• 15.10.2026
  • Versorgungswirtschaft

Netzentgelte Strom ab 2029 – Bundesnetzagentur legt AgNes-Festlegungsentwurf vor

Am 06. 08. 2026 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) den Entwurf der Festlegung zur „Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes)“ veröffentlicht und zur Konsultation gestellt.2 Nach dem Diskussionspapier vom 12. 05. 2025, fünf Orientierungspunktepapieren und der Vorstellung des Zwischenstands am 27. 05. 2026 liegt nunmehr der Beschlussentwurf mit Tenor und Begründung vor.3 Der Beitrag knüpft an die Darstellung des Diskussionspapiers an und beleuchtet, welche der Anpassungsoptionen den Weg in den Beschlussentwurf gefunden haben, wie die neuen Entgeltkomponenten ausgestaltet werden und welche Umsetzungsaufgaben daraus folgen.

2) BNetzA, Große Beschlusskammer Energie, Beschluss – Entwurf –, Verfahren zur Festlegung der allgemeinen Netzentgeltsystematik für die Elektrizitätsversorgungsnetze (AgNes), Az. GBK-25-01-1#3, veröffentlicht am 06. 08. 2026 (nachfolgend: FL‑Entwurf AgNes). Ermächtigungsgrundlage: § 29 Abs. 1 EnWG i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 1, Satz 4 Nr. 3 EnWG, § 118 Abs. 6 Satz 12 EnWG sowie § 40 Abs. 5 EnWG.

3) BNetzA, Verfahrensseite AgNes, https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/GBK/Ebene1_Rahmen/AgNes/start.html, abgerufen am 19. 08. 2026.

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Versorgungswirtschaft
Quelle: Fundstelle:
  • VersorgW 2026, 259-266
Autoren:
  • RA Dr. Thomas Wolf
  • Dipl.-Betriebsw. (FH) StB Jürgen Dobler