• 23.10.2026
  • Arbeitsrecht aktiv (AA)

Datenschutz: Gesundheitsdaten in der Kollegen-WhatsApp-Gruppe: 1.000 EUR DSGVO-Entschädigung

Wer als ArbN Diagnosen und Laborwerte eines Kollegen ohne Rechtfertigung in einer beruflich geprägten WhatsApp-Gruppe teilt, verlässt seine Rolle als weisungsgebundene Mitarbeiterin und wird selbst datenschutzrechtlich „Verantwortliche“. Die Weitergabe verletzt Art. 9 Abs. 1 DSGVO. Zudem steht dem Betroffenen ein Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO zu

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Arbeitsrecht aktiv (AA)
Quelle: Fundstelle:
  • AA 2026, 189-190
Autoren:
  • IWW Institut