- 29.10.2026
- Versicherung und Recht kompakt (VK)
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: So sind „schlummernde“ psychische Erkrankungen prozessual zu behandeln
Steht eine Berufsunfähigkeit wegen einer psychischen Erkrankung in Rede, muss meist der weiteren Frage nachgegangen werden, ob die Berufsunfähigkeit bereits vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags vorlag. Der Beitrag erläutert, wobei darauf zu achten ist.
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Erlaubt unter anderem die Recherche im "Bruck/Möller", einem der renommiertesten Großkommentare zum VVG.