- 08.10.2026
- Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Das Recht auf Reparatur von Waren
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren sowie zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Vorsorgeverfügungen vom 16.7.2026 (BGBl. I 2026, Nr. 212 v. 22.7.2026) hat das Kaufrecht elementare Änderungen erfahren. Hervorzuheben sind die Erweiterung der Sollbeschaffenheit beim Sachkauf um die Reparierbarkeit sowie als Kernstück die neue Reparaturverpflichtung des Herstellers. Christoph Fellner gibt einen Überblick.
Der vollständige Artikel ist enthalten in Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR).
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