• 06.10.2026
  • Geldwäsche & Recht (GWuR)

Zur Verpflichteteneigenschaft bei steuerlicher Beratung durch Rechtsanwälte – Anmerkung zum Beschluss des OVG NRW, Beschl. vom 7. Mai 2024 – 4 B 897/23

Die hier besprochene Entscheidung des OVG NRW zur Frage, inwieweit steuerstrafrechtlich beratende Rechtsanwälte Verpflichtete nach dem GwG sind, hat bisher nur vereinzelt Beachtung gefunden, obwohl sie für die Verteidigung in Steuerstrafsachen (und Steuerbußgeldsachen) erhebliche Auswirkungen hat: Der Senat ist nämlich der Auffassung, dass eine solche Tätigkeit den Verteidiger im Regelfall zum Verpflichteten gem. § 2 Abs. 1 Nr. 10 lit. e) StGB macht.

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Quelle: Fundstelle:
  • GWuR 2026, 108-111
Autoren:
  • Eva Racky