- 30.09.2026
- Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ)
Ein Überblick über das neue Gewalthilfegesetz aus Sicht des Familienrechts
Zum 27.2.2025 ist das Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt verkündet worden. Das Gesetz dient der Umsetzung der am 1.2.2018 für Deutschland in Kraft getretenen Istanbul-Konvention und verfolgt u. a. das Ziel, ein bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten bundesweit zur Verfügung zu stellen, sodass Frauen und Kinder, die von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt betroffen sind, Hilfe erhalten – unabhängig von Wohnort, Aufenthaltsstatus oder Einkommen (BT-Drucks. 589/24, S. 2). Da häusliche Gewalt zum täglichen Brot eines im Familienrecht tätigen Juristen gehört, soll dieser Beitrag einen ersten Überblick über die gesetzlichen Neuregelungen verschaffen, soweit sie für den Familienrechtler relevant sind.
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