- 19.10.2026
- Zeitschrift für Gesetzgebung (ZG)
Aktive Cyberabwehr ohne Verfassungsänderung?
Am 27.5.2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Cybersicherheit beschlossen. Er räumt dem Bundeskriminalamt, der Bundespolizei und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erstmals Befugnisse zur „aktiven Cyberabwehr“ ein – bis hin zum Auslesen, Löschen und Verändern von Daten auf fremden, auch ausländischen Systemen. Der Beitrag ordnet das Vorhaben nicht anhand des politischen Streits um das Etikett „Hackback“ ein, sondern fragt nach seiner Tragfähigkeit in der grundgesetzlichen Kompetenzordnung und nach seiner rechtsetzungshandwerklichen Qualität. Er zeigt, dass die neue Bundeszuständigkeit auf schmalen und teils unbestimmten Kompetenztiteln ruht, ihr tatsächlicher Anwendungsbereich weit hinter der politischen Inszenierung zurückbleibt und der ehrlichere Weg – wie schon 2006 bei der Terrorismusabwehr – in einer Grundgesetzänderung läge, die der Gesetzgeber erneut scheut.
Zugriff erhalten Sie mit: