- 12.10.2026
- Mietrecht kompakt (MK)
Ausgleichsansprüche: Investitionen in eine Immobilie bei beendeter nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Der BGH hatte in der regelmäßig kniffligen Situation der Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft darüber zu entscheiden, ob und ggf. welche Ausgleichsansprüche wegen Investitionen in die im Eigentum nur eines Lebenspartners stehende Wohnimmobilie zustehen können. Die Klägerin ist Alleineigentümerin eines bebauten Wohngrundstücks. Sie erwarb dieses in 12/2015 und bezog sie in 10/2016 gemeinsam mit dem Beklagten, mit dem sie zu diesem Zeitpunkt in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebte. Ende 2015/Anfang 2016 unterzeichneten die Parteien ein Schriftstück, in dem die Klägerin erklärte, dem Beklagten ein (unentgeltliches) Wohnrecht auf Lebenszeit einzuräumen, das nicht zur vollständigen Ausschließung der Klägerin von der Nutzung führen sollte. Sie zog zwischenzeitlich aus der Liegenschaft aus, die Lebensgemeinschaft besteht nicht mehr. Die Klägerin verlangt vom Beklagten die Räumung und Herausgabe des Grundstücks. Das LG hat der Klage nach Beweisaufnahme über die Umstände der Vertragsunterzeichnungen im Wesentlichen mit der Begründung stattgegeben, das vom Beklagten behauptete Wohnrecht sei nicht wirksam vereinbart worden. Die dagegen gerichtete Berufung des Beklagten hat das OLG zurückgewiesen. Mit seiner Beschwerde wendet sich der Beklagte gegen die Zurückweisung seiner Berufung und die Nichtzulassung der Revision (BGH 4.2.26, XII ZR 77/25, Abruf-Nr. 252748).
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