• 19.02.2026
  • Arbeits-Rechtsberater (ArbRB)

Betriebsratswahl: Wahlbehinderung oder Wahlbeeinflussung durch den Arbeitgeber

In manchen Betrieben gibt es statt eines Betriebsrats alternative Formen der Mitarbeiterbeteiligung. Vor Betriebsratswahlen stellt sich für Arbeitgeber die Frage, ob sie gegen den Schutz der Betriebsratswahl verstoßen, wenn sie derartige Mitarbeiterbeteiligungen nicht auflösen. Besteht ein Betriebsrat, ist für sie von Interesse, ob sie auf Arbeitnehmer zugehen dürfen, um diese als Wahlbewerber zu gewinnen. Beide Fragen betrachtet der Beitrag.

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Arbeits-Rechtsberater (ArbRB)
Quelle: Fundstelle:
  • ArbRB 2026, 47-50
Autoren:
  • Wolfgang Kleinebrink