• 13.10.2026
  • Ertrag-Steuerberater (EStB)

DigiTax2Go (Teil 4): Krypto Mining – gewerbliche Einkünfte oder Liebhaberei?

Die Möglichkeiten, mit Kryptowerten Einkünfte zu erzielen – positive wie negative – sind vielfältig. Von Anfang an spielte dabei das sog. Bitcoin-Mining eine zentrale Rolle. Die steuerliche Einordnung des Minings ist jedoch streitanfällig. Die Finanzverwaltung geht bereits seit dem ersten ertragsteuerlichen Schreiben zur Behandlung von Kryptowerten (BMF v. 10.5.2022 – IV C 1 - S 2256/19/10003 :001 – DOK 2022/0493899, EStB 2022, 209 [Anemüller]) davon aus, dass beim Bitcoin-Mining in der Regel gewerbliche Einkünfte i.S.d. § 15 Abs. 2 EStG erzielt werden und ordnet entsprechende Tätigkeiten typisierend als gewerblichen Betrieb ein. Diese pauschale Gewerblichkeitsannahme steht jedoch im Schrifttum und in der Beratungspraxis zunehmend in der Kritik, weil die tatsächlichen Strukturen des Minings und die Bandbreite möglicher Ausgestaltungen einer typisierenden Einordnung entgegenstehen. Im Folgenden wird der Meinungsstand zur ertragsteuerlichen Qualifikation des Bitcoin-Minings dargestellt und einer kritischen Würdigung aus der Sicht der Praxis unterzogen.

Weiterlesen
Der vollständige Artikel ist enthalten in Ertrag-Steuerberater (EStB).
Zugriff erhalten Sie mit:

juris Ertragsteuerrecht

Renommierte Standardwerke zu EStG, KStG, GewStG, UmwStG, GrEStG – verlagsübergreifend gebündelt, intelligent verlinkt.

juris Steuerrecht Premium

Über 250 Titel zum deutschen und internationalen Steuerrecht, smart vernetzt mit Rechtsprechung und Vorschriften.
Ertrag-Steuerberater (EStB)
Quelle: Fundstelle:
  • EStB 2026, 347-350
Autoren:
  • Michael Görlich
  • Carsten Odinius