- 15.10.2026
- Erbrecht effektiv (EE)
Fehlgeschlagenes „gemeinschaftliches Testament“ von Geschwistern und die Folgen
Das OLG Zweibrücken hat über die Wirksamkeit und Auslegungsmöglichkeiten eines gemeinschaftlichen Testaments von Geschwistern entschieden. Diese errichteten ein als „gemeinschaftliches Testament“ bezeichnetes Schriftstück. Der Bruder schrieb den gesamten Text eigenhändig; beide Geschwister unterschrieben. Sie setzten sich gegenseitig zu Alleinerben ein. Das OLG stellt zunächst fest, dass die Geschwister ein gemeinschaftliches Testament i.S.d. § 2265 BGB nicht wirksam hätten errichten können. Dann hat es sich mit den erbrechtlichen Konsequenzen befasst.
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