- 01.07.2026
- Familienrecht kompakt (FK)
Sorge- und Umgangsrecht: BGH verneint elterliche Beschwerdebefugnis bei abgelehnten § 1666-BGB-Maßnahmen
Sorge- und Umgangsrecht BGH verneint elterliche Beschwerdebefugnis bei abgelehnten § 1666-BGB-Maßnahmen Einem Elternteil fehlt die gem. § 59 Abs. 1 FamFG erforderliche Beschwerdebefugnis für eine Beschwerde gegen eine Entscheidung, mit der die Anordnung von Maßnahmen abgelehnt worden ist, um eine Gefährdung des Kindeswohls nach § 1666 BGB abzuwenden. Das hat der BGH entschieden. Der Beitrag erläutert, welche Schutzmaßnahmen Eltern ergreifen können.
Der vollständige Artikel ist enthalten in Familienrecht kompakt (FK).
Zugriff erhalten Sie mit:
Zugriff erhalten Sie mit:
juris Familienrecht
Vom Ehevertrag über Lebensgemeinschaft, Lebenspartnerschaft und Scheidungsvereinbarungen bis zum Steuer- und Kostenrecht.
juris Familienrecht Premium
Inklusive Verfahrensrecht, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht, Kindschafts-, Unterhalts- und Scheidungsrecht.