- 10.08.2026
- Strafverteidiger Forum (StraFo)
Beschlagnahme, Arrest und Einziehung im internationalen Kontext
Die Organisierte Kriminalität kennt keine Grenzen, auch keine Landesgrenzen. Die Mitglieder der OK agieren typischerweise transnational. Ihre Taterträge werden über Grenzen hinweg transferiert. In Anbetracht globalisierter Kriminalität und grenzüberschreitender Finanzströme ist nachvollziehbar, dass sich internationale und europäische Standardsetzer, allen voran die EU, in den letzten Jahren immer stärker dem Thema der (transnationalen) Vermögensabschöpfung zugewandt haben. Es besteht ein hohes Bedürfnis für eine transnationale Rechtsdurchsetzung auch im Bereich der Vermögensabschöpfung – „follow the money – across the borders“. Von den Defiziten bei der Vermögensabschöpfung über Ländergrenzen hinweg profitieren vor allem die Organisierte Kriminalität und professionell agierende Tätergruppierungen.
Ausdruck der Bemühungen auf internationaler und europäischer Ebene sind zahlreiche Rechtsakte, die den Unterzeichnern bzw. Mitgliedstaaten Vorgaben sowohl hinsichtlich der auf nationaler Ebene vorzusehenden Einziehungsinstrumente als auch hinsichtlich der Zusammenarbeit im Bereich der internationalen Rechtshilfe machen. Zwischen beiden Bereichen (materielles Einziehungsrecht und internationale Rechtshilfe im Bereich der Einziehung) ist eine immer stärker werdende Korrelation zu verzeichnen: Erst eine Harmonisierung im materiellen Einziehungsrecht erlaubt eine echte Verwirklichung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung bei der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (Art. 82 Abs. 1 AEUV).
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