- 01.10.2026
- Praxis Steuerstrafrecht (PStR)
Selbstanzeigeberatung: Entsperrt die 140.000-EUR-Grenze den Sperrgrund des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO?
Der BGH hat entschieden, dass in den Fällen des § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a AO eine Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall i. S. d. § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 Alt. 2 AO vorliegt, wenn die einer Personenmehrheit zuzurechnenden Einkünfte zugunsten der Feststellungsbeteiligten um mindestens 140.000 EUR abweichend von den tatsächlich erzielten Einkünften festgestellt sind (14.10.25, 1 StR 445/24, juris). Fraglich ist, wie sich diese Wertgrenze auf den Selbstanzeige-Sperrgrund des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO auswirkt, der auf eine Betragsgrenze von 25.000 EUR abstellt. Der Beitrag beantwortet diese Frage und gibt wertvolle Tipps für die Verteidigung.
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