- 09.10.2026
- Die Personalvertretung (PersV)
Verfassungstreue- und Mäßigungspflicht bei von Verfassungsfeinden „gekaperten“ Demonstrationen
Die Versammlungsfreiheit ist für eine freiheitliche demokratische Staatsordnung nach allgemeiner Auffassung schlechthin konstituierend. Auch Beamten kommt das Grundrecht zu, an Demonstrationen teilzunehmen und sich auf diesem Wege politisch zu betätigen. Allerdings unterliegen sie in diesem Kontext weitergehenden Beschränkungen, als dies bei nicht verbeamteten Staatsbürgern der Fall ist. Einige Gerichtsentscheidungen aus der jüngeren Vergangenheit (den Aufhänger für die vorliegende Abhandlung bildet ein Urteil des VG Magdeburg) bieten Gelegenheit, die Pflichten von Beamten bei der Teilnahme an Demonstrationen vor dem Hintergrund der gegenwärtigen gesellschaftlichen Situation zu beleuchten. Dabei wird anlässlich des vom Gerichts entschiedenen Falles neben der im Fokus stehenden Frage, wie mit der besonderen Situation einer erst in ihrem Verlauf von extremistischen Gruppierungen sukzessive geprägten (also „gekaperten“ bzw. unterwanderten) Demonstration dienstrechtlich umzugehen ist, mit der Einstellung eines Disziplinarverfahrens aufgrund eines Entlassungsverfahrens auch auf eine verfahrensrechtliche Thematik aus dem Disziplinarrecht eingegangen.
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