- 23.10.2026
- Arbeitsrecht aktiv (AA)
Datenschutz: Gesundheitsdaten in der Kollegen-WhatsApp-Gruppe: 1.000 EUR DSGVO-Entschädigung
Wer als ArbN Diagnosen und Laborwerte eines Kollegen ohne Rechtfertigung in einer beruflich geprägten WhatsApp-Gruppe teilt, verlässt seine Rolle als weisungsgebundene Mitarbeiterin und wird selbst datenschutzrechtlich „Verantwortliche“. Die Weitergabe verletzt Art. 9 Abs. 1 DSGVO. Zudem steht dem Betroffenen ein Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO zu
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