• 20.10.2026
  • Anwaltsgebühren Spezial mit RVG report (AGS)

Die Berechnung der fiktiven Terminsgebühr in sozialgerichtlichen Verfahren

Auch in sozialgerichtlichen Verfahren kann eine sog. fiktive Terminsgebühr anfallen (Anm. S. 1 zu Nr. 3106 VV). Deren Höhe ist allerdings nicht nach § 14 Abs. 1 RVG zu bestimmen. Vielmehr leitet sich die Höhe des Gebührenbetrages von der konkreten Verfahrensgebühr ab. Ungeachtet dessen ergeben sich in bestimmten Konstellationen Abrechnungsprobleme, die von Rechtsanwalt Norbert Schneider anhand von zahlreichen Beispielen dargestellt werden.

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Anwaltsgebühren Spezial mit RVG report (AGS)
Quelle: Fundstelle:
  • AGS 2026, 385-389
Autoren:
  • Norbert Schneider