Heute: 10.02.2026
Ältester Datensatz darf max vom 12.12.2025 sein

AA - Arbeitsrecht aktiv | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2026-01-09
  • ⚙263500
  • aa - arbeitsrecht aktiv
  • AA 2026, 8-11
  • Prof. Dr. Ralf Jahn
Geringfügige Beschäftigung: Minijob 2026: Höherer Verdienst, neue Regeln und was sonst zu beachten ist

Durch die unlängst beschlossene Erhöhung des Mindestlohns gibt es seit 1.1.26 auch wieder Änderungen im Minijob-Bereich. Daneben sind weitere Neuerungen geplant, wie die Minijob-Zentrale mitgeteilt hat. Arbeitsrecht Aktiv gibt einen Überblick, was aktuell zu beachten ist.

AfA-Lexikon | 2025, Stollfuß Verlag – Zweigniederlassung Lefebvre Sarrut GmbH

  • 2025-12-12
  • ⚙262289
  • afa-lexikon
  • AfA-Lexikon
  • Holm Geiermann/Annette Mohaupt/Jennifer Müller/Michael Vodermeier/Prof. Dr. Oliver Voß/Prof. Dr. Christian Zwirner
AfA-Lexikon

Mit der 185. Aktualisierungslieferung wurden folgende Stichwörter aktualisiert:

  •  

    ABC der Abschreibungen mit Beispielen

    •  

      Bemessungsgrundlage

    •  

      Bewegliche Wirtschaftsgüter

    •  

      Geschäftswert, Firmenwert, Praxiswert

    •  

      IAS/IFRS, Grundsätze der Bilanzierung und Abschreibung

  •  

    ABC der Anlagegüter

    •  

      Pflanzen

    •  

      Siebe

    •  

      Spülmaschinen

    •  

      Stromerzeugung/Stromerzeugungsanlagen

AfP - Zeitschrift für das gesamte Medienrecht | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-12-12
  • ⚙262136
  • afp - zeitschrift für das gesamte medienrecht
  • AfP 2025, 484-489
  • Tobias Hermann
Kein Grundrechtsschutz für bekannte Personen bei satirischen Werbeanzeigen?

Die – eigentlich nur ausnahmsweise zulässige – werbliche Zwangskommerzialisierung von Personen ist längst zur Regel geworden, und zwar sowohl im politischen als auch im unterhaltenden Zusammenhang. Der Beitrag fasst die Rechtsprechung knapp 20 Jahre nach dem Lafontaine-Urteil zusammen und legt dar, warum das tragende „normenhierarchische Argument“ des BGH unhaltbar ist.

  • 2025-12-12
  • ⚙262127
  • afp - zeitschrift für das gesamte medienrecht
  • AfP 2025, 469-474
  • Luca Manns
Presserechtliche Ansprüche gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes

Die Schlagkraft der Nachrichtendienste des Bundes hängt von der wirksamen Abschirmung ihrer Erkenntnisse und Methoden ab. Zugleich besteht ein gesteigertes öffentliches Interesse an rechtsstaatlicher Einhegung und Kontrolle der Behörden, die auch durch die Presse erfolgt. Der Beitrag stellt den Umfang presserechtlicher Ansprüche gegenüber den Diensten vor und nimmt dabei das Instrument der Hintergrundgespräche gesondert in den Blick.

  • 2025-12-12
  • ⚙261924
  • afp - zeitschrift für das gesamte medienrecht
  • AfP 2025, 490-499
  • Fabian Teichmann
Phishing und Social Engineering im Mediensektor: Prävention und rechtliche Herausforderungen

Phishing und Social Engineering zählen heute zu den häufigsten und zugleich gefährlichsten Angriffsmethoden im digitalen Raum – insb. im Mediensektor. Der Beitrag analysiert die Funktionsweise dieser Angriffe, ihre spezifischen Risiken für journalistische Organisationen sowie die daraus resultierenden straf‑, zivil- und datenschutzrechtlichen Implikationen. Zudem stellt er praxisnahe Präventionsmaßnahmen vor und gibt Empfehlungen zur Absicherung.

  • 2025-12-12
  • ⚙261918
  • afp - zeitschrift für das gesamte medienrecht
  • AfP 2025, 475-484
  • Johann Mitzscherlich
Das Recht an der eigenen Stimme – Teil 2: Schutz vor ungewollter Kommerzialisierung und KI‑Imitation

Im ersten Teil des Beitrags wurde herausgearbeitet, dass sich der persönlichkeitsrechtliche Schutz der Stimme in einem besonderen Persönlichkeitsrecht an ihrer Verbreitung und gegen ihre Verfälschung und verdeckte Nachahmung manifestiert. Die offene Imitation fällt dagegen unter den Schutz des APR. Diesen Befund gilt es im zweiten Teil auf die beiden wichtigsten Anwendungsfälle, die Kommerzialisierung und Imitation durch KI, zu übertragen.

AG - Die Aktiengesellschaft | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2026-01-30
  • ⚙265232
  • ag - die aktiengesellschaft
  • AG 2026, 61-77
  • Holger Fleischer; Matthias Pendl
Scheme of Arrangement – Triangular Merger – Aktientausch: Variationen zum Konzerntransaktionsrecht

Das deutsche Konzerntransaktionsrecht verfügt zwar über ein leistungsfähiges Umwandlungsgesetz, kennt aber keine dem englischen Scheme of Arrangement oder dem US‑amerikanischen Triangular Merger entsprechenden Transaktionstechniken. Der Beitrag untersucht, ob es hierzulande ein Bedürfnis für einen majorisierenden Aktientausch oder solche Dreiecksverschmelzung gibt und wie sie ggf. ausgestaltet werden könnten.

  • 2025-12-19
  • ⚙262905
  • ag - die aktiengesellschaft
  • AG 2026, 1-25
  • Walter Bayer; Emilio Günter Carl
Delisting in Permanenz

Als der RegE zum ZuFinG II verabschiedet wurde, war die Verwunderung angesichts des „Ampel“-Zerfalls groß. Nun zeigt sich indes, dass die Bemühungen und Vorarbeiten der einschlägigen Referate nicht obsolet waren, sondern die angestrebten Änderungen in einem nahezu kongruenten Standortfördergesetz realisiert werden sollen. Der Beitrag analysiert die geplanten Modifikationen des Delisting und weist auf weiteren Reformbedarf hin.

  • 2025-12-19
  • ⚙262849
  • ag - die aktiengesellschaft
  • AG 2026, 25-34
  • Philip Denninger
Gestaltungsoptionen beim Delisting – Börsenrückzug ohne Abfindungsangebot?

Der rechtliche Rahmen für einen Börsenrückzug hat in Deutschland nicht nur eine wechselvolle Geschichte vorzuweisen, sondern Reformbestrebungen in diesem Bereich haben gegenwärtig Konjunktur. Ausgehend von einer Bestandsaufnahme des Schutzes von Aktionären bei einem Wegfall der Börsennotierung analysiert der Beitrag Durchbrechungen dieses Systems und weist dabei auf Schwachstellen hin, die durch aktuelle Reformbestrebungen entstehen könnten.

  • 2025-12-12
  • ⚙262087
  • ag - die aktiengesellschaft
  • AG 2025, 941-952
  • Malte D. Krohn
Directors’ Dealings-Meldepflichten im Rahmen öffentlicher Übernahmen

Sichert sich der Bieter im Rahmen einer öffentlichen Übernahme die Unterstützung der Verwaltung der Zielgesellschaft durch Vorvereinbarungen wie Irrevocable Undertakings, Re-Investment-Vereinbarungen und Kaufverträge außerhalb des Angebots, ist es fraglich, wann Meldepflichten und Handelsverbote nach Art. 19 MAR eingreifen. Der Beitrag analysiert diese Frage und entwickelt praxisnahe Lösungsansätze.

  • 2025-12-12
  • 🌍 1766102400000
  • ⚙261890
  • ag - die aktiengesellschaft
  • AG 2025, 933-941
  • Andreas Merkner; Friedrich Schulenburg; Hannah Beck
Die Verantwortung nicht-ressortzuständiger Vorstandsmitglieder im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des LG München I

Das Wirecard-Urteil des LG München I beschäftigt sich unter anderem mit der Vorstandshaftung für unternehmerische Entscheidungen. Losgelöst von dem Einzelfall erscheint die Haftung nicht-ressortzuständiger Vorstandsmitglieder von allgemeinem Interesse; sie hat bereits im Siemens/Neubürger-Urteil des LG München I eine wesentliche Rolle gespielt. Der Beitrag wirft einen Blick auf die Verbindungslinien zwischen beiden Entscheidungen.

AGS - Anwaltsgebühren Spezial | Deutscher Anwaltverlag & Institut der Anwaltschaft GmbH, Bonn

  • 2026-01-30
  • ⚙265134
  • ags - anwaltsgebühren spezial
  • AGS 2026, 1-8
  • Norbert Schneider
Anhebung der Beschwerdewerte in Kostensachen

Zum 1.1.2026 ist das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen in Kraft getreten, mit dem zahlreiche Werte in den Verfahrensordnungen geändert worden sind. Neben der Anhebung des Berufungsstreitwerts in Zivilsachen sowie des Beschwerdewerts in Familiensachen sind auch für Kostenbeschwerden fast durchweg die Werte von bisher über 200,00 EUR auf über 300,00 EUR angehoben worden. Rechtsanwalt Norbert Schneider befasst sich in diesem Beitrag mit den Auswirkungen auf die einzelnen Verfahren. Auch die Fragen des Übergangsrechts werden ausführlich behandelt.

  • 2026-01-30
  • 🌍 1770336000000
  • ⚙265038
  • ags - anwaltsgebühren spezial
  • AGS 2026, 8-13
  • Maik Schlaak
Das neue Online-Verfahren im Zivilprozess: Prozessuale Neuerungen ohne RVG-Anpassung

Mit dem am 13.6.2025 veröffentlichten Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (OVErpG) hat der Gesetzgeber einen weiteren Schritt hin zu einer konsequent digital ausgerichteten, modernen und bürgernahen Justiz getan. Seit Inkrafttreten am 23.12.2025 eröffnet das OVErpG den Ländern die Möglichkeit, ein eigenständiges Online-Verfahren als neue alternative Verfahrensart im Zivilprozess zu erproben. Vorgesehen ist der Einsatz insbesondere für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten über Geldforderungen bis zur Wertgrenze des § 23 Nr. 1 GVG. Gleichzeitig soll das Verfahren als Modell dienen, um zivilgerichtliche Abläufe insgesamt digitaler und effizienter zu gestalten.

Der Beitrag von Diplom-Rechtspfleger Maik Schlaak richtet den Fokus auch auf die kostenrechtlichen Auswirkungen dieser Reform. Hervorzuheben ist dabei, dass das Gerichtskostengesetz (GKG) bereits an die neuen verfahrensrechtlichen Vorschriften angepasst wird, während das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bislang unverändert bleibt. Dieser Umstand ist nicht nur praktisch bedeutsam, sondern wirft auch die grundsätzliche Frage auf, ob die digitale Transformation der Justiz erfolgreich gelingen kann, wenn das Vergütungsrecht der Anwältinnen und Anwälte nicht mit modernisiert wird.

  • 2025-12-19
  • ⚙262944
  • ags - anwaltsgebühren spezial
  • AGS 2025, 543-545
  • Joachim Volpert
§ 12b RVG – Elektronischer Rechtsverkehr bei den Vergütungsverfahren des RVG

Diplom-Rechtspfleger Joachim Volpert befasst sich in diesem Beitrag mit der Frage des § 12b RVG, der zunehmend an Bedeutung gewinnt, nämlich mit dem elektronischen Rechtsverkehr in den Vergütungsverfahren des RVG.

  • 2025-12-19
  • 🌍 1767312000000
  • ⚙262681
  • ags - anwaltsgebühren spezial
  • AGS 2025, 537-538
  • Christian Chevalier
Die überflüssige Kostenentscheidung beim Freispruch: Zur Tenorierung der Kosten der Nebenklage und der Kollision von § 472 StPO und § 397a StPO

In den letzten Jahrzehnten hat sich die Nebenklage nach § 395 StPO im Strafprozess von einem randständigen Institut zu einem zentralen Bestandteil des strafprozessualen Opferschutzes entwickelt. Sie soll dem Opfer eine umfassende Beteiligungsform im gesamten Verfahren ermöglichen. Mit § 397a Abs. 1 StPO hat der Gesetzgeber eine besondere Regelung geschaffen, die in bestimmten Fällen, wie etwa bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten, die Beiordnung eines anwaltlichen Beistands auf Staatskosten vorsieht. In der Praxis kommt es jedoch zu Spannungen, sobald das Verfahren mit einem Freispruch endet. Manche Gerichte formulieren im Tenor, der Nebenkläger habe die „Kosten der Nebenklage“ zu tragen. Diese Rspr. steht im Widerspruch zum Sinn und Zweck des § 397a Abs. 1 StPO und zur herrschenden Kommentarliteratur, die betont, dass das Kostenrisiko bei einer Bestellung nach § 397a Abs. 1 StPO allein die Staatskasse trifft. Zugleich kann hierdurch ein praktisches Problem entstehen: Die missverständliche Tenorierung kann zu widersprüchlichen Kostengrundentscheidungen führen und in der Folge von Kostenbeamten oder Rechtspflegern als Grundlage für eine fehlerhafte Festsetzung interpretiert werden. Damit droht eine Verunsicherung sowohl bei den Verfahrensbeteiligten als auch bei den Vollstreckungsbehörden.

Der vorliegende Beitrag untersucht die dogmatischen Grundlagen, analysiert die Rspr. und entwickelt Lösungsvorschläge.

AK - Anwalt und Kanzlei | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2026-01-16
  • ⚙263948
  • ak - anwalt und kanzlei
  • AK 2026, 6-9
  • Ilona Cosack
Elektronischer Rechtsverkehr: beA-Update auf die Version 4.2

Nachdem das geplante beA-Update am 26.11.25 aufgrund unvorhergesehener Ereignisse verschoben werden musste, wurde die Version 4.2 am 27.11.25 zur Verfügung gestellt. AK stellt Ihnen die Neuerungen vor und führt Sie in die neue Version ein.

  • 2025-12-12
  • 🌍 1766361600000
  • ⚙261950
  • ak - anwalt und kanzlei
  • AK 2025, 203-206
  • LL.M. Maximilian Krämer
Unternehmerisches Denken: Liquidität sichern und Freiraum schaffen mit dem Cashflow-Quadranten

Viele Kanzleien planen Gewinne – aber keine Liquidität. Erst wenn Steuern, Gehälter oder Mieten fällig werden, zeigt sich, ob das Konto mitplant. Der Cashflow-Quadrant hilft Ihnen dabei, Finanzströme sichtbar zu ­machen: Wo kommt das Geld her, wo geht es hin, und was bleibt wirklich übrig? Wenn Sie Ihren Cashflow verstehen und vorausschauend steuern, gewinnen Sie Ruhe, Kontrolle und Handlungsspielraum im Kanzleialltag. Denn Sie sind nicht ausschließlich Jurist, sondern auch Unternehmer. Wie Sie Ihre Liquidität sinnvoll planen können, lesen Sie im neuesten Beitrag von AK.

AO-StB - AO-Steuerberater | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2026-01-23
  • ⚙264846
  • ao-stb - ao-steuerberater
  • AO-StB 2026, 21-27
  • Christopher Seifert
Rechtsfähig oder nicht rechtsfähig?

In dem Beitrag werden zunächst die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einordnung als Personenvereinigung i.S.d. Steuerverfahrensrechts dargestellt. Nachdem die damit verbundenen Rechtsfolgen sowie die Herausforderungen bei der Einordnung aus einer rein nationalen Perspektive diskutiert wurden, stehen Schwierigkeiten bei der Subsumtion von ausländischen Rechtsgebilden unter die Personenvereinigungen i.S.v. § 14a AO im Fokus.

  • 2026-01-23
  • ⚙264745
  • ao-stb - ao-steuerberater
  • AO-StB 2026, 15-21
  • Karl-Heinz Günther
Berichtigung und Änderung von Steuer- und Feststellungsbescheiden

In letzter Zeit sind zu §§ 129, 172 ff. AO nicht nur zahlreiche Gerichtsentscheidungen ergangen, sondern auch einige Revisionsverfahren vor dem BFH anhängig, woran erkennbar ist, welche Bedeutung die Frage einer nachträglichen Bescheidänderung nach wie vor in der Besteuerungspraxis hat. Dies betrifft sowohl das Änderungsbegehren seitens des Fiskus als auch die Möglichkeit der Steuerpflichtigen eine Bescheidänderung zu ihren Gunsten zu erreichen.

  • 2026-01-23
  • ⚙264721
  • ao-stb - ao-steuerberater
  • AO-StB 2026, 27-31
  • Helmut Tormöhlen
Tatsachenangaben in der Steuererklärung bei Steuerhinterziehung durch aktives Handeln

Beim objektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung durch aktives Tun stellt sich die Frage, was unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche „Tatsachen“ sind. Ferner wird untersucht, ob eine Irreführung der FinBeh. erforderlich ist und wie es zu werten ist, wenn das FA die Umstände der Tatbegehung bereits kennt. Außerdem werden Steuerumgehungen, Scheingeschäfte und Probleme durch die Automatisierung des Verfahrens betrachtet.

  • 2025-12-19
  • ⚙262953
  • ao-stb - ao-steuerberater
  • AO-StB 2025, 398-404
  • Peter Bilsdorfer; Philip Christian; Michael Kaufmann
Der Steuerberater im Spannungsfeld der Geldwäsche

Es ist eine Legende, die sich hält und zudem gut anhört: Der Gangsterboss Al Capone soll sein durch illegale Betätigungen erworbenes Geld tatsächlich in Waschsalons investiert und so die wahre Herkunft verschleiert haben. Als er vor Gericht stand und nach seiner Profession gefragt wurde, soll er geantwortet haben, er sei „im Wäscherei-Business tätig“. Dass er schließlich wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde, verdeutlicht die Nähe der Delikte noch, so wie sie in der Rechtswirklichkeit gegeben ist. Dass hier steuerliche Berater angesichts ihrer beruflichen Aufgaben durchaus in den Fokus der Verwaltungs- und Ermittlungsbehörden geraten können, ist evident und Gegenstand des Beitrags.

  • 2025-12-19
  • ⚙262826
  • ao-stb - ao-steuerberater
  • AO-StB 2025, 404-410
  • Ann-Erika Jörißen
Rund um die steuerlichen Identifikationsnummer(n)

Die verschiedenen Identifikationsnummern dienen der eindeutigen Zuordnung von Personen oder Unternehmen in unterschiedlichen administrativen und steuerlichen Kontexten. Damit fördern sie nicht nur die Effizienz und Transparenz im Verwaltungsverfahren, sondern tragen effektiv zur Vermeidung von Missbräuchen bei. Künftiges Ziel ist eine einheitliche Identifikationsnummer, die für alle – nicht nur für die fiskalischen – behördlichen Kontakte gilt.

  • 2025-12-19
  • ⚙262615
  • ao-stb - ao-steuerberater
  • AO-StB 2025, 411-417
  • Karl-Heinz Günther
Die „Highlights“ im steuerlichen Verfahrensrecht 2025

In der Übersicht werden noch einmal die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen, Anweisungen der Finanzverwaltung und Entscheidungen aus der Rechtsprechung im steuerlichen Verfahrensrecht des Jahres 2025 zur Erinnerung in Form einer Checkliste zusammengestellt.

ArbRB - Arbeits-Rechtsberater | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2026-01-16
  • ⚙264073
  • arbrb - arbeits-rechtsberater
  • ArbRB 2026, 16-19
  • Boris Dzida
Die Zuordnung von Homeoffice- und Remote-Arbeitnehmern bei der Veräußerung von Betrieben und Betriebsteilen

Veräußert ein Betriebsinhaber lediglich einen von mehreren Betrieben eines Unternehmens oder nur einen Betriebsteil, kann es zweifelhaft sein, welche Arbeitsverhältnisse vom automatischen Übergang auf den Erwerber erfasst werden. Neuerdings stellt sich bei Betriebsübergängen immer öfter die Frage, welchem Betrieb oder Betriebsteil Arbeitnehmer zuzuordnen sind, die vollständig oder ganz überwiegend remote oder im Homeoffice tätig sind.

  • 2026-01-16
  • ⚙264029
  • arbrb - arbeits-rechtsberater
  • ArbRB 2026, 23-25
  • Oliver Fröhlich
Wahlrecht in mehreren Betrieben bei Matrixstrukturen

Ist ein Arbeitnehmer in die Organisation mehrerer Betriebe seines Arbeitgebers tatsächlich eingegliedert, ist er in diesen nach einer aktuellen Entscheidung des BAG (BAG, Beschl. v. 22.5.2025 – 7 ABR 28/24, ArbRB 2025, 372 [Esser]) bei der Wahl des Betriebsrats jeweils wahlberechtigt. Das gilt auch für Führungskräfte in Unternehmen mit einer betriebsübergreifenden Matrixstruktur. Der Beitrag untersucht, welche Folgen und Gestaltungsmöglichkeiten sich hieraus ergeben.

  • 2026-01-16
  • ⚙263886
  • arbrb - arbeits-rechtsberater
  • ArbRB 2026, 29-32
  • Jens Tiedemann
Der 1.1.2026 als Meilenstein im elektronischen Rechtsverkehr (ERV)

Die Digitalisierung der Justiz ist ein langwieriges und aufwendiges Unterfangen. Auch wenn der Prozess bereits zu Beginn dieses Jahrhunderts gestartet ist, nahm er erst durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013 so richtig Fahrt auf und stellte einen Zeitplan bis zum 1.1.2026 auf. Die Regelungen zum elektronischen Rechtsverkehr in den §§ 46c–46h ArbGG hat der Gesetzgeber in der Folge mehrfach geändert. Vor allem § 46g Satz 2 ArbGG gilt seit dem 1.1.2026 in einer für den Arbeitsgerichtsprozess maßgeblichen neuen Fassung. Der Beitrag beleuchtet den aktuellen Zwischenstand.

  • 2026-01-16
  • ⚙263874
  • arbrb - arbeits-rechtsberater
  • ArbRB 2026, 26-28
  • Annett Böhm
Welche Formvorschriften sind aktuell im Kollektivarbeitsrecht zu beachten?

Ebenso wie im Individualarbeitsrecht besteht auch im kollektiven Arbeitsrecht grds. Formfreiheit. Insbesondere aus dem BetrVG und dem TVG ergeben sich jedoch einige Formvorschriften, die zwingend zu berücksichtigen sind. Der Beitrag gibt hierüber einen aktuellen Überblick und liefert praktische Hinweise, was in diesem Zusammenhang zu beachten ist.

  • 2026-01-16
  • 🌍 1769126400000
  • ⚙263815
  • arbrb - arbeits-rechtsberater
  • ArbRB 2026, 20-23
  • Jacqueline Roigk
Der flexible Rentenübergang und seine arbeitsrechtlichen Folgen

Die am 5.12.2025 beschlossene Aktivrente reiht sich in verschiedene rentenpolitische Akzente der letzten Bundesregierungen ein, mit denen dem demografisch bedingten Fachkräftemangel entgegengewirkt werden soll. Diesem Ziel diente auch das 2017 in Kraft getretene Flexirentengesetz mit der Möglichkeit, eine Teilrente zu beziehen. Die Teilrente gewinnt aktuell in der Arbeitswelt immer mehr an Bedeutung. Der Beitrag untersucht die dabei in der Praxis auftretenden Fragen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und zum Anspruch auf betriebliche Altersversorgung (§ 6 BetrAVG).

  • 2025-12-19
  • ⚙262889
  • arbrb - arbeits-rechtsberater
  • ArbRB 2025, 393-396
  • Axel Braun
Der Umgang mit einer fehlerhaften Betriebsratswahl

Die Komplexität der Wahlvorschriften für Betriebsratswahlen führt nahezu zwangsläufig zu Fehlern im Verlauf des Wahlverfahrens. Anlässlich regelmäßiger Betriebsratswahlen, aber auch bei Erst- oder Zwischenwahlen stellt sich daher die Frage nach einer Wahlanfechtung: ja oder nein? Der Beitrag zeigt die rechtlichen Parameter einer Wahlanfechtung auf und geht auch auf die rein praktische Frage ein, ob eine Anfechtung – selbst eine erfolgversprechende – überhaupt sinnvoll ist.

  • 2025-12-19
  • ⚙262837
  • arbrb - arbeits-rechtsberater
  • ArbRB 2025, 386-389
  • Michael H. Korinth
Schöne Bescherung! Was den Arbeitsvertragsparteien nicht nur bei Weihnachtsfeiern blühen kann

Das Weihnachtsfest stellt viele Unternehmen vor schwierige Fragen. Soll es eine betriebliche Weihnachtsfeier geben? Wenn ja, eine einheitliche Feier oder mehrere abteilungsbezogene Feiern? Wer sollte dabei sein? Das Thema rückt schon lange vor der Adventszeit in den Fokus und bleibt dort möglicherweise, bis das letzte Gerichtsverfahren dazu abgeschlossen ist. Der Beitrag soll helfen, Streit zu vermeiden, und die rechtlichen Strukturen von Betriebsfeiern aufzeigen.

  • 2025-12-19
  • ⚙262792
  • arbrb - arbeits-rechtsberater
  • ArbRB 2025, 383-386
  • Nathalie Oberthür
Arbeitnehmerschutz für Angehörige schwerbehinderter Menschen

Kürzlich hat der EuGH die Arbeitnehmerrechte für Angehörige schwerbehinderter Menschen gestärkt (EuGH v. 11.9.2025 – C-38/24 – Bervidi, ArbRB 2025, 330 [Einfeldt]). Dies hat Auswirkungen auf den Anwendungsbereich von arbeitnehmerschützenden Vorschriften, der nach bisherigem Verständnis auf schwerbehinderte Arbeitnehmer begrenzt war. Der Beitrag stellt die Entscheidung des EuGH dar und untersucht deren mögliche Bedeutung für das nationale Recht.

  • 2025-12-19
  • 🌍 1767571200000
  • ⚙262711
  • arbrb - arbeits-rechtsberater
  • ArbRB 2025, 379-383
  • Detlef Grimm; Sebastian Krülls
KI-Nutzung durch den Betriebsrat

Die Nutzung von KI-Programmen kann nicht nur dem Arbeitgeber, sondern auch dem Betriebsrat die Arbeit erleichtern. Der Beitrag untersucht, unter welchen Voraussetzungen der Betriebsrat KI nutzen und die Anschaffung entsprechender Software verlangen darf.

  • 2025-12-19
  • ⚙262698
  • arbrb - arbeits-rechtsberater
  • ArbRB 2025, 389-392
  • Andrea Bonanni; Daniela Rindone
Neues zum Betriebsbegriff nach § 1 BetrVG

Für den arbeitsrechtlichen Betriebsbegriff existiert keine gesetzliche Definition und auch keine einheitliche Begriffsbestimmung. Rechtsprechung und Literatur haben allgemeine Kriterien für die Kennzeichnung eines Betriebs entwickelt, die – in gewissen Grenzen – einer Weiterentwicklung unterliegen können. Der Beitrag untersucht die aktuelle Rechtslage sowie die jüngste Rechtsprechung und Literatur zur Bestimmung des Betriebsbegriffs im Sinn des BetrVG.

AR - Der Aufsichtsrat | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2026-01-09
  • ⚙263568
  • ar - der aufsichtsrat
  • AR 2026, 18-21
  • Andree B. Elsner; Tönjes Langemann
Konsolidierungsdruck und Überwachungspflicht

Der Konzernabschluss ist längst mehr als die Summe seiner Einzelabschlüsse. Zunehmende internationale Verflechtungen und komplexe Holdingstrukturen fordern Aufsichtsräte heraus. Sie müssen ein durch Konsolidierungseffekte, Währungsumrechnungen und bilanzpolitische Gestaltungen geprägtes Zahlenwerk überwachen, was fundierten Sachverstand erfordert. Was Aufsichtsräte besonders im Blick behalten sollten.

  • 2026-01-09
  • ⚙263532
  • ar - der aufsichtsrat
  • AR 2026, 7-11
  • Werner Gleißner; Marco Wolfrum
Die Nutzung künstlicher Intelligenz für die Aufgaben des Aufsichtsrats

Künstliche Intelligenz kann den Aufsichtsrat unterstützen. Der Beitrag skizziert Nutzungsmöglichkeiten, Nutzen und Grenzen. Ein Beispiel zeigt, wie ein Prompt prüfen kann, ob das Risikomanagement die erweiterten Anforderungen nach § 1 StaRUG erfüllt.

  • 2026-01-09
  • ⚙263531
  • ar - der aufsichtsrat
  • AR 2026, 12-14
  • Robert Wendeborn; Florian Stellner
KI im Aufsichtsrat: Vom Hype zur Aufsichtsratspraxis

Wie Aufsichtsräte jetzt Governance, Kompetenz und Wertschöpfung ausbalancieren – Erkenntnisse und Empfehlungen aus dem „Aufsichtsrats-Radar 2025“ von AlixPartners.

  • 2026-01-09
  • ⚙263448
  • ar - der aufsichtsrat
  • AR 2026, 22-23
  • Oliver Herrmann
Hoher Krankenstand fordert auch den Aufsichtsrat

Hohe Krankheitsquoten treiben viele Unternehmen um. Im Rahmen des Health, Safety & Environment-Managements müssen die Unternehmensorgane das Thema im Blick halten. Im Gespräch mit Prof. Dr. Roderich C. Thümmel erläutert Oliver Herrmann, was der Aufsichtsrat beitragen kann.

  • 2026-01-09
  • ⚙263332
  • ar - der aufsichtsrat
  • AR 2026, 15-17
  • Lukas Berger; Daniela Mattheus; Regine Siepmann
Strategische Besetzung des Aufsichtsrats

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist unbestritten essenziell für die Arbeit im Gremium und dessen Wirkung im Unternehmen. Um in jedem Aufsichtsrat unternehmensindividuell eine sachgerechte Besetzung zu gewährleisten, sind das Kompetenzprofil und die Qualifikationsmatrix als Governance-Instrumente anerkannt. Doch diese allein reichen bei Weitem nicht aus: Es bedarf weiterer Governance-Mechanismen. Einige davon sollen nachfolgend aufgezeigt werden.

  • 2026-01-09
  • ⚙263318
  • ar - der aufsichtsrat
  • AR 2026, 4-6
  • Alexander Kiefner; Sabine Küper
Aufsichtsrats-Barometer

Das halbjährlich erscheinende Aufsichtsrats-Barometer, das nun zum dritten Mal vorliegt, fasst die für Aufsichtsräte relevantesten Trends und Themen zusammen und enthält wichtige Updates zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen für Aufsichtsräte. Dieses Mal werden Fragen zur Nutzung von künstlicher Intelligenz in der Aufsichtsratsarbeit, die jüngste BGH-Entscheidung zum Haftungs- und Deckungsvergleich in Sachen Volkswagen und die daraus resultierenden Lehren für den Aufsichtsrat sowie der aktuell aus Anlass des 60. Geburtstags des Aktiengesetzes diskutierte Reformbedarf im Recht des Aufsichtsrats thematisiert.

  • 2025-12-19
  • ⚙262957
  • ar - der aufsichtsrat
  • AR 2025, 252-255
  • Jens-Eric von Düsterlho; Marit Mohr; Henry Riedl
Nachhaltigkeitskompetenzen im Aufsichtsrat

Nachhaltigkeitskompetenzen sind in den Aufsichtsräten der DAX- und MDAX-Unternehmen gut vertreten. Bei den Kompetenznachweisen gibt es jedoch deutliches Verbesserungspotenzial – ein Umstand, welcher in Zukunft durch transparentere Berichterstattung behoben werden sollte.

  • 2025-12-19
  • ⚙262803
  • ar - der aufsichtsrat
  • AR 2025, 256-259
  • Peter Ruhwedel; Marieluise Schaper
Der Aufsichtsrat als High Performance Board

Trotz zahlreicher positiver Entwicklungen bleiben viele Aufsichtsräte in ihrer Wirkung hinter ihren Möglichkeiten zurück. Dieser Beitrag erläutert das High-Performance-Board-Rahmenkonzept, das Gremien systematisch in fünf zentralen Gestaltungsfeldern zu einem strategischen Partner des Vorstands weiterentwickelt: Rollenverständnis, Kompetenzarchitektur, Gremienkultur, Vorstandsinteraktion und strukturelle Rahmenbedingungen. Neben der konzeptionellen Darstellung werden praktische Umsetzungshinweise gegeben, die Aufsichtsratsvorsitzenden konkrete Handlungsoptionen für den Transformationsprozess aufzeigen.

  • 2025-12-19
  • ⚙262636
  • ar - der aufsichtsrat
  • AR 2025, 260-264
  • Nicole Brauckmann
Der Aufsichtsrat und der Erfolg von Transformation

Die aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen führen auch in vielen Aufsichtsräten zu einer Renaissance der primär von finanziellen Kennzahlen getriebenen Unternehmenssteuerung. Damit verbindet sich jedoch ein hohes Risiko, dass die für das Erreichen anspruchsvoller Ziele notwendigen Transformationen nicht ausreichend betrachtet und in ihrer Erfolgswahrscheinlichkeit hinterfragt werden. Welchen Beitrag können Aufsichtsräte im Rahmen ihres Mandats leisten, um die Erfolgswahrscheinlichkeit von Transformationen zu erhöhen und die Erreichung finanzieller und strategischer Ziele bestmöglich abzusichern – und wo liegen die Grenzen?

  • 2025-12-19
  • ⚙262631
  • ar - der aufsichtsrat
  • AR 2025, 268-269
  • Christoph Vilanek
Der Aufsichtsrat kennt das Geschäft nicht im Detail

Aufsichtsräte werden zunehmend zu strategischen Beratern. Heißt das auch, dass sie stärker Einfluss auf die operative Geschäftsführung nehmen sollten? Im Gespräch mit Prof. Dr. Roderich C. Thümmel erläutert Christoph Vilanek, warum er eine klare Trennung der Aufgaben von Vorstand und Aufsichtsrat für sinnvoll hält.

  • 2025-12-19
  • ⚙262606
  • ar - der aufsichtsrat
  • AR 2025, 272
Aktuelle Fachbeiträge

In der Rubrik „Aktuelle Fachbeiträge“ wertet die Kanzlei White & Case exklusiv für die Leser von „Der Aufsichtsrat“ themenrelevante Beiträge aus anderen Fachzeitschriften oder Festschriften aus.

AStW - Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2026-01-16
  • ⚙263870
  • astw - aktuelles aus dem steuer- und wirtschaftsrecht
  • AStW 2026, 77-80
  • IWW Institut
Ungeahnte Umsatzsteuerfalle: Umzug mit einem Neuwagen nach Österreich

Welche Umsatzsteuerbelastung entsteht, wenn ein Kunde in Deutschland ein Neufahrzeug erwirbt und dieses nach Österreich umzieht? Auch bei korrekter Versteuerung in Deutschland kann es in aufgrund unterschiedlicher Interpretationen der EU-Mehrwertsteuervorschriften in Österreich zur erneuten Erhebung von Umsatzsteuer kommen. Laut EU-Verordnung 282/2011 sollte jedoch keine Besteuerung des Verbringens erfolgen, wenn das Fahrzeug bereits im Ursprungsland besteuert wurde.

  • 2025-12-12
  • ⚙262000
  • astw - aktuelles aus dem steuer- und wirtschaftsrecht
  • AStW 2026, 1-2
  • IWW Institut
§ 69 FGO: Finanzamt legt keine Akten vor: Steuerpflichtiger mit AdV-Antrag vor dem FG erfolgreich

„Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte!“ Diese Redewendung wird auf den römischen Dichter Terenz (+ 159 v. Chr.) zurückgeführt und ist heute wie damals aktuell. Ein Beispiel gefällig? Das FG Münster hatte im September 2025 über einen AdV-Antrag zu entscheiden. Der Steuerpflichtige war an einer GmbH beteiligt. Bei der GmbH wurden Außenprüfungen durchgeführt. Auf Grundlage der Prüfungsfeststellungen erließ das Finanzamt gegenüber dem Steuerpflichtigen geänderte Einkommensteuerbescheide, in denen es verdeckte Gewinnausschüttungen aus der GmbH als Kapitalerträge erfasste. Hiergegen legte der Steuerpflichtige beim Finanzamt Einsprüche ein und beantragte erfolglos die Aussetzung der Vollziehung. Doch das Gericht hat dem AdV-Antrag entsprochen. Denn das Finanzamt hat die steuerbegründenden Voraussetzungen für den Ansatz der verdeckten Gewinnausschüttungen im Rahmen der es treffenden objektiven Feststellungslast nicht hinreichend schlüssig dargelegt. Dem Gericht wurden durch den Antragsgegner so gut wie keine Unterlagen, Akten oder präsente Beweismittel zu der streitigen Frage der Hinzuschätzungen und der damit begründeten verdeckten Gewinnausschüttung vorgelegt. Es sah sich daher nicht in der Lage, deren Rechtmäßigkeit dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen. Das FG hat zudem auf eine Sicherheitsleistung verzichtet. Abschließend weist das Gericht ein wenig süffisant darauf hin, das Finanzamt habe es selbst in der Hand, durch eine zeitnahe Entscheidung über den Einspruch die Voraussetzungen für die weitere Vollziehung der angefochtenen Bescheide zu schaffen und einer Steuergefährdung durch weiteren Zeitablauf entgegenzuwirken.

Baetge/​Kirsch/​Thiele, Bilanzrecht | 2025, Stollfuß Verlag – Zweigniederlassung Lefebvre Sarrut GmbH

  • 2026-01-02
  • ⚙263106
  • baetge/​kirsch/​thiele, bilanzrecht
  • Baetge/​Kirsch/​Thiele, Bilanzrecht
  • Professor Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge/Professor Dr. Hans-Jürgen Kirsch/Professor Dr. Stefan Thiele
Baetge/​Kirsch/​Thiele, Bilanzrecht

Das IDW hat einige Änderungen an der PS 400-Reihe vorgenommen. Im Einzelnen geht es um

  •  

    IDW PS 400 n. F. (03.2025) „Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks“,

  •  

    IDW PS 401 n. F. (03.2025) „Mitteilung besonders wichtiger Prüfungssachverhalte im Bestätigungsvermerk“,

  •  

    IDW PS 405 n. F. (03.2025) „Modifizierungen des Prüfungsurteils im Bestätigungsvermerk“ und

  •  

    IDW PS 406 n. F. (03.2025) „Hinweise im Bestätigungsvermerk“.

BB - Betriebs-Berater | dfv Mediengruppe, Frankfurt am Main

  • 2026-02-06
  • 🌍 1771200000000
  • ⚙268725
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2026, 259-264
  • Peter Giese; Elisa Götz
Kartellbehördliche Dawn Raids in Privatwohnungen von Unternehmensangehörigen – Durchsuchungsobjekt Homeoffice

Kartellbehördliche Durchsuchungen (“Dawn Raids”) sind nach wie vor eines der effektivsten Instrumente zur Aufdeckung und Verfolgung von Kartellrechtsverstößen, greifen jedoch zugleich tief in die Rechtssphäre der Betroffenen ein. Die zunehmende Vermischung von Berufs- und Privatsphäre durch Homeoffice-Strukturen wirft neue rechtliche Fragen zur Zulässigkeit, Reichweite und Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen auf.

  • 2026-02-06
  • ⚙268720
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2026, 298-302
  • Frank J. Matzen
Caveat Emptor – (Bilanz-)Betrugsrisiken im M&A-Prozess

Der nachfolgende Beitrag beleuchtet eine bislang vernachlässigte Dimension des M&A-Prozesses: die systematische Beachtung von (Bilanz-) Betrugsrisiken. Er zeigt, warum professionelle Skepsis und eine strukturierte Risikobetrachtung entlang des gesamten Transaktionsprozesses unverzichtbar sind – um Schäden zu vermeiden und die Balance zwischen Vertrauen und Kontrolle zu wahren.

  • 2026-02-06
  • ⚙268708
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2026, 287-289
  • André Briese
Ersetzung virtueller Anteile durch nach § 19a EStG dem Grunde nach begünstigte Vermögensbeteiligungen: Zusätzlichkeitserfordernis erfüllt?

Für die Gewährung bestimmter Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer kann die Lohnbesteuerung aufgrund der dry-income-Problematik auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden (§ 19a EStG). Ein solcher Besteuerungsaufschub nach § 19a Abs. 1 S. 1 EStG erfordert, dass die begünstigte Vermögensbeteiligung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassen wird (§ 8 Abs. 4 EStG). Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass die Ersetzung von virtuellen Anteilen durch nach § 19a EStG dem Grunde nach begünstigungsfähigen Vermögensbeteiligungen das Zusätzlichkeitserfordernis erfüllt. Nach hier vertretener Auffassung ist dies jedoch nicht der Fall.

  • 2026-02-06
  • ⚙268703
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2026, 308-313
  • Fabian Bünnemann
Konsequenz statt Kurswechsel – die Weiterentwicklung der Rechtsprechung zur Gleichstellungsabrede

Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln sind ein zentrales Instrument für Arbeitgeber zur Sicherstellung einheitlicher Tarifgeltung – bergen allerdings auch erhebliche Risiken bei organisatorischen Veränderungen. Der Beitrag zeichnet die Entwicklung der BAG-Rechtsprechung zur kleinen dynamischen Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede nach und ordnet eine aktuelle Entscheidung zur Versetzung eines Arbeitnehmers in ein anderes Tarifgebiet dogmatisch ein. Dabei beleuchtet er insbesondere auch den Fall des Wegfalls des Gleichstellungszwecks, der zum Ende der tariflichen Dynamik bei gleichzeitigem Fortwirken des erreichten Besitzstands führt. Schließlich werden praktische Folgen für Altverträge und die arbeitsrechtliche Gestaltungspraxis abgeleitet.

  • 2026-02-06
  • ⚙268523
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2026, 279-284
  • Christoph Schmidt
Der NKR-Jahresbericht 2025 und das Steuerrecht: Abbauziele, Digitalcheck und Evaluationskultur im Zusammenspiel – Teil I

Der NKR-Jahresbericht 2025 markiert eine Zeitenwende im deutschen Bürokratieabbau. Der Beitrag analysiert vier zentrale Kernbotschaften und deren steuerrechtliche Umsetzungspotenziale. Trotz eines ersten Rückgangs des Erfüllungsaufwands bleiben strukturelle Reformen unerlässlich. Die Analyse zeigt: Verschärfte Abbauziele, digitaltaugliche Gesetzgebung, evidenzbasierte Rechtspolitik und koordinierte EU-Verhandlungen können das deutsche Steuerrecht grundlegend modernisieren.

  • 2026-02-06
  • ⚙268512
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2026, 284-287
  • Gregor Weimer
Grundsätze zur Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art

Das BMF hat in den vergangenen Monaten gleich zwei Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) zu einem steuerlichen Querverbund veröffentlicht. Das BMF-Schreiben vom 6.6.2025 verfügte die Nichtanwendung des BFH-Urteils vom 29.8.2024, nach dem die Grundsätze der Finanzverwaltung zur sog. Kettenzusammenfassung nicht mit der geltenden Rechtslage vereinbar sind. Mit dem zweiten BMF-Schreiben vom 10.10.2025 wird der Anwendungsbereich des steuerlichen Querverbundes auf klimaneutrale Technologien – namentlich auf Wärmepumpen, hybride Photovoltaikanlagen und Fernwärmenetze – erweitert. Insbesondere das BMF-Schreiben vom 10.10.2025 war lange erwartet worden und setzt wichtige Impulse für die Finanzierung von Investitionen in die entsprechenden klimaneutralen Technologien. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die jüngsten Entwicklungen zur Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art und dem Inhalt der beiden BMF-Schreiben.

  • 2026-01-30
  • ⚙268161
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2026, 195-203
  • Friedrich Graf von Westphalen
Vom Widersinn der im Koalitionsvertrag geplanten AGB-Reform

Unter der Rn. 2783 heißt es im Koalitionsvertrag unter der Überschrift “Reform des AGB-Rechts”: “Wir werden das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) reformieren, um sicherzustellen, dass sich große Kapitalgesellschaften nach § 267 Absatz 3 HGB, wenn sie untereinander Verträge unter Verwendung der AGB schließen, darauf verlassen können, dass das im Rahmen der Privatautonomie Vereinbarte auch von den Gerichten anerkannt wird.” Bislang ist noch nichts darüber bekannt geworden, dass die Koalition – sie hat genügend internen Streit und immer neue Herausforderungen zu bestehen – sich an diese Reform herangewagt hat. Gerade deswegen erscheint es geboten, verschiedene Fragen zu stellen, deren Antworten darauf hinauslaufen, dass dieses Vorhaben auf sehr fehlerhaften Prämissen beruht, so dass es nur scheitern kann.

  • 2026-01-30
  • ⚙265320
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2026, 215-229
  • Monika Jachmann-Michel
BB-Rechtsprechungsreport zur Besteuerung der Kapitaleinkünfte 2025 – Teil III

Der vorliegende Rechtsprechungsreport zur Besteuerung der Kapitaleinkünfte knüpft an den Rechtsprechungsreport in BB 2025, 2135 (Teil I) und 2199 (Teil II) an. Er fasst die Rechtsprechung insbesondere des Bundesfinanzhofs zu den Einkünften aus Kapitalvermögen seit 1.8.2025 bis 30.11.2025 zusammen.

  • 2026-01-30
  • ⚙265195
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2026, 235-239
  • Wolfram Bartuschka
Digitales Internes Kontrollsystem in der Abschlussprüfung

Die Digitalisierung ist im Rechnungswesen der Unternehmen angekommen. Damit bietet sich den Unternehmen auch die Möglichkeit, ihr Internes Kontrollsystem (IKS) zu digitalisieren. Der nachstehende Artikel befasst sich ausgehend vom IKS als Grundlage der Abschlussprüfung mit der Frage, welche Ansatzpunkte für die Digitalisierung des IKS bestehen und welche Auswirkungen sich daraus für die Prüfung des IKS im Rahmen der Jahresabschlussprüfung ergeben.

  • 2026-01-30
  • 🌍 1770595200000
  • ⚙265127
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2026, 244-249
  • Björn Gaul; Lena Pingen
Homeoffice auf ärztliche Verordnung? Zur arbeitsrechtlichen Relevanz und zum praktischen Umgang mit Homeoffice-Attesten

Spätestens seit der Corona-Pandemie und als Folge der fortschreitenden Digitalisierung hat die Arbeit im “Homeoffice” erheblich an Bedeutung gewonnen. Auch wenn zum Teil wieder auf eine Erhöhung der Präsenzpflicht gesetzt wird, gibt es auf Arbeitnehmerseite weiterhin ein hohes Interesse, die Anwesenheit im Homeoffice beizubehalten und nach eigenen Vorstellungen auszubauen. Dazu gehört auch die Idee, nur noch im Ausnahmefall das Büro aufzusuchen. Gelingt es nicht, darüber Einvernehmen zu erzielen, kann die Idee entstehen, den Arbeitgeber durch die Vorlage eines “Homeoffice-Attestes” zu zwingen, auf eine Präsenz im Büro zu verzichten. Nachfolgend soll aufgezeigt werden, welche rechtliche und praktische Fragen sich in diesem Zusammenhang stellen.

  • 2026-01-23
  • ⚙264884
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2026, 170-174
  • Jens Freiberg
Neuordnung des Statement of Financial Performance nach IFRS 18 – mehr Inhalt und Struktur, aber auch mehr Fragen

Am 9.4.2024 ist IFRS 18 “Presentation and Disclosures in Financial Statements” veröffentlicht worden. Der nachfolgende Beitrag greift weiterhin bestehende, aber auch neu aufgetretene Fragen zu Struktur und Inhalt der Ergebnisrechnung vor dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des Standards für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1.1.2027 beginnen, auf. Zweifelsfragen bestehen insbesondere bei der inhaltlichen Abgrenzung der Kategorien Investition und Finanzierung.

  • 2026-01-23
  • ⚙264662
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2026, 184-187
  • Bettina Scharff; Deborah Recker
Möglichkeit und Voraussetzungen der Wahlberechtigung von Führungskräften in mehreren Betrieben nach aktueller BAG-Rechtsprechung

Können Arbeitnehmer künftig in mehreren Betrieben wahlberechtigt sein? Der Aufsatz zeigt anhand der aktuellen Rechtsprechung des BAG, welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen und welche Auswirkungen dies für die Praxis hat.

  • 2026-01-23
  • ⚙264653
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2026, 151-160
  • Andreas Kümpel
BB-Rechtsprechungsreport Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht 2025

Steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaften i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG sind geprägt durch eine Vielzahl von individuellen Besonderheiten, deren steuerliche Beurteilung in der Praxis immer wieder zu unterschiedlichen Auffassungen führen können, die durch die Gerichte entschieden werden. Nachfolgend werden aktuelle Urteile des BFH und der FG zur Besteuerung von steuerbegünstigten Körperschaften vorgestellt.

  • 2026-01-23
  • 🌍 1769990400000
  • ⚙264621
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2026, 131-135
  • Susanne Werry; Matthias Schudlo
Neue EU-Digitalgesetze als Chance und Herausforderung für Transaktionen, gerade auch für Private Equity

Mit dem Inkrafttreten zentraler EU-Digitalgesetze – KI-Verordnung, Datenverordnung (Data Act), NIS2-Richtlinie, DORA und Cyber Resilience Act – wandelt sich das regulatorische Umfeld für technologie- und datengetriebene Unternehmen grundlegend. Diese Entwicklungen haben auch spürbare Auswirkungen auf Private-Equity-Transaktionen. In der Praxis bedeutet dies vor allem: Erweiterte Compliancepflichten, neue Due-Diligence-Schwerpunkte und angepasste Vertragswerke. Zugleich eröffnen sich strategische Chancen für Investoren in den Bereichen Cybersicherheit, Resilienz und datenbasierte Geschäftsmodelle. Der Beitrag zeigt anhand praxisnaher Beispiele für jeden Rechtsakt, welche Unternehmen besonders betroffen sind, illustriert die Auswirkungen auf Deals und skizziert, wie sich eine vorausschauende rechtliche Strukturierung positiv auf den Transaktionserfolg auswirken kann.

  • 2026-01-23
  • ⚙264598
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2026, 175
  • Jürgen Fodor; Wilhelm-Friedrich Puschinski
Rechnungszins und Inflationsrate für betriebliche Versorgungsleistungen im nationalen und internationalen Jahresabschluss zum 31.12.2025 – Update

Im o.g. Artikel (BB 2025, 2859 ff.) wurden die zum Stand 31.10.2025 ermittelten Ergebnisse für den Rechnungszins und die Inflationsrate vorgestellt. Mittlerweile liegen die endgültigen Werte zum letzten Handelstag des Jahres 2025 vor, aus denen sich die aktualisierte Abbildung ergibt.

  • 2026-01-23
  • ⚙264536
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2026, 135-139
  • Lucca Antonio Dello Russo; Marvin Schäfer
Reichweite der konzernrechtlichen Vorschriften der §§ 15 ff. AktG in Private Equity-Strukturen

Im Transaktionsgeschäft mit Private Equity-Beteiligung sind die Strukturen des Private Equity-Fonds von großer Bedeutung. Bei den oft grenzüberschreitenden Konstellationen ist eine Vielzahl von unterschiedlichen Vorschriften und Jurisdiktionen zu berücksichtigen. Von besonderer praktischer Relevanz ist dabei insbesondere die Anwendung der konzernrechtlichen Vorschriften der §§ 15 ff. AktG. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie weit eine Bezugnahme auf die §§ 15 ff. AktG im Rahmen der Fondsstruktur reicht. Dieser Frage geht der folgende Beitrag nach.

  • 2026-01-23
  • ⚙264527
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2026, 180-183
  • Sebastian Kroll
Arbeitgeberseitige Handlungspflichten und -möglichkeiten bei Betriebsratswahlen

In der Zeit vom 1.3.2026 bis zum 31.5.2026 finden bundesweit die turnusmäßigen Betriebsratswahlen statt. Die Durchführung der Wahlen obliegt dem Wahlvorstand. Gleichwohl dürfen und müssen Arbeitgeber nicht “tatenlos zusehen”. Sie haben einerseits Pflichten und dürfen sich andererseits in die Wahl einbringen, soweit sie diese weder behindern noch in unzulässiger Weise beeinflussen. Ein arbeitgeberseitiges Interesse, sich einzubringen, folgt aus der künftigen Zusammenarbeit mit dem neuen Gremium in den kommenden vier Jahren, die vertrauensvoll, konstruktiv und lösungsorientiert sein sollte. Welche konkreten Handlungsmöglichkeiten für Arbeitgeber neben ihren Pflichten bestehen, scheint jedoch vielfach unklar zu sein.

  • 2026-01-16
  • ⚙264062
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2026, 74-77
  • Fabian Teichmann
Cybersicherheit als Führungsaufgabe: Die BSI-Handreichung zur NIS-2-Schulungspflicht und ihre Bedeutung für die betriebliche Organisation

Cybersicherheit ist mit der NIS-2-RL und dem neuen BSIG zur Führungsaufgabe geworden: § 38 Abs. 3 BSIG verpflichtet Geschäftsleitungen zu regelmäßigen Schulungen. Die BSI-Handreichung vom 30.9.2025 konkretisiert Inhalte, Intervalle und organisatorische Anforderungen und verankert IT-Sicherheit in Governance, Risikomanagement und Unternehmenskultur. Der Beitrag analysiert Rechtsgrundlagen, Umsetzungsbedarf und Haftungsfolgen – und zeigt: Cybersicherheit ist Kern verantwortungsvoller Unternehmensführung.

  • 2026-01-16
  • ⚙264039
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2026, 87-97
  • Malte J. Mehrgardt; Andreas Walter; Alexander Kratzsch
Einheitlichkeit der Leistung bei der Auslagerung des Portfolio-, Asset- und Property-Managements im Rahmen der Verwaltung von Immobilien-Investmentvermögen nach § 4 Nr. 8 Buchst. h) UStG – Teil II

Im ersten Teil dieses Beitrags haben die Verfasser die Hintergründe der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8 Buchst. h) UStG sowie des Rechtsinstituts der Einheitlichkeit der Leistung dargestellt und die Problemstellungen in der Praxis aufgezeigt. Nachfolgend werden die erarbeiteten Grundsätze auf Auslagerungsfälle übertragen und eine Systematik entwickelt, nach welcher entsprechende Sachverhalte in der Praxis beurteilt werden können.

  • 2026-01-16
  • ⚙263994
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2026, 107-111
  • Olaf Haegler
Enforcement-Prüfungsschwerpunkte

Die European Securities and Markets Authority (ESMA) hat Mitte Oktober die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte für Unternehmensberichte 2025 veröffentlicht, die Ende November von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) um einem nationalen Prüfungsschwerpunkt ergänzt worden sind. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über diese Prüfungsschwerpunkte sowie die damit verbundenen Anforderungen und verknüpft diese mit Praxishinweisen.

  • 2026-01-16
  • 🌍 1769126400000
  • ⚙263989
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2026, 67-74
  • Marc Ruttloff; Christoph Goller; Friederike Niemann
EU Space Act – Rechtsrahmen für das “Jahrhundert der Raumfahrt”

Um die Sicherheit, Resilienz und Nachhaltigkeit von Weltraumaktivitäten zu fördern und einen wettbewerbsfähigen Markt zu schaffen, hat die EU-Kommission am 25.6.2025 den EU Space Act vorgeschlagen. Damit ist ein zentraler Schritt zur Harmonisierung des Europäischen Weltraumrechts getan, der jedoch einige Fragen offenlässt. Der nachfolgende Beitrag gibt hierzu eine Einordnung.

  • 2026-01-16
  • ⚙263946
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2026, 117-127
  • Salomo Ortega Sawal; Jule Sofie Hindahl
Entwurf eines Tariftreuegesetzes: Neue Regulatorik im Vergabe- und Arbeitsrecht – rechtliche Einordnung, Herausforderungen und Perspektiven

Die Bundesregierung hat am 6.8.2025 im Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (“Tariftreuegesetz”) beschlossen, um einen Wettbewerbsvorteil nicht-tarifgebundener Unternehmen bei Vergaben des Bundes auszuschließen und die Tarifbindung zu fördern. Kritiker befürchten einen erheblichen Anstieg der Bürokratie, eine Verengung des Teilnehmerkreises bei öffentlichen Ausschreibungen sowie melden unions- und verfassungsrechtliche Bedenken an. Dieser Beitrag liefert einen Überblick über die Kernregelungen des Entwurfs, ordnet diesen in den unions- und verfassungsrechtlichen Rahmen ein und zeigt auf, mit welchen Instrumenten Unternehmen den rechtlichen und praktischen Herausforderungen begegnen können, um die Wettbewerbsfähigkeit bei Bewerbungen um öffentliche Aufträge zu sichern.

  • 2026-01-09
  • ⚙263516
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2026, 23-33
  • Malte J. Mehrgardt; Andreas Walter; Alexander Kratzsch
Einheitlichkeit der Leistung bei der Auslagerung des Portfolio-, Asset- und Property-Managements im Rahmen der Verwaltung von Immobilien-Investmentvermögen nach § 4 Nr. 8 Buchst. h) UStG – Teil I

Der Bereich der Auslagerung von Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Immobilien-Investmentvermögen birgt seit jeher eine Vielzahl von Abgrenzungsproblemen und führt zu deutlichen Rechtsanwendungsschwierigkeiten in der Praxis. Im Fokus stand dabei bisher weit überwiegend die Frage der Anwendung des § 4 Nr. 8 Buchst. h) UStG auf die verschiedenen Auslagerungsbereiche, jeweils vor dem Hintergrund der Frage, ab wann eine Tätigkeit als spezifisch sowie ein Auslagerungspaket als ein im Großen und Ganzen eigenständiges Ganzes gesehen werden könne. Dabei hat die systematisch entscheidende Vorfrage des Umfangs ausgelagerter Leistungen vor dem Hintergrund des Rechtsinstituts der Einheitlichkeit der Leistung bisher nur wenig Aufmerksamkeit erfahren. In der Praxis birgt diese jedoch nicht selten erhebliches Konfliktpotenzial, da eine fehlerhafte Wertung u. a. bereits die Bestimmung des Leistungsorts und somit die Steuerbarkeit betrifft. Die vorliegende Arbeit leitet die Problematik vor dem Hintergrund des § 4 Nr. 8 Buchst. h) UStG her, entwickelt eine Systematisierung zur Beurteilung von Anwendungsfällen und zeigt relevante Praxisimplikationen auf.

  • 2026-01-09
  • 🌍 1768867200000
  • ⚙263428
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2026, 52-55
  • Thomas Hey
Faktische Telearbeit

Mobile Arbeit ermöglicht ortsunabhängiges Arbeiten. Trotz der damit verbundenen Freiheiten wählen viele Arbeitnehmer die Option, ihre Aufgaben von zu Hause aus zu erledigen. Das könnte Telearbeit sein: Telearbeit zeichnet sich dadurch aus, dass Arbeitnehmer ihre Tätigkeit aus dem häuslichen Umfeld heraus erbringen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie diese gelebte aber nicht vereinbarte (faktische) Telearbeit rechtlich einzuordnen ist und vor allem was den Arbeitgebern an Kosten entsteht.

  • 2026-01-09
  • ⚙263420
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2026, 43-50
  • Heinrich Weber-Grellet
BB-Rechtsprechungsreport zu 2025 veröffentlichten bilanzsteuerrechtlichen BFH-Urteilen

Wie schon in den Vorjahren (seit BB 2001, 35 ff., zuletzt BB 2025, 43 ff.) gibt Weber-Grellet auch zu Beginn dieses BB-Jahrgangs einen Überblick über die im zurückliegenden Jahr veröffentlichte Bilanzrechtsprechung des BFH.

  • 2026-01-09
  • ⚙263345
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2026, 3-17
  • Katharina Mitterer; Markus Wiedemann; Konstantin Thress
BB-Gesetzgebungs- und Rechtsprechungsreport zu Industrie 4.0 und Digitalisierung 2025

Der Beitrag setzt die Reihe des Gesetzgebungs- und Rechtsprechungsreports zu Industrie 4.0 und Digitalisierung fort (erstmals BB 2017, 3 ff., jeweils in der ersten BB-Ausgabe eines jeden Jahres, zuletzt BB 2025, 3 ff.) und gibt einen Überblick über die wesentlichen Ereignisse in den Bereichen Industrie 4.0 und Digitalisierung des Jahres 2025 sowie einen Ausblick auf weitere Maßnahmen, die in 2026 zu erwarten sind.

  • 2025-12-19
  • ⚙262941
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2969-2973
  • Christopher Böcker; Astrid Ras
Die E-Rechnung in Deutschland – eine Bestandsaufnahme und Ausblick auf das E-Reporting

Der Beitrag verschafft einen Überblick über die Einführung der E-Rechnung zum 1.1.2025 in Deutschland, für welche mit dem Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024 die Grundlage geschaffen wurde. Das BMF-Schreiben vom 15.10.2024 konkretisiert Formate, technische Vorgaben und Übergangsregelungen bis Ende 2026 bzw. 2027. Das zweite BMF-Schreiben vom 15.10.2025 ergänzt Details zu Kleinunternehmern, Fehlerarten und Archivierung. Unternehmen stehen vor strategischen, technischen und prozessualen Herausforderungen bei der Umsetzung. Langfristig bildet die E-Rechnung die Basis für das geplante nationale und EU-weite Meldesystem.

  • 2025-12-19
  • ⚙262925
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2987-2991
  • Nobert Lüdenbach; Stefan Bischof
BB-IFRS-Report 2025

Als Fortführung der BB-IFRS-Reporte der Vorjahre (zuletzt BB 2024, 2986 ff.) thematisiert der nachfolgende Beitrag in kompakter Weise die finalen Neuerungen und Änderungsvorhaben am Regelwerk der International Financial Reporting Standards (IFRS) in den letzten zwölf Monaten. Dargestellt werden insbesondere Einzeländerungen an den IFRS, das Practice Statement 1 “Management Commentary”, der Entwurf “Risk Management Accounting”, der Post Implementation Review zu IFRS 16 sowie die finalen Agenda-Entscheidungen des IFRS Interpretation Committee (IFRS IC).

  • 2025-12-19
  • ⚙262918
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2947-2954
  • Alexander Eufinger
Das Arbeitnehmererfindungsgesetz: Ein Refresher und Update zum “Exoten” des Immaterialgüterrechts

Der Beitrag untersucht das Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbnErfG) als Schlüsselregelwerk zwischen Arbeits- und Patentrecht und analysiert seine Rolle für den Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Im Mittelpunkt stehen die Begriffe der Dienst- und freien Erfindung sowie die daraus resultierenden Melde-, Inanspruchnahme- und Vergütungspflichten. Ergänzend werden aktuelle BGH-Urteile zur Angemessenheit der Vergütung und zur Rechtsdurchsetzung bei internationalen Sachverhalten einbezogen. Zudem werden Herausforderungen durch Digitalisierung und Forschungskooperationen erörtert.

  • 2025-12-19
  • 🌍 1766966400000
  • ⚙262867
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 3000-3003
  • Isabel Schäfer; Denis Miller-Smechowski
Zwischen Inklusion und Kündigungsfreiheit: Die Rolle des Präventionsverfahrens nach § 167 SGB IX vor Ablauf der Wartezeit

Eine Frage, die über längere Zeit hinweg durch das BAG geklärt erschien, wurde durch die instanzgerichtliche Rechtsprechung, insbesondere Entscheidungen des ArbG Köln und LAG Köln sowie des ArbG Freiburg wieder aktuell: Muss der Arbeitgeber ein Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX auch dann durchführen, wenn er das Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer während der ersten sechs Monate, also innerhalb der Wartezeit, kündigt? Nachdem die Praxis durch die genannten Entscheidungen verunsichert war, hat das BAG nun mit der Entscheidung vom 3.4.2025 (2 AZR 178/24, BB 2025, 2364) wieder für Klarheit gesorgt und diese Frage – wie auch in seiner früheren Rechtsprechung zur Vorgängerregelung in § 84 Abs. 1 SGB IX – verneint.

  • 2025-12-19
  • ⚙262740
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2996-3000
  • Alexander Insam; Sandra Felicia Schramm
Durch Entgeltgleichheit zum Spitzenverdienst?

Nach jahrelangem Stillstand ist Bewegung in die Entgelttransparenz gekommen. Zwischen europäischer Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL), der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und dem nun vorgelegten ersten Vorschlag zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht besteht für Arbeitgeber allerdings weiterhin viel Rechtsunsicherheit, wie die europäischen Vorgaben umgesetzt werden sollen. Dabei ist die rechtzeitige Einführung eines objektiven und diskriminierungsfreien Entgeltsystems sowie die umfassende Dokumentation der Entgeltfindung elementar, um die Anforderungen der Entgelttransparenzrichtlinie zu erfüllen. Ein Zuwarten auf den ersten Gesetzesentwurf wird häufig zu spät sein – und ist mit Blick auf die bereits bestehende Rechtsprechung auch gar nicht nötig.

  • 2025-12-19
  • ⚙262637
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2992-2994
  • Niko J. Wolf; René Zimmermann
Ermittlung latenter Steuern aus Pensionsverpflichtungen vor dem Hintergrund der geplanten Körperschaftsteuersatzabsenkung

Der Körperschaftsteuersatz soll ab 2028 stufenweise von 15 % auf 10 % abgesenkt werden. Dies hat bereits heute Auswirkungen auf die Höhe latenter Steuern, zu deren Bestimmung der jeweilige Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Bewertungsdifferenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz zu verwenden ist. Nachdem sich der Beitrag von Berger/Fischer, BB 2025, 2795 ff., allgemein mit den bilanziellen Auswirkungen einer stufenweisen Änderung des Körperschaftsteuersatzes nach IFRS und HGB beschäftigt hat, ist Ziel des nachfolgenden Beitrags, mögliche Methoden zur Ermittlung von Steuerlatenzen speziell im Kontext von Pensionsverpflichtungen aufzuzeigen, ihre Wirkung zu demonstrieren und kritisch zu würdigen. Der Beitrag soll Unternehmen, Aktuaren und Wirtschaftsprüfern eine Orientierung zur sachgerechten Ermittlung von Steuerlatenzen im Kontext von Pensionen geben.

  • 2025-12-19
  • ⚙262595
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2967-2969
  • Matthias Borgmeier; Simon Thiel
Erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG und Drei-Objekt-Grenze bei En-bloc-Veräußerung einer Kapitalgesellschaft

Der BFH verengt mit seinem Urteil den Gestaltungsspielraum für Immobiliengesellschaften deutlich. Verkauft eine Kapitalgesellschaft innerhalb kurzer Zeit mehr als drei Objekte – hier als En-bloc – verliert sie die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG, auch wenn der gebündelte Verkauf konzernintern einmalig an einen Erwerber erfolgt. Für Steuerberater bedeutet das: Haltefristen, Exit-Strategien und interne Transaktionen müssen noch sorgfältiger geplant werden, um das Gewerbesteuerprivileg zu sichern.

  • 2025-12-12
  • ⚙262064
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2923-2927
  • Ursula Boxberg; Holger Seidler
Going Concern – wesentliche Neuerungen des ISA 570 (Revised 2024)

In der Sitzung des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) am 12.12.2024 wurde der überarbeitete International Standard on Auditing (ISA) 570 (Revised 2024) “Going Concern” verabschiedet und am 9.4.2025 veröffentlicht. In BB 2025, 1003 ff., haben sich Boxberg/Seidler bereits mit den Auswirkungen des ISA 570 (Revised 2024) auf den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers beschäftigt. Im nachfolgenden Beitrag werden weitere wesentliche Neuerungen dargestellt und analysiert, die der ISA 570 (Revised 2024) im Verhältnis zu dem gegenwärtigen ISA 570 enthält. Diese betreffen den Begriff der wesentlichen Unsicherheit, die erweiterten Prüfungshandlungen, die Änderung des Betrachtungszeitraums sowie die Einholung einer schriftlichen Erklärung des Managements.

  • 2025-12-12
  • ⚙262056
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2883-2892
  • Simon Apel; Tim Striebeck
BB-Rechtsprechungsreport zum Geschäftsgeheimnisrecht 2025

Anknüpfend an den letztjährigen Geschäftsgeheimnisreport (BB 2024, 2755) gibt der Beitrag einen Überblick über die im Jahr 2025 ergangene Rechtsprechung zum Geschäftsgeheimnisrecht und würdigt diese kritisch.

  • 2025-12-12
  • ⚙262043
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2932-2934
  • Angela Emmert; Daniel Hennig
Entgelttransparenzrichtlinie: Abschlussbericht der Kommission – Auswirkungen auf die Praxis

Bis zum 7.6.2026 muss die Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) (EU 2023/970) in nationales Recht umgesetzt werden. Zur Vorbereitung dieses Gesetzgebungsverfahrens setzte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Juli 2025 eine Expertenkommission ein. Nun liegt der Abschlussbericht der Kommission vor. Im Folgenden werden die wesentlichen Inhalte des Kommissionsbericht dargestellt und deren praktischen Auswirkungen erörtert.

  • 2025-12-12
  • ⚙262018
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2934-2939
  • Jan-Moritz M. Hahn; Lena Barry
Urlaub – gesetzlicher Mindesturlaub, vertraglicher Urlaubsanspruch und Verzicht im Lichte aktueller BAG-Rechtsprechung

Urlaubsansprüche sind ein zentrales Element im Arbeitsrecht: Sie dienen dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten und der Erholung von der erbrachten Arbeitsleistung (BAG, 3.6.2025 – 9 AZR 104/24, NJW 2015, 3107, 3108; so bereits zuvor BAG, 19.2.2019 – 9 AZR 278/16, BeckRS 2019, 12128, Rn. 34; BAG, 14.5.2013 – 9 AZR 844/11, BB 2013, 2427, NZA 2013, 1098, 1099). Gleichzeitig ergeben sich in der Praxis bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen – etwa durch Aufhebungsvertrag oder (außer-)gerichtlichen Vergleich – häufig Konflikte, wenn es um die Abgeltung oder den Verzicht auf nicht genommenen Erholungsurlaub geht. In jüngster Zeit hat das BAG mit den Urteilen vom 3.6.2025 – 9 AZR 104/24 und vom 28.1.2025 – 9 AZR 66/24 wichtige Leitlinien gesetzt.

  • 2025-12-12
  • 🌍 1766016000000
  • ⚙262004
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2928-2930
  • Christoph Freichel; Gerrit Brösel; Jörg Wasmuth
Restwertberücksichtigung in der Bilanzierung

Nach dem Wortlaut des HGB sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten die Basis der planmäßigen Abschreibung. In der Praxis werden konform zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) wesentliche Restwerte bei der Ermittlung der Abschreibungsbasis in Abzug gebracht. Allerdings beschränkt sich die Berücksichtigung solcher Restwerte meist auf Schrottwerte bei Sachanlagen. Restwerte können jedoch auch z. B. bei Kunstgegenständen, Oldtimern oder Markenrechten erhebliche Beträge erreichen. Der nachfolgende Beitrag thematisiert am praxisrelevanten Fall der Bilanzierung von entgeltlich erworbenen Markenrechten erstmals, was neben Schrottwerten noch zu berücksichtigen ist und welche Obergrenze diesbezüglich zu beachten ist.

  • 2025-12-12
  • ⚙261953
  • bb - betriebs-berater
  • BB 2025, 2903-2912
  • Stefan Behrens; Christian Sparr
BB-Rechtsprechungsreport zur Grunderwerbsteuer – Teil II

Im ersten Teil dieses Rechtsprechungsreports zur Grunderwerbsteuer (BB 2025, 2839) wurden ausgewählte, seit Januar 2023 veröffentlichte BFH-Entscheidungen, die insbesondere offene Fragen zu den Ergänzungstatbeständen von § 1 Abs. 2a bis Abs. 3a GrEStG und zu den Steuerbefreiungstatbeständen der §§ 5, 6 und 6a GrEStG betrafen, dargestellt und diskutiert. Der zweite Teil betrifft ausgewählte Entscheidungen des BFH zu §§ 7 Abs. 1, 9 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 4, 16 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 und 20 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG.

BBP - Betriebswirtschaft im Blickpunkt | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2026-01-09
  • 🌍 1768780800000
  • ⚙263414
  • bbp - betriebswirtschaft im blickpunkt
  • BBP 2026, 16-21
  • Dipl. Finw. Patrick Krullmann
Bewirtungsaufwendungen, Trinkgelder und Eigenbelege: Neues BMF-Schreiben zur steuerlichen Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen aus geschäftlichem Anlass — ein Update

Mit Schreiben vom 19.11.25 (IV C 6 - S 2145/00026/005/033) nimmt das BMF erneut Stellung zur steuerlichen Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 i. V. m. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG. Kernpunkte sind die geforderten Nachweise einer Bewirtung.

  • 2025-12-12
  • ⚙262047
  • bbp - betriebswirtschaft im blickpunkt
  • BBP 2025, 333-336
  • Dr. Matthias Gehm
Betriebsprüfung: BFH: E-Mails als vorlagepflichtige Handels- und Geschäftsbriefe

Der BFH hat entschieden, dass nach § 147 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO Handels- und Geschäftsbriefe auch E-Mails sein können. Zudem fallen auch digitale Unterlagen über Konzernverrechnungspreise unter § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO. Insofern sind der Finanzverwaltung im Zuge einer Außenprüfung auf Anforderung sämtliche E-Mails mit steuerlichem Bezug vorzulegen, jedoch ist kein Gesamtjournal über den E-Mail-Verkehr zu erstellen (BFH 30.4.25, XI R 15/23). Um die Entscheidung des BFH einordnen zu können, ist es erforderlich, sich die Besonderheiten dieses Falls vor Augen zu führen. Hier fehlten hinreichende steuerliche Aufzeichnungen, insbesondere zur Verrechnungspreisdokumentation. Die Serviceleistungen wurden (auch) über E-Mails abgewickelt, ebenso wie die übrige geschäftliche Korrespondenz. Im Zuge der steuerlichen Außenprüfung konnte die Finanzverwaltung die Besteuerungsgrundlagen also nicht anhand anderer Unterlagen als der E-Mails hinreichend ermitteln. Somit stellt der BFH heraus, dass auch E-Mails mit rechnungsrelevanten Informationen der Aufbewahrungs- und Vorlagepflicht unterfallen. Dies entspricht auch der bisherigen Rechtsauffassung der Finanzverwaltung. Gleichzeitig wird aber klar hervorgehoben, dass sich das Zugriffsrecht nicht auf E-Mails ohne diesen Bezug erstreckt.

BDI/​Ebner Stolz, Steuer- und Wirtschaftsrecht 2026 | 2026, Stollfuß Verlag – Zweigniederlassung Lefebvre Sarrut GmbH

  • 2026-02-06
  • ⚙268734
  • bdi/​ebner stolz, steuer- und wirtschaftsrecht 2026
  • BDI/​Ebner Stolz, Steuer- und Wirtschaftsrecht 2026
BDI/​Ebner Stolz, Steuer- und Wirtschaftsrecht 2026

In diesem bereits in 13. Auflage erscheinenden Ratgeber bewertet der BDI in gewohnter Weise zunächst die aktuellen steuer- und wirtschaftsrechtlichen Entwicklungen und zeigt Handlungsbedarf aus Sicht der Wirtschaft auf. Autoren von RSM Ebner Stolz skizzieren die ab 2026 anstehenden Änderungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht in praxisnaher Darstellung. Darüber hinaus vermittelt er eine thematisch sortierte Auswertung der aktuellen Rechtsprechung, von wesentlichen Verlautbarungen der Finanzverwaltung und Vorgaben der berufsständischen Organisationen der Wirtschaftsprüfer ein Gesamtbild über die wichtigsten Entwicklungen des Jahres 2025. Auf daraus resultierenden Handlungsbedarf, etwa in Bezug auf die Steuererklärungen 2025 und den Jahresabschluss 2025 wird praxisnah hingewiesen. Behandelt werden die im Laufe des Jahres 2025 verabschiedeten Änderungsgesetze (z.B. Steueränderungsgesetz 2025, Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, Mindeststeueranpassungsgesetz, Standortfördergesetz, Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung, Aktivrentengesetz, DAC8-UmsG, Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen) sowie sonstige aktuelle Rechtsentwicklungen des Jahres 2025 (z.B. BMF-Schreiben v. 19.11.2025 zur steuerlichen Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben, BMF-Schreiben vom 24.10.2025 zur Umsatzsteuerbefreiung für unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen; Anpassung des UStAE zu § 4 Nr. 21 UStG aufgrund der Änderung im Jahressteuergesetz 2024 zum 1. Januar 2025, BMF-Schreiben v. 21.8.2025 zur Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden; Einzelfragen zu § 35c EStG; IAS 8.30, IDW S 16 zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement, IDW ERS FAB 15, IDW ERS FAB 18).

BePr - Betriebliche Prävention | Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2026-01-09
  • ⚙263563
  • bepr - betriebliche prävention
  • BePr 2025, 559-562
  • Thomas Wilrich
Die Kündigung der Telearbeit wegen Arbeitsbummelei und Arbeitszeitbetrug

In dieser Rubrik stellt Ihnen Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Wilrich Gerichtsurteile aus dem Sicherheits- und Arbeitsschutzrecht vor, die Grundaussagen mit hoher Relevanz für die betriebliche Praxis enthalten.

  • 2026-01-09
  • ⚙263548
  • bepr - betriebliche prävention
  • BePr 2025, 552-555
  • Patrick Aligbe
Freistellungsansprüche für Untersuchungen im Mutterschutzrecht

Das Mutterschutzrecht enthält umfangreiche Schutzverpflichtungen in Bezug auf schwangere und stillende Frauen. Oftmals wird es im Wesentlichen jedoch nur in Form von „Beschäftigungsverboten“ wahrgenommen, was dem umfangreichen Regelwerk allerdings nicht entspricht. Lohnend erscheint daher auch ein Blick auf weitere Schutzverpflichtungen im Mutterschutzrecht. Nachfolgend werden die rechtlichen Grundlagen und die Reichweite von „Freistellungen“ anlässlich von Untersuchungen im Mutterschutz thematisiert.

  • 2026-01-09
  • ⚙263538
  • bepr - betriebliche prävention
  • BePr 2026, 36
  • Björn Bücks
„Passt schon, Alter“

In dieser Rubrik blickt Björn Bücks mit einem Augenzwinkern auf die kleinen und großen Nachlässigkeiten im Arbeitsschutzalltag und beleuchtet dabei wichtige Aspekte der betrieblichen Prävention.

  • 2026-01-09
  • ⚙263537
  • bepr - betriebliche prävention
  • BePr 2026, 8-10
  • Dr. Stefan Poppelreuter
Silver Agers im Betrieb – alt, erfahren und gefährdet?

Der demografische Wandel ist keine Zukunftsvision mehr, deutsche Betriebe sind längst in dieser Realität angekommen. Immer mehr Beschäftigte arbeiten über das 60. Lebensjahr hinaus. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren im Dezember 2023 fast acht Millionen Menschen im Alter zwischen 55 Jahren und der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig beschäftigt – so viele wie noch nie in den vergangenen 20 Jahren. Die Erwerbstätigenquote dieser Altersgruppe stieg in derselben Zeit von 45 auf 59 Prozent. Im europäischen Vergleich nimmt Deutschland damit eine Spitzenposition ein: Die Erwerbstätigenquote der 55- bis 64‑Jährigen wuchs zwischen 2012 und 2021 von rund 62 auf knapp 72 Prozent, bei Männern sogar auf 79 Prozent, bei Frauen auf 71 Prozent.

  • 2026-01-09
  • ⚙263536
  • bepr - betriebliche prävention
  • BePr 2026, 28-33
  • Sascha Tetzlaff
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit: Chancen nutzen in Zeiten des Fachkräftemangels

Trotz anhaltenden Meldungen in den Medien über massiven Stellenabbau und schwache Wirtschaftslage ist in vielen Branchen der Fachkräftemangel längst kein temporäres Phänomen mehr, sondern prägt nachhaltig strategische Unternehmensentscheidungen. Während politische und wirtschaftliche Akteure auf strukturelle Lösungen setzen, z. B. durch Qualifizierungsoffensiven, Zuwanderungsregelungen oder Automatisierung, können Betriebe auch selbst intern wirksame Hebel bewegen.

  • 2026-01-09
  • ⚙263523
  • bepr - betriebliche prävention
  • BePr 2025, 556-558
  • Dr. jur. Kurt Kreizberg
Dienstunfälle und Berufsunfähigkeit im Spiegel der Verwaltungs- und Zivilgerichte

In vielfältiger Weise beschäftigen immer wieder Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten im Bereich der gewerblichen Wirtschaft den für die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) zuständigen Zweiten Senat des Bundessozialgerichts (BSG). Vereinzelt sind aber auch die Verwaltungs- und Zivilgerichte gefordert, über derartige Schadensereignisse zu urteilen.1

1) Zuletzt Kreizberg, Entscheidungen des 2. Senats vom 25. März 2025, BePr Heft 10/2025, Seite 452 ff.

  • 2026-01-09
  • ⚙263520
  • bepr - betriebliche prävention
  • BePr 2026, 37-39
  • Prof. Dr. jur. Peter Becker
Einführung in die gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)

Wissen über die gesetzliche Unfallversicherung nach dem SGB VII gehört zu den unverzichtbaren Bestandteilen des Sozialrechts, weil der versicherte Personenkreis sehr weit reicht, vom Beschäftigten über Kindergartenkinder, viele ehrenamtlich Tätige, Unfallhelfer usw., und – je nach Situation – praktisch alle in Deutschland lebenden Personen umfassen kann. Zudem sind die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in der Regel vorrangig gegenüber anderen Sozialleistungen.

  • 2026-01-09
  • ⚙263499
  • bepr - betriebliche prävention
  • BePr 2026, 45-46
  • Prof. Dr. jur. Eberhard Jung
Ist das Kaffeetrinken am Arbeitsplatz unfallversichert?

Prof. Dr. jur. Eberhard Jung stellt Ihnen Rechtsthematiken vor, die für Unternehmen im Allgemeinen und den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Besonderen relevant sind.

  • 2026-01-09
  • ⚙263461
  • bepr - betriebliche prävention
  • BePr 2026, 42-44
  • Prof. Dr. Thomas Wilrich
Der Stromschlag auf der technisch „desolaten“ Trampolinanlage

In dieser Rubrik stellt Ihnen Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Wilrich Gerichtsurteile aus dem Sicherheits- und Arbeitsschutzrecht vor, die Grundaussagen mit hoher Relevanz für die betriebliche Praxis enthalten.

  • 2026-01-09
  • ⚙263460
  • bepr - betriebliche prävention
  • BePr 2025, 567-568
  • Russ Fadel
Mit KI zu mehr Sicherheit und Gesundheit

Die Digitalisierung erreicht inzwischen die letzten Winkel der Werkhalle: In immer mehr Betrieben vernetzen, schulen und unterweisen Connected-Worker-Lösungen die Mitarbeitenden und helfen Unternehmen, ihre Prozesse zu verbessern. Doch leisten solche Systeme auch einen Beitrag zur betrieblichen Prävention?

  • 2026-01-09
  • ⚙263421
  • bepr - betriebliche prävention
  • BePr 2025, 536-541
  • Prof. Dr. Barbara Neubach
Genderspezifische Gesundheit

In den letzten Jahren ist das Bewusstsein für genderspezifische Gesundheit deutlich gewachsen. Im Kontext des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) wurde dieses Thema bislang jedoch kaum systematisch berücksichtigt. Dabei könnte ein besseres Verständnis geschlechtsspezifischer Bedarfe dazu beitragen, die Wirksamkeit von BGM-Maßnahmen zu steigern und gesundheitliche Chancengleichheit am Arbeitsplatz zu fördern.

  • 2026-01-09
  • ⚙263396
  • bepr - betriebliche prävention
  • BePr 2025, 529-531
  • Dr. Joerg Hensiek
Burnout durch „Interaktionsarbeit“: Sind alle Berufe gleich betroffen?

Die „Interaktionsarbeit“, der arbeitsbedingte unmittelbare und oft intensive Kontakt mit Kunden, Patienten, Klienten, Kindern und Schülern, prägt rund die Hälfte aller Jobs in Deutschland. Beschäftigte in diesen Berufsgruppen leiden angeblich oft unter Stress, Burnout und anderen psychischen Beeinträchtigungen. Aber stimmt das auch? Und wenn ja, in welchen Berufen fühlen sich die Beschäftigten besonders belastet? Ein Forscherteam der Universität Magdeburg hat zu diesen und anderen Fragen weibliche Bankangestellte, Erzieherinnen und medizinische Fachangestellte miteinander verglichen.

  • 2026-01-09
  • ⚙263365
  • bepr - betriebliche prävention
  • BePr 2026, 40-41
  • Dr. jur. Kurt Kreizberg
Barrierefreie Gestaltung von Fußböden

Mit dieser nach Zeit und Umfang wohl ausgesprochen optimistischen Vorhersage hatte der Autor anhand eines ASTA–Protokolls vom November 2020 (!) bereits im Spätsommer des Jahres 2021 (!) Ergänzungen bei den Regelungen zur Barrierefreiheit von Arbeitsstätten angekündigt, die vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) aber erst im Mai 2025 und dann auch nur teilweise umgesetzt wurden: Technische Regeln zur barrierefreien Gestaltung von Fußböden als nunmehr 11. Anhang zur ASR V3a.2.1

  • 2026-01-09
  • ⚙263347
  • bepr - betriebliche prävention
  • BePr 2025, 532-535
  • Thorsten Blaufelder
Betriebliches Eingliederungsmanagement für schwerbehinderte Menschen

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) stellt ein fundamentales Instrument dar, um Arbeitsplätze zu sichern und Arbeitsunfähigkeit zu überwinden. Für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen erlangt das BEM eine noch tiefere Bedeutung, da es über die individuelle Wiedereingliederung hinausgeht und einen entscheidenden Pfeiler für die selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben im Sinne des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) bildet. Es ist ein dynamischer, ergebnisoffener Suchprozess, der auf Rehabilitation, Prävention und Integration abzielt.

  • 2026-01-09
  • 🌍 1768521600000
  • ⚙263319
  • bepr - betriebliche prävention
  • BePr 2026, 21-27
  • Carlo Weidemann; Elodie Hüsing; Sophie Charlotte Keunecke; Mathias Hüsing
Mensch-Roboter-Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung

Der Fachkräftemangel stellt Unternehmen vor große Herausforderungen, obwohl gleichzeitig gut qualifizierte Menschen mit Behinderung (MmB) auf dem ersten Arbeitsmarkt weitgehend unberücksichtigt bleiben. Ihre Arbeitslosenquote liegt bei 11,6 Prozent – doppelt so hoch wie der allgemeine Durchschnitt. Mehr als ein Viertel der beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber erfüllt die gesetzliche Quote nicht, häufig aus Unsicherheit über technische Umsetzung und Kosten für Arbeitsplatzanpassungen.

Kollaborationsfähige Roboter (sogenannte Cobots) bieten hier eine Brückentechnologie: Sie übernehmen körperlich belastende Tätigkeiten und ermöglichen es MmB, ihre Fachkompetenz einzubringen.

Dieser Beitrag stellt einen systematischen, branchenunabhängigen Entwicklungsprozess für inklusive Mensch-Roboter-Arbeitsplätze vor. Der Prozess gliedert sich in zwei Phasen: Die Planungsphase umfasst Fähigkeits- und Aufgabenanalyse sowie die Ermittlung der optimalen Aufgabenteilung. Die Umsetzungsphase beinhaltet Komponentenauswahl, Layoutdesign und Programmierung unter durchgängiger Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten.

Das Praxisbeispiel aus dem Ford-Motorenwerk Köln zeigt die erfolgreiche Transformation einer manuellen Montagestation zu einem inklusiven Mensch-Roboter-Arbeitsplatz. Es zeigt gleichzeitig, dass ermüdende und belastende Arbeiten dem Menschen mittels kollaborationsfähiger Roboter abgenommen werden können. Diese Maßnahme dient der Vermeidung, Verzögerung oder Minderung von Krankheiten und Gesundheitsschäden und damit der betrieblichen Prävention.

  • 2026-01-09
  • ⚙263316
  • bepr - betriebliche prävention
  • BePr 2026, 51-52
  • Nadja Schleif
Warum Gesundheitsförderung mehr ist als Arbeitsschutz – und wie Unternehmen eine nachhaltige Gesundheitskultur aufbauen

Gesunde Mitarbeitende sind das Fundament erfolgreicher Unternehmen. Doch wie lässt sich Gesundheit systematisch fördern? Wir sprachen mit Nadja Schleif über analoge und digitale Prävention, Arbeitsschutz und den Stellenwert einer gesunden Unternehmenskultur.

  • 2026-01-09
  • ⚙263309
  • bepr - betriebliche prävention
  • BePr 2026, 34-35
  • Thomas Schneider
Nein! Die negative Perspektive der Arbeitssicherheit

Wo liegt der Wertbeitrag? Genauer: Wie hoch ist dieser? Dieser Frage müssen sich alle Bereiche eines Unternehmens stellen, auch die Arbeitssicherheit. Die Versuche, darauf zu verweisen, dass eine gute Arbeitssicherheit zum Unternehmenserfolg beiträgt, wirken oft konstruiert und mühsam begründet. „Keine Arbeitssicherheit“ sei sehr viel teurer als „Arbeitssicherheit“ – so weit die Argumentation. Sicherlich sind Sicherheitsmaßnahmen bei der Produktion gefährlicher Stoffe notwendig, aber ein Leuchtmittel ersetzen und dafür den Betriebselektriker rufen? Eine Leiter sichern, wenn es kurz einen knappen Meter hochgeht? Plakative Einzelbeispiele lassen sich stets finden. Das Grundproblem der Arbeitssicherheit ist und bleibt: Schlechte Dinge, die nicht passiert sind, sind wesentlich schwieriger zu quantifizieren als gute Dinge, die passiert sind.

  • 2026-01-09
  • ⚙263296
  • bepr - betriebliche prävention
  • BePr 2026, 11-15
  • Carsten Magiera
Frisch ans Werk: Junge Sifas beginnen ihren Dienst – Generation Z im Arbeitsschutz

„Neue Besen kehren gut“, dieses altbekannte Sprichwort bekommt in vielen Unternehmen derzeit eine neue Bedeutung. Denn mit dem erfolgreichen Abschluss der neuen DGUV-Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) treten immer mehr junge Menschen ihren Dienst im Arbeitsschutz an, häufig aus der sogenannten Generation Z. Doch nicht jeder Kollege oder jede Führungskraft begegnet diesem frischen Wind mit uneingeschränkter Begeisterung.

BeSt - Beratersicht zur Steuerrechtsprechung | Lefebvre Stollfuß, Bonn

  • 2026-01-16
  • ⚙264100
  • best - beratersicht zur steuerrechtsprechung
  • BeSt 2026, 5-7
  • Dr. Guido Bodden
Verlustnutzung nach Beendigung einer zweigliedrigen KG durch Anwachsung

Steuerberater Dr. Martin Strahl als Schriftleiter der BeSt (Quartalsbeilage zu EFG und HFR) hat höchstaktuelle und beratungsrelevante Entscheidungen der Finanzgerichte zusammengestellt, die von Beratern der Steuerrechtskanzlei CKSS in Köln besprochen werden. Jeder Entscheidung wird zunächst der Sachverhalt vorangestellt, sodann die Bedeutung für die Praxis herausgestellt und zuletzt wichtige Beratungserwägungen herausgearbeitet, die dem Berater in ähnlichen Fallkonstellationen wertvolle Beratungsansätze für die Gestaltungsberatung und Argumentationshilfen bei der Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung bieten. So befasst sich Dr. Guido Bodden z.B. in der vierten Besprechung der Ausgabe mit dem Urteil des BFH vom 19.3.2025, XI R 2/23, bei dem es um die Frage, ob Verluste i.S. des § 15a EStG und des § 10a GewStG, die bei einer GmbH & Co. KG entstanden waren, nach Anwachsung mit eigenen Gewinnen der übernehmenden Alleinkommanditistin in der Rechtsform der GmbH verrechnet werden könne. Bei der von Michael Neuffer besprochenen Entscheidung des BFH vom 17.6.2025, VI R 15/23, geht es u.a. um die Frage, ob ersparte Mietaufwendungen, die beim Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen, insoweit als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden können, als sie behinderungsbedingten Mehraufwand darstellen. Die sechste und von Charlotte Graßmann besprochenen BFH-Entscheidung vom 4.6.2025, II R 30/22, betrifft die Frage, ob eine ausländische Familienstiftung mit Geschäftsleitung in Deutschland der Ersatzerschaftsteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG unterliegt. Jacob Eisenreich berichtet in der siebten und letzten Urteilsbesprechung über die BFH-Entscheidung vom 9.7.2025, XI R 29/23, bei der es um die umsatzsteuerliche Behandlung von verschiedenen Leistungsbestandteilen und deren Verhältnis zueinander geht, konkret um die Lieferung von Tageszeitungen sowohl auf Papier als auch als inhaltsgleiches E-Paper.

BilR eKommentar | 2025 Stollfuß Verlag – Zweigniederlassung Lefebvre Sarrut GmbH

  • 2025-12-12
  • ⚙262125
  • bilr ekommentar
  • BilR eKommentar
BilR eKommentar

In Umsetzung des für den Konzernabschluss übergeordneten Einheitsgrundsatzes (vgl. § 297 Abs. 3 Satz 1 HGB) regelt § 300 HGB zum einen

  •  

    die Zusammenfassung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Konzernunternehmen und zum anderen

  •  

    die für die Zusammenfassung erforderliche Vereinheitlichung der Bilanzansätze nach Maßgabe des für das Mutterunternehmen anzuwendenden Rechts.

Die Zusammenfassung der in den Bilanzen der Tochterunternehmen enthaltenen Bilanzansätze bildet die Voraussetzung dafür, dass Konsolidierungsmaßnahmen überhaupt durchgeführt werden können und – im Zusammenspiel mit den Vereinheitlichungsmaßnahmen – die sich hieraus ergebenden Ansätze einen Aussagegehalt haben. Dies stellt eine zentrale Voraussetzung für die Aussagefähigkeit des daraus abgeleiteten Konzernabschlusses insgesamt dar.

BtPrax - Betreuungsrechtliche Praxis | Reguvis Fachmedien GmbH, Köln

  • 2026-01-23
  • ⚙264892
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 234
Zum Schadensersatz – § 630a BGB i.V.m. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 278 Abs. 1 BGB und § 823 Abs. 1 BGB

Schlagworte: Kein Schadensersatz beim Sturz aus dem Bett

  • 2026-01-23
  • ⚙264891
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 235
Zur Betreuungsbedürftigkeit – § 1814 Abs. 1 BGB

Schlagworte: Betreuungsbedürftigkeit setzt eine ICD-10 Diagnose voraus

  • 2026-01-23
  • ⚙264889
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 227-228
Zum Betreuerwechsel – § 1868 Abs. 4 BGB

Schlagworte: Kein Ende der Betreuung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • 2026-01-23
  • ⚙264832
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 226-227
Zum Sorgfaltsmaßstab – § 222 StGB

Schlagworte: Keine Pflicht zur lückenlosen Überwachung auf geschlossenen Stationen

  • 2026-01-23
  • ⚙264831
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 235
Zur Vergütung – § 7 Abs. 1 VBVG; § 19 Abs. 2 BtOG

Schlagworte: Abrechnung als beruflicher Betreuer nach neuer Rechtslage

  • 2026-01-23
  • ⚙264830
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 231
Zur Vorsorgevollmacht – § 303 Abs. 4 FamFG

Schlagworte: Kein Beschwerderecht nach Verzicht auf die Ausübung der Vollmacht

  • 2026-01-23
  • ⚙264809
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 224-226
Zur Vergütung – §§ 23 ff. EGGVG; § 8 Abs. 3 Satz 1 VBVG

Schlagworte: Kein Rechtsmittel der Staatskasse gegen Feststellung der Vergütungsstufe

  • 2026-01-23
  • ⚙264801
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 234
Zur Vergütung – § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG; § 8 Abs. 2 Nr. 3 VBVG

Schlagworte: Bezeichnung als Fernstudium genügt für die höchste Einstufung alleine nicht

  • 2026-01-23
  • ⚙264790
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 232-233
Zur Fixierung – § 1831 Abs. 4 BGB

Schlagworte: Keine Genehmigung der Fixierung bei fehlender 1 zu 1 Betreuung

  • 2026-01-23
  • ⚙264784
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 236
Zur Vergütung – § 277 Abs. 3 FamFG; § 4 Nr. 16 lit. m und Nr. 18 UStG

Schlagworte: Keine Umsatzsteuer bei Pauschalvergütung des Verfahrenspflegers

  • 2026-01-23
  • ⚙264782
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 233-234
Zur Unterbringung – § 323 Abs. 1 Nr. 1 FamFG

Schlagworte: Bezeichnung des Typus der Unterbringungseinrichtung

  • 2026-01-23
  • ⚙264771
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 215-216
BGT informiert

Vom 13. bis 17. Oktober fand in Kooperation mit der Technischen Hochschule Köln ein deutsch-französischer Fachkräfteaustausch im Bereich der rechtlichen Betreuung statt. Organisiert wurde die Begegnung gemeinsam mit dem Betreuungsgerichtstag (BGT).

  • 2026-01-23
  • ⚙264732
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 199-204
  • Thorsten Stoy; Cecilia Pitz
Die Zwangsbehandlung und die Beteiligung rechtlicher Betreuer in der Praxis – Teil 2

Dr. Thorsten Stoy, Cecilia Pitz

  • 2026-01-23
  • ⚙264729
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 236
Zur Sterilisation – § 1830 Abs. 1 BGB; § 297 FamFG

Schlagworte: Keine gerichtliche Entscheidung bei Einwilligungsfähigkeit der Betroffenen

  • 2026-01-23
  • ⚙264719
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 214-215
  • Konrad Stolz
Widerspruch – ein Betreuungskrimi

Prof. Konrad Stolz

  • 2026-01-23
  • ⚙264713
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 217-218
Zur Anhörung – Art. 103 Abs. 1 GG; §§ 26, 278 Abs. 1, 294 Abs. 1 FamFG

Schlagworte: Pflicht zur Anhörung auch bei Aufhebung der Betreuung

  • 2026-01-23
  • ⚙264711
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 222-224
Zur Akteneinsicht – §§ 1, 13 Abs. 2 und 7, 271 Nr. 3 FamFG; § 23a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 GVG

Schlagworte: Entscheidung über Akteneinsicht ist Akt der Rechtsprechung beim laufenden Verfahren

  • 2026-01-23
  • ⚙264688
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 231-232
Zur Unterbringung – § 1831 Abs. 1 BGB; § 415 Abs. 2 FamFG

Schlagworte: Unterbringung im Zustand der Willenslosigkeit ist möglich

  • 2026-01-23
  • ⚙264674
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 236
Zur Verfahrenseinleitung – § 22a Abs. 1 oder Abs. 2 FamFG

Schlagworte: Keine formalen Anforderungen an eine Mitteilung eines anderen Gerichts zur Einleitung des Betreuungsverfahrens

  • 2026-01-23
  • ⚙264667
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 221-222
Zum Zwangsgeld – § 35 FamFG

Schlagworte: Aufhebung des Zwangsgeldbeschlusses bei Undurchsetzbarkeit der Anordnung

  • 2026-01-23
  • ⚙264656
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 235
Zur Unterbringung – §§7, 8 ThürPsychKG; § 1831 BGB

Schlagworte: Vorrang der Unterbringung nach § 1831 BGB vor PsychKG

  • 2026-01-23
  • ⚙264654
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 228-229
Zur Vergütung – § 7 Abs. 2 VBVG

Schlagworte: Vergütung des Vereinsbetreuers setzt Arbeitsverhältnis voraus

  • 2026-01-23
  • ⚙264639
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 234
Zur Vertretungsbefugnis – § 1823 BGB

Schlagworte: Befugnis zur Einlegung von Rechtsmitteln im Strafverfahren

  • 2026-01-23
  • ⚙264627
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 235
Zur Vergütung – § 8 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 VBVG; § 4 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 VBVG a.F.

Schlagworte: Fortwirkung der Kriterien zur Vergleichbarkeit der Ausbildung nach neuem Recht

  • 2026-01-23
  • ⚙264617
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 230-231
Zum elektronischen Rechtsverkehr – § 1862 Abs. 3 Satz 1 BGB; § 14b FamFG i.V.m. § 173 Abs. 2 Nr. 1 ZPO

Schlagworte: Pflicht des Berufsbetreuers zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr

  • 2026-01-23
  • ⚙264615
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 204-207
  • Marcel Mänz
Rechtliche Herausforderungen und Haftungsrisiken für Banken und rechtliche Betreuer bei der Vermögensanlage und bei Darlehensgeschäften

Marcel Mänz

  • 2026-01-23
  • ⚙264608
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 208-214
  • Jörg Felix
KostBRÄG 2025: Großer Wurf mit kurzer Reichweite – Vereinfachung als Fortschritt?

Jörg Felix

  • 2026-01-23
  • ⚙264605
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 216-217
BVfB informiert

Am 14./15. November fand der Tag der freien Berufsbetreuer statt. Neben Diskussionen über eine Entbürokratisierung der Aufsicht und der Forderung nach einer fairen Vergütung standen in diesem Jahr die Auswirkungen der Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz auf die Tätigkeit von Betreuern im Mittelpunkt. Der Minister der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg, Dr. Benjamin Grimm eröffnete mit seinem Grußwort die Veranstaltung, die zum 16. Mal im Land Brandenburg stattfand. Die Präsentationen zu den Vorträgen und Fotos zu der Veranstaltung sind auf der Website des Verbandes zu finden.

  • 2026-01-23
  • ⚙264602
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 219-220
Zur Anhörung – Art. 103 Abs. 1, 104 Abs. 1 GG; § 319 Abs. 1 FamFG

Schlagworte: Keine Anhörung und Eindrucksverschaffung im Wege der Rechtshilfe

  • 2026-01-23
  • ⚙264575
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 229-230
Zur Höhe der Vergütung – § 277 Abs. 2 Satz 2 FamFG; § 3 Abs. 1 VBVG

Schlagworte: Verfahrenspfleger kann 39 Euro übersteigenden Stundensatz verlangen

  • 2026-01-23
  • ⚙264565
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 235
Zur Vergütung – § 8 Abs. 2 Nrn. 2 bzw. 3 VBVG

Schlagworte: Prüfungen zur Auslandskorrespondentin und Wirtschaftsdolmetscherin genügt für die höchste Einstufung nicht

  • 2026-01-23
  • ⚙264559
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 233
Zur Zwangsbehandlung – § 329 Abs. 3 FamFG

Schlagworte: Erfordernis eines externen Gutachters bei Zwangsbehandlung

  • 2026-01-23
  • ⚙264553
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 216
BdB informiert

Die Delegiertenversammlung des Verbands hat in diesem Jahr das Konzept Unterstützte Entscheidungsfindung verabschiedet – ein weiterer Meilenstein im aktuellen Qualitätsentwicklungsprozess des BdB.

  • 2026-01-23
  • ⚙264542
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 233
Zur Beschwerdebefugnis – §§ 59 Abs. 2, 293, 303 Abs. 4 FamFG

Schlagworte: Keine Beschwerdebefugnis des Betreuers gegen die Ablehnung der Erweiterung

  • 2026-01-23
  • ⚙264532
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 234
Zur Verjährung – § 839 BGB i.V.m Art. 34 GG; §§ 195, 199 Abs. 1 BGB

Schlagworte: Wissenszurechnung bei auslösender Kenntnis der Rechtswidrigkeit

  • 2026-01-23
  • ⚙264525
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 220-221
Zur Betreuungsführung – §§ 1817 Abs. 1 Satz 2; 1868 Abs. 1 BGB

Schlagworte: Keine Entziehung der Vertretungsbefugnis analog § 1789 Abs. 2 BGB

  • 2026-01-23
  • ⚙264522
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 234
Zur Vergütung – § 8 Abs. 2 Nr. 3 VBVG

Schlagworte: Ein Lehrgang zur Vorbereitung der Prüfung zum Industriefachwirt genügt für die höchste Einstufung nicht

  • 2026-01-23
  • ⚙264521
  • btprax - betreuungsrechtliche praxis
  • BtPrax 2025, 218-219
Zur Verfahrenspflegervergütung – § 1877 Abs. 3 BGB; §§ 277 Abs. 2 Satz 2 FamFG; § 2 Abs. 2 Satz 1; 3 bis 5 VBVG

Schlagworte: Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers nach RVG bei Hinzuziehung als Rechtsanwalt

CB - Compliance Berater | dfv Mediengruppe, Frankfurt am Main

  • 2026-02-06
  • ⚙268900
  • cb - compliance berater
  • CB 2026, 20-27
  • Oliver Haag; Janina Steinwandel
Herausforderungen und Chancen bei der Implementierung von ESG-Regelungen mit Bezug zur Wertschöpfungs- und Lieferkette

Nachdem im Beitrag „ESG-Regelungen mit Bezug zur Wertschöpfungs- und Lieferkette“ (CB 2025, 441–449) mit LkSG, CSDDD, FLBR und EUDR die wichtigsten ESG-Regelungen dargestellt wurden, widmet sich dieser Folgebeitrag den Herausforderungen und Chancen bei der Implementierung der regulatorischen Vorgaben und den dabei bestehenden Synergiepotenzialen. Er gibt konkrete Hinweise zu Synergien bei den umzusetzenden Prozessen, wie unter anderem dem Risikomanagement, den Präventionsmaßnahmen oder den Berichtspflichten, aber auch bzgl. der Implementierung der notwendigen Funktionsträger und Compliance-Strukturen. Unternehmen können so Redundanzen in ihren Prozessen verhindern und den Aufwand in der ESG-Compliance minimieren.

  • 2026-01-30
  • ⚙265337
  • cb - compliance berater
  • CB 2026, 27-30
  • Manfred Rack
Die Vermeidung zunehmender Schatten-KI

Die ungeregelte Nutzung von KI in Unternehmen verursacht Risiken durch ungewollt abfließende Unternehmensinformationen. Vor einer Schatten-KI warnt der Branchenverband Bitkom in einer aktuellen Studie. Die Einhaltung der Regeln und Rechtspflichten des Informationsmanagements nach der BGH-Rechtsprechung zur „Wissensaufspaltung“ wendet das Risiko von Verlusten sensibler Unternehmensinformationen ab. Gleichzeitig erleichtert die KI die Einhaltung der Pflichten zum Informationsmanagement und wird zum verbindlichen Stand der Technik, ohne den kein Unternehmen sich in Zukunft mehr organisieren lässt.

  • 2026-01-30
  • ⚙265199
  • cb - compliance berater
  • CB 2026, 14-19
  • Lea Wolfinger
Risikomanagementsysteme und ihre Chancen

Unternehmerisches Handeln ist seit jeher mit Risiken verbunden, doch die gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Welt, mit steigender Vielschichtigkeit und Verflechtung und das gesteigerte Bewusstsein für alle Dimensionen der Nachhaltigkeit machen es unumgänglich, ESG-Risiken in die Unternehmenssteuerung aufzunehmen. Sie zu managen, zählt zu den zentralen Erfolgsfaktoren für das Unternehmen. Der vorliegende Beitrag stellt daher systematisch die Chancen eines Risikomanagementsystems dar und zeigt auf, wie ein adäquates Risikomanagementsystem Unterstützung leisten kann. Dabei integriert die Autorin auch die Sichtweise zweier Unternehmensvertreter, die aus Interviews vom Oktober 2023 resultieren. Ein Folgebeitrag (erscheint in CB 3/2026) beschäftigt sich mit den Grenzen denen Risikomanagementsysteme unterliegen.

  • 2026-01-30
  • ⚙265174
  • cb - compliance berater
  • CB 2026, 7-13
  • Moritz Pellmann; Bernd Groß; Nicholas Schoch; Felix Mayer
Verfahrensbeendende Vereinbarungen im Fokus – Teil 5

Gegenstand des vorliegenden Beitrags ist die Frage nach den Möglichkeiten und Notwendigkeiten, verfahrensbeendende Absprachen im Stile von Deferred Prosecution Agreements (DPAs) in das in Deutschland bestehende System der Unternehmenssanktionierung zu integrieren. Nach einer Bestandsaufnahme des Status quo der Unternehmenssanktionierung in Deutschland (II.) werden darauf aufbauend der Mehrwert solcher Vereinbarungen sowie die dogmatischen und rechtsstaatlichen Voraussetzungen ihrer Implementierung diskutiert.

  • 2026-01-30
  • 🌍 1770681600000
  • ⚙265063
  • cb - compliance berater
  • CB 2026, 1-6
  • Jan Pohle; Lorenz Wascher; Nico Winter
Das neue Cybersicherheitsrecht im internationalen Konzern

Das novellierte BSI-Gesetz verschärft das regulatorische Umfeld zu Cybersicherheit in Deutschland – doch wie wirkt es sich auf Unternehmensgruppen aus? Dieser Beitrag beleuchtet konzernspezifische Herausforderungen der NIS-2-Umsetzung: Von der Schwellenwertberechnung unter Einbeziehung verbundener Unternehmen über ungeklärte Fragen der vernachlässigbaren Geschäftstätigkeit oder der IT-systemischen Unabhängigkeit bis hin zur Qualifizierung konzerninterner IT-Dienstleister als regulierte Managed Service Provider bzw. Managed Security Service Provider (MSP/MSSP). Besonders praxisrelevant: Bringt das neue Recht Vereinfachungen für Konzerne? Und wie funktioniert die umsatzbezogene Bußgeldberechnung auf Konzernebene? Der Beitrag analysiert systematisch konzernrelevante Vorgaben und zeigt auf, was Konzerne zu beachten haben und wie sie die neuen Anforderungen effizient umsetzen können.

CF - Corporate Finance | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2026-01-23
  • ⚙264838
  • cf - corporate finance
  • CF 2026, 25-30
  • Konrad Bösl; Konstantin Dudeck; Julius Hofmann
Der Markt für Neuemissionen in Deutschland 2025 – Kann 2026 besser werden?

Während sich 2025 weltweit die Neuemissionsaktivitäten stabilisierten, war die Neuemissionsbilanz in Deutschland sowohl nach Anzahl als auch nach dem Platzierungsvolumen enttäuschend. Diese Einschätzung wird durch die Absage zweier attraktiver Börsenkandidaten verstärkt. Finanzinvestoren gelang kein Börsengang eines Portfoliounternehmens. Zwei angekündigte Börsenpläne wurden kurzfristig aus Gründen der Transaktionssicherheit abgesagt und der Exit über einen Trade Sale vollzogen. Für 2026 sind in Deutschland eine Reihe großer Neuemissionen insbesondere aus den Portfolien von Finanzinvestoren avisiert. Weltweit wird 2026 eine Sonderkonjunktur bei Neuemissionen insbesondere beim Platzierungsvolumen erwartet. Einige sehr große US-Technologiewerte aus dem KI-Sektor und das Raumfahrtunternehmen SpaceX haben ihren Börsengang angekündigt.

While new issuance activity stabilised worldwide in 2025, the new issuance balance in Germany was disappointing in terms of both number and placement volume. This assessment is reinforced by the withdrawal of two attractive IPO candidates. Financial investors did not succeed in floating any portfolio companies. Two announced IPO plans were cancelled at short notice for reasons of transaction security and the exit was completed via a trade sale. A number of large new issues are planned in Germany for 2026, particularly from the portfolios of financial investors. Globally, a special boom in new issues is expected in 2026, particularly in terms of placement volume. Several very large US technology stocks from the AI sector and the space company SpaceX have announced their IPOs.

  • 2026-01-23
  • ⚙264812
  • cf - corporate finance
  • CF 2026, 40-47
  • Tom Karger; Helfried Labrenz
Einfluss regulatorischer Prüfungsschwerpunkte auf die Goodwill-Wertminderung

Die Bilanzkontrolle ist ein zentrales Instrument zur Sicherstellung der Integrität von Unternehmensabschlüssen und sichert eine konsistente Anwendung der geltenden Rechnungslegungsregeln. Eine empirische Analyse der Goodwill-Wertminderungspraxis während der Coronakrise zeigt für die DACH-Region jedoch unterschiedliche Abschreibungsstrategien. Diese Heterogenität ergibt sich möglicherweise aus unterschiedlichen Prüfungsschwerpunkten, was die einheitliche Anwendung der IFRS erschwert und die Vergleichbarkeit beeinträchtigen kann.

The enforcement of financial statements is a key mechanism to ensure the integrity of corporate reporting and to promote a consistent application of IFRS. However, an empirical analysis of goodwill impairment practices during the COVID-19 crisis reveals heterogeneous impairment strategies across the DACH region. This heterogeneity may result from differing enforcement priorities, which complicates the uniform application of IFRS and may impair comparability.

  • 2026-01-23
  • ⚙264773
  • cf - corporate finance
  • CF 2026, 8-14
  • Tim Nowak; Christian Tallau
Qualitative Kreditrisikoanalyse mit Large Language Models: Empirische Evidenz aus der Lageberichterstattung

In diesem Beitrag wird untersucht, ob Large Language Models (LLMs) qualitative Informationen in Lageberichten deutscher börsennotierter Unternehmen auswerten können, um Rating-Downgrades vorherzusagen. Mittels unterschiedlicher LLMs werden Risiko-Scores generiert, die mit tatsächlichen Veränderungen der Credit Ratings im Folgejahr verglichen werden. Die Ergebnisse zeigen eine signifikante Trennschärfe und verdeutlichen das Potenzial von LLMs für die automatisierte qualitative Kreditrisikoanalyse.

This paper examines whether large language models (LLMs) are able to analyze qualitative information contained in the management reports of German listed companies in order to predict rating downgrades. Using different LLMs, risk scores are generated and compared with actual changes in credit ratings in the subsequent year. The results show significant discriminatory power and highlight the potential of LLMs for automated qualitative credit risk analysis.

  • 2026-01-23
  • ⚙264690
  • cf - corporate finance
  • CF 2026, 48-52
  • Osei Kwabena Brefo; Bernhard Schwetzler
Multiples und Beta-Faktoren für deutsche Branchen

Das Center for Corporate Transactions & Private Equity (CCTPE) an der HHL Leipzig Graduate School of Management ermittelt vierteljährlich Multiplikatoren, Betafaktoren und Eigenkapitalkosten für den deutschen Kapitalmarkt. Im Folgenden finden Sie die entsprechenden Daten zum Stichtag 15.01.2026.

  • 2026-01-23
  • ⚙264613
  • cf - corporate finance
  • CF 2026, 31-39
  • Oliver Read
Regulierung des Decentralised Finance-Marktes? Der nächste Krypto-Winter naht

Decentralised Finance-Anwendungen versuchen Finanzprodukte und -dienstleistungen mit der Blockchain-Technologie und Smart Contracts nachzubilden. Der Markt ist auf mehrere hundert Mrd. USD in Total Value Locked angewachsen. Aufsichtsbehörden haben reagiert. Vor mehreren Risiken ist gewarnt worden und es wird über Konzepte für die Zukunft nachgedacht. In der EU ist der Weg durch die EU-VO über Märkte für Kryptowerte (MiCA-VO) bereits geebnet worden.

Decentralised Finance applications aim to replicate financial products and services using the blockchain technology and smart contracts. The market has grown to several hundred billion USD in Total Value Locked. Supervisory authorities are reacting. Warnings against various risks have been issued and there is mulling over concepts going forward. In the European Union the path has already been laid by the Markets in Crypto-assets Regulation (MiCA).

  • 2026-01-23
  • ⚙264600
  • cf - corporate finance
  • CF 2026, 1-7
  • Tobias Just
Gewerbliche Immobilienfinanzierung in Deutschland: Die mühsame Erholung

Die deutschen Immobilienmärkte waren zwischen 2010 und 2022 in mehrfacher Hinsicht begünstigt: Die Zahl der Einwohner stieg, gleichzeitig sanken die kurz- und langfristigen Zinsen. Beide Effekte erhöhten das Wirtschaftswachstum und damit die Kaufkraft vieler Haushalte. Diesen nachfrageseitigen Faktoren wurde mit unzureichender Angebotsausweitung begegnet, sodass Mieten und Immobilienpreise auf nahezu allen Teilmärkten bis 2022 stark stiegen. Verschärfte regulatorische Vorgaben zur Erhöhung der Eigenkapitalhinterlegung bei Immobilienfinanzierungen haben diese Dynamik nur gebremst, zusätzliche makroprudentielle Vorkehrungen griffen erst spät. Steigende Zinsen und Baukosten reduzierten das Transaktionsvolumen sowie das Projektentwicklungsvolumen. Dies belastet insb. Gewerbeimmobilienfinanzierungsmärkte, weil hier die Flächennachfrage aufgrund struktureller Verschiebungen sinkt.

Between 2010 and 2022, the German real estate markets benefited from favourable market conditions: The number of households increased and short- and long-term interest rates fell. Both effects boosted economic growth and thus the purchasing power of many households. These demand-sided factors were met with insufficient supply expansion, resulting in sharp rises in rents and real estate prices in almost all submarkets until 2022. Stricter regulatory requirements to increase core capital for real estate financing only slowed this upward shift with additional macroprudential measures taking effect at a late stage. Rising interest rates and construction costs reduced transaction and project developement volumes. This has a significant impact on the commercial real estate financing markets, as demand for space is falling due to structural changes.

  • 2026-01-23
  • ⚙264594
  • cf - corporate finance
  • CF 2025, 93-97
  • Alexander Lahmann; Osei Kwabena Brefo; Bernhard Schwetzler
Multiples und Beta-Faktoren für deutsche Branchen

Das Center for Corporate Transactions & Private Equity (CCTPE) an der HHL Leipzig Graduate School of Management ermittelt vierteljährlich Multiplikatoren, Betafaktoren und Eigenkapitalkosten für den deutschen Kapitalmarkt. Im Folgenden finden Sie die entsprechenden Daten zum Stichtag 15.01.2025.

  • 2026-01-23
  • ⚙264578
  • cf - corporate finance
  • CF 2026, 15-24
  • Tim Dehrmann; Andree B. Elsner; Mihail Topalov
Underpricing in IPOs and Litigation-risk

This paper examines the relationship between IPO underpricing and issuer litigation-risk in the US IPO market, in the context of the litigation-risk hypothesis. The study focuses on IPOs following the major reform of the US capital markets legislation in 1995, as well as more detailed segment analyses, including an examination of four specific time series between 2003 and 2021, covering different macroeconomic conditions, sector-specific analyses and distinctions between large and small IPOs. Partial empirical support for the litigation-risk hypothesis was found for IPOs in specific macroeconomic periods in the 2000s and 2010s as well as for specific business sectors. The logistic regression analysis confirms that the amount of the initial return has a significant impact on the likelihood of being sued. The results of the study show that there are differences in the effectiveness of underpricing as an instrument to reduce litigation-risk depending on the industry and the size of the IPO.

Diese Arbeit untersucht den Zusammenhang zwischen dem Underpricing bei IPOs und dem Prozessrisiko für Emittenten auf dem US-amerikanischen IPO-Markt im Kontext der Prozessrisiko-Hypothese. Die Studie bezieht sich auf Börsengänge nach der Reform der US-Kapitalmarktgesetzgebung im Jahr 1995 sowie auf Segmentanalysen, die verschiedene makroökonomische Bedingungen, sektorspezifische Analysen und Unterscheidungen zwischen großen und kleinen Börsengängen abdecken. Eine empirische Bestätigung der Prozessrisikohypothese wurde für Börsengänge in bestimmten makroökonomischen Perioden in den 2000er bis 2010er Jahren sowie für bestimmte Wirtschaftssektoren gefunden. Die logistische Regressionsanalyse bestätigt, dass die Höhe der Emissionsrenditen einen Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit einer Klage hat. Je nach Branche und Größe des IPOs gibt es Unterschiede in der Wirksamkeit von Underpricing als Instrument zur Verringerung des Prozessrisikos.

Clarice, Testkommentar | Alle Rechte vorbehalten, XYZ Verlag, JAHR

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262902 - Recht: JURIS-K-TEST
  • 2025-12-19
  • ⚙262902
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: clarice, testkommentar
  • Clarice, Testkommentar
  • Franz Mustermann
Clarice, Testkommentar

Abstract Abstract Abstract Abstract Abstract b Abstract Abstract

CR - Computer und Recht | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2026-01-16
  • ⚙264109
  • cr - computer und recht
  • CR 2026, 10-16
  • Thomas Sassenberg; Dorothee Hunstein
Der Einsatz von KI‑Systemen zur Erfüllung der eigenen Leistungsverpflichtungen – Vertragliche Pflichten und Auswirkung auf die Vertragsgestaltung

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Rahmen der Erfüllung der eigenen Leistungsverpflichtungen ist inzwischen zum Alltag geworden. Der Beitrag geht anhand von drei typischen Fallkonstellationen auf den regulatorischen Rahmen (II.), die vertraglichen Pflichten (III.) sowie die Folgen für die Vertragsgestaltung (IV.) ein.

  • 2026-01-16
  • ⚙264083
  • cr - computer und recht
  • CR 2026, 1-9
  • Siegfried Streitz; Jochen Schneider
Urheberrechtschutz für Computerprogramme

Der Beitrag untersucht die sich öffnende Schere zwischen den von der Rechtsprechung angewandten Kriterien und der real urheberrechtsschutzbedürftigen Programmierung (I.). Dazu werden zunächst die von der Rechtsprechung seit den 80er Jahren bis Werbeblocker IV und Action Replay II des BGH entwickelten Kriterien für die Schutzfähigkeit skizziert (II.). Dem werden sodann aktuelle technische Vorgehensweisen bei der Softwareentwicklung gegenübergestellt (III.). Daraus ergibt sich ein zunehmender Anpassungsbedarf (IV.), für dessen Diskussion zwei Richtungen vorgeschlagen werden (V.).

  • 2026-01-16
  • ⚙264070
  • cr - computer und recht
  • CR 2026, 17-25
  • Paul Voigt; Alexander Schmalenberger
Das BSI-Gesetz nach der NIS-2-Umsetzung – Überblick für die Praxis

Mit dem am 6.12.2025 in Kraft getretenen NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) vollzieht sich ein Paradigmenwechsel im IT‑Sicherheitsrecht. Das BSI-Gesetz hat sich vom Schutzinstrument für kritische Infrastrukturen zum zentralen Stammgesetz der deutschen Cybersicherheit entwickelt. Der Anwendungsbereich erweitert sich von ca. 1.200 kritischen Anlagen auf rund 30.000 „Einrichtungen“. Der Beitrag bietet einen detaillierten Überblick über den Geltungsbereich, das Pflichtenprogramm, die verschärften Sanktionen sowie die praktischen Auswirkungen für betroffene Unternehmen.

  • 2026-01-16
  • ⚙264058
  • cr - computer und recht
  • CR 2026, 67-72
  • Lisa Käde
Datenlos durch die Nacht – Von „Memorization“ zur Vervielfältigung in KI‑Modellen

Der Beitrag bietet zunächst einen kurzen Überblick über das Verfahren vor dem LG München (I.) und geht sodann auf die Kernfragen der Anwendbarkeit und Reichweite der Text- und Data Mining-Schranken im Rahmen des KI‑Trainings (III.) und der „Memorisierung“ von Trainingsdaten (IV.), bevor auf die Verantwortlichkeit für rechtsverletzenden Output (V.) eigegangen und mit einem Ausblick (VI.) geschlossen wird.

  • 2026-01-16
  • ⚙264056
  • cr - computer und recht
  • CR 2026, 45-51
  • Philipp Quiel; Ilia Kukin; Carlo Piltz
Bestandskundenwerbung nach der „Inteligo Media“ Entscheidung des EuGH

Der EuGH hat in C-654/23 klargestellt, dass bei Bestandskundenwerbung nach Art. 13 Abs. 2 ePrivacy-RL die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO nicht zur Anwendung kommen. Damit rückt das Urteil von der bisherigen Behördenpraxis ab. Darüber hinaus erweitert der EuGH mit seiner Auslegung des Verkaufsbegriffs den Anwendungsbereich der Bestandskundenausnahme. Dieser Beitrag beleuchtet die praktischen Folgen der Entscheidung, die Voraussetzungen der Ausnahmeregelung sowie die nach dem EuGH-Urteil verbleibenden offenen Fragen.

  • 2026-01-16
  • ⚙263970
  • cr - computer und recht
  • CR 2026, 25-32
  • Jürgen Hartung
Die divergierende höchstrichterliche Rechtsprechung zum immateriellen Schadenersatz wegen Kontrollverlust nach Art. 82 DSGVO

Der Beitrag stellt die Rechtsprechungslinie des BGH (I.) und die des EuGH (II.) zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf immateriellen Schadensersatz wegen Kontrollverlust dar und arbeitet im Einzelnen die Abweichungen des Ansatzes des BGH mit den Vorgaben des EuGH heraus (III.).

  • 2025-12-12
  • ⚙262155
  • cr - computer und recht
  • CR 2025, 791-797
  • Carlo Piltz; Ilia Kukin
„Naming and Shaming“ durch Datenschutzbehörden – Dürfen in Pressemitteilungen zu Bußgeldern auch Namen der Unternehmen genannt werden?

Der Beitrag geht der Frage nach, auf welchen Rechtsgrundlagen die Namensnennung sanktionierter Unternehmen im Datenschutzrecht beruhen könnte und inwieweit sich die von der Rechtsprechung in anderen Rechtsgebieten entwickelten Grundsätze auf diesen Bereich übertragen lassen.

  • 2025-12-12
  • ⚙262085
  • cr - computer und recht
  • CR 2025, 769-775
  • Herbert Zech
Vom IT‑Recht zum Recht der Digitalisierung

Der Beitrag zeichnet die Entwicklung nach, die in den 1970er Jahren mit der Rechtsinformatik ihren Ausgang genommen hat und heute in ein umfassendes Recht der Digitalisierung eingemündet ist (I.). Zugleich wird gezeigt, wie das Recht der Digitalisierung durch sozio-technische Entwicklungen vorangetrieben wurde (II.) und wie es sich zu einem eigenständigen, traditionelle Rechtsgebiete übergreifenden Rechtsgebiet mit eigenen Regelungsaufgaben entwickelt hat (III.). Die Darstellung erfolgt aus deutscher Perspektive und geht auf den zunehmenden Einfluss des Unionsrechts besonders ein (IV.). Zuletzt werden die Anforderungen gezeigt, die das Digitalrecht aktuell an interdisziplinäre Zusammenarbeit stellt und es dadurch zu einem Teil der Digitalisierungsforschung machen (V.).

  • 2025-12-12
  • ⚙262072
  • cr - computer und recht
  • CR 2025, 819-823
  • Till Kreutzer
Softwareurheberrecht zwischen Rechtsschutz und Nutzerautonomie

In den Entscheidungen Action Replay II und Werbeblocker IV des BGH geht es letztlich um die Grenzziehung zwischen Rechtsschutz und Nutzungsfreiheit: Welche Handlungen und technischen Vorgänge sind vom Schutzbereich der §§ 69a ff. UrhG erfasst? Wo endet der Rechtsschutz und wo beginnt die vom Urheberrecht unberührte Autonomie des Nutzers? Zu diesen Fragen wird die Rechtsprechung des EuGH und des BGH dargestellt (I.) und ihre Bedeutung für die grundsätzliche Reichweite des urheberrechtlichen Softwareschutzes eingeordnet (II.), bevor ein bewertendes Fazit gezogen wird (III.).

  • 2025-12-12
  • ⚙262057
  • cr - computer und recht
  • CR 2025, 797-805
  • Martin Schweinoch; Stefan Peintinger
Die Rechtsprechungslinie des EuGH zur Reichweite des Personenbezugs von Daten

Der Beitrag fasst die Entwicklung der relevanten EuGH-Rechtsprechung zur Reichweite des Personenbezugs zusammen und zeigt auf deren Basis praktische Lösungsansätze für bestimmte Verarbeitungssituationen auf.

  • 2025-12-12
  • ⚙262009
  • cr - computer und recht
  • CR 2025, 775-782
  • Jonas Coenen
Datenweitergabe durch Vertrag: Der Kontrahierungszwang im Data Act im Lichte bestehender Kontrahierungspflichten

Der Beitrag untersucht den aus Art. 5 i.V.m. Art. 8 und 9 DA resultierenden Kontrahierungszwang und arbeitet heraus, inwieweit sich aus anderen Kontrahierungszwängen Rückschlüsse auf dessen Ausgestaltung und Durchsetzung ziehen lassen.

  • 2025-12-12
  • ⚙262002
  • cr - computer und recht
  • CR 2025, 834-840
  • Thomas Hoeren; Stefan Pinelli
Quantencomputing und Recht – Herausforderungen für Datenschutz, Beweisrecht und Produkthaftung

Der Übergang in das Zeitalter des Quantencomputings stellt das Informationsrecht vor grundlegende Umbrüche. Die Kombination aus Künstlicher Intelligenz und Quantencomputing verändert die Voraussetzungen von Datenschutz, Beweisrecht und Produkthaftung grundlegend. Der Beitrag untersucht, wie sich bestehende europäische Rechtsakte – von der DSGVO über die NIS-2-Richtlinie bis zum Cyber Resilience Act – auf die neuen technischen Gegebenheiten einstellen müssen, um die Integrität, Rechtssicherheit und Verantwortlichkeit im digitalen Raum zu wahren.

CRi - Computer Law Review International | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2026-01-09
  • ⚙263301
  • cri - computer law review international
  • CRi 2025, S29
  • Alix Bertrand; David Brazil; Lars Lensdorf; María Micolau Martí; Ruth Scoles Mitchell; Anna Sophia Oberschelp de Meneses; Jane Pinho; Laura Somaini; Paul Wolpert
The Impact of A Future Digital Fairness Act on Influencer Marketing

The European Commission’s forthcoming Digital Fairness Act (DFA) seeks to modernise consumer protection in the digital economy by tackling a wide range of problematic online practices-including, but not limited to, dark patterns, addictive design features, exploitative targeted advertising, and influencer marketing. This article critically examines the emerging key elements of a future DFA, with a particular focus on its anticipated approach to influencer marketing and the challenge of crafting rules that are both specific and future-proof, capable of accommodating ongoing technological evolution and unforeseen trends. It begins by situating influencer marketing within the broader EU regulatory landscape, which is currently governed by a patchwork of legal instruments addressing consumer protection, digital services, audiovisual media, and e-commerce. Key frameworks include the Digital Services Act (DSA), the Unfair Commercial Practices Directive (UCPD), the Directive on Electronic Commerce (e-Commerce Directive), the General Data Protection Regulation (GDPR), and the Audiovisual Media Services Directive (AVMSD). Subsequently, through a comparative analysis of France, Germany, Ireland, Italy, Spain, and the United Kingdom, the article explores whether the DFA could draw on existing national regimes for influencer marketing to develop a coherent and adaptable EU-wide framework.

DB - Der Betrieb | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 268927 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-02-06
  • ⚙268927
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, M7
BFH beantwortet Fragen zu Anteilsveräußerung nach § 17 EStG

Der BFH hat in jüngster Zeit verschiedene praxisrelevante Sonderkonstellationen bei den Einkünften nach § 17 EStG beurteilt. Ein Kurzüberblick.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 268906 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-02-06
  • ⚙268906
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 334
  • Tatjana Serbina
Anspruch auf Geldentschädigung bei permanenter unzulässiger Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Es liegt eine besonders schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts vor, die eine Geldentschädigung i.H.v. 15.000 € rechtfertigt, wenn Arbeitnehmer in nahezu allen Betriebsräumen und am Arbeitsplatz selbst durchgehend per Video überwacht werden. Ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO an dieser Maßnahme liegt nur in Ausnahmefällen vor.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 268838 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-02-06
  • ⚙268838
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, M4-M5
  • Martin W. Huff
Der Syndikusrechtsanwalt als Arbeitnehmer und seine Weisungsfreiheit

Wie weit geht die für die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt erforderliche Weisungsfreiheit? Welche Tätigkeiten betrifft dies und wie weit darf der Arbeitgeber weisen? Damit hat sich zuletzt erstmals ein Arbeitsgericht befasst.

  • 2026-02-06
  • 🌍 1771286400000
  • ⚙268813
  • db - der betrieb
  • DB 2026, 311-316
  • Vera Rothenburg; Maximilian Reinhardt
Legalitätspflicht in politisch unsicheren Zeiten

Der Beitrag untersucht die Legalitätspflicht der Unternehmensleitung in Zeiten politischer Unsicherheit und regulatorischer Volatilität, insb. im Zusammenhang mit ESG-Regulierung und internationalen Pflichtenkollisionen. Deregulierungstendenzen, Vollzugsdefizite und eine unklare Rechtslage haben die Pflicht zur gesetzmäßigen Geschäftsführung nicht auf, sondern begründen vielmehr gesteigerte Anforderungen an die Rechtsermittlung sowie die Abwägung und Dokumentation von Entscheidungen. Auf Basis der ISION-Rspr. entwickelt der Beitrag ein gestuftes Entscheidungsmodell für den Umgang mit unklaren Rechtslagen und gibt praktische Leitlinien für haftungsfeste Leitungsentscheidungen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 268736 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-02-06
  • ⚙268736
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 271-277
  • Christian Beer; Melanie Frieling
Die Omnibus-Richtlinie als Chance zur Integration von Nachhaltigkeitsberichterstattung in die Unternehmenssteuerung mithilfe von ESG-Tools

Die Verschiebung der CSRD-Berichtspflichten durch die EU-Omnibus-RL eröffnet insb. Unternehmen der zweiten Berichtswelle die Chance, Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht nur als regulatorische Vorgabe, sondern als Hebel zur strategischen Steuerung zu nutzen. Der Beitrag analysiert, wie ESG-Tools als digitales Instrument eingesetzt werden können, um Nachhaltigkeitsdaten strukturiert zu erfassen, revisionssicher aufzubereiten und wirkungsvoll in bestehende Planungs- und Steuerungsprozesse zu integrieren. Ein vierstufiges Integrationsmodell veranschaulicht den Reifegrad möglicher Anwendungsformen von ESG-Tools. Der Beitrag liefert praxisnahe Impulse für Unternehmen, die das gewonnene Zeitfenster bis zur CSRD-Berichtspflicht proaktiv zur Professionalisierung und Digitalisierung ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung und zur Stärkung ihrer Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit nutzen möchten.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 268733 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-02-06
  • ⚙268733
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 287-290
  • Bert Füssenich
Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts zur Grundsteuer im Bundesmodell

(1.) Das Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019 (BGBl. I 2019 S. 1794) – GrStRefG – ist formell verfassungsgemäß. Insbesondere stand dem Bund die Gesetzgebungskompetenz aus Art. 105 Abs. 2 Satz 1 GG zu. Selbst wenn er die ihm durch Art. 105 Abs. 2 Satz 1 GG eingeräumten gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten nicht vollständig ausgeschöpft haben sollte, lässt dies seine Gesetzgebungskompetenz nach dieser Vorschrift nicht entfallen. (2.) Die Regelungen der §§ 252–257 BewG i.d.F. des GrStRefG zur Bewertung von Wohnungseigentum für Zwecke der GrSt ab dem 01.01.2022 sind materiell verfassungsgemäß. (3.) Belastungsgrund der GrSt im sog. Bundesmodell ist die durch den Grundbesitz vermittelte Möglichkeit einer ertragbringenden Nutzung, die sich im Sollertrag widerspiegelt und eine objektive Leistungsfähigkeit vermittelt. (4.) Der Ansatz von typisierten Nettokaltmieten pro Quadratmeter Wohnfläche gem. § 254 BewG i.V.m. Anlage 39 zum BewG verstößt nicht wegen einer unzureichenden Differenzierung nach der Lage der wirtschaftlichen Einheiten innerhalb eines Gemeindegebiets gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG. (5.) Es liegt kein Verstoß gegen den Grundsatz der Vorhersehbarkeit der Abgabenlast im Hinblick darauf vor, dass die genaue Höhe der zu zahlenden GrSt regelmäßig erst feststeht, wenn die GrSt festgesetzt wurde. (6.) Das FG als Tatsachengericht kann die von den Gutachterausschüssen nach § 247 Abs. 2 BewG ermittelten Bodenrichtwerte grds. ohne weitere Sachaufklärung zugrunde legen, ohne dabei gegen seine Amtsaufklärungspflicht aus § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO zu verstoßen. (7.) Anlass für eine (eingeschränkte) gerichtliche Überprüfung der Bodenrichtwerte besteht nur dann, wenn Verstöße bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte substanziiert geltend gemacht werden oder im jeweiligen Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für solche Verstöße vorliegen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 268713 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-02-06
  • ⚙268713
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 317-318
  • Arndt Kaubisch
Anspruch auf Wiederauffüllung einer Mietsicherheit nach Insolvenz des Mieters

Mit dem Urteil des OLG Rostock vom 23.10.2025 liegt erstmals eine obergerichtliche Entscheidung zur insolvenzrechtlichen Einordnung des Anspruchs des Vermieters auf Wiederauffüllung einer Mietsicherheit vor. Der Fall betrifft die Fortsetzung eines Mietverhältnisses nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters, enthält jedoch darüber hinaus wichtige Leitlinien zur – im Schrifttum äußerst umstrittenen – Qualifikation dieses Anspruchs während eines laufenden Insolvenzverfahrens.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 268707 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-02-06
  • ⚙268707
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 283-286
  • Andreas Kowallik
Quo vadis OECD Säule Zwei? – Status quo und Ausblick

Am 05.07.2021 unterzeichneten 131 Jurisdiktionen eine Vereinbarung zur globalen Mindeststeuer (Global Anti-Base Erosion Rules; GloBE). Danach veröffentlichte das OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS am 20.12.2021 die Mustervorschriften zu GloBE (Säule Zwei). Diese wurden zuletzt am 05.01.2026 durch das sog. Side-by-Side Package ergänzt. Nach vier Jahren GloBE und Kontroversen mit den USA seit dem 20.01.2025 gibt der Beitrag einen Überblick zu Säule Zwei, fasst den Umsetzungsstand sowie bestehende Herausforderungen zusammen und gibt einen Ausblick.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 268662 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-02-06
  • ⚙268662
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 325-333
  • Gregor Thüsing; Christian Tambour
Rechtswidriger Mindestlohn? – Teil 2

Im ersten Teil dieses Beitrags (DB 2026 S. 254, DB1481697) wurden die Grenzen vermessen, innerhalb derer die Mindestlohnkommission eine Anpassung des Mindestlohns beschließen kann. Der zweite Teil betrachtet konkret die jüngste Anpassungsentscheidung und kommt zum Ergebnis, dass diese ermessensfehlerhaft ist. Dieser Fehler setzt sich mittelbar in der fünften Mindestlohnanpassungsverordnung fort, sodass diese und damit die jüngste Mindestlohnerhöhung nichtig sind.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 268610 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-02-06
  • ⚙268610
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, M8
Wie ist der Status quo bei OECD Säule Zwei?

Die Mustervorschriften zu GloBE wurden zuletzt am 05.01.2026 durch das sog. Side-by-Side Package ergänzt. Es bestehen indes weiterhin einige Herausforderungen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 268602 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-02-06
  • ⚙268602
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, M6
Digitale ESG-Tools und nachhaltige Unternehmenssteuerung

Der Beitrag zeigt, wie ESG-Tools Unternehmen dabei unterstützen, den CSRD-Aufschub strategisch zu nutzen und Nachhaltigkeit wirksam in die Steuerung zu integrieren.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 268521 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-02-06
  • ⚙268521
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, M9
Unternehmensleitung zwischen Compliance und Verunsicherung

In Zeiten politischer Unsicherheit und regulatorischer Volatilität stellt die Legalitätspflicht eine enorme Herausforderung für die Unternehmensleitung dar.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 268519 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-02-06
  • ⚙268519
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, M10
Auch die Rechtsverordnung zum neuen Mindestlohn ist unwirksam

Die Bundesregierung hat sich die Fehler der Mindestlohnkomission bei der jüngsten Anpassung zu eigen gemacht. Damit ist auch die Anpassungsverordnung nichtig.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 268518 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-02-06
  • ⚙268518
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 278-282
  • Henrik Schneider
Sonderkonstellationen bei den Einkünften nach § 17 EStG

Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die jüngeren Entwicklungen in der Rspr. zu den Einkünften aus § 17 EStG. Die Veräußerung wesentlicher Beteiligungen an KapGes. im Privatvermögen hat seit der Herabsetzung der Beteiligungsgrenze auf mindestens nur 1% an Praxisrelevanz gewonnen. Dies spiegelt sich zunächst in der Anzahl der finanzgerichtlichen Rspr. zu diesem Thema wider. Aber auch im Rahmen der Ausbildung sind Fragen zu § 17 EStG gern gesehene Gäste.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 268170 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-30
  • ⚙268170
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, M6
Überblick über die Prüfungsschwerpunkte von ESMA und BaFin

Der Beitrag gibt einen Überblick über die Prüfungsschwerpunkte für die Enforcementsaison 2026 und ordnet deren Bedeutung für die Berichterstattung ein.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 268168 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-30
  • ⚙268168
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, M4-M5
  • Johanna Hey
„FairErben“ – Zur politischen Diskussionskultur in Sachen Erbschaftsteuerreform

Die Erbschaftsteuer ist reformbedürftig! Privat- und Betriebsvermögen werden nach wie vor massiv ungleich behandelt, Komplexität und Gestaltbarkeit beeinflussen das Ergebnis. Dieser Befund ist unabhängig davon, wie das BVerfG im Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 804/22 zur Betriebsvermögensvergünstigung entscheiden wird.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 268158 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-30
  • ⚙268158
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 222-224
  • Norbert Mückl; Tim Walter
GrESt2Go #7: Anzeigepflichten nach §§ 18, 19 GrEStG

Mit den Anzeigepflichten in §§ 18, 19 GrEStG versucht der Gesetzgeber, den gebotenen gleichmäßigen Vollzug der GrESt sicherzustellen. Gerade im Hinblick auf Sachverhalte, die etwa mittelbare Erwerbe oder Erwerbe mit Auslandsbezug betreffen, ist die Finanzverwaltung auf die Anzeige des Stpfl. angewiesen. Daneben sind auch Gerichte, Behörden und Notare, die an grunderwerbsteuerrelevanten Vorgängen mitwirken, zur Anzeige verpflichtet.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 268151 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-30
  • ⚙268151
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2016, 61-65
  • Stefan Bischof; Alexander Staß
DPR-Prüfungsschwerpunkte 2016

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat am 19.11.2015 die Schwerpunktthemen für die anstehende Prüfungssaison veröffentlicht. Neben den von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) vorgegebenen gemeinsamen europäischen Enforcementprioritäten (Auswirkungen der aktuellen Situation an den Finanzmärkten auf den Abschluss, Kapitalflussrechnung und Fair Value-Bewertungen) hat die DPR Umsatzerlöse und Unternehmenszusammenschlüsse als zusätzliche nationale Prüfungsschwerpunkte definiert.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 265400 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-30
  • ⚙265400
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2016, 66-69
  • Peter Hoberg
Sprungfixe Erlöse: Betrachtungen zur Optimierung von Deckungsbeiträgen

Sprungfixe Erlöse sind in der Praxis ein häufig zu beobachtendes Phänomen. So können z.B. bei Erreichen vorab vereinbarter Umsatzschwellen zusätzliche Erlöse für die komplette Absatzmenge vereinbart werden. Den Unternehmen bieten solche Konstellationen Möglichkeiten beim Management der Preise, die in der Literatur bislang allerdings kaum diskutiert werden. Eine genaue Betrachtung mit sprungfixen Erlösen behafteter Deckungsbeitragsfunktionen zeigt, dass diese mehrstufig optimiert werden müssen. Bei der Planung ist besondere Sorgfalt geboten und insb. im Fall negativer Umsatzsprünge zu prüfen, ob sich ein Angebot in solchen Fällen noch lohnt.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 265355 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-30
  • ⚙265355
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, M10
Zum Ermessensfehlgebrauch der Mindestlohnkommission

Der erste Teil der Serie vermisst die Grenzen, innerhalb derer die Mindestlohnkommission eine Anpassung des Mindestlohns beschließen darf – mit eindeutigem Ergebnis.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 265350 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-30
  • ⚙265350
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2016, 111-117
  • Jörn Kuhn; Alexander Willemsen
Arbeitsrechtliche Aspekte von Social Engineering Audits

Mit Social Engineering-Techniken werden Mitarbeiter zur Preisgabe von vertraulichen Informationen an Dritte verleitet, die diese für Cyberangriffe nutzen. Wirksame IT-Sicherheitskonzepte erfordern Schutz vor Social Engineering und damit eine Sensibilisierung der Mitarbeiter mit derartigen Angriffen. Vom Arbeitgeber beauftragte Social Engineering Audits durch spezialisierte Dienstleister werfen jedoch eine Vielzahl von individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragen auf und sind nur in einem eingegrenzten Rahmen zulässig.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 265343 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-30
  • ⚙265343
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2016, 72-75
  • Gregor Nöcker
StÄndG 2015 – ein „überschießendes“ Nichtanwendungsgesetz?

Seit dem 01.01.2015 sieht § 24 UmwStG Zuzahlungsregelungen vor, um so u.a. auf das BFH-Urteil vom 18.09.2013 – X R 42/10 zu reagieren. Anders als der BFH scheint diese Neuregelung auch Zuzahlungen von Gesellschaftern der aufnehmenden Gesellschaft möglich zu machen. Damit läge eine Art „überschießendes“ Nichtanwendungsgesetz vor.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 265313 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-30
  • ⚙265313
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 254-264
  • Gregor Thüsing; Christian Tambour
Rechtswidriger Mindestlohn? – Teil 1

Die jüngste Mindestlohnerhöhung wirft Fragen auf. Der erste Teil dieses Beitrags lotet aus, welchen Spielraum die Mindestlohnkommission bei Anpassungen hat. Den Referenzwert von 60% des Bruttomedianlohns der Vollzeitbeschäftigten darf sie als Orientierungsmaßstab nicht heranziehen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 265303 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-30
  • ⚙265303
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 203-210
  • Alexander Staß; Katrin Bonk; Anja Gaidatzis
Prüfungsschwerpunkte für Enforcementverfahren 2026

Die jährliche Veröffentlichung von Prüfungsschwerpunkten soll Fehlern in der Unternehmensberichterstattung vorbeugen. Der Beitrag erläutert die von der ESMA und der BaFin für 2026 definierten Schwerpunktthemen und gibt praxisnahe Hinweise für die Berichterstattung.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 265261 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-30
  • ⚙265261
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 266
  • Kira Fritsche
Neues zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot – Gescheiterte Aufhebung und Karenzentschädigung

Die Entscheidung des LAG setzt sich in instruktiver Weise sowohl mit den Auswirkungen der Beweislastverteilung im Fall von Unwägbarkeiten und Unklarheiten im Zusammenhang mit der Aufhebung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots als auch verschiedenen praxisrelevanten Einzelaspekten bei der Anrechnung von anderweitigem Erwerb während der Dauer eines solchen Verbots auseinander.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 265230 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-30
  • ⚙265230
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, M7
Gleichzeitige Zahlung von Gehalt und Pension

Arbeitet ein Gesellschafter-Geschäftsführer nach Erreichen seines Pensionsalters im Unternehmen weiter, muss stets das Risiko einer vGA in den Blick genommen werden.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 265213 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-30
  • ⚙265213
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 211-212
  • Christian Rasch; Björn Ricken
Betriebliche Altersversorgung im Jahresabschluss – Update

Zum Jahresende 2025 liegen die IFRS-Zinssätze für Pensionsverpflichtungen mit 4,1%-4,5% etwa 0,7 bis 1,0 Prozentpunkte oberhalb der Vorjahresspanne (3,4% bis 3,5%). Nach HGB hat die Deutsche Bundesbank zum 31.12.2025 einen Zins von 2,06% ermittelt (Restlaufzeit von 15 Jahren, 10-Jahres-Durchschnittszins; Vorjahr: 1,90%).

  • 2026-01-30
  • 🌍 1770336000000
  • ⚙265207
  • db - der betrieb
  • DB 2026, 237-242
  • Theresa Assies; Leonhard Kreuzer; Christopher Weißenberg
Der aktienrechtliche Vergleich nach Aufhebung des HV-Zustimmungsbeschlusses

„Der BGH hat den Dieselvergleich gekippt.“ Diese Nachricht ging im Herbst 2025 durch alle Gazetten. Aber tatsächlich ist diese Schlagzeile ungenau. Der BGH hat nicht den Vergleich gekippt, sondern lediglich den Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung nach § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG. Genau deshalb bleibt die Frage, was mit dem Vergleich geschieht, weiter offen. Im sonst durchaus flächendeckenden aktienrechtlichen Schrifttum findet sich dazu kaum eine Aussage, obwohl die Frage von größter Bedeutung ist, und zwar namentlich dann, wenn die Parteien möglicherweise nicht gleichermaßen gewillt sind, den Vergleich unverändert ein zweites Mal abzuschließen. Ist der Vergleich dann endgültig aufgehoben oder kommt ihm noch eine schwebende Restverbindlichkeit zu? Der folgende Beitrag rückt deshalb dieses bislang vernachlässigte Problemfeld in den Mittelpunkt.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 265183 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-30
  • ⚙265183
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2016, 78-79
  • Alexander v. Wedelstädt
Die Änderungen des AEAO durch das BMF-Schreiben vom 10.12.2015

Der AEAO hat durch das BMF-Schreiben vom 10.12.2015 erneut Änderungen erfahren. Neben wenigen redaktionellen Änderungen und einer Einfügung betreffen die Änderungen und Ergänzungen ganz überwiegend die Anweisungen zu § 251 AO, dessen wesentliche Bedeutung in der Behandlung der Auswirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf das Besteuerungsverfahren liegt, weshalb der AEAO zu § 251 mit „Insolvenzverfahren“ überschrieben ist.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 265180 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-30
  • ⚙265180
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2016, 95-100
  • Felix Walther
Das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption

Der Beitrag stellt das kürzlich in Kraft getretene „Gesetz zur Bekämpfung der Korruption“ vor. Die Darstellung konzentriert sich dabei auf den neu gefassten Tatbestand zu Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) und die Neuregelungen im Bereich der Auslandskorruption. Hervorgehoben werden insb. die Neuerungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage und der aus ihnen folgende Handlungsbedarf.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 265166 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-30
  • ⚙265166
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 265
  • Julia Schweitzer
Anspruch auf angepasste Arbeitsbedingungen auch ohne eigene Behinderung

Diskriminierungen im Arbeitsleben sind ein zentrales Thema des europäischen und nationalen Arbeitsrechts. Sie betreffen nicht nur offensichtliche Ungleichbehandlungen, sondern zunehmend auch mittelbare Benachteiligungen. Der EuGH konkretisiert mit seinen jüngeren Entscheidungen den Schutzrahmen und stärkt damit die Rechte von Beschäftigten, die familiäre Pflege- oder Betreuungsverantwortung tragen, indem auch sie mittelbar von einer Diskriminierung wegen einer Behinderung betroffen sein können und spricht ihnen einen Anspruch auf angemessene Anpassung ihrer Arbeitsbedingungen zu.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 265135 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-30
  • ⚙265135
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, M9
Effekt des nichtigen HV-Beschlusses auf Vergleichsverträge

Welche Auswirkungen hat ein Verstoß gegen § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG auf die Vergleichsvereinbarung bzw. deren Fortbestand?

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 265121 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-30
  • ⚙265121
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 213-217
  • Lucas Gerlach
Geschäftsführergehalt und Altersrente: Fragestellungen des gleichzeitigen Bezugs für Gesellschafter-Geschäftsführer

Der vorliegende Beitrag untersucht die Entwicklungen der Auswirkungen der Rechtsprechung des BFH und der Verwaltungsanweisungen des BMF in Bezug auf die gleichzeitige Zahlung von Geschäftsführergehalt und Altersrente und leitet Handlungsempfehlungen für die Praxis ab. Es erfolgt eine Differenzierung zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen Altersversorgung, wobei der Schwerpunkt auf Letzterer liegt.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 265112 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-30
  • ⚙265112
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 161-163
  • André Briese
Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung: Sanierungsbedingte Pensionsabfindung in der Anwartschaftsphase?

Der BFH hat jüngst eine Pensionsabfindung an einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer im laufenden Dienstverhältnis aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten der GmbH als fremdvergleichsgerecht beurteilt und das Vorliegen einer vGA verneint (BFH vom 17.09.2025 – VIII R 17/23, DB 2026 S. 164). Diese praxisrelevante BFH-Entscheidung wird nachfolgend kritisch gewürdigt.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 265107 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-30
  • ⚙265107
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 221-222
  • David Hötzel
Neue Systematik der Grunderwerbsteuer zu erwarten

Die Ergänzungstatbestände der GrESt zur Erfassung von Share Deals haben in den vergangenen Jahren besonders hohe gesetzgeberische Aufmerksamkeit erfahren. Mit dem am 14.01.2026 im Kabinett beschlossenen Regierungsentwurf (RegE) eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (9. StBerGÄndG) will die Bundesregierung die Systematik der Ergänzungstatbestände auch im Jahr 2026 neu ordnen. Dieses Mal – so jedenfalls der Anspruch – soll alles einfacher werden.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 265103 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-30
  • ⚙265103
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2016, 75-77
  • Matthias Loose
Neuregelung der Ersatzbemessungsgrundlage bei der GrESt (§ 8 Abs. 2 GrEStG)

Die Ausweitung der Bemessungsgrundlage bei den Ersatztatbeständen sowie bei Umwandlungen, Einbringungen oder Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage kann im Einzelfall zu einer großen wirtschaftlichen Belastung führen. Der Beitrag weist auf die Neuregelung, ihren Anwendungsbereich, den mangelnden Vertrauensschutz in die bisherige Regelung hin und gibt Hinweise für anhängige Rechtsbehelfsverfahren.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 265083 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-30
  • ⚙265083
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 218-220
  • Nevada Melan; Mandy Zielinski
Rechtsfrage oder Tatsachenfrage?

Viele FÄ erteilen verbindliche Auskünfte gem. § 89 Abs. 2 AO nur zu „Rechtsfragen“. „Tatsachenfragen“ gelten als nicht auskunftsfähig. „Rechtsfragen“ stehen im Behördensprachgebrauch für abstrakte Auslegungsfragen; die missverständliche Bezeichnung als „Tatsachenfrage“ steht für die einzelfallbezogene Rechtsanwendung bzw. Subsumtion. Die Unterscheidung wurde schon seit Langem kritisiert. Auch „Tatsachenfragen“ sind auskunftsfähig. Das bestätigt nun erstmals die Rspr.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 265034 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-30
  • ⚙265034
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, M8
Finanzämter müssen umfassender Auskunft erteilen

Viele Finanzämter erteilen verbindliche Auskünfte gem. § 89 Abs. 2 AO nur zu „Rechtsfragen“. Erstmals bestätigte nun die Rechtsprechung, dass auch Tatsachenfragen zur Rechtsanwendung oder Subsumtion auskunftsfähig sind.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264872 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-23
  • ⚙264872
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, M8
Keine mehrfache Besteuerung eines gleichen Rechtsvorgangs

Die Grunderwerbsteuer bei einer Treuhand zwischen Closing und Handelsregistereintragung der Käufer von Kommanditanteilen wird sehr unterschiedlich bewertet. Eine Stellungnahme.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264871 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-23
  • ⚙264871
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2024, 2215-2216
  • Claus-Peter Kruth
Haftung des vorläufigen schwachen Insolvenzverwalters bei eigeninitiativen Zahlungen zum Zwecke der Betriebsfortführung

In der Praxis ist die Anordnung eines allgemeinen Zustimmungsvorbehalts und die Bestellung eines sog. schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters die Regel, die Anordnung eines allgemeinen Verfügungsverbots die Ausnahme. Trotzdem ist der vorl. schwache Insolvenzverwalter nicht selten der „starke Mann“ im Unternehmen, der ohne oder sogar gegen den Willen der Geschäftsleitung geschäftliche Entscheidungen vorgibt. Solche Eigeninitiative über die gesetzlichen Befugnisse hinaus kann für den vorl. Insolvenzverwalter haftungsauslösend sein, wie das Urteil des BGH zeigt, das unter Berücksichtigung der Funktion eines vorl. schwachen Insolvenzverwalters die Grenzen zulässigen Handels deutlich aufzeigt.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264856 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-23
  • ⚙264856
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, M7
Entstrickung trotz ungefährdetem deutschen Besteuerungsrecht?

Eine Aussage in einem aktuellen BFH-Urteil zu einer Entstrickungskonstellation sorgt derzeit für erhebliche Unsicherheit in der Beratungspraxis.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264837 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-23
  • ⚙264837
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2024, 2229-2230
  • Bertram Zwanziger
Keine Ansicht des BAG zur tariflichen Aufstockung der Anzahl der Betriebsratsmitglieder im Rahmen geänderter Betriebsratsstrukturen

Tarifverträge nach § 3 Abs. 1 BetrVG zur Gestaltung vom Gesetz abweichender Betriebsratsstrukturen haben in der betrieblichen Praxis eine große Relevanz. Oftmals erhöhen Tarifvertragsparteien dabei die Anzahl der Betriebsratsmitglieder gegenüber der gesetzlich vorgesehenen Staffelung in § 9 Satz 1 BetrVG. Schwipper hat sich in einem aktuellen Beitrag in dieser Zeitschrift zur „Ansicht des BAG zur (unwirksamen) tarifvertraglichen Aufstockung der Anzahl der Betriebsratsmitglieder“ geäußert. Zu diesen Ausführungen erlaubt sich der Verfasser dieses Beitrags einige Anmerkungen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264834 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-23
  • ⚙264834
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2024, 2232
  • Friedrich Merath
Unzulässige Verwertung von Daten, welche verdeckt mittels eines Zutrittskontrollsystems gewonnen wurden

Die Verwertung der an einem Zutrittskontrollsystem (Drehkreuz) aufgrund eines personalisierten Transponders (Einlasschip) gewonnenen Daten über das Kommen und Gehen ist unzulässig. Dies gilt jedenfalls dann, wenn dem Arbeitnehmer eine Erhebung, Erfassung und Speicherung der Daten nicht bekannt war und die Erhebung der Daten nicht offen durchgeführt wurde.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264807 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-23
  • ⚙264807
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2024, M4-M5
  • Franziska Reiß; Saskia Pitzer
Mit Jigglern auf der grünen Welle surfen

Mobiles Arbeiten ist längst Alltag geworden und birgt für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer zahlreiche Vorteile. Wir zeigen die Kehrseite durch das Risiko von Arbeitszeitbetrug im Homeoffice dank moderner Hard- und Softwarelösungen auf und wie Unternehmen sich davor schützen können.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264805 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-23
  • ⚙264805
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 177
  • Johanna Schubert
Gema vs. OpenAI – Wegweisendes Urteil zum Schutz von Rechteinhabern

Das LG München I setzt ein starkes Signal im Streit um KI und Urheberrecht: Es hat der Klage der Verwertungsgesellschaft GEMA gegen den US-amerikanischen KI-Anbieter OpenAI im Wesentlichen stattgegeben. Sowohl das Training von ChatGPT mit fremden Liedtexten als auch deren Wiedergabe im Output wertete das Gericht als Urheberrechtsverletzung. Auf die Text-und-Data-Mining-Schranke soll sich OpenAI nicht stützen können und als Betreiber des Modells ist OpenAI für die generierten Ergebnisse verantwortlich. Das Urteil stärkt die Rechte von Urhebern und wird KI-Anbieter vor spürbare Herausforderungen stellen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264789 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-23
  • ⚙264789
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M4-M5
  • Carsten Kraus
Zwischen Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit

Der AI Act bringt neue Regeln für den Einsatz künstlicher Intelligenz in Europa. Viele Unternehmen fürchten mehr Bürokratie, doch mit einem einfachen Ansatz lässt sich das neue Gesetz signifikant entschärfen – auch ohne neue Gesetzesinitiative.

  • 2026-01-23
  • 🌍 1769644800000
  • ⚙264788
  • db - der betrieb
  • DB 2026, 135-144
  • Isabel von Keitz; Nils Borcherding; Mario Beck
Angaben zum Übergangsplan für den Klimaschutz gem. ESRS E1

Unternehmen werden zwar nicht gem. der CSDDD verpflichtet, einen Übergangsplan für den Klimaschutz zu erarbeiten. Es bleibt aber gem. der CSRD 2.0 sowie dem Draft-ESRS E1 bei der Pflicht, im Nachhaltigkeitsbericht Angaben über den Übergangsplan zu machen. Wenn ein solcher Übergangsplan verabschiedet wurde, ist dieser zu beschreiben. Wurde kein Übergangsplan verabschiedet, ist dies in Form einer Negativanzeige explizit anzugeben. In einer Studie wurde untersucht, wie ausgewählte Angaben zur Beschreibung des Übergangsplans bzw. zur Negativanzeige von den 70 SDAX-Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsberichten 2024 gemacht wurden. Die in diesem Beitrag dargestellten Erkenntnisse der Studie sowie die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen können bei der Gestaltung der künftigen Angaben gem. (Draft-)ESRS E1 unterstützen. Die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen können zudem bei der Erstellung eines VSME-Berichts helfen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264781 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-23
  • ⚙264781
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2024, M10
Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Arbeitsvertrag

Arbeitsvertragliche Regelungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen sind weit verbreitet, müssen aber den strengen Anforderungen der Rechtsprechung genügen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264776 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-23
  • ⚙264776
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, M6
ESRS E1: Übergangspläne für den Klimaschutz

Der Beitrag zeigt Anforderungen und aktuelle Berichtspraxis zu Übergangsplänen für den Klimaschutz nach ESRS E1-1 auf und leitet praxisnahe Empfehlungen ab.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264772 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-23
  • ⚙264772
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2024, 2226-2229
  • Gerlind Wisskirchen; Benjamin Münnich
Betriebszugehörigkeit von Matrixmanagern

Die moderne Arbeitswelt mit konzernweiten Matrixstrukturen erschwert die Bewertung der betriebsverfassungsrechtlichen Zugehörigkeit von Arbeitnehmern. Die aktuelle Rspr. des BAG weicht die Grenzen der Betriebszugehörigkeit weiter auf und führt bei Übertragung in anderen Regelungskontexten zu zweifelhaften Folgewirkungen und Wertungswidersprüchen, die der Beitrag aufzeigt.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264770 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-23
  • ⚙264770
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, M9
Personengesellschaften brauchen bilanzrechtliche Entlastung

Die mit verschiedenen Rechtswirkungen versehene Bilanzenvielfalt führt im Mittelstand zu hohem Verwaltungsaufwand und etlichen Steuerfallen. Reformen sind dringend erforderlich.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264717 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-23
  • ⚙264717
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2024, M6
Berücksichtigung von ESG-Risiken bei der Kreditvergabe

Kreditinstitute müssen nun auch ESG-Risiken im Kreditprozess berücksichtigen. Auf Basis von empirischen Studien werden die Auswirkungen auf die Kreditvergabe analysiert.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264716 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-23
  • ⚙264716
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2024, M10
Mehrdimensionale Matrixstrukturen und Betriebszugehörigkeit

Die Rechtsprechung zur Betriebszugehörigkeit von Matrixmanagern ist voller Widersprüche und stellt die Praxis zunehmend vor Probleme. Dabei gäbe es Alternativen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264715 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-23
  • ⚙264715
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2024, M7
Irrweg bei der Verlustverrechnung von Termingeschäften

Die neu gefasste Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte ist verfassungsrechtlich bedenklich. Eine Vorlage an das BVerfG ist sehr wahrscheinlich.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264708 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-23
  • ⚙264708
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2024, M7
Steuerstundungsmodelle, Dividendenstripping und Co.

Im Bereich der Kapitaleinkünfte wird steuerlicher Gestaltungsmissbrauch aktuell politisch intensiv diskutiert. § 42 AO darf dabei nicht der nachträglichen Gesetzeskorrektur dienen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264671 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-23
  • ⚙264671
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2024, 2231
  • Dominik Meinecke
Entgeltfortzahlung bei symptomloser SARS-CoV-2-Infektion

Bei einer Corona-Infektion mit angeordneter Quarantäne handelt es sich um einen Krankheitsfall i.S.d. Entgeltfortzahlungsgesetzes. Die Schwere des Verlaufs spielte für das BAG ebenso wenig eine Rolle, wie die fehlende Impfung. Bis das „perfekte“ Gegenmittel erfunden wird, besteht demnach keine mittelbare Pflicht, sich einer Impfung zu unterziehen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264669 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-23
  • ⚙264669
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M7
BFH schwenkt bei Leasing auf periodengerechte Verteilung um

Der BFH hat die praxisrelevante Frage geklärt, wie (Leasing-)Sonderzahlungen im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrtgesamtkosten zu berücksichtigen sind.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264655 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-23
  • ⚙264655
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2024, M8
Langzeitkonten – abwarten und Steuern sparen

Wertguthaben gewinnen im „War for Talents“ eine große Bedeutung. Arbeitnehmer profitieren nicht nur von Flexibilität, sondern auch von einem Steuerstundungseffekt.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264645 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-23
  • ⚙264645
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M6
Transparenzpflichten und Dekarbonisierung in der EU-Wirtschaft

Transparenz und Berichterstattung stehen im Zentrum der EU-Strategie zur Dekarbonisierung. Neue Vorgaben zielen auf mehr Klimaschutz in Unternehmen ab.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264644 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-23
  • ⚙264644
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, M9
Business Judgement Rule: Müssen Vorstände stets die KI befragen?

Der Einsatz von KI ist im unternehmerischen Umfeld inzwischen akzeptiert. Doch besteht auch eine Pflicht zu deren Nutzung, um Geschäftsentscheidungen vorzubereiten?

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264643 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-23
  • ⚙264643
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 187-194
  • Bernd Schiefer; Iris Arnold
Rechtsprechungsübersicht zum Individualarbeitsrecht

Der Beitrag knüpft an eine Zusammenfassung der Rechtsprechung zum Individualarbeitsrecht in DB 2025 S. 2569 an und fasst weitere – aus Sicht der Autoren – besonders praxisrelevante Entscheidungen – wiederum ohne Anspruch auf Vollständigkeit – kurz zusammen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264636 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-23
  • ⚙264636
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2024, M4-M5
  • Christopher Götz
AI Act – neuer Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz

Der nun vom EU-Parlament verabschiedete „Artificial Intelligence Act“ (AI Act) stellt das weltweit erste umfassende Regelwerk für künstliche Intelligenz dar. Die EU verfolgt mit dem AI Act insb. das Ziel, den Betrieb und die Nutzung von Hochrisiko-KI-Systemen zu regulieren, um daraus resultierende Risiken zu minimieren.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264629 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-23
  • ⚙264629
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 196
  • Benjamin Kesisoglugil
Entschädigung für den Entzug des Dienstwagens wegen Unwirksamkeit einer formularmäßigen Freistellungsklausel

In der Praxis sind Freistellungsklauseln in Arbeitsverträgen weit verbreitet, u.a. um Arbeitgebern Flexibilität im Trennungsprozess zu ermöglichen und um Fragen zur Nutzung von Dienstwagen während der Freistellung zu regeln. Das Urteil ist daher von erheblicher praktischer Bedeutung, da es die Wirksamkeit vieler gängiger Vertragsmuster infrage stellt und Handlungsbedarf bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen auslöst.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264619 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-23
  • ⚙264619
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2024, M8
Problemfall Änderung der Überschusserzielungsabsicht

Wird das Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht seitens der Finanzverwaltung festgestellt, ergibt sich die Frage nach einer passenden Korrekturvorschrift für bereits veranlagte Vz.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264616 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-23
  • ⚙264616
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2024, M9
EuGH-Rechtsprechung zum DSGVO-Schadensersatz

Schadensersatzklagen nach der DSGVO gibt es immer häufiger. Dabei verfestigt sich die EuGH-Rechtsprechung zunehmend in der Spruchpraxis deutscher Gerichte.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264611 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-23
  • ⚙264611
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M8
Mit KI die Effizienz im Steuerbereich steigern

Eine KI-gestützte Automatisierung der Prozesse kann die Steuerfunktion in Unternehmen entlasten. Der Weg hin zu einem AI-Enhanced-Team muss Schritt für Schritt erfolgen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264609 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-23
  • ⚙264609
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 145-150
  • Julian Böhmer; Katharina Schlücke
Entstrickung trotz fortbestehendem deutschen Besteuerungsrecht?

Mit Urteil vom 26.03.2025 (I R 5/24 [I R 99/15]) hat der BFH eine Entscheidung zu einem Sachverhalt aus dem Jahr 2005 getroffen, der eine Entstrickungskonstellation, konkret die Überführung eines Wirtschaftsguts von einer inin eine ausländische Betriebsstätte, betrifft. Die Dauer des Verfahrens lässt sich damit erklären, dass der Streitfall Gegenstand des EuGH-Verfahrens Verder LabTec war und im Nachgang längere Zeit aufgrund des Vorlageverfahrens beim BVerfG zur Anwendung von § 6 Abs. 5 EStG bei Übertragungen zwischen Schwestergesellschaften ausgesetzt war (wobei der vorliegende Fall nicht selbst Gegenstand des BVerfG-Verfahrens war). Die Entscheidung ist allerdings weniger wegen der verfassungsund europarechtlichen Fragen von gesteigerter Bedeutung, sondern vor allem aufgrund eines kurzen Einschubs in Rn. 21 des Urteils. Dort führt der BFH aus, dass § 4 Abs. 1 Satz 4 EStG „unabhängig von einer abkommensrechtlichen Freistellung der ausländischen Betriebsstättengewinne“ anwendbar sei. Diese Aussage sorgt derzeit für erhebliche Unsicherheit in der Beratungspraxis, weshalb das Urteil im Folgenden genauer analysiert wird.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264606 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-23
  • ⚙264606
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2024, M9
Restrukturierung eines Verlustausgleichsanspruchs gem. § 302 AktG

Um die vorinsolvenzliche Restrukturierung eines Verlustausgleichsanspruchs handhabbar zu machen, bedarf es einer an diesem Zweck orientierten Auslegung des § 302 Abs. 3 AktG.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264601 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-23
  • ⚙264601
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, M4-M5
  • Martin Stawinoga
Die Omnibus-Initiative des Europäischen Richtliniengebers

Der Europäische Richtliniengeber hat weitreichende Vereinfachungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung beschlossen. Diese Vereinfachungen sind Ausdruck eines Strategiewechsels des Europäischen Richtliniengebers. Während in den 2010erund den frühen 2020er-Jahren eine Ausweitung der verbindlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung im Vordergrund stand, findet nunmehr eine Deregulierung statt.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264592 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-23
  • ⚙264592
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 10-19
  • Ulrich Prinz
Bilanzrecht der Personengesellschaften – Status quo und Reformbedarf

Im Rechtsverkehr auftretende PersGes. müssen in der Praxis abhängig von Struktur und Größe nebeneinander Handelsbilanzen, Steuerbilanzen einschl. Ergänzungs- und Sonderbilanzen, ggf. auch Konzernabschlüsse oder gar konzernabschlussvorbereitende IFRS-Bilanzen für Zwecke der globalen Mindestbesteuerung von effektiven 15% aufstellen. Die Rede ist vom „Bilanzrecht der Personengesellschaften“. Die mit verschiedenen Rechtswirkungen versehene Bilanzenvielfalt führt gerade im Mittelstand zu hohem Verwaltungsaufwand verbunden mit etlichen „Steuerfallen“, insb. im Zuge von Umstrukturierungen. Die subtil miteinander vernetzten rechtsform- und größenabhängig auftretenden Rechnungslegungsverpflichtungen einer PersGes. sollen im Folgenden mit ihrem aktuellen Entwicklungsstand nach MoPeG vom 10.08.2021, KöMoG vom 25.06.2021 und neuerer Gesetzgebung sowie höchstrichterlicher Rspr. dargestellt werden. Es besteht aus steuerlicher Sicht gesetzgeberischer Reformbedarf, der aufgezeigt wird.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264577 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-23
  • ⚙264577
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 151-160
  • Stefan Behrens; Christian Sparr
§ 1 Abs. 2a GrEStG bei Treuhand zwischen Closing und Handelsregistereintragung der Käufer von Kommanditanteilen

Der folgende Beitrag erörtert die Anwendung von § 1 Abs. 2a GrEStG, wenn zwischen dem wirtschaftlichen Abrechnungsstichtag (sog. Closing) und dem Zeitpunkt der Eintragung der Käufer ins Handelsregister ein Treuhandverhältnis zwischen dem Käufer als Treugeber und dem Verkäufer als Treuhänder in Bezug auf die Anteile an einer grundbesitzenden KG vereinbart wird. Während u.E. Treuhandverhältnisse entgegen der bisherigen Rspr. gänzlich außer Acht gelassen werden sollten, jedenfalls aber in dieser Fallkonstellation, wenn es nur zur Abwicklung eines Anteilskaufs vereinbart wird, wird auch die Möglichkeit einer analogen Anwendung von § 1 Abs. 6 GrEStG und § 6 Abs. 3 Satz 1 GrEStG erörtert.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264572 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-23
  • ⚙264572
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M10
Nutzung von KI als Gefahr für Geschäftsgeheimnisse

KI-Tools können die Effizienz der Arbeit deutlich erhöhen, aber auch personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse gefährden. Wie Arbeitgeber das Risiko begrenzen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264568 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-23
  • ⚙264568
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2024, M6
Wesentlichkeitsanalyse: Aktuelle und künftige Anforderungen

Der Beitrag vergleicht die normativen Anforderungen der nichtfinanziellen Berichterstattung mit den künftigen Anforderungen gem. CSRD und ESRS bzgl. der Wesentlichkeitsanalyse.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264566 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-23
  • ⚙264566
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 195
  • Andreas Reisner; Michele Ruccia
Betriebsratswahl: Keine Nachfrist bei unzureichender Bewerberzahl

Noch vor dem Betriebsratswahljahr 2026 klärt das BAG die strittige Frage, ob der Wahlvorstand bei Einreichung einer Vorschlagsliste mit weniger Wahlbewerbern als zu besetzenden Betriebsratssitzen verpflichtet ist, eine Nachfrist für die Einreichung weiterer Wahlvorschläge zu setzen. Der 7. Senat bestätigt seine bisherige Auffassung und lehnt eine analoge Anwendung des § 9 Abs. 1 WO überzeugend ab.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264557 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-23
  • ⚙264557
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M9
Herabsetzung der Vorstandsvergütung in der Insolvenz

Trotz einer BGH-Entscheidung zur Herabsetzung der Vorstandsvergütung in der Insolvenz bleibt die rechtssichere Anwendung des § 87 Abs. 2 Satz 1 AktG anspruchsvoll.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264556 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-23
  • ⚙264556
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 172-176
  • Ferdinand Grieger
KI und Business Judgement Rule – Pflicht oder Option?

Künstliche Intelligenz etabliert sich zunehmend als Akteur unternehmerischer Entscheidungsprozesse. Persönliche Innenhaftung von Organmitgliedern für unternehmerische Entscheidungen ist seit Langem ein omnipräsentes Damoklesschwert. In entsprechenden (gerichtlichen) Auseinandersetzungen erweist sich die Rekonstruktion und Rechtfertigung der Entscheidungsgrundlagen von Vorständen und anderen Leitungsorganen regelmäßig als problematisch. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage an Bedeutung, welche Rolle KI in diesem Kontext einnimmt: Ist sie künftig zwingend als Informationsquelle im Rahmen unternehmerischer Geschäftsentscheidungen zu berücksichtigen?

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264516 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-23
  • ⚙264516
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, M10
Individualarbeitsrecht: Die wichtigsten Entscheidungen aus 2025

Welche individualarbeitsrechtlichen Themenbereiche und Gerichtsverfahren hatten im vergangenen Jahr die größte Bedeutung für die Praxis? Ein Überblick.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264110 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-16
  • ⚙264110
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 87-88
  • Stephan Hamacher
Veräußerungskosten i.S.v. § 17 Abs. 2 EStG

Steuerberatungskosten, die für die Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung einer KapGes.-Beteiligung im Zusammenhang mit der Erstellung der Steuererklärung anfallen, stellen keine Veräußerungskosten i.S.v. § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG dar.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264091 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-16
  • ⚙264091
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, M10
Massenentlassungsanzeige: Doch keine Rechtsprechungsänderung

Gleich zwei BAG-Senate hatten vor, das Unwirksamkeitsdogma bei Fehlern im Anzeigeverfahren zu kippen. Vor dem EuGH blieben sie allerdings erfolglos. Die Hintergründe.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264090 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-16
  • ⚙264090
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 118-124
  • Mark Lembke
Massenentlassungen nach „Tomann“ und „Sewel“

Die Hoffnung auf eine Rechtsprechungsänderung zum Massenentlassungsrecht hat sich durch zwei Urteile des EuGH vom 30.10.2025 (Rs. „Tomann“ und „Sewel“) zerschlagen. Der Beitrag erläutert die Hintergründe und Zusammenhänge der Entscheidungen sowie ihre Folgen für die Praxis.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264054 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-16
  • ⚙264054
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, M7
Gut gedacht, aber praktisch kaum realisierbar

Das Jahresgutachten des Sachverständigenrates skizziert zu ambitionierte Reformoptionen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264052 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-16
  • ⚙264052
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 76-82
  • Christoph Schmidt
Deutschlands Unternehmensbesteuerung neu gedacht – Analyse der Reformoptionen zur Unternehmensbesteuerung im Jahresgutachten 2025/26 des Sachverständigenrates

Das Jahresgutachten 2025/26 des Sachverständigenrates skizziert ambitionierte Reformoptionen der deutschen Unternehmensbesteuerung, insb. ACE (Allowance for Corporate Equity), und Cash-Flow-Steuer. Dieser Beitrag rekonstruiert das vierte Kapitel des Gutachtens systematisch und würdigt die Reformvorschläge kritisch. Zentrale Erkenntnisse: Während das Investitionssofortprogramm pragmatisch ist, bergen ACE und Cash-Flow-Steuer erhebliche Implementierungs-, Übergangsphasen- und Kompatibilitätsrisiken. Rechtsvergleichende Analysen (Belgien, Italien) deuten auf Langfrist-Erosion. Der Beitrag plädiert für inkrementelle Reformen statt radikaler Systemwechsel.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264048 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-16
  • ⚙264048
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, M6
EU-Omnibus I: Änderungen bei CSRD, Taxonomie-VO und CSDDD

Der Beitrag stellt die wesentlichen Änderungen von CSRD, Taxonomie-VO und CSDDD durch das EU-Omnibus-I-Paket dar und ordnet sie ein.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264024 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-16
  • ⚙264024
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, M4-M5
  • Johann Sell
Mehr Transparenz durch den EU Data Act?

Der EU Data Act soll Transparenz schaffen und den fairen Zugang zu Daten sichern. Für Unternehmen eröffnet sich damit ein neues Spielfeld zwischen Regulierung, Innovation und Verantwortung. Wer Datenflüsse versteht und gestaltet, stärkt seine Wettbewerbsfähigkeit – wer zögert, riskiert Kontrollverlust.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264023 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-16
  • ⚙264023
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 110
  • Alexander Feitzinger
Datenschutzverstöße als unlautere Wettbewerbshandlungen angreifbar

Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) soll unlautere Geschäftspraktiken wie aggressive oder irreführende Werbung, das Behindern der Konkurrenz oder die Verletzung sog. Marktverhaltensregeln durch Mitbewerber beschränken. Auch Verstöße gegen die DSGVO können nach einem neueren Urteil des EuGH über das UWG grds. durch Mitbewerber in zivilrechtlichen Verfahren verfolgt werden, nicht nur durch Betroffene, Behörden oder dazu berechtigte Verbände. Mit demselben Urteil weitet der EuGH den Begriff der besonders schützenswerten Gesundheitsdaten aus. Beim Umgang mit Daten mit Gesundheitsbezug ist daher besondere Sorgfalt ratsam, gerade auch im für Mitbewerber leicht zu überwachenden Online-Business.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 264019 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-16
  • ⚙264019
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, M8
Mehr Klarheit für Unternehmen in Sachen E-Rechnungen

Das BMF hat am 15.10.2025 ein umfangreiches BMF-Schreiben zu Einzelfragen der E-Rechnung im USt-Recht veröffentlicht. Der UStAE wird entsprechend angepasst.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 263983 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-16
  • ⚙263983
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 67-75
  • Patrick Velte; Inge Wulf
Der EU-Omnibus-I zur CSRD, CSDDD und Taxonomie-Verordnung: Eine Bestandsaufnahme und kritische Würdigung der Deregulierung

Die Taxonomie-Verordnung, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) inklusive der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) bilden das Herzstück der unternehmerischen EU-Nachhaltigkeitsregulierungen. Diese sollen im Rahmen des ambitionierten EU-Green-Deal-Projekts einen wesentlichen Beitrag zur Zielsetzung einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 leisten. Mit den kürzlich abgeschlossenen Trilog-Verhandlungen zum künftigen Anwenderkreis durch den sog. Omnibus-I tritt hingegen eine massive Deregulierung dieser Nachhaltigkeitsnormierungen ein, um primär mittelständische Unternehmen von nachhaltigkeitsbezogenen Berichts- und Sorgfaltspflichten zu entlasten. Der vorliegende Beitrag knüpft an den Beitrag von Velte et al. (DB 2025 S. 813) an, stellt die zentralen Änderungen hinsichtlich Anwenderkreis, Erstanwendung sowie Berichts-, Prüfungs- und Sorgfaltspflichten nach dem Omnibus-I vor und würdigt diese kritisch.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 263964 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-16
  • ⚙263964
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 87
  • David Eberhardt
Rücklage nach § 6b EStG und Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs

Hat ein bilanzierender Stpfl. eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG zu Unrecht gebildet, begründet dies einen Bilanzierungsfehler, der nach den Regeln des formellen Bilanzenzusammenhangs unter Wahrung der verfahrensrechtlichen Schranken für den Erlass von Steuer- und Steueränderungsbescheiden zu korrigieren ist (Anschluss an BFH vom 07.07.1992 – VIII R 24/91, BFH/NV 1993 S. 461; BFH vom 30.04.2013 – I B 151/12, BFH/NV 2013 S. 1572).

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 263949 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-16
  • ⚙263949
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, M9
Geschäftsführung von Start-ups in schwierigen Zeiten

Die Anforderungen an die Geschäftsführung von angeschlagenen Start-ups sind in der jüngeren Vergangenheit merklich gestiegen. Gerade in gesellschafterfinanzierten Jung-Unternehmen sind die juristischen Vorgaben ausgesprochen anspruchsvoll.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 263893 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-16
  • ⚙263893
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 104-109
  • Judith Schmid; Jennifer Brenke; Christian Stracke
Start-ups in der Krise

Die Finanzierungspraxis der vergangenen Jahre war in vielen Start-ups von einem klaren Paradigmenfokus geprägt: Wachstum vor Profitabilität. Hohe Bewertungen, schnelle Skalierung und mehrfache Finanzierungsrunden ermöglichten Geschäftsmodellen, Verluste über lange Zeiträume durch Risikokapital zu tragen. Mit der veränderten Zinslandschaft, einer gestiegenen Risikoaversion der Investoren und strengeren Governance-Erwartungen hat sich dieses Umfeld grundlegend gedreht. Investoren sind zurückhaltender, Konditionen strenger, Zeitachsen kürzer – und die Anforderungen an Geschäftsführungen steigen merklich. Im gesellschafterfinanzierten Start-up ist diese Gemengelage besonders anspruchsvoll: Liquiditätsrisiken, volatile Runway-Prognosen und rechtlich sensible Überbrückungsfinanzierungen treffen auf strenge insolvenzrechtliche Maßstäbe und eine persönliche Haftung des Managements. Um die in einem Start-up steckenden guten Ideen zukunftsfähig aufstellen zu können, bedarf es zweier Dinge: Einer klaren Fokussierung auf Krisenfrüherkennung und frühzeitigem Krisenmanagement sowie der rechtzeitigen Einleitung von Restrukturierungsmaßnahmen. Insbesondere eine Sanierung im Rahmen eines Eigenverwaltungsverfahrens kann eine neue Chance darstellen, wenn einige Besonderheiten berücksichtigt werden.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 263844 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-16
  • ⚙263844
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 125
  • Christof Kleinmann
AVE als zulässiges Streikziel – Unterstützerstreik im Konzernverbund bleibt rechtmäßig

Darf eine Gewerkschaft für den gemeinsamen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) streiken – und darf sie zur Unterstützung eines Hauptarbeitskampfs konzernverbundene, aber tarifungebundene Unternehmen bestreiken? Das LAG Köln bejaht beides und stärkt damit Reichweite und Gestaltungsspielräume gewerkschaftlicher Arbeitskampfmittel. Besonders praxisrelevant: Auch schuldrechtliche Verpflichtungen, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen betreffen, sind erstreikbar; zudem kann der Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens einer Zurechnung von Streikschäden entgegenstehen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 263820 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-16
  • ⚙263820
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 126
  • Sebastian Frahm
Wartezeit für den besonderen Kündigungsschutz sog. Vorfeld-Initiatoren einer Betriebsratswahl

Arbeitnehmer sind bei Probezeitkündigungen vor Ablauf der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG nicht durch einen Sonderkündigungsschutz als Initiatoren einer Betriebsratswahl geschützt. Weitere Voraussetzung des Sonderkündigungsschutzes ist, dass der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung, jedenfalls aber innerhalb von drei Monaten nach Abgabe der öffentlich beglaubigten Absichtserklärung seinen Arbeitgeber über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 Abs. 3b KSchG informieren muss.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 263819 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-16
  • ⚙263819
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 83-86
  • Robert C. Prätzler
Update zur E-Rechnung – zugleich Anmerkungen zum BMF-Schreiben vom 15.10.2025

Das BMF hat am 15.10.2025 ein umfangreiches BMF-Schreiben zu Einzelfragen der E-Rechnung im USt-Recht veröffentlicht (BStBl. I 2025 S. 1806 = DB 2025 S. 2745), das weitgehend, aber nicht in allen Elementen dem Entwurf vom 25.06.2025 entspricht. Mit dem Schreiben wird der UStAE umfassend an die E-Rechnungs-Vorschriften angepasst. Der folgende Beitrag baut auf einem Beitrag zum BMF-Entwurf (vgl. Prätzler, DB 2025 S. 1916) auf und geht auf die wesentlichen praxisrelevanten Inhalte des endgültigen BMF-Schreibens ein.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 263572 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-09
  • ⚙263572
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, M6-M7
  • Monika Wünnemann
Steuervorschläge des Sachverständigenrats – Viel Lärm um nichts?

Die Vorschläge in dem Jahresgutachten des Sachverständigenrats haben vor allem wegen eines Minderheitsvotums bei der Erbschaftsteuer für Aufruhr gesorgt. Im Mittelpunkt der Diskussion steht die Begünstigung von Betriebsvermögen, die auch dem BVerfG zur Entscheidung vorliegt.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 263571 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-09
  • ⚙263571
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 25-26
  • Katrin Dorn
Bundesrat stimmt Steueränderungsgesetz 2025 zu

Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Steueränderungsgesetz 2025 zugestimmt. Das Gesetz enthält auf seinen 41 Seiten wenige Vorschläge zur Änderung der Steuergesetze, durch welche die Bürgerinnen und Bürger gezielt entlastet und die räumliche Flexibilität erhöht werden sollen. Zudem enthält das Gesetz Maßnahmen, die technischen Charakter haben. Das Entlastungsvolumen soll im kommenden Jahr knapp 5 Mrd. € betragen und bis 2030 auf knapp 6,3 Mrd. € steigen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 263570 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-09
  • ⚙263570
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 53-60
  • Björn Gaul; Victoria Kaule
Europäische Betriebsräte im Aufwind

Dieser Beitrag analysiert die mit der Änderungsrichtlinie (EU) 2025/2450 verbundene Reform der RL 2009/38/EG. Neben der Stärkung der Beteiligungsrechte Europäischer Betriebsräte werden neue Mindestinhalte für EBR-Vereinbarungen, Kostentragungspflichten und die Koordination mit nationalen Gremien beleuchtet. Besonderes Augenmerk liegt auf Übergangsregeln für Alt- und Uralt-Vereinbarungen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 263547 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-09
  • ⚙263547
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 1-9
  • Martin Jonas; David Bertsch
Die Bewertung und Aufteilung von Synergien

Synergien sind das zentrale Motiv für Unternehmenstransaktionen. Häufig von einem (zweck-)optimistischen Management überschätzt, werden sie oft skeptisch betrachtet. In objektivierten Bewertungen wurden sie bislang abgelehnt. Der Entwurf des überarbeiteten Bewertungsstandards IDW ES 1 öffnet sich dem Thema. Dieser Beitrag legt dar, wie Synergieeffekte bewertet und zugeordnet werden können. Im Fokus steht dabei die Ableitung einer Methodik zur Aufteilung von Synergieeffekten, basierend auf der interaktiven Entscheidungstheorie (Spieltheorie).

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 263492 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-09
  • ⚙263492
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 47-48
  • Simon Gollasch
Der Fall RETHMANN – Neuartige Abhilfemaßnahmen auf Grundlage alter Sektoruntersuchungen?

Das Bundeskartellamt hat erstmals von seiner mit der 11. GWB-Novelle im November 2023 neu geschaffenen Eingriffsbefugnis gem. § 32f Abs. 2 GWB Gebrauch gemacht und die RETHMANN-Gruppe (REMONDIS u.a.) zur Anmeldung künftiger Zusammenschlüsse im Bereich der Erfassung nicht-gefährlicher Haushaltsabfälle verpflichtet, auch soweit die regulären fusionskontrollrechtlichen Aufgreifkriterien nicht erreicht sind. Die Anordnung stützt sich auf eine im Dezember 2023 abgeschlossene Sektoruntersuchung – die zu der Verfügung führenden Erkenntnisse wurden also hauptsächlich vor der Einführung von § 32f GWB erlangt. Das Verfahren wirft deshalb die Frage auf, inwieweit Erkenntnisse aus älteren Sektoruntersuchungen für missbrauchsunabhängige Abhilfemaßnahmen nach § 32f GWB herangezogen werden können.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 263458 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-09
  • ⚙263458
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, M8
Synergien in der Unternehmensbewertung nach IDW ES 1

Der neue IDW ES 1 macht Synergien bewertbar. Der Beitrag zeigt, wie eine faire Aufteilung möglich ist und was das für Unternehmensbewertungen bedeutet.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 263457 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-09
  • ⚙263457
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 39-44
  • Paul Voigt; Axel Freiherr von dem Bussche
Der „Digital Omnibus“ der EU

Die EU-Kommission hat am 19.11.2025 mit dem „Digital Omnibus“ ein Reformpaket vorgelegt, das auf eine Entbürokratisierung des digitalen Binnenmarkts und eine Harmonisierung des fragmentierten Rechtsrahmens abzielt. Der vorliegende Beitrag analysiert die zentralen Säulen des Pakets: die Neujustierung der DSGVO zugunsten von KI-Innovationen, die Konsolidierung des Datenwirtschaftsrechts im Data Act und die Anpassungen von Fristen im AI Act.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 263436 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-09
  • ⚙263436
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 45-46
  • Heribert Heckschen
Zustimmungsbeschlüsse zum VW-Skandal – Praxisfolgen

Selten hat ein Urteil des II. Zivilsenats des BGH so viel Aufsehen erregt wie das zum Vergleich im sog. „Dieselskandal“. Im Mittelpunkt der juristischen, aber auch in der Tagespresse veröffentlichten Mitteilungen stand das Ergebnis, das die Hauptversammlungsbeschlüsse teilweise unwirksam sind. Die 70 Seiten lange Entscheidung enthält aber zu einer Vielzahl von Problemen des Aktienrechts sehr detaillierte Erörterungen und eine weitere Entwicklung der Rspr. Es handelt sich also bei der für BGHZ vorgesehenen Entscheidung um ein auch in juristischer Sicht grundlegendes Urteil.

  • 2026-01-09
  • 🌍 1768435200000
  • ⚙263431
  • db - der betrieb
  • DB 2026, 61
  • Ulrich Tödtmann; Kathrin Strittmatter
Gerechtfertigte Altersdiskriminierung: Ablehnung eines Bewerbers über der tarifvertraglichen Regelaltersgrenze

Das BAG hat entschieden, dass ein Arbeitgeber, der an eine tarifvertragliche Altersgrenzenregelung gebunden ist, die Einstellung eines Bewerbers, der diese Altersgrenze überschritten hat, wegen des Alters ablehnen darf, falls ein jüngerer qualifizierter Bewerber zur Verfügung steht. Der Arbeitgeber ist dann weder nach § 165 Satz 3 SGB IX verpflichtet, den Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, noch ihm eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG zu zahlen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 263387 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-09
  • ⚙263387
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, M11
Digital Omnibus: mehr Wettbewerbsfähigkeit, weniger Bürokratie

Der Digital Omnibus der EU versteht sich als eine Art Fitness-Kur für das Datenrecht –und als regulatorische Antwort auf die Wettbewerbskrise. Welche Reformen geplant sind.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 263366 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-09
  • ⚙263366
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, M12
Europäische Betriebsräte: Die Reform der RL 2009/38/EG

Aus Brüssel kommen neue Regeln zur Einsetzung Europäischer Betriebsräte und der wirksamen Durchsetzung der Rechte auf länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 263317 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-09
  • ⚙263317
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 26-28
  • Matthias Loose
Steuerbegünstigung von Erwerbsvorgängen nach § 6a GrEStG

Nach § 6a Abs. 1 GrEStG wird u.a. für bestimmte, nach § 1 GrEStG steuerbare Erwerbsvorgänge aufgrund einer Umwandlung nach dem UmwG die darauf entfallende GrESt nicht erhoben. Die Steuerbefreiung gilt jedoch nur unter weiteren Voraussetzungen. So müssen an dem Umwandlungsvorgang ein herrschendes Unternehmen und eine oder mehrere von ihm abhängige Gesellschaften oder nur abhängige Gesellschaften beteiligt sein. Was darunter zu verstehen ist, hat der BFH in den beiden aktuellen Urteilen klargestellt.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 263305 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-09
  • ⚙263305
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, 20-24
  • Walter Niermann
Rechtsänderungen im Bereich der Arbeitnehmerbesteuerung ab 2026 – Update

Der Steuergesetzgeber hat zum Jahreswechsel 2025/2026 Rechtsänderungen im Bereich der Arbeitnehmerbesteuerung verabschiedet, deren Kenntnis für den mit der Lohnabrechnung befassten Steuerpraktiker unerlässlich ist. Hinzu kommt eine Reihe von neuen bzw. aktualisierten Verwaltungsregelungen, die ebenfalls ab dem 01.01.2026 zu beachten sind. In diesem Beitrag werden die Neuregelungen im Zusammenhang dargestellt.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 263299 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-09
  • ⚙263299
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, M4-M5
  • Rudolf Mellinghoff
Warum 2026 das Jahr der Steuerreformen werden muss

Deutschland steckt in einer anhaltenden wirtschaftlichen Stagnation, deren Ursachen zunehmend in strukturellen Standortnachteilen auch im Steuerrecht liegen. Die bisherige Steuerpolitik setzt allerdings vor allem auf punktuelle Entlastungen und Subventionen, ohne die grundlegenden Schwächen des Systems zu beheben. Angesichts begrenzter fiskalischer Spielräume und steigender struktureller Ausgaben sind umfassende Steuerreformen keine politische Option, sondern eine ordnungspolitische Pflicht. Tragfähige Konzepte zur Vereinfachung, Modernisierung und Digitalisierung des Steuerrechts liegen vor. Entscheidend ist nun, sie entschlossen umzusetzen, um Wettbewerbsfähigkeit, Investitionen und wirtschaftliche Dynamik wieder zu stärken.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 263298 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2026-01-09
  • ⚙263298
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2026, M10
Aktivrente, Entfernungspauschale, Kleinanwartschaften & Co.

Der Steuergesetzgeber hat zum Jahreswechsel 2025/2026 einige Rechtsänderungen im Bereich der Arbeitnehmerbesteuerung verabschiedet. Ein Update.

  • 2025-12-19
  • 🌍 1766966400000
  • ⚙262959
  • db - der betrieb
  • DB 2025, 3165-3167
  • Janik Goßler
Modernisierung des Produkthaftungsrechts

Das Produkthaftungsgesetz regelt seit 1989 die Haftung von Herstellern für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte entstehen, dazu zählen Verletzungen von Personen oder Sachschäden. Es geht zurück auf eine europäische Richtlinie aus dem Jahr 1985, welche zwischenzeitlich mehrfach angepasst wurde. Nachdem das europäische Produkthaftungsrecht mit Richtlinie (EU) 2024/2853 neu gefasst wurde, hat nun das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Referentenentwurf des deutschen Umsetzungsgesetzes veröffentlicht. Schwerpunkte der Aktualisierung liegen in den Themen der Digitalisierung, der Kreislaufwirtschaft und der globalen Wertschöpfungskette.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262958 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262958
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB Beilage 01 2025, 70-72
  • Kerstin Wilhelm; Johannes Dittrich
Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2025 – Bedeutung für 2026: Rechtsentwicklungen im Bereich Compliance 2025

Nicht nur in den klassischen Compliance-Bereichen Kartellrecht und Datenschutz hat sich in 2025 viel getan. Auch Entwicklungen in anderen Bereichen sind für die Compliance im Unternehmen von erheblicher Bedeutung. Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Themen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262948 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262948
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB Beilage 01 2025, 67-69
  • Julia Grothaus; Christian Schmitt; Mirjam Erb
Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2025 – Bedeutung für 2026: Rechtsentwicklungen im Verfahrensrecht 2025

Im Verfahrensrecht stand 2025 der Zivilprozess im Vordergrund. Insbesondere wurden seit dem Inkrafttreten des Justizstandort-Stärkungsgesetzes in vielen Bundesländern Commercial Courts und Commercial Chambers mit unterschiedlicher Ausrichtung gebildet. Zudem gibt es eine Reihe weiterer Reformvorhaben, die vor allem eine Digitalisierung und/oder Modernisierung von Zivilverfahren im Blick haben. Ähnliche Entwicklungen gibt es im Strafverfahrensrecht zu beobachten, während es in der neuen Legislaturperiode um die Reform des Schiedsverfahrensrechts still geworden ist. Zudem gab es in vielen Bereichen wegweisende Impulse durch Gerichte.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262939 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262939
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB Beilage 01 2025, 30-33
  • Timo Engelhardt; Kristina Klaaßen-Kaiser; Carl Sanders
Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2025 – Bedeutung für 2026: Rechtsentwicklungen bei M&A-Transaktionen 2025

M&A-Transaktionen sahen sich 2025 mit anhaltenden globalen Unsicherheiten konfrontiert: Der Krieg in der Ukraine, Konflikte im Nahen Osten und Chinas industriepolitische Offensive sorgten für volatile Rahmenbedingungen, gerade im grenzüberschreitenden Kontext. Hinzu kamen tiefgreifende technologische Umwälzungen, politische Akzente der neuen US-Regierung und europäische Initiativen zur Stärkung eigener Souveränität. All das führt zu einem heterogenen, schwer vorhersehbaren Marktumfeld, in dem Chancen und Risiken neu bewertet werden müssen. Umso wichtiger ist es, auch die aktuellen rechtlichen Entwicklungen im Auge zu behalten, die die Transaktionspraxis beeinflussen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262929 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262929
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB Beilage 01 2025, 24-26
  • Martina Farkas; Jens Hollinderbäumer; Mario Pofahl
Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2025 – Bedeutung für 2026: Rechtsentwicklungen im GmbH-Recht 2025

Mit der Einführung von KI-Systemen kommen Herausforderungen auf Unternehmen und Geschäftsführung zu. Die Rechtsprechung beschäftigte u.a. die registerrechtliche Prüfungsbefugnis und die Wirksamkeit von Bad-Leaver-Klauseln.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262923 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262923
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M4-M5
  • Gabriele Rautenstrauch
Globale Mindeststeuer unter Druck

Die globale Mindeststeuer befindet sich seit Beginn des Jahres 2025 in einer politisch angespannten Phase. Während in den ersten Wochen des Jahres vielfach von einer faktischen Aufkündigung des internationalen Mindeststeuerabkommens gesprochen wurde, hat sich diese Erwartung mit dem G7-Statement vom 28.06.2025 vorerst nicht bestätigt.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262922 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262922
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 3185
  • Svenja Heizmann
Zeitpunkt der Fälligkeit von Sozialplanabfindungen richtet sich nach den Regelungen des Sozialplans

Abfindungsansprüche aus einem Sozialplan, der durch den Spruch einer Einigungsstelle beschlossen und gerichtlich erfolglos angefochten wurde, werden zum im Sozialplan festgelegten Zeitpunkt fällig – und nicht erst mit rechtskräftigem Abschluss des gerichtlichen Verfahrens zur Überprüfung des Einigungsstellenspruchs.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262915 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262915
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M7
Gesetzgeber passt Mindeststeuergesetz an

Das Mindeststeueranpassungsgesetz sieht neben der Änderung des MinStG auch Änderungen des deutschen Internationalen Steuerrechts vor.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262913 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262913
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB Beilage 01 2025, 1-2
  • Andreas Müller; Marco Carbonare
Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2025 – Bedeutung für 2026: Das Unternehmensrechtsjahr 2025

Digitalisierung trifft auf KI-Regulierung, Bürokratieabbaupläne auf neue EU-Verordnungen, Kapitalmarktförderung auf erweiterte Investitionskontrolle: Die wichtigsten unternehmensrechtlichen Themen des zurückliegenden Jahres – und was 2026 wichtig wird – lesen Sie in dieser Sonderbeilage.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262899 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262899
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M9
Die Effekte der geplanten Änderungen im Produkthaftungsrecht

Die Reform des Produkthaftungsrechts bringt deutlich strengere Vorgaben für Unternehmen. Auch der Druck auf graue Akteure im E-Commerce nimmt zu.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262898 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262898
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB Beilage 01 2025, 3-5
  • Christian Hundeshagen; Andreas Schaflitzl
Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2025 – Bedeutung für 2026: Rechtsentwicklungen im Bilanzrecht 2025

Im Bilanzrecht hat das Jahr 2025 nur punktuelle Änderungen gebracht. Allerdings liegen derzeit zahlreiche Reformentwürfe zum Handels-, Steuer- und Mindeststeuerbilanzrecht vor. Die Entwicklungen werden nachfolgend überblicksartig dargestellt.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262895 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262895
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB Beilage 01 2025, 53-55
  • Andreas Dehio; Julian Emmerich
Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2025 – Bedeutung für 2026: Rechtsentwicklungen im Bankaufsichtsrecht 2025

Auch wenn das Jahr 2025 keine großen Novellen des Bankaufsichtsrechts mit sich brachte, war die Vielzahl der Initiativen, Projekte und Entwürfe bemerkenswert. Das Potenzial für die tiefgreifendsten Änderungen hat dabei vermutlich die Initiative zur Stärkung der europäischen Kapitalmarktintegration, die Spar- und Investitionsunion (SIU), die darauf abzielt, die Tiefe des europäischen Kapitalmarkts gegenüber den USA und Asien zu verbessern. Daneben wurden vor allem bereits bekannte, beschlossene Regulierungsvorhaben umgesetzt. Allen voran die nationale CRD VI-Umsetzung, die insb. Vorgaben für das ESG-Risikomanagement, Drittstaaten-Zweigstellen und Fit-and-Proper-Anforderungen für Inhaber von Schlüsselfunktionen enthält.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262887 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262887
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB Beilage 01 2025, 41-43
  • Christoph Barth; Ann-Christin Käser
Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2025 – Bedeutung für 2026: Rechtsentwicklungen in der Investitionskontrolle 2025

Das Jahr 2025 war geprägt von umfassenden Reformprojekten im Investitionskontrollrecht, während die Fallzahlen in Europa leicht anstiegen und in Deutschland stabil blieben. In Europa stand die Reformierung der EU-Screening-VO und die Einführung neuer Regime im Vordergrund. In Deutschland steht die Einführung eines novellierten Investitionsprüfgesetzes noch aus, dürfte aber bald voranschreiten.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262870 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262870
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB Beilage 01 2025, 56-58
  • Thomas Broichhausen; Pascal Mildahn
Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2025 – Bedeutung für 2026: Rechtsentwicklungen im Versicherungsbereich 2025

Nachstehend werden ausgewählte Aspekte der Rechtsentwicklung im Versicherungsbereich aus dem Jahr 2025 vorgestellt. Das Jahr 2025 stand dabei insb. im Zeichen der weiteren Umsetzung der durch den Solvency II Review und die Versicherungsabwicklungsrichtlinie angestoßenen Fortentwicklung der etablierten Regelwerke.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262864 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262864
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 3168-3169
  • Christian Brünkmans; Niclas Naße
Entscheidung des BGH in Sachen Wirecard: Insolvenzrecht sticht Kapitalmarktrecht

Mit seiner Entscheidung vom 13.11.2025 hat der IX. Zivilsenat des BGH in Abweichung zur Vorinstanz nunmehr entschieden, dass die Aktionäre der Wirecard AG ihre Schadensersatzansprüche nicht als Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO anmelden können. Damit setzt der BGH einen Schlusspunkt unter den seit ca. fünf Jahren schwelenden Streit über die Verteilung der ca. 650 Mio. € Insolvenzmasse im Wirecard-Insolvenzverfahren.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262859 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262859
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB Beilage 01 2025, 21-23
  • Stephan Oppenhoff; Staffan Illert
Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2025 – Bedeutung für 2026: Rechtsentwicklungen im Übernahmerecht 2025

Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen übernahmerechtlichen Entwicklungen im Jahr 2025 in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262816 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262816
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M8
Globale Mindeststeuer wirkt anders als erwartet

Eine aktuelle Befragung unter deutschen Konzernen wirft die Frage auf, inwieweit die globale Mindeststeuer grenzüberschreitende Gewinnverlagerungen wirklich eindämmen kann.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262744 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262744
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB Beilage 01 2025, 15-20
  • Tim Johannsen-Roth; Arne Kießling; Julius Raapke
Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2025 – Bedeutung für 2026: Rechtsentwicklungen im Aktienrecht 2025

Große Umbrüche blieben dem Aktienrecht im Jahr 2025 erspart. Gleichwohl haben sowohl der europäische als auch der deutsche Gesetzgeber wichtige Reformvorhaben vorangetrieben und das Aktienrecht punktuell ergänzt. Auch die Rechtsprechung hat im vergangenen Jahr einige wichtige aktienrechtliche Entscheidungen getroffen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262715 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262715
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB Beilage 01 2025, 34-37
  • Thomas Schulz; Ferry Bühring; Ruth Losch
Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2025 – Bedeutung für 2026: Öffentliches Wirtschaftsrecht 2025: Energie- und vergaberechtliche Entwicklungen

Im ersten Jahr nach der Bundestagswahl hat sich die Bundesregierung ehrgeizige Projekte ins Pflichtenheft geschrieben, viele davon waren zum Jahresende 2025 aber noch nicht abgeschlossen. Wir beleuchten zwei Teilaspekte des öffentlichen Wirtschaftsrechts: Anpassungen bei den Netzentgelten und Reformen der öffentlichen Auftragsvergabe.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262710 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262710
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB Beilage 01 2025, 59-63
  • Michael Leicht; Jonas Baumann
Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2025 – Bedeutung für 2026: Rechtsentwicklungen im IT- und Datenschutzrecht 2025

Im von hoher Dynamik geprägten IT- und Datenschutzrecht schritten die Entwicklungen im Jahre 2025 mit erheblichem Tempo voran. Die Komplexität des Rechtsrahmens nimmt stetig zu. Der Beitrag gibt einen Überblick über ausgewählte Entwicklungen auf dem Gebiet der Gesetzgebung sowie der Rechtsprechung und – insbesondere im Datenschutzrecht – der behördlichen Praxis.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262694 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262694
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB Beilage 01 2025, 50-52
  • Olena Tokman; Markus Wollenhaupt; Alexandra Schuppli
Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2025 – Bedeutung für 2026: Rechtsentwicklungen im Kapitalanlagerecht 2025

Im Jahr 2025 lag der Schwerpunkt im Kapitalanlagerecht in Deutschland auf zahlreichen Gesetzesvorhaben, der Änderung der Anlageverordnung und dem BaFin-Entwurf zur zulässigen Anlegereinflussnahme sowie europaweit auf den ESMA-Leitlinien und RTS zu den Liquiditätsmanagementinstrumenten.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262683 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262683
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 3153-3155
  • Andreas Kowallik
Deutscher Mindeststeuer-Bericht 2024: Inhalt und Datenschema

Am 20.12.2021 veröffentlichte die OECD die Model Rules zur globalen Mindest(ertrag)steuer (Säule Zwei). Seit 2022 publizierte sie hierzu detaillierte Umsetzungshilfen, die sie am 15.01.2025 durch einen überarbeiteten Mindeststeuer-Bericht ergänzte, den Deutschland technisch bereits umgesetzt hat. Der folgende Beitrag gibt zum Mindeststeuer-Bericht 2024 einen Kurzüberblick für eine deutsche oberste Muttergesellschaft als Gruppenträger.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262682 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262682
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB Beilage 01 2025, 6-14
  • Oliver Rosenberg; Kirsten Placke; Rainer Stadler; Ulrich Johann
Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2025 – Bedeutung für 2026: Rechtsentwicklungen im Steuerrecht 2025

Durch das Scheitern der „Ampel“-Koalition wurden viele steuerrechtliche Gesetzesvorhaben im Jahr 2025 zunächst nicht weiterverfolgt und sind auch nur in Teilen im weiteren Jahresverlauf aufgegriffen worden. Daher kam es auch in diesem Jahr zu keinen weitreichenden, sondern nur zu vielen kleineren, oftmals wirtschaftspolitisch geprägten Detailänderungen im Bereich des Steuerrechts. Ob das ebenfalls auf den Weg gebrachte Mindeststeueranpassungsgesetz im Ergebnis große Praxisrelevanz haben wird, hängt sicherlich von der Zukunft der globalen Mindestbesteuerung vor dem Hintergrund der ablehnenden Haltung der USA ab. Anders als der Steuergesetzgeber war jedenfalls das BMF auch im Jahr 2025 aktiv und veröffentlichte eine Vielzahl von BMF-Schreiben, wie z.B. den neuen UmwSt-Erlass oder den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Änderung des InvSt-Erlasses. Im Bereich der Rspr. verdient – neben einigen für die Praxis wichtigen Urteilen des BFH – insb. die Vorlage an den EuGH aus Portugal, die sich mit der Vereinbarkeit von mit den deutschen Ergänzungstatbeständen des GrEStG vergleichbaren Regelungen mit Europarecht auseinandersetzt, aufgrund ihrer möglichen Auswirkungen auf das GrEStG Beachtung.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262679 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262679
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 3134-3138
  • Sebastian Benz; Haakon Richter
Das Mindeststeueranpassungsgesetz

Zum Ende des Jahres 2025 tritt das „Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen“ (Mindeststeueranpassungsgesetz, MinStAnpG) in Kraft. Das Gesetz beinhaltet Änderungen und teilweise Vereinfachungen des seit Ende 2023 geltenden Mindeststeuergesetzes und trägt den globalen Entwicklungen zur Mindestbesteuerung Rechnung. Darüber hinaus kommt es zu beachtenswerten Anpassungen bei der Hinzurechnungsbesteuerung und der Aufhebung der Lizenzschranke gem. § 4j EStG.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262677 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262677
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 3127-3133
  • Rainer Goldbach; Christian Rasch; Björn Ricken
Betriebliche Altersversorgung im Jahresabschluss nach nationalen und internationalen Bilanzierungsgrundsätzen

Nach einem Anstieg im März 2025 werden die für Pensionsverpflichtungen maßgeblichen Rechnungszinssätze nach IFRS bzw. US-GAAP zum 31.12.2025 voraussichtlich bei 3,9% bis 4,4% und damit um ca. 0,5%- bis 0,8%-Punkte über dem Vorjahresniveau liegen. Aufgrund der Durchschnittsbildung über sieben bzw. zehn Jahre bewegen sich die Zinssätze nach HGB dagegen noch auf einem niedrigeren Niveau, steigen aber kontinuierlich weiter an und dürften zum Jahresende 2,06% bzw. 2,22% betragen, sodass sich auch in diesem Jahr für die bilanzierenden Unternehmen eine erfolgswirksame Entlastung ergibt.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262676 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262676
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB Beilage 01 2025, 38-40
  • David-Julien dos Santos Gonçalves; Sînziana Ianc
Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2025 – Bedeutung für 2026: Rechtsentwicklungen im Kartellrecht 2025

Die aktuellen Transformationsprozesse zeigen Wirkungen im Kartellrecht, u.a. mit einer Modernisierung des EU-Sekundärrechts und Soft-Law.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262654 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262654
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB Beilage 01 2025, 27-29
  • Sören Stöwe; Christoph van Lier
Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2025 – Bedeutung für 2026: Rechtsentwicklungen im Personengesellschaftsrecht 2025

Wie weit reicht § 179a AktG? Das hatte der BGH für den Fall einer Publikums-KG zu entscheiden. Das MoPeG-reformierte Auskunftsrecht von Kommanditisten beschäftigte die höchst- und instanzgerichtliche Rechtsprechung. In weiteren Entscheidungen ging es um Fortführung und Anwachsen nach Ausscheiden von Gesellschaftern.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262642 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262642
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 3179-3184
  • Markus Schwipper
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Wahl eines zu großen Betriebsrats (§ 9 BetrVG)

Im nächsten Jahr finden wieder die turnusmäßigen Betriebsratswahlen statt. Die Wahlen sind dabei sehr fehleranfällig, die Fehlerquellen vielfältig. Ein in der Praxis immer wieder auftretender Streitfall ist die Einleitung der Wahl eines zu großen, nicht der gesetzlichen Größe (§ 9 BetrVG) entsprechenden Betriebsrats. Der Beitrag beleuchtet, ob bzw. inwieweit der Arbeitgeber mit den Mitteln des einstweiligen Rechtsschutzes in diesem speziellen Fall in eine laufende Betriebsratswahl korrigierend eingreifen kann.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262641 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262641
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M10
Zu großer Betriebsrat: einstweiliger Rechtsschutz im Wahlverfahren

Lässt sich im einstweiligen Rechtsschutz eine Korrektur des erlassenen Wahlausschreibens erwirken, wenn die Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder nicht stimmt?

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262639 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262639
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M6
Bilanzierung der betrieblichen Altersversorgung zum 31.12.2025

Der Beitrag stellt aktuelle Entwicklungen zur Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen dar und leitet Rechnungsannahmen für HGB, IFRS und US-GAAP ab.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262630 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262630
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB Beilage 01 2025, 64-66
  • Sabine Vorwerk; Riaz Janjuah; Julia Leitsch
Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2025 – Bedeutung für 2026: Rechtsentwicklungen im Insolvenzrecht 2025

Unternehmensinsolvenzen steigen in Deutschland weiter und notierten im ersten Halbjahr 2025 auf einem Zehnjahreshoch. Entsprechend gab es auch in diesem Jahr eine Reihe interessanter Gerichtsentscheidungen, die bislang strittige Fragen klärten. Das Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG, das inzwischen eine wichtige Ergänzung des sanierungsrechtlichen Instrumentenkastens darstellt, steht vor einer EU-weiten Evaluierung. Daneben nehmen Restrukturierungsgerichte weiter zu rechtlichen Fragen im Rahmen seiner Anwendung Stellung und tragen so zur Erhöhung der Rechtssicherheit und einer weiteren Akzeptanz des Verfahrens bei.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262616 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262616
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 3186
  • Julia Certa
Wahlvorstand: Vorbereitung der Betriebsratswahl nur bei Vorliegen einer betriebsratsfähigen Organisationseinheit

Solange keine betriebsratsfähige Organisationseinheit existiert, hat der Wahlvorstand keinen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber, ihm die für die Durchführung der Betriebsratswahl erforderlichen personenbezogenen Daten der Beschäftigten und Sachmittel zur Verfügung zu stellen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262603 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262603
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 3139-3152
  • Reinald Koch; Lukas Oblinger
Auswirkungen der globalen Mindeststeuer bei deutschen Konzernen

Der Beitrag untersucht anhand einer Befragung ex post die quantitativen Auswirkungen der globalen Mindeststeuer auf deutsche Unternehmensgruppen. Die Ergebnisse zeigen, dass deutsche Konzerne insgesamt nur in geringem Umfang mit Ergänzungssteuern belastet werden. Entstehen solche Steuern, betreffen diese allerdings häufig nicht – wie zu erwarten wäre – Unternehmen mit niedrigen effektiven Steuerquoten oder Standorte in klassischen Niedrigsteuerjurisdiktionen. Dies wirft die Frage auf, inwieweit die globale Mindeststeuer ihr Ziel, grenzüberschreitende Gewinnverlagerungen einzudämmen, tatsächlich erreicht. Zugleich führt ihre Implementierung unabhängig von der Höhe einer tatsächlich fälligen Steuerzahlung zu erheblichen Compliance-Kosten. Eine Untersuchung des CbCR Safe Harbour zeigt, dass dieser im ersten Anwendungsjahr vielfach genutzt werden kann und somit als wirksames Instrument zur Vereinfachung dient.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262600 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262600
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB Beilage 01 2025, 73-78
  • René Döring; Colin Laws
Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2025 – Bedeutung für 2026: Rechtsentwicklungen im Arbeitsrecht 2025

Das Arbeitsrecht war im Jahr 2025 von bedeutenden Entwicklungen geprägt. Während im Gesetzgebungsverfahren die Reform des Betriebsrentenstärkungsgesetzes durch die Diskontinuität des Bundestages verzögert wurde und der Bundesrat weitreichende Änderungen der betrieblichen Mitbestimmung forderte, sorgten insb. die Gerichte für wegweisende Impulse. Das BAG setzte dabei wichtige Akzente bei virtuellen Aktienoptionen, Urlaubsregelungen, dem Schutz von Teilzeitbeschäftigten, Entgeltdiskriminierung sowie der Betriebsrentenanpassung nach § 16 BetrAVG. Der EuGH macht Hoffnungen auf eine starke Vereinfachung des Massenentlassungsverfahrens zunichte.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262594 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-19
  • ⚙262594
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB Beilage 01 2025, 44-49
  • Burkhard Rinne; Marc Trinkaus; Nicole Rölike; Florian Baetke
Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2025 – Bedeutung für 2026: Rechtsentwicklungen im Kredit- und Kapitalmarktrecht 2025

Bei der vertraglichen Ausgestaltung unternehmensbezogener Kreditfinanzierungen wirkten sich die Entscheidung des EuGH zu asymmetrischen Gerichtsstandsklauseln sowie die Vorschläge der Loan Market Association zu den Fallback-Regelungen in Bezug auf EURIBOR aus. Auf kapitalmarktrechtlicher Seite sollen neue Rahmenbedingungen für Verbriefungen durch Änderungen der europäischen Verbriefungsverordnung und der Kapitaladäquanzverordnung geschaffen werden. Zudem konkretisieren sich die Pläne zur Umstellung auf ein neues und schnelleres Abwicklungssystem (sog. T+1). Nicht zuletzt wirkt sich der EU Listing Act in der Praxis, insb. im Prospektrecht, aus.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262150 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-12
  • ⚙262150
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 3066-3072
  • Carsten Höink; Ferdinand Huschens
Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsdienstleistungen nach § 4 Nr. 21 UStG ab 01.01.2025: Gut gemeint – nicht gut gemacht

Die zum 01.01.2025 geänderte Steuerbefreiung für Bildungsdienstleistungen nach § 4 Nr. 21 UStG ist heftig umstritten. Der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung wurde dahingehend ausgeweitet, dass nun Aus- und Fortbildung und berufliche Umschulung anderer allgemein- oder berufsbildenden Einrichtungen dann von der Umsatzsteuer befreit sind, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass es sich bei Ihnen um Einrichtungen vergleichbarer Zielsetzung und bei den Leistungen um selbige handelt. Es ist somit nicht mehr erforderlich, dass z.B. eine Fortbildungsleistung auf einen Berufsabschluss oder Vergleichbares vorbereitet, wie es noch die Altregelung vorsah. Über den Anwendungsbereich und kritische Zweifelsfragen darin wird es weiter Diskussionen geben. Dass die Steuerbefreiung aber mit einer Versagung des Vorsteuerabzugsrechts einhergeht und gerade im B2B-Bereich daher aufgrund nicht abzugsfähiger Vorsteuerbeträge aus den Eingangskosten eine Kostensteigerung erfolgt, wurde vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt. Gewerbliche Bildungsanbieter, welche i.d.R. vorsteuerabzugsberechtigte Kunden als Leistungsempfänger haben, sind daher bestrebt, in der Steuerpflicht zu verbleiben. Das gelingt mittels des Bescheinigungsverfahrens nur bedingt, da trotz Intervention die Finanzverwaltung daran festhält, ein eigenes Antragsrecht auf Bescheinigung der Steuerbefreiung innezuhaben. Dies führt zu jahrelanger Unsicherheit, welche die Bildungsbranche lähmt. Die Verwaltung reagiert mit einer Nichtbeanstandungsregelung und auch Änderungen der MwStSystRL werden diskutiert. Der Beitrag gibt einen Überblick und befasst sich kritisch mit den praktischen Auswirkungen der Neuregelung und dem Antragsrecht auf Bescheinigung.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262135 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-12
  • ⚙262135
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M7
Keine verlässlichen Aussagen für gewerbliche Bildungsanbieter

Die neuen Regeln zur Steuerbefreiung für Bildungsdienstleistungen sind umstritten und führen bei B2B-Anbieter zu Unsicherheit. Ein Nichtbeanstandungserlass hilft nur bedingt.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262101 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-12
  • ⚙262101
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 3078-3079
  • Raphael Baumgartner; Cindy Slominska
BFH zweifelt an der Europarechtskonformität des § 20 Abs. 2 AStG

Die jüngste Vorlage des BFH zu § 20 Abs. 2 AStG lenkt den Blick erneut auf die Frage, ob der zwingende Methodenwechsel ohne jede Entlastungsmöglichkeit mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar ist. Im Kern steht ein Sachverhalt, in dem wirtschaftlich tätige luxemburgische Strukturen allein aufgrund des nationalen Switch-over der deutschen Besteuerung unterworfen wurden. Der BFH sieht hierin eine mögliche unionsrechtliche Beschränkung und ruft den EuGH an. Der Beitrag stellt den zugrunde liegenden Sachverhalt dar, erläutert die unionsrechtlichen Zweifel des BFH und zeigt auf, weshalb die praktische Bedeutung des § 20 Abs. 2 AStG im EU-Raum durch abkommensrechtliche Aktivitätsklauseln inzwischen weitgehend relativiert ist. Ein abschließender Blick unter Berücksichtigung des Urteils sowie der geplanten Änderungen bei der Hinzurechnungsbesteuerung zeigt zudem auf, wie die gewerbesteuerliche Kürzung nach § 7 Satz 8 und § 9 Nr. 2 GewStG insb. im Private-Equity-Kontext anzuwenden sein dürfte.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262098 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-12
  • ⚙262098
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M8
Praktische Herausforderungen in Sachen Transaktionsmatrix

Seit diesem Jahr müssen sich Unternehmen im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen mit der Transaktionsmatrix beschäftigen. In der Praxis gibt es noch viele Unsicherheiten.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262075 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-12
  • ⚙262075
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 3059-3065
  • Stefan Eymann; Lukas Grohé
(Außen-)Steuerliche Behandlung von Garantien und ökonomische Implikationen der Risikodiversifikation: Garantiert gar nicht?

Die Erhebung von Garantiegebühren im Konzern wirft insb. dann Fragen zur ökonomischen Begründung auf, wenn Garantiegeber und -nehmer über eine identische Bonität verfügen. Entscheidend ist, ob eine solche Gebühr fremdüblich oder lediglich eine interne Umverteilung darstellt. Maßgeblich ist dabei der Expected Loss (EL) als Ausdruck der Ausfallwahrscheinlichkeit. Nach OECD-TPG 2022, Kap. X Rn. 10.167 hängt die Bewertung einer Garantie von ihrer wirtschaftlichen Substanz ab, insb. von der tatsächlichen Risikoübernahme und dem finanziellen Vorteil für den Garantienehmer, was eine detaillierte Analyse der Angemessenheit der Garantiegebühr erfordert.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262013 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-12
  • ⚙262013
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 3110-3117
  • Bertram Zwanziger
Die Folgen der Nachtarbeitsentscheidung des BVerfG für das arbeitsgerichtliche Verfahren

Die Entscheidung des BVerfG zur Gleichbehandlung in Tarifverträgen von Dezember 2024 erfordert Anpassungen im arbeitsgerichtlichen Verfahren, denen der Beitrag nachgeht. Das betrifft die Einbeziehung der Tarifvertragsparteien im Wege der Nebenintervention und die Eröffnung von Klärungsmöglichkeiten über § 9 TVG. Daneben stellt sich die Frage, ob die neu entwickelte primäre Korrekturkompetenz der Tarifvertragsparteien eine Aussetzung gerichtlicher Verfahren erfordert und wie dies ggf. zu gestalten wäre. Schließlich sind die Auswirkungen auf unionsrechtliche Gleichbehandlungsgebote zu überprüfen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 261968 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-12
  • ⚙261968
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M6
Ökonomische und steuerliche Bewertung konzerninterner Garantien

Der Aufsatz analysiert, wann konzerninterne Garantien wirtschaftlich werthaltig sind und welche Kriterien ihre Anerkennung im Rahmen der Verrechnungspreise begründen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 261961 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-12
  • ⚙261961
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M9
Aufsichtsratsbezogene Nachhaltigkeitsberichterstattung (Teil 2)

Unternehmen mit nicht kalenderjährigem Geschäftsjahr müssen die kommende Nachhaltigkeitsberichterstattung wohl in einer ähnlichen Schwebelage vorbereiten wie 2024.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 261960 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-12
  • ⚙261960
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 3118
  • Tomislav Santon
Schadensersatz nach Datenübermittlung zur testweisen Nutzung von „Workday“

Betriebsparteien vereinbaren im Kontext der Mitbestimmungsausübung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG regelmäßig, wann eine Verarbeitung von Mitarbeiterdaten durch technische Einrichtungen (insb. Software) zulässig sein soll. Arbeitgeber riskieren bei der auf eine entsprechende Betriebsvereinbarung gestützten Datenverarbeitung jedoch Schadensersatzansprüche ihrer Mitarbeiter, wenn die Verarbeitung nicht auch nach gesetzlichen Vorschriften erlaubt ist.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 261956 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-12
  • ⚙261956
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 3073-3077
  • Gert Gilson; Björn Heidecke
Die deutsche Transaktionsmatrix: Erste praktische Beobachtungen und eine internationale Einordnung

Die jüngsten Reformen im Bereich der steuerlichen Verrechnungspreise haben die Mitwirkungspflichten von Stpfl. verschärft. Zentrales Element ist die neu eingeführte Transaktionsmatrix, die konzerninterne Geschäftsbeziehungen strukturiert abbildet und innerhalb von 30 Tagen nach Prüfungsanordnung vorzulegen ist. Dieser Beitrag analysiert die rechtlichen Grundlagen, teilt erste praktische Erfahrungen und ordnet die deutschen Anforderungen im internationalen Vergleich ein.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 261940 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-12
  • ⚙261940
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 3119
  • Greta Luise Groffy
Unwirksame Kündigung wegen Nebentätigkeit nach langjähriger Freistellung

Nach einer langjährigen vollständigen Freistellung kann es zulässig sein, im Rahmen einer Nebentätigkeit an anwaltlichen Mandaten gegen die Arbeitgeberin mitzuwirken, solange ein Missbrauch vertraulicher Informationen aus dem Arbeitsverhältnis und eine Einflussnahme auf Entscheidungsträger zugunsten der Mandantschaft ausgeschlossen ist. Mit dieser Begründung verneinte das LAG Mecklenburg-Vorpommern die Wirksamkeit sowohl der außerordentlichen als auch der ordentlichen Kündigung eines Juristen und Mitglieds des Personalrats.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 261928 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-12
  • ⚙261928
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 3094-3099
  • Jan-David Geiger; Matthias Gärtner
Berichterstattung zur nachhaltigkeitsbezogenen Corporate Governance im Aufsichtsrat gemäß CSRD (Teil II)

Als zweiter Teil des Beitrags „Berichterstattung zur nachhaltigkeitsbezogenen Corporate Governance im Aufsichtsrat gemäß CSRD (Teil I)“ führt der vorliegende Beitrag die im ersten Teil begonnenen Überlegungen fort.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 261923 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-12
  • ⚙261923
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M10
Die Effekte der Nachtarbeitsentscheidung auf das Arbeitsrecht

Mit seiner Entscheidung zu Nachtzuschlägen hat das Bundesverfassungsgericht interessante Fragen für das Verfahren vor den Arbeitsgerichten aufgeworfen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 261915 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-12
  • ⚙261915
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, 3079-3080
  • Daniel Gellrich
Zur Zollwertbestimmung auf Basis von Verrechnungspreisen

Nachträgliche Preisanpassungen zwischen verbundenen Unternehmen können zu Nachforderungen von Zöllen führen. Die Einzelausführungen des BFH in seinem Urteil vom 15.07.2025 (VII R 36/22) liefern Rechtsanwendern wichtige Hinweise zur Zoll-Compliance und legen zugleich Argumentationsansätze für laufende und zukünftige Zollprüfungen sowie streitige Zollverfahren offen.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 261889 - Recht: ZS-DBZS-DB-BWZS-DB-STRZS-DB-WRZS-DB-AR
  • 2025-12-12
  • ⚙261889
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: db - der betrieb
  • DB 2025, M4-M5
  • Nadine Lilienthal
Legal Context Engineering in der Praxis

Legal Context Engineering schafft die Grundlage für qualitativ bessere und leichter reproduzierbare KI-Ergebnisse in Rechtsabteilungen und Kanzleien. KI-Anwendungen von einer gewissen Qualität selbst zu bauen, ist jedoch aufwendig und lohnt sich deshalb nicht überall. Weder die Nutzung noch der Bau von KI-Lösungen sollten (dauerhaft) ein Selbstzweck sein, sondern insbesondere da erfolgen, wo der KI-Einsatz uns effektiver arbeiten lässt.

DivRuW - Diversity in Recht und Wirtschaft | dfv Mediengruppe, Frankfurt am Main

  • 2026-01-23
  • ⚙264890
  • divruw - diversity in recht und wirtschaft
  • DivRuW 2025, 148-151
  • Karla Schenkel
Verwaltungsgericht Berlin: Kein Anspruch auf Unterlassung des Aufhängens einer Progress-Regenbogenflagge

Vor dem Hintergrund einer Gesellschaft, die zunehmend um den richtigen Umgang mit Vielfalt, Gleichberechtigung und Identität ringt, rückt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 15. Juni 2025 zum Aushang einer Progress-Pride-Flagge im Schulhort zentrale Fragen staatlicher Neutralität in den Mittelpunkt. Dabei wird das Aufhängen einer bunt gestalteten Flagge im Schulhort zum Ausgangspunkt einer weitreichenden Debatte: Wie weit darf der Staat in Bildungseinrichtungen Position beziehen, wenn es um die Sichtbarkeit von Diversität und die Förderung gesellschaftlicher Akzeptanz geht? Hinter dem auf den ersten Blick formalen Verwaltungsprozess verbirgt sich die komplexe Frage nach der Balance zwischen weltanschaulicher Neutralität und pädagogischem Auftrag.

  • 2026-01-23
  • ⚙264810
  • divruw - diversity in recht und wirtschaft
  • DivRuW 2025, 141-143
  • Simone Burel; Geneviève Chaumont
Neurodivergenz – Vielfalt jenseits der Norm

In einer zunehmend inklusiven Arbeitswelt gewinnt der Begriff “Neurodiversität” an Bedeutung. Er beschreibt die Vielfalt neurologischer Konstitutionen – darunter Autismus, AD(H)S, Dyslexie, Tourette-Syndrom oder Hochsensibilität – und fordert ein Umdenken: weg von defizitorientierten Diagnosen, hin zu einer wertschätzenden Perspektive auf kognitive Unterschiede.

  • 2026-01-23
  • ⚙264687
  • divruw - diversity in recht und wirtschaft
  • DivRuW 2025, 121
  • Jana Bachmann; Simone Burel
Merz, Brasilien und Neokolonialismus

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, sind Sie ein Neokolonialist?

  • 2026-01-23
  • ⚙264610
  • divruw - diversity in recht und wirtschaft
  • DivRuW 2025, 132-135
  • Andreas Link
Diversität in der Lieferkette gestalten: Soziale Nachhaltigkeit als Führungsaufgabe im Sourcing

US-basierte Dienstleistende geraten unter politischen Druck, ihre Programme zu Diversity, Equity & Inclusion (DEI) einzuschränken – während in der EU und Deutschland die Erwartungen an soziale Nachhaltigkeit steigen. Für Auftraggebende entsteht dadurch ein neues Spannungsfeld zwischen globalen Compliance-Vorgaben und lokaler Verantwortung. Erfolgreiches Sourcing verlangt heute mehr als vertragliche Steuerung: Es braucht werteorientierte Führung, Vertrauen und “Leading through Influence”, um Partnerschaften nachhaltig zu gestalten.

  • 2026-01-23
  • ⚙264579
  • divruw - diversity in recht und wirtschaft
  • DivRuW 2025, 129-131
  • Monika Snela-Deschermaier
Ambiguitätstoleranz – eine Schlüsselkompetenz in einer komplexen Welt

Ambiguitätstoleranz ist die Fähigkeit, Widersprüche, Spannungen und unterschiedliche Deutungen auszuhalten, ohne vorschnell eine Bewertung vorzunehmen oder Recht haben zu wollen. Diese Offenheit für Unterschiede und andere Blickwinkel erweitert die Perspektive und öffnet einen Raum für neue Handlungsoptionen oder Lösungsansätze. Aus Polarisierung entsteht ein Feld der Möglichkeiten, aus dem sich situativ und kontextabhängig die tragfähigste Lösung entwickeln kann.

  • 2026-01-23
  • ⚙264571
  • divruw - diversity in recht und wirtschaft
  • DivRuW 2025, 122-123
  • Tanja Bauer-Glück
Kolumne: Zwischen Sichtbarkeit und Existenzkampf: Die Rolle queerer Zentren

Ein Ort queerer Sichtbarkeit und zugleich sicherer Raum: Die “Bar jeder Sicht” in Mainz steht vor dem finanziellen Aus – ein Schicksal, das immer mehr Kultur- und Begegnungsstätten trifft. Jüngst kündigte das Berliner Kultzentrum Schwuz nach 48 Jahren seine Schließung an – trotz wachsender Nachfrage. Queere Zentren sind weit mehr als soziale Treffpunkte: Sie fungieren als kulturelle und gesellschaftliche Knotenpunkte, übernehmen seelsorgerische Aufgaben und beraten nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Unternehmen. Damit leisten sie einen wesentlichen Beitrag zur Fachkräftesicherung, zur Standortattraktivität und zur Umsetzung von Diversity-Strategien. Ein Plädoyer für mehr politische und wirtschaftliche Verantwortung.

  • 2026-01-23
  • 🌍 1770076800000
  • ⚙264569
  • divruw - diversity in recht und wirtschaft
  • DivRuW 2025, 125-128
  • Nils Rauer; Victoria Comes
KI und Diversität

Künstliche Intelligenz (KI) prägt mittlerweile an vielen Stellen unseren Alltag, sei es im beruflichen oder auch im privaten Umfeld. Chatbots wie ChatGPT oder Copilot sind gern gesehene und gern genutzte Ratgeber. Wir verlassen uns vielerorts auf Empfehlungen sogenannter Large Language Models (LLMs). So manche Entscheidung in Vorstandsetagen wird heute auf Grundlage von Informationen getroffen, die eine KI ermittelt oder zumindest verifiziert hat.

  • 2026-01-23
  • ⚙264555
  • divruw - diversity in recht und wirtschaft
  • DivRuW 2025, 145-147
  • Clemens Thiele
Urteilsbesprechung: Oberster Gerichtshof Österreichs: Transgender zu sein ist keine Krankheit

Es gibt Entscheidungen, die einen Wendepunkt markieren, ohne dass sie lautstark Revolution verkünden. Ein rezentes Urteil des österr. Obersten Gerichtshofs gehört in diese Kategorie: Mit juristisch nüchternem Tonfall stellt das zivile Höchstgericht klar, dass die blankettmäßige Ausschlussklausel für “Geschlechtsumwandlungen” in den Krankenversicherungsbedingungen österreichischer Versicherungsunternehmen gegen das Diskriminierungsverbot von § 1c VersVG verstößt. Mehr noch: Der OGH sagt ausdrücklich – Transgender zu sein ist keine Krankheit. Damit verschiebt er die tektonischen Platten des Versicherungsrechts und konfrontiert die Branche mit einer normativen Klarstellung, die längst überfällig war.

  • 2026-01-23
  • ⚙264529
  • divruw - diversity in recht und wirtschaft
  • DivRuW 2025, 136-140
  • Tanja Bauer-Glück
Sprache. Denken. Führen: Der Weg zu gelebter Vielfalt und wie Worte und Denkmuster unser Handeln prägen

Sprache ist mehr als Informationsvermittlung – sie zeigt, wie wir denken, führen und organisieren. In Unternehmen beeinflusst sie die Unternehmenskulturen und kann Vielfalt fördern oder ausbremsen. Gleichzeitig spiegelt sie gesellschaftliche Machtverhältnisse wider und wirkt oft durch subtile, kaum hinterfragte Formen der Diskriminierung. Wer Diversity wirksam gestalten will, muss Sprache als strategisches Werkzeug verstehen – und bewusst einsetzen.

DK - Der Konzern | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2026-01-16
  • ⚙264010
  • dk - der konzern
  • DK 2026, 24-26
  • Andreas Kowallik
Inhalt und Datenschema des deutschen Mindeststeuer-Berichts 2024

Am 20.12.2021 veröffentlichte die OECD die Model Rules zur globalen Mindest(ertrag)steuer (Säule Zwei). Seit 2022 publizierte sie hierzu detaillierte Umsetzungshilfen, die sie am 15.01.2025 durch einen überarbeiteten Mindeststeuer-Bericht ergänzte, den Deutschland technisch umgesetzt hat. Der Beitrag gibt zum Mindeststeuer-Bericht 2024 einen Überblick für eine deutsche oberste Muttergesellschaft als Gruppenträger.

  • 2026-01-16
  • ⚙263984
  • dk - der konzern
  • DK 2026, 9-16
  • Gustav Liedgens
Update UmwStE 2025: Zu den „August-Anpassungen“ und den unverändert bestehenden unterschiedlichen Maßstäben bei der Vergleichbarkeitsprüfung

Am 02.01.2025 wurde die überarbeitete Fassung des Umwandlungssteuererlasses veröffentlicht. Die bundeseinheitlich abgestimmte Verwaltungsauffassung zu Umstrukturierungen i.S.d. UmwStG wurde überwiegend an Gesetzesänderungen sowie Rspr. angepasst. Dazu gehören insb. die Verwaltungsauffassung zur neuen Nachspaltungsveräußerungssperre i.d.F. Wachstumschancengesetzes nach § 15 Abs. 2 Sätze 2 bis 7 UmwStG sowie die Akzeptanz der BFH-Rspr. zur Rechtsnachfolge bei der finanziellen Eingliederung bei Umwandlungsfällen. Mit Schreiben vom 01.08.2025 hat die Finanzverwaltung die Randnummern 15.35a und Org.03 des UmwStE angepasst. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit diesen Anpassungen des UmwStE aus August 2025 und geht zudem kurz auf die fortbestehenden unterschiedlichen Maßstäbe im Rahmen der Vergleichbarkeitsprüfung von ausländischen Spaltungen und Verschmelzungen ein.

  • 2026-01-16
  • ⚙263908
  • dk - der konzern
  • DK 2026, 7-8
  • Ursula Neuhoff
Anpassung „nach ganz oben“ bei Zuteilung von Phantom Shares: Eine einzige Vergleichsperson indiziert Diskriminierung

Das BAG hat mit Urteil vom 23.10.2025 (Az. 8 AZR 300/24) entschieden, dass die Heranziehung einer einzigen höher vergüteten Vergleichsperson, die die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, genügen kann, um die Vermutung einer Diskriminierung wegen des Geschlechts gem. § 22 AGG auszulösen. Die Gründe der Entscheidung liegen noch nicht vor. Fest steht aber, dass die Größe der Vergleichsgruppe sowie die Höhe der Medianentgelte beider Geschlechtsgruppen ohne Relevanz sein sollen. Der Vergleich findet für jeden einzelnen Entgeltbestandteil, im aktuellen Fall u.a. Phantom Shares, statt. Auch bei derartigen, häufig konzernweit gewährten Leistungen ist unbedingt auf eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung zu achten. Führt man die Rspr. zur einzelnen Vergleichsperson mit der „Quellenrechtsprechung“ des EuGH zusammen, wird deutlich, dass die Vergleichsperson auch in einer Schwestergesellschaft angestellt sein kann.

  • 2026-01-16
  • ⚙263905
  • dk - der konzern
  • DK 2026, 17-23
  • Josef Baumüller; David Helbig
Die Wesentlichkeitsanalyse in den ersten Nachhaltigkeitsberichterstattungen gem. ESRS

Trotz nicht erfolgter Umsetzung der CSRD in das deutsche Bilanzrecht veröffentlichte ein großer Teil der DAX40-Unternehmen für das Geschäftsjahr 2024 bereits freiwillig Nachhaltigkeitsberichte nach den neuen Vorgaben. Der vorliegende Beitrag fasst die Ergebnisse einer Studie zusammen, mit der untersucht wurde, wie diese Unternehmen die Anforderungen an die Berichterstattung, insb. im Hinblick auf die Wesentlichkeitsanalyse, umgesetzt haben. Dies hat nicht zuletzt Implikationen hinsichtlich der Wahrnehmung der Sorgfaltspflichten von Unternehmensorganen unter den sich verändernden regulatorischen Rahmenbedingungen.

  • 2026-01-16
  • ⚙263823
  • dk - der konzern
  • DK 2026, 1-6
  • Horst Hammen
Ermächtigung zum Aktienrückkauf über multilaterale Handelssysteme?

Ein Aktienrückkauf gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ist nur auf Grundlage eines Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung zulässig. Die vorliegende Abhandlung geht der Frage nach, ob ein Beschluss, wenn in ihm nur ein Rückkauf „über die Börse“ bestimmt ist, eine Auslegung erlaubt, es seien auch Ankäufe über ein multilaterales Handelssystem möglich. Zudem wird erörtert, auf welche multilateralen Handelssysteme die in manchen Ermächtigungsbeschlüssen gebrauchte Wendung „oder über ein multilaterales Handelssystem im Sinne von § 2 Abs. 6 BörsG“ zu beziehen ist. Abschließend wird diskutiert, ob ein Ermächtigungsbeschluss, der Rückkäufe lediglich über ein multilaterales Handelssystem vorsieht, mit dem aktienrechtlichen Gleichbehandlungsgebot vereinbar ist.

DSB - Datenschutz-Berater | dfv Mediengruppe, Frankfurt am Main

  • 2026-02-06
  • ⚙268876
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2026, 2-5
  • Behrang Raji
Stroh zu Gold – Warum die Digital Omnibus Verordnung Europas Innovationsproblem nicht lösen kann

Regulatorische Vereinfachung allein genügt nicht, um Europas Innovationslücke zu schließen. Die vermeintliche Wahl zwischen Regulierung und Innovation ist eine falsche Dichotomie. Entscheidend sind die wirtschaftlichen, rechtlichen und kulturellen Rahmenbedingungen – nicht allein das Maß der Regulierung.

  • 2026-02-06
  • 🌍 1770854400000
  • ⚙268851
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2026, 24-28
  • Carolin Loy
KI-gestützte Transkription von Videokonferenzen

Die Transkription von Videokonferenzen zählt heute zu den verbreitetsten praktischen Anwendungsfeldern von KI‑Technologien in Unternehmen. Softwarelösungen erstellen nahezu in Echtzeit Mitschriften, strukturieren Inhalte, identifizieren Sprecherwechsel und ermöglichen eine bis vor wenigen Jahren unvorstellbare Effizienz in der Dokumentation. Für Unternehmen bedeutet dies erhebliche Vorteile, jedoch ergeben sich daraus auch datenschutz- sowie auch strafrechtliche Fragestellungen. Dieser Beitrag beleuchtet, wie eine KI-gestützte Transkription datenschutzrechtlich zulässig ausgestaltet werden kann, inwieweit die Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO tragfähig ist und welche Rolle das für die strafrechtliche Befugnis spielt.

  • 2026-02-06
  • ⚙268732
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2026, 20-23
  • Florian Groothuis; Roman Schildbach
Datenschutzkonforme Durchführung von Penetrationstests und Grenzen der Betriebsratsbeteiligung

IT-Sicherheit ist das Gebot der Stunde. Allein im Jahr 2024 ist durch Cybercrime nach der Studie Wirtschaftsschutz des BITKOM e. V. ein Schaden von 178,6 Mrd. Euro entstanden. Um Angriffen auf die IT-Infrastruktur eines Unternehmens präventiv entgegenzuwirken, sollten Penetrationstests (Pentests) ein essenzieller Baustein in der IT-Sicherheitsarchitektur eines jeden Unternehmens sein. Nicht selten sind die Tests sogar gesetzlich vorgeschrieben. Bei dieser IT-Sicherheitsmaßnahme gibt es jedoch einige datenschutzrechtliche Stolpersteine zu beachten. Zudem stellt sich die Frage, wie weitreichend das Unterrichtungs- und Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist. Die Antwort hängt im Wesentlichen davon ab, inwieweit das jeweilige Unternehmen zur Durchführung von Pentests verpflichtet ist.

  • 2026-02-06
  • ⚙268684
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2026, 7-10
  • Guido Hansch
Überblick zum Digital Omnibus

Mit dem Vorschlag eines „Digital Omnibus“ hat die Europäi-sche Kommission am 19. November 2025 das bislang umfas-sendste Reformpaket zum unionalen Digitalrecht seit Inkrafttreten der DSGVO vorgelegt. Kern des Pakets sind zwei Verordnungsentwürfe: Eine allgemeine „Digital Omnibus“-Verordnung, die u. a. DSGVO, ePrivacy Richtlinie, NIS2 Richtlinie und Data Act ändern soll, sowie ein „Digital Omnibus on AI“, der gezielt die KI-Verordnung nachjus-tiert. In der rechtspoli-tischen Diskussion steht jedoch die Frage im Mittelpunkt, ob unter dem Etikett „technischer Anpas-sungen“ ein substanti-eller Umbau der DSG-VO stattfindet, der den ursprünglichen Normzweck und das Schutzniveau graduell verschiebt.

  • 2026-02-06
  • ⚙268619
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2026, 15-18
  • Karina Filusch; Frank Fünfstück
GTUBE, EICAR und GeoIP – Testing und Art. 22 DSGVO in der Praxis

Automatisierte IT-Sicherheitsmaßnahmen wie Virenscanner, GeoIP-Blocking zur DDoS-Abwehr und Spam-Filter, treffen täglich Entscheidungen mit unmittelbaren Folgen für Kommunikation und Rechtswahrnehmung. Was bislang als rein technische Notwendigkeit galt, rückt durch die EuG-Entscheidung „Bindl“ Automatisierte IT-Sicherheitsmaßnahmen wie Virenscanner, GeoIP-Blocking zur DDoS-Abwehr und Spam-Filter, treffen täglich Entscheidungen mit unmittelbaren Folgen für Kommunikation und Rechtswahrnehmung. Was bislang als rein technische Notwendigkeit galt, rückt durch die EuG-Entscheidung „Bindl“ und das anhängige EuGH-Verfahren „Brillen Rottler“ in den Fokus. Gerichte akzeptieren Testingverfahren als legitimes Mittel, um DSGVO-Verstöße zu sanktionieren. Dieser Beitrag soll Verantwortliche sensibilisieren.

  • 2026-02-06
  • ⚙268488
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2026, 11-14
  • Kathrin Averwald; Kristen Dederichs
Datenschutz vs. Nutzerfreundlichkeit: Die Reform der Cookie-Regelungen durch das Digital-Omnibus-Paket

Die EU-Kommission hat mit dem Digital-Omnibus-Paket einen umfassenden Reform-vorschlag für die europäische Digitalpolitik vorgelegt. Im Fokus stehen dabei Präzisierungen sowie eine bessere Abstimmung zwischen Datenschutz-Grundverordnung (­DSGVO) und KI-Verordnung (KI-VO). Insbesondere ist die Anpassung und Verein-fachung der Cookie-Regelungen vorgese-hen, die bislang für Unternehmen und Nutzer gleichermaßen komplex und oft wenig transparent waren: Die geplanten Änderungen versprechen mehr Rechtssicherheit und eine nutzerfreundliche-re Umsetzung von Cookie-Bannern. Be-sonders die neuen Ausnahmen vom Ein-willigungserfordernis und die Möglichkeit zur automatisierten Einwilligungsverwal-tung könnten den Um-gang mit Cookies grundlegend verän-dern. Doch wie prakti-kabel sind diese Vor-schläge – und welche Herausforderungen (bleiben) bestehen?

  • 2025-12-26
  • 🌍 1767916800000
  • ⚙262749
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2025, 341-343
  • Christian Niemeier
„Emotion as a Service“ als Grenzfall zwischen Kundenorientierung und Persönlichkeitsrecht

Systeme, die Emotionen lesen. Hotlines, die Konflikte entschärfen bevor der Kunde überhaupt wütend wird. „Semantische Intelligenz“ verspricht Effizienz, Qualität, Kundenzufriedenheit. High-Tech Revolution im Kundenservice – High-Risk im Datenschutz? Emotionserkennung, Sprachmusteranalyse, Echtzeitbewertung: Was als Instrument für Kundenzufriedenheit gemeint ist, analysiert gleichzeitig auch die Emotionen von Beschäftigten. Reguliert der Betriebsrat bald „Neusprech“ und „Doppeldenk“?

  • 2025-12-19
  • 🌍 1767312000000
  • ⚙262866
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2025, 337-340
  • Jelisaweta Verbizkaja; Sebastian Laoutoumai
Das Verhältnis der datenschutzrechtlichen Regelungen zwischen der DSGVO und DOR-Verordnung

Mit dem Digital Operational Resilience Act (DORA) trat ein Rechtsakt der EU in Kraft, welcher innerhalb der Finanzdienstleistungsbranche für eine Nivellierung der (IT-)Sicherheitsstandards sorgen soll. Nachdem bereits mit der DSGVO die Unternehmenswelt in Aufruhr versetzt wurde, zeigt sich mit DORA für die Branche mindestens vergleichbarer Aufwand der Umsetzung. Für betroffene Unternehmen stellt sich nunmehr bei der Ausgestaltung von Verträgen mit Dienstleistern die Frage, wie diese Sekundärrechtsakte in Einklang zu bringen sind; denn wie bei EU-Rechtsakten nicht selten, lässt der Wortlaut viel Interpretationsspielraum zu.

  • 2025-12-19
  • ⚙262808
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2025, 333-336
  • Erdem Durmus
Software-Tests mit Echtdaten – Möglichkeiten, datenschutzfreundliche Alternativen und Pflichten

Bevor eine neue Software bzw. ein Release ausgerollt wird, müssen ihre Funktionen umfassend getestet werden. Für die unterschiedlichen Zwecke solcher Software-Tests ist regelmäßig die Verwendung von Daten erforderlich. Während der Einsatz selbst erzeugter bzw. synthetischer Daten aus datenschutzrechtlicher Sicht unproblematisch ist, gelten für die Verwendung von personenbezogenen Daten zu Testzwecken höhere Maßstäbe. Dieser Beitrag erläutert zunächst das fachliche Erfordernis von Software-Tests mit Daten, zeigt anschließend die Zulässigkeit der Verwendung verschiedener Datenarten auf und erörtert am Ende weitere datenschutzrechtliche Vorgaben, die bei der Verwendung von Echtdaten für Software-Tests einzuhalten sind.

  • 2025-12-19
  • ⚙262602
  • dsb - datenschutz-berater
  • DSB 2025, 326-330
  • Olaf Koglin
HBDI: „Microsoft 365 kann datenschutzkonform genutzt werden“ – aber was ist dafür erforderlich?

Die aufsichtsbehördlichen Einschätzungen hinsichtlich Microsoft 365 (M365) verändern sich langsam, aber stetig. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hatte 2020 in einer umstrittenen Entscheidung Office 365 noch faktisch abgelehnt und diese Position dann 2022 abgeschwächt. Die niedersächsische Aufsichtsbehörde (LfD Nds) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) haben den Einsatz von Microsoft 365 zuletzt für akzeptabel gehalten. Nun geht der hessische Datenschutzbeauftragte noch weiter. Er schreibt den Verantwortlichen aber auch eine Reihe von Aufgaben und Hinweisen ins Pflichtenheft.

DStZ - Deutsche Steuer-Zeitung | Lefebvre Stollfuß, Bonn

  • 2026-02-06
  • 🌍 1770940800000
  • ⚙268741
  • dstz - deutsche steuer-zeitung
  • DStZ 2026, 107-113
  • Dr. Ulrike Höreth; Brigitte Stelzer
Stand der Steuergesetzgebung zum Jahresende

In der jeweils letzten Sitzung des Jahres 2025, konkret am 19.12.2025, trafen sowohl der Bundestag als auch der Bun-desrat noch einige Entscheidungen in laufenden Steuergesetzgebungsverfahren. Umgesetzt wurden damit einige Steueränderungen, die bereits im Sofortprogramm der Regierungskoalition in Berlin angekündigt wurden, besonders prominent die Reduzierung des Umsatzsteuersatzes für Restaurantleistungen und auch der neue Steuerfreibetrag für Mitarbeiter, die das gesetzliche Renteneintrittsalter bereits überschritten haben, kurz die Aktivrente.

Sowohl das StÄndG 2025 als auch das Aktivrentengesetz passierten am 19.12.2025 den Bundesrat und sind bereits am 23.12.2025 im BGBl. veröffentlicht worden (BGBl. I 2025 Nr. 363 und BGBl. I 2025 Nr. 361). Ebenso mit der Veröffentli-chung im BGBl. am 23.12.2025 abgeschlossen werden konnte das Gesetzgebungsverfahren zum Mindeststeueran-passungsgesetz (BGBl. I 2025 Nr. 353).

Noch nicht zum Abschluss gekommen ist hingegen das Standortfördergesetz, das am 19.12.2025 im Bundestag be-schlossen wurde. Die Zustimmung des Bundesrats könnte in der ersten Sitzung in 2026 am 30.1.2026 folgen. Zwar liegt der Schwerpunkt dieses Gesetzes nicht im Steuerrecht; dennoch enthält es einige steuerrechtliche Modifizie-rungen. Noch am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens steht schließlich das Altersvorsorgereformgesetz, dessen Entwurf die Bundesregierung am 15.12.2025 in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht hat. Es erfolgt eine Darstel-lung der steuerlichen Änderungen der einzelnen Gesetzgebungsverfahren nach Steuergesetzen und chronologisch sortiert.

  • 2026-01-23
  • 🌍 1769990400000
  • ⚙264843
  • dstz - deutsche steuer-zeitung
  • DStZ 2026, 65-69
  • Prof. Dr. Franz Jürgen Marx
Steuereffekte der arithmetisch-degressiven AfA nach § 7 Abs. 2a EStG

Das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland v. 14.07.2025 (Gesetz v. 14.07.2025, BGBl. I 2025 Nr. 161) zielt darauf ab, gezielte Investitionsanreize durch steuerliche Vergünstigungen zu schaffen. Neben der befristeten Wiedereinführung und Aufstockung der geometrisch-degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter nach § 7 Abs. 2 EStG wurde eine besondere arithmetisch-degressive Abschreibung für angeschaffte Elektrofahrzeuge eingeführt. Die Vergünstigung soll deutliche Anreize für den Markthochlauf der Elektromobilität im betrieblichen Bereich setzen (Gesetzentwurf v. 03.06.2025, BT-Drs. 21/323, S. 22). Im Veranlagungsjahr 2026 wird die volle Jahreswirkung der Maßnahme auf rd. 1,8 Mrd. € Steuer-mindereinnahmen geschätzt (Gesetzentwurf v. 03.06.2025, BT-Drs. 21/323, S. 13). Es stellt sich die Frage, welche Investitionsanreize durch § 7 Abs. 2a EStG tatsächlich geschaffen werden.

  • 2026-01-02
  • 🌍 1768176000000
  • ⚙263108
  • dstz - deutsche steuer-zeitung
  • DStZ 2026, 12-19
  • Prof. Dr. Simon Kempny
Zur Verfassungswidrigkeit des von der Bundesregierung geplanten „Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)“, BT-Drucks. 21/2673

Das im Koalitionsvertrag umrissene Vorhaben, Arbeitslohn von Beziehern „im Rentenalter“ in erheblichem Umfang einkommensteuerfrei zu stellen, wirft insbesondere vor Art. 3 Abs. 1 GG verfassungsrechtliche Fragen auf. Ein von der Bundesregierung im Oktober 2025 beschlossener Gesetzentwurf verletzt die gebotene steuerliche Belastungsgleichheit jedenfalls insofern, als er in der Sache eine mit dem Einkommen steigende Transferleistung vorsieht, ohne dass es für eine solche (mindestens vorderhand sozialstaatswidrige) Ungleichbehandlung nach der Einkommenshöhe der Steuerpflichtigen irgendeine tragfähige Rechtfertigung gäbe.

DZWIR - Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht | Walter de Gruyter GmbH, Berlin

  • 2026-01-30
  • ⚙265306
  • dzwir - deutsche zeitschrift für wirtschafts- und insolvenzrecht
  • DZWIR 2026, 61-72
  • Markus Geißler
Von der Vorlage des Jahresabschlusses bis zur Beschlussfassung der Gesellschafter über die Ergebnisverwendung – Einzelfragen und Streitpunkte innerhalb des § 42 a GmbHG

I. Einleitung

Ähnlich wie § 51 a GmbHG stellt auch die Regelung des § 42 a GmbHG den Gesellschaftern ein sachdienliches Informationsinstrument bereit. Denn der ihnen jahreszyklisch vorzulegende Jahresabschluss skizziert ja bereits in einer kondensierten Übersicht die wirtschaftliche Situation des Unternehmens. Inhaltlich ordnet § 42 a GmbHG das Verfahren zur Feststellung des Jahresabschlusses und der Ergebnisverwendung. Damit spannt die Regelung zunächst einen Bogen zu § 46 Nr. 1 GmbHG, welcher der Gesellschafterversammlung die hierfür erforderlichen Beschlusskompetenzen zuweist. Daneben besteht eine Verknüpfung mit § 29 GmbHG; jener regelt das Gewinnbezugsrecht der Anteilsinhaber sowie die Ergebnisverwendung. Prinzipiell ist § 42 a GmbHG nicht dispositiv, soweit die Publizitäts- und Prüfungspflicht und sonstiges zwingendes Rechnungslegungsrecht betroffen sind. Anderes gilt, wenn es sich um dispositive Gesellschafter- (§§ 45 Abs. 2, 46 Nr. 1 GmbHG) und Aufsichtsratskompetenzen handelt.

  • 2026-01-30
  • 🌍 1770336000000
  • ⚙265299
  • dzwir - deutsche zeitschrift für wirtschafts- und insolvenzrecht
  • DZWIR 2026, 73-75
  • Jörg Wenzel
Zum Umgang mit Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung in der Insolvenz von Arbeitgebern

In nahezu jedem Insolvenzverfahren eines Arbeitgebers kommt es zum Kontakt des Insolvenzverwalters mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Diese hat entweder bereits vorinsolvenzlich eine Betriebsprüfung durchgeführt und/oder hat diese im eröffneten Insolvenzverfahren durchzuführen. Dabei stellen sich Verfahrensfragen für die DRV wie auch für den Insolvenzverwalter und es kommt zu einem Zusammentreffen zweier Rechtsgebiete: Sozialrecht und Insolvenzrecht. Die Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 13. 5. 2025 und des LSG Berlin-Brandenburg vom 2. 7. 2025 ebnen den Weg für einen praktikablen Umgang miteinander.

  • 2026-01-16
  • ⚙264020
  • dzwir - deutsche zeitschrift für wirtschafts- und insolvenzrecht
  • DZWIR 2026, 18-20
  • Prof. Dr. iur. Markus Lieberknecht
EuGH: Kauf auf Rechnung als transparenzpflichtiges »Angebot zur Verkaufsförderung«

I. Ausgangsfall

Das beklagte Unternehmen Bonprix hatte ab Dezember 2021 die Werbebotschaft »Bequemer Kauf auf Rechnung« verwendet. Ein Verbraucherschutzverband beanstandete diese Praxis als irreführend, weil sie nicht ohne weiteres erkennen ließ, dass dieses Angebot unter Vorbehalt einer Bonitätsprüfung stand, und nahm Bonprix deshalb wegen eines Verstoßes gegen § 5 a Abs. 1 und § 5 b Abs. 4 UWG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 TMG auf Unterlassung in Anspruch. Die letztere Regelung in dem Telemediengesetz bestimmt, dass Angebote zur Verkaufsförderung wie Preisnachlässe, Zugaben und Geschenke klar als solche erkennbar sein müssen und die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden müssen.

  • 2026-01-16
  • ⚙263921
  • dzwir - deutsche zeitschrift für wirtschafts- und insolvenzrecht
  • DZWIR 2026, 1-18
  • Peter Depré; Dr. iur. Friedrich L. Cranshaw
Die »insolvenzbegründende« titulierte Forderung beim Gläubigerinsolvenzantrag

Dieser Beitrag ist der Frage der Zulässigkeit und Begründetheit eines Gläubigerinsolvenzantrags bei streitigen Insolvenzforderungen gewidmet. Im Mittelpunkt steht dabei die umstrittene Thematik der Bedeutung eines Gläubigerantrags, der sich auf die Forderung aus einem (vorläufig) vollstreckbaren Titel als insolvenzbegründenden Umstand stützt. In diesem Zusammenhang bestehen Schnittstellen im Verfahren von Antrag bis Eröffnung, die gleichfalls zu betrachten sind. Vorweg soll die Ausgangslage skizziert werden, die die Besonderheiten eines Insolvenzantrags bereits vor der Verfahrenseröffnung aufzeigt.

I. Ausgangslage, Insolvenzantragsfolgen

EE - Erbrecht effektiv | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2026-02-06
  • ⚙268647
  • ee - erbrecht effektiv
  • EE 2026, 26-27
  • IWW Institut
Ersatzerbschaftsteuer: Ersatzerbschaftsteuer für im Inland nichtrechtsfähige ausländische Familienstiftung?

Im Streitfall vor dem BFH ging es um die Frage, ob eine in der Schweizerischen Eidgenossenschaft errichtete Familienstiftung mit Verwaltungssitz in der Bundesrepublik Deutschland eine Familienstiftung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG ist und damit der Ersatzerbschaftsteuer unterliegt. Der BFH (4.6.25, II R 30/22, Abruf-Nr. 250888) hat dies verneint.

  • 2026-01-09
  • ⚙263416
  • ee - erbrecht effektiv
  • EE 2026, 4-5
  • IWW Institut
Festsetzungsfrist: Beginn der Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer bei Auffinden eines Testaments

In einem Streitfall vor dem BFH ging es um die Frage, ob für die „Kenntnis von dem Erwerb“ im Sinne des § 170 Abs. 5 Nr. 1 AO auf den rechtsgültigen Erwerb abzustellen ist. In dem Fall wurde eine zunächst festgestellte Erbfolge durch ein später aufgefundenes Testament zugunsten einer alleinigen Erbenstellung des Steuerpflichtigen geändert. Daraufhin erließ das Finanzamt einen auf § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO gestützten Änderungsbescheid und setzte gegen den Steuerpflichtigen, den es nunmehr als Alleinerben behandelte, Erbschaftsteuer fest. Dieser machte im Einspruchs– und Klageverfahren erfolglos geltend, dass der Bescheid nicht hätte ergehen dürfen, weil die Festsetzungsfrist bereits abgelaufen sei.

EFG - Entscheidungen der Finanzgerichte | Lefebvre Stollfuß, Bonn

  • 2026-02-06
  • ⚙268648
  • efg - entscheidungen der finanzgerichte
  • EFG 2026, 173-175
  • Richter am FG Ralf Gehrke
38 Zur Abziehbarkeit der Kosten einer privaten Vermögensverwaltung

Zur Abziehbarkeit der Kosten einer privaten Vermögensverwaltung

Das FG des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom 11.7.2024 (4 K 725/21) zur Abziehbarkeit der Kosten einer privaten Vermögensverwaltung entschieden. Der Richter am FG Ralf Gehrke kommentiert die Entscheidung und gibt Hinweise für die Praxis:

I. Problemstellung und Rechtslage

Das FG hatte über die Frage zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen die Kosten einer privaten Vermögensverwaltung und einer depotführenden Bank gewinnmindernd geltend gemacht werden können oder ob diese Kosten insgesamt als Werbungskosten gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG unter das Abzugsverbot gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 Halbsatz 2 EStG fallen. Während reine Verwaltungskosten wie z. B. Depotführungsgebühren oder Verwahrentgelte als Werbungskosten gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG dem Abzugsverbot gem. § 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 20 Abs. 9 Satz 1 Halbsatz 2 EStG unterfallen, können sog. Transaktionskosten als Aufwendungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, sich als Anschaffungsnebenkosten und Veräußerungskosten nach § 20 Abs. 4 Satz 1 EStG steuermindernd auswirken (vgl. BMFSchreiben vom 18.1.2016, IV C 1 – S 2252/08/10004 017, BStBl I 2016, 85, Rz. 93). Der Begriff der Transaktionskosten umfasst dabei alle durch den einzelnen Akt der Veräußerung veranlasste Veräußerungskosten, also Provisionen oder Gebühren, die an die den Verkaufsauftrag ausführenden Personen (insbesondere Bank, Broker, Makler, Börse) zu zahlen sind (insbesondere Ordergebühr, Handelsentgelt, Maklercourtage, Börsenplatzentgelt). Sind entsprechende Kosten in einer pauschalen sog. „all-in-fee“-Gebühr enthalten, ist nach der von der FinVerw. geübten Praxis maßgebend, ob im Vermögensverwaltungsvertrag konkret festgehalten ist, wie hoch der Transaktionskostenanteil ist und ob dieser Anteil auf einer sachgerechten und nachprüfbaren Berechnung beruht. Liegt ein entsprechender Ausweis von pauschalen Transaktionskosten vor, ist der Transaktionskostenanteil entweder in seiner tatsächlichen Höhe oder – wenn der Anteil über 50 % der Gesamtgebühr ausgewiesen wird – jedenfalls bis zur Obergrenze von 50 % der Pauschalgebühr in den Verlustverrechnungstopf einstellbar (vgl. die Beispiele im BMF-Schreiben vom 18.1.2016, IV C 1 – S 2252/08/10004:017, BStBl I 2016, 85, Rz. 96).

II. Die Entscheidung des FG

Nach der Entscheidung des FG ist entsprechend der Verwaltungspraxis sowohl bei den von Vermögensverwaltern als auch bei den von Kreditinstituten in Rechnung gestellten Pauschalen maßgebend, ob ein entsprechender Transaktionskostenanteil entweder explizit ausgewiesen ist oder sich zumindest auf Grund der vertraglichen Vereinbarungen aus der Pauschale herausrechnen lässt. Dabei ist zunächst einmal bei Vermögensberatern festzustellen, ob entsprechende Transaktionskosten begrifflich überhaupt anfallen können. Voraussetzung dafür ist, dass auf Grund der vertraglichen Gestaltung nicht nur eine beratende, sondern auch eine ausführende Tätigkeit bei der Anlage (vergleichbar einem Broker, Makler) stattfindet. Aber auch bei der depotführenden Bank, bei der entsprechende Transaktionskosten anfallen, ist die Feststellung erforderlich, ob und ggf. welche der mit einer Pauschalgebühr in Rechnung gestellten Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Wertpapieres als Anschaffungsnebenkosten oder bei der Veräußerung eines Wertpapiers entstanden sind. Neben den einzelvertraglichen Vereinbarungen und den turnusmäßigen Abrechnungen können hierfür AGB, Kosteninformationen zum Wertpapiergeschäft, Preis-Leistungsverzeichnisse etc. herangezogen werden. Ist auch dann kein Transaktionskostenanteil ermittelbar, so verbleibt es bei der Nichtabziehbarkeit dieser Kosten nach § 20 Abs. 9 Satz 1 Halbsatz 2 EStG. Denn auch bei Geschäftsbanken sind reine Verwaltungskosten ebenso wenig abziehbar wie bei Vermögensverwaltern. Ein Abzug ohne Nachweis, eine Schätzung bzw. der Abzug fiktiver Transaktionskosten kommt nicht in Betracht.

III. Hinweise für die Praxis

Im Rahmen von Vermögensverwaltungen anfallende anteilige Transaktionskosten, die in einer Pauschalgebühr („all-in-fee“) enthalten sind, müssen nach den vertraglichen Vereinbarungen klar ausgewiesen oder zumindest ermittelbar sein. Bestehende Vermögensverwaltungsverträge sollten daraufhin kontrolliert und ggf. nachgebessert werden. Ist eine Trennung von den laufenden, unabhängig von dem Erwerb oder der Veräußerung eines Wertpapiers anfallenden, laufenden Verwaltungskosten nicht möglich, verbleibt es insgesamt beim Abzugsverbot des § 20 Abs. 9 Satz 1 Halbsatz 2 EStG.

  • 2026-01-16
  • 🌍 1769385600000
  • ⚙264035
  • efg - entscheidungen der finanzgerichte
  • EFG 2026, 139-144
  • Richter am FG Dr. Peter Haversath
Untergang von Verlustvorträgen bei Verschmelzung verfassungskonform

Das FG Münster hat mit Urteil vom 29.10.2025 (9 K 1153/21 K,F) zur Verfassungskonformität des Untergangs von Verlustvorträgen bei Verschmelzung entschieden. Der Richter am FG Dr. Peter Haversath kommentiert die Entscheidung und gibt Hinweise für die Praxis:

I. Streitstand

Die Beteiligten stritten im Besprechungsfall allein über die Vereinbarkeit der Gesetzeslage, wonach Verlustvorträge der untergehenden Gesellschaft bei einer Verschmelzung nicht auf die aufnehmende Gesellschaft übergehen, mit höherrangigem Recht.

In der Sache war eine Gesellschaft aus dem EU-Ausland Mitunternehmerin einer inländischen Personengesellschaft. Ihr waren aus ihrer Beteiligung Verluste erwachsen. Sie wurde auf ihre im gleichen EU-Staat ansässige Muttergesellschaft verschmolzen. In diesem Zusammenhang rechnete das FA die vorgetragenen Verluste nicht der aufnehmenden Muttergesellschaft zu.

II. Das Besprechungsurteil

Das FG Münster hat die Klage abgewiesen und den Verlustuntergang für verfassungs- und unionsrechtskonform gehalten.

Verfassungsrechtlich hat es zwar mehrere (Un-)Gleichbehandlungen für möglich erachtet: Eine Gesellschaft, auf die eine Verlust-Gesellschaft verschmolzen werde, stehe schlechter da als eine Gesellschaft, die selbst erlittene Verluste vorträgt. Auch seien die Verluste der untergegangenen Gesellschaft so hoch gewesen, dass sie auf Grund der Mindestbesteuerung vortragsfähige Verluste nicht durch den Ansatz eines Zwischenwertes im Rahmen der auf den Verschmelzungsstichtag zu erstellenden Bilanz unbegrenzt hätten geltend gemacht werden können; dies vermöge einen Nachteil gegenüber einer Gesellschaft mit geringeren Verlustvorträgen begründen. Zuletzt könne es eine Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem darstellen, dass Personen- und Kapitalgesellschaften im Verschmelzungsfall unterschiedslos behandelt würden.Die Besprechungsentscheidung hat die „etwaigen (Un-)Gleichbehandlungen“ aber für jedenfalls gerechtfertigt gehalten. Dies wird im Wesentlichen damit begründet, dass zum einen das Umwandlungssteuerrecht begünstigenden Charakter habe, was dem Gesetzgeber nach der Verfassungs-Rspr. besonders große Gestaltungsfreiheit einräume, und zum anderen damit, dass es keine Umstände gebe, die im Rahmen des Gleichheitssatzes maßstabsverschärfenden Charakter aufweisen. Bei der mithin lediglich gebotenen Willkürprüfung genüge ein sachlicher Grund, der vorliegend im Subjektsteuerprinzip liege.

Mit Blick auf das Unionsrecht hat das FG Münster ausgeführt, es sei schon sehr fraglich, ob angesichts der gleichen Regelungen für In- und Ausländer überhaupt Grundfreiheiten oder ein aus der Fusionsrichtlinie rührendes Recht auf Gleichbehandlung berührt seien. Jedenfalls aber sei im Streitfall, in dem es stille Reserven gegeben habe, die für die Verlustnutzung hätten fruchtbar gemacht werden können, keine Beeinträchtigung jedenfalls gerechtfertigt.

III. Fazit und Ausblick

Die Besprechungsentscheidung schließt insbesondere an die Entscheidung des Großen Senats des BFH an, wonach der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug nicht bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen kann (BFH-Beschluss vom 17.12.2007 GrS 2/04, BFHE 220, 129, BStBl II 2008, 608). Der BFH hat dies damit begründet, dass die Vererblichkeit von Verlustvorträgen zur Abziehbarkeit von Drittaufwand führe und damit in Widerspruch zum Prinzip der Besteuerung des Erben nach seiner individuellen Leistungsfähigkeit trete. Diesen Gedanken aufgreifend hat die Besprechungsentscheidung es für „folgerichtig“ angesehen, dass der Gesetzgeber im UmwStG Verlustvorträge im Rahmen der (auch im Fall der Erbschaft eintretenden) Gesamtrechtsnachfolge vom Übergang auf den Rechtsnachfolger ausgenommen hat. Das FG hat die Revision zugelassen.

  • 2026-01-09
  • 🌍 1768521600000
  • ⚙263558
  • efg - entscheidungen der finanzgerichte
  • EFG 2026, 18-23
  • Richterin am FG Dr. Ulrike Hoffsümmer
Unmittelbare Verwendung eines Riester-Guthabens in Herstellungsfällen

Das FG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 2.9.2025 (15 K 15101/24) zur unmittelbaren Verwendung eines Riester-Guthabens in Herstellungsfällen entschieden. Die Richterin am FG Dr. Ulrike Hoffsümmer kommentiert die Entscheidung und gibt Hinweise für die Praxis:

I. Sachverhalt

Die Klin beantragte im Oktober 2021 die Entnahme geförderten Altersvorsorgevermögens aus ihrem Riester-Bausparvertrag. Dabei gab sie an, dass sie ab voraussichtlich Oktober 2023 ein neu hergestelltes Haus selbst nutzen werde. Sie habe einen Bauträgervertrag geschlossen, in dem sich der Bauträger zu einer Fertigstellung spätestens am 30.12.2023 verpflichtet habe.

Im November 2021 erließ die Bekl. einen antragsgemäßen Gestattungsbescheid nach § 92b Abs. 1 Satz 3 EStG, in dem sie der Klin. mitteilte, bis zu welcher Höhe eine wohnungswirtschaftliche Verwendung i.S. des § 92a Abs. 1 Satz 1 vorliegen könne. Die Auszahlung aus dem Riester-Bausparvertrag erfolgte im November 2021. Das Geld wurde zeitnah für die Zahlung von Herstellungskosten der in Bau befindlichen Immobilie verwendet.

Auf eine Anfrage aus September 2023 teilte die Klin. der Bekl. mit, dass das Objekt noch nicht fertiggestellt sei und dass sie Nachweise über die Aufnahme der Selbstnutzung voraussichtlich im Januar 2024 einreichen werde. Mit Bescheid vom 21.2.2024 erließ die Bekl. einen Rückforderungsbescheid nach § 94 Abs. 2 EStG. Es liege eine schädliche Verwendung des ausgezahlten Betrags vor, weil die Selbstnutzung nicht innerhalb von zwölf Monaten und damit nicht unmittelbar aufgenommen worden sei.

II. Rechtslage

Die staatliche Riester-Förderung kann durch das sog. „Wohn-Riester“ u.a. auch für den Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie in Anspruch genommen werden. Gemäß § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG kann der Zulageberechtigte das in einem Altersvorsorgevertrag gebildete und nach § 10a EStG oder nach §§ 79 ff. EStG geförderte Kapital, den sog. Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, bis zum Beginn der Auszahlungsphase unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen ganz oder teilweise unmittelbar für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung oder zur Tilgung eines zu diesem Zweck aufgenommenen Darlehens verwenden. Begünstigte Objekte sind dabei insbesondere im Inland belegene selbstgenutzte Wohnungen.

Bislang ist nicht höchstrichterlich geklärt, wann in Herstellungsfällen eine unmittelbare Verwendung i.S. des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG gegeben ist. Das BFH-Urteil vom 16.2.2022 X R 26/20 (BStBl II 2022, 611) betraf die unmittelbare Verwendung von Riester-Kapital in Fällen der Darlehenstilgung. Die Verwaltung vertritt – ohne zwischen Anschaffung, Herstellung und Darlehenstilgung zu differenzieren – die Auffassung, dass von einer unmittelbaren Verwendung auszugehen sei, wenn innerhalb von sechs Monaten vor Antragstellung bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen und bis zwölf Monate nach Auszahlung des geförderten Altersvorsorgekapitals entsprechende Aufwendungen für eine begünstigte Verwendung entstanden sind (BMF-Schreiben vom 5.10.2023 IV C 3 – S 2015/22/10001 :001, BStBl I 2023, 1726, Rz. 258).

III. Die Entscheidung des FG

Das FG hat der Klage stattgegeben. Die Bekl. sei zu Unrecht davon ausgegangen, dass die Klin. innerhalb von zwölf Monaten nach Auszahlung des geförderten Altersvorsorgekapitals die Wohnung hätte beziehen müssen. Das Erfordernis der Unmittelbarkeit i.S. des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG beziehe sich nicht nur auf das Tätigen von Aufwendungen zur Anschaffung oder Herstellung, sondern auch darauf, dass es sich um eine selbstgenutzte Wohnung i.S. des § 92a Abs. 1 Satz 5 EStG handele. Dabei müsse das Förderobjekt nicht innerhalb einer starren Zeitgrenze fertiggestellt werden. Das Unmittelbarkeitserfordernis sei in Herstellungsfällen nicht dahingehend zu verstehen, dass auch die Selbstnutzung i.S. von § 92a Abs. 1 Satz 5 EStG innerhalb eines Zeitrahmens von sechs Monaten vor Antragstellung und zwölf Monaten nach Auszahlung vorliegen müsse.

Nach Auffassung des Gerichts müsse in Herstellungsfällen die Absicht des Zulageberechtigten, nach planmäßigem Bau die Nutzung aufzunehmen, fortbestehen und sich in objektiven Umständen manifestieren. Erfolge eine Herstellung in angemessener Zeit und werde das Objekt nach Fertigstellung vom Berechtigten selbstgenutzt, sei von einer von Anfang an bestehenden Selbstnutzungsabsicht auszugehen. Zur Begründung hat das Gericht Vergleiche zur steuerlichen Behandlung von Fällen, in denen sich eine beabsichtigte Nutzung einer Immobilie verzögert, im Bereich der Erbschaftsteuer (§ 13 ErbStG) sowie zu früheren Regelungen zur staatlichen Wohnförderung (§ 10e und § 10i EStG a.F.) angestellt.

IV. Einordnung und Würdigung der Entscheidung

Die Entscheidung befasst sich mit der Auslegung des Tatbestandsmerkmales „unmittelbare“ Verwendung des Altersvorsorge-Eigenheimbetrags für die Herstellung einer Wohnung. Dabei hat das Gericht herausgestellt, dass berücksichtigt werden müsse, dass es in Herstellungsfällen zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann, auf die der Berechtigte keinen Einfluss hat.

Mit überzeugenden Gründen hat das Gericht entschieden, dass die Verwendung des Altersvorsorge-Eigenheimbetrags für die Herstellung von Wohneigentum nicht nur die zeitnahe Verwendung des ausgezahlten Kapitals zur Bezahlung der Herstellungskosten voraussetzt, sondern auch die tatsächliche Selbstnutzung der hergestellten Wohnung nach ihrer Fertigstellung. Der Auffassung des Gerichts, dass der Berechtigte die begünstigte Wohnung nicht innerhalb einer starren Zeitgrenze nach Kapitalauszahlung beziehen muss, ist zuzustimmen. Das Gesetz enthält keine solche zeitliche Vorgabe.

V. Hinweise für die Praxis

Für Herstellungsfälle, in denen ein Riester-Vertrag in die Finanzierung eingebunden werden soll, hat die Entscheidung erhebliche Bedeutung. Banken und Bausparkassen verlangen bei Immobilienfinanzierungen regelmäßig, dass Eigenkapital (und damit auch das zuvor in einem Riester-Vertrag angesammelte Kapital) zu Beginn der Bauphase eingesetzt wird. Vor diesem Hintergrund dürfte es der Normalfall sein, dass zwischen der Auszahlung und der Fertigstellung des Objekts ein längerer Zeitraum liegt. Ein Überschreiten der von der Bekl. angenommenen Jahresfrist zwischen Kapitalauszahlung und Einzug in die fertiggestellte Wohnung, zu der es v.a. bei ungeplanten Bauverzögerungen leicht kommen kann, würde in einer Vielzahl von Fällen zu einer Rückforderung und damit zu einer nachträglichen Versagung der staatlichen Förderung führen.

Soweit ersichtlich wurde die vom FG zugelassene Revision nicht eingelegt. Mit einer höchstrichterlichen Klärung der Frage, wann der Einzug in Herstellungsfällen erfolgen muss, ist daher vorerst nicht zu rechnen. Die Verwaltung wird folglich an ihrer im BMF-Schreiben vom 5.10.2023 IV C 3 – S 2015/22/10001 :001 (BStBl I 2023, 1726, Rz. 258) geäußerten Auffassung festhalten und weiterhin fordern wird, dass zwischen Kapitalauszahlung und Bezug der hergestellten Wohnung nicht mehr als zwölf Monate vergehen.

Betroffene können sich in ähnlich gelagerten Fällen in Einspruchs- und Klageverfahren auf die für sie günstige Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg berufen. Sie werden dann aber ggf. darlegen und auch nachweisen müssen, aus welchen Gründen ein tatsächlicher Einzug nicht früher möglich war und sie diese Gründe nicht zu vertreten haben.

  • 2025-12-19
  • 🌍 1767571200000
  • ⚙262896
  • efg - entscheidungen der finanzgerichte
  • EFG 2025, 1724-1726
  • Richter am FG Dr. Michael Hennigfeld
Keine Rückwirkung des neuen Forschungszulagengesetzes

Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 14.3.2025 (5 K 2302/24) zur Rückwirkung des neuen Forschungszulagengesetzes entschieden. Der Richter am FG Dr. Michael Hennigfeld kommentiert die Entscheidung und gibt Hinweise für die Praxis:

I. Problemstellung

Streitig war die Höhe der festzusetzenden Forschungszulagen nach dem FZulG. Die Klägerin ist eine GmbH und ein kleines Unternehmen i.S. des Anlage 1 der AGVO. 2023 stellte die Klägerin Anträge auf Forschungszulagen für die Wj. 2021 und 2022, die 2023 antragsgemäß unter dem Vorbehalt der Nachprüfung beschieden wurden, wobei jeweils 25 % der BMG in Ansatz gebracht wurden. Am 17.5.2024 beantragte die Klägerin entsprechend der Neufassung des § 4 Abs. 1 Satz 2 FZulG durch das Wachstumschancengesetz vom 28.3.2024 eine Änderung der Bescheide unter Berücksichtigung einer BMG von jeweils 35 %. Der Gesetzgeber habe mit dem Wachstumschancengesetz die Forschungszulage entsprechend erhöht. Dem folgte das Finanzamt nicht. Hiergegen richtete sich die Klage. Die Klägerin vertritt die Auffassung, dass die erhöhte Forschungszulage in allen bei Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes offenen Fällen zu gewähren sei.

II. Die Entscheidung des FG

Das FG hat die Klage abgewiesen. Durch das WaChaG vom 28.3.2024 sei § 4 Abs. 1 Satz 2 FZulG dahingehend ergänzt worden, dass KMU auf Antrag eine Forschungszulage i.H.v. 35 % der BMG erhalten könnten. Aus einer Gesamtschau des Förderverfahrens und der Normen ergebe sich, dass Forschungszulagen für Sachverhalte in der Vergangenheit gewährt würden und die nachträgliche Erhöhung des Bemessungssatzes nur für nach dem Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes entstandene förderfähige Aufwendungen gelten könne. Dass die Neuregelung auch für bereits verwirklichte Sachverhalte und in allen offenen Fällen gelten solle, dafür gebe es weder im Wortlaut des Gesetzes noch in der amtlichen Begründung einen Hinweis. Vielmehr sei davon auszugehen, dass der Gesetzgeber Mitnahmeeffekte gerade habe vermeiden wollen und nur künftige Forschungsaufwendungen habe gesondert fördern wollen. Ansonsten gäbe es ohne sachlichen Grund eine nicht gerechtfertigte Vergünstigung derjenigen Unternehmen, deren Veranlagungen noch offen gewesen seien. Hierfür hätte es einer ausdrücklichen Regelung bedurft.

III. Hinweise für die Praxis

Das FG hat die Revision zugelassen. In der Literatur wird zur zeitlichen Anwendbarkeit der Neuregelung die gegenteilige Auffassung vertreten. Da es hinsichtlich des erhöhten Förderersatzes an einer konkreten Anwendungsregelung fehle, spreche vieles dafür, dass die Neuregelung in alle noch offenen Fällen anzuwenden sei. Hierfür spreche als Gegenbeispiel § 4 Abs. 2 FördG (Bergan/Lätsch, DStR 2024, 705, 724; Korn, kösdi 2024, 23841, 23853). Es bleibt abzuwarten, ob der BFH im Rahmen eines Revisionsverfahrens Gelegenheit bekommt, die Streitfrage höchstrichterlich zu klären. Dem FG ist im Besprechungsfall allerdings zuzugeben, dass die in der Lit. vertretene Auffassung eine sachlich nicht begründbare Besserstellung solcher Unternehmen zur Folge hätte, deren Veranlagungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des WaChaG noch offen waren, ohne dass dies unter Berücksichtigung des Förderzieles in irgendeiner Weise begründbar wäre.

ErbBstg - Erbfolgebesteuerung | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2026-01-30
  • ⚙265067
  • erbbstg - erbfolgebesteuerung
  • ErbBstg 2026, 39-40
  • Gerhard Slabon
Testamentsvollstreckung: Württemberger Testament: Entlassung des Vollstreckers nur bei grober Pflichtverletzung

Das OLG Frankfurt a. M. hatte sich in seinem Beschluss vom 27.11.25 (21 W 93/25) mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Dauertestamentsvollstrecker, der zugleich Nießbrauchsvermächtnisnehmer am Nachlass ist, wegen eines Interessenkonflikts entlassen werden kann. Gemäß § 2227 Abs. 1 BGB kann das Nachlassgericht den Testamentsvollstrecker auf Antrag entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund für die Entlassung liegt vor, wenn unter Berücksichtigung der dem Testamentsvollstrecker gestellten Aufgaben und der persönlichen Verhältnisse des Testamentsvollstreckers zu besorgen ist, dass das weitere Verbleiben im Amt zu einer Schädigung oder erheblichen Gefährdung der von der Verwaltung betroffenen Interessen führt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Erblasser diesen Maßstab bestimmen kann und in den Grenzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung auch gegen den Willen der Erben handeln kann. Dieim Streitfall gewählte testamentarische Konstruktion wird allgemein als sog. „Württemberger Testament“ genannt. Jeder der Ehepartner setzt die Kinder als Erben ein, der Überlebende erhält einen Nießbrauch am Nachlass und wird Testamentsvollstrecker. Dies kann zu einer erheblichen Erbschaftsteuer­ersparnis führen. Anders als bei der Vor- und Nacherbschaft oder Voll- und Schlusserbschaft wird ein wiederholter Anfall der Erbschaftsteuer vermieden. Weiter werden die Freibeträge der Kinder bei Tod des erstversterbenden ­Elternteils genutzt. Die Testamentsvollstreckung durch den überlebenden Ehepartner stellt dabei sicher, dass die Kinder über den Nachlass nicht ohne den überlebenden Ehegatten verfügen können, sondern dessen Früchte dem Überlebenden zugutekommen. Das Gericht stellt hier nochmals ausdrücklich klar, dass gegen die Bestellung des Nießbrauchers zum Testamentsvollstrecker trotz eines darin angelegten denkbaren Interessenwiderstreits zu den Erben keine rechtlichen Bedenken bestehen (Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 8. Aufl. 2023, § 5 Rn. 365). Vielmehr entspricht diese hervorgehobene Stellung dem ausdrücklichen Willen der testierenden Ehegatten.

  • 2025-12-19
  • ⚙262634
  • erbbstg - erbfolgebesteuerung
  • ErbBstg 2026, 8-9
  • IWW Institut
Übertragung von Gesellschaftsanteilen: Beginn der 10-Jahresfrist bei Quotennießbrauch und Zeitpunkt der Wertermittlung bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen

Werden Gesellschaftsanteile unter Vorbehalt eines Quotennießbrauchs unentgeltlich übertragen, hindert dies den Beginn der Abschmelzungsfrist i. S. d. § 2325 BGB, wenn eine wirtschaftliche Ausgliederung aus dem Vermögen des Übergebers nicht erfolgt. Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn sich der Übergeber einen Quotennießbrauch i. H. v. 95 % an den Gesellschaftsanteilen vorbehält. Der Pflichtteilsberechtigte kann als Ausfluss des Niederstwertprinzips verlangen, dass eine vom Erblasser verschenkte Immobilie zu den Stichtagen des Schenkungsvollzugs und des Erbfalls bewertet wird, um den maßgeblichen Wert für die Bezifferung seines Pflichtteilsergänzungsanspruchs zu ermitteln (OLG München 10.11.25, 33 U 1573/24 e). Das Gericht stellt nochmals klar, dass der Pflichtteilsberechtigte im Rahmen seines Wertermittlungsanspruchs keinen Anspruch darauf hat, dass das Wertgutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen angefertigt wird. Erforderlich ist allein die Sachkunde des beauftragten Sachverständigen. Hierfür trägt der Auskunftsverpflichtete allerdings die Beweislast. Weiter stellt das Gericht nochmals klar, dass bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen eine zweifache Wertermittlung verlangt werden kann; und zwar auf den Zeitpunkt der Schenkung und auf den Zeitpunkt des Todes des Schenkers. Dies ergibt sich aus dem in § 2325 Abs. 2 BGB verankerten Niederstwertprinzip bei nicht verbrauchbaren Sachen. Im Rahmen der Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs kommen nicht verbrauchbare Sachen mit ihrem Wert zur Zeit des Erbfalls in Ansatz; bei einer zwischenzeitlichen Wertsteigerung jedoch nur mit dem Wert zur Zeit der Schenkung, also des Schenkungsvollzugs.

ErbStB - Erbschaft-Steuerberater | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2026-01-30
  • ⚙268174
  • erbstb - erbschaft-steuerberater
  • ErbStB 2026, 47-53
  • Christian Saecker
Aktuelle Entwicklungen bei den Ergänzungstatbeständen des Grunderwerbsteuerrechts

Die Ergänzungstatbestände § 1 Abs. 2a bis Abs. 3a GrEStG kommen dann zur Anwendung, wenn bei grundbesitzenden Gesellschaften mittelbar oder unmittelbar Veränderungen auf der Gesellschafterebene erfolgen. In der Praxis herrscht hinsichtlich dieses Themenfeldes allergrößte Verunsicherung. Das hängt u.a. damit zusammen, dass es Neu-und Altversionen der Vorschriften gibt und Tatbestandsvoraussetzungen teils identisch, teils abweichend sind. Hinzu kommt die sich häufig ändernde Rechtslage durch Verwaltungsanweisungen und Rspr. und Verfeinerung der Normen durch die Gesetzgebung. Eine eingehende Beschäftigung mit der Materie ist daher erforderlich. Der vorliegende Aufsatz zeigt zunächst die Grundsystematik und dann die aktuellen Knackpunkte der Ergänzungstatbestände auf.

  • 2026-01-30
  • ⚙265371
  • erbstb - erbschaft-steuerberater
  • ErbStB 2026, 58-59
  • Ann-Kristin Gruner; Matthias Borgmeier
Blockchain-Testamente und Smart Contracts im Erbrecht (Teil 1)

Die Blockchain-Technologie hat das Potential, die Art und Weise, wie Menschen seit Jahrhunderten Testamente verfassen, radikal zu verändern. Dieser Artikel untersucht, ob Blockchain, die Open-Source-Technologie, die Kryptowährungen wie Bitcoin zugrunde liegt, genutzt werden könnte, um ein verteiltes Testamentsregister zu schaffen, das eine zuverlässige Aufzeichnung der Wünsche eines Erblassers für die Verteilung seines Vermögens nach seinem Tod enthält. Angesichts der besonderen nachträglichen Unveränderlichkeit von Daten (Immutability), Widerstandsfähigkeit (Resilience) durch Vermeidung von kritischen Einzelkomponenten (sog. Single Points of Failure), und Transparenz der Blockchain-Technologie sollen mit diesem Beitrag erste Antworten auf die Frage der Nutzbarkeit auf nationaler Ebene gefunden werden. In Teil 2 dieses Aufsatzes werden Smart Contracts im Erbrecht untersucht.

  • 2026-01-30
  • ⚙265314
  • erbstb - erbschaft-steuerberater
  • ErbStB 2026, 53-57
  • Rüdiger Werner
Keine Ersatzerbschaftsteuerpflicht einer im Inland ansässigen nicht rechtsfähigen Familienstiftung schweizerischen Rechts

Das deutsche Internationale Privatrecht knüpft das Statut einer juristischen Person grundsätzlich an den Verwaltungssitz an. Dies gilt grundsätzlich auch für Stiftungen. Verlegt eine ausländische Stiftung ihren Verwaltungssitz ins Inland, dann kann dies grundsätzlich dazu führen, dass die Stiftung aus deutscher Perspektive ihre Rechtsfähigkeit verliert. Es stellt sich daher die Frage, wie sich der Verlust der Rechtsfähigkeit auf die Fähigkeit der Stiftung auswirkt, Steuersubjekt nach deutschem Recht zu sein. Der Beitrag stellt das Urteil des BFH vor und erläutert die sich daraus ergebenden Konsequenzen.

  • 2025-12-19
  • ⚙262931
  • erbstb - erbschaft-steuerberater
  • ErbStB 2026, 22-26
  • Rüdiger Werner
Die personengebundene Kapitalrücklage als Instrument zur Vermeidung von Schenkungen i.S.d. § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG bei disquotalen Einlagen

Bis zur Einführung der gesetzlichen Schenkungsfiktion des § 7 Abs. 8 ErbStG stellten disquotale Einlagen von Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft in die Gesellschaft nach der Rspr. des BFH keine Schenkungen an die Mitgesellschafter darf. Seit Einführung von § 7 Abs. 8 ErbStG wird dies jedoch nunmehr gesetzlich fingiert. Diese gesetzliche Fiktion enthält keine tatbestandliche Begrenzungen. In der Literatur wird daher eine teleologische Reduktion der Norm befürwortet. Die Finanzverwaltung versucht dem Rechnung zu tragen, in dem sie in den Richtlinien zu § 7 Abs. 8 ErbStG einige Einschränkungen akzeptiert. So soll § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG unanwendbar sein, wenn dem einlegenden Gesellschafter seine Einlageleistung über eine personengebundene Kapitalrücklage bei der Gesellschaft zugeordnet wird. Fraglich ist, ob dies in der Satzung der Gesellschaft verankert werden muss, oder ob nicht auch eine schuldrechtliche Regelung ausreicht. Der BFH hat sich nunmehr in einer jüngst ergangenen Entscheidung dazu geäußert.

  • 2025-12-19
  • ⚙262869
  • erbstb - erbschaft-steuerberater
  • ErbStB 2026, 18-22
  • Lukas Münch
Steuerklassenbestimmung bei der Errichtung und Auflösung einer Stiftung

Stiftungen kommt im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht eine große Bedeutung zu. Sie sind ein beliebtes Gestaltungsinstrument, unterliegen allerdings zivil- und steuerrechtlich diversen Sonderregelungen, die es zu beachten gilt. Der Beitrag untersucht zwei dieser Sonderregelungen näher, die jeweils die Bestimmung der Steuerklasse betreffen. § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG regelt die anwendbare Steuerklasse bei der Errichtung, § 15 Abs. 2 Satz 2 ErbStG diejenige bei der Auflösung einer Stiftung.

ErbStG eKommentar | 2025 Stollfuß Verlag – Zweigniederlassung Lefebvre Sarrut GmbH

  • 2025-12-19
  • ⚙262947
  • erbstg ekommentar
  • ErbStG eKommentar
  • Wilms/​Jochum/Götz/Meßbacher-Hönsch
ErbStG eKommentar

Der BFH hat mit Urteil v. 4.6.2025, II R 30/22, entschieden, dass eine in der Schweizerischen Eidgenossenschaft errichtete Familienstiftung mit Verwaltungssitz in der Bundesrepublik Deutschland als nichtrechtsfähige Stiftung in Deutschland nicht der Ersatzerbschaftsteuer unterliegt.

ER - EnergieRecht | Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2026-02-06
  • ⚙268686
  • er - energierecht
  • ER 2026, 19-25
  • Prof. Dr. Walter Frenz; Prof. Dr. Hans-Jürgen Müggenborg
Nur zwei erneuerbare Energieerzeugungsanlagen für ein Gebäude?

Die Energiewende stößt im Detail immer wieder auf offene Fragen. Können für ein Mehrfamilienhaus, das energieautark betrieben werden soll, mehr als zwei energieerzeugende Anlagen verwendet werden, die den Strom mittels Sonne und Wind produzieren? Kann dann auch das sog. Mieterstrommodell umgesetzt werden?

  • 2026-02-06
  • ⚙268674
  • er - energierecht
  • ER 2026, 3-10
  • Dr. Patrick Schulz
Batteriespeicher im Außenbereich – Die Odyssee der Privilegierung

Der Beitrag analysiert die neugefasste bauplanungsrechtliche Außenbereichsprivilegierung für Batteriespeicher, die dringend nötig ist, um den insoweit erforderlichen Ausbau zu beschleunigen.

  • 2026-02-06
  • ⚙268613
  • er - energierecht
  • ER 2026, 15-19
  • Joachim Held
Kostenerstattung für Hausanschlussstilllegungen

Das OLG Oldenburg hat mit Urt. v. 05. 12. 2025 (Az.: 6 UKl 2/25) 1 die Kostentragung durch Anschlussnehmer für die Stilllegung des Gas-Netzanschlusses abgelehnt. Trotz des vergleichsweise geringen Streitwerts des Verfahrens ist das Urteil von weitreichender Bedeutung, da es zentrale Weichenstellungen in einem gesellschaftlich und volkswirtschaftlich umstrittenen Veränderungsprozess trifft: Soll der Ausstieg aus der Nutzung fossiler Gase durch eine Verteilung der Ausstiegskosten auf verbleibende Erdgasanschlussnehmer beschleunigt oder durch die Verteuerung der individuellen Heizungssystem-Umstellungskosten für wechselbereite Erdgasanschlussnehmer gebremst werden ?

1) OLG Oldenburg, Urt. v. 05. 12. 2025 – 6 UKl 2/25.

  • 2026-02-06
  • ⚙268517
  • er - energierecht
  • ER 2026, 11-15
  • Dr. Franziska Lietz; Dominik Korte
Der Industriestrompreis – Was wir bereits wissen

In Deutschland soll ein neues Regelwerk zur Entlastung der Industrie von hohen Strompreisen implementiert werden, der sog. Industriestrompreis. Zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Beitrags liegen als Quellen hierzu lediglich der europarechtliche Beihilfenrahmen CISAF mit wesentlichen Leitplanken für die Ausgestaltung des Industriestrompreises und ein als „Entwurf“ bezeichnetes Eckpunktepapier vor, welches vom Bundeswirtschaftsministerium verfasst, aber nicht allgemein veröffentlicht wurde. Ein Entwurf für ein Gesetz oder eine Förderrichtlinie existiert derzeit noch nicht.

ESGZ - Fachzeitschrift für Nachhaltigkeit und Recht | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2026-01-23
  • ⚙264888
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 1/2026, 55-56
Green Economy: Milliardenmarkt mit Turbo-Wachstum

Die Green Economy hat sich vom Nischenthema zum globalen Wachstumssektor entwickelt – mit einem Marktvolumen von über fünf Billionen US-Dollar und starken Zuwächsen in fast allen Regionen. Unternehmen mit „grünen“ Umsätzen wachsen schneller, erzielen bessere Bewertungen und sichern sich strategische Vorteile. Eine neue Studie zeigt, wie groß das Potenzial wirklich ist und wo Deutschland ins Hintertreffen gerät.

  • 2026-01-23
  • ⚙264836
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 1/2026, 9-13
  • Anahita Thoms; Christian Koops
Lieferketten-Compliance mit KI

Der Einsatz von KI und Big Data bietet für Unternehmen eine echte Chance, den steigenden Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gerecht zu werden, insb. angesichts knapper personeller und finanzieller Ressourcen. Dennoch gilt: Technischer Fortschritt ersetzt keine rechtliche und organisatorische Sorgfalt. Der KI-Einsatz muss gut geplant, datenschutzkonform und auf die individuellen Anforderungen des Unternehmens abgestimmt sein.

  • 2026-01-23
  • ⚙264800
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 1/2026, 25-30
  • Sebastian Köhnlein; Kristina Encinas
Einigung zur CSDDD: Mehr Spielraum, weniger Haftung?

Die Neufassung der CSDDD bringt spürbare Änderungen: Während Schwellenwerte erhöht und Umsetzungspflichten flexibilisiert wurden, bleibt die Richtlinie in zentralen Punkten wie der Risikoanalyse und dem Umgang mit negativen Auswirkungen anspruchsvoll. Die Streichung der einheitlichen zivilrechtlichen Haftung bedeutet keinesfalls Entwarnung – vielmehr wächst der nationale Regelungsspielraum und damit auch die Rechtsunsicherheit.

  • 2026-01-23
  • ⚙264791
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 1/2026, 18-21
  • Marijke van der Most
Faire KI im Personalwesen – Bias vermeiden, Verantwortung sichern

KI verändert das Personalwesen grundlegend und wandelt zwischen Effizienzgewinn und Haftungsrisiko. Der Beitrag zeigt, wie Arbeitgeber Fairness, Diskriminierungsfreiheit und rechtliche Verantwortung entlang des gesamten Beschäftigungszyklus verankern können – von Recruiting über People Analytics bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

  • 2026-01-23
  • ⚙264775
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 1/2026, 35-37
  • Benjamin Onnis; Lena Grebe
Bewerberdatenschutz als Governance-Thema

In der digitalen Arbeitswelt gehört die Online-Recherche über potenzielle Arbeitnehmer*innen mittlerweile zur gängigen Praxis in Bewerbungsverfahren. Die damit einhergehenden arbeits- und datenschutzrechtlichen Risiken werden jedoch häufig übersehen. Ein aktuelles BAG-Urteil verdeutlicht exemplarisch, welche datenschutzrechtlichen Fallstricke bei der Bewerberrecherche im Internet lauern. Gleichzeitig lassen sich aus der Entscheidung wertvolle Orientierungspunkte für den rechtskonformen Umgang mit Bewerberdaten ableiten.

  • 2026-01-23
  • ⚙264774
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 1/2026, 41-43
  • Andreas Rieß; Sebastian Wurzberger
„Gute Unternehmensführung in Zeiten von CSDDD und CSRD bedeutet, Verantwortung nicht nur zu übernehmen, sondern sie systematisch zu verankern“

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) bringt weitreichende Verpflichtungen mit sich und eröffnet zugleich Chancen für eine moderne, verantwortungsvolle Unternehmensführung. Im Interview erklären Dr. Andreas Rieß und Sebastian Wurzberger, wie sich CSDDD, CSRD, LkSG und EUDR gezielt verknüpfen lassen. So können nicht nur regulatorische Anforderungen erfüllt, sondern auch strategische Resilienz aufgebaut werden.

  • 2026-01-23
  • ⚙264640
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 1/2026, 48-49
  • Iris Vilsmaier; Christian Vilsmaier; Daniel Graewe
„Nachhaltigkeit ist kein Verzicht, sondern eine Bereicherung“

Im Interview mit Iris und Dr. Christian Vilsmaier, Gründer von Circujar, spricht Prof. Dr. Daniel Graewe über persönliche Überzeugung, systemische Veränderung und den Mut, Nachhaltigkeit wirtschaftlich zu denken. Sie diskutieren über Widerstände, True-Cost Accounting, die Illusion freiwilliger ESG-Regulierung und warum nachhaltiges Wirtschaften kein Luxus, sondern gesunder Menschenverstand ist.

  • 2026-01-23
  • ⚙264618
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 1/2026, 50-53
  • Henning Zülch; Martin Schüder
Klimaziele als strategisches Kapital

Unternehmen reagieren auf die wachsenden Anforderungen der Stakeholder und formulieren zunehmend eigene Klimaziele. Auf Basis der Science Based Targets Initiative werden wissenschaftliche Vorgaben definiert, damit diese Ziele mit dem Pariser Klimaabkommen übereinstimmen. Die unabhängige Verifizierung der Klimaziele durch die Initiative hat sich in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Qualitätsmerkmal entwickelt. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Initiative und zeigt anhand einer Studie, dass gute Corporate Governance das Engagement in der Initiative begünstigt.

  • 2026-01-23
  • ⚙264612
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 1/2026, 44-47
  • Michael Bursee
Nachhaltige Aufsichtsratsvergütung

Der Aufsichtsrat ist das zentrale Gremium für strategische Beratung und Kon-trolle der Unternehmensleitung. Zu seinen Aufgaben gehört es, die langfristigen Interessen des Unternehmens zu schützen, nachhaltiges Wachstum zu fördern und kurzfristig orientierte Fehlentscheidungen zu begrenzen. Dieser Beitrag beleuchtet drei Wege, wie diese zentrale Rolle durch eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Vergütung unterstützt werden kann.

  • 2026-01-23
  • ⚙264599
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 1/2026, 38-40
  • Eva-Maria Ségur-Cabanac; Filip Peric
EU Green Deal und Immobilienrecht

Die Immobilienbranche steht im Zentrum des EU Green Deals: Gebäude verursachen 40 % des Energieverbrauchs. Trotz klarer Klimaziele bremsen komplexe Rechtsvorgaben, lange Genehmigungen und unklare Pflichten die Sanierungswelle. Dieser Beitrag zeigt Status quo, Fallstricke und Reformbedarf im Immobilienrecht auf.

  • 2026-01-23
  • ⚙264590
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 1/2026, 4-8
  • Viola C. Didier
Klimafaktor KI

Die deutsche Wirtschaft setzt große Hoffnungen in künstliche Intelligenz und digitale Technologien, um dem Klimawandel zu begegnen. Viele Unternehmen sehen darin nicht nur eine Chance für mehr Nachhaltigkeit, sondern auch einen Wettbewerbsvorteil. Doch der digitale Fortschritt bringt auch neue Herausforderungen mit sich – allen voran den hohen Energieverbrauch moderner KI-Modelle.

  • 2026-01-23
  • ⚙264570
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 1/2026, 61-63
  • Viola C. Didier
Die aktuelle Meinung

In dieser Kolumne kommen die Köpfe zu Wort: Wir befragen führende Expertinnen und Experten zu aktuellen und kontroversen ESG-Themen. Mit prägnanten Meinungen und fundierten Einschätzungen geben die Befragten neue Denkanstöße zu den zentralen Themen unserer Zeit.

  • 2026-01-23
  • 🌍 1769558400000
  • ⚙264567
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 1/2026, 14-17
  • Gordon Grundmann; Florian Helbig
Rechtliche Risiken beim Einsatz algorithmischer Tools im ESG-Bereich

Die Anforderungen an Unternehmen im ESG-Bereich steigen rasant und sind ohne technische Unterstützung kaum noch zu bewältigen. KI-Tools versprechen zwar Effizienz, ihr Einsatz birgt aber rechtliche Risiken, die häufig unterschätzt werden. Dieser Beitrag zeigt, wie sich Risiken minimieren lassen und gleichzeitig die Vorteile der Automatisierung genutzt werden können.

  • 2026-01-23
  • ⚙264563
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 1/2026, 22-24
  • Elena Welsch
Praxisbericht Grüne Intelligenz

Künstliche Intelligenz (KI) verändert die Arbeitswelt grundlegend, auch im Nachhaltigkeitsmanagement. Sie automatisiert die Datenerfassung, beschleunigt Berichtsprozesse und entlastet kleine Teams. Gleichzeitig verbraucht sie erhebliche Energie und wirft Fragen zur Datensicherheit auf. Der Beitrag zeigt, wie Unternehmen diesen Widerspruch auflösen und KI verantwortungsvoll für nachhaltiges Wirtschaften einsetzen können.

  • 2026-01-23
  • ⚙264554
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 1/2026, 31-34
  • Christina Riess
Nachhaltigkeit im Orbit ist auch eine Sicherheitsaufgabe

Mit dem EU-Weltraumgesetz schafft Europa erstmals einen einheitlichen Rahmen für Sicherheit, Resilienz und Nachhaltigkeit im All. Gefordert sind belastbare Lebenszyklusdaten zu CO2-Emissionen und Weltraummüll sowie der Einsatz verfügbarer Technologien von De-Orbit-Lösungen bis On-Orbit-Servicing. Wer diese Anforderungen frühzeitig in Design und Betrieb von Satelliten- und Verteidigungssystemen integriert, stärkt nicht nur seine ESG-Performance, sondern auch die strategische Handlungsfähigkeit Europas.

  • 2026-01-23
  • ⚙264528
  • esgz - fachzeitschrift für nachhaltigkeit und recht
  • ESGZ 1/2026, 57-58
Aktuelle Rechtsprechung zu Nachhaltigkeitsthemen

Jeden Monat stellen wir Ihnen aktuelle Gerichtsentscheidungen vor, die Nachhaltigkeitsthemen aus den drei Bereichen Environmental, Social und Governance betreffen. Die vollständigen Entscheidungsgründe finden Sie in aller Regel online, insbesondere in der Entscheidungsdatenbank Otto Schmidt online.

EStB - Ertrag-Steuerberater | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2026-01-23
  • ⚙264811
  • estb - ertrag-steuerberater
  • EStB 2026, 22-27
  • Sascha Bleschick
Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG) (II)

Die nachfolgenden Ausführungen bilden den zweiten Teil (erster Teil: Bleschick, EStB 2025, 461) der Erläuterungen zum aktuellen BMF-Schreiben zur Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden „Einzelfragen zu § 35c EStG“ (BMF v. 21.8.2025 – IV C 1 - S 2296-c/00004/018/050 – DOK COO.7005.100.2.12790138, BStBl. I 2025, 1609 = EStB 2025, 372 [Bleschick]).

Das neue BMF-Schreiben v. 21.8.2025 ersetzt das 2021er BMF-Schreiben (BMF v. 14.1.2021 – IV C 1 -S 2296-c/20/10004 :006 – DOK 2021/0031094, BStBl. I 2021, 103 = EStB 2021, 75 [Bleschick]) und tritt ergänzend zum Schreiben des BMF v. 23.12.2024 – IV C 1-S 2296-c/20/10003 :008 – DOK 2024/1122436, BStBl. I 2025, 39 in Kraft, das wiederum das amtliche Muster der für die Steuerermäßigung nach § 35c EStG notwendigen Bescheinigung (sog. Musterbescheinigung) und weitere Bestimmungen enthält. Die Neufassung beginnt mit einer Liste der im neuen BMF-Schreiben verwendeten, dem Praktiker aber geläufigen Abkürzungen. Das aktualisierte BMF-Schreiben zu den Einzelfragen ist aber auch durch neue Abschnittsüberschriften systematisiert und darüber hinaus insgesamt neu durchnummeriert worden. Im Folgenden werden allein die inhaltlichen Änderungen durch die Neufassung dargestellt.

  • 2026-01-23
  • ⚙264573
  • estb - ertrag-steuerberater
  • EStB 2026, 27-31
  • Karl-Heinz Günther
Aktuelle FG-Rechtsprechung zum Ertragsteuerrecht

Wir geben Ihnen einen Überblick über ausgewählte praxisrelevante Entscheidungen aus der FG-Rechtsprechung, die in der Zwischenzeit (seit der letzten Auswertung in EStB 2025, 378) beim BFH anhängig sind.

  • 2026-01-23
  • ⚙264552
  • estb - ertrag-steuerberater
  • EStB 2026, 31-34
  • Christian Bertrand
Krypto 2 Go (Teil 12): Einziehung und Beschlagnahme von Kryptowährungen

In Teil 11 unserer Beitragsreihe „Krypto 2 Go“ (Bertrand/Odinius, EStB 2025, 432) haben wir die aktuelle Strafverfolgungspraxis der nordrhein-westfälischen Steuerfahndung beim Kampf gegen Steuerhinterziehung bei Gewinnen durch den Verkauf von Kryptowährungen skizziert. Insbesondere in älteren Jahren lohnt sich die sorgfältige Prüfung, ob dem Strafvorwurf im Hinblick auf eine fehlende Erklärungs- bzw. Offenbarungspflicht bereits im objektiven Tatbestand begegnet oder zumindest auf subjektiver Ebene entgegnet werden kann.

Kryptowährungen gelangen allerdings nicht nur im Kontext steuerlicher Erklärungspflichten in den Fokus der Ermittlungsbehörden. Auch als Zahlungsmittel – insb. im Darknet z.B. für den Handel von Betäubungsmitteln – geraten Kryptowährungen immer häufiger in das Fadenkreuz der Ermittlungen. Fragen der Vermögensabschöpfung schließen sich in diesen Konstellationen an. Der letzte Beitrag der „Krypto 2 Go“ Reihe wirft einen Blick auf praktische Fragen der Einziehung und Beschlagnahme von Kryptowährungen unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zur Notveräußerung von Kryptowährungen.

  • 2025-12-19
  • ⚙262952
  • estb - ertrag-steuerberater
  • EStB 2025, 467-471
  • Karl-Heinz Günther
Entnahme von Grundstücken des Betriebsvermögens

Betrieblich genutzte Grundstücke gehören zu den Wirtschaftsgütern des notwendigen Betriebsvermögens mit erheblichen stillen Reserven, die bei einer Entnahme realisiert werden und zu nicht unerheblichen steuerlichen Belastungen führen können. Dabei kann die Entnahme eines Grundstücks auch ohne ausdrückliche Entnahmehandlung – z.B. durch eine Änderung in der Grundstücksnutzung – ausgelöst werden. In diesem Beitrag wird auf einige Praxisfälle eingegangen, in denen es zur Aufdeckung stiller Reserven kommen kann bzw. es wird gezeigt, wie dies ggf. verhindert werden kann. Sodann wird kurz aufgezeigt, wie ein Grundstück nach dem Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen steuerlich zu behandeln ist.

  • 2025-12-19
  • ⚙262824
  • estb - ertrag-steuerberater
  • EStB 2025, 461-467
  • Sascha Bleschick
Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG) (I)

Das BMF hat sein Schreiben zur Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden „Einzelfragen zu § 35c EStG“ (BMF v. 14.1.2021 – IV C 1 -S 2296-c/20/10004 :006 – DOK 2021/0031094, BStBl. I 2021, 103 = EStB 2021, 75 [Bleschick]; vgl. dazu Bleschick, EStB 2021, 211 [Teil I] und Bleschick, EStB 2021, 262 [Teil II] neu gefasst. Das neue BMF-Schreiben v. 21.8.2025 (BMF v. 21.8.2025 – IV C 1 - S 2296-c/00004/018/050 – DOK COO.7005.100.2.12790138, BStBl. I 2025, 1609 = EStB 2025, 372 [Bleschick]) ersetzt das 2021er BMF-Schreiben und tritt ergänzend zum Schreiben des BMF v. 23.12.2024 – IV C 1-S 2296-c/20/10003 :008 – DOK 2024/1122436, BStBl. I 2025, 39 in Kraft, das wiederum das amtliche Muster der für die Steuerermäßigung nach § 35c EStG notwendigen Bescheinigung (sog. Musterbescheinigung) und weitere Bestimmungen enthält. Die Neufassung beginnt mit einer Liste der im neuen BMF-Schreiben verwendeten, dem Praktiker aber geläufigen Abkürzungen. Das aktualisierte BMF-Schreiben ist aber auch durch neue Abschnittsüberschriften systematisiert und darüber hinaus insgesamt neu durchnummeriert worden. Im Folgenden werden allein die inhaltlichen Änderungen durch die Neufassung dargestellt.

EWS - Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht | dfv Mediengruppe, Frankfurt am Main

  • 2025-12-19
  • ⚙262928
  • ews - europäisches wirtschafts- und steuerrecht
  • EWS 2025, 301-315
  • Gudula Deipenbrock
Pressing Defiances in the Field of (Generative) Artificial Intelligence including Agentic Artificial Intelligence and Beyond from the European and International Policy and Regulatory Perspective

This paper addresses pressing defiances in the field of (generative) artificial intelligence including agentic artificial intelligence and beyond from the European and international policy and regulatory perspective. It makes a plea for an uncompromising commitment to an operational and robust regulatory regime fostering human-centric, trustworthy, safe, and secure AI. To this end this paper provides a snapshot of the developments and leaps forward in the realm of (generative) artificial intelligence including agentic artificial intelligence and beyond. A depiction of selected aspects of the further evolving scenario of risks, and observations on (relevant) broader geopolitical and geoeconomic implications, and the AI race in particular follow. Against this backdrop this paper then concisely outlines the European Union (policy and regulatory) approach to (generative) artificial intelligence and concludes with an outlook.

  • 2025-12-19
  • ⚙262807
  • ews - europäisches wirtschafts- und steuerrecht
  • EWS 2025, 320-326
  • Alexander Eufinger
Die Europäische Kommission macht Ernst – Zur Durchsetzung des Kartellrechts im HR-Bereich

Der Beitrag untersucht die kartellrechtliche Bewertung von Abwerbeverboten (“No-Poach Agreements”) zwischen Unternehmen im Lichte des Art. 101 AEUV. Am Beispiel der Entscheidung der Europäischen Kommission im Fall Delivery Hero/Glovo wird demonstriert, dass solche Vereinbarungen den Wettbewerb um Arbeitskräfte erheblich beeinträchtigen und als Kernbeschränkungen zu qualifizieren sind. Die Analyse verdeutlicht, dass das Kartellrecht zunehmend auch auf den Arbeitsmarkt Anwendung findet und künftig neben Abwerbeverboten insbesondere Vergütungsabreden als wettbewerbswidrige Preisabsprachen erfasst werden.

  • 2025-12-19
  • ⚙262695
  • ews - europäisches wirtschafts- und steuerrecht
  • EWS 2025, 315-319
  • Thomas Kollruss
Unionsrechtswidrigkeit des Progressionsvorbehalts bei doppelter unbeschränkter Steuerpflicht

Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem Progressionsvorbehalt im Lichte des Unionsrechts. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Anwendung des Progressionsvorbehalts nach § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG bei doppelter unbeschränkter Steuerpflicht (Zweitwohnsitz in Deutschland) und abkommensrechtlicher Ansässigkeit des Steuerpflichtigen in einem anderen Mitgliedstaat hinsichtlich des Einbezugs ausländischer DBA-befreiter Einkünfte gegen das Primärrecht verstößt. Eine Rechtfertigung für diesen Verstoß ist nicht vorhanden.

FamRB - Familien-Rechtsberater | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2026-01-30
  • ⚙265366
  • famrb - familien-rechtsberater
  • FamRB 2026, 78-81
  • Walter Röchling
Kindesschutzrechtliche Maßnahmen: Festlegung der Dauer einer öffentlichen Hilfe durch das Jugendamt?

Der Beitrag befasst sich mit der Frage, inwieweit das Familiengericht berechtigt ist, die Festlegung der Dauer einer den Kindeseltern gem. § 1666 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 BGB erteilten Auflage, eine öffentliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, (ausschließlich) dem Jugendamt zu überlassen. Anlass, sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen, bieten zwei sorgerechtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit elterlichem Fehlverhalten.

  • 2026-01-30
  • ⚙265364
  • famrb - familien-rechtsberater
  • FamRB 2026, 81-82
  • Hagen Schneider
PKH-Bekanntmachung 2026 und Vermögensfreigrenze nach § 1880 Abs. 2 BGB

Mit der PKHB 2026 sind die Freibeträge, die seit dem 1.1.2026 für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zu berücksichtigen sind, bekannt gemacht geworden. Dabei haben sich gegenüber 2024 und 2025 keine Änderungen ergeben.

  • 2026-01-30
  • ⚙265288
  • famrb - familien-rechtsberater
  • FamRB 2026, 83-86
  • Heinrich Schürmann
Tabellen zur Einkommensermittlung 2026

Die Tabellen zur Einkommensermittlung sollen der Praxis eine schnelle Orientierung zur Feststellung der Leistungsfähigkeit sowie des aus abhängiger Beschäftigung erzielbaren Monats- bzw. Jahreseinkommens ermöglichen.

  • 2026-01-30
  • ⚙265078
  • famrb - familien-rechtsberater
  • FamRB 2026, 71-78
  • Christof Münch
Der Unternehmerehevertrag – Teil 2

Die Inhaltskontrolle von Eheverträgen ist seit 2001 für die Vertragspraxis ein wichtiges Thema. Rechtssicherheit für Eheverträge konnte in dieser Zeit kaum erarbeitet werden. Auch mehrere BGH-Entscheidungen und jüngste obergerichtlichen Entscheidungen – etwa zur irrtümlichen Annahme eines Nichtunternehmers, er mindere durch den Ehevertrag sein Haftungsrisiko – zeigen, dass auch heute noch viele Fragen offen sind. Steuerliche Irritationen gesellen sich hinzu. Für den Vertragsgestalter ist dies keine einfache Ausgangslage. Teil 2 des Beitrags behandelt Gestaltungsmöglichkeiten des Unternehmerehevertrags.

  • 2025-12-19
  • ⚙262884
  • famrb - familien-rechtsberater
  • FamRB 2026, 27-35
  • Heinrich Schürmann
Düsseldorfer Tabelle 2026

Nach bewährter FamRB-Tradition erläutert der Verfasser auch in diesem Jahr die Beweggründe für die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle und zeigt ihre Auswirkungen für die Beratungspraxis auf. Nachdem die Regelbedarfe das dritte Jahr in Folge unverändert geblieben sind, blieb es für 2026 bei dem bereits um jeweils 4 Euro höher festgesetzten Mindestunterhalt. Abgesehen von dem wieder in die Düsseldorfer Tabelle aufgenommenen Selbstbehalt für den Elternunterhalt und die Großelternhaftung wurden die Anwendungsgrundsätze unverändert beibehalten.

  • 2025-12-19
  • ⚙262655
  • famrb - familien-rechtsberater
  • FamRB 2026, 35-42
  • Christof Münch
Der Unternehmerehevertrag – Teil 1

Die Inhaltskontrolle von Eheverträgen ist seit 2001 für die Vertragspraxis ein wichtiges Thema. Rechtssicherheit für Eheverträge konnte in dieser Zeit kaum erarbeitet werden. Auch mehrere BGH-Entscheidungen und jüngste obergerichtlichen Entscheidungen zeigen, dass auch heute noch viele Fragen offen sind. Teil 1 des Beitrags geht auf die Notwendigkeit eines Ehevertrags für Unternehmer ein und beleuchtet die aktuelle Rechtsprechung.

FamRZ - Zeitschrift für das gesamte Familienrecht | Verlag Ernst und Werner Gieseking, Bielefeld

  • 2026-01-30
  • ⚙265377
  • famrz - zeitschrift für das gesamte familienrecht
  • FamRZ 2026, 167-172
  • Ulrich Rake
Düsseldorfer Tabelle 2026 – leichte Erhöhung des Kindesunterhalts und neue Selbstbehaltsvorgaben für den Eltern- und Enkelunterhalt

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 1.12.2025 die ab dem 1.1.2026 geltende Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht. Die neue Fassung ist beim Koordinierungsgespräch mit Vertretern der Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages am 21.11.2025 im Amtsgericht Kreuzberg in Berlin beraten und beschlossen worden. Gegenüber der Düsseldorfer Tabelle 2025 sind die Tabellensätze für den Kindesunterhalt leicht erhöht worden. Zudem weisen die Anmerkungen zum Verwandtenunterhalt wieder konkret den angemessenen Selbstbehalt gegenüber Ansprüchen auf Elternunterhalt aus sowie erstmals den angemessenen Selbstbehalt bei der Inanspruchnahme von Großeltern auf Enkelunterhalt. Die rechtlichen Bewertungen geben ausschließlich die Meinung des Autors wieder.

  • 2026-01-30
  • ⚙265357
  • famrz - zeitschrift für das gesamte familienrecht
  • FamRZ 2026, 173-176
  • Stephan Hammer
Aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung zum Ausschluss des Umgangs

Das Umgangsrecht und insbesondere der Ausschluss des Umgangs ist in letzter Zeit verstärkt in den Fokus des BVerfG gerückt. Zwei aktuelle Entscheidungen des BVerfG v. 10.6.2025 (FamRZ 2025, 1536, m. Anm. Rake) und v. 7.10.2025 (FamRZ 2026, 197) geben Anlass für einige rechtsdogmatische und rechtspraktische Anmerkungen zur aktuellen Entwicklung der Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem Ausschluss des Umgangs nach § 1684 Abs. 4 S. 2 BGB.

  • 2026-01-30
  • 🌍 1770249600000
  • ⚙265209
  • famrz - zeitschrift für das gesamte familienrecht
  • FamRZ 2026, 161-167
  • Charlotte Wendland
Das Ende der hinkenden Ehe in der Europäischen Union?

Der Europäische Gerichtshof hat die Bedeutung des Anerkennungsprinzips für das Internationale Familienrecht erneut gestärkt. Mit seiner jüngsten Entscheidung verordnet der EuGH den Mitgliedstaaten eine offenbar umfassende Anerkennung hinsichtlich im EU-Ausland geschlossener Ehen und weicht damit die explizite Beschränkung auf unmittelbar freizügigkeitsrelevante Rechtsfragen auf. Hinkende Ehen von Unionsbürgerinnen und -bürgern könnten daher bald Geschichte sein – zumindest innerhalb der Union. Der nachfolgende Beitrag zeichnet die jüngste Entscheidung des Gerichtshofs nach und analysiert die verbleibenden Unklarheiten.

  • 2026-01-16
  • 🌍 1769472000000
  • ⚙264018
  • famrz - zeitschrift für das gesamte familienrecht
  • FamRZ 2026, 88-92
  • Anne Sanders
Gesellschaftsrecht und die Zuweisung der Ehewohnung

Der Beitrag untersucht die Rolle von Gesellschaften (GmbH), die von einem Ehegatten kontrolliert werden, in Verfahren um die Zuweisung der Ehewohung nach § 1361b BGB. Hier stellt sich die Frage, wie die rechtlich selbstständigen Gesellschaften im Hinblick auf die familienrechtlichen Pflichten zu behandeln sind, die den Ehegatten treffen, der die GmbH kontrolliert. Die Erfüllung familienrechtlicher Pflichten muss dabei sichergestellt werden, ohne gesellschaftsrechtliche Grundsätze zu missachten.

  • 2026-01-16
  • ⚙264008
  • famrz - zeitschrift für das gesamte familienrecht
  • FamRZ 2026, 81-87
  • Wolfgang Keuter
Datenschutzrechtliche Praxisfragen bei kindschaftsrechtlicher Begutachtung

Das Thema Datenschutz ist in vielen Bereichen des täglichen Lebens präsent – besonders brisant kann es aber im Rahmen von familiengerichtlichen Verfahren werden, insbesondere wenn Gutachten im Rahmen eines kindschaftsrechtlichen Verfahrens erstellt werden.

  • 2025-12-19
  • ⚙262692
  • famrz - zeitschrift für das gesamte familienrecht
  • FamRZ 2026, 11-15
  • Elke Bührer
Der Tenor bei Durchführung der externen Teilung – Bestimmtheit und Bezugspunkt

Zwischen dem Tag nach dem Ende der Ehezeit und dem Eintritt der Rechtskraft einer Entscheidung über den Versorgungsausgleich kann mitunter ein sehr langer Zeitraum liegen. Vor diesem Hintergrund stellt sich insbesondere im Fall der externen Teilung eines Anrechts die Frage nach der Funktion der Bezugnahme auf einen konkreten Bewertungszeitpunkt im Tenor der Entscheidung über den Versorgungsausgleich.

  • 2025-12-19
  • 🌍 1767312000000
  • ⚙262607
  • famrz - zeitschrift für das gesamte familienrecht
  • FamRZ 2026, 1-11
  • Thomas Kischkel
Umgangs- und Sorgeverfahren unter Berücksichtigung aktueller Reformvorhaben

Trotz der vielfältigen Anläufe des Gesetzgebers im vergangenen Jahrzehnt, das Kindschaftsrecht grundlegend und umfassend zu reformieren, ist ihm dies bis heute nicht gelungen. Vor dem Hintergrund der Entwicklung des Kindschaftsrechts werden die jüngsten Reformversuche dargestellt, verglichen und bewertet.

  • 2025-12-12
  • ⚙262124
  • famrz - zeitschrift für das gesamte familienrecht
  • FamRZ 2025, 1940-1941
  • Helmut Borth
Bindungswirkung einer Versorgungsausgleichsentscheidung bei nachträglicher Änderung einer berufsständischen Versorgungssatzung

Der im Zusammenhang mit der Scheidung einer Ehe durchzuführende Versorgungsausgleich dient regelmäßig der Sicherstellung der wirtschaftlichen Grundlagen mit Erreichen der festen Altersgrenze; er erfordert deshalb bereits zu diesem Zeitpunkt eine rechtssichere Regelung des künftigen Versorgungsfalls. Dies wird insbesondere durch eine eindeutige und verbindliche Teilungsanordnung der auszugleichenden Anrechte in der Beschlussformel gewährleistet. Das Urteil des VerwG Stuttgart, in dem es um die Bindungswirkung einer sog. Risikoumwandlung i. S. des § 11 I Nr. 3 VersAusglG in Bezug auf eine berufsständische Versorgung ging, zu der nach Erlass der Entscheidung eine Satzungsänderung beschlossen wurde, belegt die besondere Bedeutung einer eindeutigen Beschlussformel. Der folgende Beitrag setzt sich mit den daraus folgenden tatsächlichen sowie rechtlichen Fragen auseinander.

  • 2025-12-12
  • 🌍 1766448000000
  • ⚙261987
  • famrz - zeitschrift für das gesamte familienrecht
  • FamRZ 2025, 1937-1939
  • Nicole Siebert
Die Bemessung des Kindesunterhaltsbedarfs im asymmetrischen Wechselmodell

Die Frage, ob ein erheblich erweiterter Umgang des mitbetreuenden Elternteils im Sinne einer geteilten Betreuung Einfluss auf die Höhe des Unterhaltsbedarfs des Kindes nehmen soll und, wenn ja, in welcher Form, beschäftigt bereits seit einigen Jahren die Literatur und zunehmend auch die Rechtsprechung. Vor Kurzem haben Rubenbauer/Dose, FamRZ 2025, 1677, und Lies-Benachib, FamRZ 2025, 1849, die Diskussion wieder aufgegriffen.

  • 2025-12-12
  • ⚙261906
  • famrz - zeitschrift für das gesamte familienrecht
  • FamRZ 2025, 1942-1948
  • Anja Amend-Traut; Johannes Romanski
Entsprechung von Vornamen und Geschlechtseintrag als Voraussetzung der Namenswahl im Selbstbestimmungsgesetz. Begründung für ein konsensfähiges Ergebnis

Das am 1.11.2024 in Kraft getretene SBGG wirft in verschiedenen Rechtsbereichen Fragen auf, nicht zuletzt im Namensrecht.

FK - Familienrecht kompakt | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2026-02-06
  • ⚙268892
  • fk - familienrecht kompakt
  • FK 2026, 23
  • IWW Institut
Versorgungsausgleich: Anspruch auf Teilhabe an einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung klar definiert

Haushaltsgegenstände Nutzungsvergütung für einen Haushaltsgegenstand ist auch ohne Antrag zuzusprechen Der BGH stellt Folgendes klar: Um eine Nutzungsvergütung (§ 1361a Abs. 3 S. 2 BGB) festzusetzen, bedarf es keines diesbezüglichen Sachantrags des zur Überlassung des Haushaltsgegenstands verpflichteten Ehegatten. Der Beitrag erläutert, welche wichtigen Punkte der BGH damit für die Praxis geklärt hat.

  • 2026-02-06
  • 🌍 1771200000000
  • ⚙268825
  • fk - familienrecht kompakt
  • FK 2026, 26-28
  • Dr. Andreas Möller
Haushaltsgegenstände: Nutzungsvergütung für einen Haushaltsgegenstand ist auch ohne Antrag zuzusprechen

Der BGH stellt Folgendes klar: Um eine Nutzungsvergütung (§ 1361a Abs. 3 S. 2 BGB) festzusetzen, bedarf es keines diesbezüglichen Sachantrags des zur Überlassung des Haushaltsgegenstands verpflichteten Ehegatten. Der Beitrag erläutert, welche wichtigen Punkte der BGH mit dieser Entscheidung für die Praxis geklärt hat.

  • 2025-12-12
  • ⚙261969
  • fk - familienrecht kompakt
  • FK 2026, 11-12
  • Gudrun Möller
Ausschluss des VA wegen grober Unbilligkeit: Nach Faustschlägen erblindet: OLG schließt VA wegen schwerer Körperverletzung aus

Ausschluss des VA wegen grober Unbilligkeit Nach Faustschlägen erblindet: OLG Stuttgart schließt VA wegen schwerer Körperverletzung aus Nach § 27 VersAusglG findet ein VA ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. Der Beitrag zeigt auf, welche Kriterein dabei wie zu gewichten sind.

FMP - Forderungsmanagement professionell | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2026-01-16
  • ⚙263851
  • fmp - forderungsmanagement professionell
  • FMP 2026, 15-20
  • IWW Institut
Ehegatteninsolvenz: Sind Darlehenstilgungen durch einen Ehegatten anfechtbare Rechtshandlungen?

Die Insolvenz eines Ehegatten kann fatale Folgen haben, wenn die Ehegatten einerseits ein Eigenheim erworben und finanziert haben, andererseits der Insolvenzschuldner allein die Darlehensraten getragen hat. Diese Situation muss im Vorfeld einer Privatinsolvenz bedacht werden. Andererseits müssen Gläubiger den Insolvenzverwalter auf die anfechtungsrechtlichen Möglichkeiten aufmerksam machen, wenn dieser nicht von sich aus reagiert, um die Insolvenzquote möglichst hoch ausfallen zu lassen. Zu diesem Problemkreis hat der BGH nun eine lesenswerte Entscheidung getroffen.

  • 2025-12-19
  • ⚙262886
  • fmp - forderungsmanagement professionell
  • FMP 2025, 210-212
  • IWW Institut
Energieversorgung: Versorgungsunterbrechung wegen Zahlungsverzug durchsetzen

Für viele private Haushalte stellen die gestiegenen Preise für Strom und Gas eine finanzielle Herausforderung dar. Nach Ermittlung des Statistischen Bundesamts lebten in 2024 rund 4,2 Millionen Menschen in Haushalten, die bei Strom- oder Gasanbietern im Zahlungsverzug waren. Als Folge droht eine Unterbrechung der Versorgung. Die Energieversorger stehen dann oft vor der Frage, wie sie die Sperrung der Versorgung tatsächlich und zeitnah durchzusetzen können, vor allem, wenn die Kunden den notwendigen Zugang zu den Strom- und Gaszählern verweigern. Eine Entscheidung des OLG Celle zeigt, wie sich das Verfahren entwickeln kann.

FoVo - Forderung und Vollstreckung | Deutscher Anwaltverlag & Institut der Anwaltschaft GmbH, Bonn

  • 2026-01-23
  • 🌍 1769644800000
  • ⚙264668
  • fovo - forderung und vollstreckung
  • FoVo 2026, 1-5
  • Frank-Michael Goebel
Die Erhöhung des Mindestlohns zum 1.1.2026 als aktuelle Chance für den Gläubiger

Zum 1.1.2026 ist der Mindestlohn von 12,82 EUR auf 13,90 EUR, d.h. um immerhin 1,08 EUR und damit um 8,42 % gestiegen. Das gibt neue Chancen für die Forderungspfändung, die es von Beginn an zu nutzen gilt.

Auch der Mindestlohn für die Auszubildenden ist zum 1.1.2026 gestiegen. Im ersten Ausbildungsjahr sind nun 724 EUR, im zweiten Ausbildungsjahr 854 EUR und im 3. Ausbildungsjahr 977 EUR sowie bei einem 4. Ausbildungsjahr sogar 1.014 EUR fällig.

Ergibt sich aus dem höheren Mindestlohn ein höherer Nettolohn, können sich auch unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO pfändbare Beträge ergeben.

  • 2025-12-12
  • 🌍 1766102400000
  • ⚙262123
  • fovo - forderung und vollstreckung
  • FoVo 2025, 221-225
  • Frank-Michael Goebel
Die Vorlage der Vollmacht bei Offenlage einer Abtretung

Im Rahmen der Einziehung von Forderungen stehen der Gläubiger und seine Bevollmächtigten (Rechtsanwälte und Inkassodienstleister) regelmäßig vor der Problematik, dass der Schuldner die Forderung dem Grunde nach gar nicht bestreitet, sondern schlicht leistungsunfähig ist. Das Mittel der Wahl bei der Einziehung einer solchen unstreitigen Forderung ist dann der Abschluss einer Zahlungsvereinbarung.

Um eine Zahlungsvereinbarung abzusichern, mit der der Schuldner sich verpflichtet, die Forderung in Raten auszugleichen, empfiehlt es sich, sich zumindest das Arbeitseinkommen i.S.d. § 850 ZPO sowie das Kontoguthaben nach § 833a ZPO abtreten zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn weitere Gläubiger vorhanden sind und nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese ihre Forderung titulieren und dann auch die Vollstreckung einleiten.

Die Abtretung ist ein Vertrag, muss also zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner vereinbart werden. Zwar gilt dafür nach den gesetzlichen Regelungen in §§ 398 ff. BGB grundsätzlich kein unmittelbarer Schriftformzwang. Allerdings kann es erforderlich sein, die Abtretung gegenüber dem Drittschuldner durch Vorlage einer Abtretungsurkunde nachzuweisen, §§ 410, 411 BGB, sodass grundsätzlich eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden sollte.

FR - FinanzRundschau | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2026-01-30
  • ⚙268148
  • fr - finanzrundschau
  • FR 2026, 97-103
  • Ulrich Prinz
Nationale und europäisierte Zinsschranke im Rechtsstreit – Gedanken eines Steuerpraktikers

Die Zinsschranke wurde als Steuerinnovation zur Missbrauchsabwehr und im Interesse eines qualifizierten Fiskalzwecks mit „Streckung“ eines überbordenden betrieblichen Finanzierungskostenabzugs durch die Unternehmenssteuerreform 2008 eingeführt (nationale Zinsschranke). Rechtsgrundlage ist § 4h EStG mit körperschaftsteuerlichen Ergänzungen in § 8a KStG. Inlands- und Auslandsfälle sind gleichermaßen erfasst. Nach Maßgabe der nur für Körperschaftsteuerpflichtige geltenden ATAD-Mindestschutzvorgaben v. 12.7.2016 ist – bei Nutzung einer Zusatzfrist – mit Wirkung ab 1.1.2024 eine Europäisierung der Zinsschranke bei Erhalt von deren Grundstruktur erfolgt (europäisierte Zinsschranke). Der BFH hat die (nationale) Zinsschranke durch Beschluss v. 14.10.2015 dem BVerfG wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs.1 GG für die Streitjahre 2008/2009 vorgelegt. Die Fachwelt wartet seitdem auf die Entscheidung des BVerfG. Durch die Europäisierung der Zinsschranke und den Anwendungsvorrang des Unionsrechts dürfte allerdings zumindest ein Teil der Entscheidungskompetenz zu Fragen der Zinsschranke spätestens ab 1.1.2024 – ggf. aber auch bereits im Rahmen einer Vorwirkung durch Art. 4 ATAD – auf den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) übergegangen sein. Es stellen sich damit komplexe Einzelfragen zur Zuständigkeit von BVerfG und EuGH sowie abweichenden Beurteilungsmaßstäben zwischen deutschem Grundgesetz und der europäischen Grundrechtecharta sowie den Kompetenzgrundlagen des AEUV. Sachgerechte Lösungen können nur in einer Art inoffiziellem „abgestimmten Rechtsprechungsverbund“ gefunden werden. Der Beitrag versucht, einige Gedanken und Rechtsaspekte zur Einordnung der Kompetenzabgrenzung zwischen BVerfG und EuGH in Bezug auf die Zinsschranke beizusteuern.

  • 2026-01-30
  • ⚙265348
  • fr - finanzrundschau
  • FR 2026, 114-115
  • Ruben Reich; Moritz Arndt
Tagungsbericht zum DWS-Symposium am 24.11.2025: Zustand der Erbschaft- und Schenkungsteuer – Reformbedarf?

Die Erbschaftsteuer steht wieder dort, wo sie seit 1995 in regelmäßigen Abständen landet: im Verdacht der Verfassungswidrigkeit. Auch wenn die neue Entscheidung des BVerfG (Az. 1 BvR 804/22) nun erst in 2026 erwartet wird, gilt es, den Anlass der laufenden Reformdebatte zu nutzen, um grundlegend über Reformbedarf und -möglichkeiten zu sprechen. Dieser Aufgabe hat sich die eingeladene Podiumsrunde im Rahmen des Steuersymposiums gewidmet. Die tragenden Themen waren dabei die zunehmende Komplexität des Erbschaftsteuerrechts, die sich bei den Befreiungs- und Bewertungsvorschriften verdichtet, die Besteuerung des Ehegatten- und Familienerwerbs sowie die wachsenden Herausforderungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Prof. Dr. Roman Seer leitete den inhaltlichen Teil mit einer Einschätzung der laufenden Reformdebatte ein.

  • 2026-01-30
  • ⚙265035
  • fr - finanzrundschau
  • FR 2026, 103-113
  • David Weidenfeller; Sergij Kolesnikow
Steueroptimierte Übertragung einer Mietimmobilie auf die nächste Generation – Eine ökonomische Analyse

Wie lässt sich die Übertragung von Mietimmobilien auf die nächste Generation steuerlich optimal gestalten? Die Entscheidung zwischen entgeltlicher und unentgeltlicher Übertragung birgt weitreichende steuerliche Konsequenzen, die oft verborgen bleiben. Die Autoren untersuchen mit einem dynamischen Modell, ab wann die steuerlichen Vorteile der Abschreibung bei einer entgeltlichen Übertragung die Nachteile durch die Schenkungsteuer übersteigen. Verschiedene Szenarien verdeutlichen die Notwendigkeit einer sorgfältigen quantitativen Analyse, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Der Beitrag liefert Einsichten für eine präzise steuerliche Planung.

  • 2026-01-16
  • ⚙263976
  • fr - finanzrundschau
  • FR 2026, 68-73
  • Florian Berger
Die fehlende erste Tätigkeitsstätte eines Notarassessors bei der Ermittlung seiner Werbungskosten

Der Beitrag beschäftigt sich mit der Fragestellung, ob ein Notarassessor – beispielhaft des Freistaates Bayern – eine erste Tätigkeitsstätte i.S.d. § 9 Abs. 4 EStG hat. Nach Auffassung des Verfassers ist dies zu verneinen, da es aufgrund der vorgesehenen und wiederholten Ortswechsel im Laufe des Anwärterdienstes an einer dauerhaften Zuordnung fehlt. Im Gegensatz zu dem von der Rechtsprechung entschiedenen Fall, dass eine Zuweisung „bis auf Weiteres“ dauerhaft sein kann, wird ein Notarassessor seinem jeweiligen Ausbildungsnotar aus der maßgeblichen Perspektive ex ante nur vorübergehend zugewiesen. Im Rahmen der Ermittlung der Werbungskosten kommen folglich die Tatbestände des § 9 Abs. 1 S. 3 Nrn. 4a, 5a, Abs. 4a EStG in Betracht.

  • 2026-01-16
  • ⚙263971
  • fr - finanzrundschau
  • FR 2026, 57-68
  • Lars-Henrik Kahle
Die BsGaV zwischen Regelungswidersprüchen und verfassungsrechtlicher Kritik

Die Frage nach der ertragsteuerlichen Beurteilung personalloser Betriebsstätten ist maßgeblich durch den Streit um das Verständnis der „significant people functions“ im OECD-Betriebsstättenbericht 2010 (OECD-Report 2010) und ihrer Bedeutung für die Zurechnung von Gewinnanteilen zu Betriebsstätten geprägt. Dabei erstarkt die Auffassung, dass die Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) mit ihrer Ausfüllung des Begriffs „Personalfunktion“ andere Maßstäbe festlegt als ursprünglich durch den OECD-Report 2010 vorgesehen. Zudem sieht sich die formell-gesetzliche Ermächtigungsgrundlage der BsGaV (§ 1 Abs. 6 AStG) in der Literatur verfassungsrechtlichen Vorwürfen ausgesetzt. Damit wird die BsGaV als gesetzlicher Maßstab für die Gewinnabgrenzung bei Betriebsstätten zunehmend in Zweifel gezogen – ein Umstand, der zu Rechtsunsicherheit führt. Der Beitrag ist von der Frage motiviert, inwieweit sich diese Unsicherheit ausräumen lässt. Es wird daher aufgezeigt, wie sich die inhaltlichen Unterschiede innerhalb der Rechtsquellen einerseits und die verfassungsrechtlichen Zweifel an der Verordnungsermächtigung der BsGaV andererseits für den Rechtsanwender auswirken.

The treatment of unstaffed permanent establishments (PEs) remains a contentious issue in international tax law. Central to the debate is the interpretation of the „significant people functions“ as introduced in the OECD Report 2010 and their role in determining the allocation of profits to PEs. Increasingly, it is argued that the German Regulation on the Attribution of Profits to Permanent Establishments (Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung, BsGaV) – in its elaboration of the concept of „people functions“ – applies standards that diverge from those envisaged in the OECD framework. In addition, the legal basis of the BsGaV, found in § 1 (6) of the German Foreign Tax Act (Außensteuergesetz, AStG), is subject to constitutional concerns. As a result, the BsGaV is progressively being called into question as a legal standard for profit attribution to PEs – a situation that leads to legal uncertainty. This article is motivated by the question of to what extend this uncertainty can be resolved. It therefore examines how, on the one hand, the substantive differences within the legal sources and, on the other hand, the constitutional concerns regarding the legal basis of the BsGaV affect its practical application.

  • 2026-01-16
  • ⚙263824
  • fr - finanzrundschau
  • FR 2026, 53-57
  • Sven Sobanski
Führungskräftefortbildung in der Steuerverwaltung als Beitrag zur gleichförmigen Steuerrechtsanwendung

Die Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen (BFA) blickt dieser Tage auf 75 Jahre ihres Bestehens zurück. Sie ist die zentrale Fortbildungsstätte für die Führungskräfte der Steuerverwaltung des Bundes und der Länder und wurde als Erstgeborene unter den Fortbildungsstätten des Bundes am 15.1.1951 vom ersten Bundesfinanzminister Fritz Schäffer in einer politisch und wirtschaftlich bewegten Zeit gegründet. Das Nachkriegsdeutschland stand vor dem Wiederaufbau und – wie Schäffer es in seiner Rede zur Einweihung formulierte – „mit seiner Finanzverwaltung vor einer Aufgabe, so schwer, wie sie vielleicht keiner Generation gestellt worden ist“ (nicht veröffentlicht. Die hier wiedergegebenen Zitate folgen der erhaltenen Schallplattenaufnahme).

  • 2025-12-19
  • ⚙262960
  • fr - finanzrundschau
  • FR 2026, 1-10
  • David Heckerodt; Stefan Greil
Der Fremdvergleich im „Dreieck“ – Eine Replik zu Kraft/Hentschel/Walldraff, FR 2025, 734 und FR 2025, 776

Leistungsbeziehungen zwischen Nahestehenden gebührt ein besonderes Augenmerk dahingehend, dass jene Geschäftsbeziehungen dem sog. „Fremdvergleichsgrundsatz“ standhalten müssen. Anderenfalls drohen ertragsteuerliche Einkommenskorrekturen. Dies gilt bereits im (rein) nationalen, aber umso mehr im grenzüberschreitenden Kontext, da hierbei – neben den entsprechenden Regelungen im Ausland – § 1 AStG als weitere Korrekturnorm hinzutritt. Damit drängen sich de lege lata zwischen den unterschiedlichen Korrekturnormen Konkurrenzfragen auf, die es aufzulösen gilt. Besonders brisant sind dabei Sachverhalte im „Dreieck“ – d.h., wenn Leistungsbeziehungen zwischen Schwestergesellschaften bestehen. So hat der BFH mit den Urteilen I R 40/19, I R 94/15 und I R 54/19 zu derartigen „Dreieckssachverhalten“ im Auslandsfall anschaulich nicht nur die komplexe Rechtslage zwischen unterschiedlichen Regelungskreisen aufgezeigt. Er positionierte sich auch (mehrfach) zum Rangverhältnis von § 8 Abs. 3 S. 2 KStG zu § 1 AStG. Dies aufgreifend, versuchen Kraft/Hentschel/Waldraff in einer zweiteiligen Beitragsreihe (FR 2025, 734 und FR 2025, 776) die „zutreffende steuerliche Würdigung herauszuarbeiten“ und stellen sich dem erkannten Lösungsweg des BFH (bei Nutzungsvorteilen im Dreieck) und der hierzu vertretenen Auffassung der Finanzverwaltung entgegen. Die Ausführungen verdienen eine kritische Würdigung. Überdies werden auch schenkungsteuerliche Aspekte im Kontext von Verrechnungspreiskorrekturen einbezogen.

  • 2025-12-19
  • ⚙262932
  • fr - finanzrundschau
  • FR 2025, 1110-1120
  • Peter Scheuch; Stephan Kudert
Die Take-or-Sell-Entscheidung der außenstehenden Gesellschafter beim Abschluss von Gewinnabführungsverträgen unter Berücksichtigung der persönlichen Besteuerung

Beim Abschluss von Gewinnabführungsverträgen haben außenstehende Gesellschafter nach den §§ 304, 305 AktG die Wahl. Entweder sie bleiben Anteilseigner und erhalten von dem Oberunternehmen als Entschädigung für die Einschränkung ihrer Vermögensrechte einen festen Ausgleich nach § 304 AktG in Form von laufenden Ausgleichszahlungen (Take-Entscheidung). Oder sie akzeptieren das Abfindungsangebot des Oberunternehmens nach § 305 AktG und veräußern ihre Beteiligung (Sell-Entscheidung). Hinsichtlich der Vermögenswirkung beider Handlungsalternativen sollte eine Indifferenz bestehen. Die Ausführungen zeigen jedoch, dass diese bei der aktuellen Vorgehensweise der Praxis und Gerichtsbarkeit keineswegs existiert. Die Autoren arbeiten die vier Effekte heraus, die derzeit zu deutlichen Verzerrungen der Entscheidungsneutralität führen und entwickeln einen eigenen, leicht operationalisierbaren Vorschlag, der diese Defizite weitgehend beheben kann.

  • 2025-12-19
  • ⚙262746
  • fr - finanzrundschau
  • FR 2025, 1120-1126
  • Markus Schwabe
Grenzüberschreitende Unternehmensführung

Seit der „Corona-Pandemie“ wird die Möglichkeit, von zuhause aus oder generell an einem anderen Ort als dem eigentlichen Arbeitsort zu arbeiten, häufig genutzt. Dieser Wandel betrifft auch Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften, welche ihrer Tätigkeit ortsungebunden nachkommen. Der folgende Beitrag beleuchtet solche grenzüberschreitenden Szenarien aus dem Blickwinkel des deutschen und des österreichischen nationalen Steuerrechts sowie aus dem Blickwinkel des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen beiden Staaten und bietet Gestaltungsoptionen, um etwaige unerwünschte steuerliche Auswirkungen zu vermeiden.

  • 2025-12-19
  • ⚙262728
  • fr - finanzrundschau
  • FR 2026, 12-20
  • Martina Köster
Gewerblicher Grundstückshandel: Grundlagen und Besonderheiten bei durch vorweggenommene Erbfolge oder Erbfall übertragenen Grundstücken

Statistiken zu geerbten und geschenkten Vermögen zeigen, dass Vermögensübertragungen durch vorweggenommene Erbfolge oder Erbfall in Deutschland tendenziell steigen. Das übertragene Vermögen setzt sich dabei neben Betriebsvermögen insb. auch aus Grundvermögen, d.h. bebauten und unbebauten Grundstücken, und übriges Vermögen wie Bankguthaben und Wertpapiere zusammen. Gerade in den Fällen, in denen Grundvermögen übertragen wird, stellt sich bei den Erwerbern (Beschenkte oder Erben) die Frage, was in Zukunft mit der oder den Immobilie/n passieren soll. In der Praxis kommt es dabei häufig vor, dass der/die Erwerber – z.B. nach dem Tod der Eltern – Überlegungen anstellen, ob die geerbte/n Immobilie/n verkauft werden (oder nicht). In der steuerlichen Beratungspraxis ist dann ein besonderes Augenmerk darauf zu werfen, ob der/die Erwerber mit den Veräußerungen einen gewerblichen Grundstückshandel begründen. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass nicht durch den Erben bereits ein derartiger Grundstückshandel entstanden und von den Erwerbern (evtl. auch unwissend) fortgeführt wird. Die ertragsteuerlichen Folgen sind nicht zu vernachlässigen, so dass die Grundlagen des gewerblichen Grundstückshandels enorm wichtig sind. Die Besonderheiten bei Grundstücken, die durch vorweggenommene Erbfolge oder durch Erbfall übertragen werden, müssen aufgrund der steigenden Anzahl an Vermögensübertragungen aktueller denn je in die Beratung einfließen.

  • 2025-12-19
  • ⚙262618
  • fr - finanzrundschau
  • FR 2025, 1105-1110
  • Dietmar Gosch
„Knapp daneben ist auch vorbei“ – Zwei neue Beschlüsse zum Treaty Override: Das BVerfG und seine Zugangshürden

Zwei neue Beschlüsse des BVerfG lassen aufhorchen. Sie betreffen Uralt-Normenkontrollersuchen des BFH und in beiden Ersuchen ging es um Verfassungsfragen bei abkommensüberschreibenden unilateralen Vorschriften: bei § 50d Abs. 9 EStG und bei § 50d Abs. 10 EStG. In beiden Verfahren wartete die Fachwelt und warteten vermutlich vor allem die Verfahrensbeteiligten auf Sacherkenntnisse des BVerfG. Sie wurden enttäuscht. Nach mehr als 11 Jahren erkannte das Verfassungsgericht formale Mängel der Vorlagen. Dazu seien ein paar Worte und Sätze verloren.

  • 2025-12-12
  • ⚙262008
  • fr - finanzrundschau
  • FR 2025, 1074-1082
  • Nils Petersen; Katrin Dorn
Der Transfer von Wirtschaftsgütern aus der vermögensverwaltenden in die gewerbliche Personengesellschaft

Die Verf. Analysieren die ertragsteuerlichen Folgen des „Transfers“ von Wirtschaftsgütern von einer vermögensverwaltenden auf eine gewerbliche Personengesellschaft. Im Mittelpunkt steht insbesondere die Betriebseröffnung durch gewerbliche Prägung oder Infektion. Eine damit im Zusammenhang stehende Frage ist, ob die Betriebseröffnung tatsächlich als Einlage bzw. im Einzelfall als Veräußerung (tauschähnlicher Vorgang) qualifiziert werden kann oder vielmehr als eigenständiger Typusbegriff im Steuerrecht gleichrangig neben Einlage und Veräußerung steht.

GA - Goltdammer's Archiv für Strafrecht | C.F. Müller GmbH, Heidelberg

  • 2026-01-16
  • ⚙264038
  • ga - goltdammer's archiv für strafrecht
  • GA 2026, 34-51
  • Leon Trampe
Intermezzo statt kopernikanischer Wende: Die Rechtsprechung zu den Konkurrenzen bei der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung

Nach zehn Jahren ist die höchstrichterliche Rechtsprechung zu ihrem Verklammerungsansatz zurückgekehrt. Demnach bilden sämtliche mitgliedschaftliche Beteiligungshandlungen (§ 129a Abs. 1 Var. 2 StGB) eines Täters eine tatbestandliche Handlungseinheit und verklammern untereinander unverbundene Akte, die gegen hinzutretende Strafgesetze verstoßen, grundsätzlich zur Tateinheit. Der Beitrag umreißt die Rechtsprechungsgenese und legt den Organisationstatbestand im Lichte der vorgebrachten Argumente aus. Er plädiert für den Auflösungsansatz, welchen die vorliegende Entscheidung ablehnt, und entwickelt dessen rechtsgutsbezogene Herleitung weiter. Der Ansatz zergliedert die tatbestandliche Handlungseinheit, indem er grundsätzlich jede Betätigung auslagert, die außerhalb von § 129a StGB tatbestandsmäßig ist. Auf dieser Grundlage lassen sich der Schuldspruch sowie die Rechtsfolge angemessen festlegen und der Strafklageverbrauch sachgerecht begrenzen. Schließlich problematisiert der Beitrag, dass der Strafsenat das Alltagsleben im IS-Herrschaftsgebiet kriminalisiert, und versucht dies mit tatbestandsspezifischen Kriterien zu begrenzen.

  • 2026-01-16
  • ⚙263992
  • ga - goltdammer's archiv für strafrecht
  • GA 2026, 1-17
  • Armin Engländer
Politische Strafrechtswissenschaft

Seit einigen Jahren wird – auch in dieser Zeitschrift (GA 2023, 181 ff.) – wieder intensiv darüber debattiert, ob und inwiefern Strafrechtswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler eine aktive Rolle bei der Politikberatung spielen sollen. Dabei entspricht es einer verbreiteten Ansicht, dass die Äußerung kriminalpolitischer Werturteile, etwa über die aktuelle Gesetzeslage, die strafrechtliche Praxis, konkrete Gesetzesvorhaben sowie die Tendenzen in der gegenwärtigen Strafrechtspolitik, zu den Aufgaben der Strafrechtswissenschaft zählt. Der folgende Beitrag legt dar, dass ein bescheideneres Selbstverständnis angemessen ist. Die Strafrechtswissenschaft kann mit ihrer Expertise politische Akteure bei der Rechtsgestaltung oder der Rechtskritik unterstützen. Sie vermag jedoch nicht zu sagen, was kriminalpolitisch getan oder nicht getan werden soll. Eine politische Strafrechtswissenschaft, deren wertende Stellungnahmen zu Recht einen Anspruch auf wissenschaftliche Objektivität erheben dürfen, kann es nicht geben.

  • 2026-01-16
  • ⚙263942
  • ga - goltdammer's archiv für strafrecht
  • GA 2026, 18-33
  • Sebastian Seel
Der Straftatbestand des § 353d Nr. 3 StGB vor den Schranken der Europäischen Menschenrechtskonvention

§ 353d Nr. 3 StGB ist ein seit jeher umstrittener Straftatbestand, der seine Brisanz vor allem daraus bezieht, Grundlage der Strafverfolgung von Journalisten zu sein, die über Strafverfahren berichten und dabei wörtlich aus amtlichen Dokumenten zitieren. Das BVerfG hat die Norm bereits zweimal für verfassungsgemäß erklärt, dabei aber nicht deren Vereinbarkeit mit Art. 10 EMRK thematisiert. Der EGMR hat allerdings inzwischen detaillierte Abwägungsmaßstäbe für Fälle entwickelt, in denen die Strafjustiz gegen Journalisten vorgeht, weil diese zu Straf- und ähnlichen Verfahren gehörende Dokumente im Original veröffentlicht haben. Der Beitrag untersucht, ob nach diesen Maßstäben § 353d Nr. 3 StGB und darauf gestützte Verurteilungen von Journalisten überhaupt mit Art. 10 EMRK vereinbar sein können. Im Anschluss behandelt er die Frage der Verfassungsmäßigkeit dieses Straftatbestands vor dem Hintergrund des besonderen Verhältnisses von EMRK und Grundgesetz.

  • 2025-12-12
  • 🌍 1766448000000
  • ⚙262115
  • ga - goltdammer's archiv für strafrecht
  • GA 2025, 690-704
  • Charlotte Schmitt-Leonardy
Hängt das StGB vor allem „die Kleinen“?

Der Beitrag setzt sich kritisch mit sozioökonomischen Asymmetrien auseinander, die der Normstruktur, Auslegung und Anwendung des StGB geschuldet sein könnten. Es wird insbesondere der Frage nachgegangen, ob punktuelle soziale Selektivitäten im materiellen Strafrecht zu finden sind und sich diese in der sanktions- und verfahrensrechtlichen Realität perpetuieren.

  • 2025-12-12
  • ⚙262071
  • ga - goltdammer's archiv für strafrecht
  • GA 2025, 676-689
  • Ralf Kölbel
Sozio-ökonomische Diskriminierung durch Strafrecht

Das Kriminalitätsaufkommen von Gesellschaften ist häufig mit deren sozio-ökonomischer Stratifizierung und dem Auseinanderklaffen der Eigentumsverhältnisse assoziiert. Ein Zusammenhang von Delinquenz und wirtschaftlichen Problemen wird (mit gewissen Abstrichen) zudem bei der Kriminalitätsverteilung sichtbar. Dabei liegt es keineswegs fern, dass für solche Kriminalitätsstrukturen gerade (oder zumindest auch) das Strafrecht durch die Benachteiligung ökonomisch schlechtgestellter Bevölkerungsgruppen maßgeblich ist. Zur Annäherung an dieses schon lange diskutierte, gleichwohl aber noch ungelöste Forschungsproblem werden im Folgenden die verschiedenen Optionen einer Ungleichbehandlung differenziert und auf ihre bisherige empirische Bestätigung befragt. Hierdurch treten einige Hinweise auf ein sozio-ökonomisch orientiertes Selektionsmuster zutage – doch vor allem zeigt sich die Notwendigkeit, der Frage wesentlich intensiver als bislang nachzugehen.

  • 2025-12-12
  • ⚙261951
  • ga - goltdammer's archiv für strafrecht
  • GA 2025, 661-675
  • Tatjana Hörnle
Ausgleich sozioökonomischer Benachteiligung – mit den Mitteln des Strafrechts?

Es wurde in der deutschen Strafrechtswissenschaft in den letzten Jahren wenig darüber diskutiert, wie das Strafrecht auf den Umstand reagieren sollte, dass die sozioökonomische Lage von Beschuldigten und Verurteilten sehr unterschiedlich ausfällt. In jüngster Zeit gab es konkrete Vorschläge in einem viel diskutierten Buch von Ronen Steinke. Der Beitrag erörtert die Möglichkeiten, Ressourcengleichheit und Belastungsgleichheit zu verbessern: durch Änderungen im Strafverfahren, bei der Strafzumessung und bei der Kriminalisierung von Verhalten. Jedenfalls dann, wenn man realitätsnah nachfragt, wo die notwendigen Mittel herkommen könnten, zeigt sich, dass Verbesserungen der Ressourcengleichheit nur sehr beschränkt möglich sind. Im Hinblick auf Belastungsgleichheit wird dafür plädiert, die formale Gleichbehandlung von Bürgern nicht durch eine konsequente Individualisierung der Strafzumessung zu ersetzen. Allerdings würde sich eine größere Zurückhaltung bei der straferhöhenden Berücksichtigung von Vorstrafen faktisch zugunsten von Personen aus desolaten Lebensverhältnissen auswirken, die immer wieder Bagatelltaten begehen.

GesR - GesundheitsRecht | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2026-01-23
  • ⚙263923
  • gesr - gesundheitsrecht
  • GesR 2026, 1-10
  • Dagmar Felix
Die Gesetzgebungskompetenz als Herausforderung für das Gesundheitsrecht

Der Beitrag untersucht die Gesetzgebungskompetenz im Gesundheitsrecht als strukturelles Hemmnis effektiver staatlicher Steuerung. Ausgehend von der Triage-II-Entscheidung des BVerfG wird gezeigt, dass die komplexe und sich gegenseitig beschränkende Ausgestaltung der Kompetenztitel in Art. 74 GG erhebliche Rechtsunsicherheiten mit sich bringt. Das betrifft insbesondere die Frage der Qualitätssicherung im Rahmen der Krankenhausversorgung sowie anstehende Reformvorhaben im Rettungsdienstwesen. Der Beitrag plädiert für eine Reform der bundesstaatlichen Kompetenzordnung im Gesundheitsrecht.

  • 2026-01-23
  • ⚙263910
  • gesr - gesundheitsrecht
  • GesR 2026, 22-25
  • Martin Rehborn
Patientenakte oder Behandlungsakte – bloße Nomenklatur?

Durch das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts vom 19.12.2025 wurden § 630f, § 630g und § 630h BGB geändert. Insbesondere wurde der Begriff „Patientenakte“ durch „Behandlungsakte“ ersetzt. Der Beitrag stellt die Änderungen dar und untersucht ihre Auswirkungen.

  • 2026-01-16
  • ⚙264037
  • gesr - gesundheitsrecht
  • GesR 2026, 17-22
  • Sebastian Retter; Marina Schulte
Erstattungsfähigkeit von Medizinprodukten in der ambulanten Versorgung gesetzlich Versicherter: Eine Übersicht

Die Erstattungsfähigkeit von Medizinprodukten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein komplexes Thema. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Einstufung als Medizinprodukt noch nichts über deren Erstattungsfähigkeit aussagt. Nachfolgend werden die Erstattungsmöglichkeiten im ambulanten Sektor im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung („GKV“) dargestellt. Dieser Beitrag liefert eine prägnante Zusammenfassung der regulatorischen Rahmenbedingungen und verzichtet dabei bewusst auf detaillierte Ausführungen. Im ambulanten Bereich hängt die Erstattungsfähigkeit von Medizinprodukten von ihrer Art ab: Es kann sich um Investitionsgüter für Arztpraxen oder Verbrauchsgüter handeln. Auch Produkte, die Patienten selbst zu Hause verwenden, können erstattungsfähig sein. Dabei gilt es zunächst danach zu differenzieren, ob die Medizinprodukte durch den Leistungserbringer (insb. Vertrags(zahn)ärzte und MVZ) selbst abgerechnet werden (nachfolgend unter I.) oder, ob die zur Verfügungstellung nach einer entsprechenden Verordnung erfolgt (nachfolgend unter II.).

  • 2026-01-16
  • ⚙264000
  • gesr - gesundheitsrecht
  • GesR 2026, 11-17
  • Gerhard Ring; Line Olsen-Ring
Das Organspendemodell des dänischen Rechts im Vergleich zur Rechtslage in Deutschland

Deutschland und Dänemark folgen bei der Organtransplantation dem Einwilligungsmodell in unterschiedlicher Ausprägung. Dabei kombiniert das dänische Modell – auch angesichts eines sehr viel höheren Grads der Digitalisierung – einen direkten und permanenten Dialog zwischen Gesundheitsverwaltung und Bürgern mit einer Optimierung der Verfahrensabläufe bei der Organspende. Dies scheint ein wirkungsvoller Weg zur Verbesserung der Organspendepraxis zu sein, was aus einem Vergleich der dänischen mit den deutschen Daten herleitbar ist.

  • 2026-01-16
  • ⚙263846
  • gesr - gesundheitsrecht
  • GesR 2026, 26-27
  • Rudolf Ratzel
Der neue Hebammenhilfevertrag

Die Neuregelung der Vergütung für freiberufliche Hebammen hat für erhebliche Unruhen gesorgt. Was seitens der Kostenträger gut gemeint war, stößt in der Praxis auf zum Teil tiefe Verunsicherung hinsichtlich der wirtschaftlichen Zukunft dieses Berufsstands. Der nachfolgende kurze Überblick zeigt die Regelungssystematik und mögliche Lösungsansätze.

  • 2025-12-19
  • ⚙262688
  • gesr - gesundheitsrecht
  • GesR 2025, 749-755
  • Marcus Roick
§ 187 Abs. 10 GWB – Die kartellrechtliche Bereichsausnahme für Zusammenschlüsse im Krankenhausbereich und ihre Handhabung in der Praxis

Im Rahmen der Krankenhausreform wurde mit § 187 Abs. 10 GWB eine neue kartellrechtliche Bereichsausnahme für Zusammenschlüsse im Krankenhausbereich eingeführt. Diese Regelung beinhaltet, vermeintlich, nur wenige gesetzliche Vorgaben, eröffnet dafür aber einen weitreichenden Anwendungsbereich und könnte potentiell ebenso weitreichende wirtschaftliche und strukturpolitische Folgen nach sich ziehen. Ihre Anwendung dürfte Krankenhausplanungsbehörden wie sonstige Rechtsanwender mit einer Vielzahl von Problemstellungen konfrontieren. Einige davon sollen nunmehr weniger als ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten im Rahmen einer Neuregelung adressiert werden. Ob die Norm dadurch klarer wird und welche Probleme in ihrer Handhabung aktuell und künftig bestehen, beleuchtet der folgende Beitrag.

  • 2025-12-19
  • ⚙262659
  • gesr - gesundheitsrecht
  • GesR 2025, 755-761
  • Frank Sarangi
Das Werben mit „Vorher-Nachher“-Bildern bei ästhetischen plastisch-chirurgischen Eingriffen – Rechtsprechung zwischen Wortlaut, Gefahrenabwehr und erzieherischem Auftrag

Mit dem Verbot der vergleichenden Darstellung von Körperformen oder Veränderungen am Körper durch plastisch-chirurgische Operationen will der Gesetzgeber gesundheitliche Gefahrenabwehr betreiben. Medizinisch nicht indizierte Eingriffe, die rein ästhetischen Charakter haben, stellen nach Ansicht des Gesetzgebers Gefahren dar, denen sich Patientinnen und Patienten nicht aussetzen sollen. Diese Gefahren sind überproportional höher, da die Eingriffe eben nicht auf einer medizinischen Indikation beruhen und im Regelfall durch suggestive und irreführende Werbung unterstützt werden. Ein scheinbares Paradoxon, denn auch medizinisch indizierte Eingriffe bringen im Einzelfall erhebliche gesundheitliche Gefahren mit sich. Daneben soll – so die Rechtsprechung – auch jede medizinisch nicht indizierte (ästhetische) Maßnahme, bei der kein chirurgisches Werkzeug (wie etwa ein Skalpell, ein Overhold oder ein Kauter) verwendet wird, eine plastisch-chirurgische Operation im Sinne des Heilmittelwerberechts sein. Damit fallen auch reine Fillerbehandlungen mit Hyaluron unter den Begriff der plastisch-chirurgischen Operation. Es ist mehr als fraglich, ob sich dieses Ergebnis mit dem Wortlaut der Verbotsnorm in Einklang bringen lässt.

GmbHR - GmbHRundschau | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2026-01-30
  • ⚙265323
  • gmbhr - gmbhrundschau
  • GmbHR 2026, 126-136
  • Victoria Goll; Alexander P. Stern
Mitarbeiterbeteiligung in der „28. Rechtsform“ (SPEU)

Mit der „28. Rechtsform“ soll der Binnenmarkt insbesondere für Start- und Scale-ups attraktiver gestaltet und so die Wettbewerbsfähigkeit der EU gesteigert werden. Angesichts der großen Bedeutung der Mitarbeiterbeteiligung speziell für Start- und Scale-ups, sind harmonisierte Regelungen in diesem Bereich entscheidend für den Erfolg des Projekts. Inspiriert durch mitgliedstaatliche Regelungen in Österreich und Polen ist dem Unionsgesetzgeber zu empfehlen, eine eigene auf Mitarbeiter zugeschnittene Anteilsklasse zu schaffen. Sie sollte sich durch eingeschränkte Rechte und Pflichten und die Anerkennung der Arbeitsleistung als Einlage auszeichnen.

  • 2026-01-30
  • 🌍 1770681600000
  • ⚙265044
  • gmbhr - gmbhrundschau
  • GmbHR 2026, 113-125
  • Anne Sanders; Tim Bühring
KI in der GmbH

Künstliche Intelligenz nimmt eine zunehmend wichtigere Rolle in Unternehmen ein und wirft neue gesellschaftsrechtliche Fragen auf. Die Diskussion kreist bislang schwerpunktmäßig um den Einsatz von KI in der Aktiengesellschaft. Die in Deutschland verbreitetste Gesellschaftsform ist jedoch die GmbH. Der Beitrag untersucht daher die Kompetenzverteilung bei der Entscheidung über den Einsatz von KI und die Modifizierung der Geschäftsführerpflichten durch deren Einbindung in der GmbH. Abschließend diskutieren die Autoren die Rolle von KI in den fakultativen Gremien der GmbH. Die im Aktienrecht herausgearbeiteten Erkenntnisse bilden auch für die GmbH einen sinnvollen Ausgangspunkt. Die Besonderheiten der GmbH erfordern jedoch Anpassungen, insbesondere aufgrund der Stellung der Gesellschafter, der Weisungsabhängigkeit des Geschäftsführers, der flexiblen Gestaltbarkeit sowie der regelmäßig personalistischen Prägung von GmbH.

  • 2026-01-09
  • ⚙263372
  • gmbhr - gmbhrundschau
  • GmbHR 2026, 57-64
  • Heribert Heckschen; Jannik Weitbrecht
Registerwechsel ohne materielle Wirkungen – Eine kleine Entzauberung des Statuswechsels

Einen Formwechsel zwischen Personengesellschaften sieht das Umwandlungsgesetz (UmwG) nicht vor. Der Wechsel zwischen den Rechtsformen der Personengesellschaften vollzieht sich vielmehr seit jeher außerhalb des UmwG nach den allgemeinen Regeln. Durch das MoPeG wurde in Gestalt des Statuswechsels ein Rechtsinstitut geschaffen, durch das im Fall eines Rechtsformwechsels einer registrierten Personengesellschaft in eine Personengesellschaft anderer Rechtsform ein registerrechtlicher Nachweis der Identität beider Gesellschaften ermöglicht wird. Der Beitrag beleuchtet zwei Jahre nach Inkrafttreten des MoPeG die ersten Entwicklungen und neu aufgetauchte Probleme des neuen Statuswechselverfahrens.

  • 2026-01-09
  • ⚙263311
  • gmbhr - gmbhrundschau
  • GmbHR 2026, 65-70
  • Matthias Kneissl
Tod eines Gesellschafters in der GmbH

Der Tod eines Gesellschafters einer GmbH stellt die Gesellschaft vor viele rechtliche Herausforderungen. Seit der durch die MoMiG-Reform im Jahr 2007 eingeführten Gesellschafterliste gem. § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG i.V.m. § 40 GmbHG bestehen im Todesfall eines Gesellschafters erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der richtigen Adressierung der Einberufung. Dies betrifft insbesondere Gesellschafterversammlungen zur Einziehung des Geschäftsanteils, unabhängig davon, ob die Erben bekannt oder unbekannt sind. Ziel des Beitrags ist es, einen dogmatischen Ansatz zur Lösung dieser Konflikte zu erarbeiten und die rechtssichere Handhabung im Todesfall eines Gesellschafters näher zu beleuchten.

  • 2025-12-19
  • ⚙262875
  • gmbhr - gmbhrundschau
  • GmbHR 2026, 14-20
  • Christian Schulte
Der grenzüberschreitende EU‑Formwechsel von Personen(handels)gesellschaften aus der Sicht des Handelsregisterverfahrens

Durch das EU‑„Company Law Package“ und dessen Transformation in nationales Recht durch das neue sechste Buch des Umwandlungsgesetzes sind neben der bereits zuvor in den §§ 122a ff. a.F. UmwG geregelten grenzüberschreitenden Verschmelzung auch die Vorgänge der grenzüberschreitenden formwechselnden Sitzverlegung sowie bestimmte Konstellationen der grenzüberschreitenden Spaltungsvorgänge für Kapitalgesellschaften rechtssicher realisierbar. Dies gilt allerdings nicht für Personen(handels)gesellschaften. Deren formwechselnde grenzüberschreitende Sitzverlegung im EU/EWR-Gebiet wird in der Praxis der Registergerichte immer mehr „nachgefragt“. Ob und unter welchen Voraussetzungen dies zulässig sein sollte, verdient eine „Beleuchtung“ aus der Sicht des Handelsregisterverfahrens.

  • 2025-12-19
  • ⚙262609
  • gmbhr - gmbhrundschau
  • GmbHR 2026, 1-13
  • Jennifer Trinks
Durchsetzungslösung statt sog. Haftungslösung beim Gesellschafterausschluss in der GmbH

Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 11.7.2023 das Ausschlussregime in der GmbH neu gefasst: Die Umsetzung des Ausschlusses erfolgt danach nicht mehr durch ein auf die Abfindungszahlung bedingtes Ausschlussurteil; vielmehr scheidet der ausgeschlossene Gesellschafter nun unmittelbar mit Rechtskraft der gerichtlichen Ausschlussentscheidung aus der GmbH aus. Sein Abfindungsanspruch wird u.a. durch eine subsidiäre, persönliche Haftung der verbleibenden Gesellschafter geschützt. Deren Grundlage ließ das Gericht allerdings offen. Der Beitrag füllt den richterrechtlichen Rahmen aus. Er betont dabei die zuvörderst ergänzende Funktion der Gesellschafterhaftung neben der ursprünglichen Prüfung, ob die Abfindung ohne Verletzung der Kapitalerhaltungsregeln geleistet werden kann. Der ausgeschlossene Gesellschafter erhält einen fälligen und durchsetzbaren Abfindungsanspruch, den er dann auch durchsetzen muss. Das neue System erschöpft sich mithin nicht in einer Haftungslösung, sondern lässt sich besser als Durchsetzungslösung beschreiben.

  • 2025-12-12
  • 🌍 1766102400000
  • ⚙262082
  • gmbhr - gmbhrundschau
  • GmbHR 2025, 1318-1322
  • Heribert Heckschen; Richard Ringelmann
Beschlussfassung der GmbH-Gesellschafter durch „Emojis“ in Messengerdiensten

Die Beschlussfassung von Gesellschaftern einer GmbH bedarf gem. § 48 Abs. 2 GmbHG nicht unbedingt einer Versammlung, wenn bestimmte Formvorgaben eingehalten werden. In Folge dieses Umstands stellte sich die Frage, ob eine solche Beschlussfassung zur einfachen Durchführung auch durch (Gruppen-)Chats von Messengerdiensten möglich ist. Daher wurde untersucht, ob Abstimmungen in Messengerdiensten der Textform gem. § 126b BGB entsprechen; mit dem Ergebnis, dass die Textform tatsächlich eingehalten werden kann, die Frage aber nicht für jeden Messengerdienst einheitlich zu beantworten ist. Darüber hinaus kommt die Verwendung von Emojis in Betracht, welche jedoch ihre ganz eigenen Schwierigkeiten in der Auslegung mit sich bringen.

GmbH-StB - GmbH-Steuerberater | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2026-02-06
  • ⚙268719
  • gmbh-stb - gmbh-steuerberater
  • GmbH-StB 2026, 52-58
  • Justin Szyszka; Jochen Ettinger
Die neue Nachspaltungsveräußerungssperre nach § 15 Abs. 2 UmwStG (Teil 1)

Der Beitrag stellt die Nachspaltungsveräußerungssperre des § 15 Abs. 2 UmwStG und ihre steuerlichen Folgen für die Praxis dar. Im Mittelpunkt stehen die durch das Wachstumschancengesetz eingeführte Neuregelung sowie die ergänzende Konkretisierung im Umwandlungssteuererlass 2025 (BMF v. 2.1.2025 – IV C 2 - S 1978/00035/020/040 – DOK COO.7005.100.4.10951618, GmbH-StB 2025, 47 [Apitz] = BStBl. I 2025, 92). Der Beitrag erläutert die gesetzlichen Grundlagen, analysiert die einzelnen Tatbestände und zeigt anhand praxisrelevanter Beispiele die Auswirkungen der neuen Regelung auf. Der vorliegende Teil 1 behandelt die Grundlagen, die Definition der außenstehenden Person und die unwiderlegbare Vermutung der Veräußerungsvorbereitung einschließlich der 20 %‑Wertgrenze. Teil 2 (GmbH-StB 3/2026) wird sich dem Konzernprivileg und der Rückausnahme nach § 15 Abs. 2 S. 7 UmwStG sowie einer europarechtlichen Einordnung der Nachspaltungsveräußerungssperre widmen.

  • 2026-02-06
  • ⚙268611
  • gmbh-stb - gmbh-steuerberater
  • GmbH-StB 2026, 47-52
  • Jochen Ettinger; Jonas Toussaint
Buchwert- und Zwischenwertanträge nach dem Umwandlungssteuergesetz

Im Rahmen von Umwandlungsvorgängen ist die Buchwertfortführung nur durch entsprechende Anträge zu erreichen. Um die Frage, welche förmlichen Anforderungen in Bezug auf die Antragstellung gelten, entsteht in der Praxis immer wieder Unsicherheit. Dieser Aufsatz stellt zunächst die rechtlichen Grundlagen der Auslegung dar und zeigt sodann auf, in welchem Umfang auch konkludente Anträge möglich sind. Schließlich wird auf die rechtliche Bedeutung von sog. Verpflichtungsklauseln und Antragsklauseln in notariellen Urkunden eingegangen.

  • 2026-01-09
  • ⚙263546
  • gmbh-stb - gmbh-steuerberater
  • GmbH-StB 2026, 24-27
  • Martin Lohr
Erwerb eigener Geschäftsanteile (§ 33 GmbHG)

Das GmbHG sieht die Möglichkeit des Erwerbs eigener Anteile vor (§ 33 GmbHG). Ein solcher Erwerb ist eine flexible Gestaltungsmöglichkeit in den Fällen, in denen Geschäftsanteile „geparkt“ werden – etwa in den Fällen, in denen ein Gesellschafter ausscheiden möchte, jedoch die Suche nach einem geeigneten Erwerber andauert, aber auch im Bereich der geplanten Mitarbeiterbeteiligung durch spätere Ausgabe von Geschäftsanteilen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Erwerbs eigener Anteile und schließt mit einem Formulierungsvorschlag ab.

  • 2026-01-09
  • ⚙263410
  • gmbh-stb - gmbh-steuerberater
  • GmbH-StB 2026, 12-21
  • Thomas Brinkmeier
Aktuelle FG-Rechtsprechung rund um die GmbH

Wir geben Ihnen einen Überblick über ausgewählte praxisrelevante Entscheidungen aus der FG-Rechtsprechung (seit dem letzten Überblick in GmbH-StB 2025, 306), die für die GmbH, den Geschäftsführer und deren steuerliche Berater praxisrelevant sind.

  • 2026-01-09
  • ⚙263304
  • gmbh-stb - gmbh-steuerberater
  • GmbH-StB 2026, 21-24
  • Markus Wollweber; Daniel Sommer
GmbH 2 Go (Teil 30): Mitarbeiterbeteiligung durch Hurdle Shares

Nicht nur in Start-ups, sondern auch in vielen mittelständischen Unternehmen sowie im Bereich von Private Equity und Venture-Capital-Investitionen wird über Möglichkeiten nachgedacht, Mitarbeiter in leitender Verantwortung am Unternehmen zu beteiligen. Die Begründung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms stellt Unternehmen jedoch regelmäßig vor erhebliche steuerliche Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Lohn- und Einkommensteuer.

GPR - Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2026-02-06
  • ⚙268870
  • gpr - zeitschrift für das privatrecht der europäischen union
  • GPR 2026, 23-29
  • Eric Aßfalg
Insolvenzgerichtliche Prüfung missbräuchlicher Klauseln im Verbraucherinsolvenzverfahren – Wiszkier

In seinem Urteil vom 3.7.2025 in der Rechtssache Wiszkier (EuGH v. 3.7.2025 – C-582/23) hat sich der EuGH mit der Frage befasst, wie der Verbraucherschutz nach der Richtlinie 93/13/über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen im Rahmen von Insolvenzverfahren umzusetzen ist.

  • 2026-02-06
  • ⚙268842
  • gpr - zeitschrift für das privatrecht der europäischen union
  • GPR 2026, 18-22
  • Jana Arndt
Der Durchschnittsverbraucher vor Zivilgerichten – Besprechungsaufsatz

LG Leipzig vs. LG Lübeck: Welche Maßstäbe sind an die Substantiierungspflicht zur Entstehung des immateriellen Schadens im Rahmen von Art. 82 DS-GVO zu stellen?

  • 2026-02-06
  • ⚙268826
  • gpr - zeitschrift für das privatrecht der europäischen union
  • GPR 2026, 15-18
  • Jörg Gundel
Das Egenberger-Urteil des BVerfG: Schränkt die Einräumung von nationalen Gestaltungsspielräumen durch den EU-Gesetzgeber auch den EU-Grundrechtsschutz ein?

Das BVerfG mäßigt den Ton gegenüber dem Unionsrecht, beharrt aber auf nationalen Kontrollspielräumen gegenüber dem EU-Grundrechtsschutz.

  • 2026-02-06
  • ⚙268735
  • gpr - zeitschrift für das privatrecht der europäischen union
  • GPR 2026, 41-49
  • Daniel Timmermann
(Sport-)Schiedsgerichtsbarkeit in der Schweiz und Durchsetzung unionaler ordre-public-Vorstellungen

Der EuGH konkretisiert die unionsprimärrechtlichen Anforderungen an einen effektiven Rechtsschutz und verlangt (wohl) die Möglichkeit von Aufhebungsverfahren und damit einen Schiedsort in der EU.

  • 2026-02-06
  • ⚙268715
  • gpr - zeitschrift für das privatrecht der europäischen union
  • GPR 2026, 29-33
  • Dominik Beyer
Anmerkung zu EuGH vom 1.8.2025 – C-666/23

Der EuGH bestätigt die vom BGH entwickelte Begrenzung des Schadensersatzanspruchs auf den Differenzschaden und konkretisiert zugleich die unionsrechtlichen Rahmenbedingungen für dessen Ausgestaltung. Den vom BGH gebildeten Fallgruppen einer Exkulpation wegen unvermeidbaren Verbotsirrtums erteilt er hingegen eine Absage.

  • 2026-02-06
  • ⚙268668
  • gpr - zeitschrift für das privatrecht der europäischen union
  • GPR 2026, 12-15
  • Adam Sagan
Das kirchliche Arbeitsrecht nach Egenberger: Unionsrecht im Gewand deutscher Grundrechte

Das BVerfG hat seine Rechtsprechung zum kirchlichen Arbeitsrecht mit einer eigenwilligen Dogmatik an die Vorgaben des EuGH angepasst.

  • 2026-02-06
  • ⚙268646
  • gpr - zeitschrift für das privatrecht der europäischen union
  • GPR 2026, 2-11
  • Enis Robert Dibrani
Die anti-anti-suit-injunction zur Sicherung des Schiedsverfahrens – eine neuentfachte Liaison?

In welchem Verhältnis stehen Schiedsgerichte zu staatlichen Gerichten? Eine aktuelle Entscheidung des OLG Düsseldorf rollt diese Debatte mit Blick auf den Erlass von Prozessführungsverboten neu auf.

  • 2026-02-06
  • ⚙268499
  • gpr - zeitschrift für das privatrecht der europäischen union
  • GPR 2026, 49-54
  • Robert Freitag
Aktuelle Rechtsprechung des EuGH zu Vertragsklauseln im Verbraucherkreditgeschäft

In mehreren jüngeren Entscheidungen zu den AGB-rechtlichen Anforderungen an Entgeltklauseln in Verbraucherdarlehensverträgen und zur Verjährung von Rückforderungsansprüchen zeigt sich der EuGH erfreulich zurückhaltend, ohne allerdings seine verfehlte jüngere Judikatur zu korrigieren; auch in Bezug auf die Beurteilung vorformulierter Kündigungsklauseln beweist er Augenmaß.

GStB - Gestaltende Steuerberatung | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2026-02-06
  • ⚙268903
  • gstb - gestaltende steuerberatung
  • GStB 2026, 47-49
  • Dr. Hansjörg Pflüger
Unterjähriger Anteilsverkauf: Vor dem Verkaufsdatum angefallene Verluste können zurückgetragen werden

Werden GmbH-Anteile übertragen, gehen die zum Übertragungszeitpunkt vorhandenen Verlustvorträge nach den Regeln des § 8c KStG unter und können nicht mit künftigen Gewinnen verrechnet werden. Der BFH hat nun aber klargestellt, dass bei einem unterjährigen Übertragungsstichtag zum Übertragungszeitpunkt vorhandene Verluste in frühere Wirtschaftsjahre zurückgetragen werden können und somit frühere bei der übertragenen GmbH vorhandene Gewinne mindern können - so der BFH in seinem Urteil vom 16.7.25 (I R 1/23). Mit dem Urteil wird eine weitere Streitfrage bei der Anwendung des § 8c KStG geklärt. Schon durch das BMF-Schreiben vom 28.11.17 (BStBl I, 1645) ist anerkannt, dass bei einer unterjährigen Verschmelzung ein Gewinn des übergehenden Rechtsträgers mit einem Verlustvortrag des übergehenden Rechtsträgers aus dem Vorjahr verrechnet werden kann. So bleibt der zum Ende des dem Beteiligungserwerb vorangegangenen VZ gesondert festgestellte verbleibende Verlustvortrag abweichend von § 8c Abs. 1 S. 1 und 2 KStG abziehbar, soweit bis zum schädlichen Beteiligungserwerb ein positiver G. d. E. erzielt wurde. Dies gilt auch, wenn im VZ, in dem der schädliche Beteiligungserwerb erfolgt, insgesamt ein niedrigerer G. d. E. als in der Zeit bis zum schädlichen Beteiligungserwerb erzielt wird. Das BMF hatte mit diesem Schreiben das Urteil des BFH vom 30.11.11 (I R 14/11, BStBl II 12, 360) umgesetzt. Nunmehr ist auch der umgekehrte Fall geklärt. Ein bei einem unterjährigen Beteiligungserwerb vor dem Verschmelzungszeitpunkt entstandener Verlust kann durch Rücktrag mit Gewinnen des Vorjahres verrechnet werden. Bislang hat sich der BFH nur zum unterjährigen Verschmelzungsstichtag geäußert. Wenn also eine Verlustverrechnung zwischen den beiden letzten Wirtschaftsjahren der übertragenen GmbH erfolgen soll, muss als Übertragungsstichtag ein Datum gewählt werden, das zu einem abgekürzten letzten Wirtschaftsjahr der untergehenden GmbH führt. Nur für diese Fälle gelten die beiden Ausnahmen: Verlustvortrag bei Gewinn im abgekürzten Wirtschaftsjahr Verlustrücktrag bei Verlust im abgekürzten Wirtschaftsjahr Wird – wie häufig – als Verschmelzungsstichtag das Ende des Wirtschaftsjahres gewählt (im Regelfall der 31.12.), gilt das alles nicht. Es bleibt abzuwarten, ob der BFH in einer künftigen Entscheidung auch in diesen Fällen einen Verlustrücktrag zulassen wird.

  • 2026-01-09
  • ⚙263417
  • gstb - gestaltende steuerberatung
  • GStB 2026, 6-8
  • Dr. Hansjörg Pflüger
Immobilien: Gewinnerzielungsabsicht oder Liebhaberei bei Renovierung einer Burg?

Ob ein finanzielles Engagement aus unternehmerischen oder aus persönlichen Gründen (Liebhaberei) erfolgt, ist aus tatsächlichen Gründen schwierig zu entscheiden. Denn letztlich müssen dabei zukünftige Entwicklungen berücksichtigt werden, die von niemandem vorhersehbar sind. Sowohl bei Unternehmen wie auch bei Immobilien ist dabei insbesondere entscheidend, ob viele Jahre später bei einem Verkauf ein Überschuss erzielt werden dürfte – und dabei ist man letztlich auf Prognosen angewiesen (BFH 21.5.25, III R 45/22). Der BFH hat klargestellt, dass alle von Betriebsbeginn bis zur Einstellung des Gewerbebetriebs voraussichtlich zu erzielenden Einnahmen in die Totalprognose einzubeziehen sind. Also auch ein möglicherweise zu erzielender Veräußerungsgewinn, der durch die Aufdeckung stiller Reserven zustande kommt. Dabei ist auf den einzelnen Gewerbebetrieb abzustellen, bei der Nutzung einer Burg - wie im Streitfall - also auf die Nutzung der einzelnen Teile der Anlage. Bei einer längeren Verlustperiode spricht vor allem das fehlende Bemühen, die Verlustursachen zu ermitteln und ihnen mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen, schon für sich genommen dafür, dass die langjährigen Verluste aus im persönlichen Bereich liegenden Neigungen und Motiven hingenommen werden. In diesem Fall sind an die Feststellung persönlicher Gründe und Motive, die den Steuerpflichtigen trotz der Verluste zur Weiterführung seines Unternehmens bewogen haben könnten, keine hohen Anforderungen zu stellen. Der Beweis, dass ein über Jahre hin mit Verlusten arbeitender Betrieb nicht mit der Absicht der Gewinnerzielung geführt wird, kann i. d. R. dann als erbracht gelten, wenn feststeht, dass der Betrieb nicht nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt wird und nach seiner Wesensart und der Art seiner Bewirtschaftung auf Dauer gesehen nicht nachhaltig mit Gewinnen arbeiten kann. Regelmäßig geht die Finanzverwaltung bei ihrer Beurteilung von einem Zeitraum von sieben Jahren aus. Ist danach noch immer kein Totalüberschuss ersichtlich, müssen zumindest Maßnahmen am Unternehmenskonzept ergriffen werden, um den „Turnaround“ zu schaffen. Geschieht dies nicht, rutscht die bislang unternehmerische Tätigkeit tatsächlich in die steuerlich nicht berücksichtigungsfähige Liebhaberei ab.

GVRZ - Zeitschrift für das gesamte Verfahrensrecht | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2026-01-16
  • ⚙264102
  • gvrz - zeitschrift für das gesamte verfahrensrecht
  • GVRZ 2026, 37-50
  • Markus Lieberknecht
Europarechtliche Offenlegungspflichten im System des deutschen Zivilprozess- und Haftungsrechts

Der Zugang zu Informationen ist eine Funktionsbedingung für die Rechtsdurchsetzung und ein Grundproblem der Arbeitsteilung von Prozessrecht und materiellem Recht. Während das deutsche Recht in Bezug auf Eingriffe in die natürliche Informationsverteilung traditionell Zurückhaltung übt, sieht insbesondere das jüngere Unionsrecht immer mehr Instrumente zur Offenlegung von Informationen und Beweismitteln zwischen Anspruchs- und Prozessparteien vor. Diese Regelungen folgen keiner einheitlichen Blaupause, sondern weisen untereinander zahlreiche Unterscheide auf. Sie treffen auf ein gewachsenes System vorhandener Lösungsstrategien für die Bewältigung von Informationsasymmetrien. Der Beitrag soll in zweierlei Hinsicht eine systematische Einordnung leisten: Zum einen kartiert er die Landschaft der vorhandenen und geplanten Offenlegungsregelungen und erläutert deren übergreifende und gebietsspezifische Charakteristika. Zum anderen zeigt er einige Folgewirkungen auf, die sich daraus im System des deutschen Zivilprozess- und Haftungsrecht ergeben könnten.

  • 2026-01-16
  • ⚙264049
  • gvrz - zeitschrift für das gesamte verfahrensrecht
  • GVRZ 2026, 51-59
  • Jonas Botta
Die Reform der Videoverhandlung im Verwaltungsprozess

Mit der Prozessrechtsreform 2024 hat der Gesetzgeber die Gleichbehandlung der Videoverhandlung im Zivil- und Verwaltungsprozess aufgegeben. § 102a VwGO n.F. hat im Vergleich zu § 128a ZPO n.F. nur zurückhaltend Neuerungen erfahren. Der Beitrag beleuchtet diesen Sonderweg für die Verwaltungsgerichtsbarkeit kritisch, insbesondere hinsichtlich seiner verfassungsrechtlichen Notwendigkeit und der möglicherweise verpassten Digitalisierungspotentiale. Gleichzeitig zeigt er auf, welche Alternativen denkbar wären, um eine effektivere Justizmodernisierung zu bewirken.

  • 2026-01-16
  • ⚙264016
  • gvrz - zeitschrift für das gesamte verfahrensrecht
  • GVRZ 2026, 60-68
  • Nils Hauser
Der Einspruch gegen den Strafbefehl im elektronischen Rechtsverkehr de lege lata und de lege ferenda

Der vorliegende Beitrag widmet sich der formwirksamen Einlegung des Einspruchs gegen den Strafbefehl im elektronischen Rechtsverkehr. Dabei steht § 32a StPO im Fokus, der allein die Einreichung per sicherem Übermittlungsweg oder mit qualifizierter elektronischer Signatur für zulässig erachtet und damit effektiv die elektronische Kommunikation des Bürgers mit der Justiz verhindert. Dies zieht mit Blick auf die Rechtsschutzgarantien und das Recht auf ein faires Verfahren verfassungsrechtliche Bedenken nach sich. Die bisher erfolgten Reformversuche des Gesetzgebers an anderer Stelle werden kritisch analysiert und mit Blick auf den Einspruch gegen den Strafbefehl eigene Reformideen vorgestellt.

  • 2026-01-16
  • ⚙263979
  • gvrz - zeitschrift für das gesamte verfahrensrecht
  • GVRZ 2026, 69-80
  • Stefan Drechsler
Der verspätete Gerichtshof

Im zurückliegenden Jahrzehnt haben die Unionsgerichte – weitgehend unbeachtet von der deutschen Fachöffentlichkeit – eine bemerkenswerte Transformation durchlaufen, die das europäische Gerichtssystem bereits tiefgreifend verändert hat. Die Tendenzen zu ihrer Spezialisierung, zum Einbezug der Beschwerdekammern der dezentralen Unionsagenturen in das Rechtsschutzsystem, die Stärkung der die Einheitlichkeit der Rechtsprechung wahrenden Funktion des EuGH und neue Ansätze zur Kommunikation mit der europäischen Öffentlichkeit offenbaren, wie vielschichtig die Veränderungsprozesse sind. Sie bieten die Chance dazu, traditionelle Konstruktionsfehler der Unionsgerichte langfristig zu überwinden.

  • 2026-01-16
  • ⚙263902
  • gvrz - zeitschrift für das gesamte verfahrensrecht
  • GVRZ 2026, 29-36
  • Martin Fritz
Die Überprüfung und Verbesserung von Wahrscheinlichkeitsurteilen im Recht

Das Recht verlangt in verschiedensten Bereichen die Einschätzung von Wahrscheinlichkeiten. Dabei fällt auf, dass eine rechtliche Überprüfung von Wahrscheinlichkeitsurteilen oft eingeschränkt erfolgt (I). Eine einheitliche Begründung, weshalb dies geboten ist, gibt es nicht. Um diesem Phänomen näher auf den Grund zu gehen, wird aufgezeigt, was in juristischen Kontexten unter Wahrscheinlichkeitsurteilen zu verstehen ist (II). Anschließend wird diskutiert, was dies für eine rechtliche Überprüfung bedeutet und welche Anknüpfungspunkte es für eine Verbesserung von Wahrscheinlichkeitsurteilen gibt (III).

  • 2026-01-16
  • ⚙263897
  • gvrz - zeitschrift für das gesamte verfahrensrecht
  • GVRZ 2026, 10-14
  • Wolfgang Staudinger
Digitalisierung und Protokollierung – Chancen für den Strafprozess

Auch wenn Digitalisierung das große Schlagwort der Zukunft des Strafprozessrechts zu sein scheint, gibt es wesentliche Problemfelder, die noch ausgeräumt werden müssen. Allen voran fehlt es weiterhin an einer Dokumentation der Hauptverhandlung sowie sicherer Rechtsgrundlagen für die Anwendung von digitalen Ermittlungsmaßnahmen. Gerade unter dem Blickwinkel der Rechtsstaatlichkeit dürfen bei aller vernünftigen Effektivierung des Strafprozesses die Beschuldigtenrechte nicht verkürzt werden.

  • 2026-01-16
  • ⚙263864
  • gvrz - zeitschrift für das gesamte verfahrensrecht
  • GVRZ 2026, 2-9
  • Tobias Lutzi
Die Umsetzung der Anti-SLAPP-RL in der ZPO

Am 20.6.2025 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der sog. Anti-SLAPP-Richtlinie vorgelegt, den der Beitrag vorstellt und kritisch diskutiert. Während dem Entwurf angesichts des Bemühens, die ZPO nur punktuell und soweit unbedingt erforderlich anzupassen, durchaus ein gewisser Pragmatismus attestiert werden kann, schießt er leider schon bei der Definition des Anwendungsbereichs der vorgeschlagenen §§ 615 ff. ZPO‑E. über das Ziel hinaus: Indem er die beiden in der Richtlinie adressierten Fallgruppen unzulässig vermengt, erzeugt er sehenden Auges ein Umsetzungsdefizit. Zudem werden die §§ 615 ff. ZPO‑E. die Gerichte in der Praxis vor erhebliche, angesichts der Richtlinienvorgaben aber wohl unvermeidliche Herausforderungen stellen, indem sie in verschiedenen Konstellationen schon innerhalb des laufenden Verfahrens die Feststellung erfordern, dass mit ihm in missbräuchlicher Weise materiell unbegründete Ansprüche verfolgt werden.

  • 2026-01-16
  • ⚙263859
  • gvrz - zeitschrift für das gesamte verfahrensrecht
  • GVRZ 2026, 15-19
  • Christine Heidbrink
Die Zulässigkeit zivilrechtlicher Klimaklagen in Deutschland und den USA und der Grundsatz der Gewaltenteilung

Zivilgerichtsverfahren dienen an erster Stelle dem Individualrechtsschutz. Dennoch werden Gerichtsverfahren immer wieder von Interessengruppen eingesetzt, um gesellschaftliche Reformbestrebungen voranzutreiben. Von entsprechenden Klagen in den USA inspiriert, verfolgen Kläger in Deutschland seit einigen Jahren das Ziel, neben der Regierung auch Unternehmen durch privatrechtliche Klagen zu stärkeren Klimaschutzmaßnahmen bzw. zur Emissionsreduktion zu bewegen („Klimaklagen“). Auf beiden Seiten des Ozeans wurde dagegen insbesondere vorgebracht, hierin liege eine unzulässige Umgehung des Gesetzgebers im System der Gewaltenteilung. Der folgende Beitrag zeigt, dass und inwiefern die Gerichte in Deutschland und den USA zwar mit denselben Schwierigkeiten konfrontiert sind, diese aufgrund der Unterschiede beider Rechtssysteme jedoch auf unterschiedliche Weise berücksichtigen.

  • 2026-01-16
  • ⚙263854
  • gvrz - zeitschrift für das gesamte verfahrensrecht
  • GVRZ 2026, 20-28
  • Karin Arnold
Zwangsvollstreckung im 21. Jahrhundert: Intransparenz und Flüchtigkeit des Vermögens

Effektive Mechanismen der Sachaufklärung sind die Basis für eine erfolgreiche Zwangsvollstreckung. Angesichts der heutigen Intransparenz und Flüchtigkeit des Vermögens erweist sich Sachaufklärung jedoch als zunehmend herausfordernd und gleichzeitig als besonders dringlich. Eine deshalb notwendige Modernisierung des deutschen Sachaufklärungsrechts steht noch aus (III.), während in Frankreich bereits ein überzeugender Weg eingeschlagen wurde (IV.). Auch auf europäischer Ebene besteht Handlungsbedarf, um die grenzüberschreitende Ermittlung von schuldnerischen Vermögenswerten zu verbessern (V.).

  • 2026-01-16
  • ⚙263842
  • gvrz - zeitschrift für das gesamte verfahrensrecht
  • GVRZ 2026, 81-83
  • Simon Pschorr
KG, Beschl. v. 25.8.2025 – 3 ORbs 164/25

Mit dem vorliegenden Beschluss verwirft das KG einen Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des AG Tiergarten vom 20.6.2025. Vorgeworfen wird ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO, also die Nutzung eines elektronischen Geräts am Steuer. Zur Sache schweigt die Entscheidung weitgehend, doch sah sich der Senat veranlasst, Grundlegendes zur Art und Weise der Prozessführung des Betroffenen, konkret dessen Verteidigung, auszuführen. Er sah sich mit aus Textbausteinen zusammengesetzten Schriftsätzen und Anträgen konfrontiert, die für Geschwindigkeitsmessungen konzipiert wurden und also für den Verfahrensgegenstand keinen Sinn ergäben. Mit dieser Verfahrensweise sei die Verteidigung nicht das erste Mal aufgefallen. Während der Verteidigung bisher zugutegehalten wurde, die Verfahrensbeteiligten so (nur) gedankenlos mit einer Vielzahl unwahrer Behauptungen zum Verfahrensgeschehen zu konfrontieren, dürfe nunmehr von bewusster Täuschung auszugehen sein. Dabei referenziert der Senat auf die – nicht veröffentlichte – Entscheidung 3 ORbs 46/25, in der er andeutet, „dass einer in dieser sinnlosen Weise automatisierten Prozessführung der Erfolg selbst dann zu versagen sein könnte, wenn sie einmal, gewissermaßen als Zufallstreffer, einen allein auf Verfahrensrüge zu beachtenden Rechtsfehler „aufzeigen“ sollte.“

GW - Gemeindewirtschaft | Verlag Versorgungs- und Kommunalwirtschaft GmbH, München und Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2026-02-06
  • ⚙268887
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2026, 31-39
  • Prof. Hansdieter Schmid
Voraussetzungen für die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen

Die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden hat in den letzten Jahrzehnten ständig an Bedeutung zugenommen. Ihre wirtschaftlichen Unternehmen nehmen essentielle Aufgaben der Daseinsvorsorge wahr, ohne die ein geordnetes Zusammenleben ihrer Einwohner, des örtlichen Gewerbes und der Industrie nicht denkbar wäre. Gemessen am Haushaltsvolumen der Kernhaushalte, am Schuldenstand und am Personal erreichen diese Unternehmen oftmals die Größenordnung der in die Gemeinde voll integrierten Aufgabenbereiche, z. T. liegen sie noch darüber. In diesem Beitrag werden die Rechtsgrundlagen des Freistaats Sachsen zugrunde gelegt, die aber weitgehend mit den Regelungen der anderen Bundesländer identisch sind.

  • 2026-02-06
  • ⚙268497
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2026, 27-31
  • Tobias Schröter
Grundsätze der Gewerbesteuerrückzahlung und haushaltsrechtliche Folgen für Kommunen

Kommunen sehen sich bundesweit immer wieder mit Gewerbesteuerrückzahlungen konfrontiert, oftmals, weil sie nach Feststellungen des Finanzamtes nicht hebeberechtigt waren. Grund für solche Feststellungen sind mancherorts sog. „Briefkasten-Firmen“, also Unternehmen, die in der Gemeinde keine wirkliche Betriebsstätte unterhalten, sich dort aber wegen eines geringen Gewerbesteuerhebesatzes niedergelassen haben – zumindest mit einem Briefkasten. Stellt dann das zuständige Finanzamt nach Vereinnahmung der Gewerbesteuer fest, sehen sich Kommunen mit einer Rückzahlung konfrontiert, die die ohnehin angespannten und geradezu „auf Kante genähten“ kommunalen Haushalte schnell in Schieflage bringt. Der Beitrag beleuchtet zunächst die rechtlichen Grundsätze der Gewerbesteuerrückzahlung in solchen Fällen und widmet sich dann den haushaltsrechtlichen Folgen mit Handlungshinweisen.

  • 2026-01-30
  • ⚙268175
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2025, 159-162
  • Detlef Pieske-Kontny
Selbstlosigkeit versus Verlustausgleich bei einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Steuerbegünstigte Körperschaften i. S. d. §§ 51 ff. AO müssen die Überschüsse aus ihrer Vermögensverwaltung oder die Gewinne aus ihren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben i. S. d. § 14 AO für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwenden. Dieser Aufsatz behandelt die Frage, ob und inwieweit es zulässig ist, dass Mittel des ideellen Bereichs zum Ausgleich von Verlusten eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs verwendet werden.

  • 2026-01-30
  • ⚙268173
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2025, 152-156
  • Prof. Hansdieter Schmid
Kommunales Beschaffungs- und ­Vergabewesen – Grundlagen

Das Beschaffungs- und Vergabewesen nimmt in der kommunalen Praxis einen breiten Raum ein; viele Mitarbeiter sind damit befasst. Eine Fülle von Rechtsvorschriften der EU, von Bund und Land machen diesen Komplex sehr kompliziert. Obendrein ist dieser Bereich in besonderem Maße kritischer Beurteilung ausgesetzt und außerdem korruptionsanfällig.

Dieser Beitrag stellt den Beginn einer fünfteiligen Reihe zum Vergaberecht dar, die in den nächsten Heften fortgeführt wird.

  • 2026-01-30
  • ⚙268172
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2025, 283-285
  • Matthias Wiener
Der Kommunalhaushalt – Erfüllung und Finanzierung von Aufgaben sowie Zusammenführung im Haushalt

Der Kommunalhaushalt wird häufig als undurchdringliches Konstrukt gesehen. Mehrere hundert Seiten in Papier oder im digitalen Format schrecken den potenziellen Leser bzw. Interessierte schnell ab. Gerade Quereinsteigern in der öffentlichen Verwaltung sowie ehrenamtlichen Mandatsträgern in den kommunalen Vertretungen fällt eine Einarbeitung in die Materie schwer. Für Mandatsträger ist eine Auseinandersetzung mit den Inhalten des Haushalts essenziell. Sie müssen den Haushalt lesen können und gleichzeitig die Auswirkungen verschiedener Festsetzungen verstehen. Die Entscheidung über den Haushalt stellt die zentrale Steuerungsaufgabe innerhalb der Kommune dar. Aber auch für Quereinsteiger ist haushaltsrechtliches Grundwissen unabdingbar. Sie müssen – trotz fehlender einschlägiger Ausbildung – in ihrer täglichen Praxis die Vorgaben des Haushalts beachten oder umsetzen. In einer Serie aus mehreren Beiträgen wird deshalb der Kommunalhaushalt mit seinen verschiedenen Elementen schrittweise vorgestellt.2

2) Basis bildet das Landesrecht von Sachsen-Anhalt. Die Inhalte können im Wesentlichen auf die übrigen Flächenländer mit doppischer Haushaltsführung übertragen werden.

  • 2026-01-30
  • 🌍 1770249600000
  • ⚙268166
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2025, 59-63
  • Isabell Born; Prof. Dr. Oliver Junk; Matthias Wiener
Die kommunale Nachtragshaushaltssatzung – Zur Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe durch Kommunen am Beispiel Sachsen-Anhalt

Die Diskussionen um die Notwendigkeit der Verabschiedung von Nachtragshaushaltssatzungen sind kein neues Thema, haben aber gerade eine ganz besondere Aktualität. Vielerorts muss auf die durch den Zensus ermittelten verringerten Einwohnerzahlen, die sich finanziell auf Finanzzuweisungs- und Finanzausgleichsmechanismen negativ auswirken, auch durch die Verabschiedung von Nachtragshaushaltssatzungen reagiert werden.

Die Nachtragshaushaltssatzung ist – wie die Haushaltssatzung – von der kommunalen Vertretung zu beschließen. Darin spiegelt sich die Etathoheit des Vertretungsorgans wider. Es kann dabei allerdings nicht schrankenlos agieren, sondern muss gesetzliche Anforderungen berücksichtigen (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG).

  • 2026-01-30
  • ⚙268163
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2023, 79-83
  • Dipl.-Finw. (FH) Raphael Schuster
Ehrenamtliches Engagement ohne Hürden?

In der Feuerwehr, als Schülerlotse oder Wahlhelfer: Rund 28,8 Mio. Menschen engagieren sich laut dem Freiwilligensurvey 2019 in Deutschland ehrenamtlich. Das sind fast 40 % der Bevölkerung ab 14 Jahren. Damit ist das Ehrenamt eine tragende Säule in unserer Gesellschaft. Zur Förderung des Ehrenamts existieren in vielen Rechtsgebieten Sonderregelungen. So ist eine ehrenamtliche Tätigkeit bspw. vom Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes ausgenommen (§ 22 Abs. 3 MiLoG). Doch wie werden ehrenamtliche Tätigkeiten im Steuerrecht behandelt? Im nachfolgenden Beitrag wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang eine steuerfreie finanzielle Anerkennung gezahlt werden kann.

  • 2026-01-30
  • ⚙268159
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2025, 210-214
  • Detlef Pieske-Kontny
Zur zeitnahen Mittelverwendung i. S. d. § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO

Eine Förderung oder Unterstützung i. S. d. Gemeinnützigkeitsrechts geschieht dann selbstlos, wenn nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke – z. B. gewerbliche Zwecke oder sonstige Erwerbszwecke – verfolgt werden und die in § 55 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 AO genannten Voraussetzungen gegeben sind.

Dieser Aufsatz behandelt die in § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO vorgeschriebene zeitnahe Mittelverwendung.

  • 2026-01-30
  • ⚙265393
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2023, 151-155
  • Sergio Stasch; Prof. Dr. Gabi Meissner
Kompetenzen moderner, kommunaler Rechnungsprüfer

Kommunale Rechnungsprüfer überprüfen die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns und leisten so mit ihrer Tätigkeit einen zentralen Beitrag zu Verminderung finanzieller und strafrechtlicher Risiken für die öffentliche Hand. Damit die Rechnungsprüfer ihrer Tätigkeit adäquat nachkommen können, benötigen sie ein vielschichtiges Kompetenzprofil. Wie sich dieses entwickeln lässt und was die zentralen Komponenten sind wird im Folgenden dargestellt.

  • 2026-01-30
  • ⚙265388
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2024, 211-214
  • Silvie Maurer; Dr. Christian Stahl
Steuerliche Beurteilung des Ökopunktehandels von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Seit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes im März 20102 können naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen gezielt bevorratet und bei späteren Eingriffen in Natur und Landschaft als Kompensationsmaßnahmen angerechnet werden. Dies wirft seither auch immer mehr steuerrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem sog. Ökopunktehandel auf, bspw. im Bereich der Gemeinnützigkeit.3 Nachfolgend soll der Bereich der öffentlichen Hand im Hinblick auf den Ökopunktehandel näher beleuchtet werden, da dort auch besondere Fragestellungen entstehen.

2) Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege vom 29. 07. 2009, BGBl 2009 I S. 2542.

3) Z. B. BFH, Urteil vom 24. 01. 2019 – V R 63/16, BStBl 2019 II S. 392.

  • 2026-01-30
  • ⚙265379
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2024, 51-58
  • Dr. Marc Gnädinger
Kommunale Krankenhäuser – Nachhaltigkeitstransformation im Lichte angespannter Finanzen

Kommunale Krankenhäuser sind für die finanzielle Leistungsfähigkeit ihrer Träger von großer Bedeutung. Gleichzeitig spielen sie und ihr Beitrag zu Gesundheit und Wohlergehen gerade bei einer insgesamt alternden Gesellschaft eine Rolle für das Gelingen der Nachhaltigkeitstransformation. Die multiplen Krisen der jüngeren Vergangenheit haben den Einrichtungen im Ländervergleich unterschiedlich zugesetzt.

  • 2026-01-30
  • ⚙265376
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2024, 123-131
  • Andreas Fiand
Zusammenfassung von BgA im Lichte der jüngeren Rechtsprechung und veränderter Rahmenbedingungen

Die Zusammenfassung von BgA ist ein wesentliches Mittel um verschiedene Tätigkeiten als Einheit zu betrachten und zu einer Ergebnisverrechnung zu gelangen. Hierzu gilt es, die gesetzlichen Regelungen, die Auffassung der Verwaltung sowie der Rechtsprechung im Blick zu behalten – auch vor dem Hintergrund sich verändernder Rahmenbedingungen wie geforderte Klimaneutralität, steigende Energiepreise und technische Entwicklungen. Folgender Artikel nimmt einige der Entwicklungen in den Blick und stellt sie vor.

  • 2026-01-30
  • ⚙265372
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2025, 64-67
  • Detlef Pieske-Kontny
Die Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen bei der Gewerbesteuer (§ 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG) – mit Beispielen aus der jüngeren Rechtsprechung

Dem Gewinn aus Gewerbebetrieb sind für gewerbesteuerliche Zwecke die in § 8 Nr. 1 bis 12 GewStG genannten Beträge hinzuzurechnen, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt wurden.

Dieser Beitrag behandelt die Hinzurechnung der hälftigen Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die im Eigentum eines Anderen stehen (§ 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG).

  • 2026-01-30
  • ⚙265370
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2024, 161-164
  • Prof. Dr. Adelheid Zeis
Prüfung eines Nachhaltigkeitsberichts durch die Rechnungsprüfung

Nachhaltigkeitsberichterstattung liegt im Trend. Zum einen weitet sich der Kreis der zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen, darunter auch kommunale Unternehmen stark aus, zum anderen legen auch immer mehr Kommunen freiwillige Nachhaltigkeitsberichte vor. Die künftige Pflicht zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen wirft die Frage auf, wie die Rechnungsprüfung mit kommunalen Nachhaltigkeitsberichten umgehen soll.

  • 2026-01-30
  • ⚙265360
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2023, 27-35
  • Dr. Christian Sterzinger
Die öffentliche Hand als Steuerschuldner für bestimmte Eingangsleistungen

Im Vorfeld der Einführung des § 2b UStG haben sich viele juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) auf die Frage konzentriert, ob erzielte Einnahmen im Rahmen dieser Neuregelung steuerbar und steuerpflichtig werden. Unabhängig davon sind aber schon bisher von der öffentlichen Hand beim Bezug bestimmter Leistungen umsatzsteuerliche Pflichten zu erfüllen. Im Falle einer Fehlbeurteilung droht sogar eine Doppelbesteuerung.

  • 2026-01-30
  • ⚙265358
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2024, 7-13
  • Prof. Dr. Andreas Burth; Prof. Dr. Andreas Lasar
Darstellung der Entwicklung der wirtschaftlichen Lage kommunaler Unternehmen auf Grundlage der Finanzstatistik

Für kommunale Unternehmen werden – ebenso wie für die Kernverwaltung – auf der Grundlage des Finanz- und Personalstatistikgesetzes (FPStatG) Finanzdaten erhoben. Da viele kommunale Unternehmen die kaufmännische Buchführung einsetzen, werden die für eine umfassende Analyse der wirtschaftlichen Lage erforderlichen Daten regelmäßig erfasst. Die wirtschaftliche Lage und deren Entwicklung kann mittels gängiger Methoden der Jahresabschlussanalyse bewertet werden. Der Beitrag zeigt die Möglichkeiten und Grenzen zur Analyse der wirtschaftlichen Lage kommunaler Unternehmen anhand von ausgewählten Daten der Finanzstatistik auf. Darüber hinaus soll dargelegt werden, welche Herausforderungen bestehen, um eine vergleichbare Analyse für die wirtschaftliche Lage der Kernverwaltung sowie des kommunalen Konzerns2 zu erhalten.

2) Obwohl die aktienrechtliche und handelsrechtliche Einordnung rechtssystematisch den Schluss zulässt, dass das Gebilde aus Kernverwaltung und den ausgegliederten Organisationseinheiten einen Konzern bilden, wird im kommunalen Haushaltsrecht der Begriff des „Konzerns“ formal nicht verwendet; vgl. Peper/Weller, Der kommunale Gesamtabschluss, 2010, S. 25.

  • 2026-01-30
  • ⚙265352
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2026, 3-8
  • Dr. Christian Sterzinger
Umsatzsteuer bei Verwertungsumsätzen kommunaler Entsorgungsbetriebe

Abfallwirtschaft umfasst nicht nur die Sammlung und den Transport von Abfall. Sie trägt auch dazu bei, dass Abfall vermieden oder zumindest bestmöglich wiederverwendet oder verwertet wird, bevor er entsorgt werden muss. Vor diesem Hintergrund erörtert der nachstehende Aufsatz, welche umsatzsteuerlichen Folgen sich aus den Verwertungsumsätzen kommunaler Entsorgungsbetriebe ergeben.

  • 2026-01-30
  • ⚙265317
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2025, 183-189
  • Dr. Christian Sterzinger
Besteuerung kommunaler Parkraumbewirtschaftung

Entgeltlich genutzte kommunale Parkflächen können bereits aktuell ertragsteuerlich, aber auch umsatzsteuerlich relevant sein. Im Anwendungsbereich des § 2b UStG werden weitere Fallgestaltungen im Rahmen der kommunalen Parkraumbewirtschaftung die Unternehmereigenschaft der öffentlichen Hand begründen.

  • 2026-01-30
  • ⚙265315
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2025, 135-138
  • Dipl.-Bw. (FH)/Dipl.-Vw./Dipl.-Hdl. Martin Kronawitter
Wasserentnahmeentgelte – gewerbesteuerliche Hinzurechnung?

Klimaschutz und der Schutz der natürlichen Ressourcen sind unbestritten wichtig. Ob es allerdings hierfür spezieller Abgaben wie etwa eines Wasserentnahmeentgelts bedarf, kann hinterfragt werden. Naheliegend sind rein fiskalische Interessen der Bundesländer für die Finanzierung einer Aufgabe, die ihnen ohnehin obliegt. Höchst kritisch zu sehen ist, wenn eine öffentliche Abgabe für die Wasserversorgungsunternehmen bei der Gewerbesteuer zusätzlich belastend wirkt, weil es zu einer Hinzurechnung zum Gewinn nach § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG käme. Die Frage, inwieweit ein Wasserentnahmeentgelt als zeitlich befristete Überlassung von Rechten gelten kann, soll hier thematisiert werden.

  • 2026-01-30
  • ⚙265301
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2024, 3-6
  • Dr. Christian Sterzinger
Umsatzbesteuerung von Veräußerungsgeschäften der öffentlichen Hand (Teil 1)

Vor dem Hintergrund der Neuregelung des § 2b UStG stellt sich bei vielen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) die Frage, welche Verkäufe umsatzsteuerlich relevant sind. Dies betrifft insbesondere gelegentliche Ausgangsumsätze, die im Zusammenhang mit der hoheitlichen (nichtunternehmerischen) Haupttätigkeit der jPöR stehen, wie z. B. die notwendige Auswechslung von Gegenständen. Teil 1 behandelt die Verkäufe nach bisheriger Rechtslage; Teil 2 im nächsten Heft beurteilt die Verkäufe im Anwendungsbereich des § 2b UStG.

  • 2026-01-30
  • ⚙265298
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2025, 115-117
  • Dr. Marc Gnädinger
Kommunale Unternehmen – Verschuldung, Eigenkapital und Ergebnisse im Ländervergleich

Kommunale Aufgabenwahrnehmung kann organisatorisch über die Kernverwaltungen oder über kommunale Unternehmen wahrgenommen werden. Die Aufgabenauslagerungsintensität ist von Bedeutung für Kennzahlenvergleiche zu den Kommunalfinanzen. Der isolierte Blick auf die Kernhaushalte kann schnell zu fehlerhaften Schlussfolgerungen führen. Teils sind große Teile der Kommunalverschuldung auf kommunale Unternehmen ausgelagert. Vergleichsweise hohe Bestände ausgelagerter Geldschulden und hohe Geldschuldenauslagerungsquoten sind allerdings nicht allerorts Krisenphänomene. Der additive Blick auf die Vermögensseite ist wichtig. Den Geldschulden steht Vermögen gegenüber. Ergebnis sind heterogene Eigenkapitalbestände. Angesichts der aktuell schwierigen Kommunalfinanzsituation sind die kommunalen Unternehmen mit ihren Gewinnen ein „Fels in der Brandung“ – allerdings nicht branchenübergreifend. In einzelnen Bereichen wie z. B. im Gesundheitssektor verschlechtern sich die Jahresergebnisse deutlich.

  • 2026-01-30
  • ⚙265279
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2025, 38-42
  • Christian Baumann; Dr. Juliane Thimet
Auswirkungen des BayKlimaG auf die Kalkulation nach dem BayKAG und die handelsrechtliche Bilanzierung

Klimaschutz und Klimaanpassung finden zunehmend konkrete Anforderungen im nationalen Recht. Im Vordergrund steht dabei die Notwendigkeit der Reduktion von Treibhausgasen. Das kann in allererster Linie nur über ihre Vermeidung gelingen. Bei bestehenden technischen Anlagen erfordert die Vermeidung erhebliche Investitionen für technische Nach- oder Umrüstungen – etwa für Rauchgasanlagen bei kommunalen Müllverbrennungsanlagen. Der Aufsatz beschäftigt sich mit der Frage, ab welchem Zeitpunkt solche Investitionen kalkulatorisch berücksichtigt werden können. Konkret geht es um die Frage von Rückstellungen für Investitionen im Abfallbereich.

  • 2026-01-30
  • ⚙265268
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2025, 275-280
  • Prof. Hansdieter Schmid
Kommunales Beschaffungswesen und Vergaberecht – Ausschreibung, Prüfung und Wertung der Angebote, Zuschlag, Vergütung und Zahlungsabwicklung

Der vierte Teil der Reihe zum kommunalen Beschaffungswesen und Vergaberecht befasst sich mit den Ausschreibungs- und Angebotsverfahren, der Prüfung und Wertung der Angebote, dem Zuschlag sowie der Vergütung und Zahlungsabwicklung.

  • 2026-01-30
  • ⚙265267
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2023, 5-9
  • Andreas Fiand
Der Begriff der „Einrichtung“ bei der Definition eines BgA

Die Frage nach der „Einrichtung“ hat in der Praxis eine erhebliche Bedeutung. So ist sie wichtig für das Entstehen eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) als auch für die Abgrenzung des einzelnen BgA. Daran knüpfen sich Fragen für die Zuordnung von Betriebsvermögen und Betriebsausgaben, zur Zusammenfassung und der Verrechnung von Gewinnen und Verlusten. Hierzu hatte die Rechtsprechung in jüngerer Zeit Gelegenheit diesen Begriff weiter auszuleuchten, wobei dieser Prozess mit Blick auf das laufende BFH-Verfahren möglicherweise noch nicht gänzlich zum Abschluss gekommen ist.

  • 2026-01-30
  • ⚙265266
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2025, 200-204
  • Prof. Hansdieter Schmid
Kommunales Beschaffungswesen und Vergaberecht – Vergabeordnungen, Systematik und Inhalt der VOB, Ausschreibungsarten

Die Reihe zum kommunalen Beschaffungswesen und Vergaberecht wird mit diesem Beitrag um den Anwendungsbereich der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und den verschiedenen Arten der Ausschreibungen (v. a. öffentliche und beschränkte Ausschreibung) ergänzt.

  • 2026-01-30
  • ⚙265262
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2023, 99-104
  • Dipl.-Finw. Harald Bott
Kapitalertragsteuer bei Leistungen eines Betriebs gewerblicher Art: Fiktiver Gewinntransfer i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG

In Heft 03.2023 wurden die im Normvollzug auftretenden Problemfelder der Besteuerung des fiktiven Gewinntransfers vom Betrieb gewerblicher Art (BgA) auf die Trägerkörperschaft beleuchtet. Nachfolgend werden die Regelungen zum steuerlichen Einlagekonto sowie die verbleibenden Herausforderungen für die Besteuerungspraxis dargestellt.

(Fortsetzung aus Heft 03.2023)

  • 2026-01-30
  • ⚙265215
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2025, 3-6
  • Friederike Trommer
Mitteilungsverordnung – Verpflichtungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Dank einer immer wieder angekündigten und dann doch wieder verschobenen Einführung von § 2b UStG beschäftigen sich immer mehr juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) mit steuerlichen Fragen. Das Steuerrecht definiert dabei nicht nur die Rechte und Pflichten als Steuerschuldner oder Steuergläubiger, sondern regelt auch verschiedene Informationspflichten. Der folgende Beitrag soll die Informationspflichten nach der Mitteilungsverordnung insbesondere für Kommunen darstellen und auf aktuelle Entwicklungen eingehen.

  • 2026-01-30
  • ⚙265211
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2025, 177-180
  • Prof. Hansdieter Schmid
Kommunales Beschaffungs- und ­Vergabewesen – Ausschreibungspflicht und Vergaberechtsschutz

Das kommunale Beschaffungswesen und Vergaberecht ist komplex und entsprechend fehleranfällig. In Heft 06.2025 wurden die rechtlichen Grundlagen einschließlich der organisatorischen Anforderungen skizziert. Nachfolgend gilt es insbesondere die Ausschreibungspflichten bei den unterschiedlichen Formen der Zusammenarbeit – bei Zweckverbänden oder durch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen – sowie die Ausgestaltung des Vergaberechtsschutzes darzustellen.

  • 2026-01-30
  • ⚙265210
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2024, 291-296
  • Dipl.-Bw. (FH)/Dipl.-Vw./Dipl.-Hdl. Martin Kronawitter
Jahressteuergesetz 2024 – Wesentliche Änderungen aus Sicht der Kommunen und ihrer Betriebe

Alle Jahre wieder wird zum Jahresende das Steuerrecht auf den neueren Rechtsstand gebracht. Hierzu verabschiedet der Gesetzgeber üblicherweise mit den Jahressteuergesetzen ein umfangreiches Artikelgesetz, das eine Vielzahl von bestehenden Gesetzen (z. B. EStG, KStG, UStG, AO) ändert. Ebenso verhielt es sich mit dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024). Die für Kommunen und ihre Betriebe wichtigsten Änderungen, die das JStG 2024 mit sich bringt, werden in diesem Beitrag dargestellt.

  • 2026-01-30
  • ⚙265208
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2023, 36-40
  • Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Bilsdorfer
Steuerstraf- und bußgeldrechtliche Gefahren als Folge von § 2b UStG

Die Regelungen des Steuerstraf- und Bußgeldrechts waren bislang eher eine Domäne des Rechts der natürlichen Personen, auch in Form der Verantwortlichkeiten etwa bei einer juristischen Person des Privatrechts. Dies könnte sich ändern, wenn die dortigen Prinzipien auf den Bereich der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) übertragen werden. Bekanntlich ist die Regelung des § 2b UStG bereits seit 01. 01. 2016 in Kraft; trotz diverser gesetzgeberischer und sonstiger Aufschübe werden die jPöR alsbald unter den Gegebenheiten der Regelung des § 2b UStG agieren müssen. Die Übertragung privatrechtlicher Systematik lässt in der Folge die Frage aufkommen, ob die Unterwerfung unter die „normalen“ steuerlichen Gegebenheiten nicht auch Auswirkungen hat, die aus dem Bereich des Steuerstraf- und Bußgeldrechts herrühren.

  • 2026-01-30
  • ⚙265206
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2024, 263-266
  • Dr. Isabelle König; Eike Christian Westermann
Alle Jahre wieder: Die Erneuerung von Betrauungsakten im kommunalen Sektor

Kommunale Einrichtungen unterliegen als Empfänger von staatlichen Mitteln dem europäischen Beihilferecht. Sog. Betrauungsakte regeln die Rahmenbedingungen, unter denen Beihilfen gewährt werden dürfen. Sie sind im Hinblick auf die grds. zehnjährige Höchstlaufzeit regelmäßig zu erneuern, wobei auch steuerliche Aspekte zu bedenken sind. Vor allem die Zuwendungsbedingungen im Betrauungsakt und die ggf. ergänzenden Finanzierungsvereinbarungen sollten so gestaltet sein, dass die finanziellen Zuwendungen als nicht steuerbare echte Zuschüsse anzusehen sind. Aus ertragsteuerlicher Sicht gilt es ebenfalls einige Fallstricke zu bedenken.

  • 2026-01-30
  • ⚙265191
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2023, 75-78
  • Dipl.-Finw. Harald Bott
Kapitalertragsteuer bei Leistungen eines Betriebs gewerblicher Art: Fiktiver Gewinntransfer i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG

Seit dem körperschaftsteuerlichen Systemwechsel zum 01. 01. 2001 werden kommunale Betriebe gewerblicher Art (BgA) nach den Grundsätzen des Teileinkünfteverfahrens besteuert. Die Übertragung dieser Grundsätze auf die Besteuerung der öffentlichen Hand geht mit einem fiktiven Gewinntransfer auf die Trägerkörperschaft einher. Auch nach mehr als 20 Jahren seit dem Systemwechsel ist die Besteuerungspraxis im Normvollzug mit einem Spannungsverhältnis von steuerlicher Fiktion einerseits und haushaltsrechtlicher Praxis andererseits konfrontiert. Mit dem vorliegenden Beitrag beleuchtet der Verfasser die im Normvollzug auftretenden Problemfelder der Besteuerungspraxis, die von der FinVerw. entwickelten, zuletzt mit BMF vom 04. 04. 2022 aktualisierten Lösungsansätze, aber auch die verbleibenden Handlungsbedarfe.

  • 2026-01-30
  • ⚙265188
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2025, 7-12
  • Andreas Fiand
Die Spartenrechnung nach § 8 Abs. 9 KStG im Lichte der Rechtsprechung

Durch § 8 Abs. 9 KStG kommt es bei Eigengesellschaften der jPöR, die Dauerverlustgeschäfte betreiben, zu einer Durchbrechung der Einheitlichkeit der betrieblichen Sphäre. Die wesentliche Rechtsfolge ist die Ermittlung getrennter Einkünfte (je Sparte ein Gesamtbetrag der Einkünfte) und einem Verlustausgleichsverbot der Sparten untereinander. Der BFH hat hierzu einige Zweifelsfragen geklärt. Die Grundzüge der Norm und die neuere BFH-Rechtsprechung werden nachfolgend dargestellt.

  • 2026-01-30
  • ⚙265169
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2024, 189-194
  • Detlef Pieske-Kontny
Die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags nach Arbeitslöhnen

Sind im Erhebungszeitraum Betriebsstätten2 zur Ausübung eines Gewerbes in mehreren Gemeinden unterhalten worden, muss der Steuermessbetrag in die auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Anteile zerlegt werden (§ 28 Abs. 1 Satz 1 GewStG). Gleiches gilt in Fällen, in denen sich eine Betriebsstätte über mehrere Gemeinden erstreckt oder eine Betriebsstätte innerhalb eines Erhebungszeitraums von einer Gemeinde in eine andere Gemeinde verlegt worden ist (§ 28 Abs. 1 Satz 2 GewStG).3 Dieser Beitrag behandelt den für eine Zerlegung nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG anzuwendenden Maßstab.

2) Zum Betriebsstättenbegriff vgl. Pieske-Kontny, StBp 2021, S. 16.

3) Betriebsstätten, die außerhalb des Geltungsbereichs des GewStG belegen sind, werden bereits bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nicht berücksichtigt (§ 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG) und scheiden deshalb auch für die Zerlegung des Steuermessbetrags aus (R 28.1 Abs. 3 GewStR 2009).

  • 2026-01-30
  • ⚙265168
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2025, 207-209
  • Prof. Dr. Gunnar Schwarting
Die Grundsteuer und die Unternehmen im Bundesmodell – Jedes Land darf es anders machen

Viele Jahrzehnte war die Grundsteuer kaum ein Thema der finanzpolitischen Debatten. Sie galt als unspektakulär, auch wenn von Zeit zu Zeit die veralteten Einheitswerte aus dem Jahr 1964, in den ostdeutschen Ländern – soweit überhaupt verfügbar – sogar noch aus dem Jahr 1935 kritisch betrachtet wurden. Verfassungsklagen hatten jedoch lange Zeit keinen Erfolg. Erst seit das BVerfG 2018 die Steuer als mit der Verfassung nicht vereinbar deklarierte, hat die steuerrechtliche und ‑politische Diskussion enorm an Schwung gewonnen.

Das BVerfG hatte enge zeitliche Grenzen für eine Neuregelung gesetzt. Bis zum 31. 12. 2019 sollte ein neues Grundsteuergesetz in Kraft treten und ab dem 01. 01. 2025 zur Anwendung kommen. Da eine einvernehmliche Lösung zwischen Bund und Ländern nicht zu erzielen war, wurde eine „opt-out“-Lösung beschlossen. Mit Art. 72 Abs. 3 Nr. 7 GG erhielten die Länder die Möglichkeit, vom Bundesgesetz abweichende Regelungen für die Grundsteuer zu treffen. Davon ist intensiver Gebrauch gemacht worden, als wohl erwartet worden war.

  • 2026-01-30
  • ⚙265161
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2024, 132-137
  • Detlef Pieske-Kontny
Besteuerung von kommunalen Kindergärten?

Die von einer Gemeinde betriebenen Kindergärten sind unbeschadet des Rechtsanspruchs von Kindern ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Förderung in Tageseinrichtungen nach § 24 SGB VIII nach einer BFH-Entscheidung keine Hoheitsbetriebe, sondern Betriebe gewerblicher Art (BgA).2 Dieser Beitrag behandelt verschiedene ertrag- und umsatzsteuerliche Fragen im Zusammenhang mit kommunalen Kindergärten.

2) BFH, Urteil vom 12. 07. 2012 – I R 106/10, BStBl 2012 II S. 837.

  • 2026-01-30
  • ⚙265159
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2024, 31-37
  • Andreas Fiand
Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Gemeinnützigkeit

Die Tätigkeitsbereiche der öffentlichen Hand und der Katalog der gemeinnützigen Zwecke, die das Gemeinnützigkeitsrecht bereithält, haben vielfache Überschneidungen. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass Vertreter von jPöR häufig neben den reinen ertragsteuerlichen Fragestellungen auch mit gemeinnützigkeitsrechtlichen Problemen konfrontiert werden. Gleichzeitig sind beide Rechtskreise sehr speziell und weisen spezifische Besonderheiten auf, die es zu beachten gilt.

  • 2026-01-30
  • ⚙265155
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2025, 298-304
  • Prof. Hansdieter Schmid
Kommunales Beschaffungswesen und Vergaberecht – Vergabe von Lieferungen und Leistungen

Die Reihe zum kommunalen Beschaffungswesen und Vergaberecht endet mit folgenden Ausführungen zur Vergabe von Lieferungen und Leistungen. Die Kommunen haben auch hier wieder Einiges zu beachten.

  • 2026-01-30
  • ⚙265154
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2023, 10-15
  • Prof. Dr. Andreas Burth; Lea Hildebrand
Konsolidierungsinstrument Grundsteuer B –

Die Grundsteuer B ist nach der Gewerbesteuer und dem Einkommensteuer-Anteil die drittwichtigste Steuereinnahme der Gemeinden. Durch den Hebesatz können sie die Einnahmen direkt beeinflussen. Der vorliegende Beitrag liefert Vergleichsdaten, damit Gemeinden die Höhe des eigenen Hebesatzes einordnen können. Durchschnittlich sind die Hebesätze von 2007 bis 2021 jedes Jahr gestiegen. Tendenziell sind die Hebesätze in den kreisfreien Gemeinden höher als in den kreisangehörigen Gemeinden. Die höchsten Hebesätze hatten 2021 aber die kreisangehörigen Gemeinden Lautertal (Odenwald) und Lorch mit jeweils 1.050 %. In 16 kreisangehörigen Gemeinden gab es keine Grundsteuer B. Ab 2025 tritt eine reformierte Grundsteuer in Kraft. Angestrebt wird dabei, die neuen Hebesätze aufkommensneutral festzusetzen. Gemeinden können die Grundsteuer B nutzen, um die Haushaltskonsolidierung politisch attraktiver zu machen. Hierzu koppeln sie den Hebesatz an den Ergebnisausgleich (doppische Schuldenbremse).

  • 2026-01-30
  • ⚙265151
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2023, 147-151
  • Dipl.-Bw. (FH)/Dipl.-Vw./Dipl.-Hdl. Martin Kronawitter
Das Feuerwehrwesen und die umsatzsteuerlichen Auswirkungen durch § 2b UStG

In der Vergangenheit haben sich Gemeinden keine Gedanken über die Umsatzsteuerpflichten bei den öffentlichen Feuerwehren machen müssen. Es war unstrittig, dass die erbrachten Leistungen hoheitlicher Natur sind. So einfach ist es mit Inkrafttreten des § 2b UStG jedoch nicht mehr. Spätestens ab 2025 kann es zu Umsatzsteuer-Zahllasten auch bei den Feuerwehren kommen. In den weit überwiegenden Fällen, insbesondere bei Erfüllung der Pflichtaufgaben, ist zwar weiterhin von der Nichtsteuerbarkeit auszugehen, sofern die Tätigkeiten nicht nach privatrechtlichen Entgelten abgerechnet werden. Bei den freiwilligen Leistungen ist die Wettbewerbssituation mit privaten Anbietern schon kritischer zu sehen. Die Feuerwehrvereine sind als eigenständige Rechtspersönlichkeiten ohnehin separat zu betrachten.

  • 2026-01-30
  • ⚙265149
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2024, 183-189
  • Dr. Christian Sterzinger
Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Das BMF hat ausführlich zum Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) Stellung genommen (BMF, Schreiben vom 12. 06. 2024 – III C 2 – S 7300/22/10001 :001). Die Grundsätze dieses BMF-Schreibens gelten erstmals für Besteuerungszeiträume unter Geltung von § 2b UStG, die nicht der Erklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG unterliegen. Außerdem hat die Finanzverwaltung ihre Auffassung zur umsatzsteuerlichen Zuordnung gemischt genutzter Gegenstände zum Unternehmen sowie zur Dokumentation dieser Zuordnungsentscheidung geändert (BMF, Schreiben vom 17. 05. 2024 – III C 2 – S 7300/19/10002 :001). Der nachstehende Beitrag erläutert die sich daraus ergebenden Folgen für den Vorsteuerabzug der öffentlichen Hand.

  • 2026-01-30
  • ⚙265136
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2025, 259-262
  • Prof. Dr. Andreas Burth
Kommunale Zinseinnahmen steigen stärker als Zinsausgaben

Infolge steigender EZB-Leitzinsen mussten die Kommunen der Flächenländer v. a. ab 2023 mehr Zinsen für ihre Schulden zahlen. Zugleich erzielten sie aber auch höhere Zinseinnahmen aus Finanzvermögen. Die Zinseinnahmen stiegen dabei deutlich stärker als die Zinsausgaben. Sollte sich dieser Trend fortsetzen, könnten die Zinseinnahmen in einigen Jahren sogar die Zinsausgaben übertreffen. Dies gilt jedoch nur für die Gesamtheit aller Kommunen. Im Ländervergleich zeigt sich ein heterogeneres Bild.

  • 2026-01-30
  • ⚙265133
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2025, 231-238
  • Andreas Fiand
Betriebsaufspaltung – Gefahr auch bei Verpachtungen durch jPöR

Betriebsaufspaltungen gibt es häufiger als gedacht, gerade auch im Bereich der öffentlichen Hand muss man sich mit dieser Thematik beschäftigen. Anlass hierzu gibt der jüngste BFH-Beschluss vom 06. 06. 2025 – I B 8/23 zur Detailfrage, wann eine Gebietskörperschaft ein Besitzunternehmen innerhalb einer Betriebsaufspaltung ist. Der nachfolgende Artikel erklärt die Rechtsgrundlagen, Begriffe und Voraussetzungen und geht auch auf den genannten BFH-Beschluss ein.

  • 2026-01-30
  • ⚙265132
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2024, 75-79
  • LL. B. Daniel Bahn
Die Rolle der Gemeinden bei der Gewerbesteuerveranlagung

Das Aufkommen der Gewerbesteuer steht den Gemeinden zu (Art. 106 Abs. 6 GG). Kommunen sind daher grundsätzlich an einer rechtmäßigen und zutreffenden Festsetzung interessiert. An der Feststellung der Besteuerungsgrundlagen im Steuermessbescheid ist die jeweilige Kommune jedoch nicht beteiligt. Lediglich in Zerlegungsfällen ist sie Beteiligte i. S. d. § 186 Nr. 2 AO. Obwohl es sich kommunal regelmäßig um eine der bedeutendsten Ertrags- bzw. Einnahmebestandteile handelt, investieren viele Gemeinden in die Bearbeitung der Gewerbesteuerfälle aufgrund des auf den ersten Blick starren Verfahrens nur relativ wenig fachliche Ressourcen. Der folgende Beitrag widmet sich dem gewerbesteuerlichen Festsetzungsverfahren und soll für die tägliche Praxis die wesentlichen Rechte und Eingriffsmöglichkeiten erörtern.

  • 2026-01-30
  • ⚙265130
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2025, 31-37
  • Prof. Hansdieter Schmid
Kommunale Wärmeversorgung im Blick der Energiewende

Die Wärmeversorgung ist aus Sicht der Gemeinden nicht unproblematisch. Ihnen obliegt die für die Bevölkerung und Wirtschaft wichtige Aufstellung von Wärmeplänen. Diese neue Aufgabe stellt gewaltige Anforderungen an die Kommunen, sowohl finanziell als auch hinsichtlich der Arbeitsbelastung. Die kommunalen Wärmepläne sind jedoch ein unverzichtbares Element für eine nachhaltige Klimawende. Sie ist für Grundstücksbesitzer, Mieter sowie für das örtliche Gewerbe und die Industrie von enormer Bedeutung und wird die Lebensbedingungen künftig maßgebend prägen.

  • 2026-01-30
  • ⚙265120
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2025, 87-89
  • Detlef Pieske-Kontny
Förderung wohngemeinnütziger Zwecke gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 27 AO

Durch das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)2 ist die vergünstigte Wohnraumüberlassung an hilfebedürftige Personen i. S. d. § 53 AO gemeinnützig und damit steuerbegünstigt geworden. Dieser Aufsatz behandelt verschiedene Rechtsfragen der Wohngemeinnützigkeit im Zusammenhang mit dem neu eingefügten § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 27 AO.

2) Jahressteuergesetz 2024 vom 02. 12. 2024, BGBl 2024 I, Nr. 387, Art. 17 Nr. 1.

  • 2026-01-30
  • ⚙265098
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2023, 105-108
  • Helmut Fiebig
Kommunale Investitionen und der Druck der Folgekosten

Eigentlich sollte es selbstverständlich sein: Wer sich privat ein Auto kauft, denkt nicht nur über den Kaufpreis nach, sondern überlegt auch, ob er Steuer, Versicherung, Treibstoff, Inspektionen, ggf. Reparaturen, später auch neue Reifen finanzieren kann. Was nutzt das schönste Fahrzeug, wenn man es später mangels Geldmittel nicht fahren kann? Bei kommunalen Investitionsentscheidungen wird diese Selbstverständlichkeit nicht unbedingt beachtet. Schließlich stehen Wahlen an und die politisch Verantwortlichen möchten dem Bürger etwas anbieten. Außerdem beteiligen sich häufig öffentliche Stellen (z. B. das Land) an der Investition.

  • 2026-01-30
  • ⚙265080
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2023, 123-130
  • Prof. Dr. Sabine Seibold-Freund
Umsatzsteuerliche Wirkungen des § 2b UStG im Kontext eines Tax Compliance Management Systems

Mit der Einführung des § 2b UStG entfallen die Privilegien bei der Umsatzbesteuerung der Gebietskörperschaften (z. B. Bund, Länder, Kommunen, Landkreise) und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Kirchen, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Rundfunkanstalten, Universitäten, Zweckverbände). Während originär hoheitliche Tätigkeiten (z. B. Eingriffsverwaltung, klassische Amtshilfe, Meldewesen) auch weiterhin von der Umsatzsteuer ausgenommen bleiben, werden Leistungen, die juristische Personen des öffentlichen Rechts unter den gleichen rechtlichen Bedingungen wie private Unternehmer erbringen oder die andere Wirtschaftsteilnehmer genauso wie die öffentliche Hand erbringen könnten, nach der neuen Rechtslage zum 01. 01. 2025 umsatzsteuerlich relevant. Damit sind Leistungen wie z. B. Personalgestellungen, Beglaubigungen von Dokumenten, Überlassung von Parkplätzen, Sponsoring oder die Unterhaltung interkommunaler Rechenzentren auf eine mögliche Umsatzsteuerpflicht zu prüfen. Hierbei können erhöhte umsatzsteuerliche Risiken für die kommunalen Entscheidungsträger auch zu straf- und bußgeldrechtlichen Verstößen oder zu Haftungsfragen führen. In diesem Zusammenhang wird der öffentlichen Hand ein umsatzsteuerliches Risikomanagement i. S. eines Tax Compliance Management System empfohlen.

  • 2026-01-30
  • ⚙265076
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2024, 214-217
  • Andreas Fiand
Ertragsteuerliche Fallstricke und offene Fragestellungen bei Betrieben gewerblicher Art und Steuerbescheinigungen

In Fällen eines Gewinntransfers aus einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) an seine Trägerkörperschaft ist es oft entscheidend, dass dieser Transfer aus dem steuerlichen Einlagekonto finanziert werden kann. Dies setzt voraus, dass der leistende BgA eine Steuerbescheinigung erteilt. Ansonsten droht eine sog. Verwendungsfestschreibung nach § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG. Die Anwendung dieser Grundsätze auf rechtlich unselbständige BgA ist höchst umstritten. Der vorliegende Betrag stellt einen aktuellen Sachstand insbesondere der gerichtlichen Verfahren vor.

  • 2026-01-30
  • ⚙265069
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2024, 27-31
  • Dr. Christian Sterzinger
Umsatzbesteuerung von Veräußerungsgeschäften der öffentlichen Hand (Teil 2)

In Heft 01.2024 wurden die Veräußerungsgeschäfte der öffentlichen Hand unter der bisherigen umsatzsteuerlichen Rechtslage (§ 2 Abs. 3 UStG a. F.) dargestellt. Nachfolgend wird ausgeführt, wie die Verkäufe vor dem Hintergrund der Neuregelung des § 2b UStG im Umsatzsteuerrecht zu würdigen sind.

  • 2026-01-30
  • ⚙265068
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2025, 111-115
  • Daniel Bahn
Die umsatzsteuerliche Organschaft auf aktuellem Stand der Rechtsprechung

Seit vielen Jahren steht das deutsche Instrument der umsatzsteuerlichen Organschaft als Ausgestaltung der unionsrechtlichen Mehrwertsteuergruppe immer wieder in der Diskussion. Mit zahlreichen Vorlagefragen hat der EuGH immer weiter die Definition und die Rechtsfolgen dieser steuerlichen Konstruktion geschärft. Gerade für Kommunen und andere öffentlich-rechtliche Unternehmer ist die Organschaft ein interessantes Instrument zur Vermeidung einer umsatzsteuerlichen Definitivbelastung, aber auch eine organisatorische Herausforderung. Mit diesem Beitrag soll der aktuelle Stand um die Organschaft zusammengestellt und analysiert werden.

  • 2026-01-30
  • ⚙265041
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2026, 9-11
  • Detlef Pieske-Kontny
Die Umsatz- und Gewinngrenzen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG bei einem BgA

Gewinne, aber auch verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) eines nicht von der Körperschaftsteuer befreiten Betriebs gewerblicher Art (BgA) i. S. d. § 4 KStG ohne eigene Rechtspersönlichkeit führen unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG bei der jeweiligen Trägerkörperschaft zu einer Steuerpflicht i. S. d. § 2 Nr. 2 i. V. m. § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG. Dieser Aufsatz behandelt die bei Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 1 EStG zu beachtenden Umsatz- und Gewinngrenzen.

  • 2026-01-30
  • ⚙265033
  • gw - gemeindewirtschaft
  • GW 2025, 83-87
  • Dr. Christian Sterzinger
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Konzessionsabgaben

Die öffentliche Hand kann auch als Unternehmer i. S. d. UStG tätig werden. Hierbei führt die Regelung des § 2b UStG und die hiermit verbundene Übergangsregelung zu neuen Anwendungs- und Zweifelsfragen. Besondere Umsetzungsprobleme entstehen insbesondere, wenn Zahlungen, wie etwa aus Konzessionsverträgen, bisher steuerlich nicht relevant gewesen sind und sich diese Beurteilung im Anwendungsbereich der Vorschrift des § 2b UStG ändert.

HFR - Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung | Lefebvre Stollfuß, Bonn

  • 2026-01-30
  • ⚙265181
  • hfr - höchstrichterliche finanzrechtsprechung
  • HFR 2026, 118-123
  • RiFG Dr. Thomas Wiesch
Sanierungsertrag im Sonderbetriebsvermögen und Begriff der unternehmensbezogenen Sanierung bei einer Mitunternehmerschaft

Sanierungsertrag im Sonderbetriebsvermögen und Begriff der unternehmensbezogenen Sanierung bei einer Mitunternehmerschaft

Wiesch befasst sich in seiner Anmerkung mit dem Urteil v. 21.08.2025 – IV R 23/23 –, in dem der BFH sowohl zu verfahrensrechtlichen als auch zu materiell-rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit steuerfreien Sanierungserträgen nach § 3a EStG bei einer Mitunternehmerschaft Stellung nimmt.

  • 2026-01-09
  • ⚙263368
  • hfr - höchstrichterliche finanzrechtsprechung
  • HFR 2026, 16-19
  • RiBFH Dr. Ralf Adam
Zur Gewinnerzielungsabsicht bei langjährigen gewerblichen Verlusten

Zur Gewinnerzielungsabsicht bei langjährigen gewerblichen Verlusten

Adam befasst sich in seiner Anmerkung mit dem Urteil des BFH v. 21.05.2025 – III R 45/22 –, nach dem die Berücksichtigung eines möglichen zukünftigen Betriebsaufgabe- oder -veräußerungsgewinns im Rahmen einer Totalgewinnprognose nicht voraussetzt, dass die betreffenden stillen Reserven in einem schon bei Betriebsbeginn vorliegenden Betriebskonzept erfasst worden sind. Dies gilt bei Einkünften aus Gewerbebetrieb ebenso wie bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft.

IHR - Internationales Handelsrecht | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2026-02-06
  • ⚙268747
  • ihr - internationales handelsrecht
  • IHR 2026, 1-11
  • Raimond Emde
Ein „Ingmar“-Gerichtsstand für Dienstleistungs-Handelsvertreter und handelsvertreterähnliche Mittler in Deutschland?

Der Beitrag setzt sich mit der These des KG in seinem Hinweisbeschluss v. 1.7.2025 – 2 U 37/22 (IHR 2026, 18) auseinander, die Ingmar-Rechtsprechung zur international-zwingenden Natur des Ausgleichsanspruches (Art. 17–19 der Handelsvertreter-Richtlinie) und ihre verfahrensrechtliche Folge, es bestehe ein zwingender Gerichtsstand in Deutschland, sei nicht auf den Dienstleistungsvertreter zu übertragen. Der Beitrag widerspricht dieser These.

  • 2026-02-06
  • ⚙268500
  • ihr - internationales handelsrecht
  • IHR 2026, 12-14
  • Florian Mohs
Anmerkung zum Urteil des Bundesgerichts 4A_95/2025 vom 24.6.2025

Der Aufsatz vertieft die im Urteil aufgeworfenen Fragen, ob a) die Nichtbeachtung des an sich anwendbaren CISG durch das Schiedsgericht zur Aufhebung des Schiedsspruchs führen kann und b) Sanktionen Unmöglichkeit im Rechtssinne begründen können.

IP-kompakt - Gewerblicher Rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche Praxis | Reguvis Fachmedien GmbH, Köln

  • 2026-01-23
  • ⚙264886
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 230-232
  • Anja Bartenbach
BGH – Spenderteil

RAin Dr. Anja Bartenbach, LL.M., Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz, Köln

  • 2026-01-23
  • ⚙264731
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 229
  • Jens Kunzmann
Editorial

auch in diesem Jahr blicken wir zurück auf eine Vielzahl interessanter Entwicklungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und erwarten gespannt auf die Entwicklungen, die das kommende Jahr für uns bereithält.

  • 2026-01-23
  • ⚙264712
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 236-239
  • Franziska Anneken
BPatG – Rivaroxaban

RAin Franziska Anneken, Köln

  • 2026-01-23
  • ⚙264673
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 241-243
  • Britta Lissner
EuGH – LEGO

RAin Britta Lissner, LL.M., Köln

  • 2026-01-23
  • ⚙264626
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 239-241
  • Markus Jacobi
EPA – Polymermischung zur Metallplattierung

PA Dr. Markus Jacobi, Mannheim

  • 2026-01-23
  • ⚙264574
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 232-233
  • Markus Gardemann
BGH – Stell- und Regelantrieb

RA Markus Gardemann, M.Sc., Köln

  • 2026-01-23
  • ⚙264533
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 233-235
  • Niklas Kinting
BGH – Tertiäroptik

RA Niklas Kinting, Köln

  • 2026-01-23
  • ⚙264531
  • ip-kompakt - gewerblicher rechtsschutz für die patent- und rechtsanwaltliche praxis
  • IP-kompakt 2025, 235-236
  • Martin Quodbach
BPatG – Elektrolytzusammensetzung

RA Dr. Martin Quodbach, LL.M., Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Köln

IPRax - Praxis des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts | Verlag Ernst und Werner Gieseking, Bielefeld

  • 2025-12-26
  • ⚙263055
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2026, 96-99
  • Martina Erb-Klünemann
Konferenz in Washington: „15 Years of the HCCH Washington Declaration: Conference on Progress and Perspectives on International Family Relocation“

From May 2–4, 2025 the Canadian Embassy in Washington hosted the conference “15 years of the HCCH Washington Declaration: Conference on Progress and Perspectives on International Family Relocation” organized by the Hague Conference on Private International Law (HCCH), the International Academy of Family Lawyers (IAFL) and the Canadian Embassy. The event explored international developments on family relocation since the first HCCH Washington Conference on Relocation 15 years ago. The primary objective of the conference was to promote the wider use of the 2010 HCCH Washington Declaration. The participants were informed about new developments in various states on the topic of relocation. They agreed that good legal handling of the issue of international relocation, which is subject to national law, is crucial to prevent child abduction. The 15-year-old HCCH Washington Declaration proved to be a guiding principle that is still up to date.

  • 2025-12-26
  • ⚙263054
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2026, 44-48
  • Christopher Reibetanz
Faktische Lebensgemeinschaft als Ehe oder eingetragene Partnerschaft? Bemerkungen zur materiell-rechtlichen Substitution familienrechtlicher Statusverhältnisse

The Austrian Supreme Court decides on the question whether the surviving partner of a de facto couple is entitled to a survivor's pension under social security law. The couple had lived in Bosnia and Herzegovina, where de facto unions are, under certain circumstances, treated as spouses for the purpose of maintenance and property rights. The article shows that the rationale of the decision cannot convince from a dogmatic perspective. The Supreme Court confuses the institutes of characterization and substitution. The result of the decision is, however, convincing: the surviving partner of a de facto union is not entitled to a survivor's pension under Austrian law.

  • 2025-12-26
  • ⚙263050
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2026, 34-40
  • Dagmar Coester-Waltjen
Wo bleibt der favor matrimonii?

The decision of the Federal Supreme Court concentrates on the question whether a marriage can be formed validly according to the rules on formation of marriage in Utah by online declaration of the spouses in Germany. Under German private international law, the formal aspects of the formation of marriage are governed either by the lex causae, which means by the national laws of both spouses, or, alternatively, by the lex loci celebrationis, this means by the local law of the place of the celebration. However, if a marriage is celebrated in Germany, the German rules on formal issues have to be applied. According to these German rules, the future spouses must be present at the registry office and must declare their consent in person in front of the competent registrar. An online declaration will not suffice. Thus, the decisive question is where one locates the place of celebration of a marriage.

Whereas the traditional approach located the place of celebration at the place where the constituting act (if necessary) took place, the Federal Supreme Court now held that the place where the spouses consent always is to be regarded as the place of celebration.

This article tries to reveal the inconsistencies of the Court's arguments, the uncertainties following from this approach and the problems of contradicting results for comparable situations, especially concerning the treatment of marriage by proxies and of same-sex marriages. It is true that German private international law on formation of marriage altogether should be reformed. However, in this case, it would have been possible to reach reasonable results just by interpreting the existing legal rules.

  • 2025-12-26
  • ⚙263031
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2026, 86-89
  • Reinhard Bork
Haftungsklagen gegen Schiedsrichter unter der EuGVVO

In a sensational decision of 22 June 2021, the Paris Court of Appeal ruled that actions for damages brought by parties to arbitration proceedings against arbitrators for breach of disclosure obligations are covered by the exception in Article 1(2)(d) of the Brussels Ibis Regulation and that international jurisdiction is therefore governed by the national international civil procedure law of the court seized. The following discussion shows that this view cannot be accepted because it does not sufficiently specify the violated obligation and therefore comes to a conclusion that is incompatible with the genesis and the policy of the exception.

  • 2025-12-26
  • ⚙263028
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2026, 19-27
  • Torsten Kindt
Asymmetrische Gerichtsstandsvereinbarungen im Unionsrecht

The validity of asymmetric jurisdiction agreements has long been a controversial issue in European procedural law, with views differing widely even among the courts of EU Member States. In a preliminary ruling of 27 February 2025, the CJEU clarified that such agreements are generally permissible under Article 25 Brussels I Regulation, and that, with the narrow exception of reasons leading to nullity, their substantive validity must be assessed according to autonomous criteria of EU law. These may even allow for commonly used asymmetric jurisdiction clauses which reserve to the privileged party the right to bring proceedings before “any competent court” – but only insofar as they are intended to refer exclusively to courts of Member States of the EU and the Lugano Convention. This article argues that the decision of the CJEU, while providing welcome clarifications on the scope of Article 25 Brussels I Regulation, may also have detrimental effects on legal certainty and the attractiveness of EU law in areas such as international finance, where asymmetric jurisdiction agreements often extend to the courts of non-member states, inter alia for enforcement purposes.

  • 2025-12-26
  • ⚙263026
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2026, 89-92
  • Guoyong Zou; Wenyan Lai; Yingzi Che
The Re-establishment of Unified Rules for the Application of International Treaties and Practices in China

The judicial Interpretation concerning the application of international treaties and practices promulgated on 5 December 2023 by the Supreme People's Court of China provides a unified legal basis and normative guidance for the application of international treaties and practices by Chinese courts in the trial of foreign-related civil or commercial cases, and reflects three principles to be followed therein, namely, the principle of performing treaty obligations in good faith, the principle of respecting international practices, and the principle of safeguarding the sovereignty, security or social public interests. This Interpretation is conducive to improving the quality and efficiency of foreign-related civil or commercial trials in China, expanding the international credibility and influence of China's judiciary.

  • 2025-12-26
  • ⚙263022
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2026, 28-33
  • Marianne Andrae
Rechtshängigkeit von Verfahren zur elterlichen Verantwortung in Polen und Deutschland

The parents and their two children are Polish citizens and have their habitual residence in Germany. In Poland, the parents' divorce proceedings and, alongside these, proceedings concerning rights of custody and rights of access are pending. The Polish court issued a provisional order for the children to reside with their father until the divorce becomes final. The decision of the OLG Stuttgart is about whether this prevents the initiation of access rights proceedings at the request of the mother in Germany. The court answered this in the negative, arguing that the Polish courts do not have international jurisdiction and therefore the objection of double lis pendens under Article 20 paragraph 2 of the Brussels IIb Regulation does not apply. In the article, the author concludes that both the Polish and the German courts have not applied, or have not applied correctly, the jurisdiction provisions of the Brussels IIb Regulation, which include Articles 18 and 20. In addition, the opportunity for consultations between the courts was not utilized. This has led to parallel proceedings on identical issues, with the risk of contradictory decisions, which must be avoided at all costs in the interests of the child.

  • 2025-12-26
  • ⚙263012
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2026, 49-52
  • Susanne Zwirlein-Forschner
Geschöpf ohne Schöpfer – die gesellschaftsrechtliche Niederlassungs- und Mobilitätsfreiheit als biographieneutrale Gewährleistung

The article examines a decision of the Court of Appeal Karlsruhe, which confirms that a company's eligibility for a cross-border conversion depends solely on its current existence under the law of any EU Member State. It is irrelevant whether the company was originally incorporated under that law or acquired its applicability through a cross-border conversion from a third country. This article situates the ruling within the European corporate-mobility framework and shows how it underlines a strictly present-focused, biography-neutral interpretation of freedom of establishment and of the harmonized law on cross border conversions.

  • 2025-12-26
  • ⚙263000
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2026, 9-19
  • Hannes Wais
Grenzüberschreitende Verbandsklagen: Internationale Zuständigkeit und anwendbares Recht

Representative actions that contain cross-border issues pose challenges for the law of international jurisdiction and conflict of laws. Difficulties arise from the fact that representative actions involve claims arising from numerous legal relationships. The involvement of a large number of persons (at the level of substantive law) often means that the relevant connecting factors which are deployed by the rules of international jurisdiction and conflict of law-rules point to different courts or laws. Uncertainty also surrounds the question of how to characterise the claims that form the basis of representative actions (in particular under the Brussels I bis-, Rome I- and Rome II-Regulation). The following article will present several approaches to address these problems.

  • 2025-12-26
  • ⚙262993
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2026, 2-8
  • Bea Verschraegen
Das Narrativ der versteckten Rückverweisung

For “economic efficiency”, Austrian and German courts use a labour-intensive technique when their conflict rules refer to the law of another, usually an Anglo-American, state. The goal is to end up applying domestic law, though neglecting the basic equivalency of all countries in the process. In the foreign jurisdiction rule, which leads to the lex fori (consistency between forum and ius), the domestic courts seek a referral back to the law of their forum. Such a renvoi does not exist, however, because the jurisdiction rule is not a conflict rule. Therefore, the allegation is made, and the narrative constructed, that the jurisdiction rule “hides” a conflict-rule. Yet, the bilateral reading of the unilateral jurisdiction rule is a misinterpretation of foreign law. Further, the foreign rule of jurisdiction is applied hypothetically. The domestic lex fori would be applicable if the domestic court had (such hypothetical) jurisdiction. Implementing the narrative massively reinforces the homeward striving and works to the detriment of conflict of laws justice and international decision-making harmony. In addition, the narrative disregards the guiding principle of the strongest (or closest) connection. As a result, the very foundation of conflict of laws becomes questionable. The prevailing doctrine in Austria and Germany welcomes the narrative, which, nonetheless, ought to be rejected. Instead, the appropriate response is to interpret the overall reference as a reference to foreign substantive law.

  • 2025-12-26
  • ⚙262987
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2026, 82-85
  • Thomas Granier
Die Søstrene Entscheidung des Pariser Berufungsgerichts: Ausschluss privater Interessen aus dem Bereich der internationalen öffentlichen Ordnung

In a recent decision concerning the enforcement in France of an arbitral award issued by the Danish Institute of Arbitration the Court of Appeal ruled that provisions aimed at protecting private interests (such as those concerning significant imbalance in commercial relationships) do not form part of international public policy. Instead, only norms safeguarding truly public interests, like prohibitions of corruption or competition-distorting practices that harm the market, can trigger the international public policy exception. Consequently, the enforcement of the award was upheld.

  • 2025-12-26
  • ⚙262985
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2026, 40-43
  • Bettina Rentsch
Gewöhnlicher Aufenthalt von Diplomaten unter der Rom III-VO

In a recent preliminary ruling, the ECJ has sketched a framework for determining habitual residence for the purposes of the Rome III-Regulation. The court emphasises private over professional life circumstances in determining the applicable law. Furthermore, the circumstances of a person's dwelling outweigh a potential lack of continuous presence in a given jurisdiction. The ruling discloses structural differences between the concept of habitual residence in EU secondary law on the one hand and German Private International Law on the other. These differences ought to be taken seriously by German PIL literature.

  • 2025-12-26
  • ⚙262984
  • iprax - praxis des internationalen privat- und verfahrensrechts
  • IPRax 2026, 78-82
  • Michael F. Müller-Berg
Negative Feststellungsklage im Produkthaftungsstreit am Handlungsort i.S.v. Art. 5 Nr. 3 LugÜ bei arbeitsteiliger, grenzüberschreitender Herstellung

The Swiss Federal Court had to decide on the international jurisdiction for a negative declaratory action in a product liability dispute in the case of cross-border manufacturing involving a division of labour. On the one hand, it affirmed the possibility of bringing a negative declaratory action in a product liability dispute at the place of action within the meaning of Art. 5 No. 3 Lugano Convention. On the other hand, in the case of cross-border manufacturing involving a division of labour, it considered the place of development to be the sole place of action for the product developer. This not only represents a rejection of a mutual attribution of the place of action in relation to other addressees under product liability law, but also an opening of the place of action in product liability to an interpretation specific to the addressee of liability.

ISR - Internationale SteuerRundschau | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2026-01-30
  • ⚙268181
  • isr - internationale steuerrundschau
  • ISR 2026, 77-83
  • Andreas Riedl; Annette Gerlach
Verrechnungspreise vor Gericht: eine Querschnittsbetrachtung

Verrechnungspreise sind ein streitanfälliges Thema, wie die Erfahrung aus vielen Betriebsprüfungen zeigt. Dies liegt zum einen inhaltlich an dem wirtschaftlichen Graubereich, welcher Verrechnungspreis der angemessene ist, und dem sich daraus ergebenden Diskussionsspielraum. Dazu geht es bei den Verrechnungspreisen oftmals um erhebliche Anpassungsbeträge. Aufgrund des wirtschaftlichen Graubereichs galten Verrechnungspreissachverhalte lange als ein Bereich, der der Rechtsprechung kaum zugänglich ist. Zudem gibt es durch internationale Verständigungsverfahren in einigen Fällen die Möglichkeit, die durch einseitige Anpassungen des Verrechnungspreises verursachte Doppelbesteuerung weitgehend zu beseitigen. Ziel dieser Verfahren ist es, eine Einigung zwischen den Finanzbehörden der beteiligten Länder zu finden. Die in den letzten Jahren deutlich gestiegene Zahl an Gerichtsverfahren zeigt jedoch, dass sich immer mehr Steuerpflichtige auch in Verrechnungspreisfragen der Rechtsprechung anvertrauen. Im Folgenden wird untersucht, welche Rolle den Gerichten zukommt.

  • 2026-01-30
  • ⚙265384
  • isr - internationale steuerrundschau
  • ISR 2026, 68-76
  • Vitali Parenko
Die Risikozuordnung im Rahmen der Betriebsstättengewinnabgrenzung – Eine Analyse der deutschen AOA-Umsetzung

Mit § 1 Abs. 5 AStG setzt der Gesetzgeber die international abgestimmte Selbständigkeitsfiktion des Authorized OECD Approach (AOA) um. Für Zwecke der grenzüberschreitenden Gewinnabgrenzung behandeln beide Ansätze die Betriebsstätte wie ein selbständiges Unternehmen. Die Zuordnung von Risiken bildet dabei insbesondere die Grundlage für die fremdübliche Bepreisung von Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und Betriebsstätte. Weichen nationale und ausländische Risikozuordnungen voneinander ab, kann es zu unterschiedlichen Gewinnbesteuerungen führen. Der Autor analysiert die deutsche AOA-Umsetzung und zeigt anhand eines Fallbeispiels mögliche steuerliche Folgen für die grenzüberschreitende Gewinnbesteuerung auf.

  • 2026-01-30
  • ⚙265229
  • isr - internationale steuerrundschau
  • ISR 2026, 49-55
  • Steffen Höhl; Philipp Borchert; Isabell Klostermann
§ 4k EStG zwischen Theorie und Praxis: Ein Jahr nach dem BMF-Schreiben (Teil 1)

Der nachfolgende Beitrag befasst sich in zwei Teilen mit der praktischen Anwendung der deutschen Anti-Hybrid-Regelung des § 4k EStG im Lichte des BMF-Schreibens aus dem Jahr 2024 sowie ersten Erfahrungen aus Betriebsprüfungen. Während sich der erste Teil mit Auslegungsfragen um die abweichende Qualifikation und Zurechnung von Kapitalvermögen, der Behandlung ausländischer Hinzurechnungsbesteuerungssysteme und der bisher im Schrifttum kaum beleuchteten Vorschrift des § 49 Abs. 1 Nr. 11 EStG auseinandersetzt, greift Teil II Fallbeispiele rund um die doppelte Berücksichtigung von Aufwendungen, den importierten Besteuerungsinkongruenzen und dem persönlichen Anwendungsbereich der Norm auf. Insgesamt zeigt die Untersuchung, dass sowohl die materiellrechtliche Anwendung der Norm als auch die Dokumentation durch den Steuerpflichtigen weiterhin von zahlreichen rechtlichen Unwägbarkeiten und praktischen Herausforderungen geprägt sind. Anhand von relevanten Beispielsfällen werden bestehende Spannungsfelder identifiziert und praxisorientierte Empfehlungen für Steuerpflichtige sowie Vorschläge zur Weiterentwicklung der Verwaltungsanweisungen abgeleitet. Ziel des Beitrags ist es, zur Rechtssicherheit im Umgang mit § 4k EStG beizutragen.

  • 2026-01-30
  • ⚙265193
  • isr - internationale steuerrundschau
  • ISR 2026, 83-84
  • Lars Micker; Nina Krüger
Tagungsbericht: Ifitax – One Big Beautiful Bill Act – US Tax Update

Am 15.10.2025 hat die zwölfte Vortragsveranstaltung des Instituts für Internationales Steuerrecht e.V. (Ifitax) zum Thema „Neues US‑Steuerrecht: Auswirkungen des One Big Beautiful Bill Act auf deutsche Unternehmen mit US operations“ in den historischen Räumlichkeiten des Schlosses Nordkirchen stattgefunden. Die Veranstaltung wurde wie immer hybrid durchgeführt, so dass neben den Präsenz-Teilnehmern auch zahlreiche Zuhörerinnen und Zuhörer die Vorträge und Diskussionen online verfolgen und sich einbringen konnten.

  • 2026-01-30
  • ⚙265158
  • isr - internationale steuerrundschau
  • ISR 2026, 61-67
  • Andreas Richter; Michael Feldner
Ausländische Stiftungen und Trusts im Lichte der aktuellen finanzgerichtlichen Rechtsprechung

Die Verfasser stellen die steuerliche Qualifikation von ausländischen Stiftungen und Trusts dar. Die Qualifikation läuft in einem zweistufigen Verfahren ab, wobei auf der ersten Stufe geprüft wird, ob es für die ausländische Stiftung bzw. den Trust ein vergleichbares deutsches Rechtsgebilde gibt, und auf der zweiten Stufe die steuerrechtliche Einordnung erfolgt. Insbesondere zur zweiten Stufe hat sich in den letzten Jahren eine reichhaltige Kasuistik entwickelt. Die Verfasser kommen zu dem Ergebnis, dass es insbesondere für die Qualifizierung von anglo-amerikanischen Trusts angeraten ist, einen eigenständigen Kriterienkatalog des deutschen Steuerrechts zu definieren, um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung in diesen Fällen zu wahren.

  • 2026-01-30
  • ⚙265109
  • isr - internationale steuerrundschau
  • ISR 2026, 55-61
  • Felix Ebeling; Björn Heidecke; Henning Scheibe
BFH, Beschl. v. 30.4.2025 – XI R 15/23 – Im Spannungsfeld von (notwendiger) Transparenz und (noch höherem) Compliance-Aufwand für Unternehmen

In seinem Beschl. v. 30.4.2024 – XI R 15/23, hat der BFH verfügt, dass die Finanzverwaltung im Rahmen der Außenprüfung grundsätzlich berechtigt ist, vom Steuerpflichtigen sämtliche E‑Mails mit steuerlichem Bezug anzufordern. Beim Steuerpflichtigen verbleibt allerdings ein Erstqualifizierungsrecht über die steuerliche Relevanz einer jeden E‑Mail. Dieser Artikel analysiert den Beschluss und diskutiert dessen Implikationen für die Praxis.

  • 2026-01-30
  • ⚙265030
  • isr - internationale steuerrundschau
  • ISR 2026, 41-49
  • Anna Maria Bromme
Die (un)systematische Besteuerung inländischer Einkünfte – eine kritische Auseinandersetzung mit § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Satz 5 EStG

Dieser Beitrag beleuchtet § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Satz 5 EStG. Es wird aufgezeigt, in welchen Fällen anstelle des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Satz 5 EStG der § 4 Abs. 1 EStG bzw. der § 23 Abs. 3 EStG zur Erreichung der gesetzgeberischen Intention, namentlich der Erfassung von Darlehensverbindlichkeiten und deren Wertveränderung als inländische Erträge, angewendet werden können. Im Ergebnis wird eine Umformulierung des Satzes 5 an die Methodik der Kostenträgerrechnung oder gar dessen Streichung empfohlen.

  • 2025-12-26
  • ⚙263039
  • isr - internationale steuerrundschau
  • ISR 2026, 7-15
  • Philip Poerschke
Die abkommensrechtliche Immobiliengesellschaftsklausel – Eine Untersuchung zur Zielsetzung und Zielerreichung

Die Immobiliengesellschaftsklausel in Art. 13 Abs. 4 OECD-MA ist fester Bestandteil des internationalen Steuerrechts. Dennoch ist nicht abschließend geklärt, welches Ziel sie verfolgt und in welchen Konstellationen sie dieses nicht erreicht. Fraglich ist sodann, wie die Grundbesitzklausel ausgestaltet sein müsste, um ihre Zielsetzung zu erreichen. Der folgende Beitrag prüft zunächst die Zielsetzung der Norm und beleuchtet im Anschluss, in welchen Konstellationen die Norm eine unterschreitende und überschießende Tendenz aufweist, um auf Basis dessen einen Entwurf einer überarbeiteten Immobiliengesellschaftsklausel vorzustellen.

  • 2025-12-26
  • ⚙263033
  • isr - internationale steuerrundschau
  • ISR 2026, 24-31
  • Gabriel Hörnicke; Oda-Maria Zeller
Internationale Stiftungsmobilität im Spiegel aktueller Rechtsprechung

Stiftungen sind ein beliebtes Instrument, um die Unternehmens- und Vermögensnachfolge zu planen oder den von der Wegzugsbesteuerung unbeschadeten Wohnsitzwechsel des Stifters zu ermöglichen. Hierneben können Stiftungen selbst durch Sitzverlegung „mobil“ sein. Aus steuer- wie zivilrechtlicher Sicht bedeutsam ist insbesondere der Fall, dass aufgrund eines Umzugs der Geschäftsleitungsorgane der Verwaltungssitz vom Ausland ins Inland (Zuzugsfall) verlagert wird. Die hiermit verbundene Frage der aufrechterhaltenen oder untergegangenen Rechtsfähigkeit der nach ausländischem Recht errichteten Stiftung kann bspw. für die Ersatzerbschaftsteuerpflicht von Bedeutung sein. Mit den Fragen der grenzüberschreitenden Sitzverlegung hatten sich zuletzt auch der BFH sowie das FG München in unterschiedlichen Streitfällen befasst. Die aktuelle Rechtsprechung soll zum Anlass genommen werden, grundlegende Fragen der internationalen Mobilität von Stiftungen aufzurollen.

  • 2025-12-26
  • ⚙263024
  • isr - internationale steuerrundschau
  • ISR 2026, 16-24
  • Andreas Kempf; Frederik Gelsdorf
Folgefragen nach der Entscheidung des BFH zur Vereinbarkeit der Bruttomethode nach § 15 KStG mit der EU‑Mutter-Tochter-Richtlinie

Für Dividenden einer EU‑Tochtergesellschaft an eine deutsche Muttergesellschaft wendet Deutschland die Freistellungsmethode nach Art. 3 Abs. 1 Buchst. a EU‑Mutter-Tochter-Richtlinie (MTRL) an. Wenn die deutsche Muttergesellschaft selbst Organgesellschaft einer anderen Gesellschaft ist, werden bei der Ermittlung des Einkommens der Organgesellschaft Dividenden von EU‑Tochtergesellschaften nicht freigestellt. Diese Bezüge der Organgesellschaft werden bei der Ermittlung des Einkommens des Organträgers freigestellt, vorausgesetzt dieser erfüllt die Voraussetzung für die Freistellung. Ist der Organträger eine (steuerlich transparente) Personengesellschaft, wird auf die Gesellschafter der Personengesellschaft und deren Qualifikation für die Freistellung abgestellt.

  • 2025-12-26
  • 🌍 1768176000000
  • ⚙263001
  • isr - internationale steuerrundschau
  • ISR 2026, 31-34
  • Jana-Denise Weber; Lukas Bühl
Das Home Office im Ausland als Betriebsstätte

Die Arbeit aus dem ausländischen Home Office wirft die Frage auf, ob dadurch eine Betriebsstätte in Form einer feste Geschäftseinrichtung für den Arbeitgeber im anderen Staat begründet wird. Der Artikel gibt einen Überblick über die zentralen Aussagen des OECD-Musterabkommens 2025, das die Kriterien für die Bewertung eines Home Office präzisiert hat. Dabei werden auch Unterschiede zur Sichtweise der deutschen Finanzverwaltung aufgezeigt.

  • 2025-12-26
  • ⚙262978
  • isr - internationale steuerrundschau
  • ISR 2026, 1-7
  • Stephan Rasch; Marion Leherpeur
Eigenständige Korrekturen und die Berichtigungserklärung nach § 153 AO als „Maßnahmen eines Vertragsstaats“ i.S.d. Art. 25 OECD-MA?

Art. 25 OECD-Musterabkommen räumt dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit ein, ein Verständigungsverfahren für den Fall durchzuführen, wenn eine „Maßnahme“ eines Vertragsstaats zu einer nicht im Einklang mit dem Abkommen stehenden Besteuerung führt, im hier interessierenden Fall, wenn die Besteuerung nicht dem Fremdvergleich entspricht. Die Voraussetzung der „Maßnahme“ setzt scheinbar unstreitig voraus, dass eine Maßnahme hoheitliches Handeln erfordert. Für Fälle der Eigenkorrektur und der Berichtigung nach § 153 AO ist das nicht eindeutig, erfordert gleichwohl eine nicht im Einklang mit der herrschenden Auslegung stehende Interpretation. Anhand des Urteils des Tribunal administratif de Paris wird aber deutlich, welche Probleme in der Praxis zumindest noch mit einzelnen Ländern bestehen, wenn aufgrund einer Berichtigung nach § 153 AO der Zugang zum Verständigungsverfahren verwehrt werden soll. Vorliegend wird die Dogmatik des Begriffs der „Maßnahme“ nachgezeichnet und wie mit der jüngsten, französischen Rechtsprechung der Zugang zum Verständigungsverfahren eröffnet wird.

ITRB - IT-Rechtsberater | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2026-01-30
  • ⚙265086
  • itrb - it-rechtsberater
  • ITRB 2026, 43-47
  • Thomas Lapp
EU Digital Identity Wallet und digitale Souveränität

Die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität (EU DIW), die ab 2027 zur Verfügung stehen soll, erlaubt es, sich online bequem und sicher anzumelden, ohne eine Vielzahl von Passwörtern verwalten o-der das Nutzerverhalten bei Big Tech offenlegen zu müssen. Der Beitrag befasst sich mit Funktionsweise, Anwendungsfällen, Chancen und Herausforderungen.

  • 2026-01-30
  • ⚙265054
  • itrb - it-rechtsberater
  • ITRB 2026, 47-50
  • Michael Richter; Robert Schippel
Software Bill of Materials (SBOM): Von der Open Source Compliance zum Cyberresilienz-Transparenzinstrument

Mittels einer Software Bill of Materials (SBOM) können Kunden oder Partner nachvollziehen, welche Komponenten in einer Software stecken. SBOM sind aber auch ein zur IT‑Sicherheit notwendiges Instrument, mit dem eine erste Prüfung erfolgen kann, ob eine bekannte Schwachstelle einer Open-Source-Komponente auftreten kann. Der Beitrag zeigt die Bedeutung der SBOM im Zusammenhang mit Cyber-resilienz-Anforderungen auf.

  • 2025-12-19
  • ⚙262719
  • itrb - it-rechtsberater
  • ITRB 2026, 14-20
  • Benedict Kreitz
Datenschutzrechtliche Anforderungen an digitale Geschäftsmodelle um das vernetzte Auto

In einer digitalisierten Wirtschaft stehen Automobilhersteller unter einem erheblichen Anpassungsdruck für die Neuerfindung ihrer Geschäftsmodelle im Hinblick auf Marktanteile und Margen. Digitale Innovationen im Bereich der Individualmobilität müssen sich dabei jedoch in die bestehenden regulatorischen Rahmenbedingungen einfügen. Besonders relevant sind die Anforderungen der DSGVO und die sich um diese stets fortentwickelnde Rechtsprechung.

  • 2025-12-19
  • ⚙262621
  • itrb - it-rechtsberater
  • ITRB 2026, 20-24
  • Thomas Söbbing
IT‑Verträge: Abgrenzung zwischen Kauf- und Werkvertrag

Die Abgrenzung zwischen Kauf- und Werkvertrag gehört zu den zentralen Grundfragen des Schuldrechts. Praktische Relevanz hat sie insb. bei Verträgen über noch herzustellende oder anzupassende Software. § 650 BGB (Werklieferungsvertrag) bildet die gesetzliche Schnittstelle. Dennoch kommt es in der Praxis immer wieder zu rechtlichen Fragen, da sich IT‑Sachverhalte häufig nicht so einfach in diese Typologie einordnen lassen.

jM 2/2026 | juris GmbH

  • 2026-02-06
  • ⚙268894
  • jm 2/2026
  • jM 2026,50-52
  • Dr. Lorenz Leitmeier
Assistierter Suizid: Für immer in der rechtlichen Grauzone?
Der Beitrag nimmt den öffentlich diskutierten Fall der Kessler-Zwillinge zum Anlass, die anhaltende rechtliche Unsicherheit rund um den assistierten Suizid in Deutschland kritisch zu beleuchten. Ausgehend vom grundlegenden Urteil des BVerfG vom 26.2.2020 arbeitet der Autor heraus, dass zwar ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf selbstbestimmtes Sterben besteht, der Gesetzgeber jedoch bis heute keine klaren und praktikablen Regelungen geschaffen hat. Leitmeier zeigt, dass die klassischen Abgrenzungen zwischen Suizid, aktiver, passiver und indirekter Sterbehilfe in der Praxis wenig Rechtssicherheit bieten und vielfach willkürlich wirken. In indirekter Kritik an der Untätigkeit des Gesetzgebers argumentiert er, dass die bestehende Grauzone weder dem Schutz der Autonomie noch dem Lebensschutz gerecht wird. Der Beitrag plädiert für eine konsistente gesetzliche Rahmensetzung, die Selbstbestimmung absichert, ohne den Suizid zu normalisieren.
  • 2026-02-06
  • ⚙268886
  • jm 2/2026
  • jM 2026,38-44
  • RA und FA für Arbeitsrecht Dr. Detlef Grimm
Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO bei unzulässiger Datenverarbeitung durch die Personalsoftware Workday zu Testzwecken
Der Beitrag analysiert das Urteil des BAG vom 08.05.2025 (8 AZR 209/21) zum Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO im Beschäftigtendatenschutz. Anhand der Einführung der Personalsoftware Workday zeigt der Autor, dass die Verarbeitung von Beschäftigtendaten zu Testzwecken strengen datenschutzrechtlichen Anforderungen unterliegt. Betriebsvereinbarungen und § 26 Abs. 1 BDSG reichen hierfür regelmäßig nicht aus. Das BAG erkennt bereits den Kontrollverlust über personenbezogene Daten als immateriellen Schaden an und bejaht einen Entschädigungsanspruch, auch ohne konkreten Datenmissbrauch. Der Beitrag ordnet die Entscheidung in die aktuelle EuGH- und BAG-Rechtsprechung ein, beleuchtet die Folgen für die Praxis und warnt vor einer Unterschätzung kumulativer Haftungsrisiken bei fehlerhaften IT-Einführungen.
  • 2026-02-06
  • ⚙268749
  • jm 2/2026
  • jM 2026,45-46
  • RiVG Johannes Tellenbröker
COMPACT‑Verbot … die Zweite! BVerwG, Urt. v. 24.06.2025 - 6 A 4/24
Der Beitrag analysiert das Urteil des BVerwG vom 24.06.2025 zum erneuten Verbot des COMPACT-Magazins und arbeitet dessen Bedeutung für das Vereins- und Medienrecht heraus. Der Autor zeigt, dass das Verbot nicht an der fehlenden Verfassungsfeindlichkeit einzelner Inhalte scheiterte, sondern an den hohen tatbestandlichen und verhältnismäßigkeitsrechtlichen Anforderungen des Vereinsrechts. In indirekter Würdigung der Entscheidung wird deutlich, dass das Gericht die Presse- und Meinungsfreiheit konsequent schützt, zugleich aber klare Maßstäbe zur Zurechnung von Äußerungen und zur Auslegung mehrdeutiger Aussagen entwickelt. Besonders hervorgehoben wird die eindeutige verfassungsrechtliche Einordnung des „Remigrationskonzepts“ als mit der Menschenwürde, dem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip unvereinbar. Der Beitrag ordnet die Entscheidung in die jüngere Rechtsprechung ein und zeigt ihre Relevanz für zukünftige vereinsrechtliche Verbotsverfahren auf.

JR - JURISTISCHE RUNDSCHAU | Walter de Gruyter GmbH, Berlin

  • 2026-01-30
  • ⚙268167
  • jr - juristische rundschau
  • JR 2026, 130-140
  • Prof. Dr. Dr. h. c. Luís Greco
Überlegungen über den Versuchsbeginn

I. Einleitung

Um den Versuchsbeginn ist es in der deutschen Strafrechtsliteratur seit einiger Zeit relativ ruhig geworden. Anspruchsvollere theoretische Entwürfe werden kaum mehr vorgelegt. Man scheint sich mit einer Formel abgefunden zu haben (der sog. Zwischen- oder Teilakttheorie), die zwar im Ansatz richtig ist, aber allseits bekannte Schwächen aufweist, um deren Behebung man sich hingegen kaum mehr kümmert. Die Lebenswirklichkeit bringt jedoch immer neue Fallgestaltungen hervor, welche das bereits überforderte herkömmliche Instrumentarium erst recht nicht zu bewältigen schafft. Die Rechtsprechung zieht sich deshalb zunehmend von dem Anspruch zurück, ein allgemeines Kriterium, m. a. W. eine diese Bezeichnung wahrhaft verdienende »Theorie« vorzulegen und begnügt sich mehr und mehr mit einer einzelfallbezogenen Gesamtwürdigung.

  • 2026-01-30
  • 🌍 1770163200000
  • ⚙265152
  • jr - juristische rundschau
  • JR 2026, 121-129
  • Dr. jur. Matteo Bruno Fontana
Die Kosten der teilweisen Klagerücknahme: Ein Plädoyer für die Mehrkostenmethode

Die obergerichtliche Rechtsprechung hat zur Ermittlung der Kosten, die bei einer teilweisen Rücknahme der Klage durch den Kläger zu tragen sind, zwei Berechnungsmethoden entwickelt. Während die sog. Quotenmethode die Unterliegensfiktion des § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO auch zur Ermittlung der Kostenhöhe fortführt, beziffert die sog. Mehrkostenmethode das Unterliegen des Klägers in Ansehung des zurückgenommenen Teils der Klage nur in Höhe der durch die Rücknahme verursachten Mehrkosten. Wegen ihrer stärkeren Verankerung im Veranlassungsprinzip ist der Mehrkostenmethode der Vorzug zu geben, wie der folgende Beitrag zeigt.

  • 2026-01-16
  • ⚙263953
  • jr - juristische rundschau
  • JR 2026, 72-86
  • Professor Dr. Christian Rückert
Zur Neuordnung der »digitalen« Grundrechte

I. Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ

Die Online-Durchsuchung (im Folgenden ODS) und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (im Folgenden Quellen-TKÜ) gehören zu den umstrittensten Überwachungsmaßnahmen im Sicherheits- und Strafprozessrecht. Der intensiv geführte Diskurs spiegelt zwar nicht unbedingt die empirische Bedeutung der Maßnahmen wieder (die strafprozessuale ODS wurde im Jahr 2023 nur achtmal angeordnet und nur sechsmal durchgeführt, die strafprozessuale Quellen-TKÜ wurde 104 mal angeordnet und 62 mal durchgeführt), dreht sich jedoch um zentrale verfassungsrechtliche Fragestellungen: In welchen Fällen – wenn überhaupt – ist eine dauerhafte System-Totalüberwachung von IT-Systemen verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt? Kann der Staat seinen Schutzauftrag bezüglich der gesamtgesellschaftlichen IT-Sicherheit erfüllen, wenn er selbst auf das Bestehen (und Offenbleiben) von Sicherheitslücken in IT-Systemen angewiesen ist, um die ODS und die Quellen-TKÜ erfolgreich durchzuführen? Welche Anforderungen sind an die eingesetzte Technik zu stellen, um einerseits eine Beschränkung der Funktionalität auf die gesetzlich erlaubten Funktionen sicherzustellen und andererseits Beweismittel zu erheben, deren Authentizität und Integrität und damit der Beweiswert der Daten nicht von vornherein wertlos bzw. stark gemindert ist? Ist der Einsatz der Quellen-TKÜ – trotz des zusätzlichen Eingriffs in die Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme – unter denselben Voraussetzungen verfassungsrechtlich zu rechtfertigen wie eine »einfache« TKÜ?

  • 2026-01-16
  • ⚙263891
  • jr - juristische rundschau
  • JR 2026, 65-71
  • Jan Dehne-Niemann
Unzulässigkeit der formularmäßigen Erhebung von Verwahrentgelten auf Spareinlagen

I. Einleitung

Zu den umstrittensten bankrechtlichen Problemen der letzten Jahre zählt die Frage nach der Zulässigkeit der Erhebung von »Negativzinsen« im passiven Einlagengeschäft der Banken. Eine der Streitfragen ist, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine Bank für die Aufbewahrung einer Spareinlage »Negativzinsen« – die keine Zinsen im Rechtssinne darstellen, sondern als Entgelt für die Verwahrung zu fassen sind – verlangen darf. Während der XI. Zivilsenat mit Urteil ebenfalls vom 4. 2. 2025 die Erhebung von Verwahrentgelten auf Girokonten für nicht der AGB-Kontrolle zugänglich hält und sich dabei im Einklang mit der OLG-Rechtsprechung und dem herrschenden Schrifttum befindet,5 stellt sich das Meinungsbild zur Verwahrentgelt- und (synonym) Guthabenentgelterhebung auf Sparkonten offener dar. Hier wurde und wird breit vertreten, dass einer AGB-Klausel, durch die oder auf deren Grundlage ein Verwahrentgelt bzw. ein negativer Zinssatz geltend gemacht wird, keine der AGB-Kontrolle entzogene Preishauptabredezugrunde liegt, sondern solche Klauseln kontrollfähige Preisnebenabreden enthalten, die die davon betroffenen Bankkunden unangemessen benachteiligen (§ 307 Abs. 2 BGB). In diesem Sinne hat sich nun auch der Bankrechtssenat des BGH mit Urteil vom 4. 2. 2025positioniert. Nach einer kurzen Darstellung des Verfahrensgangs und -gegenstandes (II.) zeigen die folgenden Ausführungen, dass der BGH im Ergebnis zu Recht von der Kontrollfähigkeit der Klauseln ausgegangen ist und diese richtig als unangemessen benachteiligend bewertet hat (III.).

jurisPK-SGB V | juris GmbH

  • 2026-01-23
  • ⚙264512
  • jurispk-sgb v
  • jurisPK-SGB V, 5. Aufl., § 10 SGB V Familienversicherung
  • Prof. Dr. Dagmar Felix
Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, § 10 SGB V Rn. 86.3 ff. Stand: 15.01.2026)
Die Diskussion über die Gestaltungsmöglichkeiten im Kontext des § 10 SGB V mit Blick auf das in Satz 1 Nr. 5 angesprochene Gesamteinkommen dürfte mit der zum 01.01.2026 in Kraft getretenen Ergänzung des neu gefassten § 10 Abs. 1 SGB V (Rn. 7.1) um seinen neuen Satz 8 ein Ende gefunden haben. Danach sind Ehegatten und Lebenspartner abweichend von Satz 1 nicht versichert, wenn sie die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllen: Sie nehmen eine Rente wegen Alters als Teilrente in Anspruch und würden die in Satz 1 Nr. 5 genannte Voraussetzung nicht erfüllen, wenn sie die Rente stattdessen in voller Höhe in Anspruch nehmen würden. Schließlich wird vorausgesetzt, dass die betreffenden Personen zuletzt vor Inanspruchnahme der Teilrente nicht gesetzlich krankenversichert waren.

jurisPK-StrVerR | juris GmbH

  • 2025-12-12
  • ⚙262049
  • jurispk-strverr
  • juris PraxisKommentar Straßenverkehrsrecht, 3. Aufl
  • Hans-Peter Freymann, Michael Trésoret u.a.
Freymann/Wellner/Trésoret, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 3. Auflage 2025

Herausgeber: Hans-Peter Freymann, Wolfgang Wellner und Dr. Michael Trésoret

StVG | StVO | Zivilrecht | Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht | BKatV | StVZO | FeV | FZV: Der juris PraxisKommentar Straßenverkehrsrecht erläutert neben dem StVG und der StVO, auch die zivil- und verwaltungsrechtlichen Grundlagen sowie die relevanten Regelungen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts umfassend und praxisnah. Profitieren Sie von der langjährigen Praxiserfahrung des Autorenteams.

jurisPR-ArbR 1/2026 | juris GmbH

  • 2026-01-09
  • ⚙263545
  • jurispr-arbr 1/2026
  • jurisPR-ArbR 1/2026 Anm. 1
  • Rüdiger Linck
Arbeitnehmereigenschaft eines ärztlichen Krankheitsvertreters in einer zahnärztlichen Praxis
Die Abgrenzung zwischen selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit ist von hoher praktischer Relevanz. In Fällen sog. „Scheinselbstständigkeit“ droht dem Arbeitgeber nicht nur die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in voller Höhe, weil der unterbliebene Abzug des den Arbeitnehmern treffenden Anteils nach § 28g SGB IV nur in den drei nächsten Lohn- oder Gehaltszahlungen nachgeholt werden kann. Darüber hinaus kann hier im Einzelfall auch eine Strafbarkeit nach § 266a StGB in Betracht kommen (BGH, Urt. v. 14.06.2023 - 1 StR 74/22).
  • 2026-01-09
  • ⚙263496
  • jurispr-arbr 1/2026
  • jurisPR-ArbR 1/2026 Anm. 2
  • Alexander Bissels, Stefan Steeger
Anforderungen an die Anhörung des Betriebsrates bei einer sog. Wartezeitkündigung
Die Entscheidung des LArbG Rostock betrifft die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung in der Wartezeit und während der sechsmonatigen Probezeit einer Chefärztin. Die Klägerin war seit dem 01.04.2024 als Leiterin der Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin beschäftigt und sollte eigenverantwortlich die Organisation der ärztlichen Dienste übernehmen. Nach Differenzen über den Einsatz eines externen Mitarbeiters und weiteren Spannungen sprach die Arbeitgeberin noch während der vereinbarten Probezeit die fristgerechte Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.08.2024 aus. Zuvor erklärte die Beklagte dem Betriebsrat ihre Absicht, die Arbeitnehmerin kündigen zu wollen, da „kein Interesse an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses“ bestehe. Hiergegen erhob die Arbeitnehmerin fristgerecht Klage. Streitentscheidend war, ob die Kündigung als unzulässige Maßregelung nach § 612a BGB anzusehen ist und ob die Beteiligung des Betriebsrats gemäß § 102 BetrVG ordnungsgemäß erfolgt ist. Die Klägerin argumentierte insbesondere, die Kündigung sei eine Reaktion auf ihre Kritik an bestehenden Missständen und ihre Forderung nach einer haftungsentlastenden Dienstanweisung hinsichtlich des Einsatzes von Herrn S. Insofern bestehe ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang zwischen der Kündigung und ihrer Rechtsausübung. Zudem sei die Betriebsratsanhörung unvollständig, da dem Betriebsrat nicht alle für die Kündigung maßgeblichen Motive offengelegt worden seien.

jurisPR-ArbR 2/2026 | juris GmbH

  • 2026-01-16
  • ⚙264055
  • jurispr-arbr 2/2026
  • jurisPR-ArbR 2/2026 Anm. 1
  • Rüdiger Linck
Schadensersatz bei verspäteter Zielvorgabe
Erfolgsabhängige Entgeltbestandteile sind verbreitet Elemente der arbeitsvertraglichen Vergütung. Die Auszahlung des vereinbarten Zielgehalts hängt dabei von der Erreichung entweder vertraglich festgelegter oder vom Unternehmen einseitig festgesetzter Ziele ab. Durch diese Entgeltgestaltung sollen die Mitarbeiter zu gesteigerter Arbeitsleistung motiviert werden. Häufig gelingt es allerdings aus unterschiedlichsten Gründen nicht, die Ziele, wie arbeitsvertraglich vereinbart, zu Beginn der Zielperiode festzulegen. In diesem Fall stellt sich dann die Frage, ob und inwieweit der Arbeitnehmer Sekundäransprüche in Gestalt von Schadensersatzansprüchen gegen den Arbeitgeber hat.
  • 2026-01-16
  • ⚙263940
  • jurispr-arbr 2/2026
  • jurisPR-ArbR 2/2026 Anm. 2
  • Dominic Gottier
Auswirkungen des tatsächlichen Bestehens einer Arbeitsunfähigkeit auf eine Verdachtskündigung wegen vermeintlich vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit
Die Entscheidung betrifft die Anforderungen an eine Verdachtskündigung wegen des Vorwurfs, der Arbeitnehmer habe eine Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht, sowie die Bedeutung nachträglich bekannt gewordener Umstände für die gerichtliche Überprüfung der Kündigung. Im Streit stand, ob ein zunächst bestehender Verdacht durch später ermittelte Tatsachen entkräftet werden kann und welche Rolle der nachträgliche Nachweis tatsächlicher Arbeitsunfähigkeit für die Beurteilung des Kündigungszeitpunkts spielt.

jurisPR-ArbR 3/2026 | juris GmbH

  • 2026-01-23
  • ⚙264887
  • jurispr-arbr 3/2026
  • jurisPR-ArbR 3/2026 Anm. 1
  • Ernesto Klengel
Unterbliebene Massenentlassungsanzeige kann nicht nach der Kündigung nachgeholt werden
Welche Folgen hat es, wenn der Arbeitgeber im Zuge einer Massenentlassung die erforderliche Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit einzureichen unterlässt, eine bereits eingereichte Anzeige unvollständig ist oder Fehler aufweist? Zwei Senate des BAG haben voneinander abweichende Konzepte entwickelt und jeweils den EuGH angerufen. Dieser hat nun die relevanten Hinweise zum unionsrechtlichen Hintergrund gegeben.
  • 2026-01-23
  • ⚙264725
  • jurispr-arbr 3/2026
  • jurisPR-ArbR 3/2026 Anm. 2
  • Diana Nier
Bei (arbeits-)vertraglicher konkreter Festlegung von Zielen für die variable Vergütung muss der Arbeitgeber keine realistischen Ziele vereinbaren
Inzwischen ist die Rechtsprechung zur variablen Vergütung sehr umfangreich, insbesondere zu Zielvorgaben oder Zielvereinbarungen. Vorliegend waren direkt in einer Anlage zum Arbeitsvertrag bereits konkret die Ziele vorgegeben. Das LArbG Köln geht davon aus, dass der Arbeitgeber in seinem solchen Fall keine realistischen Ziele vereinbaren muss.

jurisPR-ArbR 4/2026 | juris GmbH

  • 2026-01-30
  • ⚙265381
  • jurispr-arbr 4/2026
  • jurisPR-ArbR 4/2026 Anm. 2
  • Holger Dahl
Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs über tariflichen Zusatzurlaub für langjährig Beschäftigte
Das BAG beschäftigt sich in der gut les- und nachvollziehbaren Entscheidung mit der Abgrenzung zwischen Tariföffnungsklausel und Erweiterung der erzwingbaren Mitbestimmung.
  • 2026-01-30
  • ⚙265260
  • jurispr-arbr 4/2026
  • jurisPR-ArbR 4/2026 Anm. 1
  • Wolfgang Däubler
EU-Mindestlohnrichtlinie grundsätzlich mit höherrangigem Recht vereinbar
Art. 153 Abs. 1 AEUV enthält insgesamt elf sozialpolitische Bereiche, in denen nach Absatz 2 durch Richtlinien Mindestvorschriften erlassen werden können. Davon nimmt Art. 153 Abs. 5 AEUV „das Arbeitsentgelt, das Koalitionsrecht, das Streikrecht und das Aussperrungsrecht“ aus. Die Mindestlohnrichtlinie enthält zahlreiche Bestimmungen über die Schaffung von Mindestlöhnen und die Erleichterung von Tarifverhandlungen. Da im dänischen System der Arbeitsbeziehungen die autonom ausgehandelten Tarifverträge eine absolut beherrschende Position einnehmen, betrachtete das Königreich Dänemark die Richtlinie als Eingriff in seine nationalen Kompetenzen und beantragte insbesondere unter Hinweis auf Art. 153 Abs. 5 AEUV, die gesamte Richtlinie für nichtig zu erklären.

jurisPR-ArbR 49/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-12
  • ⚙262290
  • jurispr-arbr 49/2025
  • jurisPR-ArbR 49/2025 Anm. 1
  • Jochen Sievers
Überstundenzuschläge bei Teilzeitbeschäftigung
In der Entscheidung geht es zunächst um die altbekannte Frage, ob tarifvertragliche Überstundenzuschläge bei Überschreitung der individuellen regelmäßigen Arbeitszeit oder auch für Teilzeitbeschäftigte erst ab Überschreitung der für Vollzeitbeschäftigte maßgeblichen regelmäßigen Arbeitszeit anfallen. Während diese Problematik durch die Rechtsprechung weitgehend geklärt ist, ist die Bestimmung der Rechtsfolgen seit der Entscheidung des BVerfG vom 11.12.2024 (1 BvR 1109/21) mit neuen Unsicherheiten verbunden.
  • 2025-12-12
  • ⚙262288
  • jurispr-arbr 49/2025
  • jurisPR-ArbR 49/2025 Anm. 2
  • Leona Sofie Sixtus
Annahmeverzug auch ohne tatsächliches Angebot der Arbeitsleistung
Flexible Arbeitszeitgestaltung macht ein Angebot zur Erbringung der Arbeitsleistung entbehrlich gemäß § 296 BGB.

jurisPR-ArbR 50/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-19
  • ⚙262732
  • jurispr-arbr 50/2025
  • jurisPR-ArbR 50/2025 Anm. 2
  • Wolfgang Hamann
Wirksamkeit der Befristung einer konzerninternen Auslandsentsendung; Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und Zweitarbeitsverhältnis
Der grenzüberschreitende Einsatz von Arbeitnehmern gehört in einer global vernetzten Wirtschaft zum „Alltagsgeschäft“ vieler Unternehmen. Aufgrund ihrer Komplexität verlangt die Materie die Beachtung vielfältiger Rechtsvorschriften, insbesondere solcher des Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrechts. Umso wichtiger ist es, im Vorfeld einer Auslandsentsendung rechtskonforme und eindeutige Vereinbarungen zu treffen. Im zu entscheidenden Fall stand die Wirksamkeit der Befristung einer Entsendevereinbarung auf dem Prüfstand.
  • 2025-12-19
  • ⚙262731
  • jurispr-arbr 50/2025
  • jurisPR-ArbR 50/2025 Anm. 1
  • Kai-Oliver Burmann
Befristung auf Regelaltersgrenze
Ein eher abseitiger Begründungsversuch einer Klägerin gibt dem BAG Gelegenheit, auf das Erreichen der Regelaltersgrenze befristete Arbeitsverhältnisse grundlegend zu bewerten.

jurisPR-ArbR 5/2026 | juris GmbH

  • 2026-02-06
  • ⚙268824
  • jurispr-arbr 5/2026
  • jurisPR-ArbR 5/2026 Anm. 2
  • Alexander Bissels, Stefan Steeger
Kein Urlaubsabgeltungsanspruch mit Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit
Im Zentrum der Entscheidung des LArbG Köln steht die Frage, ob der Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG bei einer Altersteilzeit im Blockmodell bereits mit dem Eintritt des Arbeitnehmers in die Freistellungsphase entsteht oder erst mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • 2026-02-06
  • ⚙268520
  • jurispr-arbr 5/2026
  • jurisPR-ArbR 5/2026 Anm. 1
  • Franz Josef Düwell
Arbeitsrecht im Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz
Ausgangslage der Gesetzgebung ist das Bemühen um eine höhere Verbreitungsquote der betrieblichen Altersversorgung. Zwar hatten Ende 2023 ca. 18,1 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte eine aktive Betriebsrentenanwartschaft. Das war gegenüber 2017 ein Anstieg um ca. 0,5 Millionen Beschäftigte. Aber wegen des gleichzeitig erfolgten Beschäftigungsaufbaus war die Verbreitungsquote unter den Stand von 52 Prozent gesunken. Große Verbreitungslücken bestehen in kleineren Unternehmen und bei Beschäftigten mit geringen Einkommen.

jurisPR-BGHZivilR 1/2026 | juris GmbH

  • 2026-01-16
  • ⚙264060
  • jurispr-bghzivilr 1/2026
  • jurisPR-BGHZivilR 1/2026 Anm. 2
  • Markus Würdinger
Unterlassungsklage eines Verbraucherverbandes - Rechtsmittelbeschwer und öffentliches Interesse
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist gemäß § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO grundsätzlich nur zulässig, wenn der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 Euro übersteigt. Bei Verfahren nach dem Unterlassungsklagengesetz wird dieser Wert regelmäßig nicht erreicht, da der BGH für die Rechtsmittelbeschwer in ständiger Rechtsprechung lediglich 2.500 Euro je angegriffene Klausel ansetzt. Ob sich daran etwas ändern soll, musste der XII. Zivilsenat klären.
  • 2026-01-16
  • ⚙264041
  • jurispr-bghzivilr 1/2026
  • jurisPR-BGHZivilR 1/2026 Anm. 1
  • Wendt Nassall
Schadensersatzanspruch gegen einen Tierarzt im Zusammenhang mit der Besamung einer Stute
Die Entscheidung befasst sich mit dem Wechselspiel zwischen § 252 BGB und § 287 ZPO sowie mit der Reichweite der daraus resultierenden Beweiserleichterungen.

jurisPR-BGHZivilR 2/2026 | juris GmbH

  • 2026-01-30
  • ⚙265179
  • jurispr-bghzivilr 2/2026
  • jurisPR-BGHZivilR 2/2026 Anm. 2
  • Ulf P. Börstinghaus
Schadensersatzanspruch wegen Unmöglichkeit der Erfüllung eines Vorkaufsrechts nach Umwandlung
Durch die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum werden dem Mietwohnungsmarkt, insbesondere in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, in erheblichem Umfang Wohnungen entzogen. Für die Mieter steigt nach einer solchen Umwandlung das Risiko einer Kündigung wegen Eigenbedarfs oder wegen wirtschaftlicher Verwertung deutlich an. Dies beruht darauf, dass der einzelne Mieter sich nicht länger einem einheitlichen Vermieter gemeinsam mit den übrigen Hausbewohnern gegenübersieht, sondern fortan jedem Mieter ein eigener Vermieter gegenübersteht, dem jeweils eigenständige Kündigungsrechte zustehen können. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber bereits frühzeitig spezielle mieterschützende Regelungen für den preisgebundenen Wohnungsbau geschaffen und dieses Regelungsregime dann später auch für den preisfreien Wohnungsbau im BGB implementiert. Neben einer zeitlich befristeten Kündigungssperre beinhalten die Regelungen auch ein Vorkaufsrecht des Mieters. Die Missachtung oder Vereitelung dieses Vorkaufsrechts macht den veräußernden Vermieter schadensersatzpflichtig. Ob ein solcher Anspruch verjährt ist und ggf. auch verwirkt sein kann, war Gegenstand der vorliegenden Entscheidung.
  • 2026-01-30
  • ⚙265156
  • jurispr-bghzivilr 2/2026
  • jurisPR-BGHZivilR 2/2026 Anm. 1
  • Peter Itzel
Keine Pflicht zur Aufklärung des Patienten über Organisationsfehler im Krankenhaus
Der Umfang der „Selbstbestimmungsaufklärung“ (§ 630e Abs. 1 BGB) ist bei Risiken, die sich aus Organisationsfestlegungen oder deren Fehlen ergeben, oft nicht eindeutig – mit weit reichenden Folgen – zu bestimmen. Einerseits wird diese Pflicht zur Aufklärung bei „Organisationsfragen, z.B. Notfallversorgung, Qualität der behandelnden Ärzte, medizin., personeller od. techn. Standard der Behandlung, insb. im Krankenhaus“ (Grüneberg/Weidenkaff, BGB, § 630e Rn. 2 m.w.N.) wohl grundsätzlich angenommen. Andererseits wird eine Aufklärungsnotwendigkeit bei Gefahren durch Behandlungs- oder Organisationsfehler an der gleichen Kommentarstelle (Rn. 3 m.w.N.) verneint. Diese Uneindeutigkeit findet sich dann auch in der Rechtsprechung – wie die Entscheidungen im vorliegenden Instanzenzug zeigen. Der BGH hat nun in Übereinstimmung mit maßgeblichen Literaturstimmen (Martis/Winkhart-Martis, Arzthaftungsrecht, 6. Aufl., Rn. A 526 f.) hier für Klarheit gesorgt.

jurisPR-BGHZivilR 25/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-19
  • ⚙262667
  • jurispr-bghzivilr 25/2025
  • Nassall, jurisPR-BGHZivilR 25/2025 Anm. 1
  • Wendt Nassall
Gläubiger trägt im Verhältnis zum Schuldner das Risiko der Fälschung der Kontobezeichnung durch einen unbekannten Dritten
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, zu wessen Lasten es geht, wenn ein unbekannter Dritter bei zwischen Gläubiger und Schuldner verabredeter Geldüberweisung die dem Gläubiger mitgeteilte IBAN-Nummer des Schuldners fälscht und der Gläubiger den geschuldeten Betrag daraufhin auf dieses falsche, nicht dem Schuldner gehörende Konto überweist.
  • 2025-12-19
  • ⚙262633
  • jurispr-bghzivilr 25/2025
  • Thode, jurisPR-BGHZivilR 25/2025 Anm. 2
  • Reinhold Thode
Anspruch werdender Wohnungseigentümer auf Beseitigung rechtswidriger baulicher Veränderungen gegen den teilenden Bauträger, der weiter Mitglied der GdWE bleibt
Die Kläger haben ihr Wohnungseigentum von der Bauträgerin, der Beklagten, erworben. Die Bauträgerin, Teileigentümerin einer als Restaurant verpachteten Gewerbeeinheit, hat während der Errichtungsphase unter Nutzung des Gemeinschaftseigentums vor der Abnahme mehrere technische Anlagen eingebaut. Zum Zeitpunkt dieser Einbauten waren zugunsten der Kläger jeweils Auflassungsvormerkungen eingetragen. Die Kläger zu 2) und 3) hatten zum Zeitpunkt der Einbauten jeweils Besitz an ihren Sondereigentum erlangt. Die Kläger erhoben auf der Grundlage wohnungseigentumsrechtlicher Ansprüche Klage auf Beseitigung der Einbauten. Der BGH musste in einem Altfall (vor dem 01.12.2020) klären, ob den Klägerinnen ein etwaiger Beseitigungsanspruch als werkvertraglicher Erfüllungsanspruch oder als wohnungseigentumsrechtlicher Anspruch zustehen kann (Ls. 1; Rn. 13 bis 19). Zur Klärung dieser Frage musste er die Vorfrage beantworten, ob der teilende Bauträger bei der Errichtung der Anlage nicht als Wohnungseigentümer, sondern als Vertragspartei der Erwerberverträge anzusehen ist (Ls. 2; Rn. 22 bis 29).

jurisPR-BGHZivilR 26/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-26
  • ⚙262996
  • jurispr-bghzivilr 26/2025
  • Itzel, jurisPR-BGHZivilR 26/2025 Anm. 2
  • Peter Itzel
Erforderliche und ausreichende Begründung der Berufung
In den letzten Monaten hatte der BGH in nicht wenigen Fällen über Rechtsbeschwerden nach Verwerfungsbeschlüssen der Oberlandesgerichte gemäß § 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO in Datenschutzverfahren zu entscheiden. Dabei ging es vor allem um die auch für sonstige Verfahren relevante Frage, was eine (zulässige) Berufungsbegründung beinhalten muss und welchen Maßstab die Berufungsgerichte bei der Prüfung der Begründung in Hinblick auf eine Verwerfung als unzulässig unter Berücksichtigung des Rechts des Klägers auf wirkungsvollen Rechtsschutz anzuwenden haben (vgl. hierzu auch BGH, Beschl. v. 31.07.2025 - III ZB 100/24 sowie BGH, Beschl. v. 01.07.2025 - VI ZR 357/24).
  • 2025-12-26
  • ⚙262977
  • jurispr-bghzivilr 26/2025
  • Nassall, jurisPR-BGHZivilR 26/2025 Anm. 3
  • Wendt Nassall
Abgrenzung zwischen gesundheitsbezogenen und schönheitsbezogenen Angaben („Kollagen-Trinkampullen“)
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, wann eine auf ein Lebensmittel bezogene Angabe nur schönheitsbezogen ist, und unter welchen Voraussetzungen sie auch als gesundheitsbezogen gewertet werden kann.

jurisPR-BKR 1/2026 | juris GmbH

  • 2026-01-23
  • ⚙264665
  • jurispr-bkr 1/2026
  • jurisPR-BKR 1/2026 Anm. 1
  • Michael Hippeli
Nachrichtenlose Konten im Jahr 2026
In Deutschland hat es 2025 gleich mehrere Entwicklungsstränge zu sog. nachrichtenlosen Konten gegeben. Nachrichtenlose oder herrenlose Konten bei Banken oder Sparkassen sind Konten, deren ursprünglicher Inhaber/Kunde nicht mehr am Leben ist, während seine Erben unbekannt sind. Teilweise haben auch die Erben keinerlei Kenntnis über die Konten, etwa weil kein Sparbuch (mehr) existiert und die Erbmasse keinen Aufschluss über Konten des Erblassers geliefert hat. In Deutschland sollen auf derartigen Konten zwischen zwei bis neun Milliarden Euro liegen. Mit dem Bundesratsentwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass Bundesbehörden entsprechende Erkenntnisse dem Bundesamt für Justiz übermitteln, welches die Angaben in einem einsehbaren Register 30 Jahre lang im Anschluss an den Tod des Erblassers zur Verfügung stellen soll. Laut dem aktuellen Koalitionsvertrag geht es aber auch darum, die Mittel der nachrichtenlosen Konten in einen Fonds zu stecken, aus dem heraus soziale Innovationen gefördert werden sollen. Dementsprechend hat die Bundesregierung den Vorstoß des Bundesrats bereits als nicht weitreichend genug bewertet.
  • 2026-01-23
  • ⚙264587
  • jurispr-bkr 1/2026
  • jurisPR-BKR 1/2026 Anm. 2
  • Torsten Henning
Haftung eines Geschäftsführers wegen sittenwidriger Schädigung durch Unterstützung eines von der Gesellschaft betriebenen betrügerischen Anlagesystems auch nach seinem Ausscheiden aus dem Amt
Die Besprechungsentscheidung fügt sich zunächst ein in eine ganze Reihe von Urteilen des BGH, in denen dieser beim betrügerischen Vertrieb von Anlagen die Voraussetzungen der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung nach § 826 BGB – dem schärfsten Schwert des Zivilrechts – bejaht hat (zur vorsätzlichen Falschberatung bereits BGH, Urt. v. 19.02.2008 - XI ZR 170/07 - BGHZ 175, 276; zur Täuschung in einem Verkaufsprospekt BGH, Urt. v. 28.06.2016 - VI ZR 536/15; zum Schwindelunternehmen BGH, Urt. v. 14.07.2015 - VI ZR 463/14 sowie zum auch hier vorliegenden Schneeballsystem BGH, Urt. v. 04.02.2021 - III ZR 7/20, dazu Henning, jurisPR-BKR 7/2021 Anm. 2). Neu ist die hier vorgenommene weitere Konkretisierung dieser Haftung des Geschäftsführers in zeitlicher Hinsicht (auch) für Taten, die nach seinem Ausscheiden aus dem Amt liegen.

jurisPR-BKR 12/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-12
  • ⚙262120
  • jurispr-bkr 12/2025
  • jurisPR-BKR 12/2025 Anm. 2
  • Christian Zwade
Aufklärungspflicht über das Flottenrisiko in dem Verkaufsprospekt eines Schiffsfonds
In der besprochenen Entscheidung des XI. Zivilsenats des BGH zur Prospekthaftung geht es – im Rahmen eines KapMuG-Verfahrens – um die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Verkaufsprospektes zu einem Schiffsfonds. Der am 18.12.2006 aufgestellte Prospekt diente der vorvertraglichen Aufklärung zu einem Fonds, der quotale Beteiligungen an vier in der Rechtsform einer GmbH und Co. KG organisierten Beteiligungsgesellschaften hielt, deren Unternehmensgegenstand der Erwerb und Betrieb eines jeweiligen namensgebenden Containerschiffs war.
  • 2025-12-12
  • ⚙262001
  • jurispr-bkr 12/2025
  • jurisPR-BKR 12/2025 Anm. 1
  • Christian Steiner
Durchsetzbarkeit bankseitiger Schadensersatzansprüche im Zahlungsverkehr
Der BGH hat mit dem hier besprochenen Urteil vom 22.07.2025 klargestellt, dass die grob fahrlässige Weitergabe einer TAN an unbekannte Dritte regelmäßig zum vollständigen Ausschluss des Erstattungsanspruchs des Zahlers nach § 675u BGB führt. Der Fall beleuchtet die rechtliche Bewertung von Autorisierungen, von grober Fahrlässigkeit und von der Pflicht zur Starken Kundenauthentifizierung sowie die Frage eines möglichen Mitverschuldens der Bank beim Verzicht auf die Starke Kundenauthentifizierung beim Zugriff auf das Konto im Rahmen des Online-Bankings. Dabei betonte der BGH, dass eine Verletzung der Pflicht zur Starken Kundenauthentifizierung seitens der Bank nur bei atypischen Sicherheitsmängeln in Betracht kommt und ein etwaiges Mitverschulden der Bank grundsätzlich hinter das grob fahrlässige Verhalten des Kunden zurücktritt. Damit stärkt das Urteil die bisherige Linie der Rechtsprechung zu § 675v Abs. 3 Nr. 2 b BGB und konkretisiert die Anforderungen an die Eigenverantwortung des Zahlungsdienstnutzers bei der Nutzung des Online-Bankings.

jurisPR-BVerwG 1/2026 | juris GmbH

  • 2026-01-30
  • ⚙265345
  • jurispr-bverwg 1/2026
  • jurisPR-BVerwG 2/2026 Anm. 1
  • Klaus von der Weiden
Dienstvergehen durch Annahme von Essenseinladungen
Welche Anforderung an die richterliche Überzeugungsbildung ( § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO ) gibt es für die Berücksichtigung entlastender Gesichtspunkte bei der Bemessung disziplinarischer Maßnahmen? Dürfen Gerichte Milderungsgründe als nebensächlich oder geringfügig „abtun“?
  • 2026-01-16
  • ⚙264069
  • jurispr-bverwg 1/2026
  • jurisPR-BVerwG 1/2026 Anm. 1
  • Stefan Liebler
Schließung von Einzelhandel während der Corona-Pandemie
Die Antragstellerin betreibt in Niedersachsen einen Elektronikfachmarkt; sie wandte sich mit einem Normenkontrollantrag gegen die Schließung von Verkaufsstellen des Einzelhandels.
  • 2026-01-16
  • ⚙264026
  • jurispr-bverwg 1/2026
  • jurisPR-BVerwG 1/2026 Anm. 2
  • Knut Möller
Unwirksamerklärung einzelner Regelungen der Ersatzschulverordnung Nordrhein-Westfalen zur Unterrichtsgenehmigung für Lehrkraftbewerber an Ersatzschulen
Problemstellung Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistet das Recht zur Errichtung von privaten Schulen. Nach Art. 7 Abs. 4 Satz 2 GG bedürfen jedoch Privatschulen als Ersatz für öffentliche Schulen der staatlichen Genehmigung. Sie unterstehen insoweit den Gesetzen der Länder, die nach Art. 30 GG und den Art. 70 ff. GG die ausschließliche Befugnis zur Regelung des Privatschulwesens haben. Gemäß Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG ist für eine private Schule die Genehmigung als Ersatzschule zu erteilen, wenn diese Schule in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurücksteht und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Durch die dritte Variante dieses Vorbehalts, das heißt das Nichtzurückstehen der wissenschaftlichen Ausbildung der Ersatzschullehrkräfte hinter derjenigen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen, ist es gedeckt, wenn das Landesrecht, wie dies in dem nordrhein-westfälischen Schulgesetz – insoweit übereinstimmend mit der Rechtslage in mehreren anderen Ländern – in Gestalt von § 102 Abs. 1 Satz 1 SchulG NRW der Fall ist, eine sog. Unterrichtsgenehmigung für die Ausübung der Tätigkeit einer jeden Ersatzschullehrkraft fordert (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.04.1988 - 7 B 135/87 - Buchholz 11 Art 7 Abs 4 GG Nr 29; BVerwG, Beschl. v. 06.04.1990 - 7 B 44/90 - Buchholz 11 Art 7 Abs 4 GG Nr 33; BVerwG, Beschl. v. 11.04.2018 - 6 B 77/17 Rn. 14 ff. - Buchholz 421.10 Schulrecht Nr 18). Eine solche Genehmigung setzt nicht stets eine Ausbildung voraus, wie sie für den öffentlichen Schuldienst verlangt wird (vgl. für die Erteilung einer Unterrichtsgenehmigung bei einer gleichwertigen Ausbildung: § 102 Abs. 2 Satz 1 SchulG NRW). Die Eignung als Ersatzschullehrkraft kann vielmehr auch durch sog. gleichwertige freie Leistungen nachgewiesen werden (so § 102 Abs. 2 Satz 2 SchulG NRW). Die Anforderungen für einen solchen Nachweis sind in Nordrhein-Westfalen – insoweit abweichend von der Rechtslage in fast allen anderen Ländern – traditionell in einer aufgrund gesetzlicher Ermächtigung (§ 104 Abs. 6 SchulG NRW) erlassenen Ersatzschulverordnung (ESchVO NRW) geregelt. Die Frage, wie weit diese Regelungen im Rahmen der dritten Variante des Nichtzurückstehensvorbehalts aus Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG ausgreifen dürfen, war bisher noch nicht höchstrichterlich entschieden. Das BVerwG sieht hierfür nunmehr einen beachtlichen Spielraum des Landesnormgebers. Gewichtigen Anforderungen unterliegt dieser allerdings im Hinblick auf das Grundrecht der Berufsfreiheit der potenziellen Ersatzschullehrkräfte aus Art. 12 Abs. 1 GG.

jurisPR-BVerwG 2/2026 | juris GmbH

  • 2026-01-30
  • ⚙265399
  • jurispr-bverwg 2/2026
  • jurisPR-BVerwG 2/2026 Anm.
  • Stephanie Gamp
Anwendbarkeit des Vereinsgesetzes auf Presse- und Medienunternehmen
Kann ein Presse- und Medienunternehmen auf der Grundlage des Vereinsgesetzes verboten werden? Mit dieser Fragestellung hatte sich das BVerwG anlässlich des vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) verfügten vereinsrechtlichen Verbots der Compact-Magazin GmbH und einer als Teilorganisation angesehenen weiteren Kapitalgesellschaft zu befassen. Das für Klagen gegen Verbotsverfügungen des BMI gemäß § 50 Abs. 1 Nr. 2 VwGO erst- und letztinstanzlich zuständige BVerwG hat die Frage in seinem Urteil vom 24.06.2025 bejaht. Es konnte dabei an seine bisherige Rechtsprechung anknüpfen und hat sie gegenüber Kritik verteidigt. Allein um diese rechtliche Problematik soll es hier in dieser Besprechung gehen. In einer weiteren Anmerkung werden die materiell-rechtlichen Verbotsvoraussetzungen erörtert.

jurisPR-BVerwG 25/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-19
  • ⚙262900
  • jurispr-bverwg 25/2025
  • jurisPR-BVerwG 25/2025 Anm. 1
  • Elisabeth Steiner
Konnex zwischen Rundfunkbeitragspflicht und Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung hat im Rundfunkbeitragsrecht lange einen Konnex zwischen der (Gebühren-, später) Beitragspflicht und der Erfüllung des Rundfunkauftrags durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verneint (vgl. aus der Rechtsprechung des BVerwG, Beschl. v. 28.02.2017 - 6 B 19/17 Rn. 5 und BVerwG, Beschl. v. 04.12.2017 - 6 B 70/17 Rn. 10). In dieser Haltung sahen sich die Verwaltungsgerichte überwiegend auch durch das Rundfunk-Urteil des BVerfG vom 18.07.2018 (1 BvR 1675/16 u.a. - BVerfGE 149, 222) bestätigt. Allerdings deutete sich in zwei aktuellen Kammerentscheidungen bereits an, dass das BVerfG hier noch Klärungsbedarf sah (BVerfG, Beschl. v. 24.04.2023 - 1 BvR 601/23 Rn. 9 - NVwZ 2024, 55 und BVerfG, Beschl. v. 17.06.2025 - 1 BvR 622/24 Rn. 13 - KuR 2025, 484). Das BVerwG hatte nun in einem Revisionsverfahren Gelegenheit, dieser Frage vertieft nachzugehen.
  • 2025-12-19
  • ⚙262817
  • jurispr-bverwg 25/2025
  • jurisPR-BVerwG 25/2025 Anm. 2
  • Martin Fleuß
Keine Bestimmung der Kausalität i.S.v. § 25b AufenthG im Rahmen einer Gesamtbetrachtung unter Einbeziehung auch weiterer Ursachen
Das zu besprechende Urteil des BVerwG vom 25.09.2025 (1 C 17.24) überträgt die Rechtsprechung des 10. Senats des Gerichts zu dem Erfordernis der Kausalität i.S.v. § 10 Abs. 6 Satz 1 AufenthG (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.06.2014 - 10 C 2/14 - BVerwGE 149, 387, LS und Rn. 12 ff.) auf § 25b Abs. 3 AufenthG und stellt klar, dass eine entsprechende Kausalität von Krankheit, Behinderung oder Alter für das Unvermögen des Ausländers, den Lebensunterhalt überwiegend durch Erwerbstätigkeit zu sichern, unabhängig davon Platz greift, ob der Ausländer auch aus anderen Gründen an der Ausübung einer Erwerbstätigkeit gehindert ist oder war.

jurisPR-Compl 6/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-19
  • ⚙262745
  • jurispr-compl 6/2025
  • Mund/Junkers, jurisPR-Compl 6/2025 Anm. 2
  • Jonah Mund, Florian Junkers
Die Vermögensstraftat als Grundlage des Vermögensarrests: Vom ehemals starken Indiz zum bloßen Mosaikstein?
Anordnungen zur Sicherung der Vollstreckung in das Vermögen einer Person – insbesondere der Vermögensarrest nach § 111e StPO und der dingliche Arrest nach § 917 ZPO – stellen sowohl in straf- als auch zivilprozessualer Hinsicht „scharfe Schwerter“ dar, mit denen zu einem (teils sehr) frühen Verfahrenszeitpunkt erhebliche Vermögenswerte für einen langen Zeitraum gesichert werden können. Für die Betroffenen bedeutet dies den Verlust der Verfügungsbefugnis über ihr Vermögen für die Dauer der Maßnahme – das Vermögen wird gewissermaßen „eingefroren“. Dementsprechend gehören sowohl der strafprozessuale Vermögensarrest (§ 111e StPO) als auch der zivilprozessuale dingliche Arrest (§ 917 ZPO) zum zentralen Handwerkszeug von Staatsanwaltschaften und zivilrechtlichen Geschädigtenvertretern zur frühzeitigen Vermögenssicherung. In beiden Fällen stellt sich grundsätzlich die Frage, wann bzw. unter welchen Voraussetzungen ein Sicherungsbedürfnis (§ 111e StPO) bzw. ein Arrestgrund (§ 917 ZPO) angenommen werden kann. Im Zivilprozessrecht ist dies in § 917 Abs. 1 ZPO gewissermaßen legaldefiniert, wonach der Arrestgrund vorliegt, „wenn zu besorgen ist, dass ohne dessen [gemeint ist der dingliche Arrest, Anm. d. Verf.] Verhängung die Vollstreckung des Urteils vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde“. Obwohl § 111e Abs. 1 StPO lediglich auf die „Sicherung der Vollstreckung“ abstellt und damit weniger konkret formuliert ist als § 917 Abs. 1 ZPO, ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, dass die Anforderungen an das Sicherungsbedürfnis denen des Arrestgrundes nach § 917 Abs. 1 ZPO entsprechen (vgl. BGH, Beschl. v. 03.06.2014 - KRB 2/14 - NJW 2014, 3258; LG Hamburg, Beschl. v. 13.04.2004 - 620 Qs 13/04 - NStZ-RR 2004, 215; Huber in: BeckOK StPO, § 111e Rn. 9). Aufgrund der Tatsache, dass der Arrest in aller Regel ohne mündliche Verhandlung und ohne vorheriges rechtliches Gehör ergeht, liegt – mit Blick auf die Eingriffsintensität – aus verfassungsrechtlicher Sicht auf der Hand, dass dieser nur unter einer strengen Prüfung des Sicherungsbedürfnisses bzw. Arrestgrundes und der tatsächlichen Grundlagen der Prognoseentscheidung erfolgen kann (vgl. Becker in: Anders/Gehle, ZPO, § 917 Rn. 2; Bittmann in: MünchKomm StPO, § 111e Rn. 36 ff.). Diese verfassungsrechtlichen Anforderungen werden durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit konkretisiert, der sowohl für § 111e StPO als auch für § 917 ZPO gilt. Die Anordnung darf daher nur erfolgen, wenn sie geeignet, erforderlich und angemessen ist, um die Vollstreckung zu sichern. In der straf- und zivilrechtlichen Rechtsprechung haben sich in der Vergangenheit Fallgruppen herausgebildet, die das Vorliegen eines Sicherungsbedürfnisses bzw. eines Arrestgrundes indizieren können. Eine relevante Fallgruppe stellt die gegen das Vermögen des Geschädigten gerichtete Straftat dar. Sowohl im Straf- als auch im Zivilrecht haben sich die Argumente für (bzw. gegen) das Vorliegen eines Arrestgrundes in dieser Fallkonstellation in den letzten Jahrzehnten erkennbar entwickelt. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass die Ansichten und die zugrundeliegenden Argumentationen der Straf- und Zivilgerichte gerade in den letzten Jahren auseinandergedriftet sind. Dies, obwohl die jeweiligen Anforderungen gerade deckungsgleich sein sollten. Die vorliegende Entscheidung des OLG Hamm befasst sich im Detail mit den hierzu vertretenen Argumentationen.
  • 2025-12-19
  • ⚙262678
  • jurispr-compl 6/2025
  • Pelz, jurisPR-Compl 6/2025 Anm. 1
  • Christian Pelz
Verwertungsverbot für von der Staatsanwaltschaft sichergestellte Festplatte im Besteuerungsverfahren
Erkenntnisse aus strafrechtlichen Ermittlungsverfahren können nach § 393 Abs. 3 Satz 1 AO grundsätzlich im Besteuerungsverfahren verwendet werden. In dem Beschluss hatte der BFH darüber zu entscheiden, ob dies auch dann gilt, wenn den Finanzbehörden vollständige elektronische Datenträger vor deren Auswertung zur Verfügung gestellt werden.

jurisPR-FamR 1/2025 | juris GmbH

  • 2026-01-09
  • ⚙263456
  • jurispr-famr 1/2025
  • jurisPR-FamR 1/2025 Anm. 1
  • Julia Roglmeier
Keine Vermutung der Vernichtung eines Testaments bei Unauffindbarkeit und Auslegung der Formulierung „wenn auf Reisen etwas passieren sollte“
Das OLG München hatte sich mit einem Sachverhalt zu beschäftigen, bei dem die Originalurkunde eines privatschriftlichen Testaments – wohl wegen eines Versehens des Nachlassgerichts – unauffindbar war und lediglich auf Basis einer Kopie der letztwilligen Verfügung eine Entscheidung getroffen werden konnte.

jurisPR-FamR 2/2026 | juris GmbH

  • 2026-01-23
  • ⚙264764
  • jurispr-famr 2/2026
  • jurisPR-FamR 2/2026 Anm. 1
  • Monika Clausius
Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts unter Berücksichtigung des Willens eines 14jährigen Kindes
Das AG Lampertheim hat sich mit der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts unter Berücksichtigung des Willens eines 14jährigen Kindes befasst.
  • 2026-01-23
  • ⚙264625
  • jurispr-famr 2/2026
  • jurisPR-FamR 2/2026 Anm. 4
  • Marie Herberger
Erfordernis der Erblasserunterschrift beim Drei-Zeugen-Testament
Die Entscheidung des OLG München bezieht sich auf ein Drei-Zeugen-Testament aus dem Jahr 2020 und steht exemplarisch dafür, wie schwierig es für juristische Laien ist, ein wirksames Drei-Zeugen-Testament zu errichten.

jurisPR-FamR 25/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-12
  • ⚙262039
  • jurispr-famr 25/2025
  • jurisPR-FamR 25/2025 Anm. 1
  • Monika Clausius
Unzulässige Verfassungsbeschwerde eines Elternteiles gegen die Versagung von Umgangsregelungen
Das BVerfG hat sich mit den Grenzen der fachgerichtlichen Pflicht zur Umgangsregelung befasst.
  • 2025-12-12
  • ⚙261937
  • jurispr-famr 25/2025
  • jurisPR-FamR 25/2025 Anm. 4
  • Franz Linnartz
Anwachsung oder konkludente Erbeinsetzung von nahen Angehörigen
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob es zu einer Anwachsung kommt, wenn der Erblasser seine Geschwister zu seinen Erben eingesetzt hat und einer der Erben vorverstorben ist.

jurisPR-FamR 3/2025 | juris GmbH

  • 2026-01-09
  • ⚙263539
  • jurispr-famr 3/2025
  • jurisPR-FamR 1/2025 Anm. 3
  • Wolfram Viefhues,
Keine Erstausbildung bei langjährigem Einkommen aus ungelernter Erwerbstätigkeit
Es kommt es immer wieder vor, dass der unterhaltspflichtige Elternteil für einen gewissen Zeitraum keine Leistungen erbringen kann, weil er seine Erstausbildung durchführt oder eine Umschulung absolviert.

jurisPR-FamR 3/2026 | juris GmbH

  • 2026-02-06
  • ⚙268850
  • jurispr-famr 3/2026
  • jurisPR-FamR 3/2026 Anm. 4
  • Tobias Goldkamp
Wert des Beschwerdegegenstandes bei Verurteilung zur Auskunft und Anwendungsbereich von § 2027 Abs. 2 BGB
Kann das Berufungsgericht die Berufung gegen eine Verurteilung als unzulässig verwerfen, weil die Wertgrenze des § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO nicht erreicht sei, wenn es hierfür den Urteilstenor anhand der Entscheidungsgründe einschränkend auslegt?
  • 2026-02-06
  • ⚙268480
  • jurispr-famr 3/2026
  • jurisPR-FamR 3/2026 Anm. 1
  • Sven Billhardt
Aushängen der Tür als Eindringen in die Wohnung nach dem GewSchG?
Wann liegt in einem Aushängen der Wohnungstür ein unbefugtes Eindringen in die Wohnung im Sinne des Gewaltschutzgesetzes?

jurisPR-HaGesR 11/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-19
  • ⚙262669
  • jurispr-hagesr 11/2025
  • jurisPR-HaGesR 11/2025 Anm. 2
  • Heribert Heckschen
Schenkungsteuer: Einlage eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR
Die Übertragung einer eigengenutzten Immobilie hat der Gesetzgeber nach einer restriktiven Entscheidung des BFH (Urt. v. 02.03.1994 - II R 59/92 - NJW 1994, 2044) durch eine Neuerung in § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG sowohl für die Schenkung unter Eheleuten als auch für die Vererbung unter Ehegatten und (eingeschränkt) auch für die Vererbung an Kinder privilegiert. Nach dem Gesetzeswortlaut greift die Steuerbefreiung für die Übertragung von Eigentum und Miteigentum. Nach Inkrafttreten dieser Änderung war die Rechtsprechung des BFH zu dieser Ausnahmevorschrift weiterhin sehr restriktiv (BFH, Urt. v. 29.11.2017 - II R 14/16 - NJW 2018, 1422). Offen blieb, ob die Privilegierung auch dann gilt, wenn die Immobilie nicht im Eigentum oder Miteigentum, sondern im Gesamthandseigentum einer GbR gehalten wird. Die aktuelle Entscheidung des BFH befasst sich mit der Problematik noch vor Inkrafttreten des sog. MoPeG.
  • 2025-12-19
  • ⚙262635
  • jurispr-hagesr 11/2025
  • jurisPR-HaGesR 11/2025 Anm. 1
  • Richard Backhaus
Quartalsweise Regelberichterstattung unverzichtbarer Mindeststandard für sämtliche Aktiengesellschaften
Der BGH stellt klar, dass die vierteljährliche Regelberichterstattung über den Gang der Geschäfte, insbesondere den Umsatz, und die Lage der Gesellschaft (§ 90 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG) ein unverzichtbarer Mindeststandard ist, der auch dann nicht entfällt, wenn die AG keinen Geschäften nachgeht. Dabei hat er Gelegenheit, sich zu zahlreichen Detailfragen des Informationssystems gemäß § 90 AktG zu äußern.

jurisPR-HaGesR 1/2026 | juris GmbH

  • 2026-01-30
  • ⚙265311
  • jurispr-hagesr 1/2026
  • jurisPR-HaGesR 1/2026 Anm. 1
  • Christina Schröter, Nicholas von Gruchalla-Wesierski
Uneingeschränkte Anwendung der EuGVVO auch nach dem Brexit zur Begründung eines Verbrauchergerichtsstandes am Wohnsitz gegenüber einem britischen Unternehmen
Der BGH befasste sich mit der Frage, ob ein Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland auch nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union Klage gegen ein britisches Unternehmen vor einem deutschen Gericht erheben kann. Konkret war hierfür die Frage der Anwendbarkeit der Art. 17 Abs. 1 Buchst. c, 18 Abs. 1, 6 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 12.12.2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO; Abl Nr. L 351 v. 20.12.2012, S. 1 ff.) nach der im Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (Austrittsabkommen, AA; Abl v. 12.11.2019/C 384 I./01) bestimmten Übergangsfrist zum 31.12.2020 maßgeblich.
  • 2026-01-30
  • ⚙265212
  • jurispr-hagesr 1/2026
  • jurisPR-HaGesR 1/2026 Anm. 2
  • Richard Backhaus
Anforderungen an die Zustimmung zu einen Haftungsvergleich gemäß § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG
Durch Zustimmung der Hauptversammlung 2021 zu Vergleichen mit Organmitgliedern und den D+O-Versicherern gemäß § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG wollte die Volkswagen AG einen Schlussstrich unter den Diesel-Skandal ziehen. Die Art und Weise ging dem BGH wider den Strich: der mit 99% der Stimmen gefasste Zustimmungsbeschluss scheiterte an einfacher Mengenlehre.

jurisPR-InsR 11/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-19
  • ⚙262671
  • jurispr-insr 11/2025
  • jurisPR-InsR 11/2025 Anm. 2
  • Friedrich L. Cranshaw
Zusammenrechnung von Einkünften nach § 850e ZPO i.V.m. § 36 InsO und § 54 Abs. 4 SGB I
Hat der Schuldner aus Renten und ähnlichen Versorgungsleistungen nach dem SGB wegen Alters (Leistungen der DRV), Unfalls (Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung nach SGB VII) oder aus sonstigen Gründen mehrere Einkünfte, die jeweils für sich (weitgehend) unpfändbar sind, stellt sich in Individualvollstreckung, erst recht in der Insolvenz des Schuldners, die Frage der Zusammenrechnung von wie Arbeitseinkünfte pfändbaren Leistungen nach § 850e ZPO.

jurisPR-InsR 1/2026 | juris GmbH

  • 2026-01-23
  • ⚙264638
  • jurispr-insr 1/2026
  • jurisPR-InsR 1/2026 Anm. 2
  • Artur M. Swierczok
Keine Verfahrensunterbrechung nach § 240 ZPO (analog) durch Restrukturierungssache bzw. Stabilisierungsanordnung
Das StaRUG erfreut sich in der Praxis zunehmender Beliebtheit. In den letzten Monaten kam es insbesondere bei größeren, finanzwirtschaftlichen Restrukturierungen zur Anwendung. Beispielhaft können die Fälle Leoni, Varta und BayWa genannt werden. Die Anwendung der bisher größtenteils unerprobten StaRUG-Vorschriften stellt die Beteiligten an einem StaRUG-Verfahren nicht selten vor erhebliche Herausforderungen. Zahlreiche Rechtsfragen tauchen oft erstmalig auf. So auch in dieser Entscheidung des LG Stuttgart. Das Gericht hatte sich zum einen mit der Frage auseinanderzusetzen, inwieweit sich die Einleitung eines StaRUG-Verfahrens auf die Zulässigkeit einer (anhängigen) Leistungsklage (Erkenntnisverfahren) auswirkt. Zum anderen hatte das Gericht zu beurteilen, ob die Möglichkeit der Einleitung eines StaRUG-Verfahrens der Kündigung und Rückforderung eines (Schuldschein-)Darlehens aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers (i.S.v. § 490 BGB) entgegensteht, insbesondere, wenn die überwiegende Anzahl der anderen Finanzgläubiger (vorerst) auf ihr Kündigungsrecht verzichten.
  • 2026-01-23
  • ⚙264604
  • jurispr-insr 1/2026
  • jurisPR-InsR 1/2026 Anm. 1
  • Friedrich L. Cranshaw
Anfechtung der Beschlussfassung der Anleihegläubiger über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters nach § 19 SchVG, § 78 InsO
Größere Unternehmen refinanzieren sich nicht nur durch Bankdarlehen, sondern nicht selten auch durch Anleihen („Schuldverschreibungen“) nach dem SchVG (2009) am Kapitalmarkt. Eine Reihe solcher Refinanzierungen (sog. „Mittelstandsanleihen“) ist seit den 2010er Jahren in der Unternehmenskrise notleidend geworden. Im Interesse der Restrukturierung der Anleihen enthalten die Anleihebedingungen zunehmend „Collective Action Clauses“, ein dem angelsächsischen Rechtskreis entstammendes Instrument, das durch Kollektivbeschlüsse der Anleihegläubiger Änderungen der Anleihebedingungen ermöglicht, wie (Teil-)Verzichte, Zinsaussetzung und -reduzierung, Laufzeitverlängerung (vgl. § 5 Abs. 3 SchVG). Die Bündelung der Interessen der Anleihegläubiger kann durch Bestellung eines gemeinsamen Vertreters vorgenommen werden. Ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Anleiheschuldners eröffnet, bestimmt § 19 SchVG, dass eine Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger einzuberufen ist, die einen gemeinsamen Vertreter zur Wahrung ihrer Interessen bestellen kann, soweit nicht bereits ein solcher Vertreter zuvor bestellt wurde. Die Kosten des gemeinsamen Vertreters tragen die Anleihegläubiger, nicht die Masse; der Vergütungsanspruch ist nach der zutreffenden Judikatur des BGH im eröffneten Verfahren weder Masseverbindlichkeit (nicht nach § 53 InsO und auch nicht nach § 55 InsO) noch Insolvenzforderung i.S.d. § 38 InsO. Mit einem solchen Beschluss der Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger hat sich der BGH auseinandergesetzt.

jurisPR-ITR 1/2026 | juris GmbH

  • 2026-01-23
  • ⚙264672
  • jurispr-itr 1/2026
  • Rachut, jurisPR-ITR 1/2026 Anm. 2
  • Sarah Rachut
KI-Einsatz bei Sachverständigengutachten: Zulässigkeit und Vergütungspflicht
Sachverständigen kommt im (Zivil-)Prozess eine wichtige Bedeutung zu, und so sind naturgemäß auch die Regelungen über den Sachverständigenbeweis (§§ 402 ff. ZPO) bereits vielfach Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen gewesen. Immer wieder kommt es dabei zum Disput über die Gutachterauswahl, den Inhalt des Beweisbeschlusses oder die Vergütung der Sachverständigen. Soweit ersichtlich beschäftigt sich die vorliegende Entscheidung erstmals mit einem unsachgemäßen und möglicherweise unzulässigen KI-Einsatz durch einen Sachverständigen. Insbesondere die Frage, ob ein KI-Einsatz eine menschliche bzw. eigenständige oder persönliche Leistung entfallen lässt, ist dabei von übergeordneter Bedeutung.
  • 2026-01-23
  • ⚙264551
  • jurispr-itr 1/2026
  • Schillmöller, jurisPR-ITR 1/2026 Anm. 3
  • Jan Schillmöller
Leitlinien des EDSA zum Zusammenspiel zwischen dem DSA und der DSGVO
Die gesetzgeberischen Tätigkeiten der Europäischen Union im Bereich der digitalen Märkte haben in den vergangenen Jahren zu einer Vielzahl neuer Rechtsakte geführt. Neben der KI-Verordnung, dem Data Act, dem Digital Markets Act und der Digital Single Market Richtlinie, haben dabei insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Digital Services Act (DSA) in der Öffentlichkeit ein breites und noch andauerndes Echo erfahren. Dabei ist das Verhältnis zwischen den einzelnen Rechtsakten unklar und aufgrund der kurzen Geltungsdauer auch noch nicht höchstrichterlich entschieden. Ihrem Wortlaut nach sprechen die einzelnen Gesetzgebungsakte der Union in der Regel nur davon, dass sie die anderen Rechtsakte „unberührt“ lassen.1 Das hierin nicht nur ein juristisches Konfliktpotenzial besteht, sondern auch erhebliche Rechtsunsicherheiten und Bürokratieaufwendungen entstehen können, hat mittlerweile auch die EU-Kommission erkannt und mit dem Entwurf einer „Digital-Omnibus-Verordnung“ erste Vorschläge in den Raum gestellt, die dazu beitragen sollen, Reibungen zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit von europäischen Unternehmen zu fördern.2 Bis es so weit ist, bieten Leitlinien der verschiedenen europäischen Gremien und Institute einen ersten Orientierungsrahmen. Solche hat bereits am 12.09.2025 der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) veröffentlicht, die mit Blick auf das Zusammenspiel von DSA und DSGVO Orientierung bieten sollen.3 Ziel der Leitlinien ist es, eine kohärente Auslegung und Anwendung der beiden Rechtsakte zu ermöglichen. Die Leitlinien waren bis zum 31.10.2025 offen für öffentliche Konsultation durch relevante Stakeholder.4

jurisPR-ITR 2/2026 | juris GmbH

  • 2026-02-06
  • ⚙268869
  • jurispr-itr 2/2026
  • Spitz, jurisPR-ITR 2/2026 Anm. 3
  • Klaus Spitz
Schadensersatz bei permanent unzulässiger Überwachung des Arbeitsplatzes
Rechtswidrige Videoüberwachungen von Mitarbeitern begründen aufseiten der betroffenen Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung. Im vorliegenden Fall wurde bei einer rechtswidrigen Videoüberwachung in einem Zeitraum von 22 Monaten eine Geldentschädigung i.H.v. 15.000 Euro als angemessen erachtet.
  • 2026-02-06
  • ⚙268799
  • jurispr-itr 2/2026
  • Kersandt/Frittmann, jurisPR-ITR 2/2026 Anm. 2
  • Peter Kersandt, Peter Frittmann
Zur nationalen Umsetzung der NIS-2-RL durch das Gesetz vom 02.12.2025 - Paradigmenwechsel im KRITIS-Recht der Cybersicherheit
Kritische Infrastrukturen (KRITIS) stehen auch in Deutschland seit mehreren Jahren im Fadenkreuz unterschiedlicher Akteure, seien es ausländische Geheimdienste, Cyberkriminelle oder extremistische Gruppierungen. Der folgenreiche Angriff vom 03.01.2026 auf das Berliner Stromnetz im Südwesten der Stadt im Wege eines Brandanschlags auf ein wichtiges Stromkabel stellt hierbei den vorläufigen Höhepunkt dieser gefährlichen Entwicklung dar. Der Angriff führte zu einem großflächigen Stromausfall im Berliner Stadtgebiet bei ungefähr 45.000 Stromkunden, der erst bis zum 07.01.2026 vollständig behoben werden konnte – wohlgemerkt im tiefen Winter bei Minusgraden. Daneben führt die Cyberkriminalität in der Bundesrepublik zu fortwährend ansteigenden wirtschaftlichen Schäden, wobei die Schadenssumme für die deutsche Wirtschaft im Jahr 2025 mit 289 Mrd. Euro einen neuen Rekordwert erreichte; hierdurch unterliegen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen einer mitunter existenzgefährdenden Bedrohung.1 Vor diesem Hintergrund stellt die umfassende Weiterentwicklung des Rechts zum Schutze der Kritischen Infrastrukturen (KRITIS-Recht) zum Jahreswechsel 2025/2026 einen Schritt mit erheblicher Bedeutung dar, der mit der Umsetzung der Anforderungen der NIS-2-RL2 an die Cybersicherheit in den Behörden und Unternehmen mit Umsetzungsgesetz vom 02.12.20253 den ersten Auftakt gemacht hat. Die ebenfalls für diesen Zeitraum geplante Umsetzung der Anforderungen der CER-RL4 an die Resilienz der physischen Komponenten von KRITIS (wie etwa Stromkabel von elektrischen Verteilernetzen oder technische Einrichtungen in Klärwerken) im Rahmen des sog. „KRITIS-DachG“5 wurde vor dem Eindruck des Berliner Anschlags zunächst verschoben, um den bestehenden Gesetzesentwurf ggf. zu überarbeiten.6 Das Artikelgesetz zur Umsetzung der Maßgaben der NIS-2-RL sieht Gesetzesänderungen in zahlreichen Regelwerken vor, wobei der Kern des neuen regulatorischen Rahmens zur Cybersicherheit im novellierten BSIG7 umgesetzt wird. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die hierbei erfolgten Änderungen in ihren wesentlichen Zügen und wird sich auf die Anforderungen des neuen BSIG mitsamt der ebenfalls überarbeiteten BSI-Kritis-V8 an Einrichtungen außerhalb der Bundesverwaltung konzentrieren.

jurisPR-ITR 24/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-12
  • ⚙262122
  • jurispr-itr 24/2025
  • jurisPR-ITR 24/2025 Anm. 3
  • Florian Albrecht
Auch Hobby-Sheriffs müssen auf Datenminimierung achten! Hier: Nutzung der „weg.li“-App
Mit ein paar Klicks können Bürger heute Falschparker mit dem Handy fotografieren und über spezielle Apps und Online-Portale bei den Ordnungsbehörden melden. Kritiker sehen in dieser Entwicklung eine Förderung des Denunziantentums, die zur gesellschaftlichen Spaltung beiträgt (vgl. https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/falschparker-melden-buerger-app-oder-blockwart-mentalitaet-im-verkehr-110563376, zuletzt aufgerufen am 26.11.2025). Befürworter halten die Nutzung solcher „Meldeportale“ hingegen für legitim, weil mit ihnen ein Beitrag zur Schaffung von mehr Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit im Straßenverkehr gewährleistet wird. Das OLG Dresden möchte sich in datenschutzrechtlicher Hinsicht nicht ausdrücklich zur Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der Nutzung solcher Melde-Apps bzw. -portale bekennen (Rn. 16). Allerdings stellt er klar, dass „die Ablichtung von Insassen eines Fahrzeugs, die nicht Fahrer sind, für die Anzeige [eines] vermuteten und daher angezeigten Parkverstoßes weder zwingend erforderlich noch zu Beweiszwecken geboten [ist]“.
  • 2025-12-12
  • ⚙261939
  • jurispr-itr 24/2025
  • jurisPR-ITR 24/2025 Anm. 2
  • Klaus Spitz
Schadensersatz eines Stellenbewerbers bei verschwiegener Google-Recherche im Stellenbesetzungsverfahren
Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte (Art. 33 Abs. 2 GG). Im vorliegenden Fall befasst sich das BAG mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen einem Stellenbewerber Schadensersatzansprüche bei im Stellenbesetzungsverfahren unterlaufenen Fehlern zustehen.

jurisPR-ITR 25/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-19
  • ⚙262950
  • jurispr-itr 25/2025
  • Lodigkeit, jurisPR-ITR 25/2025 Anm. 5
  • Klaus Lodigkeit
Zu den Grenzen der Selbstöffnung im Bildrecht
Die Entscheidung betrifft die Frage, ob eine Zeitschrift ohne Einwilligung der Betroffenen über einen privaten Urlaub zweier prominenter Musiker berichten und dabei sowohl Fotos (teilweise Fotomontagen) als auch textliche Darstellungen (u.a. „Liebesurlaub auf den M.“) veröffentlichen durfte. Im Kern geht es um die Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Antragsteller (Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG) und der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG). Zentral war insbesondere die Einordnung, ob es sich bei der Berichterstattung um ein „zeitgeschichtliches Ereignis“ i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG handelt oder lediglich um die Befriedigung öffentlicher Neugier.
  • 2025-12-19
  • ⚙262835
  • jurispr-itr 25/2025
  • Hortmann, jurisPR-ITR 25/2025 Anm. 4
  • Max Hortmann
„Kostenlos“ mit Gegenleistung - Das OLG Stuttgart zur Preisangabe bei personenbezogenen Daten
Mit der fortschreitenden Digitalisierung des Einzelhandels gewinnen mobile Applikationen zunehmend an Bedeutung für Kundenbindung und Marketing. Dabei steht häufig nicht die Zahlung mit Geld, sondern die Bereitstellung personenbezogener Daten im Mittelpunkt des Leistungsaustauschs. Das OLG Stuttgart hatte nun zu entscheiden, ob die Nutzung einer App, die nur unter Angabe persönlicher Daten möglich ist, als „kostenlos“ beworben werden darf, obwohl diese Daten vom Anbieter zu Werbe- und Analysezwecken verarbeitet werden. Im Streit stand somit die Frage, ob personenbezogene Daten i.S.d. Verbraucherrechts als „Gegenleistung“ im Fernabsatz gelten und ob ihre Erhebung eine Preisangabe erforderlich macht. Zugleich war zu klären, ob die Bezeichnung einer Leistung als „kostenlos“ irreführend ist, wenn zugleich eine Einwilligung in die Datenverarbeitung verlangt wird. Die Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für alle digitalen Geschäftsmodelle, die datengestützte Mehrwertsysteme oder personalisierte Werbung einsetzen. Sie knüpft an die unionsrechtliche Diskussion über den Begriff der Gegenleistung bei digitalen Inhalten (Art. 3 Nr. 1, 5 Digitale-Inhalte-RL) an und konkretisiert die Grenzen zulässiger Preiswerbung im Kontext datengestützter Geschäftsmodelle.

jurisPR-IWR 1/2026 | juris GmbH

  • 2026-02-06
  • ⚙268673
  • jurispr-iwr 1/2026
  • jurisPR-IWR 1/2026 Anm. 1
  • Reinhold Thode
Internationale Entscheidungszuständigkeit für die Klage eines Zessionars
Der EuGH musste sich eines aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens eines polnischen Gerichts mit der Auslegung von Art. 7 Nr. 1 Buchst. b zweiter Gedankenstrich der VO (EU) Nr. 1215/2012 (= Brüssel Ia-VO) hinsichtlich der internationalen Zuständigkeit bei Klagen auf Ausgleichszahlung befassen, die von einer Gesellschaft als Zessionarin der Forderung eines Fluggasts gegen ein Luftfahrtunternehmen erhoben werden.
  • 2026-02-06
  • ⚙268669
  • jurispr-iwr 1/2026
  • jurisPR-IWR 1/2026 Anm. 3
  • Andreas Kaiser
Ablehnungsgesuch gegen Schiedsrichter
In diesem Verfahren auf Entscheidung über die Ablehnung von Schiedsrichtern geht es um die Frage, ob bestimmte Verfahrenshandlungen oder deren Unterlassung eines Schiedsgerichts Umstände sind, die Zweifel an der Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit des Schiedsgerichts begründen. Insbesondere hatte das Schiedsgericht keinen Zwischenentscheid über den Antrag auf Feststellung der Unzulässigkeit der Schiedsklage erlassen.

jurisPR-MedizinR 1/2026 | juris GmbH

  • 2026-01-30
  • ⚙265257
  • jurispr-medizinr 1/2026
  • jurisPR-MedizinR 1/2026 Anm. 2
  • Dirk Hüwe
Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht bei einer durchgeführten vaginalen Hysterektomie
Im Rahmen der Aufklärung vor operativen Eingriffen kommen immer wieder Streitfragen dazu auf, wie weit in einem solchen Gespräch über Risiken und Komplikationen gesprochen werden muss. Genügen allgemeine Ausführungen oder müssen die Risiken in ihrer ganzen Breite und detailliert dargestellt werden? Genügt die Darstellung der unmittelbaren Risiken oder müssen auch entfernte und/oder sekundär auftretende Komplikationen benannt werden? Auch stellt sich oft bis heute die Frage, ob bei Eingriffen, die sowohl offen-chirurgisch als auch durch minimalinvasive „Schlüssellochchirurgie“ durchgeführt werden können, angesichts der Fortschritte bei letzterer dennoch beide Behandlungsalternativen benannt werden müssen. Der aktuelle Fall beleuchtet dies für den Fall der Hysterektomie.
  • 2026-01-30
  • ⚙265104
  • jurispr-medizinr 1/2026
  • jurisPR-MedizinR 1/2026 Anm. 1
  • Kyrill Makoski
Triage-Regelungen des § 5c IfSG wegen fehlender Bundeskompetenz verfassungswidrig
Wie werden medizinische Ressourcen im Fall einer Knappheit verteilt? Im Jahr 2021 hatte das BVerfG den Gesetzgeber beauftragt, hierfür Regelungen zu schaffen. Dies erfolgte im Jahr 2022 durch den Bund mit Einführung von § 5c IfSG. Nun wurde geprüft, ob diese Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

jurisPR-MedizinR 12/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-19
  • ⚙262916
  • jurispr-medizinr 12/2025
  • jurisPR-MedizinR 12/2025 Anm. 2
  • Detlef Kerber
Venöse Blutentnahmen für Zwecke privater Versicherungen
Der VGH München hatte zu entscheiden, ob und inwieweit eine (venöse) Blutentnahme auch ohne Anwesenheit eines Arztes vorgenommen werden darf.
  • 2025-12-19
  • ⚙262861
  • jurispr-medizinr 12/2025
  • jurisPR-MedizinR 12/2025 Anm. 1
  • Michael Wessel
Haftung für Suizid eines Patienten in einem psychiatrischen Krankenhaus
Das OLG Köln hat sich mit der Frage befasst, inwiefern ein psychiatrisches Krankenhaus für den Suizid eines Patienten haftet, wenn eine Pflegekraft der geschlossenen psychiatrischen Station es dem suizidgefährdeten Patienten ohne vorherige Rücksprache mit einem Arzt gestattet hatte unbeaufsichtigt zu duschen und er beim Duschen Selbstmord begeht.

jurisPR-MedizinR 2/2026 | juris GmbH

  • 2026-01-30
  • ⚙265369
  • jurispr-medizinr 2/2026
  • jurisPR-MedizinR 2/2026 Anm. 2
  • Barbara Finker
Zitierung von KI erfundener Rechtsprechungszitate in Anwaltsschriftsätzen
Das LG Frankfurt hat sich mit der Zitierung von „KI-Halluzinationen“, d.h. von der KI erfundener Rechtsprechungszitate in Anwaltsschriftsätzen befasst. Bemerkenswert an diesem Streitwertbeschluss sind in erster Linie die mahnenden Ausführungen des Gerichts zur Angabe tatsächlich nicht existierender Fundstellen, die auf die unkritische Verwendung künstlicher Intelligenz zurückzuführen sein können.

jurisPR-MietR 1/2025 | juris GmbH

  • 2026-01-16
  • ⚙264045
  • jurispr-mietr 1/2025
  • jurisPR-MietR 1/2025 Anm. 2
  • Johannes Hogenschurz
Kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Vorschussanspruch
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) kann von den Wohnungseigentümern die Zahlung der Vorschüsse und Nachschüsse für die Kosten der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und die Erhaltungsrücklage verlangen (§ 28 WEG). Der einzelne Wohnungseigentümer kann von der GdWE umgekehrt eine ordnungsmäßige Verwaltung verlangen (§ 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG). Bleibt die Verwaltung hinter den Vorstellungen eines Wohnungseigentümers zurück, wird er an Mietminderung denken und sich fragen, ob er gegenüber den Beitragsansprüchen der GdWE ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen kann, um so die GdWE zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung zu veranlassen.
  • 2026-01-16
  • ⚙263966
  • jurispr-mietr 1/2025
  • jurisPR-MietR 1/2025 Anm. 1
  • Wolfgang Dötsch
Keine digitalen Türspione in einer WEG-Anlage ohne Kontrollmöglichkeiten der Gemeinschaft
„Videoüberwachung“ ist nicht erst seit Inkrafttreten der DSGVO ein absolutes Reizwort in der Praxis – gerade in WEG-Objekten. Der kleine Fall aus dem Leben bietet Anlass zu einem Update.

jurisPR-MietR 2/2026 | juris GmbH

  • 2026-01-30
  • ⚙265310
  • jurispr-mietr 2/2026
  • jurisPR-MietR 2/2026 Anm. 1
  • Claudia Theesfeld-Betten
Übergang von Rückzahlungsansprüchen des Mieters gegen den Vermieter auf das Jobcenter
Das LG Hamburg hat sich mit der Frage befasst, ob dem Jobcenter im Fall einer erfolgreichen Geltendmachung eines Rückforderungsanspruchs gegen den Vermieter auch ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Rechtsverfolgung zusteht.

jurisPR-MietR 25/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-19
  • ⚙262874
  • jurispr-mietr 25/2025
  • jurisPR-MietR 25/2025 Anm.1
  • Frank-Georg Pfeifer
Schadensersatzklage wegen Sturz infolge Eisglätte
Der BGH hat sich mit einer Schadensersatzklage wegen behaupteter Verletzung der Streupflicht eines Grundstückseigentümers bei allgemeiner Glätte befasst und ist dabei insbesondere auf die Anforderungen an die Darlegungs- und Substanziierungspflichten sowie der Frage der Gewährung rechtlichen Gehörs nach einem Glatteisunfall eingegangen.
  • 2025-12-19
  • ⚙262674
  • jurispr-mietr 25/2025
  • jurisPR-MietR 25/2025 Anm. 2
  • Norbert Eisenschmid
Zutrittsrecht des Vermieters zu Mieträumen für Heizungsinstallation auch außerhalb der Geschäftszeiten des Mieters
Ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter Zutritt zu seinen Mieträumen zu gewähren, damit dieser an den Mieträumen eines anderen Mieters Reparaturen vornehmen kann?

jurisPR-ÖffBauR 1/2026 | juris GmbH

  • 2026-01-09
  • ⚙263535
  • jurispr-öffbaur 1/2026
  • jurisPR-ÖffBauR 1/2026 Anm. 1
  • Stefan Tysper
Ausfertigungsmangel und rechtsgrundlose Festsetzungen führen zur Gesamtunwirksamkeit der Bebauungsplanung
Soweit es von jeher zur richterlichen Prüfungskompetenz gehört, von Amts wegen just jene Normen zu identifizieren, die sich für den zu entscheidenden Fall Geltung beimessen, und sie auf ihre Gültigkeit, also ihre Übereinstimmung mit höherrangigem Recht zu überprüfen, sofern es für den Ausgang des Rechtsstreits hierauf ankommt (BVerwG, Urt. v. 03.11.1988 - 7 C 115/86 - BVerwGE 80, 355, 363), wird bei der prinzipalen Normenkontrolle die Gültigkeit einer Norm selbst zum Gegenstand der gerichtlichen Kontrolle und eines allgemein verbindlichen, also inter omnes wirkenden Anspruchs im Wege einer Direktprüfung gemacht. Einerseits dient das Verfahren der Normenkontrolle nicht nur dem subjektiven Rechtsschutz, sondern stellt zugleich ein Verfahren der objektiven Rechtskontrolle dar. Andererseits ist die Prüfungspflicht begrenzt, wenn das Gericht einen entscheidungserheblichen Fehler feststellt: Sieht es einen Rechtsfehler im Sinne der Entscheidungsreife für durchgreifend an, darf es seine Prüfung abbrechen und die Norm für unwirksam erklären (vgl. § 47 Abs. 5 Satz 2 VwGO). Es ist nicht verpflichtet, jeden weiter geltend gemachten Rechtsfehler zu ermitteln und ggf. gerade darauf seine Entscheidung zu stützen. Weder Antragsteller noch Antragsgegner können das Normenkontrollgericht prozessual gleichsam zwingen, bestimmte Fehler zu beurteilen und sie als durchgreifend oder umgekehrt als nicht gegeben anzusehen (BVerwG, Beschl. v. 13.10.2011 - 4 BN 16/11 - ZfBR 2012, 36, 37). In diesem Spannungsfeld bewegt sich dieses Judikat, mit dem das OVG Münster einen von den Beteiligten unbesehenen, aber eben beachtlichen formellen Mangel festgestellt hat, an dem der auf den Prüfstand gestellte Bebauungsplan insofern litt, als er nicht rechtzeitig ausgefertigt worden war. Dass ein Bebauungsplan vor seiner Bekanntmachung ausgefertigt werden muss, ist ein Klassiker und ein „alter Hut“, der in der Rechtsprechung seit sicher über 35 Jahren hundertfach judiziert wurde und bis heute insofern en vogue ist, als nachgerade das Bekanntmachungsverfahren nach wie vor Fallstricke bereit hält, in denen sich die Gemeinden auf der Zielgeraden eines oftmals langwierigen Aufstellungsverfahrens zwischen Satzungsbeschlussfassung und Inkraftsetzung des Satzungsrechts schnell verfangen können. Kommen dann noch Rechtsanwendungsfehler dergestalt hinzu, dass bestimmte textliche Festsetzungen nicht hinlänglich durch Rechtsgrundlagen gedeckt sind, führen solcherlei materielle Rechtsfehler ebenfalls zur Unwirksamkeit einer Bebauungsplanung.
  • 2026-01-09
  • ⚙263497
  • jurispr-öffbaur 1/2026
  • jurisPR-ÖffBauR 1/2026 Anm. 2
  • Anja Prange
Grenzen des öffentlich-rechtlichen Vertrages im Bauplanungsrecht
Immer wieder ist die Frage, ob ein Grundstück noch zum im Zusammenhang bebauten Ortsteil und damit zum Innenbereich i.S.v. § 34 BauGB gehört oder doch bereits im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegt, Gegenstand von gerichtlichen Entscheidungen. Dies ist nicht verwunderlich, da damit in aller Regel auch über die Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit des Vorhabens entschieden wird. Man könnte daher sagen, dieses Thema ist „ein alter Hut“. Die vorliegende Entscheidung hatte sich jedoch mit einer neuen ungewöhnlichen Konstellation zu befassen: Kann die Zuordnung eines unbebauten Grundstücks zum Innenbereich durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 55 VwVfG rechtswirksam erfolgen, selbst dann, wenn objektiv das Grundstück zum Außenbereich gehört? Sofern dies möglich sein sollte, würden sich damit für die Praxis neue Türen öffnen.

jurisPR-ÖffBauR 2/2026 | juris GmbH

  • 2026-02-06
  • ⚙268748
  • jurispr-öffbaur 2/2026
  • jurisPR-ÖffBauR 2/2026 Anm. 1
  • Markus Thiel
Artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen im Wege städtebaulicher Verträge
Das BNatSchG sieht die Möglichkeit von Ausgleichsmaßnahmen für unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vor. Solche Ausgleichsmaßnahmen sind nach § 15 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Eine Beeinträchtigung ist nach § 15 Abs. 2 Satz 2 BNatSchG ausgeglichen, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Aus artenschutzrechtlicher Perspektive sind nach § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zulässig. „Vorgezogen“ sind sie dann, wenn sie bereits vor dem Eingriff wirksam sind; sie werden dann als „CEF-Maßnahmen“ (Continuous Ecological Functionality) bezeichnet. Dies wirft in der Praxis die Frage auf, welche Ziele mit dem Instrument der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme erreicht werden müssen: Geht es nur um einen Funktionserhalt des bei Beginn der Beeinträchtigungen vorgefundenen artenschutzrechtlich relevanten Status quo, oder ist der Verursacher zu einer Verbesserung der Gesamtsituation im Vergleich mit der Ausgangslage verpflichtet?
  • 2026-02-06
  • ⚙268746
  • jurispr-öffbaur 2/2026
  • jurisPR-ÖffBauR 2/2026 Anm. 1
  • Michael Burrack
Berücksichtigung der Eigentumsgarantie gemäß Art. 14 GG im Rahmen der Abwägung bei der Überplanung von bereits bebauten Gebieten
Die Überplanung bereits bebauter Gebiete stößt in der Praxis immer wieder auf Schwierigkeiten. Probleme tauchen vor allem häufig in Fällen auf, in denen ein konkretes, kommunalpolitisch und städtebaulich unerwünschtes Vorhaben die Bauleitplanung auslöst. Es hat den Anschein, dass in derartigen Konstellationen die Sorgfalt in der Bearbeitung mit der Motivation nicht immer Schritt halten kann. Gerade dann, wenn bestehende Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt werden bzw. wenn Baurecht „entzogen“ wird, ist aber besondere Sorgfalt geboten.

jurisPR-PrivBauR 1/2026 | juris GmbH

  • 2026-01-09
  • ⚙263573
  • jurispr-privbaur 1/2026
  • Praun, jurisPR-PrivBauR 1/2026 Anm. 3
  • Karl Praun
Risikoverteilung bei nicht vorhergesehenen Ereignissen
Hat ein Auftragnehmer bei einem Bauvertrag Anspruch auf Mehrvergütung oder auf besondere Leistungen, wenn unvorhergesehene Arbeiten notwendig werden?
  • 2026-01-09
  • ⚙263521
  • jurispr-privbaur 1/2026
  • Madorski, jurisPR-PrivBauR 1/2026 Anm. 2
  • Alexander Madorski
Planungsleistungen beim Bau von Renditeobjekten: ungeschriebenes Planungsziel der bestmöglichen Wirtschaftlichkeit
Diese Entscheidung behandelt (mindestens) drei interessante Fragestellungen, die in dieser Besprechung jeweils kurz dargestellt werden sollen. So ging es um die Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen die Kündigung eines Architekten- oder Bauvertrages in einen Widerruf umgedeutet werden kann. Weiter war zu klären, wann die Planungsänderungswünsche des Auftraggebers einer Architektenleistung vergütungspflichtig sind und wann deren Erfüllung lediglich den ursprünglich geschuldeten Planungsstand erreichen soll und damit als Mangelbeseitigung ohne zusätzliche Vergütung erbracht werden muss. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob ein Architekt bei der Planung eines Renditeobjekts die bestmögliche Wirtschaftlichkeit des zu planenden Objekts, z.B. durch die Schaffung der größtmöglichen vermietbaren Fläche, schuldet. Schließlich befasste sich das Gericht mit der Bemessung der Höhe der Vergütungsminderung bei einem Planungsmangel.

jurisPR-PrivBauR 2/2026 | juris GmbH

  • 2026-02-06
  • ⚙268904
  • jurispr-privbaur 2/2026
  • Leggio, jurisPR-PrivBauR 2/2026 Anm. 2
  • Mario Leggio
Verjährung von Erfüllungsansprüchen gegen den Bauträger und ihre Auswirkung auf die Entstehung von Nacherfüllungsansprüchen
Eingebettet in eine nicht ganz alltägliche Abtretungskonstellation hatte das OLG Braunschweig darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Verjährung von Ansprüchen der Erwerber auf erstmalige mangelfreie Herstellung des Gemeinschaftseigentums zur Folge hat, dass den Erwerbern gegenüber dem Bauträger keine Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums zustehen.
  • 2026-02-06
  • ⚙268901
  • jurispr-privbaur 2/2026
  • Matthies/Rusak, jurisPR-PrivBauR 2/2026 Anm. 1
  • Stefan Matthies/Daniel Rusak
Keine Gebrauchsnachteile durch Mangel: Dennoch kein Abzug neu für alt!
Dass im Rahmen von Bauprozessen, in denen um einen Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung oder Schadensersatz aufgrund vorliegender Baumängel gestritten wird, eine Vorteilsausgleichung wegen eines Abzugs neu für alt diskutiert wird, ist in der Praxis ein nicht selten anzutreffender Streitpunkt. Gerade wenn ein Mangel erst spät erkannt wird oder sich der Bauprozess – was auch keine Seltenheit ist – über Jahre hinzieht, stellt sich häufig die Frage, ob der Auftraggeber sich eine Vorteilsausgleichung wegen eines Abzugs neu für alt anrechnen lassen muss. Die Rechtsprechung des BGH war dazu immer schon sehr restriktiv (BGH, Urt. v. 17.05.1984 - VII ZR 169/82 Rn. 39 - BGHZ 91, 206; BGH, Urt. v. 13.09.2001 - VII ZR 392/00 - NZBau 2002, 31; BGH, Urt. v. 27.09.2018 - VII ZR 45/17 - NZBau 2019, 235). Eine Vorteilsausgleichung hat der BGH – wenn überhaupt – nur ausnahmsweise in Betracht bezogen, wenn sich einerseits der Mangel relativ spät auswirkt und andererseits der Besteller keine Gebrauchsnachteile hat hinnehmen müssen. In der Instanzrechtsprechung ist demgegenüber häufig im Sinne eines allgemeinen Grundsatzes entschieden worden, dass der Auftraggeber durch die Nacherfüllung keine Vorteile erhalten dürfe, so dass, gerade wenn bei bestimmten Gewerken regelmäßige Wartungs- oder Instandhaltungsintervalle bestehen, ein Abzug neu für alt regelmäßig geboten ist, um eine solche ungerechtfertigte Bevorteilung des Auftraggebers zu vermeiden (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.12.2001 - 21 U 92/01; OLG Koblenz, Urt. v. 08.01.2009 - 5 U 1597/07 - NJW-RR 2009, 1318; OLG München, Verfügung v. 11.03.2019 - 28 U 95/19 Bau; OLG Naumburg, Urt. v. 13.10.2021 - 2 U 29/20 - NZBau 2022, 345). In seinem Urteil vom 27.11.2025 (VII ZR 112/24) zieht der BGH die Grenzen noch enger und schließt praktisch eine Vorteilsausgleichung wegen eines Abzugs neu für alt im Rahmen der werkvertraglichen Gewährleistungshaftung grundsätzlich aus.

jurisPR-SozR 1/2025 | juris GmbH

  • 2026-01-09
  • ⚙263397
  • jurispr-sozr 1/2025
  • jurisPR-SozR 1/2025 Anm. 1
  • Thomas Neumair
Verwirkung des Berufens auf den Ablauf der Frist des § 626 Abs. 2 BGB bei nicht bestandskräftiger Feststellung der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch
Die Kündigung eines Menschen mit Behinderung stellt den Arbeitgeber regelmäßig vor besondere Probleme, insbesondere dann, wenn diese Eigenschaft bei dem jeweiligen Arbeitnehmer noch nicht bestandskräftig festgestellt ist. Insbesondere stellt sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden und ob hierzu daneben ein Verfahren zur Zustimmung beim Integrationsamt eingeleitet werden muss. Die vorliegende Entscheidung beschäftigt sich hiermit in Abgrenzung zur bisherigen Rechtsprechung des BAG.
  • 2026-01-09
  • ⚙263383
  • jurispr-sozr 1/2025
  • jurisPR-SozR 1/2025 Anm. 2
  • Ulrich Knispel
Begründung für die stationäre Durchführung einer im AOP-Katalog aufgeführten Operation
Welche Anforderungen sind an die Begründung für die stationäre Durchführung einer im AOP-Katalog aufgeführten Operation bei der Abrechnung im Rahmen der nach § 301 SGB V zu übermittelnden Daten zu stellen?

jurisPR-SozR 2/2026 | juris GmbH

  • 2026-01-23
  • ⚙264787
  • jurispr-sozr 2/2026
  • jurisPR-SozR 2/2026 Anm. 1
  • Winfried Pietrek
Zur Anwendung des § 7a SGB IV bei einem über den 31.03.2022 bestehenden Auftragsverhältnis und der statusrechtlichen Beurteilung eines Arztes bei mehreren Auftraggebern (Dreiecksverhältnis)
Das SG Ulm hat sich mit dem sozialversicherungsrechtlichen Status eines Honorararztes in einem Medizinischen Versorgungszentraum (MVZ) bei mehreren Auftraggebern befasst.
  • 2026-01-23
  • ⚙264635
  • jurispr-sozr 2/2026
  • jurisPR-SozR 2/2026 Anm. 2
  • Wolfgang Römer
Keine Schwelle für Mindestexposition bei Beurteilung der arbeitsmedizinischen Voraussetzungen der Berufskrankheit Nr. 1301
Kann die Anerkennung eines Harnblasenkarzinoms als Berufskrankheit (BK) Nr. 1301 der Anlage 1 zur BKV (Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege durch aromatische Amine) allein wegen Unterschreitens einer Mindestexposition abgelehnt werden?

jurisPR-SozR 25/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-12
  • ⚙262133
  • jurispr-sozr 25/2025
  • jurisPR-SozR 25/2025 Anm. 1
  • Marc Sieper
Auslegung des Strukturmerkmals „Tägliche Verfügbarkeit (auch am Wochenende) von Leistungen der Physiotherapie“ im OPS 8-98f.11
Das LSG Essen hat sich im Rahmen einer Einzelfallprüfung einer vollstationären Krankenhausbehandlung mit der Abgrenzung von Strukturmerkmalen zu den Mindestmerkmalen einer Komplexbehandlung (hier: Operationen- und Prozedurenschlüssel OPS 8-98f.11 - Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung [Basisprozedur], 369 bis 552 Aufwandspunkte) befasst. Das Gericht griff hinsichtlich des strittigen Strukturmerkmals „Tägliche Verfügbarkeit (auch am Wochenende) von Leistungen der Physiotherapie“ auf den Wortlaut des OPS zurück und ließ eine weitere Auslegung durch die Erklärung OPS Nr. 8038 des DIMDI mangels Auslegungsspielraum nicht zu.
  • 2025-12-12
  • ⚙262099
  • jurispr-sozr 25/2025
  • jurisPR-SozR 25/2025 Anm. 2
  • Klaus Feddern
Korrektur von Bescheiden der Rentenausschüsse aus formellen Gründen
Nach neuerer Rechtsprechung des BSG sind Verwaltungsakte über die isolierte (Nicht-)Feststellung eines Arbeitsunfalles, die aufgrund des Beschlusses des Rentenausschusses erlassen werden, formell rechtswidrig. Wie ist ein solcher Bescheid im nachfolgenden Rechtsstreit zu korrigieren, wenn er sich materiell-rechtlich korrekt erweist?

jurisPR-SozR 3/2026 | juris GmbH

  • 2026-02-06
  • ⚙268928
  • jurispr-sozr 3/2026
  • jurisPR-SozR 3/2026 Anm. 1
  • Hermann Plagemann
Forderungserlass gemäß § 76 SGB IV
Das LSG Stuttgart hat sich unter anderem mit der Frage befasst, ob erhebliche wirtschaftliche Belastung oder die fehlende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit den Erlass der Forderung gemäß § 76 SGB IV aus persönlichen Gründen rechtfertigt.
  • 2026-02-06
  • ⚙268925
  • jurispr-sozr 3/2026
  • jurisPR-SozR 3/2026 Anm. 2
  • Dierk F. Hollo
Erstattung von Aufwendungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
Im Mittelpunkt der Entscheidung steht die Frage, ob der zweitangegangene Leistungsträger, die klagende Bundesagentur für Arbeit (BA), einen Erstattungsanspruch für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die seitens der Klägerin für den Versicherten in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) erbracht wurden, gegen den erstangegangen Leistungsträger, den beklagten Rentenversicherungsträger, hat.

jurisPR-SteuerR 04/2026 | juris GmbH

  • 2026-01-30
  • ⚙265373
  • jurispr-steuerr 04/2026
  • jurisPR-SteuerR 04/2026 Anm. 2
  • Matthias Loose
Schenkungsteuer: Einlage eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR
Streitig war, ob auch der Erwerb von Gesamthandseigentum an einer Familienheim-GbR von der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 ErbStG erfasst wird. Eine Schenkung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG setzt in objektiver Hinsicht voraus, dass die Leistung zu einer Bereicherung des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden führt und die Zuwendung objektiv unentgeltlich ist, sowie in subjektiver Hinsicht den Willen des Zuwendenden zur Freigebigkeit. Erforderlich ist eine Vermögensverschiebung, das heißt eine Vermögensminderung auf der Seite des Zuwendenden und eine Vermögensmehrung auf der Seite des Bedachten ( BFH, Urt. v. 16.09.2020 - II R 24/18 Rn. 13 - BStBl II 2021, 621 ; Anm. jurisPR-SteuerR 20/2021 Anm. 4 ). Das ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH auch bei Zuwendungen unter Ehegatten der Fall, obwohl bei sog. ehebedingten Zuwendungen zivilrechtlich keine Schenkung vorliegt ( BFH, Urt. v. 02.03.1994 - II R 59/92 - BStBl II 1994, 366 ).
  • 2026-01-30
  • ⚙265100
  • jurispr-steuerr 04/2026
  • jurisPR-SteuerR 04/2026 Anm. 1
  • Gregor Nöcker
Besteuerung deutscher Rentner in Portugal: Status des „residente não habitual“ im DBA-Portugal
Rentenzahlungen ins europäische Ausland können steuerlich vorteilhaft sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn dort ein besonderer Status für zugezogene Rentner gilt. Nunmehr hatte der BFH darüber zu befinden, ob auch ein Steuersatz von 0% möglich ist - oder dann doch das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland gilt.

jurisPR-SteuerR 05/2026 | juris GmbH

  • 2026-02-06
  • ⚙268881
  • jurispr-steuerr 05/2026
  • jurisPR-SteuerR 05/2026 Anm. 1
  • Johannes Selder
Keine erweiterte Grundstückskürzung bei Halten von Oldtimern als Anlageobjekt
Die Belastung von Unternehmen mit Gewerbesteuer wird bei Grundstücksunternehmen unter den Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG insoweit neutralisiert, als der Gewerbeertrag auf die begünstigte Tätigkeit entfällt (sog. erweiterte Kürzung). Der BFH hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Grundstücksunternehmen sich nicht nur in dem begünstigten Geschäftsfeld betätigte, sondern darüber hinaus zwei Oldtimer im Betriebsvermögen hielt. Es ging um die Frage, ob dadurch das sog. Ausschließlichkeitsgebot verletzt wurde.
  • 2026-02-06
  • ⚙268711
  • jurispr-steuerr 05/2026
  • jurisPR-SteuerR 05/2026 Anm. 2
  • Matthias Loose
Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Teilung des Nachlasses
Streitig war, ob und, wenn ja, in welchem Umfang bei der Übertragung eines Grundstücks von einer Erbengemeinschaft auf eine aus mehreren Miterben bestehende Personengesellschaft bei Teilung des Nachlasses die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 Satz 1 GrEStG zu gewähren ist.

jurisPR-SteuerR 49/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-12
  • ⚙261991
  • jurispr-steuerr 49/2025
  • jurisPR-SteuerR 49/2025 Anm. 1
  • Christian Graw
Anforderungen an die Mitunternehmerstellung des Vorbehaltsnießbrauchers
Der BFH hat sich vor allem mit der Frage befasst, inwiefern der Kommanditist, der seinen Kommanditanteil unter Nießbrauchsvorbehalt überträgt, weiterhin als Mitunternehmer der Personengesellschaft angesehen werden kann.
  • 2025-12-12
  • ⚙261964
  • jurispr-steuerr 49/2025
  • jurisPR-SteuerR 49/2025 Anm. 2
  • Stephan Geserich
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kein Erfordernis der Anforderung einer Lesebestätigung bei Übersendung eines Einspruchs per E-Mail
Der BFH hat sich mit der Frage befasst, ob die Anforderung einer Lesebestätigung bei Übersendung eines Einspruchs per E-Mail für die Gewährung der Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist erforderlich ist.

jurisPR-SteuerR 50/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-19
  • ⚙262814
  • jurispr-steuerr 50/2025
  • jurisPR-SteuerR 50/2025 Anm. 2
  • Stephan Geserich
Abzug ersparter Mietaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
Streitig ist, in welcher Höhe behinderungsbedingte (Um-)Baumaßnahmen bzw. die damit einhergehende Mehrmiete als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind und ob ersparte Mietaufwendungen, die beim Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen, insoweit als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden können, als sie behinderungsbedingten Mehraufwand darstellen.
  • 2025-12-19
  • ⚙262802
  • jurispr-steuerr 50/2025
  • jurisPR-SteuerR 50/2025 Anm. 1
  • Monika Jachmann-Michel
Voraussetzungen von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG
Zu entscheiden war, ob der Kläger aus einem strukturierten Kapitalanlagegeschäft unbeschränkt ausgleichsfähige Verluste erzielt hat und insoweit über die Voraussetzungen von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG bezogen auf Sachverhalte, in denen weder der Emittent noch der Inhaber anstelle der Rückzahlung der Anleihe in Geld einseitig Wertpapiere andienen oder die Lieferung von Wertpapieren verlangen können.

jurisPR-StrafR 1/2026 | juris GmbH

  • 2026-01-16
  • ⚙263950
  • jurispr-strafr 1/2026
  • jurisPR-StrafR 1/2026 Anm. 2
  • Christopher Bona
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr bei aggressiver Fahrweise; Konkurrenzverhältnis von fahrlässiger Tötung und einem versuchten Tötungsdelikt durch Unterlassen bei Identität des Tatopfers
Bei Verkehrsunfällen mit tödlichen Unfallfolgen liegt regelmäßig eine Strafbarkeit des Verursachers wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) nahe. Daneben kommen – abhängig vom Tatgeschehen – Straßenverkehrsdelikte nach den §§ 315b ff. StGB in Betracht. Entfernt sich der Unfallverursacher vom Tatort, ohne Rettungs- oder Hilfsmaßnahmen zu ergreifen, stellt sich darüber hinaus die Frage, welche eigenständige strafrechtliche Relevanz das Nachtatverhalten im Hinblick auf vorsätzliche Tötungsdelikte durch Unterlassen erlangt. Der BGH hatte jüngst über einen Fall zu entscheiden, in dem der Angeklagte durch ein aggressives und riskantes Fahrmanöver im fließenden Verkehr fahrlässig den Tod eines anderen Fahrzeuginsassen verursacht hatte und sich im Anschluss vom Unfallort entfernte, obwohl greifbare Anhaltspunkte für schwere oder gar tödliche Verletzungen der Unfallgegner bestanden. Während die Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung revisionsrechtlicher Überprüfung standhielt, beanstandete der Senat, dass sich das Tatgericht nicht mit der Möglichkeit eines (untauglichen) versuchten Tötungsdelikts durch Unterlassen auseinandergesetzt hatte. Zugleich war zu klären, unter welchen Voraussetzungen aggressive Fahrmanöver im fließenden Verkehr als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) zu qualifizieren sind und in welchem Konkurrenzverhältnis die fahrlässige Tötung zu einem nachfolgenden vorsätzlichen Tötungsdelikt steht, wenn dasselbe Tatopfer betroffen ist.
  • 2026-01-16
  • ⚙263813
  • jurispr-strafr 1/2026
  • jurisPR-StrafR 1/2026 Anm. 1
  • Sebastian Beckschäfer
Steuerhinterziehung durch Unterlassen gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO bei elektronischen Daten im Datenspeicher der Finanzbehörde
Der BFH hatte sich mit der Frage zu § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO (In-Unkenntnis-Lassen der Finanzbehörde) zu befassen, ob elektronisch übermittelte Daten eine Kenntnis der Finanzbehörde begründen und der Verwirklichung des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO entgegenstehen.

jurisPR-StrafR 2/2026 | juris GmbH

  • 2026-01-23
  • ⚙264726
  • jurispr-strafr 2/2026
  • jurisPR-StrafR 2/2026 Anm. 2
  • Hugo Soares
Verhältnismäßigkeit und Grundrechtsschutz bei Kanzleidurchsuchungen
Die richterliche Anordnung einer Haus- und Kanzleidurchsuchung gemäß § 102 StPO gegen eine Strafverteidigerin wirft die Frage auf, welche inhaltlichen Anforderungen an Tatverdacht, Erforderlichkeit und Angemessenheit zu stellen sind, wenn Maßnahmen die berufliche Sphäre von Berufsgeheimnisträgern unmittelbar betreffen, die zur Zeugnisverweigerung berechtigt sind (§§ 97, 53 Abs. 1 StPO).
  • 2026-01-23
  • ⚙264642
  • jurispr-strafr 2/2026
  • jurisPR-StrafR 2/2026 Anm. 1
  • Henning Lorenz
Alle Jahre wieder - Vier Gedanken zu den erneuten Vorstößen zur Entkriminalisierung des sog. „Schwarzfahrens“
Die Diskussion um eine Entkriminalisierung des sog. „Schwarzfahrens“ ist ein kriminalpolitisches Evergreen. In der jüngeren Vergangenheit wird die Thematik jedoch erst wieder intensiver seit der 19. Legislaturperiode diskutiert.

jurisPR-StrafR 3/2026 | juris GmbH

  • 2026-02-06
  • ⚙268694
  • jurispr-strafr 3/2026
  • jurisPR-StrafR 3/2026 Anm. 2
  • Simon Pschorr
Die Aktualität des Todeswunsches und das Recht auf selbstbestimmtes Sterben
Die große Strafkammer des LG Bielefeld musste ein Urteil auf Messers Schneide zwischen dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben einerseits und dem Lebensschutz andererseits treffen. Es erachtete die durch den Angeklagten assistierte Fremdtötung seiner Mutter für gemäß den §§ 212 Abs. 1, 27 StGB strafbar, obwohl - vielmehr weil - diese zwar einen abstrakten Todeswunsch geäußert hatte, aber zum Zeitpunkt der Tötungshandlung nicht mehr zur Bildung bzw. Artikulation eines aktualisierten Todeswunsches in der Lage war. Die Entscheidung macht die faktischen Grenzen des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben in Ermangelung einer einfachrechtlichen Ausgestaltung manifest und gemahnt den Gesetzgeber zum Handeln.
  • 2026-02-06
  • ⚙268667
  • jurispr-strafr 3/2026
  • jurisPR-StrafR 3/2026 Anm. 1
  • Marc Neuhaus
Ungerechtfertigter Steuervorteil im großen Ausmaß gemäß § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Alt. 2 AO bei gesonderter und einheitlicher Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
Die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gibt für den Tatbestand der Steuerhinterziehung immer wieder Anlass für Fragen, wenn der Steuerpflichtige in der Feststellungserklärung und in der Einkommensteuererklärung unrichtige Angaben macht oder eine Erklärung pflichtwidrig nicht abgibt. Dies hat seinen Grund im gestuften Besteuerungsverfahren. Im Feststellungsbescheid werden, im Regelfall vorgelagert zum späteren (Einkommen-)Steuerbescheid, die Einkünfte bzw. Besteuerungsgrundlagen festgesetzt. Dieser Feststellungsbescheid ist für die spätere Steuerfestsetzung bindend ( § 182 Abs. 1 AO ). Die Anwendungsfälle für den Feststellungsbescheid sind in den (Einzel-)Steuergesetzen geregelt (vgl. die §§ 179 Abs. 1, 180 Abs. 1 , 1a AO ). Der praktisch wichtigste Fall ist die Beteiligung mehrerer an gemeinsamen Einkünften ( § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a AO ). Das ist etwa bei Miterben und Miteigentümern oder auch bei Gesellschaftern einer GbR, oHG, KG, PartnerG gegeben. Mit Beschluss vom 30.04.2025 ( 1 StR 39/25 ) hatte sich der BGH zum Verhältnis der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und Einkommensteuererklärung neu positioniert. Der BGH beschäftigt sich vorliegend mit der Frage, wann ein Feststellungsbescheid als ungerechtfertigter Steuervorteil im großen Ausmaß zu bewerten ist ( § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Alt. 2 AO ). Eine solche Bestimmung war in der konkreten Entscheidung für die Verjährungsprüfung relevant ( § 376 Abs. 1 AO ).

jurisPR-UmwR 1/2026 | juris GmbH

  • 2026-01-23
  • ⚙264623
  • jurispr-umwr 1/2026
  • jurisPR-UmwR 1/2026 Anm. 1
  • Kevin Marschhäuser
Der Regierungsentwurf für ein Wasserstoffbeschleunigungsgesetz - Deutschlandtempo für den Wasserstoffhochlauf?
Die von CDU/CSU und SPD geführte Bundesregierung der 21. Legislatur hat, ähnlich wie bereits die Vorgängerregierung(en), nicht nur die Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung als Ziel im Koalitionsvertrag verankert, sondern sich auch den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zum Ziel gesetzt. Der Wasserstoffhochlauf ist ein wichtiges Schlüsselelement der Energiewende, indem Wasserstoff, seine Folgeprodukte und Derivate zur deutlichen Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen beitragen können. Voraussetzung hierfür ist jedoch ein regulatorischer Rahmen, der Zulassungsverfahren für die Wasserstoffinfrastruktur schneller und effizienter gestaltet. Nach einem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie aus dem Juli 2025 hat die Bundesregierung am 04.11.2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften („Regierungsentwurf“) vorgelegt. Zentraler Gegenstand des Regierungsentwurfs ist das Gesetz zur planungs- und genehmigungsrechtlichen Beschleunigung von Erzeugung, Speicherung, Import und Transport von Wasserstoff („Wasserstoffbeschleunigungsgesetz“ oder „WassBG-E“). Der Regierungsentwurf bündelt vielfältige Beschleunigungsinstrumente, um Planung, Genehmigung und Vergabe für Wasserstoffprojekte zu vereinfachen und zu digitalisieren. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Beschleunigungsinstrumente des Regierungsentwurfs und ordnet sie knapp in das Gefüge der bisherigen Beschleunigungsgesetzgebung ein.
  • 2026-01-23
  • ⚙264561
  • jurispr-umwr 1/2026
  • jurisPR-UmwR 1/2026 Anm. 2
  • Liane Thau, Nina Rosa
Die Novelle des Stromsteuergesetzes (StromStG) und des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) - Stromsteuer und Elektromobilität am Ladepunkt
Mit dem Gesetz wird zunächst die Stromsteuerentlastung für potenziell 600.000 Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft bis auf den EU-Mindeststeuersatz verstetigt. Eine Stromsteuersenkung für Privathaushalte enthält die Gesetzesnovelle – entgegen der ausdrücklichen Ankündigung im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD – dagegen nicht. Zudem wird das Strom- und Energiesteuerrecht an neue EU-Vorgaben angepasst und es werden weitere Ziele des Koalitionsvertrages umgesetzt, insbesondere solche aus den Bereichen Elektromobilität, bidirektionales Laden, Energiespeicher, erneuerbare Energieträger, Vereinfachung dezentraler Stromversorgung sowie Bürokratieabbau. Das Gesetz enthält deshalb vor allem Änderungen für das Stromsteuergesetz (StromStG), das Energiesteuergesetz (EnergieStG) sowie den jeweiligen Durchführungsverordnungen (StromStV und EnergieStV). Der nachfolgende Beitrag konzentriert sich auf die Elektromobilität und den Ladepunkt. Der Verkehrssektor ist ein emissionsintensiver Bereich. Die Treibhausgasreduktion kommt hier nur langsam voran. Ein weiterer Hochlauf würde durch klare rechtliche, regulatorische und steuerliche Rahmenbedingungen unterstützt. Daher geht es in diesem Beitrag um die durch die Gesetzesnovelle beabsichtigte Übertragung der aus dem Energiewirtschaftsrecht bekannten „Letztverbraucherfiktion“ an Ladepunkten auf das Stromsteuerrecht, mit der nun Einzelfallprüfungen von komplexen Geschäftsmodellen „innerhalb der Ladesäule“ entfallen sollen. Zudem werden die Folgen für die Praxis dargestellt.

jurisPR-UmwR 12/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-19
  • ⚙262737
  • jurispr-umwr 12/2025
  • jurisPR-UmwR 12/2025 Anm. 2
  • Julius Lüttgau
Die Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich
Deutschland strebt bis Ende 2038 Treibhausgasneutralität der Stromversorgung an und treibt daher den Ausbau von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien voran. Energiespeicheranlagen, also „Anlagen in einem Elektrizitätsnetz, mit der die endgültige Nutzung elektrischer Energie auf einen späteren Zeitpunkt als den ihrer Erzeugung verschoben wird (…)“, spielen hierfür eine bedeutende Rolle.
  • 2025-12-19
  • ⚙262593
  • jurispr-umwr 12/2025
  • jurisPR-UmwR 12/2025 Anm. 1
  • Lukas Muffler
Das Geothermie-Beschleunigungsgesetz als Katalysator für die Wärmewende
Das geothermische Potenzial in Deutschland ist enorm, wird bislang aber kaum genutzt. Ausgehend von diesem Befund sollen mit dem Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine vereinfachte Erschließung von Erdwärme geschaffen werden. Der Anwendungsbereich des Gesetzes umfasst neben Geothermieanlagen auch Wärmeleitungen sowie Wärmepumpen und Wärmespeicher. Ziel ist es, den Ausbau dieser Infrastrukturen zu beschleunigen, indem die Verfahren nach dem einschlägigen Fachrecht „inhaltlich verschlankt“ werden. Hierzu wird vor allem das Zulassungsregime nach dem Bundesberggesetz (BBergG) und dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) angepasst. Hinzu kommt die Klarstellung der Außenbereichsprivilegierung von Geothermievorhaben im Baugesetzbuch (BauGB). Der Beitrag fasst die neuen Regelungen zusammen und ordnet sie in den Kontext der kommunalen Wärmeplanung ein.

jurisPR-VergR 1/2026 | juris GmbH

  • 2026-01-16
  • ⚙264057
  • jurispr-vergr 1/2026
  • Trautner/Belz, jurisPR-VergR 1/2026 Anm. 2
  • Wolfgang E. Trautner, Dominik Belz
Steuerrecht im Vergabeverfahren - Auftraggeber vor komplexen Prüfpflichten?
Das OLG Celle hatte sich in dem Beschwerdeverfahren mit der zentralen Frage auseinanderzusetzen, ob öffentliche Auftraggeber verpflichtet sind, die Richtigkeit der Umsatzsteuerangaben in Angeboten eigenständig zu prüfen, wenn ein Bieter Teile seiner Leistung als umsatzsteuerfrei ausweist und dadurch den Bruttopreis beeinflusst, der für die Angebotswertung maßgeblich ist. Dies war gerade vor dem Hintergrund wichtig, da ein zu niedrig angesetzter Umsatzsteuerbetrag einen wettbewerbsverzerrenden Vorteil begründen kann.
  • 2026-01-16
  • ⚙263988
  • jurispr-vergr 1/2026
  • Lausen, jurisPR-VergR 1/2026 Anm. 1
  • Irene Lausen
Zu den Voraussetzungen einer verdeckt produktspezifischen Ausschreibung durch Gestaltung der Wertungskriterien und zur Zulässigkeit einer Gestaltung der Bezugsberechtigung im ausgeschriebenen Rahmenvertrag
Kern des Beschlusses des OLG Frankfurt vom 09.10.2025 sind die an eine produktspezifische Ausschreibung zu stellenden Anforderungen. Ansatzpunkte für die Produktschärfe sind nicht, wie sonst üblich, die Leistungsanforderungen, sondern die Zuschlagskriterien. Ferner geht es um die Frage der Ausgestaltung der Bezugsrechte aus einer Rahmenvereinbarung durch den Auftraggeber, wenn ein Bieter dadurch ausgeschlossen wird.

jurisPR-VergR 12/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-19
  • ⚙262733
  • jurispr-vergr 12/2025
  • Trautner, jurisPR-VergR 12/2025 Anm. 2
  • Wolfgang E. Trautner
Referenzen gehen nicht einfach mit den Mitarbeitern über
In dieser Entscheidung musste sich die VK Bund mit der Frage auseinandersetzen, ob Unternehmensreferenzen von einem Unternehmen auf ein anderes übergehen können, wenn lediglich eine Zahl von Mitarbeitern von dem einen Unternehmen zum anderen gewechselt ist. Zudem wurden die Anforderungen an das Fortsetzungsfeststellungsinteresse geprüft. Dazu war es gekommen, weil zwischenzeitlich die Erledigung des Nachprüfungsverfahrens aufgrund einer Aufhebung erklärt wurde.
  • 2025-12-19
  • ⚙262729
  • jurispr-vergr 12/2025
  • von Wietersheim, jurisPR-VergR 12/2025 Anm. 1
  • Mark von Wietersheim
Legal Update - Weiterentwicklung des Vergaberechts
Alle zwei Jahre werden die Schwellenwerte angepasst, ab denen das EU-Vergaberecht anwendbar ist. Im Einzelnen betrifft dies die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für klassische öffentliche Aufträge, für Aufträge aus dem Bereich der besonderen Sektoren, die Konzessionsvergaberichtlinie sowie für die Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit. Die neuen Schwellenwerte sind gegenüber den bisher geltenden leicht verringert worden.

jurisPR-VerkR 1/2025 | juris GmbH

  • 2026-01-16
  • ⚙263839
  • jurispr-verkr 1/2025
  • jurisPR-VerkR 1/2025 Anm. 1
  • Timo Karle
Abwägung der Mitverursachungsbeiträge bei einem Unfall mit Traktorgespann
Mit einem für die Beteiligten ausgesprochen tragischen Verkehrsunfall, der bei der Regulierung gleich mehrere typische und interessante Rechtsfragen aufwarf, sah sich das OLG Schleswig in der Berufungsinstanz konfrontiert. Der Fall berührt verschiedene Aspekte des Straßenverkehrsrechts von der zulässigen Geschwindigkeit bei Dunkelheit über die (mangelnde) Relevanz einer Alkoholisierung auf die Haftungsquote bis hin zum Mitverschulden des Beifahrers und dem Regress im Gesamtschuldverhältnis.
  • 2026-01-16
  • ⚙263814
  • jurispr-verkr 1/2025
  • jurisPR-VerkR 1/2025 Anm. 2
  • Rainer Wenker
Haftung bei Kollision zwischen grob verkehrswidrig abbiegendem Kleintransporter und überholendem Motorradfahrer
Das OLG Schleswig hatte zu einer Kollision zwischen einem in mehrfacher Hinsicht grob verkehrswidrig von einer Bundesstraße nach links abbiegenden Kleintransporter und einem Motorradfahrer, der in gleicher Fahrtrichtung zum Überholen angesetzt hatte, neben der Beurteilung der Haftungsfrage auch über die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs des Klägers bei multiplen Verletzungen zu entscheiden.

jurisPR-VerkR 25/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-19
  • ⚙262673
  • jurispr-verkr 25/2025
  • jurisPR-VerkR 25/2025 Anm. 1
  • Benjamin Krenberger
Verstoß gegen Auflage beim Großraumtransport
Das OLG Braunschweig musste sich mit einem Einziehungsbescheid befassen, der dem Fahrer vorwarf, bei einem Großraumtransport entgegen den §§ 49 Abs. 4 Nr. 4, 46 Abs. 3 Satz 1 StVO eine vollziehbare Auflage der Ausnahmegenehmigung oder Erlaubnis nicht befolgt zu haben, und dabei auch den zugrunde liegenden Verstoß prüfen.
  • 2025-12-19
  • ⚙262604
  • jurispr-verkr 25/2025
  • jurisPR-VerkR 25/2025 Anm. 2
  • Thomas Buchner
Anforderungen an das Maß der Geschwindigkeitsüberschreitung für Annahme vorsätzlichen Handelns bei geringer Höchstgeschwindigkeit
Die vorsätzliche Begehungsweise ist auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen regelmäßig mit höheren Sanktionen für Betroffene verbunden. Dass eine schematische Anwendung hierzu bereits bestehender Rechtsprechung zu unbilligen Ergebnissen führen kann und deshalb eine Korrektur geboten ist, zeigt die besprochene Entscheidung.

jurisPR-VersR 1/2026 | juris GmbH

  • 2026-01-30
  • ⚙265319
  • jurispr-versr 1/2026
  • jurisPR-VersR 1/2026 Anm. 2
  • Tim Horacek
Anwaltshaftung: Aussichtslosigkeit einer Klage gegen die Volkswagen AG bei einem sog. „Spätkauf“
Spätestens seit Anfang 2024 rollen Rechtsschutzversicherer den sog. Dieselskandal wieder auf und versuchen, die seinerzeit verauslagten und nicht durch die Hersteller erstatteten Prozesskosten im Regresswege von der Anwaltschaft zurückerstattet zu erhalten. Wie auch im vorliegenden Fall stehen hierbei häufig die Frage der Erfolgsaussichten bzw. der objektiven Aussichtslosigkeit der Vorprozessklage, die Auswirkung einer bewusst erteilten Deckungszusage durch den Rechtsschutzversicherer und die Verjährung des Regressanspruchs selbst im Mittelpunkt.
  • 2026-01-30
  • ⚙265150
  • jurispr-versr 1/2026
  • jurisPR-VersR 1/2026 Anm. 1
  • Kai-Jochen Neuhaus
Berufsunfähigkeitsversicherung und Wegfall der Berufsunfähigkeit im Nachprüfungsverfahren: Muss eine Gesundheitsverbesserung spiegelbildlich zur BU-Definition sechs Monate bestehen?
Der Versicherer kann nach anerkannter oder gerichtlich festgestellter Berufsunfähigkeit grundsätzlich nur durch das in den Versicherungsbedingungen und § 174 VVG vorgesehene Nachprüfungsverfahren wieder leistungsfrei werden. Bei dem dafür erforderlichen Wegfall der Berufsunfähigkeit wird im Zusammenhang mit einer Gesundheitsverbesserung teilweise von Versicherungsnehmern argumentiert, diese dürfe nur dann berücksichtigt werden, wenn der Versicherer im Rahmen der ihn treffenden Beweislast auch beweisen könne, dass die Gesundheitsverbesserung mindestens sechs Monate anhalten wird oder bereits für diese Dauer bestand. Das OLG München erteilt dieser Auffassung mit ausführlicher Begründung eine Absage. Die Besprechung beschränkt sich auf dieses Thema aus der umfangreichen Entscheidung.

jurisPR-VersR 12/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-26
  • ⚙263029
  • jurispr-versr 12/2025
  • Jacob, jurisPR-VersR 12/2025 Anm. 2
  • Markus Jacob
Darlegungslast in der privaten Unfallversicherung
Erste Voraussetzung eines Anspruchs aus einer privaten Unfallversicherung ist das Vorliegen eines Unfalls. Dieser ist vom Versicherungsnehmer darzulegen und zu beweisen, was insbesondere dann schwierig werden kann, wenn differierende Unfalldarstellungen vorliegen.
  • 2025-12-26
  • ⚙262980
  • jurispr-versr 12/2025
  • Günther, jurisPR-VersR 12/2025 Anm. 1
  • Dirk-Carsten Günther
Ausgleichsanspruch gegen den Hausratversicherer bei Austausch von Fliesen nach Leitungswasserschaden am darunterliegenden Unterboden
Die Parteien streiten darüber, ob die Gebäudeversicherin (Klägerin) gegen den Hausratversicherer (Beklagter) einen Ausgleichsanspruch für die Kosten der Erneuerung eines Fliesenbodens nach einem Leitungswasserschaden im Rahmen einer Mehrfachversicherung hat. Das Landgericht bejahte dies, weil Fliesen als „Bodenbeläge“ über die Kostenregelung des § 8 Nr. 1 h) VHB vom Versicherungsschutz erfasst seien. Das OLG folgt der Auffassung des Landgerichts. Die Klausel umfasse auch solche Reparaturkosten, die infolge notwendiger Arbeiten nach einem Leitungswasserschaden anfallen, selbst wenn der Belag nicht unmittelbar durchnässt wurde, sondern der darunterliegende Estrich. Daher besteht eine Mehrfachversicherung, so dass der Beklagte der Klägerin den hälftigen Ausgleich nach § 78 Abs. 2 VVG schulde.

jurisPR-WettbR 1/2026 | juris GmbH

  • 2026-01-30
  • ⚙265095
  • jurispr-wettbr 1/2026
  • jurisPR-WettbR 1/2026 Anm. 1
  • Moritz Vohwinkel
Änderung der Reparaturklausel im Designrecht zum 01.05.2025 - materiell-rechtliche und prozessuale Auswirkungen („Schlüsselgehäuse“)
Die Entscheidung behandelt zwei namhafte Problemkreise. Die Anforderungen an die Schranke der Reparaturklausel ist umstritten, diese wurde zudem im Rahmen der Designrechtsnovelle mit Wirkung zum 01.05.2025 wesentlich geändert (Art. 20a UGV / Art. 110 GGV a.F.). Konkret bestehen Abgrenzungsfragen in Bezug auf das Merkmal des „Bauteils eines komplexen Erzeugnisses“, ebenso sind die Einzelheiten des erforderlichen Reparaturzwecks streitig. Die Entscheidung klärt mehrere dieser Punkte in Bezug auf beide Fassungen der Reparaturklausel. Ferner stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Wiederholungsgefahr für eine nach der alten Klausel unzulässige Designbenutzung infolge der Rechtsänderung entfallen kann, obwohl die angegriffene Designbenutzung auch nach der neuen Reparaturklausel weiterhin verboten wäre - und wie sich dies auf die übrigen Verletzungsansprüche auswirkt.
  • 2026-01-30
  • ⚙265073
  • jurispr-wettbr 1/2026
  • jurisPR-WettbR 1/2026 Anm. 2
  • Alexander Hauch
Werktitelschutz von Bezeichnungen fiktiver Charaktere („Moneypenny“)
Figuren in fiktiven Umgebungen wie Filmen, Büchern etc. und den mit diesen Figuren verbundenen Eigenschaften kommt mitunter eine erhebliche Bekanntheit zu. Zuweilen erreichen diese Figuren eine solche Bekanntheit, dass sich deren Namen für eine wirtschaftliche Verwertung in der Realität anbieten. Ist eine solche Verwertung gestattet, werden diese Fallkonstellationen oft unter dem Stichwort „Character Merchandising“ abgehandelt. Es stellt sich dann - als Kehrseite - die Frage, ob oder unter welchen Voraussetzungen bei fehlender Gestattung ein Verbotsrecht existiert, das einen Transfer des Namens der Figur aus der fiktiven Umgebung in die Realität verbieten kann. Mit letztgenannter Variante hatte sich nun der BGH im Kontext des Werktitelschutzes ( § 5 Abs. 3 MarkenG ) zu befassen.

jurisPR-WettbR 12/2025 | juris GmbH

  • 2025-12-19
  • ⚙262945
  • jurispr-wettbr 12/2025
  • jurisPR-WettbR 12/2025 Anm. 2
  • Dirk Bruhn
Anwendbarkeit des Zuwendungsverbotes nach § 7 HWG auf EU-Versandapotheken jenseits der nationalen Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel
Die in Deutschland geltenden Regelungen zum Zuwendungsverbot insbesondere für rezeptpflichtige, preisgebundene Arzneimittel nach § 7 HWG sorgen immer wieder für Auseinandersetzungen. Der BGH hat im nationalen Kontext selbst geringwertige Rabatte, Prämien und Gutscheine für verschreibungspflichtige Medikamente für unzulässig erklärt (vgl. etwa die Urteile vom 06.06.2019 - I ZR 206/17 - GRUR 2019, 1071 „Brötchen-Gutschein“ und I ZR 60/18 - GRUR 2019, 1078 „1 Euro-Gutschein“). Gegenüber ausländischen Unternehmen hat sich die Rechtslage indes deutlich uneinheitlicher dargestellt. Da das BSG in einem Urteil vom 28.07.2008 (B 1 KR 4/08 R) eine Geltung der AMPreisV für die Gewährung von Rabatten für verschreibungspflichtige Arzneimittel durch EU-Versandapotheken verneint, der BGH in wettbewerbsrechtlichen Verfahren indes eine andere Auffassung vertreten hatte, legte er mit Beschluss vom 09.09.2010 (I ZR 72/08 „Sparen Sie beim Medikamentenkauf!“) dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS OGB) die Frage zur Entscheidung vor, ob das deutsche Arzneimittelpreisrecht auch für im Wege des Versandhandels nach Deutschland eingeführte Arzneimittel gilt. Nach einer Bejahung dieser Frage mit Beschluss vom 22.08.2012 (GmS-OGB 1/10) entschied der BGH entsprechend in seinem Urteil vom 26.02.2014 (I ZR 79/10 „Sofort-Bonus“). Die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde wurde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen (Beschl. v. 31.03.2016 - 2 BvR 929/14). Diese sehr deutlich in Richtung einer Geltung der Arzneimittel-Preisbindung auch für ausländische Versandapotheken weisenden Entscheidungen des deutschen Gesetzgebers und der obersten deutschen Gerichte wurden jedoch durch das auf Basis eines Vorlagebeschlusses des OLG Düsseldorf vom 24.03.2015 (I-20 U 149/13) ergangene Urteil des EuGH in der Sache „Deutsche Parkinson Vereinigung“ vom 19.10.2016 (C-148/15) überlagert. Mit jener Entscheidung qualifizierte der EuGH die deutsche Arzneimittelpreisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel als Maßnahme gleicher Wirkung i.S.d. Art 34 AEUV, die nicht nach Art 36 AEUV gerechtfertigt werden könne, da sie nicht geeignet sei, das angestrebte Ziel, den Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen, zu erreichen. Ab 2017 wurden auf Betreiben von EU-Versandapotheken die gegen sie in Eilverfahren erlassene Verbote von Rabatt- und Gutscheinaktionen wieder aufgehoben und die Gerichte mussten sich sodann mit deren Schadensersatzforderungen nach § 945 ZPO wegen „von Anfang an ungerechtfertigter“ einstweiliger Verfügungen auseinandersetzen. Die ursprünglich als Jäger angetretenen Wettbewerber und Organisationen fanden sich somit unversehens in der Rolle der Gejagten wieder und sahen sich zudem hohen Schadensersatzforderungen ausgesetzt. Nach einer Vorlage an den EuGH hat der BGH mit seinem Urteil vom 06.11.2025 die Anwendbarkeit von § 7 HWG auf EU-Versandapotheken auch jenseits der nationalen Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel jedoch neu konturiert.
  • 2025-12-19
  • ⚙262790
  • jurispr-wettbr 12/2025
  • jurisPR-WettbR 12/2025 Anm. 1
  • Malte Stieper
Mio/Asplund und USM/konektra
Das Urteil des EuGH beschäftigt sich mit den Voraussetzungen und der Reichweite des urheberrechtlichen Schutzes von Werken der angewandten Kunst. Es ergeht auf Vorabentscheidungsersuchen des Svea hovrätt (Schweden) sowie des BGH und knüpft an die bisherige Rechtsprechung des EuGH zu den Voraussetzungen des urheberrechtlichen Werkbegriffs an. Um Urheberrechtsschutz als „Werk“ zu genießen, muss es sich beim betreffenden Schutzobjekt danach um ein Original in dem Sinne handeln, dass der Gegenstand die Persönlichkeit seiner Urheberin widerspiegelt, indem er ihre schöpferischen Fähigkeiten durch freie und kreative Entscheidungen zum Ausdruck bringt. Offen war bislang jedoch, wie die konkrete Beurteilung der Originalität eines Gegenstands vorzunehmen ist, namentlich welche Kriterien bei der Bestimmung zu berücksichtigen sind, ob ein Gegenstand der angewandten Kunst „freie und kreative“ Entscheidungen zum Ausdruck bringt. Der EuGH hat zwar bereits in früheren Urteilen festgestellt, dass ein Werkschutz dort ausscheidet, wo die Schaffung des Gegenstands durch technische Erwägungen, durch Regeln oder andere Zwänge bestimmt wird und daher kein Raum für die Ausübung künstlerischer Freiheit ist, andererseits aber betont, dass nicht jede Auswahl zwischen mehreren in Betracht kommenden Gestaltungsalternativen auch kreativ in diesem Sinne ist. Was genau eine freie Entscheidung zu einer kreativen macht, blieb ungeklärt. Die Herausforderung für die Gerichte besteht vor diesem Hintergrund darin, Maßstäbe für die Beurteilung der Kreativität einer Produktgestaltung zu entwickeln, die eine hinreichende Abgrenzung zum Designschutz gewährleisten, dem solche Gestaltungen ebenfalls zugänglich sind. Wenn ein Gegenstand danach als Werk der angewandten Kunst (auch) urheberrechtlich geschützt ist, stellt sich zudem die Frage, wie weit der Schutz reicht, wie dicht also etwaige Nachahmungen am Original sein müssen, um das daran bestehende Urheberrecht zu verletzen.

KlimaRZ - Zeitschrift für materielles und prozessuales Klimarecht | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2026-01-16
  • ⚙264006
  • klimarz - zeitschrift für materielles und prozessuales klimarecht
  • KlimaRZ 2025, 230-236
  • Lin Strobio Chen; Reiner Block; Sandra Reich
Hydrogen – status quo, challenges, and opportunities

What could be safely planned for decades in the last century must now change fundamentally within 20 years: the complete energy supply of industrial society! Although half of electricity consumption in Germany is fed from renewable sources, more than 75% of the total energy supply for buildings, industry and mobility is still based on fossil resources. To make Germany completely climate-neutral by 2045, the contribution of renewable energy would need to increase significantly – and fast.

  • 2025-12-26
  • ⚙263010
  • klimarz - zeitschrift für materielles und prozessuales klimarecht
  • KlimaRZ 2026, 21-24
  • Jan Trotter
Veranstaltungsbericht zur 3. INUR-Jahrestagung: „Klimaklagen“ und „Anti-ESG-Welle“ in den USA

Am 20.11.2025 jährte sich die Jahrestagung des INUR bereits zum dritten Mal. Gegenstand der Debatte waren zwei dynamische Entwicklungen des internationalen Wirtschaftsrechts: einerseits die zunehmenden „Klimaklagen“ und andererseits die „Anti-ESG-Bewegung“ in den USA. Der vorliegende Veranstaltungsbericht fasst die wesentlichen Inhalte der Fachvorträge sowie die zentralen Punkte der anschließenden Diskussion zusammen.

  • 2025-12-26
  • 🌍 1767744000000
  • ⚙263004
  • klimarz - zeitschrift für materielles und prozessuales klimarecht
  • KlimaRZ 2026, 3-10
  • Klaas Hendrik Eller; Tonio Friedmann; Thibaud Herrmann; Anne-Christin Mittwoch; Andreas Rühmkorf; Daniel Schönfelder; Ben Vanpeperstraete
Lieferkettenregulierung jenseits des Omnibusses: Die Bedeutung von Digitalisierung und Stakeholder-Dialog für CSDDD und LkSG

In der politischen Diskussion über die Regulierung transnationaler Lieferketten hat sich der Fokus zu einer kritischeren Sicht auf zwingende rechtliche Vorgaben für die Berücksichtigung von Menschenrechten und Umweltbelangen durch Unternehmen verschoben. Angekündigt wurde die stärkere europäische Zurückhaltung hinsichtlich der Nachhaltigkeitstransformation der Wirtschaft bereits im Draghi-Bericht vom 09.09.2024. Dieser will zentral Innovationslücken zu den USA und China schließen und für Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen sorgen. Schließlich stehen Sicherheit und Krisenfestigkeit im Fokus.

  • 2025-12-26
  • ⚙262992
  • klimarz - zeitschrift für materielles und prozessuales klimarecht
  • KlimaRZ 2026, 25-31
  • Tom Arved Schwerdtner
Die Justiziabilität des Klimaschutzes im unionalen und deutschen Lieferkettenrecht

Klimaschutz ist eine der zentralen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Gleichzeitig werden Lieferketten zunehmend komplexer und spannen ein immer dichter werdendes Netz um den Planeten. Die Regulierung von Handelsbeziehungen könnte vor diesem Hintergrund ein vielversprechender Ansatz sein, um einem globalen Problem wie dem Klimawandel habhaft zu werden. Beim Blick ins deutsche und europäische Lieferkettenrecht trübt sich der anfängliche Optimismus jedoch. Sei es die Streichung zivilrechtlicher Haftung oder das Entfernen umweltbezogener Ordnungswidrigkeitstatbestände – die juristische Realität scheint hinter den Möglichkeiten zurückzubleiben. Eine Bestandsaufnahme.

  • 2025-12-26
  • ⚙262988
  • klimarz - zeitschrift für materielles und prozessuales klimarecht
  • KlimaRZ 2026, 11-20
  • Bernhard E. Hübner
Zusätzliche Handlungsspielräume für gemeindliche Energieunternehmen

Durch globale Entwicklungen wie den russischen Angriffskrieg im Jahre 2022 wurde die Energieversorgung im In- und Ausland vor völlig neue Probleme gestellt. Die kommunalen Energierunternehmen mussten eben diese weltpolitische Änderung, aber auch allgemeinere Zielsetzungen wie den Klimaschutz versuchen bestmöglich zu bewerkstelligen. Der Beitrag widmet sich dabei im Rahmen einer rechtswissenschaftlichen Betrachtung den Möglichkeiten und Grenzen, wie die kommunalen Energieunternehmen ihre Rolle als essenzieller Bestandteil der Energiewende auch zukünftig aufrechterhalten und weiterentwickeln können.

KoR - Zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte Rechnungslegung | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2026-01-09
  • ⚙263540
  • kor - zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte rechnungslegung
  • KoR 2026, 32-39
  • Melanie Frieling; Verena Verhofen
Die bilanzielle Abbildung von Immobilienvermögen nach HGB versus IFRS

Der folgende Beitrag zeigt anhand eines Fallbeispiels auf, wie Immobilienvermögen zum einen nach der HGB-Rechnungslegung und zum anderen nach den IFRS bilanziell abzubilden sind. Dabei wird auch der Fall einer Nutzungsumwidmung aufgegriffen.

  • 2026-01-09
  • ⚙263441
  • kor - zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte rechnungslegung
  • KoR 2026, 1-5
  • Christian Zwirner; Corinna Boecker
IFRS-Update 2026

Nachdem im letzten Jahr lediglich eine Modifikation an IAS 21 in Kraft getreten war, gilt es zum Jahreswechsel 2025/2026 mehrere inhaltliche Änderungen an IFRS 7 und IFRS 9 zu beachten. Darüber hinaus treten verschiedene redaktionelle Klarstellungen in Kraft, die aus den jährlichen Verbesserungen Volume 11 resultieren. Bei der anstehenden Erstellung und Prüfung der (Konzern-)Abschlüsse 2025 sind zudem die von der ESMA und der BaFin bekannt gegebenen Prüfungsschwerpunkte von Bedeutung. Darüber hinaus sehen sich die (kapitalmarktorientierten) Gesellschaften mit großer Unsicherheit in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung konfrontiert, die insb. aus der Omnibus-Initiative der EU, aber auch aus der noch immer ausstehenden Umsetzung der CSRD in Deutschland resultiert.

  • 2026-01-09
  • 🌍 1768348800000
  • ⚙263432
  • kor - zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte rechnungslegung
  • KoR 2026, 15-24
  • Tatjana A. Juppe; Christian Orth; Frank Mayer; Kai-Uwe Marten
CSRD-Berichterstattung im Ländervergleich: Auswirkungen unterschiedlicher Umsetzungsgrade auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Seit dem 01.01.2024 unterliegen bestimmte europäische Unternehmen erstmals den Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Zugleich ist die CSRD in mehreren Mitgliedstaaten der EU noch nicht fristgerecht in nationales Recht überführt worden, sodass ihre Vorgaben dort nicht greifen. Gleichwohl sind die Vergleichbarkeit und Transparenz der in den Anwendungsbereich fallenden Unternehmen zentrale Ziele der CSRD. Der Beitrag geht der Frage der Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen aus Ländern mit unterschiedlichem Umsetzungsstand der CSRD und ihrer Aussagekraft nach. Dazu werden ausgewählte Elemente der Nachhaltigkeitsberichterstattung analysiert und sowohl inhaltliche Berichtsschwerpunkte als auch der Umfang ihrer Prüfung berücksichtigt.

  • 2026-01-09
  • ⚙263415
  • kor - zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte rechnungslegung
  • KoR 2026, 25-31
  • Marc Weindel
Ausgewählte Probleme der Taxonomie-Berichterstattung

Durch die Taxonomie-Verordnung der EU sind betroffene Unternehmen verpflichtet, in ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung mittels dreier definierter Nachhaltigkeitskennzahlen standardisierte Angaben zu ihren ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten zu machen. Die Anforderungen der Verordnung und der hierzu ergangenen Delegierten Rechtsakte der EU-Kommission gelten aber als komplex und auslegungsbedürftig. Der vorliegende Beitrag konkretisiert und würdigt maßgebliche Kriterien der Offenlegung von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten gem. der Taxonomie-Verordnung für Nicht-Finanzunternehmen anhand praktischer Fallgestaltungen.

  • 2026-01-09
  • ⚙263346
  • kor - zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte rechnungslegung
  • KoR 2026, 46-49
  • Henning Zülch; Marco Seitz; Leon Kirschbaum
Der Austrian Financial Communication Award 2025 – Stand der digitalen Finanzkommunikation in Österreich im Vergleich zu Deutschland

Der Megatrend „Digitalisierung“ verändert grundlegend, wie Informationen verbreitet und von Stakeholdern verarbeitet werden. Insb. in Zeiten von hoher Unsicherheit stehen Unternehmen vor der Herausforderung, digitale Kanäle für eine adressatengerechte Kommunikation zu erschließen. Der Austrian Financial Communication Award (AFCA) 2025 zeichnet jene Unternehmen aus, die diesen Wandel besonders erfolgreich gestalten. Österreichische und deutsche Unternehmen nutzen für ihre Investor-Relations-Kommunikation schon heute verschiedene digitale Formate, gleichzeitig besteht in einigen Bereichen weiterhin deutliches Verbesserungspotenzial. Aktuelle Trends wie der Einsatz von CEO-Videos und generativer Künstlicher Intelligenz eröffnen Unternehmen neue Möglichkeiten für eine wirkungsvolle und zukunftsfähige Kapitalmarktkommunikation.

  • 2026-01-09
  • ⚙263321
  • kor - zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte rechnungslegung
  • KoR 2026, 6-14
  • Bernd Kliem; Jan Kosma; Jens Hillemeyer
Prüfungsschwerpunkte 2026 – Makroökonomische Unsicherheiten und Steuerungsgrößen im Fokus der BaFin

Die European Securities and Markets Authority (ESMA) hat am 14.10.2025 die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte bekanntgegeben. Von der BaFin wurden diese am 27.11.2025 um einen nationalen Prüfungsschwerpunkt ergänzt. Die Schwerpunkte wurden seitens der BaFin auf der 17. Jahrestagung „Bilanzkontrolle und Abschlussprüfung“ des Deutsches Aktieninstitut e.V. (DAI) am 09.12.2025 teilweise näher erläutert.

  • 2026-01-09
  • ⚙263307
  • kor - zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte rechnungslegung
  • KoR 2026, 40-45
  • Stefan Vieweg; Kathrin Kroll-Ludwigs; Lilia Pasch; Alina Ganser
Nachhaltige Transformation statt Papyrussieg: Wie Unternehmen Nachhaltigkeit strategisch nutzen – jenseits der Omnibus-Bürokratie

Die Fachtagung zeigte, dass Nachhaltigkeit auch bei gelockerten regulatorischen Rahmenbedingungen ein wesentlicher strategischer Orientierungspunkt bleibt: Die Omnibus-Initiative der EU reduziert zwar die Berichtspflichten, birgt jedoch das Risiko einer Entkopplung von Transparenz und Transformation. Unternehmen müssen Nachhaltigkeit als Wettbewerbsvorteil begreifen und praxisnahe Tools wie die DNK-Plattform sowie KI-gestützte Risikoprüfung nutzen, um regulatorische Unsicherheit und Haftungsrisiken zu bewältigen. Strategische Klarheit und interdisziplinärer Dialog sind entscheidend, um Nachhaltigkeit wirksam in Geschäftsmodelle zu integrieren.

KP - Kanzleiführung professionell | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2026-01-23
  • 🌍 1770076800000
  • ⚙264783
  • kp - kanzleiführung professionell
  • KP 2026, 31-35
  • Prof. Dr. Christoph Schmidt
Revolution oder Evolution?: einfachELSTERplus – eine Herausforderung für Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberatung?

Mit einfachELSTERplus steht die deutsche Steuerverwaltung an der Schwelle zu einem digitalen Paradigmenwechsel. Erstmals wagt ein staatliches System den Schritt weg vom Formular – hin zu intelligenter, dialogbasierter Steuerdeklaration. Hinter der scheinbar simplen Nutzerführung verbirgt sich eine komplexe technologische Neuausrichtung, die nicht nur Softwarearchitektur und Beratungsgewohnheiten infrage stellt, sondern auch den gesamten Markt der Steuerberatung nachhaltig verändern könnte.

  • 2025-12-12
  • 🌍 1766448000000
  • ⚙262292
  • kp - kanzleiführung professionell
  • KP 2026, 2-4
  • Raimund Weyand
Künstliche Intelligenz : Steuerberater-Haftung beim Einsatz von KI

Künstliche Intelligenz verändert die rechts- und steuerberatenden Berufe grundlegend. Sie verspricht Effizienz und Entlastung, wirft zugleich aber Fragen nach Verantwortung, Haftung und Datenschutz auf. Der sachgerechte Umgang mit dieser Technologie erfordert klare Regeln, sorgfältige Kontrolle und fundierte fachliche Kompetenz.

Kraemer/​Vallender/​Vogelsang, Handbuch zur Insolvenz | 1997, Stollfuß Verlag – Zweigniederlassung Lefebvre Sarrut GmbH

  • 2025-12-19
  • ⚙262836
  • kraemer/​vallender/​vogelsang, handbuch zur insolvenz
  • Kraemer/​Vallender/​Vogelsang, Handbuch zur Insolvenz
  • Joachim Kraemer/Professor Dr. Heinz Vallender/Dr. Norbert Vogelsang
Kraemer/​Vallender/​Vogelsang, Handbuch zur Insolvenz

Mit der 121. Aktualisierungslieferung des Handbuchs zur Insolvenz wurden folgende Kapitel grundlegend aktualisiert und überarbeitet:

  •  

    Fach 1 „Aktuelles“

    •  

      Rechtsprechungsübersicht

    •  

      Literaturübersicht

  •  

    Fach 3 „Verbraucherinsolvenz- und sonstige besondere Insolvenzverfahren“

    •  

      Kapitel 4: Nachlassinsolvenz (Autoren: Rechtsanwälte Michael Dahl und Dennis Schmidt)

  •  

    Fach 6 „Insolvenzarbeitsrecht“

    •  

      Kapitel 4: Insolvenzgeld (Autoren: Rechtsanwälte Hendrik Röger und Dr. Bero-Alexander Lau)

  •  

    Fach 7 „Sanktionen in der Insolvenz“

    •  

      Kapitel 3: Zivilrechtliche Sanktionen (Autor: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Andreas Budnik)

Kriminalistik - Kriminalistik | C.F. Müller GmbH, Heidelberg

  • 2026-01-09
  • 🌍 1768435200000
  • ⚙263555
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2026, 2-7
  • Trygve Ben Holland; Carina Zirkel
Zur Nutzung digitaler Techniken in Justiz und Strafverfolgung

Durch das Zutun digitaler oder digital unterstützter Techniken in Form spezifischer Anwendungen ergibt sich vielfältiges Potential, Art (Charakter) und Weise (Methodik) zu verändern, wie in der Europäischen Union (EU) auf mitgliedstaatlicher wie EU‑Ebene zukünftig Recht gesprochen wird und wie Strafverfolgungsbehörden (miteinander) arbeiten – sie können dazu dienen, wiederkehrende oder auch „Routine“-Aufgaben in den „Online-Bereichen“ zu vereinfachen bzw. beschleunigen, neue Ermittlungsinstrumente ermöglichen und bieten Gesetzgeber und Justiz eine Möglichkeit dazu, Effizienz, Effektivität und Grundrechte in Einklang zu bringen (Methoden). Das EU‑geförderte (mithin: kofinanzierte) Projekt VR-DigiJust ist Anlass vorliegenden Beitrages.

  • 2026-01-09
  • ⚙263493
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2026, 36-42
  • Claudia Puglisi
Systemische Überforderung und strukturelle Fehlanpassungen

Polizeiliche Organisationen geraten zunehmend in eine strukturelle Überforderung: Komplexität, Erwartungsdruck und Ressourcenmangel führen zu chronifizierten Belastungslagen. Auf Basis der jüngst erschienenen FoKuS-Studie Nordrhein-Westfalen und der Organisationsuntersuchung der Kantonspolizei Basel-Stadt aus dem Jahr 2024 analysiert dieser Beitrag systemische Belastungsdimensionen entlang der Achsen Führung, Organisation, Kultur sowie Politik- und Gesellschaftsbezug. Die Ergebnisse zeigen tiefgreifende strukturelle Muster, welche die Handlungs- und Leistungsfähigkeit der Polizei einschränken.

  • 2026-01-09
  • ⚙263450
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2026, 52-58
  • Bettina Franzke; Noel Schumacher
Umgang mit polemischen Aussagen im Polizeiberuf

Wie können Polizeibeamtinnen und -beamte auf polemische und diskriminierende Aussagen reagieren? Welche Argumente und Gesprächsstrategien sind in einer konkreten Situation wirksam und wünschenswert? Wann sollte auf eine Reaktion verzichtet werden? Anhand von polizeilichen Einsatzsituationen werden Strategien vorgestellt, mit polemischen Aussagen umzugehen. Ob Einsatzkräfte die Aussagen ignorieren, sich von diesen distanzieren, sie diese hinterfragen oder in einen Diskurs einsteigen, ist abhängig vom jeweiligen Kontext und dem Gegenüber. Entscheidend ist, dass Polizistinnen und Polizisten bei der Konfrontation mit polemischen Aussagen reflektiert handeln und ihre Reaktion aus dem Spektrum möglicher Handlungsoptionen bewusst auswählen. (Redaktion: Prof. Dr. Sigmund Martin)

  • 2026-01-09
  • ⚙263439
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2026, 22-28
  • Franc Pozderec
Minderjährige als Konsumenten und Händler von illegalen Drogen in der Republik Slowenien

Der Drogenkonsum minderjähriger Personen stellt in nahezu allen europäischen Staaten ein beachtliches Problem dar. Um diesem zu begegnen, bedarf es u.a. einer Analyse der als Konsumenten und Händler Betroffenen. Im nachfolgenden Beitrag wird auf den Umgang Minderjähriger mit Drogen und dabei auf das Verhalten und die Denkweise des Jugendlichen als Drogenhändler eingegangen. Es werden Klassifizierungen illegaler Drogen, die Stadien der Abhängigkeit und der Sucht und die daraus resultierenden Schäden beschrieben. Ferner werden die Aktivitäten und die Zusammenarbeit der Polizei mit anderen Institutionen definiert und das Problem der illegalen Drogen in der Republik Slowenien hervorgehoben.

  • 2026-01-09
  • ⚙263418
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2026, 8-13
  • Uwe Stephan Soujon
Der Zeugenbeweis im Strafprozess

Der nachfolgende Aufsatz befasst sich mit dem wohl wichtigsten Beweismittel der Strafprozessordnung: Dem Zeugen. Ohne ihn wäre es in den meisten Fällen nicht möglich, den Sachverhalt und die prozessuale Tat zu rekonstruieren bzw. aufzuklären. Daher lohnt sich ein Blick auf dieses Beweismittel, um das sich wohl auch die meisten Probleme ranken.

  • 2026-01-09
  • ⚙263349
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2026, 45-51
  • Hugo Caviola; Felix Schindler; Michael Wirz
Objektivität und Fatalisierung: Zur Sprache der Verkehrsunfallberichterstattung

Ein interdisziplinäres Forschungsprojekt an der Universität Bern zeigt, dass polizeiliche und mediale Berichte Kollisionen im Strassenverkehr meist als zufällige Ereignisse darstellen. Die sprachliche Distanzierung soll Vorverurteilung vermeiden, vermittelt aber Schicksalhaftigkeit. Der Artikel untersucht aus linguistischer, polizeilicher und journalistischer Perspektive, wie Kollisionen als menschlich verantwortete Vorgänge klarer dargestellt werden können, ohne zu beschuldigen.

  • 2026-01-09
  • ⚙263338
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2026, 13-21
  • Stefan Goertz
Aktuelle Bedrohungen durch Spionage und Sabotage – Teil 1

Der Beitrag untersucht in zwei Teilen aktuelle Bedrohungen, die von Spionage und Sabotage gegen Deutschland und andere europäische Staaten ausgehen. Hierzu werden in Teil 1 u.a. die aktuelle Bedrohungslage dargestellt, Spionage und Sabotage sowie die russische Schattenflotte als Mittel einer hybriden Strategie sowie die Angriffsziele von Spionage und Sabotage. Daneben stehen die aktuellen Hauptakteure von Spionage und Sabotage gegen europäische Staaten im Mittelpunkt, die Geheimdienste Russlands und Chinas sowie deren Proxy-Akteure. Dieser Beitrag stellt die persönliche Auffassung des Autors dar.

  • 2026-01-09
  • ⚙263320
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2026, 59-64
  • Hanna Mattke
„Sexting“ unter Jugendlichen

Sexting bezeichnet in einer weiten Definition das Versenden von sexuellen Inhalten über das Internet. Somit hat Sexting vor allem durch Social Media unter Jugendlichen an Bedeutung gewonnen. Sexting findet dabei sowohl in bestehenden Beziehungen als auch während der Anbahnung von neuen Beziehungen, unter Bekannten oder Fremden statt. Das Versenden von Sexts kann somit eine normale Verhaltensweise sein. Sexting kann aber auch mit problematischen bis hin zu illegalen Handlungen einhergehen und somit eine Gefahr für Jugendliche darstellen (Vogelsang, 2019). Dies verdeutlicht, dass Sexting in einem Spannungsfeld zwischen sexueller Sozialisation und Risiko stattfindet. Dieses Spannungsfeld stellt vor allem Angehörige, Lehrkräfte und die Polizei vor eine Herausforderung. Der folgende Beitrag schafft einen Überblick über das Phänomen Sexting sowie Erklärungsansätze für Sexting unter Jugendlichen. Auf dieser Grundlage werden Gefahren und Schutzfaktoren sowie Auswirkungen auf die Polizeiarbeit herausgearbeitet. (Redaktion: Lara Textores)

  • 2026-01-09
  • ⚙263312
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2026, 28-35
  • Rolf Berty
Statistik im Bereich der forensischen Schriftvergleichung

Wird die Beobachtung eines Schriftmerkmals als Elementarereignis betrachtet, lässt sich die statistische Theorie zur Berechnung von Hypothesenwahrscheinlichkeiten anwenden. Mit zunehmender Befundanzahl sinkt jedoch die Mächtigkeit des tatsächlich nutzbaren Schriftmaterials, sofern nicht alle Befunde der fraglichen Schrift in jeder Vergleichsschrift übereinstimmen. Dieses Problem lässt sich durch das Konzept der Mittleren Relativen Häufigkeit umgehen. Eine Normierung führt zu Hypothesenwahrscheinlichkeiten zwischen 0 und 100 %.

  • 2025-12-12
  • ⚙262293
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 687-693
  • Bernd Walter
Die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit im Schengen-Raum

Die derzeitige sicherheitspolitische Diskussion um die Bewältigung der Asyl- und Migrationskrise konzentriert sich überwiegend auf den Streit um die Sinnhaftigkeit stationärer Binnengrenzkontrollen und vernachlässig dabei, dass das Regelwerk des Schengen-Regimes eine Fülle von Ausgleichs- und Substitutionsmaßnahmen mit vergleichbarer Wirkung bereithält. Dass diese nur teilweise und überdies disparat aktiviert werden, ist darauf zurückzuführen, dass die Europäische Kommission erst in jüngster Zeit Versuche unternommen hat, die Mitgliedstaaten zu einem koordinierten Vorgehen bei der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit zu bewegen.

  • 2025-12-12
  • ⚙262252
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 662-669
  • Uwe Bräuer; Matthias Frey; Holger Wiersich
Qualifikationsprogramme für Wikri- und Cybercops

Angesichts neuer und teils hochspezialisierter Kriminalitätsformen sind die Polizeibehörden in Bund und Ländern dazu übergegangen, speziell für Cyber- und Wirtschaftskriminalität Qualifikationsprogramme für Seiteneinsteigende zu schaffen, um spezielles Fachwissen und kriminalpolizeiliche Kenntnisse zu vereinen. Dieser Artikel behandelt insbesondere Erfahrungen aus der aktuellen Umsetzung in Berlin und gibt einen Überblick über verschiedene Qualifikationsmöglichkeiten für Seiteneinsteigende mit einschlägigen Vorkenntnissen bei den Polizeibehörden in Bund und Ländern.

  • 2025-12-12
  • ⚙262153
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 697-702
  • Christian Bogdal; Ivo Koller; Henriette Küffer; Simon A. Wyss
Untersuchung von Kunstfälschungen

Kunstfälschungen sind kein Randphänomen, sondern ein lukrativer Markt mit komplexen, interdisziplinären Herausforderungen. Dieser Beitrag beleuchtet die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Forensik und Staatsanwaltschaft bei der Aufklärung solcher Delikte. Anhand kriminalistischer, naturwissenschaftlicher und juristischer Perspektiven werden Ermittlungsstrategien, Analyseverfahren und rechtliche Bewertungen dargestellt. Ziel ist es, Wege für eine effektive Bekämpfung und Prävention von Kunstfälschungen aufzuzeigen.

  • 2025-12-12
  • ⚙262146
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 708-712
  • Marlene Ehmer
Können „Counter Narratives“ Desinformationen wirksam begegnen?

Desinformationen haben spätestens seit der Intensivierung der Hybriden Kriegsführung durch die Russische Föderation an Bedeutung für den politischen Willensbildungsprozess gewonnen. Sie zielen häufig darauf ab, gesellschaftliche Entwicklungen zu beeinflussen und sind geeignet, als Teil konzertierter Propaganda Gesellschaftssysteme zu beeinträchtigen bis hin zur Infragestellung des politischen Systems. Zugleich können Desinformationen bspw. zu demonstrativen Ereignissen führen bzw. diese beeinflussen und damit strafbare Handlungen provozieren. Ungeachtet einer Diskussion zur Pönalisierung der Verbreitung von Desinformationen sind bereits Maßnahmen zu diskutieren, welche vor dem dargestellten Hintergrund die beabsichtigte Wirkung von Desinformation verhindern oder zumindest abmildern helfen. Einen solchen Ansatz stellen die sog. „Counter Narratives“ dar. Diesen Ansatz untersucht die Autorin in ihrer im Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“ an der Deutschen Hochschule der Polizei verfassten Hausarbeit und geht dabei auf die aktuelle Forschungslage sowie die für ein Gelingen notwendigen Bedingungen ein. (Redaktion: Joachim Faßbender)

  • 2025-12-12
  • ⚙262108
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 650-655
  • Julia Willmes; Matthias Lapp
Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern

Der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch und Ausbeutung erfordert besondere Aufmerksamkeit und konkrete Maßnahmen. Mit dem europäischen Projekt 2PS – Prevent and Protect through Support wurden große Anstrengungen unternommen, um das Bewusstsein der Öffentlichkeit für dieses schwierige Thema zu schärfen, Tabus zu brechen und korrekte Informationen zu verbreiten. Speziell für Personen, die beruflich unmittelbar mit Betroffenen (Opfer, Familien, Täter) agieren – u.a. Polizeibedienstete, Sozialarbeiter und Psychologen – wurden spezielle Trainingsmaterialien entwickelt und trainiert.

  • 2025-12-12
  • ⚙262106
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 676-681
  • Christian Bitzigeio; Ursula Gasch
Facetten der nationalen und internationalen Kriminalitätskontrolle

Jährlich wiederkehrend veranstaltet die Deutsche Gesellschaft für Kriminalistik e.V. (DGfK) ihre Jahrestagung, bei der renommierte Referentinnen und Referenten zu aktuellen Themen aus der Kriminalistik und deren Bezugsdisziplinen vortragen, womit ein relevanter Beitrag zur Förderung der Kriminalistik in Wissenschaft und Praxis geleistet, aber auch die wertvolle Gelegenheit zum persönlichen Kennenlernen und Austausch geboten wird. Die diesjährige Veranstaltung wurde dabei dem Anliegen von Interdisziplinarität und thematischer Breite mehr als gerecht, was sich neben der Themenwahl auch in der gelungenen Auswahl der Referenten spiegelte.

  • 2025-12-12
  • 🌍 1766361600000
  • ⚙262103
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 685-687
  • Sandra Hahn; Michelle Becker-Wendel
Wirtschaftskriminalität – Einblicke in die Motivation von Tätern

Wirtschaftliches Handeln baut auf das Vertrauen in wirtschaftliche (Kontroll-) Systeme auf. Die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität stellt dabei einen entscheidenden Faktor dar. Prävention kann jedoch nur gut gelingen, wenn auch die Motivation des Täters berücksichtigt wird. Im nachfolgenden Beitrag werden motivationale Hintergründe anhand zweier narrativer Interviews von verurteilten Straftätern und darauf basierend Präventionsaspekte herausgearbeitet.

  • 2025-12-12
  • ⚙262070
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 670-676
  • Kristina Baumjohann; Mark Benecke
Die Aussagekraft fehlender biologischer Spuren

Ein Sohn wurde beschuldigt, seinen Stiefvater erstochen zu haben. Beim Abgleich der Aussagen des Sohnes mit den jeweiligen Spurenbildern zeigten sich nicht nur nachgewiesene Blut- und DNA-Spuren als bedeutsam, sondern auch nicht vorhandene, aber eigentlich erwartbare Spuren.

  • 2025-12-12
  • ⚙262026
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 703-707
  • Stefanie Deml
Die Rolle der Polizei im Zusammenhang mit Sterbehilfe

Die Autorin untersucht die polizeiliche Ermittlungstätigkeit im Kontext der Suizidbeihilfe unter Berücksichtigung der veränderten Rechtslage seit dem Urteil des BVerfG von 2020. Ausgangspunkt ist die präzise begriffliche Differenzierung der verschiedenen Formen der Sterbehilfe, die für eine rechtssichere Bewertung und effektive Ermittlungsarbeit unerlässlich ist. Neben der verfassungs- und strafrechtlichen Würdigung werden die praktischen Herausforderungen für die Polizei beleuchtet – insbesondere der Nachweis der Freiverantwortlichkeit und der Tatherrschaft am Einsatzort. Dabei zeigt die Autorin, dass Ermittlerinnen und Ermittler in einer emotional hochsensiblen Situation agieren müssen, in der sowohl rechtliche Unsicherheiten als auch ethische Anforderungen bestehen. Sie leitet daraus Empfehlungen ab, die auf eine bessere Schulung der Einsatzkräfte und die Entwicklung klarer gesetzlicher Richtlinien abzielen, um die Rechtssicherheit zu erhöhen und gleichzeitig den sensiblen Umgang mit Sterbewilligen und ihren Angehörigen zu gewährleisten. Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine überarbeitete Fassung einer Hausarbeit im Fach Kriminalistik an der Deutschen Hochschule der Polizei. (Redaktion: Dr. André Malick)

  • 2025-12-12
  • ⚙262011
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 682-684
  • Köroglu Kaya
Zur Frage gesetzlicher Begriffs(un)klarheit bei Vorsatz und Fahrlässigkeit: Entbehrlich oder unerlässlich?

Es ist bekannt, dass die Gesetze – nicht nur in Deutschland, sondern auch allgemein in vielen Ländern – die subjektiven Elemente der Tatbestandsmäßigkeit, d.h. den Vorsatz oder die Fahrlässigkeit, nicht beschreiben. Der Gesetzgeber verzichtet – bewusst oder unbewusst – darauf, die subjektiven Merkmale bzw. den Vorsatz und die Fahrlässigkeit bis ins Einzelne zu definieren. Diese Zurückhaltung des geltenden deutschen oder anderen Gesetzbuches, die subjektiven Elemente der Tatbestandsmäßigkeit oder den strafrechtlich entscheidendsten Merkmalen ausdrücklich zu definieren, kann zum einen als Vorteil gesehen werden, während es sich zum anderen auch als nachteilig erweisen kann. Insoweit ist also klarzustellen, dass Begriffe – sowohl in der Wissenschaft im Allgemeinen als auch in der Strafrechtswissenschaft im Besonderen – nicht als objektiv feststehende Einheiten, sondern als Ergebnisse subjektiver Definitions- und Interpretationsprozesse zu verstehen sind.

  • 2025-12-12
  • ⚙261930
  • kriminalistik - kriminalistik
  • Kriminalistik 2025, 656-661
  • Anna Christina Ettmann
Diskursanalyse in der Kriminologie

Nach konstruktivistischem Verständnis sind kriminelle Handlungen nicht durch objektive Merkmale definiert, sondern Ergebnis sozialer Zuschreibungsprozesse. Ob eine bestimmte Handlung als kriminell gilt oder nicht, ist abhängig von ihrer gesellschaftlichen Bewertung, die historisch und regional variiert. So war Homosexualität in Deutschland bis 1994 strafbar und ist es in vielen Ländern noch immer. Es muss ein Forschungsanliegen sein, offenzulegen und kritisch zu hinterfragen, wie sich in einer Gesellschaft allgemein anerkannte Wissensbestände zu Kriminalität herausbilden. Die Diskursanalyse bietet dafür ein geeignetes Instrumentarium.

KrV - Kranken- und Pflegeversicherung | Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2026-02-06
  • ⚙268829
  • krv - kranken- und pflegeversicherung
  • KrV 2026, 1-5
  • Dr. Claudia Matthäus
Die Regelungen der Prüfverfahrensvereinbarungen 2014 und 2016 in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft regeln gemäß § 17c Absatz 2 KHG das Verfahren zur Prüfung von Krankenhausabrechnungen. Mit einigen rechtlichen Fragestellungen zu den Prüfverfahrensvereinbarungen 2014 und 2016 war der 1. Senat des Bundessozialgerichts auch in den Jahren 2024 und 2025 befasst, unter anderem zur Zulässigkeit der Nachkodierung, zur Beendigung des Prüfverfahrens und zur Aufrechnung der Krankenkasse mit Erstattungsforderungen.

  • 2026-02-06
  • ⚙268803
  • krv - kranken- und pflegeversicherung
  • KrV 2026, 6-13
  • Prof. Dr. LL. M. Johannes Heyers
Im Gestrüpp des § 69 Abs. 2 SGB V: Kollektiv- oder Wettbewerbsdenken? – Hilfsmittellieferungen als Prüfstein

In jüngster Zeit mehren sich Fälle, in denen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern auf Verbandsebene über Bedingungen und Preise von Hilfsmittellieferungen verhandelt wurde, die jedoch erhebliche Konflikte mit dem Kartellrecht heraufbeschworen. Der vorliegende Beitrag nimmt diese Fälle zum Anlass einer übergreifenden Analyse, zeigt Problemschwerpunkte und lotet mögliche Lösungsoptionen aus.

  • 2026-02-06
  • 🌍 1771286400000
  • ⚙268761
  • krv - kranken- und pflegeversicherung
  • KrV 2026, 19-23
  • Dr. jur. Constanze Püschel; Lisa Bethge
Auslagerung von Abrechnungsprozessen der Kranken- und Pflegeversicherung an private Dienstleister im Lichte der BSG-Rechtsprechung vom 30. August 2023 und des neuen § 47b SGB XI

Mit dem Jahreswechsel ist zum 1. Januar 2026 das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege in Kraft getreten.1 Das Gesetz zielt darauf ab, die Kompetenzen von Pflegekräften zu erweitern und bürokratische Hürden abzubauen, um die Pflegeversorgung in Deutschland zu verbessern. Weitreichende Änderungen betreffen vor allem das SGB XI.

Mit diesem Gesetz hat der Gesetzgeber nun auch eine für das Outsourcing bzw. Outtasking von Aufgaben der Pflegekassen bedeutende neue Vorschrift in § 47b SGB XI geschaffen. Die Regelung ermöglicht es Pflegekassen, die ihnen obliegenden Aufgaben unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen durch Dritte wahrnehmen zu lassen. Die neue Vorschrift ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf die beiden vielfach diskutierten Urteile des BSG vom 30. August 20232, in denen das BSG entschieden hat, dass es Pflegekassen untersagt ist, ohne gesetzliche Grundlage Aufgaben an Dritte auszugliedern. Im Gegensatz zur in der gesetzlichen Krankenversicherung existierenden Rechtsgrundlage des § 197b SGB V fehlte bislang eine solche für die Pflegekassen. Diese Lücke schloss der Gesetzgeber nun mit der Einführung des neuen § 47b SGB XI.

Die zur Einführung der neuen Vorschrift führenden Einzelheiten der BSG-Entscheidungen sowie die aktuelle Rechtslage der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sollen im Folgenden betrachtet werden, um der Frage nachzugehen, inwieweit es Kranken- und Pflegekassen erlaubt ist, Abrechnungsvorgänge an private Abrechnungsdienstleister auszulagern. Wir konzentrieren uns dabei auf Abrechnungen der Kranken- und Pflegekassen im Verhältnis zu den Leistungserbringern des SGB V und des SGB XI.

1) BGBl. 2025 I Nr. 371.

2) BSG, Urteil vom 30. 8. 2023 – B 3 A 1/22 R; BSG, Urteil vom 30. 8. 2023 – B 3 A 1/23 R.

  • 2026-02-06
  • ⚙268652
  • krv - kranken- und pflegeversicherung
  • KrV 2026, 14-18
  • Prof. Dr. Stefan Huster; LL. M. (Dundee) Marius Brinkmann
Probleme der Innovationsregulierung in der GKV am Beispiel der Versorgung mit implantierbaren Ereignisrekordern – Teil 2

Die Ambulantisierung im Gesundheitswesen wird allgemein begrüßt und gesetzgeberisch gefördert, weil sie Kosten reduziert und Patientenbedürfnisse berücksichtigt. Wenn Leistungen einfacher und risikoärmer durchgeführt werden können, kann dies allerdings zu einem Paradox führen: In einigen Fällen ist dann eine stationäre Aufnahme nicht mehr gerechtfertigt – gleichzeitig aber die ambulante Vergütung noch nicht geklärt. Die Leistung droht im Niemandsland zwischen den Sektoren zu verschwinden – ein Musterbeispiel für die Probleme der Innovationsregulierung in der GKV und eine „Lücke durch Fortschritt“. Eben jene Lücke droht den implantierbaren Ereignisrekordern (oder Event- bzw. Loop-Rekorder), die seit über 20 Jahren eingesetzt werden, um eine Langzeit-Überwachung des Herzrhythmus zu ermöglichen. Inzwischen sind diese Geräte so klein geworden, dass ihre Implantation ohne andere stationär rechtfertigende Behandlungsgründe keinen Krankenhausaufenthalt mehr erfordert. Im ambulanten Sektor werden sie aber nun überraschenderweise als „neu“ eingestuft und sind vergütungsmäßig weder im Einheitlichen Bewertungsmaßstab noch im AOP-Katalog oder in den Hybrid-DRG abgebildet. Vor diesem Hintergrund richtet sich folgender Beitrag auf eine Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Ereignisrekordern zu Lasten der GKV, auf Empfehlungen zu möglichen Reformen dieser Rahmenbedingungen sowie auf eine Einschätzung der Versorgungssituation.

KSI - Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung | Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2025-12-19
  • ⚙262914
  • ksi - krisen-, sanierungs- und insolvenzberatung
  • KSI 2026, 29-33
  • Prof. Andreas Crone; Karen Oetken
Handlungsoptionen einer Bank in Sanierungs­situationen ihrer Kreditnehmer

Neben zunehmenden Eigenkapitalanforderungen der Aufsichtsbehörden und gestiegenen Kreditkosten zur Refinanzierung der Banken führen die Polykrisen der jüngeren Vergangenheit sowie die wachsende Dynamik der notwendigen Transformation der deutschen Industrie und ihrer Geschäftsmodelle unter Chancen-Risiko-Aspekten zu sehr restriktiven Kreditvergaben seitens der Finanzierer. Marktteilnehmer sprechen mittlerweile offen von einer „Kreditklemme“. Dies betrifft in besonderem Maße Finanzierungsbedarfe von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Nachdem in Heft 06/2025 aufgezeigt wurde, welchen regulatorischen Anforderungen sich Banken in Bezug auf ihre Kreditengagements bei Unternehmen in der Krise ausgesetzt sehen, sollen nun die Handlungsoptionen einer Bank im Falle des Eintritts der Krise bei einem Kunden aufgezeigt werden. Kreditinstitute haben dabei grundsätzlich drei Möglichkeiten, auf die Krise ihres Kreditnehmers zu reagieren: „nichts tun“, „aktiv unterstützen“ oder sich „verabschieden“.

  • 2025-12-19
  • ⚙262863
  • ksi - krisen-, sanierungs- und insolvenzberatung
  • KSI 2026, 23-28
  • Dr. Susanna Stöckert
Künstliche Intelligenz als Treiber für Personalabbau und Requalifizierung

Die Arbeitswelt steht mit KI an einem Wendepunkt: KI ist nicht nur Ursache von Umbrüchen, sondern zugleich Instrument ihrer Bewältigung. Wer Restrukturierung heute denkt, muss sie als lernenden, sich fortentwickelnden Prozess begreifen – rechtlich, organisatorisch und menschlich. Für die arbeitsrechtliche Praxis eröffnet sich dabei ein neues Spielfeld: Interessenausgleich und Sozialplan werden zunehmend zu dynamischen Regelwerken, die Entwicklung und Anpassung statt bloßer Kompensation ermöglichen. Qualifizierungs- und Zukunftsvereinbarungen gewinnen strategische Bedeutung.

  • 2025-12-19
  • 🌍 1767657600000
  • ⚙262858
  • ksi - krisen-, sanierungs- und insolvenzberatung
  • KSI 2026, 8-12
  • Max Brägger; Dr. Klaus Bockslaff
Praxis des Krisenmanagements auf dem Prüfstand

In einer Umfrage offenbarte Schwächen der Arbeit in Krisenstäben fordern zu einem Umdenken auf. Die Fähigkeit zum wirksamen Krisenmanagement entsteht nicht durch einmalige Maßnahmen, sondern durch kontinuierliche Verbesserung. Ein strukturiertes Vorgehen mittels stringentem Führungsrhythmus stellt sicher, dass ein gemeinsames Lagebewusstsein im Krisenstab entsteht, was den Prozess der Entscheidungsfindung positiv prägt. Organisationen, die diesen Weg konsequent gehen, stärken nicht nur ihre Resilienz im Ereignisfall, sondern auch ihre Handlungsfähigkeit im Alltag.

  • 2025-12-19
  • ⚙262726
  • ksi - krisen-, sanierungs- und insolvenzberatung
  • KSI 2026, 13-15
  • Prof. Dr. Dr. Mario Situm; Prof. Dr. Stefan Märk; Christian Breuer
Strategische Zukunftsgestaltung in Familienunternehmen

Familienunternehmen sind das Rückgrat der österreichischen (und deutschen) Wirtschaft, stehen jedoch zunehmend vor der Herausforderung, in einem dynamischen Umfeld strategisch zu wachsen und sich gleichzeitig an wandelnde Rahmenbedingungen anzupassen. Ziel einer qualitativen Studie in Österreich war es, zu untersuchen, wie Familienunternehmen strategisches Manage­ment als bewusste Zukunftsgestaltung betreiben und inwieweit Wachstums- und Change-Management darin integriert sind. Auf der Basis von sieben Experteninterviews mit Führungskräften aus unterschiedlichen Branchen wurden zentrale Erfolgsfaktoren, Hürden und Handlungsmuster identifiziert. Hier in Teil I wird die Problemrelevanz näher skizziert und die theoretische Basis zu Wachstumsmanagement und Change Management in Familienunternehmen gelegt. Die in Teil II folgenden Ergebnisse werden zeigen, dass strategische Überlegungen meist informell und personenbezogen erfolgen, wobei organisches Wachstum bevorzugt und Change-Manage­ment eher situativ betrieben wird. Kulturelle Faktoren wie Loyalität und wertebasierte Führung wirken dabei sowohl unterstützend als auch hemmend.

  • 2025-12-19
  • ⚙262696
  • ksi - krisen-, sanierungs- und insolvenzberatung
  • KSI 2026, 5-7
  • Stefan Wolpert
Der Mittelstand im Sturm: Warum digitale Resilienz mehr denn je zählt

Die heutige Wirtschaftsdynamik erfordert von Organisationen ein hohes Maß an Anpassungsfähigkeit und Innovationskraft, damit sie erfolgreich bleiben können. Doch gerade in turbulenten Zeiten liegt oftmals auch eine immense Chance: Die strategische Hinwendung zu digitalen Geschäftsmodellen und der gezielte Einsatz von generativer Künstlicher Intelligenz (KI) zwecks Krisenprävention bzw. ‑bewältigung sichert das Überleben nicht nur der Großkonzerne, sondern mehr noch im Mittelstand.

  • 2025-12-19
  • ⚙262675
  • ksi - krisen-, sanierungs- und insolvenzberatung
  • KSI 2026, 16-22
  • Daniel Emmrich
Krisen strategisch richtig nutzen: Gestaltende Sanierung

Seit nunmehr ca. zwei Jahren spricht man fortlaufend von „Poly-Krisen“ oder von „Stapelkrisen“ und wartet auf Besserung. Allerdings reift auch die Erkenntnis, dass viele Krisenfaktoren gekommen sind, um zu bleiben: Wirtschaft und Gesellschaft müssen sich darauf einstellen, dass sich viele Dinge dauerhaft verändern. Somit ist eine Anpassung an die neuen Rahmenbedingungen notwendig. Restrukturierungs- und Sanierungsprozesse waren in den vergangenen Jahren zumeist von operativer Optimierung, Kostensenkung und finanzwirtschaftlichen Maßnahmen geprägt. Eine echte strategische Neuausrichtung des Geschäftsmodells oder allein die „Hinterfragung“ des Geschäftsmodells blieben in Zeiten der Hochkonjunktur auf der Stecke. Wer den tatsächlichen Nutzen verinnerlicht, der aus einer Krisensituation erwachsen kann, wird diese als Chance sehen: Sie besteht darin, im Zusammenspiel von strategischer Überlegenheit und operativer Exzellenz nachhaltige Zukunftsfähigkeit zu erreichen.

  • 2025-12-19
  • ⚙262605
  • ksi - krisen-, sanierungs- und insolvenzberatung
  • KSI 2026, 37-38
  • Dr. Kristina Bexa
Unternehmereigenschaft im Insolvenzfall

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt für Unternehmen i. d. R. eine schwierige und oft belastende Situation dar. Dabei stellt sich neben vielen anderen rechtlichen und praktischen Problemen auch die Frage, welche Auswirkungen die Insolvenz auf die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft des betroffenen Unternehmens hat. Nachfolgend werden die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie praktischen Konsequenzen für Unternehmer im Insolvenzfall dargestellt.

  • 2025-12-19
  • ⚙262601
  • ksi - krisen-, sanierungs- und insolvenzberatung
  • KSI 2026, 40-43
  • Dr. Hans-Jürgen Hillmer
Aktuelle Rechtsprechung zur Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzpraxis

Wirtschaftliche Krisen ereignen sich regelmäßig vor einem komplexen rechtlichen Hintergrund. Die zu beachtenden Vorschriften sind über verschiedene Gesetze verteilt, zudem oft unklar und befinden sich in einer permanenten „Überarbeitung“ durch die Rechtsprechung. Die maßgebende Rechtslage und ihre Entwicklung durch die Rechtsprechung im Blick zu behalten, stellt hohe Anforderungen insbesondere an Berater. Diese Kolumne wirft ohne Anspruch auf Vollständigkeit ein Schlaglicht auf besonders bedeutsame Entscheidungen der jüngeren Zeit.

  • 2025-12-19
  • ⚙262599
  • ksi - krisen-, sanierungs- und insolvenzberatung
  • KSI 2026, 34-36
  • Dr. Thomas Stern
Wirecard-Insolvenz: Nachrangigkeit von Schadenersatzansprüchen getäuschter Aktionäre als eigenkapitalnahe Beteiligungsrisiken

Der BGH rückt die Schadenersatzansprüche getäuschter Wirecard-Aktionäre in die Nähe des Eigenkapitals und verweigert ihnen dadurch den Rang einfacher Insolvenzforderungen. Damit setzt er ein deutliches Signal gegen die „Drittgläubiger-Konzeption“ in der bisherigen Rechtsprechung.

LGP - Löhne und Gehälter professionell | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2026-02-06
  • ⚙268723
  • lgp - löhne und gehälter professionell
  • LGP 2026, 65
  • IWW Institut
Urlaub: Abgeltung von Urlaubstagen bei Kündigung: Normaler Lohn oder steuerbegünstigt?

Sind Abgeltungszahlungen für nicht genommenen Urlaub bei Kündigungen steuerbegünstigt? Handelt es sich um außerordentliche Einkünfte i. S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG, die nach Maßgabe von § 34 Abs. 1 EStG begünstigt zu besteuern sind? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen.

  • 2026-01-16
  • ⚙263969
  • lgp - löhne und gehälter professionell
  • LGP 2026, 1
  • IWW Institut
Sozialversicherung: Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags: Anpassung der Aufteilungsmaßstäbe für Veranlagungszeitraum 2026

Fallen für einen Arbeitnehmer – insbesondere für „Inbounds“ oder Grenzgänger – Beiträge in eine ausländische Sozialversicherung an, hängt der Abzug als Sonderausgaben beim Arbeitnehmer von der richtigen Einordnung nach deutschem Steuerrecht ab. Der Arbeitgeber muss die Beiträge in der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen. Das BMF hat jetzt für einige Länder die Aufteilungsmaßstäbe für 2026 bekanntgegeben.

LogR - Logistik & Recht | dfv Mediengruppe, Frankfurt am Main

  • 2026-01-23
  • ⚙264885
  • logr - logistik & recht
  • LogR 2025, 99-105
  • Verena Timmer; Pauline C. Reinecke
Nachhaltigkeitstransformation an der Schnittstelle von Real- und Finanzwirtschaft: Das Beispiel der Spedition Koch International, der Sparkasse Osnabrück und der Softwarelösung nawisio

Der Beitrag untersucht, wie Nachhaltigkeitstransformation in der Praxis gelingen kann – insbesondere an der Schnittstelle von Real- und Finanzwirtschaft. Er zeigt am Beispiel der Spedition Koch International, der Sparkasse Osnabrück und der Softwarelösung nawisio, wie Kooperationen zwischen Unternehmen, Banken und digitalen Lösungsanbietern helfen, regulatorische Anforderungen in handhabbare Prozesse zu übersetzen. Aufbauend auf Forschung zu sozialen Bewegungen und institutionellem Wandel wird Nachhaltigkeit als ein dreistufiger Prozess verstanden: von der gesellschaftlichen Mobilisierung über die Entwicklung neuer Lösungen bis hin zur Integration in bestehende Strukturen. Das Fallbeispiel verdeutlicht, wie ein mittelständisches Logistikunternehmen Nachhaltigkeitsberichterstattung frühzeitig operationalisiert und trotz rechtlicher Unsicherheit konsequent weiterverfolgt. Der Beitrag schließt mit praktischen Implikationen für Logistikunternehmen, Banken, Softwareanbieter und Politik: Nachhaltigkeitstransformation erfordert konkrete, sektorspezifische Ansätze – von gemeinsamen Standards und Netzwerken bis zu gezielter Förderung.

  • 2026-01-23
  • ⚙264842
  • logr - logistik & recht
  • LogR 2025, 86-89
  • Manuel Grubenbecher
2025: Jahr der Neuordnung und Unsicherheit – Rückblick und Ausblick 2026

Das Jahr 2025 stand im Zeichen geopolitischer Neuordnung, wirtschaftlicher Unsicherheiten und einer wachsenden Hybridisierung von Bedrohungen. Nach einem von Konflikten, Lieferkettenstörungen und politischen Machtverschiebungen geprägten Jahr 2024 setzte sich die Dynamik der globalen Instabilität fort. Die Wiederwahl von Donald J. Trump zum Präsidenten der Vereinigten Staaten markierte eine Zäsur, die weitreichende Folgen für die internationale Handels- und Sanktionsarchitektur hatte. Zugleich rückte der Nahe Osten – insbesondere Syrien – wieder stärker in den Fokus geopolitischer Betrachtungen, da sich dort nach Jahren der Isolation erste Ansätze eines Wiederaufbaus und einer vorsichtigen Öffnung abzeichneten.

  • 2026-01-23
  • ⚙264840
  • logr - logistik & recht
  • LogR 2025, 110-114
  • Fabian Weicker
Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis: Die Haftung des Frachtführers im Falle eines Diebstahls auf unbewachten Parkplätzen

Zwischen rechtlicher Theorie und logistischer Praxis klafft bei der Haftung von Frachtführern für Diebstähle während gesetzlicher Ruhepausen auf unbewachten Parkplätzen eine gefährliche Lücke. Vertragsklauseln zur Nutzung bewachter Parkplätze führen häufig zur unbegrenzten Haftung – selbst wenn deren Einhaltung aufgrund fehlender Infrastruktur faktisch unmöglich ist. Der Beitrag beleuchtet die geltende Rechtslage, einschlägige Rechtsprechung sowie praktische und politische Lösungsansätze zur Schließung dieser Lücke.

  • 2026-01-23
  • 🌍 1769558400000
  • ⚙264718
  • logr - logistik & recht
  • LogR 2025, 105-110
  • Alexander Harms; Thomas Wrona; Pauline C. Reinecke
Wege zum papierlosen Handel: Potenziale, Blockaden, Impulse

Handelsdokumente sind das Rückgrat internationaler Lieferketten – sie regeln Eigentumsübergänge, Zahlungsflüsse und Transportabläufe. Trotz vorhandener technischer Standards und regulatorischer Initiativen dominiert Papier – mit hohen Kosten, Verzögerungen, Fehleranfälligkeit und Risiken von Dokumentenverlust. Der Beitrag analysiert, warum der digitale Durchbruch ausbleibt, und untersucht strukturelle wie organisatorische Hürden. Er zeigt die Rolle der Internationalen Handelskammer (ICC), erläutert einen Business Case und gibt praxisnahe Empfehlungen, wie Unternehmen zwischen Regulierung, Effizienzdruck und digitaler Transformation bestehen können.

  • 2026-01-23
  • ⚙264637
  • logr - logistik & recht
  • LogR 2025, 90-93
  • Nora Grubert
Zoll: Die Rolle des Zollvertreters – ein Blick in die Praxis

Die Zollabwicklung ist häufig komplex und zeitaufwändig. Es bedarf neben fundierten Fachkenntnissen über die verfahrensrechtlichen Aspekte u. a. auch die Anbindung an eine Zollsoftware, um die Zollanmeldungen überhaupt an die Zollverwaltung übermitteln zu können. Gerade für Klein- und Mittelständler stellt das Thema Zoll daher meist eine besondere Herausforderung dar. Aber auch bei den großen deutschen Konzernen sind nicht immer die notwendigen Kapazitäten vorhanden, um das Thema Zoll ordnungsgemäß anzugehen. So ist es nicht verwunderlich, dass viele der Unternehmen, die ihre Waren weltweit vertreiben, für die Erledigung der Zollformalitäten einen Zollvertreter beauftragen. Dabei gilt es jedoch einiges zu beachten. Im folgenden Beitrag können Sie sich über die wichtigsten Eckpunkte bei der zollrechtlichen Vertretung informieren.

  • 2026-01-23
  • ⚙264633
  • logr - logistik & recht
  • LogR 2025, 115
  • redaktion
logistikpodcast Audio-Deep-Dives Pro und Basic

Aus den aktuellen Veröffentlichungen empfiehlt der logistikpodcast die untenstehenden Folgen. Rufen Sie diese über die angegebenen QR-Codes auf, hören Sie direkt über www.logistikpodcast.de oder überall, wo es Podcasts gibt.

  • 2026-01-23
  • ⚙264593
  • logr - logistik & recht
  • LogR 2025, 116
  • Sophie Staron
Schlusswort: Three is a charm – Das Ende einer LogÄr(a)

Aller guten Dinge sind drei. Ein Sprichwort, das besagt, dass ein dreimaliges Geschehen, eine dreifach ausgeführte Handlung ein sinnvolles, harmonisches, in sich geschlossenes Ganzes ergibt.

  • 2026-01-23
  • ⚙264560
  • logr - logistik & recht
  • LogR 2025, 93-98
  • David Klusmeyer; Jens Nusser
EUDR-Änderung: Beratungsleitlinien angesichts bestehender Rechtsunsicherheit

Dieser Beitrag beleuchtet die Inhalte des kürzlich veröffentlichten Kommissionsvorschlags für eine Änderung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), ordnet ihn kritisch ein und gibt Hinweise zum Umgang mit diesem in der Rechtsberatung. Der Artikel richtet sich an Praktiker in der Rechtsberatung und Lieferketten-Compliance, ist aber auch für sonstige mit der EUDR befasste Personen von Interesse.

MBP - Mandat im Blickpunkt | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2026-02-06
  • 🌍 1771286400000
  • ⚙268760
  • mbp - mandat im blickpunkt
  • MBP 2026, 33-34
  • IWW Institut
Der praktische Fall: E-Dienstwagen: Beim steuerfreien Kostenersatz gelten neue Spielregeln

Bei betrieblichen Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden, stellt die Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten einen steuerfreien Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG dar. Bis Ende 2025 gewährte das BMF hier monatliche Pauschalen. Mit Wirkung ab 2026 wurde stattdessen eine Strompreispauschale eingeführt. Der praktische Fall zeigt, was es nun zu beachten gilt.

  • 2026-01-09
  • ⚙263549
  • mbp - mandat im blickpunkt
  • MBP 2026, 12-14
  • Marvin Gummels
Der praktische Fall: Steuerfreie Einkünfte: Trotzdem fällt manchmal Kirchensteuer an

Unter „steuerfreien Einkünften“ werden grundsätzlich Einkünfte verstanden, die sich nicht auf die Besteuerung auswirken. Dies ist aber ein Trugschluss: Denn es gibt steuerfreie Einkünfte, die Auswirkungen auf die zu zahlende Einkommensteuer haben. Zudem können Einkünfte zwar steuerfrei sein, aber trotzdem der Kirchensteuer unterliegen. In einem praktischen Fall werden die Rahmenbedingungen für die Ermittlung der Kirchensteuer erläutert. Anschließend wird gezeigt, warum die Kirchensteuer manchmal mehr – aber auch manchmal weniger – als 9 % der Einkommensteuer betragen kann. Zudem kann die Kirchensteuerbelastung bei Anteilsveräußerungen i. S. des § 17 EStG durch einen Erlassantrag mitunter reduziert werden.

MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2026-01-30
  • 🌍 1770249600000
  • ⚙265308
  • mdr - monatsschrift für deutsches recht
  • MDR 2026, 152-157
  • Nils Andräs; Fabrice Vollborn
Die Zustellung in Büroräumen eines externen Dienstleisters: Geschäftsraumeigenschaft und Anforderungen an den Gegenbeweis bei Ersatzzustellungen

Die Frage der wirksamen Zustellung an Unternehmen, welche sich zur Entgegennahme ihrer Post externer Dienstleister bedienen, hat in Zeiten zunehmender Internationalisierung und arbeitsteiliger Wirtschaftsorganisation erhebliche praktische Bedeutung. Die Autoren nehmen eine aktuelle Entscheidung des LG Passau v. 21.10.2025 – 1 O 9/25, MDR 2026, 193 zum Anlass, die dogmatischen Grundlagen der Ersatzzustellung näher zu beleuchten und auf dieser Grundlage die vom Gericht adressierten Fragen zur Geschäftsraumeigenschaft und Anforderungen an den Gegenbeweis gegen die Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde näher zu erörtern.

  • 2026-01-30
  • ⚙265282
  • mdr - monatsschrift für deutsches recht
  • MDR 2026, 147-152
  • Christopher Woitkewitsch
Der Regressprozess der Rechtschutzversicherer nach dem Dieselskandal

Nachdem die Klagewelle wegen des sog. Dieselskandals ausgelaufen ist, hat der wohl größte Klagekomplex der Deutschen Rechtsgeschichte ein juristisches Nachspiel: Seinerzeit hatten insbesondere rechtsschutzversicherte Käufer durch spezialisierte Kanzleien Klagen gegen die Autokonzerne erheben lassen; zuletzt waren diese oftmals nicht mehr erfolgreich. Einige Versicherer sind deshalb dazu übergegangen, die Prozessvertreter ihrer Versicherungsnehmer im Hinblick auf die verauslagten Rechtsanwaltsgebühren in Regress zu nehmen. Christopher Woitkewitsch widmet sich anhand aktueller Rechtsprechung den Grundlagen für die Regressforderung der Versicherer, zeigt die prozessualen Schwierigkeiten bei der Beweisführung auf und geht speziell auf die Konstellationen im Dieselskandal ein.

  • 2026-01-30
  • ⚙265220
  • mdr - monatsschrift für deutsches recht
  • MDR 2026, 137-146
  • Günter Schmeel
Die Entwicklungen im Bauvertragsrecht

Der Autor führt die Rechtsprechungsübersicht zum Bauvertragsrecht aus dem Jahre 2025 (Schmeel, MDR 2025, 265; Schmeel, MDR 2025, 137) fort und behandelt die Rechtsprechung zu den verschiedenen Aspekten des Vertragsabschlusses, der Vertragsinhalte (einschl. Vergütung und Abnahme), der vorzeitigen Vertragsbeendigung sowie Gewährleistung und Abrechnung.

  • 2026-01-23
  • ⚙264792
  • mdr - monatsschrift für deutsches recht
  • MDR 2026, 81-89
  • Olaf Riecke
Die Entwicklungen im Wohnungseigentumsrecht in 2025

In MDR 2026, 12 hat Olaf Riecke die aktuellen Entwicklungen insb. in der Rechtsprechung zur Fortgeltung von Haftungsklauseln und Notwendigkeit der Grundbucheintragung von Alt-Beschlüssen, Nutzungsrechten, Erhaltung und baulichen Veränderungen sowie Jahresabrechnung behandelt. Nunmehr wird die Rechtsprechung nicht nur des V. Zivilsenats des BGH, sondern auch der Instanzgerichte, zu den Regelungen des seit 1.12.2020 geltenden WEG (neugefasst 12.1.2021; BGBl. I 2021, S. 34 ff.; ergänzt im BGBl. I 2024, Nr. 306 v. 16.10.2024) aus den letzten gut 12 Monaten dargestellt. Den thematischen Schwerpunkt dieser Abhandlung bilden die Versammlung der Wohnungseigentümer, der Verwalter sowie die verfahrensrechtlichen Besonderheiten.

  • 2026-01-23
  • ⚙264648
  • mdr - monatsschrift für deutsches recht
  • MDR 2026, 74-81
  • Ulrich Kulke
Der Ersatz des immateriellen Schadens aufgrund eines DSGVO-Verstoßes

Gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO hat jede Person im Falle eines Verstoßes gegen diese Verordnung einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter. Ulrich Kulke stellt aktuelle Fragestellungen zu dem Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens gem. Art. 82 Abs. 1 DSGVO neuerer Entscheidungen dar und nimmt eine Einordnung dieses unionsrechtlich spezifisch geprägten Anspruches auf der Grundlage der bestehenden Rechtsordnung vor.

  • 2026-01-23
  • ⚙264543
  • mdr - monatsschrift für deutsches recht
  • MDR 2026, 69-74
  • Reinhard Greger
Der eingegangene, aber übergangene Schriftsatz

Es kommt immer wieder vor, dass beim Erlass einer gerichtlichen Entscheidung ein Schriftstück nicht berücksichtigt wird, welches bereits beim Gericht eingegangen, dem Richter aber nicht zur Kenntnis gelangt war. In solchen Fällen kann der verfassungsmäßige Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt sein. Reinhard Greger geht der Frage nach, wie mit derartigen Situationen umzugehen ist und wie sie sich vermeiden lassen.

  • 2025-12-26
  • ⚙263057
  • mdr - monatsschrift für deutsches recht
  • MDR 2026, 12-19
  • Olaf Riecke
Die Entwicklungen im Wohnungseigentumsrecht in 2025

Olaf Riecke schließt an die Rechtsprechungsübersichten Riecke, MDR 2024, 1556 ff. und Riecke, MDR 2025, 16 ff. an und stellt die Rechtsprechung aus den letzten gut 12 Monaten zu den Regelungen des seit 1.12.2020 (bzw. 17.10.2024) geltenden WEG (neugefasst 12.1.2021; BGBl. I 2021, S. 34 ff.) dar. Den thematischen Schwerpunkt dieser Übersicht bilden: die Grundbucheintragung von Alt-Beschlüssen sowie die „ausdrückliche“ Eintragung einer wohnungseigentumsrechtlichen Haftungsklausel, Nutzungsrechte, Erhaltung und bauliche Veränderungen. Eine Übersicht zu den Schwerpunkten „Eigentümerversammlung“, „Verwalter“ und „Verfahren“ folgt in der nächsten Ausgabe.

  • 2025-12-26
  • 🌍 1767916800000
  • ⚙263043
  • mdr - monatsschrift für deutsches recht
  • MDR 2026, 7-11
  • Julius Verse
Der Inhalt einer Streitverkündungsschrift

Die Streitverkündung nach §§ 72 ZPO ff. ist ein zentrales Instrument zur Absicherung gegen Regressrisiken. Ihre Wirksamkeit hängt jedoch von strengen formellen Anforderungen ab, deren Missachtung gravierende Folgen hat. Die jüngere Rechtsprechung (OLG Köln v. 17.9.2025 – 11 U 118/23, MDR 2025, 1496; OLG Düsseldorf v. 16.5.2024 – 2 U 75/23, MDR 2024, 1337) konturiert die Anforderungen an eine formwirksame Streitverkündungsschrift weiter und der BGH v. 12.7.2025 – VII ZR 14/24, MDR 2025, 1014 bestätigt, dass formale Defizite die Verjährungshemmung vereiteln und einen etwaigen Regressprozess unmöglich machen können. Julius Verse gibt einen aktuellen Überblick über den notwendigen Inhalt, Möglichkeiten der Auslegung und Folgen eines Formverstoßes.

  • 2025-12-19
  • ⚙262855
  • mdr - monatsschrift für deutsches recht
  • MDR 2025, 1572-1577
  • Oliver Seggewiße; Jan-C. Bohnes
Der Anscheinsbeweis in Prozessen mit grenzüberschreitendem Bezug

Prozesse mit grenzüberschreitendem Bezug sind vor deutschen Gerichten heute keine Seltenheit mehr. Dabei ist aufgrund der Bestimmungen des internationalen Privatrechts häufig ausländisches Sachrecht anzuwenden, während das Prozessrecht grundsätzlich der lex fori unterliegt. Diese Abgrenzung ist in einigen Bereichen aber weniger eindeutig, als es zunächst scheint. Die Autoren widmen sich den Fragen des Anscheinsbeweises in derartigen Konstellationen unter besonderer Berücksichtigung des Verkehrsunfallrechts, in dem Anscheinsbeweise rechtspraktisch eine große Rolle spielen.

  • 2025-12-19
  • ⚙262805
  • mdr - monatsschrift für deutsches recht
  • MDR 2025, 1565-1572
  • Ralf-Thomas Wittmann; Johannes Tété Séna Davi
Phishing im Online-Banking

In den letzten Jahren ist eine erhebliche Zunahme von Phishing-Angriffen zu verzeichnen. Unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben, nationaler Regelungen und gerichtlicher Entscheidungsmaßstäbe befassen sich die Autoren mit den vertraglichen Ansprüchen im Verhältnis zwischen Bank und Kunde und erörtern die Beweislastregelungen der Beteiligten.

  • 2025-12-19
  • ⚙262643
  • mdr - monatsschrift für deutsches recht
  • MDR 2025, 1578-1585
  • Rainer Burbulla
Die Entwicklungen im Gewerberaummietrecht

Seit dem 1.1.2025 gilt gem. § 578 Abs. 1 Satz 2 BGB für langfristige Mietverträge die Textform. Von daher neigt sich so langsam die Zeit der (ober-)gerichtlichen Entscheidungen zur gesetzlichen Schriftform (§ 550 BGB), die auch im 1. Halbjahr 2025 zu verzeichnen waren, dem Ende entgegen. Weitere praxisrelevante Entscheidungen im Besprechungszeitraum betreffen u.a. Abgrenzungsfragen, Miete und Wertsicherung, Betriebs- und Nebenkosten, Mängelrechte und Kündigungsrechte sowie prozessuale Themen.

medstra - Zeitschrift für Medizinstrafrecht | C.F.Müller GmbH, Heidelberg

  • 2026-01-16
  • ⚙264071
  • medstra - zeitschrift für medizinstrafrecht
  • medstra 2026, 8-19
  • Henning Lorenz; Josua Zimmermann
Sterben auf Knopfdruck?

Die Suizidkapsel „Sarco“ wirft ein Schlaglicht auf herausfordernde ethische und rechtliche Fragestellungen der Suizidhilfe – auch in Deutschland. Dazu gehören die Rolle der Ärzteschaft, die i.d.R. hohen Kosten für die Inanspruchnahme von Suizidassistenz sowie die beträchtliche Verantwortung der Sterbehilfe-Organisationen, die derzeit anhand selbstgesetzter Kriterien zwischen der Realisierung des dem Einzelnen verfassungsrechtlich garantierten Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und dem unter Strafandrohung gebotenen Lebensschutz bei nichtfreiverantwortlichen Suizidwünschen entscheiden (müssen). Vor dem Hintergrund der Ereignisse in der Schweiz und dem vom „Sarco“-Entwickler Philip Nitschke propagierten Konzept einer niedrigschwelligen, „entmedikalisierten“ Suizidhilfe beleuchtet der vorliegende Beitrag den aktuellen rechtlichen Rahmen der Suizidhilfe in Deutschland und beurteilt die Rechtmäßigkeit eines potentiellen Einsatzes der Sterbekapsel de lege lata. Davon ausgehend wird der rechtspolitische Handlungsbedarf diskutiert und dafür argumentiert, dass es zur Auflösung des Spannungsverhältnisses zwischen der Pflicht zur Achtung individueller Selbstbestimmung am Lebensende und dem parallel dazu gebotenen Schutz menschlichen Lebens dringend einer gesetzlichen Regelung bedarf, die die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Suizidhilfe verbindlich normiert. Der „Sarco“ sollte vom Gesetzgeber mithin als Weckruf verstanden werden.

  • 2026-01-16
  • 🌍 1769040000000
  • ⚙263998
  • medstra - zeitschrift für medizinstrafrecht
  • medstra 2026, 19-26
  • Katharina Wodarz; Patrick Teubner
Strafrechtliche Bewertung der Abgabe von Medizinalcannabis über Online-Plattformen

Die Abgabe von Medizinalcannabis über Online-Plattformen ist umstritten und Gegenstand zahlreicher wettbewerbsrechtlicher Auseinandersetzungen. Die aktuelle Rechtsprechung sieht die Bewerbung solcher Angebote tendenziell kritisch. Das heißt aber – entgegen einigen Stimmen in der Literatur – nicht, dass den beteiligten Apotheken, Ärzten und Plattformbetreibern automatisch auch ein strafbares Verhalten vorgeworfen werden kann. Der Beitrag untersucht vor diesem Hintergrund die Straftatbestände des MedCanG und kommt zu dem Ergebnis, dass die Abgabe von Medizinalcannabis über Online-Plattformen nach aktuellem Recht nicht strafrechtlich relevant ist. Das kann sich ändern, wenn der Gesetzesentwurf zur Änderung des MedCanG umgesetzt wird.

  • 2026-01-16
  • ⚙263986
  • medstra - zeitschrift für medizinstrafrecht
  • medstra 2026, 2-8
  • Maximilian Lenk
Sterbehilfe-Compliance – Zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken im Zusammenhang mit der Suizidassistenz

Nach den Verurteilungen suizidassistierender Ärzte durch die Landgerichte Essen und Berlin I steht die Frage im Raum, ob die Strafbarkeitsrisiken für die an der Suizidassistenz beteiligten Ärzte und Mitarbeiter von Sterbehilfeorganisationen noch beherrschbar sind. Der folgende Beitrag zeigt anhand des Verfahrenskonzepts des Vereins Sterbehilfe auf, welche Maßnahmen vonnöten sind, um die Autonomie Sterbewilliger zu schützen und an der Suizidassistenz Beteiligte vor strafrechtlichen Risiken zu bewahren.

MietRB - Der Miet-Rechtsberater | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2026-02-06
  • ⚙268883
  • mietrb - der miet-rechtsberater
  • MietRB 2026, 68-72
  • Johannes Hogenschurz
Eigentümerbeschlüsse in Niederschrift und Beschluss-Sammlung

Was sollen / wollen wir jetzt eigentlich beschließen? Diese Frage in der Eigentümerversammlung findet mit der Beschlussfeststellung und Verkündung durch den Versammlungsleiter ihre Antwort. Der Beschlusstext ist in der Versammlungsniederschrift und Beschluss-Sammlung niederzulegen. Der Beitrag geht der Frage nach, was gilt, wenn der Inhalt von Niederschrift und Beschluss-Sammlung auseinanderfallen.

  • 2026-02-06
  • ⚙268722
  • mietrb - der miet-rechtsberater
  • MietRB 2026, 64-68
  • Hendrik Schultzky
Die Vollstreckung der Beseitigung baulicher Veränderungen

Die Vollstreckung eines Titels auf Beseitigung baulicher Veränderungen kann in der Praxis insbesondere dann Schwierigkeiten bereiten, wenn Dritte von der Beseitigung betroffen sind, also wenn der verpflichtete Wohnungseigentümer die Nutzung der zu beseitigenden Einrichtung einem Dritten z.B. durch Vermietung überlassen hat. Der nachfolgende Beitrag soll bei der Wahl des richtigen Vollstreckungsverfahrens helfen. Auch sollen praktische Hinweise zur Durchführung der Zwangsvollstreckung gegeben werden.

  • 2026-02-06
  • ⚙268710
  • mietrb - der miet-rechtsberater
  • MietRB 2026, 57-64
  • Hans Reinold Horst
Rechtsprechungsübersicht zum WEG 2025 – 2. Halbjahr – Teil 2

Der vorgelegte Bericht knüpft an die Rechtsprechungsübersicht zum WEG im ersten Halbjahr 2025 Teile I und II des Verfassers in dieser Zeitschrift (MietRB 2025, 246 ff. und 280 ff.) und an die Übersicht WEG 2025 2. Hj. Teil 1 (MietRB 2025, 25) an. Nur dort, wo das Verständnis der Entscheidungen dadurch erheblich getragen wird, sind die zugrunde liegenden Sachverhalte mit genannt. Teil 3 folgt.

  • 2026-01-09
  • ⚙263454
  • mietrb - der miet-rechtsberater
  • MietRB 2026, 32-36
  • Thomas Willmann
Krankheitsbedingter Vollstreckungsschutz bei anstehender Zwangsräumung

Die Wohnraummieter ist auf sämtlichen Verfahrensebenen vor dem Verlust der angemieteten Wohnung geschützt. Dieser Beitrag setzt sich insbesondere mit dem Schutz auseinander, auf den sich der Mieter nach § 765a ZPO aus krankheitsbedingten Gründen bei einer anstehenden Zwangsräumung berufen kann. Dabei sollen sowohl dem Mieter- als auch dem Vermieterberater entsprechende Handlungsmöglichkeiten für Antragstellung bzw. Abweisungsantrag aufgezeigt werden.Wird durch die Redaktion ergänzt.

  • 2026-01-09
  • 🌍 1768780800000
  • ⚙263438
  • mietrb - der miet-rechtsberater
  • MietRB 2026, 21-25
  • André Aust
Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der WEG

Bereits in der Vergangenheit war anerkannt, dass ein Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der WEG besteht. Dieser hat durch das WEMoG zwischenzeitlich Eingang in das Gesetz gefunden. Gemäß § 18 Abs. 4 WEG kann jeder Wohnungseigentümer von der GdWE Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen. In der Folge soll dargestellt werden, welche Ansprüche bestehen, ob diese durchgesetzt werden können und worauf dabei in der Beratungspraxis konkret zu achten ist

  • 2026-01-09
  • ⚙263395
  • mietrb - der miet-rechtsberater
  • MietRB 2026, 25-32
  • Hans Reinold Horst
Rechtsprechungsübersicht zum WEG 2025 – 2. Halbjahr – Teil 1

Der vorgelegte Bericht knüpft an die Rechtsprechungsübersicht zum WEG im ersten Halbjahr 2025 Teile I und II des Verfassers in dieser Zeitschrift (MietRB 2025, 246 ff. und 280 ff.) an. Nur dort, wo das Verständnis der Entscheidungen dadurch erheblich getragen wird, sind die zugrunde liegenden Sachverhalte mit genannt. Teil 2 und 3 folgen in den nächsten Heften.

MK - Mietrecht kompakt | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2026-01-09
  • ⚙263533
  • mk - mietrecht kompakt
  • MK 2026, 17-20
  • Kornelia Reinke
Aktuelle Rechtsprechung: Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum: Entscheidungen des BGH aus 2025 (Teil 1)

Seit dem Inkrafttreten des WEMoG sind bauliche Veränderungen gemäß § 20 WEG regelmäßig Gegenstand der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Auch in 2025 beschäftigte sich der BGH gleich mehrmals mit dem Thema. Seine erste Entscheidung hierzu ist besonders bermerkenswert. Wir erläutern sie im Folgenden und geben wertvolle Praxishinweise.

  • 2025-12-12
  • ⚙261917
  • mk - mietrecht kompakt
  • MK 2025, 226-229
  • Astrid Siegmund
Schmerzensgeld: Haftung des vermietenden Wohnungseigentümers bei Glatteisunfall des Mieters

Die (vertragliche) Pflicht des Vermieters, dem Mieter während der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache zu gewähren (§ 535 Abs. 1 S. 1 BGB), erstreckt sich auch auf den Zugang zur Mietsache. Sie schließt die Pflicht ein, die auf dem Grundstück der vermieteten Wohnung befindlichen Wege in den Wintermonaten zu räumen und zu streuen. Geklärt ist, dass der Vermieter diese (Verkehrssicherungs-)Pflicht delegieren darf. Der BGH musste nun entscheiden, wer wie – (nur) deliktisch oder vertraglich – haftet, wenn der Vermieter nicht Alleineigentümer der Immobilie, sondern Wohnungseigen­tümer ist und der von der WEG beauftragte Dritte die Räum- und Streupflicht unzureichend erfüllt, dem Mieter dadurch ein (Unfall-)Schaden entsteht.

notar - Notar | Deutscher Notarverlag, Bonn

  • 2026-02-06
  • 🌍 1770940800000
  • ⚙268672
  • notar - notar
  • notar 2026, 31-38
  • Wenzel Steinmetz; Jacob Weinert
Die elektronische Präsenzbeurkundung in der Praxis

Ende-zu-Ende-Digitalisierung im Notariat: Mit der Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung schließt sich bei den Notarinnen und Notaren eine weitere Digitalisierungslücke. Nachdem bereits seit dem Jahr 2022 im Rahmen notarieller Online-Verfahren originär elektronische Niederschriften errichtet werden können, wird diese Möglichkeit nun auch im bewährten Präsenzverfahren – also unter persönlichem Erscheinen der Beteiligten – eröffnet. Dadurch werden Medienbrüche vermieden, Ressourcen ein-gespart und Prozesse beschleunigt. Vom Erstkontakt über die Beratung bis hin zu Vollzug und Langzeit-archivierung sind damit alle Möglichkeiten einer Ende-zu-Ende-Digitalisierung gegeben. Das Gesetz enthält zudem weitere Verbesserungen sowohl für den elektronischen Rechtsverkehr als auch für das weiterhin mögliche papierbezogene Verfahren.

  • 2026-01-09
  • 🌍 1768348800000
  • ⚙263569
  • notar - notar
  • notar 2025, 444-448
  • Konstantin Tschernin
Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO gegenüber dem Notar

Ein zentrales Betroffenenrecht innerhalb der DSGVO ist das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO. Hierdurch soll sich der von einer Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten Betroffene dieser Verarbeitung bewusst werden können. Dies ermöglicht es dem Betroffenen nämlich sodann überhaupt erst, seine übrigen Betroffenenrechte, wie etwa das Recht auf Löschung von Daten nach Art. 17 DSGVO, effektiv ausüben zu können. Auch lässt sich erst dank eines solchen Rechts das Ausmaß einer Datenverarbeitung durch Unternehmen, deren datengetriebene Geschäftsmodelle längst zu einem festen Bestandteil unseres Alltags geworden sind, nachvollziehen und so die vormals deutlich passivere Position von Nutzern entsprechender Dienste signifikant stärken. Für die Position eines Betroffenen gegenüber einem Notar ist die Geltendmachung eines solchen Auskunftsanspruchs hingegen nicht in gleicher Weise gewinnbringend. Dies liegt vor allem an der spezifischen Art der notariellen Tätigkeit und den seit jeher dafür geltenden strengen und detaillierten standesrechtlichen Vorgaben. Da es in der Praxis dennoch keinesfalls selten vorkommt, dass Urkundsbeteiligte oder Dritte auch gegenüber einem Notar das Recht auf Auskunft geltend machen, werden der Umfang und die Grenzen eines datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs ihm gegenüber aufgezeigt.

  • 2026-01-09
  • ⚙263495
  • notar - notar
  • notar 2026, 3-11
  • Heribert Heckschen; Aia Best
Umwandlung mit Darlehensgewährung?

Seit knapp drei Jahren ist das neue Umwandlungsrecht in Kraft. In dieser Zeit sind viele der Neuerungen für nationale wie auch grenzüberschreitende Umwandlungen in der Literatur eingehend erörtert worden; erste gerichtliche Entscheidungen liegen vor und auch die Praxis hat inzwischen Erfahrungen bei der Umsetzung der Reform gesammelt.

Auffällig ist jedoch, dass eine Änderung bislang nur wenig Beachtung gefunden hat – nämlich die des § 125 UmwG. Durch das UmRUG wurde der § 125 UmwG redaktionell weitgehend neu gefasst, numerisch untergliedert, aber auch inhaltlich angepasst. Diese Neufassung der Verweisungsnorm hat insbesondere auch Auswirkungen auf die Praxis der – steuerlich optimierten – Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH. In der bisherigen Praxis wurde in solchen Fällen regelmäßig für die Verwendung des Eigenkapitals des Einzelunternehmens auf die sog. Darlehenslösung zurückgegriffen. Der Beitrag stellt die rechtlichen und praktischen Auswirkungen der Änderungen dar, nimmt zu der sog. Darlehenslösung Stellung und zeigt mögliche Gestaltungsalternativen auf.

NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2026-01-23
  • ⚙264874
  • notbz - zeitschrift für die notarielle beratungs- und beurkundungspraxis
  • NotBZ 2026, 10-17
  • Johannes Holzer
Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in der freiwilligen Gerichtsbarkeit

In den meisten Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind von Notaren Fristen zu beachten. Geschieht das nicht, stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten zur Vermeidung rechtlicher Nachteile bestehen. Gegebenenfalls bietet es sich für die die Beteiligten vertretenen Notare an, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen. Das FamFG sieht dafür in seinem „allgemeinen Teil“ in den §§ 17 bis 19 Regelungen vor. Daneben gibt es noch einige andere Vorschriften gleichen oder ähnlichen Inhalts, deren Abgrenzung zu den allgemeinen Vorschriften in Buch 1 des FamFG nicht klar definiert ist. Holzer zeigt in seinem Beitrag anhand des „allgemeinen Teils“ auf, welche Funktion diese Vorschriften haben und wie sie mit den Grundregeln der §§ 17 bis 19 FamFG zusammenhängen.

  • 2026-01-23
  • ⚙264766
  • notbz - zeitschrift für die notarielle beratungs- und beurkundungspraxis
  • NotBZ 2026, 25-27
  • Mats Leverenz
Exit-Strategien bei Familienunternehmen

Am 24.10.2025 fand auf dem Campus der Bucerius Law School in Hamburg die 13. Jahrestagung des Notarrechtlichen Zentrums Familienunternehmen statt. Rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Wissenschaft, Anwaltschaft, Notariat, Justiz und Unternehmerschaft setzten sich mit aktuellen Fragestellungen zu Exit-Strategien bei Familienunternehmen auseinander. Nach der Begrüßung durch Dr.  Axel Pfeifer, Notar in Hamburg, folgte ein vielfältiges Vortragsprogramm, das rechtliche, steuerliche und praktische Aspekte des Unternehmensausstiegs beleuchtete, und von Leverenz in seinem Tagungsbericht kurz vorgestellt wird.

  • 2026-01-23
  • ⚙264734
  • notbz - zeitschrift für die notarielle beratungs- und beurkundungspraxis
  • NotBZ 2026, 1-10
  • Oliver Elzer
Aktuelle Rechtsprechung zum Wohnungseigentumsrecht: Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung

Der Beitrag stellt in Anschluss an NotBZ 2025, 10 die neuere Rechtsprechung vor allem zum WEG-Sachenrecht vor und ordnet diese ein. Da es nicht viele Entscheidungen gab, die vorzustellen wären, stellt Elzer in seinem Beitrag ferner die damit eng im Zusammenhang stehenden jüngeren Entscheidungen zur Gemeinschaftsordnung und weitere sachenrechtliche Fragen vor.

  • 2026-01-23
  • ⚙264683
  • notbz - zeitschrift für die notarielle beratungs- und beurkundungspraxis
  • NotBZ 2026, 18-25
  • Philipp Selentin
Das Aufforderungsverfahren

Im vorletzten Jahr erging durch das OLG Dresden eine der wenigen Entscheidungen zum Aufforderungsverfahren nach § 7 Abs. 7 Satz 2 Nr. 3 BNotO (die anschließenden Entscheidungen BGH v. 11.11.2024 – NotZ (Brfg) 1/24, NJOZ 2025, 669 und BGH v. 2.5.2025 – NotZ (Brfg) 1/24, BeckRS 2025, 14111 befassen sich primär mit Kosten- und Verfahrensfragen). Selentin stellt in seinem Beitrag zunächst knapp das Aufforderungsverfahren im Allgemeinen vor (I.), bevor er den Sachverhalt (II.) und die Entscheidungsgründe (III.) zusammenfasst. Er schließt mit einer ausführlichen Bewertung der Entscheidung (IV.).

PersV - Die Personalvertretung | Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2026-01-30
  • ⚙265351
  • persv - die personalvertretung
  • PersV 2026, 51-57
  • Fabian Bünnemann
Datenschutz im Spannungsfeld zwischen Personalrat und Dienststelle

Der datenschutzkonforme Umgang mit Beschäftigtendaten im Kontext der Personalvertretung wirft komplexe rechtliche Fragen auf, denen sich Dienststelle und Personalrat bewusst sein sollten. Der vorliegende Beitrag untersucht die maßgeblichen Rechtsgrundlagen, insbesondere im Spannungsfeld zwischen DS-GVO und BDSG sowie BPersVG, beleuchtet die Frage der Verantwortlichkeit, auch im Hinblick auf Betroffenenrechte, und analysiert die datenschutzrechtlichen Problemlagen rund um den Informationsanspruch des Personalrats. Insofern werden auch Handlungsempfehlungen für die konkrete Praxis in der Zusammenarbeit zwischen Personalrat und Dienststelle gegeben.

  • 2026-01-30
  • 🌍 1770163200000
  • ⚙265157
  • persv - die personalvertretung
  • PersV 2026, 57-61
  • Helene Stahl
Verfassungstreuepflicht unter Strafbarkeitsvorbehalt?

Der Beitrag geht der Frage nach, wie damit umzugehen ist, wenn der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber den Zugang zu einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis für einen Bewerber allein verwehrt, wenn dieser die freiheitlich demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft. Eine so lautende Regelung enthält beispielsweise die Juristische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Rheinland-Pfalz. Eine solche Verengung der Zugangsverwehrungsvoraussetzungen ist verfassungsrechtlich bedenklich, wie die jüngere bundesverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung erkennen lässt.

  • 2025-12-26
  • ⚙263056
  • persv - die personalvertretung
  • PersV 2026, 15-18
  • Dr. Tessa Hillermann
Aktuelle Entwicklungen im bayerischen Gleichstellungsrecht

Der bayerische Gesetzgeber hat nach einem langen Gesetzgebungsverfahren, das sich über mehrere Jahre streckte, das bayerische Gleichstellungsgesetz novelliert. Mit der Reform geht, neben einigen Konkretisierungen, auch eine zentrale Neuausrichtung der Ziele und Instrumente des bayerischen Gleichstellungsgesetzes einher. Mit Gesetz vom 8. 7. 2025 (veröffentlicht am 15. 7. 2025 in GVBl 2025, 206) wurde das BayGleiG jüngst geändert und ist am 16. 7. 2025 in Kraft getreten. Der vorliegende Beitrag konzentriert sich auf die Vorstellung einiger wesentlicher Eckpunkte der Neuerungen und geht auch auf aktuelle rechtspolitische Entwicklungen ein.

  • 2025-12-26
  • ⚙263027
  • persv - die personalvertretung
  • PersV 2025, 542-551
  • Prof. Dr. Ulrich Widmaier
Aktuelle Rechtsprechung des BVerwG zur Ahndung wehrdisziplinarrechtlicher Dienstvergehen (§ 23 SG)

Der Beitrag setzt sich mit neuester höchstrichterlicher Rechtsprechung des für Verfahren nach der Wehrdisziplinarordnung (WDO) zuständigen 2. WD‑Senats des BVerwG auseinander. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die sog. Regelmaßnahme („Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen“) des jeweiligen Dienstvergehens gerichtet, die teilweise neu bzw. erstmals bestimmt wird. Außerdem kommen Auslegungsfragen und deren Klärung, etwa im Rahmen der Verfassungstreuepflicht und der Pflicht zur Kameradschaft, sowie mögliche Konsequenzen überlanger Gerichtsverfahren zur Sprache.

  • 2025-12-26
  • 🌍 1767744000000
  • ⚙263006
  • persv - die personalvertretung
  • PersV 2026, 3-14
  • Dr. Harald Steiner
Personalvertretungsrecht meets Beamtenrecht

Der Beitrag legt den Betrachtungswinkel auf die Verknüpfung des BPersVG und der Landespersonalvertretungsgesetze mit dem Allgemeinen Beamtenrecht und das Verhältnis zwischen dem BPersVG und den Landespersonalvertretungsgesetzen einerseits und dem BBG bzw. BeamtStG andererseits. Er untersucht deren Stellung zueinander und deckt die Kohäsion des Bundes- und Landespersonalvertretungsrechts mit dem Beamtenrecht auf. Der Beitrag verdeutlicht die Konkretisierung von Rechtsnormen des BBG und BeamtStG durch das BPersVG und die Landespersonalvertretungsgesetze und stellt eine rechtstheoretische Standortbestimmung des Bundes- und Landespersonalvertretungsrechts unter dem Aspekt der Konkretisierung von Beamtenrechtsnormen dar. Hierzu rekurriert er auf die Verflechtung des BPersVG mit § 117 BBG sowie der Landespersonalvertretungsgesetze mit § 51 BeamtStG und skizziert unter dem Konkretisierungsaspekt die Bedeutung dieser Rechtsnormen für das BPersVG und die Ländergesetze. Das Bundes- und Landespersonalvertretungsrecht in Form des BPersVG und der Personalvertretungsgesetze der Länder ist danach vom allgemeinen Bundesbeamtenrecht in Gestalt des BBG und BeamtStG normlogisch abzuleiten.

  • 2025-12-26
  • ⚙262981
  • persv - die personalvertretung
  • PersV 2025, 531-541
  • Dr. Stefan Braun
Änderungen bei der dienstlichen Beurteilung der Beamten in Baden-Württemberg

Der Beitrag stellt die – maßgeblich verordnungsrechtlichen – Neuerungen im badenwürttembergischen Recht betreffend das dienstliche Beurteilungswesen dar und bewertet die Änderungen. Ferner wird das Beurteilungswesen in grundsätzlicher Hinsicht kritisch betrachtet.

PFB - Praxis Freiberufler-Beratung | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2026-01-23
  • 🌍 1769731200000
  • ⚙264730
  • pfb - praxis freiberufler-beratung
  • PFB 2026, 34-38
  • Prof. Dr. Stephan Peters
Gewerbesteuer: Keine Steuerfreiheit für Dozenten-GmbH und Institutsverkauf

Mit zwei Entscheidungen hat der BFH offene Fragen im Hinblick auf § 3 Nr. 13 GewStG geklärt. Eine GmbH, die über ihren alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer als Dozent an einem Fortbildungsinstitut Unterricht erteilt, ist keine berufsbildende Einrichtung (BFH 15.5.25, V R 33/23) und die Veräußerung eines Lehrinstituts ist keine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistung (BFH 22.5.25, V R 32/23). Für die steuerberatende Praxis verdeutlichen die aktuellen Entscheidungen, dass die Reichweite der Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 13 GewStG eng zu verstehen ist. Begünstigt sind ausschließlich Leistungen, die den Schul- oder Bildungszweck unmittelbar selbst verwirklichen. Wirtschaftliche Vorgänge, die diesen Zweck lediglich ermöglichen oder vorbereiten – wie etwa die Veräußerung eines Lehrinstituts oder die Lehrtätigkeit einer Dozenten-GmbH im Auftrag einer Bildungseinrichtung – erfüllen dieses Tatbestandsmerkmal nicht. Für die Beratungspraxis folgt daraus, dass eine Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 13 GewStG nur für den unmittelbar begünstigten Betriebsteil in Betracht kommt. Bei Betriebsaufspaltungen oder Subunternehmerkonstellationen ist sorgfältig zu prüfen, welche Einheit tatsächlich die Bildungsleistung gegenüber den Schülern oder Teilnehmern erbringt. Nur dieser Betriebsteil kann von der Befreiung profitieren - sämtliche mittelbar unterstützenden oder organisatorischen Tätigkeiten bleiben gewerbesteuerpflichtig.

  • 2025-12-12
  • ⚙262062
  • pfb - praxis freiberufler-beratung
  • PFB 2026, 12-14
  • Philipp Peplowski
Umsatzsteuerbefreiung: Vertretungsweise übernommener ärztlicher Notfalldienst gegen Entgelt

Die entgeltliche Übernahme ärztlicher Notfalldienste durch einen Arzt (unter Freistellung des ursprünglich eingeteilten Arztes von sämtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Dienst) ist unabhängig davon, wem gegenüber diese sonstige Leistung erbracht wird, als Heilbehandlung i. S. d. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei (BFH 14.5.25, XI R 24/23). Der Beitrag analysiert die Entscheidung und gibt Hinweise für die Beratungspraxis.

PinG - PinG Privacy in Germany | Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2026-01-16
  • ⚙264059
  • ping - ping privacy in germany
  • PinG 2026, 9-13
  • Bennet Lindner
Die Zukunft des EU-US Data Privacy Framework

Der Artikel analysiert das EuG-Urteil zum EU-US Data Privacy Framework, das seit Juli 2023 den Datenverkehr zwischen der EU und den USA regelt. Obwohl das Gericht die Klage eines französischen Abgeordneten hiergegen abwies, zeigt die kritische Betrachtung, dass zentrale Garantien, wie die unabhängige Kontrolle der Nachrichtendienste und ein wirksamer Rechtsschutz, nicht den unionsrechtlichen Standards entsprechen. Ob der EuGH das Abkommen bestätigt, bleibt deshalb mehr als fraglich.

  • 2026-01-16
  • ⚙264047
  • ping - ping privacy in germany
  • PinG 2026, 28-30
  • Johannes Heidelberger
What regulators need for the first big evaluation of the DSA

Not even two years after its entry into force, the Digital Services Act (DSA) has both scored some early wins and faced heavy international pushback. A first review is due in 2027. It should be driven by facts and the early results of investigations, not misconstrued criticism, argues Johannes Heidelberger.

  • 2026-01-16
  • 🌍 1769472000000
  • ⚙263968
  • ping - ping privacy in germany
  • PinG 2026, 1-8
  • LL. M. Olga Weidenkeller; LL. M. Lea Imschweiler
Automatisierte Meeting-Transkription im Spannungsfeld von DSGVO, KI‑Verordnung und US‑Recht – Teil I

Mit dem Einsatz KI‑gestützter Transkriptionstools wie Otter.ai oder Sally gewinnt die automatisierte Dokumentation von Meetings in Unternehmen rasant an Bedeutung. Doch die Verschriftlichung gesprochener Kommunikation wirft komplexe Fragen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit auf. Dieser Beitrag untersucht die rechtliche Zulässigkeit solcher Tools nach DSGVO und KI‑Verordnung und beleuchtet im Rechtsvergleich zum US‑Recht die praktischen Compliance-Anforderungen für Unternehmen.

  • 2026-01-16
  • ⚙263944
  • ping - ping privacy in germany
  • PinG 2026, 33-36
  • Jules Polonetsky
The Relevance of Value Decisions in Data Protection Law

As data protection law increasingly intersects with other public interests including competition, innovation, free expression and research, regulators and courts are confronting difficult value choices. This article examines how recent disputes, from Apple’s App Store controls to Google’s Privacy Sandbox and AI training practices, expose the inherent balancing function of data protection law. While European regulators show flexibility toward AI developers processing massive amounts of personal data, they maintain stricter standards for ad‑tech and social media platforms, revealing implicit hierarchies of value. The paper builds on the fact that data protection is not an absolute right but a framework for reconciling competing interests through proportionality, necessity and benefit assessment, a logic shared, albeit differently, by the U. S. Federal Trade Commission’s “unfairness” standard. By tracing these convergences, the article proposes greater transparency and institutionalization of “value balancing” within AI and data governance regimes to ensure coherence, fairness and accountability across regulatory contexts.

  • 2026-01-16
  • ⚙263862
  • ping - ping privacy in germany
  • PinG 2026, 23-27
  • LL. M. Julian Schneider; Dr. LL. M. Johanna Voget
Schein und Sein des U. S. CLOUD Act

Die dem Werk „Jim Knopf und Lukas der Lokomotivführer“ des Autors Michael Ende entnommene Figur des „Scheinriesen“ wird in der rechtswissenschaftlichen Debatte gerne sinnbildlich bemüht. Endes Scheinriese ist ein Wesen namens „Herr Tur Tur“, das aus der Entfernung gigantisch wirkt und dessen durchschnittliche Körpergröße der Betrachter erst aus nächster Nähe erkennt. Scheinriesen im juristischen Sinne sind Probleme, die bei näherer Analyse von weitaus geringerer Relevanz sind als auf den ersten Blick angenommen. Erstaunlich viele dieser Scheinriesen sind im internationalen Datenschutzrecht beheimatet, während es in Zeiten von Big Data, von KI und Monitoring aller Art mehr als genug echte Riesen gibt. Im Folgenden soll untersucht werden, in welche Kategorie der U. S. CLOUD Act oder „Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act“,1 einzuordnen ist. Die Rechte, die der CLOUD Act der U. S.-Regierung in Hinblick auf personenbezogene Daten auf fremdem Territorium einräumt, erscheinen auf den ersten Blick gigantisch, doch hält die tatsächliche Bedeutung des Gesetzes in Relation zu vergleichbaren Regelungen anderer Rechtsordnungen dieser Einordnung stand oder verhält es sich mit ihr bei näherer Betrachtung wie mit Herrn Tur Tur.

1) Nachfolgend nur CLOUD Act.

  • 2026-01-16
  • ⚙263822
  • ping - ping privacy in germany
  • PinG 2026, 14-22
  • Inna Gendelman
Datenschutzbeauftragte – „Graue Maus“ oder Leader?

Die Datenschutz-Grundverordnung definiert Aufgaben, aber keine Haltung. Wer den gesetzlichen Auftrag des Datenschutzbeauftragten (DSB) wirklich erfüllen will, muss führen, aber ohne formelle Autorität. Der Beitrag zeigt, wie aus Art. 37–39 DSGVO ein modernes Führungsverständnis erwächst und beschreibt konkret wie entsprechende Soft Skills strukturell verankert werden können durch Gründung einer internen Datenschutz-Academy. Die Persönlichkeit des DSB entscheidet hier über die Qualität des gesamten Datenschutzmanagementsystems (DSMS) und DSB-Arbeit wird zum Instrument der Persönlichkeitsentwicklung.

PIStB - Praxis Internationale Steuerberatung | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2026-01-30
  • 🌍 1770681600000
  • ⚙268157
  • pistb - praxis internationale steuerberatung
  • PIStB 2026, 34-39
  • Prof.Dr. Stephan Kudert
Auslandsimmobilie: Der Finca-Fall in der Beratungspraxis – neue Leitlinien des FG Düsseldorf

Zahlreiche Fälle, bei denen deutsche Gesellschafter über eine spanische Kapitalgesellschaft eine Finca erwerben, die ausschließlich als deren Ferien­immobilie genutzt wird (sog. Finca-Fall), beschäftigen seit mehr als fünfzehn Jahren die Finanzverwaltung, Steuerberatungspraxis und Finanzgerichtsbarkeit. Dabei stehen auch verdeckte Gewinnausschüttungen und das Steuerstrafrecht im Fokus. Das FG Düsseldorf hat sich nunmehr in drei Urteilen, die denselben Fall betrafen, zur Besteuerung der vGA und steuerstrafrechtlichen Fragen deutlich positioniert (FG Düsseldorf 5.9.25, 10 K 2609/20, 10 K 2605/20 E, 10 K 2606/20 E). Die drei überzeugenden Urteile des FG Düsseldorf sorgen für wichtige Klarstellungen. Die unentgeltliche ganzjährige Überlassung einer Ferienimmobilie führt zu einer vGA i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG, wenn der Gesellschafter tatsächlich die Nutzungsmöglichkeit hat. Abkommensrechtlich sind diese Vorteile als „andere Einkünfte“ zu qualifizieren, sofern der Quellenstaat – hier Spanien – keine Dividende annimmt. Die Höhe der vGA bemisst sich nach der Kostenmiete. Dabei sollen auch die Eigenkapitalkosten und zusätzlich ein angemessener Gewinnaufschlag berücksichtigt werden. Die Finca-Struktur erfüllt i. d. R. nach richtiger Ansicht des FG Düsseldorf weder den Tatbestand einer Steuerhinterziehung noch den einer leichtfertigen Steuerverkürzung. Das hat auch für die Festsetzungsverjährung Folgen. Ob die vGA beim Gesellschafter einer begünstigten oder der tariflichen Besteuerung unterworfen wird, hängt maßgeblich vom materiellen Korrespondenzprinzip ab.

  • 2025-12-19
  • 🌍 1767052800000
  • ⚙262668
  • pistb - praxis internationale steuerberatung
  • PIStB 2026, 13-19
  • Prof.Dr. Stephan Kudert
Wegzugsbesteuerung: Wann § 6 AStG greift: Passive Entstrickung und Gefährdungstatbestand im Fokus

Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG nimmt in der steuerlichen Beratungspraxis in den letzten Jahren einen zunehmenden Raum ein. Besonders relevant sind dabei die Fragen, ob auch passive Entstrickungen erfasst werden und ob die Norm als Gefährdungstatbestand zu verstehen ist. Die folgenden Ausführungen beleuchten diese Fragen praxisnah und ökonomisch fundiert im Kontext des aktuellen Steuerrechts. Die ökonomische Analyse des § 6 Abs. 1 S. 1 AStG kommt dabei zu einem eindeutigen Ergebnis. § 6 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 und 2 AStG benennen abschließend Tatbestände, die nur durch ein Zutun des Steuerpflichtigen erfüllt sein können. Passive Entstrickungen können nicht unter diese Normen fallen. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG erfordert hingegen kein konkretes Zutun des Steuerpflichtigen, sondern lediglich irgendwelche Ereignisse, durch die das Besteuerungsrecht Deutschlands beschränkt oder ausgeschlossen wird. Allein die abstrakte Gefahr, das deutsche Besteuerungsrecht könnte durch ein weiteres Ereignis, das nach dem Entstrickungszeitpunkt eintritt, eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, sollte aber nicht ausreichen.

PStR - Praxis Steuerstrafrecht | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2026-01-23
  • ⚙264523
  • pstr - praxis steuerstrafrecht
  • PStR 2026, 44-45
  • IWW Institut
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht: Expertise traf Erlebnis im Steuerstrafrecht

27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht Expertise traf Erlebnis im Steuerstrafrecht Ein Rückblick: Eine neu designte Bühne und besondere Momente machten den Steuerstrafrechtskongress einzigartig: Dr. Tully, Präsident des OLG Hamburg, führte souverän durch die traditionsreiche Veranstaltung. Neben spannenden Diskussionen, einem Jongleur, der sogar Cum-Ex meisterhaft inszenierte, überraschte der eigens kreierte PStR-Trüffel die Teilnehmer.

  • 2025-12-19
  • 🌍 1767744000000
  • ⚙262946
  • pstr - praxis steuerstrafrecht
  • PStR 2026, 22
  • Markus Bitzer
Iran-Embargo: Sanktionen gegen Iran wieder in Kraft – Snapback heißt „Rolle rückwärts“

Iran-Embargo Sanktionen gegen Iran wieder in Kraft – Snapback heißt „Rolle rückwärts“ Mit Wirkung zum 30.9.25 sind die UN-Sanktionen gegen den Iran wieder in Kraft getreten. Der Beitrag erläutert, welche Konsequenzen dies hat und was Unternehmen beachten sollten.

PU - Praxis der Unternehmensnachfolge | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2026-01-16
  • ⚙263935
  • pu - praxis der unternehmensnachfolge
  • PU 2026, 17-27
  • Dr. Deniz Hoffmann; Dr. Daniel Serbu
Vermögensvorsorge: Asset Protection – Schutz für Unternehmens- und Privatvermögen

Asset Protection (Vermögensschutz) umfasst legale Strategien, um Vermögen vor Gläubigern, Rechtsstreitigkeiten, Scheidungen, unerwarteten Kosten (z.B. Erbschaftssteuer) und dem Zugriff Dritter zu schützen, indem es aus der eigenen Haftungssphäre genommen wird, beispielsweise durch Stiftungen, Eheverträge oder die Übertragung auf andere Rechtsträger, oft mit steuerlichen Optimierungen verbunden. Der vorliegende Beitrag liefert einen praxisrelevanten Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Asset Protection.

REF - REthinking Finance | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2025-12-12
  • ⚙262250
  • ref - rethinking finance
  • REF 6/2025, 28-33
  • Andreas Schweizer
Zwischen Hauspost und Predictive Analytics – Chancen für den Finance-Bereich der Flughafen Stuttgart GmbH

Der Flughafen Stuttgart steht vor großen Herausforderungen: Ergebnisdruck, Marktveränderungen, Klimainvestitionen, demografischer Wandel und Fachkräftemangel. Strukturen und Prozesse müssen weiterentwickelt werden. Digitalisierung und Innovation sind zentrale Treiber. Im Finance-Bereich liegt der Fokus auf Effizienz durch Standardisierung, Automatisierung und Digitalisierung. KI soll künftig Liquiditätsprognosen, Planung und Reporting unterstützen und dabei im Einklang mit Strategie und Regulierung sein.

  • 2025-12-12
  • ⚙262114
  • ref - rethinking finance
  • REF 6/2025, 52-55
  • Daniel Salamon
Leader lenkt, KI denkt?

KI bietet Unternehmen zweifelsohne große Chancen, vor allem in Sachen Effizienzsteigerung & Automatisierung. Aber der Einzug von KI wandelt auch die Führungsrolle. Der vorliegende Beitrag zeigt aus psychologischer Sicht Ansatzpunkte für Führungskräfte auf, mit denen sie Beschäftigte in eine KI-gestützte Zukunft führen können.

  • 2025-12-12
  • ⚙262076
  • ref - rethinking finance
  • REF 6/2025, 56-61
  • Caroline Schad; Payam Farahi
Moderne Unternehmenssteuerung: Wie gelingt der Spagat zwischen Legal-Entity- und Management-Sicht?

Unternehmen wachsen, werden internationaler und komplexer. Eine rein lokale Steuerung stößt dabei schnell an Grenzen, weshalb ein integrierter globaler Blick erforderlich ist. Der Beitrag beleuchtet die Unterschiede zwischen lokaler, rechtlicher und globaler, managementorientierter Steuerung und zeigt Lösungsansätze, wie Unternehmen beide Perspektiven in Einklang bringen können.

  • 2025-12-12
  • ⚙262060
  • ref - rethinking finance
  • REF 6/2025, 34-40
  • Dirk Distelrath; Nicolas Milte
KI-Governance: Der neue strategische Hebel für CFOs

Künstliche Intelligenz hat den Finanzbereich längst erreicht – vom Forecasting über das Working Capital Management bis hin zur Risikoanalyse. Für CFOs entsteht daraus eine neue Verantwortung: KI produktiv zu nutzen und zugleich ihre Verlässlichkeit sicherzustellen. Der Beitrag zeigt, warum Governance dabei zum strategischen Hebel wird. Anhand des gesamten KI-Lebenszyklus – von Scoping über Datenmanagement und Modellüberwachung bis zur Stilllegung – wird erläutert, wie CFOs Transparenz schaffen, Risiken beherrschen und Nachweise für die Wirksamkeit ihrer Kontrollen erbringen können.

  • 2025-12-12
  • ⚙262016
  • ref - rethinking finance
  • REF 6/2025, 23-27
  • Patric Dahse
Digitale Transformation im Finanzwesen – ein Spagat zwischen konservativer Haltung und Innovationsdruck

Erkenntnisse aus einer aktuellen Studie zeigen, wie ein ganzheitlicher Ansatz sowie der Einsatz KI-basierter Plattformen dabei helfen, vorhandene Hürden einer Transformation zu überwinden und Lücken zu schließen.

  • 2025-12-12
  • ⚙262006
  • ref - rethinking finance
  • REF 6/2025, 4-9
  • Jannik Schmitz; Sebastian Maas; Udo Taddigs
KI-Agenten im Controlling – ein Beispiel der Deutschen Telekom AG

ApolloGPT transformiert Finance & Controlling bei der Deutschen Telekom: weg von starren Reports, hin zu dialogbasiertem Datenzugang. Nutzer stellen Fragen in natürlicher Sprache und erhalten in Sekunden relevante Insights. Die KI-gestützte Plattform beschleunigt Entscheidungen, stärkt Eigenständigkeit im Umgang mit komplexen Daten und markiert einen Kulturwandel – von passiver Reportnutzung hin zum aktiven Dialog mit Daten.

  • 2025-12-12
  • ⚙261966
  • ref - rethinking finance
  • REF 6/2025, 10-13
  • Dietmar Prümm; Rüdiger Loitz
Künstliche Intelligenz im Corporate Audit und Reporting

Zwischen den Erwartungen an die Technologie und ihrer Verankerung im Unternehmensalltag besteht eine Diskrepanz. Wie lässt sich diese Lücke schließen – praxisnah und mit klarem Mehrwert?

  • 2025-12-12
  • 🌍 1766448000000
  • ⚙261957
  • ref - rethinking finance
  • REF 6/2025, 62-64
  • Benjamin Mohr; Tobias Stroetges
Der Ratingeffekt: Wie Bonität unter Basel IV zum Wettbewerbsvorteil für Unternehmen wird

Mit der Umsetzung von Basel IV rücken externe Ratings stärker in den Fokus. Eine empirische Portfoliosimulation zeigt, dass sich der Eigenkapitalbedarf durch den Einsatz externer Ratings um bis zu 25% reduzieren lässt. Davon profitieren insbesondere bonitätsstarke Unternehmen mit Umsätzen ab 50 Mio. Euro, die durch Ratings günstigere Finanzierungskonditionen erzielen können.

  • 2025-12-12
  • ⚙261942
  • ref - rethinking finance
  • REF 6/2025, 41-47
  • Ann-Christin Klein; Caroline Löffler; Danny Thiemann
KI-Governance in der Praxis: Wie Banken generative KI-Funktionalitäten in SaaS-Lösungen verantwortungsvoll steuern können

Künstliche Intelligenz (KI) wird zunehmend in SaaS-Anwendungen im Finanzbereich integriert, was mit vielen Chancen, aber auch Risiken einhergeht. Für Institute wie die KfW ist deshalb eine effektive KI-Governance entscheidend, um regulatorische Vorgaben, Sicherheit und Innovation zu vereinen. Der Beitrag zeigt, wie die Risiken in der KfW bewertet, externe KI-Funktionen in Compliance-Systeme integriert und Governance-Strukturen geschaffen werden, um Sicherheit und Innovation gleichzeitig zu gewährleisten.

  • 2025-12-12
  • ⚙261941
  • ref - rethinking finance
  • REF 6/2025, 14-22
  • Mike Trkay; Ulrich Wiesner
KI im Forderungsmanagement

Zunehmende Zahlungsausfälle, wachsende Fallzahlen, begrenzte Kapazitäten: CIOs und CFOs stehen vor der Herausforderung, mit neuen Technologien nicht nur Kosten zu senken, sondern Effizienz auch mit Kundenzufriedenheit und Compliance in Einklang zu bringen. Warum die richtige Dialog-KI jetzt den Unterschied macht – und was Entscheider darüber wissen sollten.

Riedel, Immobilien in der Erbrechtspraxis | Deutscher Notarverlag

  • 2026-01-16
  • ⚙263943
  • riedel, immobilien in der erbrechtspraxis
  • Riedel, Immobilien in der Erbrechtspraxis
  • Dr. Christopher Riedel
Riedel, Immobilien in der Erbrechtspraxis

Immobilien spielen im erbrechtlichen Kontext eine wichtige Rolle. Sowohl für die Eigentümer als auch für deren Angehörige als potentielle Erben oder Pflichtteilsberechtigte bilden Immobilien als Nachlassbestandteil oder als Gegenstand vorweggenommener Erbfolge eine bedeutsame Vermögensart. Vor diesem Hintergrund müssen sie in planerische Überlegungen unbedingt einbezogen werden.

Das Buch beleuchtet die im Rahmen der täglichen erbrechtlichen Beratungs- und Gestaltungspraxis maßgeblichen rechtlichen und steuerrechtlichen Besonderheiten der Vermögensart Immobilie und erläutert wesentliche Lösungsinstrumente für typische Situationen.

Die einführenden Kapitel vermitteln das theoretische Rüstzeug zu Grundbuch und steuerlichen Aspekten einschließlich Bewertungsfragen. Weitere Kapitel widmen sich typischen Fragestellungen, mit denen der juristische Berater im Hinblick auf Immobilienvermögen regelmäßig konfrontiert wird, etwa zu Nießbrauch, Grunderwerbsteuer, Familienpool, Pflichtteilsrecht und ausländischen Immobilien.

  • 2026-01-16
  • ⚙263941
  • riedel, immobilien in der erbrechtspraxis
  • Riedel, Immobilien in der Erbrechtspraxis
  • Dr. Christopher Riedel
Riedel, Immobilien in der Erbrechtspraxis

Immobilien spielen im erbrechtlichen Kontext eine wichtige Rolle. Sowohl für die Eigentümer als auch für deren Angehörige als potentielle Erben oder Pflichtteilsberechtigte bilden Immobilien als Nachlassbestandteil oder als Gegenstand vorweggenommener Erbfolge eine bedeutsame Vermögensart. Vor diesem Hintergrund müssen sie in planerische Überlegungen unbedingt einbezogen werden.

Das Buch beleuchtet die im Rahmen der täglichen erbrechtlichen Beratungs- und Gestaltungspraxis maßgeblichen rechtlichen und steuerrechtlichen Besonderheiten der Vermögensart Immobilie und erläutert wesentliche Lösungsinstrumente für typische Situationen.

Die einführenden Kapitel vermitteln das theoretische Rüstzeug zu Grundbuch und steuerlichen Aspekten einschließlich Bewertungsfragen. Weitere Kapitel widmen sich typischen Fragestellungen, mit denen der juristische Berater im Hinblick auf Immobilienvermögen regelmäßig konfrontiert wird, etwa zu Nießbrauch, Grunderwerbsteuer, Familienpool, Pflichtteilsrecht und ausländischen Immobilien.

Kein Produkt gefunden für FS_ID: 262653 - Recht: DAV-HB-IMIDERBP
  • 2025-12-19
  • 🌍 1766966400000
  • ⚙262653
  • !Fehlende Verknpüfung zum Produkt: riedel, immobilien in der erbrechtspraxis
  • Riedel, Immobilien in der Erbrechtspraxis
  • Dr. Christopher Riedel
Riedel, Immobilien in der Erbrechtspraxis

Immobilien spielen im erbrechtlichen Kontext eine wichtige Rolle. Sowohl für die Eigentümer als auch für deren Angehörige als potentielle Erben oder Pflichtteilsberechtigte bilden Immobilien als Nachlassbestandteil oder als Gegenstand vorweggenommener Erbfolge eine bedeutsame Vermögensart. Vor diesem Hintergrund müssen sie in planerische Überlegungen unbedingt einbezogen werden.

Das Buch beleuchtet die im Rahmen der täglichen erbrechtlichen Beratungs- und Gestaltungspraxis maßgeblichen rechtlichen und steuerrechtlichen Besonderheiten der Vermögensart Immobilie und erläutert wesentliche Lösungsinstrumente für typische Situationen.

Die einführenden Kapitel vermitteln das theoretische Rüstzeug zu Grundbuch und steuerlichen Aspekten einschließlich Bewertungsfragen. Weitere Kapitel widmen sich typischen Fragestellungen, mit denen der juristische Berater im Hinblick auf Immobilienvermögen regelmäßig konfrontiert wird, etwa zu Nießbrauch, Grunderwerbsteuer, Familienpool, Pflichtteilsrecht und ausländischen Immobilien.

RIW - Recht der Internationalen Wirtschaft | dfv Mediengruppe, Frankfurt am Main

  • 2026-01-30
  • ⚙268164
  • riw - recht der internationalen wirtschaft
  • RIW 2026, 18-28
  • Franka Weckner
Die zivilrechtliche Haftung von Unternehmen in völkerrechtswidrig besetzten Gebieten

Ob in der Ukraine, den palästinensischen Gebieten oder der Westsahara – Unternehmen sind in völkerrechtswidrig besetzten Territorien besonderen rechtlichen Risiken ausgesetzt. Dort begegnen sie einer Herrschaftsordnung, die sich staatliche Gewalt rechtswidrig aneignet und privatrechtliche Strukturen entsprechend überformt. Der Beitrag geht daher der Frage nach, wann eine dortige wirtschaftliche Aktivität vor deutschen Gerichten eine Haftung auslösen kann. Hierfür werden die internationale Zuständigkeit, kollisionsrechtliche Fragen sowie mögliche deliktsrechtliche Haftungsmodelle analysiert und in aktuelle Entwicklungen eingeordnet.

  • 2026-01-30
  • ⚙265375
  • riw - recht der internationalen wirtschaft
  • RIW 2026, 6-11
  • Rolf Wagner
Aufsätze: Vorabentscheidungsersuchen zur ordre public-Prüfung in den Rechtsinstrumenten der ziviljustiziellen Zusammenarbeit

Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung des Unionsrechts (Art. 19 III lit. b EUV, Art. 267 AEUV) erfreuen sich in der Praxis großer Beliebtheit. Gegenstand dieser Verfahren sind auch immer wieder Vorschriften in den Rechtsinstrumenten der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen (Art. 81 AEUV). Nationale Gerichte haben sich hierbei schon des Öfteren an den EuGH mit der Frage gewandt, ob einer Entscheidung aus einem anderen Mitgliedstaat die Anerkennung bzw. Vollstreckung versagt werden kann, weil sie gegen den ordre public nach Art. 45 I lit. a EuGVVO (oder einer seiner Vorgängervorschriften) verstößt. Diese Prüfung ist schon insofern besonders brisant, als dem EuGH zwar einerseits das Monopol zur Auslegung unionsrechtlicher Vorschriften zukommt, Art. 45 I lit. a EuGVVO andererseits aber auf den ordre public des jeweiligen Anerkennungs- bzw. Vollstreckungsstaates abstellt.

  • 2026-01-30
  • ⚙265353
  • riw - recht der internationalen wirtschaft
  • RIW 2026, 38-43
  • Giulia Dall'Anese
Länderreport Italien

Italien stand 2025 rechtspolitisch unter dem doppelten Druck, arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Instrumente zu schärfen und zugleich EU-getriebene Anpassungen in Gesellschafts-, Finanzmarkt- und Verbraucherrecht fristgerecht umzusetzen. Kennzeichnend war die Bündelung heterogener Materien in großen Reformvehikeln: arbeitsrechtlich im Collegato lavoro (arbeitsrechtliches Sammelgesetz) sowie – präventiv – im Arbeitsschutz-Eilrecht (Gesetzesdekretes zu Arbeitssicherheit), unternehmens- und kapitalmarktrechtlich über Korrektivdekrete (decreti legislativi correttivi; Anpassungsdekrete) und Delegationsgesetze (leggi delega; Ermächtigungsgesetze), verbraucherschutzrechtlich über noch laufende Umsetzungen neuer EU-Vorgaben zu Fernabsatz-Finanzdienstleistungen (servizi finanziari a distanza) und “Green Claims” (umweltbezogene Werbeaussagen/asserzioni ambientali).

  • 2026-01-30
  • ⚙265300
  • riw - recht der internationalen wirtschaft
  • RIW 2026, 12-18
  • Carsten Bormann; Johannes Corsten
Herausforderungen bei der Verteidigung gegen den Vorwurf von Sanktionsverstößen

Die EU-Sanktionen gegen Russland sind für Unternehmen eine große Herausforderung. Durch sie wurden neue, teils “versteckte” Compliance-Risiken geschaffen. Dieser Beitrag soll auf die Risiken hinweisen und Verteidigungsansätze beim Vorwurf von Sanktionsverstößen beleuchten.

  • 2026-01-30
  • 🌍 1770163200000
  • ⚙265122
  • riw - recht der internationalen wirtschaft
  • RIW 2026, 1-6
  • Kristina Weiler; Kilian Gramsch; Hendrik Wilkens
Update aus der Praxis: Produkthaftungsrechtliche Doppelrelevanz des Geschäftsgeheimnisschutzes bei Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen

Im Rahmen der RIW-Reihe “Update aus der Praxis” beleuchten Kristina Weiler und Dr. Nicholas Schoch, Rechtsanwälte der Sozietät Freshfields in Hamburg und Frankfurt a. M., gemeinsam mit Kollegen alle zwei Monate die neuesten Praxisentwicklungen des europäischen und internationalen Wirtschafts- und Prozessrechts. Dabei greifen sie auf ihre umfangreiche Beratungspraxis in den Bereichen Litigation & Arbitration sowie Investigations, Compliance und Risk & Crisis Management zurück und bewerten die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf Unternehmen und Berater.

  • 2026-01-30
  • ⚙265108
  • riw - recht der internationalen wirtschaft
  • RIW 2026, 33-37
  • Christian Klein
Länderreport Frankreich

Auf der politischen Bühne wurde 2025 in Frankreich ein in jeder Hinsicht abwechslungsreiches und kurzweiliges Programm geboten. Drei Premierminister kamen und gingen (einer trat zurück, um dann eine Woche später wieder ins Amt zurückzukehren), die Staatverschuldung lief weiter ungebremst völlig aus dem Ruder und hat zu einer desaströsen Haushaltslage geführt, die eigentlich schnelle grundlegende Entscheidungen und drastische Einsparungen unausweichlich machen sollte, wäre da nicht die politische Pattsituation in der französischen Nationalversammlung, die 2025 vor allem die parlamentarische Verabschiedung des Haushalts für das Jahr 2026 lähmte. Hinzu kamen von persönlichen Politikerambitionen getragene Parteistrategien, die notwendige politische Kompromisse knapp anderthalb Jahre vor den Präsidentschaftswahlen im Frühjahr 2027 nahezu unmöglich machten. Staatspräsident Macron scheint in dieser Situation die Übersicht und auch das Vertrauen der französischen Bevölkerung verloren zu haben. Seine Umfragewerte sind inzwischen auf einen Rekordtiefstand abgesunken. Der Ruf nach vorgezogenen Neuwahlen wird zunehmend lauter.

  • 2026-01-30
  • ⚙265024
  • riw - recht der internationalen wirtschaft
  • RIW 2026, 28-33
  • Eva Rehberg; Fabienne Boulanger
Zollwertrelevanz von Lizenzgebühren – “Bedingungen des Kaufgeschäfts” oder “Voraussetzung für den Verkauf”?

In der Praxis stellt sich bei einer Vielzahl von Lizenzverträgen die zentrale Frage, inwieweit Lizenzgebühren bei der Bestimmung des Zollwerts zu berücksichtigen sind. In diesem Rahmen hatte das Finanzgericht (FG) Hamburg in seinem Urteil vom 12. 5. 2025 (Az. 4 K 137/21) zu klären, ob Lizenzgebühren, die der Käufer und Einführer von Waren aus China an den Lizenzgeber zahlen musste, dem Zollwert der importierten Waren hinzuzurechnen sind. Die Revision gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen, allerdings wurde eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt (Az. VII B 107/25). Angesichts der großen Bedeutung der zollwertrechtlichen Behandlung von Lizenzgebühren ist eine Darstellung und rechtliche Würdigung des Urteils des FG Hamburg erforderlich. Anschließend werden die daraus abzuleitenden Konsequenzen herausgearbeitet.

Rpfleger - Der Deutsche Rechtspfleger | Verlag Ernst und Werner Gieseking, Bielefeld

  • 2026-01-30
  • ⚙265205
  • rpfleger - der deutsche rechtspfleger
  • Rpfleger 2026, 66-71
  • Steffen Kögel
Die Schutzfunktion des Firmenrechts – Geschichte eines Bedeutungsverlusts?

Im deutschen Handelsregister sind rund 1,59 Millionen GmbHs eingetragen. Des Weiteren etwa 13.000 Aktiengesellschaften, circa 307.000 Kommanditgesellschaften sowie um die 145.000 Einzelkaufleute, zuzüglich der anderen registerfähigen Rechtsformen. Insgesamt erreicht allein die Summe nur der im Handelsregister eingetragenen Rechtsträger einen Wert von über zwei Millionen Unternehmen. Hinzu kommen Eintragungen im Gesellschaftsregister, dem Genossenschaftsregister sowie dem Vereinsregister. Dass es bei dieser hohen Anzahl an Körperschaften aus unterschiedlichen Gründen immer wieder zu Konfliktsituationen bei der Namensgebung kam und kommt, liegt auf der Hand. In der jüngeren Vergangenheit wurde das überkommene Verständnis geschäftlicher Bezeichnungen und ihrer Irreführungseignung zunehmend infrage gestellt. Vordergründig vereinfacht es die Situation, wenn Gerichte bei der Prüfung eines Firmennamens tendenziell Großzügigkeit walten lassen. Unstimmigkeiten im Detail werden dann erforderlichenfalls dem Wettbewerb zur weiteren Klärung überlassen. Im Folgenden wird auf das Verhältnis zwischen Firmen- und Wettbewerbsrecht eingegangen. Dabei wird insbesondere die Art und Weise hinterfragt, wie die Erwartungen der angesprochenen Verkehrskreise an Firmenaussagen festgestellt werden.

  • 2026-01-30
  • ⚙265085
  • rpfleger - der deutsche rechtspfleger
  • Rpfleger 2026, 57-62
  • Jürgen Damrau
Zur Anwendung der gerichtlichen Genehmigungspflicht gemäß § 1852 Nr. 1b BGB bei Schenkung eines GmbH-Anteils an einen gesetzlich vertretenen Betreuten oder Minderjährigen

Das Sprichwort „Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul“ gilt (auch) bei dem Geschenk eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft nicht mehr. Der Beitrag will aufzeigen, welche aktuellen Haftungsverbindlichkeiten für das Familien- bzw. das Betreuungsgericht vorhanden sein müssen, um die Schenkung des Anteils an einen Minderjährigen bzw. den Betreuten nicht zu genehmigen.

  • 2026-01-30
  • ⚙265084
  • rpfleger - der deutsche rechtspfleger
  • Rpfleger 2026, 63-66
  • Walter Böhringer
Änderung der Bezeichnung eines dinglich Berechtigten im Grundbuch

Der Name eines Rechtsträgers ist ein sprachliches Merkmal zur ständigen Bezeichnung einer natürlichen oder juristischen Person oder eines sonstigen Rechtsträgers. Er dient als individualisierende Kennzeichnung des Namensträgers. Die Namensführung ist über die Lebenszeit einer natürlichen Person bzw. über die Dauer des Bestehens eines sonstigen Rechtsträger änderbar. Änderungen der Namensführung können im Grundbuch eingetragen werden, wobei dann auch Offenbarungsverbote im Grundbuchverfahren zu beachten sind.

  • 2025-12-19
  • 🌍 1767657600000
  • ⚙262930
  • rpfleger - der deutsche rechtspfleger
  • Rpfleger 2026, 1-8
  • Lennart Deutschmann; Svenja Kuschmierz
Die Erstattungsfähigkeit von Parteikosten nach Maßgabe des JVEG im Kostenfestsetzungsverfahren

Der vorliegende Beitrag behandelt die Erstattungsfähigkeit von Parteikosten im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens nach Maßgabe des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG). Im Zentrum der Betrachtung steht die Frage, welche konkreten Kostenpositionen als erstattungsfähig anzusehen sind. Darüber hinaus wird erörtert, inwieweit und auf welche Weise die angemeldeten Kosten im Festsetzungsverfahren nachgewiesen und glaubhaft gemacht werden müssen.

  • 2025-12-19
  • ⚙262717
  • rpfleger - der deutsche rechtspfleger
  • Rpfleger 2026, 13
  • Horst Deinert
Zur landesrechtlichen Pflicht eines elektronischen Vergütungsantrags für Berufsbetreuer in NRW ab 1.7.2026

Neuerungen im Betreuungsrecht sind keine Seltenheit. Insbesondere in Bezug auf vergütungsrechtliche Fragen finden sich immer mal wieder neue Bestimmungen, die nicht nur bundesrechtlich, sondern auch durch Landesrecht bestimmt werden. Nachstehende Ausführungen geben dazu ein Beispiel.

  • 2025-12-19
  • ⚙262716
  • rpfleger - der deutsche rechtspfleger
  • Rpfleger 2026, 9-12
  • Jürgen Damrau
Zur Praxis der gerichtlichen Genehmigungspflicht gemäß § 1850 Nrn. 4 u. 5 BGB bei Schenkungen von Wohnungs- und Teileigentum

Nachdem bereits Dagmar Zorn eingehende und berechtigte Kritik an § 1850 Nrn. 4 u. 5 BGB geübt hat (Die Genehmigungstatbestände des § 1850 BGB im Überblick, FamRZ 2023, 905 ff. und 2023, 915 ff.; Die misslungene Regelung des § 1850 Nr. 4 BGB, NotBZ 2023, 107), geht es in diesem Beitrag um die praktische Anwendung der Vorschriften. Die Motive zur Genehmigungspflicht weisen auf mögliche umfangreiche Haftungsfolgen hin. Wie sollen die Gerichte diesen Rechnung tragen? Der Beitrag zeigt auf, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein müssen, damit der unentgeltliche Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Betreuten oder einen Minderjährigen genehmigt werden kann.

  • 2025-12-19
  • ⚙262693
  • rpfleger - der deutsche rechtspfleger
  • Rpfleger 2026, 14
  • Walter Zimmermann
Enthält § 1872 BGB eine Erbenermittlungspflicht des Betreuers?

In dem Beitrag geht der Autor der Frage nach, ob bzw. wie der ehemalige Betreuer nach Tod des Betreuten die ihm durch § 1872 BGB auferlegte Pflicht erfüllen kann.

RVG prof. - RVG professionell | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2026-01-30
  • ⚙265192
  • rvg prof. - rvg professionell
  • RVG prof. 2026, 34-36
  • Peter Mock
Räumungsfristverfahren: Räumungsfristverlängerung: In diesen Fällen entsteht die Gebühr Nr. 3334 VV RVG

Anträge auf Verlängerung der Räumungsfrist nach § 721 ZPO gehören zum prozessualen Alltag in Räumungssachen. Oft wollen Gerichte die Gebühr nach Nr. 3334 VV RVG mit der Begründung nicht festsetzen, es handele sich nicht um ein eigenständiges Verfahren, wenn der Verlängerungsantrag unter dem Aktenzeichen der Hauptsache angebracht wird. RVG prof. geht der Frage nach, ob die organisatorische Behandlung eines § 721 ZPO-Antrags im Hauptsacheverfahren den gebührenrechtlichen Anfall der Nr. 3334 VV RVG ausschließen kann und zeigt, warum gerade diese Konstellation für die anwaltliche Praxis von erheblicher Bedeutung ist.

  • 2026-01-09
  • 🌍 1768521600000
  • ⚙263501
  • rvg prof. - rvg professionell
  • RVG prof. 2026, 13-14
  • Peter Mock
Anspruchsübergang: Kostenfestsetzungsbeschluss nach § 11 RVG schützt Anwalt nicht vor Rückforderungen

Rückforderungen kommen in der Praxis häufig vor, wenn ein Rechtsschutzversicherer involviert ist. Klassisch ist, dass die Versicherung dem Anwalt, den der Versichungsnehmer (Mandant) beauftragt hat, einen Vorschuss auf die zu erwartende Terminsgebühr bezahlt. Findet dann aber kein Termin statt bzw. wird ein Berufungsverfahren ohne Termin beendet (§ 522 Abs. 2 ZPO), fordern die Rechtschutzversicherer den gezahlten Vorschuss zurück. Immerhin ist keine Terminsgebühr entstanden. RVG prof. erläutert, was Sie in den Fällen beachten müssen.

SB - StiftungsBrief | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2026-02-06
  • ⚙268618
  • sb - stiftungsbrief
  • SB 2026, 23
  • IWW Institut
Schenkungsteuer: BFH hat entschieden: Zuwendungen an Landesstiftung Mecklenburg-Vorpommern sind steuerpflichtig

Zuwendungen an eine von einem Bundesland gegründete rechtsfähige Stiftung sind nicht von der Schenkungsteuer befreit, wenn die Zuwendungen nach den in der Stiftungssatzung festgelegten Zwecken nicht ausschließlich Zwecken des Bundeslandes dienen und nicht ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke sind. Dies hat der BFH entschieden.

  • 2026-01-09
  • ⚙263433
  • sb - stiftungsbrief
  • SB 2026, 3
  • IWW Institut
Familienstiftung: BMF mit Entwurf für Neufassung der Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen nach § 15 Außensteuergesetz

Das BMF hat den Entwurf für eine Neufassung der Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen nach § 15 Außensteuergesetz an bestimmte Verbände versandt. Bis zum 15.01.2026 haben diese Gelegenheit zur Stellungnahme.

SGb - Die Sozialgerichtsbarkeit | Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2026-01-30
  • ⚙265365
  • sgb - die sozialgerichtsbarkeit
  • SGb 2026, 69-74
  • Prof. Dr. Ulrich Becker
Warum und wofür Soziale Entschädigung?

Das soziale Entschädigungsrecht geht weit über das SGB XIV hinaus – wenn man den Leistungsgrund, die Übernahme kollektiver Verantwortung jenseits des Haftungsrechts i. e. S., zum Ausgangspunkt einer systematischen Erfassung nimmt. Eine Entdeckungsreise durch das bestehende Recht offenbart große Vielgestaltigkeit. Es lassen sich aber für die Übernahme der kollektiven Verantwortung und die Ausgestaltung der Leistungen tragende, verfassungsrechtlich begründbare Grundregeln herausarbeiten.

  • 2026-01-30
  • ⚙265362
  • sgb - die sozialgerichtsbarkeit
  • SGb 2026, 93-97
  • Eva Brigitta Mertens
Impfärzte als Verwaltungshelfer

Dieser Beitrag ist zugleich eine Anmerkung zum Urteil des BGH vom 9. 10. 2025 – III ZR 180/24, abgedruckt in diesem Heft S. 111 ff. zur Schnittstelle von Amtshaftung und sozialem Entschädigungsrecht

  • 2026-01-30
  • ⚙265032
  • sgb - die sozialgerichtsbarkeit
  • SGb 2026, 86-92
  • Dr. Sebastian Schupeta
Die Promotion als Berufs­ausbildung in mehrstufigen Ausbildungsgängen im Rahmen des § 48 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a SGB VI

Weder das BSG noch obere Instanzgerichte haben bislang grundsätzlich dazu Stellung genommen, ob Arbeiten an einer Promotion während des Verlaufs einer mehrstufig strukturierten Ausbildung Teil der Berufsausbildung im Sinne des § 48 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 lit. a SGB VI sein können. Eine neuere Entscheidung des OVG Lüneburg zu den Voraussetzungen der Anerkennung eines weiteren Ausbildungsverhältnisses nach Abschluss einer ersten Hochschulausbildung gibt Anlass, diese Thematik auch für mehrstufige Ausbildungsgänge einer näheren Betrachtung zu unterziehen. Unter mehrstufigen Ausbildungsgängen sind in diesem Zusammenhang hier nur jene Ausbildungsgänge zu verstehen, deren Berufsziel erst mit erfolgreichem Abschluss der letzten Prüfung des gesamten Ausbildungsgangs erreicht ist; so etwa bei den Ausbildungsgängen der Medizin, Rechtswissenschaft oder des Lehramts.

  • 2026-01-30
  • 🌍 1770595200000
  • ⚙265029
  • sgb - die sozialgerichtsbarkeit
  • SGb 2026, 75-85
  • Dr. iur. Friedrich L. Cranshaw; Alexander Cranshaw
Rettungsdienste

Rettungsdienste sind wesentliche Säule der medizinischen Notfallversorgung. Stabilität, Qualität und Kosten der Versorgung werden im Zusammenhang mit der Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), welche die Finanzierung wesentlich trägt, diskutiert. Das BMG hat am 17. 11. 2025 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung vorgelegt. Dies gibt Anlass, Strukturen von „Rettungsdienst“ zu umreißen, einzelne Aspekte am SGB V und dem Reformgesetzentwurf zu spiegeln.

  • 2025-12-26
  • ⚙263016
  • sgb - die sozialgerichtsbarkeit
  • SGb 2026, 29-33
  • Wolfgang Eicher
Das Persönliche Budget im Rehabilitationsrecht und die Zielvereinbarung – oder Freiheit mit Fußfesseln

Das Persönliche Budget wird von Personen mit Behinderungen immer häufiger als spezielle Leistungsform der Rehabilitation (Reha) in Anspruch genommen. Allerdings wirft es – nicht zuletzt wegen nur rudimentärer gesetzlicher Regelungen – in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis einige Probleme auf. Der Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 7. 7. 2025 (L 8 SO 47/25 B ER) – abgedruckt in diesem Heft (S. 61 ff.) – ist ein beredtes Beispiel dafür. Er soll zum Anlass genommen werden, Grundfragen des Persönlichen Budgets bei Reha-Leistungen, insbesondere unter Beachtung der vom Gesetz geforderten Zielvereinbarung, kritisch zu beleuchten und an der Rechtspraxis zu messen. Dafür sollen vorab zum besseren Verständnis der Sachverhalt und die Gründe des Beschlusses – beschränkt auf das Wesentliche – erneut, aber zusammengefasst wiedergegeben werden.

  • 2025-12-26
  • 🌍 1767744000000
  • ⚙262997
  • sgb - die sozialgerichtsbarkeit
  • SGb 2026, 11-17
  • Prof. Dr. Daniela Schweigler
Sozialrecht im Kontext von häuslicher und sexualisierter Gewalt zwischen Regress, Strafverfolgung und Opferschutz

Der Beitrag geht der Frage nach, inwieweit das Sozialrecht den besonderen Belangen Betroffener von häuslicher und sexualisierter Gewalt Rechnung trägt. Dazu werden ausgewählte Regelungsbereiche mit Blick auf den finanziellen Rückgriff beim Schädiger (dazu II.), die Mitwirkung der Betroffenen bei der Strafverfolgung (dazu III.) sowie Aspekte der Datenweitergabe (dazu IV.) beleuchtet. Die Schlussfolgerungen aus dieser Betrachtung (V.) werden ergänzt durch einen kurzen Ausblick auf das Gewalthilfegesetz, das mit Wirkung ab 2032 zu wesentlichen rechtlichen Änderungen vor allem für Leistungen in Frauenhäusern und Beratungsstellen führt (dazu VI.).

  • 2025-12-26
  • ⚙262994
  • sgb - die sozialgerichtsbarkeit
  • SGb 2026, 1-10
  • Prof. Dr. Dr. h. c. Eberhard Eichenhofer
Einfaches Sozialrecht und 50 Jahre Sozialgesetzbuch

Gegenwärtig wird vielfach das „einfache“ Sozialrecht gefordert. Dieses zu schaffen, war auch erklärtes Ziel des SGB, welches am 1. 1. 1976 in Kraft trat. Sind sein 50. Jubiläum und die aktuelle Forderung nach „einfachem“ Sozialrecht mehr als eine bloß zufällige Koinzidenz? 50 Jahre SGB geben jedenfalls Anlass, der Forderung nach dem einfachen Sozialrecht nachzugehen. Was verbindet sich damit und wann ist oder wie wird Sozialrecht „einfach“? Vor allem: was folgt daraus, dass „Einfachheit“ nicht nur ein erstrebenswertes Ziel, sondern jede „Vereinfachung“ auch die Gefahr intellektuellen Versagens vor einer Aufgabe birgt? Einfachheit ist jedenfalls eine ­janusköpfige Zielsetzung. Sie kann das Recht fördern oder verfälschen; sie markiert daher kein eindeutiges Ziel. Der Aufsatz zeichnet zunächst die weit verbreitete Forderung nach einfachem Sozialrecht nach, versucht sie danach zu präzisieren und von den „schrecklichen Vereinfachungen“ abzugrenzen, um schließlich für das noch nach 50 Jahren unvollendete SGB für eine ­Abschluss-Gesetzgebung zu plädieren, die möglichst noch in dieser Legislaturperiode verwirklicht werden sollte. In der Kodifikation könnten auch einige der begründeten Forderungen nach ­einfachem Sozialrecht ihren Platz finden.

  • 2025-12-26
  • ⚙262986
  • sgb - die sozialgerichtsbarkeit
  • SGb 2026, 24-28
  • Dr. LL.M (EUI, Florenz) Annett Wunder
Der Gerichtsbescheid – (K)ein Mittel der Wahl?

Der Gerichtsbescheid stellt neben dem Urteil nach mündlicher Verhandlung und dem Urteil ohne mündliche Verhandlung eines von drei Instrumenten zur streitigen Beendigung von Klageverfahren in der ersten Instanz dar. Nachdem die Entstehungsgeschichte, die Voraussetzungen für die Entscheidung durch Gerichtsbescheid sowie die Rechtsbehelfe betrachtet wurden, sollen die Bedeutung des Gerichtsbescheides im Gefüge des SGG beleuchtet werden. Das Augenmerk wird darauf liegen, wie sich der Einsatz des Gerichtsbescheides seit seiner Verankerung im SGG gewandelt hat und inwieweit diese Entwicklung im Hinblick auf die demokratische Legitimation der Gerichte problematisch ist.

  • 2025-12-26
  • 🌍 1768176000000
  • ⚙262982
  • sgb - die sozialgerichtsbarkeit
  • SGb 2026, 18-23
  • Dr. Anne Burmester
Impfschäden in der Sozialen Entschädigung

Der Beitrag beschreibt die Historie der staatlichen Entschädigung mit Blick auf Impfschäden und stellt dazu die wesentlichen Aspekte der Sozialen Entschädigung im SGB XIV und aktuelle Zahlen vor.

  • 2025-12-12
  • ⚙262014
  • sgb - die sozialgerichtsbarkeit
  • SGb 2025, 701-707
  • Dr. Elke Roos; Carsten Karmanski; Dr. Bettina Karl; Dr. Andreas Wahl; ­Christine Osterland
Die normative Ordnung des Berufskrankheitenrechts

Das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung lebt – mehr als andere Rechtsgebiete des Sozialrechts – von der konturierenden Kraft der Rechtsprechung. Gerade weil der Gesetzgeber hier traditionell nur mit rahmenhaften Vorschriften und einer Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe operiert, kommt den richterlichen Entscheidungen in diesem Rechtsgebiet eine besondere Orientierungsfunktion zu. Die gesetzliche Unfallversicherung blickt im Jahr 2025 auf ein Jahrhundert des Berufskrankheitenrechts zurück – ein Anlass, der nicht nur historische Würdigung verdient, sondern zugleich die Möglichkeit einer rechtlichen Bestandsaufnahme eröffnet. Denn in den vergangenen Jahren hat der in Angelegenheiten der gesetzlichen Unfallversicherung zuständige 2. Senat des Bundessozialgerichts mit einer Reihe von Entscheidungen die dogmatischen Strukturen des Berufskrankheitenrechts geschärft und in Teilen neu ausgerichtet. Die folgenden Ausführungen knüpfen daran an und zeichnen die maßgeblichen Linien der Rechtsprechung des Senats nach. Im Mittelpunkt steht dabei nicht die Erwiderung auf einzelne Urteilskritiken, sondern die Skizzierung der leitenden Grundgedanken. Zugleich ist in den Blick zu nehmen, dass zahlreiche Schwierigkeiten des Berufskrankheitenrechts in der Materie selbst und in der Regelungspraxis des Verordnungsgebers angelegt sind.

  • 2025-12-12
  • ⚙261963
  • sgb - die sozialgerichtsbarkeit
  • SGb 2025, 715-719
  • Dr. Ricardo Petri
Neues zum Grundrentenzuschlag

Nach fast fünf Jahren seit der Einführung des Grundrentenzuschlages haben einige der im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens prognostizierten Probleme die Sozialgerichte beschäftigt. Dennoch bleiben weiterhin offene Fragen.

  • 2025-12-12
  • 🌍 1766448000000
  • ⚙261927
  • sgb - die sozialgerichtsbarkeit
  • SGb 2025, 689-700
  • Prof. Dr. Constanze Janda
Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und ihre Auswirkungen auf das Sozialrecht

Nach jahrelangem Ringen haben sich die EU‑Mitgliedstaaten, Kommission, Rat und Parlament 2024 auf eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verständigt. Die Neuregelungen müssen bis Juni 2026 umgesetzt werden. Dies betrifft auch das Sozialrecht, denn mit der RL (EU) 2024/1346 wird die aktuelle Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU abgelöst. Der Beitrag zeichnet zunächst die Hintergründe der GEAS-Reform nach (I.), stellt sodann die sozialen Rechte von anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten vor (II.) und erörtert die Vorgaben der neuen Aufnahmerichtlinie im Hinblick auf Unterkunft und materielle Leistungen (III.1.), medizinische Versorgung (III.2.), Zugang zu Bildung und Beschäftigung (III.3.) sowie für vulnerable Gruppen (III.4.). Abschließend werden die Regierungsentwürfe zur Umsetzung der Reform aufgezeigt, soweit sie das Sozialrecht betreffen (IV.) und einer Bewertung unterzogen (V.)

  • 2025-12-12
  • ⚙261907
  • sgb - die sozialgerichtsbarkeit
  • SGb 2025, 708-714
  • Prof. Dr. Thomas Molkentin
Ist die Posttraumatische Belastungsstörung berufs­krankheitenreif?

Erstmals hat das BSG eine psychische Störung dem Grunde nach wie eine Berufskrankheit anerkannt. Die eigentliche Arbeit liegt jetzt beim Verordnungsgeber bzw. bei dem diesen unterstützenden Ärztlichen Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten. Gegenüber der hier getroffenen Einzelfallentscheidung ist das Prüfen und Vorbereiten einer künftig möglichen generellen Regelung komplex und aufwändig.

SSP - Steuern sparen professionell | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2025-12-26
  • ⚙262998
  • ssp - steuern sparen professionell
  • SSP 12/2025, 3
  • IWW Institut
Leserservice: Neue Sonderausgabe zum Download: Bilanzierungswahlrechte wahrnehmen und damit effektiv Steuern sparen

Durch die Nutzung von Bilanzierungswahlrechten lassen sich nicht nur Liquiditätsvorteile erzielen, sondern auch echte Steuerersparnisse. Gerade die jüngsten Gesetzesänderungen (Senkung der KSt-Sätze) sollten Unternehmen zum Anlass nehmen, die bisherige Bilanzierungspraxis unter die Lupe zu nehmen! SSP macht Sie in dieser PDF-Sonderausgabe mit dem ganzen Arsenal an steuerbilanziellen Wahlrechten vertraut und stellt Ihnen daraus resultierende Steuerspareffekte für Einzelunternehmern sowie Personen- und Kapitalgesellschaften detailliert vor.

StB - Der Steuerberater | dfv Mediengruppe, Frankfurt

  • 2026-02-06
  • 🌍 1770768000000
  • ⚙268510
  • stb - der steuerberater
  • StB 2026, 1-8
  • Aileen Höchst; Anne-Kathrin Lampe
Die Neuregelungen des IFRS 18 auf dem Prüfstand: Zweckadäquanz zwischen Standardisierung und Ermessensspielräumen

Die internationalen Rechnungslegungsstandards bewegen sich seit jeher im Spannungsfeld zwischen Harmonisierung und Standardisierung. Die Einführung von IFRS 18 “presentation and disclosure in financial statements” markiert einen bedeutenden Wendepunkt in der Darstellung und Gliederung von Abschlüssen nach internationalen Rechnungslegungsstandards. Der vorliegende Beitrag untersucht die Zweckadäquanz der neuen Vorschriften, die ab dem 1.1.2027 verpflichtend anzuwenden sind. Im Lichte dessen steht im Zentrum des Beitrags die Frage, ob IFRS 18 seinem Anspruch gerecht wird, durch verbesserte Vergleichbarkeit und Transparenz die Entscheidungsnützlichkeit von Finanzinformationen zu erhöhen, oder ob die Neuregelungen lediglich zu einer Verschiebung bestehender Problemfelder führen.

  • 2026-02-06
  • ⚙268484
  • stb - der steuerberater
  • StB 2026, 8-17
  • Christoph Schmidt
Der Investitions-Booster: Steuerliche Kurztherapie oder nachhaltiger Wandel?

Das deutsche steuerliche Investitionssofortprogramm kombiniert unter anderem degressive Abschreibungen (30 %) und Körperschaftsteuersenkung (15 % auf 10 % bis 2032) zur Wirtschaftsbelebung. Trotz ambitionierter Zielsetzung zeigt die Analyse durchaus Schwächen: fiskalische Nachhaltigkeit, Systemkonsistenz und Zielgenauigkeit. Die 46 Mrd. Euro Kosten bis 2029 belasten künftige Generationen, während primär gewinnstarke Unternehmen profitieren. Alternative Reformansätze wie Investitionsprämien wären mitunter effizienter.

  • 2026-02-06
  • ⚙268481
  • stb - der steuerberater
  • StB 2026, 18-23
  • Ben Rech; Bernd Hacker
Earn-Out-Vereinbarungen: Bilanzierung und Bilanzpolitik nach HGB, IFRS und Steuerrecht

Earn-Out-Klauseln sind ein beliebtes Instrument, um in Unternehmensverkäufen Preisrisiken zu teilen und Verkäufer zu binden. Ihre bilanzielle und steuerliche Behandlung wirft indes komplexe Fragen auf. Nach HGB gilt ein vorsichtiger, dem Realisationsprinzip folgender Ansatz, während IFRS eine sofortige Fair-Value-Bewertung erfordert. Steuerlich entscheidet das Zufluss-Abfluss-Prinzip über den Zeitpunkt der Erfassung. Die Bewertung mittels Monte-Carlo-Simulation eröffnet bilanzpolitische Spielräume. Dieser Beitrag fasst die wesentlichen Rechnungslegungs- und Steuerfolgen kompakt zusammen und zeigt praktische Implikationen für die Vertragsgestaltung auf.

Stbg - Die Steuerberatung | Lefebvre Stollfuß, Bonn

  • 2025-12-12
  • ⚙262257
  • stbg - die steuerberatung
  • Stbg 2025, 401-407
  • LL.M. M. I. Tax PhDr. Dr. Till Weber
BFH-Urteil vom 18. 6. 2025 (X R 19/21): Die Richtsätze sind Geschichte

BFH-Urteil vom 18.6.2025 (X R 19/21): Die Richtsätze sind Geschichte

Mit dem Grundsatzurteil vom 18.6.2025, X R 19/21, hat der BFH ein überdeutliches Signal an das BMF geschickt: Denklogik, Statistik, Regeln der Wissenschaft und der gesunde Menschenverstand sollen jetzt auch im Bereich der steuerlichen Richtsatzsammlung des BMF gelten. Zu erwarten ist, dass die Verwaltung hohe Mehrergebnisse, die bisher sehr leicht mit Hilfe von Schätzungen im Rahmen von Betriebsprüfungen unter Anwendung der Richtsatzsammlung erzielt wurden, verlieren wird. Der Aufsatz zeigt, dass, sofern seitens der Verwaltung an einer Richtsatzsammlung festgehalten werden soll, diese wesentlich überarbeitet werden muss.

StBp - Die steuerliche Betriebsprüfung | Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2026-01-16
  • ⚙264092
  • stbp - die steuerliche betriebsprüfung
  • StBp 2026, 18-21
  • Detlef Pieske-Kontny
Zur zeitlichen Voraussetzung einer abkommensrechtlichen Betriebsstätte

Der BFH musste darüber entscheiden, für welchen Mindestzeitraum ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit in einer festen Geschäftseinrichtung i. S. von Art. 5 Abs. 1 und 2 OECD-Musterabkommen ganz oder teilweise ausüben muss, um von einer ausreichenden Bindung zum Betriebsstättenstaat auszugehen. Der Beitrag analysiert die Entscheidung.

  • 2026-01-16
  • ⚙264014
  • stbp - die steuerliche betriebsprüfung
  • StBp 2026, 12-17
  • Hendrik Hübner
Zur Gebührenfestsetzung für eine von mehreren Personen beantragte verbindliche Auskunft (Teil 1)

Die Gebührenfestsetzung für eine verbindliche Auskunft ist ein in der Praxis besonders streitanfälliges Thema. Der Beitrag erläutert anhand des Urteils des BFH vom 03. 07. 2025 – IV R 6/23 Grundlagen und Besonderheiten einer verbindlichen Auskunft.

  • 2026-01-16
  • ⚙264007
  • stbp - die steuerliche betriebsprüfung
  • StBp 2026, 22-27
  • Jochen Claussen
Aktuelle Rechtsprechung zur Umsatzsteuer

Im Berichtszeitraum waren der Bundesfinanzhof und der Europäische Gerichtshof umfangreich tätig. Die nachfolgende Auswahl gibt einen Überblick über die aus Sicht des Verfassers für die Praxis wesentlichen Gerichtsentscheidungen.

  • 2026-01-16
  • ⚙263955
  • stbp - die steuerliche betriebsprüfung
  • StBp 2026, 2-5
  • Nico Zimmermann
Gebäudeabschreibung nach § 7 Abs. 5a EStG

Der Gesetzgeber hat mit dem Beschluss des Wachstumschancengesetzes am 27. 03. 2024 eine neue Möglichkeit zur geometrisch-degressiven Abschreibung von Wohngebäuden geschaffen, die gezielt Investitionsanreize setzen soll. Der Beitrag bietet einen Überblick über die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sowie die Funktionsweise und diskutiert bestehende Unklarheiten.

  • 2026-01-16
  • ⚙263827
  • stbp - die steuerliche betriebsprüfung
  • StBp 2026, 6-11
  • Detlef Pieske-Kontny
Außenprüfungen bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützigen Einrichtungen

Zur Sicherstellung des in Art. 3 Abs. 1 GG verankerten erfassungsrechtlichen Gebots der Gleichmäßigkeit der Besteuerung bedienen sich die Finanzbehörden u. a. des Instruments der Außenprüfung, der u. a. steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. des § 1 Abs. 1 und § 2 KStG unterliegen. Der Beitrag geht auf mögliche Prüfungsschwerpunkte bei Betrieben gewerblicher Art und gemeinnützigen Körperschaften mit ihren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben ein, stellt die Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen in einer Außenprüfung dar und behandelt verschiedene Fragen im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Außenprüfung.

SteuerBlick - Mandanten-Information SteuerBlick | Lefebvre Stollfuß, Bonn

  • 2026-01-16
  • ⚙263884
  • steuerblick - mandanten-information steuerblick
  • SteuerBlick 2026, 01.01.2026
  • Stollfuß Verlag
Aktuelle Informationen aus dem Steuerrecht Januar 2026

In der aktuellen Ausgabe des SteuerBlicks berichten wir u.a. über die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen bei der Übertragung von Unternehmensvermögen. Dazu ist beim BVerfG zurzeit ein Verfahren anhängig, in dem u.a. beanstandet wird, dass Nachlassgegenstände des Privatvermögens höher besteuert werden als identische Gegenstände des Betriebsvermögens.

Außerdem in dieser Ausgabe enthalten sind Beiträge zu den Sachbezugswerten für das Jahr 2026, zu steuerlichen Folgen bei vertraglicher Änderung des Güterstandes, zur Umsatzsteuer beim Betrieb von Photovoltaikanlagen und zu den Nachweisanforderungen bei steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen.

  • 2025-12-12
  • 🌍 1766016000000
  • ⚙262019
  • steuerblick - mandanten-information steuerblick
  • SteuerBlick 2025, 01.12.2025
  • Stollfuß Verlag
Aktuelle Informationen aus dem Steuerrecht Dezember 2025

In der aktuellen Ausgabe des SteuerBlicks berichten wir u.a. über die steuerliche Förderung der Elektromobilität, darunter die Verlängerung der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung, die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Dienstwagenbesteuerung und die neu eingeführte arithmetisch degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge.

Außerdem in dieser Ausgabe enthalten sind Beiträge zur Anhebung des Mindestlohns und der Minijob-Grenze ab 1.1.2026, zur steuerlichen Anerkennung von Unterhaltsleistungen, zum Handlungs- und Dokumentationsbedarf zum Jahresabschluss 2025, zu den Rechengrößen und Beitragssätzen zur Sozialversicherung für 2026 sowie zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten zu einem Vermietungsobjekt.

StraFo - Strafverteidiger-Forum | Deutscher Anwaltverlag & Institut der Anwaltschaft GmbH, Bonn

  • 2026-01-16
  • ⚙263841
  • strafo - strafverteidiger-forum
  • StraFo 2026, 13-18
  • Hans Meyer-Mews
Schwere, besonders schwere und schwerste Straftaten

Ermittlungsmaßnahmen, durch die in Grundrechte eingegriffen wird, wie etwa in die Grundrechte aus Art. 10 GG und Art. 13 GG, sind nach deutschem Recht zumeist nur zur Aufklärung schwerer oder besonders schwerer Straftaten zulässig. Die Strafprozessordnung enthält zwar in § 100a Abs. 2 StPO den Katalog schwerer und in § 100b Abs. 2 StPO den Katalog besonders schwerer Straftaten, fraglich ist aber, ob die in §§ 100a Abs. 2, 100b Abs. 2 StPO katalogisierten Straftaten den Anforderungen des BVerfG an schwere und besonders schwere Straftaten, wie sie in der Trojaner-II-Entscheidung des BVerfG vom 24.6.2025 niedergelegt sind, entsprechen. Nach der Trojaner-II-Entscheidung des BVerfG müssen die durch Quellen-Telekommunikationsüberwachungen (§ 100a Abs. 1 S. 2 StPO) aufzuklärenden Straftaten besonders schwer wiegen. Nach derzeitiger – vom BVerfG kassierter – Gesetzeslage reicht es aus, dass die aufzuklärenden Taten schwer wiegen.

Welche Anforderungen an auch im Einzelfall besonders schwere Straftaten zu stellen sind, ist bisher nicht abschließend geklärt. Last, not least hat der EGMR in seinem Urteil vom 28.5.2024 über die Menschenrechtsbeschwerde Pietrzak und Bychawska-Siniarska u.a./Polen u.a. hohe Anforderungen an die Überwachung von Kommunikationsinhalten im Strafverfahren gestellt. Ob sich die Rechtsprechung des BVerfG und des EGMR mit der sich herausgebildeten Rechtsprechungspraxis vereinbaren lässt, ist Gegenstand des Beitrags.

  • 2025-12-12
  • ⚙262020
  • strafo - strafverteidiger-forum
  • StraFo 2025, 479-488
  • Jens Lehmann
Widerruf der Strafaussetzung und Vertrauensschutz

Setzt das erkennende Gericht die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, bestimmt es eine Bewährungszeit zwischen zwei und fünf Jahren. Es befindet über die Bestellung eines Bewährungshelfers und die Erteilung von Auflagen oder Weisungen. Nach durchgestandener Bewährungszeit wird die Strafe erlassen. Dies gelingt wohl in ca. 70 % aller Fälle.

Weniger glatte Verläufe bereiten oft einen erheblichen Aufwand: Neue Anklagen oder Anträge auf Erlass eines Strafbefehls gelangen nach Nr. 13 MiStra zum Bewährungsheft. Das Vollstreckungsgericht erfährt zunächst aber nicht, wie die Verfahren ausgegangen sind. Akten, die es zur Prüfung beiziehen will, sind anderweitig versandt oder werden als unentbehrlich bezeichnet. Der Proband erscheint nicht zu Anhörungsterminen. Häufig ist er unter seiner letzten Anschrift nicht mehr erreichbar. Eine nachträgliche Bildung von Gesamtstrafen erschwert die Übersicht.

Schwierigkeiten dieser Art kann man nicht immer dem Verurteilten anlasten. Die scheinbar klaren Regeln zum Widerruf enthalten einige Fallstricke. Sie bieten auch Ansatzpunkte für die Verteidigung.

StromStG eKommentar | 2026 Stollfuß Verlag – Zweigniederlassung Lefebvre Sarrut GmbH

  • 2026-01-30
  • ⚙265167
  • stromstg ekommentar
  • StromStG eKommentar
StromStG eKommentar

Beschluss eines Dritten Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes

Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. November 2025, nach 20-minütiger Debatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (BT-Drucks. 21/1866, BT-Drucks. 21/2469) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 21/2753) beschlossen.

Strunk/​Kaminski/​Köhler, Außensteuergesetz Doppelbesteuerungsabkommen | 2025, Stollfuß Verlag – Zweigniederlassung Lefebvre Sarrut GmbH

  • 2026-01-16
  • ⚙263896
  • strunk/​kaminski/​köhler, außensteuergesetz doppelbesteuerungsabkommen
  • Strunk/​Kaminski/​Köhler, Außensteuergesetz Doppelbesteuerungsabkommen
  • Professor Dr. Günther Strunk/Universitätsprofessor Dr. habil. Bert Kaminski/Prof. Dr. Stefan Köhler
Strunk/​Kaminski/​Köhler, Außensteuergesetz Doppelbesteuerungsabkommen

In der 73. Aktualisierungslieferung für den Grüne Reihe Kommentar Kaminski/Köhler/Strunk zum AStG/DBA werden die Kommentierungen zu § 11 AStG und zum DBA Erb Griechenland komplett neu aufgelegt.

Zudem wurden die BMF-Schreiben zum Verständigungs- und Schiedsverfahren und zu den Verwaltungsgrundsätzen Verrechnungspreise 2024 neu aufgelegt.

StuW - Steuer und Wirtschaft | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2026-01-16
  • ⚙264084
  • stuw - steuer und wirtschaft
  • StuW 2025, S45-S57
  • Martin Teuber; Julia Wilhelm; Judith Herrmann; Sven Stöwhase
Wirtschafts- und Politikberatung mit der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2020

Der aktuelle Beitrag zeigt exemplarisch für das Kurzarbeitergeld auf, wie coronabedingte Sondereffekte, die sich in den steuerstatistischen Daten des Jahres 2020 niedergeschlagen haben, korrigiert werden können. Ziel ist es, einen Datensatz zu erhalten, der repräsentativ ist für die Jahre nach der Corona-Pandemie, so dass er für Analysen am aktuellen Rand und darüber hinaus verwendet werden kann. Dazu werden auf der Ebene des einzelnen Steuerpflichtigen Fälle mit Bezug von coronabedingtem Kurzarbeitergeld identifiziert, ihre erhaltenen Lohnersatzleistungen in Erwerbseinkommen zurückgerechnet sowie Anpassungen bei ihren deklarierten Werbungskosten vorgenommen.

  • 2026-01-16
  • 🌍 1769385600000
  • ⚙264065
  • stuw - steuer und wirtschaft
  • StuW 2025, S10-S20
  • Annette Kristiansen; Moritz Wittmaack; Hannes Fauser; Nahid Haghighi; Oliver Hauke
Amtliche Steuerstatistikdaten für die Forschung: Stand und Ausblick des Datenangebots

Seit Gründung des Netzwerks empirische Steuerforschung wurde das steuerstatistische Datenangebot der Forschungsdatenzentren der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder umfassend aktualisiert, bestehende Forschungsdatensätze verbessert und neue Forschungsdatensätze ergänzt. Der Aufsatz beschreibt die Zugangsmöglichkeiten für die Wissenschaft, erfasst alle aktuell bestehenden Forschungsdatensätze und umreißt die zugrunde liegenden amtlichen Bundesstatistiken. Zusätzlich wird aufgezeigt, welche amtlichen Steuerdaten bisher nicht als Forschungsdatensätze vorliegen und welche Steuerdaten zukünftig in den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder zu Bundesstatistiken verarbeitet werden.

  • 2026-01-16
  • ⚙264044
  • stuw - steuer und wirtschaft
  • StuW 2025, S58-S67
  • Markus Diller; Daniel Ehm
Vorweggenommene Grundsteuerhebesatzerhöhungen der Kommunen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform – eine empirische Analyse

Die Grundsteuerreform, die nach einem langwierigen Reformprozess im Jahr 2025 in Kraft trat, führt zu grundlegenden Änderungen der Bemessungsgrundlage (sowie der Messzahl) der Grundsteuer. Wie sich diese Änderungen allerdings in effektive Belastungswirkungen übersetzen, ist insbesondere auch von den potentiell ebenfalls im Zuge der Reform sich verändernden Grundsteuerhebesätzen der Gemeinden abhängig. Im Vorfeld wurde oft spekuliert, dass die Kommunen die Reform als Gelegenheit nutzen würden, ihre grundsteuerlichen Hebesätze zu erhöhen, unabhängig davon, ob dies aus Aufkommenssicht notwendig ist. Im vorliegenden Beitrag wird anhand von kommunalen Grundsteuerhebesatzdaten aus Nordrhein-Westfalen untersucht, inwieweit Kommunen bereits vor Inkrafttreten der Reform Hebesatzanpassungen vorgenommen haben. Zudem wird analysiert, inwiefern diese mit einer aufkommensneutralen Grundsteuerbelastung in Zusammenhang stehen. Die Analyse zeigt, dass insbesondere im Jahr 2024 ausgeprägte Hebesatzerhöhungen zu beobachten sind, die sich – im Gegensatz zu bisherigen vergleichbaren Entwicklungen – nicht durch fiskalische Notwendigkeiten erklären lassen und welche auch nicht auf die Herstellung gemeindlicher Aufkommensneutralität zurückgeführt werden können.

  • 2026-01-16
  • ⚙263936
  • stuw - steuer und wirtschaft
  • StuW 2025, S68-S77
  • Reinald Koch; Till Scheider
The Known Unknown: Tax Avoidance by European Multinationals

We propose a novel method for assessing the amount of tax-motivated profit shifting and provide empirical evidence on the extent of profit shifting by European multinationals, addressing the ‘known unknown’ of how much these firms really avoid taxes in light of recent regulatory efforts against base erosion and profit shifting. By analyzing tax footnote disclosures in IFRS financial statements, we find a significant decline in profit shifting proxies after 2017. Our results further reveal considerable heterogeneity across firm sizes and countries, with smaller firms continuing to engage in profit shifting to some extent. This evidence is highly relevant for policy makers, highlighting the need for improved tax data infrastructure and further evaluation of regulatory measures.

  • 2026-01-16
  • ⚙263900
  • stuw - steuer und wirtschaft
  • StuW 2025, S78-S94
  • Sarah Daxenberger; Frank Hechtner; Marius Weiß
Steuerbefolgungskosten von Pillar Two – eine qualitative Untersuchung

Mit der globalen Mindeststeuer (Pillar Two) wird ein neues Ertragsteuersystem eingeführt, das einen fairen internationalen Steuerwettbewerb gewährleisten und eine gerechte Verteilung der Gewinne sicherstellen soll. Dem potentiellen Nutzen der Mindestbesteuerung stehen jedoch die individuellen Kosten für die Steuerpflichtigen gegenüber. Systemanpassungen und regulatorische Ergänzungen können einen erheblichen Erfüllungsaufwand seitens der Unternehmen verursachen. Die damit einhergehenden Tax Compliance Costs (TCC) sind in der Regel mit einem beträchtlichen Aufwand verbunden. Aus anekdotischer Evidenz ist zu entnehmen, dass die Unternehmen infolge der Einführung der globalen Mindeststeuer signifikante zusätzliche Steuerbefolgungskosten zu erwarten haben. Diese Rückmeldung steht teilweise im Widerspruch zu den Gesetzesmaterialien, wonach z.B. die einmaligen Kosten der Umstellung mit 2,6 Mio. € beziffert werden. Ziel dieses Beitrags ist es, durch eine explorative Interviewstudie potentielle Determinanten der TCC im Kontext der Mindestbesteuerung zu identifizieren. Die Interviewpartner heben insbesondere die Bedeutung von Maßnahmen der Dateninfrastruktur sowie der Inanspruchnahme externer Ressourcen wie Beratung und internen Personalmaßnahmen als wesentliche Kostentreiber hervor. Der Beitrag verdeutlicht die Notwendigkeit einer ausgewogenen Betrachtung der regulatorischen Ziele und der operativen Belastungen für Unternehmen, um eine effiziente und praktikable Umsetzung sicherzustellen.

  • 2026-01-16
  • ⚙263895
  • stuw - steuer und wirtschaft
  • StuW 2025, S26-S44
  • Daniel Dyck; Frank Hechtner; Ralf Maiterth; Caren Sureth-Sloane
Abschreibungen als Mittel der Investitionsförderung in Deutschland – Möglichkeiten, Grenzen und Perspektiven evidenzbasierter Analysen

Abschreibungsregelungen sind ein zentrales Instrument zur Förderung von Investitionen und regelmäßig Gegenstand steuerpolitischer Diskussionen. Obwohl theoretische und empirische Studien auf eine investitionsfördernde Wirkung beschleunigter Abschreibungen hindeuten, fehlen detaillierte Erkenntnisse über die Nutzung und Wirkung der im deutschen Einkommensteuergesetz verankerten unterschiedlichen Abschreibungsregeln. Dieser Beitrag analysiert die bestehende Datenlage und identifiziert erhebliche Defizite hinsichtlich Verfügbarkeit und Qualität, die differenzierte empirische Untersuchungen erschweren. Unternehmensbefragungen zeigen eine hohe Wertschätzung für Sonderabschreibungen, selbst bei Unternehmen, die Verluste erzielen und somit nicht unmittelbar profitieren, sowie eine unzureichende Bekanntheit relevanter steuerlicher Regelungen. Allerdings lassen sich die Steuerbelastungswirkungen einzelner Vorschriften und ihre Implikationen für Investitionen durch Befragungen nicht hinreichend genau ableiten. Die für die Wissenschaft zugänglichen Daten der Amtlichen Steuerstatistik, die hier Abhilfe versprechen, weisen erhebliche Lücken und derzeit noch fehlende Verknüpfungsmöglichkeiten auf. Der Beitrag verdeutlicht die Notwendigkeit, die Dateninfrastruktur durch stärkere Integration von E‑Bilanz-Daten und Erweiterung steuerstatistischer Angebote zu verbessern. Eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Steuerverwaltung und Statistik ist entscheidend, um die Nutzung und Wirkung von Abschreibungsregelungen fundiert zu bewerten und steuerpolitische Reformen evidenzbasiert zu gestalten.

  • 2026-01-16
  • ⚙263869
  • stuw - steuer und wirtschaft
  • StuW 2025, S21-S25
  • Annette Kristiansen; Aline Klotz-Latus; Kirsten Oschmann; Moritz Wittmaack; Jasmin Egloff
Neue Daten und Zusammenführungsmöglichkeiten: Änderungen am Steuerstatistikgesetz durch das Jahressteuergesetz 2024

Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2024 das Steuerstatistikgesetz geändert. Wichtige Neuerungen sind zum einen die Erweiterung der Bundesstatistik über die länderbezogenen Berichte multinationaler Unternehmensgruppen und die Einführung einer Bundesstatistik zur Mindeststeuer, um grenzüberschreitende Tätigkeiten von Unternehmen besser darstellen zu können. Zum anderen werden Zusammenführungsmöglichkeiten von Einzelangaben verschiedener Bundesstatistiken aus dem Steuerbereich erweitert. Diese Ausweitungen haben für die Gesetzesfolgenabschätzung, die empirische Steuerforschung sowie die daraus resultierende evidenzbasierte politische Beratung eine unmittelbare Bedeutung. Die neuen Vorschriften ermöglichen erstens umfassendere Analysen der Besteuerung von Einzelunternehmen sowie Personengesellschaften und Gemeinschaften. Zweitens ist erstmals die Zusammenführung von Angaben von natürlichen Personen aus den Bundesstatistiken zur Lohn- und Einkommensteuer, der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Besteuerungsgrundlagen für Zwecke der Grundsteuer möglich. Vor diesem Hintergrund werden zu diesen neuen verknüpfbaren Datengrundlagen auch deren potentielle Analysemöglichkeiten und Herausforderungen dargestellt.

Tadday/Rescher/Immich/Naumann, Laufbahnrecht des Landes Nordrhein-Westfalen | Verlag W. Reckinger

  • 2026-01-02
  • ⚙263107
  • tadday/rescher/immich/naumann, laufbahnrecht des landes nordrhein-westfalen
  • Tadday/Rescher/Immich/Naumann, Laufbahnrecht des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Heinz D. Tadday/Ronald Rescher/Till Immich/Kolja Naumann
Tadday/Rescher/Immich/Naumann, Laufbahnrecht des Landes Nordrhein-Westfalen

Neukommentierungen zur LVO NRW

Die 32. Aktualisierung (Stand Juni 2024) enthält Neukommentierungen der §§ 2 Grundsatz, 5 Probezeit, 8 Beurteilung von Landesbeamten und 9 Nachzeichnung dienstlicher Beurteilungen.

Im Vorschriftenteil finden sich u. a. Novellen der Richtlinie SGB IX, des Vertretungserlasses NRW, der Rechtspflegerausbildungsordnung (RpflAO), der Verordnung Qualifizierungsaufstieg Steuer (VOQualiASt), der Verordnung Qualifizierungsaufstieg (QualiVO allg Verw), der Ausbildungsverordnung erstes Einstiegsamt Laufbahngruppe 2 allgemeiner Verwaltungsdienst Land (VAP2.1), der Ausbildungsverordnung zweites Einstiegsamt Laufbahngruppe 2 – allgemeiner Verwaltungsdienst Land (VAP 2.2) sowie der Ausbildungsordnung Werkdienst (APOWD).

Mit der 32. Aktualisierung ist Prof. Dr. iur. Till Immich als neuer Autor in die Bearbeitung des Werks eingetreten. Professor Dr. Immich hat nach dem Studium der Verwaltungswissenschaften und dem Studium der Rechtswissenschaften in unterschiedlichen Verwendungen im Landesdienst in Nordrhein‐Westfalen Erfahrungen im Beamtenrecht sammeln können. Er ist heute als Professor an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein‐Westfalen tätig. Dort lehrt er neben Staatsrecht in den Bachelorstudiengängen und im Masterstudiengang das Beamtenrecht.

Thiele/​von Keitz/​Brücks, Internationales Bilanzrecht | 2025, Stollfuß Verlag – Zweigniederlassung Lefebvre Sarrut GmbH

  • 2026-01-16
  • ⚙263821
  • thiele/​von keitz/​brücks, internationales bilanzrecht
  • Thiele/​von Keitz/​Brücks, Internationales Bilanzrecht
  • Professor Dr. Stefan Thiele/Professor Dr. Isabel von Keitz/Michael Brücks
Thiele/​von Keitz/​Brücks, Internationales Bilanzrecht

Die 74. AL beinhaltet die Fortsetzung der umfangreichen Aktualisierung des IFRS 9 (Finanzinstrumente). Die Aktualisierung betrifft die Abbildung von Verträgen, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen (Power Purchase Agreements) in den Unternehmensabschlüssen. Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist allerdings laut IASB zulässig. Die Aktualisierung wird in der 75. AL fortgesetzt.

Die Kommentierung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse) wird ergänzt um die Klarstellung zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen im Fall einer außerplanmäßigen Tilgung von Leasingverbindlichkeiten.

In der allgemeinen Einführung werden die Prüfungsschwerpunkt der BaFin für die Jahres- und Konzernabschlüsse 2025 kurz erläutert.

Die kommende 75. AL erscheint voraussichtlich im März 2026.

Ubg - Die Unternehmensbesteuerung | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2026-02-06
  • ⚙268846
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2026, 71-82
  • Patrick Deffner; Robert Ullmann
Die zum Organ einer Kapitalgesellschaft bestellte natürliche Person als ständiger Vertreter gem. § 13 AO

In Rechtsprechung und Literatur ist strittig, ob eine zum Organ einer Kapitalgesellschaft bestellte natürliche Person zugleich deren ständiger Vertreter gem. § 13 AO sein kann. Trotz der hierzu ergangenen Entscheidung des BFH vom 23.10.2018 besteht unverändert auch eine Gegenauffassung in durchaus weiten Teilen der Literatur fort. Zudem bestehen unverändert auch Unklarheiten bezüglich der konkret relevanten Tätigkeiten, mit denen ein ständiger Vertreter gem. § 13 AO begründet wird. Der Beitrag stellt zunächst die in der Rechtsprechung und der Literatur vertretenen Auffassungen dar. Darauf aufbauend wird die „Zwei-Organhüte-Theorie“ entwickelt, nach der das Handeln einer zum Organ einer Kapitalgesellschaft bestellten natürlichen Person eingeordnet werden kann.

  • 2026-02-06
  • ⚙268800
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2026, 120-124
  • Franziska von Freeden
Zur Besteuerung der Einlösung eines Gold-Warrants als sonstige Kapitalforderung

In drei kürzlich veröffentlichten Entscheidungen hat der VIII. Senat des BFH im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG sowohl den Begriff der „sonstigen Kapitalforderung“ i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG als auch die Voraussetzungen einer steuerbaren Einlösung einer Kapitalforderung i.S.v. § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG geschärft. Der Beitrag stellt die Entscheidungen vor.

  • 2026-02-06
  • ⚙268738
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2026, 65-71
  • Florian Haase
Auslegung von DBA – Fallgruppenbildung, aber auch ein Weihnachtsgeschenk vom BMF?

Am 24.12.2025 hat das BMF ein weiteres Anwendungsschreiben zur Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen erlassen, das das Schreiben vom 19.4.2023 ersetzt. Im Anschluss den Beitrag des Verfassers aus dem Jahr 2023 gibt das Schreiben vor dem Hintergrund weiterer aktueller abkommensrechtlicher Entwicklungen Anlass, abermals zu dieser Thematik Stellung zu nehmen.

  • 2026-02-06
  • ⚙268712
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2026, 82-95
  • Alexander Zapf
Aktuelle finanzgerichtliche Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer 2025 – Teil II

Das Grunderwerbsteuerrecht hat weiter an Bedeutung, aber auch an Komplexität zugenommen. Nicht nur, aber gerade bei (Konzern-)Umstrukturierungen muss das Augenmerk nahezu immer auch auf die Grunderwerbsteuer gelegt werden. Eingehende Kenntnisse der hierbei zentralen Problembereiche sind für jeden Berater unabdingbar. Dabei sind längst nicht alle Fragen geklärt, sondern werden aktuell erst nach und nach durch die Rechtsprechung beantwortet. Teil II befasst sich mit der drohenden Doppelbesteuerung beim Auseinanderfallen von Signing und Closing, der Grunderwerbbesteuerung bei der (unmittelbaren) Verkürzung oder Verlängerung der Beteiligungskette, der grunderwerbsteuerrechtlichen (Doppel-)Zurechnung von Grundstücken, der Erfüllung des Ergänzungstatbestands des § 1 Abs. 2b GrEStG durch eine Erbauseinandersetzung, der Bestimmung des Anteils i.S.d. § 1 Abs. 3 GrEStG an einer Personengesellschaft sowie mit offenen Fragen zum Vorkaufsrecht.

  • 2026-02-06
  • ⚙268651
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2026, 96-105
  • Stefan Eymann
Kritikbasierte Übertragung der Maßstäbe der Rechtsprechung des BFH auf konzerninterne Leasingverhältnisse – Teil I

Das Urteil des BFH vom 18.5.2021 konkretisiert die Maßstäbe zur Fremdvergleichsprüfung konzerninterner Darlehensverhältnisse und betont die vorrangige Anwendung der Preisvergleichsmethode gegenüber kostenbasierten Ansätzen. Zentrales Kriterium ist dabei das „Stand-alone“-Rating der darlehensnehmenden Gesellschaft sowie die realwirtschaftliche Risikoallokation im Einzelfall. Teil I des Beitrags behandelt die Übertragbarkeit der BFH-Rechtsprechung zu konzerninternen Finanzierungen auf interne Leasingverhältnisse und entwickelt eine ökonomisch fundierte, tatbestandsnahe Fremdvergleichssystematik für konzerninterne Leasingraten.

  • 2026-02-06
  • ⚙268508
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2026, 115-120
  • Monika Wünnemann
Aktuelle Steuerpolitik

Das Jahr 2026 beginnt mit großen Herausforderungen, denn Deutschland ist von einer schweren Wachstumsschwäche der deutschen Wirtschaft geprägt. Dies begründet dringenden Reformbedarf und eine strukturelle Reform der Unternehmensteuern, um einen Bürokratieabbau und eine Vereinfachung des Steuerrechts zu erreichen. Politisch werden die Erbschaftsteuer sowie aktuelle Entwicklungen auf europäischer Ebene in diesem Jahr eine zentrale Bedeutung haben.

  • 2025-12-26
  • ⚙263052
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2026, 11-18
  • Amelie Braul
Die Aufdeckung stiller Reserven bei Überführung von Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte

Die Auslegung der Entstrickungsregelung des § 4 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. Satz 3 EStG beschäftigt sowohl die beratende Praxis als auch die steuerrechtliche Fachliteratur seit Jahren. Daher ist es besonders erfreulich, dass der BFH nun mit Urteil vom 26.3.2025 – I R 5/24 (I R 99/15) zu dieser Regelung Stellung genommen hat. Der Beitrag widmet sich anlässlich dieser BFH-Entscheidung der Frage nach der Aufdeckung stiller Reserven bei der Überführung von Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte. Zunächst wird die steuerrechtliche Systematik der Entstrickungsbesteuerung betrachtet und die in der Literatur seit Jahren aufgeworfene Kritik hinsichtlich der Entstrickungsnormen anhand der Historie der BFH-Rechtsprechung und der Gesetzgebung dargestellt. Anschließend nimmt der Beitrag die gegenständliche BFH-Entscheidung näher in den Blick und würdigt deren Folgen kritisch.

  • 2025-12-26
  • 🌍 1767830400000
  • ⚙263034
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2026, 47-58
  • Heiko Müller; Lara Froese
Senkung des Körperschaftsteuersatzes und des Steuersatzes für einbehaltene Gewinne gem. § 34a Abs. 1 EStG

In dem Beitrag werden die Auswirkungen der Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 15 % auf 10 % und des Steuersatzes für einbehaltene Gewinne gem. § 34a Abs. 1 Satz 1 EStG von 28,25 % auf 25 % auf die Höhe der nominalen Ertragsteuerbelastungen sowie auf die gestiegene Vorteilhaftigkeit der Eigenfinanzierung und der Gewinnthesaurierung mittels eines mehrperiodischen Steuerbelastungsvergleich quantifiziert und analysiert.

  • 2025-12-26
  • ⚙263018
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2026, 24-34
  • Stefan Eymann
Zur ökonomischen Unvergleichbarkeit standardisierter Kapitalmarktinstrumente und individueller Kreditgewährungen

Der Beitrag analysiert die ökonomische Unterscheidung zwischen klassisch gehandelten Schuldinstrumenten und individuell ausgereichten Darlehen im Kontext der Verrechnungspreisbewertung. Dabei wird argumentiert, dass Darlehen aufgrund ihrer strukturellen Illiquidität, fehlenden Fungibilität und begrenzten Übertragbarkeit nicht mit standardisierten Kapitalmarktinstrumenten vergleichbar sind. Diese Illiquidität begründet ein eigenständiges Finanzierungsrisiko für den Kapitalgeber, das in Form eines zusätzlichen Risikoaufschlags bei der Zinshöhe zu berücksichtigen ist. Empirisch ist belegt, dass Marktteilnehmer an weniger liquide Finanzierungsformen systematisch höhere Renditeanforderungen stellen. Darüber hinaus werden endfällige Darlehen („bullet loans“) als besonders risikobehaftet identifiziert, da die fehlende laufende Verzinsung zu einem Wiederanlagerisiko sowie zu erhöhten Zinsänderungsrisiken führt. Die zeitlich konzentrierte Rückzahlung erfordert daher eine weitere risikoadäquate Prämie zur wirtschaftlich korrekten Bewertung. Der Beitrag plädiert für eine differenzierte Betrachtung solcher Finanzierungsformen und stellt die Übertragbarkeit pauschalisierter Benchmarkmodelle, wie sie auf Basis liquider Anleihen entwickelt wurden, grundsätzlich infrage.

  • 2025-12-26
  • ⚙263014
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2026, 5-10
  • David Reinhard
Der Forderungsverzicht bei Personengesellschaften – Eine kritische Analyse aktueller Problemfelder

Die steuerliche Behandlung eines Forderungsverzichts bei Personengesellschaften wirft nach wie vor zahlreiche Fragestellungen hinsichtlich der bilanziellen Folgen auf. Ziel dieses Beitrags ist es, die vielschichtige Thematik des Forderungsverzichts im Kontext von Personengesellschaften systematisch aufzubereiten, aktuelle Problemfelder kritisch zu analysieren und praxisrelevante Hinweise für die rechtssichere Gestaltung zu geben. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Folgen des BFH-Urteils vom 16.11.2023 – IV R 28/20 (BStBl. II 2024, 258 = Ubg 2024, 162 m. Anm. Kellmann/Brüggemann/Graw/Görgen). In diesem Urteil äußert sich der IV. Senat des BFH zur Behandlung eines Forderungsverzichts auf eine unter dem Nennwert erworbene Forderung sowie zu den damit zusammenhängenden bilanziellen Konsequenzen. Im Anschluss werden ausgewählte Problemfelder des § 4i EStG und des § 15a EStG im Zusammenhang mit einem Forderungsverzicht beleuchtet.

  • 2025-12-26
  • 🌍 1767916800000
  • ⚙263007
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2026, 1-5
  • Florian Haase
Was, wenn wir nicht mehr schreiben müssen? – Ein steuerjuristischer Essay zum Jahresauftakt 2026

Der steuerrechtliche Nachwuchs fehlt. Nicht nur in den steuerberatenden Berufen, sondern auch als Garant für die Qualität von Fachliteratur für Verlage. Ob das durch KI wirklich besser wird? Ein Weckruf – und ein Plädoyer für den Sinn des Schreibens steuerjuristischer Beiträge, auch und gerade für die „jüngere Generation“.

  • 2025-12-26
  • ⚙263005
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2026, 35-46
  • Alexander Zapf
Aktuelle finanzgerichtliche Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer 2025 – Teil I

Das Grunderwerbsteuerrecht hat weiter an Bedeutung, aber auch an Komplexität zugenommen. Nicht nur, aber gerade bei (Konzern-)Umstrukturierungen muss das Augenmerk nahezu immer auch auf die Grunderwerbsteuer gelegt werden. Eingehende Kenntnisse der hierbei zentralen Problembereiche sind für jeden Berater unabdingbar. Dabei sind längst nicht alle Fragen geklärt, sondern werden aktuell erst nach und nach durch die Rechtsprechung beantwortet. Betroffen sind etwa noch zahlreiche offene Fragen im Zusammenhang mit der Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern nach § 6a GrEStG, um die es im ersten Teil des Beitrags geht.

  • 2025-12-26
  • ⚙263003
  • ubg - die unternehmensbesteuerung
  • Ubg 2026, 18-23
  • Carl-Christian Freidank
Ertragsteuerinformationsbericht ante portas – Umsetzung, offene Fragen, Prüfung, Gestaltungsspielräume

Die handelsrechtlichen Regelungen bestimmen, dass die Aufstellung eines Ertragsteuerinformationsberichts (EIB) für alle Geschäftsjahre, die nach dem 21.6.2024 beginnen, zwingend erforderlich ist. Angesichts dessen stehen primär von betroffenen Unternehmen, die ihr Geschäftsjahr nach dem Kalenderjahr ausgerichtet haben, spätestens zum kommenden Jahreswechsel konkrete Überlegungen an, wie die komplizierten und komplexen Vorschriften im Hinblick auf eine erstmalige ertragsteuerliche Berichterstattung und die Prüfung des Berichts für den Berichtszeitraum 2025 umzusetzen sind. Vor diesem Hintergrund stellt der Beitrag die zentralen, aktuellen Regelungen zum EIB zusammenfassend dar, klärt offene Fragen und zeigt Gestaltungsspielräume auf.

UR - Umsatzsteuer-Rundschau | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2026-01-30
  • ⚙265354
  • ur - umsatzsteuer-rundschau
  • UR 2026, 90-102
  • Timm Stelzer
Der fehlerhafte Steuerausweis – Einschränkungen des § 14c UStG

Der fehlerhafte Steuerausweis in einer Rechnung steht seit einigen Jahren im Fokus der finanzgerichtlichen und europäischen Rechtsprechung. Der folgende zweiteilige Beitrag beleuchtete in einem ersten Teil die dogmatischen Grundlagen des § 14c UStG (UR 2025, 841) und behandelt in diesem zweiten Teil verschiedene Facetten der personen- und sachbezogenen Einschränkungen eines besonderen Steuertatbestands.

  • 2026-01-30
  • ⚙265137
  • ur - umsatzsteuer-rundschau
  • UR 2026, 81-90
  • Christian Sterzinger
Aktuelle Änderungen des UStG, der UStDV und der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung durch das Steueränderungsgesetz 2025 und weitere Änderungsgesetze

Der Beitrag erläutert die sich aus dem Steueränderungsgesetz 2025 und weiteren aktuellen Änderungsgesetzen ergebenden Änderungen im UStG und der UStDV, soweit es sich nicht um rein redaktionelle Korrekturen und Anpassungen handelt.

  • 2026-01-16
  • ⚙264089
  • ur - umsatzsteuer-rundschau
  • UR 2026, 41-50
  • Matthias Menebröcker
Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Schadensersatzzahlungen bei Eingriffen in Urheber- und verwandte Schutzrechte

Die umsatzsteuerrechtliche Einordnung von Schadensersatzansprüchen bei Urheberrechtsverletzungen wirft grundlegende Fragen zur Qualifikation als „Dienstleistung gegen Entgelt“ auf. Anlass für eine nähere Betrachtung geben die aktuellen Schlussanträge des Generalanwalts vom 3.12.2025 in der Rechtssache Credidam (T-643/24). Dieser bewertet die streitgegenständliche Zahlung einer gesetzlichen Vergütung bei ungenehmigter Nutzung geschützter Werke als Entgelt für eine Dienstleistung. Die Analyse der bisherigen Rechtsprechung (SAWP, UCMR-ADA, Credidam) sowie der Systematik der MwStSystRL zeigen, dass die bisherige Annahme eines nicht steuerbaren Schadensersatzes zunehmend in Zweifel gezogen wird. Unter verbrauchsteleologischer Betrachtung spricht vieles dafür, dass auch der Schadensersatz nach § 97 Abs. 2 UrhG als Entgelt zu qualifizieren ist. Die Bemessungsgrundlage umfasst dabei sämtliche Zahlungen. Dies deutet auf eine Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht bei Eingriffen in Urheber- und verwandte Schutzrechte hin.

  • 2026-01-16
  • ⚙264012
  • ur - umsatzsteuer-rundschau
  • UR 2026, 50-57
  • Oliver Lohmar; Marcel Grove
Freiwillige Zahlungen als Gegenleistung im Rahmen eines Leistungsaustauschs

Der Beitrag geht anlässlich jüngerer finanzgerichtlicher Rechtsprechung sowie einer erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BFH (BFH, Beschl. v. 19.5.2025 – V B 25/24, UR 2025, 609) der Frage nach, welche Anforderungen an einen umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch zu stellen sind, wenn der Leistungsempfänger freiwillig, also ohne rechtliche Verpflichtung, an den leistenden Unternehmer zahlt. Hierzu analysiert der Beitrag zunächst die bisherige Rechtsprechung von EuGH und BFH zu ungewissen und freiwilligen Zahlungen sowie die aktuelle finanzgerichtliche Rechtsprechung und untersucht sodann neue und alte Problemfelder, die sich insbesondere im Zusammenhang mit neuartigen, digitalen Geschäftsmodellen ergeben.

  • 2025-12-12
  • ⚙262148
  • ur - umsatzsteuer-rundschau
  • UR 2026, 1-8
  • Bertrand Monfort
Quick Fixes: EuGH-Vorlage zur Bedeutung der MwSt-Identifikationsnummer des Erwerbers als Voraussetzung der Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen

Beim EuGH wurde ein Vorabentscheidungsersuchen zu der Frage eingelegt, welche Bedeutung der MwSt-Identifikationsnummer des Erwerbers als Voraussetzung für die Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen zukommt. Der EuGH hat die Vorlagefragen an das inzwischen für Vorabentscheidungsersuchen zum Mehrwertsteuerrecht zuständige EuG weitergeleitet (Rechtsache James Howden and Co., T-689/25). Der folgende Beitrag stellt die vier Vorlagefragen dar, erläutert ihren Hintergrund und adressiert ausgewählte Diskussionspunkte, zeigt aber, welche anderen Fragen in derselben Problematik unbeantwortet bleiben dürften.

  • 2025-12-12
  • ⚙262143
  • ur - umsatzsteuer-rundschau
  • UR 2025, 940-945
  • Ulrich Schrömbges
Unterlassener Antrag auf Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Anschlusslieferung, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG (= VC 42)

Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, welche Folgen es hat, wenn der Importeur, wie in den Zollunterlagen erklärt, die Waren nach ihrer Verzollung zu sich in einen anderen Mitgliedstaat verbringt, es dabei aber unterlässt, den dafür vorgesehenen Zollverfahrenscode VC 42 in der Zollanmeldung einzutragen. Das FG München erörtert diese Fragestellung allein unter dem Aspekt eines verhältnismäßigen verfahrensrechtlichen Schutzes.

  • 2025-12-12
  • ⚙262077
  • ur - umsatzsteuer-rundschau
  • UR 2025, 929-937
  • Helge Jacobs
Factoring im Mehrwertsteuerrecht oder der „Forderungseinzug“ als Finanzierungsinstrument

Wie Umsätze von im Factoring-Geschäft tätigen Finanzdienstleistern zutreffend umsatzsteuerrechtlich zu behandeln sind, ist immer wieder Gegenstand streitiger Auseinandersetzungen in Betriebsprüfungen. Die jüngste Entscheidung des EuGH in der Rs. Kosmiro indiziert, dass die Unklarheit darüber ob und wenn ja, in welchem Umfang Factoring-Dienstleistungen steuerbefreit oder steuerpflichtig sind, sich nicht auf das Inland beschränkt. Auch (Anschluss-)Kunden von Factoring-Unternehmen müssen nicht selten um ihren Vorsteuerabzug streiten. Der umsatzsteuerrechtlichen Einordnung wird zunächst eine Darstellung des Factoring-Geschäfts vorangestellt. Die Entwicklungsgeschichte des Factoring im Mehrwertsteuerrecht soll nachgezeichnet werden – auch um die Finanzverwaltungssicht kritisch im Licht der jüngsten Rechtsprechung des EuGH (Rs. Kosmiro, UR 2025, 945) zu reflektieren.

  • 2025-12-12
  • ⚙262061
  • ur - umsatzsteuer-rundschau
  • UR 2025, 937-939
  • Marius F. Schumann
Istbesteuerung für Freiberufler – Erwiderung zu Frye, UR 2025, 721

In dieser Zeitschrift hat Frye jüngst dafür plädiert, dass die sog. Istbesteuerung für freiwillig buchführende Freiberufler gem. § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG zu gestatten sei (UR 2025, 721 ff.). Ich teile zwar die Einschätzung, dass derartige Freiberufler die Tatbestandsvoraussetzungen für eine Gestattung der Istbesteuerung nach § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG erfüllen. Gleichwohl halte ich es für eine von den FG nicht zu beanstandende Ermessensentscheidung, wenn das Finanzamt einem Freiberufler mit Forderungsbuchhaltung die Gestattung versagt.

  • 2025-12-12
  • ⚙261958
  • ur - umsatzsteuer-rundschau
  • UR 2026, 8-11
  • Werner Widmann
Ist die Bereitstellung personenbezogener Daten durch einen Kunden an den Lieferer eine steuerbare Leistung?

Das OLG Stuttgart hat am 23.9.2025 entschieden, dass das Vorteilsprogramm „Lidl Plus“, bei dem der Kunde persönliche Daten angeben muss, um an dem Programm teilnehmen zu können, zutreffend als „kostenlos“ bezeichnet werden darf, weil diese Bereitstellung von Daten kein Bestandteil des Preises ist, den der Kunde für die von ihm bezogenen Waren aus dem Vorteilsprogramm bezahlen muss.

Das lädt zur Untersuchung ein, ob diese Beurteilung auch bei der umsatzsteuerrechtlichen Würdigung dieser Vertragsbeziehungen eine Rolle spielt.

UStB - Umsatz-Steuerberater | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2026-02-06
  • ⚙268605
  • ustb - umsatz-steuerberater
  • UStB 2026, 57-68
  • Martin Weigel
Deliktische Eingriffe Dritter bei der Übersendung einer Rechnung als PDF-Anhang einer E‑Mail

Die E‑Mail ist ein beliebtes Mittel, um Umsatzsteuerrechnungen – meist als PDF-Anhang – zu versenden. Die Schnelligkeit des Versands, die Akzeptanz im Geschäftsverkehr und die Gewohnheit der Nutzer führen dazu, dass gut organisierte Kriminelle hier ein neues Betätigungsfeld entdeckt haben. Der Beitrag soll den Blick dafür schärfen, welche Gefahren drohen. Anhand der zivilgerichtlichen Rechtsprechung wird aufgezeigt, ob nach einem deliktischen Eingriff in den E‑Mail-Verkehr der leistende Unternehmer oder der Geschäftspartner das Zahlungsrisiko trägt. Zudem wird die E‑Mail-Sicherheitsinitiative des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik und ihre Bedeutung vorgestellt. Schließlich wird die Gefahr einer datenschutzrechtlichen Verwarnung erläutert, wenn ein Berufsgeheimnisträger per E‑Mail kommuniziert.

  • 2026-02-06
  • ⚙268502
  • ustb - umsatz-steuerberater
  • UStB 2026, 51-56
  • Stefan Eymann
Keine verdeckte Verrechnungspreisprüfung im Umsatzsteuerrecht

Die umsatzsteuerliche Behandlung konzerninterner Dienstleistungen steht seit Jahren im Spannungsfeld zwischen Umsatzsteuer- und Verrechnungspreisrecht. In der Praxis versagen nationale Finanzverwaltungen den Vorsteuerabzug zunehmend unter Rückgriff auf Kriterien wie Angemessenheit der Vergütung, wirtschaftlicher Nutzen oder betriebliche Zweckmäßigkeit der Leistungen. Mit dem Urteil Arcomet (C-726/23) v. 4.9.2025 zieht der EuGH erstmals klare Grenzen: Verrechnungspreise, die nach anerkannten Methoden wie der Transactional Net Margin Method (TNMM) ermittelt werden, können grds. ein umsatzsteuerliches Entgelt darstellen, sofern ein tatsächlicher Leistungsaustausch vorliegt. Der EuGH stellt zugleich klar, dass Zweckmäßigkeits‑, Nutzen- oder Fremdvergleichsprüfungen dem Ertragsteuerrecht vorbehalten sind und im Umsatzsteuerrecht keine Grundlage für die Versagung des Vorsteuerabzugs bieten. Der Beitrag analysiert die Entscheidung, ordnet sie systematisch ein und zeigt ihre praktischen Konsequenzen für die Abgrenzung der Prüfungsbefugnisse der Finanzverwaltung sowie für die Dokumentation konzerninterner Dienstleistungen auf.

  • 2026-01-09
  • ⚙263557
  • ustb - umsatz-steuerberater
  • UStB 2026, 23-35
  • Thomas Meurer
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass

Seit Einführung des UStAE wurde dieser vielfach angepasst (Stand: 21.12.2025). Der Beitrag gibt einen Überblick über die seit dem 23.3.2025 ergangenen BMF-Schreiben.

  • 2026-01-09
  • ⚙263551
  • ustb - umsatz-steuerberater
  • UStB 2026, 18-22
  • Jens Müller-Lee; Giacomo Papa
Vorabentscheidungsersuchen: Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel für Dreiecksgeschäfte ex nunc ab Ausstellung einer korrekten Rechnung?

Der Beitrag analysiert die jüngst erschienene Vorlage des österreichischen VwGH zum Umgang mit fehlerhaften Rechnungen bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften. Im Fokus stehen die Frage, ob eine nachträgliche Korrektur eine steuerliche Heilung mit ex nunc-Wirkung ermöglicht, sowie die rechtlichen Konsequenzen und Nachweispflichten für Zwischenhändler. Die Autoren beleuchten dabei sowohl unionsrechtliche als auch nationale Aspekte und deren praktische Bedeutung.

  • 2026-01-09
  • ⚙263403
  • ustb - umsatz-steuerberater
  • UStB 2026, 9-17
  • Michael Connemann; Jochen Meyer-Burow
Bedeutung der Mitteilung der USt-IdNr. als verschärfte Voraussetzung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen

Ein Vorabentscheidungsersuchen aus Österreich (RE/2100001/2025) v. 18.9.2025 betrifft die durch die sog. Quick Fixes eingeführten Verschärfungen der Voraussetzungen für die ig. Lieferung und deren Steuerbefreiung. Im Kern geht es um die Frage, welche Qualität der seit dem 1.1.2020 erforderlichen Mitteilung einer im Zeitpunkt der Lieferung gültigen USt-IdNr. für das Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung und deren Steuerbefreiung grundsätzlich zukommt. Die Beantwortung dieser Frage hat erhebliche Auswirkungen auf alle Unternehmer, die ig. Lieferungen ausführen oder innergemeinschaftlich Gegenstände erwerben. Der Beitrag setzt sich mit dem Vorabentscheidungsersuchen des BFG auseinander.

UVR - Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht | Lefebvre Stollfuß, Bonn

  • 2026-01-30
  • ⚙265187
  • uvr - umsatzsteuer- und verkehrsteuer-recht
  • UVR 2026, 61-64
  • Hildegard Billig
Steuerrechtliche Behandlung von Familienstiftungen nach der neueren Rechtsprechung des EuGH und BFH

Steuerrechtliche Behandlung von Familienstiftungen nach der neueren Rechtsprechung des EuGH und BFH

Familienstiftungen sind Stiftungen, die im Interesse einer oder bestimmter Familien errichtet werden und eine weitreichende Nachfolgeplanung ermöglichen. Sie sind einerseits steuerpflichtig, andererseits kann ihre Errichtung auch zu erheblichen Steuervergünstigungen führen. In der neueren Rspr. sind nunmehr einige im Zusammenhang mit der Familienstiftung entstandene Streit- und Abgrenzungsfragen beantwortet worden. Der EuGH hat in seinem Urteil v. 13.11.2025 klargestellt, dass es mit dem Unionsrecht – vorbehaltlich der Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes – vereinbar ist, die Privilegierung des § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG nur auf im Inland errichtete Familienstiftungen anzuwenden. Der BFH hat in seiner Entscheidung v. 28.02.2024 den Begriff „entferntest Berechtigter" i.S.d. § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG definiert. Zur Zeit befasst sich der BFH auf Grund eines anhängigen Verfahrens des FG München mit der Frage, ob eine im Ausland (Liechtenstein) gegründete Stiftung durch Verlagerung des Verwaltungssitzes in das Inland ihre Rechtsfähigkeit verliert. Hinweise darauf, wie der BFH in diesem Fall entscheiden könnte, gibt sein Urteil v. 04.06.2025 zur Erbersatzsteuerpflicht.

  • 2026-01-02
  • 🌍 1768262400000
  • ⚙263104
  • uvr - umsatzsteuer- und verkehrsteuer-recht
  • UVR 2026, 24-26
  • Hildegard Billig
Steuervorteile im Rahmen eines Erbprätendentenstreits

Steuervorteile im Rahmen eines Erbprätendentenstreits

Unter einem Erbprätendenten versteht man eine Person, die eine Erbenstellung für sich beansprucht. Streiten sich mehrere Erbprätendenten um die Erbenstellung, so kommt es oftmals zu einer Erbenfeststellungsklage, die auch als Erbprätendentenstreit bezeichnet wird. Ziel dieser Klage ist die verbindliche Klärung der Frage, wer tatsächlich Erbe geworden ist. Wird dieses Verfahren durch einen Vergleich beendet, in dem ein Erbprätendent von dem anderen eine Abfindung dafür erhält, dass er dessen Stellung als Erbe nicht mehr bestreitet, handelt es sich nach dem durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) vom 23.6.2017 erweiterten Tatbestand des § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG bei der Abfindung um einen steuerpflichtigen Erwerb vom Erblasser. Auf diese Art und Weise wollte der Gesetzgeber eine durch die Rechtsprechung des BFH geschaffene Besteuerungslücke schließen. Diese Lücke besteht jetzt zwar nicht mehr, man fragt sich aber, welche Gestaltungsmöglichkeiten es im Falle eines Erbprätendentenstreits dennoch gibt. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang u.a. der Pflegefreibetrag des § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG, der berücksichtigt werden kann, wenn der weichende Erbprätendent den Erblasser zu Lebzeiten im Alltag regelmäßig durch Hilfeleistungen unterstützt hat.

VA - Verkehrsrecht aktuell | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2026-01-23
  • ⚙264806
  • va - verkehrsrecht aktuell
  • VA 2026, 5-7
  • IWW Institut
Abschleppkosten: Abschleppen in die Heimatwerkstatt sowie Abschleppen in zwei Etappen

Die Abschleppkosten als solche sind das Paradebeispiel für eine Schadenposition, die – so die vom BGH formulierte Voraussetzung für die Anwendung des subjektbezogenen Schadenbegriffs – dem Einfluss des Geschädigten entzogen ist, weil die Schadensbeseitigung in einer fremden, vom Geschädigten nicht kontrollierbaren Einflusssphäre stattfinden muss. Zwei Schauplätze laufen aber außerhalb des „Hakenrisikos“: Der Transport von der Unfallstelle in die weit entfernte Heimatwerkstatt und der Transport in zwei Etappen, nämlich erst zum Abschlepper, dann zur Werkstatt.Der Beitrag zeigt auf, was hier gilt und liefert Ihnen eine entsprechende Musterklage.

  • 2026-01-23
  • ⚙264670
  • va - verkehrsrecht aktuell
  • VA 2026, 26-27
  • IWW Institut
Unfallschadensregulierung: Zulassungskosten: Ein Überblick zu Gebühren, Nummernschildern und Servicekosten

Ein konkret abgerechneter Totalschaden, also einer mit Nachweis der Ersatzbeschaffung, bringt in aller Regel auch die Kosten für das Abmelden des beschädigten und der Zulassung des ersatzweise beschafften Fahrzeugs mit sich. Dabei geht es um die Kosten der Nummernschilder, die Gebühren für die Zulassungsstelle und ggf. um die Kosten für einen Zulassungsdienst bzw. einen Betrag, den das Autohaus für diesen Service in Rechnung stellt. Trotz der Banalität dieser Positionen wird heftig darum gestritten.Der Beitrag erläutert die Rechtslage.

VergabeFokus - VergabeFokus | Reguvis Fachmedien GmbH, Köln

  • 2026-01-23
  • ⚙264835
  • vergabefokus - vergabefokus
  • VergabeFokus 6/2025, 9-11
  • Klaus Berger
Rechtsschutz bei der Vergabe von Wasserkonzessionen

Anm. zu OLG Celle, Urt. v. 27.8.2024, 13 U 5/23 (Kart)

  • 2026-01-23
  • ⚙264804
  • vergabefokus - vergabefokus
  • VergabeFokus 6/2025, 34-35
Was sind die größten Mythen im Vergaberecht?

Frage eines Nutzers des KI-Assistenten „fragXpert“ im Reguvis VergabePortal

  • 2026-01-23
  • ⚙264785
  • vergabefokus - vergabefokus
  • VergabeFokus 6/2025, 22-29
  • Thomas Ferber
Die Gewichtung von Preis und Leistung – Mythen und Fakten

Von Dipl.-Math. Thomas Ferber, LL.M

  • 2026-01-23
  • ⚙264769
  • vergabefokus - vergabefokus
  • VergabeFokus 6/2025, 30-33
  • Marcus Heisinger
Fakten und Mythen zur Vergabepraxis – zwischen kommunaler Realität, Aufsicht und Nachprüfung

Marcus Heisinger, Kommunalaufsicht und Mitglied der Vergabeprüfstelle für kommunale Bau- und Lieferleistungen im Unterschwellenbereich im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein

  • 2026-01-23
  • ⚙264762
  • vergabefokus - vergabefokus
  • VergabeFokus 6/2025, 36-37
Aktuelles – Nachrichten

Die Europäische Kommission hat die EU-Schwellenwerte turnusgemäß angepasst; sie gelten vom 1.1.2026 bis einschließlich 31.12.2027 und bestimmen, ab welchen Netto-Auftragswerten EU-weite Vergabeverfahren durchzuführen sind. Im Einzelnen werden die neuen, angepassten Schwellenwerte wie folgt lauten:

  • 2026-01-23
  • ⚙264689
  • vergabefokus - vergabefokus
  • VergabeFokus 6/2025, 37
Aktuelles – Termine

Wer: Reguvis Akademie GmbH

  • 2026-01-23
  • ⚙264682
  • vergabefokus - vergabefokus
  • VergabeFokus 6/2025, 17-21
  • Alexander Trenz
Planung und Aufbau einer interkommunalen zentralen Vergabestelle

Von Alexander Trenz, Leitung Zentrale Vergabestelle, Landkreis Saarlouis

  • 2026-01-23
  • ⚙264628
  • vergabefokus - vergabefokus
  • VergabeFokus 6/2025, 2-8
  • Klaus Berger
Die Wasserkonzessionsvergabe

Von Klaus Berger, LL.M., avocado rechtsanwälte, Freiburg/Köln

  • 2026-01-23
  • ⚙264595
  • vergabefokus - vergabefokus
  • VergabeFokus 6/2025, 13-16
  • Andreas Nolde; Ralf Westermann
Vergabe von Wasserkonzessionen: Technische und wirtschaftliche Fragen für Kommunen und Bewerber

Dr. Andreas Nolde, Partner Netzinfrastruktur & Konzessionen bei der BET Consulting GmbH,

VergabeNews - VergabeNews | Reguvis Fachmedien GmbH, Köln

  • 2026-01-23
  • ⚙264839
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 206-207
  • Redaktion Vergabe News
Nachrichten

Die EU passt alle zwei Jahre die Schwellenwerte an, ab denen das EU-Vergaberecht zur Anwendung kommt. Die geänderten Schwellenwerte wurden am 23.10.2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gelten ab dem 1.1.2026. Für klassische öffentliche Auftraggeber wird der Schwellenwert für Bauleistungen von bisher 5,538 Mio. netto auf 5,404 Mio. € netto reduziert. Der Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen wird hingegen von bisher 221.000,– auf 216.000,– € netto reduziert. Bei Sektorenauftraggebern findet im Hinblick auf Bauleistungen eine identische Anpassung des Schwellenwerts wie bei klassischen öffentlichen Auftraggebern statt. Bei Liefer- und Dienstleistungen wird der Schwellenwert bei Sektorenauftraggebern von aktuell 443.000,– netto auf künftig 432.000,– € netto gesenkt. Der Schwellenwert für Konzessionen wird von aktuell 5,538 Mio. € netto auf künftig 5,404 Mio. € netto reduziert.

  • 2026-01-23
  • ⚙264714
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 208-209
  • Redaktion Vergabe News
Parkleitsystem: Bau- oder Dienstleistungsauftrag

Das Bayerische Oberlandesgericht hat mit Beschluss vom 10.9.2025 (Az. Verg 6/25) entschieden, dass im Rahmen der Ermittlung des Auftragsschwerpunktes den jeweiligen Wertanteilen der Leistungsbestandteile nur eine Orientierungs- und Kontrollfunktion zukommt. Der Auftragsschwerpunkt ist anhand der rechtlichen und wirtschaftlichen Gesamtumstände zu bestimmen. Es kommt auf eine wertende qualitative und quantitative Gesamtschau der vertragsprägenden Verpflichtungen an.

  • 2026-01-23
  • ⚙264675
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 212-213
  • Redaktion Vergabe News
Angreifbarkeit einer zu Unrecht zugestandenen Eignung?

Das BayObLG beschäftigt sich im Beschluss vom 5.8.2025 u.a. mit der Frage, ob die im Teilnahmewettbewerb zu Unrecht zugesprochene Eignung später durch Konkurrenzbieter im Nachprüfungsverfahren noch angegriffen werden kann (Az. Verg 2/25).

  • 2026-01-23
  • ⚙264651
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 209-211
  • Redaktion Vergabe News
Änderungen von Rahmenvereinbarungen nach Zuschlag

Im Urteil vom 16.10.2025 (Rs. C-282/24) beschäftigte sich der EuGH mit der nachträglichen Änderung von Rahmenvereinbarungen und den Voraussetzungen für eine Veränderung des Gesamtcharakters.

  • 2026-01-23
  • ⚙264634
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 214-216
  • Redaktion Vergabe News
Newsflash

Ein Ausschluss eines Angebots gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV wegen Änderung der Vergabeunterlagen setzt voraus, dass der Bieter die ausgeschriebene Leistung inhaltlich abändert oder manipulierende Eingriffe vornimmt. Bloße formale Abweichungen, die den Erklärungsinhalt nicht verändern und nicht auf eine manipulative Absicht hindeuten, stellen keine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen dar. Eine Erklärung durch Unterschrift statt durch Ankreuzen in den Vergabeunterlagen führt nicht automatisch zum Ausschluss, wenn die inhaltliche Aussage des Angebots den Vorgaben entspricht und manipulationsfrei ist. Eine Nachforderung von Unterlagen ist entbehrlich, wenn die eingereichten Erklärungen trotz formaler Besonderheiten den geforderten Inhalt vollständig und unmissverständlich wiedergeben.

  • 2026-01-23
  • ⚙264558
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 211-212
  • Redaktion Vergabe News
Knappe Begründungen für die Dokumentation ausreichend

Die Vergabekammer Saarland entschied in ihrem Beschluss vom 21.7.2025 (Az.: 1 VK 02/2025), dass stichwortartige und knappe Begründungen für die Dokumentation ausreichend sein können, sofern sie die Nachvollziehbarkeit der Entscheidung gewährleisten und die Anforderungen des Transparentgebots aus § 97 Abs. 1 GWB erfüllt sind.

  • 2026-01-23
  • ⚙264520
  • vergabenews - vergabenews
  • VergabeNews 2025, 216
  • Andreas Koenen
Buchbesprechung

Die 1. Auflage des Handbuchs Bauinsolvenz – ein Titel aus dem Programm Wolters Kluwer Baurecht – bietet nicht nur eine umfassende und praxisnahe Erläuterung der besonderen Schnittstelle zwischen Bauvertragsrecht und Insolvenzrecht. Dem Autor Prof. Dr. Andreas Koenen gelingt es ebenso, zahlreiche Handlungsempfehlungen und Lösungsmöglichkeiten für Insolvenzen im Bausektor aufzuzeigen.

VersorgW - Versorgungswirtschaft | Verlag Versorgungs- und Kommunalwirtschaft GmbH, München und Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2026-02-06
  • 🌍 1770768000000
  • ⚙268671
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2026, 33-39
  • StB Jürgen Dobler; RA Dr. Thomas Wolf
Der neue Regulierungsrahmen – BNetzA beschließt zentrale Festlegungen

„Was lange währt, wird endlich gut“. Ob dieses Sprichwort auf die NEST-Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) zutrifft, liegt sicherlich im Auge des Betrachters. Am 08. 12. 2025 hat die BNetzA insgesamt acht Festlegungen beschlossen: RAMEN Strom und RAMEN Gas, StromNEF und GasNEF, Methodik Kapitalverzinsungssatz, Effizienzvergleich Strom und Effizienzvergleich Gas sowie Methodik genereller sektoraler Produktivitätsfaktor (NEST-Festlegungen). Die Grundlagen für den Systemwechsel von der normativen Regulierung hin zur administrativen Regulierung sind damit geschaffen. Der nachfolgende Beitrag stellt die wesentlichen Inhalte und Änderungen der NEST-Festlegungen gegenüber dem bisherigen System insbesondere für den Bereich Strom dar und zeigt die Auswirkungen auf die Netzbetreiber auf.

  • 2026-01-30
  • ⚙268169
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2024, 173-177
  • RA Markus Ladenburger; RA Steffen Lux
Insolvenzanfechtung im Bereich der Energieversorgung unter Berücksichtigung der Neuausrichtung der BGH-Rechtsprechung

Geschäftsbeziehungen zu Kunden2, die sich in einer wirtschaftlichen Krise befinden, bergen teils ganz erhebliche Risiken. Diese resultieren neben den Forderungsausfällen aufgrund ausbleibender Zahlungen maßgeblich aus der Gefahr von Insolvenzanfechtungen. Dieses in der Insolvenzordnung (InsO) geregelte Instrument ermöglicht es Insolvenzverwaltern bzw. im Rahmen der Eigenverwaltungsverfahren den Sachwaltern, unter bestimmten Voraussetzungen insbesondere die vor dem Insolvenzantrag geleisteten Zahlungen des Kunden zurückzufordern. Energieversorger, die typischerweise in oftmals mehrjährigen vertraglichen Beziehungen zu ihren Kunden stehen, sollten die insolvenzrechtlichen Anfechtungsrisiken stets im Blick haben.

2) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet.

  • 2026-01-30
  • ⚙268152
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2024, 65
  • RAin Sascha Köhler
Wenn Helfen zum Problem wird – die zulässige Verwaltungshilfe durch private Dritte bei der Erstellung von Kommunalabgabenbescheiden

Die öffentliche Wasserversorgung wie auch die öffentliche Abwasserbeseitigung sind hoheitliche Aufgaben der Daseinsvorsorge und obliegen als solche den Kommunen. Während die öffentliche Abwasserbeseitigung, also die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser, in Deutschland in der Regel öffentlich-rechtlich ausgestaltet ist, ist die Wasserversorgung in vielen Fällen privatrechtlich organisiert. Da sich die Bemessung der Schmutzwassergebühren im Regelfall nach der aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommenen Wassermenge richtet, gibt es somit eine Verbindung zwischen der (oft) privatrechtlichen Wasserversorgung und der öffentlich-rechtlichen Abwasserbeseitigung. Diese Verbindung nehmen viele Kommunen zum Anlass, den privatrechtlichen Wasserversorger als Dienstleister im Rahmen der Erstellung von Schmutzwassergebührenbescheiden einzubinden. Was zunächst wie eine pragmatische und logische Vorgehensweise klingt, birgt rechtlich jedoch viele Fallstricke, Herausforderungen und Hürden. Nachfolgend sollen die grundlegenden rechtlichen Anforderungen an eine rechtmäßige Einbeziehung privater Dritter bei der Erstellung von Gebührenbescheiden für die Schmutzwasserbeseitigung und im Zuge dessen auch die wesentlichen Unterschiede zwischen der Erhebung privatrechtlicher Entgelte und öffentlich-rechtlichen Kommunalabgaben dargestellt werden.

  • 2026-01-30
  • ⚙265401
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2024, 33-36
  • M.Sc. Management Niklas Hering; RAin Nadine Serwotka
Stadtwerke als Betreiber kommunaler Rechenzentren

Der Bedarf an Bandbreite und die damit verbundenen Speicherkapazitäten sind im Laufe der vergangenen Jahre aufgrund der technologischen Entwicklung und der veränderten Arbeitswelt stark gestiegen. Rechenzentren werden in nahezu allen Bereichen der Wirtschaft (ERP-Systeme, Kommunikation etc.), der öffentlichen Einrichtungen (Verwaltung, Bildung etc.) und der Infrastruktur (Bahn-, Versorgungsnetze etc.) benötigt. Die notwendigen Serverkapazitäten können von Unternehmen eingekauft oder selbst geschaffen werden. Stadtwerke können hierbei eine entscheidende Rolle in der kommunalen Versorgung der Gewerbekunden und öffentlichen Einrichtungen einnehmen und ihr Geschäftsmodell entsprechend erweitern.

  • 2026-01-30
  • ⚙265397
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2024, 299-303
  • RAin Dr. Melanie Meyer; RA Björn Jacob
Die geplante Novelle der AVBFernwärmeV – Was lange währt, wird endlich gut? – Teil 1 –

Mit dem Ende Juli 2024 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgelegten Entwurf für eine Novelle der AVBFernwärmeV2 knüpft das BMWK an sein bereits 2022 verfolgtes Vorhaben an, die Bedingungen der immer mehr an Bedeutung gewinnenden Fernwärmeversorgung in einigen wichtigen Punkten grundlegend zu reformieren. Der aktuelle Entwurf, der den heiß diskutierten Entwurf von 20223 ersetzt, soll Verbraucherrechte und Transparenz stärken und zugleich die Interessen der Fernwärmeversorgungsunternehmen (FVU) ausreichend berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund soll dieser Aufsatz einen ersten Überblick über einige wesentliche Änderungen der Verordnung, mit Ausnahme der Bestimmungen zur Preisänderungsklausel, geben. In Versorgungswirtschaft 12.2024 folgt dann ein 2. Teil mit weiteren Ausführungen zu Anpassung der Leistung (§ 3 AVBFernwärmeV-E), öffentlichen Bekanntgabe (§ 4 AVBFernwärmeV-E), Vertragslaufzeit (§ 32 AVBFernwärmeV-E), Einstellung der Versorgung (§ 33 AVBFernwärmeV-E) sowie zu den neuen Übergangsregelungen in § 36 AVBFernwärmeV-E.

2) Verordnung vom 20. 06. 1980 (BGBl. I 1980, 742).

3) Referentenentwurf des BMWK, Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme, Stand: 25. 07. 2022 (im Folgenden Referentenentwurf des BMWK 2022).

  • 2026-01-30
  • ⚙265395
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2025, 5-10
  • MBA/LL. M. Taxation Tobias Kiehl
„Best Practice“ – eine Bestandsaufnahme von Ansätzen für die erfolgreiche Einführung eines Tax CMS im Mittelstand

Die Entwicklung von Compliance-Überlegungen im Allgemeinen und in Bezug auf die Tax-Compliance im Speziellen hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt. Die Fülle der Literatur hat sich stetig vergrößert. Die vorliegende Ausarbeitung fokussiert sich insbesondere auf die Umsetzung im Mittelstand sowie auf Präventionsansätze mittels eines Tax CMS. Der Artikel gliedert sich in drei Abschnitte: Zunächst werden die grundlegenden Konzepte erläutert, gefolgt von einer Darstellung der wesentlichen Gründe und Argumente für die Einführung eines Tax CMS. Abschließend werden verschiedene Ansätze zur erfolgreichen Implementierung eines solchen Systems vorgestellt.

  • 2026-01-30
  • ⚙265392
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2024, 61-65
  • RA Christoph Germer; RA Thorbjörn Käppeler
Die Beteiligung Dritter bei der Wärmeplanung gemäß Wärmeplanungsgesetz

Das zu Beginn des Jahres in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz sieht an unterschiedlichen Stellen die Beteiligung Dritter an der Wärmeplanung vor. Der Beitrag stellt die verschiedenen Beteiligungsformen sowie die Rechte und Pflichten der zu beteiligenden Personen vor.

  • 2026-01-30
  • ⚙265391
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2025, 288-293
  • RAin Barbara von Gayling-Westphal; RAin Mara Dube
Die Planfeststellung von Wärmeleitungen: Hintergrund, Relevanz und Anwendungsfragen

Die Transformation der leitungsgebundenen Wärmeversorgung erfordert den Bau und Betrieb von vielen zusätzlichen Wärmeleitungen. Neben den Wärmenetzen selbst braucht es dabei auch Transportleitungen, die Wärme oder Abwärme ggf. über mehrere Kilometer zu den Verbrauchern oder Anbindungsstellen der Versorgungsnetze befördern. Für einige dieser Vorhaben wird eine Planfeststellung oder eine Plangenehmigung erforderlich sein, die für Vorhabenträger einen großen Zeit- und Kostenaufwand bedeuten. Laut Bundeswirtschaftsministerium ist in den nächsten Jahren zu erwarten, „dass ca. 100 Planfeststellungsverfahren für die Errichtung von Wärmeleitungen jährlich angestrengt werden müssen“.2

Der Beitrag stellt zunächst den unionsrechtlichen Hintergrund (I.) und die Systematik des Planfeststellungstatbestandes für Wärmeleitungen (II.) dar. Danach werden dessen bisherige Relevanz (III.) und die bestehenden Anwendungsfragen (IV.) aufgezeigt, bevor am Ende die mit dem Entwurf des Geothermie-Beschleunigungsgesetzes (GeoBG) geplanten Änderungen kritisch beleuchtet werden (V.).

2) BR-Drs. 382/25 vom 15. 08. 2025, S. 24.

  • 2026-01-30
  • ⚙265387
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2025, 74-81
  • StB Jürgen Dobler; RA Dr. Thomas Wolf
Jetzt wird's konkret – Tenorentwürfe und Erwägungen zu RAMEN und StromNEF/GasNEF veröffentlicht

Das Jahr 2025 beginnt für die Strom- und Gasnetzbetreiber mit umfangreichen Unterlagen der Bundesnetzagentur (BNetzA). Am 16. 01. 2025 hat die Behörde den aktuellen Sachstand zu Tenor und Erwägungen der Festlegung eines Regulierungsrahmens und der Methode der Anreizregulierung für Elektrizitäts- und Gasverteilernetzbetreiber sowie Fernleitungsnetzbetreiber (RAMEN)2 und zur Festlegung einer Methodik zur Ermittlung des Ausgangsniveaus (StromNEF/GasNEF)3 veröffentlicht und angekündigt, zu Beginn des zweiten Quartals 2025 die Entwürfe der Festlegungen vorzulegen. Diese beiden Dokumente bilden damit den zukünftigen Rechtsrahmen schon recht konkret ab und sollen im Folgenden in einem Überblick vorgestellt werden.

2) Nachfolgend RAMEN.

3) Nachfolgend StromNEF/GasNEF.

  • 2026-01-30
  • ⚙265382
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2025, 341-343
  • Ass.Jur. Dr. Tom Christian Ohse
Update Vergaberecht: Neue Entwicklungen ab 2026

Zum Ende des Jahres 2025 werfen wir einen Blick auf die neuen Entwicklungen auf dem Gebiet des Vergaberechts, die uns im nächsten Jahr 2026 erwarten.

  • 2026-01-30
  • ⚙265380
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2025, 185-190
  • RAin Hilda Faut; RAin Kristina Watke
Die Abschaffung der Fiktion einer Hin- und Rücklieferung beim Betrieb von KWK-Anlagen – Was ändert sich jetzt für die Anlagen- und Netzbetreiber?

Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) ermöglichen die gleichzeitige Gewinnung von mechanischer Energie und Wärme. Die Wärmeproduktion ist in der Regel der primäre Grund für den Anlagenbau. Oftmals werden aber auch die erzeugten Strommengen nicht vollständig in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist, sondern vom Anlagenbetreiber selbst vor Ort verbraucht.

Auch für diese dezentral verbrauchten Strommengen können Anlagenbentreiber unter gewissen Voraussetzungen einen Zuschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) erhalten. Die Finanzverwaltung hat diese Vorgänge umsatzsteuerlich mit der Fiktion einer Hin- und Rücklieferung abgewickelt. Diese umsatzsteuerlichen Folgen der Zuschlagszahlung waren lange umstritten. Ausgelöst durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) veröffentlichte das Bundesfinanzministerium (BMF) am 31. 03. 2025 ein neues Schreiben, in dem es seine bisherige Praxis aufgibt.2

Dieser Beitrag soll einen Überblick über die Hintergründe der neuen Finanzverwaltungspraxis geben und auf die nun für Anlagenbetreiber erforderlichen Handlungsschritte hinweisen.

2) BMF-Schreiben vom 31. 03. 2025 III C 2 – S‑7124 / 00010 / 002 / 109 – zur „Umsatzsteuerlichen Behandlung des Direktverbrauchs aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung“.

  • 2026-01-30
  • ⚙265295
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2024, 293-298
  • StB Jürgen Dobler; RA Dr. Thomas Wolf
Eckpunktepapier Methodikfestlegungen Ausgangsniveau Strom und Gas – die nächsten Schritte in Richtung StromNEF und GasNEF

Nach dem Eckpunktepapier „Netze.Effizient.Sicher.Transformiert“ (NEST-Papier) aus dem Januar 2024 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) nunmehr im Juli 2024 ein weiteres Eckpunktepaper „Methodikfestlegungen Ausgangsniveau Strom und Gas“ (StromNEF und GasNEF)2 vorgelegt. Dieses Eckpunktepapier ist – so die BNetzA – als Zwischenfazit nach der Diskussion NEST-Papiers zu verstehen und soll den aktuellen Meinungsstand in der BNetzA widerspiegeln, um den weiteren Verfahrensverlauf inhaltlich zu strukturieren.3 Der nachfolgende Beitrag soll einen Überblick über den Stand dieser Diskussion geben und die Auswirkungen der wesentlichen (Streit‑)Fragen aufzeigen. Ebenso hat die BNetzA im Juli 2024 ein Eckpunktepapier zur Fortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich veröffentlicht, auf das sich ebenfalls lohnt, einen Blick zu werfen.

2) Nachfolgend: Eckpunktepapier StromNEF/GasNEF.

3) Eckpunktepapier StromNEF/GasNEF, S. 6.

  • 2026-01-30
  • ⚙265280
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2025, 131-136
  • RA Dr. Karsten Rauch
Stammdaten: Einordnung und Bedeutung für Versorgungsverträge

Stammdaten, wie z. B. Kundennamen, Adressen und Bankverbindungen, sind wesentliche Informationen im Massenkundengeschäft, um Energie‑, Netz- und Fernwärmeversorgungsverträge (Versorgungsverträge) abschließen und abwickeln zu können. In Energieversorgungsunternehmen (EVU/Versorger) fällt die IT‑gestützte Stammdatenpflege zumeist dem Vertrags‑/Kundenmanagement zu. Der Blick in die Praxis zeigt, dass der automatisierte Prozess dann ins Stocken gerät, wenn die Daten nicht oder nicht zutreffend vorhanden sind bzw. gepflegt wurden. Infolgedessen sind u. a. ungeplante Kundengespräche zu führen, Beschwerden zu bearbeiten und/oder fehlerhafte Abrechnungen zu korrigieren. Diese Tätigkeiten verursachen einen erhöhten Personalaufwand, der mit dem Ziel, einen möglichst effizienten Geschäftsbetrieb sicherzustellen, im Widerspruch steht.

Diese Ausgangslage ist Grund und Anlass, sich mit der Bedeutung von Stammdaten im vertragsrechtlichen Sinne zu beschäftigen. Der Beitrag soll Einblicke geben, wie begrifflich Stammdaten unter Berücksichtigung einer Kategorisierung juristisch eingeordnet werden können. Darauf aufbauend wird auf die verschiedenen Aspekte der vertragsrechtlichen Stammdatenpflege eingegangen. Es wird dargelegt, wie Stammdaten bei und nach Abschluss des Versorgungsvertrages Rechte und Pflichten der Parteien begründen können und welche möglichen Folgen mit einer Schlechterfüllung vertraglicher Pflichten einhergehen könnten.

  • 2026-01-30
  • ⚙265278
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2025, 277-282
  • Dipl.-Ing. Christoph Matthias Hauck; M.A. Benedikt Haas; Carina Pflügler
Künstliche Intelligenz in der Versorgungswirtschaft – Investieren mit Verantwortung und Weitblick

Künstliche Intelligenz (KI) ist längst kein Zukunftsthema mehr, sondern in vielen Unternehmen bereits produktiv im Einsatz. Effizienz und nachhaltige Performance im Unternehmen stehen dabei meist im Mittelpunkt der Überlegungen. Qualifizierte Menschen stehen in geringerer Zahl zur Verfügung – bei gleichzeitig stetig wachsender Aufgaben- und Arbeitsmenge. Da liegt die Idee nahe, Aufgaben auf neuartige Weise zu automatisieren oder zumindest durch KI unterstützen zu lassen. Zudem scheint das Potenzial weit darüber hinaus zu gehen, da KI bestimmte Dinge sogar deutlich besser erfassen und erledigen kann, als Menschen es können. Doch wie gut ist die Technologie tatsächlich – Stand September 2025 – für operative Aufgaben geeignet?

  • 2026-01-30
  • ⚙265264
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2024, 261-266
  • RA Dr. Julian Asmus Nebel; RA Dr. Mirko Sauer
Anpassungen der Preisänderungsvorschriften in der geplanten Novelle der AVBFernwärmeV 2024

Auf den Tag zwei Jahre nachdem das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Novellierung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) in Aussicht gestellt und hierzu bereits einen Referentenentwurf angefertigt hatte2, soll nun mit einem neuen, im Vergleich zur Vorauflage teils erheblich ergänzten Referentenentwurf (mit Stand vom 25. 07. 20243) abermals zu einer umfassenden Novelle der AVBFernwärmeV Anlauf genommen werden (nachfolgend ­AVBFernwärmeV‑E).

Die erste Anhörung der Länder und Verbände ist bereits erfolgt. Nach einer zweiten Anhörungsrunde soll noch im Spätsommer 2024 das Bundeskabinett mit dem Entwurf befasst werden. Mit einem Inkrafttreten soll Ende des Jahres 2024 zu rechnen sein.

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den geplanten Neuregelungen für die Abfassung und Änderung von Preisänderungsklauseln in den §§ 24, 24a ­AVBFernwärmeV‑E 2024.

2) Referentenentwurf einer „Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ vom 25. 07. 2022.

3) Referentenentwurf einer „Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme und Fernkälte“ vom 25. 07. 2024.

  • 2026-01-30
  • ⚙265225
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2025, 65-69
  • RA, StB Marcel Reinke; Wirt.-Ing. Benjamin Hufnagel
Der steuerlicher Querverbund im Licht der Energiewende

Der Entwurf eines BMF-Schreibens zur Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art zeigt interessante Alternativen zum BHKW auf, lässt jedoch noch einige Fragen offen.

Um in den Genuss der meist umfangreichen Steuereinspareffekte durch einen Querverbund (Bäder/Versorger) zu kommen, ist nahezu immer die Errichtung eines mit fossilen Brennstoffen betriebenen Blockheizkraftwerkes (BHKW) erforderlich. Kommunen und/oder Stadtwerke waren damit bislang oft gezwungen, die Bäder mit erdgasbasierten Anlagen zu versorgen und diese über viele Jahre zu betreiben. Da dies mit den Zielen einer nachhaltigen und ressourcenschonenden Energieversorgung kollidiert, wurde in der jüngeren Vergangenheit die Ausgestaltung des steuerlichen Querverbunds zunehmend diskutiert. In diesem Zusammenhang werden aktuell auf Bund-Länder-Ebene verschiedene Alternativen erörtert. Der nun vorliegende Entwurf eines BMF-Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) sieht Modelle mit Wärmepumpen, hybriden Photovoltaikanlagen und Fernwärme als Alternative zu einem BHKW vor.

  • 2026-01-30
  • ⚙265224
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2025, 225-230
  • M.Sc. (Economics) Tina Wiedebusch
Wasserverbrauch durch Künstliche Intelligenz – Chancen und Herausforderungen für die Wasserversorgung

Die Digitalisierung verändert Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft grundlegend. Im Zentrum dieses Wandels steht die Künstliche Intelligenz (KI), die in immer mehr Lebensbereichen Anwendung findet und als Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts gilt. KI‑Systeme ermöglichen Fortschritte in Medizin, Mobilität, Industrie, Umweltmanagement und vielen weiteren Feldern. Doch dieser technologische Fortschritt hat auch eine ökologische Kehrseite, die zunehmend in den Fokus von Forschung, Politik und Gesellschaft rückt. Während der Energiebedarf digitaler Infrastrukturen bereits intensiv diskutiert wird, gerät nun ein weiterer, bislang oft unterschätzter Aspekt ins Blickfeld: der Wasserverbrauch von KI‑Anwendungen und Rechenzentren.

Insbesondere der Betrieb und das Training großer KI‑Modelle verschärfen die Herausforderungen für die globale Wasserversorgung. In einer Zeit, in der Wasserknappheit weltweit zunimmt und der Klimawandel die Ressourcenverfügbarkeit weiter einschränkt, stellt sich die Frage, wie die digitale Transformation nachhaltig gestaltet werden kann. Dieser Beitrag beleuchtet die Zusammenhänge zwischen KI, Wasserverbrauch und Wasserversorgung, analysiert aktuelle Entwicklungen und zeigt Wege für eine ressourcenschonende Zukunft auf.

  • 2026-01-30
  • ⚙265221
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2025, 37-41
  • RA Roman Schüttke; RA Dr. Michael Weise
Umgang mit fehlenden oder „mangelhaften“ Messwerten

Die Energie- und Versorgungswirtschaft ist über alle Sparten hinweg auf Messwerte angewiesen. Ohne Messwerte sind (kaufmännische) Prozesse zur Abrechnung der Versorgung, der Netznutzung, der Bilanzierung sowie zur Bestimmung von Steuern, Abgaben und Umlagen nicht möglich. Das Mess- und Eichrecht sorgt dafür, dass Letztverbraucher, Einspeiser, Netzbetreiber und Versorger darauf vertrauen können, dass die Messwerte korrekt sind. Doch wo (Mess‑)Technik im Einsatz ist, können auch Fehler passieren. Mit Zählerdefekten, Zählerausfall, abgelaufener Eichfrist oder Zutrittsverweigerungen im Zusammenhang mit Zählerwechseln ist in der Praxis jeder Versorger (irgendwann) konfrontiert. Mit diesem Beitrag sollen die grundlegenden Anforderungen an den Umgang mit Fallkonstellationen erläutert werden, in denen Messwerte entweder fehlen, nur fehlerhafte Messwerte oder nur Messwerte von ungeeichten Messgeräten vorliegen. Im Fokus stehen dabei die Sparten Strom und Gas aus Perspektive des Lieferanten und des Messstellenbetreibers.

  • 2026-01-30
  • ⚙265218
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2025, 245-249
  • RA Dr. Karsten Rauch
Der Vertragsbeginn im Lichte der AVBFernwärmeV

Verträge dienen allgemein dem Zweck, Erwartungen der handelnden Parteien obligatorisch festzulegen. Die angestrebte Verbindlichkeit kann dabei im Wege einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung vereinbart werden (§ 158 BGB). Bestimmungen zur Leistungszeit (§ 271 BGB), d. h. z. B. zur Fälligkeit, aber auch zum Vertragsbeginn, werden zumindest von gewerblich handelnden Rechtssubjekten regelmäßig im Rahmen der Vertragsverhandlungen festgelegt.

Das Fernwärmevertragsrecht orientiert sich dem Grunde nach an der vorstehenden Rechtspraxis. Gleichwohl lassen sich – bei genauerer Betrachtung – Besonderheiten feststellen. Insbesondere wie der Vertragsbeginn im Lichte des § 32 Abs. 1 der „Verordnung über die allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVBFernwärmeV) bestimmt werden kann und welche operativen Herausforderungen für Fernwärmeversorgungsunternehmen (FVU/Versorger) damit verbunden sein können, wird in diesem Beitrag beleuchtet. Dabei wird ebenfalls auf eine aktuellere Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg eingegangen, die in Bezug auf die Festlegung des Vertragsbeginns bei Telekommunikationsverträgen am 19. 12. 2024 verkündet worden ist.

  • 2026-01-30
  • ⚙265217
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2024, 149-152
  • RAin Freya Weber; RA Andreas Lange
Wie „strapazierfähig“ ist die Bereichsausnahme des § 116 Abs. 2 GWB?

Der Vierte Teil des GWB – das europäische Kartellvergaberecht – ist nicht auf öffentliche Aufträge oder Wettbewerbe anzuwenden, die hauptsächlich den Zweck haben, dem öffentlichen Auftraggeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen.

Der fast versteckte Absatz 2 des § 116 GWB suggeriert nach dem reinen Wortlaut eine weitreichende Möglichkeit, Beschaffungen im Zusammenhang mit einem öffentlichen Kommunikationsnetz bzw. eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste unter weiteren Voraussetzungen ohne die im Grundsatz für öffentliche Auftraggeber erforderliche Ausschreibung vorzunehmen. Was fast schon verlockend anmutet, bedarf der genaueren Untersuchung. Ist der Anwendungsbereich wirklich so weit zu fassen, wie der reine Wortlaut verspricht? Wann ist der Anwendungsbereich der Bereichsausnahme überstrapaziert, mithin erschöpft? Im Folgenden wird die Norm des § 116 Abs. 2 GWB einer genaueren Betrachtung unterzogen.

  • 2026-01-30
  • ⚙265214
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2024, 93-99
  • RA Dr. Thomas Wolf; StB Jürgen Dobler
Alles neu in der Regulierung der Strom- und Gasnetze? – Das Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur

Mit dem Eckpunktepapier „Netze. Effizient. Sicher. Transformiert“ hat die Bundesnetzagentur den Startschuss für den nach ihren Worten ausführlichen, ergebnisoffenen Diskussions- und Erörterungsprozess gegeben, der die Grundlage für eine Reihe von Festlegungen der Bundesnetzagentur zu den Bedingungen und Methoden für den Zugang zu den Strom- und Gasnetzen bilden soll.2 Der damit einhergehende Systemwechsel von der normativen zur administrativen Energieregulierung gibt Anlass, sich mit diesem Eckpunktepapier und den darin enthaltenen 15 Thesen sowie deren Auswirkungen auf die Netzbetreiber näher zu befassen.

2) Eckpunktepapier, S. 3.

  • 2026-01-30
  • ⚙265203
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2025, 101-106
  • WP/StB Uwe Deuerlein; Bachelor of Arts Sebastian Simon
Rückblick auf die Prüfungen nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz sowie aktuelle Praxisfragestellungen zur Umsetzung und zu den Preisbremsengesetzen Strom und Erdgas – Darstellung erster Praxiserfahrungen in der Prüfung

Nachdem in zwei Beiträgen im Jahr 2024 die grundlegenden Zusammenhänge und Abläufe der Prüfungen rund um das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) und die Preisbremsengesetze Strom und Erdgas2 dargestellt wurden, sollen in diesem Beitrag die Erfahrungen aus der Prüfung EWSG sowie der Prüfung der sonstigen Letztverbraucher nach StromPBG dargestellt sowie aktuelle Praxisfragen für die anstehenden Prüfungen nach den Bremsengesetzen zum 31. 05. 2025 erläutert werden, die bei vielen Unternehmen relevant sein dürften

2) Nachfolgend kurz „StromPBG“ für den Strombereich und „EWPBG“ für den Gas- und Wärmebereich. Siehe die Beiträge "Aktuelle Praxisfragen zur Umsetzung und Prüfung nach EWPBG und StromPBG" Teil I in VW 2024, 5, DokNr. 24082812 und Teil II in VW 2024, 110, DokNr. 24083474.

  • 2026-01-30
  • ⚙265194
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2025, 157-161
  • RAin Janka Schwaibold; RAin Neele Appel
Prozesse im Takt, Verträge im Blick – Herausforderungen des Lieferantenwechsels in 24 Stunden

Die bis zum 06. 06. 2025 verpflichtend umzusetzende Einführung des 24‑Stunden-Lieferantenwechsels markiert einen grundlegenden Wandel in der Energieversorgung. Kunden können werktags nahezu nahtlos den Stromanbieter wechseln, was Wettbewerb und Markttransparenz stärkt. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Vertragsklarheit, Datenqualität und IT‑Systeme aller Marktrollen. Rückwirkende Anmeldungen sowie asynchrone Prozesse entfallen und machen eine höhere Prozessdisziplin erforderlich. Der Vertrag bleibt dabei zentral: Nur rechtlich zulässige Änderungen sind technisch umsetzbar. Energieversorger sind gefordert, ihre Systeme und Abläufe frühzeitig anzupassen, um spätestens ab dem 01. 01. 2026 gesetzeskonform, effizient und kundenorientiert agieren zu können.

  • 2026-01-30
  • ⚙265189
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2024, 152-155
  • RA Dr. Karsten Rauch
Regulierung des Energievertriebs: Mythos oder Realität?

Regulierung im Rechtssinne prägt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die damit ebenfalls einhergehenden übrigen Regelungen (z. B. Rechtsverordnungen, Festlegungen und Beschlüsse der Bundesnetzagentur (BNetzA)) maßgeblich. Im Mittelpunkt staatlich wahrgenommener Gewährleistungsverantwortung steht dabei die Verhaltensregulierung der Übertragungs‑, Fernleitungs- und Verteilernetzbetreiber (Netzbetreiber). Ob und inwieweit der Energievertrieb indes auch Gegenstand staatlicher Regulierung ist, soll im zweiten Teil dieser Abhandlung näher untersucht werden. Die Erörterungen knüpfen an die in Heft 05/2024, S. 130 ff. (im Portal vkw-online.eu unter DokNr. 24083555) erbrachten Untersuchungsergebnisse an.

  • 2026-01-30
  • ⚙265185
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2026, 5-10
  • RA Andreas Große; RA Joshua Hansen; RAin Julia Ludwig
Haftung ohne Grenzen – ein kurzer Überblick zum Umweltschadensgesetz

Die Transformation der Energieversorgung braucht nicht nur den Ausbau von Solar- und Windenergieanlagen, sondern auch andere innovative Technologien, wie etwa die Wasserstoffelektrolyse, Geothermie oder Wasser-Wärmepumpen. Deren Nutzung ist, wie praktisch jede Technologie, nicht gänzlich frei von Risiken, etwa für Ökosysteme oder Gewässer. Hier greift u. a. das Umweltschadensgesetz (USchadG), das das Ziel verfolgt, Umweltschäden zu verhindern und die Verantwortung für deren Beseitigung und Prävention klar festzulegen. Das Gesetz nimmt die für Umweltschäden Verantwortlichen auch finanziell in die Pflicht, ohne dabei eine Grenze für die Kostentragung zu kennen. Unternehmen, die in dem Bereich tätig sind, trifft daher ein erhebliches Haftungsrisiko. Grund genug, sich mit den Bestimmungen näher zu befassen. Der nachfolgende Beitrag stellt wesentliche Elemente des USchadG vor.

  • 2026-01-30
  • ⚙265182
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2025, 283-288
  • RAin Victoria v. Minnigerode; RA Kris Bühler; RA Dr. Thomas Wolf
Batteriespeicher – Neues zu Außenbereichsprivilegierung, Entflechtung, Baukostenzuschüssen und Netzentgelten

„Mit Stand September 2025 sind gemäß Marktstammdatenregister 2,2 GW Batteriespeicher mit einer Nennleistung größer 1000 kW in Betrieb. In Planung befinden sich laut Marktstammdatenregister Stand September 2025 4,4 GW Batteriespeicher mit einer Nennleistung größer 1000 kW, die bis zum Sommer 2027 in Betrieb gehen könnten.“ 2 So kann man im kürzlich veröffentlichten Bericht zu Stand und Entwicklung der Versorgungssicherheit im Bereich der Versorgung mit Elektrizität der Bundesnetzagentur (BNetzA) lesen. Und das dürfte nur der Anfang sein. Um den stetig steigenden Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in die Stromversorgung integrieren zu können, bedarf es Flexibilitäten insbesondere durch Batteriespeicher. Doch so dynamisch sich die Entwicklung des Zubaus bei Speichern darstellt, so „holprig“ zeigt sich (wie auch in anderen Bereichen der Energiewirtschaft) die Entwicklung des Rechtsrahmens. Der nachfolgende Beitrag widmet sich daher vier rechtlichen Aspekten, die besondere Bedeutung für die Entwicklung des Batteriespeichermarktes haben: Außenbereichsprivilegierung, Entflechtung, Baukostenzuschüsse und Netzentgelte.

2) Bericht zu Stand und Entwicklung der Versorgungssicherheit im Bereich der Versorgung mit Elektrizität, S. 10.

  • 2026-01-30
  • ⚙265176
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2024, 207-211
  • RA Dieter Gersemann
Rechtsrahmen der Wärmewende

Der Beitrag skizziert das Wärmekonzept nach dem Wärmeplanungs- und dem Gebäudeenergiegesetz, erörtert werden Rechtsfragen der Ausweisung von Wärmenetzgebieten und bei einigen möglichen Maßnahmen der Umsetzung der Wärmeplanung auf kommunaler Ebene. Dabei stellen sich neue Rechtsfragen, die exemplarisch anhand von Festlegungen in der Bauleitplanung, bezüglich der Zulässigkeit von Verbrennungsverboten und im Hinblick auf gesetzliche Begrenzungen des Anschluss- und Benutzungszwangs durch das neue bundesgesetzliche Regelungskonzept dargestellt werden.

  • 2026-01-30
  • ⚙265170
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2025, 10-14
  • RA Thorben Kloppenburg; Thorsten Roll
Die Zukunft von Biogasnetzanschlüssen im Rahmen der Energie- und Wärmewende

Mit dem Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften2 wurden die Vorgaben aus dem EuGH-Urteil3 zur normativen Regulierung in nationales Recht umgesetzt. Dabei wurden die bestehenden regulatorischen Verordnungen mit verschiedenen Fristen aufgehoben und Teile der Verordnungen in das EnWG überführt. Dies gilt auch für die GasNZV, welche nach derzeitigem Stand bis Ende 2025 auslaufen soll.4 Vor diesem Hintergrund stellen sich diverse Fragen im Zusammenhang mit dem Anschluss von Biogaserzeugungsanlagen (BGEA) an das Gasnetz, der auf § 33 GasNZV beruht. Biogas soll nach Ansicht von Branchenvertretern und Politik weiterhin eine zentrale Rolle bei der Energie- und Wärmewende spielen. Allerdings ist das Marktumfeld für Biogas sehr volatil, diverse Förderungen laufen aus und die hohen Anschlusskosten für die Anlagen treiben die Netzentgelte weiter hoch. Über allem schwebt zusätzlich die Frage, ob zukünftig überhaupt noch ausreichend Gasnetze vorhanden sind, um Biogas aufzunehmen. Dieser Beitrag soll die gegenwärtigen Herausforderungen beim Netzanschluss von BGEA an das Gasnetz aufzeigen und mögliche Lösungsansätze präsentieren, wie eine sinnvolle Einbindung von Biogas in die Kommunale Energie- und Wärmewende zukünftig gelingen kann.

2) BGBl. I 2023, Nr. 405.

3) EuGH, Urteil vom 02. 09. 2021 – Rs. C-718/18.

4) Siehe Fn. 1, Art. 15 Abs. 6.

  • 2026-01-30
  • ⚙265165
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2024, 9-14
  • RA André Schiepel; RAin Cora Kosch; RAin Jennifer Frost
Das Hinweisgeberschutzgesetz – Fluch oder Segen?

Bereits im Jahr 2019 hatte die Europäische Union mit der Richtlinie (EU) 2019/1937 die Mitgliedstaaten verpflichtet, für rechtlichen Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern) zu sorgen. Die Bundesregierung hat, deutlich nach Ablauf der Umsetzungsfristen der Richtlinie, diese mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) am 02. 07. 2023 für Deutschland umgesetzt. Das HinSchG soll dem weitreichenden Schutz hinweisgebender Personen („Whistleblower“) vor Repressalien dienen, die Verstöße im beruflichen Kontext an extra errichtete Meldestellen melden bzw. in bestimmten Fällen der Öffentlichkeit zugänglich machen. Daraus resultieren jedoch auch diverse Verpflichtungen für Arbeitgeber und damit einhergehender Handlungsbedarf, denn das HinSchG verpflichtet Beschäftigungsgeber ab in der Regel mehr als 50 Beschäftigten zur Errichtung einer internen Meldestelle.

Mit diesem Beitrag werden die wichtigsten Aspekte zum HinSchG für Arbeitgeber auf den Punkt gebracht, die praktische Relevanz aus arbeitsrechtlicher Sicht bewertet und damit einhergehende essenzielle Fragen im Rahmen eines FAQ beantwortet.

  • 2026-01-30
  • ⚙265162
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2024, 5-8
  • WP/StB Uwe Deuerlein; Bachelor of Arts Sebastian Simon
Aktuelle Praxisfragen zur Umsetzung und Prüfung nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz sowie den Preisbremsengesetzen Strom und Erdgas

An den Energiegroßhandelsmärkten kam es ab Mitte 2021 zu einem stetigen Anstieg der Großhandelspreise, der durch den Ausbruch der Ukraine-Krise ab Februar 2022 noch weiter verstärkt wurde. Im Sommer 2022 erreichten die Preise dann ein Niveau, welches auch in den Worst Case-Szenarien von Insidern in dieser Form als nahezu unmöglich angesehen wurde. Hierdurch kam es auch bei den Endkunden zu einer deutlichen Anpassung der Energiepreise ab Mitte 2021. Die Erhöhungen sowie die Unsicherheiten im Rahmen einer möglichen Gasmangellage haben die Bundesregierung ab Oktober 2022 dazu bewogen, über „Deckelungsmodelle“ den Preisanstieg gegenüber den Endkunden zu begrenzen. Die tatsächliche Umsetzung der verschiedenen Gesetze hat die Versorger vor erhebliche Probleme gestellt. Im Rahmen eines mehrteiligen Beitrags befassen sich die Autoren mit dem Hintergrund und der Umsetzung der Gesetze und den damit verbundenen Praxisfragen sowie auch mit den vorgesehenen Prüfungen rund um diese Gesetze.

  • 2026-01-30
  • ⚙265153
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2025, 70-74
  • RA Andreas Lange; RAin Veronika Kreß; RA Alexander Popp
5G-Mobilfunkausbau – Grundlagen und kommunale Betätigungsmöglichkeiten

Kommunen und kommunale Unternehmen können durch die Vermietung von Flächen an Mobilfunkanbieter Einnahmen erzielen und den Netzausbau fördern. 5G‑Campusnetze ermöglichen innovative Anwendungen und digitale Souveränität. Entscheidend ist die kommunale Ausbaukoordination mit den Netzbetreibern gemäß Mobilfunkvereinbarung, um eine bedarfsgerechte Versorgung zu sichern und Akzeptanz zu schaffen. Kommunale Ansprechpartner, frühzeitige Abstimmung und transparente Kommunikation sind dafür wichtig. Eine flächendeckende 5G‑Versorgung im Gemeindegebiet ist Standortfaktor.

  • 2026-01-30
  • ⚙265131
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2025, 309-313
  • RAin Victoria v. Minnigerode
Photovoltaik und Denkmalschutz: Wie sich Klimaschutz und Kulturerhalt in Einklang bringen lassen

Wo Klimaschutz und Denkmalschutz aufeinandertreffen, entsteht häufig ein Spannungsfeld. Dabei zeigt sich angesichts der jüngsten Rechtsprechung, dass die Energiewende und die Pflege des kulturellen Erbes keineswegs im Widerspruch stehen müssen. Der Erhalt des Erscheinungsbildes historischer Gebäude und Ensembles zählt zu den zentralen Anliegen des Denkmalschutzes. Bauliche Maßnahmen sollen daher regelmäßig so vorgenommen werden, dass Eingriffe in die Originalsubstanz möglichst gering ausfallen und der Zeugniswert von Denkmälern und Denkmalbereichen erhalten bleibt. Grundsätzlich sind bauliche Eingriffe in denkmalgeschützte Gebäude – und gelegentlich auch in deren unmittelbare Umgebung – daher regelmäßig ohne denkmalrechtliche Genehmigung nicht zulässig. Dies gilt auch für die Installation gebäudeintegrierter Photovoltaikanlagen.

Gleichzeitig ist der Klimawandel eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien hat wie kaum ein anderes Thema die Gesetzgebung der vergangenen Legislaturperiode geprägt. Im Zuge dessen haben einige Bundesländer solare Baupflichten eingeführt und wesentliche Weichen im Denkmalrecht für die Vereinbarkeit mit Maßnahmen der energetischen Sanierung und der Integration von Erneuerbare-Energien-Anlagen gestellt. Gleichwohl ist die behördliche Genehmigungspraxis bei der Entscheidung über die Zulassung gebäudeintegrierter Solaranlagen bundesweit nach wie vor uneinheitlich und vielfach sehr restriktiv. In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung hat sich inzwischen eine Linie herausgebildet, die künftig für mehr Rechts- und Planungssicherheit sorgen dürfte.

  • 2026-01-30
  • ⚙265123
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2025, 313-315
  • RAin Vedrana Millinger
Fälligkeitszinsen nach § 60 Abs. 3 EEG 2017

Die Fälligkeitsverzinsung nach § 60 Abs. 3 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG 2017) zählt zu den zentralen Sanktionsinstrumenten des EEG-Finanzierungssystems. Sie soll sicherstellen, dass Energieversorgungsunternehmen (EVU) ihre gesetzlichen Pflichten gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) rechtzeitig, vollständig und formal korrekt erfüllen. Zwei aktuelle Urteile – des OLG Hamm und des OLG Dresden – zeigen jedoch, dass derselbe Sachverhalt sehr unterschiedlich bewertet werden kann. Während das OLG Hamm an einer strengen, formal orientierten Auslegung festhält und eine Verzinsungspflicht selbst bei materiell richtiger Zahlung bejaht, nimmt das OLG Dresden eine teleologische Reduktion vor und lehnt eine Verzinsung ab, wenn weder eine Systembeeinträchtigung noch ein wirtschaftlicher Vorteil eingetreten ist.

Die Entscheidungen markieren einen Wendepunkt im energierechtlichen Sanktionsrecht. Erstmals weicht ein Oberlandesgericht von der bisherigen höchstrichterlichen Linie ab. Eine Klärung durch den Bundesgerichtshof im Rahmen der anhängigen bzw. anstehenden Nichtzulassungsbeschwerden könnte Leitlinien für den zukünftigen Umgang mit vergleichbaren Fällen schaffen – auch über das EEG hinaus.

  • 2026-01-30
  • ⚙265114
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2024, 37-40
  • RA/StB Marcel Reinke
Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG

Mit dem Jahressteuergesetz 20222 wurde erstmals mit Wirkung ab dem 01. 01. 2023 ein neuer ermäßigter Steuersatz in Höhe von 0 Prozent in der Umsatzsteuer eingeführt. Anwendbar ist dieser sog. Nullsteuersatz gem. § 12 Abs. 3 UStG für Gegenstände zur Erzeugung von Solarenergie und findet bei der Lieferung selbst als auch bei der Installation von Solarmodulen und Speichern einschließlich der wesentlichen Komponenten Anwendung. Nach dem Gesetzeswortlaut lassen die Tatbestandsvoraussetzungen jedoch einen erheblichen Auslegungsspielraum zu. Mit Schreiben vom 27. 02. 2023 hat sich das BMF erstmals zur Anwendung und Auslegung des § 12 Abs. 3 UStG geäußert. In dem Schreiben hat das BMF versucht, durch gezielte Vereinfachungsregelungen dem Nullsteuersatz einen größtmöglichen Anwendungsspielraum zu geben. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um Verallgemeinerungen, sondern auch die Anwendung der Vereinfachungsregelungen ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Vor dem Hintergrund dessen, dass der Leistende weiterhin Schuldner der Umsatzsteuer bleibt, besteht die Gefahr, dass die Parteien zwar von der Anwendung des Nullsteuersatzes ausgehen, dieser aber aufgrund des Nichtvorliegens der Voraussetzungen nicht zum Tragen kommt und der Leistende dennoch für die Umsatzsteuer haftet. Aufgrund der teilweise eingetretenen Unsicherheiten in Bezug auf die Anwendung des § 12 Abs. 3 UStG hat das BMF mit Schreiben vom 30. 11. 2023 nachjustiert.

2) BGBl. I 2022, 2294.

  • 2026-01-30
  • ⚙265106
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2024, 100-104
  • RAin Nadine Juch
Wasserknappheit in Deutschland – Möglichkeiten von Bezugs- und Verwendungsbeschränkungen für Wasserversorger und Gemeinden

Der Klimawandel stellt auch die Wasserversorgung vor neue Herausforderungen. Trockenwetterperioden werden länger und lassen das Wasserdargebot knapper werden. Gleichzeitig erhöhen die Verbraucher aber ihre Abnahme. Welche Maßnahmen können Wasserversorger und Gemeinden hier ergreifen?

  • 2026-01-30
  • ⚙265082
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2024, 304-306
  • Dipl.-VW, Dipl. Kaufm. Detlef Pieske-Kontny
Zerlegungsfaktoren bei einer durch eine Erdgasleitung begründeten mehrgemeindlichen Betriebsstätte

Erstrecken sich Betriebsanlagen eines Gewerbebetriebs, in denen eine gewerbliche Tätigkeit entfaltet wird, auf das Gebiet mehrerer Gemeinden, so ist grundsätzlich eine mehrgemeindliche Betriebsstätte i. S. von § 30 GewStG anzunehmen.

Einen konkreten Zerlegungsmaßstab bei solchen mehrgemeindlichen Betriebsstätten enthält das Gesetz nicht. Der BFH musste daher in seinem Urteil vom 14. 12. 20232 über die Auswahl der in Betracht kommenden Zerlegungsfaktoren bei einer durch eine Erdgasleitung begründeten mehrgemeindlichen Betriebsstätte entscheiden.

2) BFH, Urteil vom 14. 12. 2023 – IV R 2/21, DStR 2024, 933.

  • 2026-01-30
  • ⚙265077
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2025, 166-170
  • Yuxin Zhou; StB Lukas Bien
Aktuelle steuerliche Brennpunkte aus der Besteuerung von Versorgungsunternehmen

Die Unternehmen der Versorgungswirtschaft haben sich bereits seit geraumer Zeit im Rahmen der täglichen Praxis sowie laufender steuerlicher Außenprüfungen mit verschiedenen Fragestellungen auseinandergesetzt. Der nachfolgende Beitrag macht auf einige dieser steuerlichen „Fallstricke“ aufmerksam und zeigt erste Lösungsansätze auf.

  • 2026-01-30
  • ⚙265071
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2024, 130-133
  • RA Dr. Karsten Rauch
Regulierung des Energievertriebs: Mythos oder Realität?

Die Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgung stellt eine mittlerweile seit fast 20 Jahren gelebte Wirklichkeit dar. Das Fundament für die staatliche Steuerung und Kontrolle der Netzinfrastrukturen bilden das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die auf diesem Fundament erlassenen Verordnungen und Entscheidungen der Bundesnetzagentur (BNetzA). Daneben hat das europäische Primär- und Sekundärrecht ebenfalls einen unmittelbaren und/oder mittelbaren Einfluss auf die Abwicklung des Netzgeschäfts.

Die Frage, ob überdies eine Regulierung des Energievertriebs dogmatisch angenommen werden kann, stellte sich lange Zeit nicht. Mittlerweile haben Energieverkäufer jedoch in vielfältiger Form neue bzw. ausgeweitete Regeln und Verhaltensstandards bei der Abwicklung ihres Geschäfts zu beachten. Namentlich sei an dieser Stelle nur auf die in § 40a bis § 40c EnWG vorgesehenen Vorgaben in Bezug auf die Gestaltung von Energieabrechnungen hingewiesen. Aber auch der Umstand, dass Energievertriebe unter bestimmten in § 41a EnWG näher beschriebenen Bedingungen einen lastvariablen Tarif anbieten müssen, stellt eine neue Qualität staatlicher Regelsetzung dar. Die geschilderte Ausgangslage bildet den Grund und den Anlass für die in zwei aufein­ander aufbauenden Beiträgen zu erbringenden Untersuchungen. Im ersten Teil der Abhandlung sollen die Grundlagen der Regulierung im Rechtssinne vorgestellt werden. Die hervorgebrachten Ergebnisse werden im zweiten Teil der Untersuchung herangezogen, wenn die im Titel aufgeworfene Frage einer Beantwortung zugeführt wird.

  • 2026-01-30
  • ⚙265062
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2025, 221-224
  • RA Christian Marthol; RAin LL. M. Eur. Martina Weber-Raab
Wärmewende gestalten – Gestattungsverträge als strategisches Instrument zwischen Wettbewerb und Versorgungssicherheit

Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentrales Element der Energiewende – doch mit dem Abschluss der Planungsphase beginnt erst die eigentliche Herausforderung. Für Kommunen und Versorgungsunternehmen stellen sich komplexe rechtliche und strategische Fragen, insbesondere bei der konkreten Umsetzung über Wärmenetze. Ein entscheidender Schritt ist dabei die vertragliche Einräumung von Wegenutzungsrechten durch Gestattungsverträge. Diese bilden das strategische Instrument, um Wettbewerb, Vergaberecht und Versorgungssicherheit in Einklang zu bringen und die Wärmewende rechtssicher voranzutreiben. Dabei kommt es nicht nur auf die Wahl der richtigen Vertragsform an, sondern auch auf eine vorausschauende Gestaltung zentraler Regelungsinhalte – von der Laufzeit über das Gestattungsentgelt bis hin zur Endschaftsklausel. Nur wenn diese Aspekte frühzeitig und rechtssicher adressiert werden, lassen sich spätere Konflikte vermeiden und die Versorgung langfristig sichern.

  • 2026-01-30
  • ⚙265060
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2024, 65
  • RA Mag. rer. publ. Joachim Held
Preisbremsen-Missbrauchsverfahren: Sind die Versorgungsunternehmen „Prügelknaben“ oder „schwarze Schafe“ der Energiepreisbremsengesetze?

Mit den Energiepreisbremsen wurden die Energieversorgungsunternehmen vom Gesetzgeber mit umfassenden Ermittlungs-, Abrechnungs- und Antragspflichten belastet. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber auf die aus der neuartigen Entlastungsmethodik einheitlicher Energiepreise entstandenen Wettbewerbsdefizit mit umfassenden Sanktionsandrohungen reagiert, die das Bundeskartellamt durch die Einleitung zahlreicher Verfahren und zahlreicher Pressemitteilungen hierzu aufgegriffen hat. Danach ist fraglich, ob die Energieversorgungsunternehmen als Prügelknaben für energiepolitischen Fehlentscheidungen herhalten müssen oder als schwarze Schafe einer ethisch zu missbilligenden Ausreizung von Preissetzungsspielräumen an den öffentlichen Pranger gestellt werden sollten.

  • 2026-01-30
  • ⚙265042
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2025, 190-197
  • Dipl.-Betriebswirt (FH), Steuerberater Jürgen Dobler
Netzentgelte neu denken – Bundesnetzagentur legt AgNes-Diskussionspapier vor

Am 12. 05. 2025 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit der Veröffentlichung des Diskussionspapiers zur „Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes)“2 ein weiteres Verfahren im NEST-Prozess (Neusetzung des Regulierungsrahmens) eingeleitet. Ziel dieses Diskussionspapiers ist es, die bestehenden Regelungen zur Erhebung von Stromnetzentgelten in Deutschland grundlegend zu überarbeiten. Im Zentrum steht dabei das Anliegen, die Finanzierung der Netzinfrastruktur gerechter, verursachungsgerechter und systemdienlicher zu gestalten. Das AgNes-Papier soll einen Schritt hin zu einem transparenteren, effizienteren und zukunftsfähigen Netzentgeltsystem markieren. Doch welche konkreten Maßnahmen schlägt die BNetzA vor? Welche Ansätze zur Neugestaltung der Entgeltstruktur werden zur Diskussion gestellt? Der vorliegende Beitrag beleuchtet die wesentlichen Inhalte des Diskussionspapiers.

2) Nachfolgend AgNes für „Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom“. Die Große Beschlusskammer Energie der BNetzA hat gemäß § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit §§ 21, 21a EnWG ein Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) nach Außerkrafttreten der StromNEV unter dem Geschäftszeichen GBK-25-01-1#3 am 12. 05. 2025 eröffnet.

  • 2026-01-30
  • ⚙265039
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2025, 217-221
  • RA, StB Marcel Reinke
Der steuerliche Querverbund: Chancen für kommunale Unternehmen und aktuelle Entwicklungen

BFH-Rechtsprechung zur Kettenzusammenfassung, beihilferechtliche Risiken am Beispiel WestVerkehr, aktuelle BMF-Verlautbarungen und politische Perspektiven zum steuerlichen Querverbund

Die Bedeutung des steuerlichen Querverbundes für die kommunale Daseinsvorsorge ist unbestritten. Seit Jahrzehnten ermöglicht dieses steuerliche Instrument den Kommunen, defizitäre, aber gemeinwohlorientierte Tätigkeiten – wie den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder den Betrieb von Bädern – über Gewinne aus wirtschaftlichen Aktivitäten, typischerweise aus der Energieversorgung, steuerlich abzufedern. Damit leistet der steuerliche Querverbund einen zentralen Beitrag zur finanziellen Stabilisierung kommunaler Infrastrukturen. Gleichzeitig steht der steuerliche Querverbund zunehmend unter Druck: Neue Entwicklungen in der BFH-Rechtsprechung – insbesondere zur sogenannten Kettenzusammenfassung – sowie aktuelle Vorgaben und Entwürfe des Bundesfinanzministeriums (BMF) und die beihilferechtliche Prüfung durch die Europäische Kommission im Verfahren „WestVerkehr“ werfen neue Fragestellungen auf. Zudem finden sich im Koalitionsvertrag 2025 zwischen SPD und CDU erstmals politische Bekenntnisse, die den Querverbund ausdrücklich stärken und weiterentwickeln sollen. Ziel dieses Beitrags ist es, die aktuellen Entwicklungen rund um den steuerlichen Querverbund umfassend zu analysieren und deren Auswirkungen für die kommunale Praxis zu bewerten.

  • 2026-01-30
  • ⚙265031
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2024, 110-114
  • WP/StB Uwe Deuerlein; Bachelor of Arts Sebastian Simon
Aktuelle Praxisfragen zur Umsetzung und zu den Prüfungen nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz sowie den Preisbremsengesetzen Strom und Erdgas

Nachdem zu diesem Thema im Beitrag Teil I in der Versorgungswirtschaft Heft 01.2024, S. 5 (vkw-online.eu DokNr. 24082812) die grundlegenden Zusammenhänge und Abläufe der Prüfungen rund um das EWSG und die Preisbremsen dargestellt wurden, sollen in diesem zweiten Teil die ersten Erfahrungen aus der Prüfung dargestellt sowie Praxisfragen erläutert werden, die bei vielen Unternehmen relevant sein dürften.

  • 2026-01-30
  • ⚙265028
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2024, 267-273
  • StB Jürgen Dobler; M.Sc. Mathematik Alexander Probst
Neue Abschreibungsmodalitäten für Gasnetze (KANU 2.0) – Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur

Der Entwurf zum „Festlegungsverfahren zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen (KANU 2.0)“ markiert einen Wendepunkt in der Regulierung der Gasnetze, indem er die Abschreibungsmodalitäten für Erdgasleitungsinfrastrukturen grundlegend neugestaltet. Die Bundesnetzagentur reagiert hiermit auf die ambitionierten Klimaschutzziele des Bundes, die eine vollständige Dekarbonisierung bis 2045 vorsehen.2 Die vorgestellten Regelungen bieten für Gasnetzbetreiber einen flexiblen Rahmen, um den Abschreibungsverlauf zu bestimmen. Daher gibt es Anlass, sich mit den neuen Regelungen näher zu befassen und deren Auswirkungen zu beleuchten.

2) Festlegungsentwurf (Aktenzeichen GBK-24-02-2#1), S. 1. Fortan: Festlegungsentwurf.

  • 2026-01-30
  • ⚙265026
  • versorgw - versorgungswirtschaft
  • VersorgW 2025, 305-309
  • RAin Janka Schwaibold; RAin Neele Appel
Die Kundenanlage im Lichte der Rechtsprechung – Wo beginnt das Netz?

Die aktuelle Rechtsprechung von EuGH und BGH verschärft die Abgrenzung zwischen Kundenanlage und Netz erheblich. Zentrale Folge: Viele bislang als Kundenanlage eingestufte Energieinfrastrukturen sind künftig als regulierte Verteilernetze zu behandeln. Dies führt zu rechtlicher Unsicherheit und erhöht regulatorische Anforderungen für eine Vielzahl von Akteuren und kann Mieterstrom‑, Contracting- und Quartiersmodelle gefährden. Der Beitrag analysiert die praktischen Konsequenzen für Betreiber, Energieversorger, Projektentwickler und Letztverbraucher und zeigt Handlungsoptionen sowie Risikominimierungsstrategien auf. Ohne gesetzgeberische Klarstellung drohen erhebliche Auswirkungen auf Planung, Betrieb und Wirtschaftlichkeit der dezentralen Energieversorgung.

VersR - Versicherungsrecht | VVW GmbH, Karlsruhe

  • 2026-02-06
  • ⚙268827
  • versr - versicherungsrecht
  • VersR 2026, 193-201
  • Robert Koch
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Auftritts eines Versicherungsmaklers unter der Bezeichnung „unabhängiger Versicherungsmakler“

Das Urteil des OLG Dresden ist das erste obergerichtliche Urteil, das sich mit der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit des Auftritts eines Versicherungsmaklers, der für seine Vermittlerleistung Provisionen (Courtage) vom Versicherer erhält, unter der Bezeichnung „unabhängiger Versicherungsmakler“ befasst und die Zulässigkeit anders als noch das LG Leipzig verneint. Der nachstehende Beitrag setzt sich kritisch mit der Urteilsbegründung auseinander und zeigt auf, dass Versicherungsmakler, die von Versicherern rechtlich und wirtschaftlich unabhängig sind, bei der Ausgestaltung der Versicherungsverträge ausschließlich die Interessen ihres Auftraggebers vertreten und bei der Auswahl eines Versicherers ihre Eigeninteressen nicht über die Interessen ihres Auftraggebers stellen, sich als unabhängig bezeichnen dürfen.

  • 2026-02-06
  • 🌍 1770768000000
  • ⚙268757
  • versr - versicherungsrecht
  • VersR 2026, 201-209
  • Gerrit Lüders
Nachhaltigkeitsbezogene Finanzproduktkategorisierung durch Mindestinvestitionsquoten auf Umwegen über aufsichtsbehördliche Vorgaben für den Produktnamen

Die ESMA hat – unter Berufung auf Art. 23 Abs. 7 AIFM-RL, Art. 69 Abs. 6 OGAW-RL und Art. 16 Abs. 1 ESMA-Verordnung – Leitlinien zu Fondsnamen veröffentlicht, die ESG- oder nachhaltigkeitsbezogene Begriffe verwenden. Darin werden Mindestquoten bestimmter Investitionen als Voraussetzung für die nachhaltigkeitsbezogene Bezeichnung der Finanzprodukte etabliert. Diese sektorenspezifische Entwicklung ist vor dem Hintergrund des sektorenübergreifenden Gesamtrechtsrahmens der Nachhaltigkeitsregulierung, der im mehrebigen Finanzgesetzgebungsverfahren normiert wurde, kritisch zu betrachten. Denn die auf Transparenzerwägungen basierenden produktbezogenen Offenlegungspflichten werden – unter Bezugnahme auf die gemäß den Anhängen II und III der Delegierten Verordnung zur Offenlegung-VO verfügbaren Informationen – um klassifizierende aufsichtsbehördliche Anforderungen ergänzt. Es stellt sich auch die Frage, ob die Leitlinien noch mit den vom Unionsgesetzgeber definierten Befugnissen der ESMA zu vereinbaren sind. Die Untersuchung erstreckt sich weiterhin auf die im Versicherungsbereich geltenden Anforderungen und die einschlägige EIOPA-Opinion.

  • 2026-01-23
  • 🌍 1769558400000
  • ⚙264893
  • versr - versicherungsrecht
  • VersR 2026, 129-146
  • Michael Gruber
Versicherungs-Zweckgesellschaften nach Solvency II

Versicherungs-Zweckgesellschaften sind keine Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen. Ihr Zweck ist die Finanzierung eines übernommenen Versicherungsrisikos über den Kapitalmarkt. Diese Zweckgesellschaften bedürfen nach Solvency II einer Zulassung und unterliegen der Versicherungsaufsicht.

  • 2026-01-09
  • ⚙263502
  • versr - versicherungsrecht
  • VersR 2026, 65-77
  • Jan Lüttringhaus
VersR REPORT: Unionsrecht – aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungstendenzen

Dieser Report widmet sich den für das Versicherungs-, Haftungs- und Schadensrecht relevanten Entwicklungen des Unionsrechts von Sommer 2024 bis zum Herbst 2025. Dabei gilt das Augenmerk u.a. dem Kfz-Haftpflichtversicherungsrecht, dem unionsrechtlichen Kontext der Klauselersetzung nach § 164 VVG, dem Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO, der Produkthaftung sowie schließlich der Schnittstelle von EU-Versicherungs- und Insolvenzrecht.

  • 2025-12-12
  • 🌍 1766448000000
  • ⚙262113
  • versr - versicherungsrecht
  • VersR 2026, 9-14
  • Lukas Hein
Der Versicherungsfall in der Arzthaftpflichtversicherung

Ausgehend von einem aktuellen Urteil des LG Duisburg befasst sich der vorliegende Beitrag mit den Spannungen zwischen der üblichen Definition des Versicherungsfalls und den besonderen Anforderungen der Arzthaftpflichtversicherung als Pflichtversicherung i.S.d. §§ 113 ff. VVG. Dabei zeigt sich, dass das Versicherungsfallprinzip in der hier vereinbarten Ausgestaltung gerade bei komplexen, zeitlich gestreckten Heilbehandlungen zu Deckungslücken führen kann, die den drittschützenden Zweck der Pflichtversicherung gefährden. Im Zentrum steht die Frage, ob die Versicherungsfalldefinition einer AGB-Kontrolle standhält und den öffentlich-rechtlich intendierten Mindestschutz für geschädigte Patienten gewährleistet. Der Beitrag gelangt zu dem Ergebnis, dass das im Fall des LG Duisburg vereinbarte Versicherungsfallprinzip für Pflichtversicherungen untauglich ist und im Interesse sowohl des Versicherungsnehmers als auch der geschützten Dritten einer normativen Korrektur bedarf.

  • 2025-12-12
  • ⚙261954
  • versr - versicherungsrecht
  • VersR 2026, 6-8
  • Stefan Tischendorf
Private Unfallversicherung – Alkoholklausel und Straftatausschluss

Die Anwendbarkeit des Straftatausschlusses ist umstritten, soweit Unfälle bei Verkehrsdelikten unter Alkoholeinfluss eintreten und im Vertrag der Einschluss von Unfällen aufgrund von Bewusstseinsstörungen durch Alkohol vereinbart ist. Im Beitrag wird der Meinungsstand dargestellt und begründet, wieso der Ausschluss in dieser Situation angewendet werden kann.

  • 2025-12-12
  • ⚙261888
  • versr - versicherungsrecht
  • VersR 2026, 1-6
  • Peter Präve
Versicherungsregulierung im Zeichen neuer politischer und technischer Entwicklungen

Mit der Zeitenwende ergeben sich neue rechtliche Herausforderungen. Das gilt etwa für die Künstliche Intelligenz, die Überprüfung ausufernder europäischer Regulierung, die Wahrung einer funktionsfähigen Versicherungsaufsicht und die Rückkehr zu einem Widerrufsrecht ohne Missbrauchsmöglichkeiten. Der Beitrag nimmt die hiermit verbundenen „Baustellen“ ins Visier und ordnet diese ein.

VE - Vollstreckung effektiv | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2026-02-06
  • ⚙268498
  • ve - vollstreckung effektiv
  • VE 2026, 28-33
  • Peter Mock
Vermögensauskunft: „Strohmann“-Geschäftsführung: Haftung des faktischen GmbH-Geschäftsführers

Bei der Zwangsvollstreckung gegen GmbH scheitert die Abgabe der Vermögensauskunft (VA) häufig daran, dass die formell bestellte Geschäftsführung keine Kenntnis von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gesellschaft hat oder diese bewusst nicht offenlegt. Gläubiger sehen sich dann mit formell abgegebenen, tatsächlich aber wertlosen Vermögensauskünften konfrontiert. Die zentrale Frage lautet dann: Wer ist zur Abgabe einer verwertbaren VA verpflichtet, wenn der eingetragene Geschäftsführer nur als Strohmann fungiert und die tatsächliche Unternehmensleitung bei einer anderen Person liegt? Der BGH gibt hierauf eine für Gläubiger praktische und zielgerichtete Antwort.

  • 2026-01-09
  • ⚙263524
  • ve - vollstreckung effektiv
  • VE 2026, 2
  • IWW Institut
Prozessrecht: Pfändbarkeit der Energiepreispauschale: Klärung durch Prozessgericht

Die Frage, ob die Energiepreispauschale (EPP) kraft Gesetzes unpfändbar ist, ist nicht im Insolvenzverfahren, sondern auf dem Prozessweg zu klären. Gleiches gilt für den Streit zwischen Schuldner und Insolvenzverwalter, ob die EEP eine atypische Sozialleistung darstellt und deshalb dem sozialrechtlichen Pfändungsschutz unterfällt (BGH 24.7.25, IX ZB 32/23, Abruf-Nr. 250525). Im Streitfall musste der BGH entscheiden, ob die EPP kraft Gesetzes unpfändbar ist und welches Gericht hierüber zu befinden hat. Im Streit stand, ob im eröffneten Insolvenzverfahren gemäß § 122 S. 2 EStG unpfändbar ist oder als atypische Sozialleistung dem Pfändungsschutz des § 54 SGB I unterliegt. Das Insolvenzgericht hatte zugunsten des Schuldners entschieden und die Pauschale freigegeben.

VK - Versicherung und Recht kompakt | IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg

  • 2026-01-16
  • ⚙263906
  • vk - versicherung und recht kompakt
  • VK 2026, 13-14
  • IWW Institut
Unfallversicherung: Diese Voraussetzungen hat die „plötzliche“ Einwirkung von außen

Oft stellt sich die Frage, wann eine Einwirkung von außen „plötzlich“ ist. Klammert sich ein dreijähriges Kind auf einer halbstündigen Fahrt ins Krankenhaus so stark an seinen Vater, dass dabei ein Nerv geschädigt wird, ist diese Einwirkung nicht unentrinnbar und entsprechend nicht plötzlich.

  • 2025-12-19
  • ⚙262860
  • vk - versicherung und recht kompakt
  • VK 2025, 213
  • IWW Institut
Kfz-Kaskoversicherung: Ein geplatzter Reifen ist nicht immer ein Unfall

Für einen Unfall im Sinne der AKB 2015 ist eine Einwirkung von außen erforderlich. Der Gegenstand, von dem die auf das Fahrzeug wirkende mechanische Gewalt ausgeht, darf nicht Teil des Fahrzeugs selbst sein. Platzt ein schon vor Fahrtantritt bestehender Reifen bei hoher Geschwindigkeit ohne Einwirkung von außen, liegt daher kein versichertes Unfall­ereignis vor. So entschied es das OLG Dresden.

Wilms/​Jochum, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz | 2026, Stollfuß Verlag – Zweigniederlassung Lefebvre Sarrut GmbH

  • 2025-12-12
  • ⚙262017
  • wilms/​jochum, erbschaftsteuer- und schenkungsteuergesetz
  • Wilms/​Jochum, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
  • Professor Dr. jur. Heinrich Wilms †/Professor Dr. jur. Georg Jochum/Dr. jur. Hellmut Götz/Christine Meßbacher-Hönsch
Wilms/​Jochum, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz

Der BFH hat mit Urteil v. 30.10.2024 entschieden, dass Vergütungen für nachträglich vereinbarte Sonderwünsche beim Grundstückserwerb mit noch zu errichtendem Gebäude als zusätzliche Leistungen der Grunderwerbsteuer nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG unterliegen, wenn ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Erwerbsgeschäft vorliegt.

wistra - Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht | C.F.Müller GmbH, Heidelberg

  • 2026-01-09
  • 🌍 1768780800000
  • ⚙263498
  • wistra - zeitschrift für wirtschafts- und steuerstrafrecht
  • wistra 2026, 1-7
  • Johannes Corsten; Noah Niemeier
Das (ungeklärte) Verhältnis der Tatobjekts- zur Tatertragseinziehung

Auch acht Jahre nach der Reform der Vermögensabschöpfung sind viele Fragen des neuen Rechts noch nicht abschließend geklärt. Eine dieser Fragen betrifft (auch weiterhin) das Verhältnis der Tatertragseinziehung gem. §§ 73 ff. StGB zur Tatobjektseinziehung gem. § 74 Abs. 2 StGB. Soweit die höchstrichterliche Rechtsprechung der Tatobjekteinziehung einen Vorrang einräumt, wird dies in der Literatur kritisiert. Der Beitrag stellt die Problematik und dessen Folgen dar und nimmt zum bisherigen Meinungsstand Stellung. Die Autoren sehen im Ergebnis einen weiten Anwendungsbereich der Tatertragseinziehung, da die vorgeschlagenen Einschränkungen sich nicht überzeugend begründen ließen.

  • 2026-01-09
  • ⚙263371
  • wistra - zeitschrift für wirtschafts- und steuerstrafrecht
  • wistra 2026, 12-18
  • Jan Dehne-Niemann
Wider die Beteiligung Dritter auf Verletztenseite im Adhäsionsverfahren

Nach bis vor Kurzem völlig herrschender Ansicht konnten Dritte, die nicht selbst durch eine Straftat geschädigt waren, einen im Wege der Singularsukzession erlangten Anspruch nicht im Adhäsionsverfahren geltend machen. Damit fehlte es Einzelrechtsnachfolgern wie Zessionaren, Legalzessionaren und Pfändungsgläubiger an der Antragsbefugnis. Ebenso wenig konnte ein nichtgeschädigter Dritter sich als gewillkürter Prozessstandschafter an einem Adhäsionsverfahren beteiligen. Diese Grundätze hat der BGH unlängst über Bord geworfen und gestützt auf die Neuregelung des § 403 S. 2 StPO einem Prozessstandschafter die Beteiligung am Adhäsionsverfahren gestattet. Zugleich hat der BGH – wenn auch nicht tragend – durchblicken lassen, dass auch Einzelrechtsnachfolgern die Antragsbefugnis nicht versagt werden könne. Der Beitrag zeigt, dass die Kehrtwende des BGH systematisch und historisch-genetisch fragwürdig sowie teleologisch unhaltbar ist.

  • 2026-01-09
  • ⚙263333
  • wistra - zeitschrift für wirtschafts- und steuerstrafrecht
  • wistra 2026, 7-11
  • Mathias Priewer; Dominik Hotz
Sanktionen der Europäischen Zentralbank im europäischen Bankenaufsichtsrecht

Die Europäische Zentralbank ist die zentrale Aufsichtsbehörde im Einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus der Europäischen Union. Art. 18 SSM-VO räumt ihr Sanktionsbefugnisse gegenüber Kreditinstituten ein: Verwaltungsgeldbußen bei Verstößen gegen direkt anwendbare Unionsrechtsakte (Art. 18 Abs. 1 SSM-VO), Geldbußen und in regelmäßigen Abständen zu zahlende Strafgelder bei Verstößen gegen Verordnungen oder Beschlüsse der Europäischen Zentralbank (Art. 18 Abs. 7 SSM-VO) und die Veranlassung von Sanktionen durch die national zuständigen Behörden wegen anderer Verstöße gegen Unionsrecht (Art. 18 Abs. 5 SSM-VO). Hinzu kommt die Sanktionierung durch eine Veröffentlichung der vorgenannten Sanktionen nach Art. 18 Abs. 6 SSM-VO („Naming and Shaming“). Der Beitrag beleuchtet die einzelnen Sanktionsbefugnisse der EZB und ordnet diese in das europäische Sanktionsregime ein.

  • 2025-12-12
  • ⚙262291
  • wistra - zeitschrift für wirtschafts- und steuerstrafrecht
  • wistra 2025, 490-493
  • Folker Bittmann
Keine Einziehung dem Täter zustehender Erträge

Kann „durch“ ein Nicht-Vermögens- oder Eigentumsdelikt überhaupt „etwas“ erlangt werden? Wer dies bejaht, steht vor der Frage, ob abgenötigter Gewahrsam zur Einziehung von Gegenständen führt, die im Eigentum des Täters stehen oder ihm schuldrechtlich einredefrei gebühren. Der Autor verneint dies, weil die korrekte Vermögenszuordnung hergestellt und nicht tatbedingt gestört ist. Demgegenüber bejahte Horter in zwei Beiträgen die Notwendigkeit der Einziehung selbst um den Preis, dass anschließend die rechtmäßige Vermögenslage nicht immer wiederhergestellt werden kann. Er sieht ohne Einziehung eine ungerechtfertigte Privilegierung des Täters, die zudem die Justiz zusätzlich belaste. Beide Folgen können aber nach Ansicht des Autors gar nicht eintreten.

  • 2025-12-12
  • ⚙262126
  • wistra - zeitschrift für wirtschafts- und steuerstrafrecht
  • wistra 2025, 485-489
  • Lennart Fleckenstein
Ein Vorschlag zur Einschränkung der Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73c StGB)

Die Diskussion um die Frage, wer etwas i.S.d. § 73 Abs. 1 StGB „erlangt“ hat, steckt in einer Sackgasse. Der BGH lässt hierfür tatsächliche Verfügungsgewalt genügen und kommt deshalb in aktuellen Entscheidungen zu weitreichenden Wertersatzeinziehungen gegen bloße Kuriere und sonstige Personen, die allenfalls zeitweise auf fremdes Vermögen zugreifen konnten. Die Kritik, die einschränkend eine „Eingliederung in das eigene Vermögen“ verlangt, prallt daran ab, da sie für die Einziehung des Erlangten im Original nicht überzeugt. Der Beitrag legt dar, dass der Kern des Problems in den Voraussetzungen der Einziehung des Wertes von Taterträgen liegt. Es sollte daher erwogen werden, § 73c StGB um einen Ausschlussgrund zu ergänzen. Vorgeschlagen wird, die Einziehung von Wertersatz auszuschließen, soweit der Wert des Erlangten zur Zeit der Anordnung nicht mehr im Vermögen des Betroffenen vorhanden ist und der Betroffene den Tatertrag nicht „als ihm gehörend“ erlangt hat.

  • 2025-12-12
  • ⚙262063
  • wistra - zeitschrift für wirtschafts- und steuerstrafrecht
  • wistra 2025, 493-501
  • Fabian Teichmann
Kryptowerte und digitale Vermögensgegenstände im Einziehungs- und Sicherungsverfahren

Der Beitrag untersucht die unions- und mitgliedstaatlichen Rahmenbedingungen für die Sicherung und Einziehung von Kryptowerten im Gefolge der Richtlinie (EU) 2024/1260 sowie der Verordnungen (EU) 2023/1113 („Travel‑Rule‑VO“) und 2023/1114 (MiCA). Ausgehend von der hohen Mobilität und Volatilität digitaler Vermögensgegenstände werden die technischen Besonderheiten von Wallet-Architekturen, Private-Key-Management und Token-Standards analysiert und deren Auswirkungen auf die Beschlagnahmefähigkeit herausgearbeitet. Der Beitrag entfaltet sodann die verfahrens- und grundrechtlichen Leitlinien, insbesondere die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei „Total‑Freeze“-Anordnungen, das Recht auf rechtliches Gehör trotz Informationsrückhaltung sowie den Schutz gutgläubiger Dritter. Praxis- und Rechtsvergleich zeigen, dass standardisierte „Hash‑Timestamp‑Evidenzen“, „Multisignature‑Cold‑Storage“ und „Price‑Lock“-Modelle den Eingriff rechtssicher und effektiv gestalten. Auf europäischer Ebene skizziert die Studie die künftige Rolle der AMLA als Register-Knotenpunkt, die Europol-Crypto-Cell als operativen SPOC und die Kommission als Normsetzerin für Stablecoin-Bewertung. Abschließend werden legislative Klarstellungen zur Schlüsselherausgabepflicht, automatisierte „Smart‑Contract‑Escrows“ und Forschungsbedarf zu „Layer‑2‑Forensik“ als zentrale Weiterentwicklungsfelder identifiziert.

WM - Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2026-02-06
  • 🌍 1770940800000
  • ⚙268754
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2026, 265-270
  • Carsten Lösing; Alexander Stolz
Geldwäscheprävention in Banken: Chancen und rechtliche Herausforderungen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz

Der Beitrag zeigt, wie KI die Geldwäscheprävention in Banken via Mustererkennung, Risikoanalyse und Transaktionsmonitoring effizienter macht, und ordnet dies in AML‑VO, DSGVO, KI‑VO, BaFin-Vorgaben und die künftige AMLA-Aufsicht ein. Im Ergebnis kommen die Autoren zu dem Ergebnis, dass der Einsatz der KI in diesem Bereich unter bestimmten Voraussetzungen wie Transparenz, Datenqualität und menschlicher Aufsicht zulässig ist. So lassen sich Fehlalarme senken und die Compliance stärken.

  • 2026-02-06
  • ⚙268526
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2026, 257-265
  • Dimitrios Linardatos
Kann man „Stablecoins“ als bare Münze nehmen?

Der Beitrag beleuchtet die Stablecoins und rückt die E-Geld-Token in den Fokus, die aufgrund ihres ungeklärten Verhältnisses zum Zahlungsdiensterecht regulatorische Aufmerksamkeit erfahren. Er identifiziert den betrügerischen Wegtransfer von Kryptowerten als das zentrale Risiko für eine punktuell anzupassende MiCAR.

  • 2026-01-30
  • ⚙268155
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2026, 201-207
  • Sarah Legner
Widerrufsrechte zwischen Anleger- und Verbraucherschutz

Mit dem Widerrufsrecht aus Art. 13 MiCAR zieht ein tradiertes Verbraucherschutzinstrument in das Finanzmarktrecht ein. Ziel ist der Schutz von Kleinanlegern beim Erwerb von Kryptowerten auf dem Primärmarkt. Der Beitrag vergleicht dieses neue Widerrufsrecht mit den klassischen Verbraucherwiderrufsrechten. Ferner werden Kollisionsszenarien zwischen Anleger- und Verbraucherwiderrufsrechten besprochen.

  • 2026-01-30
  • ⚙265269
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2026, 207-215
  • David Jansen; Janosch Prügel
Die Ausgestaltung von Rücknahmerechten nach der ELTIF‑VO

Der Beitrag analysiert die für ELTIF geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf Rücknahmebeschränkungen, Mindesthaltedauer und Anlaufphase sowie weitere Liquiditätsmanagementinstrumente.

  • 2026-01-23
  • ⚙264777
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2026, 149-156
  • Maximilian P. Schulze; Lasse Stegenwallner
Rechtsschutz des Bestandsaktionärs nach § 255 AktG bei ordentlichen Kapitalerhöhungen unter vereinfachtem Bezugsrechtsausschluss

Mit der Novellierung des § 255 AktG durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz wurde der Schutz der Bestandsaktionäre bei ordentlichen Kapitalerhöhungen unter Bezugsrechtsausschluss neu gefasst. Bei ordentlichen Kapitalerhöhungen unter vereinfachtem Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG hat das zu der Diskussion geführt, ob ein im Verhältnis zum Aktienwert unangemessen niedriger Ausgabebetrag den Kapitalerhöhungsbeschluss anfechtbar macht, den Bestandsaktionären gemäß § 255 Abs. 4 AktG ein Ausgleichsanspruch gegen die Gesellschaft zusteht oder die Bestandsaktionäre vollends schutzlos gestellt sind. Der Beitrag differenziert – in der Untersuchung, nicht jedoch im Ergebnis – zwischen Fällen, in denen der Ausgabebetrag erheblich vom Börsenkurs abweicht, und solchen, in denen der Börsenkurs in den Fällen des § 255 Abs. 5 Satz 3 AktG den tatsächlichen Wert der Aktie nicht angemessen widerspiegelt.

  • 2026-01-23
  • ⚙264692
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2026, 105-112
  • Marcus Zahn
Siebzehn Jahre nach Lehman – Regulierung der Wiederverwendung von Sicherheiten

Während der Finanzkrise 2008/2009 wurde die im Finanzsektor geläufige Praxis, Sicherheiten wiederzuverwenden, erstmals einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Die europäische Tochtergesellschaft von Lehman Brothers hatte in großem Stil hiervon Gebrauch gemacht, was zu systemischen Verwerfungen führte. Weit weniger bekannt sind die ökonomischen Vorteile dieses Instruments, was eine ausdifferenzierte Regulierung erfordert. Auch heute ist es möglich und in bestimmten Bereichen üblich, eine Wiederverwendung von Sicherheiten zu vereinbaren. Dies nimmt der Autor zum Anlass, die Grundlagen und die Regulierung der Wiederverwendung von Sicherheiten näher zu beleuchten.

  • 2026-01-23
  • 🌍 1769990400000
  • ⚙264677
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2026, 156-163
  • Heiko Gotsche; Dirk Kocher; Arne le Dandeck
Bestimmung von Aktionärsabfindungen nach dem Börsenkurs – Zum Entwurf eines IDW-Standard S17

Der Beitrag untersucht den Konflikt zwischen der BGH-Rechtsprechung zur Börsenkursrelevanz bei Aktionärsabfindungen und dem Entwurf des IDW Standard S17. Nach Darstellung der BGH-Grundsätze werden die sechs Kriterien des IDW-Entwurfes und dessen Ampelsystem untersucht. Sodann werden die Auswirkungen auf die Praxis eingeordnet und ein Vorschlag für anzuwendende Kriterien bei fehlendem Markttest unterbreitet

  • 2026-01-23
  • ⚙264657
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2026, 97-104
  • Markus Gehrlein
Die Wirecard-Entscheidung des BGH

Die Wirecard-Insolvenz löste eine intensive Debatte darüber aus, ob getäuschte Aktionäre gleichrangige Schadensersatzansprüche wie andere Gläubiger geltend machen können. Der Bundesgerichtshof entschied klar, dass solche Ansprüche nachrangig sind Der Autor konzentriert sich auf die Darstellung und Einordnung der Leitlinien dieser Entscheidung. Zudem gilt es, ihre Bedeutung für zukünftige Entwicklungen zu bewerten.

  • 2026-01-09
  • ⚙263463
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2026, 49-55
  • Henning Berger; Sarah Cichon
Rechtsschutz gegen Level-2- und Level-3-Maßnahmen von Unionsbehörden im Bereich der europäischen Bankenaufsicht

Ausgehend von Diskussionen um die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Bankensektors untersucht der Beitrag die Rechtsschutzmöglichkeiten von CRR-Kreditinstituten gegen Level-2- und -3-Maßnahmen. Dabei offenbaren sich verfahrensrechtliche Hürden, welche eine effektive unionsgerichtliche Kontrolle der Vereinbarkeit dieser Maßnahmen mit höherrangigem Unionsrecht einschränken. Vor diesem Hintergrund bedarf es einer Stärkung der Rechtsschutzmöglichkeiten zur Wahrung von „checks and balances“, zum Schutz der Individualrechte der Institute sowie zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Bankensektors.

  • 2025-12-26
  • 🌍 1768262400000
  • ⚙262989
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2026, 1-14
  • Christian Grüneberg
Aktuelle Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des BGH zum Bankrecht

Wie schon in den vorigen Jahren gibt der Autor, selbst Mitglied dieses Senats, erneut einen Überblick zur Rechtsprechung des für das Bank- und Börsenrecht zuständigen XI. Zivilsenat des BGH im vergangenen Jahr, diesmal also für 2025. Einen Schwerpunkt dieser Rechtsprechung bildeten die Entscheidungen zur AGB-rechtlichen Zulässigkeit von Verwahrentgelten bei Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten und zum Anspruch der Kunden auf Rückzahlung zu Unrecht erhobener Entgelte sowie weitere Urteile zum maßgeblichen Referenzzinssatz bei Prämiensparverträgen mit einer AGB-widrigen Zinsanpassungsklausel. Daneben sind aber auch Entscheidungen zur Ordnungsgemäßheit der Angabe zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen und zum Zahlungsdiensterecht hervorzuheben.

  • 2025-12-19
  • ⚙262935
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2025, 2261-2271
  • Alexander Eufinger
Zur Business Judgment Rule in der Finanzbranche

Die Business Judgment Rule schützt Bankvorstände vor Haftung für unternehmerische Fehlentscheidungen, sofern diese auf sorgfältiger Informationsgrundlage, im Interesse der Gesellschaft und frei von sachfremden Einflüssen getroffen werden. Der Beitrag beleuchtet die Bedeutung dieses Rechtsinstituts im Finanzsektor.

  • 2025-12-19
  • ⚙262821
  • wm - zeitschrift für wirtschafts- und bankrecht
  • WM 2025, 2271-2275
  • Joachim Gruber
Fremdwährungskredite an Verbraucher: Problematische Punkte der EuGH-Rechtsprechung

Welche Informationen muss ein Kreditinstitut einem Verbraucher bei einem Fremdwährungskredit zur Verfügung stellen? Zur Beantwortung dieser Frage wird die Rechtsprechung des EuGH analysiert und kritisch bewertet.

WRP - Wettbewerb in Recht und Praxis | dfv Mediengruppe, Frankfurt am Main

  • 2026-01-09
  • 🌍 1768348800000
  • ⚙263564
  • wrp - wettbewerb in recht und praxis
  • WRP 2026, 7-15
  • Sebastian Pech
Klangvolle Namen und glänzende Leistungen – Rechtliche Rahmenbedingungen der Werbung mit Referenzkunden und -projekten

Die Werbung mit Referenzkunden und -projekten ist in vielen Branchen verbreitete Praxis. Der Beitrag beleuchtet die rechtlichen Fragen, die sich aus der werblichen Nutzung der Namen von Kunden und der für diese erbrachten Leistungen aus dem Persönlichkeits- und Datenschutzrecht, Namens- und Kennzeichenrecht, Urheber- und Designrecht, Recht am Bild der eigenen Sache, Geheimnisschutz- und Berufsrecht sowie Lauterkeitsrecht und Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ergeben.

  • 2026-01-09
  • ⚙263398
  • wrp - wettbewerb in recht und praxis
  • WRP 2026, 20-25
  • Gottlieb Wick; Rainer Utz
Unternehmenskennzeichenrechte im Agentenverhältnis

Der Begriff der Agentenmarke beschreibt die Situation, dass für einen Agenten oder Vertreter eine Marke ohne die Zustimmung des eigentlichen Inhabers eingetragen worden ist. Das Schicksal dieser Marke ist in den Vorschriften der §§ 11, 17 MarkenG geregelt. Entsprechende Regelungen für ein Unternehmenskennzeichen fehlen jedoch. Sollten daher prioritätsältere Unternehmenskennzeichenrechte für den Agenten entstanden sein, könnten diese einer Agentenmarke entgegenstehen. Nachfolgend soll daher untersucht werden, ob und wie dieser Widerspruch gelöst werden kann.

  • 2026-01-09
  • ⚙263388
  • wrp - wettbewerb in recht und praxis
  • WRP 2026, 25-26
  • Moritz Lange
Zu Informationspflichten des Privatimporteurs bei Grenzbeschlagnahmen von Verletzerprodukten

Die vorliegende Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. befasst sich mit zivilprozessualen und markenrechtlichen Implikationen von Grenzbeschlagnahmen nach Art. 17 Produktpiraterie-VO (VO (EU) Nr. 608/2013) im Zusammenhang mit Privatimporten von Verletzerwaren. Zentraler Punkt der Entscheidung ist die Frage, ob und welche Informationspflichten für private Importeure im Verhältnis zum Markeninhaber bestehen, wenn im Rahmen des zollrechtlichen Vernichtungserfahrens eine Zustimmung zur Vernichtung erteilt, der Markeninhaber hierüber aber nicht vom Importeur informiert wird und Ersterer in der Folge Klage erhebt.

  • 2026-01-09
  • ⚙263385
  • wrp - wettbewerb in recht und praxis
  • WRP 2026, 15-20
  • Andreas Neumann
Wann ist ein Angebotspaket ein Angebotspaket?

Über den Hebel des Lauterkeitsrechts erreichen zunehmend Fragen des Telekommunikationskundenschutzrechts die Zivilgerichte. Das betraf zuletzt insbesondere auch die Ende 2021 neu geschaffenen Vorgaben für sog. Vertragszusammenfassungen im Vorfeld eines Vertragsschlusses. Hier wird vor allem darum gestritten, inwieweit diese Anforderungen bei sog. Angebotspaketen zu berücksichtigen sind, also bei der Bündelung eines Internetzugangs- oder Sprachtelefondiensts mit weiteren Diensten und/oder Endgeräten. Solche Paketverträge sind in der Praxis von erheblicher Bedeutung. Eine aktuelle Entscheidung des OLG München bewegt sich insoweit nicht nur in bereits bekannten Bahnen, sondern setzt auch neue Akzente. Darüber hinaus trifft sie eine potentiell weitreichende Aussage zum Verhältnis von Lauterkeits- und Telekommunikationsrecht.

  • 2026-01-09
  • ⚙263376
  • wrp - wettbewerb in recht und praxis
  • WRP 2026, 1-6
  • Franz Hacker
Ausgewählte markenrechtliche Rechtsprechung des BPatG in den Jahren 2024/2025

Der vorliegende Rechtsprechungsbericht behandelt ausgewählte markenrechtliche Entscheidungen des BPatG in den Jahren 2024/2025.

WuW - Wirtschaft und Wettbewerb | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2026-02-06
  • ⚙268890
  • wuw - wirtschaft und wettbewerb
  • WuW 2026, 68-79
  • Florian Wagner-von Papp
Die Reform der VO 1/2003 und strengeres nationales Recht – Wettbewerb der Wettbewerbssysteme, jetzt erst recht!

Der Beitrag stellt nach einer Einführung (I.) die historische Entwicklung des Art. 3 Abs. 2 VO 1/2003 (II.) sowie die Auslegung dieser Vorschrift (III.), einschließlich der Auswirkungen des Lissabon-Vertrags (IV.) dar. Der Beitrag befasst sich dann (V.) mit der Frage, ob die Konvergenzklausel de lege ferenda auf einseitige Handlungen erweitert werden sollte und lehnt dies ab. Abschnitt VI. befasst sich mit dem Alternativvorschlag der Kommission, strengere innerstaatliche Wettbewerbsvorschriften zu definieren und einen Informationsaustausch und Koordination im Rahmen des ECN herzustellen; während der Beitrag eine Definition ablehnt, ist gegen einen Informationsaustausch und Koordination, solange sie nicht die effektive Durchsetzung beeinträchtigen, wenig einzuwenden.

The reform of Regulation 1/2003 and stricter national laws – competition of competition systems, now more than ever!
This article describes, after an introduction (I.) the historical development of Article 3(2) Regulation 1/2003 (II.) and discusses the interpretation of this provision (III.), including the impact of the Lisbon Treaty on the rule/exception relationship (IV.). The discussion then turns to the question whether the convergence clause should be extended, de lege ferenda, to unilateral conduct, and rejects this proposal (V.). Section VI. discusses the Commission’s alternative proposal to define “stricter national laws“ and to institute an information exchange and coordination mechanism. While information exchange and coordination are unobjectionable, the plan to define “stricter national laws“ should not be pursued.

  • 2026-02-06
  • ⚙268861
  • wuw - wirtschaft und wettbewerb
  • WuW 2026, 80-83
  • Thilo Klein; Jasper Haller
Das neuartige „Schätzmodell“ des OLG Stuttgart zur Ermittlung von Kartellschäden

In seiner Entscheidung zum Badarmaturenkartell entwickelt das OLG Stuttgart ein neuartiges Modell zur Schätzung von Kartellschäden anhand von Merkmalen des Kartells und des kartellierten Markts. Eine genaue Betrachtung dieser Merkmale zeigt jedoch auf, dass für zahlreiche Merkmale entweder schon im Ausgangspunkt keine Erwartung besteht, dass das Merkmal durchschnittlich mit höheren oder niedrigeren Schäden korreliert ist, oder kein geeigneter Referenzwert verfügbar ist, anhand dessen zu prüfen wäre, ob ein Merkmal im konkreten Einzelfall über- oder unterdurchschnittlich ausgeprägt ist. Eine Präzisierung der Schadensschätzung gegenüber dem Ausgangspunkt von 15% ist von dieser Methodik nicht zu erwarten.

The novel estimation technique developed by the Higher Regional Court of Stuttgart for determining cartel damages
In its ruling on the bathroom fittings cartel, the Higher Regional Court of Stuttgart develops a novel model for estimating cartel damages based on characteristics of the cartel and the cartelised market. However, a closer look reveals that for many characteristics, there is either no expectation from the outset as to whether the characteristic correlates with higher or lower damages on average, or there is no suitable reference value available that could be used to determine whether a characteristic is above or below average in a specific case. This methodology cannot expected to provide a more precise estimate of damages than the initial figure of 15%.

  • 2026-02-06
  • ⚙268836
  • wuw - wirtschaft und wettbewerb
  • WuW 2026, 86
  • Nicola Preuß
Offenlegung von Beweismitteln zur Geltendmachung eines Kartellschadensersatzanspruchs

Die Entscheidung des LG Stuttgart ist im Rahmen einer Offenlegungsklage ergangen, mit der der Anspruch auf Offenlegung eines für die Geltendmachung eines Kartellschadensersatzanspruchs erforderlichen Beweismittels gemäß § 33g GWB verfolgt wurde. Der Offenlegungsbeschluss wurde in einem „Zwischenverfahren nach § 89b Abs. 8 GWB“ (Überprüfung auf enthaltene Kronzeugen- oder Vergleichserklärungen) erlassen. Die Besonderheit einer solchen positiven „Zwischenentscheidung“ liegt darin, dass die Offenlegung des überprüften Beweismittels (hier: Bußgeldbeschluss des BKartA) in der zur Vorlage geeigneten Fassung erst nach Rechtskraft des Beschlusses erfolgt, und zwar durch das Gericht. Das Hauptsacheverfahren erledigt sich damit.

  • 2026-02-06
  • ⚙268745
  • wuw - wirtschaft und wettbewerb
  • WuW 2026, 62-67
  • Timo Angerbauer; Robin Sachs
Nachhaltigkeitskooperationen und Kartellrecht: Unterschiedliche Sichtweisen und neue Risiken

Dieser Beitrag behandelt die kartellrechtliche Bewertung von Nachhaltigkeitskooperationen in Europa und den USA. Dabei geht er auf die wesentlichen Kriterien ein, die jeweils bei der Bewertung von Nachhaltigkeitskooperationen zugrunde gelegt werden, und legt dar, dass die kartellrechtliche Beurteilung von Nachhaltigkeitskooperationen – insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen in den USA – diesseits und jenseits des Atlantiks zu divergierenden Ergebnissen führen kann.

Risks for sustainability cooperations
The article shows that the antitrust assessment of sustainability cooperations can lead to divergent results in Europe and the US. The European Commission and the national regulators in Europe are open to sustainability cooperations within the limits set by antitrust law. This is also supported by the case law. In the US, sustainability cooperations currently face some headwind and can even lead to proceedings and fines for the companies involved. Therefore, internationally active European (and other) companies are well advised to assess the potential – real or perceived – impacts of their initiatives across the Atlantic.

  • 2026-02-06
  • ⚙268706
  • wuw - wirtschaft und wettbewerb
  • WuW 2026, 84
  • Maroš Fenik; Sebastian Louven
Anwendbarkeit der Bronner-Kriterien auf erworbene Infrastrukturen

Der Europäische Gerichtshof hat auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts für die Region Sofia, Bulgarien, seine Rechtsprechung zur Anwendbarkeit der Bronner-Kriterien weiterentwickelt. Er schärft das Merkmal der Inhaberschaft über eine wesentliche Einrichtung und verlangt von den Wettbewerbsbehörden eine nachträgliche Überprüfung von Privatisierungen.

  • 2026-02-06
  • ⚙268516
  • wuw - wirtschaft und wettbewerb
  • WuW 2026, 85
  • Dejan Einfeldt
Internationale Zuständigkeit bei Verbandsklagen wegen Kartellverstößen im digitalen Raum

Der EuGH stärkt den grenzüberschreitenden kollektiven Rechtsschutz, indem er für Verbandsklagen wegen Kartellverstößen im digitalen Markt eine umfassende internationale und örtliche Zuständigkeit sämtlicher Erfolgsortgerichte anerkennt.

  • 2025-12-26
  • ⚙263060
  • wuw - wirtschaft und wettbewerb
  • WuW 2026, 28-29
  • Annette Bangard
Fusionskontrolle für Krankenhäuser: Zum beabsichtigten neuen § 186a GWB

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Krankenhausreform vorgelegt. Nach dem Entwurf soll auch das Verfahren zur Prüfung von Zusammenschlüssen im Krankenhausbereich noch einmal reformiert werden. Ein neuer § 186a GWB soll den bisherigen § 187 Abs. 10 GWB ersetzen.

  • 2025-12-26
  • 🌍 1767830400000
  • ⚙263046
  • wuw - wirtschaft und wettbewerb
  • WuW 2026, 26
  • Jana Flottmann
Earnings Calls unter (KI-)Kontrolle: Neuer Ausgangspunkt für Dawn Raids der Kommission

Öffentliche Äußerungen von Unternehmen in Earnings Calls bergen kartellrechtliche Risiken: Bei solchen Präsentationen von Quartals- oder Jahresergebnissen und der anschließenden Diskussion mit Analysten, Investoren und Journalisten können bestimmte Aussagen als Signale für eine wettbewerbswidrige Koordinierung gewertet werden.

  • 2025-12-26
  • ⚙263045
  • wuw - wirtschaft und wettbewerb
  • WuW 2026, 27
  • Christian Kersting
Idealo gegen Google: Marktmachtmissbrauch und Schadenshöhe

Bereits im Juni 2017 hatte die Kommission festgestellt, dass Google seine marktbeherrschende Stellung seit 2008 dadurch missbraucht, dass es den eigenen Preisvergleichsdienst gegenüber konkurrierenden Vergleichsdiensten bevorzugt (Fall AT.39740 = WUW1260025 – Google Shopping). Dies wurde durch den EuGH 2024 bestätigt (Rs. C-48/22 P = WUW1466242 – Google Shopping). Den hierauf gestützten Schadensersatzklagen von Idealo und Producto hat das LG Berlin II in zwei Urteilen in dreistelliger Millionenhöhe teilweise stattgegeben (Urt. v. 13.11.2025, 16 O 195/19 – Idealo und Urt. v. 13.11.2025, 16 O 275/24 – Producto).

  • 2025-12-26
  • ⚙263044
  • wuw - wirtschaft und wettbewerb
  • WuW 2026, 24-25
  • Alex Petrasincu
A tale of two cities – OLG Stuttgart und LG München I zur Schadensbestimmung in Kartellschadensersatzverfahren

In der Kolumne „Private Kartellrechtsdurchsetzung“ werden in regelmäßigem Turnus Themen aus dem Bereich der Durchsetzung des Kartellrechts mit Mitteln des Privatrechts von Mitgliedern des Competition Litigation Forum e.V. erörtert. In dieser Kolumne geht es um eine der großen verbliebenen Fragen im Kartellschadensersatzrecht: Wie haben Gerichte bei der Bestimmung kartellbedingter Schäden vorzugehen? Im November 2025 gab es hierzu einige interessante Entwicklungen.

  • 2025-12-26
  • ⚙262995
  • wuw - wirtschaft und wettbewerb
  • WuW 2026, 5-16
  • Peter M. Huber
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auferlegung einer Zusammenschlusskontrolle nach Sektoruntersuchung (§ 32f Abs. 2 GWB) – Teil 2

Die mit der Zusammenschlusskontrolle nach Sektoruntersuchung gemäß §§ 32e und 32f GWB verbundenen erheblichen Eingriffe in das Recht der betroffenen Unternehmen auf Chancengleichheit im Wettbewerb (Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG) bedingen, dass die in Rede stehenden Vorschriften den aus dem Demokratie- und dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Bestimmtheitsanforderungen ebenso genügen wie dem Allgemeinheitsgebot aus Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG. Der Verstoß gegen diese Anforderungen führt grundsätzlich zur Nichtigkeit der betreffenden Normen soweit nicht eine verfassungskonforme – restriktive – Auslegung in Betracht kommt. Beim Vollzug der §§ 32e, 32f Abs. 2 GWB sind die Kartellbehörden zudem an Art. 3 Abs. 1 GG gebunden, so dass das Herausgreifen eines einzelnen Unternehmens unangemessen sein kann.

Equal opportunities in competition and the interpretation of Section 32f Para 2 German Competition Act (GWB)
Merger control following sector inquiries (Sections 32e, 32f GWB) entails significant infringements of the affected companies’ right to equal opportunities in competition (Article 12 and Article 3 GG). Against this background Sections 32e, 32f Para 2 GWB must therefore be concretized by the legislator in sufficient detail which has not happened. Besides the question whether the history of these prescriptions gives also rise to the concerns with regard to the principle of generality a violation of constitutional standards renders a provision invalid. Even if a provision does not violate the constitution it must be interpreted in conformity with its standards. Finally, in enforcing Sections 32e, 32f Para 2 GWB, the Federal Cartel Office is bound by Article 3 GG, so that singling out an individual company may be inappropriate.

  • 2025-12-26
  • 🌍 1768262400000
  • ⚙262983
  • wuw - wirtschaft und wettbewerb
  • WuW 2026, 17-23
  • Semih Karaorman; Johannes Paha
Effizienz versus Ausbeutung: Preisdiskriminierung in Kartellrecht und Ökonomie

Mit der Aufhebung des deutschen Rabattgesetzes im Jahr 2001 wurde Unternehmen weitreichende Freiheit eingeräumt, unterschiedliche Preise für identische Waren oder Dienstleistungen gegenüber verschiedenen Abnehmern zu verlangen. Diese unternehmerische Freiheit erfährt allerdings dort Grenzen, wo irreführende Praktiken gegen das UWG verstoßen oder eine Behinderung von Wettbewerbern i.S.d. GWB droht. Vor dem Hintergrund der rasanten digitalen Entwicklung in den letzten 25 Jahren, insbesondere im Bereich des Onlinehandels, und der damit verbundenen technischen Möglichkeiten zur datenbasierten Preisdiskriminierung, beleuchtet der Beitrag diese Praktiken, die perspektivisch einen Ausbeutungsmissbrauch darstellen könnten, aus ökonomischer Warte. Die Analyse kommt zum Schluss, dass preisdiskriminierende Geschäftsmodelle weiterhin sorgfältig beobachtet werden sollten.

From Efficiency to Exploitative Abuses: Price Discrimination in Competition Law and Economics
With the repeal of Germany’s Discount Act in 2001, companies gained broad freedom to charge different prices for identical goods or services. This freedom is limited where pricing practices are misleading under the Act Against Unfair Competition or likely to produce anti-competitive effects under the Act Against Restraints of Competition (GWB). In light of rapid digital developments over the past 25 years, particularly in e-commerce, and the resulting data-driven pricing technologies, this article examines price discrimination and its potential for exploitative abuses from an economic perspective and concludes that such business models should continue to be closely monitored.

WzS - Wege zur Sozialversicherung | Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2026-01-16
  • ⚙264046
  • wzs - wege zur sozialversicherung
  • WzS 2025, 430-437
Sozialverwaltung 2025 – Versuch einer Bilanz

Die Sozialverwaltungsbehörden sind maßgeblich mit der Umsetzung der aus dem SGB erwachsenen Ansprüche befasst. Das Aufgabenspektrum ist vielschichtig und fordernd. Die Teilnehmer des jetzigen Round-Table-Dialog versuchen, eine erste Bilanz des Jahres 2025 zu ziehen, unter Berücksichtigung der von ihnen persönlich und im beruflichen Umfeld gemachten Erfahrungen.

  • 2026-01-16
  • 🌍 1769040000000
  • ⚙263985
  • wzs - wege zur sozialversicherung
  • WzS 2025, 410-413
  • Prof. Dr. Anne van Rießen
Die Nicht-Nutzung von sozialpolitischen Transferleistungen – eine Herausforderung

Nicht alle Menschen, die ein Recht auf die Nutzung monetärer sozialpolitischer Leistungen haben, nehmen diese auch tatsächlich in Anspruch.1 Diese empirisch zu ermitteln, ist nicht einfach. In Deutschland nähert sich ein Großteil der Studien zur Nicht-Nutzung monetärer sozialpolitischer Leistungen der Frage methodologisch mithilfe von Mikrosimulationsstudien. Ergänzend wächst die Zahl qualitativer Untersuchungen, die Motive und strukturelle Barrieren der Nicht-Nutzung analysieren. Trotz unvermeidlicher methodischer Unsicherheiten weisen die erhobenen Nicht-Nutzungs-Quoten ähnliche Größenordnungen auf und erweisen sich im Zeitverlauf als bemerkenswert konstant.

1) Der vorliegende Beitrag beruht auf der DIFIS-Studie 2024/7: van Rießen, Ursachen der Nicht-Nutzung von monetären und infrastrukturellen sozialpolitischen Leistungen.

  • 2026-01-16
  • ⚙263904
  • wzs - wege zur sozialversicherung
  • WzS 2025, 422-425
  • Felix Dinnessen
Der Sozialstaat in der Komplexitätsfalle

Der vorliegende Beitrag untersucht die historisch gewachsene Komplexität des Sozialstaats. Er stützt sich auf ein Gutachten, das Deloitte im Auftrag des Nationalen Normenkontrollrats angefertigt hat. Heterogene Rechtskreise, divergierende Begriffsdefinitionen und komplexe Zuständigkeitsverhältnisse führen zu hohen Koordinations- und Prüfaufwänden in der Sozialleistungsverwaltung. Zusätzlich können die Potenziale von Digitalisierung und Automatisierung aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen nur unzureichend genutzt werden. Die im Rahmen des Gutachtens formulierten Handlungsempfehlungen zielen auf eine tiefgreifende strukturelle Reform der Sozialverwaltung.

ZAP - Zeitschrift für die Anwaltspraxis | ZAP Verlag, Bonn

  • 2026-01-16
  • ⚙263907
  • zap - zeitschrift für die anwaltspraxis
  • ZAP 2026, 33-50
  • Heinz Hansens
Gebührentipps für Rechtsanwälte

Der Prozessanwalt bemüht sich im Regelfall in erster Linie, für seinen Mandanten eine ihm günstige Entscheidung in der Hauptsache zu erwirken. Die Kosten sind dann eher ein „Anhängsel“, dem nicht immer die gebotene Aufmerksamkeit gewidmet wird. Gleichwohl geht es auch im Kostenfestsetzungsverfahren um die Belange des Mandanten, sodass die Kenntnis jedenfalls der Grundzüge dieses Verfahrens sicherlich nicht schadet. Auch bei der Regelung über die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs in einem gerichtlichen Vergleich sollten die kosten- und erstattungsrechtlichen Probleme, die sich hieraus ergeben können, berücksichtigt werden. Ebenso wichtig für die Praxis ist die Frage, ob eine unrichtig gewordene Kostenentscheidung geändert und der neuen Wertfestsetzung angepasst werden kann.

  • 2026-01-16
  • 🌍 1769126400000
  • ⚙263892
  • zap - zeitschrift für die anwaltspraxis
  • ZAP 2026, 18-32
  • Joachim Holthausen
Sinnvoller und rechtskonformer Einsatz von KI im Personalbereich

Die Zahl der Anbieter, die KI-Lösungen für den HR-Bereich entwickeln, sowie der Unternehmen, die KI-basierte Systeme einsetzen, wächst stetig. Ob durch Support-Chatbots für Mitarbeiteranfragen oder automatisierte Screening-Verfahren im Recruiting oder im Vertrags- und Aktenmanagement: KI im HR-Bereich bietet viele Chancen, Workflows zu verbessern, die Effizienz zu steigern, die Wertschöpfung und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen sowie die Arbeit der Personalabteilung strategisch neu auszurichten. Der Beitrag soll Denkanstöße für den sinnvollen und rechtskonformen Einsatz von KI im HR-Bereich geben. Um dem Leser die nötige Orientierung in diesem komplexen, maßgeblich durch Technik bestimmten Rechtsumfeld zu vermitteln, werden zunächst grundlegende rechtliche Aspekte dargestellt, um anschließend an den vier Themen People Analytics, Recruiting, Vergütung und Performance Management KI-Anwendungsszenarien darzustellen.

  • 2025-12-19
  • 🌍 1767052800000
  • ⚙262725
  • zap - zeitschrift für die anwaltspraxis
  • ZAP 2025, 1195-1208
  • Norbert Schneider
KostBRÄG 2025 und Übergangsfälle zum RVG: Von der Abgabe eines Verfahrens bis zu Straf- und Bußgeldverfahren

Das neue KostBRÄG 2025 ist mit zahlreichen Änderungen für die Anwaltschaft einhergegangen. Im Anschluss an den Beitrag des Verfassers aus ZAP 2025, 528 werden nun Übergangsfälle zum RVG besprochen, um eine präzise Berechnung zu ermöglichen.

Beispielsweise wird bei Wertgebühren, wenn sich in der vorangegangenen anzurechnenden Angelegenheit die Gebührenbeträge noch nach altem Recht richten, die Beträge in der neuen Angelegenheit aber bereits nach den neuen Gebührenbeträgen richten, nach den alten Gebührenbeträgen angerechnet.

Bei Mahnverfahren und anschließenden Aufträgen zur Durchführung des streitigen Verfahrens gilt, soweit der Anwalt den Auftrag zum Mahnverfahren vor dem 1.6.2025 erhalten hat und den Auftrag zur Durchführung des streitigen Verfahrens nach dem 31.5.2025, für das Mahnverfahren altes Recht und für das streitige Verfahren neues Recht, da es sich um zwei verschiedene Angelegenheiten handelt (§ 17 Nr. 2 RVG).

  • 2025-12-19
  • ⚙262697
  • zap - zeitschrift für die anwaltspraxis
  • ZAP 2025, 1188-1194
  • Dennis Christian Fast
Rechtsprechungsübersicht zum Erbrecht – 2. Halbjahr 2025

Mit besonderem Schwerpunkt auf die Inhalte der Testamentserrichtung, -gestaltung und -auslegung, den digitalen Nachlass, das Pflichtteilsrecht und die Testamentsvollstreckung wird die Rechtsprechung des 2. Halbjahres 2025 dargelegt.

So liegt ein ausdrücklicher Widerruf eines Testaments nach § 2255 BGB nach Ansicht des OLG Frankfurt (Beschl. v. 29.4.2025 – 21 W 26/25) auch dann vor, wenn ein Erblasser das von ihm errichtete Testament zunächst in zwei Teile zerreißt und dann die beiden Teile in einem Bankschließfach verwahrt, denn es kommt hierbei auf das Zerreißen an. Die Lagerung im Bankschließfach widerlegt diese Vermutung nicht.

Darüber hinaus entschied der BGH (Beschl. v. 12.3.2025 – IV ZR 88/24), dass der Pflichtteilsanspruch nach § 2317 Abs. 1 BGB mit dem Erbfall entsteht, unabhängig davon, ob eine Vaterschaft zu diesem Zeitpunkt bereits rechtskräftig festgestellt ist. Die Verjährungsfrist für den Pflichtteilsanspruch beginnt allerdings erst, wenn der Pflichtteilsberechtigte Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen – im Falle eines nichtehelichen Kindes also von der rechtskräftigen Feststellung der Vaterschaft – erlangt.

ZCG - Zeitschrift für Corporate Governance Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis | Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2026-02-06
  • ⚙268862
  • zcg - zeitschrift für corporate governance leitung und überwachung in der unternehmens- und prüfungspraxis
  • ZCG 2026, 5-10
  • Prof. Dr. Stephan Schöning
Diversität im Vorstand

In den vergangenen Jahren hat die Thematik Diversität auch auf der Ebene der Unternehmensführungen an Bedeutung gewonnen und wurde zum Teil sogar gesetzlich verankert. Hintergrund hierfür ist u. a. die Vermutung, dass divers zusammengesetzte Führungsgremien bessere Entscheidungen treffen und somit den Unternehmenserfolg verbessern. Im vorliegenden Beitrag werden die Ergebnisse einer Studie präsentiert, die für bedeutende börsennotierte Unternehmen in Deutschland untersucht, ob es einen Zusammenhang zwischen geschlechtlicher bzw. kultureller (d. h. herkunftsbasierter) Diversität im Vorstand und dem finanziellen Unternehmenserfolg gibt. Es zeigt sich, dass zwischen dem Anteil von Frauen im Vorstand und der Eigenkapitalrentabilität der Unternehmen ein positiver Zusammenhang nachweisbar ist, wohingegen in Bezug auf internationale Diversität tendenziell sogar ein negativer Zusammenhang besteht.

  • 2026-02-06
  • ⚙268814
  • zcg - zeitschrift für corporate governance leitung und überwachung in der unternehmens- und prüfungspraxis
  • ZCG 2026, 21-28
  • Prof. Dr. Reiner Quick; Isabel Maria Álvarez Jiménez; Daniel Sánchez Toledano; Joaquín Sánchez Toledano
Qualität der Abschlussprüfung

Abschlussprüfer üben eine öffentliche Aufgabe aus, indem sie die Glaubwürdigkeit der Finanzberichterstattung stärken. Diese Funktion können sie aber nur erfüllen, wenn sie sowohl unabhängig agieren als auch als unabhängig wahrgenommen werden. Die Tätigkeit von Alumni des Abschlussprüfers beim Prüfungsmandanten könnte wegen der damit einhergehenden sozialen Beziehungen die Unabhängigkeit beeinträchtigen und daher zulasten der Prüfungsqualität gehen. Vor diesem Hintergrund soll der einschlägige weltweite Forschungsstand vorgestellt werden. Dessen Befunde erfahren eine kritische Diskussion und führen zu möglichen Implikationen für Normengeber.

  • 2026-02-06
  • ⚙268697
  • zcg - zeitschrift für corporate governance leitung und überwachung in der unternehmens- und prüfungspraxis
  • ZCG 2026, 40-47
  • Dr. Josef Baumüller
Omnibus I

Im Dezember 2025 kamen die politischen Abstimmungen zum „Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit“ zum Abschluss. Damit konnte die im Februar 2025 gestartete Initiative zur Vereinfachung des europäischen Normenrahmens hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der nachhaltigkeitsbezogenen Sorgfaltspflichten abgeschlossen werden. Die beschlossenen Neuregelungen schaffen allerdings teilweise neue Komplexitäten. Der vorliegende Beitrag umreißt dies für die abgeschlossene Überarbeitung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die damit einhergehenden neuen Anforderungen an die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung.

  • 2026-02-06
  • ⚙268664
  • zcg - zeitschrift für corporate governance leitung und überwachung in der unternehmens- und prüfungspraxis
  • ZCG 2026, 35-39
  • Viktor Jabs; Prof. Dr. Inge Wulf; Prof. Dr. Guido Pfeifer
Dieselgate-Kommunikation von Automobilherstellern

Die Dieselkrise stellte eine Herausforderung für die Kommunikationsstrategien der Automobilbranche dar und schlägt sich auch in der Sprache des Geschäftsberichts nieder. Der vorliegende Beitrag stellt einführend unterschiedliche Krisenkommunikationsstrategien auf und widmet sich der Rhetorik und Sprache als Instrumente organisationaler Kommunikation. Der Fokus liegt auf den drei Hauptformen Logos, Ethos und Pathos. Ergänzend wird die linguistische Analyse thematisiert, die Hinweise auf die Denkprozesse, emotionale Zustände, Absichten und Motivationen liefern kann. Dieser erste Teil des Beitrags endet mit einem Überblick zum Forschungsstand der Kommunikationsstrategien von Automobilherstellern in der Dieselkrise. Der zweite Teil des Beitrags wird die Ergebnisse der rhetorisch-linguistischen Untersuchung der Aktionärsbriefe darstellen und kritisch würdigen.

  • 2026-02-06
  • 🌍 1770854400000
  • ⚙268621
  • zcg - zeitschrift für corporate governance leitung und überwachung in der unternehmens- und prüfungspraxis
  • ZCG 2026, 16-20
  • Dr. Sean Needham; Prof. Dr. Stefan Müller
Organhaftung und D&O-Deckung bei Insolvenzverschleppung

Das OLG Frankfurt a. M. hatte bei insolvenzrechtlichen Kardinalpflichtverletzungen einen weitreichenden D&O-Deckungsausschluss auch ohne gesonderten Nachweis der Wissentlichkeit angenommen (Urt. v. 5. 3. 2025 – 7 U 134/23). Der BGH hat diese Auslegung des Wissentlichkeitsausschlusses mit Urteil vom 19. 11. 2025 (Az. IV ZR 66/25) zwar korrigiert und klargestellt, dass die positive Kenntnis gerade der haftungsbegründenden Pflichtverletzung für den Versicherungsausschluss erforderlich ist. Dennoch werden durch diese Urteile die großen Risiken der Organhaftung deutlich. Der Beitrag ordnet die Entscheidungen ein und zeigt die fortbestehenden Implikationen für Corporate Governance, Krisenfrüherkennung, Überwachung und Vergütungssysteme auf.

  • 2026-02-06
  • ⚙268582
  • zcg - zeitschrift für corporate governance leitung und überwachung in der unternehmens- und prüfungspraxis
  • ZCG 2026, 29-34
  • Prof. Dr. Michael Babbel
Bilanzpolitische Gestaltungsspielräume in der Kapitalflussrechnung

Cashflow-Kennzahlen gelten im Vergleich zu gewinnbasierten Größen als weniger anfällig für bilanzpolitische Einflussnahmen und werden daher häufig zur Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Unternehmen herangezogen. Gleichwohl eröffnet auch die Kapitalflussrechnung erhebliche Spielräume für eine verzerrte Darstellung der wirtschaftlichen Lage. Der Beitrag zeigt typische Gestaltungspraktiken und gibt Hinweise, wie Cashflow-Kennzahlen kritisch analysiert und richtig eingeordnet werden können.

  • 2026-02-06
  • ⚙268492
  • zcg - zeitschrift für corporate governance leitung und überwachung in der unternehmens- und prüfungspraxis
  • ZCG 2026, 11-15
  • Stefan Hessel
Cybersicherheit als Risiko und Governance-Pflicht

Der vorliegende Beitrag zeigt auf, wie die NIS-2-Richtlinie und der Cyber Resilience Act als neue gesetzliche Anforderungen an Cybersicherheit in die Risikoberichterstattung eingebunden werden können und welche Risiken bei Verstößen drohen. Ziel ist es, Unternehmensleitung, Aufsichtsgremien, Prüferinnen und Prüfer dabei zu unterstützen, die neuen Anforderungen im Sinne einer anforderungsgerechten Corporate Governance zu erfüllen.

ZErb - Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis | zerb verlag – eine Marke der Juristische Fachmedien Bonn GmbH

  • 2026-01-16
  • ⚙264101
  • zerb - zeitschrift für die steuer- und erbrechtspraxis
  • ZErb 2026, 6-9
  • Rüdiger Werner
Keine Erstreckung des Steuerklassenprivilegs des § 15 Abs. 1 S. 2 ErbStG auf ausländische Stiftungen – zugleich Anm. von EuGH, Urt. v. 13.11.2025 – C-142/24, Familienstiftung

Die Übertragung von Vermögen auf eine Stiftung ist erbschaft- bzw. schenkungsteuerpflichtig. Da das ErbStG die Steuerklasse des Erwerbers gemäß dem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser oder Schenker zum Stifter bestimmt, führt dies in Ermangelung eines Verwandtschaftsverhältnisses der Stiftung zum Stifter im Normalfall zur Anwendung der ungünstigsten Steuerklasse III. Davon abweichend bestimmt § 15 Abs. 1 S. 2 ErbStG, dass bei der Besteuerung der erstmaligen Vermögensausstattung einer neu errichteten Familienstiftung das Verwandtschaftsverhältnis des Stifters zu dem am weitesten entfernten Begünstigten zugrunde zu legen ist. Dieses Steuerklassenprivileg der Familienstiftung gilt grundsätzlich nur für inländische Stiftungen. In der Literatur wird hierein ein Eingriff in die unionsrechtlichen Kapitalverkehrsfreiheit gesehen. Auf Vorlage des FG Köln hat der EuGH in einem jüngst ergangenen Urteil einen solchen Eingriff allerdings abgelehnt. Der nachfolgende Beitrag stellt das Urteil vor und erläutert die sich daraus ergebenden Konsequenzen.

  • 2026-01-16
  • 🌍 1769040000000
  • ⚙263945
  • zerb - zeitschrift für die steuer- und erbrechtspraxis
  • ZErb 2026, 1-5
  • Julia Roglmeier; Laura Hoyer
Gestaltungen für besondere Familienkonstellationen – Teil 1: Das Geschiedenentestament

Besondere Familienkonstellationen, wie solche mit geschiedenen Eltern oder Patchworkfamilien mit Kindern aus mehreren Beziehungen, sind in Deutschland längst gelebte Realität. Die Gestaltung letztwilliger Verfügungen in diesen Fällen ist vielfältig, rechtlich anspruchsvoll und erfordert neben fundierten Kenntnissen des Erbrechts ein sensibles Gespür für familiendynamische Hintergründe. Ziel dieses Beitrags ist es, die typischen Gestaltungsbedürfnisse der künftigen Erblasser aufzuzeigen, das Problembewusstsein für die rechtlichen Fallstricke zu schärfen und potenzielle Gestaltungslösungen zu finden.

In diesem Teil des Beitrags widmet sich einer eingehenden Betrachtung von Geschiedenentestamenten. Um einen geschiedenen Ehegatten von der Erbfolge auszuschließen und gemeinsame Kinder vor mittelbarem Zugriff auf das weitergegebene Vermögen zu schützen, stehen verschiedene Gestaltungsinstrumente zur Verfügung. Je nach Einzelfall kann die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft, von Vermächtnissen oder eine Kombination beider Modelle die geeignetste Absicherung darstellen. Bei minderjährigen Kindern sollte der Entzug der Vermögenssorge in Erwägung gezogen werden, während der Schutz des Vermögens durch die Anordnung einer Dauertestamentsvollstreckung auch bei Erreichen der Volljährigkeit über das 18. Lebensjahr hinaus gewährleistet werden kann.

  • 2025-12-12
  • ⚙262015
  • zerb - zeitschrift für die steuer- und erbrechtspraxis
  • ZErb 2025, 447-454
  • Walter Zimmermann
Wer ist Schuldner der Testamentsvollstreckervergütung?

§ 2221 BGB besagt, dass der Testamentsvollstrecker für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen kann, sofern nicht der Erblasser etwas anderes bestimmt hat. Damit soll nur klargestellt werden, dass die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker kein unbezahltes Ehrenamt ist, wie z.B. früher der Vormund oder der Pfleger. Wer zahlungspflichtig ist, steht nicht im § 2221 BGB oder sonst wo im Gesetz; die Materialien sind kurz und äußern sich dazu nicht. Auch wann die Vergütung zu zahlen ist, regelt § 2221 BGB nicht. Wer die Aufwendungen (Auslagen) zu zahlen hat, ist dagegen in §§ 2218, 670 BGB geregelt: der „Auftraggeber“. Der Beitrag erläutert anhand zahlreicher Beispiele, wer Schuldner der Testamentsvollstreckervergütung ist.

  • 2025-12-12
  • 🌍 1766016000000
  • ⚙262010
  • zerb - zeitschrift für die steuer- und erbrechtspraxis
  • ZErb 2025, 455-458
  • Ludwig Kroiß
Hilft KI dem Erbrechtsanwalt oder ersetzt sie ihn sogar?

KI-Anwendungen sind aus dem Alltag des Rechtsberaters nicht mehr wegzudenken. Sie erleichtern die Recherche und liefern mittlerweile erstaunlich präzise Ergebnisse. Die KI kann für den juristischen Berater als Assistenzsystem wertvolle Dienste leisten. Gerade die Recherche wird erheblich erleichtert. Auch dient sie der Kontrolle bereits gefundener Ergebnisse. An die Grenzen stößt sie oft bei offenen Fragen. Die Kunst des Anwenders besteht darin, die „richtigen“ Fragen, den Prompt, zu stellen. Was die „richtigen Fragen“ sind, entscheidet der „prompter“! Wie dies gelingen kann, zeigt der Beitrag anhand einiger Praxisbeispiele.

  • 2025-12-12
  • ⚙261989
  • zerb - zeitschrift für die steuer- und erbrechtspraxis
  • ZErb 2025, 441-447
  • Pierre Plottek
Die Erstellung von notariellen Nachlassverzeichnissen unter zur Hilfenahme von künstlicher Intelligenz (KI-Tools) – Zukunft oder bereits Gegenwart?

Die Erstellung notarieller Nachlassverzeichnisse gilt als besonders zeit- und arbeitsintensiv. Mitunter wird behauptet, dass die Anforderungen an die Erstellung eines vollständigen und rechtlich einwandfreien Verzeichnisses kaum erfüllbar seien. Der Beitrag zeigt, wie Künstliche Intelligenz (KI) – etwa durch moderne Sprachmodelle – hierbei unterstützen kann. KI kann Recherchen, Datenauswertungen und Strukturierungen erheblich beschleunigen, ersetzt aber nicht die eigenverantwortliche Prüfung durch den Notar. Berufs- und datenschutzrechtliche Vorgaben, insbesondere Eigenverantwortlichkeit, Verschwiegenheit und Kontrolle der Datenverarbeitung, setzen klare Grenzen. KI bietet damit Chancen zur Effizienzsteigerung, verlangt jedoch einen verantwortungsvollen, rechtskonformen Einsatz.

  • 2025-12-12
  • ⚙261955
  • zerb - zeitschrift für die steuer- und erbrechtspraxis
  • ZErb 2025, 459-463
  • Thomas Lauk
Ein Ruf aus der Praxis: Die vermuteten Auswirkungen der BGH-Rechtsprechung zur Vergütung des Nachlasspflegers und seiner Mitarbeitenden

Der Bundesgerichtshof hat sich zur Frage der Vergütungsfähigkeit von Mitarbeitenden eines Nachlasspflegers geäußert (BGH, Beschl. v. 10.9.2025 – IV ZB 2/25) und festgestellt, dass für solche Zeiten angestellter Mitarbeitenden kein (eigener) Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers besteht. Die in der Entscheidung darüber hinaus gemachten Ausführungen zur möglichen Geltendmachung der Mitarbeiterzeiten als Auslagenersatzanspruch, lassen Raum für Interpretationen, die in diesem Beitrag zum Ausdruck kommen sollen. Dabei muss berücksichtigt werden, ob es sich um einen mittellosen oder einen werthaltigen Nachlass handelt. Im mittellosen Fall wird die Vergütung des Nachlasspflegers nach § 3 VBVG unter Berücksichtigung der dortigen Qualifikation berechnet. Im werthaltigen Nachlassfall wird abweichend von § 3 VBVG die Vergütung des Nachlasspflegers nach den Regelungen des § 1888 Abs. 2 BGB festgesetzt.

ZESAR - Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht | Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2026-01-23
  • ⚙264614
  • zesar - zeitschrift für europäisches sozial- und arbeitsrecht
  • ZESAR 2026, 57-66
  • Prof. Dr. Francis Kessler
Streitigkeiten zwischen Ärzten und Krankenkassen in Frankreich

In Frankreich ist die Tätigkeit der Sozialversicherungsabteilungen in den Disziplinarkammern der Kammern auch weiterhin von den Praktikern der Krankenkassen geprägt: Ihr Ziel ist die Behebung von berufsbedingten Missbräuchen bei Behandlung Sozialversicherter und bei Leistungen, die von Apothekern gewährt werden und zum Schaden der Sozialversicherung oder der Sozialversicherten gehen. Die Rechtsstreitigkeiten vor den Sozialversicherungsabteilungen stehen im Einklang mit den Kontrollen, die gemäß der Charta der Kontrolle der Tätigkeit von Angehörigen der Gesundheitsberufe durch die Krankenversicherung im Rahmen eines „thematischen Kontrollprogramms“ oder nach der „Feststellung statistischer Unregelmäßigkeiten, von Zeugenaussagen oder Hinweisen auf Anomalien“ auf Initiative der Verwaltungsabteilungen der Kasse oder deren Abteilung für medizinische Kontrolle durchgeführt werden.

  • 2026-01-23
  • ⚙264564
  • zesar - zeitschrift für europäisches sozial- und arbeitsrecht
  • ZESAR 2026, 73-79
  • Dr. Christina Schnittler
Wer darf mitreden: Unterrichtungs- und Anhörungsrechte im Unionsrecht auch für Arbeitnehmerähnliche?

Im Fokus der Betrachtung steht die Frage, ob bzw. inwieweit arbeitnehmerähnlichen Personen auf unionsrechtlicher Ebene Unterrichtungs- und Anhörungsrechte zukommen. Zurückgegriffen wird dabei auf die Definition von wirtschaftlich abhängigen Solo-Selbstständigen nach den Leitlinien der Europäischen Kommission zur Anwendung des Wettbewerbsrechts der Union auf Tarifverträge über die Arbeitsbedingungen von Solo-Selbstständigen (2022/C 374/02) zurückgegriffen wird. Die Leitlinien unterscheiden zwischen (1) wirtschaftlich abhängigen Solo-Selbstständigen, die ihre Dienstleistungen ausschließlich oder überwiegend für einen Auftraggeber erbringen, und (2) Solo-Selbstständigen, die dieselben oder ähnliche Aufgaben „Seite an Seite“ mit Arbeitnehmern für denselben Auftraggeber erbringen.

  • 2026-01-23
  • 🌍 1769644800000
  • ⚙264534
  • zesar - zeitschrift für europäisches sozial- und arbeitsrecht
  • ZESAR 2026, 67-72
  • Dr. Ansgar Kalle
Neue Impulse aus Luxemburg – das Massenentlassungsrecht nach Tomann und Sewel

Nach gefestigter Rechtsprechung des BAG führen Verstöße gegen § 17 KSchG grundsätzlich zur Nichtigkeit aller im Zuge der Massenentlassung ausgesprochenen Kündigungen. Diese drastische Rechtsfolge halten viele Stimmen aus dem Schrifttum seit einiger Zeit für unangemessen. Jüngst zogen auch zwei BAG-Senate das bisherige Nichtigkeitsdogma in Zweifel und legten dem EuGH in den Fällen Tomann und Sewel einige Fragen vor, um den nationalen Gestaltungsspielraum im Massenentlassungsrecht auszuloten. Ende Oktober 2025 beantwortete der EuGH diese. Dieser Beitrag analysiert die Antworten des EuGH, ordnet sie in die bisherige Spruchpraxis ein und untersucht, inwiefern sie es erlauben, das gegenwärtige Sanktionssystem weiter auszudifferenzieren.

  • 2025-12-26
  • 🌍 1767830400000
  • ⚙263023
  • zesar - zeitschrift für europäisches sozial- und arbeitsrecht
  • ZESAR 2026, 21-29
  • Cristina Fraenkel-Haeberle; Marko Andelic
Zwischen voller Hingabe und Erschöpfung: langzeiterkrankte Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst im deutsch-französischen Vergleich

Der vorliegende Beitrag will vor dem Hintergrund der in beiden Staaten ähnlichen Problemlagen einen Überblick über die jeweils bestehenden Rechtsregime geben, die für den Umgang mit Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Langzeiterkrankungen maßgebend sind, sowie neue Lösungen, die aktuell diskutiert werden, vorstellen. Insoweit ist insbesondere der im Herbst 2024 veröffentlichte Bericht der Inspection Générale des Finances von Interesse, da er einschneidende Maßnahmen zur Senkung der Fehlzeiten vorgeschlagen hat. Begleitend dazu werden zur Vervollständigung des Gesamtbildes Erkenntnisse aus einer umfassenden Studie der Beobachtungsstelle (Observatoire) der französischen Krankenkasse (2023) über die Fehlzeiten in den französischen Gebietskörperschaften sowie deren Ursachen und Entwicklung dargelegt. Aus den Erfahrungen unseres Nachbarlandes lassen sich vermutlich – ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit – Ratschläge und Handlungsempfehlungen auch für die deutsche öffentliche Verwaltung ableiten.

  • 2025-12-26
  • ⚙262999
  • zesar - zeitschrift für europäisches sozial- und arbeitsrecht
  • ZESAR 2026, 13-20
  • Prof. Dr. MJur (Oxon) Adam Sagan
Rechtliche Rahmenbedingungen einer bürokratiearmen Umsetzung der EU‑Entgelttransparenz­richtlinie 2023/970 (Teil II)

Die EU‑Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 (ETRL) wirft ihren Schatten voraus. Die Frist für die Umsetzung endet am 7. Juni 2026. Der Koalitionsvertrag sieht eine „bürokratiearme“ Umsetzung der Richtlinie vor. Der Beitrag lotet unter dieser Prämisse die Gestaltungsspielräume bei der Umsetzung der Berichterstattung über das Entgeltgefälle, einschließlich der Abhilfe, sowie der gemeinsamen Entgeltbewertung aus. (Fortsetzung von ZESAR 2025, 447 ff.)

ZfIR - Zeitschrift für Immobilienrecht | RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln

  • 2026-01-30
  • ⚙268177
  • zfir - zeitschrift für immobilienrecht
  • ZfIR 2026, 61-64
  • Jakob Schlösser
Dachlawinen und Photovoltaikanlagen – Begründung einer erhöhten Verkehrssicherungspflicht?

Die rasant steigende Anzahl an Photovoltaikanlagen berührt seit einigen Jahren insbesondere das öffentliche Baurecht, das Energierecht sowie das Steuerrecht. Zusätzlich entstehen nachbarschaftsrechtliche Konflikte, sei es zwischen den Parteien einer WEG oder Eigentümern angrenzender Grundstücke. Die letzten Winter zeigen, dass sich bereits bei moderatem Schneefall großflächige Dachlawinen lösen können. Dieser Beitrag untersucht deshalb, soweit ersichtlich, erstmalig, ob und inwieweit allein die Montage einer Photovoltaikanlage eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht begründet und welche Folgen für die Praxis entstehen.

  • 2026-01-30
  • 🌍 1770595200000
  • ⚙265291
  • zfir - zeitschrift für immobilienrecht
  • ZfIR 2026, 53-60
  • Carsten Cramer; Lucas Pfeiffer
Von der Schlussrate über die Wohnfläche bis zur Mehrhausanlage – das Kammergericht treibt das Bauträgerrecht voran

Das KG hatte in letzter Zeit verschiedene Gelegenheiten, zu Fragen des Bauträgerrechts Stellung zu nehmen (vgl. Urt. v. 23. 4. 2025 – 21 U 156/23, ZfIR 2025, 347 (m. Anm. Grziwotz, S. 354); Urt. v. 20. 5. 2025 – 21 U 73/24, ZfIR 2025, 338 (m. Anm. L. Schneider, S. 345) und Urt. v. 27. 5. 2025, ZfIR 2026, 65 – in diesem Heft ). Von besonderer Relevanz ist das Urteil vom 27. 5. 2025, das sich mit gleich drei praxisrelevanten Fragestellungen des Bauträgerrechts auseinandersetzt. Das Gericht entschied, wann die Schlussrate fällig ist, inwieweit Regelungen zur Wohnfläche wirksam im Bauträgervertrag vereinbart werden können und ob der Herstellungsanspruch des Erwerbers auf einen Bauabschnitt einer Mehrhausanlage beschränkt werden kann. Da gegen das Urteil Revision zum BGH eingelegt wurde, ist möglicherweise mit einer höchstrichterlichen Entscheidung zu diesen Fragen zu rechnen. Vor diesem Hintergrund soll die Entscheidung des KG beleuchtet werden. Aus Platzgründen liegt der Fokus auf den besonders praxisrelevanten Ausführungen des Gerichts zur vollständigen Fertigstellung sowie zu Mehrhausanlagen.

  • 2026-01-09
  • ⚙263488
  • zfir - zeitschrift für immobilienrecht
  • ZfIR 2026, 13-20
  • Gerhard Schmidberger
Nochmals zur verlängerten Zwangsverwaltung

Eigentlich ist zur Zwangsverwaltung, die nach dem Zuschlagsbeschluss bis zu dessen Rechtskraft gegen den Ersteher weiterbestehen soll, schon alles gesagt und geschrieben worden. Eigentlich. Aber doch nicht alles – nämlich, wer soll die Vergütung des „verlängerten“ Zwangsverwalters tragen? Diese Lücke hat nun das OLG Hamm beleuchtet. Der nachstehende Beitrag soll ein weiteres Mal den Abwicklungszeitraum einer Zwangsverwaltung nach Erteilung des Zuschlags, gerade unter Kostenaspekten, untersuchen.

  • 2026-01-09
  • 🌍 1768435200000
  • ⚙263423
  • zfir - zeitschrift für immobilienrecht
  • ZfIR 2026, 1-13
  • Jakob Hans Hien; Anna-Maria Dahlke; Nicolas Savoie; Alina Widiker
Die neuen planungsrechtlichen Abweichungsmöglichkeiten durch das sog. Bau-Turbo-Gesetz

Mit dem sog. Bau-Turbo-Gesetz wurden neue Abweichungsmöglichkeiten in das Baugesetzbuch eingeführt. Ziel des Gesetzgebers war es, in Anbetracht der bestehenden Wohnungsknappheit in den Ballungszentren eine wesentliche Beschleunigung der Schaffung von Planungsrecht für Wohnbauvorhaben zu ermöglichen. Dies ist ihm geglückt. Wohnbauvorhaben können von nun an verwirklicht werden, ohne dass es der Aufstellung oder der Änderung von Bebauungsplänen bedarf.

  • 2026-01-09
  • ⚙263334
  • zfir - zeitschrift für immobilienrecht
  • ZfIR 2026, 20-25
  • Harald Wilsch
Grundbuchrechtliche Hinweise zur Bescheinigung für den Vollzug des § 1025 BGB

Wesensmerkmal einer Grunddienstbarkeit ist die Belastung eines dienenden Grundstücks zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines herrschenden Grundstücks. Geteilt werden kann auch das herrschende Grundstück. Die Rechtsfolgen nach § 1025 Satz 2 BGB können Gegenstand einer Bescheinigung sein, die im Folgenden geschildert werden soll.

ZfRM - Zeitschrift für Risikomanagement | Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

  • 2026-02-06
  • ⚙268907
  • zfrm - zeitschrift für risikomanagement
  • ZfRM 2026, 10-18
  • Melanie Reuß
Mitarbeiterbefähigung als Risikofaktor und Erfolgsbedingung

ESG (Environmental, Social, Governance) ist eine neue Dimension der Unternehmenssteuerung. Es erweitert dabei das klassische Risikoverständnis: Neben finanziellen und operativen Risiken treten ökologische, soziale und auf Governance bezogene Einflussgrößen in den Vordergrund, die Unternehmensziele unmittelbar berühren. Nach ISO 31000 wird Risiko definiert als „Auswirkung von Unsicherheit auf Ziele“. Diese Unsicherheit entsteht dort, wo Entscheidungen getroffen werden. Hier entscheidet sich, ob Nachhaltigkeitsstrategien Wirkung entfalten oder im Berichtswesen verharren. Dabei klafft zwischen Strategie und Alltag oft eine Lücke. Sie zeigt sich besonders dort, wo ESG-Kriterien zwar in Richtlinien beschrieben, aber im Arbeitsalltag nicht gelebt werden. ESG-Risiken werden in zentralen Abteilungen analysiert, aber zu selten in den Prozessen, in den Lieferketten, in der täglichen Steuerung verstanden. Durch zielgerichtetes Risikomanagement muss die Belegschaft in die Lage versetzen werden, diese Zusammenhänge selbst zu erkennen und zu steuern.

  • 2026-02-06
  • ⚙268856
  • zfrm - zeitschrift für risikomanagement
  • ZfRM 2026, 19-22
  • Thomas Zimmerer
KI transformiert das Risikomanagement

Künstliche Intelligenz markiert eine Zäsur für das Risikomanagement. Erstmals stehen Werkzeuge zur Verfügung, die Risiken in Echtzeit detektieren und präventiv steuern. Für Aufsichtsräte verschiebt sich der Fokus von der Abwehr hin zur Wirksamkeit der Überwachung. Dieser Beitrag zeigt, warum stichtagsbezogene Ansätze obsolet sind und wie KI als integraler Bestandteil des IKS modernes Risikomanagement erst ermöglicht.

  • 2026-02-06
  • ⚙268724
  • zfrm - zeitschrift für risikomanagement
  • ZfRM 2026, 4-9
  • Prof. Dr. Arnd Wiedemann; Yanik Bröhl
Risk Governance als Transformationsmotor

Kreditinstitute müssen Nachhaltigkeit im Geschäftsmodell verankern. Diese Transformation erfordert einen integrierten Umgang mit ESG-Risiken. Dieser Beitrag entwickelt ein prozessorientiertes Steuerungsrahmenwerk, das die MaRisk und die EBA-Leitlinien EBA/GL/2025/01 systematisch mit dem Geschäftsmodell verzahnt. Hierbei fungiert die Risk Governance als zentraler Transformationsmotor, um Risiken strategisch in Chancen zu überführen und die langfristige Resilienz zu sichern.

  • 2026-02-06
  • ⚙268527
  • zfrm - zeitschrift für risikomanagement
  • ZfRM 2026, 23-26
  • Dr. Alexander Köppen; Fiona Marschollek
Die Minimum Viable Company als Schlüssel zur Krisenbewältigung

Wenn Schutzmechanismen versagen, entscheidet der Notbetrieb über das Überleben. Die ensprechende Vorbereitung unterliegt in der Regel harten Kosten-/Nutzenabwägungen. Die Minimum Viable Company (MVC) beschreibt die kleinstmögliche Ausprägung eines Unternehmens, mit der kritische Leistungen trotz gravierender Störungen erbracht werden können. Der Beitrag zeigt, wie Führungskräfte ihr MVC festlegen, testen und steuern – anschlussfähig zu BCM/ISO 22301, BSI-200-4 und NIS-2/DORA.

ZfSch - Zeitschrift für Schadensrecht | Deutscher Anwaltverlag & Institut der Anwaltschaft GmbH, Bonn

  • 2026-01-23
  • 🌍 1770076800000
  • ⚙264841
  • zfsch - zeitschrift für schadensrecht
  • ZfSch 2026, 1
  • Tamás Ignácz
Vom Neuteil zum Gebrauchtteil – Ein Verkehrsgerichtstag der Übergänge

Nach ständiger Rechtsprechung hat der Geschädigte eines Unfalls grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung für den vorübergehenden Ausfall der Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeugs. Denn die Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs stellt ein vermögenswertes Gut dar und ist als geldwerter Vorteil anzusehen, so dass sich bei vorübergehender Entziehung ein Vermögensschaden ergeben kann. Dies folgt vor allem daraus, dass die Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeugs innerhalb und außerhalb des Erwerbslebens geeignet ist, Zeit und Kraft zu sparen und damit – in Unabhängigkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln – das Fortkommen im allgemeinsten Sinne zu fördern. Um sicherzustellen, dass der Geldersatz für Verluste im eigenwirtschaftlichen Einsatz der Sache ungeachtet der notwendigen Typisierung und Pauschalierung einer konkreten, auf das jeweils betroffene Vermögen bezogenen Schadensbetrachtung verhaftet bleibt, und um dem schadensrechtlichen Grundsatz des Bereicherungsverbots gerecht zu werden, ist die Zuerkennung der Entschädigung aber davon abhängig, dass der Eigentümer sein Fahrzeug in der fraglichen Zeit benutzen wollte und hierzu in der Lage war. Darüber hinaus muss die Entbehrung der Nutzung auch deshalb fühlbar geworden sein, weil der Geschädigte das Fahrzeug mangels eines weiteren geeigneten Kraftfahrzeugs für seine alltägliche Lebensführung wirklich gebraucht hätte.

Diese „fühlbare“ Nutzungsentbehrung wirft im Rahmen der fiktiven Schadensabrechnung und dann gerade bei längeren Ausfallzeiträumen Fragen auf: Wie etwa können sich „fühlbare“ Entbehrungen im bloß fiktiv berechneten Schaden widerspiegeln? Und warum bleibt der tatsächliche Nutzungsbedarf – im Gegensatz zum tatsächlichen Reparaturbedarf – in diesem fiktiven Rahmen ohne objektiven Beleg, obwohl der Geschädigte das Fahrzeug doch ohne den Ausfall genutzt und „wirklich“ gebraucht hätte?

  • 2025-12-12
  • ⚙262251
  • zfsch - zeitschrift für schadensrecht
  • ZfSch 2025, 664-669
  • Mike Peter
Die Fahrerschutzversicherung – Hinweis- und Schadensersatzpflichten für die Werkstatt?

Seit dem 1.8.2002 können bekanntlich auch die Insassen eines Kraftfahrzeuges bei einem Unfall die ihnen daraus entstehenden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen den Halter und Kfz-Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs geltend machen, in dem sie saßen. Der Fahrer kann dies jedoch nach § 8 Nr. 2 StVG nicht. Danach gilt die Gefährdungshaftung des § 7 StVG des Halters, und damit der Versicherungsschutz des Kfz-Haftpflichtversicherers des Fahrzeugs ausdrücklich nicht, wenn der Verletzte bei dem Betrieb des Kraftfahrzeugs tätig war, insbesondere, dieses als Fahrer geführt hat. Der Fahrer kann sich also bei einem von ihm selbst verursachten Unfall und dadurch davon getragener Schäden oder Verletzungen lediglich an seinen privaten Unfallversicherer halten, vorausgesetzt, er unterhält eine solche private Unfallversicherung. Allerdings gibt es eine weitere Möglichkeit, wie die so bestehende gesetzliche Schutzlücke, die für den Fahrer besteht, geschlossen werden kann, nämlich durch Abschluss der sogenannten Fahrerschutzversicherung.

Diese Versicherung wurde bereits 2002 in Deutschland eingeführt, hat aber, wie die Praxis des Verfassers zeigt, offenbar immer noch ein Nischendasein und ist nach wie vor wenig bekannt, insbesondere auch nicht in den Kreisen, in denen man es eigentlich erwarten würde, nämlich in den Werkstätten und Autohäusern, die ihren Kunden im Rahmen der Unfallschadensreparaturen die Aufrechterhaltung ihrer Mobilität durch Zurverfügungstellung eines Mietwagens anbieten. Genau an dieser Stelle soll der nachfolgende Beitrag einen Aspekt beleuchten, der bislang, soweit ersichtlich, noch nicht in der Fachliteratur thematisiert wurde, aber doch von großer Bedeutung für die Praxis sein dürfte, wenn der Nutzer des Mietwagens mit diesem verunfallt.

ZfWG - Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht | dfv Mediengruppe, Frankfurt am Main

  • 2025-12-12
  • ⚙262117
  • zfwg - zeitschrift für wett- und glücksspielrecht
  • ZfWG 2025, 451-454
  • Carsten Bringmann; Ines Mittermeier
Bedeutung der DocMorris-Entscheidung des BGH für das Glücksspielwesen

Der BGH hat mit Urteil vom 17.7.2025 eine wegweisende Entscheidung zu den Anforderungen an die Rechtfertigung von Eingriffen in die unionsrechtlichen Grundfreiheiten getroffen. Die Entscheidung des BGH dürfte weitreichende Auswirkungen auf die Rechtfertigung von Eingriffen in die Grundfreiheiten von Glücksspielanbietern haben.

  • 2025-12-12
  • ⚙262080
  • zfwg - zeitschrift für wett- und glücksspielrecht
  • ZfWG 2025, 457-463
  • Hannah Wettstein; Dörte Petit
Geldspielwerbung in der Schweiz – ihre Wirkung auf Jugendliche und die gesetzliche Lage

Seit der Legalisierung von Online-Geldspielen 2019 in der Schweiz, werden diese aktiv beworben. Geldspielwerbung begegnet Jugendlichen heute überall – auf dem Handy, im Sportstadion oder über Influencerinnen und Influencer. Durch das ständige Sehen von Geldspielwerbung wird Geldspiel normalisiert – und insbesondere Personen, die bereits risikoreich spielen, dadurch zu noch riskanterem Geldspielverhalten animiert. Sport ist eine beliebte Plattform für Geldspielwerbung. Dabei hinken die in der Schweiz geltenden Werberegulierungen, gerade bezüglich Jugendschutz, internationalen Standards hinterher, während Länder wie Belgien zeigen, wie es auch ginge. Dieser Beitrag basiert auf einem Bericht, den die Autorinnen im Mai 2024 veröffentlicht haben: 10.58758/rech169.

  • 2025-12-12
  • ⚙262030
  • zfwg - zeitschrift für wett- und glücksspielrecht
  • ZfWG 2025, 454-457
  • Konrad Landgraf
Streetwork.Gambling: ein innovativer Ansatz in der Suchthilfe

Die fortschreitende Digitalisierung hat in den vergangenen Jahrzehnten nahezu alle Lebensbereiche tiefgreifend verändert – auch das Glücksspiel bildet hierbei keine Ausnahme. Digitale Technologien haben dazu geführt, dass Glücksspiele heute nahezu jederzeit und an nahezu jedem Ort verfügbar sind. Obwohl das Online-Glücksspiel in Deutschland erst mit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (in Bezug auf Sportwetten bereits mit der Vergabe der ersten Lizenzen im Jahr 2020) umfassend legalisiert wurde, war es bereits zuvor in großem Umfang – wenn auch illegal – zugänglich. Mit der Verlagerung des Glücksspielgeschehens in den digitalen Raum verändern sich auch die Herausforderungen im Bereich der Prävention und Hilfe. Neue Ansätze sind erforderlich, um dieser veränderten Lebensrealität gerecht zu werden. Das Projekt Streetwork.Gambling stellt einen solchen innovativen Versuch dar, digitale Lebenswelten in der suchtpräventiven Arbeit gezielt zu adressieren.

  • 2025-12-12
  • ⚙261993
  • zfwg - zeitschrift für wett- und glücksspielrecht
  • ZfWG 2025, 434-439
  • Juliane Hilf; Klaus Umbach
Neue EuGH-Rechtsprechung zum Glücksspielrecht

Der folgende Beitrag gibt im Anschluss an die bisherige Reihe (vgl. Hilf/Umbach, ZfWG 2025, 2) einen Überblick über die glücksspielrechtliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) seit Herbst 2024. Er befasst sich zunächst mit neuen Urteilen zur Änderung von Dienstleistungskonzessionen im Glücksspielbereich (I.) und zu Notifizierungspflichten nach der Informationsrichtlinie (II.). In einigen für Spielerklagen in Deutschland potenziell besonders relevanten Verfahren stehen die eigentlichen Entscheidungen des EuGH noch aus; daher berichtet der Beitrag nur kurz über den Inhalt der Schlussanträge des Generalanwalts bzw. über die mündliche Verhandlung (III.). Ein gestraffter Ausblick auf weitere anhängige Verfahren beim EuGH mit glücksspielrechtlichem Bezug schließt die Darstellung ab (IV.).

  • 2025-12-12
  • ⚙261944
  • zfwg - zeitschrift für wett- und glücksspielrecht
  • ZfWG 2025, 418-433
  • Tilman Becker
Wie es zu der Gründung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder kam: der Bericht eines Zeitzeugen

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) wurde gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 als Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde für länderübergreifende Glücksspielangebote in Halle/Saale errichtet. Die Gründung einer gemeinsamen Anstalt öffentlichen Rechts aller Bundesländer in einer föderalen Struktur wie der Bundesrepublik war mit erheblichen rechtlichen und politischen Problemen verbunden. In diesem Beitrag wird aus der Sicht eines Zeitzeugen dargestellt, wie diese überwunden wurden und wie es zur Gründung der GGL kam.

  • 2025-12-12
  • ⚙261912
  • zfwg - zeitschrift für wett- und glücksspielrecht
  • ZfWG 2025, 440-451
  • Lennart Brüggemann
Online-Glücksspiel im Jahr 2024

Im Anschluss an die Jahresübersichten 2019 bis 2024 (Brüggemann, ZfWG 2020, S. 319 ff.; Brüggemann/Schwentker, ZfWG 2021, S. 343 ff., Brüggemann, ZfWG 2022, S. 333 ff.; Brüggemann, ZfWG 2023, S. 356 ff.; Brüggemann/Rauschenbach, ZfWG 2024, S. 419 ff.) gibt der Beitrag einen Überblick über die Entwicklungen im Online-Glücksspiel für das Jahr 2024. Zunächst widmet er sich dem Glücksspielmarkt unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse. Sodann stellt er die im Jahr 2024 ergangene Rechtsprechung zum Online-Glücksspiel dar.

ZfZ - Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern | Lefebvre Stollfuß, Bonn

  • 2026-01-16
  • ⚙263808
  • zfz - zeitschrift für zölle und verbrauchsteuern
  • ZfZ 2026, 2-4
  • Prof. Dr. Helmut Kahl
Quousque tandem: Ein Zwischenruf zur abgabenrechtlichen Rechtfertigung der Festpreisphase des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

Quousque tandem: Ein Zwischenruf zur abgabenrechtlichen Rechtfertigung der Festpreisphase des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

Mit Ablauf des Jahres 2025 endete die fünfjährige Festpreisphase des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Nach einem Übergangsjahr 2026 mit einem Preiskorridor sollte 2027 dann eigentlich der europäische ETS II starten. Doch mit dem jüngsten Beschluss des EU-Umweltministerrats, den ETS II um ein Jahr auf 2028 zu verschieben, sieht es ganz so aus, als ob sich der Übergang vom nationalen auf den europäischen CO2-Preis länger hinziehen wird. Die schon bei Einführung des BEHG diskutierte Frage, wie sich Festpreise für Verschmutzungsrechte abgabenrechtlich rechtfertigen lassen, drängt sich damit wieder auf. Der Beitrag beleuchtet dies und ist zugleich eine Besprechung von A.-K. Schneider: „Verfassungsfragen der Einführung von Klimaabgaben am Beispiel der CO2-Bepreisung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes“.

  • 2025-12-12
  • ⚙261971
  • zfz - zeitschrift für zölle und verbrauchsteuern
  • ZfZ 2025, 370-378
  • Prof. Dr. Sabine Schröer-Schallenberg
ZfZ-Rechtsprechungsreport Energie- und Stromsteuer 2025

ZfZ-Rechtsprechungsreport Energie- und Stromsteuer 2025

Aus der Fülle der im Berichtszeitraum von den Gerichten erlassenen Entscheidungen hat die Autorin fachkundig diejenigen herausgesucht, die in besonderer Weise die Aufmerksamkeit unserer Leser verdienen und die sie kompakt und kritisch vorstellt.

ZG - Zeitschrift für Gesetzgebung | C.F. Müller GmbH, Heidelberg

  • 2025-12-12
  • ⚙262097
  • zg - zeitschrift für gesetzgebung
  • ZG 2025, 376-393
  • Jonas von Zons
Das Stiftungsfinanzierungsgesetz im Lichte des Verfassungsrechts

Jahrzehntelang existierte für die staatliche Förderung parteinaher Stiftungen keine spezielle parlamentsgesetzliche Grundlage. Nachdem das BVerfG diese Praxis mit Urteil vom 22.2.2023 für verfassungswidrig befunden hatte, hat der Bundesgesetzgeber Ende 2023 das Stiftungsfinanzierungsgesetz verabschiedet. Doch damit ist keine Ruhe eingekehrt: Gegen das Gesetz sind einige Verfahren beim BVerfG anhängig, so dass in naher Zukunft erneut mit einer Entscheidung des Gerichts in Sachen Stiftungsfinanzierung zu rechnen ist. Ob die Bemühungen der Antragsteller bzw. Beschwerdeführer von Erfolg gekrönt sein werden, lässt sich nicht zweifelsfrei vorhersagen. Dessen ungeachtet hält das Gesetz einer Überprüfung am Maßstab des Grundgesetzes nach Auffassung des Verfassers in seinen wesentlichen Aspekten stand.

  • 2025-12-12
  • ⚙261988
  • zg - zeitschrift für gesetzgebung
  • ZG 2025, 347-375
  • Henner Jörg Boehl
Gesetzgebung, Politik und Bundesverfassungsgericht

Über das Wahlrecht konnte sich schon der Parlamentarische Rat in Bonn nicht einigen. Dieser Rechtsbereich, der wegen seiner Bedeutung für den legalen Machterwerb im demokratischen Verfassungsstaat gemeinhin als zwar nicht formelles, aber doch materielles Verfassungsrecht angesehen wird, wurde infolgedessen in Art. 38 Abs. 3 des Grundgesetzes der Gestaltung durch den Gesetzgeber und Kontrolle durch das BVerfG überantwortet. Mit den letzten Wahlrechtsänderungen von 2020 und 2023 und den dazu ergangenen Urteilen des BVerfG von 2023 und 2024 haben der Gesetzgeber und das Gericht jeweils fundamentale Revisionen ihrer bisherigen Positionen zum Wahlrecht vollzogen, die die Frage aufwerfen: Wie soll es weitergehen im Verhältnis von Gesetzgebung, Politik und BVerfG in der Wahlrechtsfrage?

  • 2025-12-12
  • ⚙261959
  • zg - zeitschrift für gesetzgebung
  • ZG 2025, 323-347
  • Till Valentin Meickmann
Budgetflucht durch Bildung selbstständiger Rechtsträger als Verfassungsproblem

Die Haushalte der öffentlichen Hand stehen im Spannungsfeld zwischen steigenden Ausgaben und begrenzten Einnahmen. Als Reaktion auf diesen Druck lässt sich eine wachsende Tendenz zur „Flucht aus dem Budget“ (sog. Off-Budgeting) beobachten: Durch die Auslagerung von Aufgaben und Finanzierungsverantwortung in eigenständige juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts wird auch versucht, die strengen Regeln der Schuldenbremse zu umgehen. Der Beitrag untersucht die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und Grenzen solcher Auslagerungsstrategien. Er zeigt auf, dass diese Modelle nicht nur das parlamentarische Budgetrecht unterlaufen können, sondern auch als missbräuchliche Umgehung der Schuldenbremse zu werten sein können.

  • 2025-12-12
  • ⚙261908
  • zg - zeitschrift für gesetzgebung
  • ZG 2025, 394-412
  • Markus Oermann; Tobias Fertig; Eya Sdouga
Visualisierung von Gesetzen – Status Quo und Ausblick

Dieser Beitrag untersucht den Stand, die methodischen Grundlagen und die rechtlichen Vorgaben der Visualisierung von Gesetzen in Deutschland. Bestehende Ansätze wie Digitalcheck, Föderales Informationsmanagement und übliche Modellierungssprachen werden hinsichtlich ihres Nutzens, ihrer Herausforderungen und ihres Entwicklungspotentials betrachtet. Aufbauend darauf werden Vorschläge dafür erarbeitet, wie Visualisierung in die Gesetzgebung noch besser integriert werden kann.

ZHR - Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht | dfv Mediengruppe, Frankfurt am Main

  • 2025-12-19
  • ⚙262857
  • zhr - zeitschrift für das gesamte handelsrecht und wirtschaftsrecht
  • ZHR 2025, 647-688
  • Stefan Korch
Gesellschafter in der Restrukturierung

Das StaRUG gibt der Restrukturierungspraxis schneidige Sanierungsinstrumente an die Hand, was vor allem Gesellschafter schmerzhaft erfahren mussten. Sie werden häufig aus der Gesellschaft ausgeschlossen. Die dagegen gerichteten Rechtsbehelfe bleiben regelmäßig erfolglos. Das wundert nicht, hat doch der Gesetzgeber den Gesellschaftern nur eine schwache Position bei der Planabstimmung zugewiesen. In das Zentrum der Debatte ist deshalb die Frage gerückt, ob die Gesellschafter zumindest vor der Anzeige des Restrukturierungsvorhabens befragt werden müssen. Besonders kontrovers wird dieser Verfahrenseingangsschutz diskutiert, wenn die Gesellschaft ohne Zugang zu den Sanierungsinstrumenten überschuldet und damit materiell insolvent ist.

  • 2025-12-19
  • 🌍 1767571200000
  • ⚙262739
  • zhr - zeitschrift für das gesamte handelsrecht und wirtschaftsrecht
  • ZHR 2025, 598-646
  • Klaus Ulrich Schmolke
Das Gesellschaftsrecht im Schatten des HinSchG – Whistleblower-Regulierung als Impulsgeber und Irritation für Corporate Governance und Compliance

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) v. 31. 5. 2023 berührt als Querschnittsmaterie zahlreiche Rechtsgebiete und erzwingt dort Anpassungen. Dies gilt insbesondere auch für das Gesellschaftsrecht, dessen hergebrachte Lösungen für die Corporate Governance und Compliance durch die neuen Whistleblower-Regelungen in Frage gestellt werden. Die gesellschaftsrechtliche Debatte über den tatsächlichen Anpassungsbedarf ist gegenwärtig in vollem Gange. Der vorliegende Beitrag entfaltet die Schnittstellenproblematik und die hiermit verbundene Harmonisierungsaufgabe. Er plädiert dabei für eine am Rechtsdurchsetzungsziel des Hinweisgeberschutzrechts orientierte Auslegung, die systematische Brüche, unnötige Beschränkungen oder gar widersinnige Ergebnisse für die interne Governance- und Compliance-Architektur privater Unternehmen vermeidet. Illustriert wird dieses Vorgehen für die Fragen der Abstimmung der Tätigkeit der internen Meldestelle und der allgemeinen Compliance-Verantwortung der Geschäftsleiter, der Zulässigkeit konzernweiter Hinweisgebersysteme und der Voraussetzungen für den Schutz hinweisgebender Organmitglieder.

  • 2025-12-19
  • ⚙262735
  • zhr - zeitschrift für das gesamte handelsrecht und wirtschaftsrecht
  • ZHR 2025, 689-742
  • Christoph Krönke
Evidenzbasiertes Wirtschaftsrecht

Evidenzbasierte Rechtsetzung wird gerade im Wirtschaftsrecht zunehmend als Goldstandard guter Gesetzgebung gehandelt – und zwar nicht nur in der politischen, sondern mehr und mehr auch in der juristischen Diskussion. Der Hinweis auf eine (vermeintliche) empirische Evidenz ist heute durchaus geeignet, auf andere – z.B. theoretische, ethische, juristisch-dogmatische – Grundlagen gestützte Argumentationen zu entkräften, frei nach der Devise: Follow the (empirical) science! Die Rückführung dieser Devise auf das verfassungsrechtlich und -gerichtlich Einforderbare zeigt gleichwohl, dass sich der Gesetzgeber regelmäßig auf einen Mix aus gemeinhin anerkannten Erkenntnissen und allgemeiner Lebenserfahrung, aus bereichsspezifischem Erfahrungswissen und wissenschaftlich fundierten Theorien und Modellen stützen darf. Gänzlich frei ist er im Umgang mit diesen Erkenntnisquellen allerdings nicht. Neben einem gesicherten Bestand an verbindlichen “Erkenntnisregeln” deuten sich Entwicklungsperspektiven einer eigenständigen “verfassungsrechtlichen Erkenntnislehre” an.

Ziba-Ali, Urkundenabwicklung von A-Z | Deutscher Notarverlag

  • 2026-01-16
  • ⚙264108
  • ziba-ali, urkundenabwicklung von a-z
  • Ziba-Ali, Urkundenabwicklung von A-Z
  • Pranvera Ziba-Ali
Ziba-Ali, Urkundenabwicklung von A-Z

Die Urkundenabwicklung stellt die Mitarbeiter im Notariat häufig vor unerwartete und komplexe Aufgaben, die unter hohem zeitlichen Druck gelöst werden müssen.

Die 6. Auflage des Mitarbeiterleitfadens „Urkundenabwicklung von A-Z“ ist hierfür eine Arbeitshilfe mit hohem Praxisnutzen: Sie enthält nahezu alle gängigen Problemstellungen und eine Vielzahl von „Exoten“, bei denen auch der erfahrene Mitarbeiter nachschlagen muss.

Es empfiehlt sich, schon bei der Urkundenvorbereitung einen Blick reinzuwerfen. Mit Hilfe der Ausführungen in den einzelnen Kapiteln können im Vorfeld schon die in Frage kommenden gesetzlichen Grundlagen berücksichtigt werden, wie z.B. bei nachträglichen oder behördlichen Genehmigungen, um die anschließende Abwicklung schneller und gezielter umzusetzen und dem Sachbearbeiter die Arbeit erheblich zu erleichtern.

In der 6. Neuauflage sind sämtliche Inhalte auf den aktuellen Stand gebracht. Neu ausgearbeitet bzw. umfassend angepasst und ergänzt wurden u.a. folgende Themen:

  • eGbR: Anmeldungen zum Gesellschaftsregister und grundbuchliche Richtigstellung

  • Notarielle Online-Verfahren

  • Änderungen in Bezug auf gerichtliche Genehmigungserfordernisse nach der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

  • Europäisches Nachlasszeugnis

  • Ergänzungen hinsichtlich der Besonderheiten bei ausländischen Nachweisen im Erbscheinsverfahren

  • Musterkostenrechnung und Berechnungsbeispiele zu den am häufigsten in der Praxis vorkommenden Urkunden

Mit dem Buch erhalten Sie zudem rund 90 Muster zum direkten Download.

ZIP - Zeitschrift für Wirtschaftsrecht | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2026-02-06
  • 🌍 1770854400000
  • ⚙268849
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2026, 332-341
  • Friedemann Schade; Julian B. Hageböke; Tim Theunissen
Insolvenz eines Versicherungsunternehmens – Der Pfleger im Insolvenzfall nach § 317 VAG

Gemäß § 317 Abs. 1 Satz 1 VAG ist für den Fall der Insolvenz eines Versicherungsunternehmens ein Pfleger zur Wahrung der Rechte der Versicherten nach den §§ 315 und 316 VAG zu bestellen (Pfleger im Insolvenzfall). Dessen rechtliche Einordnung ist mangels Praxisrelevanz in der Vergangenheit bislang wissenschaftlich kaum beleuchtet.

  • 2026-02-06
  • ⚙268604
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2026, 321-332
  • Holger Fleischer
Minderheitenschutz im deutschen Aktienkonzernrecht und im Delaware General Corporation Law: Different ... But the Same?

Für Minderheitenschutz im faktischen Aktienkonzern sorgen seit nunmehr sechs Jahrzehnten die §§ 311 ff. AktG. Sie werden inzwischen ergänzt durch die §§ 111a ff. AktG über Geschäfte mit nahestehenden Personen. Das funktionale Gegenstück zu diesem „German Konzernrecht“ bilden im Delaware General Corporation Law Sonderregelungen für controlling stockholder transactions. Diese wurden im März 2025 durch die aufsehenerregende Senate Bill 21 reformiert. Der vorliegende Beitrag vergleicht beide Regelungsstrategien im Hinblick auf Adressatenkreis, Prüfungsgegenstand, materielle und prozedurale Schutzvorkehrungen sowie den Einfluss von Interessenkonflikten auf die gerichtliche Kontrolldichte.

  • 2026-01-30
  • ⚙268165
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2026, 257-270
  • Hans Christoph Grigoleit
Finanzielle Mobilisierung des Grundstückswerts durch Teilverkauf von Wohnimmobilien

Teilverkaufs-Transaktionen haben sich zu einem wichtigen Geschäftstyp im Bereich der sog. Immobilienverrentung entwickelt. Zugleich sind sie unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes Gegenstand von Kritik – sowohl mit rechtsdogmatischer als auch mit rechtspolitischer Stoßrichtung. Vor dem Hintergrund des kritischen Diskurses analysiert der Beitrag den Geschäftstyp, seine rechtsdogmatische Einordnung sowie die rechtspolitischen Perspektiven.

  • 2026-01-30
  • ⚙265356
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2026, 271-276
  • Michael Denga; Leander Brandt
Mehrheitsklauseln und Gesamtvermögensgeschäfte im Lichte der Entscheidung des BGH v. 8.7.2025 – II ZR 137/23, ZIP 2025, 2377

Der Beitrag analysiert das Urteil des BGH vom 8.7.2025, in dem ein mit einfacher Mehrheit gefasster Gesellschafterbeschluss über die Veräußerung des Gesamtvermögens einer Publikums-KG auf seine Wirksamkeit überprüft wird. Im Mittelpunkt steht die Frage einer analogen Anwendung des § 179a AktG und das hierfür vorausgesetzte Zustimmungsquorum von drei Vierteln sowie die heute maßgeblichen Grundsätze der Beschlusskontrolle nach Abkehr vom Bestimmtheitsgrundsatz und der Kernbereichslehre.

  • 2026-01-23
  • ⚙264833
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2026, 204-213
  • Friedrich Graf von Westphalen
Unberechtigte Kritik an der BGH-Rechtsprechung zur richterlichen Inhaltskontrolle im unternehmerischen Verkehr und der Verzicht auf unionsrechtliche Bezüge

Die recht harsche Kritik von Leuschner an der AGB-Rechtsprechung des BGH und sein damit verbundenes Plädoyer für eine Reform der §§ 305 ff. BGB würdigt nicht hinreichend (ZIP 2025, 2467), dass die Quellen des AGBG – und die darauf aufbauende Rechtsprechung - sich nahezu ausschließlich aus der seinerzeit verfügbaren BGH-Judikatur ableiten und daher eine kontinuierliche Entwicklungslinie seit mehr als 50 Jahren bis heute spiegeln. Leuschner übersieht aber auch, dass das Unionsrecht – vor allem im Bereich von Art. 13 des Data Act und der dort für den b2b-Verkehr zwingend vorgesehenen richterlichen Inhaltskontrolle auch bei der Verletzung „datenbezogener Pflichten“ – fast identisch, wenn nicht sogar teilweise strenger ist als die Befunde, wie sie von der AGB-rechtlichen Judikatur entwickelt worden sind.

  • 2026-01-23
  • 🌍 1769731200000
  • ⚙264589
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2026, 193-204
  • Christoph H. Seibt; Christopher Dibbern Danwerth
Reformbedarf bei Haftungsvergleichen in der Aktiengesellschaft

Anlässlich des vielbeachteten Urteils des BGH aus September 2025 zu den Haftungs- und Deckungsvergleichen der Volkswagen AG analysiert dieser Beitrag kritisch die wesentlichen Entscheidungsgründe und zieht Lehren für die Praxis der Verwaltung und Hauptversammlung.

  • 2026-01-16
  • ⚙263947
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2026, 137-146
  • Bodo Pfündl
Divergenz zwischen bundesrichterlichem Wollen und europäischem Dürfen

Der besprochene Vorlagebeschluss beschäftigt sich mit der praxisrelevanten Frage, inwieweit den deutschen Gerichten bei der richterrechtlichen Bestimmung der Widerrufsfolgen Gestaltungsfreiheit verbleibt, wenn es um die Rückabwicklung von Fond(ähnlichen)-Beteiligungen geht. Der Beitrag gelangt, entgegen dem BGH, zu dem Ergebnis, dass bei einer vollharmonisierenden Rückabwicklungsanordnung mit faktischer ex tunc-Wirkung kein Raum für eine bloße ex nunc-Wirkung anhand der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft bleibt.

  • 2026-01-09
  • 🌍 1768867200000
  • ⚙263434
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2026, 65-79
  • Nadja Gräfin Wolffskeel von Reichenberg
One-Stop-Shop und 24-Stunden-Gründung einer GmbH: Verfahrensdynamisierung durch digitale vorsorgende Rechtspflege

Die Gründung einer GmbH in Deutschland gilt als langsam und aufwendig. Der Koalitionsvertrag und die jüngst beschlossene Modernisierungsagenda der Bundesregierung setzen deshalb auf einen One-Stop-Shop und eine „24-Stunden-Gründung“, um Unternehmen einen schnelleren Marktzugang zu ermöglichen. Parallel gewinnen auf europäischer Ebene Überlegungen zu einem „28. Regime“ – etwa einer Simplified European Company oder einer European Start-up and Scale-up Company – an Dynamik, die ebenfalls ein modernes, digitales Gründungsverfahren voraussetzen.

  • 2026-01-09
  • ⚙263308
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2026, 79-90
  • Robin Przybilla
Unternehmensbewertung bei grenzüberschreitenden Umwandlungen nach dem UmRUG

In den Mitgliedstaaten existiert eine Vielzahl unterschiedlicher Methoden zur Bestimmung des Wertes eines Unternehmens. Dennoch sind die an einer grenzüberschreitenden Umwandlung beteiligten Unternehmen grundsätzlich anhand derselben Maßstäbe zu bewerten. Dieser Beitrag befasst sich mit der Frage nach der angemessenen Bewertung von Unternehmen bei grenzüberschreitenden Umwandlungen in der EU und im EWR am Beispiel der unterschiedlichen Bewertungsmethoden in Deutschland und Frankreich.

  • 2025-12-19
  • ⚙262951
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2026, 1-4
  • Horst Eidenmüller; Glory Nwaugbala
Independent Reviews in the Age of AI: Why Human Judgment Still Matters

KI‑Anwendungen durchdringen zunehmend unser berufliches wie auch unser privates Leben und prägen, wie wir arbeiten, lernen und Entscheidungen treffen. Ein Aspekt davon sind Produktrezensionen, von denen inzwischen ein erheblicher Teil von KI‑Anwendungen erzeugt wird.

  • 2025-12-19
  • ⚙262903
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 3113-3120
  • Rüdiger Pamp
Das Leitbild des angemessenen Vertrags in der Konkretisierung der Rechtsprechung

Der Beitrag geht der Frage nach, welche Ausprägung der Begriff der Angemessenheit in der AGB-Kontrolle durch die Rechtsprechung erfahren hat.

  • 2025-12-19
  • ⚙262815
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2026, 15-24
  • Stefan Witschen
Arbeitnehmerbeteiligung in der SE nach „Olympus“

Die Zweite Kammer des EuGH entschied im Urteil vom 16.5.2024 – C-706/22 – Konzernbetriebsrat („Olympus“), dass unionsrechtlich keine Pflicht zur Nachholung eines Verhandlungsverfahrens besteht, wenn eine arbeitnehmerlos gegründete SE später Arbeitnehmer beschäftigt. Der Beitrag würdigt das Urteil und ordnet seine Bedeutung für die Arbeitnehmerbeteiligung in der SE weiterführend ein.

  • 2025-12-19
  • ⚙262736
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2026, 4-15
  • Christoph G. Paulus; Francisco Garcimartin
Das 28. Insolvenzregime: Gedanken zu einer lex europea

Ein eigenständiges Insolvenzrecht in Gestalt einer Verordnung könnte die übliche europäische gesetzgeberische Schwerfälligkeit überwinden. Eine solche lex europea könnte sich etwa an große Unternehmen richten, an KMUs oder an start-ups, und wäre jeweils abhängig von einem opt-in der adressierten Unternehmen.

  • 2025-12-19
  • ⚙262734
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 3138-3142
  • Friedrich Graf von Westphalen
Das „Bild des Menschen im Recht“

Wenn – wie bei diesem Symposion – die Themen „Vertragsfreiheit und Vertragsgerechtigkeit“ als Grundpfeiler des AGB-Rechts im Zentrum stehen, dann geht es auch um das „Bild des Menschen im Recht“ (Radbruch).

  • 2025-12-19
  • ⚙262680
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 3130-3138
  • Christiane Wendehorst
Vertragsfreiheit und Vertragsgerechtigkeit in Kapitel II bis IV des Data Act

Seit 12.9.2025 ist der Data Act in allen Mitgliedstaaten anwendbar und führt u.a. zu einer völligen Neugestaltung der Rechtsverhältnisse bei vernetzten Produkten und verbundenen Dienstleistungen. Der Data Act baut dabei auf ein ganz neues Steuerungsinstrument: strikt regulierte Verträge.

  • 2025-12-19
  • ⚙262640
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 3120-3129
  • Mathias Schmoeckel
Die Entwicklung der Vertragsfreiheit in ihren Etappen und Motiven

Dieser Beitrag befasst sich mit dem umstrittenen Ursprung der Vertragsfreiheit als Eckpfeiler des modernen Zivilrechts.

  • 2025-12-19
  • 🌍 1767052800000
  • ⚙262629
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 3108-3113
  • Gregor Thüsing; Jakob Brohl; Lorenz Fander
AGB-Kontrolle: Wo kommen wir her, wo gehen wir hin?

Seit Erlass der Klauselrichtlinie (RL 93/13/EWG des Rates vom 5.4.1993 über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen) gab es in Europa keine weiteren Angleichungen im Recht der AGB-Kontrollen. Die nationalen Rechtsordnungen haben sich autonom weiterentwickelt. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die europarechtlichen sowie rechtsdogmatischen Grundlagen der AGB-Kontrolle und ordnet sie mit Blick auf England, Frankreich und China rechtsvergleichend ein.

  • 2025-12-12
  • ⚙262151
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 3048-3056
  • Tim Florstedt
Bemerkungen zu den Cum/Ex-Geschäften

Der Cum/Ex-Komplex gilt als größter Wirtschaftsskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte. Vor diesem Hintergrund nimmt der Beitrag die von Holger Fleischer begründeten Prinzipien für eine unternehmensrechtliche Skandalforschung zum Anlass, die zugrunde liegenden Geschäftsabläufe und -strukturen sowie die Skandalphasen und -beteiligten zu analysieren.

  • 2025-12-12
  • ⚙261962
  • zip - zeitschrift für wirtschaftsrecht
  • ZIP 2025, 3043-3047
  • Hanns Prütting
Bewegung im Berufsrecht der Rechtsanwälte

Das Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe ist in vielfacher Weise in Unruhe geraten. Durch die verkürzte 20. Legislaturperiode sind dabei manche Pläne nicht mehr zur Ausführung gelangt. Nun versucht das BMJV mit einem breit gestreuten Referentenentwurf, solche Gesetzgebungsmaßnahmen wieder aufzugreifen. Die folgenden Überlegungen wollen einen ersten Überblick über das geplante Maßnahmenbündel geben. Sie konzentrieren sich auf die Auswirkungen für die Rechtsanwaltschaft.

ZKF - Zeitschrift für Kommunalfinanzen | Lefebvre Stollfuß, Bonn

  • 2026-01-16
  • ⚙264040
  • zkf - zeitschrift für kommunalfinanzen
  • ZKF 2026, 1-6
  • Prof. Dr. Gunnar Schwarting
Wohin steuert die Gewerbesteuer? Das Dilemma der Kommunalfinanzierung in Zeiten ökonomischer Turbulenzen

Wohin steuert die Gewerbesteuer? Das Dilemma der Kommunalfinanzierung in Zeiten ökonomischer Turbulenzen

Der Beitrag widmet sich möglichen Anknüpfungspunkten für eine Weiterentwicklung der Gewerbesteuer. Dabei steht die Erweiterung des Kreises der Steuerpflichtigen im Fokus. Die Einführung einer Gewerbesteuerpflicht für Freie Berufe wird steuersystematisch und -historisch eingeordnet. Der Beitrag soll erste Denkanstöße für einen dauerhaften Lösungsbeitrag für die Finanzprobleme der Kommunen geben.

  • 2025-12-12
  • ⚙261934
  • zkf - zeitschrift für kommunalfinanzen
  • ZKF 2025, 265-271
  • Prof. Dr. Michael Broer
Ökonomische Analyse der Krippen-Gebühren in den Hochschulstädten Ostniedersachsens

Ökonomische Analyse der Krippen-Gebühren in den Hochschulstädten Ostniedersachsens

Aufgrund der demographischen Entwicklung in Deutschland wird sich der bereits spürbare Fachkräftemangel in den kommenden Jahren noch verstärken. Die Zuwanderung von Fachkräften ist ein Lösungsansatz. Ein anderer besteht darin, den im internationalen Vergleich überdurchschnittlichen Anteil von in Teilzeit arbeitenden Frauen zu verringern. Als ein Grund hierfür wird die oft nicht ausreichende Zahl an Kinderbetreuungsplätzen genannt. Bei einer entsprechenden Verbesserung könnte der Elternteil, der nun von den Betreuungsaufgaben entlastet wird, dem Arbeitsmarkt erstmalig bzw. in verstärktem Umfang zur Verfügung stehen. Allerdings hängt die Nutzung der Betreuungsinfrastruktur auch von den damit verbundenen Kosten ab. Bei sehr hohen Gebühren und/oder geringen Erwerbseinkünften kann es aus ökonomischer Sicht sinnvoll sein, auf die Fremdbetreuung zu verzichten. Nach Zeitungsberichten soll dies in einzelnen Städten in Niedersachsen der Fall sein.

In dieser Arbeit soll für die Hochschulstädte in Ostniedersachsen u.a. untersucht werden, ob die Entgelthöhe bzw. -struktur dazu führen kann, dass aus finanziellen Gründen auf die Inanspruchnahme einer Krippenbetreuung verzichtet wird. Für die Untersuchung werden zunächst die Tarife der vier Städte und deren Bemessungsgrundlage nach ausgewählten Kriterien u.a. bezüglich allokativer und distributiver Effekte analysiert. In einem weiteren Schritt wird geschaut, ob Lohnerhöhungen zu einer Netto-Einkommensverbesserung führen.

ZKJ - Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe | Reguvis Fachmedien GmbH, Köln

  • 2026-01-23
  • ⚙264883
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 462-464
Keine Ergänzungspflegschaft für die Kindesvertretung bei hinreichender Verstandesreife – § 1671 BGB

Die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft für die Vertretung des Kindes in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren kommt nicht in Betracht, wenn das Kind aufgrund seines Alters – hier fast 16 Jahre alt – über die notwendige Verstandesreife verfügt, um über die Wahrnehmung des ihm zustehenden Zeugnisverweigerungsrechts selbst entscheiden zu können (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 22.04.2020 – XII ZB 477/19 –, juris, Rn. 28).

  • 2026-01-23
  • ⚙264873
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 464-472
Selbstbeschaffung, Nachranggrundsatz – § 10 SGB VIII; § 36a SGB VIII

Ein seelisch behindertes oder von einer solchen Behinderung bedrohtes Kind muss sich in Anwendung des Nachranggrundsatzes aus § 10 Abs. 1 SGB VIII nur dann auf das öffentliche Schulsystem verweisen lassen, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalles im öffentlichen Schulwesen eine bedarfsdeckende Hilfe in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht auch zur Verfügung steht, d.h. präsent ist, bzw. eine Verpflichtung des Schulsystems rechtzeitig realisierbar und nach den Umständen des Einzelfalles im öffentlichen Schulwesen eine bedarfsdeckende Hilfe zu erhalten ist.

  • 2026-01-23
  • ⚙264808
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 472
  • Swetlana von Bismarck
Verbandsinformation

10 Jahre Geschäftsführung in der BAFM

  • 2026-01-23
  • ⚙264803
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 429
Editorial

Stefan Heilmann

  • 2026-01-23
  • ⚙264763
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 431-433
  • Jörg M. Fegert
Mentale Gesundheit für junge Menschen

Jörg M. Fegert

  • 2026-01-23
  • ⚙264652
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 454-458
Kindeswohlgefährdungsprognose bei schwerer Misshandlung von Halbgeschwistern – Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 S. 1, 6 Abs. 1, Abs. 2 S. 2, Abs. 3 GG; §§ 1666 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 6, 1666a BGB

Bei der Auslegung und Anwendung des § 1666 Abs. 1 BGB ist der besondere Schutz zu beachten, unter dem die Familie nach Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG steht.

  • 2026-01-23
  • ⚙264646
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 452-454
Keine konkrete Kindeswohlgefährdung mit Umplatzierung des Kindes nur wegen Entfremdung/PAS – Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG; §§ 1666, 1666a BGB

Der für die Anwendung von § 1671 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB zutreffende fachrechtliche Maßstab der doppelten Kindeswohlprüfung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

  • 2026-01-23
  • ⚙264591
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 439-444
Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht – Teil 1

Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten

  • 2026-01-23
  • ⚙264530
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 458-462
Misshandlung eines Säuglings ohne konkreten Nachweis der Täterschaft – §§ 1666, 1666a BGB

Erleidet ein wenige Wochen alter Säugling in der elterlichen Obhut schwerste, lebensbedrohende körperliche Misshandlungen (neunfacher Rippenbruch, die eine kräftige Gewalteinwirkung voraussetzt), deren Umstände nicht aufgeklärt sind, ist mangels anderer Alternativursachen davon auszugehen, dass hierfür die Eltern auf die eine oder andere Art verantwortlich sind.

  • 2026-01-23
  • ⚙264524
  • zkj - zeitschrift für kindschaftsrecht und jugendhilfe
  • ZKJ 2025, 434-439
  • Frank Czerner
Die Exklusiv-Rechtfertigung nach § 4 Abs. 3 KKG gegenüber § 34 StGB in Verdachtsfällen einer Kindeswohlgefährdung – Teil 2

Frank Czerner

ZKM - Zeitschrift für Konfliktmanagement | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2026-02-06
  • ⚙268895
  • zkm - zeitschrift für konfliktmanagement
  • ZKM 2026, 25-31
  • Michael Lardy
Empathische Maschinen und die Vertrauensfalle

Dieser Beitrag beleuchtet Chancen und Risiken empathiefähiger KI in der Mediation. Aktuelle Studien zeigen, dass große Sprachmodelle Emotionen erkennen und sprachlich spiegeln können – teils besser als Menschen. Gleichzeitig bleibt ihre Empathie eine performative Oberfläche ohne eigenes Erleben. Der ELIZA-Effekt und die unkritische Übernahme von KI‑Antworten werfen Fragen zu Transparenz, Allparteilichkeit, Vertraulichkeit und berufsethischer Verantwortung auf. Abschließend wird KI als unterstützendes Instrument skizziert, das mediative Kompetenzen stärkt, jedoch qualifizierte Mediatorinnen und Mediatoren nicht ersetzt.

  • 2026-02-06
  • ⚙268872
  • zkm - zeitschrift für konfliktmanagement
  • ZKM 2026, 7-14
  • Jochen Beckmann
Alternative Konfliktlösungen in Spanien: Privat- und prozessrechtliche Entwicklungen

Der spanische Gesetzgeber hat Anfang 2025 einen grundlegenden Paradigmenwechsel im Umgang mit außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren vollzogen: Mit dem neuen Effizienzsteigerungsgesetz der Justiz wurde der Vorrang außergerichtlicher Streitbeilegung als allgemeiner Grundsatz festgeschrieben. Erstmals werden zudem systematisch Instrumente wie das vertrauliche, bindende Angebot sowie die private Schlichtung gesetzlich verankert. Damit markiert die Reform einen bedeutenden Schritt hin zu einer mehr konsensorientierten Streitkultur im spanischen Zivilprozess.

  • 2026-02-06
  • 🌍 1771200000000
  • ⚙268865
  • zkm - zeitschrift für konfliktmanagement
  • ZKM 2026, 21-25
  • Gesine Schwan; Laura Gerards Iglesias
Konfliktbearbeitung durch Deliberation

Der Beitrag stellt mit den Kommunalen Entwicklungsbeiräten ein innovatives Beteiligungsformat vor, das seit 2022 in zehn Kommunen erprobt wird. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürger aktiv in die Bearbeitung gesellschaftspolitischer Konflikte einzubeziehen und demokratische Entscheidungsprozesse zu stärken. Auf Basis erster Praxiserfahrungen wird diskutiert, wie deliberative Verfahren konkret zur Konfliktfähigkeit und Legitimität liberaler Demokratien beitragen können.

  • 2026-02-06
  • ⚙268839
  • zkm - zeitschrift für konfliktmanagement
  • ZKM 2026, 31-35
  • Sebastian Zukunft
(K)ein Ende der Verwirrung um den „zertifizierten“ Mediator

Auch die am 1.3.2024 in Kraft getretenen Änderungen der Ausbildungsverordnung für Mediatoren (ZMediatAusbV, im Folgenden „Verordnung“) konnten weder die verwirrende Rechts- und Sachlage rund um den „zertifizierten Mediator“ klären, noch die fortwährende Diskussion um die sog. Selbstzertifizierung beenden. Der Beitrag greift diese Debatte auf und stellt zur Diskussion, ob die Irreführung der Verbraucher durch eine radikale Lösung – nämlich die Abschaffung des „zertifizierten Mediators“ in seiner derzeitigen Form – endlich beendet werden sollte.

  • 2026-02-06
  • ⚙268758
  • zkm - zeitschrift für konfliktmanagement
  • ZKM 2026, 15-20
  • Hemma Mayrhofer; Martina Neuwirth
Ruf nach mehr Durchlässigkeit: Gerichtsverfahren und Mediation in Österreich

In Österreich lässt sich die Schnittstelle zwischen Gerichtsprozess und Mediation im internationalen Vergleich in Summe als relativ wenig durchlässig beschreiben. Neue Studienergebnisse weisen aber innerhalb der Richterschaft auf eine große Bereitschaft zu mehr Durchlässigkeit hin – deutlich zurückhaltender zeigt sich hingegen die Anwaltschaft. Um Streitparteien auch bei bereits gerichtsanhängigem Verfahren die Möglichkeit zur mediativen Bearbeitung des Konflikts ausreichend offenzuhalten, braucht es unterschiedliche Veränderungen an der benannten Schnittstelle.

ZLR - Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht | dfv Mediengruppe, Frankfurt am Main

  • 2026-01-09
  • ⚙263527
  • zlr - zeitschrift für das gesamte lebensmittelrecht
  • ZLR 2025, 777-794
  • Markus Möstl; Rudi Lang
Deutsche und europäische, offene und verdeckte Ermessensentscheidungen im Lebensmittelrecht

Der nachfolgende Beitrag zeigt, dass der unionsrechtliche Anpassungsdruck auf das nationale (Lebensmittel-)Recht auch nicht vor der seit Jahrzehnten gefestigten deutschen Ermessenslehre Halt macht. Die “Hochzonung” der behördlichen Eingriffsgrundlagen auf die EU-Ebene – namentlich die KontrollVO – wirft die Frage auf, ob bei der Anwendung dieser Befugnisnormen die rein nationale Ermessenslehre noch maßstäblich sein kann. Aber auch rein national-rechtliche Entwicklungen fordern die traditionelle Ermessenlehre heraus. So ist zu beobachten, dass § 40 Abs. 1a LFGB durch die Rechtsprechung zunehmend zu einer Art “verdeckter” Ermessensentscheidung ausgeformt wird.

  • 2026-01-09
  • ⚙263525
  • zlr - zeitschrift für das gesamte lebensmittelrecht
  • ZLR 2025, 814-833
  • Jan Mittelstein; Eva-Susanne Peschl
Die Einordnung eines lebensmittelspezifischen Einwegkunststoffproduktes unter das EWK- FondsG – Eine Übersicht

Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) hat in Deutschland eine Abgabe für Hersteller von Einwegkunststoffprodukten eingeführt, die als sogenannte “Plastiksteuer” von den hiervon betroffenen Unternehmen empfunden wird. Für die Unternehmen der Lebensmittelindustrie und die Hersteller der in der Branche verwendeten Verpackungen stellt sich regelmäßig die Frage, ob ihre Verpackungen aus Einwegkunststoffen unter den Anwendungsbereich des EWKFondsG fallen und damit eine Abgabenpflicht besteht. Welche Verpackungen genau dem Anwendungsbereich des EWKFondsG unterliegen, ist im Einzelfall häufig umstritten. Der vorliegende Beitrag zeigt praxisnah auf, welche Punkte Unternehmen bei der Bewertung ihrer Verpackungen und einem möglichen Feststellungsverfahren beim Umweltbundesamt berücksichtigen sollten.

  • 2026-01-09
  • ⚙263411
  • zlr - zeitschrift für das gesamte lebensmittelrecht
  • ZLR 2025, 924-933
  • Katja Brzezinski-Hofmann; Roman Häußler; Vincent Korthals Altes
Transformationsprozesse – Tagungsbericht zum 24. Bayreuther FLMR-Herbstsymposium

Vom 12. bis 14. November 2025 fand das 24. Bayreuther Herbstsymposium der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht (FLMR) an der Universität Bayreuth statt. Ausgangspunkt der Veranstaltung waren die allgegenwärtigen Veränderungsprozesse, denen sich die Welt, die Wirtschaft und damit auch das Lebensmittelrecht stellen müssen. Transformation ist in diesem Zusammenhang nicht nur ein schillernder Begriff, sondern jenseits ideologischer Überhöhungen eine treffende Beschreibung bereichsübergreifender Entwicklungstendenzen. Hochrangige Referentinnen und Referenten setzen sich daher mit unterschiedlichen Aspekten der Transformationsprozesse auseinander und diskutierten mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Wissenschaft und Praxis über Fragen der digital transfomation (dazu I.), control transformation (dazu II.), innovation transformation (dazu III.) sowie information transformation (dazu IV.).

  • 2026-01-09
  • ⚙263344
  • zlr - zeitschrift für das gesamte lebensmittelrecht
  • ZLR 2025, 834-863
  • Samira Brinkmann; Moritz Hagenmeyer; Andreas Hahn
Waldschutz im Einkaufskorb: Was die EUDR für die Lebensmittelbranche bedeutet

Das wachsende Bewusstsein für nachhaltige Lieferketten findet zunehmend Eingang in regulatorische Vorgaben. So soll die EU-Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) den Beitrag der Europäischen Union (EU) zur globalen Entwaldung und Waldschädigung verringern. Da ihr Vorgänger, die Europäische Holzverordnung (EU) Nr. 995/2010 (EUTR), nur begrenzte Wirkung zeigte, erweitert die EUDR den Anwendungsbereich und fordert umfangreichere Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette. Doch welche Anforderungen bringt diese Regulierung mit sich? Welche Herausforderungen entstehen für Lebensmittelunternehmen bei der Umsetzung und welche langfristigen Auswirkungen auf den internationalen Handel und wirtschaftliche Strukturen sind zu erwarten? Diese Abhandlung konzentriert sich auf die Bedeutung der Verordnung für Unternehmen und zeigt ihre potenziellen Konsequenzen – auch im Hinblick auf ihren Beitrag zur Verringerung der globalen Entwaldung.

  • 2026-01-09
  • 🌍 1768867200000
  • ⚙263297
  • zlr - zeitschrift für das gesamte lebensmittelrecht
  • ZLR 2025, 795-813
  • Barbara Maria Hasenau; Andreas Meisterernst
Der geplante Bezeichnungsschutz für Fleisch und Fleischerzeugnisse – Zwischen Mäusespeck und Rinderwahnsinn

Mit der wachsenden Bedeutung von pflanzlichen Fleischalternativen am Markt, wachsen auch die europarechtlichen Regulierungsbestrebungen hinsichtlich der Bezeichnung solcher Produkte. Die Autoren analysieren die bestehenden lebensmittelrechtlichen Grundlagen des Bezeichnungsschutzes, insbesondere im Rahmen der LMIV, der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 sowie der Verordnung (EU) 2024/1143 und erläutern den Umfang und die Grenzen des Schutzes, bezogen auf Rind- und Geflügelfleisch. Daraufhin wird der Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 sowie die vom Europäischen Parlament geplante zusätzliche Verschärfung, wonach zahlreiche fleischtypische Bezeichnungen ausschließlich tierischen Produkten vorbehalten bleiben sollen, beleuchtet. Die Autoren diskutieren die praktischen und rechtlichen Probleme dieser Regulierung, etwa Eingriffe in unternehmerische Freiheiten sowie das Fehlen einer tatsächlichen Verbrauchertäuschung, und stellen die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen.

Zoll-Profi - Der Zoll-Profi! | Reguvis Fachmedien GmbH, Köln

  • 2026-01-23
  • ⚙264802
  • zoll-profi - der zoll-profi!
  • Zoll-Profi 12/2025, 1
  • Matthias Merz
Editorial

am 27.9.2025 wurden die UN-Sanktionen gegen den Iran reaktiviert, nachdem 30 Tage zuvor Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich aufgrund der anhaltenden Verstöße des Iran gegen das Atomabkommen von 2015 den sog. Snapback-Mechanismus ausgelöst hatten. Auch die Europäische Union hat am 29.9.2025 ihre Sanktionen wieder in Kraft gesetzt – wir geben einen Überblick über die neuen (alten) Regelungen.

ZRI - Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz | RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln

  • 2026-01-23
  • ⚙264728
  • zri - zeitschrift für restrukturierung und insolvenz
  • ZRI 2026, 49-56
  • Hans-Friedrich Müller
Haftung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern für Insolvenzvertiefungsschäden

In seiner Grundsatzentscheidung vom 6. 6. 2013 zur Steuerberaterhaftung hat der IX. Zivilsenat des BGH judiziert, dass auch in der Ausweitung der Verschuldung ein ersatzfähiger Schaden der Mandantin liege. Gegen die Anerkennung des sog. Insolvenzvertiefungsschadens sind in der Literatur, aber auch von einigen Instanzgerichten, Bedenken erhoben worden. Reinhard Bork hat in dieser Zeitschrift (ZRI 2024, 229) die Kritik ausführlich begründet. Der folgende Beitrag nimmt die Diskussion auf und verteidigt die Position des IX. Senats.

  • 2026-01-23
  • 🌍 1769731200000
  • ⚙264547
  • zri - zeitschrift für restrukturierung und insolvenz
  • ZRI 2026, 57-69
  • Jeremias Kümpel
Restrukturierungsrecht als Übernahmerecht? – Ansätze zum Schutz der (Minderheits-)Aktionäre bei der Umsetzung von Kapitalmaßnahmen über einen Restrukturierungsplan

Das in aller Regel entschädigungslose Ausscheiden der (Minderheits-)Aktionäre infolge der Umsetzung gesellschaftsrechtlicher Kapitalmaßnahmen über einen Restrukturierungsplan hat vor allem unter Anlegerschützern Kritik erfahren. In Anbetracht der bereits angelaufenen Evaluation des StaRUG wird man nicht umhinkommen, auch speziell diese Fälle in den Blick zu nehmen. Vor diesem Hintergrund untersucht der vorliegende Beitrag verschiedene Ansätze, die den Schutz der Aktionäre erhöhen und das StaRUG somit insgesamt auf eine stärkere Legitimationsbasis stellen könnten.

  • 2026-01-09
  • ⚙263518
  • zri - zeitschrift für restrukturierung und insolvenz
  • ZRI 2026, 6-13
  • Fabian M. Teichmann
Cyberangriff als Insolvenzauslöser: Der Fall Fasana als Weckruf

Cyberangriffe können Unternehmen in die Insolvenz treiben. Der Fall der Papierfabrik Fasana – ein Traditionsunternehmen, das nach einem Ransomware-Angriff im Mai 2025 Insolvenz anmelden musste – verdeutlicht exemplarisch die Gefahren mangelnder Cybersecurity für die wirtschaftliche Existenz. Der Beitrag analysiert das Zusammenspiel von Cybersecurity und Insolvenzrecht anhand dieses Falls und ähnlicher Beispiele. Er beleuchtet die wirtschaftliche Bedrohungslage durch Cyberangriffe mit empirischen Daten, diskutiert den Pflichtenkreis der Geschäftsleitung (insbesondere Organisations-, Überwachungs- und Präventionspflichten in Bezug auf IT-Sicherheit) zur Vermeidung insolvenzrelevanter Vorfälle und erörtert die Bedeutung von Cyberrisiken im Insolvenzverfahren selbst – etwa für Insolvenzverwalter und den Erhalt der Masse. Abschließend werden rechtspolitische Perspektiven aufgezeigt und Reformbedarfe diskutiert, um Unternehmen besser vor existenzbedrohenden Cybervorfällen zu schützen.

  • 2026-01-09
  • ⚙263369
  • zri - zeitschrift für restrukturierung und insolvenz
  • ZRI 2026, 1-5
  • Fabian Klinck
Steuerzahlungen als unentgeltliche Leistung i. S. d. § 134 InsO

Die Unentgeltlichkeitsanfechtung nach § 134 InsO führt in der Praxis beileibe kein Schattendasein (mehr). Jüngst hat der BGH ein weiteres Urteil zu diesem Tatbestand der Anfechtbarkeit gefällt, das einen praxisrelevanten Fall betrifft und einige grundsätzlichere dogmatische Fragen berührt.

  • 2025-12-19
  • ⚙262871
  • zri - zeitschrift für restrukturierung und insolvenz
  • ZRI 2025, 1214-1231
  • Felix Schreivogel
Ernst Jaeger (1869 – 1944) – Nestor der deutschen Insolvenzrechtswissenschaft

Die Geschichte des deutschen Insolvenzrechts ist überwiegend eine Kodifikationsgeschichte. Sie beginnt im antiken Rom mit der Entdeckung der Vermögensexekution und findet im Jahre 1999 mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung (InsO) ihren vorläufigen Endpunkt. Im Zentrum der Chroniken stehen daher oft rechtspolitische Entwicklungen und zeithistorische Einschnitte. Weitaus weniger Beachtung haben dagegen die Wissenschaftler erfahren, ohne deren Leistungen das deutsche Insolvenzrecht – wie wir es heute kennen – schlechthin nicht denkbar wäre. Der bekannteste von ihnen war ohne Zweifel der langjährige Leipziger Ordinarius Geh. Hofrat Prof. Dr. iur. et rer. pol. h.c. Ernst Jaeger, der mit seinem Kommentar zur Konkursordnung Maßstäbe über das Rechtsgebiet hinaus setzte. Ihm, dem Nestor der deutschen Insolvenzrechtswissenschaft, widmet sich dieser Beitrag.

  • 2025-12-19
  • 🌍 1767657600000
  • ⚙262685
  • zri - zeitschrift für restrukturierung und insolvenz
  • ZRI 2025, 1231-1234
  • Alina Holze
Einordnung der behördlichen Anordnung der sofortigen Vollziehung im Kontext der Insolvenzanfechtung

Dass sich das Bundesverwaltungsgericht dezidiert mit einer insolvenzrechtlichen Fragestellung auseinandersetzen muss, steht nicht allzu häufig auf dessen gerichtlicher Tagesordnung. Umso beachtlicher ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni dieses Jahres, die eindrücklich illustriert, dass das Insolvenzrecht als Spezialmaterie sämtliche Rechtsgebiete durchdringt und in diesem Fall entscheidend für die Beurteilung einer Frage des Allgemeinen Schuldrechts in einem öffentlich-rechtlichen Verhältnis war.

ZStW - Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft | Walter de Gruyter GmbH, Berlin

  • 2026-01-16
  • 🌍 1769385600000
  • ⚙264022
  • zstw - zeitschrift für die gesamte strafrechtswissenschaft
  • ZStW 2025, 761-782
  • Professor Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu
Hate Speech – Das sind immer die anderen...

Das Thema der Meinungsfreiheit als Menschenrecht und der (prima vista) fragwürdigen Rolle des Strafrechts steht derzeit hoch im Kurs. Allein in den letzten drei Jahren sind gleich mehrere Monografien veröffentlicht sowie mehrere Tagungen zu dieser Thematik durchgeführt worden. Jeden Tag prasseln neue Äußerungen, Memes und Reels auf uns ein, die dann strafrechtlich eingeordnet werden müssen, nicht ausschließlich im Dienste der Wissenschaft oder für die interessierte Studierendenschaft, sondern auch für die Hochschulverwaltung, die Presse und vielleicht auch für das Gericht: so z. B. das „künstlerisch eingekleidete“ Betiteln eines Ministers als Schwachkopf, die Bezeichnung einer Gruppe von Damen als abgewrackte Schabracken oder das Tragen von Hakenkreuz-Diamanten-Ketten. Aus dem Blickwinkel der Strafrechtslehrertagung indessen – das ergab eine Durchsicht der ZStW-Tagungsberichte – handelt es sich bei der Meinungsfreiheit und ihrem strafrechtlichen Schutz um ein unverbrauchtes Thema. Beleidigungs- und auch sonstige Äußerungsdelikte waren bis dato – soweit ersichtlich – nur ein einziges Mal unmittelbar Gegenstand eines Vortrags auf der Strafrechtslehrertagung. Das ändert freilich nichts am Umstand, dass es kaum gelingen kann, der von der Frage des Sagbaren gesättigten Strafrechtswissenschaft diesbezüglich noch etwas Erhellendes mitzugeben. Insofern war schnell klar, dass die Möglichkeit eines Referats auf dieser Tagung (zu einem schon so lange und breit diskutierten Thema) nicht nur eine besondere Ehre darstellen würde, sondern auch mit einer gewissen Bürde verbunden ist.

  • 2026-01-16
  • ⚙264021
  • zstw - zeitschrift für die gesamte strafrechtswissenschaft
  • ZStW 2025, 783-806
  • Professor Dr. Christian Rückert
Der Zweck heiligt offenbar alle Mittel – Das Fair-Trial-Prinzip bei transnationalen staatlichen Hacks

Hinweis

Es handelt sich um den auf der Strafrechtslehrertagung 2025 an der FAU Erlangen-Nürnberg gehaltenen Vortrag. Der Vortragsstil wurde beibehalten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

ZVI - Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz | RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln

  • 2026-01-16
  • 🌍 1769472000000
  • ⚙263871
  • zvi - zeitschrift für verbraucher-, privat- und nachlassinsolvenz
  • ZVI 2026, 3-6
  • Christian M. Scholz
Der Tod des Schuldners – „It ain’t over till it’s over“

Der Tod des Schuldners beendet weder das Insolvenzverfahren noch führt er zu einer endgültigen und einheitlichen Zuordnung von Schulden und Vermögen. Insolvenzrechtlich ist der Tod des Schuldners während des Verfahrens ein Dauerbrenner und führt im praktischen Alltag des Verwalterbüros zu Schwierigkeiten, da sich der rechtliche Rahmen für die Zuordnung sowohl der Insolvenzmasse als auch der Gläubiger nicht auf den ersten Blick erschließt. Abhängig vom Verfahrensstadium treten unterschiedliche Rechtsfolgen ein. Der folgende Beitrag soll einen wertungssicheren Umgang mit den rechtlichen Folgen des Schuldnertodes ermöglichen.

  • 2026-01-16
  • ⚙263853
  • zvi - zeitschrift für verbraucher-, privat- und nachlassinsolvenz
  • ZVI 2026, 6-9
  • Stefan Lissner
Die Schlussrechnungsprüfung – zwischen Wunschdenken und Realität

Das Gericht fungiert als „Garant“ für eine korrekte Verfahrensabwicklung – dieses Ideal verfolgen zahlreiche Gläubiger im Kontext eines aktuellen Insolvenzverfahrens. Es wird jedoch oft übersehen, dass das Verhalten und die Interessen der Gläubiger das Insolvenzverfahren in viel größerem Maße bestimmen. In der Praxis wird die Überwachungs- und Kontrollfunktion des Gerichts als „absolut“ empfunden. Tatsächlich aber liegen nicht selten Fehlvorstellungen vor.

  • 2025-12-12
  • ⚙262021
  • zvi - zeitschrift für verbraucher-, privat- und nachlassinsolvenz
  • ZVI 2025, 478-482
  • Curt Wolfgang Hergenröder
Restschuldbefreiungsdispens im Spannungsfeld zwischen berechtigter Forderungsanmeldung und Rechtsmissbrauch (Teil 2)

§ 302 InsO listet eine Reihe von Forderungstypen auf, welche von einer Restschuldbefreiung nicht erfasst werden; insoweit greift nach Abschluss des Insolvenzverfahrens die Nachhaftung gem. § 201 Abs. 1 InsO. Dies gilt neben Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen zur Deckung der Verfahrenskosten, Geldstrafen, pönalisierten Steuerschulden, vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährtem Unterhalt insbesondere auch für Ansprüche aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen. Nachdem es ausreicht, dass die letztgenannten Forderungen unter Angabe des Attributes „deliktisch“ ordnungsgemäß zur Tabelle angemeldet werden, mag es für manche Gläubiger durchaus reizvoll sein, insoweit „ihr Glück zu versuchen“; auch wenn ihre Forderung erkenntlich nicht unter § 302 Nr. 1 Halbs. 1 InsO fällt. Dies legt es nahe, die rechtlichen Voraussetzungen und prozessualen Implikationen des § 302 InsO einer näheren Betrachtung zu unterziehen. – Teil 1, der in ZVI 2025, 425 (Heft 11) erschienen ist, hat sich mit den ausgenommenen Forderungen als solchen, den verfahrensrechtlichen Voraussetzungen der Privilegierung sowie der Rechtsstellung des Insolvenzverwalters und den Aufgaben des Insolvenzgerichts befasst. In Teil 2 werden der Widerspruch des Schuldners und der prozessuale Verfahrensgang nach einem Widerspruch behandelt. Zum Abschluss wird der Umgang mit unberechtigten Attributsanmeldungen thematisiert. Die Gliederung ist fortlaufend.

  • 2025-12-12
  • ⚙261909
  • zvi - zeitschrift für verbraucher-, privat- und nachlassinsolvenz
  • ZVI 2025, 471-478
  • Kai Henning
Wichtige Rechtsprechung und Entwicklungen im Jahr 2025 in den Insolvenzverfahren der natürlichen Personen

In diesem Jahr schließen wir die Einführung der dreijährigen Laufzeit bis zu einer Restschuldbefreiung ab. Die bis zum 16. 12. 2019 beantragten Verfahren enden nach Ablauf von sechs Jahren zum 16. 12. 2025. Die mit der Umstellung verbundene Doppelbelastung für alle Verfahrensbeteiligten endet damit. Kritik an der Laufzeitverkürzung ist nach wie vor nicht zu hören, sie wird vielmehr allgemein positiv gesehen. Die rechtspolitische Diskussion wurde in 2025 von der Umsetzung der EU-Harmonisierungsrichtlinie durch das Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) bestimmt. In der nach der 1. Lesung im Deutschen Bundestag durch den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 5. 11. 2025 durchgeführte Anhörung kritisierten alle geladenen Sachverständigen den Gesetzesentwurf zum Teil heftig. In der 2. und 3. Lesung am 14. 11. 2025 hat der Bundestag dann das Gesetz in leicht geänderter Form verabschiedet. Die gesetzliche Lösung der Verstrickungsproblematik ist nach einem Verbändetreffen im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz am 24. 9. 2025 zumindest näher gerückt. Aktuell wird an letzten Umsetzungsproblemen gearbeitet, die hoffentlich in Kürze gelöst werden können. Die Anzahl der Verbraucherinsolvenzen sowie der weiteren Verfahren mit beantragter Restschuldbefreiung steigen nach Mitteilungen des Statistischen Bundesamtes und Erhebungen des INDat Report weiter an. Der bisherige Jahrzehnt-Höchststand von 2021 nach Einführung der dreijährigen Laufzeit in Höhe von 78.615 Verfahren dürfte in diesem Jahr deutlich übertroffen werde. Der IX. Zivilsenat des BGH hat insbesondere mit seiner Entscheidung vom 24. 7. 2025 – IX ZB 32/23, ZVI 2025, 459 – zur Zuständigkeit des Insolvenzgerichts in Streitfragen über die Massezughörigkeit von Vermögensgegenständen wiederum große Praxisnähe gezeigt. Dieser Aufsatz schließt an den Bericht vom Dezember letzten Jahres an (ZVI 2024, 452) und kann wegen der Fülle der jährlichen Entscheidungen und Entwicklungen auch in diesem Jahr keinen vollständigen Überblick bieten.

ZWeR - Zeitschrift für Wettbewerbsrecht | RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln

  • 2025-12-12
  • ⚙262074
  • zwer - zeitschrift für wettbewerbsrecht
  • ZWeR 2025, 493-512
  • Marcus W. A. Sonnberger
Über die Grundlage der kartellrechtlichen ancillary restraints-Doktrin

Die kartellrechtliche ancillary restraints-Doktrin ist gelebte Praxis. Dennoch ist an ihr vieles unklar. Der vorliegende Beitrag untersucht ihre Grundlage. Er geht vom anerkannten Kern aus und entwickelt ein Konzept für die diese Doktrin prägenden Kriterien.

  • 2025-12-12
  • ⚙262059
  • zwer - zeitschrift für wettbewerbsrecht
  • ZWeR 2025, 456-492
  • René Galle
Besonderheiten und Herausforderungen von kartellrechtlichen Stand-Alone-Klagen

Kartellrechtliche Stand-Alone-Klagen betreffen Zivilprozesse, in denen die Parteien nicht auf kartellbehördlich festgestellte Verstöße aufsetzen können. Derartige Klagen sind vielschichtig und umfassen die offensive wie defensive Geltendmachung des Kartellrechts. Obgleich sie praktisch äußerst bedeutsam sind, werden sie – anders als kartellrechtliche Schadensersatzfolgeklagen – in der Literatur meist stiefmütterlich behandelt. Der vorliegende Beitrag möchte in diese Lücke stoßen und befasst sich daher näher mit den Besonderheiten und Herausforderungen von kartellrechtlichen Stand-Alone-Klagen.

  • 2025-12-12
  • ⚙261984
  • zwer - zeitschrift für wettbewerbsrecht
  • ZWeR 2025, 389-429
  • Martin Nettesheim; Stefan Thomas
Extraterritorial Administrative Jurisdiction in Public International Law – The Antitrust Perspective

The number of competition authorities applying national competition law extraterritorially has grown significantly in recent years. This increasingly concerns cases in which several antitrust authorities and courts get involved in the same cases around the world simultaneously. This sometimes even concerns jurisdictions in which the infringement had minor or no appreciable effects at all. Such developments can increase the risk of international policy conflicts. The coherence, effectiveness, and efficiency of the international antitrust order, however, depend on predictable and reasonable approaches. This is especially true for instruments like remedies decisions, settlements, and leniency programs. An uncoordinated, multipolar enforcement landscape, where agencies pursue overlapping actions independently, risks undermining these tools. Against this backdrop, our study describes the prerequisites and limits of extraterritorial application of competition law, not least with regard to the “effects doctrine” and the idea of comity. Above all, the study explains that qualified requirements regarding the impact on domestic circumstances must be met in order to grant a right to extraterritorial application. The authority pursuing this claim bears the burden of proof for these requirements to be met.

  • 2025-12-12
  • ⚙261929
  • zwer - zeitschrift für wettbewerbsrecht
  • ZWeR 2025, 448-455
  • Luc Wijffels; Antoine Babinet
From regulation to reality: Lessons from the Digital Markets Act’s early enforcement

The Digital Markets Act (“DMA”) entered into force on 1 November 2022. Its rules started to apply six months later, in May 2023. From that point, companies providing core platform services (“CPS”) meeting the quantitative thresholds set out in the DMA had two months, or until July 2023, to notify the Commission. The Commission then had until September 2023 to decide on whether to designate these companies as gatekeepers. Following designation, gatekeepers had six months – until March 2024 – to comply.

March 2024 is therefore the point from which one could legitimately expect to see tangibles changes as a result of the DMA. The DMA was devised to make digital markets fairer and more contestable, and to do so quickly. Its ex ante obligations are intended to be self-executing and foster a culture of compliance in relation to directly applicable “remedies” to the known market issues covered by the DMA. The question is then: how effective is the gatekeepers’ compliance one and a half year in?

March 2024 was also the point when the Commission’s monitoring and enforcement powers became effective. While the Commission has been intensively engaging with the gatekeepers during the designation phase with the aim to steer compliance, there was little doubt that effective compliance would require close monitoring and possibly enforcement. The Commission designated seven undertakings as gatekeepers in relation to 23 CPSs. While not all obligations apply to all types of core platform services, multiplying the DMA’s obligations with the number of core platform services results in a three-digit number of relevant obligations that the Commission must monitor and potentially enforce. Clearly, this requires efficient enforcement strategies and some degree of prioritisation. How did the Commission organise itself to achieve this?

This article aims to shed light on both of these questions. It gives insight on how the implementation, monitoring and enforcement of the DMA took place during this first year and offers a perspective on what can be expected going forward.

  • 2025-12-12
  • 🌍 1766361600000
  • ⚙261919
  • zwer - zeitschrift für wettbewerbsrecht
  • ZWeR 2025, 430-447
  • Ferdinand Kirchhof
Die unterschiedlichen Bewegungsgesetze von staatlicher Demokratie und privater Wirtschaft

Staat und Wirtschaft sind zwei bedeutende Akteure im deutschen Gemeinwesen. Sie folgen aber jeweils eigenen Bewegungsgesetzen und handeln unter verschiedenen Konditionen. Wo sie sich begegnen oder zusammenwirken, müssen sie die Bewegungsgesetze des anderen kennen und in ihr eigenes Handeln einbeziehen. Der Beitrag versucht, die unterschiedlichen Bewegungsgesetze herauszuarbeiten und ihre Folgen darzustellen.

ZWH - Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht | Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln

  • 2026-01-30
  • ⚙264858
  • zwh - zeitschrift für wirtschaftsstrafrecht
  • ZWH 2026, 20-24
  • Maximilian Wunderlich
Das Umweltstrafrecht vor der Neujustierung – Anmerkungen zum Referentenentwurf zur Umsetzung der RL (EU) 2024/1203

Mit dem Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt legt das Bundesministerium der Justiz einen Plan zur umfassenden Reform des Umweltstrafrechts vor. Geplant sind zahlreiche Verschärfungen – insbesondere neue Tatbestände und deutlich höhere Sanktionen. Der Beitrag stellt die geplanten Neuerungen im Überblick vor, ordnet sie dogmatisch ein und bewertet, welche Konsequenzen sich aus der Umsetzung des Entwurfs ergeben würden.

  • 2026-01-23
  • ⚙264814
  • zwh - zeitschrift für wirtschaftsstrafrecht
  • ZWH 2026, 6-11
  • Fabian M. Teichmann
Auswirkungen der EU-NIS-2-Richtlinie auf Unternehmen

Der Beitrag stellt die wesentlichen Neuerungen der NIS-2-Richtlinie und ihrer Umsetzung im deutschen Recht dar. Im Mittelpunkt stehen der deutlich erweiterte Anwendungsbereich, die risikobasierten technisch-organisatorischen Pflichten einschließlich Meldepflichten sowie das gestärkte Aufsichts- und Sanktionsregime. Besondere Aufmerksamkeit gilt der persönlichen Verantwortung der Geschäftsleitung und den sich hieraus ergebenden haftungs- und unternehmenstrafrechtlichen Implikationen.

  • 2026-01-23
  • ⚙264630
  • zwh - zeitschrift für wirtschaftsstrafrecht
  • ZWH 2026, 11-20
  • Dieter Krimphove
Das neue Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) – oder die verspätete Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie

Verspätet hat der deutsche Gesetzgeber die Europäische NIS-2-Richtlinie in sein nationales Recht, nämlich überwiegend in das neue BSIG umgesetzt. Dieses erweitert den Anwendungsbereich des vormaligen BSIG und stellt Verhaltenspflichten auf, die es mit Verwaltungszwang, umfassenden Bußgeldern und auch Haftungsansprüchen versieht. Der Beitrag stellt die neuen gesetzlichen Anforderungen dar, indem er kritisch auf seine juristischen Schwächen und wirtschaftlichen Folgen eingeht.

  • 2026-01-23
  • ⚙264597
  • zwh - zeitschrift für wirtschaftsstrafrecht
  • ZWH 2026, 1-5
  • Folker Bittmann
Zeit für eine Zeitenwende auch im Recht

Kein im eigentlichen Sinne wissenschaftlicher Beitrag, aber ein Versuch, dem angesichts der gegenwärtigen Umstände durchaus naheliegenden Rechtstaats-Pessimismus Konstruktives entgegenzusetzen.

  • 2025-12-12
  • ⚙262040
  • zwh - zeitschrift für wirtschaftsstrafrecht
  • ZWH 2025, 409-411
  • Rainer Spatscheck; Michael Wuschko
Neue Rechtsprechung zur subjektiven Komponente der Ablaufhemmung

Der vom 12. Senat des FG Münster im dritten Rechtsgang entschiedene Fall blickt auf einen Verfahrensgang mit zwei Revisionen und Zurückverweisungen durch den BFH zurück. In der nun getroffenen Entscheidung nimmt das FG Münster zu bislang ungeklärten Rechtsfragen Stellung, deren Beantwortung für die Beratung in Steuerstrafsachen von erheblichem Interesse ist.

  • 2025-12-12
  • ⚙262036
  • zwh - zeitschrift für wirtschaftsstrafrecht
  • ZWH 2025, 414-417
  • Katrin Frank
Beschlagnahme von Patientendaten

Das LG Nürnberg-Fürth hat mit Beschluss vom 27.1.2025 entschieden, dass – am Beispiel eines Verfahrens gegen einen niedergelassenen Arzt wegen des Verdachts des Abrechnungsbetrugs – auch bei großen Datenmengen eine Beschlagnahme ohne vorherige Durchsicht unverhältnismäßig und damit rechtswidrig ist. Der Beitrag bespricht diese Entscheidung und weist auf Auswirkungen auf die Praxis der Strafverfolgung hin.

  • 2025-12-12
  • ⚙262023
  • zwh - zeitschrift für wirtschaftsstrafrecht
  • ZWH 2025, 411-413
  • Timm Nissen
Erheblichkeitsschwelle des § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO beim Vorliegen mehrerer Straftaten

Der Beitrag und die durch ihn zugleich besprochene Entscheidung des BGH vom 15.5.2025 befasst sich in systematisierender Weise mit der Frage, wie durch das Insolvenzgericht mit der Erheblichkeitsschwelle des § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO umzugehen ist, wenn der Schuldner wegen mehrerer Taten zu bestrafen ist und keine Katalogtat allein mit hinreichender Strafe belegt worden ist.