• 05.11.2026
  • Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht (ZHR)

“Blinde Flecken” bei Vorstandsdoppelmandaten

Vorstandsdoppelmandate sind in der Rechtspraxis üblich und anerkannt. Allerdings konzentriert sich die rechtswissenschaftliche Diskussion bislang vor allem auf die mit ihnen verbundenen Interessenkonflikte. Diese Sichtweise greift zu kurz, da § 88 Abs. 1 S. 2 AktG nach seiner Entstehungsgeschichte auch und primär dem Schutz der Gesellschaft vor einer anderweitigen Inanspruchnahme der Arbeitskraft ihrer Vorstandsmitglieder dient. Besondere Bedeutung erlangen beide Schutzzwecke beim doppelten Vorstandsvorsitzmandat in Ober- und Untergesellschaft. Die Untersuchung entwickelt Maßstäbe für die Einwilligungsentscheidung der Aufsichtsräte und zeigt dabei die strukturellen Grenzen der im Schrifttum bevorzugten Stimmenthaltung als Mittel zur Bewältigung von Interessenkonflikten auf. Zudem zeigt sich, dass im faktischen Konzern der doppelte Vorstandsvorsitz in Kombination mit schuldrechtlichen Koordinierungselementen (u. a. Relationship Agreement) eine besonders starke Leitungsdichte erzeugt. Der Beitrag spricht sich daher für eine eng begrenzte gesetzliche Inkompatibilitätsregel für doppelte Vorstandsvorsitzmandate bei börsennotierten, operativ tätigen Ober- und Untergesellschaften aus.

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