- 20.08.2026
- Zeitschrift für Immobilienrecht (ZfIR)
Rechtslage bei verkaufsförderndem „Aufhübschen“ von gebrauchten Wohnimmobilien
Verkaufsfördernde Maßnahmen, die den tatsächlichen Zustand des Kaufgegenstands geschönt anpreisen, insoweit einen übermäßig positiven Eindruck erwecken oder sogar erhebliche Nachteile verschleiern, bergen ein Risiko, gegen verkäuferseitige Offenbarungspflichten während der Vertragsanbahnung bzw. Maklerpflichten zu verstoßen. Dies gilt vor allem im Immobilienbereich, wo die Informationsasymmetrie zwischen Verkäufer und Käufer zumeist bedeutsam und Letzterer auf eine vollständige und wahrheitsgemäße Aufklärung angewiesen ist. Neben dem Verkäufer sind auch eingeschaltete Makler betroffen, die ihren Provisionsanspruch und Schadensersatzansprüche riskieren.
Der vollständige Artikel ist enthalten in Zeitschrift für Immobilienrecht (ZfIR) .
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