- 06.11.2026
- Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz (ZRI)
Zur Aktivlegitimation des Verwalters bei unzulässiger Aufrechnung sowie zu deren Anwendbarkeit auf Sachwalter
Das Bundessozialgericht hatte mit Urteil vom 14. 11. 2024 (B 1 KR 1/24 R, ZRI 2025, 516) Gelegenheit, sich mit zwei praxisrelevanten insolvenzrechtlichen Fragen auseinanderzusetzen: Der Reichweite der Aktivlegitimation des Insolvenzverwalters nach § 259 Abs. 3 InsO im Falle einer unzulässigen Aufrechnung gem. § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO sowie der Frage, ob diese Regelung auf den Sachwalter im Eigenverwaltungsverfahren entsprechend anzuwenden ist. Das BSG verneinte beides – mit einer Begründung, die im Schrifttum auf erhebliche Kritik gestoßen ist und Anlass für eine vertiefte dogmatische Auseinandersetzung bietet.
Der vorliegende Beitrag nimmt das Urteil zum Anlass, die Tragweite der Entscheidung zu beleuchten, ihre dogmatischen Grundlagen kritisch zu hinterfragen und die Konsequenzen für die insolvenzrechtliche Praxis aufzuzeigen. Dabei wird zunächst das Urteil selbst wiedergegeben (A.), bevor in den Anmerkungen (B.) die wesentlichen Rechtsfragen systematisch aufgearbeitet werden.
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