- 28.10.2026
- Forderungsmanagement professionell (FMP)
Zahlungsvereinbarung : Ist die Zahlungsvereinbarung bei der außer- und nachgerichtlichen Forderungseinziehung künftig als Verbraucherkredit zu behandeln?
Ratenzahlungsvereinbarungen gehören zu den wichtigsten Instrumenten des außer- und nachgerichtlichen Forderungseinzugs durch Rechtsanwälte und registrierte Inkassodienstleister (im Folgenden gemeinsam Rechtsdienstleister genannt). Für Gläubiger und ihre Rechtsdienstleister sind sie oft ein milderes und wirtschaftlich sinnvolleres Mittel als die sofortige Titulierung, Zwangsvollstreckung oder Kündigung von Vertragsbeziehungen. Durch die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge zum 20.11.26 gewinnt die rechtliche Einordnung solcher Vereinbarungen erheblich an Bedeutung. Der Gesetzgeber hat dabei in den §§ 491 ff. BGB den Anwendungsbereich des Verbraucherdarlehensrechts erheblich erweitert und bezieht künftig Finanzierungshilfen und auch den Zahlungsaufschub nach § 506 BGB mit ein (FMP 26, 128). Für Rechtsdienstleister im Forderungsmanagement stellt sich daher die zentrale Frage, ob für Ratenzahlungsvereinbarungen die Regeln über Verbraucherdarlehen entsprechend anwendbar sind. Es gilt daher, die rechtliche Situation zu bewerten und eine strategische Entscheidung zu treffen, ob und wie Ratenzahlungsvereinbarungen künftig ausgestaltet werden können. Die rechtliche Ausgangssituation lässt derzeit verschiedene Bewertungen zu. Der folgende Beitrag entwickelt erste Überlegungen und Entscheidungshilfen.
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