütterung der Lieferketten durch die Covid-19-Pandemie und die durch den Ukraine-Krieg ausgelöste Energiepreisschocks zum Anlass, die Krisenfestigkeit des Kartellrechts zu hinterfragen. Er entwickelt dafür einen Abwägungsrahmen, der „Ad-hoc-Krisen“ als strukturelle Abweichungen von den Zielvorstellungen des Wettbewerbskonzepts konzeptualisiert. Anhand exemplarischer Entscheidungspraxis wird die Anwendbarkeit und Leistungsfähigkeit der zentralen kartellrechtlichen Instrumente in Krisensituationen analysiert, um den Raum für potenziellen Anpassungsbedarf auszuloten.

Competition Law in Times of Crisis
Recent market shocks such as supply chain disruptions caused by the Covid-19 pandemic and energy price spikes triggered by the war in Ukraine provide an occasion to examine the resilience of competition law in times of crisis. To this end, the article proposes a theoretical framework that conceptualizes “ad-hoc crises“ as structural deviations from the standard expectations of the competition process. Based on recent enforcement practice, it then evaluates how competition law’s core instruments perform in such circumstances, to show the scope for potential adjustment needs.

  • 2025-10-02
  • ⚙255093
  • wuw - wirtschaft und wettbewerb
  • WuW 2025, 544-545
  • Andreas Weitbrecht
Soziologie und Psychologie im Kartellschadensersatz

In dieser Kolumne werden in regelmäßigem Turnus Themen aus dem Bereich der Durchsetzung des Kartellrechts mit den Mitteln des Privatrechts von Mitgliedern des Competition Litigation Forum e.V. erörtert. Aus der komplexen Welt des Kartellschadensersatzes zeigt dieser Beitrag einen rechtstatsächlichen Ausschnitt (zu den logistischen Herausforderungen in solchen Großverfahren siehe Milde, WuW 2024, 531). Insbesondere geht es um das Verhältnis zwischen Unternehmen und ihren Dienstleistern sowie um den Umgang deutscher Tatgerichte mit einem ungeliebten Phänomen.

  • 2025-10-02
  • ⚙255060
  • wuw - wirtschaft und wettbewerb
  • WuW 2025, 529-538
  • Jürgen Coppik; Ulrich Heimeshoff
Schädigung durch Missbrauch einer einzelmarktbeherrschenden Stellung

Die Schädigung anderer Marktteilnehmer durch den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung hat in der öffentlichen Diskussion bislang weit weniger Aufmerksamkeit erfahren als Schäden, die durch Kartellabsprachen verursacht werden. Dessen ungeachtet ist das Schädigungspotenzial von Marktmachtmissbrauch ganz erheblich. Wir zeigen daher im vorliegenden Beitrag auf, worin die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen diesen Hauptbegehungsformen von Wettbewerbsverstößen bestehen, welche Implikationen dies für die Schadensentstehung hat und was daraus in Bezug auf die Schadensermittlung folgt.

Damages caused by abuse of a dominant position
Damages caused to other market participants by the abuse of a dominant market position has so far received much less attention in the public debate than damages caused by cartel agreements. Nevertheless, the damaging potential of abuse of market power, especially by a single dominant firm, is quite significant. In this article, we therefore highlight the similarities and differences between these main forms of competition law violations, their implications for the occurrence of damages, and their implications for the assessment of damages.

WzS - Wege zur Sozialversicherung | Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2025-10-24
  • ⚙257265
  • wzs - wege zur sozialversicherung
  • WzS 2025, 346-353
Effektivitätssteigerung durch Teambuilding?

Der Beratungserfolg in der Sozialverwaltung wird von einer Vielzahl von Komponenten bestimmt. Je passgenauer diese ineinander greifen, umso besser ist das Gesamtergebnis. Auch in der Sozialverwaltung ist dies keine neue Erkenntnis. Der aktuelle Round-Table-Dialog geht in dieser Ausgabe der Frage nach, wie die Beratung durch eine stärkere Ausrichtung am Team-Gedanken nachhaltig verbessert werden kann.

  • 2025-09-26
  • ⚙254698
  • wzs - wege zur sozialversicherung
  • WzS 2025, 298-305
Mitarbeitergewinnung und Quereinsteiger

Dass die demografische Entwicklung den Arbeitsmarkt immer stärker beeinflusst ist mittlerweile eine gesicherte Erkenntnis. Dieser Herausforderung muss sich natürlich auch die Verwaltung, und hier insbesondere die Sozialverwaltung stellen. In unserem heutigen Round Table wollen wir über Lösungsmöglichkeiten, insbesondere über die Chance von Quereinsteigern, sprechen.

ZAP - Zeitschrift für die Anwaltspraxis | ZAP Verlag, Bonn

  • 2025-11-07
  • ⚙258583
  • zap - zeitschrift für die anwaltspraxis
  • ZAP 2025, 1039-1043
  • Tim Günther
Neuregelungen der BORA zum anwaltlichen Werberecht und Außenauftritt

Am 26.1.2025 wurde das Werberecht der Rechtsanwälte in der BORA neu justiert (vgl. ZAP 2025, 573). Die entsprechenden Beschlüsse treten am 1.12.2025 in Kraft.

Die Grundlage des anwaltlichen Werberechts bildet § 43b BRAO: Werbung ist dem Rechtsanwalt insoweit nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist; dies gilt sowohl für eigene Werbung als auch für solche durch Dritte (§ 6 Abs. 3 BORA). Nach der ergänzenden Regelung in der BORA dürfen Rechtsanwälte – inhaltsgleich – „über ihre Dienstleistung und ihre Person informieren, soweit die Angaben sachlich unterrichten und berufsbezogen sind“. Ergänzend regelt der § 6 Abs. 2 BORA (noch), dass die Angabe von Erfolgs- und Umsatzzahlen unzulässig ist, wenn sie irreführend ist. Zudem sind Hinweise auf Mandate und Mandantschaft nur zulässig, soweit die Einwilligung ausdrücklich erklärt ist.

Der alte (noch bis Ende November geltende) § 6 BORA hat seine Schwächen: Die Norm ist als Erlaubnisnorm formuliert, so als ob Rechtsanwälten Werbung an sich verboten wäre. Dass dies nicht der Fall und auf der Grundlage von Art. 12 GG sogar umgekehrt ist, liegt auf der Hand.

Die Änderungen des neu geschaffenen § 6 BORA sollen hier nachjustieren.

  • 2025-11-07
  • ⚙258575
  • zap - zeitschrift für die anwaltspraxis
  • ZAP 2025, 1055-1072
  • Axel Deutscher
Rechtsprechungsübersicht zum Straßenverkehrsrecht – 2. Halbjahr 2025

Im zweiten Halbjahr 2025 standen im Straßenverkehrsrecht Urteile zu verschiedenen zivilrechtlichen, strafrechtlichen, verkehrsverwaltungsrechtlichen Fragestellungen im Fokus. Die behandelten Urteile geben einen aktuellen Überblick u.a. zu den Themen Betriebsgefahr, Verstöße, Haftungsverteilung und Mitverschulden, Trunkenheit im Verkehr, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr oder Beteiligung an Autorennen.

So kann beispielsweise ein späterer Unfall nicht allein schon deshalb einer Geschwindigkeitsüberschreitung zugerechnet werden, weil das Fahrzeug bei Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit erst später an die Unfallstelle gelangt wäre; vielmehr muss sich in dem Unfall gerade die auf das zu schnelle Fahren zurückzuführende erhöhte Gefahrenlage aktualisieren. Die kritische Verkehrslage beginnt für einen Verkehrsteilnehmer dann, wenn die ihm erkennbare Verkehrssituation konkreten Anhalt dafür bietet, dass eine Gefahrensituation unmittelbar entstehen kann (OLG Hamm, Beschl. v. 5.8.2024 – 7 U 57/24).

Auf strafrechtlicher Ebene ist bei der Beteiligung an Autorennen (§ 315d StGB) regelmäßig eine Auseinandersetzung mit der Persönlichkeit des Täters und dessen psychischer Verfassung bei der Tatbegehung, seiner Motivation und den für das Tatgeschehen bedeutsamen Umständen notwendig, um einem Täter das Bewusstsein und Wissen um die „massive Gefährlichkeit seines Handelns“ durch ein verbotenes Kfz-Rennen vorwerfen zu können (konkretisiert durch BGH, Beschl. v. 4.12.2024 – 4 StR 246/24).

  • 2025-10-24
  • 🌍 1761782400000
  • ⚙257305
  • zap - zeitschrift für die anwaltspraxis
  • ZAP 2025, 1015-1024
  • Christian Burr
Zur strafrechtlichen Bewertung anwaltlicher Tätigkeiten – Eine Übersicht zu den in der Strafverfolgungspraxis häufigsten Fallkonstellationen

Dem Selbstverständnis und der Aufgabe des Rechtsanwalts als unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) und den Erfahrungen aus der Strafverfolgungspraxis zufolge verdient die überwältigende Mehrheit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte das in sie gesetzte Vertrauen weit über die strafrechtlichen Vorgaben hinaus uneingeschränkt (§ 43 BRAO). Umso mehr ist es auch der Anwaltschaft ein Anliegen, die wenigen „schwarzen Schafe“ zur Rechenschaft zu ziehen, da deren Verhalten über den Einzelfall hinaus das Vertrauen der rechtsuchenden Bevölkerung in Kompetenz und Integrität der Anwaltschaft beeinträchtigen und deren Ansehen nachhaltig schädigen kann.

Einen wichtigen Beitrag leistet in diesem Zusammenhang die anwaltsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen, die indes für die vorliegende Betrachtung außen vor bleiben soll, zumal sie im Verhältnis zum Ermittlungs- und Strafverfahren hintansteht (§§ 118, 118b BRAO).

Die nachfolgende Übersicht konzentriert sich stattdessen auf die Fallkonstellationen, die in der Strafverfolgungspraxis am häufigsten zu beobachten sind. Schnittmengen bestehen, wenn Ermittlungs- oder Strafverfahren zugleich anwaltsgerichtliche Verfahren auslösen. Überwiegend jedoch werden den Staatsanwaltschaften Konstellationen zur Prüfung vorgelegt, die letztlich keinen Anlass zur Beanstandung des anwaltlichen Verhaltens geben.

  • 2025-10-24
  • ⚙257275
  • zap - zeitschrift für die anwaltspraxis
  • ZAP 2025, 995-1014
  • Ulrich Sartorius; Jürgen Winkler
Rechtsprechungsübersicht zum Sozialrecht – 1. Halbjahr 2025

Im ersten Halbjahr 2025 sind wichtige Entscheidungen zu den verschiedenen Zweigen des Sozialrechts ergangen, die dem Rechtsanwender für die anwaltliche Beratungspraxis bekannt sein sollten. Unter anderem hat sich das BSG in seinem Urteil v. 11.9.2024 (B 4 AS 12/23 R) mit der Frage befasst, ob für Ausländer ohne Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland oder deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, ein Leistungsbezug des Arbeitslosengeldes II gem. § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Buchst. a, b SGB II auch dann infrage kommt, wenn sich die antragstellende Person innerhalb der Fünfjahresfrist ab Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde aufgrund der unionsrechtlichen Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit nicht durchgehend in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten hat.

Des Weiteren bestätigte das BSG zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit nach § 7 SGB IV hinsichtlich der Erteilung von Lehraufträgen durch Bildungsträger seine Rspr. aus dem Jahr 2022 (sog. Herrenberg-Urteil v. 28.6.2022 – B 12 R 3/20 R) mit Urteil v. 5.11.2024 (B 12 BA 3/23 R) und sah einen „Honorardozent[en]“, der bei einer VHS tätig war und die Vorbereitungskurse zur Erlangung eines Realschulabschlusses auf dem zweiten Bildungsweg anbot, als abhängig Beschäftigten an.

Zudem hat der Gesetzgeber inzwischen auf Intervention von Bildungseinrichtungen und anderer Berufsverbände zum 1.3.2025 in § 127 SGB IV eine Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten eingeführt.

  • 2025-10-10
  • ⚙256046
  • zap - zeitschrift für die anwaltspraxis
  • ZAP 2025, 956-976
  • Wolfram Viefhues
Unterhaltsrelevantes Einkommen – Teil 2: Anrechnung des Wohnwerts und unterhaltsrelevante Abzugspositionen

Bei der Bemessung des Unterhalts stellt sich in der Praxis oft auch die Frage danach, ob und inwiefern der Wohnwert angerechnet wird und welche Abzüge unterhaltsrechtliche Berücksichtigung finden müssen. Während im ersten Teil des Beitrags die relevanten wesentlichen Aktivposten des tatsächlichen Einkommens besprochen wurden (ZAP 2025, 900), befasst sich der zweite Teil mit diesen Fragen.

Von besonderer Relevanz in Unterhaltsstreitigkeiten ist der Wohnwert eines selbst genutzten eigenen Hauses oder einer eigenen Wohnung. Dabei geht es um Fälle, in denen das genutzte Haus oder die Eigentumswohnung im Alleineigentum eines der beteiligten Ehegatten oder im gemeinsamen Eigentum beider Ehegatten steht oder ein dingliches Nutzungsrecht (Nießbrauch) besteht (BGH, Urt. v. 04.08.2010 – XII ZR 7/09, FamRZ 2010, 1633; HENJES, in: Eschenbruch/Schürmann/Menne [Hrsg.], Unterhaltsrecht, 2013, Kap. 4 Rn 270 m.w.N.).

Dagegen kann kein Wohnwert zugerechnet werden, wenn der unentgeltliche Wohnvorteil durch Dritte (z.B. die Eltern oder die neue Partnerin) eingeräumt wird (OLG Köln, Beschl. v. 21.01.2021 – 10 UF 160/20, FamRZ 2021, 1529; OLG Hamburg, Beschl. v. 28.07.2004 – 2 UF 73/03, FamRZ 2005, 927) oder der Ehegatte im Eigenheim lebt, an dem seinen Eltern insgesamt ein lebenslanges Nießbrauchsrecht zusteht.

  • 2025-10-10
  • ⚙255961
  • zap - zeitschrift für die anwaltspraxis
  • ZAP 2025, 950-955
  • Sahra Gaa
Unterstützung in der Anwaltspraxis durch Künstliche Intelligenz: Vom Schriftsatz bis zur Klauselprüfung

Generative künstliche Intelligenz (GenAI) ist im Begriff, die juristische Praxis nachhaltig zu verändern. Was vor wenigen Jahren noch als technisches Experiment galt, wird zunehmend zum festen Bestandteil des anwaltlichen Arbeitsalltags, auch in kleineren und mittelständischen Kanzleien. GenAI bietet vielfältige Einsatzmöglichkeiten für die juristische Praxis: GenAI kann Routineaufgaben beschleunigen, etwa durch die Vorstrukturierung von Schriftsätzen, die Prüfung von Vertragsklauseln, die Übersetzung juristischer Texte oder die Unterstützung bei Recherche und Mandantenkommunikation. Mit diesen neuen Möglichkeiten gehen zugleich Verantwortlichkeiten einher: sowohl gegenüber Mandant:innen als auch beim rechtskonformen Umgang mit KI-Systemen.

Seit der Einführung von ChatGPT im November 2022 haben sich die Sprachmodelle zwar erheblich verbessert, insb. mit Blick auf Ausdrucksfähigkeit, Kontexttiefe und Kohärenz. Gleichwohl bleiben sie aufgrund ihrer Funktionsweise inhärent fehleranfällig. Eine rechtssichere Ausgabe juristisch belastbarer Aussagen ohne menschliche Kontrolle ist daher nicht gegeben und vorerst auch nicht zu erwarten.

Die nachfolgenden Anwendungsfelder zeigen exemplarisch auf, in welchen juristischen Bereichen GenAI als Hilfsmittel sinnvoll genutzt werden kann.

  • 2025-09-26
  • ⚙254901
  • zap - zeitschrift für die anwaltspraxis
  • ZAP 2025, 915-928
  • Detlef Burhoff
Rechtsprechungsübersicht zum Strafrecht 2024/2025

Im Berichtszeitraum 2024/2025 sind Entscheidungen mit hoher Relevanz für die Anwaltschaft im Bereich der strafrechtlichen Verfahren ergangen, unter anderem zum KCanG, zur Kinderpornografie, aber auch im Verkehrsstrafrecht, hier zum Beispiel zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.

Die Rechtsprechung konkretisierte Sachverhalte um das KCanG beispielsweise mit Urteil des BGH v. 18.04.2024 (1 StR 106/24) zum Grenzwert der nicht geringen Menge bei 7.5 Gramm, der sich auch andere Obergerichte anschlossen. Darüber hinaus wurde unter anderem der verbotene Besitz von Cannabis als Auffangtatbestand bestimmt, der nur zum Tragen kommt, wenn sich der Umgang mit der Cannabismenge in Form umfassenderer Tatmodalitäten nicht nachweisen lässt (BGH, Beschl. v. 17.06.2024 – 4 StR 187/24).

Der 4. Strafsenat des BGH hat erneut Stellung zu den maßgeblichen Kriterien für das Vorliegen eines bedingten Verletzungs- und Gefährdungsvorsatzes bei Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge genommen (BGH, Beschl. v. 4.12.2024 – 4 StR 246/24). Soweit das LG den Angeklagten (tateinheitlich) wegen Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gesprochen hatte, konnte der Schuldspruch nicht bestehen bleiben. Diese Feststellungen belegten nach Auffassung des BGH nicht die Voraussetzungen einer (vorsätzlichen) Gefährdung des Straßenverkehrs i.S.d. § 315c Abs. 1 Nr. 2d StGB. Denn aus ihnen ergebe sich nicht, dass der von dem Straftatbestand vorausgesetzte Gefahrerfolg eingetreten und gerade durch die Tathandlung bewirkt worden sei. Erforderlich sei die Feststellung eines „Beinahe-Unfalls“, also eines Geschehens, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, es sei „noch einmal gut gegangen“ (st. Rspr.; vgl. zum Ganzen nur BGH, Beschl. v. 2.02.2023 – 4 StR 293/22 m.w.N.).

  • 2025-09-26
  • 🌍 1759708800000
  • ⚙254882
  • zap - zeitschrift für die anwaltspraxis
  • ZAP 2025, 892-899
  • Ulrich Sartorius
Obliegenheiten des Arbeitnehmers im Annahmeverzug

In Durchbrechung des in § 326 Abs. 1 BGB enthaltenen Grundsatzes „ohne Arbeit kein Lohn“ bestimmt § 615 S. 1 BGB: Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme des Dienstes in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Arbeitgeber geraten gem. § 293 BGB in Verzug, wenn sie die angebotene Arbeitsleistung nicht annehmen, Näheres regeln die §§ 294-296 BGB.

Soweit Annahmeverzugsansprüche für die Zeit vor Ablauf der Kündigungsfrist in Streit stehen, bestimmt § 615 S. 2 Alt. 3 BGB, dass sich Arbeitnehmer auf den Verzugslohn das anrechnen lassen müssen, was sie zu erwerben böswillig unterlassen. Es handelt sich um keine Norm des zwingenden Rechts, sie ist deshalb grds. – ganz oder teilweise – abdingbar (BAG, Urt. v. 12.2.2025 – 5 AZR 127/24, NZA 2025, 556 Rn 13 m.w.N.).

Für Ansprüche auf Verzugslohn für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist bzw. nach einer außerordentlichen Kündigung greift bei böswilligem Unterlassen anderweitigen Verdienstes § 11 Nr. 2 KSchG als lex specialis ein (allerdings nicht im Kleinbetrieb, § 23 Abs. 1 S. 2, 3 KSchG).

ZCG - Zeitschrift für Corporate Governance Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis | Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2025-10-10
  • ⚙256328
  • zcg - zeitschrift für corporate governance leitung und überwachung in der unternehmens- und prüfungspraxis
  • ZCG 2025, 223-228
  • Prof. Dr. Reiner Quick; M.Sc. Julian Kordisch; M.Sc. Kaan Dalman
Nichtprüfungsleistungen

Die gesetzliche Abschlussprüfung soll die Verlässlichkeit publizierter Unternehmensinformationen erhöhen und das Vertrauen der Berichtsadressaten stärken. Dafür muss die Abschlussprüfung eine hinreichende Qualität aufweisen. Die Abschlussprüfungsqualität lässt sich durch die Fähigkeit des Abschlussprüfers, eine Falschdarstellung in der Rechnungslegung aufzudecken (= Kompetenz), und dessen Bereitschaft, darüber zu berichten (= Unabhängigkeit), definieren. Die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer kann dessen Unabhängigkeit gefährden. Ziel dieser Studie ist es, den Einfluss von Nichtprüfungsleistungen auf die tatsächliche Abschlussprüfungsqualität in Deutschland zu untersuchen.

  • 2025-10-10
  • 🌍 1760572800000
  • ⚙256238
  • zcg - zeitschrift für corporate governance leitung und überwachung in der unternehmens- und prüfungspraxis
  • ZCG 2025, 201-207
  • Prof. Dr. Patrick Ulrich; LL.M., M.Sc Alice Timmermann; M.A. Jasmina Metzger
Cybersecurity im Mittelstand

Mittelständische Unternehmen sind zunehmend Zielscheibe von Cyberangriffen, verfügen jedoch oft nur über begrenzte personelle, technische und finanzielle Ressourcen zur Abwehr solcher Bedrohungen. Vor diesem Hintergrund untersucht das Aalener Institut für Unternehmensführung in einer Folgestudie den aktuellen Umsetzungsstand von Cybersecurity-Maßnahmen im deutschen Mittelstand. Aufbauend auf einer ersten Untersuchung aus dem Jahr 2019 ermöglicht die aktuelle Studie eine vergleichende Analyse zur Entwicklung von Risikowahrnehmung, Schutzmaßnahmen und organisatorischer Verankerung von IT‑Sicherheit. Die Datenerhebung erfolgte im März 2024 mittels standardisiertem Onlinefragebogen (n = 111). Zentrale Ergebnisse zeigen, dass zwar Fortschritte bei der Implementierung technischer Schutzsysteme und Notfallpläne erzielt wurden, jedoch insbesondere bei der Sensibilisierung der Mitarbeitenden und bei der strategischen Integration weiterhin erhebliche Defizite bestehen. Die Studie liefert praxisrelevante Erkenntnisse zur Cyber-Resilienz mittelständischer Unternehmen und formuliert konkrete Handlungsempfehlungen zur Stärkung unternehmensinterner Sicherheitsstrukturen.

  • 2025-10-10
  • ⚙256202
  • zcg - zeitschrift für corporate governance leitung und überwachung in der unternehmens- und prüfungspraxis
  • ZCG 2025, 215-222
  • Dr. Martin von Hören
Vergütungsfestsetzung der Geschäftsleitung

Die Festsetzung der Vergütung von Geschäftsleitungsmitgliedern ist eine zentrale Aufgabe der Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen und beeinflusst maßgeblich sowohl die Rekrutierung geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten als auch das Verhalten und die Performance der Geschäftsleitung. Anders als in der Privatwirtschaft sind die Gremien hier mit spezifischen Herausforderungen konfrontiert – etwa der hohen öffentlichen Sensibilität gegenüber Gehältern, dem Spannungsfeld zwischen Gemeinwohl- und Wirtschaftsorientierung sowie häufig fehlender Vergütungsexpertise. Der Beitrag erörtert die regulatorischen Rahmenbedingungen und die praktische Umsetzung der Vergütungsprozesse in öffentlichen Unternehmen. Dabei werden insbesondere die Festlegung und Fortschreibung der materiellen Anstellungsbedingungen, die Zielvereinbarungen und variablen Vergütungselemente sowie die Bedeutung qualifizierter Entscheidungsvorbereitung und kompetenter Aufsichtsratsarbeit thematisiert. Ziel ist es, die Rolle des Aufsichtsrats als verantwortungsvolle Instanz zwischen politischer Legitimation, wirtschaftlicher Rationalität und gesellschaftlicher Erwartung zu konturieren.

  • 2025-10-10
  • ⚙256139
  • zcg - zeitschrift für corporate governance leitung und überwachung in der unternehmens- und prüfungspraxis
  • ZCG 2025, 229-234
  • Dr. Josef Baumüller
Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU

Die EU‑Kommission hat ihre „Empfehlung für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)“ veröffentlicht. Sie basiert auf den ESRS VSME, der damit formell in den europäischen Rechtsrahmen übernommen und aufgewertet werden soll. Im Zusammenhang mit der Omnibus-Initiative soll so ein weiterer Beitrag zum Ziel der Entlastung der europäischen Wirtschaft geleistet werden. Der vorliegende Beitrag stellt die Inhalte dieser Empfehlung vor und würdigt sie kritisch. Im Ergebnis zeigt sich, dass die EU‑Kommission eine große Chance verspielt hat, die europäische Nachhaltigkeitsregulatorik weiterzuentwickeln.

  • 2025-10-10
  • ⚙255963
  • zcg - zeitschrift für corporate governance leitung und überwachung in der unternehmens- und prüfungspraxis
  • ZCG 2025, 208-213
  • Dr. Vera Jungkind; Dr. Anouk Ludwig
Produktsicherheit

Das Produktsicherheitsrecht wird seit Jahren seitens der Europäischen Union immer stärker reguliert. Richtlinien werden durch unmittelbar geltende Verordnungen ersetzt. In diesem Beitrag führen die Autorinnen in die Grundlagen des Produktsicherheitsrechts ein und geben einen Überblick über jüngste Änderungen. Zentral wird für Unternehmen künftig ein wirksames Managementsystem zur Sicherstellung der Produktsicherheits-Compliance sein.

  • 2025-10-10
  • ⚙255943
  • zcg - zeitschrift für corporate governance leitung und überwachung in der unternehmens- und prüfungspraxis
  • ZCG 2025, 235-241
  • M.Sc. Frances Scheuer; Prof. Dr. Tobias Guggemos; M.Sc. Mara Krug
Nachhaltigkeitsberichterstattung vor der CSRD

Der Beitrag untersucht die Qualität der Nachhaltigkeitsberichterstattung von DAX-Unternehmen vor der CSRD-Umsetzung. Anhand eines eigenentwickelten Bewertungsschemas werden ökologische und soziale Aspekte der Berichte für 2023 analysiert. Die Ergebnisse zeigen Stärken im Klimaschutz, Defizite im Lieferkettenmanagement und bei der Darstellung nichtfinanzieller Risiken. Handlungsempfehlungen unterstützen Unternehmen bei der strategischen und regulatorischen Weiterentwicklung ihrer Berichterstattung.

ZErb - Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis | zerb verlag – eine Marke der Juristische Fachmedien Bonn GmbH

  • 2025-10-10
  • ⚙256121
  • zerb - zeitschrift für die steuer- und erbrechtspraxis
  • ZErb 2025, 367-372
  • Daniela Falkenhagen
Die doppelansässige liechtensteinische Familienstiftung

Liechtensteinische Familienstiftungen gewinnen insbesondere aufgrund ihrer Flexibilität und des stifterfreundlichen Rechtsrahmens für deutsche Stifter zunehmend an Bedeutung; eine interessante Gestaltungsoption bietet die doppelansässige Familienstiftung mit Satzungssitz in Liechtenstein und Ort der Geschäftsleitung in Deutschland. Diese Gestaltung ist zivilrechtlich möglich, da nach den Grundsätzen der europäischen Niederlassungsfreiheit eine liechtensteinische Familienstiftung einen Verwaltungssitz ohne Verlust ihrer rechtlichen Identität in Deutschland begründen kann.

Der Beitrag startet mit einem Vergleich der Besteuerung einer deutschen Familienstiftung mit einer liechtensteinischen Familienstiftung in folgenden Lebenszyklen der Stiftung: Errichtung – Laufende Besteuerung – Ausschüttungen. Danach werden die Besonderheiten der Besteuerung bei doppelansässigen Familienstiftungen herausgearbeitet.

  • 2025-10-10
  • 🌍 1761091200000
  • ⚙256090
  • zerb - zeitschrift für die steuer- und erbrechtspraxis
  • ZErb 2025, 361-367
  • I. Schulze-Heiming; Pierre Plottek
Der große Frust für den Erben: Die Verzinsung des Pflichtteilsanspruchs

Die Verzinsung des Pflichtteilsanspruchs ist ein erheblicher Konfliktpunkt im Erbrecht. Während Pflichtteilsberechtigte vom gesetzlich festgelegten Zinssatz profitieren, der deutlich über dem banküblichen Zinssatz liegt, werden Erben durch langwierige Nachlassabwicklungen mit hohen finanziellen Belastungen konfrontiert. Eine erhebliche Erhöhung des Zinsanspruchs tritt häufig ein aufgrund Verzögerungen bei den Wertermittlungen, vor allem durch Sachverständigengutachten oder notarielle Nachlassverzeichnisse. Der Beitrag analysiert die rechtlichen Grundlagen, typische Verzögerungskonstellationen und praxisorientierte Strategien zur Begrenzung erhöhter Zinsforderungen.

  • 2025-10-10
  • ⚙255996
  • zerb - zeitschrift für die steuer- und erbrechtspraxis
  • ZErb 2025, 373-377
  • Alexander Tegge; Vincent Walch
Neue Grundsätze bei der Auslegung von § 15 Abs. 6 Nr. 1 AStG – zugleich Anmerkung zu BFH, Urt. v. 3.12.2024 – IX R 32/22

Der BFH hat mit am 24.4.2025 veröffentlichtem Urt. v. 3.12.2024 (Az.: IX R 32/22)1 entschieden, dass sich nicht nur ausländische Familienstiftungen mit Sitz in der Europäischen Union bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum auf die Ausnahme von der Zurechnungsbesteuerung berufen können, sondern auch Familienstiftungen mit Sitz in Drittstaaten. Daneben hat er die Anforderungen an den Nachweis des Entzugs der tatsächlichen und rechtlichen Verfügungsmacht über das Stiftungsvermögen (§ 15 Abs. 6 Nr. 1 AStG) des Steuerpflichtigen entschärft. Dieser Beitrag beleuchtet die Grundlagen der Zurechnungsbesteuerung, die bisherigen Grundsätze zur Auslegung von § 15 Abs. 6 Nr. 1 AStG und die infolge des Besprechungsurteils neuen Auslegungsgrundsätze des BFH sowie deren praktische Auswirkungen für die Gestaltungspraxis.

  • 2025-09-12
  • 🌍 1758153600000
  • ⚙253978
  • zerb - zeitschrift für die steuer- und erbrechtspraxis
  • ZErb 2025, 327-333
  • Jochen Duderstadt
Wer zahlt die Bestattung?

Die Frage, wer die Bestattungskosten für einen verstorbenen Angehörigen zu zahlen hat, liegt in einem juristischen Vierländereck: Erbrecht, Schuldrecht, Verwaltungsrecht, Sozialrecht. In dieser Region gibt es immer wieder die unerfreulichsten Konflikte: Die einen können nicht, andere wollen nicht (oder nicht allein) und wieder andere müssen ihrer Ansicht nach nicht zahlen. Der häufigste und meist zum Scheitern verurteilte Einwand der dritten Gruppe ist die Erbschaftsausschlagung. In allen drei Fällen deckt sich das Gerechtigkeitsgefühl mit der Interessenlage.

  • 2025-09-12
  • ⚙253910
  • zerb - zeitschrift für die steuer- und erbrechtspraxis
  • ZErb 2025, 321-326
  • Ulf Schönenberg-Wessel
Testamentsgestaltung zugunsten eines Abkömmlings mit Behinderung: Gesetzliche Erbfolge im ersten Erbfall und dann?

Die Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen zugunsten eines Menschen mit Behinderung erfolgt aus der Motivation, dem Kind mit Behinderung eine Teilhabe am Nachlass der Eltern zu ermöglichen und gleichzeitig die Sozialleistungsansprüche des Kindes ungeschmälert zu erhalten. Die klassische Gestaltung setzt auf eine Kombination aus (teilweise befreiter) Vorerbschaft und Dauertestamentsvollstreckung. Wurde eine entsprechende Gestaltung versäumt und ist im ersten Erbfall gesetzliche Erbfolge eingetreten, so hat das Kind mit Behinderung Vermögen erlangt, dass nach Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft seinen Sozialleistungsanspruch einschränken könnte. Der Beitrag zeigt einen Lösungsansatz auf, in dessen Folge nicht nur für den zweiten Erbfall durch eine Testamentsgestaltung zugunsten eines Menschen mit Behinderung das Vermögen nach dem Längerlebenden rechtsicher vererbt wird, sondern auch das erworbene Vermögen aus dem ersten Erbfall wieder im Sinne der Ziele eines Behindertentestaments geschützt und dem Zugriff des Sozialleistungsträgers auf dieses Vermögen für die Zukunft entzogen wird.

  • 2025-09-12
  • ⚙253800
  • zerb - zeitschrift für die steuer- und erbrechtspraxis
  • ZErb 2025, 334-337
  • David Witzheller
Der handlungsunfähige Nachlass in der Schwebezeit zwischen Erbfall und Amtsbeginn des Testamentsvollstreckers – Lösungsansätze und Praxisvorschläge

Der Beitrag widmet sich der rechtlichen und praktischen Problematik des handlungsunfähigen Nachlasses in der Schwebezeit zwischen dem Erbfall und der Amtsannahme des Testamentsvollstreckers. In diesem Zeitraum entzieht § 2211 Abs. 1 BGB dem Erben bereits die Verfügungsmacht über die Nachlassgegenstände, der Testamentsvollstrecker hingegen tritt sein Amt erst mit seiner Amtsannahme an. Da das Gesetz den Umgang mit dieser Vakanz nur unzureichend regelt, stellt sich die Frage, wie die Sicherung des Nachlasses in dieser Phase gelingen kann.

ZESAR - Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht | Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2025-10-24
  • ⚙257355
  • zesar - zeitschrift für europäisches sozial- und arbeitsrecht
  • ZESAR 2025, 467-473
  • Conrad Greiner
Grundfragen der Informationspflicht nach Art. 5 Abs. 1 EntgTranspRL

Gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 EntgTranspRL haben Stellenbewerber das Recht, vom potenziellen Arbeitgeber Informationen über das Einstiegsentgelt für die betreffende Stelle (lit. a leg. cit.) und die allenfalls einschlägigen Tarifvertragsbestimmungen (lit. b leg. cit.) zu erhalten. Diese Informationen sind in einer Weise bereitzustellen, die fundierte und transparente Verhandlungen über das Entgelt ermöglicht (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 EntgTranspRL). Auf den ersten Blick erscheint der Regelungsinhalt der Bestimmung weitgehend klar. Bei genauerer Betrachtung stellen sich für den Rechtsanwender aber zahlreiche Auslegungsfragen, auf die im Folgenden näher eingegangen werden soll.

  • 2025-10-24
  • ⚙257294
  • zesar - zeitschrift für europäisches sozial- und arbeitsrecht
  • ZESAR 2025, 446-457
  • Prof. Dr. MJur (Oxon) Adam Sagan
Rechtliche Rahmenbedingungen einer bürokratiearmen Umsetzung der EU‑Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 (Teil I)

Am 6. Juni 2023 ist die EU‑Richtlinie 2023/970 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen (Entgelttransparenz-Richtlinie/ETRL) in Kraft getreten. Sie muss bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt sein. Der deutsche Gesetzgeber steht vor der anspruchsvollen Aufgabe, die Vorgaben der Richtlinie in das System des deutschen Arbeitsrechts einzufügen. Der erste Teil des Beitrages wirft einen Blick auf die unionsrechtlichen Vorgaben und nationalen Gestaltungsmöglichkeiten zum Auskunftsrecht. Der zweite Teil, der im nächsten Heft erscheinen wird, befasst sich mit der Berichterstattung und der gemeinsamen Entgeltbewertung.

  • 2025-10-24
  • 🌍 1762732800000
  • ⚙257255
  • zesar - zeitschrift für europäisches sozial- und arbeitsrecht
  • ZESAR 2025, 458-466
  • Prof. Dr. Thomas Klein
Mindestlohnausnahmen für Saisonarbeitskräfte

Nach dem jüngsten Beschluss der Mindestlohnkommission wurden im politischen Diskurs Mindestlohnausnahmen für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft gefordert. Der Beitrag gelangt nach einer Untersuchung des unions- und verfassungsrechtlichen Rahmens zu dem Ergebnis, dass derartige Ausnahmen in der Regel nicht mit höherrangigem Recht vereinbar sind.

  • 2025-10-24
  • 🌍 1762128000000
  • ⚙257253
  • zesar - zeitschrift für europäisches sozial- und arbeitsrecht
  • ZESAR 2025, 474-479
  • Dr. LL. M. Axel Linneweber
Aktuelle Rechtsprechungs­entwicklung im Europäischen Arbeitsrecht 2024/2025 (Teil II)

Dieser zweite Teil setzt den in ZESAR 10‑2025 gestarteten ersten Teil fort und befasst sich mit den Entscheidungen des EuGH zum Betriebsübergang, dem Insolvenzrecht und dem auch im EU‑Recht immer wichtiger werdenden Datenschutz

  • 2025-09-26
  • 🌍 1759795200000
  • ⚙254877
  • zesar - zeitschrift für europäisches sozial- und arbeitsrecht
  • ZESAR 2025, 409-416
  • Prof. Dr. hab. LL.M Daniel Eryk Lach; Dr. Frank Schreiber
Statusfeststellung im Bereich der sozialen Sicherheit und die Vermutung der Arbeitnehmer­eigenschaft nach Art. 5 RL (EU) 2024/2831

Am 1. Dezember 2024 ist die RL (EU) 2024/2831 vom 23. Oktober 2024 zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit in Kraft getreten. Nach ihrem Art. 29 Abs. 11 ist sie bis 2. Dezember 2026 durch die Mitgliedstaaten umzusetzen. Eines der Hauptziele der Richtlinie ist die Bestimmung des korrekten Beschäftigungsstatus, um Scheinselbstständigkeit zu bekämpfen und sicherzustellen, dass Plattformbeschäftigte dieselben Rechte wie andere Arbeitnehmer im Einklang mit einschlägigem Unionsrecht, nationalem Recht oder Kollektiv- bzw. Tarifverträgen genießen.2 Zur Erleichterung der Wahrnehmung ihrer Rechte steht den Plattformbeschäftigten die Vermutung eines Arbeitsverhältnisses unter den Voraussetzungen des Art. 5 zur Seite. Obwohl die Vermutung – anders als noch die Entwurfsfassung (zur Entstehungsgeschichte siehe II.) – keine Verbindlichkeit für Verwaltungsverfahren im Bereich der sozialen Sicherheit (Sozialversicherung) mehr vorsieht3, ist für die praktische Wirksamkeit der Richtlinie die sozialrechtliche Umsetzung der arbeitsrechtlichen Wirkungen von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Dem geht der Beitrag nach, indem er die Kernprobleme des Umsetzungsbedarfs vorstellt (III.), insbesondere den persönlichen Anwendungsbereich, den anzuwendenden Arbeitnehmerbegriff, die Vermutungsregelung und das von der Richtlinie vorausgesetzte Verfahren zu Klärung des Beschäftigungsstatus. Daran schließen sich konkrete Überlegungen zur Umsetzung im polnischen und deutschen Sozialrecht an (IV.).

1) Ohne weitere Angaben zur Norm zitierte Vorschriften sind solche der RL (EU) 2024/2831.

2) Erwägungsgründe Nr. 14 und 25.

3) Erwägungsgrund Nr. 32.

  • 2025-09-26
  • ⚙254737
  • zesar - zeitschrift für europäisches sozial- und arbeitsrecht
  • ZESAR 2025, 399-408
  • Prof. Dr. Lydia Bittner
Das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot und die unionsrechtlichen Anforderungen an einen effektiven Rechtsschutz

Der Beitrag behandelt das Urteil der Europäischen Gerichtshofs vom 27. Juni 2024 in der Rechtssache C-284/23 (Haus Jacobus) und des Arbeitsgerichts Mainz, Urteil vom 14. 8. 2024 – 4 Ca 1424/22 im Kontext des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 3. 4. 2025 – 2 AZR 156/24.

  • 2025-09-26
  • ⚙254712
  • zesar - zeitschrift für europäisches sozial- und arbeitsrecht
  • ZESAR 2025, 417-422
  • Prof. Dr. Alexander Eufinger
Zum Beweiswert einer im EU‑Ausland und im Nicht-EU-Ausland ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Der Aufsatz untersucht den Beweiswert von im EU- und Nicht-EU-Ausland ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Ausgehend von den EuGH-Entscheidungen Rindone und Paletta sowie der aktuellen BAG-Rechtsprechung wird aufgezeigt, inwieweit Arbeitgeber an ausländische Atteste gebunden sind und unter welchen Voraussetzungen deren Beweiswert erschüttert werden kann. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Unterschieden zwischen EU- und Drittstaatenbescheinigungen sowie den praktischen Konsequenzen für die Darlegungs- und Beweislast im Entgeltfortzahlungsrecht.

  • 2025-09-26
  • ⚙254685
  • zesar - zeitschrift für europäisches sozial- und arbeitsrecht
  • ZESAR 2025, 423-429
  • Dr. LL. M. Axel Linneweber
Aktuelle Rechtsprechungsent­wicklung im Europäischen Arbeitsrecht 2024/2025 (Teil I)

Die Entscheidungen des EuGH zum Europäischen Arbeitsrecht werden auch in diesem Jahr in zwei Teilen kurz dargestellt und verschaffen dem interessierten Leser einen Überblick über die neuesten Entwicklungen des Arbeitsrechts aus der gesamten Europäischen Union, die ihren Weg bis nach Luxemburg gefunden haben.

ZfIR - Zeitschrift für Immobilienrecht | RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln

  • 2025-10-03
  • ⚙255519
  • zfir - zeitschrift für immobilienrecht
  • ZfIR 2025, 440-444
  • Juliane Reichelt; Levin Maurer
Neues zur einstweiligen Verfügung bei Nachtragsstreitigkeiten während der Bauausführung

Nach Vorstellung des Gesetzgebers sollte die Erleichterung der einstweiligen Verfügung bei Nachtragsstreitigkeiten während der Bauausführung (§ 650d BGB) ein zentrales Element der im Rahmen der BGB-Bauvertragsreform neugeschaffenen Nachtragsregelungen werden. Da insoweit noch viele Rechtsfragen ungeklärt sind und bisher nur wenige Gerichtsentscheidungen hierzu ergangen sind, herrscht in der Praxis aber noch erhebliche Rechtsunsicherheit.

Besonders beachtenswert erscheint daher das Urteil des OLG Celle vom 14. 5. 2025, in dem das Gericht im einstweiligen Verfügungsverfahren über mehrere praxisrelevante Rechtsfragen der gesetzlichen Nachtragsregelungen zu entscheiden hatte. Im Folgenden wird ein Überblick über die vom Oberlandesgericht behandelten Rechtsfragen gegeben und die Entscheidung rechtlich eingeordnet und bewertet.

  • 2025-10-03
  • ⚙255513
  • zfir - zeitschrift für immobilienrecht
  • ZfIR 2025, 433-439
  • Walter Böhringer
Fremdsprachige Urkunden und deren Übersetzung im deutschen Grundstücksverkehr

Nach dem Eintragungssystem des deutschen Liegenschaftsrechts gibt es in der Regel keinen Erwerb, keine Veränderung und keine Aufhebung eines dinglichen Rechts ohne Eintragung in das Grundbuch. Im Grundbuchverfahren müssen die zur Eintragung im Grundbuch erforderlichen Erklärungen und Tatsachen durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden. Dies gilt auch für fremdsprachige Urkunden. Die besondere Formstrenge des Grundbuchrechts verlangt bei einem Übersetzer dessen Unterschrift in öffentlich beglaubigter Form.

ZfRM - Zeitschrift für Risikomanagement | Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2025-10-03
  • ⚙255475
  • zfrm - zeitschrift für risikomanagement
  • ZfRM 2025, 120-128
  • Dr. Christian Glaser; Prof. Dr. Thomas Henschel
Einflussfaktoren eines ganzheitlichen Risikomanagements

Der vorliegende Beitrag analysiert die Einflussfaktoren eines ganzheitlichen Risikomanagements (RM) in kleinen und mittleren Leasinggesellschaften in Deutschland. Aufbauend auf einem Enterprise-Risk-Management-Framework werden das Managementverhalten, die strategische Planung und die Leistungsmessung als Treiber der RM‑Reife untersucht. Die Befragung von 48 Führungskräften wurde mit einem Strukturgleichungsmodell ausgewertet (R² = 0,90). Die Studie liefert praxisrelevante Handlungsfelder – aufgeteilt in strategische, operative, kulturelle und technologische Maßnahmen.

  • 2025-10-03
  • ⚙255418
  • zfrm - zeitschrift für risikomanagement
  • ZfRM 2025, 139-144
  • Prof. Dr. Roman Brylka
Geografisch denken – strukturiert steuern

Ein global agierender Konzern arbeitet mit dutzenden Zulieferern in Osteuropa. Meldungen zu Cyberangriffen wirken auf den ersten Blick schwer greifbar – vereinzelte Vorfälle in verschiedenen Städten, verteilt über die gesamte Region. Doch eine Auswertung codierter Raumzellen im 10‑Kilometer-Raster macht sichtbar, dass sich die Attacken fast ausschließlich in einem einzigen Cluster bündeln. Das Cluster ist ein Industriepark, in dem mehrere strategisch wichtige Zulieferer angesiedelt sind. Die Raum-Zeit-Analyse legt offen: Es handelt sich nicht um verstreute Einzelvorfälle, sondern um eine gezielte Cluster-Attacke, die eine gesamte Lieferkette bedroht. Was in Punktdaten als Zufall erscheinen könnte, wird durch die Rasterlogik als klares Muster erkennbar.

  • 2025-10-03
  • ⚙255372
  • zfrm - zeitschrift für risikomanagement
  • ZfRM 2025, 129-138
  • Christiane Schallenberg; Maurice Natho; Elias Wassner; Tim Neubert
Resilienz sichern durch Integration

Die Verfügbarkeit zeitkritischer Geschäftsprozesse und kritischer Ressourcen dient maßgeblich als Grundlage für die Sicherstellung der Handlungsfähigkeit von Organisationen. Organisationsspezifisch konzeptionierte Business Impact Analysen (BIA) ermöglichen es Organisationen, zeitkritische Geschäftsprozesse und kritische Ressourcen zu identifizieren und im Sinne der Wiederanlaufkoordinationsplanung (auf Basis der maximal tolerierbaren Ausfallzeit) in Reihe zu ordnen. Ein Großteil zeitkritischer Geschäftsprozesse ist dabei unmittelbar abhängig von IT‑Ressourcen, um ein akzeptables Betriebsniveau sicherzustellen. Ausfälle der Informations- und Kommunikationstechnik sind aufgrund dessen durch angemessene und wirksame Gegenmaßnahmen auf Ebene der IT‑Services und den dafür erforderlichen IT‑Systemen und IT‑Ressourcen durch Maßnahmen des IT‑Service Continuity Managements (ITSCM) abzusichern. Im Kontext der Organisation empfiehlt es sich daher, Maßnahmen der betrieblichen Kontinuität (Business Continuity Management, BCM) eng mit den Maßnahmen des ITSCM zu verzahnen und die vorhandenen Synergieeffekte nutzen.

ZfSch - Zeitschrift für Schadensrecht | Deutscher Anwaltverlag & Institut der Anwaltschaft GmbH, Bonn

  • 2025-10-17
  • ⚙257051
  • zfsch - zeitschrift für schadensrecht
  • ZfSch 2025, 543
  • Jan Lukas Kemperdiek
Unerlaubte Nutzung eines Sonderfahrstreifens

Das im Jahr 2017 eingeführte Hinterbliebenengeld ist in der aktuellen Praxis nach wie vor eine eher unbekannte Anspruchsgrundlage.

Das mag vielfältige Gründe haben. An hervorgehobener Stelle ist auch an die Tatsache zu denken,

dass der klassische verkehrsrechtliche Geschädigtenvertreter im Tagesgeschäft vermutlich nur wenige Fälle zu bearbeiten hat. Ursache dafür ist nicht zuletzt der enorme Rückgang von Todesfällen im Straßenverkehr. Dazu kommt, dass auch in der Bevölkerung – und das haben Befragungen in meinem weitläufigen nicht juristisch vorgebildeten Bekanntenkreis ergeben – fast keine Kenntnis über das Hinterbliebenengeld besteht und damit auch kein notwendiges Anspruchsbewusstsein im Schadensfall vorhanden ist.

Schließlich ist der im Gesetz normierte Kreis der Anspruchsberechtigten und auch die Höhe des Hinterbliebenengeldes so offen formuliert, dass dem paradoxerweise eine eher enge Alltagsauslegung folgt und deshalb gerichtliche Auseinandersetzungen unterbleiben.

Und nicht zuletzt steht das Hinterbliebenengeld aufgrund der geänderten Rechtsprechung des BGH1 in Konkurrenz zum sogenannten Schockschaden.

  • 2025-10-17
  • 🌍 1761523200000
  • ⚙256953
  • zfsch - zeitschrift für schadensrecht
  • ZfSch 2025, 543-549
  • Andreas Krämer
Hinterbliebenengeld und Schockschaden

Das im Jahr 2017 eingeführte Hinterbliebenengeld ist in der aktuellen Praxis nach wie vor eine eher unbekannte Anspruchsgrundlage.

Das mag vielfältige Gründe haben. An hervorgehobener Stelle ist auch an die Tatsache zu denken,

dass der klassische verkehrsrechtliche Geschädigtenvertreter im Tagesgeschäft vermutlich nur wenige Fälle zu bearbeiten hat. Ursache dafür ist nicht zuletzt der enorme Rückgang von Todesfällen im Straßenverkehr. Dazu kommt, dass auch in der Bevölkerung – und das haben Befragungen in meinem weitläufigen nicht juristisch vorgebildeten Bekanntenkreis ergeben – fast keine Kenntnis über das Hinterbliebenengeld besteht und damit auch kein notwendiges Anspruchsbewusstsein im Schadensfall vorhanden ist.

Schließlich ist der im Gesetz normierte Kreis der Anspruchsberechtigten und auch die Höhe des Hinterbliebenengeldes so offen formuliert, dass dem paradoxerweise eine eher enge Alltagsauslegung folgt und deshalb gerichtliche Auseinandersetzungen unterbleiben.

Und nicht zuletzt steht das Hinterbliebenengeld aufgrund der geänderten Rechtsprechung des BGH1 in Konkurrenz zum sogenannten Schockschaden.

  • 2025-09-12
  • 🌍 1758240000000
  • ⚙253889
  • zfsch - zeitschrift für schadensrecht
  • ZfSch 2025, 484-488
  • Falk H. Böhm
Die dem Kfz-Haftpflichtversicherer zuzubilligende Prüffrist nach einem Verkehrsunfall und die Rechtsfolgen einer verfrühten Klage

Die deutschen Versicherer regulieren im Jahr rund 3,4 Millionen Kfz-Haftpflichtschäden, die eine gewisse Bearbeitungsdauer benötigen. Welche Frist ist jedoch dem Versicherer bei der Bearbeitung der Ansprüche des Geschädigten einzuräumen, ohne dass dieser in Verzug gerät? Welche Unterlagen sind erforderlich, um die Prüffrist in Gang zu setzen? Wer trägt die Kosten einer vorschnellen Klageerhebung?

Der Autor will sich diesem Thema sowohl von der Geschädigtenseite nähern, als auch die Erfordernisse der Kfz-Haftpflichtversicherer beleuchten, denn beide Seiten haben ein Interesse daran, dass die Bearbeitung schnell und unbürokratisch abläuft, wenn der Sachverhalt und die begehrten Schadenersatzansprüche zuvor von den Unfallbeteiligten ohne Zweifel nachvollziehbar dargestellt werden.

ZfWG - Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht | dfv Mediengruppe, Frankfurt am Main

  • 2025-10-17
  • 🌍 1761264000000
  • ⚙257038
  • zfwg - zeitschrift für wett- und glücksspielrecht
  • ZfWG 2025, 330-333
  • Matthias Knauff; Moritz Oehmichen
Rechtliche Zulässigkeit virtuellen Automatenspiels durch staatliche Glücksspielanbieter

Dieser Beitrag untersucht die rechtliche Zulässigkeit der staatlichen Betätigung als Anbieter von virtuellem Automatenspiel in Bezug auf den Glücksspielstaatsvertrag 2021 und das Verfassungsrecht. Vor diesem Hintergrundwird im Besonderen auf die Rolle des Staates im Bereich des Glücksspielseingegangen und werden unterschiedliche Motivationsgründe für eine Betätigungder öffentlichen Hand diskutiert.

  • 2025-10-17
  • ⚙257015
  • zfwg - zeitschrift für wett- und glücksspielrecht
  • ZfWG 2025, 337-340
  • Daniel Neuhöfer; Emina Malovčić
Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung im Glücksspielstrafrecht

Der Beitrag gibt einen Überblick über glücksspielrechtlicheGerichtsentscheidungen und Gesetzesänderungen mit straf- undordnungswidrigkeitenrechtlicher Relevanz im Bezugszeitraum vom 1.4.2024 bis zum30.6.2025. Zudem bietet der Beitrag einen Ausblick auf künftige Entwicklungenim Glücksspielrecht.

  • 2025-10-17
  • ⚙256938
  • zfwg - zeitschrift für wett- und glücksspielrecht
  • ZfWG 2025, 345-349
  • Andre Ossinger
Gesetzgeberische Maßnahmen zur Umgestaltung der Spielbankabgabe infolge des Negativbeschlusses der Europäischen Kommission vom 20.6.2024

Dieser Kurzbeitrag knüpft an Bringmann/Müller (ZfWG 2024, 351) an,stellt den beihilferechtlichen Kommissionsbeschluss vom 20.6.2024 zursteuerlichen Behandlung von deutschen Spielbankenunternehmern als mit demBinnenmarkt unvereinbare Betriebsbeihilfe in den Kontext der Besteuerung derSpielbanken in Deutschland und zeigt die bisher ergriffenen gesetzgeberischenMaßnahmen der Bundesländer zur Beseitigung dieser mit dem Binnenmarktunvereinbaren Beihilfe auf.

  • 2025-10-17
  • ⚙256928
  • zfwg - zeitschrift für wett- und glücksspielrecht
  • ZfWG 2025, 340-345
  • Robin Anstötz
Irrwege beim Erlass glücksspielrechtlicher Nebenbestimmungen und der Rechtsschutz gegen diese

Mit Urteil vom 19.2.2025 hat das VG Halle (Saale) über die Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen zu einer Erlaubnis zur Veranstaltung virtueller Automatenspiele nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) entschieden. In seiner Entscheidung verhält sich das Gericht, anders als das OVG Sachsen-Anhalt in einer viel beachteten Entscheidung aus dem Jahr 2023, nur am Rande zur materiellen Rechtmäßigkeit der angefochtenen Nebenbestimmungen. Im Zentrum der weitgehend erfolgreichen Anfechtungsklage steht die Frage nach der formellen Rechtswidrigkeit der Nebenbestimmungen mangels Anhörung der Antragstellerin.

  • 2025-10-17
  • ⚙256903
  • zfwg - zeitschrift für wett- und glücksspielrecht
  • ZfWG 2025, 325-329
  • Juliane Hilf; Klaus Umbach
Update zum Sportwettenrecht

Der Beitrag setzt die Reihe zum deutschen Sportwettenrecht fort. Inüberblicksartiger Weise werden neue Entwicklungen und Gerichtsentscheidungenseit Mai 2024 betreffend die Regulierung der Sportwettveranstaltung (I.), derstationären Sportwettvermittlung (II.) sowie der sportwettbezogenen Steuern(III.) behandelt. Im Zusammenhang mit den sogenannten „Spielerklagen“ sindmittlerweile mehrere Vorlageverfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH)anhängig (IV.).

  • 2025-10-17
  • ⚙256890
  • zfwg - zeitschrift für wett- und glücksspielrecht
  • ZfWG 2025, 310-325
  • Jan-Philipp Rock
Rückzahlungsansprüche bei unerlaubtem Online-Glücksspiel – ein Update

Dieser Beitrag führt die Rechtsprechungsübersicht aus dem Jahr 2023 (ZfWG 2023, 241 ff.) zu Klagen in Deutschland ansässiger Spieler auf Rückzahlung von Spielverlusten aus unerlaubtem Online-Glücksspiel fort.

  • 2025-10-17
  • ⚙256885
  • zfwg - zeitschrift für wett- und glücksspielrecht
  • ZfWG 2025, 334-337
  • Elena Marks; Carsten Bringmann
Mystery-Verkaufsautomaten – eine glücksspielrechtliche Bewertung

Sogenannte Mystery-Verkaufsautomaten haben im vergangenen Jahr einen regelrechten Hype erlebt und sie erfreuen sich weiterhin großer Beliebtheit. Die Kundschaft kann an diesen Verkaufsautomaten ungeöffnete Retouren namhafter Online-Händler käuflich erwerben. Dieser Beitrag untersucht, wie der Verkauf solcher „Mystery Packs“ glücksspielrechtlich zu bewerten ist.

ZfZ - Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern | Lefebvre Stollfuß, Bonn

  • 2025-10-17
  • 🌍 1761609600000
  • ⚙256894
  • zfz - zeitschrift für zölle und verbrauchsteuern
  • ZfZ 2025, 306-312
  • Prof. Dr. Harald Jatzke
Systembedingte Ausnahmen von der unionsrechtlich verpflichtenden Energiebesteuerung

Nach der Logik der Energiesteuerrichtlinie soll die Verbrennung von Energieerzeugnissen nur dann steuerlich erfasst werden, wenn sie eine Generierung von Energie in Form motorischer Leistung oder von Wärme bewirkt. Die betreffenden Erzeugnisse werden durch Bezugnahme auf die Kombinierte Nomenklatur enumerativ aufgeführt. Diese Logik verlangt jedoch, auch die Besteuerung von Substitutionserzeugnissen vorzusehen, wenn sie zur Wärme oder Krafterzeugung eingesetzt werden. Umgekehrt besteht eine Vielzahl von Steuerbegünstigungen und Regelungen, nach denen bestimmte Verwendungen, Prozesse und Verfahren – mitunter nicht ohne Weiteres systemkonform – aus dem Anwendungsbereich der Energiesteuerrichtlinie ausgewiesen sind, was allfällige Abgrenzungsprobleme mit sich bringt, welche die Rechtsprechung reichlich beschäftigt haben. Der Autor führt den Leser mit gekonnter Hand durch das mitunter kritisch zu sehende Dickicht der einschlägigen Regelungen.

  • 2025-09-12
  • ⚙254120
  • zfz - zeitschrift für zölle und verbrauchsteuern
  • ZfZ 2025, 274-281
  • Dr. Tobias Ackermann
Das 18. Sanktionspaket der EU gegen Russland und Belarus: Die wichtigsten Neuerungen im Detail

Das 18. Sanktionspaket der EU gegen Russland und Belarus: Die wichtigsten Neuerungen im Detail

Das 18. Sanktionspaket der EU vom 18.7.2025 stellt eine signifikante Erweiterung der bisherigen Maßnahmen gegen Russland und Belarus dar. Es umfasst neben weiteren Personenlistungen eine Vielzahl von zusätzlichen Handelsbeschränkungen. Besonders hervorzuheben sind die Absenkung des Preisdeckels für russisches Rohöl, das Verbot der Einfuhr von Erdölerzeugnissen aus Drittstaaten mit russischem Ursprung, die Ausweitung von Dienstleistungsverboten auf Bankensoftware und die Verhängung von Transaktionsverboten gegen eine Vielzahl russischer und belarussischer Akteure. Ergänzend wurden schließlich Schutzmechanismen gegen Investor-Staat-Schiedsverfahren geschaffen, um die Durchsetzung sanktionsbezogener Ansprüche zu verhindern. Das Paket verdeutlicht die strategische Ausrichtung der EU auf die Schließung von Umgehungslücken und die nachhaltige Schwächung russischer Kapazitäten. Für Unternehmen steigen die Anforderungen an außenwirtschaftliche Compliance weiter, insbesondere im Hinblick auf Lieferketten, Vertragsbeziehungen und Drittstaatenrisiken.

ZGR - Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht | Walter de Gruyter GmbH, Berlin

  • 2025-10-24
  • ⚙257282
  • zgr - zeitschrift für unternehmens- und gesellschaftsrecht
  • ZGR 2025, 719-744
  • Prof. Dr. Julia Kraft
Das Widerspruchsmodell bei der Verschmelzung unter Beteiligung einer eGbR

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) und der damit einhergehenden Generalrevision des Personengesellschaftsrechts ist die eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) verschmelzungs-, spaltungs- und (vollumfänglich) formwechselfähig. Das ist eine beachtliche Entwicklung, die sich im Schatten der durch das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG) angestoßenen größten Reform des Umwandlungsgesetzes vollzogen hat. Sie soll zum Anlass genommen werden, einige Überlegungen zur Verschmelzung unter Beteiligung einer eGbR zu präsentieren. Im Mittelpunkt steht dabei das neu geschaffene Schutzinstrument des Rechts zum Widerspruch nach § 39 d UmwG.

  • 2025-10-24
  • ⚙257266
  • zgr - zeitschrift für unternehmens- und gesellschaftsrecht
  • ZGR 2025, 745-759
  • Dr. Matthias Hentzen
Insiderhandel oder die Grenzen ökonomischer Anreize im Recht

In einem hochspannenden Beitrag unter dem Titel „Insiderhandel als finanzieller Anreiz für Hinweisgeber“ spricht sich Dominik Meier dafür aus, das Insiderhandelsverbot aus Art. 8, 14 MAR im Rahmen der sog. Whistleblower Richtlinie teleologisch zu reduzieren. Über den Hinweisgeberschutz hinaus sollen Anreize für Hinweisgeber geschaffen werden, um Compliance-Verstöße leichter aufzudecken. Die Überlegungen verdienen eine kritische Würdigung.

ZG - Zeitschrift für Gesetzgebung | C.F. Müller GmbH, Heidelberg

  • 2025-09-12
  • ⚙253943
  • zg - zeitschrift für gesetzgebung
  • ZG 2025, 196-208
  • Winfried Kluth
Der Rechtsrahmen für Grenzkontrollen und Zurückweisungen an den Binnengrenzen

Das 1985 verhandelte und seit 1995 rechtswirksame Schengen-Recht wird als die sinnfälligste Manifestation der Europäischen Integration angesehen und wertgeschätzt. In den letzten Jahren ist der freie Grenzübertritt an den Binnengrenzen aber unter Druck geraten, zunächst im Zusammenhang mit der sog. Flüchtlingskrise 2015, dann im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und inzwischen wieder durch die Migration. Unter Berufung auf Sicherheitsinteressen wird eine Neujustierung des Ausgleichs zwischen Freizügigkeit und Kontrolle gefordert. Im Jahr 2024 wurde der Schengener-Grenzkodex zu diesem Zweck bereits einmal geändert. Der Beitrag geht auf die Folgen dieser Reform näher ein und diskutiert aktuelle Streitfragen.

  • 2025-09-12
  • ⚙253927
  • zg - zeitschrift für gesetzgebung
  • ZG 2025, 274-292
  • Roland Koch; Thomas Weck
Jetzt gilt es: Sandboxes, Regulierungslabore, Bundesexperimentiergesetz

Reallabore ermöglichen befristete Abweichungen vom geltenden Recht zur Erprobung neuer Technologien, Verfahren und Organisationsformen. Solche Regelungen werfen grundlegende Fragen der Vereinbarkeit mit Verfassungs- und Unionsrecht auf – insbesondere hinsichtlich Gesetzesvorbehalt, Bestimmtheit, Gleichbehandlung und föderaler Zuständigkeiten. Zugleich erzeugen sie Rückwirkungen auf den Bestand des geltenden Rechts, wenn sich Regelungen in der Erprobung als entbehrlich erweisen. Zur Einführung von Reallaboren erscheint gegenüber dem derzeit verhandelten Reallaboregesetz eine Regelung im Verwaltungsverfahrensgesetz vorzugswürdig, ergänzt um fachgesetzliche Experimentierklauseln und abgestimmte föderale Vollzugsmodelle.

  • 2025-09-12
  • ⚙253842
  • zg - zeitschrift für gesetzgebung
  • ZG 2025, 238-256
  • Holger Kolb
Exekutive Rechtsetzung im Erwerbsmigrationsrecht

Das jüngst erneut umfassend überarbeitete deutsche Erwerbsmigrationsrecht hat einen bereits seit einigen Jahren beobachtbaren Trend, die der Exekutive zur Verfügung stehenden Kompetenzen der Rechtsetzung zu erweitern, fortgesetzt. Aufzeigen lässt sich dies in besonderer Deutlichkeit an den Optionen der Einreise zur Arbeitsplatzsuche. Die am Beispiel des Erwerbsmigrationsrechts und dabei besonders des Spezialsegments der Arbeitsplatzsuche aufzeigbaren Funktionen und Risiken einer weitgehenden Verlagerung von Rechtssetzungskompetenzen auf die Exekutive sind Gegenstand dieses Beitrags.

  • 2025-09-12
  • ⚙253830
  • zg - zeitschrift für gesetzgebung
  • ZG 2025, 179-195
  • Judith Froese
Das Amt der Präsidentinnen und Präsidenten der Parlamente zwischen Neutralität und Politizität

Neben den juristischen Mitteln, die das Grundgesetz als wehrhafte Demokratie vorsieht, ist in jüngerer Zeit eine andere Strategie zum Umgang mit und zur Wappnung gegen Demokratiefeinde getreten: Das aktive Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung durch Öffentlichkeitsarbeit. Nicht nur der Verfassungsschutz, sondern auch Regierungsmitglieder, Bürgermeister und Parlamentspräsidenten informieren die Öffentlichkeit und benennen derlei Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung. Eine solche „kommunikative Verfassungsverteidigung“ durch Parlamentspräsidenten steht in einem Spannungsverhältnis zu ihrer Funktion als „symbolische und offizielle Personifizierung“ der Gesamtheit des jeweiligen Parlaments. Der vorliegende Beitrag analysiert vor diesem Hintergrund Zulässigkeit und Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit durch die Parlamentspräsidenten.

  • 2025-09-12
  • ⚙253781
  • zg - zeitschrift für gesetzgebung
  • ZG 2025, 209-238
  • Enrico Peuker
Die Finanzierung kommunaler Digitalisierungsvorhaben durch den Bund

Der Bund fördert die Entwicklung innovativer, nachnutzbarer digitaler Anwendungen in und für Kommunen. Ob diese Lösungen dann aber tatsächlich von anderen Kommunen nachgenutzt werden, nimmt die Bundesförderung nicht in den Blick. Der Beitrag beleuchtet daher den verfassungs- und haushaltsrechtlichen Spielraum der Bundesministerien, um im Rahmen von künftigen Projektförderprogrammen für Kommunen den Transfer und die Nachnutzung bestehender digitaler Anwendungen in der Fläche zu fördern.

ZHR - Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht | dfv Mediengruppe, Frankfurt am Main

  • 2025-10-17
  • ⚙257048
  • zhr - zeitschrift für das gesamte handelsrecht und wirtschaftsrecht
  • ZHR 2025, 541-563
  • Michael Brellochs
Delisting nach dem ZuFinG II/StoFöG – sinnvoller Anlegerschutz oder (weitere) Erschwernis der Kapitalmarktnotierung?

Der Beitrag betrachtet die derzeit geltende Delisting-Regelung in § 39 Abs. 2 bis 6 BörsG und die im ZuFinG II/StoFöG vorgeschlagene Neuregelung vor dem Hintergrund der Erfahrungen und Diskussion in Literatur und Praxis in den letzten zehn Jahren. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Vorschlag, die Bindung an den Börsenkurs bei der Bemessung des an die Aktionäre des Emittenten gerichteten Angebots zugunsten einer Unternehmensbewertung zu lockern, und in dem Systemwechsel beim Rechtsschutz vom KapMuG- zum Spruchverfahren. Zu beiden Punkten besteht noch Diskussionsbedarf; eine Neuregelung auf der Grundlage des vorliegenden Reformvorschlags wäre daher verfrüht.

  • 2025-10-17
  • ⚙257001
  • zhr - zeitschrift für das gesamte handelsrecht und wirtschaftsrecht
  • ZHR 2025, 564-582
  • Nicolas Ott; Alexander Urhahn
Die SE in der Gestaltungspraxis unter Berücksichtigung der aktuellen Entscheidungen von EuGH und BAG

Die Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE) hat sich als unverzichtbare Gestaltungsalternative in der deutschen Unternehmenslandschaft etabliert. Bei der Konzeption und Ausgestaltung von SE-Strukturen spielt die Frage der unternehmerischen Mitbestimmung regelmäßig eine zentrale Rolle. Vier aktuelle Gerichtsentscheidungen – die Entscheidung des EuGH in Sachen Olympus und die darauf aufbauenden Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts in den Fällen Olympus und Brose – haben insoweit ebenso überraschende wie bedeutsame neue Erkenntnisse gebracht. In dem nachfolgenden Beitrag werden die Auswirkungen dieser Entscheidungen für die Praxis erörtert. Hierzu werden die Entscheidungen von EuGH und BAG zunächst dargestellt und eingeordnet. Die Analyse der Entscheidungen zeigt, dass künftig dem Missbrauchsverbot nach § 43 SEBG für die Konzeption von SE-Strukturen entscheidende Bedeutung zukommen wird. Daher werden die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Missbrauchsverbots erörtert und, hierauf aufbauend, das Missbrauchsrisiko für typische Einsatzmöglichkeiten der Vorrats-SE analysiert.

  • 2025-10-17
  • ⚙256942
  • zhr - zeitschrift für das gesamte handelsrecht und wirtschaftsrecht
  • ZHR 2025, 496-540
  • Lars Klöhn
Börsenkurs und Bewertung

Eine zentrale Unterscheidung kennzeichnet die Rechtsprechung zur Abfindung der Aktionäre anhand des Börsenkurses. Einerseits gibt der Börsenkurs den Verkehrswert der Aktie an und dient als Untergrenze der Abfindung. Andererseits kann anhand des Börsenkurses der Unternehmenswert geschätzt werden und der Börsenkurs folglich den “wahren Wert” der Unternehmensbeteiligung, d.h. den quotalen Unternehmenswert, angeben. Die bisherige Rechtsprechung des BGH seit DAT/Altana ist von dem Konzept des Börsenkurses als Verkehrswert und Untergrenze geprägt. In TLG/WCM und Vodafone/Kabel Deutschland hat der II. Senat nun anerkannt, dass auch der quotale Unternehmenswert anhand des Börsenkurses geschätzt werden kann. Die zentrale These dieses Beitrags lautet: Der Übergang vom Börsenkurs als Maßstab des Verkehrswerts zum Börsenkurs als Maßstab des quotalen Unternehmenswerts erfordert, dass die bisher zum Verkehrswert entwickelten Grundsätze auf den Prüfstand gestellt und viele dieser Grundsätze letztlich modifiziert werden, bevor die Rechtsprechung zum quotalen Unternehmenswert an sie anknüpfen kann. Die Diskussion ist nach TLG/WCM und Vodafone/Kabel Deutschland nicht zu Ende, sie hat in gewisser Weise erst begonnen. Diese These wird an vier Beispielen veranschaulicht: (1) den Anforderungen an die Liquidität des Kapitalmarktes während der Referenzperiode, (2) der Ausnahme von der Börsenkurs-Rechtsprechung bei Informationsdefiziten des Marktes, (3) der Frage, wie der maßgebliche Referenzkurs bestimmt werden muss (Durchschnitts- oder Stichtagskurs? Länge des Referenzzeitraums?), und (4) der Frage, unter welchen Voraussetzungen der Börsenkurs aufgrund zwischenzeitlicher firmenspezifischer, branchen- oder marktweiter Ereignisse am Bewertungsstichtag anzupassen, d.h. “hochzurechnen”, ist.

ZIP - Zeitschrift für Wirtschaftsrecht | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-11-07
  • ⚙258598
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 2723-2731
  • Harald Weiß; Nikolai Unmuth
Der Regress von Kartellbußgeldern gegen Geschäftsleiter nach der EuGH-Vorlage aus Karlsruhe

Eine nationale Wettbewerbsbehörde verhängt gegen eine Gesellschaft ein Bußgeld wegen eines durch ihren Geschäftsleiter begangenen Kartellverstoßes. Kann die Gesellschaft den ihr dadurch entstandenen Schaden vom Geschäftsleiter ersetzt verlangen? Die Frage ist nach der Vorlage des BGH an den EuGH nach wie vor höchstrichterlich ungeklärt.

  • 2025-11-07
  • ⚙258576
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 2732-2734
  • Maximilian Mosch
Unvereinbarkeit von Barkapitalerhöhung mit Ausgliederung zur Aufnahme als Sachagio ohne Verzicht auf Anteilsgewährung

Die Barkapitalerhöhung mit Sachagio dient in der gesellschaftsrechtlichen Praxis häufig als Gestaltungsmittel, um ein einzelkaufmännisches Unternehmen steuerneutral in eine GmbH einzubringen, ohne die strengen Voraussetzungen einer Sachkapitalerhöhung erfüllen zu müssen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258445
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 2734-2737
  • Matthias Tresselt; Nina Krumm
Insolvenzgeld und Pflegebudget: Keine doppelte Finanzierung von Pflegepersonalkosten

Die Welle von Krankenhausinsolvenzen reißt nicht ab. Auch wenn die Auswirkungen des vom Bund kürzlich beschlossenen Transformationsfonds abzuwarten bleiben, belegen die hohen Zahlen an Krankenhausinsolvenzverfahren in den letzten Jahren, dass die wirtschaftliche Lage vieler Krankenhäuser angespannt ist. Mitten in dieser Entwicklung trifft das seit 2020 geltende Pflegebudgetrecht auf das arbeitsrechtliche Institut des Insolvenzgeldes (§§ 165 ff. SGB III): Was passiert, wenn im Vereinbarungszeitraum des Pflegebudgets Insolvenzgeld gezahlt wird?

  • 2025-10-31
  • ⚙257920
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 2669-2676
  • Marcus Stößer; Philip Kallenbach
Der Suspensiveffekt als Aufrechnungsfalle für die öffentliche Hand im Insolvenzverfahren

Jüngst bestätigte das BVerwG mit Beschluss vom 18.6.2025 – 8 B 29.24 (ZIP 2025, 2202), dass die Wiederherstellung der Aufrechnungslage durch Anordnung der sofortigen Vollziehung als anfechtbare Rechtshandlung i.S.d. § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO i.V.m. § 129 Abs. 1 InsO zu qualifiziert ist. Der Beitrag untersucht die insolvenzrechtlichen Konsequenzen dieser Rechtsprechung.

  • 2025-10-31
  • ⚙257878
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 2659-2669
  • Friedrich Graf von Westphalen
Der unionsrechtliche Restitutionsgrundsatz im Fall der Nichtigkeit eines Verbrauchervertrags und die Verdrängung des nationalen Bereicherungsrechts

Zugegeben, die These ist gewagt: Sie entnimmt nämlich aus der jüngeren, vor allem aus der jüngsten Rechtsprechung des EuGH, dass dieser im Fall der Nichtigkeit einer missbräuchlichen Vertragsklausel und einer darauf beruhenden Nichtigkeit des Vertrags aus der Anwendung von Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 Klausel-RL einen – eigenständigen – Restitutionsanspruch des Verbrauchers ableitet.

  • 2025-10-24
  • ⚙257343
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 2595-2601
  • Johannes Claudio Felsch
Vorinsolvenzliche Leistungsstörungsrechte des Gläubigers

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist umstritten, ob und wie der Gläubiger noch erfolgreich Leistungsstörungsrechte wegen andauernder Nichtleistung aus der Zeit vor Verfahrenseröffnung geltend machen kann. Entsprechende Leistungsstörungsrechte schränkt die Stabilisierungsanordnung im Restrukturierungsverfahren nach § 55 Abs. 1 Satz 1 StaRUG ein. Für das Insolvenzeröffnungsverfahren sieht § 21 Abs. 2 InsO eine solche Regelanordnung nicht vor, § 112 InsO ist auf die Kündigung von Mietverträgen beschränkt.

  • 2025-10-24
  • 🌍 1761782400000
  • ⚙257260
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 2601-2608
  • Maximilian Merwald; Alexandra Jahn
Der Fall Elon Musk und die Vorstandsvergütung

Der Rechtsstreit um das Vergütungspaket des Tesla-CEOs Elon Musk hat die Diskussion über die Angemessenheit von Vorstandsvergütungen international wieder in das Blickfeld gerückt. Ein Urteil des Delaware Court of Chancery, welches das Paket für unwirksam erklärte, führte zu einer Reinkorporation Teslas in Texas und löste in Delaware legislative Anpassungen aus, um die Attraktivität des Standortes zu erhalten. Der Beitrag analysiert die unterschiedlichen Ansätze zur Regulierung der Vorstandsvergütung in Deutschland und den USA.

  • 2025-10-17
  • ⚙256949
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 2531-2538
  • Volker Hees; Larissa Gümmer
Die Aussonderung von Fördermitteln in Krankenhausinsolvenzen

Die finanzielle Stabilität von Krankenhäusern ist für die Sicherstellung einer hochwertigen medizinischen Versorgung von zentraler Bedeutung. Trotz sorgfältiger Planung und wirtschaftlicher Bemühungen können auch Krankenhäuser in eine finanzielle Krise geraten und sich gezwungen sehen, Insolvenz anzumelden. In der Sanierungspraxis unterliegen die nicht verbrauchten, auf gesonderten Bankkonten liegenden Fördermittel bislang der Aussonderung. Neuerdings versuchen Insolvenzverwalter und Sanierungsberater, die Fördermittel zur Insolvenzmasse zu ziehen.

  • 2025-10-17
  • 🌍 1761523200000
  • ⚙256875
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 2539-2546
  • Jeremias Kümpel
Die Bestellung eines Sanierungsmoderators in einer rechtshängigen Restrukturierungssache

Während die Zahl der Restrukturierungssachen seit Inkrafttreten des StaRUG stetig steigt, fehlt es der Sanierungsmoderation nach §§ 94 ff. StaRUG bislang an Praxisrelevanz. Das Vorgehen des AG Halle (Saale), das im vergangenen Jahr in einer rechtshängigen Restrukturierungssache einen Sanierungsmoderator bestellt hat, wirft die Frage auf, ob die Sanierungsmoderation hier einen sinnvollen Anwendungsbereich haben kann. Der Beitrag untersucht, ob ein solches Vorgehen der Systematik des StaRUG gerecht wird und wie sich dies auf die Restrukturierung und insbesondere die anfallenden Kosten auswirkt.

  • 2025-10-10
  • ⚙256317
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 2467-2477
  • Lars Leuschner
Die Bifunktionalität der AGB-Kontrolle als Schlüssel zur Neuausrichtung der §§ 305 ff. BGB im unternehmerischen Rechtsverkehr

Die flächendeckende Anwendung der §§ 305 ff. BGB auf den unternehmerischen Rechtsverkehr wird seit Jahren zu Recht kritisiert. Dabei bleibt jedoch häufig unberücksichtigt, dass die AGB-Kontrolle auch der Senkung von Transaktionskosten dient und in der Realität den Bedarf an Rechtsberatung erheblich reduziert. Mit Blick auf die große Mehrzahl der auch im unternehmerischen Rechtsverkehr eher kleinvolumigen Vertragsschlüsse erweist sich die stark eingeschränkte Vertragsfreiheit hiernach als erheblicher Standortvorteil.

  • 2025-10-10
  • ⚙256279
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 2483-2485
  • Jan de Weerth
Umsatzsteuer durch Zustimmung zum Insolvenzplan?

Mit einem Insolvenzplanverfahren hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, abweichend von den Bestimmungen zum Regelinsolvenzverfahren eine Insolvenz einvernehmlich abzuwickeln. Dazu ist allerdings eine Zustimmung etwa nachteilig beteiligter Parteien notwendig. Ob in der Zustimmung eine umsatzsteuerlich relevante Leistung zu sehen ist, scheint nach der Rechtsprechung des BFH nicht klar.

  • 2025-10-10
  • 🌍 1761004800000
  • ⚙256127
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 2477-2483
  • Fabian M. Teichmann
Beweislastumkehr des § 36 HinSchG im Kündigungsschutzverfahren und ihr Konflikt mit Verschwiegenheitspflichten

Der Beitrag beleuchtet die erste arbeitsgerichtliche Judikatur zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und deren Spannungsverhältnis zu straf- und berufsrechtlichen Geheimhaltungspflichten. Insbesondere § 36 HinSchG – der Repressalien verbietet und eine Beweislastumkehr zugunsten hinweisgebender Personen normiert – wird analysiert.

  • 2025-10-02
  • 🌍 1759968000000
  • ⚙255314
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 2411-2417
  • Sebastian Hitzel
Der Organisationstermin nach dem Justizstandort-Stärkungsgesetz

Die mit dem Justizstandort-Stärkungsgesetz neu eingeführte Vorschrift des § 612 Satz 1 ZPO verpflichtet den Commercial Court im ersten Rechtszug sowie die Commercial Chamber zur Durchführung eines Organisationstermins mit den Parteien, in dem Vereinbarungen über die Organisation und den Ablauf des Verfahrens getroffen werden.

  • 2025-10-02
  • ⚙255076
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 2403-2411
  • Ulrich Büdenbender
Rechtsfragen der Zulässigkeit zeitabhängig gespaltener Grundversorgungstarife für Elektrizität und Gas von Bestands- und Neukunden

§ 36 Abs. 1 Satz 1 EnWG verpflichtet Energieversorgungsunternehmen (EVU) für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt zu geben und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen. Über viele Jahrzehnte war es einhellige Praxis, hinsichtlich der Energiepreise nicht zwischen schon versorgten Bestandskunden und neuen Kunden zu unterscheiden. In jüngerer Vergangenheit haben einige EVU die Preise für Neukunden gegenüber denjenigen für Bestandskunden erhöht und dies mit zusätzlichen Kosten der Energiebeschaffung für Neukunden auf dem Großhandelsmarkt begründet.

  • 2025-09-26
  • ⚙254897
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 2339-2353
  • Georg Bitter
Die Gläubigerbenachteiligung i.S.v. § 129 InsO – eine oft unterschätzte Voraussetzung der Insolvenzanfechtung

Im Recht der Insolvenzanfechtung bereiten nach wie vor solche Fälle Schwierigkeiten, in denen dem Abfluss aus der (späteren) Insolvenzmasse ein Zufluss von Seiten des Anfechtungsgegners gegenüberstand. Die h.M. behandelt die Fälle einer vom Anfechtungsgegner erbrachten Gegenleistung unsystematisch anders als die Fälle des Sicherheitentauschs, der Rückgewähr des weggegebenen Gegenstands durch den Empfänger und der späteren Neugewährung eines zuvor zurückgeführten (Gesellschafter-)Darlehens.

  • 2025-09-26
  • ⚙254889
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 2353-2365
  • Markus Gehrlein
Die mittelbare Gläubigerbenachteiligung im Falle von Vorleistungen des Schuldners – Gleichlauf der Bewertung bei § 129 InsO und § 64 GmbHG a.F., § 15b InsO?

Der Beitrag befasst sich mit einem speziellen Aspekt des § 129 InsO, nämlich ob im Falle einer Vorleistung des Schuldners eine Gläubigerbenachteiligung eingreift, wenn die Gegenleistung des Anfechtungsgegners vor Verfahrenseröffnung untergeht. In diesem Zusammenhang wird die Unterscheidung der unmittelbaren und der mittelbaren Gläubigerbenachteiligung aufgezeigt. Auch § 64 GmbHG a.F. wird in die Prüfung einbezogen.

  • 2025-09-19
  • 🌍 1758844800000
  • ⚙254474
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 2282-2288
  • Bero Gebhard; Lisa Wolf
„I Used to Rule the World“ – Zur Abberufung von Vorstandsmitgliedern wegen persönlichen Fehlverhaltens

Der Beitrag untersucht die rechtliche Möglichkeit, Vorstandsmitglieder wegen außerdienstlicher Verfehlungen – etwa einer öffentlich gewordenen außerehelichen Beziehung innerhalb des Unternehmens, wie im Coldplay-Kiss-Cam-Fall – abzuberufen.

  • 2025-09-19
  • ⚙254409
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 2275-2281
  • Heribert Heckschen; Emelie Temme
Umstrukturierungen außerhalb des Umwandlungsgesetzes am Beispiel eines Landesinnungsverbandes

Der Beitrag befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen für den Zusammenschluss von Landesinnungsverbänden zu einem bundesländerübergreifenden Landesinnungsverband. Ausgangspunkt ist die Handwerksordnung, die den Zusammenschluss zwar ermöglicht, jedoch keine Gesamtrechtsnachfolge vorsieht.

  • 2025-09-12
  • ⚙254028
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 2211-2218
  • Lars Klöhn; Caroline Meller-Hannich; Astrid Stadler
Verfahrensauftrennung im Zusammenhang mit Kapitalanlegermusterverfahren – Wertungen des KapMuG und Auftrennungsgründe

Subjektive und objektive Klagehäufungen treten bei Kapitalanlegerklagen häufig auf. Das KapMuG dient dabei nicht nur der Klärung zentraler Rechts- und Tatsachenfragen, sondern soll auch die Bündelung von Verfahren an einem Gericht erleichtern und so Effizienz- und Kostenvorteile zugänglich machen. Seine Anwendbarkeit erstreckt sich auch auf Fälle, in denen einzelne Ansprüche besondere Voraussetzungen oder Einwendungen aufweisen. Eine Prozesstrennung kommt deshalb nur in eng begrenzten Konstellationen in Betracht – Fragen etwa zu Parteiexistenz, Vertretungsbefugnissen oder anwendbarem Recht genügen dafür nicht.

  • 2025-09-12
  • ⚙254007
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 2218-2222
  • Daniel Walden
Flutwelle voraus? Was Lliuya vs. RWE für CO2-Emissionen, Haftpflicht und D&O, Konzernhaftung und Menschenrechtsverletzungen bedeutet

Knapp zehn Jahre nach Klageeinreichung hat das OLG Hamm die „Klimaklage“ des peruanischen Bauern Saúl Luciano Lliuya gegen den Energiekonzern RWE in zweiter Instanz abgewiesen. Die Frage der Haftung von Unternehmen für Klimawandelfolgeschäden ist damit nicht vom Tisch, im Gegenteil. Gleichwohl bleiben zahlreiche Fragen weiterhin unbeantwortet.

ZKF - Zeitschrift für Kommunalfinanzen | Lefebvre Stollfuß, Bonn

  • 2025-10-17
  • ⚙256968
  • zkf - zeitschrift für kommunalfinanzen
  • ZKF 2025, 217-222
  • Uwe Baldauf
Umsatzsteuerliches Grundlagenwissen kommunaler Trägerkörperschaften: Bedeutung und Reichweite der Begriffe „Unternehmer“ und „Unternehmen“ – Teil 1

Umsatzsteuerliches Grundlagenwissen kommunaler Trägerkörperschaften: Bedeutung und Reichweite der Begriffe „Unternehmer“ und „Unternehmen“ – Teil 1

Bekanntlich stehen die Begriffe Unternehmer und Unternehmen im Sinne des § 2 UStG im Mittelpunkt des nationalen Umsatzsteuerrechts und nehmen hier eine zentrale Stellung ein. In Absatz 1 dieser Norm wird einerseits der Unternehmerbegriff erfasst und andererseits der Wirkungsbereich des Unternehmens bestimmt. Zur Untersuchung des Regelungsgehalts in § 2 Abs. 1 UStG ist es daher erforderlich zu klären, wer Unternehmer sein kann und durch welche unternehmerische Tätigkeit er die Unternehmereigenschaft erlangt. In sachlicher Hinsicht begründet die Feststellung der Unternehmereigenschaft zudem den Umfang des Unternehmens.

Auf dieser gesetzlichen Grundlage kommt als Unternehmer jede natürliche oder juristische Person des öffentlichen oder des privaten Rechts sowie Personenzusammenschlüsse in Betracht. Folglich können auch juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) Unternehmer gemäß § 2 UStG sein, soweit die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden, nämlich die Selbständigkeit der Trägerkörperschaft, die wiederum nachhaltig Leistungen gegen Entgelt erbringen muss.

Durch das Steueränderungsgesetz 2015 wurden die Regelungen zur Unternehmereigenschaft von jPdöR neu gefasst. § 2 Abs. 3 UStG wurde aufgehoben und § 2b UStG neu in das Umsatzsteuergesetz eingefügt. Die Änderungen traten am 1.1.2017 in Kraft. Die Neuregelung wird aber von einer Übergangsregelung in § 27 Abs. 22 UStG begleitet, die mit dem Jahressteuergesetz 2024 bis zum 31.12.2026 verlängert wurde. Die Umsetzung der unionskonformen Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand impliziert eine deutliche Erweiterung des bisherigen unternehmerischen Tätigkeitsspektrums. Infolgedessen wird der steuerbare Leistungsbereich von jPdöR wesentlich vergrößert.

Der vorliegende Beitrag beleuchtet hauptsächlich die Facetten der Unternehmereigenschaft kommunaler Trägerkörperschaften und deren umsatzsteuerrechtlichen Wechselwirkungen bezogen auf die Tätigkeitssphären der nichtunternehmerischen (hoheitlichen) und der wirtschaftlichen (unternehmerischen) Betätigung von jPdöR, unter Bedingungen einer zweigleisigen Umsatzsteuer-Systematik. Außerdem werden die Kenntnisse zur Umsatzbesteuerungvon jPdöR aktuell aufgefrischt.

  • 2025-09-12
  • ⚙254066
  • zkf - zeitschrift für kommunalfinanzen
  • ZKF 2025, 193-199
  • Matthias Wiener; Martin Benner
Forderungen im kommunalen Jahresabschluss – zu den notwendigen Anpassungen der Forderungsbewertung in Sachsen-Anhalt – Teil 1

Forderungen im kommunalen Jahresabschluss – zu den notwendigen Anpassungen der Forderungsbewertung in Sachsen-Anhalt – Teil 1

Zur Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung müssen die Kommunen ausreichende Finanzmittel beschaffen. Gelingt das nicht, wird die Bedarfsdeckungsfunktion des kommunalen Haushalts verletzt und gegen das Haushaltsausgleichsgebot verstoßen. Ein wesentlicher Teil der Finanzmittelbeschaffung stellen öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Erträge dar, die in der Vermögensrechnung als Forderungen ausgewiesen werden und das Eigenkapital erhöhen. Erfolgt allerdings kein Zahlungseingang, hat dies negative Auswirkungen auf die Liquidität der Kommunen. Außerdem wird die Eigenkapitalausstattung durch einen überhöhten Forderungsbestand zu positiv dargestellt. Daraus ergibt sich zum einen die Frage, wie werthaltig die ausgewiesenen Forderungen sind. Und zum anderen, in welchem Umfang der Forderungsbestand im Jahresabschluss abgewertet werden muss, um das Eigenkapital realistisch auszuweisen und dem Vorsichtsprinzip zu entsprechen? Der Verordnungsgeber sollte konkrete Vorgaben zur Forderungsbewertung machen. Außerdem sollte er die Forderungsübersicht als Pflichtanlage zum Jahresabschluss so anpassen, dass auch die Forderungsbewertung erkennbar wird und die bisherige Intransparenz entfällt. Die Ausführungen beziehen sich auf Sachsen-Anhalt, bieten aber ebenfalls Anregungen für andere Flächenländer.

Der erste Teil des zweiteiligen Beitrags betrachtet haushaltsrechtliche Grundsätze zum Ausweis und zur Bewertung des Forderungsbestandes.

ZKJ - Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe | Reguvis Fachmedien GmbH, Köln

  • 2025-09-12
  • ⚙254160
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 302-304
Voraussetzungen der Vergütung eines Ergänzungspflegers nach dem RVG – §§ 1789, 1835 Abs. 1 und 3 BGB a.F.; § 24 Nr. 2 analog FamGKG

Unter den Bedingungen der beginnenden Corona-Pandemie lag ein besonderer Ausnahmefall vor, in dem die Bestellung eines Ergänzungspflegers telefonisch erfolgen konnte.

  • 2025-09-12
  • ⚙254139
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 279-284
  • Harald Vogel; Rainer Balloff
Die Dauerverbleibensanordnung nach § 1632 IV 2 BGB aufgrund des Kinder- und Jugendstärkegesetzes (KJSG)

Harald Vogel, Rainer Balloff

  • 2025-09-12
  • ⚙254014
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 284-288
  • Reinhard Joachim Wabnitz
Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Reinhard Joachim Wabnitz

  • 2025-09-12
  • ⚙253997
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 316
  • Katja Seck; Lucia Waid
Verbandsinformation

Am 21.3.2025 wurde im Bundesrat die lang erwartete Reform des § 158 FamFG bestätigt. Das Gesetz tritt in Kürze in Kraft und bringt umfassende Änderungen für die Verfahrensbeistandschaft mit sich. Ziel ist es, die Rechte und Bedürfnisse von Kindern in familiengerichtlichen Verfahren stärker in den Mittelpunkt zu rücken und die Profession der Verfahrensbeistände rechtlich und strukturell zu stärken.

  • 2025-09-12
  • ⚙253980
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 293-294
  • Martin Menne
Rezension

Socha, Ingo

  • 2025-09-12
  • ⚙253942
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 294-299
Ausschließlich gemeinsame Adoption eines Kindes durch Ehegatten nicht verfassungswidrig – Artt. 2 Abs. 1, 3 Abs. 1, 6 Abs. 1, Abs. 2 S. 1, 20 Abs. 3 GG, § 1741 Abs. 2 S. 2 BGB

Soziale Elternschaft allein begründet grundsätzlich keine Elternposition i.S.d. Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG und vermittelt damit auch kein Recht auf Adoption. Dem verfassungsrechtlichen Schutzbedarf der familiären Bindungen zwischen einem Kind und seinem (nur) sozialen Elternteil wird vielmehr durch den Familienschutz des Art. 6 Abs. 1 GG Rechnung getragen, der vom formalen Elternstatus unabhängig ist.

  • 2025-09-12
  • ⚙253936
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 289-293
  • Hans Schaller
Vergabe sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen

Hans Schaller

  • 2025-09-12
  • ⚙253934
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 304-305
Nichtbetreiben eines Sorgerechtsverfahrens wegen Auslandsaufenthalt von Mutter und Kind – §§ 21, 155, 155c, 159 FamFG

Die Weigerung eines sich im Ausland befindenden Elternteils, mit dem Kind nach Deutschland zu reisen, um eine persönliche Anhörung des Kindes und des Elternteils sowie die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu ermöglichen, stellt keinen Grund für eine Aussetzung des Verfahrens nach § 21 FamFG dar.

  • 2025-09-12
  • ⚙253909
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 306-315
Aufhebung der Betriebserlaubnis

Die Aufhebung der Betriebserlaubnis einer Kindertageseinrichtung kann als gebundene Aufhebung nach § 45 Abs. 7 Satz 1 SGB VIII oder als Ermessensaufhebung nach § 45 Abs. 7 Satz 2 SGB VIII erfolgen. Dabei setzt die gebundene Aufhebung eine Kindeswohlgefährdung voraus. Es genügt insofern nicht, allein auf die Nichtgewährleistung des Kindeswohls (§ 45 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII) oder das Fehlen eines Gewährleistungskriteriums (§ 45 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII) abzustellen. Die Nichtgewährleistung des Kindeswohls in einer Einrichtung ermächtigt die zuständige Behörde schließlich nur zu einer Ermessensaufhebung nach § 45 Abs. 7 Satz 2 SGB VIII. Vielmehr muss sie auch ermitteln und begründen, dass sich dieser Mangel zu einer Kindeswohlgefährdung verdichtet hat.

  • 2025-09-12
  • ⚙253762
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 300-302
Verfahrensfehler des OLG durch unvollständige Heranziehung von Gutachten

Sorgerecht und Umgang stellen unterschiedliche Verfahrensgegenstände dar, die nach der eindeutigen gesetzlichen Konzeption in eigenständigen Verfahren zu behandeln und zu entscheiden sind. Schon wegen der Verschiedenheit der Verfahrensgegenstände kann eine gerichtlich gebilligte Umgangsregelung einer Sorgerechtsregelung nicht entgegenstehen oder dieser vorgreiflich sein.

ZKM - Zeitschrift für Konfliktmanagement | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-10-10
  • ⚙256198
  • zkm - zeitschrift für konfliktmanagement
  • ZKM 2025, 160-164
  • Felix Steffek
Verfahren, Legitimität und Motivation: empirische Forschung zur Verbraucherschlichtung

Dieser Beitrag berichtet über empirische Forschung zur Verbraucherschlichtung. Im Zentrum stehen die Gerechtigkeit des Verfahrens, die Legitimität der Institution und die Motivation zur Verfahrenseinleitung. Die Resultate sind von besonderer Relevanz, da die zugrunde liegenden Daten sowohl die objektiven Aspekte des Verfahrens und der Verfahrensergebnisse als auch die subjektiven Wahrnehmungen der Parteien abbilden. Die Daten zeigen, dass Parteien ein negatives Ergebnis umso eher akzeptieren, je gerechter sie das Verfahren empfinden. Der Beitrag weist zudem die große Bedeutung der erlebten Verfahrensgerechtigkeit für die Legitimität der Verbraucherschlichtung nach.

  • 2025-10-10
  • ⚙256190
  • zkm - zeitschrift für konfliktmanagement
  • ZKM 2025, 184-189
  • Andreas Buderus
Sozialraummediation im Kontext kommunaler Polarisierung – Konfliktfähigkeit als demokratische Ressource

Wenn Kommunen ihre Konfliktfähigkeit verlieren, geraten demokratische Prozesse ins Wanken. Der Beitrag analysiert komplexe Konfliktstrukturen im kommunalpolitischen Kontext – exemplarisch anhand eines Praxisfalls. Wo klassische Mediation an ihre Grenzen stößt, zeigt sich der Bedarf an einer abgestuften, mehrdimensionalen Herangehensweise.

  • 2025-10-10
  • ⚙256131
  • zkm - zeitschrift für konfliktmanagement
  • ZKM 2025, 179-183
  • Eberhard Stahl
Der Charme der Unschärfe – Konfliktmanagement in Gruppen

Wenn in Gruppen strittige Richtungs-Wahlen anstehen, ergibt sich die Ausrichtung häufig „wie von selbst“. Dabei werden Mechanismen der Schwarmbildung wirksam. Sie helfen im Idealfall, scheinbar konfliktfrei eine Wahl zu treffen: schnell, implizit und gesichtswahrend. Im ungünstigen Fall allerdings führen sie zu unguten Entscheidungen: unklar, suboptimal und nicht tragfähig. Dann werden häufig externe Teamentwicklerinnen zurate gezogen, mit deren Hilfe Entscheidungen und damit einhergehende Konflikte explizit und produktiv thematisiert werden sollen. Das wird von vielen Beteiligten allerdings skeptisch bewertet: zu langsam, zu kompliziert, stimmungstötend. Um diese Phänomene und den konstruktiven Umgang damit geht es in diesem Artikel.

  • 2025-10-10
  • ⚙256068
  • zkm - zeitschrift für konfliktmanagement
  • ZKM 2025, 168-173
  • Reinhard Greger
Inspirationen für ein innovatives Konfliktmanagement

Alle zwei Jahre beweist die bayerische Justiz, dass ihr nicht nur die funktionierende Rechtspflege, sondern auch die außergerichtliche Konfliktlösung ein wichtiges Anliegen ist. Ausdruck findet dies im Bayerischen Mediationstag, den das Staatsministerium der Justiz in diesem Jahr bereits zum sechsten Mal ausgerichtet hat, und zwar – allein dies ist bemerkenswert – in Kooperation mit Spitzenorganisationen der Anwaltschaft, der Wirtschaft, des Notariats und der Mediation. Die diesjährige, mit rund 200 Teilnehmenden wieder voll ausgebuchte Veranstaltung war der Suche nach „Inspirationen für ein innovatives Konfliktmanagement in Gesellschaft, Wirtschaft und Rechtspflege“ gewidmet. Das Besondere dabei: Die Inspirationen sollten nicht (nur) von sachkundigen Vortragenden vermittelt werden, sondern die Teilnehmenden sollten sich mit dem Austausch ihrer Erfahrungen, Wünsche und Visionen selbst inspirieren und inspirieren lassen.

  • 2025-10-10
  • ⚙256041
  • zkm - zeitschrift für konfliktmanagement
  • ZKM 2025, 164-168
  • Susanne Lilian Gössl
Zwingendes Verbraucherrecht im ADR-Verfahren

In Mediations- und Schlichtungsverfahren kann es dazu kommen, dass die Beteiligten eine Vereinbarung treffen (wollen), die dem zwingenden Verbraucherschutzrecht widerspricht, z.B. weil der beteiligte Verbraucher auf ein ihm zustehendes Recht verzichtet, um eine ihm besser erscheinende Lösung zu erzielen. Damit stellt sich die – unter Umständen auch für die Haftung des Vermittlers relevante – Frage nach der Rechtswirksamkeit einer solchen Vereinbarung.

  • 2025-10-10
  • 🌍 1761091200000
  • ⚙256029
  • zkm - zeitschrift für konfliktmanagement
  • ZKM 2025, 174-178
  • Melissa Schütz; Marco Jürgen Held; Astrid Schütz
Empathiefähigkeit und emotionale Intelligenz in der Mediation – Relevanz und Training

Emotionale Intelligenz (EI) ist eine wichtige Kompetenz für die Durchführung von Mediation, da sie den professionellen Umgang mit Emotionen im Konfliktkontext ermöglicht. Dieser Beitrag beleuchtet die theoretischen Grundlagen und die Trainierbarkeit von EI einschließlich ihrer Teilkomponente Empathie und stellt empirische Befunde sowie zwei praxiserprobte Trainingsprogramme vor.

ZLR - Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht | dfv Mediengruppe, Frankfurt am Main

  • 2025-10-03
  • ⚙255600
  • zlr - zeitschrift für das gesamte lebensmittelrecht
  • ZLR 2025, 645-658
  • Bianca Baronin von Rahden; Alexander Strobel
Shrinkflation – Ein Fall für den Gesetzgeber?

Die Autoren analysieren das Phänomen der Shrinkflation, welche gemeinhin als Reduktion von Fertigpackungsinhalten bei gleichbleibendem oder steigendem Preis verstanden wird, und beleuchten die daraus resultierende Problematiken für Verbraucher und Unternehmen. Sie gehen der Frage nach, wie Shrinkflation rechtlich einzuordnen ist und in welchem Verhältnis sie zu sogenannten “Mogelpackungen” steht. Anhand von Fallbeispielen wie Margarine, Schokolade oder Sahnepudding diskutieren die Autoren, wie Gerichte mit Mengenreduzierungen umgehen und welche Irreführungsgefahren für Verbraucher entstehen können. Zudem vergleichen sie internationale Ansätze zur Regelung von Shrinklation, etwa neue Kennzeichnungs- und Informationspflichten in Frankreich, Italien und Ungarn, und fragen nach den europarechtlichen Grenzen solcher Regelungen. Schließlich beantworten sie die Frage, ob in Deutschland ein gesetzgeberischer Nachholbedarf besteht oder ob bestehende Normen bereits ausreichen.

  • 2025-10-03
  • 🌍 1760313600000
  • ⚙255595
  • zlr - zeitschrift für das gesamte lebensmittelrecht
  • ZLR 2025, 659-678
  • Roya Sangi; Maximilian Kette
Verfassungsbeschwerden von Behörden wegen Entzugs des gesetzlichen Richters

Die Verfassungsbeschwerde ist der spezifische Rechtsbehelf des Bürgers gegen den Staat. Wenn aber eine Behörde Verfassungsbeschwerde erhebt, wirft das diverse verfassungsrechtliche Fragen auf: Ist das zulässig und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen ist die Beschwerde begründet. Der Beitrag leuchtet diese Fragen anhand einer vom BVL erhobenen Verfassungsbeschwerde wegen Entzugs des gesetzlichen Richters aus und analysiert dabei auch die dahinterstehenden Fragen zur Reichweite der gegenseitigen Anerkennung im Pflanzenschutzmittelrecht. Zudem werden die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde angesichts aktueller Rechtsprechung des EuGH eingeordnet.

  • 2025-10-03
  • ⚙255568
  • zlr - zeitschrift für das gesamte lebensmittelrecht
  • ZLR 2025, 679-688
  • Susanne Rothe-Dietrich; Anna Neusch; Andreas Meisterernst
Ultra-processed foods (UPFs) im Lebensmittelrecht

Die Autoren analysieren die Definition von “ultra-processed foods” (UPF) und welche gesetzgeberischen Möglichkeiten bestehen, diese Lebensmittelkategorie zu regulieren. Auch die verschiedenen Klassifizierungssysteme für UPFs und die Wahrnehmung der Verbraucher zu diesen Lebensmitteln werden besprochen. Zudem befassen sich die Autoren mit der Frage einer gesundheitsbeeinträchtigenden Wirkung von UPFs und stellen fest, dass wissenschaftliche Unsicherheiten diesbezüglich keinen Raum für regulatorische Maßnahmen lassen.

  • 2025-10-03
  • ⚙255363
  • zlr - zeitschrift für das gesamte lebensmittelrecht
  • ZLR 2025, 627-644
  • Christian Bobbert
Die Ernährungswirtschaft als kritische Infrastruktur

Angesichts der gegenwärtig laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Schutz kritischer Infrastrukturen lohnt sich ein Blick auf die Betroffenheit der Ernährungswirtschaft. Der folgende Beitrag gibt zunächst einen allgemeinen Überblick über die Grundprinzipien des Schutzes kritischer Infrastrukturen. Sodann werden die beiden regulatorischen Ansätze beleuchtet, mit denen der Gesetzgeber Betreiber kritischer Infrastrukturen in Anspruch nimmt. Dies sind zum einen die seit vielen Jahren bestehenden sog. Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze, darunter das 2017 neu gefasste Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG). Zum anderen wird der noch im Gesetzgebungsverfahren befindliche Gesetzentwurf zum vorsorgenden Schutz kritischer Infrastrukturen (sog. KRITIS-Dachgesetz) vorgestellt. Letzterer ist sektorübergreifend konzipiert, jedoch wird ein besonderer Blick auf die spezifische Situation des Ernährungssektors geworfen. Der Beitrag schließt mit einigen kritischen Anmerkungen des Verfassers zur Thematik.

Zoll-Profi - Der Zoll-Profi! | Reguvis Fachmedien GmbH, Köln

  • 2025-11-07
  • ⚙258490
  • zoll-profi - der zoll-profi!
  • Zoll-Profi 10/2025, 1
  • Matthias Merz
Editorial

der EuGH entschied in seinem Urteil „Palmstråle“, dass trotz eines formalen Fehlers die Mehrwertsteuerbefreiung für die Wiedereinfuhr von Gegenständen in das Unionsgebiet weiter gelten kann, sofern es sich nicht um einen Täuschungsversuch handelt. In einem aktuellen Gastbeitrag stellen wir das Urteil und seine Auswirkungen auf Wirtschaftsbeteiligte dar.

  • 2025-10-10
  • ⚙256228
  • zoll-profi - der zoll-profi!
  • Zoll-Profi 9/2025, 1
  • Matthias Merz
Editorial

erneut hat die EU in kurzem Abstand zwei Sanktionspakete gegen Russland verabschiedet: Während das 17. Sanktionspaket Mitte Mai eher kleinere und punktuelle Änderungen mit sich brachte, erfolgte am 18.7.2025 mit dem 18. Sanktionspaket eine deutliche Sanktionsverschärfung mit umfangreichen Ausweitungen der bestehenden Beschränkungen. Wir stellen beide Sanktionspakete im Überblick vor.

  • 2025-09-12
  • ⚙254067
  • zoll-profi - der zoll-profi!
  • Zoll-Profi 8/2025, 1
  • Matthias Merz
Editorial

die Verordnung (EU) 2024/573 regelt den Umgang mit fluorierten Treibhausgasen. Sie hat auch Auswirkungen auf die besonderen Zollverfahren: Unternehmen sehen sich zunehmend mit Fragen zur Umsetzbarkeit der sich aus der F-Gase-VO ergebenden Pflichten konfrontiert – wir geben einen Überblick!

ZRFC - Risk, Fraud & Compliance | Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2025-10-02
  • ⚙255254
  • zrfc - risk, fraud & compliance
  • ZRFC 2025, 238-239
  • Sebastian Wurzberger
Compliance bewegt …

Sebastian Wurzberger leitet bei EY Law den Bereich Legal Compliance & Sustainability und ist bei EY zugleich global für das Thema Supply Chain Due Diligence zuständig. Seine Beratungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Compliance-Management-Systeme, regulatorischen Anforderungen insbesondere im Bereich Nachhaltigkeit sowie Organhaftungsfragen. Außerdem ist er Dozent für Compliance an der SRH Hochschule Heidelberg.

  • 2025-10-02
  • ⚙255241
  • zrfc - risk, fraud & compliance
  • ZRFC 2025, 206-211
  • Prof. Dr. habil. Stefan Hunziker; Prof. Dr. Kristian Giesen
Entscheidungsorientiertes Risikomanagement

Risikomanagement wird in vielen Unternehmen als Pflichtübung betrieben, ohne erkennbaren Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen. Der Beitrag untersucht, wie Risikomanagement konkret zur Qualität von unternehmerischen Entscheidungen beitragen kann. Aufbauend auf theoretischen Kriterien guter Entscheidungsfindung und praxisnahen Beispielen wird gezeigt, in welchen Bereichen Risikomanagement Mehrwert stiftet: durch die Reduktion epistemischer Unsicherheit, die Aggregation risikorelevanter Informationen zu finanziellen Steuerungsgrößen sowie die Förderung kritischer Reflexion im Entscheidungsprozess. Damit Risikomanagement diesen Beitrag leisten kann, sind adressatengerechte Risikoberichterstattung, der bewusste Umgang mit Unsicherheitstypen und die Integration in strategische Prozesse entscheidend.

  • 2025-10-02
  • 🌍 1760400000000
  • ⚙255227
  • zrfc - risk, fraud & compliance
  • ZRFC 2025, 202-205
  • Daniel Andernach; Alexander Appel; Jose Pereira
Software-defined Compliance: Umdenken in der Compliance-Funktion durch den EU AI Act

Compliance kann heute ein entscheidender Wettbewerbsvorteil und morgen Voraussetzung für die Marktteilnahme sein. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig zu einer Softwaredefined Sustainability Organization entwickeln. Sie führt Nachhaltigkeit, IT, Compliance und Strategie auf Basis einer Datenplattform und unter verantwortungsvollem Einsatz von KI zusammen. Dadurch entstehen strategische Vorteile, regulatorische Sicherheit und datengetriebene Transparenz.

  • 2025-10-02
  • ⚙255179
  • zrfc - risk, fraud & compliance
  • ZRFC 2025, 217-226
  • Dr. Jörg Orgeldinger
Künstliche Intelligenz im Finanzrisikomanagement

Die künstliche Intelligenz (KI) revolutioniert das Finanzrisikomanagement durch die Bereitstellung innovativer Werkzeuge zur Bewältigung diverser Herausforderungen. In dieser Analyse werden die Integration von KI‑Technologien in den Finanzsektor und deren Anwendung im Management von Kredit-, Markt-, operationellen und Compliance-Risiken kritisch untersucht. Im Mittelpunkt stehen das transformative Potenzial KI‑gestützter Modelle und Analysen, die eine erhöhte Präzision, Echtzeitüberwachung und robuste prädiktive Fähigkeiten bieten. Ebenso werden ethische und regulatorische Herausforderungen beleuchtet, insbesondere im Kontext des EU Artificial Intelligence Act (AIA). Durch den Vergleich traditioneller Risikomanagementmethoden mit KI‑gestützten Ansätzen werden praktische Einsichten in die Zukunft der finanziellen Stabilität und Resilienz durch fortschrittliche KI‑Strategien geliefert.

  • 2025-10-02
  • ⚙255175
  • zrfc - risk, fraud & compliance
  • ZRFC 2025, 198-201
  • Prof. Ulrich Bantleon; Prof. Dr. Stefan Behringer; Prof. Dr. Thomas Berger; Prof. Dr. Dr. Dietmar Ernst; Prof. Dr. Roland Erben; Univ.-Prof. Dr. Florian Follert; Prof. Dr. Werner Gleißner; Prof. Dr. Daniel Graewe; Prof. Dr. Harro M. Heilmann; Prof. Dr. Thomas Henschel; Ralf Kimpel; Prof. Dr. Heinz Eckart Klingelhöfer; Prof. Dr. Christoph Mayer; Cornelius Nickert; Jan Offerhaus; Prof. Dr. Dr. habil. Robert Rieg; Prof. Dr. Josef Scherer; Prof. Dr. habil. Patrick Ulrich; Prof. Dr. Ute Vanini; Prof. Dr. Gabriele Wieczorek
Weiterentwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)

Der Deutsche Corporate Governance Kodex ist eine wichtige Leitlinie für die Unternehmensführung und hält insbesondere für Vorstand und Aufsichtsrat wichtige Spielregeln fest. Vor dem Hintergrund neuer gesetzlicher Anforderungen, zum Beispiel an das Risiko- und Krisenfrüherkennungssystem (§ 1 StaRUG), sowie den zunehmenden ökonomischen Herausforderungen und Risiken von Unternehmen am Standort Deutschland hat sich ein wissenschaftlicher Arbeitskreis (siehe Autorinnen und Autoren und Mitglieder oben) mit Status und der Entwicklungsperspektiven des Kodex befasst.1 Den Autoren ist es ein großes Anliegen, wichtige Kerngedanken in Form von Empfehlungen zusammenzufassen und zu erläutern, warum eine Weiterentwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex gerade in einer Zeit, die von gravierenden geopolitischen Veränderungen und großen Herausforderungen für deutsche Unternehmen charakterisiert ist, als sinnvoll erscheint.

1) Bantleon, U. et al., Risikomanagement, Business Judgement Rule, Nachhaltigkeit: Neue Anforderungen für den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) (Teil I) und (Teil II) – Stellungnahme und Verbesserungsvorschläge, Der Betrieb, 78. Jg., Heft 34, S. 2043–2049 und Heft 35, S. 2111–2119.

  • 2025-10-02
  • ⚙255161
  • zrfc - risk, fraud & compliance
  • ZRFC 2025, 227-234
  • Dr. Simon Biberacher; Caroline Schrüfer
Die Regulierung von Hochrisiko-KI-Systemen in der EU

Die Entwicklung von künstlicher Intelligenz (KI) stellt Unternehmen zunehmend vor komplexe regulatorische Herausforderungen. Mit Inkrafttreten der KI‑Verordnung wird erstmals ein europaweit verbindlicher Rechtsrahmen für die Entwicklung, Bereitstellung und Nutzung von KI‑Systemen geschaffen. Ein zentraler Bestandteil dieser Verordnung ist die Regulierung sogenannter Hochrisiko-KI-Systeme, die aufgrund ihrer potenziellen Auswirkungen besonders strengen Anforderungen unterliegen. Für Unternehmen bedeutet dies, Veränderungen in ihren Compliance-Strukturen vorzunehmen. Dieser Beitrag beleuchtet die konkreten Anforderungen, welche die KI‑Verordnung insbesondere an Hochrisiko-KI-Systeme stellt und zeigt auf, welche Anforderungen Unternehmen einhalten müssen, wenn diese Hochrisiko-KI-Systeme anbieten respektive betreiben.

  • 2025-10-02
  • ⚙255130
  • zrfc - risk, fraud & compliance
  • ZRFC 2025, 212-216
  • Arnd Böken
Die Pflicht zur KI‑Kompetenz nach Art. 4 der EU-KI-Verordnung

Innerhalb des gestuften Inkrafttretens der KI-VO nimmt Art. 4 KI-VO eine besondere Stellung ein. Die Vorschrift ist gemäß Art. 113 Abs. 3 lit. a KI-VO bereits seit dem 2. Februar 2025 anwendbar. Dies unterstreicht die hohe Priorität, die der Unionsgesetzgeber der menschlichen Kompetenz im Umgang mit KI beimisst, noch bevor die komplexeren und detaillierten Regelungen, insbesondere für Hochrisiko-KI-Systeme, ihre volle Wirkung entfalten. Art. 4 KI-VO verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI‑Systemen, Maßnahmen zur Sicherstellung eines ausreichenden Maßes an KI‑Kompetenz bei ihrem Personal und anderen in ihrem Auftrag handelnden Personen zu ergreifen. Der nachfolgende Beitrag unterzieht Art. 4 KI-VO einer systematischen Analyse. Zunächst werden der Anwendungsbereich und die Adressaten der Norm beleuchtet. Den Schwerpunkt der Untersuchung bilden die Empfehlungen, wie Unternehmen bei der Umsetzung des Art. 4 KI-VO vorgehen sollten.

ZRI - Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz | RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln

  • 2025-10-24
  • 🌍 1762128000000
  • ⚙257325
  • zri - zeitschrift für restrukturierung und insolvenz
  • ZRI 2025, 1041-1051
  • Carsten Jungmann
Jenseits von bloßer Masseausschüttung: Das Nachtragsverteilungsverfahren

Nachtragsverteilungen haben eine erhebliche praktische Relevanz. Doch für das zu einer solchen Verteilung führende Verfahren finden sich kaum gesetzliche Vorgaben. Auch Rechtsprechung und Literatur erhellen allenfalls punktuell die Erforderlichkeit der Massesicherung und -generierung, das Schicksal von Aus- und Absonderungsrechten, die Behandlung gegenseitiger Verträge, die Rechtsstellung von Insolvenz- und Massegläubigern, die Aufrechnungsmöglichkeiten oder die Rechtsposition des Schuldners im Nachtragsverteilungsverfahren. Daher gilt es, den Versuch einer systematischen Analyse der für das Nachtragsverteilungsverfahren maßgeblichen insolvenzrechtlichen Regelungen und Wertungen zu unternehmen. Dabei wird sich zeigen, dass das Nachtragsverteilungsverfahren zwar kein vollwertiges Insolvenzverfahren darstellt, aber trotz seines Behelfscharakters mehr ist als eine bloße Fortsetzung der Masseverteilung.

  • 2025-10-24
  • ⚙257252
  • zri - zeitschrift für restrukturierung und insolvenz
  • ZRI 2025, 1051-1062
  • Reinhard Bork
Anerkennung eines englischen Restructuring Plan in Deutschland

Das englische Sanierungsrecht ist im Jahr 2020 durch den Corporate Insolvency and Governance Act 2020 um ein Restrukturierungsplanverfahren angereichert worden. Seitdem wird sowohl in Deutschland als auch in England kontrovers diskutiert, ob ein solcher Plan (bzw. die gerichtliche Planbestätigungsentscheidung) in Deutschland anerkennungsfähig ist. Der vorliegende Beitrag nimmt eine neuere Entscheidung des LG Frankfurt zum Anlass, sich für die Anerkennung als Insolvenzverfahren nach § 343 InsO, hilfsweise als zivilgerichtliche Entscheidung nach § 328 ZPO auszusprechen.

  • 2025-10-10
  • 🌍 1760659200000
  • ⚙256091
  • zri - zeitschrift für restrukturierung und insolvenz
  • ZRI 2025, 989-1016
  • Alexander Völker
Die Stabilisierungsanordnung im StaRUG

Restrukturierungsmoratorien gehören zum Standardrepertoire vorinsolvenzlicher Restrukturierungsverfahren. Sie sollen dem Schuldner eine vorübergehende „Atempause“ gewähren, damit er seine Restrukturierung ohne Störhandlungen von einzelnen Gläubigern organisieren kann. Auch das deutsche StaRUG hat mit der Stabilisierungsanordnung ein solches Instrument.

Anlässlich der aktuell vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz durchgeführten Evaluation des StaRUG soll dieser Beitrag die wesentlichen Schwächen der gegenwärtigen Ausgestaltung der Stabilisierungsanordnung aufdecken und gleichzeitig mögliche Lösungsvorschläge zur Diskussion stellen.

Hierfür werden zunächst empirische Erkenntnisse zur bisherigen Nutzung der Anordnung vorgestellt (A.), bevor auf dieser Basis die vier wesentlichen Schwächen der Stabilisierungsanordnung (B.) herausgearbeitet werden. Im Anschluss werden denkbare Lösungsoptionen (C.) präsentiert. Am Ende stehen ein konkreter Formulierungsvorschlag für eine Gesetzesänderung in Form einer Synopse (D.) und eine Zusammenfassung (E.).

  • 2025-09-26
  • 🌍 1759104000000
  • ⚙254708
  • zri - zeitschrift für restrukturierung und insolvenz
  • ZRI 2025, 949-966
  • Jan-Philipp Praß
Gesellschafterausschluss durch StaRUG – Gegenwart und Zukunft

Wohl kein anderes Thema des noch jungen StaRUG hat die deutschen Medien in den letzten Jahren so beschäftigt wie der Gesellschafterausschluss und wohl kein anderes Thema wird in Praxis und Wissenschaft weiterhin so kontrovers diskutiert. Der Gesellschafterausschluss durch StaRUG ist damit sicherlich auch ein zentraler Punkt der anstehenden Gesetzesevaluation.

Der Verfasser hat den folgenden Beitrag (gekürzt) als Impulsvortrag im Rahmen eines Symposiums zur Evaluation des StaRUG gehalten. Zu dem Symposium hatten die Kanzleien Freshfields und Willkie Farr & Gallagher Anfang Mai dieses Jahres eingeladen. Ca. 40 Fachleute aus Wissenschaft und Praxis nahmen daran teil, unter anderem Restrukturierungsrichter, Restrukturierungsbeauftragte, Professoren, Banken- und Versicherungsvertreter, Vertreter von Aktionärsschutzverbänden und Restrukturierungsberater. Begleitet wurde das Symposium von Ministerialrat Alexander Bornemann, Leiter des Referats Insolvenzrecht im BMJV.

Der Beitrag schaut auf den Gesellschafterausschluss durch Restrukturierungsplan de lege lata und de lege ferenda. Er berücksichtigt dabei auch den fachlichen Austausch im Rahmen des Symposiums und geht auf jüngere Entwicklungen ein. Dadurch soll – nicht zuletzt aufgrund der Praxiseinblicke – die anlaufende Evaluation des StaRUG unterstützt werden.

  • 2025-09-26
  • ⚙254691
  • zri - zeitschrift für restrukturierung und insolvenz
  • ZRI 2025, 966-968
  • Sebastian Böhning
Forum Shopping gestoppt? – Zur Anerkennung des englischen Part 26A-Verfahrens

Die Restrukturierung der Fürst-Gruppe hat bereits im vergangenen Jahr die Restrukturierungsszene beschäftigt. Ein Urteil des LG Frankfurt/M. zu diesem Sachverhalt blockiert nun die Anerkennung des englischen Part 26A-Verfahrens. Nach einer seit langem geführten Debatte in der Literatur zum Thema forum shopping gibt es nun erstmals deutsche Rechtsprechung, mit der sich auseinandergesetzt werden muss. Die erstinstanzliche Entscheidung äußert sich treffend zu wichtigen Punkten, lässt andere aber offen.

  • 2025-09-26
  • ⚙254670
  • zri - zeitschrift für restrukturierung und insolvenz
  • ZRI 2025, 941-949
  • Christoph Thole
StaRUG-Evaluation: Ausgewählte Reformperspektiven

Die Evaluation des StaRUG steht an. Der Beitrag zeigt ausgewählte Reformperspektiven und gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf.

  • 2025-09-12
  • 🌍 1758499200000
  • ⚙254151
  • zri - zeitschrift für restrukturierung und insolvenz
  • ZRI 2025, 869-877
  • Reinhard Bork; Karl-Friedrich Curtze
Finanzierungszusagen des Gesellschafters - (insolvenz-)rechtliche Anforderungen und Wirkungen

Die Gesellschafter erreicht häufig die Anforderung, ihrer Gesellschaft eine Finanzierungszusage zu geben. Der nachstehende Beitrag befasst sich mit den Anlässen und den Erscheinungsformen und spürt den Anforderungen an solche Zusagen nach. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Patronatserklärung zu einer positiven Fortführungsprognose und damit zur Vermeidung der insolvenzrechtlichen Überschuldung führen kann. Anhand von konkreten Praxisbeispielen wird herausgearbeitet, dass die vom Bundesgerichtshof aufgestellten, strengen Voraussetzungen besonders sorgfältige Formulierungen verlangen.

ZStW - Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft | Walter de Gruyter GmbH, Berlin

  • 2025-09-19
  • ⚙254498
  • zstw - zeitschrift für die gesamte strafrechtswissenschaft
  • ZStW 2025, 443-465
  • Professor Dr. Dr. h. c. Luís Greco
Das Strafrecht nach Claus Roxin

I. Nachruf?

Am 18. Februar 2025 hat Claus Roxin (geb. am 15. Mai 1931 in Hamburg) sich im Alter von 93 Jahren von uns verabschiedet. Über mehr als sechs Jahrzehnte hinweg – sein wissenschaftliches Debüt erfolgte mit der 1959 publizierten Dissertation über „Offene Tatbestände und Rechtspflichtmerkmale“ – hat er wie niemand sonst das Strafrecht der Bundesrepublik begleitet und mitgestaltet. Für alle am Strafrecht Interessierten verkörperte er so etwas wie das weltweite Gesicht der deutschen Strafrechtswissenschaft, ihre beste Seite, so dass die Vorstellung, dass es in der Zukunft ohne ihn weitergehen muss, auch Monate später immer noch schmerzt.

  • 2025-09-19
  • 🌍 1758758400000
  • ⚙254423
  • zstw - zeitschrift für die gesamte strafrechtswissenschaft
  • ZStW 2025, 466-507
  • Privatdozent Dr. Andreas Werkmeister
Ist Greenwashing am Kapitalmarkt gem. §§ 263, 264a StGB strafbar?

I. Einleitung

Im Jahr 2021 wurde durch eine Whistleblowerin zunächst intern und dann öffentlich gegen die Deutsche Gesellschaft für Wertpapiersparen, kurz DWS, der Verdacht des Greenwashings von Finanzprodukten erhoben. Für die DWS als Unternehmen hatte dies bereits spürbare Konsequenzen: Im September 2023 hat die US-Börsenaufsicht SEC im Rahmen eines Settlement Agreements ein Unternehmensbußgeld i. H. v. 19 Millionen US-Dollar gegen die DWS festgesetzt. Im April 2025 zog die Staatsanwaltschaft Frankfurt nach und verhängte ein Unternehmensbußgeld nach dem KAGB i. H. v. 25 Millionen Euro. Parallel dazu sind etwa vor dem Landgericht Frankfurt auch Schadensersatzklagen anhängig und die deutsche Kapitalmarktaufsichtsbehörde BaFin hat eine sog. Sonderprüfung eingeleitet. Können aber auch am Greenwashing beteiligte natürliche Personen individualstrafrechtlich belangt werden? Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat einen Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten bejaht. Medienberichten zufolge führt sie gegen den ehemaligen CEO von DWS Asoka Wöhrmann ein Ermittlungsverfahren und hat in der Folge die deutsche Zentrale der DWS in den Jahren 2023 und 2024 mehrmals durchsucht. Im Raum steht der Vorwurf, dass in Wertpapierprospekten zu Investmentfonds falsche Nachhaltigkeitsangaben gemacht wurden. Der genaue Inhalt des Strafverfahrens ist nicht bekannt, die Ermittlungen laufen, trotz Abschluss des Unternehmensbußgeldverfahrens, weiter. Über den Vorwurf der Staatsanwaltschaft Frankfurt lässt sich bislang nur spekulieren. Öffentlich besonders in die Kritik geraten ist der DWS-Fonds „Blue Economy“, der sich vermeintlich für das Meereswohl einsetzt, aber u. a. Aktien des Abfüllunternehmens von Coca-Cola und des Kreuzfahrtunternehmens „Royal Caribbean“ hält. Bekannt geworden ist auch, dass die DWS Fonds mit 0 % Kohle beworben haben soll, während die im Fonds gehaltenen Unternehmen in Wahrheit bis zu 14,99 % Umsatz in der Kohleindustrie erwirtschaften. Im Folgenden wird nun anknüpfend an solche Sachverhalte der Frage nachgegangen, ob Greenwashing am Kapitalmarkt nach dem StGB als Betrug gem. § 263 StGB oder Kapitalanlagebetrug gem. § 264a StGB strafbar ist. Dies ist, wie sich zeigen wird, alles andere als eindeutig zu beantworten, und die genaue Argumentation hängt auch davon ab, welche Rolle man dem Strafrecht im Rahmen der Anti-Greenwashing Regulierung und mithin der Transformation zu einer nachhaltigen Gesellschaft übergreifend zuordnen möchte. Darf oder sollte das Strafrecht gewissermaßen eine Vorreiterrolle einnehmen und dem Wandel „transformativ-expressiv“ ein Ziel vorgeben, muss es ganz umgekehrt abwarten bis die Gesellschaft die Transformation vollzogen hat und sich darauf beschränken, diese „rückblickend-expressiv“ zu bestätigen oder etwas zwischen diesen Endpunkten?

ZVI - Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz | RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln

  • 2025-10-17
  • ⚙257055
  • zvi - zeitschrift für verbraucher-, privat- und nachlassinsolvenz
  • ZVI 2025, 384-390
  • Béla Knof
Natürliche Personen im StaRUG – die „unternehmerische Tätigkeit“ als Sackgasse oder Sanierungsoption?

Der Beitrag untersucht Grund und Grenze der Restrukturierungsfähigkeit natürlicher Personen nach § 30 Abs. 1 Satz 2 StaRUG und beleuchtet die hierfür maßgebliche „gespaltene“ Betrachtung des Schuldners näher: Ist die natürliche Person Rechtsträger eines Einzelunternehmens, steht ihr die Restrukturierung ihrer Verbindlichkeiten nach dem StaRUG offen, soweit ihre Verbindlichkeiten der unternehmerischen Tätigkeit zuzuordnen sind. Dies ist der paradigmatische Anwendungsfall der Restrukturierung von Verbindlichkeiten natürlicher Personen unter Einsatz der Instrumente des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens nach dem StaRUG. Die Entscheidungen des AG Köln (v. 14. 3. 2024 – 83 RES 1/24, ZVI 2025, 103) und des AG Düsseldorf (v. 10. 1. 2025 – 603 RES 3/24, ZRI 2025, 849 und v. 10. 1. 2025 – 603 RES 4/24, ZRI 2025, 1039) befassen sich jeweils mit Sachverhalten, die von diesem Leitbild abweichen. Es geht um die Frage, unter welchen Voraussetzungen natürliche Personen restrukturierungsfähig i. S. d. § 30 Abs. 1 Satz 2 StaRUG sind, wenn sie nicht selbst Rechtsträger eines Einzelunternehmens sind, sondern lediglich Minderheits-/Mehrheitsbeteiligungen an einer unternehmerisch tätigen Gesellschaft halten und/oder deren Geschäftsführer sind und/oder zugleich als Bürge für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Im Kern geht es darum, wann eine „unternehmerische Tätigkeit“ vorliegt, die den persönlichen Anwendungsbereich des StaRUG nach § 30 Abs. 1 Satz 2 StaRUG eröffnet.

  • 2025-10-17
  • ⚙256987
  • zvi - zeitschrift für verbraucher-, privat- und nachlassinsolvenz
  • ZVI 2025, 390-398
  • Karl Norwin Baczako; Dennis Dördrechter
Insolvenzrecht sticht Strafrecht – Zur Anfechtbarkeit der Zahlung von Geldauflagen nach § 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StPO

Wird eine Geldauflage nach § 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StPO vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens geleistet, stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Insolvenzverwalter die Zahlung anfechten kann. Das OLG Frankfurt/M. hat mit Urteil vom 15. 1. 2025 (ZVI 2025, 192) die Anfechtbarkeit einer solchen Auflagenzahlung nach § 131 InsO bejaht. Mit seiner Entscheidung wirft das Gericht Fragen an der Schnittstelle von Insolvenzrecht und Strafprozessrecht auf, deren Beantwortung eine systematische und rechtsgebietsübergreifende Einordnung erfordert.

  • 2025-09-12
  • ⚙254072
  • zvi - zeitschrift für verbraucher-, privat- und nachlassinsolvenz
  • ZVI 2025, 344-350
  • Dominik Montag
Der planmäßig ausfallende Verbraucherkredit

In der Praxis von Verbraucherinsolvenzverfahren stellt der Insolvenzverwalter in nicht seltenen Fällen mit Erstaunen fest, dass es dem Schuldner gelungen ist, im zeitnahen Vorfeld der Insolvenz einen Konsumentenkredit eines dieses Geschäftsfeld bedienenden Kreditinstituts in einer bemerkenswerten Größenordnung von 20.000 € bis 50.000 € zu erhalten. Aus den Kreditmitteln begründete und der Masse für die Verfahrenskostendeckung oder gar für die Gläubigerbefriedigung zur Verfügung stehende Barmittel, Kontoguthaben oder mit dem Kredit angeschaffte Vermögenswerte lassen sich hingegen in aller Regel nicht mehr vorfinden. Schuldner schildern auf Nachfrage den vollständigen Verbrauch der erhaltenen Kreditmittel mit unterschiedlichen Begründungen. Vielfach drängt sich der Verdacht auf, dass vor Einleitung des Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahrens vom Schuldner kreditfinanziertes Vermögen geschaffen und zeitnah verbraucht, übertragen oder später verheimlicht wird. Dieses Szenario tritt nach den Feststellungen des Verfassers – auch nach Schilderung der Erfahrungen vieler Verwalterkollegen – immer häufiger auf.

  • 2025-09-12
  • ⚙253844
  • zvi - zeitschrift für verbraucher-, privat- und nachlassinsolvenz
  • ZVI 2025, 340-343
  • Martin Ahrens
Erwerbsobliegenheit im Arbeitskampf

Das Arbeits(kampf)recht und das Insolvenzrecht stellen zwei voneinander unabhängige juristische Materien dar. Die Aussagen der jeweiligen Regelungsbereiche sind gegenüber der anderen Materie autonom. Dennoch beeinflussen sich die Regelungen auf der Wertungsebene und in vielen anderen Aspekten wechselseitig. Eine klare Akzentuierung hierfür fehlt bislang. Zu welchen Konsequenzen ein Arbeitskampf in Form eines Streiks für die insolvenzrechtliche Erwerbsobliegenheit führt, soll in dem Beitrag untersucht werden.

ZWeR - Zeitschrift für Wettbewerbsrecht | RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln

  • 2025-09-12
  • ⚙254091
  • zwer - zeitschrift für wettbewerbsrecht
  • ZWeR 2025, 367-388
  • Karl Vincent Ebert
Verhaltensweisen, die „ihrem Wesen nach“ gegen Art. 102 AEUV verstoßen? – Eine Spurensuche in der European Superleague-Entscheidung

Die in den Fällen Wouters und Meca-Medina begründete Rechtsprechungslinie des EuGH ermöglicht es, durch die Berücksichtigung kollidierender außerwettbewerblicher Belange grundsätzlich kartellrechtswidriger Verhaltensweisen, praktische Konkordanz zwischen dem (Unions-)Ziel unverfälschten Wettbewerbs und sonstigen schutzwürdigen Interessen herzustellen. Da der EuGH diese Doktrin allein im Rahmen des Kartellverbots entwickelt und angewandt hatte, war ihre Anwendbarkeit auf Art. 102 AEUV nicht höchstrichterlich geklärt – bis zur Entscheidung der Rs C-333/21 – ESL vom 21. 12. 2023. Die betreffenden Ausführungen in der ESL-Entscheidung wurden indes unterschiedlich im Schrifttum ausgelegt. Entscheidend für die Auslegungsunterschiede ist die Frage, ob die Urteilsgründe – entgegen Wortlaut und Systematik des Tatbestands – Verstöße gegen Art. 102 AEUV in „Verhaltensweisen […], die […] ihrem Wesen nach gegen Art. 102 AEUV verstoßen“ und in Verhaltensweisen, die zwar gegen Art. 102 AEUV verstoßen, nicht jedoch „ihrem Wesen nach“, kategorisieren. Sollte dies der Fall sein, ist weiter zu klären, wann und anhand welcher Kriterien die Abgrenzung zwischen diesen Kategorien vorzunehmen ist. Der folgende Beitrag widmet sich diesen Fragen.

  • 2025-09-12
  • ⚙254024
  • zwer - zeitschrift für wettbewerbsrecht
  • ZWeR 2025, 335-346
  • Andrea Heim
Dürfen Auftraggeber auf Aussagen der Bieter vertrauen?

Ein öffentlicher Auftraggeber steht im Vergabeverfahren vor der Herausforderung, den „besten“ im Sinne von fachkundigen und leistungsfähigen (vgl. § 122 Abs. 1 GWB) sowie wirtschaftlichsten Bieter (vgl. § 127 Abs. 1 GWB) für die von ihm ausgeschriebene Leistung auszuwählen. Grundlage dieser Entscheidung bilden die vom öffentlichen Auftraggeber für das konkrete Vergabeverfahren festgelegten Anforderungen. Im Wesentlichen sind dies die Eignungs- und Zuschlagskriterien, die Leistungsbeschreibung und der Vertrag sowie die von den Bietern mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereichten Unterlagen und (Eigen)Erklärungen, anhand derer der Auftraggeber den Bestbieter ermittelt.

Doch wie weit darf der öffentliche Auftraggeber den darin enthaltenen Aussagen der Bieter vertrauen? Für die praktische Durchführbarkeit des Vergabeverfahrens ist ein gewisses Vertrauendürfen in diese Unterlagen und Angaben unerlässlich. Anlassbezogen bedarf es indes einer sorgfältigen Überprüfung, um einerseits die Integrität des Vergabeprozesses und andererseits das ureigene Interesse des öffentlichen Auftraggebers an einer der Leistungsbeschreibung entsprechenden Durchführung des vergebenen Auftrags zu schützen. Die Verantwortung des öffentlichen Auftraggebers bei der Auswahl des Bestbieters betrifft mitunter gleichermaßen die Vergaberechtskonformität des Verfahrens als auch die reibungslose Abwicklung des bezuschlagten Auftrags in der Vertragsausführungsphase.

Dieser Beitrag beleuchtet unter Einbeziehung aktueller Rechtsprechung der Vergabekammern und Oberlandesgerichte, in welchem Umfang Bieteraussagen als vertrauenswürdig und verlässlich gelten dürfen und unter welchen Voraussetzungen der öffentliche Auftraggeber in die Pflicht genommen wird, weitergehende Prüfungen vorzunehmen. Dies mit dem Ziel, sowohl vergaberechtskonform zu handeln als auch – nach Abschluss des Vergabeverfahrens durch Zuschlagserteilung – tatsächlich die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen zu erhalten.

  • 2025-09-12
  • ⚙253877
  • zwer - zeitschrift für wettbewerbsrecht
  • ZWeR 2025, 305-334
  • Peter W. Heermann
Kartellrechtskonforme Ausgestaltung von Zugangsbeschränkungen im Sport

Sportverbände und -organisationen verankern in ihren Statuten regelmäßig Zugangsbeschränkungen, durch die einigen Athleten, Vereinen, (neu gegründeten) Verbänden oder sonstigen Akteuren (etwa Medienanbietern, Sponsoren und Ausrüstern) der Zugang zu bestimmten Einrichtungen (Sportwettkämpfe und -ligen, Sportstätten und Mannschaften) eröffnet wird, den anderen Interessenten aber verschlossen bleibt. Es kann dabei danach differenziert werden, ob Sportverbände und -organisationen auf den beschränkten Märkten über eine marktbeherrschende Stellung verfügen (z. B. Vorabgenehmigungsverfahren für neue Sportligen) oder nicht (z. B. Vermarktung von Sportevents). Der Beitrag untersucht zunächst die unterschiedlichen Gestaltungsformen von Zugangsbeschränkungen, wobei die verschiedenen eingesetzten Einzelmaßnahmen sich oftmals gegenseitig verstärken. Anstatt – wie in der bisherigen wissenschaftlichen Diskussion – die einzelnen Fallgruppen separat zu analysieren und (kartell)rechtlich zu bewerten, werden im Lichte der neueren Rechtsprechung des EuGH und zur Steigerung der Rechtssicherheit für beide Gruppen von Zugangsbeschränkungen gemeinsame Leitplanken für eine kartellrechtskonforme Ausgestaltung herausgearbeitet.

  • 2025-09-12
  • ⚙253869
  • zwer - zeitschrift für wettbewerbsrecht
  • ZWeR 2025, 347-366
  • Valentin Urban
Zuständigkeit, Zustellung, Rechtsfähigkeit? – Die Reichweite der wirtschaftlichen Einheit im Kartellschadensprozess nach den Entscheidungen Rs C-425/22 – MOL und Rs C-632/22 – Volvo des EuGH

Art. 7 Nr. 2 VO (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass die Wendung „Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist“ nicht den Sitz der Muttergesellschaft umfasst, wenn diese eine Klage auf Ersatz von Schäden erhebt, die ausschließlich ihren Tochtergesellschaften durch das wettbewerbswidrige Verhalten eines Dritten, das eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV darstellt, entstanden sind; dies gilt auch dann, wenn geltend gemacht wird, dass die Muttergesellschaft und ihre Tochtergesellschaften derselben wirtschaftlichen Einheit angehörten.

Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Art. 101 AEUV sind in Verbindung mit der VO (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) und zur Aufhebung der VO (EG) Nr. 1348/2000 des Rates dahin auszulegen, dass eine Muttergesellschaft, gegen die eine Klage auf Ersatz des durch eine Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht verursachten Schadens erhoben wurde, nicht rechtswirksam geladen wurde, wenn die Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks an der Adresse ihrer im Mitgliedstaat der Klageerhebung ansässigen Tochtergesellschaft erfolgte; dies gilt auch dann, wenn die Muttergesellschaft mit dieser Tochtergesellschaft eine wirtschaftliche Einheit bildet.

  • 2025-09-12
  • ⚙253811
  • zwer - zeitschrift für wettbewerbsrecht
  • ZWeR 2025, 277-304
  • François-Charles Laprévote; Thomas Harbor
The EU’s Foreign Direct Investment Trilemma

In an era of heightened geopolitical tensions and evolving security challenges, the European Union (“EU”) faces a fundamental trilemma in its approach to foreign direct investment (FDI). How can the Union simultaneously maintain its attractiveness as a global investment destination, preserve the integrity of its single market, and safeguard its security and strategic autonomy? This article examines the EU's evolving FDI screening framework through the lens of this trilemma, tracing the journey from the Union’s foundational commitment to free markets to the emergence of “open strategic autonomy” as a guiding principle. By analyzing both the 2019 EU FDI Regulation and the 2024 Draft EU FDI Screening Regulation, this article explores how the EU is attempting to navigate these competing objectives through an incrementalist approach of cooperation and harmonization, while revealing persistent tensions that continue to shape the future of European investment regulation.

ZWH - Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-10-24
  • 🌍 1761782400000
  • ⚙257244
  • zwh - zeitschrift für wirtschaftsstrafrecht
  • ZWH 2025, 325-330
  • Robert Esser
Zur Unverwertbarkeit von Beweisen aus TK-Überwachungsmaßnahmen im Ausland („Anom“)

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hält die vom FBI im (unbekannten) europäischen Ausland erhobenen „Anom“-Daten nach den Grundsätzen der Rechtshilfe in Strafsachen für verwertbar – trotz erheblicher „Erkenntnisdefizite“ und einer dadurch bedingten Rechtsschutzverkürzung für die Beschuldigten. Dies widerspricht den nachfolgend aufgezeigten rechtsstaatlichen Prinzipien. Das BVerfG hat aus „verfassungsrechtlicher Perspektive“ ebenfalls keine Bedenken gegen diese Vorgehensweise geäußert.

  • 2025-10-24
  • ⚙257243
  • zwh - zeitschrift für wirtschaftsstrafrecht
  • ZWH 2025, 334-336
  • Sebastian Knell; Katrin Frank
Teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs des § 261 StGB bei Erwerb und Besitz von Cannabis unterhalb der Schwellenwerte des KCanG

Das OLG Celle hat mit Urteil vom 11.04.2025 entschieden, dass der Anwendungsbereich des Geldwäschetatbestands bei dem Erwerb und Besitz von Cannabis unterhalb der Schwellenwerte des KCanG mittels teleologischer Reduktion einzuschränken ist, so dass keine Strafbarkeit nach § 261 StGB vorliegt.

  • 2025-10-24
  • ⚙257032
  • zwh - zeitschrift für wirtschaftsstrafrecht
  • ZWH 2025, 330-333
  • Christian Bertrand; Jonas Joosten
Türkische Goldmünzen im Lichte einer Strafbarkeit nach §§ 146 ff. StGB

In jüngerer Vergangenheit häufen sich Ermittlungsverfahren gegen Juweliere und Goldschmiede wegen des Verdachts der Geld- und Wertzeichenfälschung (§§ 146 ff. StGB) im Kontext türkischer Goldmünzen. In der Verteidigungspraxis lohnt der genaue Blick. Der Einleitung des Ermittlungsverfahrens liegt nicht selten eine Fehlvorstellung über die Eigenschaften und Besonderheiten türkischer Goldmünzen zugrunde. Bei zutreffenden Sachverhaltsannahmen scheidet eine Strafbarkeit regelmäßig aus.

  • 2025-10-03
  • ⚙255088
  • zwh - zeitschrift für wirtschaftsstrafrecht
  • ZWH 2025, 285-291
  • Jens Puschke; Pascale Fett
Rechtsansprüche einer Kassenärztlichen Vereinigung i.S.d. § 474 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StPO als Grundlage für eine Datenübermittlung aus Strafverfahrensakten

Das BayObLG (Beschl. v. 29.1.2024 – 203 VAs 532/23) hat über die Zulässigkeit der Übermittlung von Ablichtungen aus Ermittlungsakten durch die Staatsanwaltschaft München I an die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns entschieden. Im Ergebnis und in weiten Teilen der Begründung ist der Entscheidung zuzustimmen. Allerdings geben einige Ausführungen des Gerichts Anlass, einzelne Vorgaben für eine Auskunftserteilung und Gewährung von Akteneinsicht an öffentliche Stellen noch einmal in den Blick zu nehmen.

  • 2025-10-02
  • ⚙255250
  • zwh - zeitschrift für wirtschaftsstrafrecht
  • ZWH 2025, 277-285
  • Folker Bittmann
Rechtsprechung zum Verständigungsgesetz 2024/25

Die relativ wenigen einschlägigen Entscheidungen stellten seltener als in den Vorjahren kleinteilige Anforderungen, ablesbar an der Bereitschaft, Konnexität zwischen Erörterung und Entscheidung nicht bereits bei bloßer Thematisierung von Rechtsfragen zu bejahen.

  • 2025-10-02
  • ⚙255177
  • zwh - zeitschrift für wirtschaftsstrafrecht
  • ZWH 2025, 291-299
  • Florian Nicolai
Influencermarketing und § 16 Abs. 1 UWG – „Am Ende hab’ ich noch einen Rabattcode für euch“ (Teil 2)

Im ersten Teil des Beitrags wurden die Strukturen des Influencermarketings, die Dogmatik des § 16 Abs. 1 UWG und die Begrifflichkeit des irreführenden Werbens behandelt (ZWH 2025, 185). Im zweiten Teil des Beitrags geht um die unwahren Angaben i.S.d. § 16 Abs. 1 UWG sowie dessen subjektiven Tatbestand.