- 23.10.2026
- UmsatzsteuerRundschau (UR)
Die Umsatzsteuerbefreiung ästhetischer Behandlungen und die Rechtsprechungslinie zum Begriff der Heilbehandlung allgemein
Aktuell gewinnt im Gesundheitssektor die Aufgabe, steigenden Kostendruck mit einer hochwertigen und bedarfsgerechten Versorgung zu verbinden, zunehmend an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund rücken auch steuerliche Fragestellungen immer weiter in den Fokus, da sie unmittelbaren Einfluss auf die Kostenstruktur und finanziellen Spielraum in der Behandlungsleistung haben können. Eine dieser Fragestellungen ist die USt-Befreiung von Heilbehandlungen. In jüngerer Rspr. haben Gerichte den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung in bereits bekannten Problemfeldern fortentwickelt. Diese Fortentwicklung wurde nun auch in dem BMF-Schreiben v. 21.5.2026 aus Sicht der Finanzverwaltung berücksichtigt. Damit besteht für Beteiligte und insb. Kostenträger des Gesundheitswesens die konkrete Aufgabe, bestehende Steuerbelastungen kritisch zu hinterfragen, um so weitere umsatzsteuerfreie Leistungen zu identifizieren, die derzeit mit Steuer belastet werden.
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