• 09.10.2026
  • Die Personalvertretung (PersV)

Verfassungstreue- und Mäßigungspflicht bei von Verfassungsfeinden „gekaperten“ Demonstrationen

Die Versammlungsfreiheit ist für eine freiheitliche demokratische Staatsordnung nach allgemeiner Auffassung schlechthin konstituierend. Auch Beamten kommt das Grundrecht zu, an Demonstrationen teilzunehmen und sich auf diesem Wege politisch zu betätigen. Allerdings unterliegen sie in diesem Kontext weitergehenden Beschränkungen, als dies bei nicht verbeamteten Staatsbürgern der Fall ist. Einige Gerichtsentscheidungen aus der jüngeren Vergangenheit (den Aufhänger für die vorliegende Abhandlung bildet ein Urteil des VG Magdeburg) bieten Gelegenheit, die Pflichten von Beamten bei der Teilnahme an Demonstrationen vor dem Hintergrund der gegenwärtigen gesellschaftlichen Situation zu beleuchten. Dabei wird anlässlich des vom Gerichts entschiedenen Falles neben der im Fokus stehenden Frage, wie mit der besonderen Situation einer erst in ihrem Verlauf von extremistischen Gruppierungen sukzessive geprägten (also „gekaperten“ bzw. unterwanderten) Demonstration dienstrechtlich umzugehen ist, mit der Einstellung eines Disziplinarverfahrens aufgrund eines Entlassungsverfahrens auch auf eine verfahrensrechtliche Thematik aus dem Disziplinarrecht eingegangen.

Weiterlesen
Der vollständige Artikel ist enthalten in Die Personalvertretung (PersV).
Zugriff erhalten Sie mit:

juris Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes

Umfassende Hilfestellung im Tarifrecht und Klärung von Detailfragen auf jeder Stufe des Arbeitsverhältnisses.

juris Personalvertretungsrecht Baden-Württemberg

Das Recht der Personalvertretung und Details etwa zur dienstlichen Beurteilung oder den Versorgungsformen für Bund und Länder.

juris Personalvertretungsrecht Berlin

Das Recht der Personalvertretung Berlins und Details zur dienstlichen Beurteilung oder den Versorgungsformen für Bund und Länder.

juris Personalvertretungsrecht

Das Recht der Personalvertretung und Details etwa zur dienstlichen Beurteilung oder den Versorgungsformen für Bund und Länder.

juris Personalvertretungsrecht Mecklenburg-Vorpommern

Das Recht der Personalvertretung Mecklenburg-Vorpommerns und Details zur dienstlichen Beurteilung oder den Versorgungsformen für Bund und Länder.

juris Personalvertretungsrecht Niedersachsen

Das niedersächsische Recht der Personalvertretung und Details zur dienstlichen Beurteilung oder den Versorgungsformen für Bund und Länder.

juris Personalvertretungsrecht NRW

Das Recht der Personalvertretung NRW und Details zur dienstlichen Beurteilung oder den Versorgungsformen für Bund und Länder.

juris Personalvertretungsrecht Sachsen

Das sächsische Recht der Personalvertretung und Details zur dienstlichen Beurteilung oder den Versorgungsformen für Bund und Länder.

juris Personalvertretungsrecht Sachsen-Anhalt

Das Recht der Personalvertretung Sachsen-Anhalts und Details zur dienstlichen Beurteilung oder den Versorgungsformen für Bund und Länder.

juris Personalvertretungsrecht Thüringen

Das thüringische Recht der Personalvertretung und Details zur dienstlichen Beurteilung oder den Versorgungsformen für Bund und Länder.
Die Personalvertretung (PersV)
Quelle: Fundstelle:
  • PersV 2026, 443-453
Autoren:
  • Prof. Dr. Andreas Nitschke
  • Prof. Dr. Klaus Krebs