- 02.10.2026
- DER KONZERN (DK)
Beschränkungen von Auskunfts-, Einsichts- und Herausgaberechten des Auftraggebers einer Abschlussprüfung durch Allgemeine Auftragsbedingungen
Das BGH-Urteil vom 11.12.2025 gibt dem Auftraggeber weitreichende Auskunfts-, Einsichts- und Herausgaberechte in Bezug auf die Hand- bzw. Prüfungsakte des von ihm beauftragten Abschlussprüfers. Diese umfassen auch dessen Arbeitspapiere, soweit sie die Prüfungshandlungen und -ergebnisse dokumentieren. Auf dieses Urteil hat das Institut für Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) mit einer Ergänzung seiner Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfergesellschaften (AAB WP) reagiert, die diese Rechte deutlich begrenzen. Gute Gründe sprechen dafür, dass dadurch die geprüften Unternehmen i.S.v. § 307 BGB unangemessen benachteiligt werden. Aufsichtsräte und Prüfungsausschüsse von AG als Auftraggeber von Abschlussprüfungen sollten deshalb die Klauseln beim Abschluss des Prüfungsvertrages explizit ausschließen.
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