• 01.07.2026
  • Familienrecht kompakt (FK)

Sorge- und Umgangsrecht: BGH verneint elterliche Beschwerdebefugnis bei abgelehnten § 1666-BGB-Maßnahmen

Sorge- und Umgangsrecht BGH verneint elterliche Beschwerdebefugnis bei abgelehnten § 1666-BGB-Maßnahmen Einem Elternteil fehlt die gem. § 59 Abs. 1 FamFG erforderliche Beschwerdebefugnis für eine Beschwerde gegen eine Entscheidung, mit der die Anordnung von Maßnahmen abgelehnt worden ist, um eine Gefährdung des Kindeswohls nach § 1666 BGB abzuwenden. Das hat der BGH entschieden. Der Beitrag erläutert, welche Schutzmaßnahmen Eltern ergreifen können.

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Quelle: Fundstelle:
  • FK 2026, 125-127
Autoren:
  • Gudrun Möller