• 20.10.2026
  • Strafverteidiger Forum (StraFo)

Der Einsatz von „Super-Recognizern“ – eine Bestandsaufnahme

Es mag durchaus einleuchten, dass es Menschen gibt, die überdurchschnittliche Fähigkeiten besitzen, wenn es um das Einprägen und Wiedererkennen anderer Personen geht. Diese neurowissenschaftlichen Hintergründe müssen aber erst substantiierter erforscht und belegt werden. Gleiches gilt für eine etwaige Ausweitung von optimierten Testverfahren. Andernfalls kann nicht mit der notwendigen Zuverlässigkeit bestimmt und vor allem nachgewiesen werden, dass jemand auch tatsächlich ein Super-Recognizer ist.

Bis dahin hat der polizeiliche „Hype“ um das Phänomen Super-Recognizer keine feste Grundlage. Es hat sich hier summa summarum ein gespaltenes Bild gezeigt, welches durch die wenigen Stimmen in der Literatur und nun auch durch die Gerichte bestärkt wurde: Für die präventive Aufgabenerfüllung erscheint der Einsatz der besonders talentierten Wiedererkenner nachvollziehbar und durchaus ertragreich. Aussagen von Super-Recognizern im Rahmen der Strafverfolgung sind allerdings mit äußerster Vorsicht zu genießen. Denn sie sind in der Regel keine unmittelbaren Zeugen und haben den Täter in der konkreten Tatsituation gar nicht wahrnehmen können. Einem ausufernden Einsatz dieser Beamten zur Ersetzung von Sachverständigen ist daher entschieden entgegenzutreten. Nicht umsonst hat der BGH im Wege eines obiter dictum auf die genannten Problemstellungen hingewiesen. Dementsprechend wäre auch ein kritischerer Umgang mit dem Phänomen seitens der Polizei – zumindest in den eigenen Reihen – wünschenswert.

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Strafverteidiger Forum (StraFo)
Quelle: Fundstelle:
  • StraFo 2026, 390-393
Autoren:
  • Claudio Oehms