- 01.10.2026
- Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz (ZVI)
Das P-Konto in der Insolvenz
Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist seit dem Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7. 7. 2009 zentrales Instrument zur Sicherung des existenzsichernden Mindestbedarfs des Schuldners im bargeldlosen Zahlungsverkehr. Es gewährt einen automatischen Basispfändungsschutz in Höhe des gesetzlichen Sockelfreibetrags und wurde durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) zum 1. 12. 2021 grundlegend neu strukturiert. Das „Warum“ des P-Kontos ist einfach erklärt: Vor Bestehen wurde häufig der nach Erstpfändungsschutz überwiesene unpfändbare Betrag „zweitgepfändet“ und es schloss sich für alle Beteiligten ein immenser Aufwand an – nur um im Ergebnis festzustellen, dass unpfändbare Beträge „einkassiert“ wurden. In der Insolvenz natürlicher Personen markiert das P-Konto über § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO die Grenze zwischen Insolvenzmasse und pfändungsfreiem Schonvermögen. Der Beitrag untersucht systematisch die Grundlagen sowie die praktischen Probleme bei der Anwendung des P-Kontos im eröffneten Verfahren und in der Wohlverhaltensphase, einschließlich der Freigabeentscheidungen des Insolvenzgerichts.
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