- 21.05.2026
- DER BETRIEB (DB), Rubrik Wirtschaftsrecht
Kein Verbrenner-Aus für BMW und Mercedes – BGH verwirft Klimaklagen der Deutschen Umwelthilfe
Kein vorgezogenes Verbrenner-Aus für zwei der größten deutschen Automobilkonzerne. Nachdem zivilrechtliche „Klimaklagen“ durch das Urteil des OLG Hamm in Sachen RWE v. Lliuya letztes Jahr große Aufmerksamkeit erfahren haben, beschäftigte sich nun erstmals der BGH mit einer ähnlichen Thematik. Er wies Klagen der Deutschen Umwelthilfe gegen BMW und Mercedes letztinstanzlich ab, mit denen die Unternehmen u.a. verpflichtet werden sollten, bereits ab 2030 keine Verbrenner-Fahrzeuge mehr in den Verkehr zu bringen. Weder unterlägen einzelne Unternehmen verbindlichen Emissionsbudgets noch läge die Entscheidung über den Ausgleich der involvierten Interessen bei den Gerichten. Stattdessen sieht der BGH den Gesetzgeber in der Pflicht.
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