Heute: 27.12.2025
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AA - Arbeitsrecht aktiv | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-12-05
  • 🌍 1765497600000
  • ⚙261505
  • aa - arbeitsrecht aktiv
  • AA 2025, 208-211
  • Heike Mareck
Datenschutz: Permanente Videoüberwachung eines ArbN kostet den ArbG 15.000 EUR

Eine permanente unzulässige Überwachung nahezu aller Betriebsräume und des Arbeitsplatzes über 22 Monate trotz Widerspruchs des betroffenen ArbN ist eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Dies recht­fertigt eine Geldentschädigung von 15.000 EUR, entschied das LG Hamm.

  • 2025-11-07
  • ⚙258521
  • aa - arbeitsrecht aktiv
  • AA 2025, 198-200
  • IWW Institut
Künstliche Intelligenz, Teil 3: KI im Arbeitsverhältnis: Haftungsfragen, Aufgabenverlagerung, Verbote und Handlungsempfehlungen

Im dritten Teil der Serie „KI im Arbeitsverhältnis“ geht es um Haftungsrisiken und Verbote im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI.

AfA-Lexikon | 2025, Stollfuß Verlag – Zweigniederlassung Lefebvre Sarrut GmbH

  • 2025-12-12
  • ⚙262289
  • afa-lexikon
  • AfA-Lexikon
  • Holm Geiermann/Annette Mohaupt/Jennifer Müller/Michael Vodermeier/Prof. Dr. Oliver Voß/Prof. Dr. Christian Zwirner
AfA-Lexikon

Mit der 185. Aktualisierungslieferung wurden folgende Stichwörter aktualisiert:

  •  

    ABC der Abschreibungen mit Beispielen

    •  

      Bemessungsgrundlage

    •  

      Bewegliche Wirtschaftsgüter

    •  

      Geschäftswert, Firmenwert, Praxiswert

    •  

      IAS/IFRS, Grundsätze der Bilanzierung und Abschreibung

  •  

    ABC der Anlagegüter

    •  

      Pflanzen

    •  

      Siebe

    •  

      Spülmaschinen

    •  

      Stromerzeugung/Stromerzeugungsanlagen

AfP - Zeitschrift für das gesamte Medienrecht | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-12-12
  • ⚙262136
  • afp - zeitschrift für das gesamte medienrecht
  • AfP 2025, 484-489
  • Tobias Hermann
Kein Grundrechtsschutz für bekannte Personen bei satirischen Werbeanzeigen?

Die – eigentlich nur ausnahmsweise zulässige – werbliche Zwangskommerzialisierung von Personen ist längst zur Regel geworden, und zwar sowohl im politischen als auch im unterhaltenden Zusammenhang. Der Beitrag fasst die Rechtsprechung knapp 20 Jahre nach dem Lafontaine-Urteil zusammen und legt dar, warum das tragende „normenhierarchische Argument“ des BGH unhaltbar ist.

  • 2025-12-12
  • ⚙262127
  • afp - zeitschrift für das gesamte medienrecht
  • AfP 2025, 469-474
  • Luca Manns
Presserechtliche Ansprüche gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes

Die Schlagkraft der Nachrichtendienste des Bundes hängt von der wirksamen Abschirmung ihrer Erkenntnisse und Methoden ab. Zugleich besteht ein gesteigertes öffentliches Interesse an rechtsstaatlicher Einhegung und Kontrolle der Behörden, die auch durch die Presse erfolgt. Der Beitrag stellt den Umfang presserechtlicher Ansprüche gegenüber den Diensten vor und nimmt dabei das Instrument der Hintergrundgespräche gesondert in den Blick.

  • 2025-12-12
  • ⚙261924
  • afp - zeitschrift für das gesamte medienrecht
  • AfP 2025, 490-499
  • Fabian Teichmann
Phishing und Social Engineering im Mediensektor: Prävention und rechtliche Herausforderungen

Phishing und Social Engineering zählen heute zu den häufigsten und zugleich gefährlichsten Angriffsmethoden im digitalen Raum – insb. im Mediensektor. Der Beitrag analysiert die Funktionsweise dieser Angriffe, ihre spezifischen Risiken für journalistische Organisationen sowie die daraus resultierenden straf‑, zivil- und datenschutzrechtlichen Implikationen. Zudem stellt er praxisnahe Präventionsmaßnahmen vor und gibt Empfehlungen zur Absicherung.

  • 2025-12-12
  • ⚙261918
  • afp - zeitschrift für das gesamte medienrecht
  • AfP 2025, 475-484
  • Johann Mitzscherlich
Das Recht an der eigenen Stimme – Teil 2: Schutz vor ungewollter Kommerzialisierung und KI‑Imitation

Im ersten Teil des Beitrags wurde herausgearbeitet, dass sich der persönlichkeitsrechtliche Schutz der Stimme in einem besonderen Persönlichkeitsrecht an ihrer Verbreitung und gegen ihre Verfälschung und verdeckte Nachahmung manifestiert. Die offene Imitation fällt dagegen unter den Schutz des APR. Diesen Befund gilt es im zweiten Teil auf die beiden wichtigsten Anwendungsfälle, die Kommerzialisierung und Imitation durch KI, zu übertragen.

AG - Die Aktiengesellschaft | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-12-19
  • ⚙262905
  • ag - die aktiengesellschaft
  • AG 2026, 1-25
  • Walter Bayer; Emilio Günter Carl
Delisting in Permanenz

Als der RegE zum ZuFinG II verabschiedet wurde, war die Verwunderung angesichts des „Ampel“-Zerfalls groß. Nun zeigt sich indes, dass die Bemühungen und Vorarbeiten der einschlägigen Referate nicht obsolet waren, sondern die angestrebten Änderungen in einem nahezu kongruenten Standortfördergesetz realisiert werden sollen. Der Beitrag analysiert die geplanten Modifikationen des Delisting und weist auf weiteren Reformbedarf hin.

  • 2025-12-19
  • ⚙262849
  • ag - die aktiengesellschaft
  • AG 2026, 25-34
  • Philip Denninger
Gestaltungsoptionen beim Delisting – Börsenrückzug ohne Abfindungsangebot?

Der rechtliche Rahmen für einen Börsenrückzug hat in Deutschland nicht nur eine wechselvolle Geschichte vorzuweisen, sondern Reformbestrebungen in diesem Bereich haben gegenwärtig Konjunktur. Ausgehend von einer Bestandsaufnahme des Schutzes von Aktionären bei einem Wegfall der Börsennotierung analysiert der Beitrag Durchbrechungen dieses Systems und weist dabei auf Schwachstellen hin, die durch aktuelle Reformbestrebungen entstehen könnten.

  • 2025-12-12
  • ⚙262087
  • ag - die aktiengesellschaft
  • AG 2025, 941-952
  • Malte D. Krohn
Directors’ Dealings-Meldepflichten im Rahmen öffentlicher Übernahmen

Sichert sich der Bieter im Rahmen einer öffentlichen Übernahme die Unterstützung der Verwaltung der Zielgesellschaft durch Vorvereinbarungen wie Irrevocable Undertakings, Re-Investment-Vereinbarungen und Kaufverträge außerhalb des Angebots, ist es fraglich, wann Meldepflichten und Handelsverbote nach Art. 19 MAR eingreifen. Der Beitrag analysiert diese Frage und entwickelt praxisnahe Lösungsansätze.

  • 2025-12-12
  • 🌍 1766102400000
  • ⚙261890
  • ag - die aktiengesellschaft
  • AG 2025, 933-941
  • Andreas Merkner; Friedrich Schulenburg; Hannah Beck
Die Verantwortung nicht-ressortzuständiger Vorstandsmitglieder im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des LG München I

Das Wirecard-Urteil des LG München I beschäftigt sich unter anderem mit der Vorstandshaftung für unternehmerische Entscheidungen. Losgelöst von dem Einzelfall erscheint die Haftung nicht-ressortzuständiger Vorstandsmitglieder von allgemeinem Interesse; sie hat bereits im Siemens/Neubürger-Urteil des LG München I eine wesentliche Rolle gespielt. Der Beitrag wirft einen Blick auf die Verbindungslinien zwischen beiden Entscheidungen.

  • 2025-11-28
  • ⚙260483
  • ag - die aktiengesellschaft
  • AG 2025, 897-906
  • Christopher Dibbern Danwerth
Vom Ausnahmeformat zum neuen Standard – ein empirischer Blick auf die virtuelle Hauptversammlungssaison 2025 der DAX-Familie

In der Hauptversammlungssaison 2025 überwogen bei den Börsenunternehmen der DAX‑Familie erneut die virtuellen Aktionärstreffen gegenüber den Präsenzformaten. Der Beitrag untersucht die Einberufungen virtueller Hauptversammlungen der DAX-Unternehmen, die im Zeitraum vom 1.9.2024 bis zum 30.8.2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden, und beleuchtet die Best Practice der Emittenten.

  • 2025-11-14
  • ⚙259435
  • ag - die aktiengesellschaft
  • AG 2025, 861-871
  • York Schnorbus; Maximilian van der Beck
Insichgeschäfte in der typischen und atypischen KGaA

Der Gesetzgeber hat Insichgeschäfte im Rechtsregime der KGaA nicht geregelt. Nachdem der BGH den Anwendungsbereich von § 112 AktG in Verdrängung von § 181 Alt. 1 BGB auf die typische und atypische KGaA geklärt hat, stellt sich weiterhin die Frage, wie mit dem Mehrfachvertretungsverbot gem. § 181 Alt. 2 BGB in Bezug auf die KGaA umzugehen ist. Insbesondere die Gestattung solcher Mehrfachvertretungen wirft Probleme auf, die der Beitrag löst.

  • 2025-11-14
  • ⚙259412
  • ag - die aktiengesellschaft
  • AG 2025, 871-877
  • Torsten Fett
Die Anwendbarkeit des § 112 AktG im Recht der KGaA

Mit Beschluss vom 7.5.2025 hat sich der BGH (erneut) zur Anwendbarkeit des § 112 AktG auf das Verhältnis von Komplementär und KGaA geäußert. Auch wenn das Ergebnis nicht überrascht, bietet die Entscheidung eine gute Gelegenheit, der Frage der Anwendbarkeit des § 112 AktG im Recht der KGaA nochmals nachzugehen.

  • 2025-10-31
  • ⚙258046
  • ag - die aktiengesellschaft
  • AG 2025, 825-837
  • David Markworth
Börsenkursbasierte Kompensationen im Lichte von IDW ES 17 und StoFöG

Der Beitrag legt dar, inwiefern das System des Bewertungsrechts eine finale Form erreicht hat, wenn es um die Bemessung von Kompensationen bei Strukturmaßnahmen börsennotierter Gesellschaften geht. Anlass dafür bieten die Veröffentlichung des Standardentwurfs IDW ES 17 zur Beurteilung der Angemessenheit börsenkursbasierter Kompensationen und die im Regierungsentwurf für ein Standortfördergesetz anvisierte Änderung von § 39 Abs. 3 BörsG.

  • 2025-10-31
  • ⚙257862
  • ag - die aktiengesellschaft
  • AG 2025, 838-850
  • Matthias Popp
Einzelfragen zur Ableitung der festen Ausgleichszahlung nach § 304 Abs. 2 Satz 1 AktG

Die Rechtsprechung des II. Zivilsenats des BGH zur Unternehmensbewertung lässt weiter auf eine stringente, widerspruchsfreie und vor allem betriebswirtschaftlich fundierte Basis warten. Der Beitrag rund um die Kabel-Deutschland-Entscheidung verdeutlich eine Vielzahl von zu kritisierenden Aspekten, wobei die offenen Fragen zur Ermittlung der angemessenen Ausgleichszahlung nicht kleiner geworden sind.

AGS - Anwaltsgebühren Spezial | Deutscher Anwaltverlag & Institut der Anwaltschaft GmbH, Bonn

  • 2025-12-19
  • ⚙262944
  • ags - anwaltsgebühren spezial
  • AGS 2025, 543-545
  • Joachim Volpert
§ 12b RVG – Elektronischer Rechtsverkehr bei den Vergütungsverfahren des RVG

Diplom-Rechtspfleger Joachim Volpert befasst sich in diesem Beitrag mit der Frage des § 12b RVG, der zunehmend an Bedeutung gewinnt, nämlich mit dem elektronischen Rechtsverkehr in den Vergütungsverfahren des RVG.

  • 2025-12-19
  • 🌍 1767312000000
  • ⚙262681
  • ags - anwaltsgebühren spezial
  • AGS 2025, 537-538
  • Christian Chevalier
Die überflüssige Kostenentscheidung beim Freispruch: Zur Tenorierung der Kosten der Nebenklage und der Kollision von § 472 StPO und § 397a StPO

In den letzten Jahrzehnten hat sich die Nebenklage nach § 395 StPO im Strafprozess von einem randständigen Institut zu einem zentralen Bestandteil des strafprozessualen Opferschutzes entwickelt. Sie soll dem Opfer eine umfassende Beteiligungsform im gesamten Verfahren ermöglichen. Mit § 397a Abs. 1 StPO hat der Gesetzgeber eine besondere Regelung geschaffen, die in bestimmten Fällen, wie etwa bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten, die Beiordnung eines anwaltlichen Beistands auf Staatskosten vorsieht. In der Praxis kommt es jedoch zu Spannungen, sobald das Verfahren mit einem Freispruch endet. Manche Gerichte formulieren im Tenor, der Nebenkläger habe die „Kosten der Nebenklage“ zu tragen. Diese Rspr. steht im Widerspruch zum Sinn und Zweck des § 397a Abs. 1 StPO und zur herrschenden Kommentarliteratur, die betont, dass das Kostenrisiko bei einer Bestellung nach § 397a Abs. 1 StPO allein die Staatskasse trifft. Zugleich kann hierdurch ein praktisches Problem entstehen: Die missverständliche Tenorierung kann zu widersprüchlichen Kostengrundentscheidungen führen und in der Folge von Kostenbeamten oder Rechtspflegern als Grundlage für eine fehlerhafte Festsetzung interpretiert werden. Damit droht eine Verunsicherung sowohl bei den Verfahrensbeteiligten als auch bei den Vollstreckungsbehörden.

Der vorliegende Beitrag untersucht die dogmatischen Grundlagen, analysiert die Rspr. und entwickelt Lösungsvorschläge.

  • 2025-11-28
  • 🌍 1765238400000
  • ⚙260669
  • ags - anwaltsgebühren spezial
  • AGS 2025, 481-489
  • Joachim Volpert
KostBRÄG 2025: Das Übergangsrecht in Straf- und Bußgeldsachen

Am 1.6.2025 ist das KostBRÄG 2025 in Kraft getreten. Die Gebühren in Straf- und Bußgeldsachen sind dabei im Bereich der Fest- und Betragsrahmengebühren linear um ca. 9 % und bei den Wertgebühren um linear ca. 6 % angehoben worden. Ob der Abrechnung in Straf- und Bußgeldsachen die seit dem 1.6.2025 geltenden höheren Beträge zugrunde zu legen sind, richtet sich nach § 60 Abs. 1 RVG. In diesem Beitrag sollen die Auswirkungen in Straf- und Bußgeldsachen erläutert werden.

  • 2025-11-28
  • ⚙260512
  • ags - anwaltsgebühren spezial
  • AGS 2025, 489-491
  • Norbert Schneider
Terminsgebühr im Bagatellverfahren nach § 495a ZPO

Rechtsanwalt Norbert Schneider beleuchtet die Terminsgebühr in Bagatellverfahren nach § 495a ZPO. Nach § 495a S. 1 ZPO kann das AG in sog. Bagatellfällen (derzeit Streitwert bis 600,00 EUR) das Verfahren nach billigem Ermessen bestimmen. In Verfahren vor dem LG ist diese Vorschrift nicht anwendbar, zumal Streitwerte bis 600,00 EUR hier nur bei Spezialzuständigkeiten in Betracht kommen (etwa bei einer Klage aus Amtshaftung oder einer Vollstreckungsabwehrklage). Auch vor den Familiengerichten ist § 495a ZPO nicht anwendbar, da § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG nur auf die allgemeinen Vorschriften der ZPO und auf die Vorschriften für das landgerichtliche Verfahren verweist, nicht aber auch auf § 495a ZPO.

AK - Anwalt und Kanzlei | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-12-12
  • 🌍 1766361600000
  • ⚙261950
  • ak - anwalt und kanzlei
  • AK 2025, 203-206
  • LL.M. Maximilian Krämer
Unternehmerisches Denken: Liquidität sichern und Freiraum schaffen mit dem Cashflow-Quadranten

Viele Kanzleien planen Gewinne – aber keine Liquidität. Erst wenn Steuern, Gehälter oder Mieten fällig werden, zeigt sich, ob das Konto mitplant. Der Cashflow-Quadrant hilft Ihnen dabei, Finanzströme sichtbar zu ­machen: Wo kommt das Geld her, wo geht es hin, und was bleibt wirklich übrig? Wenn Sie Ihren Cashflow verstehen und vorausschauend steuern, gewinnen Sie Ruhe, Kontrolle und Handlungsspielraum im Kanzleialltag. Denn Sie sind nicht ausschließlich Jurist, sondern auch Unternehmer. Wie Sie Ihre Liquidität sinnvoll planen können, lesen Sie im neuesten Beitrag von AK.

  • 2025-11-14
  • ⚙259331
  • ak - anwalt und kanzlei
  • AK 2025, 184-187
  • Marvin Gummels
Aufnahme eines Partners: Vom Einzelunternehmen rein in die GbR – Teil 2

Aus verschiedenen Gründen kommt ein neuer Partner in eine Einzelkanzlei. Dabei sollten Sie steuerlich einiges beachten und die konkreten Möglichkeiten kennen. AK schafft Klarheit über den Übergang zur GbR. In Teil 1 des Beitrags haben wir Ihnen die Modelle zur Zahlung in das Privatvermögen und das Modell der Einlage vorgestellt. Teil 2 behandelt das Zwei-Stufen-Modell sowie das Gewinnvorabmodell. Zudem werden ­umsatz- und grunderwerbsteuerliche Auswirkungen betrachtet. Am Ende finden Sie ­eine zusammenfassende Checkliste zu allen vier Modellen.

AO-StB - AO-Steuerberater | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-12-19
  • ⚙262953
  • ao-stb - ao-steuerberater
  • AO-StB 2025, 398-404
  • Peter Bilsdorfer; Philip Christian; Michael Kaufmann
Der Steuerberater im Spannungsfeld der Geldwäsche

Es ist eine Legende, die sich hält und zudem gut anhört: Der Gangsterboss Al Capone soll sein durch illegale Betätigungen erworbenes Geld tatsächlich in Waschsalons investiert und so die wahre Herkunft verschleiert haben. Als er vor Gericht stand und nach seiner Profession gefragt wurde, soll er geantwortet haben, er sei „im Wäscherei-Business tätig“. Dass er schließlich wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde, verdeutlicht die Nähe der Delikte noch, so wie sie in der Rechtswirklichkeit gegeben ist. Dass hier steuerliche Berater angesichts ihrer beruflichen Aufgaben durchaus in den Fokus der Verwaltungs- und Ermittlungsbehörden geraten können, ist evident und Gegenstand des Beitrags.

  • 2025-12-19
  • ⚙262826
  • ao-stb - ao-steuerberater
  • AO-StB 2025, 404-410
  • Ann-Erika Jörißen
Rund um die steuerlichen Identifikationsnummer(n)

Die verschiedenen Identifikationsnummern dienen der eindeutigen Zuordnung von Personen oder Unternehmen in unterschiedlichen administrativen und steuerlichen Kontexten. Damit fördern sie nicht nur die Effizienz und Transparenz im Verwaltungsverfahren, sondern tragen effektiv zur Vermeidung von Missbräuchen bei. Künftiges Ziel ist eine einheitliche Identifikationsnummer, die für alle – nicht nur für die fiskalischen – behördlichen Kontakte gilt.

  • 2025-12-19
  • ⚙262615
  • ao-stb - ao-steuerberater
  • AO-StB 2025, 411-417
  • Karl-Heinz Günther
Die „Highlights“ im steuerlichen Verfahrensrecht 2025

In der Übersicht werden noch einmal die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen, Anweisungen der Finanzverwaltung und Entscheidungen aus der Rechtsprechung im steuerlichen Verfahrensrecht des Jahres 2025 zur Erinnerung in Form einer Checkliste zusammengestellt.

  • 2025-11-14
  • ⚙259586
  • ao-stb - ao-steuerberater
  • AO-StB 2025, 377-381
  • Reinold Borgdorf
Aktuelle Rechtsprechung zum Verfahrensrecht

Es werden praxisrelevante Entscheidungen vorgestellt, die noch nicht im AO-StB besprochen wurden. Themen: Gemeinnützigkeit eines in Verfassungsschutzberichten aufgeführten Vereins, Satzung, Spendenabzug an ausländische Stiftung, gemischt veranlasste Aufwendungen, Bescheidänderung als rückwirkendes Ereignis, Änderungsbefugnis, OK-Vermerk bei Fax, Fehlen von Entscheidungsgründen, Nutzungspflicht des beSt durch einen StB in eigener Sache.

  • 2025-11-14
  • ⚙259454
  • ao-stb - ao-steuerberater
  • AO-StB 2025, 365-367
  • Eva-Maria Gersch
Gemeinnütziges Wohnen nach der Neuregelung durch das JStG 2024

Durch das JStG 2024 wurde der Katalog der gemeinnützigen Zwecke um § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 27 AO erweitert. Unter den Voraussetzungen des § 52 Abs. 1 AO ist die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke als Förderung der Allgemeinheit anzuerkennen. Darunter ist die vergünstigte Wohnraumüberlassung an Personen des § 53 AO mit begrenzten Bezügen zu verstehen, deren Hilfebedürftigkeit bei Beginn des Mietverhältnisses vorliegt. Die Neureglung wirft Fragen auf.

  • 2025-11-14
  • ⚙259287
  • ao-stb - ao-steuerberater
  • AO-StB 2025, 371-376
  • Birte Görmar
Darlehensaufnahme und Darlehensvergabe – Was NPOs beim Umgang mit Fremdkapital beachten müssen

Bei gemeinnützigen Organisationen stellen sich Fragen, worauf bei der Fremdkapitalaufnahme oder Darlehensvergabe zu achten ist. Am Beispiel der gemeinnützigen Stiftung wird dargestellt, in welchem Maße gemeinnützige Körperschaften als Darlehensnehmer oder Darlehensgeber auftreten können und welcher rechtliche Rahmen einzuhalten ist. Zwischen Maßnahmen im Rahmen der Vermögensverwaltung und solchen zur Zweckverwirklichung ist zu differenzieren.

  • 2025-11-14
  • ⚙259157
  • ao-stb - ao-steuerberater
  • AO-StB 2025, 368-371
  • Oliver Cremers
Gemeinnützigkeit in der Liquidationsphase

Für die Körperschaften an sich, ihre Mitglieder/Gesellschafter, die Gläubiger, Förderer und Liquidatoren/Insolvenzverwalter stellt sich die Frage, wie die Liquidation einer Körperschaft – als zwangsläufig eintretende Abwicklungsphase – gemeinnützigkeitsrechtlich zu würdigen und ob insb. noch eine Steuerbegünstigung möglich ist. Der BFH wird demnächst Gelegenheit haben, über diese bislang ungeklärte Rechtsfrage zu entscheiden (s. BFH V R 27/25).

ArbRB - Arbeits-Rechtsberater | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-12-19
  • ⚙262889
  • arbrb - arbeits-rechtsberater
  • ArbRB 2025, 393-396
  • Axel Braun
Der Umgang mit einer fehlerhaften Betriebsratswahl

Die Komplexität der Wahlvorschriften für Betriebsratswahlen führt nahezu zwangsläufig zu Fehlern im Verlauf des Wahlverfahrens. Anlässlich regelmäßiger Betriebsratswahlen, aber auch bei Erst- oder Zwischenwahlen stellt sich daher die Frage nach einer Wahlanfechtung: ja oder nein? Der Beitrag zeigt die rechtlichen Parameter einer Wahlanfechtung auf und geht auch auf die rein praktische Frage ein, ob eine Anfechtung – selbst eine erfolgversprechende – überhaupt sinnvoll ist.

  • 2025-12-19
  • ⚙262837
  • arbrb - arbeits-rechtsberater
  • ArbRB 2025, 386-389
  • Michael H. Korinth
Schöne Bescherung! Was den Arbeitsvertragsparteien nicht nur bei Weihnachtsfeiern blühen kann

Das Weihnachtsfest stellt viele Unternehmen vor schwierige Fragen. Soll es eine betriebliche Weihnachtsfeier geben? Wenn ja, eine einheitliche Feier oder mehrere abteilungsbezogene Feiern? Wer sollte dabei sein? Das Thema rückt schon lange vor der Adventszeit in den Fokus und bleibt dort möglicherweise, bis das letzte Gerichtsverfahren dazu abgeschlossen ist. Der Beitrag soll helfen, Streit zu vermeiden, und die rechtlichen Strukturen von Betriebsfeiern aufzeigen.

  • 2025-12-19
  • ⚙262792
  • arbrb - arbeits-rechtsberater
  • ArbRB 2025, 383-386
  • Nathalie Oberthür
Arbeitnehmerschutz für Angehörige schwerbehinderter Menschen

Kürzlich hat der EuGH die Arbeitnehmerrechte für Angehörige schwerbehinderter Menschen gestärkt (EuGH v. 11.9.2025 – C-38/24 – Bervidi, ArbRB 2025, 330 [Einfeldt]). Dies hat Auswirkungen auf den Anwendungsbereich von arbeitnehmerschützenden Vorschriften, der nach bisherigem Verständnis auf schwerbehinderte Arbeitnehmer begrenzt war. Der Beitrag stellt die Entscheidung des EuGH dar und untersucht deren mögliche Bedeutung für das nationale Recht.

  • 2025-12-19
  • 🌍 1767571200000
  • ⚙262711
  • arbrb - arbeits-rechtsberater
  • ArbRB 2025, 379-383
  • Detlef Grimm; Sebastian Krülls
KI-Nutzung durch den Betriebsrat

Die Nutzung von KI-Programmen kann nicht nur dem Arbeitgeber, sondern auch dem Betriebsrat die Arbeit erleichtern. Der Beitrag untersucht, unter welchen Voraussetzungen der Betriebsrat KI nutzen und die Anschaffung entsprechender Software verlangen darf.

  • 2025-12-19
  • ⚙262698
  • arbrb - arbeits-rechtsberater
  • ArbRB 2025, 389-392
  • Andrea Bonanni; Daniela Rindone
Neues zum Betriebsbegriff nach § 1 BetrVG

Für den arbeitsrechtlichen Betriebsbegriff existiert keine gesetzliche Definition und auch keine einheitliche Begriffsbestimmung. Rechtsprechung und Literatur haben allgemeine Kriterien für die Kennzeichnung eines Betriebs entwickelt, die – in gewissen Grenzen – einer Weiterentwicklung unterliegen können. Der Beitrag untersucht die aktuelle Rechtslage sowie die jüngste Rechtsprechung und Literatur zur Bestimmung des Betriebsbegriffs im Sinn des BetrVG.

  • 2025-11-21
  • 🌍 1764547200000
  • ⚙259216
  • arbrb - arbeits-rechtsberater
  • ArbRB 2025, 360-364
  • Michael H. Korinth
Einstweiliger Rechtsschutz bei der Betriebsratswahl

Alle vier Jahre finden Betriebsratswahlen statt und bringen eine Fülle von Rechtsproblemen und Fehlerquellen mit sich: Verkennung des Betriebsbegriffs, falsche Zuordnung von Arbeitnehmern, Briefwahl oder nicht? Der Beitrag untersucht die Möglichkeiten, mittels einstweiliger Verfügung in eine Betriebsratswahl einzugreifen, damit es nicht zu einer fehlerhaften Wahl und einem langwierigen Anfechtungsverfahren kommt.

  • 2025-11-14
  • 🌍 1764115200000
  • ⚙259493
  • arbrb - arbeits-rechtsberater
  • ArbRB 2025, 347-350
  • Ebba Herfs-Röttgen
High risk für die Betriebsratswahlen bei dezentralen Betriebsstrukturen

Die nächsten regulären Betriebsratswahlen werfen ihre Schatten bereits voraus. Soll die kommende Wahl einem neuen Betriebsrat dauerhaft ins Amt verhelfen, muss der Wahlvorstand viele komplexe Verfahrenshürden bei der Vorbereitung und Durchführung nehmen. Eine besondere Herausforderung stellen hierbei dezentrale Betriebsstrukturen dar. Die notwendige Festlegung der maßgeblichen betriebsratsfähigen Einheiten ist rechtlich anspruchsvoll und fehleranfällig. Der Beitrag beleuchtet die damit verbundenen Anfechtungsrisiken.

  • 2025-11-14
  • ⚙259383
  • arbrb - arbeits-rechtsberater
  • ArbRB 2025, 354-357
  • Johannes Schipp
Kandidatenmangel bei der Betriebsratswahl

Die nächsten regulären Betriebsratswahlen stehen 2026 vor der Tür und Kandidaten für das Betriebsratsamt müssen gefunden werden. Das gestaltet sich nicht immer einfach. Verschiedentlich lassen sich nicht genügend Bewerber finden, um die vom Gesetz für das Gremium geforderte Anzahl von Betriebsratsmitgliedern zu erreichen. Kann dennoch eine wirksame Wahl durchgeführt werden? Dieser Frage geht der Beitrag nach.

  • 2025-11-14
  • ⚙259317
  • arbrb - arbeits-rechtsberater
  • ArbRB 2025, 357-360
  • Norbert Windeln; Adrianus de Kruijff
Sonderkündigungsschutz im Umfeld der Betriebsratswahl 2026

Die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen finden im Frühjahr 2026 statt. Im zeitlichen Umfeld einer solchen Betriebsratswahl lauert eine Reihe von Sonderkündigungsschutztatbeständen. Der Beitrag stellt diese im Einzelnen dar und weist dabei insbesondere auf Risiken eines möglichen Missbrauchs hin.

  • 2025-11-14
  • ⚙259261
  • arbrb - arbeits-rechtsberater
  • ArbRB 2025, 343-346
  • Detlef Grimm; Sebastian Krülls
Die Geschlechterquote nach § 15 Abs. 2 BetrVG und das dritte Geschlecht

§ 15 Abs. 2 BetrVG sieht im Betriebsrat eine Mindestvertretung für das jeweilige Minderheitengeschlecht im Betrieb vor. Gehört hierzu auch das sog. dritte Geschlecht? Schließlich ermöglicht § 22 Abs. 3 PStG seit dem 22.12.2018 den Geschlechtseintrag „divers“. Bis auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin existiert keine Rechtsprechung hierzu. Der Beitrag behandelt diese Frage und die sich aus dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) ergebenden Folgen für die Betriebsratswahl 2026.

  • 2025-11-14
  • ⚙259174
  • arbrb - arbeits-rechtsberater
  • ArbRB 2025, 350-354
  • Jens Tiedemann
Die Briefwahl bei Betriebsratswahlen

Betriebsratswahlen sind essentiell für die betriebliche Mitbestimmung. Das Bedürfnis für eine Briefwahl (sog. schriftliche Stimmabgabe i.S.v. § 25 Satz 1 Nr. 3 WO) nach § 24 WO bei einer Betriebsratswahl steigt in Zeiten verschiedenster Möglichkeiten des flexiblen Arbeitens einschließlich der Arbeit im Homeoffice an. Anhand aktueller Entscheidungen des BAG zeigt der Beitrag die engen Voraussetzungen auf, unter denen eine Briefwahl rechtlich zulässig ist.

AR - Der Aufsichtsrat | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-12-19
  • ⚙262957
  • ar - der aufsichtsrat
  • AR 2025, 252-255
  • Jens-Eric von Düsterlho; Marit Mohr; Henry Riedl
Nachhaltigkeitskompetenzen im Aufsichtsrat

Nachhaltigkeitskompetenzen sind in den Aufsichtsräten der DAX- und MDAX-Unternehmen gut vertreten. Bei den Kompetenznachweisen gibt es jedoch deutliches Verbesserungspotenzial – ein Umstand, welcher in Zukunft durch transparentere Berichterstattung behoben werden sollte.

  • 2025-12-19
  • ⚙262803
  • ar - der aufsichtsrat
  • AR 2025, 256-259
  • Peter Ruhwedel; Marieluise Schaper
Der Aufsichtsrat als High Performance Board

Trotz zahlreicher positiver Entwicklungen bleiben viele Aufsichtsräte in ihrer Wirkung hinter ihren Möglichkeiten zurück. Dieser Beitrag erläutert das High-Performance-Board-Rahmenkonzept, das Gremien systematisch in fünf zentralen Gestaltungsfeldern zu einem strategischen Partner des Vorstands weiterentwickelt: Rollenverständnis, Kompetenzarchitektur, Gremienkultur, Vorstandsinteraktion und strukturelle Rahmenbedingungen. Neben der konzeptionellen Darstellung werden praktische Umsetzungshinweise gegeben, die Aufsichtsratsvorsitzenden konkrete Handlungsoptionen für den Transformationsprozess aufzeigen.

  • 2025-12-19
  • ⚙262636
  • ar - der aufsichtsrat
  • AR 2025, 260-264
  • Nicole Brauckmann
Der Aufsichtsrat und der Erfolg von Transformation

Die aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen führen auch in vielen Aufsichtsräten zu einer Renaissance der primär von finanziellen Kennzahlen getriebenen Unternehmenssteuerung. Damit verbindet sich jedoch ein hohes Risiko, dass die für das Erreichen anspruchsvoller Ziele notwendigen Transformationen nicht ausreichend betrachtet und in ihrer Erfolgswahrscheinlichkeit hinterfragt werden. Welchen Beitrag können Aufsichtsräte im Rahmen ihres Mandats leisten, um die Erfolgswahrscheinlichkeit von Transformationen zu erhöhen und die Erreichung finanzieller und strategischer Ziele bestmöglich abzusichern – und wo liegen die Grenzen?

  • 2025-12-19
  • ⚙262631
  • ar - der aufsichtsrat
  • AR 2025, 268-269
  • Christoph Vilanek
Der Aufsichtsrat kennt das Geschäft nicht im Detail

Aufsichtsräte werden zunehmend zu strategischen Beratern. Heißt das auch, dass sie stärker Einfluss auf die operative Geschäftsführung nehmen sollten? Im Gespräch mit Prof. Dr. Roderich C. Thümmel erläutert Christoph Vilanek, warum er eine klare Trennung der Aufgaben von Vorstand und Aufsichtsrat für sinnvoll hält.

  • 2025-12-19
  • ⚙262606
  • ar - der aufsichtsrat
  • AR 2025, 272
Aktuelle Fachbeiträge

In der Rubrik „Aktuelle Fachbeiträge“ wertet die Kanzlei White & Case exklusiv für die Leser von „Der Aufsichtsrat“ themenrelevante Beiträge aus anderen Fachzeitschriften oder Festschriften aus.

  • 2025-11-14
  • ⚙259461
  • ar - der aufsichtsrat
  • AR 2025, 245-246
  • Marie-Christine Ostermann
Digitale Kompetenz und internationale Erfahrung in unsicheren Zeiten nutzen

In Zeiten geopolitischer Unsicherheiten, veränderter Geschäftsmodelle und hoher Bürokratiebelastung haben Beiräte und Aufsichtsräte gerade auch in Familienunternehmen eine wichtige Funktion. Im Gespräch mit Prof. Dr. Roderich C. Thümmel erläutert Marie-Christine Ostermann, welche Anforderungen an die Überwachungsgremien gestellt werden und welche Kompetenzen dabei besonders gefragt sind.

  • 2025-11-14
  • ⚙259411
  • ar - der aufsichtsrat
  • AR 2025, 228-232
  • Claus Buhleier; Patrick Velte
Wie strategiefähig ist der Aufsichtsrat?

Der Aufsichtsrat, seine Mitglieder, Funktion und Arbeitsweise stehen im Mittelpunkt der Beiträge in „Der Aufsichtsrat“. In Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte und der Leuphana Universität Lüneburg wurde im Herbst 2025 das vor 18 Jahren eingerichtete „Aufsichtsrats-Panel“ zum 25. Mal durchgeführt, um wiederum ein Meinungsbild zu aktuellen Themen zu erhalten. Dieser Bericht fasst die Ergebnisse der jüngst abgeschlossenen Befragung zusammen.

  • 2025-11-14
  • ⚙259381
  • ar - der aufsichtsrat
  • AR 2025, 233-236
  • Melanie Schunk
Sachverstand des Aufsichtsrats am Beispiel von IFRS 18

Nach Einschätzung des IASB stellt IFRS 18 die gravierendste Änderung in der Darstellung der finanziellen Leistung von Unternehmen in den letzten 20 Jahren dar. Die Umsetzung der regulatorischen Neuerungen sowie deren Implikationen auf das interne Kontrollsystem sind auch vom Aufsichtsrat zu beurteilen und setzen entsprechenden Sachverstand voraus.

  • 2025-11-14
  • ⚙259305
  • ar - der aufsichtsrat
  • AR 2025, 243-244
  • Klaus F. Jaenecke; Nicolas von Rosty
Haftungsrisiken werden von Aufsichts- und Beiräten noch häufig unterschätzt

Potenzielle Schadensersatzforderungen aus ihrer Tätigkeit in Kontrollgremien werden von Mitgliedern gerne verdrängt. Dabei dürften anstehende Urteile im Rahmen des Wirecard-Prozesses das Thema auf die Agenda setzen und voraussichtlich für Gesetzesverschärfungen sorgen. Eine aktuelle Umfrage zeigt, wie Aufsichts- und Beiräte mittelständischer Unternehmen ihre Haftungsrisiken bewerten.

  • 2025-11-14
  • ⚙259283
  • ar - der aufsichtsrat
  • AR 2025, 237-239
  • Thomas Kombrecht; Burkhard Schwenker
Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand

Krisen prägen heute die unternehmerische Realität – von geopolitischen Spannungen über fragile Lieferketten bis zu technologischen Umbrüchen. Der Aufsichtsrat muss Distanz wahren – aber zugleich Orientierung geben, Impulse setzen und dafür gemeinsam mit dem Vorstand ein Betriebssystem für faktenbasierte Entscheidungen etablieren.

  • 2025-11-14
  • ⚙259249
  • ar - der aufsichtsrat
  • AR 2025, 248
Aktuelle Fachbeiträge

In der Rubrik „Aktuelle Fachbeiträge“ wertet die Kanzlei White & Case exklusiv für die Leser von „Der Aufsichtsrat“ themenrelevante Beiträge aus anderen Fachzeitschriften oder Festschriften aus.

  • 2025-11-14
  • ⚙259151
  • ar - der aufsichtsrat
  • AR 2025, 240-242
  • Meinrad Dreher
Prüfungsausschüsse in Unternehmen von öffentlichem Interesse

Für bestimmte Unternehmen, nämlich Unternehmen von öffentlichem Interesse, enthalten europäische und deutsche Rechtsakte Sonderregeln. Sie betreffen insbesondere Prüfungsausschüsse solcher Unternehmen. Dabei geht es um die Bestellung, Besetzung und Aufgaben der Ausschüsse.

AStG eKommentar | 2025 Stollfuß Verlag – Zweigniederlassung Lefebvre Sarrut GmbH

  • 2025-12-05
  • ⚙261309
  • astg ekommentar
  • AStG eKommentar
AStG eKommentar

Happel und Jung kommentieren die Anwendungsvorschrift des § 21 AStG i.d.F. des JStG 2024.

AStW - Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-12-12
  • ⚙262000
  • astw - aktuelles aus dem steuer- und wirtschaftsrecht
  • AStW 2026, 1-2
  • IWW Institut
§ 69 FGO: Finanzamt legt keine Akten vor: Steuerpflichtiger mit AdV-Antrag vor dem FG erfolgreich

„Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte!“ Diese Redewendung wird auf den römischen Dichter Terenz (+ 159 v. Chr.) zurückgeführt und ist heute wie damals aktuell. Ein Beispiel gefällig? Das FG Münster hatte im September 2025 über einen AdV-Antrag zu entscheiden. Der Steuerpflichtige war an einer GmbH beteiligt. Bei der GmbH wurden Außenprüfungen durchgeführt. Auf Grundlage der Prüfungsfeststellungen erließ das Finanzamt gegenüber dem Steuerpflichtigen geänderte Einkommensteuerbescheide, in denen es verdeckte Gewinnausschüttungen aus der GmbH als Kapitalerträge erfasste. Hiergegen legte der Steuerpflichtige beim Finanzamt Einsprüche ein und beantragte erfolglos die Aussetzung der Vollziehung. Doch das Gericht hat dem AdV-Antrag entsprochen. Denn das Finanzamt hat die steuerbegründenden Voraussetzungen für den Ansatz der verdeckten Gewinnausschüttungen im Rahmen der es treffenden objektiven Feststellungslast nicht hinreichend schlüssig dargelegt. Dem Gericht wurden durch den Antragsgegner so gut wie keine Unterlagen, Akten oder präsente Beweismittel zu der streitigen Frage der Hinzuschätzungen und der damit begründeten verdeckten Gewinnausschüttung vorgelegt. Es sah sich daher nicht in der Lage, deren Rechtmäßigkeit dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen. Das FG hat zudem auf eine Sicherheitsleistung verzichtet. Abschließend weist das Gericht ein wenig süffisant darauf hin, das Finanzamt habe es selbst in der Hand, durch eine zeitnahe Entscheidung über den Einspruch die Voraussetzungen für die weitere Vollziehung der angefochtenen Bescheide zu schaffen und einer Steuergefährdung durch weiteren Zeitablauf entgegenzuwirken.

  • 2025-11-21
  • ⚙259962
  • astw - aktuelles aus dem steuer- und wirtschaftsrecht
  • AStW 2025, 863-865
  • IWW Institut
Verfahrensrecht/Anwendung von BMF-Schreiben: Nachdenkliches zum kassierenden BMF-Schreiben vom 14.3.2025 sowie den gleichlautenden Ländererlassen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in seinem Schreiben vom 14. März 2025 eine aktualisierte Bestandsaufnahme der weiterhin gültigen älteren BMF-Schreiben vorgenommen. Diese jährliche Überprüfung umfasst den Zeitraum bis zum 13. März 2025 und beinhaltet eine Positivliste, die angibt, welche BMF-Schreiben unverändert gültig bleiben. Verwaltungsanweisungen, die nicht in dieser Liste enthalten sind, sollen für Steuertatbestände, die nach dem 31. Dezember 2023 verwirklicht werden, nicht mehr angewendet werden. Die Bereinigung der Weisungslage wird als primäres Ziel des neuen Schreibens angegeben, ohne jedoch die konkret aufgehobenen Schreiben zu benennen. Dies führt zu Spekulationen, dass das Verfahren eher der internen Verwaltungsvereinfachung als der Klarheit für Bürger und Steuerberater dient.

AW-Prax - Außenwirtschaftliche Praxis | Reguvis Fachmedien GmbH, Köln

  • 2025-12-05
  • ⚙261547
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 512
  • Redaktion
Russland-Sanktionen: Hauptverfahren zur Vermögensabschöpfung eröffnet

Wie die AW-Prax (Nachrichtenteil Heft 3/2024, S. N 57) berichtete, hatte die Bundesanwaltschaft bereits im Juli 2023 beantragt, das Kontoguthaben eines russischen Finanzinstitutes von mehr als 720 Mio. €, wegen eines versuchten Embargoverstoßes einzuziehen.

  • 2025-12-05
  • ⚙261520
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 499
  • Kai Henning Felderhoff
Warenverkehr mit der Ukraine

In der Ausgabe des EU-Amtsblatts wurde der Beschluss Nr. 3/2025 des Assoziationsausschusses EU–Ukraine in der Zusammensetzung Handel über die Senkung und Beseitigung von Zöllen im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine veröffentlicht.

  • 2025-12-05
  • ⚙261498
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 513
  • Kai Henning Felderhoff
ATLAS: Pan-Euro-Med

Am 26.9.2025 wurde die ATLAS-Info 840/25 zum Warenverkehr mit den Teilnehmerländern am Regionalen Übereinkommen über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln und zur Aufhebung des Workarounds zur Unterlagencodierung U163 veröffentlicht.

  • 2025-12-05
  • ⚙261492
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 508
  • Kai Henning Felderhoff
ATLAS: Echtbetrieb ATLAS-Release 10.2

Am 10.10.2025 wurde die ATLAS-Info 851/25 zum Echtbetrieb ATLAS-Release 10.2 veröffentlicht.

  • 2025-12-05
  • ⚙261489
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 512
  • Redaktion
Sanktionen gegenüber Niger verlängert

Durch die VO (EU) 2023/2406 und den Beschluss (GASP) 2023/2287 hatte die EU angesichts der Lage in Niger restriktive Maßnahmen angeordnet. Finanzsanktionen sollen u.a. gegenüber Personen, Organisationen und Einrichtungen verfügt werden können, die

  • 2025-12-05
  • ⚙261468
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 507
  • Redaktion
Gesetzesentwurf zur Umsetzung des EU-Sanktionenstrafrechts eingebracht

Wie die AW-Prax (Nachrichtenteil Heft 11/2025, S. N 472) berichtete, plante die Bundesregierung, einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der „Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.4.2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union“ (im Folgenden: Ril (EU) 2024/1226) einzubringen. Dieser Plan wurde nunmehr umgesetzt. Der entsprechende Gesetzesentwurf der Bundesregierung wurde zunächst dem Bundesrat zugeleitet. Sobald dieser Stellung bezogen hat, wird sich der Deutsche Bundestag mit dem Gesetzesvorhaben befassen.

  • 2025-12-05
  • ⚙261466
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 512
  • Redaktion
Russland-Sanktionen überarbeitet und verlängert

In Anhang I der VO (EU) 2024/2642 und des Beschlusses (GASP) 2024/2643 sind Personen, Organisationen und Einrichtungen gelistet, die zum Nachteil der EU

  • 2025-12-05
  • ⚙261444
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 507-508
  • Kai Henning Felderhoff
Zentrale Zollabwicklung: Aktuelle Entwicklungen

Am 7.10.2025 wurde die ATLAS-Info 845/25 zur Zentralen Zollabwicklung Ausfuhr veröffentlicht. Der beteiligte bzw. bewilligende Mitgliedstaat Luxemburg erfüllt ab dem 13.10.2025 die Voraussetzungen für die Abwicklung des Verfahrens der Zentralen Zollabwicklung und kann somit am elektronischen Nachrichtenaustausch zwischen der Ausfuhr- und der Gestellungszollstelle teilnehmen.

  • 2025-12-05
  • ⚙261415
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 508
  • Kai Henning Felderhoff
ATLAS: Umstellung auf AES-P1

Am 9.10.2025 wurde die ATLAS-Info 849/25 zum Ende der EU-weiten Übergangsphase zur Umstellung auf AES-P1 veröffentlicht.

  • 2025-12-05
  • ⚙261399
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 509
  • Kai Henning Felderhoff
ATLAS: Umsetzung des Art. 329 Abs. 7a UZK-DVO zum 15.12.2025

Am 15.10.2025 wurde die ATLAS-Info 853/25 zur Umsetzung des Art. 329 Abs. 7a UZK-DVO zum 15.12.2025 und zur Ausfuhr von Nicht-Unionswaren und verbrauchsteuerpflichtigen Waren mit vorgezogener Ausgangsabfertigung veröffentlicht.

  • 2025-12-05
  • ⚙261394
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 500
  • Kai Henning Felderhoff
Antidumping: Schrauben ohne Kopf

Die Kommission hat am 23.10.2025 die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2153 veröffentlicht, mit der Antidumpingmaßnahmen gegenüber Einfuhren von Schrauben ohne Kopf mit Ursprung in der Volksrepublik China in die EU verhängt wurden. Die Generaldirektion Handel berichtete hierüber mit einer Meldung vom gleichen Tage.

  • 2025-12-05
  • ⚙261388
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 504
  • Kai Henning Felderhoff
Beitritt Vietnams zur alternativen Schiedsvereinbarung der WTO

Die EU begrüßt die Entscheidung Vietnams, dem Multi-party Interim Appeal Arbitration Arrangement (MPIA) für WTO-Mitglieder beizutreten und veröffentlichte hierzu eine Meldung vom 16.10.2025. Das MPIA umfasst nun 58 Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) und 59,5 % des Welthandels.

  • 2025-12-05
  • ⚙261377
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 513
  • Kai Henning Felderhoff
APS: Fischereierzeugnisse aus dem Senegal

In der Ausgabe des EU-Amtsblatts vom 2.10.2025 wurde der Hinweis der Kommission für Einführer betreffend Einfuhren von Fischereierzeugnissen aus dem Senegal in die EU veröffentlicht. Die deutsche Zollverwaltung reagierte hierauf mit einer Meldung vom 8.10.2025.

  • 2025-12-05
  • ⚙261367
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 509
  • Redaktion
Sanktionen gegenüber Guinea verlängert

Im Hinblick auf die Lage in Guinea hatte die EU durch die VO (EU) 2009/1284 und den Beschluss (GASP) 2010/638/GASP restriktive Maßnahmen angeordnet. Diese hat sie jetzt um ein weiteres Jahr verlängert. Sie gelten nunmehr bis zum 27.10.2026.

  • 2025-12-05
  • ⚙261350
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 500
  • Kai Henning Felderhoff
Antidumping: Stahlgleitstücke

Die Kommission hat am 20.10.2025 mittels der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2081 Antidumpingmaßnahmen gegenüber Einfuhren von Stahlgurten mit Ursprung in der Volksrepublik China in die EU verhängt, worüber die Generaldirektion Handel mit einer Meldung vom 20.10.2025 berichtete.

  • 2025-12-05
  • ⚙261345
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 493-494
  • Redaktion
Sanktionen gegenüber Weißrussland (Belarus) ergänzt

Zeitgleich mit dem 19. Paket der Sanktionen gegenüber der Russischen Föderation hat die EU auch ihre restriktiven Maßnahmen gegenüber Weißrussland (Belarus) geändert. Allerdings haben diese bei weitem nicht die Ausmaße der Russland-Sanktionen.

  • 2025-12-05
  • ⚙261321
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 497-498
  • Dr. Lothar Harings
Vorschlag der EU-Kommission für Vereinfachung der EUDR liegt vor

Die EU-Kommission hat das bereits angekündigte Vereinfachungspaket für die Verordnung über entwaldungsfreie Erzeugnisse (nachfolgend „EUDR“) am 21.10.2025 nun formell in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

  • 2025-12-05
  • ⚙261313
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 507
  • Redaktion
Sanktionen zur Terrorbekämpfung verlängert

In der VO (EU) 2016/1686 und im Beschluss (GASP) 2016/1683 sind Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgeführt, die mit ISIL (Da’esh), Al-Qaida und mit ihnen verbündeten Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen zusammenhängen. Gegenüber den Gelisteten gelten u.a. Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen.

  • 2025-12-05
  • ⚙261307
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 496-497
  • Redaktion
Israel: Ex- und Importe von Rüstungsgütern

Die Bundesregierung hat im Zeitraum vom 26.6. bis 8.8.2025 nach den ihr vorliegenden vorläufigen Zahlen Genehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern in einem Gesamtwert von ca. 0,5 Mio. € erteilt. Für die Zeit vom 9.8. bis 22.9.2025 betrug der Gesamtwert ca. 2,5 Mio. €. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Diese hatte insgesamt 21 Fragen zum Thema „Waffenlieferungen an Israel“ gestellt.

  • 2025-12-05
  • ⚙261304
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 503
  • Kai Henning Felderhoff
Plattform zur Transparenz in Mineralienlieferketten

Am 2.10.2025 veröffentlichte die Generaldirektion Handel eine Meldung zu einer neuen Plattform zur Verbesserung der Transparenz in Mineralienlieferketten.

  • 2025-12-05
  • ⚙261302
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 491-493
  • Redaktion
Russland-Sanktionen: 19. Paket in Kraft getreten

Bereits unter dem 19.9.2025 hatte die EU angekündigt, ein 19. Paket der Russland-Sanktionen in Kraft zu setzen. Die AW-Prax (Nachrichtenteil Heft 11/2025, S. N 463) hatte darüber berichtet. In Kraft gesetzt wurden die neuen restriktiven Maßnahmen gegenüber der Russischen Föderation aber erst zum 24.10.2025. Der Grund hierfür war wohl, dass man zunächst ein mögliches Gipfeltreffen zwischen den Präsidenten Trump und Putin abwarten wollte. Erst als dieses auf absehbare Zeit gescheitert war und die USA am 23.10.2025 weitere eigene Sanktionen gegenüber Russland verfügt haben, war der Weg für das neue EU-Paket frei.

  • 2025-12-05
  • ⚙261298
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 509-510
  • Kai Henning Felderhoff
Warenverkehr mit Marokko

Die Europäische Union veröffentlichte am 3.10.2025 im EU-Amtsblatt das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits, worüber die deutsche Zollverwaltung mit einer Fachmeldung vom 10.10.2025 berichtete.

  • 2025-12-05
  • ⚙261292
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 498
  • Kai Henning Felderhoff
Einrichtung der neuen EU-Zollbehörde

Die Europäische Kommission hat am 20.10.2025 eine Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen veröffentlicht, in der die Mitgliedstaaten ihr Interesse an der Einrichtung der künftigen EU-Zollbehörde (EUCA) bekunden können.

  • 2025-12-05
  • ⚙261285
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 510-511
  • Kai Henning Felderhoff
EU–Mercosur: Schutzmaßnahmen

Die Kommission hat am 8.10.2025 eine Verordnung zur Stärkung des Schutzes von Landwirten in der EU im Rahmen des Partnerschaftsabkommens zwischen der EU und dem Mercosur (EMPA) vorgeschlagen, worüber die Generaldirektion Handel mit einer Meldung vom gleichen Tag berichtete.

  • 2025-12-05
  • ⚙261278
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 497
  • Kai Henning Felderhoff
Konsultation zum EU Customs Data Hub

Die Europäische Kommission bittet Marktteilnehmer um Beiträge, um die Bereitschaft für die Bereitstellung eines groß angelegten, sicheren und Multi-Cloud-fähigen Turnkey-Systems zu bewerten, das den EU Customs Data Hub unterstützen soll, worüber die Generaldirektion für Steuern und Zölle (TAXUD) mit einer Meldung vom 30.9.2025 berichtete.

  • 2025-12-05
  • ⚙261270
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 504-505
  • Kai Henning Felderhoff
Verordnung über Konfliktmineralien: System zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette

Am 16.10.2025 hat die Europäische Kommission einen Durchführungsbeschluss verabschiedet, mit dem erstmals ein System zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette gemäß der Verordnung über Konfliktmineralien anerkannt wurde, worüber die Generaldirektion Handel mit einer Meldung vom 17.10.2025 berichtete.

  • 2025-12-05
  • ⚙261269
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 507
  • Kai Henning Felderhoff
ATLAS: Überweisungen

Am 1.10.2025 wurde die ATLAS-Info 842/25 zur Angabe des Kontoinhabers bei Überweisungen „Hauptzollamt …“ veröffentlicht.

  • 2025-12-05
  • ⚙261267
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 503-504
  • Kai Henning Felderhoff
EU beschlagnahmt 2024 112 Mio. gefälschte Artikel im Wert von 3,8 Mrd. €

Im Jahr 2024 haben die EU-Behörden im Binnenmarkt und an den EU-Grenzen 112 Mio. gefälschte Waren mit einem geschätzten Verkaufswert von 3,8 Mrd. € beschlagnahmt, worüber die Generaldirektion für Steuern und Zölle (TAXUD) mit einer Meldung vom 1.10.2025 berichtete.

  • 2025-12-05
  • ⚙261255
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 518
  • Lothar Gellert
Schweiz

Folgende Neuveröffentlichungen im Internet sind vom BAZG herausgegeben worden und können auf der Homepage des BAZG eingesehen werden:

  • 2025-12-05
  • ⚙261228
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 503
  • Kai Henning Felderhoff
Steuerbefreiungen für Ethylalkohol

Am 6.10.2025 wurde ein zusammenfassender Bericht zu Steuerbefreiungen für Ethylalkohol veröffentlicht.

  • 2025-12-05
  • ⚙261217
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 506
  • Redaktion
Sanktionen zur Republik Moldau verlängert

Gegen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die für die Untergrabung oder Bedrohung der Souveränität und Unabhängigkeit der Republik Moldau oder der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der Stabilität oder der Sicherheit in der Republik Moldau verantwortlich sind oder diese unterstützen, bestehen Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen. Diese sind in der VO (EU) 2023/888 und im Beschlusses 2010/573/GASP geregelt. Es sind vor allem Personen aus der Führung der russisch beeinflussten Region Transnistrien, die diesen restriktiven Maßnahmen unterliegen.

  • 2025-12-05
  • ⚙261216
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 498-499
  • Kai Henning Felderhoff
Pazifik-Abkommen: Beitritt von Vanuatu

In der Ausgabe des EU-Amtsblatts wurde der Beschluss (EU) 2025/2141 über den Beitritt Vanuatus zum Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Pazifik-Staaten veröffentlicht.

  • 2025-12-05
  • ⚙261212
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 509
  • Redaktion
Sanktionen zu chemischen Waffen verlängert

Durch die VO (EU) 2018/1542 und den Beschluss (GASP) 2018/1544 wurden restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen verfügt. Diese hat die EU um ein weiteres Jahr verlängert. Sie gelten nunmehr bis zum 16.10.2026.

  • 2025-12-05
  • ⚙261182
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 495-496
  • Hans J. Kampf
Die neue AVV 2024

Nach etlichen Jahren der Gültigkeit der AVV 1013/2006 wird das Recht der Abfallverbringung aufgrund der bisherigen Erfahrungen und Erfordernisse durch die Verordnung (EU) 2024/1157 v. 11.4.2024 – AVV 2024 (Abl. L v. 30.4.2024) geändert. Die bereits im Mai 2024 in Kraft getretene AVV 2024 gilt grds. ab dem 21.5.2026 (dazu Art. 86, 85 AVV 2024).

  • 2025-12-05
  • ⚙261181
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 506
  • Redaktion
Russland-Sanktionen: Rückgewähr von An- und Vorauszahlungen zulässig?

Ist die Rückgewähr von An- oder Vorauszahlungen zulässig ist, wenn die Lieferung von Gütern im Hinblick auf die Russland-Sanktionen verweigert wird? Über diese Frage wird vor dem Landgericht (LG) Mainz gestritten.

  • 2025-12-05
  • ⚙261161
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 502-503
  • Kai Henning Felderhoff
Onlineverpflichtung für Entlastungsanträge für Energie- und Stromsteuer

Am 1.10.2025 wurde eine Zoll-Fachmeldung zur Erinnerung an die Onlineverpflichtung für Entlastungsanträge für Energie- und Stromsteuer und dem Erfordernis von ELSTER-Zertifikaten veröffentlicht.

  • 2025-12-05
  • ⚙261145
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 494-495
  • Redaktion
Ursprüngliche Iran-Sanktionen wieder in Kraft gesetzt

Im Zusammenhang mit dem Joint Common Plan of Actions (JCPoA) aus dem Jahr 2015 hatte die EU einen Teil ihrer Sanktionen gegenüber dem Iran ausgesetzt. Nachdem sich der Iran bereits seit geraumer nicht mehr an die vertraglichen Vereinbarungen gehalten hat, erfolgte nunmehr ein sog. Snapback. Die EU hat einen Teil der ursprünglichen Sanktionen gegenüber dem Iran wieder in Kraft gesetzt. Diese beziehen sich vor allem auf Nuklear- und Raketentechnik.

  • 2025-12-05
  • ⚙261143
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 508
  • Kai Henning Felderhoff
ATLAS: Beitritte der Republik Moldau sowie Montenegros zum Versandübereinkommen

Am 24.10.2025 wurde die ATLAS-Info 861/25 zu den Beitritten der Republik Moldau sowie Montenegros zum Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren veröffentlicht. Zuvor war schon eine Fachmeldung vom 20.10.2025 veröffentlicht worden.

  • 2025-12-05
  • ⚙261106
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 501-502
  • Kai Henning Felderhoff
Schutz der EU-Stahlindustrie vor unlauteren Auswirkungen globaler Überkapazitäten

Die Kommission hat am 7.10.2025 einen Vorschlag zum Schutz des Stahlsektors der EU vor unlauteren Auswirkungen globaler Überkapazitäten vorgelegt.

  • 2025-12-05
  • ⚙261105
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 502
  • Kai Henning Felderhoff
CBAM: Aktuelle Entwicklungen

Am 20.10.2025 wurde eine Zoll-Fachmeldung zum Zulassungsverfahren nach der CBAM-Verordnung veröffentlicht.

  • 2025-12-05
  • ⚙261097
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 513
  • Redaktion
Terrorismusliste geändert

Die EU hat die VO (EU) 881/2002 zum 350. Mal geändert. Im Anhang I zu dieser Verordnung sind Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgeführt, die mit den ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen. Gegen die Gelisteten sind u.a. Finanzsanktionen verfügt.

  • 2025-12-05
  • ⚙261096
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 505-506
  • Kai Henning Felderhoff
Handelsbeziehungen EU–Usbekistan

Am 24.10.2025 veröffentlichte die Generaldirektion Handel eine Meldung zum Abschluss der bilateralen Verhandlungen über den Marktzugang für Dienstleistungen und Waren. Am gleichen Tag veröffentlichte die Generaldirektion Handel eine Meldung zum erweiterten Partnerschafts- und Kooperationsabkommen.

  • 2025-12-05
  • ⚙261089
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 509
  • Kai Henning Felderhoff
ATLAS: Schnittstelle zwischen ATLAS-Versand und ATLAS-Ausfuhr

Am 16.10.2025 wurde die ATLAS-Info 855/25 zur Inbetriebnahme der neuen Funktionalitäten innerhalb der Schnittstelle zwischen ATLAS-Versand und ATLAS-Ausfuhr veröffentlicht.

  • 2025-12-05
  • ⚙261072
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 500-501
  • Kai Henning Felderhoff
EU–Kolumbien: WTO-Streit um Tiefkühlpommes frites

Am 23.10.2025 veröffentlichte die Generaldirektion Handel eine Meldung zum erfolgreichen Verlauf der Klage gegen Kolumbien im WTO-Streit um Tiefkühlpommes frites.

  • 2025-12-05
  • ⚙261066
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 511
  • Redaktion
Nicaragua-Sanktionen überarbeitet und verlängert

In Anhang I der VO (EU) 2019/1716 und im Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/1720 sind Personen, Organisationen und Einrichtungen im Zusammenhang mit Nicaragua aufgeführt, denen gegenüber Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen gelten. Zu einer gelisteten Person hat die EU die Begründung aktualisiert. Zudem wurden die Sanktionen gegenüber dem Land bis zum 15.10.2026 verlängert.

  • 2025-12-05
  • ⚙261059
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 499-500
  • Kai Henning Felderhoff
Antidumping: Flachgewalzte Warmstahlprodukte

Die Kommission hat am 26.9.2025 mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1919 Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter flachgewalzter Warmprodukte aus Eisen, nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl mit Ursprung in Ägypten, Japan und Vietnam in die EU eingeführt.

  • 2025-11-07
  • ⚙258652
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 475-476
  • Kai Henning Felderhoff
Versandverfahren: Republik Moldau/Montenegro

Am 24.9.2025 wurde der Beschluss (EU) 2025/1948 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-CTC und in dem mit dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-CTC in Bezug auf die Annahme von Beschlüssen über die Einladung an die Republik Moldau und Montenegro, diesen Übereinkommen beizutreten, und in Bezug auf den Erlass von Beschlüssen zur Änderung des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren infolge des Beitritts der Republik Moldau und Montenegros zu diesem Übereinkommen zu vertretenden Standpunkt veröffentlicht.

  • 2025-11-07
  • ⚙258618
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 475
  • Kai Henning Felderhoff
ICS2 Release 3

Am 29.8.2025 veröffentlichte die Generaldirektion für Steuern und Zölle (TAXUD) eine Meldung zum Abschluss der Umstellung auf ICS2 Release 3, mit begrenzten vorübergehenden Ausnahmeregelungen in einigen Mitgliedstaaten.

  • 2025-11-07
  • ⚙258605
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 481-485
  • Lothar Gellert
EU-Recht

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/261 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in der Volksrepublik China

  • 2025-11-07
  • ⚙258585
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 463-465
  • Redaktion
Nationaler Sicherheitsrat gegründet

„Wir entwickeln den Bundessicherheitsrat, im Rahmen des Ressortprinzips, zu einem Nationalen Sicherheitsrat im Bundeskanzleramt weiter“ – so heißt es im Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ vom 5.5.2025 (siehe dort Zeile 3990 f.). Die Bundesregierung hat Wort gehalten: In der Kabinettssitzung vom 27.8.2025 hat sie den Nationalen Sicherheitsrat (NSR) geschaffen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258582
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 478-480
  • Hasso Rieck
Informationsquellen zu Zoll- und Handelsfragen

Die Zollbestimmungen für den internationalen Handel entwickeln sich derzeit besonders dynamisch. Beinahe täglich gibt es neue Meldungen dazu. Häufig kommt es zu kurzfristigen Änderungen. Gerade in einer solchen Zeit besteht ein besonders hoher Bedarf an entsprechenden Informationen. Zudem gibt es immer wieder Recherchebedarf zu Fragen des internationalen Handels. Hinweise auf dafür hilfreiche Webseiten finden sich eher verstreut als in Form einer Zusammenstellung. Dem hilft die folgende Auflistung einer Reihe von einschlägigen Website-Adressen ab. Diese sind zugleich mit kurzen Erläuterungen und einigen weiterführenden Literaturhinweisen versehen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258581
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 477-478
  • Kai Henning Felderhoff
Antidumping: Glyoxylsäure

In der Ausgabe des EU-Amtsblatts vom 23.9.2025 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1901 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Glyoxylsäure mit Ursprung in der Volksrepublik China veröffentlicht, worauf die Generaldirektion Handel mit einer Meldung vom gleichen Tag reagierte.

  • 2025-11-07
  • ⚙258580
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 469
  • Kai Henning Felderhoff
Aussetzung von APS-Zollpräferenzen für die Jahre 2026–2028

In der Ausgabe des EU-Amtsblatts vom 25.9.2025 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1909 zur Festlegung der Regeln für die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Aussetzung bestimmter Zollpräferenzen, die bestimmten APS-begünstigten Ländern gewährt wurden, für die Jahre 2026–2028 veröffentlicht.

  • 2025-11-07
  • ⚙258555
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 470
  • Redaktion
Sanktionen gegenüber Guinea-Bissau überarbeitet

In Anhang I der VO (EU) 377/2012 und in Anhang III des Beschlusses 2012/285/GASP sind Personen, Organisationen und Einrichtungen im Zusammenhang mit Guinea-Bissau aufgeführt, denen gegenüber Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen gelten. Aus diesen Listen hat die EU nunmehr sechs Personen gestrichen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258554
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 474-475
  • Kai Henning Felderhoff
Zollkontrollen und Zusammenarbeit bei der Produktkonformität

Am 28.8.2025 veröffentlichte die Generaldirektion für Steuern und Zölle (TAXUD) eine Meldung zu stärkeren Zollkontrollen und zur Zusammenarbeit bei der Produktkonformität.

  • 2025-11-07
  • ⚙258552
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 470
  • Redaktion
Syrien-Sanktionen überarbeitet

In Anhang II der VO (EU) 36/2012 und im Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP sind Personen, Organisationen und Einrichtungen im Zusammenhang mit Syrien aufgeführt, denen gegenüber u.a. Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen verfügt sind. Aus diesen Listen hat die EU nunmehr eine Person gestrichen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258551
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 473
  • Redaktion
Sanktionen im Hinblick auf schwere Menschenrechtsverletzungen erweitert

Im Anhang I der VO (EU) 2020/1998 und im Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 sind Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgeführt, die schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben. Ihnen gegenüber gelten Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258548
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 472-473
  • Redaktion
Entwurf zum Sanktionenstrafrecht wird neu eingebracht

In der 20. Legislaturperiode konnte sie wegen der Neuwahl des Deutschen Bundestages nicht mehr umgesetzt werden: die „Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.4.2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union“ (im Folgenden: Ril (EU) 2024/1226).

  • 2025-11-07
  • ⚙258543
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 470-471
  • Redaktion
Rüstungsexporte nach Israel: Eilantrag vom VGH Kassel abgewiesen

Die AW-Prax hatte bereits über mehrere von Palästinensern angestrengte Gerichtsverfahren berichtet (Heft 10/2024, Nachrichtenteil, S. N 215; Heft 11/2024, Nachrichtenteil, S. N 236; Heft 12/2024, Nachrichtenteil, S. N 254; Heft 2/2025, Nachrichtenteil S. N 29). Diese hatten Eilanträge gestellt, um der Bundesregierung bzw. dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Rüstungsexporte nach Israel zu untersagen bzw. einschlägige Auskünfte zu erlangen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258542
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 466
  • Redaktion
Vorabversion der EU-dual-use-Verordnung veröffentlicht

Wie in jedem Jahr hat die EU zunächst eine Vorabversion der aktualisierten VO (EU) 2021/821 („EU-dual-use-VO – DUV“) veröffentlicht. Die endgültige Fassung wird aller Voraussicht nach im November im EU-Amtsblatt veröffentlicht und damit in Kraft gesetzt werden.

  • 2025-11-07
  • ⚙258539
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 463
  • Redaktion
Russland-Sanktionen: 19. Paket angekündigt

Unter dem 19.9.2025 hat die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, angekündigt, dass ein 19. Sanktionspaket gegenüber der Russischen Föderation verfügt werden wird. Präsident Putin – so von der Leyen im Rahmen einer persönlichen Erklärung – höre nicht auf, den Krieg mit der Ukraine zu eskalieren. Der Druck auf Russland müsse daher weiter erhöht werden. Besonders kritisierte von der Leyen die Verletzung des Luftraums der EU-Staaten Polen und Rumänien durch russische Schahed-Drohnen. So handele niemand, der Frieden will.

  • 2025-11-07
  • ⚙258517
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 477
  • Kai Henning Felderhoff
ATLAS-Versand: Codelisten

Am 22.9.2025 wurde die ATLAS-Info 838/25 zur Verschiebung von Dokumenten-Codierungen veröffentlicht.

  • 2025-11-07
  • ⚙258500
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 471-472
  • Redaktion
Terrorismusliste geändert

Zum 349. Mal hat die EU die VO (EG) 881/2002 geändert. Dort sind Personen und Organisationen aufgeführt, die mit den ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen. Den Gelisteten gegenüber gelten vor allem Finanzsanktionen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258475
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 470
  • Red.
Sudan-Sanktionen verlängert

Die EU hat ihre Sanktionen gegenüber dem Sudan um ein Jahr verlängert. Diese gelten nunmehr bis zum 10.10.2026.

  • 2025-11-07
  • ⚙258452
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 478
  • Kai Henning Felderhoff
CBAM: Emissionsmethodik

Am 29.8.2025 veröffentlichte die Generaldirektion für Steuern und Zölle (TAXUD) eine Meldung zur Aufforderung zur Einreichung von Beweismitteln zu Emissionsmethodik, Anpassung der kostenlosen Zuteilung und in Drittländern gezahlten Kohlenstoffpreisen im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM).

  • 2025-11-07
  • ⚙258451
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 465
  • Redaktion
Rüstungsexportbericht 2024

Kurz nachdem das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Rüstungsexportzahlen für das 1. Halbjahr vorgelegt hatte, liegt nunmehr der Bericht für das komplette Jahr 2024 vor.

  • 2025-11-07
  • ⚙258441
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 485
  • Lothar Gellert
Schweiz

Folgende Neuveröffentlichungen im Internet sind vom BAZG herausgegeben worden und können auf der Homepage des BAZG eingesehen werden:

  • 2025-11-07
  • ⚙258432
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 472
  • Redaktion
Klage gegen Listung der russischen Positive Group erfolglos

Immer wieder versuchen Personen, Organisation und Einrichtungen, die von der EU gelistet und hierdurch u.a. mit Finanzsanktionen belegt werden, gegen diese Maßnahme zu klagen. In einigen Fällen haben das Europäische Gericht (EuG) und der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Anträgen der Betroffenen stattgegeben. Wohl überwiegend blieben die Klagen aber ohne Erfolg. So auch im vorliegenden Fall.

  • 2025-11-07
  • ⚙258414
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 467-468
  • Kai Henning Felderhoff
PEM: Marokko

Am 24.9.2025 wurde der Beschluss (EU) 2025/1947 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits eingesetzten Assoziationsrat hinsichtlich eines Beschlusses zur Änderung des Protokolls Nr. 4 zu dem genannten Abkommen über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertreten ist, veröffentlicht.

  • 2025-11-07
  • ⚙258413
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 477
  • Kai Henning Felderhoff
PEM: Aktualisierte Matrix aus dem September 2025

Die Europäische Union veröffentlichte am 17.9.2025 im EU-Amtsblatt die Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens (PEM-Matrix), worauf die deutsche Zollverwaltung mit einer Fachmeldung vom 18.9.2025 reagierte.

  • 2025-11-07
  • ⚙258408
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 472
  • Redaktion
Auch Polen verlässt das Ottawa-Abkommen (Antipersonenminen)

Wie die AW-Prax (Nachrichtenteil Heft 10/2025, S. N 244) berichtete, sind die drei baltischen Staaten und Finnland vom Ottawa-Abkommen zurückgetreten. Dieses befasst sich mit dem Verbot von Antipersonenminen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258406
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 471
  • Redaktion
Russland-Sanktionen aktualisiert

Im Anhang I der VO (EU) 269/2014 und im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP sind Personen, Organisationen und Einrichtungen in Bezug auf Russland aufgeführt, denen gegenüber Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen gelten.

  • 2025-11-07
  • ⚙258405
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 468-469
  • Kai Henning Felderhoff
FHA EU–Moldau: Senkung und Beseitigung von Zöllen

In der Ausgabe des EU-Amtsblatts vom 24.9.2025 wurde der Beschluss Nr. 1/2025 des Assoziationsausschusses EU-Republik Moldau in der Zusammensetzung Handel über die Senkung und Beseitigung von Zöllen nach Art. 147 Abs. 4 des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Republik Moldau veröffentlicht.

  • 2025-11-07
  • ⚙258401
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 473-474
  • Kai Henning Felderhoff
EU schlägt Zollsenkungen zur Umsetzung des EU–US-Abkommens vor

Die Europäische Kommission legte am 28.8.2025 zwei Vorschläge vor, die den Weg für die Umsetzung der gemeinsamen Erklärung der EU und der USA vom 21.8.2025 ebnen. Diese Vorschläge sind die ersten Schritte zur Umsetzung dieser Erklärung und gewährleisten eine rückwirkende Zollbefreiung durch die USA für den wichtigen Automobilsektor der EU ab dem 1.8.2025.

  • 2025-11-07
  • ⚙258400
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 476-477
  • Kai Henning Felderhoff
ATLAS: Wartungsfenster am 20.9.2025

Am 15.9.2025 wurde die ATLAS-Info 835/25 zu fachlichen Änderungen nach dem Wartungsfenster am 20.9.2025 veröffentlicht.

  • 2025-11-07
  • ⚙258391
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 463
  • Redaktion
EU-Kommission schlägt Verschiebung des Anwendungsbeginns der EUDR um weiteres Jahr vor

Die EU-Kommission hat am 23.9.2025 in einem Schreiben an das Europäische Parlament ihren Vorschlag angekündigt, die Anwendung der Europäischen Entwaldungsverordnung („EUDR“) um ein Jahr auf den 30.12.2026 zu verschieben. Die Verordnung, die am 29.7.2023 in Kraft getreten ist, sollte ursprünglich ab dem 30.12.2024 gelten. Im vergangenen Jahr war der Anwendungszeitpunkt bereits auf den 30.12.2025 verschoben worden.

  • 2025-11-07
  • ⚙258386
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 466-467
  • Kai Henning Felderhoff
Abschluss der Verhandlungen über FHA EU–Indonesien

Nach der politischen Einigung, die Präsidentin von der Leyen und Präsident Prabowo Subianto am 13.7.2025 erzielt haben, haben die EU und Indonesien am 23.9.2025 die Verhandlungen über ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (CEPA) und ein Investitionsschutzabkommen (IPA) abgeschlossen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258384
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 477
  • Kai Henning Felderhoff
ATLAS: Schnittstelle Versand/Ausfuhr

Am 19.9.2025 wurde die ATLAS-Info 837/25 zur Inbetriebnahme der neuen Funktionalitäten innerhalb der Schnittstelle zwischen ATLAS-Versand und ATLAS-Ausfuhr veröffentlicht.

  • 2025-11-07
  • ⚙258383
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 465-466
  • Kai Henning Felderhoff
Kommission schlägt Mercosur- und Mexiko-Abkommen zur Annahme vor

Die Europäische Kommission hat dem Rat ihre Vorschläge für die Unterzeichnung und den Abschluss des Partnerschaftsabkommens EU–Mercosur und des Modernisierten Globalabkommens EU–Mexiko vorgelegt, worüber die Generaldirektion Handel mit einer Meldung vom 3.9.2025 berichtete.

  • 2025-11-07
  • ⚙258379
  • aw-prax - außenwirtschaftliche praxis
  • AW-Prax 2025, 469-470
  • Red.
Burundi-Sanktionen überarbeitet und verlängert

In Anhang I der VO (EU) 2015/1755 und im Anhang des Beschlusses (GASP) 2015/1763 sind Personen, Organisationen und Einrichtungen im Zusammenhang mit Burundi aufgeführt, denen gegenüber Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen gelten.

BB - Betriebs-Berater | dfv Mediengruppe, Frankfurt am Main

  • 2025-12-19
  • ⚙262941
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2969-2973
  • Christopher Böcker; Astrid Ras
Die E-Rechnung in Deutschland – eine Bestandsaufnahme und Ausblick auf das E-Reporting

Der Beitrag verschafft einen Überblick über die Einführung der E-Rechnung zum 1.1.2025 in Deutschland, für welche mit dem Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024 die Grundlage geschaffen wurde. Das BMF-Schreiben vom 15.10.2024 konkretisiert Formate, technische Vorgaben und Übergangsregelungen bis Ende 2026 bzw. 2027. Das zweite BMF-Schreiben vom 15.10.2025 ergänzt Details zu Kleinunternehmern, Fehlerarten und Archivierung. Unternehmen stehen vor strategischen, technischen und prozessualen Herausforderungen bei der Umsetzung. Langfristig bildet die E-Rechnung die Basis für das geplante nationale und EU-weite Meldesystem.

  • 2025-12-19
  • ⚙262925
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2987-2991
  • Nobert Lüdenbach; Stefan Bischof
BB-IFRS-Report 2025

Als Fortführung der BB-IFRS-Reporte der Vorjahre (zuletzt BB 2024, 2986 ff.) thematisiert der nachfolgende Beitrag in kompakter Weise die finalen Neuerungen und Änderungsvorhaben am Regelwerk der International Financial Reporting Standards (IFRS) in den letzten zwölf Monaten. Dargestellt werden insbesondere Einzeländerungen an den IFRS, das Practice Statement 1 “Management Commentary”, der Entwurf “Risk Management Accounting”, der Post Implementation Review zu IFRS 16 sowie die finalen Agenda-Entscheidungen des IFRS Interpretation Committee (IFRS IC).

  • 2025-12-19
  • ⚙262918
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2947-2954
  • Alexander Eufinger
Das Arbeitnehmererfindungsgesetz: Ein Refresher und Update zum “Exoten” des Immaterialgüterrechts

Der Beitrag untersucht das Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbnErfG) als Schlüsselregelwerk zwischen Arbeits- und Patentrecht und analysiert seine Rolle für den Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Im Mittelpunkt stehen die Begriffe der Dienst- und freien Erfindung sowie die daraus resultierenden Melde-, Inanspruchnahme- und Vergütungspflichten. Ergänzend werden aktuelle BGH-Urteile zur Angemessenheit der Vergütung und zur Rechtsdurchsetzung bei internationalen Sachverhalten einbezogen. Zudem werden Herausforderungen durch Digitalisierung und Forschungskooperationen erörtert.

  • 2025-12-19
  • 🌍 1766966400000
  • ⚙262867
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 3000-3003
  • Isabel Schäfer; Denis Miller-Smechowski
Zwischen Inklusion und Kündigungsfreiheit: Die Rolle des Präventionsverfahrens nach § 167 SGB IX vor Ablauf der Wartezeit

Eine Frage, die über längere Zeit hinweg durch das BAG geklärt erschien, wurde durch die instanzgerichtliche Rechtsprechung, insbesondere Entscheidungen des ArbG Köln und LAG Köln sowie des ArbG Freiburg wieder aktuell: Muss der Arbeitgeber ein Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX auch dann durchführen, wenn er das Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer während der ersten sechs Monate, also innerhalb der Wartezeit, kündigt? Nachdem die Praxis durch die genannten Entscheidungen verunsichert war, hat das BAG nun mit der Entscheidung vom 3.4.2025 (2 AZR 178/24, BB 2025, 2364) wieder für Klarheit gesorgt und diese Frage – wie auch in seiner früheren Rechtsprechung zur Vorgängerregelung in § 84 Abs. 1 SGB IX – verneint.

  • 2025-12-19
  • ⚙262740
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2996-3000
  • Alexander Insam; Sandra Felicia Schramm
Durch Entgeltgleichheit zum Spitzenverdienst?

Nach jahrelangem Stillstand ist Bewegung in die Entgelttransparenz gekommen. Zwischen europäischer Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL), der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und dem nun vorgelegten ersten Vorschlag zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht besteht für Arbeitgeber allerdings weiterhin viel Rechtsunsicherheit, wie die europäischen Vorgaben umgesetzt werden sollen. Dabei ist die rechtzeitige Einführung eines objektiven und diskriminierungsfreien Entgeltsystems sowie die umfassende Dokumentation der Entgeltfindung elementar, um die Anforderungen der Entgelttransparenzrichtlinie zu erfüllen. Ein Zuwarten auf den ersten Gesetzesentwurf wird häufig zu spät sein – und ist mit Blick auf die bereits bestehende Rechtsprechung auch gar nicht nötig.

  • 2025-12-19
  • ⚙262637
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2992-2994
  • Niko J. Wolf; René Zimmermann
Ermittlung latenter Steuern aus Pensionsverpflichtungen vor dem Hintergrund der geplanten Körperschaftsteuersatzabsenkung

Der Körperschaftsteuersatz soll ab 2028 stufenweise von 15 % auf 10 % abgesenkt werden. Dies hat bereits heute Auswirkungen auf die Höhe latenter Steuern, zu deren Bestimmung der jeweilige Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Bewertungsdifferenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz zu verwenden ist. Nachdem sich der Beitrag von Berger/Fischer, BB 2025, 2795 ff., allgemein mit den bilanziellen Auswirkungen einer stufenweisen Änderung des Körperschaftsteuersatzes nach IFRS und HGB beschäftigt hat, ist Ziel des nachfolgenden Beitrags, mögliche Methoden zur Ermittlung von Steuerlatenzen speziell im Kontext von Pensionsverpflichtungen aufzuzeigen, ihre Wirkung zu demonstrieren und kritisch zu würdigen. Der Beitrag soll Unternehmen, Aktuaren und Wirtschaftsprüfern eine Orientierung zur sachgerechten Ermittlung von Steuerlatenzen im Kontext von Pensionen geben.

  • 2025-12-19
  • ⚙262595
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2967-2969
  • Matthias Borgmeier; Simon Thiel
Erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG und Drei-Objekt-Grenze bei En-bloc-Veräußerung einer Kapitalgesellschaft

Der BFH verengt mit seinem Urteil den Gestaltungsspielraum für Immobiliengesellschaften deutlich. Verkauft eine Kapitalgesellschaft innerhalb kurzer Zeit mehr als drei Objekte – hier als En-bloc – verliert sie die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG, auch wenn der gebündelte Verkauf konzernintern einmalig an einen Erwerber erfolgt. Für Steuerberater bedeutet das: Haltefristen, Exit-Strategien und interne Transaktionen müssen noch sorgfältiger geplant werden, um das Gewerbesteuerprivileg zu sichern.

  • 2025-12-12
  • ⚙262064
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2923-2927
  • Ursula Boxberg; Holger Seidler
Going Concern – wesentliche Neuerungen des ISA 570 (Revised 2024)

In der Sitzung des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) am 12.12.2024 wurde der überarbeitete International Standard on Auditing (ISA) 570 (Revised 2024) “Going Concern” verabschiedet und am 9.4.2025 veröffentlicht. In BB 2025, 1003 ff., haben sich Boxberg/Seidler bereits mit den Auswirkungen des ISA 570 (Revised 2024) auf den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers beschäftigt. Im nachfolgenden Beitrag werden weitere wesentliche Neuerungen dargestellt und analysiert, die der ISA 570 (Revised 2024) im Verhältnis zu dem gegenwärtigen ISA 570 enthält. Diese betreffen den Begriff der wesentlichen Unsicherheit, die erweiterten Prüfungshandlungen, die Änderung des Betrachtungszeitraums sowie die Einholung einer schriftlichen Erklärung des Managements.

  • 2025-12-12
  • ⚙262056
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2883-2892
  • Simon Apel; Tim Striebeck
BB-Rechtsprechungsreport zum Geschäftsgeheimnisrecht 2025

Anknüpfend an den letztjährigen Geschäftsgeheimnisreport (BB 2024, 2755) gibt der Beitrag einen Überblick über die im Jahr 2025 ergangene Rechtsprechung zum Geschäftsgeheimnisrecht und würdigt diese kritisch.

  • 2025-12-12
  • ⚙262043
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2932-2934
  • Angela Emmert; Daniel Hennig
Entgelttransparenzrichtlinie: Abschlussbericht der Kommission – Auswirkungen auf die Praxis

Bis zum 7.6.2026 muss die Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) (EU 2023/970) in nationales Recht umgesetzt werden. Zur Vorbereitung dieses Gesetzgebungsverfahrens setzte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Juli 2025 eine Expertenkommission ein. Nun liegt der Abschlussbericht der Kommission vor. Im Folgenden werden die wesentlichen Inhalte des Kommissionsbericht dargestellt und deren praktischen Auswirkungen erörtert.

  • 2025-12-12
  • ⚙262018
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2934-2939
  • Jan-Moritz M. Hahn; Lena Barry
Urlaub – gesetzlicher Mindesturlaub, vertraglicher Urlaubsanspruch und Verzicht im Lichte aktueller BAG-Rechtsprechung

Urlaubsansprüche sind ein zentrales Element im Arbeitsrecht: Sie dienen dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten und der Erholung von der erbrachten Arbeitsleistung (BAG, 3.6.2025 – 9 AZR 104/24, NJW 2015, 3107, 3108; so bereits zuvor BAG, 19.2.2019 – 9 AZR 278/16, BeckRS 2019, 12128, Rn. 34; BAG, 14.5.2013 – 9 AZR 844/11, BB 2013, 2427, NZA 2013, 1098, 1099). Gleichzeitig ergeben sich in der Praxis bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen – etwa durch Aufhebungsvertrag oder (außer-)gerichtlichen Vergleich – häufig Konflikte, wenn es um die Abgeltung oder den Verzicht auf nicht genommenen Erholungsurlaub geht. In jüngster Zeit hat das BAG mit den Urteilen vom 3.6.2025 – 9 AZR 104/24 und vom 28.1.2025 – 9 AZR 66/24 wichtige Leitlinien gesetzt.

  • 2025-12-12
  • 🌍 1766016000000
  • ⚙262004
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2928-2930
  • Christoph Freichel; Gerrit Brösel; Jörg Wasmuth
Restwertberücksichtigung in der Bilanzierung

Nach dem Wortlaut des HGB sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten die Basis der planmäßigen Abschreibung. In der Praxis werden konform zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) wesentliche Restwerte bei der Ermittlung der Abschreibungsbasis in Abzug gebracht. Allerdings beschränkt sich die Berücksichtigung solcher Restwerte meist auf Schrottwerte bei Sachanlagen. Restwerte können jedoch auch z. B. bei Kunstgegenständen, Oldtimern oder Markenrechten erhebliche Beträge erreichen. Der nachfolgende Beitrag thematisiert am praxisrelevanten Fall der Bilanzierung von entgeltlich erworbenen Markenrechten erstmals, was neben Schrottwerten noch zu berücksichtigen ist und welche Obergrenze diesbezüglich zu beachten ist.

  • 2025-12-12
  • ⚙261953
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2903-2912
  • Stefan Behrens; Christian Sparr
BB-Rechtsprechungsreport zur Grunderwerbsteuer – Teil II

Im ersten Teil dieses Rechtsprechungsreports zur Grunderwerbsteuer (BB 2025, 2839) wurden ausgewählte, seit Januar 2023 veröffentlichte BFH-Entscheidungen, die insbesondere offene Fragen zu den Ergänzungstatbeständen von § 1 Abs. 2a bis Abs. 3a GrEStG und zu den Steuerbefreiungstatbeständen der §§ 5, 6 und 6a GrEStG betrafen, dargestellt und diskutiert. Der zweite Teil betrifft ausgewählte Entscheidungen des BFH zu §§ 7 Abs. 1, 9 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 4, 16 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 und 20 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG.

  • 2025-12-05
  • ⚙261504
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2868-2872
  • Dominik Sorber; Christina Knoepffler
BB-Rechtsprechungsreport zum Beschäftigtendatenschutz 2024/2025 – Teil II

Der Beschäftigtendatenschutz ist fester Bestandteil der arbeitsrechtlichen und arbeitsgerichtlichen Praxis. Nach der Darstellung der individualrechtlichen Entwicklungen des Beschäftigtendatenschutzes im Jahr 2024/2025 in Teil I (BB 2025, 2740) sollen nun die Entscheidungen im kollektiven Arbeitsrecht in den Vordergrund gerückt werden. Europäische und nationale Rechtsprechung haben das kollektive Arbeitsrecht in Bezug auf das Datenschutzrecht maßgeblich geschärft und weiterentwickelt. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist europarechtskonform und damit nach Maßgabe der DSGVO anzuwenden und auszulegen. Insbesondere müssen die Grundsätze des Art. 5 Abs. 1 und Abs. 2 DSGVO auch im BetrVG angewendet werden. Fehlt es an der Einhaltung, ist die Datenverarbeitung nicht rechtmäßig. Kommt es zu Pflichtverstößen gegen den Datenschutz muss der Arbeitgeber als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO auf ein rechtmäßiges Handeln des Betriebsrats hinwirken. Er muss kollektivrechtlich und individualrechtlich reagieren. § 79a BetrVG ist Ausdruck dieser Systematik. Er hat unmittelbare Auswirkungen auf die Beteiligungsrechte des Betriebsrats sowie auf die weiteren betriebsverfassungsrechtlichen Player. Unter diesen Aspekten ordnen wir die Rechtsprechung ein und geben Hinweise zur Auslegung und zur Anwendung von § 79a BetrVG.

  • 2025-12-05
  • ⚙261485
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2859-2863
  • Jürgen Fodor; Wilhelm-Friedrich Puschinski
Rechnungszins und Inflationsrate für betriebliche Versorgungsleistungen im nationalen und internationalen Jahresabschluss zum 31.12.2025

Ziel des nachfolgenden Beitrags ist es, den Erstellern der Jahresabschlüsse bei der Rechnungslegung für Versorgungsleistungen an Arbeitnehmer unterstützende Informationen zur Wahl der Bewertungsparameter im Euroraum zum Jahresende 2025 zur Verfügung zu stellen sowie über aktuelle Entwicklungen bei den Rechnungslegungsstandards in diesem Bereich zu informieren.

  • 2025-12-05
  • 🌍 1765929600000
  • ⚙261281
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2824-2829
  • Heiko Ahlbrecht; Christian Heinelt
Criminal Compliance Due Diligence bei M&A-Transaktionen

Die Durchführung einer Criminal Compliance Due Diligence gehört zum Standardprogramm vieler M&A-Transaktionen. Umfangreiche regulatorische Anforderungen an Unternehmen gehen mit empfindlichen Haftungs- und Sanktionsregelungen einher und zwingen Erwerber dazu, das “Target” auf straf- und bußgeldrechtliche Risiken zu untersuchen. Gleichzeitig verfügen M&A-Berater oftmals nicht über Erfahrung auf dem Gebiet des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts und können kaum auf etablierte Best Practices zurückgreifen. Dieser Beitrag setzt hier an und vermittelt einen Überblick über typische strafrechtliche Risiken der Zielgesellschaft und des Transaktionsprozesses sowie des Ablaufs einer Criminal Compliance Due Diligence. Im Anschluss behandelt er ausgewählte Themenbereiche, die in der strafrechtlichen M&A-Beratung an Bedeutung gewinnen.

  • 2025-12-05
  • ⚙261266
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2839-2850
  • Stefan Behrens; Christian Sparr
BB-Rechtsprechungsreport zur Grunderwerbsteuer – Teil I

Im folgenden zweiteiligen Beitrag werden die Kernaussagen ausgewählter, seit Januar 2023 veröffentlichter BFH-Entscheidungen zur Grunderwerbsteuer dargestellt und diskutiert. Im vorliegenden ersten Beitrag werden insbesondere BFH-Entscheidungen behandelt, die vor allem offene Fragen der Ergänzungstatbestände von § 1 Abs. 2a bis Abs. 3a GrEStG und der Steuerbefreiungstatbestände der §§ 5, 6 und 6a GrEStG betreffen.

  • 2025-12-05
  • ⚙261175
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2819-2823
  • Karin Potel; Saskia Wittbrodt
Digitale Instruktionen im Kontext regulatorischer Vorgaben – Herausforderungen und Chancen für Unternehmen

Neuartige Technologien, insbesondere die Vernetzung von künstlicher Intelligenz (KI) mit Produkten verändern die Produktlandschaft grundlegend. Eine verantwortungsvolle Nutzung dieser Systeme erfordert eine umfassende Zugänglichkeit der produktsicherheitsrechtlichen Begleitdokumentationen. Dabei gewinnen digitale Instruktionen unter regulatorischen, ökologischen sowie wirtschaftlichen Gesichtspunkten zunehmend an Bedeutung. Unternehmen sind durch neue regulatorische Anforderungen wie die Maschinenverordnung, die Vorgaben zum digitalen Produktpass sowie der KI-Verordnung einem zunehmenden Handlungsdruck ausgesetzt. Dieser Beitrag skizziert die zentralen Anforderungen an die Bereitstellung von Instruktionen und zeigt praktische Gestaltungsspielräume auf.

  • 2025-11-28
  • ⚙260693
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2760-2770
  • Fabian Teichmann
Digital Operational Resilience Act (DORA) – EU-weit einheitliche IT-Sicherheitsregeln für Finanzinstitute

DORA (VO (EU) 2022/2554) etabliert einen unionsweit einheitlichen, sektorspezifischen Rahmen für die digitale operationale Resilienz von Finanzunternehmen. Der Beitrag ordnet DORA im Finanzaufsichtsrecht ein (lex specialis zu NIS2) und arbeitet die Kernpflichten zu Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Risikomanagement, Incident-Meldungen, Resilienz-Tests (einschließlich Threat-Led Penetration Testing (TLPT)) sowie IKT-Drittparteirisiken einschließlich Aufsicht über kritische IT-Dienstleister heraus. Im Fokus stehen die Umsetzungen in Deutschland und die praktischen Auswirkungen für Institute.

  • 2025-11-28
  • ⚙260592
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2775-2779
  • Christoph Ruiner
Das Jobrad – Wesensmerkmale und einkommensteuerliche Behandlung

Im Rahmen der Debatte um mehr Klimaschutz sowie aufgrund der zunehmenden Verkehrsprobleme in deutschen Innenstädten sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die steuerliche Behandlung von Jobrädern in den letzten Jahren vom Gesetzgeber dergestalt adaptiert worden, dass sich Jobräder nunmehr einer deutlich gestiegenen Beliebtheit erfreuen. Zudem stellen sie einen wichtigen Baustein im “War for Talents” dar, da das Angebot eines Jobrads die Arbeitgeberattraktivität, insb. bei jüngeren und umweltbewussten Talenten, deutlich erhöht. Der Gesetzgeber hat hierbei zwei Ausgestaltungsvarianten kodifiziert; einerseits kann die Überlassung eines Jobrads an Arbeitnehmer als Entgeltumwandlung – es wird anstatt eines Teils des vertraglich geschuldeten Arbeitslohns gewährt – ausgestaltet sein, andererseits kann das Jobrad zusätzlich zum ohnehin vertraglich geschuldeten Arbeitslohn überlassen werden. Dieser Aufsatz zeigt die Wesensmerkmale des Jobrads auf und würdigt die einkommensteuerlichen Aspekte rund um dieses.

  • 2025-11-28
  • 🌍 1764892800000
  • ⚙260579
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2754-2760
  • Laura Louca; Tobias Ackermann
Jedermann und grenzenlos? Die sanktionsrechtliche Jedermannspflicht bei Verstößen gegen die Russland-Sanktionen in Unternehmen

Art. 6b der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 begründet eine umfassende “Jedermannspflicht” zur Meldung sanktionsrelevanter Informationen im Rahmen der EU-Sanktionen gegen Russland. Der Beitrag untersucht, inwieweit diese Pflicht auch unternehmensinterne Vorgänge erfasst und welche Grenzen – insbesondere durch die Selbstbelastungsfreiheit und das Anwaltsprivileg – bestehen. Da weder Unternehmen noch Syndikusrechtsanwälte umfassend privilegiert sind, entsteht ein Spannungsfeld zwischen der Jedermannspflicht und interner Selbstkontrolle. Handlungsempfehlungen zeigen, wie Unternehmen und Mitarbeiter Meldepflichten, Selbstanzeige und fehlenden Hinweisgeberschutz pragmatisch berücksichtigen können.

  • 2025-11-28
  • ⚙260557
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2795-2798
  • Jens Berger; Felix Fischer
Bilanzielle Auswirkungen einer stufenweisen Änderung des Körperschaftsteuersatzes nach IFRS und HGB

Mit der Zustimmung des Bundesrats am 11.7.2025 sind die künftigen Änderungen der Körperschaftsteuersätze in Abschlüssen mit einem Stichtag nach dem 10.7.2025 für die Bewertung latenter Steuern zu berücksichtigen; für frühere Stichtage liegt ein nicht zu berücksichtigendes Ereignis vor. Dadurch ist diese Änderung zwingend bei allen kommenden Abschlüssen zu beachten. Da im Rahmen der Rechnungslegung latente Steuern mit den zum Realisationszeitpunkt geltenden Steuersätzen zu bewerten sind, ist seitens der Abschlussersteller eine entsprechende Prognose über die Umkehrungszeitpunkte notwendig. Diese kann komplex werden aufgrund der langfristig angelegten Gesetzesänderung und der Anzahl der zu berücksichtigenden Steuersätze. Im nachfolgenden Beitrag werden die steuerlichen Änderungen kurz eingeführt und die Bilanzierungskonsequenzen nach IFRS und HGB dargestellt.

  • 2025-11-28
  • ⚙260499
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2804-2810
  • Bettina Scharff; Christian-Vincent Trabert
Auskunftsansprüche im Annahmeverzugslohnprozess

Mit der richterrechtlichen Schaffung von Auskunftsansprüchen wurde das prozessuale Instrumentarium des Arbeitgebers im Annahmeverzugslohnprozess stets weiterentwickelt. Diese Auskunftsansprüche eröffnen taktische Möglichkeiten, um Annahmeverzugsrisiken gezielt zu begrenzen und die arbeitgeberseitige Prozessposition zu stärken.

  • 2025-11-14
  • 🌍 1763596800000
  • ⚙259585
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2627-2631
  • Eric Wagner; Marc Ruttloff; Florian Schuler
Änderung der Lieferkettensorgfaltspflichten: Kaum Entlastung bei steigender Rechtsunsicherheit für Unternehmen

Der Koalitionsvertrag stellte Unternehmen die Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) in Aussicht. Die am 3.9.2025 von der Bundesregierung vorgelegten Änderungsvorschläge sehen indes keine Abschaffung vor. Vielmehr schlägt die Bundesregierung punktuelle Änderungen des LkSG vor. Deren (fehlende) entlastende Wirkung für Unternehmen untersuchen die Autoren in diesem Beitrag. Die Vorschläge der Bundesregierung fallen zudem in eine Zeit, in der sich nach harten politischen Grabenkämpfen Kompromisslinien bei der EU-Harmonisierung durch die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) abzeichnen. Auf der Zeitachse führt dies die Bundesregierung in das Dilemma, entweder noch für einen überschaubaren Zeitraum strengere deutsche Regeln fortzuschreiben oder zu versuchen, die weiteren Entwicklungen zu antizipieren und sich abzeichnende, jedoch nicht finale Kompromisslinien bei der CSDDD bereits zu berücksichtigen. Für Unternehmen droht diese Gemengelage nun zu weiterer Rechtsunsicherheit statt zu echten Entlastungen zu führen.

  • 2025-11-14
  • ⚙259469
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2631-2634
  • Tim Günther; Lars Grupe
Die herausfordernde Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (beA) im Jahre 2025

Nachdem sich das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) inzwischen als Kommunikationsmittel zwischen den Gerichten und der Anwaltschaft etabliert hat, tauchen zunehmend neue Fragen der praktikablen Handhabbarkeit und der Nutzung auf. Der vorliegende Beitrag knüpft an den Beitrag aus Oktober 2024 (BB 2024, 2382 ff.) an und beleuchtet die zentralen Entwicklungen des beA in der zweiten Jahreshälfte 2024 und bis dato im Jahre 2025.

  • 2025-11-14
  • ⚙259452
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2647-2652
  • Thomas Kollruss
Verstößt der Progressionsvorbehalt bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht gegen Unionsrecht?

Der vorliegende Beitrag untersucht, ob die Anwendung des Progressionsvorbehalts nach § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht gegen das primäre Unionsrecht verstößt, wenn die gleichen positiven ausländischen Einkünfte i. S. d. § 32b Abs. 1 S. 2 EStG bei nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt Steuerpflichtigen nicht (steuersatzerhöhend) in den Progressionsvorbehalt einbezogen werden. Neben einer eigenen steuerrechtlichen Analyse erfolgt eine Evaluation der jüngsten Entscheidung des BFH vom 21.5.2025 – I R 5/22. Weiterführende Implikationen für betroffene Steuerpflichtige und das deutsche Steuerrecht werden aufgezeigt.

  • 2025-11-14
  • ⚙259433
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2668-2672
  • Michael Deubert; Stefan Lewe
Einzelfragen zur handelsrechtlichen Bilanzierung bei Spaltungen – Gedanken zur Fortentwicklung des IDW RS HFA 43

Die Abbildung von Spaltungen in den Jahresabschlüssen der beteiligten Rechtsträger und ihrer Anteilseigner erfolgt regelmäßig unter Rückgriff auf die allgemeinen Bilanzierungsgrundsätze, wie sie z. B. in IDW RS HFA 43 (Spaltungen) niedergelegt sind, der teilweise auf IDW RS HFA 42 (Verschmelzungen) verweist. Dabei wird aber nicht ausreichend berücksichtigt, dass der übertragende Rechtsträger bei Abspaltungen und Ausgliederungen fortbesteht und nicht wie bei Verschmelzungen untergeht, was im nachfolgenden Beitrag anhand von Praxisbeispielen thematisiert wird. Die Ausführungen ergänzen die BB-Beiträge der Autoren zu Aufwärts- und Abwärtsabspaltungen (BB 2015, 2347 ff. und BB 2017, 2603 ff.) sowie zur Abbildung von In-sich-Beziehungen bei Umwandlungsvorgängen (BB 2025, 938 ff.).

  • 2025-11-14
  • ⚙259426
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2740-2745
  • Dominik Sorber; Christina Knoepffler
BB-Rechtsprechungsreport zum Beschäftigtendatenschutz 2024/2025 – Teil I

Beschäftigtendatenschutz blieb auch im Jahr 2025 ein Dauerthema für die (Arbeits-)Gerichte. Ob hinsichtlich des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO, des Schadensersatzanspruchs nach Art. 82 DSGVO oder der Kündigung wegen eines Datenschutzverstoßes: Sowohl im individuellen als auch im kollektiven Arbeitsrecht gab es wieder wegweisende Urteile. Auch die Aufsichtsbehörden haben die arbeitsrechtliche Praxis maßgeblich geprägt.

  • 2025-11-14
  • ⚙259425
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2677-2685
  • Vincent Jungbauer
Arbeitsentgelt in Form von Kryptowährung

Arbeitsentgelt in Form von Kryptowährung – das klingt zunächst utopisch. In den letzten Jahren sind jedoch einige Fälle bekannt geworden, in denen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum “normalen” Gehalt auch Zahlungen etwa in Form von Bitcoin oder Ethereum versprochen haben. Derartige Vereinbarungen werfen zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen auf.

  • 2025-11-14
  • ⚙259406
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2696-2700
  • Dominik Nast
Clickwrap-Non-Disclosure Agreements (NDAs) in virtuellen Datenräumen – eine rechtliche Analyse

Der Beitrag untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen von Vertraulichkeitsvereinbarungen (Non-Disclosure Agreements, NDAs), die im Zuge von M&A-Transaktionen zunehmend über webbasierte Software-as-a-Service-(SaaS)-Plattformen, wie Intralinks, Datasite oder Drooms, abgeschlossen werden. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Wirksamkeit des Vertragsschlusses sowie zur Zulässigkeit typischer Fallgestaltungen im Hinblick auf das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Analyse erfolgt auf Grundlage des deutschen Rechts und bietet eine vertiefte rechtliche Bewertung nebst praxisorientierten Hinweisen zur rechtssicheren Ausgestaltung digitaler NDA-Prozesse.

  • 2025-11-14
  • ⚙259376
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2731-2735
  • Michael Babbel
Praxishinweise zur Analyse von Konzernabschlüssen im Kontext von Unternehmenstransaktionen

Unternehmenskäufe bringen weitreichende Folgen für die Rechnungslegung der erwerbenden Unternehmen mit sich. Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, inwiefern die Abbildung von solchen Unternehmenstransaktionen sogar zu systematischen Verzerrungen in Konzernabschlüssen führt. Zunächst werden die zentralen bilanziellen Mechanismen und deren grundsätzlich verzerrende Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung erläutert. Anschließend werden zusätzlich Gestaltungspraktiken im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen analysiert, mit denen Umsatz-, Gewinn- und Cashflow-Kennzahlen gezielt und irreführend beeinflusst werden können. Der Beitrag enthält außerdem praxisorientierte Hinweise, wie Aufsichtsräte, Analysten, Abschlussprüfer und andere Adressaten solche Effekte erkennen und in ihre Beurteilung einbeziehen können.

  • 2025-11-14
  • ⚙259347
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2711-2715
  • Stephan Canz
Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit eines Unternehmens nach Art. 10 MwSt-DVO

Ein zentraler Begriff im Umsatzsteuerrecht ist der “Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit”. Mit zunehmender Digitalisierung der Geschäftswelt und Mobilität der Führungskräfte wird die Lokalisierung des Sitzes schwieriger. Insbesondere virtuelle Geschäftsmodelle im Dienstleistungsbereich sind nicht an einen bestimmten Ort gebunden. Unternehmerische Entscheidungen können theoretisch an jedem Ort der Welt getroffen werden und gelangen mit Hilfe digitaler Kommunikationsmethoden an den richtigen Empfänger. Der Beitrag befasst sich mit den einzelnen Kriterien, die diesen Begriff prägen.

  • 2025-11-14
  • ⚙259343
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2691-2696
  • Jennifer Stauder
Lieferstopp in der Automobilzulieferkette: Risiken und Handlungsoptionen aus Lieferantensicht

Die Automobilindustrie ist durch Krisen und fragile Lieferketten besonders störungsanfällig. Produktionsausfälle verursachen erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Risiken. Zunehmend reagieren Zulieferer mit Lieferstopps – ein Begriff ohne feste Definition, aber mit hoher Praxisrelevanz. Der Beitrag untersucht typische Konflikte zwischen Lieferpflicht und Realität, zeigt Risikominimierung durch Verträge und skizziert Strategien im Eskalationsfall.

  • 2025-11-07
  • ⚙258639
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2603-2607
  • Frank J. Matzen
Henne oder Ei – Financial Due Diligence oder Kaufpreismechanismus – wer war zuerst da?

Bei der Wahl des Kaufpreismechanismus in Unternehmenskaufverträgen (share purchase agreement – SPA) wird häufig mit Marktüblichkeit argumentiert. Der nachfolgende Beitrag analysiert die Wahl zwischen zwei dominierenden Kaufpreismechanismen bei Unternehmenserwerben – Locked Box (Kaufpreisfestlegung vor Abschluss der Transaktion) und Closing Accounts (Kaufpreisfestlegung zum Zeitpunkt der Vertragsübergabe) – unter besonderer Berücksichtigung der Ergebnisse der Financial Due Diligence. Der Aufsatz zeigt, welche Aspekte in der Due Diligence für diese Entscheidung analysiert werden müssen und welche Due-Diligence-Ergebnisse die Wahl des geeigneten Mechanismus beeinflussen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258518
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2583-2593
  • Stephan Behnes; Cornelia Hoene
Cum/Cum-Gestaltungen im Lichte aktueller BFH-Rechtsprechung

Der nachfolgende Beitrag von Stephan Behnes und Cornelia Hoene beschäftigt sich mit den steuerlichen Auswirkungen des BFH-Urteils vom 13.11.2024 (I R 3/21) auf bestimmte Aktiengeschäfte. Die Autoren stellen zunächst das Urteil und dessen wesentlichen Inhalt vor. Anschließend untersuchen sie mögliche Auswirkungen der Entscheidung auf sog. Cum/Cum-Gestaltungen. Dabei geht es um die Zurechnung von Aktien nach § 39 AO sowie Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Gestaltungsmissbrauchs gemäß § 42 AO. Ziel ist es insb., die Bedeutung des Urteils für die steuerliche Behandlung sog. Cum/Cum-Gestaltungen zu klären und verbleibende offene Rechtsfragen aufzuzeigen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258491
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2612-2616
  • Thomas Hohe; Tim Hillerbrand
Digitale Zugangsrechte von Gewerkschaften – Grenzen der Koalitionsfreiheit bei Nutzung betrieblicher IT-Systeme (zugleich Anmerkungen zu BAG, 28.1.2025 – 1 AZR 33/24)

Das BAG hat am 28.1.2025 (1 AZR 33/24) erstmals über Umfang und Grenzen digitaler Zugangsrechte von Gewerkschaften entschieden. Es bestätigt, dass Art. 9 Abs. 3 GG auch digitale Kommunikationswege schützt, begrenzt aber Leistungsansprüche gegenüber Arbeitgebern deutlich. Der Beitrag erläutert die Kernaussagen der Entscheidung, zeigt die dogmatische Trennung von Abwehrrechten und Mitwirkungspflichten auf und gibt Handlungshinweise für Gewerkschaften und Arbeitgeber zum Umgang mit betrieblicher IT-Infrastruktur.

  • 2025-11-07
  • 🌍 1762992000000
  • ⚙258472
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2563-2568
  • Kristina Weiler; Hendrik Wilkens
Der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts – eine erste Einordnung

Nahezu geräuschlos wurde die Richtlinie (EU) 2024/2853 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2024 über die Haftung für fehlerhafte Produkte und zur Aufhebung der Richtlinie 85/374/EWG des Rates (nachfolgend: Richtlinie) verabschiedet. Ein Kernelement der Richtlinie sind neue Offenlegungs- und Vermutungsregeln zur Korrektur von Informationsasymmetrien. Der am 11.9.2025 veröffentlichte Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) (nachfolgend: Ref-E) setzt diese Neuerungen um und gibt Anlass zu einer ersten Auswertung und Einordnung der relevanten Vorschriften des Entwurfes zum Produkthaftungsgesetz (nachfolgend: ProdHaftG-E).

  • 2025-11-07
  • ⚙258368
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2568-2574
  • Christian Pisani
KI-Compliance: Zur Wechselwirkung von Sorgfaltsmaßstab und Vertrauensschutz beim Einsatz von ChatGPT – Vertrauen schützen, Sorgfalt wahren

Unternehmen nutzen immer häufiger Künstliche Intelligenz (KI). Die Nutzung von ChatGPT stellt sich dabei als Innovationstreiber dar, ist aber gleichzeitig mit Risiken und Limitationen verbunden. Die KI-VO (VO (EU) 2024/1689) gibt insoweit den Regulierungsrahmen vor, ohne selbst ein (abschließendes) Haftungsregime zu schaffen. Vor diesem Hintergrund sollen im folgenden Beitrag Kriterien für die Bestimmung des anwendbaren Sorgfaltsmaßstabes entwickelt werden. Es wird sich zeigen, dass dieser nicht allgemein gültig ist, sondern abhängig vom schutzwürdigen Vertrauen der betroffenen Verkehrskreise. Vertrauen bildet so Grund und Grenze des Sorgfaltsmaßstabs. Diese Erkenntnis kann zur Haftungsminimierung bei der Ausgestaltung interner Prozesse und der Vertragsgestaltung genutzt werden.

  • 2025-10-31
  • 🌍 1762387200000
  • ⚙258027
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2548-2553
  • Madelaine Isabelle Baade; Anna Hemberger; Marius Kliem
Rechtssicher kündigen bei Schwerbehinderung: Ein Leitfaden unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung

Um Menschen mit Schwerbehinderung im Erwerbsleben vor Benachteiligung zu schützen, sieht das deutsche Arbeitsrecht spezielle Regelungen vor. Gerade bei arbeitgeberseitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses genießen Schwerbehinderte besonderen Schutz. Arbeitgeber dürfen schwerbehinderten Beschäftigten daher nur unter strengen Voraussetzungen kündigen – insbesondere ist die vorherige Zustimmung des Integrationsamts erforderlich. Innerbetrieblich muss nicht nur der Betriebsrat, sondern auch die Schwerbehindertenvertretung (SBV) beteiligt werden.

  • 2025-10-31
  • ⚙257978
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2519-2526
  • Jens Binding; Marcus Helios; Wladimir Leonhard
Neuregelungen im KAGB und im InvStG für Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien – eine Bewertung des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes-E (FRiG) und des…

Im dritten Teil des Beitrages wird die kritische Würdigung der geplanten Änderungen im InvStG fortgesetzt. Die Verfasser beschäftigen sich dabei u. a. mit den Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen auf die steuerbefreiten Anleger und auf die Spezial-Investmentfonds sowie mit der Reichweite der Änderungen in § 15 InvStG.

  • 2025-10-31
  • ⚙257951
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2499-2504
  • Stefan Stolte
Die Vergütung von Stiftungsorganen – Zulässigkeit, Angemessenheit und Sozialversicherungspflicht

Der praxisorientierte Beitrag behandelt die von der jüngeren Rechtsprechung thematisierten Fragestellungen rund um die Vergütung von Stiftungsorganen: Unter welchen Voraussetzungen können die Mitglieder der Organe einer Stiftung i. S. d. §§ 80 ff. BGB (rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts) grundsätzlich eine Vergütung erhalten? Welche Aufgaben dürfen ehrenamtliche Stiftungsorgane auf Kosten der Stiftung auf Dritte auslagern? Wonach bemisst sich die Angemessenheit der Höhe einer Vergütung von Stiftungsorganen? Wie ist die Vergütung steuerlich und sozialversicherungsrechtlich zu behandeln?

  • 2025-10-31
  • ⚙257922
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2526-2530
  • Tanja Schienke-Ohletz
Streitigkeiten unter Einbeziehung einer rechtsfähigen Stiftung und zwischen Organmitgliedern einer Stiftung

Stiftungen begegnen uns oft im Gemeinnützigkeitsbereich oder in der Nachfolgeplanung, wenn der Stifter durch die Gründung einer Familienstiftung Vermögen dauerhaft bündeln möchte. Eine Stiftung benötigt – anders als Personen- oder Kapitalgesellschaften – eine Anerkennung durch die Stiftungsbehörde, um zu entstehen. Darüber hinaus unterliegt sie auch während ihrer Existenz der Stiftungsaufsicht, wodurch eine hoheitliche Kontrolle einhergeht. Neben der Finanzverwaltung bestehen somit Beziehungen zu einer weiteren Behörde, die im öffentlichen Interesse die Stiftung überwacht. Beim verwaltungsrechtlichen Handeln kann es zu Streitigkeiten kommen, wenn z. B. die Anerkennung versagt oder eine bestimmte Maßnahme von der Stiftung verlangt wird, bei der die Stiftung der Auffassung ist, dass diese nicht rechtmäßig ist. Daneben hat eine Stiftung Organmitglieder, eine Familienstiftung zusätzlich noch Destinatäre. Die Organmitglieder sind zwar der Satzung unterworfen. Dennoch kann es hier auch zu Unstimmigkeiten kommen, wie z. B. bei der Abberufung von Organen oder bei Unklarheiten der Satzung. Zu gerichtlichen Auseinandersetzungen können auch Pflichtverletzungen der Organe führen, bei denen die Stiftung ggfs. Schadensersatz geltend macht. Daher stellt sich die Frage in der Praxis, welchen Rechtsstreitigkeiten eine Stiftung unterworfen ist und was bei Stiftungen zu beachten ist, wenn diese in einen Rechtsstreit gerät. Da die Stiftung keine Anteilseigner hat, stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein gerichtlicher Prozess geführt werden kann oder sogar muss (Prozessrisiko). Der Beitrag soll die Besonderheiten des Stiftungsrechts im Falle von Verwaltungs- oder Zivilrechtsstreitigkeiten erläutern und auch Fallbeispiele aus der Praxis darstellen.

  • 2025-10-31
  • ⚙257892
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2504-2510
  • Marcel Werner; Benjamin Weber
Überführung gemeinnütziger Körperschaften in neue Trägerschaften am Beispiel einer gemeinnützigen GmbH

Steuerbegünstigten Körperschaften wie gemeinnützigen GmbHs kommt eine bedeutende Rolle in Deutschland zu, da sie vielfach als Teil der Zivilgesellschaft gesellschaftliche, kulturelle und soziale Aufgaben übernehmen. Ihre steuerliche Begünstigung dient der Förderung des Gemeinwohls, unterliegt jedoch strengen rechtlichen wie steuerlichen Anforderungen. Häufig stellt sich die Frage, wie steuerbegünstigte Körperschaften überführt werden können, z. B. wenn sich ihre Gründungsgesellschafter zurückziehen. Darauf geht der nachfolgende Beitrag ein und skizziert praxisnahe Lösungen.

  • 2025-10-31
  • ⚙257880
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2539-2543
  • Sylvia Weidinger; Verena Glutting; Julia Grabmeyer
IFRS 18 – erste Erfahrungen aus der Praxis

Der neue Accounting Standard IFRS 18 “Presentation and Disclosure in Financial Statements” wurde am 9.4.2024 veröffentlicht (s. dazu in dieser Zeitschrift Glutting/Weidinger/Girlich, BB 2024, 1067 ff.). Zahlreiche Unternehmen haben sich seitdem mit den Auswirkungen des neuen Standards auf ihre Finanzberichterstattung befasst. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet zunächst die ersten Erfahrungen aus der Praxis in Bezug auf die neue Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung. Anschließend befasst er sich mit den neuen Anhangangaben zu Steuerungskennzahlen sowie den zusätzlichen Angaben für die Anwender des Umsatzkostenverfahrens.

BBP - Betriebswirtschaft im Blickpunkt | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-12-12
  • ⚙262047
  • bbp - betriebswirtschaft im blickpunkt
  • BBP 2025, 333-336
  • Dr. Matthias Gehm
Betriebsprüfung: BFH: E-Mails als vorlagepflichtige Handels- und Geschäftsbriefe

Der BFH hat entschieden, dass nach § 147 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO Handels- und Geschäftsbriefe auch E-Mails sein können. Zudem fallen auch digitale Unterlagen über Konzernverrechnungspreise unter § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO. Insofern sind der Finanzverwaltung im Zuge einer Außenprüfung auf Anforderung sämtliche E-Mails mit steuerlichem Bezug vorzulegen, jedoch ist kein Gesamtjournal über den E-Mail-Verkehr zu erstellen (BFH 30.4.25, XI R 15/23). Um die Entscheidung des BFH einordnen zu können, ist es erforderlich, sich die Besonderheiten dieses Falls vor Augen zu führen. Hier fehlten hinreichende steuerliche Aufzeichnungen, insbesondere zur Verrechnungspreisdokumentation. Die Serviceleistungen wurden (auch) über E-Mails abgewickelt, ebenso wie die übrige geschäftliche Korrespondenz. Im Zuge der steuerlichen Außenprüfung konnte die Finanzverwaltung die Besteuerungsgrundlagen also nicht anhand anderer Unterlagen als der E-Mails hinreichend ermitteln. Somit stellt der BFH heraus, dass auch E-Mails mit rechnungsrelevanten Informationen der Aufbewahrungs- und Vorlagepflicht unterfallen. Dies entspricht auch der bisherigen Rechtsauffassung der Finanzverwaltung. Gleichzeitig wird aber klar hervorgehoben, dass sich das Zugriffsrecht nicht auf E-Mails ohne diesen Bezug erstreckt.

  • 2025-11-07
  • 🌍 1763510400000
  • ⚙258578
  • bbp - betriebswirtschaft im blickpunkt
  • BBP 2025, 313-320
  • Lukas Hendricks
Konsequenzen der BGH-Entscheidung für die Praxis: Zwangsweise Entsperrung von Smartphones im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen

Digitale Beweismittel nehmen im Steuerstrafverfahren eine immer größere Rolle ein. Smartphones, Tablets und Laptops enthalten nicht nur private Korrespondenz, sondern auch geschäftliche Kommunikation, Bank-Apps, E-Mails mit Steuerberatern, Buchführungssoftware oder Zugänge zu Zahlungsdienstleistern. Der BGH hat entschieden, dass die Ermittlungsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen die zwangsweise Entsperrung eines Smartphones mittels biometrischer Merkmale vornehmen darf. Mehr dazu erfahren Sie in dem folgenden Beitrag.

BePr - Betriebliche Prävention | Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2025-11-07
  • ⚙258662
  • bepr - betriebliche prävention
  • BePr 2025, 509-512
  • Prof. Dr. Thomas Wilrich
Urteil zu Fluchtwegen in der Berliner Landesverwaltung

In dieser Rubrik stellt Ihnen Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Wilrich Gerichtsurteile aus dem Sicherheits- und Arbeitsschutzrecht vor, die Grundaussagen mit hoher Relevanz für die betriebliche Praxis enthalten.

  • 2025-11-07
  • 🌍 1763510400000
  • ⚙258651
  • bepr - betriebliche prävention
  • BePr 2025, 516-517
  • Jörn-Bo Hein; BePr-Redaktion
Lithium-Ionen-Akkus – unverzichtbar, aber nicht ohne Risiko

Ausgrabungen im heutigen Irak lassen vermuten, dass unsere heutigen Akkumulatoren frühe Vorläufer hatten: die sogenannte Bagdad-Batterie. Was vor rund 2000 Jahren Tonkrug, Kupferzylinder und Eisenstab war, ist heute die moderne Lithium-Ionen-Technologie, die in der mobilen Energieversorgung nicht mehr wegzudenken ist. Doch der Energiespeicher birgt auch Gefahren, vor allem im Hinblick auf Brände.

  • 2025-11-07
  • ⚙258478
  • bepr - betriebliche prävention
  • BePr 2025, 476-479
  • Dr. Joerg Hensiek
Umweltbeauftragte & Co.: Wie die Spezialisten für den betrieblichen Umweltschutz auch den Arbeitsschutz verbessern

Das betriebliche Umweltschutzmanagement braucht Expertinnen und Experten, die wissen, wie die gesetzlichen Anforderungen für den Umwelt- und Ressourcenschutz im Unternehmen umzusetzen sind und wie dadurch gleichzeitig die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten verbessert werden kann. Das sind in erster Linie die Umweltbeauftragten. Was sind ihre konkreten Aufgaben und Pflichten? Wie unterstützen sie durch ihre Arbeit auch den Arbeits- und Gesundheitsschutz? Was unterscheidet sie von den Umweltmanagementbeauftragten? Und wann müssen spezialisierte Beauftragte für Immissionen, Gewässer und Abfall ernannt werden?

  • 2025-11-07
  • ⚙258469
  • bepr - betriebliche prävention
  • BePr 2025, 493-499
  • Dr. Stefan Poppelreuter
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Prävalenz, Prävention, Intervention in Krankenhaus und Pflege

Nicht erst seit der #metoo-Debatte, in der es um sexuelle Belästigung, Bedrohung und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung geht, ist das Thema sexuelle Belästigung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen aktuell. Dabei geht es nicht nur um sexuelle Belästigungen (oder mehr) unter Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sondern auch um Übergriffe auf das Personal durch Patienten oder Bewohner einer Einrichtung. Nicht eingegangen wird an dieser Stelle auf einvernehmliche sexuelle Handlungen innerhalb des Personals oder auch zwischen Personal und Patienten, Bewohnerinnen oder Insassen (z. B. in einer forensischen Einrichtung), die im Hinblick auf die Arbeitsqualität und das ‑klima ebenso erheblichen Einfluss haben können.

Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die Thematik der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz aus unterschiedlichen Blickwinkeln und gibt praktische Hinweise und Empfehlungen, wie das Thema in Organisationen des Gesundheitswesens und der Pflege angegangen werden sollte. Dass es angegangen werden muss, sollte allerspätestens seit der #metoo-Debatte selbstverständlich sein.

  • 2025-11-07
  • ⚙258455
  • bepr - betriebliche prävention
  • BePr 2025, 506-508
  • Dr. jur. Kurt Kreizberg
Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats rechtlich normiert

Das Berufskrankheitengeschehen ist im Berichtsjahr 2023 zu großen Teilen vom Abklingen der COVID-19-Pandemie geprägt. So hat sich die Zahl der Verdachtsanzeigen deutlich reduziert. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie auf insgesamt 150.368 zurückgegangen (2022: 374.461). Auch die Zahl der Anerkennungen verzeichnet mit 74.930 einen deutlichen Rückgang von 62,9 % gegenüber dem Vorjahr1.

1) Zitat aus Kap. 1.6 des Berichts der Bundesregierung über „Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Berichtsjahr 2023“, abgedruckt in BT-Drs. 19/25420 vom 07. 12. 2024, siehe dazu auch: Kreizberg, Positive Trends beim Arbeits- und Gesundheitsschutz, BePr Heft 4/2025, Seite 190 ff.

  • 2025-11-07
  • ⚙258431
  • bepr - betriebliche prävention
  • BePr 2025, 500-505
  • Patrick Aligbe
Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Alter Tradition folgend müssen sich Jugendliche grundsätzlich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, wenn sie in das „Berufsleben“ eintreten. Weiterhin sind nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Folgeuntersuchungen vorgesehen. Fraglich ist in der heutigen Zeit, ob es sich um ein überflüssiges Relikt handelt oder ob es weiterhin der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz dient. Dies wird letztendlich die Disziplin der Medizin beantworten müssen. Nachfolgend sollen daher im Schwerpunkt lediglich die rechtlichen Grundlagen der „Jugendarbeitsschutzuntersuchungen“ erörtert und diskutiert werden.

  • 2025-11-07
  • ⚙258385
  • bepr - betriebliche prävention
  • BePr 2025, 480-485
  • Hertha-Margarethe Kerz
Gesundheits- und Umweltschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen

Der Umgang mit Gefahrstoffen ist in vielen Branchen eine zentrale Herausforderung. Nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zählen dazu alle Stoffe und Gemische, die durch physikalisch-chemische, toxische oder umweltgefährdende Eigenschaften ein Risiko für Mensch oder Umwelt darstellen. Dazu gehören Industriechemikalien wie Lösungsmittel oder Schwermetalle ebenso wie biologische Arbeitsstoffe oder Stäube aus Prozessen. [1] Gefahrstoffe sind zwar unverzichtbar für Produktion, Forschung und Dienstleistungen, bergen jedoch akute Risiken wie Verätzungen, Vergiftungen sowie Brand- und Explosionsgefahren. Langfristig können sie Atemwegserkrankungen, Allergien oder Krebs auslösen. Unsachgemäßer Umgang belastet zudem Böden, Gewässer und Luft und gefährdet so ganze Ökosysteme und die öffentliche Gesundheit. [2], [3], [4] Umso wichtiger ist der präventive Gesundheits- und Umweltschutz, der über Gesetze, Verordnungen und Richtlinien konkretisiert wird.

BilR eKommentar | 2025 Stollfuß Verlag – Zweigniederlassung Lefebvre Sarrut GmbH

  • 2025-12-12
  • ⚙262125
  • bilr ekommentar
  • BilR eKommentar
BilR eKommentar

In Umsetzung des für den Konzernabschluss übergeordneten Einheitsgrundsatzes (vgl. § 297 Abs. 3 Satz 1 HGB) regelt § 300 HGB zum einen

  •  

    die Zusammenfassung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Konzernunternehmen und zum anderen

  •  

    die für die Zusammenfassung erforderliche Vereinheitlichung der Bilanzansätze nach Maßgabe des für das Mutterunternehmen anzuwendenden Rechts.

Die Zusammenfassung der in den Bilanzen der Tochterunternehmen enthaltenen Bilanzansätze bildet die Voraussetzung dafür, dass Konsolidierungsmaßnahmen überhaupt durchgeführt werden können und – im Zusammenspiel mit den Vereinheitlichungsmaßnahmen – die sich hieraus ergebenden Ansätze einen Aussagegehalt haben. Dies stellt eine zentrale Voraussetzung für die Aussagefähigkeit des daraus abgeleiteten Konzernabschlusses insgesamt dar.

BtPrax - Betreuungsrechtliche Praxis | Reguvis Fachmedien GmbH, Köln

  • 2025-12-05
  • ⚙261491
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 182-183
Zur Betreuerauswahl – §§ 1816 Abs. 1, 1821 BGB

Schlagworte: Ungeeignetheit bei Verstoß gegen § 1821 BGB

  • 2025-12-05
  • ⚙261480
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 192-194
Zum Widerruf der Registrierung – §§ 27 Abs. 1, 32 BtOG

Schlagworte: Widerruf der Registrierung bei Verletzung der Berichtspflichten

  • 2025-12-05
  • ⚙261462
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 187-189
Zum Widerruf der Vollmacht – § 1820 Abs. 5 BGB

Schlagworte: Widerruf der Vollmacht beim Sozialbetrug und Vorenthalt von Geldern

  • 2025-12-05
  • ⚙261435
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 155-157
  • Volker Lipp
Interview mit Volker Lipp

Prof. Dr. Dr. h.c. Volker Lipp

  • 2025-12-05
  • ⚙261425
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 182-181
Zur Zwangsbehandlung – § 323 Abs. 1 Nr. 1 FamFG

Schlagworte: Bezeichnung des Medikaments bei Genehmigung

  • 2025-12-05
  • ⚙261397
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 173-175
  • Thorsten Stoy; Cecilia Pitz
Die Zwangsbehandlung und die Beteiligung rechtlicher Betreuer in der Praxis – Teil 1

Dr. Thorsten Stoy, Cecilia Pitz

  • 2025-12-05
  • ⚙261387
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 158-163
  • Dagmar Brosey
33 Jahre BtPrax: Vieles bewirkt – Vieles bleibt zu tun

Prof. Dr. Dagmar Brosey

  • 2025-12-05
  • ⚙261385
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 168-173
  • Horst Deinert
Berufsbetreuung und Betreuervergütung im Wandel der Jahrzehnte

Horst Deinert

  • 2025-12-05
  • ⚙261383
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 185-187
Nochmals zur Zwangsbehandlung – § 1832 BGB

Schlagworte: Voraussetzung von „Off-Label-Use“ bei Zwangsbehandlung

  • 2025-12-05
  • ⚙261357
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 194
Zur Zwangsbehandlung – § 1906a Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 BGB a.F. (entspricht § 1832 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 BGB)

Schlagworte: Weiterhin keine Zwangsbehandlung in Wohneinrichtung

  • 2025-12-05
  • ⚙261349
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 181-178
Zur Kontrollbetreuung – §§ 1815 Abs. 3, 1820 Abs. 3 BGB

Schlagworte: Erneute Prüfung der Kontrollbetreuung möglich

  • 2025-12-05
  • ⚙261291
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 195
Nochmals zum Verzugsschaden – §§ 13, 280 Abs. 1 und 2, 286 Abs. 1 und 2 Ziff.1, 288 Abs. 1, 2 und 5, 1875 Abs. 2 BGB; §§ 15, 16 Abs. 1 VBVG

Schlagworte: Anspruch auf Verzugsschaden gegen Staatskasse

  • 2025-12-05
  • ⚙261284
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 190-192
Zum Verzugsschaden – §§ 280 Abs. 1 und 2, 286 Abs. 1 und 2 Ziff.1, 288 Abs. 1, 2 und 5, 1875 Abs. 2, 1881 BGB; §§ 7, 16 Abs. 1 und 2 VBVG

Schlagworte: Anspruch auf Verzugsschaden gegen Staatskasse

  • 2025-12-05
  • ⚙261279
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 189-190
Zur Betreuerbestellung – § 1814 BGB

Schlagworte: Kein Anspruch auf Bequemlichkeitsbetreuung

  • 2025-12-05
  • ⚙261256
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 194
Zu anderen Hilfen – § 1814 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BGB

Schlagworte: Vorrang anderer Hilfen zur Erledigung der Angelegenheit

  • 2025-12-05
  • ⚙261222
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 195
Zum Verzugsschaden – §§ 13, 280 Abs. 1 und 2, 286 Abs. 1 und 2 Ziff.1, 288 Abs. 1, 2 und 5, 1875 Abs. 2 BGB; §§ 15, 16 Abs. 1 VBVG

Schlagworte: Anspruch auf Verzugsschaden gegen Staatskasse

  • 2025-12-05
  • ⚙261211
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 194-195
Zur Unterbringung – § 1831 Abs. 1 Nr. 1 BGB

Schlagworte: Anforderung an die Feststellung einer erheblichen Gefahr

  • 2025-12-05
  • ⚙261183
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 177-176
BGT informiert

Wir laden Sie herzlich ein zum

  • 2025-12-05
  • ⚙261149
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 183-185
Nochmals zur Patientenverfügung – §§ 1827 Abs. 1, 1832 Abs. 1 und 2 BGB

Schlagworte: Bedeutung der Patientenverfügung im Genehmigungsverfahren

  • 2025-12-05
  • ⚙261141
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 163-167
  • Georg Dodegge
Verfahrenspflegschaft in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren – Gesetz versus gerichtliche Wirklichkeit

Georg Dodegge

  • 2025-12-05
  • ⚙261138
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 181-182
Zur Patientenverfügung – § 1827 Abs. 1 BGB

Schlagworte: Relevanz der Patientenverfügung für die Zwangsbehandlung.

  • 2025-12-05
  • ⚙261090
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 178
BdB informiert

Der BdB hat ein Positionspapier zur anstehenden Evaluierung des Betreuervergütungsgesetzes und zur künftigen Ausgestaltung eines nachhaltigen, leistungs- und verantwortungsgerechten Vergütungssystems veröffentlicht. Es richtet sich an die Bundes- und Landesjustizministerien sowie an die Berichterstatter*innen für Betreuungsrecht der Fraktionen im Bundestag. Ziel ist es, den begonnenen Reformprozess auf eine verlässliche und fachlich fundierte Grundlage zu stellen.

  • 2025-12-05
  • ⚙261065
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 176-177
BVfB informiert

Unter der Überschrift „Die Reform nach der Reform – Entbürokratisierung – Digitalisierung – faire Vergütung“ findet am 14. und 15.11.2025 der 16. Tag der freien Berufsbetreuer statt. Der BVfB freut sich auf eine rege Beteiligung und konstruktive Diskussionen im Bildungszentrum Erkner unter anderem mit dem Rechtspfleger Jörg Felix, der Betreuungsrichterin Nina Süß und der Trainerin zur Anwendung von KI-Tools Andrea Dobinsky.

Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen | ZAP Verlag

  • 2025-12-05
  • ⚙261235
  • burhoff/volpert, rvg straf- und bußgeldsachen
  • Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen
  • Detlef Burhoff/Joachim Volpert
Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen

Viele Werke setzen sich mit dem RVG auseinander. Es gibt aber nur einen RVG-Kommentar allein für den Straf- und OWi-Rechtler. Das ist der gebührenrechtliche Spezialkommentar von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. und Dipl.-Rpfl. Joachim Volpert, der sich auf die Bereiche der Straf- und Bußgeldsachen sowie die in Teil 6 VV RVG geregelten „sonstigen Verfahren“ konzentriert und so eine Lücke schließt, da in Gesamtdarstellungen diese Bereiche oft nur rudimentär kommentiert werden.

Durch die Kombination aus Handbuch und Kommentar wird das Werk zu einem unersetzlichen Werkzeug für die anwaltliche Praxis und das nicht nur für den „reinen Strafverteidiger“. Auch alle anderen, die beruflich mit anwaltlicher Vergütung in Straf- und Bußgeldsachen umgehen müssen, wie etwa anwaltliche Mitarbeiter sowie Rechtspfleger und Richter, bekommen ihre gebührenrechtlichen Fragen im Bereich der Straf- und Bußgeldsachen und in Teil 6 VV RVG mit einer Tiefe beantwortet, die in Gesamtwerken zum RVG nur schwerlich dargestellt werden kann.

Der Schwerpunkt der Bearbeitung liegt auf der vollständigen Kommentierung der Teile 4 VV (Strafsachen), 5 VV (Bußgeldsachen), 6 VV (sonstige Verfahren) und 7 VV (Auslagen) sowie auf den Paragrafen des RVG, welche für die Gebührenabrechnung der Teile 4 bis 6 VV RVG von Bedeutung sind.

Der Gesetzgeber hat zum 1.6.2025 mit dem KostBRÄG 2025 die Gebührenbeträge angehoben.

Sämtliche neue Tabellenbeträge für die Wertgebühren in Straf- und Bußgeldsachen sowie die Rahmengebühren der Verfahren nach Teil 6 VV sind in diese Auflage eingearbeitet und bringen das Werk, selbstverständlich incl. Rechtsprechung und Literatur, auf den neuesten Stand.

Um eine praxisnahe Darstellung zu gewährleisten, sind die Kommentierungen um zahlreiche Praxishinweise, Formulierungs- und Abrechnungsbeispiele, Checklisten und Arbeitshilfen ergänzt worden.

CB - Compliance Berater | dfv Mediengruppe, Frankfurt am Main

  • 2025-11-21
  • 🌍 1764288000000
  • ⚙259472
  • cb - compliance berater
  • CB 2025, 441-449
  • Oliver Haag; Janina Steinwandel
ESG-Regelungen mit Bezug zur Wertschöpfungs- und Lieferkette

Der nachfolgende Beitrag stellt die wichtigsten ESG-Regelungen mit Bezug zur Wertschöpfungs- und Lieferkette dar: LkSG, CSDDD, FLBR und EUDR. Er zeigt den aktuellen gesetzgeberischen Stand und die sich daraus ergebenden Implikationen für Unternehmen auf. Zugleich bereitet dieser Beitrag damit den Weg für einen Folgebeitrag (erscheint in CB Ausgabe 1/2–2026), der sich den Herausforderungen und Chancen bei der Implementierung der regulatorischen Vorgaben widmen und dabei insbesondere auf mögliche Synergiepotenziale eingehen wird.

  • 2025-11-14
  • ⚙259462
  • cb - compliance berater
  • CB 2025, 450-455
  • Sebastian Buder; Fabio Almurtada
Compliance-Risiken und Handlungsbedarf für Personaldienstleister

Die wachsende Komplexität der regulatorischen Anforderungen, insbesondere durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, macht die Personaldienstleistungsbranche zu einem beratungsintensiven Bereich. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Branche, identifiziert zentrale Compliance-Risiken und zeigt Strategien zu deren Bewältigung auf.

  • 2025-11-14
  • ⚙259428
  • cb - compliance berater
  • CB 2025, 468-471
  • Christian Powalla; Justine Sappok; Tim Hochmuth
Basics: Wie moderne Compliance- Kommunikation funktionieren kann

Compliance-Kommunikation ist ein Kernelement der Compliance-Arbeit. Selbst die besten Maßnahmen entfalten keine Wirkung, wenn sie die Zielgruppen in einer Organisation gar nicht erst erreichen oder diese sie nicht verstehen. Dieser Beitrag skizziert zunächst, was unter Compliance-Kommunikation zu verstehen ist und welche Erfolgsfaktoren hierbei besonders relevant sind. Anschließend richtet sich der Blick auf die Krankenhausbranche, die besonders stark reguliert ist. Am Beispiel einer Awareness-Kampagne der Berliner Charité zu Informationssicherheit und Datenschutz wird gezeigt, wie sich Compliance-Kommunikation praxisnah und niedrigschwellig umsetzen lässt. Daraus ergeben sich konkrete Handlungsempfehlungen, die auch für andere Branchen relevant sind.

  • 2025-11-14
  • ⚙259278
  • cb - compliance berater
  • CB 2025, 456-461
  • Dr Till
Gevestet, aber nicht geschützt? Revolution zu Aktienoptionsprogrammen in der Finanzbranche – Teil 2

Wie in Teil 1 des Beitrags (erschienen in CB 2025, 413) dargestellt, hat das BAG jüngst einen Paradigmenwechsel in seiner Rechtsprechung zu Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen vollzogen. Das Gericht vertritt – anders als bisher – die Auffassung, dass Aktienoptionen – jedenfalls in marktüblichen Ausgestaltungen – nicht lediglich als spekulative Erwerbschancen zur langfristigen Mitarbeiterbindung zu qualifizieren seien, sondern unmittelbaren Vergütungscharakter haben. Das hat weitreichende Konsequenzen für nicht-regulierte sowie regulierte Unternehmen mit einer erfolgsabhängig variabel ausgestalteten Vergütungsstruktur und erfordert eine kritische Überprüfung bestehender Pläne und Programme.

  • 2025-11-14
  • ⚙259141
  • cb - compliance berater
  • CB 2025, 462-467
  • Oliver M Loksa; Rudolf Bicek; Radim Obert
Verfahrensbeendende Vereinbarungen im Fokus – Teil 4

Der Beitrag reiht sich ein in die Ausführungen zu verfahrensbeendenden Vereinbarungen in CB 2025, 323, 376 und 417 und analysiert die bestehenden Möglichkeiten für eine vorzeitige Verfahrensbeendigung sowie die aktuellen und absehbaren Entwicklungen im Zusammenhang mit verfahrensbeendenden Vereinbarungen im Unternehmensstrafrecht in Österreich. Die bestehenden Möglichkeiten werden systematisch dargestellt und in ihrer praktischen Tauglichkeit kritisch gewürdigt. Dabei zeigt sich, dass fehlende Durchsetzbarkeit, enge Anwendungsbereiche und prognostische Unschärfen die Verfahrenseffizienz und Rechtssicherheit bislang erheblich begrenzen. Parallel dazu gewinnt die Debatte über die Einführung verfahrensbeendender Vereinbarungen an Fahrt, getrieben durch die Dauer komplexer Wirtschaftsstrafverfahren. Vergleichend werden die legislativen Neuerungen in Tschechien (Einführung einer unternehmensbezogenen Diversion ab 1. 7. 2026) und Ungarn (Plea Deals/Agreements für Unternehmen ab 1. 1. 2026) herausgearbeitet. Diese Reformen markieren einen klaren Trend hin zu Non-Trial Resolutions mit stärkerer Verfahrensökonomie, vorausschauenden Compliance-Anreizen und gerichtlicher Kontrolle.

CF - Corporate Finance | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-11-28
  • ⚙260703
  • cf - corporate finance
  • CF 2025, 290-294
  • Alexander Lahmann; Osei Kwabena Brefo; Bernhard Schwetzler
Multiples und Beta-Faktoren für deutsche Branchen

Das Center for Corporate Transactions & Private Equity (CCTPE) an der HHL Leipzig Graduate School of Management ermittelt vierteljährlich Multiplikatoren, Betafaktoren und Eigenkapitalkosten für den deutschen Kapitalmarkt. Im Folgenden finden Sie die entsprechenden Daten zum Stichtag 15.10.2025.

  • 2025-11-28
  • ⚙260631
  • cf - corporate finance
  • CF 2025, 295-301
  • Tobias Ahnfeld; Alexander Hahn; Dirk Totzek; Alisa Petrova; Jorge Aldana
Innovation Due Diligence: A Comprehensive Framework to Assess Organizational Innovation Maturity in a Deal Context

This study integrates academic theory and practical insights to develop an integrative Innovation Due Diligence (IDD) framework for assessing the innovation maturity of a target in the context of mergers and acquisitions (M&A). The framework was developed through qualitative and quantitative refinements based on a systematic literature synthesis, expert interviews, survey data, and user assessments. It addresses gaps in the Due Diligence literature by integrating 43 criteria across five innovation areas. This study introduces a full version for buyers and a lean version for consideration in diverse deal contexts, enhancing valuation accuracy, risk assessment, and strategic alignment, particularly suitable for sellers.

Diese Studie verbindet theoretische Konzepte und praxisorientierte Erkenntnisse zur Entwicklung eines integrierten Rahmenwerks für die Innovations-Due-Diligence (IDD). Das Rahmenwerk ermöglicht eine systematische Bewertung der Innovationsreife von M&A-Targets entlang relevanter Fokusbereiche. Die Entwicklung basiert auf einem iterativen Prozess, der qualitative und quantitative Methoden umfasst. Mit der Integration von 43 Kriterien schließt das Rahmenwerk bestehende Forschungslücken im Kontext der Due Diligence. Die Studie präsentiert eine umfassende Version für Käufer (Buy-Side) sowie eine schlanke Version, die insbesondere in unterschiedlichen Transaktionskontexten für Verkäufer (Sell-Side) geeignet ist, um Bewertungsgenauigkeit, Risikobewertung und strategische Ausrichtung zu optimieren.

  • 2025-11-28
  • ⚙260623
  • cf - corporate finance
  • CF 2025, 268-277
  • Anne Grießbach; Maximilian Traun; Andreas Horsch
Empirische Analyse von Kapitalmarktreaktionen auf Gewinnmitteilungen in Pandemiezeiten – Eine Ereignisstudie der DAX-40-Unternehmen

Mittels Ereignisstudie werden Auswirkungen von Gewinnwarnungen auf Aktienkurse von DAX-Unternehmen im Zeitraum von 2017 bis 2024 untersucht, um durch die Covid-19-Pandemie induzierte Besonderheiten im Anlegerverhalten zu eruieren. Die Studie zeigt für das Pandemiejahr 2020 eine atypisch niedrige Kursreaktion auf Gewinnwarnungen, so wurde ein überproportional großer Anteil an Gewinnwarnungen positiv am Markt aufgenommen. Auch lösten Gewinnwarnungen geringere Handelsvolumina aus.

This study examines the impact of profit warnings on the share price of DAX companies in the period from 2017 to 2024 using the event study methodology. The aim is to detect peculiarities of investor behavior caused by the Covid-19-pandemic. The study shows an atypically low price reaction to profit warnings in the pandemic year 2020, with a disproportionately large share of profit warnings being received positively by the market. Profit warnings also triggered lower trading volumes.

  • 2025-11-28
  • ⚙260605
  • cf - corporate finance
  • CF 2025, 302-308
  • Dominik Degen; Jens Kengelbach; Reeyarn Li; Francesca Pietrogrande; Sönke Sievers
Beer, Cars & Fundamentals: Predicting German M&A activity

This paper introduces a predictive model for German mergers and acquisitions (M&A) activity leveraging deep feedforward neural networks (DFNN) incorporating well-established traditional variables (also known as features), along with a ChatGPT-based M&A sentiment score (MASS) and unconventional predictors such as beer sales and weather data. We demonstrate that the inclusion of sentiment and non-traditional variables enhances predictive performance. Our findings provide an important empirical foundation for understanding near-term fluctuations in German M&A activity and offer a forecasting tool relevant to both practitioners and researchers.

Dieser Beitrag stellt ein Vorhersagemodell für deutsche Fusionen und Übernahmen (M&A)-Aktivitäten vor, welches Deep Feedforward Neural Networks (DFNN) nutzt und etablierte Variablen (auch „Features“ genannt) mit einem ChatGPT-basierten M&A-Sentiment-Score (MASS) sowie unkonventionellen Prädiktoren wie Bierabsatz und Wetterdaten kombiniert. Wir zeigen, dass die Einbeziehung von Sentiment und nicht-traditionellen Variablen die Prognoseleistung verbessert. Unsere Ergebnisse liefern eine wichtige empirische Grundlage zum Verständnis kurzfristiger Schwankungen der deutschen M&A-Aktivität und bieten ein Prognoseinstrument, das sowohl für Praktiker als auch für Forschende relevant ist.

  • 2025-11-28
  • ⚙260577
  • cf - corporate finance
  • CF 2025, 261-267
  • Stephan Paul; Hendrik von der Lippe
Finanzkommunikation im Mittelstand: „Kondition“ und „Spielverständnis“ insgesamt verbessert, aber Unterschiede in „Einstellung“ und „Engagement“ vertieft

Die Studie präsentiert die Ergebnisse der fünften Welle einer Untersuchungsreihe zur Finanzkommunikation mittelständischer Unternehmen, die 2008 begonnen hatte. Erneut können zwei Gruppen von Unternehmen getrennt werden, die sich in Grundeinstellung und Vorgehen deutlich unterscheiden. Die Zahl der „Verfechter“ liegt erstmals deutlich über der der „Skeptiker“, die Polarisierung zwischen ihnen hat zugenommen. Selbst- und Fremdbild der Kapitalnehmer und „ihren“ Banken liegen bei den transformatorischen Themen Nachhaltigkeit und Digitalisierung noch deutlich auseinander.

The study presents the results of the fifth wave of a series of studies on financial communications among medium-sized companies, which began in 2008. Once again, two groups of companies can be distinguished, differing significantly in their basic attitudes and approaches. For the first time, the number of “advocates” significantly exceeds that of “sceptics,” and polarization between them has increased. The self-image and the external image of capital borrowers and “their” banks still diverge significantly when it comes to the transformative topics of sustainability and digitalization.

  • 2025-11-28
  • ⚙260527
  • cf - corporate finance
  • CF 2025, 278-289
  • Jan Liedtke; Christian Möbius
The Impact of Corporate Venture Capital on Post-IPO Performance

IPOs mark an important liquidity event and a measure to bring new firms to the equity capital market. Before accessing such capital markets, VC and Corporate VC investors act as important financial intermediaries to provide growth capital to innovative but risky new firms. This study investigates how the involvement of Corporate VC impacts post-IPO performance. We find that despite several contributions in the investment phase, long-term post-IPO performance significantly underperforms.

Börsengänge stellen ein wichtiges Liquiditätsereignis dar und führen neue Unternehmen an den Kapitalmarkt. Davor fungieren VC- und Corporate VC-Investoren als wichtige Finanzintermediäre, die innovativen, aber risikoreichen neuen Unternehmen Kapital zur Verfügung stellen. Diese Studie befasst sich mit der Frage, wie sich die Beteiligung von Corporate VC auf die Wertentwicklung nach dem Börsengang auswirkt. Trotz wertvoller Beiträge dieser Investoren in der Investitionsphase, ist die langfristige Wertentwicklung nach Börsengängen signifikant unterdurchschnittlich.

Clarice, Testkommentar | Alle Rechte vorbehalten, XYZ Verlag, JAHR

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262902 - Recht: JURIS-K-TEST
  • 2025-12-19
  • ⚙262902
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: clarice, testkommentar
  • Clarice, Testkommentar
  • Franz Mustermann
Clarice, Testkommentar

Abstract Abstract Abstract Abstract Abstract b Abstract Abstract

CR - Computer und Recht | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-12-12
  • ⚙262155
  • cr - computer und recht
  • CR 2025, 791-797
  • Carlo Piltz; Ilia Kukin
„Naming and Shaming“ durch Datenschutzbehörden – Dürfen in Pressemitteilungen zu Bußgeldern auch Namen der Unternehmen genannt werden?

Der Beitrag geht der Frage nach, auf welchen Rechtsgrundlagen die Namensnennung sanktionierter Unternehmen im Datenschutzrecht beruhen könnte und inwieweit sich die von der Rechtsprechung in anderen Rechtsgebieten entwickelten Grundsätze auf diesen Bereich übertragen lassen.

  • 2025-12-12
  • ⚙262085
  • cr - computer und recht
  • CR 2025, 769-775
  • Herbert Zech
Vom IT‑Recht zum Recht der Digitalisierung

Der Beitrag zeichnet die Entwicklung nach, die in den 1970er Jahren mit der Rechtsinformatik ihren Ausgang genommen hat und heute in ein umfassendes Recht der Digitalisierung eingemündet ist (I.). Zugleich wird gezeigt, wie das Recht der Digitalisierung durch sozio-technische Entwicklungen vorangetrieben wurde (II.) und wie es sich zu einem eigenständigen, traditionelle Rechtsgebiete übergreifenden Rechtsgebiet mit eigenen Regelungsaufgaben entwickelt hat (III.). Die Darstellung erfolgt aus deutscher Perspektive und geht auf den zunehmenden Einfluss des Unionsrechts besonders ein (IV.). Zuletzt werden die Anforderungen gezeigt, die das Digitalrecht aktuell an interdisziplinäre Zusammenarbeit stellt und es dadurch zu einem Teil der Digitalisierungsforschung machen (V.).

  • 2025-12-12
  • ⚙262072
  • cr - computer und recht
  • CR 2025, 819-823
  • Till Kreutzer
Softwareurheberrecht zwischen Rechtsschutz und Nutzerautonomie

In den Entscheidungen Action Replay II und Werbeblocker IV des BGH geht es letztlich um die Grenzziehung zwischen Rechtsschutz und Nutzungsfreiheit: Welche Handlungen und technischen Vorgänge sind vom Schutzbereich der §§ 69a ff. UrhG erfasst? Wo endet der Rechtsschutz und wo beginnt die vom Urheberrecht unberührte Autonomie des Nutzers? Zu diesen Fragen wird die Rechtsprechung des EuGH und des BGH dargestellt (I.) und ihre Bedeutung für die grundsätzliche Reichweite des urheberrechtlichen Softwareschutzes eingeordnet (II.), bevor ein bewertendes Fazit gezogen wird (III.).

  • 2025-12-12
  • ⚙262057
  • cr - computer und recht
  • CR 2025, 797-805
  • Martin Schweinoch; Stefan Peintinger
Die Rechtsprechungslinie des EuGH zur Reichweite des Personenbezugs von Daten

Der Beitrag fasst die Entwicklung der relevanten EuGH-Rechtsprechung zur Reichweite des Personenbezugs zusammen und zeigt auf deren Basis praktische Lösungsansätze für bestimmte Verarbeitungssituationen auf.

  • 2025-12-12
  • ⚙262009
  • cr - computer und recht
  • CR 2025, 775-782
  • Jonas Coenen
Datenweitergabe durch Vertrag: Der Kontrahierungszwang im Data Act im Lichte bestehender Kontrahierungspflichten

Der Beitrag untersucht den aus Art. 5 i.V.m. Art. 8 und 9 DA resultierenden Kontrahierungszwang und arbeitet heraus, inwieweit sich aus anderen Kontrahierungszwängen Rückschlüsse auf dessen Ausgestaltung und Durchsetzung ziehen lassen.

  • 2025-12-12
  • ⚙262002
  • cr - computer und recht
  • CR 2025, 834-840
  • Thomas Hoeren; Stefan Pinelli
Quantencomputing und Recht – Herausforderungen für Datenschutz, Beweisrecht und Produkthaftung

Der Übergang in das Zeitalter des Quantencomputings stellt das Informationsrecht vor grundlegende Umbrüche. Die Kombination aus Künstlicher Intelligenz und Quantencomputing verändert die Voraussetzungen von Datenschutz, Beweisrecht und Produkthaftung grundlegend. Der Beitrag untersucht, wie sich bestehende europäische Rechtsakte – von der DSGVO über die NIS-2-Richtlinie bis zum Cyber Resilience Act – auf die neuen technischen Gegebenheiten einstellen müssen, um die Integrität, Rechtssicherheit und Verantwortlichkeit im digitalen Raum zu wahren.

  • 2025-11-21
  • ⚙259819
  • cr - computer und recht
  • CR 2025, 762-768
  • David Schiefer; Sascha Kremer
Deepfakes in der Unternehmenskommunikation – Teil 4

Nach einer kurzen Einleitung zum haftungsrechtlichen Status Quo in Bezug auf das Praxisbeispiel aus Teil 1 (Buchholz / Kremer, CR 2025, 56-64 – Datenschutz und Persönlichkeitsrecht) dieser Beitragsreihe (I.). erörtert der Beitrag die urheberrechtlichen Haftungsrisiken für Unternehmen, die einen Deepfake-Generator betreiben und die so erzeugte Deepfakes in der Unternehmenskommunikation verwenden. Dazu knüpft der Beitrag an die in Teil 2 (Buchholz / Kremer, CR 2025, 202–208 – Urheberrecht) erläuterten Verletzungshandlungen an (II.). Abschließend werden die haftungsrechtlichen Risiken unter KI‑regulatorischen Gesichtspunkten überprüft und bewertet. Dazu wird an die Betrachtung des Praxisbeispiels aus KI‑regulatorischer Perspektive in Teil 3 (Buchholz / Kremer, CR 2025, 343–352 – KI‑Verordnung) und die dort dargestellten Pflichten nach der KI‑VO angeknüpft (III.). Eine kurze Zusammenfassung (IV.) und Praxishinweise (V.) runden den Beitrag ab.

  • 2025-11-14
  • ⚙259491
  • cr - computer und recht
  • CR 2025, 718-725
  • Fabian Teichmann
NIS-2-Schulungspflicht der Geschäftsleitung – Regulatorische Grauzonen und nationale Umsetzung

Dieser Beitrag beleuchtet die unklare Rechtslage bei der Schulungspflicht der Geschäftsleitung in der aktuellen Zwischenphase, analysiert regulatorische Unschärfen und diskutiert offene Fragen zur Definition der „Geschäftsleitung“ sowie Überschneidungen mit bestehendem IT‑Sicherheitsrecht. Zudem wird dargestellt, welche Pflichten de facto bereits jetzt gelten (z.B. aus allgemeinen Sorgfalts- und Überwachungspflichten) und wie sich Unternehmen trotz verzögerter Gesetzgebung vorbereiten können.

  • 2025-11-14
  • ⚙259405
  • cr - computer und recht
  • CR 2025, 701-708
  • Maximilian Becker; Pascal Birnstill; Andreas Ebert
Erklärbarkeit von KI‑Systemen unter der KI‑Verordnung

Dieser Beitrag konzentriert sich auf die Transparenzanforderungen der KI‑VO für Hochrisiko-KI‑Systeme. Anhand eines auf Kreditdaten entwickelten KI‑Modells werden Erklärverfahren als Lösungsansätze aus dem Bereich der XAI gegenübergestellt und diskutiert, inwiefern bzw. mit welchen Einschränkungen die Transparenzanforderungen der KI‑VO nach aktuellem Stand erfüllt werden könnten.

  • 2025-11-14
  • ⚙259332
  • cr - computer und recht
  • CR 2025, 711-718
  • Jens Nebel
Das Ende der Auftragsverarbeitung?

Der EuGH hat mit Urteil v. 4.9.2025 in der Rs. C-413/23 P – Einheitlicher Abwicklungsausschuss (SRB) die Relativität des Personenbezugs hervorgehoben: Ein Datum kann für den Verantwortlichen personenbezogen und zugleich für eine datenempfangende Person anonym sein. In Fällen ausgelagerter Datenverarbeitung stellt sich daher die Frage, wann es überhaupt noch einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung bedarf. Dieser Frage geht der Beitrag nach.

  • 2025-11-14
  • ⚙259284
  • cr - computer und recht
  • CR 2025, 762-768
  • David Schiefer; Sascha Kremer
Deepfakes in der Unternehmenskommunikation – Teil 4

Nach einer kurzen Einleitung zum haftungsrechtlichen Status Quo in Bezug auf das Praxisbeispiel aus Teil 1 (Buchholz / Kremer, CR 2025, 56-64 – Datenschutz und Persönlichkeitsrecht) dieser Beitragsreihe (I.). erörtert der Beitrag die urheberrechtlichen Haftungsrisiken für Unternehmen, die einen Deepfake-Generator betreiben und die so erzeugte Deepfakes in der Unternehmenskommunikation verwenden. Dazu knüpft der Beitrag an die in Teil 2 (Buchholz / Kremer, CR 2025, 202–208 – Urheberrecht) erläuterten Verletzungshandlungen an (II.). Abschließend werden die haftungsrechtlichen Risiken unter KI‑regulatorischen Gesichtspunkten überprüft und bewertet. Dazu wird an die Betrachtung des Praxisbeispiels aus KI‑regulatorischer Perspektive in Teil 3 (Buchholz / Kremer, CR 2025, 343–352 – KI‑Verordnung) und die dort dargestellten Pflichten nach der KI‑VO angeknüpft (III.). Eine kurze Zusammenfassung (IV.) und Praxishinweise (V.) runden den Beitrag ab.

  • 2025-11-14
  • 🌍 1763596800000
  • ⚙259168
  • cr - computer und recht
  • CR 2025, 738-744
  • Pejwak Karampour
Zurechnung KI‑generierter Erklärungen

Künstliche Intelligenz verändert die Grundlagen zivilrechtlicher Zurechnung. Der Beitrag untersucht, ob die klassische Stellvertretungsdogmatik (§ 164 BGB) auf KI‑generierte Erklärungen anwendbar ist, und zeigt dogmatische Grenzen der Willenszurechnung auf. Anschließend wird das Modell der normativen Funktionszurechnung entwickelt, das die rechtliche Verantwortung für autonome Systeme im Lichte von Privatautonomie und Rechtssicherheit neu bestimmt.

DB - Der Betrieb | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-12-19
  • 🌍 1766966400000
  • ⚙262959
  • db - der betrieb
  • DB 2025, 3165-3167
  • Janik Goßler
Modernisierung des Produkthaftungsrechts

Das Produkthaftungsgesetz regelt seit 1989 die Haftung von Herstellern für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte entstehen, dazu zählen Verletzungen von Personen oder Sachschäden. Es geht zurück auf eine europäische Richtlinie aus dem Jahr 1985, welche zwischenzeitlich mehrfach angepasst wurde. Nachdem das europäische Produkthaftungsrecht mit Richtlinie (EU) 2024/2853 neu gefasst wurde, hat nun das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Referentenentwurf des deutschen Umsetzungsgesetzes veröffentlicht. Schwerpunkte der Aktualisierung liegen in den Themen der Digitalisierung, der Kreislaufwirtschaft und der globalen Wertschöpfungskette.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262958 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262958
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB Beilage 01 2025, 70-72
  • Kerstin Wilhelm; Johannes Dittrich
Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2025 – Bedeutung für 2026: Rechtsentwicklungen im Bereich Compliance 2025

Nicht nur in den klassischen Compliance-Bereichen Kartellrecht und Datenschutz hat sich in 2025 viel getan. Auch Entwicklungen in anderen Bereichen sind für die Compliance im Unternehmen von erheblicher Bedeutung. Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Themen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262948 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262948
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB Beilage 01 2025, 67-69
  • Julia Grothaus; Christian Schmitt; Mirjam Erb
Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2025 – Bedeutung für 2026: Rechtsentwicklungen im Verfahrensrecht 2025

Im Verfahrensrecht stand 2025 der Zivilprozess im Vordergrund. Insbesondere wurden seit dem Inkrafttreten des Justizstandort-Stärkungsgesetzes in vielen Bundesländern Commercial Courts und Commercial Chambers mit unterschiedlicher Ausrichtung gebildet. Zudem gibt es eine Reihe weiterer Reformvorhaben, die vor allem eine Digitalisierung und/oder Modernisierung von Zivilverfahren im Blick haben. Ähnliche Entwicklungen gibt es im Strafverfahrensrecht zu beobachten, während es in der neuen Legislaturperiode um die Reform des Schiedsverfahrensrechts still geworden ist. Zudem gab es in vielen Bereichen wegweisende Impulse durch Gerichte.

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  • 2025-12-19
  • ⚙262939
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB Beilage 01 2025, 30-33
  • Timo Engelhardt; Kristina Klaaßen-Kaiser; Carl Sanders
Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2025 – Bedeutung für 2026: Rechtsentwicklungen bei M&A-Transaktionen 2025

M&A-Transaktionen sahen sich 2025 mit anhaltenden globalen Unsicherheiten konfrontiert: Der Krieg in der Ukraine, Konflikte im Nahen Osten und Chinas industriepolitische Offensive sorgten für volatile Rahmenbedingungen, gerade im grenzüberschreitenden Kontext. Hinzu kamen tiefgreifende technologische Umwälzungen, politische Akzente der neuen US-Regierung und europäische Initiativen zur Stärkung eigener Souveränität. All das führt zu einem heterogenen, schwer vorhersehbaren Marktumfeld, in dem Chancen und Risiken neu bewertet werden müssen. Umso wichtiger ist es, auch die aktuellen rechtlichen Entwicklungen im Auge zu behalten, die die Transaktionspraxis beeinflussen.

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  • 2025-12-19
  • ⚙262929
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB Beilage 01 2025, 24-26
  • Martina Farkas; Jens Hollinderbäumer; Mario Pofahl
Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2025 – Bedeutung für 2026: Rechtsentwicklungen im GmbH-Recht 2025

Mit der Einführung von KI-Systemen kommen Herausforderungen auf Unternehmen und Geschäftsführung zu. Die Rechtsprechung beschäftigte u.a. die registerrechtliche Prüfungsbefugnis und die Wirksamkeit von Bad-Leaver-Klauseln.

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  • 2025-12-19
  • ⚙262923
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M4-M5
  • Gabriele Rautenstrauch
Globale Mindeststeuer unter Druck

Die globale Mindeststeuer befindet sich seit Beginn des Jahres 2025 in einer politisch angespannten Phase. Während in den ersten Wochen des Jahres vielfach von einer faktischen Aufkündigung des internationalen Mindeststeuerabkommens gesprochen wurde, hat sich diese Erwartung mit dem G7-Statement vom 28.06.2025 vorerst nicht bestätigt.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262922 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262922
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 3185
  • Svenja Heizmann
Zeitpunkt der Fälligkeit von Sozialplanabfindungen richtet sich nach den Regelungen des Sozialplans

Abfindungsansprüche aus einem Sozialplan, der durch den Spruch einer Einigungsstelle beschlossen und gerichtlich erfolglos angefochten wurde, werden zum im Sozialplan festgelegten Zeitpunkt fällig – und nicht erst mit rechtskräftigem Abschluss des gerichtlichen Verfahrens zur Überprüfung des Einigungsstellenspruchs.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262915 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262915
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M7
Gesetzgeber passt Mindeststeuergesetz an

Das Mindeststeueranpassungsgesetz sieht neben der Änderung des MinStG auch Änderungen des deutschen Internationalen Steuerrechts vor.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262913 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262913
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB Beilage 01 2025, 1-2
  • Andreas Müller; Marco Carbonare
Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2025 – Bedeutung für 2026: Das Unternehmensrechtsjahr 2025

Digitalisierung trifft auf KI-Regulierung, Bürokratieabbaupläne auf neue EU-Verordnungen, Kapitalmarktförderung auf erweiterte Investitionskontrolle: Die wichtigsten unternehmensrechtlichen Themen des zurückliegenden Jahres – und was 2026 wichtig wird – lesen Sie in dieser Sonderbeilage.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262899 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262899
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M9
Die Effekte der geplanten Änderungen im Produkthaftungsrecht

Die Reform des Produkthaftungsrechts bringt deutlich strengere Vorgaben für Unternehmen. Auch der Druck auf graue Akteure im E-Commerce nimmt zu.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262898 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262898
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB Beilage 01 2025, 3-5
  • Christian Hundeshagen; Andreas Schaflitzl
Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2025 – Bedeutung für 2026: Rechtsentwicklungen im Bilanzrecht 2025

Im Bilanzrecht hat das Jahr 2025 nur punktuelle Änderungen gebracht. Allerdings liegen derzeit zahlreiche Reformentwürfe zum Handels-, Steuer- und Mindeststeuerbilanzrecht vor. Die Entwicklungen werden nachfolgend überblicksartig dargestellt.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262895 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262895
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB Beilage 01 2025, 53-55
  • Andreas Dehio; Julian Emmerich
Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2025 – Bedeutung für 2026: Rechtsentwicklungen im Bankaufsichtsrecht 2025

Auch wenn das Jahr 2025 keine großen Novellen des Bankaufsichtsrechts mit sich brachte, war die Vielzahl der Initiativen, Projekte und Entwürfe bemerkenswert. Das Potenzial für die tiefgreifendsten Änderungen hat dabei vermutlich die Initiative zur Stärkung der europäischen Kapitalmarktintegration, die Spar- und Investitionsunion (SIU), die darauf abzielt, die Tiefe des europäischen Kapitalmarkts gegenüber den USA und Asien zu verbessern. Daneben wurden vor allem bereits bekannte, beschlossene Regulierungsvorhaben umgesetzt. Allen voran die nationale CRD VI-Umsetzung, die insb. Vorgaben für das ESG-Risikomanagement, Drittstaaten-Zweigstellen und Fit-and-Proper-Anforderungen für Inhaber von Schlüsselfunktionen enthält.

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  • 2025-12-19
  • ⚙262887
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB Beilage 01 2025, 41-43
  • Christoph Barth; Ann-Christin Käser
Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2025 – Bedeutung für 2026: Rechtsentwicklungen in der Investitionskontrolle 2025

Das Jahr 2025 war geprägt von umfassenden Reformprojekten im Investitionskontrollrecht, während die Fallzahlen in Europa leicht anstiegen und in Deutschland stabil blieben. In Europa stand die Reformierung der EU-Screening-VO und die Einführung neuer Regime im Vordergrund. In Deutschland steht die Einführung eines novellierten Investitionsprüfgesetzes noch aus, dürfte aber bald voranschreiten.

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  • 2025-12-19
  • ⚙262870
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB Beilage 01 2025, 56-58
  • Thomas Broichhausen; Pascal Mildahn
Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2025 – Bedeutung für 2026: Rechtsentwicklungen im Versicherungsbereich 2025

Nachstehend werden ausgewählte Aspekte der Rechtsentwicklung im Versicherungsbereich aus dem Jahr 2025 vorgestellt. Das Jahr 2025 stand dabei insb. im Zeichen der weiteren Umsetzung der durch den Solvency II Review und die Versicherungsabwicklungsrichtlinie angestoßenen Fortentwicklung der etablierten Regelwerke.

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  • 2025-12-19
  • ⚙262864
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 3168-3169
  • Christian Brünkmans; Niclas Naße
Entscheidung des BGH in Sachen Wirecard: Insolvenzrecht sticht Kapitalmarktrecht

Mit seiner Entscheidung vom 13.11.2025 hat der IX. Zivilsenat des BGH in Abweichung zur Vorinstanz nunmehr entschieden, dass die Aktionäre der Wirecard AG ihre Schadensersatzansprüche nicht als Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO anmelden können. Damit setzt der BGH einen Schlusspunkt unter den seit ca. fünf Jahren schwelenden Streit über die Verteilung der ca. 650 Mio. € Insolvenzmasse im Wirecard-Insolvenzverfahren.

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  • 2025-12-19
  • ⚙262859
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB Beilage 01 2025, 21-23
  • Stephan Oppenhoff; Staffan Illert
Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2025 – Bedeutung für 2026: Rechtsentwicklungen im Übernahmerecht 2025

Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen übernahmerechtlichen Entwicklungen im Jahr 2025 in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

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  • 2025-12-19
  • ⚙262816
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M8
Globale Mindeststeuer wirkt anders als erwartet

Eine aktuelle Befragung unter deutschen Konzernen wirft die Frage auf, inwieweit die globale Mindeststeuer grenzüberschreitende Gewinnverlagerungen wirklich eindämmen kann.

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  • 2025-12-19
  • ⚙262744
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB Beilage 01 2025, 15-20
  • Tim Johannsen-Roth; Arne Kießling; Julius Raapke
Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2025 – Bedeutung für 2026: Rechtsentwicklungen im Aktienrecht 2025

Große Umbrüche blieben dem Aktienrecht im Jahr 2025 erspart. Gleichwohl haben sowohl der europäische als auch der deutsche Gesetzgeber wichtige Reformvorhaben vorangetrieben und das Aktienrecht punktuell ergänzt. Auch die Rechtsprechung hat im vergangenen Jahr einige wichtige aktienrechtliche Entscheidungen getroffen.

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  • 2025-12-19
  • ⚙262715
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB Beilage 01 2025, 34-37
  • Thomas Schulz; Ferry Bühring; Ruth Losch
Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2025 – Bedeutung für 2026: Öffentliches Wirtschaftsrecht 2025: Energie- und vergaberechtliche Entwicklungen

Im ersten Jahr nach der Bundestagswahl hat sich die Bundesregierung ehrgeizige Projekte ins Pflichtenheft geschrieben, viele davon waren zum Jahresende 2025 aber noch nicht abgeschlossen. Wir beleuchten zwei Teilaspekte des öffentlichen Wirtschaftsrechts: Anpassungen bei den Netzentgelten und Reformen der öffentlichen Auftragsvergabe.

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  • 2025-12-19
  • ⚙262710
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB Beilage 01 2025, 59-63
  • Michael Leicht; Jonas Baumann
Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2025 – Bedeutung für 2026: Rechtsentwicklungen im IT- und Datenschutzrecht 2025

Im von hoher Dynamik geprägten IT- und Datenschutzrecht schritten die Entwicklungen im Jahre 2025 mit erheblichem Tempo voran. Die Komplexität des Rechtsrahmens nimmt stetig zu. Der Beitrag gibt einen Überblick über ausgewählte Entwicklungen auf dem Gebiet der Gesetzgebung sowie der Rechtsprechung und – insbesondere im Datenschutzrecht – der behördlichen Praxis.

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  • 2025-12-19
  • ⚙262694
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB Beilage 01 2025, 50-52
  • Olena Tokman; Markus Wollenhaupt; Alexandra Schuppli
Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2025 – Bedeutung für 2026: Rechtsentwicklungen im Kapitalanlagerecht 2025

Im Jahr 2025 lag der Schwerpunkt im Kapitalanlagerecht in Deutschland auf zahlreichen Gesetzesvorhaben, der Änderung der Anlageverordnung und dem BaFin-Entwurf zur zulässigen Anlegereinflussnahme sowie europaweit auf den ESMA-Leitlinien und RTS zu den Liquiditätsmanagementinstrumenten.

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  • 2025-12-19
  • ⚙262683
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 3153-3155
  • Andreas Kowallik
Deutscher Mindeststeuer-Bericht 2024: Inhalt und Datenschema

Am 20.12.2021 veröffentlichte die OECD die Model Rules zur globalen Mindest(ertrag)steuer (Säule Zwei). Seit 2022 publizierte sie hierzu detaillierte Umsetzungshilfen, die sie am 15.01.2025 durch einen überarbeiteten Mindeststeuer-Bericht ergänzte, den Deutschland technisch bereits umgesetzt hat. Der folgende Beitrag gibt zum Mindeststeuer-Bericht 2024 einen Kurzüberblick für eine deutsche oberste Muttergesellschaft als Gruppenträger.

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  • 2025-12-19
  • ⚙262682
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB Beilage 01 2025, 6-14
  • Oliver Rosenberg; Kirsten Placke; Rainer Stadler; Ulrich Johann
Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2025 – Bedeutung für 2026: Rechtsentwicklungen im Steuerrecht 2025

Durch das Scheitern der „Ampel“-Koalition wurden viele steuerrechtliche Gesetzesvorhaben im Jahr 2025 zunächst nicht weiterverfolgt und sind auch nur in Teilen im weiteren Jahresverlauf aufgegriffen worden. Daher kam es auch in diesem Jahr zu keinen weitreichenden, sondern nur zu vielen kleineren, oftmals wirtschaftspolitisch geprägten Detailänderungen im Bereich des Steuerrechts. Ob das ebenfalls auf den Weg gebrachte Mindeststeueranpassungsgesetz im Ergebnis große Praxisrelevanz haben wird, hängt sicherlich von der Zukunft der globalen Mindestbesteuerung vor dem Hintergrund der ablehnenden Haltung der USA ab. Anders als der Steuergesetzgeber war jedenfalls das BMF auch im Jahr 2025 aktiv und veröffentlichte eine Vielzahl von BMF-Schreiben, wie z.B. den neuen UmwSt-Erlass oder den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Änderung des InvSt-Erlasses. Im Bereich der Rspr. verdient – neben einigen für die Praxis wichtigen Urteilen des BFH – insb. die Vorlage an den EuGH aus Portugal, die sich mit der Vereinbarkeit von mit den deutschen Ergänzungstatbeständen des GrEStG vergleichbaren Regelungen mit Europarecht auseinandersetzt, aufgrund ihrer möglichen Auswirkungen auf das GrEStG Beachtung.

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  • 2025-12-19
  • ⚙262679
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 3134-3138
  • Sebastian Benz; Haakon Richter
Das Mindeststeueranpassungsgesetz

Zum Ende des Jahres 2025 tritt das „Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen“ (Mindeststeueranpassungsgesetz, MinStAnpG) in Kraft. Das Gesetz beinhaltet Änderungen und teilweise Vereinfachungen des seit Ende 2023 geltenden Mindeststeuergesetzes und trägt den globalen Entwicklungen zur Mindestbesteuerung Rechnung. Darüber hinaus kommt es zu beachtenswerten Anpassungen bei der Hinzurechnungsbesteuerung und der Aufhebung der Lizenzschranke gem. § 4j EStG.

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  • 2025-12-19
  • ⚙262677
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 3127-3133
  • Rainer Goldbach; Christian Rasch; Björn Ricken
Betriebliche Altersversorgung im Jahresabschluss nach nationalen und internationalen Bilanzierungsgrundsätzen

Nach einem Anstieg im März 2025 werden die für Pensionsverpflichtungen maßgeblichen Rechnungszinssätze nach IFRS bzw. US-GAAP zum 31.12.2025 voraussichtlich bei 3,9% bis 4,4% und damit um ca. 0,5%- bis 0,8%-Punkte über dem Vorjahresniveau liegen. Aufgrund der Durchschnittsbildung über sieben bzw. zehn Jahre bewegen sich die Zinssätze nach HGB dagegen noch auf einem niedrigeren Niveau, steigen aber kontinuierlich weiter an und dürften zum Jahresende 2,06% bzw. 2,22% betragen, sodass sich auch in diesem Jahr für die bilanzierenden Unternehmen eine erfolgswirksame Entlastung ergibt.

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  • 2025-12-19
  • ⚙262676
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB Beilage 01 2025, 38-40
  • David-Julien dos Santos Gonçalves; Sînziana Ianc
Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2025 – Bedeutung für 2026: Rechtsentwicklungen im Kartellrecht 2025

Die aktuellen Transformationsprozesse zeigen Wirkungen im Kartellrecht, u.a. mit einer Modernisierung des EU-Sekundärrechts und Soft-Law.

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  • 2025-12-19
  • ⚙262654
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB Beilage 01 2025, 27-29
  • Sören Stöwe; Christoph van Lier
Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2025 – Bedeutung für 2026: Rechtsentwicklungen im Personengesellschaftsrecht 2025

Wie weit reicht § 179a AktG? Das hatte der BGH für den Fall einer Publikums-KG zu entscheiden. Das MoPeG-reformierte Auskunftsrecht von Kommanditisten beschäftigte die höchst- und instanzgerichtliche Rechtsprechung. In weiteren Entscheidungen ging es um Fortführung und Anwachsen nach Ausscheiden von Gesellschaftern.

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  • 2025-12-19
  • ⚙262642
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 3179-3184
  • Markus Schwipper
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Wahl eines zu großen Betriebsrats (§ 9 BetrVG)

Im nächsten Jahr finden wieder die turnusmäßigen Betriebsratswahlen statt. Die Wahlen sind dabei sehr fehleranfällig, die Fehlerquellen vielfältig. Ein in der Praxis immer wieder auftretender Streitfall ist die Einleitung der Wahl eines zu großen, nicht der gesetzlichen Größe (§ 9 BetrVG) entsprechenden Betriebsrats. Der Beitrag beleuchtet, ob bzw. inwieweit der Arbeitgeber mit den Mitteln des einstweiligen Rechtsschutzes in diesem speziellen Fall in eine laufende Betriebsratswahl korrigierend eingreifen kann.

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  • 2025-12-19
  • ⚙262641
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M10
Zu großer Betriebsrat: einstweiliger Rechtsschutz im Wahlverfahren

Lässt sich im einstweiligen Rechtsschutz eine Korrektur des erlassenen Wahlausschreibens erwirken, wenn die Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder nicht stimmt?

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  • 2025-12-19
  • ⚙262639
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M6
Bilanzierung der betrieblichen Altersversorgung zum 31.12.2025

Der Beitrag stellt aktuelle Entwicklungen zur Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen dar und leitet Rechnungsannahmen für HGB, IFRS und US-GAAP ab.

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  • 2025-12-19
  • ⚙262630
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB Beilage 01 2025, 64-66
  • Sabine Vorwerk; Riaz Janjuah; Julia Leitsch
Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2025 – Bedeutung für 2026: Rechtsentwicklungen im Insolvenzrecht 2025

Unternehmensinsolvenzen steigen in Deutschland weiter und notierten im ersten Halbjahr 2025 auf einem Zehnjahreshoch. Entsprechend gab es auch in diesem Jahr eine Reihe interessanter Gerichtsentscheidungen, die bislang strittige Fragen klärten. Das Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG, das inzwischen eine wichtige Ergänzung des sanierungsrechtlichen Instrumentenkastens darstellt, steht vor einer EU-weiten Evaluierung. Daneben nehmen Restrukturierungsgerichte weiter zu rechtlichen Fragen im Rahmen seiner Anwendung Stellung und tragen so zur Erhöhung der Rechtssicherheit und einer weiteren Akzeptanz des Verfahrens bei.

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  • 2025-12-19
  • ⚙262616
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 3186
  • Julia Certa
Wahlvorstand: Vorbereitung der Betriebsratswahl nur bei Vorliegen einer betriebsratsfähigen Organisationseinheit

Solange keine betriebsratsfähige Organisationseinheit existiert, hat der Wahlvorstand keinen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber, ihm die für die Durchführung der Betriebsratswahl erforderlichen personenbezogenen Daten der Beschäftigten und Sachmittel zur Verfügung zu stellen.

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  • 2025-12-19
  • ⚙262603
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 3139-3152
  • Reinald Koch; Lukas Oblinger
Auswirkungen der globalen Mindeststeuer bei deutschen Konzernen

Der Beitrag untersucht anhand einer Befragung ex post die quantitativen Auswirkungen der globalen Mindeststeuer auf deutsche Unternehmensgruppen. Die Ergebnisse zeigen, dass deutsche Konzerne insgesamt nur in geringem Umfang mit Ergänzungssteuern belastet werden. Entstehen solche Steuern, betreffen diese allerdings häufig nicht – wie zu erwarten wäre – Unternehmen mit niedrigen effektiven Steuerquoten oder Standorte in klassischen Niedrigsteuerjurisdiktionen. Dies wirft die Frage auf, inwieweit die globale Mindeststeuer ihr Ziel, grenzüberschreitende Gewinnverlagerungen einzudämmen, tatsächlich erreicht. Zugleich führt ihre Implementierung unabhängig von der Höhe einer tatsächlich fälligen Steuerzahlung zu erheblichen Compliance-Kosten. Eine Untersuchung des CbCR Safe Harbour zeigt, dass dieser im ersten Anwendungsjahr vielfach genutzt werden kann und somit als wirksames Instrument zur Vereinfachung dient.

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  • 2025-12-19
  • ⚙262600
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB Beilage 01 2025, 73-78
  • René Döring; Colin Laws
Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2025 – Bedeutung für 2026: Rechtsentwicklungen im Arbeitsrecht 2025

Das Arbeitsrecht war im Jahr 2025 von bedeutenden Entwicklungen geprägt. Während im Gesetzgebungsverfahren die Reform des Betriebsrentenstärkungsgesetzes durch die Diskontinuität des Bundestages verzögert wurde und der Bundesrat weitreichende Änderungen der betrieblichen Mitbestimmung forderte, sorgten insb. die Gerichte für wegweisende Impulse. Das BAG setzte dabei wichtige Akzente bei virtuellen Aktienoptionen, Urlaubsregelungen, dem Schutz von Teilzeitbeschäftigten, Entgeltdiskriminierung sowie der Betriebsrentenanpassung nach § 16 BetrAVG. Der EuGH macht Hoffnungen auf eine starke Vereinfachung des Massenentlassungsverfahrens zunichte.

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  • 2025-12-19
  • ⚙262594
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB Beilage 01 2025, 44-49
  • Burkhard Rinne; Marc Trinkaus; Nicole Rölike; Florian Baetke
Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2025 – Bedeutung für 2026: Rechtsentwicklungen im Kredit- und Kapitalmarktrecht 2025

Bei der vertraglichen Ausgestaltung unternehmensbezogener Kreditfinanzierungen wirkten sich die Entscheidung des EuGH zu asymmetrischen Gerichtsstandsklauseln sowie die Vorschläge der Loan Market Association zu den Fallback-Regelungen in Bezug auf EURIBOR aus. Auf kapitalmarktrechtlicher Seite sollen neue Rahmenbedingungen für Verbriefungen durch Änderungen der europäischen Verbriefungsverordnung und der Kapitaladäquanzverordnung geschaffen werden. Zudem konkretisieren sich die Pläne zur Umstellung auf ein neues und schnelleres Abwicklungssystem (sog. T+1). Nicht zuletzt wirkt sich der EU Listing Act in der Praxis, insb. im Prospektrecht, aus.

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  • 2025-12-12
  • ⚙262150
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 3066-3072
  • Carsten Höink; Ferdinand Huschens
Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsdienstleistungen nach § 4 Nr. 21 UStG ab 01.01.2025: Gut gemeint – nicht gut gemacht

Die zum 01.01.2025 geänderte Steuerbefreiung für Bildungsdienstleistungen nach § 4 Nr. 21 UStG ist heftig umstritten. Der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung wurde dahingehend ausgeweitet, dass nun Aus- und Fortbildung und berufliche Umschulung anderer allgemein- oder berufsbildenden Einrichtungen dann von der Umsatzsteuer befreit sind, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass es sich bei Ihnen um Einrichtungen vergleichbarer Zielsetzung und bei den Leistungen um selbige handelt. Es ist somit nicht mehr erforderlich, dass z.B. eine Fortbildungsleistung auf einen Berufsabschluss oder Vergleichbares vorbereitet, wie es noch die Altregelung vorsah. Über den Anwendungsbereich und kritische Zweifelsfragen darin wird es weiter Diskussionen geben. Dass die Steuerbefreiung aber mit einer Versagung des Vorsteuerabzugsrechts einhergeht und gerade im B2B-Bereich daher aufgrund nicht abzugsfähiger Vorsteuerbeträge aus den Eingangskosten eine Kostensteigerung erfolgt, wurde vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt. Gewerbliche Bildungsanbieter, welche i.d.R. vorsteuerabzugsberechtigte Kunden als Leistungsempfänger haben, sind daher bestrebt, in der Steuerpflicht zu verbleiben. Das gelingt mittels des Bescheinigungsverfahrens nur bedingt, da trotz Intervention die Finanzverwaltung daran festhält, ein eigenes Antragsrecht auf Bescheinigung der Steuerbefreiung innezuhaben. Dies führt zu jahrelanger Unsicherheit, welche die Bildungsbranche lähmt. Die Verwaltung reagiert mit einer Nichtbeanstandungsregelung und auch Änderungen der MwStSystRL werden diskutiert. Der Beitrag gibt einen Überblick und befasst sich kritisch mit den praktischen Auswirkungen der Neuregelung und dem Antragsrecht auf Bescheinigung.

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  • 2025-12-12
  • ⚙262135
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M7
Keine verlässlichen Aussagen für gewerbliche Bildungsanbieter

Die neuen Regeln zur Steuerbefreiung für Bildungsdienstleistungen sind umstritten und führen bei B2B-Anbieter zu Unsicherheit. Ein Nichtbeanstandungserlass hilft nur bedingt.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262101 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-12
  • ⚙262101
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 3078-3079
  • Raphael Baumgartner; Cindy Slominska
BFH zweifelt an der Europarechtskonformität des § 20 Abs. 2 AStG

Die jüngste Vorlage des BFH zu § 20 Abs. 2 AStG lenkt den Blick erneut auf die Frage, ob der zwingende Methodenwechsel ohne jede Entlastungsmöglichkeit mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar ist. Im Kern steht ein Sachverhalt, in dem wirtschaftlich tätige luxemburgische Strukturen allein aufgrund des nationalen Switch-over der deutschen Besteuerung unterworfen wurden. Der BFH sieht hierin eine mögliche unionsrechtliche Beschränkung und ruft den EuGH an. Der Beitrag stellt den zugrunde liegenden Sachverhalt dar, erläutert die unionsrechtlichen Zweifel des BFH und zeigt auf, weshalb die praktische Bedeutung des § 20 Abs. 2 AStG im EU-Raum durch abkommensrechtliche Aktivitätsklauseln inzwischen weitgehend relativiert ist. Ein abschließender Blick unter Berücksichtigung des Urteils sowie der geplanten Änderungen bei der Hinzurechnungsbesteuerung zeigt zudem auf, wie die gewerbesteuerliche Kürzung nach § 7 Satz 8 und § 9 Nr. 2 GewStG insb. im Private-Equity-Kontext anzuwenden sein dürfte.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262098 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-12
  • ⚙262098
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M8
Praktische Herausforderungen in Sachen Transaktionsmatrix

Seit diesem Jahr müssen sich Unternehmen im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen mit der Transaktionsmatrix beschäftigen. In der Praxis gibt es noch viele Unsicherheiten.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262075 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-12
  • ⚙262075
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 3059-3065
  • Stefan Eymann; Lukas Grohé
(Außen-)Steuerliche Behandlung von Garantien und ökonomische Implikationen der Risikodiversifikation: Garantiert gar nicht?

Die Erhebung von Garantiegebühren im Konzern wirft insb. dann Fragen zur ökonomischen Begründung auf, wenn Garantiegeber und -nehmer über eine identische Bonität verfügen. Entscheidend ist, ob eine solche Gebühr fremdüblich oder lediglich eine interne Umverteilung darstellt. Maßgeblich ist dabei der Expected Loss (EL) als Ausdruck der Ausfallwahrscheinlichkeit. Nach OECD-TPG 2022, Kap. X Rn. 10.167 hängt die Bewertung einer Garantie von ihrer wirtschaftlichen Substanz ab, insb. von der tatsächlichen Risikoübernahme und dem finanziellen Vorteil für den Garantienehmer, was eine detaillierte Analyse der Angemessenheit der Garantiegebühr erfordert.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262013 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-12
  • ⚙262013
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 3110-3117
  • Bertram Zwanziger
Die Folgen der Nachtarbeitsentscheidung des BVerfG für das arbeitsgerichtliche Verfahren

Die Entscheidung des BVerfG zur Gleichbehandlung in Tarifverträgen von Dezember 2024 erfordert Anpassungen im arbeitsgerichtlichen Verfahren, denen der Beitrag nachgeht. Das betrifft die Einbeziehung der Tarifvertragsparteien im Wege der Nebenintervention und die Eröffnung von Klärungsmöglichkeiten über § 9 TVG. Daneben stellt sich die Frage, ob die neu entwickelte primäre Korrekturkompetenz der Tarifvertragsparteien eine Aussetzung gerichtlicher Verfahren erfordert und wie dies ggf. zu gestalten wäre. Schließlich sind die Auswirkungen auf unionsrechtliche Gleichbehandlungsgebote zu überprüfen.

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  • 2025-12-12
  • ⚙261968
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M6
Ökonomische und steuerliche Bewertung konzerninterner Garantien

Der Aufsatz analysiert, wann konzerninterne Garantien wirtschaftlich werthaltig sind und welche Kriterien ihre Anerkennung im Rahmen der Verrechnungspreise begründen.

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  • 2025-12-12
  • ⚙261961
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M9
Aufsichtsratsbezogene Nachhaltigkeitsberichterstattung (Teil 2)

Unternehmen mit nicht kalenderjährigem Geschäftsjahr müssen die kommende Nachhaltigkeitsberichterstattung wohl in einer ähnlichen Schwebelage vorbereiten wie 2024.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 261960 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-12
  • ⚙261960
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 3118
  • Tomislav Santon
Schadensersatz nach Datenübermittlung zur testweisen Nutzung von „Workday“

Betriebsparteien vereinbaren im Kontext der Mitbestimmungsausübung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG regelmäßig, wann eine Verarbeitung von Mitarbeiterdaten durch technische Einrichtungen (insb. Software) zulässig sein soll. Arbeitgeber riskieren bei der auf eine entsprechende Betriebsvereinbarung gestützten Datenverarbeitung jedoch Schadensersatzansprüche ihrer Mitarbeiter, wenn die Verarbeitung nicht auch nach gesetzlichen Vorschriften erlaubt ist.

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  • 2025-12-12
  • ⚙261956
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 3073-3077
  • Gert Gilson; Björn Heidecke
Die deutsche Transaktionsmatrix: Erste praktische Beobachtungen und eine internationale Einordnung

Die jüngsten Reformen im Bereich der steuerlichen Verrechnungspreise haben die Mitwirkungspflichten von Stpfl. verschärft. Zentrales Element ist die neu eingeführte Transaktionsmatrix, die konzerninterne Geschäftsbeziehungen strukturiert abbildet und innerhalb von 30 Tagen nach Prüfungsanordnung vorzulegen ist. Dieser Beitrag analysiert die rechtlichen Grundlagen, teilt erste praktische Erfahrungen und ordnet die deutschen Anforderungen im internationalen Vergleich ein.

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  • 2025-12-12
  • ⚙261940
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 3119
  • Greta Luise Groffy
Unwirksame Kündigung wegen Nebentätigkeit nach langjähriger Freistellung

Nach einer langjährigen vollständigen Freistellung kann es zulässig sein, im Rahmen einer Nebentätigkeit an anwaltlichen Mandaten gegen die Arbeitgeberin mitzuwirken, solange ein Missbrauch vertraulicher Informationen aus dem Arbeitsverhältnis und eine Einflussnahme auf Entscheidungsträger zugunsten der Mandantschaft ausgeschlossen ist. Mit dieser Begründung verneinte das LAG Mecklenburg-Vorpommern die Wirksamkeit sowohl der außerordentlichen als auch der ordentlichen Kündigung eines Juristen und Mitglieds des Personalrats.

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  • 2025-12-12
  • ⚙261928
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 3094-3099
  • Jan-David Geiger; Matthias Gärtner
Berichterstattung zur nachhaltigkeitsbezogenen Corporate Governance im Aufsichtsrat gemäß CSRD (Teil II)

Als zweiter Teil des Beitrags „Berichterstattung zur nachhaltigkeitsbezogenen Corporate Governance im Aufsichtsrat gemäß CSRD (Teil I)“ führt der vorliegende Beitrag die im ersten Teil begonnenen Überlegungen fort.

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  • 2025-12-12
  • ⚙261923
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M10
Die Effekte der Nachtarbeitsentscheidung auf das Arbeitsrecht

Mit seiner Entscheidung zu Nachtzuschlägen hat das Bundesverfassungsgericht interessante Fragen für das Verfahren vor den Arbeitsgerichten aufgeworfen.

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  • 2025-12-12
  • ⚙261915
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 3079-3080
  • Daniel Gellrich
Zur Zollwertbestimmung auf Basis von Verrechnungspreisen

Nachträgliche Preisanpassungen zwischen verbundenen Unternehmen können zu Nachforderungen von Zöllen führen. Die Einzelausführungen des BFH in seinem Urteil vom 15.07.2025 (VII R 36/22) liefern Rechtsanwendern wichtige Hinweise zur Zoll-Compliance und legen zugleich Argumentationsansätze für laufende und zukünftige Zollprüfungen sowie streitige Zollverfahren offen.

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  • 2025-12-12
  • ⚙261889
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M4-M5
  • Nadine Lilienthal
Legal Context Engineering in der Praxis

Legal Context Engineering schafft die Grundlage für qualitativ bessere und leichter reproduzierbare KI-Ergebnisse in Rechtsabteilungen und Kanzleien. KI-Anwendungen von einer gewissen Qualität selbst zu bauen, ist jedoch aufwendig und lohnt sich deshalb nicht überall. Weder die Nutzung noch der Bau von KI-Lösungen sollten (dauerhaft) ein Selbstzweck sein, sondern insbesondere da erfolgen, wo der KI-Einsatz uns effektiver arbeiten lässt.

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  • 2025-12-05
  • ⚙261499
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2923-2927
  • Kai-Uwe Marten; Moritz J. T. Kirschner; Jonas P. Weiss
Beteiligungen von Private-Equity-Investoren an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

In Europa und in den USA ist in der jüngeren Vergangenheit ein zunehmender Trend hin zu einem Einstieg von Private-Equity-Investoren in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu beobachten. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften versprechen sich aufgrund des „frischen“ Kapitals mehrere Vorteile, u.a. die Erzielung von Wettbewerbsvorteilen mit Hilfe bspw. neuer Technologien oder der Akquisition weiterer Wirtschaftsprüferpraxen. Im Hinblick auf mögliche negative Auswirkungen auf die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und die Prüfungsqualität bleibt abzuwarten, ob der bisherige Regulierungsrahmen in den jeweiligen Rechtsräumen ausreichend ist oder ob einzelne Regelungen nachgeschärft werden müssen.

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  • 2025-12-05
  • ⚙261493
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 3048
  • Lena Pingen
Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle für die Regelung des Ortes, an dem die Arbeitszeit beginnt und endet

Die Einigungsstelle dient in der Regel als wirksames Instrument zur Lösung von Konflikten zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten. Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle hingegen grds. für die Klärung von Rechtsfragen, da diese durch Auslegung einschlägiger tariflicher oder arbeitsvertraglicher Regelungen zu lösen und damit als Vorfragen zur Einigungsstelle zu behandeln sind. In diesem Zusammenhang hat das LAG Köln nunmehr entschieden, dass die Frage, welcher Ort für die Bestimmung des Beginns und Endes der Arbeitszeit entscheidend ist, eine Rechtsfrage darstellt, sodass keine Regelungsbefugnis der Betriebsparteien gegeben und die Einigungsstelle offensichtlich unzuständig ist.

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  • 2025-12-05
  • ⚙261483
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M9
Aufsichtsratsbezogene Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung

Die Schwebelage bei den Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bereitet potenziell berichtspflichtigen Unternehmen Probleme. Es gibt aber auch erste Lösungsansätze.

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  • 2025-12-05
  • ⚙261428
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M6
Die Doppik-Wende: Zukunft des staatlichen Rechnungswesens

Sondervermögen und Schuldenregeln zeigen: Die Kameralistik stößt an Grenzen, die Doppik verspricht mehr Transparenz und Steuerung.

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  • 2025-12-05
  • ⚙261421
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 3027-3036
  • Jan-David Geiger; Matthias Gärtner
Berichterstattung zur nachhaltigkeitsbezogenen Corporate Governance im Aufsichtsrat gemäß CSRD (Teil I)

Die erste Berichtssaison zur neuen Nachhaltigkeitserklärung ist abgeschlossen, die nächste steht vor der Tür. Die Verfasser nehmen das zum Anlass, die in der Nachhaltigkeitserklärung geforderten Angaben speziell zur nachhaltigkeitsbezogenen Corporate Governance im Aufsichtsrat herauszuarbeiten und anhand der veröffentlichten Nachhaltigkeitserklärungen des Geschäftsjahrs 2024 praktische Hinweise für die künftige Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entwickeln. Rechtspolitische Wertungen sind nicht Gegenstand dieses Beitrags.

  • 2025-12-05
  • 🌍 1765843200000
  • ⚙261412
  • db - der betrieb
  • DB 2025, 3041-3046
  • Rüdiger Linck; Erwin Salamon
Gestaltungsmöglichkeiten der Betriebsverfassung auf Konzernebene

In Konzernen bestehen vielfältige Anknüpfungspunkte für die Errichtung betriebsverfassungsrechtlicher Arbeitnehmervertretungen. Dabei können sehr unterschiedliche Interessenlagen zwischen den örtlichen Betriebsräten, dem Gesamt- und dem Konzernbetriebsrat bestehen. Ebenso kann sich der gesetzlich vorgegebene Aufbau der Mitbestimmung bei einzelnen Unternehmens- oder Konzernstrukturen sowohl für die Arbeitgeber- als auch für die Arbeitnehmerseite als ineffektiv und nicht zielführend erweisen. Besondere Aufmerksamkeit gilt zudem bei einer Konzernspitze im Ausland. Es stellt sich daher immer wieder die Frage einer sachgerechteren Behandlung und Durchführung der Mitbestimmung durch Regelungen nach § 3 BetrVG.

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  • 2025-12-05
  • ⚙261408
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M6
Private-Equity-Beteiligungen an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Der Aufsatz untersucht den Einstieg von Private-Equity-Investoren in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und beleuchtet Chancen und Risiken.

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  • 2025-12-05
  • ⚙261393
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2999-3005
  • Ulrich Schmerkotte
Die sachgerechte Abbildung von Energiehandelsportfolios in Handels- und Steuerbilanz

Die Frage der ertragsteuerlichen Berücksichtigung von Rückstellungen aus Bewertungseinheiten im Energiehandel ist seit vielen Jahren strittig und auch der Dialog zwischen Branche und Finanzverwaltung führte bislang nicht zu einer einvernehmlichen Sichtweise. Die Frage des sachgerechten handels- und steuerrechtlichen Umgangs mit Energiehandelsportfolios bedarf somit einer dringenden Klärung, um die bestehenden Unsicherheiten für die betroffenen Unternehmen zu beenden.

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  • 2025-12-05
  • ⚙261329
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 3006-3009
  • Cornelia Kraft; Uwe Hohage
Grunderwerbsteuerliche Konzernklausel des § 6a GrEStG

Der II. Senat des BFH hat in der vorliegenden Entscheidung die Anwendung der teleologischen Reduktion der Konzernklausel des § 6a GrEStG abgelehnt. Da bei einer Umstrukturierung im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme die Vorbehaltensfrist aus umwandlungsrechtlichen Gründen eingehalten werden könne, bedürfe es einer weitergehenden teleologischen Reduktion des § 6a GrEStG nicht. Die Urteilsgründe und insbesondere die gleichheitsrechtliche Rechtfertigung einer Beschränkung der teleologischen Reduktion auf Umstrukturierungen zur Neugründung werden einer kritischen Würdigung unterzogen.

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  • 2025-12-05
  • ⚙261328
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 3047
  • Christoph Bergwitz
Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich

Die Vereinbarung eines Tatsachenvergleichs war bislang ein probates Mittel, um die noch offenen Urlaubsansprüche bei einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erledigen. Das BAG hat nun die Tatbestandsvoraussetzungen eines Vergleichs in Erinnerung gerufen und einer allzu großzügigen Verwendung des Tatsachenvergleichs zur Erledigung von Urlaubsansprüchen einen Riegel vorgeschoben. Die Praxis wird sich darauf einstellen müssen, dass danach ein Tatsachenvergleich nur noch eingeschränkt möglich ist.

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  • 2025-12-05
  • ⚙261293
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M8
Bei Umstrukturierungen auf die Beurkundungsreihenfolge achten

Der BFH macht keine Ausnahme bei der grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel. Eine teleologische Reduktion der Norm lehnt er bei Ausgliederung in eine GmbH ab.

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  • 2025-12-05
  • ⚙261264
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 3010
  • Thomas Peschke
EuGH konkretisiert Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Mit dem Urteil FLO VENEER (Rs. C-639/24) konkretisiert der EuGH die Beweisregeln für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen nach den sog. „Quick Fixes“. Art. 45a MwSt-DVO begründet lediglich eine widerlegbare Vermutung; der Nachweis der grenzüberschreitenden Warenbewegung bleibt frei. Für Unternehmen ist das eine Entlastung und zugleich Anlass, die eigene Dokumentation zu überprüfen.

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  • 2025-12-05
  • ⚙261207
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M7
Energiehandelsportfolios in der Handels- und Steuerbilanz

Für im Energiehandel tätige Unternehmen bestehen erhebliche Unsicherheiten bzgl. der ertragsteuerlichen Berücksichtigung des in Portfolios strukturierten Energiehandelsgeschäfts.

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  • 2025-12-05
  • ⚙261193
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M4-M5
  • Christian Driessen-Rolf; Bettina Holzberger
Massenentlassungen: Und täglich grüßt die Anzeigepflicht

Nach den jüngsten EuGH-Urteilen geht der Streit über die Folgen unterbliebener oder unvollständiger Massenentlassungsanzeigen in die nächste Runde vor dem BAG. Unternehmen den Weg zur Massenentlassung möglichst steinig zu machen, dürfte allerdings kaum einen einzigen Arbeitsplatz retten.

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  • 2025-12-05
  • ⚙261087
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2991-2998
  • Peter C. Lorson; Ellen Haustein
Konzeptionelle Überlegungen zu einer Doppik-Wende

Die gegenwärtige Koexistenz von Kameralistik und Doppik im föderalen System führt zu inkonsistenten, nur schwerlich vergleichbaren Informationen und steht einer transparenten Rechenschaftslegung entgegen. Eine Doppik-Wende hin zu einem einheitlichen, ressourcenorientierten Rechnungsstil einschließlich Gesamtabschluss erscheint daher notwendig, um sowohl die Steuerungsfähigkeit des Staates und die intergenerative Gerechtigkeit zu stärken als auch Einblicke in den „wahren“ (Maastricht-)Schuldenstand zu geben.

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  • 2025-12-05
  • ⚙261064
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M10
Betriebsverfassung auf Konzernebene sinnvoll gestalten

Um Reibungsverluste durch widerstreitende Interessen verschiedener Arbeitnehmervertretungen im Konzern zu verhindern, bieten sich diverse Gestaltungsvarianten an.

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  • 2025-11-28
  • ⚙260713
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M8
Neue Impulse für den Fondsstandort Deutschland

Mit dem Standortfördergesetz will die Bundesregierung die steuerlichen Rahmenbe–dingungen für Fondsinvestitionen optimieren. Das ist nur teilweise gelungen.

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  • 2025-11-28
  • ⚙260679
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2985
  • Frank Zaumseil
Betriebliche Eingliederung von Matrix-Managern trotz fehlender Weisungsgebundenheit

In der Praxis besteht häufig Streit, unter welchen Voraussetzungen ein Matrix-Manager in einem Betrieb eingegliedert ist. Nach Ansicht des LAG Berlin-Brandenburg komme es für die Eingliederung nicht darauf an, dass ein Matrix-Manager dem Weisungsrecht des dortigen Arbeitgebers unterliege. Das LAG weicht mit seiner Entscheidung ausdrücklich von einem älteren Beschluss des BAG ab, der eine weisungsabhängige Tätigkeit für eine Eingliederung verlangte.

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  • 2025-11-28
  • ⚙260647
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2944
  • Michael Hennigfeld
Steuerklassenprivileg für inländische Familienstiftungen europarechtskonform

Das auf inländische Familienstiftungen beschränkte Steuerklassenprivileg des § 15 Abs. 2 ErbStG ist mit der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar.

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  • 2025-11-28
  • ⚙260645
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M11
KI im Recruiting: Was ist möglich, was ist erlaubt?

KI-Tools können den Bewerbungsprozess erleichtern und verbessern. Ihr Einsatz unterliegt jedoch datenschutzrechtlichen Restriktionen, dem AGG und der KI-Verordnung.

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  • 2025-11-28
  • ⚙260629
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2928-2933
  • Arbeitskreis Externe Unternehmensberichterstattung (AKEU); Arbeitskreis Integrated Reporting und Sustainable Management (AKIR); Gemeinsamer Fachausschuss (GFA) des DRSC e.V. (DRSC)
Vernetzt handeln, ganzheitlich berichten – Konnektivität als Leitprinzip für die Berichterstattung von morgen

Konnektivität – die Verknüpfung von Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen – ist zentral für eine ganzheitliche und entscheidungsrelevante Unternehmensberichterstattung. Sie schafft Transparenz über Zusammenhänge zwischen ökonomischen, ökologischen und sozialen Faktoren und unterstützt so integriertes Denken und nachhaltige Wertschöpfung in Unternehmen. Die Entwicklung hin zu einer integrierten Berichterstattung ist ein fortlaufender Prozess, der schrittweise durch zunehmende Konnektivität voranschreitet.

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  • 2025-11-28
  • ⚙260628
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M4-M5
  • Claus Buhleier; Patrick Velte
Wie strategiefähig ist der Aufsichtsrat?

Zum 25. Mal haben Deloitte, Der Aufsichtsrat und die Leuphana Universität Lüneburg Aufsichtsratsmitglieder zu aktuellen Themen befragt. Im Vordergrund stand 2025 die Strategiefähigkeit sowie die Rolle des Aufsichtsrats als strategischer Sparringspartner des Vorstands.

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  • 2025-11-28
  • ⚙260627
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2940-2943
  • Thomas Kollruss
Die Definition der ausländischen Familienstiftung nach § 15 Abs. 2 und 3 AStG und ihre begrenzte Reichweite

Der Beitrag zeigt auf, dass die geltende Definition der ausländischen Familienstiftung nach § 15 Abs. 2 und 3 AStG unvollständig ist. So erfasst diese nicht den Fall, dass eine unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person als Stifter im Rahmen seines Privatvermögens eine ausländische Stiftung errichtet, an der eine ausländische KapGes. allein bezugs- und anfallsberechtigt ist, wobei die Anteile an der ausländischen KapGes. (Destinatärin) vollständig von der natürlichen Person (Stifter) gehalten werden. Insbesondere fehlt § 15 Abs. 2 AStG die Regelung, dass zu den bezugs- oder anfallsberechtigten Personen auch nahestehende Personen des Stifters i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG gehören. § 15 Abs. 2 und 3 AStG berücksichtigen zudem mittelbare Bezugs- oder Anfallsberechtigungen an der ausländischen Stiftung nicht für die Prüfung, ob eine Familienstiftung vorliegt. Insgesamt gibt es einige Stiftungskonstellationen, die weder von der Definition des § 15 Abs. 2 AStG noch von der Definition des § 15 Abs. 3 AStG erfasst werden, obgleich wirtschaftlich eine Familienstiftung vorliegt.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 260607 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-11-28
  • ⚙260607
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2964-2968
  • Florian Lambracht
Der RefE des neuen Produkthaftungsgesetzes

Der RefE des neuen Produkthaftungsgesetzes setzt die ProdHaftRL „1 zu 1“ um. Den vom europäischen Gesetzgeber eingeräumten Gestaltungsspielraum nutzt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) kaum. Es lassen sich allerdings trotzdem Erkenntnisse aus dem Gesetzentwurf ziehen. Dieser Beitrag soll zunächst die Hintergründe der erforderlichen Neuordnung der Produkthaftung in Erinnerung rufen (I.). Zu den wichtigsten Neuerungen gehören zwei klägerfreundliche Beweisführungsregelungen: Offenlegungspflichten (II.) und gesetzliche Vermutungen (III.). Darüber hinaus sollen weitere wichtige Veränderungen in der deutschen Produkthaftung und offene Fragen aufgezeigt werden (IV.).

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 260596 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-11-28
  • ⚙260596
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M10
Neues Produkthaftungsrecht ist noch mit Unsicherheiten behaftet

Klägerfreundliche Beweisregeln mit neuen Offenlegungspflichten und gesetzlichen Vermutungen sollen die Produkthaftung modernisieren. Doch viele Fragen bleiben offen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 260589 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-11-28
  • ⚙260589
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2934-2939
  • Stephan Behnes; Cornelia Hoene
Fondsstandort Deutschland: Neuer Kurs durch investmentsteuerliche Änderungen im Standortfördergesetz?

Angesichts der anhaltenden Investitionsschwäche bei gleichzeitig steigendem Innovationsdruck möchte die Bundesregierung mit dem Standortfördergesetz gezielt Impulse für bessere Finanzierungsbedingungen in Deutschland setzen. Der Beitrag beleuchtet die vorgesehenen neuen steuerlichen Rahmenbedingungen für Fondsinvestitionen, insb. komplexe Fragen bei Beteiligungen an PersGes. und die damit verbundenen steuerlichen Chancen und Risiken. Untersucht werden vor diesem Hintergrund die steuersystematischen Ansätze des vorliegenden Gesetzesentwurfs und deren praktische Auswirkungen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 260564 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-11-28
  • ⚙260564
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  • DB 2025, 2945-2947
  • Christian Graw
Auskunftsgebühr bei einheitlicher verbindlicher Auskunft

Wird eine verbindliche Auskunft gegenüber mehreren Antragstellern tatsächlich einheitlich erteilt, ist nach § 89 Abs. 3 Satz 2 AO eine einheitliche Gebühr (gegenüber allen Antragstellern als Gesamtschuldnern) festzusetzen. Ob die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Satz 1 StAuskV vorliegen, ist ohne Bedeutung.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 260556 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-11-28
  • 🌍 1765324800000
  • ⚙260556
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  • DB 2025, 2978-2983
  • Andre Schüttauf
Die Verwendung von KI im Einstellungsverfahren

Künstliche Intelligenz (KI) hält zunehmend Einzug in das Personalwesen – und ihr größtes Potenzial wird dabei im Recruiting gesehen. Getrieben wird dieser Trend durch den Fachkräftemangel, aufgrund dessen viele Stellen mangels geeigneter Bewerber nicht besetzt werden können. KI-Tools können hier Abhilfe schaffen, unterliegen jedoch nicht nur den erwartbaren datenschutzrechtlichen Restriktionen, sondern auch neuen grundlegenden Regeln durch die KI-Verordnung. Und dann ist da auch noch das AGG.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 260546 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-11-28
  • ⚙260546
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M7
Konnektivität in der Unternehmensberichterstattung

Konnektivität macht Berichte entscheidungsrelevant – wie Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen zwischen ESRS-Pflicht, IFRS S1-Leitplanken und Integrated Reporting zusammenfinden.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 260523 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-11-28
  • ⚙260523
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M9
Beachtliche Lücken bei der Zurechnungsbesteuerung

Die Definition der ausländischen Familienstiftung nach § 15 Abs. 2 und 3 AStG ist unvollständig. Wichtige Konstellationen sind für eine Zurechnungsbesteuerung nicht erfasst.

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  • 2025-11-28
  • 🌍 1765152000000
  • ⚙260504
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  • DB 2025, 2984
  • Anna Hemberger
Ether statt Euro

Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether gewinnen zunehmend an Bedeutung – nicht nur als Spekulationsobjekte oder Zahlungsmittel im Onlinehandel, sondern auch als potenzielle Vergütungsform im Arbeitsverhältnis. Immer mehr Unternehmen experimentieren mit der Auszahlung von Gehalt oder Boni in digitalen Währungen und stoßen dabei auf ein Spannungsfeld zwischen technologischem Fortschritt, arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen und sozialem Schutz. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: Darf Gehalt in Kryptowährung gezahlt werden – und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Mit dieser Frage beschäftigte sich nun auch erstmals das BAG.

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  • 2025-11-21
  • ⚙259997
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M11
Informationsprobleme im faktischen Aktienkonzern

Der Informationsfluss von unten nach oben ist im faktischen Aktienkonzern derzeit nur höchst fragmentarisch geregelt. Dass muss sich ändern.

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  • 2025-11-21
  • ⚙259987
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2864-2867
  • Andreas Demleitner
Die Ersetzung virtueller Anteile durch nach § 19a EStG begünstigte Vermögensbeteiligungen

VSOP (Virtual Stock Option Program) waren für Start-ups lange Zeit der Standard zur Beteiligung von Mitarbeitenden am Unternehmenserfolg und damit das wichtigste Instrument zur Arbeitskräftegewinnung. Solche virtuellen Beteiligungen bieten den großen Vorteil, dass sie sehr einfach umzusetzen sind, da sie lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch ggü. dem Arbeitgeberunternehmen gewähren und daher keiner notariellen Beurkundung bedürfen. Seit einiger Zeit gewinnen am Markt jedoch Genussrechte vermehrt an Relevanz, da sie einerseits fast genauso einfach implementiert werden können, andererseits aber eine vorteilhaftere Besteuerung als virtuelle Anteile bieten, wenn die Stundungsmöglichkeit des § 19a EStG in Anspruch genommen wird. Die Finanzverwaltung lässt in ihrem BMF-Schreiben zu § 19a EStG für bestehende VSOP eine Ersetzung durch Genussrechte zu, sodass im Folgenden die steuerlichen Voraussetzungen und Konsequenzen aus der Ersetzung untersucht werden sollen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 259965 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-11-21
  • ⚙259965
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2868-2873
  • Evelyn Klieber
Arten von Non-Fungible Token (NFT) und ihre Wirtschaftsguteigenschaft

Im Hinblick auf die wachsende Bedeutung der Besteuerung von Non-Fungible Token beantwortet der Beitrag die Grundsatzfrage der Arten von Non-Fungible Token neben der Erfüllung der Kriterien der Wirtschaftsguteigenschaft. Das Bundesministerium der Finanzen hat erstmals in seinem zweiten Schreiben vom 06.03.2025 zu Einzelfragen der ertragsteuerlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte Non-Fungible Token benannt.

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  • 2025-11-21
  • ⚙259944
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M6-M7
  • Merle Templin
Gender-Pay-Gap: BAG bestätigt Anpassung nach ganz oben

Das BAG bestätigt eine Indizwirkung für geschlechtsbezogene Diskriminierung aufgrund eines „Paarvergleichs“, der Gehaltsunterschiede zeigt. Eine „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ oder sonstige Indizien für eine Diskriminierung sind nicht erforderlich.

  • 2025-11-21
  • 🌍 1764288000000
  • ⚙259936
  • db - der betrieb
  • DB 2025, 2908-2914
  • Alexander Eufinger
Alle Jahre wieder – Die Weihnachtsfeier aus arbeitsrechtlicher Sicht

Die betriebliche Weihnachtsfeier ist zwar eine freiwillige Veranstaltung zur Stärkung des Gemeinschaftsgefühls, wirft jedoch zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen auf. Diskutiert werden insb. die Freiwilligkeit der Teilnahme, die Einordnung als Arbeitszeit, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sowie Fragen der Kostenbeteiligung. Von erheblicher Bedeutung sind zudem die rechtlichen Konsequenzen von Fehlverhalten, die von Abmahnungen bis hin zu fristlosen Kündigungen reichen können. Der Beitrag illustriert, dass die Weihnachtsfeier rechtlich kein „rechtsfreier Raum“ ist, sondern in hohem Maße den allgemeinen Pflichten des Arbeitsverhältnisses unterliegt.

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  • 2025-11-21
  • ⚙259932
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2915
  • Julius Arden
Anspruch auf eine erhöhte Vergütung der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen bei Benachteiligung von Amts wegen

Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen hat Anspruch auf eine erhöhte Vergütung gem. § 179 Abs. 2 SGB IX i.V.m. § 611a Abs. 2 BGB, wenn eine geringere Vergütung sie von Amts wegen benachteiligen würde. Die Grundsätze, die das BAG zur Parallelnorm des § 78 Satz 2 BetrVG für Betriebsratsmitglieder entwickelt hat, sollen auch in Bezug auf die Darlegungs- und Beweisfragen entsprechend Anwendung finden.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 259927 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-11-21
  • ⚙259927
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M9
Genussrechte sind steuerlich oft attraktiver als virtuelle Anteile

Die Finanzverwaltung lässt in ihrem BMF-Schreiben zu § 19a EStG für bestehende virtuelle Stock Options eine Ersetzung durch Genussrechte zu. Start-ups sollten diese Chance prüfen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 259900 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-11-21
  • ⚙259900
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M12
Von wegen „Stille Nacht“: die Weihnachtsfeier im Arbeitsrecht

Weihnachtsfeiern sollen ein besinnliches Zusammensein im Advent ermöglichen. Dennoch unterliegen sie in hohem Maße den allgemeinen Pflichten des Arbeitsverhältnisses.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 259899 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-11-21
  • ⚙259899
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2857-2861
  • Reinhold Höfer; Thomas Hagemann
Bilanzielle Bewertung von Altersversorgungs- und vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen zum 31.12.2025

Im handelsbilanziellen Einzelabschluss wird der Rechnungszins bei Nutzung der pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren bei Altersversorgungsverpflichtungen 2,05% ausmachen und bei vergleichbar langfristigen Verpflichtungen 2,21%. Bei Bewertung nach IFRS (IAS 19) oder dem US-amerikanischen ASC 715 im Konzernabschluss kann von einem Zins um 4% ausgegangen werden. Es könnte die BFH-Entscheidung zu wertpapiergebundenen Versorgungszusagen genutzt werden, die Nichtanerkennung von Verheiratungswahrscheinlichkeiten durch die Betriebsprüfung wäre zurückzuweisen und aktive latente Steuern wären neu zu bewerten.

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  • 2025-11-21
  • ⚙259897
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2875-2877
  • Torben Gravenhorst
GrESt2Go #6: Das Verhältnis zwischen Grunderwerbsteuer und Erbschaft- und Schenkungsteuer

Nach § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG sind Grundstückserwerbe von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden i.S.d. ErbStG von der Besteuerung ausgenommen. Besonderheiten sind bei Grundstücksschenkungen unter Auflage zu beachten (§ 3 Nr. 2 Satz 2 GrEStG). Dieser Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die Befreiung.

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  • 2025-11-21
  • ⚙259872
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M10
Sind Non-Fungible Token Wirtschaftsgüter?

Im Hinblick auf die wachsende Bedeutung der Besteuerung von NFT stellt diese Grundsatzfrage wichtige Weichen.

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  • 2025-11-21
  • ⚙259871
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2874
  • Volker Kreft
Umsatzsteuerliche Folgen des Handels mit Non-Fungible Token (NFT)

(1.) Bei einem unternehmerischen, entgeltlichen Handel aus dem Inland mit Non-Fungible Token (NFT) zu digitalen Bilddateien im Rahmen von Kollektionen (sog. NFT Collectibles), bei dem nicht das Sammelobjekt selbst, sondern nur ein Datenbankeintrag auf einer dezentralen Blockchain gehandelt wird, mit dem sich ein Erwerber als „Eigentümer“ des digitalen Guts ausgeben kann, stellen die NFT-Transaktionen keine Lieferungen, sondern sonstige Leistungen nach § 3 Abs. 9 UStG dar; eine Pseudonymisierung der Krypto-Wallet-Adressen der Leistungsempfänger steht insofern der Umsatzsteuerbarkeit nicht entgegen. (2.) Bei solchen Transaktionen zu NFT Collectibles, die über die weltweit genutzte NFT-Handelsplattform „OpenSea“ erfolgen, lagen im Streitjahr 2021 nicht die Voraussetzungen der Fiktionsregelung einer Dienstleistungskommission nach § 3 Abs. 11a UStG vor. (3.) Bei der Erbringung von solchen sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit den NFT-Transaktionen an Nichtunternehmer als Leistungsempfänger handelt es sich um auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen i.S.d. § 3a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Satz 2 Nr. 3 UStG. (4.) Bei der USt-Besteuerung des Handels mit NFT Collectibles lag im Jahr 2021 kein strukturelles Vollzugsdefizit vor.

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  • 2025-11-21
  • ⚙259850
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M4-M5
  • Monika Wünnemann
Globale Mindeststeuer – Lösung für Europa?

Die globale Mindeststeuer ist nach wie vor in der Diskussion, denn auch nach der Vereinbarung mit den USA zur Anerkennung des US-Mindeststeuerregimes bleiben Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen. Zudem sind viele Fragen ungeklärt und die Mindeststeuer stellt eine hohe bürokratische Zusatzbelastung dar.

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  • 2025-11-21
  • ⚙259810
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M8
Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen zum 31.12.2025

Der Beitrag erläutert aktuelle Zinsniveaus, rechtliche Entwicklungen und steuerliche Auswirkungen bei Pensionsrückstellungen im Jahresabschluss 2025.

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  • 2025-11-21
  • ⚙259777
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2892-2901
  • Holger Fleischer; Bastian Brunk
Informationsrechte des herrschenden Unternehmens im faktischen Aktienkonzern: Überlegungen zum geltenden und künftigen Recht

Konzernleitung und Konzernkontrolle sind ohne einen institutionalisierten Informationsfluss „von unten nach oben“ kaum vorstellbar. Gleichwohl ist die Informationsversorgung im faktischen Aktienkonzern gesetzlich nur wenig konturiert. Der vorliegende Beitrag ordnet den unübersichtlichen Meinungsstand zu den Informationsrechten des herrschenden Unternehmens gegenüber der abhängigen Gesellschaft ein. Anschließend zeigt er auf, warum ein konzernrechtlicher Informationsanspruch im Rahmen der §§ 311 ff. AktG de lege ferenda empfehlenswert ist und wie er ausgestaltet werden könnte.

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  • 2025-11-14
  • ⚙259630
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2805-2806
  • Florian Oppel
Allgemeiner Entstrickungstatbestand in § 4 Abs. 1 Sätze 3 und 4 EStG

Der Gesetzgeber hat § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG als allgemeinen Entstrickungstatbestand mit Wirkung ab 2006 in das EStG aufgenommen. Nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG steht einer Entnahme der Ausschluss oder die Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts gleich. Dazu kommt es nach der neueren Rspr. des BFH aber nicht zwingend, wenn ein Wirtschaftsgut aus einer deutschen in eine ausländische Betriebsstätte überführt wird. Um diesen Fall sicher zu erfassen, ergänzte der Gesetzgeber Satz 4 mit dem JStG 2010 mit Wirkung auf alle offenen Fälle. Danach liegt der Ausschluss oder die Beschränkung insb. vor, wenn es zur Überführung eines Wirtschaftsguts in eine ausländische Betriebsstätte kommt. Der BFH hat nun entschieden, dass in Fällen von § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG nicht mehr separat zu prüfen und die rückwirkende Anwendung der Vorschrift verfassungsrechtlich zulässig ist.

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  • 2025-11-14
  • ⚙259603
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2797-2800
  • Christoph Häsner
Geplante (Wieder-)Einführung einer einheitlich anzulegenden Entfernungspauschale mit dem Steueränderungsgesetz 2025

Die Vereinbarkeit einer pauschalen Abgeltung von Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem allgemeinen Gleichheitssatz beschäftigt die Fachgerichte sowie das Schrifttum nahezu kontinuierlich. Das BVerfG hatte mit seiner Entscheidung vom 09.12.2008 die Regelung des § 9 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Satz 2 EStG i.d.F. des StÄndG 2007 wegen eines Verstoßes gegen das Folgerichtigkeitsgebot als mit Art. 3 Abs. 1 GG für unvereinbar erklärt. Einer Begrenzung des Abzugs „dem Grunde nach“ auf Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte ab dem 21. Entfernungskilometer erteilte es damit eine klare Absage. In seiner aktuellen Fassung sieht § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 8 EStG abermals arbeitswegabhängige Tatbestände vor, die in einer Abzugsbeschränkung „der Höhe nach“ münden. Zwar konnte das FG Berlin-Brandenburg in seiner Entscheidung vom 20.03.2024 – 16 K 16092/23 keinen verfassungsrechtlichen Verstoß anhand der getroffenen Differenzierung ausmachen. Nichtsdestoweniger sieht der Gesetzgeber für Vz. ab dem Jahr 2026 weiteren Handlungsbedarf und möchte die bisherige Fernpendlerpauschale i.H.v. 38 Cent bereits ab dem ersten Entfernungskilometer angewendet wissen. Bemerkenswerterweise beruft er sich dabei auf die Notwendigkeit der Einhaltung gleichheitsrechtlicher Anforderungen.

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  • 2025-11-14
  • ⚙259599
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2848
  • Farina Franz; Greta Luise Groffy
Datenschutzverstoß als Ausschlussgrund aus dem Betriebsrat

Grobe Datenschutzverstöße können den Ausschluss aus dem Betriebsrat rechtfertigen. Das LAG Hessen hat entschieden, dass das Weiterleiten dienstlicher E-Mails mit sensiblen Daten an den privaten E-Mail-Account einen solchen groben Verstoß darstellen kann. Im entschiedenen Fall leitete der Betriebsratsvorsitzende u.a. Vergütungsangaben zahlreicher Mitarbeiter weiter und war bereits zuvor wegen ähnlicher Weiterleitungen auffällig geworden.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 259508 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-11-14
  • ⚙259508
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M7
Die neue Entfernungspauschale reicht nicht aus

Sowohl die geltende Regelung zur Entfernungspauschale als auch die geplante Anhebung auf einheitlich 38 Cent stoßen auf verfassungsrechtliche Bedenken.

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  • 2025-11-14
  • ⚙259389
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2847
  • Julia Bruck
Ersatzmitglieder nachladen oder nicht nachladen, das ist hier die Frage

Das BAG hat hinsichtlich der sehr praxisrelevanten Frage, wie ein Betriebsratsvorsitzender reagieren muss, wenn ein Betriebsratsmitglied kurzfristig vor der Sitzung verhindert ist, für mehr Rechtssicherheit gesorgt. Es beschreibt den Beurteilungsspielraum und setzt sich u.a. mit der Frage auseinander, ob eine rechtzeitige Nachladung noch möglich ist, wenn die Verhinderung erst am Sitzungstag selbst bekannt wird.

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  • 2025-11-14
  • ⚙259375
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2826-2827
  • Markus Fuhrmann; Jennifer Oelkers
Performancesteigerung und Kostenoptimierung in Rechtsabteilungen

Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung waren bisher sehr wichtige Ziele von Rechtsabteilungen. In unserer letzten Erhebung für den Rechtsabteilungsreport 2024 nannten 91% der Rechtsabteilungen Prozessoptimierung als zentrale Aufgabe, 88% berichteten von mehr Arbeit bei gleichbleibendem Personal. Bei 79% der Rechtsabteilungen stand Kostenoptimierung im Fokus und 73% mussten sogar mit Budgetrestriktionen umgehen.

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  • 2025-11-14
  • ⚙259371
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M9
Nachvertraglicher Geheimnisschutz: wozu noch Vertragsklauseln?

Das BAG hat mit Blick auf nachvertragliche Verschwiegenheitspflichten ausdrücklich eine culpa post contractum finitum anerkannt. Das wirft die Frage auf, ob es noch vertragliche Geheimhaltungsklauseln braucht und, wenn ja, wie sie auszugestalten sind.

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  • 2025-11-14
  • ⚙259370
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2842-2846
  • Frank Bayreuther
Geheimnisschutz nach Vertragsende

Mit Urteil vom 17.10.2024 hat das BAG entschieden, dass umfassende nachvertragliche Verschwiegenheitspflichten (sog. „Catch-all-Klauseln“) gegen § 307 Abs. 1 BGB verstoßen und daher unwirksam sind. Während dies in der beratenden Literatur einige Beachtung gefunden hat (etwa Posluschny/Bachmeier, DB 2025 S. 945; Fuhlrott, NZA-RR 2025 S. 170), ist eine andere, im Urteil vielleicht ein wenig versteckt bleibende Aussage des Senats im Hintergrund geblieben: Der Arbeitnehmer ist bereits durch § 241 Abs. 2 BGB auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verpflichtet. Der Beitrag nimmt dies zum Anlass, um Bedarf und Ausgestaltung vertraglich vereinbarter Geheimhaltungsklauseln nochmals grundlegend auszuloten.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 259337 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-11-14
  • ⚙259337
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2801-2804
  • Andreas Kowallik
Der Ertragsteuerinformationsbericht

Viele Großkonzerne erstellen und veröffentlichen bereits einen länderbezogenen Bericht. Der Ertragsteuerinformationsbericht erfordert für alle nach dem 21.06.2024 beginnenden Geschäftsjahre zukünftig auch mehr externe Transparenz zu Ertragsteuern. Der Beitrag gibt einen Gesamtüberblick, fasst das EU-Formblatt zusammen, erläutert die Prüfungspflicht des Aufsichtsrats und fasst die ersten Praxiserfahrungen mit einem Ausblick zusammen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 259336 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-11-14
  • ⚙259336
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M4-M5
  • Gregor Thüsing
Kirchliches Arbeitsrecht und Selbstbestimmungsrecht der Kirchen

Eine weitere Etappe auf einem langen Weg: Das BVerfG hat im Verfahren Egenberger über die Verfassungsbeschwerde eines kirchlichen Vereins gegen ein Urteil des BAG entschieden (Beschluss vom 29.09.2025 – 2 BvR 934/19; die Entscheidung des BAG stammt vom 25.10.2018 – 8 AZR 501/14).

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  • 2025-11-14
  • ⚙259335
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2789-2796
  • Tobias Quill; Stefan Behringer
Nichtfinanzielle Zielsetzungen bei mittelständischen M&A-Transaktionen: Konzeptionelle und praktische Überlegungen zu einem Mehrdimensionalen Unternehmenswert

Sowohl Unternehmern als auch der Betriebswirtschaftslehre können tendenziell ein Imageproblem zugeschrieben werden: Beiden wird häufig ein einseitiges Gewinnstreben attestiert. Diese Sichtweise greift allerdings zu kurz. Insb. mittelständische Unternehmer streben regelmäßig nach Zielen, die über schieres Gewinnstreben hinausgehen. Konform hierzu ist die entscheidungsorientierte Betriebswirtschaftslehre offen für mehrfache, auch nichtfinanzielle Zielsetzungen als Grundlage unternehmerischer Entscheidungen. An der Schnittstelle aus mittelständischen M&A-Transaktionen und der Unternehmensbewertung wird im vorliegenden Beitrag zunächst gezeigt, dass nichtfinanzielle Zielsetzungen einen obligatorischen Bestandteil von Transaktionsentscheidungen darstellen können. Darauf aufbauend wird diskutiert, wie solche Ziele die üblichen, vor allem investitionstheoretischen Entscheidungskalküle pragmatisch ergänzen können.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 259310 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-11-14
  • ⚙259310
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M6
Nichtfinanzielle Zielsetzungen im M&A-Entscheidungskalkül

Ein praxisnaher Ansatz zur Integration nichtfinanzieller Ziele in die Unternehmensbewertung.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 259275 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-11-14
  • ⚙259275
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2826-2827
  • Markus Fuhrmann; Jennifer Oelkers
Performancesteigerung und Kostenoptimierung in Rechtsabteilungen

Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung waren bisher sehr wichtige Ziele von Rechtsabteilungen. In unserer letzten Erhebung für den Rechtsabteilungsreport 2024 nannten 91% der Rechtsabteilungen Prozessoptimierung als zentrale Aufgabe, 88% berichteten von mehr Arbeit bei gleichbleibendem Personal. Bei 79% der Rechtsabteilungen stand Kostenoptimierung im Fokus und 73% mussten sogar mit Budgetrestriktionen umgehen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 259215 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-11-14
  • ⚙259215
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M8
Die Regeln des neuen Ertragsteuerinformationsberichts

Viele Großkonzerne erstellen und veröffentlichen bereits einen länderbezogenen Bericht. Der Ertragsteuerinformationsbericht erfordert für alle nach dem 21.06.2024 beginnenden Geschäftsjahre zukünftig auch mehr externe Transparenz zu Ertragsteuern.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 258667 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-11-07
  • ⚙258667
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M7
DCGK 2024: Organe, Governanceprozesse und Vergütung

Der Beitrag analysiert die neuralgischen DCGK-Bestimmungen zu Governanceprozessen und Vergütung und skizziert praxisnahe Handlungsoptionen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 258650 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-11-07
  • ⚙258650
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2731-2734
  • David Klügel
Geschäftsführerhaftung für Einfuhrumsatzsteuer bei Zahlungsaufschub

Unternehmen mit Einfuhrgeschäft können sich für die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) einen laufenden Zahlungsaufschub bewilligen lassen. Über die Ware können sie gleichwohl schon verfügen, ehe sie die EUSt entrichtet haben. Ebenfalls können sie sich die entstandene EUSt bereits als Vorsteuer erstatten lassen – ein erheblicher Liquiditätsvorteil. Dieses Privileg kann jedoch wegfallen, wenn das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Der Wegfall kann aus den wirtschaftlichen Schwierigkeiten schnell einen Insolvenzgrund machen, der unter der weiteren Nutzung des Zahlungsaufschubes noch hätte abgewendet werden können – gewissermaßen eine Insolvenz vor der Insolvenz. Der Geschäftsführer trägt das Haftungsrisiko. Die Weiternutzung des Zahlungsaufschubes bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist eine riskante Wette.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 258628 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-11-07
  • ⚙258628
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2780
  • Julia Certa
Betriebsratswahlen: Briefwahl bleibt die Ausnahme

Die Betriebsratswahl hat in Hauptbetrieben grundsätzlich in Präsenz stattzufinden (§ 24 Abs. 3 WO). Dies gilt auch, wenn mehrere Betriebe nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1b BetrVG zusammengefasst sind. Die schriftliche Stimmabgabe kann der Wahlvorstand nur für Betriebsteile und Kleinstbetriebe anordnen, die räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt sind.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 258616 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-11-07
  • ⚙258616
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2781
  • Martina Dierks
Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung und Kosten der Rechtsverfolgung

Durch Nichtbeachtung der betrieblichen Belange kann die Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung entfallen. Die Kosten sind dann insgesamt nicht vom Arbeitgeber zu tragen. Die Kosten der Rechtsverfolgung kann der mit der Durchführung des Verfahrens beauftragte Rechtsanwalt auch ohne Abtretung des Freistellungsanspruchs des Betriebsrats geltend machen, wenn der Betriebsrat nicht mehr besteht.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 258615 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-11-07
  • ⚙258615
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M10
Neue Perspektiven für künftige Klimahaftungsklagen

Die Entscheidung des OLG Hamm im Verfahren Lliuya – RWE AG stellt Carbon Majors vor sehr konkrete Aufgaben, wenn es darum geht, Klimarisiken angemessen zu adressieren.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 258606 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-11-07
  • ⚙258606
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2742-2744
  • Christoph Schmidt
Staatliche Digitalisierung auf dem Vormarsch: Erste Überlegungen zu den Wettbewerbswirkungen von einfachELSTERplus auf steuerliche Beratungsstrukturen

Die Digitalisierung der Finanzverwaltung hat mit einfachELSTERplus im Juli 2025 eine neue Stufe erreicht und stellt das traditionelle Gefüge der Steuerberatung in Deutschland vor erhebliche Herausforderungen. Die Plattform erweitert das etablierte ELSTER-System um eine Interview-basierte Benutzerführung und automatische Datenintegration, angelehnt an erfolgreiche Modelle kommerzieller Steuersoftware. Der Kompaktbeitrag untersucht die Auswirkungen dieser staatlichen Initiative auf den Steuerberatungsmarkt, insb. auch auf die über 300 LSt-Hilfevereine mit rund vier Mio. Mitgliedern. Im Fokus steht die Frage, ob einfachELSTERplus als kostenlose staatliche Alternative deren Geschäftsmodell gefährdet und welche Anpassungsstrategien erforderlich sind. Die Analyse kombiniert technische und ökonomische Perspektiven. Ziel ist es, die Zukunftsfähigkeit klassischer Steuerberatungsmodelle im Zuge der Verwaltungsdigitalisierung zu bewerten und strategische Empfehlungen abzuleiten.

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  • 2025-11-07
  • ⚙258597
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2721-2730
  • Alexandra Niessen-Ruenzi; Axel v. Werder
Corporate Governance Report 2025: Akzeptanz und Anwendung des aktuellen Kodex (Teil II)

Nachdem Teil I der aktuellen Studie des Berlin Center of Corporate Governance (BCCG) neben der Untersuchungskonzeption die akzeptanzkritischen Kodexempfehlungen zur Nachhaltigkeit und zu den Organen behandelt hat, stehen die neuralgischen Bestimmungen zu den Governanceprozessen und zur Vergütung im Mittelpunkt von Teil II. Insgesamt zeigen die Befunde, dass der DCGK zwar nach wie vor grundsätzlich eine hohe erklärte Zustimmung erfährt, aber z.B. auch von immerhin zehn Unternehmen pauschal abgelehnt wird. Zugleich ist zu konstatieren, dass Ablehnungsbegründungen überwiegend nur wenig informativ sind und die Formen der praktischen Umsetzung mitunter eine große Spannweite aufweisen. Das Kodexmonitoring bietet damit sowohl den Unternehmen Benchmarks für ihre eigene Kodexpraxis als auch empirische Grundlagen für die weitere Entwicklung des Regelwerks.

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  • 2025-11-07
  • ⚙258579
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M4-M6
  • Nadine Lilienthal
AI Knowledge Management

Viele Kanzleien horten ihr Wissen noch in Silos, doch wer das Potenzial von KI ausschöpfen möchte, muss dies ändern. Wird implizites Praxiswissen geteilt und strukturiert, können daraus maßgeschneiderte KI-Tools entstehen, die generische Modelle übertreffen.

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  • 2025-11-07
  • ⚙258558
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2774-2778
  • Norbert Kollmer
Die elf Stunden Ruhezeit nach dem Arbeitszeitgesetz

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD aus dem Jahr 2025 sieht eine maßvolle Flexibilisierung der Wochenarbeitszeit vor. Geplant ist, das Arbeitsrecht von einer grundsätzlichen täglichen Arbeitszeit in Richtung Wochenarbeitszeit zu entwickeln. Von einer Abkehr von der in § 5 ArbZG geregelten elfstündigen Ruhepause ist im Koalitionsvertrag allerdings explizit nicht die Rede. Gleichwohl lohnt sich eine Betrachtung dieser Vorschrift einschließlich seiner Ausnahmebestimmungen, da auch bei einer Verlängerung der täglichen Arbeitszeit in Richtung Wochenarbeitszeit die Ruhepause zwischen den Arbeitstagen der limitierende Faktor neben der Sonn- und Feiertagsruhe ist.

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  • 2025-11-07
  • ⚙258537
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M8
Wenn der Zahlungsaufschub der EUSt zum Risiko wird

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann der Wegfall des Zahlungsaufschubs eine Insolvenz vor der Insolvenz auslösen. Der Geschäftsführer muss riskante Entscheidungen treffen.

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  • 2025-11-07
  • ⚙258505
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2782
  • Kira Fritsche
Vorwurf der sexuellen Belästigung – Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

Das LAG verfestigt in seiner Entscheidung die Rechtsprechung, wonach selbst bei Vorliegen einer sexuellen Belästigung von Kolleginnen nicht in jedem Fall unmittelbar eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden kann. Weitere Faktoren wie ein langes, beanstandungsloses Arbeitsverhältnis, Alkoholkonsum auf einer Firmenfeier sowie Reue im Nachgang zu dem Vorfall können dazu führen, dass zunächst eine Abmahnung auszusprechen ist.

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  • 2025-11-07
  • ⚙258501
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2766-2768
  • Andreas Menkel
Überentnahmen und andere Dauerbrenner bei der GbR

Ein Streit zwischen Gesellschaftern einer zweigliedrigen GbR gehört zu den Standardfällen in der Praxis. Das OLG München hatte in der hier zu besprechenden Entscheidung über einen solchen Fall zu urteilen. Vordergründig ging es um eine Beweiswürdigung sowie die Reichweite des doppelten Schriftformerfordernisses. Letzteres soll auch Gegenstand dieser Besprechung werden. Interessanter für die Praxis sind die Vorfragen. Die Schlagwörter lauten: Rechtsgrundlage für die Berücksichtigung von Überentnahmen, Zeitpunkt der Feststellung von Überentnahmen sowie „Ein-Personen-Liquidationsgesellschaft“. Um diese Vorfragen soll es im Wesentlichen in diesem Beitrag gehen.

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  • 2025-11-07
  • ⚙258471
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2763-2765
  • Volker Mergener
Langfristige digitale Gewerberaummietverträge jetzt rechtssicher möglich

Bis Ende vergangenen Jahres galt in Deutschland die Schriftform für Gewerberaummietverträge mit einer Laufzeit von länger als einem Jahr. Diese wurde am Markt heftig kritisiert, weil sie in zahlreichen Fällen dazu führte, dass Verträge, die auf viele Jahre abgeschlossen waren, willkürlich vorzeitig gekündigt werden konnten. Die Schriftform wurde zum letzten Jahreswechsel durch die Textform ersetzt, was das Problem nicht vollständig gelöst hat.

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  • 2025-11-07
  • ⚙258470
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2759-2762
  • Corinna Wilkening
Gesellschaftsrechtliche Implikationen von Klimahaftungsklagen

Am 28.05.2025 verkündete das OLG Hamm sein Urteil im Klageverfahren des peruanischen Landwirts Saúl Lliuya gegen die RWE AG. Die Begründung des Gerichts eröffnet neue Perspektiven für künftige Klimahaftungsklagen. Der vorliegende Beitrag widmet sich den gesellschaftsrechtlichen Folgefragen, insb. zur Verantwortlichkeit von Vorständen im Umgang mit Regressansprüchen gegen den Vorstand wie auch zur bilanzrechtlichen Behandlung klimabedingter Haftungsrisiken.

  • 2025-11-07
  • 🌍 1763337600000
  • ⚙258442
  • db - der betrieb
  • DB 2025, 2735-2741
  • Christoph Schneider; Kristiina Coenen
Technologie trifft Organisation: Wie Change Management in Steuerabteilungen gelingen kann

Der Erfolg digitaler Transformationen in Steuerabteilungen hängt entscheidend von der Einbindung der Mitarbeitenden ab, weshalb dieser Beitrag eine praxisnahe Typologie der verschiedenen Akteure vorstellt – vom motivierten Gestalter bis zum kritischen Bremser. Auf dieser Basis werden passgenaue Change-Management-Maßnahmen entwickelt, die den Wandel mitarbeiterzentriert gestalten und so nachhaltig zum Erfolg führen.

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  • 2025-11-07
  • ⚙258425
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M11
Arbeitszeitgesetz: Wenn heilige Kühe zur Belastung werden

Hemmschuh für die Moderne: Auch bei einer Umgestaltung der Arbeitszeit in Richtung Wochenarbeitszeit bleibt die Ruhepause zwischen den Schichten der limitierende Faktor.

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  • 2025-11-07
  • ⚙258390
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M9
Von motivierten Gestaltern und kritischen Begleitern

Der Erfolg digitaler Transformationen in Steuerabteilungen hängt nicht nur von der eingesetzten Technologie ab. Entscheidend ist die richtige Einbindung der Mitarbeitenden.

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  • 2025-10-31
  • ⚙258038
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M8
Einheitlicher Sorgfalts- und Melderahmen für Krypto-Dienstleister

Anleger und Dienstleister im Bereich von Kryptowerten müssen sich künftig auf deutlich strengere und europaweit einheitliche Compliance-Anforderungen einstellen.

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  • 2025-10-31
  • ⚙258028
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2653-2662
  • Alexandra Niessen-Ruenzi; Axel v. Werder
Corporate Governance Report 2025: Akzeptanz und Anwendung des aktuellen Kodex (Teil I)

Die neue Kodexstudie des Berlin Center of Corporate Governance (BCCG) untersucht die Befolgung und praktische Umsetzung der Empfehlungen des aktuellen DCGK. Erstmals wurden die Entsprechenserklärungen sämtlicher an der Frankfurter Wertpapierbörse gelisteten Unternehmen daraufhin ausgewertet, welche Kodexregelungen aus inhaltlichen Gründen abgelehnt werden. Die konkreten Ablehnungsbegründungen wurden KI-gestützt inhaltlich analysiert. Ferner erfolgte eine Befragung der Unternehmen zur praktischen Anwendung ausgewählter Bestimmungen. Im ersten Teil des Beitrags werden neben der Erläuterung der Konzeption der Studie und Kennzahlen zur allgemeinen Kodexbefolgung diejenigen neuralgischen Kodexbestimmungen eingehender betrachtet, die sich auf die Nachhaltigkeit der Unternehmensführung sowie die Zusammensetzung und Organisation der Organe beziehen.

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  • 2025-10-31
  • ⚙258024
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2673-2674
  • Marc Nürnberger
GrESt2Go #5: Rückabwicklung von Share Deals

Wird (unbeabsichtigt) GrESt ausgelöst, kann diese grds. durch eine Rückabwicklung des Grunderwerbs nach § 16 GrEStG wieder beseitigt werden. Diese Möglichkeit gibt es auch bei den grunderwerbsteuerlich besonders komplexen Share Deals. Der vorliegende Beitrag gibt eine Übersicht über die Chancen und Hürden bei der grunderwerbsteuerlichen Rückabwicklung von Share Deals.

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  • 2025-10-31
  • ⚙258022
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M4-M5
  • Volker Serth
Kürzung des Weihnachtsgeldes wegen Streik

Mit dieser Frage hat sich das ArbG Offenbach in seinem Urteil vom 28.08.2025 (10 Ca 57/25) befasst und entschieden: Der Arbeitgeber durfte das Weihnachtsgeld anteilig kürzen, soweit Arbeitnehmer infolge von Streiktagen fehlten – allerdings nur unter engen Voraussetzungen.

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  • 2025-10-31
  • ⚙258021
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M9
Neue Löschfristen für private Wirtschaftsauskunfteien

Die Neufassung des CoC trägt der EuGH-Rechtsprechung zur Verarbeitung des Datums der Restschuldbefreiung Rechnung. Die Folgen für die Praxis sind weitreichend.

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  • 2025-10-31
  • ⚙257994
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2700
  • Günter Seulen; Antonia Timpanidis
Unzulässige Kombination von Ausgliederung und Sachagio bei der Einbringung eines einzelkaufmännischen Unternehmens

Soll ein einzelkaufmännisches Unternehmen als Sachagio im Wege der Ausgliederung in eine GmbH eingebracht werden, ist nach Auffassung des KG Berlin zwingend ein Verzicht auf die Gewährung neuer Anteile erforderlich. Das erschwert für Einzelkaufleute steuergünstige Umstrukturierungen.

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  • 2025-10-31
  • ⚙257977
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2690-2699
  • Gregor Thüsing; Moritz Brinkmann
Fristen der Datenspeicherung durch Kreditauskunfteien

Die Ausführungen beruhen auf einer Anregung aus der Praxis, die uns wert schien, wissenschaftlich vertieft zu werden. Wir sind gespannt auf die Diskussion.

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  • 2025-10-31
  • ⚙257970
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2704-2708
  • Klaus Friedrich; Lars Hinrichs; Claudia Veh
Der Regierungsentwurf des BRSG 2.0 2025

Die Bundesregierung hat am 03.09.2025 den Regierungsentwurf (RegE 2025) zum Zweiten Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (BRSG 2.0) veröffentlicht. Der vorliegende Beitrag fasst die wesentlichen Erkenntnisse aus dem RegE 2025 zusammen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 17.10.2025 den RegE 2025 in den in diesem Beitrag besprochenen Themen mitgetragen.

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  • 2025-10-31
  • ⚙257957
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2711
  • Maximilian Baur
Personalisierte E-Mail-Adressen für einzelne Betriebsratsmitglieder

Mitglieder des Betriebsrats können vom Arbeitgeber verlangen, dass ihnen individualisierte E-Mail-Adressen zur Verfügung gestellt werden. Das LAG Niedersachsen entschied, dass dies zur Sicherstellung einer zeitgemäßen und vertraulichen Kommunikation mit den vom Betriebsrat vertretenen Arbeitnehmern sowie Externen erforderlich sei. Da die Betriebsratsmitglieder ein eigenes Recht geltend machten, seien sowohl ein Betriebsratsbeschluss als auch die Beteiligung des Betriebsrats entbehrlich.

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  • 2025-10-31
  • ⚙257934
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2710
  • Claudia Posluschny; Hannah Dieterich
Druck der Belegschaft allein rechtfertigt keine Druckkündigung

Druckkündigungen können nur bei Vorliegen strenger Voraussetzungen gerechtfertigt sein. Arbeitgeber dürfen dem Verlangen der Belegschaft auf Kündigung eines Arbeitnehmers nicht ohne Weiteres nachgeben, sondern müssen sich schützend vor den Arbeitnehmer stellen. Ohne ernsthafte, zumutbare Maßnahmen zur Konfliktlösung fehlt es in aller Regel an einem wichtigen Grund für eine betriebsbedingte Druckkündigung.

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  • 2025-10-31
  • ⚙257928
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M7
Interdisziplinärer Austausch zur Besteuerung von Kryptowerten

Anfang Juli fand das 27. Ulmer Kolloquium für Wirtschafts- und Steuerrecht an der Universität Ulm statt. „Krypto und Steuern“ lautete das diesjährige Leitthema.

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  • 2025-10-31
  • ⚙257927
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2663-2668
  • Martin Acker; Dajo Sanning; Sebastian Schmidt
Krypto und Steuern

Der Tagungsbericht fasst die Beiträge und Diskussionen des Kolloquiums „Krypto und Steuern“ zusammen. Er verdeutlicht, dass nationale Steuersysteme kryptobasierte Geschäftsmodelle teils noch nicht adäquat abbilden können. Ziel des Berichts ist es zudem, die im Kolloquium erarbeiteten Lösungsansätze – etwa zur steuerrechtlichen Behandlung von DAOs, Liquidity Pools, Mitarbeiterbeteiligungen und europäischen Transparenzinitiativen – einem breiten Fachpublikum zugänglich zu machen.

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  • 2025-10-31
  • ⚙257926
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2709
  • Sebastian Beckerle; Lukas Heber
Zuweisung einer anderen als der titulierten Beschäftigung qua Direktionsrecht – kein Einwand im Vollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO

Der (Weiter-)Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers ist – nicht nur in Bestandsstreitigkeiten – vielfach Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Von besonderer praktischer Relevanz sind dabei die vollstreckungsrechtlichen Besonderheiten. Wie das BAG jüngst abermals klarstellt, sind Arbeitgeber mit materiell-rechtlichen Einwänden innerhalb des formalisierten Zwangsvollstreckungsverfahrens stark limitiert. Insbesondere kann sich der Arbeitgeber nicht auf einen selbst herbeigeführten Wegfall der titulierten Beschäftigung berufen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 257925 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-10-31
  • ⚙257925
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M6
DCGK 2024: Akzeptanz, Ablehnungsgründe, Umsetzungspraxis

Der Beitrag schafft Transparenz über den Stand der Corporate-Governance-Praxis und möglicher Spannungsfelder zwischen Kodexanforderungen und betrieblicher Realität.

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  • 2025-10-31
  • ⚙257859
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 2669-2672
  • Hendrik Arendt
Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz auf der Zielgeraden

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 in deutsches Recht vorgelegt. Der nun vorliegende RegE bringt den einheitlichen Sorgfalts- und Melderahmen für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen auf die Zielgerade zu mehr steuerlicher Transparenz bei Einkünften mit Kryptowerten. Auch der RegE bleibt ein Balanceakt zwischen Transparenz und Privatsphäre, aber auch eine Chance für die Etablierung von Kryptowerten als Investmentklasse.

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  • 2025-10-31
  • ⚙257857
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M10
Der (neue) RegE des BRSG 2.0: nach wie vor kein großer Wurf

Der vor Kurzem veröffentlichte RegE 2025 des BRSG 2.0 geht in die richtige Richtung, bleibt in vielen Bereichen aber hinter den Erwartungen der Praxis zurück.

DK - Der Konzern | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-11-21
  • ⚙260024
  • dk - der konzern
  • DK 2025, 431-436
  • Stefan Lochner; Meike Kanterin; Saskia Katrin Lange
Mitbestimmungsrechte des Konzernbetriebsrats – Teil 2: Praxisnahe Einblicke

Der Beitrag befasst sich mit den Mitbestimmungsrechten des Konzernbetriebsrats nach BetrVG. Aufbauend auf dem ersten Teil, der die allgemeine Zuständigkeitsverteilung zwischen Betriebsrat, Gesamt- und Konzernbetriebsrat analysiert, beleuchtet dieser Teil die Reichweite der Mitbestimmung auf Konzernebene. Im Fokus stehen Beteiligungsrechte in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.

  • 2025-11-21
  • ⚙259985
  • dk - der konzern
  • DK 2025, 444-446
  • Andreas Kowallik
Die steuerliche Bedeutung des One Big Beautiful Bill Act für US-Investitionen deutscher Unternehmensgruppen

Am 04.07.2025 unterzeichnete Präsident Trump den One Big Beautiful Bill Act (OBBBA). Dieser diente primär der Verlängerung der zum 31.12.2025 auslaufenden Regelungen des Tax Cuts and Jobs Acts aus Trumps erster Amtszeit, enthielt aber auch noch eine neue US-KapESt-Regel (Sect. 899), um Druck auf US-Handelspartner auszuüben, die die Digitalsteuer oder Säule Zwei umgesetzt haben. Sect. 899 wurde nach der G7-Erklärung vom 18.06.2025 zu Säule Zwei gestrichen. Der Beitrag gibt Kurzüberblick und -ausblick für deutsche Konzerne mit US-Investitionen oder -plänen.

  • 2025-11-21
  • ⚙259982
  • dk - der konzern
  • DK 2025, 443
  • Semih Baz; Stefan Cesar
BGH konkretisiert Anforderungen an Tagesordnung der Hauptversammlung

Die Anforderungen an die Angaben in der Tagesordnung einer Hauptversammlung werden durch das Urteil des BGH vom 30.09.2025 – II ZR 154/23 weiter geschärft. Fehlende oder unzureichende Angaben können zur Nichtigkeit gefasster Beschlüsse führen. Unternehmen sind gut beraten, bei der Bezeichnung der Tagesordnung in der Einberufung zur Hauptversammlung höchste Sorgfalt walten zu lassen und für Aktionäre wesentliche Informationen nicht auf Begleitunterlagen wie ergänzende Berichte auszulagern.

  • 2025-11-21
  • ⚙259891
  • dk - der konzern
  • DK 2025, 437-442
  • Norbert Roß; Theresa Ummenhofer
Zur (angeblichen) Bedeutung eines „wirtschaftlichen Eigeninteresses“ bei Anwendung des § 290 HGB

Vor der Änderung des HGB durch das BilMoG wurde zur handelsrechtlichen Konzernrechnungslegung in Bezug auf Zweckgesellschaften (vornehmlich Leasing-Objektgesellschaften) die Auffassung vertreten, für eine Beherrschung nach § 290 HGB a.F. bedürfe es auch bei diesen eines „wirtschaftlichen Eigeninteresses“ des Gesellschafters an dem Tochterunternehmen. Inzwischen wurde mit § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB durch das BilMoG eine eigene Norm zu dieser Frage in das HGB eingefügt. Gleichzeitig werden aber vereinzelt die früheren Überlegungen zu Zweckgesellschaften auch auf Nicht-Zweckgesellschaften erstreckt. Insbesondere die Bedeutung des § 290 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 HGB zum Abzug von Rechten, die dem Mutterunternehmen zustehen (z.B. der Komplementär-KapGes. einer nach dem gesetzlichen Normalstatut organisierten GmbH & Co. KG), wird dabei überschätzt.

  • 2025-11-21
  • ⚙259820
  • dk - der konzern
  • DK 2025, 425-430
  • Andreas Cahn
Mitwirkungsbeschränkungen für Aufsichtsratsmitglieder bei der Beurteilung von Related Party Transactions

Die §§ 107 Abs. 3 Satz 4 bis 6, 111a Abs. 2 Satz 2 und 111b Abs. 2 AktG übertragen dem Aufsichtsrat einer börsennotierten AG oder einem von ihm bestellten Ausschuss die Kontrolle über Geschäfte der Gesellschaft mit ihr nahestehenden Personen. Die genannten Vorschriften schließen dabei nicht nur die nahestehenden Personen selbst, sondern z.T. auch solche Personen von der Mitwirkung aus, bei denen aufgrund ihrer Beziehungen zu der am Geschäft beteiligten nahestehenden Person die Besorgnis eines Interessenkonflikts besteht. Der Beitrag zeigt auf, dass das Gesetz in seiner Interpretation durch die h.M. z.T. hinter den Anforderungen der Aktionärsrechterichtline zurückbleibt, z.T. aber unnötigerweise und zulasten der Rechtssicherheit darüber hinausgeht und insoweit die Mitwirkungsbeschränkungen im Wege der Auslegung auf den richtig verstandenen Kreis nahestehender Personen zu beschränken sind.

DSB - Datenschutz-Berater | dfv Mediengruppe, Frankfurt am Main

  • 2025-12-26
  • ⚙262749
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2025, 341-343
  • Christian Niemeier
„Emotion as a Service“ als Grenzfall zwischen Kundenorientierung und Persönlichkeitsrecht

Systeme, die Emotionen lesen. Hotlines, die Konflikte entschärfen bevor der Kunde überhaupt wütend wird. „Semantische Intelligenz“ verspricht Effizienz, Qualität, Kundenzufriedenheit. High-Tech Revolution im Kundenservice – High-Risk im Datenschutz? Emotionserkennung, Sprachmusteranalyse, Echtzeitbewertung: Was als Instrument für Kundenzufriedenheit gemeint ist, analysiert gleichzeitig auch die Emotionen von Beschäftigten. Reguliert der Betriebsrat bald „Neusprech“ und „Doppeldenk“?

  • 2025-12-19
  • 🌍 1767312000000
  • ⚙262866
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2025, 337-340
  • Jelisaweta Verbizkaja; Sebastian Laoutoumai
Das Verhältnis der datenschutzrechtlichen Regelungen zwischen der DSGVO und DOR-Verordnung

Mit dem Digital Operational Resilience Act (DORA) trat ein Rechtsakt der EU in Kraft, welcher innerhalb der Finanzdienstleistungsbranche für eine Nivellierung der (IT-)Sicherheitsstandards sorgen soll. Nachdem bereits mit der DSGVO die Unternehmenswelt in Aufruhr versetzt wurde, zeigt sich mit DORA für die Branche mindestens vergleichbarer Aufwand der Umsetzung. Für betroffene Unternehmen stellt sich nunmehr bei der Ausgestaltung von Verträgen mit Dienstleistern die Frage, wie diese Sekundärrechtsakte in Einklang zu bringen sind; denn wie bei EU-Rechtsakten nicht selten, lässt der Wortlaut viel Interpretationsspielraum zu.

  • 2025-12-19
  • ⚙262808
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2025, 333-336
  • Erdem Durmus
Software-Tests mit Echtdaten – Möglichkeiten, datenschutzfreundliche Alternativen und Pflichten

Bevor eine neue Software bzw. ein Release ausgerollt wird, müssen ihre Funktionen umfassend getestet werden. Für die unterschiedlichen Zwecke solcher Software-Tests ist regelmäßig die Verwendung von Daten erforderlich. Während der Einsatz selbst erzeugter bzw. synthetischer Daten aus datenschutzrechtlicher Sicht unproblematisch ist, gelten für die Verwendung von personenbezogenen Daten zu Testzwecken höhere Maßstäbe. Dieser Beitrag erläutert zunächst das fachliche Erfordernis von Software-Tests mit Daten, zeigt anschließend die Zulässigkeit der Verwendung verschiedener Datenarten auf und erörtert am Ende weitere datenschutzrechtliche Vorgaben, die bei der Verwendung von Echtdaten für Software-Tests einzuhalten sind.

  • 2025-12-19
  • ⚙262602
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2025, 326-330
  • Olaf Koglin
HBDI: „Microsoft 365 kann datenschutzkonform genutzt werden“ – aber was ist dafür erforderlich?

Die aufsichtsbehördlichen Einschätzungen hinsichtlich Microsoft 365 (M365) verändern sich langsam, aber stetig. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hatte 2020 in einer umstrittenen Entscheidung Office 365 noch faktisch abgelehnt und diese Position dann 2022 abgeschwächt. Die niedersächsische Aufsichtsbehörde (LfD Nds) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) haben den Einsatz von Microsoft 365 zuletzt für akzeptabel gehalten. Nun geht der hessische Datenschutzbeauftragte noch weiter. Er schreibt den Verantwortlichen aber auch eine Reihe von Aufgaben und Hinweisen ins Pflichtenheft.

  • 2025-11-07
  • ⚙258634
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2025, 298-301
  • Fabian Teichmann
Geplante EU-„Chatkontrolle“ (CSA-Verordnung) – Grundrechtsschutz vs. Kinderschutz

Die Europäische Union diskutiert derzeit einen kontroversen Verordnungsvorschlag zur Verhinderung von Kindermissbrauch im Internet, im öffentlichen Diskurs oft als „Chatkontrolle“ bezeichnet. Ziel des Vorschlags ist es, besser gegen die Verbreitung von Kinderpornografie (CSAM) und gegen sogenannte Grooming-Fälle (sexuelle Anbahnungsversuche gegen Kinder) vorzugehen. Hierzu will die EU-Kommission Anbieter von Messenger- und Kommunikationsdiensten verpflichten, sämtliche private Chats und Nachrichten automatisiert zu scannen – bei Verdacht sollen die Inhalte dann an Behörden gemeldet werden. Die Stoßrichtung lautet: mehr Kinderschutz durch proaktive Überwachung Kritiker hingegen warnen, dies käme einer anlasslosen Grundrechte wie das Recht auf effektivem Kinderschutz und Wahrung von Grundrechten ringt Europa um einen gangbaren Weg.

  • 2025-11-07
  • ⚙258624
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2025, 303-306
  • Dominik Nikol; Simon Bähr
Wann Aufzeichnungen aus Videoüberwachungen nach Art. 15 DSGVO (nicht) herausgegeben werden müssen

Videoüberwachung ist in der Praxis ein effektives Mittel, Delikte zu verhindern bzw. aufzuklären. Der Verantwortliche kann infolge ihres Einsatzes jedoch mit Auskunftsersuchen (vermeintlich) betroffener Personen konfrontiert sein. Sofern diese nicht ordnungsgemäß bearbeitet werden, droht u. a. ein datenschutzrechtliches Bußgeld. Vor diesem Hintergrund wird im vorliegenden Beitrag auf die Frage eingegangen, ob und wann betroffene Personen einen Anspruch auf Herausgabe von Videoaufzeichnungen haben bzw. unter welchen Voraussetzungen die Herausgabe durch Verantwortliche verweigert werden kann.

  • 2025-11-07
  • 🌍 1763424000000
  • ⚙258600
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2025, 314-316
  • Cay Lennart Cornelius; Lukas Grasskamp
Strengere Regeln für politische Werbung im Internet

Seit dem 10. Oktober 2025 gilt die Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) in der Europäischen Union unmittelbar. Für Verantwortliche ergeben sich daraus weitreichende Dokumentations- und Informationspflichten, die auch über die DSGVO hinausgehen. Die Berliner Aufsichtsbehörde hat in ihren FAQ die zentralen Anforderungen für die Praxis aufbereitet. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Punkte zusammen und zeigt, worauf Datenschutzbeauftragte und Verantwortliche jetzt achten müssen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258588
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2025, 307-310
  • Christian Niemeier
„Internal Risk Monitoring“ vs. Totalüberwachung: Ein schmaler Grat? Betriebsräte in Entscheidungsnot

In Zeiten zunehmender Cyber-Attacken sind technische Abwehr-Systeme dringend erforderlich. Die Bedrohungen kommen dabei von außen, aber auch von innen. Firewalls sind mittlerweile derart potent, dass die Grenzen zwischen „Internal Risk Monitoring“ und Mitarbeiterüberwachung verschwimmen. Betriebsräte stehen vor der schwierigen Frage, wo die Sicherheit aufhört und wann die Verhaltens- oder Leistungskontrolle beginnt.

  • 2025-11-07
  • ⚙258492
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2025, 317-318
  • Thomas Schweiger
Microsoft Education 365 in Österreich: Microsoft als Verantwortlicher und Anordnung zur Löschung

Die Datenschutzbehörde (DSB) in Österreich hat eine bislang nicht rechtskräftige bemerkenswerte Entscheidung (DSB, 8.10.2025 – D135.027/2025 0.477.534) getroffen: Im Zusammenhang mit der Nutzung von “Microsoft 365 Education” an österreichischen Schulen wurde nicht nur dem Bundesministerium für Bildung und der betroffenen Schule eine Verletzung der ­DSGVO attestiert. Auch die Microsoft Corporation mit Sitz in den USA wurde – entgegen ihrem eigenen Vorbringen – als eigenständig Verantwortlicher i. S. d. Art. 4 Nr. 7 ­DSGVO eingestuft und es wurde die Löschung von erhobenen Daten angeordnet.

  • 2025-11-07
  • ⚙258371
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2025, 311-313
  • Maximilian Wagner
Broad Consent und Drittlandübermittlung

Internationale Forschungskooperationen werfen z. T. komplexe Rechtsfragen auf: Ist in jedem Fall eine Einwilligung erforderlich? Unter welchen Voraussetzungen kann sich ein Verantwortlicher auf eine „breite“ Einwilligung berufen? Wie weit reicht der Broad Consent? Und welche Alternativen gibt es bei der Datenübermittlung aus dem EWR? Antworten auf diese Fragen geben aktuelle Anwendungshinweise der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder zu den Anforderungen an Datenübermittlungen an Drittländer im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung zu medizinischen Zwecken.

DStZ - Deutsche Steuer-Zeitung | Lefebvre Stollfuß, Bonn

  • 2025-12-05
  • ⚙261061
  • dstz - deutsche steuer-zeitung
  • DStZ 2025, 930-937
  • Julia Mryka
Lohnsteuerhinterziehung durch Arbeitgeber – Pflichten, Risiken und Strafbarkeit

Lohnsteuerhinterziehung durch Arbeitgeber – Pflichten, Risiken und Strafbarkeit

Die Unterschreitung von Gehaltsangaben, Barlohnzahlungen „unter der Hand“ oder die fehlerhafte Behandlung von Sachzuwendungen sind keine Einzelfälle im Arbeitsalltag – sie markieren ein strukturelles Problem mit weitreichen-den Konsequenzen. Lohnsteuerhinterziehung durch Arbeitgeber ist nicht mehr nur eine Randerscheinung, sondern ein verbreitetes Risiko mit erheblichen strafrechtlichen und finanziellen Folgen. In vielen Fällen erfolgt die Steuer-verkürzung nicht mit Vorsatz, sondern in gutem Glauben an eine rechtlich vertretbare Gestaltung. Derartige Gestal-tungen führen nicht nur regelmäßig zur Verkürzung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen, sondern erfül-len häufig auch den Straftatbestand der Steuerhinterziehung gem. § 370 AO. Auch der Einsatz von Sachzuwendun-gen – etwa im Rahmen des § 37b EStG – birgt strafrechtliches Konfliktpotenzial, wenn deren steuerliche Behand-lung unterlassen, verkannt oder gezielt umgangen wird. Arbeitgeber, die sich in diesen „Graubereichen“ bewegen, setzen sich sowohl dem Risiko hoher Nachforderungen als auch strafrechtlicher Sanktionen aus. Eine Analyse typi-scher Fallkonstellationen beleuchtet die zu Grunde liegenden rechtlichen Rahmenbedingungen und hinterfragt kri-tisch die Wirksamkeit bestehender Kontroll- und Sanktionsmechanismen.

  • 2025-11-21
  • 🌍 1764288000000
  • ⚙259874
  • dstz - deutsche steuer-zeitung
  • DStZ 2025, 885-897
  • Johannes Höring
Aktualisiertes BMF-Schreiben zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte – Ein Überblick zu den Neuerungen

Aktualisiertes BMF-Schreiben zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte – Ein Überblick zu den Neuerungen

Kryptowerte haben sich als Anlageform längst etabliert und sind dadurch zunehmend in den Fokus von steuerrechtlichen Fragen gekommen. Die meisten Anleger sind sich nicht bewusst, dass jeder Wertzuwachs, jeder An- und Verkauf und jedes andere Rechtsgeschäft, etc. auch steuerliche Risiken und evtl. Erklärungspflichten mit sich bringen können. Mit Schreiben vom 06.03.2025 (BMF v. 06.03.2025 – IV C 1 – S 2256/00042/064/043 - BStBl I 2025, 658) hat das BMF seine Verwaltungsauffassung zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Kryptowerten aktualisiert. Das überarbeitete BMF-Schreiben ist relevant im Hinblick auf die detaillierten Mitwirkungs- und Dokumentationspflichten. Eine Gegenüberstellung der wesentlichen Neuerungen gegenüber der Fassung des-BMF-Schreibens vom 10.05.2022 (BMF v. 10.05.2022 – Z IV C 1 – S 2256/19/10003 :001 - BStBl I 2022, 668) beleuchtet, welche neuen Pflichten zu beachten sind und welche praktischen Herausforderungen sich daraus für die Steuerpflichtigen und deren Berater ergeben.

  • 2025-11-07
  • ⚙258479
  • dstz - deutsche steuer-zeitung
  • DStZ 2025, 835-852
  • Prof. Dr. Joachim Schiffers
Bestandsaufnahme und Gestaltungshinweise zum Jahresende 2025: Aktuelle Entwicklungen im Bereich des Bilanzsteuerrechts und der steuerlichen Gewinnermittlung

Bestandsaufnahme und Gestaltungshinweise zum Jahresende 2025: Aktuelle Entwicklungen im Bereich des Bilanzsteuerrechts und der steuerlichen Gewinnermittlung

Vielfach ist der Jahreswechsel auch Bilanzstichtag, so dass aktuelle Entwicklungen im Bilanzrecht/Bilanzsteuerrecht in den Blick zu nehmen sind. Dabei sind punktuelle Gesetzesänderungen aufzugreifen, aber insb. auch aktuelle Rechtsprechung zu diesem Themenbereich. Auch sind Wechselwirkungen zwischen Handels- und Steuerrecht in den Blick zu nehmen. Dies zum einen auf Grund des Maßgeblichkeitsgrundsatzes, aber zum anderen auch z.B., weil die beschlossenen Änderungen des Körperschaftsteuersatzes Auswirkungen auf die Bilanzierung latenter Steuern haben und sich die Frage stellt, in welchem Umfang sich die geänderten steuerbilanziellen Abschreibungsregeln in der Handelsbilanz auswirken.

DZWIR - Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht | Walter de Gruyter GmbH, Berlin

  • 2025-12-05
  • ⚙261414
  • dzwir - deutsche zeitschrift für wirtschafts- und insolvenzrecht
  • DZWIR 2025, 609-623
  • Dr. iur. Stefan Smid
Zur Bedeutung des »anfechtungsrechtlichen Kerns« eines unter Berufung auf § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO geführten Leistungsprozesses

I. Einleitung

Wird ein Prozess zu einem »Anfechtungsprozess«, in dem es auch darum geht, ob der Gegner gegen die vom Insolvenzverwalter geltend gemachte massezugehörige Klage insolvenzrechtlich wirksam die Aufrechnung erklärt hat, wenn der Gegner nach § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO die Aufrechnungsbefugnis in anfechtbarer Weise erworben hat? Das erscheint zunächst als eine »akademische« Fragestellung; das Interesse an der Einordnung eines solchen Prozesses hinaus berührt aber für die Insolvenzpraxis wichtige Probleme des internationalen Gerichtsstandes ebenso wie die der Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters, wie eine Entscheidung des Bundessozialgerichts im November 2024 deutlich gemacht hat.

  • 2025-12-05
  • ⚙261135
  • dzwir - deutsche zeitschrift für wirtschafts- und insolvenzrecht
  • DZWIR 2025, 605-609
  • Prof. Dr. iur. Lukas Beck
Die intertemporale Anwendbarkeit des MoPeG

I. Einleitung

Zum 1. 1. 2024 ist das MoPeG in Kraft getreten. Mit diesem Befund eröffnet eine Vielzahl aktueller Abhandlungen des Gesellschaftsrechts. Die mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vollzogene Aktualisierung des geschriebenen Rechts der GbR sorgt für weitreichenden Diskussionsbedarf, was bei einem solchen Großprojekt nicht verwunderlich ist. Der vorliegende Beitrag behandelt die Frage, wie der intertemporale Anwendungsbereich des MoPeG zu bestimmen ist, wie also mit Übergangsfällen umzugehen ist, wenn es zu klären gilt, ob das alte Rechte oder das neue Recht anzuwenden ist. Art. 229 § 61 EGBGB enthält unter der Überschrift »Übergangsvorschrift zum Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz« eine diesbezügliche und knappe Regelung. Deren Regelungsgehalt wird nachfolgend näher dargestellt (II.). Anschließend wird anhand der aktuellen Rechtsprechung erörtert, wie Fälle zu behandeln sind, die nach ebendieser Rechtsprechung nicht unter Art. 229 § 61 EGBGB fallen (III.). Der Beitrag zieht sodann aus beiden unternommenen Betrachtungen Folgerungen für die intertemporale Anwendung des MoPeG (IV.). Schließlich werden die zentralen Wegpunkte und Ergebnisse zusammengefasst (V.).

  • 2025-11-28
  • 🌍 1764806400000
  • ⚙260630
  • dzwir - deutsche zeitschrift für wirtschafts- und insolvenzrecht
  • DZWIR 2025, 549-558
  • Univ.-Prof. Dr. iur. Michael Stöber
Die Steuerbefreiung von Sanierungserträgen nach § 3 a EStG

Im Zuge der Sanierung eines Unternehmens kommt es üblicherweise zu einem vollständigen oder teilweisen Verzicht von Gläubigern auf Forderungen. Zivilrechtlich liegt dem Forderungsverzicht in der Regel ein Erlassvertrag i. S. d. § 397 BGB zugrunde. Aus dem Forderungserlass resultiert für das zu sanierende Unternehmen ein Ertrag. Sieht man diesen als Teil des steuerlichen Gewinns an, so unterliegt er eigentlich der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer. Die gleiche Folge tritt bei einem erfolgswirksamen qualifizierten Rangrücktritt im Zuge einer Sanierung ein. Der Ertrag beruht bei der bilanziellen Gewinnermittlung (§ 4 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG) darauf, dass die Forderung im Umfang des Verzichts bzw. Rangrücktritts nicht mehr zu passivieren ist. Bei der Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR, § 4 Abs. 3 EStG) wird der Sanierungsertrag als Betriebseinnahme erfasst, so dass es auch hier zu einer Erhöhung des steuerlichen Gewinns kommt.

  • 2025-11-28
  • ⚙260529
  • dzwir - deutsche zeitschrift für wirtschafts- und insolvenzrecht
  • DZWIR 2025, 559-561
  • Dr. iur. Niels Kaufmann
Anmeldung abgetretener Forderung zur Insolvenztabelle

I. Die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren

1. Bedeutung der Forderungsanmeldung

  • 2025-11-07
  • ⚙258458
  • dzwir - deutsche zeitschrift für wirtschafts- und insolvenzrecht
  • DZWIR 2025, 497-507
  • Dr. iur. Stefan Smid
»Wahlrecht« des doppelt gesicherten Gläubigers zwischen Gesellschaftssicherheit und Gesellschaftersicherheit

I. Einleitung

Wird das Darlehen, das der Gesellschaft gewährt wird, durch eine vom Gesellschafter dem Darlehensgeber gestellte Sicherheit besichert, kann der Sicherungsnehmer im Zweifelsfall der Insolvenz der Gesellschaft auf diese Sicherheit zurückgreifen – und er muss dies tun. Denn nach § 44 a InsO kann ein Gläubiger nach Maßgabe des § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO für eine Forderung auf Rückgewähr eines Darlehens oder für eine gleichgestellte Forderung, für die ein Gesellschafter eine Sicherheit bestellt oder für die er sich verbürgt hat, in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Gesellschaft nur anteilsmäßige Befriedigung aus der Insolvenzmasse verlangen, soweit er bei der Inanspruchnahme der Sicherheit oder des Bürgen ausgefallen ist. Es fragt sich nur, ob dies – der Zugriff auf die Gesellschaftersicherheit vor der anteiligen Befriedigung aus dem Gesellschaftsvermögen – auch dann gilt, wenn der Gläubiger sowohl durch eine von dem Gesellschafter gestellte als auch durch eine von der Gesellschaft an ihren Vermögensgegenständen gestellte Sicherheit gesichert ist, wenn also eine sog. »Doppelsicherung« vorliegt.

  • 2025-11-07
  • 🌍 1763078400000
  • ⚙258443
  • dzwir - deutsche zeitschrift für wirtschafts- und insolvenzrecht
  • DZWIR 2025, 508-510
  • Dr. iur. Jonas B. Hofer
Insolvenzschutz bei Übernahme betriebsrentenrechtlicher Zusagen – ungeahnte Risiken?

Erteilt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine unmittelbare Versorgungszusage, entsteht damit ein Leistungsversprechen, das erst nach vielen Jahren – regelmäßig Jahrzehnten – durch Rentenleistungen erfüllt wird. Bei Direktzusagen besteht in Deutschland unter dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) keine Verpflichtung des Arbeitgebers, die Versorgungsanwartschaften vollständig oder auch nur teilweise auszufinanzieren. Der Arbeitnehmer trägt damit grundsätzlich das Risiko, dass der Arbeitgeber künftig nicht mehr zahlungsfähig ist. Dem ist der Gesetzgeber bereits frühzeitig begegnet und hat mit dem Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) einen gesetzlichen Insolvenzschutz eingerichtet. § 7 Abs. 5 BetrAVG regelt Ausnahmen für Fälle des Missbrauchs dieses Insolvenzschutzes. Das Bundesarbeitsgericht hat durch seine Entscheidung vom 6. 5. 2025 den Anwendungsbereich des § 7 Abs. 5 Satz 3 BetrAVG, der für die Erteilung von Zusagen oder Verbesserungen von Zusagen innerhalb von zwei Jahren vor Eintritt des Sicherungsfalls erhebliche Einschränkungen vorsieht, für gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG vertraglich übernommene Versorgungszusagen konkretisiert.

ECFR - European Company and Financial Law Review | Walter de Gruyter GmbH, Berlin

  • 2025-11-21
  • ⚙260025
  • ecfr - european company and financial law review
  • ECFR 2025, 451-474
  • Irene Pollastro
VC-Backed Companies and Sustainability: A Slower but Potentially More Profitable Union

Several studies have nowadays been dedicated to innovative companies’ financing (particularly through venture capital) and to the integration of sustainability issues in corporate law. This paper sets out to analyse the interactions between these two topics, highlighting the potential benefits of integrating sustainability objectives early in business development.

After a brief analysis of the drivers for integrating sustainability into investment activities in general, including in the light of the most recent pieces of legislation emerged in EU law, the paper explores the compatibility of venture capital fund investment objectives with the financing of innovative companies that include sustainability issues in their investment policies.

It concludes by pointing out that this shift toward sustainability is, at least for now, primarily driven by private contracting rather than mandatory legislation. Thus, the paper examines the specific governance tools and contractual models used by venture capitalists, which appear particularly well-suited to enabling financed companies to assess and periodically monitor the integration of sustainability factors as part of their activities.

  • 2025-11-21
  • ⚙259945
  • ecfr - european company and financial law review
  • ECFR 2025, 475-518
  • Dr Tuğçe Nimet Yaşar
Should SMEs Be Subject to Mandatory Sustainability Reporting?

Today, we are facing one of the most severe crises of our time: the climate crisis. With the climate crisis, corporate disclosure requirements have been refocused on the function of promoting climate and social policy objectives. Legislators are mandating the disclosure of sustainability-related information in an attempt to steer corporate behaviour. In line with this, the European Union is using the disclosure requirements set out in the Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) as a regulatory instrument to achieve the goal of a sustainable future. However, micro companies and non-listed SMEs are exempt from these sustainability reporting requirements. Moreover, following the introduction of the CSRD, the EU is faced with the dilemma of balancing sustainability with economic competitiveness. In order to strengthen Europe’s economy and boost competitiveness, the European Commission seeks to reduce the scope of the CSRD to large companies with more than 1,000 employees under the current “Omnibus I Proposal”, whereas the Committee on Legal Affairs of the European Parliament aims to cut it to companies with over 3,000 employees and a net turnover exceeding EUR 450 million. In light of these developments, this paper examines whether it would be coherent with the CSRD’s goal of a sustainable future to further limit the scope of companies or whether all SMEs should be subject to mandatory sustainability reporting.

EE - Erbrecht effektiv | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-12-05
  • ⚙261386
  • ee - erbrecht effektiv
  • EE 2025, 214-216
  • Karl-Heinz Günther
Vorweggenommene Erbfolge: BFH schafft Klarheit bei teilentgeltlichen Grundstücksübertragungen

Grundstücksübertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf potenzielle Erben sind ein beliebtes Mittel, um Abkömmlinge, die zu den potenziellen Erben gehören, bereits zu Lebzeiten vermögensmäßig zu bedenken. Hierbei kommt es häufig zu Gleichstellungszahlungen und damit zu teilentgeltlichen Übertragungen. Wird ein Grundstück teilentgeltlich übertragen, war in der Finanzgerichtsrechtsprechung eine Zeit lang umstritten, ob § 23 EStG bei derartigen Übertragungen überhaupt greift. Dem ist der BFH jedoch entgegengetreten (BFH 11.3.25, IX R 17/24) und hat damit die bislang von der Finanzverwaltung praktizierte Besteuerung teilentgeltlicher Übertragungen eindeutig bestätigt.

  • 2025-11-07
  • ⚙258454
  • ee - erbrecht effektiv
  • EE 2025, 182-183
  • Karl-Heinz Günther
Familienheim: Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a S. 1 ErbStG bei Einlage eines Familienheims in Ehegatten-GbR

Der BFH hat aktuell entschieden, dass die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a S. 1 ErbStG auch den Erwerb von Gesamthandseigentum an einem Familienheim erfasst. Nach Ansicht des BFH kann unter die Steuerbefreiungsvorschrift auch die Zuwendung aufgrund der Einlage des Familienheims durch einen Ehegatten in eine GbR fallen, an der beide Ehegatten als Gesellschafter beteiligt sind.

EFG - Entscheidungen der Finanzgerichte | Lefebvre Stollfuß, Bonn

  • 2025-12-19
  • 🌍 1767571200000
  • ⚙262896
  • efg - entscheidungen der finanzgerichte
  • EFG 2025, 1724-1726
  • Richter am FG Dr. Michael Hennigfeld
Keine Rückwirkung des neuen Forschungszulagengesetzes

Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 14.3.2025 (5 K 2302/24) zur Rückwirkung des neuen Forschungszulagengesetzes entschieden. Der Richter am FG Dr. Michael Hennigfeld kommentiert die Entscheidung und gibt Hinweise für die Praxis:

I. Problemstellung

Streitig war die Höhe der festzusetzenden Forschungszulagen nach dem FZulG. Die Klägerin ist eine GmbH und ein kleines Unternehmen i.S. des Anlage 1 der AGVO. 2023 stellte die Klägerin Anträge auf Forschungszulagen für die Wj. 2021 und 2022, die 2023 antragsgemäß unter dem Vorbehalt der Nachprüfung beschieden wurden, wobei jeweils 25 % der BMG in Ansatz gebracht wurden. Am 17.5.2024 beantragte die Klägerin entsprechend der Neufassung des § 4 Abs. 1 Satz 2 FZulG durch das Wachstumschancengesetz vom 28.3.2024 eine Änderung der Bescheide unter Berücksichtigung einer BMG von jeweils 35 %. Der Gesetzgeber habe mit dem Wachstumschancengesetz die Forschungszulage entsprechend erhöht. Dem folgte das Finanzamt nicht. Hiergegen richtete sich die Klage. Die Klägerin vertritt die Auffassung, dass die erhöhte Forschungszulage in allen bei Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes offenen Fällen zu gewähren sei.

II. Die Entscheidung des FG

Das FG hat die Klage abgewiesen. Durch das WaChaG vom 28.3.2024 sei § 4 Abs. 1 Satz 2 FZulG dahingehend ergänzt worden, dass KMU auf Antrag eine Forschungszulage i.H.v. 35 % der BMG erhalten könnten. Aus einer Gesamtschau des Förderverfahrens und der Normen ergebe sich, dass Forschungszulagen für Sachverhalte in der Vergangenheit gewährt würden und die nachträgliche Erhöhung des Bemessungssatzes nur für nach dem Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes entstandene förderfähige Aufwendungen gelten könne. Dass die Neuregelung auch für bereits verwirklichte Sachverhalte und in allen offenen Fällen gelten solle, dafür gebe es weder im Wortlaut des Gesetzes noch in der amtlichen Begründung einen Hinweis. Vielmehr sei davon auszugehen, dass der Gesetzgeber Mitnahmeeffekte gerade habe vermeiden wollen und nur künftige Forschungsaufwendungen habe gesondert fördern wollen. Ansonsten gäbe es ohne sachlichen Grund eine nicht gerechtfertigte Vergünstigung derjenigen Unternehmen, deren Veranlagungen noch offen gewesen seien. Hierfür hätte es einer ausdrücklichen Regelung bedurft.

III. Hinweise für die Praxis

Das FG hat die Revision zugelassen. In der Literatur wird zur zeitlichen Anwendbarkeit der Neuregelung die gegenteilige Auffassung vertreten. Da es hinsichtlich des erhöhten Förderersatzes an einer konkreten Anwendungsregelung fehle, spreche vieles dafür, dass die Neuregelung in alle noch offenen Fällen anzuwenden sei. Hierfür spreche als Gegenbeispiel § 4 Abs. 2 FördG (Bergan/Lätsch, DStR 2024, 705, 724; Korn, kösdi 2024, 23841, 23853). Es bleibt abzuwarten, ob der BFH im Rahmen eines Revisionsverfahrens Gelegenheit bekommt, die Streitfrage höchstrichterlich zu klären. Dem FG ist im Besprechungsfall allerdings zuzugeben, dass die in der Lit. vertretene Auffassung eine sachlich nicht begründbare Besserstellung solcher Unternehmen zur Folge hätte, deren Veranlagungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des WaChaG noch offen waren, ohne dass dies unter Berücksichtigung des Förderzieles in irgendeiner Weise begründbar wäre.

  • 2025-12-05
  • 🌍 1765756800000
  • ⚙261268
  • efg - entscheidungen der finanzgerichte
  • EFG 2025, 1689-1692
  • Präsidentin des FG Dr. Anke Morsch
Grenzgänger – Berechnung der schädlichen Tage bei Dienstreisen

Das FG des Saarlandes hat mit Urteil vom 10.4.2025 (2 K 1149/21) zur Berechnung der schädlichen Tage bei Dienstreisen von Grenzgängern entschieden. Die Präsidentin des FG Dr. Anke Morsch kommentiert die Entscheidung und gibt Hinweise für die Praxis:

I. Problemstellung

Streitig war, ob die Arbeitnehmer der Klin. Grenzgänger i. S. des DBA-Frankreich waren. Dabei ging es insbesondere um die Berechnung der schädlichen Nichtrückkehrtage bei Dienstreisen in einen Drittstaat.

II. Die Entscheidung des FG

Das FG hat der Klage nur teilweise stattgegeben. Das FG konnte dahinstehen lassen, ob § 7 Abs. 5 KonsVerFRAV, wonach bei mehrtägigen Dienstreisen die Tage der Hinreise sowie der Rückreise stets zu den Nichtrückkehrtagen gehören (§ 7 Abs. 3 KonsVerFRAV), der als Arbeitstage die vertraglich vereinbarten Arbeitstage sowie alle weiteren Tage, an denen der Arbeitnehmer (darüber hinaus) seine Tätigkeit ausübt, definiert, einschränkt. Offenbleiben konnte auch, ob der Senat an die Regelung in § 7 Abs. 5 KonsVerFRAV gebunden wäre. Die Hin- und Rückreisen zu den mehrtägigen Dienstreisen der genannten Arbeitnehmer führten nämlich bereits deshalb zu Nichtrückkehrtagen, weil die Arbeitnehmer sämtliche Reisetage, auch soweit sie auf ein Wochenende entfielen, im Zeiterfassungssystem erfasst haben und ihnen im Umfang der erfassten Zeitkontingente Freizeitausgleich zustand. Dies gilt auch dann, wenn die Reisezeit nach den arbeitsvertraglichen Regelungen nicht in vollem Umfang als Zeitkontingent erfasst wird.

Mit dem Begriff der „unselbständigen Arbeit“ in Art. 15 OECD-MA und mit dem – in diesem Kontext gleichbedeutenden (Schwenke in Wassermeyer, DBA, Art. 15 OECD-MA Rz. 53) – Begriff der „nichtselbständigen Arbeit“ in Art. 13 DBA-Frankreich ist nicht nur die in physischer Präsenz ausgeübte „originäre Arbeit“ gemeint. Eine solche Einschränkung lässt sich auch dem von der Klin. zitierten Wortlaut der Musterkommentierung zu Art. 15 OECD-MA nicht entnehmen. Die Formulierung „the activities for which the employment income is paid“ in § 1 der Musterkommentierung zu Art. 15 des OECD-MA (abgedruckt in Wassermeyer, DBA, Art. 15 OECD-MA) bestätigt vielmehr umgekehrt, dass auch im abkommensrechtlichen Kontext zu den „Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit“ in Art. 13 DBA-Frankreich die Vergütung des Arbeitgebers für Reisezeit gehört. Der Vergütung steht die Erfassung der Reisezeit im Zeiterfassungssystem mit der Möglichkeit des Freizeitausgleichs gleich.

III. Hinweise für die Praxis

Die Berechnung der schädlichen Tage bei Dienstreisen gehört im Zusammenhang mit Grenzgängerregelungen zu den wiederkehrenden Problemen. Das FG hat die Revision zugelassen. Es ist jedoch nicht ersichtlich, dass das Verfahren auch geführt wurde. Die Frage, ob und in welchen Fällen Reisetage an einem Wochenende als Nichtrückkehrtage i. S. des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich gelten, ist damit nach wie vor höchstrichterlich noch nicht entschieden.

  • 2025-11-21
  • 🌍 1764720000000
  • ⚙259976
  • efg - entscheidungen der finanzgerichte
  • EFG 2025, 1615-1619
  • Richter am FG Dr. Marius Schumann
Überlagernde Richtwertzonen bei der Grundsteuerwertfeststellung

Überlagernde Richtwertzonen bei der Grundsteuerwertfeststellung

Das FG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 10.9.2025 (3 K 3109/24) zu überlagernden Richtwertzonen bei der Grundsteuerwertfeststellung entschieden. Der Richter am FG Dr. Marius Schumann kommentiert die Entscheidung und gibt Hinweise für die Praxis:

I. Entscheidungserheblicher Sachverhalt

Es geht um die Grundsteuerwertfeststellung für ein Grundstück, welches in deckungsgleich überlagernden Bodenrichtwertzonen belegen ist. Eine Zone ist für den Entwicklungszustand baureifes Land und die Nutzungsart W – Wohnbaufläche vorgesehen, die andere Zone (mit einem erheblich niedrigeren Bodenrichtwert) für den Entwicklungszustand sonstige Flächen und die Nutzungsart S-WO – Sonderbaufläche – Wochenendhäuser. Das Bewertungsobjekt ist mit einem (legal errichteten) Einfamilienhaus bebaut, welches (ebenfalls legal) ganzjährig zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Weil der Bekl. eine Teil-Einspruchsentscheidung erlassen hat, war die Frage der Verfassungsmäßigkeit des neuen grundsteuerlichen Bewertungsrechts nicht Entscheidungsgegenstand des Besprechungsurteils.

II. Die Entscheidung des Gerichts

Die Kernfrage war zunächst, welcher Bodenrichtwert heranzuziehen war. Das FG hat das Bewertungsobjekt sowohl dem Entwicklungszustand baureifes Land als auch der Nutzungsart Wohnbaufläche zugeordnet, so dass der höhere der beiden in Betracht kommenden Bodenrichtwerte heranzuziehen war. Dabei hat das FG jeweils auf die legal vorhandene Bebauung und die legal praktizierte tatsächliche Nutzung abgestellt. Unmaßgeblich war nach Auffassung des FG, ob

  • ein Neubau nach einem gedachten Abriss zulässig wäre,

  • das Grundstück bauplanungsrechtlich im Außenbereich liegt,

  • das Grundstück in einem Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen ist,

  • Tiefbaumaßnahmen zulässig sind,

  • die Zuwegung über befestigte oder unbefestigte Wege verläuft,

  • es einen Kanalisationsanschluss oder nur eine Abwasserentsorgung über Sammelgruben gibt,

  • der Eigentumserwerb der Kl. auf dem SachenRBerG beruhte,

  • sich das Objekt mitten in der früheren Kleingartenanlage

  • oder an ihrem Rand befindet,

  • andere Häuser der Umgebung bloße Wochenendhäuser sind.

Für die Praxis interessant sind auch die Ausführungen zu der Frage, wie die Restnutzungsdauer im Falle von Kernsanierungen (§ 253 Abs. 2 Satz 4 BewG) zu bestimmen ist. Hier hat das FG sich der Verwaltungsauffassung (Abschn. 253.1 Abs. 3 AEBewGrSt) angeschlossen, wonach vom Jahr der Kernsanierung als neuem maßgeblichen Baujahr auszugehen und die Restnutzungsdauer im Jahr der Kernsanierung aus Vereinfachungsgründen im Wege einer sachgerechten Schätzung (§ 162 AO) auf 90 % der typisierten Gesamtnutzungsdauer zu bemessen ist.

III. Weiterführende Hinweise

Da unterschiedliche Entwicklungszustände nicht nur in Fällen überlagernder Bodenrichtwertzonen (ausdrücklich im Gesetz nur hinsichtlich unterschiedlicher Nutzungsarten geregelt, § 247 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BewG), sondern auch bei Vorliegen nur einer räumlich einschlägigen Bodenrichtwertzone berücksichtigungsfähig sind (§ 247 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BewG), ist damit zu rechnen, dass hier in zukünftigen finanzgerichtlichen Verfahren noch öfter die Musik spielen wird. Wenn ein Zonen-Bodenrichtwert nur für baureifes Land ermittelt worden ist, das Bewertungsobjekt aber einen abweichenden Entwicklungszustand aufweist, ist der Weg zu einer (regelmäßig zu einem niedrigeren Wert führenden) Ableitung nach § 247 Abs. 3 BewG eröffnet (vgl. FG Düsseldorf, Beschluss vom 9.1.2025 11 V 2128/24 A (BG), EFG 2025, 499; FG Düsseldorf, Urteil vom 22.5.2025 11 K 2040/24 Gr, BG, juris). Hier bedarf es u. U. einer vertieften Auseinandersetzung mit den Vorgaben von § 3 ImmoWertV.

  • 2025-10-31
  • 🌍 1762387200000
  • ⚙258020
  • efg - entscheidungen der finanzgerichte
  • EFG 2025, 1548-1551
  • Richter am FG Dr. Ingo Oellerich
322 Rückwirkender Wegfall der Gemeinnützigkeit wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Vermögensbindung

Rückwirkender Wegfall der Gemeinnützigkeit wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Vermögensbindung

Das FG Münster hat mit Urteil vom 29.11.2023 (13 K 1127/22 K) zum rückwirkenden Wegfall der Gemeinnützigkeit wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Vermögensbindung entschieden. Der Richter am FG Dr. Ingo Oellerich kommentiert die Entscheidung und gibt Hinweise für die Praxis:

I. Problemaufriss

Die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG setzt nicht nur eine ordnungsgemäße Satzung, sondern insbesondere auch eine ordnungsgemäße Geschäftsführung voraus, durch die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt werden. Auch wenn eine Stiftung zunächst ihre gemeinnützigen Zwecke verwirklicht, können sich Probleme ergeben, wenn sie von Todes wegen gegründet worden ist und das bei Gründung übertragene Vermögen mit einem Vermächtnis beschwert ist, das die Stiftung zu einer unabsehbar langdauernden fixen Rentenzahlung verpflichtet. Wird nicht bereits bei der Gründung dadurch Vorsorge getroffen, dass das Vermächtnis der Höhe nach beschränkt wird, kann sich bei einer schlechten Entwicklung der Stiftungserträge die Gefahr ergeben, dass die Stiftung nicht mehr in der Lage ist, einerseits ihre gemeinnützigen Ziele zu verfolgen und andererseits die Rente zu zahlen. Zahlt die Stiftung weiterhin die Rente und kann daneben voraussichtlich dauerhaft die gemeinnützigen Ziele nicht mehr verfolgen, stellt sich die Frage nach den Auswirkungen für die Gemeinnützigkeit, da die Stiftung im Ergebnis nur noch allein privatnützigen Interessen, nämlich der Unterhaltung des Rentenberechtigten dient.

In dem Fall der Besprechungsentscheidung kam noch hinzu, dass die Bezirksregierung die Stiftung aufgelöst hatte, weil diese ihre Stiftungszwecke voraussichtlich dauernd und nachhaltig nicht mehr erfüllen konnte, und auch anschließend der Liquidator das Stiftungsvermögen nicht an den gemeinnützigen Y e. V. auskehrte, weil er meinte, noch die Rentenverpflichtung bis zum Tod der DZ erfüllen zu müssen. Dies führte aber prognostisch zu einem vollständigen Verzehr des Stiftungsvermögens bis 2037 allein auf Grund von Rentenzahlungen. Das war Anlass für das FA, gem. § 61 Abs. 3 AO zehn Jahre rückwirkend Körperschaftsteuerbescheide zu erlassen, weil der Grundsatz der Vermögensbindung verletzt worden sei.

II. Die Entscheidung des FG

Das FG Münster stützte im Ergebnis die Rechtsauffassung des FA. Zwar sah auch das FG, dass zunächst einmal das Vermögen bereits vor Errichtung der Stiftung nur mit einem Vermächtnis belastet worden war und damit allein das belastete Vermögen in das Stiftungsvermögen gelangt war. Es stieß sich aber im Ergebnis daran, dass durch das Vermächtnis eine Rentenverpflichtung begründet worden war, die lebenslang bis zum Tod der Berechtigten bestand und keinerlei Sicherungen eingezogen worden waren, um zu garantieren, dass das Stiftungsvermögen im ungünstigen Fall nicht allein dazu dienen würde, das individualnützige Vermächtnis zu erfüllen. Aber nicht nur das: Im Streitfall kam hinzu, dass die Klin. nicht einmal fünf Jahre nach ihrer Auflösung das Stiftungsvermögen an die in diesem Fall begünstigte Körperschaft, einen gemeinnützigen Verein, auskehren wollte, weil das Vermächtnis erfüllt werden sollte.

III. Einordnung und Würdigung der Entscheidung

Das FG hatte keinen Anlass gesehen, die Revision zuzulassen. Dies ist erst durch BFH-Beschluss vom 30.7.2025 V B 3/24 (n. v.) geschehen; die Revision wird unter dem Az. V R 27/25 geführt. Der BFH führte aus, die Revision werde zur Klärung der Rechtsfragen zugelassen, ob (1) die Auflösung oder Aufhebung einer Körperschaft und der Eintritt in die Liquidation bereits für sich genommen zum Verlust der Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG führen sowie ob (2) im Fall der Auflösung oder Aufhebung einer Körperschaft § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO gem. § 61 Abs. 3 Satz 2, § 63 Abs. 2 AO mit der Maßgabe anzuwenden sei, dass Steuerbescheide erlassen, aufgehoben oder geändert werden können, soweit sie Steuern betreffen, die innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre vor der Auflösung oder Aufhebung entstanden sind.

Es überrascht, welche Rechtsfragen der BFH angesichts des konkreten Einzelfalls meint klären zu müssen. Das FG Münster hat nämlich keinesfalls entschieden, dass allein die Auflösung oder Aufhebung der Stiftung bereits das Ereignis war, das zu einem rückwirkenden Erlass von Körperschaftsteuerbescheiden für die vergangenen zehn Jahre geführt hat. Vielmehr betont das FG ausdrücklich die Kumulation der verschiedenen Schwierigkeiten, die im konkreten Fall zusammentrafen: Zunächst einmal vermachten die Eheleute Z ihrer Tochter eine monatlich fortlaufende Rentenverpflichtung, die weder zeitlich noch hinsichtlich der Höhe limitiert war, sondern im Gegenteil lebenslang zu erfüllen war. Und dies sollte auch dann noch gelten, wenn sich die Ertragslage zu Lasten der Stiftung so verfestigt hätte, dass zur Erfüllung der Rente nicht nur sämtliche Erträge verwendet, sondern auch der Vermögensstamm angegriffen werden musste. Entscheidend kam aber hinzu, dass die Stiftung deshalb nicht nur von der Bezirksregierung aufgelöst wurde, sondern sich der Liquidator auch nicht in der Lage sah, das Stiftungsvermögen an den gemeinnützigen e. V. auszukehren, um jedenfalls insoweit zu einer gemeinnützigen Mittelverwendung zurückzukehren. Prognostisch drohte vielmehr bei einem ungehinderten Fortgang allein für die Erfüllung der Rentenverpflichtung das Stiftungsvermögen bis 2037 aufgezehrt zu werden. Der bei Auflösung als Anfallsberechtigter vorgesehener Y e.V. hätte daher nach dem eigenen Vortrag des Liquidators voraussichtlich nichts erhalten.

Wenn man den Schluss des FG mitgeht, dass in diesem konkreten (und wohl auch speziell gelagerten) Fall ein Verstoß gegen den Grundsatz der Vermögensbindung vorliegt, ist der rückwirkende Erlass von Körperschaftsteuerbescheiden für die vergangenen zehn Jahre zwangsläufig. Das sieht § 61 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 63 Abs. 2 AO ausdrücklich so vor.

ErbBstg - Erbfolgebesteuerung | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-12-19
  • ⚙262634
  • erbbstg - erbfolgebesteuerung
  • ErbBstg 2026, 8-9
  • IWW Institut
Übertragung von Gesellschaftsanteilen: Beginn der 10-Jahresfrist bei Quotennießbrauch und Zeitpunkt der Wertermittlung bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen

Werden Gesellschaftsanteile unter Vorbehalt eines Quotennießbrauchs unentgeltlich übertragen, hindert dies den Beginn der Abschmelzungsfrist i. S. d. § 2325 BGB, wenn eine wirtschaftliche Ausgliederung aus dem Vermögen des Übergebers nicht erfolgt. Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn sich der Übergeber einen Quotennießbrauch i. H. v. 95 % an den Gesellschaftsanteilen vorbehält. Der Pflichtteilsberechtigte kann als Ausfluss des Niederstwertprinzips verlangen, dass eine vom Erblasser verschenkte Immobilie zu den Stichtagen des Schenkungsvollzugs und des Erbfalls bewertet wird, um den maßgeblichen Wert für die Bezifferung seines Pflichtteilsergänzungsanspruchs zu ermitteln (OLG München 10.11.25, 33 U 1573/24 e). Das Gericht stellt nochmals klar, dass der Pflichtteilsberechtigte im Rahmen seines Wertermittlungsanspruchs keinen Anspruch darauf hat, dass das Wertgutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen angefertigt wird. Erforderlich ist allein die Sachkunde des beauftragten Sachverständigen. Hierfür trägt der Auskunftsverpflichtete allerdings die Beweislast. Weiter stellt das Gericht nochmals klar, dass bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen eine zweifache Wertermittlung verlangt werden kann; und zwar auf den Zeitpunkt der Schenkung und auf den Zeitpunkt des Todes des Schenkers. Dies ergibt sich aus dem in § 2325 Abs. 2 BGB verankerten Niederstwertprinzip bei nicht verbrauchbaren Sachen. Im Rahmen der Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs kommen nicht verbrauchbare Sachen mit ihrem Wert zur Zeit des Erbfalls in Ansatz; bei einer zwischenzeitlichen Wertsteigerung jedoch nur mit dem Wert zur Zeit der Schenkung, also des Schenkungsvollzugs.

  • 2025-11-28
  • 🌍 1765324800000
  • ⚙260521
  • erbbstg - erbfolgebesteuerung
  • ErbBstg 2025, 301-303
  • Matthias Borgmeier
Personengesellschaften: Zur Mitunternehmerstellung des durch einen Nießbrauch an einem Kommanditanteil Begünstigten

Die vorweggenommene Erbfolge von Unternehmensvermögen wirft regelmäßig die Frage auf, wie die Mitunternehmerstellung steuerlich einzuordnen ist. Insbesondere bei der Übertragung von Kommanditanteilen unter gleichzeitiger Bestellung eines Nießbrauchs entsteht eine komplexe Abgrenzungsproblematik zwischen dem Übertragenden und dem Erwerber. Mit einem Fokus auf die Begünstigungsvorschriften der §§ 13a, 13b ErbStG muss der Erwerber Mitunternehmer werden, um in den Genuss einer möglichen Begünstigung zu kommen. Andernfalls wäre die Übertragung von vornherein steuerpflichtig. Er hätte nun grundsätzlich die Einkünfte i. S. v. § 15 EStG zu versteuern. Sollte sich nun der Übertragende selbst Mitbestimmungsrechte und Erträge zurückbehalten wollen, ergibt sich eben die Problemkonstellation und Frage „Wer ist Mitunternehmer?“. Für eine Begünstigung ist zwingend, dass der Erwerber Mitunternehmer wird. Es ist auch nicht ausreichend, wenn der Erwerber bereits an der Gesellschaft beteiligt ist und daher als Mitunternehmer anzusehen ist, da er mit den neu erworbenen Anteilen Mitunternehmer werden muss. Für die Praxis lässt sich festhalten, dass die Ausgestaltung eines Nießbrauchs eine stärkere Position des Erwerbers vorsehen sollte, um die Begünstigung nicht zu verlieren. Gleichzeitig sollten Überlegungen angestellt werden, ob ggf. zwei Übertragungen erfolgen sollen (eine mit und eine ohne Nießbrauch). Andernfalls wäre der Formwechsel in eine GmbH denkbar, der Rückbehalt eines Zwerganteils und der Erzielung von Einnahmen hieraus oder auch die mittelbare Kontrolle über eine Komplementär-GmbH denkbar. Diese Gestaltungsalternativen müssen aber in jedem Einzelfall im Detail beleuchtet werden.

  • 2025-10-31
  • 🌍 1762387200000
  • ⚙258042
  • erbbstg - erbfolgebesteuerung
  • ErbBstg 2025, 276-279
  • Paul Tonn
Immobilien: Grundstücksverkauf an den Ehegatten: Nach der Ehegattenschaukel ist vor dem Nießbrauchdepot

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung stellen Abschreibungen oft die wichtigste Aufwandsposition dar. Mit dem in der Praxis äußerst beliebten Gestaltungsmodell der „Ehegattenschaukel“ ist es möglich, durch den fremdüblichen Verkauf der Immobilie an den Ehegatten neues Abschreibungspotenzial zu schaffen und dadurch effektiv Steuern zu sparen. Kombiniert man dieses Modell anschließend noch mit der Einrichtung eines Nießbrauchdepots, lassen sich im Familienverbund weitere steuerliche Vorteile heben. Neben dem durch den fremdüblichen Verkauf erzeugten AfA-Potenzial zeichnet sich das Modell der „Ehegattenschaukel“ dadurch aus, dass weder Grunderwerbsteuer anfällt (§ 3 Nr. 4 GrEStG) noch Einkommensteuer, wenn die ­Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG überschritten ist. Somit wird ohne Steuerbelastung im Wege der Fremdfinanzierung vormals in der Immobilie gebundenes Kapital freigesetzt und in liquide Mittel „umgewandelt“. Zudem verbleibt die Immobilie im Familienbesitz, sodass man von zukünftigen potenziellen Wertsteigerungen profitieren kann. Doch nun stellt sich die Frage, wie diese neu gewonnenen liquiden Mittel steueroptimiert angelegt werden können und wie man im nächsten Schritt auch die Vermögensnachfolge vorausschauend vorantreiben kann, ohne allzu große erbschaft- und schenkungsteuerliche Belastungen. Die Antwort lässt sich in zwei Worten zusammenfassen: Aktien-ETF und Nießbrauchdepot!

ErbStB - Erbschaft-Steuerberater | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-12-19
  • ⚙262931
  • erbstb - erbschaft-steuerberater
  • ErbStB 2026, 22-26
  • Rüdiger Werner
Die personengebundene Kapitalrücklage als Instrument zur Vermeidung von Schenkungen i.S.d. § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG bei disquotalen Einlagen

Bis zur Einführung der gesetzlichen Schenkungsfiktion des § 7 Abs. 8 ErbStG stellten disquotale Einlagen von Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft in die Gesellschaft nach der Rspr. des BFH keine Schenkungen an die Mitgesellschafter darf. Seit Einführung von § 7 Abs. 8 ErbStG wird dies jedoch nunmehr gesetzlich fingiert. Diese gesetzliche Fiktion enthält keine tatbestandliche Begrenzungen. In der Literatur wird daher eine teleologische Reduktion der Norm befürwortet. Die Finanzverwaltung versucht dem Rechnung zu tragen, in dem sie in den Richtlinien zu § 7 Abs. 8 ErbStG einige Einschränkungen akzeptiert. So soll § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG unanwendbar sein, wenn dem einlegenden Gesellschafter seine Einlageleistung über eine personengebundene Kapitalrücklage bei der Gesellschaft zugeordnet wird. Fraglich ist, ob dies in der Satzung der Gesellschaft verankert werden muss, oder ob nicht auch eine schuldrechtliche Regelung ausreicht. Der BFH hat sich nunmehr in einer jüngst ergangenen Entscheidung dazu geäußert.

  • 2025-12-19
  • ⚙262869
  • erbstb - erbschaft-steuerberater
  • ErbStB 2026, 18-22
  • Lukas Münch
Steuerklassenbestimmung bei der Errichtung und Auflösung einer Stiftung

Stiftungen kommt im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht eine große Bedeutung zu. Sie sind ein beliebtes Gestaltungsinstrument, unterliegen allerdings zivil- und steuerrechtlich diversen Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Der Beitrag untersucht zwei dieser Sonderregelungen näher, die jeweils die Bestimmung der Steuerklasse betreffen. § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG regelt die anwendbare Steuerklasse bei der Errichtung, § 15 Abs. 2 Satz 2 ErbStG diejenige bei der Auflösung einer Stiftung.

  • 2025-11-28
  • ⚙260652
  • erbstb - erbschaft-steuerberater
  • ErbStB 2025, 413-422
  • Redaktion
Die ErbschaftsteuerBerater-Checkliste 2025

Die Checkliste gibt – geordnet nach Themenbereichen – einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2025 kommentierte Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen und ruft so die Rechtsentwicklung des Jahres in Erinnerung. Wie gewohnt enthält die Checkliste auch eine Übersicht der in 2025 erschienenen Aufsätze im ErbStB.

  • 2025-11-28
  • ⚙260526
  • erbstb - erbschaft-steuerberater
  • ErbStB 2025, 405-410
  • Olaf Schermann
Überblick über die erbrechtliche Rechtsprechung im 1. Halbjahr 2025

Der Beitrag gibt im Anschluss an die Darstellung in ErbStB 2025, 230 (Heft 7) einen Überblick über praxisrelevante höchst- und obergerichtliche Entscheidungen im Erbrecht, die im ersten Halbjahr 2025 ergangen sind. Den Schwerpunkt bilden Entscheidungen zur Testamentserrichtung und -auslegung, zum Pflichtteilsrecht und zum Verfahrensrecht in Nachlasssachen.

  • 2025-11-28
  • ⚙260525
  • erbstb - erbschaft-steuerberater
  • ErbStB 2025, 410-412
  • Gerhard Bruschke
Schenkung unter Auflage – Besonderheiten bei der Erbschaft- und Grunderwerbsteuer

Insbesondere bei der Übergabe von Grundstücken i.R. einer vorweggenommenen Erbfolge tauchen immer wieder Fälle auf, in denen ein Grundstück an Angehörige oder sonstige nahestehende Personen formell unentgeltlich übertragen wird. Dabei wird i.d.R. vereinbart, dass sich der Übergeber bestimmte Rechte vorbehält, die ihm je nach vertraglicher Ausstattung die weitere eingeschränkte Verfügungsmacht über das Grundstück oder Teile des Grundstückes ermöglichen. Dabei wird häufig auf dingliche Nutzungsrechte wie ein Wohn- oder Nießbrauchsrecht zurückgegriffen oder die Gewährung einer lebenslangen Rente. Oft enthalten die Verträge Sachverhalte, die sowohl unter das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht als auch unter das Grunderwerbsteuerrecht fallen. Die steuerliche Behandlung wird im Beitrag verdeutlicht.

  • 2025-10-31
  • 🌍 1762473600000
  • ⚙258004
  • erbstb - erbschaft-steuerberater
  • ErbStB 2025, 380-387
  • Christian Anemüller
Vorabpauschale aktuell: Steuerabzug und Fragen zur Veranlagung

Die „Steuerpause“ wegen des negativen Basiszinses aus den Vorjahren ist längst vorbei. Bereits in diesem Jahr haben die ersten Banken die Vorabpauschale auf Investmentanteile besteuert und die Steuerpflichtigen mit der Steuer auf die Vorabpauschale belastet. Der Beitrag stellt wichtige Aspekte der Vorabpauschale für die aktuellen Besteuerungszeiträume und Praxishinweise vor. Unerlässlich ist die Kenntnis der Regelungen zur Vorabpauschale sowohl für Anleger als auch für deren steuerliche Berater, um die Abrechnungen der Banken kontrollieren und Steuererklärungen zutreffend erstellen zu können.

  • 2025-10-31
  • ⚙257935
  • erbstb - erbschaft-steuerberater
  • ErbStB 2025, 374-379
  • Michael Knittel
Das BMF-Schreiben zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte (Teil III)

Der BMF hat erstmals am 10.5.2022 ein Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token veröffentlicht. Darin wird die Sicht der Finanzverwaltung auf die technischen Grundlagen und Begrifflichkeiten der Blockchain-basierten Technologie und deren steuerliche Behandlung in Zusammenhang mit diversen in Betracht kommenden Geschäftsvorfällen erläutert. Mit Datum vom 6.3.2025 hat das BMF ein überarbeitetes Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Kryptowerten veröffentlicht. Der dreiteilige Beitrag knüpft an den Aufsatz des Verfassers in ErbStB Heft 8/2022 an (ErbStB 2022, 271) und stellt die im neuen BMF-Schreiben erfolgten Änderungen der ursprünglichen Fassung detailliert dar.

ErbStG eKommentar | 2025 Stollfuß Verlag – Zweigniederlassung Lefebvre Sarrut GmbH

  • 2025-12-19
  • ⚙262947
  • erbstg ekommentar
  • ErbStG eKommentar
  • Wilms/​Jochum/Götz/Meßbacher-Hönsch
ErbStG eKommentar

Der BFH hat mit Urteil v. 4.6.2025, II R 30/22, entschieden, dass eine in der Schweizerischen Eidgenossenschaft errichtete Familienstiftung mit Verwaltungssitz in der Bundesrepublik Deutschland als nichtrechtsfähige Stiftung in Deutschland nicht der Ersatzerbschaftsteuer unterliegt.

ERCL - European Review of Contract Law | Walter de Gruyter GmbH, Berlin

  • 2025-12-05
  • ⚙261398
  • ercl - european review of contract law
  • ERCL 2025, 449-478
  • Francesca Bertelli; Eleonora Jacovitti; Marta Ruggirello
Market Citizenship: Fostering the Green Transition Through European Private Law

The common values implied in the principle of sustainable development are reshaping the economic model of a ‘competitive social market economy’ in the EU internal market, as well as the overall approach to EU law. In this context, both consumers and corporations represent a political force of a complex system made of interdependencies, where individual economic interests no longer have primacy, but at the same time the possibility to choose the less sustainable option is still an integral means of economic freedom. The idea underpinning the proposal lies on the rebalancing power of transparency in capital market. Indeed, the flow of (sustainability) information in the right direction is functional to empower stakeholders and to promote their active engagement in corporate decisions in a way that, by the means of a democratization of corporate governance, would make the whole market system more democratic.

  • 2025-11-14
  • ⚙259431
  • ercl - european review of contract law
  • ERCL 2025, 201-224
  • Klaas Hendrik Eller
Contract Law and the Right to Housing – An Introduction

This article introduces the Special Issue ‘Contract Law and the Right to Housing’, which explores how contract law is increasingly implicated in addressing the housing crisis in Europe and beyond. For a long time, housing policy was framed mainly through the lens of public law, relegating private law – and especially contract law – to a subordinate position. Yet the right to housing, articulated in national, European, and international frameworks and mobilized by courts and social movements, reveals contract law’s structural role in shaping access, affordability, and security of tenure in housing markets. The article situates this emerging right within the broader trajectory of the ‘constitutionalization’ of private law, arguing that it represents a distinctive and novel mode of giving fundamental rights effects in private law and legal thought. Shaped against the backdrop of housing’s commodification and financialization, the right to housing engages firmly with the legal infrastructure of housing provision. In doing so, it brings into focus the ways in which contract law and theory are implicated in the structural drivers of the housing crisis and encourages a more contextual understanding of housing markets, attentive to the plurality of actors, institutions, and distributive mechanisms. The contributions gathered in this Special Issue collectively demonstrate how housing is becoming a laboratory for rethinking the foundations and social orientation of contract law.

ER - EnergieRecht | Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2025-11-21
  • 🌍 1764547200000
  • ⚙260008
  • er - energierecht
  • ER 2025, 235-242
  • Tobias Bagusche
Versorgungssperren im einstweiligen Rechtsschutz

Der Beitrag systematisiert Versorgungssperren im einstweiligen Rechtsschutz. Er zeigt die materiell-rechtlichen Grundlagen der §§ 19 Strom-/GasGVV sowie § 33 AVBWasserV/AVBFernwärmeV, beleuchtet die Verhältnismäßigkeit und erläutert die praktische Durchsetzung per Duldungstitel unter Beachtung der gesetzlichen Schranken. Typische Konstellationen (Abwehr/Wiederherstellung, Zutrittsverweigerung, Abrechnungseinwände, spartenübergreifende Fälle, Mieter) und prozessuale Fragen zu Zuständigkeit und Streitwert werden praxisnah aufbereitet.

  • 2025-11-21
  • ⚙259884
  • er - energierecht
  • ER 2025, 246-252
  • Matthias Vöcking
Potentielle Beiträge einer konsequent batteriespeicherverstärkten Photovoltaik zur Versorgung der Grundlastteilbereiche

Dem Beitrag liegen zwei vom Autor zusammengeführte Studien zugrunde. Die ältere Studie des Umweltbundesamtes stellt die Umweltschäden verschiedener Formen der Stromerzeugung vor. Die jüngere Studie des Fraunhofer Instituts betrachtet die Stromgestehungskosten verschiedener Energietechnologien. Der Beitrag untersucht einen möglichen Versorgungsbeitrag batteriespeicherverstärkter Photovoltaik für die Grundlast, wenn batteriespeicherverstärkende Investitionen durch Vergüten der Umweltminderschäden im Vergleich zu Erdgas auf Basis der vom Umweltbundesamt zitierten Mindestvermeidungskosten des IER1 für 2025 vergütet werden. Ferner diskutiert der Beitrag Perspektiven des von der Bundesregierung avisierten 20 GW‑Kraftwerkausbaus auf der Grundlage von Erdgas.

1) Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung, Universität Stuttgart.

  • 2025-11-21
  • ⚙259785
  • er - energierecht
  • ER 2025, 243-246
  • Michael Lukas
Steuerentlastungsmöglichkeiten für Unternehmen des produzierenden Gewerbes nach § 54 Energiesteuergesetz

Die generelle Möglichkeit der Inanspruchnahme von sog. „Industrierabatten“ oder Beihilfen ist in vielen Unternehmen ebenso unbekannt wie die entsprechenden Antragsvoraussetzungen. Zu den sog. „Industrierabatten“ zählen insbesondere (Teil-) Befreiungsmöglichkeiten von der KAV1, die Möglichkeit einer Begrenzung der § 19‑StromNEV-Umlage2 und der KWKG-Umlage bzw. der Offshore-Netzumlage.3 Kein klassischer „Industrierabatt“, sondern eine Beihilfe, wie die nach der BECV4, ist die sog. Strompreiskompensation.5

Steuerentlastungsmöglichkeiten finden sich im Energiesteuergesetz und Stromsteuergesetz.6 Der nachfolgende Artikel ist der letzte Beitrag in unserer Reihe zu diesen Fragen und beschäftigt sich mit der Steuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes nach § 54 Energiesteuergesetz (EnergieStG).7

1) Lukas, ER 2023, 234 ff.

2) Lukas, ER 2024, 11 ff.

3) Lukas, ER 2024, 188 ff.

4) Lukas, ER 2024, 99 ff.

5) Lukas, ER 2024, 151 ff.

6) Lukas, ER 2025, 13 ff.

7) Energiesteuergesetz vom 15. 07. 2006 (BGBl. I S. 1534; 2008 I S. 660, 1007), zul. geänd. durch Art. 3 des Gesetzes vom 27. 03. 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 107).

ESGZ - Fachzeitschrift für Nachhaltigkeit und Recht | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-11-21
  • ⚙259999
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 11-12/2025, 6-7
  • Ines Maier
Kein „Stop-the-Clock“ für Greenwashing

Während die Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in den vergangenen Wochen spürbar gelockert wurden, verschärfen sich die Anforderungen an die Nachhaltigkeitswerbung zunehmend – ein Umstand, der gerne übersehen wird und 2026 voll zum Tragen kommt. Wenn die Abmahnung auf dem Fuße folgt, hat sie für die betroffenen Unternehmen oftmals eine nachhaltigere Wirkung als der beworbene Fußabdruck.

  • 2025-11-21
  • ⚙259998
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 11-12/2025, 4-5
  • Viola C. Didier
Im Fokus: To-do-Liste 2026

2026 wird zum Lackmustest für die ESG-Fitness deutscher Unternehmen: Neue EU-Vorgaben von CBAM bis PPWR treffen auf verschärfte Prüfungspflichten. Dies hat direkten Einfluss auf Kosten, Lieferketten und Reporting. Wer jetzt Prozesse strafft, Datenlücken schließt und Zuständigkeiten klärt, sichert Planbarkeit und Liquidität und verschafft sich im Wettbewerb einen Vorsprung. Unsere To-do-Liste zeigt, wo man jetzt ansetzen kann.

  • 2025-11-21
  • ⚙259984
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 11-12/2025, 57-60
  • Viola C. Didier
Die aktuelle Meinung

In dieser Kolumne kommen die Köpfe zu Wort: Wir befragen führende Expertinnen und Experten zu aktuellen und kontroversen ESG-Themen. Mit prägnanten Meinungen und fundierten Einschätzungen geben die Befragten neue Denkanstöße zu den zentralen Themen unserer Zeit.

  • 2025-11-21
  • ⚙259974
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 11-12/2025, 8-11
  • Moritz Pöschke; Viola C. Didier
Ausblick: Was kommt in Sachen Klimaklagen 2026 auf Unternehmen zu?

Klimaklagen gehören inzwischen fast schon zum juristischen Alltag. Immer häufiger richten sich solche Verfahren nicht nur gegen Staaten, sondern auch gegen Unternehmen. Mit der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung und der EU-weiten Lieferkettenregulierung (CSDDD) entstehen zudem mögliche neue Haftungsrisiken. Warum 2026 ein für die Zukunft der Klimaklagen in Deutschland besonders wichtiges Jahr werden könnte, erklärt Prof. Dr. Moritz Pöschke, Experte für Nachhaltigkeitsregulierung und ESG-bezogene Pflichten von Vorstand und Aufsichtsrat.

  • 2025-11-21
  • ⚙259964
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 11-12/2025, 12-15
  • Robert Minge; Reinhold Achatz
Von der Pflicht zur Performance: Wie ESG 2026 zur Wettbewerbsfrage wird

Nachhaltigkeit bleibt auch 2026 eine der Schlüsselstrategien für Unternehmen, die ihre Marktposition ausbauen möchten. Dabei darf nicht ausschließlich die regulatorische Komponente gesehen werden. Vielmehr geht es darum, Portfolio, Wertschöpfungsprozesse und Organisation zukunftsgerichtet zu transformieren. Trotz derzeitiger komplexer Herausforderungen für Unternehmen: Das kommende Jahr bietet die Gelegenheit, in KI-Technologie und ESG-Daten zu investieren.

  • 2025-11-21
  • ⚙259947
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 11-12/2025, 24
  • Isabell Flöter; Sophie Haubold
Weniger Weihnachtsgeld wegen Streikteilnahme

Gewährt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern übertarifliche Sonderzahlungen wie z.B. Weihnachtsgeld und besteht hierzu eine neutral formulierte Kürzungsregelung bei Fehlzeiten, kann der Arbeitgeber auch streikbedingte Fehlzeiten eines Arbeitnehmers anspruchsmindernd berücksichtigen. Eine Kürzung um 1/60 pro Streiktag stellt in diesen Fällen keinen Verstoß gegen ein gesetzliches oder vertragliches Maßregelungsverbot dar.

  • 2025-11-21
  • ⚙259946
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 11-12/2025, 25-27
  • Diana Basilio
Stadtwerke im Wandel

Was für den Einzelnen unüberwindbar scheint, wird gemeinsam möglich. Diese bewährte Lebensweisheit erweist sich auch im Energiesektor als strategischer Vorteil. Dies zeigt die diesjährige „Kooperationsstudie 2025“ von Rödl & Partner, in welcher bundesweit 81 Entscheidungsträger*innen zu ihren Erfahrungen befragt wurden.

  • 2025-11-21
  • 🌍 1764201600000
  • ⚙259938
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 11-12/2025, 35-42
  • Ina Schimmeroth; Claudia Schubert; Dörte Poelzig
Codes of Conduct und ihre Bedeutung in globalen Lieferketten

Der Beitrag präsentiert die Ergebnisse einer aktuellen Studie zu den Folgen des Einsatzes von Codes of Conduct für Unternehmen nach dem LkSG. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche rechtlichen Auswirkungen sich für verpflichtete Unternehmen ergeben und inwieweit Musterklauseln zur Vereinheitlichung und Vereinfachung der Vertragsgestaltung beitragen können.

  • 2025-11-21
  • ⚙259920
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 11-12/2025, 46-50
  • Jan Joos; Arne Vilmar; Carsten Auel
VSME statt ESRS?

Die EU-Kommission hat mit dem VSME-Standard einen freiwilligen Rahmen für Nachhaltigkeitsberichterstattung geschaffen. Der Beitrag beleuchtet Hintergründe, Struktur und Unterschiede zu den ESRS, zeigt digitale Umsetzungsmöglichkeiten sowie Chancen und Herausforderungen für Unternehmen außerhalb der CSRD-Pflicht.

  • 2025-11-21
  • ⚙259913
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 11-12/2025, 31-32
  • Lisa Paukovic
Irreführende Werbung mit CO2-Neutralität

Das Landgericht Frankfurt am Main hat es Apple Distribution International Ltd. („Apple“) im August dieses Jahres untersagt, seine Smartwatch als „CO2-neutral“ zu bewerben. Das Gericht hat die entsprechende Werbung als irreführend i.S.d. § 5 Abs. 1 UWG gewertet und dies damit begründet, dass die von Apple zugrunde gelegten Kompensationsmaßnahmen nicht langfristig gesichert seien. Das Urteil gibt damit weitere Anforderungen an die Nachhaltigkeitskommunikation vor, die Unternehmen dringend beachten sollten.

  • 2025-11-21
  • ⚙259909
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 11-12/2025, 55-56
  • Sefika Sahin
ESG-Risiken im Risikomanagement von Kreditinstituten

Mit der Einführung von § 26c und § 26d KWG durch das BRUBEG werden die EU-Vorgaben der CRD VI zu ESG-Risiken erstmals verbindlich in das Risikomanagement deutscher Kreditinstitute integriert. Die neuen Regelungen setzen auf eine verhältnismäßige und bürokratiearme Umsetzung, die insbesondere kleine und weniger komplexe Institute entlastet und nachhaltiges Bankwesen fördert. Der Beitrag beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, die praktische Umsetzung und die Herausforderungen bei der Integration von ESG-Risiken.

  • 2025-11-21
  • ⚙259902
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 11-12/2025, 21-23
  • Yvonne Meyer; Moritz Sckaer
CSRD-Update zum Jahreswechsel

Viele Unternehmen blickten zum Jahresende gespannt nach Brüssel und Berlin, wo die politischen Entscheidungsträger über Schwellenwerte und Fristen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung diskutieren. Es geht um die Frage: Welche Vorgaben gelten ab wann – und für wen?

  • 2025-11-21
  • ⚙259890
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 11-12/2025, 33-34
  • Thomas Leister
Contractor Compliance

Die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung gehört zu den Dauerbrennern im Compliance-Bereich. Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts vom 22.07.2025 zeigt, wie wichtig eine professionelle Vertragsgestaltung für die Statusfeststellung als Selbstständiger ist.

  • 2025-11-21
  • ⚙259889
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 11-12/2025, 16-17
  • Katrin Skowronek
Listing und ESG vereint

Im Jahr 2026 bringt die EU frischen Wind in die Prospektvorschriften. Mit dem EU-Listing Act und überarbeiteten Standards sollen Börsengänge einfacher, günstiger und attraktiver werden – vor allem für KMU. Gleichzeitig rückt das Thema Nachhaltigkeit stärker in den Fokus: Künftig sind ESG-relevante Angaben in Prospekten verpflichtend, sofern die Emittenten unter die EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung fallen.

  • 2025-11-21
  • ⚙259856
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 11-12/2025, 43-45
  • Ulrike Stroh
Omnibus-Verordnungen: Weniger Pflicht, mehr Strategie

Die geplante Entbürokratisierung der ESG-Berichtspflichten eröffnet Unternehmen neue Chancen. Sie können Nachhaltigkeit als wirksame unternehmerische Steuerungsgröße nutzen, statt sich vorrangig auf die Erfüllung der Berichtspflichten zu beschränken. Wer ökologische und soziale Faktoren strategisch nutzt, kann Risiken früher erkennen, Kosten senken und die Resilienz des Unternehmens stärken.

  • 2025-11-21
  • ⚙259826
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 11-12/2025, 28-30
  • Daniel Hammes
Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Beruf

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt für viele Eltern eine erhebliche Herausforderung dar. Arbeitgebern stehen zwar verschiedene Instrumente zur Verfügung, um Beschäftigte mit familiären Verpflichtungen zu entlasten, rechtlich durchsetzbare Ansprüche der Arbeitnehmer bestehen jedoch nur in Ausnahmefällen.

  • 2025-11-21
  • ⚙259821
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 11-12/2025, 18-20
  • Trixie Alexandra Bastian; Thomas Fräbel
ESG-Berichtspflichten und Kapitalmarktzugang 2026

Die Jahre 2025 und 2026 markieren einen Wendepunkt für die ESG-Agenda in Europa. Die Corporate Sustainability Reporting Directive („CSRD“) wird zwar weiter ausgerollt, doch die jüngsten politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen werfen die Frage auf, ob ESG noch als Megatrend gelten kann oder ob es zunehmend zum Pflichtprogramm ohne strategische Strahlkraft wird.

  • 2025-11-21
  • ⚙259783
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 11-12/2025, 61-62
Aktuelle Rechtsprechung zu Nachhaltigkeitsthemen

Jeden Monat stellen wir Ihnen aktuelle Gerichtsentscheidungen vor, die Nachhaltigkeitsthemen aus den drei Bereichen Environmental, Social und Governance betreffen. Die vollständigen Entscheidungsgründe finden Sie in aller Regel online, insbesondere in der Entscheidungsdatenbank Owlit.

  • 2025-11-21
  • ⚙259782
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 11-12/2025, 52-54
  • Oliver Roll; Johann Thieme; Viola C. Didier
„Ein glaubwürdiger Nachhaltigkeitsansatz von FinTechs verbessert nicht nur den Zugang zu Kapital, sondern auch die Konditionen“

Der ESG-Druck aus CSRD, Investorenanforderungen und verschärfter Governance hat die Fintech-Welt erreicht. Prof. Dr. Oliver Roll, Managing Partner bei Prof. Roll & Pastuch und Inhaber des Lehrstuhls für Internationales Marketing und Preismanagement an der Hochschule Osnabrück, und sein Kollege Dr. Johann Thieme, Senior Director für Financial Services, sehen einen klaren Kurswechsel: Nachhaltigkeit wird zum Bewertungskriterium und zum Test für Reife und Kapitaldisziplin.

EStB - Ertrag-Steuerberater | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-12-19
  • ⚙262952
  • estb - ertrag-steuerberater
  • EStB 2025, 467-471
  • Karl-Heinz Günther
Entnahme von Grundstücken des Betriebsvermögens

Betrieblich genutzte Grundstücke gehören zu den Wirtschaftsgütern des notwendigen Betriebsvermögens mit erheblichen stillen Reserven, die bei einer Entnahme realisiert werden und zu nicht unerheblichen steuerlichen Belastungen führen können. Dabei kann die Entnahme eines Grundstücks auch ohne ausdrückliche Entnahmehandlung – z.B. durch eine Änderung in der Grundstücksnutzung – ausgelöst werden. In diesem Beitrag wird auf einige Praxisfälle eingegangen, in denen es zur Aufdeckung stiller Reserven kommen kann bzw. es wird gezeigt, wie dies ggf. verhindert werden kann. Sodann wird kurz aufgezeigt, wie ein Grundstück nach dem Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen steuerlich zu behandeln ist.

  • 2025-12-19
  • ⚙262824
  • estb - ertrag-steuerberater
  • EStB 2025, 461-467
  • Sascha Bleschick
Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG) (I)

Das BMF hat sein Schreiben zur Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden „Einzelfragen zu § 35c EStG“ (BMF v. 14.1.2021 – IV C 1 -S 2296-c/20/10004 :006 – DOK 2021/0031094, BStBl. I 2021, 103 = EStB 2021, 75 [Bleschick]; vgl. dazu Bleschick, EStB 2021, 211 [Teil I] und Bleschick, EStB 2021, 262 [Teil II] neu gefasst. Das neue BMF-Schreiben v. 21.8.2025 (BMF v. 21.8.2025 – IV C 1 - S 2296-c/00004/018/050 – DOK COO.7005.100.2.12790138, BStBl. I 2025, 1609 = EStB 2025, 372 [Bleschick]) ersetzt das 2021er BMF-Schreiben und tritt ergänzend zum Schreiben des BMF v. 23.12.2024 – IV C 1-S 2296-c/20/10003 :008 – DOK 2024/1122436, BStBl. I 2025, 39 in Kraft, das wiederum das amtliche Muster der für die Steuerermäßigung nach § 35c EStG notwendigen Bescheinigung (sog. Musterbescheinigung) und weitere Bestimmungen enthält. Die Neufassung beginnt mit einer Liste der im neuen BMF-Schreiben verwendeten, dem Praktiker aber geläufigen Abkürzungen. Das aktualisierte BMF-Schreiben ist aber auch durch neue Abschnittsüberschriften systematisiert und darüber hinaus insgesamt neu durchnummeriert worden. Im Folgenden werden allein die inhaltlichen Änderungen durch die Neufassung dargestellt.

  • 2025-11-28
  • ⚙260711
  • estb - ertrag-steuerberater
  • EStB 2025, 432-435
  • Christian Bertrand; Carsten Odinius
Krypto 2 Go (Teil 11): Verteidigung gegen den Hinterziehungsvorwurf bei Krypto-Besteuerung: Nur eine Frage des Vorsatzes?

„LBF NRW wertet zweites großes Datenpaket zu Krypto-Geschäften aus“. Die Pressemitteilung vom 25.9.2025 des Ministeriums für Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen verdeutlicht öffentlichkeitswirksam: „Die nordrhein-westfälische Steuerfahndung geht voran beim Kampf gegen Steuerhinterziehung bei Gewinnen in Kryptowährungen“. In der Ermittlungspraxis wird unterstellt, dass für die vergangenen Veranlagungszeiträume eine uneingeschränkte Erklärungspflicht von Krypto-Gewinnen bestand. Die (Rechts-)Entwicklung zur Besteuerung von Krypto-Gewinnen bleibt bei der Prüfung des Hinterziehungsvorwurfs in der Praxis außer Betracht. In diesem Beitrag wird die Frage beleuchtet, ob tatsächlich in allen Veranlagungszeiträumen gleichermaßen eine Pflicht zur Erklärung von Krypto-Gewinnen bestand oder ob eine Zäsur für die objektive Erklärungspflicht ausgemacht werden kann.

  • 2025-11-28
  • ⚙260586
  • estb - ertrag-steuerberater
  • EStB 2025, 427-432
  • Aiko Ringwald
Gewerbliche Photovoltaikanlagen

Der Ausbau erneuerbarer Energien spielt nicht nur eine entscheidende Rolle in der Energiewende, sondern bietet auch für Investoren interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Dabei eröffnen gewerblich genutzte Photovoltaikanlagen eine attraktive Chance, Kapital gewinnbringend anzulegen und gleichzeitig von Steuererleichterungen wie dem Investitionsabzugsbetrag (IAB nach § 7g Abs. 1 EStG) und einer Sonderabschreibung (§ 7g Abs. 5 EStG) zu profitieren. Diese steuerlichen Vorteile können dazu beitragen, die anfänglichen Investitionskosten spürbar zu senken und die Rentabilität der Photovoltaikanlage zu steigern. Der Beitrag beleuchtet praxisorientiert die Anwendung und Kombination dieser Instrumente und zeigt auf, wie Steuerpflichtige gezielt steuerliche Vorteile nutzen können.

EWS - Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht | dfv Mediengruppe, Frankfurt am Main

  • 2025-12-19
  • ⚙262928
  • ews - europäisches wirtschafts- und steuerrecht
  • EWS 2025, 301-315
  • Gudula Deipenbrock
Pressing Defiances in the Field of (Generative) Artificial Intelligence including Agentic Artificial Intelligence and Beyond from the European and International Policy and Regulatory Perspective

This paper addresses pressing defiances in the field of (generative) artificial intelligence including agentic artificial intelligence and beyond from the European and international policy and regulatory perspective. It makes a plea for an uncompromising commitment to an operational and robust regulatory regime fostering human-centric, trustworthy, safe, and secure AI. To this end this paper provides a snapshot of the developments and leaps forward in the realm of (generative) artificial intelligence including agentic artificial intelligence and beyond. A depiction of selected aspects of the further evolving scenario of risks, and observations on (relevant) broader geopolitical and geoeconomic implications, and the AI race in particular follow. Against this backdrop this paper then concisely outlines the European Union (policy and regulatory) approach to (generative) artificial intelligence and concludes with an outlook.

  • 2025-12-19
  • ⚙262807
  • ews - europäisches wirtschafts- und steuerrecht
  • EWS 2025, 320-326
  • Alexander Eufinger
Die Europäische Kommission macht Ernst – Zur Durchsetzung des Kartellrechts im HR-Bereich

Der Beitrag untersucht die kartellrechtliche Bewertung von Abwerbeverboten (“No-Poach Agreements”) zwischen Unternehmen im Lichte des Art. 101 AEUV. Am Beispiel der Entscheidung der Europäischen Kommission im Fall Delivery Hero/Glovo wird demonstriert, dass solche Vereinbarungen den Wettbewerb um Arbeitskräfte erheblich beeinträchtigen und als Kernbeschränkungen zu qualifizieren sind. Die Analyse verdeutlicht, dass das Kartellrecht zunehmend auch auf den Arbeitsmarkt Anwendung findet und künftig neben Abwerbeverboten insbesondere Vergütungsabreden als wettbewerbswidrige Preisabsprachen erfasst werden.

  • 2025-12-19
  • ⚙262695
  • ews - europäisches wirtschafts- und steuerrecht
  • EWS 2025, 315-319
  • Thomas Kollruss
Unionsrechtswidrigkeit des Progressionsvorbehalts bei doppelter unbeschränkter Steuerpflicht

Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem Progressionsvorbehalt im Lichte des Unionsrechts. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Anwendung des Progressionsvorbehalts nach § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG bei doppelter unbeschränkter Steuerpflicht (Zweitwohnsitz in Deutschland) und abkommensrechtlicher Ansässigkeit des Steuerpflichtigen in einem anderen Mitgliedstaat hinsichtlich des Einbezugs ausländischer DBA-befreiter Einkünfte gegen das Primärrecht verstößt. Eine Rechtfertigung für diesen Verstoß ist nicht vorhanden.

FamRB - Familien-Rechtsberater | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-12-19
  • ⚙262884
  • famrb - familien-rechtsberater
  • FamRB 2026, 27-35
  • Heinrich Schürmann
Düsseldorfer Tabelle 2026

Nach bewährter FamRB-Tradition erläutert der Verfasser auch in diesem Jahr die Beweggründe für die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle und zeigt ihre Auswirkungen für die Beratungspraxis auf. Nachdem die Regelbedarfe das dritte Jahr in Folge unverändert geblieben sind, blieb es für 2026 bei dem bereits um jeweils 4 Euro höher festgesetzten Mindestunterhalt. Abgesehen von dem wieder in die Düsseldorfer Tabelle aufgenommenen Selbstbehalt für den Elternunterhalt und die Großelternhaftung wurden die Anwendungsgrundsätze unverändert beibehalten.

  • 2025-12-19
  • ⚙262655
  • famrb - familien-rechtsberater
  • FamRB 2026, 35-42
  • Christof Münch
Der Unternehmerehevertrag – Teil 1

Die Inhaltskontrolle von Eheverträgen ist seit 2001 für die Vertragspraxis ein wichtiges Thema. Rechtssicherheit für Eheverträge konnte in dieser Zeit kaum erarbeitet werden. Auch mehrere BGH-Entscheidungen und jüngste obergerichtlichen Entscheidungen zeigen, dass auch heute noch viele Fragen offen sind. Teil 1 des Beitrags geht auf die Notwendigkeit eines Ehevertrags für Unternehmer ein und beleuchtet die aktuelle Rechtsprechung.

  • 2025-11-28
  • ⚙260571
  • famrb - familien-rechtsberater
  • FamRB 2025, 504-511
  • Petra Ladenburger
Partnerschaftsgewalt und Umgang – Teil 2

Das Miterleben von Partnerschaftsgewalt stellt eine hohe Belastung für Kinder und Jugendliche dar und kann kindeswohlgefährdend sein. Gleichwohl wird Partnerschaftsgewalt in Umgangsverfahren häufig tabuisiert. Das verstößt nicht nur gegen die Istanbul-Konvention, sondern gefährdet die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder und verhindert, dass das Kindeswohl in Umgangsentscheidungen ausreichend berücksichtigt wird. In Teil 2 des Beitrags werden die verfahrensrechtlichen Herausforderungen beleuchtet und Strategien diskutiert, wie Partnerschaftsgewalt in Umgangsverfahren thematisiert und Abwehrmechanismen begegnet werden kann.

  • 2025-11-28
  • ⚙260514
  • famrb - familien-rechtsberater
  • FamRB 2025, 495-504
  • Alexander Schwonberg
Subjektive Voraussetzungen der Inhaltskontrolle von Eheverträgen

Welche Aspekte in den beiden Stufen der Wirksamkeitskontrolle für die subjektiven Voraussetzungen der Inhaltskontrolle von Eheverträgen heranzuziehen und zu würdigen sind, ist bisher nicht abschließend geklärt. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BGH steht eine Entscheidung des OLG Celle mit einer differenzierenden Betrachtung im Mittelpunkt. Dabei werden kritische Äußerungen der notariellen Praxis gewürdigt und die konkreten Folgen für die einzelnen Scheidungsfolgen sowie die Konsequenzen für die geänderte Darlegungs- und Beweislast der Ehegatten aufgezeigt.

FamRZ - Zeitschrift für das gesamte Familienrecht | Verlag Ernst und Werner Gieseking, Bielefeld

  • 2025-12-19
  • ⚙262692
  • famrz - zeitschrift für das gesamte familienrecht
  • FamRZ 2026, 11-15
  • Elke Bührer
Der Tenor bei Durchführung der externen Teilung – Bestimmtheit und Bezugspunkt

Zwischen dem Tag nach dem Ende der Ehezeit und dem Eintritt der Rechtskraft einer Entscheidung über den Versorgungsausgleich kann mitunter ein sehr langer Zeitraum liegen. Vor diesem Hintergrund stellt sich insbesondere im Fall der externen Teilung eines Anrechts die Frage nach der Funktion der Bezugnahme auf einen konkreten Bewertungszeitpunkt im Tenor der Entscheidung über den Versorgungsausgleich.

  • 2025-12-19
  • 🌍 1767312000000
  • ⚙262607
  • famrz - zeitschrift für das gesamte familienrecht
  • FamRZ 2026, 1-11
  • Thomas Kischkel
Umgangs- und Sorgeverfahren unter Berücksichtigung aktueller Reformvorhaben

Trotz der vielfältigen Anläufe des Gesetzgebers im vergangenen Jahrzehnt, das Kindschaftsrecht grundlegend und umfassend zu reformieren, ist ihm dies bis heute nicht gelungen. Vor dem Hintergrund der Entwicklung des Kindschaftsrechts werden die jüngsten Reformversuche dargestellt, verglichen und bewertet.

  • 2025-12-12
  • ⚙262124
  • famrz - zeitschrift für das gesamte familienrecht
  • FamRZ 2025, 1940-1941
  • Helmut Borth
Bindungswirkung einer Versorgungsausgleichsentscheidung bei nachträglicher Änderung einer berufsständischen Versorgungssatzung

Der im Zusammenhang mit der Scheidung einer Ehe durchzuführende Versorgungsausgleich dient regelmäßig der Sicherstellung der wirtschaftlichen Grundlagen mit Erreichen der festen Altersgrenze; er erfordert deshalb bereits zu diesem Zeitpunkt eine rechtssichere Regelung des künftigen Versorgungsfalls. Dies wird insbesondere durch eine eindeutige und verbindliche Teilungsanordnung der auszugleichenden Anrechte in der Beschlussformel gewährleistet. Das Urteil des VerwG Stuttgart, in dem es um die Bindungswirkung einer sog. Risikoumwandlung i. S. des § 11 I Nr. 3 VersAusglG in Bezug auf eine berufsständische Versorgung ging, zu der nach Erlass der Entscheidung eine Satzungsänderung beschlossen wurde, belegt die besondere Bedeutung einer eindeutigen Beschlussformel. Der folgende Beitrag setzt sich mit den daraus folgenden tatsächlichen sowie rechtlichen Fragen auseinander.

  • 2025-12-12
  • 🌍 1766448000000
  • ⚙261987
  • famrz - zeitschrift für das gesamte familienrecht
  • FamRZ 2025, 1937-1939
  • Nicole Siebert
Die Bemessung des Kindesunterhaltsbedarfs im asymmetrischen Wechselmodell

Die Frage, ob ein erheblich erweiterter Umgang des mitbetreuenden Elternteils im Sinne einer geteilten Betreuung Einfluss auf die Höhe des Unterhaltsbedarfs des Kindes nehmen soll und, wenn ja, in welcher Form, beschäftigt bereits seit einigen Jahren die Literatur und zunehmend auch die Rechtsprechung. Vor Kurzem haben Rubenbauer/Dose, FamRZ 2025, 1677, und Lies-Benachib, FamRZ 2025, 1849, die Diskussion wieder aufgegriffen.

  • 2025-12-12
  • ⚙261906
  • famrz - zeitschrift für das gesamte familienrecht
  • FamRZ 2025, 1942-1948
  • Anja Amend-Traut; Johannes Romanski
Entsprechung von Vornamen und Geschlechtseintrag als Voraussetzung der Namenswahl im Selbstbestimmungsgesetz. Begründung für ein konsensfähiges Ergebnis

Das am 1.11.2024 in Kraft getretene SBGG wirft in verschiedenen Rechtsbereichen Fragen auf, nicht zuletzt im Namensrecht.

  • 2025-11-28
  • 🌍 1764892800000
  • ⚙260649
  • famrz - zeitschrift für das gesamte familienrecht
  • FamRZ 2025, 1849-1851
  • Gudrun Lies-Benachib
Unterhaltsverfahren in der Warteschleife

Die Frage, ob es bei der Ermittlung des Kindesunterhalts im asymmetrischen Wechselmodell bei der Herabstufung bleibt oder ob andere Methoden mit dem Ziel der Reduktion des Unterhaltsbetrages vorzugswürdig sind, liegt nun dem BGH vor. Bis zu einer Entscheidung des BGH müssen Familiengerichte die Unterhaltsverfahren für den betroffenen Personenkreis bearbeiten und dabei prüfen, welche verfahrensrechtliche Behandlung interessengerecht ist.

  • 2025-11-28
  • ⚙260641
  • famrz - zeitschrift für das gesamte familienrecht
  • FamRZ 2025, 1855-1861
  • Katharina Pelkmann
Das Selbstbestimmungsgesetz für Menschen mit rechtlicher Betreuung

Das Selbstbestimmungsgesetz [SBGG] deckt sich terminologisch mit dem Ziel und Zweck der rechtlichen Betreuung, nämlich die Selbstbestimmung der adressierten Personen zu stärken. Der vorliegende Beitrag widmet sich jedoch nicht den Verwirklichungsmöglichkeiten der Selbstbestimmung von betreuten Menschen durch das SBGG, sondern untersucht die rechtlichen Fragestellungen, die sich im Zusammenhang von SBGG und Betreuungsrecht ergeben. Nach einer kurzen Einführung in das SBGG und das Betreuungsrecht folgt eine Erläuterung zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Person für die Entscheidung zur Änderung des Geschlechtseintrages geschäftsfähig ist. Danach werden die Anmeldung, die Erklärung und die Eigenversicherung als Voraussetzungen für eine Änderung des Geschlechtseintrages sowie die Wirksamkeit der Änderung erläutert. Ein wesentlicher Teil des Aufsatzes bezieht sich auf die Vorgaben für das Genehmigungsverfahren der Erklärung des Betreuers.

  • 2025-11-28
  • ⚙260624
  • famrz - zeitschrift für das gesamte familienrecht
  • FamRZ 2025, 1852-1854
  • Dagmar Zorn
Der BGH, seine neuere Rechtsprechung zur elterlichen Vertretung und ihre (bisher nicht diskutierten) Folgen

Der Beitrag knüpft an die Abhandlung der Autorin in FamRZ 2022, 334, zu der Entscheidung des BGH v. 23.4.2021 (XII ZB 364/19, FamRZ 2021, 1127) an und zeigt deren möglicherweise unbeabsichtigten Folgen und die Folgen weiterer Beschlüsse des BGH zu elterlichen Vertretungsbefugnissen auf. Daneben wird auf die Überlegungen eingegangen, die der Gesetzgeber in der vergangenen Legislaturperiode in einem Diskussionspapier vorgestellt hat, um zu klären, ob die darin enthaltenen Vorschläge geeignet sind, mögliche Probleme zu beseitigen.

  • 2025-10-31
  • 🌍 1762473600000
  • ⚙258023
  • famrz - zeitschrift für das gesamte familienrecht
  • FamRZ 2025, 1679-1692
  • Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten 2025
Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht

Mit der dritten, überarbeiteten Auflage der „Mindestanforderungen an Gutachten im Kindschaftsrecht“ hat die Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten die Qualitätsstandards an die aktuelle Gesetzeslage angepasst und ihre Empfehlungen vor allem im Hinblick auf datenschutzrechtliche Anforderungen erweitert.

Familiengerichte, Beteiligte und Sachverständige sind zunehmend Adressaten von Fragen und Anliegen zum Datenschutz, auch bei der kritischen Würdigung von Gutachten und Begutachtungsprozessen. Dabei herrscht in der Praxis oftmals große Unsicherheit angesichts des komplexen Schnittstellenthemas. Die Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten hat daher in interdisziplinären Diskussionen mit Datenschutzexperten ergänzend Hinweise zum Datenschutz für Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht erarbeitet. Wie bei den Vorauflagen unterstützte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Vertreterinnen und Vertreter aus Fachverbänden, Kammern und Fachinstituten bei der Entwicklung fachlich. Eingebunden waren neben dem Bundesgerichtshof auch die Landesjustizministerien. Die Überlegungen der Arbeitsgruppe sollen die Mindestanforderungen ergänzen und vervollständigen sowie allen Verfahrensbeteiligten eine Orientierungshilfe zur kritischen Überprüfung bieten.

Nach vorne schauend zeichnen sich weitere Themenfelder für die Arbeitsgruppe ab. Insbesondere der Einsatz „Künstlicher Intelligenz“ durch Sachverständige, aber auch durch die Verfahrensbeteiligten und die möglichen Auswirkungen werden in diesem Zusammenhang besonders zu untersuchen sein.

Prof. Dr. Anja Kannegießer, Koordinatorin

  • 2025-10-31
  • ⚙257980
  • famrz - zeitschrift für das gesamte familienrecht
  • FamRZ 2025, 1673-1677
  • Michael Cirullies
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz v. 22.8.2025

Der Entwurf bildet das vorerst letzte Glied einer längeren Kette von Gesetzesvorhaben, die in den vergangenen 14 Monaten mit dem Ziel verfasst wurden, das Gewaltschutzrecht (und auch das Kindschaftsrecht) zu verbessern. Die früheren Entwürfe enthielten bereits Empfehlungen zur Einführung neuer Maßnahmen, wie sie auch jetzt namensgebend vorgeschlagen werden: die „elektronische Fußfessel“ und die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs. Gänzlich neu hingegen sind geplante Modifikationen im BGB und EGBGB sowie im FamFG.

  • 2025-10-31
  • ⚙257979
  • famrz - zeitschrift für das gesamte familienrecht
  • FamRZ 2025, 1677-1679
  • Daniela Rubenbauer; Hans-Joachim Dose
Unterhaltsbemessung im asymmetrischen Wechselmodell unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH

Die Maßstäbe für eine Unterhaltsbemessung im asymmetrischen Wechselmodell sind seit Jahren in der Rechtsprechung ungeklärt (vgl. schon Rubenbauer/Dose, FamRZ 2022, 1497). Jetzt liegt die rechtliche Beurteilung dem BGH zur Entscheidung vor (XII ZB 415/25) und es ist damit zu rechnen, dass er darüber noch im Frühjahr 2026 entscheiden wird.

FK - Familienrecht kompakt | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-12-12
  • ⚙261969
  • fk - familienrecht kompakt
  • FK 2026, 11-12
  • Gudrun Möller
Ausschluss des VA wegen grober Unbilligkeit: Nach Faustschlägen erblindet: OLG schließt VA wegen schwerer Körperverletzung aus

Ausschluss des VA wegen grober Unbilligkeit Nach Faustschlägen erblindet: OLG Stuttgart schließt VA wegen schwerer Körperverletzung aus Nach § 27 VersAusglG findet ein VA ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. Der Beitrag zeigt auf, welche Kriterein dabei wie zu gewichten sind.

FMP - Forderungsmanagement professionell | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-12-19
  • ⚙262886
  • fmp - forderungsmanagement professionell
  • FMP 2025, 210-212
  • IWW Institut
Energieversorgung: Versorgungsunterbrechung wegen Zahlungsverzug durchsetzen

Für viele private Haushalte stellen die gestiegenen Preise für Strom und Gas eine finanzielle Herausforderung dar. Nach Ermittlung des Statistischen Bundesamts lebten in 2024 rund 4,2 Millionen Menschen in Haushalten, die bei Strom- oder Gasanbietern im Zahlungsverzug waren. Als Folge droht eine Unterbrechung der Versorgung. Die Energieversorger stehen dann oft vor der Frage, wie sie die Sperrung der Versorgung tatsächlich und zeitnah durchzusetzen können, vor allem, wenn die Kunden den notwendigen Zugang zu den Strom- und Gaszählern verweigern. Eine Entscheidung des OLG Celle zeigt, wie sich das Verfahren entwickeln kann.

  • 2025-11-14
  • ⚙259447
  • fmp - forderungsmanagement professionell
  • FMP 2025, 189-192
  • IWW Institut
Einmeldung: Darlegungs- und Beweislast für den immateriellen Schadenersatzanspruch nach Art. 82 DS-GVO

Auskünften an Auskunfteien kommt eine große Bedeutung zu. Sie sichern, dass Unternehmen prüfen können, ob ihr Kunde über eine hinreichende Bonität verfügt, und vermindern in diesem Sinne zugleich die Gefahr für Verbraucher, sich unbedacht immer weiter zu Verschulden. Solche Bonitätsauskünfte beruhen auf Einmeldungen von am Wirtschaftsleben beteiligten Akteuren über das negative wie positive Zahlungsverhalten von ­natürlichen Personen und Unternehmen. Sind diese Einmeldungen falsch, müssen auch die Auskünfte unzutreffend sein, was gravierende Folgen ­haben kann. Neben materiellen Schäden billigt Art. 82 DS-GVO in diesen Fällen auch einen immateriellen Schadenersatzanspruch zu. Der BGH hatte jetzt Gelegenheit die Voraussetzungen an die Darlegungs- und Beweislast für einen solchen Schadenersatzanspruch zu präzisieren.

  • 2025-10-31
  • ⚙257956
  • fmp - forderungsmanagement professionell
  • FMP 2025, 174-177
  • IWW Institut
Allgemeines Vertragsrecht: Notwendigkeit von Telefon- und Telefax-Nummern in Widerrufsbelehrungen

Nach den Vorgaben des EU-Rechts hat der nationale Gesetzgeber in den §§ 312 ff., 495, 650i, BGB für Verbraucher das Recht eingeräumt, sich von einem geschlossenen Vertrag nach § 355 BGB durch Widerruf zu lösen. ­Soweit der Unternehmer den Verbraucher auf sein Widerrufsrecht wirksam hingewiesen hat, beträgt die Widerrufsfrist nach § 355 Abs. 2 BGB grundsätzlich 14 Tage nach Vertragsschluss oder Lieferung der Ware. Wurde ­jedoch eine Belehrung über das Widerrufsrecht unterlassen oder war diese fehlerhaft, verlängert sich die Frist nach § 356 Abs. 3. S. 2 BGB auf 12 ­Monate und 14 Tage. Seit jeher umstritten ist die Frage, was Inhalt einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung sein muss. Um den betroffenen Unternehmen die Erfüllung ihrer Belehrungspflichten über das Widerrufsrecht zu erleichtern, hat der Gesetzgeber in Art. 246 ff. EGBGB gesetzliche Muster für die Widerrufsbelehrung eingeführt. Nicht jeder Unternehmer nutzt ­diese aber ohne Veränderungen. Deshalb wird um den formalen Inhalt ­einer Widerrufsbelehrung weiter gestritten. Der BGH hat jetzt über eine weitere Fallkonstellation entschieden.

FoVo - Forderung und Vollstreckung | Deutscher Anwaltverlag & Institut der Anwaltschaft GmbH, Bonn

  • 2025-12-12
  • 🌍 1766102400000
  • ⚙262123
  • fovo - forderung und vollstreckung
  • FoVo 2025, 221-225
  • Frank-Michael Goebel
Die Vorlage der Vollmacht bei Offenlage einer Abtretung

Im Rahmen der Einziehung von Forderungen stehen der Gläubiger und seine Bevollmächtigten (Rechtsanwälte und Inkassodienstleister) regelmäßig vor der Problematik, dass der Schuldner die Forderung dem Grunde nach gar nicht bestreitet, sondern schlicht leistungsunfähig ist. Das Mittel der Wahl bei der Einziehung einer solchen unstreitigen Forderung ist dann der Abschluss einer Zahlungsvereinbarung.

Um eine Zahlungsvereinbarung abzusichern, mit der der Schuldner sich verpflichtet, die Forderung in Raten auszugleichen, empfiehlt es sich, sich zumindest das Arbeitseinkommen i.S.d. § 850 ZPO sowie das Kontoguthaben nach § 833a ZPO abtreten zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn weitere Gläubiger vorhanden sind und nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese ihre Forderung titulieren und dann auch die Vollstreckung einleiten.

Die Abtretung ist ein Vertrag, muss also zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner vereinbart werden. Zwar gilt dafür nach den gesetzlichen Regelungen in §§ 398 ff. BGB grundsätzlich kein unmittelbarer Schriftformzwang. Allerdings kann es erforderlich sein, die Abtretung gegenüber dem Drittschuldner durch Vorlage einer Abtretungsurkunde nachzuweisen, §§ 410, 411 BGB, sodass grundsätzlich eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden sollte.

  • 2025-11-14
  • 🌍 1763683200000
  • ⚙259189
  • fovo - forderung und vollstreckung
  • FoVo 2025, 201-203
  • Frank-Michael Goebel
Konsequentes Informationsmanagement gegenüber dem Schuldner nach der Pfändung

Hat der Gläubiger eine Forderung gepfändet, so ist der Schuldner nach § 836 Abs. 3 ZPO verpflichtet, dem Gläubiger die zur Durchsetzung der Forderung notwendige Auskunft zu erteilen und ihm die über die Forderung vorhandenen Urkunden – dies können schriftliche Vertragsunterlagen, Rechnungen oder Schriftverkehr über den Forderungsausgleich sein – herauszugeben.

Um die Herausgabepflicht des Schuldners hinreichend zu konkretisieren, empfiehlt es sich, die gewünschte Auskunft sowie die begehrten Unterlagen im Entwurf für einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und hier im Modul M konkret zu bezeichnen.

Ein Antrag des Gläubigers an das Vollstreckungsgericht auf Konkretisierung der von dem Schuldner nach § 836 Abs. 3 S. 1 ZPO zu erteilenden Auskunft in dem (Pfändungs- und) Überweisungsbeschluss oder einem diesen ergänzenden Beschluss ist nach dem BGH (7.9.2022 – VII ZB 38/21) unzulässig. Die Entscheidung, ob eine von dem Gläubiger begehrte Auskunft zur Geltendmachung der Forderung gegenüber dem Drittschuldner nötig ist, obliegt danach allein dem Gerichtsvollzieher. In der Konsequenz kann im PfÜB nur die Herausgabepflicht, nicht aber auch die Auskunftspflicht konkretisiert werden. Letztere ist im Gerichtsvollzieherauftrag zu berücksichtigen, wenn der Schuldner seiner kraft Gesetzes bestehenden Auskunftspflicht nicht freiwillig nachkommt.

FR - FinanzRundschau | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-12-19
  • ⚙262960
  • fr - finanzrundschau
  • FR 2026, 1-10
  • David Heckerodt; Stefan Greil
Der Fremdvergleich im „Dreieck“ – Eine Replik zu Kraft/Hentschel/Walldraff, FR 2025, 734 und FR 2025, 776

Leistungsbeziehungen zwischen Nahestehenden gebührt ein besonderes Augenmerk dahingehend, dass jene Geschäftsbeziehungen dem sog. „Fremdvergleichsgrundsatz“ standhalten müssen. Anderenfalls drohen ertragsteuerliche Einkommenskorrekturen. Dies gilt bereits im (rein) nationalen, aber umso mehr im grenzüberschreitenden Kontext, da hierbei – neben den entsprechenden Regelungen im Ausland – § 1 AStG als weitere Korrekturnorm hinzutritt. Damit drängen sich de lege lata zwischen den unterschiedlichen Korrekturnormen Konkurrenzfragen auf, die es aufzulösen gilt. Besonders brisant sind dabei Sachverhalte im „Dreieck“ – d.h., wenn Leistungsbeziehungen zwischen Schwestergesellschaften bestehen. So hat der BFH mit den Urteilen I R 40/19, I R 94/15 und I R 54/19 zu derartigen „Dreieckssachverhalten“ im Auslandsfall anschaulich nicht nur die komplexe Rechtslage zwischen unterschiedlichen Regelungskreisen aufgezeigt. Er positionierte sich auch (mehrfach) zum Rangverhältnis von § 8 Abs. 3 S. 2 KStG zu § 1 AStG. Dies aufgreifend, versuchen Kraft/Hentschel/Waldraff in einer zweiteiligen Beitragsreihe (FR 2025, 734 und FR 2025, 776) die „zutreffende steuerliche Würdigung herauszuarbeiten“ und stellen sich dem erkannten Lösungsweg des BFH (bei Nutzungsvorteilen im Dreieck) und der hierzu vertretenen Auffassung der Finanzverwaltung entgegen. Die Ausführungen verdienen eine kritische Würdigung. Überdies werden auch schenkungsteuerliche Aspekte im Kontext von Verrechnungspreiskorrekturen einbezogen.

  • 2025-12-19
  • ⚙262932
  • fr - finanzrundschau
  • FR 2025, 1110-1120
  • Peter Scheuch; Stephan Kudert
Die Take-or-Sell-Entscheidung der außenstehenden Gesellschafter beim Abschluss von Gewinnabführungsverträgen unter Berücksichtigung der persönlichen Besteuerung

Beim Abschluss von Gewinnabführungsverträgen haben außenstehende Gesellschafter nach den §§ 304, 305 AktG die Wahl. Entweder sie bleiben Anteilseigner und erhalten von dem Oberunternehmen als Entschädigung für die Einschränkung ihrer Vermögensrechte einen festen Ausgleich nach § 304 AktG in Form von laufenden Ausgleichszahlungen (Take-Entscheidung). Oder sie akzeptieren das Abfindungsangebot des Oberunternehmens nach § 305 AktG und veräußern ihre Beteiligung (Sell-Entscheidung). Hinsichtlich der Vermögenswirkung beider Handlungsalternativen sollte eine Indifferenz bestehen. Die Ausführungen zeigen jedoch, dass diese bei der aktuellen Vorgehensweise der Praxis und Gerichtsbarkeit keineswegs existiert. Die Autoren arbeiten die vier Effekte heraus, die derzeit zu deutlichen Verzerrungen der Entscheidungsneutralität führen und entwickeln einen eigenen, leicht operationalisierbaren Vorschlag, der diese Defizite weitgehend beheben kann.

  • 2025-12-19
  • ⚙262746
  • fr - finanzrundschau
  • FR 2025, 1120-1126
  • Markus Schwabe
Grenzüberschreitende Unternehmensführung

Seit der „Corona-Pandemie“ wird die Möglichkeit, von zuhause aus oder generell an einem anderen Ort als dem eigentlichen Arbeitsort zu arbeiten, häufig genutzt. Dieser Wandel betrifft auch Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften, welche ihrer Tätigkeit ortsungebunden nachkommen. Der folgende Beitrag beleuchtet solche grenzüberschreitenden Szenarien aus dem Blickwinkel des deutschen und des österreichischen nationalen Steuerrechts sowie aus dem Blickwinkel des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen beiden Staaten und bietet Gestaltungsoptionen, um etwaige unerwünschte steuerliche Auswirkungen zu vermeiden.

  • 2025-12-19
  • ⚙262728
  • fr - finanzrundschau
  • FR 2026, 12-20
  • Martina Köster
Gewerblicher Grundstückshandel: Grundlagen und Besonderheiten bei durch vorweggenommene Erbfolge oder Erbfall übertragenen Grundstücken

Statistiken zu geerbten und geschenkten Vermögen zeigen, dass Vermögensübertragungen durch vorweggenommene Erbfolge oder Erbfall in Deutschland tendenziell steigen. Das übertragene Vermögen setzt sich dabei neben Betriebsvermögen insb. auch aus Grundvermögen, d.h. bebauten und unbebauten Grundstücken, und übriges Vermögen wie Bankguthaben und Wertpapiere zusammen. Gerade in den Fällen, in denen Grundvermögen übertragen wird, stellt sich bei den Erwerbern (Beschenkte oder Erben) die Frage, was in Zukunft mit der oder den Immobilie/n passieren soll. In der Praxis kommt es dabei häufig vor, dass der/die Erwerber – z.B. nach dem Tod der Eltern – Überlegungen anstellen, ob die geerbte/n Immobilie/n verkauft werden (oder nicht). In der steuerlichen Beratungspraxis ist dann ein besonderes Augenmerk darauf zu werfen, ob der/die Erwerber mit den Veräußerungen einen gewerblichen Grundstückshandel begründen. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass nicht durch den Erben bereits ein derartiger Grundstückshandel entstanden und von den Erwerbern (evtl. auch unwissend) fortgeführt wird. Die ertragsteuerlichen Folgen sind nicht zu vernachlässigen, so dass die Grundlagen des gewerblichen Grundstückshandels enorm wichtig sind. Die Besonderheiten bei Grundstücken, die durch vorweggenommene Erbfolge oder durch Erbfall übertragen werden, müssen aufgrund der steigenden Anzahl an Vermögensübertragungen aktueller denn je in die Beratung einfließen.

  • 2025-12-19
  • ⚙262618
  • fr - finanzrundschau
  • FR 2025, 1105-1110
  • Dietmar Gosch
„Knapp daneben ist auch vorbei“ – Zwei neue Beschlüsse zum Treaty Override: Das BVerfG und seine Zugangshürden

Zwei neue Beschlüsse des BVerfG lassen aufhorchen. Sie betreffen Uralt-Normenkontrollersuchen des BFH und in beiden Ersuchen ging es um Verfassungsfragen bei abkommensüberschreibenden unilateralen Vorschriften: bei § 50d Abs. 9 EStG und bei § 50d Abs. 10 EStG. In beiden Verfahren wartete die Fachwelt und warteten vermutlich vor allem die Verfahrensbeteiligten auf Sacherkenntnisse des BVerfG. Sie wurden enttäuscht. Nach mehr als 11 Jahren erkannte das Verfassungsgericht formale Mängel der Vorlagen. Dazu seien ein paar Worte und Sätze verloren.

  • 2025-12-12
  • ⚙262008
  • fr - finanzrundschau
  • FR 2025, 1074-1082
  • Nils Petersen; Katrin Dorn
Der Transfer von Wirtschaftsgütern aus der vermögensverwaltenden in die gewerbliche Personengesellschaft

Die Verf. Analysieren die ertragsteuerlichen Folgen des „Transfers“ von Wirtschaftsgütern von einer vermögensverwaltenden auf eine gewerbliche Personengesellschaft. Im Mittelpunkt steht insbesondere die Betriebseröffnung durch gewerbliche Prägung oder Infektion. Eine damit im Zusammenhang stehende Frage ist, ob die Betriebseröffnung tatsächlich als Einlage bzw. im Einzelfall als Veräußerung (tauschähnlicher Vorgang) qualifiziert werden kann oder vielmehr als eigenständiger Typusbegriff im Steuerrecht gleichrangig neben Einlage und Veräußerung steht.

  • 2025-12-05
  • ⚙261379
  • fr - finanzrundschau
  • FR 2025, 1053-1066
  • Holger Kahle
Aktuelle Entwicklungen im Bilanzsteuerrecht

Der Verf. diskutiert bedeutende Rechtsänderungen sowie Urteile des BFH und der Finanzgerichte im Bereich des Bilanzsteuerrechts aus der jüngeren Vergangenheit. Es wird deutlich, dass die Rechtsprechung zu weiteren bedeutenden Konkretisierungen des Bilanzsteuerrechts beigetragen hat, die in der Praxis für Rechtssicherheit sorgen. Mit Blick auf die enormen Klimaschutzinvestitionen im Gebäudebereich zeichnet sich ein weiteres Abweichen der Steuer- von der Handelsbilanz ab, das sich mit dem Lenkungszweck der Besteuerung aber rechtfertigen lässt.

  • 2025-12-05
  • ⚙261094
  • fr - finanzrundschau
  • FR 2025, 1067-1074
  • Hendrik Hübner; Steven Letzner
Widerlegbare Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht bei unentgeltlicher Bürgschaft

Die Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht und ihre Widerlegbarkeit sind bereits vielfach Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung gewesen. In dem erst kürzlich veröffentlichten Urteil v. 1.7.2025 – VIII R 3/23, FR 2025, 1083 hat der BFH ausführlich Stellung dazu genommen, unter welchen Voraussetzungen die Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht im Fall der unentgeltlichen Bürgschaft eines Nichtgesellschafter-Bürgen widerlegt werden kann und der Ausfall einer Bürgschaftsregressforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen ist. Hierbei gelangte der VIII. Senat zu einem von der Vorinstanz deutlich abweichenden Ergebnis. Auf Grundlage dieses Urteils wirft der vorliegende Beitrag daher einen Blick auf den Hintergrund und die Bedeutung der getroffenen Entscheidung.

  • 2025-11-14
  • ⚙259606
  • fr - finanzrundschau
  • FR 2025, 1025-1028
  • Andreas Richter; Berthold Welling
Tagungs- und Diskussionsbericht zum 97. Berliner Steuergespräch am 29.9.2025 „Zukunft der Betriebsprüfung in einer digitalen Welt“

Die fortschreitende Digitalisierung verändert die Betriebsprüfung grundlegend – mit weitreichenden Folgen für die steuerberatenden Berufe, die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung. Im Mittelpunkt stehen zentrale Fragen wie: Welche Herausforderungen bringt die digitale Betriebsprüfung für Beraterschaft, Gerichte und Finanzverwaltung mit sich? Nach welchen Kriterien erfolgt künftig die Auswahl von Prüfungsfällen und -feldern? Wie wird mit der Datenauswertung umgegangen, und wo liegen die Grenzen automatisierter Prüfprozesse? Ein faires Besteuerungsverfahren erfordert Transparenz und Nachvollziehbarkeit – Anforderungen, die zunehmend kritisch hinterfragt werden. Diese Fragen wurden im Rahmen des 97. Berliner Steuergesprächs gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Finanzverwaltung, Rechtsprechung, Kammervertretern und Leiterinnen und Leitern der Steuerabteilungen von Großunternehmen diskutiert.

  • 2025-11-14
  • ⚙259459
  • fr - finanzrundschau
  • FR 2025, 1013-1017
  • Lars Wargowske
Zukunft der steuerlichen Außenprüfung in einer digitalen Welt: rechtliche Grenzen und praktische Herausforderungen

Die steuerliche Außenprüfung befindet sich in einem strukturellen Wandel: von einzelfallorientierten, „analogen“ Prüfpfaden hin zu systemischen, datengetriebenen, risikoorientierten und kontinuierlichen digitalen Verfahren. Dieser Beitrag beschreibt die sich durch die Digitalisierung verändernden Bedingungen, analysiert die daraus resultierenden Herausforderungen – insbesondere Datenheterogenität, Schnittstellen- und Formatbrüche – und vermittelt einen ersten Blick auf eine methodische Neuausrichtung der steuerlichen Außenprüfung, hin auch zu einer Systemprüfung ( s. Wargowske, IStR 2022, 852 (856 f.); beck.digitax 2025, 282) mit Process Mining, statistischen Modellen aber auch KI-Assistenz.

  • 2025-11-14
  • ⚙259440
  • fr - finanzrundschau
  • FR 2025, 1028-1035
  • Dirk Rose
Betriebsprüfung 2035: Steuerkontrollsysteme als Instrument für frühzeitige Rechtssicherheit – Statement

Der Verfasser legt dar, wie Steuerkontrollsysteme in anschluss- und nicht anschlussgeprüften Unternehmen erprobt werden können und welche rechtlichen Rahmenbedingungen künftig zu schaffen sind.

  • 2025-11-14
  • ⚙259304
  • fr - finanzrundschau
  • FR 2025, 1017-1025
  • Klaus-Dieter Drüen
Rechtsrahmen der digitalisierten Betriebsprüfung

Die fortschreitende Digitalisierung des Wirtschaftens und der Prüfungstechniken bieten der Finanzverwaltung vielfältige Möglichkeiten und neue Ansätze bei Betriebsprüfungen. Dieser Beitrag lotet rechtliche Grundlagen und Grenzen der digitalisierten Betriebsprüfung nach § 147 Abs. 6 und 7 AO, § 200 Abs. 1 S. 2 AO aus.

  • 2025-10-31
  • ⚙257945
  • fr - finanzrundschau
  • FR 2025, 974-983
  • Lenhard Jesse
Ruhen des Einspruchsverfahrens gem. § 363 Abs. 2 Satz 1 AO (sog. Zustimmungsruhe)

Der Verfasser behandelt in seinem Beitrag ausführlich das Rechtsinstitut des Ruhens des Einspruchsverfahrens nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO (sog. Zustimmungsruhe). Dabei erläutert er eingangs das Konkurrenzverhältnis zu den anderen AO-Regelungen, die ebenfalls zu einem vorübergehenden Stillstand des Einspruchsverfahrens führen. Im Folgenden legt der Verfasser die Voraussetzungen der Zustimmungsruhe, wie ein anhängiges Einspruchsverfahren, die Zulässigkeit des Einspruchs, einen Antrag des Einspruchsführers oder seine Zustimmung sowie der Begründetheit des Antrags, und der Entscheidung der Finanzbehörde hierüber dar. Zudem werden die Rechtsfolgen der Zustimmungsruhe erläutert. Darüber hinaus verweist der Verfasser auf die Möglichkeit der Fortsetzung des Einspruchsverfahrens. Schließlich beschreibt er die bestehenden Rechtsbehelfsmöglichkeiten, um die Zustimmungsruhe zu erreichen, wie z.B. die isolierte Anfechtungs-/Verpflichtungsklage oder eine einstweilige Anordnung.

  • 2025-10-31
  • ⚙257923
  • fr - finanzrundschau
  • FR 2025, 966-974
  • Vitali Parenko; Sergij Kolesnikow
Grenzüberschreitende gewerbliche Vermietung – Eine abkommensrechtliche Analyse im Outbound-Fall

Bei Einkünften aus der grenzüberschreitenden gewerblichen Vermietung i.V.m. einer ausländischen Betriebsstätte entsteht eine Normenkonkurrenz zwischen Art. 6 und Art. 7 OECD-MA. Für den Belegenheitsstaat hat die Normenkonkurrenz weniger Bedeutung, da diesem ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht zusteht. Für den Ansässigkeitsstaat wirkt sich die Normenkonkurrenz jedoch unmittelbar auf die Anwendung des Methodenartikels aus. Dabei kann ein möglicher Aktivitätsvorbehalt Anwendung finden, sofern das Vermögen sowie die Einkünfte der Betriebsstätte zuzuordnen sind. Hierfür ist ein Maßstab zu definieren.

  • 2025-10-31
  • ⚙257899
  • fr - finanzrundschau
  • FR 2025, 984-986
  • Matthias Borgmeier; Simon Thiel
AfA-Bemessungsgrundlage nach Entprägung einer Personengesellschaft und rückwirkendes Ereignis (§ 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO)

Der Beitrag thematisiert die Urteilsgründe zur geänderten Rechtsprechung des BFH und stellt die Auswirkungen der Bindungswirkung festgestellter Werte im Rahmen einer Betriebsaufgabe für künftige Zeiträume dar.

  • 2025-10-31
  • ⚙257883
  • fr - finanzrundschau
  • FR 2025, 961-965
  • Ulrich Prinz
Verlustnutzung durch Anwachsung – Neue BFH-Rechtsprechung

Die sog. Anwachsung, die seit dem MoPeG von 10.8.2021 in §§ 712, 712a BGB geregelt ist, spielt in der Praxis bei der Umstrukturierung von Personengesellschaften außerhalb der Möglichkeiten des Umwandlungsrechts eine wichtige Rolle. Gerade in Verlustsituationen im Anwendungsbereich von § 15a EStG und § 10a GewStG können sich interessante Effekte einstellen, mit denen sich der BFH in zwei Entscheidungen aus jüngerer Zeit befasst hat. Dies ist zum einen ein Urteil v. 19.3.2025 – XI R 2/23, FR 2025, 941 m. Anm. Nöcker und zum anderen ein Judikat vom 25.4.2024 – III R 30/21, FR 2025, 84. Beide Senate des BFH haben die auftretenden Verlustnutzungsfragen für betroffene Unternehmen positiv entschieden. Inhalt und Gestaltungspotential der beiden Urteile werden in dem Beitrag analysiert.

GA - Goltdammer's Archiv für Strafrecht | C.F. Müller GmbH, Heidelberg

  • 2025-12-12
  • 🌍 1766448000000
  • ⚙262115
  • ga - goltdammer's archiv für strafrecht
  • GA 2025, 690-704
  • Charlotte Schmitt-Leonardy
Hängt das StGB vor allem „die Kleinen“?

Der Beitrag setzt sich kritisch mit sozioökonomischen Asymmetrien auseinander, die der Normstruktur, Auslegung und Anwendung des StGB geschuldet sein könnten. Es wird insbesondere der Frage nachgegangen, ob punktuelle soziale Selektivitäten im materiellen Strafrecht zu finden sind und sich diese in der sanktions- und verfahrensrechtlichen Realität perpetuieren.

  • 2025-12-12
  • ⚙262071
  • ga - goltdammer's archiv für strafrecht
  • GA 2025, 676-689
  • Ralf Kölbel
Sozio-ökonomische Diskriminierung durch Strafrecht

Das Kriminalitätsaufkommen von Gesellschaften ist häufig mit deren sozio-ökonomischer Stratifizierung und dem Auseinanderklaffen der Eigentumsverhältnisse assoziiert. Ein Zusammenhang von Delinquenz und wirtschaftlichen Problemen wird (mit gewissen Abstrichen) zudem bei der Kriminalitätsverteilung sichtbar. Dabei liegt es keineswegs fern, dass für solche Kriminalitätsstrukturen gerade (oder zumindest auch) das Strafrecht durch die Benachteiligung ökonomisch schlechtgestellter Bevölkerungsgruppen maßgeblich ist. Zur Annäherung an dieses schon lange diskutierte, gleichwohl aber noch ungelöste Forschungsproblem werden im Folgenden die verschiedenen Optionen einer Ungleichbehandlung differenziert und auf ihre bisherige empirische Bestätigung befragt. Hierdurch treten einige Hinweise auf ein sozio-ökonomisch orientiertes Selektionsmuster zutage – doch vor allem zeigt sich die Notwendigkeit, der Frage wesentlich intensiver als bislang nachzugehen.

  • 2025-12-12
  • ⚙261951
  • ga - goltdammer's archiv für strafrecht
  • GA 2025, 661-675
  • Tatjana Hörnle
Ausgleich sozioökonomischer Benachteiligung – mit den Mitteln des Strafrechts?

Es wurde in der deutschen Strafrechtswissenschaft in den letzten Jahren wenig darüber diskutiert, wie das Strafrecht auf den Umstand reagieren sollte, dass die sozioökonomische Lage von Beschuldigten und Verurteilten sehr unterschiedlich ausfällt. In jüngster Zeit gab es konkrete Vorschläge in einem viel diskutierten Buch von Ronen Steinke. Der Beitrag erörtert die Möglichkeiten, Ressourcengleichheit und Belastungsgleichheit zu verbessern: durch Änderungen im Strafverfahren, bei der Strafzumessung und bei der Kriminalisierung von Verhalten. Jedenfalls dann, wenn man realitätsnah nachfragt, wo die notwendigen Mittel herkommen könnten, zeigt sich, dass Verbesserungen der Ressourcengleichheit nur sehr beschränkt möglich sind. Im Hinblick auf Belastungsgleichheit wird dafür plädiert, die formale Gleichbehandlung von Bürgern nicht durch eine konsequente Individualisierung der Strafzumessung zu ersetzen. Allerdings würde sich eine größere Zurückhaltung bei der straferhöhenden Berücksichtigung von Vorstrafen faktisch zugunsten von Personen aus desolaten Lebensverhältnissen auswirken, die immer wieder Bagatelltaten begehen.

  • 2025-11-14
  • ⚙259632
  • ga - goltdammer's archiv für strafrecht
  • GA 2025, 614-632
  • Nils Winkler
Zum Erfordernis einer restriktiven Anwendung und Auslegung der Regelbeispiele des § 177 StGB nach „Nein heißt Nein“

Die Bewertung des Regelbeispiels der Vergewaltigung gem. § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB ist nach der umfassenden Reform durch das 50. StÄG im Jahre 2016 umstritten. Vereinzelt wird gefordert, dass die allgemeinen Verschiebungen der Strafbarkeitsgrenzen auch Auswirkungen auf das Regelbeispiel haben müssen. Im Folgenden werden zunächst der gegenwärtige Stand der Diskussion und die damit einhergehenden Probleme erfasst. Es wird aufgezeigt, dass die Frage einer restriktiven Auslegung in mehreren Fallgruppen virulent sein kann. Schließlich werden Argumente entwickelt, mit denen etwaige Restriktionen begründet werden können, um von dem erhöhten Strafrahmen des § 177 Abs. 6 Satz 1 StGB – Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren – absehen zu können.

  • 2025-11-14
  • ⚙259503
  • ga - goltdammer's archiv für strafrecht
  • GA 2025, 601-614
  • Joachim Renzikowski
Feuerbachs Strafrecht: Eine Spurensuche

Feuerbach gilt weithin als rechtsphilosophisch denkender Jurist und als Denker des entstehenden liberalen Rechtsstaats. Seine zur Wende zum 19. Jahrhundert erschienene „Revision der Grundsätze und der Grundbegriffe des positiven peinlichen Rechts“ (1799/1800) und kurz danach das „Lehrbuch des gemeinen in Deutschland gültigen peinlichen Rechts“ (1801) werden als Beispiele einer streng systematisch nach philosophischen Prinzipien argumentierenden, aufgeklärten Strafrechtswissenschaft gerühmt. Es ist daher immer wieder reizvoll, den rechtsphilosophischen Wurzeln in Feuerbachs Strafrecht nachzuspüren.

  • 2025-11-14
  • ⚙259137
  • ga - goltdammer's archiv für strafrecht
  • GA 2025, 632-647
  • Tobias Gehrlein
Die Strafantragsbefugnis des Betreuers im Hinblick auf § 247 StGB

Auch die Reform des Betreuungsrechts hat auf die in der Praxis relevante Fragestellung nach der Befugnis des gesetzlichen Betreuers zur Stellung von Strafanträgen nach § 247 StGB keine Antwort gefunden. Der Beitrag nimmt die bereits vor über einem Jahrzehnt ergangene, zentrale Entscheidung des BGH sowie die vorausgegangenen Entscheidungen der OLGe in den Blick und zeigt unter Berücksichtigung der betreuungsrechtlichen Prinzipien sowie der relevanten straf- und verfassungsrechtlichen Grundsätze auf, dass in begründeten Einzelfällen sowohl dem Betreuer als auch dem Kontrollbetreuer die entsprechende Antragsbefugnis bei Vorliegen eines Anfangsverdachts ohne gesonderte Übertragung zusteht, obwohl es sich bei dem Strafantragsrecht des § 247 StGB um ein höchstpersönliches Recht handelt. Daran anschließend wird die in der Praxis ebenfalls bedeutende Fragestellung des Beginns der Strafantragsfrist im Fall einer entsprechenden Antragsbefugnis des (Kontroll-)Betreuers erörtert.

GesR - GesundheitsRecht | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-12-19
  • ⚙262688
  • gesr - gesundheitsrecht
  • GesR 2025, 749-755
  • Marcus Roick
§ 187 Abs. 10 GWB – Die kartellrechtliche Bereichsausnahme für Zusammenschlüsse im Krankenhausbereich und ihre Handhabung in der Praxis

Im Rahmen der Krankenhausreform wurde mit § 187 Abs. 10 GWB eine neue kartellrechtliche Bereichsausnahme für Zusammenschlüsse im Krankenhausbereich eingeführt. Diese Regelung beinhaltet, vermeintlich, nur wenige gesetzliche Vorgaben, eröffnet dafür aber einen weitreichenden Anwendungsbereich und könnte potentiell ebenso weitreichende wirtschaftliche und strukturpolitische Folgen nach sich ziehen. Ihre Anwendung dürfte Krankenhausplanungsbehörden wie sonstige Rechtsanwender mit einer Vielzahl von Problemstellungen konfrontieren. Einige davon sollen nunmehr weniger als ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten im Rahmen einer Neuregelung adressiert werden. Ob die Norm dadurch klarer wird und welche Probleme in ihrer Handhabung aktuell und künftig bestehen, beleuchtet der folgende Beitrag.

  • 2025-12-19
  • ⚙262659
  • gesr - gesundheitsrecht
  • GesR 2025, 755-761
  • Frank Sarangi
Das Werben mit „Vorher-Nachher“-Bildern bei ästhetischen plastisch-chirurgischen Eingriffen – Rechtsprechung zwischen Wortlaut, Gefahrenabwehr und erzieherischem Auftrag

Mit dem Verbot der vergleichenden Darstellung von Körperformen oder Veränderungen am Körper durch plastisch-chirurgische Operationen will der Gesetzgeber gesundheitliche Gefahrenabwehr betreiben. Medizinisch nicht indizierte Eingriffe, die rein ästhetischen Charakter haben, stellen nach Ansicht des Gesetzgebers Gefahren dar, denen sich Patientinnen und Patienten nicht aussetzen sollen. Diese Gefahren sind überproportional höher, da die Eingriffe eben nicht auf einer medizinischen Indikation beruhen und im Regelfall durch suggestive und irreführende Werbung unterstützt werden. Ein scheinbares Paradoxon, denn auch medizinisch indizierte Eingriffe bringen im Einzelfall erhebliche gesundheitliche Gefahren mit sich. Daneben soll – so die Rechtsprechung – auch jede medizinisch nicht indizierte (ästhetische) Maßnahme, bei der kein chirurgisches Werkzeug (wie etwa ein Skalpell, ein Overhold oder ein Kauter) verwendet wird, eine plastisch-chirurgische Operation im Sinne des Heilmittelwerberechts sein. Damit fallen auch reine Fillerbehandlungen mit Hyaluron unter den Begriff der plastisch-chirurgischen Operation. Es ist mehr als fraglich, ob sich dieses Ergebnis mit dem Wortlaut der Verbotsnorm in Einklang bringen lässt.

  • 2025-11-14
  • ⚙259607
  • gesr - gesundheitsrecht
  • GesR 2025, 681-694
  • Jan-David Hoppe; Hans-Martin Grusnick
Neue Wege im Rettungsdienst – Substitution statt Delegation – § 2a NotSanG

2014 ist das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) in Kraft getreten und regelt seitdem den neuen Beruf des Notfallsanitäters. Mit Rücksicht auf das in § 5 HeilprG sanktionierte ärztliche Heilkundeprivileg ergaben sich in der Praxis Unsicherheiten, soweit Notfallsanitäter am Einsatzort ohne Anwesenheit eines Notarztes auf die Anwendung eigener Heilkunde angewiesen waren. Mit Einführung des neuen § 2a in das NotSanG im Jahr 2021 wird den Notfallsanitätern eine Erlaubnis zur Ausübung eigener Heilkunde unter bestimmten Voraussetzungen zugestanden. Der Beitrag befasst sich mit dieser neuen Regelung, ersten Erfahrungen und ordnet sie in den Tätigkeitsbereich des Notfallsanitäters ein. Zugleich erfolgt damit ein kritischer Blick auf die seit der Einführung zu beobachtenden Bemühungen, die Neuregelung durch eine rigide Anwendungspraxis und/oder landesgesetzliche Regelungen wieder einzuschränken.

  • 2025-11-14
  • ⚙259421
  • gesr - gesundheitsrecht
  • GesR 2025, 695-701
  • Carina Richters
Datenschutzrechtliche Herausforderungen bei der Insolvenz eines Krankenhauses – Dogmatik, Praxis und Reformbedarf im Lichte der DSGVO

Die Insolvenz eines Krankenhauses wirft erhebliche datenschutzrechtliche Fragen auf. Gesundheitsdaten zählen zu den besonders sensiblen personenbezogenen Daten i.S.d. Art. 9 DSGVO und müssen auch im Insolvenzverfahren rechtmäßig, sicher und zweckgebunden verarbeitet werden. Der Aufsatz untersucht die Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters, die Reichweite der datenschutzrechtlichen Pflichten und die Zulässigkeit der Anonymisierung im Lichte von Art. 6 Abs. 1 lit. c und Art. 9 Abs. 2 lit. g DSGVO. Im Mittelpunkt stehen die landesrechtlichen Regelungen in Hessen (§ 12 Abs. 5 HKHG HE) und Nordrhein-Westfalen (§ 34c KHGG NRW), die Krankenhausträger zur Erstellung von Maßnahmenplänen verpflichten. Eine vergleichende Analyse der DSK-Empfehlungen 2024 zeigt den Bedarf an bundeseinheitlichen Standards. Der Beitrag plädiert für eine Harmonisierung der Maßnahmenplanpflichten, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und den Schutz sensibler Gesundheitsdaten auch in Krisensituationen sicherzustellen.

GmbHR - GmbHRundschau | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-12-19
  • ⚙262875
  • gmbhr - gmbhrundschau
  • GmbHR 2026, 14-20
  • Christian Schulte
Der grenzüberschreitende EU‑Formwechsel von Personen(handels)gesellschaften aus der Sicht des Handelsregisterverfahrens

Durch das EU‑„Company Law Package“ und dessen Transformation in nationales Recht durch das neue sechste Buch des Umwandlungsgesetzes sind neben der bereits zuvor in den §§ 122a ff. a.F. UmwG geregelten grenzüberschreitenden Verschmelzung auch die Vorgänge der grenzüberschreitenden formwechselnden Sitzverlegung sowie bestimmte Konstellationen der grenzüberschreitenden Spaltungsvorgänge für Kapitalgesellschaften rechtssicher realisierbar. Dies gilt allerdings nicht für Personen(handels)gesellschaften. Deren formwechselnde grenzüberschreitende Sitzverlegung im EU/EWR-Gebiet wird in der Praxis der Registergerichte immer mehr „nachgefragt“. Ob und unter welchen Voraussetzungen dies zulässig sein sollte, verdient eine „Beleuchtung“ aus der Sicht des Handelsregisterverfahrens.

  • 2025-12-19
  • ⚙262609
  • gmbhr - gmbhrundschau
  • GmbHR 2026, 1-13
  • Jennifer Trinks
Durchsetzungslösung statt sog. Haftungslösung beim Gesellschafterausschluss in der GmbH

Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 11.7.2023 das Ausschlussregime in der GmbH neu gefasst: Die Umsetzung des Ausschlusses erfolgt danach nicht mehr durch ein auf die Abfindungszahlung bedingtes Ausschlussurteil; vielmehr scheidet der ausgeschlossene Gesellschafter nun unmittelbar mit Rechtskraft der gerichtlichen Ausschlussentscheidung aus der GmbH aus. Sein Abfindungsanspruch wird u.a. durch eine subsidiäre, persönliche Haftung der verbleibenden Gesellschafter geschützt. Deren Grundlage ließ das Gericht allerdings offen. Der Beitrag füllt den richterrechtlichen Rahmen aus. Er betont dabei die zuvörderst ergänzende Funktion der Gesellschafterhaftung neben der ursprünglichen Prüfung, ob die Abfindung ohne Verletzung der Kapitalerhaltungsregeln geleistet werden kann. Der ausgeschlossene Gesellschafter erhält einen fälligen und durchsetzbaren Abfindungsanspruch, den er dann auch durchsetzen muss. Das neue System erschöpft sich mithin nicht in einer Haftungslösung, sondern lässt sich besser als Durchsetzungslösung beschreiben.

  • 2025-12-12
  • 🌍 1766102400000
  • ⚙262082
  • gmbhr - gmbhrundschau
  • GmbHR 2025, 1318-1322
  • Heribert Heckschen; Richard Ringelmann
Beschlussfassung der GmbH-Gesellschafter durch „Emojis“ in Messengerdiensten

Die Beschlussfassung von Gesellschaftern einer GmbH bedarf gem. § 48 Abs. 2 GmbHG nicht unbedingt einer Versammlung, wenn bestimmte Formvorgaben eingehalten werden. In Folge dieses Umstands stellte sich die Frage, ob eine solche Beschlussfassung zur einfachen Durchführung auch durch (Gruppen-)Chats von Messengerdiensten möglich ist. Daher wurde untersucht, ob Abstimmungen in Messengerdiensten der Textform gem. § 126b BGB entsprechen; mit dem Ergebnis, dass die Textform tatsächlich eingehalten werden kann, die Frage aber nicht für jeden Messengerdienst einheitlich zu beantworten ist. Darüber hinaus kommt die Verwendung von Emojis in Betracht, welche jedoch ihre ganz eigenen Schwierigkeiten in der Auslegung mit sich bringen.

  • 2025-11-28
  • ⚙260573
  • gmbhr - gmbhrundschau
  • GmbHR 2025, 1233-1243
  • Carsten Meinert
Einkünfteerzielung und -zurechnung beim Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen – divergierende Rechtsprechungsgrundsätze und Neupositionierung des BMF (Teil I)

Nießbrauchsrechte an Personen- und Kapitalgesellschaftsanteilen waren in jüngerer Zeit vermehrt Gegenstand der BFH-Rechtsprechung. Zudem hat die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben vom 14.5.2025 eine neue Position zur Zurechnung von laufenden Einkünften aus einer nießbrauchsbelasteten Kapitalgesellschaftsbeteiligung eingenommen. Beides gibt Anlass für eine kritische Analyse. Der erste Teil dieses Beitrags behandelt die Zurechnung von Einkünften i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG an den Nießbraucher und kommt zu dem Ergebnis, dass die Behandlung durch das BMF nicht überzeugt. Im zweiten Teil widmet er sich der steuerlichen Behandlung einer entgeltlichen Ablösung von Nießbrauchsrechten. Im Fokus steht dabei die differenzierte Behandlung des Verzichts auf Nießbrauch an Kapitalgesellschaftsanteilen gegenüber einem solchen an Anteilen an Personengesellschaften.

  • 2025-11-28
  • ⚙260554
  • gmbhr - gmbhrundschau
  • GmbHR 2025, 1243-1246
  • Matthias Loose
Rückgängigmachung von Anteilsübertragungen bei der Grunderwerbsteuer

Erwirbt der Veräußerer eines Grundstücks das Eigentum an dem veräußerten Grundstück wieder zurück, wird nach § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG auf Antrag sowohl für den (Hin-)Erwerb als auch für den Rückerwerb die Grunderwerbsteuer nicht festgesetzt oder eine bereits erfolgte Steuerfestsetzung aufgehoben. Die Vorschrift betrifft über ihren Wortlaut hinaus auch sog. Share-Deals, also Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG. Dies folgt im Umkehrschluss aus § 16 Abs. 5 GrEStG, wonach § 16 Abs. 1 bis 4 GrEStG nicht gilt, wenn einer der in § 1 Abs. 2 bis 3a GrEStG bezeichneten Erwerbsvorgänge rückgängig gemacht wird, der nicht fristgerecht und in allen Teilen vollständig angezeigt war. Bis zuletzt war streitig, ob die Anwendung des § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG auf eine (erneute) Anteilsvereinigung i.S.d. § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder 2 GrEStG die Steuerbarkeit der ursprünglichen Anteilsübertragung voraussetzt. Dies hat der BFH nun in zwei unterschiedlichen Revisionsverfahren verneint und auch zu den Anzeigepflichten in diesen Fällen Stellung bezogen.

  • 2025-11-14
  • 🌍 1764115200000
  • ⚙259360
  • gmbhr - gmbhrundschau
  • GmbHR 2025, 1177-1185
  • Johannes Wertenbruch; Moritz Thormann
Die interprofessionelle GmbH & Co. KG von Anwälten, Ärzten und Apothekern im Bereich des Arzt- und Arzneimittelrechts

Auf Grundlage der „Horn“-Entscheidung des BVerfG ist die interprofessionelle Zusammenarbeit von Anwälten, Ärzten und Apothekern in der PartG im Bereich des Arzt- und Arzneimittelrechts zulässig. Die BRAO-Novelle beseitigte das Sozietätsverbot und öffnete die GmbH & Co. KG als haftungsbeschränkte Rechtsform für Anwälte. Während die PartG mbB nur bei Berufsfehlern haftungsbeschränkt ist, bietet die GmbH & Co. KG einen vollständigen Haftungsausschluss. Eine Beteiligung von Ärzten und Apothekern ist gem. § 107 Abs. 1 Satz 2 HGB nur möglich, wenn deren Berufsrecht sowohl die Kooperation als auch die GmbH & Co. KG erlaubt. Da die Länder für das Berufsrecht zuständig sind und die Regelwerke auf klassische Tätigkeiten fokussieren, bleibt dies problematisch.

  • 2025-11-14
  • ⚙259313
  • gmbhr - gmbhrundschau
  • GmbHR 2025, 1186-1191
  • Marwan Hamdan; Binke Hamdan
Grenzen der ehevertraglichen Gestaltungsfreiheit bei Unternehmerehen

Eheverträge gehören zur gängigen Gestaltungspraxis bei Abschluss einer sog. Unternehmerehe. Damit soll der Schutz des Unternehmens insbesondere für den Fall des Scheiterns der Ehe gewährleistet werden. Allerdings darf der Nichtunternehmer-Ehegatte nicht völlig schutzlos gestellt werden. Dies erfolgt über die sog. Inhalts- und Ausübungskontrolle der Rechtsprechung gem. §§ 138, 242 BGB. Mit Beschluss vom 28.5.2025 – XII ZB 395/24 hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung zur Gestaltungsfreiheit von Eheverträgen und ihren Grenzen konsequent weiterentwickelt. Erstmalig hat er zudem ausdrücklich die Aufnahme sog. Güterstandsklauseln in Eheverträge als zulässig qualifiziert.

  • 2025-10-31
  • 🌍 1762819200000
  • ⚙257998
  • gmbhr - gmbhrundschau
  • GmbHR 2025, 1121-1127
  • Florian Möslein
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen: Rechtsformvariante vs. Rechtsformneuschöpfung

Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen ist von einer rechtspolitischen Idee zu einem zentralen Gesetzgebungsvorhaben dieser Legislatur geworden. Der Beitrag vergleicht die Einführung als GmbH-Variante mit der Schaffung einer neuen Rechtsform und untersucht beide Ansätze auf systematischer, rechtspolitischer und unionsrechtlicher Ebene. Er zeigt, dass die Vermögensbindung mit dem Leitbild der GmbH nur schwer vereinbar wäre und daher nur ein eigenständiges Statut die notwendige Klarheit, Glaubwürdigkeit und Rechtssicherheit gewährleisten kann.

  • 2025-10-31
  • ⚙257992
  • gmbhr - gmbhrundschau
  • GmbHR 2025, 1127-1140
  • Andreas H. Meyer
Die Erforderlichkeit der Zustimmung der Gesellschafterversammlung des Verkäufers beim Asset Deal

Nachdem der BGH sich von der analogen Anwendung von § 179a AktG auf andere Gesellschaftsformen, insbesondere die GmbH und die KG abgewandt hat, rücken andere Beschlusserfordernisse auf Seiten des Verkäufers bei Asset Deals in den Vordergrund. Diese werden im Beitrag im Hinblick auf die gängigsten Gesellschaftsformen im Einzelnen dargelegt. Dabei wird sowohl die neueste Entscheidung des BGH zur Publikumsgesellschaft berücksichtigt wie auch die Tatsache, dass die zumeist internen Beschlusserfordernisse über die Lehre vom Missbrauch der Vertretungsmacht auch Außenwirkung haben können. Verkäufer wie Käufer werden daher bei Asset Deals nach wie vor darauf achten müssen, dass auf Verkäuferseite die gebotenen Beschlüsse gefasst worden sind.

GmbH-StB - GmbH-Steuerberater | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-12-05
  • ⚙261276
  • gmbh-stb - gmbh-steuerberater
  • GmbH-StB 2025, 379-386
  • Jens Herkens
Besteuerung von E-Autos bei Kapitalgesellschaften (Teil II)

Die Versteuerung der privaten Nutzung von Pkw im Betriebsvermögen ist ein typischer Aufgriff in der Betriebsprüfung. Dabei geht es vor allem um zwei Fragestellungen: Unter welchen Voraussetzungen kann die Privatnutzung eines betrieblichen Fahrzeugs unterstellt werden und wie wird dann die Privatnutzung bewertet? Dieses Thema hat sich durch die zunehmende Nutzung von Elektrofahrzeugen (E-Autos) nicht geändert. Während es in Teil I dieses Beitrags (Herkens, GmbH-StB 2025, 343) um die Abschreibung von E-Autos im Betriebsvermögen und um deren Entnahmebesteuerung bei Personengesellschaften ging, beschäftigt sich der vorliegende Teil II des Beitrags mit der privaten Nutzung von E-Autos bei Kapitalgesellschaften und deren Besteuerung als Lohn oder verdeckte Gewinnausschüttung.

  • 2025-11-07
  • ⚙258559
  • gmbh-stb - gmbh-steuerberater
  • GmbH-StB 2025, 343-349
  • Jens Herkens
Besteuerung von E-Autos bei Personengesellschaften (Teil I)

Die Versteuerung der privaten Nutzung von Pkw im Betriebsvermögen ist ein typischer Aufgriff in der Betriebsprüfung. Dabei geht es vor allem um zwei Fragestellungen: Unter welchen Voraussetzungen kann die Privatnutzung eines betrieblichen Fahrzeugs unterstellt werden und wie wird dann die Privatnutzung bewertet? Dieses Thema hat sich durch die zunehmende Nutzung von Elektrofahrzeugen (E-Autos) nicht geändert. In diesem Beitrag (Teil I) geht es zunächst um die Abschreibung von Elektrofahrzeugen im Betriebsvermögen und um deren Entnahmebesteuerung bei Personengesellschaften. Im Teil II des Beitrags in GmbH-StB in 12/2025 wird es daran anschließend um die private Nutzung von E-Autos bei Kapitalgesellschaften und dessen Besteuerung als Lohn oder verdeckte Gewinnausschüttung gehen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258547
  • gmbh-stb - gmbh-steuerberater
  • GmbH-StB 2025, 349-351
  • Markus Wollweber; Marc Nürnberger
GmbH 2 Go (Teil 29): Neues zur personenbezogenen Kapitalrücklage

In der Praxis ist gelegentlich erforderlich, dass Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft Einlagen leisten, die nicht ihrer Beteiligungsquote entsprechen (sog. disquotale Einlagen). Damit der überquotale geleistete Betrag bei einer späteren Rückgewähr wieder zugunsten des Gesellschafters berücksichtigt wird, ist eine gesonderte Regelung erforderlich. Die Möglichkeit, hierfür ohne steuerliche Nachteile eine personengebundene Rücklage zu bilden, wurde zuletzt von der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung erheblich vereinfacht, wie der vorliegende Beitrag zeigt.

  • 2025-11-07
  • ⚙258504
  • gmbh-stb - gmbh-steuerberater
  • GmbH-StB 2025, 352-354
  • Martin Lohr
Erbauseinandersetzung über GmbH-Geschäftsanteile

Die Zuweisung eines im Nachlass befindlichen GmbH-Geschäftsanteils an einen von mehreren Erben erfolgt im Regelfall durch eine (Teil-) Erbauseinandersetzung. Hierbei sind die Vorgaben der Satzung zu beachten (insb. Vinkulierungsklauseln). Der Beitrag fasst die wesentlichen Punkte eines solchen Vertrages zusammen.

GPR - Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-12-05
  • ⚙261445
  • gpr - zeitschrift für das privatrecht der europäischen union
  • GPR 2025, 268-272
  • Maximilian Kothe-Marxmeier
Die Verpflichtung zur Bereitstellung einer Bürgschaft zwischen Verbraucherkreditrecht und Missbrauchskontrolle

Der EuGH klärt im Ergebnis überzeugend die Anforderungen, die sich aus den Richtlinien 2008/48/EG und 93/13/EWG für die Verpflichtung des Verbrauchers zur Bereitstellung einer Bürgschaft als Sicherheit ergeben.

  • 2025-12-05
  • ⚙261438
  • gpr - zeitschrift für das privatrecht der europäischen union
  • GPR 2025, 242-249
  • Christian Baldus
Ein Luxemburger Zitiersudoku: Mehrsprachige Auslegung streng nach Stauder?

Die Stauder-Entscheidung (EuGH, 12.11.1969, 29/68) findet in der neuesten Rechtsprechung wieder große Aufmerksamkeit, was praktisch relevante Methodenfragen aufwirft.

  • 2025-12-05
  • ⚙261305
  • gpr - zeitschrift für das privatrecht der europäischen union
  • GPR 2025, 263-267
  • Michael Höhne
Die Pflicht zur Information über Rücksendekosten und Wertersatzpflicht beim verbraucherschützenden Widerruf

Aktuelle Beschlüsse des BGH bieten Anlass dazu, die im Titel genannten Informationspflichten des Unternehmers und die Rechtsfolgen einer Verletzung anhand der europäischen Richtlinienvorgaben herauszuarbeiten.

  • 2025-12-05
  • ⚙261261
  • gpr - zeitschrift für das privatrecht der europäischen union
  • GPR 2025, 256-260
  • Jana Ebersberger
EuGH: Unionsweite Anerkennung von Geschlechts- und Namensänderungen – Anmerkung zu EuGH v. 4.10.2024 – C-4/23 – Mirin

Der Europäische Gerichtshof bejaht in seiner Entscheidung C-4/23 erstmals eine Pflicht eines Mitgliedstaats zur Anerkennung eines im EU-Ausland erworbenen Geschlechtseintrags.

  • 2025-12-05
  • ⚙261234
  • gpr - zeitschrift für das privatrecht der europäischen union
  • GPR 2025, 230-242
  • Martin Schmidt-Kessel
Vertragsart und Vertragsstruktur bei Monetarisierung von Verbraucherdaten

Für das Datenvertragsrecht der Europäischen Union zeichnen sich erste Strukturen ab. Dazu zählen das Trennungsprinzip zum Datenschutz, Dateninhaber und Verantwortlicher als schlichte Geschäftsbesorger und Datennutzungsverträge.

  • 2025-12-05
  • ⚙261187
  • gpr - zeitschrift für das privatrecht der europäischen union
  • GPR 2025, 260-263
  • Marius Matusche
Anmerkung zu EuGH v. 5.6.2025 – C-749/23 – innogy Energie s.r.o. ./. QS

Der EuGH betont erneut ein weites Verständnis des Transparenzbegriffs in Art. 5 der Richtlinie 93/13/EWG. Dieses darf jedoch nicht zur „Heilung“ formell oder grammatikalisch intransparenter Klauseln führen.

  • 2025-12-05
  • ⚙261107
  • gpr - zeitschrift für das privatrecht der europäischen union
  • GPR 2025, 272-277
  • Igor Nestoruk
Das Verbot von Apothekenwerbung – Anmerkung zu EuGH v. 19.6.2025 – C-200/24 – Europäische Kommission ./. Republik Polen

Erneut stellte der EuGH klar, dass Werbeverbote für reglementierte Berufe – wie das polnische Verbot der Apothekenwerbung – unionsrechtlich Grenzen haben. Die Entscheidung knüpft konsequent an das Urteil in der Rechtssache Vanderborght an.

GStB - Gestaltende Steuerberatung | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-12-05
  • ⚙261326
  • gstb - gestaltende steuerberatung
  • GStB 2025, 428-430
  • Gerrit Uphues
Gewerbesteuer: Erweiterte Kürzung und Drei-Objekt-Grenze bei En-bloc-Veräußerung einer Kapitalgesellschaft

Bereits mit Urteil vom 20.3.25 (III R 14/23) hatte der BFH zum Verhältnis von erweiterter Grundstückskürzung und Drei-Objekt-Grenze bei erstmaligen Grundstücksveräußerungen im sechsten Jahr entschieden. Im aktuellen Streitfall stand nun die Frage im Mittelpunkt, ob die einmalige En-bloc-Veräußerung mehrerer Grundstücke den Rahmen bloßer Vermögensverwaltung überschreitet und zur Versagung der erweiterten Grundstückskürzung führt (BFH 3.6.25, III R 12/22). Mit diesem Urteil bestätigt der BFH die Auffassung des FG, dass der A-GmbH im Streitjahr die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG zu versagen ist. Maßgeblich war, dass die A-GmbH alle fünf im Jahr 2016 erworbenen Grundstücke en bloc veräußert hat. Das Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze indiziert einen gewerblichen Grundstückshandel, der den Rahmen bloßer Vermögensverwaltung überschreitet und damit die erweiterte Kürzung ausschließt. Der BFH stellt fest, dass das Nachhaltigkeitskriterium nach § 15 Abs. 2 EStG bei Kapitalgesellschaften für die erweiterte Kürzung nicht maßgeblich ist. Eine entsprechende teleologische Extension des Gesetzeswortlauts lehnt der BFH ab. Entscheidend ist allein, ob der Rahmen bloßer Vermögensverwaltung durch die Veräußerung von Grundbesitz überschritten wird. In der steuerlichen Beratungspraxis sollte diese Rechtsprechung die Beurteilung vergleichbarer Fälle vereinfachen. Die Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze reicht aus, um den Rahmen bloßer Grundbesitzverwaltung bei Kapitalgesellschaften zu überschreiten und damit die erweiterte Grundstückskürzung zu versagen – unabhängig von der Nachhaltigkeit der Tätigkeit oder der Anzahl der Erwerber.

  • 2025-11-07
  • ⚙258538
  • gstb - gestaltende steuerberatung
  • GStB 2025, 388-390
  • Gerrit Uphues
Heilberufe: Ärztlicher Notfalldienst: Auch vertretungsweise Übernahme gegen Entgelt ist umsatzsteuerfrei

Die Abgrenzung zwischen umsatzsteuerfreien Heilbehandlungen und steuerpflichtigen ärztlichen Leistungen zählt seit jeher zu den äußerst praxisrelevanten Streitfragen im Umsatzsteuerrecht. Besonders in Konstellationen, in denen Ärzte außerhalb der klassischen Behandlungssituation tätig werden, stellt sich die Frage, ob ihre Leistungen noch dem Bereich der Heilbehandlungen i. S. d. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG zuzuordnen sind. Der BFH hatte jüngst zu klären, ob die vertretungsweise Übernahme ärztlicher Notfalldienste umsatzsteuerfrei ist – was das Gericht erfreulicherweise bestätigt hat (BFH 14.5.25, XI R 24/23). Mit dem Besprechungsurteil stellt der BFH fest, dass die entgeltliche Übernahme ärztlicher Notfalldienste durch einen Arzt unabhängig davon, wem gegenüber diese sonstige Leistung erbracht wird, als Heilbehandlung i. S. d. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei ist. Die Entscheidung des BFH verdeutlicht, dass die umsatzsteuerliche Einordnung ärztlicher Leistungen vom Zweck der Tätigkeit abhängt. Während Heilbehandlungen im Sinne von Diagnose, Behandlung oder Prävention steuerfrei bleiben, führt das Erbringen von Leistungen ohne therapeutischen Zweck regelmäßig zur Steuerpflicht. Gerade in atypischen Konstellationen – wie der Übernahme ärztlicher Notfalldienste oder medizinischen Maßnahmen für Behörden – ist daher eine sorgfältige Prüfung erforderlich. Für die Praxis bedeutet dies, dass Ärzte und ihre steuerlichen Berater die steuerliche Behandlung einzelner Tätigkeiten genau differenzieren müssen. Besonders wichtig ist die Dokumentation des therapeutischen Zwecks, um die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG abzusichern.

GWuR - Geldwäsche und Recht | dfv Mediengruppe, Frankfurt am Main

  • 2025-11-28
  • ⚙260712
  • gwur - geldwäsche und recht
  • GWuR 2025, 114-115
  • Kilian Wegner
Kurz & Knapp: Aktuelle Entwicklungen

Die folgende Übersicht trägt bedeutsame aktuelle Entwicklungen auf dem Feld der Geldwäscheprävention und -repression sowie umliegender Themengebiete im Zeitraum von Ende Juli bis Anfang November 2025 zusammen.

  • 2025-11-28
  • ⚙260661
  • gwur - geldwäsche und recht
  • GWuR 2025, 149-154
  • Mohamad El-Ghazi; Jasna Klotz
Rechtsprechungsübersicht

Der Beitrag bietet eine Übersicht wichtiger Gerichtsentscheidungen, die zwischen Februar und September 2025 zu § 261 StGB und dem GwG ergangen sind.

  • 2025-11-28
  • ⚙260644
  • gwur - geldwäsche und recht
  • GWuR 2025, 127-131
  • Christian Zumpf
Die FATF Recommendation 16 (Payment Transparency)

Der Beitrag analysiert und bewertet die Änderungen, die die FATF kürzlich an ihrer Recommendation 16 vorgenommen hat.

  • 2025-11-28
  • ⚙260598
  • gwur - geldwäsche und recht
  • GWuR 2025, 124-127
  • Dirk Thomas
SafeAML via EuroDaT: Vernetzung von Banken zur Effektivierung der Geldwäscheprävention

Der folgende Beitrag beschreibt die Anwendung safeAML, mit der Mittelherkunftsabfragen im Rahmen der Geldwäschebekämpfung digital erfolgen können. Zu diesem Zweck verknüpft safeAML über den Datentreuhänder EuroDaT Transaktionsdaten der an safeAML teilnehmenden Banken zu einem Transaktionsnetzwerk, das die Mittelflüsse bei auffälligen Kontobewegungen darstellt. Am 4. Juni 2025 wurde der safeAML-Pilotbetrieb gestartet. Er ist im Einklang mit den rechtlichen Rahmenbedingungen zur Geldwäschebekämpfung (GwG) und dem Europäischen Datenschutz (DSGVO). Am Pilot nehmen aktuell die N26, die Commerzbank und die Deutsche Bank teil. Zur Erreichung einer flächendeckenden Beteiligung befinden sich das Projekt und seine Partner im Gespräch mit Organisationen im In- und Ausland.

  • 2025-11-28
  • ⚙260578
  • gwur - geldwäsche und recht
  • GWuR 2025, 119-123
  • Tommas Kaplan; Nadezda Zelenskaya
Hypotheken- und Verbraucherkreditvermittler im Fokus der Geldwäscheaufsicht – neue Pflichten, offene Fragen der Zuständigkeit und notwendige Weichenstellungen im Angesicht der EU-AML-VO

Mit der EU-AML-VO werden Hypotheken- und Verbraucherkreditvermittler erstmals unionsweit zu geldwäscherechtlich Verpflichteten – ein Schritt, der Aufsichtsbehörden und Branche gleichermaßen vor neue Aufgaben stellt. Für Deutschland bedeutet dies, dass mehrere zehntausend Hypotheken- und Verbraucherkreditvermittler von 0 auf 100 eine wirksame Geldwäsche-Compliance aufbauen müssen. Gleichzeitig müssen sich die Aufsichtsbehörden auf diese neue Gruppe der Verpflichteten einstellen, Zuständigkeiten klären und skalierbare Prüfmodelle sowie Richtlinien entwickeln. Der Beitrag analysiert, wie sich Proportionalität und Praxistauglichkeit bei der Umsetzung für die Gruppe der Verbraucher- und Hypothekenkreditvermittler gewährleisten lassen und welche Rolle die AMLA bei der Harmonisierung und Begleitung des Aufsichtsrahmens spielen sollte.

  • 2025-11-28
  • ⚙260528
  • gwur - geldwäsche und recht
  • GWuR 2025, 131-146
  • Volodymyr Litkevych
Das ukrainische System zur Bekämpfung der Geldwäsche: Entwicklungsgeschichte und Besonderheiten

Der folgende Beitrag stellt Entstehung, Entwicklung und wesentlichen Charakteristika der AML-Architektur in der Ukraine dar. Im Mittelpunkt stehen die Rahmenbedingungen, unter denen sich der Staat zu Beginn der Herausbildung des AML-Systems befand, die Phasen seiner institutionellen und normativen Evolution sowie der Prozess der Ausgestaltung strafrechtlicher und präventiver Mechanismen.

  • 2025-11-28
  • ⚙260522
  • gwur - geldwäsche und recht
  • GWuR 2025, 146-149
  • Philipp Rhein
Literaturübersicht: Aufsätze zum Geldwäscherecht (3. Quartal 2025)

Die nachfolgende Literaturübersicht enthält eine Zusammenstellung der relevantesten Aufsätze aus allen Bereichen des Geldwäscherechts. Berücksichtigt wurden Veröffentlichungen, die in der Zeit zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 30. September 2025 erschienen sind.

  • 2025-11-28
  • 🌍 1765324800000
  • ⚙260520
  • gwur - geldwäsche und recht
  • GWuR 2025, 117-119
  • Jan-Wolfgang Kröger; Ludovica Bölting
Standardisierung von Verdachtsmeldungen nach der GwG-Meldeverordnung (GwGMeldV)

Mit der Verordnung über die elektronische Abgabe von Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz (GwGMeldV) legt der Verordnungsgeber erstmals bundeseinheitlich Form und Mindestinhalte von geldwäscherechtlichen Verdachtsmeldungen fest. Hintergrund ist die seit Jahren kritisierte Heterogenität der Meldepraxis, die eine strukturierte Auswertung durch die Financial Intelligence Unit (FIU) erschwert. Der Verordnungsgeber zielt damit auf eine Erhöhung der strukturellen Vergleichbarkeit und maschinellen Auswertbarkeit von Meldedaten zur Verbesserung der operativen Leistungsfähigkeit der FIU.

HFR - Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung | Lefebvre Stollfuß, Bonn

  • 2025-12-05
  • ⚙261067
  • hfr - höchstrichterliche finanzrechtsprechung
  • HFR 2025, 1147-1149
  • RiBFH Prof. Dr. Jens Reddig
Keine Sonderabschreibung für neue Mietwohnung bei Abriss und Neubau

Keine Sonderabschreibung für neue Mietwohnung bei Abriss und Neubau

Reddig befasst sich in seiner Anmerkung mit dem Urteil des BFH v. 12.08.2025 – IX R 24/24 –, nach dem eine „neue, bisher nicht vorhandene“ Wohnung i. S. von § 7b Abs. 2 Nr. 1 EStG nicht vorliegt, wenn die durch eine Baumaßnahme geschaffene Wohnung zwar „neu“ ist, hierdurch aber der zuvor vorhandene Bestand an Wohnungen auf dem Grundstück nicht vermehrt wurde. Unklar bleibt, ob die öfters anzutreffende Konstellation, in der eine Altimmobilie abgerissen und durch einen Neubau mit größerer Anzahl an Wohnungen ersetzt wird, für eine zumindest teilweise steuerliche Begünstigung ausreicht.

  • 2025-10-31
  • ⚙258039
  • hfr - höchstrichterliche finanzrechtsprechung
  • HFR 2025, 1030-1033
  • RiBFH Dr. Harald Brandl
Keine erste Tätigkeitsstätte eines Leiharbeitnehmers beim Entleiher im Rahmen eines unbefristeten Leiharbeitsverhältnisses

Keine erste Tätigkeitsstätte eines Leiharbeitnehmers beim Entleiher im Rahmen eines unbefristeten Leiharbeitsverhältnisses

Brandl befasst sich in seiner Anmerkung mit dem Urteil des BFH v. 17.06.2025 – VI R 22/23 –, nach dem eine dauerhafte Zuordnung des Leiharbeitnehmers bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhältnis zu einer ersten Tätigkeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 4 Satz 1 bis 3 EStG beim Entleiher regelmäßig nicht in Betracht kommt.

IHR - Internationales Handelsrecht | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-12-05
  • ⚙261516
  • ihr - internationales handelsrecht
  • IHR 2025, 229-231
  • Giovanna Montanaro
VVG-Revision trifft auf alte Versicherungsverträge – BGE 151 III 35: Bundesgericht entscheidet gegen Rückwirkung

VVG-Revision trifft auf alte Verträge. – Das Bundesgericht entscheidet sich beim direkten Forderungsrecht gegen eine Rückwirkung der neurechtlichen Regelung.

ImS - Immissionsschutz | Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2025-12-05
  • 🌍 1765929600000
  • ⚙261479
  • ims - immissionsschutz
  • ImS 2025, 159-161
  • Prof. Dr. Walter Frenz
Das Klimagutachten des Internationalen Gerichtshofs

Mit dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom 23. 7. 2025 wird die umfassende Pflicht für alle Staaten begründet, anspruchsvolle Maßnahmen zu ergreifen, um das Klimasystem und die Umwelt vor Treibhausgasen für jetzige und künftige Generationen zu schützen. Was bedeutet dies für den Klimaschutz und damit auch den Immissionsschutz in Deutschland?

  • 2025-12-05
  • ⚙261433
  • ims - immissionsschutz
  • ImS 2025, 156-158
  • Nadine Kühnert
Notstromdieselmotoranlagen in Rechenzentren

Die Schornsteinhöhe von Notstrom-Dieselaggregaten in Rechenzentren ist gesetzlich geregelt und wird bei der Planung häufig unterschätzt, was im Nachhinein zu kostspieligen Anpassungen führen kann. Auch bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsfreien Anlagen muss laut Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit den Anforderungen der 44. BImSchV eine Mindesthöhe eingehalten werden, die sich aus Emissionen und Bebauung ableitet. Ab einer bestimmten Anlagengröße ist zusätzlich eine Immissionsprognose erforderlich, um die Auswirkungen der Abgase auf die Umgebung zu bewerten. Neue gesetzliche Vorgaben wie die novellierte TA Luft und die EU‑Luftqualitätsrichtlinie verschärfen die Anforderungen weiter. Externe Partner unterstützen Betreiber bei der Schornsteinhöhenberechnung, Immissionsprognose und der Einhaltung der Umweltauflagen.

  • 2025-12-05
  • ⚙261373
  • ims - immissionsschutz
  • ImS 2025, 152-155
  • Dipl.-Ing. (FH) Jens Oehme
Lichtimmission durch Beleuchtung im öffentlichen Raum

Außenbeleuchtung nimmt stetig zu und verändert das nächtliche Stadt- und Landschaftsbild. Neben Vorteilen für Sicherheit entstehen Belastungen für Mensch und Natur. LED-Licht mit hohem spektralen Blauanteil stört den Biorhythmus und kann Schlaf- sowie Gesundheitsprobleme verursachen. Tiere wie Insekten, Fledermäuse und Vögel verlieren Orientierung und verändern ihr Verhalten, Pflanzen zeigen verschobene Wachstumsphasen. Rechtsgrundlagen bilden das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und seit 2022 das Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland und zur Änderung weiterer Vorschriften (BNatSchGuaÄndG1), das erstmals detailliert die Auswirkungen von Beleuchtungsanlagen im Freien auf Tiere und Pflanzen berücksichtigt. Maßgeblich für die Beurteilung sind die „Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen“ (LAI-Lichtleitlinie, Stand 2015). Die Leitlinie legt Kriterien für die Immissionsrichtwerte Raumaufhellung und Blendung fest, Behörden können Gutachten und Messungen verlangen. Abhilfe schaffen warmweiße Lichtfarben, präzise Lichtlenkung und adaptive Steuerungen. Frühzeitige Planung und Prognosen vermeiden Konflikte und sichern eine Balance zwischen Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz.

1) BNatSchGuaÄndG = Änderungsgesetz des Bundesnaturschutzgesetzes („Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland und zur Änderung weiterer Vorschriften“, 2021, in Kraft seit 2022).

InTeR - Innovations- und Technikrecht | dfv Mediengruppe, Frankfurt am Main

  • 2025-11-21
  • ⚙259971
  • inter - innovations- und technikrecht
  • InTeR 2025, 172-189
  • Samantha Pechtl
Zivilrechtliche (Haftungs-)Fragen bei der Drohnennutzung

Bevor auf die Thematik der Haftung bei Unfällen in Zusammenhang mit Drohnen näher eingegangen werden kann, müssen zum einen geklärt werden, was Drohnen im rechtlichen Sinne überhaupt sind und zum anderen die (allgemeinen) Prinzipien des zivilrechtlichen Einstehenmüssens für (fremde) Schäden erläutert werden, um sodann spezifische Haftungsfragen besser verstehen zu können. Im Detail werden daher zuallererst die legistischen Begrifflichkeiten dargelegt. Sodann werden kurz mögliche Einsatzfelder von Drohnen aufgezeigt und anschließend die internationalen Rechtsgrundlagen der Drohnennutzung umrissen. Schließlich sollen zivilrechtliche Rechtsbehelfe gegen unerwünschte Drohnennutzungen sowie allgemeine Prinzipien zur Haftung (bei Drohnenunfällen) und spezielle Schadenszenarien dargestellt werden. Abschließend darf noch auf die Versicherbarkeit derartiger Schäden Bezug genommen werden.

  • 2025-11-21
  • ⚙259930
  • inter - innovations- und technikrecht
  • InTeR 2025, 160-166
  • Carsten Schucht
Das Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts – ein Überblick zum Referentenentwurf eines neuen ProdHaftG

Nach dem Erlass der EU-Produkthaftungsrichtlinie kommt nun Bewegung ins nationale Produkthaftungsrecht. Der jüngst veröffentlichte Referentenentwurf des BMJV zeigt auf, wie das europäische Produkthaftungsrecht ins nationale Recht umgesetzt werden soll. Aufgrund bestehender nationaler (Umsetzungs-)Spielräume wurde der Entwurf in der Szene der Produkthaftungsrechtler mit Spannung erwartet, insbesondere auch mit Blick darauf, ob die Umsetzung weiterhin allein im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) erfolgt. Der vorliegende Beitrag soll den Entwurf kritisch analysieren und zugleich aufzeigen, wo der Fokus der Rechtsanwender in Zukunft liegen sollte.

  • 2025-11-21
  • ⚙259803
  • inter - innovations- und technikrecht
  • InTeR 2025, 167-172
  • Fabian Teichmann
Vom Cyberangriff in die Insolvenz – Der Fall Fasana (2025) und Lehren für den Mittelstand

Der vorliegende Beitrag untersucht den Fall des mittelständischen Unternehmens Fasana GmbH, das im Mai 2025 infolge eines schwerwiegenden Ransomware-Angriffs innerhalb weniger Wochen Insolvenz anmelden musste. Der Fall gilt als exemplarisch für die gravierenden Folgen unzureichender Cyberresilienz in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und verdeutlicht die multidimensionalen Risiken digitaler Angriffe. Ziel des Beitrags ist eine ganzheitliche Analyse des Vorfalls unter technischen, organisatorischen, forensischen und rechtlichen Gesichtspunkten. Auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen und branchenspezifischer Sekundärliteratur wird der Angriff rekonstruiert und systematisch auf Schwachstellen in der IT-Sicherheitsarchitektur, im Governance-Modell sowie im Notfallmanagement untersucht.

IP-kompakt - Gewerblicher Rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche Praxis | Reguvis Fachmedien GmbH, Köln

  • 2025-12-05
  • ⚙261501
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 210
  • Martin Quodbach
BGH – Wiedergabegerät

RA Dr. Martin Quodbach, LL.M., Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Köln

  • 2025-12-05
  • ⚙261500
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 224-227
  • Sascha Vander
BGH – Schlüsselgehäuse

RA Dr. Sascha Vander, LL.M., Fachanwalt für IT-Recht, Köln

  • 2025-12-05
  • ⚙261490
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 212-213
  • Markus Gardemann
BPatG – Kosten eines Syndikuspatentanwalts

RA Markus Gardemann, M.Sc., Köln

  • 2025-12-05
  • ⚙261478
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 192-195
  • Anja Bartenbach
OLG Düsseldorf – Bodenverdichtungsgerät

RAin Dr. Anja Bartenbach, LL.M., Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz, Köln

  • 2025-12-05
  • ⚙261469
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 197-198
  • Markus Gardemann
EPG (Lokalkammer Mannheim) – bellissa HAAS ./. Windhager

RA Markus Gardemann, M.Sc., Köln

  • 2025-12-05
  • ⚙261427
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 202-204
  • Ingo Jung
LG Berlin II – Recht an der eigenen Stimme

RA Prof. Dr. Ingo Jung, Köln

  • 2025-12-05
  • ⚙261363
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 216-218
  • Anja Bartenbach
EPG (Berufungsgericht) – Roku ./. Dolby International & Sun Patent Trust

RAin Dr. Anja Bartenbach, LL.M., Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz, Köln

  • 2025-12-05
  • ⚙261308
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 218-222
  • Jens Kunzmann
OLG Düsseldorf – Lacosamid-Synthese

RA Jens Kunzmann, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Köln

  • 2025-12-05
  • ⚙261251
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 222-224
  • Britta Lissner
BGH – Testarossa

RAin Britta Lissner, LL.M., Köln

  • 2025-12-05
  • ⚙261227
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 191-192
  • Franziska Anneken
BPatG – Spritzgießverfahren

RAin Franziska Anneken, Köln

  • 2025-12-05
  • ⚙261220
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 196-197
  • Niklas Kinting
EPG (Zentralkammer Paris) – Aylo ./. Dish

RA Niklas Kinting, Köln

  • 2025-12-05
  • ⚙261215
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 211-212
  • Franziska Anneken
BPatG – Toilettendeckel aus Schichtverbundstoff

RAin Franziska Anneken, Köln

  • 2025-12-05
  • ⚙261210
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 213-215
  • Niklas Kinting
EPG (Berufungsgericht) – Philips ./. Belkin

RA Niklas Kinting, Köln

  • 2025-12-05
  • ⚙261205
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 199-201
  • Britta Lissner
BPatG – NAIKE ./. NIKE

RAin Britta Lissner, LL.M., Köln

  • 2025-12-05
  • ⚙261146
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 190-191
  • Martin Quodbach
BGH – Fingerelement

RA Dr. Martin Quodbach, LL.M., Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Köln

  • 2025-12-05
  • ⚙261086
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 204-206
  • Steffen Weinberg
LG Köln – Reichweite einer Unterlassungserklärung

RA Steffen Weinberg, LL.M., Köln

  • 2025-12-05
  • ⚙261068
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 189
  • Jens Kunzmann
Editorial

die in diesem Heft zusammengefassten Entscheidungen haben überwiegend prozessuale Themen zum Gegenstand.

  • 2025-12-05
  • ⚙261058
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 209
  • Niklas Kinting
Editorial

in diesem Heft möchten wir besonders auf die Entscheidung „Schlüsselgehäuse“ hinweisen, in der sich der BGH mit der Reparaturklausel im Designrecht befasst.

IPRax - Praxis des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts | Verlag Ernst und Werner Gieseking, Bielefeld

  • 2025-12-26
  • ⚙263055
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2026, 96-99
  • Martina Erb-Klünemann
Konferenz in Washington: „15 Years of the HCCH Washington Declaration: Conference on Progress and Perspectives on International Family Relocation“

From May 2–4, 2025 the Canadian Embassy in Washington hosted the conference “15 years of the HCCH Washington Declaration: Conference on Progress and Perspectives on International Family Relocation” organized by the Hague Conference on Private International Law (HCCH), the International Academy of Family Lawyers (IAFL) and the Canadian Embassy. The event explored international developments on family relocation since the first HCCH Washington Conference on Relocation 15 years ago. The primary objective of the conference was to promote the wider use of the 2010 HCCH Washington Declaration. The participants were informed about new developments in various states on the topic of relocation. They agreed that good legal handling of the issue of international relocation, which is subject to national law, is crucial to prevent child abduction. The 15-year-old HCCH Washington Declaration proved to be a guiding principle that is still up to date.

  • 2025-12-26
  • ⚙263054
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2026, 44-48
  • Christopher Reibetanz
Faktische Lebensgemeinschaft als Ehe oder eingetragene Partnerschaft? Bemerkungen zur materiell-rechtlichen Substitution familienrechtlicher Statusverhältnisse

The Austrian Supreme Court decides on the question whether the surviving partner of a de facto couple is entitled to a survivor's pension under social security law. The couple had lived in Bosnia and Herzegovina, where de facto unions are, under certain circumstances, treated as spouses for the purpose of maintenance and property rights. The article shows that the rationale of the decision cannot convince from a dogmatic perspective. The Supreme Court confuses the institutes of characterization and substitution. The result of the decision is, however, convincing: the surviving partner of a de facto union is not entitled to a survivor's pension under Austrian law.

  • 2025-12-26
  • ⚙263050
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2026, 34-40
  • Dagmar Coester-Waltjen
Wo bleibt der favor matrimonii?

The decision of the Federal Supreme Court concentrates on the question whether a marriage can be formed validly according to the rules on formation of marriage in Utah by online declaration of the spouses in Germany. Under German private international law, the formal aspects of the formation of marriage are governed either by the lex causae, which means by the national laws of both spouses, or, alternatively, by the lex loci celebrationis, this means by the local law of the place of the celebration. However, if a marriage is celebrated in Germany, the German rules on formal issues have to be applied. According to these German rules, the future spouses must be present at the registry office and must declare their consent in person in front of the competent registrar. An online declaration will not suffice. Thus, the decisive question is where one locates the place of celebration of a marriage.

Whereas the traditional approach located the place of celebration at the place where the constituting act (if necessary) took place, the Federal Supreme Court now held that the place where the spouses consent always is to be regarded as the place of celebration.

This article tries to reveal the inconsistencies of the Court's arguments, the uncertainties following from this approach and the problems of contradicting results for comparable situations, especially concerning the treatment of marriage by proxies and of same-sex marriages. It is true that German private international law on formation of marriage altogether should be reformed. However, in this case, it would have been possible to reach reasonable results just by interpreting the existing legal rules.

  • 2025-12-26
  • ⚙263031
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2026, 86-89
  • Reinhard Bork
Haftungsklagen gegen Schiedsrichter unter der EuGVVO

In a sensational decision of 22 June 2021, the Paris Court of Appeal ruled that actions for damages brought by parties to arbitration proceedings against arbitrators for breach of disclosure obligations are covered by the exception in Article 1(2)(d) of the Brussels Ibis Regulation and that international jurisdiction is therefore governed by the national international civil procedure law of the court seized. The following discussion shows that this view cannot be accepted because it does not sufficiently specify the violated obligation and therefore comes to a conclusion that is incompatible with the genesis and the policy of the exception.

  • 2025-12-26
  • ⚙263028
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2026, 19-27
  • Torsten Kindt
Asymmetrische Gerichtsstandsvereinbarungen im Unionsrecht

The validity of asymmetric jurisdiction agreements has long been a controversial issue in European procedural law, with views differing widely even among the courts of EU Member States. In a preliminary ruling of 27 February 2025, the CJEU clarified that such agreements are generally permissible under Article 25 Brussels I Regulation, and that, with the narrow exception of reasons leading to nullity, their substantive validity must be assessed according to autonomous criteria of EU law. These may even allow for commonly used asymmetric jurisdiction clauses which reserve to the privileged party the right to bring proceedings before “any competent court” – but only insofar as they are intended to refer exclusively to courts of Member States of the EU and the Lugano Convention. This article argues that the decision of the CJEU, while providing welcome clarifications on the scope of Article 25 Brussels I Regulation, may also have detrimental effects on legal certainty and the attractiveness of EU law in areas such as international finance, where asymmetric jurisdiction agreements often extend to the courts of non-member states, inter alia for enforcement purposes.

  • 2025-12-26
  • ⚙263026
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2026, 89-92
  • Guoyong Zou; Wenyan Lai; Yingzi Che
The Re-establishment of Unified Rules for the Application of International Treaties and Practices in China

The judicial Interpretation concerning the application of international treaties and practices promulgated on 5 December 2023 by the Supreme People's Court of China provides a unified legal basis and normative guidance for the application of international treaties and practices by Chinese courts in the trial of foreign-related civil or commercial cases, and reflects three principles to be followed therein, namely, the principle of performing treaty obligations in good faith, the principle of respecting international practices, and the principle of safeguarding the sovereignty, security or social public interests. This Interpretation is conducive to improving the quality and efficiency of foreign-related civil or commercial trials in China, expanding the international credibility and influence of China's judiciary.

  • 2025-12-26
  • ⚙263022
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2026, 28-33
  • Marianne Andrae
Rechtshängigkeit von Verfahren zur elterlichen Verantwortung in Polen und Deutschland

The parents and their two children are Polish citizens and have their habitual residence in Germany. In Poland, the parents' divorce proceedings and, alongside these, proceedings concerning rights of custody and rights of access are pending. The Polish court issued a provisional order for the children to reside with their father until the divorce becomes final. The decision of the OLG Stuttgart is about whether this prevents the initiation of access rights proceedings at the request of the mother in Germany. The court answered this in the negative, arguing that the Polish courts do not have international jurisdiction and therefore the objection of double lis pendens under Article 20 paragraph 2 of the Brussels IIb Regulation does not apply. In the article, the author concludes that both the Polish and the German courts have not applied, or have not applied correctly, the jurisdiction provisions of the Brussels IIb Regulation, which include Articles 18 and 20. In addition, the opportunity for consultations between the courts was not utilized. This has led to parallel proceedings on identical issues, with the risk of contradictory decisions, which must be avoided at all costs in the interests of the child.

  • 2025-12-26
  • ⚙263012
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2026, 49-52
  • Susanne Zwirlein-Forschner
Geschöpf ohne Schöpfer – die gesellschaftsrechtliche Niederlassungs- und Mobilitätsfreiheit als biographieneutrale Gewährleistung

The article examines a decision of the Court of Appeal Karlsruhe, which confirms that a company's eligibility for a cross-border conversion depends solely on its current existence under the law of any EU Member State. It is irrelevant whether the company was originally incorporated under that law or acquired its applicability through a cross-border conversion from a third country. This article situates the ruling within the European corporate-mobility framework and shows how it underlines a strictly present-focused, biography-neutral interpretation of freedom of establishment and of the harmonized law on cross border conversions.

  • 2025-12-26
  • ⚙263000
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2026, 9-19
  • Hannes Wais
Grenzüberschreitende Verbandsklagen: Internationale Zuständigkeit und anwendbares Recht

Representative actions that contain cross-border issues pose challenges for the law of international jurisdiction and conflict of laws. Difficulties arise from the fact that representative actions involve claims arising from numerous legal relationships. The involvement of a large number of persons (at the level of substantive law) often means that the relevant connecting factors which are deployed by the rules of international jurisdiction and conflict of law-rules point to different courts or laws. Uncertainty also surrounds the question of how to characterise the claims that form the basis of representative actions (in particular under the Brussels I bis-, Rome I- and Rome II-Regulation). The following article will present several approaches to address these problems.

  • 2025-12-26
  • ⚙262993
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2026, 2-8
  • Bea Verschraegen
Das Narrativ der versteckten Rückverweisung

For “economic efficiency”, Austrian and German courts use a labour-intensive technique when their conflict rules refer to the law of another, usually an Anglo-American, state. The goal is to end up applying domestic law, though neglecting the basic equivalency of all countries in the process. In the foreign jurisdiction rule, which leads to the lex fori (consistency between forum and ius), the domestic courts seek a referral back to the law of their forum. Such a renvoi does not exist, however, because the jurisdiction rule is not a conflict rule. Therefore, the allegation is made, and the narrative constructed, that the jurisdiction rule “hides” a conflict-rule. Yet, the bilateral reading of the unilateral jurisdiction rule is a misinterpretation of foreign law. Further, the foreign rule of jurisdiction is applied hypothetically. The domestic lex fori would be applicable if the domestic court had (such hypothetical) jurisdiction. Implementing the narrative massively reinforces the homeward striving and works to the detriment of conflict of laws justice and international decision-making harmony. In addition, the narrative disregards the guiding principle of the strongest (or closest) connection. As a result, the very foundation of conflict of laws becomes questionable. The prevailing doctrine in Austria and Germany welcomes the narrative, which, nonetheless, ought to be rejected. Instead, the appropriate response is to interpret the overall reference as a reference to foreign substantive law.

  • 2025-12-26
  • ⚙262987
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2026, 82-85
  • Thomas Granier
Die Søstrene Entscheidung des Pariser Berufungsgerichts: Ausschluss privater Interessen aus dem Bereich der internationalen öffentlichen Ordnung

In a recent decision concerning the enforcement in France of an arbitral award issued by the Danish Institute of Arbitration the Court of Appeal ruled that provisions aimed at protecting private interests (such as those concerning significant imbalance in commercial relationships) do not form part of international public policy. Instead, only norms safeguarding truly public interests, like prohibitions of corruption or competition-distorting practices that harm the market, can trigger the international public policy exception. Consequently, the enforcement of the award was upheld.

  • 2025-12-26
  • ⚙262985
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2026, 40-43
  • Bettina Rentsch
Gewöhnlicher Aufenthalt von Diplomaten unter der Rom III-VO

In a recent preliminary ruling, the ECJ has sketched a framework for determining habitual residence for the purposes of the Rome III-Regulation. The court emphasises private over professional life circumstances in determining the applicable law. Furthermore, the circumstances of a person's dwelling outweigh a potential lack of continuous presence in a given jurisdiction. The ruling discloses structural differences between the concept of habitual residence in EU secondary law on the one hand and German Private International Law on the other. These differences ought to be taken seriously by German PIL literature.

  • 2025-12-26
  • ⚙262984
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2026, 78-82
  • Michael F. Müller-Berg
Negative Feststellungsklage im Produkthaftungsstreit am Handlungsort i.S.v. Art. 5 Nr. 3 LugÜ bei arbeitsteiliger, grenzüberschreitender Herstellung

The Swiss Federal Court had to decide on the international jurisdiction for a negative declaratory action in a product liability dispute in the case of cross-border manufacturing involving a division of labour. On the one hand, it affirmed the possibility of bringing a negative declaratory action in a product liability dispute at the place of action within the meaning of Art. 5 No. 3 Lugano Convention. On the other hand, in the case of cross-border manufacturing involving a division of labour, it considered the place of development to be the sole place of action for the product developer. This not only represents a rejection of a mutual attribution of the place of action in relation to other addressees under product liability law, but also an opening of the place of action in product liability to an interpretation specific to the addressee of liability.

  • 2025-11-07
  • ⚙258612
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2025, 561-566
  • Lukas Veith
Ordre public-Vorbehalt bei Rechtsstaatlichkeitsdefiziten im Europäischen Mahnverfahren?

The rule of law is not immune to attacks within the EU either. This is demonstrated in particular by the Article 7 TEU procedures initiated in the past against Hungary and Poland. With regard to the European order for payment procedure, a lowered level of legal protection appears to be particularly problematic, as European orders for payment are recognized and enforceable within the Union largely without preconditions. This system of accelerated prosecution is based on the premise that the rule of law in the state of origin is in line with Union values. This paper deals with the question of whether – from the perspective of the absence of an expressly stated ordre public reservation in the European order for payment procedure – possibilities for refusing the enforcement of European orders for payment can be derived from the case law of the ECJ if it was issued merely due to inadequacies in the rule of law. At the same time, dangers in connection with politically motivated SLAPP actions that are relevant in the context of a European order for payment procedure are also explored.

  • 2025-11-07
  • ⚙258608
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2025, 552-561
  • Andreas Stein
Die Anti-SLAPP Richtlinie – Mindestharmonisierung nationalen Zivilprozessrechts zum Schutz vor Einschüchterungsklagen

The Anti-SLAPP Directive, which was adopted in 2024 and has to be transposed by EU Member States by May 2026, is the reaction of the EU legislator to the growing phenomenon of abusive civil litigation that has as its main objective the prevention, restriction or penalisation of participation in the public discourse or, in other words, a chilling effect on the freedom of expression and media freedom. The Directive obliges Member States to guarantee the existence of certain procedural safeguards including the early dismissal of manifestly unfounded claims, remedies against abusive court proceedings and protection mechanisms in relation to proceedings in third countries. This contribution presents the different elements of the Directive, placing a particular focus on changes the text has undergone in the legislative negotiation process, and takes into account the recently published proposal for transposition in Germany.

  • 2025-11-07
  • ⚙258604
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2025, 571-578
  • Abbo Junker
Zwingende Bestimmungen und Eingriffsnormen im Internationalen Arbeitsvertragsrecht

The article reviews a decision of the German Federal Labour Court dealing with the validity of the termination of employment of a United Airlines flight attendant based in Frankfurt due to the closure of United Airlines' Inflight Service Base at Frankfurt Airport because of the Corona (Covid 19) lockdown of flight operations. Since the contract of the flight attendant dated back to the year 1993, the Court had to apply the German Private International Law (PIL) Statute of 1986. In applying the old PIL Statute the Court had to take the necessary notice period from German law, whereas the validity of the termination as such is to be judged by the law of the State of Illinois.

  • 2025-11-07
  • ⚙258586
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2025, 589-593
  • Martina Erb-Klünemann
Der Ausnahmetatbestand des Art. 13 Abs. 1 lit. b) HKÜ im Fall der Rückführung entführter Kinder in Krisengebiete

During times of martial law applicable in Ukraine German courts are dealing more frequently with applications on the return of children under the 1980 Hague Convention to Ukraine. The main question is whether the actual situation in Ukraine leads to a grave risk of harm for the child according to the exception of Art. 13 (1)(b) 1980 Hague Convention. The Court of Appeal Stuttgart as well as the Court of Appeal Thuringia refused in October 2022 and February 2024 the return of a child to Ukraine because of a grave risk of harm. In May 2024 the Court of Appeal Stuttgart denied a grave risk of harm in relation to Israel. It distinguished the situation in Israel from that in Ukraine. On 23 April 2024, the German Constitutional Court made important statements on the topic which are included in the analysis.

  • 2025-11-07
  • ⚙258536
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2025, 624-628
  • Silvia Deuring
Leihmutterschaft und Abstammungsverhältnis: zur Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen in Frankreich

In its decision of 14 November 2024, the French Cour de cassation once again ruled that a foreign decision pertaining to surrogacy must be recognized and enforced in France. It argued that the recognition of parentage does not constitute a violation of public policy just because the parents are not the child's biological forebears, as long as it can be inferred from the foreign decision that the surrogate mother acted voluntarily. There does not have to be a biological relationship between the intended parents and the child. The parentage relationship established in a foreign court decision must then be recognized as such in France.

  • 2025-11-07
  • ⚙258474
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2025, 578-584
  • Jan D. Lüttringhaus
Eingriffsnormen im internationalen Deliktsrecht: Von Schock- und Trauerschäden, kollisionsrechtlichen Abwegen und der „Intra-EU“-Durchsetzung mitgliedstaatlichen Eingriffsrechts

The question brought before the ECJ in HUK COBURG II is whether a court may apply its national rules on non-material damages as overriding mandatory provisions within the meaning of Art. 16 Rome II Regulation on the ground that “fair” compensation for non-material damage in cases where the death of a close person has occurred as a result of a tort or delict is considered a fundamental principle of the lex fori. Pursuant to Art. 4(1) Rome II Regulation, the terrible shock and grief suffered by family members learning that a loved one has been killed in an accident abroad is an “indirect consequence” of that accident. The family members' claims for compensation of non-material damages are therefore governed by the law of the country in which the primary damage occurred, i.e. where their loved one was hurt in the accident. Art. 4(1) Rome II Regulation prevents unpredictable outcomes by ignoring the whereabouts of the remaining family members who may be scattered across the globe. However, compensation for grief may vary considerably. German law was (and still is) rather reluctant to award non-material damages. In the HUK COBURG II case, Bulgarian courts therefore sought to apply their national rules on non-material damage as overriding mandatory provisions irrespective of German law otherwise applicable. The ECJ reaffirms its restrictive approach to overriding mandatory provisions: The Court held that the Bulgarian provision does not fall within the scope of Art. 16 Rome II Regulation because the rule on non-material damage aims at compensating individual loss rather than at protecting fundamental public interests.

  • 2025-11-07
  • ⚙258444
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2025, 629-639
  • Aaron Jeschor
Die Erbunwürdigkeit im deutsch-englischen Erbrechtsverkehr

This article examines the legal institution of disinheritance by unworthiness in the case of German-English cross-border succession. The analysis is structured by four questions that will be addressed in detail: 1. What does the term “disqualification by conduct” encompass in the sense of Article 23(2)(d) Alternative 2 of the EU Succession Regulation (Brussels IV) (infra, II.)? 2. How is disinheritance by unworthiness treated in English law from a conflict of laws perspective (infra, III.)? 3. What does the answer to the previous question imply for understanding whether the EU Succession Regulation refers to English law including or excluding its private international law rules in German-English succession cases (infra, IV.)? 4. Given that English succession law applies: Does English succession law recognize the institution of disinheritance by unworthiness, and if so, what type of conduct does it cover (infra, V.)?

  • 2025-11-07
  • ⚙258436
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2025, 567-571
  • Henrike von Scheliha
Internationale Zuständigkeit in Erbsachen – Wann andere Gerichte „besser“ entscheiden können

The decision of the OLG Schleswig deals with the international jurisdiction in an application for a certificate of inheritance involving a German-French couple. At issue was whether German or French courts should decide over the estate, particularly in view of a marriage contract under French law. The OLG overturned the decision of the first instance and declared German courts to be competent, as French inheritance law was deemed not particularly complicated in this case. This assessment is open to criticism. French inheritance law, especially concerning the rights of reserved heirs, is indeed complex. The fact that the French courts would have been better placed to rule on the matter, and that their jurisdiction under Article 6(a) of the Regulation No 650/2012 should have been recognised, ultimately becomes evident in the misclassification of the daughters' legal position by the OLG itself.

  • 2025-11-07
  • ⚙258407
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2025, 585-589
  • Andreas J. Baumert
Die Rechtswahl deutschen Rechts unter Ausschluss des AGB-Rechts im Schiedsrecht

If a state court is called upon to decide on a legal dispute, the court must determine the applicable law in accordance with the conflict of laws of the lex fori, particularly in the case of a choice of law. In Germany – as in the other EU member states – the Rome I Regulation and Rome II Regulation are primarily applicable. Section 1051 ZPO, on the other hand, stipulates for arbitration awards that the arbitral tribunal must decide the dispute in accordance with the legal provisions designated by the parties as applicable to the content of the dispute. It has always been disputed whether Section 1051 ZPO constitutes a special conflict rule for arbitration proceedings in the sense that it is lex specialis to the – for the state courts undisputedly – binding Rome Regulations and other EU Regulations. The question also arises as to how the special sub-case of the choice of German law to the exclusion of the law on general terms and conditions is to be assessed and what legal consequences are to be assumed if this should constitute a breach of mandatory law. The decision of the First Civil Senate of the Federal Court of Justice of January 9, 2025 (I ZB 48/24) provides an opportunity to deal with these questions at the interface of arbitration law and conflict of laws.

  • 2025-11-07
  • ⚙258382
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2025, 541-551
  • Matthias Weller
Grundlegende Neuerungen in der internationalen Kunstrestitution: „Restatement of Restitution Rules for Nazi-Confiscated Art“ und Einführung einer „Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut“

After 25 years of restitution practice under the “Washington Principles on Nazi-Confiscated Art”, two fundamental innovations are emerging for the restitution of Nazi-looted art: Firstly, a “Restatement of Restitution Rules for Nazi-Confiscated Art” was generated from case practice in six states (Germany, Austria, the Netherlands, France, the United Kingdom, Switzerland). Secondly, Germany has decided to set up an “Arbitral Tribunal for Nazi-Confiscated Art”. This article outlines the history and main features of these innovations.

ISR - Internationale SteuerRundschau | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-12-26
  • ⚙263039
  • isr - internationale steuerrundschau
  • ISR 2026, 7-15
  • Philip Poerschke
Die abkommensrechtliche Immobiliengesellschaftsklausel – Eine Untersuchung zur Zielsetzung und Zielerreichung

Die Immobiliengesellschaftsklausel in Art. 13 Abs. 4 OECD-MA ist fester Bestandteil des internationalen Steuerrechts. Dennoch ist nicht abschließend geklärt, welches Ziel sie verfolgt und in welchen Konstellationen sie dieses nicht erreicht. Fraglich ist sodann, wie die Grundbesitzklausel ausgestaltet sein müsste, um ihre Zielsetzung zu erreichen. Der folgende Beitrag prüft zunächst die Zielsetzung der Norm und beleuchtet im Anschluss, in welchen Konstellationen die Norm eine unterschreitende und überschießende Tendenz aufweist, um auf Basis dessen einen Entwurf einer überarbeiteten Immobiliengesellschaftsklausel vorzustellen.

  • 2025-12-26
  • ⚙263033
  • isr - internationale steuerrundschau
  • ISR 2026, 24-31
  • Gabriel Hörnicke; Oda-Maria Zeller
Internationale Stiftungsmobilität im Spiegel aktueller Rechtsprechung

Stiftungen sind ein beliebtes Instrument, um die Unternehmens- und Vermögensnachfolge zu planen oder den von der Wegzugsbesteuerung unbeschadeten Wohnsitzwechsel des Stifters zu ermöglichen. Hierneben können Stiftungen selbst durch Sitzverlegung „mobil“ sein. Aus steuer- wie zivilrechtlicher Sicht bedeutsam ist insbesondere der Fall, dass aufgrund eines Umzugs der Geschäftsleitungsorgane der Verwaltungssitz vom Ausland ins Inland (Zuzugsfall) verlagert wird. Die hiermit verbundene Frage der aufrechterhaltenen oder untergegangenen Rechtsfähigkeit der nach ausländischem Recht errichteten Stiftung kann bspw. für die Ersatzerbschaftsteuerpflicht von Bedeutung sein. Mit den Fragen der grenzüberschreitenden Sitzverlegung hatten sich zuletzt auch der BFH sowie das FG München in unterschiedlichen Streitfällen befasst. Die aktuelle Rechtsprechung soll zum Anlass genommen werden, grundlegende Fragen der internationalen Mobilität von Stiftungen aufzurollen.

  • 2025-12-26
  • ⚙263024
  • isr - internationale steuerrundschau
  • ISR 2026, 16-24
  • Andreas Kempf; Frederik Gelsdorf
Folgefragen nach der Entscheidung des BFH zur Vereinbarkeit der Bruttomethode nach § 15 KStG mit der EU‑Mutter-Tochter-Richtlinie

Für Dividenden einer EU‑Tochtergesellschaft an eine deutsche Muttergesellschaft wendet Deutschland die Freistellungsmethode nach Art. 3 Abs. 1 Buchst. a EU‑Mutter-Tochter-Richtlinie (MTRL) an. Wenn die deutsche Muttergesellschaft selbst Organgesellschaft einer anderen Gesellschaft ist, werden bei der Ermittlung des Einkommens der Organgesellschaft Dividenden von EU‑Tochtergesellschaften nicht freigestellt. Diese Bezüge der Organgesellschaft werden bei der Ermittlung des Einkommens des Organträgers freigestellt, vorausgesetzt dieser erfüllt die Voraussetzung für die Freistellung. Ist der Organträger eine (steuerlich transparente) Personengesellschaft, wird auf die Gesellschafter der Personengesellschaft und deren Qualifikation für die Freistellung abgestellt.

  • 2025-12-26
  • ⚙263001
  • isr - internationale steuerrundschau
  • ISR 2026, 31-34
  • Jana-Denise Weber; Lukas Bühl
Das Home Office im Ausland als Betriebsstätte

Die Arbeit aus dem ausländischen Home Office wirft die Frage auf, ob dadurch eine Betriebsstätte in Form einer feste Geschäftseinrichtung für den Arbeitgeber im anderen Staat begründet wird. Der Artikel gibt einen Überblick über die zentralen Aussagen des OECD-Musterabkommens 2025, das die Kriterien für die Bewertung eines Home Office präzisiert hat. Dabei werden auch Unterschiede zur Sichtweise der deutschen Finanzverwaltung aufgezeigt.

  • 2025-12-26
  • ⚙262978
  • isr - internationale steuerrundschau
  • ISR 2026, 1-7
  • Stephan Rasch; Marion Leherpeur
Eigenständige Korrekturen und die Berichtigungserklärung nach § 153 AO als „Maßnahmen eines Vertragsstaats“ i.S.d. Art. 25 OECD-MA?

Art. 25 OECD-Musterabkommen räumt dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit ein, ein Verständigungsverfahren für den Fall durchzuführen, wenn eine „Maßnahme“ eines Vertragsstaats zu einer nicht im Einklang mit dem Abkommen stehenden Besteuerung führt, im hier interessierenden Fall, wenn die Besteuerung nicht dem Fremdvergleich entspricht. Die Voraussetzung der „Maßnahme“ setzt scheinbar unstreitig voraus, dass eine Maßnahme hoheitliches Handeln erfordert. Für Fälle der Eigenkorrektur und der Berichtigung nach § 153 AO ist das nicht eindeutig, erfordert gleichwohl eine nicht im Einklang mit der herrschenden Auslegung stehende Interpretation. Anhand des Urteils des Tribunal administratif de Paris wird aber deutlich, welche Probleme in der Praxis zumindest noch mit einzelnen Ländern bestehen, wenn aufgrund einer Berichtigung nach § 153 AO der Zugang zum Verständigungsverfahren verwehrt werden soll. Vorliegend wird die Dogmatik des Begriffs der „Maßnahme“ nachgezeichnet und wie mit der jüngsten, französischen Rechtsprechung der Zugang zum Verständigungsverfahren eröffnet wird.

  • 2025-12-05
  • ⚙261518
  • isr - internationale steuerrundschau
  • ISR 2025, 454-460
  • Oliver Wehnert; Thomas Ebertz; Sophia Schuhmann
Sachgerechte Anwendung des DEMPE-Konzepts und seine Wechselwirkung zur Funktionsverlagerung

Das im Jahr 2021 eingeführte DEMPE-Konzept soll dazu beitragen, dass die Einkunftsabgrenzung im Konzern mit den tatsächlichen Wertschöpfungsbeiträgen der beteiligten Einheiten im Einklang steht. Zwar bilden die vertraglichen Vereinbarungen sowie das rechtliche Eigentum an immateriellen Werten weiterhin den Ausgangspunkt für die Feststellung, welchem Konzernunternehmen der Ertrag aus der Verwertung immaterieller Werte zusteht. Jedoch tritt neben die Inhaberschaft bzw. das Eigentum an immateriellen Werten nunmehr die Ausübung von sog. DEMPE-Funktionen als weiteres Kriterium für die Frage der Ertragsberechtigung aus der Verwertung immaterieller Werte.

Was der Steuerpflichtige konkret darunter zu verstehen hat, ist bis heute nicht abschließend geklärt. Die Folge in der Praxis: enorme Unsicherheit hinsichtlich der vermeintlich „richtigen“ Anwendung, die in zahllosen Diskussionen zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung resultiert.

Ziel dieses Beitrags ist die Diskussion der vermeintlich „richtigen“ Anwendung des DEMPE-Konzepts unter der Analyse ausgewählter materiell-rechtlicher Anwendungsfragen.

  • 2025-12-05
  • ⚙261495
  • isr - internationale steuerrundschau
  • ISR 2025, 462-472
  • Benjamin S Cortez; Andreas Lang
Immobilien in Dubai: Immobilieninvestitionen in Dubai: Steuerliche Chancen und Risiken für deutsche Anleger

Der Beitrag untersucht die steuerlichen Chancen und Risiken von Immobilieninvestitionen in Dubai für deutsche Anleger. Trotz attraktiver Rahmenbedingungen wie steuerfreien Mieteinnahmen, fehlender Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie dynamischer Wertsteigerungen führt das seit 2022 fehlende Doppelbesteuerungsabkommen dazu, dass Einkünfte aus Dubai in Deutschland voll steuerpflichtig sind. Eine Steueranrechnung entfällt meist. Der Text erläutert die Besteuerung im Detail – sowohl für Privatpersonen als auch für Investitionen über Kapitalgesellschaften – und geht auf zentrale Fallstricke wie Hinzurechnungsbesteuerung, Ort der Geschäftsleitung, Wegzugbesteuerung und erbschaftsteuerliche Folgen ein. Die Autoren zeigen Gestaltungsoptionen auf, betonen jedoch, dass ohne sorgfältige Strukturierung der erwartete Steuervorteil leicht in eine erhebliche Steuerlast umschlagen kann.

  • 2025-12-05
  • ⚙261347
  • isr - internationale steuerrundschau
  • ISR 2025, 445-453
  • Stefan Müller; Magnus Dürer
Gruppenbesteuerungssysteme als Problemfeld der Belastungsberechnung nach § 8 Abs. 5 AStG

Trotz erheblicher Bedeutung für Steuerpraxis und Compliance ist die Methodik der Belastungsberechnung nach § 8 Abs. 5 AStG bis heute nicht gesetzlich geregelt. In Anschluss an einen ersten Beitrag zur methodischen Grundlage der Belastungsberechnung (Müller/Dürer, ISR 2025 81 ff.), beleuchten die Autoren Gruppenbesteuerungssysteme als spezielles Problemfeld des § 8 Abs. 5 AStG im Lichte des aktualisierten AStG-Anwendungserlasses vom 22.12.2023.

  • 2025-12-05
  • ⚙261265
  • isr - internationale steuerrundschau
  • ISR 2025, 433-440
  • Michal F. Kühn; Michael Tischendorf; Stephan Linseisen
Anwendungsfragen der Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Unternehmensstiftungen – eine kritische Analyse des § 15 Abs. 3 AStG

Die Fiktion des § 15 Abs. 3 AStG, wonach von (Mit-)Unternehmern, Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen errichtete ausländische Stiftungen und Trusts als Familienstiftungen behandelt werden, steht im Zentrum zahlreicher Auslegungs- und Abgrenzungsfragen. Bereits die Bestimmung der tauglichen Stifter sowie des Kreises der Bezugs- und Anfallsberechtigten erweist sich als systematisch problematisch; mit Blick auf durch inländische Stiftungen errichtete ausländische Stiftungen treten die Inkonsistenzen besonders deutlich hervor. Ziel dieses Beitrags ist es, die Tatbestandsvoraussetzungen des § 15 Abs. 3 AStG unter Berücksichtigung des neuen AEAStG 2023 anhand eines Fallbeispiels kritisch zu analysieren und dogmatisch einzuordnen. Im Vordergrund steht die Frage, ob die Norm potentiell missbräuchliche Gestaltungen mit tatsächlichem Steuerverlagerungspotential hinreichend erfasst oder ob sie vielmehr überschießend wirkt und dadurch ihre steuerpolitische Legitimation verliert.

  • 2025-12-05
  • ⚙261208
  • isr - internationale steuerrundschau
  • ISR 2025, S1
  • Gerhard Kraft
Fallstudien zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht

Bei der sog. erweiterten beschränkten Steuerpflicht gem. § 2 AStG handelt es sich um ein in höchstem Maße komplexes Besteuerungsregime, dessen Bedeutung aufgrund verschiedener Entwicklungen in der jüngeren Vergangenheit enorm angestiegen ist. Ursächlich dafür ist einerseits die erhöhte grenzüberschreitende Mobilität natürlicher Personen. Zudem lassen sich sowohl administrative als auch judikative Entwicklungen ausmachen, die der erweiterten beschränkten Steuerpflicht einen enormen Bedeutungsaufschwung verschafft haben.

Da das Besteuerungsgefüge der erweiterten beschränkten Steuerpflicht als spröde, komplex und hoch abstrakt wahrgenommen wird, ist es das Anliegen der nachfolgenden Überlegungen, anhand von Fallstudien den Zugang zu dieser Materie zu erleichtern. Dieser Beitrag wird in der kommenden Ausgabe fortgesetzt.

  • 2025-12-05
  • ⚙261137
  • isr - internationale steuerrundschau
  • ISR 2025, 440-445
  • Gerhard Kraft
Tatbestandsverwirklichung nach Wegzug im System der erweiterten beschränkten Steuerpflicht – illustriert anhand von Fallstudien

Die Konzeption der sog. erweiterten beschränkten Steuerpflicht gem. § 2 AStG erfordert es, nicht nur den unmittelbar auf den Wegzug folgenden Veranlagungszeitraum in den Blick zu nehmen, sondern darüber hinaus einen Zeitraum von bis zu elf Jahren hinsichtlich etwaiger Rechtsfolgen zu überwachen. Diese Überwachungsobliegenheit liegt darin begründet, dass in jedem der auf den Wegzugszeitpunkt folgenden Veranlagungszeiträume die Voraussetzungen dieses in höchstem Maße komplexen Besteuerungsregimes erfüllt werden können. So kann der Fall eintreten, dass in einem Veranlagungszeitraum die erweiterte beschränkte Steuerpflicht tatbestandlich nicht erfüllt ist, in dem dann folgenden Jahr hingegen die Tatbestandsvoraussetzungen verwirklicht werden. Daraus ergibt sich der Imperativ, die Wirkungen der §§ 2 ff. AStG für jeden der auf den Wegzugszeitpunkt folgenden Veranlagungszeiträume eigenständig zu untersuchen.

Die Materie der erweiterten beschränkten Steuerpflicht ist insgesamt schwer zugänglich. Daher wird nachfolgend der Versuch unternommen, anhand geeigneter Fallstudien solche nicht unmittelbar ins Auge springenden Problembereiche zutage zu fördern, die sich aus der Tatbestandsverwirklichung nach Wegzug im System der erweiterten beschränkten Steuerpflicht ergeben können. Zu diesem Beitrag hat der Autor Prof. Gerhard Kraft einen weiteren Beitrag verfasst mit dem Titel „Fallstudien zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht“. Aus Platzgründen wird dieser Beitrag jedoch nur online veröffentlicht. Sie finden den Beitrag in der Datenbank unter ISR 2025, S1.

  • 2025-10-31
  • ⚙257950
  • isr - internationale steuerrundschau
  • ISR 2025, 409-416
  • Michael Dworaczek; Daniel Bickenbach
Dezentrale Verrechnungspreissyteme – Aufgriffspunkte in der Betriebsprüfung

Die Verfasser werden in Betriebsprüfungen zu Verrechnungspreisthemen verschiedentlich mit dem Vorhaben der Finanzverwaltung konfrontiert, dezentral ausgerichtete Verrechnungspreismodelle aus fiskalischen Gründen in sog. Central-Entrepreneur Systeme mit einzigem Strategieträger in Deutschland umzudeuten. Die Beweggründe hierfür sind in dem Interesse zu erkennen, zugunsten der deutschen Unternehmen den ausländischen Gruppengesellschaften lediglich die Erzielung eines Routinegewinns statt eines Anteils am Residualgewinn zu ermöglichen. In ihrem Beitrag führen die Autoren in die genannte Problematik ein. In einem ersten Schritt wird ein Überblick über wesentliche Merkmale und Unterschiede von zentralen vs. dezentralen Verrechnungspreismodellen geboten. Anschließend werden ausgesuchte Diskussionspunkte aus der Betriebsprüfungspraxis erörtert. Im letzten Schritt stellen die Verfasser ihr Fazit vor.

  • 2025-10-31
  • ⚙257939
  • isr - internationale steuerrundschau
  • ISR 2025, 389-397
  • Stefan Köhler
Keine Entstrickungsbesteuerung ohne Entstrickung!?

Das deutsche Steuerrecht kennt eine sog. Entstrickungsbesteuerung (Exit Tax). Diese greift gem. § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG, wenn eine Beschränkung oder ein Ausschluss des deutschen Besteuerungsrechts vorliegt. Durch einen weiteren Satz 4 wurde später hinzugefügt, dass eine solche Beschränkung oder ein solcher Ausschluss des Besteuerungsrechts insbesondere dann vorliegt, wenn ein Wirtschaftsgut einer ausländischen Betriebsstätte zuzuordnen ist. In Bezug auf diesen Satz 4 könnte man Formulierungen in einer neuen Entscheidung des BFH auch so verstehen, dass eine Exit Tax auch dann erhoben werden könnte, wenn zwar eine Zuordnung eines Wirtschaftsguts zu einer ausländischen Betriebsstätte jedoch keine Beschränkung oder kein Ausschluss des deutschen Besteuerungsrechts vorliegt (fehlender Gefährdungstatbestand). Der nachfolgende Beitrag legt dar, dass eine so weitgehende Auslegung des Satz 4 sowohl nach der Gesetzesbegründung, aus Sicht des Unionsrechts als auch des deutschen Verfassungsrechts problematisch sein dürfte und vor diesem Hintergrund eine engere, besser am Ziel der Norm ausgerichtete Auslegung des Satzes 4 als vorzugswürdig erscheint.

  • 2025-10-31
  • ⚙257890
  • isr - internationale steuerrundschau
  • ISR 2025, 417-425
  • Jobst Wilmanns; Felix Ebeling
Studie zum Verfahrensecht in deutschen Betriebsprüfungen: Fokus Verrechnungspreise

Die vorliegende Studie analysiert die Praxis steuerlicher Betriebsprüfungen in Deutschland mit Schwerpunkt auf Verrechnungspreisen. Basierend auf einer Umfrage unter 102 Unternehmensvertretern, überwiegend aus international agierenden Großunternehmen, werden zentrale Schwachstellen wie lange Prüfungsdauern, ineffiziente Nutzung von Dokumentationspflichten und ungelöste Doppelbesteuerung empirisch fundiert identifiziert. Trotz dieser Herausforderungen wird das Verhältnis zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung als überwiegend positiv bewertet. Die Autoren empfehlen eine Präzisierung der Mitwirkungs- und Dokumentationspflichten, die Einführung risikoorientierter Prüfmethoden sowie eine stärkere Nutzung vorhandener Datenquellen, um die Effizienz und Transparenz der Betriebsprüfungen nachhaltig zu verbessern.

  • 2025-10-31
  • ⚙257889
  • isr - internationale steuerrundschau
  • ISR 2025, 426-429
  • Christian M. Scholz
Die Berücksichtigung von Kündigungsrisiken bei Funktionsverlagerungen

Die deutschen Finanzbehörden haben mehrfach Umwandlungen von vollwertigen zu Routine-Einheiten im Rahmen der deutschen Vorschriften zu Funktionsverlagerungen beanstandet. Sie argumentieren, dass bei der Ermittlung des Exitpreises Kündigungsrisiken nicht berücksichtigt wurden. Ihre Kritik lautet, dass bei der Berechnung des Exitpreises als Differenz zwischen den Unternehmenswerten vor und nach der Umstrukturierung der Wert nach der Umstrukturierung das Risiko berücksichtigen muss, dass der ausländische Prinzipal den Vertrag mit der verbleibenden routinemäßigen Einheit kurzfristig kündigen kann. Der vorliegende Beitrag vertritt die Auffassung, dass die von den deutschen Finanzbehörden behaupteten Auswirkungen solcher Risiken übertrieben sind. Es gibt viele realistische Fälle, in denen die Berücksichtigung des Kündigungsrisikos zu einer Senkung und nicht – wie behauptet – Erhöhung des Exitpreises führt.

  • 2025-10-31
  • ⚙257876
  • isr - internationale steuerrundschau
  • ISR 2025, 403-409
  • Noemi Strotkemper
Schiedsverfahren nach Art. 24 Abs. 5 DBA-Japan

Der vorliegende Beitrag fasst zusammen, welche Bedeutung die deutsch-japanische Vereinbarung zu Art. 24 Abs. 5 DBA-Japan hat. Herausgearbeitet werden dazu zunächst der bestehende und auslegungsbedürftige Regelungsgehalt der Schiedsklausel des DBA und des zwischenstaatlichen Protokolls. Sodann wird der Charakter entsprechender Konsultationsvereinbarungen als DBA ergänzende und normkonkretisierende Verwaltungsvereinbarungen dargestellt. Der Beitrag schließt mit der Besprechung des wesentlichen Inhalts der Konsultationsvereinbarung und für Verständigungs- und Schiedsverfahren abzuleitende Beratungsempfehlungen für die Beantragung und Durchführung von Verständigungs- und Schiedsverfahren.

ITRB - IT-Rechtsberater | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-12-19
  • ⚙262719
  • itrb - it-rechtsberater
  • ITRB 2026, 14-20
  • Benedict Kreitz
Datenschutzrechtliche Anforderungen an digitale Geschäftsmodelle um das vernetzte Auto

In einer digitalisierten Wirtschaft stehen Automobilhersteller unter einem erheblichen Anpassungsdruck für die Neuerfindung ihrer Geschäftsmodelle im Hinblick auf Marktanteile und Margen. Digitale Innovationen im Bereich der Individualmobilität müssen sich dabei jedoch in die bestehenden regulatorischen Rahmenbedingungen einfügen. Besonders relevant sind die Anforderungen der DSGVO und die sich um diese stets fortentwickelnde Rechtsprechung.

  • 2025-12-19
  • ⚙262621
  • itrb - it-rechtsberater
  • ITRB 2026, 20-24
  • Thomas Söbbing
IT‑Verträge: Abgrenzung zwischen Kauf- und Werkvertrag

Die Abgrenzung zwischen Kauf- und Werkvertrag gehört zu den zentralen Grundfragen des Schuldrechts. Praktische Relevanz hat sie insb. bei Verträgen über noch herzustellende oder anzupassende Software. § 650 BGB (Werklieferungsvertrag) bildet die gesetzliche Schnittstelle. Dennoch kommt es in der Praxis immer wieder zu rechtlichen Fragen, da sich IT‑Sachverhalte häufig nicht so einfach in diese Typologie einordnen lassen.

  • 2025-11-28
  • 🌍 1764806400000
  • ⚙260689
  • itrb - it-rechtsberater
  • ITRB 2025, 326-333
  • Florian Seiter
Richtlinien für die Nutzung von KI im Unternehmen

KI lässt sich heute produktiv für vielfältige Aufgaben einsetzen und ist insb. durch die weite Verbreitung von Large Language Models kaum mehr wegzudenken. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass KI auch Einzug in den Arbeitsalltag gefunden hat. Indes gibt es in zahlreichen Unternehmen bislang keine Regeln für den KI-Einsatz, obwohl ein unregulierter Umgang mit KI erhebliche Risiken birgt.

  • 2025-10-31
  • 🌍 1762905600000
  • ⚙257914
  • itrb - it-rechtsberater
  • ITRB 2025, 297-305
  • Mathias Lejeune
Der EU Data Act und die neuen Mustervertragsklauseln

Der sog. EU Data Act ist am 11.1.2024 in Kraft getreten. Die EU‑Kommission hat gem. Art. 41 DA standardisierte Vertragsklauseln für den B2B-Datenzugang und Cloud-Computing herausgegeben. Der vorliegende Beitrag fasst zunächst die wesentlichen Regelungen des DA für den Datenzugriff und den Wechsel des Anbieters zusammen und erläutert dann die neuen Vertragsklauseln.

  • 2025-10-31
  • ⚙257900
  • itrb - it-rechtsberater
  • ITRB 2025, 292-297
  • Robert Schippel
IT‑Sicherheitsrecht als lauterkeitsrechtliches Risiko

Die rechtlichen Anforderungen an IT‑ und Cybersicherheit erfahren derzeit durch die geplante Umsetzung der NIS2-RL sowie durch die Einführung der Cyberresilienz-VO eine tiefgreifende Reform. Diese neuen Regelwerke normieren nicht nur verbindliche technische und organisatorische Sicherheitsanforderungen, sondern entfalten auch wettbewerbsrechtliche Relevanz: Sie können als Marktverhaltensregelungen i.S.d. § 3a UWG qualifiziert werden.

JR - JURISTISCHE RUNDSCHAU | Walter de Gruyter GmbH, Berlin

  • 2025-12-05
  • ⚙261252
  • jr - juristische rundschau
  • JR 2026, 2-13
  • PD Dr. Christoph Sorge
Anscheinsbeweis und Verkehrsanschauung beim Zugang

Wann ist eine Willenserklärung unter Abwesenden dem Empfänger zugegangen? Wie kann der Erklärende, dem die Darlegungs- und Beweislast obliegt, dies nachweisen? Unter welchen Umständen darf mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden? Wie oft hat der Empfänger seine Empfangseinrichtungen zu kontrollieren? Wer prägt die »Verkehrsanschauung«?

Besonders mit Blick auf briefliche Fristsachen wie etwa Kündigungen oder Mahnungen sind Auslegungs- und Beweisfragen zu § 130 BGB seit jeher ein »Lieblingskind der Theorie« und ein Problemkind der Praxis. Jüngst hat sich das BAG erneut in einem Fall des höchst umstrittenen Einwurf-Einschreibens mit diesen Fragen beschäftigen müssen und die Beweisführungslast des Erklärenden nunmehr auch hinsichtlich des konkreten Zeitfensters der Zustellung erleichtert. Obwohl im Urteil allein die beweisrechtliche Seite zur Überprüfung stand, erscheint auch eine Reflexion auf das Zugangsrecht der §§ 130 ff. BGB lohnenswert. Denn der extensive Anscheinsbeweis, den der zweite Senat hier zugunsten des Erklärenden für zulässig erachtete, lässt sich nur vor dem Hintergrund einer Zugangsdefinition verstehen, die durch den Begriff der Verkehrsanschauung starke Anreize für eine Verkehrung der gesetzlichen Darlegungs- und Beweislast geschaffen hat.

  • 2025-12-05
  • ⚙261195
  • jr - juristische rundschau
  • JR 2026, 1
Nachruf

Mit großer Erschütterung haben wir erfahren, dass unser langjähriger Autor, Freund und Kollege Prof. Dr. Robert Esser am 19. November 2025 völlig unerwartet verstorben ist.

Robert Esser hat mit zahlreichen Beiträgen in der Juristischen Rundschau zu straf- und strafverfahrensrechtlichen Themen über viele Jahre hinweg maßgeblich den juristischen Diskurs mitgestaltet. Seine außergewöhnliche Expertise im Europäischen und Internationalen Strafrecht ist für die wissenschaftliche Gemeinschaft un

  • 2025-11-14
  • ⚙259627
  • jr - juristische rundschau
  • JR 2025, 595-602
  • Prof. Dr. Erik Kraatz
Kick-Back-Vereinbarungen als Untreue (§ 266 StGB)

Abstract: In der Wirtschaft weit verbreitet sind sog. Kick-Back-Vereinbarungen, bei denen der mit zivilrechtlicher Macht zum Abschluss von Verträgen namens seines Geschäftsherrn ausgestattete (vermögensbetreuungspflichtige) Täter den Abschluss eines Vertrages zwischen seinem Geschäftsherrn und einem Dritten davon abhängig macht, dass der Dritte ein Schmiergeld zahlt bzw. geldwerte Dienst- oder Sachleistungen erbringt, die der Dritte verborgen in seine Rechnung an den Geschäftsherrn des Täters preiserhöhend einbringt. Das Schmiergeld wird so letztlich aus dem Vermögen des Geschäftsherrn des Täters (re-)finanziert. Ob in Fällen einer späteren Schmiergeldzahlung der Geschäftsherr aber wirklich »regelmäßig« einen Vermögensnachteil in Höhe des Schmiergeldes erleidet (und damit eine Untreue angenommen werden kann), weil dieser Betrag auch in Form eines Preisnachlasses dem Geschäftsherrn hätte gewährt werden können, ist zwischen der Rechtsprechung (jüngst noch einmal bekräftigt von BGH Urt. v. 3. 7. 2024 – 2 StR 453/23) und Literatur umstritten. Der vorliegende Beitrag bemüht sich hier mit eigenem Ansatz um eine Klärung.

I. Einführung

  • 2025-11-14
  • ⚙259241
  • jr - juristische rundschau
  • JR 2025, 527-533
  • Dr. Werner Hinz
Zugriff auf die Mietkaution bei verjährten Schadensersatzforderungen?

Der Beitrag befasst sich vor dem Hintergrund einer unlängst ergangenen BGH-Entscheidung mit der Frage, in welchem Umfang der Vermieter gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters mit verjährten Schadensersatzforderungen aufrechnen darf. Die Reichweite des § 215 BGB wird erörtert. Darüber hinaus geht der Autor der Frage nach, ob der (prinzipielle) Zugriff auf das Kautionsguthaben nach § 216 BGB nicht ohnehin erhalten bleibt.

I. Einleitung

  • 2025-11-14
  • 🌍 1763942400000
  • ⚙259240
  • jr - juristische rundschau
  • JR 2025, 534-541
  • Professor Dr. Aziz Epik
Zurechnungsdogmatik und Migrationsstrafrecht

Die »Bekämpfung des Schlepperunwesens« ist spätestens seit Einführung des sogenannten »Schleusertatbestandes« (heute: § 96 AufenthG) mit dem Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung von 1981 fester Bestandteil des migrations(strafrechts-)politischen Diskurses in Deutschland. Die Debatte dominiert dabei das Narrativ von international vernetzten, skrupellosen Schleusern und Schleppern, die aus reinem Profitstreben handeln und maßgeblich zu »irregulärer« Migration beitragen.

  • 2025-11-14
  • ⚙259167
  • jr - juristische rundschau
  • JR 2025, 585-594
  • Dr. Carolin Maus
Grundstruktur zivilrechtlicher Zurechnungsfragen

A. Einleitung

Zurechnungsfragen stellen sich in mannigfaltigen Konstellationen. In einigen Fällen gibt das Gesetz bereits Bezugspunkt und Umfang der Zurechnung vor, sodass sich der Rechtsanwender auf eine einfache Subsumtion des Sachverhalts etwa unter § 278 S. 1 Alt. 2 BGB oder § 166 Abs. 1 BGB beschränken kann. Außerhalb dieser normativen Vorgaben wird schnell deutlich, dass eine einheitliche Zurechnungsdogmatik im bürgerlichen Recht fehlt. Die sich dann stellenden Abgrenzungsprobleme lassen sich nicht begrifflich allgemein gültig, sondern nur in wertender Betrachtungsweise von Fall zu Fall lösen. Dabei ist es nicht Ziel des vorliegenden Beitrags, ein allgemeines Zurechnungssystem de lege lata oder de lege ferenda zu konzipieren. Vielmehr sollen die sich wiederholenden Argumentationsfiguren des Gesetzes und der Rechtsprechung dargestellt und Gemeinsamkeiten erarbeitet werden, die für die erforderliche Wertung fruchtbar gemacht werden können.

jurisPK-StrVerR | juris GmbH

  • 2025-12-12
  • ⚙262049
  • jurispk-strverr
  • juris PraxisKommentar Straßenverkehrsrecht, 3. Aufl
  • Hans-Peter Freymann, Michael Trésoret u.a.
Freymann/Wellner/Trésoret, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 3. Auflage 2025

Herausgeber: Hans-Peter Freymann, Wolfgang Wellner und Dr. Michael Trésoret

StVG | StVO | Zivilrecht | Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht | BKatV | StVZO | FeV | FZV: Der juris PraxisKommentar Straßenverkehrsrecht erläutert neben dem StVG und der StVO, auch die zivil- und verwaltungsrechtlichen Grundlagen sowie die relevanten Regelungen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts umfassend und praxisnah. Profitieren Sie von der langjährigen Praxiserfahrung des Autorenteams.

jurisPR-ArbR 43/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-31
  • ⚙258036
  • jurispr-arbr 43/2025
  • jurisPR-ArbR 43/2025 Anm. 2
  • Sebastian Baunack
Dauerhafte Überlassung von Gehaltsliste an Personalrat kann erforderlich sein
Die Wahrung der Entgeltgerechtigkeit innerhalb der Betriebe und Dienststellen ist eine Kernaufgabe betrieblicher Interessenvertretungen. Dies gilt umso mehr in nichttarifierten Bereichen. Die Entgeltordnung ist – soweit sie nicht tariflich geregelt ist – für Betriebs- und Personalräte mitbestimmungspflichtig. Dies ergibt sich für den Bereich der Privatwirtschaft aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, für den Bereich des öffentlichen Dienstes aus § 80 Abs. 1 Nr. 8 BPersVG bzw. den entsprechenden Regelungen in den LPVG. Sofern keine festgelegten Entgeltordnungen bestehen, haben die Betriebs- und Personalräte die Möglichkeit, solche initiativ vorzuschlagen und die Arbeitgeber und Dienststellen dazu zu zwingen, sich in einem förmlichen Mitbestimmungsverfahren auseinanderzusetzen. Dieses Initiativrecht ergibt sich für die Betriebsräte aus der Annexzuständigkeit des § 87 Abs. 1 BetrVG, für die Personalräte aus § 77 Abs. 1 BPersVG bzw. LPVG. Damit die Beschäftigtenvertretungen solche Regelungen aber sinnvoll vorschlagen können, benötigen sie erst einmal Kenntnis von den Gegebenheiten in ihren Betrieben oder Dienststellen. Dazu gehört es auch, dass die Beschäftigtenvertretung die bestehende Zuordnung der Beschäftigten zu (faktischen) Vergütungsgruppen kennt, um anhand dieser Information beurteilen zu können, ob alle Beschäftigten nach Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere keine Diskriminierungen bestehen. Anhand dieser Bewertung kann die Beschäftigtenvertretung sich dann initiativ für eine gerechte Entgeltordnung einsetzen. Aber welche Informationen hat der Arbeitgeber – insbesondere der öffentliche Arbeitgeber – dem Personalrat zu geben? Verhindert der Beschäftigtendatenschutz die Weitergabe der Daten an den Personalrat? Muss die Dienststelle ihr vorliegende Daten aus unterschiedlichen Datenbanken zusammenstellen, um dem Personalrat die gewünschte Information zu geben? Und in welchen Fällen darf der Personalrat eine dauerhafte Überlassung dieser Unterlagen statt nur einer Einsichtnahme durch einzelne Personalratsmitglieder verlangen? Mit diesen Fragen hatte sich das OVG Magdeburg mit seinem hier besprochenen Beschluss vom 14.08.2025 zu beschäftigen.
  • 2025-10-31
  • ⚙257933
  • jurispr-arbr 43/2025
  • jurisPR-ArbR 43/2025 Anm. 1
  • Jacob Joussen
Rechtsweg beim datenschutzrechlichen Herausgabeanspruch aus dem Bewerbungsverfahren
Bei der Bewerbung um eine Arbeitsstelle entsteht spätestens mit der Zusendung der Bewerbungsunterlagen (nicht schon mit der Ausschreibung, BAG, Beschl. v. 23.02.1988 - 1 ABR 82/86; Joussen in: BeckOKArbR, Stand 01.09.2025, § 611a BGB Rn. 38) ein vorvertragliches Schuldverhältnis i.S.d. § 241 Abs. 2 BGB, weil und soweit der eine dem anderen Teil die Möglichkeit zur Einwirkung auf seine Rechte, Rechtsgüter und Interessen gewährt. Dieses vorvertragliche Schuldverhältnis enthält zwar keine Primärpflichten, wohl aber eine Reihe von Sekundärpflichten, deren Verletzung zu einer Haftung etwa nach § 280 Abs. 1 BGB oder zu einer Pflicht zum Ersatz des Vertrauensschadens führen kann (BAG, Urt. v. 10.11.1955 - 2 AZR 282/54). Ebenfalls können während dieser Phase Auskunftsansprüche datenschutzrechtlichen Ursprungs entstehen, weil der Arbeitgeber im Zuge der Bewerbung Daten des Arbeitnehmers erhält und diese regelmäßig auch verarbeitet.

jurisPR-ArbR 44/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-07
  • ⚙258546
  • jurispr-arbr 44/2025
  • jurisPR-ArbR 44/2025 Anm. 2
  • Kai-Oliver Burmann
Befragung aller Mitarbeiter des Betriebes mittels Fragenkataloges zur Sachverhaltsaufklärung bei Verdachtskündigung
Umfassende interne Ermittlungen durch Befragungen aller Arbeitnehmer eines Betriebs zu einer Vielzahl von Vorwürfen gegen einen bestimmten Arbeitnehmer führen zu einer erheblichen Beeinträchtigung von dessen Persönlichkeitsrechten. Immerhin werden damit die Vorwürfe nicht nur dokumentiert, sondern betriebsweit verbreitet. Liegt aber ein betriebsweiter Bezug der Vorwürfe vor oder verteidigt sich der Arbeitnehmer mit einer angeblichen Betriebsüblichkeit bestimmten Verhaltens, kann ein solches Vorgehen dennoch gerechtfertigt sein.
  • 2025-11-07
  • ⚙258447
  • jurispr-arbr 44/2025
  • jurisPR-ArbR 44/2025 Anm. 1
  • Alexander Bissels, Lena Jopp
Abgeltung von Urlaub bei Langzeiterkrankung unter Berücksichtigung von zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbarten AGB
Das BAG hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Verfall von Urlaub bei einer Langzeiterkrankung trotz der arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR-DD) und der Geltung von § 7 Abs. 3 BUrlG in seiner unionsrechtskonformen Ausprägung durch eine abweichend formulierte AGB ausgeschlossen wird. Die Entscheidung behandelt zentrale Aspekte der Auslegung von AGB in Arbeitsverträgen und deren Verhältnis zu kollektivrechtlichen und gesetzlichen Regelungen, insbesondere im Lichte der europäischen und nationalen Rechtsprechung zum Urlaubsrecht.

jurisPR-ArbR 45/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-14
  • ⚙259149
  • jurispr-arbr 45/2025
  • jurisPR-ArbR 45/2025 Anm. 8
  • Bernhard Ulrici
Divergenzvorlage zur Abdingbarkeit des § 615 Satz 1 BGB
Nach Art. 27 Abs. 1 EGBGB a.F. (Art. 3, 8 Abs. 1 Satz 1 Rom I-VO) gilt auch für Arbeitsverhältnisse der Grundsatz der Rechtswahlfreiheit. Allerdings darf nach Art. 30 Abs. 1 EGBGB a.F. (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 Rom I-VO) die Rechtswahl dem Arbeitnehmer nicht den Schutz entziehen, der ihm durch zwingende Bestimmungen desjenigen Rechts, welches ohne Rechtswahl (d.h. bei objektiver Anknüpfung) gelten würde, gewährt wird. Zu diesem gehören aus dem deutschen Recht u.a. der allgemeine Kündigungsschutz (BAG, Urt. v. 10.04.2014 - 2 AZR 741/13 Rn. 39) und die gesetzlichen Kündigungsfristen (BAG, Urt. v. 22.08.2024 - 2 AZR 251/23 Rn. 75 ff.; vgl. auch Giuliano/Lagarde, BT-Drs. 10/503, S. 57). Hinsichtlich des an diesen Schutz anknüpfenden Annahmeverzugslohns ist der Fünfte Senat des BAG demgegenüber davon ausgegangen, dass § 615 Satz 1 BGB kein zwingendes Recht sei und nicht unter Art. 30 Abs. 1 EGBGB a.F. falle (BAG, Urt. v. 29.03.2023 - 5 AZR 55/19 Rn. 75). Das Schrifttum nimmt dagegen überwiegend an, dass § 615 Satz 1 BGB im Arbeitsverhältnis nicht vollständig (vgl. Preis/Greiner in: ErfKomm, 25. Aufl. 2025, § 615 BGB Rn. 8; Henssler in: MünchKomm BGB, 9. Aufl. 2023, § 615 Rn. 11; Joussen in: BeckOK ArbR, 77. Ed. 01.09.2025, § 615 BGB Rn. 10; a.A. Boemke in: NK-GA, 2. Aufl. 2022, § 615 BGB Rn. 9) und insbesondere nicht für den Fall unwirksamer oder nicht fristgerechter Kündigung abbedungen werden kann (Bieder in: BeckOGK, Ed. 01.04.2025, § 615 BGB Rn. 142; Fischinger in: Staudinger, BGB, 2025, § 615 Rn. 13; Krause in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht, 11. Aufl. 2024, § 615 BGB Rn. 107).

jurisPR-ArbR 46/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-21
  • ⚙260003
  • jurispr-arbr 46/2025
  • jurisPR-ArbR 46/2025 Anm. 1
  • Wolfhard Kohte
Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess und die Rolle der Arbeitszeiterfassung
Rechtsstreitigkeiten um Überstundenvergütungen gehören zum Alltag der Arbeitsgerichte. In aller Regel stellen sich hierbei auch Fragen der Darlegungs- und Beweislast. Besonders intensiv diskutiert wurden in den letzten Jahren Fälle, in denen es an einer Arbeitszeiterfassung auch dann fehlte, wenn das Gesetz sie vorgeschrieben hatte. Im vorliegenden Fall geht es um die umgekehrte Konstellation: Kann die ordnungsgemäß vorgenommene Arbeitszeiterfassung nach § 21a ArbZG im Rechtsstreit von einer der beiden Seiten verwertet werden?
  • 2025-11-21
  • ⚙259809
  • jurispr-arbr 46/2025
  • jurisPR-ArbR 46/2025 Anm. 2
  • Sebastian Busch
Erteilung digitaler Entgeltabrechnungen
Arbeitgeber sind nach § 108 GewO dazu verpflichtet, eine Entgeltabrechnung in Textform zu erteilen. Kann diese Verpflichtung dadurch erfüllt werden, dass das Dokument abrufbereit in ein elektronisches Mitarbeiterpostfach eingestellt wird?

jurisPR-ArbR 47/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-28
  • ⚙260587
  • jurispr-arbr 47/2025
  • jurisPR-ArbR 47/2025 Anm. 1
  • Burkhard Boemke
Nachfrist für Wahlvorschläge - Nicht genügend kandidierende Personen bei Betriebsratswahl
Nach § 11 BetrVG ist ein Betriebsrat mit einer niedrigeren Betriebsgröße als gesetzlich in § 9 BetrVG vorgesehen zu wählen, wenn es im Betrieb nicht ausreichend wählbare Personen gibt. Diese Regelung findet nach der zutreffenden Rechtsprechung des BAG sinngemäß Anwendung, wenn nicht genug wählbare Personen zur Betriebsratswahl kandidieren (BAG, Beschl. v. 24.04.2024 - 7 ABR 26/23). In dieser Konstellation stellt sich die Frage, ob entsprechend § 9 Abs. 1 WO der Wahlvorstand zunächst einen Nachfrist zu setzen hat, um der Belegschaft die Möglichkeit zu geben, einen Betriebsrat in der gesetzlich vorgesehenen Größe zu wählen. Der Siebte Senat des BAG bestätigt seine aktuelle Rechtsprechung (BAG, Beschl. v. 24.04.2024 - 7 ABR 26/23), wonach eine entsprechende Anwendung nicht in Betracht kommt.
  • 2025-11-28
  • ⚙260561
  • jurispr-arbr 47/2025
  • jurisPR-ArbR 47/2025 Anm. 2
  • Alexander Bissels, Philipp Nonnenmühlen
Wirksamkeit einer sog. „Liga-Klausel“ nach Nichtbeachtung der Schriftform wegen eines freibleibenden Unterschriftenfelds
Das LArbG Düsseldorf musste sich mit der Frage befassen, ob eine als „Liga-Klausel“ ausgestaltete auflösende Bedingung, nach der das Arbeitsverhältnis bei Abstieg aus der 1. Handballbundesliga automatisch enden soll, wirksam vereinbart wurde. Im Vordergrund standen jedoch im Hinblick auf den Bedingungsgrund und die Klauselgestaltung keine sportspezifischen Besonderheiten. Vielmehr wurde darüber gestritten, ob die für die Wirksamkeit der auflösenden Bedingung („Liga-Klausel“) notwendige Schriftform nach den §§ 21, 14 Abs. 4 TzBfG gewahrt wurde. Im Ergebnis hat das LArbG Düsseldorf dies aufgrund des optischen Erscheinungsbilds des Vertrags verneint, da ein dort vorgesehenes Unterschriftenfeld freigelassen wurde.

jurisPR-ArbR 48/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-05
  • ⚙261481
  • jurispr-arbr 48/2025
  • jurisPR-ArbR 48/2025 Anm. 1
  • Wolfgang Däubler
Streik für einen gemeinsamen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung
Die Entscheidung des LArbG Köln behandelt zahlreiche wichtige Fragen des Arbeitskampfrechts.
  • 2025-12-05
  • ⚙261150
  • jurispr-arbr 48/2025
  • jurisPR-ArbR 48/2025 Anm. 2
  • Burkhard Boemke
Abbruch der Betriebsratswahl - einstweilige Verfügung - Unzulässigkeit eines Feststellungsantrags
Kommt es im Rahmen von Betriebsratswahlen zu Verstößen gegen Vorschriften des BetrVG oder der Wahlordnung (WO), ist effektiver Rechtsschutz regelmäßig nur im einstweiligen Verfügungsverfahren möglich. Hier wollte ein Arbeitnehmer, der aus seiner Sicht zu Unrecht nicht in die Wählerliste aufgenommen worden war, im Wege der einstweiligen Verfügung die Nichtigkeit der Betriebsratswahl festgestellt wissen, hilfsweise die Aussetzung der Betriebsratswahl bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens erreichen. Die Anträge hatten, wenig überraschend, keinen Erfolg.

jurisPR-ArbR 49/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-12
  • ⚙262290
  • jurispr-arbr 49/2025
  • jurisPR-ArbR 49/2025 Anm. 1
  • Jochen Sievers
Überstundenzuschläge bei Teilzeitbeschäftigung
In der Entscheidung geht es zunächst um die altbekannte Frage, ob tarifvertragliche Überstundenzuschläge bei Überschreitung der individuellen regelmäßigen Arbeitszeit oder auch für Teilzeitbeschäftigte erst ab Überschreitung der für Vollzeitbeschäftigte maßgeblichen regelmäßigen Arbeitszeit anfallen. Während diese Problematik durch die Rechtsprechung weitgehend geklärt ist, ist die Bestimmung der Rechtsfolgen seit der Entscheidung des BVerfG vom 11.12.2024 (1 BvR 1109/21) mit neuen Unsicherheiten verbunden.
  • 2025-12-12
  • ⚙262288
  • jurispr-arbr 49/2025
  • jurisPR-ArbR 49/2025 Anm. 2
  • Leona Sofie Sixtus
Annahmeverzug auch ohne tatsächliches Angebot der Arbeitsleistung
Flexible Arbeitszeitgestaltung macht ein Angebot zur Erbringung der Arbeitsleistung entbehrlich gemäß § 296 BGB.

jurisPR-ArbR 50/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-19
  • ⚙262732
  • jurispr-arbr 50/2025
  • jurisPR-ArbR 50/2025 Anm. 2
  • Wolfgang Hamann
Wirksamkeit der Befristung einer konzerninternen Auslandsentsendung; Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und Zweitarbeitsverhältnis
Der grenzüberschreitende Einsatz von Arbeitnehmern gehört in einer global vernetzten Wirtschaft zum „Alltagsgeschäft“ vieler Unternehmen. Aufgrund ihrer Komplexität verlangt die Materie die Beachtung vielfältiger Rechtsvorschriften, insbesondere solcher des Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrechts. Umso wichtiger ist es, im Vorfeld einer Auslandsentsendung rechtskonforme und eindeutige Vereinbarungen zu treffen. Im zu entscheidenden Fall stand die Wirksamkeit der Befristung einer Entsendevereinbarung auf dem Prüfstand.
  • 2025-12-19
  • ⚙262731
  • jurispr-arbr 50/2025
  • jurisPR-ArbR 50/2025 Anm. 1
  • Kai-Oliver Burmann
Befristung auf Regelaltersgrenze
Ein eher abseitiger Begründungsversuch einer Klägerin gibt dem BAG Gelegenheit, auf das Erreichen der Regelaltersgrenze befristete Arbeitsverhältnisse grundlegend zu bewerten.

juris PraxisKommentar BGB Band 4 Familienrecht, 11. Aufl. 2026 | juris GmbH

  • 2025-11-21
  • ⚙259817
  • juris praxiskommentar bgb band 4 familienrecht, 11. aufl. 2026
  • juris PraxisKommentar BGB Band 4 Familienrecht, 11. Aufl. 2026
  • Wolfram Viefhues u.a.
juris PraxisKommentar BGB Band 4 Familienrecht, 11. Aufl. 2026
Als Auftakt zur 11. Auflage des juris PraxisKommentar BGB ist am 15.11.2025 Band 4 Familienrecht erschienen. Der Band enthält überarbeitete und aktualisierte Kommentierungen zum gesamten Familienrecht des BGB und zu weiteren familienrechtlich relevanten Gesetzen sowie zahlreiche kosten- und steuerrechtliche Hinweise.

juris PraxisKommentar Elektronischer Rechtsverkehr Band 2 Zivilverfahren | juris GmbH

  • 2025-11-07
  • ⚙258544
  • juris praxiskommentar elektronischer rechtsverkehr band 2 zivilverfahren
  • juris PraxisKommentar Elektronischer Rechtsverkehr Band 2 Zivilverfahren, 3. Aufl. 2025
  • Henning Müller u.a.
juris PraxisKommentar Elektronischer Rechtsverkehr Band 2 Zivilverfahren, 3. Aufl. 2025
Der Elektronische Rechtsverkehr ist in Bewegung wie nie zuvor, viele Fragen sind zu klären. Auch in der 3. Auflage will der jurisPK ERV dazu beitragen, tatsächliche Entwicklungen zu beschreiben und sie (prozess-)rechtlich einzuordnen. Band 2 ist dem Zivilverfahren gewidmet und enthält ausgewählte Kommentierungen insbesondere zu Normen der ZPO, FamFG, ERVV, BRAO und InsO.

jurisPR-BGHZivilR 22/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-07
  • ⚙258655
  • jurispr-bghzivilr 22/2025
  • jurisPR-BGHZivilR 22/2025 Anm. 1
  • Peter Itzel
Regressforderungen der öffentlichen Hand - Verjährungsbeginn
Gerade bei Fragen der Verjährung von Ansprüchen kommt es oft auf den Zeitpunkt der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis der den Anspruch begründenden Umstände an (§ 199 Abs. 1 BGB). Dies dürfte bei Ersatzansprüchen gegen Private hinsichtlich der Kenntnis von Schaden und Ersatzpflichtigem regelmäßig unproblematisch sein. Handelt es sich allerdings um Ersatzansprüche gegen die öffentliche Hand (insbesondere Amtshaftungsansprüche aus § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG), so ist oft schon die Person des Ersatzpflichtigen (u.a. wegen der Haftungsüberleitung) für den Geschädigten nicht problemfrei zu bestimmen. Im Regressfall kann die öffentliche Hand nach einem schädigenden Ereignis (z.B. Verletzung eines Beamten) Rückgriff für eigene schadensbedingte Aufwendungen (Krankenkosten, Besoldung etc.) gegen den Schädiger nehmen. Hier ist nun problematisch, wann die Verjährung dieser Ansprüche beginnt, auf wessen Kenntnis abzustellen ist. Dies gilt vor allem in den Fällen, in denen öffentliche Körperschaften – wie zumeist – organisatorisch getrennte Verwaltungsbereiche für die Ersatzleistungen (für den Geschädigten) – Leistungsabteilung – und für die Geltendmachung der Rückgriffsansprüche – Regressabteilung – haben. Für den Beginn des Laufs der Verjährungsfrist ist damit zu entscheiden, ob auf den Kenntnisstand der Leistungs-, Beihilfestelle oder auf den der Regressabteilung der verfügungsberechtigten Behörde abzustellen ist. Werden die Aufgaben der Schadensbearbeitung und -abwicklung nun noch – wie vorliegend in Bayern – verschiedenen Behörden in unterschiedlichen Ressorts innerhalb der Landesverwaltung zugewiesen, so sind Informationsbrüche und -defizite eigentlich vorprogrammiert.
  • 2025-11-07
  • ⚙258411
  • jurispr-bghzivilr 22/2025
  • jurisPR-BGHZivilR 22/2025 Anm. 2
  • Hans Christian Schwenker
Zurechnungszusammenhang zwischen einer anwaltlichen Pflichtverletzung und der den Mandanten treffenden Kostenlast
Mit den Voraussetzungen des Zurechnungszusammenhangs zwischen einer anwaltlichen Pflichtverletzung (hier: unzureichend individualisierter Mahnbescheid) und der den Mandanten treffenden Kostenlast bei späterer Rücknahme des Mahnantrags hatte sich der IX. Zivilsenat zu befassen.

jurisPR-BGHZivilR 23/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-21
  • ⚙259888
  • jurispr-bghzivilr 23/2025
  • jurisPR-BGHZivilR 23/2025 Anm. 2
  • Ulf P. Börstinghaus
Keine Sonderbehandlung für vermietenden Wohnungseigentümer
Das Mietrecht unterscheidet grundsätzlich nicht danach, wer Eigentümer der Mietsache ist. Selbst in fremdem Eigentum stehende bewegliche oder unbewegliche Sachen können vermietet werden. Allenfalls der Vermieter kann mit Sekundäransprüchen konfrontiert werden, wenn er unberechtigterweise fremde Gegenstände vermietet hat und deshalb seinen (miet-)vertraglichen Pflichten nicht nachkommen kann. In der Wohnraummiete gibt es neben dem gesetzlich geregelten Fall der gewerblichen Zwischenvermietung, § 565 BGB, in der Praxis den Sonderfall der Vermietung einer Eigentumswohnung. Hier ist der Vermieter regelmäßig (Sonder-)Eigentümer der Wohnung, aber nicht der sonstigen Flächen, die der Mieter berechtigt ist zu nutzen, z.B. das Treppenhaus und die Zuwegungen. Außerdem fallen mit Ausnahme der Grundsteuer alle Betriebskosten nicht direkt bei dem vermietenden Wohnungseigentümer, sondern bei der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) an. Diese werden innerhalb der Gemeinschaft nach den Vorschriften des WEG und insbesondere den Vereinbarungen in der Teilungserklärung und den bestandskräftigen Beschlüssen abgerechnet. Doch diese Verteilung muss nicht zwingend den Vereinbarungen im Mietvertrag entsprechen. Zumindest dieses Dauerproblem hat der Gesetzgeber kürzlich für einen Teilbereich dadurch geregelt, dass hier u.U. die Abrechnungsschlüssel der WEG Vorrang haben, § 556a Abs. 3 BGB. Bei zahlreichen weiteren Problemen in Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnungseigentum taucht aber weiterhin die Frage auf, ob hier im Vergleich zur Vermietung von im (Allein-)Eigentum des Vermieters stehenden Räumen andere Regelungen gelten.
  • 2025-11-21
  • ⚙259828
  • jurispr-bghzivilr 23/2025
  • jurisPR-BGHZivilR 23/2025 Anm. 1
  • Wendt Nassall
Aktienrechtliche Voraussetzungen eines Abfindungsvergleichs mit ehemaligen Vorstandsmitgliedern und der D+O-Versicherung
Die Entscheidung befasst sich mit den Fragen, welchen aktienrechtlichen Grenzen der Abfindungsvergleich einer AG mit ihrem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden und ihrer D+O-Versicherung unterliegt, inwiefern bei der Einladung zur Hauptversammlung über den Inhalt der vorgeschlagenen Vereinbarungen zu unterrichten ist sowie in welchem Umfange die Aktionäre ein Auskunftsrecht bezüglich der aktuellen Vermögensverhältnisse des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden und Vergleichspartners haben.

jurisPR-BGHZivilR 24/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-05
  • ⚙261410
  • jurispr-bghzivilr 24/2025
  • jurisPR-BGHZivilR 24/2025 Anm. 2
  • Reinhold Thode
Einheimischenmodell: Berücksichtigung des Förderungszwecks sowie der Funktion der Regelung zur Sicherung der Nutzungsbindung und des Veräußerungsverbots bei der Vertragsauslegung
Der V. Zivilsenat des BGH musste die Frage entscheiden, ob bei der Auslegung von Verträgen, die eine Gemeinde im Rahmen eines Einheimischenmodells abschließt, die Zweckbestimmung der verbilligten Abgabe von Bauland und die Funktion der Regelungen, die der Absicherung dieser Zweckbestimmung dienen (eine Nutzungsregelung und ein Veräußerungsverbot), bei der Vertragsauslegung berücksichtigt werden müssen, sowie die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Gemeinde ihr Wiederkaufsrecht ausüben kann, wenn der Käufer gegen die Nutzungsbindung verstößt. Gegenstand der Entscheidung waren diese Fragen, weil die Gemeinde ihr Wiederkaufsrecht im Hinblick darauf ausgeübt hatte, dass der Erwerber die Nutzung der Wohnung aufgegeben und sie vor Ablauf der 15jährigen Bindungsfrist und ohne Zustimmung der Gemeinde seinem Schwager überlassen hatte.
  • 2025-12-05
  • ⚙261369
  • jurispr-bghzivilr 24/2025
  • jurisPR-BGHZivilR 24/2025 Anm. 1
  • Eric Aßfalg
Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Zahlers und die starke Kundenauthentifizierung im Zahlungsverkehr
Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge (vgl. § 675j BGB) auf der Nutzung eines verloren gegangenen, gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Zahlungsinstruments oder auf der sonstigen missbräuchlichen Verwendung eines Zahlungsinstruments, kann der Zahler von seinem Zahlungsdienstleister gemäß § 675u Satz 2 BGB verlangen, dass das Zahlungskonto auf den Stand gebracht wird, auf dem es sich ohne die Belastungsbuchung wegen des nicht autorisierten Zahlungsvorgangs befunden hätte. Dagegen haftet der Zahler im Regelfall nur bis zu einem Betrag von 50 Euro auf den Ersatz eines dem Zahlungsdienstleister hierdurch entstandenen Schadens (§ 675v Abs. 1, 2 BGB), so dass ihm der Zahlungsdienstleister einen entsprechenden Gegenanspruch nur in dieser Höhe im Wege des dolo-agit-Einwands aus § 242 BGB entgegenhalten kann (vgl. Rn. 23 des Besprechungsurteils; BGH, Urt. v. 05.03.2024 - XI ZR 107/22 Rn. 50 - BGHZ 240, 23; BGH, Urt. v. 17.11.2020 - XI ZR 294/19 Rn. 23 ff. - BGHZ 227, 343). Etwas anderes gilt jedoch gemäß § 675v Abs. 3 Nr. 2 BGB, wenn der Zahler den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, indem er eine oder mehrere seiner Sorgfaltspflichten nach § 675l BGB oder nach den vertraglich getroffenen Bedingungen für die Ausgabe und Nutzung des Zahlungsinstruments in Bezug auf den Schutz der personalisierten Sicherheitsmerkmale vor unbefugtem Zugriff verletzt hat. In diesem Fall haftet der Zahler auf vollen Schadensersatz, so dass sein Anspruch aus § 675u Satz 2 BGB wirtschaftlich betrachtet in der Regel vollständig aufgezehrt wird. Der Schadensersatzanspruch der Bank nach § 675v Abs. 3 Nr. 2 BGB ist jedoch wiederum seinerseits gemäß § 675v Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BGB ausgeschlossen, wenn „der Zahlungsdienstleister des Zahlers eine starke Kundenauthentifizierung im Sinne des § 1 Abs. 24 ZAG nicht verlangt“. Im Streitfall standen in diesem Zusammenhang drei Themenkomplexe in Rede: Erstens ging es um die Frage, ob das Berufungsgericht der Klägerin, die einem durchaus trickreichen Telefonbetrug zum Opfer gefallen war und so den Zugriff Dritter auf ihr Onlinebanking ermöglicht hatte, zu Recht grobe Fahrlässigkeit i.S.v. § 675v Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a BGB attestiert hat; dies hat der BGH bejaht. Zweitens ging es um die Frage, ob der daraus resultierende Schadensersatzanspruch der Zahlungsdienstleisterin – einer Sparkasse – nach § 675v Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BGB ausgeschlossen ist, weil die Sparkasse eine starke Kundenauthentifizierung i.S.v. § 1 Abs. 24 ZAG nur für das Auslösen des Überweisungsvorgangs, nicht aber für den Login in das Onlinebanking verlangt hatte. Da der BGH dies verneint hat, ging es schließlich noch um die Frage, ob der letztgenannte Umstand der Sparkasse im Streitfall zumindest zum Mitverschulden gereichen konnte (§ 254 Abs. 1 BGB).

jurisPR-BGHZivilR 25/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-19
  • ⚙262667
  • jurispr-bghzivilr 25/2025
  • Nassall, jurisPR-BGHZivilR 25/2025 Anm. 1
  • Wendt Nassall
Gläubiger trägt im Verhältnis zum Schuldner das Risiko der Fälschung der Kontobezeichnung durch einen unbekannten Dritten
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, zu wessen Lasten es geht, wenn ein unbekannter Dritter bei zwischen Gläubiger und Schuldner verabredeter Geldüberweisung die dem Gläubiger mitgeteilte IBAN-Nummer des Schuldners fälscht und der Gläubiger den geschuldeten Betrag daraufhin auf dieses falsche, nicht dem Schuldner gehörende Konto überweist.
  • 2025-12-19
  • ⚙262633
  • jurispr-bghzivilr 25/2025
  • Thode, jurisPR-BGHZivilR 25/2025 Anm. 2
  • Reinhold Thode
Anspruch werdender Wohnungseigentümer auf Beseitigung rechtswidriger baulicher Veränderungen gegen den teilenden Bauträger, der weiter Mitglied der GdWE bleibt
Die Kläger haben ihr Wohnungseigentum von der Bauträgerin, der Beklagten, erworben. Die Bauträgerin, Teileigentümerin einer als Restaurant verpachteten Gewerbeeinheit, hat während der Errichtungsphase unter Nutzung des Gemeinschaftseigentums vor der Abnahme mehrere technische Anlagen eingebaut. Zum Zeitpunkt dieser Einbauten waren zugunsten der Kläger jeweils Auflassungsvormerkungen eingetragen. Die Kläger zu 2) und 3) hatten zum Zeitpunkt der Einbauten jeweils Besitz an ihren Sondereigentum erlangt. Die Kläger erhoben auf der Grundlage wohnungseigentumsrechtlicher Ansprüche Klage auf Beseitigung der Einbauten. Der BGH musste in einem Altfall (vor dem 01.12.2020) klären, ob den Klägerinnen ein etwaiger Beseitigungsanspruch als werkvertraglicher Erfüllungsanspruch oder als wohnungseigentumsrechtlicher Anspruch zustehen kann (Ls. 1; Rn. 13 bis 19). Zur Klärung dieser Frage musste er die Vorfrage beantworten, ob der teilende Bauträger bei der Errichtung der Anlage nicht als Wohnungseigentümer, sondern als Vertragspartei der Erwerberverträge anzusehen ist (Ls. 2; Rn. 22 bis 29).

jurisPR-BGHZivilR 26/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-26
  • ⚙262996
  • jurispr-bghzivilr 26/2025
  • Itzel, jurisPR-BGHZivilR 26/2025 Anm. 2
  • Peter Itzel
Erforderliche und ausreichende Begründung der Berufung
In den letzten Monaten hatte der BGH in nicht wenigen Fällen über Rechtsbeschwerden nach Verwerfungsbeschlüssen der Oberlandesgerichte gemäß § 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO in Datenschutzverfahren zu entscheiden. Dabei ging es vor allem um die auch für sonstige Verfahren relevante Frage, was eine (zulässige) Berufungsbegründung beinhalten muss und welchen Maßstab die Berufungsgerichte bei der Prüfung der Begründung in Hinblick auf eine Verwerfung als unzulässig unter Berücksichtigung des Rechts des Klägers auf wirkungsvollen Rechtsschutz anzuwenden haben (vgl. hierzu auch BGH, Beschl. v. 31.07.2025 - III ZB 100/24 sowie BGH, Beschl. v. 01.07.2025 - VI ZR 357/24).
  • 2025-12-26
  • ⚙262977
  • jurispr-bghzivilr 26/2025
  • Nassall, jurisPR-BGHZivilR 26/2025 Anm. 3
  • Wendt Nassall
Abgrenzung zwischen gesundheitsbezogenen und schönheitsbezogenen Angaben („Kollagen-Trinkampullen“)
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, wann eine auf ein Lebensmittel bezogene Angabe nur schönheitsbezogen ist, und unter welchen Voraussetzungen sie auch als gesundheitsbezogen gewertet werden kann.

jurisPR-BKR 11/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-21
  • ⚙259942
  • jurispr-bkr 11/2025
  • jurisPR-BKR 11/2025 Anm. 2
  • Nicolas Gillen, Martha Schunk
Wirksamkeit einer Kündigung von Kontoverträgen nach Aufnahme in Sanktionsliste des Office of Asset Control
Die EU-Blocking-VO aus dem Jahr 1996 ist nach dem Austritt der USA aus dem Iranabkommen im Jahr 2018 wieder zum Leben erwacht. Sie soll als Abwehrmaßnahme gegen extraterritorial wirkende US-Sanktionen dienen. Die EU-Blocking-VO verbietet es den EU-Unternehmen, bestimmte US-Sanktionen zu befolgen. Die hier besprochene Entscheidung des OLG Frankfurt befasst sich unter anderem mit der Beweislastverteilung für die Behauptung, dass eine Kündigung von Bankkonten gerade in Befolgung von US-Sanktionen ausgesprochen wurde. Das OLG Frankfurt folgt den Grundsätzen der „Bank Melli Iran“-Entscheidung des EuGH und nimmt eine entsprechende Umkehr der Beweislast an. Darüber hinaus spricht das OLG Frankfurt dem Bankkunden aufgrund einer unrechtmäßigen Kündigung einen Schadensersatzanspruch auf Grundlage der EU-Blocking-VO zu. Nach mehreren Entscheidungen des OLG Frankfurt, die eine Haftung nach Art. 6 Abs. 1 EU-Blocking-VO aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt haben (OLG Frankfurt, Urt. v. 28.10.2021 - 6 U 65/20; OLG Frankfurt, Urt. v. 10.01.2024 - 17 U 90/22; OLG Frankfurt, Urt. v. 28.02.2023 - 11 U 180/21 (Kart), im Ergebnis bestätigt durch BGH, Urt. v. 18.03.2025 - XI ZR 59/23), ist dies – soweit ersichtlich – die erste einen Schadensersatzanspruch dem Grunde nach zusprechende Entscheidung in der Europäischen Union.
  • 2025-11-21
  • ⚙259937
  • jurispr-bkr 11/2025
  • jurisPR-BKR 11/2025 Anm. 1
  • Bernd Müller-Christmann
Kein einheitlicher Gerichtsstand für Ansprüche aus Rückabwicklung nach Widerruf eines mit einem Kaufvertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrags
Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen den Gerichten sind nicht selten. Wenn sich die Zuständigkeit aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder nicht eindeutig aus den Gerichtsstandsvorschriften ergibt, stellt § 36 ZPO ein eigenes, in der Regel vorgelagertes Verfahren zur Zuständigkeitsbestimmung zur Verfügung. Die Notwendigkeit einer Entscheidung nach § 36 ZPO ergibt sich insbesondere, wenn mehrere Personen, die bei verschiedenen Gerichten ihren allgemeinen Gerichtsstand haben, als Streitgenossen verklagt werden sollen und für den Rechtsstreit ein gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand nicht begründet ist (§ 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO). Da die Bestimmung des zuständigen Gerichts Einzelfälle betrifft und nach Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit und der Prozesswirtschaftlichkeit erfolgt, sind Beschlüsse zur Zuständigkeitsbestimmung für die Fachöffentlichkeit in der Regel nicht von großem Interesse. Anders im vorliegenden Fall, wo sich das bestimmende Gericht mit der umstrittenen Frage auseinandersetzen musste, ob ein gemeinsamer besonderer Gerichtsstand besteht für Ansprüche, die aus dem Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags resultieren.

jurisPR-BKR 12/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-12
  • ⚙262120
  • jurispr-bkr 12/2025
  • jurisPR-BKR 12/2025 Anm. 2
  • Christian Zwade
Aufklärungspflicht über das Flottenrisiko in dem Verkaufsprospekt eines Schiffsfonds
In der besprochenen Entscheidung des XI. Zivilsenats des BGH zur Prospekthaftung geht es – im Rahmen eines KapMuG-Verfahrens – um die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Verkaufsprospektes zu einem Schiffsfonds. Der am 18.12.2006 aufgestellte Prospekt diente der vorvertraglichen Aufklärung zu einem Fonds, der quotale Beteiligungen an vier in der Rechtsform einer GmbH und Co. KG organisierten Beteiligungsgesellschaften hielt, deren Unternehmensgegenstand der Erwerb und Betrieb eines jeweiligen namensgebenden Containerschiffs war.
  • 2025-12-12
  • ⚙262001
  • jurispr-bkr 12/2025
  • jurisPR-BKR 12/2025 Anm. 1
  • Christian Steiner
Durchsetzbarkeit bankseitiger Schadensersatzansprüche im Zahlungsverkehr
Der BGH hat mit dem hier besprochenen Urteil vom 22.07.2025 klargestellt, dass die grob fahrlässige Weitergabe einer TAN an unbekannte Dritte regelmäßig zum vollständigen Ausschluss des Erstattungsanspruchs des Zahlers nach § 675u BGB führt. Der Fall beleuchtet die rechtliche Bewertung von Autorisierungen, von grober Fahrlässigkeit und von der Pflicht zur Starken Kundenauthentifizierung sowie die Frage eines möglichen Mitverschuldens der Bank beim Verzicht auf die Starke Kundenauthentifizierung beim Zugriff auf das Konto im Rahmen des Online-Bankings. Dabei betonte der BGH, dass eine Verletzung der Pflicht zur Starken Kundenauthentifizierung seitens der Bank nur bei atypischen Sicherheitsmängeln in Betracht kommt und ein etwaiges Mitverschulden der Bank grundsätzlich hinter das grob fahrlässige Verhalten des Kunden zurücktritt. Damit stärkt das Urteil die bisherige Linie der Rechtsprechung zu § 675v Abs. 3 Nr. 2 b BGB und konkretisiert die Anforderungen an die Eigenverantwortung des Zahlungsdienstnutzers bei der Nutzung des Online-Bankings.

jurisPR-BVerwG 22/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-07
  • ⚙258633
  • jurispr-bverwg 22/2025
  • jurisPR-BVerwG 22/2025 Anm. 2
  • Klaus von der Weiden
Aufstockung einer Sonderzahlung durch den Finanzminister
Ergibt sich ein Besoldungsanspruch erst dann unmittelbar aus dem Gesetz, wenn dort seine Höhe betragsmäßig beziffert ist? Wann greift der Grundsatz der zeitnahen Geltendmachung bei Besoldungsansprüchen? Unterliegen auch Gesetzgebungsverfahren zu Besoldungsleistungen, die nicht Bestandteil der verfassungsrechtlich geschuldeten Alimentation sind, den aus dem Alimentationsprinzip resultierenden prozeduralen Anforderungen? Sind Jahressonderzahlungen („Weihnachtsgeld“) ein Bestandteil der verfassungsrechtlich geschuldeten Alimentation? Welche Anforderungen stellt das Gebot der Schätzgenauigkeit?
  • 2025-11-07
  • ⚙258434
  • jurispr-bverwg 22/2025
  • jurisPR-BVerwG 22/2025 Anm. 1
  • Robert Keller
Wiedereinsetzung bei plötzlicher Erkrankung und wegen eines noch nicht beschiedenen PKH-Antrags
Der Beschluss befasst sich mit den Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn diese wegen einer plötzlichen Erkrankung des Prozessbevollmächtigten beantragt wird. Die hierfür geltenden strengen Darlegungserfordernisse waren im vorliegenden Fall nicht erfüllt. Ferner war die maßgebliche Frist nicht gerade wegen eines noch nicht beschiedenen Prozesskostenhilfeantrags versäumt worden; auch dieser Umstand führte daher nicht zur Wiedereinsetzung.

jurisPR-BVerwG 23/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-21
  • ⚙259933
  • jurispr-bverwg 23/2025
  • jurisPR-BVerwG 23/2025 Anm. 2
  • Andreas Decker
Erfolglose Klage gegen eine vorzeitige Besitzeinweisung nach § 44b EnWG
Frei nach der Devise „Und täglich grüßt das Murmeltier“ ist das BVerwG im Zusammenhang mit dem Bau von Höchstspannungsleitungen vergleichsweise häufig mit Verfahren um vorzeitige Besitzeinweisungen nach § 44b EnWG befasst. Wer aber nun denkt, dieses Rechtsinstitut sei zwischenzeitlich ausjudiziert, der irrt, wie das Urteil vom 23.07.2025 belegt.
  • 2025-11-21
  • ⚙259779
  • jurispr-bverwg 23/2025
  • jurisPR-BVerwG 23/2025 Anm. 1
  • Andreas Koch
Erhebung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrags
„Ruinen schaffen ohne Waffen“ war in der DDR eine gängige karikierende Umschreibung für den Verfall vieler Städte infolge sozialistischer Misswirtschaft. Nach der Wiedervereinigung 1990 und der Einführung des Baugesetzbuchs in den „neuen“ Bundesländern ist dort eine Reihe von Sanierungsverfahren durchgeführt worden, um die beschriebenen Zustände zu beseitigen, so auch in den östlichen Bezirken Berlins. Nach Abschluss der Sanierung wurden von den Bezirksverwaltungen sanierungsrechtliche Ausgleichsbeträge erhoben, um bei den Grundstückseigentümern in den Sanierungsgebieten die durch die Sanierung bedingten Erhöhungen des Bodenwerts abzuschöpfen. Diese Beträge waren und sind Gegenstand zahlreicher Verwaltungsgerichtsverfahren. Dabei mussten sich die verwaltungsgerichtlichen Instanzen insbesondere mit der Frage der Sanierungsbedingtheit von Bodenwerterhöhungen befassen. Der 2. Senat des OVG Berlin-Brandenburg hat für das Gebiet Spandauer Vorstadt angenommen, bei diesem handle es sich um einen vor allem historisch begründeten sowie durch die besondere Lage und Qualität des Sanierungsgebiets geprägten Sonderfall. Es unterscheide sich von einem typischen Sanierungsgebiet, das keine Eigenentwicklung aus eigener Kraft der Eigentümer oder investitionsbereiter Erwerber erwarten lasse. Mit einer Verbesserung der den Bodenwert (mit)bestimmenden Lagemerkmale sei hier auch ohne städtebauliche Sanierungsmaßnahme zu rechnen gewesen. Aus diesem Grund könne eine Sanierungsbedingtheit der Bodenwerterhöhung jedenfalls nicht im vollen Umfange angenommen werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 11.10.2018 - OVG 2 B 2.16 Rn. 50 ff.). Der 10. Senat dieses Gerichts hat für das hier streitgegenständliche Sanierungsgebiet eine andere Lösung gewählt. Ihr ist der 4. Senat des BVerwG in dem sich anschließenden Revisionsverfahren allerdings nicht gefolgt.

jurisPR-BVerwG 24/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-05
  • ⚙261371
  • jurispr-bverwg 24/2025
  • jurisPR-BVerwG 24/2025 Anm. 1
  • Klaus von der Weiden
Aufhebung oder Aufrechterhaltung bzw. Abminderung einer rechtsfehlerhaften Disziplinarverfügung
Ist ein Beamter beschwert, wenn das Gericht eine gegen ihn ergangene Disziplinarverfügung auf seine Klage hin zwar aufhebt, aber weder die Disziplinarmaßnahme mindert noch das Disziplinarverfahren einstellt? Erstreckt sich die Rechtskraft des Urteils auch auf die gerichtlichen Ausführungen zum Erwiesensein des Dienstvergehens? Gilt das auch für Vorwürfe, die nicht wirksam in das Disziplinarverfahren einbezogen worden sind? Wie haben Gerichte von der ihnen nach § 21 Satz 2 AGVwGO BW bzw. § 60 Abs. 2 Satz 2 BDG eingeräumten Befugnis Gebrauch zu machen, bei Rechtswidrigkeit der Disziplinarverfügung, aber Erwiesensein des Dienstvergehens statt die Verfügung aufzuheben sie aufrechtzuerhalten oder zugunsten des Beamten zu ändern?
  • 2025-12-05
  • ⚙261365
  • jurispr-bverwg 24/2025
  • jurisPR-BVerwG 24/2025 Anm. 3
  • Knut Möller
Irrevisibilität des MDR-Staatsvertrags; Wirkkraft der allgemeinen Grundsätze zur Auslegung von Gesetzen
Anhand des zu besprechenden Beschlusses erweist sich die Bedeutung, die der Abgrenzung von revisiblem und irrevisiblem Recht für den Erfolg einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 132 und § 133 VwGO zukommt.

jurisPR-BVerwG 25/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-19
  • ⚙262900
  • jurispr-bverwg 25/2025
  • jurisPR-BVerwG 25/2025 Anm. 1
  • Elisabeth Steiner
Konnex zwischen Rundfunkbeitragspflicht und Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung hat im Rundfunkbeitragsrecht lange einen Konnex zwischen der (Gebühren-, später) Beitragspflicht und der Erfüllung des Rundfunkauftrags durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verneint (vgl. aus der Rechtsprechung des BVerwG, Beschl. v. 28.02.2017 - 6 B 19/17 Rn. 5 und BVerwG, Beschl. v. 04.12.2017 - 6 B 70/17 Rn. 10). In dieser Haltung sahen sich die Verwaltungsgerichte überwiegend auch durch das Rundfunk-Urteil des BVerfG vom 18.07.2018 (1 BvR 1675/16 u.a. - BVerfGE 149, 222) bestätigt. Allerdings deutete sich in zwei aktuellen Kammerentscheidungen bereits an, dass das BVerfG hier noch Klärungsbedarf sah (BVerfG, Beschl. v. 24.04.2023 - 1 BvR 601/23 Rn. 9 - NVwZ 2024, 55 und BVerfG, Beschl. v. 17.06.2025 - 1 BvR 622/24 Rn. 13 - KuR 2025, 484). Das BVerwG hatte nun in einem Revisionsverfahren Gelegenheit, dieser Frage vertieft nachzugehen.
  • 2025-12-19
  • ⚙262817
  • jurispr-bverwg 25/2025
  • jurisPR-BVerwG 25/2025 Anm. 2
  • Martin Fleuß
Keine Bestimmung der Kausalität i.S.v. § 25b AufenthG im Rahmen einer Gesamtbetrachtung unter Einbeziehung auch weiterer Ursachen
Das zu besprechende Urteil des BVerwG vom 25.09.2025 (1 C 17.24) überträgt die Rechtsprechung des 10. Senats des Gerichts zu dem Erfordernis der Kausalität i.S.v. § 10 Abs. 6 Satz 1 AufenthG (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.06.2014 - 10 C 2/14 - BVerwGE 149, 387, LS und Rn. 12 ff.) auf § 25b Abs. 3 AufenthG und stellt klar, dass eine entsprechende Kausalität von Krankheit, Behinderung oder Alter für das Unvermögen des Ausländers, den Lebensunterhalt überwiegend durch Erwerbstätigkeit zu sichern, unabhängig davon Platz greift, ob der Ausländer auch aus anderen Gründen an der Ausübung einer Erwerbstätigkeit gehindert ist oder war.

jurisPR-Compl 5/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-07
  • ⚙258428
  • jurispr-compl 5/2025
  • jurisPR-Compl 5/2025 Anm. 2
  • Florian Junkers, Jutta Bader
Rechtswidrigkeit von Durchsuchungsbeschlüssen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung
Strafprozessuale Durchsuchungsmaßnahmen greifen aufgrund ihres Eindringens in den privaten Lebensbereich tief in Grundrechte ein. Da sie naturgemäß unangekündigt und ohne vorherige Anhörung des Betroffenen erfolgen, sehen Art. 13 Abs. 3 GG und § 105 StPO einen Richtervorbehalt vor, um präventiven Rechtsschutz zu garantieren. Dieser Schutz kann jedoch nur gewährleistet sein, wenn der Ermittlungsrichter seiner Aufgabe und Pflicht nachkommt, indem er Eingriffsbefugnissen der vollziehenden Beamten den rechtsstaatlich und verhältnismäßig gebotenen Rahmen setzt und deren Vorgehen für Betroffene und Gerichte kontrollierbar macht. Welche rechtsstaatlichen Mindestanforderungen eine richterliche Durchsuchungsanordnung erfüllen muss, um ihre Begrenzungs- und Kontrollfunktion zu gewährleisten, hat die ober- und insbesondere die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung über Jahrzehnte herausgearbeitet. In der Praxis der erstinstanzlichen Gerichte – mit denen Strafverteidiger und von Durchsuchungen Betroffene naturgemäß häufiger in Berührung kommen als mit dem BVerfG – zeigt sich jedoch ein anderes Bild. Trotz der strengen Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eingriffsintensiver Maßnahmen werden Durchsuchungsbeschlüsse häufig erlassen, obwohl sie erkennbar erhebliche Mängel aufweisen.
  • 2025-11-07
  • ⚙258415
  • jurispr-compl 5/2025
  • jurisPR-Compl 5/2025 Anm. 1
  • Annika Kreis, Andreas Ladenburger
Schutz von Rechtsanwälten vor Kanzleidurchsuchungen außerhalb von Verteidigungsverhältnissen
Mit der hiesigen Entscheidung stellt das BVerfG klar, dass die Vertrauensbeziehung zwischen Rechtsanwalt und Mandant über die bloße Verteidigung eines Beschuldigten hinaus rechtlich geschützt ist. Das BVerfG schränkt dabei die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden in Bezug auf die Durchsuchung von Kanzleiräumlichkeiten in gewissem Umfang ein. Eine gelungene Fortentwicklung der Rechtsprechungslinie lässt die Entscheidung jedoch vermissen, da insbesondere kein positiv-subsumtionsfähiger Maßstab für die Rechtmäßigkeit von Durchsuchungen bei Rechtsanwälten aufgestellt wird. Hier besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf, der sich mit Blick auf die mögliche Ratifikation eines neuen Europarats-Übereinkommens in absehbarer Zeit konkret stellen dürfte.

jurisPR-Compl 6/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-19
  • ⚙262745
  • jurispr-compl 6/2025
  • Mund/Junkers, jurisPR-Compl 6/2025 Anm. 2
  • Jonah Mund, Florian Junkers
Die Vermögensstraftat als Grundlage des Vermögensarrests: Vom ehemals starken Indiz zum bloßen Mosaikstein?
Anordnungen zur Sicherung der Vollstreckung in das Vermögen einer Person – insbesondere der Vermögensarrest nach § 111e StPO und der dingliche Arrest nach § 917 ZPO – stellen sowohl in straf- als auch zivilprozessualer Hinsicht „scharfe Schwerter“ dar, mit denen zu einem (teils sehr) frühen Verfahrenszeitpunkt erhebliche Vermögenswerte für einen langen Zeitraum gesichert werden können. Für die Betroffenen bedeutet dies den Verlust der Verfügungsbefugnis über ihr Vermögen für die Dauer der Maßnahme – das Vermögen wird gewissermaßen „eingefroren“. Dementsprechend gehören sowohl der strafprozessuale Vermögensarrest (§ 111e StPO) als auch der zivilprozessuale dingliche Arrest (§ 917 ZPO) zum zentralen Handwerkszeug von Staatsanwaltschaften und zivilrechtlichen Geschädigtenvertretern zur frühzeitigen Vermögenssicherung. In beiden Fällen stellt sich grundsätzlich die Frage, wann bzw. unter welchen Voraussetzungen ein Sicherungsbedürfnis (§ 111e StPO) bzw. ein Arrestgrund (§ 917 ZPO) angenommen werden kann. Im Zivilprozessrecht ist dies in § 917 Abs. 1 ZPO gewissermaßen legaldefiniert, wonach der Arrestgrund vorliegt, „wenn zu besorgen ist, dass ohne dessen [gemeint ist der dingliche Arrest, Anm. d. Verf.] Verhängung die Vollstreckung des Urteils vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde“. Obwohl § 111e Abs. 1 StPO lediglich auf die „Sicherung der Vollstreckung“ abstellt und damit weniger konkret formuliert ist als § 917 Abs. 1 ZPO, ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, dass die Anforderungen an das Sicherungsbedürfnis denen des Arrestgrundes nach § 917 Abs. 1 ZPO entsprechen (vgl. BGH, Beschl. v. 03.06.2014 - KRB 2/14 - NJW 2014, 3258; LG Hamburg, Beschl. v. 13.04.2004 - 620 Qs 13/04 - NStZ-RR 2004, 215; Huber in: BeckOK StPO, § 111e Rn. 9). Aufgrund der Tatsache, dass der Arrest in aller Regel ohne mündliche Verhandlung und ohne vorheriges rechtliches Gehör ergeht, liegt – mit Blick auf die Eingriffsintensität – aus verfassungsrechtlicher Sicht auf der Hand, dass dieser nur unter einer strengen Prüfung des Sicherungsbedürfnisses bzw. Arrestgrundes und der tatsächlichen Grundlagen der Prognoseentscheidung erfolgen kann (vgl. Becker in: Anders/Gehle, ZPO, § 917 Rn. 2; Bittmann in: MünchKomm StPO, § 111e Rn. 36 ff.). Diese verfassungsrechtlichen Anforderungen werden durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit konkretisiert, der sowohl für § 111e StPO als auch für § 917 ZPO gilt. Die Anordnung darf daher nur erfolgen, wenn sie geeignet, erforderlich und angemessen ist, um die Vollstreckung zu sichern. In der straf- und zivilrechtlichen Rechtsprechung haben sich in der Vergangenheit Fallgruppen herausgebildet, die das Vorliegen eines Sicherungsbedürfnisses bzw. eines Arrestgrundes indizieren können. Eine relevante Fallgruppe stellt die gegen das Vermögen des Geschädigten gerichtete Straftat dar. Sowohl im Straf- als auch im Zivilrecht haben sich die Argumente für (bzw. gegen) das Vorliegen eines Arrestgrundes in dieser Fallkonstellation in den letzten Jahrzehnten erkennbar entwickelt. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass die Ansichten und die zugrundeliegenden Argumentationen der Straf- und Zivilgerichte gerade in den letzten Jahren auseinandergedriftet sind. Dies, obwohl die jeweiligen Anforderungen gerade deckungsgleich sein sollten. Die vorliegende Entscheidung des OLG Hamm befasst sich im Detail mit den hierzu vertretenen Argumentationen.
  • 2025-12-19
  • ⚙262678
  • jurispr-compl 6/2025
  • Pelz, jurisPR-Compl 6/2025 Anm. 1
  • Christian Pelz
Verwertungsverbot für von der Staatsanwaltschaft sichergestellte Festplatte im Besteuerungsverfahren
Erkenntnisse aus strafrechtlichen Ermittlungsverfahren können nach § 393 Abs. 3 Satz 1 AO grundsätzlich im Besteuerungsverfahren verwendet werden. In dem Beschluss hatte der BFH darüber zu entscheiden, ob dies auch dann gilt, wenn den Finanzbehörden vollständige elektronische Datenträger vor deren Auswertung zur Verfügung gestellt werden.

jurisPR-FamR 22/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-31
  • ⚙258035
  • jurispr-famr 22/2025
  • Hamdan, jurisPR-FamR 22/2025 Anm. 5
  • Binke Hamdan
Eintragung einer Totgeburt ins Geburtenregister als Mittel der Trauerbewältigung
Geburtsanzeigen und Eintragungen in das Geburtenregister sollte eigentlich ein freudiger Anlass zugrunde liegen. Manchmal ist es jedoch ein trauriger, nämlich dann, wenn es um die Eintragung einer Totgeburt geht. Dies ist zum Glück nicht der Regelfall, doch die Zahl der Totgeburten ist in Deutschland zuletzt angestiegen und beträgt derzeit laut einer Studie des Max-Planck-Instituts für demografische Forschung in Rostock 3,7 pro 1.000 Geburten (European Journal of Public Health, Vol. 35, No. 2, 319). Wenn ein Elternteil nach einer Totgeburt eine solche Eintragung dann noch „erstreiten“ muss, hinterlässt dies einen faden Beigeschmack. Umso erfreulicher ist die Entscheidung des OLG Dresden in ihrer Deutlichkeit.
  • 2025-10-31
  • ⚙257937
  • jurispr-famr 22/2025
  • Maibach, jurisPR-FamR 22/2025 Anm. 1
  • Markus Maibach
Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch der Erben gegen den generalbevollmächtigten Miterben
Welche Kriterien gelten, um ein Auftrags- von einem Gefälligkeitsverhältnis abzugrenzen, wenn ein Familienangehöriger einem nahen Verwandten (hier der Vater dem Sohn) eine umfassende Vollmacht erteilt?

jurisPR-FamR 23/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-14
  • ⚙259306
  • jurispr-famr 23/2025
  • jurisPR-FamR 23/2025 Anm. 1
  • Sven Billhardt
Wechsel des Lebensmittelpunktes im Umgangsverfahren
Muss ein Umgangs- oder ein Sorgerechtsverfahren eingeleitet werden, um den Lebensmittelpunkt des Kindes von einem Elternteil zum anderen zu verlagern?
  • 2025-11-14
  • ⚙259147
  • jurispr-famr 23/2025
  • jurisPR-FamR 23/2025 Anm. 4
  • Tobias Goldkamp
Bevollmächtigter des Erblassers unterliegt nicht den Schranken der Vorerbschaft
Der BGH hat sich mit der Frage befasst, ob ein vom Erblasser über den Tod hinaus Bevollmächtigter den Beschränkungen einer Vorerbschaft unterliegt.

jurisPR-FamR 24/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-28
  • ⚙260695
  • jurispr-famr 24/2025
  • jurisPR-FamR 24/2025 Anm. 1
  • Giuseppe Pranzo
Wirkung der Schenkung einer Immobilie gegen Leibrente im Streit um den Pflichtteilsergänzungsanspruch
Das OLG Nürnberg hat sich mit der in der Literatur bislang umstrittenen Frage beschäftigt, ob und wann bei Grundstücksüberlassungen mit einer durch Reallast dinglich gesicherten Leibrentenregelung von einem Fristanlauf i.S.d. § 2325 Abs. 3 BGB ausgegangen werden kann.
  • 2025-11-28
  • ⚙260662
  • jurispr-famr 24/2025
  • jurisPR-FamR 24/2025 Anm. 3
  • Wolfram Viefhues
Gerichtliche Maßnahmen bei Verfahrenskostenhilfebewilligung in verschiedenen Verfahren
Das OLG Koblenz hat sich mit gerichtlichen Maßnahmen bei Verfahrenskostenhilfebewilligung in verschiedenen Verfahren befasst.

jurisPR-FamR 25/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-12
  • ⚙262039
  • jurispr-famr 25/2025
  • jurisPR-FamR 25/2025 Anm. 1
  • Monika Clausius
Unzulässige Verfassungsbeschwerde eines Elternteiles gegen die Versagung von Umgangsregelungen
Das BVerfG hat sich mit den Grenzen der fachgerichtlichen Pflicht zur Umgangsregelung befasst.
  • 2025-12-12
  • ⚙261937
  • jurispr-famr 25/2025
  • jurisPR-FamR 25/2025 Anm. 4
  • Franz Linnartz
Anwachsung oder konkludente Erbeinsetzung von nahen Angehörigen
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob es zu einer Anwachsung kommt, wenn der Erblasser seine Geschwister zu seinen Erben eingesetzt hat und einer der Erben vorverstorben ist.

jurisPR-HaGesR 10/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-31
  • ⚙257996
  • jurispr-hagesr 10/2025
  • jurisPR-HaGesR 10/2025 Anm. 1
  • Larissa Naomi Dura, Marc Hain
Voraussetzungen für die Bestellung des Notgeschäftsführers einer GmbH
Der Beschluss befasst sich mit der Frage, ob eine Streitigkeit zwischen den Gesellschaftern oder der pauschale Verweis auf Geschäftsführerpflichten für das Vorliegen eines wichtigen Grundes i.S.d. § 29 BGB ausreicht.
  • 2025-10-31
  • ⚙257929
  • jurispr-hagesr 10/2025
  • jurisPR-HaGesR 10/2025 Anm. 2
  • Ekkehard Nolting
Notwendige Streitgenossenschaft im Aufhebungsverfahren eines nach DIS-ERGes ergangenen Schiedsspruchs
Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des BGH hat mit seiner Entscheidung „Schiedsfähigkeit II“ (BGH, Urt. v. 06.04.2009 - II ZR 255/08 - GmbHR 2009, 705) an Schiedsklauseln in GmbH-Satzungen besondere Anforderungen gestellt, soweit sie auch für Beschlussmängelklagen wirksam sein sollen. Wegen der erga-omnes-Wirkung des Schiedsurteils nach § 1055 ZPO, §§ 248, 249 AktG analog müsse aus rechtsstaatlichen Gründen gewährleistet sein, dass alle Gesellschafter an einem solchen Schiedsverfahren beteiligt werden, sie insbesondere über die Einleitung des Verfahrens informiert werden, sie die Möglichkeit eines Beitritts zum Verfahren haben, sie an der Bildung des Schiedsgerichts beteiligt werden und widerstreitende Entscheidungen vermieden werden, indem alle denselben Streitgegenstand betreffenden Klagen bei ein und demselben Schiedsgericht gebündelt werden. Der für das Schiedsverfahrensrecht zuständige I. Zivilsenat hat sich dem für Personengesellschaften angeschlossen, sofern die Gesellschafter in ihrem Vertrag vorsehen, dass die Beschlussmängelklage allein gegen die Gesellschaft zu erheben ist und nicht zwischen den Gesellschaftern untereinander nach dem Feststellungsmodell auszutragen ist. Die Schiedspraxis hat darauf reagiert, und insbesondere die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit stellt eine von der Rechtsprechung inzwischen anerkannte Musterschiedsklausel sowie eine besondere Verfahrensordnung, die DIS-ERGes, zur Verfügung. Während damit das Schiedsverfahren selbst an die Anforderungen des BGH angepasst worden ist, ist bisher weder in Rechtsprechung noch – soweit ersichtlich – in der Literatur diskutiert worden, wie die Fortsetzung des Streits vor den staatlichen Gerichten im Rahmen eines Aufhebungsantrags nach § 1059 ZPO prozessual ausgestaltet ist. Das BayObLG hat sich damit im Rahmen einer Anordnung der mündlichen Verhandlung nach § 1063 Abs. 2 Satz 1 ZPO auseinandergesetzt.

jurisPR-HaGesR 11/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-19
  • ⚙262669
  • jurispr-hagesr 11/2025
  • jurisPR-HaGesR 11/2025 Anm. 2
  • Heribert Heckschen
Schenkungsteuer: Einlage eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR
Die Übertragung einer eigengenutzten Immobilie hat der Gesetzgeber nach einer restriktiven Entscheidung des BFH (Urt. v. 02.03.1994 - II R 59/92 - NJW 1994, 2044) durch eine Neuerung in § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG sowohl für die Schenkung unter Eheleuten als auch für die Vererbung unter Ehegatten und (eingeschränkt) auch für die Vererbung an Kinder privilegiert. Nach dem Gesetzeswortlaut greift die Steuerbefreiung für die Übertragung von Eigentum und Miteigentum. Nach Inkrafttreten dieser Änderung war die Rechtsprechung des BFH zu dieser Ausnahmevorschrift weiterhin sehr restriktiv (BFH, Urt. v. 29.11.2017 - II R 14/16 - NJW 2018, 1422). Offen blieb, ob die Privilegierung auch dann gilt, wenn die Immobilie nicht im Eigentum oder Miteigentum, sondern im Gesamthandseigentum einer GbR gehalten wird. Die aktuelle Entscheidung des BFH befasst sich mit der Problematik noch vor Inkrafttreten des sog. MoPeG.
  • 2025-12-19
  • ⚙262635
  • jurispr-hagesr 11/2025
  • jurisPR-HaGesR 11/2025 Anm. 1
  • Richard Backhaus
Quartalsweise Regelberichterstattung unverzichtbarer Mindeststandard für sämtliche Aktiengesellschaften
Der BGH stellt klar, dass die vierteljährliche Regelberichterstattung über den Gang der Geschäfte, insbesondere den Umsatz, und die Lage der Gesellschaft (§ 90 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG) ein unverzichtbarer Mindeststandard ist, der auch dann nicht entfällt, wenn die AG keinen Geschäften nachgeht. Dabei hat er Gelegenheit, sich zu zahlreichen Detailfragen des Informationssystems gemäß § 90 AktG zu äußern.

jurisPR-InsR 10/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-28
  • ⚙260655
  • jurispr-insr 10/2025
  • jurisPR-InsR 10/2025 Anm. 2
  • Friedrich L. Cranshaw
Zurückweisung eines Gläubigerinsolvenzantrags als unzulässig trotz erstinstanzlichen Endurteils bei Erledigungserklärung des Gläubigers
In der Insolvenzpraxis kommt es immer wieder vor, dass Gläubigeranträge (vgl. § 14 InsO) daran scheitern, dass sie entweder schon im „Zulassungsverfahren“ als unzulässig zurückgewiesen werden, weil entweder das Rechtsschutzinteresse ganz offensichtlich fehlte oder eine fällige Gläubigerforderung oder ein Insolvenzgrund beim Schuldner von dem Gläubiger nicht glaubhaft gemacht werden konnten (§ 294 ZPO i.V.m. § 4 InsO). Im vorläufigen Insolvenzverfahren wird der Gläubigerantrag ebenfalls als unzulässig abgewiesen werden, wenn der Schuldner durch Gegenglaubhaftmachung diejenige des Gläubigers hinsichtlich einer der Voraussetzungen des § 14 InsO entkräftet; dies in der Anhörung nach § 14 Abs. 2 InsO oder in weiteren Stellungnahmen im Eröffnungsverfahren bis zur Entscheidung über den Antrag. Im Fokus steht dabei das Bestreiten der von dem Gläubiger vorgetragenen Forderung. Trotz der amtswegigen Ermittlung (§ 5 Abs. 1 InsO) nach Abschluss des Teilabschnitts „Zulassungsverfahren“ des Insolvenzeröffnungsverfahrens ist es nicht Aufgabe (und auch nicht Befugnis) des Amtsgerichts/Insolvenzgerichts, unklare streitige Forderungen zu prüfen und darüber zu entscheiden. Ist die umstrittene Gläubigerforderung „insolvenzbegründend“, ist also von ihrem Bestand abhängig, ob ein Insolvenzgrund (in praxi Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO) vorliegt, muss die Forderung zur „Überzeugung“ des Richters feststehen. Glaubhaftmachung ist nicht mehr hinreichend, es bedarf des Nachweises (Folge aus § 16 InsO in Verbindung mit der höchstrichterlichen Judikatur). In diesem letzteren Fall mag es sein, dass der Insolvenzantrag zwar nicht als unzulässig, aber als unbegründet abgewiesen wird.
  • 2025-11-28
  • ⚙260517
  • jurispr-insr 10/2025
  • jurisPR-InsR 10/2025 Anm. 1
  • Friedrich L. Cranshaw
Fehlerhafte oder unvollständige Massenentlassungsanzeige bei der zuständigen Behörde („Sewel“)
Die Besprechungsentscheidung setzt sich mit der Vorlage des Sechsten Senats des BAG vom 23.05.2024 (6 AZR 152/22 (A)) nach Art. 267 AEUV im Vorabentscheidungsverfahren an den EuGH auseinander, der zu prüfen hatte, inwieweit die unvollständige Massenentlassungsanzeige durch den Insolvenzverwalter der Luftfahrtgesellschaft Walter GmbH mit den Vorgaben der Massenentlassungsrichtlinie 89/59/EG dennoch im Einklang stehe, da das inländische Recht in Deutschland hierfür keine ausdrücklichen Sanktionen vorsehe.

jurisPR-InsR 11/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-19
  • ⚙262671
  • jurispr-insr 11/2025
  • jurisPR-InsR 11/2025 Anm. 2
  • Friedrich L. Cranshaw
Zusammenrechnung von Einkünften nach § 850e ZPO i.V.m. § 36 InsO und § 54 Abs. 4 SGB I
Hat der Schuldner aus Renten und ähnlichen Versorgungsleistungen nach dem SGB wegen Alters (Leistungen der DRV), Unfalls (Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung nach SGB VII) oder aus sonstigen Gründen mehrere Einkünfte, die jeweils für sich (weitgehend) unpfändbar sind, stellt sich in Individualvollstreckung, erst recht in der Insolvenz des Schuldners, die Frage der Zusammenrechnung von wie Arbeitseinkünfte pfändbaren Leistungen nach § 850e ZPO.

jurisPR-ITR 21/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-31
  • ⚙257942
  • jurispr-itr 21/2025
  • Ruff, jurisPR-ITR 21/2025 Anm. 4
  • Franziska Ruff
Löschungsanspruch gegen Facebook bei ausschließlich für rechtsverletzende Äußerungen genutztem Nutzerkonto
Das OLG Frankfurt befasste sich mit der Frage, ob die Meldung mehrerer Rechtsverstöße über eine Online-Plattform zur Löschung des Nutzeraccounts führen kann, über den diese verbreitet werden. Dabei stand die Frage im Mittelpunkt, wann es einer von rechtswidrigen Inhalten auf Online-Plattformen verletzten Person möglich sein muss, auf die Löschung eines Nutzeraccounts auf einer Online-Plattform hinzuwirken, anstatt lediglich die Entfernung der rechtsverletzenden Inhalte zu erreichen.
  • 2025-10-31
  • ⚙257931
  • jurispr-itr 21/2025
  • Wagner, jurisPR-ITR 21/2025 Anm. 2
  • Bernd Wagner
Das Betreiben eines Tanzblogs als individualisierendes Merkmal - zum Kriterium der Erkennbarkeit bei äußerungsrechtlichen Streitigkeiten
Die Pressefreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht der von der Berichterstattung betroffenen Personen stehen in einem Spannungsverhältnis. Deren Verhältnis und Gewichtung sind immer wieder aufs Neue miteinander abzuwägen und – wenn möglich – in einen angemessenen Interessensausgleich zu bringen. Zu der Frage, wie dieser erfolgen kann und welchem Grundrecht im Einzelfall der Vorrang zu geben ist, hat die Rechtsprechung im Bereich äußerungsrechtlicher Ansprüche einen ganzen Katalog unterschiedlicher Kriterien entwickelt, u.a. dass die betroffene Person von der Berichterstattung individuell und unmittelbar betroffen sein muss. Welche Anforderungen hieran konkret zu stellen sind, hatte das LG Berlin II in seinem vorliegenden Besprechungsurteil zu entscheiden.

jurisPR-ITR 22/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-14
  • ⚙259314
  • jurispr-itr 22/2025
  • Leeb, jurisPR-ITR 22/2025 Anm. 6
  • Christina-Maria Leeb
Halluzinierte Rechtsprechungszitate in Anwaltsschriftsätzen
Das LG Frankfurt a.M. befasst sich anlässlich eines Beschlusses nach § 516 Abs. 3 ZPO nach erfolgter Rücknahme der Berufung mit KI-generierten, halluzinierten Rechtsprechungszitaten in einem Anwaltsschriftsatz. In der Sache stellt es fest, dass für die Bemessung des Streitwerts einer auf die Beseitigung einer baulichen Veränderung gerichtete Klage in einer WEG-Sache nicht die Beseitigungskosten, sondern der Wertverlust des Wohnungseigentums des klagenden Wohnungseigentümers maßgeblich seien.
  • 2025-11-14
  • ⚙259243
  • jurispr-itr 22/2025
  • Ernst, jurisPR-ITR 22/2025 Anm. 5
  • Stefan Ernst
Anforderungen an die Gestaltung eines Cookie-Banners
Die Klägerin ist ein niedersächsisches Verlagshaus, das Zeitungen herausgibt und auch journalistisch-redaktionelle Inhalte im Internet veröffentlicht. Dies erfolgt auch auf der Internetseite der Klägerin, die unter www.noz.de im Internet abrufbar ist. Die Klägerin stellt den Nutzern die auf der Seite vorgehaltenen Inhalte teilweise kostenfrei zur Verfügung, teilweise für zahlende Abonnenten des „NOZ+“-Angebots. Das Online-Angebot finanziert sie u.a. durch Werbung. Beklagt ist der zuständige niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte (LFD). Die Klägerin begehrt im Wege der verwaltungsrechtlichen Anfechtungsklage (§ 20 BDSG) die Aufhebung einer Anordnung, mit welcher der LFD die Klägerin angewiesen hat, auf ihrer Website wirksame Einwilligungen für die Nutzung von Cookies einzuholen bzw. umzusetzen. Die Klage hat beim VG Hannover keinen Erfolg.

jurisPR-ITR 23/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-21
  • ⚙260007
  • jurispr-itr 23/2025
  • Lodigkeit, jurisPR-ITR 23/2025 Anm. 6
  • Klaus Lodigkeit
Zur Reichweite der Zustimmung zur Veröffentlichung von Bildern und Videos
Der Kläger wandte sich gegen die weitere Veröffentlichung von Werbevideos, in denen er selbst zu sehen war. Er hatte zunächst seine Einwilligung zur Veröffentlichung erteilt, wollte diese später jedoch widerrufen, da er sich nicht mehr mit den Beklagten identifiziere und inzwischen in einem Wettbewerbsverhältnis zu ihnen stehe. Streitentscheidend war daher, ob eine wirksame Einwilligung i.S.d. § 22 Satz 1 KunstUrhG vorlag, diese nachträglich wegen eines „wichtigen Grundes“ widerrufen werden konnte, die Einwilligungserklärung als Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) nach § 305 BGB unwirksam war und ob daneben auch Verstöße gegen die DSGVO (Art. 6, 7 DSGVO) vorlagen. Es ging damit um die rechtliche Reichweite einer einmal erteilten Einwilligung zur Bildveröffentlichung im geschäftlichen Kontext und deren Grenzen im Falle späterer Zerwürfnisse und Wettbewerbsverhältnisse.
  • 2025-11-21
  • ⚙259855
  • jurispr-itr 23/2025
  • Wirth, jurisPR-ITR 23/2025 Anm. 2
  • Elias Wirth
Online-Coaching-Angebot kann Fernunterricht gemäß § 1 Abs. 1 FernUSG sein
Das zum 01.07.1977 in Kraft getretene, seitdem unwesentlich modifizierte FernUSG fristete lange Zeit ein Schattendasein, erlebte allerdings in jüngerer Vergangenheit eine Renaissance. Denn dieses – ursprünglich für postalisch übermittelten analogen Lehrmaterialen konzipiert (vgl. BT-Drs. 7/4245, S. 14) – schützt nach dem BGH grundsätzlich auch digital angebotenen Fernunterricht (BGH, Urt. v. 12.06.2025 - III ZR 109/24). Das umfasst insbesondere Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelnde Online-Angebote, die regelmäßig nicht nach § 12 Abs. 1 Satz 1 FernUSG zugelassen sind. Die im obig zitierten Grundsatzurteil zum FernUSG aufgestellten Maßstäbe wendet der BGH nun auf einen weiteren Sachverhalt an.

jurisPR-ITR 24/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-12
  • ⚙262122
  • jurispr-itr 24/2025
  • jurisPR-ITR 24/2025 Anm. 3
  • Florian Albrecht
Auch Hobby-Sheriffs müssen auf Datenminimierung achten! Hier: Nutzung der „weg.li“-App
Mit ein paar Klicks können Bürger heute Falschparker mit dem Handy fotografieren und über spezielle Apps und Online-Portale bei den Ordnungsbehörden melden. Kritiker sehen in dieser Entwicklung eine Förderung des Denunziantentums, die zur gesellschaftlichen Spaltung beiträgt (vgl. https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/falschparker-melden-buerger-app-oder-blockwart-mentalitaet-im-verkehr-110563376, zuletzt aufgerufen am 26.11.2025). Befürworter halten die Nutzung solcher „Meldeportale“ hingegen für legitim, weil mit ihnen ein Beitrag zur Schaffung von mehr Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit im Straßenverkehr gewährleistet wird. Das OLG Dresden möchte sich in datenschutzrechtlicher Hinsicht nicht ausdrücklich zur Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der Nutzung solcher Melde-Apps bzw. -portale bekennen (Rn. 16). Allerdings stellt er klar, dass „die Ablichtung von Insassen eines Fahrzeugs, die nicht Fahrer sind, für die Anzeige [eines] vermuteten und daher angezeigten Parkverstoßes weder zwingend erforderlich noch zu Beweiszwecken geboten [ist]“.
  • 2025-12-12
  • ⚙261939
  • jurispr-itr 24/2025
  • jurisPR-ITR 24/2025 Anm. 2
  • Klaus Spitz
Schadensersatz eines Stellenbewerbers bei verschwiegener Google-Recherche im Stellenbesetzungsverfahren
Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte (Art. 33 Abs. 2 GG). Im vorliegenden Fall befasst sich das BAG mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen einem Stellenbewerber Schadensersatzansprüche bei im Stellenbesetzungsverfahren unterlaufenen Fehlern zustehen.

jurisPR-ITR 25/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-19
  • ⚙262950
  • jurispr-itr 25/2025
  • Lodigkeit, jurisPR-ITR 25/2025 Anm. 5
  • Klaus Lodigkeit
Zu den Grenzen der Selbstöffnung im Bildrecht
Die Entscheidung betrifft die Frage, ob eine Zeitschrift ohne Einwilligung der Betroffenen über einen privaten Urlaub zweier prominenter Musiker berichten und dabei sowohl Fotos (teilweise Fotomontagen) als auch textliche Darstellungen (u.a. „Liebesurlaub auf den M.“) veröffentlichen durfte. Im Kern geht es um die Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Antragsteller (Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG) und der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG). Zentral war insbesondere die Einordnung, ob es sich bei der Berichterstattung um ein „zeitgeschichtliches Ereignis“ i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG handelt oder lediglich um die Befriedigung öffentlicher Neugier.
  • 2025-12-19
  • ⚙262835
  • jurispr-itr 25/2025
  • Hortmann, jurisPR-ITR 25/2025 Anm. 4
  • Max Hortmann
„Kostenlos“ mit Gegenleistung - Das OLG Stuttgart zur Preisangabe bei personenbezogenen Daten
Mit der fortschreitenden Digitalisierung des Einzelhandels gewinnen mobile Applikationen zunehmend an Bedeutung für Kundenbindung und Marketing. Dabei steht häufig nicht die Zahlung mit Geld, sondern die Bereitstellung personenbezogener Daten im Mittelpunkt des Leistungsaustauschs. Das OLG Stuttgart hatte nun zu entscheiden, ob die Nutzung einer App, die nur unter Angabe persönlicher Daten möglich ist, als „kostenlos“ beworben werden darf, obwohl diese Daten vom Anbieter zu Werbe- und Analysezwecken verarbeitet werden. Im Streit stand somit die Frage, ob personenbezogene Daten i.S.d. Verbraucherrechts als „Gegenleistung“ im Fernabsatz gelten und ob ihre Erhebung eine Preisangabe erforderlich macht. Zugleich war zu klären, ob die Bezeichnung einer Leistung als „kostenlos“ irreführend ist, wenn zugleich eine Einwilligung in die Datenverarbeitung verlangt wird. Die Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für alle digitalen Geschäftsmodelle, die datengestützte Mehrwertsysteme oder personalisierte Werbung einsetzen. Sie knüpft an die unionsrechtliche Diskussion über den Begriff der Gegenleistung bei digitalen Inhalten (Art. 3 Nr. 1, 5 Digitale-Inhalte-RL) an und konkretisiert die Grenzen zulässiger Preiswerbung im Kontext datengestützter Geschäftsmodelle.

jurisPR-IWR 6/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-28
  • ⚙260632
  • jurispr-iwr 6/2025
  • jurisPR-IWR 6/2025 Anm. 3
  • Ansgar Staudinger
Haftung eines Steuerberaters für pflichtwidrig unterlassene Hinweise zur steuerlichen Behandlung eines Ferienhauses
Umfang und Inhalt der Beratungspflicht eines Steuerberaters und die damit einhergehende Reichweite der Haftung sind regelmäßig Gegenstand von obergerichtlichen und höchstrichterlichen Entscheidungen (exemplarisch hierzu OLG Schleswig, Urt. v. 11.10.2024 - 17 U 4/24 - ZWH 2025, 28 m. Anm. Höpfner/Thomas). So befasst sich auch der 20. Zivilsenat des OLG Celle in seinem Urteil mit eben jenen Fragen und widmet ihnen 116 Randnummern. Die Besonderheit des vorliegenden Entscheids besteht darin, dass aufgrund der prozessualen Konstellation Ausführungen zur materiellen Rechtskraft eines dem hiesigen Berufungsverfahren vorgelagerten Feststellungsurteils notwendig waren. Die Auffassung des Senats vermag nicht zu überzeugen. Denn er weicht von der mitunter in der Rechtsprechung zu erkennenden verbraucherfreundlichen Tendenz bei Haftungsprozessen gegen beratende Freiberufler ab und setzt vielmehr einen abweichenden Maßstab für die Pflichten des Steuerberaters an.
  • 2025-11-28
  • ⚙260524
  • jurispr-iwr 6/2025
  • jurisPR-IWR 6/2025 Anm. 2
  • Andreas Kaiser
Durchsetzung von EU-Sanktionen gegen Russland
Im Kern geht es um die Frage, ob die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) zu Recht Sicherstellungsanordnungen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 SanktDG) gegen eine deutsche Tochtergesellschaft der JSC Russian Post erlassen und sofort vollziehen durfte. Streitentscheidend ist, ob die ZfS davon ausgehen durfte, dass Gelder und wirtschaftliche Ressourcen der Antragstellerin (Konten und Vermögenswerte) i.S.d. Art. 2 Abs. 1 VO (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17.03.2014 über restriktive Maßnahmen gegen Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen von in Anhang I gelisteten Personen „gehalten oder kontrolliert“ werden und diese Gegenstände daher bereits einer unionsrechtlichen Verfügungsbeschränkung unterliegen, sowie ob daran anknüpfend die Sicherstellung zur Verhinderung einer sanktionswidrigen Verfügung oder Nutzung verhältnismäßig ist.

jurisPR-MedizinR 10/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-07
  • ⚙258621
  • jurispr-medizinr 10/2025
  • jurisPR-MedizinR 10/2025 Anm. 2
  • Joachim Francke
Therapiewahl und Aufklärungspflicht: Ersatzansprüche bei neurochirurgischer Behandlung eines Mädchens mit einer seltenen Wirbelsäulenkrankheit
Wenn für die Behandlung einer Erkrankung mehrere Therapiemöglichkeiten zur Verfügung stehen, hat der Arzt den Patienten hierüber aufzuklären und dabei die Vor- und Nachteile sowie die Risiken der verschiedenen Vorgehensweisen zu erläutern. Die ordnungsgemäße Aufklärung ist Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Einwilligung gemäß § 630d Abs. 2 BGB in eine medizinische Maßnahme. Eine unzureichende oder fehlerhafte Aufklärung führt zur Rechtswidrigkeit des Eingriffs und wirkt sich auf die Beweislastverteilung im Arzthaftungsprozess aus.
  • 2025-11-07
  • ⚙258553
  • jurispr-medizinr 10/2025
  • jurisPR-MedizinR 10/2025 Anm. 1
  • Adem Koyuncu
PAYBACK: Werbung für Medizinprodukte mit Zuwendungen und sonstigen Werbegaben und die Grenzen des § 7 HWG
Das Urteil des BGH befasst sich mit der Werbung für Medizinprodukte. Es geht insbesondere um die Frage, welche betragsmäßigen Wertgrenzen nach § 7 HWG für die Wertreklame für Medizinprodukte gelten. Der BGH stellt klar, wann eine Werbegabe eine „geringwertige Kleinigkeit“ i.S.d. Norm darstellt. Die Entscheidung enthält auch Klarstellungen zur heilmittelwerberechtlichen Beurteilung von Kundenbindungssystemen wie PAYBACK.

jurisPR-MedizinR 11/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-28
  • ⚙260710
  • jurispr-medizinr 11/2025
  • jurisPR-MedizinR 11/2025 Anm. 2
  • Marko Oldenburger
Kein Anspruch auf Präimplantationsdiagnostik (PID) aus den §§ 27, 27a SGB V
Ist eine PID-IVF eine auf die Therapie einer Robertson-Translokation gerichtete Krankenbehandlung i.S.v. § 27 SGB V oder ist sie als Versicherungsfall erstattungsfähig i.S.v. § 27a Abs. 1 SGB V?
  • 2025-11-28
  • ⚙260547
  • jurispr-medizinr 11/2025
  • jurisPR-MedizinR 11/2025 Anm. 1
  • Adem Koyuncu
Off-Label-Use von Arzneimitteln: Wann entfaltet die arzneimittelrechtliche Zulassung eine Sperrwirkung gegenüber der GKV-Erstattungsfähigkeit des Off-Label-Use und wann nicht?
In dieser Entscheidung geht es um die Frage, wann Patienten die zulassungsüberschreitende Anwendung eines Arzneimittels (Off-Label-Use) als GKV-Leistung beanspruchen dürfen. In diesem Fall stellte sich ferner die spezielle Frage, inwieweit eine begrenzte Zulassung des Arzneimittels eine Sperrwirkung gegenüber der Erstattungsfähigkeit des Off-Label-Use entfalten kann.

jurisPR-MedizinR 12/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-19
  • ⚙262916
  • jurispr-medizinr 12/2025
  • jurisPR-MedizinR 12/2025 Anm. 2
  • Detlef Kerber
Venöse Blutentnahmen für Zwecke privater Versicherungen
Der VGH München hatte zu entscheiden, ob und inwieweit eine (venöse) Blutentnahme auch ohne Anwesenheit eines Arztes vorgenommen werden darf.
  • 2025-12-19
  • ⚙262861
  • jurispr-medizinr 12/2025
  • jurisPR-MedizinR 12/2025 Anm. 1
  • Michael Wessel
Haftung für Suizid eines Patienten in einem psychiatrischen Krankenhaus
Das OLG Köln hat sich mit der Frage befasst, inwiefern ein psychiatrisches Krankenhaus für den Suizid eines Patienten haftet, wenn eine Pflegekraft der geschlossenen psychiatrischen Station es dem suizidgefährdeten Patienten ohne vorherige Rücksprache mit einem Arzt gestattet hatte unbeaufsichtigt zu duschen und er beim Duschen Selbstmord begeht.

jurisPR-MietR 22/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-07
  • ⚙258457
  • jurispr-mietr 22/2025
  • jurisPR-MietR 22/2025 Anm. 1
  • Dirk Both
Ablauf einer Angebotsbindungsfrist contra Verwirkung der Berufung auf die Unwirksamkeit des Vertrages
Häufig werden bei der Abwicklung von Rechtsgeschäften Fristen, ob sie nun im Vertrag vorgesehen oder gar einseitig gesetzt worden sind, nicht eingehalten, sei es, weil sie der Verpflichtete übersehen, für unwirksam erachtet oder gar bewusst nicht eingehalten hat. Geht dann einige Zeit ins Land, möchte der Verpflichtete ggf. aus diesem zeitlichen Gesichtspunkt gern Kapital für seine Pflichtverweigerung gewinnen. Daher gehört es in solchen Fällen schon zum anwaltlichen Pflichtprogramm, gegenüber dem Anspruch die Einrede der Verjährung und die Einwendung der Verwirkung zu erheben. Gemäß § 194 BGB unterliegen nur Ansprüche der Verjährung, wobei der Anspruch als das Recht definiert wird, vom anderen Teil ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (§ 194 Abs. 1 BGB). Rechte und Rechtsstellungen, die keine Ansprüche sind, können hingegen nicht verjähren. Für solche Fälle bleibt aber immer noch die Frage der Verwirkung zu prüfen.
  • 2025-11-07
  • ⚙258388
  • jurispr-mietr 22/2025
  • jurisPR-MietR 22/2025 Anm. 2
  • Norbert Eisenschmid
Unwirksame Vereinbarung einer Indexmiete wegen Intransparenz
Im streitgegenständlichen Mietvertrag stand unter § 16 folgender Text: „Mieter und Vermieter vereinbaren eine Indexmiete gemäß § 557b BGB“. Unter § 3 des Mietvertrages, der sich laut Überschrift mit Miete und Nebenkosten befasst, befand sich keinerlei Hinweis auf eine Indexmietenvereinbarung. Ist dies für die Annahme eines Verstoßes gegen das AGB-Recht ausreichend?

jurisPR-MietR 23/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-21
  • ⚙259958
  • jurispr-mietr 23/2025
  • jurisPR-MietR 23/2025 Anm. 1
  • Beate Flatow
Aufhebung der einstweiligen Verfügung allein wegen Versäumens der Vollziehungsfrist
Das KG hat sich mit der Einstellung der Zwangsvollstreckung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wegen Versäumens der Vollziehungsfrist befasst.
  • 2025-11-21
  • ⚙259797
  • jurispr-mietr 23/2025
  • jurisPR-MietR 23/2025 Anm. 2
  • Fabian Bagusche
Organisatorisch zu treffende Vorkehrungen durch Rechtsanwalt zur Vermeidung von Fristversäumnissen
Der BGH präzisiert mit der Entscheidung die organisatorischen Vorkehrungen, die zur Vermeidung von Fristversäumnissen zu treffen sind.

jurisPR-MietR 24/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-05
  • ⚙261224
  • jurispr-mietr 24/2025
  • jurisPR-MietR 24/2025 Anm. 1
  • Beate Flatow
Mieterinsolvenz: Qualifikation des Anspruchs auf Wiederauffüllung der Kaution
Das OLG Rostock hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Vermieter Einzahlung oder Wiederauffüllung der Kaution verlangen kann, wenn der Mietvertrag aus der Masse ausscheidet.
  • 2025-12-05
  • ⚙261203
  • jurispr-mietr 24/2025
  • jurisPR-MietR 24/2025 Anm. 2
  • Johannes Hogenschurz
Anspruch auf Beseitigung bei vor dem 01.12.2020 abgeschlossenen baulichen Veränderungen
Der BGH hat sich mit Übergangsfällen im Zusammenhang mit einem Anspruch auf Beseitigung bei vor dem 01.12.2020 abgeschlossener baulichen Veränderungen befasst.

jurisPR-MietR 25/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-19
  • ⚙262874
  • jurispr-mietr 25/2025
  • jurisPR-MietR 25/2025 Anm.1
  • Frank-Georg Pfeifer
Schadensersatzklage wegen Sturz infolge Eisglätte
Der BGH hat sich mit einer Schadensersatzklage wegen behaupteter Verletzung der Streupflicht eines Grundstückseigentümers bei allgemeiner Glätte befasst und ist dabei insbesondere auf die Anforderungen an die Darlegungs- und Substanziierungspflichten sowie der Frage der Gewährung rechtlichen Gehörs nach einem Glatteisunfall eingegangen.
  • 2025-12-19
  • ⚙262674
  • jurispr-mietr 25/2025
  • jurisPR-MietR 25/2025 Anm. 2
  • Norbert Eisenschmid
Zutrittsrecht des Vermieters zu Mieträumen für Heizungsinstallation auch außerhalb der Geschäftszeiten des Mieters
Ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter Zutritt zu seinen Mieträumen zu gewähren, damit dieser an den Mieträumen eines anderen Mieters Reparaturen vornehmen kann?

jurisPR-ÖffBauR 11/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-07
  • ⚙258611
  • jurispr-öffbaur 11/2025
  • jurisPR-ÖffBauR 11/2025 Anm. 2
  • Stefan Tysper
Prüffähigkeit einer Bauvoranfrage
Der prüfbare Bauantrag oder die prüffähige Bauvoranfrage mögen zwar einerseits aus verwaltungsrichterlicher Sicht kaum Gewinnbringendes und erst recht nichts Reizvolles versprechen (so Marci, BauR 2017, 2080). Andererseits kommt gerade diesen formellen Fragestellungen insofern gerade aus Sicht betroffener Bauherren große Bedeutung zu, als sie im Laufe des ohnehin oftmals langen Antragsverfahrens – zuweilen noch dazu recht unvermittelt – mit den allgemeinen Anforderungen an den Antrag (auf Baugenehmigung oder Bauvorbescheid) und seine Bestimmtheit, dem Umfang der mit ihm vorzulegenden Unterlagen (Bauvorlagen), diesbezüglichen Mängeln in formeller und materieller Hinsicht und der Zurückweisung des Antrags schon durch die Bauaufsichtsbehörde oder aber – wie hier noch unvermittelter – erstmals durch das Gericht in höherer Instanz, konfrontiert werden.
  • 2025-11-07
  • ⚙258502
  • jurispr-öffbaur 11/2025
  • jurisPR-ÖffBauR 11/2025 Anm. 1
  • Henning Struck
Normenkontrollverfahren: Prognose dauerhafter Hindernisse für Planverwirklichung
Die Prüfung des Artenschutzes hat im Bebauungsplanverfahren seinen festen Platz und kann in dreifacher Hinsicht auftreten: zum einen als einfacher Umweltbelang i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB, zum anderen als (Teil-)Bereich des Gebietsschutzes, der entweder als einfacher Belang in der planerischen Abwägung zu berücksichtigten oder – bei erheblicher Beeinträchtigung eines Schutzgebiets – nach den Vorschriften des BNatSchG zwingend zu beachten ist, und zuletzt in Form der artenschutzrechtlichen Verbote i.S.d. § 44 Abs. 1 BNatSchG. Im hier zu besprechenden Fall hatte sich das OVG Münster mit der Frage zu beschäftigen, wie mit konkreten Anhaltspunkten für nennenswerte Vorkommen von bisher nicht erfassten oder untersuchten besonders geschützten Arten nach Bestandserhebung, aber vor Inkrafttreten des Bebauungsplans umzugehen ist.

jurisPR-ÖffBauR 12/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-05
  • ⚙261391
  • jurispr-öffbaur 12/2025
  • jurisPR-ÖffBauR 12/2025 Anm. 1
  • Thomas Bode
Unzulässigkeit eines Bebauungsplans wegen Verkündungsmangels
Bebauungspläne arbeiten heute selbstverständlich mit technischen Normen, detaillierten Lärmkontingenten und immer feineren Gliederungskonzepten. Genau dieser planerische Werkzeugkasten birgt aber erhebliche rechtliche Fallstricke. Die hier besprochene Entscheidung des OVG Münster zeigt das exemplarisch: Erstens stellt sich die Frage, ob ein Bebauungsplan wirksam verkündet werden kann, wenn er auf private, kostenpflichtige DIN-Vorschriften verweist, ohne der Öffentlichkeit mitzuteilen, wo sie diese kostenlos einsehen kann. Zweitens wird deutlich, dass auch die zeichnerische Umsetzung selbst zur Achillesferse werden kann, wenn zentrale Abgrenzungen unklar bleiben und damit die Bestimmtheit der Festsetzungen unterlaufen. Drittens stehen die Grenzen planungsrechtlicher Steuerung im Fokus: Eine externe Gliederung nach § 1 Abs. 4 BauNVO setzt zwingend ein uneingeschränktes Auffanggebiet voraus. Fehlt ein solches, führt dies ebenfalls zur Unwirksamkeit. In der Entscheidung geht es darum, dass formelle Transparenzpflichten, zeichnerische Präzision und systemische Bindungen der BauNVO keine bloßen Formalien sind, sondern über die Gültigkeit eines gesamten Planungskonzepts entscheiden können.
  • 2025-12-05
  • ⚙261084
  • jurispr-öffbaur 12/2025
  • jurisPR-ÖffBauR 12/2025 Anm. 2
  • Michael Gerhard
Antrag auf Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans zur Abwehr schwerwiegender Beeinträchtigungen durch planbedingte Lärmimmissionen
Parkplätze und Lärm. Mit diesem Dauerbrenner befasst sich das OVG Münster in der zu besprechenden Entscheidung, die für ein Eilverfahren im Normenkontrollverfahren recht viele Pflöcke einschlägt – oder sollte man, um dem Thema gerecht zu werden, sagen: Fundamente für die Lärmschutzwand positioniert?

jurisPR-PrivBauR 11/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-07
  • ⚙258654
  • jurispr-privbaur 11/2025
  • Schwenker, jurisPR-PrivBauR 11/2025 Anm. 2
  • Hans Christian Schwenker
Widerruflichkeit eines Architektenvertrags als Fernabsatzvertrag: Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems
Nach § 312c BGB sind trotz der ausschließlichen Verwendung von Fernkommunikationsmitteln durch den Unternehmer und den Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss Verträge keine Fernabsatzverträge, wenn der Vertragsschluss „nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems“ erfolgt. Unter welchen Voraussetzungen diese Ausnahme für Architektenverträge erfüllt ist, hatte der OLG Frankfurt zu entscheiden.
  • 2025-11-07
  • ⚙258399
  • jurispr-privbaur 11/2025
  • Fischer, jurisPR-PrivBauR 11/2025 Anm. 1
  • Peter Fischer
Bauüberwachung: grundsätzlich Überwachung aller Gewerke bei fehlender vertraglicher Beschränkung
In der Entscheidung des OLG Düsseldorf geht es darum, ob und inwieweit der mit dem Objekt Gebäude und Innenräume beauftragte Architekt auch die Leistung der Technischen Ausrüstung überwachen muss, wenn für diese Leistungen kein Fachingenieur für die Technische Ausrüstung beauftragt ist.

jurisPR-PrivBauR 12/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-05
  • ⚙261429
  • jurispr-privbaur 12/2025
  • Schwenker, jurisPR-PrivBauR 12/2025 Anm. 2
  • Hans Christian Schwenker
Zum Verhältnis zwischen § 650f BGB und § 650e BGB
Ob der Anspruch auf Sicherheitsleistung gemäß § 650f BGB durch Eintragung einer Sicherungshypothek erfüllt werden kann und ob dies auch gilt, wenn dem Unternehmer nur eine Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Bestellung einer Sicherungshypothek nach § 650e BGB eingeräumt wird, hatte das KG zu entscheiden.
  • 2025-12-05
  • ⚙261071
  • jurispr-privbaur 12/2025
  • Plank, jurisPR-PrivBauR 12/2025 Anm. 1
  • Kristina Plank
Architektenhaftung: Zur Darlegung der Anspruchsvoraussetzungen und zu den Grenzen der Inanspruchnahme
Das OLG Stuttgart hatte über die Verantwortlichkeit eines Architekten für mangelhafte Wohnflächenermittlung, mangelhafte Grundlagenermittlung und eine fehlende Planung von Sonnenschutz zu entscheiden. Es hat sich ausführlich mit dem Umfang dieser Pflichten und vor allem mit den Abreden der Parteien und den Umständen des Einzelfalls auseinandergesetzt. Ferner enthält das Urteil Ausführungen zu den Anforderungen, die an den Vortrag zur haftungsbegründenden Kausalität zu stellen sind.

jurisPR-SozR /2025 | juris GmbH

  • 2025-10-31
  • ⚙257884
  • jurispr-sozr /2025
  • jurisPR-SozR /2025 Anm.
  • Winfried Pietrek
Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen in Form eines Summenbeitragsbescheids
Die klagende Arbeitgeberin zahlte ihren Beschäftigten für Zeiten der tatsächlich geleisteten Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit jeweils Zuschläge (SFN-Zuschläge), ohne diese Zuschläge für die gesetzlich angeordnete Entgeltzahlung im Krankheitsfall, an Feiertagen und beim Urlaubsentgelt zu entrichten. Nach Abschluss einer Betriebsprüfung nach § 28p Abs. 1 SGB IV war strittig, ob der beklagte Rentenversicherungsträger berechtigt war, einen Summenbeitragsbescheid (§ 28f Abs. 2 SGB IV) zu erlassen, um Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen (U2 und U3) wegen der SFN-Zuschläge im Zusammenhang mit der Entgeltzahlung und beim Urlaubsentgelt nachzufordern.

jurisPR-SozR 22/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-31
  • ⚙257860
  • jurispr-sozr 22/2025
  • jurisPR-SozR 22/2025 Anm. 1
  • Marc Sieper
Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander nach Abgabe eines Arzneimittels in einer Apotheke
Das SG Bremen hat sich mit einem Anspruch einer gesetzlichen Krankenkasse gegen einen gesetzlichen Rentenversicherungsträger auf Erstattung von anteiligen Kosten für in der vertragsärztlichen Versorgung verordnete Arzneimittel, die nach Bezug in einer Apotheke von den versicherten Personen auch im Rahmen einer stationären Rehabilitationsmaßnahme eingenommen wurden, befasst und diesen verneint.

jurisPR-SozR 23/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-14
  • ⚙259502
  • jurispr-sozr 23/2025
  • jurisPR-SozR 23/2025 Anm. 1
  • Karl-Jürgen Bieback
Anzeige des erneuten Arbeitsausfalls bei Beantragung von Kurzarbeitergeld nach vorheriger Nichtzahlung für drei Monate
Muss der erneute Arbeitsausfall gemäß § 99 SGB III angezeigt werden, wenn nach einer Unterbrechung der Zahlung von Kurzarbeitergeld von drei Monaten und mehr wieder Kurzarbeitergeld beantragt wird?
  • 2025-11-14
  • ⚙259251
  • jurispr-sozr 23/2025
  • jurisPR-SozR 23/2025 Anm. 2
  • Eric Zimmermann
Anrechnung von gleichzeitig erzieltem Arbeitseinkommen auf Verletztengeld
Der 2. Senat des BSG hat sich mit der Frage des Einkunftzuflusses während der Arbeitsunfähigkeit befasst.

jurisPR-SozR 24/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-28
  • ⚙260626
  • jurispr-sozr 24/2025
  • jurisPR-SozR 24/2025 Anm. 2
  • Klaus Feddern
Unfallversicherungsschutz bei Reinigung der Windschutzscheibe vor der Fahrt zur Arbeit?
Ist das Entfernen von Laub an der Windschutzscheibe eines PKWs eine unversicherte Vorbereitungshandlung oder ist dies bereits dem versicherten Weg zur Arbeit zuzurechnen?
  • 2025-11-28
  • ⚙260584
  • jurispr-sozr 24/2025
  • jurisPR-SozR 24/2025 Anm. 1
  • Gabriele Nellissen
Kinderpflegebett als Hilfsmittel des mittelbaren Behinderungsausgleichs
Wer ist für die Versorgung eines behinderten Kindes mit einem Kinderspezialkrankenbett zuständig? Der nach § 14 SGB IX zuständig gewordene Eingliederungshilfeträger, der die Versorgung eines behinderten Kindes mit einem speziellen Kinderkrankenbett übernommen hat, verlangt nunmehr von der Krankenkasse des Kindes die Erstattung der Kosten.

jurisPR-SozR 25/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-12
  • ⚙262133
  • jurispr-sozr 25/2025
  • jurisPR-SozR 25/2025 Anm. 1
  • Marc Sieper
Auslegung des Strukturmerkmals „Tägliche Verfügbarkeit (auch am Wochenende) von Leistungen der Physiotherapie“ im OPS 8-98f.11
Das LSG Essen hat sich im Rahmen einer Einzelfallprüfung einer vollstationären Krankenhausbehandlung mit der Abgrenzung von Strukturmerkmalen zu den Mindestmerkmalen einer Komplexbehandlung (hier: Operationen- und Prozedurenschlüssel OPS 8-98f.11 - Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung [Basisprozedur], 369 bis 552 Aufwandspunkte) befasst. Das Gericht griff hinsichtlich des strittigen Strukturmerkmals „Tägliche Verfügbarkeit (auch am Wochenende) von Leistungen der Physiotherapie“ auf den Wortlaut des OPS zurück und ließ eine weitere Auslegung durch die Erklärung OPS Nr. 8038 des DIMDI mangels Auslegungsspielraum nicht zu.
  • 2025-12-12
  • ⚙262099
  • jurispr-sozr 25/2025
  • jurisPR-SozR 25/2025 Anm. 2
  • Klaus Feddern
Korrektur von Bescheiden der Rentenausschüsse aus formellen Gründen
Nach neuerer Rechtsprechung des BSG sind Verwaltungsakte über die isolierte (Nicht-)Feststellung eines Arbeitsunfalles, die aufgrund des Beschlusses des Rentenausschusses erlassen werden, formell rechtswidrig. Wie ist ein solcher Bescheid im nachfolgenden Rechtsstreit zu korrigieren, wenn er sich materiell-rechtlich korrekt erweist?

jurisPR-SteuerR 43/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-31
  • ⚙257944
  • jurispr-steuerr 43/2025
  • jurisPR-SteuerR 43/2025 Anm. 2
  • Jens Reddig
Zumindest Gewährung von Wiedereinsetzung bei Klageerhebung per Telefax vor Zugang des Erstregistrierungsbriefs für das besondere elektronische Steuerberaterpostfach
Der X. Senat des BFH hat sich der Auffassung des BVerfG im Beschluss vom 23.06.2025 (1 BvR 1718/24 - DStR 2025, 1698 ) angeschlossen, wonach eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im finanzgerichtlichen Verfahren bei fehlender Möglichkeit zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) im Übergangszeitraum 2022/2023 zur Vermeidung einer Verletzung des Gebots effektiven Rechtsschutzes geboten sei.
  • 2025-10-31
  • ⚙257921
  • jurispr-steuerr 43/2025
  • jurisPR-SteuerR 43/2025 Anm. 1
  • Jens Reddig
§ 6e EStG gilt rückwirkend
Der IX. Senat des BFH hatte zu entscheiden, ob die gesetzlich angeordnete Rückwirkung des im Jahr 2019 eingeführten § 6e EStG (Aktivierung von sog. Fondsetablierungskosten) mit Verfassungsrecht vereinbar ist. Er bejahte dies.

jurisPR-SteuerR 44/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-07
  • ⚙258464
  • jurispr-steuerr 44/2025
  • jurisPR-SteuerR 44/2025 Anm. 1
  • Monika Jachmann-Michel
AfA nach Wegfall der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft; Änderung wegen eines rückwirkenden Ereignisses
Zu entscheiden war über die AfA-Bemessungsgrundlage nach Wegfall der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft im Rahmen der Einkünfteerzielungsabsicht aus Vermietung und Verpachtung. Die AfA bemessen sich gemäß § 7 Abs. 4, Abs. 5 EStG grundsätzlich nach den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes. Wird allerdings ein im Betriebsvermögen gehaltenes - eigenbetrieblich genutztes oder vermietetes - Gebäude durch eine Entnahme oder Betriebsaufgabe in das Privatvermögen des Steuerpflichtigen überführt und anschließend zur Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung genutzt, ist § 7 Abs. 4, Abs. 5 EStG nicht unmittelbar anwendbar. Denn die Überführung vom Betriebs- ins Privatvermögen stellt mangels Rechtsträgerwechsels keinen Erwerb dar und führt nicht zu Anschaffungskosten, die im Wege der AfA abzuziehen sind. Nach einer Entnahme oder Betriebsaufgabe ist jedoch der Teilwert ( § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG ) beziehungsweise der nach § 16 Abs. 3 Satz 8 EStG zu berücksichtigende gemeine Wert den Anschaffungskosten nach § 7 EStG gleichzusetzen. Es handelt sich um einen „anschaffungsähnlichen Vorgang“ (ständige Rechtsprechung, zuletzt BFH, Urt. v. 22.02.2021 - IX R 13/19 Rn. 15 m.w.N.).
  • 2025-11-07
  • ⚙258402
  • jurispr-steuerr 44/2025
  • jurisPR-SteuerR 44/2025 Anm. 2
  • Stephan Geserich
Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung eines Beamten im Ausland
Streitig ist, in welcher Höhe Kosten eines Beamten für eine Dienstwohnung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung im Ausland zu berücksichtigen sind. ach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG sind Werbungskosten auch notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer (hier dem Grunde nach unstreitigen) beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen. Zu diesen Kosten zählen auch die Unterkunftskosten für die Wohnung am Beschäftigungsort. Ist dieser im Inland belegen, können als Unterkunftskosten die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens jedoch 1.000 Euro im Monat ( § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG ). Auf einen - wie hier - im Ausland belegenen Zweithaushalt ist die Bestimmung nicht anwendbar. Insoweit verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG , wonach notwendige Unterkunftskosten, das heißt begrenzt auf das nach objektiven Maßstäben zur Zweckverfolgung Erforderliche, als Werbungskosten abzugsfähig sind.

jurisPR-SteuerR 45/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-14
  • ⚙259430
  • jurispr-steuerr 45/2025
  • jurisPR-SteuerR 45/2025 Anm. 2
  • Alexander Zapf
vGA dem Grunde nach beim unentgeltlichen Erwerb eigener Anteile durch faktischen Alleingesellschafter
Der BFH hatte sich im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Zwischenurteil des FG mit der Frage zu befassen, ob die unentgeltliche Übertragung eigener Anteile durch eine GmbH auf ihren Alleingesellschafter dem Grunde nach zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG führt, obwohl es bei der die Anteile gewährenden GmbH zu keiner Vermögensminderung gekommen ist, die sich auf den Unterschiedsbetrag gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG auswirkt.
  • 2025-11-14
  • ⚙259341
  • jurispr-steuerr 45/2025
  • jurisPR-SteuerR 45/2025 Anm. 1
  • Sascha Bleschick
E-Mails als aufbewahrungspflichtige Handels- und Geschäftsbriefe - Grenzen des Datenzugriffs bei Außenprüfungen
Die Besprechungsentscheidung befasst sich mit grundlegenden Fragen zur Reichweite der Mitwirkungspflichten von Steuerpflichtigen im Rahmen steuerlicher Außenprüfungen im digitalen Zeitalter. Im Kern ist die Abgrenzung zwischen zulässigen und unzulässigen Datenanforderungen der Finanzverwaltung betroffen. Konkret geht es um die Frage, ob und in welchem Umfang die Finanzverwaltung die Vorlage von E-Mails verlangen kann und ob darüber hinaus ein sog. Gesamtjournal (Verzeichnis sämtlicher E-Mail-Korrespondenz mit bestimmten Metadaten) verlangt werden darf.

jurisPR-SteuerR 46/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-21
  • ⚙260004
  • jurispr-steuerr 46/2025
  • jurisPR-SteuerR 46/2025 Anm. 1
  • Alexander Zapf
Zur Verlustnutzung nach Beendigung einer zweigliedrigen KG durch Anwachsung auf eine GmbH
Gegenstand der Entscheidung des BFH war die Frage, ob im Fall der (einfachen) Anwachsung einer KG auf ihre Kommanditisten-GmbH nach dem entschädigungslosen Ausscheiden der Komplementär-GmbH die für die Kommanditisten-GmbH festgestellten verrechenbaren Verluste nach § 15a EStG weiter nutzbar sind. Die vergleichbare Frage stellte sich für nach § 10a GewStG auf Ebene der KG gesondert festgestellte Gewerbeverluste. Auch diese wollte die Kommanditisten-GmbH nach der Anwachsung für sich nutzen.
  • 2025-11-21
  • ⚙260000
  • jurispr-steuerr 46/2025
  • jurisPR-SteuerR 46/2025 Anm. 2
  • Stephan Geserich
Keine (Pflicht-)Veranlagung bei Stellung eines Antrags auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist
Streitig ist, ob für die Jahre 2014 und 2015 eine Einkommensteuerveranlagung durchzuführen ist. Nach § 169 Abs. 1 Satz 1 AO ist eine Steuerfestsetzung sowie ihre Aufhebung oder Änderung nicht mehr zulässig, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist. Für die Einkommensteuer beträgt die Festsetzungsfrist regelmäßig vier Jahre ( § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO ). Sie beginnt grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist ( § 170 Abs. 1 Alt. 1 AO ). Ist eine Steuererklärung einzureichen, beginnt die Festsetzungsfrist abweichend mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung eingereicht wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Steuer entstanden ist ( § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO ). Nach § 149 Abs. 1 Satz 1 AO , § 25 Abs. 3 Satz 1 EStG i.V.m. § 56 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStDV haben unbeschränkt steuerpflichtige Personen, bei denen - wie bei der Erblasserin - im Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG nicht vorgelegen haben, eine Einkommensteuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr (nur dann) abzugeben, wenn in dem Gesamtbetrag der Einkünfte solche aus nichtselbstständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, enthalten sind und eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 und Nr. 7 Buchst. b EStG in Betracht kommt.

jurisPR-SteuerR 47/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-28
  • ⚙260673
  • jurispr-steuerr 47/2025
  • jurisPR-SteuerR 47/2025 Anm. 1
  • Jens Reddig
Veranlagungszeitraumübergreifende Beurteilung der „25%-Grenze“ bei der Vermietung von Ferienwohnungen
Der IX. Senat des BFH hatte zur Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung einer Ferienwohnung zu entscheiden. Im Kern des Rechtsstreits ging es um die Frage, auf welchen Zeitraum für die Bestimmung der ortsüblichen Vermietungszeit („25%-Grenze“) abzustellen ist.
  • 2025-11-28
  • ⚙260633
  • jurispr-steuerr 47/2025
  • jurisPR-SteuerR 47/2025 Anm. 2
  • Stephan Geserich
Keine erste Tätigkeitsstätte eines Leiharbeitnehmers beim Entleiher im Rahmen eines unbefristeten Leiharbeitsverhältnisses
Streitig ist, ob der Kläger - ein Leiharbeitnehmer - Aufwendungen für die beruflich veranlassten Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte nach Reisekostengrundsätzen geltend machen kann.

jurisPR-SteuerR 48/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-05
  • ⚙261376
  • jurispr-steuerr 48/2025
  • jurisPR-SteuerR 48/2025 Anm. 2
  • Dieter Steinhauff
Keine neue Zinsfestsetzung nach Übergang von der Zusammen- zur Einzelveranlagung
Bei einem Übergang von der Zusammenveranlagung zur Einzelveranlagung verneint der X. Senat des BFH in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung die Zulässigkeit einer abweichenden neuen Zinsfestsetzung,
  • 2025-12-05
  • ⚙261147
  • jurispr-steuerr 48/2025
  • jurisPR-SteuerR 48/2025 Anm. 1
  • Stephan Geserich
Unkenntnis der Finanzbehörde bei einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO
Streitig ist, ob die Kläger, die für die Streitjahre (2009 und 2010) keine Einkommensteuererklärungen abgaben, dadurch eine Steuerhinterziehung durch Unterlassen beziehungsweise eine leichtfertigen Steuerverkürzung begingen und das FA deshalb aufgrund der verlängerten Festsetzungsfrist im Jahr 2018 noch Schätzungsbescheide für die Streitjahre erlassen durfte.

jurisPR-SteuerR 49/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-12
  • ⚙261991
  • jurispr-steuerr 49/2025
  • jurisPR-SteuerR 49/2025 Anm. 1
  • Christian Graw
Anforderungen an die Mitunternehmerstellung des Vorbehaltsnießbrauchers
Der BFH hat sich vor allem mit der Frage befasst, inwiefern der Kommanditist, der seinen Kommanditanteil unter Nießbrauchsvorbehalt überträgt, weiterhin als Mitunternehmer der Personengesellschaft angesehen werden kann.
  • 2025-12-12
  • ⚙261964
  • jurispr-steuerr 49/2025
  • jurisPR-SteuerR 49/2025 Anm. 2
  • Stephan Geserich
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kein Erfordernis der Anforderung einer Lesebestätigung bei Übersendung eines Einspruchs per E-Mail
Der BFH hat sich mit der Frage befasst, ob die Anforderung einer Lesebestätigung bei Übersendung eines Einspruchs per E-Mail für die Gewährung der Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist erforderlich ist.

jurisPR-SteuerR 50/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-19
  • ⚙262814
  • jurispr-steuerr 50/2025
  • jurisPR-SteuerR 50/2025 Anm. 2
  • Stephan Geserich
Abzug ersparter Mietaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
Streitig ist, in welcher Höhe behinderungsbedingte (Um-)Baumaßnahmen bzw. die damit einhergehende Mehrmiete als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind und ob ersparte Mietaufwendungen, die beim Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen, insoweit als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden können, als sie behinderungsbedingten Mehraufwand darstellen.
  • 2025-12-19
  • ⚙262802
  • jurispr-steuerr 50/2025
  • jurisPR-SteuerR 50/2025 Anm. 1
  • Monika Jachmann-Michel
Voraussetzungen von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG
Zu entscheiden war, ob der Kläger aus einem strukturierten Kapitalanlagegeschäft unbeschränkt ausgleichsfähige Verluste erzielt hat und insoweit über die Voraussetzungen von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG bezogen auf Sachverhalte, in denen weder der Emittent noch der Inhaber anstelle der Rückzahlung der Anleihe in Geld einseitig Wertpapiere andienen oder die Lieferung von Wertpapieren verlangen können.

jurisPR-StrafR 21/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-31
  • ⚙258043
  • jurispr-strafr 21/2025
  • jurisPR-StrafR 21/2025 Anm. 2
  • Wolfgang Staudinger
Notwendige Verteidigung: Kombination der Gründe des § 140 Abs. 2 StPO reicht
Die notwendige Verteidigung ist weiterhin in Deutschland in vielen Fällen kompliziert. Denn anders als dies die PKH-Richtlinie ( EU 2016/1919 ) als Grundsatz vorgeschlagen hat, blieb Deutschland bei der Umsetzung im merits-System: Es kommt daher für eine Pflichtverteidigerbestellung darauf an, dass die Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung i.S.d. § 140 StPO vorliegen. Wann dies in Anwendung der Generalklausel vorliegt, hat das LG Braunschweig exemplarisch entschieden.
  • 2025-10-31
  • ⚙257910
  • jurispr-strafr 21/2025
  • jurisPR-StrafR 21/2025 Anm. 1
  • Jens Peglau
§ 67d Abs. 6 Satz 3, Abs. 3 StGB gebietet keine Sonderprüfung der Maßregelfortdauer zum Ablauf der Zehnjahresfrist
Sowohl bei der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung als auch (wie im vorliegenden Fall) bei einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verschärft sich ab zehn Jahren der Unterbringung der Prüfungsmaßstab für eine Fortdauer der Maßregel (vgl. § 67d Abs. 3 StGB bzw. § 67d Abs. 6 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 StGB ). Ist dann anlässlich des Eintritts des Zehnjahreszeitpunkts eine gesonderte gerichtliche Fortdauerprüfung unter Zugrunderlegung des verschärften Maßstabs durchzuführen, wenn sie nicht mit der turnusmäßigen Fortdauerprüfung nach § 67e StGB zusammenfällt?

jurisPR-StrafR 22/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-14
  • ⚙259350
  • jurispr-strafr 22/2025
  • jurisPR-StrafR 22/2025 Anm. 2
  • Florian Albrecht
Die Bezeichnung eines Teils der Bevölkerung als „Pack“ ist keine Volksverhetzung
Mittels der nach § 130 Abs. 1 StGB strafbaren Volksverhetzung soll ein Vorgehen gegen „friedensstörende Hetze“ (Fischer, StGB, 72. Auflage 2024, § 130 Rn. 7) ermöglicht werden. Entscheidend ist hierbei, dass durch Aufstacheln zum Hassen ( § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB ) oder mittels eines Angriffs auf die Menschenwürde ( § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB ) Aggressionen gegen Bevölkerungsgruppen hervorgerufen werden (Herrmann, StRR 2015, 251 ) und so der öffentliche Friede gestört wird (Fischer, StGB, 72. Auflage 2024, § 130 Rn. 13). Ein Missbrauch des Straftatbestands liegt vor, wenn er genutzt wird, um den politischen Diskurs zu verengen und gegen bestimmte politische Gesinnungen vorzugehen. Von einer bestimmten politischen Auffassung darf nämlich nicht „auf eine Strafwürdigkeit und letztlich auf eine Strafbarkeit geschlossen werden“ (Herrmann, StRR 2015, 251 ). Überdies soll mittels der Strafbarkeit der Volksverhetzung auch der individuelle Ehrschutz (vgl. § 185 StGB ) nicht erweitert werden. Vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung der Meinungsfreiheit für die Demokratie sind die Tatbestände des § 130 Abs. 1 StGB stets eng auszulegen (vgl. Herrmann, StRR 2015, 251 ).
  • 2025-11-14
  • ⚙259334
  • jurispr-strafr 22/2025
  • jurisPR-StrafR 22/2025 Anm. 1
  • Christopher Bona; Anja Käunicke
Verwendung eines Kraftfahrzeugs bei polizeilicher Zugriffssituation; Auslegung des § 113 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB im Hinblick auf besonders schwere Fälle
Die §§ 113 , 114 StGB erfassen Widerstandshandlungen sowie tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte und gehören aufgrund der Häufigkeit ihrer Begehung zu den relevanteren Tatbeständen der strafrechtlichen Praxis. Für die Strafrahmenwahl ist dabei von erheblicher Bedeutung, ob der Täter eine Waffe oder ein sonstiges gefährliches Werkzeug bei sich führt ( § 113 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB ). Für die Strafschärfung genügt dem klaren Wortlaut der Norm nach schon das bloße Beisichführen eines solchen Gegenstands, ohne dass es zu dessen Einsatz kommen muss. Entsprechend kommt der Annahme oder Ablehnung des Tatbestandsmerkmals ein erheblicher Einfluss auf die Strafzumessung zu. In dem von dem BGH entschiedenen Fall ( BGH, Beschl. v. 22.05.2025 - 4 StR 74/25 ) hatte der Täter versucht, sich durch das Rammen von Polizeifahrzeugen und durch Zufahren auf Polizeibeamte den Weg zur Flucht freizumachen. Fraglich war insbesondere, ob das hierbei eingesetzte Kraftfahrzeug als gefährliches Werkzeug i.S.d. § 113 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Alt. 2 StGB anzusehen ist. Die Besonderheit der Konstellation liegt darin, dass ein PKW zwar aufgrund seiner Beschaffenheit erhebliche Verletzungsgefahren birgt, sein sozialtypischer Zweck aber primär der Fortbewegung dient. Der Senat befasst sich in seiner Entscheidung insbesondere mit der Begriffsbestimmung des gefährlichen Werkzeugs und präzisiert die Voraussetzungen, nach denen ein Gegenstand als gefährliches Werkzeug i.S.d. § 113 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Alt. 2 StGB zu definieren ist. Nach Auffassung des BGH sei ein Kraftfahrzeug danach kein gefährliches Werkzeug i.S.d. Norm, da es sich dabei nicht um einen Gegenstand handle, der dazu bestimmt ist, eine Kraft gegen ein anderes Objekt zu entfalten oder zu verstärken. Der Anwendungsbereich der Vorschrift wird durch diese neuerliche Rechtsprechung erheblich eingegrenzt, fallen demnach doch sämtliche Gegenstände heraus, die zwar objektiv erheblich gefährlich sein können, jedoch nicht dazu bestimmt sind, durch Kraftentfaltung auf ein anderes Objekt einzuwirken.

jurisPR-StrafR 23/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-28
  • ⚙260670
  • jurispr-strafr 23/2025
  • jurisPR-StrafR 23/2025 Anm. 1
  • Simon Pschorr
Keine verfassungsrechtlich bedenklichen Erkenntnisse über die Erhebung der ANOM-Telekommunikationsdaten?
Die dritte Kammer des zweiten Senats des BVerfG weist eine Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen des LG Mannheim und des BGH als offensichtlich unbegründet zurück, welche Erkenntnisse aus dem ANOM-Komplex für verwertbar erachteten.
  • 2025-11-28
  • ⚙260663
  • jurispr-strafr 23/2025
  • jurisPR-StrafR 23/2025 Anm. 2
  • Christian Laustetter
Einziehung von Spieleinsätzen bei der Veranstaltung von unerlaubtem Glückspiel
Obwohl die Reform der Vermögensabschöpfung nun bereits fast 10 Jahre her ist, kristallisiert sich in vielen Fällen bereits jetzt erst heraus, wie die obergerichtliche Rechtsprechung bestimmte Rechtsfragen beurteilt. Dazu gehört auch die Rechtsfrage, ob bei der Veranstaltung von unerlaubtem Glücksspiel i.S.v. § 284 StGB , bei dem die Spieleinsätze vor Beginn durch die Spieler beim Veranstalter eingezahlt werden, bei letzterem eine Anordnung der Einziehung von Wertersatz des Taterlangten in Form der gesamten durch die Spieler eingezahlten Einsätze erfolgen kann oder ob von diesem Betrag die an die Spieler erbrachten Auszahlungen aus Gewinnen oder unverbrauchten Guthaben in Abzug zu bringen sind. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Veranstaltung von unerlaubtem Glücksspiel, insbesondere in Form von nicht zugelassenen Geldgewinnspielautomaten, im Bereich der organisierten Kriminalität als Einnahmequelle dient, ist die Beantwortung dieser Rechtsfrage für die Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung von organisierter Kriminalität von besonderem Interesse.

jurisPR-UmwR 11/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-14
  • ⚙259330
  • jurispr-umwr 11/2025
  • jurisPR-UmwR 11/2025 Anm. 2
  • Eva Banz
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für LNG-Terminal
Mit viel Aufmerksamkeit verfolgt die Öffentlichkeit die Planung und Errichtung mehrerer LNG-Terminals in den Jahren seit 2022. Sie sollen die Folgen der durch den Ukrainekrieg ausgelösten sog. Gaskrise abmildern und die Energieversorgung in der Bundesrepublik sicherstellen. Neu ist dabei nicht nur die Anlagentechnik, sondern auch – abseits der spektakulären Geschwindigkeit von Planung und Zulassung – die gesetzliche Regelung. Eilig konzipierte und verabschiedete der Gesetzgeber hierfür ein ganz neues Gesetz, das LNGG. Sämtliche darauf bislang gestützten Zulassungsentscheidungen hielten den gerichtlichen Überprüfungen stand. Die Regelungen des LNGG sind in großen Teilen am 30.06.2025 wieder außer Kraft getreten. Was bleibt? Für die Zukunft relevant sind die Entscheidungen des BVerwG zu rechtlichen Fragestellungen, die nicht oder nicht nur das LNGG, sondern insbesondere die immissionsschutzrechtliche Zulassung betreffen. So wies Herr Prof. Dr. Andreas Korbmacher bei der diesjährigen 48. Umweltrechtlichen Fachtagung der Gesellschaft für Umweltrecht in seinem Jahresrückblick auf den vom BVerwG im Urteil zum LNG-Terminal Stade festgelegten Prüfungsmaßstab immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen mit Blick auf das Klima hin. Hintergrund hierfür war die angesichts des langfristigen Ziels der Dekarbonisierung bei der Zulassung des LNG-Terminals aufgeworfene Frage, ob die Auswirkungen eines LNG-Terminals auf das globale Klima für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ermittelt und geprüft werden müssen. Nein, entschied das BVerwG.
  • 2025-11-14
  • ⚙259188
  • jurispr-umwr 11/2025
  • jurisPR-UmwR 11/2025 Anm. 1
  • Claudia Schoppen
Zum Stand der Umsetzung der novellierten Industrieemissionsrichtlinie in deutsches Recht
Zur Umsetzung der novellierten Industrieemissionsrichtlinie hat das Bundesumweltministerium einen Gesetzesentwurf vorgelegt.

jurisPR-UmwR 12/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-19
  • ⚙262737
  • jurispr-umwr 12/2025
  • jurisPR-UmwR 12/2025 Anm. 2
  • Julius Lüttgau
Die Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich
Deutschland strebt bis Ende 2038 Treibhausgasneutralität der Stromversorgung an und treibt daher den Ausbau von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien voran. Energiespeicheranlagen, also „Anlagen in einem Elektrizitätsnetz, mit der die endgültige Nutzung elektrischer Energie auf einen späteren Zeitpunkt als den ihrer Erzeugung verschoben wird (…)“, spielen hierfür eine bedeutende Rolle.
  • 2025-12-19
  • ⚙262593
  • jurispr-umwr 12/2025
  • jurisPR-UmwR 12/2025 Anm. 1
  • Lukas Muffler
Das Geothermie-Beschleunigungsgesetz als Katalysator für die Wärmewende
Das geothermische Potenzial in Deutschland ist enorm, wird bislang aber kaum genutzt. Ausgehend von diesem Befund sollen mit dem Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine vereinfachte Erschließung von Erdwärme geschaffen werden. Der Anwendungsbereich des Gesetzes umfasst neben Geothermieanlagen auch Wärmeleitungen sowie Wärmepumpen und Wärmespeicher. Ziel ist es, den Ausbau dieser Infrastrukturen zu beschleunigen, indem die Verfahren nach dem einschlägigen Fachrecht „inhaltlich verschlankt“ werden. Hierzu wird vor allem das Zulassungsregime nach dem Bundesberggesetz (BBergG) und dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) angepasst. Hinzu kommt die Klarstellung der Außenbereichsprivilegierung von Geothermievorhaben im Baugesetzbuch (BauGB). Der Beitrag fasst die neuen Regelungen zusammen und ordnet sie in den Kontext der kommunalen Wärmeplanung ein.

jurisPR-VergR 10/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-14
  • ⚙259604
  • jurispr-vergr 10/2025
  • Schmidt, jurisPR-VergR 11/2025 Anm. 4
  • Niklas Schmidt
Das Verhältnis von Gebühren- oder Honorarordnungen zu § 127 Abs. 2 GWB
Der Entscheidung der 1. Vergabekammer des Bundes lag ein Verfahren über zu vergebende Leistungen nach der Bauprüfverordnung zur Prüfung statischer Berechnungen und zur Überwachung der Ausführung in konstruktiver Hinsicht auf Übereinstimmung mit den Plänen zugrunde. Der Antragsteller befürchtete nach Angebotsabgabe eine Rechtsverletzung der § 58 VgV, § 97 Abs. 6 GWB durch die vorgesehene pauschale Vergütung der Leistungen, da eine Bindung an die Gebührenordnung gegeben sei, aber eine hohe Wahrscheinlichkeit bestehe, dass ein Bieter den Auftrag erhalte, der einen Preis unterhalb der zwingenden Gebührenvorschriften anbiete. Im Rahmen der Nachprüfung musste die Kammer wegen Präklusionsfolgen zudem zwischen einer Bieterfrage und einer Rüge abgrenzen.
  • 2025-11-14
  • ⚙259171
  • jurispr-vergr 10/2025
  • Trautner, jurisPR-VergR 11/2025 Anm. 1
  • Wolfgang E. Trautner
Selbst 50% Anteil am Auftragswert führt nicht automatisch zur Einstufung als Bauleistung
Das Gericht musste klären, ob der Auftrag zur Beschaffung und Installation eines Parkleitsystems als Bauauftrag oder als Liefer-/Dienstleistungsauftrag zu qualifizieren ist. Maßgeblich war dabei, ob der Schwerpunkt des Auftrags bei den Bauleistungen (z.B. Tiefbau, Fundamentarbeiten) oder bei den Liefer- und Dienstleistungen (z.B. Anzeigeelemente, Steuerung, Software) liegt. Das BayObLG hatte außerdem zu prüfen, ob die Vergabestelle zu Recht von einer losweisen Vergabe abgesehen und stattdessen eine Gesamtvergabe vorgenommen hatte.

jurisPR-VergR 12/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-19
  • ⚙262733
  • jurispr-vergr 12/2025
  • Trautner, jurisPR-VergR 12/2025 Anm. 2
  • Wolfgang E. Trautner
Referenzen gehen nicht einfach mit den Mitarbeitern über
In dieser Entscheidung musste sich die VK Bund mit der Frage auseinandersetzen, ob Unternehmensreferenzen von einem Unternehmen auf ein anderes übergehen können, wenn lediglich eine Zahl von Mitarbeitern von dem einen Unternehmen zum anderen gewechselt ist. Zudem wurden die Anforderungen an das Fortsetzungsfeststellungsinteresse geprüft. Dazu war es gekommen, weil zwischenzeitlich die Erledigung des Nachprüfungsverfahrens aufgrund einer Aufhebung erklärt wurde.
  • 2025-12-19
  • ⚙262729
  • jurispr-vergr 12/2025
  • von Wietersheim, jurisPR-VergR 12/2025 Anm. 1
  • Mark von Wietersheim
Legal Update - Weiterentwicklung des Vergaberechts
Alle zwei Jahre werden die Schwellenwerte angepasst, ab denen das EU-Vergaberecht anwendbar ist. Im Einzelnen betrifft dies die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für klassische öffentliche Aufträge, für Aufträge aus dem Bereich der besonderen Sektoren, die Konzessionsvergaberichtlinie sowie für die Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit. Die neuen Schwellenwerte sind gegenüber den bisher geltenden leicht verringert worden.

jurisPR-VerkR 22/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-07
  • ⚙258557
  • jurispr-verkr 22/2025
  • jurisPR-VerkR 22/2025 Anm. 2
  • Timo Karle
Schadensersatzklage aus einem behaupteten Unfallereignis
Das OLG Köln hatte sich mit der Schadensersatzklage aus einem behaupteten Unfallereignis zu befassen, in dem es zu klären galt, ob der behauptete Unfall zwischen dem Fahrzeug des Klägers und dem Fahrzeug auf Beklagtenseite erstens überhaupt, zweitens so wie behauptet und drittens nicht unter Absprache stattgefunden hatte.
  • 2025-11-07
  • ⚙258423
  • jurispr-verkr 22/2025
  • jurisPR-VerkR 22/2025 Anm. 1
  • Herbert Lang
(Mit-)Haftung von Kindern im Straßenverkehr
Das OLG Hamm hat sich im Zusammenhang mit dem Unfall eines 11jährigen Kindes im Straßenverkehr mit der Frage befasst, inwieweit Minderjährige für ihr Verhalten (mit)einstehen müssen.

jurisPR-VerkR 23/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-21
  • ⚙259881
  • jurispr-verkr 23/2025
  • jurisPR-VerkR 23/2025 Anm. 2
  • Benjamin Krenberger
Übergangener Entbindungsantrag und Gehörsverstoß
Das OLG Brandenburg musste als Rechtsbeschwerdegericht prüfen, ob gegen den Betroffenen in erster Instanz zu Recht ein Verwerfungsurteil ergangen ist, obwohl er einen Entbindungsantrag gestellt hatte.

jurisPR-VerkR 24/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-05
  • ⚙261324
  • jurispr-verkr 24/2025
  • jurisPR-VerkR 24/2025 Anm. 2
  • Rainer Wenker
Nutzungsausfall bei Personenverschiedenheit von Fahrzeugeigentümer und Nutzungsberechtigtem
Ein von der Klägerin geleaster Pkw stand deren Geschäftsführer für die geschäftliche und private Nutzung zur Verfügung. Nach einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall mietete die Leasinggeberin ein (kleineres) Ersatzfahrzeug an, welches der Klägerin für die Nutzung durch deren Geschäftsführer zur Verfügung gestellt wurde. Die Klägerin machte gegen die Beklagte zunächst Mietwagenkosten geltend, auf die ein Teilbetrag gezahlt wurde. Sodann verlangte sie für einen weiter gehenden Zeitraum anstelle von Mietwagenkosten eine Nutzungsausfallentschädigung.
  • 2025-12-05
  • ⚙261091
  • jurispr-verkr 24/2025
  • jurisPR-VerkR 24/2025 Anm. 1
  • Timo Karle
Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme bei Kollision eines einfahrenden Autos mit im stockenden Verkehr anfahrenden LKW aufgrund Nichtbenutzung seines Frontspiegels?
Vor dem OLG Köln waren nach einem Verkehrsunfall zwischen einem aus einer Tankstelle ausfahrenden Pkw und einem auf der Vorfahrtsstraße vorübergehend zum Stehen gekommenen Lkw die Sorgfaltspflichten des Lkw-Fahrers im „Stop-and-Go“-Verkehr zu konkretisieren sowie die Reichweite des Gebotes der Rücksichtnahme gemäß den §§ 1 Abs. 1, 11 Abs. 3 StVO zu bestimmen.

jurisPR-VerkR 25/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-19
  • ⚙262673
  • jurispr-verkr 25/2025
  • jurisPR-VerkR 25/2025 Anm. 1
  • Benjamin Krenberger
Verstoß gegen Auflage beim Großraumtransport
Das OLG Braunschweig musste sich mit einem Einziehungsbescheid befassen, der dem Fahrer vorwarf, bei einem Großraumtransport entgegen den §§ 49 Abs. 4 Nr. 4, 46 Abs. 3 Satz 1 StVO eine vollziehbare Auflage der Ausnahmegenehmigung oder Erlaubnis nicht befolgt zu haben, und dabei auch den zugrunde liegenden Verstoß prüfen.
  • 2025-12-19
  • ⚙262604
  • jurispr-verkr 25/2025
  • jurisPR-VerkR 25/2025 Anm. 2
  • Thomas Buchner
Anforderungen an das Maß der Geschwindigkeitsüberschreitung für Annahme vorsätzlichen Handelns bei geringer Höchstgeschwindigkeit
Die vorsätzliche Begehungsweise ist auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen regelmäßig mit höheren Sanktionen für Betroffene verbunden. Dass eine schematische Anwendung hierzu bereits bestehender Rechtsprechung zu unbilligen Ergebnissen führen kann und deshalb eine Korrektur geboten ist, zeigt die besprochene Entscheidung.

jurisPR-VersR 10/2025 | juris GmbH

  • 2025-10-31
  • ⚙258005
  • jurispr-versr 10/2025
  • jurisPR-VersR 10/2025 Anm. 1
  • André Naumann
Anforderungen an die ärztliche Feststellung unfallbedingter Invalidität
Ein Anspruch auf eine Invaliditätsleistung ist in der privaten Unfallversicherung an die Einhaltung bestimmter Invaliditätsfristen geknüpft. So muss eine unfallbedingte Invalidität binnen konkreter Fristen eingetreten sein (Eintrittsfrist), schriftlich ärztlich festgestellt (Feststellungsfrist) und beim Versicherer geltend gemacht (Geltendmachungsfrist) werden. Auf Anspruchs- und Fälligkeitsvoraussetzungen sowie einzuhaltende Fristen muss der Versicherer den Versicherungsnehmer in Textform hinweisen gemäß § 186 Satz 1 VVG. Fehlt die Belehrung, kann er sich auf eine Fristversäumnis nicht berufen, § 186 Satz 2 VVG.
  • 2025-10-31
  • ⚙257886
  • jurispr-versr 10/2025
  • jurisPR-VersR 10/2025 Anm. 1
  • Carsten Vyvers
Zivilrechtliche Verantwortung der unberechtigt auf ein Flughafengelände eindringenden Person für Schäden des Luftfahrtunternehmens
Eingriffe in die Abläufe auf den Flughäfen haben in den letzten beiden Jahren stark zugenommen. Während im Sommer 2024 noch die sog. Klimaaktivisten für Schlagzeilen gesorgt haben, sind es aktuell Störungen durch Drohnenüberflüge. Bei Letzteren dauern die Ermittlungen der Täter jedoch noch an, während die Personen, welche gewaltsam auf die Flughäfen gelangt sind, zumeist gefasst werden konnten und damit bekannt sind. Sowohl die Flughafenbetreiber als auch einzelne Luftfahrtunternehmen versuchen nun, die ihnen durch die Störung des Luftfahrtbetriebes erlittenen Schäden bei den Schadensverursachern zu regressieren. Ein besonderer Fall in diesem Kontext stellt die (versuchte) Entführung eines Kindes durch seinen Vater von Deutschland in die Türkei im November 2023 dar. Die rechtliche Aufarbeitung dieses Falles ist Gegenstand der nachfolgenden Entscheidung.

jurisPR-VersR 11/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-21
  • ⚙259901
  • jurispr-versr 11/2025
  • jurisPR-VersR 11/2025 Anm. 2
  • Dirk-Carsten Günther
Nicht gedeckter Phishing-Angriff in der Cyberversicherung
In seiner Entscheidung befasst sich das LG Berlin II mit der Frage, ob ein Zahlungsbetrug über eine Mobile-Pay-App vom Versicherungsschutz einer Cyberklausel in der Hausratversicherung erfasst ist. Dem lag zugrunde, dass die Klägerin (Versicherungsnehmerin) Opfer eines „Phishing“-Angriffs wurde. In der Folge richteten die Täter eine neue digitale Karte zum Online-Bankkonto der Klägerin in einer Mobile-Pay-App ein und tätigten anschließend mehrere Zahlungen im analogen Handel – etwa an Tankstellen, in Supermärkten und anderen Einzelhandelsgeschäften.
  • 2025-11-21
  • ⚙259895
  • jurispr-versr 11/2025
  • jurisPR-VersR 11/2025 Anm. 1
  • Thomas Münkel
Versicherungsfall in der Dread-Disease-Versicherung (hier: Hirninfarkt durch physiotherapeutische Behandlung der Halswirbelsäule)
Die Anzahl der veröffentlichten Gerichtsentscheidungen zur Dread-Disease-Versicherung (Schwere-Krankheiten-Versicherung) ist überschaubar, was nicht nur auf die noch immer relativ geringe Marktdurchdringung dieser Versicherung, die allerdings auch als Deckungsbaustein in Lebens- und Berufsunfähigkeitspolicen angeboten wird, sondern auch auf die – verglichen etwa mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung – verhältnismäßig leichte Prüfbarkeit des Versicherungsfalls zurückgeführt werden kann. Aber auch die häufig umfangreichen Definitionen der versicherten schweren Krankheiten bieten durchaus Streitpotential, wie eine aktuelle, allerdings noch nicht rechtskräftige Entscheidung des LG Kassel zeigt.

jurisPR-VersR 12/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-26
  • ⚙263029
  • jurispr-versr 12/2025
  • Jacob, jurisPR-VersR 12/2025 Anm. 2
  • Markus Jacob
Darlegungslast in der privaten Unfallversicherung
Erste Voraussetzung eines Anspruchs aus einer privaten Unfallversicherung ist das Vorliegen eines Unfalls. Dieser ist vom Versicherungsnehmer darzulegen und zu beweisen, was insbesondere dann schwierig werden kann, wenn differierende Unfalldarstellungen vorliegen.
  • 2025-12-26
  • ⚙262980
  • jurispr-versr 12/2025
  • Günther, jurisPR-VersR 12/2025 Anm. 1
  • Dirk-Carsten Günther
Ausgleichsanspruch gegen den Hausratversicherer bei Austausch von Fliesen nach Leitungswasserschaden am darunterliegenden Unterboden
Die Parteien streiten darüber, ob die Gebäudeversicherin (Klägerin) gegen den Hausratversicherer (Beklagter) einen Ausgleichsanspruch für die Kosten der Erneuerung eines Fliesenbodens nach einem Leitungswasserschaden im Rahmen einer Mehrfachversicherung hat. Das Landgericht bejahte dies, weil Fliesen als „Bodenbeläge“ über die Kostenregelung des § 8 Nr. 1 h) VHB vom Versicherungsschutz erfasst seien. Das OLG folgt der Auffassung des Landgerichts. Die Klausel umfasse auch solche Reparaturkosten, die infolge notwendiger Arbeiten nach einem Leitungswasserschaden anfallen, selbst wenn der Belag nicht unmittelbar durchnässt wurde, sondern der darunterliegende Estrich. Daher besteht eine Mehrfachversicherung, so dass der Beklagte der Klägerin den hälftigen Ausgleich nach § 78 Abs. 2 VVG schulde.

jurisPR-WettbR 11/2025 | juris GmbH

  • 2025-11-28
  • ⚙260650
  • jurispr-wettbr 11/2025
  • jurisPR-WettbR 11/2025 Anm. 1
  • Ilaria Sy
Keine Erschöpfung der Unionsmarke durch Inverkehrbringen in der Türkei („Mehmet Efendi“)
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob das Inverkehrbringen einer mit einer Unionsmarke geschützten Ware in der Türkei zur Erschöpfung des Markenrechts führt mit der Folge, dass Parallelimporte in den Europäischen Wirtschaftsraum (hier: Deutschland) vom Markeninhaber nicht untersagt werden können.
  • 2025-11-28
  • ⚙260569
  • jurispr-wettbr 11/2025
  • jurisPR-WettbR 11/2025 Anm. 2
  • Stefan Ernst
Werbung mit Preisermäßigung unterliegt dem Gebot der Preisklarheit („Jacobs Krönung“)
Das Verfahren betrifft die seit Mai 2022 bestehende Pflicht zur Angabe von Referenzpreisen in der Werbung mit Preissenkungen ( § 11 PAngV ), soweit diese einer kurzfristigen Preiserhöhung folgen.

jurisPR-WettbR 12/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-19
  • ⚙262945
  • jurispr-wettbr 12/2025
  • jurisPR-WettbR 12/2025 Anm. 2
  • Dirk Bruhn
Anwendbarkeit des Zuwendungsverbotes nach § 7 HWG auf EU-Versandapotheken jenseits der nationalen Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel
Die in Deutschland geltenden Regelungen zum Zuwendungsverbot insbesondere für rezeptpflichtige, preisgebundene Arzneimittel nach § 7 HWG sorgen immer wieder für Auseinandersetzungen. Der BGH hat im nationalen Kontext selbst geringwertige Rabatte, Prämien und Gutscheine für verschreibungspflichtige Medikamente für unzulässig erklärt (vgl. etwa die Urteile vom 06.06.2019 - I ZR 206/17 - GRUR 2019, 1071 „Brötchen-Gutschein“ und I ZR 60/18 - GRUR 2019, 1078 „1 Euro-Gutschein“). Gegenüber ausländischen Unternehmen hat sich die Rechtslage indes deutlich uneinheitlicher dargestellt. Da das BSG in einem Urteil vom 28.07.2008 (B 1 KR 4/08 R) eine Geltung der AMPreisV für die Gewährung von Rabatten für verschreibungspflichtige Arzneimittel durch EU-Versandapotheken verneint, der BGH in wettbewerbsrechtlichen Verfahren indes eine andere Auffassung vertreten hatte, legte er mit Beschluss vom 09.09.2010 (I ZR 72/08 „Sparen Sie beim Medikamentenkauf!“) dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS OGB) die Frage zur Entscheidung vor, ob das deutsche Arzneimittelpreisrecht auch für im Wege des Versandhandels nach Deutschland eingeführte Arzneimittel gilt. Nach einer Bejahung dieser Frage mit Beschluss vom 22.08.2012 (GmS-OGB 1/10) entschied der BGH entsprechend in seinem Urteil vom 26.02.2014 (I ZR 79/10 „Sofort-Bonus“). Die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde wurde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen (Beschl. v. 31.03.2016 - 2 BvR 929/14). Diese sehr deutlich in Richtung einer Geltung der Arzneimittel-Preisbindung auch für ausländische Versandapotheken weisenden Entscheidungen des deutschen Gesetzgebers und der obersten deutschen Gerichte wurden jedoch durch das auf Basis eines Vorlagebeschlusses des OLG Düsseldorf vom 24.03.2015 (I-20 U 149/13) ergangene Urteil des EuGH in der Sache „Deutsche Parkinson Vereinigung“ vom 19.10.2016 (C-148/15) überlagert. Mit jener Entscheidung qualifizierte der EuGH die deutsche Arzneimittelpreisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel als Maßnahme gleicher Wirkung i.S.d. Art 34 AEUV, die nicht nach Art 36 AEUV gerechtfertigt werden könne, da sie nicht geeignet sei, das angestrebte Ziel, den Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen, zu erreichen. Ab 2017 wurden auf Betreiben von EU-Versandapotheken die gegen sie in Eilverfahren erlassene Verbote von Rabatt- und Gutscheinaktionen wieder aufgehoben und die Gerichte mussten sich sodann mit deren Schadensersatzforderungen nach § 945 ZPO wegen „von Anfang an ungerechtfertigter“ einstweiliger Verfügungen auseinandersetzen. Die ursprünglich als Jäger angetretenen Wettbewerber und Organisationen fanden sich somit unversehens in der Rolle der Gejagten wieder und sahen sich zudem hohen Schadensersatzforderungen ausgesetzt. Nach einer Vorlage an den EuGH hat der BGH mit seinem Urteil vom 06.11.2025 die Anwendbarkeit von § 7 HWG auf EU-Versandapotheken auch jenseits der nationalen Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel jedoch neu konturiert.
  • 2025-12-19
  • ⚙262790
  • jurispr-wettbr 12/2025
  • jurisPR-WettbR 12/2025 Anm. 1
  • Malte Stieper
Mio/Asplund und USM/konektra
Das Urteil des EuGH beschäftigt sich mit den Voraussetzungen und der Reichweite des urheberrechtlichen Schutzes von Werken der angewandten Kunst. Es ergeht auf Vorabentscheidungsersuchen des Svea hovrätt (Schweden) sowie des BGH und knüpft an die bisherige Rechtsprechung des EuGH zu den Voraussetzungen des urheberrechtlichen Werkbegriffs an. Um Urheberrechtsschutz als „Werk“ zu genießen, muss es sich beim betreffenden Schutzobjekt danach um ein Original in dem Sinne handeln, dass der Gegenstand die Persönlichkeit seiner Urheberin widerspiegelt, indem er ihre schöpferischen Fähigkeiten durch freie und kreative Entscheidungen zum Ausdruck bringt. Offen war bislang jedoch, wie die konkrete Beurteilung der Originalität eines Gegenstands vorzunehmen ist, namentlich welche Kriterien bei der Bestimmung zu berücksichtigen sind, ob ein Gegenstand der angewandten Kunst „freie und kreative“ Entscheidungen zum Ausdruck bringt. Der EuGH hat zwar bereits in früheren Urteilen festgestellt, dass ein Werkschutz dort ausscheidet, wo die Schaffung des Gegenstands durch technische Erwägungen, durch Regeln oder andere Zwänge bestimmt wird und daher kein Raum für die Ausübung künstlerischer Freiheit ist, andererseits aber betont, dass nicht jede Auswahl zwischen mehreren in Betracht kommenden Gestaltungsalternativen auch kreativ in diesem Sinne ist. Was genau eine freie Entscheidung zu einer kreativen macht, blieb ungeklärt. Die Herausforderung für die Gerichte besteht vor diesem Hintergrund darin, Maßstäbe für die Beurteilung der Kreativität einer Produktgestaltung zu entwickeln, die eine hinreichende Abgrenzung zum Designschutz gewährleisten, dem solche Gestaltungen ebenfalls zugänglich sind. Wenn ein Gegenstand danach als Werk der angewandten Kunst (auch) urheberrechtlich geschützt ist, stellt sich zudem die Frage, wie weit der Schutz reicht, wie dicht also etwaige Nachahmungen am Original sein müssen, um das daran bestehende Urheberrecht zu verletzen.

KlimaRZ - Zeitschrift für materielles und prozessuales Klimarecht | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-12-26
  • ⚙263010
  • klimarz - zeitschrift für materielles und prozessuales klimarecht
  • KlimaRZ 2026, 21-24
  • Jan Trotter
Veranstaltungsbericht zur 3. INUR-Jahrestagung: „Klimaklagen“ und „Anti-ESG-Welle“ in den USA

Am 20.11.2025 jährte sich die Jahrestagung des INUR bereits zum dritten Mal. Gegenstand der Debatte waren zwei dynamische Entwicklungen des internationalen Wirtschaftsrechts: einerseits die zunehmenden „Klimaklagen“ und andererseits die „Anti-ESG-Bewegung“ in den USA. Der vorliegende Veranstaltungsbericht fasst die wesentlichen Inhalte der Fachvorträge sowie die zentralen Punkte der anschließenden Diskussion zusammen.

  • 2025-12-26
  • ⚙263004
  • klimarz - zeitschrift für materielles und prozessuales klimarecht
  • KlimaRZ 2026, 3-10
  • Klaas Hendrik Eller; Tonio Friedmann; Thibaud Herrmann; Anne-Christin Mittwoch; Andreas Rühmkorf; Daniel Schönfelder; Ben Vanpeperstraete
Lieferkettenregulierung jenseits des Omnibusses: Die Bedeutung von Digitalisierung und Stakeholder-Dialog für CSDDD und LkSG

In der politischen Diskussion über die Regulierung transnationaler Lieferketten hat sich der Fokus zu einer kritischeren Sicht auf zwingende rechtliche Vorgaben für die Berücksichtigung von Menschenrechten und Umweltbelangen durch Unternehmen verschoben. Angekündigt wurde die stärkere europäische Zurückhaltung hinsichtlich der Nachhaltigkeitstransformation der Wirtschaft bereits im Draghi-Bericht vom 09.09.2024. Dieser will zentral Innovationslücken zu den USA und China schließen und für Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen sorgen. Schließlich stehen Sicherheit und Krisenfestigkeit im Fokus.

  • 2025-12-26
  • ⚙262992
  • klimarz - zeitschrift für materielles und prozessuales klimarecht
  • KlimaRZ 2026, 25-31
  • Tom Arved Schwerdtner
Die Justiziabilität des Klimaschutzes im unionalen und deutschen Lieferkettenrecht

Klimaschutz ist eine der zentralen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Gleichzeitig werden Lieferketten zunehmend komplexer und spannen ein immer dichter werdendes Netz um den Planeten. Die Regulierung von Handelsbeziehungen könnte vor diesem Hintergrund ein vielversprechender Ansatz sein, um einem globalen Problem wie dem Klimawandel habhaft zu werden. Beim Blick ins deutsche und europäische Lieferkettenrecht trübt sich der anfängliche Optimismus jedoch. Sei es die Streichung zivilrechtlicher Haftung oder das Entfernen umweltbezogener Ordnungswidrigkeitstatbestände – die juristische Realität scheint hinter den Möglichkeiten zurückzubleiben. Eine Bestandsaufnahme.

  • 2025-12-26
  • ⚙262988
  • klimarz - zeitschrift für materielles und prozessuales klimarecht
  • KlimaRZ 2026, 11-20
  • Bernhard E. Hübner
Zusätzliche Handlungsspielräume für gemeindliche Energieunternehmen

Durch globale Entwicklungen wie den russischen Angriffskrieg im Jahre 2022 wurde die Energieversorgung im In- und Ausland vor völlig neue Probleme gestellt. Die kommunalen Energierunternehmen mussten eben diese weltpolitische Änderung, aber auch allgemeinere Zielsetzungen wie den Klimaschutz versuchen bestmöglich zu bewerkstelligen. Der Beitrag widmet sich dabei im Rahmen einer rechtswissenschaftlichen Betrachtung den Möglichkeiten und Grenzen, wie die kommunalen Energieunternehmen ihre Rolle als essenzieller Bestandteil der Energiewende auch zukünftig aufrechterhalten und weiterentwickeln können.

  • 2025-11-07
  • ⚙258622
  • klimarz - zeitschrift für materielles und prozessuales klimarecht
  • KlimaRZ 2025, 209-216
  • Sebastian Harnischmacher
Aussetzung und Anpassung des LkSG vor dem Hintergrund des Verschlechterungsverbots nach Art. 1 Abs. 2 CS3D

Die Zukunft der Lieferkettenregulierung in Form von LkSG und CS3D ist angesichts aktueller politischer Diskussionen ungewiss. Neben Richtlinienanpassungen aus Brüssel, arbeitet auch Berlin aktiv an der Entschärfung des LkSG und hat einzelne Änderungen bereits auf den Weg gebracht. Problematisch ist in diesem Zusammenhang das Verschlechterungsverbot des Art. 1 Abs. 2 CS3D. Der Beitrag analysiert vor diesem Hintergrund die rechtliche Möglichkeit zur Aussetzung und Anpassung der nationalen Regulierung. Dabei werden nicht nur Bedeutung und Reichweite des „Verbots“ erörtert, sondern die erarbeiteten Grundsätze der Vorschrift auf die geplanten Änderungen des LkSG übertragen.

  • 2025-11-07
  • 🌍 1763424000000
  • ⚙258560
  • klimarz - zeitschrift für materielles und prozessuales klimarecht
  • KlimaRZ 2025, 199-208
  • Fee Tüshaus; Niklas Kasper
CO₂-Bepreisung auf dem Prüfstand – Zur Effektivität des europäischen Emissionshandelssystems und zum Potenzial einer flankierenden CO₂-Steuer

Dieser Beitrag gibt zunächst einen Überblick über die ökonomischen und rechtlichen Grundlagen des europäischen Emissionshandelssystems (EU Emissions Trading System, im Folgenden kurz: EU ETS) sowie seine Verknüpfung mit dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM). Anschließend wird die aktuelle Ausgestaltung des Emissionshandels kritisch analysiert und untersucht, ob und in welchem Rahmen eine CO₂-Steuer sinnvoll daneben treten könnte.

  • 2025-11-07
  • ⚙258488
  • klimarz - zeitschrift für materielles und prozessuales klimarecht
  • KlimaRZ 2025, 230-236
  • Lin Strobio Chen; Reiner Block; Sandra Reich
Hydrogen – status quo, challenges, and opportunities

What could be safely planned for decades in the last century must now change fundamentally within 20 years: the complete energy supply of industrial society! Although half of electricity consumption in Germany is fed from renewable sources, more than 75% of the total energy supply for buildings, industry and mobility is still based on fossil resources. To make Germany completely climate-neutral by 2045, the contribution of renewable energy would need to increase significantly – and fast.

KoR - Zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte Rechnungslegung | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-11-14
  • ⚙259446
  • kor - zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte rechnungslegung
  • KoR 2025, 427-433
  • Frank Richter; Thomas Wicki
Anteilsbasierte Vergütungen – Auswirkungen von Bedingungen auf die Bilanzierung nach IFRS 2

Anteilsbasierte Vergütungen kommen in der Praxis in unterschiedlichster Ausprägung vor. Häufig enthalten sie neben reinen Dienstbedingungen zusätzlich auch Leistungsbedingungen. Dieser Beitrag zeigt auf, welche Auswirkungen die Ausgestaltung von Bedingungen auf die Bilanzierung haben kann und welche Herausforderungen daraus für die Unternehmen resultieren können.

  • 2025-11-14
  • 🌍 1764028800000
  • ⚙259398
  • kor - zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte rechnungslegung
  • KoR 2025, 434-436
  • Henning Zülch; Marco Seitz; Tamino zum Felde; Leon Kirschbaum
Investors‘ Darling 2025: Digitalisierung und Nachhaltigkeit im Fokus

Die fortschreitende Digitalisierung sowie die zunehmende institutionelle Verankerung von Nachhaltigkeit erweisen sich auch im Jahr 2025 als zentrale Determinanten der unternehmerischen Berichtspraxis. Im ersten Teil der Berichterstattung zum Wettbewerb „Investors’ Darling“ 2025 (KoR 2025 S. 372) erfolgte eine systematische Analyse der Ergebnisse im Hinblick auf die Qualität und Kohärenz der kapitalmarktbezogenen Unternehmenskommunikation in Deutschland. Der hier vorliegende zweite Teil richtet den analytischen Fokus auf die differenzierte Auswertung der Gewinner innerhalb der Sonderpreiskategorien. Ergänzend erfolgt eine vertiefende Auseinandersetzung mit den beiden dominierenden Trenddimensionen des Wettbewerbs – Nachhaltigkeit und Digitalisierung – unter besonderer Berücksichtigung ihrer Implikationen für die Weiterentwicklung kapitalmarktorientierter Kommunikationsstrategien.

  • 2025-11-14
  • ⚙259390
  • kor - zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte rechnungslegung
  • KoR 2025, 415-423
  • Eric Neumann; Tim Seidel; Carmen Trepte
Goodwill-Impairments vor dem Hintergrund multipler Krisen – Wie aussagekräftig ist der Impairment-Test?

Zunehmende globale Spannungen verursachen wirtschaftliche Unsicherheit. Unternehmen sind dadurch im Rahmen des Impairment-Tests angehalten, die Werthaltigkeit ihrer bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte zu prüfen. Dieser Beitrag untersucht den Zusammenhang zwischen den wirtschaftlichen Entwicklungen und den bilanziell erfassten Goodwill-Positionen sowie -Wertminderungen der DAX40-Konzerne in den Jahren 2019 bis 2024.

  • 2025-11-14
  • ⚙259380
  • kor - zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte rechnungslegung
  • KoR 2025, 408-414
  • Karina Sopp; Stefan Müller
Implikationen der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf die Goodwill-Bilanzierung

Die Folgebewertung von Geschäfts- oder Firmenwerten nach HGB und IFRS eröffnet einen erheblichen Ermessensspielraum. Dieser wird nicht zuletzt beeinflusst von der notwendigen integrierten Betrachtung der den Geschäfts- oder Firmenwert verursachenden Einheit. Eine integrierte Betrachtung meint in diesem Zusammenhang, bei der Wertermittlung auch (zunächst) nichtfinanzielle Aspekte zu berücksichtigen. Dies gewinnt aktuell besonders an Relevanz, da deutlich mehr Informationen aus einer (verpflichtenden) Nachhaltigkeitsberichterstattung auch für die Folgebewertung von Geschäfts- oder Firmenwerten zur Verfügung stehen dürften. Von regulatorischer und Enforcement-Seite wird die integrierte Betrachtung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung zunehmend eingefordert, wie auch aktuelle Entwicklungen zur Überarbeitung von IFRS 3 und IAS 36 sowie Überlegungen zur Ergänzung der internationalen Rechnungslegungsstandards um Beispiele mit Bezug auf die Berücksichtigung von (klimabezogenen) Unsicherheiten zeigen.

  • 2025-11-14
  • ⚙259259
  • kor - zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte rechnungslegung
  • KoR 2025, 381-391
  • Steffen Hundt; Johanna Jahnel; Andreas Horsch
Virtuelle Power Purchase Agreements und die Anwendung von Hedge Accounting nach IFRS 9

Obgleich das Nutzenpotenzial von Power Purchase Agreements (PPAs) für unternehmerische Risikosteuerungs- und Dekarbonisierungszwecke stetig wächst, stockt seine Erschließung nicht zuletzt durch die Komplexität der bilanziellen Erfassung dieser Kontrakte. Nach IFRS 9 ist die erfolgsneutrale Erfassung von Virtual PPAs über deren Abrechnungszeitraum – und damit die Reduzierung von Ergebnisschwankungen gegenüber einer Mark-to-Market-Bewertung – möglich. Die Effektivität dieser Cashflow Hedges hängt indes davon ab, inwieweit eine Abstimmung der VPPA-Spezifika mit dem Verbrauchsprofil gelingt.

  • 2025-11-14
  • ⚙259169
  • kor - zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte rechnungslegung
  • KoR 2025, 424-426
  • Martin Tettenborn; René Pollmann; Inge Wulf
Informationen zu Restrukturierungsmaßnahmen im Konzernabschluss und -lagebericht

Informationen über Restrukturierungsmaßnahmen können für den Konzernabschluss und -lagebericht wie auch für Ad-hoc-Mitteilungen relevant sein. Erste Untersuchungsergebnisse dieser Informationsinstrumente zeigen, dass in den Jahren 2019 bis 2024 identifizierbare Restrukturierungsaufwendungen im Vergleich zum EBIT bei den Zulieferern höher ausgefallen sind als bei den Herstellern. Restrukturierungsrückstellungen nach IAS 37 spielen insb. bei den Herstellern eine untergeordnete Rolle und werden meist nicht separat beziffert. Im Lagebericht wird fast durchgängig im Wirtschaftsbericht über Restrukturierungen informiert.

  • 2025-11-14
  • ⚙259161
  • kor - zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte rechnungslegung
  • KoR 2025, 392-397
  • Rolf Uwe Fülbier; Christian Glaß
Kapitalflussrechnung 2.0? – Überlegungen zur Reform und Weiterentwicklung von IAS 7

Die seit Jahrzehnten vergleichsweise unverändert in IAS 7 regulierte Kapitalflussrechnung wird derzeit auf internationaler Ebene diskutiert und künftig auch reformiert. Obwohl diese weltweite, insb. aber beim IASB aufgehängte Diskussion noch länger fortdauern dürfte, lohnt ein Blick auf die möglichen Inhalte und Argumente, um besser abschätzen zu können, welche regulativen Veränderungen (und Verbesserungen) in Zukunft wahrscheinlich werden. Diesem Ziel dient der vorliegende Beitrag, der den gegenwärtigen Stand der Diskussion beim IASB und vielen weiteren Standardsetzern nachzeichnet und erste potenzielle Reformbereiche aufzeigt.

  • 2025-11-14
  • ⚙259148
  • kor - zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte rechnungslegung
  • KoR 2025, 398-407
  • Alexander Brunner; Sebastian Ortmann; Maximilian Traun
Impairment-Test nach IAS 36 – Methodische Anforderungen und bilanzpolitische Spielräume bei ausgewählten Kapitalkostenparametern

Der Beitrag analysiert die Festlegung der Kapitalkostenparameter Basiszinssatz und Länderrisikoprämie im Rahmen von Impairment-Tests nach IAS 36. Im Fokus stehen in der Praxis zu beobachtende Fallstricke bei der Konsistenz von Zähler und Nenner im Bewertungskalkül sowie der sachgerechten Festlegung der genannten Parameter. Ziel ist eine konsistente, kapitalmarktorientierte und transparente Bewertungspraxis zur Sicherstellung verlässlicher Unternehmenswerte für eine adäquate Goodwill-Bilanzierung.

KP - Kanzleiführung professionell | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-12-12
  • 🌍 1766448000000
  • ⚙262292
  • kp - kanzleiführung professionell
  • KP 2026, 2-4
  • Raimund Weyand
Künstliche Intelligenz : Steuerberater-Haftung beim Einsatz von KI

Künstliche Intelligenz verändert die rechts- und steuerberatenden Berufe grundlegend. Sie verspricht Effizienz und Entlastung, wirft zugleich aber Fragen nach Verantwortung, Haftung und Datenschutz auf. Der sachgerechte Umgang mit dieser Technologie erfordert klare Regeln, sorgfältige Kontrolle und fundierte fachliche Kompetenz.

  • 2025-11-21
  • 🌍 1764547200000
  • ⚙259896
  • kp - kanzleiführung professionell
  • KP 2025, 208-213
  • Ralf Ecker
Personalführung: Vier Praxistipps gegen Fluktuation in Kanzleien

Die Reduzierung von Kündigungen in Unternehmen ist eine komplexe Herausforderung, die weit über einfache Lösungen hinausgeht. Es sind oft viele kleine Schritte und die Etablierung effektiver Routinen erforderlich, um eine offene und vertrauensvolle Kommunikationskultur zwischen Führungskräften und Mitarbeitern zu schaffen. In diesem Beitrag teile ich aus meiner Erfahrung die wichtigsten Praxistipps, die Führungskräften helfen können, die Fluktuation in ihren Kanzleien zu verringern.

Kraemer/​Vallender/​Vogelsang, Handbuch zur Insolvenz | 1997, Stollfuß Verlag – Zweigniederlassung Lefebvre Sarrut GmbH

  • 2025-12-19
  • ⚙262836
  • kraemer/​vallender/​vogelsang, handbuch zur insolvenz
  • Kraemer/​Vallender/​Vogelsang, Handbuch zur Insolvenz
  • Joachim Kraemer/Professor Dr. Heinz Vallender/Dr. Norbert Vogelsang
Kraemer/​Vallender/​Vogelsang, Handbuch zur Insolvenz

Mit der 121. Aktualisierungslieferung des Handbuchs zur Insolvenz wurden folgende Kapitel grundlegend aktualisiert und überarbeitet:

  •  

    Fach 1 „Aktuelles“

    •  

      Rechtsprechungsübersicht

    •  

      Literaturübersicht

  •  

    Fach 3 „Verbraucherinsolvenz- und sonstige besondere Insolvenzverfahren“

    •  

      Kapitel 4: Nachlassinsolvenz (Autoren: Rechtsanwälte Michael Dahl und Dennis Schmidt)

  •  

    Fach 6 „Insolvenzarbeitsrecht“

    •  

      Kapitel 4: Insolvenzgeld (Autoren: Rechtsanwälte Hendrik Röger und Dr. Bero-Alexander Lau)

  •  

    Fach 7 „Sanktionen in der Insolvenz“

    •  

      Kapitel 3: Zivilrechtliche Sanktionen (Autor: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Andreas Budnik)

Kriminalistik - Kriminalistik | C.F. Müller GmbH, Heidelberg

  • 2025-12-12
  • ⚙262293
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 687-693
  • Bernd Walter
Die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit im Schengen-Raum

Die derzeitige sicherheitspolitische Diskussion um die Bewältigung der Asyl- und Migrationskrise konzentriert sich überwiegend auf den Streit um die Sinnhaftigkeit stationärer Binnengrenzkontrollen und vernachlässig dabei, dass das Regelwerk des Schengen-Regimes eine Fülle von Ausgleichs- und Substitutionsmaßnahmen mit vergleichbarer Wirkung bereithält. Dass diese nur teilweise und überdies disparat aktiviert werden, ist darauf zurückzuführen, dass die Europäische Kommission erst in jüngster Zeit Versuche unternommen hat, die Mitgliedstaaten zu einem koordinierten Vorgehen bei der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit zu bewegen.

  • 2025-12-12
  • ⚙262252
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 662-669
  • Uwe Bräuer; Matthias Frey; Holger Wiersich
Qualifikationsprogramme für Wikri- und Cybercops

Angesichts neuer und teils hochspezialisierter Kriminalitätsformen sind die Polizeibehörden in Bund und Ländern dazu übergegangen, speziell für Cyber- und Wirtschaftskriminalität Qualifikationsprogramme für Seiteneinsteigende zu schaffen, um spezielles Fachwissen und kriminalpolizeiliche Kenntnisse zu vereinen. Dieser Artikel behandelt insbesondere Erfahrungen aus der aktuellen Umsetzung in Berlin und gibt einen Überblick über verschiedene Qualifikationsmöglichkeiten für Seiteneinsteigende mit einschlägigen Vorkenntnissen bei den Polizeibehörden in Bund und Ländern.

  • 2025-12-12
  • ⚙262153
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 697-702
  • Christian Bogdal; Ivo Koller; Henriette Küffer; Simon A. Wyss
Untersuchung von Kunstfälschungen

Kunstfälschungen sind kein Randphänomen, sondern ein lukrativer Markt mit komplexen, interdisziplinären Herausforderungen. Dieser Beitrag beleuchtet die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Forensik und Staatsanwaltschaft bei der Aufklärung solcher Delikte. Anhand kriminalistischer, naturwissenschaftlicher und juristischer Perspektiven werden Ermittlungsstrategien, Analyseverfahren und rechtliche Bewertungen dargestellt. Ziel ist es, Wege für eine effektive Bekämpfung und Prävention von Kunstfälschungen aufzuzeigen.

  • 2025-12-12
  • ⚙262146
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 708-712
  • Marlene Ehmer
Können „Counter Narratives“ Desinformationen wirksam begegnen?

Desinformationen haben spätestens seit der Intensivierung der Hybriden Kriegsführung durch die Russische Föderation an Bedeutung für den politischen Willensbildungsprozess gewonnen. Sie zielen häufig darauf ab, gesellschaftliche Entwicklungen zu beeinflussen und sind geeignet, als Teil konzertierter Propaganda Gesellschaftssysteme zu beeinträchtigen bis hin zur Infragestellung des politischen Systems. Zugleich können Desinformationen bspw. zu demonstrativen Ereignissen führen bzw. diese beeinflussen und damit strafbare Handlungen provozieren. Ungeachtet einer Diskussion zur Pönalisierung der Verbreitung von Desinformationen sind bereits Maßnahmen zu diskutieren, welche vor dem dargestellten Hintergrund die beabsichtigte Wirkung von Desinformation verhindern oder zumindest abmildern helfen. Einen solchen Ansatz stellen die sog. „Counter Narratives“ dar. Diesen Ansatz untersucht die Autorin in ihrer im Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“ an der Deutschen Hochschule der Polizei verfassten Hausarbeit und geht dabei auf die aktuelle Forschungslage sowie die für ein Gelingen notwendigen Bedingungen ein. (Redaktion: Joachim Faßbender)

  • 2025-12-12
  • ⚙262108
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 650-655
  • Julia Willmes; Matthias Lapp
Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern

Der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch und Ausbeutung erfordert besondere Aufmerksamkeit und konkrete Maßnahmen. Mit dem europäischen Projekt 2PS – Prevent and Protect through Support wurden große Anstrengungen unternommen, um das Bewusstsein der Öffentlichkeit für dieses schwierige Thema zu schärfen, Tabus zu brechen und korrekte Informationen zu verbreiten. Speziell für Personen, die beruflich unmittelbar mit Betroffenen (Opfer, Familien, Täter) agieren – u.a. Polizeibedienstete, Sozialarbeiter und Psychologen – wurden spezielle Trainingsmaterialien entwickelt und trainiert.

  • 2025-12-12
  • ⚙262106
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 676-681
  • Christian Bitzigeio; Ursula Gasch
Facetten der nationalen und internationalen Kriminalitätskontrolle

Jährlich wiederkehrend veranstaltet die Deutsche Gesellschaft für Kriminalistik e.V. (DGfK) ihre Jahrestagung, bei der renommierte Referentinnen und Referenten zu aktuellen Themen aus der Kriminalistik und deren Bezugsdisziplinen vortragen, womit ein relevanter Beitrag zur Förderung der Kriminalistik in Wissenschaft und Praxis geleistet, aber auch die wertvolle Gelegenheit zum persönlichen Kennenlernen und Austausch geboten wird. Die diesjährige Veranstaltung wurde dabei dem Anliegen von Interdisziplinarität und thematischer Breite mehr als gerecht, was sich neben der Themenwahl auch in der gelungenen Auswahl der Referenten spiegelte.

  • 2025-12-12
  • 🌍 1766361600000
  • ⚙262103
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 685-687
  • Sandra Hahn; Michelle Becker-Wendel
Wirtschaftskriminalität – Einblicke in die Motivation von Tätern

Wirtschaftliches Handeln baut auf das Vertrauen in wirtschaftliche (Kontroll-) Systeme auf. Die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität stellt dabei einen entscheidenden Faktor dar. Prävention kann jedoch nur gut gelingen, wenn auch die Motivation des Täters berücksichtigt wird. Im nachfolgenden Beitrag werden motivationale Hintergründe anhand zweier narrativer Interviews von verurteilten Straftätern und darauf basierend Präventionsaspekte herausgearbeitet.

  • 2025-12-12
  • ⚙262070
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 670-676
  • Kristina Baumjohann; Mark Benecke
Die Aussagekraft fehlender biologischer Spuren

Ein Sohn wurde beschuldigt, seinen Stiefvater erstochen zu haben. Beim Abgleich der Aussagen des Sohnes mit den jeweiligen Spurenbildern zeigten sich nicht nur nachgewiesene Blut- und DNA-Spuren als bedeutsam, sondern auch nicht vorhandene, aber eigentlich erwartbare Spuren.

  • 2025-12-12
  • ⚙262026
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 703-707
  • Stefanie Deml
Die Rolle der Polizei im Zusammenhang mit Sterbehilfe

Die Autorin untersucht die polizeiliche Ermittlungstätigkeit im Kontext der Suizidbeihilfe unter Berücksichtigung der veränderten Rechtslage seit dem Urteil des BVerfG von 2020. Ausgangspunkt ist die präzise begriffliche Differenzierung der verschiedenen Formen der Sterbehilfe, die für eine rechtssichere Bewertung und effektive Ermittlungsarbeit unerlässlich ist. Neben der verfassungs- und strafrechtlichen Würdigung werden die praktischen Herausforderungen für die Polizei beleuchtet – insbesondere der Nachweis der Freiverantwortlichkeit und der Tatherrschaft am Einsatzort. Dabei zeigt die Autorin, dass Ermittlerinnen und Ermittler in einer emotional hochsensiblen Situation agieren müssen, in der sowohl rechtliche Unsicherheiten als auch ethische Anforderungen bestehen. Sie leitet daraus Empfehlungen ab, die auf eine bessere Schulung der Einsatzkräfte und die Entwicklung klarer gesetzlicher Richtlinien abzielen, um die Rechtssicherheit zu erhöhen und gleichzeitig den sensiblen Umgang mit Sterbewilligen und ihren Angehörigen zu gewährleisten. Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine überarbeitete Fassung einer Hausarbeit im Fach Kriminalistik an der Deutschen Hochschule der Polizei. (Redaktion: Dr. André Malick)

  • 2025-12-12
  • ⚙262011
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 682-684
  • Köroglu Kaya
Zur Frage gesetzlicher Begriffs(un)klarheit bei Vorsatz und Fahrlässigkeit: Entbehrlich oder unerlässlich?

Es ist bekannt, dass die Gesetze – nicht nur in Deutschland, sondern auch allgemein in vielen Ländern – die subjektiven Elemente der Tatbestandsmäßigkeit, d.h. den Vorsatz oder die Fahrlässigkeit, nicht beschreiben. Der Gesetzgeber verzichtet – bewusst oder unbewusst – darauf, die subjektiven Merkmale bzw. den Vorsatz und die Fahrlässigkeit bis ins Einzelne zu definieren. Diese Zurückhaltung des geltenden deutschen oder anderen Gesetzbuches, die subjektiven Elemente der Tatbestandsmäßigkeit oder den strafrechtlich entscheidendsten Merkmalen ausdrücklich zu definieren, kann zum einen als Vorteil gesehen werden, während es sich zum anderen auch als nachteilig erweisen kann. Insoweit ist also klarzustellen, dass Begriffe – sowohl in der Wissenschaft im Allgemeinen als auch in der Strafrechtswissenschaft im Besonderen – nicht als objektiv feststehende Einheiten, sondern als Ergebnisse subjektiver Definitions- und Interpretationsprozesse zu verstehen sind.

  • 2025-12-12
  • ⚙261930
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 656-661
  • Anna Christina Ettmann
Diskursanalyse in der Kriminologie

Nach konstruktivistischem Verständnis sind kriminelle Handlungen nicht durch objektive Merkmale definiert, sondern Ergebnis sozialer Zuschreibungsprozesse. Ob eine bestimmte Handlung als kriminell gilt oder nicht, ist abhängig von ihrer gesellschaftlichen Bewertung, die historisch und regional variiert. So war Homosexualität in Deutschland bis 1994 strafbar und ist es in vielen Ländern noch immer. Es muss ein Forschungsanliegen sein, offenzulegen und kritisch zu hinterfragen, wie sich in einer Gesellschaft allgemein anerkannte Wissensbestände zu Kriminalität herausbilden. Die Diskursanalyse bietet dafür ein geeignetes Instrumentarium.

  • 2025-11-14
  • ⚙259600
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 624-627
  • Jean-Luc Vannier
Deradikalisierung, Entradikalisierung, Distanzierung – What else?

Die Vielfalt der Konzepte spiegelt zweifellos die Komplexität des Problems wider: Angesichts des zunehmenden Phänomens der islamistischen Radikalisierung, das so weit geht, dass ein Verbot oder eine Einschränkung der Nutzung bestimmter sozialer Netzwerke in Betracht gezogen wird, deren Algorithmen sich kontroverser und problematischer Inhalte zum Erregen der Aufmerksamkeit bedienen. Wie könnte man Deradikalisierung als wirksame Gegenmaßnahme ins Auge fassen? Stellt das Verbot oder die Einschränkung der Nutzung dieser sozialen Netzwerke gegenüber Minderjährigen oder Jugendlichen – die Verhinderung der Übermittlung einer Nachricht, ohne die psychische und wirksame Dimension dieser Nachricht selbst entkräften zu können, – nicht eine Form der Unfähigkeit dar, dieses Phänomen zu verstehen und einzudämmen?

  • 2025-11-14
  • ⚙259499
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 613-617
  • Carsten Wendt
Sind Friedensrichter, Streitschlichter oder Parallelschlichter mit unserem Rechtssystem kompatibel? – Teil 2

Der Teil 1 behandelte zunächst den Begriff und die Bedeutung von Friedensrichtern für türkisch-kurdische und arabisch-sprachige Bevölkerungsteile (Kriminalistik 10/2025, S. 540). Darüber hinaus wurde auf die Ziele, den Ablauf und die Bezahlung von Friedensverhandlungen eingegangen. Anhand von Beispielen wurde die Rolle von Friedensrichtern dargestellt. Dabei wurde deutlich wie deutsche Strafverfolgungsbehörden ausgehebelt werden. Der 2. Teil setzt sich mit der Reaktion der Politik auseinander und zeigt auf unter welchen Umständen das Tätigwerden von Friedensrichtern mit unserer Rechtsordnung in Einklang gebracht werden könnte. In diesem Zusammenhang werden auch Handlungsempfehlungen für eingesetzte Polizeivollzugsbeamte gegeben.

  • 2025-11-14
  • ⚙259441
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 603-607
  • Fatos Haziri; Enver Buçaj
Suicides in Kosovo

This scientific study aims to shed light on the phenomenon of suicides in Kosovo by focusing on the analysis of the causes and the proposal of possibilities for effective interventions. While using a descriptive methodology diverse data to understand the context and dimensions of this phenomenon will be analysed. Eventually, it offer recommendations for policies and programs that can help prevent suicide and support of affected ones.

  • 2025-11-14
  • ⚙259434
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 627-631
  • Fabian Teichmann
Übertragung in die E-Akte mittels traditioneller Methoden

Die Einführung der elektronischen Akte (E-Akte) im Strafverfahren ab dem 1.1.2026 markiert einen tiefgreifenden Wandel in der Aktenorganisation der Ermittlungsbehörden. Der Beitrag untersucht die beiden traditionellen Grundformen der Aktenführung – die chronologische Ablage (Zeitstrahlmethode) und die logische, thematisch strukturierte Ablage – und analysiert ihre jeweiligen Vor- und Nachteile. Unter Rückgriff auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zu den Grundsätzen der Aktenvollständigkeit, Aktenwahrheit und Aktenklarheit wird herausgearbeitet, welche Anforderungen an die elektronische Umsetzung dieser Prinzipien zu stellen sind. Der Beitrag verdeutlicht, dass die E-Akte die Vorteile beider Organisationsformen miteinander vereinen kann, jedoch nur dann den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht wird, wenn technische Leistungsfähigkeit und organisatorische Disziplin zusammenwirken.

  • 2025-11-14
  • ⚙259372
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 617-623
  • Marie-Christine Käppele
Zur deliktischen Relevanz von Serienbrandstiftungen durch Feuerwehrmitglieder

Der nachfolgende Beitrag stellt Ergebnisse einer an der Ruhr-Universität Bochum verfassten Masterarbeit mit dem Titel „Mehrfach- und Serienbrandstiftungen durch Feuerwehrangehörige“ dar. Bei der Ergebnisdarstellung steht die Frage nach der deliktischen Relevanz im Fokus.

  • 2025-11-14
  • ⚙259359
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 599-602
  • Peter Kasiske
Verdeckte Erhebung und Untersuchung von DNA-Spuren

Das Probenmaterial für molekulargenetische Untersuchungen wird vom Beschuldigten zumeist offen im Wege einer Entnahme von Körperzellen auf der Grundlage von § 81a Abs. 1 S. 2 StPO gewonnen. Ermittlungstaktisch kann es aber auch angezeigt sein, solche Proben ohne Wissen des Betroffenen zu erheben und untersuchen zu lassen. Der Beitrag untersucht die Möglichkeiten und die rechtliche Zulässigkeit eines solchen Vorgehens.

  • 2025-11-14
  • ⚙259339
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 637-641
  • Simon Landmesser
Präventive Wirkung von Videoüberwachung im öffentlichen Raum

Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz für polizeiliche Zwecke steht bspw. bei der Überwachung des öffentlichen Raums in einem besonderen Maße im Spannungsfeld von Sicherheit und Freiheit. So kann die Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen zu Verhaltensänderungen bis hin zur Meidung dieser Örtlichkeiten führen. Gleichzeitig geben erste Ergebnisse von Auswertungen einzelner Pilotprojekte Hinweise auf einen signifikanten präventiven Nutzen. Dabei sind Systeme der einfachen und der intelligenten Videoüberwachung hinsichtlich ihrer Wirkungsweisen zu unterscheiden. Es wird darüber hinaus deutlich, dass Überwachungssysteme durch begleitende Maßnahmen wie z.B. den Einsatz schnell wirksam werdender Interventionskräfte ergänzt und damit die Präventivwirkungen erheblich gesteigert werden können. Ferner geht der Autor auf die nationale und internationale Studienlage ein. Es zeigt sich, dass der Nachweis der Wirksamkeit einer besonderen methodischen Aufmerksamkeit bedarf. (Redaktion: Joachim Faßbender)

  • 2025-11-14
  • ⚙259315
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 595-599
  • Schiprowski; Scholz; Taylan
Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten

Hintergrund: Die österreichischen Polizeibehörden haben im Rahmen von BtM-Ermittlungen im Zuge einer Wohnungsdurchsuchung ein Smartphone sichergestellt und versucht zu entsperren, um an die darauf gespeicherten Daten zu gelangen. Sowohl die Sicherstellung als auch die späteren Auswerteversuche erfolgten ohne richterliche Genehmigung, außerdem erfuhr der Betroffene erst später von der versuchten Auswertung. Die Beamten führten zudem keine Dokumentation des Zugriffversuches durch.

  • 2025-11-14
  • ⚙259280
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 608-612
  • Florian Hartleb
Der neue Salatbar-Terrorismus als sicherheitspolitische Herausforderung

Die europäische Sicherheitslage ist zunehmend durch hybride Formen des Extremismus geprägt. Im Zentrum dieser Fallstudie steht der Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt im Dezember 2024, bei dem sechs Menschen ums Leben kamen. Der mutmaßliche Täter, Taleb Al-Abdulmohsen, vereinte in seiner Radikalisierung ideologische Versatzstücke aus Anti-Islamismus, Rechtspopulismus und atheistischen Diskursen. Diese neue Art von ideologischem Mischterrorismus – treffend beschrieben als ‘Salatbar-Extremismus’ – stellt herkömmliche Extremismustypologien vor Herausforderungen.

  • 2025-11-14
  • ⚙259162
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 641-648
  • Sebastian Knospe
Potenziale der Internationalisierung in der Polizeibildung

Dieser Beitrag untersucht die Möglichkeiten, die durch das EU‑Bildungsprogramm Erasmus+ für die polizeiliche Aus- und Fortbildung entstanden sind. Anhand der Erfahrungen der Polizeiakademie Niedersachsen adressiert er sowohl Chancen als auch damit verbundene institutionelle und individuelle Anforderungen. Nach einer kurzen Einführung in das Programm sowie einer theoretischen und methodischen Verortung werden konkrete Lern- und Trainingsformate beschrieben, deren Nutzen diskutiert und zentrale Erkenntnisse resümiert. Die Analyse stützt sich auf kriminalistisch relevante Beispiele mit Fokus auf den polizeilichen Nachwuchs. (Redaktion: Prof. Dr. Sigmund Martin)

  • 2025-11-14
  • ⚙259153
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 586-594
  • Stephan Schleim
Zur Rolle der Gehirnentwicklung für rechtliche Altersgrenzen

Momentan wird in Deutschland die Absenkung des Alters der Strafmündigkeit debattiert. Das Thema wurde sogar im Wahlkampf für die Bundestagswahlen am 27.2.2025 aufgegriffen. Dieser Artikel diskutiert rechtliche Altersgrenzen, insbesondere im Strafrecht, vor dem Hintergrund neuester psychologischer und neurowissenschaftlicher Befunde. Anhand einschlägiger Beispiele aus den USA und den Niederlanden werden neurowissenschaftlich informierte Änderungen des Rechts beziehungsweise seiner Auslegung kritisch analysiert. Auch wenn rechtliche Normen laut der hier gezogenen Schlussfolgerung nicht zwingend auf neurowissenschaftliche Erkenntnisse angewiesen sind, zeichnet sich schon heute ab, dass der Verweis aufs Gehirn und seine Entwicklung zumindest als rhetorisches Mittel zunehmend an Bedeutung gewinnt.

KrV - Kranken- und Pflegeversicherung | Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2025-12-05
  • ⚙261529
  • krv - kranken- und pflegeversicherung
  • KrV 2025, 235-240
  • Prof. Dr. Stefan Huster; LL. M. (Dundee) Marius Brinkmann
Probleme der Innovationsregulierung in der GKV am Beispiel der Versorgung mit implantierbaren Ereignisrekordern – Teil 1

Die Ambulantisierung im Gesundheitswesen wird allgemein begrüßt und gesetzgeberisch gefördert, weil sie Kosten reduziert und Patientenbedürfnisse berücksichtigt. Wenn Leistungen einfacher und risikoärmer durchgeführt werden können, kann dies allerdings zu einem Paradox führen: In einigen Fällen ist dann eine stationäre Aufnahme nicht mehr gerechtfertigt – gleichzeitig aber die ambulante Vergütung noch nicht geklärt. Die Leistung droht im Niemandsland zwischen den Sektoren zu verschwinden – ein Musterbeispiel für die Probleme der Innovationsregulierung in der GKV und eine „Lücke durch Fortschritt“. Eben jene Lücke droht den implantierbaren Ereignisrekordern (oder Event- bzw. Loop-Rekorder), die seit über 20 Jahren eingesetzt werden, um eine Langzeit-Überwachung des Herzrhythmus zu ermöglichen. Inzwischen sind diese Geräte so klein geworden, dass ihre Implantation ohne andere stationär rechtfertigende Behandlungsgründe keinen Krankenhausaufenthalt mehr erfordert. Im ambulanten Sektor werden sie aber nun überraschenderweise als „neu“ eingestuft und sind vergütungsmäßig weder im Einheitlichen Bewertungsmaßstab noch im AOP-Katalog oder in den Hybrid-DRG abgebildet. Vor diesem Hintergrund richtet sich folgender Beitrag auf eine Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Ereignisrekordern zu Lasten der GKV, auf Empfehlungen zu möglichen Reformen dieser Rahmenbedingungen sowie auf eine Einschätzung der Versorgungssituation.

  • 2025-12-05
  • ⚙261447
  • krv - kranken- und pflegeversicherung
  • KrV 2025, 230-235
  • Dr. Vanessa Christin Vollmar; Katharina Häberle; Dr. Martin Jäger
Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (SÜV) – ein Modell mit Zukunft?

Die Sicherstellung einer wohnortnahen medizinischen Grundversorgung zählt zu den zentralen Herausforderungen des deutschen Gesundheitssystems. Eben hier sollen Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen ansetzen: Sie sollen die stationäre Grundversorgung mit ausgewählten ambulanten und pflegerischen Leistungen an einem Standort verbinden und auf diese Weise die bislang strikt getrennten Versorgungssektoren überwinden.

Mit der Einführung der Sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz1 (KHVVG) verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, die Versorgung stärker an den tatsächlichen Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten auszurichten, bestehende Schnittstellen zu reduzieren und eine wohnortnahe Grundversorgung sicherzustellen.2

Der vorliegende Beitrag beleuchtet die Entstehung und die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb Sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen und zeigt potenzielle Chancen dieser neuen Versorgungsform ebenso auf wie (noch) bestehende Herausforderungen oder Unsicherheiten.

1) Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform derVergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz — KHVVG), veröffentlicht am 11. Dezember 2024, vgl. BGBl. 2024 I, Nr. 400.

2) Vgl. hierzu das Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums zur Krankenhausreform vom 10. Juli 2023, Seite 1.

  • 2025-12-05
  • ⚙261121
  • krv - kranken- und pflegeversicherung
  • KrV 2025, 227-229
  • Dr. Frank Becker; Dr. Christina Doppmeier; Markus Fröchte
Die Rückabwicklung von Notfallstufenabschlägen

Mit Urteil vom 2. 4. 20251 stellte das BSG die Nichtigkeit des

§ 3 Abs. 2 Satz 1 der vom G-BA erlassenen Notfallstufen-Regelungen in der Fassung vom 24. 12. 2020 fest. Gegenstand der Vorschrift sind die Kriterien einer abschlagsbewehrten Nichtteilnahme am gestuften System von Notfallstrukturen:

„Sofern ein Krankenhaus keiner der in Absatz 1 beschriebenen Stufen zuzuordnen ist und darüber hinaus keine der Voraussetzungen der Module nach § 4 erfüllt, nimmt es nicht an dem gestuften System von Notfallstrukturen, nach Maßgabe dieser Regelungen im entgeltrechtlichen Sinne, teil.“

Im Anschluss an die Veröffentlichung der BSG-Entscheidung war verschiedentlich zu lesen, dass sich aus der Nichtigkeit des § 3 Abs. 2 Satz 1 Notfallstufen-Regelungen ein Anspruch der betroffenen Krankenhäuser auf Rückzahlung bereits geleisteter Notfallstufenabschläge ergebe. Die Rückforderung könne auf der Abrechnungsebene für nichtverjährte Zeiträume im Rahmen der zweijährigen Verjährungsfrist des § 109 Abs. 5 Satz 1 SGB V geltend gemacht werden.

Diese Einschätzungen zu den Folgen der BSG-Entscheidung vom 2. 4. 2025 werden der Rechtslage in mehrfacher Hinsicht nicht gerecht.

1) B 1 KR 25/23 R, juris; dazu Rinke, KRS Heft 6/2025, S. 189f.

  • 2025-12-05
  • ⚙261074
  • krv - kranken- und pflegeversicherung
  • KrV 2025, 221-227
  • Dr. Reimar Buchner
Rechtsstaat ohne Rückwirkungsverbot?

Der Bundesgesetzgeber ist der Auffassung, er müsse verfassungsrechtliche Grenzen der Rückwirkung bei gesetzliche Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts betreffenden Regelungen nicht beachten, weil diese nicht Träger materieller Grundrechte seien. Der Beitrag greift den Streitstand anlässlich aktueller Gerichtsentscheidungen auf.

KSI - Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung | Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2025-12-19
  • ⚙262914
  • ksi - krisen-, sanierungs- und insolvenzberatung
  • KSI 2026, 29-33
  • Prof. Andreas Crone; Karen Oetken
Handlungsoptionen einer Bank in Sanierungs­situationen ihrer Kreditnehmer

Neben zunehmenden Eigenkapitalanforderungen der Aufsichtsbehörden und gestiegenen Kreditkosten zur Refinanzierung der Banken führen die Polykrisen der jüngeren Vergangenheit sowie die wachsende Dynamik der notwendigen Transformation der deutschen Industrie und ihrer Geschäftsmodelle unter Chancen-Risiko-Aspekten zu sehr restriktiven Kreditvergaben seitens der Finanzierer. Marktteilnehmer sprechen mittlerweile offen von einer „Kreditklemme“. Dies betrifft in besonderem Maße Finanzierungsbedarfe von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Nachdem in Heft 06/2025 aufgezeigt wurde, welchen regulatorischen Anforderungen sich Banken in Bezug auf ihre Kreditengagements bei Unternehmen in der Krise ausgesetzt sehen, sollen nun die Handlungsoptionen einer Bank im Falle des Eintritts der Krise bei einem Kunden aufgezeigt werden. Kreditinstitute haben dabei grundsätzlich drei Möglichkeiten, auf die Krise ihres Kreditnehmers zu reagieren: „nichts tun“, „aktiv unterstützen“ oder sich „verabschieden“.

  • 2025-12-19
  • ⚙262863
  • ksi - krisen-, sanierungs- und insolvenzberatung
  • KSI 2026, 23-28
  • Dr. Susanna Stöckert
Künstliche Intelligenz als Treiber für Personalabbau und Requalifizierung

Die Arbeitswelt steht mit KI an einem Wendepunkt: KI ist nicht nur Ursache von Umbrüchen, sondern zugleich Instrument ihrer Bewältigung. Wer Restrukturierung heute denkt, muss sie als lernenden, sich fortentwickelnden Prozess begreifen – rechtlich, organisatorisch und menschlich. Für die arbeitsrechtliche Praxis eröffnet sich dabei ein neues Spielfeld: Interessenausgleich und Sozialplan werden zunehmend zu dynamischen Regelwerken, die Entwicklung und Anpassung statt bloßer Kompensation ermöglichen. Qualifizierungs- und Zukunftsvereinbarungen gewinnen strategische Bedeutung.

  • 2025-12-19
  • 🌍 1767657600000
  • ⚙262858
  • ksi - krisen-, sanierungs- und insolvenzberatung
  • KSI 2026, 8-12
  • Max Brägger; Dr. Klaus Bockslaff
Praxis des Krisenmanagements auf dem Prüfstand

In einer Umfrage offenbarte Schwächen der Arbeit in Krisenstäben fordern zu einem Umdenken auf. Die Fähigkeit zum wirksamen Krisenmanagement entsteht nicht durch einmalige Maßnahmen, sondern durch kontinuierliche Verbesserung. Ein strukturiertes Vorgehen mittels stringentem Führungsrhythmus stellt sicher, dass ein gemeinsames Lagebewusstsein im Krisenstab entsteht, was den Prozess der Entscheidungsfindung positiv prägt. Organisationen, die diesen Weg konsequent gehen, stärken nicht nur ihre Resilienz im Ereignisfall, sondern auch ihre Handlungsfähigkeit im Alltag.

  • 2025-12-19
  • ⚙262726
  • ksi - krisen-, sanierungs- und insolvenzberatung
  • KSI 2026, 13-15
  • Prof. Dr. Dr. Mario Situm; Prof. Dr. Stefan Märk; Christian Breuer
Strategische Zukunftsgestaltung in Familienunternehmen

Familienunternehmen sind das Rückgrat der österreichischen (und deutschen) Wirtschaft, stehen jedoch zunehmend vor der Herausforderung, in einem dynamischen Umfeld strategisch zu wachsen und sich gleichzeitig an wandelnde Rahmenbedingungen anzupassen. Ziel einer qualitativen Studie in Österreich war es, zu untersuchen, wie Familienunternehmen strategisches Manage­ment als bewusste Zukunftsgestaltung betreiben und inwieweit Wachstums- und Change-Management darin integriert sind. Auf der Basis von sieben Experteninterviews mit Führungskräften aus unterschiedlichen Branchen wurden zentrale Erfolgsfaktoren, Hürden und Handlungsmuster identifiziert. Hier in Teil I wird die Problemrelevanz näher skizziert und die theoretische Basis zu Wachstumsmanagement und Change Management in Familienunternehmen gelegt. Die in Teil II folgenden Ergebnisse werden zeigen, dass strategische Überlegungen meist informell und personenbezogen erfolgen, wobei organisches Wachstum bevorzugt und Change-Manage­ment eher situativ betrieben wird. Kulturelle Faktoren wie Loyalität und wertebasierte Führung wirken dabei sowohl unterstützend als auch hemmend.

  • 2025-12-19
  • ⚙262696
  • ksi - krisen-, sanierungs- und insolvenzberatung
  • KSI 2026, 5-7
  • Stefan Wolpert
Der Mittelstand im Sturm: Warum digitale Resilienz mehr denn je zählt

Die heutige Wirtschaftsdynamik erfordert von Organisationen ein hohes Maß an Anpassungsfähigkeit und Innovationskraft, damit sie erfolgreich bleiben können. Doch gerade in turbulenten Zeiten liegt oftmals auch eine immense Chance: Die strategische Hinwendung zu digitalen Geschäftsmodellen und der gezielte Einsatz von generativer Künstlicher Intelligenz (KI) zwecks Krisenprävention bzw. ‑bewältigung sichert das Überleben nicht nur der Großkonzerne, sondern mehr noch im Mittelstand.

  • 2025-12-19
  • ⚙262675
  • ksi - krisen-, sanierungs- und insolvenzberatung
  • KSI 2026, 16-22
  • Daniel Emmrich
Krisen strategisch richtig nutzen: Gestaltende Sanierung

Seit nunmehr ca. zwei Jahren spricht man fortlaufend von „Poly-Krisen“ oder von „Stapelkrisen“ und wartet auf Besserung. Allerdings reift auch die Erkenntnis, dass viele Krisenfaktoren gekommen sind, um zu bleiben: Wirtschaft und Gesellschaft müssen sich darauf einstellen, dass sich viele Dinge dauerhaft verändern. Somit ist eine Anpassung an die neuen Rahmenbedingungen notwendig. Restrukturierungs- und Sanierungsprozesse waren in den vergangenen Jahren zumeist von operativer Optimierung, Kostensenkung und finanzwirtschaftlichen Maßnahmen geprägt. Eine echte strategische Neuausrichtung des Geschäftsmodells oder allein die „Hinterfragung“ des Geschäftsmodells blieben in Zeiten der Hochkonjunktur auf der Stecke. Wer den tatsächlichen Nutzen verinnerlicht, der aus einer Krisensituation erwachsen kann, wird diese als Chance sehen: Sie besteht darin, im Zusammenspiel von strategischer Überlegenheit und operativer Exzellenz nachhaltige Zukunftsfähigkeit zu erreichen.

  • 2025-12-19
  • ⚙262605
  • ksi - krisen-, sanierungs- und insolvenzberatung
  • KSI 2026, 37-38
  • Dr. Kristina Bexa
Unternehmereigenschaft im Insolvenzfall

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt für Unternehmen i. d. R. eine schwierige und oft belastende Situation dar. Dabei stellt sich neben vielen anderen rechtlichen und praktischen Problemen auch die Frage, welche Auswirkungen die Insolvenz auf die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft des betroffenen Unternehmens hat. Nachfolgend werden die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie praktischen Konsequenzen für Unternehmer im Insolvenzfall dargestellt.

  • 2025-12-19
  • ⚙262601
  • ksi - krisen-, sanierungs- und insolvenzberatung
  • KSI 2026, 40-43
  • Dr. Hans-Jürgen Hillmer
Aktuelle Rechtsprechung zur Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzpraxis

Wirtschaftliche Krisen ereignen sich regelmäßig vor einem komplexen rechtlichen Hintergrund. Die zu beachtenden Vorschriften sind über verschiedene Gesetze verteilt, zudem oft unklar und befinden sich in einer permanenten „Überarbeitung“ durch die Rechtsprechung. Die maßgebende Rechtslage und ihre Entwicklung durch die Rechtsprechung im Blick zu behalten, stellt hohe Anforderungen insbesondere an Berater. Diese Kolumne wirft ohne Anspruch auf Vollständigkeit ein Schlaglicht auf besonders bedeutsame Entscheidungen der jüngeren Zeit.

  • 2025-12-19
  • ⚙262599
  • ksi - krisen-, sanierungs- und insolvenzberatung
  • KSI 2026, 34-36
  • Dr. Thomas Stern
Wirecard-Insolvenz: Nachrangigkeit von Schadenersatzansprüchen getäuschter Aktionäre als eigenkapitalnahe Beteiligungsrisiken

Der BGH rückt die Schadenersatzansprüche getäuschter Wirecard-Aktionäre in die Nähe des Eigenkapitals und verweigert ihnen dadurch den Rang einfacher Insolvenzforderungen. Damit setzt er ein deutliches Signal gegen die „Drittgläubiger-Konzeption“ in der bisherigen Rechtsprechung.

  • 2025-10-31
  • ⚙258044
  • ksi - krisen-, sanierungs- und insolvenzberatung
  • KSI 2025, 280-283
  • Dr. Oliver Jenal; Dr. Wolfgang Popp
Aktuelle Rechtsprechung zur Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzpraxis

Wirtschaftliche Krisen ereignen sich regelmäßig vor einem komplexen rechtlichen Hintergrund. Die zu beachtenden Vorschriften sind über verschiedene Gesetze verteilt, zudem oft unklar und befinden sich in einer permanenten „Überarbeitung“ durch die Rechtsprechung. Die maßgebende Rechtslage und ihre Entwicklung durch die Rechtsprechung im Blick zu behalten, stellt hohe Anforderungen insbesondere an Berater. Diese Kolumne wirft ohne Anspruch auf Vollständigkeit ein Schlaglicht auf besonders bedeutsame Entscheidungen der jüngeren Zeit.

  • 2025-10-31
  • ⚙257995
  • ksi - krisen-, sanierungs- und insolvenzberatung
  • KSI 2025, 266-269
  • Karen Oetken; Prof. Andreas Crone
Regulatorik der Finanzinstitute und deren Folgen für Unternehmen in der Krise

Die in Sanierungsprozesse involvierten Berater, Fachanwälte, Insolvenzverwalter oder sonstigen Experten blicken zunehmend kritisch auf die in der Sanierung meist wichtigsten Stakeholder, die Finanzinstitute. Diese werden oft als zögerlich, unflexibel und zunehmend kaum kompromissbereit wahrgenommen. Interessant ist, dass auf Nicht-Bankenseite meist wenig Kenntnis über die einzuhaltenden gesetzlichen Regeln in der Finanzbranche besteht. Verhaltenes Handeln wirkt auf die Beteiligten häufig wie die Verweigerung zur Lösungsfindung. Da folglich in Krisensituationen oft Unverständnis oder sogar Verärgerung über das Verhalten der Banken auf Seiten des betroffenen Unternehmens, seiner Gesellschafter, der Geschäftsleitung und seiner Berater auftreten, soll nachstehend aufgezeigt werden, welchen Regelungen die Finanzbranche unterliegt und welche Gründe der Gesetzgeber von einst bis heute für die verstärkte Regulatorik hatte – eine Rahmengesetzgebung, die den Banken zunehmend Sachzwänge auferlegt und Handlungsspielräume einschränkt.

  • 2025-10-31
  • ⚙257948
  • ksi - krisen-, sanierungs- und insolvenzberatung
  • KSI 2025, 260-265
  • Niklas Hummel; Prof. Dr. Henning Werner
Voraussetzungen der effektiven KI‑Anwendung in Distressed-M&A-Prozessen

Nachdem in einem zuvor in KSI 05/2025 veröffentlichten Beitrag die besonderen Herausforderungen und Einsatzmöglichkeiten sowie Chancen des KI‑Einsatzes im Bereich Distressed M&A dargestellt wurden, wird nun darauf aufbauend gezeigt, wie KI insbesondere zur Sicherstellung von Transparenz, Compliance und Nachvollziehbarkeit in den Transaktionsprozessen beitragen kann. Dies erfordert neben der Beachtung der regulatorischen Vorgaben eine anforderungsgerechte organisatorische Verankerung.

  • 2025-10-31
  • ⚙257943
  • ksi - krisen-, sanierungs- und insolvenzberatung
  • KSI 2025, 270-273
  • Martin Krebs; Melissa Henger-Cseh
Umsatzsteuerliche Auswirkungen von Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen

Wenn vor und auch in Krisensituationen – verursacht etwa durch wirtschaftliche Abschwünge, veränderte Marktbedingungen oder andere interne und externe Faktoren – den Fortbestand und somit die Existenz sichernde Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen ergriffen werden, spielen steuerliche Aspekte oft eine wichtige Rolle. Dies gilt insbesondere auch für die aus den Maßnahmen erwachsenden umsatzsteuerlichen Konsequenzen.

  • 2025-10-31
  • ⚙257930
  • ksi - krisen-, sanierungs- und insolvenzberatung
  • KSI 2025, 257-258
  • Andreas Kuffner
Persönliche Resilienz in Krisensituationen: Warum Selbstwirksamkeit der entscheidende Schlüssel für Transformation ist

Krisen sind Bewährungsproben – für Organisationen und für Menschen. Wenn Geschäftsmodelle bröckeln, Renditen einbrechen oder der Veränderungsdruck steigt, richtet sich der Blick meist auf harte Fakten: Kosten, Prozesse, Strukturen. Was dabei oft übersehen wird: Die erste stille Krise entsteht nicht in der Bilanz, sondern in den Menschen selbst – im Verlust von Selbstwirksamkeit. Und hier entscheidet sich, ob Transformation gelingt oder scheitert – hier spricht der Olympiasieger Andreas Kuffner auch aus eigener Erfahrung.

  • 2025-10-31
  • 🌍 1762473600000
  • ⚙257907
  • ksi - krisen-, sanierungs- und insolvenzberatung
  • KSI 2025, 245-249
  • Dr. Oliver Roth; Uta Frahm
Alles soll bleiben, wie es ist – Schockerfahrung Krise!

Was im Folgenden dargestellt wird, erscheint zunächst wie eine Sammlung elementarer Bilanzierungsfehler. Und tatsächlich sind es Erfahrungen aus der jüngeren Vergangenheit mit Jahresabschlüssen von Unternehmen in der Krise, die uns nachdenklich gemacht haben. Im Umfeld herausfordernder wirtschaftlicher Verhältnisse sind wir bei der Analyse von Unternehmen, die wir in Krisenprozessen beraten haben, immer wieder auf vergleichbare Sachverhalte gestoßen. Wenn es um Ausnahmen ginge, bräuchten wir uns mit ihnen nicht weiter zu befassen. In diesem Beitrag wollen wir aufzeigen, warum es sich u. E. nicht um eine zufällige Ansammlung von Ausnahmen handelt. Dazu werden wir die Darstellung der Probleme und ihrer einschlägigen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen um Schlaglichter aus psychologisch-systemischer Perspektive erweitern.

  • 2025-10-31
  • ⚙257877
  • ksi - krisen-, sanierungs- und insolvenzberatung
  • KSI 2025, 274-279
  • Prof. Dr. Karl-Wilhelm Giersberg; Dr. Markus Sendel-Müller; Walter Vogt
Einsatz von Mitarbeiterbeteiligungssystemen in Unternehmenskrisen

Hat sich eine Unternehmenskrise manifestiert oder rutscht das Unternehmen gar in die Insolvenz, kann eine Mitarbeiterbeteiligung, speziell am Kapital des Krisenunternehmens, das noch fehlende Puzzlestück für die erfolgreiche finanzielle Restrukturierung sein. Dennoch wird nur allzu häufig über eine solche Option in der Sanierungspraxis kaum nachgedacht oder sie wird mit der Argumentation „geht nicht aus steuerlichen Gründen“ von vornherein ausgeschlossen. Denn faktisch liegen Erfahrungen mit Mitarbeiterkapitalbeteiligungssystemen in der Krise kaum vor. Hier soll pauschalen Schutzbehauptungen begegnet werden, um dann aus sanierungspraktischer Sicht Handlungsoptionen für eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung aufzuzeigen, ggf. auch in Kombination mit einer in manifesten Unternehmenskrisen vielfach anzutreffenden Mitarbeitererfolgsbeteiligung (hier zumeist über Forderungsverzicht mit Besserungsschein).2

Vorliegender Beitrag führt Teil I aus KSI 3/2025 (S. 181–183) fort.

2) Der Beitrag schließt damit an eine Artikelreihe in dieser Zeitschrift an (vgl. Giersberg/Vogt, Mitarbeiterbeteiligung als ein möglicher Sanierungsbaustein zur Sicherung von Unternehmen und Beschäftigung, Teil A bis Teil E, KSI 5/2022 (S. 222–227), KSI 6/2022 (S. 261–266), KSI 1/2023 (S. 20–25), KSI 3/2023 (S. 114–120) und KSI 4/2023 (S. 163–168)) und will dazu anregen, in der Unternehmenskrise ernsthaft zu prüfen, ob nicht eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung als Bestandteil des Turnaround-Managements einen gangbaren Weg zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens darstellen könnte. Wenn auch die Regelungen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes nicht passgenau auf die Sanierungssituation abstellen, bieten sie dennoch gerade auch aus steuerlichen Gesichtspunkten aktuell neue und attraktive Möglichkeiten.

  • 2025-10-31
  • ⚙257856
  • ksi - krisen-, sanierungs- und insolvenzberatung
  • KSI 2025, 250-256
  • Georgiy Michailov
Duale Restrukturierung gegen die Konjunktur

Eine alte Weisheit unter Restrukturierungsexperten besagt: Gegen den Markt zu restrukturieren, ist besonders anspruchsvoll, ja fast unmöglich. Ein Unternehmen, dessen Existenz bedroht ist, zu stabilisieren und wieder auf Wachstumskurs zu bringen, ist schon schwer genug. Doch wer diese Aufgabe in einer akuten Krise der Branche (wie im Bau), einer Transformation (wie dem Wandel zur E‑Mobilität in der Automobilindustrie) oder einem konjunkturell schlechten Umfeld (wie derzeit in Deutschland) angehen muss, steht vor einer gewaltigen Herausforderung. Klassische Rezepte wie „Cost-Cutting“ reichen (spätestens) unter solch widrigen Umständen nicht mehr aus. Abhilfe bietet eine „duale Restrukturierung“, bei der die strategische Erneuerung des Unternehmens schon in Angriff genommen wird, während die operative Restrukturierung noch im vollen Gange ist. Im Zentrum stehen dabei ein systematisches Stakeholder-Management, ein differenzierender Mehrwert für die Kunden sowie ein wertorientiertes Redesign des Geschäftsmodells (anknüpfend an einen eigenen Beitrag in KSI 2/2022 S. 65 ff.).

LGP - Löhne und Gehälter professionell | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-11-28
  • ⚙260651
  • lgp - löhne und gehälter professionell
  • LGP 2025, 250
  • Marvin Gummels
Elternzeit: Können einem Arbeitnehmer in Elternzeit steuerfreie Bezüge weitergewährt werden?

Viele Arbeitnehmer erhalten steuerfreie Bezüge, z. B. monatliche Sachbezüge im Wert von bis zu 50 Euro oder Zuschüsse zur Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten & Co. Doch was gilt, wenn sich der Arbeitnehmer in Elternzeit befindet und keine Arbeitsleistung erbringt? Können steuerfreie Bezüge weitergewährt werden – oder sind diese nun steuerpflichtig?

  • 2025-10-31
  • 🌍 1762819200000
  • ⚙257955
  • lgp - löhne und gehälter professionell
  • LGP 2025, 228-230
  • Marvin Gummels
Arbeitgeberleistungen: Wie das Deutschlandticket mit einem Fahrtkostenzuschuss kombiniert werden kann

Viele Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Fahrtkostenzuschuss für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Durch die jüngsten Diskussionen ist aber auch das Deutschlandticket wieder in den Fokus gerückt. Viele Arbeitgeber fragen sich daher: Können wir Arbeitnehmern sowohl ein steuer- und beitragsfreies Deutschlandticket wie auch einen Fahrtkostenzuschuss gewähren? Ja, sagt LGP und erläutert, worauf es bei der Kombination ankommt.

MBP - Mandat im Blickpunkt | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-12-05
  • ⚙261339
  • mbp - mandat im blickpunkt
  • MBP 2025, 211
  • IWW Institut
Der praktische Fall: Sachbezugsfreigrenze überschritten: § 37b EStG als Rettungsanker

Sachbezüge sind bis zu 50 EUR monatlich steuer- und beitragsfrei. Diese Grenze wird jedoch oft überschritten – und dann stellt sich die Frage, ob § 37b Abs. 2 EStG ein Rettungsanker sein kann. Der praktische Fall zeigt, dass Sachzuwendungen, die im Rahmen der 50 EUR-Sachbezugsfreigrenze nicht als Arbeitslohn zu erfassen sind, von vornherein nicht in die Pauschalierung nach § 37b Abs. 2 EStG fallen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258378
  • mbp - mandat im blickpunkt
  • MBP 2025, 191-194
  • IWW Institut
Der praktische Fall: Verpflegungsmehraufwand: Die Krux mit den Abzugsbeschränkungen

Bei einer Auswärtstätigkeit lässt sich der Verpflegungsmehraufwand grundsätzlich absetzen. Zum Verhängnis wird jedoch oft die Dreimonatsfrist. Ein praktischer Fall zeigt, wie sich ein Neubeginn der ungünstigen Frist erreichen lässt und wann die Frist nicht zu laufen beginnt, sodass sich der Verpflegungsmehraufwand unbefristet absetzen lässt. Zudem wird erläutert, ob Arbeitgeber die Verpflegungspauschalen steuerfrei bzw. pauschal versteuert erstatten können.

MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-12-26
  • ⚙263057
  • mdr - monatsschrift für deutsches recht
  • MDR 2026, 12-19
  • Olaf Riecke
Die Entwicklungen im Wohnungseigentumsrecht in 2025

Olaf Riecke schließt an die Rechtsprechungsübersichten Riecke, MDR 2024, 1556 ff. und Riecke, MDR 2025, 16 ff. an und stellt die Rechtsprechung aus den letzten gut 12 Monaten zu den Regelungen des seit 1.12.2020 (bzw. 17.10.2024) geltenden WEG (neugefasst 12.1.2021; BGBl. I 2021, S. 34 ff.) dar. Den thematischen Schwerpunkt dieser Übersicht bilden: die Grundbucheintragung von Alt-Beschlüssen sowie die „ausdrückliche“ Eintragung einer wohnungseigentumsrechtlichen Haftungsklausel, Nutzungsrechte, Erhaltung und bauliche Veränderungen. Eine Übersicht zu den Schwerpunkten „Eigentümerversammlung“, „Verwalter“ und „Verfahren“ folgt in der nächsten Ausgabe.

  • 2025-12-26
  • ⚙263043
  • mdr - monatsschrift für deutsches recht
  • MDR 2026, 7-11
  • Julius Verse
Der Inhalt einer Streitverkündungsschrift

Die Streitverkündung nach §§ 72 ZPO ff. ist ein zentrales Instrument zur Absicherung gegen Regressrisiken. Ihre Wirksamkeit hängt jedoch von strengen formellen Anforderungen ab, deren Missachtung gravierende Folgen hat. Die jüngere Rechtsprechung (OLG Köln v. 17.9.2025 – 11 U 118/23, MDR 2025, 1496; OLG Düsseldorf v. 16.5.2024 – 2 U 75/23, MDR 2024, 1337) konturiert die Anforderungen an eine formwirksame Streitverkündungsschrift weiter und der BGH v. 12.7.2025 – VII ZR 14/24, MDR 2025, 1014 bestätigt, dass formale Defizite die Verjährungshemmung vereiteln und einen etwaigen Regressprozess unmöglich machen können. Julius Verse gibt einen aktuellen Überblick über den notwendigen Inhalt, Möglichkeiten der Auslegung und Folgen eines Formverstoßes.

  • 2025-12-19
  • ⚙262855
  • mdr - monatsschrift für deutsches recht
  • MDR 2025, 1572-1577
  • Oliver Seggewiße; Jan-C. Bohnes
Der Anscheinsbeweis in Prozessen mit grenzüberschreitendem Bezug

Prozesse mit grenzüberschreitendem Bezug sind vor deutschen Gerichten heute keine Seltenheit mehr. Dabei ist aufgrund der Bestimmungen des internationalen Privatrechts häufig ausländisches Sachrecht anzuwenden, während das Prozessrecht grundsätzlich der lex fori unterliegt. Diese Abgrenzung ist in einigen Bereichen aber weniger eindeutig, als es zunächst scheint. Die Autoren widmen sich den Fragen des Anscheinsbeweises in derartigen Konstellationen unter besonderer Berücksichtigung des Verkehrsunfallrechts, in dem Anscheinsbeweise rechtspraktisch eine große Rolle spielen.

  • 2025-12-19
  • ⚙262805
  • mdr - monatsschrift für deutsches recht
  • MDR 2025, 1565-1572
  • Ralf-Thomas Wittmann; Johannes Tété Séna Davi
Phishing im Online-Banking

In den letzten Jahren ist eine erhebliche Zunahme von Phishing-Angriffen zu verzeichnen. Unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben, nationaler Regelungen und gerichtlicher Entscheidungsmaßstäbe befassen sich die Autoren mit den vertraglichen Ansprüchen im Verhältnis zwischen Bank und Kunde und erörtern die Beweislastregelungen der Beteiligten.

  • 2025-12-19
  • ⚙262643
  • mdr - monatsschrift für deutsches recht
  • MDR 2025, 1578-1585
  • Rainer Burbulla
Die Entwicklungen im Gewerberaummietrecht

Seit dem 1.1.2025 gilt gem. § 578 Abs. 1 Satz 2 BGB für langfristige Mietverträge die Textform. Von daher neigt sich so langsam die Zeit der (ober-)gerichtlichen Entscheidungen zur gesetzlichen Schriftform (§ 550 BGB), die auch im 1. Halbjahr 2025 zu verzeichnen waren, dem Ende entgegen. Weitere praxisrelevante Entscheidungen im Besprechungszeitraum betreffen u.a. Abgrenzungsfragen, Miete und Wertsicherung, Betriebs- und Nebenkosten, Mängelrechte und Kündigungsrechte sowie prozessuale Themen.

  • 2025-12-05
  • ⚙261497
  • mdr - monatsschrift für deutsches recht
  • MDR 2025, 1516-1521
  • Marwan Hamdan; Binke Hamdan
Sittenwidrigkeit bei letztwilligen Verfügungen

Aufgrund der Testierfreiheit kann der Erblasser im Testament bestimmen, wer nach seinem Ableben das Vermögen erhalten soll. Allerdings ist die Freiheit nicht unbegrenzt und u.a. durch das Verbot der Sittenwidrigkeit beschränkt. Die Sittenwidrigkeit einer letztwilligen Verfügung kann daraus folgen, dass Inhalt oder Art und Weise des Zustandekommens der letztwilligen Verfügung oder der damit verfolgte Zweck sittlich anstößig ist. Während die Autoren in MDR 2025, 1437 die Dogmatik des § 138 Abs. 1 BGB im erbrechtlichen Kontext und die verschiedenen Fallgruppen direkter Sittenwidrigkeit unbedingter letztwilliger Verfügungen vor dem Hintergrund ihrer intendierten Schutzrichtungen behandelt haben, stehen nunmehr die Besonderheiten von sittenwidrigen (Potestativ-)Bedingungen in letztwilligen Verfügungen sowie der maßgebliche Zeitpunkt und die Rechtsfolgen der Sittenwidrigkeit im Fokus.

  • 2025-12-05
  • ⚙261422
  • mdr - monatsschrift für deutsches recht
  • MDR 2025, 1511-1516
  • Hannes Palmen
Die Selbstwiderlegung durch Ausnutzung einer ver- längerten Berufungsbegründungsfrist im Eilverfahren

Im Eilverfahren kann ein Antrag abgewiesen werden, wenn der Antragsteller selbst die Eilbedürftigkeit durch zögerliches Verhalten im oder vor dem Prozess in Zweifel zieht (sog. Selbstwiderlegung), z.B. wenn ein Verfügungskläger in der Berufungsinstanz die Berufungsbegründungsfrist zunächst verlängern lässt und die verlängerte Frist sodann ausschöpft. Im Jahr 2025 haben erneut zwei Obergerichte (KG v. 23.9.2025 – 2 U 52/25, MDR 2025, 1552; OLG Celle v. 17.2.2025 – 13 U 67/24, MDR 2025, 811) die Linie der nahezu einhelligen Rechtsprechung bestätigt. Hannes Palmen reflektiert den bisherigen Stand der Rechtsprechung und untersucht, in welchen Fällen eine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit wegen Ausschöpfung einer verlängerten Berufungsbegründungsfrist ausnahmsweise nicht in Betracht kommt.

  • 2025-12-05
  • 🌍 1765411200000
  • ⚙261109
  • mdr - monatsschrift für deutsches recht
  • MDR 2025, 1505-1511
  • Werner Hinz
Die Haftung des Maklers

Die Mietpreisbremse beschäftigt sowohl die Rechtspolitik als auch die Gerichte, insbesondere wenn es um Fragen der Umsetzung geht. Weniger im Fokus ist die Haftung des Maklers, wenn dieser bei der Vermarktung einer Wohnung bzw. Immobilie falsche Angaben zur Geltung der Mietpreisbremse macht. Werner Hinz untersucht, in welchem Umfang der Makler im Rahmen seiner Tätigkeit als Wohnungsvermittlungsmakler einerseits und als Immobilienmakler andererseits haftet und ob er eine Haftung ggf. ausschließen bzw. begrenzen kann.

  • 2025-11-21
  • 🌍 1764633600000
  • ⚙259959
  • mdr - monatsschrift für deutsches recht
  • MDR 2025, 1437-1444
  • Marwan Hamdan; Binke Hamdan
Sittenwidrigkeit bei letztwilligen Verfügungen

Aufgrund der Testierfreiheit kann der Erblasser im Testament bestimmen, wer nach seinem Ableben das Vermögen erhalten soll. Allerdings ist die Freiheit nicht unbegrenzt und u.a. durch das Verbot der Sittenwidrigkeit beschränkt. Die Sittenwidrigkeit einer letztwilligen Verfügung kann daraus folgen, dass Inhalt oder Art und Weise des Zustandekommens der letztwilligen Verfügung oder der damit verfolgte Zweck sittlich anstößig ist. Während die Autoren in diesem Beitrag die Dogmatik des § 138 Abs. 1 BGB im erbrechtlichen Kontext und die verschiedenen Fallgruppen direkter Sittenwidrigkeit unbedingter letztwilliger Verfügungen vor dem Hintergrund ihrer intendierten Schutzrichtungen darstellen, stehen in einer weiteren Abhandlung die Besonderheiten von sittenwidrigen (Potestativ-)Bedingungen in letztwilligen Verfügungen sowie der maßgebliche Zeitpunkt und die Rechtsfolgen der Sittenwidrigkeit im Fokus.

  • 2025-11-21
  • ⚙259949
  • mdr - monatsschrift für deutsches recht
  • MDR 2025, 1450-1456
  • Martin Fischer
Aktuelle Entwicklungen im Familienrecht

Die Abhandlung informiert über die Entwicklungen im Familienrecht in Gesetzgebung und Rechtsprechung aus dem Jahr 2024. Einen Schwerpunkt der Rechtsprechungsdarstellung bildet erneut das Kapitel zum Versorgungsausgleichsrecht. Besondere Beachtung verdienen zudem die grundlegenden Entscheidungen des BVerfG zum Abstammungsrecht und des BGH zur Vertretungsberechtigung nicht miteinander verheirateter Eltern für die Geltendmachung von Kindesunterhalt bei einem Wechselmodell sowie der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften vom 23.7.2024.

  • 2025-11-21
  • ⚙259922
  • mdr - monatsschrift für deutsches recht
  • MDR 2025, 1444-1450
  • Holger Matthiessen
Die Einrichtung von Hilfsspruchkörpern

Bei der Überlastung eines Spruchkörpers ist die Einrichtung einer Hilfskammer oder eines Hilfssenates oft das einzig wirksame Mittel, um wieder effektiven Rechtsschutz gewährleisten zu können. Gleichwohl sind die Gerichtspräsidien wegen der seit einiger Zeit eher restriktiven Prüfungspraxis des BGH wohl häufig zurückhaltend beim Gebrauch dieses Instruments. Holger Matthiessen zeigt auf, dass die neuesten Entscheidungen des BVerfG und des VI. Zivilsenats des BGH zum dortigen „Dieselsenat“ die Präsidien zu einer beherzteren Vorgehensweise ermutigen sollten.

  • 2025-11-07
  • ⚙258643
  • mdr - monatsschrift für deutsches recht
  • MDR 2025, 1369-1375
  • Franz M. Große-Wilde
Die Entwicklungen im Erbrecht

Der Beitrag schließt an den Bericht über die 1. Hälfte des Jahres 2024 (Große-Wilde, MDR 2025, 564) an. Er umfasst die wichtigsten Entscheidungen vom 1.7.2024 bis 31.12.2024 nebst einigen Nachzüglern. Maßgeblich ist jeweils das Datum der Entscheidung. Die Entwicklung wird im Wesentlichen geprägt durch die Fortentwicklung auf bestehender rechtlicher Grundlage.

  • 2025-11-07
  • 🌍 1763337600000
  • ⚙258532
  • mdr - monatsschrift für deutsches recht
  • MDR 2025, 1382-1386
  • Stephan Dusil
Der nachteilige Mietvertrag als „Verschlechterung“ der Mietsache?

Die Rechtsprechung hat im Laufe der Zeit den Anwendungsbereich des § 548 Abs. 1 BGB über reine Substanzschäden hinaus auf Beeinträchtigungen des Ertrags- oder Verkehrswertes ausgedehnt, ohne jedoch klare und einheitliche Kriterien zu entwickeln. Anhand eines Praxisfalls, bei dem die Wohnung mit einem wirtschaftlich nachteiligen Mietvertrag zurückgegeben wurde, analysiert Stephan Dusil die Reichweite der kurzen Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 BGB und stellt fest, dass die bisherigen unklaren Wertungsmaßstäbe eine eindeutige Einordnung dieses Falls nicht erlauben und die Kernfrage, wie viel Sachbezug für § 548 BGB erforderlich ist, weiterhin ungeklärt bleibt.

  • 2025-11-07
  • ⚙258418
  • mdr - monatsschrift für deutsches recht
  • MDR 2025, 1375-1382
  • Jörg Maurer
Der Quotenstreitwert („fiktiver Streitwert“) bei der Kostengrundentscheidung nach § 92 Abs. 1 S. 1 ZPO

Soweit eine Partei mit ihrem Rechtsbegehren nicht durchdringt, ist sie nach § 92 Abs. 1 S. 1 ZPO zwingend an den Kosten des Rechtsstreits zu beteiligen. Bei der Kostengrundentscheidung sind deshalb alle entschiedenen Rechtsbegehren der Parteien zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob sie sich im Gebührenstreitwert widerspiegeln. Jörg Maurer zeigt, u.a. anhand von Beispielen und Fallgestaltungen, dass Gebühren- und Quotenstreitwert nicht zwingend identisch sind, so dass in allen Fällen ein Quotenstreitwert („fiktiver Streitwert“) zu bilden ist.

medstra - Zeitschrift für Medizinstrafrecht | C.F.Müller GmbH, Heidelberg

  • 2025-11-14
  • 🌍 1763596800000
  • ⚙259629
  • medstra - zeitschrift für medizinstrafrecht
  • medstra 2025, 343-351
  • Katharina Sachen
Selbstbestimmtes Sterben hinter Gittern: Suizidhilfe im Strafvollzug?

Haben Strafgefangene ein Recht auf einen assistierten Suizid? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Spätestens seit Erlass des bahnbrechenden Urteils des BVerfG zur Nichtigkeit des § 217 StGB a.F. und der damit verbundenen Stärkung des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben werden jene Fragen drängender. Dass sie keineswegs praxisfern sind, zeigen erste Anträge inhaftierter Gefangener, die sich auf die Mitwirkung am eigenen Suizid richten. Seit 2020 war das BVerfG bereits in zwei Kammerentscheidungen mit den Suizidwünschen Inhaftierter befasst und justierte jüngst in einer dritten Entscheidung nach. Darin bejahte das BVerfG das Grundrecht auch für Strafgefangene und konkretisierte erstmals die allgemeinen Voraussetzungen an eine zulässige Suizidhilfe für den Bereich des Strafvollzuges aus. Die erkennbare Liberalisierungstendenz im Umgang mit Sterbewünschen Strafgefangener ist begrüßenswert. Auch liefert der Beschluss einen weiteren wichtigen Baustein zur Bestimmbarkeit der Freiverantwortlichkeit. Ungeklärt verbleibt jedoch insbesondere die Frage der Reichweite des Grundrechts auf selbstbestimmtes Sterben im Strafvollzug sowie jene zur Gewissensfreiheit der Anstaltsbediensteten. Dazu soll der Beitrag Lösungsimpulse geben.

  • 2025-11-14
  • ⚙259388
  • medstra - zeitschrift für medizinstrafrecht
  • medstra 2025, 351-357
  • Oliver Sahan; Michaela Möhlenbeck
Können Tierärzte sich wegen Bestechlichkeit im Gesundheitswesen strafbar machen?

Als der Gesetzgeber die Straftatbestände der §§ 299a und 299b StGB schuf, wollte er eine Gesetzeslücke schließen, die bei Anwendung des § 299 StGB in dessen vormaliger Fassung nach Feststellung des Großen Senats für Strafsachen beim BGH im Hinblick auf niedergelassene Vertragsärzte bestanden hatte. Die Korruption im Gesundheitswesen soll dabei als bestochene Personen die Angehörigen von Heilberufen erfassen, die für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordern. Bei der so gewählten Beschränkung des Täterkreises des § 299a StGB handelt es sich um ein strafbegründendes besonderes persönliches Merkmal gem. § 28 Abs. 1 StGB. Seit Inkrafttreten der Norm am 4.6.2016 ist in der Literatur umstritten und durch die höchstrichterliche Rechtsprechung bislang ungeklärt, ob Tierärzte taugliche Täter des § 299a StGB sind, sich also wegen Bestechlichkeit im Gesundheitswesen strafbar machen können. In diesem Beitrag soll diese Frage anhand einer Analyse der Gesetzgebungshistorie und der Anwendung der anerkannten Auslegungslehren beantwortet werden.

  • 2025-11-14
  • ⚙259277
  • medstra - zeitschrift für medizinstrafrecht
  • medstra 2025, 362-372
  • Karsten Scholz
Die Entwicklung des Berufs- und Vertragsarztrechts 2024/2025

Der Beitrag berichtet über die Entwicklung des Berufs- und Vertragsarztrechts mit dem Schwerpunkt auf die zweite Jahreshälfte 2024 und das erste Halbjahr 2025, soweit die Rechtsentwicklung und die einschlägige Judikatur Bedeutung für das Medizinstrafrecht haben. Die Gliederung greift wie in den Vorjahren auf die Abschnitte des StGB zurück und unternimmt damit den Versuch, berufs- und sozialversicherungsrechtliche Entwicklungen mit denjenigen Straftatbeständen zusammenzuführen, für die sie relevant sind.

  • 2025-11-14
  • ⚙259166
  • medstra - zeitschrift für medizinstrafrecht
  • medstra 2025, 357-362
  • Christian Teichter
Internet of Medical Things (IoMT): Strafbarkeitsrisiken beim Umgang mit Real-World-Data

Die Digitalisierung liefert durch vernetzte Medizinprodukte (oder IoMT-Devices) einen Schatz an Real-World-Data (RWD), der im Rahmen der Konformitätsbewertung für die Leistung und Sicherheit von Medizinprodukten enorm wichtig wird. Dieser Aufsatz beleuchtet die strafrechtlichen Risiken im Umgang mit diesen sensiblen Daten, insbesondere aus Sicht der Ärzte und der für Medizinproduktehersteller tätigen Personen. Im Fokus stehen relevante Normen aus StGB, MPDG, SGB V und Datenschutzrecht, unter Berücksichtigung der Neuerungen des Data Acts.

MietRB - Der Miet-Rechtsberater | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-12-05
  • ⚙261439
  • mietrb - der miet-rechtsberater
  • MietRB 2025, 379-382
  • Ulf P. Börstinghaus
Der Tod des Mieters

Der Tod des einzigen oder eines von mehreren Mietern beendet das Mietverhältnis nicht. Das Gesetz regelt die verschiedenen Arten, wie Menschen in einer Wohnung zusammenleben. In Teil 1 (MietRB 2025, 341) wurde das Eintrittsrecht nach § 563 BGB dargestellt. In diesem 2. Teil werden der Fortsetzungsanspruch und das Erbrecht sowie die unterschiedlichen Zahlungspflichtigen aus der Sicht der Praxis dargestellt.

  • 2025-12-05
  • ⚙261221
  • mietrb - der miet-rechtsberater
  • MietRB 2025, 383-388
  • Martin Suilmann
Die Erweiterung der Aufgaben und Befugnisse nach § 27 Abs. 2 WEG

27 WEG ermächtigt den Verwalter, Entscheidungen anstelle der Wohnungseigentümer zu treffen. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet Umfang und Grenzen dieser Befugnisse und zeigt praktische Anwendungsfälle auf.

  • 2025-12-05
  • ⚙261163
  • mietrb - der miet-rechtsberater
  • MietRB 2025, 375-379
  • Marius Kranzkowski
Ein Jahr Textform im gewerblichen Mietrecht – Zwischen Reformziel und Praxisrealität

Mit der Einführung der Textform zum 1.1.2025 (§ 578 Abs. 1 S. 2 BGB) wollte der Gesetzgeber den digitalen Wandel vorantreiben und die Zahl schriftformbedingter Kündigungen reduzieren. Nach einem Jahr zeigt sich jedoch ein ambivalentes Bild: Statt die Erleichterung zu nutzen, reagiert die Praxis mit Skepsis und greift vermehrt zur gewillkürten Schriftform. Der Beitrag beleuchtet die rechtlichen Streitfragen, bewertet die Kritik und schlägt eine praxistaugliche Alternative vor.

  • 2025-10-31
  • ⚙258016
  • mietrb - der miet-rechtsberater
  • MietRB 2025, 355-360
  • Rainer Burbulla; Agnès Mvemba
Insolvenz des Gewerberaummieters – Teil 2

Im I. Quartal 2025 haben die AG in Nordrhein-Westfalen 1.572 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren es damit 19,7 % mehr als im I. Quartal 2024. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich in Grundzügen mit der Insolvenz des Gewerberaummieters und den insolvenzrechtlichen Besonderheiten für das laufende Mietverhältnis. Für den Mieter – und auch den Vermieter – einer Gewerbeimmobilie ist es unerlässlich, die Auswirkungen einer Mieterinsolvenz auf das laufende Mietverhältnis sowie die wirtschaftlichen Herausforderungen zu kennen. Teil 1 des Beitrags ist in MietRB 2025, 312 veröffentlicht.

  • 2025-10-31
  • ⚙258007
  • mietrb - der miet-rechtsberater
  • MietRB 2025, 348-354
  • Wolfgang Dötsch
„Solarpflichten“ und ihre Umsetzung im WEG

Landesrechtliche Vorgaben stehen im WEG nicht im Fokus – übrigens zu Unrecht, weil auch Verstöße „nur“ gegen Landesrecht über § 134 BGB zur Beschlussnichtigkeit führen können, wie BGH v. 28.1.2022 – V ZR 106/21, MietRB 2022, 169 (Schultzky) eindrucksvoll gelehrt hat. Der Beitrag will das Augenmerk auf öffentlich-rechtliche Vorgaben der Länder zu „Solarpflichten“ richten. Im Folgenden wird am Beispiel von NRW aufgezeigt, wie mit solchen Regeln – die in bestimmten Fällen auch Bestandsimmobilien treffen können – umzugehen ist.

  • 2025-10-31
  • ⚙257958
  • mietrb - der miet-rechtsberater
  • MietRB 2025, 341-347
  • Ulf P. Börstinghaus
Der Tod des Mieters

Der Tod des einzigen oder eines von mehreren Mietern beendet das Mietverhältnis nicht. Rechtlich geht es darum, wer nach dem Tod Mietvertragspartei ist und wer für welche Verbindlichkeiten einzustehen hat. Im ersten Teil geht es um den Fall, dass mehrere Personen außer dem Mieter in der Wohnung gelebt haben..

MK - Mietrecht kompakt | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-12-12
  • ⚙261917
  • mk - mietrecht kompakt
  • MK 2025, 226-229
  • Astrid Siegmund
Schmerzensgeld: Haftung des vermietenden Wohnungseigentümers bei Glatteisunfall des Mieters

Die (vertragliche) Pflicht des Vermieters, dem Mieter während der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache zu gewähren (§ 535 Abs. 1 S. 1 BGB), erstreckt sich auch auf den Zugang zur Mietsache. Sie schließt die Pflicht ein, die auf dem Grundstück der vermieteten Wohnung befindlichen Wege in den Wintermonaten zu räumen und zu streuen. Geklärt ist, dass der Vermieter diese (Verkehrssicherungs-)Pflicht delegieren darf. Der BGH musste nun entscheiden, wer wie – (nur) deliktisch oder vertraglich – haftet, wenn der Vermieter nicht Alleineigentümer der Immobilie, sondern Wohnungseigen­tümer ist und der von der WEG beauftragte Dritte die Räum- und Streupflicht unzureichend erfüllt, dem Mieter dadurch ein (Unfall-)Schaden entsteht.

  • 2025-11-07
  • 🌍 1763424000000
  • ⚙258607
  • mk - mietrecht kompakt
  • MK 2025, 208-211
  • Astrid Siegmund
Mieterhöhung: Wirksamkeit einer Mieterhöhung für eine Wohnung mit Stellplatz

Werden eine Wohnung und ein Stellplatz (oder eine Garage) in einem einheitlichen Mietvertrag vermietet, gilt – auch preisrechtlich einheitlich – das Wohnraummietrecht. Es kann nur eine einheitliche Miete verlangt und diese nach den Regeln der §§ 558ff. BGB auf das ortsübliche Niveau angehoben werden. Anders verhält es sich bei der separaten Vermietung einer Wohnung und eines Stellplatzes eines Kellerraums (BGH 5.7.23, VIII ZR 94/21). Der BGH hat sich nun mit der Frage befasst, wie ein Mieterhöhungsverlangen bei separater Ausweisung der Miete für die Wohnung und den im einheitlichen Vertrag mitvermieteten Stellplatz außergerichtlich begründet und die ortsübliche Vergleichsmiete im Prozess ermittelt werden kann.

notar - Notar | Deutscher Notarverlag, Bonn

  • 2025-11-07
  • 🌍 1763510400000
  • ⚙258549
  • notar - notar
  • notar 2025, 406-412
  • Ulf Schönenberg-Wessel
Der Erbteilskauf in der notariellen Praxis

Bei den Regelungen zum Erbschaftskauf (§§ 2371–2385 BGB) handelt es sich um Sondervorschriften zu den §§ 433 ff. BGB, die dem Umstand Rechnung tragen, dass es sich beim Erbteilskauf nicht um den Kauf von Einzelgegenständen handelt, sondern um die Erbschaft (oder einen Teil davon) als „Gesamtpaket“. Sofern die Vorschriften über den Erbschaftskauf nichts anderes bestimmen, sind daher die §§ 433 ff. BGB sowie die §§ 320 ff. BGB unbeschränkt anwendbar.

Beim Erbschaftskauf verpflichtet sich der Erbe, die ihm angefallene Erbschaft gegen Zahlung eines bestimmten Entgeltes auf einen anderen zu übertragen. Handelt es sich bei dem Veräußernden um den Alleinerben, wird die Erbschaft, also die Gesamtheit aller Nachlassgegenstände, verkauft (Erbschaftskauf), bei einem Miterben die bruchteilsmäßig bestimmte Teilhaberschaft an der Erbengemeinschaft (Erbteilskauf). Auch der Verkauf der Vorerbschaft sowie der Nacherbschaft, d. h. das mit dem Erbfall entstehende Anwartschaftsrecht, ist möglich. Nicht unter §§ 2371 ff. BGB fallen der Verkauf eines Pflichtteilsanspruchs, Vermächtnisses oder Erbersatzanspruchs; dabei handelt es sich lediglich um Nachlassverbindlichkeiten, sodass nicht der Nachlass selbst bzw. ein Teil hieran verkauft wird.

Der Erbschaftskauf bezieht sich stets auf die bereits angefallene Erbschaft (vgl. § 2371 BGB) und kann daher nur nach dem Erbfall wirksam abgeschlossen werden. Ein Vertrag über den Nachlass eines noch lebenden Erblassers ist nach § 311b Abs. 4 S. 1 BGB nichtig, dies gilt auch für einen Anteil bzw. Bruchteil an diesem potenziellen Erbteil. Dasselbe gilt nach § 311b Abs. 4 S. 2 BGB für einen Vertrag über den Pflichtteil oder ein Vermächtnis aus dem Nachlass eines noch lebenden Dritten. Dies gebietet die Pietät und die durch solche Verträge regelmäßig entstehende Rechtsunsicherheit. Dies gilt nach § 311b Abs. 5 BGB freilich nicht, wenn der Vertrag zwischen künftigen gesetzlichen Erben über ihren gesetzlichen Erb- oder Pflichtteil geschlossen und dabei die Form der notariellen Beurkundung gewahrt wird.

NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-12-05
  • ⚙261271
  • notbz - zeitschrift für die notarielle beratungs- und beurkundungspraxis
  • NotBZ 2025, 452-454
  • Sigmund Perwein
Ist die Ausgliederung des Sachagios umwandlungsrechtlich und umwandlungssteuerlich wirklich am Ende?

Im Nachgang zu den Entscheidungen des OLG Celle (OLG Celle v. 13.6.2024 – 9 W 37/24, NotBZ 2025, 57 = GmbHR 2024, 972 = BWNotZ 2024, 298) und des Kammergerichts (KG v. 16.6.2025 – 22 W 11/25, NotBZ 2025, 379 = FGPrax 2025, 210) wird die Barkapitalerhöhung mit Ausgliederung des Sachagios verbreitet zu Grabe getragen. Woinar, NotBZ 2025, 369, spricht insoweit vom „Abgesang“ und begründet dies im Ergebnis damit, dass § 20 UmwStG bei ausdrücklichem Verzicht auf die ausgliederungsbedingte Kapitalerhöhung bzw. Anteilsgewährung nicht anwendbar sein dürfte.

  • 2025-12-05
  • ⚙261114
  • notbz - zeitschrift für die notarielle beratungs- und beurkundungspraxis
  • NotBZ 2025, 454-455
  • Thomas Woinar
Der Verzicht auf die Anteilsgewährung bei einer Ausgliederung als Sachagio zu einer Barkapitalerhöhung

Perwein streitet in seiner Anmerkung (NotBZ 2025, 452 [in diesem Heft]) leidenschaftlich für die Ausgliederung eines Einzelunternehmens als Sachagio im Rahmen einer Barkapitalerhöhung. Der Verzicht auf die ausgliederungsbedingte Kapitalerhöhung bzw. Anteilsgewährung macht die Gestaltung nach der besprochenen Entscheidung des Kammergerichts (KG v. 16.6.2025 – 22 W 11/25, NotBZ 2025, 379 = FGPrax 2025, 210) unbestritten gesellschaftsrechtlich zulässig. Perwein meint, dass dieser Verzicht auch im Lichte des § 20 UmwStG unproblematisch ist. Der Verfasser hat hier Zweifel.

  • 2025-10-31
  • ⚙258009
  • notbz - zeitschrift für die notarielle beratungs- und beurkundungspraxis
  • NotBZ 2025, 401-408
  • Walter Böhringer
Ausgewählte Anmeldungen zum Stiftungsregister (Teil 1)

Voraussichtlich zum 1.1.2026 wird in Deutschland ein bundeseinheitliches Stiftungsregister mit Publizitätswirkung geschaffen, das vom Bundesamt für Justiz als Registerbehörde geführt wird. Durch das Stiftungsregister soll die Teilnahme der rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts am Rechtsverkehr erleichtert und die Transparenz der Stiftungen erhöht werden. Insbesondere der Nachweis der Existenz und der Vertretungsberechtigung der Mitglieder ihres Vorstands, ihrer besonderen Vertreter und ihrer Liquidatoren schafft Rechtssicherheit. Für alle Teilnehmer am Rechtsverkehr soll das Stiftungsrecht verlässlicher, übersichtlicher und verständlicher werden. Eintragungen in das Stiftungsregister setzen eine Anmeldung in öffentlicher Beglaubigung (§ 129 BGB) voraus.

In seinem zweiteiligen Aufsatz stellt Böhringer im ersten Teil übergreifende Probleme bei der Anmeldung zum Stiftungsregister dar und geht im zweiten Teil (erscheint im nächsten Heft der NotBZ) auf einige ausgewählte Anmeldungen zum Stiftungsregister ein.

  • 2025-10-31
  • 🌍 1762819200000
  • ⚙257972
  • notbz - zeitschrift für die notarielle beratungs- und beurkundungspraxis
  • NotBZ 2025, 408-410
  • Tilman Imm; Cornelius Kniepert; Marlene Tannous
Digitalisierung im Notariat – Ausblick

Die Digitalisierung des Notariats schreitet voran und wird mit der Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung und dem digitalen Vollzug von Immobilienkaufverträgen in Kürze weitere Meilensteine erreichen. Dies nehmen Imm, Kniepert und Tannous zum Anlass, um nicht nur diese beiden Gesetzgebungsvorhaben, sondern auch das Strategieprojekt „Notariat 2030“ vorzustellen.

PersV - Die Personalvertretung | Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2025-12-26
  • ⚙263056
  • persv - die personalvertretung
  • PersV 2026, 15-18
  • Dr. Tessa Hillermann
Aktuelle Entwicklungen im bayerischen Gleichstellungsrecht

Der bayerische Gesetzgeber hat nach einem langen Gesetzgebungsverfahren, das sich über mehrere Jahre streckte, das bayerische Gleichstellungsgesetz novelliert. Mit der Reform geht, neben einigen Konkretisierungen, auch eine zentrale Neuausrichtung der Ziele und Instrumente des bayerischen Gleichstellungsgesetzes einher. Mit Gesetz vom 8. 7. 2025 (veröffentlicht am 15. 7. 2025 in GVBl 2025, 206) wurde das BayGleiG jüngst geändert und ist am 16. 7. 2025 in Kraft getreten. Der vorliegende Beitrag konzentriert sich auf die Vorstellung einiger wesentlicher Eckpunkte der Neuerungen und geht auch auf aktuelle rechtspolitische Entwicklungen ein.

  • 2025-12-26
  • ⚙263027
  • persv - die personalvertretung
  • PersV 2025, 542-551
  • Prof. Dr. Ulrich Widmaier
Aktuelle Rechtsprechung des BVerwG zur Ahndung wehrdisziplinarrechtlicher Dienstvergehen (§ 23 SG)

Der Beitrag setzt sich mit neuester höchstrichterlicher Rechtsprechung des für Verfahren nach der Wehrdisziplinarordnung (WDO) zuständigen 2. WD‑Senats des BVerwG auseinander. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die sog. Regelmaßnahme („Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen“) des jeweiligen Dienstvergehens gerichtet, die teilweise neu bzw. erstmals bestimmt wird. Außerdem kommen Auslegungsfragen und deren Klärung, etwa im Rahmen der Verfassungstreuepflicht und der Pflicht zur Kameradschaft, sowie mögliche Konsequenzen überlanger Gerichtsverfahren zur Sprache.

  • 2025-12-26
  • ⚙263006
  • persv - die personalvertretung
  • PersV 2026, 3-14
  • Dr. Harald Steiner
Personalvertretungsrecht meets Beamtenrecht –

Der Beitrag legt den Betrachtungswinkel auf die Verknüpfung des BPersVG und der Landespersonalvertretungsgesetze mit dem Allgemeinen Beamtenrecht und das Verhältnis zwischen dem BPersVG und den Landespersonalvertretungsgesetzen einerseits und dem BBG bzw. BeamtStG andererseits. Er untersucht deren Stellung zueinander und deckt die Kohäsion des Bundes- und Landespersonalvertretungsrechts mit dem Beamtenrecht auf. Der Beitrag verdeutlicht die Konkretisierung von Rechtsnormen des BBG und BeamtStG durch das BPersVG und die Landespersonalvertretungsgesetze und stellt eine rechtstheoretische Standortbestimmung des Bundes- und Landespersonalvertretungsrechts unter dem Aspekt der Konkretisierung von Beamtenrechtsnormen dar. Hierzu rekurriert er auf die Verflechtung des BPersVG mit § 117 BBG sowie der Landespersonalvertretungsgesetze mit § 51 BeamtStG und skizziert unter dem Konkretisierungsaspekt die Bedeutung dieser Rechtsnormen für das BPersVG und die Ländergesetze. Das Bundes- und Landespersonalvertretungsrecht in Form des BPersVG und der Personalvertretungsgesetze der Länder ist danach vom allgemeinen Bundesbeamtenrecht in Gestalt des BBG und BeamtStG normlogisch abzuleiten.

  • 2025-12-26
  • ⚙262981
  • persv - die personalvertretung
  • PersV 2025, 531-541
  • Dr. Stefan Braun
Änderungen bei der dienstlichen Beurteilung der Beamten in Baden-Württemberg

Der Beitrag stellt die – maßgeblich verordnungsrechtlichen – Neuerungen im badenwürttembergischen Recht betreffend das dienstliche Beurteilungswesen dar und bewertet die Änderungen. Ferner wird das Beurteilungswesen in grundsätzlicher Hinsicht kritisch betrachtet.

  • 2025-11-28
  • ⚙260675
  • persv - die personalvertretung
  • PersV 2025, 483-490
  • Dr. Eberhard Baden
Prinzipien des Zusammenspiels von Personalräten, Stufenvertretungen und Gesamtpersonalräten –

Der Beitrag behandelt das Zusammenspiel von Personalräten, Stufenvertretungen und Gesamtpersonalräten und geht dabei kritisch auf eine jüngst ergangene BVerwG-Entscheidung ein, die für das Landesrecht Nordrhein-Westfalen Zuständigkeitsabgrenzungen der besagten Gremien vorgenommen hat.

  • 2025-11-28
  • ⚙260501
  • persv - die personalvertretung
  • PersV 2025, 491-495
  • Prof. Dr. Anna Donner de Ceiba
Die Schwerbehindertenvertretung in der Rechtsprechung des BVerwG

Der Beitrag widmet sich den aktuellen Entwicklungen in der höchstrichterlichen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Recht der Schwerbehindertenvertretung und berücksichtigt insoweit sämtliche einschlägige Entscheidungen des BVerwG von 2020 bis August 2025. Die Entscheidungen richten ihren Fokus insbesondere auf die Themengebiete der verfahrens- und prozessrechtlichen Anforderungen bei der Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung sowie deren Bedeutung im militärischen Dienst. Der Beitrag ergeht in Ergänzung zum parallelen Entwicklungsaufsatz (PersV 2024, 538 ff.), der die Rechtsprechung des BAG zum Schwerbehindertenrecht beleuchtet hat.

  • 2025-10-31
  • 🌍 1763078400000
  • ⚙258025
  • persv - die personalvertretung
  • PersV 2025, 491-495
  • Prof. Dr. Anna Donner de Ceiba
Die Schwerbehindertenvertretung in der Rechtsprechung des BVerwG

Der Beitrag widmet sich den aktuellen Entwicklungen in der höchstrichterlichen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Recht der Schwerbehindertenvertretung und berücksichtigt insoweit sämtliche einschlägige Entscheidungen des BVerwG von 2020 bis August 2025. Die Entscheidungen richten ihren Fokus insbesondere auf die Themengebiete der verfahrens- und prozessrechtlichen Anforderungen bei der Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung sowie deren Bedeutung im militärischen Dienst. Der Beitrag ergeht in Ergänzung zum parallelen Entwicklungsaufsatz (PersV 2024, 538 ff.), der die Rechtsprechung des BAG zum Schwerbehindertenrecht beleuchtet hat.

  • 2025-10-31
  • ⚙257875
  • persv - die personalvertretung
  • PersV 2025, 483-490
  • Dr. Eberhard Baden
Prinzipien des Zusammenspiels von Personalräten, Stufenvertretungen und Gesamtpersonalräten –

Der Beitrag behandelt das Zusammenspiel von Personalräten, Stufenvertretungen und Gesamtpersonalräten und geht dabei kritisch auf eine jüngst ergangene BVerwG-Entscheidung ein, die für das Landesrecht Nordrhein-Westfalen Zuständigkeitsabgrenzungen der besagten Gremien vorgenommen hat.

PFB - Praxis Freiberufler-Beratung | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-12-12
  • ⚙262062
  • pfb - praxis freiberufler-beratung
  • PFB 2026, 12-14
  • Philipp Peplowski
Umsatzsteuerbefreiung: Vertretungsweise übernommener ärztlicher Notfalldienst gegen Entgelt

Die entgeltliche Übernahme ärztlicher Notfalldienste durch einen Arzt (unter Freistellung des ursprünglich eingeteilten Arztes von sämtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Dienst) ist unabhängig davon, wem gegenüber diese sonstige Leistung erbracht wird, als Heilbehandlung i. S. d. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei (BFH 14.5.25, XI R 24/23). Der Beitrag analysiert die Entscheidung und gibt Hinweise für die Beratungspraxis.

  • 2025-11-21
  • ⚙259798
  • pfb - praxis freiberufler-beratung
  • PFB 2025, 334-340
  • Philipp Peplowski
Rechtsprechungsübersicht: Wichtige Neuerungen für die Beratungspraxis

Zwar kommen Leistungserbringende im Gesundheitswesen oft nur mit einer branchentypischen Auswahl von Normen in Berührung (z. B. § 4 Nr. 14 UStG, § 18 EStG). Gerade aber das ambulant tätige Gesundheitswesen zeichnet sich durch eine Vielzahl an Übertragungs- und Verkaufsvorgängen aus, weswegen v. a. ertragsteuerliche Vorschriften zum Umwandlungssteuergesetz und zum „halben“ Steuersatz in der Beratung in den Fokus gelangen. Der Beitrag fasst die wichtigsten Neuerungen bei der steuerlichen Beratung von Gesundheitsfachberufen seit dem Jahreswechsel kompakt zusammen.

PinG - PinG Privacy in Germany | Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2025-11-14
  • 🌍 1763683200000
  • ⚙259623
  • ping - ping privacy in germany
  • PinG 2025, 263-270
  • LL. B. David Wasilewski
Eilverfahren gegen KI‑Training

Meta startete am 27. 05. 2025 mit dem Training ihrer KI‑Modelle „Llama“. Dafür werden von Metas Social-Media-Plattformen Facebook und Instagram die veröffentlichten personenbezogenen Daten volljähriger Nutzer verwendet. Hiergegen gerichtete Anträge auf Unterlassung scheiterten im einstweiligen Rechtsschutz vor den angerufenen Oberlandesgerichten. Problematisch ist dabei, dass seit Mai 2025 personenbezogene Daten verarbeitet werden. Aufgrund der eingeschränkten Möglichkeit zur Löschung von Daten aus einem KI‑Modell wurde ein nahezu unheilbarer Zustand geschaffen.

  • 2025-11-14
  • ⚙259593
  • ping - ping privacy in germany
  • PinG 2025, 277-279
  • Alexander Gottwald
Zwischen Kreuz und Compliance

Art. 91 DS-GVO gestattet Kirchen und religiösen Gemeinschaften unter bestimmten Umständen die Anwendung eigener Datenschutzregelungen – ein Privileg, das bei ökumenischen Zusammenschlüssen kirchlicher Träger zu komplexen Zuständigkeitsfragen führt. Der Beitrag beleuchtet die datenschutzrechtlichen Herausforderungen bei gemeinsamen Einrichtungen von katholischen und evangelischen Trägern und zeigt, wie Mehrheitsverhältnisse, kirchliche Werteordnungen und tarifliche Bindungen die Anwendung des jeweiligen Datenschutzrechts beeinflussen. In paritätischen Fällen erfolgt eine gestufte Prüfung, die bis zur Abstimmung kirchlicher Oberinstanzen reichen kann. Der Beitrag plädiert für die frühzeitige Einbindung der Aufsichtsbehörden.

  • 2025-11-14
  • 🌍 1763942400000
  • ⚙259460
  • ping - ping privacy in germany
  • PinG 2025, 271-275
  • Dirk Koch; LL. M. Olga Stepanova
Rechtssicherheit in der Krise: Kommunikation und Vertragsmanagement als Schlüssel bei Cybervorfällen

Cybervorfälle stellen Unternehmen heute vor weit mehr als nur technische Herausforderungen. Sie sind vielmehr komplexe juristische Stresstests, in denen sich zeigt, ob ein Unternehmen in der Lage ist, seine Handlungsfähigkeit und Reputation zu bewahren. Die Bewältigung solcher Krisen (Incident Response) erfordert eine disziplinierte, strategisch ausgerichtete Kommunikation, robuste vertragliche Vorkehrungen und eine lückenlose Dokumentation aller Entscheidungsprozesse. Nur so lassen sich die vielfältigen Risiken – von datenschutzrechtlichen Verpflichtungen über finanzielle Schäden bis hin zu Reputationsverlusten – wirksam begrenzen und die Resilienz des Unternehmens stärken.

  • 2025-11-14
  • ⚙259274
  • ping - ping privacy in germany
  • PinG 2025, 282-288
  • B.Sc. Maximilian Kroker
Cyber Resilience Act und DSGVO – Gute Nachbarn? Schlechte Nachbarn?

„Die DSGVO bleibt unberührt“ – eine hoffnungsvolle Behauptung, die schon bei KI-VO & Co. schnell verpufft ist. Nun kommt der Cyber Resilience Act (CRA) und es fragt sich: Wie wird das Zusammenspiel hier laufen? Der Aufsatz gibt einen Überblick über den gemeinsamen Anwendungsbereich der Gesetze und die praktische Auswirkung von Überschneidungen anhand konkreter Anwendungskonstellationen.

  • 2025-11-14
  • ⚙259138
  • ping - ping privacy in germany
  • PinG 2025, 255-258
  • Shana Morgan
An Introduction to Indigenous Data Privacy and Sovereignty

For the world’s estimated 476 million Indigenous Peoples, meaningful data privacy and sovereignty has become a critical issue. As it stands, current data governance systems fail to account for the unique cultural perspectives, values, and collective rights of Indigenous nations. In the digital age, as information is collected and commodified at the speed of light, it is imperative to consider an alternative and complementary approach.

PIStB - Praxis Internationale Steuerberatung | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-12-19
  • 🌍 1767052800000
  • ⚙262668
  • pistb - praxis internationale steuerberatung
  • PIStB 2026, 13-19
  • Prof.Dr. Stephan Kudert
Wegzugsbesteuerung: Wann § 6 AStG greift: Passive Entstrickung und Gefährdungstatbestand im Fokus

Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG nimmt in der steuerlichen Beratungspraxis in den letzten Jahren einen zunehmenden Raum ein. Besonders relevant sind dabei die Fragen, ob auch passive Entstrickungen erfasst werden und ob die Norm als Gefährdungstatbestand zu verstehen ist. Die folgenden Ausführungen beleuchten diese Fragen praxisnah und ökonomisch fundiert im Kontext des aktuellen Steuerrechts. Die ökonomische Analyse des § 6 Abs. 1 S. 1 AStG kommt dabei zu einem eindeutigen Ergebnis. § 6 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 und 2 AStG benennen abschließend Tatbestände, die nur durch ein Zutun des Steuerpflichtigen erfüllt sein können. Passive Entstrickungen können nicht unter diese Normen fallen. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG erfordert hingegen kein konkretes Zutun des Steuerpflichtigen, sondern lediglich irgendwelche Ereignisse, durch die das Besteuerungsrecht Deutschlands beschränkt oder ausgeschlossen wird. Allein die abstrakte Gefahr, das deutsche Besteuerungsrecht könnte durch ein weiteres Ereignis, das nach dem Entstrickungszeitpunkt eintritt, eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, sollte aber nicht ausreichen.

  • 2025-12-05
  • ⚙261346
  • pistb - praxis internationale steuerberatung
  • PIStB 2025, 318-320
  • Prof. Dr. Ralf Jahn
Einkommensteuer: Abzugsfähigkeit einer Auslandswohnung bei doppelter Haushaltsführung

Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung im Ausland sind grundsätzlich in notwendiger Höhe abziehbar. Bei Entsen¬dungen entstehen oft hohe Kosten für die Zweitwohnung im Ausland. Ein aktuelles BFH-Urteil zeigt: Kosten für eine Dienstwohnung im Ausland, die der Dienstherr für Zwecke des Mietzuschusses nach § 54 Bundesbesoldungsgesetzes als notwendig anerkennt, sind in tatsächlicher Höhe als Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung abzugsfähig. Eine Kürzung durch das Finanzamt wegen angeblich unangemessener Größe ist nicht zulässig. Betroffene Steuerpflichtige, denen in Vergleichsfällen der Werbungskostenabzug verweigert wird, sollten folglich Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und sich auf die BFH-Rechtsprechung berufen.

  • 2025-10-31
  • ⚙257908
  • pistb - praxis internationale steuerberatung
  • PIStB 2025, 293-296
  • Dr. Stephan Peters
Einkommensteuer: Keine Ausnahme vom Progressionsvorbehalt bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht

Die Ausnahmen vom Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 1 S. 2 EStG gelten ausschließlich für DBA-freigestellte Einkünfte (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG). Für nicht steuerbare Einkünfte nach § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG gilt die Ausnahme nicht, was insbesondere deshalb unionsrechtskonform ist, weil die Einkünfte nach Nr. 5 sowohl im Rahmen des positiven als auch des negativen Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen sind (BFH 21.5.25, I R 5/22). Die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht führt nicht zu einer vollständigen Gleichstellung mit der unbeschränkten Steuerpflicht. Insbesondere greifen die Ausnahmen aus § 32b Abs. 1 S. 2 Nr. 2 und Nr. 3 EStG nicht in Fällen der fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht, da es bereits an inländischen Einkünften i. S. d. § 49 EStG fehlt und sich die Frage der Anwendung eines DBA gar nicht stellt. Diese Unterscheidung zwischen unbeschränkter und fiktiv unbeschränkter Steuerpflicht setzt sich auch bei der Betrachtung des Unionsrechts fort. Die ausländischen Einkünfte erhöhen die Leistungsfähigkeit, was die Einbeziehung in den Progressionsvorbehalt rechtfertigt. Da der Progressionsvorbehalt sowohl negativ als auch positiv gilt, besteht die vom EuGH geforderte Symmetrie, weshalb auf eine Vorlage an den EuGH verzichtet wurde.

PN - Praxis Nachhaltigkeit | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-12-05
  • ⚙261196
  • pn - praxis nachhaltigkeit
  • PN 2025, 127-132
  • Lydia Eckhard
So gelingt der Einstieg in KI-gestützte ESG-Prozesse: KI-Nutzung zwischen Reporting-Revolution und Reputationsrisiko

Die erste CSRD-Berichtswelle hat Unternehmen stark gefordert: Die Berichte sind länger und dichter als erwartet, mit vielen IROs und hohem Abstimmungsaufwand über Fachbereiche hinweg. Im DAX zählen Nachhaltigkeitsberichte im Schnitt 157 Seiten – weit mehr als die ursprünglich vermuteten 60 bis 100 Seiten. Nun rückt Künstliche Intelligenz in den Fokus: als Hebel für Automatisierung, bessere Datenqualität und schnellere Prozesse. Der Beitrag zeigt, wo Unternehmen stehen, welche KI-Anwendungen im Reporting wirklich tragen und wie sie sich in Workflows einfügen lassen, sodass Teams schnell lernen, skalieren und dauerhaft entlastet werden.

PStR - Praxis Steuerstrafrecht | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-12-19
  • 🌍 1767744000000
  • ⚙262946
  • pstr - praxis steuerstrafrecht
  • PStR 2026, 22
  • Markus Bitzer
Iran-Embargo: Sanktionen gegen Iran wieder in Kraft – Snapback heißt „Rolle rückwärts“

Iran-Embargo Sanktionen gegen Iran wieder in Kraft – Snapback heißt „Rolle rückwärts“ Mit Wirkung zum 30.9.25 sind die UN-Sanktionen gegen den Iran wieder in Kraft getreten. Der Beitrag erläutert, welche Konsequenzen dies hat und was Unternehmen beachten sollten.

  • 2025-11-21
  • ⚙259994
  • pstr - praxis steuerstrafrecht
  • PStR 2025, 275-280
  • LL.M. Elisabeth Baier
Case study: Keine Belehrung des Betriebsprüfers – Beweisverwertungsverbot erfolgreich durchsetzen

Case study Keine Belehrung des Betriebsprüfers – Beweisverwertungsverbot erfolgreich durchsetzen Der Beitrag befasst sich damit, ob ein Beweisverwertungsverbot gegeben ist, wenn ein Betriebsprüfer den Betroffenen nicht über sein Aussageverweigerungsrecht (§ 55 StPO) belehrt. Eingebettet ist die Frage in einen durch die Verfasserin verteidigten Fall, in dem es um den Vorwurf der Steuerhinterziehung wegen eines angeblich manipulierten Kassensystems in einem gastronomischen Betrieb ging. 

RdF - Recht der Finanzinstrumente | dfv Mediengruppe, Frankfurt am Main

  • 2025-11-28
  • ⚙260704
  • rdf - recht der finanzinstrumente
  • RdF 2025, 244-248
  • Ralf Koschmieder
Anlage von Solvency II-Investoren in Krypto-Assets

Als am 31.10.2008 unter dem Pseudonym Satoshi Nakamoto ein neunseitiges Whitepaper in einem kleinen Kryptografie-Forum erschien, ahnte niemand, dass damit der Grundstein für eine der folgenreichsten technologischen Entwicklungen des 21. Jahrhunderts gelegt war. In nur anderthalb Jahrzehnten hat sich das Konzept der Blockchain von einer Nischenidee zur Triebfeder einer globalen Token-Ökonomie entwickelt, in der digitale Werte – von klassischen Kryptowährungen bis hin zu tokenisierten Immobilien, Kunstwerken oder CO2-Zertifikaten – rund um die Uhr, grenzüberschreitend und ohne zentrale Intermediäre – gehandelt werden. Die Marktkapitalisierung von Krypto-Assets erreichte zeitweise ein Volumen, das traditionelle Emerging Markets in den Schatten stellte, während milliardenschwere “Unicorns” neue Geschäftsmodelle rund um Handel, Verwahrung und Dezentralisierung entwickelten. Gleichzeitig stellt diese rasante Evolution die Rechts- und Finanzwissenschaften vor enorme Herausforderungen. Mit der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) wird in der Europäischen Union erstmals ein Rahmenwerk zur Regulierung von Distributed-Ledger-Technologie (DLT) und virtuellen Vermögenswerten geschaffen. Daneben stellen sich aber auch in allen anderen Rechtsbereichen Fragen, wie diese neue Technologie rechtlich adäquat zu beurteilen ist. Diese Fragen reichen von der sachgerechten Eigentumszuordnung, der bilanziellen Erfassung und der aufsichtsrechtlichen Eigenmittelunterlegung unter Solvency II und Capital Requirements Regulation (CRR) bis zur Erfassung der systemischen Risiken eines als volatil angesehenen Marktsegments. Nachdem in der Solvency II-Regulierung für Versicherungen bisher keine expliziten Vorschriften für die Behandlung von Krypto-Assets enthalten waren, hat die Europäische Kommission am 30.4.2024 bei der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority – EIOPA) um technische Unterstützung angefragt. Im nachfolgenden Aufsatz wird zunächst eine Systematisierung der Assetklasse vorgenommen, um anschließend den Vorschlag der EIOPA zur Kalibrierung von Krypto-Assets nach Solvency II zu bewerten. Dabei wird sich die Frage stellen, ob der Vorschlag der EIOPA differenziert genug ist, um die Bandbreite in der Ausgestaltung von Krypto-Assets sachgerecht abzubilden.

  • 2025-11-28
  • ⚙260677
  • rdf - recht der finanzinstrumente
  • RdF 2025, 279-286
  • Stefan Behrens; Michael Bohnhardt; Arne Lipinski
Entlastung von Kapitalertragsteuer und § 50d Abs. 3 EStG – Anmerkungen zum Merkblatt des BZSt, Stand September 2025

Am 17.3.2025 hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf seiner Website ein Merkblatt mit Stand März 2025 zur Entlastungsberechtigung nach § 50d Abs. 3 EStG bei der Entlastung von deutscher Abzugsteuer vom Kapitalertrag veröffentlicht. Mit diesem Merkblatt nahm das BZSt erstmalig ausdrücklich inhaltlich Stellung zur Auslegung des im Rahmen des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) neu gefassten § 50d Abs. 3 EStG für Zwecke der Kapitalertragsteuerentlastung. Inzwischen wurde das Merkblatt bereits zwei Mal geändert und zunächst mit Stand Juli 2025 und sodann mit Stand September 2025 neu veröffentlicht. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den wesentlichen Aussagen des Merkblatts, Stand September 2025, und geht auf die Änderungen zur Vorfassung des Merkblatts ein.

  • 2025-11-28
  • ⚙260665
  • rdf - recht der finanzinstrumente
  • RdF 2025, 249-254
  • Jan Könnecke
Auskunftsanspruch über Mitanleger bei der Investmentkommanditgesellschaft

Nach der Rechtsprechung des BGH haben Gesellschafter von Personengesellschaften einen Auskunftsanspruch bezüglich Namen, Anschrift und Beteiligungshöhe ihrer Mitgesellschafter. Dies betrifft auch die durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) als Vehikel für Investmentvermögen eingeführte Investment-Kommanditgesellschaft(-KG). Diese selbst von vielen Anlegern ungeliebte Einschränkung der Anonymität ihrer Kapitalanlage ist im Jahr 2024 vom EuGH vor dem Hintergrund der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geprüft und kritisch hinterfragt, im Anschluss vom BGH jedoch weitestgehend fortgeführt worden. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet das Auskunftsrecht über Mitgesellschafter bei der Investment-KG vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung und sich hieraus ergebende praktische Anwendungsfragen.

  • 2025-11-28
  • ⚙260636
  • rdf - recht der finanzinstrumente
  • RdF 2025, 287-294
  • Thomas Lenz; Marc Roth-Lebeau
Folgen der jüngeren BFH-Rechtsprechung zur Wertpapierleihe

Die steuerfachliche Diskussion rund um Cum/Cum und strukturierte Wertpapierleihen nimmt nicht ab. Sie betrifft diverse Konstellationen; im Mittelpunkt steht die Frage des wirtschaftlichen Eigentums, die intensiv diskutiert wird. Aus heutiger Sicht ziehen diese Diskussionen lange steuerliche Außenprüfungen, das Ergehen von mitunter v. a. verjährungshemmenden Maßnahmen der Finanzverwaltung in Form von z. B. Haftungs- oder Abrechnungsbescheiden oder geänderten Steuerfestsetzungen nach sich. So sehr es aus dem Blickwinkel des Steuerzahlers zu begrüßen sein mag, dass die Finanzverwaltung so beharrlich und aus fiskalischer Sicht risikoorientiert agiert, so relevant ist es aus Sicht der Verf. aber auch, dabei einzubeziehen, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung eine klare Linie aufweist. Im nachfolgenden Beitrag wird untersucht, inwieweit sich die jüngere BFH-Rechtsprechung zur Wertpapierleihe auf die Beurteilung von Cum/Cum-Gestaltungen auswirkt sowie auf daran angrenzende Fragestellungen. Im Fokus steht dabei die für die tägliche Beratungspraxis besonders relevante Fragestellung, ob und inwieweit die innerhalb der einschlägigen BMF-Schreiben dargestellte Auffassung der Finanzverwaltung zu derartigen Gestaltungen weiterhin im Einklang mit der jüngeren Rechtsprechung steht. Darüber hinaus zeigen die Autoren auf, wie die vorstehend umschriebene Diskussionen einer Lösung auch i. S. d. Steuerpflichtigen zuzuführen sein könnte.

  • 2025-11-28
  • ⚙260599
  • rdf - recht der finanzinstrumente
  • RdF 2025, 255-262
  • Robin King; Petrit Ismajli; Birgit Köhler
Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs über Kryptowerte – Betroffenheit von Finanzinstituten

Der automatische Informationsaustausch (AIA) über Kryptowerte wird zum 1.1.2026 umgesetzt. Rechtsgrundlage sind das Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die als DAC 8 bezeichnete Richtlinie (EU) 2023/2226 des Rates vom 17. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (Amtshilferichtlinie) sowie die inländische Umsetzung im Rahmen des Gesetzes über die Meldepflicht von Anbietern und den automatischen Austausch von Informationen in Steuersachen bei Kryptowerte-Dienstleistungen (Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz – KStTG). Der nachfolgende Beitrag fokussiert sich auf den sachlichen und persönlichen Geltungsbereich der neuen Regeln und zeigt auf, dass neben Krypto-Börsen, Krypto-Brokern und sonstigen spezialisierten Krypto-Anbietern auch traditionelle Finanzinstitute, insbesondere Banken, von den neuen Bestimmungen betroffen sind.

  • 2025-11-28
  • ⚙260560
  • rdf - recht der finanzinstrumente
  • RdF 2025, 263-270
  • Klaus Himmer; Matthias Korff
Update zur Besteuerung von Kryptowerten: Auswirkungen der Neuerungen aus dem BMF auf (inter-)nationale Kryptoinvestoren

Kryptowerte nehmen in der Asset Allocation von Kapitalanlegern eine immer bedeutendere Rolle ein. Die schnellen technologischen Entwicklungen und die volatile Kursentwicklung sorgen dafür, dass sich auch die Finanzverwaltung und Finanzgerichte zunehmend mit steuerlichen Aspekten von Kryptowerten beschäftigen. In der ersten Jahreshälfte hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein überarbeitetes Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten veröffentlicht. Dieses sieht nunmehr umfangreiche Mitwirkungspflichten für Steuerpflichtige vor, beschränkt sich im materiellen Teil jedoch weiterhin auf nationale Besteuerungsaspekte. Die Blockchaintechnologie und Investitionen in Kryptowerte weisen hingegen regelmäßig internationale Bezüge auf. In der Praxis müssen mithin nicht nur die technischen Eigenheiten von Kryptowerten, sondern auch internationale Besonderheiten berücksichtigt werden, die bisher – soweit ersichtlich – nicht Gegenstand einer Verwaltungsanweisung oder der Rechtsprechung waren. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Neuerungen des BMF-Schreibens (Abschn. I.) und beleuchtet ausgewählte internationale Aspekte der Besteuerung von Kryptowerten (Abschn. II.).

  • 2025-11-28
  • ⚙260540
  • rdf - recht der finanzinstrumente
  • RdF 2025, 271-278
  • Anne-Kathrin Watzlaw; Johannes Lofing
Neue Herausforderungen der depotführenden Stellen bei der Umsetzung des AbzStEntModG durch die Änderungen des JStG 2024

Das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) hat das Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntModG) vom 2.6.2021 bereits vor dessen ursprünglichem Inkrafttreten am 1.1.2025 wesentlich geändert und die Einführung um zwei Jahre hinausgeschoben. Ursache der Anpassungen waren die parallel verlaufenden Entwicklungen der EU-FASTER-RL und des AbzStEntModG, die beide zum Ziel haben, den Missbrauch im Zusammenhang mit Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäften zu verhindern und Quellensteuerentlastungsverfahren zu digitalisieren. Um doppelten Aufwand für die Umsetzung zweier Meldeverfahren zu verhindern, wurde nun das AbzStEntModG weitestgehend mit den Meldeanforderungen der FASTER-RL harmonisiert. Der nachfolgende Beitrag stellt wesentliche Anpassungen an die Richtlinie vor und gibt einen ersten Ausblick auf die neuen Herausforderungen bei der Umsetzung durch die depotführenden Stellen.

  • 2025-11-28
  • ⚙260516
  • rdf - recht der finanzinstrumente
  • RdF 2025, 295-302
  • Markus Heidinger
RdF-Länderreport Österreich: Aktuelle Entwicklungen im Aufsichts-, Zivil-, Steuer- und Bilanzrecht für den Kapitalmarkt

Im letzten RdF-Länderreport Österreich (RdF 2023, 63 ff.) wurde über die wichtigsten Entwicklungen in den Jahren 2021 und 2022 berichtet. Der nachfolgende Beitrag stellt für den Zeitraum 2023–August 2025 für den Kapitalmarkt bedeutsame Entwicklungen im österreichischen Aufsichts-, Zivil-, Steuer- und Bilanzrecht dar.

RdZ - Recht der Zahlungsdienste | dfv Mediengruppe, Frankfurt am Main

  • 2025-11-14
  • ⚙259509
  • rdz - recht der zahlungsdienste
  • RdZ 2025, 148-155
  • Robert Oppenheim; Daniel Walter
Stablecoins unter MiCAR und PSD II

Die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) wird in Europa und auch darüber hinaus überwiegend als große Errungenschaft gefeiert. Erstmals unterliegen die Ausgabe und Dienstleistungen wie der Handel oder die Verwahrung von Kryptowerten einer umfangreichen und im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einheitlichen Regulierung. Das schafft Rechtssicherheit. Erlaubnisse für Kryptowerte-Dienstleistungen können in den jeweiligen Mitgliedstaaten beantragt und mittels Passporting europaweit angeboten werden. Mit der Anwendung der MiCAR ergeben sich nun aber auch erste praktische Probleme. Dazu gehören im Kontext von Stablecoins das Verhältnis von MiCAR und deren Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) und eine mögliche “Doppelregulierung”. Im nachfolgenden Beitrag werden Fälle aufgezeigt, in denen Dienstleister sowohl eine MiCAR- als auch eine PSD II-Lizenz benötigen und weshalb das vor allem für Kryptowerte-Dienstleister zu erheblichen praktischen Problemen führt.

  • 2025-11-14
  • ⚙259449
  • rdz - recht der zahlungsdienste
  • RdZ 2025, 211-214
  • Ortwin Scheja
Technische Weiterentwicklung der PSD II-Schnittstellen

Über sog. Payment Services Directive (PSD) II-Schnittstellen bieten kontoführende Institute regulierten Drittdienstleistern seit 2019 Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienste an. Die deutschen Kreditinstitute folgen, wie die Kreditinstitute im großen Teil der anderen europäischen Länder auch, bei den PSD II-Schnittstellen dem NextGenPSD II-Standard der Berlin Group, einer europaweiten Standardisierungsinitiative im Zahlungsverkehr. Der nachfolgende Artikel beleuchtet, wie dieser Standard in den umfassenderen openFinance Application-Programming-Interface-(API-) Standard weiterentwickelt wird, was dabei die treibenden Faktoren der Standardisierung sind und welche Implementierungspläne schon heute bekannt sind. Am Ende des Artikels wird herausgestellt, auf welche Felder im Zahlungsverkehr die Standardisierung der openFinance API weiter ausgedehnt werden könnte, um Synergien bei einer API-Definition für verschiedene Nutzerkategorien zu erreichen.

  • 2025-11-14
  • ⚙259353
  • rdz - recht der zahlungsdienste
  • RdZ 2025, 176-183
  • Ivo du Mont
Apple Pay “Tap & Go”: Entwicklung einklagbarer Zugangsrechte im europäischen Kartellrecht

Apple hat im Juli 2024 im Verfahren Apple Mobile Payments gegenüber der Europäischen Kommission die Verpflichtungszusage abgegeben, dass die Near-Field-Communication-(NFC-)Technologie auf dem iPhone für konkurrierende Entwickler von mobilen Geldbörsen (wallets) geöffnet wird. Die NFC-Technologie ist Voraussetzung dafür, dass auf dem iPhone auch mit Apple Pay konkurrierende Wallets genutzt werden können, um mit dem iPhone zu bezahlen. Nach Rechtsauffassung der Kommission war die Weigerung von Apple, diesen Zugang zu schaffen, ein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung, durch welchen Apple den Wettbewerb zwischen verschiedenen Wallet-Lösungen für iPhone-Nutzer kartellrechtswidrig behinderte. Der nachfolgende Aufsatz erläutert die Vorwürfe der Europäischen Kommission gegenüber Apple und die Verpflichtungszusagen, mit denen Apple hierauf reagiert hat (Abschn. I.). Die Entscheidung wird im Kontext der Europäischen Rechtsprechung zum Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung beleuchtet (Abschn. II.), und der Ansatz der Kommission mit Hilfe von Art. 102 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) wird mit dem Ansatz des deutschen Gesetzgebers verglichen, den Zugang zur NFC-Technologie über eine Sonderregelung in § 58a Zahlungsdienstaufsichtsgesetz (ZAG) zu erzwingen (Abschn. III.). Als Abrundung werden die Instrumente des deutschen Kartellrechts nach dem GWB dargestellt, mit denen kartellrechtliche Zugangs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können (Abschn. IV.).

  • 2025-11-14
  • ⚙259307
  • rdz - recht der zahlungsdienste
  • RdZ 2025, 170-175
  • Christian Conreder; Jörg Niemann; Hanna Bess
Deutschlandticket und ZAG – zahlungsdiensteaufsichtsrechtliche Herausforderungen bei der Mobilitätswende

Seit dem 1.5.2023 sind alle deutschen Bundesländer aufgrund des Gesetzes zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (RegG) verpflichtet, ein Ticket einzuführen, das zur bundesweiten Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs berechtigt – das sog. Deutschlandticket. Während es für Nutzer des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in vielerlei Hinsicht eine Erleichterung darstellt, sehen sich Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde bei der Umsetzung vor nicht zu unterschätzende Herausforderungen gestellt. Ein Teil dieser Schwierigkeiten ergibt sich aus der Pflicht, im Rahmen der bundesweiten Einnahmenaufteilung die Vorgaben des Gesetzes für die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG) einzuhalten. Der nachfolgende Beitrag erläutert, weshalb sich Verkehrsunternehmen und -verbünde mit erlaubnispflichtigen Tatbeständen des ZAG – insbesondere dem Akquisitions- und Finanztransfergeschäft – befassen sollten und wie sich daraus resultierende Risiken vermeiden lassen.

  • 2025-11-14
  • ⚙259286
  • rdz - recht der zahlungsdienste
  • RdZ 2025, 156-161
  • Sebastian Glaab; Paul Schultess; Mehmet Tül
Neue ZAG-MaRisk in der Praxis: Risikotragfähigkeitskonzept für E-Geld- und Zahlungsinstitute?

Im Mai 2024 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die finale Fassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement für ZAG-Institute (ZAG-MaRisk) veröffentlicht. Die ZAG-MaRisk sind zwar größtenteils den bekannten MaRisk für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute nachempfunden, weisen in Teilen aber auch markante Unterschiede auf. Der nachfolgende Beitrag geht der Frage nach, ob ZAG-Institute nach den ZAG-MaRisk – ebenso wie Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute – auch zur Entwicklung eines Risikotragfähigkeitskonzepts angehalten sind. Darüber hinaus werden die wesentlichen Unterschiede zwischen den ZAG-MaRisk und den MaRisk – insbesondere im Hinblick auf die Risikohaftigkeit der von ZAG-Instituten sowie Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten betriebenen Geschäfte – herausgearbeitet.

  • 2025-11-14
  • ⚙259253
  • rdz - recht der zahlungsdienste
  • RdZ 2025, 162-169
  • Johannes Wirtz; Timo Förster
Einbindung von Zahlungsdiensten durch Schwarmfinanzierungsdienstleister

Die Schwarmfinanzierungsverordnung (SF-VO) gestattet, dass Schwarmfinanzierungsdienstleister (SF-Dienstleister) selbst oder über einen Dritten Zahlungsdienste erbringen, sofern der SF-Dienstleister selbst oder der Dritte ein Zahlungsdienstleister i. S. d. Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive – PSD II) im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) ist. Die SF-VO könnte mit dem Verweis auf PSD II/ZAG eine Pflicht zur Einbindung eines zugelassenen Zahlungsdienstleisters schaffen oder nur einen Hinweis auf eine ggf. bestehende Erlaubnispflicht nach PSD II/ZAG geben und folglich beim Vorliegen von Ausnahmetatbeständen nach PSD II/ZAG keinen zugelassenen Zahlungsdienstleister erfordern. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob ein SF-Dienstleister, der nicht selbst eine Erlaubnis als Zahlungsdienstleister hat, als Agent für einen Zahlungsdienstleister handeln kann. Der nachfolgende Aufsatz behandelt die zuvor aufgeworfenen Fragen und zeigt zugleich anhand der Analyse das Zusammenspiel zwischen ZAG und SF-VO auf.

  • 2025-11-14
  • ⚙259244
  • rdz - recht der zahlungsdienste
  • RdZ 2025, 192-199
  • Tim Kerstges; Christopher Loos
Parteibezeichnung per IBAN? Prozessuale Hürden bei Cyber-Betrugsfällen

Der nachfolgende Beitrag untersucht die Anforderungen an die Parteibezeichnung (§ 253 ZPO) in klassischen Cyber- und Anlagebetrugskonstellationen, insbesondere vor dem Hintergrund des kurzen Zeitfensters für eine effektive Rechtsdurchsetzung. Im Fokus steht die Diskrepanz zwischen materiell eindeutig bestehenden Ansprüchen einerseits und der eingeschränkten prozessualen und faktischen Durchsetzbarkeit andererseits, wenn Täterstrukturen, Zahlungsströme und Nutzernamen die Identifizierung der richtigen Prozessgegner erschweren. Adressiert werden insbesondere Prozessvertreter in Zivilverfahren, Spruchkörper der Amts- und Landgerichte sowie Rechtsabteilungen von Kredit- und Zahlungsdienstleistern. Der Beitrag zeigt, welche Bezeichnungsmodelle und prozessualen Instrumente in Betracht kommen und ordnet ihre Einbindung in die Systematik der Zivilprozessordnung (ZPO) ein.

  • 2025-11-14
  • 🌍 1763942400000
  • ⚙259173
  • rdz - recht der zahlungsdienste
  • RdZ 2025, 184-191
  • Kristin Baron
KI-Phishing im Zahlungsverkehr – wie Künstliche Intelligenz den digitalen Zahlungsverkehr revolutioniert und bedroht

Kaum eine Entwicklung prägt den digitalen Zahlungsverkehr derzeit so stark wie die Künstliche Intelligenz (KI). Während KI-Prozesse Zahlungsdienstleistern und Kunden neue Effizienz und Sicherheit versprechen, nutzen Cyberkriminelle die gleichen Technologien, um Phishing-Angriffe auf ein bislang unerreichtes Niveau zu heben. Die Zahl der Phishing-Vorfälle ist im ersten Halbjahr 2025 sprunghaft angestiegen – insbesondere getrieben durch generative KI. Die aktuelle Bedrohungslage ist hochrelevant. Die finanzielle und rechtliche Tragweite dieser Entwicklung ist enorm. Im nachfolgenden Beitrag werden die Risiken und Entwicklungen von KI-gestütztem Phishing im Zahlungsverkehr analysiert, wobei insbesondere die zentralen rechtlichen Fragestellungen herausgearbeitet werden.

REF - REthinking Finance | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-12-12
  • ⚙262250
  • ref - rethinking finance
  • REF 6/2025, 28-33
  • Andreas Schweizer
Zwischen Hauspost und Predictive Analytics – Chancen für den Finance-Bereich der Flughafen Stuttgart GmbH

Der Flughafen Stuttgart steht vor großen Herausforderungen: Ergebnisdruck, Marktveränderungen, Klimainvestitionen, demografischer Wandel und Fachkräftemangel. Strukturen und Prozesse müssen weiterentwickelt werden. Digitalisierung und Innovation sind zentrale Treiber. Im Finance-Bereich liegt der Fokus auf Effizienz durch Standardisierung, Automatisierung und Digitalisierung. KI soll künftig Liquiditätsprognosen, Planung und Reporting unterstützen und dabei im Einklang mit Strategie und Regulierung sein.

  • 2025-12-12
  • ⚙262114
  • ref - rethinking finance
  • REF 6/2025, 52-55
  • Daniel Salamon
Leader lenkt, KI denkt?

KI bietet Unternehmen zweifelsohne große Chancen, vor allem in Sachen Effizienzsteigerung & Automatisierung. Aber der Einzug von KI wandelt auch die Führungsrolle. Der vorliegende Beitrag zeigt aus psychologischer Sicht Ansatzpunkte für Führungskräfte auf, mit denen sie Beschäftigte in eine KI-gestützte Zukunft führen können.

  • 2025-12-12
  • ⚙262076
  • ref - rethinking finance
  • REF 6/2025, 56-61
  • Caroline Schad; Payam Farahi
Moderne Unternehmenssteuerung: Wie gelingt der Spagat zwischen Legal-Entity- und Management-Sicht?

Unternehmen wachsen, werden internationaler und komplexer. Eine rein lokale Steuerung stößt dabei schnell an Grenzen, weshalb ein integrierter globaler Blick erforderlich ist. Der Beitrag beleuchtet die Unterschiede zwischen lokaler, rechtlicher und globaler, managementorientierter Steuerung und zeigt Lösungsansätze, wie Unternehmen beide Perspektiven in Einklang bringen können.

  • 2025-12-12
  • ⚙262060
  • ref - rethinking finance
  • REF 6/2025, 34-40
  • Dirk Distelrath; Nicolas Milte
KI-Governance: Der neue strategische Hebel für CFOs

Künstliche Intelligenz hat den Finanzbereich längst erreicht – vom Forecasting über das Working Capital Management bis hin zur Risikoanalyse. Für CFOs entsteht daraus eine neue Verantwortung: KI produktiv zu nutzen und zugleich ihre Verlässlichkeit sicherzustellen. Der Beitrag zeigt, warum Governance dabei zum strategischen Hebel wird. Anhand des gesamten KI-Lebenszyklus – von Scoping über Datenmanagement und Modellüberwachung bis zur Stilllegung – wird erläutert, wie CFOs Transparenz schaffen, Risiken beherrschen und Nachweise für die Wirksamkeit ihrer Kontrollen erbringen können.

  • 2025-12-12
  • ⚙262016
  • ref - rethinking finance
  • REF 6/2025, 23-27
  • Patric Dahse
Digitale Transformation im Finanzwesen – ein Spagat zwischen konservativer Haltung und Innovationsdruck

Erkenntnisse aus einer aktuellen Studie zeigen, wie ein ganzheitlicher Ansatz sowie der Einsatz KI-basierter Plattformen dabei helfen, vorhandene Hürden einer Transformation zu überwinden und Lücken zu schließen.

  • 2025-12-12
  • ⚙262006
  • ref - rethinking finance
  • REF 6/2025, 4-9
  • Jannik Schmitz; Sebastian Maas; Udo Taddigs
KI-Agenten im Controlling – ein Beispiel der Deutschen Telekom AG

ApolloGPT transformiert Finance & Controlling bei der Deutschen Telekom: weg von starren Reports, hin zu dialogbasiertem Datenzugang. Nutzer stellen Fragen in natürlicher Sprache und erhalten in Sekunden relevante Insights. Die KI-gestützte Plattform beschleunigt Entscheidungen, stärkt Eigenständigkeit im Umgang mit komplexen Daten und markiert einen Kulturwandel – von passiver Reportnutzung hin zum aktiven Dialog mit Daten.

  • 2025-12-12
  • ⚙261966
  • ref - rethinking finance
  • REF 6/2025, 10-13
  • Dietmar Prümm; Rüdiger Loitz
Künstliche Intelligenz im Corporate Audit und Reporting

Zwischen den Erwartungen an die Technologie und ihrer Verankerung im Unternehmensalltag besteht eine Diskrepanz. Wie lässt sich diese Lücke schließen – praxisnah und mit klarem Mehrwert?

  • 2025-12-12
  • 🌍 1766448000000
  • ⚙261957
  • ref - rethinking finance
  • REF 6/2025, 62-64
  • Benjamin Mohr; Tobias Stroetges
Der Ratingeffekt: Wie Bonität unter Basel IV zum Wettbewerbsvorteil für Unternehmen wird

Mit der Umsetzung von Basel IV rücken externe Ratings stärker in den Fokus. Eine empirische Portfoliosimulation zeigt, dass sich der Eigenkapitalbedarf durch den Einsatz externer Ratings um bis zu 25% reduzieren lässt. Davon profitieren insbesondere bonitätsstarke Unternehmen mit Umsätzen ab 50 Mio. Euro, die durch Ratings günstigere Finanzierungskonditionen erzielen können.

  • 2025-12-12
  • ⚙261942
  • ref - rethinking finance
  • REF 6/2025, 41-47
  • Ann-Christin Klein; Caroline Löffler; Danny Thiemann
KI-Governance in der Praxis: Wie Banken generative KI-Funktionalitäten in SaaS-Lösungen verantwortungsvoll steuern können

Künstliche Intelligenz (KI) wird zunehmend in SaaS-Anwendungen im Finanzbereich integriert, was mit vielen Chancen, aber auch Risiken einhergeht. Für Institute wie die KfW ist deshalb eine effektive KI-Governance entscheidend, um regulatorische Vorgaben, Sicherheit und Innovation zu vereinen. Der Beitrag zeigt, wie die Risiken in der KfW bewertet, externe KI-Funktionen in Compliance-Systeme integriert und Governance-Strukturen geschaffen werden, um Sicherheit und Innovation gleichzeitig zu gewährleisten.

  • 2025-12-12
  • ⚙261941
  • ref - rethinking finance
  • REF 6/2025, 14-22
  • Mike Trkay; Ulrich Wiesner
KI im Forderungsmanagement

Zunehmende Zahlungsausfälle, wachsende Fallzahlen, begrenzte Kapazitäten: CIOs und CFOs stehen vor der Herausforderung, mit neuen Technologien nicht nur Kosten zu senken, sondern Effizienz auch mit Kundenzufriedenheit und Compliance in Einklang zu bringen. Warum die richtige Dialog-KI jetzt den Unterschied macht – und was Entscheider darüber wissen sollten.

RET - REthinking Tax | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-12-05
  • ⚙261263
  • ret - rethinking tax
  • RET 6/2025, 39-50
  • Christoph Schmidt
„Die Steuer macht jetzt das Amt!“ – Der proaktive Veranlagungsvorschlag des hessischen Pilotprojekts als Gamechanger?

Das Hessische Pilotprojekt „Die Steuer macht jetzt das Amt!“ markiert einen Paradigmenwechsel hin zur proaktiven Steuerveranlagung. Der Beitrag analysiert diese Innovation im nationalen und internationalen Kontext und entwickelt konkrete Reformvorschläge für eine flächendeckende Automatisierung. Dabei werden sowohl rechtliche Grundlagen als auch technische Voraussetzungen sowie Chancen für Bürokratieabbau dargestellt.

Riedel, Immobilien in der Erbrechtspraxis | zerb verlag

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262653 - Recht: DAV-HB-IMIDERBP
  • 2025-12-19
  • 🌍 1766966400000
  • ⚙262653
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: riedel, immobilien in der erbrechtspraxis
  • Riedel, Immobilien in der Erbrechtspraxis
  • Dr. Christopher Riedel
Riedel, Immobilien in der Erbrechtspraxis

Immobilien spielen im erbrechtlichen Kontext eine wichtige Rolle. Sowohl für die Eigentümer als auch für deren Angehörige als potentielle Erben oder Pflichtteilsberechtigte bilden Immobilien als Nachlassbestandteil oder als Gegenstand vorweggenommener Erbfolge eine bedeutsame Vermögensart. Vor diesem Hintergrund müssen sie in planerische Überlegungen unbedingt einbezogen werden.

Das Buch beleuchtet die im Rahmen der täglichen erbrechtlichen Beratungs- und Gestaltungspraxis maßgeblichen rechtlichen und steuerrechtlichen Besonderheiten der Vermögensart Immobilie und erläutert wesentliche Lösungsinstrumente für typische Situationen.

Die einführenden Kapitel vermitteln das theoretische Rüstzeug zu Grundbuch und steuerlichen Aspekten einschließlich Bewertungsfragen. Weitere Kapitel widmen sich typischen Fragestellungen, mit denen der juristische Berater im Hinblick auf Immobilienvermögen regelmäßig konfrontiert wird, etwa zu Nießbrauch, Grunderwerbsteuer, Familienpool, Pflichtteilsrecht und ausländischen Immobilien.

RIW - Recht der Internationalen Wirtschaft | dfv Mediengruppe, Frankfurt am Main

  • 2025-12-05
  • ⚙261423
  • riw - recht der internationalen wirtschaft
  • RIW 2025, 811-815
  • Gökçe Uzar Schüller
Länderreport Türkei

2025 war in der Türkei ein Jahr, in dem Politik und Recht besonders sichtbar miteinander verflochten waren, geprägt von intensiven juristischen Auseinandersetzungen. Zu Jahresbeginn führten die Ermittlungen gegen den Bürgermeister von Istanbul, Ekrem İmamoĝlu, und die anschließende Verhaftungsentscheidung zu landesweiten Protesten. Die Aberkennung seines Diploms durch die Universität Istanbul löste ebenfalls Proteste aus und entfachte damit eine breite Debatte über die Unabhängigkeit der Justiz.

  • 2025-12-05
  • ⚙261420
  • riw - recht der internationalen wirtschaft
  • RIW 2025, 792-803
  • Uğur Tütüncübaşı
“Goldene Pässe” am Goldenen Horn? – Der Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit durch Immobilienkauf und dessen Auswirkungen

Viele Staaten inner- und außerhalb der Europäischen Union haben Programme entwickelt, die es Ausländern, die in ihren Ländern investieren, ermöglichen, unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten oder auf vereinfachte Weise die Staatsangehörigkeit zu erlangen. Derartige Programme sind zwar regelmäßig rechtlich umstritten (Siehe zu Maltas “Goldenen Pässen” EuGH 29.4.2025 – C-181/23, Kommission/Malta (Citoyenneté par investissement), ECLI:EU:C:2025:283). In jüngster Zeit hat gleichwohl auch die Türkei den Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Investitionen erleichtert, indem sie den Umfang und die Bedingungen der nötigen Aufwendungen eingeschränkt hat. In dem vorliegenden Beitrag werden zunächst die allgemeinen Wege zur Verleihung der türkischen Staatsangehörigkeit im türkischen Recht untersucht, wobei insbesondere die Möglichkeit des außerordentlichen Erwerbs der türkischen Staatsangehörigkeit behandelt wird. Als eine außerordentliche Erwerbsmöglichkeit werden die Bedingungen für den Kauf von Immobilien in der Türkei und der damit verbundene Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit erläutert. In diesem Zusammenhang werden auch die doppelte Staatsangehörigkeit und die erbrechtlichen Folgen für deutsche Staatsangehörige, die auch die türkische Staatsangehörigkeit erhalten haben, behandelt.

  • 2025-12-05
  • ⚙261413
  • riw - recht der internationalen wirtschaft
  • RIW 2025, 821-826
  • Markus Schlüter
Länderreport Thailand

Die thailändische Wirtschaft steht vor diversen Herausforderungen. Während einzelne Branchen sich positiv entwickeln, bleibt die Gesamtwirtschaft durch politische Instabilität, globale Entwicklungen, demografische Entwicklung und strukturelle Defizite unter Druck. Die Prognosen für das Bruttoinlandsprodukt wurden nach unten revidiert. Die Weltbank erwartet für 2025 ein moderates Wachstum von 2,9 %. Analysten prognostizieren angesichts schwacher privater Investitionen und zurückhaltender Konsumausgaben lediglich 1,8 bis 2,2 %. Die Bank of Thailand reagierte mit einer vorsichtigen Lockerung der Geldpolitik und senkte den Leitzins im August 2025 um 0.25 Punkte auf 1,5 %. Weitere Zinssenkungen sind nicht ausgeschlossen, falls sich das Wirtschaftswachstum weiter verringert. Der Tourismus, einst tragende Säule der thailändischen Wirtschaft, befindet sich in langsamer Erholung. Die Besucherzahlen dürften bis Jahresende auf rund 40 Mio. steigen und damit annähernd das Vor-Pandemie-Niveau erreichen. Geopolitische Spannungen und regionale Konflikte, insbesondere mit Kambodscha, beeinträchtigen jedoch den Grenztourismus und die grenzüberschreitenden Arbeitskräfteströme.

  • 2025-12-05
  • 🌍 1765411200000
  • ⚙261384
  • riw - recht der internationalen wirtschaft
  • RIW 2025, 785-792
  • Thomas Hohe; Tim Hillerbrand
§ 35 Abs. 1 HinSchG – Schutzlücke bei der Informationsbeschaffung? Risiken und Unsicherheiten in der Praxis

§ 35 Abs. 1 HinSchG wirft neue Fragen zum Schutz von Hinweisgebern bei der Informationsbeschaffung auf. Der Beitrag zeigt, dass trotz des anscheinend eindeutigen Gesetzeswortlauts ein Risiko besteht, dass ein Gericht einen Schutz des Arbeitnehmers vor Repressalien vor einer Meldung zuerkennt, und beleuchtet die Spannungen zwischen Wortlaut, Telos und unionsrechtlicher Vorgabe. Er analysiert die Auslegungsspielräume, die Risiken für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie mögliche Missbrauchsgefahren – und gibt praxisnahe Empfehlungen für den Umgang mit Informationsbeschaffung im Vorfeld einer Meldung.

  • 2025-12-05
  • ⚙261311
  • riw - recht der internationalen wirtschaft
  • RIW 2025, 806-810
  • Sebastian Wiendieck; Peter Stark
Länderreport VR China

China hat sich in den letzten Jahren in atemberaubendem Tempo zu einem globalen Leuchtturm für Innovation und Hochtechnologie entwickelt. In Schlüsselbranchen wie Künstlicher Intelligenz (KI), Elektrofahrzeugen (EV) und Robotik gehört das Land heute zur Weltspitze. Unternehmen und Forschungsinstitute setzen international Maßstäbe, was durch beeindruckende Meilensteine wie die Veröffentlichung von DeepSeek zu Beginn des Jahres unterstrichen wird. Die chinesische Regierung treibt diese Entwicklung mit großem Einsatz und langfristigen Strategien weiter voran, mit dem klaren Ziel, in zukunftsträchtigen Bereichen die globale Marktführerschaft zu übernehmen oder bestehende Lücken zügig zu schließen.

  • 2025-12-05
  • ⚙261225
  • riw - recht der internationalen wirtschaft
  • RIW 2025, 816-821
  • Lena Werderitsch
Länderreport Österreich

Die innenpolitische Lage in Österreich im Jahr 2025 war zunächst geprägt durch die Nationalratswahl im Herbst 2024 und die darauffolgenden langwierigen Verhandlungen zur Regierungsbildung:
Die neu gebildete Regierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS präsentierte im Februar 2025 das Regierungsprogramm für die Jahre 2025–2029 unter dem Motto “Jetzt das Richtige tun. Für Österreich.”. In diesem Programm finden sich auch zahlreiche Reformbestrebungen und Vorhaben im Zivilrecht sowie im Gesellschafts-, Unternehmens- und Kapitalmarktrecht. Neben den geplanten Reformen wurden aber auch bereits im laufenden Jahr diverse Neuregelungen beschlossen. Manches war geprägt von der in Österreich immer noch hohen Inflation, die im Oktober 2025 bei ca. 4 % lag und damit fast doppelt so hoch war wie in der Eurozone. Um hier für etwas Entspannung beim Anstieg der Preise zu sorgen, wurde insbesondere bei den Mieten angeknüpft, die durch gesetzliche Regelungen nicht entsprechend der Inflation steigen dürfen, um die Belastung für Mieter etwas abzufedern. Gleichzeitig musste die Bevölkerung aber die Abschaffung unter anderem von Steuervergünstigungen, Sanierungsbonus und der Bildungskarenz hinnehmen, weil sich die Regierung auch zur Aufgabe gemacht hat, das hohe Budgetdefizit zu sanieren, das zur Einleitung eines EU-Defizitverfahrens geführt hat.

  • 2025-12-05
  • ⚙261219
  • riw - recht der internationalen wirtschaft
  • RIW 2025, 777-785
  • Fabian Teichmann
Aufsätze: Der EU Cyber Resilience Act – Anforderungen aus strafrechtlicher, Compliance-, produktsicherheitsrechtlicher und Governance-Perspektive im internationalen Kontext

Der Cyber Resilience Act (CRA) der Europäischen Union ist die erste EU-weit geltende Rechtsnorm, die verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen festlegt. Hersteller – unabhängig von ihrem Sitz – müssen sicherstellen, dass Hardware und Software über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg ausreichend gegen Cyberbedrohungen geschützt sind. Diese Verpflichtungen werden durch ein System von Compliance-Pflichten, Marktüberwachung und empfindlichen Sanktionen durchgesetzt. Verstöße können mit Geldbußen bis zu 15 Mio. Euro oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Der CRA basiert auf dem europäischen Produktsicherheitsrecht (New Legislative Framework) und integriert Cybersicherheit in das bestehende CE-Konformitätsbewertungssystem. Aus strafrechtlicher Perspektive stellt sich die Frage, inwieweit die Nichteinhaltung der neuen Pflichten zu Unternehmenssanktionen oder strafrechtlicher Haftung führt. Gleichzeitig verlangt die Umsetzung der Vorgaben ein effektives Cybersecurity-Governance-Modell in Unternehmen, um “Security by Design” und laufendes Schwachstellenmanagement zu verankern. Schließlich hat der CRA aufgrund seines Anwendungsbereichs über die EU-Grenzen hinaus eine erhebliche internationale Wirkung. Er beeinflusst globale Lieferketten und Handelsbeziehungen und könnte – ähnlich wie die DSGVO im Datenschutz – zum internationalen Referenzrahmen für Produktsicherheit in der IT werden. Im Beitrag werden die zentralen Inhalte des Cyber Resilience Act dargestellt und die genannten Perspektiven – Strafrecht, Compliance, Produktsicherheitsrecht, Governance – unter besonderer Berücksichtigung der internationalen Handelsbeziehungen analysiert.

  • 2025-12-05
  • ⚙261218
  • riw - recht der internationalen wirtschaft
  • RIW 2025, 803-806
  • Ulrich Weidemann; Eva Kettner; Henrik Lay
Mitarbeiterbeteiligungsprogramme bei Unternehmen

Vor der Implementierung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen ist eine Analyse insbesondere aus gesellschafts-, arbeits- und steuerrechtlicher Sicht ratsam. Dieser Beitrag soll einen allgemeinen Überblick über wesentliche Aspekte geben.

  • 2025-11-07
  • ⚙258666
  • riw - recht der internationalen wirtschaft
  • RIW 2025, 734-739
  • Christina Griebeler; Sascha Hurst; Steffen Kassik
Länderreport Schweden

Erneut wurde das rechtspolitische Geschehen in Schweden während der aktuellen Berichtsperiode vorwiegend von der angespannten sicherheitspolitischen Lage und einer Niedrigkonjunktur geprägt. Unter anderem orientierte sich die aktuelle Regierung unter Ministerpräsident Ulf Kristersson bei der Haushaltsführung strategisch neu. Die ambitionierten Regeln des schwedischen finanzpolitischen Rahmens sowie das bereits seit Anfang der 1990er Jahre geltende Überschussziel (överskottsmålet) wurden nun auf das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts geändert, bei dem Einnahmen und Ausgaben im Durchschnitt über einen Konjunkturzyklus gleich hoch sein sollen. Haushaltspolitisch liegt der Fokus damit auf größeren Investitionen in Infrastruktur und Sicherheit, insbesondere der Stärkung der Krisenresilienz bestimmter Wirtschaftssektoren. Während einerseits auf die Förderung klimafreundlicher Technologien gesetzt wird, wurden in der aktuellen Berichtsperiode andererseits auch der Steuersatz auf Benzin und Diesel gesenkt sowie die Flugsteuer abgeschafft (hierzu unter II. 2. b)). Einen weiteren Schwerpunkt setzt die schwedische Politik im Verteidigungsbereich. Der schwedische Verteidigungshaushalt, der in den letzten vier Jahren bereits verdoppelt wurde, wird weiter ausgebaut. Im Juni 2025 präsentierte die Regierung zusammen mit Parteien der Opposition hierzu eine Vereinbarung zur kreditfinanzierten Ausweitung der schwedischen Verteidigungsausgaben, um die entsprechenden NATO-Ziele zu erreichen und eine Aufrüstung auch rasch durchzuführen. Die Regierung betonte dabei ihr Ziel, eine breite parlamentarische Verankerung dieser Maßnahmen zu erreichen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258614
  • riw - recht der internationalen wirtschaft
  • RIW 2025, 724-728
  • Miriam Kelly; Susanne Kölbl; Susann Sturm
Länderreport USA

Am 4. 7. 2025 unterzeichnete US-Präsident Donald J. Trump den “One Big Beautiful Bill Act” (OBBBA) – ein umfassendes Gesetzespaket mit dem Schwerpunkt auf Steuern, das tiefgreifende Änderungen für Unternehmen und Privatpersonen mit sich bringt. Der OBBBA verstetigt zentrale Regelungen des in Trumps erster Amtszeit im Jahr 2017 verabschiedeten “Tax Cuts and Jobs Act” (TCJA) und führt neue Maßnahmen ein, die zentrale Elemente aus Trumps Wahlprogramm 2024 aufgreifen. Obwohl der OBBBA ein US-amerikanisches Gesetz ist, hat er dennoch spürbare Auswirkungen auf deutsche Unternehmen mit US-Bezug.

  • 2025-11-07
  • ⚙258545
  • riw - recht der internationalen wirtschaft
  • RIW 2025, 715-720
  • Thomas Kollruss
Progressionsvorbehalt bei doppelter unbeschränkter Steuerpflicht im abkommensrechtlichen Nichtquellen- und Nichtansässigkeitsstaat und DBA-Recht

In dieser Abhandlung wird untersucht, ob der abkommensrechtliche Nichtansässigkeits- und Nichtquellenstaat von DBA-befreiten Einkünften bei doppelter unbeschränkter Steuerpflicht des Steuerpflichtigen den Progressionsvorbehalt anwenden kann, um nicht aus seinem Staatsgebiet stammende Einkünfte bei der Berechnung seines Steuersatzes zu berücksichtigen. Die zentrale Frage ist, ob der abkommensrechtliche Nichtansässigkeits- und Nichtquellenstaat der Einkünfte durch das DBA-Recht gehindert ist, diese DBA-befreiten Einkünfte in seine Steuersatzberechnung einzubeziehen. Die vorliegende Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass der abkommensrechtliche Nichtansässigkeitsstaat des Steuerpflichtigen im bilateralen Verhältnis DBA-befreite Einkünfte nur dann progressionserhöhend in die Berechnung seines Steuersatzes einbeziehen darf, wenn er abkommensrechtlicher Quellenstaat dieser Einkünfte ist. Denn ein DBA-Vertragsstaat, der abkommensrechtlich Nichtansässigkeitsstaat des Steuerpflichtigen ist, ist abkommensrechtlich nur zur Besteuerung der Einkünfte befugt, die aus seinem Staatsgebiet stammen. Dies gilt für die direkte Besteuerung der Einkünfte. Für die indirekte Besteuerung der Einkünfte, für ihren progressionserhöhenden Einbezug in die Besteuerung, kann nichts anderes gelten.

  • 2025-11-07
  • ⚙258540
  • riw - recht der internationalen wirtschaft
  • RIW 2025, 732-734
  • Zakaria Korte; Amira Mastour
Länderreport Marokko

Das Königreich Marokko verfolgt eine reformorientierte Wirtschaftspolitik, die den Investitionsschutz, die Rechtssicherheit und die internationale Integration in den Mittelpunkt stellt. Das Ziel besteht darin, das Land als regionales Investitionszentrum im afrikanischen und mediterranen Raum zu stärken. Die politischen Leitlinien ergeben sich aus den königlichen Reden und legen die Schwerpunkte auf die Modernisierung des Schiedsrechts, faire Wettbewerbsbedingungen und nachhaltige Entwicklung.

  • 2025-11-07
  • ⚙258525
  • riw - recht der internationalen wirtschaft
  • RIW 2025, 728-731
  • Harald Sippel
Länderreport Malaysia

Malaysia befindet sich seit 2022 unter der Führung einer Einheitsregierung unter Premierminister Anwar Ibrahim. Nach einer Phase politischer Fragmentierung gilt die Koalition als stabilisiert, auch wenn sie in einem heterogenen Parteiengefüge operiert. Der Regierungschef hat den Anspruch formuliert, Malaysia zu einer “Madani”-Gesellschaft zu entwickeln – ein Programm, das wirtschaftliche Modernisierung, soziale Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit in den Mittelpunkt stellt. Madani bedeutet wörtlich “zivilisiert” oder “fortschrittlich” und steht für sechs normative Kernwerte – Nachhaltigkeit, Wohlstand, Innovation, Respekt, Vertrauen und Mitgefühl. Ziel ist es, Malaysia zu einer inklusiven, gerechten und wohlhabenden Gesellschaft zu entwickeln, die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stärkt und zugleich wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, soziale Fürsorge und ökologische Verantwortung miteinander verbindet.

  • 2025-11-07
  • ⚙258473
  • riw - recht der internationalen wirtschaft
  • RIW 2025, 706-715
  • Holger Fleischer; Sevgican Aydin
Aufsätze: Türkisches Konzernrecht: Ein Mosaik aus deutschen, schweizerischen und französischen Rechtssteinen

Der vorliegende Beitrag erläutert die Grundstrukturen und Hintergründe der türkischen Konzernrechtskodifikation von 2012. Er zeigt auf, wie der türkische Reformgesetzgeber Regelungselemente aus dem deutschen, schweizerischen und französischen Recht zu einem neuen Ganzen zusammengefügt hat. Anschließend fragt er in einem rechtspolitischen Rondo nach den Erträgen der Neukodifikation für eine Reform des hiesigen Konzernrechts.

  • 2025-11-07
  • ⚙258468
  • riw - recht der internationalen wirtschaft
  • RIW 2025, 701-705
  • Fabian Walden; Kilian Gramsch
Update aus der Praxis: Beteiligung Dritter am Verfahren vor dem Commercial Court – Einflussmöglichkeiten, Verfahrenssprache und Interventionswirkung

Im Rahmen der RIW-Reihe “Update aus der Praxis” beleuchten Kristina Weiler und Dr. Nicholas Schoch, Rechtsanwälte der Sozietät Freshfields in Hamburg und Frankfurt a. M., gemeinsam mit Kollegen alle zwei Monate die neuesten Praxisentwicklungen des europäischen und internationalen Wirtschafts- und Prozessrechts. Dabei greifen sie auf ihre umfangreiche Beratungspraxis in den Bereichen Litigation & Arbitration sowie Investigations, Compliance und Risk & Crisis Management zurück und bewerten die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf Unternehmen und Berater.

  • 2025-11-07
  • ⚙258429
  • riw - recht der internationalen wirtschaft
  • RIW 2025, 720-724
  • Bettina Mertgen
Zwischen den Mächten: Deutsche Unternehmen im geopolitischen Spannungsfeld zwischen USA und China

Die geopolitische Lage verlangt deutschen Unternehmen einiges ab, insbesondere die Handelskonflikte mit den USA sorgen für viel Unsicherheit im Markt. Ganz hilflos sind die Unternehmen dieser Situation allerdings nicht ausgesetzt.

Rpfleger - Der Deutsche Rechtspfleger | Verlag Ernst und Werner Gieseking, Bielefeld

  • 2025-12-19
  • 🌍 1767657600000
  • ⚙262930
  • rpfleger - der deutsche rechtspfleger
  • Rpfleger 2026, 1-8
  • Lennart Deutschmann; Svenja Kuschmierz
Die Erstattungsfähigkeit von Parteikosten nach Maßgabe des JVEG im Kostenfestsetzungsverfahren

Der vorliegende Beitrag behandelt die Erstattungsfähigkeit von Parteikosten im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens nach Maßgabe des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG). Im Zentrum der Betrachtung steht die Frage, welche konkreten Kostenpositionen als erstattungsfähig anzusehen sind. Darüber hinaus wird erörtert, inwieweit und auf welche Weise die angemeldeten Kosten im Festsetzungsverfahren nachgewiesen und glaubhaft gemacht werden müssen.

  • 2025-12-19
  • ⚙262717
  • rpfleger - der deutsche rechtspfleger
  • Rpfleger 2026, 13
  • Horst Deinert
Zur landesrechtlichen Pflicht eines elektronischen Vergütungsantrags für Berufsbetreuer in NRW ab 1.7.2026

Neuerungen im Betreuungsrecht sind keine Seltenheit. Insbesondere in Bezug auf vergütungsrechtliche Fragen finden sich immer mal wieder neue Bestimmungen, die nicht nur bundesrechtlich, sondern auch durch Landesrecht bestimmt werden. Nachstehende Ausführungen geben dazu ein Beispiel.

  • 2025-12-19
  • ⚙262716
  • rpfleger - der deutsche rechtspfleger
  • Rpfleger 2026, 9-12
  • Jürgen Damrau
Zur Praxis der gerichtlichen Genehmigungspflicht gemäß § 1850 Nrn. 4 u. 5 BGB bei Schenkungen von Wohnungs- und Teileigentum

Nachdem bereits Dagmar Zorn eingehende und berechtigte Kritik an § 1850 Nrn. 4 u. 5 BGB geübt hat (Die Genehmigungstatbestände des § 1850 BGB im Überblick, FamRZ 2023, 905 ff. und 2023, 915 ff.; Die misslungene Regelung des § 1850 Nr. 4 BGB, NotBZ 2023, 107), geht es in diesem Beitrag um die praktische Anwendung der Vorschriften. Die Motive zur Genehmigungspflicht weisen auf mögliche umfangreiche Haftungsfolgen hin. Wie sollen die Gerichte diesen Rechnung tragen? Der Beitrag zeigt auf, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein müssen, damit der unentgeltliche Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Betreuten oder einen Minderjährigen genehmigt werden kann.

  • 2025-12-19
  • ⚙262693
  • rpfleger - der deutsche rechtspfleger
  • Rpfleger 2026, 14
  • Walter Zimmermann
Enthält § 1872 BGB eine Erbenermittlungspflicht des Betreuers?

In dem Beitrag geht der Autor der Frage nach, ob bzw. wie der ehemalige Betreuer nach Tod des Betreuten die ihm durch § 1872 BGB auferlegte Pflicht erfüllen kann.

  • 2025-11-28
  • ⚙260635
  • rpfleger - der deutsche rechtspfleger
  • Rpfleger 2025, 723-726
  • Michaela Gäullein
Der Mehrvertretungszuschlag VV-RVG 1008 bei Vertretung einer Bedarfsgemeinschaft oder Zeit ist Geld

Die Abhandlung setzt sich kritisch mit dem Mehrvertretungszuschlag VV-RVG 1008 bei der anwaltlichen Vertretung einer Bedarfsgemeinschaft auseinander. Dabei wird der Regelungszweck der Erhöhung einerseits mit der vergütungsrechtlichen Praxis vor den ordentlichen Gerichten und den Sozialgerichten andererseits verglichen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Vergütungssystematik in sozialrechtlichen Angelegenheiten warnt die Autorin vor einer Typisierung und einer allzu bedenkenlosen Anwendung des Mehrvertretungszuschlages.

  • 2025-11-28
  • 🌍 1764892800000
  • ⚙260563
  • rpfleger - der deutsche rechtspfleger
  • Rpfleger 2025, 726-728
  • Ole Lueg
Verlust der Urteilsurschrift bei Gericht: Auswirkungen auf das Verfahren nach § 733 ZPO

Kommt es zum Verlust der vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils beim Gläubiger, ändert dies regelmäßig nichts an dessen fortbestehendem Interesse einer Vollstreckung gegen den Schuldner. Aus dem Grund eröffnet § 733 ZPO die Möglichkeit, die Vollstreckungsausfertigung neuerlich zu erteilen. Diese Ausstellung erfolgt auf der Grundlage der beim Gericht zu verwahrenden Urschrift des Urteils. Problematisch ist nun der Fall, dass auch die Urteilsurschrift bei Gericht abhandengekommen ist. Die Lösung liegt in der Verordnung über die Ersetzung zerstörter oder abhanden gekommener gerichtlicher oder notarischer Urkunden („UrkErsV“) aus dem Jahr 1942, welche die Möglichkeit einer Rekonstruktion des Ursprungstitels eröffnet. Das in der Gerichtspraxis „zweistufige Verfahren“ bei Urschriftverlust soll im Folgenden dargestellt werden.

  • 2025-10-31
  • ⚙258041
  • rpfleger - der deutsche rechtspfleger
  • Rpfleger 2025, 645-652
  • Dominic Wanie
Die Gefahr der „herrschenden Meinung“ für die Rechtsprechungspraxis – am Beispiel der vermeintlichen Grundbuchfähigkeit des Vereins ohne Rechtspersönlichkeit

Die „herrschende Meinung“ wird in der juristischen Praxis häufig als maßgebliche Stütze zur Begründung von Rechtsauffassungen herangezogen. Doch gerade in der Diskussion um die Grundbuchfähigkeit des nichtwirtschaftlichen Idealvereins ohne Rechtspersönlichkeit zeigt sich, wie schnell eine vermeintlich „herrschende Meinung“ entstehen kann – und wie gefährlich deren unkritische Übernahme für die Rechtsprechungspraxis sein kann. Dieser Aufsatz untersucht die Entstehungsmechanismen und Risiken einer solchen „herrschenden Meinung“ und analysiert anhand der einschlägigen aktuellen Rechtsprechung des OLG Frankfurt, wie dogmatisch fragwürdige Positionen durch methodische Verkürzung und selbstreferenzielle Zitation normsetzenden Charakter entwickeln können – mit erheblichen Risiken für die Rechtsanwendung.

  • 2025-10-31
  • ⚙257938
  • rpfleger - der deutsche rechtspfleger
  • Rpfleger 2025, 652-657
  • Eva Maier; Jonas Neuhäuser
Sitzungsleitung und Beteiligtenöffentlichkeit in der Gläubigerversammlung

Gemäß § 4 Satz 1 InsO finden die Vorschriften der Zivilprozessordnung auf das Insolvenzverfahren entsprechende Anwendung, soweit sich nicht aus den Bestimmungen der Insolvenzordnung etwas anderes ergibt. Daneben gelten für das Insolvenzverfahren auch alle Regelungen des Gerichtsverfassungsgesetzes. Der vorliegende Beitrag soll in diesem Zusammenhang einen Überblick über die Rechtsgrundlagen und möglichen Problemstellungen für die – meist dem Rechtspfleger obliegende – Sitzungsleitung in der Gläubigerversammlung liefern. Dabei werden im ersten Teil vor allem die in ZPO und GVG geregelten Befugnisse wie etwa sitzungspolizeiliche Anordnungen oder die Zuziehung von Dolmetschern thematisiert. Der zweite Teil beleuchtet sodann die für das Insolvenzverfahren spezifischen Einschränkungen des Öffentlichkeitsprinzips und liefert eine kurze Handreichung für den Umgang mit Medienvertretern.

  • 2025-10-31
  • ⚙257897
  • rpfleger - der deutsche rechtspfleger
  • Rpfleger 2025, 660-661
  • Herbert Grziwotz
Grundbucheinsicht und Zugang aller Menschen zur Justiz

Der Gesetzgeber hat in § 43a GBV eine erleichterte Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen- und Solaranlagen-Unternehmen dadurch zugelassen, dass er das Vorliegen eines berechtigten Interesses im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO bejaht.

  • 2025-10-31
  • ⚙257888
  • rpfleger - der deutsche rechtspfleger
  • Rpfleger 2025, 658-660
  • Horst Bestelmeyer
Der Nachweis der Testamentsvollstreckung im Anwendungsbereich des § 52 GBO

Im Anwendungsbereich des § 52 GBO wird die Ansicht vertreten, dass es für die im Zuge der Eintragung der Erbfolge gebotene gleichzeitige Eintragung des Testamentsvollstreckervermerks nicht ausreiche, dass die Testamentsvollstreckung in einem vorgelegten Erbschein vermerkt ist, sondern dass die Testamentsvollstreckung darüber hinaus nach Maßgabe des § 35 Abs. 2 GBO nachzuweisen sei. Der Autor legt dar, dass diese Ansicht seit jeher auf einer Fehlinterpretation der Norm des § 52 GBO beruht.

rv - Die Rentenversicherung | Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2025-11-21
  • ⚙259921
  • rv - die rentenversicherung
  • rv 2025, 155-159
  • Dipl.-Kaufmann Silke Kruse; Dipl.-Volkswirt Udo Kruse
Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung / Bericht der Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“: Die Bedeutung der Rechengrößensystematik in der sozialpolitischen Diskussion

Da das Arbeitsentgelt für den Lebensunterhalt der Versicherten der Sozialversicherungsträger von großer Bedeutung ist, spielt es in derem Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht eine zentrale Rolle. Konkretisiert wird dies mit den Rechengrößen, die systematisch mit der Bezugsgröße (nämlich dem beitragspflichtigen Durchschnittsentgelt) verknüpft sind. Da ihre Relation zur Bezugsgröße letztlich auf politischen Entscheidungen beruht, hinter denen bestimmte Grundgedanken und Konzepte stehen, wird sie immer wieder in der sozialpolitischen Diskussion aufgegriffen. Musterbeispiel hierfür sind die Diskussionen über die Höhe der Beitragsbemessungsgrenzen. Aufgrund der sich abzeichnenden demografischen Probleme ist es absehbar, dass über die Rechengrößensystematik zunehmend diskutiert wird. So hat die Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ der Bundesregierung Vorschläge erarbeitet, wie das Rentensystem in Deutschland auch langfristig zukunftsfest gemacht werden kann.1 Ihr Bericht wurde jetzt vorgelegt.2

1) Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für Deutschland Ein neuer Zusammenhalt für unser Land. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 19. Legislaturperiode, S. 14.

2) Bericht der Kommission Verlässlicher Generationenvertrag, Band I – Empfehlungen. Hrsg. Kommission Verlässlicher Generationenvertrag (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), Berlin. Stand: 27. 03. 2020. Im Folgenden: „Kommissionsbericht“.

RVG prof. - RVG professionell | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-11-28
  • ⚙260672
  • rvg prof. - rvg professionell
  • RVG prof. 2025, 206-207
  • Peter Mock
Übergangsrecht: Gesetzliche Erhöhung der Gerichtsgebühren im Beschwerdeverfahren über Kindschaftssachen

Wird nach Inkrafttreten einer gesetzlichen Erhöhung der Gerichtsgebühren eine Beschwerde eingelegt, stellt sich die Frage, ob die Verfahrenswerte nach neuem oder altem Recht zu bemessen sind. Umstritten ist dabei, ob nach § 40 Abs. 2 S. 1 FamGKG eine Deckelung auf den alten Wert d. h. vor Inkrafttreten des KostBRÄG 2025 vorzunehmen ist oder ob § 63 Abs. 1 S. 2 FamGKG als speziellere Regelung vorrangig gilt. Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die speziellere Regelung des § 63 Abs. 1 S. 2 FamGKG zur Erhöhung der Gerichtsgebühren in Kindschaftssachen der allgemeinen Regelung in § 40 Abs. 2 S. 1 FamGKG vorgeht. RVG professionell erklärt, warum der Verfahrenswert nicht auf den Wert nach altem Recht zu deckeln ist.

SB - StiftungsBrief | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-11-28
  • ⚙260530
  • sb - stiftungsbrief
  • SB 2025, 237-240
  • Wolfgang Pfeffer
Ausland: Tätigkeiten und Mittelverwendung im Ausland: BayLfSt zu Anforderungen und Nachweisführung

Gemeinnützige Einrichtungen, die im Ausland tätig sind, gibt es recht viele. Bei der Mittelverwendung und der Mittelweitergabe gelten einige Besonderheiten, die VB auf Basis der jüngsten Stellungnahme der Finanzverwaltung, des Bayerischen Landesamts für Steuern (BayLfSt), für Sie aufbereitet.

  • 2025-11-07
  • ⚙258584
  • sb - stiftungsbrief
  • SB 2025, 202
  • IWW Institut
Spenden: Spenden an ausländische Organisation: Amtlicher Vordruck auch bei Auslandsspenden erforderlich

Ausländische Spendenempfänger dürfen Zuwendungsbestätigungen ausstellen, wenn sie im Zuwendungsempfängerregister (ZER) eingetragen sind. Das Bayerische Landesamt für Steuern (LfSt Bayern) hat jetzt aber darauf hingewiesen, dass auch hier für den Spendenabzug eine Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erforderlich ist.

Sedi/Sedi, Personenschäden | Deutscher Anwaltverlag

  • 2025-12-05
  • ⚙261057
  • sedi/sedi, personenschäden
  • Sedi/Sedi, Personenschäden
  • Cordula Schah Sedi/Michel Schah Sedi
Sedi/Sedi, Personenschäden

Das Konzept

Das Buch enthält mehr als 250 Praxistipps, zahlreiche Formulierungs- und Rechenbeispiele sowie Muster zur außergerichtlichen Regulierung von Personenschäden in allen Rechtsgebieten, z.B. nach Verkehrsunfällen, fehlerhafter ärztlicher Behandlung und Verletzungsfolgen im privaten Haftpflichtbereich. Damit gelingt Ihnen sowohl der Einstieg in die Schadensregulierung als auch die selbstständige Bearbeitung von größeren Personenschäden.

Der Inhalt

Schwerpunkte sind:

  • Ansprüche bei Verletzung: Schmerzensgeld, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse. Der Haushaltsführungsschaden wird unter Berücksichtigung der aktuellen IFH-Tabellen sowie anhand konkreter Musterfälle dargestellt;

  • Ansprüche bei Tötung: Barunterhalt, Naturalunterhalt, Angehörigenschmerzensgeld;

  • Technik der Kapitalisierung;

  • der außergerichtliche Abfindungsvergleich;

  • Einwände des Versicherers und Gegenargumente;

  • Unfallmedizin für Anwälte unter Berücksichtigung von Komplikationen, Spätfolgen und Risiken häufig auftretender Ausgangsverletzungen. Mithilfe zahlreicher Rechenbeispiele sowie Blankomuster für die eigene Bearbeitung von Tötungsfällen optimieren Sie Ihre Schadensregulierung.

Die Autoren

Cordula und Michel Schah Sedi sind als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrs- und für Versicherungsrecht sowie Mediatoren seit Jahrzehnten als ausgewiesene Spezialisten auf dem Gebiet der Personenschadensregulierung tätig.

SGb - Die Sozialgerichtsbarkeit | Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2025-12-26
  • ⚙263016
  • sgb - die sozialgerichtsbarkeit
  • SGb 2026, 29-33
  • Wolfgang Eicher
Das Persönliche Budget im Rehabilitationsrecht und die Zielvereinbarung – oder Freiheit mit Fußfesseln

Das Persönliche Budget wird von Personen mit Behinderungen immer häufiger als spezielle Leistungsform der Rehabilitation (Reha) in Anspruch genommen. Allerdings wirft es – nicht zuletzt wegen nur rudimentärer gesetzlicher Regelungen – in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis einige Probleme auf. Der Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 7. 7. 2025 (L 8 SO 47/25 B ER) – abgedruckt in diesem Heft (S. 61 ff.) – ist ein beredtes Beispiel dafür. Er soll zum Anlass genommen werden, Grundfragen des Persönlichen Budgets bei Reha-Leistungen, insbesondere unter Beachtung der vom Gesetz geforderten Zielvereinbarung, kritisch zu beleuchten und an der Rechtspraxis zu messen. Dafür sollen vorab zum besseren Verständnis der Sachverhalt und die Gründe des Beschlusses – beschränkt auf das Wesentliche – erneut, aber zusammengefasst wiedergegeben werden.

  • 2025-12-26
  • ⚙262997
  • sgb - die sozialgerichtsbarkeit
  • SGb 2026, 11-17
  • Prof. Dr. Daniela Schweigler
Sozialrecht im Kontext von häuslicher und sexualisierter Gewalt zwischen Regress, Strafverfolgung und Opferschutz

Der Beitrag geht der Frage nach, inwieweit das Sozialrecht den besonderen Belangen Betroffener von häuslicher und sexualisierter Gewalt Rechnung trägt. Dazu werden ausgewählte Regelungsbereiche mit Blick auf den finanziellen Rückgriff beim Schädiger (dazu II.), die Mitwirkung der Betroffenen bei der Strafverfolgung (dazu III.) sowie Aspekte der Datenweitergabe (dazu IV.) beleuchtet. Die Schlussfolgerungen aus dieser Betrachtung (V.) werden ergänzt durch einen kurzen Ausblick auf das Gewalthilfegesetz, das mit Wirkung ab 2032 zu wesentlichen rechtlichen Änderungen vor allem für Leistungen in Frauenhäusern und Beratungsstellen führt (dazu VI.).

  • 2025-12-26
  • ⚙262994
  • sgb - die sozialgerichtsbarkeit
  • SGb 2026, 1-10
  • Prof. Dr. Dr. h. c. Eberhard Eichenhofer
Einfaches Sozialrecht und 50 Jahre Sozialgesetzbuch

Gegenwärtig wird vielfach das „einfache“ Sozialrecht gefordert. Dieses zu schaffen, war auch erklärtes Ziel des SGB, welches am 1. 1. 1976 in Kraft trat. Sind sein 50. Jubiläum und die aktuelle Forderung nach „einfachem“ Sozialrecht mehr als eine bloß zufällige Koinzidenz? 50 Jahre SGB geben jedenfalls Anlass, der Forderung nach dem einfachen Sozialrecht nachzugehen. Was verbindet sich damit und wann ist oder wie wird Sozialrecht „einfach“? Vor allem: was folgt daraus, dass „Einfachheit“ nicht nur ein erstrebenswertes Ziel, sondern jede „Vereinfachung“ auch die Gefahr intellektuellen Versagens vor einer Aufgabe birgt? Einfachheit ist jedenfalls eine ­janusköpfige Zielsetzung. Sie kann das Recht fördern oder verfälschen; sie markiert daher kein eindeutiges Ziel. Der Aufsatz zeichnet zunächst die weit verbreitete Forderung nach einfachem Sozialrecht nach, versucht sie danach zu präzisieren und von den „schrecklichen Vereinfachungen“ abzugrenzen, um schließlich für das noch nach 50 Jahren unvollendete SGB für eine ­Abschluss-Gesetzgebung zu plädieren, die möglichst noch in dieser Legislaturperiode verwirklicht werden sollte. In der Kodifikation könnten auch einige der begründeten Forderungen nach ­einfachem Sozialrecht ihren Platz finden.

  • 2025-12-26
  • ⚙262986
  • sgb - die sozialgerichtsbarkeit
  • SGb 2026, 24-28
  • Dr. LL.M (EUI, Florenz) Annett Wunder
Der Gerichtsbescheid – (K)ein Mittel der Wahl?

Der Gerichtsbescheid stellt neben dem Urteil nach mündlicher Verhandlung und dem Urteil ohne mündliche Verhandlung eines von drei Instrumenten zur streitigen Beendigung von Klageverfahren in der ersten Instanz dar. Nachdem die Entstehungsgeschichte, die Voraussetzungen für die Entscheidung durch Gerichtsbescheid sowie die Rechtsbehelfe betrachtet wurden, sollen die Bedeutung des Gerichtsbescheides im Gefüge des SGG beleuchtet werden. Das Augenmerk wird darauf liegen, wie sich der Einsatz des Gerichtsbescheides seit seiner Verankerung im SGG gewandelt hat und inwieweit diese Entwicklung im Hinblick auf die demokratische Legitimation der Gerichte problematisch ist.

  • 2025-12-26
  • ⚙262982
  • sgb - die sozialgerichtsbarkeit
  • SGb 2026, 18-23
  • Dr. Anne Burmester
Impfschäden in der Sozialen Entschädigung

Der Beitrag beschreibt die Historie der staatlichen Entschädigung mit Blick auf Impfschäden und stellt dazu die wesentlichen Aspekte der Sozialen Entschädigung im SGB XIV und aktuelle Zahlen vor.

  • 2025-12-12
  • ⚙262014
  • sgb - die sozialgerichtsbarkeit
  • SGb 2025, 701-707
  • Dr. Elke Roos; Carsten Karmanski; Dr. Bettina Karl; Dr. Andreas Wahl; ­Christine Osterland
Die normative Ordnung des Berufskrankheitenrechts

Das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung lebt – mehr als andere Rechtsgebiete des Sozialrechts – von der konturierenden Kraft der Rechtsprechung. Gerade weil der Gesetzgeber hier traditionell nur mit rahmenhaften Vorschriften und einer Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe operiert, kommt den richterlichen Entscheidungen in diesem Rechtsgebiet eine besondere Orientierungsfunktion zu. Die gesetzliche Unfallversicherung blickt im Jahr 2025 auf ein Jahrhundert des Berufskrankheitenrechts zurück – ein Anlass, der nicht nur historische Würdigung verdient, sondern zugleich die Möglichkeit einer rechtlichen Bestandsaufnahme eröffnet. Denn in den vergangenen Jahren hat der in Angelegenheiten der gesetzlichen Unfallversicherung zuständige 2. Senat des Bundessozialgerichts mit einer Reihe von Entscheidungen die dogmatischen Strukturen des Berufskrankheitenrechts geschärft und in Teilen neu ausgerichtet. Die folgenden Ausführungen knüpfen daran an und zeichnen die maßgeblichen Linien der Rechtsprechung des Senats nach. Im Mittelpunkt steht dabei nicht die Erwiderung auf einzelne Urteilskritiken, sondern die Skizzierung der leitenden Grundgedanken. Zugleich ist in den Blick zu nehmen, dass zahlreiche Schwierigkeiten des Berufskrankheitenrechts in der Materie selbst und in der Regelungspraxis des Verordnungsgebers angelegt sind.

  • 2025-12-12
  • ⚙261963
  • sgb - die sozialgerichtsbarkeit
  • SGb 2025, 715-719
  • Dr. Ricardo Petri
Neues zum Grundrentenzuschlag

Nach fast fünf Jahren seit der Einführung des Grundrentenzuschlages haben einige der im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens prognostizierten Probleme die Sozialgerichte beschäftigt. Dennoch bleiben weiterhin offene Fragen.

  • 2025-12-12
  • 🌍 1766448000000
  • ⚙261927
  • sgb - die sozialgerichtsbarkeit
  • SGb 2025, 689-700
  • Prof. Dr. Constanze Janda
Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und ihre Auswirkungen auf das Sozialrecht

Nach jahrelangem Ringen haben sich die EU‑Mitgliedstaaten, Kommission, Rat und Parlament 2024 auf eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verständigt. Die Neuregelungen müssen bis Juni 2026 umgesetzt werden. Dies betrifft auch das Sozialrecht, denn mit der RL (EU) 2024/1346 wird die aktuelle Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU abgelöst. Der Beitrag zeichnet zunächst die Hintergründe der GEAS-Reform nach (I.), stellt sodann die sozialen Rechte von anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten vor (II.) und erörtert die Vorgaben der neuen Aufnahmerichtlinie im Hinblick auf Unterkunft und materielle Leistungen (III.1.), medizinische Versorgung (III.2.), Zugang zu Bildung und Beschäftigung (III.3.) sowie für vulnerable Gruppen (III.4.). Abschließend werden die Regierungsentwürfe zur Umsetzung der Reform aufgezeigt, soweit sie das Sozialrecht betreffen (IV.) und einer Bewertung unterzogen (V.)

  • 2025-12-12
  • ⚙261907
  • sgb - die sozialgerichtsbarkeit
  • SGb 2025, 708-714
  • Prof. Dr. Thomas Molkentin
Ist die Posttraumatische Belastungsstörung berufs­krankheitenreif?

Erstmals hat das BSG eine psychische Störung dem Grunde nach wie eine Berufskrankheit anerkannt. Die eigentliche Arbeit liegt jetzt beim Verordnungsgeber bzw. bei dem diesen unterstützenden Ärztlichen Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten. Gegenüber der hier getroffenen Einzelfallentscheidung ist das Prüfen und Vorbereiten einer künftig möglichen generellen Regelung komplex und aufwändig.

SSP - Steuern sparen professionell | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-12-26
  • ⚙262998
  • ssp - steuern sparen professionell
  • SSP 12/2025, 3
  • IWW Institut
Leserservice: Neue Sonderausgabe zum Download: Bilanzierungswahlrechte wahrnehmen und damit effektiv Steuern sparen

Durch die Nutzung von Bilanzierungswahlrechten lassen sich nicht nur Liquiditätsvorteile erzielen, sondern auch echte Steuerersparnisse. Gerade die jüngsten Gesetzesänderungen (Senkung der KSt-Sätze) sollten Unternehmen zum Anlass nehmen, die bisherige Bilanzierungspraxis unter die Lupe zu nehmen! SSP macht Sie in dieser PDF-Sonderausgabe mit dem ganzen Arsenal an steuerbilanziellen Wahlrechten vertraut und stellt Ihnen daraus resultierende Steuerspareffekte für Einzelunternehmern sowie Personen- und Kapitalgesellschaften detailliert vor.

  • 2025-11-28
  • ⚙260646
  • ssp - steuern sparen professionell
  • SSP 12/2025, 3
  • IWW Institut
Leserservice: Neue Sonderausgabe zum Download: Bilanzierungswahlrechte wahrnehmen und damit effektiv Steuern sparen

Durch die Nutzung von Bilanzierungswahlrechten lassen sich nicht nur Liquiditätsvorteile erzielen, sondern auch echte Steuerersparnisse. Gerade die jüngsten Gesetzesänderungen (Senkung der KSt-Sätze) sollten Unternehmen zum Anlass nehmen, die bisherige Bilanzierungspraxis unter die Lupe zu nehmen! SSP macht Sie in dieser PDF-Sonderausgabe mit dem ganzen Arsenal an steuerbilanziellen Wahlrechten vertraut und stellt Ihnen daraus resultierende Steuerspareffekte für Einzelunternehmern sowie Personen- und Kapitalgesellschaften detailliert vor.

  • 2025-11-28
  • 🌍 1765238400000
  • ⚙260503
  • ssp - steuern sparen professionell
  • SSP 12/2025, 2-3
  • IWW Institut
Außergewöhnliche Belastung: Beim BFH: Kosten für Ozempic zur Behandlung von Adipositas nach § 33 EStG abzugsfähig?

Kann ein Steuerzahler, dem das Medikament Ozempic zur Gewichtsreduktion bei Adipositas ärztlich verschrieben worden ist, selbst getragene Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG absetzen? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. Das FG Sachsen-Anhalt hat den Abzug in der Vorinstanz abgelehnt.

StB - Der Steuerberater | dfv Mediengruppe, Frankfurt

  • 2025-12-05
  • ⚙261434
  • stb - der steuerberater
  • StB 2025, 369-378
  • Wolfgang Sturm; Patrick Mattausch
Ertragsteuerrecht: Betriebsaufspaltung: Risiken erkennen und vermeiden

Die Betriebsaufspaltung zählt zu den typischen und häufig eingesetzten Gestaltungsmitteln des deutschen Steuerrechts, sie birgt aber auch erhebliche steuerliche Risiken. Besonders problematisch ist der Wegfall der personellen oder sachlichen Verflechtung, der regelmäßig zur Realisation der stillen Reserven im Besitz- und im Betriebsunternehmen führt. Dies kann zu hohen Steuerbelastungen und damit existenzbedrohenden Situationen für Unternehmen führen. Der Beitrag erläutert die rechtlichen Grundlagen, zeigt aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung des BFH auf und bietet einen systematischen Überblick über Gestaltungsoptionen, um die ungewollten steuerlichen Folgen der Beendigung einer Betriebsaufspaltung zu vermeiden. Im Fokus stehen praxisnahe Strategien zur Absicherung bestehender Strukturen und zur steuerneutralen Auflösung der Betriebsaufspaltung. Zielgruppe dieses Beitrags sind insbesondere steuerberatende Berufe und Unternehmensjuristen mit Schwerpunkt auf Umstrukturierungen und Nachfolgeplanung.

  • 2025-12-05
  • ⚙261300
  • stb - der steuerberater
  • StB 2025, 367-369
  • René Schultze
Ertragsteuerrecht: Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft bei inkongruenter Einlage – ein Fall des § 7 Abs. 8 S. 1 ErbStG

Mit Beschluss vom 6.6.2025 (II B 43/24, AdV) hat der BFH Stellung zur Anwendung des § 7 Abs. 8 S. 1 ErbStG bezogen und dabei ernsthafte Zweifel an der Auffassung des Finanzamts geäußert. Der Beschluss ist in der Beraterpraxis zu begrüßen, da er neue Gesichtspunkte aufzeigt, die es in der Beratung zu beachten gilt.

  • 2025-12-05
  • ⚙261287
  • stb - der steuerberater
  • StB 2025, 361-367
  • Philipp Engel
Ertragsteuerrecht: Aktuelles zum Internationalen Steuerrecht: Zum Fortbestand von § 4i und § 50d Abs. 10 EStG

Mit § 50d Abs. 10 EStG schuf der durch die Finanzverwaltung indoktrinierte Gesetzgeber einen Treaty Override, der Deutschland das Besteuerungsrecht an Sondervergütungen eines Mitunternehmers im Inbound-Fall sichern soll (ähnlich krit. zur Vermischung von Exekutive und Legislative bereits Gosch, in: Kirchhof/Seer, EStG, 24. Aufl. 2025, § 50d, Rn. 44). Hierzu überschreibt Deutschland einseitig die mit anderen Staaten abgeschlossenen DBA und verursacht bzw. verstärkt dadurch Doppelbesteuerungen, doppelte Nichtbesteuerungen sowie Minderbesteuerungen. Der vorliegende Beitrag zeigt die Hintergründe zur Entstehung und die (potenziell bestehenden) Möglichkeiten zur Vermeidung dieser Besteuerungsfriktionen auf. Er mündet in der Aufforderung an den deutschen Gesetzgeber, § 50d Abs. 10 EStG endlich abzuschaffen. Zudem untersucht der vorliegende Beitrag die Belastbarkeit von Forderungen nach einer Abschaffung von § 4i EStG, indem er das Verhältnis der Sonderbetriebsausgabenabzugsbeschränkung zu § 4k EStG darstellt. Im Ergebnis wird ein Fortbestand von § 4i EStG gefordert. Vom Anwendungsbereich der Vorschrift sollten künftig jedoch Sonderbetriebsausgaben, die mit Sondervergütungen zusammenhängen, ausgenommen werden.

  • 2025-12-05
  • ⚙261213
  • stb - der steuerberater
  • StB 2025, 378-380
  • Joachim Lutz
Betriebswirtschaft: Option zur Abwahl einzelner Bestimmungen des BetrAVG für Organmitglieder

Organmitglieder wie z. B. Geschäftsführer einer GmbH ohne Kapitalbeteiligung (Fremdgeschäftsführer) oder mit Beteiligungen von weniger als 50 % sowie Vorstandsmitglieder einer AG oder SE unterliegen dem Schutzzweck des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG). Das hat u. a. zur Folge, dass das Abfindungsverbot (§ 3 BetrAVG) und das Übertragungsverbot (§ 4 BetrAVG) Anwendung auf bestehende betriebliche Versorgungszusagen zugunsten dieser Organmitglieder finden. Im Einzelfall können sich aber Optionen zur Abwahl dieser betriebsrentenrechtlichen Vorschriften ergeben. In der Praxis kann man immer wieder feststellen, dass die Rechtsgrundlage für diese Abwahl-Optionen und die möglichen Anwendungsvorteile nicht ausreichend bekannt sind. Grundlage zur dispositiven Anwendung einzelner Vorschriften des BetrAVG ist das BAG-Urteil vom 21.4.2009 (3 AZR 285/07). Das Urteil kann nämlich im Einzelfall sehr hilfreich sein, wenn z. B. eine Abfindung der Altersrente des Organmitglieds geplant ist, diese aber einen Verstoß gegen das Abfindungsverbot des § 3 BetrAVG bedeuten würde. Gleiches gilt für eine Übertragung der Pensionszusage z. B. auf eine Pensionsverwaltungs-Gesellschaft, wenn kein neuer Arbeitgeber i. S. d. § 4 Abs. 1 BetrAVG vorhanden ist (Übertragungsverbot bei Anwendung des persönlichen Geltungsbereichs gem. § 17 Abs. 1 BetrAVG).

  • 2025-11-07
  • 🌍 1762905600000
  • ⚙258561
  • stb - der steuerberater
  • StB 2025, 321-327
  • Philipp Engel
Ertragsteuerrecht: Grundlagen des Internationalen Steuerrechts: Die beschränkte Steuerpflicht von Sondervergütungen

Im Inbound-Fall wird die beschränkte Steuerpflicht von Sondervergütungen häufig als selbstverständlich vorausgesetzt. Gleichwohl ist diese nur dann gegeben, wenn eine Zuordnung der Vergütungen zu einer im Inland belegenen Betriebsstätte möglich ist. Der vorliegende Beitrag stellt die im Rahmen der erforderlichen Zuordnungsentscheidung zu berücksichtigenden Zuordnungsmöglichkeiten ebenso instruktiv dar wie das in Bezug auf Sondervergütungen nach Auffassung des Autors einschlägige Zuordnungsprinzip. Die Ausführungen schließen mit einem Appell an die Rechtsprechung.

  • 2025-11-07
  • ⚙258477
  • stb - der steuerberater
  • StB 2025, 332-336
  • Jan Bischoff
Betriebswirtschaft: Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung von so genannten Rentnergesellschaften zur Mitigation von Risiken aus Pensionsverpflichtungen

Der Wunsch von Pensionsverpflichteten, mit Pensionsverpflichtungen verbundene Risiken, z. B. bilanzielle, finanzielle oder administrative/operative, zu minimieren, ist vermutlich beinahe so alt wie die Pensionsverpflichtungen selbst. Die Gründe hierfür sind vielfältig und (überwiegend) offensichtlich.

  • 2025-11-07
  • 🌍 1763078400000
  • ⚙258438
  • stb - der steuerberater
  • StB 2025, 327-332
  • Wiebke Holetzek
Betriebswirtschaft: Der Tätowierer als Künstler? Aktuelle steuer- und sozialversicherungsrechtliche Abgrenzungsfragen nach den Urteilen des FG Düsseldorf und des BSG

Die rechtliche Einordnung der Tätigkeit von Tätowierern hat in jüngster Zeit eine bemerkenswerte Entwicklung erfahren, die für die steuerliche Beratungspraxis von erheblicher Relevanz ist. Während das Tätowieren lange Zeit primär als handwerkliche Tätigkeit betrachtet wurde, haben zwei aktuelle Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) und des Finanzgerichts Düsseldorf (FG Düsseldorf) die Tür für eine Anerkennung als künstlerische Leistung in bestimmten Konstellationen weit aufgestoßen. Diese Judikate markieren einen Paradigmenwechsel in der Beurteilung einer Tätigkeit, die an der Schnittstelle von Handwerk, Design und Kunst operiert.

Stbg - Die Steuerberatung | Lefebvre Stollfuß, Bonn

  • 2025-12-12
  • ⚙262257
  • stbg - die steuerberatung
  • Stbg 2025, 401-407
  • LL.M. M. I. Tax PhDr. Dr. Till Weber
BFH-Urteil vom 18. 6. 2025 (X R 19/21): Die Richtsätze sind Geschichte

BFH-Urteil vom 18.6.2025 (X R 19/21): Die Richtsätze sind Geschichte

Mit dem Grundsatzurteil vom 18.6.2025, X R 19/21, hat der BFH ein überdeutliches Signal an das BMF geschickt: Denklogik, Statistik, Regeln der Wissenschaft und der gesunde Menschenverstand sollen jetzt auch im Bereich der steuerlichen Richtsatzsammlung des BMF gelten. Zu erwarten ist, dass die Verwaltung hohe Mehrergebnisse, die bisher sehr leicht mit Hilfe von Schätzungen im Rahmen von Betriebsprüfungen unter Anwendung der Richtsatzsammlung erzielt wurden, verlieren wird. Der Aufsatz zeigt, dass, sofern seitens der Verwaltung an einer Richtsatzsammlung festgehalten werden soll, diese wesentlich überarbeitet werden muss.

  • 2025-11-14
  • ⚙259511
  • stbg - die steuerberatung
  • Stbg 2025, 361-376
  • Univ.-Prof. Dr. Bert Kaminski
Ausgewählte aktuelle Rechtsentwicklungen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung

Ausgewählte aktuelle Rechtsentwicklungen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung

Aktuelle Rechtsentwicklungen im Steuerrecht stellt Prof. Dr. Bert Kaminski in seinen Ausführungen vor. Er geht dabei sowohl auf ausgewählte laufende steuerliche Gesetzgebungsverfahren als auch auf höchstrichterliche Entscheidungen mit grundlegender Bedeutung ein.

So werden die Siebente Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen, das Aktivrentengesetz, das Standortfördergesetz und das Steueränderungsgesetz in ihren jeweiligen Entwürfen vorgestellt. Zudem berücksichtigt er aktuelle Gerichtsentscheidungen zur Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung, zum Vorlageverlangen von E-Mails bei einer Betriebsprüfung oder zur Zulässigkeit einer Schätzung unter Rückgriff auf die Richtsatzsammlung des BMF.

StBp - Die steuerliche Betriebsprüfung | Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2025-11-28
  • ⚙260708
  • stbp - die steuerliche betriebsprüfung
  • StBp 2025, 382-388
  • Carl W. Barthel
Die Richtsatzschätzung

Für die Durchführung von betriebssteuerlichen Schätzungen dominiert die Wahl der Schätzungsmethode das spätere Schätzungsergebnis; hierbei war die Richtsatzschätzung unverändert trotz zahlreicher Bedenken in der Literatur bei Prüfern wie Finanzrichtern eine vielfach praktizierte Vorgehensweise. Im Urteil v. 18. 06. 2025 – X R 19/21 hat der X. Senat des BFH nunmehr einige Klarstellungen und Einschränkungen vorgenommen, die nachfolgend aus Beratersicht beurteilt werden.

  • 2025-11-28
  • ⚙260696
  • stbp - die steuerliche betriebsprüfung
  • StBp 2025, 398-403
  • Detlef Pieske-Kontny
Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art

Unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 bis 3 KStG ist es steuerlich zulässig, einen Betrieb gewerblicher Art mit einem oder mehreren anderen Betrieben gewerblicher Art zu einem einzigen Betrieb gewerblicher Art zusammenzufassen. Der vorliegende Aufsatz behandelt verschiedene, sich daraus ergebende Rechtsfragen.1

1) Nicht thematisiert werden Fragen der Organschaft und der Zusammenfassung unterschiedlicher Betriebe gewerblicher Art einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft in der Organisationsform einer Kapitalgesellschaft.

  • 2025-11-28
  • ⚙260685
  • stbp - die steuerliche betriebsprüfung
  • StBp 2025, 370-375
  • Hendrik Hübner
Verlustnutzung nach Anwachsung auf eine GmbH

Mit Urt. v. 19. 03. 2025 – XI R 2/23 nimmt der BFH Stellung zur Frage, ob und wann verrechenbare Verluste i. S. d. § 15a Abs. 4 EStG und der vortragsfähige Gewerbeverlust i. S. d. § 10a GewStG nach einer Anwachsung von einer übernehmenden GmbH genutzt werden können. Der Beitrag wirft einen Blick auf den Hintergrund und die Bedeutung der Entscheidung.

  • 2025-11-28
  • ⚙260538
  • stbp - die steuerliche betriebsprüfung
  • StBp 2025, 388-393
  • Christoph Schmidt
Unternehmen als unbezahlte Verwaltungshelfer

Die Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens hat die Mitwirkungspflichten von Unternehmen zu erheblichen Vollzugslasten entwickelt. Von elektronischen Datenübermittlungen bis zur GoBD-konformen Dokumentation entsteht eine potenziell verfassungsrechtlich problematische Gesamtlast. Der zweiteilige Beitrag29 analysiert die Rechtfertigung dieser Pflichten und diskutiert ein kompensierendes Entgelt als Instrument zur Wahrung der Verhältnismäßigkeitswahrung im automatisierten Steuervollzug.

29) Teil 1 erschien in StBp 2025, 342.

  • 2025-11-28
  • 🌍 1765152000000
  • ⚙260507
  • stbp - die steuerliche betriebsprüfung
  • StBp 2025, 376-381
  • Detlef Pieske-Kontny
Außenprüfungen bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützigen Einrichtungen

Zur Sicherstellung des in Art. 3 Abs. 1 GG verankerten erfassungsrechtlichen Gebots der Gleichmäßigkeit der Besteuerung bedienen sich die Finanzbehörden u. a. des Instruments der Außenprüfung, der u. a. steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. des § 1 Abs. 1 und § 2 KStG unterliegen. Die Rechtsgrundlagen einer Außenprüfung, Inhalt und Bekanntgabe der Prüfungsanordnung und die Rechtsbehelfsmöglichkeiten werden in diesem Teil thematisiert.

  • 2025-11-28
  • ⚙260481
  • stbp - die steuerliche betriebsprüfung
  • StBp 2025, 394-398
  • Ralf Sikorski
Die Posse zur Umsatzsteuerpflicht von Bildungsleistungen

Der Beitrag diskutiert die seit 01. 01. 2025 geltende Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG für berufliche Fortbildungen und berücksichtigt bereits das Schreiben des BMF vom 24. 10. 2025.

  • 2025-11-14
  • ⚙259497
  • stbp - die steuerliche betriebsprüfung
  • StBp 2025, 346-349
  • Michael Brinkmann
Nochmals: Bankenprivileg für Konzernfinanzierungs­gesellschaften

Im Anschluss an die Ausführungen zum gewerbesteuerrechtlichen Bankenprivileg für Konzernfinanzierungsgesellschaften in StBp 2019, 272 und StBp 2024, 205 erörtert der Beitrag die Auswirkungen der BFH-Entscheidung vom 21. 05. 2025 – III R 6/24.

  • 2025-11-14
  • ⚙259302
  • stbp - die steuerliche betriebsprüfung
  • StBp 2025, 342-346
  • Christoph Schmidt
Unternehmen als unbezahlte Verwaltungshelfer

Die Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens hat die Mitwirkungspflichten von Unternehmen zu erheblichen Vollzugslasten entwickelt. Von elektronischen Datenübermittlungen bis zur GoBD-konformen Dokumentation entsteht eine potenziell verfassungsrechtlich problematische Gesamt-last. Der zweiteilige Beitrag analysiert die Rechtfertigung dieser Pflichten und diskutiert ein kompensierendes Entgelt als Instrument zur Wahrung der Verhältnismäßigkeitswahrung im automatisierten Steuervollzug.

  • 2025-11-14
  • ⚙259202
  • stbp - die steuerliche betriebsprüfung
  • StBp 2025, 349-354
  • Hendrik Hübner
Zulässigkeit einer Schätzung nach der amtlichen Richtsatzsammlung

Die Schätzung anhand der amtlichen Richtsatzsammlung des BMF steht seit geraumer Zeit in Diskussion. Der Beitrag analysiert die Entscheidung des BFH vom 18. 06. 2025 – X R 19/21, in der er insoweit Stellung genommen und Zweifel geäußert hat, ob die Richtsatzsammlung in ihrer bisherigen Form eine geeignete Grundlage für einen äußeren Betriebsvergleich bildet.

  • 2025-11-14
  • ⚙259190
  • stbp - die steuerliche betriebsprüfung
  • StBp 2025, 355-365
  • Jörg Burkhard
Der praktische Fall: Analyse- und Abwehrüberlegungen bei Ausbeutekalkulationen

Der Beitrag erörtert für den steuerlichen Berater Handlungsoptionen im Umgang mit sog. Ausbeutekalkulationen und dem im Raum stehenden Vorwurf einer Steuerstraftat.

SteuerBlick - Mandanten-Information SteuerBlick | Lefebvre Stollfuß, Bonn

  • 2025-12-12
  • 🌍 1766016000000
  • ⚙262019
  • steuerblick - mandanten-information steuerblick
  • SteuerBlick 2025, 01.12.2025
  • Stollfuß Verlag
Aktuelle Informationen aus dem Steuerrecht Dezember 2025

In der aktuellen Ausgabe des SteuerBlicks berichten wir u.a. über die steuerliche Förderung der Elektromobilität, darunter die Verlängerung der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung, die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Dienstwagenbesteuerung und die neu eingeführte arithmetisch degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge.

Außerdem in dieser Ausgabe enthalten sind Beiträge zur Anhebung des Mindestlohns und der Minijob-Grenze ab 1.1.2026, zur steuerlichen Anerkennung von Unterhaltsleistungen, zum Handlungs- und Dokumentationsbedarf zum Jahresabschluss 2025, zu den Rechengrößen und Beitragssätzen zur Sozialversicherung für 2026 sowie zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten zu einem Vermietungsobjekt.

  • 2025-11-14
  • 🌍 1764028800000
  • ⚙259505
  • steuerblick - mandanten-information steuerblick
  • SteuerBlick 2025, 01.11.2025
  • Lefebvre Stollfuß
Aktuelle Informationen aus dem Steuerrecht November 2025

In der aktuellen Ausgabe des SteuerBlicks berichten wir u.a. über die Behandlung einer Pauschalabfindung für den Verzicht auf nacheheliche Ansprüche im Rahmen der Schenkungsteuer. Im vorliegenden Fall wurde ehevertraglich vereinbart, dass ein Ehegatte vom anderen Ehegatten ein Grundstück erhält und dafür im Gegenzug auf den Anspruch auf Zugewinnausgleich und weitere nacheheliche Ansprüche verzichtet. Der BFH hatte über die Frage zu entscheiden, ob die Übertragung der Immobilie eine freigiebige Zuwendung darstellt und somit der Schenkungsteuer unterliegt.

Außerdem in dieser Ausgabe enthalten sind Beiträge zu ab 2026 geplanten Entlastungen für Ehrenamtler und gemeinnützige Körperschaften, zur Anhebung der Entfernungspauschale, zur Fortführung der Stromsteuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft, zur Wiedereinführung des sog. „Agrardiesels“, zur Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie, zu aktualisierten Hinweisen der Finanzverwaltung zur Besteuerung von Kapitaleinkünften und zur Senkung des Abgabensatzes zur Künstlersozialversicherung.

StraFo - Strafverteidiger-Forum | Deutscher Anwaltverlag & Institut der Anwaltschaft GmbH, Bonn

  • 2025-12-12
  • ⚙262020
  • strafo - strafverteidiger-forum
  • StraFo 2025, 479-488
  • Jens Lehmann
Widerruf der Strafaussetzung und Vertrauensschutz

Setzt das erkennende Gericht die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, bestimmt es eine Bewährungszeit zwischen zwei und fünf Jahren. Es befindet über die Bestellung eines Bewährungshelfers und die Erteilung von Auflagen oder Weisungen. Nach durchgestandener Bewährungszeit wird die Strafe erlassen. Dies gelingt wohl in ca. 70 % aller Fälle.

Weniger glatte Verläufe bereiten oft einen erheblichen Aufwand: Neue Anklagen oder Anträge auf Erlass eines Strafbefehls gelangen nach Nr. 13 MiStra zum Bewährungsheft. Das Vollstreckungsgericht erfährt zunächst aber nicht, wie die Verfahren ausgegangen sind. Akten, die es zur Prüfung beiziehen will, sind anderweitig versandt oder werden als unentbehrlich bezeichnet. Der Proband erscheint nicht zu Anhörungsterminen. Häufig ist er unter seiner letzten Anschrift nicht mehr erreichbar. Eine nachträgliche Bildung von Gesamtstrafen erschwert die Übersicht.

Schwierigkeiten dieser Art kann man nicht immer dem Verurteilten anlasten. Die scheinbar klaren Regeln zum Widerruf enthalten einige Fallstricke. Sie bieten auch Ansatzpunkte für die Verteidigung.

  • 2025-11-07
  • 🌍 1762992000000
  • ⚙258446
  • strafo - strafverteidiger-forum
  • StraFo 2025, 433-437
  • Fabian Meinecke
Die Verteidigung gegen apokryphe Haftgründe in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen

Bei apokryphen Haftgründen fallen der im Haftbefehl angenommene Haftgrund und der tatsächliche Haftgrund auseinander. Es handelt sich um ein in der Rechtswissenschaft lange bekanntes, allerdings wenig erforschtes Phänomen, bei dem Recht und Rechtswirklichkeit nicht übereinstimmen. Anstelle der wahren Gründe, die zur Anordnung der Untersuchungshaft führen, wird der Haftbefehl auf kaum fassbare Leerformeln gestützt, die – flankiert durch rigide Rechtsprechung – sehr schwierig zu entkräften sind. Von den beiden Fallgruppen, die hinter derartigen Leerformeln stehen, sind in der wissenschaftlichen Diskussion der „Denkzettel“, also die Anordnung von Untersuchungshaft als Strafe, und die „Beugehaft“, also die Anordnung der Untersuchungshaft zur Förderung der „Kooperationsbereitschaft,“ bekannt. Die akademische Beschäftigung mit apokryphen Haftgründen soll in den letzten Jahren aus Resignation abgenommen haben. Angesichts zwar nicht ganz frischer, aber jüngerer empirischer Erkenntnisse und der nach wie vor hohen praktische Relevanz lohnt es sich nach wie vor, Verteidigungsansätze in der herausfordernden Konstellation apokrypher Haftgründe (wieder) zu erarbeiten. Gerade in rechtlich für die Verteidigung schwer zugänglichen Zwischenräumen profitiert sie von der Durchdringung des informellen Programms, zu dem der Phänomenbereich der apokryphen Haftgründe zählt.

StuW - Steuer und Wirtschaft | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-11-07
  • ⚙258664
  • stuw - steuer und wirtschaft
  • StuW 2025, 321-335
  • Tim Maciejewski; Maximilian Gerhards
Tax Law Clinics in den USA und (künftig) in Deutschland

Der vorliegende Beitrag untersucht den rechtlichen Rahmen studentischer pro bono-Rechtsberatung in Steuersachen in den USA und in Deutschland. Tax Law Clinics sind ein etabliertes Ausbildungskonzept an US-amerikanischen Law Schools, das praxisnahe Lehre mit gesellschaftlichem Nutzen verbindet. Low Income Taxpayer Clinics spielen eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung des Zugangs zum Recht für Personen mit niedrigem Einkommen und werden von der US-amerikanischen Bundessteuerbehörde im Rahmen eines Förderprogramms finanziell unterstützt. Die klinische Juristenausbildung in Deutschland, insbesondere im Bereich des Steuerrechts, steht hingegen noch an ihrem Anfang. Während Rechtsberatung pro bono durch Studierende in anderen Rechtsgebieten nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz zulässig ist, ist sie in Steuersachen aufgrund der restriktiven Bestimmungen des Steuerberatungsgesetzes nicht erlaubt. Ein aktueller Reformvorschlag des Bundesfinanzministeriums zielt darauf ab, die rechtlichen Regelungen anzugleichen, wodurch Tax Law Clinics in Deutschland ermöglicht würden. Der Vergleich mit den USA zeigt, dass Tax Law Clinics in Deutschland in ähnlichen Organisationsformen umgesetzt werden könnten, sei es in Trägerschaft von Hochschulen oder gemeinnützigen Vereinen mit akademischer Anbindung. Gemeinnützigkeitsrechtlich können Tax Law Clinics in beiden Rechtssystemen zur Förderung der Bildung oder zur Förderung bedürftiger Personengruppen ausgestaltet werden. Deutliche Unterschiede zeigen sich im anwaltlichen Berufsrecht und im steuerlichen Verfahrensrecht. Die Einführung von Tax Law Clinics in Deutschland ist zu begrüßen. Sie stärken die juristische Ausbildung, fördern gemeinnütziges Engagement und verbessern den Zugang zum Recht in Steuersachen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258656
  • stuw - steuer und wirtschaft
  • StuW 2025, 243-269
  • Sophie Bakowies; Malte Chirvi; Dirk Kiesewetter; Ralf Maiterth; Ralf P. Schenke; Niklas Woitok
Möglichkeiten zur Verringerung übermäßiger Steuerausfälle bei der Rentenbesteuerung – Eine interdisziplinäre Querschnittsaufgabe der Steuerwissenschaften

Der Beitrag untersucht die Bedeutung des Verbots der Doppelbesteuerung im System der nachgelagerten Rentenbesteuerung. Nach der BFH-Rechtsprechung schien das Verbot absolut zu gelten; die Nichtannahmebeschlüsse des BVerfG vom November 2023 haben diese Sicht jedoch deutlich in Frage gestellt und den gesetzgeberischen Spielraum erweitert. Unsere modellhaften Berechnungen für typisierte Erwerbsbiografien zeigen, dass das geltende Recht eine Doppelbesteuerung in vielen, jedoch nicht allen Fällen vermeidet, zugleich aber Fälle erheblicher Minderbesteuerungen auftreten. Mit Hilfe der Einkommensteuerstatistik werden die Zahl der betroffenen Steuerpflichtigen sowie die fiskalischen Auswirkungen abgeschätzt. Wir skizzieren sodann drei Reformoptionen für eine gleichmäßigere Rentenbesteuerung, deren umfassendste die Minderbesteuerung erheblich reduziert.

  • 2025-11-07
  • ⚙258522
  • stuw - steuer und wirtschaft
  • StuW 2025, 302-320
  • Johanna Hey
Multilateralismus im Steuerrecht: Lehren aus der Globalen Mindeststeuer

Seit 2012 bemüht sich die internationale Staatengemeinschaft um die Errichtung einer neuen Weltsteuerordnung. Waren die 15 Aktionspunkte des Jahres 2015 noch auf eine Standardisierung nationaler und DBA-rechtlicher Maßnahmen gegen Steuervermeidung fokussiert, schien mit der Einigung des Inclusive Frameworks auf das Zwei-Säulenmodell einer Neuverteilung der Beteuerungsrechte (Pillar One) und der Einführung der Globalen Mindeststeuer (Pillar Two) ein neues Stadium des Multilateralismus im Steuerrecht erreicht. Für einen kurzen Moment entstand der Eindruck, die Staatengemeinschaft sei bereit, sich auf eine neue Systematik des Internationalen Steuerrechts zu einigen. Doch spätestens seit der Aufkündigung des sog. Global Tax Deal durch die USA im Jahr 2025 stellt sich die Frage, was Multilateralismus im Steuerrecht tatsächlich leisten kann und wie die Arbeiten im Inclusive Framework fortgesetzt werden sollen. Trotz des erheblichen Aufwands, der auf Ebene der OECD in die Entwicklung detaillierter Modellregelungen geflossen ist, fehlt es an einer Diskussion der für die Zielerreichung zur Verfügung stehenden Instrumente, obwohl diese Rückwirkungen auf die Erreichbarkeit der gesetzten Ziele und die zu ihrer Erreichung geeigneten Regelungen haben. Ganz entscheidend sind dabei der erforderliche Grad der Verbindlichkeit der multilateralen Absprachen, ihre notwendige Reichweite sowie die Bedeutung einheitlicher Umsetzung.

  • 2025-11-07
  • ⚙258466
  • stuw - steuer und wirtschaft
  • StuW 2025, 237-242
  • Dirk Kiesewetter; Rainer Niemann
Die Kapitaleinkommensbesteuerung: Ein steuerliches Kernthema, das im Koalitionsvertrag vergessen wurde

Wachstumsanreize sollen laut Koalitionsvertrag vor allem durch Maßnahmen im Bereich der Unternehmenssteuern und durch steuerliche Entlastung von Arbeitslohn gesetzt werden. Die Besteuerung privater Kapitaleinkommen wird dagegen nicht erwähnt. Diese ist seit Jahrzehnten durch einen sich stetig ausdifferenzierenden Pluralismus gekennzeichnet, der umfangreiche Entscheidungsverzerrungen und Effizienzeinbußen bewirken kann und hohe Steuerplanungs-, Deklarations-, und Kontrollkosten verursacht. Sollte eine entscheidungsneutrale Besteuerung von Kapitaleinkommen weiterhin politisch nicht realisierbar sein, wäre als minimal-invasive Maßnahme die Steuervereinfachung durch Typisierung und Pauschalierung naheliegend, insbesondere in Gestalt einer deutlichen Ausweitung und Erhöhung des Sparerpauschbetrags.

  • 2025-11-07
  • ⚙258409
  • stuw - steuer und wirtschaft
  • StuW 2025, 288-301
  • Thomas Sendke
Stand der Harmonisierung des Steuervollzugs innerhalb der Europäischen Union

Die Gewährleistung eines wirksamen Grundrechtsschutzes wird mit zunehmendem Einfluss des Unionsrechts auch im Steuerrecht komplexer. Zum einen existieren mit den Unionsgrundrechten und den nationalen Grundrechten unterschiedliche Kontrollmaßstäbe. Insofern ist die Frage zu beantworten, ob die Unionsgrundrechte, die nationalen Grundrechte oder beide Grundrechtsordnungen kumulativ Anwendung finden. Zum anderen bestehen mit der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten verschiedene Grundrechtsverpflichtete. Entsprechend kann die Bestimmung des Kontrollgegenstands – also z.B. Richtlinienbestimmung, nationales Umsetzungsrecht oder administrativer Vollzugsakt – Schwierigkeiten bereiten. Zwingende Vorfrage sowohl für die Bestimmung des grundrechtlichen Kontrollmaßstabs als auch des Kontrollgegenstands ist dabei stets, ob es in einem Regelungsbereich überhaupt zu einer Harmonisierung durch das Unionsrecht gekommen ist und, wenn ja, ob es sich um eine vollständige oder nur teilweise Harmonisierung handelt. Diese Fragen sollen im folgenden Beitrag für den Bereich des Steuervollzugs untersucht werden.

  • 2025-11-07
  • ⚙258380
  • stuw - steuer und wirtschaft
  • StuW 2025, 270-287
  • Daniel W. Blum
Gleichheitsrechtliche Grenzen der steuerlichen Begünstigung von neben der Regelpension bezogenen Arbeitseinkünften – Ein Blick nach Österreich

Um den Verbleib älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt auch nach Erreichen des Regelpensionsalters zu attraktivieren, sieht das Programm der österreichischen Bundesregierung die Einführung einer begünstigten Besteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vor, die neben der Regelpension bezogen werden. Diese sollen aus dem synthetischen Einkommensbegriff des öEStG herausgeschält und im Rahmen einer eigenen Einkünfteschedule mit einem flachen Tarif von 25 % im Abzugsweg endbesteuert werden. Die derart geschaffene Schedule „Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit neben dem Regelpensionsbezug“ würde im Ergebnis zu einer steuerlichen Differenzierung nach drei unterschiedlichen Kriterien führen: (1) Nach dem Alter des Einkünftebeziehers, steht doch die Begünstigung nur nach Antritt der Regelpension zu; (2) nach dem Geschlecht, da bis 2033 in Österreich weiterhin Unterschiede im Pensionsantrittsalter für Männer und Frauen bestehen; und (3) nach der Natur der Einkünfte, da die begünstigte flache Besteuerung auf nichtselbständige Einkünfte beschränkt wäre. Dieser Beitrag geht – unter Rückgriff auf die Judikatur des österreichischen Verfassungsgerichtshofs und basierend auf dem Verständnis des Gleichbehandlungsgebots als Instrument zum Schutz des einzelnen Menschen als selbstbestimmtes, freies und gleiches Individuum – der Frage nach, welche Grenzen der in Art. 7 des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes statuierte Gleichheitssatz dem Gesetzgeber hierbei auferlegt.

Ubg - Die Unternehmensbesteuerung | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-12-26
  • ⚙263052
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2026, 11-18
  • Amelie Braul
Die Aufdeckung stiller Reserven bei Überführung von Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte

Die Auslegung der Entstrickungsregelung des § 4 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. Satz 3 EStG beschäftigt sowohl die beratende Praxis als auch die steuerrechtliche Fachliteratur seit Jahren. Daher ist es besonders erfreulich, dass der BFH nun mit Urteil vom 26.3.2025 – I R 5/24 (I R 99/15) zu dieser Regelung Stellung genommen hat. Der Beitrag widmet sich anlässlich dieser BFH-Entscheidung der Frage nach der Aufdeckung stiller Reserven bei der Überführung von Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte. Zunächst wird die steuerrechtliche Systematik der Entstrickungsbesteuerung betrachtet und die in der Literatur seit Jahren aufgeworfene Kritik hinsichtlich der Entstrickungsnormen anhand der Historie der BFH-Rechtsprechung und der Gesetzgebung dargestellt. Anschließend nimmt der Beitrag die gegenständliche BFH-Entscheidung näher in den Blick und würdigt deren Folgen kritisch.

  • 2025-12-26
  • ⚙263034
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2026, 47-58
  • Heiko Müller; Lara Froese
Senkung des Körperschaftsteuersatzes und des Steuersatzes für einbehaltene Gewinne gem. § 34a Abs. 1 EStG

In dem Beitrag werden die Auswirkungen der Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 15 % auf 10 % und des Steuersatzes für einbehaltene Gewinne gem. § 34a Abs. 1 Satz 1 EStG von 28,25 % auf 25 % auf die Höhe der nominalen Ertragsteuerbelastungen sowie auf die gestiegene Vorteilhaftigkeit der Eigenfinanzierung und der Gewinnthesaurierung mittels eines mehrperiodischen Steuerbelastungsvergleich quantifiziert und analysiert.

  • 2025-12-26
  • ⚙263018
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2026, 24-34
  • Stefan Eymann
Zur ökonomischen Unvergleichbarkeit standardisierter Kapitalmarktinstrumente und individueller Kreditgewährungen

Der Beitrag analysiert die ökonomische Unterscheidung zwischen klassisch gehandelten Schuldinstrumenten und individuell ausgereichten Darlehen im Kontext der Verrechnungspreisbewertung. Dabei wird argumentiert, dass Darlehen aufgrund ihrer strukturellen Illiquidität, fehlenden Fungibilität und begrenzten Übertragbarkeit nicht mit standardisierten Kapitalmarktinstrumenten vergleichbar sind. Diese Illiquidität begründet ein eigenständiges Finanzierungsrisiko für den Kapitalgeber, das in Form eines zusätzlichen Risikoaufschlags bei der Zinshöhe zu berücksichtigen ist. Empirisch ist belegt, dass Marktteilnehmer an weniger liquide Finanzierungsformen systematisch höhere Renditeanforderungen stellen. Darüber hinaus werden endfällige Darlehen („bullet loans“) als besonders risikobehaftet identifiziert, da die fehlende laufende Verzinsung zu einem Wiederanlagerisiko sowie zu erhöhten Zinsänderungsrisiken führt. Die zeitlich konzentrierte Rückzahlung erfordert daher eine weitere risikoadäquate Prämie zur wirtschaftlich korrekten Bewertung. Der Beitrag plädiert für eine differenzierte Betrachtung solcher Finanzierungsformen und stellt die Übertragbarkeit pauschalisierter Benchmarkmodelle, wie sie auf Basis liquider Anleihen entwickelt wurden, grundsätzlich infrage.

  • 2025-12-26
  • ⚙263014
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2026, 5-10
  • David Reinhard
Der Forderungsverzicht bei Personengesellschaften – Eine kritische Analyse aktueller Problemfelder

Die steuerliche Behandlung eines Forderungsverzichts bei Personengesellschaften wirft nach wie vor zahlreiche Fragestellungen hinsichtlich der bilanziellen Folgen auf. Ziel dieses Beitrags ist es, die vielschichtige Thematik des Forderungsverzichts im Kontext von Personengesellschaften systematisch aufzubereiten, aktuelle Problemfelder kritisch zu analysieren und praxisrelevante Hinweise für die rechtssichere Gestaltung zu geben. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Folgen des BFH-Urteils vom 16.11.2023 – IV R 28/20 (BStBl. II 2024, 258 = Ubg 2024, 162 m. Anm. Kellmann/Brüggemann/Graw/Görgen). In diesem Urteil äußert sich der IV. Senat des BFH zur Behandlung eines Forderungsverzichts auf eine unter dem Nennwert erworbene Forderung sowie zu den damit zusammenhängenden bilanziellen Konsequenzen. Im Anschluss werden ausgewählte Problemfelder des § 4i EStG und des § 15a EStG im Zusammenhang mit einem Forderungsverzicht beleuchtet.

  • 2025-12-26
  • ⚙263007
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2026, 1-5
  • Florian Haase
Was, wenn wir nicht mehr schreiben müssen? – Ein steuerjuristischer Essay zum Jahresauftakt 2026

Der steuerrechtliche Nachwuchs fehlt. Nicht nur in den steuerberatenden Berufen, sondern auch als Garant für die Qualität von Fachliteratur für Verlage. Ob das durch KI wirklich besser wird? Ein Weckruf – und ein Plädoyer für den Sinn des Schreibens steuerjuristischer Beiträge, auch und gerade für die „jüngere Generation“.

  • 2025-12-26
  • ⚙263005
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2026, 35-46
  • Alexander Zapf
Aktuelle finanzgerichtliche Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer 2025 – Teil I

Das Grunderwerbsteuerrecht hat weiter an Bedeutung, aber auch an Komplexität zugenommen. Nicht nur, aber gerade bei (Konzern-)Umstrukturierungen muss das Augenmerk nahezu immer auch auf die Grunderwerbsteuer gelegt werden. Eingehende Kenntnisse der hierbei zentralen Problembereiche sind für jeden Berater unabdingbar. Dabei sind längst nicht alle Fragen geklärt, sondern werden aktuell erst nach und nach durch die Rechtsprechung beantwortet. Betroffen sind etwa noch zahlreiche offene Fragen im Zusammenhang mit der Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern nach § 6a GrEStG, um die es im ersten Teil des Beitrags geht.

  • 2025-12-26
  • ⚙263003
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2026, 18-23
  • Carl-Christian Freidank
Ertragsteuerinformationsbericht ante portas – Umsetzung, offene Fragen, Prüfung, Gestaltungsspielräume

Die handelsrechtlichen Regelungen bestimmen, dass die Aufstellung eines Ertragsteuerinformationsberichts (EIB) für alle Geschäftsjahre, die nach dem 21.6.2024 beginnen, zwingend erforderlich ist. Angesichts dessen stehen primär von betroffenen Unternehmen, die ihr Geschäftsjahr nach dem Kalenderjahr ausgerichtet haben, spätestens zum kommenden Jahreswechsel konkrete Überlegungen an, wie die komplizierten und komplexen Vorschriften im Hinblick auf eine erstmalige ertragsteuerliche Berichterstattung und die Prüfung des Berichts für den Berichtszeitraum 2025 umzusetzen sind. Vor diesem Hintergrund stellt der Beitrag die zentralen, aktuellen Regelungen zum EIB zusammenfassend dar, klärt offene Fragen und zeigt Gestaltungsspielräume auf.

  • 2025-12-05
  • ⚙261477
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2025, 704-713
  • Stefan Eymann
Von der Inbox ins Prüfungszimmer – wenn Bits zu Belegen werden – Teil 2

Der Beitrag analysiert die Reichweite der Aufbewahrungs- und Vorlagepflichten für E‑Mails im Spannungsfeld von § 90 Abs. 3, § 147 Abs. 1 und 6 AO sowie §§ 238, 257, 343 HGB auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung (FG Hamburg v. 23.3.2023 – 2 K 172/19; BFH v. 30.4.2025 – XI R 15/23, Ubg 2025, 655 m. Anm. Schmidt/Wargowske/Rasch). Im Mittelpunkt stehen die dogmatische Einordnung elektronischer Korrespondenz als Handels- und Geschäftsbriefe, die Qualifikation von Verrechnungspreisdokumentationen als „sonstige Unterlagen“ und die präzise Begrenzung des Datenzugriffs. Der Beitrag entwickelt Kriterien für Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit von Verlangen „en bloc“ unter Wahrung des Erstqualifikationsrechts des Steuerpflichtigen und überführt diese in prüfungstaugliche Organisations- und Technikstandards. Ein rechtsvergleichender Teil ordnet die deutsche Linie in internationale Transparenzregime ein und zeigt deren faktischen Druck auf konzernweite Compliance-Architekturen. In Teil 2 des Beitrags erfolgt die Einordnung in die Betriebsprüfungspraxis, die Darstellung der Erstqualifikation als zweischneidiges Schwert und der internationale Abgleich mit anderen Staaten.

  • 2025-12-05
  • 🌍 1765843200000
  • ⚙261419
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2025, 669-675
  • Thomas Rödder; Jan Frieso Brodersen; Jonas Kotulla
Belastungswirkungen der Mindeststeuer in deutschen Familienunternehmen

Die Regeln des Mindeststeuergesetzes sollen eine effektive Steuerbelastung der Gewinne von internationalen Unternehmensgruppen mit mindestens 15 % sicherstellen. In der Praxis führt das Mindeststeuergesetz auch für deutsche Unternehmensgruppen zu – zum Teil überraschenden – Steuerbelastungen. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Wirkung der Mindeststeuer für deutsche Familienunternehmen. Die Verfasser zeigen überschießende Belastungswirkungen der Mindeststeuer auf und machen Vorschläge für gesetzgeberische Lösungsmöglichkeiten.

  • 2025-12-05
  • ⚙261330
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2025, 696-704
  • Benedikt Wiedmann
Besteuerung des Einbringungsgewinns bei unentgeltlicher Übertragung auf eine (Familien-)Stiftung

Der Beitrag beschäftigt sich mit den Folgewirkungen des Urteils des BFH vom 8.5.2025 – IV R 40/22 (BStBl. II 2025, 603 = Ubg 2025, 528 m. Anm. Levedag/Herkens/Nürnberg) auf die Besteuerung eines Einbringungsgewinns nach § 22 Abs. 1 und 2 UmwStG, wenn die sperrfristbehafteten Anteile (§ 22 Abs. 1 UmwStG) bzw. die – im Rahmen einer Sacheinlage (§ 20 Abs. 1 UmwStG) oder eines Anteilstauschs nach § 21 UmwStG – erhaltenen Anteile (§ 22 Abs. 2 UmwStG) im Vorfeld des Sperrfristverstoßes unentgeltlich auf eine inländische (Familien-)Stiftung i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG übertragen wurden. Die Folgewirkungen hängen dabei maßgeblich von der – vom BFH in dem anhängigen Verfahren X R 8/24 (Vorinstanz: FG München v. 9.2.2024 – 8 K 602/23, EFG 2024, 982) zu entscheidenden – Frage ab, ob im Fall einer unentgeltlichen Rechtsnachfolge ein durch den Rechtsnachfolger ausgelöster Einbringungsgewinn fiktiv als Gewinn des Rechtsnachfolgers oder als Gewinn des ursprünglich Einbringenden gilt.

  • 2025-12-05
  • ⚙261232
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2025, 683-689
  • Janik Müller
Die Schenkungsteuerbarkeit von Einlagen in Personengesellschaften

Indem der BFH mit Urteil vom 5.2.2020 weiterhin an der Transparenz der Personengesellschaften festgehalten und gleichzeitig erstmals deren Rechtsfähigkeit und Vermögenszuständigkeit anerkannt hat, stellte sich in der Folge für Leistungen in das Gesellschaftsvermögen von Personengesellschaften die Frage, welche Auswirkungen diese Betrachtung auf die Qualifikation des Bereicherungsgegenstands im Rahmen des Tatbestands der freigebigen Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG und dessen Befreiungs- bzw. Begünstigungsfähigkeit nach den §§ 13 ff. ErbStG hat. Zu diesen Fragen hat sich der BFH nun für den Fall der Einlage eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR (sog. Hamburger Modell) geäußert und eine im Ergebnis aus praktischer Sicht zu begrüßende Entscheidung getroffen. Zugleich stellt er damit jedoch einige in der Vergangenheit (vermeintlich) aufgestellte Grundsätze infrage. Darüber hinaus gilt es im Blick zu behalten, dass sich die Rechtslage infolge der Modernisierung des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG und der Einführung des § 2a ErbStG seit dem 1.1.2024 geändert hat.

  • 2025-12-05
  • ⚙261164
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2025, 676-682
  • Katrin Dorn; Christian Saecker
Update Nachfolgeplanung: Aktuelles aus der Gesetzgebung, Rechtsprechung und von der Verwaltung

Im Bereich der Nachfolge sind die aktuellen Entwicklungen durch Gesetzesänderungen und zahlreiche Entscheidungen der FG sowie die Reaktion der Finanzverwaltung darauf gekennzeichnet. Der Beitrag gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen und thematisiert insbesondere die letzten Änderungen durch das JStG 2024 sowie die aktuellen Themen im Bereich der Unternehmensnachfolge und dabei vor allem im Zusammenhang mit der Einordnung von Grundstücken als Verwaltungsvermögen, der Übertragung von Unternehmen unter Nießbrauchsvorbehalt und den Schenkungsteuerfolgen der disquotalen Einlage in Personen- und Kapitalgesellschaften.

  • 2025-12-05
  • ⚙261101
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2025, 690-696
  • Björn Heidecke; David Sauer; Olena Pfeiffer
Keine Funktionsverlagerung ohne eigene Ausübung der Funktion

Reorganisationen internationaler Unternehmensgruppen bleiben ein Dauerbrenner in steuerlichen Konflikten, in Deutschland befeuert durch die komplexen und in der Praxis schwer handhabbaren Regelungen zur Funktionsverlagerung. Das Urteil des FG Köln bringt für die Praxis weitere wichtige Orientierungspunkte, insbesondere in Bezug auf die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Funktionsverlagerung, den Begriff der Funktion an sich sowie die Rolle der Mitwirkungspflichten. Das Urteil vermag aber die bestehenden Interpretationsspielräume nicht vollständig zu schließen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258648
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2025, 609-624
  • Sven-Eric Bärsch; Jan-Hendrik Hillers; Daniel Keuper
Die Ertragsbesteuerung internationaler Betriebsstätten im „Spotlight“ aktueller BFH-Rechtsprechung in Deutschland

Die Ertragsbesteuerung internationaler Betriebsstätten ist seit jeher eine der grundlegendsten und bedeutendsten Fragen der internationalen Unternehmensbesteuerung. Aktuelle BFH-Entscheidungen rücken dabei zentrale Themen, z.B. das Vorliegen einer (abkommensrechtlichen) Betriebsstätte, die Gewinnaufteilung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte sowie die Anwendung der Freistellungsmethode im Rahmen von DBA, erneut ins Rampenlicht. Der Beitrag beleuchtet zentrale jüngere Entscheidungen des BFH und deren Auswirkungen auf die steuerliche Praxis.

  • 2025-11-07
  • ⚙258631
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2025, 630-634
  • Saskia Menges
Zur Vereinbarkeit des gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegs mit der Mutter-Tochter-Richtlinie

Die Besteuerung von Schachteldividenden bleibt ein juristisch kontrovers diskutiertes Thema. Nachdem bereits die körperschaftsteuerliche Behandlung unions- und verfassungsrechtlich in Zweifel gezogen wurde, rückt nun das gewerbesteuerliche Pendant in den Fokus – und mit ihm die Frage, ob der Gesetzgeber aus früherer Kritik hinreichend Konsequenzen gezogen hat.

  • 2025-11-07
  • ⚙258541
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2025, 635-641
  • Klaus-Dieter Drüen
Grundlagen der steuerrechtlichen Zurechnung bei Wertpapierdarlehen – Teil 3

Die Abwicklung von Cum/Cum-Altgeschäften stockt seit Jahren in der Prüfungspraxis, nachdem die Finanzverwaltung im Juli 2021 durch neue Verwaltungsvorschriften die Maßstäbe der steuerrechtlichen Zurechnung insbesondere für Wertpapierdarlehen geändert hat. Der administrative Meinungswechsel soll Berichtigungspflichten nach § 153 AO begründen und zum Teil werden auch steuerstrafrechtliche Verfehlungen angenommen. Der Beitrag geht aus diesem Anlass den steuerrechtlichen Rechtsmaßstäben für die Zurechnung von Wertpapieren (§ 20 Abs. 5 EStG i.V.m. § 39 AO) nach und stellt die geänderte Verwaltungssicht bei typischen Wertpapierdarlehen unter Berücksichtigung der jüngeren BFH-Rechtsprechung auf den Prüfstand. Im abschließenden Teil 3 geht es um die Unvereinbarkeit der pauschalierenden BMF-Schreiben vom 9.7.2021 zur wirtschaftlichen Zurechnung bei Wertpapiergeschäften und zur steuerlichen Behandlung von Cum/Cum-Transaktionen mit den gesetzlichen Zurechnungsmaßstäben.

  • 2025-11-07
  • ⚙258460
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2025, 650-654
  • Stefan Eymann
Von der Inbox ins Prüfungszimmer – wenn Bits zu Belegen werden – Teil 1

Der Beitrag analysiert die Reichweite der Aufbewahrungs- und Vorlagepflichten für E‑Mails im Spannungsfeld von § 90 Abs. 3, § 147 Abs. 1 und 6 AO sowie §§ 238, 257, 343 HGB auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung (FG Hamburg v. 23.3.2023 – 2 K 172/19; BFH v. 30.4.2025 – XI R 15/23, Ubg 2025, 655 m. Anm. Schmidt/Wargowske/Rasch). Im Mittelpunkt stehen die dogmatische Einordnung elektronischer Korrespondenz als Handels- und Geschäftsbriefe, die Qualifikation von Verrechnungspreisdokumentationen als „sonstige Unterlagen“ und die präzise Begrenzung des Datenzugriffs. Der Beitrag entwickelt Kriterien für Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit von Verlangen „en bloc“ unter Wahrung des Erstqualifikationsrechts des Steuerpflichtigen und überführt diese in prüfungstaugliche Organisations- und Technikstandards. Ein rechtsvergleichender Teil ordnet die deutsche Linie in internationale Transparenzregime ein und zeigt deren faktischen Druck auf konzernweite Compliance-Architekturen. In Teil 1 erfolgt die nationale Einordnung und die kritische Analyse der aktuellen Rechtsprechung durch FG und den BFH.

  • 2025-11-07
  • ⚙258430
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2025, 642-649
  • Hendrik Hübner
Aufgabe des ATAD-III-Richtlinienentwurfs – Teil 2

Nachdem im ersten Teil des Beitrags (Hübner, Ubg 2025, 579) zunächst die Systematik des ATAD-III-Richtlinienentwurfs und das Zusammenspiel mit bereits existierenden Vorschriften aufgearbeitet worden sind, erfolgt im zweiten Teil des Beitrags neben der Darstellung der praktischen Auswirkungen anhand eines Praxisbeispiels eine umfassende kritische Würdigung des Entwurfs.

  • 2025-11-07
  • ⚙258374
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2025, 624-629
  • Hans-Christoph Graessner; Markus Wollweber; Jannik Lottermoser
„Signing-Closing-Theorie“ in der Grunderwerbsteuer als Wille des Gesetzgebers?

Eine der zentralen Rechtsfragen der letzten Jahre in der Grunderwerbsteuer ist der Meinungsstreit um die „Signing-Closing-Theorie“. Streitig ist, ob beim Erwerb von Anteilen an einer grundbesitzenden Gesellschaft sowohl der Tatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 bzw. Nr. 3 GrEStG als auch des § 1 Abs. 2a bzw. Abs. 2b GrEStG verwirklicht wird, wenn das schuldrechtliche Rechtsgeschäft („Signing“) und das dingliche Rechtsgeschäft („Closing“) zeitlich auseinanderfallen, so dass im Ergebnis für einen einheitlichen Lebenssachverhalt zweimal Grunderwerbsteuer entsteht. Während sich die Literatur vehement gegen eine „doppelte Grunderwerbsteuer“ ausspricht, hält die Finanzverwaltung an ihrer „Signing-Closing-Theorie“ fest. Bestärkt sieht sie sich durch die Einführung des § 16 Abs. 4a, Abs. 5 Satz 2 GrEStG, der eine (vermeintliche) verfahrensrechtliche Lösung für die vorgenannte Problematik darstellen soll. Inzwischen sind im Rahmen von AdV-Verfahren die ersten Entscheidungen der FG sowie des BFH zu dieser Rechtsfrage ergangen. Der Beitrag befasst sich insbesondere mit den Beschlüssen des BFH vom 9.7.2025 – II B 13/25 (AdV) und vom 16.9.2025 – II B 23/25 (AdV) sowie mit den Rechtsfragen, die in einem noch ausstehenden Hauptsacheverfahren von den FG zu klären sind.

UR - Umsatzsteuer-Rundschau | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-12-12
  • ⚙262148
  • ur - umsatzsteuer-rundschau
  • UR 2026, 1-8
  • Bertrand Monfort
Quick Fixes: EuGH-Vorlage zur Bedeutung der MwSt-Identifikationsnummer des Erwerbers als Voraussetzung der Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen

Beim EuGH wurde ein Vorabentscheidungsersuchen zu der Frage eingelegt, welche Bedeutung der MwSt-Identifikationsnummer des Erwerbers als Voraussetzung für die Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen zukommt. Der EuGH hat die Vorlagefragen an das inzwischen für Vorabentscheidungsersuchen zum Mehrwertsteuerrecht zuständige EuG weitergeleitet (Rechtsache James Howden and Co., T-689/25). Der folgende Beitrag stellt die vier Vorlagefragen dar, erläutert ihren Hintergrund und adressiert ausgewählte Diskussionspunkte, zeigt aber, welche anderen Fragen in derselben Problematik unbeantwortet bleiben dürften.

  • 2025-12-12
  • ⚙262143
  • ur - umsatzsteuer-rundschau
  • UR 2025, 940-945
  • Ulrich Schrömbges
Unterlassener Antrag auf Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Anschlusslieferung, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG (= VC 42)

Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, welche Folgen es hat, wenn der Importeur, wie in den Zollunterlagen erklärt, die Waren nach ihrer Verzollung zu sich in einen anderen Mitgliedstaat verbringt, es dabei aber unterlässt, den dafür vorgesehenen Zollverfahrenscode VC 42 in der Zollanmeldung einzutragen. Das FG München erörtert diese Fragestellung allein unter dem Aspekt eines verhältnismäßigen verfahrensrechtlichen Schutzes.

  • 2025-12-12
  • ⚙262077
  • ur - umsatzsteuer-rundschau
  • UR 2025, 929-937
  • Helge Jacobs
Factoring im Mehrwertsteuerrecht oder der „Forderungseinzug“ als Finanzierungsinstrument

Wie Umsätze von im Factoring-Geschäft tätigen Finanzdienstleistern zutreffend umsatzsteuerrechtlich zu behandeln sind, ist immer wieder Gegenstand streitiger Auseinandersetzungen in Betriebsprüfungen. Die jüngste Entscheidung des EuGH in der Rs. Kosmiro indiziert, dass die Unklarheit darüber ob und wenn ja, in welchem Umfang Factoring-Dienstleistungen steuerbefreit oder steuerpflichtig sind, sich nicht auf das Inland beschränkt. Auch (Anschluss-)Kunden von Factoring-Unternehmen müssen nicht selten um ihren Vorsteuerabzug streiten. Der umsatzsteuerrechtlichen Einordnung wird zunächst eine Darstellung des Factoring-Geschäfts vorangestellt. Die Entwicklungsgeschichte des Factoring im Mehrwertsteuerrecht soll nachgezeichnet werden – auch um die Finanzverwaltungssicht kritisch im Licht der jüngsten Rechtsprechung des EuGH (Rs. Kosmiro, UR 2025, 945) zu reflektieren.

  • 2025-12-12
  • ⚙262061
  • ur - umsatzsteuer-rundschau
  • UR 2025, 937-939
  • Marius F. Schumann
Istbesteuerung für Freiberufler – Erwiderung zu Frye, UR 2025, 721

In dieser Zeitschrift hat Frye jüngst dafür plädiert, dass die sog. Istbesteuerung für freiwillig buchführende Freiberufler gem. § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG zu gestatten sei (UR 2025, 721 ff.). Ich teile zwar die Einschätzung, dass derartige Freiberufler die Tatbestandsvoraussetzungen für eine Gestattung der Istbesteuerung nach § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG erfüllen. Gleichwohl halte ich es für eine von den FG nicht zu beanstandende Ermessensentscheidung, wenn das Finanzamt einem Freiberufler mit Forderungsbuchhaltung die Gestattung versagt.

  • 2025-12-12
  • ⚙261958
  • ur - umsatzsteuer-rundschau
  • UR 2026, 8-11
  • Werner Widmann
Ist die Bereitstellung personenbezogener Daten durch einen Kunden an den Lieferer eine steuerbare Leistung?

Das OLG Stuttgart hat am 23.9.2025 entschieden, dass das Vorteilsprogramm „Lidl Plus“, bei dem der Kunde persönliche Daten angeben muss, um an dem Programm teilnehmen zu können, zutreffend als „kostenlos“ bezeichnet werden darf, weil diese Bereitstellung von Daten kein Bestandteil des Preises ist, den der Kunde für die von ihm bezogenen Waren aus dem Vorteilsprogramm bezahlen muss.

Das lädt zur Untersuchung ein, ob diese Beurteilung auch bei der umsatzsteuerrechtlichen Würdigung dieser Vertragsbeziehungen eine Rolle spielt.

  • 2025-11-28
  • ⚙260643
  • ur - umsatzsteuer-rundschau
  • UR 2025, 896-903
  • Rainald Vobbe
Transferpreis-/Jahresendanpassungen im Umsatzsteuerrecht

Innerhalb von internationalen Unternehmensgruppen werden häufig eine Vielzahl an Waren sowie verschiedenste Dienstleistungen ausgetauscht. Bei der Bepreisung steht meist die ertragsteuerliche Gewinnallokation mittels Verrechnungspreise, mit denen konzerninterne grenzüberschreitende Vorgänge wie zwischen fremden Dritten berechnet werden sollen, im Vordergrund. Erfolgen hier im Nachhinein Anpassungs-/Ausgleichszahlungen zwischen den Parteien, stellt sich die Frage, ob und wie diese Transfer-Price-Adjustments (TPA) auch im Bereich der Umsatzsteuer Wirkung entfalten.

  • 2025-11-28
  • ⚙260505
  • ur - umsatzsteuer-rundschau
  • UR 2025, 889-896
  • Cristian Esteves Gomes
Die neue Rechtslage zur Umsatzsteuer für Bildungsleistungen

Der Beitrag beleuchtet die Gesetzesänderungen durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2024, die neuen BMF-Schreiben v. 8.8.2025 und 24.10.2025 sowie aktuelle BFH-Entscheidungen.

  • 2025-11-14
  • ⚙259507
  • ur - umsatzsteuer-rundschau
  • UR 2025, 841-852
  • Timm Stelzer
Der fehlerhafte Steuerausweis – Grundlagen des § 14c UStG

Der fehlerhafte Steuerausweis in einer Rechnung steht seit einigen Jahren im Fokus der finanzgerichtlichen und europäischen Rechtsprechung. Der folgende zweiteilige Beitrag beleuchtet in einem ersten Teil die dogmatischen Grundlagen des § 14c UStG und behandelt in einem zweiten Teil die verschiedenen Facetten der personen- und sachbezogenen Einschränkungen dieses besonderen Steuertatbestands.

  • 2025-10-31
  • ⚙258030
  • ur - umsatzsteuer-rundschau
  • UR 2025, 801-807
  • Benno L’habitant; Adrian Künzinger
NFT-Marktplätze und die Fiktion einer Leistungskette

Mit der Entscheidung des FG Niedersachsen liegt erstmals eine deutsche Finanzgerichtsentscheidung zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von NFTs (Non-Fungible-Token) in Form von digitalen Bilddateien vor. Dies ist insofern zu begrüßen, weil die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von NFTs vielfältige Rechtsfragen aufwirft. Zwar nimmt das Sekretariat des Mehrwertsteuerausschusses in einem Arbeitspaper vom 21.2.2023 zu vielfältigen Rechtsfragen unverbindlich Stellung (Working Paper No. 1060, taxud.c.1(2023)1930643 – EN). Allerdings hat der Mehrwertsteuerausschuss auf Basis dieses Arbeitspapieres keine Leitlinien aufgestellt. Auch im BMF-Schreiben v. 6.3.2025 zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte ist sowohl die ertragsteuerrechtliche als auch die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von NFTs in Rz. 5 explizit ausgenommen (BStBl. I 2025, 658).

In dem Beitrag wird die Entscheidung des FG Niedersachsen kurz zusammengefasst, um sich anschließend mit der Rechtsfrage auseinanderzusetzen, ob der Handel von NFTs in Form von digitalen Bilddateien über NFT-Plattformen zu einer fingierten Leistungskette gem. § 3 Abs. 11a UStG zwischen NFT-Verkäufer, NFT-Plattform und NFT-Käufer führt. Die Rechtsfrage ist insofern von Relevanz, weil NFT-Verkäufer in der Praxis regelmäßig ein Informationsdefizit haben, den Ort der Leistung zu bestimmen – wie die Entscheidung des FG Niedersachsen einleuchtend veranschaulicht.

  • 2025-10-31
  • ⚙258017
  • ur - umsatzsteuer-rundschau
  • UR 2025, 808-811
  • Otto-Gerd Lippross
Umsatzbesteuerung von Abschlepp- und Bergeleistungen inländischer Unternehmer im Grenzbereich zu anderen Mitgliedstaaten

Die Finanzverwaltung hat in der Verfügung der LFD Thüringen v. 18.12.2008, UR 2009, 174, zum Ort der Leistung bei Abschleppleistungen an ausländische Unternehmer Stellung genommen. Diese im Schrifttum regelmäßig zitierte Verfügung ist aus Sicht des Verfassers aktualisierungs- und ergänzungsbedürftig. In dem nachstehenden Beitrag wird deshalb die Frage, wie Abschleppleistungen bei „grenzüberschreitenden“ Sachverhalten umsatzsteuerrechtlich zu behandeln sind, grundlegender behandelt. Dabei erörtert der Verfasser die Thematik u.a. auch für Fälle, in denen Abschlepp- und damit im Zusammenhang stehende Leistungen an Nichtunternehmer mit Wohnsitz oder Sitz in einem anderen Mitgliedstaat erbracht werden.

UStB - Umsatz-Steuerberater | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-12-05
  • ⚙261341
  • ustb - umsatz-steuerberater
  • UStB 2025, 387-390
  • Eduard Forster
Nationales Aufteilungsgebot nicht unionsrechtswidrig?

Die Diskussionen um das Aufteilungsgebot des § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG bezüglich der unselbständigen Nebenleistungen zur Beherbergung gehen in die nächste Runde. Auslöser sind die Schlussanträge der Generalanwältin Capeta (verb. C-409/24 bis C-411/24) zu den drei deutschen EuGH-Vorlagen (BFH, Beschl. v. 10.1.2024 – XI R 11/23, XI R 13/23, XI R 13/23, UR 2024, 488), inwieweit das gesetzliche Aufteilungsgebot hinsichtlich Beherbergungsleistungen gegen den Grundsatz der Einheitlichkeit verstößt oder die Umsatzbesteuerung von unselbständigen Nebenleistungen aus anderen Gründen unionsrechtswidrig ist.

  • 2025-12-05
  • ⚙261334
  • ustb - umsatz-steuerberater
  • UStB 2025, 391-396
  • Redaktion
Die „Umsatzsteuer-Highlights“ 2025

Mit dieser Übersicht möchten wir Ihnen, geordnet nach Themenbereichen, einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2025 ausführlich kommentierte Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen im Umsatzsteuerrecht geben.

  • 2025-11-07
  • ⚙258527
  • ustb - umsatz-steuerberater
  • UStB 2025, 361-365
  • Axel Jansen
Vorlage an das EuG zu Dreiecksgeschäften mit mehr als drei Beteiligten

Reihengeschäfte und ihre Sonderregelung für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte i.S.d. § 25b UStG führen in der Praxis immer wieder zu Anwendungsfragen. Obwohl die Neuregelung der Reihengeschäfte in Art. 36a der MwSt SystRL und deren Umsetzung in den Mitgliedstaaten zum 1.1.2020 eigentlich eine EU‑weit einheitliche Handhabung sicherstellen und der Umsetzung der bis dahin ergangenen EuGH-Rechtsprechung dienen sollte, ergeben sich immer wieder Detailfragen, die von den Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgelegt werden. Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Vorlageverfahren EuG T-646/24 und den sich daraus ergebenden, über den Einzelfall hinaus bedeutsamen Fragen und praktischen Konsequenzen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258496
  • ustb - umsatz-steuerberater
  • UStB 2025, 354-358
  • Robert C. Prätzler
Probleme des Verzichts auf die Steuerfreiheit von Vermietungsumsätzen nach § 9 Abs. 2 UStG – Plädoyer für eine Reform

Der Beitrag geht auf ein aktuelles Umsatzsteuerproblem für traditionell voll zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer, insbesondere Einzelhändler im Bereich Elektronik, ein. Die strenge Ausgestaltung des eigentlich zur Missbrauchsbekämpfung geschaffenen § 9 Abs. 2 UStG kann zu neutralitätswidrigen massiven Umsatzsteuerbelastungen von Vermietungsfällen führen, wenn diese Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließen. Es werden ergänzend Lösungsvorschläge gemacht.

  • 2025-11-07
  • ⚙258392
  • ustb - umsatz-steuerberater
  • UStB 2025, 358-360
  • Maximilian Freyenfeld; Anja Bürgel
Keine Steuerbefreiung für Umsätze mit NFTs nach § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG

Nach dem EuGH (EuGH, Urt. v. 22.10.2015 – C-264/14 – Hedqvist) fällt der Umtausch von konventionellen Währungen in Bitcoin und umgekehrt unter die Steuerbefreiung des Art. 135 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL. Das BMF hat dies auf § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG übertragen und damit klargestellt, dass sog. Currency Token befreit sein können (BMF, Schr. v. 27.2.2018 – III C 3 - S 7160-b/13/10001, S. 1–2). Das FG Niedersachsen (FG Nds., Urt. v. 10.7.2025 – 5 K 26/24) hatte nun zu entscheiden, ob diese Grundsätze auch auf Non-Fungible Tokens (NFTs) übertragbar sind. Eine kurze Analyse und Blick auf die Konsequenzen für die Praxis.

UVR - Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht | Lefebvre Stollfuß, Bonn

  • 2025-12-05
  • ⚙261521
  • uvr - umsatzsteuer- und verkehrsteuer-recht
  • UVR 2025, 380-383
  • Dr. Stefanie Becker
Fortbildung per Live-Stream, Aufzeichnung oder als Kombi-Produkt?

Fortbildung per Live-Stream, Aufzeichnung oder als Kombi-Produkt?

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben v. 08.08.2025 ihr vorheriges Schreiben v. 29.04.2024 zur Behandlung von Onlineveranstaltungen an Nichtunternehmer aufgehoben und ihre Auffassung hierzu neu veröffentlicht. Bedeutung hat das Schreiben für die Frage der Leistungsortsbestimmung, der Anwendung von Steuerermäßigungen sowie -befreiungen und damit auch für das Recht auf Vorsteuerabzug aus damit im Zusammenhang stehenden Eingangsleistungen. Daneben enthält auch das am 24.10.2025 veröffentlichte BMF-Schreiben zu Bildungsleistungen wichtige Aussagen zu online erbrachten Leistungen. Betroffen sind alle Unternehmer, die ihren Kunden virtuell bzw. online Leistungen zur Verfügung stellen – sei es per Live-Stream in Echtzeit oder als vorproduzierte Aufzeichnung. Je nachdem, für welches Produkt sich der Unternehmer entscheidet, ergeben sich unterschiedliche Folgen, die es bei der Preisgestaltung sowie der Frage ausländischer Registrierungspflichten bei ausländischen Kunden zu beachten gilt.

  • 2025-10-31
  • 🌍 1762905600000
  • ⚙257911
  • uvr - umsatzsteuer- und verkehrsteuer-recht
  • UVR 2025, 346-349
  • Martha Klink
Die Patchworkfamilie im Erb- und Erbschaftsteuerrecht

Patchworkfamilien sind inzwischen eine gängige Form des Zusammenlebens. Nach Trennung, Scheidung oder Verwitwung gehen viele Menschen neue Partnerschaften ein, in denen Kinder aus unterschiedlichen Ehen oder Beziehungen zusammenwachsen. Diese Konstellationen werden im Erb- und im Steuerrecht unterschiedlich behandelt:

Das Erbrecht knüpft streng an Abstammung und familienrechtliche Bindungen an, während das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht eigene Maßstäbe über Steuerklassen und Freibeträge setzt. Der Beitrag stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen dar und verdeutlicht anhand eines Praxisfalls, wo Unterschiede bestehen und welche Gestaltungsmöglichkeiten sich eröffnen.

VA - Verkehrsrecht aktuell | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-11-21
  • 🌍 1764720000000
  • ⚙259880
  • va - verkehrsrecht aktuell
  • VA 2025, 213
  • IWW Institut
Rechtschutzversicherung: BGH: Rechtsschutz schon für Streit aus dem Autokauf und nicht erst nach der Zulassung auf den VN

In einer Gesamtschau des Klauselwerks in den VRB 1994 des beklagten Rechtsschutzversicherers kommt der BGH zu dem Ergebnis, dass trotz der Formulierung „Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse aller bei Vertragsabschluß auf ihn zugelassenen und im Versicherungsschein genannten Fahrzeuge.“ Rechtsschutz schon für Streitigkeiten aus dem Kauf des Fahrzeugs besteht, obwohl das Fahrzeug dann noch nicht auf den VN zugelassen ist.

VergabeFokus - VergabeFokus | Reguvis Fachmedien GmbH, Köln

  • 2025-11-07
  • ⚙258669
  • vergabefokus - vergabefokus
  • VergabeFokus 5/2025, 2-4
  • Rebecca Schäffer; Rouven Gebauer
Die Strombeschaffung über Power Purchase Agreements

Von Dr. Rebecca Schäffer und

  • 2025-11-07
  • ⚙258668
  • vergabefokus - vergabefokus
  • VergabeFokus 5/2025, 23
Aktuelles – Termine

Wer: Nohrcon GmbH

  • 2025-11-07
  • ⚙258663
  • vergabefokus - vergabefokus
  • VergabeFokus 5/2025, 15-18
  • Rebecca Schäffer
KI im Vergabekontext

Von Dr. Rebecca Schäffer, avocado rechtsanwälte, Köln

  • 2025-11-07
  • ⚙258630
  • vergabefokus - vergabefokus
  • VergabeFokus 5/2025, 9-14
  • Werner Adams
E-Vergabe – gestern igitt? Heute alltäglich! – Teil 2

Von Werner Adams, Ltd. Stadtverwaltungsdirektor a.D.

  • 2025-11-07
  • ⚙258613
  • vergabefokus - vergabefokus
  • VergabeFokus 5/2025, 5-8
  • Laura Haars; Maik Dürichen
„Ein gutes Beschaffungsprojekt hat viele Erfolgsfaktoren!“

Die Energiewende stellt die öffentliche Hand vor neue Herausforderungen – insbesondere beim Einkauf von Strom aus erneuerbaren Quellen. Mit dem Projekt „bdr green Power Purchase Agreement“ beweist die Bundesdruckerei GmbH, wie innovative Beschaffungsstrategien und nachhaltige Unternehmensziele in der Praxis erfolgreich vereint werden können. Für ihre Vorreiterrolle wurde die Bundesdruckerei auch mit dem BME-Preis „Innovation schafft Vorsprung“ ausgezeichnet. Im Gespräch mit der VergabeFokus-Redaktion beleuchten Laura Haars (Strategic Purchasing) und Maik Dürichen (Energy Efficiency & Data) den Weg von der Projektidee über die vergaberechtlichen und technischen Hürden bis hin zu den erzielten Erfolgen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258609
  • vergabefokus - vergabefokus
  • VergabeFokus 5/2025, 21
Aktuelles – Nachrichten

Ab dem 1.1.2026 werden in NRW alle landesrechtlichen Wertgrenzen für kommunale Vergaben aufgehoben. Die Anwendung der UVgO und VOB/A für Unterschwellenvergaben ist nicht mehr verpflichtend. Stattdessen gilt ein neuer § 75a GO NRW, der allgemeine Vergabegrundsätze wie Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Gleichbehandlung und Transparenz verbindlich macht. Kommunen dürfen weitere Vorgaben künftig nur noch durch Satzung regeln. Die bisherigen speziellen Regelungen in der Kommunalhaushaltsverordnung entfallen. Eine Mustersatzung wird als Orientierung angeboten, ist aber freiwillig.

  • 2025-11-07
  • 🌍 1763337600000
  • ⚙258459
  • vergabefokus - vergabefokus
  • VergabeFokus 5/2025, 22
  • Kompetenzzentrum innovative Beschaffung
Innovative öffentliche Beschaffung: Kostenfreie digitale Tools für mehr Effizienz und Zukunftsfähigkeit

Ob neue Technologien und rechtliche Vorgaben, fordernde Nachhaltigkeits- und Innovationsziele oder Personal- und Knowhow-Engpässe – die öffentliche Beschaffung muss komplexen Herausforderungen begegnen. Dabei sollen Verfahren schneller, digitaler, transparenter und zugleich rechtssicher gestaltet werden. Das Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO) stellt praxisnahe digitale Tools bereit, die Vergabe- und Beschaffungsstellen von der Fristenkalkulation bis zur Zuschlagsentscheidung gezielt unterstützen – und das kostenfrei.

  • 2025-11-07
  • ⚙258433
  • vergabefokus - vergabefokus
  • VergabeFokus 5/2025, 19-20
  • Markus Figgen; Rebecca Schäffer
Dürfen Bieter KI-gestützte Tools zur Angebotserstellung verwenden?

Markus Figgen,

VergabeNavigator - VergabeNavigator | Reguvis Fachmedien GmbH, Köln

  • 2025-12-05
  • ⚙261528
  • vergabenavigator - vergabenavigator
  • VergabeNavigator 5/2025, 16-18
  • Armin Preussler
Nachprüfbare Konzeptbewertung

BayObLG: Nachprüfungsinstanzen können Plausibilität überprüfen

  • 2025-12-05
  • ⚙261527
  • vergabenavigator - vergabenavigator
  • VergabeNavigator 5/2025, 9-13
  • Oliver Hattig; Tobias Oest
Der passende Rahmen

Wie Rahmenvereinbarungen optimal gestaltet und genutzt werden können

  • 2025-12-05
  • ⚙261484
  • vergabenavigator - vergabenavigator
  • VergabeNavigator 5/2025, 3-4
  • Redaktion Vergabe Navigator
Nachrichten · Aktuelles

Die Bundesregierung hat am 6.8.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge („Vergabebeschleunigungsgesetz“) beschlossen (s. „Ein Schritt vor, einer zurück?“, in diesem Heft, S. 5). Mit dem Gesetz wird ein maßgebliches Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag und dem Sofortprogramm der Bundesregierung umgesetzt. Der Gesetzentwurf sieht vor, die bundesweiten Regelungen im Vergaberecht zu reformieren. Mit der Reform, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) erarbeitet wurde, würden umfangreiche Maßnahmen zur Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung im Vergaberecht umgesetzt, heißt es in einer Pressemitteilung. Bundeswirtschaftsministerin Reiche sagte, die dringend notwendigen Investitionen, gerade auch durch das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz, könnten durch die Vergabereform schneller umgesetzt werden. Zugleich werde das Vergaberecht durch den Gesetzentwurf als wichtige Grundlage für Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung und Wirtschaftlichkeit gestärkt. Es würden zudem zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die hohe Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen am öffentlichen Auftragswesen zu stärken sowie die noch zu geringen Teilnahmemöglichkeiten von Start-ups und Unternehmen mit innovativen Angeboten zu erhöhen. Der Entwurf trage spürbar zum Bürokratieabbau bei, so Reiche. Der Gesetzentwurf sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor: Die Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge für Vergaben des Bundes von 15.000,– € auf 50.000,– €; Reduzierung der Nachweis- und Dokumentationspflichten; Digitalisierung des Vergabe- und Nachprüfungsverfahrens; die Möglichkeit von Gesamtvergaben in engen Ausnahmefällen, Wegfall der aufschiebenden Wirkung bei sofortigen Beschwerden gegen die Entscheidung der Vergabekammern in Nachprüfungsverfahren, Verzicht auf verpflichtende Vorgaben zur nachhaltigen Beschaffung, zugleich Schaffung einer Verordnungsermächtigung für den Bund, um in einem separaten Vorhaben die vergaberechtlichen Vorgaben zur Beschaffung von klimafreundlichen Produkten zu entwickeln, zudem spezifische Maßnahmen für junge und innovative Unternehmen und den Mittelstand, damit öffentliche Auftraggeber die Umstände von Mittelstand, Start-ups und innovativen Unternehmen stärker in den Ausschreibungen berücksichtigen, sowie schließlich gesonderte sowie befristete Ausnahmen für die Beschaffung von Sicherheitsbehörden, die sich am Bundeswehr-Planungs- und Beschaffungsbeschleunigunsgesetz orientieren. Für Start-ups mit innovativen Leistungen ist im Koalitionsvertrag vorgesehen, dass die Wertgrenze für die Direktvergabe auf 100.000,– € erhöht werden soll. Aus rechtstechnischen Gründen wird das BMWE diese Maßnahme zwar separat umsetzen; sie soll aber mindestens zeitgleich mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft treten. Auch die Vergaberegeln im Unterschwellenbereich sollen im Einvernehmen mit den Ländern zeitnah novelliert werden.

  • 2025-12-05
  • ⚙261482
  • vergabenavigator - vergabenavigator
  • VergabeNavigator 6/2025, 22-25
  • Rainer Noch
Streitfall Eignungsprüfung

Großer Spielraum der Vergabestelle

  • 2025-12-05
  • ⚙261467
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  • VergabeNavigator 6/2025, 3-4
  • Redaktion Vergabe Navigator
Nachrichten · Aktuelles

Die zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge wurden in einer halbstündigen Bundestagsdebatte am 9.10.2025 in erster Lesung im Bundestag beraten. Sowohl der Gesetzentwurf „zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ (BT-Drs. 21/1934) als auch der Gesetzentwurf „zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr“ (BT-Drs. 21/1931) wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Dieser hat zwischenzeitlich beschlossen, am 10.11.2025 beide Gesetzesentwürfe zu behandeln. Am Vormittag sollte demnach der Gesetzentwurf „zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr“ diskutiert werden. Am Nachmittag wollte sich der Ausschuss dann mit dem Gesetzentwurf „zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge befassen. Zu den zentralen Zielen des Vergabebeschleunigungsgesetzes (wir berichteten) gehören die Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000,– €, die Reduzierung von Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie die Beschleunigung von Vergabe- und Nachprüfungsverfahren. Außerdem werden spezifische Maßnahmen für mittelständische Unternehmen und „junge und innovative Unternehmen“ eingeführt, um deren Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen zu erleichtern. Die Bundesregierung beabsichtigt zugleich, eine Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im Einvernehmen mit den Ländern zu erarbeiten. Um den in Anbetracht der veränderten sicherheitspolitischen Situation erheblich gestiegenen Bedarf an Liefer-, Bau- und Dienstleistungen für die Bundeswehr so schnell wie möglich decken zu können, soll es mit dem zweiten Gesetzesvorhaben für das Bundesministerium der Verteidigung und seinen Geschäftsbereich „für den Zeitraum bis zur angestrebten vollumfänglichen Verteidigungsbereitschaft“ ermöglicht werden, weitere vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge anzuwenden sowie Hürden bei Genehmigungsverfahren abzubauen.

  • 2025-12-05
  • ⚙261424
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  • VergabeNavigator 5/2025, 37
  • Redaktion Vergabe Navigator
Termine

Veranstalter: Reguvis Akademie GmbH

  • 2025-12-05
  • ⚙261374
  • vergabenavigator - vergabenavigator
  • VergabeNavigator 5/2025, 20-21
  • Laura Maria Wloka
Nachforderung oder Aufklärung?

VK Berlin: Zwischen beiden Mitteln ist strikt zu unterscheiden

  • 2025-12-05
  • ⚙261348
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  • VergabeNavigator 6/2025, 13-14
  • Peter Schwientek
Auch das „Wie“ darf bewertet werden

BayOBLG: „Souveränität im Vortrag“ und „Auftreten des Teams“ bewertbar

  • 2025-12-05
  • ⚙261312
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  • VergabeNavigator 5/2025, 14-16
  • Ulrich Welter; Matthias Einmahl
Der Teufel steckt im Detail

Zur Abgrenzung der technischen Beratung von der Rechtsdienstleistung

  • 2025-12-05
  • ⚙261310
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  • VergabeNavigator 6/2025, 14-15
  • Thomas Kirch
Kein Nachschieben von Referenzen

OLG Düsseldorf: Für Teilnahmeanträge gilt ebenfalls ein Verhandlungsverbot

  • 2025-12-05
  • ⚙261303
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  • VergabeNavigator 5/2025, 25-27
  • Martin Büdenbender
Ungerechtfertigter Wettbewerbsvorteil

EuGH: Einstellung eines Mitarbeiters des Konkurrenten ist problematisch

  • 2025-12-05
  • ⚙261277
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  • VergabeNavigator 6/2025, 30
  • Redaktion Vergabe Navigator
Termine

Veranstalter: Reguvis Akademie GmbH

  • 2025-12-05
  • ⚙261260
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  • VergabeNavigator 6/2025, 26-28
  • Rainer Noch
Meistens Zivilrecht

Verwertungsgeschäfte der öffentlichen Hand – was gilt? Der VergabeCheck

  • 2025-12-05
  • ⚙261254
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  • VergabeNavigator 6/2025, 11-12
  • Ulrich Welter
In beiderseitigem Interesse

Zur Abnahme von Planungsleistungen

  • 2025-12-05
  • ⚙261229
  • vergabenavigator - vergabenavigator
  • VergabeNavigator 5/2025, 21-23
  • Anne Müller
Eignungsnachweis per Teil-Referenzen?

VK Berlin: Zulässig, wenn nicht explizit vom Auftraggeber ausgeschlossen

  • 2025-12-05
  • ⚙261226
  • vergabenavigator - vergabenavigator
  • VergabeNavigator 6/2025, 16
  • Clarissa Sophie Busato
Unbefristete Laufzeit möglich

OLG Düsseldorf: Vertragsverhältnis mit unbestimmter Dauer ist rechtskonform

  • 2025-12-05
  • ⚙261201
  • vergabenavigator - vergabenavigator
  • VergabeNavigator 5/2025, 23-25
  • Thomas Kirch
Strenge Wortlautauslegung

BayObLG: Bei unklaren Anforderungen kein Angebotsausschluss zulässig

  • 2025-12-05
  • ⚙261184
  • vergabenavigator - vergabenavigator
  • VergabeNavigator 6/2025, 7-10
  • Oliver Hattig; Tobias Oest
Die „Stunde null“ und ihre Folgen

Der neue Rechtsrahmen in NRW für Vergaben unterhalb der Schwelle

  • 2025-12-05
  • ⚙261173
  • vergabenavigator - vergabenavigator
  • VergabeNavigator 5/2025, 18-19
  • Leopold Martens
Auftraggeber darf Bescheid vertrauen

VK Bund: Dauerverwaltungsakt ist nicht auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen

  • 2025-12-05
  • ⚙261144
  • vergabenavigator - vergabenavigator
  • VergabeNavigator 5/2025, 5-9
  • Oliver Hattig; Tobias Oest
Ein Schritt vor, einer zurück?

Das Vergabebeschleunigungsgesetz soll kommen. Ein erster Überblick.

  • 2025-12-05
  • ⚙261140
  • vergabenavigator - vergabenavigator
  • VergabeNavigator 5/2025, 33-36
  • Rainer Noch
Von objektivem und subjektivem Wissen

Vorteile aus Voraufträgen – wie ist damit umzugehen? Der VergabeCheck.

  • 2025-12-05
  • ⚙261133
  • vergabenavigator - vergabenavigator
  • VergabeNavigator 6/2025, 20-21
  • Anne Müller
Kein Ausschluss von Nicht-EU-Bietern

KG: Auftraggeber darf Unternehmen aus Drittstaaten aber schlechter stellen

  • 2025-12-05
  • ⚙261132
  • vergabenavigator - vergabenavigator
  • VergabeNavigator 6/2025, 5-7
  • Oliver Hattig
„Konkrete Vorgaben bleiben notwendig!“

Interview mit Martin Krämer zum neuen Unterschwellen-Vergaberegime in NRW

  • 2025-12-05
  • ⚙261120
  • vergabenavigator - vergabenavigator
  • VergabeNavigator 6/2025, 29
  • Langen; Berger
MedienNavigator

Langen/Berger, Einführung in die VOB/B, Hürth, 30. Auflage 2025

  • 2025-12-05
  • ⚙261104
  • vergabenavigator - vergabenavigator
  • VergabeNavigator 6/2025, 17-18
  • Leopold Martens
Unerlaubte Rechtsdienstleistung

LG Osnabrück: „Vergabeberater“dürfen keine Verträge erstellen

  • 2025-12-05
  • ⚙261082
  • vergabenavigator - vergabenavigator
  • VergabeNavigator 6/2025, 18-20
  • Mert Dogangüzel
Verantwortung nicht aus der Hand geben

VK Nordbayern: Auftraggeber darf Wertung nicht an Dritte delegieren

  • 2025-12-05
  • ⚙261069
  • vergabenavigator - vergabenavigator
  • VergabeNavigator 5/2025, 28-32
  • Rainer Noch
Unbrauchbares Wertungssystem

Kein tragfähiger Zuschlag möglich: Verfahrenskorrektur „von Amts wegen“

VergabeNews - VergabeNews | Reguvis Fachmedien GmbH, Köln

  • 2025-12-05
  • ⚙261503
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 187-188
  • Redaktion Vergabe News
(Vorübergehende) Verteilung von Carsharing-Flächen ist kein öffentlicher Auftrag

Der Begriff des öffentlichen Auftrags setzt einen entgeltlichen Vertrag voraus, durch den eine einklagbare Erfüllungsverpflichtung des Auftragnehmers begründet wird. Gleiches gilt für Konzessionen. Die VK Sachsen hat sich in ihrem Beschluss vom 30.7.2025 (Az.: 1/SVK/19-25) mit diesem Thema in Bezug auf die interimsweise Verteilung von Carsharing-Stellflächen und deren spätere Ausschreibung in Form einer Dienstleistungskonzession durch Kommunen beschäftigt.

  • 2025-12-05
  • ⚙261431
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 192-194
  • Redaktion Vergabe News
Direktvergabe wegen fehlenden Wettbewerbs

Das objektive Fehlen von Wettbewerb aus technischen Gründen ist vom öffentlichen Auftraggeber darzulegen und ggf. zu beweisen. Vor einer Vergabe ohne Wettbewerb bedarf es einer belastbaren Prüfung des Auftraggebers, ob alternative wettbewerbliche Lösungen unter Einbeziehung bekannter Bewerber oder Bieter in Betracht kommen. Wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass noch weitere Unternehmen für die Auftragsdurchführung in Frage kommen, muss ausgeschrieben werden. Eine wirksame freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung setzt u.a. voraus, dass der öffentliche Auftraggeber bei seiner Bewertung, den Auftrag ohne vorherige Bekanntmachung vergeben zu dürfen, sorgfältig gehandelt hat und ob er insofern der Ansicht sein durfte, dass die hierfür geltenden Voraussetzungen tatsächlich erfüllt waren. Dies hat OLG Dresden mit Beschluss vom 28.8.2025, Verg 1/25, festgestellt.

  • 2025-12-05
  • ⚙261372
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 191-192
  • Redaktion Vergabe News
Verwendung von Hyperlinks bei der Angebotsabgabe sind formell unzulässig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich in seinen verbundenen Urteilen C-534/23 P und C-539/23 P vom 3.7.2025 u.a. mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Einbindung von Hyperlinks in elektronische Angebotsabgaben zulässig sind und in diesem Kontext die Grundsätze der Datenintegrität, Transparenz und Gleichbehandlung im Vergaberecht konkretisiert.

  • 2025-12-05
  • ⚙261333
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 186
  • Redaktion Vergabe News
Nachrichten

Unter dem Namen „Defence Readiness Omnibus“ zielt die Europäische Kommission gerade darauf ab, Mitgliedstaaten flexible Handlungs- und Reaktionsmöglichkeiten hinsichtlich Verteidigungs- und Sicherheitspolitik zu ermöglichen und dadurch die Europäische Verteidigung zu stärken – auch über das Vergaberecht. Die Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend werden deshalb mehrere Änderungen vorgenommen. So werden die Schwellenwerte für Liefer- und Dienstleistungsaufträge (von 443.000 € auf 900.000 €) und für Bauaufträge (von 5.538.000 € auf 7 Mio. €) erheblich angehoben. Eine Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung soll für gemeinsame Beschaffungen mindestens dreier Mitgliedstaaten (Abschluss vor dem 31.1.2031) möglich sein. Darüber hinaus sollen die Verfahren grundsätzlich flexibler ausgestaltet werden können – beispielsweise über ein offenes Verfahren oder die Innovationspartnerschaft. Längerfristige Vertragsbeziehungen werden über die Anhebung der Höchstlaufzeit von Rahmenvereinbarungen ermöglicht. Statt 7 sollen diese nunmehr 10 Jahre lang möglich sein. Außerdem werden Erleichterungen durch die Reduzierung von Berichtspflichten umgesetzt.

  • 2025-12-05
  • ⚙261286
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 189-190
  • Redaktion Vergabe News
Angebot wegen fehlender namentlicher Benennung des Personals unvollständig

Ein Angebot, mit dem entgegen der Aufforderung zur Angebotsabgabe nicht alle für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Personen namentlich benannt werden und zudem nicht die geforderten Personalprofile inklusive Angaben zu den Qualifikationen und der beruflichen Erfahrung vorgelegt werden, ist unvollständig. Der öffentliche Auftraggeber darf dies im Rahmen der entsprechenden Zuschlagskriterien in der Folge nicht lediglich mit null Punkten bewerten. Vielmehr ist er dazu verpflichtet, das Angebot auszuschließen. Zudem kommt ein Ausschluss wegen Änderung der Vergabeunterlagen in Betracht, wenn „das im Angebot benannte Personal (...) für die Auftragsausführung zwingend einzusetzen“ ist, der Bieter in seinem Angebot aber Personen benannt hat, die weder bereits bei ihm beschäftigt sind noch sicher in Zukunft bei ihm arbeiten werden. Dies hat die Vergabekammer des Bundes mit Beschluss vom 7.2.2025 (Az.: VK 1-116/24) entschieden.

  • 2025-12-05
  • ⚙261253
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 197
  • Hans-Martin Müller; Bettina Richter; Jan Ziekow
Buchbesprechung

Bereits in 2. Auflage erschien das von Müller/Richter und Ziekow verfasste Handbuch zu den Rechtsgrundlagen, dem Verfahren und dem Rechtsschutz bei Zuwendungen. Das ideale Nachschlagewerk bietet eine prägnante und praxisnahe Erläuterung der Förderungsvoraussetzungen, des Bewilligungsverfahrens, der Verwendungsnachweis- und Rechnungsprüfung sowie des Vorgehens zur Rückforderung fehlerhaft gewährter Zuwendungen. Behandelt sind alle maßgeblichen Rechtsgrundlagen: Europarecht, Bundeshaushaltsordnung, Landeshaushaltsordnungen (am Beispiel Bayerns und Nordrhein-Westfalens), Verwaltungsvorschriften von Bund und Ländern sowie Förderrichtlinien. Einen Schwerpunkt der Darstellung bildet der Rechtsschutz. Checklisten und Muster für Bewilligungsstellen und Rechnungsprüfung runden das Werk ab. Die 2. Auflage geht auf die aktuellen Entwicklungen, insbesondere die strukturellen Änderungen der Förderlandschaft ein. Sie berücksichtigt die maßgeblichen Rechtsgrundlagen des Europarechts, der Bundeshaushaltsordnung, der Landeshaushaltsordnungen am Beispiel Bayerns und Nordrhein-Westfalens sowie die Verwaltungsvorschriften von Bund und Ländern und die speziellen Förderrichtlinien. Das Werk ist eine wertvolle Hilfe für Antragstellerinnen und Antragsteller, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Juristinnen und Juristen in Ministerien, Bewilligungsbehörden und Rechnungshöfen.

  • 2025-12-05
  • ⚙261160
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 195-196
  • Redaktion Vergabe News
Newsflash

Der Antragssteller darf das behaupten, was er auf der Grundlage seines – oft nur beschränkten – Informationsstandes redlicherweise für wahrscheinlich oder für möglich halten darf; dies entbindet ihn aber nicht davon, wenigstens Anknüpfungstatsachen oder Indizien vorzutragen, die einen hinreichenden Verdacht auf einen bestimmten Vergabeverstoß begründen. Die Beschränkung auf rechtliche Ausführungen zur genannten Norm und die nicht weiter durch irgendeinen Sachverhalt, Indiz oder Anknüpfungstatsache aufgefüllte Behauptung, die Bietergemeinschaft sei nicht geeignet oder jedes der beiden Mitglieder der für den Zuschlag vorgesehenen Bietergemeinschaft wäre in der Lage, den Auftrag allein auszuführen, genügt für die Bejahung der Antragsbefugnis nicht. Aus einem zulässigen Nachprüfungsantrag muss die Kammer entnehmen können, auf welche konkreten Kenntnisse bezüglich der unternehmerischen und/oder wirtschaftlichen Aufstellung und Ausstattung der Mitglieder der Bietergemeinschaft die Antragstellerin ihre Annahme stützt.

  • 2025-11-07
  • ⚙258629
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 177-178
  • Redaktion Vergabe News
Newsflash

Ein öffentlicher Auftraggeber darf nicht allein wegen fehlender Inhouse-Juristen oder dem Argument der Waffengleichheit die Kosten für einen Verfahrensbevollmächtigten auf den Bieter abwälzen. Die Hinzuziehung eines Anwalts ist nur dann als notwendig anzusehen, wenn die vergaberechtlichen Fragen die üblicherweise zu erwartende Fachkunde übersteigen. Zieht der Bieter den Nachprüfungsantrag zurück, trägt er regelmäßig die Kosten – jedoch nicht automatisch auch die Anwaltskosten des Auftraggebers.

  • 2025-11-07
  • ⚙258623
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 173-174
  • Redaktion Vergabe News
Kenntnis ersetzt keine Erklärung

Die Vergabekammer des Bundes setzte sich in ihrem Beschluss vom 5.2.2025 – VK 2-119/24 mit der Frage auseinander, ob ein öffentlicher Auftraggeber bei der Eignungsprüfung Referenzen berücksichtigen darf, die ihm zwar bekannt sind, im Angebot jedoch vom Bieter nicht ausdrücklich benannt worden sind. Zudem befasste sich die VK Bund mit der Frage, ob die bloße Zurverfügungstellung von Gerät eine Nachunternehmerschaft begründen kann. Schließlich war zu klären, ob ein Bieter seine technische Eignung auch durch Eignungsleihe nachweisen kann, wenn ein Nachunternehmer Leistungen tatsächlich selbstständig erbringt. Die Entscheidung erforderte eine differenzierte Auslegung der Eignungsanforderungen sowie der Nachweisführung gemäß § 6b EU Abs. 3 VOB/A.

  • 2025-11-07
  • ⚙258550
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 178
  • Jeromin; Kerkmann; Saame
Buchbesprechung

Das umfangreiche Werk erscheint nunmehr zum 30-jährigen Bestehen in der 6. Auflage. Es wurde umfassend überarbeitet und berücksichtigt nun die seit Anfang 2025 in Kraft befindliche Novelle aus dem Jahr 2024 mit ihren Auswirkungen. So wurden nun etwa die neuen §§ 64a–d zur Bauvorlageberechtigung berücksichtigt. Der Kommentar bietet auch in der neuen Auflage eine kompakte und praxisgerechte Aufarbeitung für die Anwendung des öffentlichen Baurechts, und das aus allen Perspektiven. Abbildungen vereinfachen die Annäherung an Grundbegriffe sogar für Neulinge im öffentlichen Baurecht. Den Autoren gelingt es, obwohl mittlerweile allesamt der Anwaltschaft zugehörig, auch die behördliche Perspektive zu berücksichtigen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258482
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 170-172
  • Redaktion Vergabe News
Vergabe von Generalplanerleistungen

Das BayObLG hat sich im Beschluss vom 11.6.2025 (Az. Verg 9/24) mit zahlreichen interessanten Facetten einer Generalplanervergabe beschäftigt. Es geht u.a. um die Wertung von Honorarzuschlägen und Präsentationsterminen sowie um die Zulässigkeit von Vertragsrisiken.

  • 2025-11-07
  • ⚙258435
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 172-173
  • Redaktion Vergabe News
Wann ein gemeinnütziger Verein ausschreibungspflichtig ist

Das OLG Brandenburg hat mit Beschluss vom 12.11.2024 (Verg 2/24) entschieden, dass auch ein gemeinnütziger Verein öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 99 Nr. 2 lit. b GWB sein kann und deshalb bei der Vergabe von Betreiberleistungen das Vergaberecht zu beachten hat. Maßgeblich war die Auslegung der Auftraggebereigenschaft im Lichte von Förderbescheiden und Zweckbindungen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258422
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 169-170
  • Redaktion Vergabe News
Nachrichten

Für das Haushaltsjahr 2025 ist mit Gesamtausgaben von 86,37 Mrd. Euro der höchste Verteidigungsetat in der Geschichte der Bundesrepublik veranschlagt. Zudem wurden Verpflichtungsermächtigungen für Folgejahre in Höhe von 66,93 Mrd. Euro beschlossen. Der Haushaltsausschuss beschloss in der Bereinigungssitzung u.a. eine signifikante Erhöhung der Mittel für die Eurofighter-Beschaffung (796,97 Mio. Euro statt 244,09 Mio. Euro) sowie Kürzungen bei der IT-Beschaffung (minus 84,5 Mio. Euro) und bei Personalaufwendungen. Daneben wurde eine Ausgabensperre für 671,36 Mio. Euro zur Beschaffung von Fregatten der Klasse 126 verhängt. Außerdem entfällt der Beitrag zum NATO-E-3A-Frühwarnsystem aufgrund von Projektverzögerungen. Insgesamt spiegeln die Änderungen den politischen Willen wider, die Bundeswehr umfassend und beschleunigt auszurüsten, gleichzeitig aber auch, punktuell zu konsolidieren.

  • 2025-11-07
  • ⚙258404
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 175-176
  • Redaktion Vergabe News
Keine Angebotsänderung durch Aufklärung zulässig

Die Vergabekammer Berlin (Beschl. v. 28.4.2025, Az. VK-B1-73-24) befasste sich in ihrem Beschluss u.a. mit der Abgrenzung zwischen einer Nachforderung nach § 56 VgV und einer Angebotsaufklärung nach § 15 Abs. 5 VgV.

VersR - Versicherungsrecht | VVW GmbH, Karlsruhe

  • 2025-12-12
  • 🌍 1766448000000
  • ⚙262113
  • versr - versicherungsrecht
  • VersR 2026, 9-14
  • Lukas Hein
Der Versicherungsfall in der Arzthaftpflichtversicherung

Ausgehend von einem aktuellen Urteil des LG Duisburg befasst sich der vorliegende Beitrag mit den Spannungen zwischen der üblichen Definition des Versicherungsfalls und den besonderen Anforderungen der Arzthaftpflichtversicherung als Pflichtversicherung i.S.d. §§ 113 ff. VVG. Dabei zeigt sich, dass das Versicherungsfallprinzip in der hier vereinbarten Ausgestaltung gerade bei komplexen, zeitlich gestreckten Heilbehandlungen zu Deckungslücken führen kann, die den drittschützenden Zweck der Pflichtversicherung gefährden. Im Zentrum steht die Frage, ob die Versicherungsfalldefinition einer AGB-Kontrolle standhält und den öffentlich-rechtlich intendierten Mindestschutz für geschädigte Patienten gewährleistet. Der Beitrag gelangt zu dem Ergebnis, dass das im Fall des LG Duisburg vereinbarte Versicherungsfallprinzip für Pflichtversicherungen untauglich ist und im Interesse sowohl des Versicherungsnehmers als auch der geschützten Dritten einer normativen Korrektur bedarf.

  • 2025-12-12
  • ⚙261954
  • versr - versicherungsrecht
  • VersR 2026, 6-8
  • Stefan Tischendorf
Private Unfallversicherung – Alkoholklausel und Straftatausschluss

Die Anwendbarkeit des Straftatausschlusses ist umstritten, soweit Unfälle bei Verkehrsdelikten unter Alkoholeinfluss eintreten und im Vertrag der Einschluss von Unfällen aufgrund von Bewusstseinsstörungen durch Alkohol vereinbart ist. Im Beitrag wird der Meinungsstand dargestellt und begründet, wieso der Ausschluss in dieser Situation angewendet werden kann.

  • 2025-12-12
  • ⚙261888
  • versr - versicherungsrecht
  • VersR 2026, 1-6
  • Peter Präve
Versicherungsregulierung im Zeichen neuer politischer und technischer Entwicklungen

Mit der Zeitenwende ergeben sich neue rechtliche Herausforderungen. Das gilt etwa für die Künstliche Intelligenz, die Überprüfung ausufernder europäischer Regulierung, die Wahrung einer funktionsfähigen Versicherungsaufsicht und die Rückkehr zu einem Widerrufsrecht ohne Missbrauchsmöglichkeiten. Der Beitrag nimmt die hiermit verbundenen „Baustellen“ ins Visier und ordnet diese ein.

  • 2025-12-05
  • 🌍 1765756800000
  • ⚙261230
  • versr - versicherungsrecht
  • VersR 2025, 1481-1488
  • Kirstin U. Willy
Neue Anreize für das Ehrenamt? – Der Gesetzesentwurf über haftungsrechtliche Erleichterungen für ehrenamtliche Vereinstätigkeit vom 27.8.2025

Der Beitrag befasst sich mit dem haftungsrechtlichen Rahmen ehrenamtlicher Vereinstätigkeit, der aufgrund eines aktuellen Gesetzesentwurfs des Bundesrats auf dem Prüfstand steht. Beides wird eingehend betrachtet und zum Anlass genommen, bereits bestehende haftungsrechtliche Regelungen, welche ehrenamtliches Engagement in Deutschland stärken und fördern sollen, vorzustellen und kritisch zu beleuchten.

  • 2025-11-28
  • ⚙260583
  • versr - versicherungsrecht
  • VersR 2025, 1417-1436
  • Herbert Lang; Jan Luckey
Das Kind im Personenschaden – Haftung, Ansprüche, Abfindung

Unfälle mit Kindern stellen alle Beteiligten vor besondere Herausforderungen. Nicht nur muss die emotionale Belastung der Familie in den Blick genommen werden, auch bei Haftungsgrund, -höhe, prozessualer Durchsetzung und vergleichsweiser Erledigung bestehen vielfache Besonderheiten, die der Beitrag daher zusammengefasst darstellen und erläutern will.

  • 2025-11-07
  • ⚙258507
  • versr - versicherungsrecht
  • VersR 2025, 1353-1367
  • Jens Gal
Der Zugang zu Dokumenten der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (insbesondere der EIOPA) oder Akteneinsicht bei diesen

Transparenz ist eine Vorbedingung von Rechtsstaat und Demokratie. Umso bedauerlicher, wie leichtfertig der Zugang zu Dokumenten oder ein Gesuch auf Akteneinsicht teilweise verwehrt wird, wie nicht zuletzt durch das BVerfG durch einen unbegründeten Beschluss vom 1.9.2025 (1 BvR 1780/23) zur Nicht-Widerbeschaffungspflicht der „Kohl-Akten“. Positiv erscheint insofern, dass der Beschwerdeausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für die EIOPA das Transparenzgebot schärfer konturiert, wenn hier auch weiterhin Fragen offenbleiben.

  • 2025-11-07
  • ⚙258465
  • versr - versicherungsrecht
  • VersR 2025, 1367-1373
  • Jürgen Bürkle
Die Bestellung eines Sonderbeauftragten der BaFin wegen Unterschreitung der erforderlichen Geschäftsleiteranzahl

Die Bestellung von Sonderbeauftragten entwickelt sich zunehmend zu einem verbreitet eingesetzten Eingriffsinstrument der BaFin. Das VG Frankfurt behandelte in einem Eilverfahren wesentliche Aspekte dieser behördlichen Intervention.

VE - Vollstreckung effektiv | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-11-28
  • ⚙260688
  • ve - vollstreckung effektiv
  • VE 2025, 203-209
  • IWW Institut
Gläubigertaktik: Höhere Pfändungsbeträge bei Kryptowährung als Sachbezug

Digitale Zahlungsmittel, z. B. Kryptowährungen, spielen eine immer größere Rolle, so auch in der Zwangsvollstreckung. Dies zeigt eine aktuelle Entscheidung des BAG. Die Entscheidung belegt, dass der Wert von Kryptowerten als Grundlage der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens dienen kann. Hierdurch öffnen sich für Lohnpfändungsgläubiger erhöhte Chancen bei der Addition von Arbeitseinkommen und Sachbezügen (§ 850e Nr. 3 S. 1 ZPO). Solche Sachbezüge stellen nämlich Arbeitseinkommen dar (BAG ZInsO 09, 1412). Erforderlich ist jedoch für Gläubiger hierbei eine präzise Wertermittlung und laufende Kontrolle der Pfändungsgrenzen.

  • 2025-10-31
  • ⚙258040
  • ve - vollstreckung effektiv
  • VE 2025, 187-189
  • Peter Mock
Zwangsversteigerung: Zustellung im Zwangsversteigerungsverfahren: Darauf müssen Gläubiger achten

Im Zwangsversteigerungsverfahren ist die wirksame Zustellung verfahrensleitender Entscheidungen an den Schuldner essenziell. Kommt es – wie in der Praxis oft – zu mehrfach fehlgeschlagenen Zustellungsversuchen, stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Zustellungsvertreter (§ 6 ZVG) bestellt werden darf und ob die Zustellung an diesen auch dann wirksam ist, wenn sich später herausstellt, dass sich der Schuldner tatsächlich am ursprünglichen Zustellort aufhielt. Der BGH hat hierzu nun klare Leitlinien aufgestellt.

VK - Versicherung und Recht kompakt | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-12-19
  • ⚙262860
  • vk - versicherung und recht kompakt
  • VK 2025, 213
  • IWW Institut
Kfz-Kaskoversicherung: Ein geplatzter Reifen ist nicht immer ein Unfall

Für einen Unfall im Sinne der AKB 2015 ist eine Einwirkung von außen erforderlich. Der Gegenstand, von dem die auf das Fahrzeug wirkende mechanische Gewalt ausgeht, darf nicht Teil des Fahrzeugs selbst sein. Platzt ein schon vor Fahrtantritt bestehender Reifen bei hoher Geschwindigkeit ohne Einwirkung von außen, liegt daher kein versichertes Unfall­ereignis vor. So entschied es das OLG Dresden.

  • 2025-11-14
  • 🌍 1764028800000
  • ⚙259628
  • vk - versicherung und recht kompakt
  • VK 2025, 189-190
  • IWW Institut
Haftungsrecht: Verletzung eines Ersthelfers geschieht „beim Betrieb“ des Unfall-Kraftfahrzeugs

Verletzt sich ein Ersthelfer nach einem vom einem Kraftfahrzeugführer verursachten Auffahrunfall beim hektischem und ungeschicktem Abstellen und Absteigen von seinem Motorrad, ist dies dem Betrieb des unfallverursachendem Kraftffahrzeugs nach § 7 Abs. 1 StVG zuzurechnen. Der Beitrag erläutert die Entscheidung des OLG Hamm.

  • 2025-10-31
  • ⚙257949
  • vk - versicherung und recht kompakt
  • VK 2025, 175
  • IWW Institut
Berufsunfähigkeitsversicherung: Befristetes Anerkenntnis kann bei fehlendem Sachgrund als unbefristet zu werten sein

Hat der Versicherer ein befristetes Anerkenntnis abgegeben, ist dieses als unbefristet zu werten, wenn für die Befristung kein sachlicher Grund bestand und auch eine hinreichende Begründung fehlt.

Wilms/​Jochum, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz | 2026, Stollfuß Verlag – Zweigniederlassung Lefebvre Sarrut GmbH

  • 2025-12-12
  • ⚙262017
  • wilms/​jochum, erbschaftsteuer- und schenkungsteuergesetz
  • Wilms/​Jochum, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
  • Professor Dr. jur. Heinrich Wilms †/Professor Dr. jur. Georg Jochum/Dr. jur. Hellmut Götz/Christine Meßbacher-Hönsch
Wilms/​Jochum, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz

Der BFH hat mit Urteil v. 30.10.2024 entschieden, dass Vergütungen für nachträglich vereinbarte Sonderwünsche beim Grundstückserwerb mit noch zu errichtendem Gebäude als zusätzliche Leistungen der Grunderwerbsteuer nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG unterliegen, wenn ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Erwerbsgeschäft vorliegt.

wistra - Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht | C.F.Müller GmbH, Heidelberg

  • 2025-12-12
  • ⚙262291
  • wistra - zeitschrift für wirtschafts- und steuerstrafrecht
  • wistra 2025, 490-493
  • Folker Bittmann
Keine Einziehung dem Täter zustehender Erträge

Kann „durch“ ein Nicht-Vermögens- oder Eigentumsdelikt überhaupt „etwas“ erlangt werden? Wer dies bejaht, steht vor der Frage, ob abgenötigter Gewahrsam zur Einziehung von Gegenständen führt, die im Eigentum des Täters stehen oder ihm schuldrechtlich einredefrei gebühren. Der Autor verneint dies, weil die korrekte Vermögenszuordnung hergestellt und nicht tatbedingt gestört ist. Demgegenüber bejahte Horter in zwei Beiträgen die Notwendigkeit der Einziehung selbst um den Preis, dass anschließend die rechtmäßige Vermögenslage nicht immer wiederhergestellt werden kann. Er sieht ohne Einziehung eine ungerechtfertigte Privilegierung des Täters, die zudem die Justiz zusätzlich belaste. Beide Folgen können aber nach Ansicht des Autors gar nicht eintreten.

  • 2025-12-12
  • ⚙262126
  • wistra - zeitschrift für wirtschafts- und steuerstrafrecht
  • wistra 2025, 485-489
  • Lennart Fleckenstein
Ein Vorschlag zur Einschränkung der Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73c StGB)

Die Diskussion um die Frage, wer etwas i.S.d. § 73 Abs. 1 StGB „erlangt“ hat, steckt in einer Sackgasse. Der BGH lässt hierfür tatsächliche Verfügungsgewalt genügen und kommt deshalb in aktuellen Entscheidungen zu weitreichenden Wertersatzeinziehungen gegen bloße Kuriere und sonstige Personen, die allenfalls zeitweise auf fremdes Vermögen zugreifen konnten. Die Kritik, die einschränkend eine „Eingliederung in das eigene Vermögen“ verlangt, prallt daran ab, da sie für die Einziehung des Erlangten im Original nicht überzeugt. Der Beitrag legt dar, dass der Kern des Problems in den Voraussetzungen der Einziehung des Wertes von Taterträgen liegt. Es sollte daher erwogen werden, § 73c StGB um einen Ausschlussgrund zu ergänzen. Vorgeschlagen wird, die Einziehung von Wertersatz auszuschließen, soweit der Wert des Erlangten zur Zeit der Anordnung nicht mehr im Vermögen des Betroffenen vorhanden ist und der Betroffene den Tatertrag nicht „als ihm gehörend“ erlangt hat.

  • 2025-12-12
  • ⚙262063
  • wistra - zeitschrift für wirtschafts- und steuerstrafrecht
  • wistra 2025, 493-501
  • Fabian Teichmann
Kryptowerte und digitale Vermögensgegenstände im Einziehungs- und Sicherungsverfahren

Der Beitrag untersucht die unions- und mitgliedstaatlichen Rahmenbedingungen für die Sicherung und Einziehung von Kryptowerten im Gefolge der Richtlinie (EU) 2024/1260 sowie der Verordnungen (EU) 2023/1113 („Travel‑Rule‑VO“) und 2023/1114 (MiCA). Ausgehend von der hohen Mobilität und Volatilität digitaler Vermögensgegenstände werden die technischen Besonderheiten von Wallet-Architekturen, Private-Key-Management und Token-Standards analysiert und deren Auswirkungen auf die Beschlagnahmefähigkeit herausgearbeitet. Der Beitrag entfaltet sodann die verfahrens- und grundrechtlichen Leitlinien, insbesondere die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei „Total‑Freeze“-Anordnungen, das Recht auf rechtliches Gehör trotz Informationsrückhaltung sowie den Schutz gutgläubiger Dritter. Praxis- und Rechtsvergleich zeigen, dass standardisierte „Hash‑Timestamp‑Evidenzen“, „Multisignature‑Cold‑Storage“ und „Price‑Lock“-Modelle den Eingriff rechtssicher und effektiv gestalten. Auf europäischer Ebene skizziert die Studie die künftige Rolle der AMLA als Register-Knotenpunkt, die Europol-Crypto-Cell als operativen SPOC und die Kommission als Normsetzerin für Stablecoin-Bewertung. Abschließend werden legislative Klarstellungen zur Schlüsselherausgabepflicht, automatisierte „Smart‑Contract‑Escrows“ und Forschungsbedarf zu „Layer‑2‑Forensik“ als zentrale Weiterentwicklungsfelder identifiziert.

  • 2025-11-07
  • ⚙258619
  • wistra - zeitschrift für wirtschafts- und steuerstrafrecht
  • wistra 2025, 441-448
  • Hans Kudlich
Entschlackung von Umfangsverfahren im Wirtschaftsstrafrecht durch restriktive Auslegung geltenden Rechts?

Wirtschaftsstrafverfahren gelten häufig als komplex und entsprechend langwierig, teilweise aber auch schlicht als „überladen“. Aus diesem Grund gibt es von Seiten der Prozessbeteiligten verschiedene Versuche, die Verfahren insbesondere auf prozessualem Weg (v.a. durch konsensuale Praktiken) zu verschlanken und zu beschleunigen. Daneben stellt sich aber auch die Frage, ob nicht eine Entlastung durch die Einschränkung des Bereichs strafbaren Verhaltens im Bereich des geltenden materiellen Rechts (also nicht erst de lege ferenda) möglich ist. Auf Grund der grundsätzlichen Geltung des Legalitätsprinzips setzt eine Entlastung des Verfahrens hier freilich voraus, dass eine restriktive Auslegung so begründet werden kann, dass möglichst auch Staatsanwaltschaft bzw. Gericht schon in einem frühen Stadium die (mögliche) Straflosigkeit akzeptieren.

  • 2025-11-07
  • 🌍 1763078400000
  • ⚙258577
  • wistra - zeitschrift für wirtschafts- und steuerstrafrecht
  • wistra 2025, 449-454
  • Joshua Pawel; Leif Artkämper
Übernahme von Geldauflagen durch privatrechtlich organisierte Unternehmen

Bei strafrechtlichen Ermittlungen gegen Mitarbeiter eines Unternehmens, die einen Bezug zur beruflichen Tätigkeit aufweisen, kann seitens des Arbeitgebers gegebenenfalls ein berechtigtes Interesse an einer geräuschlosen Erledigung des Ermittlungsverfahrens bestehen. Dementsprechend kann es dem Unternehmen ein besonderes Anliegen sein, den Arbeitnehmer bei der „erfolgreichen Bewältigung“ des Ermittlungsverfahrens zu unterstützen. Regelmäßig steht dabei die finanzielle Unterstützung des Mitarbeiters zur Sicherstellung einer angemessenen Verteidigung im Fokus. Neben der Übernahme von Verteidigungskosten stellt sich nicht selten die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen das Unternehmen Geldauflagen für den Arbeitnehmer übernehmen darf, ohne dass sich die Unternehmensverantwortlichen selbst einem (steuer-)strafrechtlichen Vorwurf aussetzen. Die Verfasser beleuchten mögliche Strafbarkeitsrisiken nach § 266 StGB und § 370 AO.

  • 2025-11-07
  • ⚙258485
  • wistra - zeitschrift für wirtschafts- und steuerstrafrecht
  • wistra 2025, 454-463
  • Maurice Bieller
E-Lastschriftreiterei über Point-of-Sale-Terminals

Die zunehmende Bedeutung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs lässt bei gleichermaßen zunehmender Kreativität der Täter auch neue Formen des Missbrauchs entstehen. Der Sachverhalt, der der Entscheidung BGH wistra 2024, 66 zugrunde liegt, liefert dafür ein Beispiel. Der Verfasser unterzieht diese Entscheidung einer kritischen Betrachtung – mit einem besonderen Augenmerk auf der Schadensbestimmung im Rahmen des Eingehungsbetrugs. Im Anschluss werden jene Fälle untersucht, in denen ein Eingehungsbetrug beispielsweise mangels Vorsatzes bei Vertragsschluss nicht in Betracht kommt. Der Verfasser sieht in diesen Fällen letztlich keine Straftaten.

WM - Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-12-26
  • ⚙262989
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2026, 1-14
  • Christian Grüneberg
Aktuelle Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des BGH zum Bankrecht

Wie schon in den vorigen Jahren gibt der Autor, selbst Mitglied dieses Senats, erneut einen Überblick zur Rechtsprechung des für das Bank- und Börsenrecht zuständigen XI. Zivilsenat des BGH im vergangenen Jahr, diesmal also für 2025. Einen Schwerpunkt dieser Rechtsprechung bildeten die Entscheidungen zur AGB-rechtlichen Zulässigkeit von Verwahrentgelten bei Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten und zum Anspruch der Kunden auf Rückzahlung zu Unrecht erhobener Entgelte sowie weitere Urteile zum maßgeblichen Referenzzinssatz bei Prämiensparverträgen mit einer AGB-widrigen Zinsanpassungsklausel. Daneben sind aber auch Entscheidungen zur Ordnungsgemäßheit der Angabe zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen und zum Zahlungsdiensterecht hervorzuheben.

  • 2025-12-19
  • ⚙262935
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2025, 2261-2271
  • Alexander Eufinger
Zur Business Judgment Rule in der Finanzbranche

Die Business Judgment Rule schützt Bankvorstände vor Haftung für unternehmerische Fehlentscheidungen, sofern diese auf sorgfältiger Informationsgrundlage, im Interesse der Gesellschaft und frei von sachfremden Einflüssen getroffen werden. Der Beitrag beleuchtet die Bedeutung dieses Rechtsinstituts im Finanzsektor.

  • 2025-12-19
  • ⚙262821
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2025, 2271-2275
  • Joachim Gruber
Fremdwährungskredite an Verbraucher: Problematische Punkte der EuGH-Rechtsprechung

Welche Informationen muss ein Kreditinstitut einem Verbraucher bei einem Fremdwährungskredit zur Verfügung stellen? Zur Beantwortung dieser Frage wird die Rechtsprechung des EuGH analysiert und kritisch bewertet.

  • 2025-12-05
  • ⚙261464
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2025, 2156-2162
  • Sebastian Sieder; Lukas Messner
Prospekterstellung mittels KI: rechtliches Umfeld und Praxisversuch

Goldman Sachs CEO David Solomon, hat die berühmte Aussage getätigt, dass das Erstellen eines IPO-Prospekts zu 95 % durch die künstliche Intelligenz (KI) in wenigen Minuten erfolgen kann. Der Beitrag nimmt diese Aussage zum Anlass, sie aus unionsrechtlicher Sicht rechtlich und in einem konkreten Versuch tatsächlich zu prüfen.

  • 2025-12-05
  • ⚙261197
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2025, 2205-2212
  • Sebastian Sieder; Lukas Messner
Prospekterstellung mittels KI: rechtliches Umfeld und Praxisversuch

Goldman Sachs CEO David Solomon hat die berühmte Aussage getätigt, dass das Erstellen eines IPO-Prospekts zu 95 % durch die künstliche Intelligenz (KI) in wenigen Minuten erfolgen kann. Der Beitrag nimmt diese Aussage zum Anlass, sie aus unionsrechtlicher Sicht rechtlich und in einem konkreten Versuch tatsächlich zu prüfen.

  • 2025-12-05
  • ⚙261115
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2025, 2149-2156
  • Daniel Klingenbrunn; Jan Struckmann; Christoph Ohler
Auswirkungen der CRD VI auf M&A-Transaktionen im deutschen Bankensektor – Genehmigungs- und Anzeigepflichten nach §§ 2h, 2i und 24 KWG n.F.

Die CRD VI führt mit Art. 27a-27l neue Genehmigungs- und Anzeigepflichten für M&A im Bankensektor ein, die in den §§ 2h, 2i, 24 KWG n.F. umgesetzt werden. Der zweiteilige Beitrag beleuchtet die Umsetzung dieser Pflichten für den Erwerb/die Veräußerung wesentlicher Beteiligungen, die Durchführung von Verschmelzungen und Spaltungen sowie die Übertragung wesentlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

  • 2025-11-21
  • ⚙259966
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2025, 2097-2102
  • Cornelia Manger-Nestler; Clara Schneidenbach
Zahlungsverkehr und digitaler Euro – Unbarer Zahlungsverkehr mit gesetzlichen Zahlungsmitteln?

Der Beitrag untersucht die rechtlichen Anforderungen an eine Zahlungsabwicklungsinfrastruktur für den digitalen Euro als unbares gesetzliches Zahlungsmittel. Er ist die Fortsetzung aus WM 2025, 2053.

  • 2025-11-21
  • ⚙259904
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2025, 2053-2061
  • Cornelia Manger-Nestler; Clara Schneidenbach
Zahlungsverkehr und digitaler Euro – Unbarer Zahlungsverkehr mit gesetzlichen Zahlungsmitteln?

Der Beitrag untersucht die rechtlichen Anforderungen an eine Zahlungsabwicklungsinfrastruktur für den digitalen Euro als unbares gesetzliches Zahlungsmittel. Er wird in einem zweiten Teil im Folgeheft fortgesetzt.

  • 2025-11-21
  • 🌍 1764720000000
  • ⚙259858
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2025, 2103-2111
  • Daniel Klingenbrunn; Jan Struckmann; Christoph Ohler
Auswirkungen der CRD VI auf M&A-Transaktionen im deutschen Bankensektor – Genehmigungs- und Anzeigepflichten nach §§ 2h, 2i und 24 KWG n.F.

Die CRD VI führt mit Art. 27a-27l neue Genehmigungs- und Anzeigepflichten für M&A im Bankensektor ein, die in den §§ 2h, 2i, 24 KWG n.F. umgesetzt werden. Der zweiteilige Beitrag beleuchtet die Umsetzung dieser Pflichten für den Erwerb/die Veräußerung wesentlicher Beteiligungen, die Durchführung von Verschmelzungen und Spaltungen sowie die Übertragung wesentlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

  • 2025-11-21
  • ⚙259831
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2025, 2061-2069
  • Lucas Roters; Niklas Niemann
Ad‑hoc-Publizitätspflicht im Restrukturierungsverfahren nach dem Abschlussbericht der ESMA

Am 7.5.2025 hat die ESMA ihre finalen Vorschläge zu ad-hoc-publizitätspflichtigen Endereignissen veröffentlicht und sich zur Publizitätspflicht im Restrukturierungsverfahren geäußert. Der Beitrag nimmt den Abschlussbericht zum Anlass, um die Ad-hoc-Publizitätspflicht im StaRUG-Verfahren näher zu betrachten und die Vorschläge der ESMA kritisch zu würdigen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258563
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2025, 2009-2017
  • Alexander von Rummel; Guido Waßmuth
Kollektive Rechtsdurchsetzung: Die EU‑Verbandsklage im deutschen Recht

Der Beitrag stellt die Funktionsweise und den Ablauf der Verbandsklagen nach deutschem Recht – Abhilfeklage, Musterfeststellungsklage und Unterlassungsklage – dar und ordnet diese in die Systematik des kollektiven Rechtsschutzes ein.

  • 2025-11-07
  • ⚙258448
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2025, 2001-2009
  • Oliver Mietzsch; Ludwig Gramlich
Einnahmenaufteilung in Verkehrsverbünden – ein Anwendungsfall für das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz?

Am Beispiel des Clearing von Fahrgeldeinnahmen und Verkehrsverbünden werden relevante Fragen des persönlichen Anwendungsbereichs des ZAG (§ 1) und passender Ausnahmetatbestände (§ 2 Abs. 1) beleuchtet.

  • 2025-10-31
  • ⚙257981
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2025, 1953-1965
  • Eric Aßfalg
Rückabwicklung der Bargebotszahlung nach Zuschlagsaufhebung in der Zwangsversteigerung

Der Beitrag untersucht, auf welchem Weg der Ersteher nach Aufhebung eines Zuschlagsbeschlusses in der Zwangsversteigerung die Rückzahlung des von ihm gezahlten Bargebots verlangen kann. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine Rückzahlung außerhalb der Fälle des § 118 Abs. 1 ZVG regelmäßig nur von dem Vollstreckungsschuldner verlangt werden kann, nicht dagegen von den Vollstreckungsgläubigern oder dem Vollstreckungsgericht.

  • 2025-10-31
  • ⚙257963
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2025, 1966-1973
  • Hans-Joachim Weingart
Die Reichweite des Zurückbehaltungsrechts wegen notwendiger und nützlicher Verwendungen auf Immobilien nach § 273 Abs. 2 BGB

In der Rechtsprechung sowie in der Literatur bejaht man einhellig ein bestehendes Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf den Bucheigentums-Grundbuchberichtigungsanspruch, wenn der Besitzer Verwendungen, besonders Bauaufwendungen, auf das Grundeigentum tätigt. Diese Auffassung stellt der Aufsatz in Frage und verneint ein derartiges Zurückbehaltungsrecht.

WRP - Wettbewerb in Recht und Praxis | dfv Mediengruppe, Frankfurt am Main

  • 2025-11-21
  • ⚙259968
  • wrp - wettbewerb in recht und praxis
  • WRP 2025, 1509-1517
  • Lars Meinhardt
Aktuelles Wettbewerbsverfahrensrecht 2024 (Teil 2)

Der vorliegende Rechtsprechungsbericht knüpft an den Beitrag zum aktuellen Wettbewerbsverfahrensrecht 2023 an und behandelt die in 2024 veröffentlichten Entscheidungen.

  • 2025-11-21
  • ⚙259914
  • wrp - wettbewerb in recht und praxis
  • WRP 2025, 1532-1540
  • Sefqan Bendes
Die Grundprinzipien des CPC-Netzes für virtuelle Spielwährungen

Das von der Europäischen Kommission koordinierte Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) hat eine koordinierte Maßnahme gegen Star Stable Entertainment AB eingeleitet. Grund dafür war die intransparente und aggressive Darstellung virtueller Premiumangebote. Gleichzeitig hat das CPC-Netz zentrale Grundsätze vorgestellt, die das Angebot virtueller Spielwährungen transparenter machen sollen. Diese Grundsätze werden in diesem Beitrag beleuchtet.

  • 2025-11-21
  • ⚙259908
  • wrp - wettbewerb in recht und praxis
  • WRP 2025, 1522-1532
  • Maximilian Becker
Die DSGVO als Marktverhaltensregel (§ 3a UWG) – Eine Chance für europäische KI-Anbieter?

Der Beitrag analysiert die jüngere Rechtsprechung von EuGH und BGH zur DSGVO als Marktverhaltensregel (§ 3a UWG). Er zeigt, dass sich die neu entstehende Klagemöglichkeit gerade für europäische KI-Unternehmen zu einem wichtigen Instrument im Wettbewerb mit Konkurrenten aus Drittstaaten entwickeln könnte. Entscheidend ist, ob Datenschutzrecht (auch) als Ressourcenregelung zu verstehen ist und ob die Rechtsfolgen aus §§ 8, 9 UWG – gegebenenfalls de lege ferenda – einen Anspruch auf Marktbereinigung umfassen sollten.

  • 2025-11-21
  • 🌍 1764201600000
  • ⚙259846
  • wrp - wettbewerb in recht und praxis
  • WRP 2025, 1541-1543
  • Lukas Ingold
Das Verbot von Vorher-Nachher-Bildern bei Hyaluron-Nasenkorrekturen

Dieser Beitrag beleuchtet das „Hyaluron-Nasenkorrektur“-Urteil des BGH vom 31.07.2025 (I ZR 170/24), in dem der I. Zivilsenat des BGH den Begriff des operativ plastisch-chirurgischen Eingriffs konkretisiert. Das hat zur Folge, dass Hyaluron-Nasenkorrekturen nicht mehr durch sogenannte Vorher-Nachher-Bilder beworben werden dürfen.

  • 2025-11-21
  • ⚙259823
  • wrp - wettbewerb in recht und praxis
  • WRP 2025, 1517-1522
  • René Galle
Härtetest für den DMA – Erste Bußgelder gegen Meta und Apple

Die EU-Kommission hat mit den Entscheidungen zu Metas „Pay or Consent“-Modell und Apples „App Store“ die ersten beiden Bußgelder wegen Verstößen gegen den Digital Markets Act (DMA) verhängt. Beide Entscheidungen sind damit Neuland. Sie ergingen in einem schwierigen regulatorischen und politischen Umfeld und wurden so zum Stresstest für den DMA. Dieser Beitrag betrachtet beide Entscheiden näher, bewertet sie und zieht erste Schlüsse für die weitere Durchsetzungspraxis des DMA.

WuW - Wirtschaft und Wettbewerb | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-12-26
  • ⚙263060
  • wuw - wirtschaft und wettbewerb
  • WuW 2026, 28-29
  • Annette Bangard
Fusionskontrolle für Krankenhäuser: Zum beabsichtigten neuen § 186a GWB

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Krankenhausreform vorgelegt. Nach dem Entwurf soll auch das Verfahren zur Prüfung von Zusammenschlüssen im Krankenhausbereich noch einmal reformiert werden. Ein neuer § 186a GWB soll den bisherigen § 187 Abs. 10 GWB ersetzen.

  • 2025-12-26
  • ⚙263046
  • wuw - wirtschaft und wettbewerb
  • WuW 2026, 26
  • Jana Flottmann
Earnings Calls unter (KI-)Kontrolle: Neuer Ausgangspunkt für Dawn Raids der Kommission

Öffentliche Äußerungen von Unternehmen in Earnings Calls bergen kartellrechtliche Risiken: Bei solchen Präsentationen von Quartals- oder Jahresergebnissen und der anschließenden Diskussion mit Analysten, Investoren und Journalisten können bestimmte Aussagen als Signale für eine wettbewerbswidrige Koordinierung gewertet werden.

  • 2025-12-26
  • ⚙263045
  • wuw - wirtschaft und wettbewerb
  • WuW 2026, 27
  • Christian Kersting
Idealo gegen Google: Marktmachtmissbrauch und Schadenshöhe

Bereits im Juni 2017 hatte die Kommission festgestellt, dass Google seine marktbeherrschende Stellung seit 2008 dadurch missbraucht, dass es den eigenen Preisvergleichsdienst gegenüber konkurrierenden Vergleichsdiensten bevorzugt (Fall AT.39740 = WUW1260025 – Google Shopping). Dies wurde durch den EuGH 2024 bestätigt (Rs. C-48/22 P = WUW1466242 – Google Shopping). Den hierauf gestützten Schadensersatzklagen von Idealo und Producto hat das LG Berlin II in zwei Urteilen in dreistelliger Millionenhöhe teilweise stattgegeben (Urt. v. 13.11.2025, 16 O 195/19 – Idealo und Urt. v. 13.11.2025, 16 O 275/24 – Producto).

  • 2025-12-26
  • ⚙263044
  • wuw - wirtschaft und wettbewerb
  • WuW 2026, 24-25
  • Alex Petrasincu
A tale of two cities – OLG Stuttgart und LG München I zur Schadensbestimmung in Kartellschadensersatzverfahren

In der Kolumne „Private Kartellrechtsdurchsetzung“ werden in regelmäßigem Turnus Themen aus dem Bereich der Durchsetzung des Kartellrechts mit Mitteln des Privatrechts von Mitgliedern des Competition Litigation Forum e.V. erörtert. In dieser Kolumne geht es um eine der großen verbliebenen Fragen im Kartellschadensersatzrecht: Wie haben Gerichte bei der Bestimmung kartellbedingter Schäden vorzugehen? Im November 2025 gab es hierzu einige interessante Entwicklungen.

  • 2025-12-26
  • ⚙262995
  • wuw - wirtschaft und wettbewerb
  • WuW 2026, 5-16
  • Peter M. Huber
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auferlegung einer Zusammenschlusskontrolle nach Sektoruntersuchung (§ 32f Abs. 2 GWB) – Teil 2

Die mit der Zusammenschlusskontrolle nach Sektoruntersuchung gemäß §§ 32e und 32f GWB verbundenen erheblichen Eingriffe in das Recht der betroffenen Unternehmen auf Chancengleichheit im Wettbewerb (Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG) bedingen, dass die in Rede stehenden Vorschriften den aus dem Demokratie- und dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Bestimmtheitsanforderungen ebenso genügen wie dem Allgemeinheitsgebot aus Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG. Der Verstoß gegen diese Anforderungen führt grundsätzlich zur Nichtigkeit der betreffenden Normen soweit nicht eine verfassungskonforme – restriktive – Auslegung in Betracht kommt. Beim Vollzug der §§ 32e, 32f Abs. 2 GWB sind die Kartellbehörden zudem an Art. 3 Abs. 1 GG gebunden, so dass das Herausgreifen eines einzelnen Unternehmens unangemessen sein kann.

Equal opportunities in competition and the interpretation of Section 32f Para 2 German Competition Act (GWB)
Merger control following sector inquiries (Sections 32e, 32f GWB) entails significant infringements of the affected companies’ right to equal opportunities in competition (Article 12 and Article 3 GG). Against this background Sections 32e, 32f Para 2 GWB must therefore be concretized by the legislator in sufficient detail which has not happened. Besides the question whether the history of these prescriptions gives also rise to the concerns with regard to the principle of generality a violation of constitutional standards renders a provision invalid. Even if a provision does not violate the constitution it must be interpreted in conformity with its standards. Finally, in enforcing Sections 32e, 32f Para 2 GWB, the Federal Cartel Office is bound by Article 3 GG, so that singling out an individual company may be inappropriate.

  • 2025-12-26
  • ⚙262983
  • wuw - wirtschaft und wettbewerb
  • WuW 2026, 17-23
  • Semih Karaorman; Johannes Paha
Effizienz versus Ausbeutung: Preisdiskriminierung in Kartellrecht und Ökonomie

Mit der Aufhebung des deutschen Rabattgesetzes im Jahr 2001 wurde Unternehmen weitreichende Freiheit eingeräumt, unterschiedliche Preise für identische Waren oder Dienstleistungen gegenüber verschiedenen Abnehmern zu verlangen. Diese unternehmerische Freiheit erfährt allerdings dort Grenzen, wo irreführende Praktiken gegen das UWG verstoßen oder eine Behinderung von Wettbewerbern i.S.d. GWB droht. Vor dem Hintergrund der rasanten digitalen Entwicklung in den letzten 25 Jahren, insbesondere im Bereich des Onlinehandels, und der damit verbundenen technischen Möglichkeiten zur datenbasierten Preisdiskriminierung, beleuchtet der Beitrag diese Praktiken, die perspektivisch einen Ausbeutungsmissbrauch darstellen könnten, aus ökonomischer Warte. Die Analyse kommt zum Schluss, dass preisdiskriminierende Geschäftsmodelle weiterhin sorgfältig beobachtet werden sollten.

From Efficiency to Exploitative Abuses: Price Discrimination in Competition Law and Economics
With the repeal of Germany’s Discount Act in 2001, companies gained broad freedom to charge different prices for identical goods or services. This freedom is limited where pricing practices are misleading under the Act Against Unfair Competition or likely to produce anti-competitive effects under the Act Against Restraints of Competition (GWB). In light of rapid digital developments over the past 25 years, particularly in e-commerce, and the resulting data-driven pricing technologies, this article examines price discrimination and its potential for exploitative abuses from an economic perspective and concludes that such business models should continue to be closely monitored.

  • 2025-12-05
  • ⚙261395
  • wuw - wirtschaft und wettbewerb
  • WuW 2025, 634-642
  • Peter M. Huber
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auferlegung einer Zusammenschlusskontrolle nach Sektoruntersuchung (§ 32f Abs. 2 GWB) – Teil 1

Mit der Zusammenschlusskontrolle nach Sektoruntersuchung gemäß §§ 32e und 32f GWB können erhebliche Eingriffe in das Recht der betroffenen Unternehmen auf Chancengleichheit im Wettbewerb (Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG) verbunden sein. Sie müssen insbesondere den aus dem Demokratie- und dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Bestimmtheitsanforderungen ebenso genügen wie dem Allgemeinheitsgebot aus Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG. Ein Verstoß dagegen führt grundsätzlich zur Nichtigkeit der betreffenden Norm soweit nicht eine verfassungskonforme – restriktive – Auslegung in Betracht kommt. Beim Vollzug der §§ 32e, 32f Abs. 2 GWB sind die Kartellbehörden zudem an Art. 3 Abs. 1 GG gebunden, so dass das Herausgreifen eines einzelnen Unternehmens unangemessen sein kann.

Equal opportunities in competition and the interpretation of Section 32f Para 2 German Competition Act (GWB)
Merger control following sector inquiries (Sections 32e, 32f GWB) can entail significant infringements on the affected companies’ right to equal opportunities in competition (Article 12 and Article 3 GG). Sections 32e, 32f Para 2 GWB must therefore be concretized by the legislator in sufficient detail. Their history gives also rise to the question whether they violate the principle of generality. A violation of constitutional standards renders a provision invalid, unless it can be interpreted in conformity with these standards. In enforcing Sections 32e, 32f Para 2 GWB, the Federal Cartel Office is bound by Article 3 GG, so that singling out an individual company may be inappropriate.

  • 2025-12-05
  • ⚙261262
  • wuw - wirtschaft und wettbewerb
  • WuW 2025, 660
  • Christopher Réti
Strafrechtliche Akteneinsicht: Schutz von Kronzeugenerklärungen und Vergleichsausführungen

Der EuGH hat über den Umfang der Vertraulichkeit von kartellrechtlichen Kronzeugenerklärungen und Vergleichsausführungen entschieden. Diese Dokumente sind im Unionsrecht besonders geschützt. Der EuGH hat in Bezug auf die ECN+-Richtlinie klargestellt, dass der Schutz nur für diese Dokumente selbst gilt und nicht etwa für Beweismittel, die mit der Kronzeugenerklärung vorgelegt werden. Art. 101 AEUV stehe einer Übermittlung von Kronzeugenerklärungen und Vergleichsausführungen an die Staatsanwaltschaft aber prinzipiell nicht entgegen. Den Zugang zu Kronzeugenerklärungen und Vergleichsausführungen im Rahmen einer strafrechtlichen Akteneinsicht lehnt er für Geschädigte ab, für (Mit-)Beschuldigte hält er die Akteneinsicht für denkbar.

  • 2025-12-05
  • ⚙261258
  • wuw - wirtschaft und wettbewerb
  • WuW 2025, 643-648
  • Silke Heinz
Der Nichteinhaltungsbeschluss gegen Apple zu Art. 5 Abs. 4 DMA (Steering) – erste Hinweise zur öffentlichen DMA-Durchsetzung

Dies ist einer der ersten Nichteinhaltungsbeschlüsse der Europäischen Kommission nach dem DMA. Er zeigt eine strikte Durchsetzung der Norm, und eine durchgängige Interpretation für unbeschränktes Steering von gewerblichen Nutzern, in diesem Fall bezogen auf einen App-Store. Die Norm beinhaltet laut Kommission ein umfassendes Verbot von Steering-Beschränkungen durch Gatekeeper. Das betrifft Kommunikation und Bewerbung alternativer Angebote als auch den Abschluss von Folgeverträgen, sowohl innerhalb als auch außerhalb einer App, und begrenzt die Zulässigkeit der Erhebung von Gebühren durch Gatekeeper auf Folgeverträge gewerblicher Nutzer nach Steering.

The Commission’s non-compliance decision against Apple’s anti-steering provisions (Apple Online Intermediation Services, Article 5(4) DMA)
This is one of the European Commission’s first non-compliance decisions under the DMA. It signals strong public enforcement of Art. 5(4) DMA and a consistent pro-steering interpretation, in this case in relation to an app store. Pursuant to the Commission the provision includes a comprehensive steering prohibition for gatekeepers. This covers the communication and promotion of alternative offers, as well as entering into steered transactions, including within and outside of the app. The provision also limits the gatekeeper imposing fees on steered transactions of business users.

  • 2025-12-05
  • ⚙261139
  • wuw - wirtschaft und wettbewerb
  • WuW 2025, 649-655
  • Teresa Eckhard; Kristina Pitterling
Zur rezenten Entwicklung der kartellrechtlichen Geldbußenpraxis in Österreich

Die Gesamtschau über die Entscheidungen des österreichischen Kartellobergerichts in den letzten zehn Jahren zeigt, dass sich dieses in zehn Fällen, betreffend Kartelle und verbotene Durchführungen von Zusammenschlüssen, tiefergehend mit der Bemessung von Geldbußen auseinandersetzte. Dabei wird die Linie der Rechtsprechung verdeutlicht, bei Kartellrechtsverstößen sowohl auf die Präventionswirkung als auch die individuellen Umstände konsequent Wert zu legen. Zudem wird eine klare Tendenz zu höheren Geldbußen aufgezeigt. So wurde die Geldbuße durch das Höchstgericht in vielen der Fälle angehoben oder die Höhe zumindest bestätigt, eine Reduktion erfolgte in keinem Fall.

Recent fining practice in Austrian competition law
Over the past 10 years, Austria’s antitrust fine practice has evolved significantly. Over time, fines increased markedly, rising from symbolic sums to millions of euros, reflecting a focus on deterrence and effective market correction. The last years saw record fines, like the 70 million euro sanction in the REWE case, stressing individual company size and the gravity of the offence as well as deterrence. The overview of the case law reveals that the Higher Cartel Court never granted reductions in fines, reflecting a stricter and more consistent enforcement stance. In summary, the last decade displays a clear trend towards stronger and economically significant sanctions in Austrian competition law enforcement – applying firm deterrent effects across case types.

  • 2025-11-07
  • ⚙258670
  • wuw - wirtschaft und wettbewerb
  • WuW 2025, 602-603
  • Lena Hornkohl
Private Rechtsdurchsetzung des DMA: Die Kopplung von Android und Gmail als Benachteiligung gegenüber E-Mail-Drittanbietern

Neben der Auslegung des Kopplungsverbots nach Art. 5 Abs. 8 DMA enthält die Entscheidung als erste ihrer Art wichtige Klarstellungen zu bislang ungeklärten Fragen des Private Enforcement des DMA.

  • 2025-11-07
  • ⚙258484
  • wuw - wirtschaft und wettbewerb
  • WuW 2025, 591-598
  • Christian Kersting
Kein Beginn der Verjährung vor bindender Entscheidung der Wettbewerbsbehörde

In Heureka hat sich der EuGH zum Verhältnis von Kommissionsentscheidungen zur verjährungsauslösenden Kenntnis geäußert und eine „Richtschnur“ gegeben. In Nissan Iberia hatte er nun die Gelegenheit, diese Rechtsprechung im Kontext von Entscheidungen nationaler Kartellbehörden fortzuführen. Dabei hat er seine Rechtsprechung zu Lasten der Schädiger noch weiter verschärft. Der vorliegende Beitrag analysiert die Entscheidung.

No start of limitation period prior to a binding decision of the competition authority
In Heureka, the ECJ commented on the relationship between Commission decisions and knowledge triggering the limitation period. In Nissan Iberia, the ECJ further tightened its case law. The limitation period for damages claims only begins when a competition authority decision becomes binding, and not before. For decisions by national competition authorities, this means that the limitation period only begins when the decision becomes final. Thus, save for exceptional circumstances, a knowledge-dependent (subjective) limitation period does not begin to run in stand-alone situations. This will shine the spotlight on objective limitation periods. However, their admissibility under European law is doubtful.

  • 2025-11-07
  • ⚙258453
  • wuw - wirtschaft und wettbewerb
  • WuW 2025, 582-590
  • Rupprecht Podszun; Leon Wardelmann
Wettbewerb und Kartellrecht im Rüstungssektor

Die Rüstungsindustrie rückt in den Fokus des Wettbewerbsschutzes. Zur Gewinnung erster Erkenntnisse über die Fallpraxis wurden für diesen Beitrag die öffentlich zugänglichen Informationen über alle Wehrtechnik-Fälle von Bundeskartellamt und Europäischer Kommission zwischen 2000 und 2025 ausgewertet. Eine qualitative Analyse in diesem zweiten Teil des zweiteiligen Beitrags zeigt Besonderheiten bei der Marktabgrenzung mit einem starken Fokus auf Systemanbieter und nationale Märkte. Es bestehen zahlreiche nicht-monetäre Marktzutrittsschranken. Die Nachfragemacht des Staates wird nur schwach ausgespielt. Für die Sicherung wettbewerblicher Strukturen wären eine verstärkte Konzentrationskontrolle, die Förderung eines EU-Binnenmarktes und eine Reform des Beschaffungswesens angezeigt.

Competition in the defence sector (Part 2)
The defence industry moves increasingly into the crosshairs of competition law. To gain initial insights into the case practice, this article analyses publicly available information on all military technology cases handled by the Bundeskartellamt and the European Commission between 2000 and 2025. A qualitative analysis in this second part of the two-part article highlights special features of market definition with a strong focus on system providers and national markets. There are numerous non-monetary barriers to market entry. The state’s buyer power is only weakly exercised. In order to secure competitive structures, increased concentration control, the promotion of an EU internal market and a reform of the procurement system would be appropriate.

WzS - Wege zur Sozialversicherung | Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2025-12-05
  • ⚙261112
  • wzs - wege zur sozialversicherung
  • WzS 2025, 389-396
Sozialleistungsbetrug als Verwaltungsthema

Immer wieder steht das Thema Sozialleistungsbetrug im medialen Fokus. Berichte über Einzelfälle, verdächtige Strukturen oder öffentlichkeitswirksame Kontrollen suggerieren ein weitreichendes Problem – doch wie groß ist dieses Phänomen wirklich? Wie erleben Fachkräfte in der Sozialverwaltung dies in ihrem Alltag? In unserem Round-Table-Gespräch bringen wir verschiedene Perspektiven zusammen. Wir sprechen über die tatsächliche Dimension von Leistungsbetrug, seine Ursachen und darüber, wie die Sozialverwaltung auch in angespannten Zeiten die Balance zwischen Kontrolle und einer respektvollen Verwaltungskultur halten kann.

ZAP - Zeitschrift für die Anwaltspraxis | ZAP Verlag, Bonn

  • 2025-12-19
  • 🌍 1767052800000
  • ⚙262725
  • zap - zeitschrift für die anwaltspraxis
  • ZAP 2025, 1195-1208
  • Norbert Schneider
KostBRÄG 2025 und Übergangsfälle zum RVG: Von der Abgabe eines Verfahrens bis zu Straf- und Bußgeldverfahren

Das neue KostBRÄG 2025 ist mit zahlreichen Änderungen für die Anwaltschaft einhergegangen. Im Anschluss an den Beitrag des Verfassers aus ZAP 2025, 528 werden nun Übergangsfälle zum RVG besprochen, um eine präzise Berechnung zu ermöglichen.

Beispielsweise wird bei Wertgebühren, wenn sich in der vorangegangenen anzurechnenden Angelegenheit die Gebührenbeträge noch nach altem Recht richten, die Beträge in der neuen Angelegenheit aber bereits nach den neuen Gebührenbeträgen richten, nach den alten Gebührenbeträgen angerechnet.

Bei Mahnverfahren und anschließenden Aufträgen zur Durchführung des streitigen Verfahrens gilt, soweit der Anwalt den Auftrag zum Mahnverfahren vor dem 1.6.2025 erhalten hat und den Auftrag zur Durchführung des streitigen Verfahrens nach dem 31.5.2025, für das Mahnverfahren altes Recht und für das streitige Verfahren neues Recht, da es sich um zwei verschiedene Angelegenheiten handelt (§ 17 Nr. 2 RVG).

  • 2025-12-19
  • ⚙262697
  • zap - zeitschrift für die anwaltspraxis
  • ZAP 2025, 1188-1194
  • Dennis Christian Fast
Rechtsprechungsübersicht zum Erbrecht – 2. Halbjahr 2025

Mit besonderem Schwerpunkt auf die Inhalte der Testamentserrichtung, -gestaltung und -auslegung, den digitalen Nachlass, das Pflichtteilsrecht und die Testamentsvollstreckung wird die Rechtsprechung des 2. Halbjahres 2025 dargelegt.

So liegt ein ausdrücklicher Widerruf eines Testaments nach § 2255 BGB nach Ansicht des OLG Frankfurt (Beschl. v. 29.4.2025 – 21 W 26/25) auch dann vor, wenn ein Erblasser das von ihm errichtete Testament zunächst in zwei Teile zerreißt und dann die beiden Teile in einem Bankschließfach verwahrt, denn es kommt hierbei auf das Zerreißen an. Die Lagerung im Bankschließfach widerlegt diese Vermutung nicht.

Darüber hinaus entschied der BGH (Beschl. v. 12.3.2025 – IV ZR 88/24), dass der Pflichtteilsanspruch nach § 2317 Abs. 1 BGB mit dem Erbfall entsteht, unabhängig davon, ob eine Vaterschaft zu diesem Zeitpunkt bereits rechtskräftig festgestellt ist. Die Verjährungsfrist für den Pflichtteilsanspruch beginnt allerdings erst, wenn der Pflichtteilsberechtigte Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen – im Falle eines nichtehelichen Kindes also von der rechtskräftigen Feststellung der Vaterschaft – erlangt.

  • 2025-12-05
  • 🌍 1765411200000
  • ⚙261306
  • zap - zeitschrift für die anwaltspraxis
  • ZAP 2025, 1171-1176
  • Pierre Becker-Rosenfelder
Das Güterichterverfahren im Verwaltungsprozess

„Eine zunächst streitige Problemlage durch eine einverständliche Lösung zu bewältigen, ist auch in einem Rechtsstaat grundsätzlich vorzugswürdig gegenüber einer richterlichen Streitentscheidung“ (BVerfG, Beschl. v. 14.2.2007 – 1 BvR 1351/01, juris Rn 35).

Dieser als „Meilenstein“ (Greger, ZKM 2007, 128, 130) bezeichnete Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts ebnete den Weg zur gesetzlichen Verankerung der konsensualen Streitbeilegung (auch) innerhalb eines (verwaltungs-)gerichtlichen Verfahrens. Mit der Richtlinie 2008/52/EG beschlossen Parlament und Rat der EU bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen. In Umsetzung dieser Richtlinie wurde mit dem Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (MediationsG, BGBl I, S. 1577) 2012 auch § 173 S. 1 VwGO geändert, indem dort nunmehr ausdrücklich auf § 278 Abs. 5 ZPO und § 278a ZPO verwiesen wird. Wesentliches Ziel des Gesetzes war es, die Mediation und andere Verfahren der nicht streitigen Konfliktbeilegung zu fördern (BT-Drucks 17/5335, S. 1).

Mit diesem Beitrag soll das Verfahren vor dem Güterichter praxisnah erläutert werden und damit den Prozessbevollmächtigten für die prozessuale Beratung ihrer Mandanten eine Möglichkeit in Erinnerung gerufen werden, die einen umfassenderen Lösungsansatz verfolgt als die Entscheidung der konkreten Streitfrage.

  • 2025-12-05
  • ⚙261142
  • zap - zeitschrift für die anwaltspraxis
  • ZAP 2025, 1137-1164
  • Wolfgang Gundel; Ulrich Sartorius
Rechtsprechungsübersicht zum Arbeitsrecht – 1. Halbjahr 2025

Das BAG hat nun erstmalig die Grundsätze des Ausscheidens nach Erreichen der Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Wiedereinstellung bei demselben Arbeitgeber (vgl. BAG, Urt. v. 25.4.2024 – 8 AZR 140/23, NZA 2024, 988) auf die Einstellung bei einem anderen Arbeitgeber nach Erreichen der Altersgrenze angewendet und die Entschädigungsklage nach § 15 Abs. 2 AGG wegen einer Benachteiligung aufgrund des Alters und/oder einer Schwerbehinderung zurückgewiesen (BAG, Urt. v. 8.5.2025 – 8 AZR 299/24).

Darüber hinaus hat das BAG mit Urt. v. 28.1.2025 (9 AZR 48/24, NZA 2025, 764) u.a. drei wichtige Fragen der digitalen Abrechnung entschieden: Wann und wie haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erteilung einer Entgeltabrechnung? Was bedeutet „in Textform“? Kann die Abrechnung in einem digitalen Mitarbeiterpostfach hinterlegt werden oder bedarf es der Zusendung?

Außerdem: Kündigt der Arbeitgeber ordentlich und stellt den Arbeitnehmer trotz dessen Beschäftigungsanspruchs von der Arbeit frei, unterlässt der Arbeitnehmer i.d.R. nicht böswillig i.S.d. § 615 S. 2 Alt. 3 BGB anderweitigen Verdienst, wenn er nicht schon vor Ablauf der Kündigungsfrist ein anderweitiges Beschäftigungsverhältnis eingeht (BAG, Urt. v. 12.2.2025 – 5 AZR 127/24, NZA 2025, 556).

  • 2025-11-21
  • ⚙259963
  • zap - zeitschrift für die anwaltspraxis
  • ZAP 2025, 1103-1110
  • Ulf Börstinghaus
Rechtsprechungsübersicht zum Wohnraummietrecht – 1. Halbjahr 2025

Der Berichtszeitraum war vor allem durch die vorzeitige Auflösung des Deutschen Bundestages und die vorgezogenen Neuwahlen bestimmt. Damit waren die Verabredungen der ehemaligen Ampelkoalitionäre zum Mietrecht hinfällig. Besonders problematisch war dies für die Fortgeltung der „Mietpreisbremse“, die nach der damaligen Gesetzeslage zum 31.12.2025 ausgelaufen wäre. Die CDU/SPD-Koalition hat deren Verlängerung für vier Jahre bis 31.12.2029 im Koalitionsvertrag vereinbart und zügig umgesetzt (BGBl 2025 Nr. 163). Geplant sind in diesem Zusammenhang auch die Beschränkung von Umgehungstatbeständen wie der Kurzzeitvermietung und die Vermietung möblierter Wohnungen. Diese und weitere Änderungen des Mietrechts sind vereinbart und sollen im Herbst 2025 angegangen werden. Ob hierzu auch die im Wahlkampf angekündigte „Abschaffung des Heizungsgesetzes“ gehört, bleibt abzuwarten. Ebenso offen ist die wiederholt vereinbarte Übertragung der Regelungen über die Schonfristzahlung nach einer fristlosen Kündigung auf die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung. Der Koalitionsvertrag spricht von einer „Härtefallregelung“, was keine Eins-zu-eins-Umsetzung darstellen würde, aber ggf. erlaubt, die Vermieterinteressen etwas stärker zu berücksichtigen.

Beim BGH angekommen ist jetzt auch die Frage, ob der Mieter gem. § 284 BGB nach einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung als sog. stellvertretendes Commodum die vom Vermieter vereinnahmte Miete mit dem Nachmieter verlangen kann (anhängiges Verfahren, VIII ZR 76/25). Zwei Kammern des LG Berlin II (LG Berlin II, Urt. v. 28.2.2024 – 66 S 178/22, NZM 2024, 1012; Urt. v. 5.3.2025 – 64 S 199/24, BeckRS 2025, 6651; dazu SELK, NZM 2025, 119) haben dies bekanntlich bejaht. Dabei beginnt die Diskussion bereits bei der Frage, ob die Vorschrift nach Übergabe der Mietsache überhaupt anwendbar ist (dagegen FLATOW, NZM 2025, 636) und setzt sich fort bei der Ermittlung der Höhe der auszukehrenden Beträge.

  • 2025-11-21
  • 🌍 1764633600000
  • ⚙259857
  • zap - zeitschrift für die anwaltspraxis
  • ZAP 2025, 1080-1090
  • Harald Schneider; Guido Vierkötter
Internetreport

Der Verbraucherschutz im Online-Handel bleibt ein sensibler Bereich, insb. beim Widerrufsrecht. Das OLG Stuttgart (Urt. v. 11.3.2025 – 6 U 12/24) hat nun entschieden, dass eine lediglich abstrakte Belehrung über das Widerrufsrecht nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt. Der Unternehmer muss den Verbraucher eindeutig und konkret darüber informieren, ob ein Widerrufsrecht besteht. Geschieht dies nicht, so beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen – mit weitreichenden Folgen.

Bei der Angabe eines inhaltlich unzutreffenden Siegels zur Kundenbewertung handelt es sich um eine irreführende Werbung gem. § 5 Abs. 1 Abs. 2 Nr. 1 UWG (LG Bremen, Urt. v. 8.1.2025 – 9 O 345/24). Ein Unternehmen, das Solaranlagen und entsprechende Fachfirmen vermittelte, hatte auf seiner Website ein Siegel verwendet, wobei dieses die Aussage enthielt, dass sich aus den Kundenbewertungen eine durchschnittliche Bewertung von 4,6/5 Sternen ergebe. Diese Angabe war jedoch unzutreffend, da die Kundenzufriedenheit laut Bewerbungszertifikat von EKOMI, das auf deren Website abgerufen werden konnte, durchschnittlich 4,4/5 Sterne betrug.

Weitere Gerichtsentscheidungen befassten sich u.a. mit dem Zugang einer E-Mail-Nachricht bei einer „Auto-Respond-Nachricht“ (AG Hanau, Beschl. v. 3.3.2025 – 32 C 226/24), der Notwendigkeit eines Kündigungsbuttons auch bei Dauerschuldverhältnissen mit nur einmaliger Zahlungspflicht (BGH, Urt. v. 22.5.2025 – I ZR 161/24) und den Erwartungen von Verkehrskreisen an ein „Portal“ bzw. eine „Plattform“ (LG Düsseldorf, Urt. v. 15.11.2025 – 38 O 52/24).

  • 2025-11-07
  • 🌍 1762992000000
  • ⚙258583
  • zap - zeitschrift für die anwaltspraxis
  • ZAP 2025, 1039-1043
  • Tim Günther
Neuregelungen der BORA zum anwaltlichen Werberecht und Außenauftritt

Am 26.1.2025 wurde das Werberecht der Rechtsanwälte in der BORA neu justiert (vgl. ZAP 2025, 573). Die entsprechenden Beschlüsse treten am 1.12.2025 in Kraft.

Die Grundlage des anwaltlichen Werberechts bildet § 43b BRAO: Werbung ist dem Rechtsanwalt insoweit nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist; dies gilt sowohl für eigene Werbung als auch für solche durch Dritte (§ 6 Abs. 3 BORA). Nach der ergänzenden Regelung in der BORA dürfen Rechtsanwälte – inhaltsgleich – „über ihre Dienstleistung und ihre Person informieren, soweit die Angaben sachlich unterrichten und berufsbezogen sind“. Ergänzend regelt der § 6 Abs. 2 BORA (noch), dass die Angabe von Erfolgs- und Umsatzzahlen unzulässig ist, wenn sie irreführend ist. Zudem sind Hinweise auf Mandate und Mandantschaft nur zulässig, soweit die Einwilligung ausdrücklich erklärt ist.

Der alte (noch bis Ende November geltende) § 6 BORA hat seine Schwächen: Die Norm ist als Erlaubnisnorm formuliert, so als ob Rechtsanwälten Werbung an sich verboten wäre. Dass dies nicht der Fall und auf der Grundlage von Art. 12 GG sogar umgekehrt ist, liegt auf der Hand.

Die Änderungen des neu geschaffenen § 6 BORA sollen hier nachjustieren.

  • 2025-11-07
  • ⚙258575
  • zap - zeitschrift für die anwaltspraxis
  • ZAP 2025, 1055-1072
  • Axel Deutscher
Rechtsprechungsübersicht zum Straßenverkehrsrecht – 2. Halbjahr 2025

Im zweiten Halbjahr 2025 standen im Straßenverkehrsrecht Urteile zu verschiedenen zivilrechtlichen, strafrechtlichen, verkehrsverwaltungsrechtlichen Fragestellungen im Fokus. Die behandelten Urteile geben einen aktuellen Überblick u.a. zu den Themen Betriebsgefahr, Verstöße, Haftungsverteilung und Mitverschulden, Trunkenheit im Verkehr, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr oder Beteiligung an Autorennen.

So kann beispielsweise ein späterer Unfall nicht allein schon deshalb einer Geschwindigkeitsüberschreitung zugerechnet werden, weil das Fahrzeug bei Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit erst später an die Unfallstelle gelangt wäre; vielmehr muss sich in dem Unfall gerade die auf das zu schnelle Fahren zurückzuführende erhöhte Gefahrenlage aktualisieren. Die kritische Verkehrslage beginnt für einen Verkehrsteilnehmer dann, wenn die ihm erkennbare Verkehrssituation konkreten Anhalt dafür bietet, dass eine Gefahrensituation unmittelbar entstehen kann (OLG Hamm, Beschl. v. 5.8.2024 – 7 U 57/24).

Auf strafrechtlicher Ebene ist bei der Beteiligung an Autorennen (§ 315d StGB) regelmäßig eine Auseinandersetzung mit der Persönlichkeit des Täters und dessen psychischer Verfassung bei der Tatbegehung, seiner Motivation und den für das Tatgeschehen bedeutsamen Umständen notwendig, um einem Täter das Bewusstsein und Wissen um die „massive Gefährlichkeit seines Handelns“ durch ein verbotenes Kfz-Rennen vorwerfen zu können (konkretisiert durch BGH, Beschl. v. 4.12.2024 – 4 StR 246/24).

ZBB - Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft | RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln

  • 2025-11-21
  • 🌍 1764633600000
  • ⚙259940
  • zbb - zeitschrift für bankrecht und bankwirtschaft
  • ZBB 2025, 429-448
  • Christoph Schmidhammer; Corinna Heucke; Marc Bind
AI in Banken: Einsatzgebiete und EU-Regulierung

Als Finanzintermediär stehen Banken im Zentrum der Transformation technologischer Entwicklungen, dies betrifft aktuell in erster Linie den Einsatz von künstlicher Intelligenz (AI). In diesem Artikel geben wir einen strukturierten Überblick über die Arten von AI, die in Banken eingesetzt werden. Neben dem klassischen Kreditgeschäft findet AI im Management sämtlicher wesentlicher Risken gemäß den Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk) wie Marktrisiken, operationelle Risiken und Liquiditätsrisiken Einsatz. Darüber hinaus bietet AI vielseitige Verwendungsmöglichkeiten im Rahmen interner Prozesse und im Kundenkontakt. Neben den Chancen wird auch das Spannungsfeld der aktuellen regulatorischen Entwicklungen aufgezeigt. Hierzu wird ein Steuerungsprozess zum Management von Hochrisiko-AI-Systemen abgeleitet und am Beispiel der Kreditwürdigkeitsprüfung veranschaulicht.

  • 2025-11-21
  • ⚙259852
  • zbb - zeitschrift für bankrecht und bankwirtschaft
  • ZBB 2025, 351-380
  • Marc Mosch; Christian Hennings; Dirk Schiereck
Eignung von Sachverhalten in Ad-hoc-Mitteilungen zur erheblichen Kursbeeinflussung

Mit der zuletzt stark gestiegenen Zahl an Ad-hoc-Meldungen rückt das Tatbestandsmerkmal der erheblichen Kursbeeinflussung im Rahmen der Ad-hoc-Publizitätspflicht wieder stark in die öffentliche Diskussion. Um neue belastbare Evidenz zu liefern, werden mit einer Ereignisstudie sowie einer ergänzenden deskriptiven Einzelanalyse bereinigt 177 Ad-hoc-Mitteilungen deutscher DAX-Unternehmen aus den Jahren 2023 und 2024 ausgewertet.

Die Ergebnisse zeigen, dass Ad-hoc-Meldungen am Ereignistag im Durchschnitt eine signifikante abnormale Rendite von –1,02 % hervorrufen. Für die verschiedenen Inhaltsklassen ergeben sich bei positiven Meldungen durchschnittliche abnormale Renditen am Ereignistag zwischen +2,31 % und +3,33 %, während negative Meldungen Reaktionen von –1,31 % bis –7,12 % auslösen. Die ergänzende Einzelanalyse zeigt, dass nur rund 38 % der Meldungen eine außergewöhnliche Kursreaktion ausgelöst haben. Die Spannweite der einzelnen Inhaltsklassen liegt hierbei zwischen 15,4 % und 44,7 %.

Insgesamt zeigt die Untersuchung, dass insbesondere Meldungen zu Geschäftszahlen und Prognosen als erheblich kursbeeinflussend einzustufen sind. Meldungen zu Personalveränderungen und Dividenden erweisen sich hingegen als vergleichsweise wenig kursrelevant. Die gewonnenen Erkenntnisse stellen eine empirische Grundlage dar, um sowohl die Ad-hoc-Pflichtigkeit als auch die marktseitige Wirkung von Mitteilungen differenzierter zu beurteilen.

  • 2025-11-21
  • ⚙259800
  • zbb - zeitschrift für bankrecht und bankwirtschaft
  • ZBB 2025, 405-428
  • Andreas Horn; Alexander-Michael Gerk
Nachhaltigkeit in der Kreditvergabe von Banken

Die zunehmenden regulatorischen Anforderungen verpflichten Kreditinstitute zu einer systematischen Integration von ESG-Risiken (ESG: Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren) in den Kreditvergabeprozess. Die vorliegende Studie untersucht, in welchem Umfang und mit welchen Methoden Nachhaltigkeitsaspekte in der Kreditvergabe berücksichtigt werden. Grundlage hierfür ist eine Befragung von 187 deutschen Kreditinstituten (Rücklaufquote: 13,4 %). Die Ergebnisse werden in den Bereichen Motivation, allgemeine Methodik und spezifische Methodik ausgewertet. Zudem werden Herausforderungen bei der Berücksichtigung von ESG-Risiken diskutiert.

  • 2025-11-21
  • ⚙259799
  • zbb - zeitschrift für bankrecht und bankwirtschaft
  • ZBB 2025, 313-350
  • Lars Klöhn
Proportionalität in der Bankaufsicht und Umsetzung von Level-3-Leitlinien durch die BaFin

Kaum ein Thema wird derzeit so intensiv diskutiert wie das der proportionalen Bankregulierung und Bankaufsicht. Dieser Beitrag leuchtet aus, welche Rolle die Umsetzung von Level-3-Maßnahmen der EBA und ESMA durch die BaFin dabei spielt und wie der derzeitige Rechtsrahmen reformiert werden kann, um dem Proportionalitätsgedanken besser Rechnung zu tragen. Um diese Fragen zu beantworten, wird zunächst die grundsätzliche Struktur des EU-Bankaufsichtsrechts in den hier relevanten Punkten dargestellt (s. u. I). Sodann wird die aktuelle Diskussion über mehr Proportionalität in der Bankregulierung und Bankaufsicht in ihren Grundzügen nachgezeichnet (s. u. II). Es wird der Begriff der Proportionalität näher entfaltet (s. u. III) und kurz erläutert, warum eine proportionale Bankenaufsicht aus einer rechtsökonomischen Perspektive sinnvoll ist (s. u. IV). Anschließend geht es darum, welche Rolle die Umsetzung von EBA- und ESMA-Leitlinien und Empfehlungen durch die BaFin bei der Schaffung einer proportionalen Bankenaufsicht spielt und spielen kann. Dafür werden zunächst einige Rechtstatsachen zur Umsetzungspraxis der BaFin dargestellt (s. u. V), um auf dieser Grundlage die rechtlichen und tatsächlichen Grenzen der proportionalen Umsetzung von EBA- und ESMA-Leitlinien und Empfehlungen durch die BaFin aufzuzeigen (s. u. VI). Am Schluss wird die Frage nach der rechtspolitischen Gestaltung des Rechtsrahmens für die Umsetzung von EBA- und ESMA-Leitlinien und Empfehlungen aufgeworfen und werden einige aktuelle Vorschläge diskutiert (s. u. VII).

  • 2025-11-21
  • ⚙259791
  • zbb - zeitschrift für bankrecht und bankwirtschaft
  • ZBB 2025, 381-404
  • Tim Florstedt
Der Missbrauch mit sog. sekundären Freigabe-Applikationen

Der Missbrauch mit ausgespähten Kundendaten, mit denen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge ausgelöst werden, hat in den vergangenen Monaten und Jahren in bedenklicher Weise zugenommen. Eine Konstellation hat sich zuletzt in der Gerichts- und Schlichtungspraxis als besonders dringlich erwiesen: Auffallend häufig werden „abgephishte“ Daten benutzt, um eine Bezahlungs-Applikation auf einem Gerät des Täters einzurichten, die ihm Kontrolle über das Konto des Bankkunden gibt, bis der Kunde den Missbrauch bemerkt und das Konto sperren lässt. Der Beitrag schildert diesen neuen heutigen Hauptfall des sog. Phishing und geht auf die rechtlichen Besonderheiten gegenüber den bisherigen Missbrauchssachverhalten ein, die unter dem Prinzip der Zwei-Faktor-Authentifizierung bekannt geworden sind, und welche die heutige Judikatur noch weithin prägen.

ZCG - Zeitschrift für Corporate Governance Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis | Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2025-12-05
  • ⚙261471
  • zcg - zeitschrift für corporate governance leitung und überwachung in der unternehmens- und prüfungspraxis
  • ZCG 2025, 249-256
  • Prof. Dr. Patrick Ulrich; Felix Stockert
Nachhaltigkeit in der Gesundheitswirtschaft

Die deutsche Gesundheitswirtschaft ist ein zentraler volkswirtschaftlicher Sektor mit hoher Relevanz für nachhaltige Entwicklung. Trotz regulatorischer und sicherheitsbezogener Besonderheiten bestehen erhebliche Potenziale für ressourcenschonendes Wirtschaften. Der vorliegende Beitrag untersucht empirisch, inwiefern nachhaltige Unternehmensstrategien in der Gesundheitswirtschaft Einfluss auf Nachfrage und Zahlungsbereitschaft haben und welche Rolle Corporate-Governance-Strukturen dabei spielen. Auf Basis einer quantitativen Befragung unter 208 Organisationen und eines Stakeholder-Workshops werden sowohl ökologische als auch soziale Nachhaltigkeitsaspekte im Kontext der Lieferantenauswahl und strategischen Steuerung analysiert. Die Ergebnisse zeigen, dass Nachhaltigkeitskriterien die Nachfrage und Preissetzung nur dann positiv beeinflussen, wenn grundlegende Qualitäts- und Sicherheitsstandards erfüllt sind. Daraus ergeben sich Implikationen für die Corporate Governance: Nachhaltigkeit muss in Entscheidungsstrukturen, Anreizsysteme und Aufsichtsprozesse systematisch integriert werden, um ihren Beitrag zur strategischen Unternehmensführung und langfristigen Wertschöpfung zu entfalten.

  • 2025-12-05
  • ⚙261430
  • zcg - zeitschrift für corporate governance leitung und überwachung in der unternehmens- und prüfungspraxis
  • ZCG 2025, 257-263
  • Wolfhart Fabarius
Antikorruptionsregime im Widerspruch?

Die globalen Leitplanken der Korruptionsbekämpfung verschieben sich. Die USA justieren die Anwendung des Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) neu und betonen dabei persönliche Verantwortlichkeit und nationale Interessen. Die EU treibt parallel eine Richtlinie voran, die Mindeststandards vereinheitlichen und präventive Strukturen in Unternehmen und Verwaltungen stärken soll. Das Vereinigte Königreich verbindet harte Haftungsregeln mit kooperationsorientierten Lösungen. Für international tätige Unternehmen entsteht daraus ein Spannungsfeld – und ein klarer Anpassungsbedarf.

  • 2025-12-05
  • 🌍 1765843200000
  • ⚙261237
  • zcg - zeitschrift für corporate governance leitung und überwachung in der unternehmens- und prüfungspraxis
  • ZCG 2025, 267-272
  • Dr. Patrick Hedfeld; Dr. Alexander Lammers; Felix Kamieth
Künstliche Intelligenz und Corporate Governance

Die Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) verändert die Corporate Governance tiefgreifend. KI‑Systeme beeinflussen Entscheidungsprozesse, Verantwortungsstrukturen und Kontrollmechanismen. Dieser Beitrag beleuchtet die ethischen, rechtlichen und organisatorischen Implikationen des KI‑Einsatzes und formuliert Anforderungen an eine zukunftsfähige, verantwortungsvolle Governance-Struktur.

  • 2025-12-05
  • ⚙261188
  • zcg - zeitschrift für corporate governance leitung und überwachung in der unternehmens- und prüfungspraxis
  • ZCG 2025, 280-284
  • Dr. Josef Baumüller
ESRS Quick Fix

Im Sommer 2025 hat die EU‑Kommission den „ESRS Quick Fix“ veröffentlicht. Dieser ist ein weiteres Ergebnis der Omnibus-Initiative vom Februar 2025 und zielt darauf, bereits berichtspflichtigen Unternehmen der „Welle 1“ kurzfristige Erleichterungen zu bieten. Die Neuregelungen werfen jedoch eine Vielzahl an Folgefragen und auch ‑problemen auf, die nicht zuletzt die praktische Relevanz des ESRS Quick Fix in Zweifel ziehen. Der vorliegende Beitrag umreißt die neuen Wahlrechte, die ESRS-Anwendern eröffnet werden, und würdigt diese kritisch.

  • 2025-12-05
  • ⚙261167
  • zcg - zeitschrift für corporate governance leitung und überwachung in der unternehmens- und prüfungspraxis
  • ZCG 2025, 273-279
  • Prof. Dr. Isabell Lenz; Prof. Dr. Katharina Dillkötter
Steuern in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Informationen zu Steuern sind nicht zwangsläufig Gegenstand der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, obwohl staatliche Steuereinnahmen eine fundamentale Voraussetzung für die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung darstellen. Vor diesem Hintergrund zielt die vorliegende Untersuchung darauf ab, den Stellenwert steuerbezogener Informationen innerhalb bestehender Rahmenwerke der Nachhaltigkeitsberichterstattung systematisch zu analysieren und zu vergleichen sowie (wenn vorhanden) empirische Ergebnisse zum Umgang mit Steuerinformationen in der Berichtspraxis gegenüberzustellen.

ZErb - Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis | zerb verlag – eine Marke der Juristische Fachmedien Bonn GmbH

  • 2025-12-12
  • ⚙262015
  • zerb - zeitschrift für die steuer- und erbrechtspraxis
  • ZErb 2025, 447-454
  • Walter Zimmermann
Wer ist Schuldner der Testamentsvollstreckervergütung?

§ 2221 BGB besagt, dass der Testamentsvollstrecker für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen kann, sofern nicht der Erblasser etwas anderes bestimmt hat. Damit soll nur klargestellt werden, dass die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker kein unbezahltes Ehrenamt ist, wie z.B. früher der Vormund oder der Pfleger. Wer zahlungspflichtig ist, steht nicht im § 2221 BGB oder sonst wo im Gesetz; die Materialien sind kurz und äußern sich dazu nicht. Auch wann die Vergütung zu zahlen ist, regelt § 2221 BGB nicht. Wer die Aufwendungen (Auslagen) zu zahlen hat, ist dagegen in §§ 2218, 670 BGB geregelt: der „Auftraggeber“. Der Beitrag erläutert anhand zahlreicher Beispiele, wer Schuldner der Testamentsvollstreckervergütung ist.

  • 2025-12-12
  • 🌍 1766016000000
  • ⚙262010
  • zerb - zeitschrift für die steuer- und erbrechtspraxis
  • ZErb 2025, 455-458
  • Ludwig Kroiß
Hilft KI dem Erbrechtsanwalt oder ersetzt sie ihn sogar?

KI-Anwendungen sind aus dem Alltag des Rechtsberaters nicht mehr wegzudenken. Sie erleichtern die Recherche und liefern mittlerweile erstaunlich präzise Ergebnisse. Die KI kann für den juristischen Berater als Assistenzsystem wertvolle Dienste leisten. Gerade die Recherche wird erheblich erleichtert. Auch dient sie der Kontrolle bereits gefundener Ergebnisse. An die Grenzen stößt sie oft bei offenen Fragen. Die Kunst des Anwenders besteht darin, die „richtigen“ Fragen, den Prompt, zu stellen. Was die „richtigen Fragen“ sind, entscheidet der „prompter“! Wie dies gelingen kann, zeigt der Beitrag anhand einiger Praxisbeispiele.

  • 2025-12-12
  • ⚙261989
  • zerb - zeitschrift für die steuer- und erbrechtspraxis
  • ZErb 2025, 441-447
  • Pierre Plottek
Die Erstellung von notariellen Nachlassverzeichnissen unter zur Hilfenahme von künstlicher Intelligenz (KI-Tools) – Zukunft oder bereits Gegenwart?

Die Erstellung notarieller Nachlassverzeichnisse gilt als besonders zeit- und arbeitsintensiv. Mitunter wird behauptet, dass die Anforderungen an die Erstellung eines vollständigen und rechtlich einwandfreien Verzeichnisses kaum erfüllbar seien. Der Beitrag zeigt, wie Künstliche Intelligenz (KI) – etwa durch moderne Sprachmodelle – hierbei unterstützen kann. KI kann Recherchen, Datenauswertungen und Strukturierungen erheblich beschleunigen, ersetzt aber nicht die eigenverantwortliche Prüfung durch den Notar. Berufs- und datenschutzrechtliche Vorgaben, insbesondere Eigenverantwortlichkeit, Verschwiegenheit und Kontrolle der Datenverarbeitung, setzen klare Grenzen. KI bietet damit Chancen zur Effizienzsteigerung, verlangt jedoch einen verantwortungsvollen, rechtskonformen Einsatz.

  • 2025-12-12
  • ⚙261955
  • zerb - zeitschrift für die steuer- und erbrechtspraxis
  • ZErb 2025, 459-463
  • Thomas Lauk
Ein Ruf aus der Praxis: Die vermuteten Auswirkungen der BGH-Rechtsprechung zur Vergütung des Nachlasspflegers und seiner Mitarbeitenden

Der Bundesgerichtshof hat sich zur Frage der Vergütungsfähigkeit von Mitarbeitenden eines Nachlasspflegers geäußert (BGH, Beschl. v. 10.9.2025 – IV ZB 2/25) und festgestellt, dass für solche Zeiten angestellter Mitarbeitenden kein (eigener) Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers besteht. Die in der Entscheidung darüber hinaus gemachten Ausführungen zur möglichen Geltendmachung der Mitarbeiterzeiten als Auslagenersatzanspruch, lassen Raum für Interpretationen, die in diesem Beitrag zum Ausdruck kommen sollen. Dabei muss berücksichtigt werden, ob es sich um einen mittellosen oder einen werthaltigen Nachlass handelt. Im mittellosen Fall wird die Vergütung des Nachlasspflegers nach § 3 VBVG unter Berücksichtigung der dortigen Qualifikation berechnet. Im werthaltigen Nachlassfall wird abweichend von § 3 VBVG die Vergütung des Nachlasspflegers nach den Regelungen des § 1888 Abs. 2 BGB festgesetzt.

  • 2025-11-14
  • 🌍 1763683200000
  • ⚙259242
  • zerb - zeitschrift für die steuer- und erbrechtspraxis
  • ZErb 2025, 401-407
  • Julius Reiter; Bénédict Schenkel
Immobilienverrentung als Mittel zur Finanzierung und Nachlassgestaltung

Der Beitrag beschäftigt sich mit den verschiedenen Aspekten und Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit dem Thema Immobilienverrentung stellen. Neben einer Darstellung der verschiedenen Modelle wird gezeigt, dass sich ein Verrentungsmarkt insbesondere auch aufgrund des mangelnden Zugangs im Alter zu klassischen Bankprodukten entwickelt.

Neben den Grundlagen wie Begriff, Arten von Verrentungsmodellen sowie Bedarf, Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz, auch im Hinblick auf Nachlassgestaltung zeigt der Beitrag die wesentlichen Aspekte zu Vertragsgestaltung, Verbraucherschutz und Regulierung auf. Die Ausarbeitung endet mit einem Fazit.

  • 2025-11-14
  • ⚙259139
  • zerb - zeitschrift für die steuer- und erbrechtspraxis
  • ZErb 2025, 407-414
  • Christian Wurmthaler
Mehr Klarheit für den entgeltlichen Pflichtteilsverzicht – Auslegung des § 2310 BGB, Anrechnung nach § 2315 BGB und Qualifikation des Kausalgeschäfts

Der Pflichtteilsverzicht ist ein unverzichtbares Gestaltungsmittel in der erbrechtlichen Praxis zur Vorbereitung und Absicherung der Vermögensnachfolge. Der Aufsatz beschäftigt sich mit den bisher noch offenen Streitfragen in Zusammenhang mit dem entgeltlichen Pflichtteilsverzicht und nimmt dabei insbesondere auch dessen zugrundeliegendes Kausalgeschäft in den Blick.

ZESAR - Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht | Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2025-12-26
  • ⚙263023
  • zesar - zeitschrift für europäisches sozial- und arbeitsrecht
  • ZESAR 2026, 21-29
  • Cristina Fraenkel-Haeberle; Marko Andelic
Zwischen voller Hingabe und Erschöpfung: langzeiterkrankte Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst im deutsch-französischen Vergleich

Der vorliegende Beitrag will vor dem Hintergrund der in beiden Staaten ähnlichen Problemlagen einen Überblick über die jeweils bestehenden Rechtsregime geben, die für den Umgang mit Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Langzeiterkrankungen maßgebend sind, sowie neue Lösungen, die aktuell diskutiert werden, vorstellen. Insoweit ist insbesondere der im Herbst 2024 veröffentlichte Bericht der Inspection Générale des Finances von Interesse, da er einschneidende Maßnahmen zur Senkung der Fehlzeiten vorgeschlagen hat. Begleitend dazu werden zur Vervollständigung des Gesamtbildes Erkenntnisse aus einer umfassenden Studie der Beobachtungsstelle (Observatoire) der französischen Krankenkasse (2023) über die Fehlzeiten in den französischen Gebietskörperschaften sowie deren Ursachen und Entwicklung dargelegt. Aus den Erfahrungen unseres Nachbarlandes lassen sich vermutlich – ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit – Ratschläge und Handlungsempfehlungen auch für die deutsche öffentliche Verwaltung ableiten.

  • 2025-12-26
  • ⚙262999
  • zesar - zeitschrift für europäisches sozial- und arbeitsrecht
  • ZESAR 2026, 13-20
  • Prof. Dr. MJur (Oxon) Adam Sagan
Rechtliche Rahmenbedingungen einer bürokratiearmen Umsetzung der EU‑Entgelttransparenz­richtlinie 2023/970 (Teil II)

Die EU‑Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 (ETRL) wirft ihren Schatten voraus. Die Frist für die Umsetzung endet am 7. Juni 2026. Der Koalitionsvertrag sieht eine „bürokratiearme“ Umsetzung der Richtlinie vor. Der Beitrag lotet unter dieser Prämisse die Gestaltungsspielräume bei der Umsetzung der Berichterstattung über das Entgeltgefälle, einschließlich der Abhilfe, sowie der gemeinsamen Entgeltbewertung aus. (Fortsetzung von ZESAR 2025, 447 ff.)

ZFA - Zeitschrift für Arbeitsrecht | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-11-14
  • ⚙259595
  • zfa - zeitschrift für arbeitsrecht
  • ZFA 2025, 347-427
  • Clemens Höpfner; Leonhard Schnurbusch
Tarifvertragliche Überstundenzuschläge im Spannungsfeld von Unionsrecht und deutschem Verfassungsrecht

Der Beitrag behandelt die Zulässigkeit von tarifvertraglichen Mehrarbeitszuschlägen vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG und des EuGH.

  • 2025-11-14
  • ⚙259506
  • zfa - zeitschrift für arbeitsrecht
  • ZFA 2025, 454-481
  • Katharina Uffmann
Exit-orientierte virtuelle Anteilsoptionen als synallagmatischer Vergütungsbestandteil!?

Virtuelle exit-orientierte Anteilsoptionen sind vor allem für Startups ein zentrales Mittel, um Talente zu gewinnen. Nicht ohne Grund haben sich die Regierungsparteien im aktuellen Koalitionsvertrag vorgenommen, die steuer- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen hierfür weiter zu verbessern. Die Praxis steht derzeit allerdings in einem ganz anderen Bereich vor einer großen Herausforderung. Der 10. Senat des BAG hat mit Urteil vom 19.3.2025 in Abkehr von seiner früheren Linie virtuelle Anteilsoptionen auch als Gegenleistung für Arbeitsleistung eingestuft und damit den AGB-rechtlichen Bewertungsmaßstab im Vergleich zu seiner früheren Linie aus 2008 verschärft. Welche Folgen aus der Einordnung als synallagmatischer Entgeltbestandteil für die gängigen Vesting- und Leaver-Regelungen zu ziehen sind, ist jenseits der streitgegenständlichen Klauseln noch völlig unklar. Denn obwohl es sich nach neuer Linie auch um verdientes Entgelt handeln soll, soll ein Verfall virtueller Anteilsoptionen nicht per se unangemessen sein. Der Beitrag analysiert und hinterfragt die Rechtsprechungsänderung kritisch, basierend auf einer grundlegenden schuldrechtlichen Analyse der typischen Strukturierung solcher Vergütungsmodelle. Darüber hinaus wird aufgezeigt, welche praxisrelevanten Entscheidungsregeln sich mittels einer kontextbewussten Entscheidungsanalyse für die künftige Gestaltungspraxis ableiten lassen.

  • 2025-11-14
  • ⚙259404
  • zfa - zeitschrift für arbeitsrecht
  • ZFA 2025, 428-453
  • Lena Rudkowski
Private Arbeitsrechtsordnungen für die Lieferketten: Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D)

Die europäische Sorgfaltspflichtenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CS3D) geht mit erheblichem Anpassungsbedarf für das deutsche Recht einher und überantwortet den in ihren Anwendungsbereich fallenden Unternehmen die Schaffung und Durchsetzung eigener Arbeitsrechtsordnungen.

  • 2025-11-14
  • ⚙259391
  • zfa - zeitschrift für arbeitsrecht
  • ZFA 2025, 332-346
  • Martin Franzen
Reformbedarf im Beschäftigtendatenschutzrecht

Der Beitrag beschäftigt sich anhand des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat vom 8.10.2024 eines Beschäftigtendatengesetzes (BeschDG-RefE) mit dem Reformbedarf im Beschäftigtendatenschutzrecht. Es wird gezeigt, dass die gesetzliche Klärung einzelner Problemfelder gegenüber einer umfassenden gesetzlichen Regelung des gesamten Beschäftigtendatenschutzes vorzugswürdig ist.

ZfIR - Zeitschrift für Immobilienrecht | RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln

  • 2025-11-28
  • ⚙260682
  • zfir - zeitschrift für immobilienrecht
  • ZfIR 2025, 529-537
  • Markus Brucker; Christoph Just
Immobilien und Steuern 2024

Der Überblick knüpft an die Ausführungen in ZfIR 2024, 325 an und liefert einen Überblick über die Entwicklungen in den Wirtschaftsjahren 2023/2024, die auch im Jahr 2025 relevant sein können. Die Ausführungen berücksichtigen den Rechts- bzw. Kenntnisstand zum Juli 2025

  • 2025-11-28
  • ⚙260549
  • zfir - zeitschrift für immobilienrecht
  • ZfIR 2025, 538-548
  • Sarah Salmoun
§ 94a ZVG – Missbrauchsbekämpfung mit Nebenwirkungen

Mit dem am 1. 1. 2025 in Kraft getretenen § 94a ZVG will der Gesetzgeber fragwürdigen Geschäftsmodellen mit Problemimmobilien einen Riegel vorschieben. Doch die neue Regelung ist rechtlich problematisch, politisch motiviert und praktisch riskant.

ZfSch - Zeitschrift für Schadensrecht | Deutscher Anwaltverlag & Institut der Anwaltschaft GmbH, Bonn

  • 2025-12-12
  • ⚙262251
  • zfsch - zeitschrift für schadensrecht
  • ZfSch 2025, 664-669
  • Mike Peter
Die Fahrerschutzversicherung – Hinweis- und Schadensersatzpflichten für die Werkstatt?

Seit dem 1.8.2002 können bekanntlich auch die Insassen eines Kraftfahrzeuges bei einem Unfall die ihnen daraus entstehenden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen den Halter und Kfz-Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs geltend machen, in dem sie saßen. Der Fahrer kann dies jedoch nach § 8 Nr. 2 StVG nicht. Danach gilt die Gefährdungshaftung des § 7 StVG des Halters, und damit der Versicherungsschutz des Kfz-Haftpflichtversicherers des Fahrzeugs ausdrücklich nicht, wenn der Verletzte bei dem Betrieb des Kraftfahrzeugs tätig war, insbesondere, dieses als Fahrer geführt hat. Der Fahrer kann sich also bei einem von ihm selbst verursachten Unfall und dadurch davon getragener Schäden oder Verletzungen lediglich an seinen privaten Unfallversicherer halten, vorausgesetzt, er unterhält eine solche private Unfallversicherung. Allerdings gibt es eine weitere Möglichkeit, wie die so bestehende gesetzliche Schutzlücke, die für den Fahrer besteht, geschlossen werden kann, nämlich durch Abschluss der sogenannten Fahrerschutzversicherung.

Diese Versicherung wurde bereits 2002 in Deutschland eingeführt, hat aber, wie die Praxis des Verfassers zeigt, offenbar immer noch ein Nischendasein und ist nach wie vor wenig bekannt, insbesondere auch nicht in den Kreisen, in denen man es eigentlich erwarten würde, nämlich in den Werkstätten und Autohäusern, die ihren Kunden im Rahmen der Unfallschadensreparaturen die Aufrechterhaltung ihrer Mobilität durch Zurverfügungstellung eines Mietwagens anbieten. Genau an dieser Stelle soll der nachfolgende Beitrag einen Aspekt beleuchten, der bislang, soweit ersichtlich, noch nicht in der Fachliteratur thematisiert wurde, aber doch von großer Bedeutung für die Praxis sein dürfte, wenn der Nutzer des Mietwagens mit diesem verunfallt.

  • 2025-11-21
  • 🌍 1764201600000
  • ⚙260005
  • zfsch - zeitschrift für schadensrecht
  • ZfSch 2025, 604-613
  • Ewald Ternig
THC und Gefahrguttransport

Seit der Änderung der §§ 24a und 24c StVG und auch der Fahrerlaubnisverordnung im Jahr 2024 wird Cannabis im Straßenverkehr anders bewertet als zuvor. In vielen Fachzeitschriften wurde das Thema umfassend behandelt. Nun kam eine weitere Änderung hinzu. Auch der Transport von gefährlichen Gütern wird seit dem Jahr 2025 anders bewertet, wenn der Fahrer des Fahrzeugs unter dem Einfluss von THC steht. Hier soll insbesondere ein Vergleich gezogen werden, wenn Personentransport unter dem Einfluss von THC erfolgt bzw. Gefahrgüter befördert werden.

ZfU - Zeitschrift für Umweltpolitik und Umweltrecht | dfv Mediengruppe, Frankfurt am Main

  • 2025-11-28
  • ⚙260656
  • zfu - zeitschrift für umweltpolitik und umweltrecht
  • ZfU 2025, 414-434
  • Maximilian Himberger; Alexander Siegmund
Der Klimadiskurs in der politischen Praxis – wie verläuft er, wie kommt er zustande und was prägt ihn?

Der vorliegende Artikel stellt die Ergebnisse einer quantitativen Untersuchung von rund 4250 Plenarprotokollen fünf ausgewählter Bundesländer im Hinblick auf den Verlauf des Klima-Diskurses im Zeitraum von 1990 bis 2022 dar. Die Verlaufskurven zeigen dabei gewisse Ähnlichkeiten: Der Verlauf des politischen Klima-Diskurses zeigt sich alles andere als linear. Ein Abgleich des Verlaufs mit Schlüsselereignissen der internationalen Klimapolitik weist nur teilweise zeitliche Übereinstimmungen mit den Höhepunkten des Klima-Diskurses in den untersuchten Landesparlamenten auf. Eine Analyse der Anstoßpunkte für die Debatten zur Klima-Thematik kommt zu dem Ergebnis, dass aus formaler Sicht Anträge und aus inhaltlicher Sicht das Thema Energie am häufigsten den Klima-Diskurs anstoßen.

  • 2025-11-28
  • ⚙260618
  • zfu - zeitschrift für umweltpolitik und umweltrecht
  • ZfU 2025, 498-518
  • Dennis van den Berg
Überlasteter Umweltschutz in NRW

Nachdem im ersten Teil der Abhandlung aufgezeigt werden konnte, dass überlastungsbedingte Erfüllungsdefizite bei den Unteren Umweltschutzbehörden (UUB) in NRW hinsichtlich der 2008 kommunalisierten Aufgaben bestehen, die auf einen unzureichenden Belastungsausgleich durch das Land zurückzuführen sind, werden nun Lösungsoptionen diskutiert. Im Ergebnis erscheint eine Erhöhung des Belastungsausgleichs mit einer dynamisierenden Ausgestaltung der Regelung in Kombination mit einer effizienzoptimierten Änderung der Zuständigkeitsverordnung die optimale Lösung zu sein. Die Kosten könnten durch eine Anpassung der Gebührenordnung gemindert werden.

  • 2025-11-28
  • ⚙260609
  • zfu - zeitschrift für umweltpolitik und umweltrecht
  • ZfU 2025, 435-449
  • Werner Schroeder; Paula Walther
Das IGH-Klimagutachten: Weckruf für das Klimavölkerrecht

Der Internationale Gerichtshof hat sich in seinem Gutachten vom Juli 2025 mit der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit von Staaten für Klimaschäden befasst. Der Beitrag analysiert die zentralen Aussagen dieses wegweisenden Gutachtens und verortet sie im System des internationalen Klimaschutzrechts. Das Gutachten bestätigt, dass Klimaschutzpflichten sowohl auf vertraglicher als auch auf gewohnheitsrechtlicher Grundlage verbindlich sind. Verstoßen Staaten gegen ihre Verpflichtungen bzw. den Due-Diligence-Sorgfaltsmaßstab, können betroffene Staaten Entschädigung verlangen. Die gilt aufgrund von Völkergewohnheitsrecht auch gegenüber Staaten, die keine Vertragsparteien der Klimaschutzverträge sind. Zugleich betont der Gerichtshof die menschenrechtliche Dimension des Klimawandels, aus der sich auch individuelle Ansprüche auf Einhaltung staatlicher Klimaschutzpflichten ableiten lassen. Trotz fortbestehender Herausforderungen beim Nachweis der Kausalität schafft das Gutachten mehr Klarheit in Fragen der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit im Klimaschutz.

  • 2025-11-28
  • 🌍 1764806400000
  • ⚙260532
  • zfu - zeitschrift für umweltpolitik und umweltrecht
  • ZfU 2025, 450-497
  • Jakob Simang; Christoph Scope; Remmer Sassen
Nachhaltigkeitsberichterstattung deutscher Bundesligavereine

Profifußball entfacht einerseits Leidenschaft und Emotionen, andererseits sind signifikante Umweltwirkungen mit dem Spielbetrieb verbunden. Vergangene Untersuchungen zu Nachhaltigkeitsaktivitäten europäischer Vereine zeigten, dass die deutsche Bundesliga neben der englischen Premier League eine Vorreiterrolle im Management aller Nachhaltigkeitsaspekte einnimmt. Dieser Artikel analysiert Nachhaltigkeitsberichte von Vereinen der ersten und zweiten deutschen Bundesliga mit dem Fokus auf ökologischen Nachhaltigkeitsaspekten. Anhand eines umfassenden Indikatorenkatalogs wurde der Umfang und die Qualität der Berichte beurteilt. Die Ergebnisse deuten auf eine wachsende Bedeutung der ökologischen Nachhaltigkeit in den deutschen Bundesligavereinen hin, insbesondere im Hinblick auf den Managementansatz. Allerdings gibt es erhebliche Unterschiede, die in Rankings, sowohl klubübergreifend als auch für einzelne Vereine differenziert nach Themen, dargestellt sind.

  • 2025-11-28
  • ⚙260502
  • zfu - zeitschrift für umweltpolitik und umweltrecht
  • ZfU 2025, 395-413
  • Felix Guillaume
Zwischen Symbolpolitik und effektiver Regulierung: Juristische Analyse der Steuerungselemente für Einweg-E-Zigaretten

Der Beitrag beleuchtet die komplexen rechtlichen und regulatorischen Herausforderungen im Umgang mit Einweg-E-Zigaretten an der Schnittstelle von Umwelt-, Gesundheits- und Abfallpolitik. Der rapide Anstieg des Konsums, insbesondere unter Jugendlichen, offenbart hierbei gravierende ökologische und abfallwirtschaftliche Defizite. Die unsachgemäße Entsorgung dieser Produkte führt zu Brandgefahren, Schadstoffeinträgen und einem erheblichen Verlust wertvoller Ressourcen. Mit der ab 2027 geltenden Batterieverordnung (VO [EU] 2023/1542) etabliert die Europäische Union ein faktisches Inverkehrbringungsverbot für Geräte mit fest verbauten Batterien und somit auch für Einweg-E-Zigaretten. Diese Regelung markiert zugleich den Beginn einer normativen Neujustierung zwischen Produktverantwortung, Verbraucherlenkung und Ressourcenschutz. Gleichzeitg reagieren Hersteller mit technischen Modifikationen, wodurch neue regulatorische Graubereiche und Vollzugsdefizite entstehen. Nationale und unionsrechtliche Verbotsansätze erscheinen auf den ersten Blick als konsequent, drohen jedoch ohne hinreichende gesundheitliche Evidenz und flankierende Marktmechanismen in rechtlicher wie praktischer Hinsicht zu scheitern. Eine reine Prohibitionspolitik erweist sich somit als unzureichend, da sie die Dynamik des Konsumverhaltens und die ökonomischen Anreizstrukturen außer Acht lässt.
Der Beitrag entwickelt daher einen integrativen, adaptiven Regulierungsansatz, der produkt-, umwelt- und gesundheitsrechtliche Instrumente systematisch verzahnt. Vorgeschlagen werden flexible Steuerungsmechanismen wie Pfand- und Rücknahmesysteme, differenzierte Kennzeichnungspflichten sowie innovationsorientierte Designanforderungen. Nur ein normativ kohärentes und zugleich lernfähiges Regulierungsregime kann, die mit dem Konsum von Einweg-E-Zigaretten einhergehenden ökologischen Risiken langfristig mindern, Ressourcenströme schließen und die Spannungen zwischen Gesundheitsschutz, Marktstabilität und Umweltintegrität produktiv auflösen.

ZfWG - Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht | dfv Mediengruppe, Frankfurt am Main

  • 2025-12-12
  • ⚙262117
  • zfwg - zeitschrift für wett- und glücksspielrecht
  • ZfWG 2025, 451-454
  • Carsten Bringmann; Ines Mittermeier
Bedeutung der DocMorris-Entscheidung des BGH für das Glücksspielwesen

Der BGH hat mit Urteil vom 17.7.2025 eine wegweisende Entscheidung zu den Anforderungen an die Rechtfertigung von Eingriffen in die unionsrechtlichen Grundfreiheiten getroffen. Die Entscheidung des BGH dürfte weitreichende Auswirkungen auf die Rechtfertigung von Eingriffen in die Grundfreiheiten von Glücksspielanbietern haben.

  • 2025-12-12
  • ⚙262080
  • zfwg - zeitschrift für wett- und glücksspielrecht
  • ZfWG 2025, 457-463
  • Hannah Wettstein; Dörte Petit
Geldspielwerbung in der Schweiz – ihre Wirkung auf Jugendliche und die gesetzliche Lage

Seit der Legalisierung von Online-Geldspielen 2019 in der Schweiz, werden diese aktiv beworben. Geldspielwerbung begegnet Jugendlichen heute überall – auf dem Handy, im Sportstadion oder über Influencerinnen und Influencer. Durch das ständige Sehen von Geldspielwerbung wird Geldspiel normalisiert – und insbesondere Personen, die bereits risikoreich spielen, dadurch zu noch riskanterem Geldspielverhalten animiert. Sport ist eine beliebte Plattform für Geldspielwerbung. Dabei hinken die in der Schweiz geltenden Werberegulierungen, gerade bezüglich Jugendschutz, internationalen Standards hinterher, während Länder wie Belgien zeigen, wie es auch ginge. Dieser Beitrag basiert auf einem Bericht, den die Autorinnen im Mai 2024 veröffentlicht haben: 10.58758/rech169.

  • 2025-12-12
  • ⚙262030
  • zfwg - zeitschrift für wett- und glücksspielrecht
  • ZfWG 2025, 454-457
  • Konrad Landgraf
Streetwork.Gambling: ein innovativer Ansatz in der Suchthilfe

Die fortschreitende Digitalisierung hat in den vergangenen Jahrzehnten nahezu alle Lebensbereiche tiefgreifend verändert – auch das Glücksspiel bildet hierbei keine Ausnahme. Digitale Technologien haben dazu geführt, dass Glücksspiele heute nahezu jederzeit und an nahezu jedem Ort verfügbar sind. Obwohl das Online-Glücksspiel in Deutschland erst mit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (in Bezug auf Sportwetten bereits mit der Vergabe der ersten Lizenzen im Jahr 2020) umfassend legalisiert wurde, war es bereits zuvor in großem Umfang – wenn auch illegal – zugänglich. Mit der Verlagerung des Glücksspielgeschehens in den digitalen Raum verändern sich auch die Herausforderungen im Bereich der Prävention und Hilfe. Neue Ansätze sind erforderlich, um dieser veränderten Lebensrealität gerecht zu werden. Das Projekt Streetwork.Gambling stellt einen solchen innovativen Versuch dar, digitale Lebenswelten in der suchtpräventiven Arbeit gezielt zu adressieren.

  • 2025-12-12
  • ⚙261993
  • zfwg - zeitschrift für wett- und glücksspielrecht
  • ZfWG 2025, 434-439
  • Juliane Hilf; Klaus Umbach
Neue EuGH-Rechtsprechung zum Glücksspielrecht

Der folgende Beitrag gibt im Anschluss an die bisherige Reihe (vgl. Hilf/Umbach, ZfWG 2025, 2) einen Überblick über die glücksspielrechtliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) seit Herbst 2024. Er befasst sich zunächst mit neuen Urteilen zur Änderung von Dienstleistungskonzessionen im Glücksspielbereich (I.) und zu Notifizierungspflichten nach der Informationsrichtlinie (II.). In einigen für Spielerklagen in Deutschland potenziell besonders relevanten Verfahren stehen die eigentlichen Entscheidungen des EuGH noch aus; daher berichtet der Beitrag nur kurz über den Inhalt der Schlussanträge des Generalanwalts bzw. über die mündliche Verhandlung (III.). Ein gestraffter Ausblick auf weitere anhängige Verfahren beim EuGH mit glücksspielrechtlichem Bezug schließt die Darstellung ab (IV.).

  • 2025-12-12
  • ⚙261944
  • zfwg - zeitschrift für wett- und glücksspielrecht
  • ZfWG 2025, 418-433
  • Tilman Becker
Wie es zu der Gründung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder kam: der Bericht eines Zeitzeugen

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) wurde gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 als Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde für länderübergreifende Glücksspielangebote in Halle/Saale errichtet. Die Gründung einer gemeinsamen Anstalt öffentlichen Rechts aller Bundesländer in einer föderalen Struktur wie der Bundesrepublik war mit erheblichen rechtlichen und politischen Problemen verbunden. In diesem Beitrag wird aus der Sicht eines Zeitzeugen dargestellt, wie diese überwunden wurden und wie es zur Gründung der GGL kam.

  • 2025-12-12
  • ⚙261912
  • zfwg - zeitschrift für wett- und glücksspielrecht
  • ZfWG 2025, 440-451
  • Lennart Brüggemann
Online-Glücksspiel im Jahr 2024

Im Anschluss an die Jahresübersichten 2019 bis 2024 (Brüggemann, ZfWG 2020, S. 319 ff.; Brüggemann/Schwentker, ZfWG 2021, S. 343 ff., Brüggemann, ZfWG 2022, S. 333 ff.; Brüggemann, ZfWG 2023, S. 356 ff.; Brüggemann/Rauschenbach, ZfWG 2024, S. 419 ff.) gibt der Beitrag einen Überblick über die Entwicklungen im Online-Glücksspiel für das Jahr 2024. Zunächst widmet er sich dem Glücksspielmarkt unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse. Sodann stellt er die im Jahr 2024 ergangene Rechtsprechung zum Online-Glücksspiel dar.

ZfZ - Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern | Lefebvre Stollfuß, Bonn

  • 2025-12-12
  • ⚙261971
  • zfz - zeitschrift für zölle und verbrauchsteuern
  • ZfZ 2025, 370-378
  • Prof. Dr. Sabine Schröer-Schallenberg
ZfZ-Rechtsprechungsreport Energie- und Stromsteuer 2025

ZfZ-Rechtsprechungsreport Energie- und Stromsteuer 2025

Aus der Fülle der im Berichtszeitraum von den Gerichten erlassenen Entscheidungen hat die Autorin fachkundig diejenigen herausgesucht, die in besonderer Weise die Aufmerksamkeit unserer Leser verdienen und die sie kompakt und kritisch vorstellt.

  • 2025-11-21
  • ⚙259988
  • zfz - zeitschrift für zölle und verbrauchsteuern
  • ZfZ 2025, 338-347
  • Prof. Dr. Walter Summersberger
Eingang in den Wirtschaftskreislauf als Tatbestandsmerkmal?

Eingang in den Wirtschaftskreislauf als Tatbestandsmerkmal?

Der Beitrag setzt sich, basierend auf einer Analyse der historischen Entwicklung des Einfuhrumsatzsteuerrechts in Österreich, kritisch mit der von der neueren Rechtsprechung und vielfach auch vom Schrifttum in den Mittelpunkt gerückten Rechtsfigur des „Eingangs der Ware in den Wirtschaftskreislauf der Union“ auseinander, welche nach der Analyse des Autors zwar trotz ihrer tatbestandlichen Unschärfe indizielle Bedeutung für das Entstehen einer Einfuhrumsatzsteuerschuld haben könne, aber nicht deren Tatbestandsmerkmal sei.

ZGR - Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht | Walter de Gruyter GmbH, Berlin

  • 2025-12-05
  • 🌍 1765497600000
  • ⚙261437
  • zgr - zeitschrift für unternehmens- und gesellschaftsrecht
  • ZGR 2025, 870-914
  • Dr. iur., Dipl.-Ök. Matthias Casper; Dr. iur., Dipl.-Kfm. Florian Möslein
Künstliche Intelligenz in der Aktiengesellschaft

Künstliche Intelligenz (KI) findet auch in Aktiengesellschaften zunehmend Anwendung. Der Beitrag untersucht im Rahmen einer Bestandaufnahme, ob allein der Einsatz einer neuen Technik eine teilweise Neuvermessung der Kompetenzverteilung in der aktienrechtlichen Organtrias erfordert. Die Autoren legen dar, dass es genügt, einige Stellschrauben nachzujustieren, wobei zwischen dem Einsatz von KI zur menschlichen Entscheidungsvorbereitung und der autonomen Entscheidung durch KI zu unterscheiden ist.

  • 2025-12-05
  • ⚙261417
  • zgr - zeitschrift für unternehmens- und gesellschaftsrecht
  • ZGR 2025, 837-869
  • Prof. Dr. Frauke Wedemann
No profits für Geschäftsleiter

Inwieweit müssen Geschäftsleiter Vorteile herausgeben, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erlangen? Der folgende Beitrag legt dar, dass Richtschnur für die Beantwortung dieser Frage die Fremdnützigkeit der Tätigkeit sein sollte. Darauf aufbauend entwickelt er eine weitgehende no-profit rule, die er auf § 667 Alt. 2 BGB bzw. § 716 Abs. 3 BGB stützt.

ZG - Zeitschrift für Gesetzgebung | C.F. Müller GmbH, Heidelberg

  • 2025-12-12
  • ⚙262097
  • zg - zeitschrift für gesetzgebung
  • ZG 2025, 376-393
  • Jonas von Zons
Das Stiftungsfinanzierungsgesetz im Lichte des Verfassungsrechts

Jahrzehntelang existierte für die staatliche Förderung parteinaher Stiftungen keine spezielle parlamentsgesetzliche Grundlage. Nachdem das BVerfG diese Praxis mit Urteil vom 22.2.2023 für verfassungswidrig befunden hatte, hat der Bundesgesetzgeber Ende 2023 das Stiftungsfinanzierungsgesetz verabschiedet. Doch damit ist keine Ruhe eingekehrt: Gegen das Gesetz sind einige Verfahren beim BVerfG anhängig, so dass in naher Zukunft erneut mit einer Entscheidung des Gerichts in Sachen Stiftungsfinanzierung zu rechnen ist. Ob die Bemühungen der Antragsteller bzw. Beschwerdeführer von Erfolg gekrönt sein werden, lässt sich nicht zweifelsfrei vorhersagen. Dessen ungeachtet hält das Gesetz einer Überprüfung am Maßstab des Grundgesetzes nach Auffassung des Verfassers in seinen wesentlichen Aspekten stand.

  • 2025-12-12
  • ⚙261988
  • zg - zeitschrift für gesetzgebung
  • ZG 2025, 347-375
  • Henner Jörg Boehl
Gesetzgebung, Politik und Bundesverfassungsgericht

Über das Wahlrecht konnte sich schon der Parlamentarische Rat in Bonn nicht einigen. Dieser Rechtsbereich, der wegen seiner Bedeutung für den legalen Machterwerb im demokratischen Verfassungsstaat gemeinhin als zwar nicht formelles, aber doch materielles Verfassungsrecht angesehen wird, wurde infolgedessen in Art. 38 Abs. 3 des Grundgesetzes der Gestaltung durch den Gesetzgeber und Kontrolle durch das BVerfG überantwortet. Mit den letzten Wahlrechtsänderungen von 2020 und 2023 und den dazu ergangenen Urteilen des BVerfG von 2023 und 2024 haben der Gesetzgeber und das Gericht jeweils fundamentale Revisionen ihrer bisherigen Positionen zum Wahlrecht vollzogen, die die Frage aufwerfen: Wie soll es weitergehen im Verhältnis von Gesetzgebung, Politik und BVerfG in der Wahlrechtsfrage?

  • 2025-12-12
  • ⚙261959
  • zg - zeitschrift für gesetzgebung
  • ZG 2025, 323-347
  • Till Valentin Meickmann
Budgetflucht durch Bildung selbstständiger Rechtsträger als Verfassungsproblem

Die Haushalte der öffentlichen Hand stehen im Spannungsfeld zwischen steigenden Ausgaben und begrenzten Einnahmen. Als Reaktion auf diesen Druck lässt sich eine wachsende Tendenz zur „Flucht aus dem Budget“ (sog. Off-Budgeting) beobachten: Durch die Auslagerung von Aufgaben und Finanzierungsverantwortung in eigenständige juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts wird auch versucht, die strengen Regeln der Schuldenbremse zu umgehen. Der Beitrag untersucht die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und Grenzen solcher Auslagerungsstrategien. Er zeigt auf, dass diese Modelle nicht nur das parlamentarische Budgetrecht unterlaufen können, sondern auch als missbräuchliche Umgehung der Schuldenbremse zu werten sein können.

  • 2025-12-12
  • ⚙261908
  • zg - zeitschrift für gesetzgebung
  • ZG 2025, 394-412
  • Markus Oermann; Tobias Fertig; Eya Sdouga
Visualisierung von Gesetzen – Status Quo und Ausblick

Dieser Beitrag untersucht den Stand, die methodischen Grundlagen und die rechtlichen Vorgaben der Visualisierung von Gesetzen in Deutschland. Bestehende Ansätze wie Digitalcheck, Föderales Informationsmanagement und übliche Modellierungssprachen werden hinsichtlich ihres Nutzens, ihrer Herausforderungen und ihres Entwicklungspotentials betrachtet. Aufbauend darauf werden Vorschläge dafür erarbeitet, wie Visualisierung in die Gesetzgebung noch besser integriert werden kann.

ZHR - Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht | dfv Mediengruppe, Frankfurt am Main

  • 2025-12-19
  • ⚙262857
  • zhr - zeitschrift für das gesamte handelsrecht und wirtschaftsrecht
  • ZHR 2025, 647-688
  • Stefan Korch
Gesellschafter in der Restrukturierung

Das StaRUG gibt der Restrukturierungspraxis schneidige Sanierungsinstrumente an die Hand, was vor allem Gesellschafter schmerzhaft erfahren mussten. Sie werden häufig aus der Gesellschaft ausgeschlossen. Die dagegen gerichteten Rechtsbehelfe bleiben regelmäßig erfolglos. Das wundert nicht, hat doch der Gesetzgeber den Gesellschaftern nur eine schwache Position bei der Planabstimmung zugewiesen. In das Zentrum der Debatte ist deshalb die Frage gerückt, ob die Gesellschafter zumindest vor der Anzeige des Restrukturierungsvorhabens befragt werden müssen. Besonders kontrovers wird dieser Verfahrenseingangsschutz diskutiert, wenn die Gesellschaft ohne Zugang zu den Sanierungsinstrumenten überschuldet und damit materiell insolvent ist.

  • 2025-12-19
  • 🌍 1767571200000
  • ⚙262739
  • zhr - zeitschrift für das gesamte handelsrecht und wirtschaftsrecht
  • ZHR 2025, 598-646
  • Klaus Ulrich Schmolke
Das Gesellschaftsrecht im Schatten des HinSchG – Whistleblower-Regulierung als Impulsgeber und Irritation für Corporate Governance und Compliance

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) v. 31. 5. 2023 berührt als Querschnittsmaterie zahlreiche Rechtsgebiete und erzwingt dort Anpassungen. Dies gilt insbesondere auch für das Gesellschaftsrecht, dessen hergebrachte Lösungen für die Corporate Governance und Compliance durch die neuen Whistleblower-Regelungen in Frage gestellt werden. Die gesellschaftsrechtliche Debatte über den tatsächlichen Anpassungsbedarf ist gegenwärtig in vollem Gange. Der vorliegende Beitrag entfaltet die Schnittstellenproblematik und die hiermit verbundene Harmonisierungsaufgabe. Er plädiert dabei für eine am Rechtsdurchsetzungsziel des Hinweisgeberschutzrechts orientierte Auslegung, die systematische Brüche, unnötige Beschränkungen oder gar widersinnige Ergebnisse für die interne Governance- und Compliance-Architektur privater Unternehmen vermeidet. Illustriert wird dieses Vorgehen für die Fragen der Abstimmung der Tätigkeit der internen Meldestelle und der allgemeinen Compliance-Verantwortung der Geschäftsleiter, der Zulässigkeit konzernweiter Hinweisgebersysteme und der Voraussetzungen für den Schutz hinweisgebender Organmitglieder.

  • 2025-12-19
  • ⚙262735
  • zhr - zeitschrift für das gesamte handelsrecht und wirtschaftsrecht
  • ZHR 2025, 689-742
  • Christoph Krönke
Evidenzbasiertes Wirtschaftsrecht

Evidenzbasierte Rechtsetzung wird gerade im Wirtschaftsrecht zunehmend als Goldstandard guter Gesetzgebung gehandelt – und zwar nicht nur in der politischen, sondern mehr und mehr auch in der juristischen Diskussion. Der Hinweis auf eine (vermeintliche) empirische Evidenz ist heute durchaus geeignet, auf andere – z.B. theoretische, ethische, juristisch-dogmatische – Grundlagen gestützte Argumentationen zu entkräften, frei nach der Devise: Follow the (empirical) science! Die Rückführung dieser Devise auf das verfassungsrechtlich und -gerichtlich Einforderbare zeigt gleichwohl, dass sich der Gesetzgeber regelmäßig auf einen Mix aus gemeinhin anerkannten Erkenntnissen und allgemeiner Lebenserfahrung, aus bereichsspezifischem Erfahrungswissen und wissenschaftlich fundierten Theorien und Modellen stützen darf. Gänzlich frei ist er im Umgang mit diesen Erkenntnisquellen allerdings nicht. Neben einem gesicherten Bestand an verbindlichen “Erkenntnisregeln” deuten sich Entwicklungsperspektiven einer eigenständigen “verfassungsrechtlichen Erkenntnislehre” an.

ZIP - Zeitschrift für Wirtschaftsrecht | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-12-19
  • ⚙262951
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2026, 1-4
  • Horst Eidenmüller; Glory Nwaugbala
Independent Reviews in the Age of AI: Why Human Judgment Still Matters

KI‑Anwendungen durchdringen zunehmend unser berufliches wie auch unser privates Leben und prägen, wie wir arbeiten, lernen und Entscheidungen treffen. Ein Aspekt davon sind Produktrezensionen, von denen inzwischen ein erheblicher Teil von KI‑Anwendungen erzeugt wird.

  • 2025-12-19
  • ⚙262903
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 3113-3120
  • Rüdiger Pamp
Das Leitbild des angemessenen Vertrags in der Konkretisierung der Rechtsprechung

Der Beitrag geht der Frage nach, welche Ausprägung der Begriff der Angemessenheit in der AGB-Kontrolle durch die Rechtsprechung erfahren hat.

  • 2025-12-19
  • ⚙262815
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2026, 15-24
  • Stefan Witschen
Arbeitnehmerbeteiligung in der SE nach „Olympus“

Die Zweite Kammer des EuGH entschied im Urteil vom 16.5.2024 – C-706/22 – Konzernbetriebsrat („Olympus“), dass unionsrechtlich keine Pflicht zur Nachholung eines Verhandlungsverfahrens besteht, wenn eine arbeitnehmerlos gegründete SE später Arbeitnehmer beschäftigt. Der Beitrag würdigt das Urteil und ordnet seine Bedeutung für die Arbeitnehmerbeteiligung in der SE weiterführend ein.

  • 2025-12-19
  • ⚙262736
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2026, 4-15
  • Christoph G. Paulus; Francisco Garcimartin
Das 28. Insolvenzregime: Gedanken zu einer lex europea

Ein eigenständiges Insolvenzrecht in Gestalt einer Verordnung könnte die übliche europäische gesetzgeberische Schwerfälligkeit überwinden. Eine solche lex europea könnte sich etwa an große Unternehmen richten, an KMUs oder an start-ups, und wäre jeweils abhängig von einem opt-in der adressierten Unternehmen.

  • 2025-12-19
  • ⚙262734
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 3138-3142
  • Friedrich Graf von Westphalen
Das „Bild des Menschen im Recht“

Wenn – wie bei diesem Symposion – die Themen „Vertragsfreiheit und Vertragsgerechtigkeit“ als Grundpfeiler des AGB-Rechts im Zentrum stehen, dann geht es auch um das „Bild des Menschen im Recht“ (Radbruch).

  • 2025-12-19
  • ⚙262680
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 3130-3138
  • Christiane Wendehorst
Vertragsfreiheit und Vertragsgerechtigkeit in Kapitel II bis IV des Data Act

Seit 12.9.2025 ist der Data Act in allen Mitgliedstaaten anwendbar und führt u.a. zu einer völligen Neugestaltung der Rechtsverhältnisse bei vernetzten Produkten und verbundenen Dienstleistungen. Der Data Act baut dabei auf ein ganz neues Steuerungsinstrument: strikt regulierte Verträge.

  • 2025-12-19
  • ⚙262640
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 3120-3129
  • Mathias Schmoeckel
Die Entwicklung der Vertragsfreiheit in ihren Etappen und Motiven

Dieser Beitrag befasst sich mit dem umstrittenen Ursprung der Vertragsfreiheit als Eckpfeiler des modernen Zivilrechts.

  • 2025-12-19
  • 🌍 1767052800000
  • ⚙262629
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 3108-3113
  • Gregor Thüsing; Jakob Brohl; Lorenz Fander
AGB-Kontrolle: Wo kommen wir her, wo gehen wir hin?

Seit Erlass der Klauselrichtlinie (RL 93/13/EWG des Rates vom 5.4.1993 über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen) gab es in Europa keine weiteren Angleichungen im Recht der AGB-Kontrollen. Die nationalen Rechtsordnungen haben sich autonom weiterentwickelt. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die europarechtlichen sowie rechtsdogmatischen Grundlagen der AGB-Kontrolle und ordnet sie mit Blick auf England, Frankreich und China rechtsvergleichend ein.

  • 2025-12-12
  • ⚙262151
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 3048-3056
  • Tim Florstedt
Bemerkungen zu den Cum/Ex-Geschäften

Der Cum/Ex-Komplex gilt als größter Wirtschaftsskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte. Vor diesem Hintergrund nimmt der Beitrag die von Holger Fleischer begründeten Prinzipien für eine unternehmensrechtliche Skandalforschung zum Anlass, die zugrunde liegenden Geschäftsabläufe und -strukturen sowie die Skandalphasen und -beteiligten zu analysieren.

  • 2025-12-12
  • ⚙261962
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 3043-3047
  • Hanns Prütting
Bewegung im Berufsrecht der Rechtsanwälte

Das Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe ist in vielfacher Weise in Unruhe geraten. Durch die verkürzte 20. Legislaturperiode sind dabei manche Pläne nicht mehr zur Ausführung gelangt. Nun versucht das BMJV mit einem breit gestreuten Referentenentwurf, solche Gesetzgebungsmaßnahmen wieder aufzugreifen. Die folgenden Überlegungen wollen einen ersten Überblick über das geplante Maßnahmenbündel geben. Sie konzentrieren sich auf die Auswirkungen für die Rechtsanwaltschaft.

  • 2025-12-05
  • ⚙261517
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 2984-2992
  • Johannes Wertenbruch
Ersatz fiktiver Mangelbeseitigungskosten und Wechsel der Schadensersatzart durch den Käufer im Gewährleistungsprozess

Der VIII. und insbesondere der für den Grundstückskauf zuständige V. Zivilsenat des BGH sprechen dem Käufer bei Ausbleiben der Nacherfüllung und Vorliegen der Voraussetzungen des § 437 Nr. 3 BGB den Ersatz der voraussichtlichen (fiktiven) Mangelbeseitigungskosten im Rahmen des sog. kleinen Schadensersatzes zu, während der VII. Zivilsenat seine dahin gehende langjährige ständige Rechtsprechung zum Werk- und Bauvertragsrecht wegen Gefahr einer Überkompensation und „Fehlentwicklungen“ inzwischen aufgegeben hat.

  • 2025-12-05
  • 🌍 1765929600000
  • ⚙261185
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 2992-3004
  • Moritz Becker; Anita Bell; Hannah Meyer
Eine neue Ära für die Produkthaftung – Der Referentenentwurf zum Produkthaftungsgesetz

Der Beitrag analysiert den Referentenentwurf zum neuen Produkthaftungsgesetz, der die EU-Produkthaftungsrichtlinie vollharmonisierend in deutsches Recht umsetzt und das Produkthaftungsrecht an die Herausforderungen der Digitalisierung, Kreislaufwirtschaft und globalen Lieferketten anpasst.

  • 2025-12-05
  • ⚙261056
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 2979-2983
  • Georg Bitter
Wirecard: Vom IX. Zivilsenat des BGH überzeugend entschieden?

Das mit großer Spannung erwartete Urteil des BGH v. 13.11.2025 – IX ZR 127/24 im Fall „Wirecard“ ist im letzten Heft der ZIP publiziert worden (ZIP 2025, 2959). Überzeugen kann es weder in der Sache noch im Umgang mit der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, die in die gegenteilige Richtung deutet. In Anknüpfung an die Publikationen von Bitter/Jochum aus ZIP 2021, 653 ff. und ZIP 2023, 277 ff. wird dies nachfolgend knapp dargelegt.

  • 2025-11-28
  • ⚙260625
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 2915-2925
  • Moritz Handrup
Die Pflicht zur Abgabe von CO2-Zertifikaten in der Insolvenz – Ein Sanierungshindernis?

Besonders energieintensive Unternehmen (Energieerzeuger, Industrie, Flughäfen etc.) sind dazu verpflichtet, jährlich bis zum 30. September eine ihrem Emissionsausstoß im Vorjahr entsprechende Anzahl von CO2-Zertifikaten an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) abzugeben. Für den Fall eines Verstoßes hiergegen, droht für jedes nicht abgegebene Emissionszertifikat eine die Kosten des Zertifikats übersteigende zusätzliche Strafzahlung von 132,06 €. Für den Fall eines Betreiberwechsels geht die noch nicht erfüllte Abgabepflicht auf den neuen Betreiber über. Die insolvenzrechtliche Behandlung dieses Systems aus Abgabepflicht, Strafzahlung und Haftung des Erwerbers hat erhebliche Auswirkungen auf den Erhalt von Sanierungschancen insbesondere in der Insolvenz großer Unternehmen und damit auf die Sicherung von vielen tausend Arbeitsplätzen.

  • 2025-11-28
  • ⚙260597
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 2925-2934
  • Louisa Nowalder
Was bleibt von Art. 29 CSDDD nach Omnibus? – Zivilprozessuale Perspektiven

Das Omnibus-Paket der Europäischen Kommission zur Änderung der CSDDD steht kurz vor dem Trilog-Verfahren. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen inter alia die Vorgaben aus Art. 29 CSDDD zur Einführung einer zivilrechtlichen Haftung sowie ihrer prozessualen Durchsetzung. Der Beitrag analysiert die sich hiernach ergebenen zivilprozessualen Implikationen für den nationalen Gesetzgeber.

  • 2025-11-21
  • ⚙259943
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 2851-2863
  • Dominik Skauradszun; Jeremias Kümpel
Einzelfragen zur Gestaltung von Darlehensverträgen nach dem StaRUG

Das StaRUG bietet dem Schuldner vielfältige Möglichkeiten für eine (finanzielle) Restrukturierung. Im Fokus stehen dabei nicht selten Gestaltungen betreffend Darlehensverträge. Der vorliegende Beitrag geht in diesem Zusammenhang auf verschiedene Einzelfragen ein, die in Rechtsprechung und Schrifttum bislang wenig untersucht bzw. umstritten sind. Dabei werden u.a. die Vorschriften des StaRUG zur Gleichbehandlung der Planbetroffenen und der strittige Umgang mit Kleingläubigern zur Überstimmung einer Gruppe an Großgläubigern – wie den Banken – in den Blick genommen.

  • 2025-11-21
  • ⚙259781
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 2864-2869
  • Johann Ante
Grundbuch- und registerrechtliche Mitgliedsfähigkeit des nicht eingetragenen Idealvereins nach Inkrafttreten des MoPeG

Ob und in welcher Form der nicht ins Vereinsregister eingetragene Idealverein seit Inkrafttreten des MoPeG ins Grundbuch eingetragen werden kann, ist in obergerichtlicher Rechtsprechung und Literatur umstritten. Entsprechendes gilt im Hinblick auf die Eintragungsfähigkeit des Vereins als Mitglied einer juristischen Person oder Personengesellschaft in Handels- und Gesellschaftsregister.

  • 2025-11-14
  • ⚙259429
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 2796-2806
  • Lukas Schilz
§ 242 BGB als Notanker für die Binnenenthaftung des GmbH-Geschäftsführers mittels Weisung und Einverständnis?

Der binnenrechtlichen Enthaftung kommt im Recht der Kapitalgesellschaften eine enorme Bedeutung zu, ebnet sie den Organmitgliedern doch den Weg hin zu einer erfolgreichen Abwehr gesellschaftsseitig erhobener Regressansprüche. Im Recht der GmbH steht dabei die Haftungsvermeidung aufgrund von Weisung und Einverständnis im Fokus, da die Geschäftsführung nach § 37 Abs. 1 GmbHG verpflichtet ist, „die Beschränkungen einzuhalten, welche für den Umfang ihrer Befugnis, die Gesellschaft zu vertreten, durch den Gesellschaftsvertrag oder, soweit dieser nicht ein anderes bestimmt, durch die Beschlüsse der Gesellschafter festgesetzt sind.“ Schwierigkeiten entstehen aber in jenen Fällen, in denen die Gesellschafter dieses Recht nutzen, um die Geschäftsführung zu einem die rechtswidrigen Handeln zu bewegen, etwa einen eigentlich erforderlichen Insolvenzantrag nach § 15a Abs. 1 InsO nicht oder erst verspätet zu stellen.

  • 2025-11-14
  • ⚙259328
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 2787-2796
  • Christian Armbrüster; Victor Claussen
Internationale Gerichtsstandsklauseln in der D&O-Versicherung

Die europäischen Regeln über die gerichtliche Zuständigkeit stellen die D&O-Versicherung vor besondere Herausforderungen. Das hängt damit zusammen, dass diese – im Wesentlichen in der Brüssel-Ia-VO enthaltenen – Vorgaben Gerichtsstandsvereinbarungen, wonach eine ausschließliche Zuständigkeit deutscher Gerichte besteht, nur unter strengen Voraussetzungen als auch für Klagen versicherter Personen bindend anerkennen. Derartige Gerichtsstandsvereinbarungen sind in deutschem Recht unterliegenden D&O-Policen häufig enthalten.

  • 2025-11-07
  • ⚙258598
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 2723-2731
  • Harald Weiß; Nikolai Unmuth
Der Regress von Kartellbußgeldern gegen Geschäftsleiter nach der EuGH-Vorlage aus Karlsruhe

Eine nationale Wettbewerbsbehörde verhängt gegen eine Gesellschaft ein Bußgeld wegen eines durch ihren Geschäftsleiter begangenen Kartellverstoßes. Kann die Gesellschaft den ihr dadurch entstandenen Schaden vom Geschäftsleiter ersetzt verlangen? Die Frage ist nach der Vorlage des BGH an den EuGH nach wie vor höchstrichterlich ungeklärt.

  • 2025-11-07
  • ⚙258576
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 2732-2734
  • Maximilian Mosch
Unvereinbarkeit von Barkapitalerhöhung mit Ausgliederung zur Aufnahme als Sachagio ohne Verzicht auf Anteilsgewährung

Die Barkapitalerhöhung mit Sachagio dient in der gesellschaftsrechtlichen Praxis häufig als Gestaltungsmittel, um ein einzelkaufmännisches Unternehmen steuerneutral in eine GmbH einzubringen, ohne die strengen Voraussetzungen einer Sachkapitalerhöhung erfüllen zu müssen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258445
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 2734-2737
  • Matthias Tresselt; Nina Krumm
Insolvenzgeld und Pflegebudget: Keine doppelte Finanzierung von Pflegepersonalkosten

Die Welle von Krankenhausinsolvenzen reißt nicht ab. Auch wenn die Auswirkungen des vom Bund kürzlich beschlossenen Transformationsfonds abzuwarten bleiben, belegen die hohen Zahlen an Krankenhausinsolvenzverfahren in den letzten Jahren, dass die wirtschaftliche Lage vieler Krankenhäuser angespannt ist. Mitten in dieser Entwicklung trifft das seit 2020 geltende Pflegebudgetrecht auf das arbeitsrechtliche Institut des Insolvenzgeldes (§§ 165 ff. SGB III): Was passiert, wenn im Vereinbarungszeitraum des Pflegebudgets Insolvenzgeld gezahlt wird?

  • 2025-10-31
  • ⚙257920
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 2669-2676
  • Marcus Stößer; Philip Kallenbach
Der Suspensiveffekt als Aufrechnungsfalle für die öffentliche Hand im Insolvenzverfahren

Jüngst bestätigte das BVerwG mit Beschluss vom 18.6.2025 – 8 B 29.24 (ZIP 2025, 2202), dass die Wiederherstellung der Aufrechnungslage durch Anordnung der sofortigen Vollziehung als anfechtbare Rechtshandlung i.S.d. § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO i.V.m. § 129 Abs. 1 InsO zu qualifiziert ist. Der Beitrag untersucht die insolvenzrechtlichen Konsequenzen dieser Rechtsprechung.

  • 2025-10-31
  • ⚙257878
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 2659-2669
  • Friedrich Graf von Westphalen
Der unionsrechtliche Restitutionsgrundsatz im Fall der Nichtigkeit eines Verbrauchervertrags und die Verdrängung des nationalen Bereicherungsrechts

Zugegeben, die These ist gewagt: Sie entnimmt nämlich aus der jüngeren, vor allem aus der jüngsten Rechtsprechung des EuGH, dass dieser im Fall der Nichtigkeit einer missbräuchlichen Vertragsklausel und einer darauf beruhenden Nichtigkeit des Vertrags aus der Anwendung von Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 Klausel-RL einen – eigenständigen – Restitutionsanspruch des Verbrauchers ableitet.

ZKF - Zeitschrift für Kommunalfinanzen | Lefebvre Stollfuß, Bonn

  • 2025-12-12
  • ⚙261934
  • zkf - zeitschrift für kommunalfinanzen
  • ZKF 2025, 265-271
  • Prof. Dr. Michael Broer
Ökonomische Analyse der Krippen-Gebühren in den Hochschulstädten Ostniedersachsens

Ökonomische Analyse der Krippen-Gebühren in den Hochschulstädten Ostniedersachsens

Aufgrund der demographischen Entwicklung in Deutschland wird sich der bereits spürbare Fachkräftemangel in den kommenden Jahren noch verstärken. Die Zuwanderung von Fachkräften ist ein Lösungsansatz. Ein anderer besteht darin, den im internationalen Vergleich überdurchschnittlichen Anteil von in Teilzeit arbeitenden Frauen zu verringern. Als ein Grund hierfür wird die oft nicht ausreichende Zahl an Kinderbetreuungsplätzen genannt. Bei einer entsprechenden Verbesserung könnte der Elternteil, der nun von den Betreuungsaufgaben entlastet wird, dem Arbeitsmarkt erstmalig bzw. in verstärktem Umfang zur Verfügung stehen. Allerdings hängt die Nutzung der Betreuungsinfrastruktur auch von den damit verbundenen Kosten ab. Bei sehr hohen Gebühren und/oder geringen Erwerbseinkünften kann es aus ökonomischer Sicht sinnvoll sein, auf die Fremdbetreuung zu verzichten. Nach Zeitungsberichten soll dies in einzelnen Städten in Niedersachsen der Fall sein.

In dieser Arbeit soll für die Hochschulstädte in Ostniedersachsen u.a. untersucht werden, ob die Entgelthöhe bzw. -struktur dazu führen kann, dass aus finanziellen Gründen auf die Inanspruchnahme einer Krippenbetreuung verzichtet wird. Für die Untersuchung werden zunächst die Tarife der vier Städte und deren Bemessungsgrundlage nach ausgewählten Kriterien u.a. bezüglich allokativer und distributiver Effekte analysiert. In einem weiteren Schritt wird geschaut, ob Lohnerhöhungen zu einer Netto-Einkommensverbesserung führen.

  • 2025-11-21
  • ⚙259995
  • zkf - zeitschrift für kommunalfinanzen
  • ZKF 2025, 241-246
  • Dr. Tobias Ließem; Dr. Stefan Hoffsümmer; Nadine Wagner
Eine empirische Analyse des Komponentenansatzes im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen in NRW – Teil 1

Eine empirische Analyse des Komponentenansatzes im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen in NRW – Teil 1

Der Investitionsrückstand der Kommunen in NRW ist beträchtlich. Um die Handlungsspielräume der Kommunen zu erweitern, hat das Land NRW mit dem Zweiten NKF-Weiterentwicklungsgesetz den sogenannten Komponentenansatz eingeführt, der eine aktivierungsfähige Aufteilung von Vermögensgegenständen in einzelne Komponenten mit separaten Nutzungsdauern erlaubt. Dadurch sollen Investitionen erleichtert und Aufwendungen gleichmäßiger verteilt werden.

Politisch wird dieser Ansatz als Mittel zur Reduzierung des Investitionsstaus unterstützt, während Kritiker ihn als bloßen Buchungseffekt ohne strukturelle Wirkung bewerten. Die vorliegende Untersuchung analysiert anhand einer Onlinebefragung aller 22 kreisfreien Städte und 31 Kreise in NRW, wie intensiv diese Aktivierungsmöglichkeiten genutzt werden, welche Hürden bestehen und welche Maßnahmen sich zur Weiterentwicklung des NKF und zur Stärkung der kommunalen Investitionsfähigkeit ableiten lassen.

ZKJ - Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe | Reguvis Fachmedien GmbH, Köln

  • 2025-12-05
  • ⚙261526
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 319-323
  • Jana Hollenberg
„Das Jugendamt für alle jungen Menschen“

Jana Hollenberg

  • 2025-12-05
  • ⚙261525
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 337-340
  • Elena Sofie Jess; Menno Baumann; Michael Pawicki
Die Verwandtenpflege als vergessenes Kind der Hilfe zur Erziehung nach § 33 SGB VIII

Elena Sofie Jess, Menno Baumann, Michael Pawicki

  • 2025-12-05
  • ⚙261502
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 357-362
Keine Fremdunterbringung von Kindern bei Umgangsverweigerung – §§ 1666, 1666a BGB

Eine mutmaßlich unberechtigte Umgangsverweigerung und die dieser Haltung zugrunde liegende fehlende Bindungstoleranz beim Obhutselternteil allein können im Allgemeinen nicht dazu führen, dass eine Kindeswohlgefährdung angenommen und ein Kind über eine Fremdunterbringung etwa dazu gebracht werden kann, den Umgang wieder aufzunehmen oder zu dem Elternteil zu wechseln, mit dem es aktuell jeden Umgang ablehnt. Eine solche Maßnahme ist in der Regel weder geeignet noch verhältnismäßig im engeren Sinne, vor allem dann, wenn das Kind im Haushalt des Obhutselternteils dem Grunde nach gut versorgt war und sich keine Aspekte ergeben, die aus anderem Grund eine Fremdplatzierung rechtfertigen würden.

  • 2025-12-05
  • ⚙261476
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 397-406
  • Frank Czerner
Die Exklusiv-Rechtfertigung nach § 4 Abs. 3 KKG gegenüber § 34 StGB in Verdachtsfällen einer Kindeswohlgefährdung – Teil 1

Frank Czerner

  • 2025-12-05
  • ⚙261461
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 415-420
Keine tragfähige Beziehung der Eltern bei festgestellter Partnerschaftsgewalt – § 1671 BGB

Vom Kindesvater gegen die Kindesmutter ausgeübte Gewalt kann es gebieten, das Sorgerecht für gemeinsame Kinder auf die Kindesmutter zu übertragen.

  • 2025-12-05
  • ⚙261436
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 317
Editorial

Stefan Heilmann

  • 2025-12-05
  • ⚙261432
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 383-384
  • Katja Löffler
Nachrichtenteil des Berufsverbandes (BVEB) der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche e.V.

In Verfahren, die das Leben, die Beziehungen und die Betreuung eines Kindes grundlegend betreffen – wie etwa die behördlich angeordnete Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII –, sollte das betroffene Kind im Mittelpunkt stehen. Während im familiengerichtlichen Verfahren nach § 1666 BGB die Beteiligung des Kindes sowie die Bestellung eines Verfahrensbeistands regelmäßig vorgesehen sind, fehlt ein entsprechendes Beteiligungskonzept im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Inobhutnahme oftmals vollständig. Diese strukturelle Lücke gefährdet die rechtsstaatlich gebotene Wahrung der Grundrechte des Kindes.

  • 2025-12-05
  • ⚙261426
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 407-408
  • Ernst Spangenberg
Neues vom Kindesunterhalt bei Wechselbetreuung

Ernst Spangenberg

  • 2025-12-05
  • ⚙261416
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 414-415
Nichtbeteiligung von Großeltern trotz Pflichtenauferlegung – §§ 7 Abs. 2 Nr. 1, 69 Abs. 1 S. 2, 161 Abs. 2 FamFG

Leben Kinder im Haushalt der Großeltern, sind diese beide in einem Verfahren betreffend den Umgang des Vaters zwingend nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 FamFG zu beteiligen, wenn das Gericht beabsichtigt, ihnen Pflichten – hier das Bringen und Abholen der Kinder zum bzw. vom Umgangsort – aufzuerlegen.

  • 2025-12-05
  • ⚙261407
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 334-336
  • Jörg Bussian
Regelung und Einschränkung des Umgangs

Jörg Bussian

  • 2025-12-05
  • ⚙261364
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 363-364
Persönliche Anhörung und mündliche Erörterung im einstweiligen Anordnungsverfahren – §§ 54 Abs. 2, 57 S. 2 Nr. 1, 156, 160 FamFG

Das FamFG unterscheidet ausdrücklich zwischen der persönlichen Anhörung der Beteiligten und der mündlichen Erörterung.

  • 2025-12-05
  • ⚙261362
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 408
Bei Annahme fehlender internationaler Zuständigkeit kein Verfassungsverstoß aufgrund fehlender Kindesanhörung – Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG, Art. 7 Abs. 1 KSÜ

Das Elterngrundrecht des Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG wird durch fachgerichtliche Entscheidungen in der Anwendung völkerrechtlicher Vereinbarungen berührt, wenn diese Entscheidungen dem Elternteil die Möglichkeit nehmen, über den Aufenthaltsort des betroffenen Kindes zu bestimmen. Für die Auslegung und Anwendung von Regelungen des KSÜ bzw. des HKÜ ist das Elterngrundrecht aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG regelmäßig dann verletzt, wenn die fachgerichtliche Entscheidung mit dem Wohl des betroffenen Kindes nicht vereinbar ist.

  • 2025-12-05
  • ⚙261361
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 364-367
Umgangsbegleitung – § 18 SGB VIII

Eltern haben einen einklagbaren Rechtsanspruch gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts.

  • 2025-12-05
  • ⚙261360
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 420-425
Akteneinsicht – § 25 SGB X, § 65 SGB VIII

Soweit nach Ermessen entsprechend § 25 Abs. 1 SGB X außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens über einen Anspruch von Eltern auf Einsicht in die beim Jugendamt zu ihrem Kind geführten Akten zu entscheiden ist, ist es grundsätzlich sachgerecht, dem Schutzbedürfnis des Kindes bezüglich der von ihm dem JA gegenüber gemachten Angaben gemäß § 65 Abs. 1 SGB VIII den Vorrang einzuräumen. Wird die Einwilligungsfähigkeit gemäß § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII des Kindes von den Eltern bestritten, führt das grundsätzlich nicht dazu, eine Einwilligung als entbehrlich anzusehen.

  • 2025-12-05
  • ⚙261351
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 347-349
  • Katrin Anna Marx; Jennifer Wegener-Carapezza
Essstörung überwinden: Warum Fachkräfte Mutmacher auf einem schwierigen Weg sind

Katrin Anna Marx, Jennifer Wegener-Carapezza

  • 2025-12-05
  • ⚙261322
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 330-334
  • Harald Vogel; Rainer Balloff
Rechtsüberlegungen zu § 167 FamFG i.V.m. §§ 312 ff. FamFG in zivilrechtlichen freiheitsentziehenden Unterbringungen und freiheitsentziehenden Maßnahmen

Harald Vogel, Rainer Balloff

  • 2025-12-05
  • ⚙261204
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 362-363
Kostentragung von Pflegeeltern – § 1685 BGB; § 81 FamFG

Zur Frage der Kostentragung von Pflegeeltern in Umgangsverfahren nach § 1685 BGB.

  • 2025-12-05
  • ⚙261194
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 428
  • Katja Seck
Nachrichtenteil des Berufsverbandes (BVEB) der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche e.V.

In familiengerichtlichen Verfahren ist die Kindesanhörung kein bloßer Verfahrensakt, sondern Ausdruck gelebter Kindesrechte. Sie ist gesetzlich verankert (§ 159 FamFG) und stellt ein zentrales Instrument dar, um die Stimme des Kindes im gerichtlichen Kontext hör- und wirksam werden zu lassen. Der Gesetzgeber verlangt die persönliche Anhörung des Kindes – es besteht eine grundsätzliche Pflicht zur Anhörung. Sie darf nur in eng begrenzten Ausnahmefällen entfallen, etwa bei Gefahr im Verzug oder wenn eine Anhörung das Kind psychisch erheblich belasten würde. In solchen Fällen ist der Verzicht im Endbeschluss ausdrücklich und überzeugend zu begründen.

  • 2025-12-05
  • ⚙261192
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 349-357
Langjähriger Umgangsausschluss bis zur Volljährigkeit unterliegt stärkerer verfassungsgerichtlicher Prüfung – Art. 6 Abs. 2, Abs. 3 GG; § 1684 Abs. 4 BGB

Ein längerer, über viele Jahre andauernde Umgangsausschluss unterliegt stärkerer verfassungsgerichtlicher Überprüfung. Deren Intensität erreicht zwar nicht diejenige bei an Art. 6 Abs. 3 GG zu messenden fachgerichtlichen Entscheidungen. Allerdings greift der rechtlich bis zur jeweiligen Volljährigkeit der Kinder reichende Umgangsausschluss mit hohem Gewicht in das Elterngrundrecht des Beschwerdeführers ein. Mit der hohen Eingriffsintensität gehen erhöhte Anforderungen an die fachgerichtliche Begründung des unbefristeten Umgangsausschlusses einher.

  • 2025-12-05
  • ⚙261186
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 387-396
  • Pascal Langer
Rechtsprobleme beim Einsatz von Videotechnik in Kindschaftssachen

Pascal Langer

  • 2025-12-05
  • ⚙261134
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 426-427
  • Monika Isabel Janku
Nachrichtenteil der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V.

Die Positive Psychologie hat sich inzwischen als anerkannter Zweig der empirischen Wissenschaft entwickelt. Die Anerkennung dieses Wissenschaftszweigs geht maßgeblich auf die Arbeiten des Psychologieprofessors Martin Seligmann und des im Rahmen seiner Forschung zu Depressionen entwickelten Konzepts der erlernten Hilflosigkeit zurück. In seiner Rolle als Präsident der Amerikanischen Psychologen-Vereinigung (APA) gelang es ihm schließlich, die Positive Psychologie offiziell als Wissenschaftsgebiet bekannt zu machen. Der Begriff Positive Psychologie steht für einen Paradigmenwechsel: Das Anliegen war, sich von der rein auf Krankheiten und ihre negativen Symptome ausgerichteten Psychologie zu lösen, die sich darauf beschränkte negative Symptome zu lindern. Denn die bloße Abwesenheit von Depression oder anderen Symptomen bedeutete nach Seligmann noch längst nicht Gesundheit. Seligman forderte als zentrales Ziel jeder Psychotherapie auch die Unterstützung von Wohlbefinden, Lebenszufriedenheit und psychischer Leistungsfähigkeit.

  • 2025-12-05
  • ⚙261113
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 381-383
  • Imke Wulfmeyer
Nachrichtenteil der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V.

Mit unserem Artikel „Kontaktabbruch durch Kinder: Kann Mediation Schaden anrichten?“ haben wir uns als Vertreter*innen der BAFM dagegen gewehrt, dass die Mediation in Verkennung ihres ureigenen Wesenskerns zu Unrecht angegriffen wird. Auf Widerspruch traf interessanterweise nicht unsere Kritik an der Studie von Hammer als solche, sondern die Bemerkung, das Parental Alienation Syndrome (PAS) gelte heute in seiner Eindimensionalität als wissenschaftlich widerlegtes Konzept und die „Einfachtheorie“ des Kinderpsychiaters Richard A. Gardner sei durch differenzierte Typologien abgelöst worden. Auch wenn wir uns nicht in die wissenschaftliche oder ideologische Diskussion zum Thema PAS einmischen möchten, ist es uns ein Anliegen, den aktuellen Stand der Forschung korrekt wiederzugeben.

  • 2025-12-05
  • 🌍 1765756800000
  • ⚙261099
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 409-414
Videotelefonie neben angeordneten Umgangskontakten

Kommt es zwischen dem umgangsberechtigten Elternteil und dem Kind zu übermäßigen Kontakten unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln einschließlich digitaler Dienste (etwa E-Mails, Videotelefonie, Messengerdienste, soziale Netzwerke) oder wird auf diesem Weg die Erziehung des Kindes durch den Obhutselternteil im Wege gezielter, manipulativer Einflussnahme auf das Kind infrage gestellt, ist eine konkrete Umgangsregelung angezeigt, um sicherzustellen, dass die Kontakte in einer dem Kind angemessenen und dem Obhutselternteil unter Berücksichtigung seines Familienlebens zumutbaren Form und Häufigkeit erfolgen.

  • 2025-12-05
  • ⚙261098
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 373-380
Hilfe zur Erziehung als Leistung der Unterbringung in einer Eltern-Kind-Einrichtung – § 27 SGB VIII

Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 SGB VIII kann grundsätzlich auch durch Unterbringung und Betreuung in einer Eltern-Kind-Einrichtung geleistet werden.

  • 2025-12-05
  • ⚙261093
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 367-373
Inobhutnahme – § 42 SGB VIII

Bevor im Rahmen einer Inobhutnahme eine vollständig familientrennende Fremdunterbringung eines Kindes erfolgt, muss das Jugendamt zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit unter umfassender Auswertung aller vorliegenden Erkenntnisse prüfen, ob der festgestellten akuten Kindeswohlgefährdung im gemeinsamen Haushalt der Kindeseltern vorläufig hinreichend dadurch begegnet werden kann, dass ein dazu bereiter Elternteil mit dem Kind in einer Eltern-Kind-Einrichtung im Sinne des § 19 SGB VIII untergebracht und dort ggf. ergänzend zusätzlich mit einer Sozialpädagogischen Familienhilfe unterstützt wird.

  • 2025-12-05
  • ⚙261083
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 324-329
  • Kemal Bozay; Nuray Ateş-Ünal; Serpil Güner
Migrations- und differenzsensibler Kinderschutz in der postmigrantischen Gesellschaft: Herausforderungen und Perspektiven

Kemal Bozay, Nuray Ateş-Ünal, Serpil Güner

ZKM - Zeitschrift für Konfliktmanagement | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-12-05
  • ⚙261506
  • zkm - zeitschrift für konfliktmanagement
  • ZKM 2025, 213-216
  • Christian Groß; Volker Schlehe
Der Schiedsgerichtshof bei der DIHK: Ein Beitrag zur Stärkung der Streitbeilegung in Deutschland

Seit Anfang des Jahres 2025 können beim Schiedsgerichtshof bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) Wirtschaftskonflikte gelöst werden. Erste Verfahren sind bereits eingegangen. Dieser Beitrag stellt den neuen Schiedsgerichtshof (SGH) vor, zeigt Unterschiede zu anderen Schiedsorganisationen auf und berichtet über erste Erfahrungen.

  • 2025-12-05
  • ⚙261401
  • zkm - zeitschrift für konfliktmanagement
  • ZKM 2025, 209-212
  • Özden Özkaya-Ferendeci; Efe Dırenisa; Anil Köroğlu; Mikail Kaplan
Die Mediation im türkischen Recht – ein Überblick

Die Mediation wurde in der Türkei 2012 gesetzlich eingeführt und 2018 durch eine Reform in bestimmten Fällen zur verpflichtenden Voraussetzung erhoben. Während die freiwillige Mediation hohe Erfolgsquoten verzeichnet, sehen die Autorinnen und Autoren des Beitrags die obligatorische Mediation kritisch, da sie dem Grundprinzip der Freiwilligkeit widerspricht und den Rechtsprozess verzögern kann. Trotz ihrer gesetzlichen Ausweitung bleibt unklar, ob sie langfristig zur Entlastung der Gerichte beiträgt.

  • 2025-12-05
  • ⚙261352
  • zkm - zeitschrift für konfliktmanagement
  • ZKM 2025, 217-220
  • Josephine Odrig
Das Streitschlichtungsverfahren

Schlichtung ist mehr als „nur“ Verbraucherschlichtung. Schlichtung ist ein selbständiges Konfliktlösungsverfahren, welches in (fast) allen Konfliktbereichen angewendet werden kann. Dieser und der folgende Teilbeitrag befassen sich mit den Besonderheiten des Verfahrens (Teil 1) sowie mit den Rechten und Pflichten der Beteiligten (Teil 2).

  • 2025-12-05
  • ⚙261315
  • zkm - zeitschrift für konfliktmanagement
  • ZKM 2025, 205-208
  • Martin Zwickel
Ein neues Kapitel für den französischen Zivilprozess: Vorrang für die einvernehmliche Streitbeilegung

Allen politischen Krisen zum Trotz hat unser Nachbarland Frankreich mit Wirkung zum 1.9.2025 ein neues Kapitel der einvernehmlichen Streitbeilegung aufgeschlagen. Die französische Zivilprozessordnung (CPC) wurde um ein neues Buch ergänzt, das alle Verfahren der alternativen Konfliktlösung regelt. Zeitgleich ist der Einsatz des staatlichen Gerichtsverfahrens als ultima ratio Gesetz geworden. Die Reformen beinhalten zudem zahlreiche auch hierzulande interessante neue Impulse für die Verzahnung von Gerichtsverfahren und ADR. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Neukodifikation der alternativen Streitbeilegung, die Stärkung der richterlichen Lotsenfunktion und die einvernehmliche Streitbeilegung innerhalb des zivilprozessualen Verfahrens.

  • 2025-12-05
  • ⚙261272
  • zkm - zeitschrift für konfliktmanagement
  • ZKM 2025, 200-204
  • Reinhard Greger
Die Rolle der Anwaltschaft beim Zugang zur Mediation

Welche Rolle spielt die Anwaltschaft beim Zugang zur Mediation? Zu dieser Frage gibt es vielfältige, zumeist anekdotisch belegte Ansichten, die von der türöffnenden bis zur zugangshindernden Wirkung reichen. Die Deutsche Stiftung Mediation wollte es genau wissen und hat eine Feldstudie in Auftrag gegeben, mit der das Verweisungsverhalten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte empirisch untersucht werden sollte. Die Ergebnisse lassen aufhorchen und geben Anlass, über Konsequenzen nachzudenken.

  • 2025-12-05
  • ⚙261151
  • zkm - zeitschrift für konfliktmanagement
  • ZKM 2025, 221-225
  • Klaus Harnack
Kybernetische Mediation – Schritte zu einem systemischen Mediationsverständnis

Der Beitrag führt das Konzept der kybernetischen Mediation ein und schlägt vor, systemische Konfliktbearbeitung um zentrale Prinzipien der Kybernetik zu erweitern – darunter Rückkopplung, Selbstorganisation, Zirkularität und Perturbation. Anhand von neun Denkfiguren wird gezeigt, wie Mediation sich als prozesssensibles Gestalten in komplexen sozialen Systemen verstehen lässt – nicht lösungsorientiert, sondern resonanzfähig. Daraus ergeben sich grundlegende Implikationen für Ausbildung und Praxis: Professionelle Haltung, Selbstreflexion und Ambiguitätstoleranz werden zentraler als Methodensicherheit. Supervision wird nicht als Kontrollinstanz, sondern als strukturelle Rückkopplungsebene verstanden – unverzichtbar für eine Mediation, die auf Sicht fährt.

Zoll-Profi - Der Zoll-Profi! | Reguvis Fachmedien GmbH, Köln

  • 2025-12-05
  • ⚙261325
  • zoll-profi - der zoll-profi!
  • Zoll-Profi 11/2025, 1
  • Matthias Merz
Editorial

die vorliegende Ausgabe steht ganz im Zeichen des Energie- und Stromsteuerrechts: Zunächst werfen wir einen Blick auf das Dritte Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes, das grundsätzliche Modernisierungsschritte des Verbrauchsteuerrechts mit sich bringen soll. Wegen der politischen Dringlichkeit, die Entlastungen vor ihrem geplanten Auslaufen Ende 2025 zu sichern, ist mit einer zeitnahen Verabschiedung zu rechnen.

  • 2025-11-07
  • ⚙258490
  • zoll-profi - der zoll-profi!
  • Zoll-Profi 10/2025, 1
  • Matthias Merz
Editorial

der EuGH entschied in seinem Urteil „Palmstråle“, dass trotz eines formalen Fehlers die Mehrwertsteuerbefreiung für die Wiedereinfuhr von Gegenständen in das Unionsgebiet weiter gelten kann, sofern es sich nicht um einen Täuschungsversuch handelt. In einem aktuellen Gastbeitrag stellen wir das Urteil und seine Auswirkungen auf Wirtschaftsbeteiligte dar.

ZRFC - Risk, Fraud & Compliance | Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2025-12-05
  • ⚙261389
  • zrfc - risk, fraud & compliance
  • ZRFC 2025, 279-283
  • Dr. Dr. Fabian Teichmann
Digital Operational Resilience Act (DORA) – Teil 3

Im dritten Teil der Betrachtung zum Digital Operational Resilience Act (DORA) steht die persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung sowie die Rolle des Aufsichtsorgans im Fokus. DORA verankert eine klare Pflicht zur Festlegung, Überwachung und kontinuierlichen Verbesserung des IKT-Risikomanagements auf höchster Ebene. Sowohl Vorstände als auch Aufsichtsräte sind gehalten, die organisatorischen Weichen für eine wirksame Cyber- und Betriebsresilienz zu stellen und diese aktiv zu überwachen. Damit einher gehen verschärfte Haftungs- und Compliance-Risiken, die im Falle von Verstößen oder grober Nachlässigkeit zu persönlichen Sanktionen führen können. Der Beitrag analysiert die zentralen Governance-Anforderungen, die sich aus Art. 5 DORA ergeben, und diskutiert, in welchen Konstellationen Geschäftsleitung und Aufsichtsrat risikobehaftet agieren. Abschließend werden empfehlenswerte Maßnahmen zur wirksamen Absicherung von Leitungspersonen und Unternehmen erläutert – etwa systematische Berichts- und Schulungsprogramme sowie der Abschluss von D&O- oder Cyber-Versicherungen.

  • 2025-12-05
  • 🌍 1765497600000
  • ⚙261358
  • zrfc - risk, fraud & compliance
  • ZRFC 2025, 265-272
  • Dr. Peter Gänßle
Datenschutz: Hindernis oder Grundlage von Internal Investigations?

Internal Investigations verlangen in datenschutzrechtlicher Hinsicht, verschiedene Interessen und damit Rechtssphären sensibel gegeneinander abzuwägen. Das sind die Interessen der von Internal Investigations betroffenen Person – oft genug ein Mitarbeitender des untersuchenden Unternehmens – und das Interesse des Unternehmens an der Sachverhaltsaufklärung. Hinzu treten Benachrichtigungspflichten und das Auskunftsinteresse wiederum des von Internal Investigations Betroffenen sowie das Interesse der Hinweisperson am Schutz ihrer Identität.

  • 2025-12-05
  • ⚙261336
  • zrfc - risk, fraud & compliance
  • ZRFC 2025, 257-264
  • Prof. Dr. Dirk Drechsler
Der Arup-Deepfake-Betrug – Teil 1

Die KI verändert aktuell die Geschäftswelt, und das sowohl in positiver als auch in negativer Hinsicht. Die generativen Sprachmodelle, KI‑Agenten und die Bemühungen rund um die Automatisierung von Arbeitsschritten bringen unangenehme Begleitaspekte mit sich, die wie im Arup-Deepfake-Betrug enorme monetäre Konsequenzen haben können. Da solche Angriffe häufiger werden, ist es aus Sicht von Unternehmen wichtig zu verstehen, wie solche Deepfake-Konstruktionen aufgebaut sind und wie eine Risikomodellierung auf dieser Grundlage aussehen könnte.

  • 2025-12-05
  • ⚙261295
  • zrfc - risk, fraud & compliance
  • ZRFC 2025, 273-278
  • Dr. Dr. Fabian Teichmann
Digital Operational Resilience Act (DORA) – Teil 2

Der zweite Teil der Betrachtung zur Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationelle Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act, DORA) widmet sich der praktischen Umsetzung in Finanzorganisationen. Im Vordergrund stehen die zentralen Handlungsfelder IKT-Risikomanagement, Resilienztests (einschließlich Threat-Led Penetration Testing), Incident Management, das Auslagerungsmanagement (Third-Party-Risk-Management) und die Verankerung von Geschäfts-Continuity-Maßnahmen in den institutsweiten Prozessen. Anhand konkreter Beispiele und Verweisungen auf die einschlägigen Artikelnormen (unter anderem Art. 25, 30 DORA) wird illustriert, wie Institute ihre bestehenden IT- und Risikostrukturen anpassen müssen, um den neuen, EU‑weiten Mindeststandards zu genügen. Dabei werden sowohl technische als auch organisatorische Aspekte beleuchtet – etwa die Einrichtung einer einheitlichen IKT-Risikosteuerung, die Integration von Cloud-Outsourcing-Prozessen oder die Durchführung gemeinsamer Krisenübungen mit Behörden. Insgesamt zeigt sich, dass DORA eine umfassende Test- und Dokumentationskultur fordert, die über bloße Compliance hinausgeht und zu einem ganzheitlichen Resilienzverständnis im Finanzsektor führen soll.

  • 2025-12-05
  • ⚙261116
  • zrfc - risk, fraud & compliance
  • ZRFC 2025, 247-256
  • Dr. Jörg Orgeldinger
Künstliche Intelligenz im Finanzrisikomanagement

Künstliche Intelligenz (KI) revolutioniert das Finanzrisikomanagement, indem sie innovative Werkzeuge zur Bewältigung diverser Herausforderungen bereitstellt. In zwei Artikeln meiner Serie „Machine Finance“ untersuche ich kritisch die Integration von KI‑Technologien im Risikomanagement und betone deren Anwendung im Umgang mit Risiken wie Kredit-, Markt-, Betriebs- und Compliance-Risiken. Der Artikel hebt das transformative Potenzial KIgesteuerter Modelle und Analysen hervor, die eine verbesserte Präzision, Echtzeitüberwachung und robuste Vorhersagefähigkeiten bieten. Darüber hinaus beleuchtet diese Studie die ethischen und regulatorischen Herausforderungen, die mit der Einführung von KI verbunden sind, insbesondere im Rahmen von Vorschriften wie dem EU Artificial Intelligence Act (AIA). Durch den Vergleich traditioneller Risikomanagementmethoden mit KI‑gestützten Ansätzen zielt dieser Artikel darauf ab, praxisnahe Einblicke in die Zukunft der finanziellen Stabilität und Widerstandsfähigkeit durch fortschrittliche KI‑gestützte Strategien zu geben.

ZRI - Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz | RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln

  • 2025-12-19
  • ⚙262871
  • zri - zeitschrift für restrukturierung und insolvenz
  • ZRI 2025, 1214-1231
  • Felix Schreivogel
Ernst Jaeger (1869 – 1944) – Nestor der deutschen Insolvenzrechtswissenschaft

Die Geschichte des deutschen Insolvenzrechts ist überwiegend eine Kodifikationsgeschichte. Sie beginnt im antiken Rom mit der Entdeckung der Vermögensexekution und findet im Jahre 1999 mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung (InsO) ihren vorläufigen Endpunkt. Im Zentrum der Chroniken stehen daher oft rechtspolitische Entwicklungen und zeithistorische Einschnitte. Weitaus weniger Beachtung haben dagegen die Wissenschaftler erfahren, ohne deren Leistungen das deutsche Insolvenzrecht – wie wir es heute kennen – schlechthin nicht denkbar wäre. Der bekannteste von ihnen war ohne Zweifel der langjährige Leipziger Ordinarius Geh. Hofrat Prof. Dr. iur. et rer. pol. h.c. Ernst Jaeger, der mit seinem Kommentar zur Konkursordnung Maßstäbe über das Rechtsgebiet hinaus setzte. Ihm, dem Nestor der deutschen Insolvenzrechtswissenschaft, widmet sich dieser Beitrag.

  • 2025-12-19
  • 🌍 1767657600000
  • ⚙262685
  • zri - zeitschrift für restrukturierung und insolvenz
  • ZRI 2025, 1231-1234
  • Alina Holze
Einordnung der behördlichen Anordnung der sofortigen Vollziehung im Kontext der Insolvenzanfechtung

Dass sich das Bundesverwaltungsgericht dezidiert mit einer insolvenzrechtlichen Fragestellung auseinandersetzen muss, steht nicht allzu häufig auf dessen gerichtlicher Tagesordnung. Umso beachtlicher ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni dieses Jahres, die eindrücklich illustriert, dass das Insolvenzrecht als Spezialmaterie sämtliche Rechtsgebiete durchdringt und in diesem Fall entscheidend für die Beurteilung einer Frage des Allgemeinen Schuldrechts in einem öffentlich-rechtlichen Verhältnis war.

  • 2025-11-28
  • ⚙260698
  • zri - zeitschrift für restrukturierung und insolvenz
  • ZRI 2025, 1153-1160
  • Lara Ayleen Groß
Rechtsfolgen verbotener Zahlungen nach § 15b InsO, die Rechtsnatur des § 15 Abs. 4 InsO und der Begriff des „Gläubigerschadens“

Tritt eine Norm in Kraft, so wird sie durch Auslegung in der Literatur und Rechtsprechung inhaltlich konkretisiert. Dabei bildet sich zumeist eine Rechtspraxis heraus und schafft einen sicheren Rechtsrahmen. Schwierigkeiten ergeben sich, wenn sich über Jahre hinweg kein gemeinsamer Nenner der Auslegung findet und eine eindeutige Positionierung der Rechtsprechung zu einer rechtlichen Frage nicht erfolgt. Viele rechtliche Uneinigkeiten gingen bereits mit § 64 GmbHG a. F. einher. Danach hatte der Geschäftsführer einer GmbH nach Eintritt der Insolvenzreife nach § 15a Abs. 1 InsO Zahlungen zu unterlassen, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes nicht vereinbar waren. Trotz Verortung im Gesellschaftsrecht stand dabei stets der Gläubigerschutz während der Insolvenz im Vordergrund. Über Art. 16, Art. 5 Nr. 9 SansInsFoG wurde der Inhalt des § 64 GmbHG a. F. durch Einführung des § 15b InsO in die Insolvenzordnung verlagert. Nach § 15b Abs. 1 InsO haben die Antragspflichtigen nach § 15a Abs. 1 InsO, auch Geschäftsleiter genannt, nicht privilegierte Zahlungen zu unterlassen, vgl. § 15b Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, 3 InsO. Wurden diese dennoch vorgenommen, so hat der Geschäftsleiter für die Zahlung gegenüber der juristischen Person persönlich zu haften, § 15b Abs. 4 Satz 1 InsO. Ist der Gläubigerschaft ein geringerer Schaden entstanden, so beschränkt sich die Zahlungspflicht auf diesen Schaden, § 15b Abs. 4 Satz 2 InsO. Anknüpfend an § 64 GmbHG a. F. sind im Rahmen der Normstruktur des § 15b Abs. 4 Satz 1, 2 InsO Rechtsstreitigkeiten aufrechterhalten geblieben, die sich im Kern auf die Frage der einschlägigen Rechtsnatur stützten. Insbesondere der Begriff des Gläubigerschadens wird damit einhergehend bis heute unterschiedlich betrachtet. Nachfolgend soll diese umstrittene Rechtslage dogmatisch dargestellt und aufgegliedert werden und in einem erarbeiteten möglichen Lösungsansatz enden.

  • 2025-11-28
  • 🌍 1765238400000
  • ⚙260566
  • zri - zeitschrift für restrukturierung und insolvenz
  • ZRI 2025, 1161-1169
  • Hannes Kamin
Eintrittsklauseln als Baustein der Vertragsgestaltung zur Absicherung vor Insolvenzrisiken

Die Berücksichtigung von Insolvenzrisiken gewinnt im Hinblick auf die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung als zentraler Baustein der Risikovorsorge bei der Vertragsgestaltung zunehmend an Bedeutung. Besondere Insolvenzrisiken stellen sich im Falle von Dreipersonenverhältnissen bei Einschaltung eines Generalunternehmers. Der Beitrag beleuchtet die Insolvenzfestigkeit von Eintrittsklauseln in Subunternehmerverträgen als denkbarer Schutzmechanismus unter Einbeziehung alternativer Gestaltungsmöglichkeiten.

  • 2025-11-14
  • ⚙259625
  • zri - zeitschrift für restrukturierung und insolvenz
  • ZRI 2025, 1111-1117
  • Rainer Eckert; Carla Vogel
Zulassung von Berufsausübungsgemeinschaften zum Insolvenzverwalteramt – Verfassungsrechtliche, unionsrechtliche und praktische Aspekte

Die Insolvenzverwaltung sieht sich in Deutschland mit einer wachsenden Herausforderung konfrontiert: Der Rückgang derjenigen, die das Amt des Insolvenzverwalters anstreben, bedroht langfristig die Funktionsfähigkeit dieses Rechtsinstituts. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Professionalität und Effizienz. Eine mögliche Lösung könnte in der Öffnung des Insolvenzverwalteramtes für Berufsausübungsgemeinschaften liegen. Doch ist diese Öffnung ein notwendiger berufspolitischer Schritt, um den Fachkräftemangel zu bewältigen und die Qualität der Insolvenzverwaltung zu sichern?

Dieser Aufsatz beleuchtet den aktuellen Stand der Diskussion zur Öffnung des Insolvenzverwalteramtes für Berufsausübungsgemeinschaften und zeigt praxisorientierte Lösungen auf, die sowohl organisatorische als auch rechtliche Verbesserungen adressieren. Dabei wird untersucht, wie Berufsausübungsgemeinschaften zur Vereinfachung des Verfahrens durch Vertretungsregelungen, effizientere Terminabsprachen mit Gerichten und die Handhabung von Krankheits- oder Todesfällen beitragen könnten.

  • 2025-11-14
  • 🌍 1764115200000
  • ⚙259495
  • zri - zeitschrift für restrukturierung und insolvenz
  • ZRI 2025, 1118-1123
  • Sabine Vorwerk; Julia Leitsch
Das deutsche Gesellschafterdarlehensrecht: Geliebt und verteufelt zugleich – und was der EuGH wohl dazu sagt?

Das deutsche Gesellschafterdarlehensrecht erhitzt gerne die Gemüter. Aus rechtsdogmatischer Sicht hat man den Eindruck, dass seine lange Verankerung im deutschen Gesellschafts- und Insolvenzrecht als Rechtfertigung dafür gesehen wird, dass Gläubigerinteressen in jedwedem Szenario gegenüber einem Gesellschafter zu schützen sind. Dies ist dem Grunde nach auch nicht in Abrede zu stellen, insbesondere für solche Konstellationen, bei denen ein Gesellschafter entgegen den Gepflogenheiten marktüblicher Praxis und professioneller Sorgfalt eine Risikoerhöhung zu Lasten von Gläubigerinteressen provoziert bzw. billigend in Kauf nimmt.

Was aber ist mit all jenen Konstellationen, in denen Gläubiger darauf vertrauen, dass ein Gesellschafter, auch wenn er aktuell „aus dem Geld ist“, sich mit neuen Finanzierungsmitteln in einer Sanierung engagiert? Konstellationen, in denen Überbrückungsmaßnahmen in der Krise erforderlich sind, um überhaupt die Chance einer Sanierung zu wahren und damit gleichermaßen den Interessen der beteiligten Gläubiger dienen?

Es sind diese diametralen Blickwinkel, die es rechtlich zu vereinen gilt und die im Folgenden näher beleuchtet werden. Schließlich ist auch mit den Konstellationen umzugehen, bei denen sich der Gesellschafterkreis aus international agierenden Investoren zusammensetzt, deren Finanzierungsentscheidungen im Zweifel außerhalb Deutschlands getroffen werden. In diesem Kontext wird zunächst auf die aktuellen Vorlagefragen des Bundesgerichtshofs an den Europäischen Gerichtshof zur Wirkkraft des deutschen Gesellschafterdarlehensrechts eingegangen., Vorwegzunehmen sei dabei aber: Es geht nicht nur darum, was der EuGH für uns tun kann, sondern was wir für das Gesellschafterdarlehensrecht tun können, um es zu einem effizienten Bestandteil der deutschen Sanierungslandschaft werden zu lassen.

  • 2025-11-14
  • ⚙259256
  • zri - zeitschrift für restrukturierung und insolvenz
  • ZRI 2025, 1101-1110
  • Ulrich Keller
Die Nachhaftung des Schuldners für nicht befriedigte Masseverbindlichkeiten

Ob und unter welcher Voraussetzung der Schuldner nach Beendigung des Insolvenzverfahrens noch für Masseverbindlichkeiten in Anspruch genommen werden kann, ist in der Insolvenzordnung nicht geregelt; es war es auch in der früheren Konkursordnung nicht. Nicht nur im Zusammenhang mit den Wirkungen der Restschuldbefreiung hat die Frage praktische Bedeutung, sondern auch in der Unternehmensinsolvenz mit Eigenverwaltung. Die fachgerichtliche Rechtsprechung erhebt oftmals das Postulat, die Restschuldbefreiung befreie zwar von Insolvenzforderungen, nicht aber von Masseverbindlichkeiten. Sie beantwortet damit zumeist ohne hinreichende Begründung die zweite Frage, ohne die erste überhaupt gestellt zu haben. Die richtige Frage muss lauten: Haftet der Schuldner nach Beendigung des Insolvenzverfahrens überhaupt für nicht befriedigte Masseverbindlichkeiten? Dieser Frage wird nachfolgend unter Berücksichtigung der Rechtsgeschichte, der Rechtsprechung und der Systematik des Insolvenzrechts nachgegangen.

ZVglRWiss - Zeitschrift für Vergleichende Rechtswissenschaft | dfv Mediengruppe, Frankfurt am Main

  • 2025-11-21
  • ⚙259986
  • zvglrwiss - zeitschrift für vergleichende rechtswissenschaft
  • ZVglRWiss 2025, 380-408
  • Yunyang Li
Sicherungsübereignung und Eigentumsvorbehalt – notwendige Instrumente zur Kreditsicherung in der V. R. China?

Im Vergleich zur Vollrechtsübertragung bzw. zum Vollrechtsvorbehalt ist die Bestellung eines beschränkt dinglichen Verwertungsrechts im Bereich der besitzlosen Mobiliarsicherheit eine modernere und empfehlenswerte Vorgehensweise. Trotz der gesetzlichen Anerkennung der (allgemeinen und besonderen) Mobiliarhypothek durch den ZGB-Gesetzgeber werden die Sicherungsübereignung und der Eigentumsvorbehalt dennoch im chinesischen Recht akzeptiert. Im Vergleich zum deutschen Recht wird das Sicherungs- und Vorbehaltseigentum im geltenden chinesischen Recht aber unter dem Einfluss des Funktionalismus nicht als volles Eigentum, sondern als eine Mobiliarhypothek behandelt. Wenn man die Nicht-Akzessorietät vom Sicherungs- und Vorbehaltseigentum im chinesischen Recht anerkennt, was im Kontext der verstärkten Akzessorietätsregel vorzugswürdig ist, kann es dennoch eine sinnvolle Alternative darstellen. Die Keditsicherheiten unterscheiden sich nicht nur als Kreditsicherheit an sich, sondern auch in ihrem Verhältnis zu der gesicherten Forderung.

  • 2025-11-21
  • ⚙259893
  • zvglrwiss - zeitschrift für vergleichende rechtswissenschaft
  • ZVglRWiss 2025, 441-469
  • Vincent Hoppmann
Comparative Law and the Global South Gap: An Empirical Analysis of Comparative Legal Academia in Germany

Die Rechtsvergleichung postuliert einen Umgang mit dem Globalen Süden auf Augenhöhe, anekdotische Evidenz deutet aber auf seine fortlaufende Marginalisierung hin. Dieses Paradox zwischen artikuliertem Anspruch und gefühlter Wirklichkeit greift dieser Beitrag empirisch auf. Er dokumentiert die fortbestehende Global South Gap: Umgekehrte Rechtstransfers von Süd nach Nord gibt es praktisch nicht, nur einer von zehn Rechtsvergleichen greift Rechtsordnungen des Globalen Südens auf – oft verfasst von Gästen – und in rechtspolitischen Debatten bleiben Erkenntnisse aus dem Globalen Süden peripher. Die Wirklichkeit der Rechtsvergleichung folgt damit einer Hierarchie, in der eine kleine Gruppe von Rechtsordnungen dominiert, während eine Vielzahl von Rechtssystemen des Globalen Südens marginalisiert bleibt. Um dieser Verzerrung zu begegnen, plädiert dieser Beitrag für eine konsequente, eignungsorientierte Auswahl von Vergleichsrechtsordnungen, die sich an einem methodischen Rahmen orientiert.

  • 2025-11-21
  • ⚙259892
  • zvglrwiss - zeitschrift für vergleichende rechtswissenschaft
  • ZVglRWiss 2025, 353-379
  • Qian Wang
Einführung einer dritten Kategorie von Beschäftigungsverhältnissen mit dem sog. unvollständigen Arbeitsverhältnis? – Neue Entwicklungen in der Plattformarbeit in China

Im chinesischen Arbeitsrecht gilt bislang eine Dichotomie. Entweder ist man Arbeitnehmer und fällt damit in den Anwendungsbereich arbeits- und sozialrechtlicher Vorschriften, oder man ist selbständig und genießt nur einen geringen Schutz. Vor dem Hintergrund der boomenden Plattformarbeit wird das geltende Recht aber zunehmend in Frage gestellt.

  • 2025-11-21
  • ⚙259816
  • zvglrwiss - zeitschrift für vergleichende rechtswissenschaft
  • ZVglRWiss 2025, 409-440
  • Felix Berner
Das bailment – eine Herausforderung rechtsvergleichender Gewissheiten

Hat eine Person willentlich die Sache einer anderen Person im Besitz und steht der anderen Person ein besseres Recht zum Besitz an der Sache zu, so entsteht im englischen Recht ein bailment. Zentrale Besonderheiten des bailment fügen sich aber nicht in das ein, was bislang traditionell zum englischen Recht gelehrt wird. So kennt das englische Recht – funktional betrachtet – über das bailment unentgeltliche Verträge. Zudem setzt das bailment der privity doctrine rechtsvergleichend bislang nicht identifizierte Grenzen. Auch das Ausgleichsprinzip des englischen Schadensrechts erfährt durch das bailment eine Durchbrechung. Diese und andere Besonderheiten des bailment überraschen und stellen Gewissheiten der rechtsvergleichenden Lehre zum englischen Recht und insbesondere zu seinem “Vertragsrecht” in Frage. Der Aufsatz arbeitet die zentralen Besonderheiten des bailment heraus und analysiert sie im Vergleich zum deutschen Recht.

ZVI - Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz | RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln

  • 2025-12-12
  • ⚙262021
  • zvi - zeitschrift für verbraucher-, privat- und nachlassinsolvenz
  • ZVI 2025, 478-482
  • Curt Wolfgang Hergenröder
Restschuldbefreiungsdispens im Spannungsfeld zwischen berechtigter Forderungsanmeldung und Rechtsmissbrauch (Teil 2)

§ 302 InsO listet eine Reihe von Forderungstypen auf, welche von einer Restschuldbefreiung nicht erfasst werden; insoweit greift nach Abschluss des Insolvenzverfahrens die Nachhaftung gem. § 201 Abs. 1 InsO. Dies gilt neben Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen zur Deckung der Verfahrenskosten, Geldstrafen, pönalisierten Steuerschulden, vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährtem Unterhalt insbesondere auch für Ansprüche aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen. Nachdem es ausreicht, dass die letztgenannten Forderungen unter Angabe des Attributes „deliktisch“ ordnungsgemäß zur Tabelle angemeldet werden, mag es für manche Gläubiger durchaus reizvoll sein, insoweit „ihr Glück zu versuchen“; auch wenn ihre Forderung erkenntlich nicht unter § 302 Nr. 1 Halbs. 1 InsO fällt. Dies legt es nahe, die rechtlichen Voraussetzungen und prozessualen Implikationen des § 302 InsO einer näheren Betrachtung zu unterziehen. – Teil 1, der in ZVI 2025, 425 (Heft 11) erschienen ist, hat sich mit den ausgenommenen Forderungen als solchen, den verfahrensrechtlichen Voraussetzungen der Privilegierung sowie der Rechtsstellung des Insolvenzverwalters und den Aufgaben des Insolvenzgerichts befasst. In Teil 2 werden der Widerspruch des Schuldners und der prozessuale Verfahrensgang nach einem Widerspruch behandelt. Zum Abschluss wird der Umgang mit unberechtigten Attributsanmeldungen thematisiert. Die Gliederung ist fortlaufend.

  • 2025-12-12
  • ⚙261909
  • zvi - zeitschrift für verbraucher-, privat- und nachlassinsolvenz
  • ZVI 2025, 471-478
  • Kai Henning
Wichtige Rechtsprechung und Entwicklungen im Jahr 2025 in den Insolvenzverfahren der natürlichen Personen

In diesem Jahr schließen wir die Einführung der dreijährigen Laufzeit bis zu einer Restschuldbefreiung ab. Die bis zum 16. 12. 2019 beantragten Verfahren enden nach Ablauf von sechs Jahren zum 16. 12. 2025. Die mit der Umstellung verbundene Doppelbelastung für alle Verfahrensbeteiligten endet damit. Kritik an der Laufzeitverkürzung ist nach wie vor nicht zu hören, sie wird vielmehr allgemein positiv gesehen. Die rechtspolitische Diskussion wurde in 2025 von der Umsetzung der EU-Harmonisierungsrichtlinie durch das Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) bestimmt. In der nach der 1. Lesung im Deutschen Bundestag durch den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 5. 11. 2025 durchgeführte Anhörung kritisierten alle geladenen Sachverständigen den Gesetzesentwurf zum Teil heftig. In der 2. und 3. Lesung am 14. 11. 2025 hat der Bundestag dann das Gesetz in leicht geänderter Form verabschiedet. Die gesetzliche Lösung der Verstrickungsproblematik ist nach einem Verbändetreffen im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz am 24. 9. 2025 zumindest näher gerückt. Aktuell wird an letzten Umsetzungsproblemen gearbeitet, die hoffentlich in Kürze gelöst werden können. Die Anzahl der Verbraucherinsolvenzen sowie der weiteren Verfahren mit beantragter Restschuldbefreiung steigen nach Mitteilungen des Statistischen Bundesamtes und Erhebungen des INDat Report weiter an. Der bisherige Jahrzehnt-Höchststand von 2021 nach Einführung der dreijährigen Laufzeit in Höhe von 78.615 Verfahren dürfte in diesem Jahr deutlich übertroffen werde. Der IX. Zivilsenat des BGH hat insbesondere mit seiner Entscheidung vom 24. 7. 2025 – IX ZB 32/23, ZVI 2025, 459 – zur Zuständigkeit des Insolvenzgerichts in Streitfragen über die Massezughörigkeit von Vermögensgegenständen wiederum große Praxisnähe gezeigt. Dieser Aufsatz schließt an den Bericht vom Dezember letzten Jahres an (ZVI 2024, 452) und kann wegen der Fülle der jährlichen Entscheidungen und Entwicklungen auch in diesem Jahr keinen vollständigen Überblick bieten.

  • 2025-11-14
  • ⚙259399
  • zvi - zeitschrift für verbraucher-, privat- und nachlassinsolvenz
  • ZVI 2025, 437-439
  • Lars F. Rehfeldt
Prozesskostenhilfe zur Obliegenheitserfüllung des Schuldners bei unwirksamer Gläubigervollstreckung während der Wohlverhaltensphase?

Die Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe ermöglicht es auch bedürftigen Personen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine solche judikative Hilfe wird häufig nötig, wenn der Schuldner die von ihm während der Wohlverhaltensphase erwirtschafteten Vermögensanteile gemäß seinen insolvenzrechtlichen Obliegenheiten (§§ 295, 295a InsO) an den Treuhänder abführen will. Aufgrund der fehlenden Auswirkung des Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahrens auf die Verstrickung (BGH ZVI 2018, 150; BGH ZVI 2022, 161) bedarf diese einer gesonderten gerichtlichen Aussetzung, für deren Initiierung in der Wohlverhaltensphase grundsätzlich der Schuldner zuständig ist (BGH ZVI 2022, 161). Anderenfalls steht einer Auszahlung gerade bei gepfändeten Forderungen das Verfügungs- und Auszahlungsverbot (§ 829 Abs. 1 Satz 1 ZPO) entgegen.

Zum Problem wird dies, wenn die dafür anfallenden Kosten den Schuldner zwar grundsätzlich nicht in seinem Existenzminimum berühren, er aber nach Abführung der freigewordenen Beträge an den Treuhänder aufgrund der mit der Aussetzung verbundenen Kosten in die Bedürftigkeit rutscht. In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob der Schuldner Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen kann, obwohl seine Bedürftigkeit erst durch die Erfüllung der Obliegenheit selbst eintritt.

  • 2025-11-14
  • ⚙259394
  • zvi - zeitschrift für verbraucher-, privat- und nachlassinsolvenz
  • ZVI 2025, 428-436
  • Curt Wolfgang Hergenröder
Restschuldbefreiungsdispens im Spannungsfeld zwischen berechtigter Forderungsanmeldung und Rechtsmissbrauch (Teil 1)

§ 302 InsO listet eine Reihe von Forderungstypen auf, welche von einer Restschuldbefreiung nicht erfasst werden; insoweit greift nach Abschluss des Insolvenzverfahrens die Nachhaftung gem. § 201 Abs. 1 InsO. Dies gilt neben Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen zur Deckung der Verfahrenskosten, Geldstrafen, pönalisierten Steuerschulden, vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährtem Unterhalt insbesondere auch für Ansprüche aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen. Nachdem es ausreicht, dass die letztgenannten Forderungen unter Angabe des Attributes „deliktisch“ ordnungsgemäß zur Tabelle angemeldet werden, mag es für manche Gläubiger durchaus reizvoll sein, insoweit „ihr Glück zu versuchen“; auch wenn ihre Forderung erkenntlich nicht unter § 302 Nr. 1 Halbs. 1 InsO fällt. Dies legt es nahe, die rechtlichen Voraussetzungen und prozessualen Implikationen des § 302 InsO einer näheren Betrachtung zu unterziehen.

Teil 1, der in diesem Heft erscheint, befasst sich mit den ausgenommenen Forderungen als solchen, den verfahrensrechtlichen Voraussetzungen der Privilegierung sowie der Rechtsstellung des Insolvenzverwalters und den Aufgaben des Insolvenzgerichts. In Teil 2, der im nächsten Heft erscheinen wird, werden der Widerspruch des Schuldners und der prozessuale Verfahrensgang nach einem Widerspruch behandelt. Zum Abschluss wird der Umgang mit unberechtigten Attributsanmeldungen thematisiert.

ZWeR - Zeitschrift für Wettbewerbsrecht | RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln

  • 2025-12-12
  • ⚙262074
  • zwer - zeitschrift für wettbewerbsrecht
  • ZWeR 2025, 493-512
  • Marcus W. A. Sonnberger
Über die Grundlage der kartellrechtlichen ancillary restraints-Doktrin

Die kartellrechtliche ancillary restraints-Doktrin ist gelebte Praxis. Dennoch ist an ihr vieles unklar. Der vorliegende Beitrag untersucht ihre Grundlage. Er geht vom anerkannten Kern aus und entwickelt ein Konzept für die diese Doktrin prägenden Kriterien.

  • 2025-12-12
  • ⚙262059
  • zwer - zeitschrift für wettbewerbsrecht
  • ZWeR 2025, 456-492
  • René Galle
Besonderheiten und Herausforderungen von kartellrechtlichen Stand-Alone-Klagen

Kartellrechtliche Stand-Alone-Klagen betreffen Zivilprozesse, in denen die Parteien nicht auf kartellbehördlich festgestellte Verstöße aufsetzen können. Derartige Klagen sind vielschichtig und umfassen die offensive wie defensive Geltendmachung des Kartellrechts. Obgleich sie praktisch äußerst bedeutsam sind, werden sie – anders als kartellrechtliche Schadensersatzfolgeklagen – in der Literatur meist stiefmütterlich behandelt. Der vorliegende Beitrag möchte in diese Lücke stoßen und befasst sich daher näher mit den Besonderheiten und Herausforderungen von kartellrechtlichen Stand-Alone-Klagen.

  • 2025-12-12
  • ⚙261984
  • zwer - zeitschrift für wettbewerbsrecht
  • ZWeR 2025, 389-429
  • Martin Nettesheim; Stefan Thomas
Extraterritorial Administrative Jurisdiction in Public International Law – The Antitrust Perspective

The number of competition authorities applying national competition law extraterritorially has grown significantly in recent years. This increasingly concerns cases in which several antitrust authorities and courts get involved in the same cases around the world simultaneously. This sometimes even concerns jurisdictions in which the infringement had minor or no appreciable effects at all. Such developments can increase the risk of international policy conflicts. The coherence, effectiveness, and efficiency of the international antitrust order, however, depend on predictable and reasonable approaches. This is especially true for instruments like remedies decisions, settlements, and leniency programs. An uncoordinated, multipolar enforcement landscape, where agencies pursue overlapping actions independently, risks undermining these tools. Against this backdrop, our study describes the prerequisites and limits of extraterritorial application of competition law, not least with regard to the “effects doctrine” and the idea of comity. Above all, the study explains that qualified requirements regarding the impact on domestic circumstances must be met in order to grant a right to extraterritorial application. The authority pursuing this claim bears the burden of proof for these requirements to be met.

  • 2025-12-12
  • ⚙261929
  • zwer - zeitschrift für wettbewerbsrecht
  • ZWeR 2025, 448-455
  • Luc Wijffels; Antoine Babinet
From regulation to reality: Lessons from the Digital Markets Act’s early enforcement

The Digital Markets Act (“DMA”) entered into force on 1 November 2022. Its rules started to apply six months later, in May 2023. From that point, companies providing core platform services (“CPS”) meeting the quantitative thresholds set out in the DMA had two months, or until July 2023, to notify the Commission. The Commission then had until September 2023 to decide on whether to designate these companies as gatekeepers. Following designation, gatekeepers had six months – until March 2024 – to comply.

March 2024 is therefore the point from which one could legitimately expect to see tangibles changes as a result of the DMA. The DMA was devised to make digital markets fairer and more contestable, and to do so quickly. Its ex ante obligations are intended to be self-executing and foster a culture of compliance in relation to directly applicable “remedies” to the known market issues covered by the DMA. The question is then: how effective is the gatekeepers’ compliance one and a half year in?

March 2024 was also the point when the Commission’s monitoring and enforcement powers became effective. While the Commission has been intensively engaging with the gatekeepers during the designation phase with the aim to steer compliance, there was little doubt that effective compliance would require close monitoring and possibly enforcement. The Commission designated seven undertakings as gatekeepers in relation to 23 CPSs. While not all obligations apply to all types of core platform services, multiplying the DMA’s obligations with the number of core platform services results in a three-digit number of relevant obligations that the Commission must monitor and potentially enforce. Clearly, this requires efficient enforcement strategies and some degree of prioritisation. How did the Commission organise itself to achieve this?

This article aims to shed light on both of these questions. It gives insight on how the implementation, monitoring and enforcement of the DMA took place during this first year and offers a perspective on what can be expected going forward.

  • 2025-12-12
  • 🌍 1766361600000
  • ⚙261919
  • zwer - zeitschrift für wettbewerbsrecht
  • ZWeR 2025, 430-447
  • Ferdinand Kirchhof
Die unterschiedlichen Bewegungsgesetze von staatlicher Demokratie und privater Wirtschaft

Staat und Wirtschaft sind zwei bedeutende Akteure im deutschen Gemeinwesen. Sie folgen aber jeweils eigenen Bewegungsgesetzen und handeln unter verschiedenen Konditionen. Wo sie sich begegnen oder zusammenwirken, müssen sie die Bewegungsgesetze des anderen kennen und in ihr eigenes Handeln einbeziehen. Der Beitrag versucht, die unterschiedlichen Bewegungsgesetze herauszuarbeiten und ihre Folgen darzustellen.

ZWH - Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-12-12
  • ⚙262040
  • zwh - zeitschrift für wirtschaftsstrafrecht
  • ZWH 2025, 409-411
  • Rainer Spatscheck; Michael Wuschko
Neue Rechtsprechung zur subjektiven Komponente der Ablaufhemmung

Der vom 12. Senat des FG Münster im dritten Rechtsgang entschiedene Fall blickt auf einen Verfahrensgang mit zwei Revisionen und Zurückverweisungen durch den BFH zurück. In der nun getroffenen Entscheidung nimmt das FG Münster zu bislang ungeklärten Rechtsfragen Stellung, deren Beantwortung für die Beratung in Steuerstrafsachen von erheblichem Interesse ist.

  • 2025-12-12
  • ⚙262036
  • zwh - zeitschrift für wirtschaftsstrafrecht
  • ZWH 2025, 414-417
  • Katrin Frank
Beschlagnahme von Patientendaten

Das LG Nürnberg-Fürth hat mit Beschluss vom 27.1.2025 entschieden, dass – am Beispiel eines Verfahrens gegen einen niedergelassenen Arzt wegen des Verdachts des Abrechnungsbetrugs – auch bei großen Datenmengen eine Beschlagnahme ohne vorherige Durchsicht unverhältnismäßig und damit rechtswidrig ist. Der Beitrag bespricht diese Entscheidung und weist auf Auswirkungen auf die Praxis der Strafverfolgung hin.

  • 2025-12-12
  • ⚙262023
  • zwh - zeitschrift für wirtschaftsstrafrecht
  • ZWH 2025, 411-413
  • Timm Nissen
Erheblichkeitsschwelle des § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO beim Vorliegen mehrerer Straftaten

Der Beitrag und die durch ihn zugleich besprochene Entscheidung des BGH vom 15.5.2025 befasst sich in systematisierender Weise mit der Frage, wie durch das Insolvenzgericht mit der Erheblichkeitsschwelle des § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO umzugehen ist, wenn der Schuldner wegen mehrerer Taten zu bestrafen ist und keine Katalogtat allein mit hinreichender Strafe belegt worden ist.

  • 2025-11-28
  • 🌍 1765152000000
  • ⚙260606
  • zwh - zeitschrift für wirtschaftsstrafrecht
  • ZWH 2025, 377-379
  • Anna Magdalena Geiger-Wieske
Haftungszurechnung in Schneeballsystemen über Gesellschaftsgrenzen hinweg

Der BGH befasste sich jüngst mit der Frage, inwieweit einzelne Gesellschaften, die an einem Schneeballsystem beteiligt sind, gegenüber einem Anleger haften. Dabei nahm er insbesondere § 31 BGB in den Blick. Der Beitrag ordnet das Urteil in die bisherige Rechtsprechung ein und setzt sich mit den Voraussetzungen einer Zurechnung von Organhandeln auseinander.

  • 2025-11-28
  • ⚙260518
  • zwh - zeitschrift für wirtschaftsstrafrecht
  • ZWH 2025, 369-372
  • Markus Gierok; Tilmann Dittrich
Mehr Schein als Verein – Kein Abrechnungsbetrug bei nur scheinbar „unfreier“ ärztlicher Praxis

Der BGH konkretisiert, wann Ärzte ihren Beruf trotz einschränkender Absprachen in „freier Praxis“ ausüben, wann sie sich dabei wegen Abrechnungsbetrugs strafbar machen und welche Feststellungen der Tatrichter zu treffen hat.

  • 2025-11-21
  • ⚙259812
  • zwh - zeitschrift für wirtschaftsstrafrecht
  • ZWH 2025, 372-376
  • Lutz Haertlein; Marcus Stößer
Haftung einer Wertpapiersammelbank im Spannungsverhältnis zwischen US-Sanktionen und der EU-Blocking-Verordnung

Der BGH hatte über eine Klage zu entscheiden, mit der eine iranische Bank mit Sitz in Teheran und Zweigniederlassung in München von der Clearstream Banking AG, der einzigen in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Wertpapiersammelbank, Zahlung von Schadensersatz in Millionenhöhe wegen des „Einfrierens“ von Wertpapieren forderte. Der Fall verdeutlicht den Konflikt, in dem sich EU-Wirtschaftsteilnehmer befinden, die einerseits von US-Sanktionen bedroht sind, andererseits aber durch EU-Recht dazu verpflichtet sind, sanktionsbewehrte US-Verbote zu ignorieren.